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1 AUF REISEN WICHTIGES ÜBER TIERE, LEBENSMITTEL UND SOUVENIRS

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AUF REISENWICHTIGES ÜBER TIERE,LEBENSMITTEL UND SOUVENIRS

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INHALT

3 Einleitung

4 Länderspezifische Bestimmungen

7 Lebensmittel und Tierseuchengefahr

13 Mit Heimtieren auf Reisen

22 Tiere sind keine Souvenirs

25 Handel mit bedrohten Tier- und Pflanzenarten

28 Weitere Informationen

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SIE pLANEN EINE AUSLANDREISE?

Vielen Reisenden ist nicht bewusst, dass das Mitbringen lebenderTiere, gewisser Lebensmittel und Souvenirs tierischer Herkunft indie Schweiz Risiken birgt. Um das Einschleppen von Tierseuchen zuverhindern und den Tierschutz sowie den Schutz bedrohter Tier-und Pflanzenarten zu gewährleisten, müssen einige Vorschrifteneingehalten werden. Je nachdem, woher ein Mitbringsel stammt –aus der EU oder einem Land ausserhalb der EU, einem sogenanntenDrittland – sind diese Vorschriften sehr unterschiedlich. Es istwichtig, dass Sie sich bereits vor der Ausreise nach den Bedingun-gen für die Rückreise erkundigen, falls Ihr Heimtier Sie auf derReise begleiten wird.

In dieser Broschüre erfahren Sie, welche Vorschriften für dieRückreise in die Schweiz zu beachten sind, falls Sie aus dem AuslandLebensmittel und Souvenirs tierischerHerkunft mitbringen wollen oder wenn Siein Begleitung Ihres Heimtieres reisen.

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LäNDERSpEzIFISCHEBESTIMMUNGENJe nachdem, aus welchem Land Sie in die Schweiz einreisen, geltenunterschiedliche Vorschriften. Sie unterscheiden sich zwischen:

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EU. Für Norwegen, Andorra, Island, Liechtenstein, Monaco,San Marino und den Vatikan gelten die gleichen Bedingungenwie für die EU.Drittländer.

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LEBENSMITTELUND TIERSEUCHENGEFAHRLebensmittel tierischer Herkunft wie Fleisch, Milch, Milchprodukteund Honig können Träger von Krankheiten sein, welche auf Tiereübertragen werden und teilweise auch den Menschen infizierenkönnen. Ausserdem haben Tierseuchen meist bedeutende wirt-schaftliche Folgen. Deshalb müssen beim Mitbringen von Lebens-mitteln tierischer Herkunft besondere Vorsichtsmassnahmeneingehalten werden.

Für die Einfuhr von Lebensmitteln tierischer Herkunft gelten jenach Produkt und Herkunftsland unterschiedliche Vorschriften.Welche Bestimmungen für welches Land gelten, hängt von demjeweiligen Seuchenstatus des Landes ab.

EigEngEbrauchAllgemein gilt: Im Reiseverkehr eingeführte Lebensmittel dürfenausschliesslich für den Eigengebrauch genutzt werden. Der BegriffEigengebrauch ist sehr eng gefasst und bezeichnet ausschliesslichden Verzehr durch Eltern und Kinder, die im gleichen Haushaltleben.

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EinrEisEausdErEu

Das Mitbringen von Lebensmitteln tierischer Herkunft für denEigengebrauch ist möglich. Sie können als persönliches Gepäckohne seuchenpolizeiliche Bewilligung und amtliche Zeugnisseeingeführt werden. Diese Lebensmittel werden auch nicht grenz-tierärztlich untersucht. Die Herkunft solcher Lebensmittel mussaber nachvollziehbar (dokumentiert) sein.

Bitte beachten Sie jedoch, dass es in den Ländern der EU jederzeit zueinem Seuchenausbruch kommen kann. In so einem Fall ist eineEinfuhrsperre denkbar. Informieren Sie sich deshalb vor Ihrer Reiseüber die aktuelle Situation.

