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Deutscher Bundestag Drucksache 15/1530 15. Wahlperiode 11. 09. 2003 Unterrichtung durch die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik Sechster Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik – 2003 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5 1 Die Behörde der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen im zwölften Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.1 Das Stasi-Unterlagen-Gesetz – Arbeitsgrundlage der BStU . . . . . . . . . . 7 1.2 Die Behörde der BStU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7 1.2.1 Mittel- und langfristige Entwicklung: Der „Futura“-Prozess . . . . . . . . . 7 1.2.2 Struktur und Personal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8 1.2.3 Haushalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.2.4 Modernisierung der Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9 1.2.5 Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.3 Wichtige Ereignisse im Berichtszeitraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.3.1 Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10 1.3.2 50. Jahrestag des 17. Juni 1953 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11 2 Archivbestände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2.1 Grundsätzliche Arbeitsschwerpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12 2.2 Erschließung der Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 2.2.1 Schwerpunkte und Methoden bei der Erschließung der Unterlagen der Diensteinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13 Zugeleitet durch die Bundesbeauftragte für die Unterlagen de s Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU) vom 11. September 2003 gemäß § 37 Abs. 3 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.

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Deutscher Bundestag Drucksache 15/153015. Wahlperiode 11. 09. 2003

Unterrichtungdurch die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstesder ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik

Sechster Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragtenfür die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik – 2003

I n h a l t s v e r z e i c h n i sSeite

Vorwort . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 5

1 Die Behörde der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen im zwölften Jahr . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

1.1 Das Stasi-Unterlagen-Gesetz – Arbeitsgrundlage der BStU . . . . . . . . . . 7

1.2 Die Behörde der BStU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 7

1.2.1 Mittel- und langfristige Entwicklung: Der „Futura“-Prozess . . . . . . . . . 7

1.2.2 Struktur und Personal . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 8

1.2.3 Haushalt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

1.2.4 Modernisierung der Verwaltung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 9

1.2.5 Datenschutz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

1.3 Wichtige Ereignisse im Berichtszeitraum . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

1.3.1 Novellierung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 10

1.3.2 50. Jahrestag des 17. Juni 1953 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 11

2 Archivbestände . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

2.1 Grundsätzliche Arbeitsschwerpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 12

2.2 Erschließung der Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

2.2.1 Schwerpunkte und Methoden bei der Erschließungder Unterlagen der Diensteinheiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 13

Zugeleitet durch die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DeutschenDemokratischen Republik (BStU) vom 11. September 2003 gemäß § 37 Abs. 3 des Stasi-Unterlagen-Gesetzes.

Drucksache 15/1530 – 2 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Seite

2.2.2 Archivierte Ablagen der Abteilungen XII des MfS undder Bezirksverwaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

2.2.3 Erschließung spezieller Informationsträger . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 14

2.3 Bewertung und Kassation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

2.4 Projektgruppe Rekonstruktion . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 16

2.5 Personenbezogene Findhilfsmittel . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

2.5.1 Karteien des Staatssicherheitsdienstes . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

2.5.2 Datenbanken der BStU . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 17

2.5.3 „Rosenholz“-Datenbank . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

2.6 Herausgabe und Übernahme von Unterlagen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 18

2.7 Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 19

3 Verwendung der Unterlagen auf Antrag oder Ersuchen . . . . . . . . . . 19

3.1 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskunft, Einsicht in und Herausgabe von Unterlagen sowie auf Bekanntgabe von Namen ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes . . . . . . . . . . . . . . . 20

3.1.1 Antrag auf Akteneinsicht . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3.1.2 Vorrangige Bearbeitung von Anträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3.1.3 Bearbeitung von Wiederholungsanträgen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3.1.4 Akteneinsicht als Dritter . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 20

3.1.5 Anträge auf Decknamenentschlüsselung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

3.1.6 Wartezeiten . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

3.1.7 Kooperation . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

3.1.8 Bürgerberatung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 21

3.2 Verwendung von Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

3.2.1 Ersuchen zur Rehabilitierung von Betroffenen und zur Wiedergutmachung erlittenen Unrechts . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 22

3.2.2 Ersuchen zu Vermögensangelegenheiten im Rahmen der Wiedergutmachung sowie für die Aufklärung, Erfassung und Sicherung des Vermögens der ehemaligen DDR . . . . . . . . . . . . . . . 23

3.2.3 Ersuchen zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr . . . . . . . . . . . . . . . . 23

3.2.4 Ersuchen zur Überprüfung von Abgeordneten und Angehörigen kommunaler Vertretungskörperschaften, Mitarbeitern von Abge-ordneten sowie Vorstandsmitgliedern und Wahlkandidaten von Parteien . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 23

3.2.5 Ersuchen zu Sicherheitsüberprüfungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 24

3.2.6 Ersuchen zur Überprüfung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und zu Rentenangelegenheiten; Sonstige Ersuchen . . . . . . . . . 24

3.2.7 Mitteilungen ohne Ersuchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 3 – Drucksache 15/1530

Seite

3.3 Anträge für die Forschung zum Zweck der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes, für Zwecke der politischen Bildung sowie von Presse, Rundfunk und Film . . . . . . . 25

3.3.1 Arbeitsschwerpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 25

3.3.2 Änderungen des § 32 durch das 5. StUÄndG vom 6. September 2002 . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 26

3.4 Verbesserung der Dienstleistungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

3.5 Ausblick auf zukünftige Schwerpunkte bei der Bearbeitung von Anträgen und Ersuchen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

4 Forschung und Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

4.1 Grundsätzliche Arbeitsschwerpunkte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 27

4.2 Publikationen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

4.3 Wissenschaftliche Fachtagungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 29

4.4 Forschung in den Außenstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

4.5 Weitere Vorhaben . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 30

4.6 Archivwissenschaftliche Forschung und Publikationen . . . . . . . . . . . . . 31

5 Politische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

5.1 Politische Bildung für junge Menschen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 32

5.2 Veranstaltungen . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 33

5.3 Informations- und Dokumentationszentren . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

5.4 Wanderausstellung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 34

5.5 Ausstellung „Ein offenes Geheimnis. Post- und Telefonkontrolle in der DDR“ . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

5.6 Regionale Wanderausstellungen der Außenstellen . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

5.7 Öffentlichkeitsarbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

5.7.1 Pressearbeit . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

5.7.2 Internet . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 35

5.7.3 Besucherbetreuung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

5.8 Ausblick . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 36

6 Kooperation und Vernetzung . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

6.1 Zusammenarbeit mit Partnern im Inland . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 37

6.2 Internationale Kontakte . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 38

Anhang . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 41

Abkürzungsverzeichnis . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . 110

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 5 – Drucksache 15/1530

Vorwort

Der vor zwei Jahren vorgelegte Tätigkeitsbericht 2001 blickte auf die ersten zehn Jahreder Stasi-Unterlagen-Behörde zurück, darauf, welche Debatten bei der Entstehung desStasi-Unterlagen-Gesetzes geführt und welche Erfahrungen im ersten Jahrzehnt der Be-hörde gemacht wurden.

Der vorliegende sechste Tätigkeitsbericht widmet sich nun – neben dem Rückblick aufdie Arbeit der letzten zwei Jahre – den notwendigen Weichenstellungen, die angesichtszukünftiger Aufgabenentwicklungen vorzunehmen sind.

Die Behörde der Bundesbeauftragten steht vor neuen bzw. sich verändernden Herausfor-derungen. Strukturen und Arbeitsabläufe müssen dem entsprechend angepasst werden.Im Zuge der Modernisierung des öffentlichen Dienstes stellen sich Fragen zur Qualitätvon Dienstleistungen. Die finanziellen Spielräume, auch die meiner Behörde, werdenenger. Hinzu kommt, dass es jeder Institution gut tut, wenn nach einem Dutzend Jahrengeprüft wird, was sich bewährt hat und was der Veränderung bedarf – erst recht in einerBehörde, die bei ihrer Gründung Neuland betreten hat und manche Angelegenheiten zuregeln hatte, für die es keinerlei Vorbild gab.

All dies ist ohne eine gründliche Bestandsaufnahme und eine solide Prognose nichtmöglich. Unter dem Stichwort „Futura“ wurden in meiner Behörde unter breiter Beteili-gung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Veränderungen mit dem Ziel in Angriff ge-nommen, als moderne und der Öffentlichkeit zugewandte Dienstleistungsbehörde miteinem Netz von Außenstellen in den ostdeutschen Regionen zukunftsfähig zu werden.Weitere Schritte werden folgen.

Bereits der vorhergehende Bericht zeigte mit seinem Rückblick auf die erste Dekade derBehördengeschichte, welch umfangreiche Arbeit die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterder Behörde bisher geleistet haben. Manche Aufgaben sind inzwischen so gut wie abge-schlossen, wie zum Beispiel die Aktenzulieferungen für Ermittlungstätigkeiten derStaatsanwaltschaften in Sachen Spionage und Vereinigungskriminalität. Andere Aufga-ben sind zeitlich durch das Gesetz begrenzt. Aber zugleich zeigt sich, dass auch imzweiten Jahrzehnt relevante Aufgaben für die BStU als Behörde bestehen bleiben. Dieswar bei der Gründung der Behörde nicht vorherzusehen. Die Aufarbeitung der zweitendeutschen Diktatur im Allgemeinen und der Tätigkeit des Ministeriums für Staatssicher-heit im Besonderen sind noch lange nicht abgeschlossen.

