Die Landwirtschaft Juni 2014

68
DIE ZEITUNG DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMER NIEDERÖSTERREICH Juni 2014 Ausgabe 6 WILDEINFLUSSMONITORING ZEIGT HANDLUNGSBEDARF Wildschäden senken Wildschäden auf Acker, Grünland und im Wald verlangen gemeinsames Vorgehen von Jägern und Landwirten. Die Grundlagen dafür erfahren Sie im Schwerpunkt ab SEITE 43 EINHEITSWERT Beispiele von Vieh bis Wein In dieser Ausgabe finden Sie weiter Berechnungs- grundlagen zur Hauptfest- stellung des Einheitswer- tes. Dieses Mal werden der Viehzuschlag und Zuschlä- ge im Obst-, Wein- und Gar- tenbau erklärt. Sie finden Beispiel zum Kleinstwald ,und der Weg von der Erklä- rung bis zum Bescheid wird aufgezeigt ab SEITE 8 P.b.b. | 11Z039072M | Landwirtschaftskammer NÖ Wiener Straße 64 | 3100 St. Pölten Retouren an Postfach 555, 1008 Wien Adressänderungen bitte an: Landwirtschaftskammer Niederösterreich Wiener Straße 64 | 3100 St. Pölten Tel. 05 0259 29300 | [email protected] www.noe.lko.at LEBEN 61 22. Juni: Familien- fest in Mold BIOUMSTELLUNG 24 Kontrollvertrag jetzt abschließen SCHÄDLINGSBEFALL 6 Ernteverluste durch Insekten Schnelltest Kuh Wie man genau und früh eine Trächtigkeit nachweisen kann und wie ein neuer Schnelltest auf Basis einer Milchprobe be- reits am 35. Tag nach der Besa- mung die Trächtigkeit feststel- len kann, fahren Sie ab SEITE 29 Durchforsten Warum man beim Verzicht auf Durchforstung gutes Geld im Wald verrotten lässt und wann man selber durchforsten oder die Holzernte vergeben sollte, erklärt Nilolaus Nemestòthy vom Wald- forschungszentrum Gmunden. SEITE 36 Sicher unterwegs Zur Erntezeit besonders aktuell: Wie man mit landwirtschaftlichen Maschinen und voll beladenen Anhängern legal und sicher auf heimischen Straßen unterwegs ist, erklärt LK-Experte Christoph Wol- fesberger ab SEITE 40 Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

description

Die Zeitung der LK NÖ

Transcript of Die Landwirtschaft Juni 2014

Page 1: Die Landwirtschaft Juni 2014

Die Zeitung Der LanDwirtschaftskammer nieDerösterreich Juni 2014 ausgabe 6

wildeinflussmonitoring zeigt handlungsbedarf

Wildschäden senkenWildschäden auf Acker, Grünland und im Wald verlangen gemeinsames Vorgehen von Jägern und Landwirten. Die Grundlagen dafür erfahren Sie im Schwerpunkt ab seite 43

EinhEitSWErt

Beispiele von Vieh bis WeinIn dieser Ausgabe finden Sie weiter Berechnungs-grundlagen zur Hauptfest-stellung des Einheitswer-tes. Dieses Mal werden der Viehzuschlag und Zuschlä-ge im Obst-, Wein- und Gar-tenbau erklärt. Sie finden Beispiel zum Kleinstwald ,und der Weg von der Erklä-rung bis zum Bescheid wird aufgezeigt ab seite 8

P.b.b. | 11Z039072M | Landwirtschaftskammer nÖ Wiener Straße 64 | 3100 St. Pöltenretouren an Postfach 555, 1008 Wienadressänderungen bitte an:Landwirtschaftskammer niederösterreichWiener Straße 64 | 3100 St. Pöltentel. 05 0259 29300 | [email protected]

www.noe.lko.at

leben 6122. Juni: Familien-fest in Mold

bioumstellung 24Kontrollvertrag jetzt abschließen

schädlingsbefall 6Ernteverluste durch Insekten

Schnelltest KuhWie man genau und früh eine Trächtigkeit nachweisen kann und wie ein neuer Schnelltest auf Basis einer Milchprobe be-reits am 35. Tag nach der Besa-mung die Trächtigkeit feststel-len kann, fahren Sie ab seite 29

DurchforstenWarum man beim Verzicht auf Durchforstung gutes Geld im Wald verrotten lässt und wann man selber durchforsten oder die Holzernte vergeben sollte, erklärt Nilolaus Nemestòthy vom Wald-forschungszentrum Gmunden. seite 36

Sicher unterwegsZur Erntezeit besonders aktuell: Wie man mit landwirtschaftlichen Maschinen und voll beladenen Anhängern legal und sicher auf heimischen Straßen unterwegs ist, erklärt LK-Experte Christoph Wol-fesberger ab seite 40

Foto

: LK

/Pöc

hlau

er-K

ozel

Page 2: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 2 | Die Landwirtschaft

LK Aktuell Juni 2014

Niederösterreichische

Versicherung AG

Neue Herrengasse 10

3100 St. Pölten

Tel. 02742/9013-0

[email protected]

www.noevers.at

wir schaffen das.

Mit 300 nV Beratern ganz

in ihrer nähe.

Die staatliche Auszeichnung fürfamilienfreundliche Personalpolitik

Wir sind ein familienfreundlicher

Arbeitgeber!

NV_Anzeige_Mitarbeiterkampagne_Neutral_4er_205x263_I_Zeitung.indd 1 17.04.14 16:41

Niederösterreichische

Versicherung AG

Neue Herrengasse 10

3100 St. Pölten

Tel. 02742/9013-0

[email protected]

www.noevers.at

wir schaffen das.

Mit 300 nV Beratern ganz

in ihrer nähe.

Die staatliche Auszeichnung fürfamilienfreundliche Personalpolitik

Wir sind ein familienfreundlicher

Arbeitgeber!

NV_Anzeige_Mitarbeiterkampagne_Neutral_4er_205x263_I_Zeitung.indd 1 17.04.14 16:41

Page 3: Die Landwirtschaft Juni 2014

Abg.z.NR ÖK.-RAt INg. HeRmANN ScHuLteS

Juni 2014 Vorwort

Die Landwirtschaft | 3

|

Inhalt

Leben SeIte 59Tipps und Tricks für den grünen Daumen 59

Sonnenwende: Magisches Naturschauspiel 60

Aus dem Leben 61

Landjugend lädt zum Sensenmähen 61

Landesweine bei Filmfestspielen in Cannes 62

Buchtipp: Hohlwege und Lössterassen 65

Schwerpunkt SeIte 43

Wildeinflussmonitoring 44

Wildschäden – Verbiss wiegt am Schwersten 45

Wildschäden am Feld – Was tun? 48

Jagdintensität beeinflusst Wildbestand 50

Ersatz von Jagd- und Wildschäden 52

Grundeigentümer kompetent vertreten 54

Was muss im Abschussplan stehen? 56

Wildschaden bewerten – Die Regeln 57

Invekos und Markt SeIte 17

Produktion SeIte 23

Begrünung – Die Mischung macht‘s 23

Bio-Umsteller – Kontrollvertrag abschließen 24

Hemmstoffe in Milch vermeiden 27

Vet-Labor ist Erregern auf der Spur 28

Varroabefall – nach Honigernte rasch handeln 31

Neuer Einstreukreislauf spart Stroh 32

Eigene Sojabohnen für Rind und Schwein 32

Es zählen die gut abgesetzten Ferkel 34

Lassen Sie gutes Geld nicht im Wald verrotten 36

Biowärmeindex bei Wärmepreisen einsetzen 38

Eis direkt vom Biohof 42

LK Aktuell SeIte 4

Besten Weine des Landes prämiert 4

BBK Hollabrunn eröffnet Neubau 5

Neue Milchkönigin gekrönt 5

Landwirte kämpfen mit Schädlingsbefall 6

Hauptfeststellung Einheitswert ab 8

Inhalt Vorwort

Liebe Leserin, lieber Leser!

Wenn ich dieses Vorwort schreibe, sitze ich meistens sehr konzentriert im Auto auf dem Weg zu einem Termin. Eingespannt in ein Zeitkorsett, wie ich mir das früher nicht vorstellen konnte, kämpfe ich politisch darum, dass wir Bauern unsere ursprünglichen Freiheiten verteidigen können. Eine selt-same Situation, aber nur auf den ersten Blick!

„Wennst keinen Berg hast, brauchst nicht raufsteigen. Wennst einen Berg hast, kannst raufsteigen und ins Land reinschauen“. Beides hat etwas für sich, wenn man es frei entscheiden kann. Entscheidungsfreiheit ist für die meisten Menschen ein sehr wichtiges Ziel. Für uns Bauern ist das ein existenzielles Ziel. Zu viele Herausforderungen hält der Alltag für uns be-reit, Wetter, Märkte, Erkrankung, Maschinenbruch, unverlässliche Partner, überraschende AMA Kontrollen oder die Finanzpolizei können jeden Plan durcheinanderbringen. Diese Herausforderung anzunehmen, das ist eine persönliche Entscheidung, die nicht selbstverständlich ist. Wir Bauern wissen, dass das dazu gehört, weil wir als Bauern leben wollen.

Landromantik oder Karriereplanung sind Worte aus einer anderen Welt. Wir wollen unsere Arbeit selbst entscheiden, unseren Tagesablauf so frei wie möglich gestalten. Die vielen unvorhersehbaren Einflüsse von außen machen unser Leben spannend. Wenn es dann ab und zu stressig wird, ist das das Salz des Lebens. Zu oft soll´s halt nicht sein. Wenn wir´s bewältigt haben, erleben wir Erfolg. Und manches Mal erleben wir, wie wir die Natur zu verstehen beginnen. Das ist dann für mich der Anfang von Glück.

Heuer ist das UNO-Jahr der bäuerlichen Familienbetriebe, weil die Welt bäuerliche Familienbetriebe braucht. Nur sie ermöglichen die vielen guten Wirkungen unserer Arbeit. Sie sollen von der Politik nicht gestört, sondern ermutigt und gefördert werden. Dafür arbeite ich jeden Tag. Ihnen wün-sche ich heute das Erlebnis von Freiheit.

Herzlichst, Ihr

Page 4: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 4 | Die Landwirtschaft

LK Aktuell Juni 2014

LK Aktuell

Zitat des MonatsIch verspreche mein Aller-bestes zu geben, um den Wein als das zu präsen-tieren, was er ist: Eines der wertvollsten Produkte unseres Landes.

NÖ Weinkönigin tanja Dworzak zu ihrer neuen Funk-

tion als bundes-weinkönigin

Foto: LK NÖ/ Eva Posch

Beste bäuerliche Produkte prämiert35 Betrieb mit insgesamt 50 Pro-dukten konnten sich über die Aus-zeichnung GenussKrone Nieder-österreich freuen und sind damit auch für die Bundesentscheidung in Linz nominiert. Diese geht am 18. Juni über die Bühne. Nähere Infos auf www.genusskrone.at.

Maschinenring: Top am ArbeitsmarktErstmalig nahm der Maschinenring bei dem Wettbewerb „Great Place to Work“ teil. Und das Ergebnis lässt keine Wünsche offen: Auf An-hieb erhielt man die Auszeichnung „Beste Arbeitgeber 2014 – NÖ“. Zu den Bewertungskriterien gehörten Glaubwürdigkeit, Respekt, Stolz, Teamgeist und Fairness. Besonders punkten konnte man mit einem Weiterbildungsprogramm für alle Mitarbeiter und einer betrieblichen Gesundheitsförderung. „Unsere Mit-arbeiter haben wesentlich zu die-sem tollen Ergebnis beigetragen“, so Christian Wildeis, Maschinenring Geschäftsführer, abschließend.

WeINgALA BESTE WEINE DES LANDES PRäMIERT

Frisch, rassig und charmant

Turbulent ging es im vergangenen Jahr für Niederösterreichs Winzer zur Sache. Das Wetter stellte so manchen vor eine Herausforde-rung. Regionale Unterschiede wa-ren eher die Regel als die Ausnah-me. Kalt und warm, trocken und feucht – alles war dabei. So führten die niedrigen Temperaturen im Februar und März zu einem verzö-gerten Austrieb und einer späteren Blüte. Im Juni sahen sich Winzer mit nasskaltem Wetter, gefolgt von einer Hitzewelle konfrontiert. Be-sonders im August setzte die Tro-ckenheit den Rebgärten zu und vor allem junge Anlagen litten an der anhaltenden Dürre. „Die Winzer haben mit entspre-chender Arbeit im Weingarten, großem Engagement und einer sorgfältigen Wahl des Lesezeit-punkts bestens auf die Witterungs-bedingungen reagiert“, erklärt LK NÖ-Vizepräsident Otto Auer. Harte Arbeit, die sich bezahlt gemacht hat: Denn frische Veltliner, rassige Rieslinge und gehaltvolle Rotwei-ne mit frühem Charme bereichern nun das heimische Weinregal. Das beweisen auch die Weine, welche es bei der Landesweinprämierung ganz nach oben geschafft haben. „Die 16 Landessieger gemeinsam mit den 122 guten Tropfen aus dem Kreis der Besten zeigen, dass man Qualität tatsächlich schme-

DIe LANDeSSIegeR burgunder Sekt 2012: Weingut Steininger, LangenloisWelschriesling 2013: Weingut Jurecek, MaissauKamptal DAc grüner Veltliner 2013, Fahnberg: Weingut H&H Steinschaden, Schilterngrüner Veltliner 2013, galgenberg: Weingut Gschweicher, RöschitzRiesling, traisental DAc 2013, berg: Weingut Markus Huber, ReichersdorfSauvignon blanc 2013: Weingut Hagn, MailbergWeißer burgunder 2013, Rauchleiten: Weingut Bauer, Großriedenthalchardonnay 2013, Reserve mugeln: Weingut Müller, KrustettenNeuburger 2013, Vordernberg: Weingut Josef Bründlmayer, GrunddorfSauvignon blanc 2013, Wahre Werte Auslese: Weingut Weixelbaum, Straßeiswein 2013, Soosser traminer: Weingut Hecher, Soossblauer zweigelt 2012: Weingut Hagn, Mailbergzweigelt 2011, Reserve: Weingut Plos, SoossSt. Laurent 2011, Reserve: Weingut Johann Gisperg, TeesdorfSyrah 2012, Kirchtal: Weingut Michael Auer, Höfleincuvee rot, Kogelstein Reserve 2011: Weingut Ecker, Grafenberg

Der Sonderpreis für den besten Betrieb ging an das Weingut Hagn aus Mailberg.122 hervorragende Weine haben es heuer in den Kreis der Besten geschafft. Auch sie dürfen von nun an mit dem entsprechenden Siegel versehen werden.

Die Besten des Landes

cken kann“, so Auer. Für frischen Wind bei der Prämierung sorgten heuer die jungen Winzer aus Nie-derösterreich. So viele Jungwinzer wie noch nie errangen mit ihren Weinen den begehrten Landes-sieg. Lässt die Erntemenge von

knapp 2,4 Millionen Hektolitern zwar noch Wünsche offen, so ist eines ganz gewiss: Es ist genug für jeden da und Weinliebhaber kom-men bestimmt auf ihre Kosten.

Eva Posch

LK Aktuell

Sie stehen fest: Die besten Weine Niederösterreichs wurden bei der diesjährigen Weingala präsentiert. Spezielle Siegel auf den Flaschen zeugen von ihrer Qualität.

4

Foto: Agrar.Projekt.Verein/Pelzl

Page 5: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 LK Aktuell

Die Landwirtschaft | 5

|

GRAFIK: LK NÖ/MITMASSERQUELLE: STATISTIK ÖSTERREICH/AMA MARKETING

Aus dem Land

FeStAKt Zahlreiche Ehrengäste aus Politik und Wirtschaft nahmen an der Er-öffnungsfeier in Hollabrunn teil. Foto: Herbert Schleich

erdbeeranbau 2013

Mit Wissen, Charme und Krone für die MilchDie Milchwirtschaft hat ein neues Gesicht und eine neue Stimme: Silvia Pabisch aus Waldkirchen, Bezirk Waidhofen an der Thaya, ist neue Milchkönigin und somit Botschafterin der heimischen Milch und Milchbauern. Ihr zur Seite steht Milchprinzessin Birgit Winkler aus Ravelsbach im Weinviertel. Als Maturantin im Francisco Josephinum und am elterlichen Betrieb konnte Milchkönigin Silvia I. bereits Erfahrungen sammeln, die ihr in ihrer neuen Funktion zugute kommen. Auch Milchprinzessin Birgit I. ist als engagierte Jungzüchterin bestens für die kommenden Aufgaben gerüstet. „Als sympathische Hoheiten tragen sie wichtige Botschaften der Branche mit Fachwissen, Charme und Charisma in die Gesellschaft. Steigende Wertschätzung und Anerkennung für die täglichen Leistungen unserer Milchbauern ist der Lohn für ihre Arbeit“, gratuliert LK NÖ-Präsident Hermann Schultes und wünscht ihnen viel Erfolg für die kommenden zwei Jahre in ihrem Amt. Foto: LK NÖ/Erich Marschik

Milchmuseum feiert JubiläumVor zehn Jahren hat der Verein zur Erhaltung der Ketzelsdorfer Milchkammer das Milchhaus revitalisiert und ein Museum ein-gerichtet. Motor des Projektes war und ist Adolfine Mock. Zum Jubiläum wurde eine Sonder-ausstellung „Der Milchkontrollor kommt“ erarbeitet. An Sonn- und Feiertagen kann das Museum von 14 bis 17 Uhr besichtigt werden.

Hollabrunn: Neubau feierlich eröffnetMehr als 700 Gäste kamen nach Hollabrunn, um an der offiziellen Eröffnung des neuen Bürogebäu-des der Bezirksbauernkammer teilzunehmen. Bei einem Festakt und einem Tag der offenen Tür wurde der Neubau entsprechend der Öffentlichkeit präsentiert.Kammerobmann Friedrich Schechtner präsentierte stolz das Niedrigenergiehaus mit Lär-chenholzfassade. Dabei steht eines für alle Beteiligten ganz klar fest: Auch zukünftig wird die Be-zirksbauernkammer Hollabrunn mit ihrem neuen Standort als Drehscheibe und Servicestelle für rund 1.800 land- und forst-wirtschaftliche Betriebe sowie 10.000 Kammerzugehörige im Bezirk dienen. „Für die Land-wirtschaftskammer Niederöster-reichs sind ihre Bezirksbauern-kammern die wichtigste Visiten-karte. Das neue Gebäude ist ein

Haus unserer Bauern. Mit der Konzeption des Neubaus und der modernen technischen Aus-stattung schaffen wir ideale Vo-raussetzungen für Beratungen, vielfältigste Veranstaltungen,

Seminare und Fortbildungsan-gebote“, ist Präsident Hermann Schultes überzeugt. Außerdem ist ein Kundenbüro der Niederös-terreichischen Versicherung im Gebäude untergebracht.

Foto: LK NÖ/Weber

0

100

200

300

400

500

NÖ OÖ Stmk Ktn T Bgld

Verdienste für NÖ wurden gewürdigtKarl Fischer, Rudolf Hinterberger und Johannes Sassmann er-hielten für ihre Verdienste um das Bundesland NÖ das „Große Ehrenzeichen“. Das „Goldene Ehrenzeichen“ wurde Bernhard Lechner, Leopold Pauli und Karl Stepan überreicht. Über das „Sil-berne Ehrenzeichen“ freuten sich Otto Fehringer, Josef Naderer und Herbert Staudigl.

Die erdbeersaison 2014 startet zwei Wochen früher als im langjährigen Schnitt. Im bundes-ländervergleich konnte NÖ 2013 mit 454 Hektar die meisten Erdbeerflächen verzeichnen.

Page 6: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 6 | Die Landwirtschaft

LK Aktuell Juni 2014

Europa ist uns nicht wurst!Knapp 55 Prozent der Niederöster-reicher machten am 25. Mai von ihrem Wahlrecht Gebrauch. Das sind immerhin um 10 Prozent mehr als im Ö-Schnitt. Dennoch liegt die Beteiligung deutlich unter nationalen Wahlereignissen. Umso mehr freut es mich, dass wir Bauern bei aller Emotion und so mancher Kritik unser Wahlrecht wahrnehmen. So konnte Elisabeth Köstinger als Kandidatin für die Landwirtschaft bei uns in NÖ über 20.000 Vorzugsstimmen mobilisie-ren. Wir wissen und spüren, wie sehr Europa die Rahmenbedin-gungen bei uns daheim beein-flusst. Gerade deswegen brauchen wir eine starke Stimme in Brüssel, die weiß, wo unser Schuh drückt. Und wenn es um Produktionser-schwernisse geht, drückt der Schuh derzeit besonders. Bei Auflagen oder der Zulassung von Pflanzen-schutzmitteln verlangen wir faire und vergleichbare Bedingungen mit anderen Staaten. Nur wenn wir in der Produktions- und Wett-bewerbsfähigkeit gestärkt werden, können wir unsere Versorgungs-rolle für die Gesellschaft erfüllen und Vorreiter bei der umweltge-rechten Landwirtschaft bleiben. Das alles funktioniert nicht mit einer Museumslandwirtschaft. Das weiß Elisabeth Köstinger, und dieses dringende Anliegen geben wir ihr aus NÖ für die kommen-den Jahre mit. Weil uns Europa und die niederösterreichische Landwirtschaft nicht wurst sind.

Ein Hubschrauber flog Krone ein

Rebecca Gutkas aus Raabs an der Thaya ist neue Rapsblütenkönigin. Damit löst die 20-Jährige Martina Witzmann ab, die fünf Jahre lang als Botschafterin der Rapsbauern durchs Land tourte. Besonders die Krönung hatte es der frisch gebackenen Majestät angetan: „Ein hell erleuchteter Modellhub-schrauber flog eine symbolische Krone ein. Die tatsächliche Krone überreichte mir dann Vizepräsi-dent Otto Auer.“ Jetzt heißt es für Rebecca I. die Werbetrommel für ihr Produkt zu rühren. Schon am elterlichen Be-trieb hat sie den Raps lieben und schätzen gelernt. Sogar das Fami-lienauto wird mit Rapsöl betankt. „Viele wissen gar nicht, wofür man

ihn nutzen kann“, erklärt Rebecca I und möchte zukünftig die Kon-sumenten auf die Einsatzmög-lichkeiten von Raps aufmerksam machen. Eine Herausforderung, der Re-becca I. laut LK NÖ-Vizepräsident Otto Auer mehr als gewachsen ist: „Rebecca I. kann mit ihrer Begeis-terung für den Raps viel bewirken. Die Produktion ist für die Raps-bauern kein Kinderspiel und sie wird auch künftig nicht einfacher. Sie leisten Jahr für Jahr immens viel. Da ist es wichtig, dass sie eine sympathische Botschafterin an ihrer Seite haben, die das auch den Konsumenten zeigt.“

Eva Posch

RApSbLüteNKÖNIgIN geKRÖNt LK NÖ-Vizepräsident Otto Auer krönte Rapsblütenkönigin Rebecca I. Foto: Gerald Pfabigan

Massive Schäden durch InsektenNiederösterreichs Bauern sehen sich derzeit mit einem enormen Schädlingsbefall konfrontiert. Weniger Eingriffsmöglichkeiten durch das Verbot von Beizmitteln und eine ungünstige Witterung setzen Kulturen wie Mais zu. Doch auch Kürbis, Erdäpfel und Wein sind davon betroffen.

„Wir brauchen Möglichkeiten, um unsere Kulturen schützen zu können“, so lautet derzeit der allgemeine Tenor in Niederös-terreichs Landwirtschaft. Der Grund: Schädlinge wie beispiels-weise der Drahtwurm, Engerlinge und andere Insekten setzen den Landwirten vor allem beim Mais ,aber auch beim Kürbis zu. Häufig stirbt ein Großteil der angebau-ten Pflanzen bei der Keimung ab. Deutlich mehr als 10.000 Hektar der niederösterreichischen Mais-fläche sind davon betroffen. In vielen Fällen bleibt dem Landwirt nur noch eine Option, die Kultur nochmals anzubauen. Diese Lö-sung führt zu Mehrkosten von bis zu 500 Euro pro Hektar inklusive

ScHäDLINgSbeFALL Besonders der Drahtwurm treibt derzeit auf den Fel-dern sein Unwesen. Foto: LK NÖ/Schally

Ernteverlusten. Dieser Verlust ist bedingt durch den späten Zeit-punkt des Wiederanbaus, denn sechs Wochen weniger Vegeta-tionszeit bleiben nicht ohne Fol-gen. Aus heutiger Sicht müssen rund 1.000 Hektar neu angebaut werden. Konventionelle Land-wirte und Bio-Bauern sehen sich

gemeinsam mit diesem Problem konfrontiert. Besonders Land-wirte, die sich an einer nachhal-tigen und Humus mehrenden Wirtschaftsweise orientieren, sind Leidtragende. Erosions-schutz, Biodiversität und Co. bringen mehr organische Subs-tanzen für die Ackerböden, was natürlich auch die Schädlinge zu schätzen wissen. Pflanzenschutz wäre hierbei gefragt. Denn auch mit einer abwechslungsreichen Fruchtfolge lässt sich ein Draht-wurm nicht vertreiben. Hier wäre eine verantwortungsbewusste Anwendung von Pflanzenschutz-mitteln die einzige Möglichkeit, um Ernteverluste zu verhindern.

Niederösterreichs Landwirtschaft bekennt sich zum gezielten Ein-satz dieser Pflanzenmedikamen-te und fordert nach objektiver Prüfung deren Zulassung, wie in den benachbarten Ländern.

Eva Posch

Die Welt im Blick

LK NÖ-Vizepräsident Otto Auer

Page 7: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 LK Aktuell

Die Landwirtschaft | 7

|

diverse Showelemente und Dar-bietungen ab. Dabei wird beson-ders das 3. Österreichische Holz-schnitzerevent für Furore sor-gen. Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf dem Thema „Arbeitssi-cherheit und Gesundheitsschutz bei der Forstarbeit“. Am Sonntag, 29. Juni steht das Forsttechnik-zentrum dann ganz im Zei-chen der Landjugend. Der NÖ Forstwirtschaftswettbewerb der Landjugend geht über die Büh-ne und die Mitglieder können zeigen, was fachlich so alles in ihnen steckt. Im Beratungszen-trum der LK NÖ in der Halle 12 – Landwirt-Halle – geben Exper-ten wichtige Orientierungshilfen und konkrete Hilfestellungen zu den unterschiedlichsten Berei-chen. So reagiert man mit einer eigens zusammengestellten Vor-tragsreihe zum Thema Einheits-wert-Hauptfeststellung auf eine aktuelle Herausforderung der Branche.

Infos und Programmhöhepunk-te unter www.messewieselburg.at.

Rund 560 Aussteller, ein umfang-reiches Produktspektrum und die traditionellen Messeschwer-punkte Land- und Forstwirt-schaft locken auch heuer wie-der zahlreiche Besucher auf das Messegelände in Wieselburg. Dabei geht es von Donnerstag, 26. Juni bis Sonntag, 29. Juni wie-der fachlich zur Sache: Im tieri-schen Bereich stehen heuer die Pferdezucht und das Braunvieh im Mittelpunkt. Für Unterhaltung sorgt am Don-nerstag und Freitag, der Geo-trac-Supercup, bei dem Inter-essierte ihr Können am Traktor unter Beweis stellen können. Neben Infos zu Tierhaltung und Grünlandwirtschaft gibt es auch im Bereich Forst- und Energie-technik einiges zu erleben. Denn auch heuer wieder ist das über 6.000 m² große Forsttechnik-zentrum fixer Bestandteil der Messe. Dafür konnten zahlrei-che neue namhafte Aussteller gewonnen werden. Maschinen-vorführungen und Präsentation neuester Forsttechnik runden

Von Donnerstag, 26. Juni bis Sonntag, 29. Juni öffnet die Wieselburger Messe wieder ihre Tore. Ein Infoservice der LK NÖ zur Einheitswert-Hauptfeststellung rundet das Angebot im Beratungszentrum zusätzlich ab.

INteR-AgRAR 2014 MESSE LoCKT MIT BERATUNGSSTäNDEN UND SHoWPRoGRAMM

Land- und Forstwirtschaft erleben

tecHNIK uND beRAtuNg Egal ob Maschinen, Vorträge, Vorführungen oder Ge-spräche mit fachkundigen Experten: Die Wieselburger Messe INTER-AGRAR hat für alle Bedürfnisse das Richtige zu bieten. Foto: zVG/Wieselburger Messe

26. - 29. 6. 201426. - 29. 6. 2014 ... mit Volksfest

www.messewieselburg.at

... mit Volksfest

Experten aus den einzelnen Bereichen stehen beim Stand der LK Rede und Antwort rund um das Thema Einheitswert. Auch Vorträge warten:Donnerstag, 26. Juni: 13.00, 15.00 UhrFreitag, 27. Juni: 13.00, 15.00 UhrSamstag, 28. Juni: 13.00, 15.00 UhrSonntag, 29. Juni: 11.00, 14.00 UhrDie Vorträge um 14 bzw. 15 Uhr behandeln aktuelle Fragen zum forst-lichen Einheitswert. Ort: Seminarraum, NÖ-Halle; Dauer: ca. 45 MinutenAm Eröffnungstag, 26. Juni, nehmen LK NÖ-Präsident Hermann Schultes, Vizepräsidentin Theresia Meier und Vizepräsident Otto Auer an der Messe teil. Auch am Bauerntag, 28. Juni, sind sie vertreten. Zusätzlich dazu können Landwirte am 26. Juni von 14 bis 16 Uhr ihre Anliegen mit Vizepräsidentin Theresia Meier diskutieren. Am 27. Juni von 13 bis 15 Uhr gibt Vizepräsident Otto Auer Antworten auf individuelle Fragestellungen.

LK-highlights der INTER-aGRaR

Page 8: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 8 | Die Landwirtschaft

einheitswert Juni 2014

Welche Formulare auszufüllen sind, wo es Infoveranstaltungen gibt und wann die neuen Einheitswertbe-scheide versendet werden, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

bauernkammern in den Gemein-den Informationsveranstaltun-gen an. Darin werden allgemeine Fragen zum korrekten Ausfüllen der Haupterklärungsformulare und den Flächenangaben be-handelt. Ebenso werden auch die erforderlichen Angaben bei Tier-haltung, im Weinbau, bei Sonder-kulturen und im Kleinstwald und Kleinwald abgedeckt.

Die Termine für die Gemeinde-informationsveranstaltungen fin-den Sie auf der Homepage Ihrer Bezirksbauernkammer.Ausführliche Informationen über die Bewertungsgrundlagen kön-nen Sie auch im Agrarnet unter www.noe.lko.at/einheitswert nachlesen.

Neue einheitswertbescheide

Die neuen Einheitswertbeschei-de wird die Finanz beginnend ab Oktober versenden. Jene Grund-

online unter www.gmv.gv.at/Formulare oder beim Finanzamt beziehen. Wenn Sie die Formula-re online bestellen, hat dies den Vorteil, dass sie vorbedruckt sind.

Welche Formulare sind auszufüllen?

Grundsätzlich sind alle Formu-lare auszufüllen, die Sie vom Finanzamt übermittelt bekom-men. Dies betrifft in der Regel das Haupterklärungsformular LuF 1 und die Beilage LuF 1-B mit Daten der Wirtschaftlichen Einheit. Bei reinen Pachtbetrie-ben ohne Grundeigentum sind die Formulare LuF 3 und LuF 3-B vorgesehen.Wenn Sie Tierhaltung haben, ist auch das Formular LuF 1-T aus-zufüllen. Zusätzlich gibt es eige-ne Formulare, wie zum Beispiel bei Sonderkulturen, Obstbau, Al-men und Weiderechte, Fischerei, Fischzucht und Teichwirtschaft, Gartenbau sowie Jagdgatter.Auch wenn in diesen Fällen kei-ne Beilage durch das Finanzamt übermittelt worden ist, muss man eigenständig die betreffende Beilage ausfüllen, ausgenommen bei Tierhaltung im untergeordne-ten Ausmaß.

Informationsveranstaltungen der bezirksbauernkammer

Die Landwirtschaftskammer hat im Vorfeld bereits Fachinforma-tionsveranstaltungen zur neuen Einheitswert-Hauptfeststellung, insbesondere für Waldeigen-tümer über zehn Hektar Forst-fläche, Wein- und Obstbaube-triebe, sowie für Almbetriebe durchgeführt.

Ab Versendung der Erklärungs-formulare bieten die Bezirks-

Finanzamt versendet erklärungsformulare

Für die Erhebung der Bewer-tungsgrundlagen versendet das Finanzamt ab 26. Mai 2014 Erklä-rungsformulare an rund 74.000 land- und forstwirtschaftliche Betriebe in Niederösterreich. Die Erklärungsformulare sind von den Landwirten auszufüllen und binnen acht Wochen an das Fi-nanzamt zurück zu senden.Finanz-Online Anwender er-halten ein Schreiben mit der Aufforderung, ihre Erklärungen und Beilagen EDV-mäßig über Finanz-Online auszufüllen und elektronisch zu übermitteln. Vo-raussichtlich wird es aber erst ab 20. Juni technisch möglich sein, Erklärungen über Finanz-online vorzunehmen.

Grundsätzlich dürfen nur Ori-ginalformulare verwendet wer-den, da bei Kopien die Lesbarkeit durch Maschinen verloren geht. Wenn Sie also weitere Formula-re benötigen, zum Beispiel bei Verlust der zugesendeten Origi-nale oder bei nötigen weiteren Beilagen, können Sie diese auch

bINNeN AcHt WOcHeN muss der Landwirt die ausgefüllten Formulare an das Finanzamt zurück senden. Foto: LK NÖ/Archiv

eINHeItSWeRt HAUPTFESTSTELLUNG

Von der Erklärung zum Bescheid

eigentümer mit weniger als fünf Hektar landwirtschaftlicher Nutzfläche beziehungsweise we-niger als zehn Hektar Forstfläche, sowie ohne Hofstelle, bei denen der Finanzverwaltung alle Daten bekannt sind, erhalten keine Er-klärungsformulare, sondern es ergeht der Hauptfeststellungsbe-scheid mit den entsprechenden Informationen der Berechnungs-grundlagen ebenfalls ab Oktober.Auch reine Pachtbetriebe werden erstmals einen Einheitswertbe-scheid bekommen.

DI WoLfGaNG WEIchsELBRauNabt. Betriebswirtschaft Tel. 05 0259 25001 [email protected]

Mit Stichtag 1.1.2014 werden die Einheitswerte für alle Grundeigentümer land- und forstwirtschaftlicher Flächen durch die Finanzämter neu fest-gestellt. Der Einheitswert ist Grundlage für eine Reihe von Steuern und Abgaben, sowie für Sozialversi-cherungsbeiträge und hat daher für die Land- und Forstwirte eine große Bedeutung.

Der Einheitswert

Page 9: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 einheitswert

Die Landwirtschaft | 9

|

FüR ALLe Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen über sechs Monate, Zuchtsauen, Zuchteber, Legehennen, Angorakaninchen und Damtiere sind durchschnittliche Jahresbestände in der Erklärung anzugeben. Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

Der Einheitswert erfasst den Normalbestand an Tieren, die ein Betrieb hält oder produziert. Überschreitet er den Normal-bestand ,ist ein Zuschlag zum Einheitswert aufgrund der über-durchschnittlichen Tierhaltung vorgesehen. Als Normalbestand werden für die ersten 20 Hekt-ar jeweils zwei Vieheinheiten je Hektar und für jedes weitere Hek-tar eine Vieheinheit unterstellt.Für die Ermittlung des Zuschlags wird der Tierbestand in Vieh-einheiten (VE) und die selbst-bewirtschaftete reduzierte land-wirtschaftliche Nutzfläche (RLN) eines Betriebes herangezogen. Dazu zählen die bewirtschafteten Eigenflächen und zugepachtete oder zur Nutzung überlassene Flächen. Bei Auftrieb über den Sommer auf Zinsalmen werden pro Vieheinheit 0,3 Hektar RLN angerechnet.Für die Eigenflächen sind die Flächen laut Kataster (landwirt-schaftlich oder alpwirtschaftlich genutzte Fläche) heranzuziehen. Dazu zählen auch Bauflächen für Wirtschaftsgebäude und das bäu-erliche Wohnhaus, sofern diese keiner außerlandwirtschaftli-chen Nutzung dienen.Bei zugepachteten oder zur Nut-zung übernommenen Flächen ist das Flächenausmaß laut Pacht-

vertrag oder Nutzungsvereinba-rung anzugeben.Die Reduzierung ergibt sich dar-aus, dass Almen und Bergmähder auf ein Fünftel und Hutweiden und Streuwiesen auf ein Drittel der tatsächlichen Fläche redu-ziert werden.Der Zuschlag beträgt für jede ge-haltene oder erzeugte Viehein-heit über dem Normalbestand 280 Euro.

Durchschnittlicher Jahresbestand

Für alle Pferde, Rinder, Schafe und Ziegen über sechs Monate, Zuchtsauen, Zuchteber, Lege-hennen, Angorakaninchen und Damtiere sind durchschnittliche Jahresbestände in der Erklärung anzugeben. Für Rinder aller Al-tersklassen wird aus den Daten der Rinderdatenbank der Durch-schnittsbestand ermittelt und am Formular vorgedruckt.Grundlage bildet der Bestand an 13 Stichtagen aus dem Jahr 2013, jeweils der 1. eines Monats und der 15. Juli. Für alle anderen Tierar-ten, bei denen der Durchschnitts-bestand anzugeben ist, muss der Tierhalter den durchschnittlichen Tierbestand ermitteln. Dies kann ebenso wie bei den Rindern erfol-gen. Als Zuchtsauen gelten Sauen ab der ersten Abferkelung.

Liegen keine Daten von Auswer-tungen, wie zum Beispiel Her-denmanagementprogramme wie der Sauenplaner vor, kann man nach diesem Beispiel den durch-schnittlichen Jahresbestand erheben.

Jahresproduktion

In der Schweinehaltung ist bei Ferkeln, Mastschweinen aus eigenen und zugekauften Fer-keln sowie Jungsauen und Jung-ebern; in der Geflügelhaltung bei Junghennen, Jungmasthühnern, Mastenten, Mastgänsen und Mastputen sowie bei Mastkanin-chen und Lämmern bis sechs Monate die Jahresproduktion an-zugeben. Zur Jahresproduktion zählen alle Tiere, die verkauft werden und die für den eigenen Verbrauch dienen.Als durchschnittliche Jahres-produktion ist in der Regel der

Durchschnitt der letzten drei Jahre anzugeben. Kam es in den Beobachtungsjahren durch Auf-stockung oder Verringerung von Produktionskapazitäten zu einer Veränderung, sind nur jene Jah-re für die Angaben der Jahres-produktion maßgeblich, die der aktuellen Produktionskapazität entsprechen.

Als Unterstützung zur Ermittlung der Bestände und der Jahres-produktion an Vieheinheiten ist auf der Homepage der LK NÖ unter www.noe.lk.at – Einheits-wert&Hauptfeststellung eine Ex-cel-Tabelle lautend auf „Viehein-heitenrechner“ bereitgestellt. Mit diesem Rechner können Sie auch einfach ermitteln, ob die Normal-unterstellung überschritten wird und mit welchen Zuschlägen für überdurchschnittliche Tierhal-tung in diesem Fall zu rechnen ist.

REINhaRD GasTEcKER Ref. Nutztierhaltung und fütterung Tel. 05 0259 23203 [email protected]

Wie Viehzuschläge bei Überschreiten des Normal-bestandes errechnet werden, erklärt LK-Mitarbeiter Reinhard Gastecker.

tIeRzAHL übeR NORmALbeStAND

Viehzuschlag bei Einheitswert

tierart 1.1. 1.2. 1.3. 1.4. 1.5. 1.6. 1.7. 1.8. 1.9. 1.10. 1.11. 1.12. Ø Stück

zuchtsauen 58 60 62 57 57 61 61 60 60 62 62 62 60,2

zuchteber 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1 1,0

Summe 59 61 63 58 58 62 62 61 61 63 63 63 61,2

Page 10: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 10 | Die Landwirtschaft

einheitswert Juni 2014

Der größte Anteil der wirtschaft-lichen Einheiten im Bereich der Forstwirtschaft ist dem „Kleinst-wald“ zuzuordnen. 1988 lagen rund 90 Prozent der behandelten Fälle in dieser Kategorie, das wird 2014 ähnlich sein.Die Kategorie bis zehn Hektar Waldfläche wird möglichst pau-schal bewertet, um für die Grund-eigentümer und die Finanzver-waltung den Aufwand möglichst gering zu halten, zumal sich hier auch die finanziellen Auswirkun-gen von Änderungen in Grenzen halten.

pauschale bewertung

Grundsätzlich wird der „Kleinst-wald“ 2014 in der Weise bewertet, dass je Verwaltungsbezirk (politi-scher Bezirk) ein pauschaler Hek-tarsatz gilt, unabhängig von den tatsächlichen Waldverhältnissen des jeweiligen Grundeigentü-

Dieser Beitrag erklärt den Ablauf der Einheitswerthauptfeststellung für „Kleinstwald“ bis zehn Hektar.

eINHeItSWeRtHAuptFeStSteLLuNg 2014 WALDFLäCHE BIS zEHN HEKTAR

Wie wird Kleinstwald bewertet?

mers. Ausgenommen davon sind vier Sonderkategorien: Schutz-wald sowie Windschutzanlagen gemäß Forstgesetz, Auwald sowie Christbaumkulturen auf Waldbo-den. Für diese Kategorien gelten jeweils bundesweit pauschale Hektarsätze. Für die Angabe von Schutzwald ist keine behördliche Bestätigung erforderlich. Maßgeblich sind die faktischen Verhältnisse in der Na-tur, siehe auch Infokasten „Vier Sonderkategorien“. Erst im Zwei-fels- oder Streitfall wird die Forst-behörde einzubeziehen sein.

Die Erklärung des „Kleinstwal-des“ erfolgt wie beim „Klein-wald“ im Hauptformular LuF 1. Grundsätzlich wird die forstwirt-schaftlich genutzte Fläche unter Punkt 4.1.1 (Seite 4 des Formula-res) vom Finanzamt vorausgefüllt sein. Sollten diese Daten nicht

mehr aktuell sein, ist die derzeit aktuelle Fläche unter Punkt 4.1.2 vom Grundeigentümer einzu-tragen. Das kann beispielswei-se bei zwischenzeitlicher Neu-bewaldung durch Aufforstung oder Selbstanflug der Fall sein. Die eigentliche Erklärung erfolgt dann unter Punkt 8.1 auf Seite 5. Dort ist vom Finanzamt die bis-herige Forstfläche gemäß Punkt 4.1.1 eingetragen. Bei einer all-fälligen Änderung ist eine Zeile darunter die nun aktuelle Fläche durch den Grundeigentümer einzufügen.

