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    1/12 Anforderungen, Klassizierungen, Nachweise 11/2015 G-20-1

    Grundlagen des Brandschutzes

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    2/12G-20-2 Anforderungen, Klassizierungen, Nachweise 11/2015

    Tabelle 1: Gebudeklassen

    Grundlagen des Brandschutzes

    Verordnung und Richtlinien

    Alle Landesbauordnungen unterscheiden nach: Gebuden normaler Art oder Nutzung (das

    sind Wohngebude und Gebude vergleich-barer Nutzung) und

    Sonderbauten (z. B. Hochhuser, Industrie-

    bauten, Versammlungssttten oder Kranken-

    huser).

    Neben den Landesbauordnungen sind insbe-sondere fr Sonderbauten nachfolgende Verord-nungen zu beachten: Hochhausrichtlinie bzw. - verordnung

    (Gebude mit OKF 22 m) Verkaufsstttenverordnung Versammlungsstttenverordnung Gaststttenverordnung Krankenhausbauverordnung Schulbaurichtlinie

    Beherbergungsstttenverordnung Industriebaurichtlinie Richtlinie fr die Verwendung brennbarer Bau-

    stoffe im Hochbau Lftungsanlagenrichtlinie

    Landesbauordnungen (LBO)

    Die Generalklausel des Brandschutzes, die inhnlicher Fassung in allen Landesbauordnun-gen enthalten ist, lautet:

    Bauliche Anlagen sind so anzuordnen, zu

    errichten, zu ndern und instand zu hal -ten, dass der Entstehung eines Brandesund der Ausbreitung von Feuer und Rauch(Brandausbreitung) vorgebeugt wird und beieinem Brand die Rettung von Menschen undTieren sowie wirksame Lscharbeiten mg -lich sind. (14 MBO 11/2002)

    Um diese Grundsatzanforderung zu erfllen,werden in den Landesbauordnungen der Bun-deslnder die dazugehrigen Durchfhrungsbe-stimmungen sowie in weiteren Vorschriften kon -krete Manahmen zum baulichen Brandschutz

    vorgeschrieben, die eine Erfllung der Anforde -rungen der Generalklausel (14, MBO) bewir-ken. Basis fr die LBO ist die Musterbauordnung(MBO), rechtsverbindlich sind jedoch die jeweili-gen Lnderregelungen.

    Garagenverordnung Leitungsanlagenrichtlinie Feuerungsverordnung

    Nach MBO 11/2002 sind die Gebude wie in Ta-belle 1, abhngig von Gebudehhe, Nutzungs-

    che, Nutzungsart und Anzahl der Nutzungs-einheiten, in 5 Gebudeklassen unterteilt, de-nen entsprechende Brandschutzanforderungenan die Bauteile zugeordnet werden (fr Kellerge -schosse gelten gesonderte Regelungen).

    Unter Bercksichtigung des 14 Muster-Bauord-nung (MBO) sind im Rahmen eines individuel-len, ganzheitlichen Brandschutzkonzeptes Ab-weichungen von der Bauordnung mglich. DieAbbildung 1 zeigt beispielhaft die wesentlichenBestandteile eines Gesamt-Konzeptes aus vor-beugendem und abwehrendem Brandschutz.

    Bauaufsichtliche Anforderungen

    1 2 3 4 5Freistehendland- oder

    forstwirt-

    schaftlichgenutzt

    FreistehendundOKF 7 m

    und 2 NEund 400 mgesamt *)

    Nicht freistehend

    OKF 7 m

    und 2 NEund 400 m gesamt *)

    Sonstige Gebude

    OKF 7 m OKF 13 m

    und 400 m *) je NE

    13 m < OKF 22 m

    oder> 400 m *) je NE

    OKF

    7 m

    OKF

    13 m

    OK

    Gelnde

    OKF

    22 m

    Bauaufsichtliche Anforderungen nach MBO 2002(tragende und aussteifende Wnde, Sttzen, Trennwnde, Decken zwischen NE)

    keine Forderungen feuerhemmend hochfeuerhemmend feuerbestndig

    Feuerwehreinsatz

    mit Steckleiter mglich Drehleiter ntig

    NE = Nutzungseinheit OKF = Oberkante des Fubodens des hchstgelegenen Geschosses mit Aufenthaltsraum, ab OK Gelnde *) = Brutto-Grundflche der Nutzungseinheiten ohne Kellergeschoss

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    3/12 Anforderungen, Klassizierungen, Nachweise 11/2015 G-20-3

    Abbildung 1: Brandschutzkonzept

    Bauaufsichtliche AnforderungenVerordnung und Richtlinien

    Grundlagen des Brandschutzes

    z.B. Feuerwiderstand von

    Bauteilen (Feuerwi-derstandsklasse)

    Brennbarkeit vonBaustoffen (Baustoff-klasse)

    Brandabschnitte Zufahrtswege fr die

    Feuerwehr

    BaulicherBrandschutz

    z.B. Brandmeldeanlagen Automatische Feu-

    erlschanlagen(Sprinkleranlagen)

    Rauch- und Wrme-Abzugsanlagen

    Brandschutztechni-sche Einrichtungen(Wandhydranten)

    Sicherheitsstromver-sorgung und Notbe-leuchtung

    AnlagentechnischerBrandschutz

    Feuerwehr /Selbsthilfe

    z.B. ffentliche Feuer-

    wehren Erstellung eines Feu-

    erwehrplanes Lschwasserversor-

    gung und -rckhal-tung

    Flchenbereitstellungfr die Feuerwehr

    z.B. Bereitstellung von

    Kleinlschgerten(Feuerlscher)

