Minimierung krebserzeugender Stoffe: Der AGS hat seine Hausaufgaben gemacht

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Minimierung krebserzeugender Stoffe: Der AGS hat seine Hausaufgaben gemacht – jetzt sind die Betriebe am Zug! Henning Wriedt Beratungs- und Informationsstelle Arbeit & Gesundheit Hamburg [email protected] Fachdiskussion: AGS-Risikobewertungskonzept – Praktische Umsetzung: Erfahrungen und Erkenntnisse 27. Münchner Gefahrstofftage, 23. – 25. November 2011

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Minimierung krebserzeugender Stoffe: Der AGS hat seine Hausaufgaben gemacht

– jetzt sind die Betriebe am Zug!

Henning Wriedt Beratungs- und Informationsstelle Arbeit & Gesundheit Hamburg [email protected]

Fachdiskussion: AGS-Risikobewertungskonzept – Praktische Umsetzung: Erfahrungen und Erkenntnisse

27. Münchner Gefahrstofftage, 23. – 25. November 2011

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Ziele

Struktur und Bausteine

Vom Konzept zum Stoff

Aufgaben der Betriebe … … und der Betriebsräte

Zusammenfassung und Ausblick

Übersicht

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Praxisgerechte Umsetzung des Minimierungsgebots gem. § 7 (4) und § 9 (2) GefStoffV(wenn Substitution [noch] nicht möglich ist)

Unterstützung der Betriebe bei der Minimierung Vorrang für die Minimierung hoher Belastungen Überprüfbarkeit der Minimierungsaktivitäten

bei gleichzeitiger Überwindung der Defizite des früheren TRK-Konzepts: mangelndes Minimierungsbemühen bei TRK-Einhaltung

(betriebliche Gleichbehandlung von MAK- und TRK-Wert) Ableitung / Anpassung von TRK-Werten zeitaufwendig große Risikounterschiede bei TRK-Werten unterschiedlicher

Stoffe Minimierung „bis Null“ real nicht möglich

Ziele

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Struktur und Bausteine Übersicht

Einführung von drei Bereichen (Maßnahmenbereiche / Risikobereiche)gegenüber zwei Bereichen im früheren TRK-Konzept

Stoffunabhängiges gestuftes Maßnahmenkonzept zur Expositionsminderung: Stufung der Einzelmaßnahmen in drei Bereiche

Quantifizierte Risiken Steuerungsgrößen innerhalb des Konzepts

Zwei stoffunabhängige Risikogrenzen (Akzeptanz- und Toleranzrisiko) Basis für stoffspezifische Werte(Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen)

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Toleranzrisiko

Akzeptanzrisiko

Erkrankungs-Risiko

hohes Risiko:aufwändigste Maßnahmen

mittleres Risiko:weniger aufwändige Maßnahmen

niederes Risiko:am wenigsten aufwändige Maßnahmen

Struktur und Bausteine Übersicht

Drei Bereiche (Maßnahmenbereiche / Risikobereiche)Denken in Bändern!

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Struktur und Bausteine: Gestufte Maßnahmen

19 abgestufte Einzelmaßnahmen einsortiert in fünf Maßnahmengruppen

Abstufung von Maßnahmen – drei Beispiele Atemschutz

• bei hohem Risiko: verbindlich vorgeschrieben• bei mittlerem Risiko: zur Verfügung zu stellen,

Verwendung eigene Entscheidung• bei niedrigem Risiko: nicht erforderlich

Minimierung der Exposition• bei hohem und mittlerem Risiko: verbindlich

vorgeschrieben• bei niedrigem Risiko: freiwillig (d.h. betrieblich zu regeln)

Maßnahmenplan• bei hohem und mittlerem Risiko: verbindlich

vorgeschrieben• bei niedrigem Risiko: unnötig

Das Wichtigste sind die Maßnahmen!

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Struktur und Bausteine: Maßnahmenplan

Maßnahmenplan – was ist das?

