Der fondsbrief nr 193 (1)

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INHALTSVERZEICHNIS Fonds-Check: Lacuna hebelt Windanlage in der Oberpfalz mit hohem Kredit 2 Fonds-Check: Fairvesta will für Handelsfonds zu niedrigen Faktoren kaufen 4 Steuern: Fondsanleger müssen manchmal selbst mit dem Fiskus streiten 8 AIFM-Umsetzung: Für Initiatoren nicht gerade der große Wurf 14 Urlaubsreportage: Madeira zeigt Auswirkungen der portugiesischen Krise 17 Dr. Peters: 14 Schiffe fahren in die Insolvenz 19 Südamerika: Für Tests der Nasa und Neue Energien bestens geeignet 20 Personalia 20 Recht einfach: Widerrufsrecht bei Darlehensprolongation 23 Impressum 23 Nachhaltigkeitsstudie: Gutes Gewissen kombiniert mit guten Ergebnissen 18 NR. 193 I 32. KW I 09.08.2013 I ISSN 1860-6369 I KOSTENLOS PER E-MAIL Mit sicheren Kapitalanlagen verlieren die Deutschen jedes Jahr Milliarden Euro. Keine neue Erkenntnis, aber diesmal mit einer Studie der Postbank belegt. Sie kommt für dieses Jahr auf ein Minus von 14 Milliarden Euro und rechnet damit, dass die Niedrigzinspolitik der Europäi- schen Zentralbank auch in kommenden Jahren die Ersparnisse auffressen wird. Die Minizinsen auf Tagesgeldern und Sparbüchern liegen weit unter der Inflation von aktuell 1,9 Prozent. Die Auswirkungen reichen weit in die Zukunft, denn auch die Betriebsrenten und Lebensversicherungen erzielen längst nicht mehr die einst in Aussicht gestellten Erträge. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Sparern daher, Anlagen breit zu streuen und höhere Risiken einzugehen. Neben Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld sollten sie auch weltweit investierende Aktien-Fonds, Immobilien und Immobilienfonds ins Portfolio nehmen. Das überrascht. Waren es doch gerade die Verbraucherschützer aus Baden-Württemberg, die geschlossene Fonds bei jeder Gelegenheit verteufelten und regelmäßig ein Verbot dieser Kapitalanlagen für Privatanleger forderten. Die Grünen wollen künftig an einem Tag pro Woche Fleisch in Kantinen, Universitätsmensen und Schulküchen verbieten. In ihrem Programm zur Bundestagswahl fordern sie, ein „Veggie Day“ solle zum Standard werden. Nur ein Sommerlochthema, oder entlarvt Fraktionsspre- cherin Renate Künast damit das Grünen-Verständnis vom Staat? Verbieten und Vorschrei- ben, wo es nur geht. Weil die Bürger offenbar zu Glück und Gesundheit gezwungen werden müssen. Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich will hier keine Werbung für die Sieben-Tage- Currywurst-Woche machen. Aber ich will mir vom Staat auch nicht vorschreiben lassen, wann ich was zu essen habe. Was kommt als nächstes? Ein Tag pro Woche kein Auto fah- ren? Einmal die Woche ohne Dusche auskommen? Mittwochs auf das Feierabend-Bier ver- zichten? Donnerstags um 22 Uhr Fernseher und Licht aus? Auch dafür gäbe es treffende Argumente. Sprit, Strom und Wasser sparen ist gut. Eigene Entscheidungen treffen ist bes- ser. Das gilt auch für die Kapitalanlage. Meiner Meinung nach... Viel Spaß beim Lesen! Ihr direkter Weg zu uns!

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Fakten, Meinungen, Tendenzen zum deutschen Beteiligungsmodell.

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INHALTSVERZEICHNIS

Fonds-Check: Lacuna hebelt Windanlage in der Oberpfalz mit hohem Kredit

2

Fonds-Check: Fairvesta will für Handelsfonds zu niedrigen Faktoren kaufen

4

Steuern: Fondsanleger müssen manchmal selbst mit dem Fiskus streiten

8

AIFM-Umsetzung: Für Initiatoren nicht geradeder große Wurf

14

Urlaubsreportage: Madeira zeigt Auswirkungen der portugiesischen Krise

17

Dr. Peters: 14 Schiffe fahren in die Insolvenz

19

Südamerika: Für Tests der Nasa und Neue Energien bestens geeignet

20

Personalia 20

Recht einfach: Widerrufsrecht bei Darlehensprolongation

23

Impressum 23

Nachhaltigkeitsstudie: Gutes Gewissen kombiniert mit guten Ergebnissen

18

NR. 193 I 32. KW I 09.08.2013 I ISSN 1860-6369 I KOSTENLOS PER E-MAIL

Mit sicheren Kapitalanlagen verlieren die Deutschen jedes Jahr Milliarden Euro. Keine neue Erkenntnis, aber diesmal mit einer Studie der Postbank belegt. Sie kommt für dieses Jahr auf ein Minus von 14 Milliarden Euro und rechnet damit, dass die Niedrigzinspolitik der Europäi-schen Zentralbank auch in kommenden Jahren die Ersparnisse auffressen wird.

Die Minizinsen auf Tagesgeldern und Sparbüchern liegen weit unter der Inflation von aktuell 1,9 Prozent. Die Auswirkungen reichen weit in die Zukunft, denn auch die Betriebsrenten und Lebensversicherungen erzielen längst nicht mehr die einst in Aussicht gestellten Erträge.

Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rät Sparern daher, Anlagen breit zu streuen und höhere Risiken einzugehen. Neben Sparbuch, Tagesgeld und Festgeld sollten sie auch weltweit investierende Aktien-Fonds, Immobilien und Immobilienfonds ins Portfolio nehmen. Das überrascht. Waren es doch gerade die Verbraucherschützer aus Baden-Württemberg, die geschlossene Fonds bei jeder Gelegenheit verteufelten und regelmäßig ein Verbot dieser Kapitalanlagen für Privatanleger forderten.

Die Grünen wollen künftig an einem Tag pro Woche Fleisch in Kantinen, Universitätsmensen und Schulküchen verbieten. In ihrem Programm zur Bundestagswahl fordern sie, ein „Veggie Day“ solle zum Standard werden. Nur ein Sommerlochthema, oder entlarvt Fraktionsspre-cherin Renate Künast damit das Grünen-Verständnis vom Staat? Verbieten und Vorschrei-ben, wo es nur geht. Weil die Bürger offenbar zu Glück und Gesundheit gezwungen werden müssen.

Damit keine Missverständnisse aufkommen: Ich will hier keine Werbung für die Sieben-Tage-Currywurst-Woche machen. Aber ich will mir vom Staat auch nicht vorschreiben lassen, wann ich was zu essen habe. Was kommt als nächstes? Ein Tag pro Woche kein Auto fah-ren? Einmal die Woche ohne Dusche auskommen? Mittwochs auf das Feierabend-Bier ver-zichten? Donnerstags um 22 Uhr Fernseher und Licht aus? Auch dafür gäbe es treffende Argumente. Sprit, Strom und Wasser sparen ist gut. Eigene Entscheidungen treffen ist bes-ser. Das gilt auch für die Kapitalanlage.

Meiner Meinung nach...

Viel Spaß beim Lesen!

Ihr direkter Weg zu uns!

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FairvestaPaket-EinkaufFairvesta Real Estate Fund hat 21 Einzelhandelsimmobi-lien in Deutschland gekauft. Das Paket umfasst vor allem Gebäude aus dem Lebens-mitteleinzelhandel mit Flä-chen von 1.200 Quadratmeter bis 2.600 Quadratmeter. Die Gesamtfläche summiert sich auf 40.000 Quadratmeter. Die Immobilien verteilen sich auf die Schwerpunkte Norddeutschland, Sachsen, Bayern und Rheinland-Pfalz. Sie sind zu 98 Prozent an europäische und deutsche Großunternehmen des Le-bensmitteleinzelhandels ver-mietet. Die Verträge haben eine gewichtete Restlaufzeit von sechs Jahren. Abgewickelt wurde der Ver-kauf von AXA Real Estateim Kundenauftrag. Das Un-ternehmen zählt mit einem verwalteten Vermögen von 45 Milliarden Euro zu den führenden Immobilien– und Vermögensverwaltungsgsell-schaften in Europa.

Lebensmittelmarkt. Fairvesta hat ein Paket aus 21 Einzelhandelsim-mobilien mit einer Gesamtfläche von 40.000 Quadratmetern gekauft.

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Rechtzeitig vor dem Stichtag 22. Juli kam die BaFin-Gestattung, und so will die Regensburger Lacuna AG bis Ende Dezember 2013, spätestens 2015, knapp fünf Millionen Euro für ihren Windpark Töpen einsammeln. Für 4,4 Millionen Euro davon über-nimmt Anlagenverkäuferin Fronteris Projekt GmbH eine Platzierungsga-rantie. Anleger sind ab 10.000 Euro plus fünf Prozent Agio dabei.

