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Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Großzössen, Kahnsdorf, Kieritzsch, Lippendorf, Lobstädt 24. Jahrgang Samstag, den 25. Oktober 2014 Nummer 10 www.neukieritzsch.de Partnergemeinden: Deizisau Erkenbrechtsweiler Owen Velleron/Frankreich In dieser Ausgabe lesen Sie: Beschlüsse des Gemeinderates .............................................. 3 Die jüngsten Einwohner Neukieritzschs ............................................ 12 Vereinsnachrichten ............................................ 16 Anzeigen Baubeginn des Skaterparks Die Weichen für den Baubeginn des Skaterparks in Kieritzsch sind gestellt. Die Firmen GALA-MIBRAG-Service GmbH und Camps Ramps sind für die Umsetzung des Projektes beauftragt worden.

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GemeindeboteAmtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen Breunsdorf,Deutzen, Großzössen, Kahnsdorf, Kieritzsch, Lippendorf,Lobstädt

24. Jahrgang Samstag, den 25. Oktober 2014Nummer 10

www.neukieritzsch.de

Partnergemeinden:DeizisauErkenbrechtsweilerOwenVelleron/Frankreich

In dieser Ausgabelesen Sie:

Beschlüsse des Gemeinderates.............................................. 3

Die jüngsten Einwohner Neukieritzschs ............................................ 12

Vereinsnachrichten............................................ 16

Anzeigen

Baubeginn des Skaterparks

Die Weichen für den Baubeginn des Skaterparks in Kieritzsch sind gestellt.

Die Firmen GALA-MIBRAG-Service GmbH

und Camps Ramps sind für die Umsetzung des Projektes beauftragt worden.

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Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 10/2014- 2 -

Apotheken-Notdienst 25.10. - 23.11.2014Sonnabend 25. Okt. Groitzsch 2 Borna 1Sonntag 26. Okt. Groitzsch 2 Frohburg 2Montag 27. Okt. Rötha 1 Bad Lausick 1Dienstag 28. Okt. Pegau Borna 6Mittwoch 29. Okt. Pegau 2 Borna 5Donnerstag 30. Okt. Böhlen 2 KitzscherFreitag 31. Okt. Zwenkau 2 Bad Lausick 1Sonnabend 1. Nov. Böhlen 1 Borna 2Sonntag 2. Nov. Böhlen 1 Bad Lausick 1Montag 3. Nov. Groitzsch 1 Borna 3Dienstag 4. Nov. Neukieritzsch Frohburg 1Mittwoch 5. Nov. Groitzsch 2 Borna 4Donnerstag 6. Nov. Rötha 1 Bad Lausick 2Freitag 7. Nov. Rötha 2 Regis-BreitingenSonnabend 8. Nov. Pegau 1 Borna 1Sonntag 9. Nov. Pegau 1 Frohburg 2Montag 10. Nov. Böhlen 2 Bad Lausick 1Dienstag 11. Nov. Zwenkau 1 Borna 6Mittwoch 12. Nov. Zwenkau 2 Borna 5Donnerstag 13. Nov. Neukieritzsch KitzscherFreitag 14. Nov. Groitzsch 1 Borna 2Sonnabend 15. Nov. Zwenkau 2 Bad Lausick 1Sonntag 16. Nov. Zwenkau 2 Borna 3Montag 17. Nov. Rötha 1 Frohburg 1Dienstag 18. Nov. Rötha 2 Borna 4Mittwoch 19. Nov. Zwenkau 1 Borna 6Donnerstag 20. Nov. Pegau 2 Bad Lausick 2Freitag 21. Nov. Böhlen 2 Regis-BreitingenSonnabend 22. Nov. Böhlen 1 Borna 1Sonntag 23. Nov. Böhlen 1 Frohburg 2

Der Dienst beginnt um 8 Uhr und endet am folgenden Tag um 8 Uhr. Ab 20 Uhr sowie sonntags und feiertags ganztägig wird eine Notdienstgebühr von 2,50 € erhoben.

Bad Lausick 1 Löwen-Apotheke, Str. der Einheit 10 034345 22352Bad Lausick 2 Park-Apotheke, Dr.-Schützhold-Platz 2 034345 24531Borna 1 Stadt-Apotheke, Brauhausstraße 5 03433 204049Borna 2 Löwen-Apotheke, Markt 14 03433 27330Borna 3 Apotheke im Kaufland 03433 204882Borna 4 Apotheke am Krankenhaus 03433 27430Borna 5 Adler-Apotheke, Leipziger Straße 26 a 03433 204024Borna 6 farma-plus Apotheke an der Marienkirche, Sachsenallee 28 b 03433 7468760Böhlen 1 Galenus-Apotheke, Röthaer Straße 5 034206 5900Böhlen 2 Ahorn-Apotheke, Leipziger Str. 2 034206 77088Frohburg 1 Apotheke am Markt, Markt 16 034348 51362Frohburg 2 Sonnen-Apotheke, Str. der Freundschaft 31 034348 53622Groitzsch 1 Apotheke am Markt 034296 43708Groitzsch 2 Arkaden-Apotheke, Breitstraße 16 034296 41750Kitzscher Die Engel Apotheke, Glück-Auf-Weg 2 a 03433 741216

Neukieritzsch Linden-Apotheke, Markt 3 034342 51381Pegau 1 Löwen-Apotheke, Breitstraße 51 034296 9750Pegau 2 Kirchplatz-Apotheke, Kirchplatz 18 - 19 034296 397744Regis-Breitingen Stadt-Apotheke, Schillerstraße 31 034343 51353Rötha 1 Stadt-Apotheke, Lessingstraße 2 034206 54107Rötha 2 Apotheke am Markt 034206 78834Zwenkau 1 Laurentius-Apotheke, Pegauer Straße 15 034203 5790Zwenkau 2 Markt-Apotheke, Weinhold-Arkade 4 034203

116 117 - Die neue Nummer für den ärztlichen BereitschaftsdienstSeit dem 16.04.2012 erreichen Sie den ärztlichen Bereit-schaftsdienst bundesweit unter der kostenlosen Rufnummer 116 117. Dort erhalten Sie dann genaue Auskunft, welcher Bereitschaftsarzt zuständig ist oder werden direkt verbunden.Bis auf weiteres können Sie auch die bekannte Rufnummer 0341 19292 für den Bereitschaftsdienst wählen.

Zeiten des kassenärztlichen Bereitschaftsdienstes:Montag, Dienstag, Donnerstag 19.00 Uhr bis 7.00 UhrMittwoch, Freitag 14.00 Uhr bis 7.00 UhrSamstag, Sonntag 7.00 Uhr bis 7.00 Uhr

Bei dringenden, lebensbedrohlichen Notfällen, wie Schlaganfall, Herzinfarkt usw. rufen Sie bitte weiterhin den Rettungsdienst über den Notruf 112.

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Nr. 10/2014 Amtsblatt Neukieritzsch- 3 -

Beschlüsse der 8. Sitzung des Gemeinderates am 23.09.2014Beschlussnummer: 08/88-2014Der Gemeinderat beschließt die Nachkalkulation der Marktge-bühren im Zeitraum 2009 bis 2013.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/89-2014Der Gemeinderat beschließt die Kalkulation der Marktgebühren für den Zeitraum 2015 bis 2019.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/90-2014Der Gemeinderat beschließt die Nachkalkulation der Gebühren für die Benutzung des Gemeindemobils im Zeitraum 2010 bis 2013.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Amtliche Bekanntmachungen der Gemeinde Neukieritzsch

Beschlussnummer: 08/91-2014Der Gemeinderat beschließt die Kalkulation der Kosten für die Benutzung des Gemeindemobils für den Zeitraum 2015 bis 2019.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 23Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 1

Beschlussnummer: 08/92-2014Der Gemeinderat beschließt die Nachkalkulation der Benut-zungsgebühren für die Obdachlosenunterkunft im Zeitraum 2009 bis 2013.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/93-2014Der Gemeinderat beschließt die Kalkulation der Benutzungsge-bühren für die Obdachlosenunterkunft für den Zeitraum 2015 bis 2019.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/94-2014Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Benutzung der Obdachlosenunterkunft der Gemeinde NeukieritzschAbstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/95-20141. In Ergänzung des Beschlusses Nr. 06/63-2014 aus der 6. Sitzung des Gemeinderates Neukieritzsch vom 24.06.2014 wird klar-

gestellt, dass es sich bei der Übertragung der Kassengeschäfte von der Gemeinde Neukieritzsch auf die Stadtverwaltung Regis-Breitingen für den Bereich der ehemaligen Gemeinde Deutzen um folgende Aufgaben handelt:

- Abwicklung des Zahlungsverkehrs - Verwaltung und Überwachung der Kassenmittel - Geschäftsbuchhaltung - Anlagenbuchhaltung - Fortschreibung Haushaltsplan. 2. Der Zweckvereinbarung zwischen der Stadt Regis-Breitingen und der Gemeinde Neukieritzsch über die Erfüllung hauswirtschaft-

licher Aufgaben wird zugestimmt.

3. Die über-/außerplanmäßigen Aufwendungen, die aufgrund der Eingemeindung von Deutzen entstehen, werden in folgender

Höhe genehmigt:

Budget Produkt/Sachkonto Bezeichnung Aufwendungen

005 12.12.01.00/443101 Wahlen/Bürobedarf 1.000 Euro

002 verschieden/442300 Kämmerei/EMA/ Datenverarbeitung 14.800 Euro

002 11.13.01.00/445200 Kostenerstattung an Regis-Breitingen 11.500 Euro

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Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 10/2014- 4 -

Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/96-2014Der Gemeinderat stimmt der außerplanmäßigen Auszahlung i. H. v. 108.000 Euro für die im Gerichtsurteil vom 30.04.2008 festge-legten Eigentümerentschädigung zu.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 23Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 1

Beschlussnummer: 08/97-2014Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Erhebung ei-ner Hundesteuer in der Gemeinde Neukieritzsch – Hundesteu-ersatzungAbstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 20Nein-Stimmen: 4Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/98-2014Der Gemeinderat stimmt der Kündigung des Nutzungsvertrages vom 28.04.2000 mit der Volkssolidarität Leipziger Land/Mulden-tal über den Jugendclub Neukieritzsch zum 31.12.2014 zu.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/99-2014Der Gemeinderat stimmt der überplanmäßigen Ausgabe i.H.v. 7.500 Euro für Zinsen für nicht termingerechte Verwendung von Fördermitteln aus dem Stadt-Umbau-Ost Programm Hst. 61.20.01.00/459900 zu.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/100-2014Der Gemeinderat Neukieritzsch beschließt, der Zufahrtsstraße zum neu entstehendenWirtschaftsgebäude mit Wohnnutzung einen Namen zu geben. Der neue Straßenname lautet „Zum Pferdehof“.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 23Nein-Stimmen: 0

Enthaltungen: 1Beschlussnummer: 08/101-2014Der Gemeinderat beschließt das Darlehen Nr. 3030780503 der DG HYP in Höhe von 686.580,46 Euro sowie das Darlehen Nr. 6700073544 der Deutschen Kreditbank AG in Höhe von 1.327.684,61 Euro durch das Angebot der Deutschen Kredit-bank AG abzulösen.Die DKB unterbreitete im Rahmen einer beschränkten Aus-schreibung das wirtschaftlichste Angebot mit einem Zinssatz in Höhe von 1,690 % p.a. bei einer Laufzeit von 15 Jahren.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/102-2014Der Gemeinderat beschließt folgende Mitglieder für den bera-tenden Ausschuss (Bauausschuss) zu bestellen:Herr Hentschel GemeinderatHerr Bruncke GemeinderatHerr Günther GemeinderatHerr Bodenlos GemeinderatHerr Meckel GemeinderatHerr Mehnert GemeinderatFrau Nicole Wuttig GemeinderätinHerr Gastann Sachkundiger BürgerHerr Gerhardt Sachkundiger BürgerHerr Hildebrandt Sachkundiger BürgerHerr Enge Sachkundiger BürgerFrau Müller Sachkundige BürgerinAbstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/103-2014Der Gemeinderat beschließt folgende Mitglieder für den Arbeits-kreis entsprechend der Kooperationsvereinbarung mit der Stadt Regis-Breitingen zu bestellen:Herr MeckelHerr PatzschkeHerr BrummerHerr MeinerHerr WagnerAbstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/104-2014Der Gemeinderat beschließt den Abschluss des als Anlage bei-gefügten Städtebaulichen Vertrages zur Anpassung des Flä-chennutzungsplanes der Gemeinde Neukieritzsch im Zusam-menhang mit der Bebauungsplanung „Seehaus Nordufer Hainer See“. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss des Vertrages beauftragt.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 23Nein-Stimmen: 1

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Nr. 10/2014 Amtsblatt Neukieritzsch- 5 -

Enthaltungen: 0Beschlussnummer: 08/105-2014Der Gemeinderat beschließt den vorliegenden Wirtschaftsplan für das Jahr 2015 und bestätigt die Einordnung der Planung in den Haushalt.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/106-2014Der Gemeinderat beschließt den Zuschlag für das Los „Schlos-serarbeiten“ am Vorhaben des Neubaus des Feuerwehrge-rätehauses Großzössen an die Firma Metallbau Schröter aus Neukirchen zu vergeben.Diese Firma unterbreitete im Rahmen einer freihändigen Vergabe unter Beteiligung von 3 Firmen das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 25.936,82 € brutto.Die Kostendeckung der Maßnahme erfolgt durch Förderung aus dem Bereich Feuerwehrwesen zuzüglich des bereits geplanten Eigenmittelanteils.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/107-2014Der Gemeinderat beschließt den Zuschlag für das Los „Außen-anlagen der Baumaßnahme Neubau des Feuerwehrgerätehau-ses Großzössen an die Firma Reculta GmbH aus Zwenkau zu vergeben. Diese Firma unterbreitete im Rahmen einer öffentli-chen Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 86.311,97 € brutto. Die Kostendeckung der Maßnahme erfolgt durch Förderung aus dem Bereich Feuerwehrwesen zuzüglich der bereits geplanten Eigenmittel.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/108-2014Der Gemeinderat beschließt den Zuschlag für das Vorhaben „Rückbau Kirchstraße 17, 17a“ im OT Lobstädt an die Firma Christian Bittner e. K. aus Kretzschau zu vergeben.Diese Firma unterbreitete im Rahmen einer öffentlichen Ausschreibung das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 67.264,16 Euro brutto.Die Kostendeckung der Maßnahme erfolgt durch Förderung aus dem Brachflächenprogramm zuzüglich des bereits geplanten Ei-genmittelanteils von 25 %.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/109-2014Der Gemeinderat beschließt den Zuschlag für das Vorhaben „Skaterpark Kieritzsch“ im OT Kieritzsch an die Firma Camps Ramps aus 52222 Stolberg zu vergeben. Diese Firma unterbrei-tete im Rahmen einer beschränkten Ausschreibung das einzigs-te Angebot in Höhe von 37.562,05 € brutto.Die Kostendeckung der Maßnahme erfolgt durch geplante Mittel im Haushalt der

Gemeinde und durch Spenden.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/110-2014Der Gemeinderat beschließt die Beauftragung der Firma U & W, Umwelttechnik & Wasserbau GmbH aus Leipzig zur Deckener-neuerung unter Verwendung des vorhandenen Pflasters im Trache-nauer Weg, OT Kahnsdorf im Kostenumfang von 34.869,96 Euro brutto. Die Finanzierung erfolgt zu 100 % aus Mitteln der Son-derzuweisung Straßenunterhaltung für die Behebung von Win-terschäden 2013 an kommunalen Straßen.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/111-2014Der Gemeinderat beauftragt den Technischen Ausschuss inner-halb der Sitzung am 14.10.2014, mit der Zuschlagserteilung zur Lieferleistung „Erwerb eines Kommunalfahrzeug incl. Winter-diensttechnik“. Die Entscheidung ist dringend vorzunehmen, da die Maßnahme für 2014 geplant ist und die Lieferzeiten bis zu 3 Monate in Anspruch nehmen werden.Der Gemeinderat ist über den Zuschlag in der darauffolgenden Sitzung über die Entscheidung zu informieren.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/112-2014Der Gemeinderat beauftragt den Technischen Ausschuss in-nerhalb der Sitzung am 14.10.2014 mit der Zuschlagserteilung zum Bauvorhaben „Grundhafter Ausbau der Grenzstraße“ im OT Lobstädt. Der Gemeinderat ist über den Zuschlag in der darauffolgenden Sitzung über die Entscheidung zu informieren.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

Beschlussnummer: 08/113-2014Der Gemeinderat beschließt den Abschluss einer beschränkt persönlichen Dienstbarkeit mit Eintragung im Grundbuch zur Sicherung eines Leitungsrechtes (Mittelspannungskabel) auf den Flurstücken 168/1 und 271/4 der Gemarkung Kieritzsch zu Gunsten der envia M AG gemäß der beigefügten Vereinbarung über Grundstücksbenutzung. Der Bürgermeister wird mit dem Abschluss der Verträge beauftragt.Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

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Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 10/2014- 6 -

Beschlussnummer: 08/114-2014Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch beschließt die Annahme folgender Spenden:

Datum Name des Spenders Zweck Betrag____________________________________________________________________________________________________________________

