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Zukunft gemeinsam gestalten Inhalt „Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“ (Joachim Ringelnatz) Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken ist oder als gefahrenfrei angesehen wird. Aha - da möchte man es ja gleich halten wie die drei Affen – nichts hören, nichts sehen, nichts sagen. Ok – stimmt, auch keine richtig gute Lösung. Also haben wir unse- re Augen für Sie aufgemacht, aufmerksam zugehört und nun sa- gen wir es Ihnen gerne weiter: · Quo Vadis Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) · IT-Sicherheit und Cyberrisiken vermeiden · Welche Sicherheit bietet die Berufsgenossenschaft? · Ihr persönlicher Notfallplan von uns · Was beudetet Sicherheit für unsere Mitarbeiter Spannendes gibt es wie immer in der Rubrik “Neues aus unserer Kanzlei” und auch “Neues von unseren Kunden”. Und vielleicht denken Sie am 13. August mal an uns und erfüllen uns einen Wunsch. Warum? Weil wir Geburtstag haben! Nun wünschen wir Ihnen eine spannende Lektüre und einen tollen Sommer. Passen Sie auf sich auf – Ihre Sicherheit ist uns wichtig! Ihr Team von Edelmann & Partner Editorial 1 Datenschutz ein Jahr nach der DSGVO 2 IT-Sicherheit! – Geht uns das alle an ? 3 Edelmann & Partner wird 15 – Man ist nie zu alt für Besserung ! 4 Ihr persönlicher Notfallplan – sicher ist sicher ! 6 Steuernews 7 Die Bereufsgenossenschaft! 8 Neues aus unserer Kanzlei 9 Neues von unseren Kunden 10 Was beudetet Sicherheit für unsere Mitarbeiter? 11 Zur Entspannung Das Beste kommt zum Schluss! 12 Mit der Edelmann & Partner App bestens informiert. Laden Sie uns mit dem jewei- ligen QR-Code auf Ihr Smartphone: Ausgabe 2/2019

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Zukunft gemeinsam gestalten Inhalt

„Sicher ist, dass nichts sicher ist. Selbst das nicht.“ (Joachim Ringelnatz) Sicherheit bezeichnet einen Zustand, der frei von unvertretbaren Risiken ist oder als gefahrenfrei angesehen wird. Aha - da möchte man es ja gleich halten wie die drei Affen – nichts hören, nichts sehen, nichts sagen.

Ok – stimmt, auch keine richtig gute Lösung. Also haben wir unse-re Augen für Sie aufgemacht, aufmerksam zugehört und nun sa-gen wir es Ihnen gerne weiter:

· Quo Vadis Datenschutzgrundverordnung (kurz: DSGVO) · IT-Sicherheit und Cyberrisiken vermeiden · Welche Sicherheit bietet die Berufsgenossenschaft? · Ihr persönlicher Notfallplan von uns · Was beudetet Sicherheit für unsere Mitarbeiter

Spannendes gibt es wie immer in der Rubrik “Neues aus unserer Kanzlei” und auch “Neues von unseren Kunden”. Und vielleicht denken Sie am 13. August mal an uns und erfüllen uns einen Wunsch. Warum? Weil wir Geburtstag haben! Nun wünschen wir Ihnen eine spannende Lektüre und einen tollen Sommer. Passen Sie auf sich auf – Ihre Sicherheit ist uns wichtig! Ihr Team von Edelmann & Partner

Editorial 1 Datenschutz ein Jahr nach der DSGVO 2 IT-Sicherheit! – Geht uns das alle an ? 3 Edelmann & Partner wird 15 – Man ist nie zu alt für Besserung ! 4 Ihr persönlicher Notfallplan – sicher ist sicher ! 6 Steuernews 7 Die Bereufsgenossenschaft! 8 Neues aus unserer Kanzlei 9 Neues von unseren Kunden 10 Was beudetet Sicherheit für unsere Mitarbeiter? 11 Zur Entspannung Das Beste kommt zum Schluss! 12

Mit der Edelmann & Partner

App bestens informiert. Laden Sie uns mit dem jewei-

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Ausgabe 2/2019

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Datenschutz ein Jahr nach der DSGVO! Trotz Medienhype und Empörungswelle – hurra – wir leben noch! Der Zweck der DSGVO war schlecht kommuni-ziert. Schließlich sollte kein neues Gesetz geschaffen werden, um den Mittelstand oder kleine Vereine zu gängeln, sondern um verstecktes Tracking und voraussagendes Profi-ling einzudämmen. Vor allem sollte die Macht der großen Online - Plattformen eingedämmt werden, die durch starke Lobbyarbeit erheblichen Druck auf die EU Gesetzgebung gemacht haben. Was bedeutet Datenschutz für uns Bürger? Ist Ihnen aufgefallen, dass Facebook und Ama-zon Sie besser kennen, als Sie sich selbst? Oder erinnern sich sich an alle Einkäufe via Internet? Hat Ihnen Ihr Smartphone schoneinmal mitgeteilt, dass « dieses Produkt Sie interessieren könnte »? Ist es nicht spooky, dass Google weiß, welche Restaurants Ihre Freunde besucht ha-ben? Wie stark werden wir durch personalisierte Wer-bung manipuliert und wollen wir das? Wie gehen wir damit um, wenn psychologisches Profiling genutzt wird, um Wahlen zu beeinflus-sen? Spätestens der Fall Cambridge Analytica müsste dem Letzten vor Augen geführt haben : Daten-schutz sichert unsere Grundrechte, den Rechtsstaat und die Demokratie. Die DSGVO ist ein erster Schritt in die richtige Richtung. Zum ersten Mal gibt es Regeln, die den Daten-schutz durchsetzen können. Was bedeutet der Datenschutz für den Un-ternehmer? Wenn der Mittelstand auch nicht im Fokus der DSGVO steht, muss er den durch die Digitali-sierung entstehenden Risiken für den Daten-schutz Rechnung tragen.

