Vom Nutzen der ökonomischen Theorie (Institutionenökonomik) für die Rechtsinformatik
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Vom Nutzen der ökonomischen Theorie (Institutionenökonomik)
für die Rechtsinformatik
vonChristian Kirchner, Berlin
2. Arbeitstagung„Rechtsinformatik – Grundlagen und Methode“
am 8.3.2004 in Münster/Westfalen
Problemstellung
• Problematik einer ausschließlichen Fokussierung auf rechtswissenschaftliche Zugänge zur Rechtsinformatik
• Rechtsinformatik als Querschnittsdisziplin– Zivilrecht– Öffentliches Recht– Strafrecht
• Überforderung der Problemlösungskapazität der Rechtswissenschaft
• Ordnung neuer Märkte • Erforderlichkeit institutioneller Lösungen
Vorüberlegungen • Gewinnung, Speicherung, Verarbeitung von Information und Transfer von
Daten sind rechtlich geprägte Aktivitäten• Eigentumsrechte an und Zugangsrechte zu Informationen machen die
Information transaktionsfähig• Diese Transaktionen konstituieren die Märkte (Informations- und
Kommunikationsmärkte)• Problem der Verfassung dieser Märkte• Eigentumsrechte an und Zugangsrechte zu Informationen sind wesentliche
Elemente der Verfassung dieser Märkte • Zur Ordnung dieser Märkte bedarf es einer Analyse der ökonomischen
Funktionsweise dieser Rechte
Kennzeichnende Elemente des Informationsrechts
• Dematerialisierung
• Deterritorialisierung
• Selbstregulierung
• Beschleunigung rechtlicher Innovationen
• Verschiebungen der Grenzen zwischen Technik und Recht
Methodische Konsequenzen
• Dematerialisierung– Schutz von Immaterialgütern– Zielsetzung des Schutzes– Grundrechtsschutzproblematik
• Deterritorialisierung, Selbstregulierung, Innovationsbeschleunigung– Neue Wege des Rechtsetzung und Rechtsfortbildung– Ablösung traditioneller Legitimationsstrukturen und
Schaffung neuer Legitimationsstrukturen
• Substitution von Recht durch Technik
Ökonomische Ansätze
• Wohlfahrtsökonomischer (neoklassischer) Ansatz• Neue Institutionenökonomik
– positive Analyse• Einschränkung der Rationalitätsannahme• Annahme systematisch unvollkommener Information• Positive
– normative Analyse• Normativer Individualismus• Hypothetischer Konsens (vertragstheoretischer Ansatz)
Komparative Wirkungsanalysen
• Analyse konkreter Gestaltungsvorschläge
• Annahme beschränkter Rationalität, unvollkommener Information und positiver Transaktionskosten
• Ergebnis: falsifizierbare Hypothesen
• Revidierbarkeit der Ergebnisse
Nichstaatliche Normsetzung: Wirkungsweise und Legitimationsprobleme• Positive Analyse
– Weiches Recht– Keine Legitimation der Akteure nach dem Muster der
Legitimation ‚öffentlicher Gewalt‘– Höhere Flexibilität
• Normative Analyse– Legitimationstest– Zustimmungsfähigkeit unter Zugrundelegen der Ergebnisse
der positiven Analyse und dem Schleier des Nichtwissens– Systemwettbewerb zwischen verschiedenen
Normsetzungsverfahren