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Auslobung städtebaulicher Ideenwettbewerb Askren Manor / Stand 14-03-27 Seite 1 Konversion Askren Manor Städtebaulicher Ideenwettbewerb Inhalt 1 Allgemeine Bedingungen................................................................................................ 2 2 Wettbewerbsaufgabe ..................................................................................................... 9 A Einführung .................................................................................................................. 9 B Bestandsanalyse / Situation Askren Maners ..............................................................10 C Bewertung .................................................................................................................13 D Entwicklungsziele ......................................................................................................14 3 Raum- und Flächenprogramm .......................................................................................16 4 Beurteilungskriterien......................................................................................................16

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Konversion Askren Manor Städtebaulicher Ideenwettbewerb

Inhalt 1 Allgemeine Bedingungen ................................................................................................ 2

2 Wettbewerbsaufgabe ..................................................................................................... 9

A Einführung .................................................................................................................. 9

B Bestandsanalyse / Situation Askren Maners ..............................................................10

C Bewertung .................................................................................................................13

D Entwicklungsziele ......................................................................................................14

3 Raum- und Flächenprogramm .......................................................................................16

4 Beurteilungskriterien ......................................................................................................16

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1 Allgemeine Bedingungen

Anwendung und Anerkennung der RPW 2013

Der Durchführung des Wettbewerbs liegen die RPW 2013 in der vom BMVBS am 31.01.2013 herausgegebenen Fassung und mit Bekanntmachung vom 22.02.2013 zugrunde soweit in einzelnen Punkten dieser Auslobung nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist. An der Vorbereitung des Teils 1 der Auslobung hat die Bayerische Architektenkammer beratend mitgewirkt. Die Auslobung wurde dort registriert unter der Nr. 2014/40.03; Auslober, Teilnehmer sowie alle am Verfahren Beteiligten erkennen den Inhalt dieser Auslobung als verbindlich an. Die Auslobung wurde ordnungsgemäß bekannt gemacht.

1. Wettbewerbsgegenstand Städtebauliche Planung Die Wettbewerbsaufgabe ist in Teil 2 im Einzelnen beschrieben.

2. Wettbewerbsart Der Wettbewerb wird ausgelobt als Ideenwettbewerb. Das Verfahren wird durchgeführt als offener Wettbewerb. Der Zulassungsbereich umfasst die EWR-/WTO-/GPA-Staaten. Die Wettbewerbssprache ist deutsch, das Verfahren ist anonym.

Tag der Auslobung: 28.03.2014

3. Wettbewerbsbeteiligte 3.1 Auslober

Stadt Schweinfurt, vertreten durch den Oberbürgermeister

Die Verfahrensbetreuung und Abwicklung erfolgt durch den Auslober. Ansprechpartner: Stadtentwicklungs- und Hochbauamt Schweinfurt Herr Rigo Zehnder [email protected]

3.2 Wettbewerbsteilnehmer Jeder Teilnehmer hat seine Teilnahmeberechtigung eigenverant-wortlich zu prüfen. Er gibt eine Erklärung gemäß Anhang 1 ab.

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3.2.1 Teilnahmeberechtigung Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung - Architekt oder Stadtplaner in Zusammenarbeit mit - Landschaftsarchitekt befugt ist. Ist die Berufsbezeichnung am jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Architekt oder Landschaftsarchitekt, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2005/36/EG und den Vorgaben des Rates vom 7. September 2005 über die Anerkennung von Berufsqualifikationen (ABl. EU Nr. L255 S. 22) entspricht. - Juristische Personen, sofern deren satzungsgemäßer Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, die der Wettbewerbsaufgabe entsprechen und für die Wettbewerbsteilnahme ein verantwortlicher Berufsangehöriger benannt ist, der in seiner Person die Teilnahmevoraussetzungen erfüllt, die an die natürliche Personen gestellt werden. - Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften, bei denen jedes Mitglied die Anforderungen erfüllt, die an natürliche oder juristische Personen gestellt werden. ► Die Bildung von Arbeitsgemeinschaften Architekten oder

Stadtplaner mit Landschaftsarchitekten wird zwingend vorgeschrieben. Arbeitsgemeinschaften haben in der Verfassererklärung einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen.

