Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

115
Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung

Transcript of Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Page 1: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

RechtsfindungEine praktische Einführung

Page 2: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln2

Inhalt:

Einführung in die einzelnen Schritte der Rechtsfindung

Ermittlung der relevanten Rechtsnormen

Arten und Struktur von Rechtsnormen

Normauslegung

Page 3: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln3

Gliederung

I. Einführung: Die Auswirkungen eines Sachverhalts auf mehrere Rechtsgebiete

II. Das Auffinden der relevanten Rechtsnormen

III. Die Anwendung der Rechtsnorm

1. Der Aufbau einer Rechtsnorm

2. Die Auslegung der Rechtsnorm

Page 4: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln4

I. Einführung

Die Auswirkungen eines Sachverhalts auf mehrere Rechtsgebiete

Page 5: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Fall 1:Der hoch verschuldete Karsten Neumeier betrat am 31.3.2011 um 14.13 Uhr den Kölner Supermarkt des Karl Schneider und injizierte unbemerkt in drei Paletten großer Joghurtbecher eine Substanz. Diese konnte bei einem Erwachsenen bei Verzehr eines Joghurts zu Übelkeit und Erbrechen, bei einem Kleinkind möglicherweise auch zum Tode führen, was Neumeier wusste. 5 Minuten später rief er von einer Telefonzelle aus im Büro des Inhabers des Supermarkts an und verlangte eine Geldzahlung von € 200.000,-. Im Gegenzug würde er preisgeben, welche Ware er vergiftetet hatte. Der Geschäftsführer meldete die Angelegenheit sofort der Polizei, ohne sich auf die Forderungen einzulassen. Die Polizei fordert Schneider auf, den Laden umgehend zu schließen.

Page 6: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln6

Was könnte Herr Schneider wollen? Was sind seine

Interessen?

Page 7: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln7

Herr Schneider könnte wollen,

dass Neumeier bestraft wird

dass Herr Neumeier die entgangenen Einnahmen ersetzt, wenn Schneider den Laden erst einmal schließen muss

dass Neumeier den Wert der Ware ersetzt, die beschädigt wurde

dass Herr Neumeier ihm die Joghurtbecher zeigt, die er vergiftet hat

etc.

Page 8: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Welches Interesse hat möglicherweise die

Öffentlichkeit?

Universität zu Köln8

Page 9: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Interesse an der vorübergehenden Schließung

des Ladens

Universität zu Köln9

Page 10: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln10

Zusammengefasst:

Ein einziger Lebenssachverhalt kann ganz unterschiedliche Interessen betreffen

Page 11: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln11

Welche Rechtsgebiete könnten diesen Interessen entsprechen?

Page 12: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln12

Rechtsgebiete• Privatrecht• Öffentliches Recht

-Strafrecht-

Page 13: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln13

UnterschiedeRecht

↓Staatlich durchsetzbar

Staatliches Gewaltmonopol

Sitte/Moral/Religion

= die soziale Ordnung

↓Staatlich nicht durchsetzbar;

nur soziale Sanktionen

Page 14: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln14

Funktionen der Rechtsgebiete

Page 15: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln15

Privatrecht- Ordnung der privaten Lebensverhältnisse der Bürger

Denken in ANSPRÜCHEN

- Idee: rechtliche Gleichheit aller Privatpersonen

- Geprägt von Privatautonomie

Page 16: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln16

Öffentliches Recht

- Ordnung über die Funktionsweise des Staates und seiner Einrichtungen (Bund, Land, Gemeinden, Kreise, Universitäten etc.)