Eindrücklich wird dies auch in diesem Bericht durch das Interesse an der persönlichenAkteneinsicht belegt. Auch wenn die Antragszahlen allmählich zurückgehen, liegen sienoch weit über dem, was 1991 dazu erwartet wurde. Vor allem ehemalige DDR-Bürger,aber nicht nur sie, sehen das Lesen „ihrer“ Akte als eine Möglichkeit, ihre informatio-nelle Selbstbestimmung zurückzugewinnen. Zu wissen, was die Handlanger der Dikta-tur über sie zusammengetragen haben, ermöglicht ihnen selbstbestimmte Entscheidun-gen über ihr Verhältnis zur eigenen Vergangenheit und zu jenen, die sie beobachtet unddrangsaliert haben. Die Tatsache, dass in fast zwölf Jahren kein Fall bekannt gewordenist, in dem jemand auf eigene Faust Vergeltung geübt hätte, ist ein beeindruckendes Zei-chen dafür, wie besonnen die meisten Menschen mit der manchmal sehr schmerzlichenWahrheit umgehen.

Ähnliches gilt für das öffentliche Interesse am Thema DDR-Vergangenheit. Währendmanche schon wähnten, dieses Thema sei allmählich erledigt, hat der 50. Jahrestag desVolksaufstandes vom 17. Juni 1953 deutlich werden lassen, dass das Interesse an derjüngsten deutschen Vergangenheit keineswegs erloschen ist. Auch jenseits dieses wich-tigen Jahrestages registrieren wir hier und da ein steigendes und neues Interesse an Auf-arbeitungsfragen. Insbesondere im Bereich der politischen Bildung an den Schulen wirdmeine Behörde zunehmend gefordert, sowohl von einzelnen Schulen und Lehrkräftenals auch von Schülerinnen und Schülern.

Ein eigener Abschnitt in diesem Bericht ist der Novellierung des Stasi-Unterlagen-Ge-setzes gewidmet, die erforderlich wurde, nachdem nach einem Rechtsstreit große Teileder Unterlagen für die wissenschaftliche Aufarbeitung nicht mehr zur Verfügung stan-den. Ich bin sehr froh feststellen zu können, dass seit inzwischen fast einem Jahr auf derveränderten Rechtsgrundlage in zahlreichen Fällen Unterlagen an Medien und Wissen-schaft herausgegeben werden konnten. Die neue Rechtsgrundlage trägt – es kam nicht ineinem einzigen weiteren Fall zu einer juristischen Beanstandung.

Drucksache 15/1530 – 6 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die bevorstehende Erweiterung der EU hat das Interesse an einer internationalen Auf-arbeitungsdiskussion weiter verstärkt. Bereits zuvor wurden das deutsche Stasi-Unter-lagen-Gesetz und die Arbeit der BStU als Vorbild für entsprechende Gesetze und denAufbau vergleichbarer Institutionen genutzt. Das Bedürfnis nach praktischer Koopera-tion ist groß. Die Aufarbeitung des Kommunismus als europäisches Thema kann einwichtiger Beitrag zur Entwicklung einer europäischen Wertegemeinschaft sein. DieBStU und die Stiftung Aufarbeitung als die Institutionen, die von der Bundesrepublikfür die Aufarbeitung der zweiten deutschen Diktatur geschaffen wurden, stehen hierfürin besonderer Verantwortung.Das anhaltende gesellschaftliche und wissenschaftliche Interesse an den Stasi-Unter-lagen und neue Themen machen die Konturen der künftigen Arbeit meiner Behördesichtbar: Sie dient der Kultur des Erinnerns und damit der Festigung bzw. dem Aufbauder Zivilgesellschaft – nicht nur in Deutschland. Die Stasi-Akten spiegeln das Miss-trauen der Mächtigen der DDR gegenüber dem eigenen Volk und sind gleichzeitigNachweis von Zivilcourage, Freiheitswillen und persönlichem Mut mündiger Men-schen. Sie für die persönliche, wissenschaftliche und gesellschaftliche Erinnerungsarbeitzu nutzen, ist in Deutschland inzwischen zu einer Selbstverständlichkeit geworden –und zu einer unverzichtbaren Voraussetzung für ein kritisches Geschichtsbewusstsein.

Marianne Birthler

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 7 – Drucksache 15/1530

1 Die Behörde der Bundesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen im zwölften Jahr

1.1 Das Stasi-Unterlagen-Gesetz – Arbeits-grundlage der BStU

Mit der Verabschiedung des „Gesetz über die Unterlagendes Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen De-mokratischen Republik“ (Stasi-Unterlagen-Gesetz – StUG)im Dezember 1991 löste der erste gesamtdeutsche Bundes-tag eine Verpflichtung des Einigungsvertrages ein, die zuden Grundlagen der deutschen Vereinigung zählt. Er schufrechtsstaatliche Verfahren zur Verwendung von Unterlagen,die im Kernbereich des DDR-Repressionsapparates entstan-den und für die Aufarbeitung der SED-Diktatur und dieÜberwindung ihrer Folgen unerlässlich sind.

Bereits am 24. August 1990 hatte die erste frei gewählteVolkskammer der DDR ein „Gesetz über die Sicherung undNutzung der personenbezogenen Daten des ehemaligenMfS/AfNS“ verabschiedet. Bei der Erarbeitung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes wurden die Grundsätze dieses Volks-kammergesetzes berücksichtigt.

Der Gesetzgeber entschied, die Akten des Staatssicherheits-dienstes zu öffnen und sie der Öffentlichkeit sofort – vorAblauf der in Archiven üblichen Schutzfristen von 30 Jah-ren – zur Verfügung zu stellen. Allerdings sollte kein freizugängliches Archiv nach den Regelungen des Bundes-archivgesetzes bzw. den Bestimmungen für die Nutzung derUnterlagen der Parteien und Massenorganisationen derDDR entstehen.

Für die Regelung der außergewöhnlich schwierigen Frage,wie mit den Hinterlassenschaften des Ministeriums fürStaatssicherheit umzugehen sei, wurde eine differenzierteund ausgewogene Lösung geschaffen. Da die vom MfS ge-speicherten Daten und Informationen zum großen Teilunter Verletzung rechtsstaatlicher Grundsätze gewonnenwurden, musste der Zugang zu diesen Unterlagen ein-geschränkt und an bestimmte Zwecke gebunden werden.Die Unterlagen dürfen nur verwendet werden, soweit esdas Stasi-Unterlagen-Gesetz ausdrücklich erlaubt oder an-ordnet, ansonsten bleiben sie verschlossen. AllergrößtenWert legte der Gesetzgeber darauf, den Einzelnen davor zuschützen, dass er durch den Umgang mit den vom Staats-sicherheitsdienst zu seiner Person gespeicherten Daten inseinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird.

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz ist die Arbeitsgrundlage derBehörde und regelt ihre Aufgaben und Befugnisse:

– Erfassung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes,deren Bewertung, Ordnung, Erschließung und Verwah-rung nach archivischen Grundsätzen sowie ihre Verwal-tung (Kapitel 2);

– Erteilung von Auskünften und Mitteilungen aus den Un-terlagen des Staatssicherheitsdienstes sowie Gewährungvon Einsicht in Unterlagen und Herausgabe von Dupli-katen sowohl für den einzelnen Bürger als auch für öf-fentliche und nichtöffentliche Stellen (Kapitel 3.1 und3.2);

– Bereitstellung von Unterlagen für die Forschung und po-litische Bildung (Kapitel 3.3);

– Unterrichtung der Öffentlichkeit über Struktur, Metho-den und Wirkungsweise des Staatssicherheitsdienstes(Kapitel 4 und 5).

1.2 Die Behörde der BStUDie Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagendes Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDR hat eineZentralstelle in Berlin und insgesamt 14 Außenstellen inden Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpom-mern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen (siehe An-hänge B 1 und B 2, S. 48 und 49; weiteres zu den Außen-stellen auch in Kapitel 1.2.2). Damit ist die Behörde inallen neuen Bundesländern präsent und kann ihre Aufga-ben bürgernah wahrnehmen. Durch die zentrale Verwal-tung ist gewährleistet, dass die Erfüllung der im Stasi-Un-terlagen-Gesetz festgelegten Aufgaben nach einheitlichenGrundsätzen erfolgen kann.

Den neuen Bundesländern wurde durch die Einrichtung ei-nes Beirates die Möglichkeit zu einer mitwirkenden Bera-tung bei der Tätigkeit der Behörde gegeben. Von den bisher16 ehrenamtlichen Mitgliedern des Beirates werden neunvon den neuen Bundesländern benannt. Der Deutsche Bun-destag, der durch die parlamentarische Begleitung sein be-sonderes Interesse an den Aufgaben der Behörde bekundet,wählte bislang sieben Mitglieder. Mit Inkrafttreten der Än-derung des § 39 StUG, die Anfang Juni 2003 den Bundesratpassierte, wird sich die Zahl der Beiratsmitglieder auf17 Personen erhöhen. Der Deutsche Bundestag wählt dannacht der Mitglieder; das Recht der Länder zur Benennungvon neun und damit der Mehrheit der Mitglieder bleibt un-verändert bestehen. Die Bundesbeauftragte unterrichtet denBeirat über grundsätzliche und wichtige Angelegenheitenihrer Arbeit und wird von ihm dazu beraten (Aufstellung derMitglieder des Beirates siehe Anhang B 4, S. 52).

