Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht...

23
Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS melden 31.03.2009 Leitfaden

Transcript of Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht...

Page 1: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

a s4

Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS melden

31.03.2009

Leitfaden

Page 2: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich
Page 3: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich ist.

Alle verwendeten Produktnamen werden als eingetragene Warenzeichen der jeweiligen Firma angenommen.

Alle Warenzeichen werden anerkannt.

Alle Rechte, insbesondere Urheberrechte, vorbehalten, kein Teil dieser Produktinformation sowie des dazugehörigen Programms darf in irgendeiner Form (Druck, Fotokopie oder sonstige Verfah-ren) ohne schriftliche Genehmigung der AEB GmbH reproduziert oder vervielfältigt werden. Eine Weitergabe erfolgt ausschließlich an Kunden der AEB GmbH zum Zweck der internen Verwendung im Zusammenhang mit der Nutzung lizenzierter Software der AEB GmbH. Eine erneute Weiter-gabe in jedweder Form an Dritte, Mitarbeiter des Kunden ausgenommen, ist nur mit schriftlicher Genehmigung der AEB GmbH gestattet und ebenfalls ausschließlich für einen Gebrauch im Zu-sammenhang mit lizenzierter Software der AEB GmbH bzw. der AFI GmbH zulässig.

Die Benutzung des Programms erfolgt ausschließlich gemäß den vertraglichen Lizenzbestimmun-gen.

© 2005 – 2009

Page 4: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich
Page 5: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS i

Inhalt

1 Einführung: Bescheinigungen und Unterlagen 1 1.1 Melden oder vorlegen? 1

1.1.1 Auszug aus der VA ATLAS vom Juli 2008 2 1.2 ATLAS-Codes für Bescheinigungen und Unterlagen 4

1.2.1 Auszug aus der TARIC-Codeliste 4

2 Wie melde ich Bescheinigungen und Unterlagen in ASSIST4? 7 2.1 Unterlagen auf Rechnungsebene erfassen 7 2.2 Unterlagen auf Positionsebene erfassen 8

2.2.1 Präferenzpapiere (Bereich 3 oder 6) 9 2.2.2 Außenwirtschaftsrechtliche Dokumente – AWR und Erklärungen (üblicherweise

Bereiche 2, 4 oder 5) 10 2.2.3 Zeugnisse und Bescheinigungen (Bereich 1) 11

2.3 Was mache ich bei Problemen in ASSIST4? 12 2.4 Wann kann ich Unterlagen anmelden? 13 2.5 Hinweise, Tipps und Tricks 13

2.5.1 Eingabehilfen 13 2.5.2 Präferenznachweis als Unterlage 14 2.5.3 Unterschiedliche Sichtweisen in ASSIST4 und EDIFACT 14 2.5.4 Angabe Vorhanden 15

Page 6: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich
Page 7: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS 1

1 Einführung: Bescheinigungen und Unterlagen

Dieses Dokument beschreibt die grundsätzliche Handhabung von Bescheinigungen, Unterlagen und Erklärungen im Meldeverfahren ATLAS sowie deren Umsetzung in ASSIST4.

Wenn bei Ihnen Fragen und Probleme auftreten, die sich mit dieser Unterlage nicht klären lassen, dann kontaktieren Sie

Ihre abfertigende Zollbehörde oder den zentralen User Help Desk in allen Fällen mit Fragen zum Meldeverfahren, zur Richtigkeit der Codierung, zur Notwendigkeit der Meldung und zu begonnen Anmeldungen,

den AEB-Support bzw. Ihren AEB-Kundenbetreuer, wenn Sie noch Fragen haben zur Bedie-nung von ASSIST4.

1.1 Melden oder vorlegen?

Klären Sie bei Fragen zu Bescheinigungen oder Unterlagen im Meldeverfahren ATLAS zunächst,

ob das jeweilige Dokument im Zuge des elektronischen Nachrichtenaustauschs mit der Zoll-verwaltung zu melden ist

oder ob es vorzulegen ist

− zum Zeitpunkt der Annahme (dem ZA) bzw.

− zum Zeitpunkt der Abrechnung (dem HZA).

In Zweifelsfällen hilft Ihnen bei dieser Abklärung die VA ATLAS, welche die Umsetzung des Zoll-rechts im Meldeverfahren darstellt. Die Verfahrensanweisung ATLAS vom Juli 2006 enthält dazu die Regelungen, die Sie dem Abschnitt Auszug aus der VA ATLAS vom Juli 2008 (s.u.) entnehmen können. Die aktuelle Version der VA ATLAS können Sie herunterladen von http://www.zoll.de/e0_downloads/atlas_verfahrensanweisung/.