02.07.2014 Dr. Winter, Matthias Parkfest Kahnsdorf 100,00 €04.07.2014 Hoffmann, Mathias Parkfest Kahnsdorf 25,00 €08.07.2014 Allianz-Generalvertretung Holger Teichmann Parkfest Kahnsdorf 50,00 €08.07.2014 Dachdeckerfachbetrieb Holger Weber Parkfest Kahnsdorf 50,00 €09.07.2014 MIBRAG JC Neuk./Erlebniscamp 100,00 €16.07.2014 Siniat GmbH JC Neuk./Erlebniscamp 150,00 €17.07.2014 Müller, Holger Skatepark Kieritzsch 50,00 €17.07.2014 Kabelbau Leipzig GmbH Parkfest Kahnsdorf 100,00 €18.07.2014 Graichen, Henry Skatepark Kieritzsch 200,00 €21.07.2014 Munkelt Bau GmbH Parkfest Kahnsdorf 200,00 €Nov. 2014 MIBRAG Skatepark Kieritzsch 24.588,75 €23.07.2014 Pension Hainer See-Maik Rakow Parkfest Kahnsdorf 30,00 €23.07.2014 Auto Dienst Dietrich Parkfest Kahnsdorf 50,00 €23.07.2014 Pension Hainer See-Maik Rakow Grundschule/KITA Lobstädt (Biertisch-Garnituren) 404,95 €24.07.2014 Schönfelder Speisenservice Parkfest Kahnsdorf 50,00 €24.07.2014 Lars Potkownik Reifen- und Autoservice GmbH Parkfest Kahnsdorf 50,00 €25.07.2014 Ettig Transport und Handels GmbH Dorffest Großzössen (Container) 389,13 €29.07.2014 Baubetrieb Pohle Parkfest Kahnsdorf 100,00 €30.07.2014 Westsachsen Versicherungsmakler GmbH Parkfest Kahnsdorf 100,00 €30.07.2014 Leidner, Gisela Parkfest Kahnsdorf 100,00 €30.07.2014 Reculta GmbH Parkfest Kahnsdorf 200,00 €30.07.2014 Getränkefachgroßhandel Albrecht Dorffest Großzössen (Biertisch-Garnituren) 357,10 €31.07.2014 Hinz, Claudia Parkfest Kahnsdorf 50,00 €06.08.2014 Weske, Petra Parkfest Kahnsdorf 50,00 €07.08.2014 Bachmann und Schneider Verwaltungs GmbH Parkfest Kahnsdorf 500,00 €04.07.2014 Dow Bibliothek 2.500,00 €12.08.2014 Axel Dietrich Heimatfest Neukieritzsch 50,00 €12.08.2014 Klemm & Hensen Heimatfest Neukieritzsch 1.000,00 €20.07.2014 EDEKA (Irina Fuhrmann) Jugendclub Erlebnis-Camp 135,80 €11.07.2014 Gottschalk, Sabine Parkfest Kahnsdorf 30,00 €11.07.2014 Vater, Bettina Perkfest Kahnsdorf 100,00 €27.08.2014 MIBRAG Grundschule Lobstädt (Schülerzeitung) 500,00 €30.06.2014 Zweirad Günther Parkfest Kahnsdorf(Tombola) 57,85 €07.08.2014 Neukieritzscher Rohkonserven GmbH Parkfest Kahnsdorf(Tombola) 45,40 €09.08.2014 Floristik und Gartenbedarf Anke Engelmann Parkfest Kahnsdorf(Blumen) 60,00 €03.09.2014 Graichen, Henry Jugendclub(Nutzung Bus) 26,00 €

Abstimmungsergebnis:Gesetzliche Anzahl derMitglieder des Gemeinderates: 27 und der Bürgermeisterdavon anwesend: 23 und der BürgermeisterJa-Stimmen: 24Nein-Stimmen: 0Enthaltungen: 0

____________________________________________________________________________________________________________________

Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Neukieritzsch

Genehmigung und das In Kraft-Treten des Bebauungsplans „Kahnsdorf Nord“

Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch hat in seiner öf-fentlichen Sitzung am 26.11.2013 den Bebauungsplan „Kahns-dorf Nord“ nach §10 Baugesetzbuch (BauGB) und die zusammen

mit dem Bebauungsplan aufgestellten bauordnungsrechtlichen Festsetzungen als Satzung beschlossen.

Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst eine ca. 18,3 ha große Fläche und beinhaltet folgende Flurstücke der Ge-markung Zöpen ganz oder in Teilen: 74/1, 74/10, 151/4, 151/5, 151/6, 151/7, 151/8, 151/9, 151/10, 151/11, 151/12, 151/13, 151/14, 151/15, 151/21, 151/37, 158z, 158/1, 158/4, 164/1, 194/1, 198, 198b, 198c.

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Nr. 10/2014 Amtsblatt Neukieritzsch- 7 -

Maßgebend ist der Lageplan des Bebauungsplans in der Fas-sung vom 26.11.2013.Die Satzung wurde mit Schreiben vom 19.06.2014 zur Genehmi-gung beim Landratsamt Landkreis Leipzig eingereicht.Mit Bescheid des Landratsamtes des Landkreis Leipzig vom 22.08.2014, Aktenzeichen 15/14, wurde die Satzung über den Bebauungsplan „Kahnsdorf Nord“ bestehend aus Planzeich-nung und den textlichen Festsetzungen sowie der Begründung mit Umweltbericht vom 26.11.2013 genehmigt.Diese Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.Der Bebauungsplan „Kahnsdorf Nord“ tritt mit dieser Bekannt-machung in Kraft (§ 10 Abs. 3 BauGB).Der Bebauungsplan, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen sowie Begründung und Umweltbericht, kann beim Bauamt der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3 in 04575 Neukieritzsch Zimmer 15, während der üblichen Dienst-zeiten eingesehen werden. Jedermann kann den Bebauungs-plan einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 BauGB über die Fälligkeit etwaiger Entschädigungsansprüche im Fall der in den §§ 39 – 42 BauGB bezeichneten Vermögensnachteile, deren Leistung schriftlich beim Entschädigungspflichtigen zu beantra-gen ist, und des § 44 Abs. 4 BauGB über das Erlöschen von Entschädigungsansprüchen, wenn der Antrag nicht innerhalb der Frist von 3 Jahren gestellt ist, wird hingewiesen.Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 – 3 und Abs. 2 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltend-machung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man-gel begründen soll, darzulegen.

Genehmigung und Wirksamwerden der Änderung des Flächennutzungsplans im Zuge des Bebauungsplanverfahrens „Kahnsdorf Nord“Im Parallelverfahren zum Bebauungsplan „Kahnsdorf Nord“ erfolgte die Änderung des Flächennutzungsplans für den Gel-tungsbereich des Bebauungsplanes.Der Gemeinderat der Gemeinde Neukieritzsch fasste in der öf-fentlichen Sitzung am 23.07.2013 den Beschluss zur Feststel-lung der Änderung des Flächennutzungsplans mit Begründung und Umweltbericht zum Planungsstand 26.02.2013.Mit Schreiben vom 19.06.2014 wurde die Änderung des Flä-chennutzungsplans zur Genehmigung beim Landratsamt Land-kreis Leipzig eingereicht.Die Genehmigung der Änderung erfolgte durch das Landratsamt des Landkreis Leipzig mit Schreiben vom 22.08.2014, Aktenzei-chen 16/14.Diese Genehmigung wird hiermit bekannt gemacht.Die Änderung des Flächennutzungsplanes ist mit heutiger Be-kanntmachung wirksam.Der Flächennutzungsplan und dessen Änderung, bestehend aus Planzeichnung, textlichen Festsetzungen, Begründung und Um-weltbericht sowie die zusammenfassende Erklärung kann beim Bauamt der Gemeinde Neukieritzsch, Schulplatz 3 in 04575 Neukieritzsch Zimmer 15, dauerhaft während der üblichen Dienstzeiten eingesehen werden. Jedermann kann die Unterla-gen einsehen und über den Inhalt Auskunft erlangen.

Eine Verletzung der in § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 - 3 und Abs. 2 bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie Mängel in der Abwägung nach § 214 Abs. 3 Satz 2 sind gemäß § 215 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BauGB unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind. Bei der Geltend-machung ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Man-gel begründen soll, darzulegen.

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Gemeinde NeukieritzschLandkreis Leipziger Land

Satzung über die Benutzung der Obdachlosen-unterkunft der Gemeinde Neukieritzsch Beschluss–Nr. 08/94-2014Auf Grund von § 4 der Sächsischen Gemeindeordnung (Sächs-GemO) und der §§ 2 und 9 Abs. 1 des Sächsischen Kommunalab-gabengesetzes (SächsKAG), hat der Gemeinderat am 23.09.2014 in öffentlicher Sitzung folgende Satzung beschlossen:

§ 1 Rechtsform

Die Gemeinde Neukieritzsch unterhält im gemeindeeigenen Ge-bäude in 04575 Neukieritzsch, Karl-Marx-Str. 8 eine Wohnung als Gewährleistungsunterkunft, welche als öffentliche Einrich-tung in Form einer unselbstständigen Anstalt des öffentlichen Rechts betrieben wird.

§ 2 Zweckbestimmung

Die Einrichtung dient der vorübergehenden Aufnahme und Un-terbringung von Personen, die obdachlos und nicht fähig sind, sich selbst mit Wohnraum zu versorgen bzw. sich diesen zu er-halten.Die Aufnahme erfolgt auf Antrag mit Einweisungsschein, bei Ge-fahr im Verzug mit Einweisungsbescheid.

§ 3 Nutzungsgegenstand

Die Einrichtung besteht aus Flur, Küche, Bad und zwei Zimmern mit insgesamt zwei Übernachtungsplätzen.

§ 4 Nutzungsverhältnis

Das Nutzungsverhältnis ist öffentlich rechtlich ausgestaltet. Mietrechtliche Bestimmungen finden keine Anwendung. Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung an einem bestimmten Übernachtungsplatz besteht nicht.

§ 5 Beginn und Ende der Nutzung

(1) Beginn und Ende der Nutzung werden durch Bescheid von der Gemeinde festgestellt.Die Nutzungsdauer soll in der Regel sechs Monate nicht über-schreiten.(2) Das Nutzungsverhältnis endet:1. durch Räumung und Rückgabe der Unterkunft an die Ge-

meinde2. durch Ablauf der in dem Bescheid nach Abs. 1 genannten

Frist,

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Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 10/2014- 8 -

3. durch Widerruf oder Aufhebung des Bescheides nach Abs. 1 mit Ablauf der darin angegebenen Frist oder

4. durch Tod der eingewiesenen Person.

§ 6 Benutzung der Einrichtung, Hausrecht

(1) Die Einrichtung darf nur von eingewiesenen Personen und nur zu Wohnzwecken genutzt werden.(2) Die Einrichtung wird dem Nutzer in dem bestehenden und benannten Zustand überlassen und gilt als ordnungsgemäß übergeben, sofern der Benutzer Mängel nicht unverzüglich an-zeigt.(3) Drohende bzw. bereits eingetretene Schäden an der Unter-kunft bzw. deren Einrichtungen sind unverzüglich der Gemeinde zu melden.(4) Nähere Bestimmungen über die Nutzung der Einrichtung sind in einer Hausordnung geregelt, die Anlage und Bestandteil die-ser Satzung ist und in der Einrichtung ausliegt.(5) Die Beauftragten der Gemeinde sind berechtigt die Einrich-tung täglich in der Zeit von 6.00 Uhr bis 22.00 Uhr zu betreten. Bei Gefahr im Verzug kann die Einrichtung jederzeit betreten werden. Zu diesem Zweck verbleiben bei der Gemeinde die ent-sprechenden Schlüssel.

§ 7 Haftung

(1) Die Benutzung der Einrichtung geschieht auf eigene Gefahr der Benutzer.(2) Die Gemeinde übernimmt keinerlei Gewähr und Haftung für Benutzer und sonstige Dritte sowie von diesen in die Einrichtung mitgebrachten Sachen.(3) Die Haftung der Gemeinde und ihrer Beauftragten gegenüber den Nutzern und sonstigen Dritten wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.(4) Für Schäden, die sich die Nutzer der Einrichtung und sons-tige Dritte gegenseitig zufügen, übernimmt die Gemeinde keine Haftung.(5) Die Nutzer haben für alle Schadenersatzansprüche einzuste-hen, die im Zusammenhang mit der Nutzung der Einrichtung ge-gen sie oder die Gemeinde geltend gemacht werden.(6) Die Personen nach Abs. 2 haften gegenüber der Gemeinde nach den gesetzlichen Bestimmungen und als Gesamtschuld-ner.

§ 8 Verwaltungszwang

Räumt ein Nutzer seine Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandkräftige oder vorläufige vollstreckbare Räumungsverfü-gung vorliegt oder das Nutzungsende nach § 5 festgestellt ist, kann die Räumung der Einrichtung durch unmittelbaren Zwang nach Maßgabe § 26 Sächsisches Verwaltungsvollstreckungsge-setz vollzogen werden.

§ 9 Gebühren

(1) Die Gemeinde Neukieritzsch erhebt für die Inanspruchnahme der Einrichtung Benutzungsgebühren.(2) Gebührenschuldner sind die Benutzer der Einrichtung.

§ 10 Entstehung und Fälligkeit der Gebührenpflicht

(1) Die Gebührenpflicht entsteht mit dem Einzug in die Einrich-tung und endet mit Ablauf des in § 5 Abs. 2 benannten Kalen-dertages. Sofern die Unterkunft nicht ordnungsgemäß zurück-gegeben wird, endet die Gebührenpflicht am Tag der Räumung durch die Gemeinde. Die Benutzungsgebühr wird durch Be-scheid festgesetzt.(2) Wird die Gebühr für einen Zeitraum bis zu 7 Tagen festge-setzt, wird sie mit der Benutzung der Einrichtung sofort fällig, wird die Gebühr jeweils für einen Monat festgesetzt, wird sie jeweils am 15. des laufenden Monats fällig.

(3) Wird das Nutzungsverhältnis beendet, sind alle bis dahin an-gefallenen Gebühren an dem Tag der Beendigung fällig und zu zahlen.

§ 11 Gebührenmaßstab und Gebührenhöhe

(1) Bemessungsgrundlage für die Höhe der Nutzungsgebühr ist der kalkulierte Satz pro Übernachtungsplatz.(2) Die Benutzungsgebühr beträgt je Übernachtungsplatz und Tag 5,89 Euro.(3) Eine gesonderte Abrechnung der Nebenkosten erfolgt nicht.

§ 12 In – Kraft – Treten

Diese Satzung tritt am Tage nach ihrer öffentlichen Bekanntma-chung in Kraft. Gleichzeitig tritt die Satzung vom 28.02.2001 (Beschluss-Nr. 02/10-2001 außer Kraft.Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachungals von Anfang gültig zu Stande gekommen. Dies gilt nicht wenn,1 die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2 Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-

migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind,

3 der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4 vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Neukieritzsch, den 23.09.2014

Anlage zur Satzung über die Benutzung der Obdachlosenun-terkunft in der Gemeinde Neukieritzsch - Hausordnung -

§ 1 Benutzung der Unterkunft

(1) Der Nutzer der Unterkunft ist verpflichtet Einrichtungen und Inventar pfleglich zu behandeln und nach Beendigung des Nut-zungsverhältnisses in dem Zustand zurückzugeben, in dem sie bei Beginn übernommen wurden. Dies betrifft auch die häusli-chen Gemeinschaftseinrichtungen, wie Treppenhaus, Flure, Kel-ler, Türen usw.(2) Bei Nutzungsbeginn wird auf der Grundlage der ausliegen-den Inventurverzeichnisse ein Übergabeprotokoll ausgefertigt, welches vom Nutzer zu unterzeichnen ist.(3) Veränderungen der zugewiesenen Unterkunft dürfen nicht vorgenommen werden.

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Nr. 10/2014 Amtsblatt Neukieritzsch- 9 -

(4) Außer einem Namensschild an der Wechseleinrichtung von Klingel und Briefkasten ist das Anbringen jeglicher Plakate, Schriften, Gegenstände u.s.w. untersagt.(5) Auf dem Grundstück dürfen keine Fahrzeuge abgestellt wer-den.(6) Das Halten bzw. Mitbringen von Tieren in die Unterkunft ist untersagt.(7) Der Nutzer verpflichtet sich für eine ordnungsgemäße Reini-gung, Lüftung und Heizung der Unterkunft zu sorgen. Mehrere Nutzer erfüllen diese Pflicht in Arbeitsteilung.(8) Abfälle sind artgerecht in die bereitgestellten Behälter zu ent-sorgen (Hausmüll, gelbe u. blaue Tonne).(9) Vom Nutzer mitgebrachte Geräte, wie Heizungen, Kocher o.a. dürfen nicht benutzt werden.Elektrische Geräte zur Körperpflege (Rasierapparat) sind hiervon nicht betroffen.

§ 2 Schlüsselordnung

(1) Jeder Nutzer erhält einen Hausschlüssel, einen Wohnungs-schlüssel und einen Schlüssel für das Zimmer, in dem sich sein Übernachtungsplatz befindet sowie einen Briefkastenschlüssel.Haus- und Wohnungstür sind ständig, Zimmertüren und Fenster bei Abwesenheit verschlossen zu halten.(2) Die übergebenen Schlüssel sind bei Nutzungsende an die Gemeinde zurückzugeben.

§ 3 Verhaltensanforderungen

(1) Aus Rücksicht auf Mitnutzer und Mitbewohner im Haus ist- die Einhaltung der Ruhe zwischen 22.00 Uhr und 7.00 Uhr- der Betrieb von Tonwiedergabegeräten in Zimmerlautstärkezu gewährleisten.

