Bru 2014 ausgabe 11

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Amtlicher Teil - Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) 2 - Einladung Jagdgenossenschaft Grünberg 3 - Hauptsatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow 4 - Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung – Beschluss Nr. 38 5 - Beschlüsse des Amtsausschusses 6 - Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung 6 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 7 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 8 - Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 8 - Information aus dem Fundbüro 9 - Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 9 Inhaltsverzeichnis Nicht Amtlicher Teil - Auf Zeitreise in Brüssow 10 - Besuch im Heimatmuseum Brüssow/Uckermark 10 - Spendenaktion Bagemühl für die Kita „Sonnenschein“ Brüssow 11 - Veranstaltungen in den Gemeinden 12 - Kulturhaus Kino Brüssow 12 - Jugendclub Brüssow 12 - Seniorenweihnachtsfeier der Stadt Brüssow 12 - Gratulationen 13 - Nachruf: Abschied vom Stadtreporter 14 - Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 15 - Evangelisches Pfarramt Brüssow 15 - Lebendiger Adventskalender 2014 16 - Weihnachtsmarkt in Brüssow 16 - 2. Baumgartener Herbstfest 16

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Amtlicher Teil - Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) 2- Einladung Jagdgenossenschaft Grünberg 3- Hauptsatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow 4- Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung – Beschluss Nr. 38 5- Beschlüsse des Amtsausschusses 6- Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung 6- Beschlüsse der Gemeindevertretung Schönfeld 7- Beschlüsse der Gemeindevertretung Göritz 8- Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow 8- Information aus dem Fundbüro 9- Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung 9

InhaltsverzeichnisNicht Amtlicher Teil - Auf Zeitreise in Brüssow 10- Besuch im Heimatmuseum Brüssow/Uckermark 10- Spendenaktion Bagemühl für die Kita „Sonnenschein“ Brüssow 11- Veranstaltungen in den Gemeinden 12- Kulturhaus Kino Brüssow 12- Jugendclub Brüssow 12- Seniorenweihnachtsfeier der Stadt Brüssow 12- Gratulationen 13- Nachruf: Abschied vom Stadtreporter 14- Evangelischer Pfarrsprengel Schönfeld 15- Evangelisches Pfarramt Brüssow 15- Lebendiger Adventskalender 2014 16- Weihnachtsmarkt in Brüssow 16- 2. Baumgartener Herbstfest 16

2 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 11/2014

Amtliche Bekanntmachungen – Anfang –

Amtlicher Teil

Gemäß § 3 i. V. m. § 140 (1) der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBI.I/07 S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Ge-setzes vom 10. Juli 2014 (GVBI.I/14 [Nr. 32]) und § 1, 2, 4 und 5 des Kommunalabgabengesetz für das Land Branden-burg (KAG) vom 31. März 2004 (GVBI.I/04 S. 174) zuletzt geändert durch Gesetz vom 10. Juli 2014 (GVBI.I /14 [Nr. 32]) hat der Amtsausschuss des Amtes Brüssow in der Sit-zung am 27.10.2014 folgende Verwaltungsgebührensatzung beschlossen.

PräambelSoweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechter-spezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Be-stimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen.

§ 1 Gegenstand der Satzung(1) Das Amt Brüssow erhebt für besondere Leistungen (Amts-

handlungen, sonstige Tätigkeiten) der Verwaltung im ei-genen Wirkungskreis Gebühren, nach Maßgabe dieser Satzung, wenn der Beteiligte die Leistung beantragt hat oder wenn sie ihn unmittelbar begünstigt.

(2) Die Erhebung von Gebühren aufgrund anderer Rechts-vorschriften bleibt unberührt.

§ 2 Gebührenschuldner/Gebührenpflichtiger(1) Zur Zahlung der Gebühr ist verpflichtet, wer die beson-

dere Leistung beantragt hat, der sie veranlasst hat oder in wessen Interesse diese vorgenommen wird.

(2) Mehrere Gebührenschuldner haften als Gesamtschuldner.

§ 3 Gebührenmaßstab und -höhe(1) Bemessungsgrundlagen für die Gebühren sind der Per-

sonal- und Sachaufwand sowie der Zeitaufwand, der für die Erbringung der besonderen Leistung der Verwaltung notwendig ist.

(2) Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem in der Anlage beigefügten Gebührenverzeichnis, das Bestandteil dieser Satzung ist.

(3) Bei mehreren, nebeneinander vorzunehmenden gebüh-renpflichtigen Verwaltungsleistungen ist für jede einzelne Verwaltungsleistung eine Gebühr zu erheben.

§ 4 Gebührenbefreiungen(1) Eine Verwaltungsgebühr wird nicht erhoben für:

1. Leistungen die überwiegend dem öffentlichen Inte-resse dienen,

2. mündliche Auskünfte,3. Leistungen, für die nach gesetzlichen Vorschriften

sachliche oder persönliche Gebührenfreiheit ange-ordnet ist,

4. Leistungen im Rahmen der Amtshilfe,5. die Ablehnung von Anträgen nach dem Aktenein-

sichts- und Informationsgesetz,6. ortsansässige und gemeinnützige Vereine.

(2) Auf Antrag kann im Einzelfall Gebühren- und Auslagen-ermäßigung sowie Gebühren- und Auslagenbefreiung gewährt werden.

Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Brüssow (Uckermark)§ 5 Auslagen

(1) Auslagen, die im Zusammenhang mit der Leistung ste-hen, sind zu ersetzen. Dies gilt auch, wenn für die Leis-tung selbst Gebührenbefreiung besteht. Zum Ersatz der Auslagen ist auch derjenige verpflichtet, der sie durch unbegründete Einwände verursacht hat.

(2) Als Auslagen gelten insbesondere:1. im Einzelfall besonders hohe Kosten für die Inan-

spruchnahme von Kommunikationstechnik und Zu-stellungskosten,

2. Kosten öffentlicher Bekanntmachung,3. Zeugen- und Sachverständigenkosten,4. die bei Dienstgeschäften den beteiligten Verwal-

tungsangehörigen zustehenden Reisekostenvergü-tungen,

5. Fahrkosten die im Zusammenhang mit der Leistung stehen,

6. Kosten der Beförderung und Verwahrung von Sa-chen,

7. Aufwendungen für Übersetzungen,8. Aufwendungen für weitere Ausfertigungen, Abschrif-

ten, Auszüge, Fotokopien und Vervielfältigungen nach den im Gebührentarif vorgesehenen Sätzen.

§ 6 Gebühren bei Ablehnung oder Rücknahme von Anträgen

(1) Soweit eine Leistung im Sinne der Anlage durch einen Antrag veranlasst wird, fallen Gebühren auch an, wenn der Antrag abgelehnt wird.

(2) Wird ein Antrag auf eine gebührenpflichtige Leistung ab-gelehnt oder vor ihrer Beendigung zurück genommen, so sind 10 bis 75 v. H. der Gebühr zu erheben, die bei Ihrer Vornahme zu erheben wäre.

(3) Wird ein Antrag wegen Unzuständigkeit abgelehnt, so wird keine Gebühr erhoben.

§ 7 Gebühren für Widersprüche(1) Für Widerspruchsbescheide darf nur dann eine Gebühr

erhoben werden, wenn der Verwaltungsakt, gegen den Widerspruch erhoben wird, gebührenpflichtig ist und wenn oder soweit der Widerspruch zurückgewiesen wird. Die Gebühr beträgt höchstens die Hälfte der für den ange-fochtenen Verwaltungsakt festzusetzenden Verwaltungs-gebühr.

(2) Wird einem Widerspruch stattgegeben oder wird dieser vor Erlass des Widerspruchsbescheides zurück genom-men, wird keine Gebühr erhoben.

(3) Wird der Widerspruch nur teilweise zurückgewiesen oder richtet sich der Widerspruch nur gegen einen Teil der Sachentscheidung, so ermäßigt sich die Gebühr entspre-chend.

(4) Richtet sich der Widerspruch nur gegen die Festsetzung der Gebühren oder Auslagen, wird eine Gebühr in Höhe von 25 v. H. des erfolglos angegriffenen Betrages, min-destens jedoch 10 € erhoben, sofern der Widerspruch zurückgewiesen wird. Absatz 3 gilt entsprechend.

(5) Absatz 3 findet keine Anwendung wenn die ursprüngliche Verwaltungstätigkeit auf unrichtigen oder unvollständigen Angaben des Antragstellers beruhte.

Nr. 11/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 3

§ 8 Fälligkeit, Entstehung der Kostenpflicht,Form der Erhebung

(1) Der Gebührenpflichtige ist vorher auf die Gebührenpflicht hinzuweisen.

(2) Die Gebührenpflicht entsteht nach der Beendigung der Verwaltungstätigkeit. Die Verpflichtung zur Erstattung der Auslagen entsteht nach der Aufwendung des zu erstat-tenden Betrages.

(3) Gebühren und Auslagen werden mit der Bekanntgabe ihrer Festsetzung fällig. In der Regel ist die Gebühr durch sofortige Barzahlung oder durch Überweisung zu entrich-ten.

(4) Die Ausführung der Leistungen nach den Punkten 1, 2, 4, 6, 7, 8 und 9 des Gebührenverzeichnisses der Anlage wird von der Zahlung der Gebühr abhängig gemacht.