EinrEisEausEinEmdrittland

ErlaubtEEinfuhrohnEauflagEn*• Brot, Kuchen, Kekse, Schokolade und Süsswaren• Teigwaren, die kein Fleisch enthalten und denen kein Fleisch

beigemischt wurde• Suppenkonzentrate und Gewürzextrakte, die für den

Endverbraucher abgepackt sindEin allfälliger, jederzeit möglicher Seuchenausbruch würde jedochdazu führen, dass überhaupt keine Lebensmittel aus dem betroffe-nen Land mitgebracht werden dürfen. Informieren Sie sich deshalbvor Ihrer Reise über die aktuelle Situation.

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* Detaillierte Informationen zu allfällig weiteren erlaubtenLebensmitteln erhalten Sie unter www.blv.admin.ch

ErlaubtEEinfuhrmithöchstmEngEnpropErson*

Honig, 2 kg** KaviarAchtung: CITES-Bestim-mungen beachten!Ohne CITES-Dokumentekönnen nur 125 g pro Personmitgebracht werden.

Fische, 20 kg**Frische, ausgenommene Fischeoder Fischereierzeugnisse (frisch,getrocknet, gekocht, geräuchert,anderweitig haltbar gemacht),inklusive Krebs- und Weichtieren(nicht lebend)

**MaximaleMenge pro Person

nichtErlaubtEEinfuhr• Fleisch und Produkte, in welchen Fleisch enthalten ist• Milch undMilchprodukte

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ausdEmauslandmitgEbrachtEsKEramiKgEschirrKeramikgeschirr ist als Reisesouvenir sehr beliebt, doch die ingewissen Ländern hergestellten Objekte entsprechen nicht immerden schweizerischen Lebensmittel-Sicherheitsnormen. Es kannvorkommen, dass Glasuren giftige Schwermetalle wie Blei oderKadmium enthalten. Saure Lebensmittel oder Getränke, die mitdiesen Gefässen in Kontakt kommen, können dadurch kontaminiertwerden und bei den Konsumenten ernsthafte Vergiftungen

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hinWEisDie Kantonalen Laboratorien kontrollierenauf Anfrage Keramikartikel oder Gebrauchsgegen-stände aus Metall.

hervorrufen. Da von blossem Auge nicht festgestellt werden kann,ob solche giftigen Metalle im Geschirr vorhanden sind und ob diesesich beim Gebrauch lösen, braucht es eine Laboranalyse. Es wirddaher empfohlen, handgefertigte Keramikgefässe unbekannterHerkunft auf ihre Lebensmitteleignung prüfen zu lassen. DieseEmpfehlung gilt auch für Metallobjekte (Teekrüge, Töpfe, Besteck),denn auch hier können die Legierungen giftige Metalle enthalten.

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MIT HEIMTIEREN AUF REISEN

Als Heimtiere gelten Tiere, die ihre Eigentümer oder eine von diesenbeauftragte Person begleiten. Sie dürfen nicht verkauft oder anneue Eigentümer übergeben werden und es handelt sich dabei umein Tier aus der folgenden Liste:

• Hunde, Katzen, Frettchen• Vögel, mit Ausnahme von Geflügel• Nagetiere• Reptilien

Es gibt weitere Tiere, die als Heimtiere gelten können. InformierenSie sich auf der Website www.blv.admin.ch > Rubrik «Reisen mitHeimtieren».

Wenn Sie Ihr Heimtier auf Reisen mitnehmen, tun Sie gut daran,frühzeitig mit der Planung zu beginnen. Heimtiere benötigen jenach Reisedestination einen Heimtierpass, eine Kennzeichnung,Impfungen und vieles mehr. Denken Sie auch daran, dass Sie fürdie Rückreise in die Schweiz vielleicht andere Dokumente benöti-gen als für die Einreise in Ihr Zielland. Informieren Sie sich deshalbunbedingt auch über die Einreisebestimmungen Ihres Ziellandes.

Auf den folgenden Seiten finden Sie die wichtigsten Themen, die esbei Reisen mit Heimtieren zu berücksichtigen gilt.