Maßnahmenplan: ein neues Instrument• Ergänzung der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung• entsprechend der Vorgabe in § 6 Abs. 8 Nr. 4 GefStoffV,

dort gefordert:Angabe weiterer Schutzmaßnahmen, die zukünftig zur Einhaltung des Arbeitsplatzgrenzwerts ergriffen werden sollen

Inhalt eines Maßnahmenplans Beschreibung, wie weitere Expositionsminderung erreicht werden soll, unter Angabe konkreter Einzelheiten:

• in welchen Zeiträumen• in welchem Ausmaß• aufgrund welcher Maßnahmen

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Struktur und Bausteine: zwei Risikogrenzen

Risiko – für was? zusätzliches Risiko an Krebs zu erkranken als Folge der Belastung am Arbeitsplatz

Rahmenbedingung Annahme hinsichtlich der Exposition: ständig arbeitstäglich während des gesamten Arbeitslebens (8 Std./Tag, 240 Tage/Jahr, 40 Jahre)

obere Risikogrenze – „Toleranzrisiko“

4 : 1.000

untere Risikogrenze – „Akzeptanzrisiko“ 4 : 100.000 (spätestens ab 2018)

4 : 10.000 (für einen Übergangszeitraum, mindestens bis 2013, längstens bis 2018)

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Struktur und Bausteine: zwei Risikogrenzen

Obere Risikogrenze Startpunkt für Risikominimierung – keine Dauerbelastung (höhere Risiken sind durch verbindliche Verwendung von Atemschutz ausgeschlossen)

tatsächliches Lebenszeit-Risiko wird wegen Minimierungs- Pflicht unter 4 : 1.000 liegen

Untere Risikogrenze Zielpunkt für Risikominimierung (identisch mit Umweltzielrisiko!)

tatsächliches Lebenszeit-Risiko wird aus unterschiedlichen Gründen über 4 : 100.000 liegen (höheres Startrisiko, langsames Minimierungstempo, freiwillige Minimierung unterhalb von 4 : 100.000)

Unterschiedliche Funktion der beiden Risikogrenzen in Bezug auf das Minimierungsgebot

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Struktur und Bausteine: Material zum Nachlesen

Hilfestellungen zum Verständnis des neuen Konzepts:• im Bereich „Risikoakzeptanz-Konzept des Ausschusses für

Gefahrstoffe (AGS)“ auf der Website der BAuA: http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/AGS/Risikoakzeptanz-Konzept.html

• Aufsatz „Das Risikoakzeptanzkonzept für krebserzeugende Gefahrstoffe“, zu finden auf der Website des IFA: http://www.dguv.de/ifa/de/fac/erb/grundlagen/wriedt.pdf

• Fragen-Antworten-Katalog des AGS (Entwurf ist fertig, soll im November verabschiedet werden)

• abzuraten: Fragen-Antworten-Katalog auf der IFA-Website – z. T. irreführend, z. T. falsche Begriffe (nicht mit AGS abgestimmt)

Offizielle Beschreibung des neuen Konzepts:Bekanntmachung zu Gefahrstoffen 910 (BekGS 910)http://www.baua.de/de/Themen-von-A-Z/Gefahrstoffe/TRGS/Bekanntmachung-910.html

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Vom Konzept zum Stoff

Wie kommt man von den übergeordneten Risikogrenzen zu den Luftkonzentrationen für Einzelstoffe?

Risikogrenzen: identisch für alle Stoffe

für jeden Stoff muss zunächst die stoffspezifische Exposition-Risiko-Beziehung (ERB) bestimmt werden

daraus werden dann die stoffspezifische Akzeptanzkonzentration und Toleranzkonzentration abgeleitet

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Exposition-Risiko-Beziehungen – Prinzip(für Stoffe X und Y)

Toleranzrisiko

Akzeptanzrisiko

Risiko

AK-X TK-X AK-Y TK-Y ExpositionAK: Akzeptanzkonzentration TK: Toleranzkonzentration

Exposition-Risiko-Kurve linear (für Stoff X) Exposition-Risiko-Kurve

nicht-linear (für Stoff Y)

Vom Konzept zum Stoff

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Stoffe, die (demnächst) vom Konzept erfasst werden

• Acrylamid• Acrylnitril• Aluminiumsilikat-Fasern

(Keramikfasern)• Asbest• Benzo(a)pyren• 1,3-Butadien• Ethylenoxid• 4,4‘-Methylendianilin• Nitrosamine• Trichlorethen

Vom Konzept zum Stoff

• Arsen• Benzol• Cadmium• Epichlorhydrin• Hydrazin• Beryllium• Blei (evtl. AGW)• Chrom (VI)• Cobalt• Dieselmotor-Emissionen• Nickel• Quarz (evtl. AGW)• Antimontrioxid• Bitumen• Ethylenimin• Propylenoxid

