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Rad-Gutachten ALCAR DEUTSCHLAND GMBH ABE RAD-GUTACHTEN NR. TREK0__48 KBA 47672 STAND NG7 10/2012 DESIGN RE RE dark GRÖSSE 6J x 15H2 LK 5x114.3 ET 48 ZU RAD-ARTIKEL-NR. TREK0SA48 TREK0KA48 BITTE BEACHTEN Zur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde, säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge. ALCAR DEUTSCHLAND GMBH Stand: 10/2012

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Rad-GutachtenALCAR DEUTSCHLAND GMBH

ABE RAD-GUTACHTEN NR. TREK0__48KBA 47672

STAND NG7 10/2012

DESIGN RERE dark

GRÖSSE 6J x 15H2 LK 5x114.3 ET 48

ZU RAD-ARTIKEL-NR. TREK0SA48TREK0KA48

BITTE BEACHTENZur Reinigung der Räder verwenden Sie keinesfalls scheuernde,säurehaltige Mittel oder Hochdruckreiniger. Pflegen Sie die Räder

am besten mit einem weichen Schwamm und mit milder Seifenlauge.

ALCAR DEUTSCHLAND GMBHStand: 10/2012

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WICHTIGE HINWEISE BITTE BEACHTEN!

1. VOR MONTAGE DER REIFEN

1.1 Fahrzeugtyp und KW-Zahl aus FZ-Schein und FZ-ABE-Nr. aus FZ-Brief oder vom Typenschild

Motorenraum, mit Daten im vorliegenden Gutachten vergleichen. 1.2 Nur Ventile verwenden, die in den Gutachten zugelassen sind. In der Regel sind Gummiventile

nach DIN freigegeben. 1.3 Radnaben des Fahrzeuges von Rost und Schmutz befreien, da die Paßgenauigkeit der Mittenlöcher

sehr hoch ist (max. 2/10 mm größer als die Fahrzeug-Radnabe). 1.4 Nur zulässige Reifengrößen verwenden. Tragfähigkeitskennzahlen und Geschwindigkeitsklassen

beachten.

2. NACH MONTAGE DER REIFEN

2.1 Räder auf Montagebeschädigungen überprüfen.

2.2 Nur die zugelassenen Auswuchtgewichte (Klebe- oder Klammer-) jeweils an den im Gutachten beschriebenen Stellen verwenden.

2.3 Nur die AEZ Befestigungsteile (Schrauben oder Muttern) verwenden. Nur mit Drehmomentschlüssel anziehen (siehe Hinweise des Fahrzeug-Herstellers). Maximales Drehmoment für LM-Räder: Siehe Verwendungs-Gutachten 1.Seite. NIEMALS BEFESTIGUNGSTEILE ÖLEN !!

3. VOR FAHRTBEGINN BITTE PRÜFEN

3.1 Paßt das Bordwerkzeug bezüglich Schlüsselweite und Schlüsselform?

3.2 Wird ein Satz Serienbefestigungsteile für das Serienersatzrad (Pannenfall) und - für Räder mit Deckel - der Spezialschlüssel für die Deckelbefestigung im Fahrzeug mitgeführt ?

3.3 Bitte Radbefestigungsteile bei Erstmontage nach ca. 500km nachziehen (Hinweisschild im Fahrzeug empfohlen).

3.4 Bitte während der ersten 500km nicht unnötig scharf bremsen oder Reifen beim Anfahren durchdrehen lassen!

4. PFLEGE DER LEICHTMETALLRÄDER

4.1 Bitte pflegen Sie Ihre Räder wie Ihr Auto. Bremsstaub regelmäßig mit mildem Reinigungsmittel

entfernen. 4.2 Bei automatischer Reinigung in der Waschanlage, anschließend Räder auf Beschädigungen prüfen.

4.3 Spitzwinklige Bordsteinfahrten vermeiden (Gefahr der Felgenhorn-Beschädigung).

5. MEHRTEILIGE LEICHTMETALLRÄDER

5.1 Verbindungsschrauben der Räder dürfen nicht entfernt bzw. nachgezogen werden.

5.2 Die Demontage des Radsterns darf nur vom Radhersteller vorgenommen werden.

Wir weisen darauf hin, daß Beschädigungen der Räder bei der

Montage, der Pflege oder im Gebrauch, von uns weder als

Reklamationsfall bearbeitet noch anerkannt werden können.

ALCAR DEUTSCHLAND GMBHStand: 10/2012

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

ALLGEMEINE BETRIEBSERLAUBNIS (ABE) nach § 22 in Verbindung mit § 20 Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26.04.2012 (BGBl I S.679) Nummer der ABE:

47672*07

Gerät:

Sonderräder für Personenkraftwagen 6 J x 15 H2

Typ:

TREK_A

Inhaber der ABE und Hersteller:

Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop

Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten Geräte wird dieser Nachtrag mit folgender Maßgabe erteilt: Die sich aus der Allgemeinen Betriebserlaubnis ergebenden Pflichten gelten sinngemäß auch für den Nachtrag. In den bisherigen Genehmigungsunterlagen treten die aus diesem Nachtrag ersichtlichen Änderungen bzw. Ergänzungen ein.

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

2

Nummer der ABE: 47672*07 Die ABE-Nr. 47672 erstreckt sich nunmehr auf die Sonderräder 6 J x 15 H2 , Typ TREK_A, in den Ausführungen wie im Nachtragsgutachten Nr. 366-0176-09-WIRD/N7 vom 04.10.2012 beschrieben. Die Sonderräder dürfen auch zur Verwendung mit den in den Anlagen Nr. 1 bis 41 des Nachtragsgutachtens genannten Bereifungen unter den angegebenen Bedingungen an den dort aufgeführten bzw. beschriebenen Kraftfahrzeugen feilgeboten werden. Für die in dieser ABE freigegebenen Rad/Reifenkombinationen ist die Berichtigung der Zulassungsbescheinigung Teil I gemäß §13 Fahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) nicht erforderlich. Im übrigen gelten die im beiliegenden Nachtragsgutachten des TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH, Wien, vom 04.10.2012 festgehaltenen Angaben. Flensburg, 12.12.2012 Im Auftrag Anlagen: Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nachtragsgutachten Nr. 366-0176-09-WIRD/N7, zur Genehmigung vorgelegt am: 16.11.2012

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Kraftfahrt-Bundesamt DE-24932 Flensburg

Nummer der ABE: 47672*07 - Anlage - Nebenbestimmungen und Rechtsbehelfsbelehrung Nebenbestimmungen Die in der bisherigen Genehmigung enthaltenen Auflagen gelten auch für diesen Nachtrag. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Genehmigung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden. Der Widerspruch ist beim Kraftfahrt-Bundesamt, Fördestraße 16, 24944 Flensburg, schriftlich oder zur Niederschrift einzulegen.