Markt: In Sachen Windkraft ist Bayern bisher Entwicklungsland – bis vor kur-zem bevorzugten Projektentwickler die windreichen Küstenregionen sowie menschenleere Flächen in den neuen Bundesländern. Die werden langsam knapp, und mit Windrädern der zweiten Generation kann auch aus schwäche-ren Brisen Strom gewonnen werden. Damit wird auch der Süden Deutsch-lands attraktiv – in Bayern besonders der windreiche Nordosten, wo aufgrund der dünnen Besiedelung kaum Wider-stände gegen Windparks zu erwarten sind, die andernorts die Ausweisung neuer Standorte erheblich behindern.

Investitionsobjekt: Die Fondsgesell-schaft erwirbt den vierten Teilabschnitt

des größten zusammenhängenden Windparks im Nordosten des Landkrei-ses Hof. Der Teilabschnitt besteht aus fünf getriebelosen Anlagen mit jeweils 2,3 MW des Typs Enercon E-82 E2 mit 82 Meter Rotordurchmesser und 138 Meter Nabenhöhe. Baubeginn war im Herbst 2012, den Netzanschluss plant Generalübernehmer Fronteris Projekt GmbH für Dezember 2013. Für den vorliegenden und vier weitere Wind-parks in der Umgebung hat Fronteris ein eigenes Umspannwerk errichtet.

Einnahmen: Wenn der Netzanschluss, wie vorgesehen, noch in diesem Jahr stattfindet, wird die Stromproduktion aus der Anlage, inklusive System-dienstleistungsbonus, 20 Jahre lang mit 9,27 Cent pro kWh vergütet. Lacu-na rechnet mit dem Mittelwert aus zwei Windgutachten und nimmt Sicherheits-abschläge von sieben Prozent und ei-nen weiteren Abschlag von 1,9 Prozent für Übertragungs- und Trafoverluste vor. Daraus resultiert eine Jahrespro-duktion von 24.400 Megawattstunden.

Kalkulation: Die Gesamtinvestition von 20,23 Millionen Euro wird zu 24 Prozent aus Eigenmitteln und zu 76

Fonds-Check

Windige Oberpfalz Lacuna nutzt bei New-Energy-Fonds letztmalig die Möglichkeit hoher Fremdfinanzierung

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Prozent aus KfW-Krediten finanziert. Der Löwenan-teil hat eine Laufzeit von 16 Jahren und verzinst sich zu 2,95 Prozent p.a. Das mit Enercon abgeschlosse-ne Partnerkonzept garantiert eine Verfügbarkeit des Windparks von 97 Prozent. Exit und Gesamtrentabilität: Grundlage der Prog-noserechnung ist der Abriss des Windparks nach 20 Jahren. Sollte die Betriebserlaubnis nach dem Bun-desimmissionsschutzgesetz verlängert werden, bie-tet sich für die Anleger ein Upside-Potential, die Pachtverträge wurden deshalb mit Verlängerungsop-tionen geschlossen. Der Gesamtmittelrückfluss liegt bei 232 Prozent vor und 173 Prozent nach Steuern beim Höchststeuersatz von 42 Prozent. Kosten: Die einmaligen Kosten liegen bei 6,8 Pro-zent der Gesamtinvestition. Laufend fallen jährlich rund 200.000 Euro für Wartung, EPK und Betriebs-führung an, für Buchhaltung 20.000 Euro, für Haf-tung und Geschäftsführung 34.500 Euro. Diese Kos-ten steigen jährlich um die angenommene Inflation von zwei Prozent.

Anbieter: Der Windkraftanlage Töpen ist der zweite Windfonds von Lacuna, der erste, Feilitzsch, der zum selben Windpark gehört, hat alle vier Anlagen früher als geplant in Betrieb nehmen können. Eine weitere Anlage in Trogen wurde über ein Private Pla-cement finanziert. Die Lacuna AG gehört zur Fronte-ris Gruppe und hat seit ihrer Gründung 1996 vor der Emission eigener Fonds zunächst Investmentfonds mit den Schwerpunkten Erneuerbare Energien (Schwerpunkt Windenergie und Biogas), Healthcare und Immobilien vertrieben. Meiner Meinung nach... Traditionell werden Beteili-gungsangebote aus dem Segment Erneuerbare Energien stramm fremdfinanziert – das vorliegende Angebot markiert hier nicht das Ende der Fahnen-stange. Beteiligungen unter dem Regime des KAGB dürfen maximal zu 60 Prozent fremdfinanziert wer-den – solche Angebote werden wir dann nicht mehr als geschlossenen Fonds sehen. Hier bieten großzü-gige Sicherheitsabschläge Reserven, so dass das Angebot in die engere Wahl kommen kann.

Stephanie von Keudell

Signa

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TSOWeiter in Platzierung Der aktuelle US-Immobilien-fonds „TSO-DNL Fund IV“ fällt unter die Übergangsre-gelung der AIFM-Um-setzung. Das verkündet der Anbieter The Simpson Or-ganization TSO. Der Fonds investiert in der Hauptsache im Südosten der USA. Stand-orte sind Metropolen wie Atlanta und Raleigh. Im Fo-kus stehen Immobilien mit Wertsteigerungspotenzial, die der Fonds besser vermie-ten und zu einem höheren Preis später wieder verkaufen will. Bislang ging die Strate-gie auf.

KGAL

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Immobilien aus Sondersituationen wie Bankenverwertungen, Erbaus-einandersetzungen oder Zwangsver-steigerungen erwerben und nach kurzer Zeit wieder zu Marktwerten mit Gewinn verkaufen.

Das ist das Erfolgsrezept des Tübinger Emissionshauses Fairvesta, das seit elf Jahren am Markt tätig ist. Über 13.000 Anleger mit einem Eigenkapital von 600 Millionen Euro haben sich bis-her an den Fonds beteiligt. Dabei kommt rund die Hälfte des Eigenkapi-tals mittlerweile von Investoren aus dem EU-Ausland. Aktuell platziert Fair-vesta den Immobilienhandels-Fonds „Mercatus XI“.

Markt: Allein in den ersten vier Mona-ten des laufenden Jahres meldet der Zwangsversteigerungskalender von Argetra 19.000 Termine. Die Zahlen sind leicht rückläufig – Wohnimmobi-lienboom sei Dank. Im Jahr 2011 wur-den Gebäude zum Verkehrswert von 11,6 Milliarden Euro zwangsversteigert. Bei Objekten ab einer Million Euro Ver-kehrswert sind Kaufpreise zwischen 50 und 70 Prozent des Verkehrswertes üblich. Der Zwangsversteigerungs-markt macht rund sechs Prozent des gesamten deutschen Immobilienmark-tes aus. Fairvesta selbst beziffert sei-nen potenziellen Einkaufsmarkt mit einer Größe von vier Milliarden Euro. Hinzu kommen Bankenverwertungen,

Fonds-Check

Versteigerungen im Blick Fairvesta kauft Immobilien für Handelsfonds aus Sondersituationen

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Dieses Fondsporträt stellt eine Werbung dar. Wir erbringen mit der Darstellung des Fondsporträts weder eine Anla-geberatung noch ein Angebot für den Kauf des genannten Produkts. Es ersetzt nicht die individuelle und persönliche Beratung des Anlegers. Alleinverbindliche Grundlage für den Erwerb dieser Vermögensanlage ist der jeweils aktuelle Verkaufsprospekt sowie das Vermögensanlagen-Informationsblatt. Die Unterlagen erhalten Sie in deutscher Sprache kostenlos bei Ihrem Berater oder können bei der KGAL GmbH & Co. KG, Tölzer Str. 15, 82031 Grünwald, in schriftlicher Form angefordert sowie unter www.kgal.de in elektronischer Form abgerufen werden.

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Page 6: Der fondsbrief nr 193 (1)

Erbauseinandersetzungen und andere Sondersituati-onen.

Investitionskriterien: Fairvesta darf ausschließlich Immobilien erwerben, die im Durchschnitt das 9,9-fache der Jahresnettokaltmiete oder maximal 70 Pro-zent des Verkehrswertes kosten. Der Fonds inves-tiert sowohl in Wohn- als auch in Gewerbeimmobi-lien. Die Tübinger nehmen keinerlei Fremdkapital auf. Alle Fonds werden ausschließlich mit Eigenkapi-tal finanziert. Das schränkt die Risiken für die Gesell-schaft und die Anleger ein, da Kredite nicht bedient werden müssen, und selbst bei Problemobjekten immerhin noch der Cashflow zur Verfügung stünde.