§ 4 Betrieb von Rundfunk- und Fernsehrgeräten

(1) Mitgebrachte Rundfunk- und Fernsehgeräte sowie andere Tonwiedergabegeräte dürfen nur mit Zustimmung aller Mitbe-nutzer der Einrichtung betrieben werden. Sie müssen den tech-nischen Sicherheitsbestimmungen entsprechen.(2) Die ordnungsgemäße Anmeldung solcher Geräte beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice ist Pflicht der Gemeinde.

§ 5 Haftung

(1) Für mitgebrachte Sachen trägt der Nutzer selbst die Verant-wortung. Bei Verlust oder Beschädigung übernimmt die Ge-meinde keine Haftung.(2) Jeder Nutzer haftet für von ihm oder von bei ihm sich aufhal-tenden Personen vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schä-den am Gebäude, an Ausstattung, Inventar und persönlichem Eigentum der übrigen Mitbenutzer.

§ 6 Veränderungen

Bauliche Veränderungen, Änderungen an Anlagen der Elektro-, Gas- und Warmwasserversorgung sowie der Heizungsanlage dürfen nicht vorgenommen werden.Montagen an Wänden sowie das Einschlagen von Nägeln sind untersagt.

§ 7 Benutzungsrecht

(1) Bei Abwesenheit von mehr als 3 Tagen erlischt der Anspruch auf die zugewiesene Unterkunft. Eine Aufbewahrungspflicht für zurückgelassene Sachen besteht für die Gemeinde nicht.(2) Der Anspruch auf Unterkunft erlischt bei Missbrauch, Vertrieb und Besitz von Drogen und Suchtmitteln, bei Missbrauch von Alkohol, bei Androhung und Anwendung von Gewalt sowie wie-derholten Verstoß gegen die Hausordnung.

(3) Jeder Nutzer ist verpflichtet, sich während der Nutzungszeit um eigenen Wohnraum zu bemühen.(4) Bei Beendigung des Nutzungsverhältnisses muss die Über-gabe der Schlüssel der gereinigten Räume und des sauberen Inventars erfolgen.

Neukieritzsch, den 23.09.2014

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Gemeinde NeukieritzschLandkreis Leipzig Land

Satzung über die Erhebung einer Hundesteuer in der Gemeinde Neukieritzsch

- Hundesteuersatzung -

Auf Grund von § 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sach-sen (SächsGemO) und den §§ 2 und 7 Abs. 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes (SächsKAG) hat der Gemeinderat am 23.09.2014 in öffentlicher Sitzung folgende Satzung be-schlossen:Beschluss – Nr.:08/97-2014

§ 1 Steuererhebung

Die Gemeinde Neukieritzsch erhebt eine Hundesteuer als örtli-che Aufwandssteuer nach den Vorschriften dieser Satzung.

§ 2 Steuergegenstand

(1) Der Besteuerung unterliegt das Halten von mehr als drei Mo-nate alten Hunden im Gebiet der Gemeinde Neukieritzsch zu nicht gewerblichen Zwecken. Kann das Alter eines Hundes nicht nachgewiesen werden, so ist davon auszugehen, dass er älter als drei Monate ist.(2) Abweichend von Absatz 1 unterliegt das Halten von Hunden durch Personen, die sich nicht länger als zwei Monate im Gebiet der Gemeinde Neukieritzsch aufhalten, nicht der Steuer, wenn diese Per-sonen die Tiere bereits bei der Ankunft besitzen und in einer anderen Gemeinde/Stadt der Bundesrepublik Deutschland versteuern.(3) Der Besteuerung unterliegt auch das Halten von gefährlichen Hunden. Nachfolgende Hundegruppen sowie Kreuzungen die-ser Rassen untereinander gelten als gefährliche Hunde:1. American Staffordshire Terrier2. Bullterrier3. Pitbull Terrier.Nicht unter Satz 2 fallen Welpen und Junghunde bis zu einem Alter von sechs Monaten.Satz 1 gilt auch für Hunde, deren Gefährlichkeit im Einzelfall von der Polizeibehörde festgestellt wurde.

§ 3 Steuerschuldner

(1) Steuerschuldner ist der Halter eines Hundes.(2) Halter eines Hundes ist, wer einen Hund in seinem Haus-halt oder Wirtschaftsbetrieb aufgenommen hat, um ihn seinen Zwecken oder denen seines Haushaltes oder seines Betriebes dienstbar zu machen. Kann der Halter eines Hundes nicht ermit-telt werden, so gilt als Halter, wer den Hund wenigstens 3 Monate lang gepflegt, untergebracht oder auf Probe oder zum Anlernen gehalten hat.

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Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 10/2014- 10 -

(3) Alle in einem Haushalt gehaltenen Hunde gelten als von den Haushaltsangehörigen gemeinsam gehalten.(4) Halten mehrere Personen gemeinsam einen oder mehrere Hunde, so sind sie Gesamtschuldner der Hundesteuer.(5) Wird von juristischen Personen ein Hund gehalten, so gelten diese als Halter.

§ 4 Haftung

Ist der Hundehalter nicht zugleich Eigentümer des Hundes, so haftet der Eigentümer neben dem Steuerschuldner als Gesamt-schuldner.

§ 5 Entstehung der Steuer, Beginn und Ende der Steuerpflicht

(1) Die Hundesteuer ist eine Jahressteuer.Die Steuerschuld für ein Kalenderjahr entsteht am 01. Januar für den an diesem Tag im Gemeindegebiet gehaltenen über drei Monate alten Hund.(2) Wird ein Hund erst nach dem 01. Januar drei Monate alt oder wird ein über drei Monate alter Hund erst nach diesem Zeitpunkt gehalten, so entsteht die Steuerschuld und beginnt die Steuer-pflicht am 1. Tag des folgenden Kalendervierteljahres.(3) Die Steuerpflicht endet mit Ablauf des Kalendervierteljahres, in dem die Hundehaltung beendet wird.(4) Wird ein Hund im Gemeindegebiet erst nach dem Beginn eines Kalendervierteljahres gehalten, so entsteht dann keine Steuerschuld, wenn der Hund für diesen Zeitraum nachweisbar in einer anderen Gemeinde/Stadt der Bundesrepublik Deutsch-land bereits versteuert wurde.

§ 6 Steuersatz

(1) Der Steuersatz für die Hundehaltung beträgt im Kalenderjahra) für den ersten Hund = 40,00 EURb) für den zweiten Hund = 60,00 EURc) für jeden weiteren Hund = 60,00 EUR.(2) Besteht die Steuerpflicht nicht während des gesamten Kalen-derjahres, so ist der Steuersatz anteilig zu ermitteln.(3) Werden neben den in § 8 und § 9 aufgeführten Hunden an-dere Hunde gehalten, so gelten diese als Zweiter oder weitere Hunde im Sinne von Absatz 1.(4) Steuerbefreiungen nach § 9 bleiben unberührt.

§ 7 Steuersatz für gefährliche Hunde

Der Steuersatz für das Halten eines gefährlichen Hundes nach § 2 Abs. 3 beträgt im Kalenderjahra) für den ersten Hund = 300,00 EURb) für jeden weiteren Hund = 500,00 EUR.

§ 8 Zwingersteuer

(1) Die Zwingersteuer beträgt im Rechnungsjahr 100,00 EUR, wenn1. mindestens zwei zuchttaugliche Hunde der gleichen Rasse

zu Zuchtzwecken gehalten werden,2. der Zwinger, die Zuchttiere und die selbstgezogenen Hunde

nachweislich in ein anerkanntes Zucht- und Stammbuch ein-getragen sind,

3. über den Ab- und Zugang ordnungsgemäße Aufzeichnungen geführt werden,

4. aller zwei Jahre ein Wurf nachgewiesen wird und bei Rüden die Deckbescheinigung vorgelegt werden können.

(2) Für selbstgezogene Hunde, die sich im Zwinger befinden, wird bis zum Alter von sechs Monaten keine Hundesteuer erhoben.(3) Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach dieser Satzung herangezogen werden, erhalten in jedem Fall nur zwei Steuer-marken.

§ 9 Steuerbefreiung

(1) Steuerbefreiung wird auf Antrag gewährt für das Halten von:1. Blindenführhunden2. Hunden, die ausgebildet sind, ausschließlich zum Schutze

und der Therapie von Personen im Sinne des Schwerbehin-dertenrechts zu dienen

3. Diensthunden der Landes- und Bundesbehörden, des Ret-tungsdienstes und des Katastrophenschutzes

4. geprüfte Jagdhunde von Jägern, die im Gemeindegebiet Jagdpachtverträge abgeschlossen haben

5. Hunden von Personen, denen die Erlaubnis zur Vornahme wissenschaftlicher Versuchean lebenden Tieren erteilt wor-den ist

6. Hunden, die der Halter vom Tierschutzverein Borna e.V. -Tierheim Öllschütz- übernommen hat. Die Steuerbefreiung gilt in diesem Fall nur für ein Jahr.

7. Herdengebrauchshunden.(2) Von der Steuerbefreiung ausgenommen sind gefährliche Hunde.

§ 10 Verfahren bei Steuerbefreiung

(1) Für die Gewährung einer Steuerbefreiung sind maßgebend die Verhältnisse bei Beginn des Kalenderjahres, in den Fällen nach § 5 Abs. 2 diejenigen, bei Beginn der Steuerpflicht.(2) Eine Steuerbefreiung wird nur auf Antrag und frühestens ab dem Ersten des Monats gewährt, in dem der Antrag gestellt wird. Sie wird längstens bis zum Ende eines Kalenderjahres ge-währt und ist anschließend bis zum 31. Oktober für das Folge-jahr neu zu beantragen.Satz 2 gilt nicht für § 9 Ziffer 1 und 2.(3) Die Steuerbefreiung wird versagt, wenn1. die Hunde, für die die Steuerbefreiung in Anspruch genom-

men werden soll, nach Art und Größe für den angegebenen Verwendungszweck nicht geeignet sind,

2. der Halter der Hunde in den letzten 5 Jahren wegen Tierquä-lerei rechtskräftig bestraft wurde,

3. die Unterbringung der Hunde nicht den Erfordernissen des Tierschutzes entspricht.

§ 11 Entrichtung der Hundesteuer

(1) Die Hundesteuer wird durch Bescheid für ein Kalenderjahr festgesetzt. Dem Steuerschuldner kann ein Bescheid erteilt wer-den, der bis auf Widerruf mehrere Jahre gilt.(2) Die Steuer ist am 01. Februar für das Kalenderjahr fällig. Beginnt die Steuerpflicht nach § 5 Abs. 2 im Laufe eines Ka-lenderjahres, so ist die Steuer mit dem nach § 6 festgesetzten Teilbetrag frühestens einen Monat nach Bekanntgabe des Steu-erbescheides fällig.(3) Endet die Steuerpflicht während eines Kalenderjahres oder tritt ein Ermäßigungstatbestand ein, so wird ein bereits ergange-ner Steuerbescheid geändert.Überzahlte Steuer wird erstattet.

§ 12 Anzeigepflicht

(1) Wer im Gemeindegebiet einen über 3 Monate alten Hund hält, hat das innerhalb von zwei Wochen nach dem Beginn des Hal-tens oder nach dem der Hund das besteuerbare Alter erreicht hat, unter Angabe der Rasse und des Alters, der Gemeinde an-zuzeigen. Mit der Anzeige erteilt der Hundehalter sein Einver-ständnis, dass die Kreispolizeibehörde die Gemeinde im Fall der Feststellung der Gefährlichkeit für diesen Hund informiert.(2) Endet die Hundehaltung, so ist das der Gemeinde innerhalb von zwei Wochen mitzuteilen.Wird diese Frist versäumt, so kann die Hundesteuer entgegen § 5 Abs. 3 bis zum Ende des Kalendermonats erhoben werden, in dem die Abmeldung eingeht.

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Nr. 10/2014 Amtsblatt Neukieritzsch- 11 -

(3) Entfallen die Voraussetzungen für eine gewährte Steuerver-günstigung, so ist das der Gemeinde innerhalb von zwei Wo-chen anzuzeigen.(4) Eine Verpflichtung nach Abs. 1 und 2 besteht nicht, wenn feststeht, dass die Hundehaltung vor dem Zeitpunkt, an dem die Steuerpflicht beginnt, aufgehoben wird.(5) Wird ein Hund veräußert oder verschenkt, so ist in der Mittei-lung nach Abs. 2 der Name und die Anschrift des neuen Hunde-halters anzugeben.

§ 13 Steueraufsicht

(1) Für jeden steuerpflichtigen Hund wird aller 2 Jahre bei Ent-richtung der Hundesteuer von der Gemeinde eine Hundesteu-ermarke ausgegeben. Für Hunde, die im ehemaligen Gemein-degebiet Deutzen gehalten werden, wird erstmals 2016 eine Hundemarke mit einer zweijährigen Geltungsdauer ausgereicht. Für von der Hundesteuer befreite Hunde erfolgt die Ausgabe der Hundesteuermarke, sobald die Anzeige erstattet und bestätigt wurde.(2) Der Hundehalter muss die von ihm gehaltenen, außerhalb des von ihm bewohnten Hauses und des umfriedeten Grundbe-sitzes, laufenden Hunde mit einer gültigen und sichtbar befes-tigten Hundesteuermarke versehen.(3) Bis zur Ausgabe der neuen Steuermarken behalten die bishe-rigen Steuermarken der Gemeinde Neukieritzsch und der ehe-maligen Gemeinde Deutzen ihre Gültigkeit.(4) Hundezüchter, die zur Zwingersteuer nach § 8 dieser Satzung herangezogen werden, erhalten in jedem Fall nur zwei Steuer-marken.(5) Bei Verlust der Steuermarke wird eine Ersatzmarke ausgege-ben. Hierfür werden Verwaltungskosten entsprechend der Ver-waltungskostensatzung der Gemeinde Neukieritzsch erhoben.

§ 14 Ordnungswidrigkeiten

(1) Ordnungswidrig nach § 6 Abs. 2 Ziffer 2 des Sächsischen Kommunalabgabengesetzes handelt, wer1. seiner Meldepflicht nach § 12 Abs. 1, 2, 3 oder 5 dieser

Satzung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht wahrheitsgemäß nachkommt,

2. der Verpflichtung zur Anbringung der Steuermarke am Hals-band des Hunde nach § 13 Abs. 2 nicht nachkommt.

(2) Gemäß § 6 Abs. 3 des Sächsischen Kommunalabgabenge-setzes kann die Ordnungswidrigkeitmit einer Geldbuße bis 10.000,00 Euro geahndet werden.

§ 15 Inkrafttreten

Diese Satzung tritt ab 01.01.2015 in Kraft.Gleichzeitig treten von der Gemeinde Neukieritzsch die Hun-desteuersatzung vom 23.09.2008 und die Satzung über die Erhebung der Hundesteuer in der Gemeinde Deutzen vom 19.12.2001 außer Kraft.

Neukieritzsch, den 23.09.2014

Hinweise nach § 4 Abs. 4 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO)Nach § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO gelten Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der SächsGemO zu Stande gekommen sind, ein Jahr nach ihrer Bekanntmachung als von Anfang gültig zu Stande gekommen.

Dies gilt nicht wenn,1 die Ausfertigung der Satzung nicht oder fehlerhaft erfolgt ist,2 Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Geneh-

migung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt wor-den sind,

3 der Bürgermeister dem Beschluss nach § 52 Abs. 2 Sächs-GemO wegen Gesetzwidrigkeit widersprochen hat,

4 vor Ablauf der in § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist

a) die Rechtsaufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet hat oder

b) die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschrift gegen-über der Gemeinde unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend ge-macht worden ist.

Ist eine Verletzung nach Ziffer 3 oder 4 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der im § 4 Abs. 4 Satz 1 SächsGemO genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.

Liebe ist ...wenn zwei Menschen ganz genau

wissen, dass sie zusammengehören!

Eheschließung im September 2014

05.09.2014 Katrin Müller & Olaf Krenz aus Regis-Breitingen

06.09.2014 Katja Petzold & Jörg Wiedemann aus Leipzig

06.09.2014 Sandra Aurich & Robert Eschrich aus Leipzig

13.09.2014 Beatrice Franke & Christian Dorn aus Neukieritzsch

13.09.2014 Sophie Müller & Sören Franke aus OT Deutzen

Zur Eheschließung die allerbesten Wünsche für einen Weg in eine harmonische Ehe und eine glückliche gemeinsame Zu-kunft.

RehmStandesbeamtin

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Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 10/2014- 12 -

Wir begrüßen die jüngsten Einwohner herzlich in ihrer

Heimatgemeinde

Saphira-Joelle geboren am 13.07.2014

Mit den glücklichen Eltern Janine Maresch und Jeff Müller freut sich Schwester Thorina-Sophie.

Neukieritzsch

Zoe-Ann geboren am 25.07.2014

Die glücklichen Eltern sind Jenny Lisker und Mario Ross.

Neukieritzsch

Mika geboren am 31.07.2014

Mit den glücklichen Eltern Katharina und Pierre Reinhardt freut sich

Schwester Lina.Neukieritzsch.