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TÜV AUSTRIA

AUTOMOTIVE GMBH

Räder- und Reifenprüfung

Deutschstraße 10

A-1230 Wien

12-TAAP-1286

Seite: 1 von 11

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

G U TAC H TE N ZU R ER TE IL UN G EI NE S N AC HTR AG S ZU R AB E 47 672

366-0176-09-WIRD/N7

Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG

58809 Neuenrade-Küntrop

Art: Sonderrad 6 J X 15 H2

Typ: TREK_A

Die in den Anlagen aufgeführten Fahrzeugtypen entsprechen auch nach erfolgter Umrüstung den heute gültigen Vorschriften der StVZO. Das vorliegende Gutachten zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672 verliert seine Gültigkeit, wenn sich durch Umrüstung berührte Bauvorschriften der StVZO ändern oder an den Kraftfahrzeugen Änderungen eintreten, die die Begutachtungspunkte beeinflussen.

0. Hinweise

Die Verwendungsbereiche wurden teilweise aktualisiert.

Folgende Radausführungen sind neu, bzw. es ergaben sich Änderungen im Verwendungsbereich.

PCZTREK0SA45671 TREK0SA40W641 TREK0SA40W671

TREK0SA48W671 PCZTREK0SA40671

I. Übersicht

Ausführung Ausführungsbezeichnung Loch- kreis

Mittenloch

Ein- preß-

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) / (mm) tiefe last umf. Fertig. Rad Zentrierring -zahl (mm) (kg) (mm) Datum

TREK6KA38D581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 625 1975 03/11

TREK6KA38O581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 625 1975 05/12

TREK6KA38T581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 625 1975 06/10

TREK6KA38W581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 625 1975 12/08

TREK6KA38581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 625 1975 05/09

TREK6SA38D581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 625 1975 03/11

TREK6SA38O581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 625 1975 05/12

TREK6SA38T581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 625 1975 06/10

TREK6SA38W581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 625 1975 12/08

TREK6SA38581 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø58.1 100/5 58,1 38 625 1975 05/09

TREK6KA38D541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 1975 03/11

TREK6KA38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 1975 05/12

TREK6KA38T541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 1975 06/10

TREK6KA38W541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 1975 12/08

TREK6KA38541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 1975 05/09

TREK6SA38D541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 1975 03/11

TREK6SA38O541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 1975 05/12

TREK6SA38T541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 1975 06/10

TREK6SA38W541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 1975 12/08

TREK6SA38541 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø54.1 100/5 54,1 38 625 1975 05/09

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: TREK_A Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 11

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

TREK6KA38D561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 590 2101 03/11

TREK6KA38O561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 590 2101 05/12

TREK6KA38T561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 590 2101 06/10

TREK6KA38W561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 590 2101 12/08

TREK6KA38561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 590 2101 05/09

TREK6SA38D561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 590 2101 03/11

TREK6SA38O561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 590 2101 05/12

TREK6SA38T561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 590 2101 06/10

TREK6SA38W561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 585 2126 12/08

TREK6SA38W561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 590 2101 12/08

TREK6SA38561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 585 2126 12/08

TREK6SA38561 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø56.1 100/5 56,1 38 590 2101 05/09

PCZTREK6SA43571

PCD100 ET43 ohne 100/5 57,1 43 625 1975 05/11

TREK6KA38D571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 1975 03/11

TREK6KA38O571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 1975 05/12

TREK6KA38T571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 1975 06/10

TREK6KA38W571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 1975 12/08

TREK6KA38571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 1975 05/09

TREK6SA38D571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 1975 03/11

TREK6SA38O571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 1975 05/12

TREK6SA38T571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 1975 06/10

TREK6SA38W571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 1975 12/08

TREK6SA38571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 1975 05/09

TREK6SA38571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 1975 05/09

TREK6SA38571 PCD100 ET38 Ø60.1 Ø57.1 100/5 57,1 38 625 1975 05/09

TREK8KA48D571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 625 1975 03/11

TREK8KA48O571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 625 1975 05/12

TREK8KA48T571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 625 1975 06/10

TREK8KA48W571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 625 1975 12/08

TREK8KA48571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 625 1975 05/09

TREK8SA48D571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 625 1975 03/11

TREK8SA48O571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 625 1975 05/12

TREK8SA48T571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 625 1975 06/10

TREK8SA48W571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 625 1975 12/08

TREK8SA48571 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø57.1 112/5 57,1 48 625 1975 05/09

TREK8KA48D666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 625 1975 03/11

TREK8KA48O666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 625 1975 05/12

TREK8KA48T666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 625 1975 06/10

TREK8KA48W666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 625 1975 12/08

TREK8KA48666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 625 1975 05/09

TREK8KA48666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 625 1975 05/09

TREK8KA48666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 625 1975 05/09

TREK8SA48D666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 625 1975 03/11

TREK8SA48O666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 625 1975 05/12

TREK8SA48T666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 625 1975 06/10

TREK8SA48W666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 625 1975 12/08

TREK8SA48666 PCD112 ET48 Ø70.1 Ø66.6 112/5 66,6 48 625 1975 05/09

TREK0KA48D566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 114,3/5 56,6 48 625 1975 03/11

TREK0KA48O566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 114,3/5 56,6 48 625 1975 05/12

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: TREK_A Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

TREK0SA48D566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 114,3/5 56,6 48 625 1975 03/11

TREK0SA48O566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 114,3/5 56,6 48 625 1975 05/12

TREK0SA48T566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 114,3/5 56,6 48 625 1975 06/10

TREK0SA48W566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 114,3/5 56,6 48 625 1975 12/08

TREK0SA48566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 114,3/5 56,6 48 625 1975 05/09

TREK0KA48D601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 620 1986 03/11

TREK0KA48O601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 620 1986 05/12

TREK0SA40D601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 620 1986 03/11

TREK0SA40O601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 620 1986 05/12

TREK0SA40T601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 620 1986 06/10

TREK0SA40W601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 620 1986 12/08

TREK0SA40601 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 40 620 1986 05/09

TREK0SA48D601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 620 1986 03/11

TREK0SA48O601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 620 1986 05/12

TREK0SA48T601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 620 1986 06/10

TREK0SA48W601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 620 1986 12/08

TREK0SA48601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 114,3/5 60,1 48 620 1986 05/09

TREK0KA48D641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 605 2040 03/11

TREK0KA48O641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 605 2040 05/12

TREK0SA40D641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 605 2040 03/11

TREK0SA40O641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 605 2040 05/12

TREK0SA40T641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 605 2040 06/10

TREK0SA40W641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 605 2040 12/08

TREK0SA40641 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 40 605 2040 05/09

TREK0SA48D641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 605 2040 03/11

TREK0SA48O641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 605 2040 05/12

TREK0SA48T641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 605 2040 06/10

TREK0SA48W641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 605 2040 12/08

TREK0SA48641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 114,3/5 64,1 48 605 2040 05/09

TREK0SA40D661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 590 2085 03/11

TREK0SA40O661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 590 2085 05/12

TREK0SA40T661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 590 2085 06/10

TREK0SA40W661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 590 2085 12/08

TREK0SA40661 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø66.1 114,3/5 66,1 40 590 2085 05/09

PCZTREK0SA40671

PCD114 ET40 ohne 114,3/5 67,1 40 615 2000 09/10

PCZTREK0SA45671

PCD114 ET45 ohne 114,3/5 67,1 45 545 1949 01/10

TREK0KA48D671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 615 2000 03/11

TREK0KA48O671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 615 2000 05/12

