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22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017 1
Dipl.-Ing. Rainer Feldmann
22. September 2017
Saarbrücken
Energieberatertag Saar 2017
Vom Fensteraustausch zur
Effizienzhaus 40 PLUS-Aufstockung Ein Praxisbericht zur energetischen Fachplanung und
Konzeptionierung von Sanierungsvorhaben
22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Rainer Feldmann
● Bauingenieur und Zimmermann
● Seit 2002 externer Sachverständiger der KfW
● Mitbegründer Ingenieurbüro ENERGIE & HAUS in Darmstadt
● Regionaler Partner der dena beim Modellvorhaben
„NEH im Bestand“ für die Region Hessen und Prüfstelle
für das Modellvorhaben „Aus dem Weg zum Effizienzhaus PLUS“
● Ehem. wiss. Mitarbeiter am Institut Wohnen und Umwelt
● Fachreferent zum Thema Energieeffizienz im Wohnungsbau
Zur Person
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Energieeinsparung im Gebäudebereich – Instrumente des Bundes
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Energieeinsparung im Gebäudebereich – Instrumente des Bundes
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Neubau Gebäudebestand
Energieeffizient Bauen Energieeffizient Sanieren
Altersgerecht Umbauen Barriere-
reduzierung
Bundes-
programme
KfW-
Programme
Förderprogramme
sind kombinierbar
Wohneigentums
-bildung
Energieeffizienz und Demografie sind zentrale
Förderthemen - Überblick wohnwirtschaftliche KfW-Förderprogramme
Kredit
Kredit / Zuschuss
Kredit / Zuschuss
Kredit
Ergänzungskredit
Kredit
Energieeffizienz
KfW-Wohneigentumsprogramm
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KfW Effizienzhausstandards Förderstufen seit 1.7.2010
Förderstufen
nach EnEV 2009
Jahresprimär-
energiebedarf (QP)
70% 55%
130% 115%
115% 100%
100% 85%
Die Höchstwerte ergeben sich als Prozentwerte aus der
Referenzausführung eines vergleichbaren Neubaus nach
§3 Absatz 1 EnEV2013 (Referenzgebäude)
Transmissions-
wärmeverlust (Ht´)
85% 70%
55% 40%
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Einzelmaßnahmen
Wärmedämmung
der
Außenwände
Wärmedämmung
des Daches/
oberste Geschoss-
decke
Wärmedämmung
der
Kellerdecke
Fenster-
erneuerung
Austausch oder/und
Optimierung
der Heizung
Einbau einer
Lüftungsanlage
__________________________________________________________________________
Einzelmaßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten betreut werden
Die vorhabensbezogene Unabhängigkeit ist bei Einzelmaßnahmen nicht erforderlich
Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt
Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung ist grundsätzlich notwendig
teilweise Durchführung einzelner Maßnahmen und an Teilflächen möglich
Energieeffizient Sanieren konkret Einzelmaßnahmen 152
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Einzelmaßnahmen
Wärmedämmung
der
Außenwände
Wärmedämmung
des Daches/
oberste Geschoss-
decke
Wärmedämmung
der
Kellerdecke
Fenster-
erneuerung
Austausch oder/und
Optimierung
der Heizung
Einbau einer
Lüftungsanlage
__________________________________________________________________________
Einzelmaßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten betreut werden
Die vorhabensbezogene Unabhängigkeit ist bei Einzelmaßnahmen nicht erforderlich
Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt
Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung ist grundsätzlich notwendig
teilweise Durchführung einzelner Maßnahmen und an Teilflächen möglich
Energieeffizient Sanieren konkret Einzelmaßnahmen 152
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Grundsätzlich gilt:
Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierung eines
KfW-Effizienzhauses oder bei Einzelmaßnahmen Mindestleistungen
im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der
Baumaßnahme zu erbringen und deren programmgemäße
Umsetzung zu bestätigen.
Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder
bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom
Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung
zu überprüfen.
Die notwendigen Leistungen des Sachverständingen sind in den
technischen Mindestanforderungen (TMA) beschrieben
Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Fachplanung/Konzeptionierung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 1
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Grundsätzlich gilt:
Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierung eines
KfW-Effizienzhauses oder bei Einzelmaßnahmen Mindestleistungen
im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der
Baumaßnahme zu erbringen und deren programmgemäße
Umsetzung zu bestätigen.
Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder
bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom
Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung
zu überprüfen.
Die notwendigen Leistungen des Sachverständingen sind in den
technischen Mindestanforderungen (TMA) beschrieben
Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Fachplanung/Konzeptionierung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 1
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Grundsätzlich gilt:
Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierung eines
KfW-Effizienzhauses oder bei Einzelmaßnahmen Mindestleistungen
im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der
Baumaßnahme zu erbringen und deren programmgemäße
Umsetzung zu bestätigen.
Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder
bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom
Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung
zu überprüfen.
Die notwendigen Leistungen des Sachverständingen sind in den
technischen Mindestanforderungen (TMA) beschrieben
Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Fachplanung/Konzeptionierung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 1
22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Leistungsumfang und Angebot Abhängig vom Auftraggeber und seiner Erwartungshaltung
Architektenhaus Handwerkerumsetzung Selbstbaustelle
Mietprofi Amateurvermieter
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22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Leistungsumfang und Angebot Abhängig vom Auftraggeber und seiner Erwartungshaltung
Architektenhaus Handwerkerumsetzung Selbstbaustelle
Mietprofi Amateurvermieter
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Grundsätzlich gilt:
Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierung eines
KfW-Effizienzhauses oder bei Einzelmaßnahmen Mindestleistungen
im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der
Baumaßnahme zu erbringen und deren programmgemäße
Umsetzung zu bestätigen.
Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder
bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom
Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung
zu überprüfen.
Die notwendigen Leistungen des Sachverständingen sind in den
technischen Mindestanforderungen (TMA) beschrieben
Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Fachplanung/Konzeptionierung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 1
22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Energetisches Gesamtkonzept erstellen
Bestätigung nach Durchführung erstellen
Wärmebrückenkonzept ausarbeiten
Vorstufe Lüftungskonzept erstellen
Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten
Luftdichtheitskonzept beschreiben
Onlinebestätigung (BzA) anfertigen
Programmbestimmungen berücksichtigen
Gebäudeparameter übergeben
Projektdokumentation erstellen
Eingesetzte Komponenten prüfen
Ausschreibung unterstützen Angebote überprüfen
Baustellenbegehung
Hydraulischen Abgleich prüfen
Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen
Prüfung Luftdichtheitsmessung
Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Beabsichtigte Änderungen bewerten
Energiebedarfsausweis ausstellen
Leistungen des Energieeffizienz-Experten
im Projektverlauf
Projektstart
Projektabschluss
22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Energetisches Gesamtkonzept erstellen
Bestätigung nach Durchführung erstellen
Wärmebrückenkonzept ausarbeiten
Vorstufe Lüftungskonzept erstellen
Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten
Luftdichtheitskonzept beschreiben
Onlinebestätigung (BzA) anfertigen
Programmbestimmungen berücksichtigen
Gebäudeparameter übergeben
Projektdokumentation erstellen
Eingesetzte Komponenten prüfen
Ausschreibung unterstützen Angebote überprüfen
Baustellenbegehung
Hydraulischen Abgleich prüfen
Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen
Prüfung Luftdichtheitsmessung
Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Beabsichtigte Änderungen bewerten
Energiebedarfsausweis ausstellen
Leistungen des Energieeffizienz-Experten
im Projektverlauf
Projektstart
Projektabschluss
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TMA: „Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen
Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die
energetische Anlagentechnik sowie Durchführung der
Effizienzhausberechnung (Ausnahme: Umsetzung eines KfW-
Effizienzhauses 55 nach Referenzwerten); ggf. Beratung zu
Umsetzungsmöglichkeiten“
Erläuterungen zum Förderhöchstbetrag und den förderfähige Maßnahmen
Wärmeschutzmaßnahmen festlegen und Jahresprimärenergiebilanz erstellen
Technische Mindestanforderungen berücksichtigen ( QP , H´T , U-Werte)
Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten
im Detail
22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Einzelmaßnahmen KfW-Effizienzhaus
Technische