Gibt es keine Sonderkategorien im Betrieb, ist die Sache abge-schlossen. Bei Vorhandensein solcher Kategorien sind deren Flächenausmaße gesondert in den dafür vorgesehenen Zeilen im Formular einzutragen. Dabei ist es zulässig, Windschutzanla-

gen, obwohl im Formular nicht extra angeführt, in der Zeile des Schutzwaldes einzufügen. Christbaumkulturen auf Waldbo-den sind jedenfalls einzutragen, auch wenn ihr Flächenausmaß unter oder genau bei 0,5 Hektar liegt. Der erhöhte Hektarsatz gilt erst ab Flächen über 0,5 Hektar.

bezirksweise getrennt

Sonderkategorien werden nicht zur Gesamtfläche dazugerech-net. Sie sind gemäß Formular immer eine Teilfläche „davon“. Erstreckt sich der Kleinstwald-besitz auf zwei politische Be-zirke, sind die jeweiligen Daten entsprechend bezirksweise ge-trennt unter Punkt 8.1 bekannt zu geben. Das folgende Kleinst-waldbeispiel erläutert einen Fall mit Neubewaldung und der Son-derkategorie Schutzwald. Dabei bedeuten Ziffern in schwarzer

fasst werden.Anzugeben sind die Obstwei-

ne aus Äpfel und Birnen sowie Apfel- und Birnensäfte, die an Endkunden oder Zwischen-

Rohware aus intensiv be-wirtschafteten Obstanlagen stammt, sind nicht anzuge-ben. Die Intensivobstfläche ist bereits mit einem Zuschlag versehen.

Obstwein aus Äpfeln und Bir-nen sowie Apfel- und Birnen-saft, die im Wege eines bäuer-lichen Buschenschanks abge-geben werden, sind ebenfalls nicht anzugeben, da diese über den Buschenschank er-

Die Hauptfeststellung des Ein-heitswerts trifft auch Landwirte, die eine Streuobstanlage bewirt-schaften und aus den Äpfeln so-wie Birnen Most oder Saft her-stellen. Künftig fällt für sie ein Einheitswertzuschlag von 0,2 Euro pro Liter an.

Dabei gelten folgende Kriterien: Apfel- und Birnensaft aber

auch Obstwein aus Äpfeln und Birnen, bei denen die

Erstmals erfolgen Zuschläge im Falle der Bewirtschaftung von Streuobstanlagen und der daraus folgenden Pro-duktion von Obstwein oder Saft. Intensivobstanlagen und Waren für Buschenschanken sind ausgenommen.

eINHeItSWeRtHAuptFeStSteLLuNg 2014 KRITERIEN FüR STREUoBSTANLAGEN

Obstverarbeiter müssen mit Zuschlägen rechnen

händler verkauft werden, sofern die durchschnittliche Produktion der letzten 3 Jahre die Freimenge von 4.000 Liter pro Jahr übersteigt.

Zu beachten ist, dass am For-mular die erzeugte Menge inklusive der Freimenge von 4.000 Litern pro Jahr anzuge-ben ist.

Auch die Erzeugung von Obst- bzw. Beerenwein sowie die Produktion von Säften aus

Foto: Agrar.Projekt.Verein/Pelzl

Page 11: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 einheitswert

Die Landwirtschaft | 11 |

Auch auf den intensiven Obst-bau kommen Einheitswertzu-schläge zu. Diese Zuschläge werden ausnahmslos beim Grundstückseigentümer be-rücksichtigt. Im Formular Obstbau – Beilage LuF 1-O – gibt es eine eigene Spalte, in der man im Falle von Ver-pachtungen oder im Falle von Pachtflächen jeweils Name und Anschrift des Pächters bzw. Verpächters anführen muss. Es ist daher anzuraten, mit dem jeweiligen Eigen-tümer oder Pächter vor Aus-füllen des Obstbauformulars

Kontakt aufzunehmen. Eigentü-mer und Pächter sollten sowohl die Obstbaufläche, als auch et-waige Hangneigungsstufen ab-stimmen und idente Daten in die jeweiligen Erhebungsbögen eintragen. Bei der Bewirtschaftung von Erd-beerkulturen ist das nicht nötig.

Erwerbsobstbau: Abstimmung zwischen Eigentümer und Pächter ist notwendig

Musterbezirk

007 52

008 02001 50

Obstart zuschlag/ha

Holunder, Pfirsich/Nektarine, Weichsel, Zwetschke/Pflaume, Ribisel schwarz, Aronia, Kiwi, Preiselbeere

€ 1.000

Apfel, Birne, Ribisel rot € 1.700

Marille € 2.150

Kirsche, Brombeere, Heidelbeere, Himbeere, Stachelbeere € 2.400

eINHeItSWeRtHAuptFeStSteLLuNg 2014 KRITERIEN FüR STREUoBSTANLAGEN

Obstverarbeiter müssen mit Zuschlägen rechnen

Schrift vom Finanzamt voraus-gefüllte Daten, solche in blauer Schrift vom Grundeigentümer eingetragene.Die Kategorien „Kleinwald“ über zehn bis hundert Hektar und „Großwald“ über hundert Hektar finden Sie in den letzten beiden Ausgaben. Die Begriffe „Kleinst-“, „Klein-“ und „Groß-wald scheinen zwar weder in den Richtlinien noch in den Formularen auf, werden der Einfachheit halber aber weiter verwendet.

DI WoLfGaNG GRüNWaLD abt. forstwirtschaft Tel. 05 0259 24102 [email protected]

Schutzwald: Dabei handelt es sich um Waldflächen, deren Standort durch die abtragenden Kräfte von Wind, Wasser oder Schwerkraft gefährdet ist und die eine besondere Behandlung zum Schutz des Bodens und des Be-wuchses zur Sicherung der Wiederbewaldung erfordern. Dazu zählen beispielsweise Wälder auf Flugsand- oder Flugerdeböden, auf zur Verkarstung neigenden oder stark erosionsgefährdeten Standorten oder Wälder in fel-sigen, seichtgründigen oder schroffen Lagen, wenn ihre Wiederbewaldung nur unter schwierigen Bedingungen möglich ist.

Windschutzanlagen: Streifen oder Reihen von Bäumen oder Sträuchern, die vorwiegend dem Schutz vor Wind-schäden, insbesondere für landwirtschaftliche Grundstücke, sowie der Schneebindung dienen.

Auwald: Vegetationsform entlang von größeren Flüssen, welche aus für die Region untypischen Laubwaldgesell-schaften besteht sowie von Überschwemmung und/oder Grundwasser stark beeinflusst wird.

christbaumkulturen auf Waldboden: Flächen innerhalb des Waldes, die forstrechtlich der Christbaumzucht gewidmet sind. Darunter fallen nicht Christbaumkulturen auf landwirtschaftlichen Grundstücken, diese sind in der Landwirtschaft unter „Sonderkulturen“ anzugeben.

vier sonderkategorien

Sie werden in den Klimastufen a, a/b in Zukunft mit einem Zu-schlag von 2.150 Euro pro Hektar versehen. Der Zuschlag wird aus-schließlich dem Bewirtschafter/Pächter angerechnet.

ING. WoLfGaNG LuKas

anderen Obstarten als Apfel und Birne sind mit einem Ein-heitswertzuschlag versehen.

Dies gilt nur für Produkte, deren Rohware nicht von Intensivobst-anlagen stammen und die nicht im Rahmen eines bäuerlichen Bu-schenschanks abgegeben werden. Der Einheitswertzuschlag, der aufgrund der Einnahmen ermit-telt wird, ist erst über einer Frei-menge von 1.500 Liter wirksam.

ING. WoLfGaNG LuKas Ref. obstbau Tel. 05 0259 22301 [email protected]

Änderung Gesamtfläche we-gen Neubewaldung von 50 Ar

Sonderkategorie Schutzwald

Foto: LK NÖ/Grünwald

Page 12: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 12 | Die Landwirtschaft

einheitswert Juni 2014

Bewertung oft nicht die tatsächli-chen Einkommensverhältnisse be-urteilte, liegt auf der Hand.Die Bewertung des Weinbauver-mögens erfolgt daher 2014 be-triebsindividuell nach den tatsäch-lichen Vermarktungsverhältnissen – sprich Traube, Flasche, Buschen-schank. Bestehende Daten der Bo-denschätzungen und Klimadaten der vergangenen Jahre werden für eine automationsunterstützte, individuelle Bodenschätzung he-rangezogen, um die natürlichen Ertragsbedingungen eines Wein-gartens zu bewerten. Die wirt-schaftlichen Ertragsbedingungen werden durch Zu- und Abschläge der weinbaulich genutzten Flä-chen berücksichtigt. So wird bei-spielsweise die Lage des Hofes im Hinblick auf die Vermarktungs-möglichkeiten beurteilt. Die Ent-fernung zu Ballungszentren, die Anzahl der Konsumenten pro Hek-tar Weingartenfläche, die Erzeu-gerpreise und vieles mehr spielen hierbei eine Rolle. Aber auch die Größe der Feldstücke, die Hang-neigungen, die Niederschlagsver-hältnisse sowie die ortsübliche Ha-gelgefährdung wird berücksichtigt. Anstelle der Vergleichslagen zieht man tatsächlich existierende Ver-gleichsbetriebe für die Bewertung heran. Diese sind für eine Region repräsentativ und ermöglichen eine individuellere Abwicklung.

Das prozedere in aller Kürze

Weinbaubetriebe mit Eigenflächen erhalten vom Finanzamt das Erklä-rungsformular LuF 1 HF2014 samt Ausfüllhilfe zugesendet. Darin sind die mit Stichtag 1. Jänner 2014 be-kannten Grundstücksdaten und

Die Bewertung des Weinbauvermögens ist auf die jeweiligen Betriebe individuell abgestimmt. Tatsächliche Vermarktungsverhältnisse sind berücksichtigt. Hilfestellungen zum Prozedere gibt es im folgenden Beitrag.

Vor über 25 Jahren wurde letztmals das Weinbauvermögen bewertet. . Damals wurden sogenannte „Ver-gleichslagen“ für die Bewertung des weinbaulichen Vermögens herangezogen, die regionalen wirt-schaftlichen Ertragsbedingungen wurden in einem komplizierten Verfahren pauschal festgelegt. Die Höhe des Einheitswertes richtete sich nicht nach Vermarktungs-verhältnissen, sondern nach Ver-marktungsmöglichkeiten. Zum Beispiel hatte ein Weinbaubetrieb der Thermenregion hohe Einheits-wertzuschläge zu seinen natür-lichen Ertragsbedingungen. Der Grund: Er könnte Flaschenwein verkaufen oder/und einen Bu-schenschank betreiben. Die Nähe zu Wien würde für einen guten Ab-satz sorgen. Dass diese Form der

Daten über Eigentümer oder Mit-eigentümer vorgedruckt. Wein-baumäßig genutzte Flächen sind im Punkt 4.1. angeführt. Wenn die vorgedruckten Flächenanga-ben nicht stimmen, muss man bei Punkt 4.1.2 die jeweiligen Ände-rungen vermerken. Solche Abwei-chungen können auftreten, wenn ein Weingarten vor dem 1. Jänner 2014 den Besitzer gewechselt hat oder eine Rodung stattfand. Än-derungen, die nach dem bereits genannten Stichtag erfolgt sind, müssen nicht vermerkt werden. Sie sind erst 2015 zu melden.

Ausfüllhilfe im überblick

Unter Punkt 9 sind individuelle Weinbauverhältnisse anzugeben:9.1 Hangneigungsklassen der Weinbau(eigentums)flächen Diese Daten können aus dem Weinbaukataster oder von der Digitalisierung übernommen, aber auch nach eigener Einschät-zung angegeben werden. Damit sollen ortsübliche Verhältnisse überprüft werden.9.2 Tatsächliche VermarktungsverhältnisseHier ist die individuelle Vermark-tungsform – Durchschnitt der letzten 3 Jahre – des Weinbau-betriebes inklusive Pachtflächen durch Ankreuzen bekannt zu ge-ben. Wenn der Betrieb zur Gänze fremd verpachtet ist, sind keine Angaben erforderlich.9.4 WeinbuschenschankBei Weinverkauf im Buschen-schank ist die durchschnittliche Jahresmenge (Durchschnitt der letzten 3 Jahre) in Liter anzu-geben. Anzukreuzen ist, ob ein bäuerlicher Buschenschank mit

Foto: LK NÖ/Archiv

eINHeItSWeRtHAuptFeStSteLLuNg IM WEINBAU

Gute Vorbereitung ist gefragt

Alle Flächenangaben, die in der Erklärung verlangt werden, sind Grundstücksflächen bzw. Katasterflächen, also keine INVEKOS-Flächen oder „Netto-flächen“ diverser Förderungen. Tafeltraubenflächen sind eben-falls Weinbauflächen und keine Obstflächen. Rebschulen sind auf einem eigenen Formular (LuF1-G) einzutragen. Wenn auf einer Pachtfläche eine Rebschu-le angelegt wird, ist dies vom Verpächter (Grundeigentümer) anzugeben. Beschaffen Sie sich jetzt schon Unterlagen über Hangneigungen und die genauen Katasterflächen der Eigentums-flächen und Pachtgrundstücke.

hinweise

Speisenverabreichung, ein Bu-schenschank mit gewerblicher Speisenverabreichung (Anmel-degewerbe) oder ob der Aus-schank und Verabreichung von Speisen im Rahmen einer „Gast-gewerbekonzession“ erfolgt. Für Buschenschank mit Speisenver-kauf wird pro veräußertem Liter Wein ein Zuschlag von 1,40 Euro, ohne Speisenverkauf 1 Euro pro Liter Wein dem Einheitswert zu-geschlagen. Ein „Freibetrag“ von 800 Liter pro Jahr gilt immer. Diese 800 Liter darf der Buschen-schänker nicht vorab abziehen. Dies erfolgt durch das Finanzamt.9.5 Zukauf von Weintrauben, Most und WeinHier gibt man die durchschnitt-liche Zukaufsmenge der letzten 3 Jahre an. ACHTUNG: Die Zu-kaufsmenge darf 2.000 kg Wein-trauben oder 1.500 Liter Wein pro Hektar bewirtschafteter Wein-gartenfläche nicht übersteigen. Sonst kann es zur Einstufung als Gewerbebetrieb führen. 9.6 Selbst bewirtschaftete wein-baumäßig genutzte Fläche ist als Gesamtsumme anzugeben (Eigenflächen plus Zupachtung minus Verpachtung).9.7 Eigentumsflächen der wirt-schaftlichen EinheitDie Tabelle ist nur auszufüllen, wenn die vorgedruckten Angaben (im Punkt 4.1) über die weinbau-mäßig genutzten Flächen im Punkt 4.1.2 geändert wurden.

DI GERaLD KNEIssL Ref. Weinbau Tel. 05 0259 22201 [email protected]

Page 13: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 einheitswert

Die Landwirtschaft | 13 |

Ziel war es, die derzeit noch gül-tige Richtlinie für die Bewertung der Sonderkulturen aus dem Jahr 1988 zu aktualisieren. Es wurde eine Vereinfachung der Richtlinie sowie eine aktuelle Bewertung aller Feldgemüse-, Arznei-, Tee- und Gewürzkulturen angestrebt.Feldgemüse sowie Arznei-, Tee- und Gewürzpflanzen mit hohen Ertragswerten werden durch Zuschläge zum landwirtschaft-lichen Hektarsatz berücksichtigt.Durch pauschale Zuschläge zum landwirtschaftlichen Hektarsatz soll das höhere Ertragspotential der einzelnen Kulturen zum Aus-druck gebracht werden. Es wurde versucht, alle derzeit in Öster-reich kultivierten Gemüse-, Arz-nei-, Tee- und Gewürzpflanzen bei der Bewertung zu erfassen. In der Bewertung selbst versuch-te man, einerseits Gemüsear-ten zusammenzufassen. So sind unter dem Oberbegriff Zwiebel Sommerzwiebel, Winterzwiebel, Steckzwiebel, Säzwiebel, Bund-zwiebel und Schalotten zu finden. Anderseits wurden aber auch Trennungen innerhalb einer Kul-turart vorgenommen, wenn es aufgrund der Nutzung zu starken Abweichungen des Ertragswertes kommt. Das ist zum Beispiel bei „Gemüse frisch“ und „Gemüse Verarbeitung“ der Fall. Auch die Dauerkulturen im Gemüsebau – wie Spargel oder Rhabarber – die ursprünglich gartenbaulich be-wertet werden sollten, werden im pauschalen Zuschlagssystem des Feldgemüses mitbewertet. Die

Bewertung erfolgt ab dem ersten Standjahr der Dauerkulturen. Eine Zuschlagsermittlung erfolgt erst, wenn die Anbaufläche Feld-gemüse und Arznei-, Tee- und Gewürzpflanzen mit Zuschlag insgesamt mehr als 1,0 ha be-tragen. Die Zuschläge für Feld-gemüse, Arznei-, Tee- und Ge-würzpflanzen sind zukünftig im Einheitswert des Bewirtschafters zu erfassen.

pauschale zuschläge bei Feldgemüse

Die Kategorisierung der Feldge-müsearten erfolgte auf Basis der Rohertragsrelationen unter Be-rücksichtigung der Schwundraten und des Arbeitsaufwandes in drei Zuschlagskategorien. Eine weitere Abstufung ist aufgrund der Klima-daten der Bodenschätzung in 5 Klimastufen vorgesehen. Die Ge-müseflächen in Niederösterreich liegen zu 95 Prozent in der Klima-stufe a. Die drei Zuschlagskatego-rien lauten:Feldgemüse der Kategorie 1

Fenchel Knolle, Melanzani, Paprika frisch, Pfefferoni frisch, Schnittlauch frisch

Feldgemüse der Kategorie 2 Brokkoli, Einlegegurken, Fisolen frisch, Häuptelsalat, alle Blattsalate, Melonen, Para-deiser (Tomaten), Petersilien-wurzel, Porree, Rettich weiß, Rhabarber, Sellerie frisch, Senfgurke, Spargel, Speisekür-bis frisch, Spinat frisch, Vogerl-salat (Feldsalat), Zuckermais frisch

Feldgemüse Kategorie 3 Chinakohl, Dille frisch, Feld-gurken, Karfiol, Karotten frisch (Waschkarotte), Knoblauch, Kohlrabi, Kraut rot frisch, Kraut weiß frisch, Kren frisch, Petersilie Blatt frisch, Pfeffero-ni Verarbeitung, Radieschen, Rote Rüben frisch, Sellerie Verarbeitung, Speisekürbis Verarbeitung, Sprossenkohl, Zucchini, Zwiebel.

Alle nicht erwähnten Feldgemü-searten, wie zum Beispiel Grün-erbse, Spinat Verarbeitung, Kraut Verarbeitung, Schnittlauch Ver-arbeitung usw. sind zuschlagsfrei.

zuschläge für Arznei-, tee- und Gewürzpflanzen

Unabhängig von der Klimazo-ne gibt es für Alant, Basilikum, Brennnessel, Kornblume, Laven-del, Oregano, Schafgarbe und Studentenblume einen pauscha-len Zuschlag von 360 Euro. Alle nicht erwähnten Kulturen sind zuschlagsfrei.

Feldgemüseanbau oder gärtnerischer Anbau

Feldgemüsebau ist feldmäßi-ger Anbau von Gemüse im Rah-men einer landwirtschaftlichen Fruchtfolge. Dabei ist nicht rele-vant, ob es sich um Eigen- oder Pachtflächen handelt. Kennzeich-nend ist die Flächenrotation mit zuschlagsfreien Ackerbaukultu-ren. Freilandflächen, die dauernd mit Gemüse bestellt werden, sind

nach den Richtlinien für das gärt-nerische Vermögen zu bewerten.Geschützte Gemüseflächen sind nicht in jedem Fall gärtnerisch zu bewerten. Flachabdeckungen mit Vlies und Folie, Minitunnels, begehbare Erntetunnel, die nicht dauerhaft auf dem Feld stehen, zum Beispiel Erntetunnels zur Spargelverfrühung, sowie stabile Folientunnel bis zu einer Basis-breite von 3,5 Metern gelten als Feldgemüseproduktion und ha-ben daher den Einheitswertzu-schlag der darunter befindlichen Gemüsekulturen.Gemüsebau unter dauerhaften stabilen Folientunnel ab 3,5 Me-tern Basisbreite oder Gewächs- und Folienhäusern ist als gärtne-risches Vermögen zu sehen und gemäß der Richtlinie für das gärt-nerische Vermögen zu bewerten. Feldgemüseflächen auf Eigen-flächen und Pachtflächen sind im Formular LuF 1-S HF2014 zu erfassen. Hierbei ist vom Durch-schnitt der Anbaufläche der letz-ten 3 Jahre auszugehen. Gärtneri-scher Anbau ist zwar im Formular LuF 1-S HF2014 anzugeben, die gärtnerisch genutzten Flächen sind aber in ihrem Ausmaß im Formular LuF 1-G HF2014 zu erfassen.

DI JosEf KEfERBöcK Ref. Garten- & Gemüsebau Tel. 05 0259 22401 [email protected]

Richtlinien der Bewertung sind einfacher. Alle in Österreich kultivierten Gemüse-, Arznei-, Tee- und Ge-würzpflanzen werden bei der Hauptfeststellung des Einheitswertes berücksichtigt. Näheres lesen Sie hier.

eINHeItSWeRt FüR FELDGEMüSE, ARzNEI-, TEE- UND GEWüRzPFLANzEN

Bewertung auch für Sonderkulturen aktualisiert

Klimastufe a a/b b b/c c

Kategorie 1 1.480 1.410 1330 1110 890

Kategorie 2 980 930 880 740 590

Kategorie 3 480 460 430 360 290

feldgemüsezuschläge in € je hektar in abhängigkeit von der Klimastufe

Page 14: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 14 | Die Landwirtschaft

einheitswert Juni 2014

Rebschulen, Forstbaumschulen und der geschützte Anbau in ganzjährig aufgestellten Folientunneln von Feldge-müse, Obst-, Heil- und Gewürzpflanzen ab 3,5 m Breite – Kategorie 4 und höherwertiger – zählen zum gärtneri-schen Vermögen. In diesen Fällen ist ein weiteres Formular nötig. Zwei Infoveranstaltungen bieten Orientierung.

Gartenbau betreiben, müssen zusätzlich zum Hauptformular der Erhebung (LUF1 HF2014) auch noch das Gartenbauformu-lar LUF1-G HF 2014 ausfüllen. Die Verwendung von Flachfolien, Vliesen, und Tunnel die nur zur Ernte aufgestellt werden, zählt nicht zur gärtnerischen Produk-tion. Zum Teil werden Daten be-reits eingedruckt sein, die jedoch aus unterschiedlichen Gründen nicht mit dem aktuellen Stand übereinstimmen müssen. Die Daten muss der Betriebsleiter in diesem Fall aktualisieren.

Wichtig ist, dass nicht mehr land-wirtschaftlich genutzte Flächen im Hauptformular LUF 1 unter Punkt 4.1.3. gemeldet werden. Dies trifft im Gartenbau zum Bei-spiel bei Gewächshäusern und Betriebsgebäuden zu, die man nur noch rein gewerblich nutzt. Die betroffenen Anlagen zäh-

Zuschläge und Abschläge für die speziellen Ertragsbedingungen wie regionale Lage, Hagelgefähr-dung, Frostlage führen noch zu einer Veränderung der Werte.

Näheres über das neue Einheits-wertmodell im Gartenbau erhalten Sie bei den Informationsveranstal-tungen am4. Juni: 18 Uhr in LGV Frischge-

müse Gasthaus zur Bast, Haide-straße 22, 1110 Wien

(Schwerpunkt Gemüsebau) 11 Juni: 14 Uhr Landwirtschafts-

kammer NÖ, Wienerstraße 64, 3100 St. Pölten

(Schwerpunkt Baumschule und Zierpflanzenbau)

DI GERhaRD sIx Ref. Garten- & Gemüsebau Tel. 05 0259 22404 [email protected]

Die Ermittlung des gärtnerischen Vermögens war in der Vergan-genheit eine äußerst komplizier-te Materie und für eine Selbst-ausfüllung durch Betriebe nicht geeignet. Aus diesem Grund wur-de das Bewertungssystem grund-sätzlich neu aufgestellt. Das vom Betrieb zwar nicht selbst beein-flussbare Zu– und Abschlagsys-tem ist nun ebenfalls verständ-licher. Somit konnte man trotz neuer Produktionseinrichtun-gen, wie beispielsweise moderne Foliengewächshäuser mit unter-schiedlichen Qualitätsstandards, ein relativ einfaches und über-schaubares System schaffen. Bei Gewächshäusern mit Hart-abdeckung hat man der Alterung der Materialien Rechnung getra-gen, die unweigerlich zu einer Reduktion des Ertragswertes führt. Gewächshäuser können per Antrag nach 21 und 30 Jahren auf einen niedrigeren Einheits-wert gesetzt werden

änderung bei gärtnerischem Vermögen beachten

Das gärtnerische Vermögen um-fasst im Rahmen der Einheitswert-erhebung auch Produktionsparten bzw. Teile davon, die über den normalen Gartenbau – Zierpflan-zen, gärtnerischer Gemüsebau und Baumschule – hinausgehen. Zählten sie in der Vergangenheit zwar nicht zum gärtnerischen Vermögen, ist das nun für folgen-de Sparten anders:RebschulenForstbaumschulen Geschützter Anbau von Feld-

gemüse, Arznei-, Tee-, und Gewürzpflanzen

sowie Obstbaukulturen. Betriebe, die in diesem Sinne

len dann zum Grundvermögen und werden künftig mit höheren Richtsätzen bewertet. Die Anga-ben über die Produktionseinrich-tungen sind nach den Innenma-ßen vorzunehmen und beinhal-ten im Wesentlichen alle unter der Eindeckung befindlichen Flächen. Ausnahme bestätigen dabei die Regel: Befinden sich befestigte Wege, Manipulations- und Lagerflächen unter Glas, dann zählen sie unter gewissen Voraussetzungen zur Freiland-fläche. Dafür muss eine bauliche Abtrennung von der Kulturfläche erfolgen. Diese kann durch eine Metall-, Glas- bzw. Kunststoff-konstruktion – einer Gewächs-hauswand – am Betrieb realisiert sein. Der Großteil der österrei-chischen Gartenbaubetriebe liegt in der Klimastufe a. Die in der Tabelle angeführten Werte bilden die Basis für die Berech-nung des neuen Einheitswertes.

eINHeItSWeRtHAuptFeStSteLLuNg IM GARTENBAU

Was sich verändert hat

gärtnerisch genutzte Flächen, Baumschulflächen

Kategorie ertragswert in euro je Hektar und Klimastufe

Klimastufen a a/b b b/c c, d

Freiland für Schnittblumen, Gemüse, Bauflächen, Hof, Wege, Folientunnel kleiner 3,5 m Basisbreite, Rasenerzeugung

1 3 500 3 325 3 150 2 635 2 100

Freiland für Beeren- Obst- und Ziergehölze, Stauden; Rebschulen

2 6 700 6 365 6 030 5 025 4 020

Freiland für Forstgehölze 3 2 800 2 660 2 520 2 100 1 680

Folientunnel mit 3,5 m bis 7,5 m Basisbreite; Folientun-nel einfach für Feldgemüse und Obstbau größer/gleich 3,5 m Basisbreite

4 9 000 8 550 8 100 7 200 6 300

Folientunnel größer 7,5 m Basisbreite 5 12 000 11 400 10 800 9 600 8 400

Foliengewächshaus einfach 6 18 000 17 100 16 200 14 400 12 600

Foliengewächshaus normal 7 40 000 38 000 36 000 32 000 28 000

Foliengewächshaus gut 8 58 000 55 100 52 200 46 400 40 600

Gewächshaus älter als 30 Jahre 9 44 000 41 800 39 600 35 200 30 800

Gewächshaus über 20 – 30 Jahre alt 10 58 000 55 100 52 200 46 400 40 600

Gewächshaus bis 20 Jahre 11 65 000 61 700 58 500 52 000 45 500

Page 15: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 einheitswert und Soziales

Die Landwirtschaft | 15 |

AuSFüLLSeRVIce

Die Einheitswert-Hauptfeststellungs-Formulare

Sie halten die vom Finanzamt übermittelten Erklärungen zur Einheitswert-Hauptfeststellung in den Händen und wissen nicht genau, wo und wie Sie die Daten eintragen oder korrigieren müssen?

Da haben wir genau das richtige Angebot für SieWir bieten Ihnen durch geschulte Betreuungslandwirte ein Ausfüll-Service der Erklärungsformulare an. Fachlich geschulte Betreuungslandwirte geben gegen Entgelt Hilfestellung beim Ausfüllen folgender Erklärungs-Formulare:Erklärung zur Hauptfeststellung des Einheitswertes und Festsetzung des

Grundsteuermessbetrages land- und forstwirtschaftlicher Betriebe zum 1.1.2014 – Hauptformular (LuF 1) inkl. Forst bis 100 ha und Weinbau

Tierhaltung/Imkerei – Beilage zum Formular LuF 1Daten der wirtschaftlichen Einheit (LuF1-B)Sonderkulturen – Feldgemüse, Arznei-, Tee- und Gewürzpflanzen,

Christbaumkulturen, Hopfenanlagen – Beilage zum Formular LuFObstbau – Beilage zum Formular LuF 1Erklärung zur Hauptfeststellung des Einheitswertes und Festsetzung

des Grundsteuermessbetrages land- und forstwirtschaftlicher Pachtbe-

triebe gemäß §31 Abs. 5 und § 32 Abs. 4 Bewertungsgesetz 1955 idgF (BewG) zum 1.1.2014 (LuF 3) und Beilage LuF3-B

KostenAusfüllhilfe durch geschulten Betreuungslandwirt: 100 Euro (inkludiert ist ein Zeitaufwand von 1 Stunde)Zeitaufwände darüber hinaus: 25 Euro (pro angefangener ¼ Stunde)Beträge inkl. 20% Ust.Wollen Sie das angebotene Service in Anspruch nehmen, so setzen Sie sich zur Terminvereinbarung mit einem in Ihrem Bezirk tätigen Betreuungsland-wirt in Verbindung.

Die Kontaktadressen der Betreuungslandwirte entnehmen Sie Ihrem „BBK-Aktuell Sonderausgabe“ oder erfragen diese bei Ihrer zuständigen Bezirks-bauernkammer.

ING. DaNIELa MoRGENBEssER Tel. 05 0259 42302, [email protected]

plus 2,5 prozent mehr Lohn

Neben den inhaltlichen Ände-rungen einigten sich die Sozial-partner auf eine Anhebung sämt-licher Lohn- und Gehaltsansätze um 2,5 Prozent.Der Vorsitzende des Lohnkomi-tees der Landwirtschaftskammer, Felix Montecuccoli, resümierte nach den intensiven Verhand-lungen zufrieden, dass die Sozial-partner damit wiederholt ihr Be-kenntnis zu mutigen praxistaug-lichen Regelungen unter Beweis gestellt hätten.

MaG. WoLfGaNG DoBRITzhofER Ref. soziales Tel. 05 0259 27302 [email protected]

barung oder wo kein Betriebsrat besteht, durch schriftliche Ein-zelvereinbarung die wöchentli-che Normalarbeitszeit in einzel-nen Wochen auf höchstens 48 Stunden auszudehnen.

maximal zehn Stunden Normalarbeitszeit täglich

Sofern die Normalarbeitszeit im vereinbarten Durchrechnungs-zeitraum von maximal einem Jahr 40 Stunden im Durchschnitt nicht überschreitet, gilt die im vereinbarten Rahmen liegende wöchentliche Mehrarbeit nicht als Überstunde und bleibt somit zuschlagsfrei. In diesem Zusam-menhang kann bei Einhaltung einer Fünf-Tage-Woche auch eine Ausdehnung der täglichen Normalarbeitszeit auf maximal zehn Stunden schriftlich verein-bart werden.

gen bei kurzfristiger zwischen-betrieblicher Überlassung von Dienstnehmern und die Mög-lichkeit einer Vereinbarung zur Flexibilisierung der Arbeitszeit.Darüber hinaus wurde eine klar-stellende Bestimmung aufge-nommen, wonach kollektivver-tragliche Erhöhungen der Min-destlohnansätze in den Anhän-gen I und IV stets so zu verstehen sind, dass bestehende Überzah-lungen dadurch nicht vermindert werden, sondern in ihrer betrags-mäßigen Höhe aufrecht bleiben.

Gerade für die bäuerliche Arbeitswelt, in der vielfach Wit-terungseinflüsse den Arbeitstakt bestimmen, sind die Flexibilisie-rungsmöglichkeiten des Kollek-tivvertrages von großer Bedeu-tung. Diese Regelung erlaubt es, entweder durch Betriebsverein-

Am 6. Mai 2014 fand die Lohn-runde zum Kollektivvertrag für Dienstnehmer in den bäuer-lichen Betrieben des Bundes-landes Niederösterreich statt. Die Sozialpartner der NÖ Land-arbeiterkammer und der NÖ LK verhandelten dabei nicht nur über die jährliche Anpassung der Lohnansätze des bäuerlichen Kollektivvertrages, sondern führ-ten auch intensive inhaltliche Diskussionen.Im Zentrum stand die Weiterfüh-rung folgender, bereits im vergan-genen Jahr mit befristeter Geltung vereinbarten Bestimmungen.

Weitgehende Flexibilität bei der Arbeitszeit

Konkret handelt es sich dabei um die Kostenersatzregelung bei be-ruflicher Fort- und Weiterbildung der Dienstnehmer, Erleichterun-

Bei den heurigen Verhandlungen wurden nicht nur die Lohnansätze angepasst, sondern auch inhaltlich intensiv diskutiert. Mehr über die Ergebnisse erfahren Sie im folgenden Beitrag.

bäueRLIcHeR KoLLEKTIVVERTRAG

Ergebnis der Lohnrunde 2014

Page 16: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 16 | Die Landwirtschaft

Soziales Juni 2014

Nach den Bestimmungen des All-gemeines Sozialversicherungs-gesetzes (ASVG) müssen unselb-ständig Erwerbstätige (Dienst-nehmer) von ihren Dienstgebern bei der zuständigen Gebietskran-kenkasse angemeldet werden. Dieser Grundsatz ist allgemein bekannt. Um Schutzbehaup-tungen zu verhindern, wie etwa der Dienstnehmer hätte gerade eben erst angefangen, muss die Anmeldung vor Arbeitsantritt erfolgen. In einer Entscheidung der jüngeren Zeit, hat der Verwal-tungsgerichtshof dazu einen sehr strengen Grundsatz formuliert.

erscheinen am Arbeitsort zählt bereits

Der Arbeitsantritt sei nämlich schon mit dem Zeitpunkt an-zunehmen, zu dem der Dienst-nehmer vereinbarungsgemäß am Arbeitsort erscheint und dem Dienstgeber seine Arbeitskraft zur Verfügung stellt. Im konkre-ten Fall hat es der Verwaltungs-gerichtshof als unerheblich er-achtet, ob ein zum Zwecke der

Arbeitsaufnahme im Büro er-schienener Dienstnehmer noch auf seine Anme, ldung wartet oder bereits mit seiner Tätigkeit begonnen hat. Die Krankenkasse ist in jedem Fall berechtigt, einen Strafzuschlag zu verrechnen.

Klare schriftliche Vereinbarungen treffen

Was bedeutet diese Entschei-dung für die Arbeitswirklichkeit in einem landwirtschaftlichen Betrieb? Trifft beispielsweise ein Land-arbeiter mit weitem Anreiseweg bereits am Vortag der geplanten Arbeitsaufnahme im Betrieb sei-nes Arbeitgebers ein, so muss letzterer mit Strafe rechnen, wenn ihm der Nachweis miss-lingt, dass die tatsächliche und vereinbarte Arbeitsaufnahme erst am folgenden Tag stattfindet.

Naturgemäß erübrigt sich jede weitere Diskussion, wenn der Dienstnehmer vom Kontroll-organ ohne vorhergehende An-meldung mit wenigstens den Mindestangaben bei der Arbeit

angetroffen wird. Klare schrift-liche Vereinbarungen und eine äußerst sorgfältige Trennung von Freizeit und Arbeitsbereitschaft in der Praxis sind daher dringend zu empfehlen.

Verschärfte Anmeldevorschriften

Für bestimmte Dienstgeber gel-ten mit Beginn des Jahres 2014 verschärfte Anmeldevorschrif-ten. Juristische Personen, wie zum Beispiel Vereine, Gesell-schaften mit beschränkter Haf-tung, Offene Gesellschaften, Kommanditgesellschaften und Genossenschaften können ihre Dienstnehmer demnach nur mehr unter Benützung des elek-tronischen Anmeldesystems der Gebietskrankenkasse (ELDA) rechtswirksam anmelden.

MaG. WoLfGaNG DoBRITzhofER Ref. soziales Tel. 05 0259 27302 [email protected]

Dienstnehmer sind vor Arbeitsantritt bei der Gebietskrankenkasse anzumelden. Was dieser Grundsatz bedeutet und wie streng er vom Verwaltungsgerichtshof ausgelegt wird, erklärt LK-Experte Wolfgang Dobritzhofer im folgenden Beitrag.

FRemDARbeItSKRäFte MELDUNG, FESTSTELLUNG, BEWERTUNG, ENTSCHäDIGUNG

Vor Arbeitsantritt melden

SVB startet Versand im JuniAb Juni startet die SVB – so wie alle Pensionsversicherungsträger in Österreich – die Aussendung der Kontoerstgutschrift. Der Versand an die rund 100.000 Bäuerinnen und Bauern erfolgt in Tranchen bis Oktober. Betroffen sind alle Personen, die ab 1. Jän-ner 1955 geboren sind und bereits vor 2005 pensionsversichert wa-ren. Für diese Geburtsjahrgänge findet mit heurigem Jahr eine Um-stellung der Pensionsberechnung statt, die künftig ausschließlich im Pensionskonto erfolgt.

Die Konto-Erstgutschrift bildet den ersten Eintrag im neuen Pensionskonto und berechnet sich zum Stichtag 1. Jänner 2014 aus allen bis Ende 2013 erworbenen Versicherungszeiten. Wichtig dabei ist, dass der Pensionsver-sicherung alle Versicherungszeiten bekannt sind. Daher liegt der Mitteilung über die Konto-Erstgut-schrift auch eine Versicherungs-zeitenaufstellung bei. Fehlende Zeiten sind der SVB unbedingt zu melden. Bäuerinnen und Bauern, die am 1. Jänner 2014 auch in einer anderen Pensionsversiche-rung versichert waren, erhalten ihre Konto-Erstgutschrift nicht von der SVB, sondern von dem Versicherungsträger, bei dem die außerlandwirtschaftliche Tätigkeit versichert ist.

Weiterführende Informationen zum Pensionskonto und zur Kon-toerstgutschrift sind unter www.neuespensionskonto.at oder auf www.svb.at/pensionskonto zu finden.

peNSIONSKONtO Neu Für die Konto-Erstgutschrift ist es wichtig, alle fehlenden Versicherungszeiten zu melden. Foto: LK NÖ

Page 17: Die Landwirtschaft Juni 2014

MarktJuni 2014 Markt

Die Landwirtschaft

| 17 |

Franz WanzenböckObmann IG Erdäpfel

Frühkartoffel 2014: Was kommt auf uns zu?

Aufgrund des milden Winters konnten die ersten Erdäpfel schon Anfang Februar gelegt werden. In Kombination mit dem milden Frühjahr startete somit die Frühkar-toffelsaison im Burgenland schon Mitte Mai und in den restlichen Gebieten Ende Mai. Da aber die Speisekartof-feln aus der Ernte 2013 mit den hohen Erzeugerpreisen fast ausschließlich auf dem heimischen Markt platziert werden mussten, treffen jetzt alterntive Ware und Heurige in großen Mengen auf dem österreichischen Markt zu-sammen. Dieses ungünstige Marktverhältnis bringt schon vor der Heurigenernte einen gewissen Druck auf die Preise mit sich. Es bleibt daher nur zu hoffen, dass wie im letzten Jahr, schalenlose Erdäpfel exportiert werden können. Dies scheint aber aufgrund der überversorgten Marktla-ge, schwierig zu werden und lässt befürchten, dass sich das Überangebot und somit ein niedriges Preisniveau bis zur Lagersaison im Herbst durch-ziehen wird.

langen Trockenheit zu spüren sind, wird die Rapsernte in NÖ durchschnittliche Mengen errei-chen. Die größere EU-Produktion sollte auch die Rapsimporte auf unter 3 Mio. Tonnen senken, so wenig wie seit vier Jahren nicht mehr. Die Verarbeitungsmen-ge dürfte mit 23,5 Mio. Tonnen ebenfalls einen neuen Höchst-wert erreichen. Trotzdem könn-ten die Lagerbestände zum Ende der Vermarktungssaison höher sein als zu Beginn. Damit sind die Erwartungen für die Entwick-lung der internationalen und EU-Rapspreise nur gedämpft.

Getreide

An den internationalen Märkten gaben die Getreidenotie-rungen im letzten Monat sukzessive nach. In Mitteleuro-pa haben sich die Aussichten für die kommende Ernte nach den teils ergiebigen Niederschlägen der letzten Wochen zumindest etwas verbessert. Auch in weiten Teilen der USA steht der Weizen wieder besser da. Zudem hat die Maisaussaat in den USA in den letzten Tagen ordentliche Fortschritte gemacht. An der Euronext Paris verlor der Weizen-Novemberkontrakt im Mai insgesamt zehn Euro je Tonne und lag zu Redaktionsschluss bei EUR 195,- je Tonne. Der Mais-Novemberkontrakt verbilligte sich auf rund EUR 180,- je Tonne. Einem schnelleren und deutlicheren Kursrückgang stehen derzeit noch die poli-tische Unsicherheit in der Ukraine und die anhaltend gut laufenden Exporte der EU und der USA entgegen. In den kommenden Wochen rechnet man mit knapp behaupte-ten bis weiter leicht fallenden Notierungen.

KreditzinsenIm März 2014 betrugen die durchschnittlichen Zinsen für bestehen-

de EURO-Kredite von (nicht-finanziellen) Unternehmen mit

Laufzeit bis zu 1 Jahr 2,22 %

1 bis 5 Jahre 2,75 %

über 5 Jahre 2,40 %

neue Kredite bis 1 Mio. Euro 2,37 %

Bezugszinsätze 04/2014 3 Monats-EURIBOR 0,33 %

Sekundärmarktrendite 1,17 %

AiK-Zinssatz 1.1.-30.6.Der Bruttozinssatz für die Agrarinvestionskredite beträgt 1,625 %.

Daraus ergibt sich zB ein Nettozinssatz für den Kreditnehmer von

1,040 % (36%iger Zinsenzuschuss)

0,812 % (50%iger Zinsenzuschuss)

0,406 % (75%iger Zinsenzuschuss)

Durch den genannten Bruttozinssatz sind Spesen (auch Entgelte

für die Kontoführung) durch den angeführten Zinssatz bereits

abgedeckt.

britannien und auch Rumänien und Bulgarien mit einer größeren Ernte zu rechnen. Dafür sind be-sonders günstigere Witterungs-verhältnisse in Nordwest- und Osteuropa zuständig. Die prog-nostizierten Hektarerträge liegen so durchwegs über dem langjäh-rigen Mittel.