TREK0SA40D671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 615 2000 03/11

TREK0SA40O671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 615 2000 05/12

TREK0SA40T671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 615 2000 06/10

TREK0SA40W671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 615 2000 12/08

TREK0SA40671 PCD114 ET40 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 40 615 2000 05/09

TREK0SA48D671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 615 2000 03/11

TREK0SA48O671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 615 2000 05/12

TREK0SA48T671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 615 2000 06/10

TREK0SA48W671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 615 2000 12/08

TREK0SA48671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 114,3/5 67,1 48 615 2000 05/09

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: TREK_A Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

I.1. Beschreibung der Sonderräder

Antragsteller :Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop

Hersteller : Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop

Handelsmarke : Dezent RE

Art der Sonderräder : LM-Sonderräder, einteilig, Mittenbohrung mit einer Kappe abgedeckt

Korrosionsschutz : Mehrschicht-Einbrennlackierung

Masse des Rades : ca. 7,7 kg

I.2. Radanschluß

siehe Anlage

I.3. Kennzeichnung der Sonderräder

An den Sonderrädern wird folgende Kennzeichnung an der Außen- bzw. Innenseite eingegossen bzw. eingeprägt, siehe Beispiel der Radausführung TREK6SA38W581:

: Außenseite : Innenseite

Radtyp : -- : TREK_A

Radausführung : -- : PCD100 ET38

Radgröße : -- : 6 J X 15 H2

Typzeichen : KBA 47672 : --

Einpreßtiefe : -- : ET38

Herstellungsdatum : -- : Fertigungsmonat und -jahr z.B. 12.08

Herkunftsmerkmal : -- : MIC ww. MII ww. M. in Germany

Gießereikennzeichnung : -- : ZCW ww. MS ww. HS ww. CO

Japan. Prüfwertzeichen : -- : JWL

Weitere Kennzeichnung : -- : DEZENT

Zusätzlich können an der Radinnenseite bzw. -außenseite verschiedene Kontrollzeichen angebracht sein.

I.4. Verwendungsbereich

Die Sonderräder sind für Personenkraftwagen vorgesehen.

II. Sonderradprüfung

Die hier beschriebenen Sonderräder wurden gemäß der "Richtlinien für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anh. BMV/StV 13/36.25.07-20.01, VkBl S 1377" vom 25.11.1998 geprüft.

II.1. Felge

Die Maße und Toleranzen der Felgenkontur entsprechen der E.T.R.T.O. Norm.

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Die nachgeprüften Muster stimmen in den wesentlichen Punkten mit den unter Ziffer V.3. aufgeführten Unterlagen überein.

II.2. Werkstoff der Sonderräder:

Zusammensetzung, Festigkeitswerte und Korrosionsverhalten des Werkstoffes sind in der Beschreibung des Herstellers aufgeführt; diese Angaben wurden durch uns nicht überprüft.

II.3. Festigkeitsprüfung:

Ein Festigkeitsnachweis vom TÜV NORD mit Nr. RP-003854-A0-144 vom 09.04.2009 und mit Nr. RP-003861-B0-144 vom 09.02.2010 und mit Nr. RP-004094-A0-144 vom 24.09.2010 und mit Nr. RP-004277-A0-144 vom 28.06.2011 und mit Nr. RP-004348-A0-144 vom 25.05.2012 liegt vor.

III. Anbau- und Verwendungsprüfung:

III.1. Anbauuntersuchung am Fahrzeug:

Wenn die Auflagen und Hinweise in den Anlagen erfüllt sind, haben die Räder ausreichenden Abstand von Brems- und Fahrwerksteilen, und die Freigängigkeit der Reifen ist bei den im Straßenverkehr üblichen Bedingungen gewährleistet.

III.2. Fahrversuche:

Freigaben der Fahrzeughersteller über Felgengröße, Einpreßtiefe und Größen der Bereifung liegen teilweise nicht vor.

Für die Verwendung der Sonderräder wurden Anbau-, Freigängigkeits und Handlingprüfungen durchgeführt. Der Untersuchungsumfang entspricht den Kriterien der Richtlinie für die Prüfung von Sonderrädern für Kfz und ihre Anhänger (BMV/StV 13/36.25.07-20.01 vom 25.11.1998, VkBl S. 1377), Punkt 4.6.8 Anbauprüfung, und des VdTÜV-Merkblattes Nr. 751 (Begutachtung von baulichen Veränderungen an M- und N-Fahrzeugen unter besonderer Berücksichtigung der Betriebsfestigkeit, Ausgabe 08.2008 Anhang I). Bei den durchgeführten Prüfungen ergaben sich im Vergleich zur serienmäßigen Ausrüstung der Fahrzeuge keine Beanstandungen. Kriterien des Fahrkomforts lagen der Beurteilung nicht zugrunde. Der Kraftstoffverbrauch mit den von der Serie abweichenden Rad/Reifen-Kombinationen wurde nicht gemessen.

III.3. Fahrwerksfestigkeit:

Die Spurverbreiterung beträgt an den geprüften PKW weniger als 2 % der serienmäßigen Spurweite. Deshalb ist eine Prüfung der Fahrwerksfestigkeit nicht erforderlich.

IV. Zusammenfassung:

Gegen die Erteilung einer Allgemeinen Betriebserlaubnis nach §22 StVZO bestehen keine technischen Bedenken.

Der Gutachteninhaber muß eine gleichmäßige und reihenweise Fertigung der Räder gewährleisten.

Er hat darüberhinaus dafür zu sorgen, daß dieses Gutachten sowie dessen Anlagen durch Nachtrag ergänzt werden, wenn

- sich am Sonderrad Änderungen in maßlicher, werkstofflicher oder fertigungstechnischer Hinsicht ergeben.

- sich berührte Bau- und Betriebsvorschriften der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) bzw. hierzu ergangene Richtlinien und Anweisungen ändern.

- ein Verwendungsbereich definiert ist und sich in diesem anbau-, freigängigkeits- oder fahrzeugfunktionsrelevante Daten ändern.

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V. Unterlagen und Anlagen:

V.1. Verwendungsbereichsanlagen:

Folgende Verwendungsbereiche in den bestehenden Anlagen werden aktualisiert und ggf. um neue Anlagen ergänzt:

Anlage

Hersteller Ausführung ET erstellt am Allg. Hinweise

1 FIAT TREK6KA38D581; TREK6KA38O581; TREK6KA38T581; TREK6KA38W581; TREK6KA38581; TREK6SA38D581; TREK6SA38O581; TREK6SA38T581; TREK6SA38W581; TREK6SA38581

38 04.10.2012 liegt bei

3 FUJI HEAVY IND.(J) TREK6KA38D541; TREK6KA38O541; TREK6KA38T541; TREK6KA38W541; TREK6KA38541; TREK6SA38D541; TREK6SA38O541; TREK6SA38T541; TREK6SA38W541; TREK6SA38541

38 04.10.2012 liegt bei

2 TOYOTA TREK6KA38D541; TREK6KA38O541; TREK6KA38T541; TREK6KA38W541; TREK6KA38541; TREK6SA38D541; TREK6SA38O541; TREK6SA38T541; TREK6SA38W541; TREK6SA38541

