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RDS JOURNAL Zeitschrift des Ring Deutscher Siedler 4./4 AUSGABE 2019 RDS e.V. RING DEUTSCHER SIEDLER 4/19 AKTUELL Urteile zur Winterzeit RDS INTERN Vorschau auf die Bundesversammlung 2020 in Bonn

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RDS JOURNALZ e i t s c h r i f t d e s R i n g D e u t s c h e r S i e d l e r

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EUTSCHER SIEDLER

4/19

AKTUELL Urteile zur Winterzeit

RDS INTERNVorschau auf dieBundesversammlung 2020 in Bonn

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Liebe Siedlerfreunde

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E D I T O R I A L

Gerd Maubach,RDS-Bundesvorsitzender

IMPRESSUM

Verlag und Herausgeber: Ring Deutscher Siedler (RDS) e.V.

Redaktion: Gerd Maubach (V.i.S.d.P.), Waltraud Schwermer,Dr. Walter Wehrhan

Verlags-, Anzeigen- und Redaktionsadresse: RDS e.V., Annostr. 2, 41462 NeussTel.: 02131 / 2040769E-Mail: [email protected]: www.rdsev.de

Art Direction und Layout: Andrea WehrhanProduktion und Druck: HPZ KrefeldCopyright: Copyright und Copyrightnachweis für alle Beiträgebei Ring Deutscher Siedler e.V. Für unverlangte Einsendungenkeine Gewähr. Nachdrucke mit Quellenangabe erlaubt,Belegexemplar erbeten.

Das RDS Journal ist die offizielle Mitgliederzeitschrift des RingDeutscher Siedler e.V. (RDS) und erscheint viermal im Jahr.

JOURNALZeitschrift des Ring Deutscher Siedler

RDS

Rückblickend war es für den RingDeutscher Siedler ein harmonisches Jahr.Es wurden mehrere runde Jubiläen in deneinzelnen Siedlergemeinschaften gefeiert.Zudem freuen wir uns, mehreren Mitglie-dern mit Rat und Tat geholfen zu haben.In unklaren Angelegenheiten ist es gut, imZuge unserer Rechtsberatung, die imBeitrag enthalten ist, Antworten zu erhal-ten. Wer sein Eigenheim umbauen oderdurch Anbau vergrößern möchte, kann vonder Nikolaus-Ehlen-Stiftung, einer ge-

meinnützigen Stiftung im RDS e.V., finan-zielle Unterstützung erhalten. Sie sehen:Unsere Leistungen sind vielfältig, es lohntsich, Mitglied im RDS e.V. zu sein.Im neuen Jahr wird die RDS-Bundesver-sammlung am 25. April in Bonn stattfin-den. Ich würde mich über eine großeTeilnahme freuen, Ihre Anregungen undMeinungen sind sehr wichtig. Informations- und Anmeldeunterlagenfinden Sie in dieser Ausgabe des RDSJournal auf Seite 3. Ich bedanke mich bei

allen Mitgliedern, die ehrenamtlicheAufgaben übernehmen. Wer in einer fried-lichen Gemeinschaft lebt, befindet sichgerade in der heutigen schnelllebigen Zeitin einer bevorzugten Situation.Wir verabschieden nun bald das alte Jahr2019 und hoffen, dass wir das neue Jahr2020 mit Kraft und Freude beginnen kön-nen. Ich wünsche Ihnen im neuen JahrGesundheit und persönliches Wohler-gehen, schöne Erfolgserlebnisse und vieleanregende Begegnungen! ■

AKTUELL4 Energiewende nicht auf dem Rücken der Eigenheim er

5 Online-Hilfe bei Ärger mit Internetanbietern

7 Sonnenenergie nutzen

9 Trockenbau im Haus: aus einem Zimmer zwei gestalten

10 Massive Schäden durch Starkregen

RDS INTERN3 Vorschau Bundesversammlung 2020 in Bonn

6 Aktivitäten in den Siedlerverbänden

RECHT8 Gerichtsfälle rund um Glätte, Schnee und Matsch

MAGAZIN11 Aktuelle Meldungen rund ums Siedlerleben

Titelfoto: google 104 / pixabay.com

Bundesversammlung 2020 des RDS e.V.