Die Voraussetzungen für die Teilnahmeberechtigung müssen am Tag der Bekanntmachung erfüllt sein. Die Anmeldung zur Teilnahme muss beim Auslober schriftlich oder per E-mail erfolgen. Anmelden können sich nur Arbeitsgemeinschaften mit Angabe eines verbindlichen Ansprechpartners. Dieser wird registriert und erhält einen persönlichen Zugangscode zu den digital hinterlegten Unterlagen im Datenraum (siehe auch Punkt 5). 3.2.2 Teilnahmehindernisse Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in § 4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme an Wettbewerb ausgeschlossen. 3.3 Preisgericht, Sachverständige und Vorprüfer

Das Preisgericht wurde in folgender Zusammensetzung gebildet und vor der endgültigen Abfassung gehört. Das Preisgericht tagt in nichtöffentlicher Sitzung.

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Fachpreisrichter (alphabetische Reihenfolge):

- Ralf Brettin, Architekt, Baureferent Stadt Schweinfurt - Irene Burkhardt, Landschaftsarchitektin, München - Manfred Grüner, Architekt, Ltd. Baudirektor Regierung

von Unterfranken - Prof. Dr. Thomas Jocher, Architekt und Stadtplaner, München - Prof. Christa Reicher, Stadtplanerin, Aachen

Ständig anwesende stellvertretende Fachpreisrichter:

- Vera Reich, Baurätin, Regierung von Unterfranken - Markus Sauer, Architekt, Amtsleiter

Stadtentwicklungs- und Hochbaumt Schweinfurt

Sachpreisrichter (alphabetische Reihenfolge):

- N.N., Stadtrat Schweinfurt - N.N., Stadtrat Schweinfurt

(Namen werden nach anstehender Nominierung ergänzt)

- Jörg Musial, Spartenleiter Verkauf der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben

- Sebastian Remele´, Oberbürgermeister Stadt Schweinfurt Ständig anwesende stellvertretende Sachpreisrichter:

- Jan von Lackum, Ordnungsreferent Stadt Schweinfurt - N.N., Finanzreferent Stadt Schweinfurt (Position ist ausgeschrieben und wird ergänzt)

Sachverständige Berater:

- Alexander Förster, Geschäftsführer Stadt- und Wohnbau GmbH Schweinfurt

- Hans Schnabel, Konversionsbeauftragter Stadt Schweinfurt

Vorprüfung erfolgt gem. Anlage VI zur RPW durch die Stadt Schweinfurt. 4. Wettbewerbssumme (Preise und Anerkennungen)

1. Preis € 50.000,- 2. Preis € 37.000,- 3. Preis € 25.000,- Anerkennungen € 12.000,- Gesamt netto € 124.000,- zzgl. MwSt. € 23.560,- Gesamt brutto € 147.560,- Sofern mit Preisen bzw. Anerkennungen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer MwSt. abführen, wird diese ihnen anteilig

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zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.

5. Wettbewerbsunterlagen

Die Wettbewerbsunterlagen sind ab 31.03.2014 im Datenraum als Datei erhältlich unter http://www.schweinfurt.de/leben/bauenwohnen/askren-manor/index.html

