Mediadaten & Preisliste Bayrisches Taferl

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Mediadaten Bayrisches Taferl Verlags GmbH & Co.KG 85276 Pfaffenhofen/Ilm · Riederweg 12 Telefon 08441/84085 · Telefax 08441/18357 www.bayrischestaferl.de · [email protected] Preisliste Nr. 16 gültig ab 1. Oktober 2016 Anzeigen- und Informationsblatt für Stadt und Landkreis Pfaffenhofen Stadt und Altlandkreis Schrobenhausen Randbezirke Dachau, Freising und Kelheim Erscheint mittwochs/donnerstags kostenlos Auch als App erhältlich! BAYRISCHES TAFERL Verlags GmbH und Co.KG

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MediadatenBayrisches Taferl Verlags GmbH & Co.KG 85276 Pfaffenhofen/Ilm · Riederweg 12Telefon 08441/84085 · Telefax 08441/18357www.bayrischestaferl.de · [email protected] Nr. 16 gültig ab 1. Oktober 2016

Anzeigen- und Informationsblatt für Stadt und Landkreis Pfaffenhofen Stadt und Altlandkreis Schrobenhausen Randbezirke Dachau, Freising und Kelheim

Erscheint mittwochs/donnerstags kostenlos Auch als App erhältlich!

BAYRISCHESTAFERLVerlags GmbH und Co.KG

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Preis pro mm 4c: Grundpr. 1,60 Euro 4c Lokalpreis 1,38 Euro 4c1/1 (282 mm x 425 mm) 4.080,00 Euro 3.519,00 Euro1/2 (282 mm x 210 mm) 2. 016,00 Euro 1.738,80 Euro1/4 (140 mm x 210 mm) 1.008,00 Euro 869,40 Euro

Preis pro mm s/w: Grundpr. 1,46 Euro s/w Lokalpreis 1,26 Euro s/w1/1 (282 mm x 425 mm) 3.723,00 Euro 3.213,00 Euro1/2 (282 mm x 210 mm) 1.839,60 Euro 1.587,60 Euro1/4 (140 mm x 210 mm) 919,80 Euro 793,80 Euro

Preise gewerbliche Anzeigen Print + App

Preise gewerbliche Anzeigen Titelseite Print + App

Titelseite Ausgabe A + B 4c: Grundpreis 4c: Lokalpreis 4c:Kopffeld (60 mm x 120 mm) 430,00 Euro 404,00 Euro2spaltig (92 mm x 150 mm) 588,00 Euro 474,00 Euro4spaltig (187 mm x 150 mm) 1.176,00 Euro 948,00 Euro6spaltig (282 mm x 150 mm) 1.764,00 Euro 1.422,00 Euro

Titelseite Ausgabe A + B s/w: Grundpreis s/w: Lokalpreis s/w:Kopffeld (60 mm x 120 mm) 391,00 Euro 368,00 Euro2spaltig (92 mm x 150 mm) 534,00 Euro 432,00 Euro4spaltig (187 mm x 150 mm) 1.068,00 Euro 864,00 Euro6spaltig (282 mm x 150 mm) 1.602,00 Euro 1.296,00 Euro

Titelseite Ausgabe A 4c: Grundpreis 4c: Lokalpreis 4c:Kopffeld (60 mm x 120 mm) 253,00 Euro 240,00 Euro2spaltig (92 mm x 150 mm) 438,00 Euro 360,00 Euro4spaltig (187 mm x 150 mm) 876,00 Euro 720,00 Euro6spaltig (282 mm x 150 mm) 1.314,00 Euro 1.080,00 Euro

Titelseite Ausgabe A s/w: Grundpreis s/w: Lokalpreis s/w:Kopffeld (60 mm x 120 mm) 230,00 Euro 218,00 Euro2spaltig (92 mm x 150 mm) 396,00 Euro 330,00 Euro4spaltig (187 mm x 150 mm) 792,00 Euro 660,00 Euro6spaltig (282 mm x 150 mm) 1.188,00 Euro 990,00 Euro

Titelseite Ausgabe B 4c: Grundpreis 4c: Lokalpreis 4c:Kopffeld (60 mm x 120 mm) 189,00 Euro 177,00 Euro2spaltig (92 mm x 150 mm) 399,00 Euro 324,00 Euro4spaltig (187 mm x 150 mm) 798,00 Euro 648,00 Euro6spaltig (282 mm x 150 mm) 1.197,00 Euro 972,00 Euro

Titelseite Ausgabe B s/w: Grundpreis s/w: Lokalpreis s/w:Kopffeld (60 mm x 120 mm) 172,00 Euro 161,00 Euro2spaltig (92 mm x 150 mm) 360,00 Euro 291,00 Euro4spaltig (187 mm x 150 mm) 720,00 Euro 582,00 Euro6spaltig (282 mm x 150 mm) 1.080,00 Euro 873,00 Euro

Eine Unterteilung zwischen A und B ist nur auf der Titelseite möglich.