Aufruf zur Namensfindung für zwei Straßen am Nordufer des Hainer SeesFür die Wege des Baugebietes am Nordufer des Hainer Sees wird die Bevölkerung aufgerufen, sich an der Namensfindung für die unten auf der Karte gelb bzw. rot markierten Straßen zu beteiligen. Dabei bezeichnet die gelbe Straße die Zufahrt zum Seehausprojekt und die rote Straße die Zufahrt zum gesamten Bebauungsplangebiet, im speziellen zu den Bereichen Cam-pingplatz, Swingolfanlage, Wassersportzentrum und Seerund-weg.Bitte reichen Sie Ihre Vorschläge schriftlich bei der Gemeinde-verwaltung Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch oder per E-Mail unter [email protected] bis zum 21.11.2014 ein.

Bekanntmachung der Fundsachen September/Oktober 2014

Nr. d. Fund- verzeichn.

Beschreibung des Fund-gegenstandes

Tag d. Ab- lieferung

MeldefristEnde

10/14 28er Damenrad, blau

01.09.14 01.03.15

11/14 1 Schlüssel 22.09.14 22.03.15

12/14 Handy 02.10.14 02.04.15

Die Eigentümer werden aufgefordert, ihre Rechte binnen der in der letzten Spalte angegebenen Meldefrist bei der unterzeichne-ten Behörde geltend zu machen. Nach Ablauf der Meldefristen wird über die Fundgegenstände anderweitig verfügt.Neukieritzsch, 13.10.2014OttFundbüro

Emissionswerte der Bodensanierungsanlage Deutzen vom Monat August 2014Tabelle der monatlich kumulativ erfassten Emissionswerte der BSA Deutzen

Abgas-komponen-ten

Dimension Tagesmittel-grenzwert

Gefahrene Parame-ter bis 31.08.2014

N02 mg/Nm3 150 80,20

S02 mg/Nm3 25 4,90

C0 mg/Nm3 50 5,61

CnHm mg/Nm3 5 1,30

HCL mg/Nm3 5 0,00

Staub mg/Nm3 5 1,64

Hg µg/Nm3 30 0,04

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Nr. 10/2014 Amtsblatt Neukieritzsch- 13 -

Letztmalige Abfuhr von Gartenabfallsäcken!

Die Abfuhr von Gartenabfallsäcken durchunseren Bauhof in Deutzen erfolgt letztmalig am

Donnerstag, 13.11.2014.

Wir bitten um Beachtung!

Grund- und Gewerbesteuer - Termin: 15. November 2014Die Gemeindekasse macht darauf aufmerksam, dasszum 15. November 2014folgende Abgaben fällig werden:—> Grund- und Gewerbesteuer 2014 (für Neukieritzsch, sowie den Ortsteilen Lobstädt,

Kahnsdorf, Großzössen, Kieritzsch und Lippendorf)

An alle Pächter, die sich noch nicht für das bequeme Bankein-zugsverfahren entschieden haben, ergeht die Bitte, die fälligen Beträge (Grundsteuern, Pacht, Abgaben, Gebühren u. Ä.)rechtzeitig auf das Konto der Gemeindekasse zu überweisen.

Bitte beachten Sie die, aufgrund der SEPA-Umstellung geänder-ten Kontodaten: Sparkasse Leipzig IBAN: DE29 8605 5592 1270 8018 28 BIC: WELADE8LXXX

Maßgebend für die termingerechte Zahlung ist nicht das Datum Ihrer Überweisung, sondern das Datum des Zahlungseinganges bei der Gemeindekasse.

Änderung der Anschrift/BankverbindungBitte teilen Sie Änderungen Ihrer Anschrift und bei Teilnahme am Lastschrifteinzugsverfahren auch Änderungen Ihrer Bankverbin-dung unverzüglich mit.

Die Steuerungsgruppe Leipziger Neuseenland informiert

Telefonische Befragung startet

Der öffentliche Beteiligungsprozess zur Entwicklung der Charta für das Leipziger Neuseenland hat bisher eine breite Resonanz erhalten. Nach der regen Teilnahme vieler Interessierter an den Workshops zum Leipziger Neuseenland im März und April die-sen Jahres folgt im Oktober eine telefonische Befragung in den Landkreisen Leipzig und Nordsachsen. Damit soll die Meinung von jeweils 500 zufällig ausgewählten Bürger/Innen der Land-kreise ab 18 Jahren zur Entwicklung des Leipziger Neuseenlan-des erfasst werden. Anhand eines Fragebogens werden diese in ca. 15 Minuten telefonisch zu ausgewählten Themen der künfti-gen Entwicklung der Seenlandschaft befragt, wie z. B. touristi-scher Nutzung, Freizeitaktivitäten, Erreichbarkeit, Gewässerent-wicklung.Die Teilnahme an der Telefonbefragung ist natürlich freiwillig. Alle Angaben werden streng vertraulich nach den Bestimmun-gen des Sächsischen Datenschutzgesetzes behandelt.Die Ergebnisse dieser Befragung werden gemeinsam mit den Umfrageergebnissen der Kommunalen Bürgerumfrage in der Stadt Leipzig ausgewertet und fließen in die Überarbeitung der „Charta Leipziger Neuseenland 2030“ ein, die Entwicklungsziele für die Region beschreibt.

Weitere Informationen finden Sie unter www.charta-leipziger-neuseenland.de

Brigitte Laux

Landkreis LeipzigReferentin des Landrats/PressestelleStauffenbergstr. 404552 Borna

Tel: 03433 2411010www.landkreisleipzig.de

Die Ämter der Gemeindeverwaltung Neukieritzsch sind telefonisch zu erreichenBürgermeister/Sekretariat 80312Amtsleiterin Hauptamt 80324Standesamt 80323Personalamt 80330Einwohnermeldeamt 80316Ordnungsamt 80319Soziales 80315Bücherei/Archiv 80318Vollzugsbedienstete 80332Amtsleiterin Kämmerei 80328Kasse, Hundesteuer, Haushalt 80320Garagen- und GartenpachtenGrund- und Gewerbesteuer, Miete 80321Kitas und Hort 80322Amtsleiterin Bau 80327Bauverwaltung 80325Liegenschaften 80326Tief- und Hochbau 80329 80336

Öffnungszeiten der Gemeindeverwaltung NeukieritzschMontag: geschlossenDienstag: 09.00 bis 11.30 Uhr und 12.30 bis 18.00 UhrMittwoch: 09.00 bis 11.30 UhrDonnerstag: 12.30 bis 18.00 UhrFreitag: 09.00 bis 11.30 UhrHaus- und Postadresse: 04575 Neukieritzsch, Schulplatz 3Fax: 034342 50275 oder 80333E-Mail: [email protected]: www.neukieritzsch.de

Öffnungszeiten SozialamtMontag: geschlossenDienstag und Donnerstag: 12.30 Uhr bis 17.00 UhrMittwoch und Freitag: 9.00 Uhr bis 11.30 UhrTel.: 034342 80315

Die Sprechstunde des Bürgermeisters im November findet stattam 13.11.14, 17.00 Uhr in Kahnsdorf, Gemeinschaftshausam 20.11.14, 17.00 Uhr in Großzössen, Witznitzer Str. 17am 27.11.14, 17.00 Uhr in Lobstädt, Bürgerbüro

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Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 10/2014- 14 -

Öffnungszeiten der GemeindebibliothekDienstag 09.00 – 11.30 Uhr und 12.30 – 18.00 UhrDonnerstag 12.30 – 18.00 UhrFreitag 09.00 – 11.30 Uhr

Öffnungszeiten des Bürgerbüros LobstädtMontag 09.00 – 12.00 UhrDienstag 09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 UhrMittwoch geschlossenDonnerstag 09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 UhrFreitag geschlossenRuf-Nr. des Bürgerbüros: 03433 903455

Die Sprechstunde Concept Immobilien 2014findet immer dienstags von 16.00 Uhr bis 18.00 Uhrim Bürgerbüro Lobstädt stattam 11.11.2014,am 25.11.2014

Öffnungszeiten der Gemeindekasse LobstädtDienstag 09.00 – 12.00 und 13.00 – 18.00 UhrDonnerstag 09.00 – 12.00 Uhr

Die nächste Sprechstunde der Schiedsstelle (auch für den Ortsteil Deutzen) findetam Dienstag, dem 11.11.2014,von 17.30 Uhr bis 18.30 Uhrim Gemeindeamt Neukieritzsch, Raum 112 statt.Tel.: 034342 803-35E-Mail: [email protected](Zusätzliche Termine können über Telefon 034342 80312 vereinbart werden.)

Sprechzeiten des Polizeistandortes NeukieritzschDienstag 09.00 – 11.30 UhrDonnerstag 14.00 – 18.00 UhrTelefon: 034342 53827, Fax: 034342 53828

Öffnungszeiten des Bürgerbüros Deutzendienstags von 08.00 bis 11.00 Uhr und 12.00 bis 18.00 Uhrdonnerstags von 08.00 bis 11.00 Uhr und 12.00 bis 17.00 UhrTel.: 03433 208029, Fax: 03433 208027

Der Bücherbus kommt!

Aktueller Tourenplan für die Fahrbibliothek Leipziger Land

Telefon: Herr Friedrich - 03433 2609825 Fax: 03433 219356

Lobstädt, SchuleMontag, 10.11.2014 von 13:30 - 14:15 UhrMontag, 24.11.2014 von 17:45 - 18:30 UhrKahnsdorf, RittergutMittwoch, 12.11.2014 von 16:30 - 17:00 UhrGroßzössen, Witznitzer Str.Mittwoch, 12.11.2014 von 15:45 - 16:15 UhrLippendorf, an der BushaltestelleMittwoch, 12.11.2014 von 17:15 - 17:45 Uhr

Die Fahrbibliothek hält• Bücher• Zeitschriften• VideosundDVD• MC,CDund• CD-Romfür die ganze Familie zum Ausleihen bereit. Die Jahresgebühr beträgt 3,10 € bzw. 6,10 €.

Achtung!Der Einkaufsshuttle fährt ab 24. Oktober wieder freitags aller zwei Wochen nach Neukieritzsch zu den bekannten Abfahrts-zeiten und Haltestellen der Ortsteile Kahnsdorf und Großzössen.

An alle Bürgerinnen und Bürger in Lippendorf und KieritzschDie Einwohnervertretung Lippendorf-Kieritzsch (ELK) lädt Sie zu einer Einwohnerversammlung am Montag, dem 17.11.2014 um 18 Uhr in die Deutschlandhalle nach Lippendorf ein.

Zu folgenden Themen wollen wir Sie, gemeinsam mit dem Bür-germeister Henry Graichen und Herrn Andreas Günther von der MIBRAG, informieren:

- Tätigkeiten der ELK der vergangenen Jahre- Tagebaufortschritt nach Jahresscheiben- zukünftige Projekte

Mit freundlichen GrüßenHenry Graichen Sven OhnesorgeBürgermeister Sprecher der ELK

Angebote an zz. freien Mietwohnungen in NeukieritzschNeubauStr. d. Einheit 18 1-Raumwhg. (ca. 30,88 m2) sofort 1. OG r. bezugsfertig

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Die nächste Ausgabe erscheint am:Samstag, dem 22. November 2014

Annahmeschluss für redaktionelleBeiträge und Anzeigen:Freitag, der 7. November 2014

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Nr. 10/2014 Amtsblatt Neukieritzsch- 15 -

Str. d. Einheit 32 2-Raumwhg.(ca. 46,13 m2) sofort4. OG., r. bezugsfertig

Nordstraße 3 3-Raumwhg. (ca. 62,46 m2) sofort4. OG bezugsfertig

Str. d. Einheit 22 3-Raumwhg. (ca. 56,85 m2) sofort3. OG bezugsfertig

Str. d. Einheit 25 4-Raumwhg.(ca. 71,98 m2) sofort3. OG., r. mit Balkon

Ladestraße 4 4-Raumwhg. (ca. 68,16 m2) sofort2. OG r. mit Balkon, Pkw-Stellplatz, Außenjalousien

Str. d. Einheit 20 4-Raumwhg. (ca. 72,44 m2) ab 01.11.2014EG links bezugsfertig

Sanierter AltbauHauptstraße 34 (Lippendorf)3-Raumwhg. (ca. 67,54 m2) ab 01.12.20142. OG bezugsfertig

Karl-Marx-Straße 6 2-Raumwhg. (ca. 59,83 m2) sofort1. OG + DG bezugsfertig

Lutherweg 4 2 x 3-Raumwhg. (ca. 67,34 m2 u. 61,55 m2) sofort1. und 2. OG bezugsfertig

Anfragen an: HaWoGe NeukieritzschFrau Scheibe 04575 Neukieritzsch Tel. 034342 51913oder [email protected]

Preisverleihung Sparkassen-Mal- und Zeichenwettbewerb an der Grundschule DeutzenEnde September 2014 fand an unserer Grundschule die Preis-verleihung zum Sparkassen-Mal- und Zeichenwettbewerb zu den Themen „Manege frei“ und „Fußball-WM“ statt. Für unseren Freitagskreis hatte sich von der Sparkasse Neukieritzsch Frau Sobottka angemeldet, um die Preisverleihung vorzunehmen.Von unserer Schule erhielten folgende Schüler einen Preis:Platz 1: Charlotte Pohl (4. Kl.) - Zoo-EintrittskartenPlatz 2: Lukas Weigel (3. Kl.) - ein FreizeitspielPlatz 3: Amelie Hoch (2. Kl.) - eine Operneintrittskarte

Wir gratulieren den Gewinnern!

Bauerregel für NovemberWenn der November regnet und frostet,dies leicht der Saat das Leben kostet.

Alle Jahre wieder!!!Einladung

Sehr geehrte Seniorinnen und Senioren,am 3. Dezember 2014 findet die gemeinsame Seniorenweih-nachtsfeier für alle Ortsteile der Gemeinde Neukieritzsch ab 14.30 Uhr im Wirtshaus „Zum Kastanienhof“ in Lobstädt statt.Ein kleines Programm sowie gemütliches Kaffeetrinken, wer mag ein flottes Tänzchen, werden den Nachmittag ausfüllen und wie im Flug vergehen lassen.Der Transport wird mit Bus für Hin- und Rückfahrt durch die Gemeinde organisiert.

Wir bitten um Anmeldung im Sekretariat des Bürgermeis-ters (034342 80312) für Neukieritzsch, Lippendorf und Kie-ritzsch. Für die Orte Lobstädt, Großzössen und Kahnsdorf melden Sie sich bitte unter der Nummer des Bürgerbüros 03433 903455 und für Deutzen unter der Nummer 03433 208029 an.

Wir freuen uns auf Ihr Kommen.

„Gemeindebote“ Amtsblatt der Gemeinde Neukieritzsch

mit den Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Großzössen, Kahnsdorf, Kieritzsch, Lippendorf und Lobstädt

Partnergemeinde von Neukieritzsch: DeizisauPartnerstadt von Neukieritzsch: Velleron/FrankreichPartnergemeinde von Lobstädt: Erkenbrechtsweiler

Partnerstadt von Kahnsdorf: OwenDas Amts- und Mitteilungsblatt der Gemeinde Neukieritzsch mit den Ortsteilen Breunsdorf, Deutzen, Lippendorf und Kieritzsch, Lobstädt, Großzössen und Kahnsdorf erscheint einmal im Monat kostenlos.

- Herausgeber: Gemeindeverwaltung Neukieritzsch, Schulplatz 3, 04575 Neukieritzsch

- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon (0 35 35) 48 9-0 Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

- Verantwortlich für den amtlichen Teil und nichtamtlichen Teil: Der Bürgermeister der Gemeinde Neukieritzsch

- Abgabeadresse für die redaktionellen Beiträge: 04575 Neukieritzsch, Schulplatz 3, Tel.: 034342/80312, Fax: 034342/80333, [email protected]

- Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas

Barschtipan, www.wittich.de/agb/herzberg

Für Anzeigenveröffentlichungen und Fremdbeilagen gelten unsere allgemei-nen Geschäftsbedingungen und unsere zurzeit gültige Anzeigenpreisliste. Für nicht gelieferte Zeitungen infolge höherer Gewalt oder anderer Ereignisse kann nur Ersatz des Betrages für ein Einzelexemplar gefordert werden. Wei-tergehende Ansprüche insbesondere aus Schadensersatz sind ausdrücklich ausgeschlossen.IM

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Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 10/2014- 16 -

Sportfest an der Grundschule DeutzenAm 06.10.14 fand an der Grundschule Deutzen unser alljährli-ches Sportfest statt. Bei schönstem Oktoberwetter konnten sich die Schüler der Klassen 1 - 4 im Dreikampf messen. Passend zur Jahreszeit stand außerdem der Gummistiefelweitwurf auf dem Programm.Im Anschluss an das Sportfest lud unsere Schulleiterin Frau Danz zum zweiten Sponsorenlauf der Grundschule Deutzen ein. Im Vorfeld suchten sich die Kinder selbst Sponsoren, die sie finanziell unterstützen sollten. Nach dem Motto „Jeder in seinem Tempo“ liefen die Schüler zahlreiche große und kleine Sportplatzrunden und bewiesen dabei großen sportlichen Ehr-geiz. Der Erlös des Spendenlaufs soll für die Einrichtung eines zweiten Computerzimmers in unserer Schule genutzt werden.Die Schüler und Lehrer der Grundschule Deutzen möchten sich bei allen Sponsoren und Helfern herzlichst für die Unterstützung bedanken.Zur Siegerehrung der besten Sportler gab es dann noch eine große Überraschung:Das AZURIT Seniorendzentrum Borna überreichte uns als Spon-sor einen Scheck in Höhe von 300,00 Euro. Darüber haben wir uns riesig gefreut und sagen noch einmal VIELEN DANK!