Konzept: Der „Fairvesta Mecatus XI“ investiert als Blind Pool mit den oben genannten Investitionskrite-rien ausschließlich in Deutschland. Der Fonds bietet zwei Produktvarianten an, die unterschiedliche Min-destbeteiligungen, Mindestlaufzeiten und Entnahme-rechte aufweisen. In der Variante ESTATE Cash Flex müssen Anleger 10.000 Euro oder mehr plus fünf Prozent Agio investieren und sind mindestens

zehn Kalenderjahre gebunden. Es handelt sich dabei um eine Einmalanlage mit gewinnunabhängigem Entnahmerecht. Bei der Variante ESTATE Short Cash handelt es sich um eine Einmalanlage ohne Entnahmerecht in den ersten fünf Jahren. Auch hier müssen Anleger mindestens 10.000 Euro zuzüglich Agio in die Hand nehmen und können ab dem sechsten Jahr Entnahmen tätigen.

Auszahlungen: In Abhängigkeit der gezeichneten Variante beträgt die gewinnunabhängige Entnahme anfänglich wahlweise bis zu 6,5 Prozent p.a., stei-gend ab dem 21. Jahr auf 11,5 Prozent. Bei der Vari-ante ESTATE Cash flex prognostiziert Fairvesta ei-nen Kapitalrückfluss zwischen 259 Prozent (nach zehn Jahren) und 373 Prozent (nach 15 Jahren) vor Steuern, bezogen auf das Beteiligungskapital.

Kosten: Fairvesta kalkuliert laut Prospekt mit Provi-sionen in Höhe von 12,4 Prozent. Hinzu kommen Kosten für Konzeption, Marketing oder Fonds- und Anlegerverwaltung, die noch einmal 9,7 Prozent aus-machen. Bezogen auf 105 Prozent Gesamtinvestiti-

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Page 7: Der fondsbrief nr 193 (1)

ZBIVolumen 106 Mio. Fondsinitiator Zentral Bo-den Immobilien Gruppe ZBI hat im bisherigen Jah-resverlauf ein Transaktions-vollumen von mehr als 106 Millionen Euro umgesetzt. Zum Ankaufsfaktor von 13,12 kaufte er 905 Wohnun-gen für insgesamt 60 Millio-nen Euro. Auf der Verkaufs-seite stehen 383 Wohnungen zum Faktor zwischen 17,5 und 20. Das Volumen sum-miert sich hier auf 48 Millio-nen Euro. Schwerpunkt der Verkäufe war Berlin mit ei-nem Anteil von 97 Prozent.

Fv

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onsvolumen inklusive Agio bleiben 83 Prozent für den Erwerb der Fondsob-jekte.

Anbieter: Die Tübinger sind seit elf Jahren am Markt für geschlossene Be-teiligungen tätig. In den vergangenen Jahren kamen Engagements im Poli-cen-Bereich, Anleihen und mit instituti-onellen Investoren hinzu. Die Be-standshaltungsfonds „Chronos I“ und der Spezialitätenfonds „Lumis I“ ergän-zen das Produktangebot der Immobi-lienhandelsfonds „Mercatus“. 2011 wur-de der Fairvesta-Fonds Nummer zwei planmäßig aufgelöst und erzielte Er-gebnisse für die Anleger von rund zwölf Prozent p.a.

Meiner Meinung nach… Bei dem vor-liegenden Angebot handelt es sich um ein bei Fairvesta übliches Blind-Pool-Modell, das entsprechendes Vertrauen

voraussetzt. Dabei spielt weniger die einzelne Immobilie an sich eine Rolle als vielmehr die Managementqualität des Emittenten. Seit elf Jahren vermel-det das Unternehmen – trotz Krise - einen Platzierungsrekord nach dem anderen. Solange es Fairvesta gelingt, Objekte zu den genannten Investitions-kriterien zu erwerben und mit Gewinn wieder zu veräußern, funktioniert das Geschäft. Für Anleger mit entsprechen-dem Chancen-Risiko-Profil kann der Fonds eine gute Beimischung zum Portfolio darstellen.

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Page 8: Der fondsbrief nr 193 (1)

Erkennt die Finanzverwaltung die von der Fonds-gesellschaft in Ihrer Erklärung über den Jahres-gewinn oder -überschuss deklarierten Steuerre-gelungen nicht an, wird das im Feststellungsbe-scheid klar gestellt.

Meist erfolgt dies erst im Nachhinein, etwa wenn die Betriebsprüfung zuvor zu Besuch war, und dann rückwirkend für die Vergangenheit. So kann es dazu kommen, dass - plötzlich zugewiesene Fondsverluste gar nicht mehr oder nur zum Teil zählen, - der Gewinn höher ausfällt - die Beamten ein Konzept doch als schädliches Steuerstundungsmodell einstufen - der Fonds gewerblich anstatt wie ursprünglich an-genommen vermögensverwaltend tätig sein soll - die Fondsgesellschaft beim Erlass des aktuellen Bescheids gar nicht mehr existiert, weil sie längst aufgelöst ist.

Über diese und ähnliche Punkte wird dann über den anschließenden Einspruch heftig gestritten, aber ohne Beteiligung der Anleger. Die bekommen nur die Aufforderung, ehemalige Erstattungen zurückzuzah-len oder noch mehr Steuern zu überweisen. Um eine Klärung des Sachverhaltes sowie um einen Auf-schub kann sich wiederum nur die Fondsgesellschaft bemühen, die ihrerseits Einspruch einlegt und Aus-setzung der Vollziehung beantragt. Der einzelne Sparer ist also von den Argumenten und der Strate-gie der Geschäftsführung abhängig und kann nur abwarten.

Geht es um die Fondsanlage, müssen Steuerzahler nämlich um die Ecke denken. Haben sie Streit mit dem Finanzamt wegen ihres Arbeitszimmers, kön-nen sie das direkt mit einem Einspruch gegen den Steuerbescheid klären lassen. Bei geschlossenen Fonds hingegen besteht dieser Kontakt zwischen der Fondsgesellschaft und dem Fiskus - bei der Steuer-

Realis

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Von Robert Kracht, Steuer-Fachjournalist

Wenn Anleger selbst mit dem Fiskus streiten Nach der Liquidation eines Fonds lebt die Klagebefugnis einzelner Zeichner wieder auf

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Checken Sie ein: Bayernfonds Deutschland 25Investieren in die Hotelimmobilie Motel One Hamburg-Alster

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Page 9: Der fondsbrief nr 193 (1)

Wichtige Hinweise: Das ist eine Werbemitteilung, die kein öffentliches Angebot und keine Anlageberatung für die Beteiligung an den genannten Fonds darstellt. Eine ausführliche Darstellung des Beteiligungsangebotes im Publikumsbereich einschließlich der damit verbundenen Chancen und Risiken entnehmen Sie bitte dem alleine verbindlichen veröffentlichten Verkaufsprospekt, den Sie über Ihren Finanzberater oder die PROJECT Vermittlungs GmbH erhalten. Bitte beachten Sie die darin enthaltenen Verkaufsbeschränkungen. Stand September 2012.

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Hahn GruppeItter-Karree verkauft Die Hahn Gruppe aus Ber-gisch Gladbach hat das Itter-Karree an einen institutionel-len Investoren verkauft. Das Einkaufszentrum mit einer Gesamtfläche von 6.500 Quadratmeter befindet sich in zentraler Lage von Hilden und ist langfristig an die Hauptnutzer Saturn, Adler Modemärkte und Tengel-mann vermietet. Hahn hatte das damals leer stehende Objekt aus dem Baujahr 1980 im März 2012 gekauft, umfassend revitalisiert und neu vermietet.

CFB

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erklärung und auch dem anschließen-den Rechtsstreit. Die Einkünfte der ein-zelnen Anleger werden auf Fondsebe-ne einheitlich und gesondert festge-stellt und dann den Sparern entspre-chend ihrer Beteiligungsquote zugewie-sen. In diesem Verfahren wird gemein-sam für alle Anleger entschieden, wie hoch die Einkünfte ausfallen, und ob Verluste überhaupt anzuerkennen sind.

Dieser positive oder negative Betrag wandert dann automatisch und ohne Prüfung in die persönlichen Einkom-mensteuererklärungen der Anleger. Einwände hiergegen sind nur über den Fonds möglich, der eigene Einspruch bringt hier gar nichts. Beim Wohnsitzfi-nanzamt wegen Unzuständigkeit so-wieso nicht und bei der für den Fonds zuständigen Behörde auch nicht. Denn einen Rechtsbehelf darf laut Gesetz nur der zur Vertretung berufene Ge-

schäftsführer des Fonds einlegen. Eine Ausnahme gilt hier, wenn der Anleger schon ausgeschieden ist. Denn dann erhält er als Ex-Gesellschafter den Feststellungsbescheid ebenfalls und kann sich direkt dagegen wehren.