Beim Rapsanbau in Österreich und speziell in NÖ werden nur leichte Abweichungen zum Vor-jahr erwartet. Eine möglicher-weise leicht verringerte Aus-saat sollte durch ausgebliebene Auswinterungen aufgehoben werden. Obwohl in den frühen Gebieten die Auswirkungen der

Die Ernte 2014 könnte eine neue Rekordproduktion an Ölfrüch-ten in der Europäischen Union bringen. Der Raps kam gut über den Winter und die momentanen Wachstumsbedingungen sind günstig. Eine höhere EU-Pro-duktion wird bei Sonnenblumen, Sojabohnen wie auch bei Raps erwartet. Mit einer Ernte von 21,9 Mio. Tonnen (+ 3 Prozent) könnte sogar die bisherige Rapsrekord-ernte von 2009 leicht übertroffen werden.

Während die deutsche Rapspro-duktion mehr oder weniger auf dem Niveau des Vorjahres liegen dürfte, ist in Frankreich, Groß-

Raps profitiert von mildem Winter und in vielen Regionen günstigeren Wachstumsbedingungen.

wENIg äNDERUNg BEI RApSANBAU IN NIEDERöStERREIch

Neue Rekordernte bei Raps in EU-28 möglich

Foto

s: L

K N

Ö

Page 18: Die Landwirtschaft Juni 2014

SchweinepreiseBasis 84-103 kg SG, 57 % MFAMonatspreise in Euro pro kg SG, netto

Ferkelpreise30 kg FerkelMonatspreise in Euro pro Stück, netto

StierpreiseJungstiere R3, frei SchlachtstätteMonatspreise in Euro pro kg SG, netto

rinder

Im April führten rasch schwindende Futtervorräte zu vorgezogenen Schlachtungen. Damit ist das Preisniveau Ende April unter die Tiefstwerte des Vorjahres gerutscht. Im Mai lagen die Schlacht-zahlen bisher unter dem Vorjahr. Durch das kleinere Angebot legten die Schlachtstierpreise im Mai eine Pause in ihrer Abwärtsbewegung ein. Der eher kühle Mai half zudem auf Seite der Nach-frage. Zum Monatsende gaben die Notierungen aber erneut nach. Obwohl das Angebot weiter eher unterdurchschnittlich ausfällt, sorgen kurze Schlachtwochen, Grillwetter, die Sperren einiger Schlachtbetriebe für Exporte nach Russland und die abwärts gerichteten Signale aus Deutschland für Unruhe und Marktdruck. Obwohl die saisonale Abwärtsbewegung heuer früher eingesetzt hat, dürfte Ende Mai die Talsohle der Preisentwicklung dennoch noch nicht erreicht sein.

schWeine

Der NÖ Schweinemarkt präsentierte sich im Mai trotz durchwachsenen Wetters in guter Verfassung. Die Marktverwerfungen durch den Importstopp Russlands für europäisches Schwei-nefleisch sind weitgehend verdaut. In der zweiten Monatshälfte sorgte ein reibungsloser Absatz im gesamten EU-Raum für positive Stimmung und steigende Notierungen. Im Einklang mit dem internationalen Trend konnte sich im Mai der NÖ Basispreis insgesamt um sechs Cent verbessern und lag zu Monatsende bei EUR 1,56 je kg. Im Juni dürfte sich das Angebot europaweit nicht wesentlich erhöhen und die beginnende Fußball-weltmeisterschaft sollte zu einer zusätzlichen Belebung des Fleischabsatzes beitragen. Bis zum Beginn der Sommerferien erwartet man, falls die Witterung halbwegs mitspielt, zumindest stabile bis festere Erzeugerpreise.

FerKeL

Der NÖ Ferkelmarkt präsentierte sich im Wonne-monat Mai durchwegs stabil. Das Angebot an heimischen Ferkeln stieg im letzten Monat zwar saisonbedingt weiter an. Insgesamt blieben aber die zu vermarktenden Stückzahlen, wie auch im gesamten europäischen Raum, hinter den letz-ten Jahren zurück. Die Vermarktung bei den hei-mischen Mästern wurde zwar angebotsbedingt etwas mühsamer, größere Probleme blieben aber heuer weitgehend aus. Der Exportmarkt wird weiterhin nicht bedient. Der NÖ Ferkelpreis gab im letzten Monat um insgesamt zehn Cent nach und lag zu Monatsende bei EUR 2,65 je kg. Für Juni erwartet man eine knapp ausgeglichene Marktsituation. Bei leicht steigenden Mast-schweinepreisen und entsprechend guter Nach-frage der Mäster dürften sich die Ferkelpreise auf dem aktuellen Niveau behaupten können.

| 18 | Die Landwirtschaft

Markt Juni 2014

WeiZenMArKt DRIttgRöSStE ERNtE DER EU ERwARtEt

Phantasie für Preise begrenztDie Prognosen zur EU-Weizenernte liegen leicht über dem Vorjahr. Auch in Österreich dürfte trotz Trockenheit das Ergebnis 2013 fast erreicht werden.

Die EU-Weichweizenernte 2014 wird von verschiedenen Progno-seinstituten einhellig auf rund 137 Mio. Tonnen geschätzt. Da-mit würde das Vorjahresergebnis um etwas zwei Prozent übertrof-fen, und es könnte die drittgrößte Ernte der EU überhaupt werden. Größere Ernten werden vor allem für die britischen Inseln, Skandi-navien und Polen prognostiziert, wobei nach einem schwachen Vorjahresergebnis besonders in Großbritannien ein Produktions-

sprung erwartet wird. Eher rück-läufige Gesamtmengen sehen die Analysten in Spanien, Deutsch-land und Frankreich, aber auch bei unseren Nachbarn Ungarn und der Slowakei. Für Öster-reich liegen die Schätzungen mit 1,49 Mio. Tonnen nur um 30.000 Tonnen unter dem Vorjahres-ergebnis. Auch in Niederöster-reich wird mittlerweile ein pas-sables Ernteergebnis erwartet. Mit Einbußen wird allerdings in den Bezirken Horn, Hollabrunn,

30354045505560657075

Bayern

Niederösterreich

4321121110987654

Bayern

Niederösterreich

1,3

1,4

1,5

1,6

1,9Niederlande

Dänemarkt

Deutschland

Österreich

4321121110987654

Niederlande

Österreich

DeutschlandDänemark

1,7

1,8

2,0

2,5

3,0

3,5

4,0Italien

Tschechien

Bayern

Österreich

4321121110987654

ItalienÖsterreich Bayern

Tschechien

Mistelbach und im nördlichen Gänserndorf gerechnet, wo die letzten Niederschläge für eine Er-tragswirksamkeit zu spät kamen.

Der Verbrauch dürfte mit dem Produktionszuwachs allerdings nicht mithalten können. So hat bereits 2013/14 der internatio-nal reichlich und günstig ver-fügbare Mais Futterweizen in den Futterrationen verdrängt. Diese geringere Verwertung über den Futtertrog dürfte sich Fo

to: L

K N

Ö

Page 19: Die Landwirtschaft Juni 2014

KüheSchlachtkühe O3, frei SchlachtstätteMonatspreise in Euro pro kg SG, netto

HolzpreiseFaser-/Schleifholz - MischpreisJahrespreise in Euro/FMO, netto

Erdäpfelpreisevorwiegend festkochende Sorten, lose in KistenMonatspreise in Cent/kg, netto

Kühe

Im April und Mai blieben die österreichischen Schlachtkuhschlachtungen in allen Wochen hinter den Zahlen des Vorjahres, in einzelnen Wochen sogar um bis zu 25 Prozent. Auch über das Ende der Haltefrist hinaus wird keine Änderung an diesen kleinen Schlachtmengen erwartet. Die knappe Angebotssituation setzt sich im europäi-schen Raum fort. Entsprechend gefragt sind die wenigen Schlachtkühe weiterhin und die Preise tendieren leicht nach oben. Allerdings fehlen den aktuellen Preisen rund 30 Cent auf das sehr gute Niveau in den ersten Monaten des Vorjahres. Die Aufwärtsentwicklung der Preise wird durch in Phasen umfangreicher Schlachtungen aufgebaute Lagermengen und durch die angespannte Ver-marktungssituation bei Schlachtstieren gebremst. In den nächsten Wochen sollte sich der stabile bis leicht positive Preistrend fortsetzen können.

erdäpFeL

Am österreichischen Erdäpfelmarkt hat sich die angespannte Situation in den letzten Wochen merklich entschärft. Die Landwirte haben mittler-weile ihre Lager weitgehend geräumt, wobei zuletzt steigende Aussortierungen die Vorräte rascher abschmelzen ließen. Auch der Abver-kauf der bei den Händlern gelagerten Mengen schreitet dank der anhaltend guten Absatzsitua-tion im Inland zügig voran. Die noch vorhandenen Restbestände dürften aber zumindest bis Mitte Juni reichen. Bei den Erzeugerpreisen gab es keine Änderungen mehr. Ende Mai startete die Heurigensaison. Neben dem Burgenland und der Steiermark wurden auch schon aus dem Marchfel-derraum Frühkartoffeln für den Handel gerodet. In der letzten Maiwoche waren die verfügbaren Mengen aber noch überschaubar und die Erzeu-gerpreise lagen meist bei EUR 35,- je 100 kg.

hoLZ

Die Nachfrage nach Nadelsägerundholz ist sehr gering. Einige Standorte haben die Zufuhr kontingentiert. Entstandene Waldlager fließen nur schleppend ab. Nutzungen erfolgen derzeit ausschließlich im Rahmen der Schadholzaufarbei-tung. Die Schnee- und Eisbruchschäden in Kärnten werden auf ca. 600.000 fm geschätzt. Die Preise für Fichte wurden abgesenkt und befinden sich für das Leitsortiment Fichte, Qualität B, Stärke-klasse 2b+ im Mittel zwischen 94,- und 100,- Euro. Aufgrund des hohen Anfalls an Koppelprodukten ist die Papier-, Zellstoff- und Plattenindustrie sehr gut mit Industrierundholz versorgt. Der Absatz von Buchenfaserholz ist bei guter Versorgungs-lage zu stabilen Preisen möglich. Die nach wie vor unüberschaubare Situation in Slowenien hat einen zusätzlichen Preisdruck auf das Industrierundholz im Süden Österreichs bewirkt.

MilchpreiseMit 1. Mai bezahlten die in Nö tätigen

Molkereigenossenschaften ihren

Lieferanten folgende Milcherzeuger-

preise in cent pro Kilogramm:

Konventionelle Milch

Berglandmilch, netto 39,60

Milchgenossenschaft Nö, netto 39,50

gmundner Milch, netto 39,39

Biomilch

Berglandmilch, netto 46,00

Milchgenossenschaft Nö, netto 45,00

änderungen beim Milcherzeuger-

preis werden jedem Milchlieferanten

aufgrund des Milchvertrages im

Milchgeldanlageblatt mitgeteilt.

Qualitätsergebnisse

Im Februar 2014 entsprachen 99,50%

der in Nö angelieferten Milch der

1. güteklasse. Für 90,36 % der

angelieferten Milch wurde auch der

S-Zuschlag von bis zu 1,45 cent/kg

ausbezahlt.

DI MarIanne PrIPlata-Hackl DI MartIn ScHIlDböck

2013/2014 ist weltweit sehr viel Wein zu vermarktenDer ungleichmäßige Austrieb besonders bei Grünem Veltliner lässt heuer in NÖ nur eine mittelmäßige Ernte erwarten. 2013 war die weltweite Weinmenge nach der schwachen Ernte von 2012 auf 277 Mio. hl ge-stiegen (+ 8 Prozent). Alle weinexportierenden Länder konnten sich über ein Plus freuen. Den mit Abstand stärksten Zuwachs verzeichnete mit 37 Prozent Spanien, das vor Frankreich zum zweitgrößten Weinproduzenten aufstieg. Deutlich mehr Wein erzeugt wurde auch in Argentinien, Neu-seeland und Kalifornien genauso wie in Ungarn. Quelle: agra-europe, OIV

- 50.000 100.000 150.000 200.000 250.000

2010

2011

2012

2013

Weinerzeugung in 1.000 hl

Italien Spanien Frankreich USA und SüdamerikaAustralien + Neuseeland Südafrika Restl. Europa Quelle: Agra - Europe

Juni 2014 Markt

Die Landwirtschaft | 19 |

1,5

2,0

2,5

3,0

3,5

4,0

4,5 Niederlande

Dänemarkt

Deutschland

Österreich

4321121110987654

Frankreich

Österreich

Bayern

Tschechien141618202224262830

Deutschland

Bayern

Niederösterreich

4321121110987654

Österreich

DeutschlandBayern

50

60

70

80

90

100 Österreich

14131211100908070605040302

Österreich

in der kommenden Saison wie-derholen. Daran können auch die Exporte nichts ändern, auch wenn sie im kommenden Jahr wieder sehr umfangreich aus-fallen sollen. Das Rekordniveau von 2013/14, wo bisher 28,5 Mio. Tonnen Weizen aus der EU ex-portiert wurden, wird zwar nicht zu erreichen sein, aber geringere Produktions- und damit Export-erwartungen in den USA und der Ukraine sollten wieder Exporte in großem Umfang ermöglichen. Dennoch wird nach 2013/14 mit einem weiteren Anstieg der Wei-zenlagerendbestände in der EU gerechnet. Diese reichliche Ver-sorgung des EU-Marktes in Kom-bination mit einer auch weltweit den Verbrauch übersteigenden Produktion bietet für einen An-stieg der Weizenpreise 2014 we-nig Spielraum.

Page 20: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 20 | Die Landwirtschaft

invekos Juni 2014

inVeKos

Insbesondere der hohe Anteil an Landschaftselementen (LSE) trägt dazu bei, dass Österreich einer Vielzahl unterschiedlicher Tiere und Pflanzen als Lebens-raum dient, die auch für die Landwirtschaft von zentraler Be-deutung sind (Biodiversität, Be-stäubung, Nützlinge).

Gleichzeitig wird die strukturrei-che Landschaft auf Grund ihrer Vielfältigkeit als ästhetisch wahr-genommen und bietet einen ho-hen Erholungswert, der wiede-rum dem Tourismus zuträglich

Österreichs Kulturlandschaften – geprägt von bäuerlichen Familienbetrieben – zeichnen sich besonders durch ihre kleinteilige und vielfältige Struktur aus.

LAndschAFtseLeMente DEREN BEDEUtUNg, DIgItALISIERUNg UND ABgELtUNg

Digitalisierung von Landsschaftselementen

Im ÖPUL 2015 findet sich die Ökopunkte-Maßnahme als selb-ständig beantragbare Maßnahme nicht mehr und viele Ökopunk-te-Teilnehmer überlegen, welche Maßnahmen sind für mich und meine wirtschaftlichen Überle-gungen maßgeschneidert.

Ein Teil der Ökopunkte-Landwirte nimmt bereits jetzt die „Bio-Zu-satzpunkte“ in Anspruch und er-füllt neben den Ökopunkte-Be-wirtschaftungskriterien auch die Vorgaben hinsichtlich biologi-scher Wirtschaftsweise. Für einen anderen Teil werden sich die Fra-

gen stellen, soll ich zukünftig nach den Regeln der biologischen Wirt-schaftsweise wirtschaften, welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, welche Investitionen sind viel-leicht notwendig, ist ein Umstieg wirtschaftlich, wie unterstützt mich die ÖPUL 2015-Maßnahme „Biologische Wirtschaftsweise“?.

Der NÖ Ökopunkteverein bietet in Zusammenarbeit mit Bio Aust-ria und der Landwirtschaftskam-mer NÖ Informationsveranstal-tungen zum Thema „Biologische Wirtschaftsweise eine Alternative für Ökopunkte-Teilnehmer?“ im

Zeitraum von Mitte Juni bis Ende Juli 2014 an. Die Informationsver-anstaltungen finden regional ge-streut mit einer Dauer von 2 bis 3 Stunden statt, bieten schriftliche Unterlagen und sind kostenfrei.Um einen optimalen Veranstal-tungsverlauf gewährleisten zu können, ist bei Interesse eine Anmeldung mit Angabe von Name, Adresse, Betriebsnum-mer sowie Tierhalter ja/nein, beim NÖ Ökopunkteverein, Tel.Nr. 0664/4124964, e-mail [email protected], Frau Maierhofer oder bei der zustän-digen Bezirksbauernkammer

umgehend, spätestens jedoch bis 13.06.2014, erforderlich. Der regional und inhaltlich passende (Tierhalter ja oder nein) Informa-tionstermin wird hernach zeit-gerecht vom Ökopunkteverein bekanntgegeben.Hinweis: Nutzen Sie als Ökopunk-te-Teilnehmer mit eventuellen In-teresse an der biologischen Wirt-schaftsweise dieses Informations-angebot. Ein Umstieg ist wohl zu überlegen, nicht nur die ÖPUL-Prämienhöhe soll ausschlagge-bend sein.

DI GeralD HoHenauer

öKOpUNKtEtEILNEhMNER:

Interesse an Bio - was tun?Mit 31.12.2014 endet ÖPUL 2007 und auch die Ökopunkte-Maßnahme.

Foto

: LK

Page 21: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 invekos

Die Landwirtschaft | 21 |

WeideZeitenForMuLAr notWendiGÖkopunkte-Betriebe, die eine Beweidung durchführen, und Gemein-schaftsweiden, die an der Maßnahme Ökopunkte teilnehmen, sind verpflichtet ein Weidezeitenformular abzugeben. Abgabetermin für das Weidezeitenformular 2014 ist Donnerstag, der 31. Juli 2014. Es gibt keine Nachreichfrist. Bei verspäteter Abgabe kann keine Öko-punkte-Prämie für die Beweidung ausbezahlt werden!Angaben im Weidezeiten-Formular Tierart mit Altersgabe (bei Milchvieh Angabe der Milchleistung) Stückanzahl der Weidetiere Beweidungszeitraum (von …. bis…) Art der Weidehaltung (Stundenweide, Halbtagsweide oder Ganz-

tagsweide)Ausfüll-hinweise Beweidung durchgehend mindestens fünf Tage um als Weide-

gang gewertet zu werden Alter der Tiere mit Stichtag 1. Juli angeben (für nach 1. Juli ge-

borene und geweidete Tiere kein Eintrag ins Weidezeitenformu-lar notwendig)

Weide- und Zinsvieh (von anderen Betrieben) ins Weidezeiten-formular eintragen

Tiere (vom eigenen Betrieb) die auf Almen, Gemeinschaftsweiden aufgetrieben werden nicht ins Weidezeitenformular eintragen

DI MartIna löffler

Ökopunkteantragsteller mit Beweidung

ist. Darüber hinaus erfüllen LSE weitere wichtige Funktionen, unter anderem den Schutz vor Wind und Wasser oder die Filte-rung von Feinstaub aus der Luft. Sie beeinflussen das Mikroklima und schaffen ökologische Ni-schen. Weil Landschaftselemen-te prägende Strukturen unserer Landschaft darstellen und eine Vielzahl ökologischer und ande-rer Funktionen erfüllen, kommt ihrer Erhaltung und Pflege große Bedeutung zu.

Die Landwirtschaftspolitik beachtet den Wert der Land-schaftselemente, sie sind Be-standteil der Cross-Complian-ce- und GLÖZ-Bestimmungen. Als GLÖZ-LSE sind in Österreich derzeit Naturdenkmale defi-niert. Diese sind bereits seit dem Jahr 2011 digital erfasst und im Rahmen der Einheitlichen Be-triebsprämie förderbar. Nach derzeitigem Wissensstand wer-den bestimmte LSE als ökologi-schen Ausgleichsflächen für das „Greening“ bei der zukünftigen Einheitlichen Betriebsprämie von Bedeutung sein. Die Erhal-tung von LSE und der naturver-trägliche Umgang mit ihnen sind seit 1995 zentrale Themen in den österreichischen Agrarum-weltprogrammen und werden auch wichtige Schwerpunkte des ÖPUL ab 2015 sein. Konkret sol-len LSE im neuen „Programm für die ländliche Entwicklung in Ös-terreich“ im Rahmen der ÖPUL Maßnahmen „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Be-wirtschaftung“ (UBB) und „Bio-logische Wirtschaftsweise“ (Bio) geschützt werden. Die Abgel-tung der Erhaltung und Pflege von LSE erfolgt im neuen Agrar-umweltprogramm nicht mehr pauschal, sondern zielgerichtet nach deren Ausmaß bzw. An-zahl, wodurch eine adäquate

Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern für den durch die LSE entstehenden Mehrauf-wand sichergestellt wird. Da die Maßnahmen UBB und Bio Ein-stiegsvoraussetzungen für einige andere ÖPUL-Maßnahmen dar-stellen, wird mit der Umsetzung des neuen Agrarumweltpro-gramms eine großflächige Erhal-tung von LSE gewährleistet.

Im Sinne aller steuerzahlenden Bürgerinnen und Bürger Ös-terreichs und der EU sind die Zahlungen für die Ländliche Entwicklung zu dokumentieren und zu kontrollieren. Seitens der EU-Verwaltung wurde zu diesem Zweck die digitale Erfassung al-ler Landschaftselemente vorge-schrieben. Im Rahmen von Ag-rarumweltprogrammen kann ab 2015 auf die Ausstattung der Flä-chen eines Betriebes mit Land-schaftselementen besser einge-gangen werden und es sind die damit erbrachten Leistungen der antragstellenden LandwirtInnen und Landwirte angemessener und zielgerichteter abgeltbar.

Die österreichweite Erstdigitali-sierung von Landschaftselemen-ten wurde nach Beauftragung durch das Bundesministerium für Land- und Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft (BMFLUW) in der Agrarmarkt Austria (AMA) durchgeführt. Im Sinne einer effizienten techni-schen Umsetzung wurden da-bei sieben verschiedene Typen von Landschaftselementen defi-niert. Dabei handelt es sich aus-schließlich um Elemente, die auf dem Luftbild (Hofkarte) erkenn-bar sind.

typen von Landschaftselementen

Bäume/Büsche Hecken/Ufergehölze

Gräben/Uferrandstreifen Feldgehölze/Baum-/

Gebüschgruppen Raine/Böschungen/

Trockensteinmauern Steinriegel/Steinhage Teiche/Tümpel

Die digitale Erfassung erfolgte mit Bezug zu einem Feldstück eines Betriebes: es wurden nur jene Landschaftselemente er-fasst, die sich auf oder angren-zend zu einem Feldstück be-finden. Landschaftselemente in Hausgärten oder solche, die öf-fentlichem Gut zuzuordnen sind (z.B. Straßenbegleitvegetation), wurden nicht berücksichtigt. VertreterInnen der Landwirt-schaftskammern und der Natur-schutzbehörden der Länder sind seit April 2011 im Rahmen einer Arbeitsgruppe in die Diskus-sion zur Umsetzung der Land-schaftselemente-Digitalisierung eingebunden.

Der Abschluss der Erstdigitali-sierung ist bereits erfolgt. Der-zeit werden die erfassten Daten nochmals geprüft und gewartet (zB im Fall neuer Luftbilder oder geänderter Feldstücksbildun-gen). Die Daten werden auch schon für die gezieltere Planung von Vor-Ort-Kontrollen, so wie für Sachverhaltserhebungen im Rahmen von Verwaltungskont-rollen genutzt.Weitere und spezifischere In-formationen über dieses Thema werden in den nächsten Wochen und Monaten laufend erfolgen.

DI lukaS Weber-HajSzan, bMlfuW

DIPl.-Hlfl-InG. joHanneS kneISSl, aMa

DI GeralD HoHenauer, lk nö

Page 22: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 22 | Die Landwirtschaft

invekos Juni 2014

inVeKos

Das Umweltprogramm ÖPUL 2015 ist bei der Europäischen Kommission eingereicht, wird dort derzeit geprüft und ist noch nicht genehmigt. Österreich er-wartet eine Genehmigung für Ende 2014 / Anfang 2015. Alle Aussagen und Erklärungen zu ÖPUL 2015 gelten daher – wie-der einmal – vorbehaltlich der endgültigen Genehmigung.

Dennoch ist es notwendig, zeitge-recht – vor Beginn der Getreide-ernte – alle ackerbautreibenden Landwirte über Möglichkeiten einer Begrünung nach den Spiel-regeln von ÖPUL 2015 zu infor-mieren, damit in weiterer Folge die Teilnahmeentscheidung für den Zwischenfruchtanbau oder das System „Immergrün“ getrof-fen werden kann.

Damit alle Ackerbauern über die Begrünungsmöglichkeiten gleichartige Information be-kommen und kein Besuch einer Info-Veranstaltung in einem Zeitraum mit Arbeitsspitzen

Mit 31.12.2014 endet das derzeit gültige Umweltprogramm ÖPUL 2007. Für begrünende Landwirte startet ÖPUL 2015 mit der Begrünung von Ackerflächen im Sommer/Herbst 2014.

BBK AKtUELL - SONDERAUSgABE

Begrünung Sommer/herbst 2014

WAruM, WAnn und GerAde ich?

Die AMA als Zahlstelle ist verpflichtet, stichprobenartig Betriebe, die EU-Gelder beantragen, nicht nur verwaltungstechnisch sondern auch vorort zu kontrollieren. Lesen Sie hiezu jedenfalls den Artikel „Gut vorbereitet auf mögliche Kontrollen“ im beiliegenden BauernJournal auf Seite VIII.

aMa-Vorortkontrolle

notwendig ist, entschlossen sich Landwirtschaftskammer NÖ und die Bezirksbauernkam-mern eine BBK Aktuell-Sonder-nummer zum Thema „Begrü-nung unter ÖPUL 2015-Bedin-gungen“ zu erstellen, welche in der 1. Junihälfte allen ackerbau-treibenden Landwirten per Post zugestellt wird.

Die Sonderausgabe zum The-ma „Begrünung unter ÖPUL 2015-Bedingungen“ umfasst fol-gende Schwerpunkte: Begrünung von Ackerflächen

– Zwischenfruchtanbau Begrünung von Ackerflächen

– System Immergrün Hinweise zur Systemwahl Mulch- und Direktsaat (inklu-

sive Strip Till) Hinweise für bisherige

Ökopunkte-Teilnehmer

Pflanzenbauliche Informationen über geeignete Begrünungsmi-schungen finden sich ergänzend unter dem Titel „Begrünung im ÖPUL 2015 – Die Mischung macht’s!“, Autor Dr. Josef Was-ner, auf den Seiten 23 bis 25 die-ser Ausgabe von „Die Landwirt-schaft“. Mit der Sondernummer

von BBK Aktuell und dem Artikel „Begrünung im ÖPUL 2015 – Die Mischung macht’s!“ sollten um-fassend all jene Planungs- und Entscheidungshilfen geboten sein, die es ermöglichen, zeit-gerecht festzulegen, ob an der Begrünungsmaßnahme teilge-nommen wird und wenn ja, nach welchem System.

Hinweis: Ausführliche Informa-tionen zu allen anderen ÖPUL 2015-Maßnahmen, dem Herbst-antrag 2015 (Maßnahmenneu-beantragung, Begrünung) wird es im Zeitraum 2. Augusthälfte / 1. Septemberhälfte 2014 (auch mit Gemeinde-Informationsveran-staltungen) geben.

DI GeralD HoHenauer

Foto

: LK

Page 23: Die Landwirtschaft Juni 2014

Officia poreium quiatus aut fuga. Nimagnam volupta-tem sum. Seite xx

Vet-LaborDen Erregern auf der Spur Seite 28

Varroa wird KritiSchNach Honigernte behandeln Seite 31

reportage haimbergerEinstreukreislauf spart Stroh Seite 32

durchforStungGeld nicht verrotten lassen Seite 36

Sicher unterwegSMit Maschinen und Anhängern Seite 40

reportage hanSingerEis vom Bio-Bauernhof Seite 42

produktion

bio-umStieg

Kontrollvertrag jetzt abschließen Seite 24

miLch

Hemmstoffe vermeiden Seite 27

trächtigKeit

Schnelltest gibt rasch Antwort Seite 29

Die aktive Anlage von Begrünungskulturen wird im ÖPUL 2015 nach Kenntnisstand Mitte Mai in weiten Tei-len ähnlich der bisherigen Maßnahme sein. Neu ist, dass großteils nur mehr Begrünungsmischungen mög-lich sein werden. Mehr zur Begrünung ab Sommer 2014 im folgenden Beitrag.

begrünung ist auch im ÖPuL 2015 ein zentraLer bestandteiL

Die Mischung macht‘s

begrünung Der Anbau von Begrünungen hat sich mittlerweile in der Praxis als wichtiger pflanzenbaulicher Baustein etabliert. Auch in der neuen ÖPUL-Periode ist die Begrünung ein zentraler Bestandteil einer umweltgerechten Landwirtschaft. Foto: LK NÖ/Wasner

warum mischungen?

Der Anbau von Mischungen bie-tet die Möglichkeit, die Vortei-le mehrerer Kulturen zu nutzen. Da die Ansprüche an das Saat-bett und die Wasserverhältnisse unterschiedlich sind, bieten Mi-schungen eine höhere Sicherheit beim Feldaufgang. Zudem wei-sen die verschiedenen Pflanzen-arten einen geringeren Schäd-lingsbefall auf.Durch die unterschiedliche Frostempfindlichkeit kann mit der richtigen Zusammensetzung der Mischung der Zeitraum, in dem eine flächendeckende Be-grünung steht, deutlich verlän-gert werden. In der Wurzelent-wicklung unterscheiden sich die Begrünungskulturen sehr deut-lich. Es stehen Kulturen mit aus-geprägter, tiefreichender Pfahl-wurzel zur Verfügung und solche

mit einem flacheren, aber dafür feineren Wurzelsystem.Leguminosen binden eventuell zusätzlich noch Stickstoff.

welche Komponenten wählen?

Große Bedeutung als Begrü-nungskulturen haben nach wie vor die Kreuzblütler, wie zum Beispiel Senf und Ölrettich. Vor allem deshalb, weil sie den Bo-den gut durchwurzeln, ausrei-chend organische Substanz auch bei späterem Anbau liefern und geringe Ansprüche an Saatbett und Wasserversorgung stellen. Mit resistenten Sorten ist in Zu-ckerrübenfruchtfolgen eine Be-kämpfung der Rübenzystenne-matoden möglich, allerdings nur bei frühem und dichtem Anbau. In Mischungen ist zu beachten, dass andere Mischungspartner

REpoRtAGE LAckENBAuER SEitE 34

Page 24: Die Landwirtschaft Juni 2014

auSreichende Bodenbedeckung ist für wirkungsvollen Erosionsschutz not-wendig. Foto: LK NÖ/Wasner

nicht unterdrückt werden. An Bedeutung aus dieser Pflanzen-familie gewinnt Kresse. Kresse bildet zwar weniger Pflanzen-masse, die relativ sicher abfriert. Die Pflanzenrückstände bleiben jedoch auch im Frühjahr nach einer Bearbeitung stabil genug, um wirkungsvoll vor Erosion zu schützen. Buchweizen und Mungo (Schwarzsamen, Ram-tillkraut) haben in Begrünungs-mischungen vor allem in den ersten Wochen nach dem Anbau ihre Bedeutung, weil sie schnell und sicher aufgehen. Da sie aber schon bei wenigen Minusgraden abfrieren, bede-cken sie den Boden im Spät-herbst nur noch wenig.Deutlich mehr Pflanzenmasse können Leguminosen bilden. Be-sonders die kleinkörnigen Kleear-ten, wie Alexandriner- und Per-serklee müssen spätestens Mitte August angebaut sein. Großkör-nige Leguminosen wie Erbsen,

Wicken, Platterbsen oder Acker-bohne zeigen ein dichtes, mittel tief reichendes Wurzelsystem, das den Boden sehr gut struktu-riert hinterlässt. Bei frühem An-bau ist auch mit einer Stickstoff-fixierung zu rechnen. Bei Acker-

bohne als Mischungspartner ist zu beachten, dass man diese tie-fer ablegen muss. Da die wenigs-ten Betriebe die Möglichkeit ha-ben, zwei unterschiedliche Saat-tiefen in einem Arbeitsgang zu gewährleisten, bietet es sich an, die Ackerbohne mit dem Dün-gerstreuer auszustreuen und die restlichen (Fein)Sämereien mit herkömmlicher Technik auszu-bringen.

phacelia in fast alle Kulturen leicht zu integrieren

Phacelia ist eine Kultur, die in fast alle bei uns gängigen Fruchtfol-gen integriert werden kann. Vor-behalte gibt es bei Phacelia vor Zuckerrüben unter feuchten Be-dingungen hinsichtlich Befall mit Rhizoctonia. Die Pflanzenrück-stände lassen sich im Frühjahr leicht bearbeiten und bieten ein sehr gutes Saatbett für alle Folge-kulturen. Das verzweigte Wurzel-netz hinterlässt einen krümeligen

| 24 | die Landwirtschaft

Pflanzenbau Juni 2014

Für viele Landwirte ist der An-bau von Begrünungsmischun-gen ohnehin bereits Standard, um die vielfältigen Anforderun-gen zu erfüllen. Durch die Zu-fuhr von organischer Substanz soll die entstehende Mulchauf-lage als Erosionsschutz dienen.

Für eine optimale Bodenstruk-tur muss die Begrünung eine gute Durchwurzelung erreichen und den Boden möglichst lan-ge bedecken. Dafür braucht es aber eine entsprechende oberirdische Pflanzenmasse. Unter trockenen Bedingungen besteht jedoch die Sorge, dass die Begrünung zu viel Wasser verbraucht, das der Folgekultur fehlen kann. Negative Einflüsse auf Krankheitsbefall im Rahmen der Fruchtfolge sollen ebenfalls vermieden werden.

Anforderungen

Mit dem kommenden Herbstantrag wird die Beantragung der ÖPUL-Maßnahme „Biologische Wirtschafts-weise“ wieder möglich sein.

bio KontroLLvertrag bereits vor beginn der getreideernte abschLiessen

Interesse an einer Umstellung?

Austria Bio Garantie www.abg.atSGS Austria www.sgs-kontrolle.atBIOS www.bios-kontrolle.atLACON www.lacon-institut.com SLK www.slk.at

Ab dem Kontrollvertragsdatum muss der Betrieb die Richtlinien des Biolandbaus einhalten und entsprechende Aufzeichnun-gen führen. In der Folge wird der Betrieb jährlich mindestens einmal von seiner Kontrollfirma kontrolliert.

Ackerbaubetriebe mit Interes-se an einer Umstellung auf Bio sollten jetzt alle Informations-möglichkeiten nutzen und den Biokontrollvertrag bereits vor Beginn der Getreideernte ab-schließen.

Jährliche Betriebskontrollen im Biolandbau

Um als Biobetrieb für die Pro-duktvermarktung und für ÖPUL anerkannt zu werden, muss man einen Kontrollvertrag mit einer privaten Kontrollstelle abschlie-ßen. Für die Biokontrolle in Nie-derösterreich sind folgende Kon-trollstellen akkreditiert:

Umstellungsfristen für Ackerflächen

Kontrollvertragsdatum anbau ernte = u anbau ernte = u anbau ernte = bio

12 monate

24 monate

wie schließt man einen Kont-rollvertrag ab?

Einen Kontrollvertrag kann man telefonisch bei einer der ange-führten Kontrollfirmen anfor-dern. In der Regel schickt die Kontrollfirma zusätzlich ein Info-paket zu, in dem die wesentli-chen Punkte erklärt sind, die im Zusammenhang mit der Biokon-

trolle zu beachten sind. Das Aus-stellungsdatum des Kontrollver-trages markiert den Beginn der Umstellungszeit.

umstellungszeiten muss man einhalten

Bevor Produkte aus Bioanbau vermarktet werden können, müssen Flächen und Tiere eine

Page 25: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 Pflanzenbau

die Landwirtschaft | 25 |

in mischungen nutzt man die vorteile meh-rerer Kulturen.

lk-BeratungBeratung, die Werte schafft

lk-BeratungBeratung, die Werte schafft

Pflanzenbau aktuell

Mehr Beratungsangebote unter:www.lk-noe.at/beratungskatalog

Ihre Situation: Sie betreiben Ackerbau mit mehreren Kulturarten. Es ist schwierig aus der Fülle von Information die für Sie wesentlichen betreffend Produktion und Vermarktung herauszu-finden.

Unser Angebot für Sie: Unsere Fachreferenten filtern und bewerten laufend die aktuell für Sie relevanten Informationen und bereiten diese kompakt und verständlich auf. Sie erhalten während des ganzen Jahres übersichtliche Nachrichten per E-Mail und SMS zu Düngung, Pflanzenschutz, Sorten, Vertragsmöglichkeiten, Preisentwicklungen usw.

Ihr Nutzen: Punktgenaue, kompakte und firmen-unabhängige Information.

Kostenbeitrag: 25 Euro pro Jahr

Ihr Ansprechpartner: Pflanzenbauberater Ihrer Bezirksbauernkammer

Kurz gefasstBei der Anlage von Begrünun-gen ist die Verwendung von mehreren Mischungspartnern nicht nur eine förderungsrele-vante Voraussetzung, sondern auch pflanzenbaulich sinnvoll, um die vielfältigen Aufgaben zu erfüllen.

Nutzen Sie Ihre ChanceBIOS – IHR PARTNER FÜR DIE BIO-ZERTIFIZIERUNG

Objektiv & Kompetent

Wir kontrollieren nach folgenden Richtlinien:

� BIO AUSTRIAplus Projektstandards

� Codex-Betriebe EU-VO (834/2007)� Demeter� AMA-Biozeichen� Gentechnikfrei

Unsere bäuerlichen Kunden liefern an Getreideübernahmestellen,Molkereien, Bio-Fach- undGroßhandel. Wir zertifizieren auchVerarbeiter und Importbetriebe.

Überzeugen Sie sich von den BIOS-LeistungenWir informieren Sie gerne! (Bio-Einstieg, Kontrollstellen-Wechsel)

A-4552 Wartberg, Feyregg 39Tel.: 07587/7178 Fax: DW 11E-Mail: [email protected]: www.bios-kontrolle.at

bios_inserat_a6_hoch_2010.qxp 27.07.2010 12:55 Uhr Seite 1

Sie erreichen uns unter +43 (0) 2262 / 67 22 12 60. Mehr Information auch auf www.bioeinstieg.at oder www.abg.at, Austria Bio Garantie GmbH, 2202 Enzersfeld im Weinviertel

BIO-interessiert?Zeit für den Einstieg im Ackerbau!

Sie erreichen uns unter +43 (0) 2262 / 67 22 12 60. Mehr Information auch auf www.bioeinstieg.atoder www.abg.at, Austria Bio Garantie GmbH, 2202 Enzersfeld im Weinviertel

BIO-interessiert?Zeit für den Einstieg im Ackerbau!

Umstellungszeit durchlaufen. Die Umstellungszeit beginnt mit dem Abschluss eines Kontroll-vertrages. Die folgende Abbil-dung zeigt die zu berücksichti-genden Fristen für Ackerflächen.Alles was zwölf Monate nach dem Abschluss des Kontrollver-trages geerntet wird, ist als Um-stellerware (U) vermarktbar. Das Erntegut jener Kulturen, die 24 Monate nach dem Abschluss des Kontrollvertrages angebaut werden, ist als anerkannte Bio-ware (BIO) vermarktbar.

Für Ackerbaubetriebe ist also ein Kontrollvertragsabschluss vor Beginn der Getreideern-te sinnvoll, um die Ernte des

nächsten Jahres als „Umsteller-ware“ vermarkten zu können. Umstellerware kann in der Bio-fütterung eingesetzt werden.

bio und ÖpuL?

Der Abschluss eines Kontroll-vertrages bedeutet noch keine ÖPUL-Verpflichtung. Beach-ten Sie in dem Zusammenhang die ÖPUL-Infoveranstaltungen der Bezirksbauernkammern im Sommer und Herbst dieses Jah-res.

Di MARtiN FiScHL Ref. Ackerbau und Grünland tel. 05 0259 22112 [email protected]

Boden, obwohl die Wurzelmasse geringer ist als bei Senf und Öl-rettich. Für ein gutes Gelingen der Begrünung mit Phacelia ist ent-scheidend, dass der Bestand eine Wuchshöhe von mindestens 30 bis 40 Zentimetern er-reicht, um sicher ab-zufrieren. Damit diese Entwicklung erreicht werden kann, darf man sie nur bis spätestens Ende August anbau-en. Daneben gibt es noch eine Reihe weite-rer Kulturen, wie zum Beispiel Öl-lein, Ringelblume und Gräser, mit denen man die Vielfalt in der Be-grünung erhöhen kann. Wie sich die jeweilige Mischung zusam-mensetzen kann, ist auch von der Fruchtfolge abhängig. Rapsinten-sive Betriebe sollten den Anteil an Kreuzblütlern in der Begrünung nicht zu hoch wählen. Auch die Nachfolgekultur will berücksich-tigt werden.

Bodenbedeckung in hanglagen

Bei Reihenkulturen in Hang-lagen richtet sich die Auswahl der Begrünungskulturen nach

der Bodenbedeckung. Etwa 30 Prozent Bo-denbedeckung sind notwendig, damit die Erosion um die Hälf-te reduzieren kann. Technisch sind die Sä-geräte mittlerweile in der Lage, auch bei hö-

heren Mulchmengen eine exakte Saat zu erreichen.

Früh anbauen

Eine flächendeckende Begrü-nung, die Unkraut und Ausfall-getreide unterdrückt, Schutz vor Erosion und Auswaschung bie-ten soll, muss früh genug ange-baut werden. Je nach betriebli-cher Situation und klimatischen Bedingungen wird der dafür ge-

eignete Zeitpunkt in der ersten Augusthälfte, spätestens jedoch Ende August, liegen.

weitere informationen

Diese Ausführungen beziehen sich auf die Maßnahme „Begrü-nung von Ackerflächen – Zwi-schenfruchtanbau“. Genauere In-formationen zu den Förderungs-voraussetzungen dieser Maßnah-me und zum System Immergrün werden in einer Sondernummer des BBK-Rundschreibens enthal-ten sein.

DR. JoSEF WASNER Ref. Ackerbau und Grünland tel. 05 0259 22134 [email protected]

Page 26: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 26 | die Landwirtschaft

bio Juni 2014

Feldbegehungen

für bio-intereSSierteDie LK NÖ veranstaltet in Zusammenarbeit mit BioAustria Niederös-terreich für Umstellungsinteressierte mit Informationsbedarf Feldbe-gehungen auf Biobetrieben und informiert über Chancen und Risiken am Biomarkt. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich. Folgende Termine stehen zur Auswahl:2. Juni, Beginn: 15.00 Uhr Michaela und Franz Baminger

Groß Burgstall 27, 3580 Horn3. Juni, Beginn: 18.00 Uhr Christian Skohautil

Weinberg 4, 4303 Sankt Pantaleon-Erla4. Juni, Beginn: 18.00 Uhr Franz Rafetzeder

Wechling 18, 3250 Wieselburg5. Juni, Beginn: 15.00 Uhr Johannes Mayer

Obere Hauptstraße 7, 2253 Weikendorf6. Juni, Beginn: 15.00 Uhr Martin Preineder

Frohsdorf, Hauptstraße 25, 2821 Lanzenkirchen.

