Hauptstoffliste 2012 - Leseprobe

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PRAXISLÖSUNGEN Hauptstoffliste 2012 Zusammengeführte Informationen zu gefährlichen Stoffen und Zubereitungen aus den wichtigsten Vorschriften Ausgabe: April 2012 Stand: Februar 2012 Dr. Ulrich Welzbacher · Dr. Reinhold Störmann

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In diesem Fachbuch finden Sie alle Informationen, die für den Umgang mit gefährlichen Stoffen und Zubereitungen wichtig sind. Sie wurden aus den wichtigsten Vorschriften zusammengeführt. Kompakt - übersichtlich - aktuell.

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PRAXISLÖSUNGEN

Hauptstoffliste 2012Zusammengeführte Informationen zu

gefährlichen Stoffen und Zubereitungen

aus den wichtigsten Vorschriften

Ausgabe: April 2012Stand: Februar 2012

Dr. Ulrich Welzbacher · Dr. Reinhold Störmann

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IMPRESSUM

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ISBN 978-3-8111-7085-8

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Anmerkungen des Herausgebers

Allgemeines

Die folgende Tabelle enthält die in den gängigen Vor-schriften aufgeführten chemischen Substanzen und Zube-reitungen.

Die dabei berücksichtigten Vorschriften sind:� die Richtlinie 67/584/EWG mit Anpassungen (bis inkl.

31. Anpassung vom 15.01.2009)� die Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (GHS-Verord-

nung) mit Anpassungen (bis inkl. 1. Anpassung vom10.08.2009)

� TRGS 900, 903 und 905� der Katalog wassergefährdender Stoffe und die

Tabelle A der Anlage A des Europäischen Überein-kommens über die internationale Beförderung gefähr-licher Güter auf der Straße (ADR 2007)

In einigen Punkten weicht die Tabelle von den offiziellenVeröffentlichungen ab:

� Die in den Originallisten uneinheitliche Schreibweise ei-niger Stoffnamen (überwiegend deutsche Schreibweise,aber gelegentlich nicht übersetzte englische Schreib-weise, z.B. englisch „…-chloro-…“ anstelle von deutsch„…-chlor-…“ oder englisch „…-naphthalen…“ anstellevon deutsch „…-naphthalin-…“ u.Ä.) wurde zugunstender deutschen Schreibweise vereinheitlicht.

� Auch für Iod wurde die Schreibweise vereinheitlicht:Entsprechend den IUPAC-Konventionen wird in derListe immer „Iod“ statt „Jod“ verwendet.

� Die Anmerkung C aus der Richtlinie 67/584/EWG (BeiStoffen, die entweder in einer genau definierten isome-ren Form oder als Gemisch mehrerer Isomeren in denVerkehr kommen, muss angegeben werden, um welchesIsomere es sich handelt bzw. ob ein Gemisch vorliegt.)ist dann nicht angeführt, wenn der Name und die CAS-Nr. des Stoffs in der Originalliste sich tatsächlich auf eineindeutig bestimmtes Isomeres beziehen.

� Um die Länge der Liste auf ein erträgliches Maß ein-zuschränken, wurde für jeden Stoff nur der Haupt-eintrag in der Liste aufgenommen – die in der Richt-linie 67/584/EWG für viele Stoffe genannten Synonymefehlen. Die Suche nach einem nicht in dieser Liste ent-haltenen Synonym ist jedoch über die „Hauptstoffliste“der CD-ROM (WEKA-„Gefahrstoffdatenbank“) mög-lich. Dort sind sogar ca. fünfmal mehr Synonyme ent-halten als in den Originalstofflisten.

Bei Stoffen, die unter eine der in der Anlage I der Richtli-nie 67/584/EWG aufgeführten Sammelpositionen fallen,wurde die entsprechende Zuordnung vorgenommen.

Zu den einzelnen Stoffen ist angegeben, in welcher der inder Tabelle genannten Vorschriften eine Zuordnung zuden dort aufgeführten Gruppen, Gefahrenmerkmalen etc.erfolgt ist. Insoweit stellt diese Tabelle ein „geordnetesFundstellenverzeichnis“ dar, das Ihnen helfen soll, dieBewertung der einzelnen Stoffe nach den jeweiligen Vor-schriften zu erkennen. Welche Bewertungskriterien die ge-nannten Vorschriften und Regeln dabei zugrunde legen, istden jeweiligen Vorschriften selbst zu entnehmen; die Ta-belle kann hierzu aus Platzgründen keine Aussage machen.

Dabei ist auch zu beachten, dass die Kriterien und Bewer-tungsregeln in den einzelnen Vorschriften durchaus vonei-nander abweichen können. Aus diesem Grund wurde auchganz bewusst teilweise darauf verzichtet, inhaltliche An-gaben aus den einzelnen Vorschriften und Regeln in dieTabelle zu übernehmen, sondern es wird gezielt die jewei-lige Fundstelle (Gruppenzuordnung, Kennnummer etc.)genannt, in der die Bewertung der einzelnen Stoffe dannnachgelesen werden kann.

Soweit zu bestimmten Stoffen einzelne Felder frei bleiben,bedeutet dies, dass über den betreffenden Stoff in der je-weiligen Vorschrift keine stoffspezifischen Informationenenthalten sind bzw. der entsprechende Stoff in der jeweili-gen Vorschrift nicht einzeln aufgeführt wird. Dabei wur-den für Stoffe, die bestimmten Stoffgruppen zugeordnetwerden können, die in einer Vorschrift geregelt sind, die zuder betreffenden Stoffgruppe gehörenden Angaben den je-weiligen aufgeführten Einzelstoffen zugeordnet. (So findensich z.B. insbesondere bei verschiedenen Schwermetallsal-zen bei jedem einzelnen Salz die Informationen, die in derbetreffenden Vorschrift unter der Rubrik „Salze von …“aufgeführt sind.)

Es ist zu beachten, dass viele Stoffe, z.B. Schädlingsbe-kämpfungsmittel, in Form von Zubereitungen, z.B. inLösemitteln gelöst, in den Handel kommen. Dabei könnenvon dem Lösemittel zusätzliche Gefahren ausgehen. DieEinstufung und Zuordnung in der Tabelle bezieht sich je-doch immer auf den reinen Wirkstoff.

Zu den einzelnen Feldern der Tabelle sollten Sie Folgendesbeachten:

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1 Bezeichnung

Gefährliche Stoffe werden nach Möglichkeit mit ihrenEINECS-, ELINCS- oder „No-longer-polymer“-Bezeich-nungen angegeben. Einträge, die nicht in der EINECS-,ELINCS- oder „No-longer-polymer“-Liste aufgeführtsind, werden mit einer international anerkannten chemi-schen Bezeichnung benannt (z.B. ISO, IUPAC).

Verunreinigungen, Zusatzstoffe und unbedeutende Be-standteile werden normalerweise nicht angegeben, es seidenn, sie haben einen wesentlichen Einfluss auf die Ein-stufung des Stoffs.

Einige Stoffe werden als „Mischung aus A und B“ be-zeichnet. Diese Einträge beziehen sich auf eine spezifischeMischung. In einigen Fällen werden die Anteile der Haupt-bestandteile der Mischung genannt, um den in Verkehr ge-brachten Stoff charakterisieren zu können.

Bei einigen Stoffen wird der spezifische Reinheitsgrad inProzent angegeben. Stoffe mit einem höheren Gehalt anWirkstoffen (z.B. organische Peroxide) fallen nicht unterden Eintrag und können andere gefährliche Eigenschaftenhaben (z.B. explosionsgefährlich). Stoffspezifische Konzen-trationsgrenzen beziehen sich auf den Stoff bzw. die Stoffedes Eintrags. Insbesondere bei Einträgen, bei denen es sichum Mischungen von Stoffen oder um Stoffe mit Reinheits-angabe handelt, beziehen sich die Konzentrationsgrenzennicht auf den reinen, sondern auf den in der Liste beschrie-benen Stoff.

Bestimmte Einträge enthalten einen Hinweis auf Verunrei-nigungen, beispielsweise die Index-Nummer 607-190-00-X:Methylacrylamidmethoxyacetat (mit ≥ 0,1 % Acrylamid).In diesen Fällen bildet der Hinweis in Klammern einen Teildes Namens und muss auf dem Etikett angegeben werden.

Bestimmte Einträge betreffen Stoffgruppen. Ein Beispiel istdie Index-Nummer 006-007-00-5: „Salze der Blausäuremit Ausnahme von komplexen Cyaniden wie Cyanoferrateund Quecksilberoxidcyanid“. Für diese Einträge ist derEINECS-Name oder ein anderer international anerkannterName zu verwenden.

2 Index-Nr., EG-Nr., CAS-Nr.

Index-Nummer

Die Index-Nummer (früher „EG-Nummer“) ist eine syste-matische, stoff- bzw. stoffgruppenspezifische Identifikati-onsziffer, die von der EG-Kommission bei Aufnahme einesStoffs in die Liste des Anhangs 1 der GHS-Verordnungbzw. der Anlage I der Richtlinie 67/548/EWG zur Anglei-chung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften für dieEinstufung, Verpackung und Kennzeichnung gefährlicherStoffe (sog. „Grundrichtlinie“) vergeben wird.

Die Index-Nummer besteht aus insgesamt neun Ziffern invier Gruppen, wobei die Gruppen durch Bindestriche von-einander getrennt sind.

Die ersten Ziffern bezeichnen

� die Ordnungszahl nach dem Periodensystem der Ele-mente des charakteristischen chemischen Elements mitein oder zwei vorangestellten Nullen zur Vervollständi-gung der Untersequenz (z.B. 015 für Phosphorverbin-dungen)

oder

� eine konventionelle Zahl der für die organischen Stoffemaßgeblichen funktionellen Gruppe.

Dabei bezeichnet die Zahl:601 Kohlenwasserstoffe602 Halogen-Kohlenwasserstoffe603 Alkohole und ihre Derivate604 Phenole und ihre Derivate605 Aldehyde und ihre Derivate606 Ketone und ihre Derivate607 Organische Säuren und ihre Derivate608 Nitrile609 Nitroverbindungen610 Chlornitroverbindungen611 Azoxy- und Azoverbindungen612 Aminoverbindungen613 Heterocyclische Basen und ihre Derivate614 Glycoside und Alkaloide615 Cyanate und Isocyanate616 Amide und ihre Derivate617 Organische Peroxide647 Enzyme648 Aus Kohle abgeleitete komplexe Stoffe649 Aus Erdöl abgeleitete komplexe Stoffe650 Verschiedene Stoffe

Somit ist es also möglich, aus den ersten drei Ziffern derEG-Nummer bereits Grundinformationen über die chemi-sche Struktur eines Stoffs herzuleiten.