1.2.1 Mittel- und langfristige Entwicklung: Der „Futura“-Prozess

Um die Behörde auf die Herausforderungen und veränder-ten Aufgabenstellungen der kommenden Jahre vorzuberei-ten, hat die Behördenleitung im Jahre 2002 einen Organi-sationsentwicklungsprozess („Futura“) eingeleitet, mit demauf der Basis einer kritischen Bestandsaufnahme des Ist-Zu-standes Überlegungen zur grundlegenden Entwicklung derBehörde angestellt und Lösungsvorschläge für bestehendeProbleme erarbeitet werden.

Im Rahmen des „Futura“-Prozesses wurden unter Einbezie-hung der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Behördemögliche Veränderungen diskutiert und eine Reihe vonkurz- und mittelfristig umzusetzenden Maßnahmen be-schlossen. Diese betreffen Probleme einzelner Arbeitsbe-reiche, Möglichkeiten, die Kommunikation zwischen denOrganisationseinheiten zu verbessern, sowie den Organisa-tionsaufbau und hier vor allem die Außenstellenstruktur(dazu siehe Kapitel 1.2.2).

Die meisten der gesetzlich vorgegebenen Aufgaben derBStU werden langfristig bestehen bleiben. Lediglich dieÜberprüfung von Personen hinsichtlich einer früheren Tätig-keit für den Staatssicherheitsdienst läuft im Jahr 2006 aus.Die Arbeitsschwerpunkte der Behörde werden sich aller-dings verschieben. Nach den Erfahrungen der letzten Jahre

Drucksache 15/1530 – 8 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

werden die Zahlen der Anträge auf Akteneinsicht voraus-sichtlich zwar zurückgehen, jedoch weiterhin beachtlichsein. Andere Arbeitsgebiete werden weiter an Bedeutunggewinnen, wie etwa der Beitrag der BStU zur politischenBildung. Hier wird die Behörde ihren Auftrag, über die Wir-kungsmechanismen der Diktatur zu informieren, zukünftignoch qualifizieren und ihr Angebot erweitern müssen, um ei-ner steigenden Nachfrage entsprechen zu können. DieZusammenarbeit mit vergleichbaren Einrichtungen ehemalskommunistischer Länder wird sich verstärken. Angesichtsdes noch unvollständig erschlossenen Archivbestandes undvieler offener oder neu hinzukommender historischer Fragenbleibt auch der Forschungsauftrag bestehen. Die Erschlie-ßung der Unterlagen nach archivischen Grundsätzen wirdnoch längere Zeit in Anspruch nehmen. Die allgemeinearchivische Arbeit stellt ohnehin eine Daueraufgabe dar.

1.2.2 Struktur und PersonalZentralstelleDie Zahl der Standorte der Zentralstelle in Berlin wurde imLaufe der Jahre von sieben auf zwei Liegenschaften verrin-gert. Die kürzeren Wege und besseren Kommunikations-möglichkeiten zwischen den Arbeitsbereichen erlauben eineeffektivere Gestaltung der Arbeit. Das Archiv der Zentral-stelle befindet sich nach wie vor in der Ruschestraße inBerlin-Lichtenberg, dem ehemaligen Sitz des Ministeriumsfür Staatssicherheit der DDR. Die Abteilungen Verwendungder Unterlagen, Bildung und Forschung, die zentrale Ver-waltung sowie die Behördenleitung sind seit April 2002 inder Otto-Braun-Straße, direkt am Alexanderplatz, unterge-bracht.

Außenstellen und ihre künftige EntwicklungDie 14 Außenstellen der BStU befinden sich in den ehema-ligen Bezirksstädten der DDR (außer Cottbus, dort exis-tiert eine so genannte Lesestelle) und in Berlin (dort nur alsArchiv). Die Außenstellen erfüllen die im StUG festgeleg-ten Aufgaben der Behörde in der jeweiligen Region auf derGrundlage der dort bestehenden Archive. Die öffentlicheWahrnehmung der BStU in den neuen Bundesländern ist inhohem Maße von der regionalen Präsenz der Außenstellengeprägt. Dies ist im Besonderen auf die mit dieser Struk-tur ermöglichte Bürgernähe bei der Erbringung der Dienst-leistungen – insbesondere Akteneinsicht und Beratung –sowie auf ein breites Angebot im Bereich der Öffentlich-keitsarbeit und der politischen Bildung zurückzuführen. Die Außenstellen arbeiten unter anderem mit den Landes-beauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdiens-tes (LStU), Aufarbeitungsinitiativen und Opferverbändensowie Einrichtungen der politischen und der Lehrerbil-dung zusammen. Die territoriale Präsenz der Außenstellenermöglicht darüber hinaus eine enge Kooperation mitSchulen, Universitäten und anderen Einrichtungen der Ge-gend. Außerdem können Forschungsprojekte mit regiona-len Themen an Ort und Stelle bearbeitet und das Wirkendes Staatssicherheitsdienstes in den Kreisen, Städten undDörfern aufgearbeitet werden. Als günstig hat sich erwie-sen, dass Mitarbeiter mit regionalgeschichtlichen Kenntnis-sen die Forschungsprojekte betreuen. Auch für die archi-vische Erschließung regionalspezifischer Unterlagen sinddiese Kenntnisse von großem Nutzen.

Die künftige Aufgaben- und Personalbestandsentwicklungerfordern Strukturanpassungen, um eine effiziente Arbeits-weise zu gewährleisten. Eine im Rahmen des „Futura“-Pro-zesses von der Behördenleitung eingesetzte Arbeitsgruppe„Zukunft der Außenstellen“ hat daher geprüft, welche künf-tige Außenstellenstruktur zweckmäßig und wirtschaftlichist. Dabei wurden die Personalbestandsentwicklung, der Er-schließungsstand der Unterlagen, die Entwicklung des Ar-beitsaufkommens, der Wirkungsgrad der politischen Bil-dung und der Öffentlichkeitsarbeit sowie die Situation derLiegenschaften in die Überlegungen einbezogen. Die Aus-wirkungen einer eventuellen Verlagerung des Arbeitsplatzesfür das betreffende Personal und investive Kosten warenebenfalls zu beachten.Die Arbeitsgruppe hat am 2. Juni 2003 ihren Abschluss-bericht vorgelegt und damit die Grundlage für Ent-scheidungen über eine mittel- und langfristig tragfähigeOrganisationsstruktur der Behörde geschaffen. Unter Be-rücksichtigung des gesetzlich vorgegebenen Länderprin-zips (§ 35 Abs. 1 StUG) und der Sicherung der territorialenPräsenz der Behörde soll es danach künftig in jedem derneuen Bundesländer grundsätzlich zwei Standorte geben.Die Archivbestände aus den bisherigen Außenstellen einesLandes sollen zusammengeführt werden. Drei Standorte– Gera, Neubrandenburg, Potsdam – sowie die Lesestelle inCottbus könnten dann aufgegeben werden.Mit den Umstrukturierungsmaßnahmen kann – vorbehalt-lich entsprechender Entscheidungen des Parlaments – abdem Jahr 2006 begonnen werden. Obgleich zur Umsetzungder Vorhaben zunächst ein einmaliger Investitionsaufwanderforderlich wird, sind mittelfristig Einspareffekte in erheb-lichem Umfang zu erwarten.Das neue Regionalkonzept trägt dazu bei, der Behörde derBStU eine zukunftsfähige Struktur zu geben. AbschließendeEntscheidungen dazu werden nach erforderlichen Abstim-mungen mit dem Bundesministerium des Innern (BMI)letztlich durch die parlamentarischen Gremien getroffenwerden. Der im Zusammenhang mit der Anpassung der Außenstel-lenstruktur notwendige Stellenabbau wird vorwiegend überaus Altersgründen ausscheidende Beschäftigte und dieNichtbesetzung frei werdender Stellen realisiert werden, be-triebsbedingte Kündigungen soll es nicht geben.

PersonalIn der Behörde arbeiten derzeit (Stand: Juni 2003) insge-samt 2 397 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, davon 1 379in der Zentralstelle in Berlin und 1 018 in den Außenstellen(siehe Anhang B 3, S. 51). Im Berichtszeitraum war ein Per-sonalrückgang um mehr als 7 Prozent zu verzeichnen. Derhohen Zahl von Beschäftigten, die zumeist aus Altersgrün-den ausgeschieden sind, stehen nur wenige Neueinstellun-gen in fachlich notwendigen Fällen gegenüber.In den nächsten Jahren wird es weiteren Personalabbau beider Behörde geben. Allein im Jahr 2003 scheiden rund90 Beschäftigte planmäßig altersbedingt aus.Ein modernes Personalmanagement, unterstützt durch einestrategische Personalentwicklung, wird künftig in noch stär-kerem Maße dem Dienstleistungscharakter der BehördeRechnung tragen. Im Mittelpunkt werden dabei die Erhaltung

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 9 – Drucksache 15/1530

und Förderung der personellen Ressourcen, unter anderemauch die Erhöhung der Verwendungsbreite der Mitarbeite-rinnen und Mitarbeiter, stehen. Dazu werden neben einerzielgerichteten Aus- und Fortbildung weitere Instrumenteder Personalentwicklung wie Anforderungsprofile, Mitar-beiter-Jahresgespräche und Job-Rotation eingesetzt.