38 04.10.2012 liegt bei

5 FUJI HEAVY IND.(J) TREK6KA38D561; TREK6KA38O561; TREK6KA38T561; TREK6KA38W561; TREK6KA38561; TREK6SA38D561; TREK6SA38O561; TREK6SA38T561; TREK6SA38W561; TREK6SA38W561; TREK6SA38561; TREK6SA38561

38 04.10.2012 liegt bei

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4 ROVER TREK6KA38D561; TREK6KA38O561; TREK6KA38T561; TREK6KA38W561; TREK6KA38561; TREK6SA38D561; TREK6SA38O561; TREK6SA38T561; TREK6SA38W561; TREK6SA38W561; TREK6SA38561; TREK6SA38561

38 04.10.2012 liegt bei

6 AUDI TREK6KA38D571; TREK6KA38O571; TREK6KA38T571; TREK6KA38W571; TREK6KA38571; TREK6SA38D571; TREK6SA38O571; TREK6SA38T571; TREK6SA38W571; TREK6SA38571

38 04.10.2012 liegt bei

8 CHRYSLER (USA) TREK6KA38D571; TREK6KA38O571; TREK6KA38T571; TREK6KA38W571; TREK6KA38571; TREK6SA38D571; TREK6SA38O571; TREK6SA38T571; TREK6SA38W571; TREK6SA38571

38 04.10.2012 liegt bei

10 SEAT TREK6KA38D571; TREK6KA38O571; TREK6KA38T571; TREK6KA38W571; TREK6KA38571; TREK6SA38D571; TREK6SA38O571; TREK6SA38T571; TREK6SA38W571; TREK6SA38571

38 04.10.2012 liegt bei

12 SEAT PCZTREK6SA43571 43 04.10.2012 liegt bei

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7 SKODA TREK6KA38D571; TREK6KA38O571; TREK6KA38T571; TREK6KA38W571; TREK6KA38571; TREK6SA38D571; TREK6SA38O571; TREK6SA38T571; TREK6SA38W571; TREK6SA38571

38 04.10.2012 liegt bei

11 SKODA PCZTREK6SA43571 43 04.10.2012 liegt bei

9 VOLKSWAGEN TREK6KA38D571; TREK6KA38O571; TREK6KA38T571; TREK6KA38W571; TREK6KA38571; TREK6SA38D571; TREK6SA38O571; TREK6SA38T571; TREK6SA38W571; TREK6SA38571

38 04.10.2012 liegt bei

13 VOLKSWAGEN PCZTREK6SA43571 43 04.10.2012 liegt bei

14 AUDI TREK8KA48D571; TREK8KA48O571; TREK8KA48T571; TREK8KA48W571; TREK8KA48571; TREK8SA48D571; TREK8SA48O571; TREK8SA48T571; TREK8SA48W571; TREK8SA48571

48 04.10.2012 liegt bei

17 SEAT TREK8KA48D571; TREK8KA48O571; TREK8KA48T571; TREK8KA48W571; TREK8KA48571; TREK8SA48D571; TREK8SA48O571; TREK8SA48T571; TREK8SA48W571; TREK8SA48571

48 04.10.2012 liegt bei

15 SKODA TREK8KA48D571; TREK8KA48O571; TREK8KA48T571; TREK8KA48W571; TREK8KA48571; TREK8SA48D571; TREK8SA48O571; TREK8SA48T571; TREK8SA48W571; TREK8SA48571

48 04.10.2012 liegt bei

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16 VOLKSWAGEN TREK8KA48D571; TREK8KA48O571; TREK8KA48T571; TREK8KA48W571; TREK8KA48571; TREK8SA48D571; TREK8SA48O571; TREK8SA48T571; TREK8SA48W571; TREK8SA48571

48 04.10.2012 liegt bei

18 MERCEDES-BENZ TREK8KA48D666; TREK8KA48O666; TREK8KA48T666; TREK8KA48W666; TREK8KA48666; TREK8SA48D666; TREK8SA48O666; TREK8SA48T666; TREK8SA48W666; TREK8SA48666

48 04.10.2012 liegt bei

19 DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.

TREK0KA48D566; TREK0KA48O566; TREK0SA48D566; TREK0SA48O566; TREK0SA48T566; TREK0SA48W566; TREK0SA48566

48 04.10.2012 liegt bei

20 SUZUKI TREK0SA40D601; TREK0SA40O601; TREK0SA40T601; TREK0SA40W601; TREK0SA40601

40 04.10.2012 liegt bei

22 SUZUKI TREK0KA48D601; TREK0KA48O601; TREK0SA48D601; TREK0SA48O601; TREK0SA48T601; TREK0SA48W601; TREK0SA48601

48 04.10.2012 liegt bei

21 TOYOTA TREK0SA40D601; TREK0SA40O601; TREK0SA40T601; TREK0SA40W601; TREK0SA40601

40 04.10.2012 liegt bei

23 HONDA TREK0SA40D641; TREK0SA40O641; TREK0SA40T641; TREK0SA40W641; TREK0SA40641

40 04.10.2012 liegt bei

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

24 HONDA TREK0KA48D641; TREK0KA48O641; TREK0SA48D641; TREK0SA48O641; TREK0SA48T641; TREK0SA48W641; TREK0SA48641

48 04.10.2012 liegt bei

25 NISSAN TREK0SA40D661; TREK0SA40O661; TREK0SA40T661; TREK0SA40W661; TREK0SA40661

40 04.10.2012 liegt bei

36 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) PCZTREK0SA45671 45 04.10.2012 liegt bei

37 KIA PCZTREK0SA45671 45 04.10.2012 liegt bei

35 KIA MOTORS (SK) PCZTREK0SA45671 45 04.10.2012 liegt bei

33 FORD MOTOR TREK0SA40D671; TREK0SA40O671; TREK0SA40T671; TREK0SA40W671; TREK0SA40671

40 04.10.2012 liegt bei

26 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) PCZTREK0SA40671 40 04.10.2012 liegt bei

34 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) TREK0SA40D671; TREK0SA40O671; TREK0SA40T671; TREK0SA40W671; TREK0SA40671

40 04.10.2012 liegt bei

40 HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ) TREK0KA48D671; TREK0KA48O671; TREK0SA48D671; TREK0SA48O671; TREK0SA48T671; TREK0SA48W671; TREK0SA48671

48 04.10.2012 liegt bei

29 KIA TREK0SA40D671; TREK0SA40O671; TREK0SA40T671; TREK0SA40W671; TREK0SA40671

40 04.10.2012 liegt bei

28 KIA PCZTREK0SA40671 40 04.10.2012 liegt bei

41 KIA TREK0KA48D671; TREK0KA48O671; TREK0SA48D671; TREK0SA48O671; TREK0SA48T671; TREK0SA48W671; TREK0SA48671

48 04.10.2012 liegt bei

30 KIA MOTORS (SK) TREK0SA40D671; TREK0SA40O671; TREK0SA40T671; TREK0SA40W671; TREK0SA40671

40 04.10.2012 liegt bei

27 KIA MOTORS (SK) PCZTREK0SA40671 40 04.10.2012 liegt bei

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7

zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

Fahrzeugteil: Sonderrad 6 J X 15 H2 Radtyp: TREK_A Antragsteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 11 von 11