    Ausbildung des Per-sonals

    Kennzeichnung derRettungswege undSicherheitseinrich -tungen

    Erstellung von Eva-kuierungs- und Ret-tungswegplnen

    Einrichten einer Be-triebsfeuerwehr

    OrganisatorischerBrandschutz

    Brandschutzkonzept14 Brandschutz MBO(Muster-Bauordnung)

    Brandschutz

    abwehrender Brandschutzvorbeugender Brandschutz

    Baulicher BrandschutzBedingt durch Art, Nutzung und Verwendungs-zweck von Rumen sind immer brennbare Stof-fe vorhanden. Es bleibt somit nur die Mglich -keit, durch entsprechende Ausbildung der den

    gefhrdeten Raum umgebenden Bauteile, dieAusbreitung des Feuers zu behindern.Begrenzt man den Begriff Brandschutz auf denvorbeugenden baulichen Brandschutz, so erge-ben sich fr die Planung und Konstruktion vonBauwerken folgende Grundregeln: Ein geringes Brandrisiko ist dann gegeben,

    wenn mglichst viele nichtbrennbare Bauma-terialien eingesetzt werden.

    Bei Brandausbruch mssen die im Gebudebendlichen Personen das Gebude sicherverlassen knnen (z.B. durch gesondert ab -gesicherte Rettungswege usw.).

    Die Ausbreitung und Auswirkung des Feuersund somit die Hhe des Schadens soll ge-ring bleiben, z.B. durch geeignete Gebude-abstnde und durch die Auswahl geeigneterKonstruktionen mit mglichst langer Feuerwi-

    derstandsdauer.Aus diesen Anforderungen ergibt sich die Not-wendigkeit, Baustoffe und Bauteile prftech-nisch zu untersuchen. Man versucht, in den ge-normten Prfverfahren die Verhltnisse und An-forderungen der Praxis nachzuvollziehen.

    In diesem Brandschutzordner sind die Ergebnis-se der Prfungen mit Knauf Produk ten und derenvielfltige Anwendungsmglichkeiten im Brand-schutz beschrieben. Die verwendeten Baustof-fe, Bauteile und Konstruktionen sind klassiziertdurch DIN 4102, europisch harmonisierte Pro -

    duktnormen, Klassizierungsberichte nach DINEN 13501-1, durch Allgemeine bauaufsichtlicheZulassungen (AbZ), Europisch technische Be-wertungen (ETA), Allgemeine bauaufsichtlichePrfzeugnisse (AbP) und Gutachten.

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    BrandverlaufDie Fortdauer eines Brandes und seine Aus-breitung innerhalb eines Gebudes wird durchdie Temperatur in Abhngigkeit von der Zeit be -

    stimmt.Von Einuss sind hierbei die Brandlast in ihrerArt, Menge und Anordnung, die Zufuhr der Ver-brennungsluft und die Wrmeverluste, wie siedurch die Wrmeaufnahmekapazitt der begren-zenden Bauteile, durch ffnungen und durch dieRaumgeometrie entstehen knnen. Das Zusam-menwirken der einzelnen Faktoren ist im neben -stehenden Schema dargestellt.Die Ausbreitung im Bauwerk hngt im Wesent-lichen von der Ausbildung der raumumhllen-den Bauteile ab. Dies sind Wnde, Decken ein-schlielich Tragwerk, sowie Fenster, Tren und

    sonstige ffnungen.

    Brandentstehung / BrandentwicklungSieht man von Explosionen und Kernspaltungs-prozessen ab, bei denen schlagartig groeEnergiemengen freigesetzt werden, so mssenzur Entstehung eines Brandes folgende Voraus-

    setzungen erfllt werden:- Es muss ein brennbarer Stoff vorliegen.- Es muss Sauerstoff vorhanden sein.- Es muss die Entzndungstemperatur des Stof-

    fes erreicht werden.

    Nach der Brandentstehung wird durch die freiwerdende Energie der Raum bis zu einer Grenz-temperatur aufgeheizt. Nach Erreichen dieserGrenztemperatur entammen alle brennbarenStoffe im Raum (Feuerbersprung oder ash-over).Somit ist in der Anfangsphase bis zum Flash-

    over das Brandverhalten der Baustoffe und Ein-richtungsgegenstnde von wesentlicher Bedeu-tung. Es umfasst die Entammbarkeit, die Flam -menausbreitung und den Brandbeitrag.

    Vollbrand

    Nach dem ash-over spricht man vom Vollbrand.In dieser Phase sind zur Verhinderung derBrandausbreitung bzw. zum Erhalt der Standsi-cherheit die Feuerwiderstandszeit der raumab -schlieenden und tragenden Bauteile von ent-scheidender Bedeutung.In der dargestellten Skizze ist der Ablauf der ty-

    pischen Brandphasen schematisch dargestellt.

