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GEWALTFREI ERZIEHEN ! M e h r R E S P E K T v o r K i n d e r n „Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.“ Albert Einstein Kinderbetreuungs Kinderbetreuungs - - einrichtungen einrichtungen in Schönberg, in Schönberg, Krummbek & Stakendorf Krummbek & Stakendorf Herausgeber: Gemeinde Schönberg Gemeinde Schönberg - Der Bürgermeister Der Bürgermeister - Stand: Januar 2017

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GEWALTFREI ERZIEHEN !

M e h r R E S P E K T v o r K i n d e r n

„Es gibt keine großen Entdeckungen und Fortschritte, solange es noch ein unglückliches Kind auf Erden gibt.“ Albert Einstein

KinderbetreuungsKinderbetreuungs--einrichtungeneinrichtungen

in Schönberg,in Schönberg, Krummbek & StakendorfKrummbek & Stakendorf

Herausgeber:

Gemeinde SchönbergGemeinde Schönberg -- Der Bürgermeister Der Bürgermeister -- Stand: Januar 2017

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Notizen:

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Im Rahmen der Tätigkeitsfelder "Kindertagesstätten" und "Förderung von Kindern in Tages-einrichtungen und in Tagespflege" ist die Abteilung u.a. für folgende Aufgaben zuständig:

örtliche Kindertagesstättenbedarfsplanung

Koordination des Angebotes

Zusammenarbeit mit - und Beratung der freien Träger

Beratung von Erziehungsberechtigten über Unterbringungsmöglichkeiten und Inanspruch-nahme von Zuschüssen bzw. Sozialstaffeln

Beratung von an der Übernahme einer Tagespflege interessierten Personen, Kontaktver-mittlung zum Kreisjugendamt

Kostenregelung beim Kindertagesstättenbesuch von Kindern in einer anderen Kommune

Sie erreichen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu den Sprechzeiten der Amtsverwaltung, Montag bis Freitag, von 8.00 bis 12.00 Uhr und

Donnerstag, von 15.00 bis 18.00 Uhr.

Amt Probstei - Der Amtsdirektor -

Abteilung Kinder-, Jugend–, Kultur- und Arbeitsmarktförderung

Postfach 67, 24215 Schönberg Fax: 04344/306-1313

Ansprechpartner: Abteilungsleiter: Herr Jürgen Dräbing

Rathaus, Zimmer 310, Tel.: 04344/306-1312 e-mail: [email protected]

Anmeldeverfahren KiTas, Sozialstaffelabrechnungen, Kostenausgleich u. Förderung der Kindertagespflege: Frau Jana Stoltenberg, Zi. 309, Tel.: 04344/306-1315 e-mail: [email protected] Frau Heike Lüdke, Zi. 309, Tel.: 04344/306-1319 e-mail: [email protected] Frau Tanja Köhler-Korittke, Zi. 311, Tel.:04344/306-1314 e-mail: [email protected] Anmeldeverfahren Schülerbetreuung und Hort: Frau Heike Lüdke, Zi. 309, Tel.: 04344/306-1319 e-mail: [email protected]

Bendfeld, Höhndorf, Köhn, Krummbek, Schönberg, Stakendorf Stoltenberg

Barsbek, Fahren, Fiefbergen, Krokau, Passade, Prasdorf, Probsteierhagen, Wisch

Brodersdorf, Laboe, Lutterbek, Stein,

Wendtorf

SchönbergerSchönberger KinderbetreuungseinrichtungenKinderbetreuungseinrichtungen

- Vorwort -

Liebe Eltern, diese Informationsbroschüre wurde von den Kinderbetreuungseinrichtungen in Schönberg, Krumm-bek und Stakendorf und der Gemeinde Schönberg gemeinsam gestaltet, um Ihnen die Möglichkeit zu geben, sich einen Überblick über das bestehende Angebot zu verschaffen. Jede Einrichtung ist für Ihren Textbeitrag selbst verantwortlich.

Unterschiedliche Bedürfnisse und Interessenlagen der Eltern und Kinder hinsichtlich pädagogi-scher Inhalte, Betreuungszeiten und Organisationsformen erfordern ein möglichst vielseitiges Ange-bot, welches wir Ihnen auf den nächsten Seiten neben grundsätzlichen Informationen über das Anmelde- und Platzvergabeverfahren, Sozialstaffelregelungen und Rechtsansprüchen vorstellen wollen.

Genauere Informationen zu den einzelnen Angeboten erhalten Sie in den Einrichtungen selbst bzw. bei den angegebenen Adressen.

Das gemeinsam erarbeitete Anmelde- und Platzvergabeverfahren ermöglicht den Trägern, den Gemeinden und dem Kreis Plön eine genaue Übersicht über die jeweilige Nachfrage nach Betreu-ungsplätzen als wichtigste Grundlage für die örtliche und kreisweite Kindertagesstättenbedarfspla-nung.

Der steigenden Nachfrage nach Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren Rechnung tragend, wurde mit Förderung des Bundes, des Kreises und der Gemeinde Schönberg in der KiTa Kunter-bunt im Jahr 2010 die erste Krippengruppe in einem weiteren Anbau eröffnet. Durch Einführung des Rechtsanspruchs ab dem 01. August 2013 auch für Kinder ab 1 Jahr ist die Nachfrage nach Betreu-ungsplätzen für Kinder unter drei Jahren gestiegen. Um diese Nachfrage zu decken, wurde im 2013 ein Anbau für eine Krippengruppe am AWO-Kinderhaus fertiggestellt und im September 2013 eröff-net. Im Jahr 2015 wurde außerdem eine neue Einrichtung mit 2 Krippengruppen in Trägerschaft des ASB in Betrieb genommen.

Wenn Sie weitere Informationen haben möchten, bzw. Anregungen und Kritik zu den Kinderbetreu-ungsmöglichkeiten äußern wollen, sprechen Sie bitte die Einrichtungen und die zuständigen Mitar-beiter/innen in der Verwaltung des Amtes Probstei an!

Gemeinde Schönberg

Antje Klein

- 1. stellv. Bürgermeisterin-

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Informationen zumInformationen zum Rechtsanspruch Rechtsanspruch und zum und zum AnmeldeverfahrenAnmeldeverfahren

für Schönberger Kindertageseinrichtungen

Der Rechtsanspruch § 24 Abs. 1 SGB 8: Ein Kind, das sein erstes Lebensjahr noch nicht vollendet hat, ist in einer Einrichtung oder in Kinder-tagespflege zu fördern, wenn diese Leistung für seine Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit geboten ist oder die Erziehungsberechtigten a) einer Erwerbstätigkeit nachgehen, eine Erwerbstätigkeit aufnehmen oder Arbeit suchend sind, b) sich in einer beruflichen Bildungsmaßnahme, in der Schulausbildung oder Hochschulausbildung befinden oder c) Leistungen zur Eingliederung in Arbeit im Sinne des Zweiten Buches erhalten. Lebt das Kind nur mit einem Erziehungsberechtigten zusammen, so tritt diese Person an die Stelle der Erziehungs- berechtigten. Der Umfang der täglichen Förderung richtet sich nach dem individuellen Bedarf. § 24 Abs. 2 SGB 8: Ein Kind, dass sein erstes Lebensjahr vollendet hat, hat vom Tag seines ersten Geburtstags an bis zur Vollendung des dritten Lebensjahres Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrich-tung oder in Kindertagespflege. § 24 Abs. 3 SGB 8: Ein Kind, das das dritte Lebensjahr vollendet hat, hat bis zum Schuleintritt Anspruch auf Förderung in einer Tageseinrichtung.

Dieser Rechtsanspruch, der vom Kreis Plön als Träger der öffentlichen Jugendhilfe sicherzustellen ist, bezieht sich in der Regel auf einen Halbtagesplatz in einem Kindergarten mit vier Stunden täglicher Betreuung an fünf Tagen in der Woche. Es ist nicht festgelegt, ob die Betreuung am Vormittag oder am Nachmittag erfolgen und in welchem Ort die Einrichtung liegen muss. Weisen die Eltern Berufstätigkeit, Aus– u. Weiterbildung, schwerwiegende familiäre Notlagen oder die päd. Notwendigkeit nach, muss der Platz bedarfsgerecht sein. Bei der Vergabe der frei werdenden und der neu geschaffenen Plätze werden Kinder, die die in § 24 Abs. 1 SGB 8 geregelten Förderungsvoraussetzungen erfüllen, unabhängig vom Alter vorrangig be-rücksichtigt. Diese Kriterien werden im Anmeldeformular abgefragt und müssen ggf. von den Eltern bzw. vom alleinerziehenden Elternteil in geeigneter Weise nachgewiesen werden (Berufstätigkeit oder Ausbildung bitte mit dem Formular „Berufstätigkeitsnachweis“). Eltern können alternativ auch die Betreuung ihres Kindes in der Tagespflege wählen.

Die Schönberger Kindertageseinrichtungen haben mit der Gemeinde Schönberg folgendes einheitliches Anmelde– und Platzvergabeverfahren vereinbart:

Die Anmeldung für Schönberger Kindertagesstätten und die Einrichtungen in Krummbek und Stakendorf sind schriftlich mittels eines Anmeldeformulars beim Amt Probstei möglich.

Es gibt nur ein Anmeldeformular (siehe Muster) für alle Einrichtungen, d. h. für jedes Kind muss von den Eltern nur ein Formular ausgefüllt werden, das dann für alle gewünschten Einrichtungen entsprechend der gesetzten Rangfolge gilt. (ausgenommen SB und Hort)

Das Anmeldeformular ist in den Einrichtungen und beim Amt Probstei erhältlich und kann in den Kindertagesstätten oder im Rathaus abgegeben werden.

Beim Amt Probstei werden die Anmeldungen zentral erfasst.