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nEhmEnsiErÜcKsichtaufdiEbEdÜrfnissEihrEstiErEsFragen Sie sich zuerst, ob Sie Ihr Heimtier wirklich in die Ferienmitnehmen wollen. Ferien, die für Sie das pure Glück bedeuten,sind für Ihren vierbeinigen Begleiter unter Umständen mit nichtsals Stress verbunden. Tiere reagieren sehr unterschiedlich aufUmgebungsänderungen; die Reise, der unbekannte Ort, dergeänderte Tagesablauf und vieles mehr bedeuten immer einegewisse Belastung.

rEisEnmitdEmautoHunde zum Beispiel sollen in einer gesicherten Transportbox reisen,die ihnen vertraut ist. Die Boxmuss gross genug sein, dass sie darinaufrecht stehen und bequem liegen können. Achten Sie darauf, dassdas Klima im Auto – besonders dort, wo die Transportbox steht – denBedürfnissen des mitreisenden Tieres entspricht. Es darf weder zuheiss noch zu kalt sein. Gönnen Sie Ihrem Hund auf langen FahrtenPausen mit kurzen Spaziergängen, damit er sich versäubern kann.Bieten Sie den mitreisenden Tieren Wasser zumTrinken an.

rEisEnmitdEmflugzEugWie Tiere im Flugzeug reisen können, erfahren Siebei der IATA (www.iata.org). Melden Sie Ihr Tier beider Fluggesellschaft an. Besprechen Sie mit IhremTierarzt oder Ihrer Tierärztin, ob das Tier für die ReiseMedikamente und Futter braucht.

bei der IATA (www.iata.org). Melden Sie Ihr Tier bei der Fluggesellschaft an. Besprechen Sie mit Ihrem

Tierarzt oder Ihrer Tierärztin, ob das Tier für die Reise

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diEgEsundhEit ihrEstiErEs

Dank jahrzehntelangen effizienten Bekämpfungs- und Überwa-chungsstrategien ist die Schweiz heute frei von vielen wichtigenTierseuchen. Damit das so bleibt, gibt es einiges, was Sie auf Reisenbeachten sollten. Im Zweifelsfall sollten Sie immer Kontakt mitIhrem Tierarzt oder Ihrer Tierärztin aufnehmen.

tollWutDie Tollwut ist eine tödliche Nervenkrankheit und wird durch Bisseund Speichel auch auf den Menschen übertragen. Weltweit sterbenjährlich Zehntausende von Menschen und unzählige Haus- undWildtiere an der Krankheit. Die Schweiz ist tollwutfrei. Personen, diemit infizierten Tieren Kontakt hatten, müssen sich unverzüglich inärztliche Behandlung begeben. Infizierte Tiere müssen gar eingeschlä-fert werden. Informationen zum Tollwutrisiko in den verschiedenenLändern finden Sie im Internet unter www.meinheimtier.ch. Für dieRückreise aus Drittländern mit hohem Tollwutrisiko, die über einen

in der Schweiz liegenden internationalenFlughafen erfolgt, ist eine Bewilligung des

BLV nötig. Informieren Sie sich!

in der Schweiz liegenden internationalen Flughafen erfolgt, ist eine Bewilligung des

BLV nötig. Informieren Sie sich!

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WEitErEgEfährlichEKranKhEitEnIn vielen Ferienregionen, gerade auch imMittelmeerraum, gibt es Krankheitserreger,die in der Schweiz nicht vorkommen. Siekönnen schwere chronische Erkrankungenverursachen (z.B. Dirofilariose, Leishmaniose,Ehrlichiose). Alle Tierhaltenden sind dafür verant-wortlich, ihre Heimtiere so gut wie möglich vor solchen«Ferien-Krankheiten» zu schützen. Informieren Sie sich deshalbvor der Reise unbedingt frühzeitig bei Ihrem Tierarzt oder IhrerTierärztin.

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hinWEisEs existieren nationale Regelungen in Bezug auf das Reiseninnerhalb der EUmit noch nicht gegen Tollwut geimpften Jungtie-ren bis zum Alter von drei Monaten. Einige Länder verlangen auchBehandlungen gegen Parasiten. Die im Einzelfall geltendenBestimmungen sind im Voraus bei den zuständigen Behörden desjeweiligen Bestimmungslandes zu erfragen.

hundE, KatzEn, frEttchEn

Für Hunde, Katzen und Frettchen gelten besondere Vorschriften,was die Tollwut betrifft. Sie benötigen für eine Reise mindestenseinen Heimtierausweis, eine Kennzeichnung (Mikrochip) und einegültige Tollwutimpfung (mindestens 21 Tage vor der Ausreiseverabreicht). Ausserdem dürfen höchstens 5 Tiere zu Heimtierbe-dingungen auf Reisen mitgenommen werden.