Neben der mit Datenpannen verbundenen Rufschädigung muss mit Bußgeldern und Scha-densersatzklagen gerechnet werden. Nach Medienberichten ergingen in 75 Fällen Bußgeldbescheide. Strafen in Millionenhöhe blie-ben bisher aus und die Kooperationsbereitschaft der Unternehmen wurde bei der Höhe der Bußgelder stets berücksichtigt. Die Delinquentenliste führt ein Unternehmen an, das versehentlich Gesundheitsdaten im Internet zugänglich machte und dafür die bislang höchste Strafe von EUR 80.000,00 zahlen musste. Der zweite Platz dotiert mit EUR 50.000,00, ging an eine Bank, die Daten ehemaliger Kunden ver-arbeitet hat. Unzulässige Werbemails und Dash-cam Nutzung können ebenso zu Bußgeldver-fahren führen. Die meisten Verfahren und Klagen gehen auf die Beschwerden Betroffener zurück. Und wie weit sind Sie mit der Umsetzung der DSGVO?

Eine hilfreiche Checkliste dazu gibt es vom Lan-desamt für Datenschutz Niedersachsen: https://lfd.niedersachsen.de/startseite/themen/wirtschaft/checkliste_umstellung_kleinerer_unternehmen_auf_dsgvo/checkliste-fuer-die-umstellung-kleinerer-unternehmen-auf-die-datenschutzgrundverordnung-165684.html Einen Leitfaden für eine struktierte Vorgehens-weise bei der Ermittlung von Datenverarbei-tungsprozessen stellt der Bundesbeauftragte für Datenschutz zur Verfügung: https://www.bfdi.bund.de/DE/Datenschutz/DatenschutzG-VO/Aktuelles/Aktuelles_Artikel/Muster_Verzeichnis_Verarbeitungstaetigkeiten.html Und last, but not least: Die Edelmann & Partner Datenschutz AG bietet auch umfangreiche Hilfe-stellung zum Thema Datenschutz an!

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IT-Sicherheit! – Geht uns das alle an? Haben Sie sich schon mal mit dem Thema IT-Sicherheit beschäftigt? Nein? Das macht überhaupt nichts – auch bei uns ist dieses Thema erst seit kurzem aktuell. Und das auch nur, weil wir einen Anruf eines Dienstleisters erhalten haben, der uns ein Ange-bot für eine Elektrogeräteprüfung unterbereitet hat. Also haben wir angefangen zu recherchieren. Was ist überhaupt eine Elektrogeräteprüfung? Ist das für uns überhaupt verpflichtend? Wie läuft so eine Prüfung ab? Nach mehreren Telefonaten und E-Mail-Austausch mit der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) und der VBG (Verwal-tungsberufsgenossenschaft) waren wir schlauer und geben unser Wissen gerne an Sie weiter: Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift 3 «Elek-trische Anlagen und Betriebsmittel» der DGUV sind wir tatsächlich verplichtet, regelmäßig eine Prüfung unserer elektrischen Geräte durch-zuführen. Warum ist die Elektrogeräteprüfung eigentlich verpflichtend? Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass die elektrischen Anlagen und Betriebsmittel (z.B. Bildschirme, Telefone, Fernseher, Küchengeräte) auf ihren ordnungsgemäßen Zustand geprüft werden, um Gefährdungen z.B. durch defekte Bauteile oder Geräte zu vermeiden. Daher sind ortsveränderliche elektrische Betriebsmittel re-gelmäßig durch eine Elektrofachkraft auf ihren ordnungsgemäßen Zustand zu prüfen (Richtwert: alle 6 Monate, für den Bürobereich max. alle 2 Jahre). Für ortsfeste Anlagen und Betriebsmittel ist die Anforderung erfüllt, wenn sie alle 4 Jahre durch eine Elekrofachkraft geprüft werden. Grundsätzlich gilt ebenfalls die Betriebssi-cherheitsverordnung mit der technischen Regel zur Betriebssicherheit (TRBS 1201). Die TRBS konkretisiert im Rahmen ihres Anwendungsbe- reiches die Anforderungen der Betriebssi-cherheitsverordnung.

So können je nach Ausstattung Ihrer Arbeitsstätte weitere Prüfungen von Arbeitsmitteln und über-wachungsbedürftigen Anlagen erforderlich sein, beispielsweise für Aufzüge und Klimaanlagen. Bleibt noch die Frage, wie so eine Prüfung abläuft? Da wir noch in der Phase sind, Angebote zu ver-gleichen, können wir nur einen kleinen Einblick in den Ablauf der Elektrogeräteprüfung geben. Die von Ihnen ausgewählte Elektrofachkraft kommt am vereinbarten Termin zu Ihnen in Ihr Unternehmen. Dort werden die elektrischen Be-triebsmittel nach bestimmten Kriterien überprüft. Ist die Prüfung abgeschlossen, erhalten Sie eine Prüfplakette und einen zusammenfassenden Prüfbericht. In diesem Zusammenhang möchten wir Ihnen auch noch das Stichwort «Cybersicherheit» mit auf den Weg geben. Hierbei geht es um die Verteidigung von Computern, Servern, Mobilge-räten, elektronischen Systemen, Netzwerken und Daten vor böswilligen Angriffen. Schauen Sie doch einfach mal im Internet nach, welche Si-cherheitsmaßnamen für Sie in Frage kommen, um Ihre Geräte und Daten vor Dritten zu schützen. Vielleicht kommt für Sie eine Cyberver-sicherung in Frage? Auf der folgenden Inter-netseite bekommen Sie Antworten auf die Fra-gen: Was leistet eine Cyberversicherung oder welche Sicherheitsstandards sollten alle Un-ternehmen unabhängig von einer Versicherung einhalten? https://www.gdv.de/de/themen/schwerpunkte/cybersecurity Abschließend bleibt nur noch zu sagen: IT-Sicherheit geht uns alle an. Also nicht lange war-ten, sondern direkt handeln. Mehr Infos in weniger als 3 Minuten

Unsere Verwaltungsberufsgenossenschaft hat uns den Tipp gegeben, unsere Fachkraft für Arbeitssicherheit zu kontaktieren. Sie unters-tützt bei der Feststellung der erforderlichen Prüfungen, insbesonderes im Hinblick auf Prüfumfang, Prüffristen und erforderliche Quali-fikationen der Prüfenden.