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Hinweise für die Gefährdungsbeurteilung(zur Zeit in Vorbereitung) Hilfestellungen für bestimmte Probleme, die für einzelne Stoffe bei der Umsetzung des Konzepts in der Praxis auftreten können:

• Wirkungsschwelle für andere Gesundheitsschäden unterhalb der Toleranzkonzentration ✔

• bereits früher ermittelter Stand der Technik (ehemaliger TRK-Wert) unterhalb der Toleranzkonzentration ✔

• Hintergrundbelastung oberhalb der Akzeptanzkonzentration ✔ • messtechnische Bestimmungsgrenze oberhalb der Akzeptanzkonzentration ✔• Umgang mit Expositionsspitzen sowie mit gelegentlicher

Exposition (Dosisbetrachtungen) ✔ / in Arbeit

Vom Konzept zum Stoff

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Maßnahmen-TRGS für besonders weit verbreitete Stoffe Anpassung bestehender oder Ableitung zusätzlicher TRGS (z.B. Asbest, Benzo(a)pyren (Teer), Dieselmotor-Emissionen, Keramikfasern, Mineralischer Staub – Quarzfeinstaub, N-Nitrosamine, Schweißen – Chrom VI, Cobalt, Nickel)

• Anpassung der Schutzmaßnahmen ans Maßnahmenkonzept• Integration der Akzeptanz- und Toleranzkonzentration

Fragen-Antworten-Katalog mit Erläuterungen zu 25 Fragen: verabschiedet, bald verfügbar

Anleitung zur Berücksichtigung zusätzlicher Faktoren bei der Gefährdungsbeurteilung detaillierte Hinweise für stoffspezifische Faktoren (s. vorige Folie) verfügbar voraussichtlich Ende 2012

Vom Konzept zum Stoff

Hilfen für Umsetzung im Betrieb

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Auswirkungen auf die Gefährdungsbeurteilung

• für die vom Konzept erfassten Stoffe erheblich: Minimierung muss künftig geplant und nachvollziehbar dokumentiert werden (Maßnahmenplan)

• für einige dieser Stoffe werden für viele Tätigkeiten große bis sehr große Anstrengungen erforderlich werden

• aber: Grenzen der Machbarkeit werden vom AGS für jeden Stoff sorgfältig geprüft

Vom Konzept zum Stoff

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Stoffe, die voraussichtlich große Anstrengungen erfordern werden – eine Auswahl

Stoff Konzentration [µg/m³] bei 410-3

(Toleranzrisiko)

Konzentration [µg/m³] bei 410-4 (Akzeptanzrisiko)

ehem. TRK [µg/m³]

Arsen-Verbindungen 8,3 0,8 100

Benzo(a)pyren 0,7 0,07 2 / 5

Cadmium 1,6 0,16 15 / 30

Chrom (VI) < 5 ? < 0,5 ? 50 / 100

Hydrazin 22 2,2 130

Nickel < 5 ? < 0,5 ? 500

Trichlorethen 60.000 (11 ppm) 33.000 (6 ppm) 270.000 (50 ppm)

Keramikfasern 100.000 F/m³ 10.000 F/m³ 500.000 F/m³

Vom Konzept zum Stoff

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Aufgaben der Betriebe

MinimierungsgebotMinimierung ist gem. § 7 (4) und § 9 (2) GefStoffV zwingend vorgeschrieben

TRGS 400 bietet an, wie das Minimierungsgebot erfüllt werden kann – durch Anwendung des AGS-Konzepts!entsprechende Hinweise in Nr. 6.4 (5) und Nr. 6.6 (5)

Der Arbeitgeber kann zwar eine andere Methode für die Minimierung wählen, aber dann muss er nachweisen, dass sie mindestens genauso wirksam ist wie das Konzept, das in der BekGS 910 beschrieben ist

Betriebe sind aufgefordert, das Konzept zu erproben

Weshalb sollten die Betriebe das Konzept anwenden,solange es noch nicht formaler Teil der GefStoffV ist?