Beschreibung des Betreuungsangebotes Anzahl der Gruppen: 1 Altersgemischte Gruppe Plätze pro Gruppe: bis zu 20 Altersgruppe: 1 bis 6 Jahren Öffnungszeiten: Hauptzeit: 07:30 - 12:30 Uhr Längerbetreuung: 12:30 - 13.30 Uhr Elternbeitrag: Hauptzeit 5 Stunden: 122,00 € Längerbetreuung 5 Tage/Woche: 19,00 € oder für 1,50 € pro Tag buchbar Sozialstaffel: Gemäß Mustersozialstaffel des Kreises Plön Räumlichkeiten: 1 Gruppenraum und 1 Raum für Gruppenprojekte und Vorschule sowie Küche, Sanitärräume und Ruheraum. Inhaltliche Konzeption: „Nimm ein Kind bei der Hand und lass dich vom ihm führen. Betrachte die Steine, die es aufhebt und höre zu, was es dir erzählt. Zur Belohnung zeigt es dir eine Welt, die du längst vergessen hast.“ Wir sehen uns als eine Station im Leben der Kinder, in der wir sie mit Wertschätzung und Akzeptanz, Zeit und Ruhe, Respekt und Vertrauen willkommen heißen. Für uns steht das Kind in seiner Lebenssituation im Mittelpunkt. Wir achten Kinder als eigenständige Persönlichkeiten, deren Wür- de den gleich Stellenwert hat wie die eines Erwachsenen. Kinder sind für uns aktive Gestalter ihrer Entwicklung. Mit 2 Erzieherinnen und 1 Sozialpädagogische Assistentin ist es uns möglich jedem Kind die nötige Aufmerksamkeit zu schenken. Wir wollen die Kinder nicht zu Konsumenten von durchgeplanten Angeboten machen. Wir wollen sie dazu ermutigen, selbst kreativ zu sein, zu entdecken und zu erfinden. Die Integration des Kindergartens in das Dorfle- ben hat einen sehr hohen Stellenwert. Dadurch erfahren die Kin- der den Jahreszyklus und die Arbeiten auf den nahe liegenden Bauernhöfen. Die Kinder lernen, ihre eigene Fähigkeiten einzu- schätzen und ihre Ressourcen im Einklang mit der Natur zu nutzen.

KindertagesstätteKindertagesstätte SToPPELHoPSER Dorfstr. 30 24217 Stakendorf Träger: e.V. Elternverein Tel.: 04344 / 5573 1.Vorsitzender Meik Groth Mail: [email protected] Tel.: 04344 / 819356

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Inhaltliche Konzeption: Während der Betreuung werden den Kindern altersgerechte Freizeitbe-

schäftigungsangebote gemacht, dazu gehören Gesellschaftsspiele, Konstruktionsspielzeug, Bastelangebote und Gruppenspiele sowie gele-gentliches gemeinsames Kochen und Bewegungsspiele. Die Gruppen-angebote werden dabei möglichst altersübergreifend für alle betreuten Altersgruppen gestaltet, um so das Verständnis und die Toleranz der Schüler und Schülerinnen untereinander zu fördern.

Daneben besteht für die Schüler und Schülerinnen die Möglichkeit, die

Hausaufgaben in den Betreuungszeiten zu erledigen. Personal: Die Kinder werden von zwei Erzieherinnen, einem Erzieher und zwei

Kinderpflegerinnen, zwei Kinderbetreuerin sowie einer Hausaufgaben-hilfe betreut.

Platzvergabeverfahren: Aufgenommen werden Kinder aus dem Schuleinzugsgebiet der Grund-

und der Förderschule Schönbergs. Eine Aufnahme ist bei freien Kapazitäten zu jeder Zeit möglich. Die

Platzvergabe erfolgt durch das Amt Probstei.

Anmeldeformulare für die Schüler– und Hortbetreuung des Schulverbandes Probstei erhalten Sie in der Einrich-tung, an der Grundschule Schönberg oder beim Amt Probstei,

Frau Lüdke: Tel.: 04344/306-1319.

Die Kindertagesstätten führen von Ende Januar bis Anfang Februar Info-Tage für die Eltern von Kindern, die zum Sommer eine Kindertagesstätte besuchen sollen, durch. Dadurch haben die Eltern die Möglichkeit, sich über diese Broschüre „Schönberger Kinderbetreuungseinrichtungen“ hinaus über die Konzeptionen und die praktische Arbeit der einzelnen Einrichtungen zu informier- en, um daraufhin ihre Wunschpriorität für die einzelnen Einrichtungen festzulegen.

Die Einrichtungen leiten alle eingehenden Anmeldungen schnellstens an das Amt Probstei weiter und melden bis 15.02. wie viel Kindertagesstättenplätze zum neuen Kindertagesstättenjahr in der Einrichtung frei werden.

Die Einrichtungen erhalten monatlich aktualisierte Listen über die Anmeldungen für ihre Kinderta-

gesstätte.

Ende Februar findet jeweils eine Kindertagesstättenkonferenz statt, anlässlich der die Platzverga-be zum neuen Kindertagesstättenjahr entsprechend der Empfehlung des Kreises Plön zur Platz-vergabe von Kinderbetreuungsplätzen erfolgt. Für das jeweilige Kindertagesstättenjahr können deshalb Anmeldungen berücksichtigt werden, die bis zur Kindertagesstättenkonferenz eines jewei-ligen Jahres mit allen notwendigen Anlagen und Nachweisen beim Amt Probstei vorliegen, an-sonsten spielt das Anmeldedatum bei der Platzvergabe keine Rolle.

Die Vergabe während des laufenden Kindertagesstättenjahres zu besetzenden Plätze erfolgt im

direkten Zusammenwirken des Amtes Probstei und der Einrichtung, die einen Platz zu besetzen hat anhand der vorliegenden Anmeldungen und den Platzvergabekriterien:

Bei der Platzvergabe sollen das Alter des Kindes mit erster Priorität und die Unterbringungsrang-folge der Eltern mit zweiter Priorität berücksichtigt werden. Nachgewiesene besondere Bedarfsfäl-le gehen über diese Priorität. Bei der Entscheidung, ob ein Ganztags-, oder Vormittagsplatz zur Verfügung gestellt werden kann, ist zu berücksichtigen, ob beide Elternteile vormittags bzw. ganz-tags berufstätig sind bzw. bei Alleinerziehenden, ob eine Berufstätigkeit vormittags oder ganztags vorliegt. Der Begriff „Berufstätigkeit“ schließt Ausbildung, Studium und berufliche Qualifizierungs-maßnahmen ein. Personen im Erziehungsurlaub und Arbeitslose, deren Wiederaufnahme eines konkreten Arbeitsverhältnisses in absehbarer Zeit als nachweisbar sicher gilt, sind Berufstätigen gleichgestellt. Außerdem können hier schwerwiegende familiäre Notlagen, wie z. B. die häusliche Pflege eines Familienangehörigen und / oder die festgestellte notwendige pädagogische Förde-rung des Kindes in einer Kindertagesstätte Berücksichtigung finden. Diese Angaben sind durch die Eltern in geeigneter Weise nachzuweisen. Auf Wunsch der Eltern soll nach Möglichkeit auch be-rücksichtigt werden, dass Geschwisterkinder gemeinsam in einer Einrichtung betreut werden.

Diese Kriterien sollen für alle Einrichtungen verbindlich sein, die letzte Entscheidung über eine Platzvergabe hat jedoch die Einrichtung selbst.

Anmeldung eines Schönberger Kindes in einer Einrichtung außerhalb Schönbergs im Sinne des § 25 a Kindertagesstättengesetz (KiTaG)

Wenn Sie in Schönberg wohnen und Ihr Kind in einer Kindertagesstätte außerhalb Schönbergs an-melden, wird die Standortgemeinde der Einrichtung bzw. stellvertretend für diese, die Einrichtung in der Regel die Aufnahme Ihres Kindes an die Zahlung eines Kostenausgleiches durch Ihre Wohnort-gemeinde binden. Ihre Wohnortgemeinde ist zu einem Kostenausgleich nur verpflichtet, wenn zum Zeitpunkt des gewünschten Aufnahmetermins in einer der Schönberger Kindertagesstätten ein be-darfsgerechter Platz nicht zur Verfügung steht (welche Plätze bedarfsgerecht sind, ist unter „Der Rechtsanspruch“ beschrieben) und wenn sie aus „besonderen Gründen“ einen Platz außerhalb Schönbergs in Anspruch nehmen. Besondere Gründe sind spezielle Wünsche hinsichtlich des päda-gogischen Konzeptes wie z. B. Waldorfkindergartenerziehung.

Die Kostenerstattungspflicht trifft die Wohnsitzgemeinde nur dann, wenn Sie die beabsichtigte Bele-gung eines Platzes außerhalb Schönbergs in der Regel mindestens drei Monate vorher angezeigt haben und Ihnen von der Wohnortgemeinde kein bedarfsgerechter Platz zur Verfügung gestellt wur-de. Diese Anzeige kann mit dem Formular „Anzeige der beabsichtigten Nutzunng einer KiTa

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außerhalb der Wohngemeinde“ erfolgen.

Anmeldung eines Kindes mit Wohnsitz im Einzugsbereich

der Schönberger Kindertagesstätten

Wenn Sie im Einzugsbereich der Schönberger Kindertagesstätten, also in den Gemeinden:

wohnen, können Sie ihre Kinder für die Schönberger Einrichtungen anmelden, ohne vorher eine Kostenübernahmeerklärung der Wohngemeinde einzuholen. Wenn Sie in den Gemeinden Köhn, Hohenfelde, Schwartbuck, Stakendorf, Stoltenberg und Probsteierhagen wohnen und in einer Schönberger Kindertagesstätte einen Platz belegen möch-ten, ist eine Aufnahme nur möglich, wenn die Wohngemeinde eine Kostenübernahmeerklärung abgibt, da dort eigene Einrichtungen vorhanden sind.

Anmeldung eines Kindes mit Wohnsitz außerhalb des Einzugsbereiches

der Schönberger Kindertagesstätten

Bitte beachten Sie, wenn Ihr Kind in einer Gemeinde wohnt, die nicht zum zentralörtlichen Ver-sorgungsbereich Schönbergs gehört, kann es nur dann in einer Schönberger Kindertageseinrich-tungen aufgenommen werden, wenn freie Plätze nicht mit Kindern aus diesem Einzugsbereich Schönbergs belegt werden und Ihre Wohnsitzgemeinde eine Kostenübernahmeerklärung abgibt.

Schönberg

Barsbek

Bendfeld

Fahren

Fiefbergen

Höhndorf

Krokau

Krummbek

Passade

Prasdorf

Wisch

Schülerbetreuung und HORTSchülerbetreuung und HORT Schulweg 3 c 24217 Schönberg Tel.: 04344/414349 FAX: 04344/4101644 E-mail: [email protected] - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Träger: Schulverband Probstei Postfach 67, 24215 Schönberg Frau Johansson / 306-1307

Beschreibung des Betreuungsangebotes:

Anzahl der Gruppen: je 3 Gruppen Schülerbetreuung / Hort

Altersgruppe: Grundschulkinder 1. - 4. Klasse

Öffnungszeiten: Schülerbetreuung: 07.00 bis 08.30 Uhr 12.15 bis 14.00 Uhr an allen Schultagen, Möglichkeit zur Teilnahme am

Mittagstisch. Ferienbetreuung: Soweit Plätze im Hort vorhanden. Hortbetreuung:

12.15 - 17.00 Uhr (während der Ferien 07.00 - 17.00 Uhr) Weihnachtsferien: geschlossen Gebühren: Schülerbetreuung: 07.00 bis 08.30 Uhr 40,00 € mtl. 12.15 bis 14.00 Uhr 40,00 € mtl. Bei Inanspruchnahme beider Betreuungszeiten 70,00 € mtl.