Für die genauen Einreisevorschriften Ihres Ferienlandes wendenSie sich an die zuständige Behörde des Landes, in das Sie reisenmöchten. Dort erhalten Sie genaue Informationen über dielandeseigenen Bestimmungen. Beachten Sie, dass für die Rückreisein die Schweiz von den Einreisevorschriften abweichende Regelun-gen gelten können (siehe nächste Seite).

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rÜcKrEisEausdErEu

Für die Rückreise mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder IhremFrettchen aus der EU gelten folgende seuchenpolizeilichenBestimmungen:

• Das Tier muss korrekt gekennzeichnet sein – mit einemMikrochip oder einer Tätowierung. Eine Tätowierung ist nurgültig, wenn sie nachweislich vor dem 3. Juli 2011 erfolgte.

• Das Tier braucht einen korrekt ausgefüllten offiziellenHeimtierpass.

• Das Tier ist gegen Tollwut geimpft. Für die Erstimpfungmüssen die Tiere dazu mindestens 12 Wochen alt sein. DieEinreise ist frühestens 21 Tage nach der Impfung möglich.Erfolgen Nachimpfungen jeweils vor dem Ablauf der Gültig-keitsdauer des Impfschutzes, so entfällt die Wartefrist.

• Jungtiere unter 12 Wochen dürfen ohne Tollwutimpfung ein-geführt werden, sie brauchen jedoch eine tierärztliche Bescheini-gung, wonach sie seit ihrer Geburt am Geburtsort und ohneKontakt zu Wildtieren gehalten wurden. Die Bescheinigungs-pflicht entfällt, wenn die Jungtiere vom Muttertier begleitetwerden, von dem sie noch abhängig sind. Hundewelpen biszum Alter von 8 Wochen dürfen nur eingeführt werden, wennsie vom Muttertier begleitet werden.

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Für die Einreise aus Norwegen, Andorra, Island, Monaco,San Marino und dem Vatikan gelten die gleichen Bedingungenwie für die Einreise aus der EU.

Detaillierte Informationen zum Thema Reisen mit IhremHeimtier erhalten Sie unter www.blv.admin.ch oder aufwww.meinheimtier.ch

ändErungEnbEi rEisEnmithund, KatzEodErfrEttchEnab29.12.2014Ab dem 29.12.2014 braucht es für Jungtiere unter 12 Wochenkeine tierärztliche Bescheinigung mehr, sondern nur noch einevom Tierhalter unterzeichnete Erklärung. Dies gilt neu auch fürTiere zwischen 12 und 16 Wochen mit einer Erst-Tollwutimpfung,die gemässWartefrist noch nicht gültig ist. Sie dürfen eingeführtwerden, wenn eine Erklärung des Tierhalters mitgeführt wird oderdie Tiere ihre Mutter begleiten.

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rÜcKrEisEausEinEmdrittland

Für die Rückreise mit Ihrem Hund, Ihrer Katze oder IhremFrettchen aus einem Drittland gelten je nach Tollwutstatus diesesLandes unterschiedliche Bestimmungen. Welchen TollwutstatusIhr Ferienland hat, können Sie auf www.blv.admin.ch nachschauen.

Drittlandmit geringemTollwutrisiko: Es gelten die gleichenseuchenpolizeilichen Bestimmungen wie bei der Rückreise aus derEU.

Drittlandmit hohemTollwutrisiko: Zusätzlich zu den Bestimmun-gen, die für die Rückreise aus der EU gelten, muss vor der Ausreiseanhand einer Blutprobe ein Antikörpertest gemacht werden.Der Antikörpertest muss von einem EU-anerkannten Labordurchgeführt werden und den Tollwutschutz nachweisen. Zudemist für die Rückreise beim BLV eine Einfuhrbewilligung zubeantragen, falls die Einreise vom Drittland in die Schweiz imdirekten Flugverkehr stattfindet. Falls die Rückreise auf anderemWeg als im direkten Flugverkehr erfolgt, sind die Vorschriftendieselben, jedoch erübrigt sich die Einfuhrbewilligung des BLV.

achtungAn Rute oder Ohren kupierte Hunde dürfen nicht in die Schweizeingeführt werden.