Aus- und Fortbildung

Es ist selbstverständlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mit-arbeiter ihre Fachkenntnisse stets auf dem neuesten Standhalten müssen. Im Berichtszeitraum nahmen viele von ih-nen an Lehrgängen und auch berufsbegleitenden Fortbil-dungsmaßnahmen teil. So wurden insbesondere Lehrgängezur Fortbildung der Führungskräfte sowie auf dem Gebietder Öffentlichkeitsarbeit, Kommunikation undInformationstechnik besucht. Mehrere Mitarbeiterinnen undMitarbeiter qualifizierten sich berufsbegleitend zu Diplom-archivaren und Verwaltungsfachwirten. Insgesamt haben imBerichtszeitraum 2 681 Beschäftigte an 453 Fortbildungs-maßnahmen teilgenommen.

Bei der BStU wurden im Berichtszeitraum sieben Auszubil-dende zum/zur Fachangestellten für Bürokommunikationeingestellt. Die im Juli 1999 im Wege der Abordnung zurFortsetzung ihrer Ausbildung in Berlin vom StatistischenBundesamt, Zweigstelle Berlin, übernommenen 15 Aus-zubildenden im Ausbildungsberuf „Fachangestellte/r fürBürokommunikation“ des Einstellungsjahres 1998 habenihre Berufsausbildung im Jahr 2001 erfolgreich abgeschlos-sen und wurden vorerst befristet übernommen. Inzwischensind elf dieser ehemaligen Auszubildenden bei der BStU ineinem unbefristeten Arbeitsverhältnis beschäftigt. Die übri-gen sind auf eigenen Wunsch zu anderen Behörden gewech-selt.

Darüber hinaus wurde im Rahmen der praktischen Ausbil-dungstätigkeit der Behörde auch in den Jahren 2001 und2002 die Qualifizierung geeigneter Mitarbeiterinnen undMitarbeiter zu Ausbildern am Arbeitsplatz fortgesetzt.

Bundesweit war am 8. Mai 2003 erstmals zu einem „GirlsDay“ als berufsorientierende Veranstaltung für Schülerin-nen aufgerufen, an dem sich auch die BStU beteiligte.28 Schülerinnen informierten sich im Archiv der Zentral-stelle der Behörde über die Tätigkeitsfelder einer Archi-varin, Restauratorin und Fotolaborantin.

Personalbestand und Organisationsstruktur

Da der Rückgang der Mitarbeiterzahl nicht in allen Berei-chen proportional erfolgt, muss die Organisationsstrukturimmer wieder an die veränderten Anforderungen angepasstwerden.

So wurde im August 2002 die Abteilung AU (Verwendungder Unterlagen) umstrukturiert. Die bisherige Trennung vonZuständigkeiten bei der Bearbeitung von persönlichenAkteneinsichtsanträgen und Ersuchen zur Überprüfungwurde grundsätzlich aufgehoben, um die Flexibilität bei derBearbeitung der Anträge und Ersuchen zu erhöhen und dieEffektivität zu verbessern.

In den Außenstellen werden die Anträge und Ersuchen be-reits seit Januar 2002 nicht mehr getrennt bearbeitet.

1.2.3 Haushalt

Die Gesamtausgaben der BStU lagen im Haushaltsjahr 2001bei 102 411 000 Euro. Sie setzen sich zusammen aus84 722 000 Euro Personalausgaben (das entspricht82,7 Prozent der Gesamtausgaben), 10 501 000 Eurosächlichen Verwaltungsausgaben (10,3 Prozent) und7 188 000 Euro Ausgaben für Investitionen (7,0 Prozent).

Im Jahr 2002 wurden insgesamt 100 138 000 Euro ausgege-ben, davon entfallen 84 451 000 Euro auf Personalausgaben(84,3 Prozent), 10 066 000 Euro auf sächliche Verwaltungs-ausgaben (10,1 Prozent) und 5 621 000 Euro auf Investi-tionsausgaben (5,6 Prozent).

Der Haushaltsplan 2003 sieht ein Volumen von 100 157 000Euro vor.

1.2.4 Modernisierung der Verwaltung

Im Zusammenhang mit dem Programm der Bundesregie-rung „Moderner Staat – Moderne Verwaltung“ wurden beider BStU im Berichtszeitraum verschiedene Modernisie-rungsmaßnahmen eingeleitet. Das Ziel ist, die Qualität, Effi-zienz und Transparenz der Arbeit im Interesse all derer zuerhöhen, die die Dienstleistungen der BStU in Anspruchnehmen.

eGovernment

Es gehört zum Standard einer modernen Behörde, auch überdas Internet Leistungen und Informationen zur Verfügungzu stellen. Unter der Adresse www.bstu.de wird über dieBehörde der Bundesbeauftragten, ihre Struktur und Aufga-ben sowie über Methoden und Wirkungsweise des ehema-ligen Staatssicherheitsdienstes informiert. Auch auf Veran-staltungen und aktuelle Themen, die die Arbeit der Behördebetreffen, wird hingewiesen. Das Internet ermöglicht außer-dem eine schnellere Kommunikation mit den Dienstleis-tungsempfängern der Behörde. So sind Formulare und er-läuternde Hinweise für Akteneinsichts-, Überprüfungs- undForschungsanträge abrufbar.

IT-Technik/Intranet

Alle Büroarbeitsplätze wurden mit Informationstechnik aus-gestattet und erste Telearbeitsplätze eingerichtet. Behörden-interne Informationen, die früher nur mit hohem Papier-verbrauch über Umläufe zugänglich waren, stehen denBeschäftigten nunmehr zeitnah über das Intranet zur Verfü-gung. Sobald die technischen Voraussetzungen vorhandensind, wird auch eine direkte elektronische Vernetzung derZentrale mit den Außenstellen erfolgen.

Im Jahre 2002 wurde die Zentralstelle der BStU an denIVBB (Informationsverbund Berlin-Bonn) angeschlossen.Es ist geplant, von allen IT-Arbeitsplätzen aus den Zugriffauf den IVBB zu ermöglichen. Über den IVBB nimmt dieBStU an eGovernment-Projekten der Bundesverwaltungteil, zum Beispiel am IFOS-Bund zur Abwicklung von Aus-und Fortbildungsmaßnahmen der Bundesakademie für öf-fentliche Verwaltung und der Fachhochschule des Bundes,am Travel-Management-System des Bundesverwaltungs-amtes zur Organisation von Dienstreisen und am Einkaufdes Beschaffungsamtes des BMI.

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IdeenmanagerOrientiert an der Rahmenrichtlinie des Bundes für ein mo-dernes Ideenmanagement hat die BStU einen Ideenmanagereingesetzt. Unter der Projektbezeichnung „BStU Idee 21“nimmt er sich seit Herbst 2002 der Verbesserungsvor-schläge der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an, betreutihre Umsetzung und koordiniert alle mit „BStU Idee 21“verbundenen Aktivitäten.

1.2.5 DatenschutzBesondere Aufmerksamkeit in der täglichen Arbeit derBStU gilt dem Schutz der Persönlichkeitsrechte derjeni-gen, die in den MfS-Unterlagen genannt werden. Die An-forderungen an den Datenschutz sind im Stasi-Unterlagen-Gesetz geregelt. Vor jeder Verwendung von Unterlagen istzu prüfen, ob schutzwürdige personenbezogene Informatio-nen darin enthalten sind, die gegebenenfalls anonymisiertwerden müssen.Die Datenschutzbeauftragte der BStU arbeitet mit dem Bun-desbeauftragten für den Datenschutz zusammen. Im Be-richtszeitraum besuchten seine Mitarbeiter viermal dieBehörde, überzeugten sich von der Einhaltung der Bestim-mungen und berieten die BStU. In den vergangenen Jahrenhat sich bestätigt, dass der Datenschutz bei der BStU verant-wortungsbewusst gehandhabt wird. Dennoch werden Ar-beitsabläufe und Zugriffsrechte auf Datenbanken fortwäh-rend überprüft und sicherer gestaltet. An den 60 internenDatenschutzseminaren im Berichtszeitraum haben rund800 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter teilgenommen.

1.3 Wichtige Ereignisse im Berichtszeitraum1.3.1 Novellierung des Stasi-Unterlagen-GesetzesÄnderung des § 32 StUGIm Berichtszeitraum gab es – ausgelöst durch einen Rechts-streit – über die Verwendung der Unterlagen des Staats-sicherheitsdienstes zu Personen des öffentlichen Lebenseine breite öffentliche Diskussion.Für Forschung und Medien werden Unterlagen für die poli-tische und historische Aufarbeitung der Tätigkeit des Staats-sicherheitsdienstes, die Aufarbeitung der nationalsozialis-tischen Vergangenheit und die politische Bildung zurVerfügung gestellt. Für diese Herausgabezwecke galt, dassUnterlagen mit personenbezogenen Informationen über Per-sonen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionenoder Amtsträger zur Verfügung gestellt wurden, „soweit sienicht Betroffene oder Dritte sind [...] und soweit durch dieVerwendung keine überwiegenden schutzwürdigen Interes-sen der genannten Personen beeinträchtigt werden“ (§ 32Abs. 1 Nr. 3 StUG, gültige Fassung vor dem 6. Sep-tember 2002). Dieser Regelung entsprechend, gab die BStUUnterlagen mit Informationen über Personen des öffent-lichen Lebens heraus, soweit sie deren öffentliches Wirkenbetrafen und keine überwiegenden Persönlichkeitsrechteverletzten.

