Der ICD Träger am Arbeitsplatz - aus Sicht des Ingenieurs · Vorstellung Der ICD Träger am...

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Forschungszentrum für

Elektro-Magnetische

Umweltverträglichkeit

Der ICD Träger am Arbeitsplatz

- aus Sicht des Ingenieurs -

Dominik Stunder

Rotenburg an der Fulda, 09.03.2014

Gliederung

• Vorstellung

• Regelungen am Arbeitsplatz

• Störbeeinflussung von Herzschrittmachern und Defibrillatoren durch elektrische,

magnetische oder elektromagnetische Felder

• Gefährdungsbeurteilung

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Vorstellung

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Institut für Arbeitsmedizin und

Sozialmedizin

Forschungszentrum für elektro-

magnetische Umweltverträglichkeit

Risikokommunikation zu den Wirkungen

elektromagnetischer Felder auf den Menschen

und biologische Systeme www.emf-portal.de

Forschung zur Störung von aktiven Implantaten

Direktor: Univ.-Prof. Dr. med. Thomas Kraus

Regelungen am Arbeitsplatz

• Wenn Arbeiter / Beschäftigte elektrischen, magnetischen

oder elektromagnetischen Feldern ausgesetzt sind,

• ist die Unfallverhütungsvorschrift „Elektromagnetische Felder“ zu beachten.

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BGV B11 BGR B11

BGV B11 / BGR B11

• §3 Allgemeine Anforderungen

„Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass in Arbeitsstätten und an

Arbeitsplätzen weder unzulässige Expositionen noch unzulässige mittelbare

Wirkungen durch elektromagnetische Felder auftreten.“

• §12 Mittelbare Wirkungen, Körperhilfsmittel

„Für Personen mit aktiven oder passiven Körperhilfsmitteln sind besondere

Maßnahmen erforderlich, durch die Funktionsstörungen der Körperhilfsmittel

oder Schädigungen der Person verhindert werden. Versicherte haben den

Unternehmer über eine Versorgung mit Körperhilfsmitteln zu informieren,

damit der Unternehmer notwendige Maßnahmen ergreifen kann.“

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Besondere Maßnahmen erforderlich?

• Körperhilfsmittel, also Implantate, können durch elektrische, magnetische oder

elektromagnetische Felder gestört werden

Gefährdung des Implantatträgers bis hin zu

lebensbedrohlichen Situationen möglich

• 90% aller aktiven Implantate sind

Defibrillatoren (ICD) oder Herzschrittmacher (HSM)

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Neuimplantationen in

Deutschland

Altersschnitt

jünger als

2006 2009 70 Jahre 60 Jahre

ICD 21.609 42.261 +96% 51% 26%

HSM 98.140 108.791 +11% 18% 6%

Quelle: The EHRA White Book 2008 - 2013 und AQUA Qualitätsreport 2012

Störbeeinflussung des Implantats

• Statische Magnetfelder können den

sog. Magnet-Modus auslösen

Inhibition der Schockabgabe und

Therapierkennung beim ICD

• Magnetische und/oder elektrische

Felder koppeln Ströme in den

Körper, die die herzeigenen Signale

überlagern

Implantat stimuliert oder inhibiert

• Starke Hochfrequente Felder können

Teile das Implantatsystems

erwärmen

Schädigung des Gewebes

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Störbeeinflussung des Implantats

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Inhibition und Flimmererkennung

Störbeeinflussung des Implantats

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Stimulation (in vulnerable Phase)

Störbeeinflussung abhängig von:

• Stärke des elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldes

• Frequenz des elektrischen, magnetischen oder elektromagnetischen Feldes

• Einstellungen des Implantats (Stichwort: Empfindlichkeit)

• Sondenart (Uni-/Bipolar)

• Position und Lage der Sonde im Körper (Stichwort: Schleifenfläche)

• Abstand der Elektroden an der Sonde

• Körperbau des Patienten

Gefährdungsbeurteilung für

jeden Einzelfall erforderlich

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Gefährdungsbeurteilung

• Berufsgenossenschaftliche Information: Beeinflussung von Implantaten durch

elektromagnetische Felder am Arbeitsplatz

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BGI 5111

• Anfordern bei der BG

oder

• Zum Download

http://publikationen.dguv.de/dguv/pdf/

10002/i-5111.pdf

Gefährdungsbeurteilung

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1. Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche

2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang1?