    G-20-4 Anforderungen, Klassizierungen, Nachweise 11/2015

    Grundlagen des Brandschutzes

    Brandphasen

    Einuss auf den Brandverlauf (nach Kordina)

    Brandverlauf

    Dauer

    Temperatur

    Brandbelastung

    Luftzufuhr

    Wrmeverlust

    Art

    Menge

    Anordnung

    Raumgeometrie

    ffnungen

    Bauart der Wndeund Decken

    Brandphasen und Brandtemperaturen (Schema) sowie Brandrisiken (Beispiele)

    Brand-

    phasenEntstehungsbrand voll entwickelter BrandZndphase Schwelbrand-

    phaseErwrmungsphase Abkhlungsphase

    Brand-tempera-turen

    Baustoff-Verhalten Bauteil-Verhalten

    Einheitstem-peraturzeit-kurve (ETK)

    Brandbeginn flash over Zeit t

    t2t1

    Schwelbrandbeanspruchung

    1 2

    Brandri-siken

    ZndquellenEntflammbarkeit

    Flammen-ausbreitungWrmeentwicklung

    Brandausbreitung durch Bauteilversagen Verlustvon Raumabschluss und Tragfhigkeit

    Rauch, Reizwirkung, Toxizitt, Korrosivitt

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    100

    10 20 30 40 50 60

    200

    300

    400

    500

    600

    700

    800

    900

    1000

    0

    Versuchsdauer in min

    TemperatureninC

    a

    ETK

    ETK ... Einheitstemperaturzeitkurve der Brand-beanspruchung

    a ... Verlauf der Temperaturerhhung auf derfeuerabgewandten Seite einer KnaufGKF-Platte 15 mm

    Verhalten des Stoffes Gips im FeuerGipsbaustoffe sind anorganische, nichtbrenn-bare Baustoffe. Sie gehren zu den klassischenBrandschutzbaustoffen. Die gute Schutzwirkungbei Brandeinwirkung beruht vor allem auf dem

    Gehalt von etwa 20 % gebundenem Kristallwas-

    sers (1 m Gipsplatte, 15 mm dick, enthlt ca.3 l Kristallwasser). Bei Brandeinwirkung w ird derGips entwssert, d. h. das Kristallwasser ver-dampft. Energie wird verbraucht, und zustz-lich wird durch den sich bildenden Dampfschlei -er zwischen Feuer und Gipsbaustoff der Brand-fortschritt verzgert.Fr das Aufheizen und Verdampfen bzw. Aus-treiben des Kristallwassers werden z.B. bei ei -ner 15 mm dicken Gipsplatte ca. 8.400 kJ( 2.000 kcal) verbraucht.Neben der brandschutztechnischen Wirkung

    des Kristallwassers wirkt die entwsserte Gips -schicht als zustzlicher Isolator, da sie gegen -ber nichtentwssertem Gips einen niedrigerenWrmeleitwert besitzt.Der zeitliche Ablauf des beschriebenen physika-lischen Vorganges bei Brandbeanspruchung istim untenstehenden Diagramm mittels der Tem-peraturverlaufskurven dargestellt, wobei dieBrandbeanspruchung nach der Einheitstempe-raturzeitkurve (ETK), die bei der Ermittlung desFeuerwiderstandes von Bauteilen zugrunde ge-legt wird, erfolgt.

    Anforderungen, Klassizierungen, Nachweise 11/2015 G-20-5

    Grundlagen des Brandschutzes

    Knauf Feuerschutzplatten GKF haben zustz-lich noch eine Kernarmierung mit Glasfasern,die den Gefgezusammenhalt des Gipskerns si -chern.Bei Knauf Fireboard besteht die beidseiti-

    ge Oberchenbeschichtung aus einem nicht-

    brennbaren Glasfaservlies. In Zusammenwir-kung mit einem faserarmierten, hochvergtetenGipskern entsteht eine Spezial-Platte fr hchs -te Brandbeanspruchungen.

    Brandschutz mit Gipsbaustoffen

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    Grundlagen des Brandschutzes

    DIN 4102

    Deutsche Norm - DIN 4102 -Das Brandverhalten von Baustoffen und Bau-teilen wird umfassend in der Norm DIN 4102Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilenabgehandelt.

    Der Inhalt der einzelnen Normteile ist den Pha-sen (Entstehungsbrand / voll entwickelter Brand)zugeordnet.

    Fr die Bauausfhrung ist Teil 4 der Norm vonbesonderer Bedeutung. Dieser Normteil beinhal-tet die Zusammenstellung und Anwendung klas-sizierter Baustoffe, Bauteile und Sonderbautei-le aus genormten Baustoffen.

    Durch die von den Bundeslndern vorgenom -mene bauaufsichtliche Einfhrung der DIN 4102gelten Konstruktionen und Baustoffe nach die -ser Norm in Erfllung der Anforderungen derBauordnung als nachgewiesen. Weitere Nach-weise wie Allgemeine bauaufsichtliche Zulas-sungen, Allgemeine bauaufsichtliche Prfzeug-nisse oder Zustimmungen im Einzelfall sind frNormkonstruktionen nicht erforderlich.

    G-20-6 Anforderungen, Klassizierungen, Nachweise 11/2015

    Brandverhalten von Baustoffen

    Tabelle 2: Baustoffverhalten (Entstehungsbrand)

    Prf- und KlassizierungsnormenDIN

    4102-1Baustoffe

    4102-14BodenbelgeBeschichtun-gen

    4102-15Brandschacht

    4102-16BrandschachtPrfdurch-fhrungen

    4102-17MineralfaserSchmelzpunkt

    4102-18Abschls-se selbst-schlieend

    Baustoffklasse Bauaufsichtliche Anforderung

    A

    A1 nichtbrennbare

    A2 Baustoffe

    B brennbare Baustoffe

    B1 schwerentammbare Baustoffe

    B2 normalentammbare Baustoffe

    B3 leichtentammbare Baustoffe

    Tabelle 3: Baustoffklassen nach DIN 4102-1

    BaustoffklassenEine brandschutztechnische Klassizierungder Baustoffe wird durch Zuordnung in ei -

    ne Baustoffklasse vorgenommen. Nicht-brennbare Baustoffe werden in die Klasse A,brennbare Baustoffe in die Klasse B einge-stuft. Die weitere Untergliederung ist in Ta-belle 3 aufgezeigt.