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Edelmann & Partner wird 15 – Man ist nie zu alt für Besserung!

Und wer mich kennt, wird das bestätigen! Seit 15 Jahren lasse ich keinen Stein auf dem anderen. Manchen Irrweg, wie zuletzt die E-Mail-Verschlüsselung, habe ich nicht ausgelassen – aber ich hatte auch viele gute Ideen. Im Fokus stand und steht immer der Kunde: Die Beratung von Edelmann & Partner ist rechtssicher, steuer-sparend und betriebswirtschaftlich fundiert. Das bestätigen nicht nur unsere Kunden, sondern auch die vielen Auszeichnungen in den vergan-genen Jahren. Auch unsere Organisation habe ich für Sie so sicher wie möglich gestaltet:

· Seit 10 Jahren arbeiten wir nach einem 2-fach zertifizierten Qualitätmanagement-system.

· Unsere Haftpflichversicherung umfasst eine Deckungssumme von EUR 4 Mio.

· Unser Gesellschaftsvertrag regelt den Worstcase – und damit ist er Bestcase!

Ein sicheres Team Für Ihre Sicherheit arbeiten erfahrene Mitarbei-ter, die sich mindestens 5 Tage pro Jahr durch interne und externe Schulungen weiterbilden. Hinzu kommen interne Fortbildungszeiten, bspw. im Rahmen von Kollegenschulungen. So haben unsere Mitarbeiter alleine im ersten Quartal 2019 insgesamt 369 Stunden in Fort- und Weiterbildung investiert.

Sicherheit ist Verlässlichkeit ist unser Team

· Seit August 2004 - Sandra Beyer: Vom Team als FiBu-Chefin ausgewählt, ist sie immer für Edelmann & Partner da; sagt was sie denkt und hat das Herz am rech-ten Fleck.

· Seit Februar 2015 - Daniela Napolitano: versteht die Chefs, die Kollegen und un-sere Kunden. Traut sich ihre Meinung zur Kanzlei zu sagen und ist daher seit die-sem Jahr unsere Kanzleimanagerin.

· Seit Oktober 2005 - Ute Petalla: Sie kennt jeden und jeder kennt sie - unsere „Mut-ter“ der Kanzlei.

· Seit März 2010 - Peggy Roeckner: Immer bereit Neues zu lernen; hilft gerne und kann auch mal über sich selbst lachen.

· Seit Juni 2017 - Ivonne Seling: offen, ehr-lich – einfach zu gut für diese Welt.

· Seit Oktober 2017 - Tim Kauer: Als Quer-einsteiger zu uns gekommen, geht er sei-nen Weg. Er macht super Fotos und stu-diert nebenher.

· Seit November 2017 - Gabi Beier: Manchmal ein Haudegen, mit einem ver-schmitzten Lächeln.

· Seit Februar 2018 – Aylin Kreis: Unsere ruhige im Team, die es fachlich drauf hat.

· Seit April 2018 – Sina Jäger: Service in neuer Dimension. Wer sie kennenlernt, ist begeistert.

· Seit August 2018 – Nuriye Cakmak: Sie lächelt immer – auch wenn mal wieder Belege fehlen.

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Der Erfolg unseres Unternehmens hängt ent-scheidend von den Entscheidungen unserer Mit-arbeiter ab. In der Vergangenheit konnten wir immer auf unser Team vertrauen – für die uns damit geschenkte Sicherheit möchten wir uns herzlich bedanken. Und dann gibt es noch meine Partnerinnen, die Ihnen und mir Sicherheit geben. Eva Beuscher schon seit August 2009 bei mir – und seit März 2015 Partnerin. Sie ist ein netter Chaot mit Hang zum trockenen Humor und manchmal ist ihr Schreibtisch etwas unaufge-räumt. Zur 5. Jahreszeit ist Eva nicht mehr zu erkennen und in der restlichen (Frei-)Zeit enga-giert sie sich mit Leidenschaft für „Pulse of Euro-pe“.

Auf Eva ist immer Verlass – egal wieviel Arbeit auf sie wartet, egal wie schwierig die Aufgabe ist: Eva läuft zur Höchstform auf, wenn es eng wird. Der Erfolg gibt ihr Recht: Einsprüche und Klagen vor dem Finanzgericht sind ein Leichtes für Eva! Und damit hält sie Ihnen und mir den Rücken frei. Sandra Hug ist seit Oktober 2013 bei uns und seit April 2018 Ihre verantwortliche Partnerin am Standort Offenbach. Sandra liebt klare Strukturen und Regelungen. Pferdestärken sind ihre Leiden-schaft – nicht nur die Vierbeinigen, sondern auch die Motorisierten. Sandra ist unsere Zukunft, und das nicht nur we-gen ihres jugendlichen Alters. Sie kümmert sich um unsere IT und unsere Digitalisierungsstrate-gie. Obwohl ähnlich ungeduldig wie ich, kann sie Unternehmen online auch unter schwierigen Be-dingungen gelassen erklären. Eva und Sandra – schön, dass es euch gibt! Aber da ist ja noch wer ganz wichtiges… Sie! Einige Kunden von Edelmann & Partner sind seit 15 Jahren dabei. Sie haben unsere Kanzleient-wicklung mitverfolgen können und haben sich mit uns weiterentwickelt. Wir haben uns gegenseitig weiterempfohlen und offen diskutiert. Jeder unse-rer Kunden hat seinen Beitrag zur Kanzlei Edel-mann & Partner geleistet – jeder Kunde war und ist uns daher wichtig. Ein herzliches Dankeschön, dass Sie unser Kun-de sind! Wir freuen uns, auch in Zukunft keinen Stein auf dem anderen zu lassen.

