Projektdokumentation Sammlungsqualifizierung und...

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Projektdokumentation Sammlungsqualifizierung und Entsammeln, Teil II Universität für angewandte Kunst Wien Kunstsammlung und Archiv Gefördert durch das Bundeskanzleramt Österreich Laufzeit: 01.10.2014 bis 31.12.2015 Bericht: Januar 2016

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Projektdokumentation

Sammlungsqualifizierung und

Entsammeln, Teil II

Universität für angewandte Kunst Wien

Kunstsammlung und Archiv

Gefördert durch das Bundeskanzleramt Österreich Laufzeit: 01.10.2014 bis 31.12.2015

Bericht: Januar 2016

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Projektteam

Univ.-Prof. Dr. Patrick Werkner (Projektleiter / Institutsleitung Kunstsammlung und Archiv)

Dr. Martina Griesser-Stermscheg (Projektkonzeption)

Mag. Anne Biber (Projektdokumentation, Konservatorische Bestandsaufnahme)

MMag. René Schober (Projektkoordination, Forschung und Digitalisierung)

Konstantin Ferihumer MA (Forschung und Digitalisierung)

Silvia Herkt MA (Organisation)

Mag. Martina Bauer (Assistenz)

Mag. Alexandra Zeiller (Assistenz)

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Inhalt

1 Einleitung ......................................................................................................................................... 3

1.1 Zur Problematik des Entsammeln ........................................................................................... 4

2 Ausgangssituation ........................................................................................................................... 4

2.1 Die Möbelsammlung ............................................................................................................... 5

2.2 Problemstellung und Ziele ....................................................................................................... 5

3 Projektdokumentation .................................................................................................................... 6

3.1 Sammlungsqualifizierung und Entsammeln ............................................................................ 6

3.1.1 Bestandsklärung .............................................................................................................. 8

3.1.2 Kategorisierung ............................................................................................................... 8

3.1.3 Zu entsammelnde Möbel .............................................................................................. 10

3.1.4 Umgang mit Schenkungen und Anpassung des Akzessionsvorgangs ........................... 12

3.1.5 Rückgabe von Dauerleihgaben ...................................................................................... 13

3.1.6 Reflexion der Systematik ............................................................................................... 13

3.2 Sammlungsmanagement und -pflege ................................................................................... 13

3.2.1 Standortkontrolle und -dokumentation ........................................................................ 14

3.2.2 Inventarkennzeichnung ................................................................................................. 14

3.2.3 Zustandserfassung ......................................................................................................... 15

3.2.4 Bewertung der Leihfähigkeit ......................................................................................... 15

3.2.5 Anpassung des Leihvertrags und Bewusstseinsschaffung bei LeihnehmerInnen ......... 16

3.2.6 Klärung von Gattungszuordnungen und Vereinheitlichung von Benennungen............ 16

3.2.7 Objektfotos .................................................................................................................... 16

3.2.8 Dokumentation und Datenpflege .................................................................................. 16

3.3 Auswirkungen auf die Leihpolitik .......................................................................................... 17

3.4 Übertragung und Nutzbarmachung der Ergebnisse .............................................................. 17

4 Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick ........................................................................... 17

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1 Einleitung

Seit dem Projekt „Sammlungsqualifizierung und Entsammeln“, das – finanziert durch Mittel des

Bundesministeriums für Unterricht, Kunst und Kultur (bm:ukk) – von Mai bis Dezember 2013 am In-

stitut Kunstsammlung und Archiv der Universität für angewandte Kunst Wien durchgeführt wurde,

rückte das Thema Deakzession stärker in den Fokus der österreichischen Museumswelt. Auch die

Sammlung der Angewandten beteiligte sich am öffentlichen Diskurs und an institutions-

übergreifenden Initiativen und lieferte mit dem Publikmachen der Projektergebnisse an unterschied-

licher Stelle konstruktive Beiträge.

Die umfangreiche Projektdokumentation wurde bereits Anfang 2014 zur allgemeinen Verfügbarkeit

auf die Homepage von Kunstsammlung und Archiv der der Universität für angewandte Kunstgestellt.

Am 4. April 2014 fand, organisiert von ICOM Österreich, am Technischen Museum Wien (TMW) ein

Seminar zum Thema „Deakzession. Chancen und Risiken bei der Abgabe von Sammlungsgut“ statt.

Patrick Werkner und René Schober konnten unsere Projektergebnisse dem internationalen Fach-

publikum präsentieren und im daraus hervorgehenden Tagungsband1 publizieren. Im November

2014 präsentierten Anne Biber und René Schober das Projekt im Rahmen der Vortragsreihe „Ange-

wandte Praxis“ der Angewandten und nutzten die Plattform, um das Thema einem fachlich gemisch-

ten Publikum näherzubringen und zu diskutieren.

Einen wichtigen Schritt hin zu einem verantwortungsvollen und transparenten Umgang mit dem

Thema Deakzession in Österreich setzte das Bundeskanzleramt mit der Beauftragung von ICOM

Österreich, Richtlinien für das Entsammeln zu entwickeln. Es wurde in Kooperation mit dem

Museumsbund Österreich ein Arbeitskreis gegründet, in dem 2015 der Leitfaden „Deakzes-

1 Werkner, Patrick; Schober, René: Sammlungsqualifizierung. Erfahrungen mit der Sammlung einer

Kunstuniversität, in: Wehdorn, Armine (Hg.): Deakzession. Chancen und Risiken bei der Abgabe von

Sammlungsgut, Tagungsband zum ICOM Österreich-Seminar Wien 4. April 2014, Wien 2014, S. 47-59

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sion/Entsammeln. Ein Leitfaden zur Sammlungsqualifizierung durch Entsammeln“2 verfasst wurde.

Der Arbeitskreis kooperierte auch mit dem Bundesdenkmalamt (BDA), um eine einheitliche Linie zu

finden, an der sich österreichische Museen beim Entsammeln orientieren können. Patrick Werkner

war im Arbeitskreis vertreten und konnte Erfahrungswerte aus unserem ersten und dem aktuellen

Projekt beitragen. Im Leitfaden wird zudem ein von Konstantin Ferihumer verfasster Bericht zu ein-

zelnen Fallbeispielen aus dem aktuellen Projekt veröffentlicht werden.

Für Österreich werden mit dem Leitfaden nun Regeln geschaffen, um der unkontrollierten Abgabe

von Sammlungsgut vorzubeugen. Das Institut Kunstsammlung und Archiv der Angewandten kann den

Diskurs insbesondere mit der praktischen Erfahrung in der methodischen Umsetzung der Sammlung-

squalifizierung bereichern. Zugleich gilt es, diese Praxiserfahrung weiter auszubauen. An die erfolg-

reiche Arbeit im Projekt „Sammlungsqualifizierung und Entsammeln“ von 2013, welches das erste

durch den Bund finanzierte Projekt zur Sammlungsqualifizierung in der Praxis in Österreich war,

konnten wir nun mit dem zweiten Projekt „Sammlungsqualifizierung und Entsammeln, Teil II“

anschließen. Der Schwerpunkt lag auf dem 316 Objekte umfassenden Bestand der Möbel. Neben der

weiteren Praxiserprobung und theoretischen Reflexion der entwickelten Methodik fokussierte das

aktuelle Projekt, vor dem Hintergrund der parallel laufenden Depotübersiedelung und dem Umstand,

dass rund die Hälfte der Möbel sich als Dauerleihgaben universitätsintern an unterschiedlichen

Standorten befindet, stärker auf Fragen des allgemeinen Sammlungsmanagements bzw. der

Sammlungspflege. Das Team setzte sich zusammen aus VertreterInnen der Disziplinen (Kunst-)

Geschichte, Jura und Restaurierung. Im Folgenden werden die Ergebnisse des Projekts dokumentiert.