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Titelseitenanzeigen werden in der App unter der Rubrik „Verschiedenes“ in der Kategorie „Titel-/Rückseite“ angezeigt. Hier sind keine Platzierungswünsche möglich.

Platzierung gewerbliche Anzeigen Print + App

Ihre Exklusiv-Werbung erscheint mehrmals als Vollbild in der Taferl App. Es ist nur ein Motiv möglich. Dauer der Online-Veröffentlichung 7 Tage ab Erscheinungstag der Printausgabe.

Größe Vollbild App: 381 x 677 Pixel Preis pro Woche: 249,00 Euro

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Preis pro mm 4c: Grundpr. 1,40 Euro 4c Lokalpreis 1,20 Euro 4c1/1 (282 mm x 425 mm) 3.570,00 Euro 3.060,00 Euro1/2 (282 mm x 210 mm) 1.764,00 Euro 1.512,00 Euro1/4 (140 mm x 210 mm) 882,00 Euro 756,00 Euro

Preis pro mm s/w: Grundpr. 1,27 Euro s/w Lokalpreis 1,10 Euro s/w1/1 (282 mm x 425 mm) 3.238,50 Euro 2.805,00 Euro1/2 (282 mm x 210 mm) 1.600,20 Euro 1.386,00 Euro1/4 (140 mm x 210 mm) 800,10 Euro 693,00 Euro

Preise gewerbliche Anzeigen Print

Preise gewerbliche Anzeigen Titelseiten Print

Titelseite Ausgabe A + B 4c: Grundpreis 4c: Lokalpreis 4c:Kopffeld (60 mm x 120 mm) 374,00 Euro 352,00 Euro2spaltig (92 mm x 150 mm) 511,50 Euro 412,50 Euro4spaltig (187 mm x 150 mm) 1.023,00 Euro 825,00 Euro6spaltig (282 mm x 150 mm) 1.534,50 Euro 1.237,50 Euro

Titelseite Ausgabe A + B s/w: Grundpreis s/w: Lokalpreis s/w:Kopffeld (60 mm x 120 mm) 340,00 Euro 320,00 Euro2spaltig (92 mm x 150 mm) 465,00 Euro 375,00 Euro4spaltig (187 mm x 150 mm) 930,00 Euro 750,00 Euro6spaltig (282 mm x 150 mm) 1.395,00 Euro 1.125,00 Euro

Titelseite Ausgabe A 4c: Grundpreis 4c: Lokalpreis 4c:Kopffeld (60 mm x 120 mm) 220,00 Euro 209,00 Euro2spaltig (92 mm x 150 mm) 379,50 Euro 313,50 Euro4spaltig (187 mm x 150 mm) 759,00 Euro 627,00 Euro6spaltig (282 mm x 150 mm) 1.138,50 Euro 940,50 Euro

Titelseite Ausgabe A s/w: Grundpreis s/w: Lokalpreis s/w:Kopffeld (60 mm x 120 mm) 200,00 Euro 190,00 Euro2spaltig (92 mm x 150 mm) 345,00 Euro 285,00 Euro4spaltig (187 mm x 150 mm) 690,00 Euro 570,00 Euro6spaltig (282 mm x 150 mm) 1.035,00 Euro 855,00 Euro

Titelseite Ausgabe B 4c: Grundpreis 4c: Lokalpreis 4c:Kopffeld (60 mm x 120 mm) 165,00 Euro 154,00 Euro2spaltig (92 mm x 150 mm) 346,50 Euro 280,50 Euro4spaltig (187 mm x 150 mm) 693,00 Euro 561,00 Euro6spaltig (282 mm x 150 mm) 1.039,50 Euro 841,50 Euro

Titelseite Ausgabe B s/w: Grundpreis s/w: Lokalpreis s/w:Kopffeld (60 mm x 120 mm) 150,00 Euro 140,00 Euro2spaltig (92 mm x 150 mm) 315,00 Euro 255,00 Euro4spaltig (187 mm x 150 mm) 630,00 Euro 510,00 Euro6spaltig (282 mm x 150 mm) 945,00 Euro 765,00 Euro

Eine Unterteilung zwischen A und B ist nur auf der Titelseite möglich.

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Lokalpreis/Grundpreis:Grundpreise gelten für Kunden außerhalb unseres Verbreitungsgebietes und Werbe-agenturen. Lokalpreise gelten für Kunden aus Handel und Gewerbe, aus dem Verbreitungs-gebiet im Direktverkehr.