„Wer immer tut, was er schon kann, bleibt immer das, was er schon ist.“ (Henry Ford) So sind wir diesem Jahr dem WIRAS Verbund International beigetreten. Damit können wir Sie nun auch international begleiten.

Und auch in den nächsten 15 Jahren lassen wir keinen Stein auf dem anderen lassen und wollen immer wieder ein Stück besser werden. Derzeit beschäftigen wir uns mit den Themen:

· Digitalisierung: Onlineterminbuchung, Ti-cketsysteme, interes Wissensmanage-ment

· Verfahrensdokumentation: Sicherheit bei Betriesbprüfungen und vereinfachte Da-tenbereitstellung bei unseren Kunden (Reduzierung Vorarbeiten)

· Fördermittel für Unternehmer als Gestal-tungsinstrument zur Reduzierung der Steuerbelastung

· Ausbau der Lohnabteilung zur externen Human-Resources-Abteilung

· Ausbau unseres Kooperationsnetzwerks · Wahrnehmung unserer sozialen Verant-

wortung als Unternehmer und als Unter-nehmen.

Und am liebsten meistern wir unsere zukünftigen Herausforderungen mit Ihnen und unserem Team.

Sind Sie dabei?

Unsere Geburtstagswunschliste

1. Essen und Trinken. 2. Ein Zuhause. 3. Eine Ausbildung.

Wir verzichten auf eine große Party. Aber ver-zichten Sie bitte nicht auf ein Geschenk zu Gunsten des «Deutschen Kinderhilfswerks». Mehr erfahren Sie unter https://t1p.de/h3xx

Wir spenden für jedes Jahr EUR 100,00 – insgesamt also EUR 1.500,00.

Sicher ist Ihnen ein Dankeschön.

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Ihr persönlicher Notfallplan – sicher ist sicher!

Vertrag kommt von „Vertragen“ Das Sprichwort ist den meisten wohl geläufig. Doch wer denkt bei einer anstehenden Hochzeit an einen Ehevertrag? Eher drehen sich die Ge-danken im Kopf über eine schöne Hochzeitsreise, die anstehende Familienplanung oder ein eige-nes Heim. Doch gerade wer sich liebt, sollte dafür sorgen, dass im Falle einer Scheidung alles fair und gerecht zugeht. Für wen aber ist ein Ehevertrag sinnvoll? Kann man einen Ehevertrag auch während der Ehe schließen und verändern? Und geht das auch ohne Anwalt und Notar? Fragen zu denen wir die Antworten haben: Der Ehevertrag betrifft nicht nur die Ehezeit selbst. Vielmehr wird die Zeit nach dem Ende der Ehe, durch Tod oder eine Scheidung, nach den individuellen Vorstellungen der Eheleute vertrag-lich geregelt. Insbesondere werden die Gestal-tung des Güterstandes, der nacheheliche Unter-halt sowie der Versorgungsausgleich festgelegt. Wirksam wird ein Ehevertrag erst dann, wenn dieser schriftlich vor einem Notar geschlossen wird. Selbstverständlich kann ein Ehevertrag auch während der Ehe (nachträglich) geschlos-sen werden.

Den Notfall im Unternehmen geregelt? Nur wenige Geschäftsführer haben Vorbereitun-gen für den eigenen, überraschenden Ausfall getroffen. Studien zufolge sind lediglich 15,0 % aller Geschäftsführer für diese Situation gerüstet. Insbesondere bei kleinen und mittelgroßen Un-ternehmen stellt der Ausfall der Person an der Spitze des Betriebs ein existenzielles Risiko dar. Damit die Geschäfte weiterlaufen, muss sicher-gestellt werden, dass eine Vertretung für den Fall der Fälle bestimmt ist. Dies kann beispielsweise durch eine Prokura oder einzelne Handlungs-vollmachten erfolgen. Problematisch wird es je-doch, wenn der ausgefallene Geschäftsführer auch alleiniger Gesellschafter ist. Die Gesell-schaftsversammlung kann dann keine Beschlüs-se für neue Vertretungsberechtigte treffen. Unsere Empfehlung: Überlegen Sie, wer bei Ihnen im Notfall die Geschäfte im Unternehmen führen kann und treffen Sie bereits jetzt die nöti-gen Maßnahmen. – Wir unterstützen Sie! Schenken mit warmer Hand oder mit dem letzten Willen Haben Sie sich schon überlegt, was eigentlich mit Ihrem Vermögen passieren soll, wenn Sie ver-sterben? Sofern Sie kein Testament niedergeschrieben haben, greift die gesetzliche Erbfolge. In erster Linie geht das Vermögen an die Kinder und den Ehegatten über. Was aber passiert, wenn weder ein Ehegatte, noch Kinder vorhanden sind? Auf Grund der erbschaftsteuerlichen Freibeträge kann dies unter Umständen zu einer hohen Steu-erbelastung führen. Gerne spielen wir mit Ihnen das Szenario einmal durch und entwickeln mit Ihnen eine Strategie, bei der Sie Ihr Vermögen möglichst steuergünstig übertragen. Vielleicht sogar noch zu Lebzeiten. – Sprechen Sie uns an.