Mittagessen 40,00 € mtl.

Hortbetreuung 12.15 bis 15.00 Uhr 100,00 € mtl. 12.15 bis 16.00 Uhr 135,00 € mtl. 12.15 bis 17.00 Uhr 170,00 € mtl. (während der Ferien 07.00 - 17.00 Uhr)

Bei Inanspruchnahme der zusätzlichen Frühbetreuung Jeweils zuzüglich 40,- € Sozialstaffel: Die Mustersozialstaffel des Kreises Plön für Kindertagesstätten wird

analog angewandt (s. a. Erläuterungen an anderer Stelle in dieser Bro-schüre).

Räumlichkeiten: Neubau der Offenen Ganztagsgrundschule. Dort sind mehrere Grup-penräume vorhanden. Spiel– und Esszimmer, Kreativ-, Bewegungs-, Hausaufgabenräume und ein multifunktionaler Spielraum.

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aufeinander abgestimmt. Die Kinder erleben, dass es „normal ist, verschieden zu sein“ und erfahren damit die Wertschätzung und Achtung ihrer einzigartigen Persönlichkeit. Für die Kinder sollen unsere Kindergartengruppen ein Ort des Vertrauens sein, an dem sie Lebensfreude, Ich-Stärke und Selbstvertrauen entwickeln und auf dieser Basis dann mit genügend Raum und Zeit Experimentier-freude, Kreativität und Wissensdurst entfalten können. Wir geben den Kindern Raum, aktiv und gezielt den Kindergartenalltag mit zu bestimmen und z.B. bei der Gestaltung von Aktivitäten, Festen und Projekten, der Entwicklung von Gruppenregeln mit zu entscheiden. Es ist uns sehr wichtig, zu jedem Kind eine stabile, vertrauensvolle Beziehung aufzubauen. Wir gehen in unserer pädagogischen und heilpädagogischen Arbeit von den Stärken und Bedürfnissen des einzelnen Kindes aus und unterstützen und begleiten die Kinder in ihren individuellen Entwicklungsprozessen nach dem Kindertages-stättengesetz des Landes Schleswig-Holstein ganzheitlich in allen 6 Bildungsbereichen mit den unterschiedlichen Angeboten. Grund-lage hierfür bildet die von uns regelmäßig durchgeführte differen-zierte Entwicklungsbeobachtung eines jeden Kindes.

Folgende Bereiche sprechen wir schwerpunktmäßig an:

Wahrnehmung und Kognition

Rhythmik und Bewegung

Sozialverhalten und Interaktion

Sprache und Kommunikationsfähigkeit

Bildnerisches Gestalten

Umwelt und Selbsterfahrung

lebenspraktische Fähigkeiten

Selbstständigkeit

Gesunde Ernährung

Eine intensive und vertrauensvolle Zusammenarbeit mit den Eltern und Sorgeberechtigten ist uns ein besonders wichtiges Anliegen. Platzvergabe: erfolgt zentral über das Amt Probstei bzw. den Kreis Plön bei Antrag auf einen Integrationsplatz Besonderheiten: Im Rahmen der Kooperation sind wir Mieter von Räumlichkeiten der KiTa Kunterbunt Probstei e. V.. Im Kooperationsvertrag haben wir festgehalten, dass wir eng und vertrauensvoll in der Betreuung und Förderung der Kinder zusammenarbeiten wollen. Die Kinder wer- den zwar grundsätzlich im Rahmen ihrer Gruppe betreut, aber natürlich gibt es auch viele Gelegenheiten des Miteinanderspielens und der Kontaktaufnahme im Kindergarten außerhalb der Gruppe. An den Teamsitzungen und Teamtagen nehmen die MitarbeiterIn- nen aller Gruppen im Hause teil, um so die Konzeption gemeinsam weiterzuentwickeln, Aktionen und Feste zu planen. Die Schließzeiten sind für alle Kinder gleich.

Anmeldung für Kindertageseinrichtungen Anmeldung für Kindertageseinrichtungen in Schönberg in Schönberg (siehe auch Erläuterungen in der Infobroschüre

„Schönberger Kinderbetreuungseinrichtungen“)

Name, Vorname der Eltern:_________________________________

Straße: ________________________

PLZ, Wohnort: _______________________________

Tel. tagsüber: _______________________

Name, Vorname des Kindes: _______________________________

Geschlecht: männlich weiblich Geb. Dat. des Kindes: _____________________

Gewünschter Aufnahmetermin:

Gewünschte Betreuungszeit montags bis freitags jeweils: von: Uhr (frühestens 7:00 Uhr) bis Uhr ( spätestens 17:00 Uhr) Bitte beachten Sie die Öffnungszeiten der jeweiligen Kindertagesstätten.

Mein Kind besucht bereits folgende Kindertagesstätte / Tagespflegeperson: Name der Einrichtung: Vormittagsgruppe Ganztagsgruppe __________________________ Nachmittagsgruppe

Ich/ wir melde(n) meine(n) / unsere(n) Tochter / Sohn zur Aufnahme in folgende Schönberger Kindertageseinrichtungen mit folgender Wunschrangfolge an: (Dem von Ihnen bevorzugten Angebot geben Sie die Ziffer 1, Ihrem Zweitwunsch die Ziffer 2 usw. - Ziffern bitte im eintragen)

Kinderkrippe des Arbeiter-Samariter-Bundes (unter 3 J.; 07.00- 17.00 Uhr) Montessori Kinderhaus der Arbeiterwohlfahrt (unter 3 J.& über 3 J.; 07.00 - 16.00 Uhr) Kindertagesstätte „Die Strandpiraten“ der Johanniter –Unfall-Hilfe (unter 3 J. & über 3 J.; 07.00 - 16.00 Uhr) Kindergarten der Johanniter –Unfall-Hilfe, Strandgruppe (nur über 3 J.; 07.00 - 16.00 Uhr) Kindertagesstätte „Tausendfüßler“ der ev. luth. Kirchengemeinde (unter 3 J. & über 3 J.; 07.00 - 15.30 Uhr) Kindergarten der ev. luth. Kirchengemeinde, Waldgruppe (Randbetreuung im Haus) (nur über 3 J.; 7.00 - 15.30 Uhr) Kindertagesstätte Kunterbunt, Kindergarten Probstei e. V. (unter 3 J. & über 3 J.; 07.00 - 17.00 Uhr) Kindergarten Wurzelkinder (über 3 J.; 07.30 - 13.00 Uhr) Kindertagesstätte Stoppelhopser e.V. (unter 3 J. & über 3 J.; 07.30 - 13.30 Uhr) ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------

Anzeige nach § 25 a Kindertagesstättengesetz Schleswig-Holstein: Keines dieser Angebote ist für mich/uns bedarfsgerecht (ggf. bitte Vordruck: Anzeige der

beabsichtigten Nutzung einer KiTa außerhalb meiner / unserer Wohnortgemeinde aus-füllen)

Gründe bzw. eigener Bedarf (zeitlich und/oder pädagogisch): ________________________________________________________________________________________

Ich habe/werde mein Kind daher in folgende Kindertageseinrichtung außerhalb Schönbergs angemeldet/anmelden:

MUSTE

R

MUSTE

R

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Geschwisterkinder besuchen bereits folgende Einrichtung: (Anzahl) _______ ________________________________________________________________ ________________________________________________________________ (bitte nennen, ggf. auch Vor- oder Nachmittagsgruppe)

Die Geschwister sollen nach Möglichkeit die gleiche Einrichtung besuchen Die Geschwister sollen nach Möglichkeit nicht die gleiche Einrichtung besuchen

Mein / Unser Kind braucht aus folgenden Gründen einen: Vormittagsplatz Ganztagsplatz (Die folgenden Angaben müssen nachgewiesen werden !) beide Elternteile sind vormittags / nachmittags berufstätig Bitte unbedingt Berufstätigkeitsnachweis für beide Eltern vorlegen ich bin alleinerziehend und vormittags / nachmittags berufstätig Bitte unbedingt Berufstätigkeitsnachweis vorlegen ich / wir nehmen eine Erwerbstätigkeit auf: Bitte unbedingt Berufstätigkeitsnachweis beifügen ich / wir sind Arbeitssuchend: Bitte unbedingt Bestätigung der Agentur für Arbeit beifügen ich / wir befinden uns in einer beruflichen Bildungsmaßnahme / Schulausbildung / Hochschulausbildung: Bitte unbedingt Ausbildungsbescheinigung beifügen ich / wir beziehen Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) Bitte unbedingt Bescheid des Jobcenters beifügen besondere familiäre und/oder pädagogische Gründe: (bitte angeben u. geeignet nachweisen) Ich/wir versichere/versichern die Richtigkeit meiner/unserer vorstehenden Angaben. Ich/wir bin/sind damit einverstanden, dass zum Zweck der Bedarfsplanungen und Platzvergabe meine/unsere personenbezogenen Daten und die meines/unseres Kindes zwischen den in der Anmeldung genannten Kindertagesstätten und dem Amt Probstei ausgetauscht werden können. Die Daten werden dort zum Zweck der Planung und Versorgung und Statistik erhoben. Sofern mir/uns in einer meiner/unserer Wunscheinrichtungen zeitnah kein Betreuungsplatz für mein Kind an-geboten werden kann, können meine Daten vom Amt Probstei verwendet werden, um zu prüfen, ob ggf. in anderen Einrichtungen ein passendes Angebot zur Verfügung steht. Ich/wir wurde/n darüber informiert, dass der Austausch der Daten nur für die vorgenannten Zwecke erfolgen darf und dabei die Bestimmungen zum Schutz der Sozialdaten beachtet werden. Nach Beendigung des Besuches meines/unseres Kindes in der Einrichtung werden die Daten vernichtet. ___________________________________ ______________________________ - Ort, Datum - - Unterschrift - Anmeldung zurück an: (Eingangsstempel) Amt Probstei z.Hd. Frau Stoltenberg Postfach 67 24215 Schönberg oder an eine Kindertageseinrichtung Ihrer Wahl.