Neukieritzscher W50-Mannschaft wurde erneut Deutscher MeisterNach 2012 fanden die diesjährigen Deutschen Mannschafts-Meisterschaften der Senioren in der Leichtathletik zum zweiten Mal in Essen statt.Die Neukieritzscher Damen der AK 50 hatten sich als Titelvertei-diger vorqualifiziert und fuhren mit vielen Hoffnungen im Gepäck ins Ruhrgebiet. Der Teamgeist wurde groß geschrieben und jede Athletin in der Mannschaft war bereit, ihr Bestes zu geben.Der Wettkampf begann mit dem 100-m-Sprint. Hier siegte Dr. Birgit Burzlaff in 13,82 sec.Dr. Angela Müller wurde mit 15,02 sec 7. und Petra Krajan mit 15,08 sec 9.Nach dem 100-m-Lauf übernahm die Mannschaft vom LAC Quelle Fürth die Führung vor den SF Neukieritzsch und der Startgemeinschaft Halle-Saale.Die zweite Disziplin - der Weitsprung - verlief für die Neukieritz-scherinnen optimal.Erste wurde mit 4,71 m Dr. Birgit Burzlaff vor ihrer Teamkamera-din Dr. Angela Müller mit 4,65 m. Fünfte wurde Petra Krajan, die mit 4,24 m einen neuen Kreisrekord in der AK W 55 aufstellte.Weiterhin lag Quelle Fürth vor den Frauen aus Neukieritzsch.In der 3. Disziplin - dem 3.000-m-Lauf - überragte Dr. Jana Schönlebe mit einer Zeit von 11:49,07 min und sicherte sich da-mit Rang 2. Anne-Kathrin Müller kam trotz Verletzung im Zehenbe-reich, die sie am Vorbereitungstraining hinderte, in 15:37,99 min als Zwölfte ins Ziel.Das änderte weiterhin nichts an dem zweiten Platz der Neukie-ritzscherinnen in der Gesamtwertung.Mit dem Kugelstoßen konnten die Neukieritzscher Frauen dann die Wende an der Spitze einleiten. Carmen Grell siegte trotz Knieverletzung. Sie stieß die Kugel aus dem Stand auf 12,73 m. Dr. Angela Mül-ler wurde mit 10,52 m Vierte, Ines Mikoleiczik mit 9,53 m Achte.Da die Mannschaft vom LAC Quelle Fürth im Kugelstoßen sehr viel einbüßte, lagen die Neukieritzscherinnen nun vor der ab-schließenden Disziplin - der 4 x 100-m-Staffel - in Führung.Die Staffel konnte allerdings Quelle Fürth für sich entscheiden - knapp vor den Damen aus Neukieritzsch, die in der Besetzung Bärbel Kirchner - Petra Krajan - Dr. Angela Müller - Dr. Birgit Burzlaff in 57,27 sec Zweite wurden.

Am Ende war die Sensation perfekt. Die Neukieritzscher W50-Mannschaft holte sich verdient und mit großem Abstand vor den Zweitplatzierten den Deutschen Mannschaftsmeistertitel.Sehr zur Freude von Petra Krajan, Bärbel Kirchner, Ines Miko-leiczik, Dr. Birgit Burzlaff, Dr. Angela Müller, Dr. Jana Schönlebe, Anne-Kathrin Müller und Carmen Grell.

Mannschaftsfoto (v. l.n. r. Dr. Jana Schönlebe, Dr. Angela Mül-ler, Carmen Grell, Anne-Kathrin Müller, Bärbel Kirchner, Dr. Birgit Burzlaff, Petra Krajan und Ines Mikoleiczik

„Ich habe die Landkarten bis Sibirien durchgesehen - aber kein Neukieritzsch gefunden“, bekannte der Verantwortliche für die Siegerehrung in Essen. Sicher wurde er von unseren Frauen über die Lage der kleinen Gemeinde im Südraum Leipzig „auf-geklärt“.Erneut haben die Leichtathletinnen aus Neukieritzsch einen gro-ßen Sieg eingefahren. Das zeigt wieder einmal, wie aktiv im Se-niorenbereich trainiert wird. Ein Ansporn für weitere großartige Leistungen wird dieser Titel allemal sein.An dieser Stelle ein Dank an die Gemeindeverwaltung Neukie-ritzsch für ihre Unterstützung.

Andrea Häckert

GesamtwertungTeam Seniorinnen W 50/551. StG SF Neukieritzsch 111 Punkte2. LAC Quelle Fürth 97 Punkte3. LG Neiße 66 Punkte4. StG Düsseldorf/Aachen 62 Punkte5. StG Halle-Saale 58 Punkte6. StG Ruhrgebiet-West 53 Punkte

Die Abteilung Kegeln des SV Blau Weiß Deutzen informiertAm 13.09.2014 begann für die 1. Mannschaft der Männer nun offiziell die neue Kegelsaison in Nerchau. Das Spiel für Deutzen eröffneten Jens Gebert und Thomas Hendel. Trotz Rückenprob-lemen kämpfte sich Jens Gebert durch das Spiel und erreichte ein Ergebnis von 877 Holz. Thomas Hendel konnte zwar 10 Holz mehr und zwar 887 Holz erspielen, gegen die Gegner Ronny Müller (939) und Torsten Stieler (911) büßten sie damit aber 86 Holz ein. Das 2. Paar mit Marcel und Jürgen Trinks musste nun schauen, dass sie diesen Rückstand relativieren. Dies sollte jedoch gegen die sehr gut aufspielenden Marco Conrad (918) und Ronald Müller (926) nicht gelingen. Im Gegenteil Sie muss-ten nochmals 85 Holz einstecken. Der Rückstand war nun mit 171 Holz natürlich immens.

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Nr. 10/2014 Amtsblatt Neukieritzsch- 17 -

Dennoch ließ sich das Schlusspaar Toni Pochanke und Jens Sauerbrey davon nicht beeindrucken. Toni Pochanke spielte he-rausragende 988 Holz. Dieses Ergebnis war auch gleichzeitig die Tagesbestleistung. Auch Jens Sauerbrey stämmte sich ge-gen die Niederlage und erspielte 915 Holz für seine Mannschaft. Mit diesen Ergebnissen kam die Mannschaft zwar noch auf 53 Holz an Nerchau heran, aber der Abstand war letztendlich zu groß. Den Auftakt hatten sich die Männer zwar anders vorgestellt, aber ein Grund nun pessimistisch in die Saison zu blicken ist das nicht. Es wurde lediglich ein Spiel verloren und nicht der Kampf. Im 2. Saisonspiel der Verbandliga Kegeln über 200 Wurf empfing der SV Blau-Weiß Deutzen am 20.09.2014 die Gäste vom SSV Planeta Radebeul zu seinem erstem Heimspiel. Da das erste Auswärtsspiel in Nerchau knapp verloren ging, wollten die Blau-Weißen nun ihre ersten 2 Punkte einfahren. Im ersten Durchgang stellte sich allerdings heraus, dass dieses Vorhaben alles andere als einfach war. Die Gäste hielten gut mit und gestalteten die-ses Duell sehr ausgeglichen. Der Deutzener Thomas Hendel, der sonst eher Schwierigkeiten auf der Heimbahn hat, erspielte sich sehenswerte 884 Holz und setzte damit ein kleines Achtungszei-chen. Bei Toni Pochanke lief es hingegen nicht wie gewohnt gut. Er konnte leider nicht an seine hervorragende Form anknüpfen, erspielte sich aber dennoch 857 Holz. Die beiden Radebeuler Axel Prüger (Tagesbestleistung mit 922 Holz) und Stefan Aul-horn (805 Holz) konnten mit den Blau-Weißen gut mithalten. Da-mit gelang es Deutzen nicht sich gleich von Anfang an ein gutes Polster zu erspielen. Der Vorsprung war mit 14 Holz bedenklich knapp. Auf die Spieler des 2. Durchgangs Marcel Trinks und Mi-chael Pochanke lastete damit schon ein erheblicher Druck. Dies machte sich auch gleich bemerkbar. Das Spiel von Michael Po-chanke war mit einem Ergebnis von 817 Holz sehr durchwach-sen. Weder das Spiel in die Vollen noch in die Abräumer wollte ihm so richtig gelingen. Das Glück war an diesem Tag aber auf der Seite der Deutzener, denn Andre George erwischte einen ra-benschwarzen Tag und erspielte sich nur bescheidene 783 Holz, sodass Michael Pochanke sogar noch 34 Holz herausholen konnte. Bei Marcel Trinks lief es hingegen perfekt. Mit 915 Holz nahm er seinem Gegner Jürgen Teuber (829) 86 Holz ab. Nach dem 2. Durchgang führte Deutzen nun mit 134 Holz. Das war natürlich ein Vorsprung den das Schlusspaar Jens Gebert und David Sauerbrey in Ziel bringen sollte. Das taten Sie schließ-lich auch. Zu keiner Phase des 3. Durchgangs war das Spiel für die Deutzener gefährdet. Bei David Sauerbrey lief es zwar nicht ganz optimal, da das Abräumerspiel einen kleinen Strich durch die Rechnung machte, aber das Gesamtergebnis kann sich mit 857 dennoch sehen lassen. Die 42 Holz die sein Gegner Stefan Teuber (899) ihm nahm, spielten letztendlich aber keine Rolle, da Jens Gebert (892) seinen Gegner Thomas Hilbich (877) jeder-zeit im Griff hatte. Am Ende gewann Deutzen das Spiel verdient mit 107 Holz und belegt nach 2 Spieltagen den Tabellenplatz 3. Schon am nächsten Wochenende ging es zu den punktgleichen Sportfreunden der SG Großschweidnitz. Die Punktgleichheit kam auch nicht von ungefähr, sie schlug sich auch gleich im Spiel nieder. In einer überaus spannenden Begegnung schenk-ten sich beide Teams nichts. Die Deutzener Starter Thomas Hendel (875) und Toni Pochanke (871) hatten mit ihren Gegnern Bernd Hutnik (825) und Sandro Kabisch, der die Tagesbestleis-tung mit 930 Holz erspielte, alle Hände voll zu tun. Hielten aber super mit und büßten nur 9 Holz ein. Im 2. Durchgang hatten es Marcel Trinks (915) und Jürgen Trinks (869) gegen die Groß-schweidnitzer Marcel Weist (919) und Frank Schumann (867) keineswegs leichter. Ganz im Gegenteil, die Großschweidnitzer konnten sich zwischenzeitlich bis auf 80 Holz absetzen. Unsere Jungs gaben sich jedoch nie auf und spielten den Rückstand bis auf 11 Holz zurück. Der Druck war für Jens Gebert und David Sauerbrey natürlich nun immens. Die beiden sind aber auch für Ihre stahlharten Nerven bekannt. Die Großschweidnitzer Sven Pillack (810) und David Worch (882) ließen nichts anbrennen und legten gleich mächtig los. David Sauerbrey büßte gegen seinen Gegner einige Holz ein, da er Probleme beim Spiel in die Vollen hatte. Jens Gebert holte aber sofort gegen seinen Gegner die

nötigen Holz heraus um das Spiel offen zu halten. Die Deutze-ner ließen sich einfach nicht abschütteln. Durch die Abräumer kamen Sie stets wieder heran. Die Führung wechselte nun stets hin und her. Keine Mannschaft konnte sich entscheidend abset-zen. Die 3. Bahn im letzten Durchgang sollte dann aber doch noch die Vorentscheidung bringen. Während die Deutzener konstant gut weiterspielten knickten beide Großschweidnitzer auf ihrer 3. Bahn ein und lagen nun plötzlich mit 80 Holz zurück, was ein beachtliches Polster für Deutzen vor der letzten Bahn bedeute-te. Die Kegler von Großschweidnitz gaben auch nochmal alles und kamen auf 43 Holz heran aber der Abstand war für noch eine zu spielende Bahn einfach zu groß. Durch die geschlossene Mannschaftsleistung und den permanenten Willen das Spiel ge-winnen zu wollen, gewinnt Deutzen letztendlich auch verdient.Im nächsten Spiel am 11.10.2014 um 13 Uhr empfangen die Blau-Weißen die Sportfreunde aus Großschirma und hoffen auf viel Unterstützung.

Nach dem 3. Spieltag und 3 gespielten Spielen sieht die Tabelle wie folgt aus:

Platz Verein Punkte1 Deutzen 4 : 22 Radeberg 4 : 03 Radebeul 4 : 24 Fraureuth 4 : 25 Nerchau 3 : 36 Dresden 2 : 47 Großschweidnitz 2 : 48 Döbeln 1 : 39 Großschirma 0 : 4

Am 21.09.2014 sollten eigentlich auch die Männer der 2. Mann-schaft in die Saison starten. Das Spiel gegen Tautenhain wurde aber abgesagt. Der Start war daher nun auf den 04.10.2014 ver-schoben. An diesem Tag ging es zuhause gegen Elstertrebnitz. Michael (409) und Silvio Pochanke (386) begannen das Spiel mit guten Ergebnissen, mussten aber dennoch einen Rückstand von 22 Holz hinnehmen. Die Elstertrebnitzer Glück (437 (Tages-bestleistung)) und Nitzsche (380) spielten insgesamt das Quent-chen besser. Nun ja bei noch 2 zu spielenden Durchgängen war das kein Beinbruch. Thomas Döhler (397) und Jürgen Trinks (433) legten eine Schippe drauf und wandelten den Rückstand in einen passablen Vorsprung von 68 Holz um. Dabei profitier-ten Sie aber von einem schwachen Spiel von Sportfreund Wein-reich. Dieser kam nicht über 345 Holz heraus. Sein Mitspieler Sportfreund Staacke konnte mit seinen guten 417 Holz nur noch Schadensbegrenzung betreiben. Dennoch war das Spiel noch nicht entschieden. Rico Lessig und Jens Sauerbrey mussten nochmal alles geben und den Vorsprung tatsächlich ins Ziel zu bringen. Schließlich taten Sie das auch. Ein minimales Minus an Holz mussten Sie zwar hinnehmen aber der Sieg war durch die Ergebnisse 409 von Rico Lessig und 387 von Jens Sauerbrey gegen 403 und 380 Holz nicht gefährdet. Das nächste Spiel fin-det am 24.10.2014, 13:30 Uhr nochmals in Deutzen statt. Dies-mal werden die Sportfreunde von Böhlen empfangen. Nach dem 2. Spieltag und einem gespieltem Spiel sieht die Tabelle wie folgt aus:

Platz Verein Punkte1 Hagenest 4 : 02 Deutzen II 2 : 03 Elstertrebnitz 2 : 24 Neukieritzsch 2 : 25 Tautenhain 0 : 26 Böhlen 0 : 4

Auch die Frauen starteten ihre Saison etwas später als geplant, da der erste Gegner Brandis um Spielverlegung gebeten hat-te. Genau wie die 2. Männermannschaft nutzten Sie die länge-re Pause gleich zu einem Auftaktsieg. Auf der 2-Bahn-Anlage

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Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 10/2014- 18 -

bei Lok Engelsdorf war der Sieg für Deutzen von Anfang an nie in Gefahr. Katja Bergander begann zwar recht verhalten mit 373 Holz, konnte mit diesem Ergebnis aber trotzdem gleich Boden gut machen, da ihre Gegnerin nicht über 337 Holz he-rauskam. Katrin Jakob machte es ihrer Vorgängerin nach und erspielte sich ebenfalls 373 Holz. Dieses Ergebnis sollte so-gar reichen den von Katja Bergander erspielten Vorsprung von 36 Holz nochmals um 65 auf 101 Holz auszubauen. Als 3. Spielerin ging nun Mrs. Zuverlässig Jeanette Gebert an den Start. Ganz so souverän wie in der vergangenen Spielserie spiel-te sie zwar nicht aber 384 Holz sind im 1. Spiel der Saison eine gute Leistung. Zumal auch sie damit den Vorsprung um weitere 3 Holz ausbaute. Ihre Schwägerin Jacqueline Gebert schickte sich auch in ihrem Spiel gleich an ein ähnliches Ergebnis zu erspielen. Mit 383 Holz gelang ihr das auch und fügte der oh-nehin schon sehr hohen Führung nochmals 52 Holz hinzu. Die Schlussspielerin Sylvia Sporbert konnte also frank und frei in ihr Spiel gehen, denn zu diesem Zeitpunkt war der Sieg schon ein-getütet. Sylvia begann auch entsprechend gut doch irgendwie wollte es nach dem Wechsel auf die 2. Bahn einfach nicht mehr werden. Mit 366 Holz konnte sie weder ihre Gegnerin, welche die Tagesbestleistung von 398 Holz erspielte, noch ihre ei-genen Mitspieler überbieten. Dem Auftakt- und Auswärtssieg mit 124 Holz tat das aber keinen Abbruch. Am 12.10.2014 geht es für die Frauen gleich wieder in die Fremde und zwar nach Ei-lenburg. Nach dem 2. Spieltag und einem gespielten Spiel sieht die Tabelle wie folgt aus:

Platz Verein Punkte1 Eilenburg 4 : 02 Rotation Lpz. 4 : 03 Deutzen 2 : 04 Zwochau 2 : 25 USC Leipzig 2 : 26 Brandis 0 : 27 BSG Chemie 0 : 48 Lok Engelsdorf 0 : 4