    Nach der Norm ist eine Klassizierung inzwei Stadien vorgesehen:

    Fr den reinen Anlieferungszustand desjewei ligen Materials oder des Verbund -baustoffes.

    Fr das Material oder den Verbundbau-stoff im fertigen, eingebauten Zustand.

    Nicht erfasst werden die Zeitabschnitte wh-rend des Einbaues, wo Produkte noch nega-tive Eigenschaften besitzen knnen, die imfertigen Zustand der Konstruktion nicht mehrgegeben sind.

    Nachweis der BaustoffklassenEs bestehen zwei Mglichkeiten des Nach-weises:

    Die zu beurteilenden Baustoffe sind in DIN4102-4 Abschnitt 2 Klassizierte Bau-

    stoffe aufgefhrt. Es gilt dann die dort

    angegebene Baustoffklasse ohne jedenweiteren Nachweis.

    Entammbarkeit - Flammenausbreitung - WrmeentwicklungRauch - Toxizitt - Brennendes Abtropfen

    Die Baustoffklasse muss auf Grundlage vonBrandversuchen nach DIN 4102-1 durch ei -

    ne Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungdes Deutschen Instituts fr Bautechnik, Ber-lin, nachgewiesen werden.

    Werden Verbundbaustoffe klassiziert, so ms-sen sie als Gesamtheit geprft werden. Eine ein-fache Auistung der Baustoffklassen der Einzel-baustoffe des Verbundelementes ist nicht aus-reichend. Wenn fr den Nachweis dieser Eigen-schaften die in der DIN 4102 vorgesehenen Pr-fungen nicht ausreichen, sind weitere Nachwei-se, z.B. im Rahmen der Erteilung einer Allgemei-nen bauaufsichtlichen Zulassung, zu erbringen.

    Fr Einzelobjekte ist auch eine Zustimmung imEinzelfall (ZiE) durch die oberste Bauaufsichts-behrde der jeweiligen Lnderregierungen mg-lich.

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    Grundlagen des Brandschutzes

    Europische Normung

    Anforderungen, Klassizierungen, Nachweise 11/2015 G-20-7

    Brandverhalten von Baustoffen

    Europische NormungDie Umsetzung von nationalen zu europischenNormen und Zulassungen begann mit der Ver-abschiedung der europischen Bauprodukten-richtlinie, die seit einiger Zeit in den Landesbau-

    ordnungen und im Bauproduktengesetz im deut-

    schen Baurecht Eingang gefunden hat. Die eu-ropische Normung ermglicht eine in Deutsch-land bisher nicht bliche Vielzahl von Klassi -zierungen bzgl. des Brandverhaltens der Bau-produkte und des Feuerwiderstandes von Bau-teilen, was einerseits den Mitgliedslndern derEuropischen Union ermglicht, ihr bisherigesSchutz- und Sicherheitsniveau durch die groeAuswahlmglichkeit weitgehend beizubehalten,aber andererseits noch mehr technisches Wis-sen vom Anwender erfordert. Insbesondere inder bergangszeit, d.h. in der Phase, in der das

    bisherige nationale und das europische Klassi-zierungskonzept gleichberechtigt nebeneinan-der gltig sind, werden an Planer und Ausfh-rende besonders hohe Anforderungen gestellt.

    Das Konzept der europischen Brandschutznor-mung umfasst die Bereiche Prfnormen, Klas-sizierungsnormen und Regeln zur erweitertenAnwendung.

    BrandverhaltenNach der europischen Normung erfolgt dieKlassizierung des Brandverhaltens von Bau-

    stoffen / Bauprodukten (bisher bezeichnet alsBaustoffklassen) in 7 Klassen von A bis F, wo-bei analog der Klasseneinteilung nach DIN 4102-1 die nichtbrennbaren Baustoffe in die KlassenA1 und A2 eingestuft werden. Neben den Haupt-klassizierungskriterien der Entzndbarkeit,der Flammenausbreitung und der frei werden-den Wrme werden zustzlich die Brandparal-lelerscheinungen wie Rauchentwicklung (smo-ke) und des brennenden Abfallens / Abtropfens(droplets) von Baustoffen ermittelt und in jeweils3 Stufen mit s1, s2 und s3 (Rauchentwicklung)

    bzw. d0, d1 und d2 (brennendes Abfallen/ Ab -tropfen) klassiziert.Eine Zuordnung der europischen Klassen zuden jeweiligen bauaufsichtlichen Anforderungennach deutschem Baurecht erfolgt in der Baure-gelliste A Teil 1 (siehe Tabelle 6).Zu beachten ist, dass in Deutschland Baustof-fe der europischen Klasse A2 nach DIN EN13501-1 (nicht zu verwechseln mit der Klassi -zierung A2 nach DIN 4102-1) nicht automatischder bauaufsichtlichen Anforderung nichtbrenn-bar zugeordnet werden knnen, sondern siemssen zustzlich in die Rauchklasse s1 (keinRauch) und die Abtropfklasse d0 (kein brennen-des Abtropfen) eingestuft sein. Ein Baustoff dereuropischen Klasse A2-s2, d0 oder A2-s1, d1

    BauaufsichtlicheAnforderungen

    Zusatzforderungen Europische Klassenach DIN EN 13501-1(Mindestanforderung)

    kein

    Rauchkein brennendes Ab-

    fallen / Abtropfen

    Nichtbrennbar X X A1

    X X A2-s1, d0

    Schwerentamm-bar

    X X B-s1, d0 / C-s1, d0

    X A2-s3, d0 / B-s3, d0 / C-s3, d0

    X A2-s1, d2 / B-s1, d2 / C-s1, d2

    A2-s3, d2 / B-s3, d2 / C-s3, d2

    Normalentamm-bar

    X

    D-s3, d0 / ED-s3, d2

    E-d2

    Leichtentammbar F

    Tabelle 6: Baurechtliche Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen (ohne Boden -belge) (Auszge aus Tabelle 1 zur Anlage 0.2.2 zur BRL A Teil 1 Ausgabe 2015/2)

