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Wie macht man Geschäfte in Argentinien? Leitfaden für Investoren STAATSSEKRETARIAT FÜR INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGEN UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG

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Wie macht man Geschäfte in Argentinien?Leitfaden für Investoren

STAATSSEKRETARIAT FÜR INTERNATIONALE WIRTSCHAFTSBEZIEHUNGENUNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG

Wie macht man Geschäfte in Argentinien?Leitfaden für Investoren

6 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

— —

ABAPPRA – Verband der öffentlichen und privaten Banken der argentinischen Republik

ADPIC – Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums

AEC – Gemeinsamer Außenzoll

AFIP – Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen

AGCS – Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit Dienstleistungen

AIERA – Verband der Importeure und Exporteure der Argentinischen Republik ANSES – Nationalverwaltung der Sozialversicherung

ART – Versicherungsgesellschaft für Arbeitsrisiken

BAFICI – Buenos Aires Filmfestival des unabhängigen Kinos

BCBA – Handelsbörse von Buenos Aires

BCRA – Zentralbank der Argentinischen Republik

BICE – Bank für Investitionen und Außenhandel

BID – Interamerikanische Entwicklungsbank

BNA – Bank der Argentinischen Nation

CAC – Argentinische Handelskammer

CACIPRA – Kammer für Handel, Industrie und Produktion der Argentinischen Republik

CEI – Zentrum für internationale Ökonomie

CEP – Zentrum für Produktionsstudien

CERA – Exportkammer der Argentinischen Republik

CFI – Bundesrat für Investitionen

CIF – Warenpreis zum Zeitpunkt der Einfuhr inklusive Kosten (Cost), Versicherungen (Insurance) und Fracht (Freight) (NACH DER ENGLISCHEN ABKÜRZUNG)

CM – Stammhaus

CNEA – Nationale Kommission für Atomenergie

CNV – Nationale Kommission für Wertpapiere

CNZS – Nationale Kommission für Sicherheitszonen

COFECYT – Bundesrat für Wissenschaft und Technologie

CONICET – Nationalrat für wissenschaftliche und technische Forschung

CREA – Regionale Konsortien für Agrarexperimente

CUIL – Einheitlicher Arbeitsidentifikationsschlüssel

CUIT – Einheitlicher Steueridentifikationsschlüssel

DGA – Generaldirektion Zölle

EIA – Umweltverträglichkeitsstudie

ENGE – Landesweite Befragung der Großunternehmen

EPH – Permanente Haushaltsbefragung

ESE – Leiharbeitsfirma

FAO – Organisation der Vereinten Nationen für Landwirtschaft und Ernährung (NACH DER ENGLISCHEN ABKÜRZUNG)

FIAPF – Internationale Vereinigung der Verbände der Filmproduzenten (NACH DER ENGLISCHEN ABKÜRZUNG)

FDI – Foreign Direct Investment - Ausländische Direktinvestition (NACH DER ENGLISCHEN ABKÜRZUNG)

FONAPyME – Nationaler Entwicklungsfonds für KMU

FONCYT – Fonds für wissenschaftliche Forschung und Technologie

FONSOFT – Treuhandfonds zur Förderung der Softwareindustrie

FONTAR – Argentinischer Technologiefonds

GEM – Gender Empowerment Index (NACH DER ENGLISCHEN ABKÜRZUNG)

GSP – Allgemeines Präferenzsystem (NACH DER ENGLISCHEN ABKÜRZUNG)

Abkürzungen

— 7V ER ZEICH N IS

HDI – Index der menschlichen Entwicklung (NACH DER ENGLISCHEN ABKÜRZUNG)

IASCAV – Argentinisches Institut für Heilkunde und Tierqualität

IBIF – Bruttoinlandsinvestition

IWF – Internationaler Währungsfonds (NACH DER DEUTSCHEN ABKÜRZUNG)

IG – Gewinnsteuer/Einkommenssteuer

IGJ – Justizaufsichtsbehörde

IGN – Nationales Geographieinstitut

INAL – Nationales Lebensmittelinstitut

INDEC – Nationales Institut für Statistik und Volkszählung

INPI – Nationales Institut für Industrieeigentum

INTA – Nationales Institut für Landwirtschaftstechnologie

INTI – Nationales Institut für Industrietechnologie

IVA – Mehrwertsteuer

KKP – Kaufkraftparität (NACH DER DEUTSCHEN ABKÜRZUNG)

KMU – Kleine und mittlere Unternehmen (NACH DER DEUTSCHEN ABKÜRZUNG)

LAPI – Automatische Einfuhrlizenzen

LCT – Arbeitsvertragsgesetz Nr. 20.744

LSC – Gesetz über Handelsgesellschaften

MAE – Over-the-counter-Markt

MERCOSUR – Gemeinsamer Markt des Südens

MERVAL – Wertpapiermarkt Buenos Aires

MIGA – Multilaterale Investititionsgarantieagentur (NACH DER ENGLISCHEN ABKÜRZUNG)

MINCyT – Ministerium für Wissenschaft, Technologie und produktive Innovation

MOA – Erzeugnisse aus landwirtschaftlichem Ursprung

MOI – Erzeugnisse aus industriellem Ursprung

MTEySS – Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit

NCM – gemeinsame Nomenklatur des MERCOSUR

OECD – Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (NACH DER ENGLISCHEN ABKÜRZUNG)

OEDE – Beobachtungsstelle für Beschäftigung und Unternehmensdynamik

PEA – wirtschaftlich aktive Bevölkerung

RAF – Zollregime für Factoring

REM – Erhebung zu den Markterwartungen

ROFEX – Future-Markt von Rosario

S.A. – Aktiengesellschaft (AG)

SACU – Südafrikanische Zollunion - nach der englischen Abkürzung

SAFE – Normenrahmen zur Absicherung und Erleichterung des Handels

SAOC – Zollsystem mit vertrauenswürdigen Betreibern

SCyE – Versicherung für Schulungsmaßnahmen und Beschäftigung

SENASA – Nationale Behörde für Gesundheit und Qualität landwirtschaftlicher Produkte

SIM – Zollanmeldeverfahren Maria

SIPA – Integriertes Argentinisches Altersvorsorgesystem

S.R.L. – Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)

SSN – Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen

TBI – Bilaterales Investitionsabkommen

UNASUR – Union Südamerikanischer Nationen

UNCTAD – UN-Konferenz für Handel und Entwicklung (NACH DER ENGLISCHEN ABKÜRZUNG)

UNDP – Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (NACH DER ENGLISCHEN ABKÜRZUNG)

WCO – Weltzollorganisation (NACH DER ENGLISCHEN ABKÜRZUNG)

WTO – Welthandelsorganisation (NACH DER ENGLISCHEN ABKÜRZUNG)

8 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

DAS UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG ÜBERNIMMT KEINE VERANTWORTUNG FÜR JEDE ART VON FEHLERN ODER AUSLASS-

UNGEN. ES ÜBERNIMMT AUCH KEINE AUSDRÜCKLICHE ODER STILLSCHWEIGENDE GARANTIE IN BEZUG AUF DIE RICHTIGKEIT UND/ODER DIE VOLLSTÄNDIGKEIT DER BEREITGESTELLTEN

INFORMATIONEN. DAS UNTERSTAATSSEKRETARIAT BEHÄLT SICH DAS RECHT VOR, DIE IN DIESER PUBLIKATION ENTHALTENEN INFORMATIONEN ZU ÜBERARBEITEN, ZU ERGÄNZEN, ZU

ÄNDERN ODER ZU STREICHEN, ÜBERNIMMT ABER KEINE VERANTWORTUNG FÜR DIE VORGENOMMENEN ÜBERARBEITUNGEN, ERGÄNZUNGEN, ÄNDERUNGEN ODER STREICHUNGEN.

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— 9V ER ZEICH N IS

— Verzeichnis

KAPITEL 1

— Argentinien im Profil - Eine Vorstellung des Landes, seiner Menschen und seines Territoriums — 17

1.1 Argentinien in aller Kürze — 181.2 Geografische Lage und Territorium — 191.3 Klimazonen in Argentinien — 201.4 Bevölkerung und Demographie — 221.5 Sprache und Glauben — 251.6 Bildungswesen — 251.7 Regierungsform — 261.8 Politisches System — 271.9 Außenbeziehungen — 271.10 Infrastruktur und Kommunikation — 28

KAPITEL 2 — Wirtschaft und Geschäftstätigkeit - Ein Überblick über die Ökonomie Argentiniens und die Unternehmensstrukturen — 35

2.1 Wichtigste Wirtschaftsindikatoren — 362.2 Wirtschaftsstruktur — 372.2.1 Primärsektor — 382.2.2 Industriesektor — 412.2.3 Dienstleistungen — 432.3 Unternehmen in Argentinien — 452.3.1 Profil der wichtigsten 500 Unternehmen (ohne Finanzsektor) — 452.3.2 Multinationale Unternehmen — 472.4 Wirtschaftspolitik — 482.4.1 Fiskalpolitik — 482.4.2 Währungs- und Wechselkurspolitik — 492.4.3 Politik des Schuldenabbaus — 502.5 Inländische und ausländische Investitionen — 512.5.1 Bruttoinlandsinvestitionen — 512.5.2 Ausländische Direktinvestitionen — 522.6 Internationaler Handel — 542.6.1 Güterhandel — 542.6.2 Handel mit Dienstleistungen — 582.7 Arbeitsmarkt — 582.8 Finanzsystem und Kapitalmarkt — 602.8.1 Banksystem — 602.8.2 Kapitalmarkt — 62

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KAPITEL 3

— In Argentinien ein Geschäft eröffnen – Wie startet man seine Geschäftstätigkeit in Argentinien? — 65

3.1 Wie eröffnet man sein Geschäft? — 663.1.1 Zweigstelle, Sitz oder Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens — 663.1.2 Gründung einer neuen Gesellschaft oder Beteiligung an einer bestehenden Gesellschaft — 683.2 Die Nutzung von Investitionschancen in Argentinien — 713.2.1 Die Datenbank für Produktive Investitionsprojekte (BaPIP) — 713.2.2 Ziele der BaPIP-Datenbank — 723.2.3 Charakteristika der BaPIP-Projekte — 723.2.4 Zugang zum BaPIP Online-Portal — 723.3 Wie lässt man sich in Argentinien nieder? — 733.3.1 Einreisegenehmigungen — 743.3.2 Aufenthaltsarten — 743.4 Pacht und Erwerb von Immobilien — 773.5 Erwerb von ländlichen Flächen — 773.6 Baugenehmigungen — 78

KAPITEL 4

— Rechtliche Rahmenbedingungen – Gesetzgebung und wichtigste Regelungen — 81

4.1 Rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Direktinvestitionen — 824.1.1 Gesetz über ausländische Investitionen — 824.1.2 Bilaterale Investitionsabkommen — 834.1.3 Deviseneinfuhr und Gewinntransfer — 854.2 Steuersystem — 874.2.1 Nationale Steuern — 884.2.2 Provinzsteuern — 904.2.3 Gemeindegebühren — 914.3 Einstellung von Personal — 914.3.1 Arten der Arbeitsverträge — 914.3.2 Vertrag zu Ausbildungszwecken — 944.3.3 Bezahlung — 954.3.4 Arbeitsrisiken — 984.3.5 Urlaub und Freistellungen — 984.3.6 Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung — 994.3.7 Entlassung — 994.3.8 Anmeldung des Arbeitsverhältnisses — 1004.3.9 Anreize zur Einstellung von Arbeitskräften — 1014.4 Geistiges Eigentum — 1014.4.1 Urheberrechte — 1014.4.2 Industrielles Eigentum — 1014.5 Umweltnormen — 1044.5.1 Umweltgesetz — 1044.5.2 Gesetz über den ganzheitlichen Umgang mit Industrieabfällen und Serviceleistungen — 1044.5.3 Weitere spezifische Umweltnormen — 105

— 11V ER ZEICH N IS

KAPITEL 5

— Regelungen für den internationalen Handel – Wie importiert und exportiert man in Argentinien? — 107

5.1 Argentiniens Teilnahme am multilateralen Handel — 1085.2 Voraussetzungen für die Durchführung von internationalen Handelsoperationen — 1085.2.1 Eintragung in das Verzeichnis der Exporteure und Importeure — 1085.2.2 Voraussetzungen für die Erfassung als gewerbsmäßiger Importeur und Expoteure für in den Sonderzollverzeichnissen — 1095.2.3 Voraussetzungen für den Eintrag in das Sonderzollverzeichnis als nicht gewerbsmäßiger Importeur und Exporteur — 1105.3 Wichtige Schritte und Informationen im Zusammenhang mit Exporten — 1105.3.1 Zollverfahren — 1105.3.2 Exporterstattungen — 1115.3.3 Exportgebühren — 1125.3.4 Mehrwertsteuerbefreiung — 1125.3.5 Weitere zu berücksichtigende Aspekte — 1125.4 Wichtige Schritte und Informationen im Zusammenhang mit Importen — 1145.4.1 Importtypen — 1145.4.2 Vorgezogene eidesstattliche Importerklärungen — 1145.4.3 Vorgezogene eidesstattlichen Erklärungen für Dienstleistungen — 1155.4.4 Steuern und Abgaben — 1155.4.5 Weitere zu berücksichtigende Aspekte — 116

KAPITEL 6

— Importanreize — Öffentliche Investitionsförderung — 119

6.1 Investitionsförderung für Investitionsgüter und Infrastruktur — 1206.1.1 Gesetz zur Investitionsförderung von Investitionsgütern und Infrastrukturprojekten — 1206.1.2 Reduzierung des Einfuhrzolls auf Investitionsgüter — 1206.1.3 Anreize für Produktion von Investitionsgütern sowie von Gütern aus den Bereichen Informatik, Telekommunikation und Landmaschinen — 1206.1.4 Reduzierung der Mehrwertsteuer — 1206.1.5 Import von Waren für große Investitionsvorhaben — 1216.1.6 Gebrauchte Fertigungsstrecken — 1216.1.7 Vorübergehender Import von Investitionsgütern — 1216.2. Sektorbezogene Vergünstigungen — 1226.2.1 Förderregeln für Kraftfahrzeuge und Autoteile — 1226.2.2 Förderregeln für die Softwareindustrie — 1226.2.3 Förderung der Entwicklung und Produktion in der modernen Biotechnologie — 1236.2.4 Förderregeln für Biokraftstoffe — 1236.2.5 Förderregeln für Motorräder und Motorradteile — 1236.2.6 Förderregeln für den Bergbau — 1246.2.7 Forstwirtschaft — 1246.2.8 Förderprogramm für die Erkundung und die Nutzung von Kohlenwasserstoffen — 1256.2.9 Öffentliche Infrastruktur — 1256.2.10 Förderbestimmungen für die Verwendung erneuerbarer Energieträger — 1256.2.11 Regeln für die audiovisuelle Industrie — 126

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6.3 Standortanreize — 1276.3.1 Regelungen in den Provinzen — 1276.3.2 Freizonen — 1276.4 Förderung von Innovationen und Technologieentwicklung — 1276.4.1 Argentinischer Technologiefonds (FONTAR) — 1276.4.2 Treuhandfonds zur Förderung der Softwareindustrie (FONSOFT) — 1286.4.3 Fonds für wissenschaftliche Forschung und Technologie (FONCYT) — 1286.4.4 Argentinischer Branchenfonds (FONASERC) — 1286.4.5 Bundesrat für Wissenschaft und Technologie (COFECYT) — 1296.4.6 Förderung und Unterstützung technologischer Innovationen — 1296.5 Beschäftigungsanreize — 1296.5.1 Programm für Neueinstellungen — 1296.5.2 Weiterbildungsprogramme für Arbeitnehmer — 1306.6 Investitionsfinanzierung — 1316.6.1 Kreditlinien der Bank der Argentinischen Nation (BNA) — 1316.6.2 Finanzierungsprogramm für die Produktion “200. Jahrestag” — 1316.6.3 Kreditlinien der Bank für Investitionen und Außenhandel (BICE) — 1316.6.4 Kreditlinien des Bundesrates für Investitionen (CFI) — 1316.6.5 Zinsverbilligte Kredite für Kleinst-, Klein- und Mittelstandsunternehmen — 1326.6.6 Nationaler Entwicklungsfonds für KMU (FONAPyME) — 1326.6.7 Nationales Programm für die Entwicklung von Industrieparks „200. Jahrestag“ — 1326.6.8 FINPYME — 1326.7 Exportförderung — 1336.7.1 Draw back — 1336.7.2 Exporterstattungen — 1346.7.3 Zeitweiliger Import zur Vervollkommnung von Industrievorhaben — 1346.7.4 Export von schlüsselfertigen Betrieben (turn key) — 1346.7.5 Zollregime für Factoring — 1356.7.6 Inlandszollregime — 1356.7.7 Unterstaatssekretariat für Investitionsentwicklung und Handelsförderung — 1356.7.8 Stiftung Exportar — 1366.7.9 PROArgentina — 136

KAPITEL 7

— In Argentinien leben — Ein Ort zum Verlieben — 139

7.1 Lebensqualität — 1407.2 Verkehrswesen — 1407.3 Kultur — 1407.4 Unterhaltung — 1427.5 Gastronomie — 1437.6 Tourismus — 144

— 13V ER ZEICH N IS

KAPITEL 8

— Häufige gestellte Fragen — Antworten auf Fragen von Investoren — 147

8.1 Welche rechtlichen Rahmenbedingungen bestehen für den Schutz ausländischer Investitionen? — 1488.2 Werden ausländische und einheimische Investoren unterschiedlich behandelt? — 1488.3 Gibt es ein Register für ausländische Investitionen? — 1488.4 Welche Beschränkungen bestehen für die Überweisung von Gewinnen eines Unternehmens ins Ausland? — 1488.5 Gibt es Beschränken für den Zugang zu bestimmten Bereichen? — 1488.6 Ist Argentinien dem Zollsystem mit vertrauenswürdigen Betreibern beigetreten (SAOC)? — 1488.7 Was für eine Zuwanderungserlaubnis braucht man, wenn man Geschäfte in Argentinien machen will? — 1488.8 Welche Hauptnormen gelten für den Arbeitsmarkt? — 1488.9 Wie lang ist die Arbeitszeit? — 1488.10 Wie hoch ist der Urlaubsanspruch pro Jahr? — 1498.11 Gibt es einen Extra- oder Zusatzlohn pro Jahr? — 1498.12 Für welchen Zeitraum gelten Arbeitsverträge? — 1498.13 Welche Regeln gelten für Entlassungen? — 1498.14 Wie ist das Steuersystem aufgebaut? — 1498.15 Welche Hauptsteuern gelten für die verschiedenen Regierungsebenen? — 1498.16 Gibt es Förderregeln und/oder Anreize für Investitionen? — 1508.17 Gibt es Anreize für bestimmte Sektoren? — 1508.18 Gibt es Anreize auf der Ebene der Provinzen? — 1508.19 Welche Gesellschaftsformen gibt es für die Gründung eines Unternehmens in Argentinien? — 1508.20 Wer muss die eidesstattliche Voraberklärung über Importe einreichen? — 1508.21 Wie lange ist die eidesstattliche Voraberklärung gültig? — 150

KAPITEL 9

— Verzeichnis — Wichtige öffentliche Institutionen für die Geschäftstätigkeit in Argentinien — 153

9.1 Nationale Einrichtungen — 1549.2 Einrichtungen in den Provinzen — 1569.3 Informationsquellen — 158

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— 17K A PI T EL 1 - A RGEN T IN IEN IM PROF IL

1

Argentinien im Profil Eine Vorstellung des Landes, seiner Menschen und seines Territoriums

18 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Argentinien in aller Kürze

OFFIZIELLE BEZEICHNUNG Argentinische Republik

HAUPTSTADT Autonome Stadt Buenos Aires

OBERFLÄCHE3,8 Mio. km² (davon 2,8 Mio. km²auf dem Kontinent und 969.000 km² in der Antarktis und den Südinseln)

MEERESKÜSTE 4,725 km

BEVÖLKERUNG 40,1 Mio. Einwohner

BEVÖLKERUNGSWACHSTUM 1,1% pro Jahr

ALPHABETISIERUNGSRATE 98%

LEBENSERWARTUNG 76 Jahre

BIP PRO KOPF (KKP) 17.660 US$

WÄHRUNG argentinischer Peso (AR$)

POLITISCHE GLIEDERUNG 23 autonome Provinzen und die autonome Stadt Buenos Aires

POLITISCHES SYSTEM Repräsentative Bundesrepublik mit Präsidialdemokratie

FISKALJAHR Januar - Dezember

MASSSYSTEM Metrisch

ZEITZONE GMT -03:00

AMTSSPRACHE Spanisch

PRÄSIDENT Dr. Cristina Fernández de Kirchner

1.1 —

— 19K A PI T EL 1 - A RGEN T IN IEN IM PROF IL

Geografische Lage und Territorium

Im äußersten Süden des amerikanischen Kontinents gelegen, ist Argentinien das achtgrößte Land der Welt und das zweitgrößte Land Lateinamerikas. Die Fläche auf dem amerikanischen Kontinent beträgt 2,8 Mio. km², die in der Antarktis 969.000 km². Die Nord-Süd-Ausdehnung auf dem Kontinent beläuft sich auf 3.694 km (zwischen dem 21. und 55. Breitengrad), die Ost-West-Ausdehnung beträgt 1.423 km (zwischen 53. und 63. Längengrad).

Argentinien hat sowohl Zugang zum Südteil des Atlantischen Ozeans als auch - durch die Magellanstraße - zum Südpazifik. Es grenzt im Osten an die Republik Östlich des Uruguay, die Föderative Republik Brasilien und den Atlantischen Ozean; im Westen an die Republik Chile und im Norden an die Republiken Bolivien und Paraguay. Durch seine geografische Lage hat es einen direkten Zugang zu einem Regionalmarkt mit 240 Millionen Menschen, zu denen die eigene Bevölkerung von über 40 Millionen Menschen hinzuzurechnen ist.

— Argentinien in der Welt —

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG

1.2 —

ARGENTINIEN

BRASILIEN

BOLIVIEN

CHILE

URUGUAY

PARAGUAY

20 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Klimazonen in Argentinien

Durch sein ausgedehntes Territorium und die abwechslungsreiche Geografie verfügt Argentinien über eine reiche biologische Vielfalt, unterschiedliche Klimazonen und eine abwechslungsreiche Topografie. Die Klimavarianten reichen von tropisch bis kalt, von gemäßigt bis trocken. Sie sind das Ergebnis der vielfältigen Landschaften und Bodenreliefs, bei denen sich Eisfelder mit Trockengebieten, Bergreliefs mit Hochebenen, Flachland und Steppenvegetation mit Wäldern und Dschungeln abwechseln. Diese Merkmale gehören mit zu den Voraussetzungen für die Entwicklung einer sehr breiten Palette von landwirtschaftlichen Kulturen und produktiven Tätigkeiten auf dem ganzen Territorium des Landes. Das trockene Klima erstreckt sich über einen von Nordwesten bis nach Südosten reichenden Landstrich (La Puna, Los Andes de Catamarca, La Rioja und San Juan sowie der nicht zu den Anden gehörende Teil Patagoniens). In den Provinzen Buenos Aires, in einem Teil von Entre Ríos, im Zentrum und im Süden von Santa Fe, im Osten von Córdoba und im Nordosten von La Pampa herrscht gemäßigtes Klima. Feuchtwarmes Klima findet man in den Provinzen Misiones und Corrientes, im Norden von Entre Ríos und östlich des Chacos sowie in den unterhalb der Anden liegenden Gebieten der Provinzen Jujuy und Salta, während westlich der Chacoregion warmes Klima mit Trockenzeit herrscht. Auf feuchtes Klima trifft man in dem sich im Südwesten des Landes befindenden feuchten Landstrich der patagonischen Anden:

KLIMATA IN ARGENTINIEN

1.3 —

— —

CHILE

PARAGUAY

BRASILIEN

URUGUAY

BOLIVIEN

Chubut

Salta

Buenos Aires

Santa Cruz

Río Negro

Córdoba

Mendoza

La Pampa

SantaFe

Chaco

La Rioja

San Juan

Jujuy

Neuquén

Catamarca

San Luis

Formosa

Corrientes

EntreRíos

Santiago del Estero

Misiones Tucumán

Feuerland

Malwinen

ATLANTISCHER OZEANOCEAN

Km0 200

Argentinische Antarktis

Km0 250 500

PAZI

FISC

HER

OZE

AN

KLIMAZONEN:

SUBTROPISCH OHNE TROCKENZEIT

TROPISCHES BERGKLIMA

SUBTROPISCH MIT TROCKENZEIT

GEMÄßIGTES KLIMA DER PAMPA

HALBTROCKENES GEMÄßIGTES KLIMA DER PAMPA

GEMÄßIGTES BERGKLIMA

TROCKEN IN DEN BERGEN

HALBTROCKEN

TROCKEN IN PATAGONIEN

TROCKEN IN DEN ANDEN

FEUCHTKALT

ANTARKTISCHE KÄLTE

QUELLE: BODENATLAS DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK, INTA, 1995

— 21K A PI T EL 1 - A RGEN T IN IEN IM PROF IL

Argentinien gehört weltweit zu den Gebieten mit der größten Fülle und Vielfalt von Naturressourcen. Vor allem wegen der in den weiten Ebenen der feuchten Pampa gelegenen äußerst fruchtbaren Böden von insgesamt ungefähr 170 Mio. Hektar Nutzfläche gehört Argentinien zu den größten Lebensmittelproduzenten der Welt.

Argentinien hat auch große Waldbestände, die sich vor allem im Nordosten und in den patagonischen Anden befinden. Darüber hinaus besitzt es Vorkommen an Gold, Silber, Zink, Kupfer, Erdöl, Mangan, Lithium, Uran und Schwefel, die vor allem in der 4.500 km langen Andenkette gelegen sind. In den hunderten Seen, über 11.000 km schiffbaren Wasserstraßen und 4.725 km Atlantikküste gibt es große wasserführende Schichten, vielfältige Meeresressourcen und einen enormen Fischreichtum. Die argentinische Kontinentalplattform und das Argentinische Meer haben große Fischbestände und Vorkommen an Kohlenwasserstoffen.

Argentinien fördert aktiv die nachhaltige Entwicklung und den Schutz seiner Naturressourcen, indem es zum Beispiel freiwillig seine CO2 -Emissionen reduziert.

BODENRELIEF ARGENTINIENS — —

QUELLE: NATIONALES GEOGRAFISCHES INSTITUT

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ALTER

Besucher aus der ganzen Welt schätzen das unermessliche Naturerbe Argentiniens. Unter den Naturreichtümern nehmen die an der Grenze zu Brasilien in subtropischen Wäldern gelegenen Iguazú-Wasserfälle einen herausragenden Platz ein. Sie bestehen aus 260, bis zu 80 m hohen einzelnen Wasserfällen und wurden von der UNESCO zum Weltnaturerbe erklärt sowie von der Schweizer Stiftung „New 7 Wonders“ zu den sieben Weltnaturwundern gewählt. Das Wasserschutzgebiet Acuífero Guaraní, das sich Argentinien mit Brasilien, Paraguay und Uruguay teilt und das eine der größten Süßwasserreserven der Welt ist, der Cerro Aconcagua, der mit seinen 6.959 m der höchste Berg der westlichen Hemisphäre ist sowie der Gletscher Perito Moreno - einer der imposantesten der Welt – der ebenfalls von der UNESCO zum Weltnaturerbe erklärt wurde, sind weitere bedeutende Naturreichtümer.

Bevölkerung und Demographie

Da Argentinien ein Einwanderern offen stehendes Land ist, bildete sich hier eine sehr vielfältige Gesellschaft mit einem großen kulturellen Reichtum heraus. Von Mitte des 19. bis Mitte des 20. Jahrhunderts empfing das Land eine bedeutende Zahl europäischer Einwanderer – hauptsächlich Spanier und Italiener – zu denen sich dann noch Einwanderergruppen aus dem Nahen Osten gesellten. Die letzten, weniger starken Migrationsströme, führten Bewohner aus den Nachbarländern sowie in geringerem Maße aus dem Fernen Osten (vor allem aus Korea und China) in unser Land. Die in verschiedenen Gemeinschaften lebenden indigenen Völker bewahren bis heute einige ihrer alten Traditionen.

Argentinien hat gegenwärtig eine Bevölkerung von 40,1 Mio. Einwohnern (49% Männer und 51% Frauen). Das Bevölkerungsprofil ist mit einem Durchschnittsalter von 29,8 Jahren relativ jung. Das Bevölkerungswachstum beträgt 1,1% bei einem Durchschnitt von 2,16 Geburten pro Frau. Die Lebenserwartung bei Geburt liegt bei 76 Jahren.

Nach dem vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen (UNDP) erarbeiteten Index der menschlichen Entwicklung (HDI) ist Argentinien ein Land mit einer sehr hohen menschlichen Entwicklung und liegt diesbezüglich in Lateinamerika an zweiter Stelle.

Verteilung der Bevölkerung nach Altersgruppen, Volkszählung 2010

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES NATIONALEN INSTITUTS FÜR STATISTIK UND VOLKSZÄHLUNG (INDEC)

1.4 —

— —

80 AND MORE

70 - 79

60 - 69

50 - 59

40 - 49

30 - 39

20 - 29

10 - 19

0 - 9

2%

5%

7%

10%

11%

14%

16%

18%

17%

994,031

1,817,556

2,914,251

3,911,943

4,507,125

5,777,148

6,430,658

7,045,513

6,718,871

EINWOHNER PROZENT MÄNNER FRAUEN

— 23K A PI T EL 1 - A RGEN T IN IEN IM PROF IL

Das Land hat eine hohe Urbanisierungsrate. 93% der Bevölkerung leben in städtischen Gebieten. Die Bevölkerungsdichte ist relativ niedrig und variiert beträchtlich in den verschiedenen Regionen des Landes. Die durchschnittliche Bevölkerungsdichte beträgt auf dem Kontinent 14,4 Einwohner/km²; wobei in Buenos Aires mit 14.451 Einwohnern/km² die meisten Einwohner leben, während es in der Provinz Santa Cruz nur ein Einwohner pro km² ist.

Ungefähr ein Drittel der Bevölkerung Argentiniens lebt im Großraum von Buenos Aires (dazu gehören die Stadt Buenos Aires und 24 angrenzende Bezirke). Die anderen wichtigen Städte des Landes sind Rosario, Córdoba, Mendoza, Tucumán, La Plata und Mar del Plata.

WICHTIGSTE BALLUNGSGEBIETE ARGENTINIENS, 2010

STADT (OHNE RANDGEBIETE) Bevölkerung (Einwohnerzahl)

Buenos Aires 13,175,000

Córdoba 1,418,000

Rosario 1,272,000

Mendoza 912,000

Tucumán 822,000

La Plata 751,000

Mar del Plata 621,000

Salta 549,000

Santa Fe 513,000

San Juan 477,000

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE DER PERMANENTEN HAUSHALTSBEFRAGUNG (EPH) – IV. QUARTAL 2011, INDEC

BUENOS AIRES FOTO: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG, ENRICO FANTONI FOTO: MENDOZA WIKIMEDIA COMMONS

FOTO: CÓRDOBA WIKIMEDIA COMMONS

24 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Politische Gliederung, wichtigste Städte und geografische Verteilung der Bevölkerung— —

CHILE

PARAGUAY

BRASILIEN

URUGUAY

BOLIVIEN

Chubut

Salta

Buenos Aires

Santa Cruz

Río Negro

Córdoba

Mendoza

Mendoza

La Pampa

Santa Fe

Chaco

La Rioja La Rioja

San Juan San Juan

Jujuy

Neuquén Neuquén

Santa Rosa

Viedma

Rawson

Río Gallegos

Ushuaia

Catamarca

San Luis

San Luis

Formosa

Corrientes

Entre Ríos

Santiago del Estero

Misiones Tucumán

Feuerland

Malwinen

Autonome Stadt Buenos Aires

Córdoba Santa Fe

Rosario

Posadas Corrientes Resistencia

Formosa

S.S. de Jujuy

Salta

S.M. de Tucumán

Sgo. del Estero S.F. de V. de Catamarca

Paraná

La Plata

Mar del Plata

Bahía Blanca

Argentinisches Meer

PAZI

FISC

HER

OZEA

N

ATLANTIS

CHER OZEA

N

Km0 250 500

Staateninsel

Argentinische Antarktis

Antarktische Kälte

QUELLE: STAATSSEKRETARIAT FÜR UMWELT UND NACHHALTIGE ENTWICKLUNG, ABKOMMEN SAYDS-INTA-GTZ, ATLAS ARGENTINIENS 2004

DIE GRÖSSE DER KREISE SPIEGELT DIE EINWOHNERZAHL DER WICHTIGSTEN STÄDTE WIDER

— 25K A PI T EL 1 - A RGEN T IN IEN IM PROF IL

Sprache und Glauben

Die Amtssprache in Argentinien ist Spanisch, wobei Englisch ebenfalls weit verbreitet ist. Laut Prüfungsergebnissen der Universität Cambridge (English for Speakers of Other Languages) beherrschen in unserer Region die argentinischen Studenten diese Sprache mit am besten. Eine beträchtliche Zahl Argentinier beherrscht Italienisch, Französisch oder Deutsch als Zweitsprache (oder Drittsprache). Darüber hinaus gibt es ein wachsendes Interesse an Arabisch und Chinesisch.

In Argentinien gibt es keine offizielle Religion. Auch wenn traditionell die römisch-katholische Kirche die größte Kirche ist, leben in unserem Land über 4.500 im Nationalen Glaubensregister eingetragene religiöse Konfessionen zusammen. Die religiöse Vielfalt hat eine lange Tradition und die Glaubensfreiheit ist in der Landesverfassung verankert.

Bildungswesen

In Argentinien sind die Grund- und Sekundärschule kostenlos und obligatorisch. Das Land hat einen Alphabetisierungsgrad von 98,1% und eine durchschnittliche Schulbesuchsdauer von 16,1 Jahren. Das sind die höchsten Werte in Lateinamerika. Sie ähneln dem Niveau von Belgien, Frankreich und Italien. Das Gesetz über Nationale Bildung legt fest, dass die im konsolidierten Haushalt des Landes, der Provinzen sowie der Stadt Buenos Aires für die Bildung eingestellten Mittel nicht weniger als 6% des BIP betragen dürfen.

Zum Hochschulsystem gehören 114 staatliche und private Universitäten mit über 1.650.000 Studenten. Argentinien liegt in Lateinamerika beim Zugang zum tertiären Bildungsbereich an erster Stelle. Die Bruttorate von 71% bei den Einschreibungen in Einrichtungen dieses tertiären Bildungsbereichs gehört zu den höchsten der Region und entspricht den Werten einiger entwickelter Länder. Von Jahr zu Jahr wächst die Zahl der Studenten und Absolventen, die ein Direktstudium bzw. ein postgraduales Studium absolviert haben. Dadurch entsteht eine Bevölkerung mit einem hohen Ausbildungsniveau und einer breiten Spezialisierung in verschiedenen Disziplinen. Jährlich kommen im ganzen Land mehr als 98.000 Universitätsabsolventen und über 9.100 Absolventen von postgradualen Studiengängen auf den Arbeitsmarkt.

Hochschulbildung in Argentinien, 2010

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE DER STATISTISCHEN JAHRBÜCHER 2009 UND 2010, BILDUNGSMINISTERIUM

1.5 —

1.6 —

— —

.1,518

+62%

9,189

+44%

98,129 (2009)

+3%

18,248

+35%

93,223

+16%

1,650,150

+3%

STUDENTEN: ABSOLVENTEN:

JÄHRLICHE WACHSTUMSRATE: JÄHRLICHE WACHSTUMSRATE:

STUDENTEN: ABSOLVENTEN:

JÄHRLICHE WACHSTUMSRATE: JÄHRLICHE WACHSTUMSRATE:

STUDENTEN: ABSOLVENTEN:

JÄHRLICHE WACHSTUMSRATE: JÄHRLICHE WACHSTUMSRATE:

DOKTORANDEN

MASTER UND SPEZIALISIERUNGEN

TERTIÄRE UND UNIVERSITÄTSBILDUNG

114 UNIVERSITÄTEN

26 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

FOTO: INVAPFOTO: ITBA

Neben der Bildung gehören die Förderung von Wissenschaft und Technologie ebenfalls zur Politik des Staates. Ein Ausdruck dessen sind die im Jahr 2007 erfolgte Gründung des Ministeriums für Wissenschaft, Technologie und produktive Innovation (MINCYT) und die starke Zunahme der staatlichen Investitionen in diesen Bereich.

Argentinien hat angesehene öffentliche Einrichtungen, die sich der Entwicklung von Wissenschaft und Technologie verschrieben haben, bereits über ein halbes Jahrhundert bestehen und sich in dieser Zeit internationales Ansehen erworben haben. Hier sind insbesondere der Nationalrat für wissenschaftliche und technische Forschung (CONICET), die Nationale Kommission für Atomenergie (CNEA), das INVAP (ein öffentliches Unternehmen, das im Bereich der Nukleartechnologie tätig ist), die Nationalen Institute für landwirtschaftliche und Industrietechnologie (INTA und INTI), sowie die als Stiftungen arbeitenden Institute Leloir und Favaloro zu nennen.

Zahlreiche Wissenschaftler und Forscher Argentiniens sind von den herausragendsten wissenschaftlichen Institutionen geehrt worden. Unter ihnen befinden sich auch die drei Nobelpreisträger Bernardo Houssay (Physiologie und Medizin, 1947), Luis Leloir (Chemie, 1970) und César Milstein (Physiologie und Medizin, 1984). Damit ist Argentinien in Lateinamerika das Land mit den meisten Nobelpreisträgern im Bereich der Wissenschaften und steht diesbezüglich bei den Schwellenländern an vierter Stelle. Regierungsform

In der 1853 angenommenen Verfassung ist festgelegt, dass Argentinien eine republikanische, repräsentative und föderale Regierungsform hat.

Die föderale Regierungsform bedeutet die Gewaltenteilung zwischen der Bundesregierung und den Regierungen der Provinzen und garantiert deren Eigenständigkeit. In diesem System bestehen die nationale Regierung - die souverän ist und deren Zuständigkeit für das gesamte Landesterritorium gilt - und die Regierungen der Provinzen nebeneinander. Diese können wiederum eigenständig ihre Institutionen festlegen und für ihr Territorium Verfassungen beschließen, deren Zuständigkeiten ausschließlich auf ihr jeweiliges Territorium beschränkt sind.

Die politische Gliederung umfasst 23 Provinzen sowie die autonome Stadt Buenos Aires, für die ein besonderer Autonomiestatus gilt. Die Territorien der Provinzen unterteilen sich in Gemeinden. Einige Provinzen sind auch noch in Departements unterteilt, in denen sich die Gemeinden befinden.

Argentinien ist ein demokratisches Land, in dessen Institutionen seit 1983 ununterbrochen demokratische Verhältnisse herrschen. Die öffentlichen Freiheiten und Menschenrechte sind in vollem Umfang garantiert. Die politische Stabilität Argentiniens wird durch die Reife der Zivilgesellschaft sowie die verschiedenen regionalen Institutionen garantiert. Dadurch ist der Fortbestand der Demokratie in der Region gewährleistet.

1.7 —

— 27K A PI T EL 1 - A RGEN T IN IEN IM PROF IL

Politisches System

Die politische Organisation des Landes beruht auf der in Republiken traditionell bestehenden Gewaltenteilung in die exekutive, legislative und judikative Gewalt.

Die exekutive Gewalt wird durch den Präsidenten der Nation ausgeübt. Er wird für einen Zeitraum von vier Jahren gewählt. Es besteht die Möglichkeit einer einmaligen Wiederwahl. Sowohl der Präsident als auch der Vizepräsident, der ebenfalls dem Senat vorsteht, werden in direkten und allgemeinen Wahlen gewählt. Es besteht Wahlpflicht. Der Leiter des Kabinetts und ein Ministerkabinett beraten den Präsidenten.

Der aus einem Abgeordnetenhaus und einem Senat bestehende Kongress der Nation übt die legislative Gewalt aus. Dem Abgeordnetenhaus gehören 257 Mitglieder an. Sie vertreten die Bevölkerung und werden für vier Jahre direkt auf der Grundlage eines Verhältniswahlsystems gewählt. Der Senat setzt sich aus Vertretern der 23 Provinzen und der Stadt Buenos Aires zusammen, die jeweils mit drei Senatoren (zwei als Vertreter der Mehrheit und einer für die Minderheit) vertreten sind. Die Senatoren werden in direkten Wahlen für sechs Jahre gewählt. Sowohl die Abgeordneten als auch die Senatoren können unbegrenzt wiedergewählt werden. Jeweils nach zwei Jahren werden die Hälfte des Abgeordnetenhauses und ein Drittel des Senates neu gewählt.

Seit 1991 gilt ein Gesetz über den Frauenanteil, wonach mindestens ein Drittel der Wahlämter von Frauen ausgeübt werden müssen. Dadurch wurde die Vertretung der Frauen im öffentlichen Leben gefördert und garantiert. Nach dem vom Entwicklungsprogramm der Vereinten Nationen erarbeiteten Gender Empowerment Index (GEI) steht Argentinien in Südamerika bei der Vertretung der Frauen im Parlament an erster Stelle.

Die rechtliche Gewalt wird vom Obersten Gerichtshof, dem Richterwahlausschuss und den unteren Gerichten ausgeübt. Die Richter werden vom Präsidenten des Landes mit der Zustimmung des Senats (auf der Grundlage einer vom Richterwahlausschuss nach einem öffentlichen Bewerbungsverfahren aus jeweils drei Kandidaten für ein Amt getroffenen Vorauswahl) ernannt. Sie üben ihr Amt dauerhaft und unabhängig aus und können nur im Fall von schwerwiegenden Vergehen durch ein aus Vertretern des nationalen Parlaments, Richtern der oberen Gerichte und Rechtsanwälten gebildetes Gericht abberufen werden.

Darüber hinaus unterstützt die Staatsanwaltschaft als unabhängiges Organ in Abstimmung mit den übrigen Behörden der Republik das Wirken der Justiz zur Verteidigung der Gesetzlichkeit der allgemeinen Interessen der Gesellschaft. Zur Staatsanwaltschaft gehören ebenfalls der Generalstaatsanwalt der Nation sowie der Generalvertreter des öffentlichen Interesses der Nation.

Jede einzelne der 23 Provinzen hat eine eigene republikanische und repräsentative Verfassung, auf deren Grundlage ihre eigenen Gewalten organisiert sind und die Selbstverwaltung der Gemeinden geregelt ist. In jeder Provinz steht ein Gouverneur an der Spitze der Exekutive. Er wird von den Bewohnern seiner Provinz gewählt. Die Legislative besteht in einigen Fällen aus nur einer Kammer, in anderen Provinzen gibt es zwei Kammern. Die Judikative ist unabhängig. Die Provinzen können Gesetze über Angelegenheiten beschließen, die nicht in die Kompetenz des Bundes fallen. Die Annahme der wichtigsten Gesetze über Angelegenheiten von allgemeiner Bedeutung (zivile, kommerzielle, strafrechtliche, arbeitsrechtliche sowie die soziale Sicherheit betreffende Angelegenheiten) ist dem Nationalkongress vorbehalten.

Die Stadt Buenos Aires hat ebenfalls eine republikanische Verfassung, in der die Gewaltenteilung (Exekutive, Legislative und Judikative) und die Dezentralisierung in Kommunen festgelegt sind. Der Leiter der Exekutive trägt die Bezeichnung Regierungschef der Stadt Buenos Aires.

Außenbeziehungen

Argentinien hat eine offene und in die Welt integrierte Ökonomie. Es ist eines der beiden Länder, die Südamerika bei den G-20 vertreten. Außerdem ist es Gründungsmitglied der Welthandelsorganisation (WTO) und der Interamerikanischen Entwicklungsbank (IDB). Argentinien ist seit 1956 Mitglied der Weltbank und des Internationalen Währungsfonds (IWF) und beteiligt sich seit über 35 Jahren an Friedensmissionen der

1.8 —

1.9 —

28 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Vereinten Nationen. Das Land ist ebenfalls ein aktives Mitglied der Union Südamerikanischer Nationen (UNASUR) sowie der Gemeinschaft der Lateinamerikanischen und Karibischen Staaten (CELAC). Argentinien ist Vollmitglied des Gemeinsamen Marktes des Südens (MERCOSUR). Gemeinsam mit Brasilien, Paraguay und Uruguay und Venezuela bildet es damit eine Zollunion. Als assoziierte Mitglieder des MERCOSUR haben Chile und Bolivien einen Präferenzzugang zu diesen Märkten.

Die Mitgliedsländer des MERCOSUR führen gemeinsam Verhandlungen mit Drittländern oder Gruppen von Ländern über Wirtschaftsabkommen. Sie haben einerseits im Rahmen des Vertrages von Asunción (1980), aus dem die Lateinamerikanische Integrationsvereinigung (ALADI) hervorgegangen ist, wirtschaftliche Ergänzungsabkommen mit Ländern der Region unterzeichnet. Andererseits bestehen Präferenzhandelsabkommen zwischen dem MERCOSUR und Indien sowie mit der Südafrikanischen Zollunion (SACU). Der MERCOSUR befindet sich derzeit mit der Europäischen Union in einem Verhandlungsprozess über ein Assoziierungsabkommen, in dem drei Komponenten – Handel, Politik und Kooperation – verhandelt werden.

Infrastruktur und Kommunikation

Argentinien besitzt eine entwickelte Verkehrs- und Infrastruktur. Es gibt über 39.322 km Nationalstraßen und 195.837 km Provinzstraßen. Das Land verfügt über eines der größten Eisenbahnnetze der Welt (35.753 km), 43 Häfen (7 Seehäfen) sowie 53 Flughäfen (davon 21 internationale Flughäfen). Über 30 Fluggesellschaften bieten Direktflüge von Argentinien aus nach mehr als 40 Destinationen auf den fünf Kontinenten an. Mit dieser Infrastruktur steht das Land in Lateinamerika bei dem von der Weltbank aufgestellten Logistik-Performance-Index an zweiter Stelle.

Der wichtigste Hafen des Landes, über den der größte Teil des Außenhandels realisiert wird, ist der von Buenos Aires. Hier können sowohl Flussschiffe als auch Hochseeschiffe be- und entladen werden. Eine herausragende Rolle spielen ebenfalls die Seehäfen von La Plata, Bahía Blanca, Neuquén, San Antonio Oeste und Madryn sowie die am Río Paraná gelegenen Flusshäfen von Rosario, San Lorenzo, Santa Fe, Barranqueras, San Nicolás und Campana.

1.10 —

FOTO: AUTOBAHN DEL SOL FOTO: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG, ENRICO FANTONI

— 29K A PI T EL 1 - A RGEN T IN IEN IM PROF IL

INFRASTRUKTUR UND TRANSPORTSYSTEM IN ARGENTINIEN— —

STRAßENINFRASTRUKTUR

DURCHSCHNITTLICHER TÄGLICHER VER-KEHR IM JAHR 2004 (NATIONALSTRAßEN)

UNTER 2.000

2,000 - 4,000

4,000 - 6,000

6,000 - 20,000

20,000 - 300,000

BALLUNGSRÄUME UND ORTSCHAFTEN ÜBER 20.000 EINWOHNER.

UNTER 100.000

100,000 - 250,000

250,000 - 500,000

ÜBER 500.000

NATIONALSTRAßEN

PROVINZSTRAßEN

0 500 km.

200 km.

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR DIE TERRITORIALPLANUNG ÖFFENTLICHER INVESTITIONEN AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES NATIONALEN INSTITUTS FÜR STATISTIK UND VOLKSZÄHLUNG (INDEC,

2001) UND DER NATIONALEN STRASSENDIREKTION (2004).

30 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

FOTO: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG, ENRICO FANTONI

FOTO: INTERNATIONALER FLUGHAFEN EZEIZA, FLUGHÄFEN ARGENTINIEN 2000

FOTO: BRAND X

Argentinien besitzt ein modernes und wettbewerbsfähiges Telekommunikationssystem. Durch die vorgenommenen Kapitalinvestitionen entstanden große nationale und internationale Netze für digitale Verbindungen. Mit 168 Verträgen pro 100 Einwohner im Festnetz und im Mobilfunk gibt es in Argentinien die meisten Telefonanschlüsse in Lateinamerika. Die Internetnutzung (67 Nutzer je 100 Einwohner) ist rapide angestiegen und liegt weit über dem Durchschnitt der Region. Mit etwa elf Millionen bestehenden Internetanschlüssen liegt Argentinien weltweit an 13. Stelle. Buenos Aires gilt als die WiFi-Hauptstadt Lateinamerikas. Hier gibt es die größte Konzentration von drahtlosen Internetzugängen pro Einwohner, mehr als in São Paulo, Mexiko-Stadt und Santiago de Chile.

In den verschiedenen Städten Argentiniens gibt es ebenfalls die unterschiedlichsten Gebäude, die für kommerzielle Zwecke genutzt werden können. Bei den Büroflächen der höchsten Kategorie A und A+ ragt Buenos Aires auf Grund der großen Verfügbarkeit hervor. Die Preise pro Quadratmeter entsprechen denen anderer Städte der Region, wie z.B. Santiago de Chile und Mexiko-Stadt und liegen unter den entsprechenden Preisen in Städten wie São Paulo und Bogotá.

Argentinien hat mit großem Erfolg die elektronische Verwaltung (E-Government) eingeführt und bietet seinen Bürgern einen breiten elektronischen Zugang zu öffentlichen Dienstleistungen. Laut Angaben der Vereinten Nationen steht Argentinien in Südamerika beim E-Government Readiness Index an erster Stelle.

Das Land sichert den größten Teil seines Energiebedarfs aus eigenen Mitteln. Etwa 30% des Energieverbrauchs im Land werden durch Wasserkraft erzeugt. Der Anteil der Kernenergie beträgt 7%.

Um eine nachhaltige Entwicklung zu fördern, unterstützt die aktuelle Gesetzgebung die Verwendung von erneuerbaren Energien. Im Gesetz über Biokraftstoffe wurde festgelegt, dass ab 2010 die im Land verbrauchten flüssigen Kraftstoffe mit Biokraftstoffen (Biodiesel und Ethanol) zu vermischen sind. Das Ziel liegt gegenwärtig bei 7% für Biodiesel und 5% für Ethanol. Es werden Überlegungen angestellt, in naher Zukunft die obligatorische Beimischung bei Biodiesel zu erhöhen.

Im Rahmen der Bestimmungen zur Förderung erneuerbarer Energien wurde damit begonnen, eine ganze Reihe von Programmen zur Förderung alternativer Energiequellen bei der Stromerzeugung umzusetzen. Dazu gehört insbesondere das Programm GENREN, in dem der Beschluss über die Ausschreibung von 895 MW sauberer Energie, vor allem Windenergie, mit einem garantierten Abnahmezeitraum von 15 Jahren, verwirklicht wird.

— 31K A PI T EL 1 - A RGEN T IN IEN IM PROF IL

An Flüssen

An Seen

Am Meer

N0 500 km.

200 km.

Unter 4

50-8030-5020-3010-205-10

N0 500 km.

200 km.

Bestehende Infrastruktur

Hauptnetz für Frachten mit Personenverkehr

Nicht betriebenes Netz

Hauptnetz für Personen

Hauptnetz für Frachten

Nebennetz für Frachten

N0 500 km.

200 km.

15 Flughäfen ohne Konzession

38 Flughäfen mit Konzession

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR DIE TERRITORIALPLANUNG ÖFFENTLICHER INVESTITIONEN AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES UNTERSTAATSSEKRETARIATS FÜR EISENBAHNVERKEHR

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR DIE TERRITORIALPLANUNG ÖFFENTLICHER INVESTITIONEN AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DER SCHIFFSPRÄFEKTUR ARGENTINIENS SOWIE DES UNTERSTAATSSEKRETARIATS FÜR WASSERRESSOURCEN

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR DIE TERRITORIALPLANUNG ÖFFENTLICHER INVESTITIONEN AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES UNTERSTAATSSEKRETARIATS FÜR LUFTVERKEHR

QUELLE: ORSNA. EINRICHTUNG ZUR REGULIERUNG DES NATIONALEN FLUGHAFENSYSTEMS

DURCHSCHNITTLICHE FLUGFREQUENZEN PRO WOCHE

HÄFEN

NATIONALES FLUGHAFENSYSTEM

NATIONALES EISENBAHNSYSTEM

32 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Elektroenergieerzeugung nach Energieträgern, 2010 — —

QUELLE: VEREINIGUNG DER ELEKTROENERGIEERZEUGER DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK (AGEERA)

Malwinen

— 33

34 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

© OJO Images

— 35K A PI T EL 2 — W IRT SCH A F T U N D GESCH Ä F T STÄT IGK EI T

2

Wirtschaft und Geschäftstätigkeit Überblick über die Ökonomie Argentiniens und die Unternehmensstrukturen

36 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Wichtigste Wirtschaftsindikatoren

INDIKATOR 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 Halbjahr 2012

Wachstum BIP (in % jährlich, zu konstanten Preisen)

8.8% 9.0% 9.2% 8.5% 8.7% 6.8% 0.9% 9.2% 8.9% 2.4%

BIP (in Millionen US$, zu Marktpreisen) 128,078 152,158 181,967 212,868 260,682 326,872 306,754 368,399 445,652 471,441

BIP (KKP pro Kopf, in Millionen US$, zu internationalen Marktpreisen)**

8,983 9,938 11,051 12,236 13,527 14,597 14,684 16,062 17,660 18,205

Export von Gütern und Dienstleistungen (in Millionen US$)

34,439 39,864 47,021 54,569 66,343 82,175 66,639 81,689 99,431 47,226

Import von Gütern und Dienstleistungen (in Millionen US$)

19,544 29,064 36,313 42,677 55,583 70,902 51,039 71,205 91,658 41,918

Handelsbilanz von Gütern und Dienstleistungen (in Millionen US$)

14,895 10,799 10,708 11,892 10,760 11,272 15,600 10,485 7,773 5,308

Handelsüberschuss (% des BIP) 11.6% 7.1% 5.9% 5.6% 4.1% 3.4% 5.1% 2.8% 1.7% 1.1%

Überschuss Leistungsbilanz (% des BIP) 6.4% 2.1% 2.9% 3.6% 2.8% 2.1% 3.6% 0.8% -0.1% 0.3%

Primärüberschuss (% des BIP) 2.3% 3.9% 3.7% 3.5% 3.2% 3.1% 1.5% 1.7% 0.3% 0.2%

Bruttokapitalbildung (% des BIP, zu konstanten Preisen) 14.3% 17.7% 19.8% 21.6% 22.6% 23.1% 20.6% 22.8% 24.5% 21.3%

Ausländische Direktinvestitionen (in Millionen US$)

1,652 4,125 5,265 5,537 6,473 9,726 4,017 7,055 8,671 5,388

Wechselkurs ($/US$ (Jahresdurchschnitt) 3.0 2.9 2.9 3.1 3.1 3.2 3.7 3.9 4.1 4.5

Internationale Reserven (in Millionen US$)*** 14,119 19,646 28,077 32,037 46,176 46,386 47,967 52,190 46,376 46,348

Arbeitslosenquote (% der ÖAP) 17.25% 13.63% 11.58% 10.90% 8.48% 7.88% 8.68% 7.74% 7.18% 7.18%

Gini-Koeffizient**** 0.53 0.51 0.49 0.48 0.47 0.46 0.45 0.44 0.43 0.43

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES NATIONALEN INSTITUTS FÜR STATISTIK UND VOLKSZÄHLUNG (INDEC), DES MINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ÖFFENTLICHE FINANZEN, DER ZENTRALBANK DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK (BCRA) UND DES INTERNATIONALEN WÄHRUNGSFONDS (IWF)—Schätzung für das Gesamtjahr 2012.