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Wie kann die Anwendung des Konzepts in der betrieblichen Praxis aussehen? Überprüfung anhand des Gefahrstoffverzeichnisses und der Dokumentation der Gefährdungsbeurteilung:

• Werden Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen ausgeübt, für die Akzeptanz- und Toleranzkonzentrationen in der BekGS 910 veröffentlicht sind?

wenn ja: Aktualisierung der Gefährdungsbeurteilung, Anpassung der Schutzmaßnahmen, ggf. Erstellung eines Maßnahmenplans

Regelmäßige Überprüfung (mindestens jährlich) ob weitere krebserzeugende Stoffe in die BekGS 910 aufgenommen worden sind, die im Betrieb verwendet werden

Aufgaben der Betriebe

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Was können Betriebe bei Tätigkeiten mit krebserzeugenden Stoffen tun, die (noch) nicht vom Konzept erfasst werden?

Prüfen und ggf. Gefährdungsbeurteilung nachbessern: • Sind bei der Gefährdungsbeurteilung alle

Schutzmaßnahmen berücksichtigt worden, die im gestuften Maßnahmenkonzept (in den Gruppen 2 – 5) enthalten sind?

• Sind Maßnahmen geplant, um die Belastung mit dem Stoff in Zukunft weiter zu verringern? Um welche konkreten Maßnahmen handelt es sich?

• Welcher Bewertungsmaßstab ist bei der Ableitung der Schutzmaßnahmen zugrunde gelegt worden? Ab welcher Luftkonzentration muss Atemschutz verwendet werden?

Aufgaben der Betriebe

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Wirksamkeit des neuen Konzepts hängt auch vom Handeln der Betriebsräte ab denn: Ziele des Konzepts kann die GefStoffV zwar vorgeben,

aber dessen Umsetzung können Aufsichtsbehörden nur punktuell überprüfen Ohne gezieltes Handeln in den Betrieben werden diese Ziele nicht – oder nur sehr langsam erreicht Ebenfalls Aufgabe von Betriebsräten, im Interesse der KollegInnen überall auf gezielte und zügige Umsetzung des Konzepts hinzuwirken

Der Betriebsrat hat darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze und Verordnungen durchgeführt werden. (§ 80 (1) Nr. 1 BetrVG)

… und von Betriebsräten

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Was können Betriebsräte konkret tun?

im ASA ansprechen (oder Arbeitgeber darauf hinweisen):• Beginn der Erprobung des neuen Konzepts zur Minimierung

krebserzeugender Stoffe sollte Anlass für Überprüfung der Gefährdungsbeurteilung sein – werden Tätigkeiten mit Stoffen ausgeübt, die bereits in der BekGS 910 gelistet sind?

einfache Möglichkeiten für eigene Kontrollen / Stichproben für Stoffe, die in der BekGS 910 gelistet sind

• Ist bei der Ableitung der Schutzmaßnahmen die BekGS 910 berücksichtigt worden?

• Ist ein Maßnahmenplan für die weitere Minimierung dieser Stoffe aufgestellt worden? Ist der Betriebsrat bei dessen Aufstellung beteiligt worden?

Umsetzung des Maßnahmenplans regelmäßig prüfen!

… und von Betriebsräten

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Zusammenfassung und Ausblick

Stoffunabhängige (generische) EbeneRahmenkonzept (BekGS 910)

Stoffspezifische Ebene• für jeden Stoff: ERB; Toleranz- und Akzeptanzkonzentration (BekGS 910, Nr. 3)• für einige Stoffe: stoffspezifische Faktoren

Tätigkeitsspezifische Ebene• für einige Stoffe: Schutzmaßnahmen-TRGS; möglicherweise VSK (AGS)• für jeden Stoff: Gefährdungsbeurteilung; ggf. Maßnahmenplan zur weiteren Minimierung (Arbeitgeber)

Konzept umfasst drei Ebenen

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Zusammenfassung und Ausblick

Integration des Konzepts in die GefStoffV für Juni 2015 vorgesehen im Zuge der kompletten Umstellung der GefStoffV auf die CLP-Verordnung der EU (GHS)

Ausweitung des Geltungsbereichs auf weitere Stoffe Ableitung von Exposition-Risiko-Beziehungen (ERB) für weitere Stoffe – bisher ERB für 35 Stoffe fertig oder in Arbeit

Ergänzung der BekGS 910 Anleitung zur Berücksichtigung zusätzlicher, stoffspezifischer Faktoren bei der Gefährdungsbeurteilung (für Ende 2012 vorgesehen)