Spieltermine November1. Mannschaft Männer08.11.2014, 13 Uhr Deutzen gegen Dresden15.11.2014, 13 Uhr Döbeln gegen Deutzen29.11.2014, 13 Uhr Deutzen gegen Radeberg

2. Mannschaft Männer02.11.2014, 8:30 Uhr Hagenet gegen Deutzen II22.11.2014, 13:30 Uhr Deutzen II gegen Neukieritzsch II

Frauen09.11.2014, 9 Uhr USC Leipzig gegen Deutzen16.11.2014, 9 Uhr Deutzen gegen Zwochau30.11.2014, 8:30 Uhr Rotation Leipzig gegen Deutzen

Jacqueline Gebert

Familientag mit der Helene am 20.09.2014Unser zweiter Helene-Tag 2014 war als Familientag mit vielen Überraschungen für Jung und Alt konzipiert und vorbereitet wor-den. Den ursprünglichen Plan, das Ganze auf dem Gelände des Rittergutparks zu veranstalten, ließen wir nach dem heftigen Ge-witterguss des Vortages fallen. Zum Glück war der Raum in der Witznitzer Straße 10 (ehemals LTA) noch frei und der Vorstand beschloss, die Veranstaltung dorthin zu verlegen. Kurzerhand wurden das große Zelt und die Hüpfburg vor dem Festraum aufgebaut, der Bastelwagen und der Küchenkiosk fanden auf der Straße ihren Platz und auf dem alten Parkplatzgelände ge-genüber richteten sich die 4 Kollegen der Gebietsverkehrswacht Leipziger Land e. V. ein. Sie hatten einen Fahrradparcour und in einem Pavillon die nötigen Utensilien zum Reaktions- und Seh-test für Autofahrer vorbereitet. Mit Laufrad, Catcar oder Laufrad konnten die Kinder ihre Geschicklichkeit unter Beweis stellen. Der vorbereitete Helmtest (mit einer Melone und rohen Eiern) verdeutlichte nicht nur den Kindern, wie wichtig das Tragen ei-nes Fahrradhelmes ist. Für die erwachsenen Autofahrer wurden Rauschbrillentests, Sehtests und Reaktionstests durchgeführt. Auch Info-Material war in ausreichender Menge vorhanden und wurde an die Besucher verteilt. Ich möchte mich an dieser Stel-le ganz herzlich im Namen der IG „Neue-Helene“ e. V. bei den Mitarbeitern der Gebietsverkehrswacht für ihren ehrenamtlichen Einsatz, der eine große Bereicherung im Programm unseres He-lene-Tages war, bedanken.Pünktlich um 15:00 Uhr begrüßte unsere stellvertretende Vor-sitzende Frau Eisert die vielen Gäste sehr herzlich und gab den Ablauf des Helene-Tages bekannt. Bei Kaffee und Kuchen wurde erst mal fröhlich geplaudert. Nach dem Kaffeetrinken stellte sie mit kurzen Worten unserer geplanten Weihnachtsbusfahrt vor. Diese soll uns in diesem Jahr, wie immer am ersten Adventswochenende, nach Seiffen ins Erzgebirge füh-ren. Der anschließende Kartenverkauf war gigantisch. In weniger als einer Stunde waren alle 114 Busfahrkarten ausverkauft.Der neue Helene-Jahreskalender, in dem unsere geplanten Ver-eins-Aktivitäten für 2015 verankert sind, fand auch schon einige Abnehmer. Er wird ab Montag für alle Interessenten in der Bä-ckerei Bodenlos zum Kauf angeboten.Die vielen Kinder, die sich mit unseren Gästen eingefunden hatten, interessierten sich weniger für die Belange der Erwach-senen. Sie vergnügten sich lieber auf der Hüpfburg oder beim Basteln ihrer Laternen für den geplanten Laternenumzug. Vorher hatten viele schon das Angebot genutzt und sich lustige Ge-sichter schminken lassen. Bei Wettspielen mit unserer Jugend-gruppe „Junge-Helene“ konnte beim Eierlaufen, Dosenwerfen u.a. um kleine Preise gekämpft werden. Lustig war auch eine Fahrt mit der kleinen Lok, die auf der glatten Straße super roll-te. Gegen 19:00 Uhr fand dann ein Fackelumzug mit den selbst gebastelten Laternen statt. Saxofonist Andre Bauer aus Kahns-dorf führte den kleinen Umzug an. Auf seinem Saxofon spielte er Kinderlieder und es bewegte sich die eine oder andere Gardine hinter den Fenstern, als Kinder, Eltern und Großeltern zur Musik singend durch den Neubau liefen.Dankeschön Herr Bauer, dass sie uns und den Kindern so viel Freude mit ihrer Musik bereitet haben.Da wir, sämtlichen Wetterprognosen zum Trotz, herrlichstes Helene-Wetter bei angenehmen Temperaturen hatten, genossen unsere Gäste die laue Sommernacht in vollen Zügen. Das defti-ge Essen vom Grill und die diversen Getränke fanden regen Zu-spruch. Gemütlich feierten wir bis spät in die Nacht hinein und es wurde auch das eine oder andere Tänzchen gewagt. Alles in allem war es wieder mal ein gelungenes Fest mit sehr vielen Gästen, das uns allen gefallen hat.Hand in Hand ging am nächsten Tag das Aufräumen von statten. Danke allen Helfern für ihre Einsatzbereitschaft. An dieser Stelle möchte ich schon zum Schlachtfest am 1. November ins Bür-gerhaus Kahnsdorf einladen.

Johanna LandrockIG „Neue-Helene“ e. V.

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Nr. 10/2014 Amtsblatt Neukieritzsch- 19 -

Der Schützenverein informiert

M. Gräfe, P. Bräuer, R. Teske, M. Leihkauf

Sommerzeit ist die Zeit der Feste. In Neukieritzsch ist das nicht anders. Und damit auf unserem Heimatfest auch etwas los ist, waren wir mit unserem Schießstand zwei Tage auf dem Sport-platz dabei. Am Samstagnachmittag ging es bei uns zwar nicht um die Wurst, aber um den Titel des Schützenkönigs. Dieser wurde in zwei Kategorien vergeben: im Luftgewehr und in der Luftpistole, geschossen wurde auf 10 m Entfernung.In der Disziplin Luftgewehr kam es zu einem spannenden Ste-chen zwischen sechs Teilnehmern, die alle 55 von 60 möglichen Ringen hatten. Aus diesem Sextett ging Alexander Schwartz als Schützenkönig hervor, gefolgt von Peter Bräuer und Mirko Franz.Auch beim Schießen mit der Luftpistole gab es ein Patt. Die beiden besten hatten jeweils 40 von 50 Ringen. Im Stechen zeigte Rico Teske hierbei die besseren Nerven und gewann vor Peter Bräuer. Den 3. Platz belegte Michael Leihkauf mit 36 Rin-gen. Die anschließende Siegerehrung durch un-seren Vereinsvorsitzenden Matthias Gräfe fand im Festzelt unter dem Applaus der zahlreichen Gäste statt. Wir möchten uns an dieser Stelle für die gute Zusammenarbeit beim Festkomitee bedanken so-wie bei der Firma Getränke Mai für die Bereitstel-lung von Sachpreisen. Wenn sich jemand für unse-ren Sport interessiert, kann er ruhig einmal bei uns im Freizeittreff (alte Kegelbahn am Volkshaus) vor-bei schauen. Auf unserer modernen Wettkampfan-lage haben wir die idealen Voraussetzungen zum Training. Sei es mit dem Luftgewehr auf 4 m und 10 m, der Luftpistole auf 10 m oder mit dem KK-Gewehr und der KK-Pistole auf 25 m.Die Trainingszeiten sind jeden 1. Sonntag im Mo-nat sowie nach Absprache jeden Samstag.

Ansprechpartner sind unser Vereinsvorsitzender Herr Matthias Gräfe (0174 2118477) oder sein Stellvertreter Herr Bernd Keller (0151 14465392).

Weitere Informationen auf www.schuetzenverein-neukieritzsch.de.

E. SobottkaSchriftführer

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Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 10/2014- 20 -

Der Männerchor Lobstädt informiert über die Veranstaltun-gen im letzten Quartal 2014. Alle Auftritte werden gemeinsam mit dem Männerchor „Liedertafel“ Regis-Breitingen durchge-führt.Sa., 08.11.14 Chortreffen mit Männerchor Eula in EulaSa., 29.11.14 Schwippbogenfest an der Feuerwehr

Lobstädt Beginn: 17.00 UhrSo., 30.11.14 Weihnachtskonzert in der Kirche Kahns-

dorf Beginn: 17.00 UhrMi., 03.12.14 Auftritt zur Weihnachtsfeier der Rentner

im „Kastanienhof“ Lobstädt Beginn: 15.00 UhrSa., 06.12.14 Auftritt Weihnachtsmarkt Regis-Breitingen

am Rathaus Beginn: 14.00 UhrDi., 09.12.14 Adventsliedersingen im Pflegeheim „St. Barbara“ Regis-Breitingen Beginn: 16.30 UhrSo., 14.12.14 Weihnachtskonzert in der Kirche Lobstädt Beginn: 17.00 Uhr

Karate - Erzgebirgscup in Olbernhau 2014Am 4. Oktober 2014 fand nach 15 Jahren der letzte Erzgebirgs-cup in Olbernhau statt.Das Wettkampfteam vom Karateverein Budokan Deutzen e. V. nahm wieder mit einigen Medaillenanwärtern an den gut organi-sierten Wettkampf teil.

Siegerehrung, Nele Stephan Platz 2

Das starke Karateteam mit Yvette Kohlmeyer, Jessy Schröd-ter und Tina Neumann bekam diesmal harte Wettkampfluft zu spüren. Unser Team setzte sich souverän durch und erkämpfte den Siegerpokal. Nele Stephan zeigte eine sehr hohe Einsatz-bereitschaft und wurde in der Kinderkata – Einzel mit der Silber-medaille belohnt. Im Kumite errang sie einen bemerkenswerten dritten Platz. Eine ebenfalls starke Leistung erbrachten im Be-reich Schülerkata – Einzel Jessy Schrödter mit Platz 2, Tina Neu-mann sicherte die Goldmedaille und errang im Kumite Platz 2.

Im Bereich Jugend und Junioren war die Leistungsdichte sehr hoch. Mit sehr gut gelaufenen Katas konnten sich aber Emily Dunne in Kata–Jugend und Yvonne Kohlmeyer in Kata–Junioren die jeweils dritten Plätze auf dem Siegerpodest sichern.

Das Wettkampfteam mit seinen Trainern Jörg Thormeyer und Eric Ritter bedankt sich noch einmal bei den Ausrichtern des Erzgebirkscups.

Karateverein Budokan Deutzen/Altenburg e. V.Erhard SchülerMittelstaße 5OT Deutzen04575 NeukieritzschTel.: 03433 851527 od. 0172 6103246E-Mail: [email protected]

Goju Ryu Karate

Tina Neuman erfolgreich beim Europa Cup in Heilbronn

Als jüngste Starterin aus Ostdeutschland wurde Tina Neumann in der Kategorie Kumite (freier Kampf) - 40 kg für das Deutsche Goju-Ryu Nationalteam nominiert.27 Nationen trafen sich zum Goju-Ryu European Champions-chip in Heilbronn.Durch einen konzentrierten Kampfstil und schnelle Konter kämpfte sich Tina bis ins Finale.Auch im Finale überzeugte Tina konnte aber leider keinen Punk-tevorsprung herausarbeiten und verlor den Finalkampf Unent-schieden durch Kampfrichterentscheid.Da aber Tina erst am Anfang Ihrer internationalen Karriere steht ist der Vizeeuropameister Titel ein toller Erfolg.Der nächste Kampftag brachte Tina mit dem Deutschen Schü-lerteam noch einen tollen Erfolg sie errang mit dem deutschen Team den Europameister Titel.So konnte Tina mit einer Gold- und einer Silbermedaille nach Hause zurück kehren.

Jörg ThormeyerDojo Leiter

Silbermedailie für Tina

Vor 60 Jahren

Apotheke in Neukieritzsch

Anfang der 1950er Jahre geht es auch in der kleinen Gemeinde endlich wieder langsam aufwärts. Die schlimmsten Folgen des verbrecherischen Weltkrieges der Nazis waren überwunden, es gab in den Geschäften wieder etwas zu kaufen, die Wohnsituati-on für die Einwohner von Neukieritzsch wurde erträglicher.Im Jahr 1954 errichtete der einzige größere Betrieb in der unmit-telbaren Umgebung das VEB Ferrolegierungswerk Lippendorf, ein neues Freibad für die Bevölkerung von Neukieritzsch und Umgebung. Im Juni erfolgte die Einweihung des Bades, das nach mehreren Modernisierungen bis heute Bestand hat.

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Nr. 10/2014 Amtsblatt Neukieritzsch- 21 -

Es gab eigentlich das Wichtigste in Neukieritzsch: Bäcker, Flei-scher, Konsum und HO-Läden, Ärzte, Zahnärzte, Gemeinde-schwester - nur eines gab es nicht- eine Neukieritzscher Apo-theke. Bekam ein Einwohner ein Rezept vom Arzt, dann musste das Medikament in Borna oder Böhlen beschafft werden. Das wurde besonders von vielen Frauen bemängelt, da diese Arbeit ja meist an ihnen hängenblieb, sodass unter anderen die Orts-gruppe des DFD im Oktober 1953 an die Gemeindeverwaltung den Antrag zur Errichtung einer Apothekenausgabestelle ein-brachte. Bis dahin gab es nur die Möglichkeit Rezepte bei der Fachdrogerie Sältze abzugeben und ein bzw. zwei Tage später die Medikamente abzuholen. Nach einigem Hin und Her zwi-schen dem Rat des Kreises, der Gemeindeverwaltung, dem Ei-gentümer einer geeigneten Immobilie und der Freilenkung der Räume, seit 1945 für Wohnzwecke genutzt, begannen Mitte 1954 die Umbauarbeiten von 2 Räumen zu einer Apothekenne-benstelle der Apotheke Böhlen. Endlich, am 1. November 1954, konnte diese „Arzneimittel-Ausgabestelle“ in der heutigen Karl-Marx-Straße eröffnet werden.

Es konnten natürlich keine Rezepturen angefertigt wer-den, auch war das Angebot an rezeptfreien Medikamen-ten eingeschränkt; trotzdem war diese Einrichtung für die Neukieritzscher Einwohner und die der Umgebung eine große Erleichterung.In einem Flugblatt der Apo-theke Böhlen vom Novem-ber 1955 wurde veröffent-licht, dass im 1.Betriebsjahr 22 993 Rezepte für Neu-kieritzsch und Umgebung beliefert wurden und damit die Bürger 27 591,60 DM

an Fahrgeld (Böhlen oder Borna) gespart haben. Neben einer Apothekenhelferin wurde noch eine „Botin“ beschäftigt, die die Rezepte nach Böhlen brachte und spätestens am nächsten Tag dort abholte.Für die kleine Gemeinde stellte das einen großen Fortschritt dar, der bis Ende der 1950iger Jahre auch völlig ausreichte. Doch ein Jahrzehnt später, Neukieritzsch war durch die starke Erwei-terung der Kohleförderung und vor allem durch den Neubau im nördlichen Teil erheblich gewachsen, stieß die Ausgabestelle sowohl räumlich als auch personell an ihre Grenzen. Zur Siche-rung und Verbesserung der medizinischen Versorgung wurde vom Gesundheitswesen Borna ab Mitte der 60iger Jahre ein Mehrzweckgebäude hinter dem Grundstück der ehemaligen Arztpraxis Dr. Rothe mit zusätzlichen Arztpraxen, neue Apothe-kennebenstelle und Wohnungen geplant (heute Bahnhofstraße 32).Schon am 31.03.1969 konnte das neue Hausbezogen werden, dort stand jetzt genügend Platz für Arztpraxen und einer Apo-theke zur Verfügung, was zu einer eheblichen Verbesserung der Arzneimitteiversorgung im Wohnbereich führte. Rezepturen konnten jetzt vor Ort angefertigt werden. Durch qualifiziertes Personal (1 Leiterin und 1 bzw. 2 Apothekenhelferinnen) war Ver-sorgung ausreichend gesichert. Gleichzeitig konnte die medizi-nische Betreuung der Bürger durch spezialisierte Ärzte, meist aus Borna, deutlich verbessert werden.Schon in den 1970iger Jahren wurde die neue Einrichtung, eigentlich immer noch der Apotheke Böhlen unterstellt vom Volksmund als Apotheke Neukieritzsch bezeichnet. Mit der Ein-ordnung in den Versorgungsbetrieb für Pharmazie und Medizin-technik Borna/Geithain erfolgte die personelle Absicherung jetzt durch diese in Borna an- sässige Stelle, wobei die „Stammbe-satzung“ unter der Leitung von Frau Weber in den 1970 und 1980iger Jahren, wie in Kleinbetrieben damals üblich, ein reges Brigadeleben entwickelte. Kulturveranstaltungen wie Kabarett-und Theaterbesuche, gemeinsames Röstern, auch der Kampf

