KW24

24
Kleine Geocaching-Tour für die ganze Familie Passend zum diesjährigen Themenjahr von Tourismus Untersee „Der Untersee – Mein Schatz am Bodensee“ hat die Tourist-Info Moos eine kleine Geocaching-Tour im Ortsteil Moos gestaltet. Mit einer Länge von ca. 4 km ist die Tour ideal geeignet für Familien mit Kindern. GPS Geräte können gegen Gebühr bei den Touristinformationen am Untersee geliehen werden. Hier in Moos, auf der Höri lebte einmal ein kluger und verschmitzter Bauer, von des- sen Streichen es viel zu erzählen gäbe. Die schönste Geschichte ist aber doch, wie er den Teufel einmal dran gekriegt und zum Narren gehalten hat.… Schatzsucher, die nun wissen möchten wie der Bauer den Teufel zum Narren gehal- ten hat und wo der Schatz nun versteckt ist können nun auf Schatzsuche durch Moos gehen. Die Tourbeschreibung zu dieser Geocaching-Tour bekommt man in der Tourist-Info in Moos, Bohlinger Str. 18, 78345 Moos, Tel. 07732 9996-17 oder www.moos.de/aktuelles. Jahrgang 10 Nr. 24 Freitag, 17. Juni 2011 „Der kluge Höri-Bauer und der Teufel“

Transcript of KW24

Page 1: KW24

Kleine Geocaching-Tour

für die ganze Familie

Passend zum diesjährigen Themenjahr von Tourismus Untersee „Der Untersee – Mein Schatz am Bodensee“ hat die Tourist-Info Moos

eine kleine Geocaching-Tour im Ortsteil Moos gestaltet. Mit einer Länge von ca. 4 km ist die Tour ideal geeignet für Familien mit Kindern.

GPS Geräte können gegen Gebühr bei den Touristinformationen am Untersee geliehen werden.

Hier in Moos, auf der Höri lebte einmal ein kluger und verschmitzter Bauer, von des-

sen Streichen es viel zu erzählen gäbe. Die schönste Geschichte ist aber doch, wie er

den Teufel einmal dran gekriegt und zum Narren gehalten hat.…

Schatzsucher, die nun wissen möchten wie der Bauer den Teufel zum Narren gehal-

ten hat und wo der Schatz nun versteckt ist können nun auf Schatzsuche durch Moos

gehen.

Die Tourbeschreibung zu dieser Geocaching-Tour bekommt man in der Tourist-Info

in Moos, Bohlinger Str. 18, 78345 Moos, Tel. 07732 9996-17 oder

www.moos.de/aktuelles.

Freitag, 14. Januar 2005 1

HÖRI Woche

Jahrgang 10Nr. 24

Freitag, 17. Juni 2011

„Der kluge Höri-Bauerund der Teufel“

Page 2: KW24

Freitag, 17. Juni 2011 2

HÖRI Woche

MüllkalenderMoos

Dienstag, 14.06. BiomüllMontag, 20.06. BiomüllMontag, 27.06. Gelber Sack und

BiomüllMontag, 04.07. Biomüll und RestmüllFreitag, 08.07. Blaue Tonne

Öffnungszeiten Wertstoffhof Moos:Jeden Samstag von 9.00 - 11.30 UhrContainer für Grünmüll, Altmetalle, Bauschutt,Elektrokleingeräte und Windeln

Gaienhofen

Bereitstellung der Gefäße ab 06.00 UhrDienstag, 21.06.11 BiomüllDienstag, 28.06.11 BiomüllMontag, 04.07.11 Gelber SackDienstag, 05.07.11 Blaue Tonne +

BiomüllFreitag, 08.07.11 Elektroschrottsamm-

lung (Großgeräte)(vorherige Anmeldung und Abholung Müll-marke bis 01.07.)Montag, 11.07.11 RestmüllDienstag, 12.07.11 BiomüllÖffnungszeiten Wertstoffhof GaienhofenDie nächsten Termine sind:25.06./09.07./23.07.2011jeweils 10.00 - 14.00 Uhr geöffnet

Öhningen

Bereitstellung der Gefäße ab 6.00 UhrDienstag, 21.06.2011 BiomüllDienstag, 28.06.2011 BiomüllMittwoch, 29.06.2011 Blaue TonneMontag, 04.07.2011 Gelber SackDienstag, 05.07.2011 Restmüll/Biomüll

Öffnungszeiten Wertstoffhof Öhningensamstags 14-tägig von 10.00 Uhr - 12.00 Uhrnächste Termine: 25.06.2011/09.07.2011donnerstags 14-tägig von16.00 Uhr - 17.00 Uhrnächste Termine: 30.06.2011/14.07.2011

Ärztlicher NotdienstRettungsleitstelle, Rettungsdienstund Krankentransport Tel. 112Ärztlicher Notfalldienst unter der Wocheund an Wochenenden undFeiertagen Tel. 01805/19292-350Ärztliches Notfallhandy (wenn der Hausarzt wochentagsnicht erreichbar ist): Tel. 0175/888 2908Zahnärztliche Notrufnummer 0180/3222555-25Krankenhaus Singen Tel. 07731/89 -0Krankenhaus Radolfzell Tel. 07732/88 -1Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.(Hauskrankenpflege, Familienpflege)Frau Wegmann, Tel. 07732/97 19 71DRK - Ambulanter Pflegedienst

- Hauswirtschaft Tel. 07732/9 46 01 63Hospizverein Radolfzell, Höri,Stockach und Umgebung Tel. 07732/5 24 96Überfall, Unfall Tel. 1 10See-Apotheke, Gaienhofen Tel. 07735/7 06Höri-Apotheke, Wangen Tel. 07735/31 97INVITA - Häusliche KrankenpflegeStephanie Milotta 07732/972901Elternkreis drogengefährdeter unddrogenabhängiger Jugendlicher Tel. 07732/52814Tierrettung Radolfzell24-Std.-Notrufnummer 0160 5187715

ForstämterKreisforstamt Landratsamt Konstanz, Waldstr. 32,78315 Radolfzell, Tel.: 07531/8002126, Forstreviere der HöriRevierleiter G. Lupberger Tel. 07531 800-3551,[email protected]. Ehrminger, Tel. 07531 800-3506Wespennotdienst 24-St.-Notrufnummer 0172 1768066

TelefonseelsorgeEv. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 111Kath. (gebührenfrei), Tel. 0800/111 0 222

FeuerwehrFunkzentrale 1 12Feuerwehrkommandant MoosJürgen Maurer 07732 56528Feuerwehrkommandant Gaienhofen,Jürgen Graf Tel. 0175/5 36 37 51

PolizeiNotruf Tel. 1 10Polizeiposten Gaienhofen-Horn Tel. 07735/9 71 00Polizeirevier Radolfzell Tel. 07732/950660

Gemeindeverwaltungen:MoosZentrale 07732/99 96 -0Fax 07732/99 96 20E-mail-Adresse [email protected]

Verkehrsbüro Moos 07732/99 96 - 17

Bauhof 07732/94 08 04oder 0171/6 44 37 89Wassermeister 0175/4 31 80 29Bootshafen Moos 07732/5 21 80Bootshafen Iznang 07732/5 44 81oder 0171/3 24 62 45Kindergarten Moos 07732/97 99 33Kindergarten Bankholzen 07732/5 36 89Kath. Pfarramt, Weiler 07732/43 20Ev. Pfarramt, Böhringen 07732/26 98Kläranlage Moos 07732/94 69 20GaienhofenZentrale 07735/8 18 - 0Fax 07735/8 18 - 18E-mail-Adresse [email protected] und Gästebüro 8 18 - 23Gemeindevollzugsdienst 818 - 29Höri-Museum 44 09 49Bauhof 9 19 58 48

oder 0171/3042735Wassermeister 91 99 00oder 0171/3 04 27 35Kläranlage 9 19 58 72oder 0171/7 68 13 46 + 0171/7 68 13 47Kindergarten Horn 29 88Kath. Pfarramt, Horn 20 34Ev. Pfarramt 20 74Campingplatz Horn 6 85Hafenmeister Horn undHafenmeister GaienhofenHerr Stier: 0171/6 54 51 73Hafenmeister HemmenhofenHerr Schmieder 0175 5857219Haus “Frohes Alter”, Horn 38 76wöchentlicher Seniorentreff donnerstags ab14.00 UhrHilfe von Haus zu HausNachbarschaftshilfe Gaienhofen e.V. 91 90 12Sozialstation Radolfzell-Höri e.V.Gaienhofen, Ludwig-Finckh-Weg 8 440958Sprechzeiten: Mo + Do 11.00 bis 12.30 UhrSeeheim Höri Gesellschaft fürLebensqualität im Alter mbH 07735/937720

ÖhningenZentrale 07735/8 19 - 0E-mail-Adresse

[email protected] 07735/8 19 - 30Tourist-Information 8 19 - 20Bauhof 44 05 83Wassermeister 0160/90 54 43 72Ortsverwaltung Wangen 7 21Ortsverwaltung Schienen 85 40Kindergarten Öhningen 32 44Kindergarten Schienen 36 39Kindergarten Wangen 34 13

Kath. Pfarramt 9 30 20Ev. Pfarramt 20 74Campingplatz Wangen 91 96 75Höristrandhalle Wangen 34 90Gemeinde-Verwaltungsverband HöriTelefon Tel. 8 18 - 8

Sekretariat Musikschule Tel. 8 18 - 41Steuern und Abgaben Tel. 8 18 - 43Gemeindekasse Tel. 8 18 - 45

Elektrizitätswerk desKantons Schaffhausen AGVerwaltungSchaffhausen 0041/52/6 33 55 55Zweigstelle Worblingen Tel. 07731/1 47 66 - 0

Fax: 07731/1 47 66 - 10Störungsdienst: 0041/52/6 24 43 33

ZolldienststelleÖhningen Tel. 44 05 66

Fax 44 01 47

SchulenMoosGrundschule Tel. 97 90 06Hannah-Arendt-Schule Tel. 92 27 -0GaienhofenHermann-Hesse-SchuleHauptschule mit Werksrealschule Tel. 9 19 19 16Grundschule Horn Tel. 20 36Ev. Internatsschule Tel. 81 20ÖhningenGrund- und Hauptschulemit Werksrealschule Tel. 93 99 -16

Familien- und Dorfhilfe ÖhningenEinsatzleitung:Frau Jutta Gold Tel. 07731/79 55 04NachbarschaftshilfeEinsatzleitung:Frau Neureither Tel. 3944

Bezirksschornsteinfegermeisterfür Gaienhofen und ÖhningenPeter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72oder 0174/3 30 49 90

Bezirksschornsteinfeger-meister MoosPeter Krattenmacher Tel.: 07735/44 05 72- Iznang Unterdorf oder 0174/3 30 49 90Herbert Meier Tel.: 07732/22 25

- Iznang Oberdorf- Moos, Bankholzen, Weiler

Samstag, 18.06.2011 Apotheke Sauter Tel. 07731 63035 Ekkehardstr. 18, 78224 SingenSonntag, 19.06.2011 Haydn-Apotheke Tel. 07732 910050 Konstanzer Str. 75, 78315 Radolfzell am BodenseeMontag, 20.06.2011 See-Apotheke Gaienhofen Tel. 07735 706 Hauptstr. 223, 78343 Gaienhofen

Stadt-Apotheke Engen Tel. 07733 5257 Vorstadt 8, 78234 Engen, Hegau (Hegau)Dienstag, 21.06.2011 Höri-Apotheke Tel. 07735 3197 Hauptstr. 53, 78337 Öhningen, Bodensee (Wangen)

Wasmuth-Apotheke Tel. 07733 5152 Schloßstr. 40, 78259 Mühlhausen-Ehingen (Mühlhausen)Mittwoch, 22.06.2011 Hohentwiel-Apotheke Tel. 07731 905680 Hegaustr. 14, 78224 SingenDonnerstag, 23.06.2011 Hegau-Apotheke Tel. 07738 5173 Lange Str. 12, 78256 Steißlingen

Hochrhein-Apotheke Tel. 07734 6350 Rosenstr. 1, 78262 Gailingen am HochrheinFreitag, 24.06.2011 Marien-Apotheke Singen Tel. 07731 21370 Rielasinger Str. 172, 78224 Singen

Page 3: KW24

Öffentliche BekanntmachungGemeinde Moos Landkreis Konstanz

FriedhofsatzungAufgrund der §§ 12 Abs. 2, 13 Abs. 1, 15Abs.1, 39 Abs. 2 und 49 Abs. 3 Nr. 2 des Ge-setzes über das Friedhofs- und Leichenwe-sen (Bestattungsgesetz) i. V. m. den §§ 4und 11 der Gemeindeordnung für Ba-den-Württemberg sowie den §§ 2, 11 und 13des Kommunalabgabengesetzes für Ba-den-Württemberg hat der Gemeinderat am09.06.2011 die nachstehende Friedhofsat-zung beschlossen:

I. Allgemeine Vorschriften

§ 1Widmung

(1) Friedhöfe sind öffentliche Einrichtungender Gemeinde. Sie dienen der Bestat-tung verstorbener Gemeindeeinwohnerund der in der Gemeinde verstorbenenoder tot aufgefundenen Personen ohneWohnsitz oder mit unbekanntem Wohn-sitz sowie für Verstorbene, für die einWahlgrab nach § 12 zur Verfügung steht.In besonderen Fällen kann die Gemein-de die Bestattung anderer Verstorbenerzulassen, insbesondere von verstorbe-nen ehemaligen Gemeindeeinwohnern,die ihre hiesige Wohnung nur wegenAufnahme in ein auswärtiges Altenheimoder eine ähnliche Einrichtung aufga-ben.Der Friedhof dient auch der Bestattungvon Totgeburten, Fehlgeburten und Un-geborenen, falls ein Elternteil Einwohnerder Gemeinde ist.

(2) Soweit nichts anderes bestimmt ist, gel-ten die Vorschriften über die Bestattungauch für die Beisetzung von Aschen.

(3 In der Gemeinde bestehen folgende Ein-zelfriedhöfe:a) Friedhof Bankholzenb) Friedhof Moos

c) Friedhof Weiler (auch für den OrtsteilIznang)

(4) Die Verstorbenen werden auf dem Fried-hof des Ortsteiles bestattet, in dem sie ih-ren letzten Wohnsitz hatten. Ausnahmenkönnen zugelassen werden, wenn einberechtigtes Interesse nachgewiesenwird und überwiegende öffentliche Be-lange nicht entgegenstehen.

II. Ordnungsvorschriften

§ 2Öffnungszeiten

(1) Die Friedhöfe dürfen nur von 7.00 Uhr bisEinbruch der Dunkelheit besucht wer-den.

(2) Die Gemeinde kann das Betreten derFriedhöfe oder einzelner Friedhofsteileaus besonderem Anlass untersagen.

§ 3Verhalten auf dem Friedhof

(1) Jeder hat sich auf den Friedhöfen derWürde des Ortes entsprechend zu ver-halten. Die Anordnungen des Friedhof-spersonals sind zu befolgen.

(2) Auf den Friedhöfen ist insbesondere nichtgestattet:a) die Wege mit Fahrzeugen aller Art zu

befahren, ausgenommen Kinderwa-gen und Rollstühlen sowie Fahrzeu-gen der Gemeinde und der für denFriedhof zugelassenen Gewerbetrei-benden.

b) während einer Bestattung oder einerGedenkfeier in der Nähe Arbeitenauszuführen, Kundgebungen undVersammlungen abzuhalten.

c) den Friedhof und seine Einrichtungenund Anlagen zu verunreinigen oderzu beschädigen sowie Rasenflächenund Grabstätten unberechtigterweisezu betreten.

d) Tiere mitzubringen, ausgenommenBlindenhunde.

e) Abraum und Abfälle außerhalb der da-für bestimmten Stellen abzulagern.

f) Waren und gewerbliche Dienste anzu-bieten.

g) Druckschriften zu verteilen.

Ausnahmen können zugelassen werden, so-weit sie mit dem Zweck des Friedhofs undder Ordnung auf ihm zu vereinbaren sind.

(3) Totengedenkfeiern auf dem Friedhof be-dürfen der Zustimmung der Gemeinde.Sie sind spätestens vier Tage vorher an-zumelden.

§ 4Gewerbliche Betätigungen auf dem

Friedhof(1) Bildhauer, Steinmetze, Gärtner und sons-

tige Gewerbetreibende bedürfen für dieTätigkeit auf den Friedhöfen der vorheri-gen Zulassung durch die Gemeinde. Siekann den Umfang der Tätigkeiten festle-gen.

(2) Zugelassen werden nur solche Gewerbe-treibende, die fachkundig, leistungsfähigund zuverlässig sind. Die Gemeindekann für die Prüfung der Fachkunde, Lei-stungsfähigkeit und Zuverlässigkeit ge-eignete Nachweise verlangen, insbe-sondere dass die Voraussetzungen fürdie Ausübung der Tätigkeit nach demHandwerksrecht erfüllt werden. Die Zu-lassung erfolgt durch das Ausstellen ei-nes Berechtigungsscheines, dieser istden aufsichtberechtigten Personen aufVerlangen vorzuzeigen. Die Zulassungwird auf 5 Jahre befristet.

(3) Die Gewerbetreibenden und ihre Beauf-tragten haben die Friedhofsatzung unddie dazu ergangenen Regelungen zu be-achten.

(4) Die Gewerbetreibenden dürfen die Fried-hofswege nur zur Ausübung ihrer Tätig-keit und nur mit geeigneten Fahrzeugenbefahren. Werkzeuge und Materialiendürfen auf dem Friedhof nur vorüberge-hend oder nur an den dafür bestimmtenStellen gelagert werden. Bei Beendi-gung der Arbeit sind die Arbeits- und La-gerplätze wieder in den früheren Zu-stand zu bringen.

(5) Bei Gewerbetreibenden, die gegen dieVorschriften der Absätze 3 und 4 versto-ßen oder bei denen die Voraussetzun-gen des Abs. 2 ganz oder teilweise nichtmehr gegeben sind, kann die Gemeindedie Zulassung auf Zeit oder Dauer zu-rücknehmen oder widerrufen.

(6) Das Verfahren nach Absatz 1 und 2 kannüber einen einheitlichen Ansprechpart-ner im Sinne des Gesetzes über einheitli-

Freitag, 17. Juni 2011 3

HÖRI Woche

Page 4: KW24

che Ansprechpartner für das Land Ba-den-Württemberg abgewickelt werden; §42a und §§ 71a bis 71e des Landesver-waltungsverfahrensgesetzes in der je-weils geltenden Fassung finden Anwen-dung.

III. Bestattungsvorschriften

§ 5Allgemeines

(1) Bestattungen sind unverzüglich nach Ein-tritt des Todes bei der Gemeinde anzu-melden. Wird eine Bestattung in einerfrüher erworbenen Wahlgrabstätte be-antragt, so ist auf Verlangen der Ge-meinde das Nutzungsrecht nachzuwei-sen.

(2) Ort und Zeit der Bestattung werden vonder Gemeinde festgesetzt. Wünsche derHinterbliebenen und der Geistlichenwerden nach Möglichkeit berücksichtigt.

(3) An Sonn- und Feiertagen und an Samsta-gen werden keine Bestattungen vorge-nommen. Im Übrigen werden Ausnah-men nur aus besonderen Gründen zuge-lassen.