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Steuernews

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Neue Vorgaben der EU bei HBCI-Verfahren mit PIN/TAN Wer einen umfangreichen Zahlungsverkehr hat, nutzt häufig das HBCI-Verfahren beim Onlinebanking. Die nationale Umsetzung der EU-Richtlinie PSD2, die für mehr Einheitlichkeit und Si-cherheit für den Zahlungsver-kehr in der EU sorgen soll, wird im September 2019 um-gesetzt. Die Richtlinie schreibt für den Abruf von Kontoumsätzen eine „starke Authentifizierung“ vor. Anbieter wie zum Beispiel DATEV oder die verschiede-nen Banken stellen das HBCI PIN/TAN-Verfahren in seiner bisherigen Form spätestens zu diesem Zeitpunkt ein. Eine Nutzung ist nur noch einge-schränkt möglich. Unsere Empfehlung: Stellen Sie, wie Edelmann & Partner, einfach auf EBICS um. KFZ goes Internet – iKfz für jedermann Internetbasierte Fahrzeugzu-lassung, kurz: i-Kfz, bietet Ihnen als Fahrzeughalter ei-nen entscheidenden Vorteil: Der Kfz-Zulassungsprozess von Ab- und Ummeldung bis kompletter Neuanmeldung soll in Zukunft zu 100,0 % digital durchgeführt werden können – ohne Behördengang und War-tezeiten im Amt. Das Projekt “i-Kfz” wird seit Anfang 2015 in mehreren Stu-fen eingeführt. Ab Herbst 2019 können Standardzulassungs-vorgänge komplett im Internet abgewickelt werden.

Aktuelles zur Grundsteuerreform

Stand 17. Juni 2019: Die große Koalition will noch vor der Sommerpause die Reform der Grundsteuer im Bundestag debattieren las-sen. Laut zeitonline.de habe sich „die Koalition in allen sub-stanziellen Fragen auf die Erhebung der Grundsteuer geeinigt.“ Das Gesetzespaket zur Grundsteuer solle rechtzei-tig verabschiedet werden, damit es noch in diesem Jahr in Kraft tritt. Eins ist sicher: Die Grund-steuer muss nach einem Gerichtsurteil bis Ende 2019 neu geregelt werden, weil die zur Berechnung heran-gezogenen Einheitswerte veraltet sind. Vorläufige Zinsfestsetzung Immernoch ist vom BFH die Höhe des Zinssatzes auf Steuernachzahlungen nicht abschließend geklärt. Die Festsetzung von Zinsen erfolgt seit Mai 2019 mit einem Vorläufigkeitsvermerk hinsicht-lich der Verfassungsmäßigkeit der Höhe des Zinssatzes von 0,5 % pro Monat. Durch den Vorläufigkeitsvermerk sind keine Einsprüche mehr nötig. Sobald der BFH eine Ent-scheidung gefällt hat, werden die Finanzämter von Amts wegen die Bescheide ändern. E & P hat aber schon zuvor für Sie immer einen Einspruch eingelegt. Unser Motto: Sicher ist Sicher!

Bonitätsprüfungen – Abfragen jederzeit möglich Schnell noch eine Bestellung im Internet erledigen. Gerne per Rechnung. Aber nicht im-mer werden alle Zahlungsar-ten zugelassen. Warum? Immer mehr Onlinehändler scheuen das Risiko eines Zahlunsgausfalls. Daher bie-ten Dienstleister Bonitätsprü-fungen per Scoring an – und das sekundenschnell! Schon bei der Anmeldung des Kun-den im Internetshop kann der Händler im Hintergrund die Scoring-Werte errechnen las-sen und die zugelassenen Zahlungsarten entsprechend selektieren. Wirtschaftsauskunfteien (z.B. SCHUFA) und Schuld-nerverzeichnisse der Amts-gerichte speichern ebenfalls Vermerke zu jeder natürlichen Person und zu Unternehmen wie Kontoverbindungen, Kre-ditverträge, Zahlungsausfälle, Kreditkündigungen und Zwangsvollstreckungen bis hin zur Insolvenz. Seit Inkrafttreten der DSGVO hat jeder Bürger, dass Recht seine personenbezogenen Daten über eine Selbstaus-kunft kostenlos abzufragen. Auskunfteien bieten an, einen Onlineantrag zu stellen. Inner-halb von ein bis vier Wochen müssen die Daten zugestellt werden. Vor dem Stichtag am 25. Mai 2018 hatte man nur 1x im Jahr die Möglichkeit kos-tenlos seine Daten anzufor-dern. Nun darf man das mit gewissen Einschränkungen mehrmals pro Jahr erledigen. Es steht jedem das Recht zu, kostenlos und “in angemesse-nen Abständen” seine Daten abzufragen.

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Die Berufsgenossenschaft!

Berufsgenossenschaften (kurz BG) haben die Aufgabe, Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten. Beschäftigte, die einen Arbeitsunfall erlitten haben oder an einer Berufskrankheit lei-den, werden durch die Berufsgenossenschaf-ten medizinisch, beruflich und sozial rehabilitiert. Innerhalb Deutschlands sind verschiedene Be-rufsgenossenschaften tätig, abhängig von den Branchen, in denen die einzelnen Arbeitnehmer beschäftigt sind. Alle Unternehmen mit mindes-tens einem Mitarbeiter sind verpflichtet, ihre Be-schäftigten dort zu versichern. Zu den Aufgaben der zuständigen Berufsgenos-senschaft gehört unter anderem auch die Herausgabe der Unfallverhütungsvorschriften, die nach § 15 des Siebten Buchs des Sozialge-setzbuchs erstellt werden und für alle betroffenen Unternehmer verbindlich sind. Darüber hinaus bieten die Träger der gesetzli-chen Unfallversicherung auch Beratungen und Schulungen an. So wird es Unternehmen ange-boten. Von Fachpersonal eingängig zu Aspekten der Arbeitssicherheit beraten zu werden. Schu-lungscenter ermöglichen es, dass Sicherheitsin-genieure, Betriebsärzte und sonstige Fachkräfte für Arbeitssicherheit Aus-, Fort- und Weiterbil-dungsmaßnahmen wahrnehmen können. Wie bereits erwähnt, existieren verschiedene Berufsgenossenschaften, welche für unterschied-liche Branchen verantwortlich sind. Dabei kommt immer wieder die Frage auf: „Welche Berufsge-nossenschaft ist für mich zuständig?“ Auf der Suche nach der richtigen Versicherungs-körperschaft gilt zu beachten: Von allen verfügba-ren Berufsgenossenschaften liegt die Zuständig-keit stets nur bei einer. Also auch Betriebe, deren Tätigkeitsbereiche branchenübergreifend sind, müssen sich stets nur an eine BG wenden. Es richtet sich dann danach, wo der eigentliche Schwerpunkt des Unternehmens liegt.