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RDSRDS JOURNAL 2/2019RDS JOURNAL 4/2017

zur Bundesversammlung 2020 (ehem. Bundesgeneralversammlung) des Ring Deutscher Siedler e. V. am25. April 2020 in Bonn, Saalestr. 30 / Restaurant Sabor im HTC Schwarz-Weiß Bonn e.V., lädt derBundesvorstand alle Mitglieder unseres Verbandes herzlich ein. Gäste sind natürlich ebenfalls herzlich will-kommen. Wir bitten um rege Teilnahme.

Das Motto der Bundesversammlung 2020 lautet:

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EINLADUNG

Es wird gebeten, sich mit dem unten abgedruckten Meldezettel bei der Bundesgeschäftsstelle bis zum 31. März 2020 verbindlich anzumelden.

Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freunde,

Mit freundlichen Grüßen

Gerd Maubach, Bundesvorsitzender

Anträge zur Bundesversammlung können bis zum22. März 2020 gestellt werden.Die Änderung der vorläufigen Tagesordnung bleibtausdrücklich vorbehalten.

Der Tagungsbeitrag beträgt 25,00 € (einschließlichTagungsgetränke und Verpflegung).

09:30 Uhr Begrüßungskaffee und Anmeldeformalität10:00 Uhr Eröffnung der Bundesversammlung (Begrüßung der

Gäste, Grußworte)10:30 Uhr Ehrungen11:00 Uhr Grundsatzvortrag mit anschl. Aussprache12:00 Uhr Mittagessen13:00 Uhr Partnerprogramm für teilnehmende, nicht stimmberech-

tigte Gäste (Ehepartner etc.)14:00 Uhr Bundesversammlung RDS e.V., Regularien mit

Geschäftsbericht und Neuwahl des Vorstandes16:00 Uhr Nachmittagskaffee16:30 Uhr Veranstaltungsende

Vorläufige Tagesordnung

000347.Bundesversammlung 2020 des RDS e.V.(ehem. Bundesgeneralversammlung)

Anmeldung zur Bundesversammlung 2020 des Ring Deutscher Siedler (RDS) e. V. am 25. April 2020 im Restaurant Sabor, Saalestr. 30, 53127 Bonn Venusberg Für jeden Teilnehmer bitte eine eigene Anmeldung bis zum 31. März 2020 an die Bundesgeschäftsstelle senden:Ring Deutscher Siedler e.V., Annostraße 2, 41462 Neuss, Fax: 02131-2032418, e-mail: [email protected]

Name/Vorn.: entsendende Siedlergemeinschaft

Straße, Haus-Nr.: PLZ, Ort:

Ich komme als:

■ Mitglied der Siedlergemeinschaft (Delegierter) ………………………………………………………… ■ Einzelmitglied (stimmberechtigt) ………………………………………………………………………….■ Gast (nicht stimmberechtigt) ……………………………………………………………………………….■ Ich komme mit meinem Partner, meiner Partnerin, Name: ……………………………………………■ Teilnahme am Partnerprogramm ja nein

Name: Vorname:

Die Tagungspauschale beträgt 25,00 € je Teilnehmer (einschließlich Tagungsgetränke und Verpflegung) und wird am Veranstaltungsort erhoben.

Ort: Datum: Unterschrift:

„Eigentum schaffen - Sicherheit für viele Generationen“

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RDS JOURNAL 4/2013

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RDS JOURNAL 4/2019

■ Quelle: Eigenheimerverband e.V.Foto: Sumanley / pixabay.com

Wolfgang Kuhn sagte: „Die Energiewendekann nur gelingen, wenn wir dieBevölkerung mitnehmen. UnpraktikableGesetze, über die Köpfe der Betroffenenhinweg, ersticken das Engagement derHaus- und Wohnungsbesitzer. BeimKlimaschutz sind die Eigenheimbesitzer inden vergangenen Jahrzehnten mitFeuereifer vorangegangen. Die zahlreichenInitiativen des Eigenheimerverbandes indieser Richtung stoßen bei unserenMitgliedern auf große Resonanz. Egal obes darum geht, Abgase beim Heizen einzu-sparen oder Solaranlagen auf demHausdach zu installieren, unsere

