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22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017 1 Dipl.-Ing. Rainer Feldmann 22. September 2017 Saarbrücken Energieberatertag Saar 2017 Vom Fensteraustausch zur Effizienzhaus 40 PLUS-Aufstockung Ein Praxisbericht zur energetischen Fachplanung und Konzeptionierung von Sanierungsvorhaben

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22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017 1

Dipl.-Ing. Rainer Feldmann

22. September 2017

Saarbrücken

Energieberatertag Saar 2017

Vom Fensteraustausch zur

Effizienzhaus 40 PLUS-Aufstockung Ein Praxisbericht zur energetischen Fachplanung und

Konzeptionierung von Sanierungsvorhaben

22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017

Rainer Feldmann

● Bauingenieur und Zimmermann

● Seit 2002 externer Sachverständiger der KfW

● Mitbegründer Ingenieurbüro ENERGIE & HAUS in Darmstadt

● Regionaler Partner der dena beim Modellvorhaben

„NEH im Bestand“ für die Region Hessen und Prüfstelle

für das Modellvorhaben „Aus dem Weg zum Effizienzhaus PLUS“

● Ehem. wiss. Mitarbeiter am Institut Wohnen und Umwelt

● Fachreferent zum Thema Energieeffizienz im Wohnungsbau

Zur Person

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Energieeinsparung im Gebäudebereich – Instrumente des Bundes

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Energieeinsparung im Gebäudebereich – Instrumente des Bundes

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Neubau Gebäudebestand

Energieeffizient Bauen Energieeffizient Sanieren

Altersgerecht Umbauen Barriere-

reduzierung

Bundes-

programme

KfW-

Programme

Förderprogramme

sind kombinierbar

Wohneigentums

-bildung

Energieeffizienz und Demografie sind zentrale

Förderthemen - Überblick wohnwirtschaftliche KfW-Förderprogramme

Kredit

Kredit / Zuschuss

Kredit / Zuschuss

Kredit

Ergänzungskredit

Kredit

Energieeffizienz

KfW-Wohneigentumsprogramm

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KfW Effizienzhausstandards Förderstufen seit 1.7.2010

Förderstufen

nach EnEV 2009

Jahresprimär-

energiebedarf (QP)

70% 55%

130% 115%

115% 100%

100% 85%

Die Höchstwerte ergeben sich als Prozentwerte aus der

Referenzausführung eines vergleichbaren Neubaus nach

§3 Absatz 1 EnEV2013 (Referenzgebäude)

Transmissions-

wärmeverlust (Ht´)

85% 70%

55% 40%

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Einzelmaßnahmen

Wärmedämmung

der

Außenwände

Wärmedämmung

des Daches/

oberste Geschoss-

decke

Wärmedämmung

der

Kellerdecke

Fenster-

erneuerung

Austausch oder/und

Optimierung

der Heizung

Einbau einer

Lüftungsanlage

__________________________________________________________________________

Einzelmaßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten betreut werden

Die vorhabensbezogene Unabhängigkeit ist bei Einzelmaßnahmen nicht erforderlich

Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt

Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung ist grundsätzlich notwendig

teilweise Durchführung einzelner Maßnahmen und an Teilflächen möglich

Energieeffizient Sanieren konkret Einzelmaßnahmen 152

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Einzelmaßnahmen

Wärmedämmung

der

Außenwände

Wärmedämmung

des Daches/

oberste Geschoss-

decke

Wärmedämmung

der

Kellerdecke

Fenster-

erneuerung

Austausch oder/und

Optimierung

der Heizung

Einbau einer

Lüftungsanlage

__________________________________________________________________________

Einzelmaßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten betreut werden

Die vorhabensbezogene Unabhängigkeit ist bei Einzelmaßnahmen nicht erforderlich

Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt

Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung ist grundsätzlich notwendig

teilweise Durchführung einzelner Maßnahmen und an Teilflächen möglich

Energieeffizient Sanieren konkret Einzelmaßnahmen 152

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Grundsätzlich gilt:

Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierung eines

KfW-Effizienzhauses oder bei Einzelmaßnahmen Mindestleistungen

im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der

Baumaßnahme zu erbringen und deren programmgemäße

Umsetzung zu bestätigen.

Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder

bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom

Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung

zu überprüfen.

Die notwendigen Leistungen des Sachverständingen sind in den

technischen Mindestanforderungen (TMA) beschrieben

Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Fachplanung/Konzeptionierung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 1

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Grundsätzlich gilt:

Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierung eines

KfW-Effizienzhauses oder bei Einzelmaßnahmen Mindestleistungen

im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der

Baumaßnahme zu erbringen und deren programmgemäße

Umsetzung zu bestätigen.

Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder

bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom

Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung

zu überprüfen.