1.1 Zur Problematik des Entsammeln

Das Projekt beschäftigt sich mit einem klaren Praxisschwerpunkt intensiv mit den Beständen der

Universität im Rahmen einer Sammlungsqualifizierung. Sammlungsqualifizierung meint die Neu-

bewertung einer Sammlung im Bezug zum Leitbild der Institution.3 Unter dem Begriff „Sammlungs-

qualifizierung“ verstehen wir in erster Linie die kritische Auseinandersetzung mit den Beständen im

Hinblick auf die im Leitbild genau definierte Ausrichtung der Sammlung. Die Qualifizierung als Mana-

gement-Tool erlaubt es, die Bestände in Kategorien zusammengefasst als Gesamtes zu überschauen.

Gleichzeitig ist Voraussetzung dieser Kategorisierung die Aufarbeitung jedes einzelnen Objekts. Das

Entsammeln ist nur dann legitim, wenn es Teil bzw. letzte Konsequenz einer verantwortungsvollen

Sammlungsqualifizierung bleibt. Ziel des Entsammelns ist es nicht, Ressourcen frei zu machen,

sondern die Qualität der Sammlung zu erhöhen, indem ihr Profil geschärft wird.

2 Ausgangssituation

Ausgangspunkt und Zielsetzung für die beiden Projekte „Sammlungsqualifizierung und Entsammeln“

(Teil I und Teil II) war der von Sammlungsleitung und Projektteam gemeinsam formulierte Wunsch

nach einer gleichermaßen ethisch vertretbaren, wissenschaftlich fundierten und systematischen

Auseinandersetzung mit dem Prozess des Entsammelns (Deakzession). Ausgelöst wurde dieser

Wunsch nicht zuletzt durch den akuten Platzmangel in den Depoträumlichkeiten der Kunstsammlung,

2 Der Leitfaden soll 2016 online und ggf. in gedruckter Form veröffentlicht werden. Uns liegt eine, bereits

offiziell angenommene, Vorabversion vor: ICOM Österreich (Hg.): Deakzession/Entsammeln. Ein Leitfaden zur

Sammlungsqualifizierung durch Entsammeln, angenommene Vorabversion, Stand Dezember 2015 3 ARGE Schnittpunkt (Hg.), Handbuch Ausstellungstheorie und -praxis, Wien Köln Weimar 2013, S. 154

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dem daraus resultierenden „Leidensdruck“ der Verantwortlichen und dem nötigen Handlungsbedarf

im Rahmen einer geplanten Übersiedlung der Depots. Dass das Entsammeln nicht als einfaches

Werkzeug zur Ressourcenschonung oder zum „Platzschaffen“, gesehen werden kann, zeigte sich

bereits im Vorgängerprojekt deutlich. In jenem wurde eine Methodik entwickelt, die eine

nachvollziehbare und fundierte Neubewertung des Bestands erlaubt. An diese knüpften wir im

aktuellen Projekt an.

2.1 Die Möbelsammlung

Grundlage für die Neubewertung der Sammlung im Sinne einer Sammlungsqualifizierung ist das Leit-

bild, das ihre Schwerpunktsetzung definiert. Die Geschichte von Kunstsammlung und Archiv der Uni-

versität für angewandte Kunst Wien und ihre Struktur wurden im Bericht zu Projekt I dargestellt.4

Auch, wenn sich im Lauf der Zeit die Sammlungsschwerpunkte verlagern können, bleibt die im Leit-

bild formulierte Ausrichtung der Universitätssammlung bestehen:

„Die Sammlung bildet das kulturelle Gedächtnis unserer Universität und trägt wesentlich zu ihrer

Identitätsbildung bei. Sie spiegelt die Geschichte des Hauses bis zurück zur Gründung als Kunst-

gewerbeschule 1867. […] Insbesondere die Dokumentation der kreativen Arbeit unserer AbsolventIn-

nen und Lehrenden steht dabei im Vordergrund, sowohl aus der bald 150jährigen Geschichte unseres

Hauses wie auch aus der unmittelbaren Gegenwart.“5

Der Bestand der Möbel umfasst 316 Objekte6, von denen 185 als Dauerleihgaben im Hauptgebäude

und auf unterschiedliche Außenstellen verteilt sind. Die Schwerpunkte der Möbelsammlung liegen

auf der Zeit von „Wien um 1900“ sowie auf der Zwischenkriegszeit. Viele der Möbel werden häufig

als Leihgaben angefragt, aber einige – und das ist wohl eine Spezialität der Sammlung und

gleichzeitig eine besondere Herausforderung – dienen als Gebrauchsmöbel in Büros und

Repräsentationsräumen der Universität und ihren Exposituren. Für das Institut Kunstsammlung und

Archiv, das keine permanente Ausstellungsmöglichkeit besitzt, bietet das Verleihen von Objekten

eine Möglichkeit, die Bestände sichtbar zu machen. Gleichzeitig stellt diese Tradition besondere

Anforderungen im Bereich der Leihgabenverwaltung.

2.2 Problemstellung und Ziele

Der Bezug eines neuen Depots und anstehende Sanierungsmaßnahmen in den verschiedenen Räum-

lichkeiten der Universität für angewandte Kunst führten zu einem akuten Handlungsbedarf im Sinne

einer Sammlungsqualifizierung des Möbelbestandes. Der, nicht nur aus gezielten Sammlungs-

ankäufen, sondern auch aus Übernahmen aus dem Hausinventar erwachsene Bestand verlangte eine

kritische Auseinandersetzung: Entsprechen alle Möbel dem Leitbild? Können wir durch das Aufspü-

ren und Abgeben „fälschlicherweise“ inventarisierter Möbel das Sammlungsprofil schärfen?

Gleichzeitig war eine Prüfung des Standorts und des Zustands nötig, um zu entscheiden, welche

Möbel aus dem Gebrauch gezogen, eventuell konservatorisch behandelt und ins Depot übersiedelt

4 Projektbericht Sammlungsqualifizierung und Entsammeln, Universität für angewandte Kunst Wien/

Kunstsammlung und Archiv 2014, S. 13-14, http://sammlung.dieangewandte.at/jart/prj3/angewandte_

sammlungen/main.jart?content-id=1368121175042&rel=de&reserve-mode=active (Zugriff 08.01.2015) 5 Sammlung angewandte Wien, Leitbild, http://sammlung.dieangewandte.at (Zugriff 08.01.2016).

6 Ohne die Möbel aus der Victor Papanek Foundation (18), inklusive fünf inventarisierter Dauerleihnahmen.

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werden müssen, und es bedurfte einer Erhebung des Platzbedarfs (auch der derzeit verliehenen

Objekte) im Depot.