Mindestanforderung
EnEV-Berechnung
Nachweis QP und H´T
Erneuerung opake Bauteile
•U-Wert
•Ggf. hydraulischer Abgleich
Fensteraustausch
•U-Wert Fenster/Außenwand
Heizungsaustausch
•Hydraulischer Abgleich
•Hocheffizienzpumpen
•Verbesserte
Brennwerttechnik
Wärmeschutzmaßnahmen
•Konstruktion
•Dämmstoffdicken
•Wärmeleitfähigkeit
Anlagentechnik:
•System
•Hydraulischer Abgleich
Randbedingungen
•Öffentl.-rechtl. Nachweis
•Tech. FAQ
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Energetisches Gesamtkonzept je nach Vorhaben Berücksichtigung der Programmbestimmungen
22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Das Projekt
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Studentenwohnheim mit 52 Bettplätzen
Baujahr 1984
Fernwärmeversorgung fP = 0,66
Teilmodernisierung 2011
Flachdach (16 cm WLG 035 im Mittel)
Fassade 3.OG (12 cm WLG 035, hinterlüftet)
Teilbeheiztes Kellergeschoss
Geplante Maßnahmen:
• Austausch Fenster
• Erneuerung WW-Versorgung
• Erneuerung Heizkörper und Verohrung
• Austausch der Abluftanlage
• Umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen
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Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Prüfung der technischen Mindestanforderung
Einzelmaßnahmen
Wärmedämmung
der
Außenwände
Wärmedämmung
des Daches/
oberste Geschoss-
decke
Wärmedämmung
der
Kellerdecke
Fenster-
Erneuerung
UW ≤ 0,95 W/(m²K)
Austausch oder/und
Optimierung
der Heizung
Einbau einer
Lüftungsanlage
__________________________________________________________________________
?
Einzelmaßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten betreut werden
Die vorhabensbezogene Unabhängigkeit ist bei Einzelmaßnahmen nicht erforderlich
Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt
Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung ist grundsätzlich notwendig
teilweise Durchführung einzelner Maßnahmen möglich
22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017 22
Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Prüfung der technischen Mindestanforderung
Einzelmaßnahmen
Wärmedämmung
der
Außenwände
Wärmedämmung
des Daches/
oberste Geschoss-
decke
Wärmedämmung
der
Kellerdecke
Fenster-
Erneuerung
UW ≤ 0,95 W/(m²K)
Austausch oder/und
Optimierung
der Heizung
Einbau einer
Lüftungsanlage
__________________________________________________________________________
?
Einzelmaßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten betreut werden
Die vorhabensbezogene Unabhängigkeit ist bei Einzelmaßnahmen nicht erforderlich
Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt
Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung ist grundsätzlich notwendig
teilweise Durchführung einzelner Maßnahmen möglich
22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Als Berechnungsgrundlage gilt das Normfenster der Bauserie (1,23 m x 1,48 m)
Die Berechnung eines UW-Mittelwertes aller verbauten Fenster ist ebenso zulässig
U-Wert von Außenwand und Dach muss niedriger sein als der UW-Wert
Geforderte Denkmalschutzfenster benötigen einen UW-Wert von 1,4 bzw. 1,6 W/(m²K)
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Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Prüfung der technischen Mindestanforderung
Einzelmaßnahmen
Wärmedämmung
der
Außenwände
Wärmedämmung
des Daches/
oberste Geschoss-
decke
Wärmedämmung
der
Kellerdecke
Fenster-
Erneuerung
UW ≤ 0,95 W/(m²K)
Austausch oder/und
Optimierung
der Heizung
Einbau einer
Lüftungsanlage
__________________________________________________________________________
22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Als Berechnungsgrundlage gilt das Normfenster der Bauserie (1,23 m x 1,48 m)
Die Berechnung eines UW-Mittelwertes aller verbauten Fenster ist ebenso zulässig
U-Wert von Außenwand und Dach muss niedriger sein als der UW-Wert
Geforderte Denkmalschutzfenster benötigen einen UW-Wert von 1,4 bzw. 1,6 W/(m²K)
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Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Prüfung der technischen Mindestanforderung
Einzelmaßnahmen
Wärmedämmung
der
Außenwände
Wärmedämmung
des Daches/
oberste Geschoss-
decke
Wärmedämmung
der
Kellerdecke
Fenster-
Erneuerung
UW ≤ 0,95 W/(m²K)
Austausch oder/und
Optimierung
der Heizung
Einbau einer
Lüftungsanlage
__________________________________________________________________________
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U-Wert Außenwand über Bekanntmachung „Vereinfachte Gebäudeaufnahme“
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U-Werte im Bestand über Bekanntmachung der Regeln zur
Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand
Alternative:
Landesbauteil-
typologien
oder weitere
Arbeitshilfen für
Energieausweise
22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Energetische Fachplanung
Sachverständige sichern die energetische
Qualität in der Planung und Umsetzung
Gedanken machen!