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

39 KIA MOTORS (SK) TREK0KA48D671; TREK0KA48O671; TREK0SA48D671; TREK0SA48O671; TREK0SA48T671; TREK0SA48W671; TREK0SA48671

48 04.10.2012 liegt bei

32 MAZDA TREK0SA40D671; TREK0SA40O671; TREK0SA40T671; TREK0SA40W671; TREK0SA40671

40 04.10.2012 liegt bei

38 MAZDA TREK0KA48D671; TREK0KA48O671; TREK0SA48D671; TREK0SA48O671; TREK0SA48T671; TREK0SA48W671; TREK0SA48671

48 04.10.2012 liegt bei

31 DIAMOND, MITSUBISHI TREK0SA40D671; TREK0SA40O671; TREK0SA40T671; TREK0SA40W671; TREK0SA40671

40 04.10.2012 liegt bei

V.2. Allgemeine Hinweise:

siehe Anlage: Allgemeine Hinweise

V.3. Technische Unterlagen:

siehe Anlage: Technische Unterlagen

Abel Sachverständiger Prüflabor DIN EN ISO/IEC 17025 Wien, 04.10.2012 KUB

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: Technische Unterlagen Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 1

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN

Der Begutachtung zugrunde liegende Unterlagen:

Bezeichnung Unterlagen Datum / Änderung / Datum

Befestigungsteile AEZ M01 22.11.1994 2/12.04.2002

Befestigungsteile AEZ S01-01 31.10.1999 1/01.09.2002

Nabenkappe ZT 2000 15.08.2000

Radbeschreibung 13. Ausfertigung 21.10.2011

Radzeichnung Bl.1-3 CO TREK_A 03.02.2011

Radzeichnung Bl.1-3 HLT TREK_A 16.06.2010

Radzeichnung Bl.1-3 AEZP TREK_A 16.03.2011 02.05.2011

Radzeichnung Meshindo W-375560-8331-00 17.11.2009

Radzeichnung Wanfeng 56111560(I) 20.02.2009

Tabelle Zentrierringe --- 28.08.2006

Technischer Bericht RP-003854-A0-144 09.04.2009

Technischer Bericht RP-003861-B0-144 09.02.2010

Technischer Bericht RP-004348-A0-144 25.05.2012

Technischer Bericht RP-004094-A0-144 24.09.2010

Technischer Bericht RP-004277-A0-144 28.06.2011

Zentrierring Ringe 60 09.08.2002 28.08.2006

Zentrierring Ringe 71,6 und diverse 09.08.2002 28.08.2006

Zentrierring Ringe 70 09.08.2002 28.08.2006

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: Allgemeine Hinweise Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 1

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 1230 WIEN

Wuchtgewichte

Sofern zum Auswuchten der Sonderräder an der Felgeninnenseite Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts bzw. unterhalb der Felgenschulter bzw. Klammergewichte am inneren Felgenhorn angebracht werden, ist auf einen Mindestabstand von 3 mm zu Brems-, Fahrwerks- bzw. Lenkungsteilen zu achten.

Allgemeine Reifenhinweise

Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol V dürfen bei 210 km/h bis zu 100% und bei 240 km/h bis zu 91% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol W dürfen bei 240 km/h bis zu 100% und bei 270 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Reifen mit dem Geschwindigkeitssymbol Y dürfen bei 270 km/h bis zu 100% und bei 300 km/h bis zu 85% ihrer maximalen Tragfähigkeit ausgelastet werden. Dazwischen wird linear interpoliert. Für Geschwindigkeiten über 300 km/h sind die Tragfähigkeiten vom Reifenhersteller zu bestätigen. Bei der Bestimmung der Tragfähigkeit ist zur bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeuges eine Toleranz von 5% oder die vom Fahrzeughersteller vorgegebene Toleranz zu addieren und der Einfluß des Sturzwinkels zu beachten.

Bei Reifen mit der Geschwindigkeitsbezeichnung ZR sind die Tragfähigkeiten von den Reifenherstellern bestätigen zu lassen.

Die Bezieher der Sonderräder sind darauf hinzuweisen, daß der vom Reifenhersteller vorgeschriebenen Reifenfülldruck zu beachten ist.

Um ungünstige Einflüsse auf das Fahrverhalten zu vermeiden, sollten jeweils nur gleiche Reifen (Bauart, Hersteller und Profiltyp) am Fahrzeug montiert werden. Spezielle Auflagen im Gutachten bleiben hiervon unberührt.

Ersatzrad

Die Bezieher der Sonderräder müssen darauf hingewiesen werden, daß bei Verwendung des serienmäßigen Ersatzrades die serienmäßigen Radbefestigungsteile zu verwenden sind.

Allgemeine Radhinweise

Eine nachträgliche mechanische Bearbeitung und/oder thermische Behandlung ist nicht zulässig.

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANHANG: Nacharbeitsprofile - Skizze Radhaus Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 1

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRAßE 10 A-1230 WIEN

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Nacharbeitsauflagen Nr.

26B, 26P, 27B, 27I, 26N, 26J, 27F, 27H

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: Radabdeckung Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH und Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 1

TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN

Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr. 241 – 248, 24C, 24D, 24J und 24M.

Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind.

Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245

Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246

Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J

Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247

Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248

Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M

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TÜV AUSTRIA

AUTOMOTIVE GMBH

RÄDER- UND

REIFENPRÜFUNG

Anbauabnahme nach § 19 Abs. 3 StVZO

Nachweis gemäß § 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO

Für: Leichtmetallrad Typ: TREK_A

des Herstellers / Importeurs: Alu-Design GmbH & Co. KG 58809 Neuenrade-Küntrop Datum:

04.10.2012

Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. § 19 Abs. 3 StVZO

Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am

Fahrzeughersteller: , Fahrzeugtyp: , Fahrzeug-Ident-Nr.:

ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein /Anbaubestätigung /Teile-ABE *) wurden berücksichtigt.

Bemerkungen/Hinweise /Auflagen:

Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden.

Untersuchungsbericht /Gutachten-Nr.: Unterschrift u. Name

Ort u. Datum der Abnahme: a.a.S.o.P. /Prüf-Ing.