Das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom8. März 2002, in dem eine Entscheidung des Verwaltungs-gerichts Berlin vom 4. Juli 2001 bestätigt und einer Klagedes Altbundeskanzlers Dr. Helmut Kohl stattgegebenwurde, schrieb der BStU eine andere Auslegung des § 32

StUG vor. Personen des öffentlichen Lebens waren dem-nach allen Betroffenen und Dritten gleichgestellt, für die§ 32 StUG von jeher vorsah, dass vor der Herausgabe perso-nenbezogener Informationen ihr Einverständnis einzuholensei. Nach der Verkündung des Urteils durch das Bundesver-waltungsgericht war die Nutzung von Unterlagen über Per-sonen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionenoder Amtsträger ebenfalls ausschließlich mit deren Einwil-ligung möglich.

Dem ursprünglichen Anliegen des Gesetzgebers nach ei-ner zeitnahen und wissenschaftlichen Maßstäben entspre-chenden Geschichtsaufarbeitung konnte nun nur nocheingeschränkt entsprochen werden. In dem von denFraktionen der SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNENvorgelegten Entwurf zum 5. Stasi-Unterlagen-Änderungs-gesetz (5. StUÄndG; Bundestagsdrucksache 14/9219 vom4. Juni 2002) heißt es dazu, die Folgen des Urteils seien„unvereinbar mit der von den Vertragsparteien in Artikel 1des Einigungsvertrages geäußerten Erwartung, dass der ge-samtdeutsche Gesetzgeber die Voraussetzungen dafürschafft, dass die politische, historische und juristische Auf-arbeitung der Tätigkeit des ehemaligen MfS/AfNS ge-währleistet bleibt“. Um die umfassende Aufarbeitung derTätigkeit des Staatssicherheitsdienstes weiterhin zu ge-währleisten, war eine Änderung des § 32 StUG unumgäng-lich (Chronik des Novellierungsverfahrens siehe AnhangA 1, S. 43).

Das 5. Stasi-Unterlagen-Änderungsgesetz trat am 6. Sep-tember 2002 in Kraft. Die Änderung des § 32 StUG und dieEinfügung des § 32a StUG machten die MfS-Unterlagenüber Personen des öffentlichen Lebens für Wissenschaftlerund Publizisten wieder zugänglich (Einzelheiten siehe Ka-pitel 3.3; Gegenüberstellung des alten und neuen Gesetzes-textes siehe Anhang A 2, S. 46).

Streichung des § 14 StUG

Der § 14 StUG sollte es Betroffenen und Dritten ermög-lichen, personenbezogene Informationen in den zu ihnengeführten Originalunterlagen auf Antrag anonymisierenbzw. löschen zu lassen. Inzwischen steht fest, dass eine auchnur teilweise Löschung oder Vernichtung des Materials ausmehreren Gründen nicht in Betracht kommt.

Da die Unterlagen des Staatsicherheitsdienstes noch nicht invollem Umfang erschlossen sind, ist es nicht möglich, ihreBedeutung für die politische und historische Aufarbeitungder Tätigkeit des MfS abschließend zu bewerten. Auchdurch eine nur teilweise Vernichtung von Archivalien wärender Forschung für die Zukunft möglicherweise wichtigeInformationen entzogen worden. Daneben hätten die jewei-ligen Unterlagen durch die Anonymisierung ihre Authenti-zität und Beweiskraft verloren und wären somit für For-schungen unbrauchbar gewesen.

Außerdem werden noch immer Akteneinsichtsanträge ge-stellt. Durch eine Anonymisierung der Originalunterlagenwäre die Akteneinsicht anderer Personen (Dritte im Sinnedes StUG) in vielen Fällen erheblich erschwert, wenn nichtgar unmöglich gemacht worden.

Hinzu kommt, dass das Auffinden von Akten des Staats-sicherheitsdienstes insgesamt derzeit vorrangig über Perso-nendaten möglich ist. Würden diese Daten in den Findhilfs-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 11 – Drucksache 15/1530

mitteln anonymisiert, wären die Zugänge zu den Aktenversperrt und Zusammenhänge zwischen verschiedenen Un-terlagen nicht mehr rekonstruierbar.

Aus diesen Gründen entschied der Gesetzgeber, den seitlängerer Zeit in der Diskussion stehenden § 14 StUG zustreichen. Nach inzwischen mehr als elf Jahren Erfahrungmit dem StUG ist die sichere Verwahrung der Unterlagenebenso gewährleistet wie die strikte Beachtung der gesetz-lichen Vorgaben bei ihrer Verwendung.

1.3.2 50. Jahrestag des 17. Juni 1953

Mit der Novellierung des § 32 StUG konnten die Vorberei-tungen auf einen der politischen Höhepunkte des Jahres2003 – den 50. Jahrestag des Volksaufstandes vom 17. Ju-ni 1953 – wieder aufgenommen und intensiviert werden.Eine Vielzahl von Forschungs- und Medienanträgen wieauch behördeneigene Forschungsprojekte hätten ohne dieNovellierung nicht oder nur in eingeschränktem Maße bear-beitet werden können. Eine ganze Reihe von Publikationenund Dokumentationen wären nicht oder nicht in der jetztvorliegenden Qualität entstanden, hätten die Unterlagen desMfS nur unter den zuvor geltenden Einschränkungen ver-wendet werden dürfen.

Der 17. Juni 1953 ist ein wichtiger, bisher zu wenig gewür-digter Tag in der jüngeren deutschen Geschichte, insbeson-dere in der Geschichte deutscher Demokratie- und Frei-heitsbestrebungen. Über eine Million Bürgerinnen undBürger, so das neue Forschungsergebnis der BStU, wagtendamals den Versuch, sich der SED-Diktatur durch spon-tanes Aufbegehren zu entledigen. Auch wenn dieserVolksaufstand letztlich durch den Einsatz von Panzern nie-dergeschlagen wurde, so wirkte er doch wie ein Fanal unddemonstrierte der Weltöffentlichkeit, dass die herrschendePartei in der DDR ohne demokratische Legitimation warund gegen den Willen einer breiten Bevölkerungsmehrheitregierte.

Der Juni-Aufstand steht in der Tradition der großen europä-ischen Freiheits- und Demokratiebewegungen. Er ist his-torisch in Verbindung zum Herbst 1989 zu sehen, als sichaus einer spontan entstandenen Bürgerbewegung, die invielem ähnliche Ziele verfolgte, eine friedliche Revolutionentwickelte, die erfolgreich verlief, weil die Garantenbisheriger Staatssicherheit ihre Macht eingebüßt hattenbzw. als Retter der Herrschenden nicht mehr zur Verfü-gung standen.

Die besondere historische Bedeutung dieses Tages heraus-zuarbeiten und durch ein breit angelegtes Informationsange-bot mit dafür zu sorgen, dass sein Verlauf und seine Bedeu-tung stärker im öffentlichen Bewusstsein verankert werden,war eine der Hauptaufgaben der Behörde im Berichtszeit-raum. Die vielfältigen Aktivitäten der Bundesbeauftragtenzum 50. Jahrestag des Volksaufstandes verdeutlichen zu-gleich exemplarisch Selbstverständnis, Arbeitsweise undBedeutung der Behörde bei der Aufarbeitung der SED-Dik-tatur.

Sie half, durch eigene Projekte den wissenschaftlichen For-schungsstand zum 17. Juni wesentlich zu verbessern undkonnte wichtige neue Erkenntnisse veröffentlichen. Das be-

trifft insbesondere die Rolle des Staatssicherheitsdienstes,der an diesem Tag wesentlich präsenter war als bisher ange-nommen und erheblichen Anteil an der Unterdrückung desAufstandes hatte.

Vorgelegt wurden streng wissenschaftlich angelegte, aberauch populärwissenschaftliche Publikationen für eine breiteÖffentlichkeit, die die Geschichte des 17. Juni thematisieren(vgl. Kapitel 4.2). Zudem wird eine Publikation vorbereitet,die im Frühjahr 2004 erscheinen und die Rezeption des17. Juni während der letzten 50 Jahre analysieren wird. Mitregionalgeschichtlichen Darstellungen beteiligten sich dieAußenstellen (vgl. Kapitel 4.4 und 5.1). Ihre Kooperations-partner waren, neben wissenschaftlichen Einrichtungen wiedem Zentrum für Zeitgeschichtliche Forschung in Potsdam,verschiedene Landeszentralen für politische Bildung undLandesinstitutionen für Lehrerfortbildung, aber auch derLandtag und das Landesarchiv in Brandenburg. Publiziertwurden insgesamt 26 Beiträge. In mehr als 60 Interviewsund über 70 Vorträgen wurde die Öffentlichkeit über neu-este Erkenntnisse informiert.