Ein herzliches Dankeschön an die Betriebsleiter, die ihre Betriebe für diesen Zweck öffnen!

In NÖ werden etwa 14 Prozent der Acker- und 25 Prozent der Dauergrünlandflächen nach bio-logischen Kriterien bewirtschaf-tet. Die Bio-Landwirtschaft ist ein Produktionsverfahren, das rechtlich in der EU-Bio-Verord-nung definiert ist. Diese regelt die gesamte Wertschöpfungsket-

Mit Bio in die Zukunft

dLg feldtage 2014Die DLG-Feldtage vom 17. bis 19. Juni bieten auf dem Gelände des Internationalen DLG-Pflan-zenbauzentrums in Bernburg-Strenzfeld (Sachsen-Anhalt) den Pflanzenbauprofis wichtige Orientierung über Sorten und Saatgut, über Düngung und Pflanzenschutz sowie über Fragen des Pflanzenbaumanage-ments. Im Fokus stehen Boden-bearbeitung, automatisches Lenken und Vorgewendema-nagement, Präzisionspflanzen-schutz in Flächenkulturen sowie Sensortechnik und Mineraldün-gerstreuer für die bestandsopti-mierte Düngung – 59 Gespanne gehen an den Start. An allen drei Veranstaltungstagen finden Maschinenvorführungen statt. In diesem Jahr stehen die tief wendende und nicht wenden-de Bodenbearbeitung, das automatisierte Lenken und das Vorgewendemanagement bei Traktoren, der Präzisionspflan-zenschutz in Flächenkulturen mit Anhängespritzen und Selbst-fahrern sowie erstmalig die Sensortechnik und Mineraldün-gerstreuer für die bestandsopti-mierte Düngung im Mittelpunkt. Alle namhaften Hersteller sind vertreten. Weitere Informationen unter www.dlg-feldtage.de.

te von der Erzeugung, Verarbei-tung, Etikettierung bis hin zu Ver-marktung und Kontrolle. Der Bio-Markt Österreichs gehört zu den führenden und höchst entwickel-ten der Welt. Weltweit steigt der Umsatz mit Bio-Produkten stetig. Für interessierte Betriebe stellt die biologische Landwirtschaft

daher eine interessante und zukunftsfähige Perspektive dar.

Bio-Landbau statt Öko-punkte?

Nachdem die ÖPUL-Förder-maßnahme „Ökopunkte“ nicht mehr weitergeführt wird, bietet der Bio-Landbau eine interes-sante Möglichkeit, sich die öko-logischen Leistungen am eige-nen Betrieb weiterhin abgelten zu lassen. Der günstigste Zeit-punkt, auf Bio-Ackerbau umzu-stellen, ist vor der Getreideern-te, siehe Beitrag „Interesse an einer Umstellung?“ auf Seite 24.

wir unterstützen Sie gerne

Unser BIO AUSTRIA-Landes-büro ist Anlaufstelle für Ihre Anliegen zu allen Themen rund um den Biolandbau. Im direk-ten Gespräch erhalten Sie allge-meine Informationen zur Um-stellung, für spezielle Fragen stehen Ihnen Berater für Acker-bau, Sonderkulturen, Grünland sowie Rinder- und Schweine-haltung zur Verfügung. Wir sind erreichbar unter 02742/90833 oder [email protected].

Im Internet finden Sie uns unter www.bio-austria.at/noe.

DR. SoNJA WLcEk, Bio AuStRiA NÖ uND WiEN

Mit Beginn des neuen ÖPUL im kommenden Jahr ist der Einstieg in die Maßnahme „Biologische Landwirtschaft“ wieder möglich.

lk-BeratungBeratung, die Werte schafft

lk-BeratungBeratung, die Werte schafft

Bio-UmstellungsberatungSpezialmodul: Tierhaltung

Mehr Beratungsangebote unter:www.lk-noe.at/beratungskatalog

Ihre Situation: Sie bewirtschaften Ihren Betrieb derzeit konventionell und sind an einer Umstellung auf Biolandbau interessiert. Sie haben sich bereits über die biologische Wirtschaftsweise informiert und möchten jetzt tiefer gehende Infos erhalten.

Unser Angebot für Sie: Wir zeigen Ihnen den betrieblichen Handlungsbedarf sowie Entwick-lungsmöglichkeiten in der Tierhaltung, in Bezug auf die biologische Bewirtschaftung, auf.

Ihr Nutzen: Sie sind optimal auf eine Biokont-rolle vorbereitet. Sie erhalten von uns einen auf Ihren Betrieb abgestimmten Maßnahmenplan für eine erfolgreiche Umstellung auf Biolandbau.

Kostenbeitrag: 60 Euro, 30 Euro Hofpauschale bei Beratung am HofBeratungsort: am HofIhr Ansprechpartner: Stefan Mader,Tel. 05 0259 23406 oder DI Magdalena Tamtögl,Tel. 05 0259 23204

Foto

: LK

/Fis

chl

Page 27: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 milchwirtschaft

die Landwirtschaft | 27 |

mindestens eine Untersuchung der Anlieferungsmilch auf das Freisein von Hemmstoffen vorge-schrieben.

maßnahmen nach einer Kontamination

Sind Hemmstoffe in die Anliefe-rungsmilch gelangt, zum Beispiel durch irrtümliche Melkung, nicht verhinderte Verschleppung oder Vermischung, darf man die ge-samte kontaminierte Milch nicht abliefern. Ist die kontaminierte Milch bereits vom Milchsammel-wagen angenommen worden, muss man umgehend den Fahrer des Sammelwagens und die zu-ständige Molkerei informieren, damit entsprechende Maßnah-men eingeleitet werden können.

Foi FRANz GRoiSSMAyER Ref. Milchwirtschaft tel. 05 0259 23302 [email protected]

ten („Trockensteller“) behandelt wurden, ist die Milch stets vor der Anlieferung auch auf Hemmstof-fe zu untersuchen.

Zusätzliches eimermelkzeug

Der Einsatz eines Sicherheits-melkdeckels wird empfohlen. Er ist im Handel erhältlich. Bei Rohr-melkanlagen muss man in den Ei-mer und nicht in die Melkleitung melken. Dabei ist der Melkeimer an die Vakuumleitung und nicht an die Melkleitung anzuschlie-ßen.Für das Melken von Kühen, deren Milch nicht verkauft oder verzehrt werden darf, sollte stets ein zusätz-liches, technisch und hygienisch einwandfreies Eimermelkzeug benutzt werden. Dazu zählt zum Beispiel hemmstoffhaltige Milch, veränderte Milch und Biestmilch. Melkeinheiten und Milchgeschirr muss man nach jedem Melken antibiotikabehandelter Kühe mit mindestens 50° C warmem Was-ser und Reinigungsmittel gründ-lich reinigen und nachspülen.Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Konsumenten monatlich

Antibiotika gezielt einsetzen und Kühe markieren

Antibiotika darf man nur ge-zielt und nach Anweisung des Tierarztes einsetzen. Behandel-te Kühe muss man gut sichtbar und dauerhaft kennzeichnen, am besten mit Fesselband an beiden Beinen. Dazu gehören auch Tie-re, die man mit Langzeitmedika-menten trockengestellt hat.Die Wartezeiten für die Milchab-lieferung muss man unbedingt einhalten. Der Tierarzt weiß über die genauen Wartezeiten Bescheid und obliegt der Mit-teilungspflicht. Die Wartezeiten gelten immer für das Gesamtge-melk. Informieren Sie alle im Stall tätigen Personen über Behand-lungen von Tieren, deren Kenn-zeichnung und die Wartezeit.

behandelte Kühe zuletzt melken

Behandelte Kühe muss man un-abhängig von der Art der Melkan-lage zuletzt melken. Kalben Kühe vorzeitig ab, die beim Trocken-stellen oder in der Trockensteh-zeit mit Langzeitmedikamen-

Mehr über Maßnahmen, die Hemmstoffe in der Anlieferungsmilch wirkungsvoll verhindern und was man tun muss, wenn Milch bereits kontaminiert ist, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Kontaminierte miLch wird in einen extra

Eimer gemolken Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

VorSicht beim einsatz von antibiotiKa bei KranKen eutern

Hemmstoffe in Milch vermeiden

Die Milchqualität wurde in den letzten Jahren auf ein hervorragendes Niveau angehoben. Ebenso wurden bei der Eutergesundheit entschei-dende Fortschritte gemacht.Trotzdem kann es immer wieder zu Eutererkrankungen kommen. Bei den dann notwendigen Behandlungen müssen unter anderem Antibio-tika eingesetzt werden, die zu Rückständen in der Milch führen können, wenn man die entsprechenden Vorsichtsmaßnahmen nicht strikt be-achtet.Solche Rückstände muss man nicht nur aus Sicht des Konsumenten-schutzes vermeiden. Es entstehen der Milchwirtschaft durch Hemm-stoffe in der Verarbeitungsmilch auch enorme wirtschaftliche Schäden aufgrund von Produktionsstörungen, die bis hin zum völligen Produk-tionsausfall gehen können.

Antibiotika

Beratungsprodukte im Bereich Milchwirtschaft:Milchwirtschafts-CheckEutergesundheitsmanage-

mentMelkanlagen – Technische

AusstattungTrinkwasseranlagen – Sanie-

rung und DesinfektionDirektvermarktung – Milch-

produkte spezialArbeitskreis Milch

Beratung

Page 28: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 28 | die Landwirtschaft

tierhaltung Juni 2014

stellung von Antibiogrammen, um die Resistenz oder Wirksam-keit der Antibiotika zu bestim-men, wird ebenfalls angeboten.Manche Infektionserreger kön-nen durch gezielte Ausmerzver-fahren aus einer Tierpopulation längerfristig entfernt werden. Das ist dem NÖ TGD beim Virus der Bovinen Virusdiarrhoe (BVD) und bei dem Erreger der Schnüf-felkrankheit der Schweine gelun-gen. Der NÖ TGD hat als erster mit der Einführung des schwedi-schen BVD Ausmerzprogrammes in Österreich begonnen.

untersuchungsmöglichkeiten auf www.noe-tgd.at

Die Untersuchungsmöglichkei-ten sind auf der Homepage des NÖ TGD auf www.noe-tgd.at ersichtlich. Spezielle Fragen be-antwortet die Geschäftsführung unter Tel. 02742/9005-12750 oder die Prüfleiterin des La-bors Elfriede Wilhelm unter Tel. 02782 84109 16.

ein diagnostisches Labor etab-liert, um kostenlose oder kos-tengünstige moderne Analysen anzubieten. Die Untersuchungs-arten werden im laufenden Dia-log mit den Tierärzten sowie den Zucht- und Vermarktungsver-bänden ausgewählt. Die am häu-figsten verwendete Methode ist der Nachweis der spezifischen Antikörper, die vom Tier nach einer Infektion mit einem be-stimmten Erreger gebildet wer-den. Diese für jeden Erreger ty-pischen Antikörper sind im Blut und in der Milch, im Fleischsaft oder im Speichel nachweisbar.

In geeigneten Geräten vermeh-ren sich Genabschnitte von In-fektionserregern durch eine Ket-tenreaktion extrem schnell, so-dass sie leicht nachweisbar sind. Damit kann auch ein kleineres Labor, wie jenes des TGD, viele Infektionserreger diagnostizie-ren, deren Nachweis früher nur in Speziallabors möglich war. Die Anzucht von Bakterien auf geeig-neten Nährmedien und die Er-

Trotz optimaler Fütterung und Haltung können Krankheitserreger den Nutztieren zusetzen. Wie das vete-rinärdiagnostische Labor Landwirte beim Erkennen und Behandeln von Krankheiten unterstützen kann, können Sie hier nachlesen.

Damit Infektionserreger keinen oder weniger Schaden anrichten, kann der Landwirt die Biosicher-heit verbessern, zum Beispiel mitQuarantänestallungen für Zu-

kauftiere,Reinigung und Desinfektion, Insekten- und Schädlingsbe-

kämpfung,der Ausmerzung von chro-

nisch kranken Tieren,getrennter Aufstallung von

empfindlichen Jungtieren,der Verringerung der Anzahl

der Tiere pro Gruppe,erregerspezifischen Ausmerz-

programmen,der gezielten Anwendung von

antiinfektiösen Arzneimitteln und spezifischen Impfpro-grammen.

nachweis für gezieltes Vorgehen

Um gezielt gegen Viren, Bakte-rien, Pilzen oder Parasiten vorge-hen zu können, ist ihr Nachweis notwendig. Dazu wurde gleich-zeitig mit der Gründung des NÖ Tiergesundheitsdienstes (TGD)

VeterinärdiagnoStiScheS Labor im dienste der tiergesundheit

Den Erregern auf der Spur

gS pandoraS tÖchter, im Bild Senta, begeis-tern mit Milchmenge und hohen Milchinhaltsstof-fen. Die Jungkühe sind rahmig und umsatzbetont mit genügend Entwicklungspotential. Foto: NÖ Genetik

Stier des Monats

GS PANDORA – BEGEISTERT AUF GANZER LINIEDer mit großem Abstand beste Neueinsteiger ist GS PANDORA. Er hat mit Vater GS Polari eine alternative väterliche Abstammung, was ihn als neuen Nachkommen geprüften Vererber noch interessanter macht. GS PANDORA ist frei von sämtlichen Erbfehlern. Mutter IMOLA ist eine leistungsstarke Winnipeg-Tochter mit über-durchschnittlicher Euterqualität. GS PANDORA

übertrifft seine genomische Vorschätzung in der Milchleistung und vor allem in der Euterqualität und unterstreicht die Wertigkeit des Genpools

der I-Linie. In der Fitness liegen seine Zuchtwerte in den Merkmalen Nutzungsdauer, Persistenz, Melkbarkeit, Eutergesundheit, Zellzahl und Fruchtbarkeit im positiven Bereich.Die größte Stärke von GS PANDORA ist die ex-zellente Becken- und Fundamentvererbung. Die Euter sind hinsichtlich Volumen, Aufhängung, Zentralband und Strichstellung im gewünschten Bereich. GS PANDORA ist ein interessanter Anpaa-rungspartner für GS Rau und GS Rumgo Töchter. ERNSt GRABNER, NÖ GENEtik

Die NÖ LK, die NÖ Tierärzte-kammer und die NÖ Veterinär-verwaltung gründeten 1996 den NÖ Tiergesundheitsdienst. Die Ziele des gemeinnützigen Ver-eins sind die Aufrechterhaltung und Verbesserung der Tierge-sundheit, um den Einsatz von Arzneimitteln zu verringern. Eine freiwillige, vertraglich gesicherte Zusammenarbeit zwischen Tierhaltern und Tier-ärzten ist die Grundlage, um die Ziele zu erreichen. Derzeit sind rund 7.490 Landwirte und 270 Tierärzte Mitglieder im NÖ Tier-gesundheitsdienst.

KontaktLabor des Vereins zur Förderung der Veterinärmedizinischen Labordiagnostik (VFL) beim NÖ TiergesundheitsdienstSchillerring 13 3130 Herzogenburg Tel. 0278284109 Telefax 2782 8103520

zahlen und Fakten

Page 29: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 tierhaltung

die Landwirtschaft | 29 |

fruchtbarKeitSmanagement ProbLeme, auswirKungen, LÖsungen

Schnelltest gibt rasch Antwort

den Kontrollassistenten an. Inte-ressenten können ab sofort über den Kontrollassistenten des LKV NÖ die benötigten Probenröhr-chen und Einsendeformula-re beziehen und die gezogenen Milchproben über die bestehen-de Probenlogistik des LKV kos-tengünstig einsenden.

günstiges Service

Durch die enge Zusammen-arbeit von TGD und LKV in NÖ ist es möglich, dieses Service zum Preis von sieben Euro in-klusive Umsatzsteuer und Pro-beneinsendung über den LKV anzubieten. Bei Interesse wen-den Sie sich bitte an Ihren Kont-rollassistenten des LKV NÖ oder per e-mail an [email protected] Labortests sollen bei der Tierbeobachtung unterstützen und können eine Untersuchung der Kuh mittels Ultraschall oder rektal nicht ersetzen.

Di kARL zottL, LkV NÖ, www.lkv-service.at DR. WiGBERt RoSSMANitH, tGD Niederösterreich

geführt wird. Damit vermeidet man, dass stoffwechselbedingte Glykoprotein-Restmengen der letzten Trächtigkeit das Ergebnis verfälschen.Der LKV bietet als Service für seine Mitglieder die Probenwei-terleitung an den TGD durch

Besamungserfolg erlauben. Mit einem Progesterontest kann man zum Beispiel nicht träch-tige Kühe bereits nach 21 Tagen erkennen.

Neu – mit Milchprobe

Neu ist die Möglichkeit, aus einer Milchprobe die wahrscheinliche Trächtigkeit unabhängig vom Zyklus der Kuh nachzuweisen.. Der neue Test kann 35 Tage nach einer erfolgten Besamung die Nichtträchtigkeit nachweisen. Im Gegensatz zu anderen Tests wird ein bestimmtes Glykopro-tein in der Milch nachgewiesen, das nur bei trächtigen Tieren vorhanden ist. Für die richti-ge Interpretation des Ergebnis-ses ist auch darauf zu achten, dass der Test erst nach dem 60. Tag nach der Abkalbung durch-

Aktives Fruchtbarkeitsmanage-ment ist die Voraussetzung, um die Milchkuhherde gesund und produktiv zu halten. Kennzah-len und Laboruntersuchungen helfen dabei, die Situation rich-tig einzuschätzen und rasch die richtigen Schritte einzulei-ten. Nur einige Minuten Beob-achtungszeit, zum Beispiel beim Futter Nachschieben, sind bares Geld wert, zeigen doch die Kühe die Brunstsymptome am besten wenn die Herde ungestört ist.Jede übersehene Brunst kostet drei Wochen Zwischenkalbezeit und erhöht Rastzeit und Service-periode. Zum Festhalten jeder beobachteten Brunst bieten sich die App RDV mobil, der Wochen-laner im RDV4M und der Brunst-kalender an.

Fehler bei der Besamung

Passt der Zeitpunkt? Treten bei der Besamung selbst unerwar-tete Beobachtungen auf, die sich negativ auf das Ergebnis auswir-ken können? Der Erfahrungs-wert, dass in der Früh das Tier auf andere Kühe aufreitet und am Abend besamt wird, passt in der Praxis sehr gut zum optima-len Besamungszeitpunkt.Kommen Kühe öfters erst nach drei Monaten in die Brunst, kann die Besamung durchaus erfolg-reich gewesen sein, aber der Em-bryo ist früh wieder abgestorben. Hier muss der Tierarzt abklären, wo die Ursachen liegen könnten, zum Beispiel bei großen Abstän-den zwischen Rastzeit und Ser-viceperiode.

Um die Tierbeobachtung zu unterstützen, kann man ver-schiedene Verfahren heranzie-hen, die Rückschlüsse auf den

Mehr über die Faktoren, die eine erfolgreiche Besamung verlangt und wie man genau und früh eine Träch-tigkeit nachweisen kann, erfahren Sie im folgenden Beitrag.

SchneLLteSt mit miLchprobe Zum genauen und frühzeitigen Nachweis der Trächtigkeit bieten der NÖ Tiergesundheitsdienst und der LKV Niederösterreich einen neuen Milchtest an, mit dem man die eingetretene Trächtigkeit bereits 35 Tage nach einer erfolgten Besamung nachweisen kann. Foto: LKV NÖ

KaLKuLationSprogramm Zur brunStbeobach-tung, brunStSynchroniSation und KoSten-ermittLung einer VerSäumten brunStDieses einfach zu handhabende Programm ermöglicht dem Milchviehhalter, die für seinen Betrieb günstigste Methode der Brunstbeobachtung und Brunstsynchronisation zu ermit-teln. Der Nutzer kann eigene Betriebsdaten in die Berechnung einfließen lassen und zudem auf Basis seiner Leistungsdaten die Kosten einer versäumten Brunst berechnen. Erschienen im dlg-verlag unter ISBN CD-Fruchtbarkeit um 14,90 Euro.

cD-tipp

Page 30: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 30 | die Landwirtschaft

tierhaltung Juni 2014

eLeKtroniScher LieferSchein Für rinder im ama-rindernet

Neues und Praktisches von eLISADie Verpflichtung, das Lieferschein-Beiblatt beim Transport mitzuführen, entfällt. Mehr über den genauen Ablauf erfahren Sie im folgenden Beitrag.

Nach einem Jahr Einsatz wurde der elektronische Lieferschein eva-luiert. Nun reagiert man endlich auf die Forderung der LK und der Klassifizierungsdienste und hat die Verpflichtung zum Mitführen des Beiblattes zum Lieferschein beim Transport aufgehoben. Das Beiblatt zum eLISA-Lieferschein ist weiterhin beim Abschluss der Lieferscheinerfassung mit auszu-drucken, verbleibt jedoch nach der Unterschrift aller bei der Verla-dung anwesender Geschäftspart-ner, wie Transporteur und/oder Viehhändler, beim abgebenden

Landwirt und ist mit dem Origi-nal des Lieferscheins abzulegen. Die vollständig unterschriebenen restlichen Lieferscheinexemplare begleiten den Transport bis zum Käufer oder Schlachtbetrieb.

Layout, Aufbewahrung und Abmeldung

Werden Tiere zur Schlachtung verbracht, muss man zwingend das „BOS“-Layout auswählen, da-mit eine ordnungsgemäße Rind-fleischkennzeichnung möglich ist. Weiters muss der Landwirt ein Exemplar des unterzeichneten

Lieferscheins sowie das Beiblatt zumindest fünf Jahre in ausge-druckter Form aufbewahren.Die Verwendung des elektroni-schen Lieferscheins ersetzt jedoch nicht die Abmeldung der Tiere in der Rinderdatenbank.Ausführliche Informationen zur Verwendung finden Sie unter www.eama.at.

iNG. StEFAN MADER, BA Ref. Qualitätssicherung tel. 05 0259 23406 [email protected]

Hat eine Kuh ein gesundes Kalb zur Welt gebracht und der Start in die neue Laktation ist ge-glückt, zählt es zu den großen Herausforderungen, das Tier wieder erfolgreich zu besamen. Es gibt viele Einflüsse, die man beachten muss, damit die Kuh wieder trächtig wird.Der LKV Tagesbericht liefert dem Mitglied wertvolle Kenn-zahlen, die ihm helfen, den

Fruchtbarkeitsstatus seiner Herde richtig einzuschätzen und die Situation gegebenen-falls zu verbessern. Die Rastzeit ist die Zeit von der Kalbung bis zur ersten Belegung und soll-te zwischen 45 und 80 Tagen liegen. Sie ist in der Betriebs-datenzusammenfassung zu je-dem Tier aufgelistet. Als zweite Kennzahl dient die Servicepe-riode (SP), die am Tagesbericht

gleich neben der Rastzeit ange-druckt ist. Dies ist die Zeit von der Abkalbung bis zur Trächtig-keit des Tieres.Im Idealfall sind Rastzeit und Serviceperiode die gleiche Zahl, und zwar dann, wenn beim Tier die erste Belegung schon zur Trächtigkeit geführt hat. Die Serviceperiode sollte 100 Tage nicht überschreiten, da sonst das Tier bis zum Trockenstellen

unnötig viele Melktage erlangt. Dies birgt das Risiko des Verfet-tens. Andererseits erreicht das Tier bei zu kurzer Servicepe-riode von unter 60 Tagen meist keine volle Laktation, also eine Standardlaktation mit 305 Ta-gen.

iNG. MARtiN GEHRiNGER LkV NÖ www.lkv-service.at

LKV-Kennzahlen helfen, den Fruchtbarkeitsstatus der eigenen Herde richtig einzuschätzen und bei Bedarf den Status zu verbessern. Mehr über die Kennzahlen im folgenden Beitrag.

LKV KennzahL des monats – FruchtbarKeitsKennzahLen

Rastzeit und Serviceperiode

der LKV tageSbericht listet als wertvolle Kennzahlen die Rastzeit (Rast) und die Serviceperiode (SP), auf, die am Tagesbericht gleich neben der Rastzeit angedruckt ist. Foto: LKV

betriebsdatenübersicht und FruchtbarkeitTier Nr.

Name Abkalbung Belegung und Belegstier Leistungsdaten

Rasse LebensnummerLakt.

Eka/ZkzAbk.dat.Rast/SP

Bel.datumStiername

Sollkalb. GzwStiernummer

RM-kgMbk

lfd. LaktationStandardlaktation

2FL

STEFANIE 1 21.07.13 10.10.13(2) 27.07.14 130 FL 22,0 262 6.400 4,16 3,85 513

AT 955.670.918 26 Mo. 62/81 GS IHC AT 105.081.822

Einfacher Einstieg über www.eama.at mit Betriebs-nummer und PIN-Code. Im Register „RinderNET“ ist der Menüpunkt „Lieferschein-assistent“ auswählbar.

Schneller Zugriff auf die Betriebsdaten in der Rinder-datenbank.

Erledigung aller notwendigen Schritte beim Rinderverkauf über www.eama.at möglich.

Fehlervermeidung durch Übernahme der Daten aus der Rinderdatenbank und Plausibilitätsprüfungen.

Ausdruck des Lieferscheins auf handelsüblichen Dru-ckern möglich.

Vereinfachte Abgangsmel-dung über erstellte Liefer-scheine möglich.

eLiSA-Assistent

Page 31: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 tierhaltung

die Landwirtschaft | 31 |

zeichnungen haben die Substanz, die Menge, den Zeitpunkt und die Art der Behandlungen eben-so zu enthalten wie den Standort, die Anzahl der Völker und einen Hinweis auf eine eventuell ein-zuhaltende Wartezeit. Keine Ein-schränkungen gibt es für alle vor-sorgenden nicht medikamentö-sen und biotechnischen Verfah-ren zur Varroabekämpfung, wie die Drohnenbrutentnahme, die Totalbrutentnahme, das Bann-wabenverfahren oder die Fang-wabenmethode.

Quelle: AGES, Rechtslage Varroabekämpfungsmittel, Stand 6.5.2014.

iM Heidrun Singer www.carnica-singer.at

sogenannter Therapienotstand ein. Der Tierarzt kann dann ein, in einem anderen EU-Staat für Bienen zugelassenes Präparat entsprechend dem Arzneiwa-reneinfuhrgesetz importieren. Er kann aber auch eine magistra-le Zubereitung eines geeigneten Arzneimittels, wie Ameisen- und Milchsäure, in einer Apotheke anordnen. Das heißt, Ameisen-säure muss dann nach Arznei-buchqualität hergestellt werden.

tierarzt ist zu kontaktieren

Stets ist jedoch ein Tierarzt zu kontaktieren und die Behand-lungen sind vom Imker und vom behandelnden Tierarzt zu doku-mentieren. Diese Behandlungs-protokolle muss man fünf Jah-re lang aufbewahren. Diese Auf-

weise sollte der Stockbienenbe-fall Anfang Juni daher unter ein Prozent liegen, siehe auch unter www.honig.at.

Seit 1. Jänner nur mehr zugelassene mittel

Aufgrund der Änderung des Arz-neimittelrechts darf man seit 1. Jänner 2014 nur mehr zugelas-sene Tierarzneimittel im Bienen-volk anwenden. Für die Varroa-behandlung erlaubt sind derzeit mit Stand vom 6. Mai 2014 die „Thymolprodukte“ ApiLive VAR und Thymovar, die rezeptfrei in Apotheken, Drogerien und im Imkerfachhandel erhältlich sind und Apiguard, das rezept- und apothekenpflichtig ist.Ist eine Behandlung mit diesen Mitteln nicht möglich, so tritt ein

faLLen anfang Juni fünf bis zehn Milben pro Tag ab, ist der Zustand des Bienenvolkes bereits kritisch und daher schnellstmöglich nach der Honigraum-entnahme zu behandeln. Foto: www.carnica-singer.at

Mit der warmen Witterung im Frühjahr haben die Bienen sehr früh zu brüten begonnen, und mit der Brut vermehren sich auch die Varroamilben. Wann und wie man die Bienen am besten dagegen behandelt und welche Mittel erlaubt sind, darüber berichtet Imkermeisterin Heidrun Singer.

Durch Beobachten des natürli-chen Varroaabfalls kann man den ungefähren Varroabefall ermit-teln und rechtzeitig Gegenmaß-nahmen einleiten. Fallen Anfang Juni fünf bis zehn Milben pro Tag ab, ist der Zustand des Bienen-volkes bereits kritisch und daher schnellstmöglich nach der Ho-nigabnahme zu behandeln.

wie funktioniert die prozentdiagnose?

Alternativ zur Windeleinlagen-kontrolle empfiehlt die Grazer Imkerschule auch die Befallser-mittlung mittels der Prozentdia-gnose. Dazu entnimmt man zir-ka 300 Bienen, friert sie ein und zählt anschließend die Varroen aus, um so den Prozentbefall zu ermitteln. Finden sich zum Bei-spiel auf 300 Bienen 60 Varroen, so bedeutet dies einen Befall von 20 Prozent.Statt zu zählen, kann man die Bienen auch wiegen. Rund 10.000 Bienen ergeben ein Kilogramm, damit entsprechen 30 Gramm Bienen rund 300 Immen. Finden sich in der Bienenprobe neun Milben, so bedeutet dies einen Befallsgrad von drei Prozent. Auf-gerechnet auf das Bienenvolk mit rund 50.000 Bienen, befinden sich rund 1.500 Milben im Bie-nenvolk.

Gefahr des Zusammenbruchs

Da sich die Milbenpopulation pro Monat verdoppelt, während nach der Sommersonnenwende die Legetätigkeit der Königin be-reits wieder abnimmt, ist das Ri-siko gegeben, dass ein Volk zu-sammenbricht. Jedenfalls ist die Produktion gesunder Überwinte-rungsbienen gefährdet. Idealer-

VarroabefaLL erreicht heuer schneLL Kritische werte

Nach Honigernte rasch behandeln

Viele Tierärzte interessieren und engagieren sich nun ver-stärkt für Bienen. Erstmals werden auch Fachtierärzte für Bienen ausgebildet.Der Fachtierarzt für Bienen als Helfer und unterstützende Hand bei auftretenden Bienen-Gesundheitsproblemen, als Vermittler und „Übersetzer“ zwischen Imker, Behörden und Forschung ist in jedem Fall eine Bereicherung in der Imker- und Bienenlandschaft Österreichs.

Fachtierarzt für Bienen

Page 32: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 32 | die Landwirtschaft

tierhaltung Juni 2014

anton und renate haimberger separieren einmal pro Woche die Gülle und streuen den Feststoff mit dem Hoflader ein. Fotos: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

Seit Juni des Vorjahres testen die Kühe am Hum-plhof bei Amstetten die Einstreu, die aus der Gülle-grube kommt. Wie zufrieden die Kühe und Melker damit sind und wie sie die Einstreu gewinnen und anwenden, verrieten uns kürzlich Anton und Renate Haimberger.

sich über das System bei einer Exkursion informiert.

Vorher gestestet

„Danach haben wir uns einen Separator ausgeliehen und den Güllefeststoff als Ein-streu noch im alten Stall getes-tet. Das Ergebnis hat uns gut gefallen“, so die beiden. Die

„Zwei Tage nach dem Einstreu-en riecht das Material nach Walderde, nur anfangs spürt man einen leichten Güllege-ruch“, berichten Anton und Re-nate Haimberger, die mit dem Stallneubau vor gut einem Jahr auch auf Einstreumaterial set-zen, das sie durch Separieren der Gülle gewinnen. Sie haben

Kühe liegen gerne in der Ein-streu, die Gelenke sind frei von Abschürfungen oder Verletzungen, die Euter sind sauber und trocken. „Auch hy-gienisch gibt es überhaupt kei-ne Probleme. Der Zellzahlge-halt der Milch von rund 100.000 ist unverändert“, erklären Haim-bergers.

einmal pro woche

Etwa einmal pro Woche bringen sie den Güllefeststoff mit einer Schaufel mit Querförderband in die Liegeboxen und rechen das Material von Hand gleich. „Das machen wir eine Stunde vor dem Melken, wenn sich die Kühe im Wartebereich vor dem Melkstand

anton und renate haimberger streuen Liegeboxen mit güLLeFeststoFF ein

Neuer Einstreukreislauf spart Stroh

ideen erfahren neue exKursionsreihe startet am 23. Juni in amstetten

Eigene Sojabohnen für Rind und SchweinFür Fragen der Kulturführung bei Sojabohne, über ihre Verarbeitung bis zur Verfütterung an Rinder und Schweine hält diese Exkursionsreihe viele Antworten bereit.

Immer mehr Landwirte setzen mittlerweile die Sojabohne aus eigenem Anbau erfolgreich in der Fütterung ihrer Tiere ein. Mit der neuen Ideen erFAHREN-Exkur-sionsreihe „Eigener Soja für Rind und Schwein“ geben sie ihre Er-fahrungen an andere Berufskolle-gen weiter.Wie lässt sich die rohe Bohne am besten an Rinder verfüttern? Wo kann die Sojabohne zur Verfütte-rung an Schweine aufbereitet wer-den? Welche Sorten erzielen wo die besten Erträge? Worauf muss bei der Pflege der Kultur geachtet werden und wie lassen sich Fehler

vermeiden? Auf diese und andere Fragen erhalten die Teilnehmer der Exkursionsreihe Antworten. Mit den praktischen Erfahrungen zu verschiedenen Einsatzmöglich-keiten in der Verfütterung können noch mehr Betriebe die Versor-gung mit selbsterzeugten Eiweiß-futtermitteln verbessern und damit ihre Unabhängigkeit von Marktschwankungen erhöhen.

Die Exkursionsreihe zum The-ma „Eigener Soja für Rind und Schwein“ startet am 23. Juni in der BBK Amstetten. In einem ab-wechslungsreichen Mix aus fachli-

chem Input, Betriebsbesuchen bei erfahrenen Praktikern und kolle-gialem Austausch bekommen die Teilnehmer in zwei Tagen einen kompakten Überblick über die Anbauvoraussetzungen und Ein-satzmöglichkeiten von Sojabohne.Der Teilnehmerbeitrag für die Ver-anstaltung beträgt 30 Euro. Nähere Informationen und Anmeldungen in Ihrer Bezirksbauernkammer oder bei Carina Staminger unter Tel. 05 0259 25120

grünland ohne Kühe anmeldung noch möglich

Die in der letzten Ausgabe ange-

kündigte Exkursionsreihe „Grün-land ohne Kühe“ wurde verscho-ben. Anmeldungen für diese Veranstaltung im Raum Lilienfeld, bei der die Nutzungsmöglich-keiten von Wiesen und Weiden abseits der Milchkuhhaltung er-kundet werden, sind daher noch möglich.

Di MARiANNE pRipLAtA-HAckL iNG. RoBERt HÖLLERER Ref. Betriebswirtschaft tel. 05 0259 25111, DW 25122 [email protected] [email protected]

Page 33: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 tierhaltung

die Landwirtschaft | 33 |

aufhalten“, berichten die beiden. Sie planen, einen Rechen auf den Hoflader zu montieren und alle zwei Tage damit die Matratzen aufzulockern.

drei tage vor einstreuen separieren

Drei Tage dauert es, bis 20 Kubik-meter Einstreu produziert sind. „Vor dem Separieren rühren wir die Gülle rund 15 Minuten lang auf und lassen sie dann für zwei Stunden ruhen“, erklären Anton und Renate. „In dieser Zeit steigt längeres Stroh auf und stört die Separatorpumpe nicht mehr, weil sie vom Boden ansaugt.“ Haimbergers haben zu Beginn des Kreislaufes im Juni 2013 nur gehäckseltes Stroh eingestreut. Dieses „Stroh“ landet nun seit einem Jahr immer wieder in der Güllegrube und wird immer wie-der eingestreut.

immer das gleiche Stroh

„Bis jetzt hat es sich nicht verän-dert und auch die Gülleinhalts-

ze sind wir jetzt begeistert.“ Wie Haimberges Separatorgülle ein-setzen, können Sie in Ausgabe 04/14 auf Seite 59 nachlesen.

pAuLA pÖcHLAuER-kozEL

stoffe werden nicht beeinflusst, weil wir immer nur das gleiche Material entnehmen“, so Anton und Renate, die zugleich auch weniger Stroh zukaufen müs-sen, ein weiterer Grund, warum sie sich für das System entschie-den haben.

Sechs Euro je Kubikmeter feststoff

Für den Pressschneckensepara-tor mit Pumpe und Steuerung haben sie rund 15.000 Euro ohne Mehrwertsteuer ausgelegt. „Wir kalkulieren mit sechs Euro je Kubikmeter Feststoff“, rechnen die beiden vor. „Die Kalkulation schließt Strom, Abschreibung, Verzinsung und allfällige Repa-raturen mit ein.“ Für 90 Kühe se-parieren sie jede Woche rund 20 Kubikmeter Feststoff mit etwa 32 Prozent Trockensubstanz. Der Separator verfügt über 2,5 Kilo-watt Antriebsleistung und wird von einer 1,5 Kilowatt Exzen-terschneckenpumpe beschickt.

Der Separator scheidet 0,3 Ku-bikmeter Feststoff pro Stunde ab. „Vor der Güllefeststoffmat-ratze haben wir im neuen Stall Kalkstrohmatratzen probiert“, erinnern sich Anton und Rena-te. „Sie machten viel Arbeit und waren eine Schinderei. Wir ha-ben dann zu wenig eingestreut und die Euter waren schmutzig. Von der Güllefeststoffmatrat-

Tag Mahlzeiten / Tag Menge / Mahlzeit Tagesmenge Was

ml in Liter

1 12 (Mutter) 50 0,4 Kolostrum

2 - 5 6 - 8 (Mutter) 100 0,4 - 0,8 Kolostrum

6 - 10 3 200 - 300 0,8 - 1,2 Milch

11 - 24 2 400 - 500 1,2 - 1,5 Milch

25 - 45 2 800 1,5 - 2,4 Milch

GEBIRGSZIEGEN

laNdSchafE

MIlc

hZIEG

EN

BERG

SchafE

infobroschüren und zuchttierbewertungInfobroschüren zur Schaf- und Ziegenhaltung sind neu aufgelegt worden und können ab sofort beim Nö. Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen angefordert werden. Schaf- und Ziegenhalter können mit den mit zahl-reichen Fotos und Illustrationen versehenen Unterlagen ihr Fachwissen ver-bessern bzw. sich bei Interesse an diesen Tiersparten über geeignete Rassen und Haltungsformen informieren.folgende broschüren stehen zur Verfügung:Österreichs Schaf- und ZiegenrassenWirtschaftliche Schafhaltung Fütterung von Schafen und Lämmern zur QualitätsfleischerzeugungFütterung von Schafen und Ziegen zur MilcherzeugungStallbauDer Preis pro Broschüre beträgt 5 Euro inklusive Mehrwertsteuer, zuzüglich Ver-sandkosten. Neu ist das Stallplakat „Rund um die Geburt“ im Format A1.Der Preis pro Plakat beträgt 2 Euro.

Zuchttierbewertung mit AnkaufsmöglichkeitDer Niederösterreichische Landeszuchtverband für Schafe und Ziegen führt am 5. Juli in Wieselburg eine Zuchttierbewertung mit Ankaufsmöglichkeit durch. Über die angebotenen Zuchttiere können Sie sich ab 23. Juni beim Nö. Landeszuchtverband unter Tel. 05 0259 46900 und auf unserer Homepage www.schafundziege.at informieren. Bestellungen und weiterführende Infor-mationen unter Tel. 05 0259 46900 oder [email protected].

SoJa auS eigenem anbau Immer mehr Landwirte setzen die Sojabohne aus eigenem Anbau erfolgreich in der Fütterung ihrer Tiere ein. Sie geben ihre Erfah-rungen an die Teilnehmer der Ideen erFAHREN-Exkursionen gerne weiter. Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

der güLLefeStStoff fühlt sich trocken an und riecht nach Walderde.

die euter bleiben trocken und sauber.

Page 34: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 34 | die Landwirtschaft

tierhaltung Juni 2014

„Bei uns hat noch keine Sau we-gen eines Sonnenbrandes ver-worfen“, stellt Norbert Lacken-bauer beim Anblick der sich sonnenden Sauen im Wartestall sofort klar. Knapp hundert Tie-re tummeln sich in einer Groß-gruppe im Freien, die Jungsauen werden bis zur zweiten Parvo-Rotlaufimpfung extra gehalten. Im überdachten, planbefestigten Bereich können sie fressen und sich in den Schatten legen. Zum Trinken und um sich unter der Dusche abzukühlen, gehen sie an die Außenmauer der Bucht, die völlig der Witterung ausgesetzt ist. Den Boden bilden hier Spal-ten und darunter befindet sich ein Güllekeller. „Der Auslauf darf nicht überdacht sein, sonst koten sie im Sommer in die Bucht“, be-richtet Lackenbauer. Der Innen-bereich ist mit Stroh eingestreut. Die Sauen nutzen ihn nur zum Ruhen und halten ihn sauber.

Ad libitum im Wartebereich

Im Wartebereich bietet Lacken-bauer den Sauen 10 MJ-Fertigfut-ter mit viel quellfähiger Rohfaser ad libitum an. Abgesäugte Tie-re braucht er nicht extra füttern. Sie fressen soviel, dass sie wieder zu guter Kondition kommen. Die Tiere sind zwar schwer, aber eini-ge tragen bereits zum elften Wurf. „Außerdem gibt es in der Herde

keine Unruhe durch Sattfüttern. Rangkämpfe sind schnell ausge-tragen und die Jungsauen werden von den Alten akzeptiert.“Die Sauen fressen zwar mehr Futter, dafür legt Lackenbauer für die Technik weniger aus. Der Automat hat rund 300 Euro ge-kostet. „Eine ad libitum Fütte-rung braucht keine komplizier-te Steuerung“, so der Landwirt. „Bei mir werden auch Sonntags keine Ventile kaputt.“ Außerdem ist sein Zeitaufwand für die Sau-enhaltung mit dreizehn Stunden pro Sau und Jahr niedrig.

warm- und Kaltzonen im Abferkelbereich

Im Abferkelbereich bewegt sich die Sau trittsicher auf einer Be-tonplatte. Neben der Betonplatte befinden sich Plastikspalten und eine elektrisch auf 40°C beheiz-te Wärmeplatte für Ferkel. Hin-ter der Sau ist ein Rost aus Gußei-sen im Boden eingelassen. „Hier kann sich die Sau abkühlen, den Ferkeln ist es am Rost und auf der Betonfläche aber zu kalt“, erklärt Lackenbauer. „Sie gehen deshalb nur zum Trinken ans Gesäuge und danach rasch wieder auf die Ferkelplatte zurück.“ Auf diesem Weg kann der Sauenhalter die Er-drückungsverluste minimieren.Den Abferkelbereich hat er 2004 gebaut und die drei Buchten mit

je zehn Abferkelplätzen ans Alt-gebäude angefügt. Teilweise hat Lackenbauer dafür das Altgebäu-de entfernt und neu aufgebaut. Nach vier Wochen Säugezeit setzt er die Ferkel am Donnerstag ab und lässt sie noch bis Samstag im Abferkelstall, um den Absetz-stress zu verringern. „Doch die Buchtentrennwände entferne ich schon am Donnerstag. So kön-nen sich die Ferkel kennen ler-nen und neue Freunde finden“, schmunzelt der Sauenhalter.