(5) Eine gebührenpflichtige Leistung kann von der vorheri-gen Zahlung der vorgesehenen Gebühr und eines ange-messenen Vorschusses für Auslagen abhängig gemacht werden.

(6) Über die zu entrichtende Gebühr wird, soweit dies erfor-derlich ist, ein gesonderter Gebührenbescheid erteilt. Grundsätzlich bedarf es jedoch nicht eines förmlichen Gebührenbescheides.

(7) Über eine bar entrichtete Gebühr wird eine Quittung aus-gestellt.

§ 9 In-Kraft-TretenDie Satzung tritt am Tag nach ihrer Bekanntgabe in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 3. Januar 2002 außer Kraft.

Anlage:Gebührenverzeichnis

Brüssow, den 28.10.2014

NeumannAmtsdirektor

Tarif-Nr. Leistungen der Verwaltung Einheit Gebühr1.1.2. DIN A4 je Seite 0,40 €1.1.3. DIN A5 je Seite 0,30 €1.2. Fotokopien farbig im Format1.2.1. DIN A3 je Seite 1,20 €1.2.2. DIN A4 je Seite 1,00 €1.2.3. DIN A5 je Seite 0,80 €2. Telefax je Fax 1,20 €3. Akteneinsicht soweit nicht nach Akten-

einsichts- und Informationsgesetz Ein-sicht zu geben ist

je angefan-gene 15 Min.

10,40 €

4. Beglaubigungen von Zeugnissen, Bescheinigungen, Ausweisen, Ab-lichtungen und Unterschriften oder Handzeichen

je Seite 2,00 €

5. Archivauskünfte (soweit nicht nach ge-sonderter Gebührenordnung geregelt)

je angefan-gene 15 Min.

9,80 €

6. Ausstellung von Bescheinigungen im Einwohnermeldeamt (soweit nicht nach gesonderter Gebührenordnung geregelt)

je Beschei-nigung

2,00 €

7. Aufstellung über den Stand des Steu-erkontos für rückwirkende Jahre

je Aufstellung 7,20 €

8. Ausstellung von Bescheinigungen in Steuersachen (Güter- oder Personen-verkehr)

je Beschei-nigung

7,20 €

9. Ausstellung von Flurkartenauszügen je Auszug 6,50 €10. Vorbereitung für Abschluss von Kauf-

verträgenmindestensjede weitere angefangene viertel Stunde

117,60 € (3 Std.)

9,80 €11. Ausstellung eines Zeugnisses über

das Nichtbestehen bzw. die Nichtaus-übung eines Vorkaufsrechts nach § 28 (1) Satz 3 BauGB (Negativzeugnis)

mindestensjede weitere angefangene viertel Stunde

58,80 € (90 Min.)

9,80 €12. Abgabe von Stellungnahmen für Bau-

maßnahmen an Firmen, Institutionen, Einrichtungen, natürliche und juristi-sche Personen auch für Nutzungs-änderungen und damit verbundene Maßnahmen

je angefan-gene 15 Min.

11,40 €

13. Teilnahme an Standortberatungen mit anschließender mündlicher Stel-lungnahme und späterer schriftlicher Formulierung bzw. Festschreibung im Protokoll

je angefan-gene Stunde

45,60 €

14. Hausnummernvergabe mindestensjede weitere angefangene viertel Stunde

19,60 €(30 Min.)

9,80 €

Anlage zur Verwaltungsgebührensatzung des Amtes Brüssow (Uckermark) – Gebührenverzeichnis

Tarif-Nr. Leistungen der Verwaltung Einheit Gebühr1. Vervielfältigungen1.1. Fotokopien schwarz/weiß im Format1.1.1. DIN A3 je Seite 0,60 €

Sehr geehrte Damen und Herren,

am Freitag, dem 16.01.2015 führt die Jagdgenossenschaft Grünberg mit den Landeigentümern der bejagdbaren Flächen der Gemarkungen Battin, Grünberg und Trampe eine Mitglie-derversammlung durch.

Tagungsort: Begegnungsstätte „Storchenblick“ GrünbergUhrzeit: 18.00 Uhr

Tagesordnung:1. Begrüßung und Abgleich Flächennachweis2. Wahl des Versammlungsleiters3. Bericht der letzten drei Jahre mit Diskussion4. Bericht des Rechnungsprüfers über die einzelnen Jahre5. Bestätigung der Berichte des Vorstandes und Rechnungs-

prüfers

Einladung6. Beschluss über die Auszahlungen der Rücklagen7. Entlastung des Vorstandes und Rechnungsprüfers8. Vorschläge für den neuen Vorstand9. Wahl des neuen Vorstandes10. Vorschlag für den neuen Rechnungsprüfer11. Wahl des neuen Rechnungsprüfers12. Vorschläge für die Entschädigung des Vorsitzenden und

des 1. Beisitzers13. Beschluss über die Entschädigung14. Neuverpachtung Jagdbogen III. ab 01.04.1515. Beschluss über die Neuverpachtung16. Bericht eines Jägers

gez. BröerVors. der Jagdgenossenschaft

4 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 11/2014

Gemäß der §§ 4 und 28 Abs. 2 Nr. 2 der Kommunalverfassung des Landes Bandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I/07 [Nr. 19], S. 286) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 10. Juli 2014 (GVBl. I/14, [Nr. 32]), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow in ihrer Sitzung am 22.10.2014 folgende Hauptsatzung beschlossen:

PräambelJede Gemeinde muss nach der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg eine Hauptsatzung erlassen. In ihr ist zu regeln, was nach den Vorschriften der Kommunalverfassung der Hauptsatzung vorbehalten ist. Auch andere für die innere Verfassung der Gemeinde wesentliche Fragen können in der Hauptsatzung geregelt werden. Soweit in dieser Satzung Funktionen mit einem geschlechter-spezifischen Begriff beschrieben werden, gilt die jeweilige Be-stimmung für das jeweils andere Geschlecht gleichermaßen.

§ 1 Name der Gemeinde (§ 9 BbgKVerf)(1) Die Gemeinde führt den Namen „Carmzow-Wallmow“.(2) Sie hat die Rechtsstellung einer amtsangehörigen Ge-

meinde und gehört dem Amt Brüssow an.

§ 2 Wappen und Flagge (§ 10 BbgKVerf)Die Gemeinde führt kein Wappen und keine Flagge.

§ 3 Einwohnerinnenbeteiligung und Unterrichtung(§ 13 BbgKVerf)

(1) Die Gemeinde beteiligt und unterrichtet in wichtigen Ge-meindeangelegenheiten die betroffenen Einwohnerinnen.

Die Formen der Einwohnerinnenbeteiligung sind:1. Einwohnerinnenfragestunden in den Gemeindever-

tretersitzungen oder2. Einwohnerinnenversammlungen.

(2) Die Einzelheiten der in Abs. 1 Nr. 1 und Nr. 2 genannten Mittel der Einwohnerinnenbeteiligung werden in einer Sat-zung der Gemeinde Carmzow-Wallmow über die Einzel-heiten der förmlichen Einwohnerinnenbeteiligung näher geregelt.

(3) Unmittelbar geltende Vorschriften des Landes- oder Bun-desrechts, die die förmliche Einwohnerinnenbeteiligung regeln, bleiben unberührt.

§ 4 Ausschluss der Briefabstimmung bei Bürgerinnen-entscheiden (§ 15 Abs. 6 Satz 2 BbgKVerf)

Abweichend von § 15 Abs. 6 Satz 1 BbgKVerf wird für die Durchführung eines Bürgerinnenentscheides im Sinne von § 15 BbgKVerf die Möglichkeit der Briefabstimmung ausge-schlossen.

§ 5 Gleichstellungsbeauftragte (§ 18 BbgKVerf)(1) Der Gleichstellungsbeauftragten des Amtes Brüssow ist

Gelegenheit zu geben, zu Maßnahmen und Beschlüssen, die Auswirkungen auf die Gleichstellung von Frau und Mann haben, Stellung zu nehmen. Weicht ihre Auffas-sung von der der Hauptverwaltungsbeamtin ab, hat sie das Recht, sich an die Gemeindevertretung oder ihre Ausschüsse zu wenden.

(2) Die Gleichstellungsbeauftragte nimmt das Recht wahr, in-dem sie sich an die Vorsitzende der Gemeindevertretung oder des Ausschusses wendet und den abweichenden Standpunkt schriftlich darlegt. Die Vorsitzende unterrichtet

Hauptsatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmowdie Gemeindevertretung oder den Ausschuss hierüber in geeigneter Weise und kann der Gleichstellungsbeauftrag-ten Gelegenheit geben, den abweichenden Standpunkt in einer der nächsten Sitzungen persönlich vorzutragen.

§ 6 Entscheidungen der Gemeindevertretung über Vermögensgegenstände der Gemeinde (§ 28

Abs. 2 Nr. 17 BbgKVerf), Vergaben und Beschaffungen(1) Die Gemeindevertretung Carmzow-Wallmow entscheidet

bei Geschäften über Vermögensgegenstände der Ge-meinde, sofern der Wert 5.000,- € nicht unterschreitet.

(2) Über Vergaben nach VOB, VOF, VOL sowie Beschaf-fungen bis 5.000,- € entscheidet die Amtsdirektorin. Ent-scheidungen oberhalb der Wertgrenze trifft die Gemein-devertretung.

