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Jahrgang 12 Nr. 13 Freitag, den 29. März 2013 wünschen die Gemeindeverwaltungen Moos, Gaienhofen und Öhningen Ein frohes Osterfest

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Jahrgang 12Nr. 13

Freitag, den 29. März 2013

wünschen die

Gemeindeverwaltungen

Moos, Gaienhofen

und Öhningen

Ein frohes Osterfest

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Höri-Woche

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Ärztlicher NotdienstRettungsleitstelle, Rettungsdienst und Krankentransport Tel. 112Ärztlicher Notfalldienst unter der Woche und an Wochenenden und Feiertagen Tel. 01805/19292-350Ärztliches Notfallhandy (wenn der Hausarzt wochentags nicht erreichbar ist): Tel. 0175/888 2908Zahnärztliche Notrufnummer 0180/3222555-25Krankenhaus Singen Tel. 07731/89 -0Krankenhaus Radolfzell Tel. 07732/88 -1Sozialstation Radolfzell-Höri e.V. (Hauskrankenplege, Familienplege)Frau Wegmann, Tel. 07732/97 19 71DRK - Ambulanter Plegedienst - Hauswirtschaft Tel. 07732/9 46 01 63Hospizverein Radolfzell, Höri,Stockach und Umgebung Tel. 07732/5 24 96Überfall, Unfall Tel. 1 10See-Apotheke, Gaienhofen Tel. 07735/7 06Höri-Apotheke, Wangen Tel. 07735/31 97INVITA - Häusliche KrankenplegeStephanie Milotta 07732/972901Elternkreis drogengefährdeter und drogenabhängiger Jugendlicher Tel. 07732/52814Tierrettung Radolfzell24-Std.-Notrufnummer 0160 5187715

ForstämterKreisforstamt Landratsamt Konstanz, Waldstr. 32, 78315 Radolfzell, Tel.: 07531/8002126, Forstreviere der Höri Revierleiter G. Lupberger Tel. 07531 800-3551, [email protected]. Ehrminger, Tel. 07531 800-3506Wespennotdienst 24-St.-Notrufnummer 0172 1768066

TelefonseelsorgeEv. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 111Kath. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 222

FeuerwehrFunkzentrale 1 12Feuerwehrkommandant MoosKarl Wolf 07732 9595250Feuerwehrkommandant Gaienhofen,Jürgen Graf Tel. 0175/5 36 37 51

PolizeiNotruf 1 10Polizeiposten Gaienhofen-Horn Tel. 07735/9 71 00Polizeirevier Radolfzell Tel. 07732/950660

Gemeindeverwaltungen:MoosZentrale 07732/99 96 -0Fax 07732/99 96 20E-mail-Adresse [email protected]

Verkehrsbüro Moos 07732/99 96 - 17

Bauhof 07732/94 08 04oder 0171/6 44 37 89Wassermeister 0175/4 31 80 29Bootshafen Moos 07732/5 21 80Bootshafen Iznang 07732/5 44 81oder 0171/3 24 62 45Kindergarten Moos 07732/97 99 33Kindergarten Bankholzen 07732/5 36 89Kath. Pfarramt, Weiler 07732/43 20Ev. Pfarramt, Böhringen 07732/26 98Kläranlage Moos 07732/94 69 20

GaienhofenZentrale 07735/8 18 - 0Fax 07735/8 18 - 18E-mail-Adresse [email protected] und Gästebüro 8 18 - 23Gemeindevollzugsdienst 818 - 29Höri-Museum 44 09 49Bauhof 9 19 58 48 oder 0171/3042735Wassermeister 91 99 00oder 0171/3 04 27 35Kläranlage 9 19 58 72oder 0171/7 68 13 46 + 0171/7 68 13 47Kindergarten Horn 29 88Kath. Pfarramt, Horn 20 34Ev. Pfarramt 20 74Campingplatz Horn 6 85Hafenmeister Horn und Hafenmeister GaienhofenHerr Stier: 0171/6 54 51 73Hafenmeister HemmenhofenHerr Schmieder 0175 5857219Haus “Frohes Alter”, Horn 38 76wöchentlicher Seniorentref donnerstags ab 14.00 UhrHilfe von Haus zu HausNachbarschaftshilfe Gaienhofen e.V. 91 90 12Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.Gaienhofen, Ludwig-Finckh-Weg 8 440958Sprechzeiten: Mo + Do 11.00 bis 12.30 UhrSeeheim Höri Gesellschaft für Lebensqualität im Alter mbH 07735/937720

ÖhningenZentrale 07735/8 19 - 0E-mail-Adresse [email protected] 07735/8 19 - 30Tourist-Information 8 19 - 20Bauhof 44 05 83Wassermeister 0160/90 54 43 72Ortsverwaltung Wangen 7 21Ortsverwaltung Schienen 85 40Kindergarten Öhningen 32 44Kindergarten Schienen 36 39Kindergarten Wangen 34 13Kath. Pfarramt 9 30 20Ev. Pfarramt 20 74

Campingplatz Wangen 91 96 75Höristrandhalle Wangen 34 90

Gemeinde-Verwaltungsverband HöriTelefon Tel. 8 18 - 8

Sekretariat Musikschule Tel. 8 18 - 41Steuern und Abgaben Tel. 8 18 - 43Gemeindekasse Tel. 8 18 - 45

Elektrizitätswerk des Kantons Schafhausen AGVerwaltung Schafhausen 0041/52/6 33 55 55Zweigstelle Worblingen Tel. 07731/1 47 66 - 0 Fax: 07731/1 47 66 - 10Störungsdienst: 0041/52/6 24 43 33

ZolldienststelleÖhningen Tel. 44 05 66 Fax 44 01 47

SchulenMoosGrundschule Tel. 97 90 06Hannah-Arendt-Schule Tel. 92 27 -0GaienhofenHermann-Hesse-SchuleHauptschule mit Werksrealschule Tel. 9 19 19 16Grundschule Horn Tel. 20 36Ev. Internatsschule Tel. 81 20ÖhningenGrund- und Hauptschule mit Werksrealschule Tel. 93 99 -16

Familien- und Dorfhilfe ÖhningenEinsatzleitung:Frau Jutta Gold Tel. 07731/79 55 04NachbarschaftshilfeEinsatzleitung:Frau Neureither Tel. 3944

Bevollmächtigter Schornsteinfeger für Gaienhofen und ÖhningenPeter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72oder 0174/3 30 49 90

Bevollmächtigter Schornsteinfeger MoosJörg Dittus Tel. 07704/358230- Moos, Bankholzen, Weiler, Bettnang, Iznang OberdorfPeter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72- Iznang Unterdorf oder 0174/3 30 49 90

Samstag, 30.03.2013 AVIE Apotheke im real Singen Tel.: 07731 - 82 76 57 Georg-Fischer-Str. 15, 78224 Singen

Sonntag, 31.03.2013 Marien-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 2 13 70 Rielasinger Str. 172, 78224 Singen

Montag, 01.04.2013 Residenz-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 11 60 Poststr. 12, 78315 Radolfzell am Bodensee

Dienstag, 02.04.2013 Martinus-Apotheke Singen Tel.: 07731 - 4 19 71 Uhlandstr. 48, 78224 Singen

Mittwoch, 03.04.2013 Paracelsus-Apotheke Tel.: 07731 - 6 63 23 Kreuzensteinstr. 7, 78224 Singen

Donnerstag, 04.04.2013 See-Apotheke Gaienhofen Tel.: 07735 - 7 06 Hauptstr. 223, 78343 Gaienhofen

Stadt-Apotheke Engen Tel.: 07733 - 52 57 Vorstadt 8, 78234 Engen, Hegau

Freitag, 05.04.2013 Schützen-Apotheke Radolfzell Tel.: 07732 - 97 01 60 Schützenstr. 17, 78315 Radolfzell am Bodensee

Moos Montag, 25.03. Biomüll

Dienstag, 09.04. Biomüll

Mittwoch, 10.04. Restmüll und Gelber Sack

Samstag, 13.04. Blaue Tonne

Montag, 15.04. Biomüll Öfnungszeiten Wertstofhof Moos: Jeden Samstag von 9:00 – 11:30 Uhr Container für Grünmüll, Altmetalle, Bau-schutt, Elektrokleingeräte und Windeln

Gaienhofen Bereitstellung der Gefäße ab 06.00 Uhr Donnerstag, 04.04.13 Restmüll Freitag, 05.04.13 Blaue Tonne Dienstag, 09.04.13 Gelber Sack Mittwoch, 10.04.13 Biomüll Öfnungszeiten Wertstofhof Gaienhofen Die nächsten Termine sind: 30.03./13.04./27.04.2013 jeweils 10.00 – 14.00 Uhr geöfnet

Öhningen Bereitstellung der Gefäße ab 6.00 Uhr Donnerstag, 04.04.2013 Restmüll

Freitag, 05.04.2013 blaue Tonne

Dienstag, 09.04.2013 gelber Sack

Mittwoch, 10.04.2013 Problemmüll

Mittwoch, 10.04.2013 Biomüll Öfnungszeiten Wertstofhof Öhningen samstags, 14-tägig von 10.00-12.00 Uhr nächste Termine: 30.03.2013/13.04.2013

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Breitbandversorgung in Moos Auf Betreiben der Gemeinde wurde im Jahr 2007 im Bereich des Getränkemarktes Moos am Ortseingang ein so genannter Outdoor-DSLAM zur Versorgung der Gemeinde mit Breitband aufgebaut. An dieser Stelle endet auch das Glasfaserkabel, das von Radolf-zell Richtung Moos führt. Die Technik des Outdoor-DSLAMs ist (da veraltet) auf 16 MB ausgerichtet. In den Ortsteilen kommen hiervon ca. 2 MB an. Dies war Anlass für die Gemeinde für die Zukunft den Breitbandausbau zu forcieren und Glasfaser in alle Ortsteile zu bringen. Eine Bereitschaft hierfür ist seitens der ver-schiedenen Anbieter von Telefondienst-leistungen nicht gegeben, weshalb seitens der Gemeinde eine eigenständige Planung in Auftrag gegeben wurde. Die Vorstellung der Marktanalysen und eine erste Ent-wurfsplanung erfolgten in der Sitzung vom 14.03.2013. Zwischenzeitlich tut sich eine weitere Prob-lematik auf, die bisher bei der Gemeindever-waltung so nicht bekannt war. In den letzten Wochen erreichten uns vermehrt Hinweise, dass derzeit keine neuen Breitanschlüsse (DSL) in Moos und den Ortsteilen geschaltet werden. Auf unsere Nachfrage erhielten wir nun nach mehreren Wochen die Auskunft von Telekom, dass der Outdoor-DSLAM am Ortseingang voll sei und keine weitere Ka-pazität für Anschlüsse vorhanden sei. Leider wurde die Gemeindeverwaltung auf diese sich bei Telekom abzeichnende und wohl schon länger bekannte Thema-tik nicht hingewiesen. Unsere ersten Bemühungen, eine Erweite-rung dieser Anlage zu erreichen, um so zu-mindest zwei MB in allen Haushalten und bei allen Nutzern sicherzustellen, waren bis-

her nicht von Erfolg gekrönt. Laut Aussage der Telekom ist, wie oben bereits erwähnt, die Technik, die hier verbaut wurde veraltet und wird von Telekom nicht mehr einge-setzt. Ein Umbau der Anlage, der gleichzei-tig mit einer Erweiterung auf VDSL, d. h. 25 MB verbunden sein könnte, wurde nicht in Aussicht gestellt, da dies wirtschaftlich für Telekom derzeit nicht darstellbar sei. Die Gemeinde steht derzeit in Verhand-lungen mit den Betreibern, weiterhin mit dem Ziel, eine Erweiterung der Anlage zu erreichen, unabhängig von der weiteren Planung zur Breitbandversorgung in den Ortsteilen. Hingewiesen wurden wir darauf, dass bei dringendem Bedarf die Möglichkeit besteht, den Breitbandzugang auf einem anderen Weg (z. B über Satellit) sicherzu-stellen. Entsprechende Möglichkeiten wer-den seitens verschiedener Telefondienstleis-ter angeboten. Um unsere Bemühungen – auch mit Ih-rer Unterstützung – verstärken zu können. möchten wir einen Überblick zum beste-henden Bedarf erhalten und bitten deshalb alle betrofenen Einwohner, die einen DSL-Anschluss beantragt haben und einen solchen nicht bekommen, sich bei uns zu melden. Für weitere Fragen und Auskünfte steht Ihnen Herr Graf unter der Telefonnummer 999613 oder unter [email protected] gerne zur Verfügung.

Ausschreibung des Ministe-riums für Finanzen und Wirt-schaft Baden-Württemberg zum 29. Landeswettbewerb um den „In-novationspreis des Landes Baden-Würt-temberg – Dr.-Rudolf-Eberle-Preis-2013“ Bewerben können sich kleine und mittlere Unternehmen aus Industrie, Handwerk so-wie technologischer Dienstleistung mit Sitz

in Baden-Württemberg und einem Jahres-umsatz bis zu 100 Mio. Euro und max. 500 Beschäftigten. Bewerbungsschluss ist Freitag, 31. Mai 2013. Ausschreibungsformular erhalten Sie im Rathaus Moos. Weitere Auskünfte zum Innovationspreis er-teilt Ihnen beim Regierungspräsidium Stutt-gart: Herr Baumgärtner, Tel. 0711/123-2602, E-Mail: [email protected]. Internet: www.innovatonspreis-bw.de

Kindergarten Villa Piikus Das Jahr 2013 begann im Kindergarten „Villa Piikus“ mit einer kunterbunten Zeit. Wir stimmten uns mit Schmink- und Ver-kleidungstagen auf die närrische Tage ein. Kinderfasnachtslieder, sowie traditionelle Lieder sangen die Kinder mit sehr großer Begeisterung. Es freute uns, dass wir beim närrischen Frühstück in Weiler unsere Fas-nachtslieder und Sprüche vorsingen bzw. vorsagen durften. Weiterer Höhepunkt war der Kinderball in der Villa Piikus bei dem

EKS Sprechzeiten Im Rathaus Moos, Sitzungssaal Nächster Termin Mittwoch, 3. April 2013, 16 – 18 Uhr Nutzen Sie unsere Beratungsdienst-leistung rund ums Thema Energie. Unser EKS Kundenberater freut sich auf Ihren Besuch. Voranmeldung nicht erforderlich!

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die Kinder in ihren tollen Kostümen einen lustigen und spannenden Nachmittag ver-brachten. Am schmutzigen Dunschtig war, wie jedes Jahr, die Befreiung im Kindergarten durch die Narren. Kurz danach begann auch schon unsere Waldwoche. Da das Wetter uns nicht gut ge-sonnen war, haben wir mit den Kindern im „Turnhallenwald“ gevespert. Doch danach ging es los in den Wald mit wettergerechter Kleidung. An zwei Tagen nahmen wir auch unsere „Kleinsten“ mit und alle Kinder ge-nossen sichtlich diese Waldtage. Wie jedes Jahr kam Frau Jure von der Zahn-prophylaxe zu uns und zeigte den Kindern spielerisch, wie wichtig die gesunde Ernäh-rung und die tägliche Zahnplege ist. Unser Patenzahnarzt Dr. Neubrandt kam kurze Zeit danach in die Villa Piikus und untersuch-te die Zähne der Kinder, was natürlich sehr aufregend war. Die Kinder machten toll mit und Dr. Neubrandt verstand es sehr gut den Kindern die Angst vor dem Zahnarzt zu neh-men. Nun gehen wir mit großen Schritten auf Os-tern zu und das bedeutet, dass in der Ost-erwerkstatt leißig gemalt, gebastelt und gearbeitet wird, die Kinder sind mit Freude und Ausdauer dabei und freuen sich schon auf den „Osterhasen“. Wir wünschen allen Kindern, Eltern, Helfern ein schönes Osterfest und grüßen herzlich Ihre Villa Piikus

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Narrengilde Gaienhofen Höritraumschif - Leinen los am Freitag, 3. Mai um 18 Uhr stechen wir am Landungssteg in Gaienhofen wieder in See! Unser Partyschif wird so gegen 21 Uhr wieder im Hafen sein und bis 22 Uhr darf gefeiert werden. Für das leibliche Wohl ist wieder gesorgt, und dann darf gefeiert, getanzt und gelacht werden! Natürlich ist der Eintritt nur passend zum Motto Traumschif erlaubt, egal ob Putze, Koch, Kapitän, Rettungsschwimmer oder VIP alles ist erlaubt! Die Karten sind über den Narrepräsident/in von jeder Höriortschaft erhältlich, sollten diese dann ausverkauft sein, dann ruft bitte unter der Nummer 0162/ 3031649 oder 07735/ 937390 an, die Kartenanzahl ist wieder begrenzt, es hat solang es hat! Wir freuen uns auf euch...Ahoi Eure Hägelisaier Gaienhofen

Verkehrsbehinderungen durch Bäume und Hecken auf priva-tem Gelände Hermann-Hesse-Weg und Gütebohlweg Gaienhofen Es wird erneut auf zwingend notwendige Hecken- und Baumschnitte auf privaten Grundstücken entlang der öfentlichen Straßen und Wegen hingewiesen. Bei der Gemeindeverwaltung gehen immer wie-der Beschwerden ein, insbesondere kommt es im Bereich des Hermann-Hesse-Wegs und Gütebohlwegs zu Schwierigkeiten mit größeren Fahrzeugen (u.a. Müllabfuhr, Ret-tungsdienste usw.). Sträucher, Hecken, Bäume und sonstige An-planzungen sind u.a. entsprechend der fol-genden Maßangaben zurück zu schneiden: •An Straßen dürfen Äste bis zu einer Höhe

von 4 m nicht in die Fahrbahn ragen. Über der gesamten Fahrbahn muss ein Licht-raum von 4,5 m frei bleiben.

•Verkehrszeichen dürfen nicht verdeckt sein. Die Anplanzungen sind soweit zurückzuschneiden, dass die Verkehrszei-chen von den Verkehrsteilnehmern recht-zeitig wahrgenommen werden können.

Öfnungszeiten Rathaus Allgemeine Sprechzeiten:

Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr

sowie Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr

Einwohnermeldeamt/Sozialamt:

Montag bis Freitag von 9:00 - 12:00 Uhr

sowie Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr

Bauverwaltung:

Montag bis Donnerstag von 8:00 - 12:00 Uhr

sowie Mittwoch von 14:00 - 18:00 Uhr

Freitags ist das Büro nicht besetzt!

Einsichtnahme in Bauunterlagen im Rahmen der Nachbarbeteiligung ist zu den allge-

meinen Sprechzeiten möglich. Bitte melden Sie sich im Bürgerbüro.

Kultur- und Gästebüro:

Montag bis Freitag von 8:00 - 12:00 Uhr

und

Montag bis Donnerstag von 14:00 - 16:00 Uhr

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• In der Nähe von Straßenlaternen sind die Anplanzungen so zurückzuschneiden, dass der Lichtaustritt gewährleistet ist und keine Schäden an den Beleuchtungskör-pern (z. B. bei Sturm) entstehen können.

•Eigentümer/Besitzer von Eckgrund-stücken haben ihre Beplanzungen an Straßenkreuzungen und Einmündungen so zurückzuschneiden, dass ein sogenann-tes Sichtdreieck mit einer Schenkellänge von 3 m für Autofahrer vorhanden ist. Im Bereich dieses Sichtdreiecks dürfen Be-planzungen (u.a.) eine Höhe 0,80 m nicht überschreiten.

Bitte überprüfen Sie, ob Ihre Anplanzungen die Sicherheit und Leichtigkeit des Verkehrs beeinträchtigen und schneiden Sie Hecken, Bäume usw. entsprechend zurück, sodass für die Nutzer der Straßen und Wege keine Gefahr oder Behinderung besteht. Bedenken Sie, dass Sie für Schäden, die durch Ihre Anplanzungen, Zäune usw. hervorgerufen werden, haftbar gemacht werden können. Ihre Gemeindeverwaltung

Schöfenwahl 2013 2013 indet die Wahl der ehrenamtlichen Schöfen- und Jugendschöfen für die Amts-dauer vom 1. Januar 2014 bis 31. Dezember 2018 statt. Gesucht werden in unserer Gemeinde Frau-en und Männer, die bei Gericht als Vertreter des Volkes an der Rechtsprechung in Strafsa-chen teilnehmen. Die Gemeindevertretung und der Jugend-hilfeausschuss schlagen doppelt so viele Kandidaten, wie an Schöfen benötigt wer-den, dem Schöfenwahlausschuss beim Amtsgericht vor, der aus diesen Vorschlägen die Schöinnen und Schöfen wählen wird. Über die Aufnahme in die Vorschlagsliste der Gemeinde entscheidet der Gemeinde-rat. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewer-ber, die in der Gemeinde Gaienhofen woh-nen und am 01.01.2014 zwischen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wählbar sind deut-sche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenämtern führen kann, ist von der Wahl ausgeschlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbe-amte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbe-

dienstete usw.) und Religionsdiener sollen nicht zu Schöfen gewählt werden. Schöfen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen kön-nen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die eh-renamtlichen Richter müssen Beweise wür-digen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugen-aussagen, Gutachten oder Urkunden ablei-ten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöfe mitbringen muss, kann sich aus be-rulicher Erfahrung und/oder gesellschaftli-chem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der beruliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöfen in Ju-gendstrafsachen sollten in der Jugenderzie-hung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöf-fen verlangt in hohem Maße Unparteilich-keit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - we-gen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Schöfen müssen ihre Rolle im Strafver-fahren kennen, über Rechte und Plichten informiert sein und sich über die Ursachen von Kriminalität und den Sinn und Zweck von Strafe Gedanken gemacht haben. Ihnen wird Kommunikations- und Dialogfähigkeit abverlangt. Sie müssen bereit sein, Zeit zu investieren, um sich über ihre Mitwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten weiterzubil-den. Interessenten bewerben sich für das Schöf-fenamt in Erwachsenenstrafsachen bis zum 17.04.2013 bei der Gemeindeverwaltung Gaienhofen, Frau Rauer, Tel. 07735/818-22.

Interessenten für das Amt eines Jugend-schöfen wenden sich bitte an das Jugend-amt Landratsamt Konstanz, Tel. 07531/8000. Bewerbungsformulare können unter www.schoefenwahl.de heruntergeladen werden.

Stellenausschreibung Für unseren Kindergarten in Horn (3,5 Gruppen plus 1 Krip-pengruppe) suchen wir eine/n staatlich anerkannte/n Erzieher/in oder auch Gesundheits- und Kinderkrankenpleger/in oder vergleichbar mit ca. 10 Wochenstunden ab voraussichtlich 01.05.2013 zur Leistung von Eingliederungshilfen nach dem Sozialge-setzbuch XII befristet für voraussichtlich 1 Jahr. Sind Sie interessiert? Dann setzen Sie sich mit uns in Verbindung! Kindergarten Horn, Kindergartenleiterin Lisa Karbach, Tel. 07735/2988 oder Gemeindeverwaltung Gaienhofen, Hauptamtsleiterin Sandra Rauer, Tel. 07735/818-22. Gemeindeverwaltung Gaienhofen Im Kohlgarten 1, 78343 Gaienhofen www.gaienhofen.de [email protected]

Öfnungszeiten

der Poststelle Gaienhofen,

Im Kohlgarten 1

Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag

15.00 Uhr bis 17.00 Uhr

Mittwoch 14.30 Uhr bis 18.00 Uhr

Samstag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Die Poststelle ist während den Öfnungs-

zeiten telefonisch erreichbar unter:

0151/12579254

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Kurzbericht aus dem Gemein-derat Sitzung vom 25.03.2013Antrag auf Beratung und Beschlussfas-sung über die Erstellung eines Gesamt-konzeptes für eine integrierte Parkraum-bewirtschaftung in allen Ortsteilen der Gemeinde Gaienhofen(Aufnahme dieses Punktes auf die Tagesord-nung gem. § 34 Abs.1 GemO auf Antrag der Gruppierung „Unabhängige Bürger Liste“ UBL)

Gemeinderat Bucher-Beholz begründete in der Sitzung den Antrag seiner Gruppierung. Nach der Ansicht der UBL gäbe es - wie in vielen anderen Seegemeinden auch - saiso-nale, temporäre Parkraumnot und neuralgi-sche Punkte in den Ortschaften, an denen Parken problematisch sei. Da bestehende Parkraumressourcen nicht vernetzt seien, würde ein Parksuchverkehr entstehen, un-ter dem insbesondere Anwohner zu leiden hätten, ohne dass alle vorhandenen Park-raumreserven genutzt würden, da Ortsun-kundige diese gar nicht entdecken würden. Daher solle man Fachleute darüber nach-denken lassen, wie man diese Situation verbessern könne. Die Gemeinde Öhnin-gen entwickle für den Kernort im Rahmen des Sanierungsprogramms „Ehem. Stift und Dorf Öhningen“, welches von der Kommu-nalentwicklung KE begleitet würde, ein Parkraumkonzept. Er habe daher Kontakt zum zuständigen Fachmann bei der KE auf-genommen, welcher auch bereit sei, im Ge-meinderat über mögliche Maßnahmen und Förderungen zu berichten. Gemeinderat Bucher-Beholz betonte, dass es - entgegen der Wortwahl im Antrag - keines Falls darum ginge, in der Gemeinde generell Parkge-bühren festzusetzen, sondern eher darum, ein Leitsystem zu entwickeln. Dabei müsse auf eine Einbindung der Bürger Wert gelegt werden.