Mindestgröße: 1spaltig 20 mm bei gewerblichen Anzeigen

Mengenstaffel/Rabatte innerhalb eines Auftragsjahres:ab 3 Anzeigen oder 1.500 mm 3 %ab 6 Anzeigen oder 3.000 mm 5 % ab 12 Anzeigen oder 5.000 mm 10 %ab 24 Anzeigen oder 10.000 mm 15 %ab 48 Anzeigen oder 20.000 mm 20 %

AE-Vergütung:• 15 % auf den jeweiligen Grundpreis für Anzeigen• 10 % auf Beilagen

Mehrwertsteuer:Alle gewerblichen Preise in Euro zuzüglich Mehrwertsteuer.

Platzierungswunsch:Platzierungswünsche werden mit 15 % Aufschlag (jedoch keine Gewähr) vom Anzei-genpreis berechnet.

Chiffre:Bei Anzeigen unter Chiffre werden zum Anzeigentext zusätzlich 5,00 Euro bei Selbst-abholung und 7,00 Euro bei Postzustellung berechnet. Für jede weitere Woche wird bei Postzustellung eine zusätzliche Gebühr von 2,00 Euro fällig. Außerdem muss folgender Zusatz zum Anzeigentext hinzugefügt werden: „Zuschr. unter Chiffre 1234567 an den Verlag“.

Anzeigenannahmeschluss: Gewerbliche, gerahmte Anzeigen Montag, 16:00 Uhr Kollektiv-/Sonderseiten-Anzeigen Montag, 16:00 Uhr Stellenmarkt-Anzeigen, gerahmt Dienstag, 12:00 UhrKleinanzeigen gewerblich Dienstag, 12:00 Uhr

Anzeigen mit Korrekturabzugswunsch müssen bis spätestens Montag, 10:00 Uhr abgegeben werden. Annahmeschlussänderungen vorbehalten.

Anzeigenstorno:Stornierte Anzeigen werden mit 50 % Satzkosten der Anzeigen verrechnet. Platzreservierungen werden mit 20 % der Anzeigenkosten verrechnet.

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Beilagenpreise per Tausend Stück:(ohne Nachlass/ohne Rabatt)gefalzt DIN A4 bis 20 g 44,00 Eurogefalzt DIN A4 bis 30 g 49,00 Eurogefalzt DIN A4 bis 40 g 54,00 Eurogefalzt DIN A4 bis 50 g 59,00 Euro Taferl App Nutzer 5.000 (Stand 30.09.2016)

Eine Flyerverteilung ist ab 120 g/m2 Papierstärke möglich.

Mindestbelegung 10.000 Stück (oder auf Anfrage).

Eine Online-Beilage ist nur in Kombination mit der Printausgabe buchbar. Die Beilage muss als PDF vorliegen. Preis pro Woche 249,00 Euro

Anlieferung frei Haus an:DONAUKURIER, Stauffenbergstraße 2a, 85051 Ingolstadt (Anfahrt über Südliche Ringstraße). Beilagen müssen bis spätestens Freitag vor dem Erscheinungstermin angeliefert werden. Für nicht vollständig abgepackte Beilagen übernimmt der Verlag keine Gewähr.

Sonstige Angaben:Die Anlieferung sollte unbedingt mit Lieferschein erfolgen. Dieser muss Angaben zum Erscheinungstag, der gebuchten Ausgabe sowie ein Stichwort enthalten.

Konkurrenzausschluss kann nicht gewährt werden. Mehrfachbelegung bleibt vorbehalten.

Letzter Rücktrittstermin ist 10 Tage vor Erscheinen. Bei Unterschreitung werden 10 % des Auftragswertes als Stornogebühr in Rechnung gestellt.

Doppelbelegungen sind nicht auszuschließen, vor allem bei Beilagen mit niederem Papier-gewicht oder Hochglanzpapier. Ebenso gilt dieses für elektrostatisch aufgeladene oder durch frische Druckfarbe zusammengeklebte Beilagen.

Das Bayrische Taferl verteilt die Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellungen oder Verluste als üblich gelten.

Beilagen, die den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, Fremdanzeigen ent-halten, und kombinierte Beilagen von 2 oder mehr Auftraggebern werden nicht angenommen.

Zahlungsbedingungen für Beilagen:2 % Skonto innerhalb 7 Tagen nur bei Bankeinzug oder Vorauskasse, sonst 14 Tage rein netto. Reklamationen sind nur innerhalb von 8 Tagen möglich.

Beilagen + Online Beilagen

Auflagenzahlen für Beilagen:Einzelausgaben AuflagePfaffenhofen 54.000Schrobenhausen 18.000Gesamtauflage 72.000

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Private Kleinanzeigen:1spaltig (45 mm breit), 8 Punkt, je Zeile 2,90 Euro. Wortanzeigen sind nicht rabattfähig und kein Bestandteil eines bestehenden Vertrages. Nur Barzahlung oder Abbuchung ohne Rech-nung. In den Preisen für private Kleinanzeigen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Anzeigenannahmeschluss ist dienstags 12:00 Uhr.