Kb im deckzentrum

Das Deckzentrum bietet 20 Sau-en und einem Sucheber Platz. „Die Sauen werden alle künstlich

besamt, die Nachrauscher deckt der Eber“, erklärt Lackenbauer. „Trägt sie wieder nicht, scheidet sie aus.“ Er führt die Sauen im Drei-Wochen-Rhythmus. Er setzt sie am Donnerstag Vormittag ab und gibt sie in die große Gruppe, wo sie bis Samstag früh bleiben. Am Samstag fixiert er die Sauen in den Selbstfangkastenständen, wo sie zweimal am Tag Eberkon-takt haben. Dienstag und Mitt-woch in der Früh belegt Lacken-bauer dann die Sauen noch vor dem Füttern. Während ihrer Zeit im Deckzentrum fressen sie Säu-ge- und Flushingfutter mit Trau-benzucker und Fischmehl. Am Samstag kommen sie wieder in

Rund hundert Zuchtsauen hält Norbert Lackenbauer in Großgruppen. Wie er die Haltung vom Wartestall bis zum Abferkelbereich durchorganisiert hat, zeigte er uns kürzlich zwischen sich im Freien tummelnden Sauen.

norbert LacKenbauer, PoysdorF, häLt zuchtsauen auF stroh und mit ausLauF

„Für mich zählen gut abgesetzte Ferkel und nicht die Statistik“

warm und KaLt Die Sau steht auf planbefestigtem Beton mit einem Gußeisen-rost dahinter. Die Ferkel halten sich deshalb lieber auf der beheizten Platte dane-ben auf und gehen nur zum Trinken ans Gesäuge. Die Verluste durch Erdrücken haben sich bei Nobert Lackenbauer auf diesem Weg verringert.

Page 35: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 tierhaltung

die Landwirtschaft | 35 |

tränKer und SchweineduSche befinden sich im nicht überdachten Außen-bereich auf Spalten, darunter liegt ein Güllekeller. Die Sauen trinken und fressen im Freien und nutzen den eingestreuten Innenbereich nur zum Ruhen.

überdacht und planbefestigt ist der Fütterungsbereich für die Sauen, die La-ckenbauer im Wartebereich auf drei Flächenbuchten hält. Der Innenbereich ist mit Stroh eingestreut. Fotos: Lackenbauer (3), LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

die Großgruppe zurück. „Da sich alle Sauen kennen, gibt es beim Wiederkommen keine Probleme“, betont Lackenbauer.

Kein trächtigkeitsscan

Auf einen Trächtgkeitsscan ver-zichtet der Sauenhalter derzeit. „Das ist aus meiner Sicht ein Nachteil, aber er passt derzeit nicht in den Arbeitsablauf“, meint Lackenbauer. „Wenn ab und zu eine doch nicht trächtig ist, tut das vor allem der Statistik weh.“Der Sauenhalter wehrt sich da-gegen, alles auf den Jahresver-gleich zu reduzieren, weil er Un-schärfen birgt.Im Schnitt der letzten fünf Jahre lag die Umrauscherquote im Be-trieb Lackenbauer bei 11,9 Pro-zent, die Zwischenwurftage bei 157 je Wurf. Je Wurf wurden 12,2 Ferkel lebend geboren und 10,1 abgesetzt. „Unser Augenmerk liegt auf den gut abgesetzten Fer-keln pro Sau und Jahr“, betont La-ckenbauer. „Ein durchschnittli-ches Absetzgewicht von 8,4 Kilo-gramm ist gut. Das ist mir wich-tiger als die Zahl der abgesetzten Ferkel, wo doch wieder welche als Spanferkel enden.“

nicht zu magere Sauen für die Zucht

Lackenbauer legt bei den Zucht-sauen Wert darauf, dass sie nicht

zu mager sind. „Den Mager-fleischanteil und gute Tageszu-nahmen soll der Eber mitbrin-gen“, so der Züchter. Er ist über-zeugt, dass die Tageszunahmen stark von der Mutterrasse kom-men.Er legt bei Edelschwein und Land-rasseebern Wert darauf, dass sie mindestens 8/8 Zitzen mitbrin-gen, 900 Gramm Tageszunahmen und einen Magerfleischanteil von 55 bis 56 Prozent erreichen. „Zu-erst schaue ich beim Eber auf die Zitzen und dann darauf, wie er steht“, berichtet Lackenbauer. „Er darf keinen Durchtritt haben.“Die besten Landrasse-Sauen be-legt er mit reinrassigen Landras-se-Ebern um eine reinrassige Nu-

kleusherde zu erhalten. Damit die Mastschweine möglichst homo-gen sind, sollen die Pietraineber zumindest Halbbrüder sein, wenn er den Samen für die künstliche Besamung von der Besamungs-station Hohenwarth bestellt. „Zum Beispiel setzte ich Samen von zwei Veik-Söhnen ein“, erklärt Lackenbauer.Wie er die Schweinemast managt und was der Maststall, der für den ÖKL-Baupreis 2012 nominiert wurde, alles kann, verrät Norbert Lackenbauer in der nächsten Aus-gabe.

pAuLA pÖcHLAuER-kozEL

P - MUST - 3 - 5822 NNMust ist ein reinerbig stressstabiler Eber mit hohen Zuchtwerten, beson-ders was Fleischfülle betrifft. Sein Stammbaum ist sehr vielversprechend. Mutterseits sind mit Wado mal Veiko sehr leistungsstarke Gene vorhanden. Vaterseits steht mit Muskel ein sehr fleischreicher, trockener Eber, der seine Wurzeln in Deutschland hat. Die Vollgeschwisterprüfung weist absolute Top-werte in allen Teilzuchtwerten auf.

p- Must in der BLup - zuchtwertschätzung: 112 punkte

VG: Tgz FV Mfa KL KaflZW: 828g 2,09 72,4 96 69,5

Weitere Infos unter www.besamung-hohenwarth.at oder www.gutstreitdorf.at

muSt stammt aus der Zucht von Gerald Topf in Japons. Fünf Brüder stehen an der Besamungsstation Hohenwarth und drei sind außerhalb von NÖ im Einsatz. Foto: Hohenwarth

Eber des Monats

betriebsspiegelBetriebsführer Norbert Lackenbauer (51), LW-MeisterFamilienmitglieder am Betrieb Gattin Fiona (49), Kinder Rebec-ca (24), Lawrence (22), Calum (18), Eltern Otto (86), Maria (83)bewirtschaftete fläche 86,5 ha mit Mais, Sorghum, Wintergerste, Winterweizen, Zu-ckerrüben und Blühflächentierhaltung 100 Zuchten inkl Jungsauen, 600 Mast-, 200 Ferkelaufzucht-plätzeMitglied AK Ferkelproduktion und AK Mast

Page 36: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 36 | die Landwirtschaft

forstwirtschaft Juni 2014

durchforStungSrücKStände SchLagen negatiV Zu buche

Lassen Sie gutes Geld nicht im Wald verrotten

treiben. Alleine für energetische Verwertung besteht kurzfristig ein Zusatzbedarf von vier Millionen Festmetern. Voraussetzung dafür ist die Verfügbarkeit von entspre-chenden zusätzlichen Erntekapa-zitäten und die Senkung der Ern-tekosten in den Durchforstungs-dimensionen. Eine Steigerung der motormanuellen Erntekapazität erscheint mangels Arbeitskräf-ten gar nicht möglich und wegen der bei schwachen Dimensionen stark ansteigenden Erntekosten nicht kostendeckend durchführ-bar. Daher wird höchstmögliche Mechanisierung bei der Holzern-te angestrebt.

Holzerlös hält bei weitem nicht mit Lohnanstieg mit

Die Forstwirtschaft kämpft mit steigenden Lohnkosten bei gleichzeitig stagnierenden Holz-erlösen. Während 1976 der Erlös von einem Festmeter Fichte-Fa-serholz den Tageskosten eines Forstfacharbeiters inklusive so-zialer Lasten entsprach, ist heute zur Bedeckung derselben Kosten der Erlös von fast vier Erntefest-metern Fichte-Faserholz. Der zu-nehmende Holzbedarf und da-mit verbunden höhere Holzprei-se könnten die Mobilisierung der in ganz Österreich vorhandenen Durchforstungsreserven voran-

gels abgestorben und im Bestand verrottet. Für die Biodiversität mag das gut sein – aber zumin-dest in günstigen Bringungsla-gen verrottet damit gutes Geld im Wald, gehen wertvolle Rohstof-fe für die Holzindustrie verloren und werden große Mengen CO2 ohne energetischen oder stoffli-chen Nutzen in den Kreislauf der Natur freigesetzt.Durch zeit- und fachgerechte Durchforstung würde darüber hi-naus der Gesamtzuwachs des Be-standes auf die wertvollsten Bäu-me konzentriert und Wertholz statt minderwertiger Massenwa-re produziert.

Die Durchforstungsrückstände in Österreichs Wäldern haben wieder zugenommen. Über die Ursachen, die verdeckten Vorteile der Durchforstung und wann man selber erntet oder die Holzernte vergibt, darüber informiert Nikolaus Nemestóthy, vom Waldforschungszentrum, Fachbereich Forsttechnik in Gmunden.

Die österreichische Waldinventur hat für die Periode 2002 bis 2012 ein Vornutzungspotential von 75 Millionen Vorratsfestmeter fest-gestellt. Dieser Wert ist nach den neuesten Erhebungen für die Pe-riode 2009 bis 2019 auf 90 Millio-nen Vorratsfestmeter geklettert.

Verlust an einkommen und rohstoffen

Wie aus Grafik 1 ersichtlich, ha-ben die Waldbesitzer in der abge-laufenen Erhebungsperiode nur rund die Hälfte des möglichen Vornutzungspotentials ausge-schöpft. Ein weiteres Drittel die-ser Reserven ist wegen Lichtman-

2.378

739 6161023

2360

1.000

2.000

3.000

4.000

5.000

6.000

7.000

8.000

Gesamt Betriebe ÖBfAG Kleinwald KleinwaldNÖ

1.00

0 EF

M

Vorschlag ÖWI2002 jährlich

Jährliche Nutzung 2000 bis 2009

Natürlicher Abgangjährlich

0,02,04,06,08,0

10,012,014,016,018,020,0

Österreich Niederösterreich

Direktleistungen Direktkosten Direktkostenfreie Leistung

Hangneigung [%]

Wal

dfläc

he [%

]

0-5%

6-10%

11-20

%

21-30

%

31-40

%

41-50

%

51-60

%

61-70

%

71-80

%

81-90

%

91-10

0%

101-1

10%

ab 11

0%

das Vornutzungspotential im Vergleich zur nutzung 1 Quellen: bFw

Waldfläche Niederösterreichs nach Hangneigung Quellen: bFw

Foto

: Nem

estò

thy

Page 37: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 forstwirtschaft

die Landwirtschaft | 37 |

der Ernteschäden ist dabei, ab-hängig vom Verfahren und von der Motivation der Erntemann-schaft, oft bedenklich hoch.

Maschine kontra Arbeitszeit

Für Kleinwaldbesitzer bedeutet der Einsatz hoch- oder vollmecha-nisierter Verfahren immer einen Entgang von Arbeitseinkommen. Ob die Holzernte in Eigenleistung erbracht werden kann bzw. sinn-voll ist, entscheidendie verfügbare Zeit des Wald-

eigentümers,vorhandenes Können, Routi-

ne und Erfahrung,

Bringung entscheidet über holzerntekosten

Neben den zu erntenden Holz-dimensionen sind Bringungser-schwernisse, wie Hangneigung, Gelände- und Bodenbeschaffen-heit für die Verfahrenswahl und damit für die Holzerntekosten entscheidend. Mit zunehmender Mechanisierung sinken die Ern-tekosten. Rund 58 Prozent der NÖ Waldfläche liegen im Bereich bis 30 Prozent Hangneigung und nur zwölf Prozent der Waldflä-chen sind steiler als 60 Prozent geneigt.Im befahrbaren Gelände ist die Kombination von Harvester und Forwarder eine gute und kos-tengünstige Möglichkeit Durch-forstungsrückstände abzubauen. Kranvollernter (Harvester) ha-ben im Sortimentverfahren bei Durchforstungen eine zehn bis 15-mal höhere Produktivität als ein gut ausgebildeter Forstfach-arbeiter mit der Motorsäge. Im Übergangsbereich zum Seilge-lände kann eine Kombination von Spezialharvester zur Fällung und Aufarbeitung sowie einem Seilgerät zur Bringung im Sorti-mentverfahren eine kostengüns-tige Variante darstellen.In steilen Lagen kann man mit leistungsfähigen Seilgeräten in Kombination mit Kranprozess-oren die höchstmögliche Mecha-nisierungsstufe bei der Holzern-te im Baumverfahren erreichen. Dennoch sind hier die Kosten der Holzernte hoch und das Ausmaß

Sort

imen

tver

fahr

en

Bau

mve

rf.

mittlere bis gute Bodentragfähigkeit

Hangneigung

Bodenrauhigkeit gering

30 %

mittel

40 % 50 % 60 %

Holzanfall

Baum- dimensionen

Baumholz mittel - stark

Baumholz

Stangenholz

- stark

- mittel

- schwach

IF

Energieholz

hoch

gering

mittel

hoch

gering MS* + Schlepper

Fällung MS + Prozessorseilgerät Motorsäge + Seilgerät

> 60 %

u n

d / o

d e

r

Raupenharvester+Skidder Kombimasch. z.B. Highlander

Logline für

Kleinmengen

Seil-Forwarder

Kleinflächige Einsätze: Kombimaschinen

z.B.Ponsse Dual

Raupen od. Seil-Harvester

Schreit-Harvester

Tragseilbringung

vorhandene Ausstattung mit Maschinen, Geräten, Ausrüs-tung,

Lieferfristen und die Forst-schutzsituation, zum Beispiel nach Katastrophen,

ber auch die Verfügbarkeit von Dienstleistern.

Darüber hinaus sollte die hohe Unfallgefahr bei geringer Routi-ne und mangelhafter Ausrüstung bedacht werden. In der nächsten Ausgabe informiert Nikolaus Ne-mestòthy über den Einsatz mo-derner Erntetechnik im Wald.

Di NikoLAuS NEMEStótHy

1976

1977

1978

1979

1980

1981

1982

1983

1984

1985

1986

1987

1988

1989

1990

1991

1992

1993

1994

1995

1996

1997

1998

1999

2000

2001

2002

2003

2004

2005

2006

2007

2008

2009

2010

2011

2012

2013

Euro

/fm

Jahr

Sägerundholzpreis Fi 2b BIndustrieholzpreis NHForstfacharbeiter Taglohn (8h) bruttoHolzerntekosten Real

200180160140120100806040200

200

150

100

50

0

19761978

19801982

19841986

19881990

19921994

19961998

20002002

20042006

2008

Sägerundholzpreis Fi 2b B

€/fm

Industrieholzpreis NH Forstfacharbeiter Taglohn(8h) brutto

0

20

40

60

80

100

0,1 0,4 1,1 1,9 2,8

€/Ef

m

Masse je Stamm (FMM)

Motorman.Sort. FFA/Schlepper FFA

Motorman. Stammv.FFA/Knickschl. FFA

Harvester/Forwarder

Hochmechanisiertes Baumv.FFA/Seilgerät FFA

holzpreise und Lohnkosten der forstwirtschaft Quellen: bFw

Kosten verschiedener ernteverfahren Quellen: bFw

Kurz gefasstEine Vorauskalkulation der Ernte-kosten kann die Entscheidung für ein bestimmtes Verfahren erleichtern. Die Ermittlung der Kosten des Erntesystems ist mit Hilfe betriebseigener Daten, der Forstmaschinendaten vom Wald-forschungszentrum (BFW) oder ÖKL einfach.Fehlen eigene Erfahrungswerte, kann das Internet-Werkzeug HeProMo (Gratis-Download im Waldwissen.net) bei der Schät-zung der Systemproduktivität helfen.

Grafik: Nemestóthy, BFW

Page 38: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 38 | die Landwirtschaft

technik Juni 2014

tervertrag des Landes Nieder-österreich zu prüfen. Bestehen-de Verträge sollten deshalb nicht vorzeitig aufgelöst werden. Wenn, dann ist mit den Kunden bestenfalls eine einvernehmliche Vertragsanpassung anzustreben.

iNG. kARL FuRtNER Ref. technik und Energie tel. 05 0259 25307 [email protected]

biomaSSe heiZwerKe liefern Wärme an Privatkunden, Siedlungsgenossenschaften, Gewerbebetriebe und öffentli-che Einrichtungen. Dabei ist ähnlich Mietverträgen die Anpassung des indexgesicherten Wärmepreises durchzuführen. Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

Indizes von der Statistik Austria veröffentlicht. Sie sind für jeder-mann über das Internet einseh-bar.Der NÖ-Biowärme-Index ist in bestehenden Verträgen nur dann anzuwenden, wenn die gleichen Indexfaktoren und die gleiche Gewichtung der Indizes gewählt wurden. Ist dies nicht der Fall, wäre eine einvernehmliche Ver-tragsänderung analog dem Mus-

des Biowärme-Indexes herange-zogen werden, zeigt die Tabelle. Daraus ist ersichtlich, dass sämt-liche Indizes gestiegen sind und der Wärmepreis für die Heizsai-son 2014/2015 um 1,88 Prozent gegenüber dem Vorjahr anzupas-sen ist. Mit Ausnahme des Energieholz-indexes, den die Landwirtschafts-kammer seit 1979 berechnet und aktualisiert, werden die anderen

Der NÖ-Biowärme-Index erleichtert den Wärmelieferanten die jährliche Berechnung des Wärmepreises und eigene Erhebungen sind nicht nötig. Wie sich der Biowärme-Index zusammensetzt und warum Wärmeliefe-ranten nicht auf die jährliche Preisanpassung verzichten sollten, erklärt LK-Experte Karl Furtner.

Der NÖ-Biowärme-Index be-rücksichtigt die allgemeine Ent-wicklung der Kaufkraft, die Preis-entwicklungen von Konkurrenz-brennstoffen, die von Energie-holz und jene der Baukosten. In dieser Mischung hat der Index-verlauf von Energieholz das größ-te Gewicht.

im auftrag der Landesre-gierung von LK erhoben

Bei der Anwendung des Biowär-me-Indexes entfallen neben der laufenden Ermittlung der ver-schiedenen Indizes, die aufwen-dige Berechnung und Diskussio-nen über mögliche Preisverän-derungen. Er wird im Auftrag der NÖ Landesregierung von der LK jährlich erhoben und bis Anfang Juli jeden Jahres veröffentlicht.

preise noch vor der heiz-saison anpassen

So bleibt Zeit, noch vor der nächsten Heizsaison vertragsge-mäße Wärmepreisanpassungen vorzunehmen. In der Praxis ist immer wieder feststellbar, dass gerade Anlagenbetreiber die auf-wendige jährliche Indexerhe-bung scheuen und nicht selten auf eine Preisanpassung verzich-ten und wirtschaftliche Probleme mitunter die Folge sind.Welche Indizes zur Berechnung

nÖ-biowärme-Lieferanten verrechnen indexgesicherte wärmePreise

Biowärme-Index einsetzen

Verwendete indizes anteil 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 2013

Verbraucherpreisindex (VPI) insgesamt 2005 20 % 100 101,5 103,7 107,0 107,5 109,5 113,1 115,9 118,2

VPI für Strom, Gas u. andere Brennstoffe (COICOP 4.5)

20 % 100 106,1 112,4 118,8 115,9 119,6 126,4 131,1 133,4

Energieholzindex 40 % 1,052 1,176 1,293 1,266 1,273 1,401 1,549 1,543 1,574

Index für Wohnhaus- und Siedlungsbau 2005 20 % 100 104,6 109,2 114,9 115,6 119,3 122,0 124,5 126,9

NÖ – Biowärme Index 1 1,072 1,142 1,163 1,162 1,229 1,312 1,330 1,355

indizes, die zur berechnung des nÖ-biowärme-indexes herangezogen werden

Page 39: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 technik

die Landwirtschaft | 39 |

Die Biomasseheizung

Verbrennungstechnologie

DIE HEIZUNG FÜR GENERATIONEN! Robustes Multitalent mit Raupenbrenner

Tel.: 03115/6116-0www.kwb.at

KWB MultifireHackgut- und Pelletheizung

20–120 kW

RaupenbrennerAlleskönner mit selbst-

reinigenden Gusselementen

Hier arbeite

ich!

EffiziEnt viElsEitig sichEr

Hybridkessel duoWin

kombiniertes Heizen mit Holz und Pellets Mit dem DuoWIN heizen Sie doppelt sicher: Zwei unab­hängige Wärmetauscher und die beiden Brennstoffe garantieren Ihnen größtmögliche Sicherheit. Außerdem macht die Wärme beim DuoWIN keine Umwege: Im Pelletsbetrieb ist der Hybrid­kessel bis zu 25 Prozent effizienter als herkömmliche Kombikessel. Zusätzlich kassieren Sie bis zu 1.000 Euro mehr Fördergeld! Die Pellets­einheit kann auch zu einem späteren Zeitpunkt nachgerüstet werden.

windhager.com

Gefördert werden neu installierte Pellets- und Hackgutzentralheizungs-geräte, die bestehende fossile Kessel oder eine Elektroheizung ersetzen, sowie Pelletskaminöfen. Eine Förderung erhält man auch dann, wenn ein alter Festbrennstoffkessel (Baujahr vor 2000) gegen eine Pellets- oder Hackgutzentralheizung getauscht wird.Förderhöhe:1.400 Euro bei Umstieg von einem fossilen Kessel bzw. einer Elektro-

heizung auf eine Pellets- oder Hackgutzentralheizung800 Euro bei Umstieg von einer alten Holzheizung (mind. 15 Jahre

alt) auf eine Pellets- oder Hackgutzentralheizung500 Euro bei Einbau von einem Pelletskaminofen, falls durch diesen

der Einsatz fossiler Brennstoffe oder der Brennstoffverbrauch der 15 Jahre alten Holzheizung reduziert wird.

Die maximale Nennleistung darf 50 kW betragen.Einreichen können ausschließlich Privatpersonen, eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage muss gewährleistet sein. Der Antrag zur Förderung kann erst NACH Umsetzung der Maßnahme ge-stellt werden. Die Errichtung von Neuanlagen ohne Ersatz eines fossilen Brennstoffes oder einer 15 Jahre alten Holzheizung sowie Stückholz-heizungen werden nicht gefördert. Die Antragstellung erfolgt online auf www.holzheizungen.klimafonds.gv.at Die Förderaktion läuft – sofern die Mittel nicht schon früher ausge-schöpft sind – bis zum 1.12.2014.

Di HERBERt HANEDER, REF. tEcHNik uND ENERGiE

Förderaktion Holzheizungen 2014biomasseheizungen weiter trendigMit rund 19.000 neuen Holzheizungen wurden im Vorjahr zwar um 15,6 Prozent weniger Anlagen errichtet als noch 2012, insgesamt setzt sich aber der Trend zu Biomasse weiter fort. In Österreich wird bereits jeder vierte Haushalt über eine Stückholz-, Hackgut- oder Pelletszentralheizung beheizt. Vorwiegend wird österreichische Kesseltechnologie, die weltweit führend ist, eingesetzt. Im Vorjahr wurden 10.281 Pelletskessel, 5.754 moderne Stück-holzkessel und 2.891 Hackgutanlagen bis 100 Kilowatt installiert.Bei Ölheizungen blieben trotz Förderungen der Mineralölwirtschaft und intensiver Werbekampagnen die Absatzzahlen mit 5.200 Anlagen gering. Im Vergleich dazu waren es im Jahr 1999 noch 31.500 Stück. Heizöl ist bei glei-cher Energiemenge fast doppelt so teuer wie Pellets und dreimal so teuer wie Hackgut oder Scheitholz. Der Verkauf neuer Gasheizungen ist mit 47.500 Stück gegenüber 2012 geringfügig gestiegen (+2%). Die Bereitschaft von Erdgas auf einen anderen Energieträger zu wechseln, ist durch die relativ niedrigen Anschaffungskosten bei Gasheizgeräten gering. Die Anzahl der neu errichteten Heizungswärmepumpen blieb mit rund 14.400 Stück gegen-über 2012 unverändert.

Biomassegroßanlagen waren mit 512 Kessel um 26 Prozent unter dem Niveau des Jahres 2012. Bei Nah-/Fernwärmeanlagen im Megawattbereich ist eine gewisse Sättigung erreicht. Beinahe in jeder größeren Stadt befindet sich bereits ein Biomasseheizwerk. Für sinnvolle Neuprojekte sind vor allem kurze Versorgungsleitungen bei gleichzeitig hohem Wärmeabsatz erforder-lich. Fehlende Fördermittel haben im vergangenen Jahr auch dazu beige-tragen, dass Projekte nicht umgesetzt oder auf einen späteren Zeitpunkt verschoben wurden.

Page 40: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 40 | die Landwirtschaft

technik Juni 2014

Zugfahrzeuges, so ist eine Ersatz-beleuchtung auch bei Tag anzu-bringen. Weiters ist eine Zusatz-beleuchtung bei Dunkelheit und schlechter Sicht vorgeschrieben, wenn das Gerät mehr als 40 Zen-timeter über die Beleuchtung des Zugfahrzeuges hinausragt. Bei einer Gesamtlänge des Ge-spannes aus Traktor und Anbau-gerät von mehr als sechs Metern sind seitlich orange Rückstrahler (Katzenaugen) zu montieren. Ab einer Außenbreite von 2,60 Me-tern und einem Geräteüberstand von 2,50 Metern nach vorne oder hinten ist es erlaubt, jedoch nicht vorgeschrieben, ein gelbrotes Drehlicht zu verwenden.

fahren mit anhängern

Landwirtschaftliche Anhänger bewegen große Tonnagen in kur-zer Zeit. Speziell die Ladungs-

Fahren mit AnbaugerätenBei Anbaugeräten ist meist die Überbreite das größte Problem beim Transport auf der Stra-ße. Bis zu einer Breite von 2,55 Metern darf man mit Bauartge-schwindigkeit des Zugfahrzeu-ges fahren, außer das Anbauge-rät überragt den Traktor seitlich um mehr als 20 Zentimeter.

Ab wann darf nur mehr mit 25 km/h gefahren werden?

Man darf nur mehr mit 25 Kilo-metern pro Stunde fahren,wenn das Anbaugerät die Zug-

maschine seitlich um mehr als 20 Zentimeter überragt; Vor-sicht speziell bei Schmalspur-traktoren,

wenn die Zugmaschine die Breite von 2,55 Meter durch Breit- oder Zwillingsbereifung überschreitet,

GewichtsbelastungBeim Anbau von Dreipunktgerä-ten sind das höchstzulässige Ge-samtgewicht der Zugmaschine, die höchstzulässige Hinterachs-belastung und die Tragfähigkeit der Reifen zu beachten. Weiters müssen mindestens 20 Prozent des Eigengewichtes des Zugfahr-zeuges auf der Vorderachse ver-bleiben, um die Lenkfähigkeit des Traktors zu gewährleisten.

Kennzeichnung

Überragt das Anbaugerät seitlich die Zugmaschine, so sind vorne und hinten reflektierende Warn-markierungen anzubringen. Ab einer Länge des Anbaugerätes von 1,5 Metern sind eine Lang-gutfuhrtafel oder zwei reflektie-rende Warnmarkierungen anzu-bringen. Verdeckt das Gerät die Beleuchtung und den Blinker des

wenn das Anbaugerät die Breite von 2,55 Meter überschreitet.

Mehr als drei Meter breit

Überschreitet das Gerät die Drei-Metermarke, darf man bis zu einer Außenbreite von 3,30 Meter nnur mit folgenden Einschrän-kungen fahren:nur bei Tageslicht (Nachtfahr-

verbot) und guter Sicht,auf engen Straßen unter fünf

Metern Breite nur mit Begleit-fahrzeug,

auf kurvenreichen Strecken (Verkehrszeichen Doppel-kurve mit Längenangabe) nur mit Begleitfahrzeug.

Bei über 3,30 Metern Außenbrei-te muss man bei der Behörde um eine eingeschränkte Zulassung, eine Routengenehmigung, ansu-chen.

Zur Erntesaison sind mit den landwirtschaftlichen Maschinen und Anhängern auch Kontrollorgane wieder verstärkt auf den Straßen unterwegs. Was Sie alles berücksichtigen müssen, damit Sie legal und sicher auf den heimischen Straßen unterwegs sind, erklärt LK-Mitarbeiter Christoph Wolfesberger.

LegaL und Sicher mit LandwirtschaFtLichen maschinen und anhänger auF heimischen strassen unterwegs

Wie breit, schnell, schwer und wie sichern?

überragt daS anbaugerät seitlich die Zugmaschine, so sind vorne und hin-ten reflektierende Warnmarkierungen anzubringen. Fotos: LK NÖ/Wolfesberger

VerdecKt daS gerät die Beleuchtung und den Blinker des Zugfahrzeuges, so ist eine Ersatzbeleuchtung auch bei Tag anzubringen.

Page 41: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 technik

die Landwirtschaft | 41 |

Aktion gültig von 1.2. – 30.6.2014 für alle Geotrac und Lintrac Neufahrzeuge in Verbindung mit der Preisliste 02-2014.

FRONTHYDRAULIK KOSTENLOS+ 2 JAHRE GARANTIE

Der echte ÖsterreicherTRAKTORENWERK LINDNER GMBH Ing.-Hermann-Lindner-Str. 4, 6250 Kundl/Tirol, lindner-traktoren.at

JETZT NEUGEOTRAC 84ep PROMIT POWER-SHUTTLE

dem tatsächlichen Gewicht leichter sein als der erste,

die Geschwindigkeit richtet sich nach dem langsameren Anhänger, die am Ende des Gespannes durch eine Tafel angezeigt werden muss.

Ladungssicherung bei Schüttgütern

Die korrekte Beladung der An-hänger ist in den gesetzlichen Be-stimmungen zur Ladungssiche-rung geregelt. Bei Schüttgütern ist hier das sogenannte Wasser-maß einzuhalten. Dies bedeutet, dass zwar ein „Gupf“ aufgeladen werden darf, dieser jedoch durch einen Freiraum an den Bordwän-den Platz haben muss. Keinesfalls darf im normalen Fahrbetrieb, wozu auch Situationen, wie eine

sicherung und der Betrieb mit zwei Anhängern sind hier die größten Herausforderungen auf der Straße.

Beim Ziehen von zwei Anhän-gern ist Folgendes zu beachten:beide Anhänger müssen ge-

bremst sein,der erste Anhänger darf nicht

auflaufgebremst werden,die Länge des Gesamtzuges

darf 18,75 Meter nicht über-schreiten,

das Gesamtgewicht darf 40 Tonnen nicht überschreiten,

der erste Anhänger darf kein Dreiachser sein,

Einachs- oder Tandemanhän-ger immer hinter dem Zug-fahrzeug anhängen,

der zweite Anhänger muss mit

LegaL und Sicher mit LandwirtschaFtLichen maschinen und anhänger auF heimischen strassen unterwegs

Wie breit, schnell, schwer und wie sichern? Vollbremsung oder ein abruptes Ausweichmanöver gehören, La-dung verloren werden.

Bei Verunreinigung der Straße besteht die Verpflichtung diese zu säubern. Bedenken Sie bitte, dass bereits eine Handvoll Ge-treidekörner auf der Fahrbahn für Moped- und Motorradfahrer töd-lich sein können.

iNG. cHRiStopH WoLFESBERGER Ref. technik und Energie tel. 05 0259 25310 [email protected]

lk-BeratungBeratung, die Werte schafft

lk-BeratungBeratung, die Werte schafft

Technik-Check für Verkehrssicherheit

Mehr Beratungsangebote unter:www.lk-noe.at/beratungskatalog

Ihre Situation: Sie sind sich bei den gesetzlichen Bestimmungen nicht sicher, ob Sie mit Traktoren, Anbaugeräten, Anhängern oder Selbstfahrenden Arbeitsmaschinen auf der Straße rechtlich konform unterwegs sind? Wo sind welche Tafeln und Lampen zu montieren?

Unser Angebot für Sie: Gemeinsam besprechen wir ihre Traktoren, Anbaugeräte und Anhänger auf Straßentauglichkeit durch. Vorgeschriebene Kenn-zeichnungen, Einhaltung von Breiten, Gewichten und Geschwindigkeiten werden erläutert.

Ihr Nutzen: Sie erhalten eine Liste, wo bei jeder Maschine die richtige Kennzeichnung angeführt wird.

Kostenbeitrag: 30 Euro, 30 Euro HofpauschaleBeratungsort: am HofIhr Ansprechpartner: Ing. Christoph Wolfesberger, Tel. 05 0259 [email protected]

Page 42: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 42 | die Landwirtschaft

direktvermarktung Juni 2014

nalen Fruchtangebot.“ Von Grein über Krems bis nach Wien reicht Hansingers Lieferroute. Auch den BIO-Laden in Kilb beliefert er. Eine breite Abnehmerschicht also, die jede Menge Kontaktpflege und anfangs auch Rückschläge mit sich brachte. War der Name Hansinger durch andere Produkte wie Milch in der Region zwar ein Begriff, so brauchte es dennoch seine Zeit, bis sich die ersten Abnehmer fan-den. Erst nach und nach schloss man Bekanntschaften, die einem den Weg in Gastronomie und Handel ebneten. „Für uns war die Mundpropaganda immens wich-tig. Wenn sich herumspricht, dass man Qualität bietet, die auch noch schmeckt, dann kommen die ers-ten Interessenten fast von allein“, meint Hansinger. Aber nicht nur

Günter Hansinger und seine Familie sind Schulmilchbauern aus Kilb. In den Schulferien kam ihnen die Idee Eis herzustellen. Zehn Jahre nun schon ist die Eis-Produktion ein fixer Bestandteil am Betrieb.

ZweiteS Standbein eis vom bio-bauernhoF

Eisige Zeiten in Niederösterreich

Vor allem im Sommer geht es für Günter Hansinger heiß her. Von sechs Uhr in der Früh bis spät Abends steht er in seinem Pro-duktionsraum und mischt Eis was das Zeug hält. Auch die Ausliefe-rung an Gastronomie und Handel übernimmt der Chef persönlich. „Am Anfang haben wir gedacht, die Eis-Produktion läuft neben al-lem anderen einfach mit“, so Han-singer. Rasch wurde der 33-Jährige eines besseren belehrt. Gemein-sam mit seinen Eltern hieß es für den Hofübernehmer alle Arbei-ten, die am Biobauernhof anfie-len, unter einen Hut zu bekom-men. So musste man die Früchte aus eigenem Anbau auch weiter-hin zu Saft, Most und Hochpro-zentigem verarbeitet. Die eige-ne Hofmolkerei durfte nicht ver-nachlässigt werden und der Grün-landbetrieb erforderte ebenfalls Arbeitseinsatz. „Es waren eigent-lich meine Eltern, die mit der Eis-Produktion begonnen haben. Sie hätten damit aufgehört, wenn ich diesen Bereich nicht übernom-men hätte“, erklärt der Francisco-Josephinum Absolvent.

Seit 2012 tobt sich Hansinger krea-tiv am elterlichen Betrieb aus und kreiert eine Eissorte nach der an-deren. Neben den Standardsorten Schokolade, Erdbeere und Vanille bietet Hansinger mittlerweile 40 unterschiedliche Sorten an. „Wir achten darauf, dass wir Früchte von unserem Betrieb verarbeiten und richten uns nach dem saiso-

LebenSmitteLrecht bei eiS-produKtion beachtenFolgende Kategorien werden im Lebensmittelrecht gesondert angeführt. Spezielle Auflagen zu Fruchtanteil und Geschmack sind zu beachten. FruchteisSoft-IceSpeiseeis auf Basis von

MilchproduktenSpeiseeis auf Basis von

fermentierten Milchproduk-ten, sprich Sahneeis

Speiseeis auf TopfenbasisDie Experten der LK NÖ beraten Sie gerne. Nähere Infos bei Dipl. Päd. Ing. Josef Weber unter Tel. 05 0259 23301 oder [email protected].

Speiseeis: Vielfalt & Genuss

aLLrounder Günter Hansinger er-zeugt am elterlichen Biobauernhof in Kilb Eis. Milch und Früchte stammen aus Eigenproduktion. Selbst das Mar-keting übernimmt Hansinger selbst und überlässt somit nichts dem Zufall.

lk-BeratungBeratung, die Werte schafft

lk-BeratungBeratung, die Werte schafft

Direktvermarktung – Milchprodukte spezial

Mehr Beratungsangebote unter:www.lk-noe.at/beratungskatalog

Unser Angebot für Sie: Wir informieren über Spezialanforderungen, gesetzliche Vorschriften, unterstützen das Qualitätsmanagement, helfen bei Beanstandungen und fördern Vermarktungshilfen.

Ihr Nutzen: Sie wissen über Spezialanforderun-gen Bescheid und vermeiden Fehler und Bean-standungen. Sie halten Termine und Meldungen ein, werden professioneller, wirtschaftlicher und arbeitswirtschaftlicher.

Kostenbeitrag: 60 Euro, 30 Euro HofpauschaleBeratungsort: Landwirtschaftskammer NÖ oder am Hof

Ihr Ansprechpartner: Tierhaltungsberater Ihrer Bezirksbauernkammer oder Ing. Josef Weber,Tel. 05 0259 23301, [email protected], Franz Groißmayer, Tel. 05 0259 23302, [email protected]

auf Mundpropaganda allein ver-traut das Allroundtalent. Er sorgt gemeinsam mit einer befreun-deten Grafikdesignerin für seine eigene Werbeschiene mit Flyer, Eisfahnen, Plakaten und Co. Bei seinen Eis-Kreationen überlässt er also nichts dem Zufall. Hansinger beschreitet mit seinen Produkten auch neue Wege der Vermarktung über das Internet und so bekommt man seine Produkte sogar bei der Online-Greislerei 2.0. angeboten. Hansinger gibt sich aber keinen Illusionen hin. Er weiß: „Eis vom Bauernhof ist nach wie vor eine Nische. Es erfordert gleich zu Be-ginn enorme Investitionen und

ist zeitaufwendig. Das ist für viele abschreckend.“ Trotzdem würde Hansinger den selben Weg jeder Zeit noch einmal gehen. Hierbei sieht er es aber als Vorteil, mehre-re Standbeine zu haben. „Anfang Oktober setzt die Flaute ein. Man arbeitet nur noch auf Bestellung, und es ist schwer von der Eis-Pro-duktion allein zu leben. Da ist es gut, wenn man breit aufgestellt ist“, so Hansinger. Der Erfolg gibt ihm Recht: Mittlerweile beschäf-tigt er vier Mitarbeiter und ist für seine Eiskreationen nicht nur in der Region bekannt.

EVA poScH

Foto

s: L

K N

Ö/P

osch

Page 43: Die Landwirtschaft Juni 2014

Officia poreium quiatus aut fuga. Nimagnam volupta-tem sum. Seite xx

RepoRtageJägerschaft hat es in der Hand Seite 50

geltendmachungSchäden, Fristen, Schlichter Seite 52

RechtSlageWildschutz im Wald Seite 52

JagdauSSchuSSGruneigentümer vertreten Seite 54

abSchuSSplanWas muss drin stehen Seite 56

WildSchaden beWeRtenWie lauten die Regeln? Seite 57

zer Kraft unterstützt werden. Die im Frühjahr 2014 in Niederöster-reich neu verordneten Schuss- und Schonzeiten für Schalenwild ermöglichen ein flexibles und gleichzeitig effizientes Eingreifen in die überhöhten Wildbestände.

zeichnung der „Mariazeller Erklä-rung“ in der Wald-Wild Frage eine positive Entwicklung eingetreten. Auch wenn man mit dem Erreich-ten und Umgesetzten noch nicht zufrieden sein kann, sollen diese gemeinsamen Ansätze mit gan-

Die Auswertung der dritten Er-hebung des Wildeinflussmoni-torings (WEM) reiht sich lan-desweit nahtlos in die Ergebnis-se der beiden vorangegangenen Erhebungen von 2004 bis 2006 und 2007 bis 2009 ein. Der star-ke Wildeinfluss ist nach wie vor untragbar hoch. 63 Prozent des verjüngungsfähigen Waldes sind stark vom Wild beeinflusst. Die ökologisch so wichtigen, weil tief-wurzelnden Hauptbaumarten, Ei-che und Tanne kommen in man-chen Bezirken nicht über die Hö-henstufe zwei hinaus. Das heißt, sie werden nicht größer als 30 bis 50 Zentimeter.Dieser Zustand ist für die Grund-eigentümer und die Jäger inak-zeptabel. Ein gemeinsames Prob-lembewusstsein muss geschaffen werden, um Wälder mit tragbaren Wildbeständen zu erreichen.Unverkennbar ist mit der Unter-

Auch die Ergebnisse der dritten Erhebung des Wildeinflussmonitorings zeigen, dass der starke Wildeinfluss nach wie vor unverändert hoch ist.

WildeinfluSSmonitoRing Schäden noch immer inakzeptabel

Gemeinsam reagieren Die damit gebotenen Möglichkei-ten müssen von der Jägerschaft konsequent umgesetzt werden.Eine zentrale Aufgabe in der Wald-Wild Frage kommt dem Grundeigentümer zu. Je nach-dem, ob es sich um ein Eigen- oder Genossenschaftsjagdgebiet handelt, sind die Möglichkeiten zur Gestaltung des Wald-Wild Verhältnisses sehr unterschied-lich. In Eigenjagdgebieten kann der Grundeigentümer selbst einen maßgeblichen Beitrag zur Entspannung der Situation leis-ten. In Genossenschaftsjagdge-bieten hat der gesamte Jagdaus-schuss mit seinem Obmann die-se verantwortungsvolle Aufgabe. Für beide gilt aber das Gleiche. Konsequente Zusammenarbeit mit den Jägern um gemeinsam einen zufriedenstellenden Wild-stand und einen artenreichen, stabilen Wald zu erhalten.

DI WeRneR LöFFLeR Abt. Forstwirtschaft Tel. 05 0259 24001 [email protected]

Wildschäden wirksam senkenmonitoRing

Schalenwild hat großen Einfluss Seite 44

WildSchäden

Verbiss wiegt am Schwersten Seite 45

SchadeneRSatz

Wildschäden am Feld - Was tun? Seite 48

neue SchuSS- und Schonzeiten für Schalenwild ermöglichen ein flexib-les und gleichzeitig effizientes Eingreifen in die überhöhten Wildbestände. Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

Page 44: Die Landwirtschaft Juni 2014

abschuss bei weiblichen Wild anheben

Die Landesforstdirektion wird die Entwicklung des Wildein-flusses weiter genau beobachten und mit den Bezirksforstinspek-tionen analysieren. Wenn der „starke Wildeinfluss“ in einem Bezirk über 50 Prozent und da-rüber liegt, muss die Gesamt-abschussplanung bei den ver-ursachenden Schalenwildarten insgesamt erhöht werden. Da-bei ist auf das Geschlechterver-hältnis zu achten und der Ab-schuss beim weiblichen Wild, ältere Rottiere und Geißen, zur Reduktion des Wildstandes an-zuheben. Insofern finden die Er-gebnisse des WEM ihren Nieder-schlag auch bei der Abschuss-planung im Bezirk.