Bürgermeister Eisch schlug vor, dass man also in dieser Sitzung, nicht wie von der UBL ursprünglich gefordert, über die Erstellung eines Gesamtkonzeptes beschließen solle, sondern den Fachmann bei der LBBW Kom-munalentwicklung KE um Vortrag zu diesem Thema in einer der nächsten Gemeinderats-sitzungen bitten solle, um Informationen für das weitere Vorgehen zu erlangen. Hierzu gab es aus den Reihen des Gemein-derats keinen Widerspruch.

Kindergarten Neubau (Wassertränke 33, Horn)Vorstellung und Beschluss Raumprogramm und Vorplanung Außenanlagen

In seiner öfentlichen Sitzung am 12. No-vember 2012 im Bürgerhaus Gaienhofen hatte der Gemeinderat beschlossen, das Ar-chitekturbüro Lanz und Schwager, Konstanz mit der Planung des neuen Kindergartens in Horn zu beauftragen. Zwischenzeitlich ha-ben 3 Jour-Fixe Termine zwischen der Ver-waltung, Kindergartenleitung, dem planen-den Architekturbüro Lanz & Schwager und den weiteren Fachplanern stattgefunden. Das Raumprogramm sowie die Vorplanung der Außenanlagen (durch das Büro Senner, Überlingen) waren nun soweit erstellt und wurden von den Büros in der Gemeinderats-sitzung den zahlreich erschienen Zuhörern vorgestellt.Die vorgestellte Planung war vom Techni-schen und Umweltausschuss in der nicht öfentlichen Sitzung am 14.03.2013 ausführ-lich beraten und dem Gemeinderat zur Be-schlussfassung empfohlen worden.

Bürgermeister Eisch begrüßte zu diesem Ta-gesordnungspunkt die Vertreter der Büros - Herrn Lanz und Herrn Förg vom Büro Lanz + Schwager sowie Herrn Schneider vom Büro Planstatt Senner - und die Kindergartenlei-terin Frau Lisa Karbach.Architekt Markus Lanz erläuterte einge-hend das erarbeitete und vom Technischen und Umweltausschuss empfohlene Raum-programm. Der ursprüngliche Entwurf, welcher aus der Mehrfachbeauftragung hervorgegangen war, war in enger Zusam-menarbeit mit dem Kindergartenteam und den Fachplanern modiiziert worden. Die bisherige Grundstruktur des Gebäudes, die Aufteilung der Räume und das Konzept waren beibehalten worden. Durch eine Verlängerung des Baukörpers konnten ein-zelne Räume leicht vergrößert werden und fanden aufgrund technischer und pädago-gischer Überlegungen zum Teil eine andere Anordnung. Zudem wurden die statischen Anforderungen durch das Fachbüro Relling aus Singen zwischenzeitlich in die Planung eingearbeitet. Neben einem Fachmann für Bauphysik zur Einhaltung der Energieein-sparverordnung, waren auch Fachleute für die Elektroplanung und das Beleuchtungs-konzept (Büro Elektroplan aus Konstanz) sowie für Heizung/Lüftung/Sanitär (Büro Heide aus Gottmadingen) eingebunden. Hierbei war auch untersucht worden, ob Kapazitäten der Pelletsheizung aus dem benachbarten Feuerwehrhaus über eine Nahwärmeleitung für den neuen Kindergar-ten genutzt werden könnten. Die Planer wa-ren dabei jedoch zum Ergebnis gekommen, dass dies aus technischen Gründen nicht rentabel und auch nicht ausreichend sein würde. Als Heizungskonzept sei daher nun eine Wärmepumpe (geräuschgedämmt im Gebäude untergebracht) mit Fußbodenhei-zung gewählt worden. Andere Alternativen (eigene Pelletsheizung, Kraft-Wärme-Kopp-

lungssysteme usw.) waren nach Abwägung ausgeschlossen worden. Der Betrieb der Wärmepumpe erfolge grundsätzlich über Photovoltaik. Zur gewählten Fassade er-klärte Architekt Lanz, dass man eine hinter-lüftete Fassade mit einer Verschalung aus Faserzementplatten gewählt habe. Durch die Aufteilung der Platten und die gewählte Struktur ergäbe sich eine ansprechende Ge-staltung mit Wärme und Tiefe. Herr Schneider erläuterte im Anschluss die Vorplanung der Außenanlagen. Verschie-dene Themengärten entlang des Gebäudes sollen die Räume nach außen hin fortsetzen und inhaltlich begleiten. Bei der Planung hatte man viel Wert auf die Kombination von freier Fläche und gestalteten Plätzen gelegt. Die geplanten Planzen und Bäume, und die Hecke, welche den Kindergarten neben der notwendigen Einzäunung um-grenzen soll, wurden sorgfältig ausgewählt. Zugänge mit Tor zur Anlieferung von Mit-tagessen und zur Plege und Unterhaltung des Grundstücks waren dabei auch bedacht. Kindliche Bedürfnisse, pädagogische Kennt-nisse, das Konzept des Kindergartens, die Wünsche und Erfahrungen des Erzieher-teams lossen in die Planung ein. Doch nicht nur erlebbare Naturbereiche, sondern auch eine befestigte Fläche zum Toben mit Rut-schauto, Roller oder für Ball- und Hüpfspie-le sollen in der - nach Aussage des Planers - großzügig bemessenen Außenläche Platz inden. Parkplätze für Eltern, die Kinder brin-gen oder holen, sollen auf der Verkehrsinsel hergestellt werden. Direkt am Gebäude wur-den 4 weitere Stellplätze eingeplant.Aus dem Reihen des Gremiums ergaben sich einige Fragen zur vorgestellten Planung. Zur Anregung von Gemeinderat Bucher-Beholz bezüglich des Raumklimas und dem damit verbundenen Wunsch Außenwände teils in Mauerwerk herzustellen, zeigte sich Archi-tekt Lanz skeptisch. Da ohnehin nur ein ge-ringer Teil gemauert werden könne, sei eine Wirkung für das Raumklima fraglich, man müsse aber dafür ggf. Nachteile (Fassaden-risse usw.) in Kauf nehmen. Gemeinderat Bucher-Beholz bat darum, mehr Geld in die Außenanlage zu investieren. Bürgermeis-ter Eisch plädierte, die Kostenberechnung abzuwarten und nicht über Wünsche, die zu Kostenerhöhungen führen, zu sprechen, bevor man überhaupt belastbare Zahlen kenne. Gemeinderat Engelmann schlug vor, statt der 4 PKW-Stellplätze lieber Grünlä-chen anzulegen, da die Eltern ihre Kinder auch mit dem Fahrrad oder zu Fuß bringen könnten und genügend Parkplätze nicht all-zu weit beim Sportheim bereits vorhanden seien. Gemeinderätin Biechele war erstaunt, dass man auf der einen Seite Parkraumnot bemängle und nun für die Streichung von Parkplätzen plädiere. Wenn die Stellplätze bleiben sollen, dann müsse man über eine bessere Eingrünung nachdenken, so Ge-meinderat Bucher-Beholz. Bürgermeister Ei-

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sch schmunzelte beruhigt, dass man das ge-samte Projekt wohl gut und richtig geplant habe, wenn lediglich noch die 4 Stellplätze solchen Diskussionsstof böten. Bezüglich der Fassade, die Gemeinderat Engelmann als „gewöhnungsbedürftig“ bezeichnete, schlug er vor, dass der Gemeinderat vor der Entscheidung verschiedene Fassaden anschauen solle. Gemeinderat Weiermann bat das Kollegium, sich - auch bei der Ge-staltung - auf das Planungsteam zu verlas-sen, da es sich beim Entwurf auch um deren gedankliches Gesamtkonzept handle. Bür-germeister Eisch lobte die Arbeitsweise der Büros, welche Wünsche und Vorschläge des Kiga-Teams toll umgesetzt und die Planung eingearbeitet hätten. Auch Gemeinderat Ruhland lobte die vorgestellten Planun-gen. Es sei nur schade, warf er ein, dass man selbst aus dem Alter raus sei, selbst in diesen Kindergarten gehen zu dürfen.Der Gemeinderat beschloss einstimmig - mit 3 Enthaltungen - das vorgestellte Raum-programm und die Vorplanung für die Au-ßenanlagen, die nun in die Entwurfs- und Genehmigungsplanung umgesetzt werden sollen. Die Entwurfs- und Genehmigungs-planung (Kindergartengebäude) und die Entwurfsplanung für die Außenanlagen sollen nun zügig von den Büros bearbeitet und dem Gemeinderat dann wiederum zur Beschlussfassung vorgelegt werden.

Erweiterung und Umbau Sportheim SV Gaienhofen e.V. mit Proberaum für Musikverein Horn-Gundholzen e.V.a) Beschluss über die Entwurfsplanungb) Vergabe der Architektenleistung

Als Fachleute waren zu diesem Tagesord-nungspunkt Architekt Bosch und Statiker Schulze (beide aus Horn) gekommen. Bür-germeister Eisch berichtete kurz zur Ge-schichte der Vereinsheime und Probelokale von SV Gaienhofen und MV Horn-Gundhol-zen. Entgegen manch geäußerter Meinung sei das Gebäude des SV aber nicht auf der ehemaligen Mülldeponie errichtet, sondern auf landwirtschaftlicher Fläche, die für den Bau lediglich eben aufgefüllt worden war. Statiker Schulze erläuterte detailliert Grün-dung und Statik des bestehenden Vereins-heims die er bereits 1977 berechnet hatte. Aufgrund der Gründungsart sei das Konzept der Aufstockung gut durchführbar. Die stati-schen Anforderungen habe er nach genauer Untersuchung mit einem Prüfstatiker durch-gerechnet.Nach der nun erarbeiteten Entwurfspla-nung belaufen sich die Gesamtkosten für Er-weiterung und Umbau des Sportheims auf 425.700 €. Ca. 120.000 € davon könnten die Vereine durch Eigenleistung erbringen. Dies sei ein großes Ziel, so Bürgermeister Eisch

und bedankte sich bei den Vereinen für die-se signalisierte Einsatzbereitschaft.Gemeinderat Bucher-Beholz war erstaunt, dass man bei der Haushaltsplanung noch von 251.000 € Kosten für die Gemeinde ge-sprochen habe und bereits bei 305.000 € liege. Er bat daher darum, 80% der Gewerke gleichzeitig auszuschreiben, um früh eine relative Kostensicherheit zu haben. Bürger-meister Eisch verwies auf den hohen Anteil an Eigenleistung durch die Vereine. Dies mache eine Ausschreibung in dem von Ge-meinderat Bucher-Beholz geforderten Rah-men unmöglich. Architekt Bosch ergänzte, dass in den genannten Kosten für die Ge-meinde auch Materialkosten für die Eigen-leistungen der Vereine enthalten seien. Die angebliche Kostensteigerung sei durch die nun detailliertere und fortgeschritte-ne Planung (Statik) und damit verbundene Änderungen in der Ausführung (Stahlkonst-ruktion statt Holz) leicht zu erklären, so Bür-germeister Eisch. Im vergangenen Jahr bei der Haushaltsberatung konnte man nur von einer ersten Kostenschätzung ausgehen, dies sei doch klar Die Finanzierung könne aber über 2 Haushaltsjahre gut von der Ge-meinde abgewickelt werden.Diskussion ergab sich zur Frage der Barri-erefreiheit für das Dachgeschoss. Der von Gemeinderat Engelmann in die Überlegung eingebrachte Steg Richtung Böschung Hart-platz fand aber - auch aus technischen und inanziellen Gründen - keine Befürworter im Rat. Hier gäbe es bessere und billigere Lösungen, um barrierefrei ins Probelokal gelangen zu können. Zur Ausgestaltung des Daches als so genanntes „Kaltdach“ schlug Gemeinderat Engelmann vor, eine Photo-voltaikanlage zu installieren. Dies sei jedoch nicht in die Lastenberechnung eingerech-net, so Statiker Schulze, und sei problema-tisch, man müsse Gewicht sparen.Die Gemeinderäte Amann, Bucher-Beholz und Kuhn fühlten sich durch die Aussage von Bürgermeister Eisch bei den Haupt-versammlungen der beiden Vereine, dass Gemeinderäte dieses Projekt zur „kommu-nalpolitischen Stimmungsmache“ nutzten und das „Projekt verzögerten“, angegrifen. Gemeinderat Amann brachte deutlich zum Ausdruck, dass er hinter dem Projekt stehe und sich für die Vereine freue. Es sei seine Plicht als Gemeinderat und Architekt, so Gemeinderat Bucher-Beholz, seine Beden-ken bezüglich der Gründung den Planern mitzuteilen. Dies sei keine - wie von Bürger-meister Eisch ausgedrückte - Drohung. Es komme immer auf die Art und Weise an, wie etwas „mitgeteilt“ werde, erwiderte Bürger-meister Eisch. Auch Gemeinderat Kuhn war der Ansicht, dass er als Gemeinderat doch schließlich das Recht hätte, seine Meinung zu äußern und Informationen einzufordern, ohne dass dies als Drohung oder Verzöge-rung gelte.Hierauf erwiderte Gemeinderat Sutter, dass

es dann aber unverständlich sei, wenn von den Vereinsmitgliedern ein deutliches „Ja“ zum Projekt komme, alle Wünsche für Ver-eins- und Probelokal von der Verwaltung in die Pläne eingearbeitet und erfüllt seien und man im Rat vor den Beschlüssen stehe, dass dann seitens der UBL die angeblich bil-ligere Neubaualternative in der Ortsmitte in die Diskussion gebracht werde und man diese Alternative auch noch geprüft haben wolle. Dies seien rein taktische Maßnah-men um zu verzögern. Es sei gut, wenn man Dinge bespreche, aber dies solle bitte kon-struktiv und nicht destruktiv geschehen, so Gemeinderat Sutter.Um die anschließend ausufernde Diskussi-on zu beenden, stelle Gemeinderat Gran-dis den Antrag, die Beratung zu beenden und Beschluss zu fassen. Dem stimmte der Gemeinderat mehrheitlich bei 1 Gegen-stimme und 1 Enthaltung zu, sodass der Gemeinderat anschließend dem Um- und Erweiterungsbau des Sportheims mit Mu-sikprobelokal gemäß der vorgestellten Ent-wurfsplanung mit Kostenberechnung vom 20.03.2013 mit 425.700 € Gesamtkosten mit 1 Enthaltung zustimmte. Der Bauantrag soll nun eingereicht und in die Umsetzung ge-gangen werden. Der Beschluss wurde von den zahlreich anwesenden Mitgliedern der Vereine mit Beifall begrüßt. Bürgermeister Eisch beglückwünschte die Vereine zu dem Beschluss und freute sich, dass man nun gemeinsam und kraftvoll dieses Projekt an-gehen könne. Er bat bezüglich der Eigen-leistungen die Vereine um deren tatkräftige Mithilfe, damit die Kosten eingehalten wer-den können.

Der Gemeinderat entschied weiter einstim-mig mit 4 Enthaltungen, den Auftrag für die Planung mit den Leistungsphasen 1 – 8 nach HOAI (stufenweise Beauftragung) an Herrn Architekt Siegfried Bosch, Gaienhofen auf der Grundlage des Angebotes vom 11.03.2013 zu vergeben.

Bauangelenheiten

• Hauptstraße 329, Flst. Nr. 1/1, Hem-menhofen, (Anbau Gästehaus an das Gasthaus „Alte Post“)

Der Gemeinderat erteilte einstimmig bei einer Enthaltung dem Antrag auf Baugenehmigung sein Einvernehmen.

• Wassertränke 14, Flst. Nr. 1787, Horn(Neubau Wohn- und Geschäftshaus mit Tiefgarage)

Der Gemeinderat wurde über das Vorhaben, welches im Rahmen eines Kenntnisgabeverfahrens durchgeführt wird, informiert. Beschlüsse waren nicht zu fassen.

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PersonalangelegenheitenBauhof Gaienhofen - Einstellung Bauhofmit-arbeiter

Der Gemeinderat hatte in seiner nicht öf-fentlichen Sitzung am 21.01.2013 beschlos-sen, eine/n weitere/n Mitarbeiter/in beim Bauhof (Eingruppierung EG5, unbefristet) einzustellen. Nach Stellenausschreibung in der Höri-Woche und im Südkurier gingen bei der Verwaltung 40 Bewerbungen (aus-schließlich Männer) ein. 12 Bewerber kamen gemäß dem ausgeschriebenen Stellenproil aufgrund ihrer Ausbildung, berulichen Er-fahrung/Tätigkeiten usw. in die engere Wahl und konnten sich persönlich vorstellen. Da die Einstellung schnellstmöglich erfolgen sollte, um die anstehenden Arbeiten zum Saisonstart rechtzeitig erledigen zu können, beschloss der Gemeinderat bei drei Ent-haltungen einstimmig, die Verwaltung zu ermächtigen, einen geeigneten Bewerber gemeinsam mit dem Bauholeiter auszusu-chen und einzustellen.

Anmeldung im Kindergarten Liebe Eltern der zukünftigen Kindergar-tenkinder! Wir wollen Sie zu unserem Anmelde- und In-formations- Elternabend einladen. Der Abend ist für jene Eltern gedacht, die einen Kindergarten- oder Kinderkrip-penplatz für ihr Kind im Kindergartenjahr 2014/2015 benöti-gen. An diesem Abend haben Sie die Möglichkeit sich über den Tagesablauf und Inhalte un-serer Arbeit zu informieren und Ihr Kind in

unserer Einrichtung anzumelden. Der Info- und Anmeldeabend indet am Montag, den 17. Juni 2013 um 19.30 Uhr im Kindergarten Horn statt. Lerchenweg 6 78343 Horn 07735-2988 [email protected]

Tschüs Winter!

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Höri-Woche

Freitag, den 29. März 2013 10

Schöfenwahl 2013 Im ersten Halbjahr 2013 werden bundes-weit die Schöfen und Jugendschöfen für die Amtszeit von 2014 bis 2018 gewählt. Die Gemeindevertretung und der Jugendhilfe-ausschuss schlagen doppelt so viele Kan-didaten, wie an Schöfen benötigt werden, dem Schöfenwahlausschuss beim Amts-gericht vor, der in der zweiten Jahreshälfte 2013 aus diesen Vorschlägen die Haupt- und Hilfsschöfen wählen wird. Gesucht werden Bewerberinnen und Bewerber, die in der Gemeinde wohnen und am 01.01.2014 zwi-schen 25 und 69 Jahre alt sein werden. Wähl-bar sind deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Sprache ausreichend beherrschen müssen. Wer zu einer Freiheitsstrafe von mehr als sechs Monaten verurteilt wurde oder gegen wen ein Ermittlungsverfahren wegen einer schweren Straftat schwebt, die zum Verlust der Übernahme von Ehrenäm-tern führen kann, ist von der Wahl ausge-schlossen. Auch hauptamtlich in oder für die Justiz Tätige (Richter, Rechtsanwälte, Polizeivollzugsbeamte, Bewährungshelfer, Strafvollzugsbedienstete usw.) und Religi-onsdiener sollen nicht zu Schöfen gewählt werden. Schöfen sollten über soziale Kompetenz verfügen, d.h. das Handeln eines Menschen in seinem sozialen Umfeld beurteilen kön-nen. Von ihnen werden Lebenserfahrung und Menschenkenntnis erwartet. Die eh-renamtlichen Richter müssen Beweise wür-digen, d.h. die Wahrscheinlichkeit, dass sich ein bestimmtes Geschehen so ereignet hat oder nicht, aus den vorgelegten Zeugen-aussagen, Gutachten oder Urkunden ablei-ten können. Die Lebenserfahrung, die ein Schöfe mitbringen muss, kann sich aus be-rulicher Erfahrung und/oder gesellschaftli-

chem Engagement rekrutieren. Dabei steht nicht der beruliche Erfolg im Mittelpunkt, sondern die Erfahrung, die im Umgang mit Menschen erworben wurde. Schöfen in Ju-gendstrafsachen sollten in der Jugenderzie-hung über besondere Erfahrung verfügen. Das verantwortungsvolle Amt eines Schöf-fen verlangt in hohem Maße Unparteilich-keit, Selbstständigkeit und Reife des Urteils, aber auch geistige Beweglichkeit und - we-gen des anstrengenden Sitzungsdienstes - gesundheitliche Eignung. Interessenten bewerben sich für das Schöf-fenamt in Erwachsenenstrafsachen oder in Jugendstrafsachen bis zum 12.04.2013 bei der Gemeindeverwaltung Öhningen, Frau Duttle (Tel.: 07735/819 11, [email protected]). Das entsprechende Bewer-bungsformular kann unter http://www.schoefenwahl.de heruntergeladen werden.

Problemmüllsammlung am 10.04.2013 Das mobile Problemmüllfahrzeug steht am

Mittwoch, den 10.04.2013 an folgender Sammelstelle: Schienen Feuerwehrplatz, 10.00 – 12.00 Uhr Öhningen Sportplatz, 12.15 – 14.15 Uhr Wangen Höri-Strandhalle, 14.30 – 16.30 Uhr Alle Problemstofe aus Haushalten werden in hausüblichen Mengen angenommen.

Nachstehend das Problemmüll-ABC: A Abbeizmittel, Ablussreiniger, Ablauge, Akkus, Alkalimangan-Batterien, Allzweck-reiniger, Altöl in Gebinden bis max. 10 l (der Handel ist außerdem verplichtet, Altöl in der von Ihnen gekauften Men-ge zurückzunehmen),Ammoniak, Anti-beschlagmittel, Autobatterien (können auch dem Handel zurückgegeben werden), Auto-wasch- und Plegemittel, Ätznatron B Backofenreiniger, Batterien (Bitte trennen Sie Knopfzellen von normalen Batterien), Bleichmittel, Blondiercremes, Bremslüssig-keit, Benzol, Benzin C Chromplegemittel, Chlorungsmittel (Chlor-kalk) D Desinfektionsmittel, Diesel, Dispersionsfar-ben (nicht ausgehärtet) E Entkalkungsmittel, Entroster, Entwickler, Entfroster, Essigsäure, Energiesparlampen F Farben (nicht ausgehärtet), Fensterputzmit-tel, Fotochemikalien, Fixierer, Fleckenentfer-ner, Formaldehyd (Formalin), Frostschutz-mittel, Fußbodenreiniger G Grillreiniger H Holzschutzmittel, Harze, Herdputzmittel I Imprägnierungsmittel, Insektenvernich-tungsmittel K Kalkentferner, Kalkreiniger, Korrekturlüssig-keit, Klebstofe, Knopfzellen (bitte getrennt von anderen Batterien anliefern), Kosmetika L Lacke (nicht gehärtet), Laugen, Lederplege-mittel, Leuchtstofröhren, Lösungsmittel M Medikamente, Metallputzmittel, Möbelple-gemittel, Mottenschutzmittel, Methanol

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Freitag, den 29. März 2013 11

N Nickel-Cadmium-Batterien, Nitroverdün-nung, Natronlauge O Ölilter, ölverunreinigte Lumpen P Planzenschutzmittel, Petroleum, Pinselrei-niger, Putzmittel, PU-Schaumdosen Q Quecksilberbatterien (Knopfzellen und Rundzellen), Quecksilberthermometer, Quecksilberschalterrelais R Raumsprays, Reinigungsmittel, Rohrreini-ger, Rostschutzmittel, Rostumwandler S Säuren, Salmiak, Sanitärreiniger, Spiritus, Salzsäure, Soda, Spülmaschinenmittel, Schädlingsbekämpfungsmittel, Schimmel-tötungsmittel, Silberoxidknopfzellen, Silber-putzmittel, Silbertauchbäder, Spraydosen, Spritzmittel T Teppichreiniger, Terpentin, Teerentferner, Tapetenkleister U Unterbodenschutz, Unkrautvernichter V Verdünnung W Waschbenzin, Wasserstofsuperoxid, WC-Reiniger, Wachse Z Zink-Kohle-Batterien, Zink-Luft-Knopfzellen

Strandbad Öhningen

ab Freitag, den 29.03.2013 hat die Gast-

ronomie des Strandbades Öhningen wie-

der geöfnet.