Die notwendigen Leistungen des Sachverständingen sind in den

technischen Mindestanforderungen (TMA) beschrieben

Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Fachplanung/Konzeptionierung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 1

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Grundsätzlich gilt:

Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierung eines

KfW-Effizienzhauses oder bei Einzelmaßnahmen Mindestleistungen

im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der

Baumaßnahme zu erbringen und deren programmgemäße

Umsetzung zu bestätigen.

Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder

bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom

Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung

zu überprüfen.

Die notwendigen Leistungen des Sachverständingen sind in den

technischen Mindestanforderungen (TMA) beschrieben

Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Fachplanung/Konzeptionierung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 1

22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017

Leistungsumfang und Angebot Abhängig vom Auftraggeber und seiner Erwartungshaltung

Architektenhaus Handwerkerumsetzung Selbstbaustelle

Mietprofi Amateurvermieter

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22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017

Leistungsumfang und Angebot Abhängig vom Auftraggeber und seiner Erwartungshaltung

Architektenhaus Handwerkerumsetzung Selbstbaustelle

Mietprofi Amateurvermieter

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Hilfestellung für die Vertragsgestaltung

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Grundsätzlich gilt:

Der Sachverständige hat beim Neubau oder der Sanierung eines

KfW-Effizienzhauses oder bei Einzelmaßnahmen Mindestleistungen

im Rahmen einer energetischen Fachplanung und Begleitung der

Baumaßnahme zu erbringen und deren programmgemäße

Umsetzung zu bestätigen.

Werden Teilleistungen durch Dritte (z. B. Fachplaner oder

bauüberwachender Architekt) erbracht, sind diese vom

Sachverständigen im Rahmen seiner Gesamtverantwortung

zu überprüfen.

Die notwendigen Leistungen des Sachverständingen sind in den

technischen Mindestanforderungen (TMA) beschrieben

Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Fachplanung/Konzeptionierung Einzelmaßnahmen (Programm 152) - 1

22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017

Energetisches Gesamtkonzept erstellen

Bestätigung nach Durchführung erstellen

Wärmebrückenkonzept ausarbeiten

Vorstufe Lüftungskonzept erstellen

Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten

Luftdichtheitskonzept beschreiben

Onlinebestätigung (BzA) anfertigen

Programmbestimmungen berücksichtigen

Gebäudeparameter übergeben

Projektdokumentation erstellen

Eingesetzte Komponenten prüfen

Ausschreibung unterstützen Angebote überprüfen

Baustellenbegehung

Hydraulischen Abgleich prüfen

Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen

Prüfung Luftdichtheitsmessung

Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Beabsichtigte Änderungen bewerten

Energiebedarfsausweis ausstellen

Leistungen des Energieeffizienz-Experten

im Projektverlauf

Projektstart

Projektabschluss

22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017

Energetisches Gesamtkonzept erstellen

Bestätigung nach Durchführung erstellen

Wärmebrückenkonzept ausarbeiten

Vorstufe Lüftungskonzept erstellen

Beratung zu Umsetzungsmöglichkeiten

Luftdichtheitskonzept beschreiben

Onlinebestätigung (BzA) anfertigen

Programmbestimmungen berücksichtigen

Gebäudeparameter übergeben

Projektdokumentation erstellen

Eingesetzte Komponenten prüfen

Ausschreibung unterstützen Angebote überprüfen

Baustellenbegehung

Hydraulischen Abgleich prüfen

Lüftungstechnische Maßnahmen prüfen

Prüfung Luftdichtheitsmessung

Übergabe u. Einweisung Anlagentechnik Beabsichtigte Änderungen bewerten

Energiebedarfsausweis ausstellen

Leistungen des Energieeffizienz-Experten

im Projektverlauf

Projektstart

Projektabschluss

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TMA: „Entwicklung und planerische Umsetzung eines energetischen

Gesamtkonzepts für den baulichen Wärmeschutz und die

energetische Anlagentechnik sowie Durchführung der

Effizienzhausberechnung (Ausnahme: Umsetzung eines KfW-

Effizienzhauses 55 nach Referenzwerten); ggf. Beratung zu

Umsetzungsmöglichkeiten“

Erläuterungen zum Förderhöchstbetrag und den förderfähige Maßnahmen

Wärmeschutzmaßnahmen festlegen und Jahresprimärenergiebilanz erstellen

Technische Mindestanforderungen berücksichtigen ( QP , H´T , U-Werte)

Die Leistungen des Energieeffizienz-Experten

im Detail

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Einzelmaßnahmen KfW-Effizienzhaus