Fahrzeugbeschreibung

B - 2.1 2.2 L - 9 - P.2

P.4 /- T -

J 4 18 - 19 -

E 3 20 - G -

D.1 - 12 - 13 - Q -

D.2

V.7 - F.1 - F.2 -

- 7.1 - 7.2 - 7.3 -

- 8.1 - 8.2 - 8.3 -

- U.1 - U.2 - U.3 -

D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S.2 -

2 - 15.1 -

5 15.2 -

15.3 -

V.9 - R - 11 -

14 K -

P.3 - 6 - 17 - 16 -

10 - 14.1 P.1 - 21 -

22

-

-

-

-

-

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Zusatzinformation Radtyp :TREK_A Hersteller :Alu-Design GmbH & Co. KG Stand :04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 2

Zu Auflage 21B:

Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Zu Auflage 21P:

Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

Zu Auflage 22B:

Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

Zu Auflage 22I:

Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

Zu Auflage 26N:

Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

Zu Auflage 26P:

Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

Zu Auflage 27H:

Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

Zu Auflage 27I:

Page 23: TREK0 48 - oberst.net · TREK_A Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten

Zusatzinformation Radtyp :TREK_A Hersteller :Alu-Design GmbH & Co. KG Stand :04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 2

Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich um den im "ANHANG: Nacharbeitsprofile Fahrzeuge" unter gleicher Anlagennummer genannten Betrag x [mm] nach vorne und y [mm] nach hinten ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

Zu Auflage 686:

Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 205/60R15 Hinterachse: 225/55R15 Hersteller: Typ: UNIROYAL Rallye 440 CONTINENTAL CZ 99 GOODYEAR EAGLE GSN, EAGLE NCT3 MICHELIN MXM Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 19 DAEWOO, DAEWOO-FSO Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 2

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREK0KA48D566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 56,6 Kunststoff 625 1975 03/11

TREK0KA48O566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 56,6 Kunststoff 625 1975 05/12

TREK0SA48D566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 56,6 Kunststoff 625 1975 03/11

TREK0SA48O566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 56,6 Kunststoff 625 1975 05/12

TREK0SA48T566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 56,6 Kunststoff 625 1975 06/10

TREK0SA48W566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 56,6 Kunststoff 625 1975 12/08

TREK0SA48566 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø56.6 56,6 Kunststoff 625 1975 05/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : DAEWOO MOTOR CO. LTD, DAEWOO-FSO Motor Sp. z o.o.

Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJD7

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm

Verkaufsbezeichnung: DAEWOO LEGANZA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

KLAV e4*96/27*0020*.., 98 - 100 205/60R15 51G 10B; 11G; 11H; 12K; e4*97/27*0020*.., 51A; 71C; 71K; 721; e4*98/14*0020*.. 725; 73C; 74A; 74P SUPV e4*96/27*0003*..

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten.

Page 25: TREK0 48 - oberst.net · TREK_A Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten

Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 19 DAEWOO, DAEWOO-FSO Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 2

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 22 SUZUKI Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 3

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : SUZUKI

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREK0KA48D601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 620 1986 03/11

TREK0KA48O601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 620 1986 05/12

TREK0SA48D601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 620 1986 03/11

TREK0SA48O601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 620 1986 05/12

TREK0SA48T601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 620 1986 06/10

TREK0SA48W601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 620 1986 12/08

TREK0SA48601 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø60.1 60,1 Kunststoff 620 1986 05/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : SUZUKI

Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,25, Kegelw. 60 Grad, für Typ : GY

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS7

Befestigungsteile : Kegelbundschrauben M12x1,5, Schaftl. 26 mm, Kegelw. 60 Grad, für Typ : MZ; FY; EY

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJS8

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 85 Nm

Verkaufsbezeichnung: FIAT SEDICI

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

FY e4*2001/116*0106*.. 79 - 88 195/65R15 91 Allradantrieb;

205/60R15 91 Frontantrieb;

205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;

215/60R15 94 12A; 51A; 573; 71C;

225/55R15 92 71K; 721; 725; 73C;

225/60R15 96 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SWIFT

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

MZ e4*2001/116*0090*.. 92 185/60R15 51G Frontantrieb;

195/50R15 82 10B; 11B; 11G; 11H;

195/55R15 85 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Page 27: TREK0 48 - oberst.net · TREK_A Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten

Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 22 SUZUKI Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: SUZUKI SX4

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

EY e4*2001/116*0105*.. 66 - 99 195/65R15 91 Allradantrieb;

205/60R15 91 Frontantrieb;

205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;

215/60R15 94 12A; 51A; 573; 71C;

225/55R15 92 71K; 721; 725; 73C;

225/60R15 96 74A; 74P; 76Q

GY e4*2001/116*0124*.. 79 - 88 195/65R15 51G Stufenheck;

205/60R15 91 Frontantrieb;

215/60R15 94 10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 22 SUZUKI Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 3

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 24 HONDA Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 3

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : HONDA

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREK0KA48D641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 605 2040 03/11

TREK0KA48O641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 605 2040 05/12

TREK0SA48D641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 605 2040 03/11

TREK0SA48O641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 605 2040 05/12

TREK0SA48T641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 605 2040 06/10

TREK0SA48W641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 605 2040 12/08

TREK0SA48641 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø64.1 64,1 Kunststoff 605 2040 05/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HONDA

Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJH5

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 108 Nm für Typ : BE1; BE3; BE5; CL7; CM1; FN3 110 Nm für Typ : DC2; RD1; RD3

Verkaufsbezeichnung: ACCORD SEDAN

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

CL7 e6*2001/116*0091*.. 114 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;

205/60R15 91 12A; 51A; 71C; 71K;

215/60R15 94 721; 725; 73C; 74A;

225/55R15 92 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung: ACCORD TOURER

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

CM1 e6*2001/116*0093*.. 114 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;

205/60R15 91 12A; 51A; 71C; 71K;

215/60R15 94 721; 725; 73C; 74A;

225/55R15 92 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung: HONDA CIVIC 3DR

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

FN3 e11*2001/116*0298*.. 103 195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;

205/60R15 91 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung: HONDA CR-V

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

RD1 e6*95/54*0044*.. 94 - 108 205/70R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;

RD3 e6*98/14*0076*.. 215/65R15-96 11A; 24J; 367 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Page 30: TREK0 48 - oberst.net · TREK_A Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten

Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 24 HONDA Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 3

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: HONDA FR-V

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

BE1 e6*2001/116*0099*.. 92 - 110 195/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;

BE3 e6*2001/116*0100*.. 205/60R15 91 12A 51A; 71C; 71K; 721; BE5 e6*2001/116*0104*.. 725; 73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung: HONDA INTEGRA TYPE R

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

DC2 e6*95/54*0052*.. 140 195/55R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;

205/50R15-86 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

Page 31: TREK0 48 - oberst.net · TREK_A Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten

Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 24 HONDA Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 3

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

Page 32: TREK0 48 - oberst.net · TREK_A Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten

Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 38 MAZDA Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 5

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : MAZDA

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREK0KA48D671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 03/11

TREK0KA48O671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/12

TREK0SA48D671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 03/11

TREK0SA48O671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/12

TREK0SA48T671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 06/10

TREK0SA48W671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 12/08

TREK0SA48671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : MAZDA

Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 110 Nm für Typ : CA; CP; CPD; GF; GFD/GWD; GF/GW; GG/GY; GG1; TA 120 Nm für Typ : BK; BL; BLE; CR1; CW

Verkaufsbezeichnung: MAZDA PREMACY

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

CP e1*98/14*0116*.. 66 - 96 195/55R15 85 5EG 10B; 11B; 11G; 11H;

CPD e1*98/14*0161*.. 205/50R15 86 12A; 51A; 71C; 71K;

96 195/60R15 51G 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 6

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

CA e13*96/79*0028*.., 76 - 106 185/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;

G138 195/60R15 51G 12A; 51A; 71C; 71K;

205/55R15-87 11A; 367 721; 725; 73C; 74A; 74P

Verkaufsbezeichnung: MAZDA XEDOS 9

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

TA e13*95/54*0002*.., 105 - 155 195/70R15 M+S 51G; 52J Vorderachslenkung;

