Scan Schreiben 2-7-2010 Nachfrage Auswaertiges Amt Berlin Wg Staatsangehoerigkeit

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    Andreas VolkartSalenstr. 208162 Steinmaur CH Steinmaur, den 2.07.2010

    Einschreiben DeutschesAuswrtiges Amt11013 Berlin

    2.07.2010: Zweites Schreiben an Auswrtiges Amt der BRD

    Geschftszeichen: 503-501.00

    Meine Anfrage vom 30. Mai 2010

    Ihre Antwort vom 21. Juni 2010

    Sehr geehrter Herr Krauspe,

    sehr geehrte Damen und Herren,

    vielen Dank fr die Teilbeantwortung meines Schreibens vom 30. Mai 2010. Leider

    hat Ihre o. g. Antwort nicht zur abschliessenden Klrung meiner Anfrage vom 30. Mai

    2010 gefhrt, so dass ich nachfolgend nochmals meine Fragen konkreter formuliere,

    die Sie bitte im Einzelnen und detailliert beantworten wollen.

    1. Die Frage zur Staatsangehrigkeit von Botschafter Dr. Axel Berg haben Sie wie

    folgt beantwortet: Selbstverstndlich besitzt Dr. Axel Berg die deutsche

    Staatsangehrigkeit.Hierbei bleibt unklar, wessen Staats-Angehriger Dr. Axel

    Berg gemss seiner Personendokumente/Identittsnachweise tatschlich ist, bzw.

    welcher Staat im vlkerrechtlichen Sinne in seinen Personendokumenten/Identi-

    ttsnachweisen eingetragen ist, auf den sich seine Staatsangehrigkeit bezieht?

    Da Sie deutscheklein geschrieben haben, kann davon ausgegangen werden,

    dass Sie keinen Eigennamen, also eine einzige fest und eindeutig bestimmte

    Deutsche Staatsangehrigkeit gemeint haben. Wessen Staatsangehriger ist

    also Dr. Axel Berg gemss seinen Personendokumenten/Identittsnachweisen tat-

    schlich?

    2. Im Internet kursieren Hinweise, da Dr. Axel Berg Israeli sei, dem eine Israelische

    Staatsangehrigkeit zugrunde liegen wrde. Ist es zutreffend, da Dr. Axel Berg

    die Israelische Staatsangehrigkeit besitzt, oder ist dies eindeutig nicht der Fall?

    3. In Ihrem o. g. Schreiben formulieren Sie: Ergnzend darf ich Sie darauf hin-

    weisen, dass nach dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland, so-

    wie nach stndiger Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts die

    Bundesrepublik Deutschland nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Rei-

    ches, sondern als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich ist (der

    in Bezug auf seine rumliche Ausdehnung allerdings bis zur Wiederherstel-

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    lung der Deutschen Einheit nur teilweise identisch war). Ich weise Sie

    deshalb darauf hin, weil dieser Satz einer regierungsamtlichen Tuschung gleich

    kme, wenn Sie die nachfolgend im Einzelnen aufgefhrten Unstimmigkeiten nicht

    gnzlich ausrumen knnen. Da Sie sich mit Ihrer Behauptung die Bundesrepu-

    blik Deutschland sei als Staat identisch mit dem Deutschen Reich lediglich auf

    das Grundgesetz der (?) Bundesrepublik Deutschland und die stndige Rechts-

    sprechung des Bundesverfassungsgerichts sttzen (sowie eine Rechtsnachfolge

    und somit einen bergang ausschliessen), mssen Sie diese behauptete Identitt

    auch staats- sowie vlkerrechtlich belegen, bzw. beweisen knnen.

    3.1. An welcher Stelle des Grundgesetzes fr die Bundesrepublik Deutschland ist

    der eindeutige und unmissverstndliche Beleg zu finden, dass die Bundesre-

    publik Deutschland als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich ist,

    und wo ist das Staatsvolk der Bundesrepublik Deutschland mit der Staatsan-

    gehrigkeit: Bundesrepublik Deutschland?

    3.2. Welche Verfassung ist gemeint, ber die das Bundesverfassungsgericht

    wacht und nach der es entscheidet, da es sich bei dem Grundgesetz fr die

    Bundesrepublik Deutschland gem. Art. 146 GG schliesslich nicht um eine Ver-

    fassung handelt (hiesse ansonsten ja auch unmissverstndlich Verfassung

    der Bundesrepublik Deutschland und nicht Grundgesetz fr die Bundesrepu-

    blik Deutschland)?

    3.3. In dem einstimmig gefassten Urteil BVerfGE 36.1 (15 f.) vom 31. Juli 1973stellte das Bundesverfassungsgericht autoritativ fest: Das Grundgesetz nicht

    nur eine These der Vlkerrechtslehre und der Staatsrechtslehre geht davon

    aus, dass das Deutsche Reich den Zusammenbruch nach 1945 berdauert

    hat, und weder mit der Kapitulation noch durch Ausbung fremder Staatsge-

    walt in Deutschland durch die alliierten Okkupationsmchte noch spter un-

    tergegangen ist: Das ergibt sich aus der Prambel, aus Art. 16. Art. 23. Art.