Überprüfen Sie diese Regelungen anhand des jeweiligen Releasestandes und ggf. abweichender bzw. spezifizierender Bewilligungen (A1/A2 bzw. S1/S2) des Anmelders. Die zuvor zitierten Auszü-ge regeln also die Vorlage von Unterlagen. Aus der Befreiung zur Vorlage dürfen Sie nicht automa-tisch auf eine Befreiung von der Meldung von Unterlagen schließen. Es gilt der Grundsatz, dass in der Zollanmeldung (und damit auch die zu meldenden Unterlagen betreffend) alle Angaben so zu machen sind, dass eine Überlassung zum angemeldeten Verfahren ermöglicht und eine Feststel-lung der Abgaben und ihrer Höhe möglich ist. Dies ist zum Beispiel abhängig von der Beantragung nur möglich, wenn Handelsrechnung, Präferenznachweis oder ein Direktbeförderungsnachweis vorhanden sind.

Page 8: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

2 Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS

1.1.1 Auszug aus der VA ATLAS vom Juli 2008

Vorlage von Unterlagen im Rahmen der Teilnehmereingabe

1. Bei der Teilnehmereingabe wird gemäß Artikel 77 Absatz 2 ZK weitgehend auf die Vorlage von Unterlagen verzichtet. Der Abfertigungsbeamte kann in Einzelfällen die Vorlage der in Ar-tikel 62 Absatz 2 ZK genannten Unterlagen verlangen. Einzelheiten können dem in Kapitel 9.2 beigefügten Erlass entnommen werden.

2. Auf die Vorlage der nachstehenden Unterlagen kann grundsätzlich verzichtet werden:

− Alle Handelsdokumente (Handelsrechnungen, Frachtrechnungen) mit der Ausnahme, dass auf der Handelsrechnung eine Ursprungserklärung abgegeben wurde und für die ange-meldeten Waren eine Vorlagepflicht für eine nichtpräferenzielle Ursprungserklärung be-steht.

− Präferenznachweise, sofern sie keine gleichzeitige Doppelfunktion als nichtpräferenzielles Ursprungszeugnis haben und die Vorlagepflicht eines solchen für die angemeldeten Waren besteht oder sie in Israel ausgestellt wurden.

− Übrige Bescheinigungen, die zu einer besonderen Codelinie führen (Handarbeitsbeschei-nigungen, Bescheinigungen über die Herstellung nach tradierter folkloristischer Volkskunst, usw.).

− Luftfahrttauglichkeitsbescheinigungen. 3. Grundsätzlich werden die vom BAFA ausgestellten Einfuhrdokumente

− Überwachungsdokumente nach Außenwirtschaftsrecht

− Einfuhrgenehmigungen nach Außenwirtschaftsrecht

elektronisch abgeschrieben (siehe Kapitel 4.6.9 und 4.7.11). Der Benutzer darf nicht mehr pa-piermäßig abschreiben.

Die Vorlage dieser Dokumente bei der Zollstelle zum zwecke der Abschreibung ist nicht erfor-derlich. Der Beteiligte (Teilnehmer) muss sie jedoch zur Verfügung halten.

Bei nachträglicher Nichtanerkennung einer BAFA-Unterlage ist bei den betroffenen Zollanmel-dungen der NEE-Sachbearbeiter mit den üblichen Mitteln der Bürokommunikation über diesen Umstand zu unterrichten.

4. Folgende Unterlagen sind mindestens einmal pro Monat oder nach spezieller Vereinbarung mit der Zollstelle vorzulegen:

− Präferenznachweise, die unter Absatz 2 ausgeschlossen sind

− Nichtpräferenzielle Ursprungszeugnisse

− Textilursprungszeugnisse

− Einfuhrlizenzen nach Marktordnungsrecht

− die unter Absatz 2 genannten Unterlagen, sofern sie neben der Einfuhrlizenz nach Markt-ordnungsrecht Voraussetzung für die Inanspruchnahme von Einfuhrzollkontingenten sind

− EG-Kontrollbescheinigung (Obst und Gemüse)/Konformitätsbescheinigung nach Artikel 16a AWV

− Handelsrechnungen, die unter Absatz 2 ausgeschlossen sind

− Bescheinigungen für Zubereitungen der Bezeichnung „Käsefondue"

Page 9: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS 3

− Überwachungsdokumente und Einfuhrgenehmigungen nach Außenwirtschaftsrecht, wenn sie in einem anderen Mitgliedstaat oder in Deutschland vor Inbetriebnahme der elektroni-schen Abschreibung ausgestellt wurden

− Unterlagen, die geeignet sind, die Einfuhrabgabenfreiheit als Rückwaren für Zölle gemäß Artikel 844 ff. ZK-DVO und für die Einfuhrumsatzsteuer gemäß § 12 Einfuhrumsatzsteuer-Befreiungsverordnung (EUStBV) zu begründen.