Beschreibung des Betreuungsangebotes

Anzahl der Gruppen: 2 Plätze pro Gruppe: 11 Regelkinder und 4 Kinder mit besonderem Förderbedarf Altersgruppe: 3 bis 6 Jahre Öffnungszeiten: Montag bis Freitag von 08.00 bis 14.00 Uhr, wird eine darüber

hinaus gehende Betreuung gewünscht, besteht die Möglichkeit, einen zusätzlichen Betreuungsvertrag über unseren Kooperations-partner, die KiTa Kunterbunt Probstei e. V., abzuschließen

Ferienregelung: 2 Wochen in den Sommerferien, Weihnachtsferienregelung ent-

sprechend Beiratsbeschluss Elternbeiträge: 4 Stunden 144,- € Verpflegungsbeitrag: 12 € Frühstück und Getränke Sozialstaffel: gemäß der aktuell geltenden Sozialstaffel des Kreises Plön Unsere Räume: 2 Gruppenräume mit angrenzendem Sanitärraum, eingerichtet

entsprechend der altersspezifischen und individuellen Bedürf-nisse der Kinder. Gemeinsame Nutzung z.B. des Kindercafes, des naturnahen Außengeländes durch alle Kinder in der KiTa Kunterbunt.

Unser Personal: Je Gruppe eine Heilpädagogin und eine Erzieherin, ggfs. auch

eine HelferIn im FSJ/BFD (zur Unterstützung bei erhöhtem Betreuungsbedarf eines Kindes)

Inhaltliche Konzeption: Wir arbeiten seit vielen Jahren mit der KiTa Kunterbunt zusam-

men. Als Kooperationspartner haben wir unsere Konzeptionen

Integrativer Kindergarten Regenbogen Außenstelle Schönberg

Bereichsleiterin: Barbara Röhlk

E-Mail: [email protected]

Tel.: 04344/4090956

Trägerin: LEBENSHILFEWERK Kreis Plön gGmbH

Gewerbestr. 6, 24211 Preetz

In den Räumen des Kooperationspartners:

KiTa Kunterbunt Probstei e. V.

Eekenring 10, 24217 Schönberg

Tel.: 04344/819819

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Auf dem Bauernhof werden alle Sinne angesprochen, die Kin-der sind grob– und feinmotorisch gefordert, wenn sie die Natur und jahreszeitlich wechselnde Arbeiten auf dem Hof direkt erle-ben.

Die Kinder haben während des gesamten Vormittags die Mög-

lichkeit, unter Aufsicht draußen zu sein. Die kreativen Ideen der Kinder stehen im Vordergrund. Neben den regelmäßigen Hofar-beiten wird natürlich gespielt und gewerkt — bevorzugt mit Naturmaterialien — es wird z.B. gefilzt, Apfelsaft gepresst, Butter hergestellt und vieles mehr.

Die Einrichtung ist eine Elterninitiative, d. h., Mitsprache und

Mithilfe der Eltern ist sehr erwünscht. Personal: Die Kinder werden von einer Naturspielpädagogin, einer Erzie-

herassistentin und einer Absolventin des freiwilligen ökologi-schen Jahres, FÖJ, betreut.

Platzvergabeverfahren: Aufgenommen werden Kinder aus Schönberg und den Gemein-

den des zentralörtlichen Versorgungsbereiches Schönbergs. Die Platzvergabe erfolgt nach der für Schönberg einheitlich

getroffenen Regelung. Besonderheiten: Während der Sommerschulferien ist die Einrichtung 3 Wochen

geschlossen, ebenso zwischen Weihnachten und Silvester.

SozialstaffelSozialstaffel

Antragsverfahren Ermäßigung des Elternbeitrages beim Kindertagesstättenbesuch

Nach den Beitrags- und Gebührensatzungen der Kindertageseinrichtungen erfolgt bei einkom-mensschwachen Familien auf Antrag eine Ermäßigung des Regelbeitrages entsprechend der Sozialstaffel des Kreises Plön. Die Ausfälle, die dem Einrichtungsträger dadurch entstehen, wer-den vom Amt für Jugend und Sport des Kreises Plön übernommen. Es gibt zwei Varianten der Ermäßigung auf den regulären Elternbeitrag:

die einkommensabhängige Ermäßigung

die einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung (für Geschwister, die zeitgleich

eine Kindertagesstätte besuchen) Wenn Sie einen Antrag auf Feststellung der einkommensabhängigen Ermäßigung stellen möch-ten, gehen Sie bitte wie folgt vor: 1. Füllen Sie bitte den bei den örtlichen zuständigen Stellen und in den Kindertageseinrichtun-

gen erhältlichen Antrag vollständig aus und fügen Sie Bescheinigungen über Arbeitsver-dienst sowie Miete bzw. Lasten aus Wohnungseigentum sowie Belege zu den übrigen ange-gebenen Kosten und Einkünften bei. Weitere Fragen beantworten Ihnen gerne das Amt Probstei: Frau Köhler-Korittke, Tel.: 04344 / 306-1314 Frau Lüdke, Tel.: 04344 / 306-1319 Frau Stoltenberg, Tel.: 04344 / 306-1315 Rathaus, Knüll 4, 24217 Schönberg

2. Reichen Sie bitte diese Formulare zusammen mit den dazugehörigen Belegen bei der für Sie zuständigen Amtsverwaltung ein.

3. Für die Feststellung der Ermäßigung im Rahmen der Sozialstaffel sind die Bedarfsgrenze

und das monatliche Einkommen im Sinne des Ersten Abschnitts des Elften Kapitels SGB XII der sozialhilferechtlichen Einsatzgemeinschaft (§§ 19 Abs. 1, 27 Abs. 1 und 2 SGB XII) zu ermitteln und gegenüberzustellen. Die Bedarfsgrenze ist die Summe der laufenden monatli-chen Bedarfe im Sinne des Dritten Kapitels SGB XII. Bei der Ermittlung der Bedarfsgrenze bleiben einmalige Bedarfe (§ 31 SGB XII), die Bedarfe für Bildung und Teilhabe (§ 34 SGB XII) sowie die Bedarfe für sonstige Hilfen zur Sicherung der Unterkunft (§ 36 SGB XII) sowie die Bedarfe nach den §§ 37 bis 38 SGB XII außer Betracht. Kosten der Unterkunft und Kos-ten der Heizung sind in Höhe der angemessenen Aufwendungen zu berücksichtigen.

Überschreitet das Einkommen die Bedarfsgrenze, wird der Regelbeitrag folgendermaßen

ermäßigt: 0,00 bis 25,00 € um 100 % 150,01 bis 200,00 € um 45 % 25,01 bis 50,00 € um 90 % 200,01 bis 250,00 € um 30 % 50,01 bis 100,00 € um 75 % 250,01 bis 300,00 € um 15 % 100,01 bis 150,00 € um 60 % 300,01 bis 350,00 € um 10 %

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Soweit die Überschreitung der Bedarfsgrenze mehr als 350,00 € beträgt, wird keine Ermäßigung gewährt. (Im Anschluss an die textlichen Ausführungen ist zur Verdeutlichung eine Beispielrechnung abgedruckt.) Eine vollständige Befreiung vom Elternbeitrag erhalten a) Empfänger von laufender Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und

bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII

b) für Empfänger von Geldleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem SGB II und

c) für Empfänger von Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz

Zusätzlich zu der einkommensabhängigen Ermäßigung gibt es die einkommensunabhängige Geschwisterermäßigung. Auch diese wird nur auf schriftlichen Antrag gewährt. Hierbei werden jedoch keinerlei Nachweise über Ihre Einnahmen bzw. Ausgaben benötigt.

Bei der einkommensunabhängigen Geschwisterermäßigung gewährt die zuständige Stelle für das 2. Kind in Kindertageseinrichtungen pauschal eine Ermäßigung um 30 % des Regeleltern-beitrages und für das 3. Kind eine Ermäßigung um 60 % des Regelelternbeitrages. Für alle weiteren beitragspflichtigen Kinder (ab dem 4. Kind zur gleichen Zeit in einer Kindertagesstätte) werden 100 % des Regelelternbeitrages übernommen. 4. Die jeweilige zuständige Stelle bescheinigt Ihnen schriftlich Ihren Anspruch auf Beitragsmin-

derung in der errechneten prozentualen Höhe.

Diese Bescheinigung legen Sie bitte dem jeweiligen Einrichtungsträger vor, der dann den für Sie gültigen Beitrag festsetzt, indem er den Regelbeitrag, der von der Einrichtung erhoben wird, um die bescheinigte Prozentzahl mindert.

Anmerkungen:

Sie sind verpflichtet, jede Änderung Ihrer persönlichen Verhältnisse unverzüglich anzuzei-gen und die Beitragsminderungsbescheinigung bei Ihrer zuständigen Stelle der jeweils aktu-ellen Situation anpassen zu lassen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass von der jeweiligen zuständigen Stelle nur vollstän-dig ausgefüllte Anträge, deren Angaben über entsprechende Belege glaubhaft nachgewie-sen sind, bearbeitet werden können.

Empfänger des Arbeitslosengeldes II bzw. Sozialgeldes nach dem SGB II (sogen. Hartz IV) und Empfänger von Arbeitslosengeld I stellen unter Vorlage des aktuellen Bewilligungsbe-scheides den Antrag.

In besonderen Einzelfällen, in denen die Förderung des Kindes in einer Kindertageseinrich-tung aus sozialpädagogischen Gründen dringend geboten ist, können aufgrund einer ent-sprechenden Stellungnahme des allgemeinen sozialen Dienstes des Kreises Plön 90 % des Regelbeitrages durch den Kreis übernommen werden. Hierüber informieren Sie der/die zuständige Mitarbeiter/innen des sozialen Dienstes des Kreises. Die für Schönberg und die Probstei zuständigen Sozialarbeiter/innen erreichen Sie unter der Tel.Nr.: 0431/2400030., Dort sind auch entsprechende Anträge zu stellen. Sie sollten diese fachkompetente Informa-tionsmöglichkeit nutzen, wenn Sie der Auffassung sind, dass Ihr Kind z. B. nicht altersge-mäß entwickelt ist, Sprachprobleme hat oder andere Erziehungsprobleme auftreten.

Im Dorfe 4, 24217 Krummbek Tel.: 04344 / 41 20 901 E-mail: [email protected] - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - -

Träger: Wurzelkinder e. V

Beschreibung des Betreuungsangebotes: Anzahl der Gruppen: 01 Plätze pro Gruppe: 18 Altersgruppe: 3 bis 6 Jahre Öffnungszeiten: 27,5 Std./Woche; Montag bis Freitag 07.30 bis 13.00 Uhr Benutzungsgebühren: Regelbeitrag 166,50 € monatlich Sozialstaffel: Gemäß Mustersozialstaffel des Kreises Plön Räumlichkeiten: In einem halbrunden Holzhaus auf dem Hof Muhs in Krumm-

bek befinden sich zwei Gruppenräume, die Platz bieten für freies Spielen, Basteln am großen Tisch, Puppen- und Ku-schelecke und für eine kleine Küche. Zusätzlich gibt es eine schöne runde Aula und kindgerecht eingerichtete Sanitärräu-me. Geheizt wird mit einem großen Holztonnenofen.