Auf Ihren Besuch freut sich

Familie Aktas

Öhninger Wochenmarkt A c h t u n g!!! Der Markt indet wegen des Feiertages am Freitag den 29.03.2013 bereits am Donnerstag, den 28.03.2013 von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr statt. Die Marktbestücker freuen sich auf Ihren Besuch.

Gemeinschaft Öhninger Vereine hat einen Ehrenvorsitzenden! Erwin Zimmermann wurde anlässlich der Hauptversammlung der „Gemeinschaft Öh-ninger Vereine“ von der Vorsitzenden Ange-lika Massler-Honsel zum Ehrenvorsitzenden ernannt.

Frau Massler-Honsel überreichte Erwin Zim-mermann eine Ehrenurkunde und einen Gutschein für seine über 30 jährige Tätigkeit als Vorsitzender der Öhninger Vereine. Christine Schäfer (Beisitzer) verlas eine Lau-datio in der sie die Entstehung und Entwick-lung der Gemeinschaft Öhninger Vereine repetierte.

Frau Massler-Honsel und Christine Schäfer bedankten sich auch bei der Ehefrau Ilse Zimmermann mit den Worten, „Hinter ei-nem starken Mann, steht auch eine starke Frau“.

Ilse Zimmermann stand die ganzen Jahre an der Seite Ihres Mannes und hielt ihm den Rücken frei für die Arbeit bei der Gemein-schaft Öhninger Vereine. Als kleinen Dank erhielt sie aus der Hand der Vorsitzenden einen Blumenstrauß.

Erwin Zimmermann bedankte sich und er-zählte, dass zu Beginn zwischen den Verei-nen keine Gemeinschaft vorhanden war.“ Es war oft ein steiniger Weg“ bemerkte er, bis daraus die heutige Gemeinschaft wurde. Ohne diese Zusammenarbeit wäre es nicht gelungen das bekannte und über die Gren-zen von Öhningen hinaus beliebte Dorfest zu organisieren.

Erwin Zimmermann bedankte sich noch bei seinen früheren Mitstreitern, besonders bei Manfred Trabach, der bis heute noch in der Gemeinschaft mitwirkt. A. Massler-Honsel, 1. Vorsitzende

Wichtige Mitteilung für alle Vermieter aus Öhningen, Schie-nen und Wangen

Kurtaxe wird in der Gemeinde Öhnin-gen ganzjährig erhoben. Vom 01.04. bis 31.10.2013 sind es 0,90 € pro Person ab 15 Jahre. Bereits feste Buchungen bitte umge-hend in der Tourist- Information in Öh-ningen melden. Die Einlagen für den Untersee- Ordner gibt es für 3 € in der Tourist-Information

in Öhningen

Einige Belegungs-Kalender 2013

für Vermieter sind noch vorhanden.

Meldescheine können in der Tourist-In-

formation Öhningen sowie nach Bestel-

lung unter Tel. 07735/819-20 oder per

e-mail [email protected] auch in

den Ortschaftsverwaltungen in Schie-

nen und Wangen abgeholt werden.

Geburtstagsjubilar

der kommenden Woche

Montag, den 01.04.2013

Herr Gebhard Moser, OT Schienen

82 Jahre

Wir gratulieren dem Jubilar recht herzlich

und wünschen ihm alles Gute, vor allem

Gesundheit.

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Höri-Woche

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Freundschaftskomitee Öhningen - Mérinchal

Die Partnerschaft Öhningen – Mérinchal wird dieses Jahr 25 Jahre alt. Zu Beginn dieses Jubiläumsjahres ist eine Gruppe aus insgesamt 16 Personen der Einladung zur jährlich im Frühjahr stattindenden Sauer-krautfest, der Choucroute gefolgt. Beson-ders erfreulich ist, dass die Feuerwehren beider Gemeinden nun schon seit Jahren

regelmäßig an der Veranstaltung aktiv teil-nehmen.

Überwältigend war der herzliche Empfang nicht nur für die regelmäßigen Teilnehmer, auch die neu hinzugekommenen zeigten sich beeindruckt.

Der eigentliche Festabend wurde durch zwei Besichtigungen in der näheren Umge-bung eingerahmt. Zunächst stand die der Besichtigung einer relativ neuen gegrün-deten Chocolaterie in der Nähe von Biollet auf dem Programm. Am Nachmittag hatte der Bürgermeister Jacques Longchambon aus der nahegelegenen Gemeinde Crocq zu einer Besichtigung eingeladen. Mit viel Enthusiasmus berichtete er über die Ge-schichte seiner kleinen Stadt, die an vielen Stellen seine Handschrift trägt. Schon als junger Erwachsener restaurierte er Gemäl-de und Kircheniguren. Auch an der Res-taurierung eines kleinen Heimatmuseums in einem wieder errichteten Haus aus dem 17. Jahrhundert, das neben wechselnden Ausstellungen vor allem auch an die eins-tige Bedeutung Crocqs im Hinblick auf die Pelzfabrikation erinnert, war er maßgeblich beteiligt. Das vorläuige Programm für das geplan-te 25-jährige Jubiläum im Juli in Öhningen stieß auf viel positive Resonanz. Nun bleibt zu hofen, dass wir unsere französischen Freunde auch entsprechend zahlreich zu diesem Termin in Öhningen begrüßen dür-fen.

Die deutschen Besucher vor der Chapelle de la Visitation in Crocq, mit Bürgermeister Jacques Longchambon und Cristiane Nenot

Ansprache und Übergabe des Geschenkkorbes anlässlich der Choucroute

Austräger für die Höri-Woche gesucht!

Wir suchen einen zuverlässige Austräger (mind. 13 Jahre) für

einen Teilbereich von Wangen ab sofort.

Näher Information erhalten Sie im Rathaus.

Die Höri-Woche ist immer freitags auszutragen!

Interessenten melden sich bitte unter der Tel. 819-15, Frau Maßler.

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Höri-Woche

Freitag, den 29. März 2013 13

Zimmer-Nr. 15

Landratsamt Konstanz

Öfentliche BekanntmachungDas Landratsamt Konstanz gibt bekannt, dass am Tage nach dieser Bekanntmachung die nachfolgende Rechtsverordnung sowie die Schutz-zonen des Wasserschutzgebietes zum Schutze des Grundwassers im Einzugsgebiet des „Tiefbrunnens Bruderwiese“ auf Gemarkungen Schie-nen und Bohlingen in Kraft treten.

Der Rechtsverordnungstext und die Schutzgebietskarten können durch jedermann während der Sprechzeiten bei der

• GemeindeÖhningen,Bauverwaltung,Klosterplatz1,78337Öhningen• undbeimLandratsamtKonstanz,AmtfürBaurechtundUmwelt/UntereWasserbehörde,Zimmer-Nr.B206,Benediktinerplatz1,78467

Konstanz

kostenlos eingesehen werden.

Konstanz,den18.03.2013

Philipp Gärtner(Erster Landesbeamter)

Amtliche Bekanntmachung der Gemeinde Öhningen

Rechtsverordnungdes Landratsamtes Konstanz zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des „Wasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen Bruder-wiese“derGemeindeÖhningenaufdenGemarkungenSchienenundBohlingendesLandkreisesKonstanz

vom 18.03.2013

Aufgrundvon

1. §51Abs.1und2desGesetzeszurOrdnungdesWasserhaus-halts(Wasserhaushaltsgesetz-WHG)vom31.Juli2009(BGBl.ISeite2585), zuletztgeändertdurchArt.5Abs.9GzurNeu-ordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom24.02.2012(BGBl.ISeite212),inderjeweilsgeltendenFassung

2. und§24Abs.1und§110Abs.1desWassergesetzesfürBaden-Württemberg (Wassergesetz -WG)vom20. Januar2005 (GBl.Seite219,ber.Seite404),zuletztgeändertdurchArt.41AchteAnpassungsVO vom25.01.2012 (GBl. Seite 65), in der jeweilsgeltendenFassung

wird verordnet:

§ 1Räumlicher Geltungsbereich

(1) Im Interesse der öfentlichen Wasserversorgung wird zumSchutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasser-fassung

derGemeindeÖhningeneinWasserschutzgebiet(=LfU-Nr.335111)festgesetzt.

(2) DasWasserschutzgebietgliedertsichindieweitereSchutzzone(=ZoneIII)undindenFassungsbereich(=ZoneI).AufdieAus-weisungeinerengerenSchutzzone(=ZoneII)wurdeverzich-tet.

(3) InsgesamtumfasstdasWasserschutzgebieteineFlächevonca.138,9973ha.

„WSG für den TB Bruderwiese“

(4) DasWasserschutzgebieterstrecktsichinseinergesamtenGrö-ße auf die Gemarkung Schienen sowie die Gemarkung Bohlin-gen des Landkreises Konstanz.

ZumFassungsbereich (=Zone I) gehört einTeil der Fl¬st.-Nr.643aufGem.Schienen.

DieweitereSchutzzone(=ZoneIII)erstrecktsichaufdieFlur-stückemitdenNummern110,113,120,120/1,120/2,643und643/2derGemarkungSchienensowieaufdieFlst.-Nrn.5363/1Teilund5363/5derGemarkungBohlingen.

(5) Die genauenGrenzen desWasserschutzgebietes und dessenSchutzzonen ergeben sich aus dem Übersichtslageplan i.M. 1:25.000,indemdieGrenzenderZoneIII´grün´sowiederZone

Rechtsverordnung

des Landratsamtes Konstanz zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet des „Wasserschutzgebietes für den Tiefbrunnen Bruderwiese“ der Gemeinde Öhningen auf den Gemarkungen Schienen und Bohlingen des Landkreises Konstanz

vom 18.03.2013 Aufgrund von 1. § 51 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts

(Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2585), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 9 G zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24.02.2012 (BGBl. I Seite 212), in der jeweils geltenden Fassung

2. und § 24 Abs. 1 und § 110 Abs. 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

(Wassergesetz - WG) vom 20. Januar 2005 (GBl. Seite 219, ber. Seite 404), zuletzt geändert durch Art. 41 Achte AnpassungsVO vom 25.01.2012 (GBl. Seite 65), in der jeweils geltenden Fassung

wird verordnet:

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

(1) Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Grundwasserfassung

Name

Hochwert

Rechtswert

Gewann

POK in m ü.NN

GOK in m ü.NN

Endteufe in m

unter GOK

Tiefbrunnen Bruderwiese

LGRB-Nr. 8319/41

52 83 780

34 93 950

Bruderwiese

= 634,05 m ü.NN

636,41 m ü.NN

82,00 m

der Gemeinde Öhningen ein Wasserschutzgebiet (= LfU-Nr. 335111) festgesetzt. (2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die weitere Schutzzone (= Zone III) und in

den Fassungsbereich (= Zone I). Auf die Ausweisung einer engeren Schutzzone (= Zone II) wurde verzichtet.

- 2 -

(3) Insgesamt umfasst das Wasserschutzgebiet eine Fläche von ca. 138,9973 ha.

„WSG für den TB Bruderwiese“ davon: Zone I = 0,4837 ha

Zone III = 138,5136 ha Gesamtfläche: = gesamt: 138,9973 ha (4) Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich in seiner gesamten Größe auf die

Gemarkung Schienen sowie die Gemarkung Bohlingen des Landkreises Konstanz. Zum Fassungsbereich (= Zone I) gehört ein Teil der Flst.-Nr. 643 auf Gem. Schienen. Die weitere Schutzzone (= Zone III) erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Nummern 110, 113, 120, 120/1, 120/2, 643 und 643/2 der Gemarkung Schienen sowie auf die Flst.-Nrn. 5363/1 Teil und 5363/5 der Gemarkung Bohlingen.

(5) Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und dessen Schutzzonen ergeben sich aus dem Übersichtslageplan i.M. 1:25.000, in dem die Grenzen der Zone III ´grün´ sowie der Zone I ´rot´ angelegt sind, und den beiden Feinabgrenzungskarten i.M. 1:5.000 sowie 1:6.000, in denen die Zonenabgrenzungen (Zone III und Zone I) ebenfalls gleichermaßen farbig angelegt dargestellt sind.

(6) Ferner grenzt dieses Wasserschutzgebiet im Osten an die Schutzzone III des mit

Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanz vom 30.06.1994 festgesetzten „Wasserschutzgebietes für den TB Hofacker, die Bohlinger Quellen sowie die Quellen Löchle und Deienmoos“ der Gemeinde Moos mit der LfU-Nr. 335108. Überschneidungen mit bestehenden Wasserschutzgebieten gibt es nicht.

(7) Die Schutzgebietskarten sind Bestandteil dieser Verordnung. Die Verordnung mit

Schutzgebietskarten ist beim Landratsamt Konstanz zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienststunden niedergelegt. Weitere Fertigungen liegen bei der Gemeinde Öhningen aus.

§ 2

Schutzbestimmungen der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung

(1) Im Wasserschutzgebiet gelten die Schutzbestimmungen der Verordnung des Um-

weltministeriums über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichs-leistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung - SchALVO) vom 20. Februar 2001 (GBl. Seite 145, ber. Seite 414), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO vom 05.05.2010 (GBl. Seite 433), bzw. in der jeweils geltenden Fassung.

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Höri-Woche

Freitag, den 29. März 2013 14

I ´rot´angelegtsind,unddenbeidenFeinabgrenzungskarteni.M. 1:5.000 sowie1:6.000, indenendieZonenabgrenzungen(ZoneIIIundZoneI)ebenfallsgleichermaßenfarbigangelegtdargestellt sind.

(6) Ferner grenzt dieses Wasserschutzgebiet im Osten an dieSchutzzone III des mit Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanzvom30.06.1994festgesetzten„WasserschutzgebietesfürdenTBHofacker,dieBohlingerQuellensowiedieQuellenLöchleundDeienmoos“derGemeindeMoosmit der LfU-Nr.335108.ÜberschneidungenmitbestehendenWasserschutzge-bieten gibt es nicht.

(7) Die Schutzgebietskarten sind Bestandteil dieser Verordnung.DieVerordnungmitSchutzgebietskartenistbeimLandratsamtKonstanz zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienststunden niedergelegt.Weitere Fertigungen liegenbeiderGemeindeÖhningenaus.

§ 2Schutzbestimmungen der Schutzgebiets-

und Ausgleichs-Verordnung

(1) ImWasserschutzgebiet gelten die Schutzbestimmungen derVerordnung des Um-weltministeriums über Schutzbestim-mungen und die Gewährung von Ausgleichs-leistungen inWasser- und Quellen¬schutzgebieten (Schutzgebiets- undAusgleichs¬Ver¬ordnung - SchALVO) vom 20. Februar 2001(GBl. Seite 145, ber. Seite 414), zuletzt geändert durchArt. 1ÄndVOvom05.05.2010(GBl.Seite433),bzw.inderjeweilsgel-tendenFassung.

(2) Inhaltsgleiche oder weitergehende Anordnungen dieserVer-ordnungbleibenunberührt.

§ 3Schutz des Fassungsbereiches (Zone I)

(1) DerFassungsbereichdarfnurvondenEigentümernunddenNutzungsberechtigten der Grundstücke sowie von den Be-diensteten des Wasserversorgungsunternehmens (hier: der GemeindeÖhningen),desAmtesfürBaurechtundUmweltdesLandratsamtesKonstanz,desRegierungspräsidiumsFreiburg/Abteilung9:Landesamt fürGeologie,RohstofeundBergbauBaden-Württemberg und der Kreisgesundheitsbehörde wieauch von denjeni¬gen Personen, denen ein Betretungsrechtaufgrundsonstigerge¬setzlicherBestim-mungenzusteht,be-tretenwerden.VonDrittendarfderFas¬sungs¬bereichnurmitZustimmungderGemeindeÖhningenbetretenwerden.

(2) ImFassungsbereich(=ZoneI)sindnebendennachderSchutz-gebiets- und Aus-gleichs-Verordnung (SchALVO) gestattetenMaßnahmennurMaßnahmenderWas¬sergewinnungundderWasserversorgung zulässig.

§ 4Schutz der weiteren Schutzzone (Zone III)

(1) FürdieweitereSchutzzone(ZoneIII)geltendieinden§§5bis8dieserVerordnungaufgeführtenRegelungenzudenSchutzzo-nenIII/IIIAsowieIIIB.DakeineZoneIIausgewiesenist,sinddienachfolgenden Regelungen zur Schutzzone II gegenstandslos.

§ 5Landwirtschaftliche, gartenbauliche und

forstwirtschaftliche Nutzung

NebendenSchutzbestimmungennach§2gelten folgendeRege-lungen:

- 4 -

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

1. Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in oder an oberirdischen Gewässern

Verboten

2. Aufbringen von Pflan-zenschutzmitteln mit Flugzeugen oder Hub-schraubern

Verboten

3. Lagern von Pflanzen-schutzmitteln, Zuberei-tung der Behandlungs-flüssigkeiten und Befül-lung von Pflanzenschutz-geräten

Verboten Zulässig innerhalb geeigneter Einrichtungen

4. Lagern von Handels-dünger, ausgenommen vorübergehendes Lagern von Kalk

Verboten Zulässig in geeigneten Einrichtungen

5. Lagern von Festmist und Siliergut

Verboten Zulässig sind das Lagern in dichten Anlagen, Wickelballensilage und geeigneten Foliensilos

6. Lagern von Jauche, Gülle, Silagesickersaft und Gärresten

Verboten Zulässig in dichten Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik; außer

Erdbecken 7. Errichten und Erwei-tern von Festmist- und Silageanlagen sowie von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersaft und Gärresten

Verboten Zulässig sind ortsfeste dichte Anlagen mit Leckerkennung nach den allgemein

anerkannten Regeln der Technik; außer Erdbecken

8. Errichten und Erwei-tern von Biogasanlagen

Verboten Zulässig sind Fermenter nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik

9. Errichten und Erwei-tern von Kleingartenanla-gen

Verboten -

10. Errichten und Erwei-tern von Stallungen

Verboten Zulässig, wenn die baulichen und technischen Einrichtungen dem Stand der Technik entspre-chen

11. Standweide Verboten Zulässig bis zu einer Beweidungszeit von max. 1 Woche je Aufwuchs

12. Viehunterstellplätze, Viehtränken und Pferche

Verboten -

13. Anlegen oder Erwei-tern von Drainagen und Vorflutgräben

Verboten Verboten, ausgenommen bei Bau und Unterhal-tung von Feld- und Waldwegen

14. Kettenschmieröle für Motorsägen

Zulässig sind nur biologisch schnell abbaubare und insbesondere mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnete Kettenschmierstoffe

15. Behandlung von Stammholz mit Pflanzen-schutzmitteln

Verboten Nur zulässig, sofern Mittel ohne Wasserschutz-gebietsauflage zum Einsatz kommen; die Ver-wendung von PSM, die Terbuthylazin enthalten, ist generell verboten

- 5 -

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

16. Anlegen und Erwei-tern von Holznasslager-plätzen

Verboten -

§ 6

Wassergefährdende Stoffe, Abwasser, Abfall

Es gelten folgende Regelungen:

Engere Schutzzone

Weitere Schutzzone

II III/III A III B

1. Umgang mit wasser-gefährdenden Stoffen im Sinne von § 25 WG außerhalb landwirt-schaftl., gartenbaul. und forstwirtschaftl. Nutzung

Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu be-sorgen ist

2. Errichten und Erwei-tern von Anlagen zum Umgang mit wasserge-fährdenden Stoffen im Sinne von § 62 Abs. 1 WHG mit Ausnahme von Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Rest-stoffen (vgl. § 6 Nr. 18)

Verboten Zulässig sind das Ein-richten und Erweitern von Anlagen mit Auf-fangraum, der das max. in der Anlage vorhande-ne Volumen wasserge-fährdender Stoffe auf-nehmen kann oder von doppelwandigen Anla-gen mit Leckanzeigege-rät, sofern das Errichten oder Erweitern nach Maßgabe der in folgen-der Tabelle enthaltenen zul. Volumina erfolgt und wenn eine Verun-reinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nach-teilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

Zulässiges Volumen

[m³]

Oberirdische Anlagen

Unterirdische Anlagen

WGK 3 10 1

WGK 2 100 40

WGK 1 Ohne Begren-zung zulässig

1.000

WGK = Wassergefährdungsklasse

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§ 6Wassergefährdende Stofe, Abwasser, Abfall

Es gelten folgende Regelungen:

- 5 -

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

16. Anlegen und Erwei-tern von Holznasslager-plätzen

Verboten -

§ 6

Wassergefährdende Stoffe, Abwasser, Abfall

Es gelten folgende Regelungen:

Engere Schutzzone

Weitere Schutzzone

II III/III A III B

1. Umgang mit wasser-gefährdenden Stoffen im Sinne von § 25 WG außerhalb landwirt-schaftl., gartenbaul. und forstwirtschaftl. Nutzung

Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu be-sorgen ist

2. Errichten und Erwei-tern von Anlagen zum Umgang mit wasserge-fährdenden Stoffen im Sinne von § 62 Abs. 1 WHG mit Ausnahme von Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Rest-stoffen (vgl. § 6 Nr. 18)

Verboten Zulässig sind das Ein-richten und Erweitern von Anlagen mit Auf-fangraum, der das max. in der Anlage vorhande-ne Volumen wasserge-fährdender Stoffe auf-nehmen kann oder von doppelwandigen Anla-gen mit Leckanzeigege-rät, sofern das Errichten oder Erweitern nach Maßgabe der in folgen-der Tabelle enthaltenen zul. Volumina erfolgt und wenn eine Verun-reinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nach-teilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

Zulässiges Volumen

[m³]

Oberirdische Anlagen

Unterirdische Anlagen

WGK 3 10 1

WGK 2 100 40

WGK 1 Ohne Begren-zung zulässig

1.000

WGK = Wassergefährdungsklasse

- 6 -

Engere Schutzzone

Weitere Schutzzone

II III/III A III B

3. Errichten und Erwei-tern von Anlagen zum Umschlagen wasserge-fährdender Stoffe im Sin-ne von § 62 Abs. 1 S. 3 WHG (l. Alt.) mit Ausnah-me von Anl. zum Um-schlagen von Abfällen u. Reststoff (vgl. § 6 Nr. 19)

Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän-derung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

4. Errichten und Erwei-tern von Anlagen zum Speichern wassergefähr-dender Stoffe in unterirdi-schen Hohlräumen

Verboten

5. Errichten und Erwei-tern von Rohrleitungsan-lagen zum Befördern wassergefährdender Stoffe im Sinne von § 48 Abs. 2 WHG und § 25 a WG

Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nach-teilige Veränderung seiner Eigenschaf-ten nicht zu besor-gen ist

6. Errichten und Erwei-tern von Umspannstatio-nen

Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän-derung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

7. Umgang mit radioak-tiven Stoffen

Verboten Zulässig nach Maßgabe der Strahlenschutzver-ordnung

8. Errichten und Erwei-tern von Abwasserbe-handlungsanlagen

Verboten Verboten, ausgenommen sind das Erweitern von Sammelkläranlagen sowie das Errichten und Erweitern von Kleinkläranlagen bei erhöh-ten Anforderungen an Bauausführung und Dichtheit, Regenwasserbehandlungsanlagen und betrieblichen Vorbehandlungsanlagen

9. Bau von Abwasserka-nälen u. -leitungen

Verboten Zulässig bei erhöhten Anforderungen an Bau-ausführung und Dichtheitsprüfung

10. Betrieb von Abwas-serkanälen und -leitungen

Verboten Zulässig ist der Betrieb dichter Abwasserkanäle und -leitungen sofern diese in angemessenen Zeitabständen auf Dichtheit geprüft werden

11. Versickern und Ver-senken von Abwasser

Verboten, ausgenommen ist das breitflächige Ver-sickern des auf land- und forstwirtschaftlichen We-gen anfallenden Nieder-schlagswassers über belebte Bodenschichten