    Tabelle 7: Unterklassen der Brandnebenerscheinungen gem DIN 13501-1

    Brennendes Abtropfen / Abfallen

    d0 kein Abtropfen

    d1 begrenz tes Abtropfen

    d2 starkes Abtropfen

    Rauchentwicklung

    s1 keine / kaum Rauchentwicklung

    s2 begrenzte Rauchentwick lung

    s3 unbeschrnkte Rauchentwicklung

    erfllt demnach nicht die Kriterien an die Rauch-entwicklung bzw. des brennenden Abtropfensfr die Klassikation nichtbrennbar und kanndeshalb nur als schwerentammbarer Baustoffbewertet werden.

    Der Nachweis des Brandverhaltens von Bau-produkten ist im europischen Normensys-tem auf zwei Wegen mglich: Beinhaltet die fr das jeweilige Bauprodukt

    gltige harmonisierte europische Produkt-norm eine Liste zur Klassizierung des Brand -verhaltens ohne weitere Prfung (CWFT =Classication without further testing), so wirddas Bauprodukt hierber direkt nach DIN EN

    13501-1 klassiziert. Ein separater Klassizie-rungsbericht ist nicht erforderlich.

    Bei Bauprodukten, die nicht in einer CWFT-Liste aufgefhrt sind, sind Prfungen entspre-chend der jeweiligen in Tabelle 4 angegebe -nen Normen erforderlich. Anschlieend er-folgt auf Grund der Prfergebnisse eine Klas -sizierung nach DIN EN 13501-1 mit dem da -zugehrigen Klassizierungsbericht.

    Tabelle 4

    Prfnormen

    DIN EN

    ISO 1182 Prfungen zum Brandverhalten von Produkten - Nichtbrennbarkeitsprfung

    ISO 1716 Prfungen zum Brandverhalten von Produkten - Bestimmung der Verbrennungswr-me (des Brennwerts)

    13823 Prfungen zum Brandverhalten von Bauprodukten - Thermische Beanspruchung durcheinen einzelnen brennenden Gegenstand fr Bauprodukte mit Ausnahme von Boden-belgen

    ISO 11925-2 Prfungen zum Brandverhalten - Entzndbarkeit von Produkten bei direkter Flammen-einwirkung - Teil 2: Einzelammentest

    Tabelle 5

    KlassizierungsnormDIN EN

    13501-1 Klassizierung mit den Ergebnissen aus den Prfungen zum Brandverhalten von Baupro-dukten

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    Grundlagen des Brandschutzes

    Feuerwiderstand von Bauteilen

    G-20-8 Anforderungen, Klassizierungen, Nachweise 11/2015

    DIN 4102

    Feuerwiderstandsklassen nach DINDie grundstzliche brandschutztechnische Klas-sizierung von Bauteilen erfolgt nach Feuerwi-derstandsklassen. Die Prfungen der Bautei-le werden i.d.R. nach DIN 4102-2 im Brandraum

    mit Temperaturen entsprechend einer festgeleg-

    ten Einheitstemperaturzeitkurve (ETK) durchge-fhrt.Bei dieser Prfung wird das Verhalten des Bau-teiles bei Brandbeanspruchung geprft. Versa-genskriterien sind dabei Verlust von Raumab-schluss und berschreitung zulssiger Tempe-raturerhhungen auf der dem Feuer abgewand-ten Seite von 140 K im Mittel und 180 K als Ein -zelwert. Bei tragenden Bauteilen ist darberhin-aus der Verlust der Tragfhigkeit ein mglichesVersagenskriterium.

    Die Klassizierung erfolgt nach der Zeitdauer,die das Bauteil dem Feuer Widerstand bietet.Fr tragende sowie raumabschlieende Bautei-le, wie Wnde, Decken, Sttzen, Unterzge u..wird die Feuerwiderstandsklasse mit dem Buch-staben F und der Zeit in Minuten bis zum Eintritteines Versagenskriteriums als F30, F60, F90,F120 und F180 angegeben. Tabelle 8: Bauteilverhalten (voll entwickelter Brand)

    Prf- und KlassizierungsnormenDIN

    4102-2 Bauteile

    4102-3 Brandwnde, Auenwnde

    4102-4 Klassizierte Bauteile

    4102-5 Feuerschutzanschlsse

    4102-6 Lftungsleitungen

    4102-7 Bedachungen

    4102-8 Kleinprfstand

    4102-9 Kabelabschottungen

    4102-11 Rohrleitungen, Installationskanle

    4102-12 Funktionserhalt von elektrischen Kabelanlagen

    4102-13 Brandschutzverglasungen

    4102-22 Anwendungsnorm zu DIN 4102-4 auf der Bemessungsbasis von Teilsicherheitsbeiwerten

    Feuerwiderstandsklasse Feuerwiderstandsdauer in Minuten

    F30 30

    F60 60

    F90 90

    F120 120

    F180 180

    Tabelle 9: Feuerwiderstandsklassen nach DIN 4102-2

    Brandausbreitung durch Verlust von Raumabschluss ggf. Tragfhigkeit oderTemperaturerhhung und Entammung auf der kalten Seite