Die Unterlagen sind im Normalverfahren der Abfertigungszollstelle und in den vereinfachten Verfahren dem HZA vorzulegen.

5. Andere als in Absatz 3 genannte Genehmigungen und Bescheinigungen auf Grund von Ver-boten und Beschränkungen (Einzelausfuhrgenehmigungen, Cites, Kimberley-Zertifikate bzw. Abschriften, Genehmigungen nach Kriegswaffenkontrollgesetz, Waffenrecht, Betäubungsmit-telrecht, Kontrollbescheinigung/sog. „Originalbescheinigung“ für die Einfuhr von Erzeugnissen aus ökologischem Landbau usw.) müssen im Zeitpunkt der Annahme der Zollanmeldung vor-gelegt werden. Dies gilt auch für Unterlagen/Genehmigungen, die nach dem Marktordnungs-recht zum Zeitpunkt der Ausfuhranmeldung vorliegen müssen.

6. Liegen dem Anmelder oder seinem Vertreter im Zeitpunkt der Abgabe der Zollanmeldung erforderliche Unterlagen nicht im Original vor, muss er dies in der Zollanmeldung erklären. Der Abfertigungsbeamte prüft, ob eine solche Erklärung abgegeben wurde. In diesem Fall setzt er die Einfuhrabgaben nicht abschließend fest bzw. erkennt die Bemessungsgrundlagen nicht abschließend an. Die nachträglich erfolgte Vorlage der Unterlagen ist in der Zollanmeldung zu vermerken. Fehlen die Unterlagen nach Absatz 4 auch in Kopie, darf die Zollanmeldung nicht angenommen werden.

7. […]

Page 10: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

4 Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS

1.2 ATLAS-Codes für Bescheinigungen und Unterlagen

Für die Meldung von Bescheinigungen/Unterlagen und Erklärungen1 verwenden Sie die Code-liste ‚TARIC – Codierungen und Bescheinigungen’ von der KoSt ATLAS. Die richtige Zuord-nung und Bedeutung können Sie in diesem Dokument dem Vorwort und den Erläuterungsta-bellen TARIC-Codierungsarten, Nationale Codierungsarten und Bescheinigungsbereiche auf Seite 5 entnehmen, die nachfolgend zusammen mit einem Auszug aus der Liste der Codie-rungen (mit den relevanten Spalten) eingefügt ist.

Die aktuelle Version der TARIC-Codeliste können Sie sich herunterladen unter http://www.zoll.de/e0_downloads/edifact_release_7_2/index.html.

1.2.1 Auszug aus der TARIC-Codeliste

In diesem Abschnitt finden Sie Auszüge aus der TARIC-Codeliste (Stand: Juli 2008), und zwar

das Vorwort,

die Erläuterungstabellen und

einen Ausschnitt aus der Tabelle der TARIC-Codierungen und -Bescheinigungen.

Vorwort

Mit diesem Dokument werden die aktuellen nationalen und TARIC-Codierungen und -Bescheinigungen veröffentlicht.

Unter Nrn. 2.1 und 2.2 sind die TARIC- und die nationalen Codierungsarten aufgelistet.

Die Tabelle unter Nr. 2.3 beinhaltet die Codierungen der aktuellen Bescheinigungsbereiche.

Unter Nr. 3 sind die einzelnen Bescheinigungen (codiert), mit dem Schlüssel für die Bescheini-gungsart den Bescheinigungsbereichen zugeordnet.

Alle Tabellen unterliegen der regelmäßigen Fortschreibung und Aktualisierung durch die KoSt AT-LAS.

In Zweifelsfragen wenden Sie sich bitte an die

Bundesfinanzdirektion Südwest

– Koordinierende Stelle ATLAS –

Postfach 17 10

76006 Karlsruhe

E-Mail: [email protected]

1 Für die Abgabe von Erklärungen gibt es in ATLAS kein eigenes Segment. Erklärungen wurden in

die Codierung der Unterlagen aufgenommen und sind wie solche zu melden, beispielsweise der Direktbeförderungsnachweis und die Nichterforderlichkeit einer CITES-Bescheinigung.