Die freiwillige Versicherung Müssen sich die meisten Arbeitnehmer nicht wei-ter um ihre BG und die Versicherung kümmern, sieht es bei Unternehmern oder unternehmerähn-lichen Personen anders aus. „Unternehmerähn-lich“ bezeichnet Personen, welche in Kapital- oder Personengesellschaften bedeutsamen Ein-fluss auf Entscheidungen ausüben oder frei über ihre Arbeitskraft innerhalb der Gesellschaft verfü-gen dürfen. Diese sind grundsätzlich nicht ge-setzlich gegen Arbeitsunfälle versichert. Das medizinische Versorgungsspektrum sowie die Angebote in Bezug auf Rehabilitation sorgen jedoch dafür, dass immer wieder Personen aus dieser Gruppe eine freiwillige Versicherung in Erwägung ziehen. § 6 des Siebten Buches des Sozialgesetzbuches definiert die Rechtsgrundla-ge für eine freiwillige Versicherung und nennt die Personengruppen, welche diese Möglichkeit durch einen schriftlichen Antrag wahrnehmen können. Dazu gehören unter anderem auch eh-renamtlich tätige Personen in gemeinnützigen Organisationen. Wollen sich Personen freiwillig versichern, müs-sen diese auch den Beginn des Versicherungs-schutzes beachten. Dieser beginnt an dem Tag, der dem Eingang des schriftlichen Antrags folgt und bleibt bei entsprechender Bezahlung beste-hen. Erfolgen Beitragszahlungen auch zwei Mo-nate nach ihrer Fälligkeit nicht, erlischt die Versi-cherung. Gut zu wissen!

Die Beiträge, die gezahlt werden müssen, wenn bei einer Berufsgenossenschaft eine freiwillige Versicherung erfolgt, können von der Steuer abgesetzt werden. Unternehmer, Ehe-gatten und Lebenspartner können diese als Betriebsausgaben und unternehmerähnliche Personen als Werbungskosten abziehen. Kommt es nach einem Arbeitsunfall zu Leis-tungen, sind diese grundsätzlich steuerfrei.

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Neues aus unserer Kanzlei

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Verschlüsselung

Ihre Meinung ist uns wichtig! Darum werden wir gemeinsam mit der Datev eine Kundenbe-fragung durchführen, um Ihren Erwartungen noch besser ge-recht werden zu können. Happy Birthday Die nächsten anstehenden Geburtstage sind:

Tim Kauer 23. August Gabi Beier 29. Oktober Sandra Beyer 8. November Aylin Kreis 16. November

Betriebsausflug! In diesem Jahr werden wir Mitarbeiter überrascht, denn Herr Edelmann organisiert den Betriebsausflug selbst. Und wie jedes Jahr wird vorher nichts Genaues verraten. Wir wissen nur, dass der Ausflug vom Abend des 5. September bis zum Nachmittag des 7. Septembers stattfinden wird. Wir sind schon ganz gespannt und werden in der nächsten Ausgabe natürlich darüber berichten, was wir unternom-men haben. Deutschherrnfest Am 31. August 2019 findet wieder das schöne Deutschherrnfest auf dem Walther-von-Cronberg-Platz statt. Auch in diesem Jahr sind wir mit einem Stand vertreten. Wir haben uns etwas Leck-eres überlegt was jeder mag – egal ob jung oder alt. Also - Kommen Sie vorbei!

Noch mehr Digitalität! Bei uns können Sie ab sofort Dokumente vor Ort direkt digital über ein Un-terschriftspad unter-schreiben. Das spart Zeit und Papier.

In den letzten Wochen haben wir uns vermehrt gefragt, was die Regelungen der DSGVO und ein Irrgarten gemeinsam haben. Nun, manchmal ver-rennt man sich und dann bleibt nichts anderes, als den Weg zurück zu gehen. Das tun wir nun auch und ha-ben die E-Mail-Verschlüs-selung zum 15. Mai 2019, wieder abgeschafft. Seit 15. Mai 2019 übersen-den wir E-Mails an Sie und Dritte im sog. „Transport-verschlüsselung“-Verfahren. Grundsätzlich kann man sich die Ver-schlüsselung auf dem Transportweg wie einen Briefumschlag vorstellen – allerdings wird die E-Mail beim E-Mail-Anbieter ent-schlüsselt, der Briefum-schlag wird also geöffnet. Bitte prüfen Sie, ob Ihr Do-main-Anbieter die benötigte TSL-Verschlüsselung un-terstützt. Wie das geht? Ganz einfach – wir haben Ihnen extra einen kurzen Leitfaden erstellt, den wir Ihnen gerne nocheinmal zukommen lassen. Rufen Sie uns dazu kurz an.

Bargeldloses zahlen Ab sofort, können Sie bei uns Ihre Rechnung vor Ort mit EC-Karte oder Kredit-karte zahlen! Ohne zusätzliche Gebühr natürlich!