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Detaillierte Informationen zur Einreise aus einem Drittland sowiedas Gesuchformular für die Einfuhrbewilligung finden Sie unterwww.blv.admin.ch

Auf der Website des BLV finden Sie zudem eine Reisedatenbank, mitderen Hilfe Sie innerhalb von wenigen Klicks herausfinden, was Siefür die Reise mit Ihrem Heimtier beachten müssen.

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TIERE SIND kEINE SOUVENIRS

Wer ist nicht schon in den Ferien einem Tier begegnet, das er amliebsten mit nach Hause genommen hätte? Eine solche Entschei-dung sollte man sich allerdings gut überlegen.

Eine aus Sicht der Schweiz tiergerechte Haltung und Aufzucht vonHeimtieren ist in den klassischen Ferienländern alles andere alsselbstverständlich. Gerade Hunde können schlecht sozialisiert undnicht an das Leben mit Menschen in einer Wohnung oder einemHaus gewöhnt sein. Überlegen Sie sich deshalb gründlich, ob Sieein Tier aus den Ferien mitbringen möchten. Handeln Sie beimErwerb eines Heimtieres nie aus reinem Mitleid oder aus einerFerienlaune heraus.

gEsundhEitlichEbEdEnKEn

Von Findeltieren aus Tollwutrisikoländern sollten Sie unbedingtdie Finger lassen. Für die Einreise von Hunden und Katzen ausTollwutrisikoländern gelten strenge Vorschriften, die konsequentdurchgesetzt werden. Sind die Anforderungen nicht erfüllt, werdendie Tiere entweder zurückgeschickt oder – wenn eine Rückreisenicht möglich ist – eingeschläfert. Jungtiere aus Tollwutrisikolän-dern können frühestens im Alter von 7 Monaten und 4 Monatenach der ersten Tollwutimpfung in die Schweiz importiert werden.Parasiten und andere Erreger können schwerwiegende, zum Teil

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chronische Gesundheitsprobleme verursachen. Dem betroffenen Tierist oft «auf den ersten Blick» nicht anzusehen, dass es befallen ist.

Bedenken Sie, dass für im Ausland gekaufte Tiere andere Einreise-bestimmungen gelten als für Tiere, die Sie auf eine Reise mitgenom-men haben und anschliessend wieder in die Schweiz zurückbringen.

Weitere Informationen zu den Einreisebestimmungen imAusland gekaufter Tiere finden Sie auf www.blv.admin.ch.

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HANDEL MIT BEDROHTENTIER- UND pFLANzENARTENAufgepasst beim Kauf von Tieren und Pflanzen! Durch dieunkontrollierte Nutzung und den umfangreichen internationalenHandel sind viele Tier- und Pflanzenarten gefährdet oder könntengefährdet werden. Sie sollen nur in dem Mass gehandelt werden,wie dies ihre natürlichen Bestände erlauben. Ein nachhaltiger,weltweit geregelter Handel trägt mehr zum Schutz von Tierenund Pflanzen bei als ein absolutes Handelsverbot.

citEs

Die Schweiz ist Mitglied des Washingtoner Artenschutzüberein-kommens CITES (Convention on International Trade in Endan-gered Species of Wild Fauna and Flora), einer Handelskonventionim Interesse des Artenschutzes. Innerhalb von CITES engagierensich weltweit über 180 Staaten für den Erhalt und die nachhaltigeNutzung der Tier- und Pflanzenpopulationen unserer Welt. Rund5000 Tier- und 30 000 Pflanzenarten sind durch das Übereinkom-men geschützt. Als Handel im Sinne von CITES gilt jeder Grenz-übertritt, auch innerhalb der EU. Die durch CITES geschütztenArten werden je nach Gefährdungsgrad in verschiedene Schutz-stufen eingeteilt. Die Aus- und Einfuhr von lebenden Exemplarenoder deren Teilen und Erzeugnissen ist entweder verboten odernur mit Bewilligung möglich.