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    Europische Normung

    Anforderungen, Klassizierungen, Nachweise 11/2015 G-20-9

    Grundlagen des Brandschutzes

    Feuerwiderstand von Bauteilen

    Tabelle 12: Erluterungen der Klassizierungskriterien und der zustzlichen Angaben zurKlassizierung des Feuerwiderstandes nach DIN EN 13501-2 und DIN EN 13501-3 (Auszug ausTabelle 3 der Anlage 0.1.2 zur BRL A Teil 1 Ausgabe 2015/2)

    Herleitung desKurzzeichens

    Kriterium Anwendungsbereich

    R (Rsistance) Tragfhigkeit

    zur Beschreibung der Feuerwider-standsfhigkeit

    E (tanchit) Raumabschluss

    I (Isolation) Wrmedmmung(unter Brandeinwirkung)

    W (Radiation) Begrenzung des Strahlungsdurch-

    trittsM (Mechanical) Mechanische Einwirkung auf Wnde

    (Stobeanspruchung)

    S200(Smokemax. leakage rate)

    Begrenzung der Rauchdurchlssig-keit (Dichtheit, Leckrate), erfllt dieAnforderungen sowohl bei Umge-bungstemperatur als auch bei 200C

    Rauchschutztren (als Zusatzan-forderung auch bei Feuerschutzab-schlssen)

    C... (Closing) Selbstschlieende Eigenschaf t (ggf.mit Anzahl der Lastspiele) einschl.Dauerfunktion

    Rauchschutztren, Feuerschutzab-schlsse (einschlielich Abschlssefr Frderanlagen)

    P Aufrechterhaltung der Energiever-

    sorgung und/oder Signalbermittlung

    Elektrische Kabelanlagen allgemein

    K1, K2 Brandschutzvermgen Wand- und Deckenbekleidungen(Brandschutzbekleidungen)

    I1,I

    2 unterschiedliche Wrmedmmungs-kriterien

    Feuerschutzabschlsse (einschlie-lich Abschlsse fr Frderanlagen)

    ioioio (in-out)

    Richtung der klassizierten Feuerwi-derstandsdauer

    Nichttragende Auenwnde,Installationsschchte/-kanle,Lftungsanlagen/-klappen

    ab (above-below) Richtung der klassizierten Feuerwi-derstandsdauer

    Unterdecken

    ve (vertical)

    hO (horizontal)

    fr vertikalen/horizontalen Einbauklassiziert

    Lftungsleitungen/-klappen

    Tabelle 10

    Prfnormen

    DIN EN

    1363-1 bis -3 Feuerwiderstandsprfungen

    1364-1 bis -4 Feuerwiderstandsprfungen fr nichttragende Bauteile

    1365-1 bis -6 Feuerwiderstandsprfungen fr tragende Bauteile1366-1 bis -10 Feuerwiderstandsprfungen fr Installationen

    1634-1 bis -3 Feuerwiderstandsprfungen fr Tr- und Abschlusseinrichtungen

    14135 Brandschutzbekleidungen - Bestimmung der Brandschutzwirkung

    13381-1 bis -8 Prfverfahren zur Bestimmung des Beitrages zum Feuerwiderstand von tragendenBauteilen

    Tabelle 11

    KlassizierungsnormenDIN EN

    13501-2 Klassizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprfungen mit Aus-

    nahme von Lftungsanlagen13501-3 Klassizierung mit den Ergebnissen aus den Feuerwiderstandsprfungen an Lf-

    tungsanlagen

    Feuerwiderstandsklasse nach ENDas europische Klassizierungssystem frBauteile / Bauarten ist im Vergleich zum bishe-rigen nationalen System wesentlich feingliedri-ger aufgebaut und ermglicht eine Vielzahl von

    Klassizierungen in verschiedenster Kombina-

    tion. Die Klassen setzen sich aus Buchstabenund der Angabe der Feuerwiderstandsdauer inMinuten zusammen. Die Buchstaben kennzeich-nen dabei das jeweilige Leistungskriterium (Ta-belle 12).

    Am Beispiel einer tragenden Wand, die nach DINEN 1365-1 geprft wurde, wird in Zuordnung derPrfergebnisse bei Erhalt

    - Tragfhigkeit (R): 104 min

    - Raumabschluss (E): 76 min

    - Wrmedmmung (I): 40 mindie Bandbreite der europischen Klassizierungwie folgt deutlich:

    R 90 Tragfhigkeit

    RE 60 Tragfhigkeit + Raumabschluss

    REI 30 Tragfhigkeit + Raumabschluss + Wrmedmmung

    Nach DIN 4102 hat diese Konstruktion als tra -gende Wandkonstruktion mit Raumabschlussdie Klassikation F30 als niedrigstes Ergebnisaus Tragfhigkeit, Raumabschluss und Wrme-dmmung.Die europische Klassizierung der Feuerwi-derstandsfhigkeit von Bauteilen bercksich-tigt das Brandverhalten der Baustoffe nicht. ZurErfllung der bauaufsichtlichen Anforderungenim deutschen Bauordnungsrecht wird deshalbdas Brandverhalten der Baustoffe nach DIN EN13501-1 zustzlich bestimmt.