Angelegenheiten der Gefahrenabwehr bleiben hiervon unberührt.

§ 7 Mitteilungspflicht über den ausgeübten Beruf oder andere Tätigkeiten (§ 31 Abs. 3 BbgKVerf)

(1) Gemeindevertreterinnen, Ortsvorsteherinnen und sach-kundige Einwohnerinnen teilen der Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach der konstituierenden Sitzung der Gemeindevertretung beziehungsweise im Falle einer Berufung als Ersatzper-son nach Annahme der Wahl schriftlich ihren ausgeübten Beruf sowie andere vergütete oder ehrenamtliche Tätig-keiten mit, soweit dies für die Ausübung des Mandates von Bedeutung sein kann. Anzugeben sind:1. der ausgeübte Beruf mit Angabe der Arbeitgeberin

beziehungsweise Dienstherrin und der Art der Be-schäftigung oder Tätigkeit. Bei mehreren ausge-übten Berufen ist der Schwerpunkt der Tätigkeit an-zugeben;

2. jede Mitgliedschaft im Vorstand, Aufsichtsrat oder einem gleichartigen Organ einer juristischen Person mit Sitz oder Tätigkeitsschwerpunkt in der Gemeinde.

(2) Jede Änderung der nach Absatz 1 gemachten Angaben ist der Vorsitzenden der Gemeindevertretung innerhalb von vier Wochen nach ihrem Eintritt schriftlich mitzuteilen.

(3) Der ausgeübte Beruf sowie andere vergütete oder eh-renamtliche Tätigkeiten werden auf der Internetseite des Amtes Brüssow veröffentlicht.

§ 8 Öffentlichkeit der Sitzung (§ 36 BbgKVerf)(1) Zeit, Ort und Tagesordnung der Sitzung der Gemeindever-

tretung werden gemäß § 12 Abs. 3 dieser Hauptsatzung öffentlich bekannt gemacht.

(2) Die Gemeindevertretung tritt in der Regel an jedem 3. Mittwoch im Monat und nach Notwendigkeit zusammen.

(3) Die Sitzungen der Gemeindevertretung und ihrer Aus-schüsse sind öffentlich. Die Öffentlichkeit ist auszuschlie-ßen, wenn überwiegende Belange des öffentlichen Wohls oder berechtigte Interessen Einzelner es erfordern. Dies ist regelmäßig bei folgenden Gruppen von Angelegenhei-ten der Fall:1. Personal- und Disziplinarangelegenheiten,2. Grundstücksgeschäfte und Vergaben,3. Abgaben- und Wirtschaftsangelegenheiten Einzel-

ner,4. Aushandlungen von Verträgen mit Dritten,5. die erstmalige Beratung über Zuschüsse oder bei

neuem Sachverhalt.

Nr. 11/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 5

(4) Jeder hat das Recht, während der öffentlichen Sprechzei-ten, im Gebäude der Amtsverwaltung Brüssow, Prenzlau-er Straße 8 in 17326 Brüssow bis zum Tag der öffentlichen Gemeindevertretersitzung die öffentlich zu behandelnden Tagesordnungspunkte einschließlich Beschlussvorlagen einzusehen. Die Dauer der Auslegung beträgt 5 Arbeits-tage vor der Sitzung.

§ 9 Stellvertretung der ehrenamtlichen Bürgermeisterin(§ 52 BbgKVerf)

Die Gemeindevertretung wählt aus ihrer Mitte eine Stellvertre-terin der ehrenamtlichen Bürgermeisterin. Die Stellvertretung beschränkt sich auf die Fälle der Verhinderung.

§ 10 Bildung von Ortsteilen (§§ 45 ff. BbgKVerf)(1) In der Gemeinde Carmzow-Wallmow bestehen folgende

Ortsteile im Sinne von §§ 45 ff. BbgKVerf:a) Ortsteil Carmzowb) Ortsteil Wallmow

(2) Die Ortsteile Carmzow und Wallmow werden jeweils durch eine Ortsvorsteherin vertreten.

(3) Die Ortsvorsteherin ist vor der Beschlussfassung der Ge-meindevertretung in folgenden Angelegenheiten zu hören:1. Planung von Investitionsvorhaben in dem Ortsteil,2. Aufstellung, Änderung und Aufhebung des Flächen-

nutzungsplans sowie von Satzungen nach dem Baugesetzbuch und bauordnungsrechtlichen Sat-zungen, soweit sie sich auf den Ortsteil beziehen,

3. Planung, Errichtung, Übernahme, wesentliche Än-derung und Aufhebung von öffentlichen Einrich-tungen in dem Ortsteil,

4. Aus- und Umbau sowie Benennung von Straßen, Wegen und Plätzen in dem Ortsteil,

5. Änderung der Grenzen des Ortsteils und 6. Erstellung des Haushaltsplanes.

Eine Anhörung findet nicht statt, soweit die Ortsvorstehe-rin tatsächlich oder rechtlich an der Wahrnehmung seines Anhörungsrechts gehindert ist (§ 46 Abs. 1 Satz 3 i. V. m. § 47 Abs. 2 BbgKVerf).

(4) Die Ortsvorsteherin nimmt in ihrem Ortsteil die Ehrungen für Alters- und Ehejubiläen vor.

§ 11 Gemeindebedienstete (§ 62 BbgKVerf)Die Gemeindevertretung entscheidet auf Vorschlag der Amts-direktorin über das Ergebnis des Bewerberauswahlverfahrens bei der Begründung eines Beamtinnenverhältnisses sowie über die Einstellung und Entlassung von Beschäftigten.

§ 12 Bekanntmachungen(1) Soweit keine sondergesetzlichen Vorschriften bestehen,

erfolgen öffentliche Bekanntmachungen der Gemeinde,

die durch Rechtsvorschriften vorgeschrieben sind, durch Veröffentlichung des vollen Wortlautes im „Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) und Informationen aus den Gemeinden: Stadt Brüssow, Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld.“ Dies umfasst auch durch Rechtsvorschrift vorgeschriebene ortsübliche Be-kanntmachungen.

Die Bekanntmachungen erfolgen durch die Amtsdirektorin des Amtes Brüssow.

(2) Sind Pläne, Karten oder Zeichnungen Bestandteil einer Satzung oder eines sonstigen Schriftstücks, so kann die öffentliche Bekanntmachung dieser Teile in der Form des Absatzes 1 dadurch ersetzt werden, dass sie zu jeder-manns Einsicht während der öffentlichen Sprechzeiten ausgelegt werden (Ersatzbekanntmachung). Die Ersatz-bekanntmachung wird von der Hauptverwaltungsbeamtin angeordnet. Die Anordnung muss die genauen Angaben über Ort und Dauer der Auslegung enthalten und ist zu-sammen mit der Satzung nach Abs. 1 zu veröffentlichen. Die Dauer der Auslegung beträgt 14 Tage. Beginn und Ende der Auslegung sind aktenkundig zu machen.

(3) Abweichend von Abs. 1 werden Zeit, Ort und Tagesord-nung der Sitzung der Gemeindevertretung durch Aushang in den nachstehend aufgeführten Bekanntmachungskäs-ten der Gemeinde öffentlich bekannt gemacht: - an der Bushaltestelle Dorfmitte Carmzow vor dem

Neubau Nr. 78a,- an der Verkaufsstelle in Wallmow Nr. 14.

Die Schriftstücke sind 4 volle Tage vor dem Sitzungstag auszuhängen, den Tag des Anschlages nicht miteinge-rechnet. Die Abnahme darf frühestens am Tag nach der Sitzung erfolgen. Der Tag des Anschlages ist beim An-schlag und der Tag der Abnahme auf dem ausgehängten Schriftstück durch die Unterschrift der jeweiligen Bediens-teten zu vermerken. Bei abgekürzter Ladungsfrist erfolgt der Aushang am Tage nach dem die Ladung zur Post gegeben wurde.

§ 13 Inkrafttreten(1) Diese Hauptsatzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen

Bekanntmachung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Hauptsat-zung vom 20.11.2009 außer Kraft.

(2) Sollten einzelne Regelungen dieser Hauptsatzung nich-tig oder unwirksam sein, soll diese die Wirksamkeit der übrigen Regelungen nicht berühren.

Brüssow, den 06.11.2014

NeumannAmtsdirektor

In der Gemeindevertretersitzung vom 17.09.2014 haben sich die Gemeindevertreter über partielle Änderungen der bestehenden Hauptsatzung verständigt. Durch Aufnahme weiterer Paragrafen soll im Ergebnis eine neue Hauptsatzung beschlossen werden. Die Hauptsatzung liegt den Gemeindevertretern in der geän-derten Form in Gänze vor. Die gesamte Hauptsatzung in der neuen Fassung soll beschlossen und verabschiedet werden.

Verabschiedung einer neuen Hauptsatzung – Beschluss Nr. 38Die Gemeindevertreter der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließen die sich in der Anlage befindliche Hauptsat-zung mit einer stringenten weiblichen Funktionsbezeich-nung.