Verboten, ausgenom-men sind das Versickern des Niederschlagswassers von Dachflächen, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige

Verboten, ausge-nommen sind das Versickern des Nie-derschlagswassers von Dachflächen, wenn eine Verunrei-nigung des Grund-wassers oder eine

- 7 -

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist, das breitflächige Versic-kern des auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen anfallenden Nie-derschlagswassers über belebte Bodenschichten sowie bei günstiger Un-tergrundbeschaffenheit auch das breitflächige Versickern des auf sonstigen Verkehrsflä-chen anfallenden Nie-derschlagswassers über belebte Bodenschichten

sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist sowie das breitflächige Versickern des auf Verkehrsflächen anfallenden Nieder- schlagswassers über belebte Boden-schichten

12. Verwertung von Bo-denaushub und Bau-schuttrecyclingmaterial

Verboten Zulässig bis einschließlich Zuordnungsklasse Z 1.2, sofern sichergestellt ist, dass eine Verunrei-nigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist; eine Verwertung von Material mit Schadstoffbelastungen oberhalb der Zuordnungswerte Z 1.2 ist generell verboten

13. Wiedereinbau von Bodenmaterial aus dem Bereich einer Altlast oder eines Schadensfalles am Ort der Entnahme

Verboten Zulässig bis einschließlich Zuordnungsklasse Z 1.2, sofern sichergestellt ist, dass eine Verun-reinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist; eine Verwertung von Material mit Schadstoffbelastungen oberhalb der Zuordnungswerte Z 1.2 ist generell verboten

14. Rekultivierung von Kiesgruben mit Fremd-material

Verboten Zulässig ist nur Material, welches hinsichtlich der Schadstoffgesamtgehalte die Vorsorgewerte gem. Anhang 2 Nr. 4 der BBodSchV sowie hinsichtlich der mobilen Schadstoffe die Prüfwerte für Bodensickerwasser gem. Anhang 2 Nr. 3 der BBodSchV in der jeweils geltenden Fassung einhält

15. Aufbringen von Grüngut- und Bioabfall-kompost

Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän- derung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

16. Verwenden von teer-haltigem Straßenaufbruch im Straßenbau

Verboten Verboten, ausgenommen ist der Wiedereinbau an Ort und Stelle außerhalb von Ortschaften, wenn die Umweltverträglichkeit des eingebauten

Materials gewährleistet ist und die betreffenden Straßenabschnitte dokumentiert werden

17. Verwenden von teer-freiem Straßenaufbruch und Bauschutt im Stras-senbau

Verboten Zulässig ist das Verwenden von aufbereitetem Material, wenn dessen Umweltverträglichkeit gewährleistet ist

- 8 -

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

18. Verwenden von aus-wasch- oder auslaugba-ren und wassergefähr-denden Materialien beim Bau von Straßen u. We-gen, Anlagen d. Wasser-, Schienen- u. Luftverkehrs und von Lärmschutzdäm-men sowie für Aufschüt-tungen, soweit nicht bei § 6 Nrn. 12 - 16 erfasst

Verboten

19. Errichten und Erwei-tern von Anlagen zur Entsorgung von Abfall und Reststoffen

Verboten, ausgenommen Anlagen zur Kompostie-rung in Hausgärten

Verboten, ausgenom-men Recyclinghöfe u. Sortieranlagen für Haus-, Sperr- u. Gewer-bemüll, Kompostieranla-gen für Grünabfälle u. Biomüll, Umschlaganla-gen für Hausmüll u. hausmüllähnliche Pro-duktionsrückstände, Abfallzwischenlager und Abfallvorbehand-lungsanlagen bei den in der Schutzzone ansäs-sigen Betrieben, Anla- gen zur Vor-Ort-Behandlung von kon-taminiertem Erdaushub, Bauschutt und Stras-senaufbruch i.R. von Altlastensanierungen, Umschlag- und Behand-lungsanlagen für ver-wertbaren Bodenaus-hub, Bauschutt und Straßenaufbruch sowie Deponien für unbelas-teten Erdaushub, mi-neralischen Straßen-aufbruch und minerali-sches Abbruchmaterial von Wohn- und Büro-gebäuden mit Basis-abdichtung u. Sicker-wasserfassung, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachtei-lige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

Regelung wie bei Zone III A, jedoch sind zusätzliche Anlagen zur Behand-lung oder Lagerung von Autowracks und Schrott, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nach-teilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist, sowie Deponien der Deponieklasse I gemäß TA Sied-lungsabfall ausge-nommen

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Freitag, den 29. März 2013 16

Grundsätzlich gelten in Wasserschutzgebieten die Bestimmungen des Umweltministeriums über Anlagen zumUmgangmit wasser-gefährdendenStofenundüberFachbetriebe(Anlagenverordnungwassergefährdende Stofe - VAwS) vom 11. Februar 1994 (GBl. S.182),zuletztgeändertdurchArtikel141derVerordnungvom25.Ja-nuar2012(GBl.Nr.3S.65),inKraftgetretenam28.Februar2012,inderjeweilsgeltendenFassung.Soweitsichdiev.g.BestimmungenausderVAwSergeben,soändernsichdiesebeient¬sprechenderÄnderungderVAwS.

§ 7Bauliche Nutzungen

Es gelten folgende Regelungen:

§ 8Sonstige Nutzungen

Es gelten folgende Regelungen:

§ 9Duldungsplichten der Eigentümer

und Nutzungsberechtigten von Grundstücken

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken in-nerhalb dieses Wasser-schutzgebietes sind verplichtet, zu dulden, dass Beauftragte des Wasserversorgungsunternehmens (hier: der GemeindeÖhningen)undderstaatlichenBehördendieFlurstückezurBeobach¬tungdesWassersunddesBodensbetreten,Beobach-tungsstellen einrichten, amtliche Kennzeichen anbringen und den Fas-sungsbereichumzäunen.

§ 10Befreiung, Ausnahmen

(1) DasLandratsamtKonstanzkannaufAntragvondenVerbotendieserVerordnungBefreiungerteilen,wenn

1. der bezweckte Schutz ohne deren Einhaltung erreichtwerden kann oder

2. GründedesWohlsderAllgemeinheitdieAbweichunger-fordern oder

3. die Regelungen zu einer ofenbar nicht beabsichtigtenHärteführenwürdenunddieAbweichungmitdenöfent-lichen Belangen vereinbar ist oder

4. diesofortigeDurchführungderVorschriftzueinerunzu-mutbarenHärte führenwürdeund für eineÜbergangs-zeitdieAbweichungeinenachteiligeAuswirkungaufdasGrundwasser nicht erwarten lässt.

(2) DieBefreiungkannmitBedingungenundAulagenversehenund befristet werden. Sie kann zurückgenommen werdenodernachträglichmitzusätzlichenAnforderun¬genversehenoder weiteren Einschränkungen unterworfen werden, um das

- 9 -

Grundsätzlich gelten in Wasserschutzgebieten die Bestimmungen des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VAwS) vom 11. Februar 1994 (GBl. S. 182), zuletzt geändert durch Artikel 141 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. Nr. 3 S. 65), in Kraft getreten am 28. Februar 2012, in der jeweils geltenden Fassung.

Soweit sich die v.g. Bestimmungen aus der VAwS ergeben, so ändern sich diese bei entsprechender Änderung der VAwS.

§ 7

Bauliche Nutzungen

Es gelten folgende Regelungen:

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

1. Errichten und Erwei-tern von Tunnel- und Stollenbauten sowie Ka-vernen

Verboten Zulässig, wenn das Grundwasser nicht angeschnitten wird und eine Verunreini-gung des Grundwas-sers oder eine son-stige nachteilige Ver-änderung seiner Ei-genschaften nicht zu besorgen ist

2. Baustelleneinrichtun-gen, Baustofflager und Wohnunterkünfte für Baustellenbeschäftigte

Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verände-rung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

3. Errichten und Erwei-tern von sonstigen bau-lichen Anlagen

Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verände-rung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

4. Ausweisung von Bau-gebieten

Verboten Zulässig, wenn in den Festsetzungen zum Be-bauungsplan auf die Bestimmungen dieser Rechtsverordnung hingewiesen wird und soweit Belange der Grundwasserneubildung der ge-planten Bebauung nicht entgegenstehen

5. Neu-, Um- und Aus-bau von Straßen mit Ausnahme von Feld- und Waldwegen

Verboten Zulässig, wenn die erforderlichen Schutzvorkeh-rungen gegen eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän-derung seiner Eigenschaften getroffen werden

6. Neu-, Um- u. Ausbau von Feld- u. Waldwegen

Verboten -

- 10 -

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

7. Neu-, Um- u. Ausbau von Gleisanlagen des schienengebundenen Verkehrs

Verboten Verboten sind das Errichten und Erweitern von Rangier- und Güterbahnhöfen

8. Errichten und Erwei-tern von Sportplätzen

Verboten -

9. Errichten und Erwei-tern von Campingplätzen

Verboten Zulässig, wenn die geordnete Abfall- und Abwas-serentsorgung gewährleistet ist

10. Anlegen und Erweitern von Friedhöfen

Verboten -

11. Anlegen und Erwei-tern von Flugplätzen

Verboten

§ 8

Sonstige Nutzungen

Es gelten folgende Regelungen:

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

1. Maßnahmen, die eine wesentliche Verminde-rung der Grundwasser-neubildung oder des nutzbaren Dargebots zur Folge haben sowie Er-schließen von Grund-wasser

Verboten

2. Oberirdisches Gewin-nen von Steinen und Er-den sowie sonstige Ab-grabungen, Einschnitte und Erdaufschlüsse mit Ausnahme von Erdauf-schlüssen zur Altlasten-erkundung u. -sanierung sowie von Bohrungen (vgl. § 8 Nr. 3 )

Verboten Verboten sind das oberirdische Gewinnen von Steinen und Erden sowie sonstige großflächige Abgrabungen, Einschnitte und Erdaufschlüsse, wenn dadurch das Grundwasser angeschnitten wird oder keine ausreichende Grundwasser-überdeckung erhalten bleibt

3. Bohrungen Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän-derung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

4. Sprengungen Verboten Zulässig, wenn das Grundwasser nicht ange-schnitten wird und eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu be-sorgen ist

- 10 -

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

7. Neu-, Um- u. Ausbau von Gleisanlagen des schienengebundenen Verkehrs

Verboten Verboten sind das Errichten und Erweitern von Rangier- und Güterbahnhöfen

8. Errichten und Erwei-tern von Sportplätzen

Verboten -

9. Errichten und Erwei-tern von Campingplätzen

Verboten Zulässig, wenn die geordnete Abfall- und Abwas-serentsorgung gewährleistet ist

10. Anlegen und Erweitern von Friedhöfen

Verboten -

11. Anlegen und Erwei-tern von Flugplätzen

Verboten

§ 8

Sonstige Nutzungen

Es gelten folgende Regelungen:

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

1. Maßnahmen, die eine wesentliche Verminde-rung der Grundwasser-neubildung oder des nutzbaren Dargebots zur Folge haben sowie Er-schließen von Grund-wasser

Verboten

2. Oberirdisches Gewin-nen von Steinen und Er-den sowie sonstige Ab-grabungen, Einschnitte und Erdaufschlüsse mit Ausnahme von Erdauf-schlüssen zur Altlasten-erkundung u. -sanierung sowie von Bohrungen (vgl. § 8 Nr. 3 )

Verboten Verboten sind das oberirdische Gewinnen von Steinen und Erden sowie sonstige großflächige Abgrabungen, Einschnitte und Erdaufschlüsse, wenn dadurch das Grundwasser angeschnitten wird oder keine ausreichende Grundwasser-überdeckung erhalten bleibt

3. Bohrungen Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän-derung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

4. Sprengungen Verboten Zulässig, wenn das Grundwasser nicht ange-schnitten wird und eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu be-sorgen ist

- 11 -

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

5. Untertageabbau von Bodenschätzen

Verboten Zulässig, wenn das Grundwasser nicht angeschnitten wird und eine Verunrei-nigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

6. Betreiben von Ton-taubenschießanlagen

Verboten Verboten, wenn Bleischrot verwendet wird

7. Militärische Übungen außerhalb von Standort- und Truppenübungsplät-zen sowie Übungen des Zivilschutzes

Verboten, ausgenommen sind Bewegungen zu Fuß, das Durchfahren mit Radkraftfahrzeugen auf klassifizierten Stras-sen und das oberirdische Verlegen von Feldkabeln

Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän-derung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

8. Anlegen und Erweitern von Standort- und Truppenübungsplätzen

Verboten Zulässig, wenn die erforderlichen Schutzvorkeh-rungen gegen eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän-derung seiner Eigenschaften getroffen werden

9. Volksfeste oder son-stige Großveranstaltun-gen

Verboten -

10. Motorsportveranstal-tungen

Verboten -

11. Aufstellen von Wohnwagen und Wohn-mobilen, Zeltlager

Verboten Zulässig, wenn die geordnete Abfall- und Ab-wasserentsorgung gewährleistet ist

12. Wärmepumpen und Erdwärmesonden

Verboten sind Grundwasser-, Erdreich- und Oberflächenwasserwärmepumpen sowie Erdwärmesonden

13. Schmierstoffe im Be-reich Verlustschmierung und Schalöle

Zulässig sind nur biologisch schnell abbaubare und insbesondere mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnete Schmierstoffe und Schalöle

14. Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Gleisentkrautung

Verboten Generell verboten; ausnahmsweise zulässig nach vorheriger Abstimmung mit der Techni-schen Fachbehörde des Landratsamtes Konstanz

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Höri-Woche

Freitag, den 29. März 2013 17

Grund¬wasserimRahmendieserVerordnungvornachteiligenVeränderungenseinerEi¬genschaftenzuschützen,diebeiderErteilung der Befreiung nicht voraussehbar waren.

(3) DieVerboteder§§3und5bis8geltennicht,

1. fürMaßnahmendesWasserversorgungsun¬ter¬nehmens(hier:derGemeindeÖhningen)selbst,diederWasserge-winnung oder Wasserversorgung dienen. Solche Maß-nahmen sind dem Landratsamt Konstanz rechtzeitig vor derDurch-führunganzuzeigen,

2. fürdasErrichtenundBetreibenvonAnlagen,diebereitsvor Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig zuge-lassen,errichtetoderbetriebenwurden.FürdenBetriebrechtmäßig zugelassener Anlagen gilt dies nur dann,wennderBetriebinnerhalbderZulassungerfolgt.DieBe-treibersindverplichtet,dasBestehenvonAnlagennachSatz1demLandratsamtKonstanz-AmtfürBaurechtundUmwelt-bisspätestens6MonatenachInkrafttretenderVerordnunganzuzei-gen.DieBerechtigungdesLandrat-samtesKonstanz -Amt fürBaurechtundUmwelt - zumSchutzderöfentlichenWasserversorgungvornachteili-genEinwirkungenAulagen,BedingungenodersonstigeAnforderungen zu stellen - soweit dasWohl der Allge-meinheitdieserfordert-bleibtunberührt.

§ 11Ordnungswidrigkeiten

OrdnungswidrigimSinnevon§120Abs.1Nr.19WGhandelt,wervorsätzlich oder fahr-lässig

1. einemVerbotnach§§3und5bis8dieserVerordnungzuwider-handelt,

2. einervollziehbarenAulagenach§10Abs.2zuwiderhandelt,3. demGebotdes§10Abs.3Nr.2Satz3zuwiderhandelt.

§ 12Inkrafttreten

DieseVerordnungtrittamTagenachihrerVerkündunginKraft.

Konstanz,den18.03.2013

Gärtner- Erster Landesbeamter -

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Höri-Woche

Freitag, den 29. März 2013 18

Rechtsverordnungdes Landratsamtes Konstanz zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Kressenbergquellen WEST und OSTderGemeindeÖh-ningenaufdenGemarkungenÖhningenundSchienendesLandkreisesKonstanz

vom 18.03.2013

Aufgrundvon

1. §51Abs.1und2desGesetzeszurOrdnungdesWasserhaus-halts(Wasserhaushaltsgesetz-WHG)vom31.Juli2009(BGBl.ISeite2585), zuletztgeändertdurchArt.5Abs.9GzurNeu-ordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom24.02.2012(BGBl.ISeite212),inderjeweilsgeltendenFassung

2. und§24Abs.1und§110Abs.1desWassergesetzesfürBaden-Württemberg (Wassergesetz -WG)vom20. Januar2005 (GBl.Seite219,ber.Seite404),zuletztgeändertdurchArt.41AchteAnpassungsVO vom25.01.2012 (GBl. Seite 65), in der jeweilsgeltendenFassung

wird verordnet:

§ 1Räumlicher Geltungsbereich

(1) Im Interesse der öfentlichen Wasserversorgung wird zumSchutz des Grundwas-sers im Einzugsgebiet der Kressenberg-quellen

derGemeindeÖhningeneinWasserschutzgebiet(=LfU-Nr.335112)festgesetzt.

(2) DasWasserschutzgebietgliedertsichindieweitereSchutzzo-

ne(=ZoneIII),indiebeidenengerenSchutzzonen(=ZonenII)undindiebeidenFassungsbereiche(=ZonenI).

(3) InsgesamtumfasstdasWasserschutzgebieteineFlächevonca.80,5861ha.

„WSG Kressenbergquellen“

(4) DasWasserschutzgebiet erstreckt sich insgesamt auf die Ge-markungenÖhningenundSchienendesLandkreisesKonstanz.

BeideFassungsbereiche(=ZonenI)liegenaufderFlurstücks-Num-mer:

3856(Teil)derGemarkungÖhningen.

DieengerenSchutzzonen(=ZonenII)erstreckensichaufdienach-folgendenGrundstücke(Flurstücke):

3777(Teil),3325Wegund3324derGemarkungÖhningen

sowie

321derGemarkungSchienen.

DieweitereSchutzzone(=ZoneIII)erstrecktsichaufdieGemarkun-

Landratsamt Konstanz

Öfentliche BekanntmachungDas Landratsamt Konstanz gibt bekannt, dass am Tage nach dieser Bekanntmachung die nachfolgende Rechtsverordnung sowie die Schutz-

zonendesWasserschutzgebieteszumSchutzedesGrundwassersimEinzugsgebietder„KressenbergquellenWestundOst“aufGemarkungenÖhningenundSchieneninKrafttreten.

Der Rechtsverordnungstext und die Schutzgebietskarten können durch jedermann während der Sprechzeiten bei der

• GemeindeÖhningen,Bauverwaltung,Klosterplatz1,78337Öhningen• undbeimLandratsamtKonstanz,AmtfürBaurechtundUmwelt/UntereWasserbehörde,Zimmer-Nr.B206,Benediktinerplatz1,78467

Konstanz

kostenlos eingesehen werden.

Konstanz,den18.03.2013

Philipp Gärtner

(Erster Landesbeamter)

1

Rechtsverordnung

des Landratsamtes Konstanz zum Schutz des Grundwassers im Einzugsgebiet der Kressenbergquellen WEST und OST der Gemeinde Öhningen auf den Gemarkungen Öhningen und Schienen des Landkreises Konstanz

vom 18.03.2013 Aufgrund von 1. § 51 Abs. 1 und 2 des Gesetzes zur Ordnung des Wasserhaushalts

(Wasserhaushaltsgesetz - WHG) vom 31. Juli 2009 (BGBl. I Seite 2585), zuletzt geändert durch Art. 5 Abs. 9 G zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts vom 24.02.2012 (BGBl. I Seite 212), in der jeweils geltenden Fassung

2. und § 24 Abs. 1 und § 110 Abs. 1 des Wassergesetzes für Baden-Württemberg

(Wassergesetz - WG) vom 20. Januar 2005 (GBl. Seite 219, ber. Seite 404), zuletzt geändert durch Art. 41 Achte AnpassungsVO vom 25.01.2012 (GBl. Seite 65), in der jeweils geltenden Fassung

wird verordnet:

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

(1) Im Interesse der öffentlichen Wasserversorgung wird zum Schutz des Grundwas-sers im Einzugsgebiet der Kressenbergquellen

der Gemeinde Öhningen ein Wasserschutzgebiet (= LfU-Nr. 335112) festgesetzt. (2) Das Wasserschutzgebiet gliedert sich in die weitere Schutzzone (= Zone III), in die

beiden engeren Schutzzonen (= Zonen II) und in die beiden Fassungsbereiche (= Zonen I).

Name der Quellfassung Hochwert Rechtswert Geländehöhe

in m ü.NN Höhe

Schachtdeckel in m ü.NN

Einlaufrohr in m ü.NN

Entnahmerohr in m ü.NN

Kressenberg

WEST

52 82 905

34 90 475

ca. 555,00 m ü.NN

= 555,50 m ü.NN

553,85 m ü.NN

552,97 m ü.NN

Kressenberg

OST

52 82 710

34 91 305

ca. 565,00m ü.NN

= 565,47 m ü.NN

563,67 m ü.NN

562,94 m ü.NN

- 2 -

(3) Insgesamt umfasst das Wasserschutzgebiet eine Fläche von ca. 138,9973 ha.

„WSG für den TB Bruderwiese“ davon: Zone I = 0,4837 ha

Zone III = 138,5136 ha Gesamtfläche: = gesamt: 138,9973 ha (4) Das Wasserschutzgebiet erstreckt sich in seiner gesamten Größe auf die

Gemarkung Schienen sowie die Gemarkung Bohlingen des Landkreises Konstanz. Zum Fassungsbereich (= Zone I) gehört ein Teil der Flst.-Nr. 643 auf Gem. Schienen. Die weitere Schutzzone (= Zone III) erstreckt sich auf die Flurstücke mit den Nummern 110, 113, 120, 120/1, 120/2, 643 und 643/2 der Gemarkung Schienen sowie auf die Flst.-Nrn. 5363/1 Teil und 5363/5 der Gemarkung Bohlingen.

(5) Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und dessen Schutzzonen ergeben sich aus dem Übersichtslageplan i.M. 1:25.000, in dem die Grenzen der Zone III ´grün´ sowie der Zone I ´rot´ angelegt sind, und den beiden Feinabgrenzungskarten i.M. 1:5.000 sowie 1:6.000, in denen die Zonenabgrenzungen (Zone III und Zone I) ebenfalls gleichermaßen farbig angelegt dargestellt sind.

(6) Ferner grenzt dieses Wasserschutzgebiet im Osten an die Schutzzone III des mit

Rechtsverordnung des Landratsamtes Konstanz vom 30.06.1994 festgesetzten „Wasserschutzgebietes für den TB Hofacker, die Bohlinger Quellen sowie die Quellen Löchle und Deienmoos“ der Gemeinde Moos mit der LfU-Nr. 335108. Überschneidungen mit bestehenden Wasserschutzgebieten gibt es nicht.

(7) Die Schutzgebietskarten sind Bestandteil dieser Verordnung. Die Verordnung mit

Schutzgebietskarten ist beim Landratsamt Konstanz zur kostenlosen Einsicht durch jedermann während der Dienststunden niedergelegt. Weitere Fertigungen liegen bei der Gemeinde Öhningen aus.

§ 2

Schutzbestimmungen der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung

(1) Im Wasserschutzgebiet gelten die Schutzbestimmungen der Verordnung des Um-

weltministeriums über Schutzbestimmungen und die Gewährung von Ausgleichs-leistungen in Wasser- und Quellenschutzgebieten (Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung - SchALVO) vom 20. Februar 2001 (GBl. Seite 145, ber. Seite 414), zuletzt geändert durch Art. 1 ÄndVO vom 05.05.2010 (GBl. Seite 433), bzw. in der jeweils geltenden Fassung.

Zimmer-Nr. 15

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genÖhningenundSchienen.

Das„WasserschutzgebietfürdieKressenbergquellenWESTundOST“überschneidetsichmitkeinemweiterenWasserschutzgebiet.

(5) Die genauen Grenzen des Wasserschutzgebietes und des-sen Schutzzonen erge-ben sich aus der Übersichtskarte i.M. 1:25.000sowiederFeinabgrenzungs¬kartei.M.1:5.000,inderdieZonenabgrenzungen(ZoneIII,ZonenIIundI)entsprechendfarbig bandiert dargestellt sind.

(6) Die Schutzgebietskarten sind Bestandteil dieser Verord-nung.DieVerordnungmitSchutzgebietskartenistbeimLand-ratsamt Konstanz zur kostenlosen Einsicht durch jedermann währendderDienststundenniedergelegt.WeitereFertigungenliegenbeiderGemeindeÖhningenaus.