Die zweite Zifferngruppe (4. bis 6. Ziffer) enthält die lau-fende Nummer der jeweiligen Verbindung des unter derersten Zifferngruppe aufgeführten Elements bzw. derStoffgruppe (bei organischen Verbindungen).

Die dritte Zifferngruppe (7. bis 8. Ziffer) erlaubt eineDifferenzierung der hinsichtlich der ersten sechs Ziffernidentischen Stoffe nach verschiedenen Formen, unterdenen dieser Stoff hergestellt wird, in der Produktion an-fällt oder in den Verkehr gebracht wird. Dies ist z.B. derFall bei verschiedenen konzentrierten Laugen, Säuren oderLösungen von Gasen, z.B. Formaldehyd.

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Die letzte Ziffer enthält die Kontrollziffer (Check-Digit)der gesamten vorhergehenden Sequenz, berechnet nach derMethode ISBN (International Standard Book Number).

EG-NummerBei gefährlichen Stoffen, die in das Europäische Verzeich-nis der auf dem Markt vorhandenen Stoffe – EINECS –(ABl. EG Nr. C 146 A von 15. Juni 1990) aufgenommensind, ist die EG-Nr. gleich der EINECS-Nr. Bei diesenNummern handelt es sich um siebenstellige Nummernnach dem Muster XXX-XXX-X, die bei 200-001-8 be-ginnen.

Bei gefährlichen Stoffen, die nach den Bestimmungen derRichtlinie 67/548/EWG angemeldet wurden, entspricht dieEG-Nummer der Nummer des Stoffs in der EuropäischenListe der angemeldeten Stoffe – ELINCS (ABl. EG Nr.C 72/1 vom 11. März 2000). Dabei handelt es sich umsiebenstellige Nummern nach dem Muster XXXXXX-X,die bei 400-010-9 beginnen.

Bei gefährlichen Stoffen der Liste „No-longer-polymer“(Amt für Amtliche Veröffentlichungen der EuropäischenGemeinschaften, 1997, ISBN 92-827-8995-0) ist auch die„No-longer-polymer“-Nummer angegeben. Diese Num-mer ist siebenstellig vom Typ XXX-XXX-X und beginntmit 500-001-0.

CAS-NummerDie CAS-Nummer (Chemical Abstracts Registry) ist eineinternational übliche Registriernummer zur zweifelsfreienIdentifikation chemischer Substanzen, die von der Chemi-cal Society of America, einer privaten wissenschaftlichenOrganisation, vergeben wird. Sie folgt keiner inneren Sys-tematik und lässt somit auch keine Rückschlüsse auf che-mische, physikalische oder toxikologische Eigenschafteneines Stoffs zu.

Jede chemische Substanz hat im Idealfall eine eigeneCAS-Nummer (obwohl es in Einzelfällen vorkommt, dassdurch „Fehler im System“ für einzelne Stoffe mehrereCAS-Nummern vergeben wurden); dies bedeutet jedochauch, dass bestimmte Sammelpositionen, wie z.B. „Salzevon …“, keine CAS-Nummer erhalten. In solchen Fällen(sowie in einigen wenigen Fällen, in denen die CAS-Num-mer in der einschlägigen Literatur nicht auffindbar war)bleibt das entsprechende Feld frei. Es gibt einige Stoff-mischungen (z.B. „Königswasser“), die eine eigene CAS-Nummer haben.

Bei Säuren, Laugen oder Lösungen von Stoffen, die u.U.auch in mehreren Konzentrationen oder Konzentrations-bereichen in der Tabelle geführt werden, ist die CAS-Num-mer der „Grundsubstanz“ aufgeführt (d.h. also z.B., dassbei verschieden konzentrierten Formaldehyd-Lösungen dieCAS-Nummer von Formaldehyd und nicht die des Löse-mittels, z.B. Wasser, angegeben ist).

In den Fällen, in denen wässrige Lösungen eine eigene, vonder des z.B. gelösten Gases abweichende CAS-Nummerhaben, ist beim Gas die zugehörige CAS-Nummer diesesStoffs, bei den Lösungen die zugehörige Nummer derwässrigen Lösung angegeben.

3 Einstufung GHSGefahrenklasse undGefahrenkategorie-Codes

Die Einstufung für die einzelnen Einträge basiert auf denKriterien des Anhangs I gemäß Artikel 13 Buchstabe a derGHS-Verordnung und wird in Form von Abkürzungendargestellt, die für die Gefahrenklasse und die Gefahren-kategorie oder Gefahrenkategorien/-unterklassen/-typeninnerhalb dieser Gefahrenklasse stehen.

Die Gefahrenklassen und die für die einzelnen Gefahren-kategorien einer Klasse verwendeten Abkürzungen sind inder folgenden Tabelle angegeben.

Explosive Stoffe/Gemische und Unst. Expl.Erzeugnisse mit Explosivstoff: Expl. 1.1

Expl. 1.2Expl. 1.3Expl. 1.4Expl. 1.5Expl. 1.6

Entzündbare Gase: Flam. Gas 1Flam. Gas 2

Entzündbare Aerosole: Flam. Aerosol 1Flam. Aerosol 2

Oxidierende Gase: Ox. Gas 1

Gase unter Druck: Press. Gas

Entzündbare Flüssigkeiten: Flam. Liq. 1Flam. Liq. 2Flam. Liq. 3

Entzündbare Feststoffe: Flam. Sol. 1Flam. Sol. 2Flam. Sol. 3

Selbstzersetzliche Stoffe oder Self-react. AGemische: Self-react. B

Self-react. CDSelf-react. EFSelf-react. G

Pyrophore Flüssigkeiten: Pyr. Liq. 1

Pyrophore Feststoffe: Pyr. Sol. 1

Selbsterhitzungsfähige Stoffe oder Self-heat. 1Gemische: Self-heat. 2

Stoffe oder Gemische, die bei Water-react. 1Berührung mit Wasser entzündbare Water-react. 2Gase abgeben: Water-react. 3

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Oxidierende Flüssigkeiten: Ox. Liq. 1Ox. Liq. 2Ox. Liq. 3

Oxidierende Feststoffe: Ox. Sol. 1Ox. Sol. 2Ox. Sol. 3

Organische Peroxide: Org. Perox. AOrg. Perox. BOrg. Perox. CDOrg. Perox. EFOrg. Perox. G

Auf Metalle korrosiv wirkende Stoffe Met. Corr. 1oder Gemische:

Akute Toxizität: Acute Tox. 1Acute Tox. 2Acute Tox. 3Acute Tox. 4

Ätz-/Reizwirkung auf die Haut: Skin Corr. 1ASkin Corr. 1BSkin Corr. 1CSkin Irrit. 2

Schwere Augenschädigung/ Eye Dam. 1Augenreizung: Eye Irrit. 2

Sensibilisierung der Atemwege/Haut: Resp. Sens. 1Skin Sens. 2

Keimzell-Mutagenität: Muta. 1AMuta. 1BMuta. 2

Karzinogenität: Carc. 1ACarc. 1BCarc. 2

Reproduktionstoxizität: Repr. 1ARepr. 1BRepr. 2Lact.

Spezifische Zielorgan-Toxizität STOT SE 1(einmalige Exposition): STOT SE 2

STOT SE 3

Spezifische Zielorgan-Toxizität STOT RE 1(wiederholte Exposition): STOT RE 2

Aspirationsgefahr: Asp. Tox. 1

Gewässergefährdend: Aquatic Acute 1Aquatic Chronic 1Aquatic Chronic 2Aquatic Chronic 3Aquatic Chronic 4

Schädigt die Ozonschicht: Ozone

4 Symbole GHS

In dieser Spalte werden die Gefahrenpiktogramm-Codesgemäß Anhang V der GHS-Verordnung und in Überein-stimmung mit den Rangfolgevorschriften in Artikel 26sowie der Signalwort-Code „Dgr“ für „Gefahr“ oder„Wng“ für „Achtung“ in Übereinstimmung mit denRangfolgevorschriften in Artikel 20 Absatz 3 aufgeführt.

5 Kennzeichnung GHS

Die gemäß Artikel 13 Buchstabe b der GHS-Verordnungzugeordneten Gefahrenhinweise werden gemäß Anhang IIIangegeben.

H200 Instabil, explosiv.

H201 Explosiv; Gefahr der Massenexplosion.

H202 Explosiv; große Gefahr durch Splitter, Spreng-und Wurfstücke.

H203 Explosiv; Gefahr durch Feuer, Luftdruck oderSplitter, Spreng- und Wurfstücke.

H204 Gefahr durch Feuer oder Splitter, Spreng- undWurfstücke.

H205 Gefahr der Massenexplosion bei Feuer.

H220 Extrem entzündbares Gas.

H221 Entzündbares Gas.

H222 Extrem entzündbares Aerosol.

H223 Entzündbares Aerosol.

H224 Flüssigkeit und Dampf extrem entzündbar.

H225 Flüssigkeit und Dampf leicht entzündbar.

H226 Flüssigkeit und Dampf entzündbar.

H228 Entzündbarer Feststoff.

H240 Erwärmung kann Explosion verursachen.

H241 Erwärmung kann Brand oder Explosion verur-sachen.

H242 Erwärmung kann Brand verursachen.

H250 Entzündet sich in Berührung mit Luft vonselbst.

H251 Selbsterhitzungsfähig; kann in Brand geraten.

H252 In großen Mengen selbsterhitzungsfähig; kannin Brand geraten.

H260 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbareGase, die sich spontan entzünden können.

H261 In Berührung mit Wasser entstehen entzündbareGase.

H270 Kann Brand verursachen oder verstärken; Oxi-dationsmittel.

H271 Kann Brand oder Explosion verursachen; star-kes Oxidationsmittel.

H272 Kann Brand verstärken; Oxidationsmittel.

H280 Enthält Gas unter Druck; kann bei Erwärmungexplodieren.