§ 6Särge

(1) Särge dürfen höchstens 2,05 m lang,0,65 m hoch und im Mittelmaß 0,65 mbreit sein. Sind in besonderen Fällen grö-ßere Särge erforderlich, so ist die Zu-stimmung der Gemeinde einzuholen.

(2) Särge aus Metall oder schwer verwesli-chem Material dürfen nicht verwendetwerden. Werden Leichen in solchen Sär-gen überführt, dürfen sie nur an den da-für besonders vorgesehenen Stellen desFriedhofes bestattet werden. Eichensär-ge dürfen nur in Wahlgrabstätten ver-wendet werden.

§ 7Ausheben der Gräber

(1) Die Gemeinde lässt die Gräber aushebenund zufüllen.

(2) Die Tiefe der einzelnen Gräber beträgtvon der Erdoberfläche (ohne Hügel) biszur Oberkante des Sarges mindestens0,90 m, bis zur Oberkante der Urne min-destens 0,40 m.

(3) Länge und Breite sowie die Lage der Grä-ber richten sich nach dem Gestaltungs-und Belegungsplan.

§ 8Ruhezeit

Die Ruhezeit der Leichen und Aschen be-trägt 25 Jahre.

§ 9Umbettungen

(1) Umbettungen von Leichen und Aschenbedürfen, unbeschadet sonstiger ge-setzlicher Vorschriften, der vorherigenZustimmung der Gemeinde. Bei Umbet-tungen von Leichen wird die Zustim-mung nur bei Vorliegen eines wichtigenGrundes, in den ersten 7 Jahren der Ru-hezeit nur bei Vorliegen eines dringen-den öffentlichen Interesses oder einesbesonderen Härtefalles erteilt. Umbet-tungen aus einem Reihengrab in ein an-deres Reihengrab oder aus einem Ur-nenreihengrab in ein anderes Urnenrei-

hengrab sind innerhalb der Gemeinde inbesonderen Ausnahmefällen zulässig.

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit noch vorhan-dene Leichen- oder Aschenreste dürfennur mit vorheriger Zustimmung der Ge-meinde in belegte Grabstätten umgebet-tet werden.

(3) Umbettungen erfolgen nur auf Antrag.Antragsberechtigt ist bei Umbettungenaus einem Reihengrab oder einem Ur-nenreihengrab der Verfügungsberech-tigte, bei Umbettungen aus einem Wahl-grab oder einem Urnenwahlgrab derNutzungsberechtigte.

(4) In den Fällen des § 21 Abs. 1 Satz 3 undbei Entziehung von Nutzungsrechtennach § 21 Abs. 1 Satz 4 können Leichenoder Aschen, deren Ruhezeit noch nichtabgelaufen ist, von Amtswegen in einReihen- oder in einen Urnengrab umge-bettet werden. Im Übrigen ist die Ge-meinde bei Vorliegen eines zwingendenöffentlichen Interesses berechtigt, Um-bettungen vorzunehmen.

(5) Umbettungen lässt die Gemeinde durch-führen. Sie bestimmt den Zeitpunkt derUmbettung.

(6) Die Kosten der Umbettung und den Er-satz von Schäden, die an benachbartenGrabstätten und an Anlagen durch eineUmbettung entstehen, haben die Antrag-steller zu tragen; es sei denn, es liegt einVerschulden der Gemeinde vor.

(7) Der Ablauf der Ruhezeit wird durch eineUmbettung nicht unterbrochen oder ge-hemmt.

IV. Grabstätten

§ 10Allgemeines

(1) Die Grabstätten sind im Eigentum desFriedhofträgers. An ihnen können Rech-te nur nach dieser Satzung erworbenwerden.

(2) Auf den Friedhöfen werden folgende Ar-ten von Grabstätten zur Verfügung ge-stellt:a) Reihengräberb) Reihengräber als Rasengräberc) Urnenreihengräberd) Wahlgräbere) Urnenwahlgräber

(3) Ein Anspruch auf Überlassung einerGrabstätte in bestimmter Lage sowie aufdie Unveränderlichkeit der Umgebungbesteht nicht.

(4) Grüfte und Grabgebäude sind nicht zuge-lassen.

§ 11Reihengräber

(1) Reihengräber sind Grabstätten für Erdbe-stattungen, für die Bestattung von Fehl-geburten und Ungeborenen und die Bei-setzungen von Aschen, die der Reihenach belegt und im Todesfall für die Dau-er der Ruhezeit zugeteilt werden. EineVerlängerung der Ruhezeit ist nicht mög-lich. Verfügungsberechtigter ist - sofernkeine andere ausdrückliche Festlegungerfolgt - in nachstehender Reihenfolgea) wer für die Bestattung sorgen muss (§

31 Abs. 1 Bestattungsgesetz);b) wer sich dazu verpflichtet hat;c) der Inhaber der tatsächlichen Gewalt.

(2) Auf dem Friedhof werden ausgewiesen:

a) Reihengrabfelder für Verstorbene biszum vollendeten 10. Lebensjahr;

b) Reihengrabfelder für Verstorbenevom vollendeten 10. Lebensjahr ab.

(3) In jedem Reihengrab wird nur eine Leichebeigesetzt. Die Gemeinde kann Ausnah-men zulassen.

(4) Ein Reihengrab kann auch nach Ablaufder Ruhezeit nicht in ein Wahlgrab um-gewandelt werden.

(5) Das Abräumen von Reihengrabfeldernoder Teilen von ihnen nach Ablauf derRuhezeiten wird 3 Monate vorher ortsüb-lich oder durch Hinweise auf dem betref-fenden Grabfeld bekannt gemacht.

§ 12Wahlgräber

(1) Wahlgräber sind Grabstätten für Erdbe-stattungen, für die Bestattung von Fehl-geburten und Ungeborenen und die Bei-setzung von Aschen, an denen ein öf-fentlich-rechtliches Nutzungsrecht ver-liehen wird. Das Nutzungsrecht wirddurch Verleihung begründet. Nutzungs-berechtigter ist die durch die Verleihungbestimmte Person.

(2) Nutzungsrechte an Wahlgräbern werdenauf Antrag anlässlich eines Todesfallesoder einer Umbettung auf die Dauer von25 Jahren (Nutzungszeit) verliehen. Siekönnen nur anlässlich eines Todesfallsverliehen werden. Die erneute Verlei-hung eines Nutzungsrechts ist nur aufAntrag möglich.

(3) Das Nutzungsrecht entsteht mit Zahlungder Grabnutzungsgebühr. Auf Wahlgrä-ber, bei denen die Grabnutzungsgebührfür das Nutzungsrecht nicht bezahlt ist,sind die Vorschriften über Reihengräberentsprechend anzuwenden.

(4) Ein Anspruch auf Verleihung oder erneu-te Verleihung von Nutzungsrechten be-steht nicht.

(5) Wahlgräber können sein:- Einzelgräber mit einer Belegung,- Einzelgräber mit 2 Belegungen, davon 1

als Tieferlegung,- Doppelgräber mit 2 oder 3 Belegungen,

davon 1 als Tieferlegung sowie Gräbermit 3 und mehr Belegungen.

(6) Während der Nutzungszeit darf eine Be-stattung nur stattfinden, wenn die Ruhe-zeit die Nutzungszeit nicht übersteigtoder ein Nutzungsrecht mindestens fürdie Zeit bis zum Ablauf der Ruhezeit er-neut verliehen worden ist.

(7) Der Nutzungsberechtigte soll für den Fallseines Ablebens seinen Nachfolger imNutzungsrecht bestimmen. Dieser istaus dem nachstehend genannten Perso-nenkreis zu benennen. Wird keine odereine andere Regelung getroffen, so gehtdas Nutzungsrecht in nachstehenderReihenfolge auf die Angehörigen desverstorbenen Nutzungsberechtigten mitderen Zustimmung übera) auf die Ehegattin oder den Ehegatten,

die Lebenspartnerin oder den Le-benspartner

b) auf die Kinderc) auf die Stiefkinderd) auf die Enkel in der Reihenfolge der

Berechtigung ihrer Väter oder Müttere) auf die Elternf) auf die Geschwister

Freitag, 17. Juni 2011 4

HÖRI Woche

Page 5: KW24

g) auf die Stiefgeschwisterh) auf die nicht unter a) bis g) fallenden

Erben.

Innerhalb der einzelnen GruppenBuchst. b-d und f-h wird jeweils der Ältes-te nutzungsberechtigt.

(8) Der Nutzungsberechtigte kann mit Zu-stimmung der Gemeinde das Nutzungs-recht auf eine der in Abs. 7 Satz 3 ge-nannten Personen übertragen.

(9) Der Nutzungsberechtigte hat im Rahmender Friedhofssatzung und der dazu er-gangenen Regelungen das Recht, in derWahlgrabstätte bestattet zu werden undüber die Bestattung sowie über die Artder Gestaltung und Pflege der Grabstät-te zu entscheiden. Verstorbene, die nichtzu dem Personenkreis des Abs. 7 Satz 3gehören, dürfen in der Grabstätte nichtbestattet werden. Die Gemeinde kannAusnahmen zulassen.

(10) Auf das Nutzungsrecht kann jederzeitnach Ablauf der letzten Ruhezeit ver-zichtet werden.

(11) Mehrkosten, die der Gemeinde beimAusheben des Grabes zu einer weiterenBestattung durch die Entfernung vonGrabmalen, Fundamenten und sonsti-gen Grabausstattungen entstehen, hatder Nutzungsberechtigte zu erstatten,falls er nicht selbst rechtzeitig für die Be-seitigung dieser Gegenstände sorgt.

(12) Diese Vorschriften gelten entsprechendfür Urnenwahlgräber.

§ 13Urnenreihen- und -wahlgräber

(1) Urnenreihen- und Urnenwahlgräber sindAschengrabstätten als Urnenstätten inGrabfeldern oder Nischen unterschiedli-cher Größe in Mauern, Terrassen oderHallen, die ausschließlich der Beiset-zung von Aschen Verstorbener dienen.

(2) In einem Urnenreihengrab können meh-rere Urnen beigesetzt werden, sofern dieRuhezeit der vorher beigesetzten Urnenicht überschritten wird.

(3) Die Anzahl der Urnen, die beigesetzt wer-den können, richtet sich nach der Größeder Aschengrabstätte; zulässig sind 3Urnen.

(4) Soweit sich aus der Friedhofsatzungnichts anderes ergibt, gelten die Vor-schriften für Reihen- und Wahlgräberentsprechend für Urnenstätten.

V. Grabmale und sonstige Grabausstat-tungen

§ 14Grabfelder

(1) Auf den Friedhöfen werden Grabfeldermit allgemeinen Gestaltungsvorschrifteneingerichtet.

§ 15Allgemeine Gestaltungsvorschrift

(1) Grabmale und sonstige Grabausstattun-gen müssen der Würde des Friedhofs inseinen einzelnen Teilen und in seinerGesamtanlage entsprechen.

(2) Auf den Grabstätten sind insbesonderenicht zulässig, Grabmalea) aus Kunststein oder aus Gipsb) mit in Zement aufgesetztem figürli-

chen oder ornamentalen Schmuck

c) mit Farbanstrich auf Steind) mit Glas, Emaille, Porzellan oder

Kunststoffen in jeder Forme) mit aufdringlicher Firmenbezeichnung

des Herstellers (Firmenbezeichnun-gen dürfen nur unauffällig und nichtauf der Vorderseite des Grabmals an-gebracht werden.

(3) Die Gemeinde verlegt die Grabeinfassun-gen. Sonstige Einfassungen – auch ausPflanzen - sind nicht zulässig. Ausnah-men sind nur bei freigestellten Umran-dungen und besonderen Grabanlagenwie Ehrengräbern gestattet.

(4) Auf Grabstätten für Erdbestattungen sindstehende und liegende Grabmale zuläs-sig.1. Für stehende Grabmale gelten folgen-

de Größenbeschränkungen:

a) EinzelgräberMax. Ansichtsfläche: 0,70 qmMax. Höhe 1,20 m

b) KindergräberMax. Höhe 0,70 m

c) mehrstellige GräberMax. Ansichtsfläche 1,40 qmMax. Höhe 1,50 m

Liegende Grabmale oder Grabplattendürfen max. 2/3 der offenen Grabfläche(innerhalb der Umrandung) bedecken.

(5) Auf Urnengrabstätten sind allgemein nurliegende Grabmale bis zu folgendenGrößen zulässig:d) einstellige Urnengrabstätten

Max Höhe 0,30 me) mehrstellige Urnengrabstätten

Max. Ansichtsfläche 0,50 qmMax. Höhe 0,30 m

(6) In den Urnengrabfeldern A im FriedhofMoos und H in Weiler sind liegendeGrabmale entsprechend Ziffer 1 (2/3 deroffenen Grabfläche) und stehende Grab-male bis zu folgenden Größen zulässig:

Max. Ansichtsfläche 0,35 qmMax. Höhe 0,70m

(7) Liegende Grabmale dürfen nur flach oderflach geneigt auf die Grabstätte gelegtwerden; sie sind nicht in Verbindung mitstehenden Grabmalen zulässig.

(8) Eine Rasengrabstätte ist eine Grabstätte,welche ausschließlich mit Rasen be-pflanzt ist und keine Grabeinfassung auf-weist. Für Rasengrabstätten dürfen nurliegende Grabmale verwendet werden,deren Größe inkl. Fläche für Grab-schmuck max. 0,3m² betragen darf. DasGrabmal ist auf einer ebenerdig versenk-ten Steinplatte mit der Größe 80 x 70 cmmittig anzubringen. Dabei muss dieSteinplatte auf jeder Seite mindestens10 cm größer sein als das Grabmal inklu-sive der Fläche für Grabschmuck. Au-ßerhalb der Steinplatte darf kein Grab-schmuck angebracht werden. Anpflan-zungen auf der Rasenfläche sind nichtzulässig. Die erstmalige Raseneinsaaterfolgt innerhalb eines halben Jahresdurch die Gemeinde. Späteres Auffüllender Rasengrabstätte mit Erdreich und er-neute Rasenansaat erfolgt bei Reihen-grabstätten durch den Verfügungsbe-rechtigten, bei Wahlgrabstätten durchden Nutzungsberechtigten.

(9) Die Gemeinde kann unter Berücksichti-gung der Gesamtgestaltung des Fried-

hofs und im Rahmen von § 15 Absatz 1Ausnahmen von den Vorschriften derAbsätze 1 bis 5 und auch sonstige Grab-ausstattungen zulassen.

§ 16Genehmigungserfordernis

(1) Die Errichtung und jede Veränderungvon Grabmalen bedarf der vorherigenschriftlichen Genehmigung der Gemein-de. Ohne Genehmigung sind bis zurDauer von zwei Jahren nach der Bestat-tung oder Beisetzung provisorischeGrabmale als Holztafeln bis zur Größevon 15 x 30 cm und Holzkreuze zulässig.

(2) Dem Antrag ist die Zeichnung über denEntwurf des Grabmals im Maßstab von1:10 zweifach beizufügen. Dabei ist daszu verwendende Material, seine Bear-beitung, der Inhalt und die Anordnungder Schrift, der Ornamente und der Sym-bole sowie die Fundamentierung anzu-geben. Soweit erforderlich, kann die Ge-meinde Zeichnungen der Schrift, der Or-namente und der Symbole im Maßstab1:1 unter Angabe des Materials, seinerBearbeitung und der Form verlangen. Inbesonderen Fällen kann die Vorlage ei-nes Modells oder das Aufstellen einer At-trappe auf der Grabstätte verlangt wer-den.

(3) Die Errichtung und jede Veränderung al-ler sonstigen Grabausstattungen bedür-fen ebenfalls der vorherigen schriftlichenGenehmigung der Gemeinde. Abs. 2 giltentsprechend.

(4) Die Genehmigung erlischt, wenn dasGrabmal oder die sonstige Grabausstat-tung nicht innerhalb von 2 Jahren nachErteilung der Genehmigung errichtetworden ist.

(5) Die Grabmale sind so zu liefern, dass sievor ihrer Aufstellung von der Gemeindeüberprüft werden können.

§ 17Standsicherheit

Grabmale und sonstige Grabausstattungenmüssen standsicher sein. Sie sind ihrer Grö-ße entsprechend nach den allgemein aner-kannten Regeln des Handwerks zu funda-mentieren und zu befestigen. Steingrabmalemüssen aus einem Stück hergestellt seinund dürfen folgende Mindeststärken nichtunterschreiten: Stehende Grabmale:Bis 1,20 m Höhe: 14 cmAb 1,20 m Höhe: 15 cm

§ 18Unterhaltung

(1) Die Grabmale und die sonstigen Grab-ausstattungen sind dauernd in würdigemund verkehrsicherem Zustand zu haltenund entsprechend zu überprüfen. Ver-antwortlich dafür ist bei Reihengrabstät-ten und Urnenreihengrabstätten der Ver-fügungsberechtigte, bei Wahlgrabstät-ten und Urnenwahlgrabstätten der Nut-zungsberechtigte.

(2) Erscheint die Standsicherheit von Grab-malen und sonstigen Grabausstattun-gen gefährdet, so sind die für die Unter-haltung Verantwortlichen verpflichtet,unverzüglich Abhilfe zu schaffen. BeiGefahr in Verzug kann die Gemeinde aufKosten des Verantwortlichen Siche-rungsmaßnahmen (z. B. Umlegung von

Freitag, 17. Juni 2011 5

HÖRI Woche

Page 6: KW24

Grabmalen, Absperrungen) treffen. Wirdder ordnungswidrige Zustand trotzschriftlicher Aufforderung der Gemeindenicht innerhalb einer jeweils festzuset-zenden angemessenen Frist beseitigt,so ist die Gemeinde berechtigt, dies aufKosten des Verantwortlichen zu tun odernach dessen Anhörung das Grabmaloder die sonstige Grabausstattung zuentfernen. Die Gemeinde bewahrt dieseSachen drei Monate auf. Ist der Verant-wortliche nicht bekannt oder nicht ohneweiteres zu ermitteln, so genügt ein6-wöchiger Hinweis auf der Grabstätte.

§ 19Entfernung

(1) Grabmale und sonstige Grabausstattun-gen dürfen vor Ablauf der Ruhezeit oderdes Nutzungsrechts nur mit vorherigerschriftlicher Zustimmung der Gemeindevon der Grabstätte entfernt werden.

(2) Nach Ablauf der Ruhezeit oder des Nut-zungsrechts sind die Grabmale und diesonstigen Grabausstattungen zu entfer-nen. Wird diese Verpflichtung trotzschriftlicher Aufforderung der Gemeindeinnerhalb einer jeweils festzusetzendenangemessenen Frist nicht erfüllt, kanndie Gemeinde die Grabmale und diesonstigen Grabausstattungen im Wegeder Ersatzvornahme nach dem Landes-verwaltungsvollstreckungsgesetz selbstentfernen; § 19 Abs. 2 Satz 5 ist entspre-chend anwendbar. Die Gemeinde be-wahrt diese Sachen drei Monate auf.

VI. Herrichten und Pflege der Grabstätten

§ 20Allgemeines

(1) Alle Grabstätten müssen der Würde desOrtes entsprechend hergerichtet unddauernd gepflegt werden. Verwelkte Blu-men und Kränze sind von den Grabstät-ten zu entfernen und an den dafür vorge-sehenen Plätzen abzulagern. Auf nichtkompostierfähigen Materialen wieKunststoffgebinde, -blumen und -kränzesoll verzichtet werden.