Chiffre:Bei Anzeigen unter Chiffre werden zum Anzeigentext zusätzlich 5,00 Euro bei Selbstabholung und 7,00 Euro bei Postzustellung berechnet. Für jede weitere Woche wird bei Postzustellung eine zusätzliche Gebühr von 2,00 Euro fällig. Außerdem muss folgender Zusatz zum Anzei-gentext hinzugefügt werden: „Zuschr. unter Chiffre 1234567 an den Verlag“.

Private Kleinanzeigen mit Foto und private Glückwunschanzeigen:Wir bieten Ihnen zwei Größen, 1spaltig (45 mm breit, 50 mm hoch) für 20,00 Euro oder 2spaltig (92 mm breit, 50 mm hoch) für 35,00 Euro an. Nur Barzahlung oder Abbuchung ohne Rechnung. In den Preisen ist die gesetzliche Mehrwertsteuer enthalten. Anzeigenannahme-schluss ist dienstags um 12:00 Uhr.

Gruppen/Vereine/Ämter:Vereinsnachrichten (Fließtext, ohne Rahmen) die zur Bekanntmachung eines Treffens bzw.einer Veranstaltung des jeweiligen Vereins dienen, bei denen keine Einnahmen gemacht werden, erscheinen kostenlos. Erscheinung ohne Gewähr. Vereinsanzeigen (für z. B. Fahnen-weihen, Partys, Theater, etc.) werden als Anzeige gewertet. Der Verein erhält 25 % Rabatt auf den Anzeigenpreis.

Anzeigenannahmeschluss: Vereine/Gruppen/Ämter Montag, 16:00 UhrKleinanzeigen privat Dienstag, 12:00 Uhr

Private Kleinanzeigen • Vereine

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Format: Berliner Format (315 mm x 460 mm)

Satzspiegel: 425 mm hoch, 282 mm breit, ganze Seite 2.550 mm, Spaltenanzahl 6

Spaltenbreiten: 1spaltig = 45 mm 4spaltig = 187 mm2spaltig = 92 mm 5spaltig = 234 mm3spaltig = 140 mm 6spaltig = 282 mm

Grundschrift: 8 Punkt Helvetica Alle abweichenden Schriften sind mitzuliefern, im Idealfall im OpenType Format.

Programme: Adobe InDesign, Acrobat Professional, Adobe Photoshop, Adobe Illustrator, QuarkXPress

Formate:Druckunterlagen sind bevorzugt auf digitaler Basis anzuliefern. Am besten als PDF-Dateien im Standard PDF/X-1a oder als .eps, .tif, .jpg. Zusatzfarben sind im CMYK-Farbraum anzu-legen. Bei Schwarzweiß-Anzeigen dürfen keine Schmuck- oder Sonderfarben angelegt sein. Bei Durch- oder Aufsichtsvorlagen mit gerasterten Bildern muss mit Qualitätsverlust gerech-net werden.

Wichtiger Hinweis für Farbanzeigen:Zusatzfarben werden aus technischen Gründen aus den Skalenfarben Cyan, Magenta und Yellow gedruckt. Sie können deshalb vom Farbton anderer Farbfächer abweichen. Wir arbeiten nach Euroskala und versuchen, HKS-Farbtöne bestmöglich aus den Skalenfar-ben des 4c-Druckes zu erzielen. Die Reinheit der Original-HKS-Farben kann jedoch nicht garantiert werden. Der Farbton der Bildschirmansicht oder selbst erstellter Ausdrucke ist nicht identisch mit dem Druck auf Zeitungspapier.

Druckverfahren: Zeitungs-Rotationsoffset-Druck gemäß DIN ISO 12647-3

Technische Daten

Page 9: Mediadaten & Preisliste Bayrisches Taferl

Pfaffenhofen 54.000Schrobenhausen 18.000Gesamtauflage 72.000

A

B

Landkeis Pfaffenhofen a. d. Ilmund Randbezirke Dachau, Freising und Kelheim

Altlandkreis Schrobenhausenund Randbezirke Wir unterscheiden nur auf der Titelseite zwischen A und B.

Verbreitungsgebiet

Page 10: Mediadaten & Preisliste Bayrisches Taferl

Allgemeine Geschäftsbedingungen1. Geltungsbereich, Vertragspartner, Kundendienst

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Aufträge über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen (Anzeigenauftrag) oder über die Verteilung von Beilagen. Abweichende AGB des Auftraggebers werden nicht Vertragsinhalt.