Das Vorhaben umfasste damit eine Qualifizierung der 316 Möbel anhand folgender Teilschritte:

� Eine im Kontext des Sammlungsleitbilds relevante kunst-/design-/kultur- oder

architekturhistorische Bewertung nach den in Projekt I erstellten Kategorien

� Aktualisierung der Datensätze und des Bildmaterials in der sammlungseigenen Datenbank

� Erfassung von Zustand und eventuellem Verlust

� Bewertung der Leihfähigkeit

� Ermittlung des Platzbedarfs für die Depotlagerung

� Erhebung deseventuell nötigen Restaurierbedarfs für Objekte aus Kategorie 1 und 2

Dank der umfassenden methodischen Überlegungen im Projekt I, konnten wir uns im Ablauf der

Sammlungsqualifizierung an der bereits anhand internationaler Vorbildprojekte formulierten Syste-

matik orientieren. Zentral standen nun auch Fragen ethischer, rechtlicher und administrativer Natur,

die insbesondere den Schritt des Entsammelns betreffen und in Projekt I nur konzeptuell mitgedacht

worden waren. Im aktuellen Projekt sollten zudem Lösungen für die Akquise neuer Objekte gefunden

werden, um künftig „Fehlinventarisierungen“ zu vermeiden. Zu guter Letzt war es Ziel, die Ergebnisse

für andere Sammlungen nutzbar zu machen.

3 Projektdokumentation

Der Umstand, dass rund die Hälfte der Möbel als Dauerleihgaben an unterschiedlichen Standorten

verteilt sind und dass parallel zu unserem Projekt die Übersiedelung der Depotbestände stattfand,

erforderte umfangreiche Aufgaben des allgemeinen Sammlungsmanagements bzw. der Sammlungs-

pflege. Insgesamt waren 134 Möbel als Dauerleihgaben in diversen Abteilungen im Hauptgebäude

der Angewandten sowie an fünf weiteren Außenstellen bzw. Exposituren der Universität7 zu

begutachten. 126 Objekte lagerten im ehemaligen Depot im Heiligenkreuzer Hof und wurden, auf-

grund der laufenden Übersiedelungsarbeiten, in enger Zusammenarbeit mit dem Team der Depot-

übersiedelung vor Ort untersucht. Im Folgenden werden der Ablauf des Projekts und die Ergebnisse

dokumentiert. Zunächst wird die Sammlungsqualifizierung behandelt, anschließend auf den Schwer-

punkt der Sammlungspflege eingegangen.

3.1 Sammlungsqualifizierung und Entsammeln

Die Sammlungsqualifizierung wurde für 260 der 316 Möbel durchgeführt. Im Zuge der Standort-

kontrolle, auf die unten im Detail eingegangen wird, erwiesen sich 20 Möbel als am angegebenen

Standort nicht auffindbar. Hier bedarf es weiterer Recherchen. Weitere 31 Möbel sind derzeit nicht

zugänglich. Sie wurden in Form eines Vorlasses der Sammlung geschenkt, jedoch von den derzeitigen

Besitzern noch nicht übergeben. Bei fünf Möbeln handelt es sich um Dauerleihgaben anderer

Institutionen, die sich noch in Bestand der Sammlung befinden. Elementare Voraussetzung für die

Klassifizierung nach den vorhandenen Kategorien war die Erhebung fehlender und Kontrolle

bestehender Bestandsinformationen. In dieser zweiten Projektphase konnten wir einen Schritt

7 Neben dem Hauptgebäude am Oskar Kokoschka-Platz 2 waren weitere Standorte: Heiligenkreuzer Hof

(Veranstaltungsmanagement), Postgasse 6, Dominikanerbastei 5, Franz Josefs-Kai 5 und Salzgries 14.

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weiter gehen als im Projekt 2014 und die Aussonderung einiger Objekte aus dem Sammlungsbestand

durch ein Ansuchen an das BDA vorbereiten.

Die in Projekt I formulierte Systematik (Abb. 1 ) konnte weitgehend beibehalten werden, für den

Bestand der Möbel wurde lediglich als Form der Ausscheidung aus dem Sammlungsinventar der

Übergang ins Hausinventar aufgenommen.

Abb. 1 Die in Projekt I erarbeitete Systematik zur Sammlungsqualifizierung. Neu ist der „Übergang ins Hausinventar“ als

Form der Abgabe.

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3.1.1 Bestandsklärung

Grundvoraussetzung für eine verantwortungsvolle Sammlungsqualifizierung ist es, möglichst umfas-

sende Informationen über den Bestand zu gewinnen. Die zu Beginn des Projekts bereits vorhandene

Dokumentation der Objekte umfasste meist – jedoch nicht immer – einen Künstler/eine Künstlerin,

die Herstellerfirma, die Datierung, Materialien und Herstellungstechnik sowie die Maße. Im Rahmen

des Projekts erfolgten grundlegende kunsthistorische Recherchen zur Ergänzung von

Bestandsinformationen. Vertiefende kunsthistorische Forschungen, die beispielsweise für die

Verifizierung bestehender Zuschreibungen nötig wären, waren nur vereinzelt möglich. Es wurden

überdies die Objektmaße kontrolliert, Objektbezeichnungen und Gattungszuordnungen

vereinheitlicht, die Standorte kontrolliert und neu benannt, der Zustand mit Zustandsprotokollen

dokumentiert und der Bedarf an Erhaltungsmaßnahmen ermittelt, die Leihfähigkeit bewertet, Fotos,

auch von Stempeln und Marken, in die Datenbank eingespielt sowie ein Herstellerdatenfeld angelegt.

Auf diese Punkte wird unter 3.2 detailliert eingegangen. Mit den gewonnenen Informationen konnte

eine verlässliche Grundlage für die Kategorisierung geschaffen werden.

3.1.2 Kategorisierung

Eine Anpassung der im Projekt I formulierten Kategorien war für den Bestand der Möbel nur in dem

Punkt notwendig, dass Möbelgarnituren nicht unter den Begriff der Mehrfachexemplare fallen.

KATEGORIE 1

Das Objekt entspricht dem Sammlungsschwerpunkt und ist damit unverzichtbar für die Sammlung. Es han-

delt sich um ein

a) Werk einer/eines Lehrenden,

b) Werk einer Absolventin/eines Absolventen oder

c) Werk mit direktem Verweis auf Gegenwart und Geschichte der Universität für angewandte Kunst Wien.

KATEGORIE 2

Das Objekt entspricht nicht unmittelbar dem Sammlungsschwerpunkt, ergänzt ihn aber in gewisser Hin-

sicht. Es ist von Bedeutung für die Sammlung

a) aus kunst-/kulturhistorischer Sicht oder

b) aus wirtschaftlichen/repräsentativen Gründen.

KATEGORIE 3

Eine Relevanz des Objekts für die Sammlung ist derzeit nicht anzunehmen/nicht abschätzbar. Es gelangt in

die Vorauswahl zum Entsammeln und wird im Zuge der Qualifizierung dem Fachgremium für weitere Dis-

kussion oder Recherche vorgelegt.