(2) Die Höhe und die Form der Grabhügelund die Art ihrer Gestaltung sind demGesamtcharakter des Friedhofes, dembesonderen Charakter des Friedhofteilsund der unmittelbaren Umgebung anzu-passen. Bei Plattenbelägen zwischenden Gräbern (§ 16 Abs. 9) dürfen dieGrabbeete nicht höher als die Plattensein. Die Grabstätten dürfen nur mit sol-chen Pflanzen bepflanzt werden, die an-dere Grabstätten und die öffentlichenAnlagen nicht beeinträchtigen. Bei derBepflanzung soll standortgerechtes undheimisches Pflanzmaterial verwendetwerden. Auf Torf soll verzichtet werden.Die Verwendung von Pflanzenschutz-mitteln sowie ätzendem Steinreiniger istverboten.

(3) Für das Herrichten und die Pflege derGrabstätte hat der nach § 19 Abs. 1 Ver-antwortliche zu sorgen. Die Verpflich-tung erlischt erst mit dem Ablauf der Ru-hezeit bzw. des Nutzungsrechts.

(4) Die Grabstätten müssen innerhalb von 6Monaten nach der Belegung hergerich-tet sein.

(5) Die Grabstätten sind nach Ablauf der Ru-hezeit oder des Nutzungsrechtes abzu-

räumen. § 20 Abs. 2 Satz 2 und 3 gilt ent-sprechend.

(6) Das Herrichten, die Unterhaltung undjede Veränderung der gärtnerischen An-lagen außerhalb der Grabstätten obliegtausschließlich der Gemeinde. Verfü-gungs- bzw. Nutzungsberechtigte sowiedie Grabpflege tatsächlich vornehmen-den Personen sind nicht berechtigt, die-se Anlagen der Gemeinde zu verändern.

(7) In Grabfeldern nicht zugelassen sind ins-besondere Bäume und großwüchsigeSträucher sowie das Aufstellen von Bän-ken.

§ 21Vernachlässigung der Grabpflege

(1) Wird eine Grabstätte nicht hergerichtetoder gepflegt, so hat der Verantwortliche(§ 19 Abs. 1) auf schriftliche Aufforde-rung der Gemeinde die Grabstätte inner-halb einer jeweils festgesetzten ange-messenen Frist in Ordnung zu bringen.Ist der Verantwortliche nicht bekanntoder nicht ohne weiteres zu ermitteln, sogenügt ein 3-monatiger Hinweis auf derGrabstätte. Wird die Aufforderung nichtbefolgt, so können Reihengrabstättenund Urnenreihengrabstätten von der Ge-meinde abgeräumt, eingeebnet und ein-gesät werden. Bei Wahlgrabstätten undUrnenwahlgrabstätten kann die Gemein-de in diesem Fall die Grabstätte im Wegeder Ersatzvornahme nach dem Landes-verwaltungsvollstreckungsgesetz inOrdnung bringen lassen oder das Nut-zungsrecht ohne Entschädigung entzie-hen. In dem Entziehungsbescheid ist derNutzungsberechtigte aufzufordern, dasGrabmal und die sonstigen Grabausstat-tungen innerhalb von 3 Monaten nachUnanfechtbarkeit des Entziehungsbe-scheids zu entfernen.

(2) Bei ordnungswidrigem Grabschmuck giltAbs. 1 Satz 1 entsprechend. Wird dieAufforderung nicht befolgt oder ist derVerantwortliche nicht bekannt oder nichtohne weiteres zu ermitteln, so kann dieGemeinde den Grabschmuck entfernen.

(3) Zwangsmaßnahmen nach Abs. 1 und 2sind dem Verantwortlichen vorher anzu-drohen.

VII. Benutzung der Aussegnungshallenund Leichenzellen

§ 22(1) Die Leichenzelle dient der Aufnahme der

Leichen bis zur Bestattung. Sie darf nurin Begleitung eines Angehörigen desFriedhofpersonals oder mit Zustimmungder Gemeinde betreten werden.

(2) Sofern keine gesundheitlichen oder sons-tigen Bedenken bestehen, können dieAngehörigen den Verstorbenen wäh-rend der festgesetzten Zeiten sehen.

(3) Die Beerdigungsfeierlichkeiten finden inden Aussegnungshallen statt.

VIII. Haftung, Ordnungswidrigkeiten

§ 23Obhut- und Überwachungspflicht -

Haftung(1) Der Gemeinde obliegen keine über die

Verkehrssicherungspflicht hinausge-henden Obhuts- und Überwachungs-pflichten. Die Gemeinde haftet nicht für

Schäden, die durch nichtsatzungsgemä-ße Benutzung des Friedhofs, seiner An-lagen und Einrichtungen, durch drittePersonen oder durch Tiere entstehen.Im Übrigen haftet die Gemeinde nur beiVorsatz und grober Fahrlässigkeit. DieVorschriften über Amtshaftung bleibenunberührt.

(2 ) Verfügungsberechtigte und Nutzungsbe-rechtigte haften für die schuldhaft verur-sachten Schäden, die infolge einer un-sachgemäßen oder den Vorschriften derFriedhofssatzung widersprechendenBenutzung oder eines mangelhaften Zu-standes der Grabstätten entstehen. Siehaben die Gemeinde von Ersatzansprü-chen Dritter freizustellen, die wegen sol-cher Schäden geltend gemacht werden.Gehen derartige Schäden auf mehrereVerfügungsberechtigte oder Nutzungs-berechtigte zurück, so haften diese alsGesamtschuldner.

(3) Abs. 2 findet sinngemäß Anwendung aufdie nach § 4 zugelassenen Gewerbetrei-benden, auch für deren Bedienstete.

§ 24Ordnungswidrigkeiten

Ordnungswidrig im Sinne von § 49 Abs. 3 Nr.2 des Bestattungsgesetzes handelt, wer vor-sätzlich oder fahrlässig1. den Friedhof entgegen der Vorschrift des

§ 2 betritt;2. entgegen § 3 Abs. 1 und 2

a) sich auf dem Friedhof nicht der Würdedes Ortes entsprechend verhält oderdie Weisungen des Friedhofsperso-nals nicht befolgt,

b) die Wege mit Fahrzeugen aller Art be-fährt,

c) während einer Bestattung oder einerGedenkfeier in der Nähe Arbeitenausführt,

d) den Friedhof und seine Einrichtungenund Anlagen verunreinigt oder be-schädigt sowie Rasenflächen undGrabstätten unberechtigterweise be-tritt,

e) Tiere mitbringt, ausgenommen Blin-denhunde,

f) Abraum und Abfälle außerhalb der da-für bestimmten Stellen ablagert,

g) Waren und gewerbliche Dienste an-bietet,

h) Druckschriften verteilt.3. eine gewerbliche Tätigkeit auf dem Fried-

hof ohne Zulassung ausübt (§ 4 Abs. 1),4. als Verfügungs- oder Nutzungsberechtig-

ter oder als Gewerbetreibender Grabma-le und sonstige Grabausstattungen ohneGenehmigung oder abweichend von ei-ner solchen errichtet, verändert (§ 16Abs. 1 und 3) oder entfernt (§ 19 Abs. 1);

5. Grabmale und sonstige Grabausstattun-gen nicht im verkehrssicheren Zustandhält (§ 18 Abs. 1);

6. Pflanzenschutzmittel oder ätzende Stein-reiniger verwendet (§ 20 Abs. 2 Satz 6).

IX. Bestattungsgebühren

§ 26Erhebungsgrundsatz

Für die Benutzung der gemeindlichen Be-stattungseinrichtungen und für Amtshand-lungen auf dem Gebiet des Leichen- und Be-stattungswesens werden Gebühren nach

Freitag, 17. Juni 2011 6

HÖRI Woche

Page 7: KW24

der zu erlassenden und diese Satzung er-gänzenden Satzung über die Erhebung vonGebühren im Bestattungswesen (Bestat-tungsgebührenordnung) erhoben.

§ 27Gebührenschuldner

(1) Zur Zahlung der Verwaltungsgebühren istverpflichtet, 1. wer die Amtshandlungveranlasst oder in wessen Interesse sievorgenommen wird; 2. wer die Gebüh-renschuld der Gemeinde gegenüberdurch schriftliche Erklärung übernom-men hat oder für die Gebührenschuld ei-nes anderen kraft Gesetzes haftet.

(2) Zur Zahlung der Benutzungsgebühr sindverpflichtet,1. wer die Benutzung der Bestattungs-

einrichtung beantragt;2. die bestattungspflichtigen Angehöri-

gen der verstorbenen Person (Ehe-gatte oder Ehegattin, Lebenspartneroder Lebenspartnerin, volljährige Kin-der, Eltern, Großeltern volljährige Ge-schwister und Enkelkinder).

3. mehrere Gebührenschuldner haftenals Gesamtschuldner.

§ 28Entstehung und Fälligkeit der Gebühren(1) Die Gebührenschuld entsteht

1. bei Verwaltungsgebühren mit derBeendigung der Amtshandlung,

2. bei Benutzungsgebühren mit der Inan-spruchnahme der Bestattungsein-richtungen und bei Grabnutzungsge-bühren mit der Verleihung des Nut-zungsrechts.

(2) Die Verwaltungsgebühren und die Benut-zungsgebühren werden einen Monatnach Bekanntgabe der Gebührenfest-setzung fällig.

§ 29Verwaltungs- und Benutzungsgebühren(1) Die Höhe der Verwaltungs- und Benut-

zungsgebühren richtet sich nach dem alsAnlage zu dieser Satzung beigefügtenGebührenverzeichnis.

(2) Ergänzend findet die Satzung über die Er-hebung von Verwaltungsgebühren -Ver-waltungsgebührenordnung- in der jewei-ligen Fassung entsprechend Anwen-dung.

X. Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 30Alte Rechte

(1) Bei Grabstätten, über welche die Ge-meinde bei Inkrafttreten dieser Friedhof-satzung bereits verfügt hat, richten sichdie Nutzungsrechte an den Wahlgräbernnach den bisherigen Vorschriften.

§ 31Inkrafttreten

(1) Diese Satzung tritt am Tag nach ihrer Be-kanntmachung in Kraft.

(2) Zum gleichen Zeitpunkt tritt die Friedhofs-ordnung vom 21.09.2006 in der zuletztgültigen Fassung außer Kraft.

Moos, den 09.06.2011

gez.

Peter Kessler

Bürgermeister

Hinweis:Eine etwaige Verletzung von Verfahrens-oder Formvorschriften der Gemeindeord-nung für Baden-Württemberg (GemO) oderaufgrund der GemO beim Zustandekommendieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 GemOunbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich inner-halb eines Jahres seit der Bekanntmachungdieser Satzung gegenüber der Gemeindegeltend gemacht worden ist; der Sachver-halt, der die Verletzung begründen soll, ist zubezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vor-schriften über die Öffentlichkeit der Sitzung,die Genehmigung oder die Bekanntma-chung der Satzung verletzt worden sind.Moos, 17.06.2011

gez.

Peter Kessler

Bürgermeister

Landratsamt Konstanz- untere Flurbereinigungsbehörde -

ÖffentlicheBekanntmachungFeststellungsbeschluss vom 14.06.2011Das Landratsamt Konstanz -untere Flurbe-reinigungsbehörde- stellt die Ergebnisse derWertermittlung der in das Flurneuordnungs-verfahren Radolfzell - Böhringen (Reiche-nauer Wiesen) eingebrachten Grundstückemit dem aus der Bodenwertkarte ersichtli-chen Inhalt fest.Diese Feststellung der Wertermittlungser-gebnisse gilt für das ganze Flurbereini-gungsgebiet und ist, sobald sie unanfechtbargeworden ist, für alle Beteiligten bindend.Die Nachweisungen über die festgestelltenWertermittlungsergebnisse liegen zur Ein-sichtnahme für die Beteiligten in der Zeit vom20.06.2011 bis zum 19.07.2011 einschl. imAmt für Flurneuordnung in Radolfzell, Ot-to-Blesch-Str. 45 (Zimmer Nr. 216) währendder üblichen Dienststunden aus.Der Feststellungsbeschluss beruht auf § 32Flurbereinigungsgesetz i. d. F. vom16.03.1976 (BGBl. I S. 546).Die Nachweisungen über die Ergebnisse derWertermittlung sind bereits zur Einsichtnah-me für die Beteiligten ausgelegt und diesenin einem Termin erläutert worden. Die sei-nerzeit ausgelegten Ergebnisse der Werter-mittlung wurden auf Grund der vorgebrach-ten Einwendungen überprüft und, soweit er-forderlich, in dem aus der Bodenwertkarteersichtlichen Umfang geändert.

RechtsbehelfsbelehrungGegen diesen Beschluss kann innerhalb ei-nes Monats nach seiner öffentlichen Be-kanntmachung Widerspruch beim Landrats-amt Konstanz -untere Flurbereinigungsbe-hörde- in Radolfzell, Otto-Blesch-Str. 45 ein-gelegt werden. Die Widerspruchsfrist be-ginnt mit dem ersten Tag der öffentlichen Be-kanntmachung. Bei schriftlicher Einlegungmuss der Widerspruch innerhalb dieser Fristbeim Landratsamt -untere Flurbereinigungs-behörde- eingegangen sein.

gez. Chluba

Vermessungsdirektorin

MooserSchlüsselanhänger

Schlüsselanhängermit dem MOOS-Logosind ab sofort in derTourist-Info für2,00 Euro erhältlich!

Ideal als Einkaufswa-genchip oder als klei-nes Souvenir ausdem Urlaub in Moos.

Feuerwerk in MoosLiebe Anwohner rund ums Bürgerhaus inMoos,am morgigen Samstag, 18. Juni 2011 fin-det im Bürgerhaus eine Hochzeit statt. Ausdiesem Anlass gibt es um 22.00 Uhr ein Feu-erwerk. Wir bitten die Anwohner um Ver-ständnis.Ihre Gemeindeverwaltung

Die persönliche und unabhän-gige Energieberatung der Ener-gieagentur gGmbH im KreisKonstanz in RadolfzellDie Erstberatung für Privatpersonen wirddurch die Energieagentur Kreis KonstanzeGmbH in Zusammenarbeit mit der Verbrau-cherzentrale Baden-Württemberg kostenfreiangeboten.Die nächste Energieberatung findet am Mitt-woch, den 22. Juni 2011 von 16.00 – 18.00Uhr, im Rathaus in Moos, statt.Um die Terminwünsche vorbereiten zu kön-nen, ist eine Anmeldung notwendig bei Ener-gieagentur Kreis Konstanz,Tel. 07732 939-1234.

================================

Herzlichen Glückwunschzum Abitursagen wir allen Abiturienten/innen in unsererGemeinde, die die Prüfung erfolgreich abge-legt haben.

Es sind dies:Mettnau-Schule RadolfzellAnna-Maria Hanßler, Nina Moser,Julia Schuler

================================

Freitag, 17. Juni 2011 7

HÖRI Woche

Geburtstagsjubilar

Donnerstag, 23. JuniHerr Johann Glaser, 83 JahreIznang

Wir gratulieren recht herzlich und wün-schen alles Gute, vor allem Gesundheitfür das kommende Lebensjahr.

Page 8: KW24

Kurzbericht aus der Sitzungdes Gemeinderatesam 09.06.2011BlutspenderehrungZu Beginn der Sitzung dankte BürgermeisterPeter Kessler 6 Bürgerinnen und Bürgern fürihr soziales Engagement und das durch dieBlutspenden gelebte Solidarprinzip im Ge-sundheitswesen: Starke stehen für Schwä-chere ein und Gesunde für Kranke. Er be-zeichnete die Blutspender als „Lebensretter“an sich, nachdem es nach wie vor keineSelbstverständlichkeit ist, so etwas Kostba-res wie sein eigenes Blut kostenlos zu spen-den, obwohl klar ist, dass sich Blut im Körperselbst nachbildet. Bei vielen Mitbürgern be-stehe eine hohe Hemmschwelle das eigeneBlut zur Rettung von Leben zu Spenden.Ausgezeichnet wurden in Anwesenheit desEhepaares Stoffel, die seit Jahren die DRKBereitschaft führen:Für 10 x Blutspenden mit der Ehrennadelin GoldFrau Silke Degner, Frau Waltraud Dockhorn,Frau Julia Minwegen, Frau Gabriele WolfFür 50 x Blutspenden mit der Ehrennadelin Gold mit goldenem Eichenkranz undeingravierter Spendenzahl 50Herrn Heinz-Harald Damerow und Frau JuttaHartmann

Als Dank seitens der Gemeinde erhielten dieBlutspender ein Geschenk und eine Einla-dung zusammen mit dem Ehepaar Stoffelzum Abendessen ins Gasthaus Schiff.

Ehrung für vorbildliches Verhalten imStraßenverkehrBürgermeister Peter Kessler konnte 2 weite-re Bürger der Gemeinde Moos für den vor-bildlichen Einsatz für das Allgemeinwohldanken. Die Polizei teilte mit, dass beide zu-

fällig zu einem größeren Verkehrsunfall da-zukamen und beherzt Initiative gezeigt undden sich anstauenden Verkehrsfluss vorbild-lich und völlig selbständig regelten. Sie tatendies so geschickt und zügig, dass Notarzt,Rettungsassistenten und die Polizei völliggefahrlos am Unfallort ihre Arbeit tun konn-ten. Über eineinhalb Stunden lang und trotzgroßer Hitze regelten sie den Verkehr, sodass es zu keinerlei weiteren Problemenkam.Auch für dieses von der Polizei mitgeteiltevorbildliche Verhalten dankte BürgermeisterPeter Kessler mit einem Geschenk.

Sanierung LandungsstegDer Gemeinderat war sich einig auf derGrundlage der Planung des Ing.Büro Raffdie notwendigen Sanierungsarbeiten an denLängsträgern und dem Holzbohlenbelagauszuschreiben und beauftragte das Ingeni-eurbüro entsprechend. Die Arbeiten selbersollen dann nach Saisonende im Oktoberausgeführt werden.

Sanierung des SteghausesDiskutiert wurde im Gemeinderat die Sanie-rung des Steghauses und die günstigste Va-riante um Wetterstation, Sitznische und Re-genunterstand auf kleinem Raum in anspre-chender Weise unterzubringen. Angelehntan die bisherige Form des Gebäudes und ei-ner Sitznische in Richtung Nord und Westwurde das Ingenieurbüro ebenfalls mit derAusschreibung beauftragt.

Neufassung der FriedhofssatzungNachdem in einer der letzten Sitzungen sei-tens des Gemeinderates angeregt war, dieÜbernahme der Gestaltungsvorschriften ausder Mustersatzung des Gemeindetages zuüberdenken, wurde dem Gemeinderat eineneuer Beschlussvorschlag vorgelegt. Darinwurden die bisherigen Vorschriften, die einwürdiges und geordnetes Erscheinungsbildder Friedhöfe gewährleisten, wieder in dieneue Satzung eingearbeitet. Der Wortlaut

der gesamten Satzung ist unter den öffentli-chen Bekanntmachungen abgedruckt.