Folgende Unterlagen werden den Teilnehmern zur Verfügung gestellt: □ Wettbewerbsaufgabe (Teil 2 der Auslobung) □ Raum – und Flächenprogramm (Teil 3 der Auslobung) □ Beurteilungskriterien (Teil 4 der Auslobung) □ Übersichtspläne Stadt Schweinfurt (Anlage 1a/b) □ Übersicht Einordnung in die Umgebung (Anlage 2) □ Lärmaktionsplan (Anlage 3) □ Naturschutzhinweis (Anlage 4) □ Nutzungsübersicht (Anlage 5) □ Bebauungsplan (Anlage 6) □ Luftbild (Anlage 7) □ Fotodokumentation (Anlage 8) □ Plangrundlage CAD (Anlage 9) □ Vordruck Verfassererklärung (Anlage 10) 6. Wettbewerbsleistungen und Kennzeichnung Alle Wettbewerbsleistungen sind rechts oben durch eine Kennzahl aus 6 verschiedenen arabischen Ziffern (1 cm hoch, 6 cm breit) zu kennzeichnen. Jeder Teilnehmer darf nur einen Entwurf einreichen. Varianten, auch die Abwandlung von Entwurfsteilen unter Beibehaltung der Gesamtlösung sind nicht zulässig. Nicht verlangte Leistungen werden von der Beurteilung ausgeschlossen und können in begründeten Einzelfällen zum Ausschluss der Arbeit führen. Von den Teilnehmern werden folgende Wettbewerbsleistungen verlangt: ■ Städtebauliches Konzept M 1/1000 mit Darstellung der

verschiedenen Nutzungen (Baukörper mit Erschließung und Geschossigkeit, Frei- und Verkehrsflächen)

■ wesentliche Schnitte M 1/1000 ■ exemplarische Vertiefung zur Verdeutlichung der Entwurfsidee

als Perspektive DIN A 3 aus Fußgängersicht ■ Konzeptdarstellung mit Entwicklungsszenarien ■ Flächenberechnungen gemäß Vorgaben Raumprogramm ■ Undurchsichtiger, neutraler, verschlossener Umschlag mit

Verfassererklärung ■ vorgenanntes auch als Datenträger im pdf- und jpg.- Format

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Die Abgabe ist begrenzt auf 1 Blatt / 150 cm Breite x 100 cm Höhe. Als Unterlage ist der vom Auslober gelieferte Bestandsplan ohne Veränderung der Blattausrichtung (siehe Lageplan) zu verwenden. Schnitte müssen den ursprünglich vorhandenen sowie den geplanten Verlauf der Geländeoberkante zeigen. Die Flächenbezeichnungen sind unmittelbar in die Zeichnung einzutragen. Legenden sind nicht erlaubt. Die Pläne sind als Zeichnung ungefaltet einzureichen. Erläuterungen, soweit erforderlich als Text, nicht mehr als eine DIN A 4-Seite, evtl. auch auf Plänen. 7. Termine

Preisgerichtssitzung: Fr. 11. und Sa.12.07.2014 7.1 Rückfragen/ Kolloquium Rückfragen können schriftlich an den Auslober gerichtet werden bis zum 11.04.2014. Die Rückfragen werden vom Auslober beantwortet bis zum 16.04. 2014. Die Antworten werden allen am Verfahren Beteiligten im Datenraum zur Verfügung gestellt (s. Punkt 5). Sie werden Bestandteil der Auslobung. Auf schriftliches Verlangen von mindestens 2/3 der Teilnehmer im Rahmen der Rückfragen wird ein Kolloquium durchgeführt. 7.2 Einlieferungstermine Einlieferungstermin für die Planunterlagen ist Dienstag, 27.05.2014, 18.00 Uhr, spätestens bis zu diesem Termin muss die Wettbewerbsarbeit beim Auslober (siehe Pkt. 3.1) eingegangen sein. Das Versandrisiko liegt beim Teilnehmer. Verspätet eingegangene Unterlagen werden nicht zugelassen. Zur Wahrung der Anonymität ist als Absender die Anschrift des Empfängers einzusetzen.

7.3 Zulassungen der Arbeiten, Voraussetzungen Zur Beurteilung zugelassen werden alle Arbeiten, die - den formalen Bedingungen entsprechen; - in wesentlichen Teilen dem geforderten Leistungsumfang

entsprechen; - termingerecht eingegangen sind; - keinen Verstoß gegen den Grundsatz der Anonymität erkennen

lassen; Über die Zulassung entscheidet das Preisgericht; die Entscheidungen, insbesondere über den Ausschluss von Arbeiten sind zu protokollieren.