Ja-Stimmen: 5 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

6 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 11/2014

Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2011 – Be-schluss Nr. 19Das Amt hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsäch-liche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu dokumentieren.Der Jahresabschluss 2011 wurde durch das Rechnungsprü-fungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 18.06.2014 dem Amt zugeleitet.Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 des Amtes Brüssow, bestehend aus der Ergebnisrech-nung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht.Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf dem Hauptverwaltungsbeamten zur Fest-stellung vor.Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit un-serer Stellungnahme wurden dem Amtsausschuss zugeleitet.

Entlastungsvorschlag:Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-gemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-Finanz- und Ertragslage des Amtes widerspiegelt.Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Amtes und stellt Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch den Amts-direktor wie geprüft festgestellt und dem Amtsausschuss zu-geleitet werden.Das Rechnungsprüfungsamt schlägt dem Amtsausschuss vor, den Jahresabschluss 2011 zu beschließen.

Beschlüsse des AmtsausschussesBeschlüsse vom 27.10.2014

Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow beschließt den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 ge-mäß § 82 Abs.4 der BdgKVverf.

Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahres-abschluss 2011 – Beschluss Nr. 20Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 wur-de laut Beschluss-Nr.19/14 vom Amtsausschuss beschlossen.Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt dem Amtsausschuss vor, dem Amtsdirektor die Ent-lastung zu erteilen.Der Amtsausschuss des Amtes Brüssow erteilt dem Amts-direktor die Entlastung für den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVerf.

Ja-Stimmen: 10 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

BekanntmachungsanordnungDie Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2011 des Amtes Brüssow (Uckermark) (Beschluss-Nr. 19/2014 vom 27.10.2014) und die Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahresabschluss 2011 (Beschluss-Nr. 20/2014 vom 27.10.2014) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 04.11.2014

NeumannAmtsdirektor

Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2011 – Be-schluss Nr. 53Die Stadt hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsäch-liche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu dokumentieren.Der Jahresabschluss 2011 wurde durch das Rechnungsprü-fungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 18.06.2014 dem Amt zugeleitet.Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 der Stadt Brüssow, bestehend aus der Ergebnisrech-nung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht.Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf dem Hauptverwaltungsbeamten zur Fest-stellung vor.Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden der Stadtverordnetenver-sammlung zugeleitet.

Beschlüsse der StadtverordnetenversammlungBeschlüsse vom 14.10.2014

Entlastungsvorschlag:Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-gemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-Finanz- und Ertragslage der Stadt widerspiegelt.Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Stadt und stellt Risiken der künftigen Entwicklung zutreffend dar.Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch den Amts-direktor wie geprüft festgestellt und der Stadtverordnetenver-sammlung zugeleitet werden.Das Rechnungsprüfungsamt schlägt der Stadtverordneten-versammlung vor, den Jahresabschluss 2011 zu beschließen.Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow beschließen den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 ge-mäß § 82 Abs. 4 der BdgKVverf.

Ja-Stimmen: 11 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

Nr. 11/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 7

Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahres-abschluss 2011 – Beschluss-Nr. 54Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 wur-de lt. Beschluss-Nr. 53/14 von der Stadtverordnetenversamm-lung beschlossen.Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt der Stadtverordnetenversammlung vor, dem Amtsdi-rektor die Entlastung zu erteilen.Die Stadtverordneten der Stadt Brüssow erteilen dem Amtsdirektor die Entlastung für den geprüften Jahres-abschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVerf.

Ja-Stimmen: 11 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

BekanntmachungsanordnungDie Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2011 der Stadt Brüssow (Beschluss-Nr. 53/2014 vom 14.10.2014) und die Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jah-resabschluss 2011 (Beschluss-Nr. 54/2014 vom 14.10.2014) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 04.11.2014

NeumannAmtsdirektor

Weiteres Mitglied im Kita-Ausschuss – BeschlussDie Stadtverordnetenversammlung Brüssow beschließt, Frau Trölsch als weiteres Mitglied des Kita-Ausschusses zu benennen.

Ja-Stimmen: 11 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2011 – Be-schluss Nr. 50Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushalts-jahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsächliche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu doku-mentieren.Der Jahresabschluss 2011 wurde durch das Rechnungsprü-fungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 18.06.2014 dem Amt zugeleitet.Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Schönfeld, bestehend aus der Ergebnis-rechnung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht.Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf dem Hauptverwaltungsbeamten zur Fest-stellung vor.Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden der Gemeindevertretung zu-geleitet.

Entlastungsvorschlag:Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-gemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-Finanz- und Ertragslage der Gemeinde widerspiegelt.Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt Risiken der künfti-gen Entwicklung zutreffend dar.Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch den Amts-direktor wie geprüft festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet werden.Das Rechnungsprüfungsamt schlägt der Gemeindevertretung vor, den Jahresabschluss 2011 zu beschließen.

Beschlüsse der Gemeindevertretung SchönfeldBeschlüsse vom 02.10.2014

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld beschlie-ßen den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVverf.

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahres-abschluss 2011 – Beschluss 51 Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 wurde laut Beschluss-Nr. 50/14 von der Gemeindevertretung beschlossen.Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt der Gemeindevertretung vor, dem Amtsdirektor die Entlastung zu erteilen.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Schönfeld erteilen dem Amtsdirektor die Entlastung für den geprüften Jah-resabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVerf.

Ja-Stimmen: 8 Nein-Stimmen: 0 Enthaltungen: 0

BekanntmachungsanordnungDer Beschluss über den geprüften Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Schönfeld (Beschluss-Nr. 50/2014 vom 02.10.2014) und die Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jah-resabschluss 2011 (Beschluss-Nr. 51/2014 vom 02.10.2014) wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 04.11.2014

NeumannAmtsdirektor

8 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 11/2014

Beschluss des geprüften Jahresabschlusses 2011 – Be-schluss Nr. 43Die Gemeinde hat für den Schluss eines jeden Haushaltsjahres einen Jahresabschluss aufzustellen. In diesem ist die tatsäch-liche Vermögens-, Ertrags- und Finanzlage zu dokumentieren.Der Jahresabschluss 2011 wurde durch das Rechnungsprü-fungsamt des Landkreises Uckermark geprüft. Der Prüfbericht wurde am 18.06.2014 dem Amt zugeleitet.Ausgang der Prüfung war der Entwurf des Jahresabschlusses 2011 der Gemeinde Göritz, bestehend aus der Ergebnisrech-nung, der Finanzrechnung, den Teilrechnungen, der Bilanz und dem Rechenschaftsbericht sowie seinen Anlagen, auf den sich der Prüfungsbericht bezieht.Nach § 82 Abs. 3 BdgKVerf stellt die Kämmerin den Entwurf des Jahresabschlusses mit seinen Anlagen auf und legt den geprüften Entwurf dem Hauptverwaltungsbeamten zur Fest-stellung vor.Der vollständige Jahresabschluss sowie der Prüfbericht mit unserer Stellungnahme wurden der Gemeindevertretung zu-geleitet.

Entlastungsvorschlag:Durch das Rechnungsprüfungsamt wird bestätigt, dass der Entwurf des Jahresabschlusses den gesetzlichen Vorschriften entspricht und unter Beachtung der Grundsätze ordnungs-gemäßer Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Schulden-Finanz- und Ertragslage der Gemeinde widerspiegelt.Der Rechenschaftsbericht steht im Einklang mit dem Entwurf des Jahresabschlusses, vermittelt insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage der Gemeinde und stellt Risiken der künfti-gen Entwicklung zutreffend dar.Der Entwurf des Jahresabschlusses kann durch den Amts-direktor wie geprüft festgestellt und der Gemeindevertretung zugeleitet werden.Das Rechnungsprüfungsamt schlägt der Gemeindevertretung vor, den Jahresabschluss 2011 zu beschließen.

Beschlüsse der Gemeindevertretung GöritzBeschlüsse vom 29.10.2014

Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz beschließen den geprüften Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVerf.

Ja-Stimmen: 7 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jahres-abschluss 2011 – Beschluss-Nr. 44Der geprüfte Jahresabschluss des Haushaltsjahres 2011 wurde laut Beschluss-Nr. 43/14 von der Gemeindevertretung beschlossen.Das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Uckermark schlägt der Gemeindevertretung vor, dem Amtsdirektor die Entlastung zu erteilen.Die Gemeindevertreter der Gemeinde Göritz erteilen dem Amtsdirektor die Entlastung für den geprüften Jahresab-schluss des Haushaltsjahres 2011 gemäß § 82 Abs. 4 der BdgKVerf.

Ja-Stimmen: 7 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

BekanntmachungsanordnungDie Beschlüsse über den geprüften Jahresabschluss 2011 der Gemeinde Göritz (Beschluss-Nr. 43/2014 vom 29.10.2014) und die Entlastung des Amtsdirektors für den geprüften Jah-resabschluss 2011 (Beschluss-Nr. 44/2014 vom 29.10.2014) werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.Gemäß § 82 Abs. 5 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (GVBL.I Nr. 19 S. 286 vom 21.12.2007) wird da-rauf verwiesen, dass Jeder innerhalb der öffentlichen Sprech-zeiten des Amtes Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Str. 8 in 17326 Brüssow, Einsicht in den Jahresabschluss und deren Anlagen nehmen kann.