Page 11: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS 5

TARIC-Codierungsarten

Bereich Beschreibung A Echtheitsbescheinigung

C Andere Genehmigungen

D Antidumping-Dokument

E Ausfuhrbescheinigung/-lizenz/-dokument des Ursprungslands

H Bescheinigung für bestimmte handgearbeitete Waren und für auf Handwebstühlen hergestellte Gewebe

I Vorlage einer Einfuhrgenehmigung/-lizenz/-doc. die von einem Mitgliedstaat ausgestellt wurde

K Zollkontingent

L Einfuhrgenehmigung/-lizenz/-dokument

N UN/EDIFACT Bescheinigung

P Zutaten

R Ausfuhrerstattungen

T T-Dokument

U Ursprungszeugnis

X Ausfuhrlizenz

Y Besondere Voraussetzung

Z Verschiedene Bescheinigungen

Nationale Codierungsarten

1 Echtheitsbescheinigung

2 Einfuhrgenehmigung/-lizenz/-dokument

3 Ausfuhrbescheinigung/-lizenz/-dokument

4 Ursprungszeugnis

5 Dokumente, die sich aus dem Marktordnungsrecht ergeben

7 Handelsdokumente

8 Dokumente, die sich national aus dem VuB-Recht ergeben

9 sonstige zollrechtlich relevante Dokumente

Bescheinigungsbereiche

Erläuterungen zur Spalte „Bescheinigungsbereich“ 1 „Zeugnisse/Bescheinigungen“ (Unterlagen zur Position)

2 „Einfuhrrechtliche Papiere/Befreiungen“ (Unterlagen zur Position)

3 „Präferenznachweis“ (Unterlagen zur Position)

4 “Sonstige Unterlage“ (Unterlagen zur Zollanmeldung und Unterlagen zur Position)

5 „Befreiungstatbestände/ Erklärungen“ Werte für Befreiungstatbestände, die zu einer Befreiung von der Vorlagepflicht von Dokumenten führen und Werte für Erklärungen (Unterlagen zur Position)

6 „Nachweis des Gemeinschaftscharakters bzw. der Freiverkehrseigenschaft“

Die Verschlüsselung der Bescheinigungsbereiche ermöglicht die Zuordnung zu bestimmten Fel-dern in den ATLAS-Fachanwendungen.

Page 12: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

6 Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS

Nationale TARIC-Codierungen und -Bescheinigungen

Hier wird nur ein Auszug aus der Tabelle wiedergegeben (Stand: Juli 2008). Die in den eckigen Klammern [Kursivschrift] angezeigten Hinweise dienen zur Erleichterung bei der Suche nach den zutreffenden TARIC-Codierungen/Bescheinigungen, sind jedoch nicht verbind-lich.

Codierung ab Release 7.1 Langtext Schlüssel 1 Schlüssel 2 Besch.-

bereich 1 2 3 4 Echtheitszeugnis frische Tafeltrauben „Empereur“ (Upos. 0806 1010)

A 001 1

Echtheitszeugnis Tabak (Upos 2401 1010 bis 2401 1049 und 2401 2010 bis 2401 2049)

A 004 1

Echtheitsbescheinigung Rindfleisch A 006 1

Echtheitszeugnis für Süßorangen A 008 1

Echtheitszeugnis für Kreuzungen von Zitrusfrüchten (fresh minneola)

A 009 1

Echtheitszeugnis für Orangensaftkonzentrat A 010 1

… … … …

Page 13: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS 7

2 Wie melde ich Bescheinigungen und Unterlagen in ASSIST4?

ATLAS-Anmeldungen haben immer nur eine zweistufige Hierarchie, die aus einer Zollanmeldung (in ASSIST4: Rechnungsebene) und Positionen (in ASSIST4: Positionsebene) besteht. Welche Rechnungen zu einer Sendung gehören, bildet das Meldeverfahren nicht ab. Nichtsdestotrotz ist die Sendungsebene sowohl als ordnende Hierarchie in ASSIST4 als auch als plausibilisierende Hierarchie erforderlich.

Demzufolge können Sie aber Unterlagen und Bescheinigungen nur auf Rechnungsebene oder auf Positionsebene eingeben und melden. Für diese Zuordnung gilt:

Die Bescheinigungsbereiche 1 bis 3, 5 und 6 werden auf Positionsebene gemeldet,

der Bescheinigungsbereich 4 wahlweise auf Rechnungs- oder Positionsebene.