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H281 Enthält tiefkaltes Gas; kann Kälteverbrennun-gen oder -verletzungen verursachen.

H290 Kann gegenüber Metallen korrosiv sein.

H300 Lebensgefahr bei Verschlucken.

H301 Giftig bei Verschlucken.

H302 Gesundheitsschädlich bei Verschlucken.

H304 Kann bei Verschlucken und Eindringen in dieAtemwege tödlich sein.

H310 Lebensgefahr bei Hautkontakt.

H311 Giftig bei Hautkontakt.

H312 Gesundheitsschädlich bei Hautkontakt.

H314 Verursacht schwere Verätzungen der Haut undschwere Augenschäden.

H315 Verursacht Hautreizungen.

H317 Kann allergische Hautreaktionen verursachen.

H318 Verursacht schwere Augenschäden.

H319 Verursacht schwere Augenreizung.

H330 Lebensgefahr bei Einatmen.

H331 Giftig bei Einatmen.

H332 Gesundheitsschädlich bei Einatmen.

H334 Kann bei Einatmen Allergie, asthmaartigeSymptome oder Atembeschwerden verursachen.

H335 Kann die Atemwege reizen.

H336 Kann Schläfrigkeit und Benommenheit verursa-chen.

H340 Kann genetische Defekte verursachen <Expositi-onsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist,dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositi-onsweg besteht>.

H341 Kann vermutlich genetische Defekte verursa-chen <Expositionsweg angeben, sofern schlüssigbelegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderenExpositionsweg besteht>.

H350 Kann Krebs erzeugen <Expositionsweg ange-ben, sofern schlüssig belegt ist, dass diese Ge-fahr bei keinem anderen Expositionswegbesteht>.

H351 Kann vermutlich Krebs erzeugen <Expositions-weg angeben, sofern schlüssig belegt ist, dassdiese Gefahr bei keinem anderen Expositions-weg besteht>.

H360 Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oderdas Kind im Mutterleib schädigen <konkreteWirkung angeben, sofern bekannt> <Expositi-onsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist,dass die Gefahr bei keinem anderen Expositi-onsweg besteht>.

H361 Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchti-gen oder das Kind im Mutterleib schädigen<konkrete Wirkung angeben, sofern bekannt><Expositionsweg angeben, sofern schlüssig be-legt ist, dass die Gefahr bei keinem anderen Ex-positionsweg besteht>.

H362 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

H370 Schädigt die Organe <oder alle betroffenen Or-gane nennen, sofern bekannt> <Expositionswegangeben, sofern schlüssig belegt ist, dass dieseGefahr bei keinem anderen Expositionsweg be-steht>.

H371 Kann die Organe schädigen <oder alle betroffe-nen Organe nennen, sofern bekannt> <Expositi-onsweg angeben, sofern schlüssig belegt ist,dass diese Gefahr bei keinem anderen Expositi-onsweg besteht>.

H372 Schädigt die Organe <alle betroffenen Organenennen> bei längerer oder wiederholter Exposi-tion <Expositionsweg angeben, wenn schlüssigbelegt ist, dass diese Gefahr bei keinem anderenExpositionsweg besteht>.

H373 Kann die Organe schädigen <alle betroffenenOrgane nennen, sofern bekannt> bei längereroder wiederholter Exposition <Expositionswegangeben, wenn schlüssig belegt ist, dass dieseGefahr bei keinem anderen Expositionsweg be-steht>.

H400 Sehr giftig für Wasserorganismen.

H410 Sehr giftig für Wasserorganismen mit langfristi-ger Wirkung.

H411 Giftig für Wasserorganismen, mit langfristigerWirkung.

H412 Schädlich für Wasserorganismen, mit langfristi-ger Wirkung.

H413 Kann für Wasserorganismen schädlich sein, mitlangfristiger Wirkung.

EUH001 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.

EUH006 Mit und ohne Luft explosionsfähig.

EUH014 Reagiert heftig mit Wasser.

EUH018 Kann bei Verwendung explosionsfähige/ent-zündbare Dampf/Luft-Gemische bilden.

EUH019 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.

EUH044 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.

EUH029 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftigeGase.

EUH031 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftigeGase.

EUH032 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftigeGase.

EUH066 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oder ris-siger Haut führen.

EUH070 Giftig bei Berührung mit den Augen.

EUH071 Wirkt ätzend auf die Atemwege.

EUH059 Die Ozonschicht schädigend.

EUH201/ Enthält Blei. Nicht für den Anstrich von Gegen-201A ständen verwenden, die von Kindern gekaut

oder gelutscht werden könnten./Achtung!Enthält Blei.

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EUH202 Cyanacrylat. Gefahr. Klebt innerhalb von Se-kunden Haut und Augenlider zusammen. Darfnicht in die Hände von Kindern gelangen.

EUH203 Enthält Chrom (VI). Kann allergische Reaktio-nen hervorrufen.

EUH204 Enthält Isocyanate. Kann allergische Reaktio-nen hervorrufen.

EUH205 Enthält epoxidhaltige Verbindungen. Kann al-lergische Reaktionen hervorrufen.

EUH206 Achtung! Nicht zusammen mit anderen Produk-ten verwenden, da gefährliche Gase (Chlor) frei-gesetzt werden können.

EUH207 Achtung! Enthält Cadmium. Bei der Verwen-dung entstehen gefährliche Dämpfe. Hinweisedes Herstellers beachten. Sicherheitsanweisun-gen einhalten.

EUH208 Enthält <Name des sensibilisierenden Stoffes>.Kann allergische Reaktionen hervorrufen.

EUH209/ Kann bei Verwendung leicht entzündbar wer-209A den./Kann bei Verwendung entzündbar werden.

EUH210 Sicherheitsdatenblatt auf Anfrage erhältlich.

EUH401 Zur Vermeidung von Risiken für Mensch undUmwelt die Gebrauchsanleitung einhalten.

Darüber hinaus werden dem dreistelligen Code bei be-stimmten Gefahrenhinweisen Buchstaben angefügt. Eswerden die nachstehenden zusätzlichen Codes verwendet:

H350i Kann bei Einatmen Krebs erzeugen.

H360F Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

H360D Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

H361f Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchti-gen.

H361d Kann vermutlich das Kind im Mutterleib schä-digen.

H360FD Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kanndas Kind im Mutterleib schädigen.

H361fd Kann vermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchti-gen. Kann vermutlich das Kind im Mutterleibschädigen.

H360Fd Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigen. Kannvermutlich das Kind im Mutterleib schädigen.

H360Df Kann das Kind im Mutterleib schädigen. Kannvermutlich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen.

Einstufungen und Gefahrenhinweise, falls bei der Um-wandlung von Einstufungen aus Anhang I der Richtlinie67/548/EWG bestimmte Überlegungen zu beachten sind

MindesteinstufungFür bestimmte Gefahrenklassen, darunter akute Toxizitätund spezifische Zielorgan-Toxizität (wiederholte Exposi-tion), entspricht die Einstufung gemäß den Kriterien derRichtlinie 67/548/EWG nicht direkt der Einstufung in eine

Gefahrenklasse und -kategorie gemäß dieser Verordnung.In diesen Fällen gilt die Einstufung in diesen Anhang alsMindesteinstufung. Diese Einstufung gilt, wenn keine dernachstehenden Bedingungen gegeben ist:

� Der Hersteller oder Importeur hat Zugang zu in An-hang I Teil 1 genannten Daten oder anderen Informatio-nen, die zur Einstufung in eine im Vergleich zur Min-desteinstufung strengere Kategorie führen.

Dann gilt die strengere Einstufung in die höhere Kategorie.

� Die Mindesteinstufung kann auf der Grundlage derUmwandlungstabelle in Anhang VII weiter verfeinertwerden, wenn dem Hersteller oder Importeur der Ag-gregatzustand des bei der Prüfung auf akute Inhalati-onstoxizität verwendeten Stoffs bekannt ist. Die sichaus Anhang VII ergebende Einstufung tritt dann an dieStelle der in diesem Anhang angegebenen Mindestein-stufung, falls sie von dieser abweicht.

Die Mindesteinstufung in Bezug auf eine Kategorie ist inder Tabelle in der Spalte „Einstufung“ durch „*“ gekenn-zeichnet.

Expositionsweg kann nicht ausgeschlossen werdenFür bestimmte Gefahrenklassen, z.B. STOT, sollte der Ex-positionsweg im Gefahrenhinweis nur dann angegebenwerden, wenn schlüssig belegt ist, dass diese Gefahr ge-mäß den Kriterien des Anhangs I bei keinem anderen Ex-positionsweg besteht. Gemäß der Richtlinie 67/548/EWGwurde der Expositionsweg für Einstufungen als R48 ange-geben, wenn Daten vorlagen, die eine Einstufung für die-sen Expositionsweg rechtfertigten. Die Einstufung gemäßder Richtlinie 67/548/EWG, bei der der Expositionswegangegeben ist, wurde in die entsprechende Klasse undKategorie gemäß dieser Verordnung umgewandelt, jedochmit einem allgemeinen Gefahrenhinweis ohne Angabe desExpositionswegs, da die erforderlichen Informationen nichtverfügbar sind.

Diese Gefahrenhinweise sind in der Tabelle durch „**“ ge-kennzeichnet.

Gefahrenhinweise für die ReproduktionstoxizitätDie Gefahrenhinweise H360 und H361 weisen darauf hin,dass allgemein Anlass zur Besorgnis aufgrund von Wir-kungen sowohl auf die Fruchtbarkeit als auch auf die Ent-wicklung besteht: „Kann die Fruchtbarkeit beeinträchtigenoder das Kind im Mutterleib schädigen.“/„Kann vermut-lich die Fruchtbarkeit beeinträchtigen oder das Kind imMutterleib schädigen.“ Den Kriterien zufolge kann der all-gemeine Gefahrenhinweis ersetzt werden durch den Ge-fahrenhinweis, der nur die Eigenschaft anzeigt, aufgrundderen Anlass zu Besorgnis besteht, falls entweder die Wir-kungen auf die Fruchtbarkeit oder die Wirkungen auf dieEntwicklung nachweislich nicht relevant sind.