G517 205/65R15 51G 10B; 11B; 11G; 11H;

215/60R15-93 52A 12A; 51A; 71C; 71K;

225/60R15-95 11A; 21M; 52A 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q

Page 33: TREK0 48 - oberst.net · TREK_A Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten

Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 38 MAZDA Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 5

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: MAZDA 3

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 80 195/65R15 12T; 51G Reifen mit Schneeketten; Stufenheck; Schrägheck; 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q

BK e1*2001/116*0234*.. 62 - 80 195/65R15 51G Stufenheck;

205/60R15 91 Schrägheck;

205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;

215/60R15 94 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q

BL e11*2001/116*0262*.. 76 - 136 195/65R15 12T; 51G Stufenheck;

BLE e13*2007/46*1071*.. 205/60R15 12T; 51G Schrägheck;

205/65R15 94 12A Frontantrieb;

215/60R15 94 12A 10B; 11B; 11G; 11H; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung: MAZDA 5

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

CR1 e13*2001/116*0156*.. 81 - 107 195/65R15 12T; 51G 10B; 11B; 11G; 11H;

205/60R15 91 12A 51A; 71C; 71K; 721;

205/65R15 94 12A 725; 73C; 74A; 74P; 76Q

CW e1*2007/46*0433*.. 85 - 110 195/65R15 91 12Q Kombi; Frontantrieb;

205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;

205/65R15 94 12A 51A; 71C; 71K; 721;

215/60R15 94 11A; 12A; 22I 725; 73C; 74A; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung: MAZDA 6

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

GG/GY e1*98/14*0188*.. 88 - 108 205/60R15 91 Kombi; Stufenheck;

GG1 e11*2001/116*0203*.. 88 - 122 195/65R15 51G Schrägheck; Allradantrieb; Frontantrieb; 10B; 11B; 11G; 11H; 12T; 51A; 573; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 38 MAZDA Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 5

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: MAZDA 626

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

GF e1*96/27*0055*.. 66 - 100 185/65R15 51G Stufenheck;

GFD/GWD e1*98/14*0164*.. 195/60R15 51G Schrägheck; GF/GW e1*96/27*0055*.., 10B; 11G; 11H; 12K; e1*98/14*0055*.. 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q

GFD/GWD GF/GW

e1*98/14*0164*.. e1*96/27*0055*..,

66 - 100 185/65R15 Nur Fz.bis 1060kg zul.Achslast; 51G

Nur Fz.bis 1060kg zul.Achslast; Kombi;

e1*98/14*0055*.. 195/60R15 Nur Fz.bis 1060kg zul.Achslast; 51G

10B; 11B; 11G; 11H; 12K; 51A; 71C; 71K;

195/65R15 nur 7-Sitzer, erhöhte Achslast; 51G

721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

12Q) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 9 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 38 MAZDA Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 4 von 5

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

21M) Durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

22I) Durch Anlegen der hinteren Radhausausschnittkanten und Kunststoffinnenkotflügel über die gesamte Radhausausschnittkantenlänge ist die Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK (1,04 fache Nennbreite des Reifens) herzustellen.

367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

52A) Diese Reifengröße ist nicht mit M+S-Profil zulässig.

52J) Diese Reifengröße ist nur mit M+S-Profil zulässig.

573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich, es wird empfohlen den Nachweis der Eignung bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Alle an ein und derselben Achse montierten Reifen müssen vom gleichen Reifentyp sein.

5EG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1030kg.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 38 MAZDA Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 5 von 5

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 39 KIA MOTORS Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 3

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : KIA MOTORS (SK)

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREK0KA48D671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 03/11

TREK0KA48O671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/12

TREK0SA48D671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 03/11

TREK0SA48O671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/12

TREK0SA48T671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 06/10

TREK0SA48W671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 12/08

TREK0SA48671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA MOTORS (SK)

Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 107 Nm

Verkaufsbezeichnung: CEE'D

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

JD e4*2007/46*0496*.. 66 - 99 195/60R15 88 122 Kombi; Schrägheck;

195/65R15 91 122 5-türig;

205/55R15 88 12A Frontantrieb;

205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;

205/65R15 94 12A 51A; 71C; 71K; 721;

215/55R15 89 12A 725; 73C; 74A; 74P;

215/60R15 94 12A 76Q; 4BO

225/50R15 91 12A

Verkaufsbezeichnung: VENGA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

YNS e4*2007/46*0261*.., e4*2007/46*0262*..

55 - 94 195/65R15 51G Schrägheck;

205/60R15 91 Frontantrieb;

205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;

215/60R15 94 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4MO

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt

Page 38: TREK0 48 - oberst.net · TREK_A Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten

Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 39 KIA MOTORS Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 3

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

4MO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 ( nur e4*2007/46*0261*..,e4*2007/46*0262*..) ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

Page 39: TREK0 48 - oberst.net · TREK_A Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten

Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 39 KIA MOTORS Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 3 von 3

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

Page 40: TREK0 48 - oberst.net · TREK_A Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten

Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 40 HYUNDAI Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 1 von 4

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREK0KA48D671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 03/11

TREK0KA48O671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/12

TREK0SA48D671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 03/11

TREK0SA48O671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/12

TREK0SA48T671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 06/10

TREK0SA48W671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 12/08

TREK0SA48671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : HYUNDAI, HYUNDAI MOTOR (CZ)

Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 100 Nm für Typ : FD; FDH 107 Nm für Typ : GDH; MD; YN 110 Nm für Typ : JC

Verkaufsbezeichnung: ELANTRA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

MD e4*2007/46*0254*.. 97 195/60R15 88 122 Stufenheck;

195/65R15 91 12T Frontantrieb;

205/55R15 88 12O 10B; 11B; 11G; 11H;

205/60R15 91 12A 51A; 71C; 71K; 721;

215/50R15 88 12A 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q

Verkaufsbezeichnung: i 30

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

GDH e11*2007/46*0337*.., e11*2007/46*0338*..

66 - 99 195/60R15 88 12M Kombi; Schrägheck;

195/65R15 12T; 51G 5-türig;

205/55R15 88 12R Frontantrieb;

205/60R15 91 12R 10B; 11B; 11G; 11H;

215/60R15 94 12A 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q; 82C; 4BO

Page 41: TREK0 48 - oberst.net · TREK_A Inhaber der ABE und Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG DE-58809 Neuenrade-Küntrop Für die obenbezeichneten reihenweise zu fertigenden oder gefertigten

Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 40 HYUNDAI Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

Seite: 2 von 4

Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Verkaufsbezeichnung: i 30,i 30CW

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G Nicht i 30CW

FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 (Kombi);

195/65R15 91 Frontantrieb;

205/55R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;

205/60R15 91 12A; 51A; 71C; 71K;

215/60R15 94 721; 725; 73C; 74A; 74H; 74P; 76Q; 4BO

FD e11*2001/116*0313*.. 66 - 105 185/65R15 51G i 30CW (Kombi);

FDH e11*2001/116*0343*.. 195/60R15 88 Frontantrieb;

195/65R15 91 10B; 11B; 11G; 11H;

205/55R15 88 12A; 51A; 71C; 71K;

205/60R15 91 721; 725; 73C; 74A;

215/60R15 94 74H; 74P; 76Q; 4BO

Verkaufsbezeichnung: IX20

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

JC e4*2007/46*0207*.., e4*2007/46*0223*..