Technische

Mindestanforderung

EnEV-Berechnung

Nachweis QP und H´T

Erneuerung opake Bauteile

•U-Wert

•Ggf. hydraulischer Abgleich

Fensteraustausch

•U-Wert Fenster/Außenwand

Heizungsaustausch

•Hydraulischer Abgleich

•Hocheffizienzpumpen

•Verbesserte

Brennwerttechnik

Wärmeschutzmaßnahmen

•Konstruktion

•Dämmstoffdicken

•Wärmeleitfähigkeit

Anlagentechnik:

•System

•Hydraulischer Abgleich

Randbedingungen

•Öffentl.-rechtl. Nachweis

•Tech. FAQ

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Energetisches Gesamtkonzept je nach Vorhaben Berücksichtigung der Programmbestimmungen

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Das Projekt

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Studentenwohnheim mit 52 Bettplätzen

Baujahr 1984

Fernwärmeversorgung fP = 0,66

Teilmodernisierung 2011

Flachdach (16 cm WLG 035 im Mittel)

Fassade 3.OG (12 cm WLG 035, hinterlüftet)

Teilbeheiztes Kellergeschoss

Geplante Maßnahmen:

• Austausch Fenster

• Erneuerung WW-Versorgung

• Erneuerung Heizkörper und Verohrung

• Austausch der Abluftanlage

• Umfangreiche Modernisierungsmaßnahmen

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Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Prüfung der technischen Mindestanforderung

Einzelmaßnahmen

Wärmedämmung

der

Außenwände

Wärmedämmung

des Daches/

oberste Geschoss-

decke

Wärmedämmung

der

Kellerdecke

Fenster-

Erneuerung

UW ≤ 0,95 W/(m²K)

Austausch oder/und

Optimierung

der Heizung

Einbau einer

Lüftungsanlage

__________________________________________________________________________

?

Einzelmaßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten betreut werden

Die vorhabensbezogene Unabhängigkeit ist bei Einzelmaßnahmen nicht erforderlich

Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt

Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung ist grundsätzlich notwendig

teilweise Durchführung einzelner Maßnahmen möglich

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Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Prüfung der technischen Mindestanforderung

Einzelmaßnahmen

Wärmedämmung

der

Außenwände

Wärmedämmung

des Daches/

oberste Geschoss-

decke

Wärmedämmung

der

Kellerdecke

Fenster-

Erneuerung

UW ≤ 0,95 W/(m²K)

Austausch oder/und

Optimierung

der Heizung

Einbau einer

Lüftungsanlage

__________________________________________________________________________

?

Einzelmaßnahmen müssen von einem Energieeffizienz-Experten betreut werden

Die vorhabensbezogene Unabhängigkeit ist bei Einzelmaßnahmen nicht erforderlich

Einhaltung der technischen Mindestanforderungen gemäß Programm-Merkblatt

Eine energetische Fachplanung und Baubegleitung ist grundsätzlich notwendig

teilweise Durchführung einzelner Maßnahmen möglich

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Als Berechnungsgrundlage gilt das Normfenster der Bauserie (1,23 m x 1,48 m)

Die Berechnung eines UW-Mittelwertes aller verbauten Fenster ist ebenso zulässig

U-Wert von Außenwand und Dach muss niedriger sein als der UW-Wert

Geforderte Denkmalschutzfenster benötigen einen UW-Wert von 1,4 bzw. 1,6 W/(m²K)

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Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Prüfung der technischen Mindestanforderung

Einzelmaßnahmen

Wärmedämmung

der

Außenwände

Wärmedämmung

des Daches/

oberste Geschoss-

decke

Wärmedämmung

der

Kellerdecke

Fenster-

Erneuerung

UW ≤ 0,95 W/(m²K)

Austausch oder/und

Optimierung

der Heizung

Einbau einer

Lüftungsanlage

__________________________________________________________________________

22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017

Als Berechnungsgrundlage gilt das Normfenster der Bauserie (1,23 m x 1,48 m)

Die Berechnung eines UW-Mittelwertes aller verbauten Fenster ist ebenso zulässig

U-Wert von Außenwand und Dach muss niedriger sein als der UW-Wert

Geforderte Denkmalschutzfenster benötigen einen UW-Wert von 1,4 bzw. 1,6 W/(m²K)

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Erforderliche Leistungen des Sachverständigen Prüfung der technischen Mindestanforderung

Einzelmaßnahmen

Wärmedämmung

der

Außenwände

Wärmedämmung

des Daches/

oberste Geschoss-

decke

Wärmedämmung

der

Kellerdecke

Fenster-

Erneuerung

UW ≤ 0,95 W/(m²K)

Austausch oder/und

Optimierung

der Heizung

Einbau einer

Lüftungsanlage

__________________________________________________________________________

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U-Wert Außenwand über Bekanntmachung „Vereinfachte Gebäudeaufnahme“

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U-Werte im Bestand über Bekanntmachung der Regeln zur

Datenaufnahme und Datenverwendung im Wohngebäudebestand

Alternative:

Landesbauteil-

typologien

oder weitere

Arbeitshilfen für

Energieausweise

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Energetische Fachplanung

Sachverständige sichern die energetische

Qualität in der Planung und Umsetzung

Gedanken machen!