    116 und Art. 146 GG (...) Das Deutsche Reich existiert fort (BVerfGE 2. 266

    [277]; 3. 288 [3I9 f.]; 5. 85 [126]; 6. 309 [336, 363]), besitzt nach wie vor

    Rechtsfhigkeit, ist allerdings als Gesamtstaat mangels Organisation insbeson-

    dere mangels institutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfhig. An die-

    ser Stelle mssen Sie erklren, wie das Deutsche Reich handlungsunfhig

    und zugleich mit der Bundesrepublik Deutschland als Staat identisch

    sein kann. In dem Urteil aus dem Jahre 1973 wird nicht nur das Fortbeste-

    hen des Deutschen Reiches besttigt, sondern zugleich festgestellt, dass die-

    ses noch im Jahre 1973 mangels Organisation, insbesondere mangels insti-

    tutionalisierter Organe selbst nicht handlungsfhig sei. Das schliesst ein,

    dass die Organe der Bundesrepublik Deutschland nicht Organe des Deut-

    schen Reiches sind. Denn wre das der Fall, wre die Aussage falsch, dass

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    das Deutsche Reich (1973) mangels institutionalisierter Organe selbst nicht

    handlungsfhig sei. Mit diesem Satz des Bundesverfassungsgerichts ist Ihre o.

    g. Behauptung zur Identitt zwischen Deutschem Reich und der Bundesrepu-

    blik Deutschland widerlegt. Nach diesem Urteil des Bundesverfassungsgerichts

    von 1973 wre somit nur eine Rechtsnachfolge mglich gewesen, die aber,

    wie Sie besttigen, nicht statt gefunden hat. Selbst wenn Sie sich auf das

    Bundesverfassungsgerichtsurteil BVerfGE 77, 137 (150 f., 154 f., 160) vom 21.

    Oktober 1987 berufen wollten, wo zu lesen ist: Mit der Errichtung der Bun-

    desrepublik Deutschland wurde nicht ein neuer westdeutscher Staat gegrn-

    det, sondern ein Teil Deutschlands neu organisiert (vgl. Carlo Schmid in der

    6. Sitzung des Parlamentarischen Rates Stener. S. 70). Die Bundesrepublik

    Deutschland ist also nicht Rechtsnachfolger des Deutschen Reiches, sondern

    als Staat identisch mit dem Staat Deutsches Reich in Bezug auf seine

    rumliche Ausdehnung allerdings teilidentisch, so dass insoweit die Identitt

    keine Ausschliesslichkeit beansprucht, stnde nach wie vor das Bundesver-fassungsgerichtsurteil BVerfGE 36.1 (15 f.) vom 31. Juli 1973 entgegen, wel-

    ches bekanntlich nicht aufgehoben wurde. Nach dem Bundesverfassungsge-

    richtsurteil von 1987 wren die Organe der Bundesrepublik Deutschland kraft

    Identitt nun die Organe des jetzt allerdings anders genannten Deutschen

    Reiches. Wann also hat zwischen 1973 und 1987 dieser bergang/diese

    Rechtsnachfolge (die Sie selbst nicht kennen) stattgefunden?

    Letztendlich msste das ja auch dann bedeuten, das Deutsche Reich habe

    einen Sitz in der UNO, sozusagen in Persona der Bundesrepublik Deutsch-

    land und somit wre ja dann die Feindstaatenklausel erloschen und die

    UNO musste sich damit auflsen, da ja dann der Feindstaat Deutsches Reich

    nicht mehr Gegenstand der Errichtung der Feindstaatenklausel und die eigens

    darauf errichtete UNO berflssig ist!

    3.4. Welche anderen staats- und vlkerrechtlichen Belege, ausser den bereits von

    Ihnen genannten Selbsteinschtzungen, knnen Sie vorweisen, die Ihre Identi-

    ttsbehauptung von Deutschem Reich und der Bundesrepublik Deutschlandbeweisen?

    Des Weiteren liessen Sie bisher unbeantwortet:

    4. Welche Urkunden und anderen Belege besitzt die Bundesrepublik Deutschland, die

    einen korrekten Eigentumsbertrag der Botschaftsliegenschaften des Deutschen

    Reichs in der Schweiz vom Deutschen Reich auf die Bundesrepublik Deutschland

    beweisen? Belegt ist als Eigentmer der Botschaftsliegenschaften des Deutschen

    Reichs in Bern zumindest bis August 1975 das Deutsche Reich und nicht dieBundesrepublik Deutschland. Wann und durch welchen rechtswirksamen Akt er-

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    fotgtedanachder Eigentumsbertragom Deutschen eichauf die Bundesrepu-blik Deutschtand?

    5. Es gibt Belege afr,dass die Schweiz on einemstaats-und vtkerrechtlichenFortbestand es DeutschenReichsausgehtund diesenStandpunkt is heutenicht revidiert at. Wannund durch welchen wischenstaatlichenkt wurdesei-tens der Schweiz ine offizielle nerkennunger BundesrepubtikeutschlandlsRechtsnachfolgeres Deutschen eichs usgesprochen,zw.durchwelchenoffizi-e[[en wischenstaatlichenkt wurdeseitens er Schweiz erStandpunkt,assdieBundesrepubtikeutschlandts Staat dentischmit dem Deutschen eich ei.ver-kndet?

    Fr die Beantwortungieserwichtigen ragenmit konkretenBeweisen rlaube chmir, lhnenaufgrund er geringen ustastunges Auswrtigenmtes bei einemsogrossenMitarbeiterstab),ine WocheAntwortezeiteit Empfang es SchreibensabPoststempeldatum)u gewhren. nderenfatls uss ich davon ausgehen, ass Sienicht n der Lagesind,meineFragenwahrheitsgemu beantwoftenzw.beantwor-ten zu wo[[en.Frdie Antworten anke ch lhnen m Voraus.

    AndreasVotkart

    vermerk: Dieses chreibennterliegt em offenttichkeitsprinzip.

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