Den Sommer steuern… Vom 17. Juni bis 30. Au-gust haben wir am Standort Frankfurt Sommeröff-nungszeiten: Montag bis Donnerstag: 9 Uhr bis 16 Uhr Freitag: 9 Uhr bis 14 Uhr

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Neues von unseren Kunden

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Vermögensberater Bernd Sammet Seit nunmehr 40 Jahren bin ich als der „Hausarzt für Finanzen“ selbständig als Dipl. Vermögensbe-rater tätig. Ich bin glücklich und stolz meine Kun-den auch weiterhin mit meinem Fachwissen und jahrzehntelangen Erfahrungen mit Leidenschaft und Freude zu einer besseren Zukunft zu verhel-fen ganz nach dem Motto: „Früher an später den-ken“! Mir liegt das Wohl meiner Kunden am Her-zen. Ich biete meinen Kunden ein maßgeschnei-dertes und in sich stimmiges Gesamtkonzept für alle Lebensbereiche unter Berücksichtigung der individuellen Lebenssituation. Meine Beratungen umfassen alles rund um Finanzen, Vorsorge und Absicherung. Für Interessierte biete ich außer-dem Karrierechancen und Zuverdienstmöglichkei-ten. Ich bin nun fast seit Anbeginn der Firmen-gründung mit dabei und durfte in dieser Zeit mit dazu beitragen, dass wir seit vielen Jahren die Nummer 1 in Deutschland geworden sind. Gera-de in der heutigen Zeit ist es besonders wichtig eine kompetente Beratung und Betreuung zu haben, gibt es doch ständig Änderungen im Fi-nanz- und Versicherungsbereich, die Null-Zinspolitik und massenhaft enttäuschte Nutzer der vielen Internetportale. Wer möchte nicht Steuern sparen, sein Geld gewinnbringend anle-gen, seine Wünsche und Ziele erfüllen, eine si-chere Rente aufbauen, Wohneigentum schaffen, gesundheitlich gut versorgt und abgesichert sein und die größten Risiken abdecken? Es herrscht ein steigender Bedarf in der Bevölkerung nach professioneller Unterstützung bei Finanz- und Versicherungsangelegenheiten und am liebsten „alles aus einer Hand“. Von der privaten und be-trieblichen Altersvorsorge über die Vermögens-bildung, Geldanlage sowie Baufinanzierung, bis hin zur Kranken- und Sachversicherung für Pri-vat- und Geschäftskunden. Ob Kind, Jugendli-cher, Berufsanfänger, Arbeitnehmer, Selbststän-diger, best ager, Rentner, für alle bietet sich die Möglichkeit etwas Sinnvolles für die Zukunft zu tun oder zu optimieren. Ich arbeite schon seit über zehn Jahren mit meinem Sohn Dennis Sammet zusammen, der in einigen Jahren auch die Betreuung meiner Kunden übernehmen wird. Unsere Kunden bleiben also in „Sammet“-Familien-Hand, was langfristig die laufende Bera-tung und Betreuung sicherstellt! https://www.dvag.de/bernd.sammet/index.html

Genießen und verweilen!

LitCam Die LitCam ist eine gemeinnützige Gesellschaft, die sich für Bildungsgerechtigkeit und Integration einsetzt. Das Programm „Fußball trifft Kultur“ vermittelt Kindern und Jugendlichen Kompeten-zen fürs Leben – mit Fußballtraining, Sprachför-derung und kulturellen Aktivitäten. Die Initiative „Bücher sagen Willkommen“ richtet Lern- und Leseecken in Flüchtlingsunterkünften und in Schulen mit Integrationsklassen ein. In jedem zweiten Jahr verleiht die LitCam den „Le-se-Kicker“, den Preis für das beste Fußball-Kinderbuch und Fußball-Jugendbuch. Wir freuen uns immer über Unterstützung und Spenden für unsere Projekte. Das geht ganz ein-fach über unsere Website: www.litcam.de Und natürlich freuen wir uns auch über Besuch in unserem LitCam Kulturstadion auf der Frankfurter Buchmesse. Sie finden uns auch auf Face-book/Instagram/Twitter.

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Was beudetet Sicherheit für unsere Mitarbeiter? Karriere und Kind? - Sind das zwei Dinge, die sich wirklich miteinander vereinbaren lassen oder grenzt das schon an das Unmögliche? Die Sicherheit einen Arbeitsplatz zu haben und monatlich seinen finanziellen Verpflichtungen nachkommen zu können, ist für viele Arbeitneh-mer eine Selbstverständlichkeit. Doch für Mütter wie mich, die auf sich allein gestellt sind, und den Alltag zu Hause mit einem Kind bewältigen müs-sen, ist das keine leichte Aufgabe. Ich, Aikaterini Manola, habe Mitte März dieses Jahres als Praktikantin bei Edelmann & Partner angefangen. Im Rahmen meiner Umschulung zur Steuerfachangestellten habe ich seit Juli 2018 die Berufsschule besucht und nun den ersten Praxis-block erfolgreich absolviert. Wie war und ist es für mich als Mutter und Arbeitnehmerin möglich, so-wohl den privaten Alltag zu meistern als auch beruflich meinen Verpflichtungen nachzukom-men? Welche Möglichkeiten hat mir dabei Edel-mann & Partner als Arbeitgeber geboten? Ich bin alleinerziehende Mutter einer vierjährigen Tochter und werde Ihnen im Folgendem aus mei-nen letzten Monaten berichten: Der Wecker klingelt und der Alltagsstress be-ginnt. Erst komme ich dran, damit meine Tochter noch ein paar Minuten schlafen kann: Waschen, anziehen und Frühstück für den Kindergarten vorbereiten. Danach ist mein Kind dran: Wecken, waschen, anziehen. Anschließend geht es für uns raus. Alles muss auf die Minute genau abge-stimmt sein, damit der tägliche Plan auch auf-geht. Doch wie alle Eltern zu gut wissen, verläuft nicht immer alles mit den Kleinen so, wie wir es uns wünschen. Erst wollen sie nicht die Zähne put-zen, dann die am Vorabend ausgewählte Klei-dung nicht anziehen und dann tut plötzlich doch der Bauch weh. All das sind Situationen mit de-nen Eltern täglich zu kämpfen haben. Und ir-gendwo zwischen dem ganzen Chaos und Stress, frage ich mich manchmal: Ist das wirklich immer alles für mich zu schaffen? Meine Antwort ist: „Ja, es ist zu schaffen“. Mit der flexiblen Arbeitszeiteinteilung durch die Gleitzei-