Die Bescheinigungsbereiche können Sie der TARIC-Codeliste entnehmen (siehe „Nationale TA-RIC-Codierungen und -Bescheinigungen“ auf Seite 6).

» Nehmen Sie die Code-Einträge anhand der aktuell gültigen TARIC-Codeliste vor. Die folgen-den Abbildungen aus ASSIST4 Import dienen nur als Beispiele.

2.1 Unterlagen auf Rechnungsebene erfassen

In allen Nachrichten können die Unterlagen in den Kopfdaten (in ASSIST4: auf Rechnungsebene) und in den Positionsdaten (in ASSIST4: auf Positionsebene) übermittelt werden. Der Bescheini-gungsbereich 4 in der TARIC-Codeliste erlaubt die Meldung in den Kopf- oder den Positionsdaten. Dies betrifft aus fachlicher Sicht die Prüfung, ob die Unterlage sich gleichermaßen auf alle Positio-nen der Rechnung bezieht. Ist dies nicht der Fall, dann ordnen Sie auch bei dem Wert 4 die Unter-lage den betroffenen Positionen zu, so dass sie in den jeweiligen Positionsdaten übermittelt wird (siehe „Unterlagen auf Positionsebene erfassen“ auf Seite 8).

So erfassen Sie Stammdaten zu Unterlagen auf Rechnungsebene:

Stammdaten – Weitere Stammdaten – Import – Unterlagen – Bereiche/Arten von Zollunter-lagen

Geben Sie die Bezeichnung entsprechend dem Langtext (Spalte 1) der TARIC-Codeliste ein. Der ATLAS-Bereich (ATL.-Bereich) ist immer 4, für die ATLAS-Art fügen Sie die Werte aus den Spalten 2 und 3 zusammen ohne Leerzeichen.

Page 14: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

8 Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS

So ordnen Sie die Unterlage Ihrer Rechnung zu:

Rechnung – Mappe Unterlagen: Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu und wählen Sie für das Feld Art die entsprechende Unterlage aus.

» Um zu überprüfen, ob die gewünschte Unterlage bereits angelegt ist, können Sie aus dem Auswahlfenster (Feld Art) mit Strg + E in die entsprechende Stammtabelle springen.

2.2 Unterlagen auf Positionsebene erfassen

Bevor Sie die Unterlagen erfassen können, entscheiden Sie, zu welchem Bereich sie gehören:

Präferenzpapiere = Bereich 3 oder 6

außenwirtschaftsrechtliche Dokumente (AWR) = üblicherweise Bereich 2, 4 oder 5

Zeugnisse/Bescheinigungen = Bereich 1

Davon hängt ab, in welcher Stammtabelle Sie die Unterlage mit der Codierung anlegen und in wel-cher Mappe Sie die Unterlage dann erfassen können.

» Einige Bescheinigungen bzw. Unterlagen können für verschiedene dieser Bereiche relevant sein – je nachdem, welchen Sachverhalt Sie damit belegen wollen. In diesem Fall pflegen Sie die Bescheinigungs- bzw. Unterlagenart in mehreren Stammtabellen.

Page 15: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS 9

2.2.1 Präferenzpapiere (Bereich 3 oder 6)

So erfassen Sie Stammdaten zu Präferenzpapieren:

Stammdaten – Weitere Stammdaten – Import – Unterlagen – Präferenznachweis-Arten

Geben Sie die Beschreibung entsprechend dem Langtext (Spalte 1) der TARIC-Codeliste ein. Der ATLAS-Bereich (ATL.-Bereich) ist im Normalfall 3 oder 6, für die ATLAS-Art fügen Sie die Werte aus den Spalten 2 und 3 zusammen ohne Leerzeichen.

So ordnen Sie die Unterlage Ihrer Position zu:

Rechnung – öffnen Sie die Position – Mappe Zoll-Abfertigung: Wählen Sie für das Feld Präf.Nach.Art die entsprechende Unterlage aus und erfassen Sie Nummer und Datum dazu.

Beachten Sie bei Präferenzpapieren bitte auch den Abschnitt „Was mache ich bei Problemen in ASSIST4?“ auf Seite 12.

Page 16: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

10 Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS

2.2.2 Außenwirtschaftsrechtliche Dokumente – AWR und Erklärungen (üb-licherweise Bereiche 2, 4 oder 5)

So erfassen Sie Stammdaten zu AWR-Dokumenten:

Stammdaten – Weitere Stammdaten – Import – Unterlagen – Einfuhrrechtliche Papiere – AWR-Dokument-Arten

Geben Sie die Bez.-AWR entsprechend dem Langtext (Spalte 1) der TARIC-Codeliste ein. Der Bereich ist entsprechend dem Wert in Spalte 4 meist 2, 4 oder 5, für die Art fügen Sie die Werte aus den Spalten 2 und 3 zusammen ohne Leerzeichen.