Brüssow, den 04.11.2014Neumann

Amtsdirektor

Aufteilung der Aufgaben des Ortsvorstehers in Carmzow – Beschluss Nr. 31Mit Beschluss 26/2014 hat die Gemeindevertretung der Ge-meinde Carmzow-Wallmow entschieden, die Aufgaben des Ortsvorstehers des Ortsteiles Carmzow für den Rest der all-gemeinen Wahlperiode (5 Jahre gem. § 4 BbgKWahlG) selbst wahrzunehmen.Welche Aufgaben vom Ortsvorsteher – und damit nunmehr von der Gemeindevertretung – wahrgenommen werden müssen, ist in § 47 BbgKVerf geregelt. Danach vertritt der Ortsvor-steher den Ortsteil gegenüber den Organen der Gemeinde (Gemeindevertretung, Amtsdirektor). Näheres hierzu ist auch im § 8 Abs. 3 und Abs. 4 der Hauptsatzung der Gemeinde Carmzow-Wallmow geregelt.Es bleibt festzuhalten, dass der Ortsvorsteher vor Beschlussfas-sung der Gemeindevertretung in wichtigen Angelegenheiten des Ortes anzuhören ist und er in seinem Ortsteil die Ehrungen für Al-ters- und Ehejubiläen vornimmt. Darüber hinaus ist er wichtiges Bindeglied zur Amtsverwaltung bei der Vermietung der Gemein-deräume. Da die Gemeinderäume in der Regel außerhalb der Geschäftszeiten der Amtsverwaltung vermietet werden, kümmert

Beschlüsse der Gemeindevertretung Carmzow-WallmowBeschluss vom 22.10.2014

sich der Ortsvorsteher um eine ordnungsgemäße Übergabe und (nach Ende der Feier) Übernahme der Räumlichkeiten. Zusammenfassen werden folgende Aufgaben wahrgenommen:1. Ansprechpartner für die Einwohner des Ortsteils sein (um

das Anhörungsrecht ausüben zu können); 2. Ehrungen vornehmen;3. Überwachung der Vermietung der Gemeinderäume

(Sportlerheim Carmzow, Gemeinderaum Cremzow).Die Gemeindevertretung wünscht, die v. g. Aufgaben entspre-chend der Gemeindeteile zu verteilen.Eine Aufwandsentschädigung soll nicht gezahlt werden.Die Gemeindevertretung der Gemeinde Carmzow-Wallmow beschließt, dass die Aufgaben des Ortsvorstehers in Hed-wigshof von Herrn Karbe, in Cremzow von Herrn von Zit-zewitz und in Carmzow von Frau Eggersdorf (Aufgabe der Ehrungen, Ansprechpartner für die Einwohner) und Herrn Hempel (Vermietung des Sportlerheimes, Ansprechpartner für die Einwohner) für die Zeit der aktuellen Legislaturperi-ode übernommen werden.

Ja-Stimmen: 5 Gegenstimmen: 0 Enthaltungen: 0

Nr. 11/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 9

Impressum Amtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Herausgeber und verantwortlich für Inhalt der amtlichen Mitteilungen:Amt Brüssow (Uckermark), Der Amtsdirektor, Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow,Telefon: 039742/8600, E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten: Di. 08.00–12.00 und 13.00–17.30 Uhr & Do. 08.00–12.00 und 13.00–16.00 Uhr

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 UckerlandPostanschrift: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 StrasburgTel.: 039753/22757, Fax: 039753/22583, Internet: www.schibri.de, E-Mail: [email protected]

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

Amtliche Bekanntmachungen – Ende –

Impressum Nichtamtlicher TeilAmtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Stadt Brüssow mit den Gemeinden: Carmzow-Wallmow, Göritz, Schenkenberg, Schönfeld

Bezugsmöglichkeiten:- Amt Brüssow (Uckermark), Prenzlauer Straße 8, 17326 Brüssow- Abonnements: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg (Um.)

Bezugsbedingungen:Der Bezug des Amtsblattes ist für Einwohner der Gemeinde Uckerland kostenfrei. Das Amtsblatt wird im Bereich der Gemeinde kostenlos verteilt. Der Bezugspreis für Abonnenten beträgt jährlich 12,- Euro + Porto.

Herstellungsleitung und Redaktion: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Verantwortlich für den nichtamtlichen Teil im Sinne der Presse: Schibri-Verlag, Verlagssitz: Milow 60, 17337 Uckerland

Anzeigen und Abonnements:Schibri-Verlag, Nicole Helms • Tel.: 039753/22757, Fax: 22583, E-Mail: [email protected]: Schibri-Verlag, Am Markt 22, 17335 Strasburg

Druck/Endbearbeitung: Verlag + Druck Linus Wittich, Tel.: 039931/5790

In einem größeren Putenbestand im Landkreis Vorpommern-Greifswald des Landes Mecklenburg-Vorpommern ist am 05.11.2014 der Ausbruch der Geflügelpest (Hochpathogene Aviäre Influenza des Subtyps H5N8) amtlich festgestellt wor-den. Da nicht ausgeschlossenwerden kann, dass hochpatho-genes H5N8-Virus in der Wildvogelpopulation vorhanden ist und zum Schutz vor den von der Geflügelpest ausgehenden Gefahren sowie auf der Grundlage einer Risikobewertung zur Vermeidung der Einschleppung oder Verschleppung durch Wildvögel treffe ich folgende Anordnung:1. Nach § 13 Abs. 1 der Geflügelpest-Verordnung vom 8. Mai

2013 (BGBI. I S. 1212), in der zurzeit gültigen Fassung, wird die Aufstallung des Geflügels- in geschlossenen Ställen oder- unter einer Vorrichtung, die aus einer überstehenden,

nach oben gegen Einträge gesicherten dichten Abde-ckung und mit einer gegen das Eindringen von Wild-vögeln gesicherten Seitenbegrenzung bestehen muss (Schutzvorrichtung),

für den gesamten Landkreis Uckermark angeordnet. Ausnahmen nach § 13 Abs. 3 werden nicht zugelassen.2. Tierhalter, die ihrer Meldepflicht noch nicht nachgekommen

sind, werden aufgefordert, dies unverzüglich nachzuholen. Mit der Bekanntgabe der Festlegung des Restrisikogebietes

haben Tierhalter der zuständigen Behörde unverzüglich die Anzahl der gehaltenen Vögel unter Angabe ihrer Nutzungs-art und ihres Standortes und der verendeten gehaltenen Vögel sowie jede Änderung anzuzeigen.

3. An den Stallein- und ausgängen ist eine Desinfektion des Schuhwerks beim Betreten und Verlassen der Stallungen vorzunehmen. Entsprechende Desinfektionseinrichtungen sind durch den Tierhalter bereitzustellen.

4. Vorsätzliche oder fahrlässige Zuwiderhandlungen gegen diese Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung können

Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügungzur Festlegung von Restrisikogebieten nach § 13 Abs. 1 der Verordnung zum Schutz gegen die Geflügelpest

(Geflügelpest-Verordnung) mit Anordnung der sofortigen Vollziehunggemäß § 32 Abs. 2 des Tiergesundheitsgesetzes als Ord-nungswidrichkeit verfolgt und nach § 32 Abs. 3 mit einer Geldbuße bis zu 30.000 Euro geahndet werden.

5. Die sofortige Vollziehung meiner Anordnung zu Nr. 1, 2 und 3 wird hiermit nach § 80 Abs. 2 Nr. 4 der Verwaltungsge-richtsordnung (VwGO) vom 19. März 1991 (BGBI. I S. 686), in der zurzeit gültigen Fassung, im besonderen öffentlichen Interesse angeordnet.

6. Diese Tierseuchenrechtliche Allgemeinverfügung tritt mit dem auf die Bekanntmachung folgenden Tag in Kraft.

Hinweis:Gegen die Anordnung der sofortigen Vollziehung kann ge-mäß § 80 Abs. 5 VwGO beim Verwaltungsgericht Potsdam, Friedrich-Ebert-Straße 32, 14469 Potsdam schriftlich oder zur Niederschrift Antrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gestellt werden. Der Antrag ist schon vor Erhebung der Anfechtungsklage zulässig.

Rechtshelfsbelehrung:Gegen diese Verfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhobenwerden. Der Widerspruch ist beim Landrat des Landkreises Uckermark, Karl-Marx-Str. 1, 17291 Prenzlau schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.Die Schriftform kann durch die elektronische Form ersetzt wer-den. In diesem Fall ist das elektronische Dokument mit einer qualifizierten elektronischen Signatur im Sinne des Signatur-gesstzes zu versehen. Bei der Verwendung der elektronischen Form sind besondere technische Rahmenbedingungen zu beachten, die im Internet www.uckermark.de aufgeführt sind.

Im Auftrag

Dr. Achim WendtlandtAmtstierarzt

Information aus dem FundbüroIm Fundbüro des Amtes Brüssow (Uckermark) wurde folgende Fundsache in Verwahrung genommen:- Schlüsselring, daran ein Schlüssel mit der Aufschrift „CES“ und „4R30763“ und eine grüne

Fernbedienung der Firma „DiTec“Die Fundsache wurde am Donnerstag, dem 06.11.2014, gegen 08.30 Uhr auf dem unteren Sportplatz in Brüssow gefunden.Wer selbst Eigentümer ist oder den Eigentümer kennt, meldet sich bitte im Ordnungsamt des Amtes Brüssow bei Frau Fengler, Tel. 039742/860 42 oder persönlich.