Querungshilfe am Ortsausgang Moos inRichtung IznangBürgermeister Peter Kessler gibt bekannt,dass die Straßenbauverwaltung auf den Pla-nungsvorschlag, der seitens der Gemeindeeingebracht wurde, nur teilweise eingehenmöchte. Die Straßenbauverwaltung würdedie Verkehrsinsel maximal auf 4,50 m Breiteausbauen und für einen höheren Bremsef-fekt in Richtung Ortseingang mehr ver-schwenken. Falls die Gemeinde auf den be-antragten 5 m Breite der Verkehrsinsel be-stehe, müssten die daraus entstehendenMehrkosten von der Gemeinde getragenwerden.

Freitag, 17. Juni 2011 8

HÖRI Woche

Herausgeber:Amtsblatt der Gemeinden Moos,Gaienhofen und Öhningen.Herausgeber sind die Bürgermeister-ämter. Verantwortlich für den redak-tionellen Teil: der jeweilige Bürger-meister oder sein Vertreter im Amt.

Gesamtherstellung:Primo-Verlag Stockach Anton StähleMeßkircher Straße 4578333 StockachTelefon: 07771 / 93 17 11Fax: 07771 / 93 17 [email protected]

RedaktionsschlussänderungWegen “Fronleichnam” am 23. Juni 2011 wird der Redaktions- und

Anzeigenschluss für die Ausgabe Nr. 25

um 1 Tag vorverlegt.Wir bitten um Beachtung!

Page 9: KW24

Freitag, 17. Juni 2011 9

HÖRI Woche

Blumenpaten gesuchtViel positive Anerkennung bekam unser Bauhof und die Gemeinde-verwaltung für die Neubepflanzung der Blumengefäße in der Horns-taader Straße. Die Pflanztröge, die zum einen der Verringerung derFahrgeschwindigkeit in der Straße dienen sollen, tragen damit gleich-zeitig auch zur Verschönerung des Ortsbildes bei. Wir hoffen, dass dieAnwohner auch eine Freude daran haben und suchen nun Paten, diesich freiwillig bereit erklären, diese Pflanztröge künftig zu pflegen. Inunseren Nachbargemeinden haben solche Angebote eine sehr große

und positive Resonanz gefunden und es werden zahlreiche Pflanz-beete und Flächen von Bürgern und Pflanzenfreunden gepflegt.

Anwohner die Inter-esse an der Übernah-me der Patenschaftan einem Pflanztroghaben, dürfen sichgerne bei der Ge-meindeverwaltung,Tel.07735 818-21 oderbeim Bauhofleiter,Tel. 07735 9195848melden.

Straßensammlung für Elektronikschrott -Haushaltsgroßgeräte in Gaienhofenam Freitag, 08. Juli 2011Nur nach vorheriger Anmeldung und Abholung einer Müll-Marke!Haushaltsgroßgeräte, Kühlgeräte und Bildschirmgeräte werden inallen 4 Ortsteilen bei der Straßensammlung abgeholt. Wir bitten Sie,die abzuholenden Geräte im Rathaus – Bürgerbüro – Telefon: 07735818-28 bis 01.07.2011 anzumelden.Die angemeldeten Geräte erhalten eine Müllmarke, die gut sichtbarauf das Gerät geklebt werden muss.Es werden nur die angemeldeten Elektrogeräte abgeholt, dieeine Müllmarke enthalten.Die Geräte müssen ab 6.00 Uhr morgens an der Straße bereit ste-hen.Zu den Elektronikschrott + Haushaltsgroßgeräten gehören:- Bildschirmgeräte: Fernsehgeräte und Computerbildschirme- Kühlgeräte: Kühlschränke, große Kühlgeräte, Gefriergeräte,

sonstige Großgeräte zur Kühlung, Konservierung und Lagerungvon Lebensmitteln

- Haushaltsgroßgeräte: Waschmaschinen, Wäschetrockner,Geschirrspüler Herde und Backöfen, elektrische Koch- undHeizplatten, Mikrowellengeräte, sonstige Großgeräte zum Ko-chen oder zur sonstigen Verarbeitung von Lebensmitteln, Elek-trische Heizgeräte, elektrische Heizkörper, sonstige Großgerätezum Beheizen von Räumen, Betten und Sitzmöbeln ElektrischeVentilatoren, Klimageräte, sonstige Belüftungs-, Entlüftungs-und Klimatisierungsgeräte

-Keine Öl-Radiatoren, Rasenmäher, Solarium mit Leuchtstof-fröhren!Elektroschrott-Kleingeräte, z.B. Föhn, Mixer, Radio, Drucker, PC,Videorekorder, DVD-Player, Radio, Stereoanlage, Staubsauger,Toaster, Wasserkocher, Elektrorasenmäher, etc. können zu denüblichen Öffnungszeiten im Wertstoffhof abgegeben werden.

Dämmerschoppen

Der Musikverein Horn-Gundholzen

lädt ein zum

Gundholzer Dämmerschoppen

am Mittwoch, 22. Juni 2011

um 18.30 Uhr

am Kiosk in Gundholzen.

Für Ihr leibliches Wohl ist gesorgt.

Natürlich werden Sie vom

Musikverein Horn-Gundholzen

musikalisch unterhalten.

Musikverein Horn-Gundholzen

Page 10: KW24

Kindergarten HornBesuch im Herrmann-Hesse-Höri-Museum in GaienhofenAm 08. Juni wanderten die Kinder der Wol-kengruppe des Kindergarten Horn, nachGaienhofen, um dort die Schmetterlingsaus-stellung „Herrmann Hesse und die Schmet-terlinge“, aus Japan zu betrachten.Nach einer Vesperpause im Hof des Mu-seums gestärkt, empfing uns die Museums-pädagogin Andrea Dietz.Sie erzählte den Kindern die spannende Ge-schichte von Herrmann Hesse, dessen gro-

ße Leidenschaft im Kindesalter demSchmetterlingssammeln galt.Die Kinder erfuhren, wie er im Wettstreit mitseinem Nachbarjungen und Freund Emil vondem Fund seltener Schmetterlingsartenträumte und sich schließlich aber die Freund-schaft zu Emil verspielte, indem er ihm einseltenes Exponat des Nachtpfauenaugeszerstörte.Die Kinder folgten den Erzählungen und Bil-derbuchbetrachtung von Andrea Dietz mitspitzen Ohren und großen Augen.Danach hatten die Wolkenkinder noch dieGelegenheit die Schaukästen mit wunder-schönen Schmetterlingen zu betrachten, wo-bei sie schon einige Schmetterlinge erkann-ten, da sich die Kinder schon seit einiger Zeitmit dem Schmetterlingsthema beschäftigen.Nach einer nochmaligen Stärkung im Hofging es mit dem Bus zurück in den Kindergar-ten. Wir danken Andrea Dietz für diesen ein-drucksvollen Museumsbesuch.

Kindergarten Horn

Freitag, 17. Juni 2011 10

HÖRI Woche

Öffnungszeiten derPoststelle GaienhofenIm Kohlgarten 1

Montag, Dienstag, Donnerstag,Freitag 15.00 Uhr bis 17.00 UhrMittwoch 14.30 Uhr bis 18.00 UhrSamstag 10.00 Uhr bis 11.00 Uhr

Die Poststelle ist während den Öffnungs-zeiten telefonisch erreichbar unter:Tel. 0151 12579254.

Page 11: KW24

Elektro-Großgeräteabfuhr inÖhningen am 13. Juli 2011Nur nach vorheriger Anmeldung!Haushaltsgroßgeräte und Bildschirmgeräte werden in Öhningen,Schienen und Wangen, bei der Straßensammlung abgeholt. Wir bit-ten Sie die abzuholenden Geräte im Rathaus – Bürgerbüro – Tel.819-22 o. 819-21 bis 16.00 Uhr am 08.07.2011 anzumelden.

Es werden nur die angemeldeten Elektrogeräte abgeholt. Diesemüssen ab 6.00 Uhr morgens an der Straße bereit stehen.

Zu den Elektrogroßgeräten gehören:- Bildschirmgeräte wie Fernseher und Computerbildschirme- Kühlschränke, große Kühlgeräte, Gefriergeräte, sonstige Groß-

geräte zur Kühlung, Konservierung und Lagerung von Lebens-mitteln.

- Waschmaschinen, Wäschetrockner, Geschirrspüler

Freitag, 17. Juni 2011 11

HÖRI Woche

am 23.06.2011

vor dem Probelokal des MV Öhningen,

musikalische Unterhaltung ab 19.00 Uhr

Bewirtung ab 18.00 Uhr

Bei schlechter Witterung Ausweichtermin:

Sonntag, 26.06.2011

Auf Ihr Kommen freut sich der

Musikverein Öhningen.

Einladung

Sommerfest der

Feuerwehr

+++ Am Sonntag, den

19. Juni 2011 ab 11:00 Uhr vor

dem Feuerwehrhaus Schienen

+++

- Zur Unterhaltung spielt der MV Schienen

- Wir servieren Spießbraten, Steak, Wurst,

Pommes und Kartoffelsalat

- Am Nachmittag gibt es Eis, Kaffee und

Kuchen

- Schauübung der Jugendfeuerwehr

- Besichtigung und Rundfahrten mit dem

TLF 16/24

Auf Ihr Kommen freut sich die

FF Schienen.

FF

Öh

nin

gen

-A

bt.

Sch

ien

enS

OM

ME

RF

ES

T

Geburtstagsjubilarin

der kommenden Woche

Donnerstag, den 23.06.2011Frau Ingeborg Volckmann, OT Öhningen84 Jahre

Wir gratulieren der Jubilarin recht herzlich und wünschen ihr allesGute, vor allem Gesundheit.

Page 12: KW24

- Herde und Backöfen, elektrische Koch-und Heizplatten, Mikrowellengeräte,sonstige Großgeräte zum Kochen oderzur sonstigen Verarbeitung von Lebens-mitteln.

- elektrische Heizgeräte, elektrische Heiz-körper, sonstige Großgeräte zum behei-zen von Räumen

- elektrische Ventilatoren, Klimageräte,sonstige Belüftungs-, Entlüftungs- undKlimatisierungsgeräte.

- Keine Öl- Radiatoren,Öl-Rasenmäher, Solarien mit Leuchtstoffröhren!

Elektroschrott-Kleingeräte können zu denüblichen Zeiten auf dem Wertstoffhof abge-geben werden.

Problemmüllsammlung am14.07.2011Das mobile Problemmüllfahrzeug steht am

Donnerstag, den 14.07.2011

an folgender Sammelstelle:Öhningen Sportplatz, 10.00 – 12.00 Uhr

Alle Problemstoffe aus Haushalten werdenin hausüblichen Mengen angenommen.

Nachstehend das Problemmüll-ABC:AAbbeizmittel, Abflussreiniger, Ablauge, Ak-kus, Alkalimangan-Batterien, Allzweckreini-ger, Altöl in Gebinden bis max. 10 l (der Han-del ist außerdem verpflichtet, Altöl in der vonIhnen gekauften Menge zurückzuneh-men),Ammoniak, Antibeschlagmittel, Auto-batterien (können auch dem Handel zurück-gegeben werden), Autowasch- und Pflege-mittel, ÄtznatronBBackofenreiniger, Batterien (Bitte trennenSie Knopfzellen von normalen Batterien),Bleichmittel, Blondiercremes, Bremsflüssig-keit, Benzol, BenzinCChrompflegemittel, Chlorungsmittel (Chlor-kalk)DDesinfektionsmittel, Diesel, Dispersionsfar-ben (nicht ausgehärtet)EEntkalkungsmittel, Entroster, Entwickler,Entfroster, Essigsäure, EnergiesparlampenFFarben (nicht ausgehärtet), Fensterputzmit-tel, Fotochemikalien, Fixierer, Fleckenent-ferner, Formaldehyd (Formalin), Frost-schutzmittel, FußbodenreinigerGGrillreinigerHHolzschutzmittel, Harze, HerdputzmittelIImprägnierungsmittel, Insektenvernich-tungsmittelKKalkentferner, Kalkreiniger, Korrekturflüs-sigkeit, Klebstoffe, Knopfzellen (bitte ge-trennt von anderen Batterien anliefern), Kos-metika

LLacke (nicht gehärtet), Laugen, Lederpflege-mittel, Leuchtstoffröhren, LösungsmittelMMedikamente, Metallputzmittel, Möbelpfle-gemittel, Mottenschutzmittel, MethanolNNickel-Cadmium-Batterien, Nitroverdün-nung, NatronlaugeOÖlfilter, ölverunreinigte LumpenPPflanzenschutzmittel, Petroleum, Pinselrei-niger, Putzmittel, PU-SchaumdosenQQuecksilberbatterien (Knopfzellen undRundzellen), Quecksilberthermometer,QuecksilberschalterrelaisRRaumsprays, Reinigungsmittel, Rohrreini-ger, Rostschutzmittel, RostumwandlerSSäuren, Salmiak, Sanitärreiniger, Spiritus,Salzsäure, Soda, Spülmaschinenmittel,Schädlingsbekämpfungsmittel, Schimmeltö-tungsmittel, Silberoxidknopfzellen, Silber-putzmittel, Silbertauchbäder, Spraydosen,SpritzmittelTTeppichreiniger, Terpentin, Teerentferner,TapetenkleisterUUnterbodenschutz, UnkrautvernichterVVerdünnungWWaschbenzin, Wasserstoffsuperoxid,WC-Reiniger, WachseZZink-Kohle-Batterien, Zink-Luft-Knopfzellen

EnergieagenturKreis Konstanz

Die kostenfreie Erstberatungder Energieagentur KreisKonstanz GmbHfindet im Raum 11 am 23.06.2011 zwischen16.00 und 18.30 Uhr statt!

Lassen Sie sich neutral zu den Themenenergetisches Sanieren bzw. energieeffi-zientes Bauen beraten.

Bitte vereinbaren Sie einen Termin unter:Tel. 07732 939-1234 oder per E-Mail:[email protected].

Vatertag einmal anders!Am Sonntag, dem 29.05.2011 waren alleVäter mit ihren Kindern im Kath. Kindergar-ten Schienen zu einem “Väter-Aktivtag” ein-geladen.Voller Freude wurde in der Woche vorher ge-bastelt, gebacken und Lieder einstudiert.Das Fest wurde mit einem eisgekühlten Be-grüßungsdrink eröffnet. Danach wurde vonden Kindern ein Lied vorgetragen und glück-lich überreichten sie ihr Geschenk.VollerStolz nahmen es die Väter entgegen.Und dann hieß es:"Aktiv werden, an dieHämmer, fertig, los!" Aus einer Holzplatte,vielen Nägeln und bunter Wolle sollte ein“Fadenbild” entstehen. Zuerst mußten sichVater und Kind auf ein Motiv einigen undschon wurde losgehämmert. Total begeistertarbeiteten sie gemeinsam an dieser Aufga-be, bis schlußendlich die unterschiedlichstenBilder fertiggestellt waren. Stolz präsentier-ten sich alle mit ihren “Kunstwerken” für einGruppenfoto.Nach getaner Arbeit ging es jetzt an`s Ku-chenbuffet. Gestärkt und mit neuem Elanspielten alle ein “bäriges” Kreisspiel und soendete dieser außergewöhnliche “Vatertag”.Wir freuen uns schon jetzt auf den nächstenVater-Kind-Tag, der sicher auch wiederspannend wird.

Die Kinder und Erzieherinnen des Kath. Kin-

dergartens Schienen

Freitag, 17. Juni 2011 12

HÖRI Woche

Das Gewerbeamt im RathausÖhningen ist vom Montag,den 20.06.2011 bis Freitag,den 24.06.2011 nicht besetzt.

Wir bitten um Beachtung.

Es ist ein

guter Brauch -

da, wo man

wohnt -

kauft man

auch!

Page 13: KW24

Lehrgänge für Privatwaldbe-sitzer an den ForstlichenBildungszentren desLandesbetriebs ForstBWDie Angebote von Juli bis Oktober 2011:

Forstliches Bildungszentrum Königs-bronnWB-0311 Durchforstung im Privatwald Fich-te, Laubholz 28. - 30.09.WF-0211 Holzernte-Grundlehrgang *** 25. -27.07. und 05. - 07.10.WF-0811 Sachkundenachweis „wiederkeh-rende Seilwinden-Prüfung“ *** 04.10.WF-0911 Sachkundenachweis „wiederkeh-rende Forstkran-Prüfung“ *** 27.09., 05.10.WF-1311 Kurzholzaufarbeitung im kombi-nierten Verfahren „KHV“ (KönigsbronnerHarvesterverfahren) 23.09., 30.09.WF-1411 Einarbeitungskurs für neu einge-stellte Waldarbeiter *** 05. - 16.09.BM-0411 Organisation von Harvestereinsät-zen im Privatwald 20.10.

Forstliches Bildungszentrum KarlsruheWB-0611 Wertästung von Laub- und Nadel-holz 07.10.WB-0711 Pflege von Jungbeständen Fichte:06.07., Fichte/Tanne/Buche: 07.07.; in Gen-genbach: Eiche: 01.07., Douglasie: 08.07.WB-0811 Die Auswirkungen des Klimawan-dels auf den Wald in Ba-Wü 27.10.WF-0211 Holzernte-Grundlehrgang *** 27. -29.09.WF-0311 Kombinierter Motorsägen- undHolzernte-Grundlehrgang *** 17. - 21.10.WL-0111 Artenschutz und Biotopgestaltungim Wald 23.09., in Kirchzarten: 11.10.WL-0311 Seltene Baumarten – ihre Bedeu-tung für die Forstwirtschaft Teil 1: 21.07., Teil2: 22.07.AR-0311 Sperrung von öffentlichen Straßenbei Holzerntemaßnahmen 24.10.AR-0411 Das Nachbarrecht im Wald 14.10.AR-0511 Förderung und Dienstleistung imWald 21.10.

Anmeldung: umgehend bzw. möglichst bisvier Wochen vor LehrgangsbeginnTeilnehmerkreis: Privatwaldbesitzer, Wald-bauern, Revierleiter, FBG-Angehörige,Kommunen, Unternehmer und Mitarbeiter,InteressierteKosten: Lehrgangsgebühren: 40 Euro proTag, für Privatwaldbesitzer in Ba-Wü ermä-ßigt: 20 Euro. Abweichende Lg.-Gebühr beiMotorsägen-Lehrgängen. Mitglieder derLandwirtschaftlichen BerufsgenossenschaftBa-Wü bezahlen bei den mit *** gekenn-zeichneten Lehrgängen keine Lehrgangsge-bühren; bei WF0311 bezahlen sie lediglichGebühren für Tag 1 + 2.Die Belegung der Lehrgänge erfolgt nachder Reihenfolge der Anmeldungen. Im Übri-gen gelten die Allgemeinen Geschäftsbedin-gungen des Bildungsangebotes 2011.

Nähere Informationen und Anmeldungbei:- Forstliches Bildungszentrum Königs-

bronn, Stürzelweg 22, 89551 Königs-bronn, Tel.: 07328 9603-13, Fax: 073289603-44, e-mail:[email protected]

- Forstliches Bildungszentrum Karlsruhe,Richard-Willstätter-Allee 2,76131 Karlsruhe, Tel.: 0721 926-3391,

Fax: 0721 926-6297, e-mail:[email protected]

Das gesamte Lehrgangsangebot des Lan-desbetriebs ForstBW finden Sie im Internetunter www.wald-online-bw.de sowie beider Unteren Forstbehörde an Ihrem Land-ratsamt in der Broschüre aktiv für den Wald– Bildungsangebot 2011 des Landesbe-triebs ForstBW.