1.2. Vertragspartner ist Bayrisches Taferl Verlags GmbH & Co.KG, Riederweg 12, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, Telefon 08441/4020-0, Telefax 08441/18357, [email protected] (im Folgenden: Verlag). Unseren Kundendienst erreichen Sie von Montag bis Freitag 08:00 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr unter Telefon 08441/84085. 2. Vertragsschluss, Preise, Regeln für Werbeagenturen

2.1. Aufträge können schriftlich, per Fax oder E-Mail unter Verwendung des Auftragsformulars sowie online erteilt werden. Ein Vertrag kommt erst mit schriftlicher Annahme des Auftrags zustande.

2.2. Für über die Website erteilte Anzeigenaufträge gilt: Vor Erteilung des Auftrags kann der Auftraggeber alle Eingaben noch einmal überprüfen und erforderlichenfalls korrigieren. Der Bestellvorgang kann durch Schließen des Browserfen-sters jederzeit abgebrochen werden. Ein verbindlicher Auftrag wird erst durch Anklicken des Buttons „Anzeige kosten-pflichtig inserieren“ erteilt. Der Verlag bestätigt unverzüglich per E-Mail den Eingang des Auftrags. Diese Eingangsbestä-tigung ist noch keine Annahme des Auftrags im Sinne von Ziffer 2.1.

2.3. Es besteht kein Anspruch auf die Annahme von Aufträgen. Der Verlag behält sich insbesondere vor, Aufträge wegen des Inhalts oder der technischen Form abzulehnen, insbesondere wenn ihr Inhalt rechtlich unzulässig ist oder eine Veröf-fentlichung für den Verlag aus anderen Gründen unzumutbar ist. Ist bei Annahme eines Anzeigenauftrags der Inhalt oder die technische Form der Anzeige nicht bekannt, hat der Verlag unter diesen Voraussetzungen das Recht zum Rücktritt. Aufträge über Beilagen, die den Eindruck eines Bestandteiles der Zeitung erwecken, Fremdanzeigen enthalten, und kom-binierte Beilagen von zwei oder mehr Auftraggebern werden nicht angenommen.

2.4. Die Ablehnung eines Auftrages bzw. der Rücktritt wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

2.5. Gibt der Auftraggeber keine besonderen Größenvorschriften für die Anzeige an, so wird die tatsächliche Abdruckgrö-ße der Preisberechnung zugrunde gelegt.

2.6. Es gilt die jeweils aktuelle Preisliste des Verlags, vorbehaltlich der eventuellen Festsetzung besonderer Preise für Sonderveröffentlichungen. Bei Änderungen treten die neuen Bedingungen auch für die laufenden Verträge sofort in Kraft. Werden die Preise um mehr als 10% erhöht, steht dem Auftraggeber das Recht zu, den Auftrag ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen.

2.7. Die Mengenrabatte laut Preisliste werden nur gewährt, wenn die Anzeigen innerhalb eines Jahres ab dem Erscheinen der ersten Anzeige veröffentlicht wird.

2.8. Aufträge, die direkt von Firmen des im Verbreitungsgebiet des Verlages ansässigen Einzelhandels, Handwerks und lokalen Vermittlungsgewerbes erteilt werden, werden zum Lokalpreis berechnet; dies gilt auch für selbstständig werbende Filialbetriebe. Eine AE-Vergütung wird bei direkt erteilten Aufträgen nicht gewährt. Verkaufsagenturen, Ver-kaufsstellen und Zweigniederlassungen von überregionalen Verkaufsstellen und Zweigniederlassungen überregionaler Verkaufsorganisationen, deren Insertion zentral verwaltet wird, sind keine ortsgebundenen Einzelhandelsgeschäfte im Sinne der Preisliste. Das Entscheidungsrecht darüber hat ausschließlich der Verlag. Maßgeblich für die Berechnung des ermäßigten Lokalpreises ist der Ort der Rechnungsstellung.

2.9. Werbeagenturen sind verpflichtet, sich in ihren Angeboten, Verträgen und Abrechnungen gegenüber den Werbungs-treibenden an die Preisliste des Verlags zu halten. Die AE-Vergütung errechnet sich aus dem jeweiligen Grundpreis für Anzeigen und gilt nur, wenn der Auftrag unmittelbar von der Werbeagentur erteilt wird, ihr die Beschaffung der Druckun-terlagen obliegt und eine Gewerbeanmeldung als Werbeagentur vorliegt. Dem Verlag steht es frei, Aufträge von Werbe-agenturen abzulehnen, wenn Zweifel an der berufsmäßigen Ausübung der Agenturtätigkeit bestehen. Die Werbeagentur darf die AE-Vergütung weder ganz noch teilweise an die Werbetreibenden weitergeben.