10 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 11/2014

Berichte und Mitteilungen aus Einrichtungen des Amtes/der Gemeinde

Kinder- und Jugendarbeit

Gleich in der ersten Schulwoche unternahm die Klasse 4 einen Wandertag. Wir trafen uns vor dem Museum in Brüssow mit Herrn Trester. Zuerst marschierten wir zum ältesten Haus von Brüssow und hörten etwas über den Fachwerkbau, eine alte Bauweise. Die nächste Station war das alte Rathaus. Heute befinden sich die Bibliothek und eine Touristeninformation hier. In unmittelbarer Nähe sieht man Reste des Berliner Tores. Danach schlichen wir uns auf dem „Totengang“ zum alten Friedhof. Von dort ging es zum Marktplatz und über den Marktwinkel zur Stadtmauer. An-schließend liefen wir am Kulturhaus vorbei zum Prenzlauer Tor.An jeder Station hörten wir viele interessante Informationen über die Geschichte und Gegenwart unserer Stadt. Oftmals stellten Kinder auch Fragen. Nach diesem Marsch waren eini-ge schon sehr geschafft und so legten wir im Jugendclub erst einmal eine Rast ein um zu frühstücken. Danach sahen wir uns das Museum etwas genauer an. Herr Trester war stets umringt von vielen Kindern. Er zeigte uns einen Film über die Auswanderer und wir durften sogar einige Gegenstände, wie eine alte Rüstung und Waffen in die Hand nehmen.Die Zeit verging wie im Fluge. Ständig entdeckten wir etwas Neues. Es ist schön, dass unser Museum viele alte Stücke bewahrt. So bekommen wir Kinder eine Vorstellung davon, wie

Auf Zeitreise in Brüssow

es früher war. So staunten wir sehr, als wir alte Kleider sahen. Die Menschen waren viel kleiner als heute.An dieser Stelle möchten wir uns nochmals bei Herrn Trester, Frau Müller, Frau Dittkrist und Frau Pfund für den lehrreichen Wandertag bedanken.

Klasse 4der Regenbogengrundschule Brüssow

Bei einem Herbstspaziergang durch die Stadt waren die Kin-der der Kita Sonnenschein, zusammen mit ihrer Erzieherin Frau Pahl, auf der Suche nach „Zahlen“ an Häusern und auf Schildern. Fündig wurden sie auch vor dem Museum. Auf dem Gedenkstein, aufgestellt am Heimattag zu Ehren der drei Ju-bilare im Jahr 2014, konnten sie viele Zahlen finden und sie erkannten auch die Symbole der Vereine, z. B. vom Anglerver-ein und vom Karnevals Klub. Im Museum machten sie einen Rundgang und waren interessiert an den Ausstellungsstücken.Das Museum wird in diesem Monat 50 Jahre alt, es wurde am 22.11.1964 eröffnet und vielleicht ist unter den heranwach-senden Kindern schon die nächste Generation an Geschichte interessierten Jugendlichen, die das Museum auch in den nächsten 50 Jahren mit erhalten und weiterführen werden.Einigen der heutigen Mitglieder im Museumsbeirat wurde das Interesse an Heimatgeschichte ebenfalls in ihrer Jugendzeit übermittelt. Alle Mitglieder im Museumsbeirat sind bemüht, unser Museum zu erhalten und die Geschichte unserer Stadt weiter zu archivieren und zu dokumentieren.In den letzten drei Jahren hatte ich über die Stadt und die LAFP (Ländliche Arbeitsförderung Prenzlau) eine Maßnahme in Bürgerarbeit im Museum. Ich möchte mich auf diesem Weg bei allen Einwohnern, Bürgern und Gästen der Stadt bedan-ken, die in dieser Zeit das Museum besuchten oder per Post ihr Interesse am Museum zeigten. Sie brachten Dokumente

Besuch im Heimatmuseum Brüssow/Uckermark

und Fotos mit, die über die Geschichte der Stadt berichteten. Bilder, zum Teil unbekannte Fotos, die jetzt Ereignissen in der Stadt zugeordnet werden konnten. Es war spannend, diese Informationen zu erhalten und zu ordnen.Bedanken möchte ich mich auch im Namen des Museumsbei-rates bei den Bürgern, die uns in diesem Jahr Geldspenden überwiesen, die für die Werterhaltung des Museums in nächs-ter Zeit verwendet werden. Freuen würden wir uns auch über ihr Interesse am Museum in den nächsten Jahren.

Margit Glowe, Museumsbeirat

Nr. 11/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 11

Die Mitbegründerin des Vereins „FriendCircle WorldHelp“ Alexandra Schmitz rief 2012 zu einer Mützenstrickaktion für indische Kinder auf. Es sollten bunte Mützen werden, die sie den Kindern in Nordindien überbringen wollte. Begeisternd wurde diese Idee von den Frauen unseres OV auf-genommen. Es wurde Wolle besorgt und das große Stricken ging los. Zu allen Tageszeiten, ob im Winter oder im Sommer am Uckersee, es wurden immer mehr Mützen, eine schöner als die andere. Als die Wolle zur Neige ging, riefen wir per Internet auf, um Nachschub zu erhalten. Das klappte hervorragend und unsere „Strickliesel“ waren nicht mehr zu bremsen.So konnten wir mit dazu beitragen, dass 2013 4.660 und in diesem Jahr sogar 5.680 bunte Mützen aus der Uckermark, Barnim, Eberswalde, Angermünde und Schwedt dem Verein übergeben werden konnten. Einige der fleißigen Strickerinnen waren am 15. Oktober 2014 im Eberswalder Näh-Cafe mit da-bei, als Alexandra Schmitz die Mützen entgegen nahm und mit rührenden Worten ihren Dank aussprach und uns einen Film zeigte. Diese glücklichen, strahlenden Kinderaugen haben uns sehr berührt und es steht fest, es wird weiter gestrickt, denn es

Mützen für indische Kinder

gibt in Indien noch viele Kinder, die unsere Hilfe brauchen. Falls Sie, liebe Leser, noch Wollbestände haben, die Sie entbehren können, bitte bei uns in der Begegnungsstätte des DRK, Külz-str. 19a oder in der Geschäftsstelle Stettiner Str. 5 abgeben. Dafür schon im voraus unseren Dank.

B. Lindemann

Wir Kinder und das Kita-Team der Kita „Sonnenschein“ Brüs-sow bedanken uns für die Geldspende in Höhe von 330,00 € bei der Firma Relatech GmbH Herrn Benthin und den Ein-wohnern von Bagemühl. Sie sind ein Vorbild für die große Hilfsbereitschaft. Die Geldspende wird für die Anschaffung von Spielmaterialien verwendet. Denn das Spiel ist gewisserma-ßen der Hauptberuf von uns Kindern, die Welt um uns herum, uns selbst, Geschehnisse, Situationen, Beobachtungen und Erlebnisse im wahrsten Sinne des Wortes zu begreifen.

Danke!!!!

Spendenaktion Bagemühl für die Kita „Sonnenschein“ Brüssow

Foto: Übergabe der Geldspende von Miklas Schulz und Emma Sophie Pfund an Kitaleiterin Frau Mehlhorn

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12 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 11/2014

Veranstaltungen

Veranstaltungen in den GemeindenSonntag, 23. November 2014- Der Filmclub – KinoKids „Abenteuer des Huck Finn“ im

Kulturhaus in Brüssow, 15.30 Uhr- Der Filmclub Ida (Polen–Dänemark 2013) im Kulturhaus

in Brüssow, 20.00 Uhr

Freitag, 28. November 2014Senioren-Weihnachtsfeier in Brüssow

Samstag, 29. November 2014- Adventsmarkt in Bagemühl- Weihnachtsfeier in Woddow- Weihnachtliches Kinder- und Jugendbowling

Sonntag, 7. Dezember 2014PHILOMENA im Kulturhaus in Brüssow, 20.00 Uhr

Donnerstag, 11. Dezember 2014Senioren-Weihnachtsfeier in Menkin

Samstag, 13. Dezember 2014- Weihnachtsmarkt in Brüssow- Weihnachtsfeier in Bagemühl- Weihnachtsfeier des FSV Blau-Weiß Klockow in

Klockow

Jugendclub Brüssow26.11.2014 Leseabenteuer „Begegnung mit

dem Muffelmonster“ mit Frau Sy03.12.2014 16.00 Uhr Plätzchen backen mit Frau Müller10.12.2014 16.00 Uhr Malen zum Thema „Weihnachten“

mit Frau Sy17.12.2014 16.00 Uhr Weihnachtsbasteln mit Frau Müller19.12.2014 15.00 Uhr Weihnachtsfeier mit Weihnachts-

geschichte mit Frau Müller und Frau Sy

Vom 22. bis 31. Dezember 2014 geschlossen.

Kulturhaus Kino BrüssowMontags 19.00 Uhr MontagsmalerinnenMittwochs 14.00 Uhr TischtennisDonnerstags 18.00 Uhr Kreatives Basteln 20.00 Uhr Deutsch-polnischer Chor

Seniorenweihnachtsfeier der Stadt Brüssow

Wer von den Senioren unserer Stadt oder den umliegen-den Orts- und Gemeindeteilen am 28.11.2014 um 14.00 Uhr an der Weihnachtsfeier im „Schützenhaus“ in Brüssow teilnehmen möchte, sollte sich bis zum 24.11.2014 telefo-nisch anmelden unter 039742/86032 oder 0175/3205151 bei Frau Wodrich-Laurent im Amt Brüssow. Die Hin- und Rückfahrt im Brüssower Stadtgebiet ist durch einen Fahr-dienst abgesichert.