PflegestützpunktBaden-WürttembergLandkreis KonstanzOftmals vollkommen unvorbereitet müssensich Menschen mit dem Thema Pflegebe-dürftigkeit auseinander setzen. Neben dendamit oftmals verbundenen tragischen

Aspekten steht das Problem, sich mit denkomplizierten Zusammenhängen der Pflege-gesetzgebung zu befassen.

Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter desPflegestützpunkts stehen für Rat- und Hilfe-suchende gern als „Wegweiser“ zur Verfü-gung. Betroffene und Angehörige werdenbei allen Fragen rund um das Thema Pflegeumfassend, neutral und unabhängig infor-mieren und beraten. Neben Informationenrund um gesetzliche und kommunale Lei-stungen erhalten Sie auch Auskünfte überregionale Betreuungsangebote und Hilfe-stellung bei der Inanspruchnahme der Lei-stungen. Die Beratung kann telefonisch, imPflegestützpunkt oder zu Hause erfolgenund ist kostenlos.

Unser Angebot:- Persönliche Beratungsgespräche- Umfassende Information und Beratung

über vorhandene Unterstützungsange-bote

- Beratung über sozialrechtliche/finanziel-le Leistungen z.B. Pflegeversiche-rung/Sozialhilfe u.ä.

- Beratung über ambulante, teilstationäreund stationäre Hilfen

- Hilfe bei der Klärung von Kostenfragenfür pflegerische, medizinische und sozia-le Leistungen

- Vermittlung und Koordination der einzel-nen Hilfen

- Weitere Hilfestellungen

Hauptstelle Landratsamt KonstanzEberhard Kresser, Amt für Gesundheit undVersorgung, Scheffelstraße 15, 78315 Ra-dolfzell, Tel.: 07531 800-2626, Fax: 07531800-2688, E-Mail: [email protected]Öffnungszeiten:Montag, Dienstag,Donnerstag und Freitag 09.00 – 12.00 UhrDienstag und Donnerstag 14.00 – 16.00 Uhr

Termine nach Vereinbarung

Freitag, 17. Juni 2011 13

HÖRI Woche

Page 14: KW24

SeelsorgerPfarrer Stefan Hutterer, Klosterplatz 3,Öhningen, Tel. 07735 93020Gemeindereferentin Marlies Kießling,Kirchgasse 4, Gaienhofen-HornTel. 07735 938541, E-Mail:[email protected] Eberhard Grond, pens.,Klosterplatz 3, Öhningen, Tel. 07735 919377Pfarrer Franz Schwörer, pens.,Pankratiusweg 1, Öhningen-WangenTel. 07735 9374155, E-Mail:[email protected] Gerhard Klein, pens.,Hauptstraße 47, Moos-WeilerTel. 07732 9409350Pfarrer Gebhard Reichert, pens.,Deienmooserstraße 5, Moos-BankholzenTel. 07732 822333,E-Mail: [email protected] (nebenberuflich) Peter Niesporek,Pfarrhaus Moos, Kirchstraße 7a, MoosTel. 07732 6111,E-Mail: [email protected]

Internet und E-MailDie aktuellsten Hinweise sowie die Terminefür die kommende Woche sind auf den Ho-mepages der Kirchengemeinden abrufbar:www.kirchen-hoeri.de undwww.sse-hoeri.deZentrale E-Mail-Anschrift:[email protected]

Pfarrbüro Öhningen, Klosterplatz 3,78337 ÖhningenTel. 07735 93020, Fax: 930222,Montag/Dienstag, Donnerstag/Freitag,09.00 - 12.00 UhrE-Mail: [email protected]üro Horn, Kirchgasse 4,GaienhofenTel. 07735 2034, Fax: 939722, Dienstag undDonnerstag, 09.00 - 12.00 UhrE-Mail: [email protected]üro Weiler, Hauptstraße 47,Moos-WeilerTel. 07732 4320, Fax: 4340, Dienstag undFreitag, 10.00 - 13.00 UhrE-Mail: [email protected]

Kindergärten in Trägerschaft der Seelsor-geeinheitKindergarten Bankholzen, Tel. 07732 53689Kindergarten Schienen, Tel. 07735 3639

Proben unserer Kirchenchöre:Kirchenchor Wangen: Dienstag, 19.30 Uhr,im Pfarrheim St. Josef WangenKirchenchor Schienen: Mittwoch, 20.00 Uhr,im Gemeindehaus Schienen

Kirchenchor Öhningen: Freitag, 20.00 Uhr,Bernhardsaal im Kloster ÖhningenKirchenchor Vordere Höri: Montag,19.00 Uhr im Pfarrzentrum WeilerChor Höriluja: Mittwoch, 19.30 Uhr imJohanneshaus HornMänner-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn:Donnerstag, 19.30 Uhr

Krabbel- und SpielgruppenÖhningen: Mittwoch, 09.30 - 11.00 UhrKontaktperson: Kerstin Steiger (Tel. 937817)Wangen: Freitag, 9.30 - 11.00 UhrKontaktperson: Pamela Rocco (Tel. 937241)Weiler: Dienstag 9.30 - 11.00 UhrKontaktperson: Daniela Straub(Tel.: 07732 929585)Horn: Mittwoch 09.00 - 10.00 UhrKontaktperson: Sandra Wirth(Tel.: 07735 440822)Spielgruppe „Sonnenkäfer" für 2 -3-Jährigejeweils Montag, Dienstag und Donnerstagvon 8.30 - 12.00 Uhr im Johanneshaus HornInfos: Verein „Hilfe von Haus zu Haus" (Tel.:07735 919012)Spielgruppe “Gänseblümchen” für2 - 3-Jährigejeweils Montag, Mittwoch und Freitag von08.30 - 12.00 UhrInfos: Verein “Hilfe von Haus zu Haus”(Tel. 07735 919012)

Sieben Schmerzen Marien, MoosSt. Blasius, BankholzenSt. Leonhard, Weiler

Freitag, 17. Juni - vom TagWei 18.30 Heilige MesseSamstag, 18. Juni - vom TagMoos 18.30 Sonntagvorabendmesse

(für Rosa Bohner und verst.Angeh.)

Sonntag, 19. Juni - Hochfest Dreifaltig-keitssonntagWei 9.30 Heilige Messe (2. Opfer für

Lydia Billi)Ba 10.45 Heilige Messe (für Pfarrer

Joseph Hick)Dienstag, 21. Juni - Hl. Aloisius v.GonzagaBa keine Hl. MesseMittwoch, 22. Juni - Hl. Paulinus v. NolaWei 18.30 Vorabendmesse zum Hoch-

fest Fronleichnam (für Antonund Paula Brügel und AlbertGraf)

Donnerstag, 23. Juni - Hochfest des Lei-bes und Blutes Christi - FRONLEICHNAMBa 10.00 Hochamt auf dem Vorplatz

am Kindergarten, anschl.

Prozession zum AnwesenKathi Stoffel. Danach herzl.Einladung zum Frühschop-pen und Mittagessen im Kin-dergartenhof. Die Feierlichkeiten werden mitgestaltetvom Kirchenchor VordereHöri, dem MusikvereinBankholzen und von denKindern und Erzieherinnendes Kindergartens St. Blasi-us. Bei schlechtem Wetterfindet der Gottesdienst inder Kirche statt und der ge-sellige Teil im Erdgeschossdes Kindergartens.

Samstag, 25. Juni - vom TagBa 18.30 Sonntagvorabendmesse

(für Paul Gnädinger)Moos 14.00 Taufe des Kindes Jamie

Lenard Helbig18.30 Sonntagvorabendmesse

(für Helmut und Luise Lipp)Sonntag, 26. Juni - 13. Sonntag im Jahres-kreisWei 9.30 Heilige Messe (für Gertrud

Ehmann sowie für Manfred,Bruno und Karolina Graf undAnni Gasser)

St. Johann, HornSt. Mauritius, GaienhofenSt. Agatha, Hemmenhofen

Freitag, 17. Juni - Vom TagHorn 18.30 Vesper

19.00 Heilige Messe (nachMeinung)

Samstag, 18. Juni - Vom TagHorn 13.00 Trauung des Brautpaares

Michael von Quinsky undRebecca Betrisey

15.00 Trauung des BrautpaaresStefan Schmid und YvonneSchütz-Schmid

Hem 18.30 Sonntagvorabendmesse(3. Opfer für Agathe Schmidund für Johann Schmid)

Sonntag, 19. Juni - Hochfest Dreifaltig-keitssonntagHorn 09.30 Heilige Messe (Elfriede

Braunbarth und Angehörigeder Familie Riedle sowie fürHelmut Harter, für ElternDettling und Hasenfratz undAngehörige, für Armin undEgon Braxmaier und Jahr-tag für Gerhard Weber)

Mittwoch, 22. Juni - Vom TagHem 18.30 Heilige Messe (für die Pfarr-

gemeinde)

Freitag, 17. Juni 2011 14

HÖRI Woche

Kirchliche Nachrichten derSeelsorgeeinheit Höri

Vordere Höri

Mittlere Höri

Page 15: KW24

Donnerstag, 23. Juni - FronleichnamHorn 09.30 Heilige Messe (für Pirmin

Rauh)Freitag, 24. Juni - Geburt Hl. Johannesdes TäufersHorn 18.30 Vesper

19.00 Heilige Messe (für KlausReimer sowie Johann undKlara Merk)

Samstag, 25. Juni - Vom TagHem 14.00 Trauung des Brautpaares

Josef Husli und AndreaKummer

Sonntag, 26. Juni - 13. Sonntag im Jahres-kreisHorn 9.30 Hochamt zum Patrozinium

St. Johann, mitgestaltetvon der Männer-Chor-Gemeinschaft Moos-Horn

St. Hippolyt und Verena, ÖhningenSt. Genesius, SchienenSt. Pankratius, Wangen

Samstag, 18. Juni - Vom TagWa 15.00 Ökumenische Trauung

von Astrid Sturm und Alex-ander Ruf

Sonntag, 19. Juni - DreifaltigkeitssonntagSch 09.30 Hochamt zum Patrozinium

St. Genesius (Ged. FürMichael Grundler)

Öhn 09.30 Heilige Messe (für Anna u.Albert Wieland und Angeh.sowie für Karl Bohnensten-gel)

Wa 10.45 Heilige Messe (für Mariaund Emilie Pfau)

Dienstag, 21. Juni - Hl. Aloisius GonzagaWa 18.30 Heilige Messe (für Inge-

borg Hangarter)Mittwoch, 22. Juni - Hl. Paulinus v. NolaÖhn 09.00 Heilige Messe (für

Josefine u. Karl Lang u.Angeh.)

Donnerstag, 23. Juni - FronleichnamWa 09.30 Hochamt vor der Höri-

strandhalle, anschl. Pro-zession zur Kirche, Ab-schluss mit euchar. Segen- Apéro vor der Kirche - mitgestaltet vom MusikvereinWangen und den Kirchen-chören der Hinteren Höri

Freitag, 24. Juni - Geburt Johannes desTäufersSch 09.00 WallfahrtsmesseSamstag, 25. Juni - Vom TagSch 18.30 Sonntagvorabendmesse

(für Verst. d. Fam. Trüb)Sonntag, 26. Juni - 13. Sonntag im Jahres-kreisÖhn 09.30 Heilige Messe (für Else

Leute sowie Jahrtag fürRoland Rothmund)

Wa 10.45 Heilige Messe (Jahrtag fürHermann Löble)

Gott geht mit - von Anfang an:Kloster Beuron lädt werdende Eltern zuSegensfeier einAm Freitag, 01. Juli, findet in der Wallfahrts-kirche in Beuron um 19.00 Uhr zum zweitenMal die Segensfeier für werdende Elternstatt. Wallfahrtsleiter Pater SebastianHaas-Sigel OSB lädt Paare und Familien, diesich auf die Geburt eines Kindes vorbereiten,zu diesem besonderen Ereignis nach Beur-on ein.“Gesegnet ist die Frucht deines Leibes” - die-ses Zitat aus dem Lukasevangelium steht alsÜberschrift über dem Gottesdienst am Frei-tagabend. Das Wort - an Maria gerichtet - istauch all den Eltern zugesprochen, die dieGeburt ihres Kindes erwarten.Die Zeit der Schwangerschaft ist für Frauenaber auch für die werdenden Väter, für dasPaar und für die Familie eine Intensivzeit:Vorfreude, Dankbarkeit, Unsicherheit undÄngste - all diese Gefühle und Regungenkönnen das Warten auf das Kind auf unter-schiedliche Weise prägen. Mütter, Väter undGeschwisterkinder sind durch die Geburt ei-nes Kindes jeweils neu herausgefordert. DasEntstehen eines Menschenkindes im Bauchseiner Mutter macht uns aber auch in beson-derer Weise auf das Geheimnis des Lebensaufmerksam.Im Leben der Kirche hat der Muttersegeneine alte Tradition, die auch für werdende El-tern heute aktuell sein kann.Werdende Eltern warten gespannt auf dieGeburt ihres Kindes. Manche sind auch ver-unsichert. Für sie alle will der Gottesdiensteine Gelegenheit sein, sich durch den SegenGottes stärken zu lassen. Für die einen stehtdabei das bevorstehende Ereignis der Ge-burt im Vordergrund, andere schauen schonauf die Aufgaben und Herausforderungensowie die große Verantwortung, die mit derAnkunft des Kindes auf sie zukommen.„Die Ankunft eines Kindes macht uns offenfür Gott, der uns Menschen liebt. Gemein-sam wollen wir am Freitagabend mit denwerdenden Eltern danken, bitten und unsvon Gottes Segen berühren und stärken las-sen", fasst Pater Sebastian das Anliegen derSegensfeier zusammen.Im Anschluss an den Gottesdienst bestehtdie Gelegenheit zur Begegnung und zumAustausch.Weitere Informationen gibt es im Internet un-ter www.erzabtei-beuron.de oder direkt beiWallfahrtsleiter Pater Sebastian Haas-SigelOSB ([email protected]).

Leben und Arbeiten auf dem BauernhofJunge Leute für zwei bis acht Wochen beiFamilien zu GastZupacken im Stall, auf dem Feld und imHaushalt können junge Leute ab 15 Jahrenbeim Projekt LandLeben der Kath. Landfrau-enbewegung Freiburg - zwei bis acht Wo-chen leben und arbeiten sie bei einer Gastfa-milie in einem landwirtschaftlichen Familien-betrieb. Dafür gibt es freie Kost und Logisund oben-drein ein kleines Taschengeld.

Eine Chance, in den Schulferien etwas Be-sonderes zu erleben und neue Erfahrungenzu sammeln.Gastfamilien gibt es im Schwarzwald, in derOrtenau und am Bodensee. Vom Milchvieh-betrieb über den Winzer, den Obstbauernoder den Selbstvermarkter bis hin zu Gastfa-milien mit Ferienwohnungen sind viele Be-triebszweige vertreten.Gefördert wird das Projekt LandLeben vonder Landwirtschaftlichen Rentenbank.Weitere Infos: Kath. LandfrauenbewegungFreiburg, Okenstr. 15, 79018 Freiburg, Tel.0761 5144-243, [email protected] im Internet: www.kath-landfrauen.de.

Wort zur Woche:Heilig, heilig, heilig ist der Herr Zebaoth, alleLande sind seiner Ehre voll.(Jes 6, 3)

n Termine der ev. Kirchengemein-de auf der Höri

So., 19.06.10.00 Uhr Kattenhorn / Petruskirche –Gottesdienst, Pfr. BratesSa., 25.06.15.00 Uhr Kattenhorn / Petruskirche –Kirchenführung: Begehung als BegegnungSo., 26.06.10.00 Uhr Kattenhorn / Petruskirche –Gottesdienst mit Abendmahl, Pfr. Klaus

n Blick über den Kirchturm in dieNachbarschaft

So., 19.06.9.30 Uhr Stein am Rhein Stadt /Gottesdienst, Pfr. F. TramerSo., 26.06.9.30 Uhr Stein am Rhein Stadt /Gottesdienst, Pfrin. J. Tramer

Begehung als BegegnungIn den hellen Monaten des Jahres wollen wirin unserer evangelischen Petruskirche inKattenhorn Führungen anbieten. Wie dieKundigen wissen, hat das kleine Kirchleinviel zu bieten. So kann man bei einer Füh-rung nicht nur den großartigen Glasfensternvon Otto Dix, sondern auch manch anderenGegenständen begegnen, die uns auf denGebrauch in Vergangenheit und Gegenwartweisen. Wir begegnen so beim Gang durchdie Kirche interessanten Inhalten Traditio-nen und Gebräuchen. Nach der 45-minüti-gen Führung können Kinder und Erwachse-ne, Einheimische und Gäste hoffentlich mitGewinn wieder aus der Kirche treten und denschönen Blick herab auf den See genießen.

Führung im Laufe des Sommers: Sams-tag, 25.06., 09.07., 30.07., 13.08. und27.08. um 15.00 Uhr durch Herrn Brates.Der Eintritt ist frei.

Freitag, 17. Juni 2011 15

HÖRI Woche

Hintere Höri

Gemeinsame Nachrichtenfür alle Kirchengemeinden

Evangelische Kirchenge-meinde auf der Höri

Page 16: KW24

Aktion Opferwoche der Diakonie vom26. Juni – 03. Juli 2011„Lass mich nicht allein. Menschlichkeitbraucht Ihre Unterstützung.“Die Opferwoche wird am Diakoniesonntag,26. Juni 2011 in den evangelischen Gemein-den und diakonischen Einrichtungen ganzBadens eröffnet.„Ich bin krank gewesen und ihr habt mich be-sucht!“ – so konkret weiß Jesus, was dann zutun ist. Unser Gesundheitssystem ist zwarhoch entwickelt, aber das Alleinsein krankerMenschen und ihrer Angehörigen zu über-winden, ist schwer. Da ist ein Krankenhausweit weg. Und die Patienten sind allein.Da hilft die Diakonie den Mitgliedern von Se-niorengruppen, ihre Kranken in der Klinik zubesuchen. Wie gut tut es da, ein bekanntesGesicht zu sehen. Die Diakonie hilft Men-schen, die an Krebs erkrankt sind und lädt siezu einem Gesundheitstraining und zu Ein-kehrtagen ein, in denen man Körper, Geistund Seele Gutes tun kann.Dann sind da noch die Menschen, die auf derStraße leben, und für die krank zu sein be-sonders gefährlich ist. Die Diakonie ist fürdiese Menschen da, hilft ihnen, begleitet sieund hält Sprechstunden für die, die sich inkein Wartezimmer trauen. Das sind nur dreivon etwa 30 Projekten der Diakonie Baden,die Sie durch Ihre Spende ermöglichen. Un-terstützen Sie diese Initiativen, zeigen Siemit Ihrer Spende: Wir lassen euch nicht al-lein!Als evangelische Kirchengemeinde auf derHöri leiten wir Ihre Spende weiter, wenn Sieauf folgendes Konto überweisen: Konto-Nr.:4020004, BLZ:692 500 35, Sparkasse Sin-gen-Radolfzell, Verwendungszweck: „Opfer-woche Diakonie“

Zum Vormerken: Spätlese am 28.06. – Wiegehe ich mit Angst um (Frau Ludwig)Angst taucht in unserem Leben in den unter-schiedlichsten Situationen und Empfindun-gen auf. Sie sind real und Verdrängung oderBanalisierung dieser Ängste sind nur ver-gebliche hilflose Manöver.Der Kulturhistoriker und Theologe HeinrichSpaemann sagt:” Angst ist das Stigma einerunerlösten Welt” d. h. in dem Masse, in demich von Gott wegsehe, wächst die Angst.Gott loszulassen macht Angst.Seelische Heimatlosigkeit in einer unsichergewordenen Welt treibt zu dubiosen Hilfen,die Angst vertreiben sollen.An diesem Nachmittag wollen wir neu entde-cken, dass in der Bibel für jeden Tag GottesAntwort auf unsere Angstschreie zu findenist nämlich: “Fürchte dich nicht.....”