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    10/12

    Klassizierung von Bauteilen nach DIN 4102Die brandschutztechnische Qualitt eines Bau-teils wird aber nicht nur durch den Feuerwider-stand, sondern auch von der Brennbarkeit derim Bauteil bendlichen Baustoffe geprgt. Beide

    Merkmale Feuerwiderstand und Brandverhal-

    ten der verwendeten Baustoffe werden mit dersog. Kurzbezeichnung nach DIN 4102-2 erfasst.Die Kennzeichnung zum Brandverhalten der imBauteil verwendeten Baustoffe erfolgt dabei miteinem A, AB oder B. Es bedeutet gem Mus-terbauordnung sowie Bauregelliste im wesentli-chen:

    A das Bauteil besteht ausschlielich aus Bau-stoffen der Klasse A = nichtbrennbar

    AB alle wesentlichen Teile des Bauteiles be-stehen aus Baustoffen der Klasse A, im b-

    rigen knnen auch Baustoffe der Klasse B(brennbar) verwendet werden

    B ein Teil der wesentlichen Teile besteht ausBaustoffen der Klasse B

    Zustzlich zur Feuerwiderstandsklasse undder Kurzbezeichnung als Ausdruck des Brand-schutzvermgens des Bauteils unter Einbezie -hung der Baustoffklasse werden im Bauord-nungsrecht die Begriffe feuerhemmend, hoch-feuerhemmend und feuerbestndig als bau-aufsichtliche Forderungen fr Bauteile in Bau-

    werken verwendet. Zugeordnet zu den Begrif-

    fen feuerhemmend sind dabei Konstruktionenmit dem Feuerwiderstand F30, hochfeuerhem-mend mit F60 und feuerbestndig mit F90 (ineinigen Bundeslndern mit F120). Zu beachtenist jedoch, dass in den Anforderungskategori-en hochfeuerhemmend und feuerbestndignach dem deutschen Bauordnungsrecht zumin-dest die wesentlichen Teile des Bauteiles ausBaustoffen der Baustoffklasse A bestehen ms -sen, d.h., dass fr hochfeuerhemmende Bautei-le die Klassikation mit der KurzbezeichnungF60-AB und fr feuerbestndige Bauteile die

    Klassikation mit der Kurzbezeichnung F90-AB(bzw. F120-AB) mind. er reicht werden muss.

    G-20-10 Anforderungen, Klassizierungen, Nachweise 11/2015

    DIN 4102

    Klassifizierung von Bauteilen

    Grundlagen des Brandschutzes

    Bauaufsichtliche Anforderungen Klassen nach DIN 4102-2 Tabelle 2 Kurzbezeichnungnach DIN 4102-2

    feuerhemmend Feuerwiderstandsklasse F30 F30-B

    feuerhemmend und aus nicht-brennbaren Baustoffen

    Feuerwiderstandsklasse F30 und ausnichtbrennbaren Baustoffen

    F30-A

    hochfeuerhemmend

    Feuerwiderstandsklasse F60 und inden wesentlichen Teilen 1)aus nicht-brennbaren Baustoffen

    F60-AB

    Feuerwiderstandsklasse F60 und ausnichtbrennbaren Baustoffen

    F60-A

    feuerbestndigFeuerwiderstandsklasse F90 und inden wesentlichen Teilen 1)aus nicht-brennbaren Baustoffen

    F90-AB

    feuerbestndig und aus nicht-brennbaren Baustoffen

    Feuerwiderstandsklasse F90 und ausnichtbrennbaren Baustoffen

    F90-A 2)

    Tabelle 13: Bauaufsichtliche Begriffsdenitionen / Auszug aus Bauregelliste A, Teil 1, Anhang0.1.1, Tabelle 1, Ausgabe 2015/2

    1) Zu den wesentlichen Teilen gehren:

    a) Alle tragenden oder aussteifenden Teile, bei nichttragenden Bauteilen auch die Bauteile, die de -

    ren Standsicherheit bewir ken (z. B. Rahmenkonstruktion von nichttragenden Wnden).

    b) Bei raumabschlieenden Bauteilen eine in Bauteilebene durchgehende Schicht, die bei der Pr-

    fung nach dieser Norm nicht zerstrt werden dar f. Bei Decken muss diese Schicht eine Gesamt-

    dicke von mind. 50 mm besitzen. Hohlrume im Innern dieser Schicht sind zulssig. Bei der Be-

    urteilung des Brandverhaltens der Baustoffe knnen Oberchen-Deckschichten oder andere

    Oberchenbehandlungen auer Betracht bleiben.

    2) Nach bestimmten bauaufsichtlichen Verwendungsvorschriften einiger Lnder auch F120 gefordert.

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    11/12

    Grundlagen des Brandschutzes

    Europische Normung

    Klassifizierung von Bauteilen

    Anforderungen, Klassizierungen, Nachweise 11/2015 G-20-11

    Klassizierung von Bauteilen nachDIN EN 13501-2Die Klassizierung kann in Schritten von 15/ 20/30/ 45/ 60/ 90/ 120/ 180/ 240 Minuten durchge -fhrt werden. Von diesen Kombinationsmglich-

    keiten sind fr das deutsche Baurecht die in Bau-

    regelliste A Teil 1 (Tabelle 14) aufgefhrten rele-vant. Sie kennzeichnen Bauteile, mit denen diedeutschen baurechtlichen Forderungen erflltwerden.

    Nach MBO knnen hochfeuerhemmende Bau-teile auch Konstruktionen sein, deren tragen-de und aussteifende Teile aus brennbaren Bau -stoffen (z.B. Holz) bestehen und die allseitig ei-ne brandschutztechnisch wirksame Bekleidungaus nichtbrennbaren Baustoffen (Brandschutz-bekleidung) und Dmmstoffen haben (bisher als

    BA-Bauweise bezeichnet) und die auerdemeine Entzndung der tragenden und ausstei-fenden Bauteile whrend eines Zeitraumes vonmind. 60 Minuten verhindern.

    Diese Anforderungen werden nur von Konstruk-tionen erfllt, die neben einer Feuerwiderstands-fhigkeit REI 60 nach DIN EN 13501-2 auch ei -ne Klassizierung K260 (sog. Kapselkriterium)nach DIN EN 13501-2 besitzen. Eine Klassizie-rung F60 nach DIN 4102-2 ist bei tragenden undaussteifenden Teilen aus brennbaren Baustoffennicht ausreichend.