MEHRFACHEXEMPLAR

Das Objekt liegt in mehrfacher Ausfertigung in der Sammlung vor. Von Plakaten wird, wenn vorhanden, ein

Zweitexemplar aufbewahrt. Möbelgarnituren oder Ensembles sind ausgenommen. Überzählige Mehrfach-

exemplare sind, nach erfolgter Rücksprache mit dem Fachgremium, für die Abgabe vorgesehen.

ABGABE

Das Objekt entspricht nicht Kategorie 1 oder 2 oder ist ein Mehrfachexemplar und ist damit ohne Bedeu-

tung für die Sammlung. Es soll aus dem Bestand ausgesondert werden.

Die Kategorien richten sich danach, ob ein Objekt in dem bestehenden Leitbild entspricht, ob esals

Zeugnis der Geschichte oder des kreativen Schaffens an der Universität für angewandte Kunst Wien

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und ihrer Vorgängerinstitutionen verstanden werden kann, oder ob ein Objekt aus kunst- bzw.

kulturhistorischer Sicht oder aus wirtschaftlichen/repräsentativen Gründen die Sammlung gemäß

dem Leitbild sinnvoll ergänzt. Maßgeblich für die Vergabe der Kategorie 1 ist damit die Frage, ob ein

Werk von (ehemaligen) Lehrenden oder Studierenden oder aus dem engen Umfeld der Universität

stammt. Die Zuschreibung der Objekte ist somit von höchster Relevanz.

Da eingehende kunsthistorische Recherchen den Rahmen des Projekts gesprengt hätten, wurden die

bestehenden Zuschreibungen weitgehend übernommen. Die Kategorisierung ist als dynamisches

System zu verstehen. Ändern sich Zuschreibungen infolge künftiger Forschung, so kann auch die Ka-

tegorie angepasst werden.

Abb. 2 Ergebnis der Kategorisierung

Wie Abb. 2 zeigt, wurden 177 (knapp 70 %) der 260 untersuchten Möbel der Kategorie 1, 65 (25 %)

der Kategorie 2 zugeordnet. In fünf Fällen war eine Kategorienvergabe aufgrund fehlender

Information zur Zuschreibung und Herkunft nicht möglich. Für 13 Objekte, das entspricht rund 5 %,

treffen weder die Kriterien für Kategorie 1 zu, noch besteht eine Bedeutung für die Sammlung aus

kunst-/kulturhistorischer Sicht oder aus wirtschaftlich/repräsentativen Gründen. Sie fallen in

Kategorie 3, der Vorauswahl zum Entsammeln. In zehn Fällen8 betrifft dies Designermöbel, die als

Gebrauchsmöbel von der Universität (bzw. ihren Vorgängerinstitutionen) angekauft und in späterer

Folge in das Sammlungsinventar übernommen wurden. Die Designer, Le Corbusier, Charles Eames

und Gae Aulenti, stehen in keiner relevanten Verbindung zur Universität für angewandte Kunst. Die

Objekte wurden und werden zum Teil noch heute in größeren Auflagen industriell gefertigt. Der

fehlende Seltenheitswert spricht ebenfalls gegen die Erhaltung in der Sammlung. In den anderen drei

Fällen9 sind die Entwerfer unbekannt. Anhand der Erwerbsgeschichte, der Nutzungsgeschichte

und/oder durch die kunsthistorische Untersuchung ließ sich eine Relevanz für die Sammlung gemäß

ihrem Leitbild ausschließen. Abb. 3 zeigt eine Zusammenstellung der Möbel in Kategorie 3.

8 Inventarnummern 3699/M, 3700/M, 3700/2/M, 3918/M, 3823/M, 16059/1-2/M, 16.057/M, 16056/1-2/M,

9 Inventarnummern 4735/M, 6760/M, 17.170/M, 4735/M

177

65

13 5

Kategorie 1

Kategorie 2

Kategorie 3

Kategorievergabe nicht möglich

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10

Charles EAMES

Stuhl, Aluminium

Group, Modell EA 105

1958

3699/M

Charles EAMES

Stuhl, Aluminium

Group, Modell EA

116

1958

3700/1/M

Charles EAMES

Hocker, Aluminium

Group, Modell EA 125

1958

3700/2/M

CORBUSIER LE

Armlehnstuhl LC 1

1928 (Entwurf)

3823/M

Gae AULENTI

Stuhl

1975

3918/M

CORBUSIER LE

Fauteuil LC 3

undatiert

16.059/1/M

CORBUSIER LE

Fauteuil LC 3

undatiert

16.059/2/M

CORBUSIER LE

Fauteuil LC 2

1975 (Ausführung)

16.056/1/M

CORBUSIER LE

Fauteuil LC 2

1975 (Ausführung)

16.056/2/M

CORBUSIER LE

Armlehnstuhl

undatiert

16.057/M

Künstler unbekannt

englischer Reise-

schreibtisch

19. Jahrhundert

4735/M

Künstler unbekannt

Rollladenschreibtisch

um 1900

6760/M

Künstler unbekannt

Schrank im englischen

Stil

um 1905

17.170/M

Abb. 3 Zusammenstellung der Möbel der Kategorie 3.

3.1.3 Zu entsammelnde Möbel

Für die 13 Objekte mit Kategorie 3 wurde unter Federführung des Sammlungsleiters im Projektteam,

welches gemäß der Systematik als Gremium zur Prüfung der Vorauswahl agierte, der Beschluss zur

Aussonderung aus der Sammlung getroffen.

Einen Sonderfall bildet ein von Oswald Oberhuber entworfener „Raumteiler für die Quästur“ (1983),

ein Einbaumöbel, das für die Finanzabteilung der Universität konzipiert wurde und dort bis heute in

Verwendung ist. Die Aufnahme in die Sammlung erfolgte 1987. Der Raumteiler wurde nach dem

Entwurf des ehemaligen Professors und Rektors der Universität für angewandte Kunst ausgeführt

und fällt damit zweifellos in Kategorie 1. Die bevorstehenden Übersiedelungs- und Sanierungs-

maßnahmen würden nun eine Verbringung ins Depot notwendig machen. Der Ausbau würde jedoch

zur Beschädigung und letztendlich zum vollständigen Verlust der Integrität des Möbels führen. Es

stehen weder Mittel zu einer sachgerechten restauratorischen Demontage noch ausreichende

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Depotflächen zur Verfügung. Die Sammlung kann die Erhaltung somit nicht gewährleisten. Es wurde

deshalb beschlossen, das Einbaumöbel in die Vorauswahl zum Entsammeln aufzunehmen.

Abb. 4 Oswald Oberhuber, Raumteiler für die Quästur,

1983, 6294/M, Foto aufgenommen 2015.