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Nr. 11/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 13

Wir gratulieren den Jubilaren des Amtes Brüssow zum Geburtstag im Dezember 2014

Brüssow01.12. Hubert von Bode zum 85.01.12. Maria Philipps zum 82.02.12. Christel Gnodtke zum 73.02.12. Erwin Kieselbach zum 84.03.12. Werner Schwachenwald zum 82.06.12. Wolfgang Groß zum 78.07.12. Wolfgang Lemke zum 68.08.12. Gerda Grabs zum 64.08.12. Hildegard Müller zum 81.10.12. Wolfgang Dähn zum 60.10.12. Roland Frischmann zum 77.11.12. Hildegard Devantier zum 79.12.12. Klara Kesten zum 87.12.12. Irmgard Schulz zum 78.13.12. Heinz-Jürgen Mohrholz zum 72.14.12. Friedrich Kolberg zum 74.14.12. Balduin Kutz zum 78.16.12. Wolfgang Niemann zum 65.16.12. Elisabeth Nittmann zum 76.16.12. Eva Srama zum 82.17.12. Manfred Geißer zum 77.17.12. Friedhelm Houdelett zum 65.19.12. Hildegard Bütow zum 90.21.12. Peter Kerlikofsky zum 69.21.12. Horst Zimmermann zum 69.24.12. Reingard Utech zum 61.24.12. Klaus-Dieter Wolfram zum 62.27.12. Dieter Krull zum 75.30.12. Siegfried Gombert zum 65.31.12. Helmut Krause zum 77.

Brüssow OT Bagemühl08.12. Doris Küster zum 75.08.12. Jürgen Schwebke zum 66.19.12. Aribert Ivers zum 62.23.12. Roland Krejci zum 71.24.12. Regina Kumkar zum 72.

Brüssow OT Woddow02.12. Egon Devantier zum 79.17.12. Egon Brandt zum 62.28.12. Hans Bluhm zum 77.

Brüssow OT Wollschow08.12. Marlene Radtke zum 73.09.12. Walter Groß zum 84.

Brüssow OT Grimme07.12. Renate Hurtienne zum 70.08.12. Ingrit Rutz zum 77.

Brüssow OT Frauenhagen23.12. Manfred Reich zum 66.

Brüssow OT Battin21.12. Christel Klein zum 82.23.12. Bernhard Kegel zum 61.31.12. Gudrun Matz zum 68.

Brüssow OT Trampe08.12. Christel Grau zum 79.

Brüssow OT Menkin03.12. Jürgen Kunz zum 72.04.12. Marita Straßburg zum 60.12.12. Sylvester Marciniak zum 83.13.12. Jürgen Kuhnt zum 67.21.12. Karin Schönbeck zum 60.28.12. Lieselotte Marciniak zum 79.

Carmzow04.12. Werner Schewski zum 72.06.12. Hanni Spletter zum 88.07.12. Werner Tews zum 69.14.12. Manfred Olschewski zum 77.15.12. Grete Bucher zum 94.17.12. Christa Tews zum 73.23.12. Georg Jakob zum 87.28.12. Anton Ruff zum 93.

Wallmow06.12. Ernst Wiviorra zum 83.10.12. Hannelore Bucher zum 80.13.12. Christel Blumreich zum 76.17.12. Christel Lindhorst zum 81.17.12. Martin Rückert zum 74.22.12. Raphael Münz zum 76.28.12. Klaus-Dieter Barkowski zum 60.31.12. Christel Wiviorra zum 79.

Carmzow-Wallmow OT Cremzow19.12. Bernd Niedermeier zum 62.21.12. Gertrud Schultz zum 80.

Carmzow-Wallmow OT Hedwigshof13.12. Walter Mohns zum 88.

Carmzow-Wallmow OT Wendtshof08.12. Eberhard Butterling zum 75.

Göritz02.12. Christel Siebert zum 91.

02.12. Hannelore Vilter zum 76.04.12. Friedrich Ninnemann zum 76.05.12. Wolfgang Vilter zum 78.06.12. Friedel Bohnenstengel zum 86.12.12. Elfriede Tauchert zum 87.13.12. Elise Glatz zum 83.21.12. Christel Schultz zum 85.22.12. Erich Poltrock zum 70.27.12. Johanna Wesoly zum 79.31.12. Horst Bertram zum 63.

Göritz OT Malchow06.12. Waltraut Radtke zum 60.07.12. Christel Raguß zum 79.30.12. Martha Heimann zum 79.

Göritz OT Tornow01.12. Eva Östreich zum 80.24.12. Christa Krüger zum 72.

Schenkenberg OT Ludwigsburg01.12. Bernd Fischer zum 64.

Schenkenberg OT Baumgarten05.12. Hartmut Pruschke zum 72.11.12. Else Witt zum 81.20.12. Ingeborg Rix zum 84.

Schenkenberg OT Kleptow13.12. Jörg Mattern zum 61.17.12. Christel Reich zum 86.

Schenkenberg OT Dauerthal26.12. Lothar Rötche zum 77.

Schenkenberg OT Wittenhof11.12. Eduard Tetzlaff zum 82.13.12. Dr. Axel von Heyden zum 77.

Schönfeld09.12. Erwin Bloy zum 76.

Schönfeld OT Klockow02.12. Klaus Feldhacke zum 72.05.12. Eva Techow zum 71.08.12. Brita Blank zum 64.08.12. Lieselotte Werneke zum 79.13.12. Helga Pröfrock zum 76.18.12. Erika Bohnet zum 87.22.12. Sigrid Wurzberger zum 62.

Gratulationen

Goldene Hochzeitfeiern am 28. November

Hermann & Rosemarie Kretschmer aus Brüssow

Es gratulieren recht herzlichRakow, Bürgermeister

Neumann, Amtsdirektor

Diamantene Hochzeit feiern am 10. Dezember Christa und Walter Großaus Wollschow

Es gratulieren recht herzlichRakow, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor

Diamantene Hochzeitfeiern am 11. Dezember

Herta und Karl Hensel aus Brüssow

Es gratulieren recht herzlichRakow, BürgermeisterNeumann, Amtsdirektor

14 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 11/2014

Nachruf

Brüssow. Todes-nachrichten kom-men immer uner-wartet. Egal, ob geliebte Angehöri-ge, gute Freunde oder Bekannte, der Schreck sitzt tief. Dann kommt die Trauer. Günter Rußack war einer, der damit gut um-gehen konnte. Der Brüssower musste

in der Familie harte Schicksalsschläge hinnehmen. Zu-

letzt, als seine geliebte Frau Melitta verstarb. Er zeigte seine Trauer nicht, zeigte Tränen nicht in der Öffentlichkeit. Doch sein Optimismus war unerschütterlich. Kaum etwas konnte den ungekrönten Chronisten Brüssows davon abhalten, mit Kamera und Stift Schönes und Ärgerliches, Bleibendes und Vergängliches einzufangen. 61 Jahre lang hat er recherchiert, wurde der dienstälteste Reporter in der Norduckermark. Unter „Stadtreporter Fritz“ begann er als Volkskorrespondent der „Freien Erde“. Nach der Wende hielten dem „Brüssower Stadt-reporter“ die Leser des Uckermark Kurier und des Nordkurier die Treue, veröffentlichte er regelmäßig im Amtsblatt Brüssow.Dabei hatte sich der junge Berliner aus der Eldenaer Straße als Pilot am Himmel gesehen. Er lernte technischer Zeichner und arbeitete als 16-Jähriger an der Konstruktion eines Strah-lenjägers mit. Im April 1945 beendete mitten im Friedrichshain ein Granatwerfer diese Träume. Verwundet irrte Rußack durch das zertrümmerte Berlin, schleppte sich bis nach Hause …Im September 1946 kam Günter Rußack als Neulehrer nach Brüssow – und blieb. „Ich habe den Aufbau und den Untergang des sozialistischen Bildungssystems mitgemacht“, resümierte

Abschied vom Stadtreporterer später. Sein Abschied vom Beruf bedeutete aber nicht Ru-hestand. Wo etwas los war, war auch Günter zu finden. Egal ob die Demonstrationen auf dem Markt 1989 oder die Karne-valumzüge der Brüssower Jecken, ob Dienstversammlungen der Feuerwehr oder die Sitzungen der Stadtverordneten. Und stolz trug er das grüne T-Shirt mit der Aufschrift „Stadtrepor-ter“ auf dem Rücken, das ihm zur 750-Jahrfeier Brüssows geschenkt wurde.Nur drei Tage vor seinem 86. Geburtstag hat Günter die Augen für immer geschlossen. Er war einer von uns.

Text und Foto vom Uckermark Kurier Frau Monika Strehlow

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Das nächste Amtsblatt Brüssow erscheint am Donnerstag, dem 18.12.2014

Redaktionsschluss: 03.12.2014

Der Brüssower Günter Rußack hat Kamera und Stift für immer aus den Händen gelegt. Wir trauern um ihn.

