Direktwahlflyer Final

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   D

i    r  e

k   t  w ah     Landesschülervertretung

Thüringen

 

Landesschülervertretung

Geschäftsstelle im Thüringer Mi-

nisterium für Bildung,

Wissenschaft und Kultur

Christoph Werz

GeschäftsführerWerner-Seelenbinder-Straße 14

99096 Erfurt

Telefon: 0361 6448663

Email: info@lsv-thueringen.de

Internet: www.lsv-thueringen.de

Auch auf Facebook 

Grußwort des Ministers für Bildung,

Wissenschaft und Kultur Christoph

Matschie

Mitwirken – mit Wirkung. Unter die-

sem Motto lernen Thüringer Schüle-

rinnen und Schüler, dass sie mit ihrer

Stimme viel bewegen können. Bei der

Direktwahl der Schülersprecher ist jede, jeder Einzelne gefragt. Sie ent-

scheiden, wer Sie nach außen vertre-

ten soll. Dieses Recht auf Direktwahl

ist seit dem Schuljahr 2011/2012 in

der neuen Thüringer Schulordnung

verankert.

Ich unterstütze die Direktwahl der

Schülersprecher, weil sie demokrati-

sche Strukturen an unseren Schulenstärkt. Nutzen Sie Ihre Stimme und

gehen Sie wählen!

Christoph Matschie

Minister für Bildung, Wissenschaft und

Kultur

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KlassensprecherAlle Schüler

Wahlvorstand

SchulleiterSchülersprecher

Kandidaten

schlagen vor

wählen

Alle Schüler wählen aus den

Kandidaten in geheimer

Wahl mit einer Stimme die

Schülersprecher

ernennt

1

2

4

3Durchführung:

Alle Schüler wählen an einem Tag in geheimer

Wahl ihre Schülersprecher. Hierbei werden

Wahllisten geführt, damit niemand doppelt

wählt.

Neuwahlen:Sollte ein Schülersprecher ausscheiden, so

rutschen die Ersatzpersonen in der durch die

Wahl festgelegten Reihenfolge nach. Sollte

das Amt des Stellvertreters nicht besetzt wer-

den können, empfehlen wir eine Nachwahl für

die Legislatur.

Wahlvorstand:

Er sollte aus 2 Schülern und dem Vertrauens-lehrer bestehen und schon im vorangehenden

Schuljahr festgelegt werden. Zu den Aufga-

ben des Wahlvorstandes gehören die Chan-

cengleichheit zwischen den Kandidaten zu

gewährleisten, Ort und Zeit der festzulegen

und die Stimmen auszuzählen, daher sollte

der Wahlvorstand nicht selbst kandidieren.

Wahl:

Gewählt ist, wer die

meisten Stimmen auf 

sich vereint. Stellvertre-

ter wird die Person mit

den zweitmeisten Stim-

men. Ab 500 Schülern

empfehlen wir einen

zweiten Stellvertretermitzuwählen.

Was kann ich als Kandidat tun?Der Schüler gibt seine Kandidatur in den ers-

ten zwei Schulwochen beim Wahlvorstand ab.

Er hat die Möglichkeit sich mit Aushängen,

Information über die Kurs- und Klassenleh-

rer und in Informationsveranstaltungen al-

len Schülern der Schule vorzustellen. Hierbei

empfehlen wir eine Festlegung durch den

Wahlvorstand um Chancengleichheit zu ge-

währleisten (z.B. 8 Minuten Redezeit p.P.)