3.1.3.1 Rechtliche Gegebenheiten

Die juristischen Recherchen im Rahmen des Projekts I haben gezeigt, dass die Sammlung grund-

sätzlich als Eigentum der Universität zu sehen ist. Damit kann die Universität, im Unterschied zu

Sammlungen im Eigentum des Staates Österreich oder seiner Bundesländer, autonom über ihre Be-

stände verfügen.10 Jedoch gilt für alle Denkmale „im alleinigen oder überwiegenden Eigentum des

Bundes, eines Landes oder von anderen öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Anstalten, Fonds so-

wie von gesetzlich anerkannten Kirchen oder Religionsgesellschaften einschließlich ihrer Einrichtun-

gen“ (§ 2 Abs. 1 des Österreichischen Denkmalschutzgesetzes), somit auch für die Sammlung der

Angewandten, die Zuständigkeit des Bundesdenkmalamtes bzw. der Denkmalschutz. Um ein

Deakzessionsvorhaben umzusetzen, ist eine Bescheinigung des BDA zur Aufhebung des

Denkmalschutzes für das zu entsammelnde Objekt nötig. Im neu erarbeiteten Leitfaden

„Deakzession/Entsammeln“ von ICOM Österreich ist die Vorgehensweise für diesen Schritt unter

Einbindung des BDA erstmals definiert worden: Ein „Antrag auf Deakzession (Ausscheiden von

Museumsgut)“ ist an das Bundesdenkmalamt, Abteilung für bewegliche Denkmale – internationaler

Kulturgütertransfer11 zu richten.12

3.1.3.2 Ansuchen an das BDA und interne Dokumentation

Um die Deakzession vorzubereiten, wurde ein Antrag auf Deakzession für das Denkmalamt formu-

liert. Neben den Objektdaten (Foto, Titel, KünstlerIn, Herstellerfirma, Titel, Datierung, Mate-

rial/Technik, Signatur, Maß, Beschreibung und Inventarnummer) enthält es eine detaillierte Begrün-

dung für die Entscheidung zur Deakzession sowie eine Auskunft zum Vorhaben, wie mit dem Objekt

nach der Deakzession verfahren werden soll. Für die interne Verwaltung und Dokumentation wurde

10

Relevant sind §139 (1) Universitätsgesetz 2002 (§ 20 Abs. 6). §139 (4) und (5) Universitätsgesetz 2002, vgl.

Projektbericht Sammlungsqualifizierung und Entsammeln, Universität für angewandte Kunst Wien/

Kunstsammlung und Archiv 2014, S. 18-20, http://sammlung.dieangewandte.at/jart/prj3/angewandte_

sammlungen/main.jart?content-id=1368121175042&rel=de&reserve-mode=active (Zugriff 08.01.2015) 11

Hofburg – Säulenstiege, 1010 Wien, E-Mail: [email protected] 12

Teilweise wörtlich übernommen von: ICOM Österreich (Hg.): Deakzession/Entsammeln. Ein Leitfaden zur

Sammlungsqualifizierung durch Entsammeln, angenommene Vorabversion, Stand Dezember 2015, S. 11-12

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ein Formblatt gestaltet, in dem ebenfalls Objektdaten, die Begründung und die geplante Durch-

führung erfasst werden, und das von Rektorat, Institutsleitung und Bereichsleitung zu unterzeichnen

ist. Es soll auch zur Dokumentation des Entsammlungsprozesses dienen und kann in die Datenbank

beim jeweiligen Objekt (Datensätze werden erhalten und mit dem Vermerk „ausgeschieden“ verse-

hen) eingespeist werden. Die Vorgehensweise ist angelehnt an jene des Technischen Museums

Wien.13 Zum Zeitpunkt der Berichterstellung steht die Entscheidung des BDA noch aus. Im Anhang

finden sich die Ansuchen an das BDA für die 14 Objekte und ein Beispiel für das interne

Objektausscheidungsformular.

3.1.3.3 Möglichkeiten der Abgabe

13 der für die Deakzession vorgesehenen Möbel sollen nach der Aufhebung des Denkmalschutzes ins

Hausinventar übernommen werden. Die Möbel würden also im Besitz der Angewandten verbleiben,

wären aber zur Verwendung freigegeben und nicht mehr betroffen vom Erhaltungsauftrag der

Sammlung. Der Umstand, dass es sich bei den zehn Designermöbeln um in größeren Mengen

produzierte Möbel handelt, spricht für diese Lösung. Für andere Sammlungen sind die Objekte kaum

von Relevanz. Beim Rollladenschreibtisch und dem Schrank im englischen Stil handelt es sich nicht

um kunst-/design- oder kulturhistorisch bedeutsame Entwürfe. Zudem zeigen sie starke

Gebrauchsspuren. Auch für diese Objekte wird die Übernahme ins Hausinventar anvisiert.

Der englische Reiseschreibtisch, der sich in einem guten Zustand befindet, könnte für andere Samm-

lungen durchaus von Interesse sein und eine adäquatere Repräsentation erfahren. Ein Tausch mit

einer anderen öffentlichen Sammlung wird hierfür als wünschenswerteste Form der Abgabe erach-

tet. Allerdings haben die Erfahrungen gezeigt, dass der Tausch oder die Abgabe von Objekten mit

bzw. an andere Museen in der Praxis schwer zu realisieren ist. In der Folge des Projekts I wurde ver-

sucht, mehrfach in der Sammlung vorhandene Plakate mit einer anderen österreichischen Institution

(gegen nicht inventarisierte Objekte) zu tauschen. Obwohl vonseiten der Institution grundsätzlich

Interesse an Plakaten geäußert wurde, ging man dem Vorhaben nicht weiter nach. Ein Grund hierfür

kann sicher im Ausnahmecharakter und fehlenden Erfahrungswerten mit einem solchen Tausch ge-

sehen werden. Zur künftigen Unterbringung des Reiseschreibtischs sollen weiterhin interessierte

Institutionen gesucht werden. Das Institut Kunstsammlung und Archiv ist gern bereit, mit einem

erfolgreichen Objekttausch „Pionierarbeit“ zu leisten. Nach Meinung des Projektteams ist derzeit der

direkte Weg über persönlichen Kontakt zwischen SammlungsleiterInnen aussichtsreicher als der Ver-

such, über eine Internetplattform Objekte zum Tausch/zur Abgabe anzubieten. Zunächst müssen die

Akzeptanz und das Verständnis für die Thematik der Deakzession wachsen. Die aktuelle rege Diskus-

sion zum Thema, der „Leitfaden Deakzession“ sowie die an der Kunstsammlung der Universität für

angewandte Kunst geleistete Projektarbeit tragen dazu sicherlich bei.

3.1.4 Umgang mit Schenkungen und Anpassung des Akzessionsvorgangs

Ein Anliegen von Kunstsammlung und Archiv ist es, zukünftig bereits bei der Akquise von Objekten

den Ansprüchen des Leitbilds gerecht zu werden. Besonders bei der Übernahme umfangreicherer

und inhomogener Schenkungen ist eine differenzierte Prüfung des Bestands nicht immer vor der

13

Dr. Helmut Lackner ist für seine freundlichen Auskünfte und Unterstützung herzlich zu danken. Vorlagen für

das Ansuchen und das Objektausscheidungsformular finden sich auch im erwähnten „Leitfaden

Deakzession/Entsammeln“, S. 23-24.