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8. Weitere Bearbeitung und Urheberrecht 8.1 Beauftragung durch den Auslober

Die Beteiligung der Preisträger im Fall einer späteren Realisierung ist beabsichtigt. 8.2 Vergütung der weiteren Bearbeitung Im Falle einer weiteren Beauftragung eines Preisträgers mit dem städtebaulichen Entwurf werden durch den Wettbewerb bereits erbrachte Leistungen des Wettbewerbsteilnehmers bis zur Höhe des zuerkannten Preises nicht erneut vergütet, wenn und soweit der Wettbewerbsentwurf in seinen wesentlichen Teilen unverändert der weiteren Bearbeitung zugrunde gelegt wird. 8.3 Eigentum, Rücksendung, Haftung

Die eingereichten Unterlagen der mit Preisen und Anerkennungen ausgezeichneten Arbeiten werden Eigentum des Auslobers. Die übrigen Wettbewerbsarbeiten können binnen zwei Wochen nach Schluss der Ausstellung abgeholt werden. Erfolgt dies nicht, werden diese vom Auslober entsorgt. 8.4 Urheberrechte, Nutzung

Bezüglich des Rechts zur Nutzung der Wettbewerbsarbeiten und des Urheberrechtsschutzes der Teilnehmer gilt § 8 Abs. 3 RPW. 9. Bekanntmachung des Ergebnisses und Ausstellung Der Auslober wird das Ergebnis des Wettbewerbs unter dem Vorbehalt der Prüfung der Teilnahmeberechtigung den Teilnehmern durch Einstellung des Protokolls über die Preisgerichtssitzung in den Datenraum unverzüglich zugänglich machen und der Öffentlichkeit sobald als möglich bekannt machen. Die Ausstellung der eingereichten Arbeiten findet statt vom 14. bis 25.07.2014 im Theater Stadt Schweinfurt, Roßbrunnstraße 2.

10. Prüfung Die Entscheidungen des Preisgerichtes in der Sache sind endgültig, sie unterliegen nicht der gerichtlichen Nachprüfung.

11. Bestätigung Der vorstehenden Auslobung hat das zuständige Gremium mit Beschluss vom 25.03.2014 zugestimmt.

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Sebastian Remele´ Oberbürgermeister der Stadt Schweinfurt

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2 Wettbewerbsaufgabe

A Einführung Die Stadt Schweinfurt am Main ist die drittgrößte Stadt im Regierungsbezirk Unterfranken und Oberzentrum der Region Main-Rhön. Als traditioneller und heute internationaler Industriestandort stehen den ca. 53.000 Einwohnern etwa genauso viele Arbeitsplätze gegenüber. Neben dem bisherigen Wirtschaftsschwerpunkt Industrie und Produktion haben sich in den letzten Jahren zunehmend auch Dienstleistung und Gewerbe sowie Tourismus und Kultur entwickelt.

Entstehung des Militärstandorts Schweinfurt Ab dem Jahr 1934 wurde in Schweinfurt mit der Errichtung militärischer Anlagen begonnen. Aus dieser Zeit sind ein Fliegerhorst (heute Conn Barracks) und eine Panzerkaserne (heute Ledward Barracks) erhalten.

Amerikanische Militärpräsenz Mit dem Wiederaufbau nach dem Zweiten Weltkrieg und der Besatzung durch die amerikanischen Streitkräfte entwickelten sich neue Strukturen. Im Jahr 1953 wurde für militärische Familien die Wohnsiedlung Askren Manor errichtet. 1954 wurden mit der Heeresstraße die außerhalb gelegenen Übungsplätze angebunden. Ab 1987 wurden die Wohnsiedlung Yorktown Village inklusive dem angrenzenden Kessler Field errichtet.