3. Messung der Exposition vor Ort

4. Bestimmung der zulässigen Werte für Implantatträger

5. Ggf. Maßnahmen ergreifen

Gefährdungsbeurteilung

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1. Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche

2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang1?

3. Messung der Exposition vor Ort

4. Bestimmung der zulässigen Werte für Implantatträger

5. Ggf. Maßnahmen ergreifen

1. Arbeits- und Aufenthaltsbereiche

• In welchen Expositionsbereichen nach BGV B11 hält er sich auf:

Expositionsbereich 2 / Expositionsbereich 1 / Bereich erhöhter Exposition ?

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Expositionsbereiche nach BGV B11

Expositionsbereich 2 ist der Bereich,

der alle Bereiche des Unternehmens umfasst,

sofern sie nicht kontrollierten Bereichen (dem Expositionsbereich 1, dem Bereich

erhöhter Exposition oder dem Gefahrbereich) zuzuordnen sind.

Allgemein zugängliche Bereiche

wie Büro- und Sozialräume, Kantine,

Pforte, Verkehrsweg (auch innerhalb der Fertigungsbereiche)

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Expositionsbereiche nach BGV B11

Expositionsbereich 1 ist der Bereich,

der kontrollierte Bereiche sowie Bereiche umfasst,

in denen aufgrund der Betriebsweise oder aufgrund der Aufenthaltsdauer

sichergestellt ist, dass eine Exposition oberhalb der zulässigen Werte des

Expositionsbereichs 2 nur vorübergehend erfolgt.

Vorübergehend heißt im Mittel 8 Stunden pro Tag

bei 5 Arbeitstage und 50 Wochen im Jahr

Kontrollierte Bereiche

beispielsweise durch Ausweiskontrolle

wie Fertigung, Produktion, Trafostation, Generator

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Expositionsbereiche nach BGV B11

Der Bereich erhöhter Exposition ist ein kontrollierter Bereich,

in dem die zulässigen Werte des Expositionsbereiches kurzzeitig überschritten

werden.

maximal 2 Stunden pro Tag (0 Hz bis 91 kHz)

bzw. unter Beachtung der 6-Minuten-Regelung (91 kHz - 300 GHz)

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1. Arbeits- und Aufenthaltsbereiche

• In welchen Expositionsbereichen nach BGV B11 hält er sich auf:

Expositionsbereich 2 / Expositionsbereich 1 / Bereich erhöhter Exposition ?

• An welchen Maschinen arbeitet der Implantatträger?

• An welchen Maschinen kommt der Implantatträger vorbei auf dem Weg zum

Arbeitsplatz, zum Pausenraum, zur Kantine, zur Toilette etc.?

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Gefährdungsbeurteilung

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1. Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche

2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang1?

3. Messung der Exposition vor Ort

4. Bestimmung der zulässigen Werte für Implantatträger

5. Ggf. Maßnahmen ergreifen

2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang 1

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Gerät

Beeinflussung

nicht

wahrscheinlich möglich Bemerkung

Bürogeräte (PC, Beleuchtung, Magnetklammern etc.)

Funkanwendungen (Handy, WLAN, RFID etc.)

Geräte für den Hausgebrauch (Herd, Staubsauger, Kühlschrank, Rasierer etc.)

Ortsveränderliche Anlagen und Betriebsmittel (Fahrzeuge, Kran, Laubgebläse etc.)

Ortsfeste Maschinen, Anlagen (Hebebühnen, Metalldetektoren, Motoren etc.)

Energieversorgung (Umrichter, Leitungen, Generator etc.)

Industrieanlagen (Schmelzöfen, Galvanik, Erwärmungsanlagen etc.)

Schweißeinrichtungen /-verfahren

Medizintechnik (MRT, Röntgen etc.)

Labore / Forschung (Magnetrührer, Spektrometer etc.)

Gefährdungsbeurteilung

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1. Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche

2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang1?