Page 14: Projektdokumentation Sammlungsqualifizierung und …sammlung.dieangewandte.at/jart/prj3/angewandte... · 2016-03-08 · 4 sion/Entsammeln. Ein Leitfaden zur Sammlungsqualifizierung

13

Übergabe möglich. Im Zuge des Projekts I wurde deshalb kurzzeitig probeweise ein „Eingangsbuch“

angelegt, in das neu angenommene Bestände vor der endgültigen Inventarisierung und

kunsthistorischen Erforschung aufgenommen wurden.14 Dies hat sich aufgrund eines zu hohen

Verwaltungsaufwands als nicht praxistauglich erwiesen.

Stattdessen wurde in den Übernahmevertrag für die Übernahme von Konvoluten ein Passus einge-

fügt, mit dem sich die Verantwortlichen von Kunstsammlung und Archiv vorbehalten, Teile einer

Schenkung oder eines Nachlasses, die nicht dem Leitbild entsprechen, zurückzugeben oder zu

veräußern, um so „Fehlinventarisierungen“ vorzubeugen.

3.1.5 Rückgabe von Dauerleihgaben

Fünf der Möbel erwiesen sich als fälschlicherweise inventarisierte Dauerleihnahmen von anderen

Institutionen. Die Institutionen sollen kontaktiert werden, um die Rückgabe zu veranlassen.

3.1.6 Reflexion der Systematik

Die bestehende Systematik ließ sich weitgehend auf den Bestand der Möbel übertragen. Das Beispiel

des Raumteilers, der zwar in Kategorie 1 fällt, jedoch dennoch für die Abgabe ausgewählt wurde,

zeigt, dass auch andere Kriterien für eine Abgabe sprechen können. Im Leitfaden „Deakzes-

sion/Entsammeln“ von ICOM Österreich werden mögliche Gründe für eine Deakzession, neben der

Unvereinbarkeit mit dem Leitbild einer Sammlung, aufgelistet:15

� Verlust der materiellen Substanz

� Das Objekt stellt eine Gefahr für Mensch und Umwelt dar

� Das Objekt ist eine unvollständige, schlecht erhaltene bzw. wenig aussagekräftige Dublette

(Fragment)

� Es handelt sich um ein „Hands-on-Objekt“ bzw. ein zur Vermittlung verwendetes Objekt

� Rückführung menschlicher Überreste

� Akute Gefährdung des Objekts

� Fachspezifische Gründe

Es ist durchaus sinnvoll, die Objekte der Kategorien 1 und 2 anlassbezogen einer nochmaligen

Prüfung zu unterziehen und sie beispielsweise auf die im Leitfaden formulierten Kriterien für die

Abgabe hin zu befragen.

3.2 Sammlungsmanagement und -pflege

Alleine die Begutachtung aller (zugänglichen) Möbel an ihren Standorten dauerte von Februar bis

Mai 2015. Neben der Standortkontrolle wurde der Zustand erfasst, Restaurierbedarf erhoben und die

Leihfähigkeit bewertet. Eine Erhebung des Platzbedarfes für die im Depot zu lagernden Möbel und

eine Untersuchung auf nötige Sicherungsmaßnahmen und auf Spuren von Schädlingsbefall erfolgten

in enger Zusammenarbeit mit dem Team der Depotübersiedelung.

14

Projektbericht Sammlungsqualifizierung und Entsammeln, Universität für angewandte Kunst Wien/

Kunstsammlung und Archiv 2014, S. 35-36, http://sammlung.dieangewandte.at/jart/prj3/angewandte_

sammlungen/main.jart?content-id=1368121175042&rel=de&reserve-mode=active (Zugriff 08.01.2015) 15

ICOM Österreich (Hg.): Deakzession/Entsammeln. Ein Leitfaden zur Sammlungsqualifizierung durch

Entsammeln, angenommene Vorabversion, Stand Dezember 2015, S. 9-10

Page 15: Projektdokumentation Sammlungsqualifizierung und …sammlung.dieangewandte.at/jart/prj3/angewandte... · 2016-03-08 · 4 sion/Entsammeln. Ein Leitfaden zur Sammlungsqualifizierung

14

3.2.1 Standortkontrolle und -dokumentation

Die Standortkontrolle war ein wichtiger und umfangreicher Teil des Projekts. Die Standorte waren in

der Vergangenheit bereits regelmäßig kontrolliert worden. Leider zeigte sich dennoch am Beispiel

einiger nicht mehr am dokumentierten Standort befindlicher Objekte, dass zukünftig die Intervalle

von Standortkontrollen kürzer zu setzen sind und eine regelmäßige Begehung aller Standorte un-

erlässlich ist ‒ geplant ist eine jährliche Kontrolle. 20 Objekte waren nicht auffindbar. Zum Verbleib

der derzeit nicht am dokumentierten Standort befindlichen Möbel werden weitere Recherchen

stattfinden.

Eine gute Grundlage für die Standortverwaltung wurde durch die Vereinheitlichung von

Standortbezeichnungen geschaffen. Bisher waren die Standortbezeichnungen nicht immer einheitlich

geführt und bezogen sich meist auf die Personen, in deren Räumen die Dauerleihgaben

untergebracht waren. Im Fall von personellen Wechseln oder hausinternen Umzügen erschwert eine

derartige Standortbezeichnung die Auffindbarkeit der Objekte. Aus diesem Grund wurde eine

einheitliche Systematik für die Standortbezeichnungen festgelegt und für alle Dauerleihgaben

angewandt. Sie folgt der Logik „Adresse/(Gebäude)/Stockwerk/Institut/(Abteilung)“. Die Standorte

wurden inzwischen in der Datenbank Museum Plus aktualisiert, sodass nun Standortlisten

automatisch generiert werden können. Dies erleichtert langfristig die Verwaltung der

Dauerleihgaben. Die Standortaktualisierung, die im Rahmen des Projekts für die Möbel umgesetzt

wurde, soll in weiterer Folge auch für die übrigen Objektgruppen erfolgen.

3.2.2 Inventarkennzeichnung

Ein weiterer wichtiger Schritt, die Identifizierung der Objekte zu gewährleisten, war die

Neuanbringung der Inventarnummern an den Objekten. Es wurden langzeitstabile Inventaraufkleber

mit dem Logo von Kunstsammlung und Archiv und einem Feld zum Eintragen der Inventarnummer

angeschafft. Diese Art der Inventarkennzeichnung hat sich am Technischen Museum Wien lange

bewährt, ermöglicht eine rasche Kennzeichnung und hat einen hohen Wiedererkennungswert.

Abb. 5 Links ist der neue Inventaraufkleber an der Unterseite des „Fledermaushockers“ von Josef Hoffmann

zu sehen. Der ältere Inventaraufkleber rechts wurde am Objekt belassen.

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15

3.2.3 Zustandserfassung

Der Zustand der Dauerleihgaben und der Objekte im Depot wurde restauratorisch untersucht und

mithilfe von Protokollen dokumentiert. Neben Werkdaten, Foto und Standort enthalten sie Felder

zur Kurzbewertung des Zustands (gut/gefährdet/beschädigt und funktionstüchtig/nicht funktions-

tüchtig), zum Eintragen der Materialien sowie zum Ankreuzen vorhandener Schäden (24 häufig auf-

tretende Schadensbilder können angekreuzt und spezielle Schadensbilder separat vermerkt werden).