ten und der Option eines Home-Office-Arbeitsplatzes ermöglicht es mir Edelmann & Partner mich stressfrei meiner Arbeit und meinen Aufgaben zu widmen. Als innovativer Arbeitgeber bietet Edelmann & Partner mir die Sicherheit, Arbeit und Kinderbetreuung in Einklang zu brin-gen. Schon während meines Praktikums habe ich da-her das Angebot zum Stundenaufbau angenom-men und in meinen Ferien vorgearbeitet. Denn an feste Arbeitszeiten war und bin ich nicht gebun-den, solange mein Stundenkonto gedeckt und die Arbeit erledigt ist. So konnte ich am Kinderge-burtstag meiner Tochter entspannt zu Hause bleiben oder durch die Überstunden ein früheres Abholen im Kindergarten jederzeit möglich ma-chen. Dadurch bleibt mir mehr Freizeit mit meiner Tochter, worüber auch sie sich riesig freut, wenn es öfters zum Eis essen geht oder in den Zoo. Zudem ist es auch toll für sie, wenn sie mal nicht als Letzte vom Kindergarten abgeholt wird, weil es bei Mama länger im Büro gedauert hat. Ebenfalls bietet mir Edelmann & Partner die Mög-lichkeit nach meiner Umschulung eine Teilzeitbe-schäftigung hier in der Kanzlei aufzunehmen und ein angemessenes monatliches Einkommen zu erzielen. Denn sicheres Einkommen bedeutet für mich gleichzeitig eine sichere Zukunft. Und das wiederum ist sowohl, für mich als Arbeitnehmerin als auch als Mutter, die ihrem Kind alles möglich machen will, das Ziel worauf ich hinarbeite. Mein Fazit!

Während meiner Praktikumszeit konnte ich mich davon überzeugen, dass ein sicherer Ar-beitsplatz und das Wohlsein meines Kindes durch Ehrgeiz und Einsatz, zu vereinen sind und ich sorglos auf der Arbeit meinen Tätigkei-ten nachgehen kann. So kann ich zugleich super Mama und Vorbild für meine Tochter sein aber auch meinen Ver-pflichtungen im Job nachkommen.

Page 12: Edelmann & Partner Steuerberatung - „Sicher ist, …...4 edelmann@edelmann-steuerberatung.de Edelmann & Partner wird 15 – Man ist nie zu alt für Besserung! Und wer mich kennt,

Zur Entspannung

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Was passt besser zum Som-mer als gemütliches Grillen mit Freunden und Familie. Oft landet dabei immer das Gleich auf dem Grill. Vielleicht lassen Sie sich von uns inspi-rieren und grillen in diesem Jahr mal was Neues. Würzige Gemüsepäckchen: Schneiden Sie dazu einfach Gemüse Ihrer Wahl (z. B. Zucchini, Paprika, Aubergine und Kirschtomaten) in mund-gerechte Stücke und vermi-schen Sie alles mit Olivenöl, Salz, Pfeffer und anderen Gewürzen und Kräutern. Ver-teilen Sie das Gemüse mittig auf mehrere Stücke Alufolie, legen Sie etwas gewürfelten Feta darauf, falten Sie die Alufolie zu kleinen Paketen zusammen - fertig. Auf dem Grill sind die Päckchen nach etwa 20 Minuten fertig. Schokobanane: Die Banane mitsamt der Scha-le der Länge nach einritzen und die Schokolade (Menge je nach Geschmack) hineinste-cken. Die Banane in die nicht mehr glühenden, aber heißen Kohlen legen und warten, bis die Schale schwarz wird. Die Schokolade ist dann ge-schmolzen und die Banane schön weich.

Auch in unserer Freizeit be-gleitet uns das Thema Sicher-heit. So ist es jetzt im Sommer besonders wichtig, dass Sie daran denken genügend zu trinken und sich in der Sonne mit Sonnenmilch und am bes-ten einer Kopfbedeckung vor den UV-Strahlen zu schützen. Damit gewährleisten Sie die Sicherheit für sich selbst. Haben Sie Haustiere? Auch diese benötigen bei den hei-ßen Temperaturen mehr Flüs-sigkeit und freuen sich über ein Plätzchen im Schatten.

Und damit Sie für die heißen Tage richtig ausgestattet sind, verlosen wir unter all unseren Kunden 15 „Sonnenschutzpakete“. Lassen Sie sich überraschen. Die Verlosung findet gleichzei-tig mit der Versendung des Edelmann Express statt. Er kommt also bereits wenige Tage nach der Lektüre, so-dass Sie Ihren Gewinn auch noch in diesem Jahr nutzen können.

Es wird lecker…

Sicher durch den Sommer!

Gewinnspiel

Impressum Herausgeber: Edelmann & Partner Steuerberatungsgesellschaft PartG mbB, www.edelmann-steuerberatung.de Gerbermühlstraße 7, 60594 Frankfurt am Main T 069 686059-0, [email protected], Kleiner Biergrund 31, 63065 Offenbach am Main T 069 829718-0, [email protected] V.i.S.d.P.: Bernd Edelmann, Auflage: 750 Exemplare, Konzeption: Bernd Edelmann Gestaltung: Bernd Edelmann, Peggy Roeckner Fotos: istockphoto.com (1; 4; 6; 9; 12)