Das Petrus-Chörle feiertEs gibt Grund zu feiern - unsre fünfte, gelun-gene Aufführung im Gottesdienst in der Pe-truskirche haben wir bereits hinter uns. Nunwollen wir uns in geselliger Runde treffen,und zwar beginnend mit einer Kräuterwan-derung, sachkundig geführt von Eva Eber-wein, die schließlich in ein fröhliches Grillfestim Hermann-Hesse-Garten münden soll.Sinnigerweise findet unser Treffen am Mitt-woch, den 29. Juni statt, dem Gedenktagunsres Namenspatrons Petrus. Wir begin-nen um 18.00 Uhr. Schlechtes Wetter sollkein Hinderungsgrund sein - es gibt da einenschützenden Wintergarten....

Besuchen Sie uns im Internet unter:http://www.evkirche-hoeri.de/home.htmloder im Pfarramt: Gütebohlweg 4,78343 Gaienhofen, Tel.: 07735 2074,

Fax: 07735 1431, Mail: Pfarrer Klaus:[email protected],Pfarramt: [email protected] Klaus hat keine festgelegten Sprech-zeiten. Bitte vereinbaren Sie einen Terminmit ihm unter der oben genannten Telefon-nummer oder per Mail.Pfarrer Klaus hat Urlaub vom 18.06. – 25.06.Vertretung hat in dringenden Fällen PfarrerHerrmann in Böhringen: Tel. 07732 2698.Vom 14.06. – 24.06. sind Schulferien. FrauKoch ist in dieser Zeit nicht im Pfarramt.

mit den Orten Böhringen, Reute, Überlingena.R., Bohlingen, Bankholzen, Moos, Iznang,WeilerPaul-Gerhardt-Straße 278315 Radolfzell-BöhringenTel. 07732 2698, Fax: 07732 [email protected]

Öffnungszeiten des Pfarramtes:Dienstag bis Donnerstag: 9.00 - 12.00 Uhr(außer in den Schulferien)

Samstag, 18.06.201118.30 Uhr Abendandacht (Herrmann) inMoos (Kindergarten)

Sonntag, 19.06.201110.00 Uhr Gottesdienst (Herrmann)

Sonntag, 26.06.201110.00 Uhr Familien-Gottesdienst mit Taufe(Herrmann)Parallel Kindergottesdienst

Freitag, 17. Juni 2011 16

HÖRI Woche

Guck’

mal

, inde

n

finde

nw

iral

leHan

dwer

ker,

die

wir

fürun

sere

n

Umzu

gbr

auch

en...

prim

o-Hei

mat

blät

tern

Guck’

mal

, inde

n

finde

nw

iral

leHan

dwer

ker,

die

wir

fürun

sere

n

Umzu

gbr

auch

en...

Fachverlag für Amts-,

Mitteilungs- und Infoblätter

Meßkircher Straße 45, 78333 STOCKACH,

Telefon 07771/9317 - 11, Telefax 07771/93 17 - 40

Internet: www.primo-stockach.de

e-mail:

[email protected]

e-mail:

[email protected]

Evangelische Kirchen-gemeinde Böhringen

Page 17: KW24

„Reise in die Steinzeit“Museumspädagogik imHermann-Hesse-Höri-MuseumDas Leben auf der Höri während der Stein-zeit soll im Rahmen der Werkstatt für Kinder“Reise in die Steinzeit“ am Sonntag,26.06.2011, ab 11.00 Uhr erforscht werden.Im Anschluss wird mit selbst hergestelltenErdfarben experimentiert. Die Werkstattdauert 2 Stunden und eignet sich für Kinderab 7 Jahren. Anmeldungen sind möglichbeim Hermann-Hesse-Höri-Museum,info@hermann-hesse-höri-museum.de,Tel.: 07735/440949

Ausstellung Galerie KränzlAm Sonntag, den 26. Juni 2011 um 17.00Uhr eröffnet die GALERIE KRÄNZL in Gai-enhofen-Horn, Hauptstraße 126 ihre Aus-stellung „im Blütenschimmer“ mit DorotheeHerrmann, Andreas Kocks, Alexandra Medi-lanski und Elisabeth Romer.

Ob nun romantische Sehnsucht nach demglobalen Einssein (Eichendorff) oder dieWehmut angesichts der kurzlebigen Kirsch-blüte in Japan (Yamba No Akahito): ein Mo-ment IM BLÜTENSCHIMMER stimmt unsein auf die Ewigkeit und den Augenblick. Soopulent uns die “Blüte” vor Augen steht, sodisparat ist der “Schimmer” - ist er einFast-schon-Leuchten oder ein Verglühen,ein Werden oder Vergehen? Die Ausstellungeröffnet uns die ganze Bandbreite sinnlicherWahrnehmung.

Dorothee Herrmann legt, gemeinsam mitFrauen aus dem Knast, in skulpturalen Stri-ckarbeiten Blumenfelder als florale Zeichender Zuversicht über Pflastersteinen an.

Andreas Kocks reiht sich ein in die Traditionpostromantischer Klecksografien, denen erin Aquarellen und “spritzigen” Installationennahekommt.

Alexandra Medilanski, bekannt gewordendurch (welt)abgewandte Bildnisse, porträ-tiert Blumen, die sich in der Totalen als me-lancholische Chiffren ihrer realen Natur er-weisen.

Und Elisabeth Romer hüllt ihre Blüten in eingroßartiges (Gegen-)Licht, das sich derWirklichkeit widersetzt.Dr. Günter BaumannDer Kunsthistoriker Dr. Günter Baumannführt in die Ausstellung ein.Die Ausstellung geht vom 26.06. bis07.08.2011. Sie ist in der Zeit von Donners-tag bis Sonntag von 16.00 - 19.00 Uhr undnach Vereinbarung zu sehen.“imBlütenschimmer” ist die letzte Ausstel-lung der Galerie auf der Höri. Sie schließt ausfamiliären Gründen.Arbeiten von Künstler/innen der Galerie sindauch im Seehörnle, Hörnliweg 4, in Horn zusehen.

Galerie Kränzl, Hauptstr. 126, 78343 Gaien-

hofen-Horn, Tel.: 07735 919914

Büro Radolfzell, Hohenhewenstr. 3, 78315

Radolfzell, Tel.: 07732 54021, Fax: 07732

988232, [email protected],www.kraenzl.com

Von „Hermann Lauscher“bis zum „Steppenwolf“Gunter Böhmer illustriert Hermann HesseAusstellung imHermann-Hesse-Höri-MuseumDas Hermann-Hesse-Höri-Museum Gaien-hofen eröffnet am Sonntag, 03. Juli 2011,um 11.00 Uhr die Ausstellung Von „HermannLauscher“ bis zum „Steppenwolf“ - GunterBöhmer illustriert Hermann Hesse. Die Aus-stellung dauert an bis 16.10.2011 und ist vonDienstag bis Sonntag von 10.00 bis 17.00Uhr geöffnet. Der Zeichner, Buchillustratorund Maler Gunter Böhmer, 1911 in Dresdengeboren, absolviert seine Studienzeit in Ber-lin bei Emil Orlik und Hans Meid. Sein zeich-nerisches Talent und kongeniales Einfüh-lungsvermögen in Literatur und Poesie las-sen Böhmer schon bald zu einem internatio-nal bekannten zeitgenössischen Illustratorwichtiger Werke nicht allein der deutschen,sondern der Weltliteratur werden. Werke vonFjodor Dostojewski, Thomas Mann, FranzKafka oder Robert Walser gehören nebenvielen anderen bedeutenden Autoren in dieÜbersicht seines vielfältigen buchkünstleri-schen Schaffens. Hermann Lauscher vonHermann Hesse illustriert Böhmer bereits1933, weitere Illustrationszyklen zu WerkenHesses folgen. Zwischen Böhmer und Hes-

se entwickelt sich eine lebenslange Freund-schaft, unterstützt durch die unmittelbareNachbarschaft in Montagnola im Tessin,Wohnort von Gunter Böhmer bis zu seinemTod im Jahr 1986. Neben den graphischenReflexionen und Paraphrasen zu Hesses Er-zählungen und Romanen entstehen ausBöhmers Hand eine Fülle von Portraits desDichters und gemeinsamen Freunden, zahl-reiche Zeichnungen und Skizzen aus seinerUmgebung und nicht zu vergessen sind diehumorvollen Malbriefe in der Korrespondenzzwischen Böhmer und Hesse. Fügt man alldiese bemerkenswerten Exponate zusam-men, zeigt sich Böhmer ein Stück weit alszeichnerischer Chronist des Lebens Hessesin Montagnola. Die Ausstellung, entstandenin Zusammenarbeit mit dem Gunter - Böh-mer - Archiv in Calw, wird anlässlich des 100.Geburtstag von Gunter Böhmer gezeigt. Siestellt mit zahlreichen Werken den Zeichnerund Illustrator Böhmer in den Mittelpunkt,auch mit Blick auf seine frühen künstleri-schen Vorbilder. Anhand von Fotos, Briefenund Dokumenten gibt sie ebenso Einblick indie nahezu dreißig Jahre dauernde freund-schaftliche Verbindung zwischen Böhmerund Hesse. Zu Beginn des Jahres zeigt dasHermann Hesse-Museum Calw die Ausstel-lung „Lebenslinien. Gunter Böhmer zeichnetHermann Hesse“ (08.01. - 30.06.2011), na-hezu zeitgleich mit der Ausstellung in Gaien-hofen zeigt die Städtische Wessen-berg-Galerie Konstanz „Fasziniert von Lichtund Farbe. Gunter Böhmer als Maler“ (10.09.- 20.11.2011).

Nähere Informationen sind beim Her-mann-Hesse-Höri-Museum erhältlich,Tel.: 07735 440949, Fax: 07735 440948,E-Mail:[email protected].

Freitag, 17. Juni 2011 17

HÖRI Woche

Page 18: KW24

VeranstaltungskalenderMoos

Ständige AusstellungMicelli-Art-GalerieMoos, Kirchstraße 6aTel.: 07732 53510Öffnungszeiten nach Vereinbarung

Freitag, 17. Juni19.00 Uhr, Büllewieber Hock, NarrenvereinBüllebläri, Gasthaus Sternen, Bankholzen20.00 Uhr, Blasmusik am See, MusikvereinBankholzen, Hafen Moos

Samstag, 18. Juni14.30 Uhr, Gartenführung bei R. Ege und H.Conrad, Bankholzen

Dienstag, 21. Juni18.00 Uhr, Walking / Nordic Walking mit Bär-bel Keppler, Treffpunkt Grünenberg Park-platz

Mittwoch, 22. Juni16.00 Uhr, Energieberatung, Rathaus Moos

Donnerstag, 23. JuniFronleichnam, Pfarrgemeinde St. Blasius,Bankholzen

Freitag, 24. JuniAb 19.30 Uhr, Dixiland am Untersee, Segel-club Iznang, Uferanlage Iznang

Samstag, 25. Juni13.00 Uhr, Regatta, Büllecup,Segelclub Iznang14.30 Uhr, Gartenführung zum Thema „Köst-liche Blüten“ bei R. Ege und H. Conrad,Bankholzen19.30 Uhr, Veteranilli, Segelclub Iznang,Festzelt Uferanlage Iznang

Dienstag, 28. Juni18.00 Uhr, Walking / Nordic Walking mitBärbel Keppler, Treffpunkt GrünenbergParkplatz

Donnerstag, 30. Juni17.00 Uhr, Vereinsmeisterschaften,TuS Iznang, Mooswaldstadion

Freitag, 01. Juli20.00 Uhr, Blasmusik am See, MusikvereinBankholzen, Uferanlage Iznang

Samstag, 02. Juli14.30 Uhr, Gartenführung bei R. Ege undH. Conrad, Bankholzen18.00 Uhr, Bettnanger Brunnenfest, Fanfa-renzug Weiler20.00 Uhr, i-Dipfele, Kabarettabend, Arbeits-kreis für Heimatpflege, Torkel Bankholzen

Sonntag, 03. Juli09.30 - 13.00 Uhr, Frühstück auf dem Bau-ernhof, Gemüseanbau Duventäster-Maier,Rütistr. 9, Moos, Anmeldung erforderlich,Tel.: 07732 4454 Hafenfest, NarrenzunftMooser Rettich, Hafen Moos

VeranstaltungskalenderGaienhofen

17.06.201119.00 Uhr Italienisches Buffet an Bord der„MS Liberty“ ab Steg Gaienhofen, 19.10 Uhrab Steg Steckborn, ca. 2,5 h, Anmeldungbeim Gästebüro, Tel. 07735 8182318.06.201114.00 Uhr Clubregatta mit Programm imClubheim des Yachtclubs Horn18.06.201114.30 Uhr Öffentliche Museumsführung im Her-mann-Hesse-Höri-Museum, ab 6 Personen19.06.201111.00 Uhr Clubregatta der Segler - Vereini-gung Singen - Hegau, vor dem BojenfeldGundholzen19.06.201114.00 Uhr „S’Ländle: Bauerngärten auf derHöri“ geführte Wanderung mit Dipl.-BiologinEva Eberwein, Treffpunkt am KirchenportalSt. Johann Horn, Anmeldungen unter Tel.:07735 440653 oderwww.hermann-hesse-haus.de20.06.201107.40 Uhr Sonderfahrt zum Hl. Blutfest aufder Insel Reichenau mit der Höri-Fähre „MSLiberty“ ab Steg Hemmenhofen, 07.50 UhrSteg Gaienhofen, 08.00 Uhr Steg Horn, An-meldung beim Gästebüro, Tel. 07735 81823

22.06.201119.00 Uhr Gundholzer Dämmerschoppenmit dem Musikvereins Horn-Gundholzen amKiosk des Badeplatzes Gundholzen23.06.2011Fronleichnam in Gaienhofen24.06.201119.30 Uhr Sonnenuntergangsfahrt mit derHöri-Fähre „MS Liberty“, ca. 1 ½ h ab StegGaienhofen, Anmeldung im Gästebüro,Tel. 07735 8182324.06.201119.30 Uhr Promenadenkonzert der Bürger-kapelle Hemmenhofen in der UferanlageHemmenhofen25.06.201109.00 Uhr Bodensee-Kanu-Marathon desKanuclubs Singen, Treffpunkt: Kanuclub inIznang (Marathon 42 km und Halbmarathon21 km)25.06.201114.30 Uhr Öffentliche Museumsführungim Hermann-Hesse-Höri-Museum,ab 6 Personen26.06.2011Patrozinium St. Johann in Horn(Johannesfest)26.06.201110.00 Uhr Vereinsmeisterschaft des Ka-nuclubs Singen, Treffpunkt: Kanuclub inIznang26.06.201111.00 Uhr „Reise in die Steinzeit“ Museums-pädagogik im Hermann-Hesse-Höri- Mu-seum: Kinder ab 7 Jahren erforschen das Le-bens auf der Höri während der Steinzeit undexperimentieren im Anschluss mit selbst her-gestellten Erdfarben. Dauer 2 h26.06.201114.00 - 17.00 Uhr “Wildkräuter in Hesses Kü-che” Kräuter-Wiesen-Führung mit Dipl.-Bio-login Eva Eberwein ab Hermann-Hesse-Haus (1907-1912), Hermann-Hesse-Weg 2,Anmeldungen unter Tel. 07735 44065326.06.201117.00 Uhr Eröffnung der Sommerausstel-lung „Im Blütenschimmer“: D. Herrmann, A.Kocks, A. Medilanski, E. Romer in der Gale-rie Kränzl Horn28.06.201119.30 Uhr Abendrundfahrt mit derHöri-Fähre „MS Liberty“, ca. 1 ½ h ab StegGaienhofen, Anmeldung im Gästebüro,Tel.: 07735 81823

Freitag, 17. Juni 2011 18

HÖRI Woche

Malkurs Kaffeebilder

Im Atelier Reubelt findet vom 18. bis 21.07.2011 der Malkurs „Kaffeebilder“ statt. Mit Kaffeesatzund Acrylfarbe lassen sich tolle Bilder gestalten: die zufällig entstehenden Risse, Strukturen undFarbveränderungen geben den Arbeiten ihren ganz besonderen Reiz. Neben der Technik gehö-ren Komposition und Farblehre zum Unterrichtskonzept, denn ein gekonnter Bildaufbau istschon die “halbe Miete”. Dieser Kurs ist gut geeignet für alle, die einen spielerischen, experimen-tellen Zugang zur (Acryl)Malerei bevorzugen.Anmeldungen sind bis 04.07.2011 möglich beim Kultur- und Gästebüro Gaienhofen, Tel.: 0773581823, Fax: 81818, [email protected].

Page 19: KW24

01. - 03.07.201118.00/12.00/10.00 Uhr Strandfest des Sport-vereins Gaienhofen in der Uferanlage Gaien-hofen01. - 03.07.2011Ehemaligenfest des Freundes- und Förder-kreises der Ev. Internatschule Schloss Gai-enhofen01. - 03.07.2011Vereinsausflug des Turnvereins Gaienhofennach Diethfurt (Donau)01.07.201119.30 Uhr Promenadenkonzert der Bürger-kapelle Hemmenhofen in der UferanlageHemmenhofen02.07.2011Sonnwendfeier des Kanuclubs Singen,Treffpunkt: Kanuclub in Iznang02.07.201110.00 Uhr Jugendsegeltag des Yachtclubsder Gemeinde Gaienhofen für alle Kinderund Jugendlichen der Gemeinde02.07.201114.30 Uhr Öffentliche Museumsführung imHermann-Hesse-Höri-Museum, ab 6 Perso-nen03.07.201111.00 Uhr Eröffnung der Ausstellung „VonHermann Lauscher bis zum Steppenwolf.Gunter Böhmer illustriert Hermann Hesse“im Hermann-Hesse-Höri-Museum

Führungendes Hermann-Hesse-Hauses(1907 - 1912), Hermann-Hesse-Weg 2

11.06.201112.00 Uhr Führung: „Hermann HessesGarten in Gaienhofen (1907 - 1912)“

11.06.201116.00 Uhr Führung: „Familie Hesse im eige-nen Haus (1907 - 1912)“

13.06.201110.30 Uhr Führung: „Mia Hesse geb. Ber-noulli – Gaienhofener Alltag neben HermannHesse“

13.06.201114.30 Uhr Führung: “Reformierte Lebensartum 1900 – Einfluss auf die Lebensweise derFamilie Hesse in Gaienhofen“

19.06.201114.00 Uhr „S’Ländle: Bauerngärten auf derHöri“, geführte Wanderung, Treffpunkt amKirchenportal St. Johann Horn

26.06.201114.00 - 17.00 Uhr “Wildkräuter in HessesKüche” Kräuter-Wiesen-Führung

09.07.201112.00 Uhr Führung: „Hermann Hesses Gar-ten in Gaienhofen (1907-1912)“

09.07.201116.00 Uhr Führung: „Familie Hesse im eige-nen Haus (1907-1912)“

10.07.201110.30 Uhr Führung: „Mia Hesse geb. Ber-noulli - Gaienhofener Alltag neben HermannHesse“

10.07.201114.30 Uhr Führung: “Reformierte Lebensartum 1900 – Einfluss auf die Lebensweise derFamilie Hesse in Gaienhofen“

Informationen: Hermann-Hesse-Haus(1907 - 1912), Hermann-Hesse-Weg 2, Gai-enhofen, Tel. 07735 440653, [email protected],www.hermann-hesse-haus.de

AusstellungHermann-Hesse-Höri-MuseumBis 26.06.2011„Hermann Hesse und die Schmetterlinge“Eine Ausstellung aus Japan von KousukeNiibe und Asao Okada zum japa-nisch-deutschen Kulturaustausch

Bis 26.06.2011„Menschen und Orte“Angelika Fischer, FotografienLebensorte von Ernst Balach, Alfred Kubin,Wolfgang Koeppen, Wilhelm Busch, Bert-hold Brecht & Helene Weigel, Christoph M.Wieland, Thomas Mann, Ernst Jünger u.a.