Die Angaben für 2007-2011 wurden geschätzt, die Angaben für 2012 wurden prognostiziert.

Die Jahresangaben wurden als Durchschnitt der vier Quartale berechnet. Für 2012 wurde der Durchschnitt der ersten beiden Quartale berechnet.

Bevölkerung laut Prokopf-Einkommensskala von Familien, bezogen auf die gesamte Personenzahl.

2.1 —

*

**

***

****

— 37K A PI T EL 2 — W IRT SCH A F T U N D GESCH Ä F T STÄT IGK EI T

Wirtschaftsstruktur

Argentinien hat eine in hohem Maße diversifizierte Ökonomie. Der Primärsektor genießt international wegen seines hohen Produktivitätsniveaus und der Anwendung fortgeschrittener Technologien Anerkennung. Es gibt eine entwickelte Industriestruktur, wobei insbesondere die Agroindustrie, die Automobilindustrie, die pharmazeutische, chemische und petrochemische Industrie, die Biotechnologie und die Unternehmen des Bereichs Gestaltung und Design hervorzuheben sind.

Die zu den traditionellen Dienstleistungen gehörenden Bereiche sind gut entwickelt. Darüber hinaus hat sich der Sektor allmählich auf die anspruchsvollsten Segmente der Wertschöpfungskette spezialisiert. Dies gilt insbesondere für das Wachstum der Software-Industrie und der mit den Informationstechnologien (IT) im Zusammenhang stehenden Dienstleistungen sowie für eine Vielzahl professioneller Dienstleistungen mit hoher Wertschöpfung.

ZUSAMMENSETZUNG NACH WIRTSCHAFTSZWEIGEN, 2011IN PROZENT, ZU LAUFENDEN PREISEN

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE DER ANGABEN DER NATIONALDIREKTION FÜR VOLKSWIRTSCHAFTLICHE GESAMTRECHNUNG (INDEC)

2.2 —

10.6%

3.4%

20.6%

1.1%

5.7% 12.7%

2.4%

8.0%,

5.7%

10.0%

7.1%

8.9%

3.8%SONSTIGE

ÖFFENTLICHE UND PERSÖNLICHE

DIENSTLEISTUNGEN SOWIE HAUSPERSONAL

BERGBAU UND STEINBRÜCHE

HOTELLERIE UND RESTAURANTS

ELEKTRIZITÄT, GAS UND WASSER

VERARBEITENDE INDUSTRIE

HANDEL UND REPARATUREN

LANDWIRTSCHAFT, VIEHZUCHT, JAGD,

FORSTWIRTSCHAFT UND FISCHFANG

IMMOBILIEN, UNTERNEHMENS-

DIENSTLEISTUNGEN UND PACHT

BILDUNG, SOZIALES UND

GESUNDHEITSWESEN

TRANSPORT, LAGERWIRTSCHAFT UND

KOMMUNIKATION

ÖFFENTLICHE VERWALTUNG UND

VERTEIDIGUNG

BAUWESEN

FINANZDIENSTLEISTUNGEN

38 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Primärsektor

Zum Primärsektor Argentiniens gehören Landwirtschaft, Viehzucht, Jagd, Forstwirtschaft, Fischfang und Bergbau. Er umfasst 14% der Wirtschaft und wuchs zwischen 2003 und 2011 im Durchschnitt um 2,6% pro Jahr.

Das Land ist führend bei der Herstellung und dem Export von Commodities und Rohstoffen. Von seinen sich auf dem Festland befindenden 170 Millionen bewirtschafteten Hektar werden mehr als 60% für die landwirtschaftliche Produktion genutzt. In der außerordentlich fruchtbaren feuchten Pampa werden Getreide, Ölpflanzen und Fleisch für den einheimischen Markt und den Export erzeugt. Bei Ackerbau und Viehzucht wurde eine hohe Produktivität erreicht. Die erzielten Hektarerträge bei Sojabohnen und Weizen liegen über denen anderer großer internationaler Hersteller. Das Land ist führend bei der Entwicklung und Anwendung der Direktsaat. Zwischen 2005 und 2011 wurden im Durchschnitt 44,5 Millionen Tonnen Sojabohnen pro Jahr (drittgrößter Produzent der Welt), 19,6 Millionen Tonnen Mais, 12,6 Millionen Tonnen Weizen und 3,4 Millionen Tonnen Sonnenblumen produziert. Dies sind die wichtigsten Pflanzen, die in der Pampa angebaut werden.

PRODUKTION VON SONNENBLUMEN, SOJA, MAIS UND WEIZEN, 1979-2011 IN MILLIONEN TONNEN

QUELLE: ARGENTINISCHE VEREINIGUNG DER REGIONALEN KONSORTIEN FÜR AGRAREXPERIMENTE (CREA) AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES MINISTERIUMS FÜR LANDWIRTSCHAFT, VIEHZUCHT UND FISCHFANG

Das Land ist auch führend bei anderen primären Nahrungsmitteln und steht beim Export von Zitronensaftkonzentrat, Sojaöl an erster und beim Export von Birnen, Sonnenblumenöl, Honig, verarbeiteten Erdnüssen und Mais sowie weiteren Produkten an zweiter Stelle. Darüber hinaus sind die Primärprodukte eine wesentliche Voraussetzung für die argentinische Agroindustrie.

2.2.1 —

— —

100

90

80

70

60

50

40

30

20

10

0

1970

/ 7

1

1975

/ 7

6

1980

/ 8

1

1985

/ 8

6

1990

/ 9

1

1995

/ 9

6

2000

/ 0

1

2005

/ 0

6

2010

/ 1

1EINFÜHRUNG DES „DIREKTSAATVERFAHRENS“

WEIZEN SONNENBLUMEN SOJAMAIS

— 39K A PI T EL 2 — W IRT SCH A F T U N D GESCH Ä F T STÄT IGK EI T

ANTEIL ARGENTINIENS AN DEN WELTWEITEN EXPORTEN UND INTERNATIONALE POSITIONENANGABEN IN PROZENT AN DEN WELTWEITEN EXPORTEN UND POSITION IM WELTMASSSTAB NACH EXPORTIERTEN TONNEN, 2010

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DER ORGANISATION DER VEREINTEN NATIONEN FÜR LANDWIRTSCHAFT UND ERNÄHRUNG (FAO)

Argentinien steht bei der Anwendung von Biotechnologien in der Landwirtschaft und bei der Tiergesundheit an der Spitze. Hier sind insbesondere die Innovationen bei Saatgut, Impfstoffen und bei der Mikrostecklingsvermehrung hervorzuheben. Das Land ist mit 23,7 Millionen Hektar weltweit der drittgrößte Produzent von biotechnologischen Kulturen (das entspricht 15% der weltweiten Anbaufläche für diese Kulturen). Es gehört auch zu den wenigen Ländern der Welt, die eine Technologie zum Klonen von Tieren haben (Kühe, Ziegen, Schweine, Pferde und Schafe).

Argentinien ist reich an Bodenschätzen. Die meisten Lagerstätten befinden sich entlang der Cordillera de los Andes. Hier gibt es bedeutende Vorkommen von Blei, Zink, Zinn, Silber, Kalium, Kupfer und Gold. Eines der größten Gold- und Silbervorkommen der Erde befindet sich in der Provinz San Juan. Östlich der aus den Provinzen La Rioja, Mendoza, San Juan und San Luis bestehenden kalksteinreichen Cuyo-Region gibt es beträchtliche Ressourcen an Gold, Silber, Blei und Zink. Im Südosten dieser Gegend findet man Kupfer und Molybdän. In Argentinien liegen einige der bedeutendsten Lithiumlagerstätten der Welt. Wegen der geringen Umweltbelastungen und des Einsatzes in Handybatterien und Kraftfahrzeugen steigt die Nachfrage nach diesem Mineral.

In den letzten Jahren vollzog sich im Bergbau eine außergewöhnliche Entwicklung. Dank der mehr als 614 Bergbauprojekte wurden Rekordinvestitionen in dem Sektor für die Erkundung, den Export sowie in die Arbeitsplätze realisiert. 20 Länder aus allen Kontinenten investierten in die Erkundung von Lagerstätten, in die Projektentwicklung und in die Erzproduktion. Zwischen 2008 und 2011 hat sich der Wert dieser Investitionen verdreifacht. Für 2025 ist eine Produktion in einer Größenordnung von 26,2 Milliarden US$ geplant. Der Wert der Exporte soll dann 21 Milliarden US$ betragen.

— —

1st

2nd

72,2%

52.7%

47.1%

39.1%

34.8%

27.4%

16.7%

16.7%

13.6%

10.8%

HÜLSENFRÜCHTE

ZITRONENSAFTKONZENTRAT

SOJAÖL

SOJASCHROT

SORGHO

BIRNEN

MAIS

SONNENBLUMENÖL

VERARBEITETE ERDNÜSSE

HONIG

POSITION IN DER WELT ANTEIL AN DEN WELTWEITEN EXPORTEN

40 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

BODENSCHÄTZE

SOURCE: UNDERSECRETARIAT FOR INVESTMENT DEVELOPMENT AND TRADE PROMOTION BASED ON A REPORT ON THE MINING INVESTMENT OPPORTUNITIES AVAILABLE IN ARGENTINA (MINERÍA

Quelle: Unterstaatssekretariat für Investitionsentwicklung und Handelsförderung auf der Grundlage des Berichtes „Bergbau in Argentinien. Investitionschancen“ des Staatssekretariats für BergbauOil exploitation is another economic activity that presents excellent perspectives for Argentina, as the country boasts the necessary resources to achieve a substantial increase in production in the years to come. The new YPF management –Argentina’s hydrocarbon leading company- is driving a structural productive change that starts from the search of strategic partners to exploit non-traditional hydrocarbons. Argentina boasts one of the three world's largest reserves of shale oil.

— —

CHILE

PARAGUAY

BRASILIEN

URUGUAY

BOLIVIEN

Chubut

Salta

Buenos Aires

Santa Cruz

Córdoba

Mendoza

La Pampa

Río Negro

Santa Fe

Chaco

SanJuan

La Rioja

Jujuy

Neuquén

Catamarca

SanLuis

Formosa

Corrientes

EntreRíos

Santiagodel Estero

Tucumán

Feuerland

Malwinen

Argentinisches Meer

PAZI

FISC

HER

OZE

AN

ATLANTISCHER OZEAN

Misiones

EDELSTEINE

ORNAMENTGESTEIN

GOLD, KUPFER, ANDERES

KOHLE

TORF

INDUSTRIEMINERALE

BAUSTOFFE

— 41K A PI T EL 2 — W IRT SCH A F T U N D GESCH Ä F T STÄT IGK EI T

AIn Argentinien gibt es ebenfalls bedeutende Gasvorkommen. Sie befinden sich vor allem in Neuquina, Austral, im Nordwesten des Landes und im Golf de San Jorge. Vor kurzem wurden im Becken von Vaca Muerta in den Provinz Neuquén Vorkommen an nicht konventionellen Kohlenwasserstoffen entdeckt.

Industriesektor

21% der argentinischen Wirtschaft entfallen auf die verarbeitende Industrie. Der Industriesektor stieg zwischen 2003 und 2011 jährlich um 7,5%. Im ersten Halbjahr 2012 der Zuwachs im Jahresmittel 1,2%.

Das Land hat einen stabilen agro-industriellen Sektor, bei dem vor allem der Getränke- und Nahrungsmittelsektor hervorzuheben ist. Argentinien ist der größte Produzent von Traubenmosten, Zitronensaft und Leder der Welt und liegt bei der Produktion von Soja- und Sonnenblumenöl weltweit auf Platz drei. Es ist der fünftgrößte Produzent und zehntgrößte Exporteur von Weinen. Durch eine hervorragende Arbeit konnte die Produktion von Lebensmitteln und Getränken zwischen 2003 und 2011 jährlich um 7,1% gesteigert werden. Im gleichen Zeitraum erhöhte sich der Wert der Exporte um jährlich 13,5% und belief sich auf über 26 Milliarden US$ pro Jahr.

Die hohen Qualitätsstandards, die innovativen Produkte und die entschlossene Exportorientierung der in unserem Land tätigen Unternehmen trugen dazu bei, die Verarbeitung traditioneller Lebensmittelprodukte durch andere Güter zu ergänzen, durch die exklusive Marktnischen belegt und auf der ganzen Welt Nachfragen von Konsumenten im Premiumbereich bedient werden konnten. Verschiedene Unternehmen aus diesem Bereich beschäftigen sich in Argentinien mit auf die Wertschöpfungskette in der Nahrungsmittelproduktion angewandten Forschungs- und Entwicklungsarbeiten.

Export von Nahrungsmitteln und Getränken, 2003-2011IN MILLIONEN US$

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES NATIONALEN INSTITUTS FÜR STATISTIK UND VOLKSZÄHLUNG (INDEC)

Argentinien hat ausgezeichnete agro-ökologische Voraussetzungen für den Weinbau und produziert eine Vielzahl herausragender Rot-, Weiß- und Roséweine. Mit den 952 Weingütern im ganzen Land hat die Weinwirtschaft ein hohes Maß an Reife erreicht, was sich nicht nur in der Höhe der Investitionen sondern auch in der engen öffentlich-privaten Zusammenarbeit widerspiegelt, durch die diese Aktivitäten weiter gefördert werden sollen. Das Land bietet ein attraktives Preis-Leistungs-Verhältnis und kann deswegen mit den führenden Produzenten der Welt konkurrieren. Argentinische Weine werden in über 125 Länder exportiert. Die wichtigsten Exportmärkte sind die USA - wo Argentinien nach Frankreich, Italien und Österreich der viertgrößte Exporteur ist - sowie Kanada, Brasilien, Großbritannien und die Niederlande. Gleichzeitig kann man eine rasante Zunahme der Exporte in nicht traditionelle Zielländer, wie China, feststellen.

2.2.2 —

— —

30,000

25,000

20,000

15,000

10,000

5,000

0

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

9,2

95

10,8

83

12,0

39

14,3

54 17

,85

6 22

,617

20

,417

21,

511

26

,37

9

42 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Die Automobil- und Autoteileindustrie hat sich ebenfalls gut konsolidiert. Sie hat eine fast einhundertjährige Tradition und liegt in Bezug auf das Produktionsvolumen in Lateinamerika an zweiter Stelle. Auf diese Industrie entfallen über 9% des Wertes der Industrieproduktion. Damit spielt sie eine wichtige Rolle bei der Schaffung von Arbeitsplätzen und beim Technologietransfer. Die Produktion konzentriert sich vor allem auf die Provinzen Buenos Aires, Córdoba und Santa Fe.

Elf erstrangige multinationale Automobilhersteller haben Argentinien als Plattform für die Produktion und den Export gewählt. Zwischen den Tochterunternehmen in Argentinien und denen in Brasilien besteht eine gemeinsame Strategie zur gegenseitigen Ergänzung bei der Herstellung von Modellen und Teilen, um so den lateinamerikanischen Markt versorgen zu können. 60% der in Argentinien produzierten Autos werden vor allem nach Brasilien exportiert.

Sowohl die Betriebe zur Herstellung von Fahrzeugen als auch die Produzenten von Autoteilen verfügen über die Fähigkeiten und Kenntnisse, die zur Einhaltung der anspruchsvollsten internationalen Normen erforderlich sind. Dies erleichtert die Einführung neuer Produkte und Technologien. Die in diesem Sektor führenden Unternehmen produzierten 2011 etwa 40 verschiedene Modelle von Personenkraftwagen, Nutzfahrzeugen und schweren Fahrzeugen.

Die pharmazeutische und pharmochemische Industrie, auf die 4,9% des im Land erzeugten Mehrwertes entfallen, sind ebenfalls für ihre Tradition und ihr großes Potential bekannt. In 250 Labors und über 110, hauptsächlich mit nationalem Kapital ausgestatteten Industriebetrieben werden Medikamente hergestellt. 27.850 Personen sind unmittelbar in der argentinischen Pharmaindustrie beschäftigt und etwa 100.000 weitere Personen arbeiten indirekt für diesen Bereich. Sowohl die Qualität der Produkte dieses Sektors als auch die Weltniveau entsprechende Ausbildung der Beschäftigten sind international anerkannt. Durch die zunehmende Einführung biotechnischer Anwendungen, insbesondere durch die rekombinante DNA Technologie und die Gentherapie, sind die Investitionen in die Bereiche Forschung und Entwicklung in diesem Sektor zwischen 2003 und 2011 um durchschnittlich 15% pro Jahr gestiegen. Der Export von Medikamenten hat sich zwischen 2003 und 2011 verdoppelt. Auch hier kamen neue Zielländer hinzu. Es bestehen enge Verbindungen zwischen den Produzenten von Medikamenten und der Wissenschaft. Hier sind hoch qualifizierte Beschäftigte tätig, die in den Bereichen Biotechnologie und Bioingenieurwesen mit der menschlichen Gesundheit im Zusammenhang stehende Projekte entwickeln.

Die weltweit boomende Produktion von sauberer und erneuerbarer Energie breitet sich auch in Argentinien in vollem Maße aus. Das Land ist weltweit der drittgrößte Produzent und größte Exporteur von Biodiesel. Darüber hinaus bauen international anerkannte einheimische Unternehmen, die sich auf diese Technologien spezialisiert haben, die Kapazitäten des Landes für die Erzeugung alternativer Energien, wie Windenergie, weiter aus.

Handelsbilanz für Biodiesel in ausgewählten Ländern, 2012In Millionen Litern

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DER OECD-FAO (PERSPEKTIVEN DER LANDWIRTSCHAFT 2011-2020).

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MALAYSIA

CHILE

2,692.0

167.6

138.3

121.5

-33.5

-322.5

-1,284.4

ARGENTINIEN

USA

INDONESIEN

KANADA

EUROPÄISCHE UNION

— 43K A PI T EL 2 — W IRT SCH A F T U N D GESCH Ä F T STÄT IGK EI T

Argentinien ist in verschiedenen Bereichen führend bei der Fertigung von Produkten mit einer hohen Wertschöpfung. Ein großer Teil dieser Unternehmen verarbeitet Produkte der Eisenindustrie. Sie sind in ihrem Bereich weltweit führend.

Hier sind insbesondere die Herstellung von leichten Wasserfahrzeugen hervorzuheben, für die das Land internationale Anerkennung genießt, sowie die Werften für den Bau schwerer Schiffe, die in den letzten Jahren ihre Vorreiterrolle in der einheimischen Industrie zurückgewonnen haben.

Ungefähr 120 Unternehmen bauen Segelboote, Kreuzfahrtschiffe sowie andere Boote und Kähne und erbringen weitere Dienstleistungen, die für die Herstellung und Wartung einer großen Vielfalt von Booten erforderlich sind. In dieser Branche gibt es eine installierte Kapazität von mehr als 700.000m² und es werden hier über 7.000 Personen sowohl direkt als auch indirekt beschäftigt. Seit über einem Vierteljahrhundert werden diese Wasserfahrzeuge in verschiedene entwickelte Länder, vor allem in Europa und Asien, exportiert.

Der Landmaschinenbau hat eine lange Entwicklung hinter sich und dabei wichtige Erfahrungen gesammelt. Zu diesem Komplex gehören 730 Fabriken mit ungefähr 47.000 Beschäftigten (von denen 80% Facharbeiter sind). In diesem Industriezweig werden Spitzentechnologien in der Produktion eingesetzt. Er verfügt über große Fähigkeiten zur Innovation und Anpassung. Darüber hinaus besitzt er das für den Bau von neuen Ausrüstungen für die Landwirtschaft erforderliche Know-how, die unter anderem für die Direktsaat eingesetzt werden. In diesem Zusammenhang ist ebenfalls die Herstellung von technologisch hochpräzisen Werkzeugen und Instrumenten für die Agrarindustrie hervorzuheben. Dieser Sektor hat sich in den letzten Jahren sehr dynamisch entwickelt und der Absatz von Landmaschinen stieg zwischen 2003 und 2011 jährlich um 14,8%.

Argentinien hat bedeutende Unternehmen in den Bereichen Kerntechnik, Luft-und Raumfahrt und im Ingenieurwesen, die auf Grund ihrer ausgezeichneten Standards international wettbewerbsfähig sind. Schließlich ist noch die Herstellung von medizinischen, optischen und Präzisionsgeräten anzuführen. Dieser Bereich ist stark exportorientiert.

Dienstleistungen

Der Dienstleistungssektor hat an der argentinischen Wirtschaft einen Anteil von 65%. Er stieg zwischen 2003 und 2011 jährlich um 7,6%. Im ersten Halbjahr 2012 belief sich das Wachstum im Jahresmittel auf 4,6%.

Die traditionellen Dienstleistungssektoren sind in Argentinien gut entwickelt. Es gibt im gesamten Land eine moderne und gut ausgebaute Infrastruktur für Geschäfte und Läden. Häusliche Dienstleistungen sowie Transportleistungen werden mehrheitlich durch private Unternehmen erbracht. Die Kosten für diese Dienstleistungen können mit denen in anderen Ländern der Region konkurrieren. Im Bildungs- und Gesundheitswesen gibt es sowohl öffentliche als auch private Anbieter, die allen Argentiniern umfassende und qualitativ hochwertige Dienstleistungen anbieten.

Argentinien ist ebenfalls in zunehmendem Maße Produzent und Anbieter von technologischen und differenzierten Dienstleistungen. Als Standort für professionelle Dienstleistungen und Zentrum für gemeinsam betriebene Dienstleistungen hat es ein hohes Potential, bietet Qualität und eine hohe Wertschöpfung und nimmt damit eine herausragende Stellung ein. Der Export professioneller Dienstleistungen ist zwischen 2003 und 2011 jährlich um 23,5% gestiegen und belief sich im vergangenen Jahr auf 5,152 Milliarden US$.

Durch die weltweite Nachfrage und die wachsende Präsenz multinationaler Unternehmen, die sich für die Entwicklung und den Export ihrer Dienstleistungen für Argentinien entschieden haben, konnten sich die im Land erbrachten Aktivitäten von Callcentern hin zu anspruchsvolleren Segmenten entwickeln.

Die Zeitzone (GMT-03:00) und die kulturelle Nähe Argentiniens zu Europa und den meisten Ländern des amerikanischen Kontinents sind ein klarer Vorteil gegenüber anderen Schwellenländern. In Bezug auf Outsourcing-Aktivitäten liegt Buenos Aires in Lateinamerika an zweiter Stelle und auf dem 15. Platz der Weltrangliste der 100 besten aufstrebenden Städte (Tholons Consulting, 2012).

2.2.3 —

44 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Der Bereich Software und Informatikdienstleistungen zeichnet sich durch seine nachgewiesene Fähigkeit, Vielseitigkeit und durch sein Engagement und die globale Ausrichtung aus. In diesem dynamischen Sektor sind über 3.800 Firmen tätig, zu denen konsolidierte multinationale Gesellschaften und ein wachsendes und aktives Netz kleiner und mittlerer Unternehmen gehören. In diesem Industriezweig werden über 67.000 Personen beschäftigt, von denen praktisch die Hälfte eine akademische Ausbildung in der Tertiärbildung oder ein komplettes Universitätsstudium absolviert hat. Die kleinen und mittleren Unternehmen arbeiten synergetisch mit Universitäten und öffentlichen Einrichtungen zusammen.

WICHTIGSTE SOFTWARE- UND INFORMATIKPOOLS

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DER KAMMER DER SOFTWARE- & INFORMATIK- UNTERNEHMEN DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK (CESSI)

Zwischen 2002 und 2011 stieg in diesem Sektor der Umsatz um durchschnittlich 14% pro Jahr. Die Exporte nahmen um durchschnittlich 24% pro Jahr zu. Derzeit beträgt das Auslandsgeschäft etwa 26% des Gesamtumsatzes und 65% der Unternehmen exportieren regelmäßig in die unterschiedlichsten Länder. In Lateinamerika steht Argentinien damit bei den Softwareexporten an erster Stelle. (Quelle: Ministerium für Industrie)

Die argentinische Kreativindustrie hat sich international ebenfalls erfolgreich positioniert und konnte dabei von den lokalen Wettbewerbsvorteilen profitieren. Nach einem Bericht der Fachzeitschrift Gunn Report (2011) ist unser Land weltweit der viertgrößte Exporteur von originellen TV-Formaten und belegt - ebenfalls im Weltmaßstab - nach den Vereinigten Staaten, Großbritannien und Brasilien einen der ersten vier Plätze bei der Entwicklung und Produktion von Ideen. Buenos Aires, ein anerkanntes Zentrum für audiovisuelle Werbung, wurde 2011 von der UNESCO zur Welthauptstadt des Buches gewählt und als erste Designhauptstadt ausgezeichnet. Der öffentliche Sektor ist ein großer Förderer der Kulturindustrie. Die Landesregierung kündigte Ende 2012 die Schaffung eines audiovisuellen Pools in Buenos Aires an.

In Argentinien trifft man auf eine Kombination von hoch qualifiziertem Fachleuten und Arbeitnehmern, eine weit verbreitete Kultur der kreativen Gestaltung und eine solide technologische Plattform für die Umsetzung dieser Aktivitäten. Darüber hinaus bietet das Land als Standort ein ausgezeichnetes Preis-Qualitäts-Verhältnis.

Die mit dem Tourismussektor verbundenen Geschäfte nehmen in Argentinien ebenfalls eine hervorragende Entwicklung. 2011 empfing das Land ungefähr 5,7 Millionen Touristen. Die Fachzeitschrift Travel & Leisure hat Buenos Aires zum sechsten Mal in Folge unter die zehn besten Städte der Welt gewählt, die man besuchen sollte und die Stadt 2011 in Lateinamerika an die erste Stelle gesetzt. Für die Tageszeitung The New York Times stand Patagonien 2010 weltweit an zweiter Stelle aller Reiseziele. Die Zeitung hob insbesondere die Gegend von San Patricio del Chañar, Neuquén, wegen ihre Landschaft und der in diesen Breiten einmaligen Ländereien und Weinkellereien hervor.

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SANTA FE

BUENOS AIRES

MAR DEL PLATATANDIL

BAHÍA BLANCANEUQUÉN

MENDOZA SAN LUIS

CÓRDOBA

ROSARIO

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Zwei weitere wichtige Sektoren der einheimischen Wirtschaft sind der Bereich Elektrizität, Gas und Wasser sowie das Bauwesen, deren Anteile am Bruttoinlandsprodukt bei einem bzw. sechs Prozent liegen. Bei Elektrizität, Gas und Wasser gab es zwischen 2003 und 2011 eine jährliche Wachstumsrate von 4,7%. Das Bauwesen stieg um 11%. Im ersten Halbjahr 2012 lag das Wachstum im Jahresmittel bei 3,9% bzw. 0,5%.

Unternehmen in Argentinien

Zu der Produktionsstruktur Argentiniens gehören sowohl junge und innovative Unternehmen als auch Betriebe mit einer über hundertjährige Tradition in den verschiedenen Bereichen der Wirtschaft des Landes.

In Argentinien sind ungefähr 493.000 Unternehmen aus den Bereichen Industrie, Handel und Dienstleistungen eingetragen. Die meisten dieser Firmen sind Mikrounternehmen (71% von allen). Von der Bedeutung her folgen dann die kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) mit 136.000 Unternehmen (28%) und die Großbetriebe mit 9.000 eingetragenen Unternehmen (2%). Nach Branchen geordnet, sind die meisten Unternehmen im Dienstleistungsbereich tätig (54%). Ihnen folgen die Bereiche Handel (34%) und Industrie (12%).

EINGETRAGENE UNTERNEHMEN AUS DEN BEREICHEN INDUSTRIE, HANDEL UND DIENSTLEISTUNGEN NACH GRÖSSE UND TÄTIGKEITSBEREICH

GROSS MITTEL KLEIN MIKRO GESAMT

INDUSTRIE 2,000 6,000 20,000 32,000 60,000

HANDEL 2,000 5,000 30,000 123,000 160,000

DIENSTLEISTUNGEN 5,000 15,000 55,000 190,000 265,000

Gesamt 9,000 26,000 105,000 345,000 485,000

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG NACH ANGABEN DER BEOBACHTUNGSSTELLE FÜR BESCHÄFTIGUNG UND UNTERNEHMENSDYNAMIK (OEDE), DES MINISTERIUMS FÜR ARBEIT, BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE SICHERHEIT NACH ANGABEN DES SIPA

Obwohl die großen Unternehmen das kleinste Segment darstellen, sind bei ihnen 49% der im Lande erfassten Lohnempfänger beschäftigt. Bei den KMU sind 39% der erfassten Arbeitskräfte tätig, während die restlichen 12% auf die Mikrounternehmen entfallen.

Profil der 500 größten Unternehmen außerhalb des Finanzsektors

Im Rahmen der landesweiten Befragung der Großunternehmen (ENGE) wird das Profil der 500 größten Unternehmen Argentiniens außerhalb des Finanzsektors beschrieben. Obwohl alle Unternehmen dieser Gruppe als "Großunternehmen" gelten, gibt es doch erhebliche Unterschiede bei den Umsatz- und Produktionszahlen. Während bei den 50 größten Unternehmen der Produktionswert 2010 bei mindestens 773 Millionen US$ lag, betrug der Produktionswert der 50 kleinsten Unternehmen aus dieser Gruppe in jenem Jahr zwischen 57 und 85 Millionen US$.

Insgesamt entfallen auf die 500 wichtigsten Unternehmen 23% der gesamten Wertschöpfung der argentinischen Wirtschaft. Darüber hinaus repräsentieren sie 33% der Wertschöpfung der Sektoren, die im Rahmen der Befragung erfasst wurden (in dieser Analyse sind nicht die Unternehmen berücksichtigt, deren Haupttätigkeitsbereich die Landwirtschaft, die Finanzwirtschaft und Personaldienstleistungen sind).

Die 500 größten Unternehmen des Landes beschäftigten 2010 fast 731.000 Personen und schufen in jenem Jahr etwa 32.000 neue Arbeitsplätze (das entspricht einem jährlichen Zuwachs von 4,6%).

Neben der Zunahme der Beschäftigung konnten diese Unternehmen 2010 ihre Produktivität um 26,2% steigern (definiert als Wertschöpfung pro Arbeitnehmer). In diesem Rahmen erzielten die 500 Spitzenunternehmen von 2008 bis 2010 im historischen Vergleich hohe Rentabilitätsmargen (Gewinn/Umsatz) in einer Größenordnung von durchschnittlich 12,3% pro Jahr.

2.3 —

— —

2.3.1 —

GRÖSSE SEKTOR

46 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

In Bezug auf die Aufteilung nach Sektoren zeichnen sich die großen Unternehmen in der Regel durch eine multisektorale Produktionsstruktur aus. In vielen Fällen gehören sie sogar einer Wirtschaftsgruppe oder einem multinationalen Konglomerat an.

Nach ihrem Kerngeschäft zu urteilen, gehören 57,4% der 500 größten Unternehmen des Landes zur verarbeitenden Industrie und sind dort vor allem in den Bereichen Nahrungsmittel, Getränke und Tabak; Kraftstoffe, Chemie und Kunststoffe sowie Maschinen, Geräte und Kraftfahrzeuge tätig.

HAUPTTÄTIGKEIT DER WICHTIGSTEN 500 UNTERNEHMEN ARGENTINIENS (OHNE FINANZSEKTOR), 2010 IN PROZENT

QUELLE: LANDESWEITE BEFRAGUNG DER GROSSUNTERNEHMEN (ENGE), INDEC

— —

FOTO: WINES OF ARGENTINA

21.0%

15.6%

11.8%

9.0%

23.2%

8.2% 7.8% 3.4%

57.4%

ELEKTRIZITÄT, GAS UND WASSER

BERGBAU UND STEINBRÜCHE

KOMMUNIKATION

VERARBEITENDE INDUSTRIE

ANDERE

MASCHINEN, GERÄTE UND

KRAFTFAHRZEUGE

ANDERE IM INDUSTRIESEKTOR

NAHRUNGS-MITTEL,

GETRÄNKE UND TABAK

KRAFTSTOFFE, CHEMIE UND

KUNSTSTOFFE

— 47K A PI T EL 2 — W IRT SCH A F T U N D GESCH Ä F T STÄT IGK EI T

Wichtigste makroökonomische Angaben zu den 500 größten Unternehmen Argentiniens (ohne Finanzsektor), 2008-2010

URSPRUNG DES KAPITALS

NATIONAL MIT AUSLÄNDISCHER BETEILIGUNG*

2008 2009 2010 2008 2009 2010

Umsatz (Produktionswert)** 32,238 32,130 40,490 144,843 123,371 156,673

Bruttowertschöpfung ** 11,492 11,487 14,740 56,458 50,292 63,067

Ertrag * 2,153 4,034 4,479 18,082 15,383 21,455

Rentabilität (Ertrag/Umsatz) 6.7% 12.6% 11.1% 12.5% 12.5% 13.7%

Lohnarbeitsplätze 241,536 256,439 268,916 450,421 443,526 462,009

Unternehmen 162 176 176 338 324 324

* “MIT AUSLÄNDISCHER BETEILIGUNG” GILT DANN, WENN DIE AUSLÄNDISCHE KAPITALBETEILIGUNG MEHR ALS 10% BETRÄGT. ** IN MILLIONEN US$ QUELLE: LANDESWEITE BEFRAGUNG DER GROSSUNTERNEHMEN (ENGE), INDEC

Multinationale Unternehmen

MULTINATIONALE UNTERNEHMEN IN ARGENTINIEN

Argentinien hat seit seiner frühesten Entwicklung an einer Politik der Offenheit für ausländische Investitionen festgehalten. Ein Ausdruck dessen ist die historische und herausragende Präsenz multinationaler Unternehmen im Land. Gegenwärtig sind etwa 2.000 ausländische Tochtergesellschaften in Argentinien tätig und der Bestandswert der ausländischen Direktinvestitionen belief sich 2011 auf 96,291 Milliarden US$.

Im Jahr 2010 waren 324 der 500 größten Unternehmen des Landes außerhalb des Finanzsektors ausländische Tochtergesellschaften, die mehr als 462.000 Arbeitsplätze geschaffen haben und einen Umsatz von 157 Milliarden US$ erzielten. In dem gleichen Jahr entfielen 81% der Bruttowertschöpfung und 83% der erzielten Gewinne auf diese 500 Unternehmen. Diese in Argentinien präsenten multinationalen Unternehmen erzielten ebenfalls hohe Rentabilitätsniveaus (Ertrag/Umsatz). Im Zeitraum von 2008-2010 beliefen sie sich auf durchschnittlich 13% pro Jahr.

Die multinationalen Unternehmen sind in einem breiten Spektrum von Sektoren und Industriezweigen tätig und sind in ihren Aktivitäten mehrheitlich langfristig orientiert. Es gibt praktisch keinen Sektor mit Beschränkungen für ausländische Kapitalinvestitionen. Sie sind insbesondere in den Bereichen Energie, Telekommunikation, Automobilindustrie sowie Agrarindustrie präsent.

ARGENTINISCHE UNTERNEHMEN IM AUSLAND

Argentinische multinationale Unternehmen waren unter den Schwellenländern Pioniere bei der Realisierung von ausländischen Direktinvestitionen (FDI). Sowohl die KMU als auch die großen Unternehmen Argentiniens sind immer stärker in der Welt vertreten. Dieser Internationalisierungsprozess hat sich in den vergangenen zwei Jahrzehnten beständig entwickelt.

Der Bestandswert der argentinischen Unternehmen beläuft sich im Ausland auf 31,329 Milliarden US$. Die 23 wichtigsten multinationalen Unternehmen Argentiniens verfügten über ausländische Vermögenswerte in Höhe von 21 Milliarden US$. Sie haben 41.000 Beschäftige, die im Ausland in 278 Tochtergesellschaften tätig sind. 2011 erhöhten sich die ausländischen Direktinvestitionen argentinischer Unternehmen um 50% und beliefen sich auf 1,488 Milliarden US$.

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2.3.2 —

— —

— —

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Die argentinischen multinationalen Unternehmen haben im Wesentlichen zwei herausragende Eigenschaften: Da ist einmal die Vielfalt der Branchen und Aktivitäten, in denen sich diese Unternehmen in der ganzen Welt engagie-ren. Das Panorama umfasst so unterschiedliche Bereiche wie Pharmaindustrie, Agroindustrie, Hoch- und Tiefbau, Elektronik-und Computerprodukte, chemische Erzeugnisse, Dienstleistungen in den Informationstechnologien, das Sammeln und die Verwertung von Abfällen sowie Forschung und Entwicklung. Zum anderen gibt es große multina-tionale Unternehmen, die in ihrem Bereich weltweit führend sind und wiederum mit neuen, kleineren, aber sehr dy-namischen Unternehmen zusammenarbeiten, die erfolgreich auf den ausländischen Märkten Fuß fassen konnten.

Wirtschaftspolitik

Seit 2003 erlebt Argentinien mit hohen und beständigen Wachstumsraten eine der besten wirtschaftlichen Entwicklungen der Welt. Zwischen 2003 und 2011 wuchs das BIP im Jahr durchschnittlich um 7,6%. Obwohl sich die Auswirkungen der internationalen Krise in der Zeit zwischen dem vierten Quartal 2008 und dem zweiten Quartal 2009 im Land bemerkbar machten, erholte sich Argentiniens Wirtschaft schnell. 2010 wuchs die Wirtschaft um 9,2% gegenüber dem gleichen Zeitraum im Jahr 2009. 2011 betrug das Wirtschaftswachstum 8,9% und im ersten Halbjahr 2012 2,4%.

Dieses Wachstum beruht auf soliden makroökonomischen Grundlagen, durch die die heimische Wirtschaft gestärkt wurde und sich gegen die internationale Wirtschaftskrise behaupten konnte. Die durch die wirtschaftliche Expansion gestiegenen Steuereinnahmen haben die Situation der öffentlichen Haushalte substantiell verbessert und eine Steigerung der öffentlichen Ausgaben und Investitionen ermöglicht. Durch die Bildung von internationalen Reserven konnten die Auswirkungen äußerer Schocks gemindert, eine Politik der Reduzierung der öffentlichen Verschuldung betrieben und der Spielraum für wirtschaftliche Entscheidungen ausgeweitet werden. Die Handlungsbilanz wies in zehn aufeinander folgenden Jahren Überschüsse auf. Dank der gestiegenen Einnahmen der Bevölkerung nahm der Binnenkonsum kontinuierlich zu.

Fiskalpolitik

Seit 2003 konsolidierte der Staat einen starken primären Haushaltsüberschuss (zwischen 2003 und 2009 durchschnittlich 3% des BIP) sowie einen Finanzüberschuss (durchschnittlich 1% des BIP). Eine solche Situation gab es in der jüngsten Fiskalgeschichte nicht. Die Folgen der internationalen Krise und die Abschwächung des Wirtschaftswachstums im Jahr 2009 wirkten sich auch auf die öffentlichen Finanzen aus, obwohl das Primärergebnis weiterhin positiv war. 2010 gab es eine leichte Erholung, auf die 2011 erneut eine Abschwächung folgte.

FISKALERGEBNIS DES NATIONALEN ÖFFENTLICHEN SEKTORS , 1980-2012IN PROZENT DES BIP

ZEITRAUM PRIMÄRERGEBNIS

1980 - 1989 -3.9

1990 - 2001 0.2

2002 - 2009 2.7

2010 1.7

2011 0.3

1. Halbjahr 2010 0.6

1. Halbjahr 2011 0. 2

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES MINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ÖFFENTLICHE FINANZEN

2.4 —

2.4.1 —

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— 49K A PI T EL 2 — W IRT SCH A F T U N D GESCH Ä F T STÄT IGK EI T

Die gute Entwicklung der öffentlichen Finanzen hat ihre Ursachen in dem starken Anstieg der Steuereinnahmen, der Entwicklung der öffentlichen Ausgaben im Einklang mit den Zielen der Finanzpolitik und der geringeren Belastung durch die Zahlungen für den Schuldendienst als Folge der Umstrukturierung der Passiva und des seit 2003 umgesetzten Schuldenabbaus. Nach der internationalen Krise sind die Steuereinnahmen dank der wirtschaftlichen Erholung und der gestiegenen Einnahmen aus Verbrauchs-, Einkommens- und Gewerbesteuern, wieder auf einen soliden Umfang angestiegen.

Währungs- und Wechselkurspolitik

Die Zentralbank der Argentinischen Republik vertritt und betreibt eine Währungspolitik, die nicht nur auf monetäre und finanzielle Stabilität abzielt sondern ebenfalls Beschäftigung und Wirtschaftsentwicklung bei sozialer Gleichheit fördert. Mit ihrem Währungsprogramm verfolgt sie das Ziel, beim Geld ein Gleichgewicht zwischen Angebot und Nachfrage zu erreichen und ein Klima der Preisstabilität zu erzeugen, in dem die Wirtschaftsakteure die richtigen Entscheidungen treffen können.

Die Wechselkurspolitik zielt durch die Anwendung eines Floating Systems auf die Erhaltung eines wettbewerbsfähigen, stabilen Wechselkurses ab. Dies gilt sowohl für das bilaterale Verhältnis zum Dollar als auch in multilateraler Hinsicht in Bezug auf einen von den wichtigsten Handelspartnern des Landes gebildeten Währungskorb. Die gesteuerten Wechselkursschwankungen sind ein Grundpfeiler der Wechselkurspolitik, durch die die Volatilität der Wechselkurse verringert und demzufolge die Nachfrage nach Geld gestärkt werden soll.

Index des realen multilateralen Wechselkurses, 2000-2012DEZEMBER 2001=100

Quelle: Unterstaatssekretariat für Investitionsentwicklung und Handelsförderung auf der Grundlage von Angaben der Zentralbank der Argentinischen Republik (BCRA)

Darüber hinaus hat es die Zentralbank mit ihrer angemessenen Politik vermocht, die günstigen äußeren Bedingungen für die Bildung von Rücklagen zu nutzen, die auf ein Rekordniveau gestiegen sind. Während seit 2003 ein sprunghafter Anstieg der Exporte erreicht wurde und die Zahlungsbilanz einen strukturellen Überschuss aufweist, konnten die internationalen Reserven kontinuierlich von 10,476 Milliarden US$ im Jahr 2002 auf 46,376 Milliarden US$ im Jahr 2011 erhöht werden.

2.4.2 —

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350

300

250

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JAN-

00

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50 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

INTERNATIONALE RESERVEN DER BCRA, DEZEMBER 2003-DEZEMBER 2011IN MILLIONEN US$

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DER ZENTRALBANK DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK (BCRA)

Politik des Schuldenabbaus

Nachdem Argentinien im Jahr 2001 die Zahlungseinstellung erklärt hatte, verfügte es 2005 eine Umschuldung der Staatsschulden, der sich 76% der Gläubiger anschlossen. 2010 wurde eine Neuverhandlung eröffnet, um allen Inhabern von Schuldverschreibungen, die sich nicht an der ersten Umschuldung beteiligt hatten (holdouts), die Möglichkeit zu geben, sich der Umstrukturierung der argentinischen Staatsschulden anzuschließen. Dem Umtauschangebot aus dem Jahr 2010 stimmten 67% der Gläubiger zu. Fasst man die beiden Verfahren aus den Jahren 2005 und 2010 zusammen, dann sind inzwischen 92,4% der 2001 zum Zeitpunkt der Zahlungseinstellung bestehenden Verbindlichkeiten geregelt.

Im Januar 2006 wurde eine historische Operation durchgeführt, bei der Argentinien sämtliche gegenüber dem Internationalen Währungsfonds bestehenden Verbindlichkeiten in Höhe von 9,53 Milliarden US$ zurückzahlte. Die Zahlung wurde durch die internationalen Reserven geleistet, die aber trotzdem weiter anstiegen.

Durch die erfolgreiche Politik des Schuldenabbaus konnten die Auslandsverbindlichkeiten der öffentlichen Hand, die im Jahr 2002 noch 95% des BIP betrugen, auf 16% im Jahr 2010 abgebaut werden. Die gesamte öffentliche Verschuldung ging 2010 auf 39% des BIP zurück und die gesamte Auslandsverschuldung (öffentlich und privat) lag im Dezember 2011 bei 32% des BIP.

DIE AUSLANDSVERSCHULDUNG DES NATIONALEN ÖFFENTLICHEN SEKTORS, 2001-2011 ALS PROZENTSATZ DES BIP UND DER EXPORTE

QUELLE: MINISTERIUM FÜR WIRTSCHAFT UND ÖFFENTLICHE FINANZEN, SEKRETARIAT FÜR FINANZEN

— —

2.4.3 —

60,000

50,000

40,000

30,000

20,000

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02002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

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,03

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0200220012000 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010

% OF EXPORTS % OF GDP

— 51K A PI T EL 2 — W IRT SCH A F T U N D GESCH Ä F T STÄT IGK EI T

INLÄNDISCHE UND AUSLÄNDISCHE INVESTITIONEN

Das sich seit 2003 in Argentinien vollziehende Wirtschaftswachstum wurde weitgehend durch Investitionen vorangetrieben. Dieser Investitionsprozess fand sowohl in den traditionellen Sektoren, als auch in den neuen wissens- und technologieintensiven Sektoren statt.

BRUTTOINLANDSINVESTITIONEN

In den letzten Jahren hat sich bei den einheimischen Investitionen die Wachstumstendenz fortgesetzt. Nachdem diese Investitionen im I. Quartal 2002 auf ihren niedrigsten Stand gefallen waren (11,3%), setzten bei den Bruttoinlandsinvestitionen zunächst eine Erholung und später ein Wachstum ein. Zwischen 2003 und 2011 wuchsen die Bruttoinlandsinvestitionen jährlich um durchschnittlich 15%. Die Investitionsquote - ausgedrückt als Prozentsatz des BIP - stieg von 14,3% im Jahr 2003 auf 24,5% im Jahr 2011. Der Umfang dieser Investitionsquote erreichte 2011 den höchsten Stand der letzten 30 Jahre und lag im ersten Halbjahr 2012 bei 21,3%.

Seit 2003 wuchsen die privaten Investitionen gemeinsam mit den öffentlichen Investitionen und ergänzten sich gegenseitig. Die öffentlichen Investitionen wurden vor allem durch die Umsetzung verschiedener Infrastrukturprojekte vorangetrieben.

Im Zusammenhang mit der internationalen Finanzkrise kam es 2009 in Argentinien wie auch in den übrigen Volkswirtschaften der Welt zu einem Rückgang der Investitionen. Trotz der Krise hielt sich die Investitionsquote 2009 auf ihrem langfristigen historischen Durchschnitt und lag noch über dem Niveau früherer Krisen. 2010 waren die ersten Anzeichen für eine Erholung der einheimischen Investitionen sichtbar, die schließlich 2011 einen neuen Rekord von 24,5% des BIP erreichten.

ENTWICKLUNG DER BRUTTOINLANDSINVESTITIONEN, 2003-2012IN PROZENT DES BIP, ZU KONSTANTEN PREISEN

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE DER ANGABEN DER NATIONALDIREKTION FÜR VOLKSWIRTSCHAFTLICHE GESAMTRECHNUNG (INDEC)

2.5 —

2.5.1 —

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2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20111ST HALF 1ST HALF

20122011

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.8 21.

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.6

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.6 22

.8 24

.5

23

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21.

3

52 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Ausländische Direktinvestitionen

Die ausländischen Direktinvestitionen haben sich ebenso wie die Bruttoinlandsinvestitionen in starkem Maße erholt und sind zwischen 2003 und 2011 wieder gewachsen. Nachdem sie 2003 den niedrigsten Stand erreicht hatten, sind die ausländischen Direktinvestitionen bis 2008 jährlich um durchschnittlich 43% gestiegen und erreichten einen Betrag von 9,726 Milliarden US$. Inmitten der internationalen Krise des Jahres 2009 kam es zu einem Rückgang der ausländischen Direktinvestitionen. In dem Zusammenhang muss darauf verwiesen werden, dass die Schuldenkomponente zwischen den Stammunternehmen und den Tochtergesellschaften negativ war, was auf einen Prozess der Schuldentilgung der Tochtergesellschaften gegenüber den Stammunternehmen hindeutet. Ab 2010 kam es zu einer Erholung der ausländischen Direktinvestitionen. Diese sind im ersten Halbjahr 2012 um 42% im Vergleich zum Vorjahr gestiegen.

ENTWICKLUNG DER AUSLÄNDISCHEN DIREKTINVESTITIONEN, 2003-2012IN MILLIONEN US$

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE DER ANGABEN DER NATIONALDIREKTION FÜR INTERNATIONALE GESAMTRECHNUNG (INDEC).

Seit 2004 zeichnet sich eine Verbesserung in der Zusammensetzung der ausländischen Direktinvestitionen ab. Die Ursachen dafür bestehen im Wesentlichen in der Erhöhung der Produktionskapazitäten der ausländischen Unternehmen, die sich in Argentinien bereits etabliert haben, in der Niederlassung neuer internationaler Unternehmen sowie in der Eröffnung neuer Betriebe. Diese Tatsache wird auch durch die Zunahme von Kapitalbeteiligungen an Investitionen auf der Grundlage von neuem Kapital und reinvestierten Gewinnen bestätigt. Der Anteil von Fusionen und Übernahmen (Besitzerwechsel) ist sehr gering.

Die hohen Rentabilitätsniveaus der ausländischen Investitionen waren ebenfalls ein herausragendes Merkmal. Im Zeitraum 2006-2009 beliefen sich die Gewinne in Bezug auf die bestehenden ausländischen Direktinvestitionen auf durchschnittlich 11,2%, während sie 2010 auf 10,1% und 2011 auf 9,8% zurückgingen. Bei den wichtigsten ausländischen Unternehmen, die im Land präsent sind – laut landesweiter Befragung der Großunternehmen sind dies die 324 größten Unternehmen – betrug die durchschnittliche Umsatzrendite 2008 und 2009 12,5% und erreichte 2010 13,7%.

Bei den ausländischen Investitionen in Argentinien steht Spanien an erster Stelle. 2010 stammten 26% der gesamten ausländischen Direktinvestitionen aus Spanien. Es folgen die Vereinigten Staaten (17%), die Niederlande (8%), Chile (6%) und Brasilien (6%). Unternehmen aus diesen fünf Ländern realisierten zwischen 2005-2010 die wichtigsten ausländischen Direktinvestitionen. 60% sämtlicher der in diesem Zeitraum getätigten ausländischen Direktinvestitionen stammen aus diesen Ländern.

2.5.2 —

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12,000

10,000

8,000

6,000

4,000

2,000

0

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25 5,2

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55 8

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1

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02 5

,38

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2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 20111ST HALF 1ST HALF

20122011

— 53K A PI T EL 2 — W IRT SCH A F T U N D GESCH Ä F T STÄT IGK EI T

BESTAND AN AUSLÄNDISCHEN DIREKTINVESTITIONEN NACH HERKUNFTSLÄNDERN, DEZEMBER 2010PROZENTSATZ DES GESAMTBESTANDES

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DER ZENTRALBANK DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK (BCRA)

Der höchste Anteil ausländischer Direktinvestitionen entfiel im Jahr 2010 mit 40% auf den verarbeitenden Sektor. Bei den Bodenschätzen sind die Beteiligungen mit 31% etwas niedriger. Darauf folgt der Dienstleistungssektor (29%). Gliedert man die Beteiligungen weiter auf, sind insbesondere der Erdölsektor (22% der gesamten ausländischen Direktinvestitionen im Land), die chemische Industrie, einschließlich Gummi und Kunststoffe (10%), der private Finanzsektor (8%), der Kommunikationssektor (6%), die Automobilindustrie (6%) und die Bereiche Nichtedelmetalle und Metallverarbeitung (5%) zu erwähnen.

Neben den Investitionen in die traditionellen Branchen kann man eine Zunahme der ausländischen Direktinvestitionen in dynamischen Sektoren beobachten, die relativ kleine Kapitalbeträge benötigen, in der Regel aber sehr technologieintensiv sind und einen großen Bedarf an hochqualifiziertem Humankapital haben. Dies gilt insbesondere für die Softwareindustrie und Dienstleistungen im Bereich IT, für professionelle Dienstleistungen und für verschiedene Bereiche der Kultur- und Kreativindustrien.

BESTAND AN AUSLÄNDISCHEN DIREKTINVESTITIONEN, DEZEMBER 2010PROZENTSATZ DES GESAMTBESTANDES

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DER ZENTRALBANK DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK (BCRA)

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— —

26%

17%

8%

6%3%

2%

9%

22.2%

9.6%

%

%

7.5%

4.6%

5.5%

5.5%

5.6% 6. %

3.6%

2.9% 2.6% 1.7%CONSTRUCTION

6.4%

ANDERE RESSOURCEN

ELEKTRIZITÄT UND WASSER ÜBRIGE

METALLE UND METALLVER-ARBEITUNG NAHRUNGS-

MITTEL, GETRÄNKE UND TABAK

BERGBAU

KOMMUNIKATION

HANDEL

ÖLFRÜCHTE UND GETREIDE

AUTOMOBILINDUSTRIE

CHEMISCHE INDUSTRIE UND KUNSTSTOFFE

ANDERE VERARBEITENDE

BEREICHE

PRIVATER FINANZSEKTOR

ERDÖL UND GAS

ÜBRIGE

SPANIEN

USA

NIEDERLANDE

BRASILIEN CHILE

DEUTSCHLAND SCHWEIZ URUGUAY

LUXEMBURG FRANKREICH

KANADA KAIMANINSELN MEXIKO

BERMUDAVEREINIGTES KÖNIGREICH

ITALIEN

ANDERE DIENSTLEISTUNGEN

6.0

11.7

4

54 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Internationaler Handel

Argentiniens Außenhandel hat sich in den letzten acht Jahren sprunghaft entwickelt. Er ist Bestandteil eines langfristigen Aufwärtstrends. Zwischen 2003 und 2011 öffnete sich die Ökonomie weiter und erreichte mit durchschnittlich 35% (Anteil der Ex- und Importe am BIP) die höchsten Werte der vergangen 20 Jahre. Bei Berücksichtigung von Handel und Dienstleistungen betrug der Öffnungsgrad der Volkswirtschaft 43%.