Inhaltliche Konzeption: Die Wurzelkinder sollen sich zu fröhlichen, kreativen und

mutigen Kindern entwickeln, die am Ende der Spielzeit in ihrem Selbstwertgefühl gestärkt ins Schulleben eintreten.

Der Name „Wurzelkinder“ steht für naturnahe Erziehung. Mit

3 Betreuern ist es uns in einer kleinen Gruppe von 18 Plät-zen möglich, Stärken und Schwächen der Kinder zu erken-nen und jedes Kind individuell zu fördern. Auf dem Hof üben die Tiere eine große Faszination auf Kinder aus, wecken Neugier und regen die Aufmerksamkeit an. Der Umgang mit Tieren fördert den Respekt vor Lebewesen, Einfühlungsver-mögen und Verantwortungsgefühl.

e.V.

Natur-Erlebnis-Hof Krummbek

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Der Inhalt unserer pädagogischen Arbeit orientiert sich am Jahreslauf und der unmittelbaren Erlebniswelt der Kinder. Wir bereiten auf das Leben und die Schule vor. „Mit den Kindern statt für die Kinder“ hat für uns einen hohen Stel-lenwert, um sie auf ihrem Weg zu interessierten, engagierten und verantwor-tungsvollen Menschen zu begleiten. Für die Kinder in der Krippe ist es uns wichtig, stabile vertrauensvolle Beziehungen zu den Kindern aufzubauen. Wir sorgen für ihr Wohlbefinden und optimale Bedingungen, damit sie ihre Fähig-keiten und Phantasie leben können. Eingebunden in die Gruppe erleben und lernen die Kinder soziales Verhalten aus täglichen Situationen. Wir ermögli-chen ihnen Dinge zu hinterfragen, Lösungswege selbst zu erarbeiten und eige-ne Erfahrungen zu sammeln.

Neben unseren individuell gestalteten Räumen bietet auch unser großes natur-nahes Außengelände viele Möglichkeiten, um mit allen Sinnen zu forschen und zu entdecken.

Besondere Aktivitäten unseres Hauses sind z. B. der wöchentliche Aktionstag, Schulvorbereitung in unserem Schulzimmer, verschiedene Schulkindprojekte, Strand– oder Gartenwoche, Sport im benachbarten Hort sowie jahreszeitliche Feste.

Den Kindern wird täglich ein Frühstücksbüfett in unserem Kindercafé angebo-ten und ein täglicher Mittagstisch. Finanziert werden die Mahlzeiten durch den Verpflegungsbeitrag und die Mittagstischpauschale, die von den Eltern gezahlt wird.

Platzvergabe- verfahren: Aufgenommen werden Kinder aus Schönberg und den Gemeinden des zent-

ralörtlichen Versorgungsbereiches Schönbergs, die sich zur Beteiligung an den ungedeckten Kosten der Einrichtung verpflichten. Die Platzvergabe erfolgt nach der für Schönberg einheitlich getroffenen Regelung. Ausgenommen hier-von ist die Platzvergabe für die Kinder mit einem heilpädagogischen Förderbe-darf in den Integrationsgruppen. Die Vergabe hierfür erfolgt direkt über den Kreis Plön.

Besonderheiten: Der Träger unserer Tagesstätte ist der Elternverein „KiTa Kunterbunt Probstei

e. V.“. Die Betriebsführung obliegt der LEBENSHILFEWERK Kreis Plön gGmbH.

Die Aufnahme Ihres Kindes in unser Haus erfordert die Mitgliedschaft im Eltern-

verein. Wer mehr über unsere Arbeit und unser Haus erfahren möchte, kann bei uns in der KiTa eine schriftliche Konzeption erhalten.

Berechnungsmuster Sozialstaffel Berechnungsmuster Sozialstaffel

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KiTa KunterbuntKiTa Kunterbunt

Mitglied in „DER PARITÄTISCHE“ Eekenring 10 24217 Schönberg Tel.: 04344 / 9787, FAX: Fax: 04344/819820 KiTa-Leitung: Frau Vehse: 04344/819819 E-Mail: [email protected] - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Träger: KiTa Kunterbunt Probstei e. V.

Beschreibung des Betreuungsangebotes

Anzahl der Gruppen: 1 Regelgruppe 1 Familiengruppe, 10 Plätze ganztags 1 Krippengruppe, 5 Plätze ganztags Altersgruppe: 0 bis 6 Jahre

Öffnungszeiten: Montags bis Freitags 07.00 bis 17.00 Uhr

Ferienzeiten: 2 Wochen in den Sommerferien, 1 Woche nach den Weihnachtstagen

Elternbeiträge: laut Gebührenordnung

Verpflegungsbeitrag: 12,00 €, Frühstück und Getränke bei Teilzeit 14,00 €, Frühstück, Nachmittagssnack und Getränke bei Ganztagsbetreu-

ung Mittagstisch pauschal / Monat 36,00 €, Einzelessen 2,00€

Sozialstaffel: gemäß Mustersozialstaffel des Kreises Plön

Unsere Räume: 1 Krippenraum mit Schlafraum und Sanitärraum, 1 Raum für die Familiengruppe mit Rückzugsmöglichkeiten, Wickelbe-

reich und Badezimmer, 1 Raum für die Regelgruppe 2 Gruppenräume sind vermietet an unsere Kooperationspartnerin

LEBENSHILFEWERK Kreis Plön gGmbH und werden für integrative Gruppen genutzt (siehe Beschreibung Integrativer Kindergarten Regen-bogen), Schulzimmer, Küche, KIndercafe für Frühstück und Mittagstisch, Büro, Mehrzweckraum, naturnahes Außengelände

Unser Personal: In jeder Gruppe sind eine Erzieherin und eine sozialpädagogische Assis-

tentin und zusätzlich in der Krippe eine FSJlerin tätig. Für die Arbeit mit den Kindern unter drei Jahre verfügt unser Personal üb er die zusätzliche Qualifizierung zur „Fachkraft für Frühpädagogik“. Wir werden unterstützt durch eine Kindertagesstättenleiterin, eine Hauswirtschafterin, einen Hausmeister und Reinigungspersonal.

Inhaltliches Konzeption: Wie arbeiten wir? Was macht uns aus?

Voraussetzung für unsere Arbeit in der KiTa ist das vertrauensvolle Mit- einander zwischen Eltern, Kindern und allen MitarbeiterInnen.

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Sie lernen den Wald als Lehrmeister und Spielplatz schätzen. Sie haben

Zeit zu erkunden, zu beobachten und um Fragen zu stellen. Sie haben Gelegenheit, Insekten, Tiere und Pflanzen in unterschiedlichen Entwick-lungsphasen zu beobachten. Wir haben gemeinsam ein Hochbeet be-pflanzt, gepflegt und geerntet.

Der Wald ist groß und nach allen Richtungen „offen“. Hier leben die Kinder ihren natürlichen Bewegungsdrang aus. Durch Klettern, Balancieren und Laufen auf dem unebenen Waldboden wird die Körperwahrnehmung geför-dert.

Das soziale Lernen spielt im Wald eine große Rolle. In vielen Situationen sind die Kinder auf die Hilfe Anderer angewiesen. Schwere Äste müssen getragen und rutschige Felsen erklommen werden. Dadurch wird auch die Kommunikation untereinander gefördert. Die Waldmeisterkinder sind eben-so schulfähig wie die Kinder aus den Regelkindergärten. Zu diesem Thema hat ein Heidelberger Lehrer seine Diplom-Arbeit geschrieben. Aus dieser Arbeit geht hervor dass Kinder, die mind. 2 Jahre in den Waldkindergarten gehen, Kindern aus Regelkindergärten in nichts nachstehen. Besonders in ihrem Sozialverhalten und bei der Mitarbeit im Unterricht schneiden die „Waldkinder“ sogar deutlich besser ab.

Die Vorschulkinder der Waldmeister besuchen ebenfalls 1 x in der Woche die Lernwerkstatt im Kindergarten und nehmen am Vorschulprogramm im Wald teil.

Personal: Wie im Haus arbeiten auch hier 2 pädagogische Fachkräfte. Praktikanten/Innen sind herzlich willkommen!

Platzvergabeverfahren: Aufgenommen werden Kinder aus Schönberg und den Gemeinden des zentralörtlichen Versorgungsbereiches Schönbergs, die sich zur Beteili-gung an den ungedeckten Kosten der Einrichtung verpflichten. Die Platz-vergabe erfolgt nach der für Schönberg einheitlich getroffenen Regelung.

Besonderheiten: Einmal im Monat besucht uns Dr. Roland Doldt vom Naturfreundehaus. Seine Besuche sind bei den Kindern sehr beliebt. Dazu werden Hauskinder eingeladen. Mit Roland bauen wir Floße, Seilbahnen oder bereiten etwas Leckeres (aus dem, was der Wald uns bietet) über dem Lagerfeuer. Das Lagerfeuer ist ein fester Bestandteil. Die Kinder lernen sehr schnell den richtigen Umgang mit dem Element Feuer.

Es gibt eine feste Anbindung zu den Hauskindern und den Erziehern, alle Hausangebote wenden sich ebenso an die Waldkinder, alle Waldangebote richten sich an die Hauskinder. Wir haben zwei Hauswochen im Jahr. Es wird gekocht, gebacken, gebastelt , geknetet und im Bällebad getobt. Im-mer am Freitag machen wir einen Haustag. Dann haben auch die Schulan-fänger die Möglichkeit die Lernwerkstatt zu besuchen. Eine Großmutter kommt wöchentlich und liest uns Geschichten vor. Pastor Sabrowski kommt einmal im Monat zu Besuch und begleitet uns mit Geschichten und Liedern durch das Kirchenjahr.

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WaldmeisterWaldmeister

Träger: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schönberg Niederstr. 15 24217 Schönberg Tel.: 04344 / 2382

Beschreibung des Betreuungsangebotes:

Anzahl der Gruppen: 01

Plätze pro Gruppe: 18

Altersgruppe: 3 – 6 Jahre

Öffnungszeiten: 07.00 - 15.30 Uhr

Benutzungsgebühren: laut Gebührenordnung Randöffnungszeiten können flexibel genutzt werden, Abrechnung pro halbe

Stunde, Kosten auf Anfrage Für das selbstgekochte Mittagessen erheben wir einen Monatsbeitrag von

36 €.