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Damit keine Informationen aus den harmonisierten Ein-stufungen für Wirkungen auf Fruchtbarkeit oder Entwick-lung gemäß der Richtlinie 67/548/EWG verlorengehen,wurden die Einstufungen nur für Wirkungen übertragen,die bereits im Rahmen dieser Richtlinie eingestuft sind.

Diese Gefahrenhinweise sind in der Tabelle durch „***“gekennzeichnet.

Ordnungsgemäße Einstufung nach physikalischen Gefah-ren konnte nicht vorgenommen werdenFür einige Einträge konnte eine ordnungsgemäße Einstu-fung nach physikalischen Gefahren nicht vorgenommenwerden, da keine ausreichenden Daten für die Anwendungder Einstufungskriterien dieser Verordnung zur Verfügungstehen. Der betreffende Eintrag kann einer anderen (auchhöheren) Kategorie oder sogar einer anderen Gefahren-klasse als den angegebenen Kategorien oder Gefahrenklas-sen zugeordnet werden. Die ordnungsgemäße Einstufungist durch Prüfungen zu bestätigen.

Die Einträge mit physikalischen Gefahren, die durch Prü-fungen bestätigt werden müssen, werden in der Tabelle mit„****“ gekennzeichnet.

6 Einstufung 67/548/EWG

Bei der Einstufung nach Richtlinie 67/548/EWG werdenden Stoffen die Gefährlichkeitsmerkmale zugeordnet undder R-Satz bzw. die R-Sätze ausgewählt. Diese Einstufungwirkt sich nicht nur auf die Kennzeichnung, sondern auchauf andere Rechts- und Verwaltungsvorschriften über ge-fährliche Stoffe aus.

Die Zuordnung unterschiedlicher Gefährlichkeitsmerk-male wird in getrennten Einheiten angezeigt. Jede Einheitenthält in der Regel die Angabe des Gefährlichkeitsmerk-mals und den zugehörigen R-Satz bzw. die R-Sätze. In be-stimmten Fällen (z.B. bei Stoffen, die als entzündlich,sensibilisierend oder umweltgefährlich eingestuft wurden)werden jedoch lediglich der R-Satz bzw. die R-Sätze ange-geben, da diese ausreichende Informationen enthalten.

Gefährlichkeitsmerkmale:

Explosionsgefährlich: EBrandfördernd: OHochentzündlich: F+Leicht entzündlich: FEntzündlich: R10Sehr giftig: T+Giftig: TGesundheitsschädlich: XnÄtzend: CReizend: XiSensibilisierend: R42 und/oder R43Krebserzeugend: Carc. Cat. 1, Carc. Cat. 2Fortpflanzungsgefährdend: Repr. Cat. 1, Repr. Cat. 2

Erbgutverändernd: Muta. Cat. 1, Muta. Cat. 2Umweltgefährlich: N und/oder R52, R53, R59

Zusätzliche R-Sätze zur Beschreibung anderer Eigenschaf-ten werden in getrennten Einheiten angezeigt.

7 Kennzeichnung 67/548/EWG

Zeile 1: Gefahrensymbol(e)

Zeile 2: Hinweise auf besondere Gefahren, die als eineReihe von Ziffern mit vorangestelltem R zur Bezeichnungder Art der besonderen Gefahren dargestellt werden

Zwischen den Ziffern steht ein Bindestrich (-) bei der ge-trennten Angabe der besonderen Gefahren (R) oder einSchrägstrich (/) bei der kombinierten Angabe der besonde-ren Gefahren in einem einzigen Satz.

Hinweise auf besondere Gefahren (R-Sätze):

1 In trockenem Zustand explosionsgefährlich.

2 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andereZündquellen explosionsgefährlich.

3 Durch Schlag, Reibung, Feuer oder andereZündquellen besonders explosionsgefährlich.

4 Bildet hochempfindliche explosionsgefährlicheMetallverbindungen.

5 Beim Erwärmen explosionsfähig.

6 Mit und ohne Luft explosionsfähig.

7 Kann Brand verursachen.

8 Feuergefahr bei Berührung mit brennbarenStoffen.

9 Explosionsgefahr bei Mischung mit brennbarenStoffen.

10 Entzündlich.

11 Leichtentzündlich.

12 Hochentzündlich.

13 Hochentzündliches Flüssiggas.

14 Reagiert heftig mit Wasser.

14/15 Reagiert heftig mit Wasser unter Bildung hoch-entzündlicher Gase.

15 Reagiert mit Wasser unter Bildung hochent-zündlicher Gase.

15/29 Reagiert mit Wasser unter Bildung giftiger undhochentzündlicher Gase.

16 Explosionsgefährlich in Mischung mit brandför-dernden Stoffen.

17 Selbstentzündlich an der Luft.

18 Bei Gebrauch Bildung explosionsfähiger/ leicht-entzündlicher Dampf-Luftgemische möglich.

19 Kann explosionsfähige Peroxide bilden.

20 Gesundheitsschädlich beim Einatmen.

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20/21 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und beiBerührung mit der Haut.

20/21/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen, Verschlu-cken und bei Berührung mit der Haut.

20/22 Gesundheitsschädlich beim Einatmen und Ver-schlucken.

21 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit derHaut.

21/22 Gesundheitsschädlich bei Berührung mit derHaut und beim Verschlucken.

22 Gesundheitsschädlich beim Verschlucken.

23 Giftig beim Einatmen.

23/24 Giftig beim Einatmen und bei Berührung mitder Haut.

23/24/25 Giftig beim Einatmen, Verschlucken und bei Be-rührung mit der Haut.

23/25 Giftig beim Einatmen und Verschlucken.

24 Giftig bei Berührung mit der Haut.

24/25 Giftig bei Berührung mit der Haut und beimVerschlucken.

25 Giftig beim Verschlucken.

26 Sehr giftig beim Einatmen.

26/27 Sehr giftig beim Einatmen und bei Berührungmit der Haut.

26/27/28 Sehr giftig beim Einatmen, Verschlucken undbei Berührung mit der Haut.

26/28 Sehr giftig beim Einatmen und Verschlucken.

27 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut.

27/28 Sehr giftig bei Berührung mit der Haut undbeim Verschlucken.

28 Sehr giftig beim Verschlucken.

29 Entwickelt bei Berührung mit Wasser giftigeGase.

30 Kann bei Gebrauch leicht entzündlich werden.

31 Entwickelt bei Berührung mit Säure giftigeGase.

32 Entwickelt bei Berührung mit Säure sehr giftigeGase.

33 Gefahr kumulativer Wirkungen.

34 Verursacht Verätzungen.

35 Verursacht schwere Verätzungen.

36 Reizt die Augen.

36/37 Reizt die Augen und die Atmungsorgane.

36/37/38 Reizt die Augen, die Atmungsorgane und dieHaut.

36/38 Reizt die Augen und die Haut.

37 Reizt die Atmungsorgane.

37/38 Reizt die Atmungsorgane und die Haut.

38 Reizt die Haut.

39 Ernste Gefahr irreversiblen Schadens.

39/23 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadensdurch Einatmen.

39/23/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadensdurch Einatmen und bei Berührung mit derHaut.

39/23/ Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens24/25 durch Einatmen, Berührung mit der Hautund durch Verschlucken.

39/23/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadensdurch Einatmen und durch Verschlucken.

39/24 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens beiBerührung mit der Haut.

39/24/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadens beiBerührung mit der Haut und durch Verschlu-cken.

39/25 Giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadensdurch Verschlucken.

39/26 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadensdurch Einatmen.

39/26/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadensdurch Einatmen und bei Berührung mit derHaut.

39/26/ Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Scha-27/28 dens durch Einatmen, Berührung mit der Haut

und durch Verschlucken.

39/26/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadensdurch Einatmen und durch Verschlucken.

39/27 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadensbei Berührung mit der Haut.

39/27/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadensbei Berührung mit der Haut und durch Ver-schlucken.

39/28 Sehr giftig: ernste Gefahr irreversiblen Schadensdurch Verschlucken.

40 Verdacht auf krebserzeugende Wirkung.

41 Gefahr ernster Augenschäden.

42 Sensibilisierung durch Einatmen möglich.

42/43 Sensibilisierung durch Einatmen und Hautkon-takt möglich.

43 Sensibilisierung durch Hautkontakt möglich.

44 Explosionsgefahr bei Erhitzen unter Einschluss.

45 Kann Krebs erzeugen.

46 Kann vererbbare Schäden verursachen.

48 Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei längererExposition.

48/20 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längerer Exposition durch Ein-atmen.

48/20/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längerer Exposition durch Ein-atmen und durch Berührung mit der Haut.

48/20/ Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesund-21/22 heitsschäden bei längerer Exposition durch

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Einatmen, Berührung mit der Haut und durchVerschlucken.

48/20/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längerer Exposition durch Ein-atmen und durch Verschlucken.

48/21 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längerer Exposition durch Be-rührung mit der Haut.

48/21/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längerer Exposition durch Be-rührung mit der Haut und durch Verschlucken.

48/22 Gesundheitsschädlich: Gefahr ernster Gesund-heitsschäden bei längerer Exposition durch Ver-schlucken.

48/23 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden beilängerer Exposition durch Einatmen.

48/23/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden beilängerer Exposition durch Einatmen und durchBerührung mit der Haut.

48/23/ Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden bei24/25 längerer Exposition durch Einatmen, Berührung

mit der Haut und durch Verschlucken.

48/23/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden beilängerer Exposition durch Einatmen und durchVerschlucken.

48/24 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden beilängerer Exposition durch Berührung mit derHaut.

48/24/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden beilängerer Exposition durch Berührung mit derHaut und durch Verschlucken.

48/25 Giftig: Gefahr ernster Gesundheitsschäden beilängerer Exposition durch Verschlucken.

49 Kann Krebs erzeugen beim Einatmen.

50 Sehr giftig für Wasserorganismen.

50/53 Sehr giftig für Wasserorganismen, kann inGewässern längerfristig schädliche Wirkungenhaben.

51 Giftig für Wasserorganismen.

51/53 Giftig für Wasserorganismen, kann in Gewäs-sern längerfristig schädliche Wirkungen haben.

52 Schädlich für Wasserorganismen.

52/53 Schädlich für Wasserorganismen, kann in Ge-wässern längerfristig schädliche Wirkungenhaben.