Konversion Die jahrzehntelange Tradition als Militärstandort geht nun mit dem Abzug der US-Streitkräfte im Herbst 2014 zu Ende. Zur Garnison gehörten zuletzt ca. 11.000 Personen (Soldaten, Angestellte, Familienangehörige und Veteranen). Die militärischen Liegenschaften werden jetzt vom Bund (BImA) übernommen und anschließend einer Vermarktung zugeführt. Ein vorab erstelltes Konversionsgutachten (Verfasser: BulwienGesa AG) ist Grundlage für weitere Entscheidungen. Die darin enthaltenen Aussagen mit der vorgeschlagenen Wohnnutzung für den Bereich der Askren Manor sind in der vorliegenden Auslobung berücksichtigt. Weitergehende Ausführungen des Gutachtens zu anderen Liegenschaften sind nicht Gegenstand des Wettbewerbs.

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Wohnen in der Stadt Schweinfurt Aufgrund der engen Gebietsgrenze der kreisfreien Stadt konzentriert sich der Wohnungsmarkt im Wesentlichen auf die Innenentwicklung bereits bebauter Gebiete. Entsprechend eingeschränkt ist das Angebot für Wohnraum. Die frei werdende Fläche der Askren Manor ist somit aufgrund ihrer Lage und Größe eine Herausforderung und Entwicklungschance zur Deckung der bestehenden Wohnungsnachfrage, insbesondere für junge Familien und Berufspendler. Eine direkte Marktintegrierung der vorhandenen ca. 700 Wohneinheiten im jetzigen Bestand führt nicht zur gewünschten Durchmischung. Daher ist beabsichtigt, das Quartier von der BImA zu erwerben und hier ► ein neues lebendiges Wohnquartier zu entwickeln.

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B Bestandsanalyse / Situation Askren Manor

Lage im Stadtgebiet Das ca. 28 Hektar große Quartier befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Stadt Schweinfurt, ca. 3 Kilometer vom Stadtzentrum entfernt. Im Norden und Osten verlaufen zwei Hauptverkehrsachsen mit kurzer Anbindung an die Autobahnen A 70/ A 71 sowie an den Hauptbahnhof.

Das Umfeld der Siedlung besteht - im Nordwesten aus gemischter Bauweise (Gewerbe und Wohnen) - im Westen aus Kleingärten mit Übergang in die freie Landschaft - im Süden aus größeren Solitärbauten (Schulen) mit Freiflächen Jenseits der genannten Verkehrsachsen befinden sich - im Nordosten die Trainingsanlagen des Stadions - im Osten ein Veranstaltungsplatz mit anschließendem Wohngebiet Das Gelände ist ohne nennenswerte topografische Erhebungen.

Struktur, Typologie und Nutzung Das trapezförmige Quartier wird von dreigeschossigen Wohnzeilen in linearer Nord-Süd-Anordnung geprägt. Die Wohnzeilen haben jeweils 2 bzw. 3 Treppenhäuser, die 4 bzw. 6 Geschosswohnungen / Ebene erschließen. Im Süden befindet sich eine kleinere, zweigeschossige Doppel-hausbebauung für privilegiertes Wohnen.

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Der nördliche Kopfbereich des Areals besteht aus größeren Solitärbauten für gemeinschaftliche Einrichtungen (2 Schulen, Jugendeinrichtung, Kindergarten, Sporthalle, Tankstelle, Einkaufszentrum).

Das Quartier ist rundum gesichert und hat keinen gestalteten Bezug zum Umfeld. Der Zugang ist nur durch 2 kontrollierte Eingänge im Norden und Osten möglich. Die interne Erschließung besteht aus zwei Ringstraßen mit abzweigenden Stichstraßen.

Der Außenraum ist durchgehend, vernetzt und in Teilbereichen durch hochgewachsene Bäume gegliedert. Die Freiflächen sind unterschiedlich genutzt (Wiese, Sport- und Spielflächen, Grillplätze).