- Ordnung der Beziehungen zwischen Staat und Bürger

Stufenverhältnis zwischen Staat und Bürger (Über/Unterordnung)

Page 17: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln17

Strafrecht- Teil des öffentlichen Rechts

- Schutz bestimmter Rechtsgüter (vgl. Gliederung des StGB)

- Gesetz darf Bestrafung nur als letztes Mittel vorsehen

- Funktionen:

Repression & Prävention ↓ ↓

•Stärkung des Vertrauens in Rechtsordnung•Abschreckungswirkung•Besserung des Täters•Schutz der Allgemeinheit d. Einschließen

Wiederherstellung von Gerechtigkeit durch Strafe, die das

begangene Unrecht aufwiegt

Page 18: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln18

Wunsch nach Bestrafung

Strafrecht

Page 19: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln19

Wunsch nach Ersatz des entgangenen Gewinns

Privatrecht

Page 20: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln20

Wunsch nach Ersatz des Werts der beschädigten Waren

Privatrecht

Page 21: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Interesse der Öffentlichkeit an der Schließung des Ladens

Öffentliches Recht

Universität zu Köln21

Page 22: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln22

Zusammengefasst:

Ein einziger Lebenssachverhalt kann ganz unterschiedliche Rechtsgebiete betreffen

Page 23: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln23

In welchen unterschiedlichen Rollen könnten Juristen mit dem

Fall befasst sein?

Page 24: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln24

Richter

- Zivilrichter

- Strafrichter

Page 25: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln25

Rechtsanwälte (auf beiden Seiten)

Staatsanwalt

Anordnung der vorläufigen Schließung des Supermarkts: Polizei

Page 26: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln26

Zusammengefasst:

Ein einziger Lebenssachverhalt kann ganz unterschiedliche Berufsgruppen/Juristen beschäftigen

Page 27: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln27

II.

Die Ermittlung der anwendbaren Normen

Page 28: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln28

Zentrale Frage: Welches Gesetz / welche Norm aus diesem Gesetz

regelt die Einzelfrage?

Page 29: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln29

Zivilrecht: Aus welcher Norm könnte Herr Schneider seine Ansprüche

auf Ersatz des entgangenen Gewinns und des Werts der

beschädigten Waren ableiten?

Page 30: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln30

Strafrecht: Suche nach Straftatbeständen, die Herr

Neumeier verwirklicht haben könnte

Page 31: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln31

Öffentliches Recht: Darf die Polizei Herrn Schneider

anweisen, den Supermarkt vorläufig zu schließen?

Aufgrund welcher Normen?

Page 32: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln32

Schadensersatz für den entgangenen Gewinn und die

beschädigten Waren

Page 33: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln33

Aus welchen zivilrechtlichen Normen könnte Herr Schneider

möglicherweise einen Anspruch auf Schadensersatz für den

entgangenen Gewinn und die beschädigten Waren ableiten?

Page 34: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln34

§ 252 BGB

§280 Abs. 1 S. 1 BGB

§ 249 Abs. 1 BGB

§ 823 Abs. 1 BGB

§ 1004 Abs. 1 BGB

§ 812 Abs. 1 S. 1 BGB

§ 826 BGB

Page 35: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln35

Welche öffentlich-rechtlichen Normen sagen etwas darüber

aus, ob die Polizei die Schließung des Ladens

anordnen kann?

Page 36: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln36

Art. 2 Abs.2 GG

Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit

Page 37: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln37

§ 8 Abs. 1 PolG NRW

Die Polizei kann die notwendigen Maßnahmen treffen, um eine im einzelnen Falle bestehende, konkrete Gefahr für die öffentliche Sicherheit oder Ordnung (Gefahr) abzuwehren…

Page 38: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln38

Bestrafung des Herrn Neumeier

Page 39: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln39

Welche Straftatbestände des StGB könnte Herr Neumeier

verwirklicht haben?