Eigenheimbesitzer engagieren sich, weilsie ihren Kindern und Enkeln nicht nur einzu Hause, sondern auch eine intakteUmwelt erhalten möchten. Bereits jetzt istdie Bereitschaft sehr groß, auf erneuerba-re Energien umzusteigen und beiNeubauten von Ein- oder Zweifamilien-häusern haben Pelletheizungen oderWärmepumpen die Ölheizungen beinahevöllig verdrängt.“

Zu enger Zeitplan beim Verbotvon ÖlheizungenDen engen Zeitplan beim Verbot vonÖlheizungen hält Kuhn in der Praxis fürnicht umsetzbar. Kuhn fragt: „Wie soll esdenn in der Praxis funktionieren, ab 2026keine Ölheizung zu installieren, wenn 30Prozent der Ein- und Zweifamilienhäuser

überhaupt keinen Gasanschluss von denkommunalen Versorgern zur Verfügunggestellt bekommen? Gerade in struktur-schwachen Gegenden gibt es weder einenGasanschluss, noch Fernwärme alsAlternative.“ Der Eigenheimerverbandbefürchtet, dass die ohnehin schon proble-matische Abwanderung aus struktur-schwachen Gebieten durch derartige, nichtzu Ende gedachte Entscheidungen, weiterbefeuert wird.Statt den Schwarzen Peter den Haus- undWohnungseigentümern zuzuschieben,müsse die öffentliche Hand ihrerVerpflichtung zur öffentlichen Daseins-vorsorge nachkommen, fordert Kuhn: „DerAusbau der Infrastruktur für Gas durch diekommunalen Versorgungsbetriebe mussdringend vorangetrieben werden.“ ■

Aber nicht auf demRücken derEigenheimbesitzer

Wolfgang Kuhn, Präsident des Eigenheimerverbandes Deutschland e.V. bittet die Politik, beimKlimapaket die Haus- und Wohnungseigentümer nicht zu überfordern.

Energiewende JA

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32 Prozent der Deutschen geben an, inner-halb der letzten drei Jahre Probleme miteinem Telekommunikationsunternehmengehabt zu haben, so das Ergebnis einerrepräsentativen Umfrage. Rund 40 Prozentdavon erhielten die gebuchte Leistungnicht wie vereinbart, rund 30 Prozent hat-ten Probleme bei der Kündigung ihresVertrages. Hinzu kommen weitereSchwierigkeiten wie ungewollte Abo-Kosten oder eine nicht nachvollziehbare,beziehungsweise zu hohe Telefon-

Rechnung. Für alle diese Themen könnenVerbraucher mit dem neuen Serviceanhand von Fragen zu ihrem Fall kostenlosden passenden Brief an das Unternehmenerstellen, um ihre Rechte einzufordern.„Die Teilhabe an der Digitalen Welt ist fürVerbraucher essenziell. Gut funktionieren-de Internet- und Telefonverträge sinddafür im Alltag unverzichtbar. Mit unse-rem Online-Service versetzen wirVerbraucher in die Lage, bei Problemenschnell zu handeln und ihre Rechte gegen-über Telekommunikationsunternehmengeltend zu machen“, sagt Oliver Buttler,Abteilungsleiter Telekommunikation, In-ternet, Verbraucherrecht bei der Verbrau-cherzentrale Baden-Württemberg.