Sofern es sich um pfiffige und sachkun-dige Initiatoren handelt, hat die formale Zuständigkeit eher Vorteile. Denn die Finanzbeamten oder anschließend die Kollegen von der Betriebsprüfung vor Ort verwenden neuere Urteile und Er-lasse sowie wenig bekannte Gesetzes-passagen gegen die Fondsgesell-schaft. Um sich erfolgreich gegen diese Spitzfindigkeiten wehren zu können, müsste jeder einzelne Anleger einen Steuerberater einschalten, was zusätz-lich kostet. Da ist es effektiver, wenn dies gleich in einem Rutsch von den Experten der Fonds erledigt wird - aus Gründen der Effektivität und Kostener-

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sparnis. Dies ist auch der Hauptgrund dafür, warum die Abgabenordnung dieses einheitliche und geson-derte Feststellungsverfahren für gewerbliche und vermögensverwaltende Personengesellschaften vor-sieht. Hierbei wird übrigens die Metzgerei-KG um die Ecke nicht anders behandelt als der global agieren-de Leasingfonds.

Urteil klärt Vorgehensweise liquidierter Fonds

Unter Berücksichtigung der vorgenannten Grundre-geln hat der Bundesfinanzhof (BFH) aktuell in einem Ende Juli veröffentlichten Urteil (Az. IV R 20/10) über den Wegfall der Klagebefugnis einer Personenge-sellschaft (wie die Rechtsform eines geschlossenen Fonds) nach Vollbeendigung entschieden. Ihre Be-fugnis, für ihre Beteiligten Rechtsbehelfe gegen Ge-winnfeststellungsbescheide einzulegen, erlischt mit deren Vollbeendigung. Die Klagebefugnis lebt inso-weit für die einzelnen Fondsanleger wieder auf. Wi-derspruch gegen Bescheide vom Finanzamt ist be-reits im Zeitpunkt der Zustellung der Post an eine vollbeendete Personengesellschaft unzulässig.

Im zugrunde liegenden Fall ging es um eine KG - die übliche Form von geschlossenen Fonds. Sie ist grundsätzlich als Personengesellschaft befugt, für ihre Beteiligten und vertreten durch ihre Geschäfts-führer Einspruch und Klage gegen den Gewinnfest-stellungsbescheid zu erheben, obwohl der sich in-haltlich nicht an die Gesellschaft, sondern an die Anleger als Einkommensteuerpflichtige richtet.

Doch daneben können einzelne Gesellschafter unter besonderen Voraussetzungen selbst zum Wider-spruch gegen Post vom Fiskus befugt sein, betont der BFH. Erlischt nämlich eine Personengesellschaft durch Vollbeendigung oder wird sie - bei geschlosse-nen Fonds eher die Ausnahme - in eine GmbH form-wechselnd umgewandelt, kann ein Gewinnfeststel-lungsbescheid nur noch von den früheren Gesell-schaftern - also den Fondsanlegern - angefochten werden, deren Mitgliedschaft die Zeit berührt, die der angefochtene Gewinnfeststellungsbescheid betrifft. Die Befugnis der Fondsgesellschaft, für ihre Beteilig-ten Rechtsbehelfe gegen die einheitliche und geson-derte Feststellungsbescheide bezüglich des Ge-

DFV

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Wichtiger Hinweis: Diese Anzeige stellt kein öffentliches Angebot dar und ist daher nicht für eine abschließende Anlageentscheidung geeignet. Eine Anlageentscheidung kann ausschließlich auf der Grundlage des jeweiligen Verkaufsprospektes getroffen werden. Dieser enthält ausführliche Informationen zu den wirtschaftlichen, steuerlichen und rechtlichen Einzelheiten sowie zu den Risiken der Vermögensanlagen. Der Verkaufsprospekt ist auch im Internet unter www.dfvag.com veröffentlicht.

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winns (gewerblich wie der Solarfonds) oder des Überschusses (wie der Immobilienfonds) einzulegen, ist mit deren Vollbeendigung daher erloschen, stell-ten die Richter klar.

Als Folge aus dieser Ausnahmeregelung lebt das bis zum Zeitpunkt der Vollbeendigung überlagerte Recht der einzelnen Gesellschafter zur Gegenwehr gegen den Fiskus wieder auf. Diese Befugnis geht deshalb auch nicht auf die durch den Formwechsel entstan-dene GmbH über, die neue Gesellschaft hat nichts mit den strittigen Steuerthemen des Ex-Fonds zu tun. Dies gilt unabhängig davon, dass der Rechts-formwechsel von der Personen- zur Kapitalgesell-schaft unter dem Regime des Umwandlungssteuer-gesetzes zivilrechtlich keine Rechtsnachfolge be-wirkt, sondern der identische Rechtsträger nur sein Kleid wechselt. Diese spitzfindigen Erläuterungen des BFH sollten Anleger aber gar nicht irritieren. Für sie ist nur wichtig, dass sie ab der Liquidation das Heft genauso selber in die Hand nehmen müssen, als wenn sie aus einem noch aktiven Fonds frühzei-tig ausgestiegen sind. Merkposten: Werden in diesen

Ausnahmefällen vom Fonds materiell-rechtliche Mängel geltend gemacht, ist der Widerspruch als unzulässig abzuweisen, so der BFH.

Zwar hatte der BFH die namens einer vollbeendeten KG erhobene Klage als Widerspruch des ehemali-gen Beteiligten ausgelegt. Diese Auslegung aus dem Jahre 2009 knüpfte allerdings auch daran an, dass dem Fonds die Prozessvollmacht von einem der ehemaligen Gesellschafter erteilt worden ist. Daran fehlt es bei einer vollbeendeten Fondsgesellschaft wie der KG, wenn Bescheide vom Finanzamt an den Rechtsnachfolger adressiert wurden. Auch wenn die jetzt eine Vollmacht hat, stammt die nicht von einem ehemaligen Anleger der KG, sondern in der Regel vom Ex-Geschäftsführer. Zum Zeitpunkt der Ausstel-lung der Prozessvollmacht waren die ehemaligen Fondsgesellschafter aber nicht mehr am geschlosse-nen Fonds beteiligt.

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AcronAG in St. Gallen Für die „Acron Helvetia XI Immobilien AG“ hat Acron die Einzelhandelsimmobilie Westcenter St. Gallen erwor-ben. Kaufpreis: 61 Millionen Schweizer Franken. Acron hat das Objekt in eine Schweizer Einobjekt-AG eingebracht, will das Objekt zu einem Core-Investment weiterentwickeln und Inves-toren in Deutschland und der Schweiz als Private Place-ment anbieten. Hauptmieter sind Media Markt, Dosen-bach-Ochsner, Toys‘r‘ us, Fressnapf, Takko Fashion und Aldi Suisse.

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Seit dem 22. Juli ticken die Uhren im Geschäft mit geschlossenen Fonds anders. An diesem Tag trat das neue Kapitalanlagegesetzbuch zur Umset-zung der europäischen AIFM-Richtlinie in Kraft.

Ziel ist es, den grauen Kapitalmarkt strenger zu regeln und Anleger besser zu schützen. Fondsinitiatoren müssen ihre Angebote nun anders konzipieren. So dürfen sie beispielsweise weniger Darlehen aufnehmen, um über niedrige Zinsen die Ausschüttungen an die An-leger zu hebeln. Beteiligen sich Fonds-zeichner an Modellen mit nur einem oder zwei Objekten, müssen sie künftig mindestens 20.000 Euro investieren. Das klingt zunächst sinnvoll, doch die

Anbieter der Immobilienfonds bezwei-feln, dass private Kapitalanleger durch das Gesetz besser geschützt werden.

Zumal ein Schreiben der Bundesan-stalt für Finanzdienstleistungsauf-sicht (BaFin) für Verwirrung sorgt. Es liest sich so, als würde es vor allem für Immobilienfonds mit konkreten Objek-ten gelten – also für die Angebote mit ohnehin eingeschränkten Risiken. Bei Schiffsfonds dagegen, Beteiligungen an New-Energy-Fonds und Blind Pools ohne näher definierte Investitionskrite-rien bleibt vieles beim Alten. Auch wenn Eric Romba, Hauptgeschäftsfüh-rer des in Bundesverband Sachwerte und Investmentvermögen umgetauf-ten Verbands Geschlossene Fonds

Nicht der große Wurf Fondsinitiatoren kritisieren Umsetzung der AIFM-Richtlinie

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KGALInstis heben ab Erstmals bietet KGAL insti-tutionellen Investoren einen Flugzeugfonds an. Sie betei-ligen sich am „Aviation Port-folio Fund 1“. Das Assetma-nagement und die technische Überwachung des Portfolios erfolgt durch die GermanOperating Aircraft Leasing (GOAL), ein Joint Venture der KGAL und der Lufthan-sa. Der Fonds baut schritt-weise ein Flugzeug-Portfolio auf, wobei der Fremdkapital-anteil 50 Prozent des Investi-tionsvolumens nicht über-schreiten soll.