3. Messung der Exposition vor Ort

4. Bestimmung der zulässigen Werte für Implantatträger

5. Ggf. Maßnahmen ergreifen

3. Messung der Exposition vor Ort

• Messung hat durch einen Sachkundigen zu erfolgen (BGV B11 §9 )

• §9 Prüfung

„Sachkundiger ist, wer aufgrund fachlicher Ausbildung und Erfahrung

ausreichende Kenntnisse auf dem Gebiet der elektromagnetischen Felder hat

und mit den einschlägigen staatlichen Arbeitsschutzvorschriften,

Unfallverhütungsvorschriften und allgemein anerkannten Regeln der Technik

(z.B. BG-Regeln, DIN-Normen, VDE-Bestimmungen) soweit vertraut ist, dass

er den arbeitssicheren Zustand der Anlagen, Maschinen und Geräte

beurteilen kann.“

• Sachkundiger: Fachkraft für Arbeitssicherheit, Berufsgenossenschaften …

• Seminar der BG ETEM - Sachkunde „Elektromagnetische Felder“

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3. Messung der Exposition vor Ort

Messung der Feldstärke:

• am Ort des Oberkörpers (Arbeitsposition und Körperhaltung des Implantatträgers

berücksichtigen)

• bei der betrieblich maximal auftretenden Leistung

• mit Messgeräten für elektrische und magnetische Felder

• der Spitzenwerte für alle auftretenden Frequenzen (frequenzselektive Messung)

• unter Verwendung einer dreidimensionalen, richtungsunabhängigen (isotropen)

Feldsonden

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Gefährdungsbeurteilung

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1. Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche

2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang1?

3. Messung der Exposition vor Ort

4. Bestimmung der zulässigen Werte für Implantatträger

5. Ggf. Maßnahmen ergreifen

4. Zulässige Werte für Implantatträger

Vier Möglichkeiten zur Beurteilung der Störbeeinflussung von ICD und HSM

• Angaben des Implantat-Herstellers

• Grenzwerte der E DIN VDE 0848-3-1

• Berechnung unter Berücksichtigung des individuellen Implantatsystems

• Untersuchung des Implantatträgers im Labor

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Angaben des Implantat-Herstellers

• Zulässige Werte für ICDs und HSMs

• Werte meistens nur für 50 Hz und

statische Felder

• Werte orientieren sich an den

Grenzwerten für die Allgemein-

bevölkerung (ICNIRP, 26. BImSchV)

• auf Anfrage bei den Herstellern oder

über das Internet erhältlich

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Grenzwerte der E DIN VDE 0848-3-1

• Normentwurf von 2002

• für Herzschrittmacher

• zulässige Werte für Frequenzen

von 0 Hz bis 3 GHz

• unter der Annahme einer unipolarer

Sonde mit großer Schleifenfläche

von 225 cm2

• beziehbar über den VDE Verlag

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Berechnung unter Berücksichtigung des

individuellen Implantatsystems

• Ausgangspunkt Grenzwerte der

E DIN VDE 0848-3-1

Individualisierung der Grenzwerte

über die:

• tatsächliche Schleifenfläche,

• programmierter Empfindlichkeit,

• Sondenart (uni-/bipolar)

• Berechnung in BGI 5111

detailliert erklärt

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Untersuchung des Implantatträgers im Labor

Exposition mit elektrischen und

magnetischen Felder

• bei der Frequenz 50 Hz

• unter Worst-Case-Bedingungen

Bestimmung der niedrigsten

Feldstärken die noch eine

Störungen auslösen

individuelle zulässige Werte

für den Implantatträger

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Gefährdungsbeurteilung

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1. Bestimmung der Arbeits- und Aufenthaltsbereiche

2. Beeinflussung nach BGI 5111 Anhang1?

3. Messung der Exposition vor Ort

4. Bestimmung der zulässigen Werte für Implantatträger

5. Ggf. Maßnahmen ergreifen

5. Maßnahmen

Vergleich der ermittelten zulässigen Werte mit den vor Ort gemessenen Werten

Zulässige Werte größer als gemessene Werten

Keine Maßnahmen erforderlich

Zulässige Werte kleiner als gemessene Werten

Maßnahmen sind erforderlich

• Verringerung der Exposition, z.B. Abschirmung, Veränderung der

Leitungsführung, weniger Leistung

• Vergrößerung des Abstandes, z.B. durch Abgrenzungen oder durch

Verlagerung von Bedienständen

• Veränderung der Empfindlichkeit durch den Kardiologen

• Kennzeichnung von Bereichen die nicht betreten werden dürfen

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Zusammenfassung

Störung des ICD durch Felder grundsätzlich möglich

Aufwand einer systematischen Gefährdungsbeurteilung lohnt sich

Erfahrung zeigt, dass eine Rückkehr an den Arbeitsplatz möglich ist

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Vielen Dank für Ihre

Aufmerksamkeit!

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