Musterbriefe für ProblemfälleNeben dem Angebot der individualisiertenBriefe bieten die Verbraucherzentralenschon länger standardisierte Musterbriefefür besonders häufige Problemfälle an.Dabei handelt es sich um das beliebtesteAngebot auf den Webseiten derVerbraucherzentralen.Die genannten Zahlen wurden im Rahmeneiner online durchgeführten bevölkerungs-repräsentativen Mehrthemenumfragedurch das Umfrageinstitut GfK erhoben(GfK eBUS). Befragt wurden in derBundesrepublik Deutschland im Zeitraumvom 10. bis 14. Juli 2019 insgesamt 1.001deutschsprachige Personen im Alter von18 bis 74 Jahren. ■

Neuer Online-Service hilft bei Ärgermit Telefon- oder InternetanbieterRund jeder Dritte gibt an, innerhalb der letzten drei Jahre Ärger mit einem Internet-, Festnetz- oderMobilfunkvertrag gehabt zu haben. Die Verbraucherzentralen bieten nun einen kostenlosen Online-Service an, mit dem Betroffene ihre Rechte von Unternehmen einfordern können. DasBundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) fördert das Projekt.

■ Quelle: Verbraucherzentrale Baden-WürttembergFoto: pixabay.com

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RedaktionsschlussRedaktionsschluss für die Ausgabe 1/2020des RDS Journal ist der 8. Februar 2020.

RDS-BundesvorstandBundesvorsitzender:Gerd MaubachStellv. Bundesvorsitzender:Klaus Hinterding Kassierer:Wolfgang KüppersSchriftführer:Winfried SteinBeisitzer:Dieter Janssen Gerhard Merkinger

RDS-Geschäftsstelle Annostraße 241462 NeussTelefon: 02131 / 2 04 07 69Telefax: 02131 / 2 03 24 18E-Mail: [email protected]: www.rdsev.de

Frau Schwermer ist die Mitarbeiterin in derGeschäftsstelle und täglich zu den übli-chen Geschäftszeiten persönlich zu errei-chen. Anderenfalls hinterlassen Sie bitteauf dem Anrufbeantworter Ihren Namenund Ihre Telefonnummer. Sie werdenumgehend zurückgerufen.

Siedlerkaffeetrinken in BonnZu einem Siedlerkaffeetrinken lud dieSiedlergemeinschaft der Stadt Bonn MitteNovember ins Restaurant Sabor, der

Gastronomie des Hockey- und TennisclubsSchwarz-Weiß Bonn, auf dem BonnerVenusberg ein. Die Hockey- undTennisanlagen des Clubs Schwarz-WeißBonn liegen in Nähe der Siedlung „AmBirkenbruch“, deren Häuser ab dem Jahr1954 bezogen werden konnten. Über 40Siedler und ihre Angehörigen folgten demRuf des Vorstandes der SG der Stadt Bonnunter Führung des Vorsitzenden JörgBauerfeind und erlebten einen harmoni-schen Nachmittag mit vielen Gesprächenund einem reichhaltigen Kuchenbuffet.Unter den Gästen waren auch Waltraud

Schwermer von der Geschäftsstelle desRDS e.V. sowie der RDS-BundesvorsitzendeGerd Maubach, der die Gelegenheit desBesuchs wahrnahm, mit Restaurant-ChefManuel Mendes des Azevedo Organisationund Catering der Bundesversammlung2020 des RDS, die am 24. Mai nächstesJahr im Restaurant Sabor stattfinden wird,unter Dach und Fach zu bringen. DieAnmeldung zur Bundesversammlung 2020finden Sie auf Seite 3 in dieser Ausgabedes RDS Journal.

■ Text & Fotos: Walter Wehrhan

RDS www.rdsev.deDie neue Website des RDS e.V.

Schaut mal rein

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RDS JOURNAL 4/2019

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In Zeiten des Klimawandels gibt es für dieErzeugung von Strom und Wärme aus öko-logischer Sicht eigentlich nur eine Option:die Nutzung regenerativer Energien, allenvoran die Kraft der Sonne. Die Anschaffung einer Photovoltaik- oderSolarthermieanlage ist inzwischen langfri-stig gesehen nicht teurer als ein System,das auf fossile Energieträger setzt. Nachwie vor herrscht jedoch viel Unsicherheit,vor allem, weil es kein allgemeingültigesPatentrezept gibt, sondern die ideale sola-re Lösung von Dach zu Dach unterschied-lich aussieht. Zwei kostenlose Ratgeberbringen Licht ins Dunkel.