53 Kann in Gewässern längerfristig schädliche Wir-kungen haben.

54 Giftig für Pflanzen.

55 Giftig für Tiere.

56 Giftig für Bodenorganismen.

57 Giftig für Bienen.

58 Kann längerfristig schädliche Wirkungen auf dieUmwelt haben.

59 Gefährlich für die Ozonschicht.

60 Kann die Fortpflanzungsfähigkeit beeinträch-tigen.

61 Kann das Kind im Mutterleib schädigen.

62 Kann möglicherweise die Fortpflanzungsfähig-keit beeinträchtigen.

63 Kann das Kind im Mutterleib möglicherweiseschädigen.

64 Kann Säuglinge über die Muttermilch schädigen.

65 Gesundheitsschädlich: kann beim VerschluckenLungenschäden verursachen.

66 Wiederholter Kontakt kann zu spröder oderrissiger Haut führen.

67 Dämpfe können Schläfrigkeit und Benommen-heit verursachen.

68 Irreversibler Schaden möglich.

68/20 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblenSchadens durch Einatmen.

68/20/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblenSchadens durch Einatmen und bei Berührungmit der Haut.

68/20/ Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irrever-21/22 siblen Schadens durch Einatmen, Berührung

mit der Haut und durch Verschlucken.

68/20/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblenSchadens durch Einatmen und durch Verschlu-cken.

68/21 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblenSchadens bei Berührung mit der Haut.

68/21/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblenSchadens bei Berührung mit der Haut unddurch Verschlucken.

68/22 Gesundheitsschädlich: Möglichkeit irreversiblenSchadens durch Verschlucken.

Zeile 3: Sicherheitsratschläge, die als eine Reihe von Zif-fern mit vorangestelltem S zur Bezeichnung der Sicher-heitsratschläge dargestellt werden. Auch hier werden dieZiffern entweder durch einen Bindestrich oder durch einenSchrägstrich getrennt. Diese haben die gleiche Bedeutungwie unter Zeile 2. Die angegebenen Sicherheitsratschlägebeziehen sich ausschließlich auf Stoffe; bei Zubereitungenwerden die Sätze nach den Maßgaben der GefStoffV aus-gewählt.

Bei bestimmten gefährlichen Stoffen und Zubereitungen,die im Handel für jedermann erhältlich sind, ist die An-gabe bestimmter S-Sätze vorgeschrieben.

Die Angabe von S1, S2 und S45 ist bei allen sehr giftigen,giftigen und ätzenden Stoffen und Zubereitungen, die imEinzelhandel für jedermann erhältlich sind, vorgeschrieben.

Die Angabe von S2 und S46 ist bei allen anderen Stoffenund Zubereitungen, die im Einzelhandel für jedermann

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erhältlich sind, vorgeschrieben, mit Ausnahme der nur als„umweltgefährlich“ eingestuften Stoffe und Zubereitungen.

Die Sicherheitsratschläge S1 und S2 sind in Klammernangegeben und können nur dann bei der Kennzeichnungweggelassen werden, wenn die Stoffe und Zubereitungenausschließlich für industrielle Zwecke verkauft werden.

Sicherheitsratschläge (S-Sätze):

1 Unter Verschluss aufbewahren.

1/2 Unter Verschluss und für Kinder unzugänglichaufbewahren.

2 Darf nicht in die Hände von Kindern gelangen.

3 Kühl aufbewahren.

3/7 Behälter dicht geschlossen halten und an einemkühlen Ort aufbewahren.

3/9/14 An einem kühlen, gut gelüfteten Ort, entferntvon … aufbewahren (die Stoffe, mit denen Kon-takt vermieden werden muss, sind vom Herstel-ler anzugeben).

3/9/14/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gutgelüfteten Ort, entfernt von … aufbewahren(die Stoffe, mit denen Kontakt vermieden wer-den muss, sind vom Hersteller anzugeben).

3/9/49 Nur im Originalbehälter an einem kühlen, gutgelüfteten Ort aufbewahren.

3/14 An einem kühlen Ort entfernt von … aufbewah-ren (die Stoffe, mit denen Kontakt vermiedenwerden muss, sind vom Hersteller anzugeben).

4 Von Wohnplätzen fernhalten.

5 Unter … aufbewahren (geeignete Flüssigkeitvom Hersteller anzugeben).

6 Unter … aufbewahren (inertes Gas vom Her-steller anzugeben).

7 Behälter dicht geschlossen halten.

7/8 Behälter trocken und dicht geschlossen halten.

7/9 Behälter dicht geschlossen an einem gut gelüfte-ten Ort aufbewahren.

7/47 Behälter dicht geschlossen und nicht bei Tempe-raturen über … °C aufbewahren (vom Herstel-ler anzugeben).

8 Behälter trocken halten.

9 Behälter an einem gut gelüfteten Ort aufbe-wahren.

12 Behälter nicht gasdicht verschließen.

13 Von Nahrungsmitteln, Getränken und Futter-mitteln fernhalten.

14 Von … fernhalten (inkompatible Substanzenvom Hersteller anzugeben).

15 Vor Hitze schützen.

16 Von Zündquellen fernhalten – Nicht rauchen.

17 Von brennbaren Stoffen fernhalten.

18 Behälter mit Vorsicht öffnen und handhaben.

20 Bei der Arbeit nicht essen und trinken.

20/21 Bei der Arbeit nicht essen, trinken oder rauchen.

21 Bei der Arbeit nicht rauchen.

22 Staub nicht einatmen.

23 … nicht einatmen (Gas/Rauch/Dampf/Aerosolgeeignete Bezeichnung(en) vom Hersteller anzu-geben).

24 Berührung mit der Haut vermeiden.

24/25 Berührung mit den Augen und der Haut ver-meiden.

25 Berührung mit den Augen vermeiden.

26 Bei Berührung mit den Augen sofort gründlichmit Wasser abspülen und Arzt konsultieren.

27 Beschmutzte, getränkte Kleidung sofort aus-ziehen.

27/28 Bei Berührung mit der Haut beschmutzte, ge-tränkte Kleidung sofort ausziehen und Hautsofort abwaschen mit viel … (vom Herstelleranzugeben).

28 Bei Berührung mit der Haut sofort abwaschenmit viel … (vom Hersteller anzugeben).

29 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen.

29/35 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; Ab-fälle und Behälter müssen in gesicherter Weisebeseitigt werden.

29/56 Nicht in die Kanalisation gelangen lassen; diesesProdukt und seinen Behälter der Problemabfall-entsorgung zuführen.

30 Niemals Wasser hinzugießen.

33 Maßnahmen gegen elektrostatische Aufladun-gen treffen.

35 Abfälle und Behälter müssen in gesicherterWeise beseitigt werden.

36 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung tragen.

36/37 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe undSchutzkleidung tragen.

36/37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung, Schutz-handschuhe und Schutzbrille/Gesichtsschutztragen.

36/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzkleidung undSchutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

37 Geeignete Schutzhandschuhe tragen.

37/39 Bei der Arbeit geeignete Schutzhandschuhe undSchutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

38 Bei unzureichender Belüftung Atemschutzgerätanlegen.

39 Schutzbrille/Gesichtsschutz tragen.

40 Fußboden und verunreinigte Gegenstände mit… reinigen (Material vom Hersteller anzugeben).

41 Explosions- und Brandgase nicht einatmen.

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42 Beim Räuchern/Versprühen geeignetes Atem-schutzgerät anlegen (geeignete Bezeichnung(en)vom Hersteller anzugeben).

43 Zum Löschen … (vom Hersteller anzugeben.)verwenden; (Wenn Wasser die Gefahr erhöht,anfügen: „Kein Wasser verwenden.“)

45 Bei Unfall oder Unwohlsein sofort Arzt hinzu-ziehen (wenn möglich, dieses Etikett vorzeigen).

46 Bei Verschlucken sofort ärztlichen Rat einholenund Verpackung oder Etikett vorzeigen.

47 Nicht bei Temperaturen über … °C aufbewah-ren (vom Hersteller anzugeben).

47/49 Nur im Originalbehälter bei einer Temperaturvon nicht über … °C aufbewahren (vom Her-steller anzugeben).

48 Feucht halten mit …. (geeignetes Mittel vomHersteller anzugeben).

49 Nur im Originalbehälter aufbewahren.

50 Nicht mischen mit … (vom Hersteller anzu-geben).

51 Nur in gut gelüfteten Bereichen verwenden.

52 Nicht großflächig für Wohn- und Aufenthalts-räume zu verwenden.

53 Exposition vermeiden – vor Gebrauch beson-dere Anweisungen einholen.

56 Dieses Produkt und seinen Behälter der Problem-abfallentsorgung zuführen.

57 Zur Vermeidung einer Kontamination in derUmwelt geeigneten Behälter verwenden.

59 Informationen zur Wiederverwendung/Wieder-verwertung beim Hersteller/Lieferanten erfragen.

60 Dieses Produkt und sein Behälter sind als ge-fährlicher Abfall zu entsorgen.

61 Freisetzung in die Umwelt vermeiden. Beson-dere Anweisungen einholen/Sicherheitsdaten-blatt zu Rate ziehen.

62 Bei Verschlucken kein Erbrechen herbeiführen.Sofort ärztlichen Rat einholen und Verpackungoder dieses Etikett vorzeigen.

63 Bei Unfall durch Einatmen: Verunfallten an diefrische Luft bringen und ruhigstellen.

64 Bei Verschlucken Mund mit Wasser ausspülen(nur wenn Verunfallter bei Bewusstsein ist).

8, 9 Konzentrationsgrenzen undEinstufung/Kennzeichnung

Diese Spalten enthalten Konzentrationsgrenzen und dieentsprechenden toxikologischen Einstufungen und die er-forderlichen Kennzeichnungen, die für eine Einstufung derden entsprechenden Stoff enthaltenden gefährlichen Zube-reitungen erforderlich sind.

Sofern nichts anderes angegeben ist, sind die aufgeführtenKonzentrationsgrenzen als Gewichtsprozent, bezogen aufdas Gesamtgewicht der Zubereitung, zu verstehen.

Wenn keine Konzentrationsgrenzen angegeben sind,gelten bei den üblichen Verfahren zur Bewertung desGesundheitsrisikos die Konzentrationsgrenzen der Richt-linie 1999/45/EG.