Bezirksergebnisse und Lan-desergebnis finden Sie unter www.wildeinflussmonitoring.at.

DI. HubeRT ScHWARzInGeR nö Landesforstdirekton

Einige Bezirke, wie Amstetten, Baden, Bruck an der Leitha, Gänserndorf, Neunkirchen, St. Pölten und Tulln, weisen einen positiven Trend auf unterschied-lich hohem Niveau auf, auch wenn dieser nicht in jedem Be-zirk statistisch gesichert ist.Die restlichen Bezirke zeigen keinen eindeutigen Trend. Be-sonders im Waldviertel schwan-ken die Bezirksergebnisse auf-fallend stark. Dies dürfte auch auf den strengen und besonders schneereichen Winter vor der zweiten Erhebung 2007 zurück-zuführen sein.In den Bezirken Scheibbs, Li-lienfeld und Wiener Neustadt ist der Wildeinfluss anhaltend sehr hoch. Über 80 Prozent der Pro-beflächen weisen starken Wild-einfluss auf.

tannen und eichen bleiben in Kinderstube stecken

Besonders interessant ist die Entwicklung einzelner Baumar-ten in den Bezirken. So kommt beispielsweise die Tanne auf den Flächen des Wildeinfluss-

monitorings (WEM) in den Be-zirken Scheibbs und Lilienfeld seit drei Erhebungen in neun Jahren nicht über die Höhen-klasse zwei, also 30 bis 50 Zen-timeter Höhe hinaus. Die Eiche, die Hauptbaumart in der Wald-gesellschaft des Eichen-Hain-buchenwaldes, kommt von Horn über das Weinviertel bis Bruck an der Leitha nur sehr vereinzelt in die Höhenklasse drei von über 80 Zentimeter weiter. Die Buche ist zwar starkem Verbiss ausge-setzt, wächst aber trotzdem in allen Höhenklassen weiter.

Viele Einflüsse

Der Einfluss des Wildes auf die Waldverjüngung hängt von vie-len Faktoren ab. Im Bereich des Alpenbogens, wo bis zu vier oder sogar fünf Schalenwildarten vor-kommen, ist der Anteil an Probe-flächen mit starkem Wildeinfluss besonders hoch.Einen großen Einfluss auf das Ergebnis hat die Schalenwild-dichte, die jeweilige Waldge-sellschaft, die vorkommenden Baumarten und die Witterung.

Die Ergebnisse zeigen zwar keinen klaren Landestrend und sind je nach Bezirk unterschiedlich. Doch sie machen den Zusammenhang zwischen dem Kümmern wichtiger Baumarten und dem Schalenwildbesatz deutlich. Einen Überblick bringt NÖ Landesforstdirektor Hubert Schwarzinger.

abSchuSSplan Spiegelt ergebniSSe deS WildeinfluSSmonitoringS Wider

Schalenwild hat großen Einfluss

| 44 | die landwirtschaft

Wildschäden in der land- und forstwirtschaft Juni 2014

WEM 2004-06 Wildeinfluss - Niederösterreich

750

750

751

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Anzahl/Anteil der WEM Flächen

WEM 2007-09 Wildeinfluss - Niederösterreich

WEM 2010-12 Wildeinfluss - Niederösterreich

22,4 7,2 70,5

28,8 6,7 64,5

27,8 9,0 63,2

eRgebniSSe Die Auswerteeinheit für das Wildeinflussmonitoring ist der Bezirk. Das Landesergebnis, das sich aus über 750 Einzelpunkten zusammensetzt, ist auf-grund der großen Vielfalt der Wäder nur sehr bedingt aussagekräftig. Das Niveau des starken Wildeinflusses ist als hoch zu bezeichnen. Ergebnisse zu allen NÖ Be-zirken finden Sie unter www.wildeinflussmonitoring.at. Grafik: Schwarzinger/LK NÖ

Das Wildeinflussmonitoring (WEM) ist eine bundesweit einheitliche und objektive Me-thode zur Erhebung des Wild-einflusses auf die vorhandene Waldverjüngung. Das WEM trifft keine Aussagen über Wildschäden, da keine mone-täre Bewertung erfolgen kann.Das Verfahren nimmt aus statistischen Gründen bei der Auswahl der Probeflächen keine Rücksicht auf die Verjün-gungsnotwendigkeit des aus-gewählten Waldstandortes.Wenn eine gewisse Mindest-anzahl an Bäumen in die Probe-fläche fällt, wird diese erhoben. Dabei werden sowohl die An-zahl unverbissener und verbis-sener Pflanzen festgestellt.Für weiterführende Informa-tionen zum Erhebungs- und Auswertesystem darf auf die Praxisinformation Nr 33/2-2014 des Bundesamtes und Forschungszentrum für Wald (BFW) verwiesen werden.

Das Monitoring

Page 45: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 Wildschäden in der land- und forstwirtschaft

die landwirtschaft | 45 |

schaden die Zwieselbildung mit einem enormen Qualitätsverlust sein. Hasen- und Mäuseschäden können durch den scharfkanti-gen Abbiss gegenüber dem Scha-lenwild unterschieden werden. Diese Schäden treten vor allem nach sehr strengen Wintern auf.

zäunung bis zwei hektar

Gegenmaßnahmen zum Verbiss hängen von der Flächengröße und Schutzdauer ab. Empfohlen werden flächiger Schutz durch Zäunung und Einzelschutz.Beim Zaun entscheidet die Flä-chengröße. Flächen ab zwei Hek-tar kann man kaum wildfrei hal-ten. Schwarzwild macht immer wieder Löcher in den Zaun, wo Rehwild nachfolgen kann. Ha-sendichte Zäune halten meist auch Füchse ab und verstärken damit das Mäuseproblem bei Aufforstungen.

gebnisse des Wildeinflussmoni-torings (WEM). In diesen Fällen muss von einem Schaden ge-sprochen werden. Bei reichlicher Naturverjüngung von mehreren 10.000 Pflanzen kann man auch bei einem Verbiss von möglicher-weise 80 Prozent der Bäumchen noch immer das Ziel erreichen; bei einer Aufforstung mit 4.000 Stück am Hektar oder weniger wohl eher nicht.

Schaden durch entmischung

Der Schaden der Entmischung durch selektiven Verbiss trifft da-her vor allem jene sehr hart, die eine naturnahe Baumartenzu-sammensetzung anstreben und oft nur Fichten- und Kiefernrein-bestände erzielen.Verbiss muss nicht immer zu einem Komplettausfall oder zur Entmischung führen. Vor allem bei Laubholz kann ein Folge-

Zaun pro zehn Hektar, zum Bei-spiel in einer ganzen Waldwirt-schaftsgemeinschaft.

ist jeder Verbiss ein Schaden?

Ob ein Verbiss auch ein Schaden ist, hängt auch von der Zielde-finition des Grundeigentümers ab. Wenn beispielsweise jemand als Ziel reine Fichtenwirtschaft definiert, dann orientiert er sich an der Zielbaumart Fichte und wird den Verbiss an Tannen und Eichen tolerieren.Wenn das Ziel jedoch eine Annä-herung an die natürliche Waldge-sellschaft ist, mit einer Mischung aus Tanne, Buche und Eiche, dann sollten diese Baumarten ohne Schutzmaßnahmen in aus-reichender Anzahl anwachsen können. Dass dies in den we-nigsten Gebieten in Niederöster-reich ohne Schutzmaßnahmen möglich ist, zeigen uns die Er-

Die folgenden Maßnahmen kann der Grundeigentümer zur Scha-densvermeidung oder -minde-rung treffen; in einigen Fällen auch gemeinsam mit dem Jagd-ausübungsberechtigten.

Verbiss von Knospen und triebspitzen

Der Schaden, der am schwers-ten wiegt, ist der Verbissscha-den im Sommer und im Winter durch praktisch alle Schalenwild-arten und kleinflächig auch durch Hase und Maus. Er entsteht durch das Abbeißen von Knospen und Triebspitzen junger Bäume. Be-sonders gravierend ist der Leit-triebverbiss. Dieser endet erst, wenn die Pflanze dem Äser ent-wachsen ist. Bei Rehwild liegt dies bei rund 1,3 Meter, bei Rotwild in rund zwei Meter Höhe.Die beliebtesten Verbissgehöl-ze sind Weide, Eberesche, Ahorn, Esche, Eiche, Roteiche und Tanne. Stark bis mäßig verbissen werden Kiefer, Fichte, Buche, Douglasie, Lärche (im Sommer) und gering bis selten Pappel, Erle und Birke. Auch der Zeitpunkt des Verbisses ist wichtig für die Schutzmaßnah-men, so wird Fichte gerne beim Austrieb im Mai, die Tanne im Winter und Laubholz das ganze Jahr über verbissen.

der unsichtbare Verbiss

Der unsichtbare Verbiss ist der Keimlingsverbiss. Man bemerkt ihn nur, wenn Kontrollzäune vor-handen sind. Kontrollzäune wer-den im Ausmaß von sechs mal sechs oder zwölf mal zwölf Meter angelegt. Sie können für die Dis-kussion über Wildschäden mit dem Jagdausübungsberechtig-tem sehr dienlich sein.Empfohlen wird großflächig ein

Wild schädigt Waldvegetation durch Verbeißen, Schälen und Verfegen. Über Details zu den Schadensarten und Maßnahmen zur Schadensvermeidung informiert LK-Experte Karl Schuster.

WildSchäden im Wald und VorbeugemaSSnahmen

Verbiss wiegt am schwersten

bäume und StRäucheR sind für Schalenwild Hauptbestandteil der natürlichen Äsung. Der Wildverbiss ist deshalb eine natürliche Sache und wird erst durch die Zielvorstellungen des wirtschaftenden Menschen von einem Wildeinfluss zu einem Schadfaktor, wie hier der Tannenverbiss bei einem geplanten Mischwald. Foto: LK NÖ/Schuster

Page 46: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 46 | die landwirtschaft

Wildschäden in der land- und forstwirtschaft Juni 2014

Umwickeln des Stammes mit Netzen – das Kunststoff-Schäl-schutznetz legt man oben am Stamm an und rollt es ver-bandsartig bis unten hin ab. Der umwickelte Stamm ist so gegen Rotwild geschützt.

der fegeschaden

Fegeschäden entstehen durch Reviermarkierungen von männ-lichem Schalenwild oder bei der Entledigung des Bastes nach der Geweihentwicklung. Sie sind meist kleinflächig und an den Rändern von Aufforstungen zu finden. Betroffen sind in der Re-gel Baumarten mit besonderen Geruchstoffen wie Douglasie und Lärche bzw. elastische Laubhöl-zer. Als Gegenmaßnahme dient meist Einzelschutz wie Fegespi-ralen oder Baumschutzsäulen, einfacher geht es aber mit me-chanischen Verfahren mittels Streichmittel.

Was sind tragbare Wildschäden?

Die Frage der tragbaren Wild-schäden ist nicht nur eine Frage des Wildstandes. Sie ist auch eine Frage des Biotops, das heißt, eine Frage des Äsungsangebotes, was wiederum auch eine Frage der Bewirtschaftung des Waldes ist. Waldbauprofessor Hannes Ma-yer bezeichnete bereits in den

entwertet und extrem Bruch ge-fährdet sind. Auch wenn pro Jahr nur wenige Bäume geschält wer-den, so kann sich dies im Laufe der Jahre auf ganze Bestände aus-dehnen.

gegenmaßnahmen schwierig

Gegenmaßnahmen bei Schäl-schäden gestalten sich für den Waldbesitzer als sehr schwie-rig. Die Stangenhölzer möglichst dicht zu halten, kann die Stabili-tät sehr stark verschlechtern. In exponierten Lagen oder in der Nähe von Rotwildfütterungen, können die Z-Bäume mit ver-schiedenen, sehr kostenintensi-ven Einzelbaummaßnahmen ge-schützt werden. Es gibt folgende Möglichkeiten:Bestreichen der Rinde

mit chemischen Mitteln – Streichmittel mit mechani-schen Abwehrstoffen, meist Quarzsanden, trägt man auf die Rinde auf und verdirbt dem Rotwild den Appetit.

Einritzen der Rinde mit Rin-denhobel – durch gezieltes Verletzen der Rinde, etwa zwei Drittel der Rindenstär-ke, regt man den Rindenbast zunächst zur Verharzung und später zur Wundkork-bildung an, wodurch die Rin-de für das Wild nicht mehr attraktiv ist.

Rot- und Muffelwild, so wie Schneehase und Weidevieh. Die Sommerschälung ist wesentlich schlechter und auch spektakulä-rer, weil das Wild meist lange Rin-denstücke abzieht. Hoch schälge-fährdet sind Fichte, Tanne, Rot-buche, Ahorn und Esche.

null prozent toleranz

Beim Schälschaden ist die Tole-ranzgrenzen eigentlich Null Pro-zent, da selten genau die Stäm-me geschält werden, die bei der Durchforstung entnommen wer-den sollen. Meist handelt es sich um flächige Schäden im Stangen-holzalter, die dann sehr oft Rot-fäule bekommen und damit stark

fegeSchaden bei Kirsche entwertet den Stamm zu Brennholz. Fotos: LK NÖ/Schuster (5)

mechanischer und chemischer einzelschutz

Beim Einzelschutz gibt es me-chanische Verfahren und che-mische Verfahren. Zu den me-chanischen Verfahren zählen Baumschutzsäulen, Drahtkör-be, Manschetten, Stachelbäume oder Schafwolle; zu den chemi-schen Verbissschutzmittel zum Tauchen, Streichen und Spritzen. Am schnellsten geht es mit einem Spritzverfahren, am besten geeig-net sind aber Streichverfahren. Wichtig ist, dass man nur trocke-ne Pflanzen behandelt.Daneben gibt es noch biotechni-sche, wie zum Beispiel Verstän-kerungsmittel. Sie taugen aber kaum, weil sich das Wild rasch an sie gewöhnt.

Weniger Wild am wirksamsten

Die Frage, ob Zaun oder Einzel-schutz kann nur ein Kostenver-gleich klären. Bei nur kurzfristi-gem Schutz kann auch ein Elekt-rozaun sinnvoll sein. Neben allen beschriebenen Gegenmaßnah-men wäre die wichtigste, dass der Jagdausübungsberechtigte den Wildstand verringert.

Schälschaden durch abnagen der Rinde

Schäden entstehen durch das Ab-nagen der Rinde von Bäumen in Dickungen oder Stangenhölzern im Sommer und Winter durch

bei KonSequenteR beJagung hat auch Tanne Chancen, in der Naturverjün-gung aufzukommen. Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

beim SchälSchaden gilt null Tole-ranz, weil das Wild selten jene Stämme schält, die entnommen werden sollen.

teuReR Schutz Umwickeln des Stammes mit Netzen aus Kunststoff oder Papier.

Page 47: Die Landwirtschaft Juni 2014

energiereichen Knospen der ge-fällten Bäume abäsen.Weiters ist es sinnvoll, Waldrän-der natürlicher zu gestalten mit Sträuchern und Wildobstbäu-men. Sehr einfach geht es zum Beispiel mit Weidensteckhölzern, die eine optimale Winteräsung ergeben. Das heißt, pflanzen Sie auch bewusst etwas, was als Ver-bissgehölze angeboten werden kann. Neben der Salweide sind das vor allem Aspe, Vogelbee-re und Mehlbeere. Diese immer wieder zurückschneiden, damit sich mehr Austriebe bilden und damit mehr Knospen.

biotopverbundsystem in waldarmen gebieten

In waldarmen Gebieten ist die Anlage von Biotopverbundsys-temen in Form von Windschutz-gürtel oder Biotopflächen und natürlich Wildäckern und –wie-sen immer gemeinsam mit der Jägerschaft zu empfehlen. Die Begrünung von Holzlagerplät-zen im Wald oder von Straßen-böschungen erweitern auch die Wildäsungsflächen.

DI kARL ScHuSTeR Abt. Forstwirschaft Tel. 05 0259 24101 [email protected]

1980-er Jahren die waldbaulich tragbaren Wildschäden mit maxi-mal zehn Prozent Verbiss an den Hauptbaumarten und Null Pro-zent Schälschäden.

Jährliche besprechung so wichtig wie hegegschau

Der Naturverjüngung ist immer der Vorzug zu geben, da Pflanzen aus Naturverjüngung wesentlich weniger verbissen werden als aus einer künstlichen Aufforstung.Waldbauliche Vorhaben sollten rechtzeitig mit der Jägerschaft abgesprochen werden. Dies könnte bei gemeinsamen jähr-lichen Besprechungen zwischen Grundeigentümern und Jagd-ausübungsberechtigten gemacht werden, wobei ein gemeinsames Vorgehen für das kommende Jahr erarbeitet wird.Verjüngungsflächen könnten auf Luftbildern eingezeichnet und dem Jäger für Schwerpunktbeja-gungen übergeben werden. Eine derartige Jahresbesprechung im Frühjahr sollte genauso wichtig sein wie eine Hegeschau.

äsungsangebot verbessern

Auch eine Äsungsverbesserung ist durch waldbauliche Maßnah-men möglich. Wenn beispiels-weise Mischwuchsregulierungen in Dickungen eher im Winter bei geschlossener Schneedecke ge-macht werden, kann das Wild die

Juni 2014 Wildschäden in der land- und forstwirtschaft

die landwirtschaft | 47 |

SchafWolle schützt bis zu einem gewissen Ausmaß vor Verbiss.

deR natuRVeRJüngung ist immer der Vorzug zu geben.

geänderte WaldbewirtschaftungZum Teil liegt es an den neuen Zielvorgaben im Waldbau seit Beginn der 1990er Jahre. Durch die großen Sturmschäden bedingt, wollen viele Waldbesitzer stabilere Bestände mit mehr Mischbaumarten begründen. Dies führt zu mehr Umbau schadensanfälliger Nadelreinbestände in Laub-Mischbestände und einem Umstieg auf Naturverjüngung von gut veranlagten Altbeständen.Weiters wird heute aufgrund der Kostenminimierung bei Aufforstungen eine geringere Pflanzenzahl verwendet, was bereits geringe Schäden problematisch macht. Viele Waldbesitzer wollen die hohen Schutzkosten nicht mehr alleine tragen und fordern vermehrt die Jäger zur Kostenbe-teiligung auf. Die Umsetzung dieser Ziele führt automatisch in vielen Fäl-len zu einer Erhöhung der Schadensanfälligkeit in der Übergangsphase.

Jäger verlieren bezug zu Wald und Schäden durch WildNeben den Veränderungen im Wald spielen auch die Veränderungen bei den Jägern und den Freizeitnutzern eine große Rolle. Durch einen steigenden Anteil an „Freizeitjägern“ passiert die Jagd hauptsächlich am Wochenende, dabei wollen die Jäger mehr Wild sehen und einen dementsprechenden Jagderfolg haben. Auch an der Einstellung zur Trophäenjagd hat sich kaum etwas geändert. Viele Jäger haben immer weniger oder keinen Bezug mehr zum Wald und zu Schäden durch Wild. Auch in der jagdlichen Aus- und Weiterbildung nehmen diese Themen eine untergeordnete Rolle ein.

Freizeitnutzer schränken Lebensraum für Wild einSteigender Freizeitnutzen durch neue Sport- und Freizeitaktivitäten schränken den Lebensraum des Wildes zusätzlich ein. Daher müssten die Schalenwildzahlen gerade in Fremdenverkehrsgebieten oder sich ausdehnenden Siedlungsgebieten an die neuen Verhältnisse angepasst werden.

Waldbau und Jagd sollten hand in hand gehenDas heißt auch, dass man die waldbaulichen Maßnahmen mit den Jägern absprechen sollte und die Jagdausübung darauf ausgerichtet werden muss. Wenn große Kahlflächen aufgeforstet werden oder bei Altholzflächen Naturverjüngung eingeleitet wird, dann sollten dort Jagd-druck und Abschuss erhöht werden. Gleichzeitig sollten sich Waldbesit-zer zusammentun und die Einleitung von Naturverjüngung auf größeren Flächen gemeinsam beginnen. Damit verteilt sich der Wildeinfluss über eine größere Fläche und wird möglicherweise nie zu einem Schaden.

Warum nehmen Wildschäden wieder stark zu?

Wald und Wild ist eine natürliche Einheit, die es auch in Zukunft geben wird. Es muss möglich sein, die Interessen von Waldbesitzer und Jagd-ausübungsberechtigten gemeinsam umzusetzen. Dazu muss aber jeder auf den anderen zugehen. Es geht nur miteinander.

es geht nur miteinander Foto: LK NÖ/Grünwald

Page 48: Die Landwirtschaft Juni 2014

Feldfrüchte und Futterpflanzen schmecken auch dem Wild. Doch wenn Fraß- und Trampelschäden ein nicht mehr tolerierbares Ausmaß erreichen, kann der Landwirt laut NÖ Jagdgesetz Schäden geltend machen. Wie das geht, erklärt LK-Experte Reinhard Kern.

dem Geschädigten eine ein-vernehmliche Lösung über die Höhe eines Jagd- oder Wildscha-dens erzielt. Zur Bewertung des geschädigten Bestandes kann man die Pflanzenanzahl stich-probenartig auf der geschädig-ten und ungeschädigten Fläche auszählen. Durch Vergleich des Durchschnittsbestandes der ge-schädigten zur ungeschädig-ten Fläche wird der prozentu-elle Pflanzenausfall festgestellt. Dieser ist ein wichtiger Anhalts-punkt zur Ermittlung des einge-tretenen Schadens.

Schadensausmaß vor ort feststellen

Das durchschnittliche Ertrags-niveau wird meist aufgrund von Erfahrungswerten unter Berück-sichtigung des Kulturzustandes ermittelt. Sollten hierüber jedoch Meinungsverschiedenheiten auf-treten, so kann zur Ernte ein Pro-bedrusch oder eine Proberodung vorgenommen werden. Ist dies nicht möglich oder zu aufwendig, so kann man vom Durchschnitts-ertrag der Riede oder der Ge-

anderen Frucht möglich, hat der Jagdausübungsberechtigte die für den Anbau erforderliche Arbeit sowie das aufzuwendende Saatgut und den allfällig entste-henden Minderertrag des zwei-ten Anbaues zu ersetzen.

Schadenersatz bei geernteten oder erntereifen erzeugnissen

Wildschaden an noch nicht ein-gebrachten, jedoch erntereifen oder schon geernteten Erzeug-nissen ist dann nicht zu erset-zen, wenn zur Zeit, zu der der Schaden verursacht wurde, die Erzeugnisse bei ordentlicher Wirtschaftsführung bereits hät-ten eingebracht werden können. Ebenso ist zu verfahren, wenn im Freien aufzubewahrende Erzeug-nisse nicht mit Vorkehrungen ge-schützt werden, durch welche ein ordentlicher Landwirt diese Erzeugnisse vor Wildschäden zu schützen pflegt.

Schadensbewertung

In der Regel wird zwischen dem Jagdausübungsberechtigten und

Marktpreis der beschädigten oder vernichteten Erzeugnisse zugrun-de zu legen. Bei noch nicht ernte-reifen Erzeugnissen sind Schäden so zu ersetzen, wie sie sich zur Zeit der Ernte ausgewirkt hätten.Vorab ist zu prüfen, ob der Scha-den tatsächlich von jagdbaren Tieren in Gebieten verursacht wurde, wo die Jagd nicht ruht. Dabei ist besonders auf Spuren und Fährten, Losungsrückstände und das Schad- und Fraßbild zu achten.

Pflichten des Geschädigten

Ist die Verursacherfrage geklärt und liegt eine Schadenersatz-pflicht des Jagdausübungsbe-rechtigten vor, hat der geschä-digte Landwirt zu einer Scha-densminderung beizutragen. Können die Schäden etwa durch Wiederanbau oder durch Anbau einer anderen Frucht ausgegli-chen oder vermindert werden, ist der Vermögensnachteil nach dem Mehraufwand und dem all-fälligen Minderertrag zu bemes-sen. Ist ein Ernteertrag nur mehr durch Umbruch und Anbau einer

Fristen für die Schadensanmeldung

Die Schadensanmeldung muss nachweisbar an den Jagdaus-übungsberechtigten innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis des Schadens erfolgen. Kommt in Folge binnen zwei Wochen keine Einigung über die Schadensregulierung zustande, so ist die örtlich zuständige Be-zirkshauptmannschaft zu infor-mieren und das Schlichterver-fahren beginnt zu laufen (siehe Kasten).Sollte der Wildschaden nicht frist-gerecht beim Jagdausübungsbe-rechtigten geltend gemacht wor-den sein oder hat der Geschädig-te rechtmäßig getroffene Schutz-vorkehrungen unwirksam ge-macht, wie etwa Zerstörung einer Umzäunung, so erlischt der An-spruch auf Schadenersatz.

Falls zwischen dem Geschädig-ten und dem Jagdausübungsbe-rechtigten keine Vereinbarung oder kein Vergleich zustande kommt, ist der Schadensberech-nung entsprechend den gesetzli-chen Grundlagen der ortsübliche

deR Weg zum SchadeneRSatz meldung, feStStellung, beWertung, entSchädigung

Wildschäden am Feld - was tun?

| 48 | die landwirtschaft

Wildschäden in der land- und forstwirtschaft Juni 2014

Page 49: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 Wildschäden in der land- und forstwirtschaft

die landwirtschaft | 49 |

meinde ausgehen. Es ist also vor-weg das Schadensausmaß vor Ort festzustellen.Dabei sind zu erhebendas Flächenausmaß der ge-

schädigten Kultur,die Stärke des vorgefundenen

Schadbildes unddas erwartete Ertragsniveau

der Kultur.

Schwarzwildschäden

Vor allem in Gebieten mit hohen Schwarzwildbeständen treten häufig Schäden an Maiskulturen und Grünlandbeständen auf, de-ren Bewertung besonders sorg-fältig durchzuführen ist.

Schadensermittlung bei mais

Bei Maisbeständen ist die Er-mittlung des Schadausmaßes in der Natur besonders schwierig, da die Schadnester meist ver-streut auf dem gesamten Schlag vorliegen und aufgrund der Wuchshöhe meist kein Gesamt-überblick möglich ist. Hier wird im Zweifelsfall die Be-gehung des Gesamtschlages im

Abstand von etwa vier bis sechs Reihen notwendig sein.

Körnermais und zukauf von mais am Stamm

Bei Körnermais ist die Ermittlung eines Marktpreises leicht mög-lich, da Körnermais einem regen Handel unterliegt.

Kann der verursachte Schaden bei jungen Maiskulturen durch noch mögliche Nachsaat redu-ziert werden, so sind die Kosten für das notwendige Saatgut, Ma-schineneinsatz, Arbeitszeit und die durch die verspätete Aussaat entstehenden Ertragsverluste ab-zugelten. Ist eine Nachsaat auf-grund fortgeschrittener Vegeta-tion nicht mehr möglich, so kann der Ertragsentgang (Nährstoff-verlust) durch Zukauf von Mais am Stamm in der Umgebung aus-geglichen werden.

Die jährlich in „Die Landwirt-schaft“ veröffentlichte Tabelle „Silomaispreis bei Verkauf am Stamm“ empfiehlt sich als Richt-schnur. Besondere Verhältnis-se in der jeweiligen Region sind entsprechend durch Zu- und Ab-schläge zu berücksichtigen. Zu-satzkosten durch weitere Trans-portstrecken und zusätzliche Aufwendungen auf der geschä-digten Maisfläche sind ebenfalls abzugelten.

Wiederbeschaffung auf basis von nährstoffsubstituten

Ist ein ersatzweiser Kauf von Mais am Stamm in der Umgebung nicht möglich, so ist von einer Wiederbeschaffung auf Basis von Nährstoffsubstituten auszu-gehen. Bei Ersatz des Silomaises durch rohfaserreiche Futtermit-tel wie Stroh oder Heu und Kraft-futter soll etwa derselbe Energie-, Rohprotein- und Rohfasergehalt wie im Silomais erreicht werden. Besondere Rücksicht ist auf die speziellen Anforderungen einer wiederkäuergerechten Futterra-tion zu nehmen.

Einfluss auf die Rationsgestal-tung nimmt auch die Produk-tionsausrichtung, wie Mast- oder Milchproduktion.

Grünland

Schwarzwildschäden an Grün-landbeständen sind besonders aufwendig zu rekultivieren, da es sich hier um eine mehrjähri-ge Kultur handelt. Die Entschä-digung setzt sich aus dem durch den Ernteausfall bedingten Min-dererlös aufgrund von Flur- und Folgeschaden und den Rekulti-vierungskosten zusammen.

maschinelle Rekultivierung

Bei großflächig vorliegenden Schadflächen ist eine maschinel-le Rekultivierung von Nöten. Hier empfiehlt sich die Anwendung der aktuell gültigen ÖKL-Richt-werte für Maschinenselbstkosten. Es kann auch der örtliche Maschi-nenring nach Absprache zwischen Jagdausübungsberechtigten und Geschädigten mit der Wiederher-stellung beauftragt werden.

händische Rekultivierung

Bei kleinflächigen und/oder ver-streut vorliegenden Schadflä-chen ist eine maschinelle Re-kultivierung nicht möglich. Die Rekultivierung ist daher in zeit-aufwendiger Handarbeit vorzu-nehmen:Rasenfläche zurücklegen und

einebnen,Erde anrechnen,händische Einsaat,Antreten der Rasenfläche und

des Saatgutes

DI ReInHARD keRn Ref. betriebswirtschaft Tel. 05 0259 25102 [email protected]

Kurz gefasstDie Bewertung von Wildschäden ist keine leichte Aufgabe. Mit Sachverstand und Augenmaß sollten jedoch einvernehmliche Schadensregulierungen nahezu immer möglich sein.

Nachweisbare Geltendmachung beim Jagdausübungsberechtigten innerhalb von zwei Wochen (Landwirtschaft) ab Bekanntwerden des Schadens (Forstwirtschaft vier Wochen).

Frist von wzei Wochen ab Geltendmachung für gütliche Einigung.falls keine einigung möglich: binnen weiterer zwei Wochen Scha-

densmeldung an Bezirkshauptmannschaft (somit vier Wochen ab Geltendmachung) mit Bekanntgabe der Schadensforderung.

Begutachtung durch den von der Bezirkshauptmannschaft entsand-ten Schlichter – Vergleichsversuch über die Schadenshöhe und Ver-fahrenskosten, Anfertigung einer Niederschrift.

Wenn keine einigung erzielt werden kann: die Bezirksverwaltungs-behörde entscheidet unter Berücksichtigung des Schlichterbefundes über den Wildschaden dem Grunde und der Höhe nach.

bei nichtanerkennung des bescheidinhaltes: innerhalb von zwei Monaten ab Zustellung des Bescheides Beantragung einer gerichtli-chen Entscheidung über den Wildschaden im Verfahren außer Streit-sachen.

Verfahrensverlauf Wildschäden

KuRz VoR deR KümmeleRnte haben Wildschweine hektarweise die Äcker nach Kümmelwurzeln durchgegraben. Foto: Steininger

Page 50: Die Landwirtschaft Juni 2014

gen Maschineneinsatz beschädig-te Flächen nicht zu mähen. Außer-dem haben die Landwirte Ernte- und Bewirtschaftungsverpflich-tungen einzuhalten. „Erde und Teile der ehemaligen Grasnarbe, die Wasen, erntet man dabei un-weigerlich mit, auch wenn man die Wiese zuerst sorgfältig einge-ebnet und wieder begrünt hat“, er-klärt Steininger. Die Unebenhei-ten und Kahlstellen senken den Ertrag und verschmutzen das Fut-ter auch noch in den Jahren da-nach. „Hier ist es mit dem Zure-chen der aufgewühlten Schäden nicht abgetan“, betont Steininger.

Kümmel besonders beliebt

Doch bevor die Wildsauen eine Wiese anschauen, suchen sie

setzten sich an einen runden Tisch. „Wir haben der Jägerschaft unsere Sorgen klar gemacht und erklärt, wie es uns geht“, berichtet Bauer.

Wildschäden im Grünland haben extreme folgen

Die Wildschäden auf dem Acker können die Landwirte bis zum nächsten Jahr bereinigen. „Aber im Grünland reichen die Folgen weiter“, betont Steininger. „Im ers-ten Jahr trifft uns der Futterver-lust. In den Folgejahren kämpfen wir mit Schimmel im Futter und dadurch mit Fruchtbarkeitsprob-lemen bei den Kühen. Die Folgen sind höhere Tierarztkosten und weniger Kälber.“ In der Praxis ist es nicht möglich, mit dem heuti-

Grünland gesehen, dass weniger Wildschweine erlegt wurden“, er-innert sich Steininger. „Wenn die Jäger nachlassen, schnalzt der Wildbestand nach oben. Bei mir haben die Schwarzkittel unter anderem ein drei Hektar großes Kümmelfeld vollständig umgegra-ben.“ Die Schäden auf Acker und Grünland waren massiv.Nun war für die Bauern Feuer auf dem Dach und guter Rat teuer. Steininger war als Landwirt und Jäger um Vermittlung bemüht und informierte in vier Veranstal-tungen der Bezirksbauernkam-mer Zwettl gemeinsam mit Lan-deskammerrat Martin Frühwirt die Bauern. Je ein Vertreter der Bezirksverwaltungsbehörde, der Jägerschaft und Landwirtschaft

„Wenn von 15 Hektar Wiesen drei vereinzelt Wildschäden aufwei-sen, dann verkraften wir Bauern das“, erklärt Hermann Stein-inger, der Milchvieh hält und Acker- und Grünlandwirtschaft betreibt. „Wenn ich aber auf 15 Hektar kaum mehr Wiesen ohne Schäden habe, dann wird man als Bauer nervös.“

bauern wurden nervös

Und nervös wurden die Gerotte-ner Landwirte 2011, als auf 90 Pro-zent der Wiesen Wildschweine aktiv waren. Rund je 1.900 Wild-schweine erlegte die Jägerschaft 2009 und 2010 im Bezirk Zwettl. Im Jahr 2011 waren es nur 1.247. „Wir haben an den Wildschä-den auf den Äckern und auf dem

heRmann SteiningeR, landWiRt, JagdauSSchuSSobmann und auSgeheR

„Die Jägerschaft hat es in der Hand“

Den Bauern von Gerotten nahe dem Truppenübungsplatz Allentsteig bescherte Schwarzwild im Jahr 2011 einen Wildschadensrekord auf Acker und Grünland. Wie haben die Landwirte reagiert? Hermann Steininger, selbst betroffen, Landwirt und Jäger zugleich, verrät hier den Gerottener Lösungsweg.

| 50 | die landwirtschaft

Wildschäden in der land- und forstwirtschaft Juni 2014

Page 51: Die Landwirtschaft Juni 2014

vernehmliche Vorgangsweise von Jägerschaft, Bauern und Behörde ein. Konkret wurden die Jagdbei-räte einberufen und der Bezirks-jägermeister, die Hegeringleiter und die Jagdausschussobmän-ner waren in die Gespräche ein-gebunden. Das Ergebnis der Ge-spräche war eine ge-bietsübergreifende Riegeljagd in jedem Hegering. „Diese Rie-geljagden haben et-was gebracht“, betont Steininger.

Versierter Wildschweinjäger

Hermann Steinin-ger ist selbst ein versierter Wild-schweinjäger und kennt deshalb auch die Seite der Jagd sehr gut und weiß, wie schwer die Tie-re zu jagen sind. Sauen sind vor allem nachtaktiv und zum Bei-spiel in einem Kartoffelfeld nicht vom Dunkelgrün der Pflanzen zu unterscheiden. „Hier ist man machtlos. Obwohl man Nacht für Nacht hört, wie sie die Kartoffeln ausgraben, sieht man sie nicht“, weiß Steininger. „Man muss aber genau wissen, worauf man zielt.“

Deshalb tritt er im Bezirksbeirat auch dafür ein, bei der Sauen-jagd Nachtsichtgeräte einzuset-zen. Sein Vorschlag: „Die Behör-de verwahrt die Geräte und hat die Aufsicht darüber“, so Steinin-ger. „Wer nachweisen kann, dass es in seinem Jagdgebiet Proble-

Kümmelfelder heim. „Die Küm-melwurzel dürfte für die Wild-schweine eine besondere Delika-tesse sein“, berichtet der Landwirt, der, wie viele Kollegen im Bezirk, Kümmel für die Firma Waldland anbaut. Kümmel ist eine zwei-jährige Kultur. Genau im zweiten Jahr, dem Jahr der Ernte, kommen die Wildsauen den Bauern zuvor. Umso mehr wiegt der Schaden. Für Kümmel liegt der Entschädi-gungs-Richtwert bei rund 1.000 Euro pro Hektar. „Wir Gerottener Bauern sind im Grunde zufrieden mit der Betreu-ung durch unseren Jagdpächter“, betont Steininger. „Er macht täg-lich die Runde im Revier und ist als Ortsansässiger für uns rasch erreichbar.“ Ein Großteil der Küm-melbauern schützt nun die Felder mit einem Elektrozaun. Er ist am effektivsten, denn Blinkleuchten und Verstänkerungsmittel haben rasch ihre Wirkung verloren. Doch die Anschaffung kostet Geld und die Zaunbetreuung Zeit.

bauern, behörde und Jäger-schaft suchen lösung

Bei den Schäden auf den Küm-melfeldern gab es einen Lokalau-genschein mit der Behörde, der Bezirksbauernkammer und dem Jagdpächter. Die Beteiligten ha-ben sich geeinigt.Um die Schwarzwildproblematik im gesamten Bezirk Zwettl in den Griff zu bekommen, setzte sich Dietmar Hipp, Obmann der BBK Zwettl von Beginn an für eine ein-

Juni 2014 Wildschäden in der land- und forstwirtschaft

die landwirtschaft | 51 |

futteRVeRluSt und unebenheiten mit KahlStellen, verursacht durch Wildschweine, treffen die Bauern. Die Siloballen schützt Hermann Steininger mit einem Elektrozaun vor Hochwild.

gRaSWaSen mit Erde kugeln auch nach sorgfältigem Einebnen auf der Wiese, vor allem auf den Kahlstellen, herum und verschmutzen das Futter. Hier ist es mit dem Zurechen der aufgewühlten Stellen nicht getan. Fotos: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

Steininger, die Jagdberechtigung zu erwerben. Er selbst legte sie mit 37 Jahren als „Spätberufener“ ab. „Wer als Jäger auf eigenem Grund jagt, bekommt ein anderes Ge-fühl und mehr Wissen für die Zu-sammenhänge zwischen Land-wirtschaft, Natur und Jagd.“ Man sieht dann nicht nur die Seite der Landwirtschaft sondern auch die Situation des Jägers. Ist der Jäger kein Landwirt, dann ist es umso wichtiger, mit ihm im Gespräch zu bleiben.Als Beispiele nennt Steininger, nicht auf jenem Feld Gülle auszu-bringen, wo der Jäger zur gleichen Zeit gerade ansitzt und Jagdpäch-tern auf Anfrage das Errichten von Jagdeinrichtungen zu erlauben.

Nicht streiten und lügen

„Streiten und Lügen stören mich sehr“, so Steininger. „Gutes Ein-vernehmen ist wichtig. Man muss auch im Schadensfall miteinan-der gut reden können. Als Land-wirt sehe ich, wenn der Jäger auf den Schaden reagiert und schaut, ihn so gering wie möglich zu hal-ten.“ Das heurige Jahr beobachtet Steininger mit Spannung. „Der milde Winter und das warme Frühjahr brachte viele Frischlin-ge. Wir Jäger müssen jetzt auf der Hut sein.“

PAuLA PöcHLAueR-kozeL

me mit Wildschweinen gibt, er-hält das Gerät.“ Außerdem setzt er sich für genaue Regeln bei Sau-enkirrungen ein. Vor allem bei massiven Schäden müssen Jäger die Kirrungen intensiv betreuen und auch intensiv bejagen. Von Vorteil sind fahrbare Hochstän-

de, um für die Wild-schweine nicht bere-chenbar zu werden.

hochwild im auge behalten

„Nachdem wir zwi-schenzeitlich die Wild-sauenproblematik in den Griff bekommen haben, wird Hochwild

zum nächsten Problem“, berich-tet Steininger. Zum Beispiel neh-men Hirsche milchreifen Hafer ins Äser, heben das Haupt hoch und ziehen die Frucht von den Halmen.“ In einzelnen Gebieten verursacht Rotwild starke Schäl-schäden und macht im Winter auch vor Siloballen nicht halt. Steininger schützt die Ballen mit einem Elektrozaun.

im gespräch bleiben

„Wenn zu viel Wild da ist und es der Land- und Forstwirtschaft schadet, gehört der Hebel ange-setzt“, betont Steininger. „Das ist auch im Sinne der Jäger. Wenn der Wildschaden so massiv ist, dass sie ihn nicht mehr in den Griff kriegen, werden sie die Freude an der Jagd verlieren.“An seine Berufskollegen appelliert

„mit dem zurechen der aufgewühlten Stellen ist es nicht abgetan“

Page 52: Die Landwirtschaft Juni 2014

schaden im Sinne des NÖ Jagd-gesetzes gelten.

Wildschäden an Sonderkulturen

Wildschäden an folgenden Kul-turen, auf denen die Jagd nicht ruht, müssen nur dann ersetzt werden, wenn der Besitzer ver-geblich versucht hat, Vorkehrun-gen zu treffen, durch die folgen-de Anpflanzungen üblicherweise geschützt werden: Obst-, Gemü-se- und Ziergärten, Baumschu-len, Rebschulen, Christbaumkul-turen, Forstgärten, einzeln ste-hende Bäume sowie landfremde Baumarten mit Ausnahme von Douglasie, großer Küstentanne, Roteiche, Robinie, Schwarznuss sowie Hybridpappel.

in Häusern und Gehöften samt den dazugehörigen, durch Ein-zäunung vollständig abge-schlossenen Höfen und Haus-gärten, auf Flächen, in denen Gehege zur Fleischgewinnung, Schau- und Zuchtgehege betrie-ben werden sowie auf öffentli-chen Anlagen. Ersatzpflichtig ist der Jagdausübungsberechtigte somit für alle Schäden an land- und forstwirtschaftlichen Kultu-ren – gleichgültig, ob es sich um Acker- oder Waldflächen, Wein-gärten oder Obstbaumplanta-gen handelt. Nicht ersatzfähig sind jedoch Schäden, die zum Beispiel Füchse an Geflügel an-richten, da Schäden an Nutz- und Zuchttieren nicht als Wild-

Den Jagdausübungsberechtig-ten trifft die Verpflichtung, in sei-nem Jagdgebiet den Jagd- oder Wildschaden zu ersetzen, der an Grund und Boden, an den land- und forstwirtschaftlichen Kul-turen oder an deren noch nicht eingebrachten Erzeugnissen ver-ursacht wurde. Als Jagdschaden gilt ein Schaden dann, wenn er bei der Ausübung der Jagd verursacht worden ist. Von „Wildschaden“ spricht das Gesetz dann, wenn ihn jagdbares Wild verursacht hat und dieser Schaden auf Grundstücken eintritt, auf denen die Jagd nicht ruht.