Page 40: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln40

§ 253 StGB

§ 240 StGB

§ 249 StGB

§§ 211, 212 StGB

§ 123 StGB

§ 303 StGB

§ 223 StGB

§ 224 StGB

Page 41: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln41

Zusammengefasst: 1. Die Frage nach der zu prüfenden

Norm ist die erste Frage aller Juristen 2. Es können mehrere Rechtsnormen zu

prüfen sein, selbst bei ein und demselben Sachverhalt

Page 42: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln42

Weiteres Beispiel:

Page 43: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln43

Trunkenheitsfahrt

Obwohl A in der Disko mal wieder einige Kölsch zuviel hatte, fährt er abends noch mit dem Auto nach Hause. Da tritt auf einer Landstraße Polizist P auf die Fahrbahn und hebt zur Verkehrskontrolle die Kelle. A hat Angst, wegen Alkohol am Steuer erwischt zu werden. Er hält daher auf P zu, in der Hoffung, dieser möge sich noch mit einem Sprung zur Seite retten. P kann zwar noch in letzter Sekunde die Fahrbahn verlassen. Beim Sprung in den Graben bricht er sich jedoch den Arm. Welche Straftatbestände könnte A verwirklicht haben?

Page 44: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln44

Schauen Sie doch mal in:

17. Abschnitt: Straftaten gegen die

körperliche Unversehrtheit

6. Abschnitt: Straftaten gegen die Staatsgewalt

16. Abschnitt: Straftaten gegen

das Leben

28. Abschnitt: Gemeingefährliche

Straftaten

Page 45: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln45

§ 316

§ 315 c Abs. 1 Nr. 1 a

§ 315 b Abs. 1 Nr. 3

§ 223

§ 224 Nr. 2

§ 222

§ 212 (Versuch)

§ 211 (Versuch)

§ 113

Page 46: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln46

III.

Anwendung der Norm

Page 47: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln47

Normanwendung = Abgleich der gesetzlichen Bestimmung (=Tatbestand) mit dem tatsächlichen Geschehen (=Sachverhalt)

Page 48: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln48

1. Aufbau von Rechtssätzen

Page 49: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln49

Juristische Sprache ist komplex

Page 50: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln50

Beispiel: § 70 Abs. 1 S. 1 StGB (Anordnung eines Berufverbots)

Wird jemand wegen einer rechtswidrigen Tat, die er unter Missbrauch seines Berufs oder Gewerbes oder unter grober Verletzung der mit ihnen verbundenen Pflichten begangen hat, verurteilt oder nur deshalb nicht verurteilt, weil seine Schuldunfähigkeit erwiesen oder nicht auszuschließen ist, so kann ihm das Gericht die Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges für die Dauer von einem Jahr bis zu fünf Jahren verbieten, wenn die Gesamtwürdigung des Täters und der Tat die Gefahr erkennen lässt, dass er bei weiterer Ausübung des Berufs, Berufszweiges, Gewerbes oder Gewerbezweiges erhebliche rechtswidrige Taten der bezeichneten Art begehen wird.

Page 51: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln51

aha…

Page 52: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln52

Lösung des Problems:Aufteilung der Textwurst in Sinnhappen

Mögliche Hilfsmittel: Unterstreichen der einzelnen Teile in verschiedenen

Farben, Abtrennen durch Trennstriche etc.

Page 53: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln53

Tatbestand – Rechtsfolge

- Wenn die

Voraussetzungen a, b, c vorliegen,

dann tritt die Rechtsfolge xy ein

Page 54: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln54

§ 267 BGB Leistung durch Dritte

Hat der Schuldner nicht in Person zu leisten, so kann auch ein Dritter die Leistung bewirken

Page 55: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln55

In Wenn-Dann-Form

Wenn der Schuldner nicht in Person zu leisten hat,

dann kann auch ein Dritter die Leistung bewirken.

Page 56: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln56

§ 362 BGB Abs.1 BGB Erlöschen durch Leistung

Das Schuldverhältnis erlischt, wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird.

Page 57: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln57

Wenn-Dann-Form

Wenn die geschuldete Leistung an den Gläubiger bewirkt wird,

dann erlischt das Schuldverhältnis.

Page 58: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln58

§ 117 Abs. 1 BGB Scheingeschäft

Wird eine Willenserklärung, die einem anderen gegenüber abzugeben ist, mit dessen Einverständnis nur zum Schein abgegeben, so ist sie nichtig.

Page 59: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln59

Wenn-Dann-Form

Wenn - eine Willenserklärung gegenüber einem anderen

abzugeben ist- UND sie nur zum Schein abgegeben wird- UND der andere damit einverstanden ist,

dann ist sie nichtig.