Photovoltaik – die solareStromerzeugungDurch die Nutzung von selbsterzeugtemSolarstrom lässt sich die jährliche

Stromrechnung drastisch reduzieren. Dochnur die sorgfältige Planung unterBerücksichtigung der baulichen und klimati-schen Gegebenheiten stellt sicher, dass dieErträge einer Photovoltaikanlage so hochwie möglich ausfallen. Im E-Book „RatgeberPhotovoltaik" wird – von den technischenVoraussetzungen über Leistung, Wirtschaft-lichkeit und Finanzierung bis hin zurFunktionsweise der einzelnen Komponenten– auf alle Aspekte einer Photovoltaikanlageausführlich eingegangen.

Solarthermie – die solareWarmwassererzeugungIn Abhängigkeit vom individuellen Bedarfund der Leistung der Kollektoren kann eineSolarthermieanlage die gesamte Trink-wassererwärmung in einem komplettenHaushalt decken sowie das bestehendeHeizsystem unterstützen. Das aktuelle E-Book „Ratgeber Solarthermie" erklärt, sehrübersichtlich unterteilt in neun

Themenblöcken, was es bei Planung,Auswahl, Installation, Wartung und Co. zubeachten gilt. Denn um die bestmöglicheAusbeute zu erzielen und Energiekosteneinzusparen, kommt es auf dasGesamtkonzept aus Kollektoren,Wärmespeicher, Solarsteuerung undUmwälzpumpe an.

E-Books mit geprüftemInformationsgehaltBernhard Weyres-Borchert, Präsident derDeutschen Gesellschaft für Sonnenenergie,übernahm das Lektorat der beidenRatgeber. Aus seiner Feder stammenzudem die Vorwörter, in denen der Experteauch noch einmal betont, wie wichtig daspersönliche Engagement eines jedenEinzelnen für das Erreichen derEnergiewende ist. Unter www.solar-anlage-ratgeber.de/service/solar-ebooksstehen die beiden E-Books zum unkompli-zierten und kostenlosen Download bereit.

gewinnbringend nutzen

■ Quelle: Solaranlage-ratgeber.deFoto: skeeze / pixabay.com

Sonnenenergie

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Der Infodienst Recht und Steuern der LBShat für seine Extra-Ausgabe Urteile deut-scher Gerichte zum Thema Winterdienstgesammelt. Unter anderem geht es darum,wie breit die geräumte Schneise auf demBürgersteig sein muss und was geschieht,wenn ein Passant trotz eines nahengeräumten Weges einen nicht bearbeite-ten Pfad wählt.

Bürgersteige müssen im Regelfall nicht aufganzer Breite geräumt und auf diese Weisevollständig von Schnee und Eis befreitwerden. Gerichte sehen es als ausreichendan, wenn eine Schneise geschaffen wird,die es zwei Fußgängern gestattet, vorsich-tig aneinander vorbei zu gehen. Wenn nicht klar ist, ob sich ein Unfall aufder zu streuenden Gehsteigmitte oder inderen unbearbeiteten Umfeld ereignet hat,dann muss der Grundstückseigentümer beieinem Unfall auch nicht haften. DasLandgericht Berlin (Aktenzeichen 10 O