Außerdem kann angekreuzt werden, ob eine Untersuchung, eine Konservierung oder eine Restaurie-

rung empfohlen werden und es besteht Platz für weitere Anmerkungen.

Rund 60 % der Objekte zeigen sich in gutem Zustand, rund 35 % sind (auch in kleinerem Maß) kon-

servatorisch gefährdet und 5 % sind beschädigt. Erwähnenswert ist, dass nur geringe Unterschiede

zwischen den im Depot gelagerten und den verliehenen Möbeln festzustellen waren. Dies lässt an-

nehmen, dass die LeihnehmerInnen großteils pfleglich mit den Objekten umgehen. Einige der Ob-

jekte zeigten Zeichen eines (ehemaligen) Schädlingsbefalls. Obwohl ein aktiver Befall bei keinem Ob-

jekt eindeutig festzustellen war, wurden alle Objekte, die in das neue Depot übersiedelt wurden,

darunter auch ehemalige Dauerleihgaben, zunächst einer Schädlingsbehandlung im Stickstoffzelt

unterzogen. Zudem wurde eine Liste der Objekte, bei denen Bedarf an Restaurierungsmaßnahmen

besteht, zusammengestellt.

3.2.4 Bewertung der Leihfähigkeit

Entscheidende Kriterien bei der Bewertung der Leihfähigkeit waren der Zustand der Möbel, ihre

kunst- bzw. designhistorische Bedeutung sowie die Erhaltungsbedingungen am Standort. Es wurden

drei Kategorien vergeben: „verfügbar“, „verfügbar nach Rücksprache“ und „gesperrt“. Die Verfügbar-

keit bezieht sich nicht auf die Leihfähigkeit für temporäre Ausstellungen. Wird ein Objekt für eine

solche angefragt, sollte die Leihfähigkeit individuell geprüft werden.

Unter den Dauerleihgaben wurden 19 Objekte für den Dauerleihverkehr gesperrt. Sie sollen zukünf-

tig im Depot von Kunstsammlung und Archiv eingelagert werden. Ausschlaggebend für die Entschei-

dung war hauptsächlich der Zustand der Möbel – einige darunter zeigten möglicherweise aktiven

Schädlingsbefall – sowie im Fall eines siebenteiligen Ensembles (Sessel, aus den Arbeitsräumen der

Postsparkasse, Otto Wagner, Inventarnummer 4071/1-7/M) dessen kunsthistorische Bedeutung.

Vier weitere Objekte wurden, wegen ihrer kunsthistorischen Bedeutung, ebenfalls als nicht dauer-

leihfähig eingestuft. Die Möbel waren im Sitzungssaal im Ferstel-Trakt des Hauptgebäudes der Uni-

versität für angewandte Kunst zur Aufbewahrung von Geschirr in Gebrauch. Der Sitzungssaal bietet

Kunstsammlung und Archiv jedoch als nur selten und für offizielle Anlässe frequentierter Raum eine

geeignete „Bühne“, um die wertvollen Bestände zu präsentieren. Um diese Gelegenheit weiterhin

nutzen zu können, die Möbel aber nicht zu gefährden, konnte mit den Verantwortlichen die Ver-

einbarung getroffen werden, dass die Sammlungsgegenstände nicht mehr als Aufbewahrungs-

mobiliar verwendet werden. Es wurden außerdem Hinweisschilder mit der Aufschrift „Bitte nicht

berühren“ auf den Möbeln platziert.

43 Möbel sollten aufgrund ihrer kunsthistorischen Bedeutung längerfristig nicht mehr als Dauerleih-

gaben verwendet werden. Am aktuellen Standort sind sie jedoch sicher aufbewahrt und können vor-

erst dort verbleiben. Die LeihnehmerInnen werden auf den Umstand hingewiesen und erhalten eine

Handreichung mit Hinweisen zu Handhabung und Pflege der Leihgaben.

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16

Abb. 6 Ergebnis der Bewertung der Leihfähigkeit für die aktuell verliehenen und die im Depot lagernden Objekte.

3.2.5 Anpassung des Leihvertrags und Bewusstseinsschaffung bei LeihnehmerInnen

Um das Bewusstsein für den Wert der Sammlungsobjekte zu festigen und den LeihnehmerInnen

einen sachgemäßen Umgang mit den Dauerleihgaben näherzubringen, wurde eine Handreichung mit

Hinweisen zu Handhabung und Pflege der Leihgaben entworfen. Es soll allen LeihnehmerInnen aus-

gehändigt und künftig schon mit dem Leihvertrag übergeben werden. Darüber hinaus soll ein jähr-

licher Rundgang zur Begutachtung der Leihgaben zur Bewusstseinsschaffung beitragen.

3.2.6 Klärung von Gattungszuordnungen und Vereinheitlichung von Benennungen

Für die Verwaltung des Bestands ist die Zuordnung zu Gattungen in der Datenbank von Bedeutung.

Bisher war diese Zuordnung für Leuchtkörper, Spiegel und Paravents nicht einheitlich. Sie waren teils

als Möbel und teils als Objekte gelistet. Im Rahmen des Projekts wurden neun Lampen, Luster und

Leuchten, zwei Spiegel, zwei Rahmen sowie fünf Paravents, die im Unterschied zu den anderen

Sammlungsgegenständen dieser Gruppen den Möbeln zugeordnet waren, in die Gattung „Objekt“

übernommen.

3.2.7 Objektfotos

Im Zuge der Begutachtung wurden qualitativ hochwertige Fotos sämtlicher Möbel aufgenommen.

Neben Gesamtaufnahmen wurden auch Detailfotos von Stempeln und Marken, sowie von Schadens-

bildern erstellt.

3.2.8 Dokumentation und Datenpflege

Die berichtigten oder ergänzten Bestandsinformationen, die vereinheitlichten Objektbezeichnungen

und Gattungszuordnungen, die aktualisierten Standortbezeichnungen, die Zustandsprotokolle, die

Bewertung der Leihfähigkeit sowie die neu aufgenommenen Fotos wurden in die Datenbank ein-

68

31

43

21 23

74

0

10

20

30

40

50

60

70

80

Dauerleihfähig,

verliehen

Dauerleihfähig,

Depot

Bedingt

dauerleihfähig,

verliehen

Bedingt

dauerleihfähig,

Depot

Nicht

dauerleihfähig,

verliehen

Nicht

dauerleihfähig,

Depot

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gespielt. Zudem wurde ein Herstellerdatenfeld angelegt. Die Datensätze werden online auf der

Homepage von Kunstsammlung und Archiv zugänglich gemacht.

3.3 Auswirkungen auf die Leihpolitik

Die Dauerleihgaben bieten Kunstsammlung und Archiv die (mangels sonstiger Ausstellungsflächen

sehr wichtige) Möglichkeit, sich öffentlich zu präsentieren. Bedeutend ist in dem Zusammenhang,

dass sich die LeihnehmerInnen der „musealen“ Qualität der Möbel (und sonstiger Objektgruppen)

bewusst sind.