um den Titel „Brigade der sozialistischen Arbeit“, Maidemons-trationen und Brigadeausfahrten usw. standen auf dem Pro-gramm.Das alles änderte sich in den schicksalhaften Jahren 1989/1990. Der Versorgungsbetrieb Borna/Geithain wurde aufgelöst und ging in das Eigentum der Treuhand über, die wiederum die ein-zelnen Apotheken und andere Einrichtungen zur Übernahme durch private Betreiber ausschrieb. Den Zuschlag bekam Herr Dr. Rudolf Schneider, ein promovierter Apothekeraus Leipzig. Er stand damals vor einigen Aufgaben, die nicht frei von Risi-ken waren: Wird die Apotheke von den Bürgern in Neukieritzsch angenommen oder wird eine zweite Apotheke bzw. Filiale einer Großapotheke im Ort eröffnet? Rechnet sich unter marktwirt-schaftlichen Bedingungen und den gegebenen Umständen der Betrieb dieser Apotheke? Wie erhalte ich die Arbeitsplätze für das Stammpersonal?All diese Probleme konnten zur Zufriedenheit der Kundschaft und der Belegschaft gelöst werden; der Erhalt der Arbeitsplät-ze bedeutete eine geringfügige Absenkung der wöchentlichen Arbeitszeit für fast alle dieser Frauen, aber sie konnten bleiben. Als nächstes gab es einen neuen Namen: „Linden-Apotheke Neukieritzsch“, zusätzlich wurde das Angebot an Medika-menten und Heilmitteln erweitert und den neuen Bedingungen angepasst. Dabei wurde schon damals deutlich, dass der zur Verfügung stehende Platz für eine moderne Apotheke viel zu gering war. Trotzdem lief das Geschäft gut, die Neukieritzscher Einwohner waren „Ihrer“ Apotheke treu geblieben, obwohl gro-ße Apotheken auch die Neukieritzscher mit kleinen Geschenken und fragwürdigen Heilmitteln umwarben. Wichtiger war für Dr. Schneider eine umfassende Beratung und guter Service bei der Beschaffung und Auslieferung. Das Arbeitsklima im Team, be-stehend aus älteren Mitarbeitern, verstärkt durch junge Frauen, ist bis heute hervorragend. Es gibt sogar noch eine „Brigade-ausfahrt“ pro Jahr, die natürlich nicht mehr so heißt, vom Chef aber finanziell kräftig unterstützt wird.Bald nach Abschluss der Anlaufphase wurde die räumliche Enge zum Problem. Herr Dr. Schneider einigte sich mit dem Grund-stücksbesitzer, Herr Kunath, über den Neubau eines Wohn-und Geschäftshauses am inzwischen völlig neu erstandenen Markt, wobei die untere Etage als moderne Apotheke gestaltet wurde. Am 3. Juli 1995 war es dann so weit. Die Linden-Apotheke be-zog die neuen Räume am Markt.Jetzt erst konnten die Medikamente und Heilmittel übersichtlich gelagert werden und zusätzliche Dienstleistungen, wie kosten-loses Blutdruckmessen, Anpassung von Stützstrümpfen sowie turnusmäßige Aktionen wie Venendurchflussmessungen u. a. angeboten werden.Inzwischen sind die Neukieritzscher und die der eingemeindeten Ortsteile stolz auf ihre schmucke Apotheke direkt im Zentrum und wünschen dem Team um Dr. Schneider noch viele zufrie-dene Kunden, damit die Linden-Apotheke noch lange bestehen bleibt.

Peter FrankeGeschichtswerkstatt Neukieritzsch

1. Krebsselbsthilfegruppe Groitzsch/PegauAm 23.09.2014 waren wir zum Aktionstag der SKG Zwickau in Eilenburg. Nach Eröffnung und Grußwort des Landrates von Nordsachsen ging es in den verschiedenen Vorträgen um Er-nährung bei Krebs, Bewegung und sportliche Aktivitäten sowie um Biopsychosoziale Aspekte bei schwerer Krankheit. Auch stellten sich einzelne Selbsthilfegruppen aus Nordsachsen vor und berichteten über ihre Gruppenarbeit. Ein Problem ist überall das Alter der Gruppenmitglieder und der Transport zu den ein-zelnen Veranstaltungen, sei es Bus, Bahn oder Privatauto. Hier spielt der Kostenfaktor eine große Rolle! Wenn unsere Gruppe zum Aktionstag nach Dresden möchte, der 10.00 Uhr beginnt, müssten wir 06.05 Uhr in Pegau mit dem Zug losfahren und na-türlich vorher alle einsammeln, in Leipzig umsteigen und in Dres-den mit der Straßenbahn weiter fahren - nur als Beispiel!

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Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 10/2014- 22 -

Am 25.09.2014 ging es gleich weiter, Frau Hannelore Hoffmann vom Rewe Markt Pegau überreichte uns einen Teilerlös von ihrer durchgeführten Tombola. Wir bedankten uns mit einem Präsent aus dem Froschladen Profen. Lasst euch die Marmelade gut schmecken! Auch hier recht vielen Dank!Am 27.09.2014 waren Mitglieder unserer Gruppe zum Aktions-tag in der Vogtland Klinik („Gut zu Fuß durchs Leben“) und in der Pracelsus Klinik („Erlebbare Medizin - das begehbare Brustmo-dell“)! Auch hier den beiden Kliniken vielen Dank für die Einla-dung! Da diese Veranstaltung samstags stattfand, konnten wir mit dem Stadtbus von Zenkau fahren.Danke unserem Reinhard für den sicheren Transport!Am 01.10.2014 waren wir zur Präventionsveranstaltung im Haus Leben Leipzig, kulturell wurde das ganze umrahmt mit der Ver-anstaltung „Russisch mal anders“, Lieder und Geschichten aus Russland. Recht vielen Dank an Herrn Stefan Schmidt für die Einladung!Achtung: die Feier zum 1. Geburtstag beim Froschkönig in Profen wurde auf den 08.11.2014 verschoben!Unser nächstes Treffen ist am 17.11.2014, Serviettentechnik und am 19.11.2014 unsere Busfahrt ins Klinikum AltenburgGunter Kratzsch

Unterlagen für Fußballarchiv gesuchtBorna/Geithain. Der Geithainer KOL-Schiedsrichter Henry Lickfeldt führt in seiner Freizeit ein regionales Archiv über den Herrenfußball in der höchsten Spielklasse der Region Borna-Geithain. Zur Vervollständigung des regionalen Fußballar-chivs geht es dabei vorzugsweise um die Jahrgänge 1960 bis 1990 des Herrenbereiches der ISG Lippendorf Herren I oder II. Vereine oder Privatpersonen, die schriftliche Unterla-gen, Spielberichte, Mannschaftsaufstellungen, Spielresultate, Mannschaftsfotos usw. haben, können diese an ihn senden:Postfach/Kontakt:Herr Henry Lickfeldt

Betreff: Fußball-Archiv Herrenbereich Region BornaSpielzeiten 1960 bis 1900A.-Hoffmann-Strasse 06 (410)04107 LeipzigoderMail: [email protected] privat: 0341 26382015

Die Gemeinde gratuliert allen Seniorinnen und Senioren, die im November Geburtstag haben, recht herzlich!

Neukieritzscham 01.11. Herrn Otto Marxen zum 78. Geburtstagam 03.11. Herrn Ernst Bauer zum 85. Geburtstagam 03.11. Frau Karin Brosig zum 71. Geburtstagam 03.11. Frau Luzie Worpitz zum 74. Geburtstag

am 04.11. Frau Ruth Saupe zum 82. Geburtstagam 05.11. Frau Karin Heide zum 72. Geburtstagam 06.11. Frau Karin Spath zum 73. Geburtstagam 06.11. Herrn Günter Staudemeier zum 76. Geburtstagam 06.11. Frau Roswitha Stumpf zum 73. Geburtstagam 07.11. Herrn Peter Leopold zum 71. Geburtstagam 08.11. Frau Marianne Eichhorn zum 76. Geburtstagam 09.11. Frau Ramona Kohlhage zum 70. Geburtstagam 10.11. Frau Marianne Erhart zum 86. Geburtstagam 10.11. Frau Ruth Heinig zum 78. Geburtstagam 10.11. Frau Gerda Herrmann zum 77. Geburtstagam 10.11. Herrn Wolfgang Jahn zum 79. Geburtstagam 12.11. Frau Renate Baum zum 75. Geburtstagam 12.11. Herrn Rudolf-Erich Fritzsche zum 80. Geburtstagam 12.11. Herrn Otto Hopp zum 90. Geburtstagam 12.11. Herrn Hans Kwasniewski zum 77. Geburtstagam 13.11. Frau Ursula Zimmer zum 78. Geburtstagam 14.11. Frau Ursula Rohmer zum 70. Geburtstagam 16.11. Herrn Jürgen Dietrich zum 70. Geburtstagam 16.11. Frau Christa Fürg zum 72. Geburtstagam 16.11. Frau Hedwig Hantke zum 90. Geburtstagam 17.11. Herrn Harry Thomas zum 84. Geburtstagam 20.11. Frau Helga Brauße zum 80. Geburtstagam 20.11. Herrn Herwig Gastann zum 72. Geburtstagam 21.11. Frau Ilse Sonthof zum 80. Geburtstagam 21.11. Frau Traute Taubert zum 85. Geburtstagam 22.11. Frau Rosemarie Müller zum 74. Geburtstagam 23.11. Frau Siegrid Lantzsch zum 80. Geburtstagam 23.11. Frau Rosemarie Lutz zum 75. Geburtstagam 24.11. Herrn Werner Kargel zum 70. Geburtstagam 24.11. Frau Elisabeth Koch zum 81. Geburtstagam 24.11. Herrn Ewald Koschella zum 75. Geburtstagam 25.11. Frau Edith Henker zum 75. Geburtstagam 26.11. Frau Gudrun Gabler zum 76. Geburtstagam 27.11. Herrn Werner Lägel zum 76. Geburtstagam 27.11. Frau Renate Thümmler zum 73. Geburtstagam 28.11. Frau Christa Falk zum 80. Geburtstagam 28.11. Frau Gisela Georgi zum 75. Geburtstagam 28.11. Herrn Eberhard Haugk zum 71. Geburtstagam 28.11. Herrn Rolf Menge zum 78. Geburtstagam 30.11. Frau Margot Gerlach zum 80. GeburtstagOT Deutzenam 01.11. Herrn Dieter Sommer zum 79. Geburtstagam 02.11. Herrn Franz Kaitzl zum 74. Geburtstagam 02.11. Frau Christa Langner zum 78. Geburtstagam 03.11. Frau Waltraud Bartnik zum 76. Geburtstagam 03.11. Frau Christel Ziggert zum 76. Geburtstagam 05.11. Herrn Dieter Olschak zum 72. Geburtstagam 06.11. Frau Heidrun Doempke zum 73. Geburtstagam 06.11. Herrn Bernd Fischer zum 70. Geburtstagam 06.11. Frau Margarete Penschke zum 82. Geburtstagam 07.11. Frau Irene Bialon zum 91. Geburtstagam 08.11. Herrn Günter Sprenger zum 79. Geburtstagam 09.11. Frau Monika Preisinger zum 71. Geburtstagam 10.11. Herrn Harald Hausotte zum 78. Geburtstagam 10.11. Herrn Hennry Nötzold zum 75. Geburtstagam 15.11. Frau Ursula Köhler zum 74. Geburtstagam 16.11. Herrn Hans-Jürgen Schmeier zum 70. Geburtstagam 17.11. Frau Inge Nachreiner zum 71. Geburtstagam 18.11. Herrn Ewald Betker zum 72. Geburtstagam 19.11. Frau Erika Götze zum 74. Geburtstagam 19.11. Frau Luise Sorke zum 75. Geburtstagam 23.11. Herrn Bernd Glänzel zum 70. Geburtstagam 24.11. Frau Liane Kokerle zum 79. Geburtstagam 28.11. Herrn Gert Colditz zum 72. Geburtstagam 28.11. Frau Christa Kargul zum 82. Geburtstagam 29.11. Frau Thea Betker zum 72. GeburtstagOT Großzössenam 09.11. Frau Rosmarie Mehnert zum 79. Geburtstagam 16.11. Frau Gerda Geneiß zum 75. Geburtstagam 26.11. Herrn Hans Fischer zum 82. Geburtstagam 27.11. Frau Brigitte Stassig zum 71. Geburtstag

Frau Johanna Wendland aus Neu-kieritzsch beging am 21.09.2014 ihren 92. Geburtstag. Der Bürger-meister übermittelte der Seniorin herzliche Grüße und Glückwünsche, vor allem aber viel Gesundheit.

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Nr. 10/2014 Amtsblatt Neukieritzsch- 23 -

OT Kahnsdorfam 01.11. Frau Siglinde Michall zum 80. Geburtstagam 13.11. Frau Monika Koch zum 74. Geburtstagam 16.11. Frau Ingeborg Rohr zum 72. Geburtstagam 17.11. Frau Irmgard Kühn zum 83. Geburtstagam 20.11. Frau Helga Niebisch zum 76. Geburtstagam 28.11. Herrn Gerhard Lindner zum 84. GeburtstagOT Kieritzscham 26.11. Frau Ursula Straßer zum 91. Geburtstagam 27.11. Frau Gisela Wendler zum 74. GeburtstagOT Lippendorfam 16.11. Frau Rosemarie Graupner zum 74. Geburtstagam 29.11. Herrn Siegfried Höck zum 74. Geburtstagam 30.11. Herrn Heinrich Klimaschewski zum 79. GeburtstagOT Lobstädtam 01.11. Frau Renate Mälzer zum 74. Geburtstagam 03.11. Herrn Werner Bock zum 82. Geburtstagam 05.11. Herrn Gert Bill zum 78. Geburtstagam 06.11. Frau Theresia Blochinger zum 74. Geburtstagam 08.11. Herrn Friedrich Schuster zum 79. Geburtstagam 10.11. Frau Gudrun Kötzsch zum 73. Geburtstagam 11.11. Herrn Günter Aermes zum 74. Geburtstagam 11.11. Herrn Rudolf Walther zum 80. Geburtstagam 11.11. Frau Albertine Wolter zum 82. Geburtstagam 12.11. Frau Martha Werner zum 82. Geburtstagam 13.11. Frau Gertraud Will zum 74. Geburtstagam 16.11. Frau Irmgard Lache zum 85. Geburtstagam 16.11. Herrn Günter Taubert zum 84. Geburtstagam 16.11. Herrn Klaus Wittig zum 78. Geburtstagam 29.11. Frau Maria Hirth zum 73. Geburtstagam 20.11. Frau Ilse Dergewitz zum 87. Geburtstagam 20.11. Frau Annemarie Hellriegel zum 71. Geburtstagam 23.11. Herrn Ulrich Kolodziej zum 72. Geburtstagam 24.11. Frau Lore Schaffarczyk zum 81. Geburtstagam 27.11. Frau Ursula Bode zum 77. Geburtstagam 27.11. Herrn Klaus Müller zum 78. Geburtstagam 28.11. Herrn Friedrich Schröder zum 84. Geburtstagam 29.11. Frau Ingeburg Löchelt zum 78. Geburtstag

Veranstaltungsplan Seniorenclub NeukieritzschMonat NovemberMontag, den 03.11.201413.00 Uhr SkatnachmittagDienstag, den 04.11.201417.00 Uhr IGBCE-VorstandMittwoch, den 05.11.201414.00 Uhr Blutdruckmessung mit Kaffeetrinken18.30 Uhr Mitgliedervers. DIE LINKENDonnerstag, den 06.11.201417.00 Uhr MS-GruppeMontag, den 10.11.201413.00 Uhr SkatnachmittagMittwoch, den 12.11.201414.00 Uhr Musiknachmittag mit VideoDonnerstag, den 13.11.201414.00 Uhr Spielenachmittag mit RommeeMontag, den 17.11.201413.00 Uhr SkatnachmittagDienstag, den 18.11.201417.00 Uhr SHG mit Frau HallertMittwoch, den 19.11.2014 FeiertagDonnerstag, den 20.11.201414.00 Uhr Sport im SitzenMontag, den 24.11.201413.00 Uhr SkatnachmittagMittwoch, den 26.11.201414.00 Uhr Quiz und Bingo18.30 Uhr Vorstandss. DIE LINKENDonnerstag, den 27.11.201415.00 Uhr Herbstfest in der AuszeitÄnderungen vorbehalten!

Das Herbstfest am 27.11.2014 in der Auszeit ist für alle Senio-rinnen und Senioren der Gemeinde. Wir bitten bei Teilnahme um vorherige Anmeldung im Seniorenclub Neukieritzsch.Veronika PerkuhnLeiterin Seniorenclub Neukieritzsch

Ihre Ortsgruppe LobstädtDienstag, den 11.11.2014 „Lobstädt Helau“ – KappenfestDienstag, den 25.11.2014 Sport mit Rosi

Treffpunkt ist immer 14.00 Uhr im GemeinderaumBei Fragen wenden Sie sich bitte an:Frau Rosemarie LangnerOT LobstädtNeue Straße 1704575 NeukieritzschTel.: 03433 900324

Seniorentreff Kahnsdorf/Großzössen5. November 2014, 14.00 Uhrin der Schmiede KahnsdorfAnsprechpartner: Frau Schirrmeister, Tel. 03433 902041Frau Renate Lehnert (Großzössen) 03433 902548

Katholische Pfarrgemeinde St. Joseph BornaGottesdiensteDie diesjährige Gräbersegnung findet am Samstag, den 1. No-vember 2014, um 16:30 Uhr auf dem Friedhof in Neukieritzsch statt. Im Anschluss wird um 17:00 Uhr die Heilige Messe im ev. - luth. Gemeindezentrum Katharina-von-Bora-Kirche gefeiert.Darüber hinaus finden am Samstag, den 1. November, um 15:00 Uhr auf dem Friedhof in Deutzen (anschließend wird die Heilige Messe in der kath. Kirche St. Konrad gefeiert) sowie am Sonntag, dem 2. November, um 16:00 Uhr auf dem Friedhof in Lobstädt weitere Gräbersegnungen statt.