211/14) hatte sich nach Anhörung einesSanitäters und eines anderen Zeugen vomGeschehen keine sichere Meinung bildenkönnen.Ein Fußgänger ist gehalten, einen geräum-ten und gestreuten Weg zu benutzen, fallsdieser zur Verfügung steht. Begibt er sich trotzdem auf einen nichtbehandelten Weg, obwohl ihm das nichteinmal einen zeitlichen Vorsprung bringt,dann muss man bei einem Sturz von einemweit überwiegenden Mitverschulden desVerunglückten sprechen. Das Landgericht Karlsruhe (Aktenzeichen 6O 205/12) entschied nach Betrachtung desEinzelfalles, dass der Passant mit seinemVerhalten den Umständen nicht ausrei-chend Rechnung getragen habe und des-wegen selbst haften müsse.Wenn ein Eigentümer verpflichtet ist, den„nächstgelegenen“ Gehweg winterdienst-lich zu versorgen, dann muss er das imNormalfall auch tun. Allerdings stößt dasauf gewisse Grenzen. So hatte eine Anwohnerin gar keinenunmittelbar an ihr Grundstück angrenzen-den Weg, stattdessen nur einen zumParken genutzten unbefestigten Rand-streifen und die Fahrbahn. Der nächste Bürgersteig folgte erst auf deranderen Straßenseite. Das Verwaltungs-gericht Berlin (Aktenzeichen 1 K 366.11)urteilte, dass die Fahrbahnmitte einenatürliche Grenze bilde, über die hinauskeine Verpflichtung zum Winterdienstbestehe. ■

■ Quelle: LBS Infodienst

Wenn rutschige Bodenbeläge ausSchnee, Eis und Matsch für juristischeStreitfälle sorgen

Das Problem ist: Man weiß nie, wann es so weit ist. Binnen weniger Tage können dieTemperaturen in Richtung Nullpunkt oder darunter sinken. Wenn dann noch Eisregen und Schneedazu kommen, wird es auf Straßen und Wegen plötzlich gefährlich. Von einem Moment auf denanderen werden in der Folge die Grundstücksbesitzer verkehrssicherungspflichtig.

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Die Wohnung ist groß, doch ein Zimmerfehlt. Die einfache Idee: Aus eins machzwei. Mit einer Trockenbauwand lassensich Räume schnell unterteilen. In einemTag ist der begehbare Kleiderschrank vomSchlafzimmer, die Speisekammer von derKüche oder das Homeoffice vomWohnzimmer abgetrennt. Mit Gipsplatten,die auf ein Ständerwerk aufgebracht wer-den ist das kinderleicht.Zunächst werden Profilschienen an Boden,Wand und Decke befestigt. Diese gibt es je

nach gewünschter Wandstärke in unter-schiedlichen Breiten. Wichtig sind hierSchalldämmstreifen, um die Trockenbau-wand vom Gebäude zu entkoppeln. Dannwerden Ständerprofile passgenau zuge-schnitten und in die Schienen auf Bodenund Decke gesteckt. An die Stelle, an derspäter eine Tür zum neuen Raum sein soll,werden Sturzprofile montiert. Ist dasStänderwerk fertig, werden Gipsplattendarauf befestigt. Damit die Zimmerwandauch stabil ist, sollten sie mindestens 12,5Millimeter dick sein. Für Feuchträume bie-ten führende Hersteller wie Knauf sogarspezielle Platten, die bereits ab Werkimprägniert sind.

Die Gipsplatten werden in der Regel vonunten nach oben angesetzt und an dieProfile geschraubt. Lange Fugen solltenvermieden werden. Dazu wird abwechselndmit einer halben oder ganzen Platte ange-fangen. Bevor die Trockenbauwand auf deranderen Seite verschlossen wird, werdenLeitungen verlegt, Löcher für Schalter undSteckdosen gebohrt und der Zwischenraummit Dämmstoff ausgefüllt. Im letztenArbeitsschritt werden die Fugen zwischenden Platten sorgfältig verspachtelt und dieÜbergänge zu Boden, Wand und Deckeabgedichtet. Dann kann die fertigeTrockenbauwand verputzt, tapeziert odergestrichen werden. ■

Aus einem Raum zwei Zimmer machenModerner Trockenbau macht’s schnell und einfach möglich. Mit etwasGeschick brauchen Heimwerker dafür nicht einmal einen Tag.