10 AGW (mg/m³)

In der ersten Spalte ist der in der TRGS 900 aufgeführteArbeitsplatzgrenzwert in mg/m³ angegeben; in der zweitenSpalte ist angegeben, ob es sich um einen Arbeitsplatz-grenzwert (AGW) handelt. Keine Angabe bedeutet, dasszum Zeitpunkt der Erstellung der Tabelle in Deutschlandkein Arbeitsplatzgrenzwert aufgestellt war.

11 Weitere TRGS

In diesem Feld sind die Nummern derjenigen technischenRegeln für Gefahrstoffe (TRGS) eingetragen, in denen sichspezielle Angaben, Hinweise oder Einstufungen zu dembetreffenden Stoff finden. Grundlegende und allgemeineoder arbeitsverfahrensspezifische technische Regeln, diesich auf eine Vielzahl von Stoffen beziehen, ohne dass derbetreffende Einzelstoff hier ausdrücklich behandelt wird,werden in diesem Feld nicht aufgeführt.

Der Hinweis auf eine TRGS, in der Regelungen für be-stimmte Stoffklassen angegeben sind, wird dann genannt,wenn sich der spezifische, in der Tabelle aufgeführte Stoffunzweifelhaft einer solchen Klasse zuordnen lässt. So wirdz.B. die TRGS 903 immer angeführt für Stoffe, die alsAcetylcholinesterasehemmer eingestuft werden können,selbst wenn der spezifische Stoff in der TRGS 903 nichtnamentlich genannt ist.

12 StörfallV Anh. I =Nummer nach Anhang I StörfallV

Soweit ein Stoff in Anhang I Störfallverordnung aufge-führt ist oder einer der dort aufgeführten Positionen zuge-ordnet werden kann, so ist die entsprechende Nummerhier angegeben.

Die Gruppenzuordnung z.B. zu leichtentzündlichen oderentzündlichen Flüssigkeiten war jedoch nicht in allen Fäl-len möglich, da hierzu im Grundsatz bei jedem einzelnenStoff die Überprüfung der physikalisch-chemischen Kenn-daten erforderlich gewesen wäre, was den Arbeitsaufwandfür die Erstellung dieser Tabelle unverhältnismäßig erhöhthätte. Soweit sich aus anderen Vorschriften (z.B. Zuord-nung nach RID/ADR, Angaben im Katalog wassergefähr-dender Stoffe) eine entsprechende Zuordnung herleitet,wurde die entsprechende Angabe hier eingetragen.

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Im Zweifelsfall sollte auf ein ausführliches Datenblatt zudem jeweiligen Stoff, z.B. aus der „Gefahrstoffdatenbank“von WEKA MEDIA, zurückgegriffen werden.

13 TA Luft Kapitel = Kapitel nach TA Luft

In diesem Feld ist angegeben, ob ein Stoff oder eine Stoff-gruppe, der dieser Stoff zugeordnet werden kann, in derTA Luft aufgeführt ist. Dabei bezeichnet die Angabe vordem Komma das jeweilige Kapitel der TA Luft, die römi-sche Ziffer hinter dem Komma die Stoffklasse, welcher dereinzelne Stoff innerhalb dieses Kapitels zugeordnet ist.

Die TA Luft fordert, dass alle Stoffe, die in der TA Luft imEinzelnen nicht aufgeführt sind, entsprechend ihren physi-kalisch-chemischen, toxikologischen und ökologischenEigenschaften bewertet und aufgrund dieser Prüfung derzugehörigen Gruppe zugeordnet werden. Eine derart um-fassende Stoffprüfung war im Rahmen der Erstellung die-ser Tabelle jedoch nicht möglich. Falls zu einzelnen Stoffenin diesem Feld also keine Angabe gemacht wird, so mussauf die Hinweise in speziellen Datenblättern, z.B. aus der„Gefahrstoffdatenbank“ des WEKA-Verlags, zurückge-griffen werden. Auch die Zuordnung zu einzelnen Kapi-teln der TA Luft ist nicht in allen Fällen ohne nähereStoffprüfung möglich, da staubförmige organische Stoffeteilweise nach Kapitel 3.1.3 und teilweise nach Kapitel3.1.7 zu beurteilen sind. Die Entscheidung hierüber istebenfalls nur nach ausführlicher Überprüfung und Bewer-tung der Stoffdaten möglich.

14 WGK-Nr., Klasse = Kennnummer nachKatalog wassergefährdender Stoffeund Wassergefährdungsklasse (WGK)

In diesem Feld ist angegeben, welcher Kennnummer nachdem Katalog der wassergefährdenden Stoffe ein entspre-chender Stoff oder eine Stoffgruppe zugeordnet ist. Auchhier ist zu beachten, dass ein Stoff im Katalog der wasser-gefährdenden Stoffe möglicherweise unter einem anderenStoffnamen aufgeführt ist.

In der zweiten Zeile unter der WGK-Nr. ist die Einstufungdes Stoffs als Wassergefährdungsklasse (WGK) angegeben(„n.w.g.“ bedeutet hier „nicht wassergefährdend“).

Einige Stoffe, die nicht im Katalog der wassergefährden-den Stoffe enthalten sind, wurden von der chemischenIndustrie (VCI) nach einem selbst erarbeiteten Konzepteingestuft und einer bestimmten Wassergefährdungsklassezugeordnet. Diese Zuordnungen sind ggf. an dieser Stelleaufgeführt, wobei der Wassergefährdungsklasse der Buch-stabe „S“ (für „Selbsteinstufung der Industrie“) vorange-stellt ist.

15 UN-Nr.

Die UN-Nummer ist eine vom Sachverständigenausschuss„Beförderung gefährlicher Güter“ der Vereinten Nationenfestgelegte Stoffnummer, die z.B. auf Verpackungen sowiein der unteren Hälfte der orangefarbenen Tafel (Warntafel)an Beförderungseinheiten anzugeben ist.

Soweit einzelne in der Stofftabelle enthaltenen Positionenin der Liste der UN-Nummern nicht namentlich aufge-führt werden, wurde nach Möglichkeit auf Zuordnungenin anderen amtlichen Dokumenten zurückgegriffen.

Manchen Stoffen sind mehrere UN-Nummern zugeordnet,die sich z.B. auf verschiedene Aggregatzustände des Stoffs(z.B. Gas, verdichtet, gelöst, verflüssigt, tiefkalt verflüssigt)beziehen können. Diese Tabelle enthält jedoch aus Platz-gründen nur die UN-Nummer, die sich auf den jeweiligenreinen Stoff in dem Aggregatzustand bezieht, in dem er beiNormaltemperatur und -druck vorliegt. Hier ist im Einzel-fall die Liste der UN-Nummern z.B. nach der Tabelle Ades ADR heranzuziehen, um eventuelle weitere UN-Num-mern und ihre Bedeutung im Einzelnen zu klären.

Es gibt allerdings eine Reihe von Stoffen, die keine gefähr-lichen Güter nach ADR sind und für die daher keine UN-Nummer festgelegt ist. In diesen Fällen bleibt das entspre-chende Feld frei.

16 GGVSE-Klasse/Klassifiz.-Code/Verp.-Gruppe

Dieses Feld enthält die Gefahrklasse, der ein Stoff nachADR zugeordnet ist, sowie den Klassifizierungscode, derfür einen Stoff in der Tabelle A des ADR aufgeführt istbzw. dem er zugeordnet werden kann, und die Verpa-ckungsgruppe, der er zugeordnet ist.

Einige Stoffe, die üblicherweise als Zubereitung in denHandel kommen, können je nach Konzentration ggf. zuverschiedenen Klassifizierungcodes derselben UN-Num-mer gehören. Einige Stoffe, die vor allem wegen ihrerphysikalisch-chemischen Eigenschaften, wie z.B. niedrigerFlammpunkt, der Klasse 3 Klassifizierungscode F1 Ver-packungsgruppe I, F1 Verpackungsgruppe II, F1 Verpa-ckungsgruppe III zuzuordnen sind, wurden auch dannzugeordnet, wenn diese Eigenschaft aus anderen Vorschrif-ten bekannt waren, der Stoff selbst aber unter Klasse 3Klassifizierungscode F1 nicht aufgeführt ist. Viskositäts-regelungen, die zu einer niedrigeren Verpackungsgruppeführen können, sind nicht berücksichtigt.

Soweit aus den Informationen in den übrigen bearbeitetenRechtsvorschriften keine Zuordnung hergeleitet werdenkonnte, bleibt das entsprechende Feld frei.

Die Zuordnung zu Gefahrklassen nach Gefahrguttrans-portrecht gibt bereits einen Hinweis auf grundlegende

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gefährliche Eigenschaften eines Stoffs. Daher sind imFolgenden die Transportklassen und ihre Bedeutung auf-geführt:

Klasse Klassenbezeichnung

GGVS/ADR 2007

1 Nur-Klasse Explosive Stoffe und Gegenständemit Explosivstoff

2 Freie Klasse Gase

3 Freie Klasse Entzündbare flüssige Stoffe

4.1 Freie Klasse Entzündbare feste Stoffe

4.2 Freie Klasse Selbstentzündliche Stoffe

4.3 Freie Klasse Stoffe, die in Berührung mit Wasserentzündbare Gase entwickeln

5.1 Freie Klasse Entzündend (oxidierend) wirkendeStoffe

5.2 Freie Klasse Organische Peroxide

6.1 Freie Klasse Giftige Stoffe

6.2 Nur-Klasse Ansteckungsgefährliche Stoffe

7 Freie Klasse Radioaktive Stoffe

8 Freie Klasse Ätzende Stoffe

9 Freie Klasse Sonstige gefährliche Stoffe undGegenstände

Zur Unterscheidung zwischen Nur-Klasse und FreierKlasse:

Nur-Klasse: Nur die aufgeführten Stoffe sind unter denfestgelegten Bedingungen zur Beförderung zugelassen. Alleanderen nicht namentlich genannten Stoffe dieser Klassensind von der Beförderung ausgeschlossen.

Freie Klasse: Die dort aufgeführten Stoffe sind unter denfestgelegten Bedingungen zur Beförderung zugelassen, so-weit die Beförderung dieser Güter in der Aufzählung nichtals verboten bezeichnet ist. Alle anderen Stoffe, die in derFreien Klasse eingestuft werden könnten, aber nicht in denVorschriften aufgeführt werden und auch nicht assimiliertwerden können, dürfen ohne besondere Bedingungen be-fördert werden.