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C Bewertung in Bezug auf die Weiternutzung als gemischtes Wohnquartier und in Kenntnis nach erster möglicher Bestandsuntersuchung

Lage im Stadtgebiet

Positiv:

gute überregionale Anbindung an Autobahn und Hauptbahnhof

gute Erreichbarkeit für den ÖPNV und motorisierten Individualverkehr

Heterogen genutztes Umfeld mit direkter Nähe zu Wohngebieten, Bildungseinrichtungen und freiem Landschaftsraum

Gute Anbindung zur Innenstadt

Negativ:

Trennung vom nördlichen und östlichen Stadtgebiet

Immissionsbelastung am östlichen Rand aus Verkehrs- und Veranstaltungsflächen

Keine Anbindung an die Umgebung durch Abschottung und punktuelle Erschließung

Kein angemessenes Wohnumfeld im Nord-Westen

Struktur, Typologie, Nutzung

Positiv:

Passiver Schallschutz durch östliche Zeilenbebauung

Nutzungsmischung (Nahversorgung, Schulen, soziale Einrichtungen)

Gepflegter Gesamteindruck, sanierte Infrastruktur (Straße etc.)

Hoher Freiflächenanteil mit Begrünung und Baumbestand

Negativ:

monotoner Städtebau (gleichartige Dichte, keine Zuordnung der Freiflächen zu den Gebäuden, autogerechte Erschließung)

Monotone Architektur (gleichartige Geschoßwohnungen, Wohnungsgrößen und -grundrisse)

bisher erfolgte Gebäudesanierung nicht ausreichend für zukünftige Weiternutzung, festgestellte PAK- Belastung in den Fußböden

mögliche Altlasten im nördlichen Areal (ehemaliges Heizwerk und Tankstelle)

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D Entwicklungsziele Leitbild Ziel ist die Entwicklung eines nachhaltigen und zukunftsfähigen Stadt-quartiers, das der Nachfrage unterschiedlicher Zielgruppen gerecht wird. Dies sind bevorzugt junge Familien und Berufspendler, ergänzt durch eine altersstrukturell und sozial gemischte Bewohnerschaft (z.B. betreutes Wohnen, Boardinghäuser, studentisches Wohnen etc.)

Identität und Milieuqualität Aufgrund der bisherigen Abschottung der Siedlung hat sich keine Identität gebildet. Der monotone Zeilenbau wird als beliebig wahrgenommen. Deshalb kann und soll mit der städtebaulichen Neuordnung eine eindeutige, positive Identität geschaffen werden (Adressbildung). Eine Orientierung an der vorhandenen Struktur ist denkbar, aber nicht zwingend.

Anbindung Das neue Wohnquartier soll geöffnet und in den Stadtraum integriert werden. Für die benachbarten Bereiche sollen geeignete Bezüge gefunden werden. Neue Chancen bestehen - nach Westen zum Landschaftsbezug; die vorhandenen privaten Gärten und das kleinere Mischgebiet können optional mit überplant werden. - nach Osten zum Veranstaltungsplatz; eine Beziehung und Neunutzung der Fläche können angedacht werden. Die Kfz-Verkehrsanbindung an das übergeordnete Netz sollte weiterhin über mindestens zwei Zu- und Abfahrten erfolgen. Die Anbindung nach Norden sollte verbessert werden. Struktur, Typologie, Nutzung Das neue Quartier soll ein vielfältiges und qualitätsvolles Spektrum an Wohnformen mit geeigneten Typologien anbieten. Deshalb wird eine deutliche Neuordnung der starren Struktur als erforderlich betrachtet. In Abhängigkeit der gewählten Entwurfsidee ist der Umfang des Rück- und Umbaus vom Verfasser festzulegen. Aus wirtschaftlichen Gründen sollten jedoch die gewählten Maßnahmen mit sorgfältiger Prüfung bezüglich der vorhandenen Gebäude, Erschließung und Infrastruktur erfolgen. Dabei sind die Immissionsbelastungen am östlichen Rand des Wettbewerbsgebietes aus Verkehrs- und Veranstaltungsflächen zu berücksichtigen. Die Schule mit Sporthalle und das Jugendzentrum sind in gutem Bauzustand und sollen erhalten bzw. integriert werden.