57 - 94 195/60R15 88 12M Schrägheck 4-türig;

195/65R15 12T; 51G Frontantrieb;

205/55R15 88 12M 10B; 11B; 11G; 11H;

205/60R15 91 12R 51A; 71C; 71K; 721;

205/65R15 94 12A 725; 73C; 74A; 74H;

215/60R15 94 12A 74P; 76Q; 4BO

Verkaufsbezeichnung: VENGA

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

YN e4*2007/46*0130*.., e4*2007/46*0131*..

55 - 94 195/65R15 51G Schrägheck;

205/60R15 91 Frontantrieb;

205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;

215/60R15 94 12K; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 40 HYUNDAI Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

122) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 15 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12K) Die Verwendung von Schneeketten ist nur zulässig, wenn diese vom Fahrzeughersteller für diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist (s. Betriebsanleitung).

12M) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 14 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

12O) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 13 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

12R) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 12 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

12T) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten ist nur mit der vom Fahrzeughersteller freigegebenen Schneekette oder einer baugleichen Schneekette an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

51G) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig, wenn dieser Reifen in den Fahrzeugpapieren bereits serienmäßig eingetragen oder vom Fahrzeughersteller, s. Auszug aus der EG-Genehmigung des Fahrzeuges (EG-Übereinstimmungsbescheinigung), freigegeben ist. Der Loadindex, das Geschwindigkeitssymbol, die M+S-Kennzeichnung, die Reifenfabrikate der Fahrzeugpapiere, die Hinweise und die Empfehlungen des Fahrzeugherstellers sind bei Verwendung dieser Reifengröße zu beachten.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 40 HYUNDAI Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74H) Vor Montage der Sonderräder sind eventuell vorhandene Zentrierstifte, Befestigungsschrauben oder Sicherungsringe an den Anschlussflanschen des Fahrzeugs zu entfernen.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.

82C) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit Bremsscheibendurchmesser 284mm nicht zulässig.

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 41 KIA Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Fahrzeughersteller : KIA

Raddaten:

Radgröße nach Norm : 6 J X 15 H2 Einpreßtiefe (mm) : 48

Lochkreis (mm)/Lochzahl : 114,3/5 Zentrierart : Mittenzentrierung

Technische Daten, Kurzfassung

Ausführung Ausführungsbezeichnung Mittenloch

Zentrierring- werkstoff

zul. Rad-

zul. Abroll

gültig ab

Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum

TREK0KA48D671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 03/11

TREK0KA48O671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/12

TREK0SA48D671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 03/11

TREK0SA48O671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/12

TREK0SA48T671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 06/10

TREK0SA48W671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 12/08

TREK0SA48671 PCD114 ET48 Ø71.6 Ø67.1 67,1 Kunststoff 615 2000 05/09

Verwendungsbereich/Fz-Hersteller : KIA

Befestigungsteile : Kegelbundmuttern M12x1,5, Kegelw. 60 Grad

Zubehör : AEZ Artikel-Nr. ZJM5

Anzugsmoment der Befestigungsteile : 105 Nm für Typ : AM 108 Nm für Typ : ED

Verkaufsbezeichnung: CEE'D

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

ED e4*2001/116*0121*.. 66 - 106 185/65R15 88 Pro Cee'd (2-türig

195/60R15 88 Schrägheck);

195/65R15 91 Frontantrieb;

205/55R15 88 10B; 11B; 11G; 11H;

205/60R15 91 12A; 51A; 71C; 71K;

215/60R15 94 721; 725; 73C; 74A;

225/50R15 91 11A; 24J; 24M 74P; 76Q; 4BO

ED e4*2001/116*0121*.., e4*2007/46*0132*..

66 - 106 185/65R15 88 12N Sporty wagon

195/60R15 88 12A (Kombi); Cee'd (4-

195/65R15 91 12A türig Schrägheck);

205/55R15 88 12A Frontantrieb;

205/60R15 91 12A 10B; 11B; 11G; 11H;

215/60R15 94 12A 51A; 71C; 71K; 721;

225/50R15 91 11A; 12A; 24M 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4BO

Verkaufsbezeichnung: SOUL

Fahrzeugtyp Betriebserlaubnis kW Reifen Auflagen zu Reifen Auflagen

AM e4*2001/116*0139*.., e4*2007/46*0133*..

85 - 103 205/60R15 91 Frontantrieb;

205/65R15 94 10B; 11B; 11G; 11H;

215/60R15 94 12A; 51A; 71C; 71K; 721; 725; 73C; 74A; 74P; 76Q; 4BO

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 41 KIA Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

Auflagen

10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind.

11A) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum §19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen.

11B) Wird eine in diesem Gutachten aufgeführte Reifengröße verwendet, die nicht bereits in der Fahrzeuggenehmigung für diesen Fahrzeug-Typ/ -Variante/ -Version bzw. Fahrzeugausführung genannt ist, so sind die Angaben über die Reifengrößen in den Fahrzeugpapieren bei der nächsten Befassung mit den Fahrzeugpapieren durch die Zulassungsstelle unter Vorlage der Allgemeinen Betriebserlaubnis bzw. der Abnahmebestätigung nach §19 Abs. 3 der StVZO berichtigen zu lassen. Diese Berichtigung ist dann nicht erforderlich, wenn die ABE des Sonderrades eine Freistellung von der Pflicht zur Berichtigung der Fahrzeugpapiere enthält.

11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen.

11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind.

12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

12N) Die Verwendung von feingliedrigen Schneeketten, die nicht mehr als 11 mm (einschließlich Kettenschloss) auftragen, ist nur an der Achse, die in der Betriebsanleitung des Fahrzeuges genannt wird, möglich.

24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

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Gutachten 366-0176-09-WIRD/N7 zur Erteilung eines Nachtrags zur ABE 47672

ANLAGE: 41 KIA Radtyp: TREK_A Hersteller: Alu-Design GmbH & Co. KG Stand: 04.10.2012 __________________________________________________________________________________________________________________

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Benannt unter der Registriernummer KBA-P 00055-00 von der Benennungsstelle des Kraftfahrt-Bundesamtes, Bundesrepublik Deutschland.

4BO) Die Verwendung des vom Fahrzeughersteller verbauten Reifendruck Kontrollsystems mit Sensoren Art. Nr.: 52933 2L600 ist zulässig. Das System muss gemäß den Herstellerangaben kalibriert werden. Alternativ kann ein geeignetes Nachrüst-Kontrollsystem verwendet werden.

51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig.

71C) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgeninnenseite nur Klebegewichte angebracht werden.

71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden.

721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

725) Bei Fahrzeugen mit einer bauartbedingten Höchstgeschwindigkeit über 210 km/h sind nur Metallschraubventile zulässig. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten.

73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig.

74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten.

74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

76Q) Die Verwendung dieser Radgröße ist nicht zulässig an Fahrzeugausführungen, die serienmäßig mit mindestens 16-Zoll-Rädern ausgerüstet sind.