Wo ruht die Jagd?

Die Jagd ruht auf Friedhöfen,

Die rechtlichen Bestimmungen über den Ersatz von Jagd- und Wildschäden finden sich im NÖ Jagdge-setz. Details dazu erläutert der folgende Beitrag.

nÖ JagdgeSetz regelt geltendmachung und erSatz Von Jagd- und WildSchäden

Schäden, Fristen, Schlichter und Vergleich

Jagd- und WildSchäden muss der Geschädigte binnen vier Wochen ab Kenntnis bei Schäden im Wald beim Jagdausübungsberechtigten geltend machen Foto: LK NÖ/Grünwald

| 52 | die landwirtschaft

Wildschäden in der land- und forstwirtschaft Juni 2014

Unter „Vorkehrungen“ versteht der Landesgesetzgeber das Ein-frieden des Grundstückes oder das Umkleiden der Stämme zum Beispiel mit Baumkörben, Stroh und Schilf. Sollte auch das Ast-werk durch Wild gefährdet sein, muss der gesamte Baum umfrie-det werden.

fristen und Verfahrensablauf

Jagd- und Wildschäden muss der Geschädigte binnen zwei Wo-chen ab Kenntnis des Schadens bei Schäden an landwirtschaftli-chen Kulturen sowie binnen vier Wochen ab Kenntnis bei Schäden im Wald beim Jagdausübungs-berechtigten geltend machen. Macht er solche Schäden erst ver-

Rechtslage Wildschutz im Wald liche Wildschutzmaßnahmen dann setzen, wenn ihm der Grundeigentümer die Erlaubnis dazu erteilt hat. Eine Verpflich-tung trifft ihn nur bei eventueller vertraglicher Vereinbarung oder bei behördlichem Auftrag. Solch einen Auftrag hat die Behörde dem Jagdausübungsberechtigten zu erteilen, wenn bei schwerwie-gender Wildschadenssituation eine verfügte Wildstandsredukti-on nicht zielführend war.Hinsichtlich der Schadenersatz-pflicht des Jagdausübungsbe-rechtigten gilt, dass diese auch

zen. Er ist dazu jedoch keinesfalls verpflichtet. Als solche Schutz-maßnahmen kommen entweder Flächenschutz wie Zäunung, aber auch Einzelpflanzenschutz mit-tels geeigneter und zugelassener mechanischer oder chemischer Abwehrmittel in Frage.

Schutz durch Jäger

Der Jagdausübungsberechtig-te darf entsprechende, für den forstlichen Bewuchs unschäd-

Wildschäden vermeidet man am besten durch effiziente Bejagung. Schutzmaßnahmen sind die zweitbeste Lösung. Der folgende Beitrag erläutert die Rechtslage dazu.

Gemäß NÖ Jagdgesetz ist je-der Waldeigentümer berechtigt, durch entsprechende Schutzmaß-nahmen seine forstwirtschaftli-chen Kulturen vor schädigenden Einflüssen des Wildes zu schüt-

Page 53: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 Wildschäden in der land- und forstwirtschaft

die landwirtschaft

| 53 |

spätet geltend, zieht dies den Ver-lust des Schadenersatzanspru-ches nach sich.Kommt innerhalb von zwei Wo-chen nach Geltendmachung der Schäden ein Vergleich über den Schaden zwischen Jagdaus-übungsberechtigten und Geschä-digten zustande, endet das Ver-fahren durch Vergleich. Kommt innerhalb dieser Frist kein Ver-gleich zustande, muss der Ge-schädigte binnen zwei Wochen nach Ablauf der zweiwöchigen Vergleichsfrist seinen Anspruch auf Schadenersatz bei der örtlich zuständigen Bezirksverwaltungs-behörde anmelden und eine Schadenssumme nennen. Kann er den Schaden erst zum Zeit-punkt der Ernte feststellen, muss er zumindest die voraussichtliche Schadenshöhe anschätzen.

bezirksverwaltungsbehörde bestimmt Schlichter

Unter Bezirksverwaltungsbehör-de versteht man die zuständigen Bezirkshauptmannschaften so-wie die Magistrate in den Städten mit eigenem Statut. Die Bezirks-verwaltungsbehörde muss einen geeigneten Schlichter bestim-men und diesem den Entschädi-gungsantrag zuweisen. Sodann muss der Schlichter binnen zwei Wochen nach Betrauung des Fal-les durch die Bezirksverwaltungs-behörde einen Lokalaugenschein durchführen und vorher in

schriftlicher Form den Jagdaus-übungsberechtigten und den Ge-schädigten davon verständigen.

Schriftlicher befund

In der Folge muss der Schlichter einen schriftlichen Befund er-statten und diesen beiden Ver-fahrensparteien ausfolgen. Auf Basis dieses Befundes muss der Schlichter einen Vergleichsver-such unternehmen, der auch die Höhe des vom Schlichter ange-nommenen Schadens und die Höhe der Kosten des Verfahrens zu umfassen hat.Lässt sich die Schadenshöhe erst zur Ernte ermitteln, muss der Schlichter eine weitere, demnach zweite Besichtigung zum Ernte-zeitpunkt vornehmen. Der Ge-schädigte hat die Verpflichtung, den Schlichter spätestens zwei Wochen vor dem beabsichtigten Erntezeitpunkt zu verständigen.Verläuft der vom Schlichter vor-genommene Vergleichsversuch erfolgreich, muss der Vergleich in einer Niederschrift beurkundet werden. Der Vergleich muss auch die Verfahrenskosten miteinbe-ziehen. Scheitert der Vergleichs-versuch, muss der Schlichter die hierfür maßgeblichen Gründe in einer Niederschrift festhal-ten sowie die Angaben des Ge-schädigten über seine Schadens-forderung und die des Jagdaus-übungsberechtigten über die von ihm anerkannte Schadenshöhe

aufnehmen. Diese Niederschrift muss der Schlichter gemeinsam mit seinem Befund der zuständi-gen Bezirksverwaltungsbehörde übermitteln. Diese ist nunmehr allein zuständig, mit Bescheid über den geltend gemachten An-spruch auf Jagd- und Wildschä-den zu entscheiden.

Regelung bei gefahr in Verzug

Was tun bei Gefahr in Verzug hin-sichtlich der Wahrnehmung und Beurteilung des Schadens?In Fällen, in denen die Wahr-nehmung und Beurteilung des Schadens gefährdet wäre, kann der Geschädigte den zuständi-gen Schlichter schon vor Ablauf der für einen Vergleichsversuch gesetzten Frist anrufen. In die-sem Fall muss der Schlichter den behaupteten Schadens unver-züglich besichtigen. Er muss vor der Besichtigung zumindest ver-suchen, den Jagdausübungsbe-rechtigten und den Geschädigten hievon zu verständigen. Sodann muss der Schlichter nach Be-fundaufnahme einen Vergleichs-versuch starten.

entscheidung der bezirksverwaltungsbehörde

Die Bezirksverwaltungsbehör-de muss in ihrem Verfahren den Schlichterbefund berücksichti-gen. Falls erforderlich, muss die Bezirksverwaltungsbehörde auch einen Lokalaugenschein auf von

Schäden betroffenen Grundstü-cken vornehmen. Schließlich muss die Behörde mit Bescheid über den Anspruch auf Schaden-ersatz entscheiden – und zwar so-wohl dem Grunde wie auch der Höhe nach und auch entscheiden, wer die Verfahrenskosten trägt.

MAG. MIcHAeL MAScHL, LL.M. Ref. Recht Tel. 05 0259 27103 [email protected]

dann aufrecht bleibt, wenn trotz Schutzvorkehrungen durch den Waldeigentümer oder den Jagd-ausübungsberechtigten Wild-schäden aufgetreten sind. Der Grundeigentümer verliert dann seinen Schadenersatzanspruch, wenn er dem Jagdausübungsbe-rechtigten nachweislich verwehrt hat, dass dieser entsprechende Schutzmaßnahmen setzt.

Zaunflächen

Bei eingezäunten Verjüngungs-flächen im Wald gilt hinsicht-lich des Wildabschusses die Son-

derregelung, dass der Jagdaus-übungsberechtigte eingedrun-genes Wild auch während der Schonzeit und auch über den Ab-schussplan hinaus bejagen und erlegen darf. Er hat dies im ge-gebenen Fall der Behörde unver-züglich zu melden.Das bisher Gesagte gilt hinsicht-lich des Wildschadenersatzes für den normalen forstlichen Be-wuchs. Anders sieht die Rechts-lage bei einzeln stehenden Bäu-men, bei besonders wertvollen Anpflanzungen, wie beispiels-weise Christbaumkulturen oder

Baumschulen oder bei seltenen landfremden Baumarten aus. Hier hat der Grundeigentümer nur dann einen Anspruch auf Wildschadenersatz, wenn er ver-geblich solche Vorkehrungen ge-troffen hat, die üblicher Weise bei ordentlicher Wirtschaftsführung zum Schutz solcher Kulturen an-gewandt werden.Zu den seltenen landfremden Baumarten im Sinn dieser Rege-lung zählen nicht die Baumarten Douglasie, Große Küstentanne, Roteiche, Robinie, Schwarznuss sowie Hybridpappel. Sie sind auf

Grund ihrer forstlichen Bedeu-tung den heimischen Baumar-ten rechtlich gleich gestellt und bedürfen daher ebenfalls keiner Schutzvorkehrungen durch den Waldeigentümer zwecks Wahrung des Schadenersatzanspruches.

DI WoLFGAnG GRünWALD Abt. Forstwirtschaft Tel. 05 0259 24102 [email protected]

Gegen Bescheide der Bezirks-verwaltungsbehörden ist das Rechtsmittel einer Beschwerde nicht zulässig. Diese Bescheide treten jedoch außer Kraft, so-weit binnen zwei Monaten nach ihrer Zustellung die gerichtliche Entscheidung des zuständigen Landesgerichtes beantragt wird. Anstelle der abgeschafften Landeskommission für Jagd- und Wildschäden tritt nunmehr jenes Landesgericht, in dessen Sprengel sich der Wildschaden ereignet hat. Beim Landesge-richt besteht grundsätzlich kei-ne Verpflichtung zur Beiziehung eines Rechtsanwaltes, dennoch wird dringend empfohlen, sich nicht selbst zu vertreten, son-dern die professionelle Hilfe eines Rechtsanwaltes in An-spruch zu nehmen.

Rechtsmittel

Page 54: Die Landwirtschaft Juni 2014

JagdauSSchüSSe und JagdauSSchuSSobmänneR ihre rechte und pflichten

Grundeigentümer kompetent ver tretenIm ersten Halbjahr 2015 ist wieder ein neuer Jagdausschuss zu wählen, damit er seine Tätigkeit ab 1. Juli 2015 ausüben kann. Mehr über die wichtigen Aufgaben des Ausschusses und die Verantwortung des Ob-mannes erfahren Sie im folgenden Beitrag.

sehene Rücksichtnahme auf die Interessen der Land- und Forst-wirtschaft, insbesondere auf das Vermeiden entsprechender Waldgefährdungen, tatsächlich ausüben. Aus fehlender Aktuali-tät wird auf die Verpachtung der-zeit nicht eingegangen, weil die Jagdperiode erst 2019 endet.

Laufende Einflussnahme auf Wildstand und Wildschaden

Neben den in Jagdgesetz und Jagdverordnung ausdrücklich ge-nannten Aufgaben steht den Or-ganen der Jagdgenossenschaft ebenso zu, wahrgenommene Missstände mit den Betroffenen zu besprechen und – bei Vor-liegen von Gesetzwidrigkeiten – mit Hilfe der Behörde zu be-enden. Besonders wichtig ist die Verpflichtung für den Jagdaus-schussobmann, im Abschuss-plan für Schalenwild, mit Aus-nahme des Schwarzwildes, eine Darstellung der tatsächlichen Wildschadensituation im Jagd-gebiet zu geben.Dabei hat der Obmann jeweils bis zum 31. März des Jahres der Ab-schussplanerstellung die Angabe des Jagdausübungsberechtigten zur Wildschadensituation zu be-

Gemäß den Bestimmungen des NÖ Jagdgesetzes endet die lau-fende Funktionsperiode der Jagd-ausschüsse am 30. Juni und be-ginnt die neue am 1. Juli jeweils im fünften Jahr einer Jagdperio-de. Im ersten Halbjahr 2015 ist daher ein neuer Jagdausschuss zu wählen, damit er seine Tätig-keit ab 1. Juli 2015 ausüben kann.Der Jagdausschuss, vor allem aber dessen Obmann, haben als Organe der Jagdgenossenschaft wichtige Aufgaben zu erfüllen.

Jagdgenossenschaft, Jagdausschuss

Gemäß NÖ Jagdgesetz bilden die Eigentümer jener Grundstücke, welche zu einem festgestellten Genossenschaftsjagdgebiet ge-hören, eine Jagdgenossenschaft. Die Genossenschaftsjagd ist ent-weder im Wege des freien Über-einkommens oder der öffentli-chen Versteigerung oder durch Verlängerung des bestehenden Jagdpachtverhältnisses ungeteilt zu verpachten.Die Verpachtung hat für die fest-gesetzte Dauer der Jagdperiode von neun Jahren zu erfolgen. Die gegenwärtige Jagdperiode endet 2019. Die Organe der Jagdgenos-

stätigen oder, sofern er diese An-gaben nicht als tatsächlich zu-treffend bestätigen kann, diesbe-züglich einen eigenen Bericht der Bezirksverwaltungsbehörde vor-zulegen. Die Angaben der Wild-schadenssituation beinhalten die Anzahl der bekannt gewordenen Wildschäden, das Ausmaß der geschädigten Flächen und deren Kulturgattung sowie die schädi-gende Wildart.Im Übrigen ist für jedermann die Teilnahme an den öffentlichen Hegeschauen möglich, bei denen auch die Wildschadensituation zu besprechen ist.

aufteilung und ausfolgung des pachtschillings

Der zu bezahlende Pachtschil-ling ist vier Wochen vor Beginn des Jagdjahres bei der Gemein-de zu erlegen. Wird dieser nicht rechtzeitig oder nicht zur Gän-ze erlegt, hat der Obmann des Jagdausschusses Anzeige an die Bezirksverwaltungsbehörde zu erstatten. Dem Pächter wird da-raufhin die Zahlung binnen vier Wochen mittels Bescheid auf-getragen und die Auflösung des Pachtverhältnisses angedroht. Der Jagdpachtschilling ist ab-

senschaft sind der Jagdausschuss und der Obmann des Jagdaus-schusses. Die Mitglieder des Jagdausschusses werden von den Mitgliedern der Jagdgenossen-schaft gewählt und der Obmann von den Mitgliedern des Jagdaus-schusses. Der Jagdausschuss übt seine Funktion für die Dauer von neun Jahren aus, die Funktions-periode beginnt und endet je-weils im fünften Jahr einer Jagd-periode.

aufgaben von Jagdausschuss und obmann

Dem Jagdausschuss und dessen Obmann obliegen die Verwaltung des Genossenschaftsjagdgebie-tes. Dazu zählen die Verpachtung der Genossenschaftsjagd und die Aufteilung sowie Ausfolgung des Pachtschillings. Außerdem wah-ren Ausschuss und Obmann die land- und forstwirtschaftlichen Interessen insbesondere in Be-zug auf die Wildschadensituation und den Wildstand, ergänzend zu den Rechten der einzelnen Grundeigentümer und gesamt-haft gesehen.Besonders wichtig ist, solche Jagdpächter auszuwählen, wel-che die im NÖ Jagdgesetz vorge-

| 54 | die landwirtschaft

Wildschäden in der land- und forstwirtschaft Juni 2014

Page 55: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 Wildschäden in der land- und forstwirtschaft

die landwirtschaft | 55 |

JagdauSSchüSSe und JagdauSSchuSSobmänneR ihre rechte und pflichten

Grundeigentümer kompetent ver tretenzüglich der die Jagdgenossen-schaft belastenden Kosten auf alle Eigentümer der das Genos-senschaftsjagdgebiet bildenden Grundstücke unter Zugrundele-gung des Flächenausmaßes der Grundstücke aufzuteilen. Dabei haben jene Grundstücke außer Betracht zu bleiben, auf denen die Jagd ruht. Das sind im We-sentlichen Häuser und Gehöfte samt den dazugehörigen durch Umfriedung vollständig abge-schlossenen Höfen und Hausgär-ten sowie „Fleischgatterflächen“, nicht jedoch gezäunte Kulturflä-chen im Wald.Innerhalb von vier Wochen nach dem Erlag des Pachtschillings hat

der Jagdausschuss ein Verzeich-nis der auf die einzelnen Grund-eigentümer entfallenden Anteile durch zwei Wochen im Gemein-deamt zur öffentlichen Einsicht aufzulegen. Bei der Erstellung des Verzeichnisses hat die Ge-meinde gegen eine Pauschalent-schädigung, die beim gesamten Auszahlungsbetrag zum Abzug kommt, mitzuwirken.Beschwerden gegen die Feststel-lung der Anteile können inner-halb von zwei Wochen ab Auf-legen des Verzeichnisses beim Obmann des Jagdausschusses schriftlich eingebracht wer-den. Der Obmann hat diese Be-schwerden unverzüglich der Be-

Weitere wichtige Einflussmöglichkeiten der Jagdgenossenschaft und deren Organe zum Schutz der Land- und Forstwirtschaft sind in folgenden Bestimmungen geregelt: § 48: Antrag auf Androhung der Auflösung des Pachtverhältnisses, wenn der Pächter den verfügten Abschuss

ohne ausreichende Begründung wesentlich unterschreitet; § 81 Abs. 5: Antrag auf Verminderung einer im land- und forstwirtschaftlichen Interesse nicht vertretbaren

Schalenwildart durch erhöhte Abschussverfügung; § 81 Abs. 9: Parteistellung (Rechtsmittel) im Abschussverfügungsverfahren; § 81 Abs. 10: Verpflichtung des Pächters, in zumutbarer Weise den Abschuss von Schalenwildstücken nachzu-

weisen und eine Markierung zuzulassen („Grünvorlage“); § 95 a Abs. 1: Zustimmungserfordernis zum Aussetzen von Wild; § 99 Abs. 4: Antrag bei Waldgefährdung (Gefährdungstatbestände für Wald in § 100 Abs. 2 festgelegt), die

durch Verminderung einer Wildart nicht rechtzeitig abgewendet werden kann, den Jagdausübungsberechtig-ten zu verhalten, die notwendigen Schutzmaßnahmen zur Vermeidung der Waldgefährdung vorzukehren;

§ 100 Abs. 1: Antrag auf Verminderung einer Wildart zum Schutz geschädigter oder gefährdeter land- und forstwirtschaftlicher Kulturen.

Einflussmöglichkeiten der Jagdgenossenschaft

zirksverwaltungsbehörde zur Entscheidung vorzulegen. Nach rechtskräftiger Bestimmung der Anteile hat der Obmann den Jagdpachtschilling den Grund-eigentümern auszufolgen oder zu überweisen.Darüber hinaus muss der Jagd-ausschuss beschließen, wofür nicht behobene Anteile ver-wendet werden. Zur Gültig-keit des Beschlusses ist die Zu-stimmung von mindestens zwei Dritteln der Mitglieder des Jagd-aus-schusses erforderlich. Der Verwendungszweck muss im In-teresse der Land- und Forstwirt-schaft oder des ländlichen Rau-mes liegen. Beispiele sind der

Wegebau oder der Anbau von Flurgehölzen. Ab Kundmachung der rechtskräftigen Anteile an der Amtstafel im Gemeindeamt ist eine Frist von sechs Monaten für die Abholung oder Überwei-sung vorgesehen. Erst dann ver-fallen nicht behobene Anteile zugunsten des beschlossenen Verwendungszweckes.

DI WoLFGAnG GRünWALD Abt. Forstwirtschaft Tel. 05 0259 24102 [email protected]

die VeRpachtung erfolgt für eine Jagdperiode, die neun Jahre dauert. Foto: LK NÖ/Pöchlauer-Kozel

Foto: LK NÖ/Archiv Foto: Matthias Hauer

„die teilnahme an öffentlichen

hegeschauen ist für jedermann möglich, bei denen auch die

Wildschaden- situation zu

besprechen ist.“

Page 56: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 56 | die landwirtschaft

Wildschäden in der land- und forstwirtschaft Juni 2014

inhalt des abschussplanes

Der Abschussplan hat eine Rei-he von Daten über das Jagdge-biet, über die Wildschadenssi-tuation sowie über das zum Ab-schuss beantragte Wild zu ent-halten. Neben der Angabe des durchgeführten Abschusses der letzten drei Jahre sowie der Fall-wildstücke hat der Abschussplan den Antrag für den im laufenden und in den zwei darauf folgen-den Jagdjahren durchzuführen-den Abschuss zu enthalten.Dabei ist bei Schalenwild eine Aufgliederung in männliche und weibliche Stücke, ausgenom-men die im Lauf des Jahres ge-setzten Nachwuchsstücke, vor-zunehmen. Die trophäentragen-den Wildstücke sind mit Aus-nahme der Gamskitze und der Muffelschafe in Altersklassen zu unterteilen.

nicht bis längstens 30. April eine geänderte Abschussverfügung zustellt.

Jagdgenossenschaft hat parteienstellung

Bei verpachteten Jagdgebieten kommt neben dem Jagdaus-übungsberechtigten auch dem Verpächter Parteienstellung zu. Bei Genossenschaftsjagdgebie-ten ist das die Jagdgenossen-schaft. Vor der Entscheidung über die Abschussverfügung hat die Behörde den Bezirksjagd-beirat anzuhören. Dieser be-steht aus Vertretern der Bezirks-bauernkammer und des Landes-jagdverbandes und hat beraten-de Funktion in fachlicher Hin-sicht.Einer Berufung gegen die Ab-schussverfügung kommt keine aufschiebende Wirkung zu.

lich im ersten, vierten und sie-benten Jahr der Jagdperiode zu erstellen. Eine Verpflichtung zur jährlichen Abschussplanerstel-lung besteht generell bei Auer- und Birkhähnen, bei Schalen-wild mit Ausnahme von Schwarz-wild nur dann, wenn es sich um revierübergreifende Abschüsse handelt. Für Schalenwild, das in einem umfriedeten Eigenjagd-gebiet gehalten wird, ist kein Ab-schussplan erforderlich.Die Bezirksverwaltungsbehörde hat unter Bedachtnahme auf die Entwicklung und Erhaltung der Wildarten und unter Berücksich-tigung der Wildschadensituati-on den Abschussplan zu prüfen und den Abschuss zu verfügen. Bei Schalenwild gilt der vorge-legte Abschussplan zugleich als Abschussverfügung, so ferne die Behörde den Verfahrensparteien

Das NÖ Jagdgesetz sieht vor, dass für bestimmte Wildarten ein Abschussplan zu erstellen ist. Einen Über-blick über die wichtigsten Bestimmungen gibt LK-Expertin Sylvia Scherhaufer.

Das Wild ist unter Rücksichtnah-me auf die Interessen der Land- und Forstwirtschaft so zu hegen, dass ein artenreicher und gesun-der Wildbestand sich entwickeln kann und erhalten bleibt. Die Jagdausübung und die Wildhe-ge haben darüber hinaus so zu erfolgen, dass die Erhaltung des Waldes und seiner Wirkungen nicht gefährdet wird.

Schalenwild außer Schwarzwild

Jeder Jagdausübungsberechtig-te ist verpflichtet, für das Scha-lenwild mit Ausnahme von Schwarzwild einen Abschuss-plan bis längstens 31. März der Bezirksverwaltungsbehörde vor-zulegen. Das gilt insbesondere für Rot-, Reh-, Gams- und Muf-felwild. Im Regelfall ist der Ab-schussplan alle drei Jahre, näm-

abSchuSSplanung gemäSS JagdgeSetz

Was muss im Abschussplan stehen?

abSchuSSplanung Die Regelungen betreffend den Abschuss der von der Abschussplanung betroffenen Wildarten haben den Zweck, die vom Jagdgesetz vorgese-henen Grundsatzziele zu sichern. Foto: LK NÖ

Page 57: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 Wildschäden in der land- und forstwirtschaft

die landwirtschaft | 57 |

Eine wichtige Bestimmung be-trifft die Darstellung der Wild-schadensituation in gepachteten Jagdgebieten. Der Verpächter hat durch seine Unterschrift die Angaben des Jagdausübungsbe-rechtigten im Abschussplan zu bestätigen. Bei Genossenschafts-jagdgebieten muss das der Ob-mann des Jagdausschusses tun. Ist seiner fachlichen Meinung nach die Wildschadensituation nicht zutreffend wiedergegeben, muss er bis 31. März des Jah-res der Abschussplanerstellung der Bezirksverwaltungsbehör-de einen eigenen Bericht über die Wildschadensituation unter Verwendung des Abschussplan-formulares vorlegen. Das ist eine verantwortungsvolle Aufga-be des Obmannes des Jagdaus-schusses, die unbedingt wahrge-nommen werden muss.

MAG. SyLVIA ScHeRHAuFeR Ref. umwelt Tel. 05 0259 27402 [email protected]

Welche Eingriffs-, Kontroll- und Sanktionsmöglichkei-ten hat die Behörde beim Abschussplan? Die Behörde hat im Hinblick auf den durchzuführenden Abschuss eine Reihe von Eingriffsmöglichkeiten, um einen für die Interessen der Land- und Forstwirtschaft verträg-lichen Wildstand sicherzustellen.

mindestabschuss bei weiblichem Wild und NachwuchsstückenWenn es erforderlich ist, kann die Behörde dem Jagd-ausübungsberechtigten vorschreiben, dass er männ-liches Wild, das älter als zwei Jahre ist, erst dann erlegen darf, wenn er eine bestimmte Anzahl an weib-lichen Wild und Nachwuchsstücken der betreffenden Wildart erlegt hat. Gibt es in einem Gebiet schwerwie-gende Wildschadensprobleme, hat die Behörde über Antrag oder aufgrund ihrer eigenen Wahrnehmungen den Abschuss so zu verfügen, dass eine Ausbreitung oder Vermehrung der Wildart verhindert oder eine wirksame Reduktion ermöglicht wird. Maßgebend ist dabei die Wildschadensituation, aber nicht der bisher getätigte Abschuss.

„Grünvorlage“Um so genannte „Papierabschüsse“ zu verhindern, kann die Behörde mittels Bescheid oder Verordnung den Jagdausübungsberechtigten verpflichten, in ge-eigneter Weise innerhalb einer bestimmten Frist den Abschuss von Wildstücken nachzuweisen und eine Markierung zuzulassen. In der Praxis beziehen sich diese Bescheide und Verordnungen auf Rot-wild, welches „im grünen Zustand“, das bedeutet nach Erlegung, in der Regel innerhalb 24 Stunden,

im Kühlraum, aufgebrochen, Wildkörper und Haupt nicht getrennt, den im Bescheid oder der Verordnung angeführten Überwachungsorganen vorzulegen ist. Antragsberechtigt dafür ist der Verpächter, in Genos-senschaftsjagdgebieten der Jagdausschuss.Zur Dokumentation des durchgeführten Abschusses hat der Jagdausübungsberechtigte eine Abschuss-liste zu führen, in die er die einzelnen Abschüsse und Fallwildstücke des Schalenwildes unverzüglich ein-zutragen hat. Die Behördenorgane dürfen in die Ab-schussliste jederzeit Einblick nehmen, die Liste muss bis 15. Jänner des folgenden Jagdjahres der Behörde vorgelegt werden.

Der Abschuss der jeweiligen Wildart soll sich im Re-gelfall auf alle Revierteile erstrecken. Zur wirksamen Vermeidung von Wildschäden kann er aber auch auf bestimmte Problemgebiete im Jagdrevier konzentriert werden. Der Abschuss ist jährlich zu erfüllen, jede Unterschreitung des verfügten Abschusses ist in der Abschussliste zu begründen. Ein „Überschießen“, das heißt, ein höherer Abschuss als der verfügte, ist bei weiblichem Wild, außer bei Gamsgeißen, bei Nach-wuchsstücken sowie bei noch nicht zweijährigen Stü-cken trophäentragender Wildarten zulässig. Bei Tro-phäenträgern kann anstelle des Abschusses in einer älteren Altersklasse der Abschuss in der jüngsten Altersklasse erfolgen. Eine unbegründete Unter- oder Überschreitung des verfügten Abschusses ist eine Ver-waltungsübertretung und wird von der Behörde ent-sprechend geahndet.

MAG. SyLVIA ScHeRHAuFeR

Steuerung und Kontrolle durch die Behörde

WildSchadenSbeWeRtung in niederöSterreich

Wie lauten die Regeln?Der folgende Beitrag beleuchtet die Grundsätze der Wildschadensbewertung im Hinblick auf die vermögensrechtlichen Nachteile des Waldeigentümers.

aus ist noch ein Schadenersatz für ausbleibende Naturverjün-gung vorgesehen. Weiters wird unterschieden, ob Einzelpflan-zen geschädigt wurden oder ob bereits Bestandesschäden oder betriebswirtschaftliche Schäden vorliegen. Geregelt ist auch, bis zu welcher Schadensfläche eine Vollerhebung durchgeführt wer-den muss. Über dieser Mindest-

Zuwachseinbußen und Quali-tätsverlusten können Entmi-schung der Bestände, völliges Ausbleiben der Waldverjüngung und erhebliche Probleme bei der Waldstabilität insgesamt die Fol-ge sein. Im Wesentlichen unterschei-den die Bewertungsrichtlinien zwischen Verbiss-, Fege- und Schälschäden. Darüber hin-

Rechtsgrundlage für die Wild-schadensbewertung im Wald ist die NÖ Jagdverordnung, in der die Bewertungsregeln ge-nau vorgeschrieben sind. Dar-an müssen sich Schlichter und Amtssachverständige der Behör-de im Schadenersatzverfahren halten.Die Auswirkungen von Wild-schäden sind vielfältig. Neben

grenze sind Stichprobenerhe-bungen zulässig.

Verbissschäden

Verbissschäden sind die durch das Abäsen der Höhentriebe oder Seitentriebe an Pflanzen des forstlichen Bewuchses ver-ursachten Schäden. Als Abäsen des Triebes gilt bereits das Ab-äsen der Leitknospe.

Page 58: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 58 | die landwirtschaft

Wildschäden in der land- und forstwirtschaft Juni 2014

SchälSchäden sind durch das Abreißen der Rinde und Bloßlegen des Holzes oder Bastes an Stämmen oder Wurzeln des forstlichen Bewuchses verursachten Schäden. Foto: LK NÖ/Grünwald

Zentimeter Breite, durch die das Holz nicht freigelegt wurde. Zu erheben sind das Wuchsalter, die Standortsgüte, die Stammzahl je Hektar und

die Fläche des zu bewerten-den Bestandes oder Bestan-desteiles; bei Nadel-Laub-Mischbeständen die Flächen-anteile von Nadelholz und Laubholz in Zehntel,

die Baumzahl je Schädigungs-grad nach ausscheidendem Bestand und Endbestand ge-trennt; Schädigungsgrade nur beim Endbestand; beim aus-scheidenden Bestand wird nur ermittelt, ob geschält oder un-geschält,

der Blochholzerlös für Fich-te, Güteklasse B, Stärkeklasse 2b als Durchschnittswert der letzten fünf Jahre.

Als Endbestandesbäume (Z-Bäu-me) können beim Nadelholz 600 Stämme je Hektar in entsprechen-der räumlicher Verteilung aus-gewählt werden, beim Laubholz 300 Stämme. Der Schälgrad, der nur bei den Endbestandesbäu-men bestimmt wird, hängt ab von der jeweiligen Schälwundenbrei-te. Sind mehrere Schälwunden an einem Stamm verursacht worden, wird deren Breite bei der Bemes-

te Naturverjüngungen, nicht sehr gut geeignet ist. Auch die Aufwän-digkeit der Erhebungen sowie das Vorhandensein gewisser fachli-cher Ermessensspielräume mit einer daraus resultierenden oft-mals geringen Vorhersehbarkeit des Bewertungsergebnisses er-geben Mängel für die praktische Anwendbarkeit. Zurzeit wird an einer Modifizierung gearbeitet, die zu einer Vereinfachung und praxisnäheren Verbissschadens-bewertung führen soll.

fegeschäden

Fegeschäden sind die durch das Abschlagen oder Abreiben der Rinde mit dem Geweih und Bloß-legen des Holzes oder Bastes an Stämmen des forstlichen Be-wuchses verursachte Schäden. Die Bewertung erfolgt bei Bäu-men bis zu einem Alter von 15 Jahren wie die bei stark verbisse-nen Pflanzen. Bei einem höheren Alter erfolgt die Bewertung wie bei Schälschäden.

Schälschäden

Schälschäden sind die durch das Abreißen der Rinde und Bloß-legen des Holzes oder Bastes an Stämmen oder Wurzeln des forst-lichen Bewuchses verursachten Schäden. Nicht als Schälschäden gelten Kratzwunden bis zu einem

Zur Bewertung sind folgende Parameter zu erheben: Die Anzahl der verbissenen Pflanzen je Baumart und Schädi-gungsgrad, die gesamte Pflanzenanzahl,

bei Mischbeständen die Flä-chenanteile der jeweiligen Baumarten in Zehntel,

das Ausmaß der Schadens- fläche, das Wuchsalter der Pflanzen, der Zeitlohnindex die Kosten bisher durchge-

führter Pflege- und Schutz-maßnahmen

die Nachbesserungskosten beziehungsweise der Jetzt-wert der vergangenen Auffors-tungskosten

Der Schädigungsgrad der einzel-nen Pflanze hängt davon ab, ob Leittrieb und/oder Seitentrieb verbissen wurden sowie von der Intensität des Verbisses als Pro-zentanteil der verbissenen Triebe.Durch die Anwendung entspre-chender Zahlentabellen lassen sich aus den Erhebungsdaten die jeweiligen Schadenswerte errechnen. Grundsätzlich wur-de dieses Bewertungsmodell an Hand verbissener gesetzter Fich-tenkulturen entwickelt, sodass es für eine Vielzahl von Bewertungs-fällen, insbesondere für gemisch-

sung des Schälgrades zusammen-gezählt. Durch Zugrundelegung der oben angeführten Erhebungs-parameter werden die Schadens-werte bei Anwendung der zutref-fenden Tabellen ermittelt.

ausbleibende Naturverjüngung

Zur Geltendmachung von Scha-denersatzansprüchen wegen ausbleibender Naturverjüngung müssen entsprechend repräsen-tative Kontrollzäune mit einem Mindestausmaß von fünf mal fünf Metern vom Grundeigen-tümer angelegt worden sein, die das Ausbleiben der Naturverjün-gung bei ungestörtem Wachstum innerhalb der Zaunfläche nach-weisen. Der sich verjüngende Bestand muss dabei bereits das Hiebsunreifealter gemäß Forst-gesetz überschritten haben. Die Schadenstabellen ergeben in Ab-hängigkeit von der Standortsgü-te und dem Ausmaß der Verjün-gungsfläche einen Schadenswert, der im jeweiligen Fall nur einmal pro Vegetationsperiode geltend gemacht werden kann.

DI WoLFGAnG GRünWALD Abt. Forstwirtschaft Tel. 05 0259 24102 [email protected]

KontRollzäune im Ausmaß von fünf mal fünf Meter weisen nach, wie sich der natürliche Bewuchs ungestört entwickelt. Ausbleibende Verjüngung außerhalb der Zaunfläche geht auf Wildeinfluss zurück. Foto: LK NÖ/Grünwald

Page 59: Die Landwirtschaft Juni 2014

Leben

Volkstanzwettbewerb: Jugendliche tanzen auf in Tulln Seite 62

SchafSkälteWetterphänomen im Juni Seite 60

3. nö RoSSwallfahRtAuf dem Rücken der Pferde Seite 60

familienfeStHighlights für Groß und Klein Seite 61

landeSentScheidSensenmäher messen sich Seite 61

agRaRkReiSe mit RekoRdLandjugend zieht Bilanz Seite 62

Buch- und eventtippInfo und Unterhaltung Seite 65

Der Zauberschnee erfreut Gartenliebhaber mit seiner Blütenpracht bis weit in den Herbst hinein. Er blüht ohne Pause und ist noch dazu sehr anspruchslos.

der garten im JuniAlle Beete, Kistchen und Töpfe sind bepflanzt und schon denken wir an die nächsten Handgriffe. Die Polsterpflanzen im Stein-garten sind verblüht und sollten zurückgeschnitten werden. Wenn Sie bei verblühten Rhododendren oder bei Fliedersträuchern die ab-geblühten Blütenstände gewissen-haft entfernen, blühen diese Zier-gehölze im nächsten Jahr noch üppiger. Die Obstbäume, die im Februar oder März stärker zurück-geschnitten wurden, wachsen nun besonders gut. Sie bilden viele Wassertriebe, welche sich, wenn sie noch grün sind, mit der Hand entfernen lassen. Im Gemüse-, Obst- und Blumenbeet ist Düngen angesagt. Egal ob mit Pflanzen-jauchen, Kompost oder anderen organischen Düngern: Jetzt ist Hauptwachstumszeit der meisten Pflanzen und deshalb müssen sie auch gut ernährt werden.

Tipp: Um die Blütenpracht mög-lichst lange zu erhalten, düngen Sie am besten das Substrat bereits vor der Pflanzung mit Langzeit-dünger. Nach und nach kann die wöchentliche Nachdüngung mit Flüssigdünger beginnen. Doch

das Beste ist: Fragen Sie Ihren Gärtner nach Neuheiten für den Garten und den geeigneten Dün-ger für Ihre blühenden Lieblinge.

DI CHRISTIAn KoRnHeRR

SommeRlicheS SchneegeStöBeR Zauberschnee der Sorte „Diamond Frost“, auch Chamaesyce hypericifolia genannt, bietet für Hobbygärtner viele Vorteile bei Pflege und Co. Foto: LK NÖ/Christian Kornherr

Wer eine pflegeleichte, weiß blü-hende Pflanze für den Garten sucht, ist mit dem Zauberschnee gut beraten. Er blüht von Mai bis zum ersten Frost unablässig und erfreut uns mit kleinen weißen Blüten. Der kompakte, fast kugeli-ge Wuchs macht aus dem Zauber-schnee einen idealen Blickfang für Blumenampeln oder Kübel. Aber auch in Kombination mit ande-ren Zierpflanzen im Balkonkasten oder Beet ist diese Pflanze ein re-gelrechter Hingucker. Der Standort sollte sonnig sein, wobei auch schattigere Plätze nicht weiter problematisch sind. Sollte man den Zauberschnee ein-mal vergessen zu gießen, nimmt er einem das auch nicht krumm. Die kleinen Blüten haben auch den Vorteil, dass sie gut abfallen und schnell eintrocknen. Damit ist kein Putzen der Pflanze nötig und die Blüten kleben nicht am Boden fest.

ZauBeRSchnee Pflanze des Monats

Schnee an heißen Tagen

Sonnenwende

Naturschauspielvoller Magie Seite 60

auS dem leBen

Geheimnissen auf der Spur Seite 61

nö weine in canneS

Film ab für Wein aus Niederösterreich Seite 62

Foto: zVg

tipp von Jo-hannes Käfer, Obmann der Gärtnervereini-gung NÖ.

Page 60: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 60 | Die Landwirtschaft

Brauchtum Juni 2014

Pferd beritten werden dürfen. All jene, die Natur, Kultur, Brauchtum und Geselligkeit zu schätzen wis-sen, können hierbei aus dem Vol-len schöpfen. Treffpunkt ist am Samstag, 28. Juni in Gutenbrunn. Gestartet wird um 9 Uhr mit dem Mariensegen und einem Auftaktfest vor der Wall-fahrtskirche. Auch Fahrer sind willkommen. Nähere Infos und Programm unter www.suedlicheswaldviertel.at.

und Trolle umherwandern sehen. Trat jemand versehentlich in die-ser Zeit auf Johanniskraut oder in einen Kreis aus Bäumen, Pilzen oder Steinen, konnte er laut Volks-mund in die Anderswelt gelan-gen. Viele Literaten setzten sich im Laufe der Jahrhunderte mit diesen Legenden auseinander. Der wohl bekannteste, der sich mit den Ge-heimnissen der Sonnenwende auseinandersetzte, war William Shakespeare.

Foto

: LK

/Eva

Pos

ch

Lostage

Am Samstag, 28. und Sonntag, 29. Juni heißt es im Waldviertel: „Auf dem Rücken der Pferde liegt das Glück dieser Erde.“ Hoch zu Ross geht es nämlich quer durch die idyllische Landschaft des Südli-chen Waldviertels hin zum Wall-fahrtsort Maria Taferl. Grund dafür ist die dritte nieder-österreichische Rosswallfahrt. Da-bei können Pferdefreunde Wege erkunden, die nur im Rahmen dieser Veranstaltung mit dem

Eine Wallfahrt hoch zu Ross

Der 21. Juni verzaubert uns nicht nur als längster Tag des Jahres. Mit ihm beginnt der Sommer und so manche zauberhafte Geschichte rankt sich um diesen Tag.

SommerSonnenwende

Natur-Event voller Magie

wetterphänomen im Juni

Wenn sogar die Schafe zitternAlles andere als warme Tempe-raturen kommen auf uns zu. Das zumindest besagt der Volksmund. Schuld daran ist die so genannte Schafskälte, die irgendwann zwi-schen dem 10. und 20. Juni über unser Land hereinbrechen soll. Mit im Gepäck hat sie kalte und regenreiche Tage. Aufzeichnungen belegen das Auftreten und die hohe Wahrscheinlichkeit dieser Kaltfront. Dabei bringt sie sogar die Schafe zum Frösteln. Diese sind Mitte Juni bereits frisch geschoren und somit anfällig auf die plötzli-che Kälte. Als Leidtragende sind sie berechtigter Weise Namensgeber dieses Wetterphänomens.

Juni 2014So, 1. WELTMiLchTAGSo, 8. VATERTAGMo, 17. SchWENDTAGDo, 19. FRoNLEichNAMSA, 21. SoMMERANFANGDi, 24. JohANNES DER TäuFERFR, 27. SiEbENSchLäFERTAGSo, 29. PETER uND PAuLMo, 30. SchWENDTAG

symbolisieren sollen. Doch nicht nur wissenschaftliche Fakten und althergebrachtes Brauchtum be-stimmen den Tag der Sommer-sonnenwende. Auch so manche magische Begebenheit wird damit in Verbindung gebracht. Seit jeher galt die Sommersonnenwende als Zeit, in der die Grenze zwischen der Menschenwelt und jener der Naturgeister, Feen sowie Elfen sehr dünn war. Plötzlich konn-ten Leute Feen herumschwirren

Es ist die Zeit der Sonnwendfeuer und der Feuerläufe. Die Zeit in der die Menschen alte Bräuche wie-der hochleben lassen und sich an den herumschwirrenden Glüh-würmchen erfreuen. Gemeint ist die Sommersonnenwende, die in unseren Breiten am 21. Juni statt-findet. Die Sonne erreicht ihren höchsten Punkt und wandert von da an wieder Richtung Süd-Halb-kugel. Der Sonne zu ehren werden Feuer entzündet, welche ihre Kraft

SommernachtS-traum Schon der englische Dramatiker William Shakespeare hat in seinem Stück „Ein Sommernachts-traum“ die besondere Magie der Sommer-sonnenwende auf-gegriffen. Elfen und andere geheimnisvol-le Gestalten sind fest mit diesem Tag ver-bunden. illustration: LK NÖ/Eva Kail

Die diesjährige Tagung „Green care – Willkommen am hof“ prä-sentiert Green care-Pionierbetrie-ben aus dem deutschsprachigen Raum. Am Donnerstag, 26. Juni von 13 bis 17 uhr zeigen Refe-renten in der hbLFA Schönbrunn, wie Green care-Produkte und Dienstleistungen in der Praxis funktionieren. Anmeldungen sind bis 11. Juni möglich. Näheres: www.greencare-oe.at/tagung.