    Hochfeuerhemmende Bauteile in Holzbauweisemssen zustzlich die Anforderungen der Mus-terrichtlinie ber brandschutztechnische Anfor-derungen an hochfeuerhemmende Bauteile vonGebuden der Gebudeklasse 4 in Holzbauwei-se erfllen.

    Bauaufsichtli-che Anforde-rung

    Tragende Bauteile Nicht-tragendeInnenwnde

    Nicht-tragendeAuenwnde

    Doppel-bden

    Selbstndi-ge Unterde-cken

    ohne mit

    Raumabschluss

    feuerhemmend R 30 REI 30 EI 30

    E 30 (io)

    undEI 30-ef (io) REI 30 EI 30 (ab)

    hochfeuer-hemmend

    R 60 REI 60 EI 60E 60 (io)undEI 60-ef (io)

    EI 60 (ab)

    feuerbestndig R 90 REI 90 EI 90E 90 (io)undEI 90-ef (io)

    EI 90 (ab)

    Feuerwider-standsdauer120 Min.

    R 120 REI 120 - - -

    Brandwand - REI 90-M EI 90-M - -

    Tabelle 14: Feuerwiderstandsklassen von Bauteilen nach DIN EN 13501-2 und ihre Zuordnungzu den bauaufsichtl. Anforderungen (Anlage 0.1.2 zur BRL A Teil 1 Ausgabe 2015/2)

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    Nachweis der FeuerwiderstandsklassenIn DIN 4102-4 / -22 sind Normkonstruktionenverschiedenster Ausfhrungen klassiziert. FrBauteile, die nicht durch die DIN 4102-4 beurteiltwerden knnen, sind Nachweise in Form von All-

    gemeinen bauaufsichtlichen Zulassungen (AbZ),Allgemeinen bauaufsichtlichen Prfzeugnissen(AbP) oder Zustimmungen im Einzelfall erforder-lich. Die Beurteilung eines geprften Bauteils giltgrundstzlich nur fr die geprfte Konstruktionmit den dabei eingesetzten Produkten und Ma-terialien.

    bergangsregeln und Gltigkeit bisherigerNachweise nach deutscher KlassizierungDie europischen Normen fr die Prfung, Be-wertung und Klassizierung zum Brandverhaltenvon Bauprodukten und Bauarten sind eine wich-

    tige Voraussetzung fr die Erstellung von har-

    monisierten europischen Normen fr Baupro -dukte und europische technische Zulassungenfr die technische Spezikation Brandverhal-ten. Da aber in absehbarer Zeit weder harmoni-sierte europische Produktnormen noch europ-ische technische Zulassungen fr die Mehrzahlder Bauprodukte erarbeitet sein werden, kannnach Vorliegen der Prf- und Klassizierungs-normen lediglich europisch geprft und klassi-ziert werden. Die Verwendbarkeit wird jedochweiterhin national geregelt.

    In Deutschland gelten folgende bergangsregeln:

    1.Das europische Klassizierungssystem stehtgleichberechtigt neben dem bisherigen Klas-sizierungssystem nach DIN 4102 (Beschlussder ARGEBAU).

    2. Mit der Parallelgeltung beider Klassizie-rungssysteme besteht die Mglichkeit fr Her-steller und Anwender Nachweise zum Brand -verhalten oder zur Feuerwiderstandsfhig-keit entweder auf der Grundlage der DIN EN13501 oder der DIN 4102 zu fhren.

    3.Eine zeitliche Begrenzung der Geltungsdauerdes bisherigen Systems der DIN 4102-Klas -sen ist z. Zt. nicht AbZusehen.

    4. Die im bauaufsichtlichen Nachweisverfahrenfr Bauprodukte und Baustze bisher verwen-

    deten Nachweise fr nichtgeregelte Baupro -dukte (MBO, Fassung 10/2002)

    - Allgemeine bauaufsichtliche Zulassungen(AbZ)

    - Allgemeine bauaufsichtliche Prfzeugnisse(AbP)

    - Zustimmung im Einzelfall (ZiE)

    knnen gleichberechtigt mit nationaler odereuropischer Klassizierung eingesetzt wer-den.

    5. Voraussetzung fr einen Zugang in die Mit -gliedslnder der EU ist die CE- Kennzeich-

    nung; fr diese ist der brandschutztechni-sche Nachweis nach europischer Klassi -zierung durchzufhren und das Bauprodukt /Bauteil nach harmonisierter Bauproduktnormoder europisch technischer Zulassung ein-zusetzen.

    Daraus ist AbZuleiten:Da beide Klassizierungssysteme gleichberech-tigt gltig sind, ist es noch wichtiger als bisher,dass der Planer die Ausschreibungen zweifels-frei vornimmt. Zweifelsfrei bedeutet, in den Aus-

    schreibungen in Deutschland die bauaufsichtli-

    chen Anforderung fr die erforderliche Feuerwi -derstandsfhigkeit der Bauteile, also

    - feuerhemmend oder- hochfeuerhemmend oder- feuerbestndig

    mit Bezug auf die jeweilige Landesbauordnung(gegenber der europischen Normung zustz-liche Anforderungen an das Brandverhalten derverwendeten Baustoffe) und gegebenenfalls mitzustzlichen Anmerkungen wie z. B.

    - feuerbestndig mit nur nichtbrennbaren Bau-

    stoffenoder

    - Brandwand

    zu verwenden.

    Nachweise

    Grundlagen des Brandschutzes