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3. Widerrufsrecht für Verbraucher

Ist der Auftraggeber Verbraucher (natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können) hat er bei Auf-tragserteilung im Wege des Fernabsatzes (d.h. per Post, Fax, Telefon oder online) ein gesetzliches Widerrufsrecht.

Bei Auftragserteilung in einer Geschäftsstelle des Verlages besteht kein Widerrufsrecht.

Bei Auftragserteilung im Wege des Fernabsatzes ist erforderlich, dass der Auftraggeber seine ausdrückliche Zu-stimmung gibt, dass der Verlag mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnen soll, und seine Kenntnis bestätigt, dass er sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch den Verlag verliert.

WiderrufsbelehrungWiderrufsrecht Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufs-frist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (Bayrisches Taferl Verlags GmbH & Co.KG, Riederweg 12, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, Telefon 08441/4020-0, Telefax 08441/18357, [email protected]) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lie-ferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben) unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns einge-gangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.

Haben Sie verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen soll, so haben Sie uns einen ange-messenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem Sie uns von der Ausübung des Widerrufs-rechts hinsichtlich dieses Vertrags unterrichten, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.

Muster-Widerrufsformular (Wenn Sie den Vertrag widerrufen wollen, dann füllen Sie bitte dieses Formular aus und senden Sie es zurück.) An Bayrisches Taferl Verlags GmbH & Co.KG, Riederweg 12, 85276 Pfaffenhofen a. d. Ilm, Telefon 08441/4020-0, Telefax 08441/18357, [email protected]:

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über den Kauf der folgenden Waren (*)/die Erbringung der folgenden Dienstleistung (*)

Bestellt am (*)/erhalten am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

_____________________________________________________________(*) Unzutreffendes streichen

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4. Ausführung von Aufträgen, Stornierung, Ausfallhonorar

4.1. Anzeigen sind zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Auftragserteilung abzurufen; bei mehreren Anzeigen innerhalb eines Jahres nach Erscheinen der ersten Anzeige.

4.2. Änderungen und Stornierungen von Anzeigenaufträgen müssen schriftlich erfolgen und spätestens zum Anzeigen-schluss vorliegen, um noch berücksichtigt zu werden. Bei rechtzeitigem Rücktritt wird kein Ausfallhonorar berechnet.

4.3. Wird ein Anzeigenauftrag aus Umständen, die der Verlag nicht zu vertreten hat, nicht erfüllt, so hat der Auftraggeber, unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten, den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

4.4. Korrekturabzüge werden nur bei Großanzeigen auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Abzüge. Wird der rechtzeitig übermittelte Probeabzug nicht frist-gemäß zurückgesandt, so gilt die Genehmigung zum Druck als erteilt.

4.5. Der Verlag liefert auf Wunsch jeweils unverzüglich nach Erscheinen der Anzeige kostenlos einen Kopfbeleg. Vollstän-dige Belegnummern werden geliefert, sofern Art und Umfang des Auftrages dieses rechtfertigen. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine Aufnahmebescheinigung des Verlages.

4.6. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass die Anzeige auch in Online-Diensten, insbesondere auf der Website/App des Verlages erscheint.

4.7. Bei Beilagen wird kein Konkurrenzausschluss gewährt. Mehrfachbelegung bleibt vorbehalten. Sonderbeilagen des Verlages sind nicht als Zweitbeilage zu verstehen und können auch bei Exklusivbelegung (d.h. mit Exklusivaufschlag gemäß Preisliste) eingerückt werden, soweit sie vom Termin gebunden sind.

4.8. Der Auftraggeber kann bis spätestens 10 Tage vor Erscheinen der Beilage vom Vertrag zurücktreten.

5. Pflichten des Auftraggebers, Freistellung von Ansprüchen, zusätzliche Leistungen

5.1. Für die rechtzeitige und einwandfreie Lieferung des Anzeigentextes und anderer Druckunterlagen sowie der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Aufträge für Anzeigen und Beilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass der Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss informiert werden kann, falls der Auf-trag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrücklichen Vereinbarung bedarf.

5.2. Bei der Anlieferung von digitalen Druckunterlagen ist der Auftraggeber verpflichtet, ordnungsgemäße, insbesondere dem Format oder technischen Vorgaben des Verlages entsprechende Vorlagen anzuliefern. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Sind etwaige Mängel der Druckunterlagen des Auftragsgebers nicht sofort erkennbar, sondern werden diese erst beim Druckvorgang deutlich, so haftet der Verlag nicht für hieraus resultierende Mängel im Erscheinungsbild der gedruckten Anzeige.