Der neue Forschungsstand zum 17. Juni 1953 wurde in ei-ner Fachtagung zum 50. Jahrestag zur Diskussion gestellt(vgl. Kapitel 4.3). Parallel lud die Behörde in Kooperationmit der Körber-Stiftung und dem Präsidenten des BerlinerAbgeordnetenhauses zu einer großen Veranstaltung im frü-heren Preußischen Landtag ein, auf der der Präsident desBundesrates, Prof. Wolfgang Böhmer, die Festrede hielt(vgl. Kapitel 5.2).

Über hundert Projekte externer Forscher zum 17. Juni unter-stützte die Behörde durch das Bereitstellen von Stasi-Unter-lagen. Die Archive bearbeiteten mehr als 280 themenspe-zifische Rechercheaufträge. Den Antragstellern wurdenannähernd 20 000 Aktenkopien ausgehändigt. Zur Verfü-gung gestellt werden konnten nicht zuletzt auch Fotos undVideos.

Auf der Homepage der BStU wurde ein Internetprojekt zumVolksaufstand 1953 angeboten, das in Zusammenarbeit derPressestelle mit der Abteilung Bildung und Forschung undden Außenstellen der BStU entstanden ist (www.bstu.de/ddr/juni_1953_neu). Es basiert im Wesentlichen auf denneuesten Forschungsergebnissen der BStU und insbeson-dere auf regionalgeschichtlich veranschaulichenden Bild-und Tondokumenten. Chats mit Wissenschaftlern und Zeit-zeugen eröffneten darüber hinaus den interaktiven Zugangzum Thema.

Deutlich wird am Beispiel dieses Arbeitsschwerpunktes:Die Behörde ist primär Dienstleisterin für andere. Sie arbei-tet eng mit Forschungs- und Bildungseinrichtungen aufBundes- und Landesebene zusammen, wobei sich unter-schiedliche Zuständigkeiten gut ergänzen. Oft können Vor-haben erst durch die Mitwirkung der Bundesbeauftragtenrealisiert werden. Sie hilft, durch eigene Projekte For-schungslücken der DDR-Geschichte zu schließen und kon-zentriert sich dabei auf Fragen zur Tätigkeit des Ministeri-ums für Staatssicherheit und deren Wirkungen. Adressat derVeröffentlichungen und Veranstaltungen der BStU ist einebreite, nicht nur die wissenschaftliche Öffentlichkeit. DieForschungsergebnisse der Behörde werden, wo es sinnvollerscheint, zugleich für die politische Bildung und Lehrer-fortbildung aufbereitet.

Drucksache 15/1530 – 12 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

2 Archivbestände

2.1 Grundsätzliche Arbeitsschwerpunkte

Maßgeblich für die in der Behörde geleisteten Arbeiten imarchivischen Bereich ist § 37 StUG, der der BStU als dauer-hafte Aufgabe die Bewertung, Ordnung, Erschließung, Ver-wahrung und Verwaltung der Hinterlassenschaften des MfSzuweist. Auch wenn das Gesetz einige Verwendungszweckeder Unterlagen zeitlich begrenzt, verlieren die dazu genutz-ten Akten nach Ablauf dieser Frist nicht ihren potenziellenhistorischen Wert. Sie bleiben Bestandteil der Gesamtüber-lieferung des Ministeriums für Staatssicherheit und seinerterritorialen Gliederungen. Diese Unterlagen in all ihren in-haltlichen und formalen Facetten sind ein Teil der archiva-lischen Überlieferung von vierzig Jahren Geschichte derDDR und sowohl in der Gegenwart als auch in naher undfernerer Zukunft für die Erforschung dieser Geschichte un-verzichtbar.

Die erste Aufgabe, vor der alle Archive der BStU standen,war die Zuordnung des vorhandenen Materials. Dieses be-stand im Wesentlichen aus den Unterlagen, die das MfSselbst bereits in seinen Abteilungen XII – den Archiven –geordnet und abgelegt hatte (insgesamt rund 55 981 lfd.Meter) sowie aus 80 417 lfd. Metern Schriftgut aus denDiensteinheiten, Bezirksverwaltungen und Kreisdienststel-len des Ministeriums. Bei den so genannten Unterlagen derDiensteinheiten handelt es sich um Schriftgut, das sich beider Auflösung des Ministeriums unmittelbar vor Ort in denDienststellen und Büros der Mitarbeiter des Staatssicher-heitsdienstes in der Bearbeitung befand. Um diese Unterla-gen vor der Vernichtung zu bewahren, wurden sie im Zugeder Besetzung und Auflösung der Dienststellen zunächst inBündel verschnürt oder in Kartons verpackt und sicherge-stellt. Dieser gesamte Bestand war bei der Gründung derBehörde aus archivarischer Sicht ungeordnet und stand da-mit für Recherchen nicht zur Verfügung. Die grundlegendenOrdnungsarbeiten sind mittlerweile abgeschlossen. Zu allenÜberlieferungseinheiten, seien es Bündel, Säcke mit zer-rissenen Unterlagen, Kartons mit Karteikarten oder auchfest formierte Ordner, ist inzwischen gesichert, in welchenDiensteinheiten die Unterlagen bis zur Auflösung des MfSgeführt wurden. Damit ist die Anwendung des Provenienz-prinzips, eines der Grundprinzipien der Ordnung von Ar-chivbeständen, aus dem alle weiteren Arbeitsschritte her-rühren, auch für die Überlieferung desStaatssicherheitsdienstes gewährleistet.

Die jeweilig anzuwendenden Methoden bei der Gestaltungder inneren Ordnung in den Teilbeständen richten sich nachdem erstrebten Ergebnis und dem Zustand des überliefertenOrdnungsschemas für den Bestand. Ist dieses brauchbar,wird es in der Regel der archivischen Ordnung zugrunde ge-legt, ist es unbrauchbar oder nicht erkennbar, empfiehlt sichdie archivische Neuordnung. In den Archiven der BStUwurden sowohl ursprüngliche und erkennbare Registraturendes Staatssicherheitsdienstes rekonstruiert als auch – beistark verunordneten oder zerstörten Registraturen – Neuver-zeichnungen vorgenommen. Die von der Archivabteilungdes MfS bzw. seiner Bezirksverwaltungen gebildeten Archiv-ablagen wurden wegen ihres Zusammenhanges mit der vomMfS hinterlassenen zentralen Personenkartei F 16 und derVorgangskartei F 22 in ihrer überlieferten Ordnung belas-sen.

Das Nebeneinanderbestehen und Nutzen von Grundprin-zipien der Archivwissenschaft und den am Informations-bedürfnis eines Geheimdienstes ausgerichteten Registra-turen und Archivablagen des Staatssicherheitsdienstes wirdauf längere Zeit die archivarische Arbeit bei der BStU be-stimmen. Im Interesse der Nutzer genießen pragmatischeLösungen mit dem Ergebnis einer zeitnahen Ordnung undErschließung dieser Unterlagen Vorrang.

Die Erschließung der Teilbestände in den Archiven der Zen-tralstelle und der Außenstellen erfolgt auf der Grundlage ei-ner Ordnungs- und Verzeichnungsrichtlinie. Neben diesenspezifisch archivwissenschaftlichen Grundsätzen werden inverstärktem Maße Methoden und Hilfsmittel der modernenInformationsverarbeitung übernommen (siehe dazu AnhangC 5, S. 57).

Die Rang- und Reihenfolge der Erschließung wird durch Er-schließungskonzeptionen für jeden Teilbestand grundsätz-lich festgelegt. Dabei werden sowohl in der Zentralstelle alsauch in den Außenstellen langfristig erkennbare zentraleund territoriale Forschungsschwerpunkte sowie aktuellepolitische Erfordernisse nach Möglichkeit berücksichtigt(Einzelheiten zur Erschließung im Berichtszeitraum sieheKapitel 2.2).

In den Archiven der BStU wurden große Anstrengungen zurModernisierung der Erschließung und damit zur Verbesse-rung der Recherchemöglichkeiten unternommen. Die Ar-beitsplätze der insgesamt 195 Archivarinnen und Archivare,Archivassistentinnen und -assistenten sind mittlerweile mitPersonalcomputern ausgerüstet. Seit Anfang 2002 wird be-hördenweit mit dem hauseigenen IT-Verfahren Sachakten-erschließung (SAE) gearbeitet. Parallel zur Erschließungentwickeln die Archivare auch solche Findhilfsmittel, dienach Maßgabe des StUG der Öffentlichkeit zur Verfügunggestellt werden können (siehe dazu auch Anhang C 5,S. 57).

Kein Archiv kann es sich leisten, auf eine Bewertung zuverzichten und historisch wertloses Schriftgut auf Daueraufzubewahren. Deshalb nehmen Bewertungsüberlegungenauch bei der BStU einen hohen Stellenwert ein. Entschei-dungen in dieser Hinsicht sind derzeit jedoch noch weitge-hend theoretischer Natur, da zunächst gesichert werdenmuss, dass jedem Antragsteller entsprechend den Verwen-dungszwecken des StUG alle zum jeweiligen Antrag vor-handenen Unterlagen vorgelegt werden. Nicht in jedem Fallsind diese von historischer Bedeutung, ihr individuellerWert für den Antragsteller steht jedoch derzeit im Vorder-grund (weitere Ausführungen zur Bewertung und Kassationsiehe Kapitel 2.3).