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warnt, das Schreiben für bare Münze zu nehmen: „Es ist sprachlich nicht ge-lungen und bietet Spielraum für Miss-verständnisse und Interpretationen.“

Nicht nur aus diesem Grund enttäu-schen die neuen Vorschriften. „Unter dem Gesichtspunkt des Anlegerschut-zes hilft das Kapitalanlagegesetzbuch nur sehr bedingt weiter“, kommentiert Dirk Hasselbring vom Emissionshaus Hamburg Trust. „Mindestzeichnungs-summe und Fremdkapitalquote schüt-zen Investoren nicht vor Vermögens-verlust.“ Er fordert ein striktes Umden-ken bei Provisionen und Vergütungen. „Die Asset- und Fondsmanager der Spezialfonds für institutionelle Großin-vestoren wie Versicherer, Banken und Pensionskassen erhalten Boni und Ge-bühren auch erst dann, wenn sie die versprochene Rendite tatsächlich er-wirtschaften.“

Auch Wolfgang Kubatzki, Mitglied der Geschäftsleitung des Analysehauses Feri Euro Rating Services in Bad Homburg, hält die üblichen Nebenkos-ten eines geschlossenen Fonds für zu hoch: „Ich verstehe nicht, dass die Ver-triebsprovisionen im Zuge der Regulie-rung nicht begrenzt werden. Über Min-destinvestitionsquoten müsste so et-was doch machbar sein.“ Üblicherwei-se verdienen freie Finanzdienstleister und Bankenvertriebe sieben bis zehn Prozent des vermittelten Eigenkapitals.

Professionelle Großinvestoren würden solche Gebühren niemals akzeptieren. Daher betrachtet Andreas Heibrock,Mitglied der Geschäftsleitung der Bay-ern-LB-Tochter Real I.S., das Geschäft mit den institutionellen Kunden eben-falls als Vorbild. Er kritisiert an dem neuen Gesetz, dass es Blind-Pools fördert. „Berater und Privatkunden sind

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nicht dazu bereit, in Modelle zu investieren, bei denen noch keine konkreten Immobilien gezeigt werden können.“

Ähnlich argumentiert Angelika Kunath vom Fondshaus Hamburg Immobilien (FHHI). Auch sie bietet weiterhin Fonds mit konkreten Objekten an. Das Emissionshaus hat aller-dings auf die geänderten Regeln reagiert, in dem es beim Fonds mit Studentenapartments in Darmstadt und Mainz die Mindestbeteili-gung sogar auf 50.000 Euro angehoben hat.

Andere Anbieter sind verunsichert, was die Zeitenwende seit dem 22. Juli bringt und hal-ten sich mit neuen Angeboten zunächst zu-rück. Viele Initiatoren haben noch nicht einmal entschieden, ob sie für kommende Produkte eine eigene Kapitalverwaltungsgesellschaft (KVG) gründen oder ihre Fonds künftig unter dem Dach einer Master-KVG anbieten. Spe-zielle Dienstleister wie Hansainvest oder eine Tochter des Emissionshauses Aquila, Alceda Fund Management, wollen die Lizenz für solch eine Master-KVG beantragen.

Denn eines ist klar: Die Umsetzung des Ge-setzes ist teuer. „Die Umstellung auf AIFM hat uns eine Million Euro gekostet. Und dabei wa-ren wir als Bankentochter bereits weitgehend reguliert“, schimpft Hannover-Leasing-ChefFriedrich Wilhelm Patt. Er geht davon aus, dass das neue Gesetz bereits in wenigen Jah-ren reformiert wird. Immerhin glaubt Patt an die Zukunft der Fonds. Er hat vor kurzem in Deutschland und Holland groß investiert, um Anlegern weiterhin Immobilienbeteiligungen über Publikumsfonds anzubieten.

Manche Initiatoren verfolgen eine andere Stra-tegie. Sie setzen auf die Kooperation mit Ver-sicherern und arbeiten an immobilienbasierten Policen. Vorreiter ist hier Fairvesta mit seiner Police Robustus Privileg. Das Düsseldorfer Emissionshaus Voigt & Collegen bietet zu-sammen mit Quantum Leben eine Energie Rente an, die in einen Spezialfonds mit italie-nischen Solaranlagen investiert. Entscheidend für den Investitionserfolg ist aber auch hier die Rentabilität der Sachwerte. Nicht anders als bei geschlossenen Fonds auch.

Dieser Artikel von Fondsbrief-Chefredakteur Markus Gotzi erschien bereits leicht gekürzt in einer überregi-onalen Tageszeitung

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Mit Walfang und Weinanbau bestritten die Men-schen auf Madeira früher ihren Lebensunterhalt. Inzwischen ist der Tourismus Wirtschaftsfaktor Nummer eins. Und auf den erste Blick scheint alles im grünen Bereich zu sein auf der zu Portu-gal gehörenden Perle im Atlantik. Wer einen frei-en Tisch in den Straßencafés gefunden hat, sieht Touristen aus Deutschland, Russland und vor allem aus England vorbeischlendern. Viele tra-gen eine Einkaufstüte mit Souvenirs oder einer Flache Madeira-Wein. Nicht anders als in Ferien-regionen rund um das Mittelmeer.

Wer jedoch genau hinschaut, dem bleiben die Aus-wirkungen der portugiesischen Krise auch 951 Kilo-meter südwestlich von Lissabon nicht verborgen. Denn längst nicht alle Restaurants und Bars haben überlebt. Selbst in besten Lagen der Hauptstadt Fun-chal sind die Fensterscheiben ehemaliger Autover-mieter, Immobilienmakler und Eiscafés blind vor Staub, von innen weiß gekälkt oder mit alten Zei-tungsseiten beklebt.

Am Hafen will sich Funchal neu erfinden. Hunderte Meter lang zieht sich eine gewaltige Baustelle hinter einem Sichtschutz entlang. Den ganzen Tag lang rattert und dröhnt es ohrenbetäubend. Eine Autofahrt in die Altstadt endet unweigerlich im Stau. Woanders dagegen ruhen die Arbeiten. Wann aus den Beton-skeletts die geplanten Hotels im Westen der Haupt-stadt entstehen werden, steht in den Sternen.

Bei einer Fahrt mit der Seilbahn den Monte mit sei-ner Wallfahrtskirche hinauf schweben die Gondeln manchmal nur wenige Meter über den Dachterassen der Altstadthäuser. Hier zeigt sich der Zustand man-cher Viertel gnadenlos. Dächer sind vor langer Zeit

eingestürzt, Mauern zusammengebrochen. Sanie-rung kann hier nur mit der Abrissbirne gelingen.

Portugal ist ähnlich wie Griechenland voll in die Krise gerutscht. Die Rezession hält sich bereits das dritte Jahr. Mit 78 Milliarden Euro haben die EU, die Euro-päische Zentralbank und der Internationale Wäh-rungsfonds das Land vor der Staatspleite bewahrt, forderten im Gegenzug jedoch harte Sparmaßnah-men. Und Regierungschef Pedro Passos Coelho hat pariert. Löhne wurden gesenkt, das Arbeitslosen-geld gekürzt, Feiertage wie Maria Himmelfahrt und Fronleichnam abgeschafft. Doch die Geduld der Por-tugiesen ist begrenzt. Die Unterstützung für die Sparprogramme nimmt ab. Selbst die Regierungsko-alition ist sich inzwischen uneinig darüber, wie es weitergehen soll. Erst Ende Juli hat Präsident Cava-co Silva ein Misstrauensvotum überstanden.

Immerhin steht das Land nicht kurz vor einem Bür-gerkrieg, wie er, zumindest nach Ansicht von Silvio Berlusconi, in Italien droht. Dieser Mann und seine Wähler sind längst zur Schande Europas geworden. Rechtskräftig als Steuersünder verurteilt, feiern ihn seine Anhänger als „Märtyrer der Freiheit“. Wie schlecht muss es den Einwohnern eines Landes ge-hen, dass sie ihre Zukunft in den Versprechen eines vorbestraften 76-jährigen suchen, der lügt, betrügt und in erster Instanz außerdem zu sieben Jahren Haft wegen Sex mit minderjährigen Prostituierten und Amtsmissbrauchs verurteilt wurde?

Und wenn alle Stricke reißen, soll Berlusconi-Tochter Marina zu seinem verlängerten Arm werden. Wie weit ist eigentlich Nordkorea entfernt? Bunga Bunga oder balla balla? Hauptsache, wir können überall mit dem Euro bezahlen.

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Baulücken auf der Atlantikperle Madeira kann Krise nicht verbergen - Italien schämt sich für nix

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Green City EnergyWasserkraft platziert Green City Energy hat sein 21. Bürgerbeteiligungsmo-dell geschlossen. Rund 675 Anleger beteiligten sich mit insgesamt elf Millionen Euro an dem reinen Eigenkapital-fonds „Wasserkraft Frank-reich“. Das Portfolio besteht auf fünf Kleinwasserkraft-werke in verschiedenen Re-gionen Frankreichs, die teil-weise derzeit modernisiert werden. Insgesamt rechnet der Initiator mit einer Jahres-produktion von acht Millio-nen Kilowattstunden Öko-strom. Nachfolgefonds sollen einen Windpark in Bayern finanzieren und Wasserkraft-anlagen in Deutschland, Frankreich und Italien.