Sozialstaffel: Gemäß Mustersozialstaffel des Kreises Plön

Räumlichkeiten: Die Uhr hat acht geschlagen, noch ist es dunkel, doch die ersten „Waldmeister“ warten bereits mit ihren Eltern vor der Waldhütte am Pas-torat. Dort begeben sich einige Kinder umgehend an die Arbeit, schließ-lich gibt es viel zu tun. Es wird gesägt, geschnitzt, das Gelände umge-graben und vielerlei entdeckt. Um neun ertönt eine Stimme: Morgenkreis es ist soweit; wir entzünden unser Waldlicht und beginnen mit unserem Morgenritual. Jetzt aber los, schnell noch die Rucksäcke geschultert und es geht zum Piratenplatz, Indianerplatz, zur Rehwiese oder zu einen der Spielplätze, wo unsere Abenteuer in die nächste Runde gehen. Unsere Waldgruppe ist eine Regelgruppe des Ev. Kindergarten Tausendfüßler. Der Unterschied zu den Hausgruppen besteht nur darin, dass der Kin-dergartenalltag draußen mit all unseren Sinnen stattfindet. Lediglich bei extrem schlechten Witterungsverhältnissen suchen wir unsere Schutz-hütte auf, was zum Herbst und Winter öfter mal vorkommen kann, als im Frühjahr oder Sommer. Wir haben auch die Möglichkeit, die Hauskinder zu besuchen, wenn es platztechnisch geht oder die Jugendräume im Gemeindehaus aufzusuchen.

Grundsätzlich gilt unsere Devise: „Es gibt kein schlechtes Wetter, es gibt nur schlechte Kleidung.“

Inhaltliche Konzeption: Die Waldgruppe ist als eine Regelgruppe des ev. Kindergarten Tausend-

füßler eingebunden in die Gesamtkonzeption. Die Waldkinder spielen in erster Linie mit dem, was sie in der Natur vorfin-

den. Lediglich Werkzeuge, Hammer, Sägen, Lupen und Seile werden in den Forst mitgenommen. Das Fehlen von fertigem Spielzeug weckt die Kreativität und die Phantasie.

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Inhaltliche Konzeption: Unser Ziel ist, die uns anvertrauten Kinder ganzheitlich und gemäß Ihren Bedürf-

nissen zu fördern und zu fordern. Wir respektieren die Einzigartigkeit eines jeden Kindes und bieten ihnen den Raum, gehört und gesehen zu werden. Diese Frei-räume ermöglichen den Kindern, sich selbstbewusst und selbständig zu verwirkli-chen. Wir ermöglichen den Kindern durch die „gelebte Religionspädagogik“ einen geregelten Tagesablauf mit festen Ritualen (z. B. gemeinsamer Morgenkreis und gemeinsames Frühstück mit Gebet). Gerade in der oft sensiblen Eingewöhnungs-zeit gewinnen die Kinder behutsam Sicherheit und Vertrauen. Das pädagogische Vorgehen ist hierbei individuell und wird unterstützt durch z. B. ältere Kindergar-tenkinder, die Patenschaften übernehmen können. Den Elementarkindern wird eine Teilnahme an Angeboten der anderen Gruppen ermöglicht um auch grup-penübergreifende Freundschaften zu pflegen. Projekte entstehen im Zusammen-hang mit den Kindern, dabei orientieren wir uns an den Bildungsleitlinien des Landes Schleswig-Holstein und am Kirchenjahr. Die Kinder wissen um kirchliche Feste, biblische Geschichten und wir singen gemeinsam Lieder. Dem Bewe-gungsbedürfnis kommen wir durch das regelmäßige Turnen in dem Hort der Grundschule an den Salzwiesen, regelmäßigen Waldtagen und dem Außengelän-de entgegen. Den Krippenkindern ermöglichen wir in einem geschützten, kleine-ren Rahmen sich zu öffnen und zu entwickeln. Der Aufbau der Bindung zu den Erziehern und die beziehungsvolle Pflege sind hier die Grundlage unserer Arbeit

Personal: Zurzeit arbeiten in jeder Gruppe eine Erzieherin und eine sozialpädagogische Assistentin. In der Krippe arbeiten eine Erzieherin und zwei sozialpädagogische Assistentinnen. Hinzu kommen eine Küchenkraft, zwei Reinigungskräfte und eine Kindergartenleitung. Praktikant/Innen sind herzlich willkommen.

Platzvergabe- verfahren: Aufgenommen werden Kinder aus Schönberg und den Gemeinden des zentral-

örtlichen Versorgungsbereiches Schönbergs, die sich zur Beteiligung an den ungedeckten Kosten der Einrichtung verpflichten. Die Platzvergabe erfolgt nach der für Schönberg einheitlich getroffenen Regelung.

Besonderheiten: In unserer religionspädagogischen Arbeit werden wir durch Herrn Pastor Sabrowski unterstützt, der mit uns, Eltern und Kindern, Gottesdienste vorbereitet und feiert. Eine Großmutter kommt wöchentlich zu uns und liest den einzelnen Gruppen Geschichten vor. Unsere Schulanfänger werden durch den regelmäßi-gen Besuch in der Lernwerkstatt und Wuppi (ein Wesen vom Planeten Wupp zur Förderung der Phonologischen Bewusstheit) gefördert. Als Abschluss feiern die Schulabgänger ein Schlaffest. Wir kochen und backen regelmäßig gemeinsam und erstellen einmal im Monat ein Frühstücksbuffet. In der Sommer-Strandwoche und der Waldwoche im Frühjahr und im Herbst entdecken wir bereits spielerisch die Natur unserer Umgebung. Mit Spaß und Freude werden Wahrnehmung und Motorik gefördert und dem Bewegungsdrang der Kinder freien Lauf gelassen. .

Kinderbetreuung durchKinderbetreuung durch

Tagesmütter / Tagesmütter / --väterväter

Eine Alternative zum Krippenplatz ? _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _ _

Vermittlung: Kreis Plön, Amt für Jugend u. Sport Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön Tel.:04522 / 743-584 oder 743-450

Ein weiteres Betreuungsangebot neben den Kindertageseinrichtungen ist die Betreuung in der Kindertagespflege. Es handelt sich hierbei um ein flexibles Angebot, bei dem Kinder in familienähnlicher, überschaubarer Atmosphäre von einer festen Bezugsperson betreut und gefördert werden. Neben der Unterstützung der Familien bei der Betreuung, Erziehung und Bildung ihrer Kinder soll es den Eltern erleichtert werden, Berufstätigkeit und Kindererziehung miteinander zu verbinden. Kindertagespflege kann sowohl im Haushalt der Tagespflegeperson als auch im Haushalt der Eltern stattfinden. Es bedarf dazu einer Erlaubnis durch das Amt für Jugend und Sport. Die Fachberatung für Kindertagespflege des Amtes für Jugend und Sport bietet folgendes an: - Information und Beratung von Eltern zu allen Fragen rund um die Kindertagespflege - Vermittlung von geeigneten Tagespflegepersonen an suchende Eltern - fachliche Beratung und Begleitung von Tagespflegepersonen und deren weitere Qualifizierung - Überprüfung der Eignung von möglichen Tagespflegepersonen und Erteilung der Erlaubnis zur Kindertagespflege Das Amt für Jugend und Sport fördert die Kindertagespflege durch die Gewährung einer laufenden Geldleistung. Viele Wohnsitzgemeinden gewähren außerdem einen ergänzenden Zuschuss. Eine Auflistung der Gemeinden finden Sie auf der nächsten Seite. Für die Kreis- und Gemeindezuschüsse können die Eltern beim Amt Probstei einen entsprechenden Antrag stellen. Bei Fragen rund um die Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an den

Kreis Plön, Amt für Jugend und Sport Fachberatung Kindertagespflege Frau Delia Hamann 04522/743-584 Frau Birgit Wulff 04522/743-450

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Übersichtsliste Zuschuss Kindertagespflege Übersichtsliste Zuschuss Kindertagespflege

der Gemeinden des Amtes Probsteider Gemeinden des Amtes Probstei

Gemeinde Zuschuss

Barsbek 1,30 € pro Kind und pro Stunde (nur auf schriftlichen Antrag und nur, wenn keine bedarfsgerechten KiGa-Plätze vorhan-den sind)

Bendfeld 1,30 € pro Kind und pro Stunde

Brodersdorf 1,30 € pro Kind und pro Stunde

Fahren 1,30 € pro Kind und pro Stunde

Fiefbergen 1,30 € pro Kind und pro Stunde

Höhndorf 1,30 € pro Kind und pro Stunde (nur wenn Kind nicht in KiGa ist, beide Eltern oder alleinerziehende Elternteil be-rufstätig sind / ist)

Köhn 1,30 € pro Kind und pro Stunde ( nur wenn kein Platz in KiGa Köhn bzw. nur für die Zeiten, die nicht durch Öff-nungszeiten im KiGa sichergestellt werden können)

Krokau 1,30 € pro Kind und pro Stunde

Krummbek 1,30 € pro Kind und pro Stunde

Laboe 1,30 € pro Kind und pro Stunde

Lutterbek Keine Beteiligung

Passade 1,30 € pro Kind und pro Stunde

Prasdorf Keine Beteiligung

Probsteierhagen 1,30 € pro Kind und pro Stunde bis 31.07.2014; ab 01.08.2014 0,70 € pro Kind und pro Stunde

Schönberg 1,30 € pro Kind und pro Stunde

Stakendorf Keine Beteiligung

Stein 1,30 € pro Kind und pro Stunde ( nur wenn kein Platz in KiGa Köhn bzw. nur für die Zeiten, die nicht durch Öff-nungszeiten im KiGa sichergestellt werden können)

Stoltenberg 1,30 € pro Kind und pro Stunde

Wendtorf 1,30 € pro Kind und pro Stunde

Wisch 1,30 € pro Kind und pro Stunde

Evangelischer KindergartenEvangelischer Kindergarten Tausendfüßler Am Hang 16, 24217 Schönberg Tel.: 04344/1207, www.kiga-tausendfuessler.de [email protected] Internet: www.kiga-tausenduessler.de - - -- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Träger: Ev.-Luth. Kirchengemeinde Schönberg Niederstr. 15, 24217 Schönberg Tel.: 04344 / 2382

Beschreibung des Betreuungsangebotes:

Anzahl der Gruppen: 04

Plätze pro Gruppe: Elementarbereich 20, Waldgruppe 18, Krippe 10

Altersgruppe: 1 - 6 Jahre

Öffnungszeiten: Elementarbereich 07.00 - 15.30 Uhr, Krippe 07.30 - 15.00 Uhr ´

Benutzungsgebühren: laut Gebührenordnung Randöffnungszeiten können flexibel genutzt werden, Abrechnung pro hal-

be Stunde, Kosten auf Anfrage Für das selbstgekochte Mittagessen erheben wir einen Monatsbeitrag von

36,- €.

Sozialstaffel: Gemäß Mustersozialstaffel des Kreises Plön ( s. a. Erläuterungen an ande-rer Stelle in dieser Broschüre )

Räumlichkeiten: Unser Haus liegt in unmittelbarer Nähe des ev. Gemeindehauses, der ev. Kirche und des Kirchenwaldes.