=
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Nachvollziehbares Konzept erstellen
+
22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Erwartung an den Energieeffizienz-Experten
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Weiterdenken als der Auftrag ist erlaubt!
Projektgebäude mit 5 Vollgeschossen
5 Geschosse in Modulholzbauweise
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+ neue Studentenapartments mit 12 WE
Gebäudeaufstockung
Projektauftrag weiterentwickeln
22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Das Effizienzhaus PLUS PAKET
› Stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien
Mindestertrag pro Jahr: 500 kWh x WE + 10 kWh x AN
› Stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)
Nutzbare Speicherkapazität: PV-Peakleistung oder / und Leistung
Windkraftanlage und / oder BHKW multipliziert mit einer Stunde
› Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung
Wärmerückgewinnung: ≥ 80%
› Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch
EH 40-Konzept kombiniert mit einem PLUS-PAKET
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22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Effizienzhaus-Berechnung – EnEV Vorgaben einhalten !
KfW Effizienzhaus-Berechnung und Online-Bestätigung:
• PV-Stromertrag nach den Vorgaben des § 5 Absatz 2 EnEV zu ermitteln
• Solarstrahlungswerte für Referenzklima Potsdam nach DIN V 18599-10: 2011-12 Anhang E
• Bei der Bestimmung der Nennleistung des Photovoltaikmoduls sind ausschließlich die
Standardwerte nach DIN V 18599-9: 2011-12 Anhang B zu verwenden
KfW-Effizienzhaus 40 Plus Dimensionierung PV-Anlage und Stromspeicher
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22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Effizienzhaus-Berechnung – EnEV Vorgaben einhalten !
KfW Effizienzhaus-Berechnung und Online-Bestätigung:
• PV-Stromertrag nach den Vorgaben des § 5 Absatz 2 EnEV zu ermitteln
• Solarstrahlungswerte für Referenzklima Potsdam nach DIN V 18599-10: 2011-12 Anhang E
• Bei der Bestimmung der Nennleistung des Photovoltaikmoduls sind ausschließlich die
Standardwerte nach DIN V 18599-9: 2011-12 Anhang B zu verwenden
KfW-Effizienzhaus 40 Plus Dimensionierung PV-Anlage und Stromspeicher
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22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017
Erforderlicher Stromertrag Auslegung Photovoltaikanlage
10 kWh
nutzbare Batterie-
speicherkapazität
Gebäudeaufstockung 12 Wohneinheiten
AN = 262,7 m²
Erforderlicher Ertrag:
500 kWh/WE x 12 WE
+
10 kWh/m² x 262,7 m²
=
8.623 kWh
erf. Leistung: ca. 9,5 kWPEAK
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Das Effizienzhaus PLUS PAKET
EH 40-Konzept kombiniert mit einem PLUS-PAKET
Maßnahmen Gebäudehülle / Wärmeschutzkonzept
1. Dachflächen, erforderlicher U-Wert: 0,12 W/(m²K)
2. Wandflächen, erforderlicher U-Wert: 0,15 W/(m²K)
3. Fenster, erforderlicher UW-Wert: 0,75 W/(m²K)
Maßnahmen Anlagentechnik / Haustechnikkonzept
1. Sole-Wärmepumpe mit Wärmequelle Abluft Bestandsgebäude
2. Sole-Wärmetauscher zur Nutzung der Abluftwärme Bestandsgebäude
3. Lüftungsanlage mit mind. 80% WRG
4. Fußbodenheizung
5. PV-Anlage; Leistung 9,5 kWPEAK
6. Batteriespeicher, Nennleistung 10 kW
erforderliche Zusatzleistungen im
Rahmen der KfW-Förderung
1. Wärmebrückenoptimierung von
Anschlussdetails
2. Wärmebrückennachweis für die
Gebäudeaufstockung
3. Planung und Durchführung
Hydraulischer Abgleich
4. Durchführung
Luftdichtheitsmessung
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22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017 35
Energetisches Effizienzhauskonzept Vorteil für jeden
► 132 WE
► 9,3 Mio. €
► 0 ,75 / 1,41 %
► 1,4 Mio € TZ