Die Option Keine Daten aktivieren Sie, wenn weder eine Mengenangabe noch eine Dokumen-tennummer oder ein Dokumentendatum Pflichtangabe sein sollen, z.B. bei einem Direktbeför-derungsnachweis. Treffen Sie diese Wahl unabhängig von der Installation des Moduls Z3640, „Verwaltung Einfuhrrechtliche Papiere“, da dieses Zusatzmodul nur bei der Mengenverwaltung Abschreibungen aufzeichnet und plausibilisiert.

Die Option Kein Bestand wird Ihnen nur angeboten, wenn Sie das Modul Z3640, „Verwaltung Einfuhrrechtliche Papiere“, installiert haben. Aktivieren Sie diese Option, wenn Sie vermeiden möchten, dass ASSIST4 auf die einfuhrrechtlichen Dokumente plausibilisiert (z.B. ob eine Menge, ein Betrag oder ein Gewicht abgebucht werden muss).

Die Option Kz. Vorhanden können Sie nur verändern, wenn der Bereich 5 eingetragen ist. Das Feld steuert, ob in der Zollanmeldung für Unterlagen dieser Art das Kennzeichen Vorhanden gemeldet wird. Für dieses Feld gibt es keine verbindlichen Vorgaben vom Zoll; im Normalfall können Sie die Option deaktivieren, wenn die Erklärung nicht in Form einer Unterlage existiert (z.B. eine mündliche Erklärung). Klären Sie Details bitte mit Ihrem Zollamt.

Page 17: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS 11

So ordnen Sie die Unterlage Ihrer Position zu:

Rechnung – öffnen Sie die Position – Mappe Zeugn./Beschein. – Bereich AWR-Abfertigung: Wählen Sie im Feld AWR-Dok. Art die entsprechende Unterlage aus und ergänzen Sie sie ggf. um Nummer, Datum und Menge.

Übernehmen Sie die Unterlage mit der Schaltfläche Abbuchen in die Tabelle der zu melden-den Unterlagen. Da diese Schaltfläche auch die Funktion “Neu“ hat, verwenden Sie sie stets auch ohne Mengenbuchungen.

2.2.3 Zeugnisse und Bescheinigungen (Bereich 1)

So erfassen Sie Stammdaten zu Zeugnissen oder Bescheinigungen:

Stammdaten – Weitere Stammdaten – Import – Unterlagen – Zeugnis-/Bescheinigungs-Arten

Geben Sie die Bezeichnung entsprechend dem Langtext (Spalte 1) der TARIC-Codeliste ein. Der ATLAS-Bereich (ATL.-Bereich) ist immer 1, für die ATLAS-Art fügen Sie die Werte aus den Spalten 2 und 3 zusammen ohne Leerzeichen.

Art-Kürzel: Wählen Sie aus dem Auswahlfeld die Art als Kürzel aus. Sofern Sie einen elektro-nischen Zolltarif (EZT) installiert haben, wird dieses Kürzel verwendet, um eine Prüfung mit den EZT-Daten durchzuführen.

Page 18: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

12 Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS

So ordnen Sie die Unterlage Ihrer Position zu:

Rechnung – öffnen Sie die Position – Mappe Zeugn./Beschein. – Feldgruppe Zeugnis / Be-scheinigung: Klicken Sie auf die Schaltfläche Neu, wählen Sie im Feld Art die entsprechende Unterlage aus und ergänzen Sie sie um Nummer und Datum.

2.3 Was mache ich bei Problemen in ASSIST4?

Bei Fehlermeldungen prüfen Sie bitte zunächst die folgenden Punkte:

Passen Unterlage und Code sowie Releasestand zusammen?

Haben Sie die richtige Bereichszuordnung übernommen?

Haben Sie die gewählte Unterlage mit richtigen und sinnvollen Daten ergänzt?

Haben Sie die Unterlagen in den bezeichneten Mappen eingetragen?

Erst wenn sich alle Fragen mit ‚Ja’ beantworten lassen, können Sie auch alle Daten gemäß den Anforderungen des Meldeverfahrens übermitteln.