Wir haben ein 2008 komplett erneuertes, naturnah angelegtes Außenspiel-gelände in sonniger Lage.

Unser Kindergarten wurde 1996 erbaut und verfügt über zwei große, helle Gruppenräume mit je einer großzügigen Hochebene. Die Räume laden die Kinder ein, sich in den verschiedenen Bereichen ihrer Entwicklung auszu-probieren. Unsere pädagogischen Fachkräfte achten auf eine Vielfalt an Angeboten, die den Bedürfnissen der Kinder entsprechen.

Die Hochebenen werden je nach Interessenlage der Kinder, im Laufe ei-nes Kindergartenjahres umfunktioniert. Es befindet sich dort z.B. eine Schule oder eine Verkleidungsecke.

Zwischen den beiden Gruppenräumen liegt der Mittelraum mit einem Bälle-bad und einer Kletterwand. Zusätzlich, um den Bewegungsdrang der Kin-der gerecht zu werden, bieten wir ihnen unseren langen Flur mit verschie-denen Bewegungsmaterialen an.

Wenn der Mittelraum nicht als Bewegungsraum genutzt wird, dann sind unsere Schulanfänger in der Lernwerkstatt, um sich dort spielerisch auf die Schule vor zubereiten. Unsere große Küche ist zusätzlich mit einer kindge-rechten Küchenzeile ausgestattet. Zum Jahresbeginn 2017 wurde der Kindergarten um eine Krippengruppe erweitert.

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Besonderheiten: Hausgruppe - offene Frühstückszeit von 08.00 –10.30 Uhr - festes Mittagessen, feste „Kaffeestunde“ am Nachmittag - spezielle Sprachförderung für Kinder ab 3 Jahren - regelmäßige Projektangebote zu unterschiedlichen Themen und in altersgetrennten Gruppen - Mitbestimmung (Partizipation) der Kinder und Eltern Naturstrandgruppe - 18 Kinder im Alter von 3 bis 6 Jahren - Betreuungszeit 08.00 bis 12.00 Uhr in der Natur, zusätzliche Betreuungszeiten im Haus möglich - gemeinsame Busfahrt vom Haus zum Strand und umgekehrt - Naturpädagogik am Strand und in der Natur - gemeinsames Frühstück (bringen die Kinder mit) - Notunterkunft in Räumlichkeiten am Holm - Betreuung durch 2 Fachkräfte - enge Zusammenarbeit mit der Hausgruppe, z. B. gemeinsame Aktivitäten und Feste Nach telefonischer Absprache können Sie sich unsere Einrichtung gerne anschauen. Das Strandpiraten Team freut sich auf Ihre Kinder und Sie.

über 3 Jahre unter 3 Jahre

tägliche Betreuungszeit

ohne Ferienbetreuung

4,0 Stunden 144,00 € 216,50 €

4,5 Stunden 153,50 € 234,50 €

5,0 Stunden 162,50 € 253,00 €

5,5 Stunden 172,00 € 271,50 €

6,0 Stunden 181,00 € 289,50 €

6,5 Stunden 190,50 € 308,00 €

7,0 Stunden 199,50 € 326,50 €

7,5 Stunden 209,00 € 344,50 €

8,0 Stunden 218,00 € 363,00 €

8,5 Stunden 227,50 € 381,00 €

9,0 Stunden 236,50 € 399,50 €

9,5 Stunden 246,00 € 418,00 €

10,0 Stunden 255,50 € 436,00 €

mit Ferienbetreuung

4,0 Stunden 148,50 € 225,50 €

4,5 Stunden 158,50 € 245,00 €

5,0 Stunden 168,50 € 264,50 €

5,5 Stunden 178,00 € 284,00 €

6,0 Stunden 188,00 € 303,50 €

6,5 Stunden 198,00 € 323,00 €

7,0 Stunden 208,00 € 342,50 €

7,5 Stunden 217,50 € 361,50 €

8,0 Stunden 227,50 € 381,00 €

8,5 Stunden 237,50 € 400,50 €

9,0 Stunden 247,00 € 420,00 €

9,5 Stunden 257,00 € 439,50 €

10,0 Stunden 267,00 € 459,00 €

Elternbeitragstabelle Kindertagesstätten

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Beschreibung des Betreuungsangebotes

Anzahl der Gruppen: 2 Krippengruppen mit jeweils 10 Kindern unter 3 Jahre Altersgruppe: 0 bis 3 Jahre Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 08.00 bis 16.00 Uhr, Randöffnungszeiten ab 07.00 bis 08.00 Uhr Bei verstärkter Nachfrage (mind. 5 Kinder) können wir eine Betreu-

ungszeit bis 17.00 Uhr anbieten. Schließzeiten: Die Krippe ist zwei Wochen in den schleswig-holsteinischen Sommer-

ferien und eine Woche zum Jahreswechsel geschlossen.

Benutzergebühren: laut Gebührenordnung Verpflegungsgeld: 2,50 € täglich für Mittagessen, Getränke und Snacks Sozialstaffel: gem. Mustersozialstaffel des Kreises Plön Räumlichkeiten: Unsere im Jahr 2015 errichtete Krippe ist speziell auf die Bedürfnisse von Kleinkindern ausgerichtet. Die beiden lichtdurchfluteten Gruppen- räume sind miteinander verbunden, was den familiären Charakter der kleinen Einrichtung unterstreicht. Jede Gruppe verfügt über einen angrenzenden Nebenraum mit ansprechenden Spielhochebenen, die zur Schlafenszeit zum Ausruhen und Kuscheln einladen. In der Bewe- gungshalle finden die Kinder Indoorfahrzeuge, Materialien zum Höhlenbau, Klettern, Wippen, Balancieren und vieles mehr. In unserem Planschbereich können sich die Kleinen beim Spiel und Spaß mit Wasser austoben. Eine klare Raumgestaltung mit Wohlfühl- atmosphäre und die vielfältigen Materialien sorgen für anregende Aktivitäten, Rückzugsnischen oder kreative Gestaltungsmöglichkeiten. Jedes Kind wählt für sich aus, was seinem aktuellen Bedürfnis ent- spricht. Im Eingangsbereich haben wir für die Eltern eine gemütliche Sesselecke eingerichtet, in der die Eltern sich während der Eingewöh- nungsphase oder vor dem Abholen der Kinder aufhalten können. Eine Küche mit Durchreiche und eine großzügige Garderobe vervoll- ständigen die Innenräume. Im Außenbereich fördern altersgerechte Spielgeräte und Spielflächen die motorische Entwicklung der Kinder.

ASBASB--KinderkrippeKinderkrippe Strandstraße 21a, 24217 Schönberg Tel.: 04344/4116-0 E-Mail: [email protected]

Es gibt es Bastel– und Malecke, Puppen– und Bauecken, Spiel– und Klettermöglichkeiten, Spielberei-che für die „Großen“ und Spielecken für die „Kleinen“. Material zum Experimentieren und Werken ste-hen ebenfalls zur Verfügung.

Inhaltliches Konzept: „Zeige mir und ich vergesse, erzähle mir und ich erinnere mich, lass mich tun und ich verstehe“ Konfuzius

Wir sehen das Kind als eigenständige Persönlichkeit, das in seiner Individualität wertgeschätzt werden muss. Die Kinder werden bei uns in ihrer Entwicklung unter-stützt, in dem sie durch eigenes Erleben selbständiges Handeln erlenen und somit Selbstbewusstsein erlangen. Die Kinder können bei uns Ausprobieren und neue Dinge erleben und erlenen, dabei wird stets die Lebenssituation der Kinder beachtet und mit einbezogen. In unserer Einrichtung wird die „offene Arbeit“ praktiziert, d.h. die Kinder können selbst entscheiden, an welchen Aktivitäten sie teilnehmen möch-ten und in welchen Räumen sie spielen möchten. Auch innerhalb der Frühstückszeit (8.00-10.30 Uhr) können die Kinder selbst bestimmen, wann und mit wem sie früh-stücken möchten.

Feste Rituale wie Morgenkreis geben den Kindern Struktur und Sicherheit. Durch Erlebnisse in der Natur (regelmäßige Strandtage) erlernen die Kinder einen respekt-vollen Umgang mit der Natur. Des Weiteren bieten wir Bewegungstag (z.B. Schau-kel, Kletterseil, Kletterleiter) im Kindergarten an, um den natürlichen Bewegungs-drang der Kinder mit einzubeziehen. Ein weiterer wesentlicher Bestandteil unserer Arbeit ist die Zusammenarbeit mit den Eltern, die mit uns gemeinsam die Kindergar-tenzeit ihres Kindes erleben sollen. Durch Elternabende, gemeinsame Feste und Aktivitäten zeigen wir die Transparenz unserer Arbeit.

Personal: 6 Erzieherinnen 3 sozialpädagogische Assistenten/innen 1 Mitarbeiterin im Freiwilligen Sozialen Jahr 1 Haushaltskraft 1 Reinigungskraft zeitweise Praktikanten. Platzvergabe-

verfahren: Aufgenommen werden Kinder aus Schönberg und den Gemeinden des zentralörtli-

chen Versorgungsbereiches Schönbergs, die sich zur Beteiligung an den ungedeckten Kosten der Einrichtung verpflichten. Die Platzvergabe erfolgt nach der für Schönberg einheitlich getroffenen Regelung.

Besonderheiten: Hausgruppe - offene Arbeit - Angebote in Kleingruppen bis max. 15 Kindern - 1x wöchentliche Strandfahrten - 1x wöchentlicher Outdoortag (für Kinder ab 3 Jahre) - zusätzliche Förderung der „Großen“ (letztes Kitajahr vor der Schule), z.B. Förderung des phonologischen Bewusstseins (Erkennung der Lautstruktur unserer Sprache) - Gewaltprävention von Januar bis Juli „Wir machen unsere Kinder stark“ - 1x im Monat Elterncafé im Kindergarten - Angebote am Nachmittag für Kinder und Eltern - regelmäßige Bewegungstage im Kindergarten - tägliches Frühstücksbüfett, wird vom Kindergarten zubereitet, abwechslungsreiche und gesunde Kost

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Beschreibung des Betreuungsangebotes

Anzahl der Gruppen: 52 Kinder (37 Kinder im Haus in der offenen pädagogischen Arbeitsweise, 18 Kinder in der Naturstrandgruppe)

Altersgruppe: 1 bis 6 Jahre im Haus, 3 bis 6 Jahre in der Naturstrandgruppe

Öffnungszeiten: Montag bis Freitag 07.00 bis 16.00 Uhr, Kernzeit: 08.00 - 12.00 Uhr ab 12.15 Uhr Mittagessen für angemeldete Kinder 15:00 Uhr gemeinsame „Kaffeestunde“ für Ganztageskinder

Schließzeiten: zwischen Weihnachten und Neujahr und 3 Wochen in den Sommerferien, Fortbildungen der Mitarbeiter

Benutzergebühren: Bekannt

Verpflegungsgeld: 16,00 € mtl. für das tägliche Frühstück– Buffet und für Getränke 2,50 € pro Essen pro Tag für Kinder, die am Mittagstisch teilnehmen 0,70 € für die Nachmittagsverpflegung

Sozialstaffel: gem. Mustersozialstaffel des Kreises Plön

Räumlichkeiten: Folgende Räume finden Sie in unserer 2004 errichteten Einrichtung: - 2 helle Gruppenräume - 1 großer Spiel– und Bewegungsraum - 1 Frühstücksraum (Wintergarten) - 1 Kinderwaschraum mit Wickelbereich - 1 Küche mit Kinderkochbereich - 1 großer Flur, ebenfalls als Spielbereich nutzbar - 1 Büro - 1 Besprechungsraum - 1 WC

- durch eine bewegliche Trennwand zum Bewegungsraum entsteht ein großer Raum, der dann für Feste und Veranstaltungen genutzt wird.