=

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Nachvollziehbares Konzept erstellen

+

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Erwartung an den Energieeffizienz-Experten

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Weiterdenken als der Auftrag ist erlaubt!

Projektgebäude mit 5 Vollgeschossen

5 Geschosse in Modulholzbauweise

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+ neue Studentenapartments mit 12 WE

Gebäudeaufstockung

Projektauftrag weiterentwickeln

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Das Effizienzhaus PLUS PAKET

› Stromerzeugende Anlage auf Basis erneuerbarer Energien

Mindestertrag pro Jahr: 500 kWh x WE + 10 kWh x AN

› Stationäres Batteriespeichersystem (Stromspeicher)

Nutzbare Speicherkapazität: PV-Peakleistung oder / und Leistung

Windkraftanlage und / oder BHKW multipliziert mit einer Stunde

› Lüftungsanlage mit Wärmerückgewinnung

Wärmerückgewinnung: ≥ 80%

› Visualisierung von Stromerzeugung und Stromverbrauch

EH 40-Konzept kombiniert mit einem PLUS-PAKET

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Effizienzhaus-Berechnung – EnEV Vorgaben einhalten !

KfW Effizienzhaus-Berechnung und Online-Bestätigung:

• PV-Stromertrag nach den Vorgaben des § 5 Absatz 2 EnEV zu ermitteln

• Solarstrahlungswerte für Referenzklima Potsdam nach DIN V 18599-10: 2011-12 Anhang E

• Bei der Bestimmung der Nennleistung des Photovoltaikmoduls sind ausschließlich die

Standardwerte nach DIN V 18599-9: 2011-12 Anhang B zu verwenden

KfW-Effizienzhaus 40 Plus Dimensionierung PV-Anlage und Stromspeicher

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22. September 2017 Energieberatertag Saar 2017

Effizienzhaus-Berechnung – EnEV Vorgaben einhalten !

KfW Effizienzhaus-Berechnung und Online-Bestätigung:

• PV-Stromertrag nach den Vorgaben des § 5 Absatz 2 EnEV zu ermitteln

• Solarstrahlungswerte für Referenzklima Potsdam nach DIN V 18599-10: 2011-12 Anhang E

• Bei der Bestimmung der Nennleistung des Photovoltaikmoduls sind ausschließlich die

Standardwerte nach DIN V 18599-9: 2011-12 Anhang B zu verwenden

KfW-Effizienzhaus 40 Plus Dimensionierung PV-Anlage und Stromspeicher

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Erforderlicher Stromertrag Auslegung Photovoltaikanlage

10 kWh

nutzbare Batterie-

speicherkapazität

Gebäudeaufstockung 12 Wohneinheiten

AN = 262,7 m²

Erforderlicher Ertrag:

500 kWh/WE x 12 WE

+

10 kWh/m² x 262,7 m²

=

8.623 kWh

erf. Leistung: ca. 9,5 kWPEAK

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Das Effizienzhaus PLUS PAKET

EH 40-Konzept kombiniert mit einem PLUS-PAKET

Maßnahmen Gebäudehülle / Wärmeschutzkonzept

1. Dachflächen, erforderlicher U-Wert: 0,12 W/(m²K)

2. Wandflächen, erforderlicher U-Wert: 0,15 W/(m²K)

3. Fenster, erforderlicher UW-Wert: 0,75 W/(m²K)

Maßnahmen Anlagentechnik / Haustechnikkonzept

1. Sole-Wärmepumpe mit Wärmequelle Abluft Bestandsgebäude

2. Sole-Wärmetauscher zur Nutzung der Abluftwärme Bestandsgebäude

3. Lüftungsanlage mit mind. 80% WRG

4. Fußbodenheizung

5. PV-Anlage; Leistung 9,5 kWPEAK

6. Batteriespeicher, Nennleistung 10 kW

erforderliche Zusatzleistungen im

Rahmen der KfW-Förderung

1. Wärmebrückenoptimierung von

Anschlussdetails

2. Wärmebrückennachweis für die

Gebäudeaufstockung

3. Planung und Durchführung

Hydraulischer Abgleich

4. Durchführung

Luftdichtheitsmessung

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Energetisches Effizienzhauskonzept Vorteil für jeden

► 132 WE

► 9,3 Mio. €

► 0 ,75 / 1,41 %

► 1,4 Mio € TZ

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Vielen Dank!