Präferenzpapiere: Zunächst werden Präferenzen, in der ATLAS-Terminologie ‚beantragte Be-günstigung’, in einem eigenen Segment der Position angemeldet. Darin wird die beantragte Be-günstigung und dazu abhängig von der verwendeten Codierung ein Präferenznachweis (Art) und die Nummer des Nachweises übertragen. Dies sind anmeldungsbezogene, gemäß den Regeln des Implementierungshandbuchs plausibilisierte, Positionsdaten. Daraus wird keine Meldung im Seg-ment der Unterlagen generiert. Dazu fehlt z.B. üblicherweise das Datum einer solchen Unterlage. Die Steuerung der Zulässigkeit dieser Positionsdaten ist in ASSIST4 über drei Stammdaten-Tabellen (Stammdaten – Weitere Stammdaten) unabhängig von den Unterlagen hinterlegt:

Präferenzantrags-Arten (200, 300, 400, ...)

Präferenznachweis-Arten (UE, EUR.1, ...)

Präferenznachweis-Art zu Präferenzantrags-Art (Verknüpfung)

Bei Problemen in der Positionserfassung prüfen Sie zuerst, ob diese Stammtabellen richtig ge-pflegt sind.

Page 19: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS 13

2.4 Wann kann ich Unterlagen anmelden?

Unterlagen können Sie in ATLAS mit der EZA, AZ/vZA und EGZ melden. Bei den vereinfachten Verfahren gilt der Grundsatz, dass in der EGZ nur Daten übermittelt werden, wenn diese von de-nen der AZ/vZA abweichen.

Die technische Möglichkeit, alle Unterlagen in der EGZ melden zu können, bedeutet nicht, dass es grundsätzlich ausreicht, diese auch erst mit der EGZ zu melden. Wenn es fachlich für die Überlas-sung notwendig ist, dass z.B. eine Einfuhrgenehmigung vorliegt und abgeschrieben wurde, müs-sen Sie diese Unterlage auch bereits mit der AZ/vZA anmelden.

Sie dürfen eine Unterlage auch schon melden, wenn deren Daten bekannt sind, sie selbst aber noch nicht vorliegt. Dann übermitteln Sie mit dieser Unterlage das Kennzeichen nicht vorhanden (siehe „Angabe Vorhanden“ auf Seite 15).

» Da es keine Unterlage gibt, die fachlich oder technisch erst mit der EGZ übermittelt werden darf bzw. kann, übermitteln Sie Unterlagen so früh wie möglich, also möglichst mit der AZ/vZA oder mit der nächsten Teil-EGZ.

Den korrekten Zeitpunkt sowie die Zuordnung zu den Kopf- (Rechnungsebene) oder Positi-onsdaten (Positionsebene) können immer nur Sie prüfen und entscheiden – nach rein fachli-chen Kriterien (siehe auch „Unterlagen auf Rechnungsebene erfassen“ auf Seite 7).

2.5 Hinweise, Tipps und Tricks

2.5.1 Eingabehilfen

» Um zu überprüfen, ob die gewünschte Unterlage in den Stammdaten bereits angelegt ist, können Sie aus dem Feld, in dem Sie die betreffende Unterlage auswählen, mit Strg + E in die entsprechende Stammtabelle springen.

Für häufig benutzte Unterlagen gibt es in ASSIST4 Eingabehilfen:

Unterlage Handelsrechnung

Für alle Rechnungen einer Sendung können Sie die Unterlage Handelsrechnung aus dem Menü Sendung heraus über die Menüfunktion Unterlagen Handelsrechnung anlegen erzeugen. Dabei wird für jede Rechnung eine Unterlage mit der entsprechenden Rechnungsnummer und dem Rechnungsdatum angelegt. Gibt es schon einen Eintrag, wird kein zweiter (zusätzlicher) Eintrag erzeugt. Sind Rechnungsnummer oder Rechnungsdatum nicht gefüllt, erfolgt ebenfalls kein Ein-trag.

Diese Menüfunktion können Sie also auch mehrfach aufrufen, wenn Sie beispielsweise zusätzliche Rechnungen in die Sendung übernommen haben. Wenn Sie nach dem Erfassen weiterer Rech-nungen in der Sendung erneut diese Funktion aufrufen, legt ASSIST4 nur in den neuen Rechnun-gen (die noch keinen Eintrag in den Unterlagen haben) die Unterlage Handelsrechnung mit Num-mer und Datum an.

Eine entsprechende Menüfunktion finden Sie auch auf Rechnungsebene. Sie bezieht sich dann natürlich nur auf die geöffnete Rechnung. Wählen Sie dazu im Menü Rechnung die Funktion Unter-lage Handelsrechnung erzeugen.