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rEisEnmit ExotEn

Planen Sie eine Reise und möchten Papageien,Schildkröten oder andere Exoten mitnehmen?Ein Grossteil dieser Exoten fällt unter dieBestimmungen des CITES-Übereinkommens.Dies bedeutet, dass für jeden Grenzübertrittmit solchen lebenden Tieren die Bestimmungenvon CITES eingehalten werden müssen.

Das Übereinkommen sieht für denmehrmaligen Grenzübertritt vongeschützten Heimtieren ein vereinfachtes System vor. Es bestehtaus einer Tierbesitzurkunde, welche vom BLV für jedes Tierausgestellt wird und mit welcher die Grenze zur EU während dreierJahre mehrfach überschritten werden kann.

citEsundsouvEnirs

Reiseandenken und Mitbringsel sind mit Umsicht auszuwählenund zu kaufen: Viele Tier- und Pflanzenarten unterliegen demWashingtoner Artenschutzübereinkommen (CITES) oder sind durchdie nationale Gesetzgebung geschützt. Häufig ist es Touristenaber nicht bewusst, dass sich hinter einem Andenken ein Produktverstecken kann, welches von einer geschützten Art stammt.Es spielt dabei keine Rolle, ob die jeweiligen Produkte in der Natur

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gefunden wurden – z.B. Korallen am Strand oder Federn im Wald –oder auf dem Markt gekauft wurden. Ohne die erforderlichenDokumente werden Exemplare von geschützten Arten am Zollbeanstandet und eingezogen. Zusätzlich kann es zu einem Straf-verfahren kommen.

Nicht alle Reiseandenken aus tierischen oder pflanzlichen Produk-ten müssen zwingend problematisch sein. Bei Unsicherheiten istes jedoch ratsam, die zuständige Behörde des Reiselandes oder dasBLV zu kontaktieren.

Beim Mitbringen von artengeschützten Produkten aus Drittländernsind auch seuchenpolizeiliche Vorschriften zu beachten, zumBeispiel bei Trophäen und Präparaten von Huf- und Klauentieren.Werden seuchenpolizeiliche Vorschriften nicht beachtet, sind dieProdukte trotz gültigen Artenschutz-Dokumenten nicht einführbarund werden zurückgewiesen bzw. eingezogen.

Weitere Informationen finden Sie hier: www.cites.ch

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WEITERE INFORMATIONEN

zoll

Der schweizerische Zoll hat eine App für Reisende herausgegeben.Damit erhalten Sie die Möglichkeit, bereits im Ausland zu prüfen,welche Waren zur Einfuhr erlaubt sind oder abgabenfrei eingeführtwerden können. Mit der App haben Sie die Informationen vom Zollstets griffbereit. Die App steht auf Deutsch, Französisch, Italienischund Englisch im iTunes App Store und im Google Play Store zurVerfügung.

Laden Sie die App«Reise undWaren»kostenlos herunter.

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KontaKtstEllE fÜrunsErEKundinnEnundKundEnBLVTel. +41 (0)58 463 30 33 E-Mail [email protected]

CITESTel. +41 (0)58 462 25 41 E-Mail [email protected]

hErausgEbErBundesamt für Lebensmittelsicherheit und Veterinärwesen BLVSchwarzenburgstrasse 155CH-3003 Bern

bildnachWEisGetty Images, iStockphoto

vErtriEbBBL, Vertrieb Bundespublikationen, CH-3003 Bernwww.bundespublikationen.admin.ch

Bestellnummer: 341.504.dOktober 2014

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DAS WICHTIGSTE IN kÜRzE

* Es gelten strenge Vorschriften für die Einfuhr von Lebensmittelntierischer Herkunft aus Ländern ausserhalb der EU.

* Nehmen Sie Rücksicht auf die Bedürfnisse Ihres Tieres.

* Bei Reisen mit Hund oder Katze brauchen Sie:Mikrochip, Heimtierausweis, Tollwutimpfung – evtl. auch einenBluttest und eine Bewilligung.

* Tiere sind keine Souvenirs.

* Bringen Sie keine Souvenirs von bedrohten Tierenund Pflanzen mit.