§ 2Schutzbestimmungen der Schutzgebiets-

und Ausgleichsverordnung (1) ImWasserschutzgebiet gelten die Schutzbestimmungen der

Verordnung des Um-weltministeriums über Schutzbestim-mungen und die Gewährung von Ausgleichs-leistungen inWasser- und Quellen¬schutzgebieten (Schutzgebiets- undAusgleichs¬Ver¬ordnung - SchALVO) vom 20. Februar 2001(GBl. Seite 145, ber. Seite 414), zuletzt geändert durchArt. 1ÄndVOvom05.05.2010(GBl.Seite433),bzw.inderjeweilsgel-tendenFassung.

(2) Inhaltsgleiche oder weitergehende Anordnungen dieserVer-ordnungbleibenunberührt.

§ 3Schutz des Fassungsbereiches (Zone I)

(1) DerFassungsbereichdarfnurvondenEigentümernunddenNutzungsberechtigten der Grundstücke sowie von den Be-diensteten des Wasserversorgungsunterneh¬mens (hier: derGemeindeÖhningen),desLandratsamtesKonstanz,desRegie-rungspräsidiumsFrei¬burg/Abteilung9:LandesamtfürGeolo-gie,RohstofeundBergbauBaden-WürttembergundderKreis-gesundheitsbehörde wie auch von denjeni¬gen Personen,denen ein Betretungsrecht aufgrund sonstiger ge¬setzlicherBestim¬mungenzusteht,betretenwerden.VonDrittenda¬rfder Fas¬sungs¬bereich nur mit Zustimmung der GemeindeÖhningenbetretenwer¬den.

(2) IndenFassungsbereichen(ZonenI)sindnebendennachderSchutzgebiets-undAus¬gleichs-Verordnung(SchALVO)gestat-teten Maßnahmen nur Maßnahmen derWas¬sergewinnungund der Wasserversorgung zulässig.

§ 4Schutz der engeren und weiteren Schutzzone/n

(Zonen II, Zone III)

(1) FürdieengerenunddieweitereSchutzzone/n(ZonenIIsowieZoneIII)geltendieRegelungeninden§§5bis8dieserVerord-nung.

§ 5Landwirtschaftliche, gartenbauliche und

forstwirtschaftliche Nutzung

NebendenSchutzbestimmungennach§2gelten folgendeRege-lungen:

§ 6Wassergefährdende Stofe, Abwasser, Abfall

Es gelten folgende Regelungen:

4

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

1. Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in oder an oberirdischen Gewässern

Verboten

2. Aufbringen von Pflan-zenschutzmitteln mit Flugzeugen oder Hub-schraubern

Verboten

3. Lagern von Pflanzen-schutzmitteln, Zuberei-tung der Behandlungs-flüssigkeiten und Befül-lung von Pflanzenschutz-geräten

Verboten Zulässig innerhalb geeigneter Einrichtungen

4. Lagern von Handels-dünger, ausgenommen vorübergehendes Lagern von Kalk

Verboten Zulässig in geeigneten Einrichtungen

5. Lagern von Festmist und Siliergut

Verboten Zulässig sind das Lagern in dichten Anlagen, Wickelballensilage und geeigneten Foliensilos

6. Lagern von Jauche, Gülle, Silagesickersaft und Gärresten

Verboten Zulässig in dichten Anlagen nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik; außer

Erdbecken 7. Errichten und Erwei-tern von Festmist- und Silageanlagen sowie von Anlagen zum Lagern und Abfüllen von Jauche, Gülle, Silagesickersaft und Gärresten

Verboten Zulässig sind ortsfeste dichte Anlagen mit Leckerkennung nach den allgemein

anerkannten Regeln der Technik; außer Erdbecken

8. Errichten und Erwei-tern von Biogasanlagen

Verboten Zulässig sind Fermenter nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik

9. Errichten und Erwei-tern von Kleingartenanla-gen

Verboten -

10. Errichten und Erwei-tern von Stallungen

Verboten Zulässig, wenn die baulichen und technischen Einrichtungen dem Stand der Technik entspre-chen

11. Standweide Verboten Zulässig bis zu einer Beweidungszeit von max. 1 Woche je Aufwuchs

12. Viehunterstellplätze, Viehtränken und Pferche

Verboten -

13. Anlegen oder Erwei-tern von Drainagen und Vorflutgräben

Verboten Verboten, ausgenommen bei Bau und Unterhal-tung von Feld- und Waldwegen

14. Kettenschmieröle für Motorsägen

Zulässig sind nur biologisch schnell abbaubare und insbesondere mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnete Kettenschmierstoffe

15. Behandlung von Stammholz mit Pflanzen-schutzmitteln

Verboten Nur zulässig, sofern Mittel ohne Wasserschutz-gebietsauflage zum Einsatz kommen; die Ver-wendung von PSM, die Terbuthylazin enthalten, ist generell verboten

5

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

16. Anlegen und Erwei-tern von Holznasslager-plätzen

Verboten -

§ 6

Wassergefährdende Stoffe, Abwasser, Abfall

Es gelten folgende Regelungen:

Engere Schutzzone

Weitere Schutzzone

II III/III A III B

1. Umgang mit wasser-gefährdenden Stoffen im Sinne von § 25 WG außerhalb landwirt-schaftl., gartenbaul. und forstwirtschaftl. Nutzung

Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu be-sorgen ist

2. Errichten und Erwei-tern von Anlagen zum Umgang mit wasserge-fährdenden Stoffen im Sinne von § 62 Abs. 1 WHG mit Ausnahme von Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Rest-stoffen (vgl. § 6 Nr. 18)

Verboten Zulässig sind das Ein-richten und Erweitern von Anlagen mit Auf-fangraum, der das max. in der Anlage vorhande-ne Volumen wasserge-fährdender Stoffe auf-nehmen kann oder von doppelwandigen Anla-gen mit Leckanzeigege-rät, sofern das Errichten oder Erweitern nach Maßgabe der in folgen- der Tabelle enthaltenen zulässigen Volumina erfolgt und wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nach-teilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

Zulässiges Volumen

[m³]

Oberirdische Anlagen

Unterirdische Anlagen

WGK 3 10 1

WGK 2 100 40

WGK 1 Ohne Begren-zung zulässig

1.000

WGK = Wassergefährdungsklasse

5

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

16. Anlegen und Erwei-tern von Holznasslager-plätzen

Verboten -

§ 6

Wassergefährdende Stoffe, Abwasser, Abfall

Es gelten folgende Regelungen:

Engere Schutzzone

Weitere Schutzzone

II III/III A III B

1. Umgang mit wasser-gefährdenden Stoffen im Sinne von § 25 WG außerhalb landwirt-schaftl., gartenbaul. und forstwirtschaftl. Nutzung

Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu be-sorgen ist

2. Errichten und Erwei-tern von Anlagen zum Umgang mit wasserge-fährdenden Stoffen im Sinne von § 62 Abs. 1 WHG mit Ausnahme von Anlagen zur Entsorgung von Abfällen und Rest-stoffen (vgl. § 6 Nr. 18)

Verboten Zulässig sind das Ein-richten und Erweitern von Anlagen mit Auf-fangraum, der das max. in der Anlage vorhande-ne Volumen wasserge-fährdender Stoffe auf-nehmen kann oder von doppelwandigen Anla-gen mit Leckanzeigege-rät, sofern das Errichten oder Erweitern nach Maßgabe der in folgen- der Tabelle enthaltenen zulässigen Volumina erfolgt und wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nach-teilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

Zulässiges Volumen

[m³]

Oberirdische Anlagen

Unterirdische Anlagen

WGK 3 10 1

WGK 2 100 40

WGK 1 Ohne Begren-zung zulässig

1.000

WGK = Wassergefährdungsklasse

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Höri-Woche

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Grundsätzlich gelten in Wasserschutzgebieten die Bestimmungen des Umweltministeriums über Anlagen zumUmgangmit wasser-gefährdendenStofenundüberFachbetriebe(Anlagenverordnungwassergefährdende Stofe - VAwS) vom 11. Februar 1994 (GBl. S.182),zuletztgeändertdurchArtikel141derVerordnungvom25.Ja-nuar2012(GBl.Nr.3S.65),inKraftgetretenam28.Februar2012,inderjeweilsgeltendenFassung.

Soweitsichdiev.g.BestimmungenausderVAwSergeben,soändernsichdiesebeient¬sprechenderÄnderungderVAwS.

§ 7Bauliche Nutzungen

Es gelten folgende Regelungen:

7

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist, das breitflächige Versic-kern des auf land- und forstwirtschaftlichen Wegen anfallenden Nie-derschlagswassers über belebte Bodenschichten sowie bei günstiger Un-tergrundbeschaffenheit auch das breitflächige Versickern des auf sonstigen Verkehrsflä-chen anfallenden Nie-derschlagswassers über belebte Bodenschichten

sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist sowie das breitflächige Versickern des auf Verkehrsflächen anfallenden Nieder- schlagswassers über belebte Boden-schichten

12. Verwertung von Bo-denaushub und Bau-schuttrecyclingmaterial

Verboten Zulässig bis einschließlich Zuordnungsklasse Z 1.2, sofern sichergestellt ist, dass eine Verunrei-nigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist; eine Verwertung von Material mit Schadstoffbelastungen oberhalb der Zuordnungswerte Z 1.2 ist generell verboten

13. Wiedereinbau von Bodenmaterial aus dem Bereich einer Altlast oder eines Schadensfalles am Ort der Entnahme

Verboten Zulässig bis einschließlich Zuordnungsklasse Z 1.2, sofern sichergestellt ist, dass eine Verun-reinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist; eine Verwertung von Material mit Schadstoffbelastungen oberhalb der Zuordnungswerte Z 1.2 ist generell verboten

14. Rekultivierung von Kiesgruben mit Fremd-material

Verboten Zulässig ist nur Material, welches hinsichtlich der Schadstoffgesamtgehalte die Vorsorgewerte gem. Anhang 2 Nr. 4 der BBodSchV sowie hinsichtlich der mobilen Schadstoffe die Prüfwerte für Bodensickerwasser gem. Anhang 2 Nr. 3 der BBodSchV in der jeweils geltenden Fassung einhält

15. Aufbringen von Grüngut- und Bioabfall-kompost

Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän- derung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

16. Verwenden von teer-haltigem Straßenaufbruch im Straßenbau

Verboten Verboten, ausgenommen ist der Wiedereinbau an Ort und Stelle außerhalb von Ortschaften, wenn die Umweltverträglichkeit des eingebauten

Materials gewährleistet ist und die betreffenden Straßenabschnitte dokumentiert werden

17. Verwenden von teer-freiem Straßenaufbruch und Bauschutt im Stras-senbau

Verboten Zulässig ist das Verwenden von aufbereitetem Material, wenn dessen Umweltverträglichkeit gewährleistet ist

8

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

18. Verwenden von aus-wasch- oder auslaugba-ren und wassergefähr-denden Materialien beim Bau von Straßen u. We-gen, Anlagen d. Wasser-, Schienen- u. Luftverkehrs und von Lärmschutzdäm-men sowie für Aufschüt-tungen, soweit nicht bei § 6 Nrn. 12 - 16 erfasst

Verboten

19. Errichten und Erwei-tern von Anlagen zur Entsorgung von Abfall und Reststoffen

Verboten, ausgenommen Anlagen zur Kompostie-rung in Hausgärten

Verboten, ausgenom-men Recyclinghöfe u. Sortieranlagen für Haus-, Sperr- u. Gewer-bemüll, Kompostieranla-gen für Grünabfälle u. Biomüll, Umschlaganla-gen für Hausmüll u. hausmüllähnliche Pro-duktionsrückstände, Abfallzwischenlager und Abfallvorbehand-lungsanlagen bei den in der Schutzzone ansäs-sigen Betrieben, Anla- gen zur Vor-Ort-Behandlung von kon-taminiertem Erdaushub, Bauschutt und Stras-senaufbruch i.R. von Altlastensanierungen, Umschlag- und Behand-lungsanlagen für ver-wertbaren Bodenaus-hub, Bauschutt und Straßenaufbruch sowie Deponien für unbelas-teten Erdaushub, mi-neralischen Straßen-aufbruch und minerali-sches Abbruchmaterial von Wohn- und Büro-gebäuden mit Basis-abdichtung u. Sicker-wasserfassung, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachtei-lige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

Regelung wie bei Zone III A, jedoch sind zusätzliche Anlagen zur Behand-lung oder Lagerung von Autowracks und Schrott, wenn eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nach-teilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist, sowie Deponien der Deponieklasse I gemäß TA Sied-lungsabfall ausge-nommen

9

Grundsätzlich gelten in Wasserschutzgebieten die Bestimmungen des Umweltministeriums über Anlagen zum Umgang mit wassergefährdenden Stoffen und über Fachbetriebe (Anlagenverordnung wassergefährdende Stoffe - VAwS) vom 11. Februar 1994 (GBl. S. 182), zuletzt geändert durch Artikel 141 der Verordnung vom 25. Januar 2012 (GBl. Nr. 3 S. 65), in Kraft getreten am 28. Februar 2012, in der jeweils geltenden Fassung.

Soweit sich die v.g. Bestimmungen aus der VAwS ergeben, so ändern sich diese bei entsprechender Änderung der VAwS.

§ 7

Bauliche Nutzungen

Es gelten folgende Regelungen:

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

1. Errichten und Erwei-tern von Tunnel- und Stollenbauten sowie Ka-vernen

Verboten Zulässig, wenn das Grundwasser nicht angeschnitten wird und eine Verunreini-gung des Grundwas-sers oder eine son-stige nachteilige Ver-änderung seiner Ei-genschaften nicht zu besorgen ist

2. Baustelleneinrichtun-gen, Baustofflager und Wohnunterkünfte für Baustellenbeschäftigte

Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verände-rung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

3. Errichten und Erwei-tern von sonstigen bau-lichen Anlagen

Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verände-rung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

4. Ausweisung von Bau-gebieten

Verboten Zulässig, wenn in den Festsetzungen zum Be-bauungsplan auf die Bestimmungen dieser Rechtsverordnung hingewiesen wird und soweit Belange der Grundwasserneubildung der ge-planten Bebauung nicht entgegenstehen

5. Neu-, Um- und Aus-bau von Straßen mit Ausnahme von Feld- und Waldwegen

Verboten Zulässig, wenn die erforderlichen Schutzvorkeh-rungen gegen eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän-derung seiner Eigenschaften getroffen werden

6. Neu-, Um- u. Ausbau von Feld- u. Waldwegen

Verboten -

10

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

7. Neu-, Um- u. Ausbau von Gleisanlagen des schienengebundenen Verkehrs

Verboten Verboten sind das Errichten und Erweitern von Rangier- und Güterbahnhöfen

8. Errichten und Erwei-tern von Sportplätzen

Verboten -

9. Errichten und Erwei-tern von Campingplätzen

Verboten Zulässig, wenn die geordnete Abfall- und Abwas-serentsorgung gewährleistet ist

10. Anlegen und Erweitern von Friedhöfen

Verboten -

11. Anlegen und Erwei-tern von Flugplätzen

Verboten

§ 8

Sonstige Nutzungen

Es gelten folgende Regelungen:

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

1. Maßnahmen, die eine wesentliche Verminde-rung der Grundwasser-neubildung oder des nutzbaren Dargebots zur Folge haben sowie Er-schließen von Grund-wasser

Verboten

2. Oberirdisches Gewin-nen von Steinen und Er-den sowie sonstige Ab-grabungen, Einschnitte und Erdaufschlüsse mit Ausnahme von Erdauf-schlüssen zur Altlasten-erkundung u. -sanierung sowie von Bohrungen (vgl. § 8 Nr. 3 )

Verboten Verboten sind das oberirdische Gewinnen von Steinen und Erden sowie sonstige großflächige Abgrabungen, Einschnitte und Erdaufschlüsse, wenn dadurch das Grundwasser angeschnitten wird oder keine ausreichende Grundwasser-überdeckung erhalten bleibt

3. Bohrungen Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän-derung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

4. Sprengungen Verboten Zulässig, wenn das Grundwasser nicht ange-schnitten wird und eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu be-sorgen ist

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Höri-Woche

Freitag, den 29. März 2013 21

§ 8Sonstige Nutzungen

Es gelten folgende Regelungen:

§ 9Duldungsplichten der Eigentümer

und Nutzungsberechtigten von Grundstücken

Die Eigentümer und Nutzungsberechtigten von Grundstücken in-nerhalb des Wasser-schutzgebietes sind verplichtet, zu dulden, dass Beauftragte des Wasserversorgungsunternehmens (hier: der GemeindeÖhningen)undderstaatlichenBehördendieFlurstückezurBeobach¬tungdesWassersunddesBodensbetreten,Beobach-tungsstellen einrichten, amtliche Kennzeichen anbringen und die Fas-sungsbereicheumzäunen.

§ 10Befreiung, Ausnahmen

(1) DasLandratsamtKonstanzkannaufAntragvondenVerbotendieserVerordnungBefreiungerteilen,wenn1. der bezweckte Schutz ohne deren Einhaltung erreicht

werden kann oder2. GründedesWohlsderAllgemeinheitdieAbweichunger-

fordern oder3. die Regelungen zu einer ofenbar nicht beabsichtigten

HärteführenwürdenunddieAbweichungmitdenöfent-lichen Belangen vereinbar ist oder

4. diesofortigeDurchführungderVorschriftzueinerunzu-mutbarenHärte führenwürdeund für eineÜbergangs-zeitdieAbweichungeinenachteiligeAuswirkungaufdasGrundwasser nicht erwarten lässt.

(2) DieBefreiungkannmitBedingungenundAulagenversehenund befristet werden. Sie kann zurückgenommen werdenodernachträglichmitzusätzlichenAnforderun¬genversehenoder weiteren Einschränkungen unterworfen werden, um das Grund¬wasserimRahmendieserVerordnungvornachteiligenVeränderungenseinerEi¬genschaftenzuschützen,diebeiderErteilung der Befreiung nicht voraussehbar waren.

(3) DieVerboteder§§3und5bis8geltennicht,1. fürMaßnahmendesWasserversorgungsun¬ter¬nehmens

(hier:derGemeindeÖhningen)selbst,diederWasserge-winnung oder Wasserversorgung dienen. Solche Maß-nahmen sind dem Landratsamt Konstanz rechtzeitig vor derDurch-führunganzuzeigen,

2. fürdasErrichtenundBetreibenvonAnlagen,diebereitsvor Inkrafttreten dieser Verordnung rechtmäßig zuge-lassen,errichtetoderbetriebenwurden.FürdenBetriebrechtmäßig zugelassener Anlagen gilt dies nur dann,wennderBetriebinnerhalbderZulassungerfolgt.DieBe-treibersindverplichtet,dasBestehenvonAnlagennachSatz1demLandratsamtKonstanz-AmtfürBaurechtundUmwelt-bisspätestens6MonatenachInkrafttretenderVerordnunganzuzei-gen.DieBe¬rechtigungdesLandrat-samtesKonstanz -Amt fürBaurechtundUmwelt - zumSchutz der öfentlichenWasserversorgung vor nachtei-ligen Ein-wirkungen Auf¬lagen, Be¬dingungen odersonstigeAnforderungenzustellen-so¬weitdasWohlderAllge¬meinheitdieserfordert-bleibtunberührt.

§ 11Ordnungswidrigkeiten

OrdnungswidrigimSinnevon§120Abs.1Nr.19WGhandelt,wervorsätzlich oder fahrlässig1. einemVerbotnach§§3und5bis8dieserVerordnungzuwider-

handelt,2. einervollziehbarenAulagenach§10Abs.2zuwiderhandelt,3. demGebotdes§10Abs.3Nr.2Satz3zuwiderhandelt.

§ 12Inkrafttreten

DieseVerordnungtrittamTagenachihrerVerkündunginKraft.

Konstanz,den18.03.2013

Gärtner- Erster Landesbeamter -

10

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

7. Neu-, Um- u. Ausbau von Gleisanlagen des schienengebundenen Verkehrs

Verboten Verboten sind das Errichten und Erweitern von Rangier- und Güterbahnhöfen

8. Errichten und Erwei-tern von Sportplätzen

Verboten -

9. Errichten und Erwei-tern von Campingplätzen

Verboten Zulässig, wenn die geordnete Abfall- und Abwas-serentsorgung gewährleistet ist

10. Anlegen und Erweitern von Friedhöfen

Verboten -

11. Anlegen und Erwei-tern von Flugplätzen

Verboten

§ 8

Sonstige Nutzungen

Es gelten folgende Regelungen:

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

1. Maßnahmen, die eine wesentliche Verminde-rung der Grundwasser-neubildung oder des nutzbaren Dargebots zur Folge haben sowie Er-schließen von Grund-wasser

Verboten

2. Oberirdisches Gewin-nen von Steinen und Er-den sowie sonstige Ab-grabungen, Einschnitte und Erdaufschlüsse mit Ausnahme von Erdauf-schlüssen zur Altlasten-erkundung u. -sanierung sowie von Bohrungen (vgl. § 8 Nr. 3 )

Verboten Verboten sind das oberirdische Gewinnen von Steinen und Erden sowie sonstige großflächige Abgrabungen, Einschnitte und Erdaufschlüsse, wenn dadurch das Grundwasser angeschnitten wird oder keine ausreichende Grundwasser-überdeckung erhalten bleibt

3. Bohrungen Verboten Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän-derung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

4. Sprengungen Verboten Zulässig, wenn das Grundwasser nicht ange-schnitten wird und eine Verunreinigung des Grundwassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu be-sorgen ist

11

Engere Schutzzone Weitere Schutzzone

II III/III A III B

5. Untertageabbau von Bodenschätzen

Verboten Zulässig, wenn das Grundwasser nicht angeschnitten wird und eine Verunrei-nigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Veränderung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

6. Betreiben von Ton-taubenschießanlagen

Verboten Verboten, wenn Bleischrot verwendet wird

7. Militärische Übungen außerhalb von Standort- und Truppenübungsplät-zen sowie Übungen des Zivilschutzes

Verboten, ausgenommen sind Bewegungen zu Fuß, das Durchfahren mit Radkraftfahrzeugen auf klassifizierten Stras-sen und das oberirdische Verlegen von Feldkabeln

Zulässig, wenn eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän-derung seiner Eigenschaften nicht zu besorgen ist

8. Anlegen und Erweitern von Standort- und Truppenübungsplätzen

Verboten Zulässig, wenn die erforderlichen Schutzvorkeh-rungen gegen eine Verunreinigung des Grund-wassers oder eine sonstige nachteilige Verän-derung seiner Eigenschaften getroffen werden

9. Volksfeste oder son-stige Großveranstaltun-gen

Verboten -

10. Motorsportveranstal-tungen

Verboten -

11. Aufstellen von Wohnwagen und Wohn-mobilen, Zeltlager

Verboten Zulässig, wenn die geordnete Abfall- und Ab-wasserentsorgung gewährleistet ist

12. Wärmepumpen und Erdwärmesonden

Verboten sind Grundwasser-, Erdreich- und Oberflächenwasserwärmepumpen sowie Erdwärmesonden

13. Schmierstoffe im Be-reich Verlustschmierung und Schalöle

Zulässig sind nur biologisch schnell abbaubare und insbesondere mit dem Umweltzeichen "Blauer Engel" ausgezeichnete Schmierstoffe und Schalöle

14. Verwendung von Pflanzenschutzmitteln zur Gleisentkrautung

Verboten Generell verboten; ausnahmsweise zulässig nach vorheriger Abstimmung mit der Techni-schen Fachbehörde des Landratsamtes Konstanz

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Kirchliche Nachrichten derSeelsorgeeinheit Höri