Die archivgerechte Verwahrung der Unterlagen ist, wie inanderen Archiven auch, Sache des Magazindienstes. Zu sei-nen Aufgaben gehören das Ausheben und Reponieren derUnterlagen, die Nachweisführung über ihren Verbleib, diearchivtechnische Vorbereitung für die Nutzung und eineKontrolle bei Rückgabe der Archivalien. Die Zentralstelleder BStU verfügt außerdem über eine kleine, modern aus-gestattete Restaurierungswerkstatt, in der in begrenztemUmfang beschädigte Akten, Karteikarten und andere Unter-lagen restauriert werden (weitere Ausführungen zur Ver-wahrung der Unterlagen und zur Bestandserhaltung sieheAnhang C 12, S. 68).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 13 – Drucksache 15/1530

2.2 Erschließung der UnterlagenDer Zuwachs in der Erschließung beträgt für den Berichts-zeitraum insgesamt 1 638 lfd. Meter, davon in der Zentral-stelle 978 lfd. Meter und in der Gesamtheit der Außenstel-len 660 lfd. Meter. Weiterhin wurden im gesamtenArchivbereich der BStU 2 199 Tonbänder, 88 Filme und Vi-deos und 54 188 Fotos sowie 47 maschinenlesbare Daten-träger erschlossen und so für die Verwendung nach demStasi-Unterlagen-Gesetz nutzbar gemacht (siehe auch An-hänge C 1 bis C 3, S. 53 bis 55).

2.2.1 Schwerpunkte und Methoden bei der Er-schließung der Unterlagen der Dienst-einheiten

Unterlagen der Diensteinheiten, Zentralstelle

Im Berichtszeitraum ist die Erschließung der Unterlagenvon zehn Diensteinheiten vorläufig abgeschlossen worden.Das sind die Bestände des Sekretariats des Ministers, seinerStellvertreter Mittig, Neiber und Schwanitz, der Hauptver-waltung Aufklärung (HVA), der Rechtsstelle, der Juris-tischen Hochschule, des Büros der Zentralen Leitung derSV Dynamo, der Abteilung XIV (U-Haft, Strafvollzug) undder Zentralen Arbeitsgruppe Geheimnisschutz (ZAGG).Daneben konnte die Erschließung der Unterlagen der SED-Kreisleitung des MfS abgeschlossen werden.

Die Erschließung ist aus archivarischer Sicht nur vor-läufig, weil die Rekonstruktion von insgesamt rund15 807 lfd. Metern zerrissener Unterlagen noch aussteht(siehe dazu Kapitel 2.4) und eine archivische Bewertungnur eingeschränkt vorgenommen werden kann (zur Bewer-tung und Kassation siehe Kapitel 2.3).

Neben den oben genannten Arbeitsschwerpunkten konzen-trierte sich die Erschließung in der Zentralstelle der BStUim Berichtszeitraum auf MfS-Unterlagen aus den so ge-nannten operativen Hauptabteilungen (HA), der ZentralenKoordinierungsgruppe (ZKG), der HA Kader und Schulung(KuSch) sowie den Abteilungen Finanzen, BewaffnungChemischer Dienst (BCD), XIII (Zentrale Rechenstation)und der Verwaltung Rückwärtige Dienste (VRD). Im Ergeb-nis ist bei den Unterlagen der Diensteinheiten in der Zen-tralstelle insgesamt ein Erschließungsstand von 56,1 Pro-zent erreicht worden (siehe auch Anhänge C 1 und C 2,S. 53 und S. 54).

Die Ergebnisse der Erschließung von Unterlagen der ope-rativen Diensteinheiten werden am Beispiel der Hauptab-teilung I (zuständig für die Abwehrarbeit in NVA undGrenztruppen, einschließlich Ministerium für NationaleVerteidigung) im Anhang C 6, S. 59, dargestellt.

Im Zusammenhang mit den Ereignissen des 11. Sep-tember 2001 wurden mit Priorität Unterlagen erschlossen,in denen Hinweise auf den internationalen Terrorismus,seine Organisationsstrukturen und handelnde Personen inder damaligen Zeit zu vermuten waren. Das waren vor al-lem Unterlagen der HA XXII (Terrorabwehr), der AbteilungBCD, der HA II (Spionageabwehr) – hier vor allem die derArbeitsgruppe Ausländer –, der HA I – hier im Zusammen-hang mit der militärischen Ausbildung und Unterstützungder „Nationalen Befreiungsbewegungen“ und von arabi-

schen Staaten – sowie der HAVIII (Beobachtung/Ermitt-lung) und der HA VI (Passkontrolle, Tourismus, Interho-tel) – hier im Zusammenhang mit der Observierung von ein-bzw. transitreisenden Ausländern.

Im Fünften Tätigkeitsbericht wurde berichtet, dass Unterla-gen aus dem Teilbestand der MfS-Diensteinheit Operativ-Technischer Sektor (OTS) für die Erschließung gesperrtwurden, weil der Verdacht einer chemischen oder radioak-tiven Kontaminierung bestand. Im Interesse ihrer Mitarbei-terinnen und Mitarbeiter hatte die BStU im Dezember 2000das Kriminaltechnische Institut des Bundeskriminalamtes(BKA) im Rahmen der Amtshilfe gebeten, Aktenauszügeaus diesem Teilbestand zu untersuchen. Die Untersuchun-gen wurden im Juli 2002 abgeschlossen. Im Ergebnis konn-ten beim überwiegenden Teil der geprüften Unterlagenkeine gesundheitsschädlichen chemischen Substanzen nach-gewiesen werden. Allerdings wies ein kleinerer Teil des un-tersuchten Materials geringe Spuren kritischer Substanzenauf. Die Mengen waren jedoch so gering, dass sie vom BKAnur mit erheblichem technischen Aufwand nachgewiesenwerden konnten. Gesundheitliche Gefahren können auf derGrundlage des Abschlussberichtes des BKA ausgeschlossenwerden. Der Teilbestand steht damit für die Nutzung wiederzur Verfügung.

Unterlagen der Diensteinheiten, Außenstellen

Der Erschließungsstand für die Unterlagen der Dienstein-heiten in den Außenstellen ist mit knapp 77 Prozent ins-gesamt höher als der der Zentralstelle (siehe auch AnhängeC 1 und C 2, S. 53 und 54). Vorrangig arbeiten die Außen-stellen an den Unterlagen der operativen Diensteinheiten so-wie der Auswertungs- und Kontrollgruppe (AKG) der Be-zirksverwaltungen des MfS – so die Außenstellen Dresden,Erfurt, Gera, Halle, Leipzig, Magdeburg, Potsdam und Suhl.

Die Außenstellen Frankfurt (Oder), Neubrandenburg undRostock konzentrieren sich dagegen stärker auf die Er-schließung der Unterlagen aus den Kreisdienststellen (KD).Damit wird nicht nur den Interessen der Bürgerinnen undBürger aus den Regionen Rechnung getragen, auch Themender politischen Bildung können anhand der regionalbezoge-nen Unterlagen der Kreisdienststellen (z. B. zu strukturbe-stimmenden Betrieben, Militärobjekten, besonderen regio-nalen Veranstaltungen) besser vermittelt werden. Ebensolassen sich mit diesen Unterlagen Strukturfragen zum MfSdarstellen, da die Kreisdienststellen aufgrund des Linien-prinzips des Staatssicherheitsdienstes wie ein „Mini-MfS“funktionierten. Wo Überlieferungen aus den Bezirksverwal-tungen (BV) des MfS lückenhaft sind, können die Unterla-gen der Kreisdienststellen Ergänzung sein. So sind etwa dieAkten der Abteilung XVIII (Volkswirtschaft) der BV Frank-furt (Oder) über das Eisenhüttenkombinat Ost in Eisenhüt-tenstadt weitgehend vernichtet worden, nicht jedoch die derKD Eisenhüttenstadt.

Die Außenstellen Berlin und Chemnitz erschließen anteiligsowohl Unterlagen der Bezirksverwaltungen als auch dievon Kreisdienststellen. So sind durch die AußenstelleChemnitz bis April 2003 alle sachbezogenen Unterlagen der22 Kreisdienststellen des ehemaligen Bezirkes Karl-Marx-Stadt erschlossen und als Quellen für das Wirken der Ge-heimpolizei in den Kreisen und Kommunen gesichert wor-den.

Drucksache 15/1530 – 14 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Außenstellen Schwerin und Neubrandenburg erschlie-ßen bereits die vom Staatssicherheitsdienst archivierten Ab-lagen der BV, beginnend mit der Operativen Hauptablage(siehe folgendes Kapitel 2.2.2).

Mittel und Methoden der Erschließung werden im AnhangC 5, S. 57, beschrieben.

2.2.2 Archivierte Ablagen der Abteilungen XII des MfS und der Bezirksverwaltungen

Eine Besonderheit der Überlieferung des Staatssicherheits-dienstes besteht darin, dass dessen archivierte Ablagen inder Regel zusammen mit den umfangreichen Findkarteien(vor allem der Personenkartei F 16 und der VorgangskarteiF 22) von der BStU übernommen werden konnten.