Page 20: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

14 Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS

„Unterlage“ Direktbeförderungsnachweis

Wie für die Handelsrechnung gibt es auch für den Direktbeförderungsnachweis eine Menüfunktion auf Sendungsebene, jedoch nicht auf Rechnungsebene. Wählen Sie bei geöffneter Sendung im Menü Sendung die Funktion Direktbeförderungsnachweise anlegen. Diese Funktion legt bei allen AWR-Dokumenten der Positionen eine "Abbuchung" des Direktbeförderungsnachweises an. Aller-dings prüft ASSIST4 dabei, ob der Präferenzantragscode überhaupt einen Direktbeförderungs-nachweis notwendig macht. Ist dies nicht der Fall oder wurde schon ein Direktbeförderungsnach-weis in die Position eingetragen, erfolgt keine Übernahme des Nachweises in die Position.

2.5.2 Präferenznachweis als Unterlage

Wenn Sie eine Präferenz in der Position in der Mappe Zollabfertigung eintragen, werden die Daten in den Feldern der Präferenzangaben übermittelt. Der Nachweis wird nicht automatisch auch in den Unterlagen gemeldet.

Wenn nun der Zollbeamte eine zusätzliche Meldung eines Präferenznachweises in den Unterlagen verlangt, dann tun Sie in ASSIST4 folgendes:

1. Legen Sie zunächst den Präferenznachweis doppelt in den Stammdaten an: Einmal wie ge-wohnt bei den Präferenznachweisarten, ein zweites Mal in den AWR-Dokument-Arten.

2. Tragen Sie den Präferenznachweis zusätzlich als AWR-Dokument in der Mappe Zeugn./Beschein. ein.

2.5.3 Unterschiedliche Sichtweisen in ASSIST4 und EDIFACT

Die Unterteilung in AWR-Dokumente und Zeugnisse und Bescheinigungen ist eine fachlich-technische Unterteilung von ASSIST4, um unterschiedliche Plausibilitätsprüfungen zu ermöglichen. Der Zoll kennt diese Unterteilung nicht. Für ihn gibt es nur die "Unterlagen zur Position", die Sie im Implementierungshandbuch finden. Wenn die Zollanmeldung oder EGZ aus ASSIST4 an den AT-LAS-Konverter versendet wird, werden aus diesen Dokumenttypen auch zwei verschiedene Satz-arten, nämlich der U-Satz (AWR) und der Z-Satz (Zeugnisse). Erst die Konvertierung im ATLAS-Konverter wandelt diese beiden Satzarten in eine einzige EDIFACT-Satzart um. Der Zollbeamte sieht also nichts von dieser Unterscheidung. Bei ihm kommt nur eine einzige Liste der Unterlagen an.

Page 21: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

Leitfaden: Bescheinigungen und Unterlagen in ATLAS 15

2.5.4 Angabe Vorhanden

Bei Positionsunterlagen wird die Option Vorhanden leicht übersehen. Diese Option gibt dem Zoll-beamten an, dass die Unterlage im Original vorhanden ist und bei Bedarf vorgelegt werden kann. Es ist ein melderelevantes Feld und ist standardmäßig so vorbelegt, dass die Unterlage als vor-handen übermittelt wird. Deaktivieren Sie also diese Option, wenn Sie die Unterlage nicht verfüg-bar haben.

Sie finden diese Option im entsprechenden Editor, wenn Sie in der Akte Position, Mappe Zeugn./Beschein, eine neue AWR-Unterlage oder ein neues Zeugnis bzw. eine neue Bescheini-gung erfassen.

Page 22: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich
Page 23: Leitfaden - service.aeb.de: Übersicht · In dieser Produktinformation sind Warenzeichen nicht explizit als solche gekennzeichnet – wie dies in technischen Dokumentationen üblich

AEB GmbH, AFI GmbH

UNTERNEHMEN DER GRUPPE P. M. BELZ

Stammsitz Julius-Hölder-Straße 39 D-70597 Stuttgart Tel. +49/711/7 28 42-0 Fax +49/711/7 28 42-333 eMail [email protected] [email protected]

Niederlassung Nordrhein-Westfalen Lange Wende 19 D-59494 Soest Tel. +49/2921/5 90 77-0 Fax +49/2921/5 90 77-20 Internet www.aeb.de www.afi-stuttgart.de

Außenstellen Bremen Düsseldorf Mainz München

Tochtergesellschaften UK AEB (International) Ltd., Warwick

Singapore AEB (Asia Pacific) Pte Ltd.