7x7 finanzVenture Capital Der Bonner Initiator 7x7 finanz GmbH legt den Ven-ture-Capital-Fonds „Unter-nehmenswerte Deutschland I“ auf. Er investiert in Firmen mit Sitz in Deutschland, die unter anderem im Bereich Medizintechnik, Handel und eCommerce tätig sind. Das Fondsvolumen liegt bei 14 Millionen Euro, Anleger sind ab 10.000 Euro dabei. Geeig-nete Zielunternehmen will 7x7 über sein Netzwerk fin-den. Dazu zählen Steuerbera-ter und wissenschaftsnahe Organisationen, Unternehmer und Berater.

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„Mit gutem Gewissen anlegen heißt nicht mit einem schlechteren Ergeb-nis anzulegen.“ Dieses Fazit zieht die Steinbeis Hochschule Berlin in ihrer Studie „Nachhaltige Invest-ments aus dem Blick der Wissen-schaft: Leistungsversprechen und Realität“.

Die Macher der Studie, Professor Jens Kleine, Inhaber des Lehrstuhls für Finanzdienstleistungen, und die wissenschaftlichen Mitarbeiter Matthi-as Krautbauer, Alessandro Munisso, Andreas Bonifacic und Tim Weller, haben in einer Meta-Untersuchung 195 Studien analysiert. Deren Analysezeit-raum erstreckt sich zwischen 1963 und 2011, wobei die Investmentmärkte in den USA in nahezu jeder zweiten Stu-die im Fokus der Analyse standen.

Nachhaltige Investments sind in den vergangenen Jahren zu einem festen Bestandteil der Kapitalanlagen gewor-den. Alleine in Deutschland waren En-de 2011, gemäß den Daten des Fo-rums nachhaltiger Geldanlagen,

mehr als 20 Milliarden Euro in entspre-chende Investmentprodukte angelegt. Unter Berücksichtigung von Kunden-einlagen und Zertifikaten liegt das Vo-lumen sogar bei mehr als 60 Milliarden Euro. Dennoch herrscht bei einer Viel-zahl von Anlegern die Meinung vor, dass eine Anlage in Kapitalmarktpro-dukte mit Nachhaltigkeitsfokus Perfor-manceverluste zur Folge hat.

Ein Vorurteil, das sich wissenschaftlich nicht belegen lässt. Denn auf Basis der Meta-Daten kann die Aussage, dass nachhaltige Anlagen per se eine schlechtere Performance als traditio-nelle aufweisen, als nicht haltbar ange-sehen werden: „Vielmehr bieten nach-haltige Anlagen eine ähnliche Perfor-mancecharakteristik und haben ten-dentiell sogar Vorteile.“ So seien die vielfach angemahnten Performance-nachteile von nachhaltigen Anlagen in erster Linie auf die oftmals referenzier-ten Ergebnisse „einfacher Performan-cevergleiche“ von Indizes zurückzufüh-ren, ohne eine Berücksichtigung der tatsächlichen Werttreiber. Indizes stell-

Mit gutem Gewissen kassieren Steinbeis-Studie: Nachhaltige Investments sind rentabel

Photovoltaikanlage. Nachhaltige Investments erzielen keine schlechteren Renditen als traditionelle Kapitalanlagen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Meta-Studie der Steinbeis-Hochschule Berlin.

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ten nur eine vergleichsweise einfache Form von nachhaltigen Geldanlagen dar, bei denen beispiels-weise kein aktives Nachhaltigkeitsresearch erfolgt.

Insgesamt existieren in allen Assetklassen kaum Stu-dien, die nachhaltigen Geldanlagen ein negativeres Rendite-Risiko-Profil zuweisen. Vielmehr gibt es ten-dentiell sogar mehr Untersuchungen, die nachhalti-gen Anlagen Vorteile zumessen. „Zusammenfassend kann deshalb festgestellt werden, dass die Entschei-dung in nachhaltige Anlagen zu investieren nicht au-tomatisch bessere oder schlechtere Renditen zur Folge hat, als wenn die Mittel in eine traditionelle An-lage fließen“, heißt es in der Steinbeis-Studie.

Wie bei Kapitalanlagen im Allgemeinen, ist es jedoch auch bei nachhaltigen Anlagen im Speziellen ent-scheidend, die für den Investor „richtige Anlage“ aus-zuwählen. Durch den deutlichen Ausbau der Ange-botspalette in den letzten Jahren stehen hierfür zahl-reiche Möglichkeiten zur Verfügung. Die Anleger müssen sich jedoch speziell bei nachhaltigen Anla-gen bewusst sein, dass es anders als bei vielen an-deren Investments, gilt, das Beste aus „zwei Welten“ zu vereinen. So muss es einer nachhaltigen Anlage gelingen, möglichst optimal sowohl die Nachhaltig-keits- als auch die Kapitalmarktziele wie Renditean-forderungen zu befriedigen.

Eine einseitige Optimierung einer Dimension zu Las-ten der anderen kann in diesem Zusammenhang nicht als zielführend angesehen werden. Aktive Ma-nager können den Anlegern in diesem Zusammen-hang einen Mehrwert bieten, da sie individuelle An-forderungen berücksichtigen können und zudem die Möglichkeit haben, mittels eines dynamischen Ansat-zes, Nachhaltigkeit als zusätzlichen Risikofilter zu nutzen.

Untersucht haben die Finanz-Wissenschaftler außer-dem das Phänomen des „Learning Effects“. Es be-schreibt die Tatsache, dass beispielsweise eine neue Kapitalanlage eine gewisse „Eingewöhnungszeit“ am Markt benötigt, bis sich Erfolge einstellen. Im Bereich der Analysen zum Thema nachhaltige Anlagen wur-de bei einigen Langzeitstudien auf einen möglichen „Learning Effect" hingewiesen.

Das bedeutet, dass die Nachhaltigkeitsfonds oft erst eine Eingewöhnungsphase benötigen mit einer schlechten Performance zu Beginn, und sich die Wertentwicklung im Zeitablauf kontinuierlich verbes-sert. So stellten sie fest, dass die Performance von älteren, etablierten Nachhaltigkeitsfonds meist bes-ser ist als die von neu entstandenen.

Das Dortmunder Emissionshaus Dr. Peters hat für 14 Schiffsfonds Insolvenzen angemeldet

Dabei handelt es sich um die Beteiligungen Nr. 27 (Cape Bonavista), Nr. 28 (Cape Brett), Nr. 36 (Cape Byron), Nr. 41 (Cape Sable), Nr. 43 (Cape Natal), Nr. 45 (Cape Race), Nr. 46 (Cape Spencer), Nr. 49 (Cape Sorell), Nr. 50 (Cape Banks), Nr. 52 (Cape Charles), Nr. 56 (Cape Campbell), Nr. 61 (Cape Bear), Nr. 62 (Cape Cook) und Nr. 63 (Wehr Mosel).

Als Ursache für die Schiffs-Pleiten sieht Dr. Peters-Chef Anselm Gehling zwei Entscheidungen des Bundesgerichtshofs vom 12. März 2013 (II ZR 73, 74/11). Damals entschied der BGH in Fällen zweier anderer Dr. Peters-Fonds, dass die Gesellschaften keinen Anspruch auf Rückzahlung von Ausschüttun-gen haben.

„Da die Gesellschafterverträge der nun betroffenen Schiffsfonds nahezu identisch sind, besteht auch hier die Möglichkeit der Auszahlungsrückforderung nicht mehr“, schreibt das Emissionshaus in einer Presse-meldung. Außerdem müssten die geleisteten Auszah-lungsrückzahlungen als Verbindlichkeiten gegenüber den Gesellschaftern bilanziert werden. Dies habe zur Folge, dass die Fonds bilanziell überschuldet sind und somit Insolvenz anmelden müssen.

„Mit den erwirkten BGH-Urteilen hat die obsiegende Partei sich selbst, aber auch vielen Anlegern anderer Schiffsfonds, einen Bärendienst erwiesen. Denn den Geschäftsführungen wurde die Möglichkeit genom-men, die ursprüngliche Intention einer geordneten und werteschonenden Abwicklung abschließend um-zusetzen“, kommentiert Gehling.

Zumal Anleger nicht davor geschützt sind, geleistete Auszahlungen dennoch zurückzahlen zu müssen. Der Insolvenzverwalter kann solche Rückforderungen rechtlich durchsetzen, denn dabei handelt es sich nicht um gesellschaftsinterne Rückforderungen, son-dern um Gläubigerrechte.