Seelsorger Pfarrer Stefan Hutterer, Klosterplatz 3, Öhningen, Tel. 07735 93020 Gemeindereferentin Marlies Kießling, Kirchgasse 4, Gaienhofen-Horn, Tel. 07735 938541, E-Mail: [email protected] Eberhard Grond, pens., Klosterplatz 3, Öhningen, Tel. 07735 919377 Pfarrer Gerhard Klein, pens., Hauptstraße 47, Moos-Weiler, Tel. 07732 9 40 93 50 Pfarrer Gebhard Reichert, pens., Deienmooserstraße 5, Moos-Bankholzen, Tel. 07732 822333, E-Mail: [email protected] Internet und E-MailDie aktuellsten Hinweise sowie die Termi-ne für die kommende Woche sind auf den Homepages der Kirchengemeinden abruf-bar: www.kirchen-hoeri.de und www.sse-hoeri.deZentrale E-Mail-Anschrift: [email protected] Pfarrbüro Öhningen, Klosterplatz 3,78337 ÖhningenTel. 07735 93020, Fax: 930222 Montag/Dienstag/Donnerstag/Freitag, 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] Pfarrbüro Horn, Kirchgasse 4, GaienhofenTel. 07735 2034, Fax: 939722 Dienstag und Donnerstag, 09.00 - 12.00 Uhr E-Mail: [email protected] Pfarrbüro Weiler, Hauptstraße 47, Moos-WeilerTel. 07732 4320, Fax: 4340 Dienstag und Freitag, 10.00 - 13.00 Uhr E-Mail: [email protected] Kindergärten in Trägerschaft der Seelsor-geeinheitKindergarten Bankholzen, Tel. 07732 53689Kindergarten Schienen, Tel. 07735 3639 Proben unserer Kirchenchöre: Kirchenchor Schienen/Wangen: Dienstag, 19.30 Uhr in Wangen oder Schie-nen im Wechsel Kirchenchor Öhningen: Montag, 20.00 Uhr im Bernhardsaal Öhningen Kirchenchor Vordere Höri: Montag, 19.00 Uhr im Pfarrzentrum Weiler Chor Höriluja: Mittwoch, 19.30 Uhr im

Johanneshaus Horn Männer-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn: Donnerstag, 19.30 Uhr Krabbel- und Spielgruppen Öhningen: Mittwoch, 09.30 - 11.00 Uhr Kontaktperson: Adrienne Löble (Tel. 07735/937495)Wangen: Dienstag, 15.00 - 16.30 Uhr Kontaktperson: Nancy Goßmann (Tel. 0177/8647405)Weiler: Dienstag, 09.30 - 11.00 UhrKontaktperson: Eva Hofmann (Tel. 07732/8236312) Horn: Freitag, 09.30 - 11.00 Uhr Frau Miriam Bosch (Tel. 07735 - 919160) Rosenkranz Pfarrkirche Wangen: täglich um 18.00 Uhr

Vordere Höri

Sieben Schmerzen Marien, Moos St. Blasius, Bankholzen St. Leonhard, Weiler Donnerstag, 28. März – GRÜNDONNERSTAG - Wei 18.30 Feier des letzten Abendmahles Ba 19.30 Feier des letzten Abendmahles Freitag, 29. März – KARFREITAG – Fast- und Abstinenztag - Wei 10.00 Kinder- und Familienkreuzweg in der freien Natur 15.00 Karfreitagsliturgie Samstag, 30. März – KARSAMSTAG - Ba 20.00 Feier der hl. Osternacht – mit Seg-nung des Osterfeuers, Lichtfeier, Wortgot-tesdienst, Tauferneuerung, Eucharistiefeier – mitgestaltet von Bläsern des Musikvereins Bankholzen - anschl. Agape - Sonntag, 31. März – OSTERSONNTAG – Hochfest der Auferstehung des Herrn – Beginn der Sommerzeit - Wei 09.30 Hochamt für die Pfarrgemeinde – musik. Mitgestaltung: Kirchenchor Vorde-re Höri, unter der Leitung von Frau Andrea Gnädinger - Montag, 01. April – OSTERMONTAG - Moos 09.30 Heilige Messe (für Ewald und Luise Kunz mit verst. Angeh., Robert Mai-er und Ludmilla Wieland mit verst. Angeh., sowie für Roland und Daniel Rieger und für Franz und Lydia Decker) - musik. Mitgestal-tung: Klarinettentrio, unter der Leitung von Frau Claudia Karler -

Dienstag, 02. April – vom Tag - Ba 9.00 Heilige Messe Donnerstag, 04. April – Vom Tag Wei 10.00 Probe der Erstkommunionkinder Freitag, 05. April – Herz-Jesu-Freitag - Wei 10.00 Probe der Erstkommunionkinder Wei 18.30 Heilige Messe (für Andreas Vogt und für die Armen Seelen, sowie für Manfred Moser und Luise Graf ) Samstag, 06. April – vom Tag - Wei 10.00 Probe der Erstkommunionkinder Ba 18.30 Sonntagvorabendmesse (für Paul Schmal) Sonntag, 07. April – WEISSER SONTAG - Wei 11.00 Festgottesdienst - Feier der Erstkommunion - 17.30 Dankandacht der Erstkommunion-kinder und ihren Familien und Gästen Montag, 08. April – Verkündigung des Herrn - Wei 10.00 Dankgottesdienst der Erstkom-munikanten

Erstkommunionfeier am Sonntag, 07. April in Weiler, St. Leonhard Unsere Erstkommunionkinder der Vorderen Höri

Christian Brügel, Weiler, Gartenstr. 12 Antonia Kiesling, Weiler, Hauptstr. 10 Julia Kuppel, Weiler, Bettnanger Str. 38 a Julian Maier, Weiler, Waibelgarten 10 Mark Hill, Iznang, Unter Eichen 4 Linus Seitner, Iznang, Unter Eichen 28 Felix Orth, Bankholzen, Hegaustr. 3 b Jannek Orth, Bankholzen, Hegaustr. 3 b Finn Zimmermann, Bankholzen, Schienerbergstr. 18 Florian Gölz, Moos, Bohlinger Str. 19 Fabian Störmer, Moos, Dorfstr. 24 Lilli Sacher, Moos, Bohlinger Str. 15 b Emma Windl, Moos, Dörnenweg 10

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Mittlere Höri

St. Johann, Horn St. Mauritius, Gaienhofen St. Agatha, Hemmenhofen Donnerstag, 28. März – GRÜNDONNERSTAG Gai 15.30 Evangelischer Gottesdienst „Seeheim-Höri“ Horn 19.00 Abendmahlmesse anschl. Agape im Johanneshaus 21.30 Betstunde der Katholischen Frauen-gemeinschaft Freitag, 29. März – KARFREITAG – Fast- und Abstinenztag Wei 10.00 Kinder- und Familienkreuzweg Öhn 10.00 Kinder- und Familienkreuzweg Hem 18.30 Trauermette mit Elementen aus der Karfreitagsliturgie Sonntag, 31. März – OSTERSONNTAG – Hochfest der Auferstehung des Herrn Horn 06.30 Feier der Osternacht - mit Tau-fe von Gabriele und Werner Laute, mit Seg-nung des Osterfeuers, Lichtfeier, Wortgot-tesdienst, Tauferneuerung, Eucharistiefeier - mitgestaltet vom Höriluja-Chor - anschlie-ßend herzliche Einladung zum gemeinsa-men Frühstück im Johanneshaus Hem 09.30 Feierliches Hochamt (für Frie-da u. Emil Fechtig, sowie für verstorbene Angehörige der Familien Dettling und Ha-senfratz) mitgestaltet von der Bürgerkapelle Hem-menhofen Montag, 01. April – OSTERMONTAG Horn 09.30 Hochamt mitgestaltet von der Männer-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn (für Berta und Engelbert Scheu, sowie für Stefan Ruhland und Klara Repphuhn, für Familie Georg König, für Anna und Johann Bruttel und Luise Seitz, für Anni und Helmut Kramer, für Albertine und Josef Scheu und für Rosa und Franz Erath) Donnerstag, 04. April – Vom Tag Horn 09.30 Probe für die Erstkommunion-kinder in der Kirche Gai 15.30 Heilige Messe „Seeheim Höri“ Freitag, 05. April – Herz-Jesu-Freitag Horn 09.30 Probe für die Erstkommunion-kinder in der Kirche Samstag, 06. April – Vom Tag Horn 09.30 Probe für die Erstkommunion-kinder in der Kirche Gai 18.30 Sonntagvorabendmesse Sonntag, 07. April – Weißer Sonntag Vordere/Mittlere Höri Horn 08.30 Trefen der Erstkommunionkin-der im Johanneshaus 09.00 Festgottesdienst – Feier der Erstkom-

munion - anschließend Stehempfang für Familien und Gäste - Weiler 17.30 Dankandacht der Erstkommu-nionkinder mit Familien und Gästen Montag, 08. April – Verkündigung des Herrn Horn 10.00 Dankgottesdienst der Erstkom-munionkinder

Hintere Höri

St. Hippolyt und Verena, Öhningen St. Genesius, Schienen St. Pankratius, Wangen Donnerstag, 28. März – Gründonnerstag Öhn 19.30 Abendmahlsmesse Freitag, 29. März – Karfreitag -Fast- und Abstinenztag- Öhn 10.00 Kinder- und Familienkreuzweg Öhn 11.00 Ministrantenprobe Wa 15.00 Karfreitagsliturgie Samstag, 30. März – Karsamstag - Tag der Grabesruhe des Herrn - Sch 20.00 Feier der Osternacht für alle drei Gemeinden mit Segnung des Osterfeuers, Lichtfeier, Wortgottesdienst, Tauferneue-rung, Eucharistiefeier - mitgestaltet vom Kirchenchor Wangen/Schienen- (Für die Osternachtfeier werden Oster-kerzchen zum Kauf angeboten 1,00 Euro/Stück) Sonntag, 31. März – Ostersonntag - Hoch-fest der Auferstehung des Herrn - Beginn

der Sommerzeit - Öhn 09.30 Hochamt (für Verst. der Fam. Schäfer und Nimptsch sowie für Marga u. Georg Kumpfmüller und für Richardis u. Ludwig Klose) mitgestaltet vom Kirchenchor Öhningen 11.00 Taufe von Alessa Lana und Layla Ami-lia Opitz Montag, 01. April - Ostermontag Wa 09.30 Hochamt mitgestaltet vom Kir-chenchor Wangen/Schienen (für Josef u. Hermine Denz) Dienstag, 02. April – Vom Tag Wa keine Hl. Messe Mittwoch, 03. April – Vom Tag Öhn keine Hl. Messe Freitag, 05. April – Herz-Jesu-Freitag Sch 09.00 Wallfahrtsgottesdienst Samstag, 06. April – Vom Tag Sch 18.30 Sonntagvorabendmesse (zu Eh-ren des Hl. Josef ) Sonntag, 07. April – 2. Sonntag der Osterzeit Öhn 09.30 Heilige Messe (für Emil Blessing sowie für Eltern u. Geschw. Schneider)

Erstkommunionfeier am Sonntag, 07. April in Horn, St. Johann Unsere Erstkommunionkinder der Mittleren Höri 2013 Noah Finkbeiner Weilerstr. 6 Gaienhofen-Horn Louis Philipp Glaser Gewerbe Str. 28 Moos Philipp Mülhaupt Hornstaaderstr. 32 Gaienhofen-Horn Florian Rothmund Höhenweg 2 Gaienhofen-Horn Emil Stofel Seestr. 2 Gaienhofen-Horn Carmen Lempp Hauptstr. 239b Gaienhofen- Hemmenhofen Felizian Weber Gartenstr. 18 Gaienhofen-Horn Marco Wiedenbach Mühlenstr. 7 Gaienhofen Joseine Griss Lanzengasse 6 Gaienhofen- Gundholzen Beatrice Matthaei In der Reute 21 Gaienhofen-Horn

Erstkommunionfeier am Sonntag, 14. April 2013 in Öhningen, St. Hippoylt u. Verena Unsere Erstkommunionkinder aus Öh-ningen, Schienen und Wangen Max Ammann Öhningen, Am Haldenacker 26 Sophie Müller Öhningen, Im Grund 19 Michael Plüger Öhningen, An der Stalden 15a Theresa Roeck Öhningen, Oberdorfstrasse 8a Leonhard Simon Öhningen, Rheinstrasse 1 Rosa Langen Stein am Rhein, Alte Zollstrasse 10 Annelie-Marie Schienen, Hellmann Schulstrasse 32 Antonius von Magnis Schienen, Oberbühlhof Mara Vestner Schienen, Schorenstrasse 9 Fabian Wieland Schienen, Wiesenweg 7 Moritz Bader Wangen, Im Bohl 2 Benita Brückner Wangen, Im Bohl 11 Clara Eiglsperger Wangen, Im Laubgarten 5 Emma Eiglsperger Wangen, Im Laubgarten 5 Mia Fillsack Wangen, Bernhardsgasse 3 Katharina Schnur Wangen, Zum Schienerberg 43

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EvangelischeKirchengemeinde auf der Höri

Wort zur Woche: (Ostersonntag) Christus spricht: Ich war tot, und siehe, ich bin lebendig von Ewigkeit zu Ewigkeit und habe die Schlüssel des Todes und der Hölle. (ofb. 1,18)

Termine der ev. Kirchengemeinde auf der Höri Fr., 29.03. 10h00 Karfreitag-Gottesdienst mit Abend-mahl (Saft) in der Petruskirche in Kattenhorn (Pfr. Klaus) mitgestaltet von dem Vokalen-semble Gaienhofen So., 31.03. 6h30 Osternacht-Gottesdienst in der Petrus-kirche in Kattenhorn (Pfr. Klaus) mit anschl. Frühstück (Einzelheiten siehe unten) Zeit-umstellung beachten! 10h00 Oster-Gottesdienst in der Melanch-thonkirche in Gaienhofen mit Abendmahl (Wein) (Pfr. Klaus) Mo., 01.04. 10h30 Gottesdienst in Schienen mit Abend-mahl (Wein) (Pfr. Brates) So., 07.04. 10h00 Gottesdienst in der Petruskirche in Kattenhorn (Fr. Scheuer) Die., 09.04. 19h45 Gaienhofen – Vokalensemble Gaien-hofen im Musiksaal der Internatsschule Mi., 10.04. 9h00 Gaienhofen - ökumenisches Frauen-frühstück im Gemeindehaus 15h35 Konirmandenunterricht 18-20 Gebetskreis in Öhningen-Stiegen (Kontaktperson Fr. Maier, Tel. 07735/919708) Do., 11.04. 15h00 Frauenkreis im Bürgersaal im Rathaus in Öhningen 19h30 Start – Glaubenkurs Josef (Alles hat seine Zeit) (Einzelheiten siehe unten) Fr., 12.04. 19h30 Chörleprobe in der Petruskirche in Kattenhorn Sa., 13.04. 9h00 Konirmanden gestalten ihre Koni-sprüche bei Heidi Reubelt im Atelier So., 14.04. 10h00 Gottesdienst in der Melanchthonkir-che in Gaienhofen (Pfr. Klaus) Parallel indet Kindergottesdienst statt. Im Anschluss an den Gottesdienst indet die Gemeindeversammlung im Gemeindesaal statt.

Blick über den Kirchturm in die Nachbar-schaft Fr., 29.03. 9h30 Stadt Pfrin. J. Tramer So., 31.03. 6h00 Stadt Pfr. F. Tramer 10h00 Stadt Pfrin. J. Tramer

Mo., 01.04. 9h30 Stadt Pfr. F. Tramer Besuchen Sie uns im Internet unter: http://www.evkirche-hoeri.de/home.html Oder im Pfarramt: Gütebohlweg 4, 78343 Gaienhofen. Tel.: 07735/2074, Fax: 07735/1431 Mail: Pfarrer Klaus: [email protected], Pfarramt: [email protected] Pfarrer Klaus hat keine festgelegten Sprech-zeiten. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit ihm unter der oben genannten Telefon-nummer oder per Mail. Frau de Beyer-Kolb ist Freitags von 9:00 – 12:00 im Pfarramt Osternacht in Kattenhorn am 31.03.2013 um 6.30 Uhr Aus der Osternacht feiern wir in den Oster-morgen hinein. Bevor die Sonne aufgeht, trefen wir uns in der spärlich beleuchteten Petruskirche. Mit dem Aufgang der Sonne spüren wir der Erfahrung der Frauen des Ostermorgens nach, die den Stein des Gra-bes weggerollt sehen und die Botschaft vernehmen: „Was sucht ihr den Leben-digen bei den Toten. Er ist nicht hier. Er ist auferstanden!“ Wir begehen in Texten, Gedanken und Liedern diese Überwindung des scheinbar Letztgültigen: des Todes. Je-der wird seine Osterkerze anzünden kön-nen. Der Raum wird in ein warmes, helles Licht getaucht. Nach der gottesdienstlichen Osterfeier laden wir herzlich zum gemein-samen Frühstück ein. Es wäre schön, wenn Jede/Jeder, die/der daran teilnimmt, etwas zum Frühstück mitbringen könnte. Vielleicht Brot, eine feine Marmelade oder ein biss-chen Aufschnitt oder Käse. Für Kafee und Tee wird gesorgt sein. Wir teilen dann das, was mit mitgebracht haben. Glaubenskurs Josef Alles hat seine Zeit ...die Kindheit, die Jugend, das Erwachse-nenalter, die Lebensmitte.... - ja, alles hat seine Zeit! Jeder Lebensabschnitt bringt Schönes und Schweres, hat Krisen und Chancen. Was morgen sein wird, hat seine Wurzeln oft schon im Gestern. Und heute kann sich klä-ren, wie ich damit umgehen werde. Wie gehen wir mit unserer Zeit um? Jagen wir bloß vom einen zum anderen? Wie erleben wir die uns gegebenen Zeit? Im Alten Testament wird die Geschichte von Josef erzählt, eine Lebensgeschichte mit Höhen und Tiefen. Sie sind herzlich eingela-den zu diesem Kurs, in dem wir anhand der Josef-Geschichte die verschiedenen Lebens-phasen genauer anschauen wollen. Die Teilnahme ist kostenfrei. Der Kurs umfasst 4 Gesprächsrunden. Gerne dürfen Sie am ersten Abend zum Schnuppern kommen und anschließend

entscheiden, ob Sie an den folgenden 3 Abenden teilnehmen möchten. Bitte mel-den Sie sich in jedem Fall telefonisch oder schriftlich an. Ort: Gemeindehaus (bei der Melanchthon-kirche) Schlossstraße in Gaienhofen Datum: Do., 11.04.2013 Do., 18.04.2013 Do., 25.04.2013 Do., 02.05.2013 Zeit: jeweils 19.30 – 21.30 Uhr Leitung: Rahel Becker und Elke Michalek Anmeldung: Evangelische Kirchengemeinde auf der Höri Gütebohlweg 4, 78343 Gaienhofen Tel. 07735/2074 Email: [email protected] Gemeindewochenende vom 7.-9. Juni in Steingaden bei Füssen Ein Gemeindewochenende unter der Lei-tung von Pfarrer Klaus im schönen Allgäu möchten wir durchführen. In Steingaden bei Füssen kommen wir in ei-nem Haus mit Vollpension unter. http://www.karl-eberth-haus.de/ Die herrliche Allgäuer Landschaft lädt zum Wandern ein oder zu einem Auslug zu nahe gelegenen Sehenswürdigkeiten. Am Abend bleibt Zeit in gemütlicher Atmo-sphäre die Tage ausklingen zu lassen. Das Gemeindewochenende wird vom 7.-9. Juni stattinden. Die Kosten liegen incl. Vollpension für zwei Tage bei 95 Euro pro Person. (Für Einzelzimmer ergeben sich keine Mehr-kosten) Mit eigenen Autos würden wir am Freitag-nachmittag starten. Die Anreise kann aber auch individuell erfolgen. Am Sonntag reisen wir am Nachmittag nach dem Kafeetrinken zurück. Hätten Sie Lust auf ein ereignisreiches Wo-chenende mit Wandern oder Auslügen? Und das in Gemeinschaft mit Anderen? Anmeldefrist ist der 26. April 2013 Benötigen Sie weitere Informationen oder möchten Sie sich für das Gemeindewochen-ende anmelden, dann können Sie uns errei-chen unter Tel. 07732/2074 oder über Mail: [email protected] Trefen der Interessierten für Kinder-gottesdienst und Kinderarbeit am 17.04.2013 Wir suchen weitere Mitarbeiter für die Kin-derarbeit in unserer Gemeinde. Frau Giersiepen und Frau Brügel haben viele Jahre kreativ, mit Liebe und großem Einsatz die Kindergottesdienste in unserer Gemein-de vorbereitet und mit den Kindern gemein-sam gefeiert. Nun möchten sie den Stab der Leitung gerne weitergeben und übergeben. Daher suchen wir für den Kindergottes-dienst interessierte Männer und Frauen, die gerne Kindern vom Glauben und biblische

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Geschichten erzählen. Daher möchten wir zu einem unverbindli-chen Informationstrefen einladen. Hätten Sie Interesse? Dann kommen Sie doch am Mittwoch, den 17.04.2013 um 18.30 Uhr (für ca. 1 Stunde) in den Gemein-desaal in Gaienhofen Einladung zur Gemeindeversammlung am 14.4.2013 Liebe Gemeindeglieder unserer Kirchenge-meinde Tempus fugit – die Zeit verliegt (man möch-te fast hinzufügen: im Sauseschritt), seit unserer letzten Gemeindeversammlung ist schon wieder einige Zeit vergangen. Man-ches ist in der Zwischenzeit vorangegangen, manches aber auch wieder nicht, deshalb ist es an der Zeit, die nächste Zwischenbilanz anzugehen. Die Themen mögen vertraut klingen, dennoch gibt es sicher Interessan-tes zu berichten. Themen werden unsere Dauerbrenner sein, sprich die Sanierung der Petruskirche, die Gebäudesituation der Kirchengemeinde in Gaienhofen nach den Gesprächen mit Schu-le, Landeskirche und Prokiba,. Es gibt auch Neues zu gemeinsamen Unternehmungen sowie zu den Kirchenwahlen. Sie sehen, es lohnt sich auf jeden Fall, dabei zu sein und Gemeindeleben mitzugestalten. Zeigen Sie Flagge, bringen Sie sich ein mit Rat und Tat,

seien Sie lebendige Gemeinde. Die genaue Tagesordnung inden Sie unten. Es freut sich auf Ihr zahlreiches Erscheinen Ihr Thomas Haas, Vors. der Gemeindever-sammlung Gemeindeversammlung am 14.04.2013 im Gemeindesaal in Gaienhofen im An-schluss an den Gottesdienst (11.00 Uhr) 10:00 Uhr Gottesdienst 11:00 – ca. 12:00 Uhr Gemeindeversamm-lung (mit Kirchenkafee) Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Renovierung der Petruskirche: Stand der Dinge 3. Melanchthon-Kirche/Gemeindezent- rum: Gespräche mit Schule, Schulstiftung, Landeskirche & Prokiba 4. Allgemeine Kirchenwahlen am 01.12.02013: Stand der Vorbereitun- gen, Aufruf 5. Aus dem Kirchengemeinderat/ Klausurtagung 6. Vorstellung des Gemeindewochen- endes am 07.-09. Juni 2013 in Stein- gaden/Allgäu 7. Verschiedenes (Anträge bitte bis Freitag, 12.04.2013 an Herrn Haas, Tel: 07735/2599) 8. Schluss

EvangelischeKirchengemeinde Böhringen

mit den Orten Böhringen, Reute, Überlingen a.R., Bohlingen, Bankholzen, Moos, Iznang, Weiler Paul-Gerhardt-Str. 2 78315 Radolfzell-Böhringen Tel. 07732/2698, Fax. 07732/988504 [email protected] Öfnungszeiten des Pfarramtes: Dienstag bis Donnerstag 9 – 12.00 Uhr (außer in den Schulferien) Sonntag, 31.03.2013 5.30 Uhr Osternacht-Gottesdienst mit Abendmahl und Joyful Voices (Frau Haus-mann) 10 Uhr Ostergottesdienst mit Abendmahl und Mini-Gospel (Pfr. Weimer), parallel Kin-dergottesdienst Sonntag, 07.04.2013 10 Uhr Gottesdienst mit Abendmahl (Wein) (Pfr. Weimer) Im Anschluss Hauptversammlung des För-dervereins

Werkstatt für Kinder „Das bin ich“ Am Freitag, 12.04. von 15-17 Uhr und am Samstag, 11. Mai von 15-17 Uhr, indet im Rahmen der Museumspädagogik im Hermann-Hesse-Höri-Museum eine Werkstatt für Kinder statt. Die Ausstellung über den Dichter Wilhelm von Scholz zeigt u.a. Bildnisse, die in un-terschiedlicher Art und Weise von ihm gefertigt wurden. In einer, auf das Alter der Kinder abgestimmten Führung, sammeln sie erste Kenntnisse über die vielfältigen Möglichkeiten der Selbstdarstellung. Diese können anschließend in der Malerwerkstatt kreativ umgesetzt werden. Die Gebühr für den Kurs beträgt € 4.-. Bei Schulklassen be-trägt die Gebühr € 3.- für auswärtige Schulklassen, Eine Anmeldung ist unbedingt erforderlich beim Hermann-Hesse-Höri-Museum, Tel.: 07735/440-949, [email protected].