Page 60: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln60

§ 138 Abs. 1 BGB

Ein Rechtsgeschäft, das gegen die guten Sitten verstößt, ist nichtig.

Page 61: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln61

Wenn-Dann-Form

Wenn ein Rechtsgeschäft gegen die guten Sitten verstößt,

dann ist es nichtig.

Page 62: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln62

§ 146 BGB Erlöschen des Antrags

Der Antrag erlischt, wenn er dem Antragenden gegenüber abgelehnt oder wenn er nicht diesem gegenüber nach den §§ 147 bis 149 rechtzeitig angenommen wird.

Page 63: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln63

Wenn-Dann-Form

Wenn - der Antrag dem Antragenden gegenüber abgelehnt

wird - ODER wenn er nicht nach den §§ 147 bis 149

rechtzeitig angenommen wird,

dann erlischt der Antrag.

Page 64: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln64

§960 Abs. 2 BGB Wilde Tiere

Erlangt ein gefangenes wildes Tier die Freiheit wieder, so wird es herrenlos, wenn nicht der Eigentümer das Tier unverzüglich verfolgt oder wenn er die Verfolgung aufgibt.

Page 65: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln65

Wenn-Dann-Form:

Wenn - ein Tier wild ist- UND zunächst gefangen war- UND danach die Freiheit wieder erlangt hat- UND

- der Eigentümer es entweder nicht unverzüglich verfolgt hat (negative Tatbestandsvoraussetzung)

- ODER er es zwar zunächst verfolgt hat, aber die Verfolgung wieder aufgegebenen hat,

dann wird das Tier herrenlos.

Page 66: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln66

§ 3 StGB

Das deutsche Strafrecht gilt für Straftaten, die im Inland begangen werden

Page 67: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln67

Wenn-Dann-Form:

Wenn eine Straftat im Inland begangen wird,

dann gilt das deutsche Strafrecht.

Page 68: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln68

§ 223 StGB Körperverletzung Wer eine andere Person körperlich misshandelt oder an der Gesundheit schädigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Page 69: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln69

Wenn-Dann-Form

Wenn jemand eine andere Person körperlich misshandelt ODER an ihrer Gesundheit schädigt,

dann wird er mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Page 70: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln70

§32 Abs. 1 StGB (Notwehr)

Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig.

Page 71: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln71

Wenn-Dann-Form

Wenn jemand eine Tat begehtUND die Tat durch Notwehr geboten ist,

dann handelt er „nicht rechtswidrig“, d.h. rechtmäßig.

Page 72: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln72

Spezielle Normarten

LEGALDEFINITIONEN

VERWEISUNGEN

VERMUTUNGEN

FIKTIONEN

Page 73: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln73

§ 651 a Abs. 1S. 1 BGB

§ 90 BGB

§ 121 Abs. 1 S. 1 BGB

§ 437 BGB

§ 1591 BGB

§ 1566 Abs. 2 BGB

§ 857 BGB§ 280 Abs. 1

S. 2 BGB

§ 142 Abs. 1 BGB

§ 146 BGB

Page 74: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln74

Legaldefinition in Abs. 1 hineingelesen und in Wenn-Dann-Form gebracht:

Wenn jemand eine Tat begeht und zuvor ein gegenwärtiger und rechtswidriger Angriff auf ihn oder einen anderen erfolgt ist und die Tat zur Verteidigung gegen diesen Angriff erforderlich und geboten war,

dann ist die Tat nicht rechtswidrig.

Page 75: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln75

2. Die Normauslegung

Page 76: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln76

Zur Erinnerung:Normanwendung

= Abgleich der gesetzlichen Tatbestandsvoraussetzung mit dem tatsächlichen Geschehen

Page 77: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln77

Problem:

Was, wenn nicht eindeutig ist, wie eine Tatbestandsvoraussetzung

zu verstehen ist?