ZAHLUNGSBILANZ, 2003-2012IN MILLIONEN US$

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 I/2011 I/2012

Leistungsbilanz 8,140 3,212 5,274 7,768 7,354 6,756 10,995 2,791 -307 500 1,429

Handelsbilanz 14,895 10,799 10,708 11,892 10,760 11,272 15,600 10,485 7,773 4,547 5,308

Waren

Exporte FOB 29,939 34,576 40,387 46,546 55,980 70,019 55,672 68,134 83,950 40,068 39,647

Importe CIF 13,851 22,445 28,687 34,154 44,708 57,463 38,786 56,502 73,936 34,264 32,311

Saldo 16,088 12,130 11,700 12,393 11,273 12,556 16,886 11,632 10,014 5,805 7,336

Dienstleistungen

Exporte 4,500 5,288 6,634 8,023 10,363 12,156 10,967 13,556 15,481 7,277 7,579

Importe 5,693 6,619 7,626 8,523 10,876 13,440 12,252 14,703 17,721 8,534 9,607

Saldo -1,193 -1,331 -992 -501 -513 -1,284 -1,285 -1,148 -2,240 -1,257 -2,028

Quelle: Unterstaatssekretariat für Investitionsentwicklung und Handelsförderung auf der Grundlage von Angaben des Nationalen Instituts für Statistik und Volkszählung (INDEC)

Seit 2003 führte die starke Exportdynamik zu einem Überschuss in der Handelsbilanz, der wiederum zu einem positiven Saldo der Leistungsbilanz beitrug. Der Überschuss in der Leistungsbilanz setzte sich bis 2010 fort, erfuhr 2011 einen leichten Rückgang und im 1. Halbjahr 2012 eine substantielle Verbesserung.

Güterhandel

EXPORTE

Der Güterexport stieg zwischen 2003 und 2011 um durchschnittlich 14% und beläuft sich auf mehr als 84 Milliarden US$. Die Importe erhöhten sich auf eine jährliche Durchschnittsquote von 23% und betragen mehr als 74 Milliarden US$. Während des gesamten Zeitraums war die Handelsbilanz positiv. Sowohl die Exporte als auch die Importe gingen 2009 wegen der durch die internationale Finanz- und Wirtschaftskrise verursachten Verringerung des Welthandels zurück und erholten sich ab 2010 wieder, als ein neuer Rekord erzielt wurde. 2011 entfielen 68% der gesamten Warenausfuhr des Landes auf den Bereich Fertigung. Hersteller von Erzeugnissen landwirtschaftlichen Ursprungs (MOA) realisierten 33,6% der Auslandsumsätze, während 34,4% auf Erzeugnisse industriellen Ursprungs (MIO) entfielen. Von der Bedeutung her folgen die Primärprodukte (24% der Exporte im Jahr 2011) sowie Brennstoffe und Energie (8%). Während der Wachstumszeit zwischen 2003 und 2011 gab es bei den Erzeugnissen industriellen Ursprungs mit einer kumulativen jährlichen Rate von 17,3% die größte Dynamik.

2.6 —

— —

2.6.1 —

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— 55K A PI T EL 2 — W IRT SCH A F T U N D GESCH Ä F T STÄT IGK EI T

HAUPTKOMPONENTEN DER WARENEXPORTE, 2003-2011 IN MILLIONEN US$, FOB

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Erzeugnissen industriellen Ursprungs (MOI) 8,047 9,576 11,985 14,843 17,333 22,063 18,734 23,816 28,916

Erzeugnissen landwirtschaftlichen Ursprungs (MOA)

10,004 11,967 13,142 15,265 19,214 23,906 21,225 22,661 28,192

Primärprodukte 6,471 6,852 8,110 8,625 12,485 16,201 9,257 15,142 20,213

Brennstoffe und Energie 5,417 6,181 7,150 7,813 6,949 7,848 6,457 6,515 6,629

Gesamtexporte 29,939 34,576 40,387 46,546 55,980 70,019 55,672 68,134 83,950

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES INDEC

Brasilien ist der wichtigste Handelspartner unseres Landes und empfängt über 21% der argentinischen Exporte. Es folgen China, Chile, USA und Spanien.

WICHTIGSTE HANDELSPARTNER, 2003-2011PROZENTUALER ANTEIL AN DEN GESAMTEXPORTEN

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Brasilien 15.6% 16.2% 15.7% 17.5% 18.8% 19.0% 20.4% 21.2% 20.7%

China 8.3% 7.6% 7.9% 7.5% 9.2% 9.1% 6.6% 8.5% 7.4%

Chile 11.8% 11.1% 11.1% 9.5% 7.5% 6.7% 7.9% 6.6% 5.8%

USA 11.2% 10.8% 11.1% 8.6% 7.4% 7.3% 6.2% 5.2% 5.1%

Spanien 4.6% 3.9% 3.9% 3.9% 3.7% 3.9% 3.3% 3.3% 3.7%

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES ZENTRUMS FÜR INTERNATIONALE ÖKONOMIE (CEI)

Die wichtigsten Exportgüter sind Sojaprodukte (Mehl und Sojapellets, Sojabohnen und -öl). Hinsichtlich der Bedeutung folgen Körnermais, Fahrzeuge für den Personen- und Gütertransport, Rohöle aus Erdöl, Gold, Weizen und Kupfererze.

Die argentinischen Exporte erfuhren im Zeitraum 2003-2011 eine ausgezeichnete Entwicklung. Obwohl die Rohstoffe und Industriegüter bei den Exporten eine wichtige Rolle spielen, konnten die Exporte sowohl bei den Gütern als auch bei den Zielländern insgesamt diversifiziert werden. In den letzten Jahren war jedoch ein schrittweiser Trend zu technologisch komplexeren und sektorübergreifenden Produkten festzustellen. Dies führte zu einer Zunahme des Exports von Gütern mit mittlerem technischem Niveau und zur Einbeziehung von Forschung und Entwicklung, vor allem bei der Biotechnologie, im Chemiesektor (agrochemische Produkte, Farben, pharmazeutische Produkte und Parfümerie) sowie bei der Herstellung von Autoteilen, Landmaschinen und medizinischen, optischen und Präzisionsgeräten.

Argentiniens Exporte sind sowohl im Hinblick auf die Exportländer als auch die Produkte diversifiziert. Nach Angaben der Weltbank liegt Argentinien bei der Diversifizierung seines Handels hinter Ländern wie Deutschland, USA, China und Brasilien, aber vor Kanada, Irland, Neuseeland, Australien, Mexiko, Peru und Kolumbien.

— —

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56 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

IMPORTE

Im 1. Halbjahr 2012 entfielen 79% der Gesamtimporte des Landes auf Industriegüter. Es folgten Brennstoffe und Energie mit 15% der im Ausland getätigten Käufe, Rohstoffe sowie Erzeugnisse aus landwirtschaftlichem Ursprung mit 3% bzw. 2%.

HAUPTKOMPONENTEN DER WARENIMPORTE, 2003-2012IN MILLIONEN US$, CIF

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Erzeugnisse industriellen Ursprungs (MOI) 12,134 19,979 25,392 30,394 38,990 48,681 33,846 48,888 60,415

Brennstoffe und Energie 548 1,006 1,551 1,740 2,849 4,341 2,631 4,763 9,446

Primärprodukte 629 812 1,028 1,206 1,804 3,137 1,245 1,663 2,270

Erzeugnisse landwirtschaftlichen Ursprungs (MOA)

540 648 715 814 1,065 1,303 1,065 1,478 1,805

Gesamtimporte 13,851 22,445 28,687 34,154 44,707 57,462 38,786 56,793 73,937

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES INDEC

In Bezug auf die wirtschaftliche Nutzung der importierten Produkte, handelte es sich im Jahr 2011 vor allem um Vorleistungsgüter, Investitionsgüter sowie Zubehör für Investitionsgüter, die 29%, 19% bzw. 20% der Gesamtimporte ausmachten. Es folgten Brennstoffe und Konsumgüter, deren Bedeutung jedoch geringer war.

WIRTSCHAFTLICHE NUTZUNG DER WARENIMPORTE, 2003-2012IN MILLIONEN US$, CIF

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 I/2012

Vorleistungsgüter 45% 38% 36% 35% 34% 35% 32% 31% 29% 29%

Investitionsgüter 18% 24% 24% 24% 23% 22% 22% 21% 19% 16%

Teile und Zubehör für Investitionsgüter 16% 16% 17% 18% 18% 17% 19% 20% 20% 20%

Brennstoffe 4% 4% 5% 5% 6% 8% 7% 8% 13% 15%

Konsumgüter 13% 11% 11% 12% 12% 11% 13% 12% 11% 10%

PKW 4% 5% 6% 6% 6% 7% 6% 8% 8% 8%

Gesamt 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100% 100%

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES MINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ÖFFENTLICHE FINANZEN.

Wie bei den Exporten ist Brasilien mit 29% der im Ausland getätigten Einkäufe das wichtigste Land für argentinische Einfuhren. Es folgen China und die Vereinigten Staaten, wobei sich der Anteil Chinas an den argentinischen Importen seit 2003 verdoppelt hat.

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— 57K A PI T EL 2 — W IRT SCH A F T U N D GESCH Ä F T STÄT IGK EI T

WICHTIGSTE HANDELSPARTNER, 2003-2011 ANTEIL AN DEN GESAMTIMPORTEN, CIF

LÄNDER 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011

Brasilien 34% 34% 36% 34% 32% 31% 30% 32% 29%

China 5% 6% 8% 9% 11% 12% 12% 13% 14%

USA 16% 15% 14% 12% 12% 12% 13% 11% 10%

Deutschland 6% 5% 5% 5% 5% 4% 5% 6% 5%

Mexiko 2% 3% 3% 3% 3% 3% 3% 3% 3%

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES MINISTERIUMS FÜR WIRTSCHAFT UND ÖFFENTLICHE FINANZEN

Zu den wichtigsten Importprodukten gehören Dieselöl, Transportfahrzeuge, Gas, Schweröl, Autoteile, Flugzeuge und elektrische Energie.

Nach einem durch die internationale Krise des Jahres 2009 bedingten starken Rückgang, hat sich der Handel 2010 und 2011 wieder erholt. 2011 belief sich der Exportzuwachs im Vergleich zu 2010 auf 23%, während die Importe um 31% anstiegen. Durch die im Wirtschaftsjahr 2010/11 gestiegenen Ernteerträge konnten neben dem Export von Industriegütern - vor allem aus dem Automobilsektor - mehr landwirtschaftliche Rohstoffe und verarbeitete Produkte verschifft werden. Der Importanstieg ist das Ergebnis des nach der Erholung des Wirtschaftswachstums wieder wachsenden Inlandsbedarfs an Industriegütern, Investitionsgütern und Energie. Die Handelsbilanz ist weiterhin positiv und im 1. Halbjahr 2012 angestiegen.

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FOTO: PSA PEUGEOT CITRÖEN ARGENTINA FOTO: TELAM

58 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Handel mit Dienstleistungen

Der Handel mit Dienstleistungen weist sowohl bei den Exporten als auch bei den Importen eine hohe Dynamik auf. Zwischen 2003 und 2010 hat sich der Wert der exportierten Dienstleistungen mehr als verdreifacht und belief sich 2011 auf über 14 Milliarden US$. Hier sind ganz besonders die Dienstleistungen im Informatiksektor, die im Durchschnitt jährlich um 33,4% anstiegen, sowie die Dienstleistungen für Unternehmen sowie berufliche und technische Dienstleistungen hervorzuheben, die zwischen 2003 und 2011 durchschnittliche Zuwachsraten von über 23% erzielten. Die Importe haben ebenfalls zugenommen, allerdings in einem geringeren Maße. Hier ist insbesondere auf die dynamische Entwicklung bei den Versicherungsdienstleistungen und im Transportwesen hinzuweisen.

EXPORTE VON DIENSTLEISTUNGEN, 2003-2011JÄHRLICHE WACHSTUMSRATE IN MIO. US$

2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 I/2011 I/2012 CAGR* 2003 -2011

Exporte 4,500 5,288 6,634 8,023 10,363 12,156 10,907 13,556 15,481 7,277 7,579 16.7%

Transport 932 1,140 1,264 1,408 1,666 1,771 1,575 2,034 2,221 1,045 1,159 11.5%

Reisen 2,006 2,235 2,729 3,344 4,314 4,646 3,960 4,942 5,354 2,688 2,591 13.1%

Kommunikationsdienste 146 162 210 273 314 363 281 299 275 131 123 8.2%

Baudienstleistungen 41 61 46 20 38 30 18 65 47 23 22 1.7%

Versicherungsdienste - - - - - 12 11 15 20 8 7 -

Finanzdienste 1 2 4 6 9 8 6 7 9 5 4 31.6%

Informatik und Information 166 193 238 378 655 894 1,054 1,255 1,669 719 882 33.4%

Lizenzgebühren 51 61 51 71 106 105 102 145 191 95 99 17.8%

Unternehmens-, professionelle und technische Dienstleistungen

953 1,194 1,774 2,140 2,816 3,690 3,547 4,292 5,152 2,302 2,423 23.5%

Dienstleistungen im Bereich Personal, Kultur und Erholung

122 153 203 258 314 486 280 315 341 163 171 13.7%

Leistungen der Regierung 81 86 115 124 130 151 136 186 201 98 98 12.0%

* CAGR = KUMULIERTE JÄHRLICHE WACHSTUMSRATE 2003 - 2011 QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DES NATIONALEN INSTITUTS FÜR STATISTIK UND VOLKSZÄHLUNG

Arbeitsmarkt

Die Zahl der Erwerbspersonen in allen städtischen Gebieten Argentiniens beträgt 17,2 Millionen Personen. Die Beschäftigtenzahl in den Städten beläuft sich auf 15,9 Millionen. Die Zahl ist seit 2003 sehr schnell angestiegen. Seit jenem Jahr sind Netto über fünf Millionen gemeldete Arbeitsplätze geschaffen worden.

Als Folge sank die Arbeitslosenquote deutlich. Das ist das Ergebnis eines integrativen Wachstumsprozesses, bei dem die Schaffung von Arbeitsplätzen eine der Hauptsäulen der Wirtschaftspolitik ist. Dadurch sank die Arbeitslosenquote von 21,5% im Jahr 2002 auf 7,2% im zweiten Quartal 2012.

2.6.2 —

— —

2.7 —

— 59K A PI T EL 2 — W IRT SCH A F T U N D GESCH Ä F T STÄT IGK EI T

ARBEITSLOSENQUOTE UND UNTERBESCHÄFTIGUNGSQUOTE, 1. QUARTAL 2003 – 2. QUARTAL 2012(IN PROZENT DER ERWERBSPERSONEN)

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DER EPH-INDEC

Das Land konnte die internationale Wirtschaftskrise mit relativ geringen Auswirkungen auf den Beschäftigungssektor überwinden. Die Arbeitslosenquote liegt gegenwärtig sogar unter dem Niveau vor der Krise.

Der Privatsektor ist der größte Arbeitgeber des Landes. Von den insgesamt im Privatsektor erfassten Arbeitnehmern entfallen 7% auf Primärsektoren (Landwirtschaft, Viehzucht, Jagd, Forstwirtschaft, Fischerei und Bergbau). 20% gehören zur verarbeitenden Industrie, 7% zum Baugewerbe und die restlichen 66% zu den Dienstleistungen.

ERFASSTE ARBEITNEHMER IM PRIVATSEKTOR NACH BESCHÄFTIGUNGSSEKTOR, SEPTEMBER 2011 (in Prozent)

Quelle: Unterstaatssekretariat für Investitionsentwicklung und Handelsförderung nach Angaben der Beobachtungsstelle für Beschäftigung und Unternehmensdynamik (OEDE), des Ministeriums für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit nach Angaben des SIPA

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25

20

15

10

5

0

2003I II III IV

2004I II III IV

2005I II III IV

2006I II III IV

2007I II III IV

2008I II III IV

2009I II III IV

2010I II III IV

2011I II III IV

%

20. %

17.9%

13.7%

8.8%,

7.2%

6.7%

6.6%5.9%

4.4%

4.0%

2.5% 1.1%

0.9%

ARBEITSLOSIGKEIT UNTERBESCHÄFTIGUNG

FINANZDIENSTLEISTUNGEN BERGBAU UND STEINBRÜCHE

ELEKTRIZITÄT, GAS UND WASSER

HOTELLERIE UND RESTAURANTS

SOZIALES UND GESUNDHEITSWESEN

LANDWIRTSCHAFT, VIEHZUCHT, JAGD,

FORSTWIRTSCHAFT UND FISCHFANG

BILDUNGSWESEN

ÖFFENTLICHE UND PERSÖNLICHE

DIENSTLEISTUNGEN BAUWESEN

VERARBEITENDE INDUSTRIE

GROSS- UND EINZELHANDEL

IMMOBILIEN, UNTERNEHMENS-

DIENSTLEISTUNGEN UND PACHT

TRANSPORT, LAGERWIRTSCHAFT

UND KOMMUNIKATION

3

60 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Finanzsystem und Kapitalmarkt

Das Finanzsystem Argentiniens besteht aus insgesamt 80 Einrichtungen: 64 Handels- und Investitionsbanken sowie 16 bankfremde Finanzinstitute. Die Zentralbank der Argentinischen Republik (BCRA) und die Finanzaufsichtsbehörde sind die öffentlichen Einrichtungen, die für das korrekte und transparente Funktionieren des Systems verantwortlich sind.

ZUSAMMENSETZUNG DES FINANZSYSTEMS, NOVEMBER 2010

Anzahl der Finanzeinrichtungen 80

Banken 64

Öffentliche Banken 12

Banken der Nation 2

Banken in Provinzen und Gemeinden 10

Privatbanken 52

mit nationalem Kapital 32

Genossenschaftsbanken 1

mit ausländischem Kapital 19

bankfremde Einrichtungen 16

Finanzierungsgesellschaften 14

Kreditkassen 2

QUELLE: VEREINIGUNG DER ÖFFENTLICHEN UND PRIVATBANKEN DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK (ABAPPRA)

Das örtliche Finanzsystem ist robust und stark und entspricht den besten Standards der Region. Die Operationen werden mit erhöhten Solvenz-Indikatoren, niedrigen Verzugsniveaus und hoher Effektivität durchgeführt. Obwohl es in den vergangenen Jahren eine starke Zunahme von Bankfinanzierungen an den Privatsektor gab, ist das Kreditniveau in der lokalen Wirtschaft im Vergleich zu anderen Volkswirtschaften in der Region relativ niedrig. Dies ist ein Ausdruck des hohen Entwicklungspotentials.

Banksystem

In Argentinien arbeiten 64 Banken, von denen 30% Auslandsbanken sind. Führende Banken aus Großbritannien, Spanien und den Vereinigten Staaten schaffen im Bankensektor gemeinsam mit einheimischen Kreditinstituten mit 4.345 auf das ganze Land verteilten Filialen und 16.008 Geldautomaten ein wettbewerbsfähiges Angebot.

Die Voraussetzungen für den Zugang zu Finanzdienstleistungen liegen in Argentinien über dem regionalen Durchschnitt. Ende 2009 hatten 61% der Haushalte und 75% der argentinischen Unternehmen Zugang zu Finanzprodukten.

Seitens der öffentlichen Verwaltung wurde eine ganze Reihe von Maßnahmen eingeleitet, um die Abwicklung des Zahlungsverkehrs über Banken innerhalb der Bevölkerung zu stärken und weiter zu entwickeln, um jeder Person den Zugang zu Finanzdienstleistungen zu ermöglichen. Zu den wichtigsten Maßnahmen gehören in diesem Zusammenhang die Erhöhung der Anzahl der bestehenden Bankfilialen und Geldautomaten, die

2.8 —

— —

2.8.1 —

— 61K A PI T EL 2 — W IRT SCH A F T U N D GESCH Ä F T STÄT IGK EI T

Förderung der Nutzung von elektronischen Zahlungsmitteln durch die Einführung allgemeiner und kostenfreier Konten, die Verringerung der Kosten des Zahlungsverkehrs zwischen den Banken sowie die Einführung neuer Schecks (cheques cancelatorios) durch die Zentralbank der Argentinischen Republik – mit dem Ziel den Bargeldumlauf zu verringern und die Sicherheit der Bankgeschäfte zu erhöhen und die bei Ausstellung in US-Dollar bei Immobiliengeschäften eingesetzt werden können. Die argentinische Zentralbank hat auch im vergangenen Jahr weitere Maßnahmen eingeführt, um das nationale Zahlungssystem zu erweitern und die Bankgeschäfte effektiver und sicherer abzuwickeln. Im Ergebnis dessen stieg die Zahl der Inhaber eines kostenfreien Universalkontos bis Anfang 2012 auf über 100.000 Personen und es wurden Geschäfte mit den „cheques cancelatorios“ über 157 Millionen $ abgewickelt.

Das Netz der argentinischen Banken führt bereits seit mehreren Jahren seine Geschäfte auf der Grundlage erhöhter Bonitätsniveaus durch. Die innerhalb des Finanzsystems geltenden Eigenkapitalanforderungen liegen weit über den internationalen Normen.

Ende 2011 belief sich die Höhe der seitens der Banken an den Privatsektor ausgereichten Kredite auf fast 14,5% des BIP. Dies bedeutet eine Steigerung gegenüber Ende 2010, als der entsprechende Wert 13% des BIP betrug.

Die vom argentinischen Finanzsystem ausgereichten Mittel dienen vor allem der Finanzierung von Vorhaben in den Familien und Unternehmen. Dafür werden 50,1% der Aktiva der Banken aufgewandt.

AKTIVBESTAND DES FINANZSYSTEMS, JUNI 2012 IN PROZENT DER AKTIVA

QUELLE: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG AUF DER GRUNDLAGE VON ANGABEN DER ZENTRALBANK DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK (BCRA)

Der seit 2003 andauernde Zyklus der wirtschaftlichen Expansion erlaubt es den Familien und Unternehmen, ihren finanziellen Verpflichtungen fristgemäß und in voller Höhe nachzukommen. Im Dezember 2011 gab es mit etwa 1,4% nur geringe Unregelmäßigkeiten bei den Finanzierungen für den Privatsektor. Dieser Wert stellt gegenüber Dezember 2010 (2,1%) und 2009 (3,5%) eine signifikante Verringerung dar.

Seit Juli 2012 sind die Finanzeinrichtungen verpflichtet, Kreditlinien für produktive Investitionen einzurichten. Mindestens 50% dieser Finanzierungen müssen an Kleinst- bzw. Kleinunternehmen sowie mittelständische Unternehmen ausgereicht werden. Diese Mittel können wahlweise bei Investitionsprojekten für die Finanzierung von Kapitalgütern und/oder den Bau der für die Produktion von Gütern und/oder Erbringung von Dienstleistungen sowie die Vermarktung von Gütern (mit Ausnahme von Tauschgütern) erforderlichen Einrichtungen sowie – bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen – für den Erwerb von Immobilien verwendet werden. Sie können nicht für den Erwerb bereits produzierender Unternehmen oder von Land bzw. zur Finanzierung von Arbeitskosten eingesetzt werden. Der an die Finanzeinrichtungen zu zahlende Nominalzinssatz kann bis zum Finanzierungsablauf bis zu 15,01% betragen.

— —

27.8%

22.3%19.6%

11.4%

10.1%

8.8%ANDERE AKTIVA

KREDITE AN DEN ÖFFENTLICHEN

SEKTOR

WERTPAPIERE DER BCRA

LIQUIDE AKTIVA

FINANZIERUNGEN VON UNTERNEHMEN

FINANZIERUNGEN VON FAMILIEN

62 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Kapitalmarkt

Der Kapitalmarkt in Argentinien hat eine fast hundertjährige Tradition. Die Börsengeschäfte werden von der Nationalen Kommission für Wertpapiere (CNV) beaufsichtigt. Dabei handelt es sich um eine unabhängige und für das ganze Land zuständige Einrichtung, die für die Regulierung und Überwachung des öffentlichen Angebots an Wertpapieren verantwortlich ist.

Diese Kommission beaufsichtigt 12 regionale Börsen und neun Märkte. Dazu zählen vor allem die Handelsbörsen von Buenos Aires (BCBA), Córdoba, Mendoza, Santa Fe, La Plata, Rosario sowie die Wertpapierbörse von Buenos Aires (MVBA) und der Over-the-Counter-Markt (MAE). Die älteste Börse ist die von Buenos Aires. Sie wurde im Jahre 1854 gegründet.

Die Getreidebörse von Buenos Aires und der Terminmarkt von Buenos Aires sind zwei Einrichtungen mit einer hundertjährigen Geschichte, die mit der Entwicklung des Handels mit Futures und Optionen dazu beigetragen haben, dass Buenos Aires innerhalb des MERCOSUR als wichtigstes Zentrum für Agrar-Futures und Optionen gilt. Hier werden Aktiva im Zusammenhang mit Weizen, Mais, Sorghum, Gerste, Soja, Sonnenblumen und deren Derivaten gehandelt.

Ausländische Investoren können ohne die vorherige Zustimmung der Regierung Aktien von an der Wertpapierbörse von Buenos Aires gehandelten Unternehmen in unbegrenzter Höhe erwerben.

Schließlich wurde im November 2010 in Argentinien ein einheimischer Markt für Gold-Futures geschaffen, der gemeinsam von der Bank der Stadt Buenos Aires und dem Future Markt von Rosario (ROFEX) entwickelt wird.

2.8.2 —

— 63

64 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

© OJO Images

— 65K A PI T EL 3 — IN A RGEN T IN IEN EIN GESCH Ä F T ERÖF F N EN

3

In Argentinien ein Geschäft eröffnen Wie startet man seine Geschäftstätigkeitin Argentinien?

66 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

Wie gründen Sie Ihr Unternehmen?

Beim Start ihrer Geschäftstätigkeit in Argentinien können die Investoren wählen, ob sie eine Zweigstelle einer ausländischen Firma eröffnen, sich an einem bereits bestehenden Unternehmen beteiligen oder eine neue Gesellschaft gründen.

Im Folgenden werden die wichtigsten Merkmale, Voraussetzungen und Auswirkungen der verschiedenen Rechtsformen für Unternehmen vorgestellt, die sich in Argentinien niederlassen.

Zweigstelle, Sitz oder Repräsentanz eines ausländischen Unternehmens

Eine Zweigstelle entsteht dann, wenn ein ausländisches Unternehmen im Land ein Büro eröffnet, ohne dass in diesem Zusammenhang eine neue juristische Person geschaffen wird. Auch wenn für die Existenz und Form des Unternehmens die Gesetze des Landes gelten, in dem es gegründet wurde, muss es sich doch zum Zeitpunkt der Eröffnung der Zweigstelle in das dortige Unternehmensregister eintragen lassen.

Die Zweigstellen können im Namen des Stammhauses durch eine zum Repräsentanten ernannte Person sämtliche Tätigkeitsbereiche des Stammhauses ausüben. In diesem Fall haftet die Zweigstelle vermögensrechtlich bis zur Höhe des auf das Stammhaus entfallenden Kapitals und nicht bis zu dem Kapitalbetrag, den das Stammhaus seiner Zweigstelle in Argentinien zugewiesen hat. Aus diesem Grund ist eine eigene, vom Stammhaus getrennte Buchführung vorzunehmen. Die Abschlüsse sind dem Unternehmensregister in regelmäßigen Abständen vorzulegen.

Die Zweigstelle muss durch einen mit Verwaltungsbefugnis und Prozessvollmacht ausgestatteten gesetzlichen Vertreter (der gerichtlich vorladbar ist) geleitet werden. Diese Befugnisse und Vollmachten können je nach Umständen beschränkt sein. Die Verwaltungsbefugnis muss ausreichend groß sein, um zügig zu Vereinbarungen mit den Finanzeinrichtungen und anderen einheimischen Anbietern zu kommen.

Die Zweigstellen unterliegen im Rahmen der Zuständigkeiten des Unternehmensregisters dessen Kontrolle. Für sie gelten die gleichen Anforderungen wie für Aktiengesellschaften (S.A.).

VORAUSSETZUNGEN FÜR DEN REGISTEREINTRAG DER ZWEIGSTELLE

Folgende Dokumente sind vorzulegen, damit eine ausländische Zweigstelle ihre Arbeit legal aufnehmen kann:

1— Eine von einem öffentlichen Notar oder Rechtsanwalt aufgesetzte fachliche Stellungnahme. Die Unterschrift des Notars oder Rechtsanwalts ist von der vorgesetzten Aufsichtsbehörde zu beglaubigen. In diesen Stellungnahmen müssen folgende Punkte enthalten sein:

(a) Quorum und Mehrheiten: Ausführungen zur Einhaltung der Normen bezüglich der Beschlussfähigkeit und Mehrheiten, die bei den Sitzungen des Verwaltungsorgans zur Anwendung kommen, das die Einberufung der entsprechenden Gesellschafterversammlung vorgenommen hat..

(b) Geschäftssitz: Angabe des Geschäftssitzes und ausdrückliche Bestätigung, dass sich an dem angegebenen Ort tatsächlich das Zentrum für die Leitung und Verwaltung der Unternehmensaktivitäten befindet.

(c) Fortbestand der Gesellschaft: Angaben ob die Gesellschaft zu einem bestimmten Termin rechtswirksam aufgelöst wurde oder ob sich in den Unterlagen der Gesellschaft ein Auflösungsbeschluss befindet, da ein dafür bestehender Grund festgestellt wurde bzw. ob es in den Unterlagen der Gesellschaft Dokumente über die Einberufung einer Gesellschafterversammlung gibt oder hierfür entsprechende Ladungen verschickt wurden, auf deren Tagesordnung die Auflösung der Gesellschaft vorgesehen ist.

(d) Eintragung: Angaben über den Stand der Eintragung bei jeder Handlung, für die gemäß Artikel 39, 53, 111 und 126, Anstrich 5 des Anhangs "A" der „Allgemeinen Entscheidung (Resolución General) I.G.J. Nr. 7/05 eine entsprechende Eintragung zu erfolgen hat.

Darüber hinaus ist eine fachliche Stellungnahme eines Ingenieurs der Wirtschaftswissenschaften darüber beizubringen ob Kapital in einer anderen, nicht geldlichen Form eingebracht wurde.

3.1 —

3.1.1 —

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— 67K A PI T EL 3 — IN A RGEN T IN IEN EIN GESCH Ä F T ERÖF F N EN

2— Unterlagen aus dem Ausland mit folgendem Inhalt:

(a) Vertrag oder Dokument über die Gründung der Gesellschaft, ihre Satzung und die erfolgten Änderungen.

(b) Bescheinigung über den rechtskräftigen Fortbestand der Gesellschaft mit der entsprechenden Genehmigung bzw. Eintragung (im Herkunftsland) bzw. Nachweis darüber, dass sich die Gesellschaft nicht in Liquidierung befindet und kein Rechtsverfahren gegen sie anhängig ist, aus dem sich Beschränkungen über ihre Güter und/oder Aktivitäten ergeben. Sollte die Rechtsordnung des Landes, in dem die Gesellschaft eingetragen ist, nicht die offizielle Ausstellung einer solchen Bescheinigung vorsehen, kann stattdessen ein entsprechender Bericht eines Anwalts oder Notars dieses Landes vorgelegt werden.

(c) Beschluss des Organs der Gesellschaft, das die Entscheidung zur Gründung einer Zweigstelle in Argentinien getroffen hat. Der Beschluss muss folgende Informationen enthalten:

- Enddatum des Wirtschaftsjahrs; - Genau festgelegter Sitz der Gesellschaft in Argentinien (hierfür kann der Repräsentant ausdrücklich

bevollmächtigt werden); - Gegebenenfalls zugewiesenes Kapital; - Die Benennung des Repräsentanten, der eine natürliche Person sein muss (hier sind wichtige Informationen

über die diesem Repräsentanten erteilten Vollmachten anzuführen).

3— Darüber hinaus sind Unterlagen beizubringen, aus denen hervorgeht:

(a) dass im Gründungsland der Gesellschaft kein Verbot bzw. keine Beschränkung für die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten oder der Haupttätigkeit bzw. der Haupttätigkeiten besteht;

(b) dass die Gesellschaft außerhalb Argentiniens - eine bzw. mehrere rechtskräftig bestehende Agentur, Zweigstelle oder Vertretung hat und/oder - Anlagevermögen oder Nutzungsrechte an Gütern Dritter mit diesem Charakter hat und/oder - Beteiligungen an anderen Gesellschaften besitzt, für die kein öffentliches Angebot besteht, und/oder - als üblicher Gegenstand des Unternehmens Investitionen an Börsen oder Wertpapiermärkten vorgesehen hat.

(c) Eine Aufstellung der einzelnen Gesellschafter, die es zum Zeitpunkt der Beantragung des Eintrags gab (hier sind bei jedem einzelnen Gesellschafter zumindest Angaben über dessen Vor- und Familiennamen bzw. die Firmenbezeichnung, Anschrift bzw. Geschäftssitz, Personalausweis- oder Passnummer bzw. Daten über den Registereintrag, die Bevollmächtigung bzw. Einbeziehung sowie die Zahl der Anteile und Stimmen und deren Prozentsatz vom Stammkapital zu machen).

4— Bei Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung und Gesellschaften mit einer anderen, in der Argentinischen Republik unbekannten Rechtsform, das Originaldokument (bzw. eine beglaubigte Kopie) der im Tageblatt für amtliche Veröffentlichungen erfolgten Bekanntgabe, aus dem folgende Angaben hervorgehen:

(a) In Bezug auf die Zweigstelle: Gesellschaftssitz, gegebenenfalls zugewiesenes Kapital und Enddatum des Geschäftsjahres.

(b) In Bezug auf den Repräsentanten: Angaben zur Person, Sonderwohnsitz und - falls mehr als ein Repräsentant ernannt werden - die Zeitdauer der Repräsentanz, Beschränkungen sowie Charakter der Tätigkeit jedes Einzelnen, falls entsprechende Festlegungen getroffen wurden.

(c) In Bezug auf die ausländische Gesellschaft: Die in Art. 10 des Gesetzes 19.550 vorgesehenen Angaben zur Gründung und zu erfolgten Änderungen.

5— Schriftstück mit vom benannten Repräsentanten eigenhändig geleisteter Unterschrift. Dieses Dokument ist vor der Eintragung notariell zu beglaubigen oder zu bestätigen bzw. – falls es sich um einen Rechtsanwalt oder Rechnungsprüfer handelt – von der für ihn zuständigen Kammer zu beglaubigen und hat folgende Angaben zu enthalten:

(a) Die Annahme der Benennung sowie Angaben zu den persönlichen Daten;

(b) Festlegung des Sitzes der Gesellschaft in der Argentinischen Republik, falls der Repräsentant dazu bevollmächtigt ist;

(c) Festlegung eines Sonderwohnsitzes innerhalb des Gerichtsbezirks.

6— Quittung über die Entrichtung der Eintragungsgebühr.

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Gründung einer neuen Gesellschaft oder Beteiligung an einer bestehenden

Das Gesetz über Handelsgesellschaften der Argentinischen Republik bietet eine Vielzahl von Unternehmensformen. Die Investoren nutzen am häufigsten die Form der Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima, abgekürzt S.A.) bzw. der Gesellschaft mit beschränkter Haftung (Sociedad de Responsibilidad Limitada, abgekürzt S.R.L.). Im Unterschied zu einer ausländischen Zweigstelle haftet man bei diesen beiden Unternehmensformen im Prinzip nur mit dem Kapital der Gesellschaft, die gegründet wurde oder an der man sich beteiligt.

Im Unterschied zu den einheimischen Unternehmen müssen ausländische Unternehmen, die eine Gesellschaft gründen oder sich an einer Gesellschaft beteiligen wollen, zuvor beim zuständigen Unternehmensregister nachweisen, dass sie sich in ihren entsprechenden Herkunftsländern rechtmäßig konstituiert haben. In dieses Register sind ebenfalls der Gesellschaftsvertrag, entsprechende Änderungen sowie sämtliche Dokumente zur Bevollmächtigung ihrer gesetzlichen Vertreter einzutragen.

AKTIENGESELLSCHAFT (S.A.)

Bei dieser Form gehört das Eigentum des Unternehmens den Aktionären, die ihre Verantwortung auf die Höhe der von ihnen erbrachten Einlagen begrenzen. Für die Gründung sind mindestens zwei Aktionäre notwendig. Die Aktien können - müssen aber nicht - zum Handel auf dem nationalen Aktienmarkt zugelassen werden.

Die Tätigkeit dieser Gesellschaften wird durch ihre Satzung geregelt. Die Verwaltung wird von einem aus einem oder mehreren Mitgliedern bestehenden Vorstand ausgeübt, die Aktionäre sein können, dies aber nicht sein müssen. Die Mehrheit der Vorstandsmitglieder - Direktoren - muss ihren Wohnsitz im Land haben. Für die Aktionäre bestehen keine Beschränkungen hinsichtlich ihres Wohnsitzes oder ihrer Nationalität. Handelt es sich bei dem Aktionär um eine ausländische Handelsgesellschaft, so muss diese sich vorher beim Unternehmensregister eintragen lassen.

Die Direktoren haften unbegrenzt und gesamtschuldnerisch gegenüber der Gesellschaft, Aktionären und Dritten für die schlechte Ausübung ihres Amtes, die Verletzung von Gesetzen, der Satzung und/oder des Reglements sowie für sämtliche Schäden, die vorsätzlich, durch den Missbrauch von Vollmachten oder grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden.

Aktiengesellschaften sind durch eine öffentliche Urkunde zu errichten. In Buenos Aires müssen sie sich bei der Justizaufsichtsbehörde registrieren lassen. Seit Oktober 2012 ist für die Eintragung ein Mindestkapital von 100.000 AR$ erforderlich (Dekret 1331/2012, in Abänderung von Art. 186 des Gesetzes 19.950).

Aktiengesellschaften unterliegen in Argentinien einer internen und externen Aufsicht. Die externe Aufsicht wird vom Öffentlichen Handelsregister des entsprechenden Zuständigkeitsbereichs ausgeübt. Darüber hinaus gibt es noch Aufsichtsbehörden für bestimmte Aktivitäten. Zum Beispiel werden börsennotierte Unternehmen von der Nationalen Kommission für Wertpapiere (CNV), Finanzinstitute von der Zentralbank der Argentinischen Republik (BCRA) und Versicherungsgesellschaften von der Aufsichtsbehörde für das Versicherungswesen (SSN) überwacht.

Die interne Kontrolle obliegt in der Regel einem oder mehreren von der Aktionärsversammlung ernannten Mitgliedern des Aufsichtsorgans (Syndikus). Gesellschaften, die nicht dauerhaft durch eine Regierungsbehörde kontrolliert werden, können optional dieses Amt eines mit diesen Kontrollaufgaben betrauten Mitglieds des Aufsichtsrates schaffen. Zusätzlich sieht das Gesetz eine Kontrolle des Aufsichtsrats als einer in der Satzung festgelegten Einrichtung mit weitreichenden Aufgaben vor.

GESELLSCHAFT MIT BESCHRÄNKTER HAFTUNG (S.R.L.)

Eine S.R.L. teilt viele Eigenschaften mit einer Aktiengesellschaft. Es gibt jedoch folgende Ausnahmen:

- Es darf nicht weniger als und nicht mehr als 50 Gesellschafter geben; - Aktiengesellschaften dürfen keine Gesellschafter sein; - Sie dürfen nicht an der Börse gehandelt werden;

3.1.2 —

— —

— —

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- Ein Wechsel der Gesellschafter erfordert eine Abänderung des Gesellschaftsvertrages; - Es gelten einfachere Verfahren für die Gründung;- Die Satzungen sind flexibler.

Wie bei der S.A. ist die Haftung der Gesellschafter auf die Höhe der gezeichneten oder erworbenen Anteile begrenzt. Die Gesellschafter können mehr als einen Anteil halten. Im Gesetz gibt es keine Beschränkungen für die Übertragung von Anteilen, allerdings können Beschränkungen im Vertrag festgelegt werden.

Die Verwaltung und Vertretung der Gesellschaft obliegt einem oder mehreren Geschäftsführern. Diese können - müssen aber nicht - Gesellschafter sein. Je nachdem, wie die Geschäftsführung organisiert und die Arbeitsabläufe im Vertrag geregelt sind, haften die Gesellschafter allein- oder gesamtschuldnerisch.

Eine S.R.L. kann beim Öffentlichen Handelsregister des entsprechenden Zuständigkeitsbereiches durch öffentliche Beurkundung oder durch eine privatschriftliche Urkunde gegründet werden. Es ist kein Mindestkapital erforderlich, jedoch sollte hierbei die Relation zum Gegenstand der Gesellschaft gewahrt werden.

ALLGEMEIN BEI DER EINTRAGUNG VON GESELLSCHAFTEN ZU BEACHTENDE ASPEKTE:

Die Eintragung von Handelsgesellschaften erfolgt in der Argentinischen Republik beim für den Sitz der Gesellschaft zuständigen Öffentlichen Handelsregister. In Buenos Aires ist die Justizaufsichtsbehörde (IGJ) für die Organisation und Tätigkeit des Öffentlichen Handelsregisters zuständig.

Für die ordnungsgemäße Gründung einer Gesellschaft kann man bei der Justizaufsichtsbehörde "Dringende Bearbeitung" angeben. In diesem Fall wird die Eintragung noch an dem Tag vorgenommen, an dem die Unterlagen vorgelegt werden. Dafür wird eine Verwaltungsgebühr von 1.000 AR$ erhoben. Die "Normale Bearbeitung" (trámite normal) einer Eintragung dauert ungefähr 30 Tage. Dabei sind folgende Schritte einzuhalten:

1— Beantragung der "Reservierung des Namens oder der Bezeichnung" Die Reservierung des Namens oder der Bezeichnung erfolgt über das Formular „B“ der Internetseite der Justizaufsichtsbehörde (IGJ) unter dem Punkt „Antragsformulare“ (Formularios de Presentación de Trámites). Hier sind drei Vorschläge zu machen. Nachdem die Daten eingegeben wurden, ist das Formular auszudrucken, bei der Kasse die entsprechende Gebühr zu entrichten und am Eingangstisch der Justizaufsichtsbehörde vorzulegen. Die Reservierung ist dreißig (30) Tage gültig. Während dieser Zeit darf niemand den reservierten Namen verwenden.

2— Vorlage des Formulars für die Gründung oder Änderung Hier ist das Formular „H“ für die Gründung und Änderung mit folgenden Unterlagen einzureichen:

(a) Eine von einem öffentlichen Notar oder Rechtsanwalt aufgesetzte fachliche Stellungnahme. Die Unterschrift des Notars oder Rechtsanwalts ist von der vorgesetzten Aufsichtsbehörde zu beglaubigen. In dieser Stellungnahme müssen Angaben über die Beschlussfähigkeit und die Mehrheiten, den Geschäftssitz und den Fortbestand der Gesellschaft enthalten sein. Darüber hinaus ist eine fachliche Stellungnahme eines Wirtschaftsprüfers darüber beizubringen ob Kapital in einer anderen, nicht geldlichen Form eingebracht wurde.

(b) Gründungsvertrag oder -urkunde in einfacher Abschrift bzw. als Protokoll mit durch einen öffentlichen Notar beglaubigten Unterschriften bzw. Bestätigung durch die Justizaufsichtsbehörde.

(c) Falls der Geschäftssitz nicht in der Gründungsurkunde festgelegt ist, Vorlage des Dokuments in einfacher Abschrift bzw. als Protokoll über die Bestimmung des Geschäftssitzes.

(d) Unterlagen in einfacher Abschrift bzw. als Protokoll über die Annahme der entsprechenden Verantwortungsbereiche durch die Mitglieder der Verwaltungs- und Kontrolleinrichtungen mit deren beglaubigten Unterschriften, wenn diese nicht in der Gründungsurkunde festgelegt sind.

(e) Unterlagen über die Errichtung einer Sicherheitsleistung durch die ernannten Direktoren bzw. Geschäftsführer. Falls eine Kautionsversicherung besteht, ist eine von der die fachliche Stellungnahme abgebenden Person unterzeichnete Kopie der entsprechenden Kautionsversicherungspolice beizufügen.

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3— Entrichten der Gründungsgebühr (bei einer S.A.) bzw. der Servicegebühr (bei einer S.R.L.) und Vorlage des Zahlungsbeleges. Bei der Gründung einer S.A. ist bei der Bank der Argentinischen Nation eine einmalige Gründungsgebühr zu entrichten. Bei der Gründung einer S.R.L. ist bei der Bank der Argentinischen Nation eine einmalige Servicegebühr zu entrichten.

4— Bekanntgabe Veröffentlichung der Bekanntmachung und Vorlage des Nachweises über die vorgesehene Veröffentlichung

(hier kann die Originalveröffentlichung oder eine durch einen Notar beglaubigte Kopie bzw. eine von der die fachliche Stellungnahme abgebenden Person unterzeichnete Kopie vorgelegt werden, aus der ersichtlich ist, dass es sich um eine wortgetreue Abschrift handelt. Artikel 10, Absatz A des Gesetzes über Handelsgesellschaften legt fest, dass Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit beschränkter Haftung einen Tag lang eine Bekanntmachung im Tageblatt für amtliche Veröffentlichungen veröffentlichen müssen.

Hier sind folgende Angaben zu machen: - Name, Alter, Familienstand, Nationalität, Beruf, Wohnsitz, Ausweis- bzw. Passnummer der Gesellschafter; - Datum des Gründungsdokumentes; - Geschäftsname bzw. Bezeichnung der Gesellschaft; - Gesellschaftssitz; - Gegenstand des Unternehmens; - Zeitraum; - Stammkapital; - Zusammensetzung und Kontrolle der Verwaltungsorgane , Namen der Mitglieder und gegebenenfalls

Angaben, seit wann die Ämter ausgeübt werden; - Organisation der rechtlichen Vertretung; - Enddatum des Geschäftsjahres.

5— Bei der Bank der Argentinischen Nation (BNA) ist eine Einlage in Höhe von 25% des eingezahlten Kapitals in bar zu hinterlegen. Die Zahlung kann auch bei der Beantragung des Registereintrags geleistet werden.

Als Nachweis über die geleisteten Zahlungen ist bei Geldbeträgen der entsprechende Originalbeleg über die bei der BNA vorgenommene Einlage und/oder das entsprechende Dokument über die nicht in Form von Geld erbrachten Einlagen vorzulegen.

Ausländische Unternehmen mit einer Beteiligung an einer Gesellschaft in Argentinien

Für die direkte Beteiligung an einer neuen oder einer bereits bestehenden einheimischen Gesellschaft müssen die ausländischen Unternehmen im Zusammenhang mit dem Registereintrag die im Ausland gegründete Gesellschaft bei der Justizaufsichtsbehörde eintragen lassen. Dabei sind folgende Aspekte zu berücksichtigen: - Gegenüber dem Unternehmensregister ist der Nachweis zu erbringen, dass das entsprechende Unternehmen in dem jeweiligen Land auf der Grundlage der bestehenden Gesetze gegründet wurde.

- In das Register sind der Originalvertrag der Gesellschaft, Änderungen sowie alle sonstigen Unterlagen über die Erteilung von Vollmachten und die gesetzlichen Vertreter einzutragen (bei Aktiengesellschaften ist diese Eintragung in das Register der Aktiengesellschaften vorzunehmen).

- Es ist der Beschluss des Gremiums der Gesellschaft über die Eintragung der im Ausland gegründeten Gesellschaft vorzulegen, aus dem hervorgeht, dass die Gesellschaft im Land gegründet werden soll bzw. Anteile an einheimischen Gesellschaften erworben werden sollen. Dazu gehören ebenfalls Angaben über das Ende des Geschäftsjahres, den Firmensitz in der Argentinischen Republik und die Benennung des Vertreters.

- Es ist darüber zu informieren, wenn im Herkunftsland ein gesetzliches Verbot oder eine Beschränkung für die Ausübung sämtlicher Tätigkeiten oder der Haupttätigkeit bzw. der Haupttätigkeiten besteht. Diesen Informationen sind der Gründungsvertrag bzw. das Gründungsdokument sowie die Unterlagen über eventuell vorgenommene Änderungen beizufügen.

- Es ist nachzuweisen, dass zum Zeitpunkt der Beantragung der Eintragung außerhalb der Argentinischen Republik mindestens eine der folgenden Bedingungen gegeben ist:

- Es existiert bzw. existieren eine oder mehrere ständige Agenturen, Zweigstellen oder Vertretungen.

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Dies ist anhand gültiger, von den zuständigen Verwaltungs- oder Rechtsbehörden des jeweiligen Landes ausgestellter Bestätigungen zu belegen.

- Inhaberschaft an anderen Beteiligungsgesellschaften, die im Sinne der allgemein anerkannten Normen oder Prinzipien der Buchführung den Charakter von Anlagevermögen haben.

- Inhaberschaft an Anlagevermögen im jeweiligen Herkunftsland, dessen Existenz und Vermögenswert gemäß den allgemein anerkannten Normen oder Prinzipien der Buchführung zu belegen ist.

Die letzten beiden Punkte sind anhand der Bilanzen der Gesellschaft und/oder durch eine von Verantwortlichen der Gesellschaft unterschriebene Bestätigung nachzuweisen. Die Vertretungsvollmachten dieser Verantwortlichen sind ebenfalls durch Auszüge aus den Unterlagen der betreffenden Gesellschaften zu belegen.

- Es sind die entsprechenden Unterlagen beizubringen, aus denen ersichtlich ist, welche Personen zum Zeitpunkt der Entscheidung über die Beantragung der Eintragung Gesellschafter waren.

VORLAGE VON AUS DEM AUSLAND STAMMENDEN DOKUMENTEN

Die aus dem Ausland stammenden Dokumente sind gemäß den im Herkunftsland geltenden Normen vorzulegen. Sie sind durch das zuständige argentinische Konsulat zu beglaubigen und zu visieren (einen Sichtvermerk anbringen) und falls erforderlich mit der Haager Apostille zu versehen. Die Übersetzung ist durch einen in Argentinien öffentlich bestellten Übersetzer anzufertigen, dessen Unterschrift von dem dazu ermächtigten Berufsverband zu beglaubigen ist. Der Übersetzung ist die Fassung des Dokumentes in der Originalsprache beizufügen.

Notarielle Protokollierung: Die aus dem Ausland stammenden und zur Eintragung vorgesehenen Dokumente können gemeinsam mit der entsprechenden Übersetzung von einem Notar der Republik Argentinien öffentlich beurkundet werden.

Will man sich als Aktionär einer einheimischen Gesellschaft indirekt an Investitionen beteiligen, sind die vorstehend angeführten Unterlagen über die Gesellschaft einzureichen, die die Kontrolle über diese Anlageform ausübt.

Die Nutzung von Investitionschancen in Argentinien

Die Datenbank für Produktive Investitionsprojekte (BaPIP)Die vom Unterstaatssekretariat für Investitionsentwicklung und Handelsförderung des argentinischen Außenministeriums verwaltete Datenbank für Produktive Investitionsprojekte (Banco de Proyectos de Inversión Productiva, abgekürzt BaPIP) ist ein Online-Portfolio für Investitionsprojekte, das geschaffen wurde, um potentielle Investoren aus der ganzen Welt einfacher mit den im Land vorhandenen vielfältigen Investitionschancen vertraut zu machen. BaPIP ermöglicht es interessierten Personen, sich über die bestehenden Investitionsmöglichkeiten in Argentinien zu informieren und personenbezogene professionelle Unterstützung aus dem Bereich Investorenservice des Unterstaatssekretariats für Investitionsentwicklung und Handelsförderung in Anspruch zu nehmen.

Das Online-Portfolio für Projekte ist in spanischer und englischer Sprache verfasst und ständig über das Internetportal (http://bapip.inversiones.gov.ar) erreichbar. Hier werden Informationen über die Tätigkeit des Außenministeriums, die argentinischen Auslandsvertretungen (Botschaften und Konsulate), den Bereich Investorenservice des Unterstaatssekretariats für Investitionsentwicklung und Handelsförderung sowie die Investitionsbüros im Ausland gegeben. Im Zusammenhang mit der Gründung der BaPIP-Datenbank hat das Unterstaatssekretariat gemeinsam mit den argentinischen Unternehmern, den nationalen Ministerien und den Regierungen in den Provinzen und Gemeinden Informationen über Investitionsprojekte zusammengetragen.

Durch den Zugriff auf die bei BaPIP verfügbaren Projekte können sich die potentiellen Investoren mit den im Land bestehenden Investitionschancen vertraut machen und Kontakt zu den für die Vorhaben zuständigen Projektträgern aufnehmen, um so bei der konkreten Gestaltung von strategischen Partnerschaften voranzukommen und an den potentiellen Vorteilen teilzuhaben die sich durch die Investition ergeben.

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Ziele der BaPIP-Datenbank

BaPIP zielt darauf ab, die konkrete Umsetzung von Investitionsvorhaben zu fördern, die zur Entwicklung der argentinischen Ökonomie und zur Schaffung von strategischen Partnerschaften zwischen einheimischen privaten und öffentlichen Unternehmen und Organisationen und ausländischen Unternehmen beitragen.

Das Unterstaatssekretariat für Investitionsentwicklung und Handelsförderung betrachtet die aus dem Ausland kommenden Investitionen als wichtige Ergänzung der durch die einheimischen Unternehmen realisierten Investitionen. Ausländische Direktinvestitionen können durch die Erzeugung eines höheren Mehrwertes, die Schaffung von Arbeitsplätzen, die Weiterbildung von Arbeitnehmern, die Bereitstellung und Vermittlung von Kapital, Technologien und Wissen, die Erstellung von Produktivketten und/oder positive Auswirkungen auf die Handelsbilanz durch Exportsteigerungen oder Importsubstituierung zur wirtschaftlichen Entwicklung des Landes beitragen. Damit die ausländischen Direktinvestitionen sich tatsächlich positiv auf die einheimische Wirtschaft auswirken, muss die Qualität der vorgenommenen Investition gewährleistet sein.

Charakteristika der BaPIP-Projekte

Die in BaPIP eingestellten Projekte weisen die folgenden Eigenschaften auf:

— Sie werden auf dem Territorium Argentiniens realisiert.— Sie tragen zur Steigerung und Verbesserung der Produktionskapazitäten des Landes bei.— Die Investitionshöhe beträgt mehr als eine Million US-Dollar.— Die Informationen sind wahr, klar und stimmig und stellen eine angemessene Begründung der Investitionsmöglichkeit dar.

Die Registerdaten und Informationen über die Projektträger der Investitionen sind vertraulich und werden dem interessierten Investor nur mit dem Einverständnis des Projektträgers zur Verfügung gestellt. Das Gleiche gilt für die Informationen über den potentiellen Investor oder dessen Vertreter.

Zugang zum BaPIP Online-Portal

Der Zugang zum BaPIP Online-Portal erfolgt über den Link http://bapip.inversiones.gov.ar

Auf der Startseite erscheint in zusammengefasster Form eine Aufstellung der Investitionsvorhaben mit den entsprechenden Grundinformationen.

Projekt #108 — ENTWICKLUNG EINER ÖLBAUMPLANTAGE UND VERARBEITUNG VON PREMIUM-OLIVENÖL FÜR DEN INTERNATIONALEN MARKT

SEKTOR ORT GESAMTHÖHE DES PROJEKTES

KAPITAL- ANFORDERUNGEN PROJEKTETAPPE BETREIBER

Lebensmittel und Getränke

San Juan, Argentina 7 Mio. US-Dollar 3,5 Mio. US-Dollar Businessplan

erarbeitet Unternehmen

Die Projektsuche kann über folgende Felder erfolgen:

— Sektor — Untersektor — Provinz— Gesamtbetrag des Projektes

Das Portal verfügt ebenfalls über eine fortgeschrittene Suchoption, mit der man die Projekte nach Schlüsselbegriffen, Art des Betreibers, Kapitalanforderungen, Investitionsziel, Projektetappe und Projektnummer auswählen kann.

