Franz Rauter Tiroler Raumordnung: Neue Chancen durch Planungsverbände

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Franz Rauter Tiroler Raumordnung: Neue Chancen durch Planungsverbände. Ausgangssituation vielfache Gemeindezusammenarbeit in Zweckverbänden - PowerPoint PPT Presentation

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v.at Ausgangssituation

• vielfache Gemeindezusammenarbeit in Zweckverbänden

• jedoch bisher unzureichende Instrumente und nur eingeschränkte Bereitschaft zur Zusammenarbeit in Fragen der Raumordnung und der räumlichen Entwicklung

(⇨vielfach Konkurrenzsituationen zwischen Gemeinden)

• bisherige Instrumente (Kleinregionen/Regionalbeiräte) nur in wenigen Fällen wirklich erfolgreich

dem gegenüber

• steigender Bedarf an regionaler Zusammenarbeit

• durch stark gestiegene Mobilität rasante Zunahme räumlicher Verflechtungen

• steigende Anforderungen an wettbewerbsfähige Wirtschaftsstandorte

• Ausdünnung der ländlichen Infrastruktur, zugleich steigende Nachfrage nach bestimmten Leistungen der Daseinsvorsorge

• Aufgabenfülle vor allem für kleine Gemeinden zunehmend schwerer zu bewältigen

• knapper werdende Finanzmittel

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v.at Zielsetzungen

Grundsätzlich• Stärkung der Regionen unter Wahrung der Gemeindeautonomie

• Definition der regionalen Handlungsfelder sowohl „Bottom-up“ (von den Gemeinden her) als auch „Top-down“ (vom Land her)

• Schaffung einer institutionellen Plattform, die Regionen handlungsfähig macht

• Vernetzung mit anderen Einrichtungen, die die Zusammenarbeit fördern, Vermeidung von Doppelgleisigkeiten

• bessere Abstimmung von Ordnungs- und Entwicklungspolitik

im Hinblick auf

• Schaffung besserer Voraussetzungen für eine abgestimmte räumliche Entwicklung in funktionell eng verflochtenen Räumen

• regionale Abstimmung der örtlichen Raumordnung

• Standortoptimierung für Infrastruktur und Wirtschaft

• Erzielung von Kostenvorteilen durch gemeinsame Besorgung von Aufgaben

• Verbesserung der Voraussetzungen für ein aktives Standortmarketing

• effizienten Einsatz öffentlicher Mittel

• stärkeres Gewicht gegenüber „oberen“ Instanzen

⇨ im Vordergrund steht der langfristige Nutzen für alle Beteiligten

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v.at Rechtliche Grundlagen

Bundes-Verfassungsgesetz Bestimmungen über Gemeindeautonomie und Zusammenarbeit von Gemeinden (Art. 115 – 120)

Tiroler Landesordnung 1989 Bestimmungen über Gemeinden (Art. 72 – 78)

Tiroler Gemeindeordnung 2001 Bestimmungen über Gemeindeverbände (§§ 129 – 142)

Tiroler Raumordnungsgesetz 2001 Bestimmungen über regionale Raumordnung (§§ 23 - 26)i.d.F. LGBl. Nr. 35/2005

sowie

VO der Landesregierung über die Bildung von Planungsverbänden und über die Erlassung einer Satzung für diese Gemeindeverbände (dzt. Entwurf, Begutachtung abgeschlossen)

⇨ Planungsverbände bilden keine eigene „Kompetenzebene“

⇨ sie besorgen Aufgaben für Gemeinden und für die Landesregierung

⇨ die Entscheidungskompetenz bleibt bei den Gemeinden und beim Land

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v.at Organisation

Für Planungsverbände gelten die organisationsrechtlichen Bestimmungen der Tiroler Gemeindeordnung

gemeinsame Satzung mit Verordnung der Landesregierung

Organe:

• Verbandsversammlung Bürgermeister der Verbandsgemeinden

• Obmann

• Verbandsausschuss (wenn mehr als 12 Gemeinden) Obmann, Obmann-Stv., 3 weitere Mitglieder

• Überprüfungsausschuss 3 Mitglieder

Sitz und Geschäftsstelle: Gemeinde des Obmannes, Gemeindeamt

Grundprinzip: schlanke Strukturen, keine neue bürokratische Ebene, Beauftragung von Dienstleistern zur Besorgung konkreter Aufgaben

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v.at Abgrenzung der Planungsverbände

nach raumordnerischen Gesichtspunkten

ausgehend von natürlichen, wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Gegebenheiten

Bandbreite:

• überschaubar um regionale Identifikation und Zusammenhalt zu ermöglichen

• groß genug um tatsächlich Synergien zu ermöglichen

• nicht gegen den ausdrücklichen Willen der betreffenden Gemeinden

aktueller Entwurf:

• 36 Planungsverbände

• 3 – 25 Gemeinden

• 2.800 – 37.500 Einwohner

Sonderfall Stadtregion Innsbruck

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v.at Abgrenzung der Planungsverbände

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v.at Finanzierung

• Beiträge der Gemeinden Schlüssel nach Einwohnerzahl (dzt. noch in Diskussion)

• Einnahmen aus Leistungen

• Zuschüsse des Landes Richtlinie in Vorbereitung

Kostentragung des Landes bei der Erstellung vonRaumordnungsprogrammen/Raumordnungsplänen

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v.at Aufgaben

übertragener Wirkungsbereich

und

eigener Wirkungsbereich

- Unterstützung der Verbandsgemeinden bei den Aufgaben der örtlichen Raumordnung

- Übertragung weiterer Aufgaben aus dem eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinden

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v.at Aufgaben – übertragener Wirkungsbereich

• Mitwirkung an der Erlassung von Raumordnungsprogrammen oder an der Ausarbeitung vonRaumordnungsplänen für das ganze Verbandsgebiet, für Teile davon oder für mehrer Verbände gemeinsam

• Planungsverbände haben von sich aus Vorschläge für die Erarbeitung derartigerRegionalprogramme oder Regionalpläne an die Landesregierung zu erstatten

• Landesregierung prüft, ob der Vorschlag grundsätzlich zielführend ist und beauftragt ggf. Planungsverband mit der Durchführung des Planungsprozesses und der Durchführung des Begutachtungsverfahrens

• Kosten in diesem Fall vom Land zu tragen

• endgültige Beschlussfassung über Regionalprogramm/Regionalplan durch Landesregierung

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v.at Aufgaben – eigener Wirkungsbereich

Unterstützung der Gemeinden bei der örtlichen Raumordnung gemäß den von den beteiligten Gemeinden konkret erteilten Aufträgen;das kann z.B. sein• gemeinsame Aktualisierung von Bestandsaufnahmen, bzw. Erstellung von Planungsgrundlagen• abgestimmtes Vorgehen bei der Fortschreibung der örtlichen Raumordnungskonzepte• gemeinsame Durchführung der SUP (Umweltprüfung nach dem Tiroler Umweltprüfungsgesetz)• gemeinsame Vergabe von Planungsleistungen an Ortsplaner

weitere Aufgaben aus dem eigenen oder übertragenen Wirkungsbereich der Gemeinden gemäß den von den beteiligten Gemeinden konkret erteilten Aufträgendas kann z.B. sein• der gemeinsame Einsatz von Sachverständigen v.a. im Bereich des Baurechtes• die Standort-/Trassenfindung, Planung und Realisierung von Einrichtungen und Anlagen im

regionalen Interesse• die Schaffung gemeinsamer Gewerbestandorte• die Sicherung bzw. Entwicklung des ÖPNV• die Entwicklung und Umsetzung regionalwirtschaftlich bedeutsamer Projekte ggf. in

Zusammenarbeit mit dem Regionalmanagement

Zu diskutieren: Auf längere Sicht Übernahme von Aufgaben, für die bisher jeweils eigene Zweckverbände gebildet wurden, d.h. Planungsverbände als breite Plattform umfassender regionaler Zusammenarbeit

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v.at Netzwerke, Zusammenarbeit über Planungsverbände hinaus

keine Gebietsabgrenzung ist für alle Zwecke optimal

• daher bei konkreten Aufgaben Flexibilität erforderlich, sowohl innerhalb des Planungsverbandes als auch bei verbandsübergreifenden Themen

• besondere Situation in der Stadtregion Innsbruck erfordert spezielle Lösung: Vorschlag eigener Stadt-Umland-Verband

Zusammenarbeit der Planungsverbände mit weiteren relevanten Einrichtungen

• Regionalmanagement

• Schutzgebietsbetreuungen

• Tourismusverbände

⇨ Doppelgleisigkeiten vermeiden, Schnittstellen definieren; z.B. Regionalmanagement als Dienstleister für Planungsverbände in regionalwirtschaftlichen Fragen

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v.at Voraussetzungen für einen guten Start

Planungsverbände sind Werkzeuge - es braucht Menschen, die Werkzeuge benutzen

daher

• gemeinsames Wollen in der Region, positive Grundeinstellung zur Kooperationund zur Nützlichkeit des Werkzeugs

• engagierte Obleute und Mitglieder der Verbandsversammlung bzw. des Ausschusses

• Definition der konkreten Schwerpunkte

• Geduld ⇨ Zusammenarbeit muss wachsen

• realistische Erfolgsmaßstäbe ⇨ zuerst: was haben wir in Bewegung gesetzt, welche Prozesse laufen; erst später: was ist konkret geschehen

und natürlich auch

• rasche Klärung der noch offenen organisatorischen und finanziellen Fragen

• Betreuung durch das Amt der Landesregierung