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VeranstaltungskalenderMoos

Ständige Ausstellung Micelli-Art-Galerie Moos, Kirchstraße 6a Tel.: 07732 53510 Öfnungszeiten nach Vereinbarung Gartenbesichtigungen Constanze Hundt Bettnanger Str. 14, Weiler, 1. April bis 30. August Mi – Sa jeweils 14 – 18 Uhr, nur mit Führung Regine Ege und Harald Conrad Schulstr., Bankholzen April bis Oktober jeweils Fr 14 – 18 Uhr, Sa 10 – 16 Uhr Donnerstag, 28. März 14:00 Uhr, Trefen der Seniorengemeinschaft Moos, Gasthaus „Schif“, Moos 19:30 Uhr, Frühlingsparty, Bänklefäschters Höri, beim Schützenhaus Weiler Samstag, 30. März 14:00 Uhr, Nordic-Walking mit Ulrike Merkel, Trefpunkt Wanderparkplatz beim Schüt-zenhaus Weiler Montag, 1. April 10:00 Uhr, Osterschießen, Schützenverein Weiler, Schützenhaus Weiler Dienstag, 2. April 17:00 Uhr, Walking/Nordic Walking mit Bär-bel Keppler, Trefpunkt Schule Weiler Mittwoch, 3. April 16:00 Uhr, Sprechzeit rund ums Thema Ener-gie, EKS, Rathaus Moos 19:00 Uhr, Trefen der Strickkreisfrauen, Jo-sefszimmer im Pfarrzentrum Weiler Freitag, 5. April 19:00 Uhr, Infoabend, Fanfarenzug Moos, Proberaum (Bürgerhaus Moos Hinterein-gang) Samstag, 6. April 08:30 Uhr, Altkleidersammlung, DRK-Kreis-verband Landkreis Konstanz 14:30 Uhr, Führung im Garten R. Ege und H. Conrad, Schulstr., Bankholzen Sonntag, 7. April Weißer Sonntag, Katholische Pfarrgemein-de, Kirche Weiler Dienstag, 9. April 17:00 Uhr, Walking/Nordic Walking mit Bärbel Keppler, Trefpunkt Schule Weiler Mittwoch, 10. April 19:00 Uhr, Trefen der Strickkreisfrauen, Josefszimmer im Pfarrzentrum Weiler Donnerstag, 11. April 10:00 Uhr, Sprechstunde des Tagesmütter-

vereins, Rathaus Moos Samstag, 13. April 14:00 Uhr, Kostenlose Betriebsführung bei Duventäster-Maier, Trefpunkt Rütistr. 9, Moos 14:30 Uhr, Führung im Garten R. Ege und H. Conrad, Schulstr., Bankholzen Dienstag, 16. April 17:00 Uhr, Walking/Nordic Walking mit Bär-bel Keppler, Trefpunkt Schule Weiler Mittwoch, 17. April 19:00 Uhr, Trefen der Strickkreisfrauen, Jo-sefszimmer im Pfarrzentrum Weiler Samstag, 20. April 14:30 Uhr, Führung im Garten R. Ege und H. Conrad, Schulstr., Bankholzen 19:00 Uhr, Aprilhock, Segelclub Iznang, Rathaus Iznang Sonntag, 21. April 18:00 Uhr, Chasonabend mit Hanni Fischer und Josef Weimert, Arbeitskreis für Heimat-plege, Torkel Bankholzen Dienstag, 23. April 17:00 Uhr, Walking/Nordic Walking mit Bärbel Keppler, Trefpunkt Schule Weiler Mittwoch, 24. April 19:00 Uhr, Trefen der Strickkreisfrauen, Josefszimmer im Pfarrzentrum Weiler

VeranstaltungskalenderGaienhofen

28.03.2013 21.30 Uhr Betstunde zum Gründonnerstag, Kath. Frauengemeinschaft Horn, in der Kir-che St. Johann, Horn 29.03.2013 11.00 Uhr Saisoneröfnungsfahrt „Fisch und Schif“ mit der Höri-Fähre MS Liberty mit Fisch- oder Vesperteller ab Steg Gaienhofen, 2,5 h, Anmeldung Tel. 07735/81823 29.03.2013 14-17 Uhr Wildkräutererkundung „Neun-stärke“. Kräuter-Wiesen-Führung mit Ver-kostung mit Dipl.-Biologin Eva Eberwein ab Hermann-Hesse-Haus (1907-1912), Her-mann-Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/440653 oder www.hermann-hesse-haus.de 30.03.2013 12.00 Uhr Führung: „Hermann Hesses Garten in Gaienhofen (1907-1912)“, beim Hermann-Hesse-Haus, Hermann-Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/440653 oder www.hermann-hesse-haus.de

30.03.2013 16.00 Uhr Führung: „Familie Hesse im eige-nen Haus (1907-1912)“ Hermann-Hesse-Haus, Hermann-Hesse-Weg 2, Infos/Anmel-dung unter Tel. 07735/440653 oder www.hermann-hesse-haus.de 31.03.2013 Ostergottesdienst mit Platzkonzert der Bür-gerkapelle Hemmenhofen in der Kirche St. Agatha Hemmenhofen 31.03.2013 06.15 Uhr Osternacht in der Petruskirche Kattenhorn 31.03.2013 10.30 Uhr Führung: „Mia Hesse geb. Bernoulli – Gaienhofener Alltag neben Hermann Hes-se“, im Hermann-Hesse-Haus Gaienhofen, Hermann-Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/440653 o. www.hermann-hesse-haus.de 31.03.2013 14.30 Uhr Führung: “Reformierte Lebensart um 1900 – Einluss auf Mia und Hermann Hesse in Gaienhofen“ im Hermann-Hesse-Haus, Hermann- Hesse-Weg 2, Infos/Anmel-dung unter Tel. 07735/440653 o. www.hermann-hesse-haus.de 31.03.2013 14.30 Uhr Nachmittagsrundfahrt „Kafee und Kuchen“ mit der Höri-Fähre MS Liberty ab Steg Gaienhofen, ca. 1,5 h, Anmeldung Tel. 07735/81823 31.03.2013 18.00 Uhr Italienisches Bufet an Bord der Höri-Fähre MS Liberty ab Steg Gaienhofen. ca. 2,5 h, Anmeldung beim Gästebüro Tel. 07735/81823 31.03.2013 Österliches Galabufet mit Musik im Ho-tel Hoeri am Bodensee, Reservierung 07735/8110 01.04.2013 10.30 Uhr Ostergottesdienst in der Kirche Schienen 01.04.2013 Anpaddeln des Kanuclubs Singen 01.04.2013 14.30 Uhr Nachmittagsrundfahrt „Kafee und Kuchen“ mit der Höri-Fähre MS Liberty ab Steg Gaienhofen, ca. 1,5 h, Anmeldung Tel. 07735/81823

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02.04.-04.04.2013 Malkurs „Experimentelles Aquarell“ im Ateli-er Heidi Reubelt in Horn. Information Tel. 07735/81823 05.-07.04.2012 Abschlussfahrt des Skiclubs Höri nach Warth/A 06.04.2013 11.00 Uhr Seeputzete des Yachtclubs Hem-menhofen-Untersee in Hemmenhofen 06.04.2013 Krimidinner „Hochzeit in Schwarz“ im Hotel Hoeri am Bodensee, Reservierung 07735/8110 10.04.2013 14.00 Uhr „Die Höri entdecken“ Rundwande-rung über die Höri und durch die Wälder des Schienerberges mit der Wanderführerin des Schwarzwaldvereins Bärbel Liebermann. Dauer ca. 2 – 3 h, ab 4 Personen. Trefpunkt: Kultur- und Gästebüro Gaienhofen, Anmel-dung unter Tel. 07735/81823 11.04.2013 19.30 Uhr Seminar „Stufen des Lebens“ der Ev. Kirchengemeinde im Ev. Gemeindesaal Gaienhofen 12.04.2013 15-17.00 Uhr „Das bin ich“ Malwerkstatt für Kinder, museumspädagogisches Angebot im Rahmen der Sonderausstellung über den Dichter Wilhelm von Scholz für Kinder von 5 bis 8 Jahren, Anmeldung Tel. 07735/440949 13.04.2013 12.00 Uhr Führung: „Hermann Hesses Garten in Gaienhofen (1907-1912)“, beim Hermann-Hesse-Haus, Hermann- Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/440653 oder www.hermann-hesse-haus.de 13.04.2013 13.00 Uhr Seniorentrefen der Feuerwehr in Gottmadingen 13.04.2013 16.00 Uhr Führung: „Familie Hesse im eige-nen Haus (1907-1912)“ Hermann-Hesse-Haus, Hermann-Hesse-Weg 2, Infos/Anmel-dung unter Tel. 07735/440653 oder www.hermann-hesse-haus.de 14.04.2013 10.30 Uhr Führung: „Mia Hesse geb. Bernoulli – Gaienhofener Alltag neben Hermann Hes-se“, im Hermann-Hesse-Haus Gaienhofen, Hermann-Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/440653 o. www.hermann-hesse-haus.de 14.04.2013 14.30 Uhr Führung: “Reformierte Lebensart

um 1900 – Einluss auf Mia und Hermann Hesse in Gaienhofen“ im Hermann-Hesse-Haus, Hermann- Hesse-Weg 2, Infos/Anmel-dung unter Tel. 07735/440653 o. www.hermann-hesse-haus.de 17.04.2013 14.00 Uhr „Die Höri entdecken“ Rundwande-rung über die Höri und durch die Wälder des Schienerberges mit der Wanderführerin des Schwarzwaldvereins Bärbel Liebermann. Dauer ca. 2 – 3 h, ab 4 Personen. Trefpunkt: Kultur- und Gästebüro Gaienhofen, Anmel-dung unter Tel. 07735/81823 18.04.2013 19.30 Uhr Seminar „Stufen des Lebens“ der Ev. Kirchengemeinde im Ev. Gemeindesaal Gaienhofen 20.04.2013 09.00 Uhr Arbeitsdienst des Yachtclubs Horn 20.04.2013 10.00 Uhr Beibootlageraufbau des Yacht-clubs Gaienhofen 20.04.2013 Abschlusshock des Skiclubs Höri auf der „Liberty“ von Harald Lang mit italienischem Bufet 21.04.2013 11.00 Uhr „Zwischen Erinnern und Verges-sen – der Fall Wilhelm von Scholz“, Vortrag von Prof. Dr. Aleida Assmann im Rahmen der Sonderausstellung im Hermann-Hesse-Höri-Museum 21.04.2013 14-17 Uhr Wildkräutererkundung „Knospen und Triebe“. Kräuter-Wiesen-Führung mit Verkostung mit Dipl.-Biologin Eva Eberwein ab Hermann-Hesse-Haus (1907-1912), Her-mann-Hesse-Weg 2, Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/440653 oder www.hermann-hesse-haus.de

A U S S T E L L U N G E N Hermann-Hesse-Höri-Museum 15. März bis 16. Juni 2013, Eröfnung: Frei-tag, 15. März 2013, 19.00 Uhr Wettlauf mit dem Schatten. Der Fall des Dichters Wilhelm von Scholz Öfnungszeiten: Di-So: 10-17 Uhr Informationen: Hermann-Hesse-Höri-Museum, Kapellenstr. 8, 78343 Gaienhofen, Tel. 07735/440949, Fax 07735/440948, www.hermann-hesse-hoeri-museum.de, [email protected]

Eventfahrten Höri-Fähre „MS Liberty“ Achtung: Aufgrund des niedrigen Was-serstandes alle Fahrten ab Gaienhofen! Saisoneröfnungsfahrten „Fisch und Schif“ 29.03.2013, 11.00 Uhr, mit Fisch- oder Ves-perteller ab Steg Gaienhofen, 2,5 Stunden Nachmittagsrundfahrten 31.3. und 1.4.2013, 14.30 Uhr mit Kafee und Kuchen ab Steg Gaienhofen, ca. 1 ½ Stun-den, 11 € Italienisches Bufet 31.03.2013, 18.00 Uhr ab Steg Gaienhofen, 18.10 Uhr ab Steckborn, ca. 2,5 h Anmeldung und Vorverkauf: Kultur- u. Gästebüro, 78343 Gaienhofen; Tel.: 07735/81823, [email protected] Durchführung: Schiffahrt Lang, Tel. 07735-8891 Fax 07735-8831, [email protected], www.schiffahrtlang.de

Ausstellung „Dix in Konstanz – im Exil“ Das Landratsamt Konstanz zeigt im Vorfeld der für den 15. und 16. Juni geplanten Er-öfnung des sanierten Otto-Dix-Hauses in Hemmenhofen eine Ausstellung über den weltberühmten Maler Otto Dix. Sie soll Ap-petit auf diese neu gestaltete und professi-onell geführte Außenstelle „Museum Haus Dix“ des renommierten Stuttgarter Kunst-museums machen.

In der Ausstellung im Landratsamt werden Texttafeln und Reproduktionen von Bildern gezeigt, die in der bisherigen Dauerausstel-lung des Dix-Hauses bis zum Beginn der Bauarbeiten im letzten Jahr zu sehen waren. Im Mittelpunkt der Ausstellung steht das be-rühmte Großstadt-Triptychon – in Original-größe, aber natürlich nur als Reproduktion – aus den Jahren 1927/28 von Otto Dix, das die großen sozialen Verwerfungen und die Dekadenz jener Zeit deutlich macht. Die Ver-

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antwortlichen der Ausstellung haben das Wort Triptychon (gleich dreiteiliger Altarauf-satz) wörtlich genommen und dieses groß-dimensionierte Bild als Flügelaltar gestaltet. Durch diese eindrucksvolle Installation wird die Bodenseehalle des Landratsamtes fast zum sakralen Raum. Im hinteren Teil der Ausstellung sind groß-formatige Fotos vom Meister der „Neuen Sachlichkeit“ zu sehen, in die Dixens Arbei-ten kunsthistorisch eingeordnet werden. Die Fotograien zeigen Otto Dix in den 1950er und 1960er Jahren in seinem Hemmenhofe-ner Atelier und im Garten seiner Villa. Die Ausstellung ist vom 18. März bis 30. April 2013 zu den Öfnungszeiten des Landrat-samts Mo–Do 8–12, 14–16 Uhr und Fr 8–12 Uhr zu sehen.

Erste Hilfe am Kind Kurs Beim Deutschen Roten Kreuz Kreisver-band Landkreis Konstanz Der DRK Kreisverband Landkreis Konstanz e.V. veranstaltet am Samstag, 13.04.2013 in der Zeit von 08:30 – 17:00 Uhr im Ret-tungszentrum Radolfzell, Konstanzer Str. 74, einen Erste Hilfe am Kind Kurs. Inhalte sind tägliche Notfälle im Säuglings, Klein- und Schulkindalter. Weitere Inhalte sind ein 1 Std. Kinderärztli-cher Vortrag. Der Kostenbeitrag beläuft sich auf 32 € / Ein-zelperson oder 55 € / Paare Anmeldungen telefonisch unter 077 32 / 94 60 0 oder über Internet www.drk-kn.de

Anlaufstelle für Menschen mit Behinderung Der Landkreis Konstanz unterhält eine An-laufstelle für Menschen mit Behinderung und deren Angehörige. Dort erhalten Men-schen mit Behinderung und ihre Angehöri-gen unabhängige und kostenlose Beratung, Informationen über Betreuungsangebote und Hilfeleistungen, sowie Hilfe bei der Su-che nach der „richtigen“ Unterstützung. Die Sprechzeiten sind: Jeden 1. Dienstag im Monat von 9:30 – 11:30 Uhr im Amt für Gesundheit und Versorgung, Schefelstr. 15, 78315 Radolfzell (Zi. Nr. 5151; 2.OG) und jeden 3. Dienstag im Monat von 9:30 – 11:30 Uhr im Landratsamt Konstanz, Benediktinerplatz 1, 78467 Konstanz (Be-

sprechungszimmer „Höri“ Zi. Nr. C 105). Die nächsten Sprechstunden inden statt: 16.04.2013 in Konstanz 07.05.2013 in Radolfzell Die Sprechstunde am 2. April in Radolf-zell entfällt.

VeranstaltungskalenderÖhningen

Ausstellung Museum Fischerhaus Wangen Archäologische und paläontologische Sammlungen - Jungsteinzeitliche Pfahlbau-funde und Versteinerungen der Öhninger Schichten Sonderausstellung bis zum 07.07.2013 „Oswald Heer – Forscher, Wissenschaftler und Deuter der Öhninger Schichten“ Öfnungszeiten Museum bis zum 13.10.2013: Di-Sa 11-17 Uhr, Sonn-/Feiertage 14-17 Uhr Veranstaltungen Neu: Täglich Western-Reitunterricht in Schienen in der Halle auf Cochise Pferderan-ch, Waldheimstraße 13 Infos/Anmeldung: Tel. 07735/9380294 Karfreitag, 29. März „Frühlingserwachen am Hohentwiel“ Geologie, Vulkanismus, Biologie, Natur-schutz und Landschaftsplege - Trefpunkt um 14 Uhr am Parkplatz des Infozentrums am Hohentwiel, Dauer ca. 1 ½ Std. Unkostenbeitrag: 7 € (< 16 Jahre in Beglei-tung Erwachsener frei) Anmeldung: Tel./SMS 0162-4065416 oder per E-Mail an [email protected] Montag, 1. bis Freitag, 5. April Oster-Reiterferien auf der Kinder- und Ju-gendfarm & Reitverein Löwenherz, Öhnin-gen, Unterbühlhof. Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/937248 Montag, 1. April 11 Uhr Ostermontags-Wanderung auf die Burg Hohenklingen (Grillgut, Ausweis) Trefpunkt: Parkplatz Friedhof Öhningen Veranstalter: Schwarzwaldverein Öhningen-Höri. Infos: Tel. 07735/6159876 (abends) Mittwoch, 3. April 15 Uhr „Jüdisches Leben am See“ Führung durch das christlich-jüdische Dorf Wangen. Trefpunkt: Parkplatz beim Muse-

um Fischerhaus Wangen. Infos erhalten Sie in der Tourist-Information Öhningen, Tel. 07735/819-20 Freitag, 5. bis 7. April Abschlussfahrt des Skiclub Höri e.V. nach Warth a. A./Österreich Samstag, 6. April 9.30 Uhr Frühlings-Rundwanderung im He-gau. Trefpunkt: Parkplatz Bahnhof Singen Landesgartenschau. Veranstalter: Schwarzwaldverein Öhningen-Höri Infos unter Tel. 07732/57043 Sonntag, 7. April ½ Tagesritt für Erwachsene und Jugendliche (keine Anfänger) Infos/Anmeldung: Cochise Pferderan-ch in Schienen, Waldheimstraße 13, Tel. 07735/9380294 Mittwoch, 10. April 14.30 – 17.30 Uhr Bauernhofreizeit für Kin-der ab 5 Jahren auf dem Linsenbühlhof Öh-ningen, Lernort Bauernhof. Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/919124 Samstag, 13. April Museumsfahrt mit dem Kunst- und Kultur-kreis Höri e.V. ins neue Kunstmuseum nach Ravensburg zur Ausstellung: Appassionate (Die Leidenschaftliche) - Die Sammlung Selinka im Dialog - Infos unter Tel. 07771/2460 (Gabriele Eber-hard) - kukhoeri.de Sonntag, 14. April Seelsorgeeinheit Hintere Höri „Erstkommunion in Öhningen“ Dienstag, 16. April 9 Uhr Landfrauenfrühstück des Landfrauen-Vereins Schienerberg im Gemeindehaus in Schienen Donnerstag, 18. April 14.30 – 16.30 Uhr „Ab in die Gummistiefel“ Großer Mit-Mach-Tag für Kinder auf dem Linsenbühlhof Öhningen, Lernort Bauern-hof. Infos/Anmeldung unter Tel. 07735/919124

Stein am Rhein - keine Informationen -

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Höri-Woche

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Vereine Höri

Frühlingsparty am 28. März 2013 Am Gründonnerstag, 28. März 2013 indet unsere Frühlingsparty im Schopf am alten Bauhofgelände in der Nähe vom Schützen-haus in Weiler statt. Beginn ist um 19:30 Uhr, dieses Jahr spielt die Liveband RESTOCK aus der Schweiz. Für Essen und Trinken ist na-türlich gesorgt, Eintritt ab 16 Jahre. Näheres unter www.baenklefaeschters.de

Erste gewinnt beim Tabellendritten FC RW Salem mit 0:1! Torschütze: Nico Weissmann Zweite unterliegt Tabellenzweiten SV Allensbach I mit 2:4 Tore: Johannes Stegmann und Frank Lin-denthal Dritte unterliegt Tabellenzweiten SV Bohlingen I mit 1:4 Torschütze: Frederick Krekosch Die Partien am Osterwochenende: Samstag, 30.03.2013 16.00 Uhr, SC Gottmadingen/Bietg. – FC Ö-G III, Kunstrasen Katzental 16.00 Uhr, Türk. SV Konstanz I – FC Ö-G II, Bodenseestadion KN 16.00 Uhr, FC Ö-G I – CFE Indep. Singen I, Brühlstadion Öhningen Montag, 01.04.2013 15.00 Uhr, FC Ö-G I – SC Markdorf, Brühlstadion Öhningen Jugendbericht: FC Ö-G (E1) – SC Bankholzen/Moos 10:1 FC Ö-G (D2) – SC Bankholzen/Moos 0:2 SC KN-Wollmatingen 2 – FC Ö-G (D) 5:1 SV Allensbach 2 – FC Ö-G (E2) 0:12 FC Ö-G (C) – SG Tengen/Watterdingen 10:0 BC KN-Egg – FC Ö-G (B) abgesagt Die E1, E2 und die C-Junioren feierten sehr hohe Kantersiege mit zusammen einer Tor-diferenz von 32:1!!! Weiter so! Am kommenden Wochenende inden auf-grund der Osterferien keine Junioren-Be-gegnungen statt. Wir wünschen allen ein frohes Osterfest!!!

Hilfe von Haus

Nachbarschaftshilfe

zu Haus e.V.

Vielen Dank liebes Kinderkleidermarkt-Team,

im Namen unserer „Sonnenkäferlein“, deren Eltern und unserem gesamten Team möch-ten wir uns recht herzlich für die großzügige Spende von 1.736,63 € bedanken. Beson-deren Dank gilt hierbei den Organisatorin-nen Sylvia Spehr und Stephanie Stauß, die sich für unsere Spielgruppe hier eingesetzt haben. Myriam Bosch, Leiterin der Sonnen-käfer konnte nun wichtige Anschafungen bestellen, die in Kürze eintrefen. Diese An-schafungen kommen besonders den ganz Kleinen zu Gute, da der Bedarf in diese Al-tersgruppe bei unseren Sonnenkäfern stetig ansteigt und wir so den Bedürfnissen nach kommen können. Herzlichen Dank! CDU-Ortsverband Gaienhofen spendet an Hilfe-von-Haus-zu-Haus

Der CDU-Ortsverband Gaienhofen über-reichte eine Spende für die Kleinkinderbe-treuung an den Verein Hilfe-von-Haus-zu-Haus e. V.. Die CDU Gaienhofen spendet jedes Jahr den Erlös aus der Weihnachts-marktaktivität an eine gemeinnützige Ein-richtung in Gaienhofen. Dieses Mal hatte der Ortsverband allerdings nicht am Markt teil-genommen. Zur Plege dieser schönen Tra-dition stammte dieses Geld ausnahmswei-se aus der Kasse des Ortsverbandes selbst. Wolfgang Engelmann, Hans-Peter Reinle und Gerhard Weiermann lobten die Aktivitä-ten des Vereins Hilfe-von-Haus-zu-Haus e. V.

besonders im Bezug der Kleinkinderbetreu-ung, es ist ein großes Glück für die Kinder und deren berufstätige Eltern, dass hier in einem freundlichen und liebevollen Umfeld die Kleinkinderbetreuung, es ist ein großes Glück für die Kinder und deren berufstätige Eltern, dass hier in einem freundlichen und liebevollen Umfeld die Kleinkinder betreut werden können. Gedächtnistraining – Schnupperstunde 08. April 2013 Durch gezieltes Training kann die geistige Fitness erhalten, bzw. verbessert werden. Das Training umfasst eine Vielzahl Übungen, die speziell zur Aktivierung des Gehirns ent-wickelt wurden. Durch geistige Aktivierung werden auch Wohlbeinden und Selbstbe-wusstsein gestärkt. Die neuesten Erkennt-nisse der Gehirnforschung zeigen, dass es nie zu spät ist, denn unser Gedächtnis kann bis ins hohe Alter it bleiben, wenn es ange-regt und gefordert wird. Hierzu lernen Sie viele Tipps und Tricks kennen, die Sie dabei unterstützen, Ihr Gedächtnis in Schwung zu halten. Die Schnupperstunde indet am 08.04.2013 im Johanneshaus in Horn um 10:00 Uhr statt. Schnuppern Sie doch einfach einmal kostenfrei an diesem Vormittag bei der Kurs-leiterin, Frau Maria Göldner, rein. Einladung zum Frühstückstrefenfür Senioren Zu unserem nächsten Frühstückstrefen möchten wir Sie herzlich einladen. Heute werden wir zum Frühstück im Gast-haus Seehörnle erwartet. Frau Dummel und Frau Wieland freuen sich auf Ihr Kommen. Über weitere interessierte Gäste würden wir uns sehr freuen. Das Trefen indet statt: am: 10.04. 2013 von: 9.00 – 11.00 Uhr im: Seehörnle in Horn Eine Mitfahrgelegenheit kann organisiert werden. Informationen und Anmeldung bitte bei Hil-fe von Haus zu Haus e.V., Telefon: 07735 /919012

Am Sonntag gestalten wir die Feier der Os-ternacht um 6:30 Uhr in Horn mit. Anschlie-ßend gemeinsames Frühstück im Johannes-haus. (Achtung: Uhrumstellung auf Sommerzeit beachten!)