Die Leihpolitik soll dahingehend angepasst werden, dass Möbel weniger als Gebrauchs- (bzw. Ver-

brauchs-) sondern mehr als Repräsentationsobjekte vergeben werden. Dies ist auch aus konserva-

torischer Sicht unumgänglich, wenn der Erhaltungsauftrag verantwortungsvoll wahrgenommen wer-

den soll. Es wird verstärkt darauf zu achten sein, wo/wie/von wem Möbel verwendet werden. Eine

Wertschätzung und ein Bewusstsein für konservatorische Belange soll auch durch das Merkblatt und

die jährliche Begutachtung geschaffen bzw. aufgefrischt werden.

3.4 Übertragung und Nutzbarmachung der Ergebnisse

Ein erklärtes Ziel unseres Projekts war die Übertragung und Nutzbarmachung unserer Methode für

andere Sammlungen. Der aktuelle Bericht wird wieder auf der Homepage zugänglich gemacht und

soll anderen Sammlungen Anhaltspunkte liefern, sich der komplexen Aufgabe der Sammlungs-

qualifizierung professionell zu nähern. Ein wichtiger Schritt, unsere Erkenntnisse auch anderen

Sammlungen zugutekommen zu lassen, war die eingangs erwähnte Beteiligung an der Erarbeitung

des praxisnahen Leitfadens „Deakzession/Entsammeln“, der künftig Museen bei der Sammlungs-

qualifizierung helfen soll. Unser Projektbericht ist dazu gedacht, diesen als dokumentiertes

Fallbeispiel aus der Praxis zu ergänzen. Zudem ist es vorgesehen, die Projektergebnisse im Rahmen

der Vortragsreihe „Angewandte Praxis“ der Angewandten zu präsentieren.

4 Zusammenfassung der Ergebnisse und Ausblick

Im Rahmen der Sammlungsqualifizierung erfolgte die Kategorisierung von 260 Möbeln. Knapp 70 %

sind als Objekte der Kategorie 1 dem Kernbestand zuzuordnen, ein Viertel ergänzt das Sammlungs-

profil. Nur ein kleiner Teil erwies sich als nicht kompatibel mit dem Leitbild der Sammlung. Insgesamt

wurden 14 Objekte in die Vorauswahl zum Entsammeln aufgenommen. Die Deakzession wurde für

diese Objekte vorbereitet, indem ein Ansuchen um Aufhebung des Denkmalschutzes an das BDA

gesendet wurde. Sollte das Ansuchen bewilligt werden, ist für 13 Objekte die Übertragung ins all-

gemeine Hausinventar geplant. Ein Objekt soll einer anderen österreichischen öffentlichen Samm-

lung zum Tausch angeboten werden. Die Sammlungsleitung plant, hierfür infrage kommende Mu-

seen anzusprechen. Um künftig keine Objekte der Kategorie 3 aufzunehmen, wurde der Schenkungs-

vertrag dahingehend angepasst, dass die Sammlung sich bei der Übernahme größerer Konvolute

vorbehält, Objekte, die dem Leitbild nicht entsprechen, nicht aufzunehmen bzw. abzugeben. Die

Kategorienvergabe bei der Inventarisierung von Neuzugängen bleibt beibehalten. Es stellte sich au-

ßerdem heraus, dass fünf Dauerleihnahmen fälschlicherweise ins Sammlungsinventar aufgenommen

worden waren. Diese sollen nach Möglichkeit zurückgegeben werden. Während die methodische

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Vorgehensweise weitgehend von Projekt I übernommen werden konnte, gelang es im aktuellen Pro-

jekt beim Vorbereiten des Entsammelns die nötigen Strukturen festzulegen.

Nachhaltig auf das Sammlungsmanagement auswirken werden sich die vielfältigen Aufgaben der

Sammlungspflege, die im Rahmen bzw. parallel zur Sammlungsqualifizierung stattfanden. Die Kon-

trolle und Aktualisierung der Standorte sowie die Inventarkennzeichnung werden künftig die Ver-

waltung der Dauerleihgaben maßgeblich vereinfachen. Durch die Zustandserfassung und die Erhe-

bung, wo Bedarf an Restaurierungsmaßnahmen besteht, wurden Prioritäten im Bezug auf die Erhal-

tung der Sammlung sichtbar. Einige Objekte wurden im Zuge der Depotübersiedelung bereits gegen

Schädlingsbefall behandelt. In Verbindung mit der Zustandsbewertung fand auch eine Beurteilung

der Dauerleifähigkeit der Objekte statt. Um das Bewusstsein der LeihnehmerInnen für die konserva-

torischen Belange der Sammlungsobjekte zu schärfen, wurde eine Handreichung zum sachgerechten

Umgang mit den Leihgaben entworfen und es soll zukünftig eine jährliche Begutachtung geben.

Außerdem wurden alle Möbel neu fotografiert und die Bestandsinformationen bzw. Grunddaten

kontrolliert sowie bei Bedarf berichtigt und ihre Bezeichnungen vereinheitlicht. Diese Daten wurden,

zusammen mit dem Ergebnis der Kategorisierung und der Zustandsbewertung in die Datenbank

eingespielt. Die Onlinestellung der Daten erfolgt auch diesmal. Um unsere Ergebnisse für andere

Sammlungen nutzbar zu machen, wird dieser Projektbericht auf der Homepage von Kunstsammlung

und Archiv veröffentlicht.

Die Zusammenfassung der Ergebnisse zeigt, wie vielfältig sich die Sammlungsqualifizierung auf unter-

schiedliche Bereiche des Sammlungsmanagements auswirkt – neben dem Sammlungsprofil übt sie

auch Einfluss aus auf Fragen der Leihpolitik, der Konservierung/Restaurierung sowie der (digitalen)

Sammlungsdokumentation. Das aktuelle Projekt trägt damit nachhaltig zur Professionalisierung des

Sammlungsmanagements bei, indem Handlungsbedarf erkannt und Lösungen zur Behebung von

einem interdisziplinären Projektteam erarbeitet wurden.

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Quellen

Werkner, Patrick; Schober, René: Sammlungsqualifizierung. Erfahrungen mit der Sammlung einer

Kunstuniversität, in: Wehdorn, Armine (Hg.): Deakzession. Chancen und Risiken bei der Abgabe von

Sammlungsgut, Tagungsband zum ICOM Österreich-Seminar Wien 4. April 2014, Wien 2014, S. 47-59

ICOM Österreich (Hg.): Deakzession/Entsammeln. Ein Leitfaden zur Sammlungsqualifizierung durch

Entsammeln, angenommene Vorabversion, Stand Dezember 2015

ARGE Schnittpunkt (Hg.): Handbuch Ausstellungstheorie und -praxis, Wien Köln Weimar 2013

Projektbericht Sammlungsqualifizierung und Entsammeln, Universität für angewandte Kunst Wien/

Kunstsammlung und Archiv 2014, S. 13-14, http://sammlung.dieangewandte.at/jart/prj3/ ange-

wandte_sammlungen/main.jart?content-id=1368121175042&rel=de&reserve-mode=active (Zugriff

08.01.2015)

Kunstsammlung der Universität für angewandte Kunst Wien, Leitbild,

http://sammlung.dieangewandte.at (Zugriff 08.01.2016)

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ANHANG

1 Ansuchen auf Ausscheidung aus dem Sammlungsinventar an das BDA

2 Internes Objektausscheidungsformular