Vom Nutzen der ökonomischen Theorie (Institutionenökonomik) für die Rechtsinformatik

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Vom Nutzen der ökonomischen Theorie (Institutionenökonomik ) für die Rechtsinformatik von Christian Kirchner, Berlin 2. Arbeitstagung „Rechtsinformatik – Grundlagen und Methode“ am 8.3.2004 in Münster/Westfalen

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Vom Nutzen der ökonomischen Theorie (Institutionenökonomik)

für die Rechtsinformatik

vonChristian Kirchner, Berlin

2. Arbeitstagung„Rechtsinformatik – Grundlagen und Methode“

am 8.3.2004 in Münster/Westfalen

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Problemstellung

• Problematik einer ausschließlichen Fokussierung auf rechtswissenschaftliche Zugänge zur Rechtsinformatik

• Rechtsinformatik als Querschnittsdisziplin– Zivilrecht– Öffentliches Recht– Strafrecht

• Überforderung der Problemlösungskapazität der Rechtswissenschaft

• Ordnung neuer Märkte • Erforderlichkeit institutioneller Lösungen

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Vorüberlegungen • Gewinnung, Speicherung, Verarbeitung von Information und Transfer von

Daten sind rechtlich geprägte Aktivitäten• Eigentumsrechte an und Zugangsrechte zu Informationen machen die

Information transaktionsfähig• Diese Transaktionen konstituieren die Märkte (Informations- und

Kommunikationsmärkte)• Problem der Verfassung dieser Märkte• Eigentumsrechte an und Zugangsrechte zu Informationen sind wesentliche

Elemente der Verfassung dieser Märkte • Zur Ordnung dieser Märkte bedarf es einer Analyse der ökonomischen

Funktionsweise dieser Rechte

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Kennzeichnende Elemente des Informationsrechts

• Dematerialisierung

• Deterritorialisierung

• Selbstregulierung

• Beschleunigung rechtlicher Innovationen

• Verschiebungen der Grenzen zwischen Technik und Recht

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Methodische Konsequenzen

• Dematerialisierung– Schutz von Immaterialgütern– Zielsetzung des Schutzes– Grundrechtsschutzproblematik

• Deterritorialisierung, Selbstregulierung, Innovationsbeschleunigung– Neue Wege des Rechtsetzung und Rechtsfortbildung– Ablösung traditioneller Legitimationsstrukturen und

Schaffung neuer Legitimationsstrukturen

• Substitution von Recht durch Technik

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Ökonomische Ansätze

• Wohlfahrtsökonomischer (neoklassischer) Ansatz• Neue Institutionenökonomik

– positive Analyse• Einschränkung der Rationalitätsannahme• Annahme systematisch unvollkommener Information• Positive

– normative Analyse• Normativer Individualismus• Hypothetischer Konsens (vertragstheoretischer Ansatz)

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Komparative Wirkungsanalysen

• Analyse konkreter Gestaltungsvorschläge

• Annahme beschränkter Rationalität, unvollkommener Information und positiver Transaktionskosten

• Ergebnis: falsifizierbare Hypothesen

• Revidierbarkeit der Ergebnisse

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Nichstaatliche Normsetzung: Wirkungsweise und Legitimationsprobleme• Positive Analyse

– Weiches Recht– Keine Legitimation der Akteure nach dem Muster der

Legitimation ‚öffentlicher Gewalt‘– Höhere Flexibilität

• Normative Analyse– Legitimationstest– Zustimmungsfähigkeit unter Zugrundelegen der Ergebnisse

der positiven Analyse und dem Schleier des Nichtwissens– Systemwettbewerb zwischen verschiedenen

Normsetzungsverfahren

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