17 Gef.Ziff. = Nummer zur Kennzeichnungder Gefahr (Gefahrziffer)

Die Nummer zur Kennzeichnung der Gefahr ist auf derTafel in der oberen Hälfte (über der UN-Nummer) anzu-bringen. Sie besteht aus zwei oder drei Ziffern, die auf be-stimmte Gefahren hinweisen. Die Verdoppelung einerZiffer weist auf die Zunahme der entsprechenden Gefahrhin. Wenn die Gefahr eines Stoffs ausreichend von einereinzigen Ziffer angegeben werden kann, wird dieser Ziffereine Null angefügt. Einige Ziffernkombinationen (22, 323,333, 423, 44 und 539) haben jedoch eine besondere Be-deutung (siehe nachfolgende Tabelle). Wenn der Nummerzur Kennzeichnung der Gefahr der Buchstabe „X“ voran-

gestellt ist, reagiert der Stoff in gefährlicher Weise mitWasser.

In den Fällen, in denen in Tabelle A ADR/RID keine Num-mer zur Kennzeichnung der Gefahr angegeben ist, bleibtdas entsprechende Feld frei.

Die Nummern zur Kennzeichnung der Gefahr haben fol-gende Bedeutung:

20 erstickendes Gas oder Gas, das keine Zusatz-gefahr aufweist

22 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, erstickend

223 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, entzündbar

225 tiefgekühlt verflüssigtes Gas, oxidierend (brand-fördernd)

23 entzündbares Gas

239 entzündbares Gas, das spontan zu einer heftigenReaktion führen kann

25 oxidierendes (brandförderndes) Gas

26 giftiges Gas

263 giftiges Gas, entzündbar

265 giftiges Gas, oxidierend (brandfördernd)

268 giftiges Gas, ätzend

30 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von23 °C bis einschließlich 61 °C) oderentzündbarer flüssiger Stoff oder fester Stoff ingeschmolzenem Zustand mit Flammpunkt über61 °C, auf oder über seinen Flammpunkt er-wärmt, oder selbsterhitzungsfähiger flüssigerStoff

323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser rea-giert und entzündbare Gase bildet

X323 entzündbarer flüssiger Stoff, der mit Wasser ge-fährlich reagiert und entzündbare Gase bildet

33 leicht entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunktunter 23 °C)

333 pyrophorer flüssiger Stoff

X333 pyrophorer flüssiger Stoff, der mit Wasser ge-fährlich reagiert

336 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, giftig

338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend

X338 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, dermit Wasser gefährlich reagiert

339 leicht entzündbarer flüssiger Stoff, der spontanzu einer heftigen Reaktion führen kann

36 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von23 °C bis einschließlich 61 °C), schwach giftig,oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, gif-tig

362 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Was-ser reagiert und entzündbare Gase bildet

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X362 entzündbarer flüssiger Stoff, giftig, der mit Was-ser gefährlich reagiert und entzündbare Gasebildet

38 entzündbarer flüssiger Stoff (Flammpunkt von23 °C bis einschließlich 61 °C), schwach ätzend,oder selbsterhitzungsfähiger flüssiger Stoff, ät-zend

382 entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mitWasser reagiert und entzündbare Gase bildet

X382 entzündbarer flüssiger Stoff, ätzend, der mitWasser gefährlich reagiert und entzündbareGase bildet

39 entzündbarer flüssiger Stoff, der spontan zueiner heftigen Reaktion führen kann

40 entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger oderselbstzersetzlicher fester Stoff

423 fester Stoff, der mit Wasser reagiert und ent-zündbare Gase bildet

X423 entzündbarer fester Stoff, der mit Wasser ge-fährlich reagiert und entzündbare Gase bildet

43 selbstentzündlicher (pyrophorer) fester Stoff

44 entzündbarer fester Stoff, der sich bei erhöhterTemperatur in geschmolzenem Zustand befindet

446 entzündbarer fester Stoff, giftig, der sich bei er-höhter Temperatur in geschmolzenem Zustandbefindet

46 entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger festerStoff, giftig

462 fester Stoff, giftig, der mit Wasser reagiert undentzündbare Gase bildet

X462 fester Stoff, giftig, der mit Wasser gefährlichreagiert und giftige Gase bildet

48 entzündbarer oder selbsterhitzungsfähiger festerStoff, ätzend

482 fester Stoff, ätzend, der mit Wasser reagiert undentzündbare Gase bildet

X482 fester Stoff, ätzend, der mit Wasser gefährlichreagiert und ätzende Gase bildet

50 oxidierender (brandfördernder) Stoff

539 entzündbares organisches Peroxid

55 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff

556 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff,giftig

558 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff,ätzend

559 stark oxidierender (brandfördernder) Stoff, derspontan zu einer heftigen Reaktion führen kann

56 oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig

568 oxidierender (brandfördernder) Stoff, giftig,ätzend

58 oxidierender (brandfördernder) Stoff, ätzend

59 oxidierender (brandfördernder) Stoff, der spon-tan zu einer heftigen Reaktion führen kann

60 giftiger oder schwach giftiger Stoff

606 ansteckungsgefährlicher Stoff

623 giftiger flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiertund entzündbare Gase bildet

63 giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von23 °C bis 61 °C)

638 giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von23 °C bis 61 °C), ätzend

639 giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunkt von23 °C bis 61 °C), der spontan zu einer heftigenReaktion führen kann

64 giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbsterhit-zungsfähig

642 giftiger fester Stoff, der mit Wasser reagiert undentzündbare Gase bildet

65 giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd)

66 sehr giftiger Stoff

663 sehr giftiger Stoff, entzündbar (Flammpunktnicht über 61 °C)

664 sehr giftiger fester Stoff, entzündbar oder selbst-erhitzungsfähig

665 sehr giftiger Stoff, oxidierend (brandfördernd)

668 sehr giftiger Stoff, ätzend

669 sehr giftiger Stoff, der spontan zu einer heftigenReaktion führen kann

68 giftiger Stoff, ätzend

69 giftiger oder schwach giftiger Stoff, der spontanzu einer heftigen Reaktion führen kann

70 radioaktiver Stoff

72 radioaktives Gas

723 radioaktives Gas, brennbar

73 radioaktiver flüssiger Stoff, entzündbar(Flammpunkt nicht über 61 °C)

74 radioaktiver fester Stoff, entzündbar

75 radioaktiver Stoff, oxidierend (brandfördernd)

76 radioaktiver Stoff, giftig

78 radioaktiver Stoff, ätzend

80 ätzender oder schwach ätzender Stoff

X80 ätzender oder schwach ätzender Stoff, der mitWasser gefährlich reagiert

823 ätzender flüssiger Stoff, der mit Wasser reagiertund entzündbare Gase bildet

83 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzünd-bar (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C)

Page 17: Hauptstoffliste 2012 - Leseprobe

17

X83 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzünd-bar (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C), der mitWasser gefährlich reagiert

839 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzünd-bar (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C), derspontan zu einer heftigen Reaktion führen kann

X839 ätzender oder schwach ätzender Stoff, entzünd-bar (Flammpunkt von 23 °C bis 61 °C), derspontan zu einer heftigen Reaktion führen kannund mit Wasser gefährlich reagiert

84 ätzender fester Stoff, entzündbar oder selbst-erhitzungsfähig

842 ätzender fester Stoff, der mit Wasser reagiertund entzündbare Gase bildet

85 ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidie-rend (brandfördernd)

856 ätzender oder schwach ätzender Stoff, oxidie-rend (brandfördernd) und giftig

86 ätzender oder schwach ätzender Stoff, giftig

88 stark ätzender Stoff

X88 stark ätzender Stoff, der mit Wasser gefährlichreagiert

883 stark ätzender Stoff, entzündbar (Flammpunktvon 23 °C bis 61 °C)

884 stark ätzender Stoff, entzündbar oder selbst-erhitzungsfähig

885 stark ätzender Stoff, oxidierend (brandfördernd)

886 stark ätzender Stoff, giftig

X886 stark ätzender Stoff, giftig, der mit Wasser ge-fährlich reagiert

89 ätzender oder schwach ätzender Stoff, der spon-tan zu einer heftigen Reaktion führen kann

90 umweltgefährdender Stoff oder verschiedene ge-fährliche Stoffe

99 verschiedene gefährliche Stoff in erwärmtemZustand

Bei Stoffen, denen mehrere Einträge für UN-Nummer,Klasse/Klassifizierungs-Code/Verpackungsgruppe undNummer zur Kennzeichnung der Gefahr zugeordnet sind,ist die Angabe dieser drei Einstufungen nicht beliebig, son-dern alle drei Angaben hängen voneinander ab und müs-sen zueinander passen. Dies wird in der Tabelle dadurchrealisiert, dass zusammengehörige Daten sich jeweils ineiner eigenen Zeile befinden.

Page 18: Hauptstoffliste 2012 - Leseprobe

18

Bezeichnung Index-Nr.EG-Nr.CAS-Nr.

Einstufung GHS SymboleGHS

Kenn-zeichnungGHS

Einstufung67/548/EWG

Kennzeichnung67/548/EWG

A

Abietinsäure208-178-3514-10-3

R:S:

Absorptionsöle, bicycloaromatische undheterocyclische Kohlenwasserstoff-Fraktion;Waschöl-Redestillat

648-041-00-9309-851-5101316-45-4

Carc. 1B GHS08Dgr

H350 Carc.Cat. 2; R45. TR: 45S: 53-45

Acemetacin258-403-453164-05-9

R:S:

Acephat (ISO) 015-079-00-7250-241-230560-19-1

Acute Tox. 4* GHS07Wng

H302 Xn; R22. XnR: 22S: (2)-36

Acetaldehyd 605-003-00-6200-836-875-07-0

Flam. Liq. 1Carc. 2Eye Irrit. 2STOT SE 3

GHS02GHS08GHS07Dgr

H224H351H319H335

F+; R12. Carc.Cat. 3;R40. Xi; R36/37.