03.07. - 16.10.2011, Eröffnung: Sonntag,03.07.2011, 11.00 UhrVon “Hermann Lauscher” bis zum “Step-penwolf”Gunter Böhmer illustriert Hermann Hesse

Öffnungszeiten: 15.03. - 31.10. Di. - So.:10.00 - 17.00 Uhr, 01.11. - 14.03.: Fr. - Sa.:14.00 - 17.00 Uhr, So. u. Feiertage 10.00 -17.00 Uhr

Informationen: Hermann-Hesse - Höri - Mu-seum, Kapellenstr. 8, 78343 Gaienhofen, Tel.07735 440949, Fax 07735 440948, www.her-mann-hesse-hoeri-museum.de, [email protected].

Ausstellung Otto-Dix-HausHemmenhofenBis 16.10.2011„Trau deinen Augen” Otto Dix -Ein Fotoportrait

Öffnungszeiten: März bis Oktober: Di. - Sa.,14.00 - 18.00 Uhr, So. und Feiertage: 11.00 -18.00 Uhr. Winter geschlossen

Informationen: Otto-Dix-Haus, Otto-Dix-Weg 6, 78343 Gaienhofen-Hemmenhofen,Tel. 07735 3151, [email protected],www.Otto-Dix-Haus.com

Ausstellung Galerie KränzlHornEröffnung: 26.06.2011, 17.00 UhrSommerausstellung„imBlütenschimmer“:Dorothee Herrmann, Andreas Kocks, Alex-andra Medilanski, Elisabeth Romer

Öffnungszeiten: Do. – So., 16.00 - 19.00Uhr und nach Vereinbarung, Tel. 07732

54021, am 22. und 24.04. sowie am 30.04.und 01.05. (Sa. und So.) bleibt die Galeriegeschlossen

Informationen: Galerie Kränzl, Hauptstr.126, 78343 Gaienhofen-Horn, Tel. 07735919914 oder Tel. 07732 54021, Fax 0773298823, [email protected],www.kraenzl.com

VeranstaltungskalenderÖhningen

Ausstellungim Museum Fischerhaus Wangen- Sonderausstellung bis zum

03. Juli 2011„Kaspar Löhle“ Entdecker der Pfahlbautenin Deutschland und am Bodensee.- Dauerausstellung bis zum 16. Okt.

2011Archäologische und paläontologischeSammlungen: Jungsteinzeitliche Pfahlbau-tenfunde aus der Wangener Bucht und Ver-steinerungen aus den Öhninger Schichten.Veranstalter: Förderverein Museum Fischer-haus Wangen am UnterseeÖffnungszeiten im Museum: 09.04. -16.10.2011Di. - Sa. 11.00 bis 17.00 Uhr, Sonn- u. Feier-tage 14.00 bis 17.00 Uhr (Mo. geschlossen)

Regelmäßige Veranstaltungen

Geführte Rheintourendienstags und samstags, 8.30 Uhrmit dem Bootsstüble-Team Wangen.Infos/Anmeldung: Tel. 07735 440662

Geführte Erlebnistourjeden Freitag 15.00 UhrKanutour der Sonne entgegen...mit dem Bootsstüble-Team Wangen.Infos/Anmeldung: Tel. 07735 440662

Nordic-Walking jeden Samstag- 14.00 Uhr - mit dem Turnverein Öhnin-

gen ab Friedhofsparkplatz Öhningen- 16.00 Uhr - mit dem TuS Wangen ab Do-

belparkplatz Wangen

Qi Gong am Morgen, jeden Mittwoch9.30 – 10.00 Uhr am Strand des Hotels Resi-denz am See in Wangen (nur bei guter, tro-ckener Witterung), Einstieg jederzeit mög-lich. Unkostenbeitrag: 3 Euro.Infos: Naturheilpraxis Kronenbitter, Schie-nen, Tel. 07735 938008

Jeden Mittwoch Spielekreis derNachbarschaftshilfeÖhningen-Schienen-Wangen, 14.00 Uhr, imehem. Kloster Öhningen, Bernhardsaal.Auskünfte über Telefon: 07735 3944 (FrauNeureither)

VeranstaltungenFreitag, 17. Juni und Samstag, 18. Junijeweils 21.45 Uhr - Lampionfahrten mit demKanu „Vollmond auf dem Untersee“ Treff-punkt: Bootsstüble Wangen, Seeweg 13

Freitag, 17. Juni 2011 19

HÖRI Woche

Page 20: KW24

Rückkehr Wangen ca. 0.00 UhrAnmeldung im Bootsstüble,Tel. 07735 440662

Samstag, 18. JuniKunstfahrt zur Neo Rauch Ausstellung mitFührung im Frieder Burda Museum Ba-den-Baden. Kontakt/Anmeldung: Kunst- undKulturkreis Höri, über Tel. 07771 2460 Ga-briele Eberhard [email protected] Infos unter www.kukhoeri.de

Sonntag, 19. JuniSeelsorgeeinheit HöriPatrozinium St. Genesius in Schienen

Sonntag, 19. Juniab 11.00 Uhr - Sommerfest der freiwilligenFeuerwehr Schienen vor dem Feuerwehr-haus.

Donnerstag, 23. JuniSeelsorgeeinheit Höri: Fronleichnam inWangen

Donnerstag, 23. Juni18.00 Uhr - Dämmerschoppen des Musik-vereins Öhningen vor demMusik-Vereinslokal Öhningen

Freitag, 24. Juni19.00 Uhr - Malertreff des Kunst- und Kultur-kreises Höri im Klostergebäude Öhningen,Klosterplatz 2/3, 3. Etage . Neue Interessen-ten sind herzlich willkommen. Kontakt: Tel.07735 3866Freitag, 24. Juni20.30 Uhr - Musikalisches Jongliertheater imBootsstüble Wangen, Seeweg 13 „Nach Afriod Ameriko...“ Poetisches von Christian Mor-genstern. Kontakt: Tel. 07735 440662(Bootsstüble)

Samstag, 25. und Sonntag, 26. JuniStrandbadfest der DLRG WangenSa. ab 18.00 Uhr, So. ab 11.00 Uhr

Samstag, 25. Juni19.30 Uhr – „Bodan X Tett“ im Klosterhof Öh-ningen. 10 Herren aus dem Dreieck Radolf-zell, Allensbach, Konstanz singen pianooder forte, klassisch, nostalgisch oder mo-dern. Eintritt 5 Euro, Karten an der Abend-kasse, mit Bewirtung, bei schlechtem Wetterim Rathaus, Bürgersaal.

Samstag, 25. Juni20.30 Uhr – Erzähltheater im BootsstübleWangen, Seeweg 13; „Ich erzähl euch Ge-schichten. Traut mir.“ Kontakt: Tel.: 07735440662 (Bootsstüble)

Sonntag, 26. Juni11.00 Uhr – Vereinsregatta des Wasser-sportvereins Wangen

Sonntag, 26. Juni bis Sonntag, 03. JuliGartenwoche im Hildegard-Heilpflanzen-Garten in Schienen, Hausackerweg 10 (Ge-denkstätte Dr. Hertzka). Öffnungszeiten:So., Mo., Di., Do., Fr., 12.00 bis 18.00 Uhr,Mi. und Sa. 14.00 bis 18.00 Uhr, Mi., 10.00

bis 14.00 Uhr Malen und Zeichnen im Gar-ten. Kontakt: Tel.: 07735 484 (Frau Salo-mon)

Sonntag, 26. Juni (Ausweichtermin)11.00 Uhr Frühschoppen des MusikvereinsÖhningen vor dem Musik-Vereinslokal Öh-ningen

Montag, 27. Juni07.00 Uhr - Ausflug der Kath. Frauengemein-schaft Wangen nach Memmingen. Besichti-gung und Führung in der Firma GEFRO.Nichtmitglieder und Gäste sind herzlich will-kommen. Infos/Anmeldung: Tel.: 077352863 oder 07735 3864

Dienstag, 28. Juni13.30 Uhr – Erlebnisfahrt mit Schlepper undPlanwagen über den Panoramaweg in Wan-gen zu einem Aussichtsplatz. Dort Imbissund Bauern-Olympiade. Treffpunkt: Mu-seum Fischerhaus Wangen, Parkplatz Hö-ri-Strandhalle. Kontakt/Anmeldung: Tel.:07735 3138 (Herbert Löble Reisen).

Mittwoch, 29. Juni10.00 bis 14.00 Uhr - Malen und Zeichnen imHildegard-Heilpflanzen-Garten in SchienenHausackerweg 10 unter fachlicher Beglei-tung. Mal- oder Zeichenmaterial bitte mitbrin-gen. Kontakt: Tel.: 07735 484 (Frau Salo-mon), Gartenwoche bis Sonntag.

Mittwoch, 29. Juni15.00 Uhr „Jüdisches Leben am See“Führung durch das christliche-jüdische DorfWangen. Treffpunkt: Parkplatz Museum Fi-scherhaus, Wangen. Infos/Anmeldung: Tou-rist-Information Öhningen, Rathaus, Tel.:07735 819-20

Mittwoch, 29. Juni18.00 Uhr „Die Schrotzburg auf dem Schie-ner Berg“ – Führung auf den vorgeschichtli-chen Spuren und neuesten Erkenntnissen.Veranstalter: HGV/SMV Infos/Anmeldung:Geschäftsstelle Hegauer Geschichtsverein,Rathaus (Zimmer 322), Hohgarten 2, 78224Singen, Tel.: 07731 85-244 oder 85-239

Freitag, 01. Juli11.00 Uhr Rentner-Race des Segelclubs Öh-ningen ab Öhningen-Oberstaad.

Samstag, 02. Juli6. Schienerberglauf ab Lädele in SchienenBeginn voraussichtlich 15.00 Uhr.

Samstag, 02. Juli13.00 Uhr Club Regatta „Blaues Band“ desSegelclubs Öhningen ab Oberstaad.

Sonntag, 03. JuliSeelsorgeeinheit HöriBohlinger Wallfahrt in Schienen

Sonntag, 03. Juli11.00 Uhr Narrenbrunnenfest der NZ Mond-fänger Wangen am Narrenbrunnen.

Sonntag, 03. Juli19.00 Uhr Klosterhofkonzert des MGV Öh-ningen-Schienen im Klosterhof Öhningen(bei schlechter Witterung in der Turn- undFesthalle Öhningen)

Stein am RheinRabbit HoleFr., 17./Sa., 18./So., 19. Juni 2011,20.00 UhrE/d/f ab 14 J.

Pirates of the Caribbean 4Fr., 24./Sa., 25./So., 26. Juni 2011,20.00 UhrD ab 14 J.

Rathausplatz02. Juli 2011 - Sommer-Oper „Nabucco“Giuseppe Verdi; Tickets erhältlich imTourist-Office, Oberstadt 3, Stein am Rhein,Tel.: +41 (0)527422090

Altstadtbummel durch Stein am RheinFreitags-Bummel06. Mai bis 21. Oktober 2011,11.30 - 12.30 UhrMittwochs-Bummel08. Juni - 28. September 2011,17.30 - 18.30 Uhr

Treffpunkt und Tickets, Tourist-Office,Oberstadt 3, 8260 Stein am Rhein,Tel. +41 (0)52 742 20 90Erwachsene 12,00 CHF/Kinder (6 - 16 Jahre) 6,00 CHFFür Inhaber der BodenseeErlebniskartekostenlosMindestteilnehmerzahl: 3 PersonenBei mehr als 10 Personen Reservationerwünscht

Freitag, 17. Juni 2011 20

HÖRI Woche

Fahrplan Höri-Fähre Frühling 201101. Mai bis 26. Juni 2011

jeden Sonntag & zusätzlich Fronleichnam, 23. JuniACHTUNG: WEGEN NIEDRIGWASSER MOMENTAN KEINE FAHRTEN AB /NACH HORN MÖGLICH!Gaienhofen ab 10.00 11.00 13.15 14.15 14.50Steckborn an 10.10 11.10 13.25 14.25 15.00Steckborn ab 10.20 11.20 13.35 14.35 15.10Gaienhofen an 10.30 11.30 13.45 14.45 15.20Fahrpreis: einfache Strecke: Euro 2,50, CHF 4,00Velo (Fahrrad): Euro 2,50, CHF 4,00Kinder bis 6 Jahre frei (Fahrt und Velo)

Schifffahrt Lang, Schiffstelefon 0171 6817427,

[email protected], www.schifffahrtlang.de

Page 21: KW24

Eventfahrten Höri-Fähre„MS Liberty“Aufgrund des niedrigen Wasserstandes be-ginnen alle Fahrten am Steg Gaienhofen!

AbendrundfahrtenJeden Dienstag 19.30 Uhr, ab Steg Gaien-hofen, ca. 1 ½ Stunden, 11 Euro, mit Gäste-karte 10,50 Euro, Ausnahmen: Die Abend-rundfahrt am 21.06. fällt aus und findet stattdessen am 24.06.2011 statt.

Italienisches Buffet28.07., 04.08., 18.08., 25.08.2011, 19.00Uhr ab Steg Gaienhofen (19.10 Uhr ab StegSteckborn), ca. 2 ½ h

Heilig Blutfest20.06.2011, 7.40 UhrSonderfahrt zum Hl. Blutfest auf der InselReichenau ab Steg Hemmenhofen, 7.50 UhrSteg Gaienhofen

Zirkus Papperlapappauf dem Campingplatz HornZirkusworkshop:Fr., 17.06., Mo., 20.06., Di., 21.06., Mi.,22.06., jeweils von 11.00 - 11.45 Uhr

Zirkusshow:Sonntag: 19.06. + Abschlussauftritt am Don-nerstag, 23.06. jeweils 20.30 Uhr auf der Zir-kusbühne Campingdorf Horn. (Eintritt frei;Kollekte)

SWR 4 Hafenkonzert

26. Juni 2011, 07.07 bis 09.00 UhrFriedrichshafen, Graf-Zeppelin-HausPatengemeinde Gaienhofen„Auf Schatzsuche“

Abenteuer- und Erlebnisfrei-zeit der KolpingjugendVom 31. Juli bis zum 13. August 2011 bietetdie Kolpingjugend Stockach eine Abenteuer-und Erlebnisfreizeit für 11 bis 15jährige Jugend-liche an. In diesem Jahr geht es, wie bereits inden vergangenen Jahren, nach Gausbach imMurgtal, ganz in der Nähe von Baden-Baden.Geboten wird den Teilnehmern einiges. So wird

es zahlreiche Ausflüge in die Umgebung,Workshops und ein zweitägiges Geländespielgeben. Die zwei Wochen kosten insgesamt in-klusive der Anfahrt, Vollverpflegung und derEintritte 250 Euro für Kolpingmitglieder und 270Euro für Nichtmitglieder. Geschwister und so-zial schwächere Familien erhalten auf Anfrageeinen Rabatt. Weitere Informationen und An-meldungen gibt es bei Christian Waldraff unterTel.: 07503 3689539 oder im Internet unterwww.kolping-stockach.de oder per Mail un-ter: [email protected].

Leben und Arbeiten auf demBauernhofJunge Leute für zwei bis acht Wochen beiFamilien zu GastZupacken im Stall, auf dem Feld und imHaushalt können junge Leute ab 15 Jahrenbeim Projekt LandLeben der Kath. Landfrau-enbewegung Freiburg - zwei bis acht Wo-chen leben und arbeiten sie bei einer Gastfa-milie in einem landwirtschaftlichen Familien-betrieb. Dafür gibt es freie Kost und Logisund oben-drein ein kleines Taschengeld.Eine Chance, in den Schulferien etwas Be-sonderes zu erleben und neue Erfahrungenzu sammeln. Gastfamilien gibt es imSchwarzwald, in der Ortenau und am Boden-see. Vom Milchviehbetrieb über den Winzer,den Obstbauern oder den Selbstvermarkterbis hin zu Gastfamilien mit Ferienwohnun-gen sind viele Betriebszweige vertreten. Ge-fördert wird das Projekt LandLeben von derLandwirtschaftlichen Rentenbank.

Weitere Infos: Kath. LandfrauenbewegungFreiburg, Okenstr. 15, 79018 Freiburg, Tel.:0761 5144-243, [email protected] im Internet: www.kath-landfrauen.de.

Freitag, 17. Juni 2011 21

HÖRI Woche

Die für Freitag, den 17.06.2011 vorgesehe-ne Hauptversammlung wird auf

Freitag, den 08.07.2011

verschoben.Einladung zur Versammlung folgt in dennächsten Ausgaben der Höriwoche.

Liebe Mitglieder, Gäste und Freunde!Es sind noch einige Plätze frei und daher hatuns der Wirt des Panoramahotels Berghof inBaiersbronn freundlicherweise eine Anmel-deschlussverlängerung bis 15. Juni 2011gegeben! Wir bitten um Anzahlung von150,00 Euro auf das Wanderfahrtenkonto/OG Öhningen Nr. 4 212 775, BLZ 692 50035 bei der Sparkasse Singen–Radolfzell.Dies ist eine gemeinsame Veranstaltung vonden Ortsgruppen des Schwarzwaldvereins Öh-ningen-Höri e.V. und Stockach! Nähere Infor-mationen bzw. Ausschreibung anfordern beiZita Muffler / Öhningen, Tel.: 07533 1894abends, Bernd Fuchs Stockach, Tel.: 07775939615.

Samstag, 18.06.2011Naturkundliche RADWANDERUNG imSeebachtal/CH mit Rucksackvesper undEinkehrmöglichkeit, bitte Personalausweismitführen!