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Um mehr Details zu einer bestimmten Investitionsmöglichkeit zu erfahren, muss man sich bei BaPIP als Nutzer registrieren und hat dann Zugang zu den Projektresümees. Für die Registrierung muss ein Formular ausgefüllt werden. Die angefragten Informationen (Vor- und Familienname, Anschrift, Telefonnummer, Institution, Emailadresse und Internetseite) werden vertraulich behandelt und nur dann an den Projektträger weitergeleitet, wenn der Interessent an einer Kontaktaufnahme interessiert ist. Die in den Projektresümees angegebenen Informationen umfassen die folgenden Bereiche:— Bezeichnung des Investitionsvorhabens; — Beschreibung der Geschäftsmöglichkeit; — Beschreibung des Produktes/der Dienstleistung; — Beschreibung des Zielmarktes; — Vorzüge des für die Projektumsetzung zuständigen Unternehmens;— Beschreibung des Kontextes der Investitionsmöglichkeit;— Investitionsstandort; — Kapitalbedarf: Geschätzter Gesamtbetrag des Projektes, Kapitalbeteiligung des Projektträgers sowie geforderte Mindestbeteiligung des Investors;— Amortisierungsdauer;— Realisierungsetappe des Investitionsprojektes;— Zeitplan für die Projektumsetzung;— Für dieses Projekt bestehende Förderungen;— In Frage kommende Investoren;— Bevorzugte Investitionsform; — Informationen über das als Projektträger agierende Unternehmen: Alter, Umsatz, Exportanteil, Beschäftigtenzahl (im Rahmen der verfügbaren Informationen).

Falls der Nutzer weitere Informationen über das in der BaPIP-Datenbank veröffentlichte Investitionsprojekt haben möchte, muss er unter Angabe der Identifikationsnummer des ihn interessierenden Projektes eine E-Mail an HYPERLINK "mailto:[email protected]" [email protected] schicken bzw. sich direkt mit der für ihn zuständigen Auslandsvertretung in Verbindung setzen. Die Anfragen können sich auf folgende Sachverhalte beziehen:

1— Bitte um spezifische Informationen zum Investitionsprojekt.2— Bitte um Herstellung eines direkten Kontaktes zu dem Investitionsträger.

Die Anfragen werden von Mitarbeitern des Unterstaatssekretariats für Investitionsentwicklung und Handelsförderung bearbeitet. Zu ihren Aufgaben gehört auch herauszufinden, ob bei den potentiellen Investoren tatsächlich ein Interesse an der Investitionsmöglichkeit besteht. Aus diesem Grund sind der Anfrage folgende Informationen über den Investor beizufügen: Name des Unternehmens oder Investitionsfonds, Spezialgebiete, Webseite sowie Kontaktdaten. Des Weiteren ist anzugeben, worauf das Interesse an der Investitionsmöglichkeit beruht. Sollte dieser Bitte um Inforationen nicht nachgekommen werden, behält sich das Unterstaatssekretariat die Entscheidung, die Anfrage zu beantworten, vor. Die Mitarbeiter des Unterstaatsekretariats setzen sich auf der Grundlage dieser Informationen mit dem Projektträger in Verbindung, um entweder die erbetenen Informationen weiterzugeben oder einen direkten Kontakt zwischen beiden Seiten herzustellen.

Neben den Anfragen nach Einzelprojekten die sich in der BaPIP-Datenbank befinden, erhalten die Mitarbeiter des Unterstaatssekretariats per E-Mail oder durch die Vertretungen Argentiniens im Ausland auch Anfragen zu Branchen oder wirtschaftlichen Aktivitäten, für die im Augenblick noch keine Investitionsmöglichkeiten bei der BaPIP eingetragen sind. Anhand dieser Anfragen wird ein Nachfrageverzeichnis für Investitionsprojekte erstellt, auf dessen Grundlage sowohl zielgerichtet entsprechende Daten erhoben werden als auch dem Investor Informationen über neue und ihn möglicherweise interessierende Projekte gegeben werden.

Wie lässt man sich in Argentinien nieder?

Die Einwanderungspolitik Argentiniens ist im Gesetz Nr. 25.871, Dekret Nr. 616/2010 festgelegt und wird von der Nationalen Migrationsbehörde des Ministeriums für Inneres und Transport der Argentinischen Republik umgesetzt.

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Der Staat garantiert Ausländern die Gleichbehandlung sowie Einwanderern und deren Familien den gleichberechtigten Zugang zu den gleichen Bedingungen der Sicherheit, des Schutzes und die gleichen Rechte, die auch für die Staatsangehörigen, besonders in Bezug auf soziale Dienstleistungen, öffentliche Güter, Gesundheit, Bildung, Justiz, Arbeit, Beschäftigung und Sozialversicherung gelten.

Daher sollte jede Person, die sich in Argentinien niederlassen möchte, ihren Antrag auf der Grundlage der Zulassungskriterien stellen (unbefristeter Aufenthalt, befristeter Aufenthalt oder vorübergehender Aufenthalt).

Die Nationale Migrationsbehörde verlangt von den Ausländern sowohl deren persönliche Dokumente als auch Unterlagen, aus denen hervorgeht, dass die Kriterien für den beantragten Aufenthaltstitel zutreffend sind.

Nachdem die Ausländer mit der Einreisegenehmigung und dem erteilten Visum eingereist sind, halten sie sich automatisch im Land auf und können, falls die entsprechenden Voraussetzungen gegeben sind, beim Nationalen Personenregister ihren nationalen Personalausweis beantragen.

Es gibt Unterschiede hinsichtlich der Art und Weise sowie der Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis. Dies hängt davon ab, ob der Antragsteller in einem der Mitgliedsländer oder assoziierten Staaten des MERCOSUR geboren ist oder ob er nicht zum MERCOSUR gehört.

Sämtliche Dokumente müssen entweder im Original und einfacher Kopie oder als notariell beglaubigte Kopie vorgelegt werden (falls der Notar nicht in Buenos Aires ansässig ist, ist dessen Unterschrift von der Notarkammer der Provinz, aus der er stammt, zu legalisieren). Im Ausland ausgestellte Dokumente sind entweder mit einem Sichtvermerk des argentinischen Konsulats aus dem betreffenden Land oder mit der Haager Apostille versehen einzureichen. Unterlagen, die in eine andere Sprache als Spanisch ausgestellt wurden, sind von einem in Argentinien öffentlich bestellten Übersetzer zu übersetzen, dessen Unterschrift von dem dazu ermächtigten Berufsverband zu beglaubigen ist.

Im Folgenden wird ausführlich auf die für die Einreise und den Aufenthalt in Argentinien geltenden Modalitäten und Erfordernisse eingegangen.

EinreisegenehmigungenDie Einreise und der Aufenthalt von außerhalb Argentiniens wohnenden Ausländern werden durch eine Einreisegenehmigung beantragt. Diese Genehmigung ist ein Jahr gültig und ist ein Recht, das zum Zeitpunkt der tatsächlichen Einreise des Ausländers in Argentinien wahrgenommen wird.

Die Beantragung der Einreisegenehmigungen kann durch Ausländer im Ausland, durch deren Bevollmächtigten bei einem für den Wohnort des Antragstellers zuständigen argentinischen Konsulat bzw. einer argentinischen Einwanderungsbehörde oder direkt in Argentinien bei der Nationalen Migrationsbehörde durch einen Bevollmächtigten, einen Familienangehörigen ersten Grades oder direkt durch den Antragsteller erfolgen.

In einigen Fällen ist es erforderlich, dass die die Beantragung vornehmende Einrichtung vor dem Einreichen des Antrags auf Einreisegenehmigung für einen Ausländer im Einheitlichen Nationalregister für Antragsteller (RENURE) der Nationalen Migrationsbehörde erfasst ist.

Die argentinischen Konsulate im Ausland können als bevollmächtigte Behörde der Nationalen Migrationsbehörde Einreisegenehmigungen und Visa an Ausländer für unbefristete und befristete Aufenthalte sowie Visa für vorübergehende Aufenthalte ausstellen.

AufenthaltsartenAusländer mit einer Einreisegenehmigung haben beim argentinischen Konsulat die folgenden Dokumente vorzulegen, um das entsprechende Visum zu erhalten:

– Gültige Einreisegenehmigung; – Gültiger Pass, Personalausweis oder Reiseausweis (Kinderausweis); – Geburtsurkunde und Dokumente zum Familienstand der Personen; – Führungszeugnis, das von den zuständigen Behörden jenes Landes auszustellen ist, in dem er in den vergangenen drei Jahren länger als ein Jahr gelebt hat; – Falls erforderlich, eidesstattliche Erklärung, dass in anderen Ländern keine Vorstrafen bestehen; – Falls vom Ministerium für Gesundheit gefordert, ein von der zuständigen Behörde ausgestelltes Gesundheitszeugnis.

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Den Ausländern wird ein Aufenthaltstitel in den Kategorien "unbefristeter Aufenthalt", "befristeter Aufenthalt" und "vorübergehender Aufenthalt" gewährt. Die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde kann ihnen für die Dauer der Erledigung der Formalitäten eine Genehmigung für einen "geduldeten Aufenthalt" erteilen.

UNBEFRISTETER AUFENTHALT

Ein unbefristeter Aufenthalt kann jedem Ausländer, der die Absicht hat, sich dauerhaft in Argentinien niederzulassen, gewährt werden, nachdem er als Angehöriger eines Mitgliedslandes des MERCOSUR oder mit dem MERCOSUR assoziierten Landes zwei Jahre mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis, und als Bürger eines anderen Landes mindestens drei Jahre mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis in Argentinien gelebt hat.

Dieser Aufenthaltstitel kann ebenfalls Ehepartnern, Kindern und Eltern von gebürtigen Argentiniern; Ehepartnern, Kindern unter 18 Jahren und Eltern von Personen mit einer unbefristeten Aufenthaltserlaubnis sowie Diplomaten und Mitarbeitern von Konsulaten oder internationalen Organisationen gewährt werden.

Ausländer mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung können als Angestellte oder Selbstständige jeder Art von bezahlter oder gewinnbringender Tätigkeit nachgehen. Dabei stehen sie unter dem Schutz der in dem entsprechenden Bereich geltenden Gesetze.

Verfahren bei der Ersteinreise von Personen mit unbefristeter Aufenthaltsgenehmigung

Bei der ersten Reise sind folgende Unterlagen bei der Einwanderungskontrollbehörde vorzulegen: – Gültiger Pass, Personalausweis oder Reiseausweis (Kinderausweis); – Gültige Einreisegenehmigung zum unbefristeten Aufenthalt; – Gültiger Sichtvermerk des argentinischen Konsulats zum unbefristeten Aufenthalt.– Zwei (2) Umschläge mit der Anschrift der Behörde, die die Identitätsprüfung vornimmt. Ein Umschlag verbleibt bei der Einwanderungskontrollbehörde, die ihn an die Identitätsprüfungsbehörde weiterleitet. Der zweite Umschlag ist vom Ausländer direkt dorthin zu bringen.

BEFRISTETER AUFENTHALT

Eine befristete Aufenthaltsgenehmigung kann jedem Bürger eines ausländischen Staates gewährt werden, der die Absicht hat, sich nicht dauerhaft im Land niederzulassen. Dabei kann es sich um Investoren, Wanderarbeitnehmer, Pensionäre, Wissenschaftler oder Spezialisten, Manager, Techniker oder Verwaltungspersonal ausländischer Handels- und Industrieunternehmen, Sportler oder Künstler, Angehörige einer offiziell anerkannten Glaubensrichtung, Patienten in ärztlicher Behandlung, Akademiker oder Studenten, Asylanten oder Flüchtlinge, Ehepartner, Eltern oder ledige, geschäftsunfähige Kinder von Einwanderern mit einem befristeten Aufenthalt unter achtzehn (18) Jahren bzw. über 18 Jahren mit anderen Fähigkeiten, um gebürtige Bürger von Mitglieds- oder assoziierten Staaten des MERCOSUR sowie Ausländer handeln, die humanitäre Gründen vorbringen und die vom Ministerium für Auswärtige Beziehungen und Kultus als zutreffend angesehen werden. Ausländer, denen ein befristeter Aufenthalt erteilt oder genehmigt wurde, können nur innerhalb der genehmigten Aufenthaltsdauer als Angestellte oder Selbstständige jeder Art von bezahlter oder gewinnbringender Tätigkeit nachgehen.

Die Gesetzgebung sieht die Unterkategorie des Investors vor. Dabei handelt es sich um Personen, die in Argentinien mit ihren eigenen Mitteln Investitionen im produktiven, kommerziellen oder Dienstleistungsbereich in einer Höhe von mindestens 1.500.000 AR$ vornehmen. Ihnen wird eine Aufenthaltsgenehmigung von bis zu drei Jahren erteilt, die verlängert werden kann und zur mehrfachen Ein- und Ausreise berechtigt.

Die bestehenden Gesetze legen fest, dass der ausländische Investor bei der Nationalen Migrationsbehörde sein Investitionsvorhaben gemeinsam mit einem Nachweis über die Herkunft und die Rechtmäßigkeit der Mittel einzureichen hat. Der rechtmäßige Ursprung der nach Argentinien eingeführten Mittel ist durch von der Zentralbank der Argentinischen Republik autorisierte Banken oder Finanzinstitute zu bestätigen.

Auf der Grundlage der von der Bank oder dem Finanzinstitut gegebenen Bestätigung analysiert das Ministerium für Industrie das Projekt und die Ausführungszeit und erarbeitet unter Berücksichtigung der Art der Investition, der rechtlichen Machbarkeit des Projekts und der wirtschaftlichen und finanziellen Nachhaltigkeit ein nicht verbindliches Gutachten.

Abschließend wird die Nationale Migrationsbehörde eine befristete Aufenthaltsgenehmigung erteilen und einen endgültigen Zeitraum für die Realisierung der Investition festlegen.

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Verfahren bei der Ersteinreise von Personen mit befristeter Aufenthaltsgenehmigung

– Gültiger Pass, Personalausweis oder Reiseausweis (Kinderausweis); – Gültige Einreisegenehmigung zum befristeten Aufenthalt; – Gültiger Sichtvermerk des argentinischen Konsulats zum befristeten Aufenthalt.– Bei einem Aufenthalt von über einem (1) Jahr, zwei (2) Umschläge mit der Anschrift der Behörde, die die Identitätsprüfung vornimmt.

VORÜBERGEHENDER AUFENTHALT

Eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis kann ausländischen Bürgern erteilt werden, die für eine befristete Zeit in Argentinien bleiben möchten und die einer der folgenden Unterkategorien zugeordnet werden können: Touristen, Passagiere auf der Durchreise, kleiner Grenzverkehr, Mitglieder internationaler Besatzungen im grenzüberschreitenden Verkehr; Saison- und Wanderarbeiter, Akademiker, Personen in medizinischer und Spezialbehandlung.

Ausländer mit vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung können weder als Angestellte noch als Selbstständige einer bezahlten oder gewinnbringenden Tätigkeit nachgehen. Davon ausgenommen sind nur die Wander- oder Saisonarbeiter bzw. Personen mit einer entsprechenden Erlaubnis der Nationalen Migrationsbehörde.

Die bestehenden Gesetze räumen jedoch die Möglichkeit ein, Ausländern eine vorübergehende Genehmigung zur Einreise und zum Aufenthalt zu erteilen, damit sie in Argentinien Geschäfte, Investitionen bzw. Marktstudien durchführen können.

Für den Erhalt der für zwei Monate geltenden, verlängerbaren, vorübergehenden Sonderaufenthaltsgenehmigung müssen die Ausländer, die sich normalerweise auf eigene Rechnung, eigenes Risiko und mit eigenem Kapital mit kommerziellen oder wirtschaftlichen Geschäften beschäftigen oder dies in Form einer Beteiligung an solchen Unternehmen oder juristischen Personen tun bzw. deren Repräsentanten sind, in dem Augenblick, wenn sie in Argentinien einreisen, um an Ausstellungen oder Messen teilzunehmen, folgende Nachweise erbringen:

– Vorlage eines Schreibens, aus dem die persönlichen Daten des Ausländers, die Gründe für den Antrag, die Art der in Argentinien ausgeübten Tätigkeit und deren Dauer hervorgehen; – Vorlage von Informationen über die von dem Ausländer ausgeübte Tätigkeit (geschäftliche Referenzen, Gründungsurkunden von Unternehmen, Nachweise über die Existenz des Unternehmens, etc.);– Vorlage weiterer, von der Nationalen Migrationsbehörde als erforderlich angesehener Unterlagen;– Entrichten der Servicegebühr.

Verfahren bei der Ersteinreise von Personen mit vorübergehender Aufenthaltsgenehmigung

Sofern nicht auf der Grundlage internationaler Übereinkommen und Vereinbarungen andere Anforderungen bezüglich der Unterlagen gelten oder die betreffende Person vom Sichtvermerk des Konsulats befreit ist, sind bei der Einreisekontrolle folgende Unterlagen vorzulegen: – Gültiger Pass; – Sichtvermerk des argentinischen Konsulats.

GEDULDETER AUFENTHALT

Die für die Erteilung der Erlaubnis zuständige Behörde kann für die Dauer der Erledigung der im Zusammenhang mit den Kategorien "unbefristeter Aufenthalt", "befristeter Aufenthalt“ oder "vorübergehender Aufenthalt" eine geduldete Aufenthaltsgenehmigung erteilen, die bis zu 180 Tagen gültig ist und bis zum Ergehen des Bescheids über die beantragte Erlaubnis erneuert werden kann.

Personen mit geduldetem Aufenthalt können für die Dauer des genehmigten Aufenthaltes frei aus Argentinien ausreisen und wieder einreisen, wenn sie dann ihre Identität und ihren Status als Antragsteller nachweisen. Sie sind den von der Nationalen Migrationsbehörde festgelegten Bestimmungen unterworfen. Die bei der Wiedereinreise gewährte Aufenthaltsdauer erstreckt sich bis zum Ablauf des im Zusammenhang mit der

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geduldeten Aufenthaltserlaubnis gewährten Zeitraums. Sollte der Zeitraum des geduldeten Aufenthaltes zum Zeitpunkt der Ausreise abgelaufen sein, ist eine Ausreiseerlaubnis zu beantragen, für die eine entsprechende Gebühr zu entrichten ist.

Verfahren bei der Ein- und Ausreise mit geduldeter Aufenthaltserlaubnis

Für die Ausreise und Wiedereinreise nach Argentinien sind bei der Ausreise-/Einreisekontrollefolgende Dokumente vorzulegen: – Gültiges Reisedokument; – Bescheinigung über die fristgerecht bestehende geduldete Aufenthaltserlaubnis, die sowohl bei der Ausreise als auch bei der Wiedereinreise zu stempeln ist.

Pacht und Erwerb von Immobilien

Für Geschäfte, die im Zusammenhang mit dem Bau, dem Erwerb oder der Pacht von Immobilien (real estate) stehen, gilt in ganz Argentinien prinzipiell das Zivilgesetzbuch der Nation. Darüber hinaus gibt es Regelungen, Lizenzen und besondere Autorisierungen der Provinz- und Gemeinderegierungen.

Bei Mietverhältnissen wird zwischen den Seiten ein schriftlicher Vertrag abgeschlossen. Die eine Seite vereinbart, dass sie der anderen Seite das Recht am Besitz, an der Nutzung und am Nießbrauch ihres Eigentums überlässt und erhält dafür einen als Zins oder Miete bezeichneten wirtschaftlichen Ausgleich. Die Zeiträume für die Vermietung von Wohnungen betragen zwischen zwei und zehn Jahren und bei Geschäften drei bis zehn Jahre. Die Aufnahme von Indexierungsmechanismen ist verboten. Zum Schutz des Eigentümers können jedoch Staffelmieten oder -pachten vereinbart werden, die nach bestimmten Zeiträumen erhöht werden.

In der Praxis wird bei den meisten Immobilienkäufen zunächst ein privatschriftlicher Kaufvertrag (Boleto de Compraventa) abgeschlossen. Durch diesen Vertrag wird das Eigentum noch nicht übertragen, jedoch eine Vollmacht zur Beantragung des Eigentumübergangs erteilt. Der Übergang des Eigentums wird durch eine von einem öffentlichen Notar aufgesetzte Übertragungsurkunde vollzogen.

Verfügt man zum Zeitpunkt des Erwerbs eines eintragungsfähigen Gutes noch nicht über eine eindeutige Steueridentifikationsnummer (CUIT) oder einen Arbeitsidentifikationsschlüssel (CUIL), da keine zwingenden steuerlichen oder sozialversicherungspflichtigen Gründe dafür bestehen, ist laut Gesetz bei der Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP) eine Steueridentifikationsnummer zu beantragen. Der Ausländer muss hierfür im Besitz eines gültigen Passes sein und für die steuerlichen Belange eine im Land ansässige Person benennen, die ihn beim Einwohnerregister anmeldet.

Ausländer benötigen in Argentinien keine vorherige Erlaubnis, wenn sie Immobilien kaufen wollen. Dies gilt jedoch nicht für Sicherheitszonen in Grenzgebieten (für die nationale Verteidigung vorgesehene geografische Bereiche). Zu diesen Zonen gehört ein Streifen entlang der Land- und Seegrenzen sowie die Umgebung von militärischen und zivilen Einrichtungen im Inneren des Landes, die für die Landesverteidigung von besonderem Interesse sind. Wenn die Absicht besteht, in Sicherheitszonen gelegene Immobilien zu erwerben, ist zuvor bei der Nationalen Kommission für Sicherheitszonen die Erlaubnis für die Übertragung der Immobilie und/oder die Erte

Erwerb von Grund und Boden im ländlichen Raum

Das im Dezember 2011 beschlossene Gesetz 26.737 beschränkt den Anteil des sich im Besitz von Ausländern befindenden Grund und Bodens im ländlichen Raum auf 15% des Landesterritoriums. Dieser Prozentsatz gilt auch für die Ländereien im ländlichen Raum, die Provinzen, Gemeinden oder Verwaltungseinheiten gehören. Darüber hinaus dürfen innerhalb dieses Prozentsatzes nicht mehr als 30% der entsprechenden Flächen körperlichen oder juristischen Personen ein und derselben ausländischen Nationalität gehören.

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Insbesondere in der sogenannten “Kernzone”, zu der einige Departements der Provinzen Buenos Aires, Santa Fe und Córdoba gehören, darf die Fläche des sich im Besitz ein und desselben Ausländers befindenden Grund und Bodens nicht größer als 1000 Hektar sein bzw. eine bestimmte Größe nicht überschreiten (wird von der Lage und dem Anteil an der Fläche der Gemeinde, des Departements bzw. der Provinz sowie vom Potential und der Qualität der bewirtschafteten ländlichen Flächen bestimmt).

Des Weiteren ist die Trägerschaft bzw. der Besitz von an großen Wasserflächen sowie in Sicherheitszonen an der Grenze gelegenen Immobilien verboten. Es gelten jedoch die im Gesetzesdekret 15.385/44 festgelegten Ausnahmen und Verfahren, die durch das Gesetz 23.554 modifiziert wurden.

Nach den mit der Argentinischen Republik unterzeichneten gültigen bilateralen Investitionsabkommen gilt der Erwerb von Grund und Boden im ländlichen Raum nicht als Investition, da es sich hierbei um eine vom Empfangsland eingebrachte nicht erneuerbare Naturressource handelt. Als Grund und Boden im ländlichen Raum gelten die Flächen, die nach Abzug der in den Provinzen, Departements, Gemeinden oder politischen Gliederungen gelegenen städtischen Gebiete, die durch die Verfassungen, Gesetze, Provinzdekrete, Gemeindeverfassungen und –satzungen als solche ausgewiesen sind, übrig bleiben.

Für die auf die Begrenzung des Landbesitzes durch Ausländer anzuwendenden Berechnungen gelten die nach den vorstehend aufgeführten Modalitäten erfassten bzw. die durch den Interministerialrat für ländliche Gebiete festgelegten Flächen als Grund und Boden im ländlichen Raum.

In dem Zusammenhang ist anzumerken, dass physische Personen mit ausländischer Nationalität unter folgenden Voraussetzungen von diesem Gesetz ausgenommen sind:

Sie leben nachweislich seit zehn Jahren ständig und ununterbrochen in Argentinien;Sie haben argentinische Kinder, die nachweislich seit fünf Jahren ständig und ununterbrochen in Argentinien einen Wohnsitz haben;Sie haben vor dem Erwerb bzw. der Übertragung der entsprechenden Rechte fünf Jahre in einer Ehe mit einem Bürger/einer Bürgerin Argentiniens zusammengelebt und haben über den gleichen Zeitraum nachweislich ihren ständigen und ununterbrochenen Wohnsitz in Argentinien gehabt.

Baugenehmigungen

Genehmigungen für den Bau, die Erweiterung oder den Umbau von Immobilien werden von den Gemeindeverwaltungen erteilt. Sie müssen vor dem Beginn der Arbeiten vorliegen. Zur Genehmigung gehören die Bescheinigung über die Parzellenaufteilung, die Bestätigung der bestimmungsgemäßen Nutzung, der Bauvorbescheid und die Bauanzeige.

Die Bescheinigung über die Parzellenaufteilung wird vom Katasteramt der Gemeinde ausgestellt, auf deren Grund und Boden das Bauvorhaben realisiert werden soll. Die Bescheinigung ist ab Ausstellungsdatum sechs Monate gültig und informiert über das Grundstück möglicherweise betreffende Beschränkungen, wie zum Beispiel die Verbreiterung, Eröffnung oder Begradigung öffentlicher Straßen und Wege.

Für die Erteilung des Bauvorbescheides erforderliche Unterlagen

- Projektantrag in Form einer eidesstattlichen Erklärung sowie die übrigen Unterlagen gemäß den geltenden Bestimmungen; - Bestätigung der bestimmungsgemäßen Nutzung; - Bescheinigung über die Parzellenaufteilung; - Pläne und entsprechende Berechnungen;- Zeichnung und Berechnung der bebauten Flächen nach Klassen und Kategorien gemäß der zum Zeitpunkt der Vorlage und der Berechnung der jeweiligen Mengen gültigen Klassifizierung der Tarifordnung.

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Die Bestätigung der bestimmungsgemäßen Nutzung dient zur Überprüfung, dass die Nutzung des Grundstücks, Gebäudes, der Aufbauten und Anlagen den nach den geltenden Bestimmungen für dieses Gebiet erlaubten Zwecken entspricht.

Der Bauvorbescheid ist dann bei der Direktion für private Baumaßnahmen der Gemeinde zu beantragen, wenn folgende Arbeiten beabsichtigt sind: Errichtung von Neubauten; Erweiterung, Renovierung oder Umbau bereits bestehender Bauten; Schließen, Anbringen oder Verändern von Öffnungen an der Hauptfassade; Errichtung von Mauern; Änderung oder Modifizierung von Dachkonstruktionen; Grab- und Schachtarbeiten auf Flächen; Abbrucharbeiten; Einbau von mechanischen, elektrischen, thermischen, leicht entzündbaren sowie sanitären Anlagen bzw. Erweiterung, Renovierung oder Umbau bestehender Anlagen; Errichtung neuer öffentlicher Straßen und Wege; Vermessung von Grundstücken und Veränderung der bestehenden Grundstücke sowie der Bau, die Erweiterung und Erneuerung von Parkplätzen.

Des Weiteren ist die Bauanzeige ebenfalls bei der Gemeinde einzureichen und wird dort bestätigt. Sie gilt für folgende Arbeiten: Pflasterung des Bürgersteigs; Reinigen oder Streichen von Hauptfassaden; Anbringen, Schließen oder Verändern von Öffnungen an Wänden, die nicht zur Hauptfassade gehören; Verputzen oder Änderung des Putzes von an der Straßenfront gelegenen Grundstücksbegrenzungen; Außenputz oder ähnliche Arbeiten; Änderung der Dachbedeckung; Anbringen von Zwischendecken; Erdaufschüttungen und Auffüllen von Flächen; kleine Änderungen an mechanischen, elektrischen, thermischen und leicht entzündbaren Anlagen; Anbringen von Schaufenstern und Sonnendächern an Straßenfassaden sowie alle Arbeiten, die keine Genehmigung erfordern, für die jedoch eine provisorische Absperrung erforderlich ist, um Baumaterial auf dem Bürgersteig zu lagern.

Für die Erteilung der Bauvoranzeige erforderliche Unterlagen

- Antrag in doppelter Ausfertigung, in Form einer eidesstattlichen Erklärung, mit Angaben über die gemäß den gültigen gesetzlichen Bestimmungen durchzuführenden Arbeiten, mit Einzelaufstellung und Wertangabe; - Bescheinigung über die Parzellenaufteilung; - Offizieller Nachweis über die Entrichtung der anfallenden Gebühren.

Umweltverträglichkeitsstudie

In Argentinien gibt es unterschiedliche Gesetze und Verfahren, die die von Industriebetrieben in den Provinzen ausgehenden Umweltauswirkungen regeln. Generell fordern die Provinzregierungen eine Umweltverträglichkeitsstudie, bevor sie ein Projekt genehmigen oder ein bestehendes verändern. Mit der Annahme dieser Studie wird eine Umweltverträglichkeitsbescheinigung ausgestellt, die es den Unternehmen gestattet, sich in dem entsprechenden Territorium niederzulassen und zu arbeiten.

— Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 4, Abschnitt 4.5 (Umweltnormen) dieses Leitfadens.

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Rechtlicher Rahmen Gesetzgebung und wichtigste Regelungen

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Rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Direktinvestitionen

In Argentinien genießen sowohl Investoren als auch ausländische Investitionen großen rechtlichen Schutz, der durch eine Vielzahl nationaler und internationaler Normen garantiert wird und damit unser Land zu einem sicheren Ziel für Investitionen und ausländische Investoren macht.

Die Nationale Verfassung sichert Ausländern bereits in der Präambel Gleichbehandlung zu und erkennt ihnen in Artikel 20 die gleichen Rechte wie den einheimischen Staatsangehörigen zu.

Gesetz über ausländische Investitionen

Das Gesetz über ausländische Investitionen Nr. 21.382 definiert die für ausländische Investitionen in Argentinien geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen. Dieses Gesetz ist für ausländische Investoren bestimmt, die in einer im Gesetz festlegten Form Kapital in Argentinien investieren, um eine wirtschaftliche Tätigkeit auszuüben (in den Bereichen Industrie, Bergbau, Landwirtschaft, Handel, Finanzdienstleistungen oder anderen, mit der Produktion und dem Austausch von Gütern und Dienstleistungen im Zusammenhang stehenden Bereichen) oder die bereits bestehende Aktivitäten ausdehnen oder vervollkommnen wollen, ohne dass dies einer vorherigen Genehmigung bedarf. Im Gesetz ist festgelegt, dass diese Investoren die gleichen Rechte und Pflichten haben, die nach der Verfassung und den Gesetzen des Landes auch für inländische Investoren gelten. Hier sind die Definitionen formuliert, die den Rahmen für die Auslandsinvestition bilden.

The foreign investment law establishes certain definitions for this purpose:

Ausländische Kapitalinvestition: Eine ausländische Kapitalinvestition ist jede Einlage von ausländischen Investoren gehörendem Kapital, das von ausländischen Investoren im Land für wirtschaftliche Tätigkeiten und/oder den Erwerb von Anteilen am Kapital eines bestehenden einheimischen Unternehmens eingesetzt wird.

Ausländischer Investor: Als ausländischer Investor gelten jede natürliche oder juristische Person, die außerhalb des Landes ansässig ist und eine ausländische Kapitalinvestition vornimmt, sowie inländische Unternehmen mit ausländischem Kapital, wenn sie in andere einheimische Unternehmen investieren.

Inländisches Unternehmen mit ausländischem Kapital: Hier handelt es sich um jedes auf dem Territorium Argentiniens ansässige Unternehmen, bei dem natürliche oder juristische Personen, die außerhalb Argentiniens ansässig sind, direkt oder indirekt mehr als 49% des Kapitals besitzen bzw. direkt oder indirekt über die erforderliche Stimmzahl verfügen, um sich bei den Aktionärs- oder Gesellschafterversammlungen durchzusetzen.

Inländisches Unternehmen mit nationalem Kapital: Hier handelt es sich um jedes auf dem Territorium Argentiniens ansässige Unternehmen, bei dem ebenfalls in Argentinien ansässige natürliche oder juristische Personen direkt oder indirekt nicht weniger als 51% des Kapitals besitzen bzw. direkt oder indirekt über die erforderliche Stimmzahl verfügen, um sich bei den Aktionärs- oder Gesellschafterversammlungen durchzusetzen.

Nach den Bestimmungen des Gesetzes 21.382 haben die ausländischen Investoren folgende Rechte:

Sämtliche aus ihren Investitionen realisierte Nettogewinne ins Ausland und ihre Investition in ihr Heimatland zu transferieren;

Jede in den Gesetzen des Landes vorgesehene Rechtsform für die Organisation ihres Unternehmens zu nutzen;

Inlandskredite mit den gleichen Rechten und zu den gleichen Bedingungen einzusetzen, wie dies inländische Unternehmen mit nationalem Kapital tun.

In der Gesetzgebung sind auch die Formen präzisiert, unter denen die Auslandsinvestition realisiert werden kann:

Frei konvertierbare ausländische Währung; Investitionsgüter; Erträge oder Kapitalbeträge in einheimischer Währung, die ausländischen Investoren gehören und die die rechtlichen Voraussetzungen für einen Transfer ins Ausland erfüllen; Kapitalisierung ausländischer Kredite in frei konvertierbarer ausländischer Währung; Immaterielle Vermögenswerte entsprechend den besonderen gesetzlichen Bestimmungen; Andere Formen von Beiträgen, die in Sonder- oder Förderregelungen enthalten sind.

4.1 —

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Außerdem ist festgelegt, wie mit vorübergehenden Einlagen und dem Verhältnis zwischen den kontrollierenden und den kontrollierten Gesellschaften zu verfahren ist. Vorübergehende Einlagen von ausländischem Kapital, die erbracht werden, um Pacht- oder Mietverträge für Sachen, Arbeiten oder Leistungen zu realisieren, sind nicht in dem Gesetz erfasst. Für sie gelten die entsprechenden Vertragsbedingungen auf der Grundlage der in diesen Fällen anzuwendenden gesetzlichen Bestimmungen. Dessen ungeachtet können sich die Erbringer dieser Einlagen dafür entscheiden, ihre Investition innerhalb der gesetzlichen Bestimmungen zu realisieren.

Hinsichtlich der Beziehung zwischen kontrollierenden und kontrollierten Unternehmen ist festgelegt, dass Rechtshandlungen zwischen einem inländischen Unternehmen mit ausländischem Kapital und dem Unternehmen, dass dieses Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, oder einem anderen Tochterunternehmen des kontrollierenden Unternehmens in jeder Hinsicht so zu bewerten sind, als wenn sie zwischen unabhängigen Seiten stattgefunden hätten, wenn die erbrachten Leistungen und die Bedingungen den marktüblichen Praktiken zwischen unabhängigen Unternehmen entsprechen.

Bilaterale Investitionsabkommen Argentinien hat folgende bilaterale Abkommen über die Förderung und den gegenseitigen Schutz von Investitionen abgeschlossen.

BILATERALE ABKOMMEN ÜBER DIE FÖRDERUNG UND DEN GEGENSEITIGEN SCHUTZ VON INVESTITIONEN

LAND DATUM DER UNTERZEICHNUNG DATUM DES INKRAFTTRETENS

1. Deutschland 09.04.1991 08.11.1993

2. Algerien 04.10.2000 28.01.2002

3. Armenien 16.04.1993 20.12.1994

4. Australien 23.08.1995 11.01.1997

5. Österreich 07.08.1992 01.01.1995

6. Bolivien 17.03.1994 01.05.1995

7. Bulgarien 21.09.1993 11.03.1997

8. Kanada 05.11.1991 29.04.1993

9. Südkorea 17.05.1994 24.09.1996

10. Costa Rica 21.05.1997 01.05.2001

11. Kroatien 02.12.1994 01.06.1996

12. Kuba 30.11.1995 01.06.1997

13. Chile 02.08.1991 01.01.1995

14. China 05.11.1992 01.08.1994

15. Dänemark 06.11.1992 02.02.1995

16. Ecuador 18.12.1994 01.12.1995

17. Ägypten 11.05.1992 03.12.1993

4.1.2 —

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LAND DATUM DER UNTERZEICHNUNG DATUM DES INKRAFTTRETENS

18. El Salvador 09.05.1996 08.01.1999

19. Spanien 03.10.1991 28.09.1992

20. Vereinigte Staaten 14.11.1991 20.10.1994

21. Philippinen 20.09.1999 01.01.2002

22. Finnland 05.11.1993 03.05.1996

23. Frankreich 03.07.1991 03.03.1993

24. Guatemala 21.04.1998 07.12.2002

25. Ungarn 03.02.1993 01.10.1997

26. Indien 20.08.1999 12.08.2002

27. Indonesien 07.11.1995 14.02.2001

28. Israel 23.07.1995 10.04.1997

29. Italien 22.05.1990 14.10.1993

30. Jamaica 08.02.1994 01.12.1995

31. Litauen 14.03.1996 01.09.1998

32. Malaysia 06.09.1994 20.03.1996

33. Marokko 13.06.1996 18.02.2000

34. Mexiko 13.11.1996 22.07.1998

35. Nicaragua 10.08.1998 01.02.2001

36. Niederlande 20.10.1992 01.10.1994

37. Panama 10.05.1996 22.06.1998

38. Peru 10.11.1994 24.10.1996

39. Polen 31.07.1991 01.09.1992

40. Portugal 06.10.1994 03.05.1996

41. Vereinigtes Königreichl 11.12.1990 19.02.1993

42. Tschechische Republik 27.09.1996 23.07.1998

43. Rumänien 29.07.1993 01.05.1995

44. Russland 25.06.1998 20.11.2000

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LAND DATUM DER UNTERZEICHNUNG DATUM DES INKRAFTTRETENS

45. Senegal 06.04.1993 01.02.2010

46. Südafrika 23.07.1998 01.01.2001

47. Schweden 22.11.1991 28.09.1992

48. Schweiz 12.04.1991 06.11.1992

49. Thailand 18.02.2000 07.03.2002

50. Tunesien 17.06.1992 19.01.1995

51. Türkei 08.05.1992 01.05.1995

52. Ukraine 09.08.1995 06.05.1997

53. Belgisch-Luxemburgische Union 28.06.1990 20.05.1994

54. Venezuela 16.11.1993 01.07.1995

55. Vietnam 03.06.1996 01.06.1997

Darüber hinaus nimmt Argentinien seit 1996 als Beobachter am Investitionsausschuss der OECD teil und ist Mitglied der Multilateralen-Investitionsentwicklung Garantie-Agentur (MIGA, nach der englischen Abkürzung), die als Einrichtung der Weltbank Investitionsrisiken verringern und über attraktive Investitionen in Schwellenländern informieren und beraten soll.

Deviseneinfuhr und Gewinntransfer

Gemäß Dekret 616/2005 sind ausländische Direktinvestitionen in Argentinien für ein Jahr und bis zu einer Höhe von 30% des für das entsprechende Geschäft vorgesehenen Betrages von der Errichtung eines nicht übertragbaren und vergütungsfreien Namensdepots - gemeinhin als Mindesteinlage („encaje“) bezeichnet - ausgenommen.

Entsprechend der Definition des Internationalen Währungsfonds (IWF) sieht die Zentralbank der Argentinischen Republik (BCRA) aus praktischen Gründen die ausländische Direktinvestition dann wie jede Investition einer nicht in Argentinien ansässigen Person, die ihr Interesse am Erhalt einer langfristige Beteiligung bekundet, an, wenn diese Beteiligung nicht mehr als 10% des Stammkapitals oder der Stimmen der Gesellschaft ausmacht. Nachdem dieser Mindestprozentsatz erreicht ist, wird jede weitere Beteiligung des Investors / Gesellschafters - unabhängig von ihrer Höhe oder dem Prozentsatz - ebenfalls als ausländische Direktinvestition erfasst.

Zahlungen im Ergebnis von neuen Einlagen oder dem Erwerb von Beteiligungen an einheimischen Unternehmen und Immobilien müssen im nationalen Devisenmarkt erfasst werden (Mitteilung „A” 5237 der Zentralbank der Argentinischen Republik). Diese Erfassung ist anschließend für den Zugang zu diesem Devisenmarkt nötig, damit die Investition in den entsprechenden verschiedenen Formen ohne vorherige Genehmigung weitergeleitet werden kann.

Die einzigen Einzahlungen eines ausländischen Investors - aus denen diese 30%ige Mindesteinlage zu bilden ist - sind jene Mittel, die aus im Ausland eingegangenen Verbindlichkeiten stammen. Davon ausgenommen sind für den Erwerb nicht finanzieller Vermögenswerte stammende Verbindlichkeiten mit einer Laufzeit von über zwei Jahren (siehe unter Punkt „d“ im Absatz „Voraussetzungen für die Befreiung von der Mindesteinlage“.

4.1.3 —

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Wie aus dem Dekret 616/2005 ersichtlich ist, sollen mit dem in Argentinien bestehenden Devisenkontrollsystem die Stabilität der Ökonomie gewahrt und spekulative Kapitalbewegungen vermieden werden, ohne dass dadurch die Einfuhr von Devisen die für produktive Investitionen vorgesehenen sind beeinträchtigt wird. Es gibt andere Zugänge von Mitteln, auf die die 30%ige Mindesteinlage nicht angewandt wird. Davon sind insbesondere auch die folgenden, im Zusammenhang mit Direktinvestitionen vorgenommenen Operationen betroffen, die ebenfalls von der Mindesteinlage ausgenommen sind:

Investitionen von nicht in Argentinien ansässigen Personen in den Erwerb von Immobilien; Die gesamte oder ratenweise Bezahlung des privatschriftlichen Kaufvertrages (Boleto de Compraventa) über den Erwerb von sich in Argentinien im Bau befindlichen Immobilien; Rückführung von Auslandsaktiva von in Argentinien ansässigen Personen sowie Deviseneingänge für treuhänderische Zuwendungen für die Entwicklung von Bauvorhaben im Bereich der Energieinfrastruktur.

Es gibt auch keine Einschränkungen für ordnungsgemäß belegte Zahlungen von Zinsen, Dividenden, Gewinnen, Gebühren und andere kommerzielle Zahlungen an das Ausland.

VORAUSSETZUNGEN FÜR DIE BEFREIUNG VON DER MINDESTEINLAGE

Je nach Verwendungszweck der eingezahlten Mittel, muss der Investor die folgenden Unterlagen beibringen, um eine Befreiung von der bei Direktinvestitionen zu hinterlegenden Mindesteinlage zu erlangen:

(a) Kapitaleinzahlung für die Errichtung neuer Unternehmen oder die Kapitalerhöhung eines bestehenden Unternehmens (Kodex 447 der BCRA):

- Nachweis über die beim Öffentlichen Handelsregister beantragte Eintragung der Kapitaleinlage; - Nachweis über die endgültig erfolgte Kapitalisierung der Einlage (Bestätigung der Einlage durch das Öffentliche Handelsregister) innerhalb von 250 Kalendertagen nach Beginn des Verfahrens, mit der Möglichkeit einer weiteren Verlängerung um bis zu 180 Tage, wenn nachgewiesen wird, dass die Gründe für die Verzögerung bei der endgültigen Kapitalisierung nicht beim Kunden liegen und von ihm nicht zu beeinflussen sind.

Wenn die endgültige Kapitalisierung der Einlage nicht erfolgt, hat man zehn (10) Tage Zeit, um ein vergütungsfreies Depot zu eröffnen, in dem die 30% hinterlegt werden.

(b) Verkauf von Beteiligungen an inländischen Unternehmen an Direktinvestoren (Kodex 453 der BCRA), unter der Bedingung, dass der entsprechende Kauf eine Direktinvestition darstellt:

- Je nach Fall, Vorlage des entsprechenden Kaufvertrages bzw. des öffentlichen Übernahmeangebots; - Nachweis über das beim Öffentlichen Handelsregister begonnene Verfahren zur Abänderung des

Gesellschaftsvertrages, wenn es sich um den entsprechenden Gesellschaftstyp handelt, bzw. beglaubigte Kopie aus dem Aktienregister über die Aktienübertragung. Der Nachweis ist innerhalb von 20 Werktagen nachdem die Veränderung vereinbart wurde zu erbringen.

Wenn es sich um ein von der Nationalen Kommission für Wertpapiere autorisiertes Übernahmeangebot handelt, das aber nicht in der vorgesehenen Höhe realisiert wird, weil die Aktieninhaber nicht mit dem Angebot einverstanden sind, besteht die Möglichkeit, innerhalb von 20 Werktagen nach der vollständigen oder teilweisen Ablehnung die nicht eingesetzten Mittel über den inländischen Devisenmarkt auf das Konto des Investors im Ausland zu transferieren.

(c) Einlagen zur Rückführung von Kapital einer Gesellschaft oder zum Transfer von Mitteln an eine argentinische Zweigestelle ohne von einem ausländischen Unternehmen zugewiesenes Kapital, um ein negatives Eigenkapital abzudecken:

- Unmittelbar vor dem Datum der Deviseneinlage erstellte und geprüfte Bilanz, aus der die Höhe derVerluste aus den kumulierten Ergebnissen, der Zeitraum sowie die übrigen Bestandteile des Eigenkapitals hervorgehen.

- Protokoll der Aktionärsversammlung oder eines entsprechenden Gremiums, aus dem das Einverständnis mit der vorgesehenen Verwendung der Einlage hervorgeht. - Eidesstattliche Erklärung des Kunden über die Verwendung der Mittel sowie, gegebenenfalls, der nach dem Bilanzstichtag zur Deckung von Verlusten eingesetzten Mittel.

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- Innerhalb von 90 Kalendertagen ab dem Datum, an dem die Einlage erbracht wurde, ist bei der beteiligten Bank die Bestätigung des Buchungsvorganges vorzulegen, aus der hervorgeht, dass die Mittel tatsächlich zum Verlustausgleich verwendet wurden, bzw. - falls dies nicht geschehen ist - der Nachweis, dass 30% der Einlage für ein Jahr in einem vergütungsfreien Depot hinterlegt wurden.

In allen in diesem Punkt angegebenen Fällen ist, wenn nicht die entsprechenden Unterlagen innerhalb der angegebenen Zeiten beigebracht werden, die 30%ige Einlage zu hinterlegen, die 365 Tage nach der Hinterlegung bzw. bei Vorlage der angegebenen Unterlagen aufgelöst werden kann.

(d) Verschuldung für Investitionen in nicht finanzielle Vermögenswerte mit einer Laufzeit von über zwei Jahren:

Von der Hinterlegung der 30% in einem vergütungsfreien Depot sind vom Privatsektor im Ausland aufgenommene Schulden, die für Investitionen in nicht finanzielle Vermögenswerte verwendet werden sollen, dann ausgenommen, wenn der durchschnittliche Zeitraum von der Aufnahme bis zur Rückzahlung von Schuldsumme und Zinsen nicht weniger als zwei Jahre beträgt.

Zu den nicht finanziellen Vermögenswerten gehören: - In der Buchungsbilanz unter der Position "Anlagevermögen" erfasste Investitionen und/oder - “immaterielle Kosten für den Betrieb von Bergwerken” und/oder - “Kosten für Forschung, Prospektion und Erkundung" und/oder - “Erwerb von Verwertungsrechten", die in der Unternehmensbilanz unter der Position "immaterielle Vermögenswerte" verbucht sind und/oder - Investitionen in Vermögenswerte, die mit Rechten an geistigem Eigentum gleichgesetzt werden können, deren Vermarktung durch die Übertragung von Verwertungsrechten erfolgt und die in der Unternehmensbilanz unter der Position "immaterielle Vermögenswerte" verbucht sind und/oder - Erwerb von Waren und Dienstleistungen, die, wenn sie keine Finanzaktiva darstellen, in der Buchungsbilanz des Unternehmens unter der Position "Umlaufvermögen" verbucht sind.

In der Mitteilung „A“ 4762 sind die Anforderungen und Fristen für die Einreichung der Unterlagen festgelegt, an Hand derer nachgewiesen werden soll, dass die vorgesehene Ausnahme in dem entsprechenden Fall zutrifft.

Wenn die Mittel zum Kauf von Investitionsgütern verwendet werden sollen, gilt eine Frist von 30 Kalendertagen, nachdem die Verhandlungen über die Änderung geführt wurden, um die Unterlagen mit dem Nachweis über die tatsächliche Verwendung der Mittel im Rahmen der vorgesehenen Ausnahme vorzulegen.

Wenn die aufgenommenen finanziellen Verbindlichkeiten nicht für die im vorstehenden Punkt aufgeführten Zwecke verwendet werden, sind innerhalb von 10 Tagen, nachdem die andere Verwendung erfolgt ist, 30% in dem vergütungsfreien Depot zu hinterlegen.

Steuersystem

Landesweit ist die Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP) die autonome Körperschaft, die im Rahmen des Ministeriums für Ökonomie und Öffentliche Finanzen für die Erhebung, den Einzug und die Prüfung von Steuern zuständig ist.

Die wichtigsten landesweiten Steuern sind die Einkommenssteuer, die Mehrwertsteuer, inländische Steuern, die Steuer auf persönliches Vermögen und die Steuer auf Verbindlichkeiten und Kredite bei Bankkonten und anderen Einrichtungen.

In den Provinzen werden die Steuern von den Provinzdirektionen für Einnahmen erhoben und verwaltet. Sie unterstehen den jeweiligen Wirtschaftsministerien der Provinzen. Die wichtigsten Steuern der Provinzen sind die Steuer auf das Bruttoeinkommen, die Stempelsteuer und die Immobiliensteuer.

Die Gemeinden erzielen Einnahmen durch verschiedene Gebühren und Beiträge.

4.2 —

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Nationale Steuern

EINKOMMENS-/GEWINNSTEUER

Alle Gewinne, einschließlich Kapitalerträge, unterliegen dieser Steuer. In der Argentinischen Republik ansässige Unternehmen entrichten die Steuer auf ihren weltweit erzielten Ertrag, können aber von dieser Steuerschuld die für ihre Tätigkeit im Ausland tatsächlich gezahlten Beträge für ähnliche Steuern bis zu dem Betrag abziehen, der sich aus der Berücksichtigung des im Ausland erzielten Gewinns ergibt.

Als in Argentinien ansässige Personen gelten Argentinier und eingebürgerte Ausländer, Ausländer mit unbefristetem Aufenthalt in der Argentinischen Republik und Personen, die sich seit zwölf Monaten legal im Land aufhalten, ungeteilte Nachlässe von Verstorbenen, die zum Zeitpunkt ihres Ablebens als in Argentinien ansässig galten, sowie im Land gegründete Aktiengesellschaften und Gesellschaften mit anderen Organisationsformen (Einzelpersonenunternehmen, Verbände, Stiftungen, etc.). In Argentinien gegründete Zweigstellen von im Ausland konstituierten Unternehmen werden als ansässige Unternehmen betrachtet und sind daher steuerpflichtig.

Der sowohl für ansässige Unternehmen als auch für im Land gegründete Zweigstellen von im Ausland gegründeten Unternehmen anzuwendende Steuersatz beträgt 35%.

Eine nicht in Argentinien ansässige Gesellschaft ohne Zweigstelle oder ständige Niederlassung im Land unterliegt nur der Besteuerung der in Argentinien erzielten Einnahmen und Kapitalerträge. Die Steuer wird von der in Argentinien zuständigen Zahlstelle einbehalten. Je nach Art der Einnahmen gelten unterschiedliche effektive Steuersätze. Laut Gesetz über die Einkommens-/Gewinnsteuer beträgt der auf den mutmaßlichen Gewinn anzuwendende Steuersatz 35%.

Wie in den meisten Ländern wird diese Steuer jährlich vom Steuerzahler auf der Grundlage einer Reihe von Regeln festgelegt, die in den einschlägigen Rechtsvorschriften im Hinblick auf das zu versteuernde Einkommen, Befreiungen, Sonderabzüge, Steuerfreibeträge, u.a., aufgeführt sind.

ABKOMMEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG

Die Argentinische Republik hat mit verschiedenen Ländern Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung abgeschlossen. Durch diese Abkommen soll eine Doppelbesteuerung von Einkommen, Kapital und Vermögen vermieden werden.

VON ARGENTINIEN ABGESCHLOSSENE ABKOMMEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG

LAND DATUM DER UNTERZEICHNUNG GESETZ NR. GÜLTIG SEIT

1. Deutschland Protokoll*

13.07.197816.09.1996

22.025 — B.O. 23/07/79

25332 — B.O. 14/11/00

23.07.197930.06.2001

2. Australien 27.08.1999 25.238 — B.O. 31/12/99 30.12.1999

3. Belgien 12.06.1996 24.850 — B.O. 22/07/97 22.07.1999

4. Bolivien 30.10.1976 21.780 — B.O. 25/04/78 04.06.1979

5. Brasilien 17.05.1980 22.675 — B.O. 17/11/82 07.12.1982

6. Kanada 29.04.1993 24.398 — B.O. 13/12/94 30.12.1994

7. Dänemark 12.12.1995 24.838 — B.O. 24/07/97 03.09.1997

4.2.1 —

— —

— —

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VON ARGENTINIEN ABGESCHLOSSENE ABKOMMEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG

LAND DATUM DER UNTERZEICHNUNG GESETZ NR. GÜLTIG SEIT

8. Finnland 13.12.1994 24.654 — B.O. 10/07/96 05.12.1996

9. Frankreich Protokoll*

04.04.197915.08.2001

22.357 — B.O. 30/12/80

26.276 — B.O. 13/08/07

01.03.198101.10.2007

10. Italien Protokoll*

15.11.197903.12.1997

22.747 — B.O. 24/02/83

25.396 — B.O. 15/01/01

15.12.198314.03.2001

10. Italien 15.11.1979 22.747 — B.O. 24/02/83 15.12.1983

11. Norwegen 08.10.1997 25.461 — B.O. 13/09/01 30.12.2001

12. Niederlande 27.12.1996 24.933 — B.O. 15/01/98 11.02.1998

13. Vereinigtes Königreich 03.01.1996 24.727 — B.O. 04/12/96 01.08.1997

14. Russland** 03.01.2007 26.185 29.11.2006

15. Schweden 31.05.1995 24.795 — B.O. 14/04/97 10.05.1997

* Abänderungsprotokoll zum Originalvertrag.

** Wurde nicht durch das russische Parlament ratifiziert.

QUELLE: DIREKTION VERTRÄGE. MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE BEZIEHUNGEN UND KULTUS

MEHRWERTSTEUER (MWST.)

Die MwSt. wird auf jeder Stufe der Vermarktung auf den Verkaufspreis von Gütern und Dienstleistungen aufgeschlagen. Die für die Zahlung dieser Steuer ausgegebenen Beträge können als Vorauszahlungen in früheren Stufen gesehen werden.