Page 78: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln78

Beispiele:

- Ist mein fester Freund mein „Angehöriger“?- Wie viele Personen sind für eine „Bande“

nötig?- Ist Zuparken eine „Eigentumsverletzung“

bezüglich des zugeparkten KFZ?

Page 79: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln79

Das Problem ist: Nicht jeder Einzelfall ist im Gesetz konkret

geregelt. Das Gesetz ist abstrakt!

Page 80: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln80

Lösung: Auslegung des abstrakten

Tatbestandsmerkmals Fällt mein konkreter Einzelfall

darunter?

Page 81: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln81

Auslegung

= Herausfinden der Bedeutung eines Normtextteils mit

Begründung

Page 82: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln82

Nächste Frage:

Wann muss ich das Gesetz auslegen?

Page 83: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln83

Faustregel:

Je unklarer ist, ob das Tatbestandsmerkmal erfüllt ist,

umso sorgfältiger muss ausgelegt werden

Page 84: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln84

Eindeutiger Fall: Norm ohne lange Auslegung anwenden

Problemfall: Sorgfältige Auslegung

Klarer Nicht-Fall: Keine Anwendung

Page 85: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln85

Eindeutige Fälle, in denen auf umfangreiche Auslegung verzichtet werden kann:

Page 86: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln86

- T bricht O durch einen gezielten Karatekick den Arm. Körperverletzung nach § 223 StGB?

- Beim Verlassen des Hörsaals greift T in den Rucksack des O und nimmt dessen Netbook unbemerkt an sich. Diebstahl nach § 242 StGB?

- T haut mit einem Baseballschläger die Windschutzscheibe von O‘ s Auto kaputt. Anspruch des O gegen T auf Schadensersatz gem. § 823 Abs. 1 BGB?

Page 87: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln87

Die vier Methoden der Auslegung

Page 88: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln88

Wozu brauche ich eine Methode? Warum kann ich nicht irgendwie

„nach Gefühl“ auslegen?

Page 89: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln89

Durch die Anwendung bestimmter anerkannter Auslegungsmethoden stellt

man eine überzeugende Begründung

des Auslegungsergebnisses her. Erst die Begründung macht das Ergebnis

nachvollziehbar und glaubhaft!

Page 90: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln90

Sie müssen Begründen lernen und üben!

Page 91: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln91

1. Auslegung nach dem Wortlaut

Wortlaut als Grenze der Auslegung

Page 92: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln92

2. Auslegung nach der Normgeschichte

Wie hat der Gesetzgeber den Begriff ursprünglich verstanden?

Nachschauen in:

• Gesetzesbegründungen• Beschlussempfehlungen• Ausschussberichten

die in den Bundestags-Drucksachen oder Bundesrats-Drucksachen abgedruckt sind

Page 93: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln93

3. Systematische Auslegung

Wie muss der Begriff verstanden werden, um sich nicht in

Widerspruch zu der restlichen Rechtsordnung zu setzen?

Page 94: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln94

4. Teleologische Auslegung

Ermittlung des heutigen Zwecks des Gesetzes und Wahl der

Deutung, die diesen Zweck fördert

Page 95: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln95

Beispiel 1 (Wortlautgrenze): § 1369 BGB

Sie wohnen mit Ihrem Partner zusammen ohne verheiratet zu sein. Sie haben in die Wohnung Ihre eigene Waschmaschine mitgebracht. Dürfen Sie diese ohne die Zustimmung Ihres Partners verkaufen?

Page 96: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln96

Problem:

Was versteht man unter einem „Ehegatten“?

Page 97: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln97

Achtung: Vorrang von Legaldefinitionen!!!