Nach Abschluss der Maler- und Fußbodenarbeiten in der kath. Kirche St. Joseph in Borna finden wieder samstags um 17:00 Uhr in Deutzen sowie sonntags um 10:00 Uhr in Borna regelmäßig Heilige Messen statt. Interessierte sind zu allen Gottesdiensten herzlich eingeladen!

PGR-Wahl 2014Wie Pfarrer Dietrich Oettler im Namen des Wahlausschusses be-kannt gab, hat die Auszählung aller in Deutzen, Neukieritzsch, Frohburg und Borna abgegebenen Stimmen für die Wahl des neuen Pfarrgemeinderates (PGR) am 20./21. September fol-gendes offizielles Endergebnis erbracht. In den PGR wurden, für eine 4-jährige Amtszeit, folgende Personen gewählt: Ludwig Gschwendtner, Angelika Kokot, Sarah Kokot, Elisabeth Kreißig, Christoph Murawa, Philipp Ramm, Cornelia Scheffler und Franz Waberzeck.Stauffenbergstraße 7, E-Mail: [email protected], 04552 Borna, Web: www.kath-kirche-borna.de

In der konstituierenden PGR-Sitzung am 7. Oktober wurde Cornelia Scheffler einstimmig zur neuen PGR-Vorsitzenden und Christoph Murawa zum stellvertretenden PGR-Vorsitzenden gewählt. Allen Kandidatinnen und Kandidaten sei noch einmal für ihre Bereitschaft zur Teilnahme an der PGR-Wahl gedankt. Weitere Informationen sind auf der Gemeinde- Homepage unter www.kath-kirche-borna.de zu erfahren.

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Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 10/2014- 24 -

KontaktKatholisches PfarramtSt. JosephStauffenbergstraße 704552 BornaTel.: (03433) 208350Fax: (03433) 208353E-Mail: [email protected]: www.kath-kirche-borna.de

Kirchennachrichten 2014

Ev. – Luth. Kirchgemeinde Lobstädt-Neukieritzsch

Jahreslosung für das Jahr 2014 :

„Gott nahe zu sein ist mein Glück.“Ps. 73, 28

Spruch für den Monat November:

„Lernt, Gutes zu tun! Sorgt für das Recht! Helft den Unterdrückten!Verschafft den Waisen Recht, tretet ein für die Witwen !“

Jesaja 1, 17

Unsere Gottesdienste

2. November – 20. Sonntag nach TrinitatisKollekte für die eigene Gemeinde- Großzössen08.30 Uhr – Predigtgottesdienst- Kahnsdorf10.00 Uhr – Predigtgottesdienst9. November – Drittletzter Sonntag im KirchenjahrKollekte für die Arbeitslosenarbeit- Kieritzsch09.00 Uhr – Predigtgottesdienst- Neukieritzsch10.00 Uhr – Predigtgottesdienst11. November – MartinstagKollekte für die eigene Gemeinde- Lobstädt17.00 Uhr - Martinsandacht mit der Grundschule Lobstädt und anschl. Lampionumzug16. November – Vorletzter Sonntag im KirchenjahrKollekte für die eigene Gemeinde- Kahnsdorf08.30 Uhr - Predigtgottesdienst- Lobstädt10.00 Uhr - Predigtgottesdienst19. November – Buß- und BettagKollekte für die Ökumene und Auslandsarbeit der EKD- Lippendorf14.00 Uhr – Predigtgottesdienst mit Gedenken der Entschlafenen- Kieritzsch15.00 Uhr – Predigtgottesdienst mit Gedenken der Entschlafenen23. November – EwigkeitssonntagKollekte für die eigene Gemeinde- Großzössen08.30 Uhr- Kahnsdorf10.00 Uhr- Lobstädt14.00 Uhr- Neukieritzsch16.00 Uhr - jeweils Sakramentsgottesdienst mit Gedenken der Entschlafenen30. November – 1. AdventKollekte für die Arbeit mit Kindern

- Neukieritzsch14.00 Uhr – zentraler Gottesdienst mit Amtseinführung der Kir-chevorsteher- Kieritzsch14.00 Uhr – Andacht und Adventssingen mit dem Gemischten Chor NeukieritzschGemeindeveranstaltungenNeukieritzsch- FrauenkreisMittwoch, den 12. November, 19.00 Uhr- Seniorenkreis- Ausfall-Kieritzsch- Frauenkreis Mittwoch, den 05. November, 14.00 Uhr- Teeniekreis „Treffpunkt“Samstag, den 15. November, 15.00 UhrLobstädt- FrauenkreisMontag, den 10. November, 15.00 UhrKahnsdorf- MütterkreisMontag, den 3. November, 18.30 Uhr- MännerkreisDonnerstag, den 20. November, 18.30 Uhr

Besondere VeranstaltungenSamstag, 22. Novemberin Katharina-von-Bora-Kirche in Neukieritzsch18.00 Uhr - Einladung zum Vorleseabend anlässlich des 11. Bundesweiten VorlesetagesEs erwartet euch, liebe Kinder und Eure Eltern sowie alle Interes-sierten ein schöner Abend voller spannender Geschichten und Erzählungen. Eine kleine Stärkung soll dabei auch nicht fehlen.Bringt am besten euer Kuschelkissen mit.Wir freuen uns auf alle Zuhörer zwischen 3 und 99 Jahren.

Aus dem GemeindelebenChristlich bestattet wurden:Alice Elfriede Heinicke, geb. Becker aus Neukieritzsch, zuletzt wohnhaft im Pflegeheim in Groitzsch, entschlafen im Alter von 86 Jahren.undRosa Paula Sältze, geb. Heinicke aus Neukieritzsch, entschla-fen im Alter von 89 Jahren.

„und will hoffen auf den Herrn, der sein Antlitz verborgen hat vor dem Hause Jacob, und will auf ihn harren.“Jesaja 8, 17

Aus dem KirchenvorstandIn den neuen Kirchenvorstand wurden am Wahltag (14. Septem-ber 2014) folgende Gemeindeglieder gewählt:Susan Graichen (72 Stimmen)Dr. Matthias Winter (70 Stimmen)Manfred Müller (62 Stimmen)Angelika Fischer (61 Stimmen)Annegret Neitzke (60 Stimmen)Andreas Schulze (55 Stimmen)Jana Meckel (46 Stimmen)Daniel Pabst (43 Stimmen)Am 1. Oktober wurden noch in den Kirchenvorstand berufen:Beate Eisert-KrasseltMichaela Kretschmer

Unsere Kontonummern bei der Leipziger Volksbank eG- für Spenden und Kirchgeld:BIC : GENODEF 1LVBIBAN : DE71 8609 5604 0002 0699 54- Friedhofsverwaltung:BIC: GENODEF 1LVBIBAN: DE24 8609 5604 0002 0697 33

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Nr. 10/2014 Amtsblatt Neukieritzsch- 25 -

Öffnungszeiten der Pfarramtsverwaltung Neukieritzsch:Dienstag 10:30 Uhr – 13:00 Uhr und Donnerstag 14:00 – 18:00 Uhr

Öffnungszeiten des Pfarramtes Lobstädt:Donnerstag 8:00 Uhr – 12:00 Uhr

Sprechzeiten des Pfarrers Thomas Kriegerin Neukieritzsch: jeden 1. Donnerstag im Monat 14:00 – 16:00 Uhrin Lobstädt: jeden 2. Donnerstag im Monat 14:00 – 16:00 Uhr und jeweils nach Vereinbarung!

Sprechstunden der Friedhofsverwaltung – Herr Müller:in Lobstädt (Pfarrhaus): jeden 1. Dienstag im Monat von 15:00 – 16:00 Uhrin Kahnsdorf (Pfarrhaus): jeden 2. & 4. Dienstag im Monat von 17:00 - 18:00 UhrTelefon allg: 03433 918019Tel. Pfarramt Lobstädt: 03433 912198Tel. Verwaltung Neuk.: 034342 51360Tel. Friedhofsverwaltung: 03433 2606036Fax: 03433 912160E-Mail: [email protected]

Neue Heimat Neukieritzsch

Afghanische Flüchtlinge finden in Neukieritzsch herz-liche Aufnahme und Hilfe

Familie Rasouli in ihrer Wohnung in Neukieritzsch: Tochter Mohadeseh, Vater Ahmad, Mutter Razieh, Ehsan, (o. v. l.) und die jüngeren Kinder Samaneh und Ali. Foto: D. Bergholtz

Als die Grundschüler vor wenigen Wochen in die Ferien gin-gen, waren darunter in Neukieritzsch auch Ali und Samaneh aus der aus Afghanistan stammenden Familie Rasouli. Die in ihrer Heimat einst wohlhabende sechsköpfige Familie floh vor den Taliban, war vor rund sechs Monaten nach Neukieritzsch gekommen und erfuhr hier von Anfang an herzliche und für-sorgliche Aufnahme. Das begann schon bei der Ausstattung der Wohnung, wofür die 3000 Euro, die das Landratsamt zur Verfügung stellte, nicht ausreichten, wie Bürgermeister Henry Graichen (CDU) sagt. Private Möbelspenden halfen weiter. Die Eltern Ahmad und Razieh Rasouli suchten bald Kontakt zu ihren Nachbarn und fanden Unterstützung vor allem bei Familie Berg-holtz. Mittlerweile gibt das einstige Lehrerehepaar den Eltern

zweimal die Woche je zwei Stunden Deutschunterricht, wofür die Gemeinde im Verwaltungsgebäude einen Raum zur Verfü-gung stellt. Zudem helfen die beiden Neukieritzscher den neuen Nachbarn bei alltäglichen Gängen, gehen mit ihnen zum Arzt, zur Apotheke, zur Behörde und haben ihnen den Weg zu einem Kleingarten in der Kleingartenanlage „Gartenfreunde“ geebnet.Jetzt kümmert sich Familie Bergholtz auch noch um einen Deutsch-Kurs für die beiden größeren Kinder Mohadeseh und Ehsan, die die Oberschule in Böhlen besuchen. Nur wegen ihrer noch mangelnden Deutschkenntnisse hätten sie dort das Klas-senziel nicht erreicht, bedauert Detlef Bergholtz.In der Grundschule halfen die Neukieritzscher Kinder ihren bei-den Neuen gleich am Anfang mit noch fehlendem Schulmateri-al. Man war neugierig aufeinander, viele Fragen gingen hin und her. Während Samaneh sehr aufgeschlossen ist, ist ihr Bruder Ali sehr zurückhaltend. „Wahrscheinlich hat er schlimme Dinge erlebt“, vermutet Schulleiterin Anett Brückner.Was leider eine nahe liegende Vermutung ist. Der Großvater war im Westen Afghanistans Fuhrunternehmer, der Sohn und andere Arbeiter fuhren Sand für die Amerikaner zum Bau von Flugplät-zen. Als der Großvater sich gegen den Waffen- und Drogen-schmuggel eines kriminellen Bekannten mit Verbindung zu den Taliban wand, wurde er entführt und ermordet. Für ihr Lösegeld bekam Familie Rasouli nur noch die Leiche und war fortan oben-drein selbst Zielscheibe der Taliban. Deshalb die Flucht. Neu-kieritzscher versuchen der Familie eine neue Heimat zu geben.Text: André Neumann, LVZ

Führungszeugnis jetzt online beantragenBonn. Wer ein Führungszeugnis benötigt, kann sich künftig den Behördengang sparen. Mit dem elektronischen Personalaus-weis können Führungszeugnisse ab sofort online im Internet beantragt und bezahlt werden.Der Parlamentarische Staatssekretär im Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) Ulrich Kelber hat zu-sammen mit Heinz-Josef Friehe, Präsident des Bundesamts für Justiz, den ersten Online-Antrag gestellt.Premiere im Bundesamt für Justiz (BfJ): Das neue Internetportal für Online-Anträge ist gerade freigeschaltet worden, Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter des Amtes in Bonn blicken erwartungs-voll auf den Bildschirm eines Laptops. Ulrich Kelber legt seinen Personalausweis auf ein kleines, schwarzes Kästchen, macht ein paar Mausklicks, zückt seine Kreditkarte – und dann ist es auch schon geschehen. Als erster Nutzer hat Kelber ein Füh-rungszeugnis online im Internet beantragt.Schon bald wird er das amtliche Dokument in seinem Briefkas-ten finden.Dieses einfache Verfahren steht ab sofort allen Bürgerinnen und Bürgern offen. Und die müssen in verschiedensten Lebenslagen ein Führungszeugnis vorlegen, sei es bei der Bewerbung um ei-nen Arbeitsplatz, für die ehrenamtliche Jugendarbeit oder vor der Aufnahme eines Gewerbes. Heinz-Josef Friehe, Präsident des BfJ, betont die Vorteile des Online-Antrags:„Keine Warteschlange, keine Beschränkungen durch Öffnungs-zeiten, das Internetportal ist an allen Wochentagen rund um die Uhr verfügbar. Damit haben wir ein System geschaffen, das für alle flexibel zu nutzen ist, ob am heimischen PC, mobil unter-wegs oder sogar aus dem Ausland.“Voraussetzungen für den Online-Antrag sind der neue elektroni-sche Personalausweis, der für die Online-Ausweisfunktion freige-schaltet sein muss, und ein passendes Kartenlesegerät. Auf diese Weise kann eindeutig identifiziert werden, wer den Antrag stellt.Ausländische Mitbürger, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, können in gleicher Weise die entsprechende Funktion ihres elektronischen Aufenthaltstitels nutzen.Neben Führungszeugnissen können auch Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister über das neue Online-Portal des BfJ beantragt werden. Solche Auskünfte benötigen Unternehmen, die sich in Ausschreibungsverfahren um öffentliche Aufträge be-werben, recht häufig. Auch hier kann das Online-Verfahren den Aufwand erheblich senken.

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Amtsblatt Neukieritzsch Nr. 10/2014- 26 -

Aus dem Führungszeugnis sind etwaige strafrechtliche Verurtei-lungen zu ersehen, soweit sie nach dem Bundeszentralregister-gesetz in ein Führungszeugnis aufzunehmen sind. Die Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist ein wichtiges Hilfsmittel, um die Zuverlässigkeit von Gewerbetreibenden einschätzen zu kön-nen.Staatssekretär Ulrich Kelber, für Verbraucherinteressen beson-ders engagiert, sieht in der Online-Antragstellung einen weiteren Schritt in Richtung auf eine verbraucherfreundliche, effiziente Verwaltung: „An jedem Arbeitstag erstellt das BfJ 17.000 Füh-rungszeugnisse und 1.400 Auskünfte aus dem Gewerbezentral-register.Schon wenn nur ein Teil der Anträge unmittelbar beim BfJ ge-stellt wird, ist das eine große Entlastung für die Bürgerinnen und Bürger. Aber auch für die Kommunen, da diese weniger Perso-nal für die Beantragung vorhalten müssen. Allerdings soll das Online-Portal die klassische Antragstellung nicht gänzlich erset-zen: Die Anträge können auch weiterhin persönlich vor Ort im Rathaus gestellt werden.“Wie bei der Antragstellung auf dem Amt wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr von 13 Euro pro Führungszeugnis erhoben. Im Online-Portal kann sie mit einer gängigen Kreditkarte oder durch Überweisung per „giropay“ beglichen werden. Die Füh-rungszeugnisse werden auf grünem Spezialpapier gedruckt und mit der Post zugeschickt.Das Online-Portal zur Beantragung von Führungszeugnissen und Auskünften aus dem Gewerbezentralregister ist über die Webseite des BfJ zu erreichen:www.bundesjustizamt.de

Ansprechpartner im Bundesamt für Justiz:Thomas W. Ottersbach (Pressesprecher)Tel.: +49 22899410-4444Fax: +49 22899410-5050E-Mail: [email protected]

Spielplan Kino GroitzschVorschau!

Ab 16.10.2014 Prinz Ribbit (3D)Ab 16.10.2014 Hercules (3D)Ab 23.10.2014 Teenage Mutant Ninja Turtles (3D)Ab 30.10.2014 Die Biene Maja – Der Kinofilm (3D)Ab 06.11.2014 Northmen – A Viking SagaAb 13.11.2014 Madame Mallory und der Duft von Curry

Das aktuelle Filmangebot entnehmen Sie bitte den Aus-hängen oder der Homepage: www.kino-groitzsch.de oder erfragen es unter Tel. 034296 42275 oder E-Mail [email protected]. Folgen Sie uns auch auf facebook …

Da aus verschiedenen Anlässen immer wieder kurzfristige Planänderungen möglich sind, informieren Sie sich bitte im-mer aktuell in der Tagespresse oder im Internet.

Kabarett im Kino Groitzsch

am 28.11.2014 ab 19.00 UhrGisela Oechelhäuser mit „Der Pflaumenkuchen“ – ein Lene-Voigt-Programm

Karten im Kino und in der Bücherstube Böhmichen Groitzsch sowie an der Abendkasse!

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