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Dr. Peters-Schiffe fahren in die Insolvenz Auswirkungen zweier BGH-Entscheidungen

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Wechsel Dich

Sibylle Pähler wurde zur Geschäftsführerin der DoricKonzernmutter bestellt und verstärkt damit das Senior Management. Dort verant-wortet sie die Akquisition und Strukturierung der In-vestments. Peter Hein bleibt für das strategische und tech-nische Asset Management zuständig, Bernd Reber für das Fondsmanagement. Seit August unterstützt zudem Iwijn Achterberg das Asset-Management-Team, das aus Flugzeugingenieuren, Fi-nanz– und Luftfahrtexperten besteht.

Svetlana Storonkin hat die neu geschaffene Position als Chief Financial Officer (CFO) bei Sworn Capital übernommen. Bei dem Asset Manager für Mobilinfrastruk-tur ist sie verantwortlich für den Finanz– und Controlling-bereich. Storonkin studierte an der Universität St. Peters-burg und an der Technischen Universität Berlin. Vor ihrem Wechsel zu Sworn war sie in einem Auftragsforschungsin-stitut tätig, wo sie die Ge-schäftsführung in strategi-schen Entscheidungen beriet und ein Kontrollsystem für Finanzkennzahlen entwickel-te.

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Der Wind hat sich gedreht: Während Europa mit den Themen Solar- und Windenergie nicht so richtig voran kommt, und einige Regierungen bei den erneuerbaren Energieformen zwischen Kürzen und Fördern schwanken, setzen jetzt immer mehr Schwellen- und Entwicklungsländer auf Energie aus Wasser, Wind und Sonne. Auch Lateinamerika sieht darin seine Zukunft, braucht aber neben staatlicher Förderung und Infrastruktur auch Investoren. Teil zwei unserer Serie über Investitions-möglichkeiten in Südamerika.

Es wirkte wie eine Szene aus einem Science Fiction Film, als vor einigen Wochen ein 800 Kilogramm schwerer, solarbetriebener Roboter durch die Atacama-Wüste in Chile robbte. Doch nicht Star-Wars-Regisseur George Lucas stand mit seinem Kamerateam am trockensten Ort der Erde, sondern Experten der US-Weltraumbehörde NASA. Sie testeten einen Prototypen, der 2020 zum Mars fliegen soll – Chi-les Wüste kommt den Bedingungen auf dem roten Planeten am nächsten. Doch nicht nur Sonne für Solar-Panels gibt es im Überfluss, entlang der 4300 Kilometer langen Küstenlinie herrschen so gute Windbedingungen, dass die Gesellschaft für technische Zusam-menarbeit (GTZ) Chiles Norden zu

den weltbesten Standorten für Wind- und Solarenergie einstuft.

Dieses Potenzial hat nun endlich auch die Regierung erkannt. Und so sucht Matias Mori, Präsident des Komitees für ausländische Investitionen der-zeit Investoren für neue Projekte, steigt in Chile der Energiebedarf doch staatli-chen Prognosen zufolge jährlich um sechs bis sieben Prozent bis 2020. Vor allem der Bergbau – Chile ist der größ-te Kupfer- und Salpeterexporteur - braucht viel Energie. Rund ein Drittel der gesamten Energie-Erzeugung fließt nach vorsichtigen Expertenschätzun-gen in diesen Sektor.

Um sich langfristig unabhängiger vom brasilianischen Gas und Öl aus Vene-zuela zu machen, versucht die Regie-rung nun ein positives Investitionsklima für ausländische Kapitalanleger zu schaffen und den Green-Energy-Sektor voranzubringen. Der neue Wirtschafts-minister Félix de Vincente und Mori haben Großes vor: Chile soll der „Pole of Innovation“ für Südamerika werden - auch bei erneuerbaren Energien. Ein Research & Developement-Gesetz, das höhere Abschreibungen für Inno-vationen erlaubt und rund eine Milliarde US-Dollar Fördergelder zeigen, wie ernst es der chilenischen Regierung damit ist.

Bedingungen wie auf dem Mars Südamerika punktet mit Top-Standorten für Neue Energien

Foto: Pro Chile

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Parallel soll ein Excellenz-Programm Experten aus aller Welt nach Chile locken, die Fraunhofer-Gesellschaft plant ein drittes Insti-tut – diesmal für erneuerbare Ener-gien - zu eröffnen. Manager wie José Ignacio Escobar, General Manager von Mainstream Rene-wable Power, die bereits aktiv sind halten vor allem das günstige In-vestitionsklima und den wachsen-den Energiemarkt für sehr positiv.

Ein Blick auf die Zahlen: 2012 er-reichte die Bruttostromerzeugung der SIC und SING Netze, den zwei wichtigsten Stromnetzen in Chile, 65.547 GWh und damit eine Stei-gerung gegenüber dem Vorjahr von 5,8 Prozent. Bislang allerdings dominiert noch die fossile Energie-gewinnung. Der Anteil der Kohle an der Bruttostromerzeugung lag 2012 bei 41 Prozent, Erdgas kommt auf 19 Prozent, Was-serkraft auf 29,3 Prozent und nicht konventionelle Energien auf 4,8 Prozent. Das ist wenig. Nach Anga-ben von Christine Lins liegt der Anteil von erneuer-baren Energien am globalen Strommix heute nach Ergebnissen des "Global Futures Report Rene-wables" bei "ungefähr 25 Prozent". Lins kennt sich aus mit den Werten, ist sie doch Generalsekretärin von REN21 mit Sitz in Paris, dem Renewable Energy Policy Network for the 21st Century.

Ihr Netzwerk dokumentiert die globale Entwicklung der erneuerbaren Energien jährlich in einem Bericht und berät internationale Entscheidungsträger beim Umbau der Energiesysteme. Sie sagt, es gäbe einen klaren Trend: Inzwischen hätten 120 Länder die politi-sche Rahmenbedingungen für die Entwicklung von erneuerbaren Energien. Mehr als die Hälfte davon seien Entwicklungsländer. Vor allem in China, Indien, Japan und Brasilien sehen die Experten die größten Chancen. Doch auch wenn in Chile der Anteil an Er-neuerbaren Energien noch klein ist, wächst er stetig, ebenso wie das Interesse der Investoren. Rücken-wind bekommen die erneuerbaren Energien durch den Kostenvorteil.

Vor allem Wind- und Sonnenstrom wird im Vergleich zu fossiler und atomarer Energie immer günstiger. First Solar hat nun die Genehmigungen für einen 162,4-Megawatt Solarpark in der Atacama Wüste be-antragt. SEA, eine Tochter von SunEdison, möchte einen 92-MW-Solarpark bauen, SunEdison selbst

plant in einem Joint Venture einen Park mit 100 MW Leistung.

Auch Voigt & Collegen, die sich auf Fonds mit Neuen Energien spezialisierten, haben neben Japan auch Chile im Auge. „Von Europa über Nord- und Südame-rika, Japan, Australien und einigen asiatischen Staa-ten wie Thailand oder Indien sind die Voraussetzun-gen vorhanden, um - je nach Land - entweder auf Ba-sis von PPAs (Power Purchase Agreements) oder mit Einspeisetarifen in wirtschaftlich und risikoadäquate Projekte zu investieren“, sagt Geschäftsführer Her-mann Klughardt. Der chilenische Markt sei in Bezug auf die installierte Leistung zwar bisher noch klein, doch auf Basis von PPAs, beispielsweise mit sehr bonitätsstarken Minenbetreibern, werde hier in den kommenden Jahren mit Installationen im Giga-Watt-Bereich gerechnet, vor allem da bald unter Tage ge-fördert werden muss. Das sei noch energieaufwändi-ger.

Und Brasilien? Auch das Land am Zuckerhut hat um-gedacht. Es gehört sogar zu den Vorreitern. „Brasilien setzt auf erneuerbare Energien und produziert bereits Strom aus Biomasse, Wasser- und Windkraft“, berich-tet Dirk Assmann von der GTZ in Brasilien. „Aber die Nutzung der Solarenergie steckt noch in den Kinder-schuhen.“ In Deutschland wird fast 30 Mal so viel Strom aus Sonnenkraft produziert wie in Brasilien. Dabei gibt es selbst in Porto Alegre, wo das Wetter schlechter ist als an allen anderen brasilianischen WM-Standorten, 40 Prozent mehr Sonnenstrahlung

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Im Schatten der Anden. Chile zählt zu den Streber-Staaten Südamerikas. Foto: Pro Chile

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34f-Register30.000 Erlaubnisse Der Arbeitgeberverband der finanzdienstleistenden Wirt-schaft (AfW) rechnet bis Ok-tober mit 40.000 Registrierun-gen freier Finanzanlagenver-mittler im 34f-Register des DIHK. Aktuell wurden dort rund 30.000 Anträge auf Er-laubnis gestellt und erteilt, darunter 8.250 für die Vermit-lung geschlossener Fonds und 4.500 zur Vermittlung von sonstigen Vermögensanlagen. Nach Informationen des AfW sind tausende Anträge bei den Behörden unbearbeitet.