Bsp: Definition des „Angehörigen“ in § 11 Abs. 1 Nr. 1 StGB

Page 98: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln98

Wenn es keine gibt: objektiven Sprachgebrauch des Worts

„Ehegatte“ ermitteln

Setzt Eheschließung voraus

Page 99: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln99

Achtung: Wortlautgrenze

Im Strafrecht

• Keine Strafe ohne Gesetz (Art. 103 II GG). Wortlaut ist absolute Grenze

• Auch keine Anwendung aus Zweckmäßigkeitsgründen (durch Analogie)

Page 100: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln100

Im Zivilrecht/Öffentlichen Recht

• Wortlaut durch Analogie überwindbar, aber nur wenn der Zweck des Gesetzes Anwendung erfordert

• Auch im Zivilrecht mit Auslegung immer beim Wortlaut beginnen

Page 101: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln101

Weiteres Beispiel für Wortlautgrenze:

Hat sich Guttenberg nach § 242 StGB wegen Diebstahls strafbar gemacht,

weil er aus einer anderen Doktorarbeit abgeschrieben hat?

Page 102: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln102

Beispiel 2:Gynäkologe G führt bei der in der zehnten Schwangerschaftswoche befindlichen S, die sich zuvor hat beraten lassen, auf deren Verlangen eine Abtreibung durch. Hat sich G nach § 212 oder § 211 StGB strafbar gemacht?

Page 103: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln103

Problem: Ist ein Embryo ein „Mensch“?

Page 104: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln104

Wortlautgrenze:

noch nicht überschritten

Page 105: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln105

Historische Auslegung:

Blick (wenn möglich) in die Gesetzesmaterialien

Sagen zu der Frage nichts.

Page 106: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln106

Teleologische Auslegung: Welche Auslegung entspricht dem

Normzweck?

Page 107: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln107

Problem hier: Über den Normzweck der §§ 212, 211 kann

man streiten

Nur Schutz des geborenen Lebens???

Page 108: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln108

Systematische Auslegung: Blick in die anderen Teile der Norm (also des

jeweiligen § oder Art.), in den Rest des Gesetzes (StGB oder BGB) und in

andere Gesetze

Vermeidung eines Widerspruchs zum Rest der Rechtsordnung!

Page 109: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln109

- Spezialtatbestand des § 218 StGB zum Schwangerschaftsabbruch

- Anwendung von §§ 211, 212 würde zu Umgehung des Strafausschließungsgrund in § 218 a StGB führen

Systematik des StGB spricht gegen die Auslegung, nach der auch Embryos „Menschen“ sind

Page 110: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln110

Beispiel 3 (Teleologische Auslegung)

Der 9-jährige M fährt auf der Straße mit seinem Kickboard. Beim Spielen kommt er auf die Idee, das Kickboard einfach einmal loszulassen, das so gegen das geparkte KFZ des O stößt. O verlangt daraufhin von M Ersatz der Reparaturkosten.

Page 111: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln111

- § 823 Abs. 1 (+)

- Problem: Haftung nach § 828 Abs. 2 S. 1 BGB ausgeschlossen?

Unfall mit KFZ eigentlich (+)Problem: KFZ war geparktZweck der Norm: Schutz der Kinder, weil sie

Geschwindigkeiten und Geräuschrichtungen noch nicht einschätzen können

Zweck greift bei geparktem KFZ nicht (Vergleichbar mit Mauer)

Page 112: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln112

Zusammengefasst:

Das Gesetz trifft nicht für jeden Einzelfall eine konkrete Aussage, da es abstrakt formuliert ist. Man muss das Gesetz anhand der anerkannten Auslegungsmethoden auslegen, um herauszufinden, ob die Voraussetzungen des Gesetzes in dem Einzelfall erfüllt sind.

Page 113: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln113

Internetadresse für juristische Datenbanken wie Beck-Online und Juris

(Urteile, Aufsätze, Kommentare):

www.hauptseminar.jura.uni-koeln.de

Recherche

Page 114: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln114

Download

dieser Präsentation als Pdf auf:

http://www.jura.uni-koeln.de/2662.html

Page 115: Rechtswissenschaftliche Fakultät Projekt Recht Aktiv Rechtsfindung Eine praktische Einführung.

Rechtswissenschaftliche Fakultät

Projekt Recht Aktiv

Universität zu Köln115

Recht Aktiv wünscht Ihnenviel Spaß beim Studieren!