Die MwSt. beträgt generell 21%, während der Steuertarif für den MwSt.-Ausgleich 50% beträgt und bei 10,5% festgelegt wurde. Von diesem verbilligten Mehrwertsteuersatz profitieren unter anderem folgende Waren und Dienstleistungen: Verkauf von Investitionsgütern, Transportwesen (mit Ausnahme von internationalen Reisen); Verkauf von Tageszeitungen, Zeitschriften, Broschüren und Periodika, private Krankenversicherungen (medicina prepaga) sowie Zinsen auf Darlehen aus dem Ausland und von einheimischen Banken. Schließlich kann eine Mehrwertsteuer von 27% auf die Lieferung von Elektroenergie, Erdgas und Wasser aufgeschlagen werden, wenn diese an Stellen geliefert werden, die nicht für Wohnungen und Telekommunikation vorgesehen sind. Diese Steuer wird auch in der gleichen Höhe wie für einheimische Produkte und Dienstleistungen auf Importe erhoben.

Exporte werden nicht besteuert und die Exporteure können die Rückerstattung der für ihre Käufe angefallenen Mehrwertsteuer einfordern. Des Weiteren wird keine Mehrwertsteuer auf in Argentinien erbrachte Leistungen erhoben, deren ökonomischer Nutzen im Ausland entsteht.

Die Zahlungen sind monatlich zu leisten. Sie sind die Differenz zwischen den Vorsteuerguthaben aus Käufen und den durch Verkaufsoperationen entstehenden Vorsteuerzahlungen.

BESTEUERUNG DES ANGENOMMENEN MINDESTGEWINNS

Diese Steuer gilt mit einem jährlichen Satz von 1% für alle Vermögenswerte argentinischer Unternehmen (die sich sowohl in Argentinien als auch im Ausland befinden). Sie gilt auch für in Argentinien gelegene Güter, die sich im ständigen Eigentum von ausländischen Personen oder Einrichtungen befinden.

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Der im Zusammenhang mit der Einkommens-/Gewinnsteuer entrichtete Betrag wird als Vorauszahlung auf diese Steuer angesehen. Wenn die ermittelte Einkommens-/Gewinnsteuer höher als die Steuer auf den angenommenen Mindestgewinn ist, ist nur die Einkommens-/Gewinnsteuer zu entrichten. Wenn stattdessen die Steuer auf den angenommenen Mindestgewinn größer als die ermittelte Einkommens-/Gewinnsteuer ist, kann der Überschuss über einen Zeitraum von bis zu 10 Jahren für die Verrechnung möglicher Überschüsse der Einkommens-/Gewinnsteuer verwendet werden, die in diesem Zeitraum bei deren Ermittlung festgestellt werden.

Die Einrechnung einer Steuergutschrift für im Ausland gezahlte Steuern, auf sich außerhalb des argentinischen Territoriums befindende Güter, ist zulässig. Darüber hinaus sind Steuervorauszahlungen zu leisten, deren endgültige Höhe für jeden Steuerzeitraum festgelegt wird.

STEUER AUF PERSÖNLICHES VERMÖGEN

Die Steuer auf persönliches Vermögen hat den Charakter einer Vermögenssteuer, weil sie auf das am 31. Dezember jeden Jahres vorhandene persönliche Vermögen fällig wird. Sie wird für natürliche Personen und ungeteilte Nachlässe erhoben.

Natürliche Personen mit Wohnsitz in Argentinien sind verpflichtet, diese Steuer auf ihr Vermögen jährlich in Höhe von 0,5% zu zahlen, wenn dessen Wert zwischen 305.000 AR$ und 750.000 AR$ beträgt. Über diesem Wert und bis zu 2.000.000 AR$ beträgt der Steuersatz 0,75% (wird auf den Gesamtwert aller unter diese Steuer fallenden Güter fällig). Zwischen 2.000.000 AR$ und 5.000.000 AR$ beträgt der Steuersatz 1% (wird ebenfalls auf den Gesamtwert aller unter diese Steuer fallenden Güter fällig). Für Vermögen über diesem Wert gilt ein Steuersatz von 1,25%. Es wird darauf hingewiesen, dass die im Land ansässigen Personen diese Steuern auf ihre Vermögenswerte in Argentinien und im Ausland bezahlen.

Personen mit Wohnsitz im Ausland sind nur für ihre sich in Argentinien befindenden Vermögenswerte steuerpflichtig. Die Steuer wird bei dem Verantwortlichen bzw. der an seiner Stelle verantwortlichen Person erhoben und beträgt 1,25%. Allerdings wird seit dem Steuerjahr 2002 von einer Annahme ausgegangen, für die kein Gegenbeweis zugelassen wird, und nach der die Aktien und/oder Kapitalbeteiligungen an argentinischen Gesellschaften, deren Inhaber im Ausland ansässige, wohnhafte oder niedergelassene Gesellschaften, sowie jede andere Art von ideell existierenden Personen, Unternehmen, solventen Niederlassungen, Zweckvermögen, oder Betriebsstätten sind, direkt oder indirekt natürlichen Personen mit Wohnsitz im Ausland bzw. sich dort befindenden ungeteilten Nachlässen gehören. Danach sind die argentinischen Gesellschaften als Ersatzvertreter für die Festlegung und Errichtung der für Aktien und/oder Kapitalbeteiligungen an argentinischen Unternehmen fälligen Steuer verantwortlich. Die Höhe der Steuer ergibt sich aus der Anwendung des Steuersatzes von 0,5% auf den festgelegten Wert der Aktien und/oder Beteiligungen (Nettowert der argentinischen Gesellschaft - mit einigen Ausnahmen - zum 31. Dezember eines jeden Jahres). VERBRAUCHSSTEUERDiese Steuern werden mit unterschiedlichen Steuersätzen auf den Verbrauch bestimmter Erzeugnisse erhoben. Für sie gelten unterschiedliche Modi hinsichtlich der Erklärung und der Zahlungsweise. Diese Steuern betreffen im Allgemeinen die Hersteller oder Importeure dann, wenn sie das Produkt verkaufen (alkoholische Getränke, Tabak, Luxusgüter, etc.). BESTEUERUNG VON KREDITEN UND VERBINDLICHKEITEN BEI BANKKONTEN UND ANDEREN EINRICHTUNGEN Die Steuer wird auf Verbindlichkeiten und Guthaben für die vom Kontoinhaber geführten Konten erhoben, die dieser bei den unter das Gesetz über Finanzinstitute fallenden Einrichtungen führt. Dabei spielt es keine Rolle, ob der Kontoinhaber eine natürliche Person oder eine andere Organisation oder Einrichtung ist. Der allgemeine Steuersatz liegt sowohl bei den Guthaben als auch bei den Verbindlichkeiten bei 0,6%.

Des Weiteren wird eine Steuer von 1,2% auf alle Geldbewegungen und Zuwendungen von Mitteln erhoben, wenn diese Operationen über organisierte Zahlungssysteme erfolgen, die als Ersatz für die üblichen Bankkonten genutzt werden. Beachten Sie, dass für bestimmte Operationen andere Steuersätze und Steuerbefreiungen gelten.

ProvinzsteuernBESTEUERUNG VON BRUTTOEINNAHMEN

Alle territorialen Einheiten Argentiniens (Provinzen sowie die autonome Stadt Buenos Aires) erheben diese Steuer auf die Bruttoeinnahmen jedes Unternehmens, in dem kommerzielle, industrielle, landwirtschaftliche, finanzielle oder professionelle Tätigkeiten ausgeübt werden.

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Diese Steuer wird auf jede kommerzielle oder gewerbliche Transaktion fällig und stellt kein Steuerguthaben für die in den vorherigen Stufen gezahlten Steuern dar. Die Steuersätze variieren je Tätigkeit und in den einzelnen Territorien geltenden Gesetzen zwischen 1,5% und 4%. Sie wird für ein Kalenderjahr erhoben und ist in Form von monatlich bzw. alle zwei Monate - dies liegt im Ermessen jeder Territorialverwaltung - zu erbringenden Vorauszahlungen zu bezahlen. Es gelten generell Ausnahmen für Aktivitäten im Primär- sowie im Industriesektor.

STEMPELSTEUERHier handelt es sich um eine in allen Provinzen Argentiniens zu entrichtende Steuer, die generell auf entgeltliche Handlungen, Verträge oder Geschäfte erhoben wird und in deren Zusammenhang ein öffentlicher oder privatrechtlicher Vertrag aufgesetzt wird.

Der Steuersatz beträgt im Allgemeinen ein Prozent, wobei es hier je nach Vorgang und den in dem Gebiet geltenden Gesetzen, in dem dieser Vorgang rechtskräftig umgesetzt wird, Abweichungen geben kann. In der autonomen Stadt Buenos Aires wird diese Steuer nur auf die Übertragung von Immobilien sowie Miet- und Untermietverträge für zu Gewerbezwecken genutzte Immobilien erhoben. Der bei der Übertragung von Immobilien zur Anwendung kommende Steuersatz beträgt 2,5%, bei Vermietungen oder Untervermietungen beträgt er 0,5%.

IMMOBILIENSTEUERFür die sich in den verschiedenen Verwaltungseinheiten befindenden Immobilien sind jährlich Steuern zu zahlen. Ihre Höhe bemisst sich aus den im Steuergesetz über die steuerliche Bewertung von Grund und Boden festgelegten Sätzen und kann nachträglich noch angepasst werden.

Bei der Immobiliensteuer handelt es sich um eine Realsteuer, die unabhängig von der persönlichen Situation des Steuerzahlers auf der Grundlage des Wertes des Grundstücks und des Gebäudes erhoben wird. Die Höhe der Steuer wird von der zuständigen Behörde festgelegt. Die Berechnung erfolgt auf der Grundlage der für den jeweiligen Steuerzeitraum geltenden Steuergesetze. Hier sind die Bewertungsstufen und die Steuersätze festgelegt, die für die verschiedenen Arten von Immobilien die Bemessungsgrundlage bilden.

Gemeindegebühren

Die Gemeinden können für erbrachte Leistungen für die Sicherheit auf Gewerbe- und Industriegeländen, für Beleuchtung, Hygiene und ähnliche Leistungen Gebühren festlegen. Die Höhe dieser Gebühren können sie anhand der dank der durch sie erbrachten Leistungen erzielten Einnahmen oder anderer Parameter, wie der Personenanzahl, der Leistungsfähigkeit u.a., festlegen.

Einstellung von Personal

Arten der Arbeitsverträge

Im Gesetz über Arbeitsverträge Nr. 20.744 (LCT) sind verschiedene Formen für die Einstellung von Arbeitskräften aufgeführt, die nachfolgend beschrieben werden.

UNBEFRISTETER VERTRAGDie typische Form für die Personaleinstellung in Argentinien ist ein unbefristeter Arbeitsvertrag. Das bedeutet, dass das Arbeitsverhältnis so lange andauert, bis es wegen eines bestimmten Grundes nicht verlängert wird. Zu den Gründen gehören die Kündigung durch den Arbeitnehmer, die vom Arbeitgeber begründet oder unbegründet ausgesprochene Entlassung, das Erreichen des Rentenalters (nachdem die gesetzlichen Anforderungen erfüllt sind) oder der Tod des Arbeitnehmers.

Die ersten drei Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit muss der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis registrieren lassen. Für beide Seiten gelten die sich aus diesem Arbeitsverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten, wobei allerdings sowohl der Arbeitnehmer als auch der Arbeitgeber innerhalb dieser Frist das Arbeitsverhältnis beenden kann, ohne dass sie diese Entscheidung begründen müssen und sich daraus Entschädigungsansprüche für den Arbeitnehmer ergeben. Die Entscheidung über die Beendigung des Arbeitsverhältnisses ist der anderen Seite 15 Tage im Voraus mitzuteilen.

Ein unbefristeter Arbeitsvertrag wird im Allgemeinen nach den Bestimmungen des für diese Tätigkeit oder dieses Unternehmen geltenden Kollektivvertrages über einen vollen Arbeitstag, das heißt, acht Stunden täglich bzw.

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maximal 48 Wochenstunden, abgeschlossen. Allerdings kann der Arbeitgeber auch eine Teilzeitbeschäftigung, das heißt, eine bestimmte Anzahl von Stunden pro Tag, Woche oder Monat verlangen, die insgesamt weniger als zwei Drittel des für diese Beschäftigung üblichen Arbeitstages beträgt (Art. 92, LCT). In diesem Fall darf die Entlohnung anteilmäßig nicht niedriger als die im Gesetz oder Kollektivvertrag für diese Tätigkeit oder diesen Arbeitsplatz festgelegte Bezahlung eines Vollzeitbeschäftigten sein. Beschäftigte mit einem Teilzeitvertrag dürfen keine Überstunden leisten.

Der Arbeitgeber kann einen unbefristeten Arbeitsvertrag aus eigener Entscheidung und ohne Angabe von Gründen beenden. Nach Ablauf der Probezeit muss der Arbeitgeber die Kündigung bei einer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers von unter fünf Jahren einen Monat im Voraus, und bei einer Betriebszugehörigkeit von über fünf Jahren, zwei Monate im Voraus aussprechen. Darüber hinaus hat er dem Arbeitnehmer eine Entschädigung in Höhe von einem Monatslohn für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit bzw. für eine Zeit ab drei Monaten zu zahlen. Als Grundlage dient der beste Lohn, der unter normalen und üblichen Umständen gezahlt wurde (Art. 245, LCT). Wird der Vertrag durch den Arbeitnehmer beendet, hat er dies dem Arbeitgeber unabhängig von seiner Betriebszugehörigkeit 15 Tage im Voraus mitzuteilen.

BESONDERE MODALITÄTEN Um sowohl für die spezifischen Bedürfnisse der Unternehmen als auch der Arbeitnehmer einen angemessenen Rechtsrahmen zu schaffen, enthält das Gesetz über Arbeitsverträge (LCT) verschiedene Sonderformen für die Einstellung, wie den befristeten Arbeitsvertrag (Artikel 90, 93 bis 95), den Saisonarbeitsvertrag (Artikel 96 bis 98), den Aushilfsarbeitsvertrag (Artikel 99 und 100) sowie den Gruppen- oder Teamarbeitsvertrag (Artikel 101).

BEFRISTETER ARBEITSVERTRAG Diese Art von Vertrag hat eine bestimmte Laufzeit, die maximal 5 Jahre betragen kann. Er kann beim Vorliegen von berechtigten Gründen für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages eingesetzt werden, zum Beispiel, um in einem Unternehmen einen nicht ständigen Arbeitsplatz zu besetzen oder einen ausgefallenen Arbeiter zu ersetzen.

Der Vertrag muss schriftlich mit ausdrücklicher Angabe seiner Laufzeit abgeschlossen werden. Außerdem ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer in einer nachweisbaren Form (per Einschreiben oder persönlich übergebenem Telegramm) frühestens zwei Monate und spätestens einen Monat vor dem Vertragsende über dessen Ablauf zu informieren. Diese Pflicht besteht bei einem Vertrag, der mit einer Dauer von unter einem Monat abgeschlossen wurde, nicht.

Das Gesetz legt fest, dass der befristete Vertrag in einen unbefristeten Vertrag umgewandelt wird, wenn der Arbeitgeber nicht 30 Tage vor dessen Auslaufen die Mitteilung über das Vertragsende schickt oder wenn die zu erfüllenden Aufgaben nicht den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages rechtfertigen.

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, weil der Vertrag abgelaufen ist oder die übertragene Aufgabe erfüllt wurde, und erstreckte sich der Vertrag auf einen Zeitraum von über einem Jahr und wurde ordnungs- und fristgemäß gekündigt, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf eine Abfindung. Die Höhe der Abfindung beläuft sich auf die Hälfte des in Artikel 245 des LCT vorgesehenen Betrages.

Im Falle einer ungerechtfertigten Entlassung vor Ablauf der Vertragsdauer, hat der Arbeitnehmer Anspruch auf Zahlung der für einen unbefristeten Arbeitsvertrag vorgesehenen Abfindung (Artikel 245 des LCT) sowie auf Zahlung einer Entschädigung für durch die vorzeitige Vertragsbeendigung entstandene Schäden und Nachteile. Im Allgemeinen haben die Richter entschieden, dass dem Arbeitnehmer ein Betrag in Höhe der Löhne zu zahlen ist, die er bei der Erfüllung des Vertrages über die gesamte vorgesehene Laufzeit bekommen hätte. Mit der Zahlung dieser Entschädigung wird die Abfindung hinfällig, die der Arbeitgeber bei einer nicht fristgemäß übersandten Mitteilung über das Vertragsende zu zahlen hätte.

SAISONARBEITSVERTRAGArtikel 96 des LCT legt fest, dass ein Saisonarbeitsvertrag abgeschlossen werden kann, wenn dies dem normalen Arbeitsablauf im Unternehmen entspricht oder wenn die auszuübenden Tätigkeiten nur zu bestimmten Zeiten im Jahr anfallen und sich in bestimmten Abständen wiederholen.

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Dieser Vertrag gilt für Leistungen, die von den Arbeitnehmern im Tourismus, bei der Zuckerrohrernte und auf dem Lande bei der Obstproduktion (Zitrusfrüchte, Feinobst, etc.) erbracht werden. Diese Art von Saisonarbeiten ist nicht Bestandteil der Nationalen Regelung für Landarbeit (Gesetz Nr. 26.727).

Bei einem Arbeitsverhältnis in Form von Saisonarbeit wird der Vertrag während der vereinbarten Dauer der Tätigkeit in vollem Umfang ausgeführt, während in den Zeiten, in denen der Vertrag ruht, keine Pflichten zu seiner Erfüllung bestehen, der Arbeitnehmer demzufolge keine Leistungen erbringt und der Arbeitgeber keine Vergütung bezahlt.

Das Gesetz betrachtet einen Saisonarbeitsvertrag als einen für eine bestimmte Zeit abgeschlossenen Vertrag ohne Probezeit. Wenn der Arbeitnehmer in einer Saison gearbeitet hat, hat er ein Anrecht darauf, zu Beginn der nächsten Saison wieder eingestellt zu werden. Um diesem Anrecht Wirkung zu verleihen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Arbeitnehmer aufzufordern, seinen Arbeitsplatz erneut in Anspruch zu nehmen. Diese Aufforderung muss mindestens 30 Tage vor Beginn der neuen Saison schriftlich zugeschickt werden und der Arbeitnehmer muss sich schriftlich damit einverstanden erklären oder innerhalb von fünf Tagen nach der Zustellung persönlich beim Sitz des Arbeitgebers vorstellig werden. Verschickt der Arbeitgeber diese Aufforderung nicht, kann sich der Arbeitnehmer als schuldlos entlassen betrachten und hat Anspruch auf Zahlung der für die tatsächlich gearbeitete Zeit fälligen Abfindung sowie auf Zahlung einer Entschädigung für entstandene Schäden und Nachteile, falls die für die laufende Saison geltenden Fristen verstrichen sind.

Die Berechnung der Abfindung bei Entlassung erfolgt gemäß Artikel 245 des LCT ohne Berücksichtigung der Zeiten, in denen das Arbeitsverhältnis ruhte. Die Entschädigung für entstandene Schäden und Nachteile wird nach den gleichen Richtlinien festgelegt, die bei einer unbegründeten Entlassung aus einem befristeten Arbeitsvertrag gelten.

Mit Ausnahme der bei der Ernte und/oder Verpackung von Obst zu erledigenden Arbeiten, gilt für Arbeitsverhältnisse bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten das Gesetz Nr. 26.727. Hier sind andere Modalitäten für die Verträge vorgesehen. Für regelmäßig wiederkehrende oder saisonal bedingte Tätigkeiten erfolgt die Personaleinstellung auf der Grundlage eines Zeitarbeitsvertrages, deren Richtlinien in dem angeführten Gesetz eingesehen werden können.

AUSHILFSARBEITSVERTRAGEin Aushilfsarbeitsvertrag kann dann abgeschlossen werden, wenn der Arbeitgeber die Erbringung dieser Leistungen benötigt, um andere als die im Unternehmen üblicherweise anfallenden Arbeiten erledigen zu lassen (zum Beispiel der Umbau einer Industrieanlage oder die Präsentation von Produkten auf einer Unternehmensveranstaltung) oder falls Aufgaben anfallen, die in Bezug auf den Umfang und die Qualität den üblichen Tätigkeitsbereich des Unternehmens übertreffen (z. B. Ersatz für einen abwesenden Arbeitnehmer oder die Absicherung eines größeren Arbeitsbedarfs).

Der Arbeitgeber kann in diesem Fall festlegen, den Vertrag mit dem Arbeitnehmer direkt abzuschließen oder auf die Dienste einer vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit zugelassenen Zeitarbeitsfirma (ESE) zurückzugreifen. Diese Zeitarbeitsfirmen kümmern sich darum, den Unternehmen, mit denen sie zusammenarbeiten, zeitweilig Personal zur Verfügung zu stellen, um die vorstehend dargelegten Anforderungen abzusichern.

Entscheidet sich der Arbeitgeber, die Arbeitskräfte direkt einzustellen, ist ein schriftlicher Arbeitsvertrag abzuschließen, von dem der Arbeitnehmer eine Kopie erhält und eine weitere innerhalb von 30 Tagen an den ihn vertretenden Gewerkschaftsverband zu senden ist.

Wird dieser Vertrag mit dem Ziel abgeschlossen, einen anderen Arbeiter zu ersetzen, sind der Name dieses zu ersetzenden Arbeitnehmers sowie im Fall von außerordentlichen Arbeitsanforderungen, eindeutig und klar die berechtigten Gründe für diese Entscheidung anzugeben.

Solch ein Vertrag ist dann nicht rechtmäßig, wenn der zu ersetzende Arbeiternehmer aufgrund der Beteiligung an einem legitimen Arbeitskampf seine Arbeit nicht ausübt bzw. wenn der Arbeitgeber in den vergangenen sechs Monaten andere Arbeitnehmer wegen Arbeitsrückgang oder Auftragsmangel entlassen hat.

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Da die Laufzeit dieser Verträge nicht im Voraus bestimmt werden kann und ihre Dauer von der zu erledigenden Aufgabe oder Tätigkeit abhängt, beginnt und endet das Arbeitsverhältnis mit der Ausführung der Arbeit oder Erbringung der Dienstleistung.

In dem Nationalen Beschäftigungsgesetz Nr. 24.013 ist jedoch festgelegt, dass ein solcher Vertragsabschluss aufgrund von außerordentlichen Marktanforderungen nur dann abgeschlossen werden darf, wenn diese Marktsituation nicht länger als sechs Monate pro Jahr und bis zu maximal einem Jahr während eines Zeitraums von drei Jahren (Art. 72) besteht.

Werden diese Grenzen überschritten, wird der Vertrag je nach Fall trotz unterbrochener Leistungserbringung als dauerhaft (Saisonarbeitsvertrag) bzw. bei kontinuierlicher Leistungserbringung als unbefristet (unbefristeter Arbeitsvertrag) angesehen.

Wenn der Vertrag mit dem Abschluss der ihm zugrunde liegenden Aufgabe, Arbeit oder Dienstleistung endet, bestehen für den Arbeitgeber keine Verpflichtungen zur Zahlung einer Abfindung an den Arbeitnehmer. Wird allerdings vor dem Ende der Vertragslaufzeit eine unbegründete Kündigung ausgesprochen, hat der Arbeitnehmer nach Artikel 245 des LCT einen Anspruch auf Entschädigung.

GRUPPEN- ODER TEAMARBEITSVERTRAG Der Gruppen- oder Teamarbeitsvertrag wird zwischen einem Arbeitgeber und einer Gruppe von Arbeitnehmern abgeschlossen, um im Team bzw. in der Gruppe gemeinsame Tätigkeiten oder Aufgaben zu erledigen.

Das Arbeitsverhältnis wird zwischen dem Arbeitgeber und jedem einzelnen Arbeitnehmer des Teams hergestellt. Nachdem jeder einzelne Arbeitnehmer bestimmt wurde, gelten für ihn die gleichen Rechte und Pflichten wie bei jedem anderen Arbeitsvertrag.

Dabei ist zu berücksichtigen, dass das Gesetz über Arbeitsverträge festlegt, dass der Vertrag, auf dessen Grundlage sich ein Unternehmen, Verband, eine Gemeinschaft oder Gruppe von Menschen verpflichtet, einem Arbeitsverhältnis innewohnende Aufgaben dauerhaft und ausschließlich für einen Dritten zu erbringen, als Teamarbeitsvertrag angesehen wird und dass jedes einzelne Teammitglied ein angestellter Arbeitnehmer dieses Dritten, für den die Leistungen tatsächlich erbracht werden, ist.

Vertrag zu Ausbildungszwecken Um junge Menschen den Eintritt in den Arbeitsmarkt zu erleichtern, sieht das argentinische Rechtssystem einige Modalitäten für die Gestaltung von Verträgen sowie die berufliche und außerberufliche Tätigkeit vor, durch die ein Rechtsrahmen für die berufliche Ausbildung von Personen ohne Arbeitserfahrungen in Unternehmen geschaffen werden soll. Dazu gehören Lehr- und Praktikumsverträge.

LEHRVERTRAGEin Lehrvertrag ist eine Form des Arbeitsvertrages, dessen Ziel die theoretische und praktische Ausbildung ist. Sie ist in Artikel 1 des Gesetzes Nr. 25.013, das durch das Gesetz Nr. 26.390 geändert wurde, geregelt.

Er wird dann zwischen einem Arbeitgeber und einem jungen Arbeitslosen zwischen 16 und 28 Jahren abgeschlossen, wenn nicht bereits vorher zwischen ihnen ein anderes Arbeitsverhältnis bestanden hat. Der Vertrag gilt für mindestens drei Monate und höchstens ein Jahr und einer maximalen Wochenarbeitszeit von 40 Stunden.

Wenn die vereinbarte Vertragsdauer abgelaufen ist und das Arbeitsverhältnis endet, muss der Arbeitgeber keinerlei Abfindung an den Arbeitnehmer zahlen. Er ist aber verpflichtet, dem Lehrling das Vertragsende 30 Tage vor dem vereinbarten Fälligkeitstag anzukündigen. Tut er dies nicht, hat er ersatzweise (als Ersatz für die Vorankündigung) eine Entschädigung in Höhe eines halben Monatslohns zu zahlen.

Wird jedoch das Arbeitsverhältnis ohne Angabe von Gründen durch den Arbeitgeber vor Ablauf der vereinbarten Frist beendet, stehen dem Arbeiternehmer die nach dem Gesetz für die Mitarbeiter mit unbefristetem Vertrag geltenden Entschädigungen zu.

Der Arbeitnehmer oder Lehrling hat in jedem Fall das Recht auf die Ausstellung einer Bescheinigung durch den Arbeitgeber, auf der die erworbenen Erfahrungen oder die Fachgebiete bestätigt werden.

Erfüllt der Arbeitgeber die Verpflichtungen aus diesem Vertrag nicht, wird das Arbeitsverhältnis in ein unbefristetes Verhältnis, mit allen dem Arbeitnehmer nach dem Gesetz dann zustehenden Rechten, umgewandelt.

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Neben diesen festen Regeln muss sich der Arbeitgeber darüber im Klaren sein, dass für einen mit einem Heranwachsenden zwischen 16 und 18 Jahren abgeschlossenen Lehrvertrag die in den Artikeln 187 bis 195 des LCT aufgeführten Arbeitsbestimmungen für Minderjährige gelten. Des Weiteren wird darauf hingewiesen, dass ein Lehrvertrag auf keinen Fall mit einer Arbeitskooperative oder einer Zeitarbeitsfirma abgeschlossen werden.

BILDUNGSPRAKTIKUMEin Privatunternehmen mit eigenem Rechtsstatus kann mit Studenten von Hochschulen, Teilnehmern aus dem Bereich Erwachsenenweiterbildung und über 18 Jahre alten Teilnehmern an Berufsausbildungsmaßnahmen Praktikumsverträge abschließen, wenn es vorher eine Vereinbarung mit den Institutionen und Bildungseinrichtungen im Sinne des Gesetzes Nr. 26.427 unterzeichnet hat, in dem die Bestimmungen für Bildungspraktika geregelt sind.

Das Praktikum hat nicht den Charakter eines Arbeitsverhältnisses. Es soll die Durchführung von Bildungsaktivitäten in öffentlichen Einrichtungen oder privaten Unternehmen fördern, bei denen ein Zusammenhang mit dem Inhalt des an den Bildungseinrichtungen absolvierten Studiums besteht.

Die wichtigsten Merkmale des Praktikumsvertrages sind:

- Er muss schriftlich abgeschlossen sein und genaue Angaben zum Inhalt der Bildungspraktikums sowie zur Dauer, Zeit und zum Ort enthalten, an dem das Praktikum stattfindet. Die dem Praktikanten übertragenen Aufgaben müssen ebenfalls aufgeführt sein. - Je nach den im Vertrag getroffenen Vereinbarungen, beträgt die Dauer mindestens zwei und höchstens zwölf Monate. Es kann für weitere sechs Monate verlängert werden. Hierfür ist eine neue individuelle Vereinbarung zu unterschreiben. - Der Praktikant hat für seine im Unternehmen geleistete Tätigkeit einen Anspruch auf eine finanzielle

Vergütung, die aber nicht den Charakter einer Entlohnung hat. Die Höhe dieser als Anreiz anzusehenden Zuwendung wird anteilmäßig nach der im Praktikum erbrachten Stundenzahl entsprechend dem Grundlohn des für das Unternehmen geltenden Kollektivvertrages berechnet. Bei Tätigkeiten, für die kein Kollektivvertrag gilt, erfolgt die Berechnung anteilmäßig nach der im Praktikum erbrachten Stundenzahl auf der Grundlage des regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepassten Mindestlohns.

- Die Wochenstundenzahl beträgt bis zu 20 Stunden. - Der Praktikant hat einen Anspruch auf Freistellung auf Grund von Prüfungen, Krankheiten oder Unfällen sowie auf andere regelmäßige Leistungen, die den Mitarbeitern des Unternehmens gemäß den geltenden Bestimmungen gewährt werden.

Das Unternehmen übernimmt für den Praktikanten die Krankenversicherung mit den im Gesetz Nr. 23.660 über Sozialwerke vorgesehenen Mindestleistungen und muss die laut Gesetz Nr. 24.557 über Arbeitsrisiken vorgesehene Versicherung gegen Unfälle oder Krankheiten abschließen, um diese Art von Ereignissen während des Praktikums bzw. am Praktikumsort abzusichern.

In der Verordnung ist die maximale Anzahl von Praktikanten festgelegt, die ein Unternehmen unter Vertrag nehmen kann. Diese Zahl muss der Größe des Unternehmens und der Anzahl der beauftragten Betreuer entsprechen.

BezahlungDie Vergütung wird als Gegenleistung festgelegt, die der Arbeitnehmer als Ergebnis des Arbeitsvertrages(Art. 103, LCT) erhält. Sie kann aus einem Geldbetrag oder einem Teilbetrag in Geld und bis zu 20% in barausgezahlt bzw. als Übernahme von Unterbringungs- und Verpflegungskosten abgegolten werden.

Der als Bezahlung erbrachte Betrag entspricht dem im Kollektivvertrag für diese Tätigkeit bzw. für dasUnternehmen, in dem der Arbeitnehmer tätig ist, laut Lohntabelle für diese Kategorie bzw. für denentsprechenden Arbeitsplatz festgelegten Wert.

Der Arbeitgeber hat im Zusammenhang mit der Entlohnung folgende Pflichten: - Den Lohn durch Hinterlegung des Geldes auf ein auf den Namen des Arbeitnehmers lautendes Bankkonto

zu bezahlen. Dieses Konto muss bei entsprechenden Banken eröffnet werden. Die Banken müssen über Geldautomaten verfügen, die in Städten nicht weiter als zwei Kilometer und außerhalb von Städten bzw. auf dem Land nicht weiter als zehn Kilometer vom Arbeitsort entfernt sein dürfen. Die von der Bank erbrachten Dienstleistungen müssen für den Arbeitnehmer in jeder Hinsicht kostenlos sein.

- Aushändigung einer Gehaltsabrechnung in doppelter Ausfertigung.

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- Einhaltung der im LCT vorgesehenen Zahlungstermine. Mitarbeiter mit einem Monatsgehalt werden zumEnde des Arbeitsmonates bezahlt, während tage- oder stundenweise beschäftigtes Personal am Ende jeder Woche oder alle zwei Wochen bezahlt wird. Wird nach Stückzahl oder nach Maß gearbeitet, erfolgt die Bezahlung zum Wochenende oder nach zwei Wochen für die gesamte in diesem Zeitraum geleistete Arbeit. Nachdem die angeführten Zeiträume verstrichen sind, hat der Arbeitgeber den Lohn für die monatlich oder 14-tägig entlohnten Arbeitnehmer innerhalb von vier Werktagen und den Lohn für die wöchentlich entlohnten Arbeitnehmer innerhalb von drei Werktagen zu bezahlen.

GESETZLICHER MINDESTLOHN

Die Gesamtvergütung eines Arbeitnehmers für einen Monat gesetzlicher Vollarbeitszeit darf nicht geringer als der in Artikel 14 der Nationalen Verfassung garantierte und in Artikel 116 des LCT vorgesehene, regelmäßig an die Lebenshaltungskosten angepasste Mindestlohn sein.

Gemäß Artikel 139 des Gesetzes Nr. 24.013 wird dieser angepasste Mindestlohn vom Nationalen Rat für Beschäftigung, Produktivität und an die Lebenshaltungskosten angepassten Mindestlohn festgelegt, dem Vertreter der Unternehmer, des Gewerkschaftssektors und der nationalen Regierung angehören.

SONDERZULAGEN

Alle Beschäftigten erhalten jährlich einen zusätzlichen Lohn (dreizehntes Monatsgehalt bzw. Bonuszahlung). Das Gesetz Nr. 23.041 und seine Durchführungsverordnung Nr. 1.078/84 legen fest, dass dieses jährliche Zusatzgehalt auf 50% des höchsten Monatsgehaltes einschließlich aller Zulagen zu berechnen ist, das jeweils in dem im Juni endenden Halbjahr sowie in dem im Dezember endenden Halbjahr jedes Jahres erzielt wurde. Das jährliche Zusatzgehalt wird in zwei Raten bezahlt: die erste zum 30. Juni und die zweite zum 31. Dezember eines jeden Jahres.

SOZIALVERSICHERUNG

Die Unternehmen erbringen Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung ihrer Mitarbeiter. Mit diesen Beiträgen wird ein Teil der Familienzulagen sowie der Beiträge für die Gesundheitsversorgung, Renten und Pensionen und Arbeitslosigkeit gedeckt. Die Beiträge belaufen sich auf 27% für Arbeitgeber, deren Haupttätigkeit in der Vermietung und Verpachtung sowie im Erbringen von Dienstleistungen besteht, und für die übrigen Arbeitgeber auf 23%.

BEZAHLUNG AN FEIERTAGEN UND ARBEITSFREIEN TAGEN

Die Arbeitnehmer erhalten an Feiertagen und arbeitsfreien Tagen die gleiche Bezahlung wie für Ruhetage. Wenn sie an diesem Tag arbeiten, erhalten sie 100% Zuschlag auf den normalen Lohn.

Aufstellung der festen und variablen Feiertage sowie der festen arbeitsfreien Tagen

NATIONALE FEIERTAGE

DATUM* GRUND

1. Januar Neujahr

Variabel Rosenmontag und Faschingsdienstag

24. März Nationaltag des Gedenkens für die Wahrheit und Gerechtigkeit

2. April Tag der Veteranen und Gefallenen des Malwinenkrieges

Variabel Karfreitag

1. Mai Tag der Arbeit

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NATIONALE FEIERTAGE

DATUM* GRUND

25. Mai Tag der Mai-Revolution

20. Juni Tag des Gedenkens an General Manuel Belgrano

9. Juli Tag der Unabhängigkeit

17. August** Tag des Gedenkens an General José de San Martín

12. Oktober** Tag der Achtung der kulturellen Vielfalt

20. November** Tag der Nationalen Souveränität

8. Dezember Tag der Unbefleckten Empfängnis der Jungfrau Maria

25. Dezember Weihnachten

* Verordnung 1584/2010, ** Der nationale Feiertag des 17. August wird am dritten Montag des Monats, der 12. Oktober wird am zweiten Montag des Monats und der 20. November wird jeweils am vierten Montag des Monats begangen.

Verordnung 1584/2010 legt die nationalen Feiertage fest. Wenn diese auf einen Dienstag oder Donnerstag fallen, legt die Regierung zur Förderung des Tourismus noch zwei zusätzliche Feiertage pro Jahr fest, die dann auf den unmittelbar davor liegenden Montag bzw. darauf folgenden Freitag gelegt werden. Diese müssen 50 Tage vor Ablauf des Kalenderjahres für die nächsten drei Jahre festgelegt werden. Die Entlohnung für die Montage oder Freitage, die nach den geltenden Rechtsvorschriften zu Feiertagen erklärt werden, entspricht der für die übrigen nationalen Feiertage.

ARBEITSFREIE TAGE

DATUM GRUND

Variabel Gründonnerstag (christlicher Feiertag)

Variabel Passahfest**

24. April Aktionstag für Toleranz und Achtung zwischen den Völkern*

Variabel Jüdischer Neujahrstag**

Variabel Versöhnungstag**

Variabel Muslimisches Neujahrsfest***

Variabel Opferfest****

Variabel Fastenbrechen***

* Das zum Gedenken an den vom armenischen Volk erlittenen Völkermord beschlossene Gesetz Nr. 26.199 legt fest, dass es aus Armenien stammenden Beschäftigten und Beamten öffentlicher Einrichtungen sowie Studenten erlaubt wird, in jedem Jahr frei über den 24. April zu verfügen, um an Gedenkveranstaltungen anlässlich der ihrer Gemeinschaft widerfahrenen Tragödie teilzunehmen.** Die Verordnung 1584/2010 legt fest, dass die beiden Tage des jüdischen Neujahrsfests, der Versöhnungstag und die ersten beiden sowie die letzten beiden Tage des Passahfests nur für Bürger jüdischen Glaubens Feiertage sind. *** Die Verordnung 1584/2010 legt fest, dass das muslimische Neujahrsfest, das Fastenbrechen und das Opferfest nur für Bürger des muslimischen Glaubens Feiertage sind.

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Arbeitsrisiken

Der Arbeitgeber ist gesetzlich verpflichtet, alle seine Mitarbeiter über eine Versicherungsgesellschaft für Berufsrisiken (ART) gegen Arbeitsunfälle oder Berufskrankheiten zu versichern bzw. sich selbst gegen gegebenenfalls entstehende Ansprüche zu versichern.

Als Unfall gilt jeder Vorfall, der sich durch die Arbeit oder während der Arbeit bzw. auf dem Weg zwischen dem Wohnort und dem Arbeitsplatz ereignet. Der Arbeitnehmer darf aber in diesem Fall den Arbeitsweg nicht aus Gründen, die nicht mit der Arbeit im Zusammenhang stehen, unterbrochen bzw. abgeändert haben. Der Arbeitnehmer kann gegenüber dem Arbeitgeber schriftlich erklären, und dieser innerhalb von 72 Stunden gegenüber dem Versicherer, dass der Arbeitsweg wegen des Studiums, im Zusammenhang mit einer anderen Tätigkeit oder der Pflege eines erkrankten und nicht in der gleichen Wohnung lebenden Familienangehörigen geändert wurde. Dies ist innerhalb von drei Werktagen durch Vorlage der entsprechenden Unterlagen zu belegen, wenn dies vom Arbeitgeber gefordert wird.

OBLIGATORISCHE LEBENSVERSICHERUNG

Der Arbeitgeber hat 30 Tage Zeit, um die Lebensversicherung abzuschließen. Allerdings sind entstandene Schäden vom Beginn der Laufzeit der Versicherungspolice an abgesichert. Die Versicherung beginnt mit dem Arbeitsbeginn im Unternehmen. Diese Versicherung deckt nicht die Risiken der absoluten, permanenten und unumkehrbaren Vollinvalidität sondern nur das für den Arbeitnehmer bestehende Todesrisiko ab.

Urlaub und Freistellungen

URLAUB

Der reguläre Jahresurlaub ist die kontinuierliche und entlohnte Erholungszeit, die der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer jährlich gewährt. Die Zahl der Urlaubstage hängt von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers im Unternehmen ab und beläuft sich auf folgende Zeiten: 14 Kalendertage bei weniger als 5 Jahren Zugehörigkeit; 21 Kalendertage bei 5 bis 10 Jahren; 28 Kalendertage bei 10 bis 20 Jahren und 35 Kalendertage bei über 20 Jahren Betriebszugehörigkeit.

Der Arbeitnehmer muss im Kalenderjahr mindestens während der Hälfte des Kalenderjahres gearbeitet haben. Wurde die Mindestzeit noch nicht erreicht, wird für jeweils 20 Arbeitstage ein Urlaubstag berechnet.

Der Arbeitgeber muss den Urlaub in der Zeit vom 1. Oktober bis zum 30. April des folgenden Jahres gewähren. Auf einen gewährten Urlaub kann noch ein Drittel der Urlaubstage aus dem davor liegenden Zeitraum gewährt werden, wenn diese nicht in Anspruch genommen wurden. Dieser Umstand muss von beiden Seiten vereinbart werden. Der Urlaub beginnt an einem Montag bzw. – ist dieser ein Feiertag – am darauf folgenden Werktag.

MUTTERSCHAFTSURLAUB

Jede Frau hat während der Schwangerschaft das Recht auf einen sicheren Arbeitsplatz. Das LCT legt den Mutterschaftsurlaub fest und verbietet den Frauen, während der 45 Tage vor dem Geburtstermin und bis zu 45 Tagen nach der Geburt zu arbeiten. Die betreffende Frau kann sich jedoch dafür entscheiden, die Freistellung vor der Geburt auf nicht weniger als 30 Tage zu reduzieren. Die nicht in Anspruch genommenen Tage werden auf die Ruhezeit nach der Geburt aufgeschlagen. Im Falle von Frühgeburten wird die vor der Geburt nicht in Anspruch genommene Zeit der Zeit nach der Geburt zugefügt, so dass die 90 Tage wieder zusammenhängend genutzt werden können.

Nach Ablauf dieses Urlaubs hat die Mutter folgende Möglichkeit: (a) Sie kann ihre Arbeit unter den gleichen Bedingungen fortsetzen; (b) Sie kann ihren Arbeitsvertrag kündigen und erhält eine Entschädigung in Höhe von 25% der auf der

Grundlage des Artikels 245 berechneten Durchschnittsentlohnung, die ihr für jedes gearbeitet Jahr bzw. jeden Zeitraum von mehr als drei Monaten zusteht. Diese Kündigung kann stillschweigend erfolgen

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(wenn sie nicht 48 Stunden vor dem Ende des Mutterschaftsurlaubs mitgeteilt wird), sie kann aber auch ausdrücklich ausgesprochen werden;

(c) Sie kann eine unbezahlte Verlängerung des Mutterschaftsurlaubs für einen Zeitraum von drei bis sechs Monaten beantragen (unbezahlte Beurlaubung).

Während der Stillzeit, die nach dem Zeitpunkt der Geburt maximal ein Jahr betragen kann, hat sie Anspruch auf zwei tägliche Stillpausen von jeweils dreißig Minuten Dauer.

ANDERE FREISTELLUNGEN

Der Arbeitnehmer hat Anspruch auf folgende bezahlte Freistellungen: - Geburt eines Kindes: Zwei aufeinander folgende Tage; - Eheschließung: Zehn aufeinander folgende Tage; - Tod der Ehefrau, Lebensgefährtin, eines Kindes oder Elternteils: Drei aufeinander folgende Tage; - Tod eines Geschwisters: Ein Tag; - Prüfung an einer Mittel- oder Hochschule: Zwei aufeinander folgende Tage bei maximal 10 Tagen pro Jahr.

KRANKHEIT

Artikel 208 des LCT legt fest, dass der Arbeitnehmer, wenn er wegen eines unverschuldeten Unfalls oder einer Krankheit seiner Arbeit nicht nachgehen kann, bei einer Betriebszugehörigkeit von bis zu fünf Jahren einen Anspruch auf Lohnfortzahlung für einen Zeitraum von drei Monaten, und bei über fünf Jahren Betriebszugehörigkeit von sechs Monaten hat.

Wenn sich der Arbeitnehmer um Familienangehörige kümmern muss und deswegen nicht arbeiten kann, betragen die Zeiträume, in denen er Anspruch auf eine Lohnfortzahlung hat, je nach Betriebszugehörigkeit (unter bzw. über fünf Jahre) sechs und zwölf Wochen.

BERUFSUNFÄLLE UND -KRANKHEITEN

Es gibt Entschädigungszahlen für durch die Arbeit verursachte Verletzungen oder Krankheiten. Zu diesen Leistungen gehören auch Rentenzahlungen bei Invalidität oder Tod.

Die Unternehmen müssen die Kosten für die medizinische Behandlung und - falls erforderlich - die für die Rehabilitation erforderlichen Verfahren übernehmen. Der Arbeitgeber ist zum Abschluss von Versicherungen gegen diese Arbeitsrisiken verpflichtet.

Mindestalter für den Zugang zur Beschäftigung

Im Gesetz Nr. 26.390 über das Verbot von Kinderarbeit und den Schutz der Arbeit von Heranwachsenden wurde seit dem 25. Mai 2010 das Mindestalter für die Aufnahme einer Beschäftigung auf 16 Jahre festgelegt. Allerdings können in Familienunternehmen mit einer von der entsprechenden örtlichen Behörde ausgestellten Genehmigung Heranwachsende zwischen 14 und 16 Jahren beschäftigt werden, wenn der Inhaber des Unternehmens dessen Vater, Mutter oder Vormund ist und die Beschäftigung nicht länger als drei Stunden pro Tag und 15 Stunden pro Woche dauert. Dabei darf es sich nicht um schwere, gefährliche oder gesundheitsschädliche Arbeiten handeln und der Schulbesuch muss gewährleistet sein. Diese Genehmigung wird nicht erteilt, wenn das Unternehmen wirtschaftlich untergeordnet bzw. ein Auftragnehmer oder Zulieferer von einem anderen Unternehmen ist.

Entlassungen

Der Arbeitsvertrag kann nicht durch den Willen einer Partei ohne Vorankündigung aufgelöst werden. Will der Arbeitgeber den Vertrag auflösen, hat er eine Entschädigung zu zahlen. Das LCT regelt die Vorankündigung (Art. 231) und sieht vor, dass, falls die Parteien nicht einen längeren Zeitraum festgelegt haben, für die Vorankündigung folgende Zeiten gelten: (a) durch den Arbeitnehmer: 15 Tage;

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(b) durch den Arbeitgeber: 15 Tage, wenn sich der Arbeitnehmer noch in der Probezeit befindet, ein Monat bei einer Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers von bis zu fünf Jahren, und zwei Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als fünf Jahren (Gesetz Nr. 25.877).

Wenn eine Seite diese Vorankündigung nicht berücksichtigt oder nur unzureichend übermittelt, hat sie der anderen Seite ersatzweise eine Entschädigung in Höhe der Vergütung zu zahlen, die dem Arbeitnehmer laut Artikel 231 des LCT für die dort aufgeführten Zeiträume zusteht.

Der Arbeitnehmer hat zwei Jahre Zeit, um die Klage auf Zahlung einer Entschädigung wegen Entlassung einzureichen.

Anmeldung des Arbeitsverhältnisses

Unabhängig von der vom Arbeitgeber ausgewählten Vertragsform und den mit dem Arbeitnehmer für dessen als abhängig Beschäftigter zu leistende Arbeit vereinbarten Bedingungen, ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsverhältnis anzumelden. Das gilt bei unbefristeten Arbeitsverträgen auch für die Probezeit.

Dafür muss der Arbeitgeber im Besitz einer eindeutigen Steueridentifikationsnummer (CUIT) und als Arbeitgeber registriert sein. Beide Formalitäten werden in den Zweigstellen der Bundesverwaltung für öffentlichen Einnahmen (AFIP) durchgeführt. Hat der Arbeitnehmer noch keine Arbeitsidentifikationsnummer (CUIL), muss er sie bei der Nationalverwaltung der Sozialversicherung (ANSES) beantragen.

Durch das Registriersystem „Mi Simplificación" (Meine Vereinfachung) kann der Arbeitgeber mit einem einzigen Verfahren nicht nur die entsprechende Sozialversicherungsstelle sondern auch seine Versicherungsgesellschaft für Arbeitsrisiken über die Einstellung des Mitarbeiters informieren und Angaben zum geltenden Kollektivvertrag, zu Familienangehörigen und zu anderen wichtigen Aspekten des Arbeitsverhältnisses machen.

Der Arbeitgeber muss die Einstellung des neuen Arbeitnehmers, unabhängig von der Art des abgeschlossenen Vertrages, bis spätestens einen Tag vor der Arbeitsaufnahme mitteilen. Das gilt auch für Praktikumsverträge.

Das kann auch im Internet über die offizielle Seite der Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (www.afip.gov.ar) oder persönlich in der Zweigstelle der AFIP erledigt werden, bei der der Arbeitgeber registriert ist.

Laut Artikel 52 des LCT hat er den Arbeitnehmer mit allen relevanten Daten des Arbeitsverhältnisses in das Spezialbuch für Löhne und Gehälter einzutragen. Dieses Buch muss zuvor von der örtlichen Arbeitsbehörde abgezeichnet werden und ist in der gleichen Weise wie ein Handelsbuch zu führen.

Während der Dauer des Arbeitsverhältnisses muss der Arbeitgeber monatlich bei der AFIP eine eidesstattliche Erklärung (Formular AFIP 931) einreichen, in der er neben den Angaben über die bei ihm angestellten Arbeitnehmer und die erfolgten Lohnzahlungen ebenfalls über die Höhe und die Art der an das Sozialversicherungssystem gezahlten Beiträge informiert.

Arbeitgeber mit einer Belegschaft von bis zu fünf Arbeitern müssen ihrer Verpflichtung zur Abgabe der Monatserklärung über das Computerprogramm „Su Declaración“ (Ihre Erklärung) nachkommen (www.afip.gov.ar). Dadurch wird das Ausfüllen des Formulars erleichtert, weil auf die bereits vom Arbeitgeber an das Programm „Mi Simplificación" und die an das Integrierte Argentinische Altersvorsorgesystem (SIPA) übermittelten Daten zurückgegriffen wird. Momentan ist es Arbeitgebern mit einer Belegschaft von 6 bis einschließlich 10 Mitarbeitern freigestellt, dieses System zu nutzen.

Wird das Arbeitsverhältnis beendet, ist dies unabhängig vom bestehenden Grund, innerhalb von fünf Tagen ab dem Tag, an dem die Beendigung des Arbeitsvertrages wirksam wurde, dem Verzeichnis von Einstellungen und Entlassungen für die Sozialversicherung mitzuteilen.

Durch die Registrierung des Arbeitsverhältnisses hat der Arbeitnehmer die Möglichkeit, die ihm per Gesetz zustehenden Vorteile der Sozialversicherung in Anspruch zu nehmen. Dazu gehören:

- Eine Krankenversicherung (Sozialwerk) für ihn und seine Familie. - Versicherungsschutz gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten (ART); - Bezug von Familienzulagen; - Bezug einer Rente, wenn die Bedingungen erfüllt sind; sowie Bezug einer Invalidenrente, falls er aufgrund einer Krankheit nicht mehr zur weiteren Ausübung seiner Tätigkeit in der Lage sein sollte; - Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses gegen seinen Willen, Bezug von Arbeitslosengeld.

4.3.8 —

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Anreize zur Einstellung von Arbeitskräften

Weitere Einzelheiten über die bei der Einstellung von Arbeitnehmern bestehenden Anreize und Vorteile erhalten Sie unter Kapitel 6, Abschnitt 6.5 (Beschäftigungsanreize).

Geistiges Eigentum

Urheberrechte

Das Gesetz Nr. 11.723 schützt die Urheberrechte an wissenschaftlichen, literarischen und künstlerischen Werken jeder Art und jeden Umfangs. Dazu gehören Computersoftware, Quell- und Zieldateien, Zusammenstellungen von Daten und anderen Materialien, dramatische Werke, Musikkompositionen, dramatisch-musikalische Werke, kinematografische, choreographische und pantomimische Werke, Zeichnungen, Gemälde, Skulpturen und Architektur, auf die Wissenschaften, den Handel oder die Industrie angewandte Modelle und Kunstwerke, Druckschriften, Pläne und Karten, Plastiken, Fotos, Stiche und Tonträger.

Das Urheberrecht an einem wissenschaftlichen, literarischen oder künstlerischen Werk bedeutet für dessen Autor das Recht, darüber zu verfügen, es zu veröffentlichen, aufzuführen, darzustellen und öffentlich auszustellen, es zu veräußern, zu übersetzen, anzupassen oder seine Übersetzung zu genehmigen sowie in jeder Form zu reproduzieren.

Die Urheberrechte an seinen Werken gelten für die Autoren während ihrer Lebenszeit sowie für deren Erben und Rechtsinhaber für einen Zeitraum von 70 Jahren, gerechnet ab dem 1. Januar nach dem Todesjahr des Autors. Bei Filmen erstreckt sich dieser Schutz auf fünfzig Jahre nach dem Tod des letzten Mitarbeiters (Drehbuchautor, Produzent und Regisseur des Films). Stirbt ein Autor, ohne Erben zu hinterlassen und wird sein Nachlass als herrenlos erklärt, gehen nach dem Gesetz die Rechte an den Werken auf den Staat über.

Das geistige Eigentum an anonymen Werken, die sich im Besitz von Institutionen, Körperschaften oder juristischen Personen befinden, besteht ab deren Veröffentlichung für eine Dauer von fünfzig Jahren.

Es besteht keine Verletzung der Urheberrechte, wenn die Werke für gemeinnützige Zwecke mit einem Bildungs- oder Forschungsziel genutzt werden.

Industrielles Eigentum

MARKENDas Gesetz Nr. 22.362 besagt, dass Marken eingetragen werden können, um Produkte oder Dienstleistungen unterscheiden zu können. Dafür kann man ein oder mehrere Worte mit oder ohne begrifflichem Inhalt, Zeichnungen, Embleme, Monogramme, Stiche, Drucke, Kennzeichen, Abbildungen, Bänder, Farbkombinationen als Bezug zu bestimmten Orten von Produkten und Verpackungen, Kombinationen aus Buchstaben und Zahlen, Buchstaben und Zahlen mit einem speziellen Design, Werbesätze, Hervorhebungen in unterschiedlicher Stärke sowie sämtliche anderen Zeichen, die sich dafür eignen, verwenden.

Nicht eingetragen werden können unter anderem: a) Namen, Wörter und Zeichen, die zu der üblichen Bezeichnung des Produkts oder der Dienstleistung gehören bzw. die b) vor der Beantragung des Eintrags in den allgemeinen Gebrauch eingegangen sind, c) die Formgebung der Produkte, d) die natürliche oder Eigenfarbe der Produkte, e) nationale oder ausländische Herkunftsbezeichnungen, f) Buchstaben, Wörter, Namen, Logos, Symbole, die vom Land, den Provinzen, Gemeinden, von religiösen und Gesundheitsorganisationen sowie von ausländischen Nationen und von der argentinischen Regierung anerkannten internationalen Organisationen verwendet werden, g) irreführende Namen oder Marken, h) Werbesprüche, denen Originalität fehlt, i) Namen, Pseudonyme oder Portraits von einer Person ohne deren Einwilligung bzw. der Einwilligung ihrer Erben bis zum vierten Grad.