Green Care Tagung

Foto: zVg

Page 61: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 leben

die landwirtschaft | 61 |

Am Sonntag, 22. Juni, wird wie-der die Sense gedengelt. Die besten Sensenmäherinnen und besten Mäher treffen sich in Rabenstein an der Pielach, um mit jeder Menge Kraft und Aus-dauer ihr Können unter Beweis zu stellen. Eine hochrangige Jury bewertet dabei Sauber-keit, Schnelligkeit und Technik der teilnehmenden Mäher. Der Landesentscheid Sensenmähen sorgt über unsere Landesgren-zen hinaus für Aufsehen. Inter-nationales Flair bringt an die-sem Tag ein Fernsehteam aus Japan. Es wird den Bewerb und die Leistungen der Teilnhemer mitverfolgen.

Der Landjugend Bezirk Kirch-berg an der Pielach hat für die-sen Wettbewerb ein entspre-chendes Rahmenprogramm auf die Beine gestellt. Der Start-schuss fällt um 8.30 Uhr mit

Familiengeheimnisse„Es gibt Dinge über die spricht man nicht. Aber nur weil man nicht drüber reden darf, heißt es nicht, dass sie nicht passiert sind.“ Mit dieser Aussage einer jungen Frau beginnt der Film „Das finstere Tal“, der in den letzten Monaten in unseren Kinos zu sehen war.

Dinge, über die man nicht spricht, gibt es in vielen Familien. Doch nur, weil nicht drüber gesprochen wird, heißt es nicht, dass diese Geheimnisse nicht im System wirken. Je mehr versucht wird, Vorkommnisse totzuschweigen oder wegzudrängen, umso stärker wird die Kraft, die das Ausgegrenzte entwickelt, um endlich sicht-bar zu sein.

Da ist ein Ehepaar, das vor vielen Jahren ein Kind verloren hat. Sie musste „stark“ sein und hatte niemanden, der sie auffing. Er flüchtete sich in die Arbeit. Alltagsbewältigung und Betrieb ließen keine Zeit zum Trauern, anstatt darüber zu reden wurde das tote Kind totgeschwiegen. Über die Jahre aber hat der weggedrängte Schmerz einen tiefen Keil der Sprachlosigkeit und Kälte zwi-schen die beiden getrieben. Da ist ein Mann, der nicht weiß, wer sein leiblicher Vater ist. Noch vor seiner Geburt zerstritten sich die Eltern, im Groll gab die Mutter keinen Kindesvater an und verweigerte auch später jede Auskunft. Gerüchte, Anspielungen und Hänseleien gab es immer wieder. Seit er denken kann, leidet er darunter. Sein mangelndes Selbstwertgefühl versucht er mit immer größeren Mengen Alkohol in den Griff zu bekommen. Da ist eine Frau, die als Kind von einem nahen Angehörigen missbraucht wurde. Der Täter brachte sie durch Drohungen zum Schweigen und schob ihr die Verantwortung für sein Tun zu. Als Erwachsene versuchte sie, ein normales Leben zu leben und hat ihren Schmerz zur Seite geschoben. Solange, bis der Schrei ihrer Seele sich in ihrem Körper manifestierte und sie ernsthaft krank wurde.

Ein erster Schritt zur Transformation ist das bewusste Hinschau-en auf das, was war und ist. Wird mit aller Macht versucht, etwas „unter Verschluss“ zu halten, so kostet das sehr viel Energie und macht krank. Heilung kann dann passieren, wenn Geheimnisse gelüftet und Tatsachen sichtbar werden und die damit verbunde-nen Gefühle Platz haben dürfen.

di anna ecklDipl. lebens- und SozialberaterinTel. 0664/6025925801

Die besten Sensenmäher des Landes messen sich

Aus dem Leben

einer Messe am Sportplatz in Rabenstein. Anschließend fin-det ein Frühschoppen statt. Die Mäherparade und der Bewerb beginnen um 12 Uhr. Für Unter-haltung ist natürlich bestens ge-sorgt. Für die musikalische Um-rahmung sorgen die „Schöpfl Buam“. Die Prämierung der Sensenmäher ist für 17 Uhr an-gesetzt. Weitere Informatio-nen zum Bewerb und zum Rah-menprogramm finden Sie unter www.noelandjugend.at.

rockt und mit der Landjugend ge-spielt werden. Start ist um 9.30 mit einer heiligen Messe. Bis 17 Uhr können die Gäste auf eine kuli-narische und spielerische Entde-ckungsreise gehen.

Am Sonntag, 22. Juni, geht es in der Bildungswerkstatt Mold bei Horn anständig zu Sache. Unter dem Motto „Vielfalt der Genüs-se“ wartet ein umfangreiches Pro-gramm auf die Gäste. Der Grund: Das mittlerweile traditionelle Fa-milienfest geht über die Bühne. Dabei kann mit Liedermacher Bernhard Fibich gesungen, mit den Seminarbäuerinnen gekocht, mit der WAMMS Big Band abge-

Ein Fest für Groß und Klein

Foto: Landjugend NÖ

Page 62: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 62 | die landwirtschaft

leben Juni 2014

landeSweingüteR Bei filMfestival in Cannes vertreten

Film ab mit NÖ Wein

Die Freude bei Kellermeiste-rin Judith Hartl könnte größer nicht sein. Seit mittlerweile sie-ben Jahren setzt sie sich für das Image der ihr anvertrauten gu-ten Tropfen ein. Sie alle stammen aus den vier Niederösterreichi-schen Landesweingütern Holla-brunn, Krems, Mistelbach und Retz. Nun ist der fachkundigen Weinliebhaberin allerdings ein ganz besonderer Clou geglückt. Mit jeweils einem Produkt konn-ten sich die Landesweingüter bei den 67. Filmfestspielen in Cannes präsentieren. Diese gingen von 14. bis 25. Mai über die Bühne. „Die Austrian-Film-Comission hat den Weinen aus den Land-wirtschaftlichen Fachschulen den Weg geebnet“, so Hartl. Wein, Sekt und Frizzante made in NÖ hieß es deshalb heuer in Cannes. „Unsere Produkte werden im Ös-

„sollten unsere Weine bei den oscars ange-boten werden, dann fahr ich sicher hin“

Ort übernehmen die Mitarbeiter der Austian-Film-Comission. Ich habe sie mit dem entsprechen-

den Infomaterial und We i n b e s c h re i b u n -gen versorgt.“ Auch die Anlieferung nach Wien übernahm Hartl selbst. Doch über die Landesgrenze hinaus ging es für Hartl nicht. „Ich hab die Flaschen den Mitarbeitern und M i t a r b e i t e r i n n e n übergeben, mit ihnen eine Einschulung ge-

macht und danach reisten die Weine ohne mich weiter“, scherzt die Weinkennerin. Doch sollten ihre Weine einmal zu den Oscars fliegen, ist sie mit Sicherheit mit von der Partie.

eVA PoSCH

terreich-Pavillon, einem belieb-ten Treffpunkt der Filmschaf-fenden an der Strandpromena-de angeboten“, erklärt die Kellermeisterin. Dabei hofft sie, dass ihre Weine auf Nie-derösterreich auf-merksam machen und weitere Filmschaf-fende die einzigartige Kulturlandschaft für sich entdecken. Denn Niederösterreich hat sowohl bei Wein als auch bei Filmkulissen einiges zu bieten. Bei all der Freude gibt es für Hartl allerdings auch einen Wehr-mutstropfen. Denn ein Außen-dienst nach Cannes gekoppelt mit einem kleinen Urlaub war leider nicht drin, wie sie erklärt: „Die Präsentation der Weine vor

Judith hartl vermarktet Weine der NÖ landesweingüter. Gemeinsam mit der Austrian-Film-Commission brachte sie ihre guten Tropfen zu den Filmfestspielen nach Cannes – eine einmalige Werbung für NÖ bei Filmschaffenden.

wein alS auShängeSchild Kellermeisterin Judith hartl und landesrätin barbara Schwarz wollen mit der Präsentation der landesweine beim Filmfestival in Cannes auf Niederösterreich als Filmland aufmerksam machen. Foto: NLK/Pfeiffer

agrarkreise mit teilnehmerrekord„Das interesse war groß wie nie zuvor“, so lautet die erfolgreiche agrarkreise-bilanz der landjugend Niederösterreich. Über 1.800 Teil-nehmer nutzen das Angebot der 18 agrarkreise. insgesamt wurden 92 agrarkreisveranstaltungen durchgeführt. 70 Referenten, großteils aus der Landwirtschafts-kammer und ihren Partnerorgani-sationen, deckten dabei ein breit gefächertes Themenfeld ab. Neben Exkursionen standen auch Vor-träge, eine Podiumsdiskussion und Workshops auf dem Programm. So erfuhren die Teilnehmer nicht nur mehr über kraftfahrrechtliche Bestimmungen, sondern erhielten darüber hinaus Einblicke in aktu-elle Steuerfragen und die künftige Ausgestaltung der gemeinsamen agrarpolitik. Die agrarkreisleiter sowie Landjugend-Landesobmann Harald Hochedlinger freuen sich bereits jetzt auf die kommende agrarkreis-Saison und wollen den Landjugendmitgliedern weiterhin eine Plattform zum gegenseitigen austausch und zur besseren Wahr-nehmung ihrer Interessen bieten.

es wird wieder aufgetanztam Sonntag, 22. Juni, geht es heiß her am Gelände von „Die Garten Tulln“. Denn die landjugend lädt gemeinsam mit der Volkskultur NÖ zum traditionellen Jugendvolks-tanzwettbewerb „auftanz“. im Rah-men des Tages der jungen Tracht stellen die jungen Tänzer ihr Kön-nen unter Beweis. Das umfangrei-che Rahmenprogramm startet um 10.30 uhr mit dem aufmarsch der Volkstanzgruppen. infos erhalten Sie unter www. noelandjugend.at.

Foto

: lJ/

Mar

cella

Wal

lner

Page 63: Die Landwirtschaft Juni 2014

HeadlineDatumOrt: xxxx Kosten: xxxx Anmeldung: xxxx

Juni 2014 Bildungskalender

Die Landwirtschaft | 63 |

Gesundheit und Ernährung

Komm & koch mit den Bäuerin-nen! Gartenfrische Salate25.06.14; 17:00-21:00Ort: BBK KremsKosten: EUR 49,- inkl. Rezeptbro-schüre, Anmeldung: 05 0259 26200

Bauen, Energie und Technik

Errichtung von Trockensteinmau-ern (LFS Krems)26.06.14; 08:30-17:30Ort: Kleinpöchlarn03.07.14; 08:30-17:30Ort: Dürnstein

07.07.14; 08:30-17:30Ort: Spitz 10.07.14; 08:30-17:30Ort: Hollabrunn17.07.14; 08:30-17:30Ort: Wien-UmgebungKosten: EUR 95,- Anmeldung: 02732/87516

Traktorführerschein - Klasse F - Außenkurs der Fahrschule Horn30.06.14-11.07.14; 09:00-16:30Ort: Bildungswerkstatt MoldKosten: EUR 580,- pro Person inkl. Lehrunterlagen, EUR 286,88 Nächti-gung, VollpensionAnmeldung: 05 0259 29510

Pflanzenproduktion

BIO - Exkursion „Von großen und kleinen Tieren“24.06.14; 08:00-21:00Ort: LFS EdelhofKosten: EUR 50,- Anmeldung: 02822/52402

Tierhaltung

Bienen: Praxis 2 + 3 – (LFS Pyhra)22.06.14; 09:00-18:00Ort: LilienfeldKosten: EUR 30,- Anmeldung: 02629/2222-0

Bienen: Praxis 4 - Varroa - Richtige Behandlung schützt vor Verlusten - LFS Mistelbach27.06.14; 14:00-18:00Ort: LFS Pyhra06.07.14; 09:00-13:0006.07.14; 14:00-18:00Ort: LFS Mistelbach11.07.14; 08:00-12:0011.07.14; 13:00-17:00

Ort: LFS Warth12.07.14; 09:00-13:0012.07.14; 14:00-18:00Ort: 3250 Wieselburg Augasse 1213.07.14; 09:00-13:0013.07.14; 14:00-18:00Ort: 3202 Hofstetten-Grünau, Hauptplatz 3Kosten: EUR 15,- Anmeldung: 02629/2222-0

Umwelt und Biolandbau

Blumenwiesen - Wiesenwissen16.06.14; 13:30-17:30Ort: BBK GmündKosten: EUR 15,- Anmeldung: 02812/51353

Charakterpflanzen ausgewählter Lebensräume-Gurhofgraben09.07.14; 09:00-17:00Ort: Gurhof, Bergern i.Dunkelstein-erwald, Kosten: EUR 35,- Anmeldung: 05 0259 26100

Die Doldenblütler04.07.14; 09:00-17:00Ort: Puchberg am SchneebergKosten: EUR 35,- Anmeldung: 05 0259 26100

Färben mit Pflanzenfarben26.06.14-27.06.14; 09:00-17:00Ort: Hotel Molzbachhof, Kirchberg am WechselKosten: EUR 80,- Anmeldung: 05 0259 26100

Herstellen von Ätherischen Ölen und Hydrolaten08.07.14; 09:00-17:00Ort: BBK MelkKosten: EUR 65,- Anmeldung: 05 0259 26100

Nahrhafte Landschaft14.06.14; 09:00-17:00Ort: Biobetrieb Reisenbauer, KrumbachKosten: EUR 55,- Anmeldung: 05 0259 26100

Pflanzenmonographien aus-gewählter Pflanzenarten - Der Thymian23.06.14; 09:00-17:00Ort: LFS ObersiebenbrunnKosten: EUR 65,- Anmeldung: 05 0259 26100

Pflanzenmonographien ausge-wählter Pflanzenarten - Die Rose12.06.14; 09:00-17:00Ort: BBK Baden und MödlingKosten: EUR 65,- Anmeldung: 05 0259 26100

Smoothies,Cocktails & Co mit Wildkräutern und Beeren aus dem eigenen Garten03.07.14; 16:00-20:00Ort: Bildungswerkstatt MoldKosten: EUR 42,- Anmeldung: 05 0259 26100

Veranstaltungen

Schulinfotag17.06.14; 09:00 Ort: LFS TullnerbachAuskunft: 02233/52436

Tag der offenen Tür15.06.14; 09:00-17:00Ort: LFS GießhüblAuskunft: 02772/62722

Weitere Veranstaltungen finden Sie unter www.lfi.at/noe und www.landimpulse.at.

GrüNE KOSMETIK-PÄDAGOGIK-LEHrGANGMI, 2. JULI BIS 24. JULI 2014; 9.00 BIS 17.00 UHr

OrT: BBK Melk

KOSTEN: EUR 450,- ANMELDUNG: 05 0259 26100

KOMM & KOCH MIT DEN BÄUErINNEN! SAFTIGE KIrSCHENDO, 12.06.14; 17.00 BIS 21.00 UHr, OrT: BBK Gmünd

DO, 12.06.14; 17.00 BIS 21.00 UHr, OrT: LK NÖ, St. Pölten

Fr, 13.06.14; 18.00 BIS 22.00 UHr , OrT: BBK Korneuburg

Fr, 13.06.14; 17.00 BIS 21.00 UHr, OrT: BBK Krems

MI, 18.06.14; 18.00 BIS 22.00 UHr, OrT: BBK Amstetten

Fr, 20.06.14; 18.00 BIS 22.00 UHr, OrT: BBK Melk

KOSTEN: EUR 49,- inkl. Rezeptbroschüre

ANMELDUNG: 05 0259 26200

Die Kursbeiträge bei geförderten Veranstaltungen wurden unter Annahme der beantragtenFörderung von im Normalfall 66 Prozent berechnet.

Bildung the best of

Stellen Sie sich folgendes vor: Bei Ihrem Verkaufsstand zerreißt ein weg stehender Nagel die Kleidung Ihres Kunden, die aufgestapelte Ware gerät ins Rutschen, fällt herab und verletzt ein vorbei gehendes Kind, beim Einschenken eines Glas Rot-weins wird die Kleidung des Kunden beschmutzt. Unangenehme Situatio-nen, aber auch Beispiele dafür, dass auch Direktvermarkter gut versichert sein sollten.

Anfangs noch kritisch beobachtet und skeptisch belächelt, hat die Direktvermarktung heute einen we-sentlichen Stellenwert im landwirt-schaftlichen Gewerbe. Nicht nur im

urbanen Umfeld ist der Bauernmarkt eine wertvolle Bereicherung der Palette an Einkaufsmöglichkeiten. Besonders innovative Landwirte haben erkannt, dass im Rahmen der Direktvermarktung vor allem auf der „Biowelle“ große Erfolge erzielt werden können, denn Bioprodukte liegen voll im Trend.

Bei all diesen Aktivitäten ist jedoch daran zu denken, dass gesetz-liche Vorschriften zu beachten sind und rechtzeitig Vorsorge getroffen werden muss, um im Schadensfall geschützt zu sein. Sofern sich der Di-rektvermarkter bzw. Biobauer an die Vorschriften des Gewerberechtes hält

und seinen Versicherungsschutz im Rahmen der landwirtschaftlichen Be-triebshaftpflichtversicherung kennt, hat er schon sehr gut vorgesorgt.

Natürlich gilt auch für den Landwirt das Produkthaftungsgesetz, wenn er in seinem Betrieb seine Produkte wie zB Obst, Milch, Eier, Fleisch und Wurst verarbeitet. Ein Fehler bei der Erzeugung oder Veredelung der Produkte, und schon haftet der Landwirt – auch unverschuldet – nach dem Produkthaftungsgesetz.

Sorgen Sie also mit einer Betriebs-haftpflichtversicherung vor. Diese deckt neben dem Produkthaftungs-risiko auch Schäden ab, die direkt am Bauernmarkt oder im Hofladen entstehen können. Direktvermarkter sollten also auf jeden Fall gut ver-sichert sein! Anzeige

NIEDErÖSTErrEICHISCHE VErSICHErUNG

Direktvermarktung - eine neue Herausforderung

Versicherungstipps

Generaldirektor Hubert Schultes, Niederösterreiche Versicherung AG

Page 64: Die Landwirtschaft Juni 2014

| 64 | Die Landwirtschaft

Anzeigen Juni 2014

Stellenausschreibung Die Erzeugergemeinschaft Gut Streitdorf ist als Genossenschaft für Landwirte am Markt tätig und nimmt eine wichtige Stellung von Zucht, Produktion bis hin zur Vermarktung ein. Für unsere Besamungsstation in Hohenwarth und den Bereich Schweinezucht wird folgende Stelle ausgeschrieben:

Assistent/in der GeschäftsführungAufgabengebiet:Leitung der Besamungsstation Hohenwarth

Leitung der Sparte Zucht der GenossenschaftFachliche Ansprechperson für Besamung- und ZuchtarbeitMitarbeiterführung in den oben genannten BereichenIhr Profil:Abgeschlossene landwirtschaftliche AusbildungFremdsprachenkenntnisseMehrjährige einschlägige BerufserfahrungKompetenz im Umgang mit KundenKommunikation mit Organisationen, Funktionären und MitgliedernBelastbarkeit, Verlässlichkeit, FlexibilitätIT-Kenntnisse

Für diese Position bieten wir ein marktgerechtes Bruttomonatsgehalt von ca. € 2.500. Je nach Qualifikation und Erfahrung ist eine Überzahlung mög-lich. Dienstwagen.Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann freuen wir uns auf Ihre aussage-kräftigen Bewerbungsunterlagen per E-Mail bis spätestens 12. Juni 2014 an [email protected] Anzeige

Motormäher Soma, Top Qualität, Aktionspreise! 7 PS Alpin € 2.700;9 PS Profi € 3.800; 9 PS Profi Plus € 4.200 Honda und Subaru Motoren,Tel. 03170/225 www.soma.at

Creina Güllefässer, großes Lager, Generalimporteur Sommersguter GmbH, hohe Qualität, günstig.Tel. 03170/225 www.soma.at

Palms Forstanhänger H92 mit Kran K670, Eigenölversorgung, Zange 120cm,Bj. 2012, guter Zustand! € 19.900 Tel. 03170 225 www.soma.at

Deitmer Kegelspalter! Spitzenqualität aus Deutschland! Tel. 03170 225 www.soma.at

Tajfun 8,5 Tonnen Seil-winde, Seilausstoß, 90 m hochverdichtetes Seil, Funk! sehr guter Zustand! € 6.800 Tel. 03170/225 www.soma.at

Kaufe ALTHOLZ - zahle Höchstpreise

Stadlbretter, Böden, Balken0664/8598176 oder 07246/7781,

[email protected]

WÖLFLEDEr STALLTECHNIKRinderaufstallungen, Türen, Tore, 0676/845859224

fax 0 72 43/51 683-20fax 0 72 43/51 683-20

TrAPEZPrOFILE & SANDWICH-PANEELE - Dauertiefpreis:Tp 35.207, Längen 4 m, 4,5 m, 5 m, 5,5 m, 6 m, 6,5 m, 7 m, 7,5 m, 8 m, (Ral 7024/Ral 3009), bis 100 m² € 8,90 bis 200 m² € 7,90Sandwichpaneele 40 mm, Dach (Ral3009): bis 100 m² € 21,90, bis 200 m²€ 19,90; Lagerlänge: 6m. Wand (Ral 9002) bis 100 m² € 20,90, bis 200 m² € 18,90. Längen: 4m, 5m, 6m, 7m, 8m.Alle Preise inkl. 20 % MWSt., Auch Maßfertigung möglich! Metallhandel Bichler: Tel. 07755/20120www.dachpaneele.at

Sonderpreis - Trapezblech, Sandwichpaneele

TP 35.207 (Ral 7024,3009) ab 1 m² € 7,50 ab 100 m² € 7,00Sandwichpaneele 40 mm, Dach ab € 19,50/ Wand ab € 18,50 Alle Preise inkl. 20% MwSt.Tel. 07732-39007, www.dwg-metall.at

www.heubelueftung.atFa. Spindler, Lüftung, 07755/5250

SALAMI-rOHWUrST-SPECK Erzeugung leicht gemacht mit einer

KLIMA-rEIFE-ZELLEjetzt ab 4.490 Euro

KKT-Lackner Tel. 0463/590033 www.kkt-lackner.at

Vollbiologische Kleinkläranlagen, technische und Pflanzenkläranla-gen, Wartung, Reparaturen (auch Fremdanlagen), Analysen, Umbau-ten, Ersatzteillieferungen, FREIBERG UMWELTTECHNIK GMBH Tel. 0664/1612177

KrISENSICHErES HEIZEN MIT HOLZ

AUSSTELLUNGSSTüCKE von MESSEN zu SONDERPREISENKaminöfen - Küchenherde -

Pelletsöfen

Fa. Brunner GmbHHeizen-Kochen-Elektro

Welser Straße 9, 4611 BuchkirchenTel. 07242/28010,

www.brunnergmbh.at

Kachelöfen, HerdeKaminöfen

. Planen und Bauen

. Sanieren und restaurieren

. Ofenkacheln direkt ab Fabrik

3660 Klein-Pöchlarn, Wachauerstr. 10www.erndt.at . 07413/8292

www.rizzoli-holzherde.at

Traktorseilwinde elektro-hydraulisch 6 to inkl. Zubehör, Funk und Seilausstoss 3 Jahre Garantie, Eur 6.250,00 inkl. Wir beraten Sie gerne: 07245/25358www.koenigswieser.com

Seilausstoss - Nachrüstung auf Ihre Lieblingsmarke Seilwinde elektro-hydraulisch (Funkwinde)Fragen Sie an: günstiger als Sie glauben Tel. 07245/25358 www.koenigswieser.com

Page 65: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014 Anzeigen

Die Landwirtschaft | 65 |

HALLEN STALLBAU ENERGIEHALLEN STALLBAU ENERGIE

Alles aus einer Hand –von der Planung bis zur Fertigstellung

Alles aus einer Hand –von der Planung bis zur FertigstellungSchweine-/Rinder-/Pferdeställe Einrichtung - Lüftung - Fütterung

Entmistung Biogas Photovoltaik

3352 St. Peter/Au | Tel. +43 74 77 - 42 118 - 0 w w w . h o e r m a n n - i n f o . c o m3352 St. Peter/Au | Tel. +43 74 77 - 42 118 - 0 w w w . h o e r m a n n - i n f o . c o m

Hohlwege und Lössterrassen

„Die niederösterreichischen Lössgebiete zählen zu den beeindruckendsten Landschaften Östereichs. Zu ihren prägenden Elementen gehören kleinteilige, vom Menschen geschaffene Terrassen und tief ein-geschnittene Hohlwege.“ Mit diesen Worten beginnt das 134 Seiten dicke Buch mit dem Titel „Hohlwege und Lössterrassen“. Es ist ein Nachschlagewerk der besonderen Art: Denn der kürzlich erschienene Naturführer beschreibt die Natur- und Nutzungsgeschichte der die Hohlwege und Lössterrassen und liefert einen breiten inhaltlichen Querschnitt. Der Bogen spannt sich von der Erdgeschichte, über die Entstehung der Hohlwege und Lösster-rassen bis zur Pflanzen- und Tierwelt dieser Lebensräume. Behandelt werden auch die Ursachen für die Gefährdung der Hohlwege sowie not-wendige Pflegemaßnahmen und bereits umgesetzte Hohlwegsanierun-gen, etwa die Reaktivierung des Kleinen Thalgrabens in Langenlois. Einen breiten Raum nehmen auch die Kellergassen und Altwege ein.

Die beiden Autoren Heinz Wiesbauer und Herbert Zettel geben in ihrem Werk somit einen umfassenden Einblick in die Vegetation, Tierwelt und die Landeskulturelle Bedeutung von Hohlwegen und Lössterassen.Erschienen heuer im NÖ Buch-Verlag unter ISBN 3-901542-42-6 zum Preis von 15 Euro.

Buchtipps

Lindner informiert:

Neuer Lintrac geht auf große Tour

Auftakt der Lintrac-Tour ist am 10. Mai in St. Johann in Tirol, weitere Termine in Öster-reich, Bayern, der Schweiz und Südtirol folgen.

Wer den Lintrac – den ersten stufenlosen Mähtraktor mit mitlenkender Hinterachse – aus nächster Nähe erleben will, ist bei der Lintrac-Tour 2014 richtig. Der offizielle Startschuss für die Tour fällt am 10. Mai beim Interna-tionalen Grünlandtag in St. Johann in Tirol. „Lindner-Techniker erklären den Lintrac aus erster Hand, außerdem steht eine Vorführung im Mäheinsatz auf dem Programm“, erklärt Geschäftsführer Hermann Lindner. Weitere Termine: Von Juni bis September macht die Lintrac-Tour bei den verschiedenen Qualifikationen zum Geotrac Supercup 2014 Station: am 14. Juni in St. Florian (Oberösterreich), am 26. und 27. Juni auf der Messe Wiesel-burg, am 6. Juli in Südtirol, am 27. Juli beim Teichalmfest in der Steiermark, am 23. August beim Bundespflügen im Kärntner Krappfeld und am 2.Sep-tember beim Karpfhamer Fest in Bayern. Am 5. und 6. September gehen die Lindner Innovationstage in Kundl über die Bühne. Kundl ist am 6. September auch Schauplatz des großen Europafinales des Geotrac Supercup 2014.

Alle Teilnehmer des traditionsreichen Traktorwettbewerbs haben die Mög-lichkeit, den Lintrac bei den einzelnen Qualifikationen zu testen. Hermann Lindner: „Auf den Europa-Sieger wartet ein Lintrac90 für ein Jahr.“www.lindner-traktoren.atDie Termine der Lintrac-Tour laufend aktualisiert: www.lindner-traktoren.at/lintrac Anzeige

zwei der Bereiche, die hierbei eine Rolle spielen. Im Anschluss an die Eröffnung um 11.30 Uhr, dreht sich auf dem BETAEXPO-Gelände alles um Maschinen- und Feldvorführungen. Die Palet-te an interessanten Schauparzel-len umfasst sämtliche AGRANA-Kulturen. Mit dabei sind Getreide, Kartoffel, Mais und Zuckerrübe. Ab 13 Uhr finden Diskussionsfo-ren zu Pflanzenschutzstrategien und künftigen Rahmenbedingun-gen in der Landwirtschaft statt.Ein weiteres Highlight: Klimaex-perte Josef Eitzinger von der Uni-versität für Bodenkultur spricht über die sich immer rascher än-dernden Wetter- und Klimabe-dingungen sowie deren Auswir-kungen auf die Landwirtschaft. Selbst mögliche Anpassungsstra-tegien kommen in seinem Vor-trag nicht zu kurz. Alle Infos sind unter www.betaexpo.at abrufbar.

Am Donnerstag, 12. Juni, ist es wieder so weit: Die BETAEXPO öffnet ihre Tore und hält für die Besucher einiges bereit. Denn als Österreichs größtes landwirt-schaftliches Schaufeld dürfen na-türlich auch entsprechende High-lights nicht fehlen. Gestartet wird ab 8.30 Uhr am Südgelände der Zuckerfabrik in Tulln. Entsprechend dem heu-rigen Motto „Schaufeld pur – Fachtag für Experten“ stehen heuer top besetzte Vorträge für das fachinteressierte Publikum am Programm. In Kooperation mit Dünge-, Saatgut-, Pflanzen-schutzmittel- und Technikfirmen diskutieren landwirtschaftliche Experten und Praktiker bereits ab 10 Uhr mit den Besuchern über aktuelle Themen. „Moderner Pflanzenschutz – Anforderungen an die Technik der Zukunft“ so-wie „Blattkrankheiten“ sind nur

Schaufeld für die Landwirtschaft

Page 66: Die Landwirtschaft Juni 2014

Märkte in Niederösterreich

Die LandwirtschaftDie monatliche Zeitschrift der NÖ Landes-Landwirtschaftskammer

Herausgeber: NÖ Landes-Landwirtschaftskammer, Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten Medieninhaber und Verleger:NÖ Landes-LandwirtschaftskammerWiener Straße 64, 3100 St. PöltenTel. 05 0259 29300

Herstellung: Herold Druck und Verlag AGFaradaygasse 6, 1030 Wien

Herstellungsort: WienVerlagsort: 3100 St. PöltenZulassungsnummer: 11Z039072M

Redaktion: DI Paula Pöchlauer-Kozel, Mag. Eva PoschSatz, Layout: Anneliese Lechner, Marlene MitmasserFotoredaktion: LK NÖ

Redaktionssekretariat: Eva KailE-Mail: [email protected], Tel. 05 0259 29300Wiener Straße 64, 3100 St. Pölten

Anzeigen: Manuela Schilcher, Tel. 05 0259 29303, [email protected]

Die Landwirtschaft erscheint monatlich; Jahres-bezugspreise einschl. Postgebühr im Inland € 28, im Ausland € 40. Nachdruck und fotomechanische Wiedergabe - auch auszugsweise - nur mit Ge-nehmigung des Verlages, veröffentlichte Texte und Bilder gehen in das Eigentum des Verlages über. Es kann daraus kein wie immer gearteter Anspruch, ausgenommen allfällige Honorare, abgeleitet werden.

Auch wenn im Text nicht explizit ausgeschrieben, beziehen sich alle personenbezogenen Formulie-rungen auf weibliche und männliche Personen. Alle Angaben erfolgen mit größter Sorgfalt, Gewähr und Haftung müssen wir leider ausschließen.

Satz- und Druckfehler vorbehalten. Für unver-langt eingesandte Manuskripte und Unterlagen besteht keine Gewähr auf Veröffentlichung und Rücksendung. Ein Rechtsanspruch auf Veröffent-lichung von Inseraten, welcher Art auch immer, besteht nicht.

Offenlegung gemäß § 25 Mediengesetz: Medieninhaber: NÖ Landes-Landwirtschaftskammer(Körperschaft öffentlichen Rechts) Wiener Straße 64, 3100 St. PöltenKammerdirektor: DI Franz RaabGrundlegende Richtung: Förderung der Gesamtinteressen der Land- und Forstwirtschaft.

Foto

: Fot

olia

.com

/Det

lef

Sprechtage der SVB

AMSTETTEN4.6., 11.6., 18.6., 25.6., 8.30-12 und 13-15 Uhr

BADEN2.6., 23.6., 8-12 und 13-15 Uhr

BrUCK/LEITHA16.6., 30.6., 8.30-12 und 13-15 Uhr

GÄNSErNDOrF5.6., 12.6., 26.6., 8-12 und 13-15 Uhr

GMüND5.6., 12.6., 26.6., 8.30-12 und 13-15 Uhr

HOLLABrUNN2.6, 16.6., 23.6. 30.6., 8-12 und 13-15 Uhr

HOrN4.6., 11.6., 18.6., 25.6., 8-12 und 13-15 Uhr

KOrNEUBUrG10.6., 8-12 und 13-15 Uhr

KrEMS3.6., 10.6., 17.6., 24.6., 8-12 und 13-15 Uhr

LILIENFELD11.6., 8.30-12 und 13-15 Uhr

MELK, 5.6., 12.6., 26.6., 8.30-12 und 13-15 Uhr

MISTELBACH4.6., 11.6., 18.6., 25.6, 8-12 und 13-15 Uhr

NEUNKIrCHEN3.6., 10.6., 17.6., 24.6., 8-12 und 13-15 Uhr

SCHEIBBS, 2.6., 16.6., 23.6., 8.30-12 und 13-15 Uhr

ST. PÖLTENjeden Mittwoch undDonnerstag 8-12 und 13-15 Uhr

TULLNErFELD3.6., 17.6., 24.6., 8-12 und 13-15 Uhr

WAIDHOFEN/THAyA2.6., 16.6., 23.6., 30.6., 8.30-12 und 13-15 Uhr

WAIDHOFEN/yBBS4.6., 18.6., 25.6., 9-12 und 13-15 Uhr Wr. NEUSTADT5.6., 12.6., 26.6., 8-12 und 13-15 Uhr

ZWETTL3.6, 10.6., 17.6., 24.6., 8.30-12 und 13-15 Uhr

rechtsberatung

Nachstehend die nächsten finden Sie die nächsten Rechtssprechtage in den BBK und in der LK NÖ in St. Pölten jeden Dienstag Vormittag. Für komplizierte Angelegenheiten ist es zweckmäßig in St. Pölten vorzuspre-chen und einen gesonderten Termin in der Rechtsabteilung unter der Tel. 05 0259 27000 zu vereinbaren.

AMSTETTEN6.6., 4.7., 9-12 und 13-14 Uhr

BADEN/MÖDLING16.6., 13-15 Uhr

BrUCK/LEITHA16.6.., 9-11 Uhr

GÄNSErNDOrF5.6., 3.7., 9-12 und 13-14 Uhr

GMüND12.6., 13-15 Uhr

HOLLABrUNN27.6., 9-12 und 13-14 Uhr

HOrN4.6., 2.7., 9-12 und 13-15 Uhr

KOrNEUBUrG16.6., 8-12 Uhr

KrEMS26.6., 9-12 und 13-15 Uhr

LILIENFELD25.6., 9-12 und 13-15 Uhr

MELK12.6., 9-12 Uhr

MISTELBACH26.6., 9-12 und 13-15 Uhr

NEUNKIrCHEN23.6., 9-12 und 13-15 Uhr

SCHEIBBS25.6., 9-11 Uhr

TULLNErFELD12.6., 14-16 Uhr

WAIDHOFEN/THAyA12.6., 9-11 Uhr

Wr. NEUSTADT2.6., 7.7., 9-12 und 13-15 Uhr

ZWETTL18.6., 9-12 und 13-15 Uhr

Steuersprechtage

AMSTETTEN13.6., 9-12 Uhr

HOLLABrUNN6.6., 9-12 Uhr

KOrNEUBUrG16.6., 9-12 Uhr

Wr. NEUSTADT20.6., 9-12 Uhr

ZWETTL27.6., 9-12 Uhr

Steuertermine

16. Umsatzsteuer für den Vor-anmeldungszeitraum April – Finanzamt

Lohnsteuer für den Monat Mai – Finanzamt

4,5 %iger Dienstgeberbei-trag zum Familienlasten-ausgleichsfonds

für den Monat Mai – Finanzamt

Kommunalsteuer für den Monat Mai - Gemeinde(n)

30. Abgabetermin für die Steuererklärungen auf elektronischem Wege

Bildungswerkstatt Mold Seminar- und Gästehaus der Landwirtschaftskammer NÖ

Ein idealer Ort fürSchulungen & KurseFachvorträge & ExkursionenVereinsausflüge & KlausurenEntspannung & ErholungFeste & Feiern

Bildungswerkstatt MoldMold 72, 3580 Horn T 05 0259 29500E [email protected] I www.bildungswerkstatt-mold.at

Da fahr‘

ich hin!

ZUCHTrINDErVErSTEIGErUNGENBErGLAND 18.6

ZWETTL 11.6.

KÄLBErVErSTEIGErUNGENBErGLAND 12.6., 26.6.

WArTH 10.6., 30.6.

ZWETTL 3.6., 24.6.

| 66 | Die Landwirtschaft

Termine Juni 2014

„Die sanfte Medizin der Bäume“Andreas Oppenauer

aus PoysdorfChristian Weinberger

aus PfaffenschlagStefan Damböck aus

St. Veit/Gölsen

„Der Energierebell“Elfriede Gössl-Pany

aus LeobendorfMaria Schüller aus

AtzelsdorfEdith Wittmann aus

Neusiedl/ZayaRobert Schneider

aus Gars

Die Buchgewinner

Page 67: Die Landwirtschaft Juni 2014

Juni 2014

Die Landwirtschaft | 67 |

Page 68: Die Landwirtschaft Juni 2014

Gesundheitstipp des MonatsLachen ist die beste Medizin von Mag. Birgit Artner

Dieser – in unserem Sprachraum sehr geläufigen – Redewendung ist einiges abzu-gewinnen, denn Lachen ist tatsächlich mehr als nur ein Ausdruck von Fröhlichkeit. Lachen trägt zur seelischen und körperlichen Gesundheit bei! So lenkt Lachen von Schmerzen ab und senkt zudem die Stresshormone Adrenalin und Kortisol! Denn anstatt von Stresshormonen werden beim Lachen Glückshormone, so genannte Endorphine, ausgeschüttet. Es handelt sich also um ein kostenfreies Medikament ohne Nebenwirkungen! Nutzen Sie daher jede Möglichkeit, die sich Ihnen bietet, um Ihre Mundwinkel hochzuziehen und herzhaft zu lachen! Je länger und je öfter Sie lachen, desto intensiver sind die Effekte! Viel Vergnügen!

| 68 | Die Landwirtschaft

Bäuerinnen Juni 2014

ZUTATEN3 Stück junge Zucchini

30 dag Schweinslungenbraten

4 EL Öl, 1 Zwiebel, 2 dag Butter

2 Knoblauchzehen, 2 TL Currypulver

1 EL Mehl, glatt

¼ l Gemüsebouillon

1 Chilischote, klein

1 EL Crème fraîche, Salz, Pfeffer

rEZEPT DES MONATS

Zucchini-Curry-GeschnetzeltesZucchini waschen, putzen und in breite Stücke schneiden. Fleisch in nicht zu große Stücke schnei-den, salzen und pfeffern.

Öl in einer Pfanne erhitzen, Fleisch einlegen und bei großer Hitze rasch anbraten. Zucchini beifügen und unter ständigem Wenden kurz mitbraten. Alles warm stellen. Zwiebel schälen und klein hacken. Butter im Brat-rückstand aufschäumen, Zwiebel mit Knoblauch darin kurz an-rösten, Curry und Mehl einrüh-

renund mit Bouillon aufgießen. Chilischote beifügen und die Sauce bei mittlerer Hitze einige Minuten kochen lassen. Crème fraîche in die Sauce einrühren. Das Fleisch und die Zucchini beimengen und abschmecken. Noch ein bis zwei Minuten ko-chen lassen und die Chilischote entfernen. Mit frisch gehackten Kräutern bestreut servieren.

Tipp: Dinkelreis als Beilage run-det das herzhafte Gericht noch zusätzlich ab.

Starke Frauen für ein starkes Europa„Europa im Fokus der Bäuerinnen“ lautete die Veranstaltung, zu der die Bäuerinnen und Forum Land gemeinsam nach St. Pölten einluden. Rund 120 Interessierte machten sich anhand der Vorträge und Diskussionen selbst ein Bild von der EU, wobei sie den Bogen von der Agrarpolitik über soziale Gerechtigkeit bis zur aktuellen Lage in der Ukraine spannten. Viele Ehrengäste folgten ebenso der Einladung, so nahm Elisabeth Köstinger (2.v.l.) die Gelegenheit wahr, mit den niederösterreichischen Bäuerinnen zu diskutieren. Dabei waren auch (v.l.): Bauernbunddirektorin Klaudia Tanner, Bäuerinnen-Präsidentin Maria Winter, Landtagsabgeordnete Doris Schmidl und LK NÖ-Präsident Hermann Schultes. Foto: BZ/Sandra Schardinger

Eva Weigl

Bezirksbäuerin Mistelbach

Wildschäden: Gemeinsam eine Lösung findenDas Thema Wildschaden ist heikel in der Landwirtschaft, es gab schon oft Schwierig-keiten zwischen Jägern und Bauern. Die Jäger beschweren sich, dass zu hohe Abgeltun-gen für Wildschäden und zu viel für die Jagdpacht verlangt wird. Die Bauern ihrerseits beklagen, dass das Niederwild die frischen Pflanzen und das Hochwild die jungen Bäume schädigen.

Die einen sollen mehr jagen – besonders die Wildschweine – oder mehr füttern wegen der Fasane und Hasen, die anderen sollen in Waldnähe nicht gera-de die Kulturen anbauen, die vom Wild so sehr geschätzt wer-den. Wie schützt man wirklich die Land- und Fortwirtschaft vor Wildschäden?

Ich glaube, diese Frage wird noch lange im Raum stehen bleiben, denn das Wild kann man nicht so einfach wegsper-ren. Das Wild war immer schon da und die Landwirtschaft auch, sonst hätte die Bevölke-rung kein Essen am Tisch.Das Wirksamste wäre, einen Schritt aufeinander zuzugehen, reden, Kompromisse finden, und so zu einem MITEIN-ANDER Hegen, Pflegen, An-bauen, Ernten und Genießen zu gelangen.

Leben