Nr. 11/2014 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) 15

Kirchliche Informationen

Gottesdienste23.11.2014 10.00 Uhr Der Gottesdienst zum Ewigkeits-

sonntag findet in der Brüssower Kirche statt. Dort wollen wir unse-ren Verstorbenen gedenken.

30.11.2014 10.00 Uhr 1. Advent, Brüssow 17.00 Uhr Musik im Kerzenschein in Pasewalk07.12.2014 10.00 Uhr 2. Advent, Brüssow 14.00 Uhr 2. Advent, Menkin14.12.2014 10.00 Uhr 3. Advent, Brüssow 14.00 Uhr 3. Advent, Bröllin21.12.2014 14.00 Uhr 4. Advent, Brüssow, m. Taufe u. Kon-

zert m. d. Brüssower Kirchenchor

Gemeindekirchgeld 2014Auch in diesem Jahr bitten wir wieder um ein Kirchgeld. Wir haben viele Briefe an Menschen verschickt. Wir bitten Sie mit einem freiwilligen Beitrag, dessen Höhe Sie selber festlegen können, die Arbeit in unserer Kirchengemeinde zu unterstützen. Auch der kleinste Beitrag hilft weiter. Alles, was an Gemeinde-kirchgeld gesammelt wird, bleibt in unserer Gemeinde und wir können für Sie vor Ort da sein und bieten ein Stück Heimat!

Evangelisches Pfarramt Brüssow

Gottesdienste und Veranstaltungen Fr., 21.11. 18.00 Uhr Malchow, And. zum WochenschlussSo., 23.11. 09.00 Uhr Ewigkeitssonntag in Kleptow 10.15 Uhr Ewigkeitssonntag in Göritz 17.30 Uhr Ewigkeitssonntag in Cremzow, 21.

Musik für Orgel, Flöte und GeigeFr., 28.11. 18.00 Uhr Malchow, And. z. WochenschlussSo., 30.11. 09.00 Uhr Baumgarten, Taufe u. Konfirmation 10.15 Uhr Carmzow, Taufe und KonfirmationFr., 05.12. 18.00 Uhr Malchow, And. zum WochenschlussSo., 07.12. 09.00 Uhr Cremzow (für alle Gemeinden) 10.15 Uhr Schönfeld (für alle Gemeinden) 15.00 Uhr Kirche Göritz, Kinder u. Jugendliche

spielen d. Weihnachtsgeschichte Do., 11.12. 14.00 Uhr Carmzow Andacht Gr. Advents- und

WeihnachtsfeierFr., 12.12. 18.00 Uhr Malchow, And. zum WochenschlussSo., 14.12. 09.00 Uhr Klockow 10.15 Uhr CarmzowDo., 18.12. 14.00 Uhr Carmzow, And. für alle MitarbeiterIn-

nen im Schönfelder Pfarrsprengel

Regelmäßige VeranstaltungenChristenlehre, Flötengruppen (G. Dietz/C. Christiansen)Carmzow Dienstag Kindergarten, 9.00–10.00 UhrBaumgarten Dienstag 15.45–16.45 UhrKleptow Dienstag 1.–6. Kl., Treff 15.20 Uhr (Kirche)

(Fahrt nach Baumgarten u. dort gemeinsame Kinderstunde)

Göritz Donnerstag Kindergarten, 12.45–13.45 Uhr Donnerstag 1.–6.Kl., Gemeindehaus, 14–15 Uhr Flötengruppe, 15.00–16.00 Uhr Schönfeld Mittwoch 1.–6. Kl., Abfahrt Pfarrhaus Schön-

feld, 14.30 UhrKlockow Mittwoch 1.–6.Kl., Ev. Jugendhaus, 14.45–

16.00 Uhr Flötengruppe 16.00–17.15 Uhr

Evangelischer Pfarrsprengel SchönfeldCarmzow Montag 1.–6. Kl., Pfarrhaus, 14.30–15.30

Uhr

Gitarrenunterricht (Carlo Christiansen)Montags (Schönfeld) und mittwochs (Klockow) nach persön-licher Absprache.

Religionsunterricht (Th. Dietz)5./6. Klasse, donnerstags (14-tägig), 13.45–15.25 Uhr, Göritz Grundschule

Konfirmanden und Vorkonfirmanden (Th. Dietz)7./8. Klasse, mittwochs von 17.00 Uhr bis 18.30 Uhr im Ev. Kin-der- und Jugendhaus Klockow „Bernhard Mätzke“ (Fahrdienst zum Beginn, zum Abschluss bitte Abholung durch Eltern)

Junge Gemeinde/Jugendtreff (Carlo Christiansen)Mittwochs (14-tägig), 17.00 Uhr im Ev. Kinder- u. Jugendhaus Klockow, im Wechsel mit dem Konfirmandenunterricht

Bläserchor (Ltg. Tomasz Dabrowski) Mittwochs um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow

Schönfelder Singkreis (Ltg. Lukasz Popialkiewicz)Dienstags um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow

Schönfelder Frauenkreis (Gudrun Dietz)Mittwochs um 19.30 Uhr im Pfarrhaus Schönfeld, der nächste Termine ist der 26.11.

Göritzer Frauenkreis (Gisela Ninnemann)Jeweils am vorletzten Mittwoch um 14.00 Uhr im Gemeinde-haus Göritz, der nächste Termin ist am 19.11.

Klockower Kaffeerunde (Simone Mähling)Donnerstags um 14.00 Uhr im Bernhard Mätzke-Haus Klockow. Der nächste Termin ist am 20.11.

Handarbeitskreis (E.Dobbert, M.Kube)Dienstags (14-tägig), 13.30–16.00 Uhr, Göritzer Gemeindehaus

Gemeindekirchenrat Montag um 19.30 Uhr im Bernhard Mätzke Haus in Klockow

Wir sind für alle Generationen in unserer Gemeinde da. Auch im nächsten Jahr haben wir vielfältige Dinge vor und wären für eine Unterstützung unsere Gemeindearbeit vor Ort sehr dankbar! Informationen beim Pastor: 039742/80230

Weitere Termine50plusHerzliche Einladung am 26. November um 14.00 Uhr ins alte Pfarrhaus! Gemeinsam wollen wir Adventskränze und andere Adventsgestecke basteln!

MännerkreisNächster Termin: 26.11.2014, 19.00 Uhr. In diesem Monat findet der Männerkreis um 19.00 Uhr statt und als Gesprächs-partner kommt ein Mann von der Nato, der in Stettin stationiert ist. Er wird uns über seine Arbeit berichten. Herzliche Einla-dung an Alle!

KrabbelgruppeSeitdem 1. Oktober gibt es alle 14 Tage, immer mittwochs, im Alten Pfarrhaus eine Krabbelgruppe. Sie wird geleitet von Claudia Bruch und Christin Müllenhagen. Sie beginnt um 10.00 Uhr. Die nächsten Termine: 26. November und 10. Dezember

16 Amtsblatt für das Amt Brüssow (Uckermark) Nr. 11/2014

Sport – Vereinstätigkeiten – Sonstiges

Große Begeisterung war bei den kleinen und großen Besu-chern des 2. Baumgartener Herbstfestes zu spüren.Mit viel Freude wurde gemalt, gebastelt und Kürbisse ge-schnitzt. In Halloweenkostümen und geschminkt zogen die „Geister“ mit Laternen und Musik durch das Dorf.Nach dem Lagerfeuer geisterten noch viele der kleinen Gäste von Haus zu Haus: „Gib Süßes! Sonst gibt’s Saures!“ und erbettelten noch viel Süßes.Für das gelungene und sehr gut besuchte Fest gilt den Orga-nisatoren ein herzliches Dankeschön.

2. Baumgartener Herbstfest

Seniorenkreis 01.12.2014, 14.00 Uhr im Alten Pfarr-haus! Gemeinsam wollen wir basteln!

Kaum zu glauben!? Der nächste Termin ist der 04.12.2014!Abenteuer AG Dienstags, 14.00–15.30 Uhr im Alten

Pfarrhaus für Kinder der 1 bis 6 Klasse.Nähkurs Do. (14-tägig) 18.00 Uhr, Alten Pfarrhaus.

Informationen bei Fr. Bruch: 80237.Hauptkonfirmanden Freitag,16.00 UhrVorkonfirmanden Donnerstag, 16.00 UhrKirchenchor Mittwochs, 19.30 Uhr im Alten PfarrhausPosaunenchor Mo., 18.30 Uhr Pfarrhaus WallmowerFußball Dienstag, 16.30 Uhr, Sportplatz.

Lebendiger Adventskalender 2014Wir suchen: 15 GastgeberWir bieten: Gemeinschaft im Advent

Wer macht mit? Anmeldung unter: 039742/80237 bei Frau Bruch. Der Le-bendige Adventskalender startet am 1. Dezember um 18.00 Uhr. auf dem Kirchplatz in Brüssow! Von Montag bis Freitag wollen wir jeweils um 18.00 Uhr unterwegs sein.

Was soll dort geschehen? Den Ideen sind keine Grenzen gesetzt. Es gibt keine Vor-gaben und es geht um keinen Wettbewerb, sondern um Gemeinschaft!

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