■ Quelle & Foto: RG Bauen & Wohnen

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...dort hatten im Schnitt 133 von 1.000Wohngebäuden einen Schaden durchbesonders starke Regenfälle. Die Besei-tigung der Folgen kostete betroffeneHausbesitzer deutschlandweit durch-schnittlich 5.293 Euro. Das sind Ergebnisseeines gemeinsamen Forschungsprojektsdes Gesamtverbands der DeutschenVersicherungswirtschaft (GDV) und desDeutschen Wetterdienstes (DWD). Stark-regenfälle verursachten in Deutschlandinsgesamt 6,7 Milliarden Euro Schaden.Auch in Berlin (131/1.000 Betroffene) undin Bayern (88/1.000 Betroffene) sorgtendie heftigen Niederschläge für viele voll-gelaufene Keller, unterspülte Fundamenteund durchnässte Wände.

Heftige kurze Niederschlägeführen häufig zu SchädenAuch wenn der Regen die Bewohner derLandkreise in den vergangenen 16 Jahren

unterschiedlich heftig traf: „UnsereUntersuchung zeigt, dass jeder Ort inDeutschland quasi gleich stark von solchgefährlichen Regenmengen bedroht ist“,sagt Andreas Becker vom DWD.„Gegenden, die im Untersuchungszeitraumnur wenige Schäden durch Starkregenerlebten, haben bislang schlicht Glückgehabt.“ Im Gegensatz zum Dauerregen(über zwölf Stunden) gibt es bei den kur-zen, heftigen Regengüssen (bis zu neunStunden) eine eher gleichmäßigeVerteilung über ganz Deutschland. Dasgemeinsame vierjährige Forschungspro-jekt, das erstmals Starkregen- undSchadendaten systematisch untersuchthat, zeigt: Gerade diese kurzen, heftigenNiederschläge verursachen besonders vieleSchäden.

Jeder zweite Hausbesitzer inDeutschland nicht versichertBundesweit haben lediglich 43 Prozent derHausbesitzer eine Elementarschadenversi-cherung und sind somit gegen die Folgenextremer Regenfälle geschützt.

„So gut wie jedes Haus ist gegen Sturmund Hagel abgesichert, doch den Schutzgegen extreme Regenfälle haben vieleHausbesitzer bislang vernachlässigt“, sagtOliver Hauner, GDV-Naturgefahrenexperte.Dabei können die heftigen RegenfälleHäuser bis zur Unbewohnbarkeit beschädi-gen.

Starkregensicherer WohnraumVor diesem Hintergrund fordert derBaukonstruktionsforscher Thomas Nau-mann eine größere Unterstützung vonGebäudeeigentümern und kleineren Kom-munen, um diese besser auf Starkregenvorbereiten zu können. „Starkregen kommtfast ohne Vorwarnzeit, deshalb müssenKommunen und Gebäudebesitzer dieseEreignisse vordenken und vorplanen.“Gerade kleine Kommunen hätten bislangkaum Ressourcen, sich ein genaues Bildüber die Gefahrenpunkte bei Regenmassenzu machen, ihre Bürger gut zu informierenund dementsprechend besser vorzusorgen,sagt der Professor an der Hochschule fürTechnik und Wirtschaft Dresden. ■

Deutschlandweit 6,7 Milliarden Euro Starkregen-Schäden

Extreme Regenfälle haben zwischen 2002 und 2017 bundesweit knapp 1,3 Millionen Schäden anWohngebäuden verursacht. Am häufigsten waren Bewohner in Sachsen betroffen...

Von 2002 bis 2017:

■ Quelle: GDV Medieninformation25.11.2019Foto: Hermann Traub / pixabay.com

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Nachhaltig: Geschirr aus Palmblätter für rau-

schende Silvesterfeier■ Wer die Feiertage nicht nur im kleinen Kreis verbringen oder eine große

Silvesterparty ohne lästigen Abwasch feiern möchte, wird in punkto nachhalti-ges Geschirr bei BIOZOYG fündig. Denn auch für Einweggeschirr aus Plastik hat

die Bremer Marke eine Alternative im Programm: nachhaltiges Geschirr ausPalmblättern. Die Teller, Schüsseln und Schälchen werden aus der indischen