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Höri-Woche

Freitag, den 29. März 2013 30

Ab 10.04. sind uns dann wieder neue Sän-gerinnen und Sänger herzlich willkommen, mittwochs um 19:30 Uhr im Johanneshaus. Unsere nächsten Termine: 05.05. Gottesdienst in Weiler22.06. Ök. Gottesdienst zum Jubiläum „10 Jahre Nachbarschaftshilfe - Hilfe von Haus zu Haus“ Aktuelle Infos im Internet: www.hoeriluja.de.vu

Der Kunst- und Kulturkreis Höri unternimmt am 13.04.13 eine Kunstfahrt nach Ravens-burg ins neue Kunstmuseum zur Ausstel-lung: Appassionate (Die Leidenschaftliche). Die Sammlung Selinka im Dialog. Nähere Informationen unter kukhoeri.de oder unter 07771-2460 Gabriele Eberhard

Rückblick vom 24. März 2013 Um kurz nach 11 Uhr starten 7 Kinder und ebenso viele Erwachse-ne bei frischen Tempe-raturen und einer stei-

fen Brise in Richtung Norden.

Wir durchqueren die Wiesen und Wege un-terhalb der Burg Hohenklingen, entlang von kleinen Bachläufen, vorbei am Steiner See, am Pfadiheim Stein, mit einer Schleife im Wohngebiet direkt hinter der Grenze. An einem windgeschützten Bänkchen gibt es eine kurze Rast, der warme Tee ist durchaus angebracht, ebenso Mütze, Handschuhe und warme Kleidung.

Wir gelangen bei den Steiner Pontonierer an den Rhein mit Blick auf die Insel Werd. Entlang der „Biberbaumstrecke“ genießen wir den, wie mir scheint, schönsten Teil des Untersees und fühlen uns in eine andere Welt versetzt. Die Kinder entfachen die alte Glut an der Grillstelle nochmals, um heute zu grillen war es uns einfach zu kalt.

Auf dem Heimweg entlang des Rheins bläst uns der Ostwind erfrischend in die Gesichter. Gut gelüftet kommen wir nach drei Stunden wieder an den Parkplatz am Friedhof in Öhningen. Die nächste Tour indet am 28.4.13 statt, diesmal werden wir den Hohentwiel stür-men. Familienleiterin Annette Wild

EIN GESEGNETES OSTERFEST wünschen wir allen unseren Mitgliedern, Freunden und Gästen! Wir laden alle Mitglieder, Freunde und Gäs-te ein zur traditionellen Ostermontags-Wanderung am 01. April 2013 auf die Burg Hohenklingen, bitte Grillgut mitbringen und den Ausweis mitführen! Trefpunkt 11.00 Uhr P Friedhof Öhningen Wanderzeit ca. 4 Stunden Organisation Annette Wild Tel. 07735-61 59 876 abends Wir laden ein zur Frühlings-Rundwande-rung im Hegau am Samstag, den 06. April 2013 über Twielfeld auf dem Höhenweg zum Tannenberg und am Fuße vom Hohen-krähen entlang nach Duchtlingen zur Ein-kehr in die „Linde“ und über die Domäne auf dem Hohentwiel zurück. Trefpunkt 09.30 Uhr P Bahnhof Singen Landesgartenschau Wanderzeit ca. 4,5 Stunden Organisation Helga Friedlein & Adolf Wild Tel. 07732-5 70 43

Endlich steht der Frühling vor der Tür...Wir freuen uns auf unseren Abschlusshock am Samstag, 20.04.13 auf Harald Lang`s MS Liberty! Während der Rundfahrt über den Untersee werden wir uns das feine italienische Bufet schmecken lassen. Für die passenden Ge-tränke ist natürlich auch gesorgt!

Abfahrt ist um 18 Uhr am Hafen Gaienhofen. Preis: 30,- € für Mitglieder, 35,- € für Nicht-Mitglieder (inkl. Fahrt und Bufet) Anmeldung bei Walter Ernst (07735/98744 oder [email protected])

Vereine Moos

Fanfarenzug Moos Fasnetfreunde und Musiker aufgepasst: Der Fanfarenzug Moos sucht neue Mitglieder. Wer ein Instrument spielt oder gerne lernen würde, ist recht herzlich am 05.04.13 um 19.00 Uhr im Proberaum des FZ (Bürgerhaus Moos Hintereingang) zu einem Infoabend eingeladen. Alternativ dazu kann man an einem der Probeabenden (freitags von 20.00 bis 22.00 Uhr) einfach mal vorbeischauen. Infos Tel. 07735/8403 E. Bruttel, 07732/8203688 H. Bruttel

SG Dettingen-Dingelsdorf II - SC Ba-Mo 0:0 Das nächste Spiel: Samstag, 30.03.13 um 16.00 Uhr SC Ba-Mo - SG Liggeringen/Güttingen Am kommenden Samstag indet bereits das Heimspiel der Ersten Mannschaft statt. Nach der kämpferisch guten Leistung gegen den Ta-bellenführer Dettingen-Dingelsdorf hoft der SC nun auch im Heimspiel gegen die SG Ligge-ringen/Güttingen anknöpfen zu können. Der SC hoft auf zahlreiche Unterstützung! Die Zweite Mannschaft hat an diesem Wo-chenende spielfrei! Jugendergebnisse: FC Öhningen-Gaienh. - SC Ba-Mo E 10:1 FC Öhningen-Gaienh. II - SC Ba-Mo D 0:2 SG Böhringen/Ba-Mo B - SC Konstanz-Wollm. II 2:1

Osterschießen des SV Weiler Der SV Weiler-Höri verspricht in diesem Jahr wieder abwechslungsreiche Osterfeiertage mit seinem traditionellen Osterschießen am Ostermontag von 10.00 Uhr bis 17.00 Uhr. Mit dem Luftgewehr wird jung und alt er-möglicht, bunte Eier und Schokohasen zu gewinnen. Das Kleinkaliberschießen um Hasenbraten ist ausdrücklich erst ab 16 Jahren erlaubt. Die Siegerehrung diesbezüglich indet ab 18.00 Uhr statt.

31.03.2013 = ANMELDESCHLUSS für .. die BODENSEE-Radtour Fr. 19.07. - So. 21.07.13 mit Anzahlung von € 50,-- auf das Wan-derfahrtenkonto Auskünfte bei A. Wild Tel. 07732-5 70 43 den KAISERSTUHLPFAD So. 08.09. - Mo. 09.09.13 mit Anzahlung von € 50,00 auf das Wan-derfahrtenkonto Auskünfte bei M. Neureither Tel. 07735-3944

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Höri-Woche

Freitag, den 29. März 2013 31

Für das leibliche Wohl sorgen unsere Wirtin-nen Michaela Dreher und Regina Koller. Die Mitglieder des Schützenvereines sowie das Wirtepersonal freuen sich auf Ihren Be-such. Am Karfreitag sowie am Ostersonntag bleibt unser Schützenhaus geschlossen

Jetzt neu!!! Aufgrund der großen Nachfrage bietet der TuS Iznang mittwochs ab dem 3. April 2013 eine weitere Zumba-Stunde an. Diese indet von 18.30 Uhr – 19.30 Uhr im Bürgersaal des Rathauses in Moos statt. Es darf einmal kostenlos geschnuppert wer-den. Der Einstieg ist jederzeit sowohl für Frauen und Männer jeden Alters, als auch für Anfänger und Fortgeschrittene möglich. Unsere lexiblen Zehnerkarten für TuS-Mit-glieder kosten 30 €, für Nichtmitglieder 60 € und sind vor und nach der Stunde erhältlich. Voranmeldungen für den Mittwoch sind nicht notwendig. Im Zumbakurs erwarten dich exotische Klänge zu kraftvollen Latino-Rhythmen und internationalen Beats. Kein Fitnesskurs ist mit dem vom Latino-Lebensgefühl inspirier-ten Zumba-Programm vergleichbar. Der Einstieg ist einfach, das Training ist ef-fektiv und bringt dir jede Menge Spaß!!!

Vereine Gaienhofen

Dorfgemeinschaft Gundholzen Einladung zur Jahreshaupt-versammlung

Die diesjährige Hauptversammlung indet am Freitag, den 05. April 2013 um 20.00 Uhr im Feuerwehrhaus Gundholzen statt. Alle Mitglieder, Freunde und Gönner sind dazu recht herzlich eingeladen. Tagesordnung: 1. Begrüßung durch den 1. Vorsitzenden 2. Bericht des Schriftführers 3. Bericht des Kassiers 4. Bericht des 1. Vorsitzenden 5. Entlastung der Vorstandschaft 6. Vorschau und Beratung von Terminen / Projekten 7. Grußworte der Gäste 8. Wünsche und Anträge Die Vorstandschaft Dorfgemeinschaft Gundholzen

Einladung zum Kreisseniorentrefen Am Samstag, 13. April indet in Gottmadin-gen das diesjährige Seniorentrefen statt. Für Unterhaltung und sonstiges ist bestens gesorgt. Abfahrt ist um 13.00 Uhr an den jeweiligen Gerätehäusern. Zur Planung bit-ten wir um namentliche Anmeldung bis 05. April an: Abt. Horn Jürgen Graf, Tel. 1559 Abt. Hemmenhofen Willi Böhler, Tel. 8719 Abt. Gaienhofen Knut Müller, Tel. 1213 Abt. Gundholzen Fritz Bruttel, Tel. 1066 Jürgen Graf, Kommandant

Am Donnerstag, 18.04.2013, indet um 15 Uhr eine Info-Veranstaltung zum Thema Betreu-ungsvollmacht und Patientenverfügung statt. Es referieren und informieren Peter Kirchhof und Werner Dettling vom Kreisseniorenrat Konstanz.

Liebe Hägeliwieber, unser Montagshock im April würde auf den Ostermontag fallen, deshalb verschieben wir ihn auf Montag den 8. April! Einfach eine Woche später, wie immer tref-fen wir uns am Gasserbrunnen um 19.30 Uhr oder gleich direkt in der neuen Blau-Weiße Kanne! Bis dann und schöne Ostern, Corinna

Liebe Narrewieber, wegen des Ostermontags indet unser nächster Narrewiebertref erst am Montag 08.04.2013 statt. Wir trefen uns um 19 Uhr am Schulhof in Horn zu einer kleinen Abend-wanderung und anschließender Einkehr. Euch allen ein Frohes Osterfest Christine

Die nächsten Spiele des FC Öhningen-Gaienhofen in Gaienhofen: Samstag, 06.04.2013 16:00 FC Öhningen-Gaienhofen 2 - HSK Croatia Singen

Sonntag, 14.04.2013 10:30 FC Öhningen-Gaienhofen 3 - SV Worblingen 2 Samstag, 20.04.2013 12:30 FC Öhningen-Gaienhofen E3 - SV Worblingen 2 16:00 FC Öhningen-Gaienhofen 2 - SG Ital. ACREI Polisp. Singen Freitag, 26.04.2013 17:30 FC Öhningen-Gaienhofen D2 - DJK Konstanz Samstag, 27.04.2013 14:30 FC Öhningen-Gaienhofen B - FC Singen 2 Sonntag, 28.04.2013 10:30 FC Öhningen-Gaienhofen 3 - FSV Phönix Gottmadingen Samstag, 04.05.2013 12:30 FC Öhningen-Gaienhofen E3 - FC Radolfzell 3 16:00 FC Öhningen-Gaienhofen 2 - FC Singen 2 Freitag, 10.05.2013 17:30 FC Öhningen-Gaienhofen D2 - SG Steißlingen Samstag, 11.05.2013 14:00 FC Öhningen-Gaienhofen B - Hegauer FV 16:00 FC Öhningen-Gaienhofen 2 - SG Dettingen-Dingelsdorf 2 Sonntag, 12.05.2013 10:30 FC Öhningen-Gaienhofen 3 - PTSV N.Si-Schlatt Samstag, 25.05.2013 16:00 FC Öhningen-Gaienhofen 2 - BC Konstanz-Egg Sonntag, 02.06.2013 15:00 FC Öhningen-Gaienhofen 3 - VfB Randegg Freitag, 14.06.2013 18:30 FC Öhningen-Gaienhofen D2 - SG Reichenau 2 Samstag, 15.06.2013 12:30 FC Öhningen-Gaienhofen E3 - SC Konstanz-Wollmatingen 8 14:00 FC Öhningen-Gaienhofen B - SG Aach-Eigeltingen 2 Natürlich freuen sich alle Mannschaften über möglichst viele Zuschauer

Ostern mit der Bürgerkapelle Die Bürgerkapelle Hemmenhofen wird auch in diesem Jahr wieder den Ostergottes-dienst in St. Agatha Hemmenhofen musi-kalisch mit gestalten. Danach versuchen wir mit Polka und Walzerklängen bei einem klei-nen Platzkonzert vor der Kirche den Frühling her zu locken. Wir wünschen allen Freunden und Gönnern und den Einwohnern von Gai-enhofen ein frohes Osterfest. Bürgerkapelle Hemmenhofen Vorstandschaft

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Höri-Woche

Freitag, den 29. März 2013 32

Vereine Öhningen

Lernort Bauernhof Wir wünschen Ihnen und Euch allen Frohe Ostertage! Das Linsenbühlhof-Team „Ab in die Gummistiefel“ Die nächsten Mit-Mach-Tage für Kleinkinder von 18 Monaten bis 4 Jahren inden statt am Donnerstag, den 18.4.2013 von 14:30 – 16:30 Uhr (noch 2 freie Plätze) Donnerstag, den 13.6.2013 von 14:30 – 16:30 Uhr. Kosten: 12 € inkl. erwachsener Begleitper-son // Geschwisterkind: 8 € Infos und Anmeldung: Lernort Bauernhof, Marion Häberle, Linsen-bühlhof, Öhningen, Tel: 919124, www.linsenbuehlhof.de

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Nach 20 Jahren als Vorstand, Kassierer und in vielen anderen für den TC Schienerberg wichtigen Funktionen hat der Verein Gerd Amann zum Ehrenmitglied ernannt.

Wir danken ihm für seine aufopferungsvolle Tätigkeit und hofen, dass er uns auch wei-terhin unterstützt.

Jahreshauptversammlung 2013 des SMYH Am 16. März fand im Landgasthof Adler in Wangen die Jahreshauptversammlung des Segel- und Motor Yacht-Club Höri e.V. statt. Der 1. Vorsitzende Uwe Winter begrüßte die Vertreter der befreundeten Vereine. Den Berichten der Ressortleiter folgte die einstimmige Entlastung des Vorstands, die vom Ehrenpräsidenten Peter Steudel ge-leitet wurde. Bei seinem Lob für die Arbeit der Vorstandsmitglieder hob der Ehren-präsident insbesondere die erfolgreiche Vereinsführung durch den 1. Vorsitzenden Uwe Winter hervor. Bei der nachfolgenden Neuwahl wurde Uwe Winter als 1. Vorsitzen-der einstimmig wieder gewählt. Von den Anwesenden wurde dies als Bestätigung seiner zeitgemäßen und geradlinigen Ver-einsführung gewertet. Neu in den Vorstand des SMYH wurde Gabriele Wolf als Leiterin der Jugendabteilung gewählt. Als 2. Vorsit-zender wurde Jürgen Greger gewählt, der sich in seiner früheren Funktion als Veran-staltungsleiter den Ruf eines professionel-len Machers erworben hat. Die unverändert große Anzahl von Anwärtern auf Mitglied-schaft ist ein Indiz für die Attraktivität des SMYH. Neu aufgenommen wurden in die-sem Jahr die Anwärter Holländer, Maus und Prof. Mit der silbernen Ehrennadel wurde Raimund Amann ausgezeichnet, der sich für den SMYH über viele Jahre erfolgreich an Regatten beteiligt hat.

Rückblick zur Generalversammlung des FC Öhningen vom 22.03.2013 Der erste Vorstand Max Ruf begrüßte die Versammlung und bat die anwesenden Mit-glieder zur Totenehrung. Mit Worten der Er-innerung seitens des Vorstandes wurde der Verstorbenen gedacht. Anschließend gab Max Ruf einen Rückblick auf das vergange-ne Jahr ab. Dieser wurde im Anschluss von Schriftführer Marc Maier noch um weitere Punkte ergänzt und danach ging es direkt über zu Fridolin Masslers Kassenbericht. Dass der Kassier des FCÖ seine Kasse wieder einwandfrei geführt hatte, bescheinigten ihm die beiden Kassenprüfer Walter Jedel-hauser und Luciano Waschek, welche auch

der Versammlung seine Entlastung vor-schlugen. Diese wurde einstimmig bestätigt. Als nächster Punkt stand der Bericht des Jugendleiters Andreas Müller auf dem Pro-gramm. Diesen nahmen die Anwesenden mit einer Träne im Auge wahr, denn Andreas Müller zog sich nach seinem Beitrag aus der Vorstandschaft zurück und gab seine Posten als Jugendleiter und 2. Vorstand ab. Max Ruf bedankte sich ganz besonders bei Andre-as Müller und verwies darauf, dass sich der Verein und vor allem die Vorstandskollegen wünschen, dass er lediglich eine Auszeit nehme und irgendwann wieder in die deren Reihen zurückkehre. Nun standen zahlreiche Ehrungen an. Es ist immer wieder etwas ganz besonderes, ver-diente Mitglieder für ihre jahrelange Treue auszeichnen zu dürfen. Neben einigen Eh-rungen für 20, 25, 30,40 und 45 Jahre gab es dann Präsentkörbe und jede Menge Ap-plaus für die „alten Hasen“ Gerd Schweizer (50 Jahre), Hans-Peter Bilger und Hermann Stäuble (55 Jahre), Josef Schweizer (60 Jah-re) und Otto Leutze (65 Jahre). Vielen Dank an alle auch auf diesem Wege nochmal!!! Nach Dankesworten von Bürgermeister Andreas Schmid übernahm dieser die Ent-lastung und die Neuwahlen der Vorstand-schaft. Da keine Wünsche oder Anträge zur Versammlung eingingen, beschloss Vor-stand Max Ruf die Generalversammlung um 21.30 Uhr.

Die neu gewählte Vorstandschaft v. links n. rechts Max Ruf (1. Vorstand), Michael Bilger (Proto-kollführer), Roland Büche (2. Vorstand), Ma-thias Trüb (Beisitzer), Thorsten Zimmermann (Beisitzer + 1. Vorst. FC Öh-Ga), Alexander Ruf (Beisitzer), Marc Maier (Schriftführer), Fri-dolin Massler (Kassier), Max Maier (Beisitzer); Auf dem Bild fehlen: Beisitzer + 2. Vorst. FC Öh-Ga Jörg Steinhäusler sowie die Beisitzer Peter Hangarter, Axel Wiedenbach und Do-minik Wisniewski. Marc Maier, Schriftführer FC Öhningen

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Höri-Woche

Freitag, den 29. März 2013 33

Generalversammlung des MV Öhningen vom 23.03.2013

Nach dem musikalischen Auftakt `Musikan-tengruß` begrüßte der erste Vorsitzende Detlef Neureither im vollbesetzten Neben-zimmer des Gasthauses Adler alle Musike-rinnen und Musiker, Bürgermeister Andreas Schmid sowie alle Freunde und Gönner des Vereins. Bevor der erste Vorsitzende einen kurzen Ausblick auf das kommende Jahr gab, gedachte man den im vergangenen Jahr verstorbenen Mitgliedern des Vereins. Nach dem ausführlichen Bericht der Schrift-führerin konnte man auf ein erfolgreiches, musikalisches Jahr zurückblicken. A

uch der Bericht des Kassierers und der Kassenprüfer ielen durchweg positiv aus. Dirigentin Petra Steidle betonte in ihrem Bericht, dass sich der Probenbesuch und die Probendisziplin verbessert haben und sie sich jetzt schon auf das Musikkränzle im Jahr 2014 freut. Anschließend berichtete die Jugendleiterin über die große Anzahl an Jungmusikern und gratulierte Vanessa Habres zu ihrem tollen Erfolg bei Jugend musiziert.

Dann gab die Dirigentin der Untersee-Geischter einen Rückblick über eine ge-lungene Fasnacht. Bürgermeister Schmid nahm die Entlastung der Vorstandschaft vor und leitete die anschließenden Neu-wahlen die folgendes Ergebnis brachten:

Erster Vorsitzender: Norbert Sterk Zweite Vorsitzende: Andrea Müller Kassierer: Armin Sieber Schriftführerin: Bettina Engelhardt Aktivbeisitzerin: Melissa Kaiser Passivbeisitzerin: Beatrix Brügel Zeugwart: Holger Voigt Jugendleiterin: Julia Kaiser Pressereferentin: Diana Sterk Der neue erste Vorsitzende Norbert Sterk verabschiedete als erste Amtshandlung die ausgeschiedenen Vorstandsmitglieder Detlef Neureither und Reiner Frütsche und dankte für die jahrelange Tätigkeit im Verein. Neu in den Verein aufgenommen wurden Maleen Massler und Marie Moll, die eine Ver-eins-Satzung erhielten. Nach wenigen Wort-meldungen konnte der erste Vorsitzende die Versammlung beenden und der Verein spielte zum Abschluss noch den `Deutsch-meister Regimentsmarsch`. Pressereferentin Diana Sterk

Liebe LandFrauen, nachdem uns Thomas Drach mit seinen Anweisungen erneut Mut für den (oft so grauen) Alltag gegeben hat und wir mit den Mantras Fröhlichkeit und Freude erfahren haben, geht es nun auf Ostern zu. Die Karwoche mit vielen Besonderheiten und auch Arbeit mündet ins Osterfest. Allen LandFrauen und ihren Familien wünschen wir Frohe Ostern. Auf den nächsten Termin wollen wir hinwei-sen: Frauenfrühstück, am 16. April 2013. In der Hofnung auf frühlingshafte Tempera-turen und bald sonnige Frühlingstage grüßt herzlich das Team

Generalversammlung der Narrenzunft Piraten vom Untersee e.V. Die Generalversammlung indet am Freitag, den 26.04.2013 um 20.00 Uhr im Gasthaus Adler statt. Tagesordnung: 1. Begrüßung 2. Totenehrung 3. Bericht des Präsidenten 4. Bericht des Schriftführers 5. Bericht des Kassierers 6. Bericht der Kassenprüfer 7. Bericht der Eselszungen 8. Anträge, Wünsche, Verschiedenes Wünsche und Anträge können noch bis zum 19.04.2013 an den Präsidenten gestellt wer-den. Alle Ehrenpiraten, Altershästräger, Ehren-mitglieder, Mitglieder, Freunde und Gönner des Vereins sind recht herzlich eingeladen. Für den Elferrat (Die Schriftführerin)

Ende des redaktionellen Teils

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Wir wünschen schöne Ostern.

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Dr. Björn Gieck und Praxisteam

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