Das Eigentum an einer Marke und an deren ausschließlicher Verwendung erhält man durch die Eintragung. Das Markenzeichen wird für eine Zeit von zehn Jahren eingetragen. Es kann beliebig oft über den gleichen Zeitraum verlängert werden, wenn es in den letzten fünf Jahren vor Ablauf der Zeit tatsächlich für die Vermarktung eines Produkts, die Erbringung einer Dienstleistung oder als Teil der Bezeichnung einer Tätigkeit verwendet wurde.

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HERKUNFTSBEZEICHNUNG

Das Gesetz Nr. 25.380 schützt auf unbegrenzte Zeit geografische Angaben und Herkunftsbezeichnungen für die Vermarktung von im Naturzustand belassenen, zubereiteten oder verarbeiteten landwirtschaftlichen Erzeugnissen und Lebensmitteln, die registriert werden müssen.

Die Nutzer von geografischen Angaben und/oder Herkunftsbezeichnungen haben folgende Rechte: a) Recht auf die Verwendung geografischer Angaben, b) Recht auf Verwendung der Ursprungsbezeichnung sowie des Herkunftsvermerks; Recht auf exklusive Nutzung von durch die zuständigen Stellen genehmigten Emblemen, Unterscheidungsmerkmale, Abkürzungen, Logotypen, Etiketten, etc. für Agrarerzeugnisse und Lebensmittel, c) mit der besonderen Ursprungsbezeichnung einhergehende Qualitätskontrolle und -garantie durch die zuständige Behörde.

GEOGRAFISCHE NAMEN ARGENTINIENS

Das Gesetz Nr. 25.163 legt ein System für die Anerkennung, den Schutz und Eintragung argentinischer geografischer Namen fest, um die Herkunft von Weinen und Spirituosen auf Weinbasis zu bezeichnen.

PATENTE

Im Patentgesetz (durch das Dekret 260/96 angenommenes Gesetz Nr. 24.481) ist festgelegt, dass die Inhaberschaft an einer Erfindung durch die Erteilung der folgenden Dokumente über industrielles Eigentum bestätigt wird: a) Erfindungspatent und b) Gebrauchsmusterbescheinigungen.

Erfindungen von Produkten und Verfahren können dann zum Patent angemeldet werden, wenn sie neu sind, auf einer erfinderischen Aktivität beruhen und industriell anwendbar sind.

Pflanzen, Tiere, in der Natur oder der Natur entsprechenden Nachbildungen enthaltenes biologisches und genetisches Material, sowie entsprechendes Material aus Vermehrungsprozessen von Tieren, Pflanzen und Menschen, einschließlich dieser Prozesse sind nicht patentierbar. Das gilt auch für Erfindungen, deren kommerzielle Nutzung gegen die öffentliche Ordnung, Moral, Gesundheit oder das Leben von Menschen und Tieren gerichtet ist bzw. die zu verhindern sind, um die Pflanzen und die Umwelt zu schützen.

Entdeckungen, Methoden von auf den menschlichen Körper bzw. auf Tiere anwendbaren chirurgischen, therapeutischen oder diagnostischen Behandlungen sowie alle bereits in der Natur existierende lebendige Materialien und Stoffe werden nicht als Erfindungen betrachtet.

Die hierfür zuständige Behörde ist das Nationale Institut für Industrieeigentum (INPI). Nachdem sie eine Patentanmeldung erhalten hat, beginnt sie die Nachforschung unter den vorhandenen Patenten, um festzustellen, ob das beantragte Patent eingetragen werden kann. Entsprechende Einwände können innerhalb von 30 Tagen nach der Veröffentlichung des Antrags geltend gemacht werden.

Das Patent hat ab Einreichen des Antrags eine Laufzeit von 20 Jahren, die nicht verlängert werden kann.

Jede neue Anordnung oder Form, die an Werkzeugen, Arbeitsinstrumenten, Geräten, Vorrichtungen, Anlagen oder anderen bekannten Gegenständen vorgenommen oder angebracht wurden und die zu einer besseren Nutzung der vorgesehenen Funktionen führen, sind dann, wenn sie neu sind und industriell angewendet werden können, ab dem Datum der Einreichung des Antragsformulars für einen nicht verlängerbaren Zeitraum von 10 Jahren als Gebrauchsmuster geschützt.

SCHUTZ NEUER PFLANZENARTEN

Der Schutz neuer Pflanzensorten durch die Gewährung des Titels „Züchter" ist in dem Gesetz Nr. 24.376 (durch das das Internationale Übereinkommen zum Schutz von Pflanzenzüchtungen angenommen wurde)

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sowie im Gesetz 20.247 und in der Verwaltungsordnung 2.183/91 verankert. Je nach Sorte erstreckt sich der Schutz über 15 bis 20 Jahre.

SCHUTZ VON INDUSTRIEMUSTERN UND -MODELLEN

Die Dekrete 6.673/63 und 5.682/65 sichern durch den entsprechenden Eintrag den Schutz von Industriemustern und -modellen. Dabei handelt es sich um den gestalterischen Charakter von Aspekten, die auf ein industrielles Produkt angewandt oder aufgetragen werden.

Dieser Schutz gilt vom Zeitpunkt der Vorlage des Eintrags an für eine Zeit von fünf Jahren. Dieser Zeitraum kann auf Antrag des Berechtigten unmittelbar danach zwei Mal um den gleichen Zeitraum verlängert werden.

Der Schutz kann nicht den Industriemustern und -modellen gewährt werden, die: a) vor dem Termin der Vorlage im Inland oder Ausland öffentlich gezeigt oder genutzt wurden bzw. die auf Ausstellungen oder Messen in Argentinien oder im Ausland zu sehen waren und für die die Vorlage des Eintrags in den sechs Monaten nach der Eröffnung der Ausstellung oder Messe eingereicht wurde; b) die keine andere Konfiguration bzw. kein eigenes und neues Äußeres im Vergleich zu früheren Industriemustern und -modellen haben; c) deren Elemente durch die Funktion, die das Produkt erfüllen soll, vorgegeben sind; d) bei denen nur die Farbe bekannter Modelle oder Designs geändert wurde und die e) gegen die Moral und guten Sitten verstoßen.

TRANSFER, ÜBERLASSUNG ODER LIZENZIERUNG VON TECHNOLOGIEN ODER MARKEN

Das Gesetz Nr. 22.426 regelt die Übertragung, Abtretung oder Lizenzierung von Technologien oder Marken von im Ausland lebenden Personen an in Argentinien ansässige natürliche oder juristische Personen öffentlicher oder privater Natur im Ausland, wenn diese Handlungen in der Argentinischen Republik wirksam werden.

Wenn solche Vorgänge zwischen einem einheimischen Unternehmen mit ausländischen Kapital und dem Unternehmen stattfinden, das das zuerst genannte Unternehmen direkt oder indirekt kontrolliert, bedürfen sie der Genehmigung durch das Nationale Institut für Industrietechnologie (INTI).

Das Fehlen der Genehmigung berührt nicht die Gültigkeit der entsprechenden Rechtshandlungen, allerdings können die für den Lieferanten erbrachten Leistungen beim Empfänger steuerlich nicht als Aufwendungen geltend gemacht werden und es werden sämtliche als Folge dieser Handlungen gezahlten Beträge als Nettogewinn des Lieferanten angesehen.

GENERIKA

Das Gesetz Nr. 24.766 schützt Informationen, die den einheimischen Gesundheitsbehörden für die Zulassung neuer Chemieanlagen vorgelegt werden, vor unlauteren Geschäftspraktiken. Diese Informationen dürfen nicht verbreitet werden. In der Praxis wird durch dieses Gesetz der Verkauf von Generika begünstigt, da es erlaubt, dass „ähnliche“ Produkte angeboten werden. In diesem Sinne fördert das Gesetz Nr. 25.649 den Einsatz von Generika. Hier werden die Ärzte verpflichtet, Generika zu verschreiben. Sie können in ihrer Indikation den Handelsnamen angeben.

INTERNATIONALE KONVENTIONEN UND ABKOMMEN

Argentinien hält sich an die Interamerikanische Konvention von Washington (1946), die Genfer Konvention über Geistiges Eigentum (1952), die Berner Konvention (1886) und deren spätere Änderungen sowie an die Pariser Verbandsübereinkunft.

Im Gesetz Nr. 26229 wurde dem Straßburger Abkommen über die Internationale Patentklassifikation zugestimmt, das am 24. März 1971 in Strasbourg, Frankreich, unterzeichnet wurde. Im Gesetz Nr. 26.230 wurde dem Abkommen von Nizza aus dem Jahre 1957 über die internationale Klassifikation von Waren und Dienstleistungen für die Eintragung von Marken zugestimmt.

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Umweltnormen

Die auf dem gesamten Gebiet der Argentinischen Republik für die Umwelt geltenden Rechtsvorschriften sind im Umweltgesetz (Nr. 25.675) und im Gesetz über den ganzheitlichen Umgang mit Industrieabfällen und Serviceleistungen (Nr. 25.612) enthalten.

Darüber hinaus gelten noch andere Regeln für bestimmte Fälle des Umweltschutzes, zum Beispiel für verschiedene Arten von Abfällen, deren Entstehung, Behandlung und Entsorgung geregelt wird; für natürliche Ressourcen, die durch diese Normen geschützt werden sollen und auch für bestimmte Industriezweige bei denen Abfälle entstehen, wie in den Bereichen Bergbau und Kohlenwasserstoffe.

Umweltgesetz

Im Umweltgesetz werden die Bewahrung und der Schutz der biologischen Vielfalt sowie die Umsetzung einer nachhaltigen Entwicklung für einen nachhaltigen und angemessenen Umgang mit der Umwelt geregelt. Deswegen ist vor der Ausführung jeder Art von Arbeiten oder Tätigkeiten, die Auswirkungen auf die Umwelt oder einen Teil der Umwelt haben oder die sich erheblich auf die Lebensqualität der Bevölkerung auswirken könnten, ein Verfahren zur Bewertung der Umweltverträglichkeit durchzuführen.

Jeder Anwohner kann von den Behörden Auskunft über die dort vorhandenen nicht vertraulichen Umweltinformationen erhalten und hat ein Mitspracherecht in Verwaltungsverfahren, die die Bewahrung und den Schutz der Umwelt zum Gegenstand haben.

Jede natürliche oder juristische Person öffentlicher oder privater Natur, deren Tätigkeiten ein Risiko für die Umwelt darstellen, muss eine Versicherung in ausreichender Höhe abschließen, durch die die Finanzierung anfallender Kosten für die Beseitigung eines möglicherweise entstandenen Schadens gesichert ist. Das Gesetz regelt die Haftungsfragen für die Verursacher von Umweltschäden.

Gesetz über den ganzheitlichen Umgang mit Industrieabfällen und Serviceleistungen

Dieses Gesetz legt die Mindestanforderungen des Umweltschutzes für sämtliche im Land anfallenden Abfälle aus industriellen Prozessen oder Dienstleistungen fest.

Es verbietet die Einfuhr, die Einführung und den Transport aller Arten von Abfällen aus anderen Ländern nach Argentinien. Davon ausgenommen sind jene Abfälle, die zuvor von der zuständigen Behörde für die Nutzung im Rahmen von Industrieprozessen gelistet wurden bzw. der Transit von Abfällen im Rahmen internationaler Vereinbarungen.

Die Behörden der Provinzen und der Stadt Buenos Aires haben ein Verzeichnis aller natürlichen oder juristischen Personen zu führen, die für die Erzeugung, Verarbeitung, den Transport, die Lagerung, die Behandlung sowie die Entsorgung von Industrieabfällen verantwortlich sind.

Sie müssen auch die Art und Menge der Abfälle, deren Herkunft und Übergabe vom Verursacher an den Spediteur sowie vom Spediteur an die Verwertungsanlage bzw. das Endlager und jede weitere damit im Zusammenhang stehende Operation dokumentieren.

Schließlich sind in dem Gesetz die Haftungsbestimmungen für die Verursacher, Spediteure und Eigentümer der Lager-, Behandlungs- und Entsorgungsunternehmen für Industrieabfälle geregelt.

4.5 —

4.5.1 —

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Weitere spezifische Umweltnormen

Das Gesetz über gefährliche Abfälle (Nr. 24.051) legt den Rahmen für die Erzeugung, den Umgang, den Transport, die Behandlung und die Entsorgung von im Land anfallenden und sich hier befindenden gefährlichen Abfällen bzw. deren Transport außerhalb des Gebiets der Provinzen fest. Als gefährlich werden die Abfälle eingestuft, die Menschen oder die Umwelt beeinträchtigen können oder für die besondere Hygiene- oder Sicherheitsmaßnahmen erforderlich sind. Darüber hinaus gibt es in Argentinien weitere Umweltschutzvorschriften, wie das Gesetz Nr. 23.922, durch das auf der Grundlage des Basler Übereinkommens die grenzüberschreitende Verbringung von gefährlichen Abfällen kontrolliert wird; das Gesetz Nr. 25.018 über radioaktive Abfälle; das Gesetz Nr. 25.670 über den Umgang mit polychlorierten Biphenylen (PCB); das Gesetz Nr. 25.916 über Hausmüll sowie das Gesetz Nr. 26.011, durch das das Stockholmer Übereinkommen über persistente organische Schadstoffe angenommen wurde.

In der Verordnung über das Umweltmanagementsystem für Wasser (Gesetz Nr. 25.688) sind der rationelle Einsatz und die Verwendung von Wasser sowie der Gewässerschutz geregelt. Die zuständige Behörde muss hierfür die Nutzung genehmigen, die maximal zulässigen Verschmutzungswerte festlegen, die Richtlinien für das Wiederauffüllen und den Schutz des Grundwassers, die Parameter und die Umweltstandards der Wasserqualität festlegen und den Nationalen Plan für die Erhaltung, Nutzung und den rationellen Umgang mit Wasser aktualisieren.

Das Gesetz über Luftverschmutzung (Nr. 20.284) legt die Standards für die Luftreinhaltung fest. Außerdem wurde mit dem Gesetz Nr. 23.724 das Wiener Abkommen über den Schutz der Ozonschicht und mit den Gesetzen Nr. 23.778, 24.040 und 24.167 das Montrealer Protokoll über Stoffe, die zum Abbau der Ozonschicht führen, ratifiziert.

Darüber hinaus wurde mit dem Gesetz Nr. 24.292 das Internationale Abkommen über Kooperation, Vorsorge und Bekämpfung von Verschmutzungen durch Kohlenwasserstoffe genehmigt, während die Gesetze 24.498 und 24.585 festlegen, dass die Nutzung nuklearer Stoffe mit der Verpflichtung einher geht, die davon betroffene natürliche Umwelt zu schützen und dass bei Aktivitäten im Bereich des Bergbaus das Natur- und kulturelle Erbe zu schützen ist.

4.5.3 —

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Regelungen für den internationalen Handel Wie importiert und exportiert man in Argentinien?

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Das argentinische Zollrecht besteht im Wesentlichen aus dem Zollkodex (Gesetz Nr. 22.415), dessen Umsetzung durch die Verordnung 1001/1982 und die Abänderungen geregelt ist. Der Zollkodex legt die spezifischen Richtlinien und Verfahren für den Außenhandel fest. Dazu gehören die Ein- und Ausfuhr sowie der Transport und die Kontrolle von Gütern. Die Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP) ist durch die Generalzolldirektion (DGA) für die Organisation und Fragen rund um den Außenhandel zuständig und für die Anwendung des Zollkodexes verantwortlich.

Der argentinische Zolldienst besteht aus 59 auf das ganze Land verteilten Zollämtern, die in sechs Zollregionen organisiert sind.

Argentiniens Beteiligung am multilateralen Handel

Als Mitglied der Welthandelsorganisation (WTO) richtet sich Argentinien nach deren Prinzipien und befolgt deren Normen und Richtlinien. In diesem Sinne hat es die Multilateralen Abkommen über den Handel mit Waren, das Allgemeine Abkommen über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) und das Übereinkommen über handelsbezogene Aspekte der Rechte des geistigen Eigentums (TRIPS) unterschrieben.

Argentinien ist ebenfalls Gründungsmitglied des gemeinsam mit Brasilien, Paraguay und Uruguay seit der Unterzeichnung des „Abkommens von Asunción" am 26. März 1991 gegründeten Gemeinsamen Markts des Südens (MERCOSUR), dem sich im Juli 2012 Venezuela anschloss. Diese Zollunion ermöglicht den freien Verkehr von Waren, Dienstleistungen und Produktionsfaktoren zwischen den Ländern, die Errichtung eines gemeinsamen Außenzolls (AEC), die Annahme einer gemeinsamen Handelspolitik gegenüber Drittstaaten oder Gruppen, die Koordinierung der Positionen in wirtschaftlichen und Handelsforen auf regionaler und internationaler Ebene und die Harmonisierung der Rechtsvorschriften in dem betreffenden Gebiet, um den Integrationsprozess zu stärken.

Voraussetzungen für den internationalen Handel

Eintragung in das Verzeichnis der Exporteure und Importeure

Die erste Voraussetzung für ein Export- oder Importgeschäft ist die Eintragung in das Verzeichnis der Exporteure und Importeure der Argentinischen Republik. Diese Anmeldung ist obligatorisch und erfolgt bei der Generalzolldirektion (DGA). Das Verfahren erfolgt nur einmal und gilt für Export- und/oder Importgeschäfte. Die erteilte Registrierungsnummer berechtigt zur Durchführung von Geschäften bei allen Zollämtern des Landes. Es können sich natürliche oder juristische Personen registrieren lassen. Die für den Außenhandel erforderlichen Verfahren können durch einen Zollagenten durchgeführt werden.

Vor der Eintragung in das Verzeichnis der Exporteure und Importeure müssen die Antragsteller folgende Bedingungen erfüllen:

- Nachweis des tatsächlichen Wohnsitzes bzw. bei Gesellschaften des Geschäftssitzes und Errichtung eines Sonderwohnsitzes in der Argentinischen Republik;

- Vorhandener Eintrag in das Unternehmensregister (als Händler oder Gesellschaft);

- Nachweis der erfolgten Eintragung bei der Bundesverwaltung für öffentlichen Einnahmen durch Vorlage der Steueridentifikationsnummer (CUIT);

- Nachweis der erforderlichen Bonität sowie gegebenenfalls Vorlage einer Sicherheitsgarantie bei der Generalsteuerdirektion, dass sämtliche Verpflichtungen in voller Höhe erfüllt wurden;

- Als Angehöriger des „vereinfachten Steuersystems“ (Monotributo) kann man

5.1 —

5.2 —

5.2.1 —

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SCHRITTE FÜR DIE EINTRAGUNG IN DAS REGISTER DER EXPORTEURE UND IMPORTEURE

SCHRITTE VORAUSSETZUNGEN

1— Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der Exporteure und Importeure

Je nach Wohnort, muss sich der Antragsteller bei dem Referat für Registrierung der Unterabteilung für rechtliche und technische Zollfragen der Generaldirektion der Zollämtern von Buenos Aires und Ezeiza oder bei den Registerabteilungen der Zollämter im Landesinneren vorstellen und die folgenden Unterlagen vorlegen: - Zwei Exemplare des Formblatts OM-1228/F; - beglaubigte Kopie der Satzung; - Beglaubigte und von der zuständigen Notarkammer legalisierte Kopie des Protokolls der letzten Versammlung, aus der die weisungsbefugten Vertreter ersichtlich sind; - Einzelauszug für Steuerzahler und Verantwortliche (AFIP); - Nachweis Steueridentifikationsnummer (AFIP).

2— Kontrolle auf Vorstrafen

- Nach Eingang des Antragsformulars übersenden die für die Eintragung zuständigen Stellen eine beglaubigte Kopie des Formblatts OM-1228/F an das Referat für Voruntersuchungen (Abteilung Strafregister), das über mögliche Vorstrafen der auf dem Formblatt angeführten und bevollmächtigten Personen informieren soll.

- Wenn keine Einwände vorliegen, wird nach Erhalt dieser Information die Eintragung genehmigt. Anderenfalls wird sie abgelehnt.

3— Kontrolle, Genehmigung und Eintragung

- Das Referat für Registrierung prüft die Einhaltung der oben genannten Anforderungen. Ist dies der Fall, werden die Anträge an die Direktion für Untersuchungen und an die Direktion für Risikokontrolle weitergeleitet. Beide Direktionen müssen die Anträge mit einem Vermerk versehen und zurückschicken. Erst dann erfolgt die endgültige Eintragung durch das Referat für Registrierung.

- Das Referat für Registrierung vermerkt auf dem Formblatt OM-1228/F die Eintragung und gibt die Daten des Antragstellers bzw. der Mitglieder und (gegebenenfalls) der autorisierten Personen in das System ein.

Voraussetzungen für die Erfassung als gewerbsmäßiger Importeur und Exporteur in den Sonderzollverzeichnissen

- Erfassung als Mehrwert- und Einkommenssteuerpflichtiger bzw. gegebenenfalls im vereinfachten Steuerverfahren für Kleinsteuerzahler (Monotributo).- Sich nicht in einem Konkursverfahren befinden.- Digitale Erfassung von Unterschrift, Foto und Fingerabdruck im „Registersystem" (Sistema Registral).- Keine Eintragung im Strafregister (trifft ebenfalls auf juristische Personen zu).- Bei juristischen Personen: Je nach Art der Gesellschaft Erklärung über die Gesellschafter und Mitglieder der Verwaltungs- und Kontrolleinrichtungen.- Bonitätsnachweis oder Hinterlegung einer Bürgschaft.- Vorlage einer eidesstattlichen Erklärung aus der hervorgeht, dass man nicht von Artikel 94, Anstrich 1, Ziffer d des Zollkodex betroffen ist (Gesetz Nr. 22.415).- Bei juristischen Personen gilt diese Voraussetzung ebenfalls für die Direktoren, Verwaltungsratsmitglieder und Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung.- Juristische Personen müssen bei der Justizaufsichtsbehörde bzw. gegebenenfalls bei der entsprechenden Einrichtung eingetragen sein.- Polizeiliches Führungszeugnis.- Bei juristischen Personen gilt diese Voraussetzung ebenfalls für die Direktoren, Verwaltungsratsmitglieder und Gesellschafter mit unbeschränkter Haftung.

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Voraussetzungen für den Eintrag in das Sonderzollverzeichnis als nicht gewerbsmäßiger Importeur und Exporteur

Die Registrierung als nicht gewerbsmäßiger Exporteur bietet die Möglichkeit, ein bestimmtes Handelsgeschäft mit dem Ausland durchzuführen und sich dann aus dem Register streichen zu lassen. Nach dem Einreichen des Antragsformulars sollte vor der Realisierung des Geschäfts im Zollanmeldeverfahren Maria (SIM) abgefragt werden, ob man als Exporteur eingetragen wurde.

Der Antrag ist ab seiner Genehmigung 60 Tage gültig. Wenn innerhalb dieser Frist keine Geschäftstätigkeit erfolgt, wird der Antragsteller wieder automatisch aus dem System gelöscht. Die für Importe oder Exporte autorisierte Zollstelle gilt für ein Jahr. Dieser Zeitraum kann nicht aufgespart werden.

Unternehmen, die eine einmalige Operation durchführen wollen, müssen für die Registrierung im System folgende Unterlagen einreichen:

- Ein von einem Zollagenten oder öffentlichen Notar beglaubigtes Exemplar des Formblatts OM1752-C (blaues Formular); - Fotokopie des Personalausweises (DNI, LE (Wehrpass), etc.); - Fotokopie der Steueridentifikationsnummer (CUIT); - Eine von einem öffentlichen Notar beglaubigte Aufstellung der zuständigen Verantwortlichen (falls es sich um eine Gesellschaft handelt).

Wichtige Schritte und Informationen im Zusammenhang mit Exporten

Der Zollkodex definiert den Begriff Export als Ausfuhr einer Ware aus einem nationalen Zollgebiet. Wenn eine Ware aus einem Zollgebiet ausgeführt wird, wird ihr ein bestimmtes Ziel zugewiesen. Dieses Ziel kann endgültig sein (zum Konsum bestimmt) oder - bei vorübergehenden Ausfuhren und dem Transit von Waren - aufschiebende Wirkung haben.

Wenn der Exporteur ein bestimmtes Produkt exportieren möchte, sollte er unter anderem das zur Anwendung kommende Zollverfahren, die vom Staat für jedes Produkt festgelegte Erstattung sowie die geltenden Exportabgaben kennen. Nachfolgend finden Sie die für Ausfuhren aus dem Land erforderlichen grundlegenden Informationen.

Zollverfahren

Das erste, was Sie für den Export wissen sollten, ist die Zollposition des Exportprodukts, die aus der gemeinsame Nomenklatur des MERCOSUR (NCM) hervorgeht. Nachdem die Zollposition bekannt ist, kann man die für das Produkt bestehenden Ausfuhrerstattungen, Exportabgaben, staatliche Anreize und Angaben über die zollrechtliche und zollähnliche Behandlung des Produkts auf dem Zielmarkt erfahren.

Man muss ebenfalls die endgültige Bestimmung der zu exportierenden Waren festlegen. Normalerweise sind die Exporte vor allem für den Konsum bestimmt. Um einer Ware ein bestimmtes Ziel zuzuweisen, muss der Exporteur einen Bestimmungsantrag ausfüllen, der normalerweise als „Verladungserlaubnis“ (permiso de embarque) bezeichnet wird. Die Ausfertigung und Eintragung dieses Dokuments erfolgt über ein Computersystem, mit dem alle Zollämter und Zollabfertiger vernetzt sind. Es gibt auch öffentliche Büros. Das System wird durch das Zollanmeldeverfahren Maria (SIM) gesteuert.

Zusammen mit der Verladungserlaubnis ist ein „Wertblatt“ (hoja de valor) vorzulegen. Dabei handelt es sich um eine eidesstattliche Erklärung über die Art der Operation und deren verschiedene wertbestimmende Elemente, auf deren Grundlage der Zoll die Bemessungsgrundlage für die Exportabgaben, den Wechselkurs und gegebenenfalls die Exporterstattungen festlegt.

Wenn sich bei den durchgeführten Kontrollen keine Beanstandungen ergeben haben, legt die Zollverwaltung das Exportziel fest. Das EDV-System ermittelt automatisch die Art der vom Zolldienst durchzuführenden Kontrolle der Exportgüter, die auch als "Selektionskanal" (canal de selectividad) bezeichnet wird.

Bei den Exporten gibt es drei Selektionskanäle. - Grüner Kanal: Es ist weder eine Kontrolle der Dokumentation noch der Waren erforderlich. - Orangener Kanal: Das bedeutet, dass der Zoll die Dokumentation prüft. - Roter Kanal: In diesem Fall kontrolliert der Zoll sowohl die Dokumentation als auch die Waren.

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Mit der Vorlage dieses Zielantrags und der diesen Vorgang betreffenden Unterlagen sind die für die Genehmigung der Freigabe der Waren erforderlichen gesetzlichen Bestimmungen und Verordnungen erfüllt. Die Waren dürfen dann auf dem Land-, Wasser- oder Luftweg aus dem nationalen Zollgebiet ausgeführt werden. Vor dem Erhalt der Freigabe müssen die entsprechenden Gebühren entrichtet oder gesichert sein.

Beim Zoll vorzuweisende Versanddokumente

Für die Durchführung von Exporten muss sich der Unternehmer bei der Generalzolldirektion durch einen Zollagenten vertreten lassen, der für ihn auf Honorarbasis die Ware und die Verwaltungsunterlagen zum Zoll bringt, damit sie von dort aus dem Land zu dem vom Exporteur angegebenen Ziel ausgeführt werden.

Je nach der Art der Bezahlung und den Verkaufsbedingungen sind normalerweise folgende Unterlagen erforderlich: - Die den Bestimmungen der Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen entsprechende Handelsrechnung, üblicherweise als „Factura E“ bekannt; - Packliste; - Herkunftsbescheinigung; - Verladungskonnossement oder Luftfrachtbrief oder Frachtbrief. Diese verschiedenen Dokumentationsarten entsprechen dem für den Versand der Ware gewählten Transportmittel. Das erste Dokument ist für den Seetransport vorgesehen, das zweite für Luftfracht und das dritte für den Straßen- und Schienenverkehr;

- Gesundheitszertifikat, falls dieses für das Produkt erforderlich ist; - Bescheinigung über die Vorverschiffung, falls dies nach den Gesetzen des Einfuhrlandes erforderlich ist.

Es kann vorkommen, dass einige Länder oder Käufer andere Unterlagen verlangen.

ZOLLSYSTEM MIT VERTRAUENSWÜRDIGEN BETREIBERN

Argentinien ist dem Zollsystem mit vertrauenswürdigen Betreibern beigetreten (Sistema Aduanero de Operadores Confiables - SAOC). Dadurch haben die Außenhandelsunternehmen bzw. Außenhändler die Möglichkeit, von Vorteilen wie der schnelleren Abwicklung, der Kostenoptimierung und der Zusammenarbeit mit der Zollbehörde bei der Erfüllung des Sicherheitsauftrags in Bezug auf die geltenden Standards zur Sicherung und Erleichterung des Welthandels (Framework of Standards to Secure and Facilitate Global Trade – SAFE) der Weltzollorganisation (WCO) zu profitieren.

Es handelt sich bei diesem System um eine gegenseitige Verpflichtung zwischen der Zollbehörde und den Außenhandelsbetreibern, wobei es in erster Linie darum geht, die Sicherheit und den reibungslosen Ablauf bei der Verzollung zu garantieren, dem Exporteur eine größere Wettbewerbsfähigkeit zu verschaffen und den Einsatz der von der zuständigen Behörde zugewiesenen Mittel zu verbessern.

Exporterstattungen

Bei den Exporterstattungen handelt es sich um die vollständige oder teilweise Rückzahlung der internen Steuern (Bruttoeinkommen, Mehrwertsteuer, kommunale Tarife), die in den verschiedenen Stadien der Produktion und Vermarktung von neuen, unbenutzten und im Land hergestellten Exportgütern bezahlt wurden. Der Zweck dieser Regelung besteht darin, die entrichteten inländischen Steuern nicht auf den Exportpreis aufzuschlagen.

Wenn die Ware auf der Grundlage von direkt durch den Exporteur eingeführten Stoffen und Materialien hergestellt wurde, erfolgt die Erstattung auf der Grundlage der im Land vollzogenen Wertschöpfung, das heißt, der Satz wird nach dem FOB-Wert bemessen, nachdem von diesem der CIF-Wert der importierten Materialien abgezogen wurde.

Der entsprechende Antrag ist im Bereich Erstattungen der Generalzolldirektion einzureichen. Die Zahlung der Ausfuhrerstattungen erfolgt nach der Einreichung der Unterlagen, auf denen der Versand der Ware bestätigt wird.

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 6, Abschnitt 6.9 (Exportförderung) dieses Leitfadens.

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5.3.2 —

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Exportgebühren

In Argentinien wird für einige Waren eine Exportgebühr in Höhe von 5%, 10% oder 20% des FOB-Werts des Produkts fällig (in einigen besonderen Fällen kann die entsprechende Gebühr auch noch höher sein).

Die Gebühren können spezifisch oder nach Zolltarif (ad Valorem) festgelegt werden. Die Exportgebühr nach Zolltarif ergibt sich aus der Anwendung eines Prozentsatzes auf den zu besteuernden Wert der Ware oder gegebenenfalls auf die offiziellen FOB-Preise. Bei der spezifischen Exportgebühr handelt es sich um einen festen Geldbetrag pro Bemessungseinheit.

MehrwertsteuerbefreiungDas Gesetz ermöglicht die Rückerstattung der auf exportierte Güter und Dienstleistungen erhobenen Mehrwertsteuer(MwSt.).

Die Erstattung kann in der folgenden Form erfolgen: - Verrechnung: erfolgt mit eigenen Verbindlichkeiten aus Geschäften auf dem Binnenmarkt; - Kreditierung: gegen Steuerschulden (außer der MwSt.) des Exporteurs bei der Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP); - Übertragung: Übertragung der MwSt.-Gutschrift auf einen anderen Steuerpflichtigen; - Rückzahlung: Rückzahlung des Guthabens in bar oder als Gutschrift.

Die Exporteure können ihre aus der Geschäftstätigkeit stammende Steuerschuld auf Steuerguthaben anrechnen lassen, die ihnen für aus in Rechnung gestellten und für den Export bestimmten Waren, Dienstleistungen und Werkverträgen zustehen. Das ist nur dann möglich, wenn es sich hier um unbenutzte Exportgüter handelt.

Falls eine Verrechnung nicht oder nur teilweise möglich sein sollte, wird ihnen der Betrag gutgeschrieben und mit anderen Steuern verrechnet oder er wird den Exporteuren erstattet. Um einen Anspruch auf eine Gutschrift, Rückerstattung oder Übertragung zu haben, müssen sich die Exporteure in das Verzeichnis der Exporteure und Importeure eintragen lassen.

Weitere zu berücksichtigende Aspekte

PRODUKTZERTIFIZIERUNG

Einige internationale Märkte bieten einer Reihe von Produkten aus Argentinien einen bevorzugten Zugang. Für den Zugang zu diesen Zollpräferenzen müssen die ausgewählten Produkte einer Reihe von Vorschriften entsprechen. Dafür ist eine Zertifizierung erforderlich, die entweder nach dem Ursprung oder der Erfüllung bestimmter technischer oder Qualitätsstandards erteilt werden kann. Die Zertifikate werden von der zuständigen Regierungsbehörde ausgestellt.

URSPRUNGSZEUGNIS

Damit die in einem Handelsabkommen vereinbarte Vorzugsbehandlung auf eine Ware angewendet werden kann, muss nachgewiesen werden, dass diese Ware tatsächlich auf dem Gebiet eines der Unterzeichnerstaaten der Vereinbarung produziert wurde. Dieser Nachweis wird durch eine Ursprungszeugnis erbracht. Darüber hinaus wird von einigen Importländern (z. B. von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union) - auch wenn sie keine Vorzugsbehandlung gewähren - ein Ursprungszeugnis verlangt.

Als Voraussetzung für die Erteilung eines Ursprungszeugnisses wird im Allgemeinen ein Prozentsatz der Wertschöpfung festgesetzt, die in den entsprechenden Territorien erfolgt sein muss. In einigen Fällen ist das Ursprungszeugnis durch eine Veränderung der Zollposition erhältlich (nachdem das Produkt im Exportland einer ganzen Reihe von Veränderungen unterzogen wurde).

In Argentinien werden diese Zertifikate unter anderem von privaten Einrichtungen ausgestellt, die sich unter der Aufsicht des Ministeriums für Industrie befinden. Dazu gehören unter anderem der Verband der Importeure und Exporteure der Argentinischen Republik (AIERA), die Kammer der Exporteure der Argentinischen Republik (CERA), die Kammer für Handel, Industrie und Produktion der Argentinischen Republik (CACIPRA) und die Argentinische Handelskammer (ACC).

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ZERTIFIZIERUNG VON TECHNISCHEN, GESUNDHEITS-UND PFLANZENSCHUTZNORMEN

Bei der Zertifizierung von technischen, Gesundheits- und Pflanzenschutznormen werden solche Bedingungen wie Inhalt, Zusammensetzung, Herstellung, Verpackung, Etikettierung, Qualität, Gesundheit und Transport einer Ware kontrolliert. Durch die Zertifizierung dieser Normen wird die Ausfuhr der Exportprodukte ermöglicht, die ihrerseits den Bedingungen und Normen auf dem einheimischen Markt und auf den Bestimmungsmärkten entsprechen müssen.

Bei einigen Produkten ist die Mitwirkung staatlicher Stellen erforderlich, um den Nachweis ihrer Qualität zu erbringen und um von Argentinien aus deren Ausfuhr ins Ausland zu genehmigen. Je nach Art der zu exportierenden Waren handelt es sich dabei um die folgenden Einrichtungen:

- Für den Verzehr bestimmte Lebensmittel: Nationales Lebensmittelinstitut (INAL);- Produkte, Unterprodukte und Derivate aus tierischem, nicht für die Ernährung bestimmten Ursprung: Nationale Behörde für Tiergesundheit (SENASA); - Gemüse und Derivate, die nicht für die Ernährung bestimmt sind, agrochemische und biologische Produkte: Argentinisches Institut für Heilkunde und Tierqualität (IASCAV); - Nuklearmaterial und -elemente: Nationale Kommission für Atomenergie (CNEA);- Medikamente oder Produkte für die menschliche Gesundheit: Sekretariat für Gesundheitswesen der Nation;- Betäubungsmittel und psychotropische Substanzen: Staatssekretariat für Programme zur Prävention der Drogensucht und Bekämpfung des Drogenhandels (SEDRONAR); - Flora y Fauna: Staatssekretariat für Umwelt und nachhaltige Entwicklung; - Bücher und andere gedruckte Materialien und Illustrationen mit kartographischem Inhalt: Nationales Geographieinstitut (IGN).

ALLGEMEINES PRÄFERENZSYSTEM (GSP)

Das Allgemeine Präferenzsystem (GSP) ist die Gewährung einer Reduzierung oder die völlige Abschaffung der Einfuhrzölle auf bestimmte Waren aus Entwicklungsländern durch einige Industrieländer. Um in Argentinien in den Genuss dieser Vorteile zu erhalten, benötigt man ein vom Industrieministerium des Landes ausgestelltes spezielles Ursprungszeugnis.

Die Nutzer dieses Systems müssen dafür dem „Managementsystem“ (Sistema de Gestión) beitreten und benötigen dafür ihren Nutzernamen sowie das entsprechende Passwort. Sollten sie noch nicht erfasst sein, erfolgt der Zugang über das Unternehmensverzeichnis.

Nach der erfolgten Registrierung müssen die Nutzer im System das „Formular A” – das Ursprungszeugnis - vervollständigen, diesen Nachweis ausdrucken und dem „Bereich Allgemeines Präferenzsystem“ (Área de Sistema Generalizado de Preferencias) im Industrieministerium Argentiniens vorlegen.

Die zum Allgemeinen Präferenzsystem gehörenden Produkte sind auf den Positivlisten aufgeführt (Produkte mit Präferenzberechtigung), die von den Präferenzen gewährenden Länder aufgestellt werden. Diese Produkte müssen bestimmten, von diesen Ländern festgelegten Herkunftskriterien entsprechen und variieren je nach Bestimmungsmarkt.

DEVISENEINNAHMEN

Laut Beschluss Nr. 13/2002 des Ministeriums für Wirtschaft und Öffentliche Finanzen müssen Exporteure die aus den Exportgeschäften stammenden Einnahmen je nach Produkt und innerhalb der festgelegten Fristen gemäß den jeweilig geltenden Normen, Zusatznormen und deren Ergänzungen in das einheimische Finanzsystem einzahlen. Diese Einnahmen werden in Peso auf einem Girokonto oder einem Sparkonto des Kreditinstituts gutgeschrieben.

Die Zentralbank der Argentinischen Republik regelt die Bestimmungen für den einheitlichen und freien Umtausch von Währungen und legt die Verfahren für die Deviseneinnahmen aus Exportgeschäften und die Bezahlung von Importen mit Bankbeteiligung auf der Grundlage bestimmter, in dem oben angeführten Beschluss festgelegter Bedingungen fest.

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Wichtige Schritte und Informationen im Zusammenhang mit Importen

Der Zollkodex definiert Importe als die Einfuhr jeder Art von Waren aus dem Ausland in das nationale Zollgebiet.

Im Sinne dieses Kodex werden im Ausland erbrachte Vermietungen und Leistungen ebenfalls als Ware betrachtet, wenn ihre tatsächliche Nutzung oder Verwertung in Argentinien erfolgt (davon ausgenommen sind alle Leistungen, die unter Bedingungen des kommerziellen Wettbewerbs mit einem oder mehreren Dienstleistern erbracht werden), dasselbe gilt für Urheberrechte und das Recht auf den Schutz geistigen Eigentums.

Importtypen

Je nach Verwendung wird zwischen endgültigen und vorübergehenden Importen unterschieden. Importe mit endgültigem Ziel sind für den Verbrauch bestimmt. In diesem Fall können die eingeführten Waren auf unbestimmte Zeit im Zollgebiet verbleiben. Dabei besteht die Möglichkeit entsprechende Zölle und Gebühren zu bewerten und anzuwenden.

Zu den vorübergehenden Einfuhren gehören der zeitweilige Import, der Transit und die Lagerung von Waren. Bei den zeitweiligen Importen können die importierten Waren für einen bestimmten Zeitraum und zu einem bestimmten Zweck im Zollgebiet verbleiben, unterliegen aber ab dem Zeitpunkt ihrer Freigabe der Re-Exportpflicht zu Verbrauchszwecken innerhalb der festgelegten Frist. Die Waren können in dem gleichen Zustand exportiert werden, in dem sie zeitweilig importiert wurden. Sie können aber auch abgeändert, verarbeitet, kombiniert, gemischt, repariert oder in jeder anderen Form verbessert oder genutzt werden. Die Einfuhr der Waren unterliegt mit Ausnahme der für Dienstleistungen erhobenen Gebühren nicht der Besteuerung.

Bei vorübergehenden Importen zu Transitzwecken ist der freie Warenverkehr im Zollgebiet nicht möglich. Die eingeführten Waren können jedoch von dem Zollamt, wo sie eingetroffen sind, durch das Zollgebiet bis zum nächsten Zollamt transportiert werden, um sie dort einer anderen Zollbestimmung zuzuführen. Die Einfuhr der Waren unterliegt mit Ausnahme der für Dienstleistungen erhobenen Gebühren nicht der Besteuerung.

Schließlich kann beim vorübergehenden Import zu Lagerzwecken die importierte Ware für einen bestimmten Zeitraum unter Zollkontrolle gelagert werden, um dann einer anderen genehmigten Verwendung zugeführt zu werden.

Vorgezogene eidesstattliche Importerklärungen Durch die Allgemeine Entscheidung der AFIP Nr. 3252/2012 wurde festgelegt, dass die Importeure nach ihrer Erfassung in den „Zollsonderverzeichnissen” und vor der Absendung der Bestellung, des Kaufauftrages oder eines dementsprechenden Dokuments für die Einkäufe im Ausland, eine vorgezogene eidesstattliche Importerklärung (Declaración Anticipada de Importación - DJAI) abzugeben haben, aus der die endgültige Verwendung der Importe für den Konsum hervorgeht.

Die Erfassung der vorgezogenen eidesstattlichen Importerklärung erfolgt bei der Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP) über „Kit Maria“ durch Eingabe in das „EDV-System Maria“ (SIM) durch die diese Erklärung abgebende Person (Zollabfertiger und Importeure im Rahmen der Allgemeinen Entscheidung RG AFIP Nr. 333). Die Information über diese Regelung wird je nach Art der zu importierenden Ware anderen Einrichtungen zur Verfügung gestellt.

Die beteiligten Einrichtungen können innerhalb des ihnen zur Verfügung Zeitraums ihre Anmerkungen machen. Dies muss innerhalb von 72 Stunden nach Abgabe der vorgezogenen eidesstattlichen Importerklärung erfolgen. Diese Frist kann von den jeweils zuständigen Einrichtungen um bis zu 10 Kalendertage verlängert werden.

Im Anschluss daran informiert die Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP) die Importeure über aufgetretene Neuigkeiten sowie gegebenenfalls über die Umstände, die zu diesen Anmerkungen führten. Sie informiert ebenfalls darüber, bei welcher Einrichtung die Importeure zwecks Klärung vorstellig werden müssen.Die vorgezogene eidesstattliche Importerklärung ist nach ihrer Genehmigung durch das Zollanmeldeverfahren SIM 180 Tage gültig. Diese Frist kann um weitere 180 Tage verlängert werden. Auf der Internetseite der AFIP

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kann über den MOA-Service der Stand der EDV-Bearbeitung – „amtlich erfasst“, „abgeschickt“, „gecancelt“ und „annulliert“ – abgerufen werden.

Nachdem die entsprechenden Anmerkungen eingegangen sind und alle beteiligten Einrichtungen ihr Einverständnis zu der vorgezogenen eidesstattlichen Importerklärung gegeben haben, kann diese ab 0.00 Uhr des folgenden Tages einem für den Konsum bestimmten Import zugewiesen werden. Das bedeutet, dass der Status von „amtlich erfasst“ zu „abgeschickt“ wechselt.

Die Nummer der vorgezogenen eidesstattlichen Importerklärung muss in allen Fällen, in denen die Erklärung über die Erfassung der endgültigen Verwendung von für den Konsum importierten Waren erforderlich ist, an das Kontrollsystem für Wechselgeschäfte (siehe Kapitel 4, Punkt 4.1.3 dieses Leitfadens) weitergegeben und dort erfasst werden.

Zum Zeitpunkt der amtlichen Erfassung der endgültigen Verwendung von für den Konsum importierten Waren wird die die vorgezogene eidesstattliche Importerklärung abgebende Person um Mitteilung der jeweiligen Nummer gebeten, damit die entsprechende Kontrolle und Überprüfung vorgenommen und die Erklärung rechtswirksam werden kann.

Die Vorlage der vorgezogenen eidesstattlichen Importerklärung erfolgt durch den einheitlichen Internetzugang „Ventanilla única electrónica“, das auf der Grundlage der Allgemeinen Entscheidung der AFIP Nr. 3255/2012 geschaffen wurde und seit 1. April 2012 im Einsatz ist.

Vorgezogene eidesstattlichen Erklärungen für Dienstleistungen

Werden Dienstleistungsverträge mit ausländischen Partnern geschlossen, haben die in Argentinien ansässigen Erbringer und/oder Empfänger der Dienstleistungen eine „Vorgezogene eidesstattliche Erklärung für Dienstleistungen“ (DJAS) über den bereits angeführten einheitlichen Internetzugang „Ventanilla única electrónica“ zu erbringen.

Die vorgezogenen eidesstattlichen Erklärungen für Dienstleistungen umfassen Informations- und Informatikdienstleistungen, Patente und Marken, Lizenzen, Urheberrechte, Prämien für die Ausleihe von Spielern, professionelle und technische Unternehmensdienstleistungen, Personaldienstleistungen, kulturelle und Erholungsdienstleistungen, Zahlungen für Handelsgarantien für den Export von Gütern und Dienstleistungen, Verwertungsrechte an ausländischen Filmen, Videos und Musikstücken, Dienstleistungen für Technologietransfer, Gesetz Nr. 22.426 (außer Patente und Marken), weitere an das Ausland geleistete Rentenzahlungen, Erwerb von nicht finanziellen und nicht produzierten Vermögenswerten.

In Bezug auf den meldepflichtigen Betrag müssen in Argentinien ansässige Personen von Ausländern erbrachten Dienstleistungen bei Vergütungen ab 100.000 US$ bzw. für Abschlagszahlungen ab 10.000 US$ melden. Wird die Leistung fortwährend erbracht, wird der Gesamtbetrag der über die gesamte Laufzeit des Vertrages vorgesehenen Beträge berücksichtigt. Verträge über einen nicht genau definierten Betrag müssen in jedem Fall gemeldet werden.

Ausnahmen gelten für in Argentinien ansässige Personen, die zum Zeitpunkt, als der Beschluss in Kraft getreten war, von Ausländern erbrachte Dienstleitungen bereits vollständig bezahlt hatten.Die Identifikationsnummer der vorgezogenen eidesstattlichen Erklärung für Dienstleistungen ist laut dem in dem Allgemeinen Beschluss Nr. 3210 festgelegten Kontrollsystem für Wechselgeschäfte mitzuteilen und zu erfassen.

Steuern und Abgaben

GEMEINSAMER AUSSENZOLL (AEC)

Die Mitgliedsländer des MERCOSUR haben für ihr gesamtes Territorium einen gemeinsamen Außenzoll festgelegt, durch den die von jedem einzelnen Staat gegenüber Drittländern festgelegten Zölle ersetzt werden.

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Die Zollsätze dieses gemeinsamen Außenzolls betragen zwischen 0% und maximal 35%. Die MERCOSUR-Länder sind gegenüber der WTO an diesen Zollsatz gebunden. Der 2010 in Argentinien durchschnittlich angewandte Zollsatz betrug 11,4% für alle eingeführten Waren, davon bei landwirtschaftlichen Produkten durchschnittlich 7,5% und Industriegütern 11,9%.

Als allgemeiner Grundsatz gilt, dass für Produkte mit einem höheren Mehrwert ein höherer Außenzoll angewandt wird, obwohl bei der Festlegung der Zölle auch andere Aspekte berücksichtigt werden, zum Beispiel die Frage, ob man sich selbst mit den entsprechenden Materialien in der Region versorgen kann. Beim gemeinsamen Außenzoll gibt es allerdings auch Ausnahmen und die Mitgliedsländer können für einige Produkte Differentialzölle anwenden.

STATISTIKGEBÜHR

Die Statistikgebühr ist eine Ad-Valorem-Steuer in Höhe von 0,5% des Zollwertes. Sie kann höchstens 500 US$ betragen. Bei der Zahlung dieser Steuer gibt es einige Ausnahmen. Waren mit Ursprung in den Mitgliedsstaaten des MERCOSUR sowie neue und unbenutzte Waren, die unter anderem in den Zollpositionen der Bereiche Investitionsgüter sowie Informatik und Telekommunikation aufgeführt sind (Verordnung Nr. 690/02), sind von der Bezahlung ausgenommen.

GEBÜHR FÜR DIE ÜBERPRÜFUNG DER VERWENDUNG DER WARE

Die Gebühr für die Überprüfung der Verwendung der Ware wird dann fällig, wenn der Zoll vor Ort eine Kontrolle durchführt, um die Einhaltung der Bestimmungen zu überprüfen, auf Grund derer Steuervorteile für ein bestimmtes Produkt gewährt werden. Es handelt sich hier um eine Ad-Valorem Steuer von nicht mehr als 2% des Wertes der Ware. Als Bemessungsgrundlage für die Gebühr für die Überprüfung der Verwendung gilt der zugrunde gelegte Einfuhrzoll.

GEBÜHR FÜR DIE VERWENDUNG DES EDV-SYSTEMS MARIA

Auf allgemeinen Beschluss der Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen wurde ein einheitlicher Festbetrag von 10 US$ festgelegt, der von dem entsprechenden Nutzer für jede einzelne Verwendung und/oder jeden einzelnen Importvorgang zu entrichten ist, wenn diese im EDV-System Maria erfasst werden.

Weitere zu berücksichtigende Aspekte

In Argentinien gibt es verschiedene Anreize für den Import von Investitionsgütern, den vorübergehenden Import von Investitionsgütern sowie den Import von gebrauchten Produktionslinien. Das Hauptziel besteht dabei darin, neue Maschinen und Technologien für die Förderung der Produktion im Land einzuführen.

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© OJO Images

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Investitionsanreize Öffentliche Investitionsförderung

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In Argentinien gibt es zahlreiche Förderprogramme, um einheimische und ausländische Investitionen im Land zu erleichtern. Sowohl der Staat als auch die Provinzen und Gemeinden bieten hierfür unterschiedliche Anreize. Im Folgenden werden die bestehenden Programme mit ihren Merkmalen und Vorteilen, zu denen sektorübergreifende Maßnahmen, Anreize für bestimmte Branchen, Standorte, Innovationen, Technologieentwicklungen, Beschäftigung sowie Programme zur Finanzierung von Investitionen und Exportförderung gehören, beschrieben.

Investitionsförderung für Investitionsgüter und Infrastruktur

Gesetz zur Investitionsförderung von Investitionsgütern und Infrastrukturprojekten

GESETZLICHE REGELUNGEN: Gesetz Nr. 26.360. VORTEILE: Es besteht ein System von Anreizen für Investitionen in Investitionsgüter. Dazu gehören die beschleunigte Abschreibung über die Gewinnsteuer und/oder vorzeitige Rückzahlung der Mehrwertsteuer. Es wird in regelmäßigen Abständen öffentlich über ihre Gewährung informiert.

Reduzierung des Einfuhrzolls auf Investitionsgüter

GESETZLICHE REGELUNGEN: Dekret 1026/2012.VORTEILE: Für den Import von neuen Investitionsgütern, deren Positionen in der gemeinsamen Nomenklatur des MERCOSUR (NCM) im Dekret 1026/2012 erfasst sind, wird ein Sonderzoneneinfuhrzoll (MERCOSUR) von 2%, 10% und 14% (je nach Fall) und die Befreiung von der Statistikgebühr festgelegt.ZIELGRUPPEN: Importeure von neuen Investitionsgütern. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE: Generalzolldirektion. WEITERE INFORMATIONEN: www.afip.gov.ar

Anreize für Produktion von Investitionsgütern sowie von Gütern aus den Bereichen Informatik, Telekommunikation und Landmaschinen

GESETZLICHE REGELUNGEN: Dekret 379/2001 und Änderungen, Dekret 917/2010, Dekret 362/2011.VORTEILE: Bietet Anreize für Investitionen und die inländische Produktion von Investitionsgütern und landwirtschaftlichen Maschinen durch die Erstattung von 14% des Wertes an die örtlichen Produzenten. Die Erstattung erfolgt in Form einer Steuergutschrift, die bei der Zahlung der Mehrwertsteuer, der Gewinnsteuer, von Inlandssteuern und der Steuer auf den angenommenen Mindestgewinn eingesetzt werden kann. ZIELGRUPPEN: Hersteller von Investitionsgütern, Landmaschinen sowie Gütern aus den Bereichen Informatik und Telekommunikation. ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE: Ministerium für Industrie. WEITERE INFORMATIONEN: www.industria.gov.ar

Reduzierung der Mehrwertsteuer (IVA)

GESETZLICHE REGELUNGEN: Dekret 493/2001, Dekret 496/2001, Dekret 615/2001, Dekret 733/2001, Dekret 959/2001. VORTEILE: Für den Kauf und die Einfuhr von Investitionsgütern in Form von Fertiggütern sowie von Gütern aus den Bereichen Informatik und Telekommunikation gilt ein reduzierter Prozentsatz von 10,5% (der allgemeine MwSt.-Satz liegt bei 21%). Der zusätzliche MwSt.-Satz auf die Einfuhr von beweglichen Wirtschaftsgütern wird im Allgemeinen auf die Hälfte der anzuwendenden Mehrwertsteuer reduziert. ZIELGRUPPEN: Käufer und Importeure von Investitionsgütern in Form von Fertiggütern sowie von Gütern aus den Bereichen Informatik und Telekommunikation (sowohl Fertigerzeugnisse und Komponenten). ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE: Bundesverwaltung für Öffentliche EinnahmenWEITERE INFORMATIONEN: www.infoleg.gov.ar

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Import von Waren für große Investitionsvorhaben

GESETZLICHE REGELUNGEN: Beschluss Nr. 256/2000 und Änderungen.

VORTEILE: Verringerung der Investitionskosten durch die Reduzierung der Zollgebühren auf 0% für die eingeführten Investitionsgüter, die Bestandteile einer kompletten und eigenständigen Produktionslinie sind. Im Rahmen dieses Programms können auch Ersatzteile der Produktionslinie für bis zu 5% des FOB-Wertes importiert werden. Dabei sollte berücksichtigt werden, dass es außer den Investitionsgütern viele weitere Güter gibt, die eine Produktionslinie darstellen und auf die Zölle fällig werden. Das gilt für kleinere Ausrüstungsteile, wie Pumpen und mechanische Ausrüstungen. Aus diesem Grund gelten die Zolleinsparungen hier für diese Güter und für die Position Ersatzteile, auf die sonst in jedem anderen Fall Zölle zu bezahlen sind.