F+, XnR: 12-36/37-40S: (2)-16-33-36/37

Acetaldehyd, polymer 605-005-00-7

9002-91-9

Flam. Sol. 2Acute Tox. 4*

GHS02GHS07Dgr

H228H302

XnR: 10-20/22S: (2)-24/25

Acetamid 616-022-00-4200-473-560-35-5

Carc. 2 GHS08Wng

H351 Carc.Cat. 3; R40. XnR: 40S: (2)-36/37

3-Acetamidobenzoesäure209-600-9587-48-4

R:S:

3-(5-Acetamido-4-(4-[4,6-bis(3-diethylamino-propylamino)-1,3,5-triazin-2-ylamino]phenylazo)-2-(2-methoxyethoxy)phenylazo)-6-amino-4-hydroxy-2-naphthalensulfonsäure

611-040-00-9407-670-7115099-58-6

Aquatic Acute 1Aquatic Chronic 1

GHS09Wng

H410 N; R50-53. NR: 50/53S: 60-61

Acetamiprid (ISO) 608-032-00-2

135410-20-7

Acute Tox. 4*Aquatic Chronic 3

GHS07Wng

H302H412

Xn; R22. R52-53. XnR: 22-52/53S: (2)-46-61

Acetoacetanilid202-996-4102-01-2

R:S:

Aceto-acetyl-m-xylidid202-576-097-36-9

R:S:

Aceton 606-001-00-8200-662-267-64-1

Flam. Liq. 2Eye Irrit. 2STOT SE 3

GHS02GHS07Dgr

H225H319H336

F; R11. Xi; R36. R66.R67.

F, XiR: 11-36-66-67S: (2)-9-16-26

Acetonitril 608-001-00-3200-835-275-05-8

Flam. Liq. 2Acute Tox. 4*Acute Tox. 4*Acute Tox. 4*Eye Irrit. 2

GHS02GHS07Dgr

H225H332H312H302H319

F; R11. Xn;R20/21/22. Xi; R36.

F, XnR: 11-20/21/22-36S: (1/2)-16-36/37

Acetophenon 606-042-00-1202-708-798-86-2

Acute Tox. 4*Eye Irrit. 2

GHS07Wng

H302H319

Xn; R22. Xi; R36. XnR: 22-36S: (2)-26

2-[4-[N-(4-Acetoxybutyl)-N-ethylamino]-2-methylphenylazo]-3-acetyl-5-nitrothiophen

611-045-00-6404-830-8122063-39-2

Aquatic Chronic 4 H413 R53.R: 53S: 61

5-Acetoxy-2-(R,S)butyryloxymethyl-1,3-oxathiolan 607-647-00-3433-530-1143446-73-5

Acute Tox. 4*Skin Sens. 1Aquatic Acute 1

GHS07GHS09Wng

H302H317H400

Xn; R22. R43. N; R50. Xn, NR: 22-43-50S: (2)-24-37-57-61

N-(2-Acetoxyethyl)-1,2,3,4-tetrahydro-2,2,4-trimethylchinolin 264-496-2

63817-40-3R:S:

6 -Acetoxy-3 -( -D-glucopyranosyloxy)-8,14-dihydroxybufa-4,20,22-trienolid

614-027-00-6208-077-4507-60-8

Acute Tox. 2* GHS06Dgr

H300 T+; R28. T+R: 28S: (1/2)-36/37-45

3-[(4'-Acetoxy-3'-methoxyphenyl)propyl]trimethoxysilan

014-044-00-3433-050-0250783-08-5

Aquatic Chronic 2 GHS09 H411 N; R51-53. NR: 51/53S: 61

Page 19: Hauptstoffliste 2012 - Leseprobe

19

Konzentrationsgrenzen Einstufung/Kennzeichnung AGW(mg/m³)

Weitere TRGS StörfallVAnh. I

TA LuftKapitel

WGK-Nr.Klasse

UN-Nr.

GGVSE-Kl./Code/Verp.-Gruppe

Gef.Ziff.

510 Nr. 5 1268 3 / F1 II 33

10823

2811 6.1 / T2 II 60

903 - 5.2.1 6772

2783 6.1 / T7 III 60

91 (401)510 Nr. 5 + Nr. 12720721722900

8 5.2.5, I 11

1089 3 / F1 I 33

720721722

- 5.2.5, I-

1332 4.1 / F1 III 40

frühere TRGS 901Nr. 97

- 5.2.5, I 21

- - / - -

5.2.5, I 16931

9a 5.2.5, I 3077 9 / M7 III 90

5.2.5, I

5.2.5, I 11251

2811 6.1 / T2 III 60

5.2.5, I 11211

1200 401510 Nr. 5 + Nr. 12720721722900903

7b 5.2.5, Gesamt 61

1090 3 / F1 II 33

34 401510 Nr. 5 + Nr. 12720721722900

2 5.2.5, II 82

1648 3 / F1 II 33

401 - 5.2.5, II 7351

- - / - -

5.2.5, II

5.2.5, II

5.2.5, II 18912

510 Nr. 5 + Nr. 8 1 5.2.5, II 3172 6.1 / T2 I 66

5.2.5, II

Page 20: Hauptstoffliste 2012 - Leseprobe

20

Bezeichnung Index-Nr.EG-Nr.CAS-Nr.

Einstufung GHS SymboleGHS

Kenn-zeichnungGHS

Einstufung67/548/EWG

Kennzeichnung67/548/EWG

2-Acetoxymethyl-4-benzyloxybut-1-ylacetat 607-282-00-X407-140-5131266-10-9

Aquatic Chronic 3 H412 R52-53.R: 52/53S: 61

2-Acetoxymethylen-4-acetylphenylacetat 607-556-00-9425-160-224085-06-1

Acute Tox. 4*STOT RE 2*Eye Dam. 1Skin Sens. 1Aquatic Acute 1Aquatic Chronic 1

GHS05GHS08GHS07GHS09Dgr

H302H373**H318H317H410

Xn; R22-48/22. Xi;R41. R43. N; R50-53.

Xn, NR: 22-41-43-48/22-50/53S: (2)-22-26-36/37/39-60-61

(S)-(-)-2-Acetoxypropionylchlorid 607-634-00-2420-610-436394-75-9

Acute Tox. 4*Skin Corr. 1BSkin Sens. 1

GHS05GHS07Dgr

H302H314H317

Xn; R22. C; R34. R43. CR: 22-34-43S: (1/2)-23-26-36/37/39-45

Acetylacetonperoxid253-384-937187-22-7

R:S:

2-Acetylamino-6-chlor-4-[(4-(diethylamino)-2-methylphenyl)imino]-5-methyl-1-oxo-2,5-cyclohexadien

616-086-00-3412-250-1102387-48-4

Aquatic Chronic 4 H413 R53.R: 53S: 61

5-Acetyl-3-amino-10,11-dihydro-5H-dibenzo[b,f]azepin-hydrochlorid

612-167-00-2410-490-1138451-65-7

Acute Tox. 4*STOT RE 2*Eye Dam. 1Skin Sens. 1Aquatic Chronic 2

GHS08GHS05GHS07GHS09Dgr

H302H373**H318H317H411

Xn; R22-48/22. Xi;R41. R43. N; R51-53.

Xn, NR: 22-41-43-48/22-51/53S: (2)-22-26-36/37/39-61

4-(Acetylamino)-5,6-dihydro-6-methyl-7,7-dioxo-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-2-sulfonamid

616-103-00-4415-030-3120298-38-6

Skin Sens. 1Aquatic Acute 1Aquatic Chronic 1

GHS07GHS09Wng

H317H410

43. N; R50-53. Xi, NR: 43-50/53S: (2)-24-37-60-61

(S,S)-trans-4-(Acetylamino)-5,6-dihydro-6-methyl-7,7-dioxo-4H-thieno[2,3-b]thiopyran-2-sulfonamid

616-103-00-4415-030-3147200-03-1

Skin Sens. 1Aquatic Acute 1Aquatic Chronic 1

GHS07GHS09Wng

H317H410

43. N; R50-53. Xi, NR: 43-50/53S: (2)-24-37-60-61

Acetylbenzoylperoxid211-412-7644-31-5

R:S:

Acetylbromid208-061-7506-96-7

R14. C; R34. CR: 14-34S: (2)-9-26-36/37/38-45

Acetylchlorid 607-011-00-5200-865-675-36-5

Flam. Liq. 2Skin Corr. 1B

GHS02GHS05Dgr

H225H314EUH014

F; R11. R14. C; R34. F, CR: 11-14-34S: (1/2)-9-16-26-45

N-Acetyl-N-[5-cyan-3-(2-dibutylamino-4-phenylthiazol-5-ylmethylen)-4-methyl-2,6-dioxo-1,2,3,6-tetrahydro-pyridin-1-yl]benzamid

608-030-00-1412-340-0147741-93-3

Aquatic Acute 1Aquatic Chronic 1

GHS09Wng

H410 N; R50-53. NR: 50/53S: 60-61

-Acetyldigitoxin214-178-41111-39-3

R:S:

Acetyldigoxin-12244-139-720991-71-3

R:S:

-Acetyldigoxin226-855-15511-98-8

R:S:

!-Acetyldigoxin226-337-55355-48-6

R:S:

1-Acetyl-4-(3-dodecyl-2,5-dioxo-1-pyrrolidinyl)-2,2,6,6-tetramethylpiperidin

613-229-00-1411-930-5106917-31-1

Skin Irrit. 2Skin Sens. 1Aquatic Acute 1Aquatic Chronic 1

GHS07GHS09Wng

H315H317H410

Xi; R38. R43. N; R50-53.

Xi, NR: 38-43-50/53S: (2)-24-37-60-61

Acetylen 601-015-00-0200-816-974-86-2

Flam. Gas 1Press. Gas

GHS02GHS04Dgr

H220EUH006

R5. R6. F+; R12. F+R: 5-6-12S: (2)-9-16-33

Acetylgitoxin-16230-646-07242-07-1

R:S:

3-(3-Acetyl-4-hydroxyphenyl)-1,1-diethylharnstoff 616-065-00-9411-970-379881-89-3

Acute Tox. 4*STOT RE 2*

GHS08GHS07Wng

H302H373**

Xn; R22-48/22. XnR: 22-48/22S: (2)-22-36

N-(3-Acetyl-4-hydroxyphenyl)-4-(4-phenylbutoxy)benzamid

616-115-00-X416-150-9136450-06-1

Aquatic Chronic 4 H413 R53.R: 53S: 61