Anmeldung und Vorverkauf: Kultur- u.Gästebüro, 78343 Gaienhofen; Tel.:07735 81823, [email protected] oderSchifffahrt Lang, Tel. 07735 8891,www.schifffahrtlang.de

Höri-Vereine

Wanderwoche auf dem BaiersbronnerSeensteig im Schwarzwald mit 84 kmin 5 Tagesetappen

vom Sonntag, den 16.10. - Sonntag,den 23.10.2011 mit abwechslungsrei-chem Begleitprogramm 7 Übernachtun-gen in EZ, DZ und Ferienwohnungen mit4- Gang-Wahl-Menü am Abend und Früh-stücks-Büfett für 349,00 Euro + freie Fahrtmit öffentlichen Verkehrsmitteln + 3 xLunchpakete zum Wandern + Wander-karte Anfahrt in PKW - Fahrgemeinschaf-ten

Page 22: KW24

Treffpunkt: 09.30 Uhr Lidl-Parkplatz Öhnin-genFahrzeit/km: ca. 4,5 Stunden/ ca. 40 kmOrganisation: Gabriele & Franz Mamier, Tel.:07735 938599Anmeldung erforderlich bis 15.06.2011 fürden Radtransport von Öhningen ins See-bachtal.

Nachbarschaftshilfevon Haus zu Haus e.V.Unterstützung beim Johannesfest für den26.06.2011Am 26.06.2011 findet das PatroziniumsfestSt. Johann in Horn (Johannesfest) statt.Hierfür benötigen wir noch Helfer/Innen fürdie Kuchentheke. Auch über eine Kuchen-spende würden wir uns sehr freuen. Bittemeldet Euch bei uns im Büro unter Telefon:07735 919012 - ein herzliches Dankeschön!

Hallo Büllewieber,Unser nächster Hock ist am Freitag,17.06.2011 - 19.00 Uhr im Gasthaus Sternenin Bankholzen. Wer laufen möchte: Treff um18.10 Uhr an der Kirche.Gruß Martha (Tel.: 56338)

Neu: Gebrauchtradbörsen jetzt auf demPhilipp Neuer Platz

Am 18.06.2011 findet aufdem neu gestalteten PhilippNeuer Platz (ehemals Ger-berplatz) in Radolfzell einegroße Gebrauchtfahrradbör-

se statt, die vom Musikverein Bankholzen ver-anstaltet wird. Auf Wunsch können die Rädervon einem Zweiradexperten begutachtet wer-den, der daraufhin einen marktgerechten Preisermittelt. Von 08.00 – 10.00 Uhr können dieFahrräder zum Verkauf abgegeben werden,der Verkauf der Fahrräder findet von 10.15 -13.00 Uhr statt. 10% des Erlöses erhält der Mu-sikverein Bankholzen. Angeliefert und abgeholtwerden kann auch über die Brühlstraße (Ein-fahrt neben dem ehemaligen Polizeigebäude).Sehr gerne werden natürlich auch Fahrrad-spenden entgegengenommen, deren Erlösdann ganz der Musikvereinskasse zugutekommt.Fahrradspenden können auch schon am17.06.2011 zwischen 18.00 Uhr und 19.00 Uhrvor dem Probelokal des Musikvereins am Kin-dergarten Bankholzen abgegeben werden

Fit for Fire FightingIn diesem Jahr am Kreisfeuerwehrtag inGottmadingenHallo Feuerwehrkameraden der Gesamtge-meinde MoosWer hat Lust mitzumachen? Von der Jugend-feuerwehr bis zur Altersabteilung, alle sind ein-geladen. Es findet wieder ein Duathlon statt, dersich aus 2 Runden à 2,5 km Laufen und 2 Run-den Radfahren à10,5 km zusammensetzt. Mit-machen können Einzelstarter für beide Diszipli-nen und Teamstarter (eine Person läuft undeine Person fährt Rad). Die Veranstaltung istam Freitag, den 08. Juli 2011, um 18.30 Uhr inGottmadingen.

Anmeldetermin für den Duathlon ist der22.06.2011.Es wäre super, wenn sich, wie in jedem Jahr,ein paar Sportbegeisterte einfinden würden.Nähere Informationen ü[email protected]

Wassersport und SommerfeelingMit dem traditionellen Büllecup des SegelclubsIznang am 24. und 25. Juni 2011 wird der Rei-gen der Sommerfeste in den Uferanlagen derHörigemeinde eröffnet. Die Veranstaltung mitRegatta, Festzelt und Musik will nicht nur Sport-wettbewerb für Segler sein, sondern auch eingesellschaftliches Ereignis. Alljährlich zieht siemehr als 1000 Besucher an, die das Sommer-feeling, die regionalen Köstlichkeiten und dieLebensart der Hörianer genießen - dies mitschönster Aussicht auf den See. Am Freitag,24. Juni beginnt das Seglerwochenende mit derfünften Auflage von „Dixieland am Untersee“.Zu Gast ist die bekannte Konstanzer Formation„The Blue Birds of Paradise“, die auch schon inden letzten Jahren die Freunde dieser fetzigenMusikrichtung begeisterte und für ein volles Zeltsorgte. Ab 17.30 Uhr sind Zelt und Biergarten inden Uferanlagen in Iznang bewirtschaftet. DasKonzert beginnt um 19.30 Uhr. Am Samstagstartet der sportliche Teil um 10.00 Uhr mit ei-nem stärkenden Weißwurstfrühstück für dieCrews der Regattaboote und andere hungrigeBesucher. Um 13.00 Uhr erfolgt der Start-schuss zur Regatta, zu der etwa 40 bis 50 Jollenund Yachten aus Deutschland und der Schweizerwartet werden. Der Büllecup zählt als 5. Laufzum Untersee-Yardstick-Pokal. Auch vomLand aus lässt sich das spannende Spektakelgutbeobachten,denndieRegattabahnbefindetsich nicht allzu weit vom Ufer entfernt. Den gan-zen Samstag über wird das Publikum bewirtet.Um 20.00 Uhr findet die Siegerehrung statt. Be-reits ab 19.30 Uhr ist die Tanz- und Oldie-Band„Veteranilli“ angesagt, die wie immer einen be-schwingten Sommerabend bei mitreißenderMusik verspricht. Der Eintritt zu den Veranstal-tungen ist frei.

Bettnanger Brunnenfest

Unser alljährliches Brunnenfest in Bettnangfindet dieses Jahr am 02.07.2011 ab 18.00Uhr auf dem Dorfplatz in Bettnang statt. Fürdas leibliche Wohl ist wie immer bestens ge-sorgt. Unterhalten werden sie traditionell

Freitag, 17. Juni 2011 22

HÖRI Woche

Samstag, 25. Juni 2011 um 19.30 UhrKlosterhof Öhningen

BODAN X TETT

10 Herren aus dem Dreieck Radolfzell –Allensbach – Konstanz singen piano oderforte, klassisch, nostalgisch oder modern,mit oder ohne Hut, mit Krawatte oderohne! Von Klassik bis modern, Folkloreaus aller Welt bis hin zu nostalgischenSchlagern ...Eintritt: 5,00 Euro, Karten an der Abend-kasse, mit Bewirtung, bei schlechtemWetter im BürgersaalVeranstalter: Gemeinde ÖhningenOrganisation: Schwarzwaldverein Öhnin-gen-Höri e.V.

NATUR ERFAHRENREGIONEN ERWANDERNTRADITIONEN ERLEBEN

Machen Sie mit und unterstützen denSchwarzwaldverein mit Ihrer aktiven

oder passiven Mitgliedschaft!

Ortsgruppe Öhningen-Höri e.V.,Breitlenring 9, 78337 Öhningen,

Tel. 07735 938203, [email protected],

www.schwarzwaldverein-oehningen.de

Vereine Moos

Page 23: KW24

durch diverse Fanfarenzüge. Wir freuen unsauf Ihr Kommen!!Liebe Anwohner, wir bitten Sie um Verständ-nis, dass die Durchgangsstrasse in Bettnangan diesem Tag ab 16.00 Uhr gesperrt ist.

Ihr FZ Weiler

Wir laden herzlich ein, zu einem vergnügli-chen Kabarettabend mit den hier schon be-kannten

I-Dipfele

Wann: 02. Juli 2011, 20.00 UhrWo: Torkel in Bankholzen

I-Dipfele, schwäbisches Kabarett mit SabineSchief und Gesa Schulze-Kahleyß bringenein neues Programm mit. Freuen Sie sich mituns auf diesen Abend.Eintritt: VVK Euro 12,00, AK Euro 14,00

Karten gibt’s auf dem Rathaus Moos, Tel.:07732 999617 und bei Herrn Fredeke, Tel.:07732 2369.

Promenadenkonzerte 2011Die Bürgerkapelle lädt alle Freunde der Blas-musik zur Promenadenkonzert Saison 2011 indie Uferanlagen von Hemmenhofen ein. Auchin diesem Jahr wird die Bürgerkapelle an insge-samt 9 Promenadenkonzerte, jeweils freitags

zwischen dem 24. Juni und dem 20. August2011 für musikalische Unterhaltung sorgen. Esist uns wiederum gelungen durch Gastkapellenaus dem In- und Ausland für musikalische Ab-wechslung zu sorgen. Als Gastkapellen konn-ten wir den Musikverein Hilzingen, die Stadtka-pelle Steckborn, Musig Lenggwil (CH) und dieSchwarzwaldkrainer verpflichten. Die Konzertefinden jeweils ab 19.30 Uhr in den Uferanlagenstatt. Für Leib und Wohl ist bestens gesorgt.

Ihre Bürgerkapelle Hemmenhofen

Vereinsausflug 26.06.2011nun ist es wieder mal soweit... wir möchtengerne mit euch zusammen am Sonntag,den 26.06.2011 nach Balisheim laufen umdort einen schönen, geselligen Mittag zu ver-bringen! Wir treffen uns um 10.00 Uhr amBürgerhaus und werden etwa 1,5 h durchWald und Wiesen wandern um dann gemein-sam in Balisheim zu grillen!Bei schlechtem Wetter.... “fahre mir halt”Für das leibliche Wohl ist bestens gesorgt, bittebringt einfach nur Teller und Besteck mit!Damit wir besser planen können, wäre esnett wenn ihr euch bis zum Mi., 22.06.2011anmelden würdet (Tel.: 0162 3031649 oder3600)Wir freuen uns schon...

Euer Elfer

StrandfestGaienhofen am Steg, 01. - 03.07.2011z.B. frisches Felchenfilet vom Grill oder Krus-tenbraten mit selbstgemachtem Kartoffelsa-latFreitag ab 18.00 UhrSamstag ab 12.00 Uhr: Mittagshock um dieBierinselab 17.30 Uhr: “Way of Rock”ab 22.00 Uhr: Crank Birds liveSonntag ab 11.00 Uhr: Frühschoppen mit“Way of Rock”Weine & großer Weinstand vom WeingutMarkgraf von Baden

Im Rahmen ihres Ausflugs begrüßen wir am19.06.2011 den Männergesangverein Fuldaund veranstalten daher einen Frühschoppenmit musikalischer Unterhaltung und an-schließendem Kaffee und Kuchen vor demProbelokal.

!!! Nicht vergessen: Dämmerschoppenam 23.06.2011 !!!

Pressereferentin MVÖ, Diana Sterk

AusflugAm Dienstag, den 21.06.2011 findet unserdiesjähriger Ausflug statt. Abfahrt um 10.15Uhr ab Öhningen Lindenplatz. Zusteigemög-lichkeiten in Wangen und Schienen. WeitereMöglichkeiten nach Absprache. Fahrtziel istzuerst Illmensee, wo im Gasthaus Karpfendas Mittagessen eingenommen wird. Weiter-fahrt nach Lippertsreute zum Hofgut Neu-haus um ca. 15.00 Uhr. Rundfahrt mit dem“Apfelzügle”. Dauer ca. 2 Std. AnschließendVesper in der Besenwirtschaft. Preis für “Ap-felzügle” inkl Vesper: 15,00 Euro. 18.30 UhrRückfahrt. Ankunft ca. 19.45 Uhr. Die Fahrtfindet bei jedem Wetter statt. Busfahrt für Mit-glieder frei. Gäste sind herzlich willkommen.Bi t te rechtzei t ig anmelden bis zum16.06.2011 bei H.P. Spengler, Tel.: 2716, H.Dosch, Tel.: 2821, R. Weißmann, Tel.: 3200.Wir freuen uns auf einen schönen Ausflug.

Die Vorstandschaft

Schienerberglauf 2011Für den am 02. Juli 2011 stattfindendenSchienerberglauf findet ein weiterer Trai-ningslauf statt.

Am Sonntag, 26.06.2011 um 09.30 Uhr tref-fen sich die Läufer und Walker am Lädele inSchienen. Es stehen ortskundige Begleitläu-fer für alle Strecken bereit. Anmeldungensind über die Homepage www.schiener-berglauf.de möglich, alle Anmeldungen diebis zum 24.06.2011 ihre Startgebühr auf dasangegebene Konto einbezahlt haben, neh-men an der Verlosung von Gutscheinen fürSachpreise (Laufschuhe, Laufsets) teil. An-meldungen übers Internet sind bis zum29.06.2011 möglich, danach nur noch amStart von 12.00 Uhr bis 13.45 Uhr. Die Nach-meldegebühr für alle Läufe beträgt 3,- Euro.

Neu ist in diesem Jahr die Zeiterfassung imZiel mit einem am Schuh befestigten Chip füralle Läufer/Walker. Der Chip wird vom Ver-

Freitag, 17. Juni 2011 23

HÖRI Woche

Vereine Gaienhofen

Vereine Öhningen

MusikvereinÖhningen 1802 e.V.

Page 24: KW24

anstalter gegen 30,- Euro Pfand gestellt, eineigener Chip ist nicht möglich.Wir freuen uns auf einen schönen Laufeventin Schienen am 02.07.2011.

Das Organisationsteam

Doppelkonzert Musikverein Schienenund MännergesangsvereinÖhningen-Schienen

Auf ein erfolgreiches Doppelkonzert könnender Musikverein Schienen und der Männer-gesangsverein Schienen zurückblicken. Am22. Mai 2011 fand dieses in der Wallfahrtskir-che in Schienen statt und zahlreiche Kon-zertbesucher waren gekommen.Unter der Leitung von Kurt Lammer (MV) undStefania Lupa (MGV) boten die zwei Vereineden Zuhörern ein abwechslungsreiches Pro-gramm, das den Höhepunkt mit dem ab-schließenden gemeinsamen Stück „Mitein-ander-Füreinander“ hatte.Ulrich Kiecza, Präsident des Blasmusikver-bandes Hegau-Bodensee nahm an diesemAbend auch die Ehrungen vor. Für 15 JahreVorstandschaft wurden Klaus Nägele, Wolf-gang Menzer und Dieter Jäckel geehrt. Für20 Jahre Schriftführerin konnte Birgit Dietrichdie goldene Verdienstnadel entgegen neh-men.Die Sänger und Musiker durften sich überviel Beifall und Lob freuen. Anschließendfand der Abend einen gemütlichen Ausklangim Gemeindehaus.

Erfolgreiche BurgfesteDankeschönWir konnten in diesem Jahr wieder zwei er-folgreiche Burgfeste veranstalten. Dies istnur durch den Einsatz und das Engagement

jedes einzelnen möglich. Darum möchten wiruns auf diesem Weg bei allen Helfern ganzherzlich bedanken: Bei den Musikvereinenaus Schlatt a. R. und Wahlwies; Fam. ErwinZimmermann für die Spiele; Fam. Neidhardtfür die Kartoffeln; Fam. Miller für den Wei-zenstand; dem Narrenverein für die Unter-stützung, den Jungmusikern, allen Kuchen-spendern, den Familien Klaus und HeinrichNägele und allen „externen“ freiwilligen Hel-fern. Ein besonderer Dank gilt in diesem JahrRupert Weißmann und seinem Rentnerteamfür die Erneuerung des Fußweges und unse-rem Künstler Dieter Jäckel für seine kreativeUnterstützung. Nicht zuletzt danken wir auchden zahlreichen Besuchern, mit denen wirzwei tolle Feste feiern durften.DANKESCHÖN!!!

VereinsregattaAm Sonntag, den 26. Juni 2011 findet um11.00 Uhr die diesjährige Vereinsregattastatt. Im Anschluss Preisverteilung und ge-mütlicher Ausklang.Für Ihr leibliches Wohl ist bestens gesorgt.Über eine große Teilnehmerzahl freut sichder Wassersportverein.

STRANDBADFESTim Strandbad in WangenAm Samstag, den 25. Juni und am Sonn-tag, den 26. Juni 2011 veranstaltet dieDLRG OG Wangen wieder Ihr Strandbadfestim Strandbad in Wangen. Beginnen werdenwir am Samstag, 25. Juni um 18.00 Uhr miteinem Grillabend. Am Sonntag, den 26. Juniunterhält Sie ab 11.00 Uhr der MusikvereinWangen zum Frühschoppen. Außerdem gibtes Leckeres vom Grill. Für Freunde von fri-schem Fisch ist auch etwas dabei, sowie fürKaffeetrinker und Kuchenliebhaber. Wie im-mer findet am Sonntagnachmittag auch un-sere Kanu-Gaudi-Regatta statt. Anmeldun-gen hierfür sind noch bis zum 19. Juni 2011unter [email protected] oder unterTel.: 0173 3201091 möglich.Wir würden uns freuen, Sie am 25. und am26. Juni im Strandbad in Wangen begrüßenzu können.

Ihre DLRG OG Wangen

Katholische Frauen-gemeinschaft WangenJahresausflugDie katholische Frauengemeinschaft Wan-gen lädt recht herzlich ein zur Ausflugsfahrtnach Memmingen, Fa. GEFRO,Mo., 27.06.2011.07.00 Uhr Abfahrt ab Wangen /Rathaus,Busfahrt

10.30 Uhr hl. Messe mit Pfarrer Schwörer imKloster Bonlanden u. Besichtigung der Krip-penausstellungNachmittags Besichtigung mit Führung derFa. GEFRO in MemmingenAbendvesper in WilhelmskirchAnschließend Rückfahrt nach Wangen, ca.20.30 Uhr RückkehrFahrpreis: Euro 20,- /pro PersonAnmeldung bei Elfriede Dietrich, Tel.: 077352863, Elisabeth Denz, Tel.: 07735 3864.Auch Nichtmitglieder und Gäste sind herzlichwillkommen

Wildkräuter-Blüten-Wanderung am15.07.2011Viele Wildpflanzen stehen jetzt in voller Blü-te. Sehen, riechen, schmecken, staunen, diePflanzen bieten uns ein Fest für die Sinne.Bei einem Spaziergang durch die Natur mitder Kräuterpädagogin Margot Auer erfahrenSie wissenswertes über die “Schönheitenam Wegesrand”, ihren Verwertungsmöglich-keiten in der Küche und in der Volksheilkun-de. Nach der Wanderung setzen wir einenBlütenhonig an und genießen ein Wiesen-picknick.Zeit: von 18.30 - ca.21.00 UhrUnkosten: 15,- Euro pro PersonMaximale Teilnehmerzahl 15 PersonenWir bitten um telefonische Anmeldung bei C.Löble, Tel.: 07735 938398 bis spätestens30.06.2011Der Treffpunkt wird bei der Anmeldung be-kannt gegeben.

Freitag, 17. Juni 2011 24

HÖRI Woche

SegelclubÖhningenDLRG OrtsgruppeWangen

Herausgeber:Amtsblatt der Gemeinden Moos,Gaienhofen und Öhningen.Herausgeber sind die Bürgermeister-ämter. Verantwortlich für den redak-tionellen Teil: der jeweilige Bürger-meister oder sein Vertreter im Amt.

Gesamtherstellung:Primo-Verlag Stockach Anton StähleMeßkircher Straße 4578333 StockachTelefon: 07771 / 93 17 11Fax: 07771 / 93 17 [email protected]