ZIELGRUPPEN: Importeure von Investitionsgütern für große Investitionsvorhaben.

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE: Staatssekretariat für Industrie, Ministerium für Industrie.

WEITERE INFORMATIONEN: www.industria.gov.ar

Gebrauchte Fertigungsstrecken

GESETZLICHE REGELUNGEN: Beschluss Nr. 511/2000 und Änderungen. Dekret 2259/2009, Dekret 589/2011.

VORTEILE: Ermöglicht den Kauf von Ausrüstungen und Investitionsgütern im Ausland, wenn diese Bestandteile einer eigenständigen Produktionslinie sind, die zu einem Investitionsprojekt für die industrielle Produktion von materiellen Gütern gehört. Auf importierte Waren, auf die diese Bestimmungen zur Anwendung kommen, wird ein Einfuhrzoll von 6% fällig. Sie sind von der Zahlung der Statistikgebühr sowie der Gebühr für die Überprüfung der Verwendung der Ware befreit. Dies bedeutet eine deutliche Verringerung, da bei Nichtinanspruchnahme dieser Bestimmungen der Einfuhrzoll für Investitionsgüter in Höhe von 28% fällig wird, (das Doppelte des gemeinsamen Außenzolls), vorausgesetzt, diese Investitionsgüter sind nicht in der Liste der Waren mit Importverbot enthalten.

ZIELGRUPPEN: Im Land ansässige in- und ausländische Unternehmen, die materielle Güter produzieren, Finanzinstitute und/oder Leasingunternehmen.

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE: Ministerium für Industrie.

WEITERE INFORMATIONEN: www.infoleg.gov.ar

Vorübergehender Import von Investitionsgütern

GESETZLICHE REGELUNGEN: Gesetz Nr. 22.415, Dekret Nr. 1001/1982 und Verfügung der Generalzolldirektion (DGA) Nr. 34/1998, Dekret Nr. 142/2010.

VORTEILE: Bei den zeitweiligen Importen können die eingeführten Investitionsgüter zu einem bestimmten Zweck und für einen bestimmten Zeitraum innerhalb des Zollgebiets verbleiben, unterliegen aber ab dem Zeitpunkt ihrer Freigabe der Re-Exportverpflichtung innerhalb der vorgesehenen Frist. Je nachdem wie das Unternehmen betrieben wird, kann es erforderlich sein, für einen bestimmten Zeitraum über Investitionsgüter zu verfügen und sie anschließend wieder ins Ausland zurückzuführen. Durch diese zeitweilige Genehmigung wird die Einfuhr dieser Güter ohne die Entrichtung eines Einfuhrzolls für einen maximalen Zeitraum von drei Jahren möglich. Es besteht die Möglichkeit einer Verlängerung von bis zu drei Jahren.

ZIELGRUPPEN: Im Verzeichnis der Importeure und Exporteure eingetragene Personen und Unternehmen.

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE: Generalzolldirektion.

WEITERE INFORMATIONEN: www.infoleg.gov.ar

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Sektorbezogene Vergünstigungen

Förderregeln für Kraftfahrzeuge und Autoteile

GESETZLICHE REGELUNGEN: Gesetz Nr. 26.393 Entwicklung und Festigung des nationalen Autoteilesektors, wirtschaftliche Ergänzungsabkommen Nr. 14, 35 und 57. BESCHREIBUNG: Das Förderprogramm für die Automobilindustrie bietet eine Reihe von Anreizen, durch die die einheimische Produktion sowohl von Kraftfahrzeugen als auch von Autoteilen gefördert werden soll. VORTEILE: Internationale Abkommen über Kraftfahrzeuge und Autoteile:— Automobilabkommen zwischen Argentinien und Brasilien: Unterzeichnet im Juni 2008, gültig bis zum

30. Juni 2014. Hier sind die Importzölle auf Einfuhren aus Drittländern und die Herkunftsbedingungen festgelegt. Darüber hinaus ist ein Managementmodell für den bilateralen Handel auf der Grundlage eines für die Exporte geltenden Umleitungskoeffizienten festgelegt (FLEX). Dieses Modell gilt nur für die Automobilindustrie und legt fest, dass ein Land für jeden US-Dollar an Exporten im Gegenzug Waren aus diesem Land in einem Wert von bis zu 1,95 US-Dollar importieren darf.

— Wirtschaftliches Ergänzungsabkommen mit Uruguay: Das Abkommen legt fest, dass für die zwischen beiden Ländern gehandelten Autos dann eine Präferenzspanne von 100% zur Anwendung kommt, wenn sie neu sind und den in dem Abkommen angegebenen Herkunftsbestimmungen entsprechen. In dem Abkommen sind ebenfalls die Regeln für den bilateralen Handel mit in beiden Ländern produzierten Autoteilen angegeben.

— Wirtschaftliches Ergänzungsabkommen mit Mexiko: Beseitigung von Außenzöllen für eine Liste von Waren der Automobilindustrie.

— Wirtschaftliches Ergänzungsabkommen mit Chile: Freihandel. — Stärkung der argentinischen Hersteller von Autoteilen: Bietet eine Rückerstattung in bar auf den Wert

der in Argentinien hergestellten Autoteile, die von den Herstellern von Autos, Lieferwagen, Lastwagen, Bussen, Differentialachsen und Formen für die Herstellung neuer Plattformen gekauft wurden. Der ab Werk gewährte Vorteil erstreckt sich über drei Jahre und reduziert sich innerhalb dieser Zeit von 8% auf 6%.

— System zur Konsolidierung der nationalen Produktion von Motoren und Getrieben: Bietet eine Rückerstattung in bar für den Kauf von in Argentinien hergestellten Autoteilen für die Herstellung von Motoren und Getrieben für Autos, Lieferwagen, Bussen, Lastwagen, Traktoren, landwirtschaftlichen Maschinen und Selbstfahrern. Die ab Werk gewährte Erstattung erstreckt sich über fünf Jahre und sinkt innerhalb dieser Zeit von 10% auf 6% ab.

WEITERE INFORMATIONEN: www.industria.gov.ar www.sub-industria.gob.ar/regimen_automotriz/about/acuerdos-internacionales/

Förderregeln für die Softwareindustrie

GESETZLICHE REGELUNGEN: Gesetz Nr. 25.922 zur Förderung der Softwareindustrie sowie Gesetz Nr. 25.856 über die Softwareproduktion als industrielle Tätigkeit. BESCHREIBUNG: Förderung der Erstellung, Gestaltung, Entwicklung, Produktion, Umsetzung und Weiterentwicklung von fortgeschrittenen Softwaresystemen und deren technischen Unterlagen sowohl hinsichtlich der Grundlagenforschung als auch in Bezug auf ihre Anwendung einschließlich des Einsatzes in unterschiedlichen Prozessoren (davon sind Eigenentwicklungen ausgenommen). VORTEILE:— Steuerliche Stabilität bei allen nationalen Steuern während des Bestehens des vorliegenden Förderungsrahmens

(bis 31. Dezember 2019). — Es wurde festgelegt, dass die Softwareproduktion als Entwicklungstätigkeit anzusehen ist, die in Bezug auf

die von der Landesregierung für die Industrie festgelegten Steuervorteile, Krediterleichterungen sowie andere Vorteile mit einer industriellen Tätigkeit vergleichbar ist.

— Steuergutschrift für nationale Steuern (außer Gewinnsteuer) von bis zu 70% auf die vom Arbeitgeber an die Sozialversicherung bezahlten Beiträge.

Die Begünstigten können nicht die Mehrwertsteuer einbehalten bzw. bekommen diese nicht erstattet.— Steuerbegünstigung von 60% auf den Gesamtbetrag der Gewinnsteuer. Dieser Vorteil gilt sowohl für in

Argentinien als auch für im Ausland erzielte Gewinne.WEITERE INFORMATIONEN: www.infoleg.gov.ar

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— 123K A PI T EL 6 — IN V EST I T IONSA N R EIZE

Förderung der Entwicklung und Produktion in der modernen Biotechnologie

GESETZLICHE REGELUNGEN: Gesetz Nr. 26.270 zur Förderung der Entwicklung und Produktion in der modernen Biotechnologie. BESCHREIBUNG: Das Gesetz definiert die moderne Biotechnologie als eine technologische Anwendung, die auf der Grundlage solider Erkenntnisse und wissenschaftlicher Grundsätze aus der Biologie, Biochemie, Mikrobiologie, Bioinformatik, Molekularbiologie und Gentechnik lebende Organismen oder Teile von lebenden Organismen nutzt, um daraus Waren und Dienstleistungen zu erhalten oder um Produktionsprozesse und/oder Produkte substantiell zu verbessern, wobei unter substantiell zu verstehen ist, dass hieraus eine industriell anwendbare Neuerung, positive ökonomische und soziale Effekte, eine Kostensenkung bzw. eine Produktivitätssteigerung hervorgeht. VORTEILE: — Beschleunigte Abschreibung von neuen und für das geförderte Projekt bestimmten Investitionsgütern,

Spezialausrüstungen, Teilen oder Komponenten dieser Investitionsgüter über die Gewinnsteuer. — Vorgezogene Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die neuen und für das geförderte Projekt bestimmten

Investitionsgüter, Spezialausrüstungen, Teile oder Komponenten dieser Investitionsgüter. — Umwandlung von 50% des Betrags der tatsächlich entrichteten Sozialversicherungsbeiträge in

Steuergutschriften. Die neu erworbenen und für das geförderte Projekt bestimmten Investitionsgüter, Spezialausrüstungen, Teile oder Komponenten dieser Investitionsgüter fließen nicht in die Besteuerungsgrundlage für die „Steuer auf den angenommenen Mindestgewinn“ (Impuesto a la Ganancia Mínima Presunta) oder einer anderen Steuer ein, die diese Steuer auf den angenommenen Mindestgewinn in der Zukunft ergänzt, modifiziert oder ersetzt . Für ausschließliche Forschungs- und/oder Entwicklungsprojekte werden Steuergutschriften auf 50% der geleisteten Ausgaben für Dienstleistungsverträge mit Forschungs-und Entwicklungseinrichtungen des nationalen öffentlichen Systems der Wissenschaft, Technologie und Innovation gewährt. Die im Gesetz angeführten Steuergutschriften sind nicht übertragbar und gelten vom Zeitpunkt der Zustimmung zum Projekt an für zehn Jahre.WEITERE INFORMATIONEN: www.infoleg.gov.ar

Förderregeln für Biokraftstoffe

GESETZLICHE REGELUNGEN: Gesetz Nr. 26.093 über Biokraftstoffe; Verordnung zur Regelung und Förderung für die nachhaltige Erzeugung und Nutzung sowie Dekret Nr. 109/2007 über Biokraftstoffe. BESCHREIBUNG: Regelt und fördert die nachhaltige Produktion und Nutzung von Biokraftstoffen. Dazu gehören Bioethanol, Biodiesel und Biogas, die aus landwirtschaftlichen und agroindustriellen Rohstoffen sowie organischen Abfällen hergestellt werden. VORTEILE: — Mehrwert-und Gewinnsteuer: Der Erwerb von Investitionsgütern oder Arbeiten im Bereich Infrastruktur wird

durch eine beschleunigte Abschreibung über die Einkommensteuer und/oder die vorzeitige Rückerstattung der Mehrwertsteuer (gleiche Behandlung wie im Gesetz Nr. 25.924) gefördert.

— Für die Produktion, Vermischung, Vermarktung, Verteilung sowie den nachhaltigen Verbrauch bzw. die nachhaltige Nutzung von Biokraftstoffen verwendete Güter gehören nicht zur Bemessungsgrundlage für die Steuer auf den angenommenen Mindestgewinn.

— Als Beimischung zu fossilen Kraftstoffen produzierter Biodiesel bzw. Bioethanol sind nicht von der Gebühr für die Wasserinfrastruktur, der Steuer auf Flüssigkraftstoffe und Erdgas sowie der so genannten „Steuer auf den entgeltlichen oder kostenlosen Transfer bzw. auf den Import von Diesel" betroffen.

WEITERE INFORMATIONEN: www.minplan.gov.ar

Förderregeln für Motorräder und Motorradteile

GESETZLICHE REGELUNGEN: Gesetz Nr. 26.457 zu Förderbestimmungen für einheimische Investitionen zur Herstellung von Motorrädern und Motorradteilen. BESCHREIBUNG: Legt die Bestimmungen für einen zunehmenden Anteil einheimischer Motorradteile an der nationalen Produktion von Motorrädern fest. Die Regelung sieht vor, dass die Höchstzahl der importierten

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Teile gesenkt wird und im fünften Jahr des Projekts bei 30% liegt. Darüber hinaus bietet sie Steuer- und Zollvergünstigungen für die Unternehmen, die Projekte einreichen, die sich über einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren erstrecken.

VORTEILE: Zollrechtliche Behandlung: Die Unternehmen können entsprechend dem Produktionsvorhaben über einen Zeitraum von fünf Jahren die folgenden Vorteile in Anspruch nehmen:

— 60% Ermäßigung des Sonderzoneneinfuhrzolls auf Motorradteile. — 40% Ermäßigung des Sonderzoneneinfuhrzolls auf CKD (Completely Knocked Down) und SKD (Semi

Knocked Down). — Bis zu 20% Ermäßigung des Sonderzoneneinfuhrzoll auf CBU (Completely Built Up).

STEUERVORTEIL: Beim Kauf von einheimischen Motorradteilen Gewährung von Steuervergünstigungen auf die nationalen Steuern in Höhe eines bestimmten Prozentsatzes der auf den Wert ab Werk zu entrichtenden Nettosteuern (25% für 2009, mit jährlicher Absenkung des Prozentsatzes).

WEITERE INFORMATIONEN: www.sub-industria.gob.ar

Förderregeln für den Bergbau

GESETZLICHE REGELUNGEN: Gesetz Nr. 24.196 über Bergbau; Gesetze Nr. 25.429 und 25.161 und deren Änderungen. Gesetz Nr. 1919, Bergbaukodex, Dekret Nr. 456/1997, Bergbaukodex sowie Gesetz Nr. 25.225, Bergbaukodex.

BESCHREIBUNG: Die Bestimmungen enthalten Anreize für die Förderung von Investitionen im Bereich der Erkundungen.

VORTEILE:— 200% Abzug der Kosten für Erkundungen bei der Berechnung der Gewinnsteuer. — Bis zu 100% Abzug der für die Machbarkeitsstudie des Vorhabens angefallenen Kosten im Rahmen der

Berechnung der Gewinnsteuer.— Rückerstattung der Mehrwertsteuer für die im Bereich Erkundungen angefallenen Kosten;— Steuerliche Stabilität für 30 Jahre ab Vorlage der Machbarkeitsstudie.— Beschleunigte Abschreibungsmöglichkeiten im Rahmen der Gewinnsteuer. — Befreiung von Einfuhrabgaben auf Investitionsgüter. Diese Vorteile gelten sowohl für Bergbauunternehmen

als auch für Erbringer von Dienstleistungen im Bergbausektor.— Vorgezogene Erstattung und Finanzierung der Mehrwertsteuer für neue Erkundungsvorhaben oder Projekte

zur Erweiterung von Produktionskapazitäten bei der endgültigen Einfuhr bzw. beim Kauf von neuen Investitionsgütern und bei Investitionen in die Infrastruktur von Produktionsprozessen.

— Befreiung von Steuern auf Vermögenswerte, Befreiung von Export- und Provinzsteuern sowie Gemeindeabgaben; Begrenzungen bei Konzessionsabgaben sowie bei der Kapitalisierung von Rücklagen.

— In den ersten fünf Jahren der Konzession ist das Eigentum an der Mine von allen mit der Produktion und der Vermarktung der Minenprodukte anfallenden Steuern oder Abgaben befreit.

WEITERE INFORMATIONEN: www.mineria.gov.ar

Forstwirtschaft

GESETZLICHE REGELUNGEN: Gesetz Nr. 25.080, Investitionen in die Forstwirtschaft sowie Gesetz Nr. 25.509 zur Aufforstung. Gesetz Nr. 26.432 Verlängerung und Reform, Gesetz Nr. 25.080. Beschluss 102/2010.

BESCHREIBUNG: Verordnung über den Anbau, die Bewirtschaftung und Industrialisierung im Bereich der Forstwirtschaft.

VORTEILE:— Steuerliche Stabilität für 30 Jahre, erweiterbar bis auf maximal 50 Jahre.

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— 125K A PI T EL 6 — IN V EST I T IONSA N R EIZE

— Besondere Abschreibungsbestimmungen im Rahmen der Gewinnsteuer. — Vorzeitige Erstattung der Mehrwertsteuer, Steuerbefreiungen und nicht rückzahlbare finanzielle

Unterstützung für neu angelegte Wälder.

WEITERE INFORMATIONEN: www.minagri.gob.ar

Förderprogramm für die Erkundung und die Nutzung von Kohlenwasserstoffen

GESETZLICHE REGELUNGEN: Gesetz Nr. 26.154, Kohlenwasserstoffe.

ANWENDUNGSGEBIETE: Zu den Anwendungsgebieten gehören die im Gesetz Nr. 25.943 festgelegten Gebiete sowie die Gebiete mit geologischem Potenzial, für die es derzeit keine durch das Gesetz Nr. 17.319 erteilten Rechte Dritter gibt. Das Programm sieht einen Zeitraum von 15 Jahren für die Erkundung und den Abbau im Bereich des Festlandsockels, 12 Jahre für die Sedimentbecken ohne Produktion und von 10 Jahren für Bereiche in Sedimentbecken mit Produktion vor.

VORTEILE:— Vorzeitige Erstattung der Mehrwertsteuer auf alle im Zusammenhang mit den Erkundungsarbeiten vorab

angefallenen Kosten sowie auf die während des Abbaus getätigten Investitionen. — Gewinnsteuer: Alle sowohl bei der Erkundung als auch beim Abbau angefallenen aktivierbaren Kosten und

getätigten Investitionen werden in drei gleichen und aufeinanderfolgenden Jahresraten ab dem Jahr, in dem sie angefallen sind, abgeschrieben.

— Die Güter von Inhabern von Genehmigungen zur Lagerstättenerkundung und Abbaukonzessionen werden für eine Dauer von maximal drei Jahren ab Erteilung der entsprechenden Erlaubnis bei der Berechnung der Bemessungsgrundlage für die Steuer auf den angenommenen Mindestgewinn nicht berücksichtigt.

— Befreiung von der Entrichtung der Einfuhrzölle sowie aller anderen Gebühren, Steuern und Abgaben, die für die Einfuhr von nicht in Argentinien hergestellten und für die Erkundungsarbeiten erforderlichen Investitionsgütern anfallen würden.

WEITERE INFORMATIONEN: www.minplan.gov.ar

Öffentliche Infrastruktur

GESETZLICHE REGELUNGEN: Dekret Nr. 966/2005, Nationale Regelung für Privatinitiativen sowie Dekret Nr. 967/2005 Nationale Regelung für Öffentlich-Private Partnerschaften (Public-Private-Partnership).

BESCHREIBUNG: Förderung der privaten Beteiligung an Infrastrukturmaßnahmen.

VORTEILE: Förderung der privaten Beteiligung an öffentlichen Infrastrukturprojekten, Konzessionen, öffentlichen Dienstleistungen oder Lizenzen. Die Projekte können aus eigenem Antrieb vorgestellt werden. Wenn der Staat sie als von öffentlichem Interesse erachtet, erfolgt eine entsprechende Ausschreibung. Die Besonderheit bei dem Verfahren besteht darin, dass bei den öffentlichen Ausschreibungen derjenige bevorzugt den Zuschlag erhält, der das Projekt vorgestellt hat. System von öffentlich-privaten Partnerschaften: Dies beinhaltet die Beteiligung des Staates als Projektpartner. Die Zusammenarbeit bzw. Assoziation kann in jeder in den Gesetzen Argentiniens vorgesehenen Form erfolgen. Der Beitrag der öffentlichen Verwaltung kann unter anderem in Form von Barzahlungen, steuerlichen Vorteilen, Rechten an bestimmten öffentlichen Gütern oder dem Staat vorbehaltenen Besitz erbracht werden. In diesem Fall ist das Projekt auf Betreiben einer öffentlichen Stelle vorzustellen und es erfolgt eine öffentliche Ausschreibung, um den privaten Partner auszuwählen.

WEITERE INFORMATIONEN: www.infoleg.gov.ar

Förderbestimmungen für die Verwendung erneuerbarer Energieträger

GESETZLICHE REGELUNGEN: Gesetz Nr. 26.190 Förderbestimmungen für die Verwendung erneuerbarer Energieträger für die Erzeugung von Elektroenergie. Dekret 562/2009.

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BESCHREIBUNG: Die Erzeugung von Elektroenergie aus erneuerbaren Energieträgern wird im Hinblick auf die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen als nationales Interesse erklärt. Es besteht das Ziel, innerhalb von zehn Jahren nach Inkrafttreten des Gesetzes (2006) einen Anteil von 8% am landesweiten Energieverbrauch zu erreichen.

FÖRDERUNGSEMPFÄNGER: Die Förderungen gelten für natürliche und/oder juristische Personen, die als Investoren und/oder Betreiber neue Projekte für die Elektroenergieerzeugung auf der Grundlage von erneuerbaren Energieträgern innerhalb des Landes umsetzen und deren erzeugte Energie für den Stromgroßhandelsmarkt (MEM) und/oder die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen im Stromsektor bestimmt ist.

VORTEILE:— Zusätzliche Vergütung. Es werden je nach Energieträger differenzierte Anreize über einen Zeitraum von

15 Jahren festgelegt. Das Sekretariat für Energie hat einen Treuhandfonds für erneuerbare Energien gegründet, der vom Bundesrat für Elektroenergie verwaltet wird und für die zusätzliche Vergütung der tatsächlich aus erneuerbaren Energiequellen erzeugten Kilowattstunden verwendet wird, wenn diese für den Stromgroßhandelsmarkt bzw. die Erbringung öffentlicher Dienstleistungen bestimmt sind.

— Investitionsregelungen: Die Investitionsregelungen gelten für eine Dauer von 10 Jahren für den Bau neuer Anlagen zur Elektroenergieerzeugung aus erneuerbaren Energiequellen und beinhalten Investitionsgüter, Bauten, elektromechanische und Montagearbeiten sowie weitere Dienstleistungen, die für die Errichtung neuer bzw. den Einbau in bereits bestehende Anlagen zur Energieerzeugung erforderlich sind.

Der Investor hat folgende Wahl: — Vorgezogene Erstattung der Mehrwertsteuer (IVA) für den Kauf, die Herstellung, die Verarbeitung und

den Import von Investitionsgütern sowie Infrastrukturvorhaben (ist bei langfristigen Projekten attraktiver). — Flexible Handhabung bei der Bezahlung der Gewinnsteuer durch beschleunigte Abschreibung der Güter.

Darüber hinaus werden die geförderten Güter erst ab dem dritten Jahr nach Inbetriebnahme bei der Bemessungsgrundlage für die Besteuerung des angenommenen Mindestgewinns berücksichtigt (ist bei kurzfristigen Projekten attraktiver).

— Befreiung von Zollgebühren beim Import von Gütern, die für Projekte mit erneuerbaren Energien verwendet werden.

WEITERE INFORMATIONEN: www.energia3.mecon.gov.ar/home/

Regeln für die audiovisuelle Industrie

GESETZLICHE REGELUNGEN: Dekret Nr. 1527/2012, Beschlüsse Nr. 2202/2011 und 2203/2011.VORTEILE: Das Nationale Institut für Kino und audiovisuelle Künste (INCAA) bietet Beihilfen und Kredite für Filmproduktionen.Bei den Beihilfen stellt das INCAA in Abhängigkeit von den Medien, wo die Produktion gezeigt wird, bis zu 5,5 Mio. argentinische Peso bereit. Die Höhe der Beihilfen darf nicht über den Gesamtkosten des Films liegen. Die Kredite können bis zu 50% des Gesamtbudgets für das Projekt betragen. Der Nominalzinssatz beträgt bis zu 4% pro Jahr. Die Zinsen sind je nach Art des Vorhabens ab dem 12. bzw. 24. Monat nach Erhalt der ersten Rate zu zahlen. Die Kredite werden an die Produzenten ausgereicht und sind für die Realisierung des Projektes zu verwenden.Das INCAA verfügt ebenfalls über ein Programm zur Förderung von TV-Produktionen, die sich mit Lernprogrammen, Themenprojekten, Endbearbeitungen und Animationen beschäftigen. Die entsprechenden Angaben werden jährlich veröffentlicht und die ausgewählten Projekte erhalten einen entsprechenden Betrag, der für ihre Produktion und Gesamtrealisierung zu verwenden ist.Darüber hinaus wurde das Filmschaffen durch das Dekret 1528/2012 als eine der industriellen Tätigkeit ähnliche Aktivität eingestuft und kann damit im Rahmen von politischen Maßnahmen zur Förderung produktiver Aktivitäten unterstützt werden.Die Landesregierung kündigte die Schaffung eines Pools für Filmproduktionen und audiovisuelle Inhalte auf der südlich von Buenos Aires gelegenen Insel Demarchi an.ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE: Nationales Institut für Kino und audiovisuelle Künste. WEITERE INFORMATIONEN: www.incaa.gov.ar

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Standortförderung

Regelungen in den Provinzen

BESCHREIBUNG: Die meisten argentinischen Provinzen haben eigene spezielle Programme für die Förderung produktiver Investitionen innerhalb ihres Territoriums.

VORTEILE: Obwohl es hier Unterschiede im Hinblick auf die Anreize, Förderungszeiträume und die geförderten Bereiche gibt, beinhalten die Förderprogramme der meisten Provinzen folgende Punkte:

— Befreiung von Provinzsteuern über einen bestimmten Zeitraum. — Geringere Gebühren für Leistungen der öffentlichen Versorger. — Unterstützung bei der Umsetzung von Infrastrukturmaßnahmen und beim Erwerb von Ausrüstungen. — Erleichterungen beim Erwerb und der Nutzung von Staatsbesitz. — Vorzugsbehandlung bei der Auftragsvergabe im Rahmen von Ausschreibungen der Provinzverwaltung. — Reduzierte Gebühren für die Abfassung und notarielle Beurkundung von Kauf- oder Übereignungsverträgen der Provinzverwaltung.

Darüber hinaus gibt es in den meisten Provinzen Förderprogramme für bestimmte Bereiche, die die Befreiung von den Provinzsteuern beinhalten. Außerdem verfügt eine große Anzahl der Provinzen über Industrieparks mit den entsprechenden Infrastrukturdienstleistungen für Unternehmen.

WEITERE INFORMATIONEN: www.inversiones.gov.ar/es/red-federal

Freizonen

GESETZLICHE REGELUNGEN: Beschluss Nr. 24.331 und Änderungen.

VORTEILE: Waren, die in die Freizone eingeführt bzw. wieder ausgeführt werden, unterliegen weder der üblichen Zollkontrolle noch der Besteuerung (mit Ausnahme von Gebühren, die für Dienstleistungen erhoben werden können). Das Ziel dieser Zonen besteht darin, den Handel und die exportorientierte Wirtschaftstätigkeit durch Kostenreduzierungen, Vereinfachung von Verwaltungsverfahren und steuerliche Anreize zu fördern.

Derzeit haben in Argentinien elf Freizonen ihre Tätigkeit aufgenommen. Sie befinden sich in den Provinzen Buenos Aires (La Plata und Bahía Blanca), Córdoba (Stadt Córdoba), Chubut (Comodoro Rivadavia), La Pampa (General Pico), Mendoza (Lujan de Cuyo), Misiones (Puerto Iguazú), Salta (General Guemes), San Luis (Just Daract) und Tucumán (Cruz Alta) und Entre Ríos (Concepción del Uruguay).

WEITERE INFORMATIONEN: www.afip.gob.ar/aduana/zonasFrancas.asp

Förderung von Innovationen und Technologieentwicklung

Argentinischer Technologiefonds (FONTAR)

BESCHREIBUNG: Unterstützt Projekte zur Verbesserung der Produktivität des privaten Sektors auf der Grundlage technologischer Innovationen. Es gibt verschiedene Finanzierungsinstrumente, die im Rahmen öffentlicher Ausschreibungen oder permanenter Angebote genutzt werden können.

DURCH DEN ARGENTINISCHEN TECHNOLOGIEFONDS (FONTAR) FINANZIERTE PROJEKTE: — Technologieentwicklung — Technologiemodernisierung — Patentierungskosten — Technologische Dienstleistungen für Institutionen — Technologische Dienstleistungen für KMU

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— Weiterbildung — Technische Assistenz — Programm Technologieberatung — Unternehmensgründungen, Technologieparks und -pools

WEITERE INFORMATIONEN: www.agencia.mincyt.gov.ar

Treuhandfonds zur Förderung der Softwareindustrie (FONSOFT)

BESCHREIBUNG: Es handelt sich hier um einen nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Förderung der Softwareindustrie (Gesetz Nr. 25 922) geschaffenen Treuhandfonds.

DURCH DEN TREUHANDFONDS ZUR FÖRDERUNG DER SOFTWAREINDUSTRIE (FONSOFT) FINANZIERTE PROJEKTE UND PROGRAMME: — Forschungs- und Entwicklungsprojekte (Erstellung, Gestaltung, Entwicklung, Produktion, Umsetzung und

Weiterentwicklung von Softwaresystemen), — Weiterbildungsprogramme im Tertiär- bzw. Hochschulbereich für Arbeitnehmer, — Programme zur Verbesserung der Qualität bei der Erstellung, Gestaltung, Entwicklung und Produktion

von Software, — Programme zur Unterstützung der Gründung neuer Unternehmen.

WEITERE INFORMATIONEN: www.agencia.mincyt.gov.ar

Fonds für wissenschaftliche Forschung und Technologie (FONCYT)

BESCHREIBUNG: Unterstützt Forschungsprojekte zur Erlangung neuer wissenschaftlicher und technologischer Erkenntnisse. Es gibt verschiedene Förder- und Finanzierungsinstrumente, die in allen Fällen im Ergebnis öffentlicher Ausschreibungen gewährt werden.

FÖRDERUNGS- UND FINANZIERUNGSINSTRUMENTE: — Wissenschaftliche und technologische Forschungsprojekte (PICT), — Wissenschaftlich und technologisch orientierte Forschungsprojekte (PICTO), — Forschungs- und Entwicklungsprojekte (PID), — Projekte zur Modernisierung von Ausrüstungen (PME), — Programme für strategische Bereiche (PAE), — Wissenschaftliche Veranstaltungen (RC), — Qualifikationszertifikate (CC), — Programm Humanressourcen (PRH), — Projekte zur Modernisierung und/oder Verbesserung der Infrastruktur (PRAMIN), — Projekte für Technologieplattformen (PPL)— Stipendien für Kommunikations- und Informationstechnologien (TICs)

WEITERE INFORMATIONEN: www.agencia.mincyt.gov.ar

Argentinischer Branchenfonds (FONASERC) BESCHREIBUNG: Unterstützt Projekte und Aktivitäten zur Entwicklung wichtiger Kapazitäten in Schlüsselbereichen und deren ständige Übertragung in den produktiven Sektor.

Zu den Schlüsselbereichen gehören: Gesundheitswesen, Energie, Agroindustrie, Sozialentwicklung, Kommunikations- und Informationstechnologien, Nanotechnologie, Biotechnologie sowie Umwelt und Klimawandel.

FÖRDERUNGS- UND FINANZIERUNGSINSTRUMENTE: — Ausbildungsprogramm für Manager und Technologiebeauftragte (GTEc)— Infrastruktur- und Technologieausrüstungsprojekte (PRIETEC)— EMPRETECNO – EBT (technologiebasierte Unternehmen)

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— 129K A PI T EL 6 — IN V EST I T IONSA N R EIZE

— Nationales Stipendienprogramm für Kommunikations- und Informationstechnologien TICs (PNBTICS)— EMPRETECNO – FFP (Förderung von Projektabläufen)— Biotechnologie — Kommunikations- und Informationstechnologien— Nanotechnologie— Agroindustrie— Energie— Gesundheitswesen

WEITERE INFORMATIONEN: www.agencia.mincyt.gov.ar

Bundesrat für Wissenschaft und Technologie (COFECYT)

BESCHREIBUNG: Fördert die ausgewogene Entwicklung von Wissenschaft, Technologie und Innovation im gesamten Land.

DURCH DEN BUNDESRAT FÜR WISSENSCHAFT UND TECHNOLOGIE (FONCYT) FINANZIERTE PROJEKTE: — ASETUR – Technologieunterstützung für den Tourismussektor. (Beschluss Nr. 394/08)— DETEM – Projekte zur Entwicklung von Technologien für Gemeinden. (Beschluss MinCyT Nr. 632/08)— Bundesprojekte für Innovationen in der Produktion (PFIP), — Bundesprojekte für Innovationen in der Produktion in Verbindung mit der Herstellung (PFIP-ESPRO).

WEITERE INFORMATIONEN: www.cofecyt.mincyt.gov.ar

Förderung und Unterstützung technologischer Innovationen

BESCHREIBUNG: Das Programm zielt darauf ab, die produktiven und kommerziellen Aktivitäten durch die Förderung und Unterstützung von Forschung und Entwicklung, durch Technologietransfer, technische Assistenz und andere innovative Veranstaltungen zu verbessern. Es geht ebenfalls darum, die Aufgaben von Wissenschaftlern, Technologen und innovativen Unternehmern innerhalb der Gesellschaft entsprechend zu würdigen.

VORTEILE: Die Regierung legt jährlich einen festen Betrag von Steuergutschriften fest, die bis zu einer Höhe von maximal 50% des Gesamtwertes des Projektes auf die zu zahlenden nationalen Steuern (Gewinnsteuer) angerechnet werden können. Diese Steuergutschrift muss zu gleichen Teilen über einen Zeitraum von drei Jahren verwendet werden.

WEITERE INFORMATIONEN: www.cofecyt.mincyt.gov.ar

Beschäftigungsanreize Programm für Neueinstellungen

Programm zur steuerlichen Regelung sowie für die Förderung und den Schutz von registrierten Beschäftigungsverhältnissen (Gesetz Nr. 26.476)

VORTEILE: Ein Unternehmen, das ein neues Arbeitsverhältnis schafft, profitiert von einer Reduzierung der Arbeitgeberbeiträge. In den ersten 12 Monaten werden diese Arbeitgeberbeiträge um 50% und in den folgenden 12 Monaten um 25% reduziert. .

Arbeitseingliederungsprogramm

VORTEILE: Wenn ein Unternehmen einen Bezieher von Leistungen der Versicherung für Schulungsmaßnahmen und Beschäftigung (SCyE) einstellt, kann es vom Nettolohn des Arbeitnehmers den Betrag abziehen, den dieser als Leistungsempfänger des Beschäftigungsprogramms erhält. Darüber hinaus zahlt das Unternehmen niedrigere Beiträge an die Sozialversicherung, da sich die Höhe der zu zahlenden Beiträge an dem von dem Unternehmen gezahlten Lohnanteil bemisst.

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VOM UNTERNEHMEN ABZIEHBARE BETRÄGE:1— Einstellung von Beziehern von Leistungen der Versicherung für Schulungsmaßnahmen und Beschäftigung

(SCyE) unter 45 Jahre Frauen: 1. - 3. Monat = 1.000 AR$; 4. - 6. Monat = 1.250 AR$ Männer: 1.000 AR$ für 6 Monate. Gesamtdauer: 6 Monate. 2— Einstellung von Beziehern von Leistungen der Versicherung für Schulungsmaßnahmen und Beschäftigung

(SCyE) über 45 Jahre Frauen: 1. - 3. Monat = 1.000 AR$, 4. - 6. Monat = 1.250 AR$, 7. - 9. Monat = 1.500 AR$. Männer: 1.000 AR$ für 9 Monate. Gesamtdauer: 9 Monate.

WEITERE INFORMATIONEN: www.trabajo.gov.ar/promoempleo/insercion_sprivado.asp

Programm für Jugendliche (Mehr und bessere Arbeit)

VORTEILE: Wenn ein Unternehmen einen Leistungsempfänger des für Jugendliche bestehenden Programms "Mehr und bessere Arbeit" (PJMMT) einstellt, kann es über einen Zeitraum von bis zu sechs Monaten vom Nettomonatslohn des Jugendlichen einen nicht zu vergütenden Betrag von 400 AR$ abziehen, der diesem vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit (MTEySS) erstattet wird.

Wenn ein Unternehmen Qualifizierungspraktika für einen Leistungsempfänger des Programms für Jugendliche "Mehr und bessere Arbeit" (PJMMT) durchführt, kofinanziert das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit (MTEySS) den nicht zu vergütenden Teil des Betrages, den der Jugendliche erhält (wenn es sich um ein KMU handelt, übernimmt das Ministerium MTEySS 400 AR$ von den festgelegten 550 AR$). Das MTEySS erkennt Aufwendungen für die theoretische Ausbildung bis zu einem Betrag von 60 AR$ pro Stunde/Ausbilder an.

Weiterbildungsprogramme für Arbeitnehmer

VORTEILE: Wenn ein Unternehmen für einen Bezieher von Leistungen der Versicherung für Schulungsmaßnahmen und Beschäftigung (SCyE) Ausbildungsmaßnahmen für die Arbeit durchführt, kann es über einen Zeitraum von sechs Monaten vom Nettolohn des Arbeitnehmers 400 AR$ abziehen, die dieser direkt vom Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit (MTEySS) erhält. Darüber hinaus erkennt das MTEySS für die Dauer der Ausbildungsmaßnahme Ausbildungskosten in Höhe von 150 AR$ pro Monat für 4 Stunden/Ausbilder und 225 AR$ pro Monat für 6 Stunden/Ausbilder an.

Die Unternehmen können durch eine Steuergutschrift Projekte finanzieren, wenn dadurch die beruflichen Fähigkeiten der Arbeitnehmer gestärkt werden. Klein- und mittelständische Unternehmen können Projekte bis zu einem Gegenwert von 8% (acht Prozent) und Großunternehmen bis zu einem Gegenwert von 8 ‰ (acht Tausendstel) des Gesamtbetrages der jährlich gezahlten Löhne, Gehälter und Vergütungen sowie der Arbeitgeberbeiträge finanzieren. Das Unternehmen erhält dafür Steuergutschriften, die es zur Bezahlung von Steuern einsetzen kann, deren Erhebung, Einnahme und Prüfung der Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP) obliegt.

MASSNAHMEN, DIE FINANZIERT WERDEN KÖNNEN: — Berufsausbildung — Grundausbildung Informatik — Ausbildung für den Abschluss von Grund-, Mittel- und Hochschulen sowie Einrichtungen der tertiären Ausbildung — Evaluierung und Zertifizierung von beruflichen Fähigkeiten — Ausbildungspraktika am Arbeitsplatz (Qualifizierungspraktika bzw. Ausbildung für die Arbeit).

SEKTORBEZOGENE WEITERBILDUNG: Wenn ein Unternehmen eine seinem Bedarf entsprechende, maßgeschneiderte Weiterbildung durchführen möchte, kann es sektorbezogene Vereinbarungen für die Berufsausbildung im eigenen Unternehmen abschließen. Das Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und soziale Sicherheit (MTEySS) finanziert unter anderem die Ausbilder, das Lehrmaterial, die Ausrüstungen sowie die Reisekosten. Die entsprechenden Beträge und Zeiträume werden zwischen den Seiten je nach Projekt vereinbart.

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Investitionsfinanzierung

Kreditlinien der Bank der Argentinischen Nation (BNA)

BESCHREIBUNG: Die Nationalbank stellt den Unternehmen Kreditlinien zur Verfügung, zu denen Kredite für Arbeitskapital und Investitionen (mit denen Produktions- und Vertriebskosten beglichen werden können), Importfinanzierungen und Finanzierungen im Tourismussektor (einschließlich der Bau neuer Hotels, Anlagen und Ausrüstungen) gehören. Sie erbringt ebenfalls Leistungen im Bereich Leasing und Factoring. WEITERE INFORMATIONEN: www.bna.com.ar

Finanzierungsprogramm für die Produktion “200. Jahrestag”

BESCHREIBUNG: Es handelt sich hier um ein Kreditprogramm über 16 Milliarden AR$, das für alle Sektoren und Arten von Unternehmen für die Finanzierung produktiver Investitionen aufgelegt wurde.VORTEILE: Fester Zinssatz von 9,9% pro Jahr in Pesos für Kredite mit einer 5-jährigen Laufzeit. WEITERE INFORMATIONEN: www.mit.gob.ar/financiamiento_bicentenario.htm

Kreditlinien der Bank für Investitionen und Außenhandel (BICE)

BESCHREIBUNG: Die BICE verfügt über eine Reihe von Finanzierungslinien in Pesos und Dollars. VORTEILE:— Kredite für Entwicklungsvorhaben: Finanzierung des Erwerbs von Investitionsgütern sowie Finanzierung

von Investitionsvorhaben für Güter und Dienstleistungen. — Finanzierung von Investitionen für KMU und Genossenschaften: Betrifft die Finanzierung von

Investitionsprojekten sowie den Erwerb von neuen und ungenutzten Investitionsgütern, von beweglichen Gütern, Möbeleinrichtungen, die im Rahmen einer Investitionsentscheidung erfasst werden können oder auch nicht und die für verschiedene wirtschaftliche Aktivitäten in den Bereichen Güterherstellung sowie Dienstleistungen bestimmt sind.

— Erneuerbare Energien: Investitionsprojekte im Energiebereich durch die dem größeren Bedarf des produktiven Sektors entsprochen werden soll.

— Investitionsgüter: Betrifft den Erwerb von einheimischen Investitionsgütern.— Tourismus: Betrifft die Finanzierung von Investitionsvorhaben für den Bau neuer Hotelanlagen in Argentinien

sowie Investitionsvorhaben zur Restaurierung und Sanierung von Gebäuden, zur Verbesserung der Qualität von Dienstleistungen sowie generell der Erweiterung und/oder Verbesserung der in Argentinien im Hotelsektor erbrachten Dienstleistungen.

— Innovation und technologische Modernisierung: Finanzierung von Projekten zur Verbesserung der Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen der Güterproduktion auf der Grundlage der technologischen Modernisierung der Produkte bzw. Prozesse.

— Regionale Produktionsinfrastruktur: Betrifft Investitionsvorhaben in die Infrastruktur zur Entwicklung regionaler Produktionsbereiche.

— Vorfinanzierung von Exporten: Gilt für die Finanzierung von Rohstoffexporten, landwirtschaftlichen und industriellen Fertigprodukten sowie von Dienstleistungen, die generell für den ausländischen Markt bestimmt sind.

— Nachfinanzierung von Exporten: Gilt für die Finanzierung von Rohstoffexporten, landwirtschaftlichen und industriellen Fertigprodukten, Gebrauchs- und Investitionsgütern sowie für Exportverträge für schlüsselfertige Produkte.

WEITERE INFORMATIONEN: www.bice.com.ar

Kreditlinien des Bundesrates für Investitionen (CFI)

BESCHREIBUNG: Der CFI setzt eine Reihe von finanziellen Hilfsprogrammen für Kleinst-, Klein- und Mittelstandsunternehmen um, durch die die Entwicklung der argentinischen Provinzen und Regionen gefördert werden soll.

6.6 —

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VORTEILE:— Reaktivierung der Produktion: Es werden Kredite für die Finanzierung von Arbeitskapital, Anlagevermögen

und Vorinvestitionen ausgereicht. — Produktion regionaler Exportgüter: Die ausgereichten Kredite sind für die Vorfinanzierung von Exporten

und die Unterstützung einer exportorientierten Produktion (Arbeitskapital, Anlagevermögen und Vorinvestitionen) bestimmt.

WEITERE INFORMATIONEN: www.cfired.org.ar

Zinsverbilligte Kredite für Kleinst-, Klein- und Mittelstandsunternehmen (MiPyMEs)

BESCHREIBUNG: Die Landesregierung hat diese Möglichkeiten geschaffen, um den Zugang der KMU zu Krediten zu erleichtern und übernimmt dabei einen Teil der finanziellen Kosten für die von Banken ausgereichten Kredite.

VORTEILE: Diese Kredite sind bestimmt für: — Erwerb von neuen Investitionsgütern durch Kredite oder Leasing, — Bildung von Arbeitskapital, — Vorfinanzierung und Finanzierung der Ausfuhr von Waren und Dienstleistungen, — Gründung und Entwicklung von neuen Unternehmen, — Industrielle Verarbeitung und Weiterentwicklung von durch technologische Innovation entstandenen Waren und Dienstleistungen, — Wissenschaftliche und technologische Forschung, Innovation und Modernisierung der Produktion.

WEITERE INFORMATIONEN:www.sepyme.gov.ar

Nationaler Entwicklungsfonds für KMU (FONAPyME)

BESCHREIBUNG: Der Nationale Entwicklungsfonds für KMU ist für die Erbringung von Kapitaleinlagen und die Finanzierung von Kleinst-, Klein-und Mittelstandsbetrieben vorgesehen, um für den einheimischen Markt bestimmte Projekte zu finanzieren. Dabei liegt der Schwerpunkt auf der Importsubstitution, der Wertschöpfung, der Beschäftigung und der Förderung der regionalen Entwicklung.

VORTEILE: Es werden Darlehen ausgereicht zur Finanzierung von:— Investitionen in Anlagevermögen — Arbeitskapital

WEITERE INFORMATIONEN: www.sepyme.gov.ar

Nationales Programm zur Entwicklung von Industrieparks im Rahmen des 200. Jahrestages

BESCHREIBUNG: Dient der Finanzierung von KMU, die bereits in Industrieparks ansässig sind bzw. sich in einem Industriepark niederlassen wollen.

VORTEILE: Es werden Kredite ausgereicht für die Finanzierung:— der Ansiedlung des Unternehmens,— der Erweiterung,— von Investitionen bzw. den Erwerb von Investitionsgütern.

WEITERE INFORMATIONEN: www.sepyme.gov.ar

FINPYME

BESCHREIBUNG: Das Programm FINPYME umfasst sechs Dienstleistungen mit Mehrwert: (a) FINPYME Credit: Darlehen von bis zu 33% der Kosten eines neuen Projekts bzw. 50% bei einem Projekt

zur Erweiterung der Produktionskapazitäten eines bereits bestehenden Unternehmens zu variablen

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Zinssätzen entsprechend den Konditionen des internationalen Marktes sowie des Liborsatzes. Je nach Finanzierungsbedarf des Unternehmens kann die Interamerikanische Investitionsbank (Corporación Interamericana de Inversiones - CII) darüber hinaus eine Wandelanleihe oder ein Kapital ersetzendes Darlehen gewähren. Die CII tätigt Kapitalinvestitionen von bis zu 33% des davon profitierenden Unternehmens, um später ihren Aktienanteil zu verkaufen.

Sollte der für die Projektrealisierung erforderliche Finanzierungsbedarf die von der CII direkt ausgereichten Mittel übersteigen, kann der zusätzliche Bedarf über ein Beteiligungsdarlehen aufgebracht werden. Die CII finanziert in diesem Fall einen Teil des Gesamtdarlehens, während der anderer Teil von anderen beteiligten Finanzinstituten kommt.

(b) FINPYME Diagnostics: Es handelt sich um ein Programm in zwei Phasen. In der ersten Phase werden die Tätigkeitsbereiche festgestellt, in denen Probleme bestehen. In der zweiten Phase wird durch Einzelpersonen oder im Rahmen von Gruppen technische Unterstützung gewährt. Das Ziel besteht darin, die Situation der KMU zu verbessern und sie mit dem zur Verbesserung ihrer Wettbewerbsfähigkeit erforderlichen Rüstzeug auszustatten.

(c) FINPYME Direct Technical Assistance: Durch dieses Programm werden Kunden der CII zu Fragen beraten, die von der Einhaltung der Umweltnormen und der Finanzanalyse bis zu technischen Marktuntersuchungen reichen.

(d) FINPYME ExportPlus: Durch dieses technische Unterstützungsprogramm sollen die KMU besser in die Lage versetzt werden, Zugang zu den internationalen Märkten zu erhalten.

(e) FINPYME Family Business: Durch dieses Programm sollen sich im Familienbesitz befindende KMU dabei unterstützt werden Regeln zu Corporate Governance einzuführen.

(f) FINPYME Integrity: Das Ziel dieses Programms besteht darin, ein für die KMU der Region robusteres und transparenteres Umfeld zu schaffen. Sie erhalten Unterstützung bei der Umsetzung effektiverer Maßnahmen für mehr Rechtschaffenheit, Transparenz sowie im Kampf gegen Korruption.

(g) GREENPYME: Es handelt sich hier um eine Initiative für technische Unterstützung, durch die die Energieeffizienz und die Verwendung sauberer Technologien gefördert werden sollen, um dadurch die Umweltauswirkungen abzufedern..

WEITERE INFORMATIONEN: www.iic.int

Exportförderung

Draw back

GESETZLICHE REGELUNGEN: Dekrete Nr. 177/1985, 1012/1991 und 2182/1991, 313/2000 sowie Beschlüsse Nr. 177/1991, 288/1995 und 1041/1999.

VORTEILE: Die Exporteure können die Einfuhrzölle, die Statistikgebühr und die Mehrwertsteuer zurückbekommen, die auf die für die Herstellung des Exportproduktes gekauften Geräte und Materialien bezahlt wurden. Die Regelungen gelten auch für Verpackungen und/oder die Vorbereitung bzw. die Herrichtung des Produkts für den Export. Hinsichtlich der Rückerstattung, liegt die Zahlungsfestlegung und Abwicklung in der Verantwortung der Oberzolldirektion.

ZIELGRUPPEN: Registrierte Importeure und Exporteure

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE: Generalzolldirektion

WEITERE INFORMATIONEN: www.afip.gov.ar

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Exporterstattungen

GESETZLICHE REGELUNGEN: Dekrete Nr. 1011/1991, 2275/1994 und 690/2002.

VORTEILE: Die vollständige oder teilweise Rückzahlung der einheimischen Steuern und Abgaben, die in den verschiedenen Stadien der Produktion und Vermarktung von im Land hergestellten neuen und unbenutzten Exportgütern gezahlt wurden. Die gegenwärtig geltenden Sätze liegen zwischen 0% und 6%. Diese Zahlungen erfolgen durch die Generalzolldirektion (DGA) gegen Vorlage der Verlade- bzw. Verschiffungsbelege der Waren. Darüber hinaus wird vom Exporteur verlangt, dass er die aus dem Geschäft stammenden Deviseneinnahmen eingezahlt hat und dass bei der Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen keine Steuerschulden oder Rückstände bei der Zahlung der Sozialabgaben bestehen. Im Fall einer Anwendung auf die Bruttowertschöpfung gelten diese Bestimmungen auch für das Drawback System.

ZIELGRUPPEN: Exporteure von materiellen Gütern

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE: Generalzolldirektion

WEITERE INFORMATIONEN: www.afip.gov.ar

Zeitweiliger Import zur Vervollkommnung von Industrievorhaben

GESETZLICHE REGELUNGEN: Dekret Nr. 1330/04 und sich darauf beziehende Normen. AFIP Allgemeiner Beschluss 2147/06.

VORTEILE: In dieser Bestimmung wird der zeitweilige Import von Waren geregelt, die für die weitere industrielle Entwicklung mit der Verpflichtung eingeführt wurden, in ihrer neu entstandenen Form innerhalb der vorgeschriebenen Frist wieder exportiert zu werden. Auf Waren, die im Rahmen dieser Regelung eingeführt wurden, werden keine Importsteuern auf den Verbrauch fällig. Dafür kann die Zahlung der Gebühren für Dienstleistungen, mit Ausnahme der Statistikgebühr und der Gebühr für die Überprüfung der Verwendung der Ware, erhoben werden. Für die auf der Grundlage dieser Bestimmungen vorgenommene Transaktionen gelten die aktuellen Garantiebestimmungen.

ZIELGRUPPEN: Registrierte Importeure und Exporteure

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE: Staatssekretariat für Industrie

WEITERE INFORMATIONEN: www.afip.gov.ar

Export von schlüsselfertigen Betrieben (turn key)

GESETZLICHE REGELUNGEN: Gesetz Nr. 23.101, Dekret Nr. 870/2003, Beschluss Nr. 12/2004.

VORTEILE: Bei dieser Regelung kommt eine besondere und zusätzliche Erstattung für auf der Grundlage eines "Exportvertrages für schlüsselfertige Projekte" erfolgte Ausfuhren zur Anwendung. Als "Export schlüsselfertiger Projekte" gilt die Errichtung der Anlage oder der Abschluss des Bauvorhabens, die Lieferung und Verwendung der entsprechenden Elemente oder Güter, die Durchführung und Überwachung der Montagearbeiten, die Steuerung und Handhabung des Betriebsablaufs, die Assistenz für die Inbetriebnahme, die Schulung des für den Betrieb des Vertragsgegenstandes erforderlichen Personals. Als notwendiger Bestandteil eines "Exports schlüsselfertiger Produkte" gilt auch der Export von Dienstleistungen für unter anderem folgende Tätigkeitsbereiche: Design, Berechnungen, beschreibende Konstruktionszeichnungen, Installationen und EDV-Prozesse, Dokumentation von Betriebsabläufen, Buchhaltungsverfahren und Rechnungsprüfung, technische Hilfe für die Umsetzung und/oder Kontrolle und Leitung von Bauvorhaben.

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ZIELGRUPPEN: Im Land ansässige Unternehmen

WEITERE INFORMATIONEN: www.afip.gov.ar

Zollregime für Factoring (RAF)

GESETZLICHE REGELUNGEN: Dekrete Nr. 688/2002, 2722/2002 und gemeinsame Beschlüsse Nr. 14/2003- 1424/2003 und 54/2003 - 1448/2003 sowie Beschluss Nr. 1553/2003.

VORTEILE: Das Zollregime für Factoring (RAF) ermöglicht die Einfuhr von Rohstoffen, Geräten und Materialien, Hilfsstoffen, Verpackungen, Verpackungsmaterial, Sicherheitsmaterial oder Gütern, die direkt im Produktionsprozess und/oder bei der Verarbeitung von Gütern für deren späteren Export bzw. endgültigen Import verwendet werden. Die durch diese Regelungen mögliche vorübergehende Verwendung endet mit dem endgültigen Export der verarbeiteten Güter, dem Reexport der nicht weiterverarbeiteten Güter bzw. mit dem Import der eingeführten Waren für deren Verbrauch. Der Importeur muss innerhalb eines Jahres ab Datum der Einfuhr in das Zollgebiet eine der vorstehend angeführten endgültigen Verwendungen beantragen. Steuern, Zölle und sonstige Abgaben, die sich durch die Einfuhr von für den Verbrauch vorgesehenen Waren ergeben, werden pro Kalendermonat berechnet und sind nach Ablauf der hierfür von der zuständigen Behörde vorgesehenen Frist zu entrichten.

ZIELGRUPPEN: Natürliche oder juristische Personen von in Argentinien ansässigen Industrieniederlassungen, die, nachdem sie sich für eine bestimmte Verwendung entschieden haben, den entsprechenden Nachweis erbringen müssen, dass sie die bestehenden Anforderungen erfüllen.