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Für die erforderliche Nahversorgung und das ergänzende nicht störende Gewerbe sollen innerhalb des Quartiers geeignete konfliktfreie Standorte gefunden werden. Die innere Erschließung soll den unterschiedlichen Ansprüchen eines nachhaltigen Wohngebiets gerecht werden (ÖPNV, wohnungsnahe Stellplätze, Verkehrsberuhigung, Rad- und Fußwege, Aufenthalts- und Kommunikationsbereiche, Gestaltungsqualität). Durch Differenzierung und Zuordnung der Freiräume sollen unterschiedliche Wertigkeiten mit Erlebnis- und Aufenthaltsqualitäten geschaffen werden. Naturschutz und Ökologie Der großzügige Freiraum soll als Qualität erhalten bleiben und grünordnerisch vernetzt werden. Zu fällende Bäume müssen wieder ausgeglichen werden. Im südlichen Bereich sollen aufgrund der ökologischen Bedeutung der vorhandenen Grünstruktur und einer geschützten Saatkrähenkolonie die Eingriffe reduziert werden. Aussagen zu energetischem Umgang und nachhaltiger, schonender Ressourcenverwendung sollen in Abhängigkeit der gewünschten Bearbeitungstiefe erfolgen. Es werden Vorschläge für geeignete Maßnahmen erwartet.

Flexibilität und Entwicklungsfähigkeit Für die spätere Vermarktung und Realisierung ist eine schrittweise Umsetzung in funktionierenden Abschnitten erforderlich. Bei Bedarf sollen notwendige Marktanpassungen möglich sein. ► Wettbewerbsziel ist ein städtebauliches Rahmenkonzept

als Basis für einen späteren Bebauungsplan.

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3 Raum- und Flächenprogramm

Folgende Angaben beziehen sich auf den inneren Wettbewerbsrahmen. Die Optionsfläche erhält keine Angabe zur Flächenverteilung und kann der städtebaulichen Idee angepasst werden.

Flächenverteilung

Grundstücksfläche 100% (ca. 28 ha)

Wohnen ca. 40% (ca. 11 ha)

soziale Einrichtungen, Dienstleistung, nicht störendes Gewerbe

ca. 20% (ca. 6 ha)

Erschließung, öffentliches Grün ca. 40% (ca. 11 ha)

Wohntypologie

Einfamilien-, Doppel- und Reihenhäuser mit Privatgrundstück

ca. 60% bzw. ca. 150 Hauseinheiten

Geschoßwohnungen ca. 50 % Eigentumswohnungen ca. 50 % Mietwohnungen (inkl. betreutes Wohnen, Boardinghäuser, studentisches Wohnen).

ca. 40% bzw. je ca. 130 Wohneinheiten ca. 130 Wohneinheiten (durchschnittliche Wohnungs-größe 100m² Geschossfläche)

KFZ-Stellplätze

je Hauseinheit 2

je Wohneinheit 1

Gemeinschaftseinrichtungen, sonstige ca. 150

4 Beurteilungskriterien

► Städtebauliche Gestaltung bezüglich Anbindung an die Umgebung, Baukörper- und Nutzungsverteilung, Erschließung und Freiraumgestaltung

► Erkennbare Identität ► Wirtschaftlichkeit bezüglich der Integration der vorhandenen

Gebäude, Erschließung und Infrastruktur ► Abschnittsweise Entwicklungsfähigkeit Weitere spezifische Kriterien ergeben sich aus dem Vergleich der eingereichten Arbeiten.