BSINeues Mitglied Der Bundesverband Sach-werte und Investmentver-mögen (BSI) hat seit seiner Umbenennung vom VerbandGeschlossene Fonds sein erstes neues Mitglied gewon-nen. Seit Anfang August ist die WGZ Bank dabei. Sie ist die Zentralbank der Volks-banken und Raiffeisenban-ken im Rheinland und in Westfalen und wird als Ver-wahrstelle für Investmentver-mögen nach dem Kapitalanla-gegesetzbuch tätig werden. Pünktlich zur Umfirmierung hat der BSI die erste Ausgabe seines Branchen-Magazins „Wirklich“ herausgebracht. Themenschwerpunkte der Nummer eins sind die Ge-schichte der Geldanlage, La-teinamerika und der Flugha-fen der Zukunft.

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als im sonnenverwöhnten München. Gerade für die Fußball-Weltmeister-schaft setzt Brasilien verstärkt auf So-lar: Photovoltaikanlagen auf den WM-Stadien sollen dem Ausbau der Solar-energie in Brasilien mehr Schwung ver-leihen. Und so konnte Hans-Jürgen Beerfeltz, Staatssekretär im Bundes-ministerium für wirtschaftliche Zusam-menarbeit und Entwicklung (BMZ), be-reits im Frühsommer gemeinsam mit dem Gouverneur des brasilianischen Bundesstaates Minas Gerais, Antônio Anastásia, die erste Solaranlage Bra-siliens auf einem Stadion der Fußball-Weltmeisterschaft 2014 in Belo Hori-zonte einweihen.

Es handelt sich dabei um Solargroßan-lagen mit insgesamt 2,5 Megawatt Leistung. Die Gesamtinvestitionskosten des Projekts belaufen sich auf 12,5 Millionen Euro, die aus einem zinsver-billigten KfW-Darlehen in Höhe von 10 Millionen Euro und einem Eigenbeitrag des brasilianischen Energieversorgers CEMIG in Höhe von 2,5 Millionen Euro finanziert werden. Zudem berät die Deutsche Gesellschaft für internatio-nale Zusammenarbeit (GIZ) im Auf-trag des BMZ den Energieversorger CEMIG bei der Kommerzialisierung des Solarstroms und der Fortbildung von technischem Personal.

Derzeit werden in Brasilien außerdem Windräder gebaut. Bis 2020 soll eine Kapazität von 16 Gigawatt entstehen, so die Pariser Energieexperten. Und natürlich weiter im Fokus bleibt die Wasserkraft: Im Brazil National Energy Plan (2009) stand bereits, dass die Wasserkraft bis 2030 auf 150 Gigawatt anwachsen soll. Im Bereich kleiner Wasserkraftanlagen will man bis 2030 auf neun GW kommen. Zum Vergleich: Laut Greenpeace haben die anderen lateinamerikanischen Projekte 170 GW, die Weltbank dagegen kommt auf 240 GW.

Ein kurzer Blick auf Mittelamerika: Laut einer Studie des Europäischen Photo-voltaikindustrie-Verbands EPIA istauch Mexiko unter den ersten fünf Län-dern mit dem größten Photovoltaik-

Potenzial weltweit zu finden. Das hat vor allem zwei Gründe: Konventioneller Strom ist teuer in Mexiko, und für viele Landbewohner ist es die einzige Mög-lichkeit an Strom zu kommen. Die Mehrzahl der installierten Solaranlagen wurde im Rahmen staatlicher Program-me zur ländlichen Elektrifizierung ge-baut. In den vergangenen Jahren nahm jedoch die Bedeutung von Systemen für bereits ans Stromnetz angeschlos-sene Haushalte ebenfalls deutlich zu.

Südamerika ist ein Kontinent im Auf-bruch. Um weiter nachhaltig wachsen zu können, muss die Infrastruktur ver-bessert werden. Dazu braucht es Ener-gie. Am besten saubere Energie, um dem Klimawandel nicht noch mehr Vor-schub zu leisten, sind doch dessen Folgekosten beträchtlich. Sir Niclas Stern, früher Chefökonom der Welt-bank, errechnet einmal, dass der Kli-mawandel uns alle mindestens fünfmal mehr koste als dessen Vermeidung durch eine rasche Energiewende. Um die grünen Energieformen auch in La-teinamerika nachhaltig zu pushen, braucht es auch einen staatlichen An-reiz.

Das EEG könnte dafür als Muster die-nen, immerhin haben es 67 Länder weltweit als Basis genommen – darun-ter China und Indien. Doch die Bevöl-kerung in Südamerika ist vielfach noch arm, die soziale Schere breit, daher gilt: Nur wenn die Regierungen Süd-amerikas erneuerbare Energien wirk-sam fördern werden, ist die Energie-wende für Lateinamerika und seine Bevölkerung keine Last, sondern die größte ökonomische, ökologische und soziale Chance des Kontinent.

Beatrix Boutonnet Wirtschaftsjournalistin

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Verbraucherdarlehensverträge sind widerruflich. Über das Widerrufs-recht muss belehrt werden. Ande-renfalls kann es noch nach Jahren ausgeübt werden.

Kennzeichnend für einen Verbraucher-darlehensvertrag ist, dass dem Verbraucher ein Kapitalnutzungsrecht eingeräumt wird. Dementsprechend finden Belehrungspflichten und Wider-rufsrecht auf Änderungen eines sol-chen Vertrages nur dann Anwendung, wenn dem Verbraucher infolge der Ver-tragsänderung zugleich ein neues, im ursprünglichen Darlehensvertrag weder geregeltes noch angelegtes Kapitalnut-zungsrecht eingeräumt wird (vgl. BGH, Beschl. v. 06.12.1994, XI ZR 99/94und BGH, Urt. v. 07.10.1997, XI ZR 233/96).

Bei einer unechten Abschnittsfinanzie-rung wird dem Verbraucher jedoch kein neues, ursprünglich noch nicht verein-bartes Kapitalnutzungsrecht einge-räumt. Von einer unechten Abschnittsfi-nanzierung spricht man, wenn dem Verbraucher bereits im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses das Kapitalnut-zungsrecht langfristig eingeräumt wird, die Zinsvereinbarung jedoch nicht für den gesamten Zeitraum getroffen wird, sondern zunächst nur für eine be-stimmte Festzinsperiode.

Anders als bei einer echten Abschnitts-finanzierung, einer Novation oder einer Prolongation nach Ablauf der Gesamt-laufzeit, wird dem Verbraucher mithin bei einer unechten Abschnittsfinanzie-rung kein neues Kapitalnutzungsrecht gewährt, wenn lediglich neue Zinskon-ditionen vereinbart werden und an-sonsten der ursprüngliche Darlehens-vertrag weiterhin gilt (vgl. BGH, Urt. v. 15.11.2004, II ZR 375/02).

Bei einer solchen Darlehensprolongati-on wird kein neuer Verbraucherdarle-hensvertrag abgeschlossen. Deshalb

besteht zugunsten des Verbrauchers kein neues Widerrufsrecht. Es bedarf auch keiner Belehrung hierüber (vgl. BGH, Urt. v. 28.05.2013, XI ZR 6/12).

Ein Widerrufsrecht will den Verbrau-cher vor einer übereilten Bindung an seine auf Abschluss des Darlehensver-trages gerichtete Vertragsentscheidung schützen. Bei Abschluss einer Konditio-nenanpassung, bei der die Entschei-dung für die Darlehensaufnahme längst gefallen ist, befindet sich der Verbrau-cher aber nicht in einer vergleichbar schutzbedürftigen Entscheidungssitua-tion.

Ein dem Verbraucher bei der Konditio-nenanpassung eingeräumtes Wider-rufsrecht führt deshalb nicht zwangs-läufig zur Beendigung und Rückab-wicklung des ursprünglichen Darle-hensvertrages. Vielmehr kann der Verbraucher die Prolongationsabrede widerrufen. Dann wird am Ende der Zinsfestschreibungsperiode das Darle-hen zur Rückzahlung fällig (vgl. BGH, Urt. v. 28.05.2013, XI ZR 6/12).

Jedenfalls bei langjähriger und unbean-standeter Vollziehung eines Darlehens-vertrages kann aus objektiver Kunden-sicht trotz Übermittlung einer Wider-rufsbelehrung die Widerrufsmöglichkeit nicht als Angebot auf Vereinbarung eines Widerrufsrechts ex tunc verstan-den werden.

Nähere Informationen zu den Rechts-themen finden Sie im Rechtsnewsletter der Rechtsanwaltskanzlei Klumpe, Schroeder + Par tner GbR ,www.rechtsanwaelte-klumpe.de

Von Ulrich Nastold, Rechtsanwalt

Recht einfach Echte oder unechte Abschnittsfinanzierung - Widerruf und Prolongation