Die Gruppenräume sind mit beweglichen Möbeln ausgestattet und kön-

nen jederzeit verändert werden, um sich den jeweiligen Bedürfnissen der Kinder anzupassen, In den Gruppenräumen finden die Kinder Spiel-materialen aus allen Bildungsbereichen (siehe Bildungsleitlinien Schles-wig-Holstein) .

Johanniter Kindergarten Johanniter Kindergarten Strandpiraten Strandpiraten

Strandstraße 42 24217 Schönberg, Tel.: 04344 / 819600 Fax: 04344/819601, E-Mail: [email protected] - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Träger: Johanniter Unfall-Hilfe e. V. Regionalverband Schleswig- Holstein Nord / West, Beseler Allee 59 a, 24105 Kiel Tel.: 0431/579240, Fax: 0431/57924277, e-mail: [email protected]

Inhaltliches Konzept: Uns ist es wichtig, dass wir die Kinder in Anwesenheit der Eltern einfühlsam und

individuell eingewöhnen können. Ein eingewöhntes Kind wird die familiäre Atmo-sphäre schätzen und - wenn es sich sicher und wohlfühlt -die Räume nach und nach erobern. Nur wenn das Kind sich wohl fühlt, können auch die Eltern mit einem guten Gefühl zur Arbeit gehen. Den Übergang von der Familie zur Krippe gestalten wir möglichst sanft. Ziel ist zum einen der Aufbau einer sicheren Bindung zwischen Kind und Bezugserzieherin, zum anderen wird die Basis gelegt für ein vertrauens-volles Verhältnis zwischen dem Team und den Eltern. Für den Eingewöhnungspro-zess und für den Austausch mit den Eltern nehmen wir uns viel Zeit.

Ein abwechslungsreicher, aber klar strukturierter Tagesablauf gibt den Kindern Orientierung und gleichzeitig stets neue Bildungsanlässe zum Staunen und Auspro-bieren. Neben unterschiedlichsten Aktivitäten veranstalten wir regelmäßig kleine Ausflüge in die nähere Umgebung der Stadt und der Natur. Wir gehen täglich mit den Kindern an die frische Luft. Die Entwicklung jedes Kindes wird dokumentiert. In sogenannten Portfolios können die Kinder anhand von Fotos und Lerngeschichten ihre Entwicklungsschritte und körperlichen Veränderungen zusammen mit der Erzie-herin bestaunen.

Bedeutsam für die pädagogische Arbeit ist die Förderung der sprachlichen Fähigkei-ten durch Begleitung des Handelns mit Worten, mit Fingerspielen, Liedern und Bil-derbuchbetrachtungen. Zum Großwerden gehört die ständige Steigerung der Selbstständigkeit des Kindes. Dem eigenständigen Tun geben wir viel Zeit und Raum -zum Beispiel beim Ankleiden, Wickeln, Essen und Ausprobieren neuer Tätig-keiten.

Personal: Die Kinder werden im Wechsel von drei Erzieherinnen und drei sozialpädagogischen

Assistentinnen betreut. Ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin im Freiwilligen Sozialen Jahr und eine Hauswirtschaftskraft ergänzen das Team.

Platzvergabe-

verfahren: Aufgenommen werden Kinder aus Schönberg und den Gemeinden des zentralörtli-

chen Versorgungsbereiches Schönbergs, die sich zur Beteiligung an den ungedeck-ten Kosten der Einrichtung verpflichten. Die Platzvergabe erfolgt nach der für Schönberg einheitlich getroffenen Regelung.

Besonderheiten: Unser Erziehungsziel sind glückliche, starke und gemeinschaftsfähige Kinder. Da

Kinder schon früh sehr wohl wissen, was sie wollen und was sie nicht wollen, räu-men wir ihnen das - eigentlich selbstverständliche - Recht ein, über Dinge, die sie unmittelbar betreffen, selbst oder mit zu bestimmen. Die Kinder wählen aus, welche Lieder gesungen werden, was und wie viel sie essen mögen oder wer sie wickeln soll. Wir sind sensibel für Gesichtsausdrücke und Körperbewegungen, mit denen schon Kleinstkinder ihre Zustimmung oder Abwehr signalisieren und reagieren da-rauf. Dadurch lernen die Kinder, dass ihre individuellen Bedürfnisse berücksichtigt und respektiert werden und dass sie ihr Umfeld mitgestalten können.

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Montessori Kinderhaus der AWOMontessori Kinderhaus der AWO

Lamp'sche Koppel 4 24217 Schönberg Tel.: 04344/2668 - Fax: 04344/414300 e-mail: [email protected] [email protected]

- - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - - Träger: AWO Schleswig-Holstein gGmbH

Beschreibung des Betreuungsangebotes:

Anzahl der Gruppen: 04, 2 Elementargruppen (3-6 Jahre), 1 altersgemischte Gruppe (1-6 Jahre) und eine Krippengruppe

Altersgruppe: 1 bis 6 Jahre

Öffnungszeiten: Montags bis Freitags 07.00 Uhr bis 16.00 Uhr

Benutzungsgebühren: laut Gebührenordnung Hinzu kommt ein Getränkegeld und ein Verpflegungsbeitrag für Kinder, die am Mittagstisch teilnehmen.

Sozialstaffel: gemäß Mustersozialstaffel des Kreises Plön (s. a. Erläuterungen an anderer Stelle in dieser Broschüre)

Räumlichkeiten: Unsere Kinder nutzen die Räumlichkeiten des gesamten Hauses und unseren Naturspielraum.

Wir arbeiten nach dem Raum im Raum Konzept. Es gibt das Kinderatelier, einen Bewegungsraum, einen Raum für das Rollenspiel, einen Raum mit unterschiedlichen Materialien zum Bauen und viele Nischen zum Spielen, Arbeiten, Entdecken, Ausruhen und Klönen. In unserem Kinderrestaurant frühstücken wir, essen in Büffetform zu Mittag und am frühen Nachmitttag treffen sich alle Ganztagskinder zum „Kaffee trinken“.

Inhaltliche Konzeption: Die Kindertagesstätten der Arbeiterwohlfahrt verstehen sich als familien-unterstützende Einrichtung. Kinder, egal welcher Herkunft, finden in unse-rer Einrichtung ein Zuhause. Unser Konzept passen wir an die Bedürfnis-se der Kinder und deren Familien an. Unsere Aufgabe ist es, eine zu-kunftsorientierte und kindgerechte Pädagogik anzubieten. Uns ist wichtig, dass wir unseren Kindern ein demokratisches Grundverständnis mit auf den Weg geben. Kinder und Eltern dürfen und sollen bei uns mitbestim-men. Kinder entscheiden mit bei der Raumgestaltung, bei Festen und anderen Aktivitäten. Die Eltern beteiligen sich im Elternbeirat und in der Elternversammlung. In regelmäßigen Gesprächen mit Eltern und Kindern tauschen wir wichtige Erlebnisse und Entwicklungsschritte der Kinder aus. Um das zu gewährleisten, ist eine vertrauensvolle Zusammenarbeit Vo-raussetzung . Unser Außengelände ist als Naturspielraum gestaltet. Die Kinder begreifen und erleben mit allen Sinnen ihre Umwelt. Im Sommer zieht es uns zurzeit für 9 Tage an den Strand, das sind unsere Strandwo-chen.

Personal: Durch Einzelintegrationsmaßnahmen gehört eine Heilpädagogin zu unserem

Team. In den beiden anderen Gruppen arbeiten zwei pädagogische Fachkräfte. Hinzu kommt ein/e Praktikant/in im freiwilligen sozialen Jahr, eine Reini-

gungskraft, eine Küchenkraft und eine Kinderhausleitung. Wir sind offen für Praktikanten.

Platzvergabe- verfahren: Aufgenommen werden Kinder aus Schönberg und den Gemeinden des zent-

ralörtlichen Versorgungsbereiches Schönbergs. Die Platzvergabe erfolgt nach der für Schönberg einheitlich getroffenen Regelung mit folgender Ergänzung:

Das besondere Konzept lässt die Vergabe an Plätze für Kinder aus dem Kreis Plön zu. Diese Möglichkeit besteht aber nur dann, wenn aus dem oben be-schriebenen Einzugsgebiet die Kinder versorgt sind.

Besonderheiten: Seit Okt. 2006 ist unser Haus als Montessori Kinderhaus anerkannt. Die Re-formpädagogin Maria Montessori hat eine Pädagogik geprägt, die bis heute geachtet und praktiziert wird. Wir arbeiten nach dem Prinzip der vorbereiteten Umgebung, dem Prinzip der offenen Türen, der freien Arbeit und den Montes-sorimaterial. Einige Mitarbeiterinnen besitzen das Montessori-Diplom.

Maria Montessori ist durch ihren Satz „Hilf Mir, Es Selbst Zu Tun“ berühmt geworden. Wir schaffen eine kindgerechte Lebenswelt, die kindliche Selbst-ständigkeit zulässt und Bildungsprozesse fördert. Das Menschenbild basiert auf gegenseitiger Achtung und Liebe. In ihrer Pädagogik steht nicht der Erzie-her, sondern das Kind im Mittelpunkt. Kinder finden in der vorbereiteten Um-gebung Tätigkeiten, die sie ansprechen und zur Weiterarbeit motivieren. Je-des Kind soll Zeit zum intensiven und freudvollen Arbeiten finden.

Das Kinderhaus ist bis auf die Tage zwischen Weihnachten und Neujahr und

einzelner Fortbildungstage ganzjährig geöffnet. Unser Haus kann nach Absprache besucht werden.