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE: Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen (AFIP) und Ministerium für Industrie, Handel und KMU

WEITERE INFORMATIONEN: www.afip.gov.ar

Inlandszollregime

GESETZLICHE REGELUNGEN: Allgemeine Beschlüsse Nr. 596/1999 und 800/2000, Beschluss Nr. 14/2003.

VORTEILE: Die importierten Waren können direkt in die Lager und Depots des Importeurs gebracht werden. Die Exportgüter können direkt aus dem Lager des Exporteurs ausgeführt werden. In beiden Fällen ist ein Zwischenaufenthalt aus steuerrechtlichen Gründen nicht erforderlich. Damit diese Regelungen zur Anwendung kommen können, sind unabhängig von dem jeweiligen Standort bzw. von der jeweiligen Branche, sowohl ein bestimmter Mindestjahresumsatz nachzuweisen als auch eine steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung vorzulegen. Danach wird das Unternehmen beim Zoll als Hinterleger seiner eigenen Waren und als Zollspediteur geführt.

ZUSTÄNDIGE BEHÖRDE: Generalzolldirektion

WEITERE INFORMATIONEN: www.afip.gov.ar

Unterstaatssekretariat für Investitionsentwicklung und Handelsförderung

BESCHREIBUNG: Das Unterstaatssekretariat für Investitionsentwicklung und Handelsförderung arbeitet daran, produktive ausländische Investitionen, durch die Beschäftigung generiert wird, nach Argentinien zu bringen und gleichzeitig die argentinischen Exporte zu steigern und zu diversifizieren.

Bei den Investitionen liegt der Schwerpunkt seiner Tätigkeit darin, qualitativ hochwertige, den Bedürfnissen der einheimischen Produktion entsprechende Investitionen ins Land zu bringen. Dabei wird der Bildung strategischer

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Partnerschaften mit nationalen Unternehmen der Vorrang eingeräumt. Im Bereich der Handelsförderung arbeitet man an der Erhöhung und Diversifizierung der argentinischen Exporte. Dies gilt sowohl für die Bestimmungsländer der Exporte als auch für die Regionen, Produkte und Unternehmen.

In dem Zusammenhang erfolgt eine Koordinierung mit den zuständigen Stellen auf Landes- und Provinzebene. Es wird versucht, die Investitionen in alle Regionen des Landes zu bringen bzw. alle Landesteile an den Exporten zu beteiligen. Des Weiteren werden die von der Stiftung Exportar umgesetzten Maßnahmen in den Bereichen Handelsförderung und Teilnahme an internationalen Messen koordiniert.

WEITERE INFORMATIONEN: www.inversiones.gov.ar; www.argentinatradenet.gov.ar.

Stiftung Exportar

BESCHREIBUNG: Die Stiftung Exportar bietet den Unternehmern Unterstützung bei ihren Bemühungen, ihre wettbewerbsfähigen Produkte international zu vermarkten, um für ihre Exporte Märkte zu erschließen bzw. die bestehenden Märkte zu erweitern und zu diversifizieren. Dabei geht es vor allem um die folgenden Aktivitäten:

— Teilnahme an internationalen Messen — Reisen zur Wirtschaftsförderung — Internationale Verhandlungsrunden — Programme zur Produktplatzierung — Erarbeitung von Agenden für Verhandlungen — Unterstützung für Gruppen von Exporteuren — Weiterbildungsveranstaltungen

WEITERE INFORMATIONEN: www.exportar.org.ar

PROArgentina

BESCHREIBUNG: Unterstützung von Exporten durch unterschiedliche Hilfsprogramme, durch die unter anderem der Zusammenschluss und die internationale Ausrichtung der KMU verbessert werden sollen:

— Unterstützungsprogramm für Gruppen und Vereinigungen von Exporteuren, — Unterstützungsprogramm für Erstexporte, — Portal PROArgentina ( www.proargentina.gov.ar)— Weiterbildung und technische Unterstützung— Maßnahmen zur Förderung des Handels.

WEITERE INFORMATIONEN: www.proargentina.gov.ar

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In Argentinien leben Ein Ort zum Verlieben

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Lebensqualität

Argentinien hat eine in der Region und in der Welt herausragende Lebensqualität. Laut der Fachzeitschrift International Living (2010) liegt das Land bei den Schwellenländern hinsichtlich des Indexes der Lebensqualität an vierter Stelle. Dabei werden solche Faktoren wie Lebenshaltungskosten, Kultur und Freizeit, Wirtschaft, Umwelt, Gesundheit, Infrastruktur und Klimaschutz berücksichtigt. Argentinien bietet unter anderem in den Bereichen Transport, Telefonie, Unterhaltung, Gastronomie und Immobiliendienstleistungen international wettbewerbsfähige Kosten.

Nach Meinung der Zeitschrift The Economist Intelligence Unit ist Buenos Aires, die Hauptstadt des Landes, die Stadt Lateinamerikas, in der es sich am besten lebt. Darüber hinaus haben, nach Erhebungen der weltweit agierenden Firma UBS zum Preis- und Lohnniveau, die Bewohner von Buenos Aires die höchste Kaufkraft im Vergleich zu den anderen Hauptstädten der Region.

Angesehene Institutionen vor Ort bieten Leistungen im Bildungs-und Gesundheitswesen, die in der Qualität mit den besten internationalen Standards vergleichbar sind. Dies gilt für die vielen zweisprachigen Schulen mit Schwerpunkt in Englisch, Deutsch, Französisch und Italienisch und die hoch komplexen medizinischen Diagnose- und Behandlungseinrichtungen.

Das breit gefächerte kulturelle Angebot, die sportlichen Attraktionen und die Herzlichkeit der Menschen machen Argentinien zu einem großartigen Ort zum Leben, Arbeiten und Besuchen.

Verkehrswesen

Argentinien verfügt über moderne Transportmittel, die die verschiedenen Ziele im In- und Ausland miteinander verbinden. Aufgrund seines riesigen Territoriums, ist der Luftverkehr einer der bequemsten Wege, um Mittel-und Langstrecken innerhalb des Landes zurückzulegen.

Der in der 22 km von Buenos Aires entfernten Ortschaft Ezeiza gelegene internationale Flughafen „Minister Pistarini“ bietet eine direkte Anbindung sowohl an die wichtigsten Städte des Kontinents als auch an die meisten wichtigen Hauptstädte der Welt. [Die Deutsche Lufthansa AG bietet täglich Direktflüge zwischen Frankfurt am Main und Buenos Aires an]. Der in der Stadt Buenos Aires gelegene Flughafen „Jorge Newbery“ erbringt vor allem Kabotageleistungen.

Gut ausgeschilderte National- und Provinzstraßen stellen leistungsfähige Verbindungen innerhalb des Landesterritoriums her. Die Fernbusse sind auf Grund der hohen Qualität des Services als Transportmittel eine ausgezeichnete Wahl. Wie eine internationale Fluggesellschaft bieten sie Schlafsessel und einen Catering-Service an Bord. Es gibt auch ein breites Angebot an Mietwagen.

Die Eisenbahn ist eines der wichtigsten Verbindungsmittel zwischen der Stadt Buenos Aires und dem Großraum Buenos Aires sowie zwischen der Hauptstadt und einigen Städten im Landesinneren. Darüber hinaus fahren in den verschiedenen Tourismusgebieten des Landes Züge über kurze und mittlere Entfernungen. Die bekanntesten sind der "Wolkenzug" in der Provinz Salta und der "Zug am Ende der Welt" in Feuerland.

In Buenos Aires sind U-Bahn und Busse die am häufigsten genutzten Verkehrsmittel. Man kann auch die große Flotte von Taxis und Leihlimousinen nutzen, deren Tarife von der Entfernung und Fahrzeit abhängen.

Kultur

Argentinien ist ein Land mit einer lebendigen und vielfältigen Kultur. Der Tango ist seit 2009 von der UNESCO als immaterielles Weltkulturerbe anerkannt und stellt die wichtigste Kulturikone des Landes dar, was durch den zunehmenden Verkauf von Musikträgern, Konzerttickets, Eintrittskarten für Tanzdarbietungen, Tanzkursen, Schuhen, Schmuckelementen und Fachzeitschriften unterstrichen wird. In jedem Jahr findet in Buenos Aires die "Tango-Weltmeisterschaft" statt, die mehr als 200.000 Menschen anzieht und Shows, kostenlose Themenkurse und Ausstellungen zu diesem Thema bietet.

Die vor allem im Landesinneren immer beliebter werdenden verschiedenen Formen der Folkloremusik, wie der Carnavalito, Malambo, Pericón und Chacarera, gehören ebenfalls zur vielfältigen nationalen Kultur. Rock und Pop sind ebenfalls sehr populär und argentinische Gruppen sind in ganz Lateinamerika eine feste Größe.

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Argentinien ist international für seinen literarischen Reichtum bekannt. Ein Ausdruck dessen war auch die Teilnahme als Gastland an der Frankfurter Buchmesse 2010, dem bedeutendsten Treffen der Verlage der Welt. Neben Jorge Luis Borges, dem berühmtesten Vertreter des Landes, gibt es weitere herausragende argentinische Schriftsteller und/oder Dichter wie Ernesto Sábato, Adolfo Bioy Casares, Juan Gelman und Julio Cortázar, und eine neue Generation junger und talentierter Autoren.

Mit mehr als 540 Verlagen gehört die Verlagsindustrie Argentiniens zu den wichtigsten der spanischsprachigen Welt. Im Land gibt es eines der umfangreichsten und vielfältigsten Angebote an Büchern in Lateinamerika, die jedes Jahr in Buenos Aires auf der "Internationalen Buchmesse", der größten der spanischsprachigen Welt, gezeigt werden. Die Stadt wurde 2011 von der UNESCO zur "Welthauptstadt des Buches" gewählt.

Auch die Filmindustrie hat im letzten Jahrzehnt durch die Arbeiten von jungen Regisseuren ein Comeback erlebt, die das so genannte "neue argentinische Kino" gegründet haben. Zum nationalen Filmschatz gehören zwei Oscars für den besten ausländischen Film "In ihren Augen" (2010 - El secreto de sus ojos") und "Die offizielle Geschichte" (1986 - La Historia Oficial) sowie weitere fünf Oscar-Nominierungen. In der Region liegt Argentinien mit etwa 80 Filmpremieren von nationalen Filmen pro Jahr an erster Stelle. Bei drei von zehn erstmalig gezeigten Filmen handelt es sich um einheimische Produktionen.

Dank ihres Talentes sind argentinische Künstler ebenfalls in verschiedenen Disziplinen mit unterschiedlichen Auszeichnungen und Nominierungen geehrt worden, unter anderem mit dem Cervantespreis in Literatur, mit mehreren Filmpreisen (Premio Goya), mit Ehrenpreisen auf den Filmfestivals in Cannes, Berlin und Venedig, mit Latin Grammy Awards und MTV Music Awards sowie Clio Awards und Cannes Lions für den Bereich Werbung.

© 2009 HADDOCK FILMS UND ANDERE, FOTO: MARÍA ANTOLINI FOTO: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG, ENRICO FANTONI

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Unterhaltung

Das Leben in den großen Städten Argentiniens genießt wegen seines für alle Altersgruppen breiten und attraktiven kulturellen Angebots sowie seiner Freizeit- und Sportmöglichkeiten international einen guten Ruf. Es gibt 925 Museen für Kunst, Wissenschaft und Geschichte, 2.829 Theater, 444 Kinos, Ausstellungs- und Konferenzzentren, Messegelände, Kulturzentren, Literatur- und Konzertcafés, Stadien für Konzerte und Sportveranstaltungen, Restaurants, Bars, Discos, Musikveranstaltungen und viele andere Möglichkeiten.

Argentinien ist international bekannt für seine darstellende Kunst und die Theateraufführungen, die es in dieser Art nur in wenigen anderen Ländern der Welt gibt. Eine neue Generation von Balletttänzern bietet im Teatro Colón in Buenos Aires und auf verschiedenen Freilichtbühnen wunderbare Aufführungen. An den Sonnabenden werden regelmäßig mehr als 200 Theaterstücke aufgeführt. Das entspricht acht Vorstellungen pro Stunde. Zu den traditionellen Werken und Aufführungsstätten kommen Kulturbewegungen des Undergrounds und alternative und avantgardistische Performances, die sich von den konventionellen Bühnen abheben.

Für die Tangoliebhaber gibt es eine Vielzahl von Shows und Konzerten, sowie Milonga-Nächte. In den letzten Jahren sind auch die Folkloretänze wieder sehr populär geworden, die sich einen Platz in den Herzen des erwachsenen Publikums - aber auch unter den Jugendlichen – erobert haben. Diese Rhythmen ziehen große Massen zu den verschiedenen Festivals, die in jedem Jahr im ganzen Land stattfinden. Bei der Rock- und Popmusik gibt es ebenfalls vielfältige Veranstaltungen und Konzerte.

Argentinien hat auch ein großes Filmangebot. Alljährlich finden hier große Filmfestivals statt, darunter auch das einzige von der Internationalen Vereinigung der Verbände der Filmproduzenten FIAPF (nach der englischen Abkürzung) anerkannte Filmfestival in Lateinamerika des Jahres 2010, das "Filmfestival in Mar del Plata", sowie das "Internationale Festival des Unabhängigen Films in Buenos Aires" (BAFICI), bei dem sich führende Filmemacher der gesamten Welt treffen.

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FOTO: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG, ENRICO FANTONI

FOTO: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG, ENRICO FANTONI

FOTO: FUERZABRUTA

FOTO: POLOSPIEL

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DAS KOLUMBUS-THEATER (TEATRO COLÓN)

Mit seinen über 100 Jahren genießt das Teatro Colón internationale Anerkennung für seine Akustik und Architektur. Es gilt als eines der besten Theater der Welt. Hier traten die größten Persönlichkeiten der Kunstwelt auf, wie die Komponisten Richard Strauss und Igor Strawinsky, die Sänger Enrico Caruso, Plácido Domingo, José Carreras, Luciano Pavarotti und Maria Callas sowie die Tänzer Anna Pavlova und Rudolf Nurejew. Weltweit führende Orchester, darunter die Wiener Philharmoniker, die Londoner Philharmoniker, die Sinfonieorchester von Philadelphia, New York und Berlin spielen hier regelmäßig.

Beim Sport bietet Argentinien in den populären Hauptsportarten wie Fußball, Boxen und Motorsport sowie in verschiedenen Disziplinen (Basketball, Hockey, Rugby, Tennis und andere) internationale Veranstaltungen und Turniere. Fußball gilt als die populärste Sportart, wobei hier Diego Maradona und Lionel Messi die bekanntesten Sportler sind. Argentinien gilt beim Polo als das Mekka der Welt. Die einheimischen Turniere werden auf der ganzen Welt verfolgt. Der Internationale Verband der Golfreiseveranstalter hat Argentinien für den Golfsport als bestes Reiseziel der Region ausgewählt.

Argentinien hat ebenfalls ein reges Nachtleben. Es gibt für alle Altersgruppen und Vorlieben eine Vielzahl von Bars, Restaurants, Discotheken, Konditoreien und Cafés mit traditioneller und themenbezogener Unterhaltung.

Gastronomie

Argentinien bietet eine große Vielfalt an Restaurants und Bars, Supermärkten für Feinschmecker, in denen sowohl einheimische als auch internationale Gerichte angeboten werden und die Sinnesfreuden auf ihre Kosten kommen. Das gastronomische Angebot reicht von italienischen Trattorien, spanischen Restaurants, französischer Küche, japanischen Sushibars, mexikanischen Gerichten, Autorenküchen bis zu Bäckereien und Feinkostläden.

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FOTO: MINISTERIUM FÜR TOURISMUS DER NATION

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Das argentinische Fleisch, insbesondere eines der populärsten Gerichte, das "Asado Criollo" vom Grill, haben Argentinien einen besonderen Ruf verschafft. Diese Speisen zu probieren ist ein "Muss" für die Besucher während ihres Aufenthaltes im Lande.

Karamellcreme (dulce de leche) und gefüllte Doppelkekse aus Mürbeteig (alfajores) sind einige der typischsten einheimischen Gaumenfreuden, die sich weit über die Landesgrenzen hinaus internationale Anerkennung erworben haben und in der ganzen Welt neue Liebhaber finden.

Argentinien ist auch für seinen Weinanbau bekannt. Das Land produziert eine Vielzahl von immer ausgefalleneren roten, weißen und Roséweinen, wie Bonarda, Cabernet Franc, Cabernet Sauvignon, Malbec, Merlot, Tempranillo, Torrontés, Chardonnay, Pinot Noir, Petit Verdot, Syrah und Traminer. Malbec ist das Flaggschiff unter den Weinen des Landes. Er hat sich internationale Anerkennung erworben und wurde bei den renommiertesten Weinwettbewerben ausgezeichnet. Mate, ein teeartiges Getränk, gehört ebenfalls zu den traditionellen Getränken der argentinischen Kultur.

Tourismus

Argentinien ist ein Touristenziel mit unzähligen Möglichkeiten, um sich wohl zu fühlen, etwas Neues zu erleben und kennen zu lernen. Die Möglichkeiten reichen vom Abenteuer- und Ökotourismus bis zum Kultur- und Gesundheitstourismus. Argentinien zieht Besucher mit unterschiedlichen Interessen aus den fünf Kontinenten an.

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FOTO: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR INVESTITIONSENTWICKLUNG UND HANDELSFÖRDERUNG, ENRICO FANTONI

FOTO: MINISTERIUM FÜR TOURISMUS DER NATION

FOTO: PROVINZVERWALTUNG JUJUY

FOTO: UNTERSTAATSSEKRETARIAT FÜR TOURISMUS DER PROVINZ MISIONES.

FOTO: MINISTERIUM FÜR TOURISMUS DER NATION

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Zu den bedeutendsten Naturattraktionen gehören die Nationalparks von Ischigualasto und Talampaya, der Nationalpark Los Glaciares, der Nationalpark Iguazú sowie die Halbinsel Valdés, die alle durch die UNESCO zum Weltnaturerbe erklärt wurden. Die Iguazú-Wasserfälle wurden 2011 von der Schweizer Stiftung „New 7 Wonders“ zu den sieben Weltnaturwundern gewählt.

Das Land bietet auch ein breites Angebot für den Kultur- und Geschäftstourismus, das sich vor allem auf die wichtigsten Städte konzentriert. Die Fachzeitschrift Travel & Leisure hat Buenos Aires sechs Jahre hintereinander unter die zehn besten Städte der Welt gewählt, die man besuchen sollte. 2011 erhielt sie eine nur etwas geringere Punktzahl als Paris und konnte sich als beste Stadt Lateinamerikas platzieren.

WEINTOURISMUS: DIE WEINSTRASSE

Mehr als 170 Weingüter bilden die "Weinstraßen von Argentinien" und empfangen jährlich über eine Million Touristen. Der Weintourismus konzentriert sich derzeit vor allem in der Provinz Mendoza. Er dehnt sich aber rasant auf andere Anbaugebiete aus, was ein Ausdruck für das wachsende Interesse der Touristen an diesem Sektor ist. Dieser Weintourismus in den Weingütern stellt eine neue, umfassende Erfahrung da und erlaubt es, die Aromen, Farben und Geschmacksrichtungen lokaler Weine schätzen zu lernen, ihre Geschichte, ihre Weingüter und Weinberge kennenzulernen und gleichzeitig eine einzigartige Geographie am Fuße der majestätischen Anden zu genießen.

FOTO: SEKRETARIAT FÜR TOURISMUS MENDOZA FOTO: MINISTERIUM FÜR TOURISMUS DER NATION

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Häufig gestellte Fragen: Antworten auf Fragen von Investoren

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8.1

Welcher rechtliche Rahmen besteht für den Schutz ausländischer Investitionen?

Das Gesetz über ausländische Investitionen Nr. 21.382 legt die für ausländische Investitionen geltenden rechtlichen Rahmenbedingungen fest. —

8.2

Werden ausländische und einheimische Investoren unterschiedlich behandelt?

Nein. In Argentinien werden ausländische Investoren nicht diskriminiert. Sie genießen die gleiche Behandlung wie einheimische Investoren. Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 4, Abschnitt 4.1. (Rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Direktinvestitionen) dieses Leitfadens.—

8.3

Gibt es ein Register für ausländische Investoren?

Nein. Das Gesetz sieht zwar die Einrichtung eines Registers für ausländische Investitionen vor, es besteht jedoch noch keine Regelung. Die Einfuhr von Mitteln ist jedoch beim einheimischen Devisenmarkt zu erfassen, damit später die Investition in den verschiedenen Formen ohne vorherige Genehmigung wieder zurückgeführt werden kann.Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 4, Abschnitt 4.1.3 (Deviseneinfuhr und Gewinntransfer) dieses Leitfadens.—

8.4

Welche Beschränkungen bestehen für die Überweisung von Unternehmensgewinnen ins Ausland?

Keine. Ausländische Investoren können die Gewinne und Dividenden aus ihren Investitionen ins Ausland transferieren und ihre Investition in ihr Heimatland zurückführen, wenn die Einfuhr dieser Gelder zuvor auf dem nationalen Devisenmarkt erfasst worden war.Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 4, Abschnitt 4.1. (Rechtliche Rahmenbedingungen für ausländische Direktinvestitionen) dieses Leitfadens. —

8.5

Gibt es Beschränkungen für den Zugang zu bestimmten Bereichen?

Es gibt generell keine Einschränkungen oder Präferenzen für Investitionen ausländischer Unternehmen in bestimmte Sektoren.

8.6

Ist Argentinien dem Zollsystem mit vertrauenswürdigen Betreibern (SAOC) beigetreten?

Ja. Durch dieses System haben die Außenhandelsunternehmen bzw. Außenhändler die Möglichkeit, große Vorteile für eine schnellere Abwicklung bzw. Kostenoptimierung in Anspruch zu nehmen und mit dem Zoll in Fragen der Sicherheit, gemäß den von der Weltzollorganisation (WCO) im Normenrahmen zur Absicherung und Erleichterung des Welthandels (SAFE) vorgegebenen Bestimmungen, zusammenzuarbeiten. —

8.7

Was für eine Zuwanderungserlaubnis braucht man, wenn man Geschäfte in Argentinien machen will?

Wenn man sich in Argentinien geschäftlich niederlassen will, braucht man eine unbefristete oder befristete Aufenthaltsgenehmigung.

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 3, Abschnitt 3.2 (Wie lässt man sich in Argentinien nieder?) dieses Leitfadens. —

8.8

Welche Hauptnormen gelten für den Arbeitsmarkt?

Die Hauptnormen für den Arbeitsmarkt in Argentinien sind: Gesetz Nr. 20 744 (Arbeitsvertrag), Gesetz Nr. 25.877 (Arbeitsrecht), Gesetz Nr. 26.425 (Argentinische Altersvorsorgesystem), Gesetz Nr. 24.557 (Arbeitsrisiken) und die Tarifverträge. In diesen Normen sind die grundlegenden Anforderungen für die Einstellung von Personal in einem Unternehmen festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 4, Abschnitt 4.3 (Personal einstellen) dieses Leitfadens. —

8.9

Wie lang ist die Arbeitszeit?

Die Arbeitszeit beträgt höchstens acht Stunden pro Tag oder 48 Stunden pro Woche. Der Arbeitstag kann durch Überstunden verlängert werden. Hierfür ist dann an Wochentagen ein Zuschlag von 50% sowie an Samstagen nach 13:00 Uhr bzw. an Sonn-und Feiertagen von 100% zu bezahlen. Nachtarbeit ist zulässig, darf aber nicht mehr als sieben Stunden pro Tag überschreiten und erstreckt sich über die Zeit von 21.00 bis 07.00 Uhr.

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8.10

Wie hoch ist der Urlaubsanspruch pro Jahr?

Die Dauer des Urlaubs hängt von der Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers im Unternehmen ab: sie beträgt 14 Tage bei weniger als fünf Jahren Zugehörigkeit; 21 Tage bei fünf bis zehn Jahren; 28 bei zehn bis zwanzig Jahren und 35 Tage bei über 20 Jahren Betriebszugehörigkeit. —

8.11

Gibt es einen Extra- oder Zusatzlohn pro Jahr?

Ja. Die Arbeitnehmer erhalten je nach Betriebszugehörigkeit per Gesetz ein zusätzliches Gehalt (den sogenannten “Bonus”), das in zwei Raten halbjährlich im Juni und Dezember zu zahlen ist. Jede Rate beträgt 50% des höchsten in diesem Halbjahr gezahlten Monatslohnes. —

8.12

Für welchen Zeitraum gelten die Arbeitsverträge?

Arbeitsverträge gelten für eine unbefristete Zeit, es sei denn, sie enthalten eine besondere, anders lautende Bestimmung. Das Gesetz sieht eine Probezeit von drei Monaten vor, die gemäß Tarifvertrag auf sechs Monate verlängert werden kann. Während dieser Zeit kann der Mitarbeiter ohne Entschädigungszahlung entlassen werden.

Wenn die nachfolgend aufgeführten Vereinbarungen nicht im Arbeitsvertrag aufgeführt sind, gilt dieser als auf unbefristete Zeit abgeschlossen: Es wurde ausdrücklich und schriftlich die Laufzeit festgelegt bzw. eine vernünftige Einschätzung der zu erledigenden Aufgaben oder Arbeiten rechtfertigt eine andere Laufzeit.

Der befristete Arbeitsvertrag gilt bis zum Ablauf des vereinbarten Zeitraums. Er kann höchstens für 5 Jahre geschlossen werden.

8.13

Welche Regeln gelten für Entlassungen?

Wenn der Arbeitsvertrag vor dem Ende der Laufzeit beendet werden soll, ist dies der anderen Seite im Voraus (Vorankündigung) mitzuteilen. Diese Vorankündigung ist dem Arbeitgeber 15 Tage im Voraus mitzuteilen. Die gleiche Frist gilt auch für den Arbeitgeber, wenn sich der Arbeitnehmer in der Probezeit befindet. Bei einer Betriebszugehörigkeit

des Arbeitnehmers von unter fünf Jahren beträgt sie einen Monat und zwei Monate bei einer Betriebszugehörigkeit von mehr als fünf Jahren.

Die Abfindung bei einer Entlassung beträgt einen Monatslohn für jedes Jahr der Betriebszugehörigkeit bzw. für eine Zeit ab drei Monaten. Als Grundlage dient der beste Monatslohn, der unter normalen und üblichen Umständen gezahlt wird.

Wenn der Arbeitgeber die Entlassung anordnet, weil der Arbeitnehmer in einer Art und Weise gegen die Arbeitsbestimmungen verstoßen hat, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht möglich ist, hat der Mitarbeiter keinen Anspruch auf die in der Arbeitsgesetzgebung vorgesehenen Entschädigungszahlungen.—

8.14

Wie ist das Steuersystem aufgebaut?

In Argentinien werden Steuern von der nationalen Regierung, den Provinzen und den Gemeinden erhoben. Das Steuersystem beruht im Wesentlichen auf der Besteuerung von Einkommen, Vermögen und Verbrauch.

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 4, Abschnitt 4.2 (Steuersystem) dieses Leitfadens. —

8.15

Welche Hauptsteuern gelten für die verschiedenen Regierungsebenen?

Auf den verschiedenen Regierungsebenen gibt es folgende Hauptsteuern:

NATIONALE STEUERN STEUERSÄTZEGewinnsteuer 35%Mehrwertsteuer (MwSt.) ) 21% - 10.5%Besteuerung des angenommenen Mindestgewinns 1%Steuer auf persönliches Vermögen 0.5% - 1.25%Steuer auf Verbindlichkeiten und Kredite bei Bankkonten 0.06%

PROVINZSTEUERN Besteuerung von Bruttoeinnahmen 1.5% - 4%Immobiliensteuer 0.562%Stempelsteuer 1%

KOMMUNALE STEUERNGemeindegebühren für erbrachte Leistungen je nach GemeindeWeitere Informationen finden Sie in Kapitel 4, Abschnitt 4.2 (Steuersystem) dieses Leitfadens.

150 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

8.16

Gibt es Förderregeln und/oder Anreize für Investitionen?

Ja. Argentinien bietet eine Reihe von Maßnahmen zur Investitionsförderung. Dazu gehören Anreize verschiedener Kategorien: horizontal, sektorbezogen und regional.

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 6 (Anreize) dieses Leitfadens. —

8.17

Gibt es Anreize für bestimmte Sektoren?

Ja. Zu den geförderten Branchen gehören: Automobilbau und Autoteile, Software, Biotechnologie, Biokraftstoffe, Motorräder und Motorradteile, Bergbau, Tourismus, Forstindustrie, öffentliche Infrastruktur, Erkundung und Abbau von Kohlenwasserstoffen.

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 6, Abschnitt 6.2 (Sektorbezogene Vergünstigungen) dieses Leitfadens. —

8.18

Gibt es Anreize auf der Ebene der Provinzen?

Ja. Die meisten argentinischen Provinzen haben eigene Förderprogramme für produktive Investitionen auf ihren Territorien.

Die Förderprogramme der Provinzen beinhalten Befreiungen von den Provinzsteuern über einen gewissen Zeitraum, Gebührenreduzierungen für öffentliche Dienstleistungen, Unterstützung bei der Umsetzung von Infrastrukturvorhaben und beim Erwerb von Geräten, Erleichterungen beim Erwerb und der Nutzung von Staatsbesitz, Priorität bei der Auftragsvergabe im Zusammenhang mit von der Provinzregierung veranlassten Ausschreibungen sowie Gebührenreduzierungen für die Protokollierung und die Abfassung von notariell beglaubigten Urkunden über den Verkauf oder die Übertragung von Provinzeigentum. —

8.19

Welche Gesellschaftsformen gibt es für die Gründung eines Unternehmens in Argentinien?

Das Gesetz über Handelsgesellschaften (Gesetz 19.550) legt fest, welche Gesellschaften in

Argentinien gegründet werden können. Die von ausländischen Investoren in Argentinien am häufigsten gegründeten Unternehmensformen sind die Aktiengesellschaft (SA) und die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SRL). Allerdings bietet das Gesetz über Gesellschaften noch die Möglichkeit der Eröffnung einer Zweigstelle eines ausländischen Unternehmens.

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 3, Abschnitt 3.1 (Wie eröffnet man sein Geschäft?) dieses Leitfadens. —

8.20

Wer hat eine vorgezogene eidesstattliche Importerklärung abzugeben?

Zu den dazu betroffenen Personen gehören die im ersten Absatz von Artikel 91 des Zollkodex erfassten Importeure, die in die “Zollsonderverzeichnisse” eingetragen sind (ist unter Punkt II der Allgemeinen Erklärung Nr. 2570 vorgesehen).

Weitere Informationen finden Sie in Kapitel 5 (Regelungen für den internationalen Handel) dieses Leitfadens.—

8.21

Wie lange ist die vorgezogene eidesstattliche Importerklärung gültig?

Die vorgezogene eidesstattliche Importerklärung ist nach ihrer Genehmigung im Rahmen des Zollanmeldeverfahrens María (SIM) für einen Zeitraum von 180 Tagen gültig und um weitere 180 Tage verlängerbar. —

— 151K A PI T EL 8 — H ÄU F IG GEST EL LT E F R AGEN:

152 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

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— 153K A PI T EL 9 — V ER ZEICH N IS

9

VerzeichnisWichtige öffentliche Institutionen für die Geschäftstätigkeit in Argentinien

154 — —L EI T FA DEN F Ü R IN V ESTOR EN - W IE M ACH T M A N GESCH Ä F T E IN A RGEN T IN IEN?

9.1 —

PRESIDENCIA DE LA NACIÓN ARGENTINA(Präsidialamt der Argentinischen Nation)(+54 11) 4344-3600www.presidencia.gov.ar

- Sistema Nacional de Medios Públicos(Nationales System der Öffentlichen Medien) www.snmp.gov.ar

- Secretaría de Cultura de la Nación(Sekretariat für Kultur der Nation) www.cultura.gov.ar (+54 11) 4129-2400

- Instituto Nacional de Cine y Artes Audiovisuales(Nationales Institut für Kino und Audiovisuelle Künste - INCAA) www.incaa.gov.ar (+54 11) 6779 0900

- Comisión Argentina de Filmaciones(Argentinische Filmkommission - CAF)www.caf.gov.ar [email protected]

—JEFATURA DE GABINETE DE MINISTROS(Leitung des Ministerkabinetts) www.jgm.gov.ar (+54 11) 4331–1951 bis 59

—MINISTERIO DE CIENCIA, TECNOLOGÍA E INNOVACIÓN PRODUCTIVA(Ministerium für Wissenschaft, Technologie und Produktive Innovation)www.mincyt.gov.ar (+54 11) 4891-8300

- Agencia Nacional de Promoción Científica y Tecnológica(Nationale Agentur für die Förderung von Wissenschaft und Technologie)www.agencia.gov.ar (+54 11) 4891-8300

- FONTAR - Fondo Tecnológico Argentino(Argentinischer Technologiefonds)[email protected] (+54 11) 4891-8700/03

- FONCYT - Fondo para la InvestigaciónCientífica y Tecnológica(Fonds für Wissenschaftliche Forschung und Technologie)[email protected] (+54 11) 4891-8750/55

- FONSOFT - Fondo Fiduciario dePromoción para la Industria del Software(Treuhandfonds zur Förderung der Softwareindustrie)[email protected](+54 11) 4313-3808/5076

—MINISTERIO DE DEFENSA(Ministerium für Verteidigung) www.mindef.gov.ar (+54 11) 4346-8800

—MINISTERIO DE DESARROLLO SOCIAL(Ministerium für Soziale Entwicklung) www.desarrollosocial. gov.ar (+54 11) 4379-3600

—MINISTERIO DE ECONOMÍA Y FINANZAS PÚBLICAS(Ministerium für Wirtschaft und Öffentliche Finanzen) www.mecon.gob.ar (+54 11) 4349-5000

- Instituto Nacional de Estadística y Censos(Nationales Institut für Statistik und Volkszählung - INDEC) www.indec.gov.ar (+54 11) 4349-9609

- Administración Federalde Ingresos Públicos(Bundesverwaltung für Öffentliche Einnahmen - AFIP) www.afip.gov.ar (+54 11) 4347-2000

- Dirección General de Aduanas(Generaldirektion Zölle) www.afip.gov.ar/aduanaDefault.asp

—BANCO CENTRAL DE LA REPÚBLICA ARGENTINA(Zentralbank der Argentinischen Republik) www.bcra.gov.ar (+54 11) 4348-3500

—BANCO DE LA NACIÓN ARGENTINA(Bank der Argentinischen Nation)www.bna.com.ar (+54 11) 4347-6000

—BANCO DE INVERSIÓN Y COMERCIO EXTERIOR(Bank für Investitionen und Außenhandel - BICE) www.bice.com.ar (+54 11) 4313-9508

—MINISTERIO DE EDUCACIÓN(Ministerium für Bildung)www.me.gov.ar (+54 11) 4129-1000

– Instituto Nacional de Educación Tecnológica(Nationales Institut für Technologische Bildung)www.inet.edu.ar

—MINISTERIO DEL INTERIOR Y TRANSPORTE(Ministerium für Inneres und Verkehr) www.mininterior.gov.ar (+54 11) 4339-0800

– Dirección Nacional de Migraciones(Nationale Einwanderungsbehörde) www.migraciones.gov.ar (+54 11) 4317-0234

Nationale Institutionen

— 155K A PI T EL 9 — V ER ZEICH N IS

– Consejo Federal de Inversiones(Bundesrat für Investitionen - CFI) www.cfired.org.ar

—MINISTERIO DE JUSTICIA Y DERECHOS HUMANOS(Ministerium für Justiz und Menschenrechte) www.jus.gov.ar (+54 11) 5300-4000

—MINISTERIO DE SEGURIDAD(Ministerium für Sicherheit) www.minseg.gob.ar

—MINISTERIO DE AGRICULTURA, GANADERÍA Y PESCA(Ministerium für Landwirtschaft, Viehzucht und Fischfang)www.minagri.gob.ar (+54 11) 4349-2000

– Alimentos Argentinos(Argentinische Lebensmittel) www.alimentosargentinos.gov.ar

– PROARGEX - Proyecto de Promoción de las Exportaciones de Agroalimentos Argentinos(Projekt zur Exportförderung Argentinischer Lebensmittel)www.proargex.gov.ar (+54 11) 4349-4680

– INTA - Instituto Nacional deTecnología Agropecuaria(Nationales Institut für landwirtschaftliche Technologie)www.inta.gov.ar (+54 11) 4338-4600

– SENASA - Servicio Nacional deSanidad y Calidad Agroalimentaria(Nationale Behörde für Gesundheit und Qualität Landwirtschaftlicher Produkte)www.senasa.gov.ar(+54 11) 4121-5000

– Instituto Nacional de Vitivinicultura(Nat. Institut für Weinanbau - INV)www.inv.gov.ar(+54 261) 521-6600

MINISTERIO DE PLANIFICACIÓN FEDERAL, INVERSIÓN PÚBLICA Y SERVICIOS(Ministerium für Bundesplanung, Öffentliche Investitionen und Dienstleistungen)www.minplan.gov.ar(+54 11) 4349-5000

– Secretaría de Energía(Staatssekretariat für Energie)www.energia.gov.ar(+54 11) 4349-5000

– Secretaría de Minería(Staatssekretariat für Bergbau)www.mineria.gov.ar (+54 11) 4349-3000

– Secretaría de Comunicaciones(Staatssekretariat für Kommunikation) www.secom.gov.ar (+54 11) 4318-9400

—MINISTERIO DE INDUSTRIA(Ministerium für Industrie)www.mit.gob.ar(54 11) 4349-5000

– INTI - Instituto Nacional deTecnología Industrial(Nationales Institut für Industrietechnologie)www.inti.gob.ar(54 11) 4724-6200

– Secretaría de la Pequeña y Mediana Empresa y Desarrollo Regional (Staatssekretariat für Kleine und Mittlere Unternehmen und Regionalentwicklung)www.sepyme.gob.ar(+54 11) 4349-3339

—MINISTERIO DE RELACIONES EXTERIORES Y CULTO(Ministerium für Auswärtige Beziehungen und Kultus)www.mrecic.gov.ar (+54 11) 4819-7000

— – Secretaría de Relaciones

Económicas Internacionales (Staatssekretariat für Internationale Wirtschaftsbeziehungen)(+54 11) 4819-7227

– Subsecretaría de Desarrollo de Inversiones y Promoción Comercial (Unterstaatssekretariat für Investitionsentwicklung und Handelsförderung)www.inversiones.gov.arwww.argentinatradenet.gov.arinfosuinv@mrecic.gov.ar(+54-11) 4819-7903

– Fundación Exportar(Stiftung Exportar) www.exportar.org.ar (+54 11) 4114-7700

—MINISTERIO DE SALUD(Ministerium für Gesundheitswesen)www.msal.gov.ar (+54 11) 4379-9000

—MINISTERIO DE TRABAJO, EMPLEO Y SEGURIDAD SOCIAL(Ministerium für Arbeit, Beschäftigung und Soziale Sicherheit)www.trabajo.gov.ar (+54 11) 4310-6090

– Administración Nacional de la Seguridad Social(Nationale Verwaltung für Sozialversicherung - ANSES) www.anses.gov.ar

—MINISTERIO DE TURISMO(Ministerium für Tourismus) www.turismo.gov.ar (+54 11) 4312-5611/15

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9.2 — — —

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BUENOS AIRES Subsecretaría de Relaciones Económicas InternacionalesMinisterio de la Producción(Unterstaatssekretariat für internationale WirtschaftsbeziehungenMinisterium für Produktion) www.mp.gba.gov.ar/srei [email protected] (+54 11) 4342-9040 / 0980

CATAMARCA Subsecretaría de Promoción de las InversionesMinisterio de Producción y Desarrollo(Unterstaatssekretariat für Investitionsförderung Ministerium für Produktion und Entwicklung) www.produccioncatamarca.gov.ar [email protected] (+54 3833) 437-588 / 424343

CHACO Agencia de Inversión, Comercio Exterior, Relaciones Internacionales, Representación y Promoción Provincial - AICER(Agentur für Investitionen, Außenhandel, Internationale Beziehungen, Repräsentation und Provinzförderung - AICER) [email protected] (+54 3722) 448-087 / 440887

CHUBUT Subsecretaría de Promoción de las Inversiones Ministerio de Comercio Exterior, Turismo e Inversiones(Unterstaatssekretariat für Investitionsförderung Ministerium für Außenhandel, Tourismus und Investitionen)www.chubutalmundo.gov.ar (+54 2965) 482-603 bis 607

AUTONOME STADT BUENOS AIRES Centro de Atención al Inversor(Zentrum für Investorenbetreuung - CAI) www.invertir.buenosaires.gov.ar [email protected] (+54 11) 4131-5900 (intern 1607)

CÓRDOBASecretaría de Industria(Staatssekretariat für Industrie)www.cba.gov.ar (+54 351) 434-2475 / 81

CORRIENTES Instituto de Fomento Empresarial(Institut zur Unternehmensförderung - IFE) www.ife.gov.ar [email protected] (+54 3783) 476-044

ENTRE RÍOSSecretaría de Producción(Staatssekretariat für Produktion)[email protected] www.entrerios.gov.ar/produccion (+54 343) 420-8433 / 8168

FORMOSAAgencia de Desarrollo Empresarial - ADE Formosa(Agentur für Unternehmensentwicklung - ADE Formosa)www.adeformosa.org.ar [email protected] (+54 3717) 421-448 / 436138/9

JUJUY Dirección General de Desarrollo Industrial y Comercial Ministerio de Producción (Generaldirektion für industrielle und kommerzielle EntwicklungMinisterium für Produktion)www.mpyma.jujuy.gov.ar [email protected] (+54 388) 426-4014

LA PAMPA Subsecretaría de Industria, Comercio y PYMES (Unterstaatssekretariat für Industrie, Handel und KMU)www.lapampa.gov.ar/subsecretaria-de-ind-comercio-y-pymes (+54 2954) 421811 / 4522727

Institutionen in den Provinzen

— 157K A PI T EL 9 — V ER ZEICH N IS

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LA RIOJA Secretaría de Industria y Promoción de Inversiones Ministerio de Producción (Staatssekretariat für Industrie und InvestitionsförderungMinisterium für Produktion)[email protected] (+54 3804) 453606

COORDINACIÓN DE COMERCIO INTERIOR Y EXTERIOR - CASA DE LA RIOJA EN BUENOS AIRES (Koordinierung für Außen- und Binnenhandel – Haus La Rioja in Buenos Aires)[email protected] (+54 11) 4813-3417 / 19

MENDOZA Agencia de Promoción de Inversiones(Agentur zur Investitionsförderung)www.mendozainvest.com (+54 261) 449-3040

MISIONES Subsecretaría de Industria, Economía, Geología y Minería Ministerio del Agro y la Producción (Unterstaatssekretariat für Industrie, Ökonomie, Geologie und BergbauMinisterium für Landwirtschaft und Produktion)www.agro.misiones.gov.ar (+54 3752) 447-536

NEUQUÉNAgencia de Promoción y Desarrollo de Inversiones (Agentur zur Förderung und Ent-wicklung von Investitionen - ADI NQN) www.adinqn.gov.ar [email protected] (+54 299) 449-5147 49/76

CONSEJO DE PLANIFICACIÓN Y ACCIÓN PARA EL DESARROLLO – COPADE (Rat für Planung und Entwicklungsmaßnahmen) www.neuquen.gov.ar/copade [email protected] (+54 299) 4495661/2

RÍO NEGRO Agencia Provincial CREAR (Provinzagentur CREAR)[email protected] (+54 2920) 428306 / 430925 / 431964

SALTAFundación ProSalta(Stiftung ProSalta) www.prosalta.org.ar [email protected] (+54-387) 437-0596/97

SAN JUANAgencia San Juan de Desarrollo de Inversiones(Agentur San Juan für Investitionsförderung)www.inversionessanjuan.gov.ar [email protected] (+54 264) 4296282

SAN LUISSubprograma de Fomento a las InversionesMinisterio de Transporte, Industria y Comercio(Unterprogramm zur InvestitionsförderungMinisterium für Transport, Industrie und Handel)[email protected] (+54 2652) 452000

SANTA CRUZ Subsecretaría de Producción y ComercioMinisterio de la Producción(Unterstaatssekretariat für Produktion und Handel Ministerium für Produktion)[email protected] (+54 2966) 427 466

SANTA FE Secretaría de Servicios de Apoyo al Desarrollo(Staatssekretariat für die Unterstützung zur Entwicklung)www.santafe.gov.ar/index.php/web/content/view/full/57179 [email protected] (+54 342) 4505300 (intern 4100)

SANTIAGO DEL ESTERO Ministerio de la Producción, Recursos Naturales, Forestación y Tierras(Ministerium für Produktion, Naturressourcen, Waldwirtschaft und Boden)www.mproduccion.gov.ar/portal [email protected] (+54 385) 450-5069/79

DIRECCIÓN GENERAL DE INDUSTRIA Y COMERCIO(Generaldirektion für Industrie und Handel)[email protected] (+54 385) 422-4650

FEUERLANDSecretaría de Promoción Económica y FiscalMinisterio de Economía(Staatssekretariat zur Förderung von Wirtschafts- und Finanzinvestitionen Ministerium für Wirtschaft)[email protected] (+54 2901) 423440

TUCUMÁN Instituto de Desarrollo Productivo de Tucumán (Institut für Produktionsentwicklung - IDEP)www.idep.gov.ar [email protected] (+54 381) 497-5050

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Kapitel 1

WELTBANK (2012), World Development IndicatorsVerfügbar unter: data.worldbank.org/indicator/all

CENTRAL INTELLIGENCE AGENCY (2012), The World Factbook 2010 Verfügbar unter: www.cia. gov/library/publications/the-worldfactbook/geos/ar.html

LANDESDIREKTION FÜR STRASSENBAU (2012), Straßen und Wege Verfügbar unter: www.vialidad.gov.ar

ENGLISH FOR SPEAKERS OF OTHER LANGUAGES (ESOL), UNIVERSITÄT CAMBRIDGE (2012), Grade Statistics Verfügbar unter: www.cambridgeesol.org/what-we-do/research/grade-stats.html

NATIONALES GEOGRAPHISCHES INSTITUT DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK, MINISTERIUM FÜR VERTEIDIGUNG (2012), Geographische AngabenVerfügbar unter: www.ign.gob.ar

NATIONALES INSTITUT FÜR STATISTIK UND VOLKSZÄHLUNG (2012),VOLKSZÄHLUNG 2010, Endgültige ErgebnisseVerfügbar unter:www.censo2010.indec.gov.ar/resultados definitivos_totalpais.asp

NATIONALES INSTITUT FÜR STATISTIK UND VOLKSZÄHLUNG (2012), Permanente Haushaltsbefragung (EPH), 2. Quartal 2010Verfügbar unter: www.indec.mecon.ar/nuevaweb/cuadros/4/EPH_cont_4trim11.pdf

NATIONALES INSTITUT FÜR STATISTIK UND VOLKSZÄHLUNG (2012),Volkszählung 2010, Endgültige Ergebnisse. Nach Zuständigkeitsbereichen.Verfügbar unter:www.censo2010.indec.gov.ar/resultados definitivos.asp

MINISTERIUM FÜR AUSWÄRTIGE BEZIEHUNGEN UND KULTUS (2012),Allgemeine Angaben über ArgentinienVerfügbar unter: www.mrecic.gov.ar

ORGANISATION DER VEREINTEN NATIONEN FÜR ERZIEHUNG, WISSENSCHAFT UND KULTUR (2012), Global Education Digest 2012 – Comparing Education Statistics Across the WorldVerfügbar unter: www.uis.unesco.org/Library/Documents/global_education_digest_2011_en.pdf

PROGRAMM DER VEREINTEN NATIONEN FÜR ENTWICKLUNG (2012), Human Development Index (Index der menschlichen Entwicklung)Verfügbar unter: hdr.undp.org/en/statistics

STAATSSEKRETARIAT FÜR ENERGIE, MINISTERIUM FÜR BUNDESPLANUNG, ÖFFENTLICHE INVESTITIONEN UND DIENSTLEISTUNGEN (2012), Energieangaben Verfügbar unter: energia3.mecon.gov.ar/home/

WORLD HERITAGE CENTRE, UNESCO (2012), World Heritage list Verfügbar unter: whc.unesco.org/en/list

Kapitel 2

ARGENTINISCHE VEREINIGUNG REGIONALER LANDWIRTSCHAFTSKONSORTIEN (2012), Daten und StatistikenVerfügbar unter: www.redcrea. org.ar/aacrea/site/PortalInstitucionalinternet/index.html

Informationsquellen

— 159K A PI T EL 9 — V ER ZEICH N IS

— —

VEREINIGUNG DER ÖFFENTLICHEN UND PRIVATBANKEN DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK (2012), Statistiken Verfügbar unter: www.abappra.com

ZENTRALBANK DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK (2012) Statistiken und Kennziffern.Verfügbar unter: www.bcra.gov.ar

ZENTRALBANK DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK (2012), Erhebung über Markterwartungen (R.E.M.)Verfügbar unter: www.bcra.gov.ar

WELTBANK (2012), Global Economic Prospects 2010Verfügbar unter: www.worldbank.org

WELTBANK (2012), World Trade Indicators 2009/10Verfügbar unter: www.worldbank.org

KAMMER DER SOFTWARE- & INFORMATIKUNTERNEHMEN DER ARGENTINISCHEN REPUBLIK (CESSI) (2012), Allgemeine InformationenVerfügbar unter: www.cessi.org.ar

KONFERENZ DER VEREINTEN NATIONEN FÜR HANDEL UND ENTWICKLUNG (2012), Ausländische Direktinvestitionen Verfügbar unter: www.unctad.org

NATIONALE DIREKTION FÜR VOLKSWIRTSCHAFTLICHE GESAMTRECHNUNG, NATIONALES INSTITUT FÜR STATISTIK UND VOLKSZÄHLUNG (2012), Daten und StatistikenVerfügbar unter: www.indec.mecon.ar/nuevaweb/cuadros/17/cuadro15.xls

INTERNATIONALER WÄHRUNGSFONDS (2012), Data and Statistics (Daten und Statistiken) Verfügbar unter: www.imf.org/external/index.htm

FORMAT RECOGNITION AND PROTECTION ASSOCIATION (2012)FRAPA ReportVerfügbar unter: www.frapa.org

NATIONALES INSTITUT FÜR STATISTIK UND VOLKSZÄHLUNG (2012), Landesweite Befragung der Großunternehmen (ENGE)Verfügbar unter: www.indec.gov.ar

NATIONALES INSTITUT FÜR STATISTIK UND VOLKSZÄHLUNG (2012), Permanente Haushaltsbefragung (EPH)Verfügbar unter: www.indec.gov.ar

NATIONALES INSTITUT FÜR STATISTIK UND VOLKSZÄHLUNG (2012), Sektor ÄußeresVerfügbar unter: www.indec.gov.ar

MINISTERIUM FÜR LANDWIRTSCHAFT, VIEHZUCHT UND FISCHFANG (2012),Kennziffern zur Entwicklung in der LandwirtschaftVerfügbar unter: www.minagri.gob.ar/site/index.php

MINISTERIUM FÜR ÖKONOMIE UND ÖFFENTLICHE FINANZEN (2012), Wirtschaftliche Quartalsberichte Verfügbar unter: www.mecon.gov.ar/peconomica/informe/indice.htm

MINISTERIUM FÜR ÖKONOMIE UND ÖFFENTLICHE FINANZEN (2012), Wirtschaftliche Tagesberichte Verfügbar unter: www.mecon.gov.ar/peconomica/basehome/infoeco.html

BEOBACHTUNGSSTELLE FÜR BESCHÄFTIGUNG UND UNTERNEHMENSENTWICKLUNG, MINISTERIUM FÜR ARBEIT, BESCHÄFTIGUNG UND SOZIALE SICHERHEIT (2012), Jahresbulletin Beschäftigung und UnternehmenVerfügbar unter: www.trabajo.gov.ar

ERNÄHRUNGS- UND LANDWIRTSCHAFTSORGANISATION DER VEREINTEN NATIONEN (2012),Statistiken Verfügbar unter: www.fao.org

ORGANISATION FÜR WIRTSCHAFTLICHE ZUSAMMENARBEIT UND ENTWICKLUNG - ERNÄHRUNGS- UND LANDWIRTSCHAFTSORGANISATION DER VEREINTEN NATIONEN (2011),Agricultural Outlook 2009-2018Verfügbar unter: www.oecd.org/site/oecd-faoagriculturaloutlook/database-oecd-faoagriculturaloutlook.htm

STAATSSEKRETARIAT FÜR BERGBAU (2012), Bergbau in ZahlenVerfügbar unter: www.mineria.gov.ar/pdf/mineriaennumeros.pdf

THE GUNN REPORT (2011), The Gunn Report 2011Verfügbar unter: www.gunnreport.com

THOLONS (2009), Top 50 Emerging Global Outsourcing Cities Verfügbar unter: www.tholons.com/Top50_article.pdf

Kapitel 5

ASOCIACIÓN DE IMPORTADORES Y EXPORTADORES DE LA REPÚBLICA(Verband der Importeure und Exporteure der Argentinischen Republik - AIERA) Verfügbar unter: www.aiera.org

ADMINISTRACIÓN FEDERAL DE INGRESOS PÚBLICOS(Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen - AFIP) Vorgezogene eidesstattliche Importerklärung (DJAI)Verfügbar unter: www.afip.gob.ar/djai/

DIRECCIÓN GENERAL DE ADUANAS. OPERADORES DE COMERCIO EXTERIOR. ADMINISTRACIÓN FEDERAL DE INGRESOS PÚBLICOS (AFIP)(Generalzolldirektion. Außenhandelsbetreiber. Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen)Verfügbar unter: http://www.afip.gob.ar/aduana/comercioExterior.asp

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ADMINISTRACIÓN FEDERAL DE INGRESOS PÚBLICOS(Bundesverwaltung für öffentliche Einnahmen - AFIP) Richtlinien für Zollagenten für exportierende KMUVerfügbar unter:www.afip.gob.ar/djai/

CÁMARA DE EXPORTADORES DE LA REPÚBLICA ARGENTINA(Exportkammer der Argentinischen Republik - CERA),Allgemeine InformationenVerfügbar unter: www.cera.org.ar/new-site/index.php

CÁMARA DE IMPORTADORES DE LA REPÚBLICA ARGENTINA(Importkammer der Argentinischen Republik - CIRA),Allgemeine InformationenVerfügbar unter: www.cira.org.ar

CENTRO DE DESPACHANTES DE ADUANA DE LA REPÚBLICA ARGENTINA(Verband der Zollagenten der Argentinischen Republik),Allgemeine Informationen Verfügbar unter: www.cdaargentina.org.ar

SECRETARÍA DE COMERCIO INTERIOR. MINISTERIO DE ECONOMÍA Y FINANZAS PÚBLICAS DE LA NACIÓN ARGENTINA(Staatssekretariat für Binnenhandel. Ministerium für Ökonomie und Öffentliche Finanzen der Argentinischen Nation)Verfügbar unter: www.mecon.gov.ar/secretarías

MINISTERIO DE ECONOMÍA Y FINANZAS PÚBLICAS DE LA NACIÓN ARGENTINA(Ministerium für Ökonomie und Öffentliche Finanzen der Argentinischen Nation),InformationenVerfügbar unter: www.mecon.gov.ar/información/

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Kapitel 7

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