5.3. Bei fernmündlich aufgegebenen Anzeigen oder Änderungen und bei unleserlichen Manuskripten übernimmt der Ver-lag keine Haftung für die Richtigkeit der Ausführung. Bei unklaren Anzeigen oder für die Veröffentlichung nicht geeigneten Texten behält sich der Verlag vor, Änderungen oder Streichungen vorzunehmen, wenn aus Zeitgründen eine Rückfrage bei dem Auftraggeber nicht möglich ist.

5.4. Für nicht vollständig abgepackte Beilagen übernimmt der Verlag keine Gewähr. Der Lieferschein muss Angaben zum Erscheinungstag, der gebuchten Ausgabe sowie ein Stichwort enthalten.

5.5. Kosten für Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen und für die Lieferung bestellter Druckstöcke, Filme, Zeichnungen, pdf-, eps-, jpg-, tiff-Dateien u.s.w. trägt der Auftraggeber.

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5.6. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag schriftlich zu informieren, wenn er wegen einer Anzeige bereits eine strafbewährte Unterlassungserklärung abgegeben hat oder gerichtlich zur Unterlassung verurteilt wurde. Das gilt ins-besondere bei einer Auftragsänderung auf Grund einer erfolgten Abmahnung oder eines Urteils. Bei Verletzung dieser Obliegenheit übernimmt der Verlag keine Haftung für eine verwirkte Vertragsstrafe bzw. für ein verhängtes Ordnungsgeld.

5.7. Der Auftraggeber gewährleistet, dass er alle zur Schaltung des Werbemittels erforderlichen Rechte besitzt. Er ist für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit verantwortlich. Der Verlag ist nicht verpflichtet zu prüfen, ob das Werbemittel die Rechte Dritter beeinträchtigt. Der Auftraggeber stellt den Verlag von allen Ansprüchen Dritter wegen der Veröffentlichung des Werbemittels frei. Ferner erstattet der Auftraggeber dem Verlag die Kosten der notwendigen Rechtsverteidigung. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Verlag nach Treu und Glauben mit Informationen und Unterlagen bei der Rechts-verteidigung gegenüber Dritten zu unterstützen. Veröffentlicht der Verlag nach billigem Ermessen zu einer Anzeige eine Gegendarstellung, hat der Auftraggeber die Kosten dieser Veröffentlichung nach Maßgabe des jeweils gültigen Anzei-gentarifs zu tragen.

6. Pflichten des Verlages, Gewährleistung und Haftung

6.1. Für die Aufnahme von Anzeigen oder Beilagen in bestimmte Ausgaben oder an bestimmte Stellen der Druckschrift sowie für das Erscheinen der Druckschrift zu einem bestimmten Zeitpunkt wird keine Gewähr geleistet.

6.2. Der Verlag gewährleistet bei Anzeigen die übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gege-benen Möglichkeiten (siehe den Hinweis zu Farbanzeigen bei den technischen Daten).

6.3. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf eine einwandfreie Ersatzanzeige. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gesetzte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rücktritt vom Vertrag.

6.4. Beilagen für Teilauflagen werden erst ab einer Stückzahl von 10.000 angenommen, in keinem Fall wird für Fehllei-tungen oder Verwechslungen irgendeine Gewähr geleistet.

6.5. Bei Beilagen sind Doppelbelegungen nicht auszuschließen, vor allem bei Beilagen mit niederem Papiergewicht oder Hochglanzpapier. Ebenso gilt dieses für elektrostatisch aufgeladene oder durch frische Druckfarbe zusammengeklebte Beilagen. Der Verlag verteilt die Beilagen mit geschäftsüblicher Sorgfalt, wobei bis zu 3 % Fehlzustellungen oder Verluste als üblich gelten.

6.6. Reklamationen jeglicher Art werden, außer bei nicht offensichtlichen Mängeln, nur innerhalb von 8 Tagen nach Er-scheinen der Anzeige oder Beilage berücksichtigt. Später erkannte Mängel sind unverzüglich zu reklamieren. Die vor-stehende Regelung gilt nicht, wenn der Auftraggeber Verbraucher (siehe Ziffer 3) ist. Der Auftraggeber hat bei Wiederho-lungsanzeigen unverzüglich zu prüfen, ob die Werbung fehlerfrei veröffentlicht ist. Eventuelle Mängel sind unverzüglich zu rügen. Bei fehlerhaften Wiederholungsanzeigen wird kein Nachlass oder Ersatz gewährt, wenn der Besteller nicht vor der nächsten Einschaltung auf den Fehler hingewiesen hat.