Arekapalme gefertigt. Mehrmals im Jahr wirft sie ganz von selbst nicht mehrbenötigte Blätter ab. Diese werden gepresst und sorgfältig veredelt, so dass auseinem eigentlichen Abfallprodukt einzigartige Einwegteller oder -schalen wer-

den. Die Blätter sind bereits von Natur aus wasserabweisend und müssen daherauch nicht beschichtet werden. So bleibt das Geschirr vollkommen unbehandelt

und besteht zu 100 Prozent aus biologisch abbaubarer Restfaser. DieEntsorgung des Geschirrs erfolgt entweder über den heimischen Kompost oderdie Bio- oder Restmülltonne. Dank der Naturfaser ist das Einweggeschirr nichtals solches zu erkennen und die außergewöhnlichen Teller verleihen jeder Party

so einen edlen Look. BIOZOYG-Artikel sind erhältlich unter biozoyg.shop oderbei amazon.de.

■ Quelle & Foto: Biozoyg

RDS JOURNAL 4/2019

M A G A Z I N

M A G A Z I N

No-Deal-Brexit kannMedikamenten-Versorgung beeinflussen■ Es kann am 31. Januar 2020 immer noch zum sogenannten „No-Deal-Brexit“ kommen, also dem Austrittder Briten aus der EU ohne Abkommen. Für alleBeteiligten wäre das mutmaßlich die schlechtesteOption. Dann wäre von einem Tag auf den anderennichts mehr wie vorher. Wer Urlaub plant, online beiHändlern aus Großbritannien einkauft oder Geschäftemit dortigen Banken hat, sollte vor allem Folgen diesesSzenario bedenken. In punkto Medikamentenversorgungwird es bei der Qualität, Wirksamkeit und Sicherheitvon Medikamenten durch einen No-Deal-Brexit zu kei-nen Änderungen kommen. Die EuropäischeArzneimittelagentur hat ihren Hauptsitz vorsorglich vonLondon nach Amsterdam verlegt. VorübergehendeEngpässe bei der Versorgung mit bestimmtenArzneimitteln durch einen No-Deal-Brexit sind eherunwahrscheinlich, aber dennoch denkbar. SolcheEngpässe sind leider immer wieder zu beobachten. DieEU-Kommission, die Europäische Arzneimittelaufsichtsowie die nationalen Regulierungsbehörden werden dieSituation nach einem No-Deal-Brexit sehr genau beob-achten und gegebenenfalls betroffene Patienten undÄrzte beraten. ■ Quelle: Verbraucherzentrale Baden-Württemberg

Modernisierung■ Wo versteckt er sich? Und wie ersetzt man ihn sinnvoll? Zucker ist süß undschmeckt gut – und wir alle essen viel zu viel davon. Der Ratgeber „Achtung,Zucker! Die schlimmsten Zuckerfallen und die besten Alternativen“ derVerbraucherzentrale schafft Klarheit: Er informiert über die verschiedenenZuckerarten und Ersatzstoffe und klärt auf, wie gesundheitsschädlich Zuckerwirklich ist. Finden Sie die Zuckerfallen im Supermarkt: In welchen Lebensmittelnversteckt sich besonders viel Zucker? Welche Alternativen gibt es? Der Ratgeberbietet über 50 zuckerarme Rezepte zum Backen und Kochen und lädt zumExperimentieren mit Süßungsmitteln ein – Trockenfrüchten, Obst oder Sirupen.Die Autorin Claudia Boss-Teichmann arbeitet seit vielen Jahren als freie Autorin,Journalistin und Lektorin und hat bereits zahlreiche Ratgeber zuErnährungsthemen veröffentlicht. Sie lebt in Weinheim. Das Buch ist unterwww.ratgeber-verbraucherzentrale.de in der Printfassung für 14,90 Euro erhält-lich. Der Download als E-Book ist auf derselben Website für 11,99 Euro ebenfallsmöglich. ■ Quelle: ratgeber-verbraucherzentrale.de

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RDS e.V., Annostr. 2, 41462 Neuss,ZKZ G46403, Entgelt bezahlt, PVSt, Deutsche Post

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