6.8. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers bestehen nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit oder bei schuld-hafter Verletzung einer Kardinalpflicht (wesentliche Vertragspflicht, deren Erfüllung die Erreichung des Vertragszwecks erst ermöglicht und auf die der Vertragspartner vertrauen darf), für schuldhafte Verletzungen von Körper, Gesundheit oder Leben oder nach dem Produkthaftungsgesetz. Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer Kardinalpflicht ist der zu ersetzende Schaden im Falle eines Vermögensschadens auf den typischerweise vorhersehbaren unmittelbaren Schaden, maximal auf das bezahlte Entgelt, begrenzt. Die Haftung der Organe, Vertreter und Mitarbeiter des Verlages ist im gleichen Umfang begrenzt.

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7. Zahlung, Verzug

7.1. Bei privaten Kleinanzeigen ist nur Barzahlung oder Lastschrift möglich. Bei Gelegenheitsanzeigen und Beilagen leistet der Verlag nur gegen Vorauszahlung.

7.2. Falls der Auftraggeber keine Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung unverzüglich übersandt. Der Rechnungsbe-trag ist 14 Tage nach Rechnungserteilung ohne Abzug fällig. Bei Überschreitung des Zahlungsziels kommt der Auftrag-geber in Verzug, ohne dass es einer Mahnung bedarf, und schuldet dem Verlag Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe; die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens ist davon unberührt.

7.3. Für die Einlösung von SEPA-Lastschriften wird vereinbart: Eine schriftliche Vorankündigung (Prenotification) ergeht mindestens einen Geschäftstag vor dem Fälligkeitstag auf dem für den Verlag günstigsten zur Verfügung stehenden Weg (z.B. E-Mail, Post).

7.4. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur vollständigen Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zah-lungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und vom Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen. Dieses Zurückbehaltungsrecht gilt nicht, soweit der Auftraggeber keine Zahlung leistet, weil er mit Ansprüchen wegen Gewährleistung aufrechnet.

8. Chiffreanzeigen

8.1. Bei Chiffreanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns an. Einschreibebriefe und Expresssendungen auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die innerhalb dieser Frist nicht abgeholt worden sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt werden, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Zudem behält sich der Verlag das Recht vor, die eingehenden Angebote zur Ausschaltung von Missbrauch zu Prüfzwecken zu öffnen.

8.2. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 (Gewicht 1.000 g) überschreiten, sowie Waren-, Bücher- und Katalogsen-dungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entge-gennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

9. Rücksendung übersendeter Unterlagen

Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewah-rung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages. Eine Aufbewahrung elektronisch übermittelter Anzeigen ist nicht möglich.

10. Urheberrecht

Für Anzeigen, deren Gestaltung vom Verlag übernommen wird, liegen die ausschließlichen Nutzungsrechte beim Verlag. Jede Vervielfältigung (auch die elektronische Speicherung), Verbreitung oder öffentliche Wiedergabe, gleich in welcher Form, ist nur mit der schriftlichen Genehmigung des Verlages zulässig.

11. Schlussbestimmungen

11.1. Ist der Auftraggeber Kaufmann, juristischen Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sonder-vermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand der Sitz des Verlages. Ist der Wohnsitz oder gewöhnliche Aufenthaltsort des Auftraggebers, im Zeitpunkt der Klageerhebung unbekannt oder hat der Auftraggeber nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt, ist ausschließlicher Gerichtsstand ebenfalls der Sitz des Verlages. Der Verlag ist gleichwohl berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers zu klagen.

11.2. Nebenabreden oder Änderungen bedürfen der Schriftform; das gilt auch für die Aufhebung der Schriftform. Für Verträge mit Verbrauchern (siehe Ziffer 3) gilt, dass Nebenabreden schriftlich zu bestätigen sind.

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Kontakt • Informationen

Kontakt:

Bayrisches Taferl Verlags GmbH & Co.KGRiederweg 1285276 PfaffenhofenTelefon 08441/84085Telefax 08441/18357E-Mail [email protected]

Telefon Aussendienst:Telefon 08441/402040 Telefon 08441/402030 Telefon 08441/402020

Geschäftsführer:Wolfgang Stiegler

Bankverbindung:Volksbank Raiffeisenbank Bayern Mitte eGIBAN: DE07 7216 0818 0000 0556 20BIC: GENODEF1INP

Zahlungsbedingungen für Anzeigen:2 % Skonto innerhalb 7 Tagen nur bei Bankeinzug oder Vorauskasse, sonst 14 Tage rein netto. Reklamationen nur innerhalb 8 Tagen. Auf alle ausgewiesenen Nettobeträge kommt noch die gesetzliche Mehrwertsteuer hinzu.

Verbreitungsart:Kostenlose Verteilung durch Verteilerdienst an alle frei zugänglichen Haushalte, Betriebe und Behörden im Verbreitungsgebiet.

BAYRISCHESTAFERLVerlags GmbH und Co.KG

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Unsere aktuelle Ausgabe erscheint immer donnerstags auf unserer Homepage.

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