Die archivierten Vorgänge und Akten wurden von derAbteilung XII des Ministeriums (Zentrale Auskunft/Spei-cher) in neun so genannten Archivbeständen abgelegt. Dassind: die Operative Hauptablage (Archivbestand 1), die All-gemeine Sachablage (2), die Personalaktenablage (3), dieAkten der Staatsanwaltschaften (4), die Geheime Ablage(5), die Akten der Verwaltung Aufklärung des Ministeriumsfür Nationale Verteidigung der DDR (6), der Speicher XII/01Allgemeine Kriminalität (7), die Akten über Fahnen-flucht (8) und die Akten der Arbeitsrichtung I der Krimi-nalpolizei (9).

In den Außenstellen sind folgende sechs Archivbeständeüberliefert: die Operative Hauptablage, die AllgemeineSachablage, die Personalaktenablage, die Akten der Staats-anwaltschaften, die Akten der Arbeitsrichtung I der Krimi-nalpolizei und Teilablagen.

Die insgesamt nahezu 56 000 lfd. Meter umfassenden Ar-chivbestände sind dem Informationsbedürfnis des Staats-sicherheitsdienstes entsprechend fast ausschließlich perso-nenbezogen recherchierbar. Dies ist ausreichend für dieVerwendung der Stasi-Unterlagen zur Akteneinsicht nachden §§ 12 ff. StUG sowie für die Verwendung der Unterla-gen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen nach den§§ 19 ff. StUG. Für die themenorientierten Anforderungender Forschung und die Belange der politischen Bildung ge-nügt dieser rein personenbezogene Zugang jedoch nicht.Daher wurde in der Zentralstelle und in einigen Außenstel-len damit begonnen, diese Unterlagen thematisch zu er-schließen.

Erschließung archivierter Ablagen in der Zentralstelle

In den Jahren 2000 und 2001 wurden in der Zentralstelle aufder Basis von Testerschließungen eine Konzeption sowieeine Richtlinie zur thematischen Erschließung von archi-vierten Ablagen des Staatssicherheitsdienstes erarbeitet. ImJahr 2002 begann die kontinuierliche Erschließung der vomMfS in der Operativen Hauptablage (Archivbestand 1)abgelegten archivierten Untersuchungsvorgänge ab demJahr 1951. Diese Unterlagen belegen die brutale Verfolgungund Unterdrückung von Kritikern der SED-Diktatur in derZeit des Kalten Krieges besonders deutlich. Beispielhaft be-schrieben sind Erschließungsergebnisse im Anhang C 7,S. 60.

Die Allgemeine Sachablage (Archivbestand 2) ist bereitsvollständig erschlossen. Ein Findbuch dazu ist in der BStU-

Schriftenreihe „Archiv zur DDR-Staatssicherheit“ im LITVerlag Münster veröffentlicht.Von den archivierten Ablagen der MfS-Abteilung XIIsind in der Zentralstelle bisher insgesamt 520 lfd. Meter(2,3 Prozent) inhaltlich erschlossen (siehe auch Anhang C 2,S. 54).

Erschließung archivierter Ablagen in den AußenstellenDie Außenstelle Schwerin erschließt seit 1997 die1 100 lfd. Meter umfassende Operative Hauptablage derBV Schwerin. Auch hier wurde mit den ältesten Jahrgängenbegonnen. Dadurch konnten der zeitgeschichtlichen For-schung über die DDR interessante regionale Unterlagen zurVerfügung gestellt werden. Es handelt sich unter anderemum Material über den Widerstand der Bauern gegen dieKollektivierung der Landwirtschaft und die Rolle desStaatssicherheitsdienstes dabei, über die Bekämpfung kirch-licher Gruppierungen, Oppositions- und örtlicher Wider-standsgruppen gegen die SED-Diktatur in den 50er-Jahrensowie über gewaltsame Umsiedlungen aus dem Grenz-gebiet. Der Erschließungsstand beträgt inzwischen rund99 lfd. Meter (9 Prozent – siehe auch Anhang C 2, S. 54).Aufbauend auf den Erfahrungen der Außenstelle Schwerinund der Zentralstelle hat die Außenstelle Neubrandenburgim zweiten Quartal 2002 ebenfalls mit der Erschließung derOperativen Hauptablage der BV begonnen. Erschlossenwerden hier die archivierten Unterlagen aus den Jahren1950 bis 1959. Thematische Schwerpunkte waren imBerichtszeitraum die Überwachung und Verfolgung derZeugen Jehovas im Territorium, wozu bisher 54 Vorgängeerschlossen wurden, und die Ereignisse des 17. Juni 1953im Bezirk Neubrandenburg.Die Außenstellen Gera, Neubrandenburg, Magdeburg (zumTeil) und Potsdam haben die Allgemeine Sachablage er-schlossen.Insgesamt gesehen stehen die Außenstellen ebenso wie dieZentralstelle erst am Anfang der Erschließung von archi-vierten Ablagen, wie der Erschließungsstand von insge-samt rund 154 lfd. Metern (0,5 Prozent) zeigt (siehe auchAnhang C 2, S. 54).

2.2.3 Erschließung spezieller InformationsträgerZu den bei der BStU verwahrten speziellen Informations-trägern gehören Videos, Filme, Fotos, Tondokumente, Dis-ketten, Magnetbänder und -platten sowie eine Karten- undeine Plakatsammlung.Im Berichtszeitraum standen wie in den Jahren zuvor fol-gende Arbeiten im Mittelpunkt:– Erschließung nach Planvorgabe und nach besonderen

Anforderungen der Nutzer;– Bereitstellung von Unterlagen für die Nutzerbetreuung;– Sicherung der Unterlagen zur Bestandserhaltung;– Kassation bzw. Aussonderung gelöschter und wertloser

Speichermedien sowie einfacher Mehrfachüberliefe-rungen.

Die Schwerpunkte der Erschließung von speziellen Infor-mationsträgern lagen bei den Struktureinheiten HA I, II, IX,Sekretariat des Ministers, ZAIG, HVA sowie den Bezirks-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 15 – Drucksache 15/1530

verwaltungen. Eine statistische Übersicht über die Erschlie-ßungsstände im Archiv der Zentralstelle und in den Archi-ven der Außenstellen ist als Anhang C 3, S. 55, beigefügt.

Film/Video-Bereich

Die Erschließung von Filmen und Videos ist weitestgehendabgeschlossen. Derzeit werden nur noch einzelne Unter-lagen, die bei der Bearbeitung der Schriftgutbestände auf-gefunden werden, verzeichnet. Außerdem werden defekteVideokassetten repariert und die Aufzeichnungen überprüft.Nach wie vor bestehen Schwierigkeiten mit dem Erhalt derFunktionsfähigkeit alter Film- und Videowiedergabe-technik.

Im Berichtszeitraum wurde mit der Erarbeitung einer Über-sicht der vom MfS überlieferten Filme begonnen, in der un-ter anderem die Überlieferungslage sowie Erfahrungen beider Erschließung, Sicherung und Nutzung der Filme fest-gehalten werden. Damit entsteht ein umfassender Überblicküber die filmische Überlieferung mit all ihren Besonderhei-ten und noch offenen Fragen. Auch eine Bestandsübersichtder vom MfS überlieferten Videos befindet sich in Vorberei-tung.

Fotobereich

Neben der Erschließung von Fotodokumenten (thematischeSchwerpunkte siehe Anhang C 8, S. 61) stand im Fotobe-reich die Eingabe der alten Verzeichnungsangaben mitsamttechnischen Daten in das elektronische Erschließungspro-gramm Sachaktenerschließung (SAE) im Vordergrund.

Weitere Arbeitsschwerpunkte waren bestandserhaltendeMaßnahmen, die die ordnungsgemäße Archivierung der al-ten Verzeichnungen und die Sicherungskopierung von histo-risch wertvollen und sich bereits chemisch veränderndenFotopositiven umfassten.

Im Berichtszeitraum wurden 2 266 Verzeichnungseinheitenmit 61 960 Positiven, 68 166 Negativen und 8 185 Dias ar-chiviert, 1 684 Sicherungsnegative erstellt sowie 8 305 Po-sitive, 81 Negative und 444 Dias als Mehrfachüberlieferungder Kassation zugeführt.

Bei den Recherchen und der Nutzerbetreuung standen imBerichtszeitraum vor allem die Themen 17. Juni 1953,Mauerbau am 13. August 1961, Post- und Telefonkontrollein der DDR sowie Agententätigkeit und Terrorismus imMittelpunkt.

Tonbereich

Die Grobsichtung des unerschlossenen Teilbestandes derAbteilung 26 (Telefonüberwachung) und der überliefertenTonträger der Bezirksverwaltungen des MfS bildeten imBerichtszeitraum einen Arbeitsschwerpunkt.

Die umfangreich überlieferten Tonträger der Bezirksverwal-tungen Halle, Karl-Marx-Stadt und Magdeburg konntendank vorangehender Grobsichtung vorab bewertet und fürdie weitere inhaltliche Erschließung vorbereitet werden.

In der Zentralstelle wurden vorrangig die Tonträger derHA IX (Untersuchungsorgan) inhaltlich erschlossen. Dabeistanden Inhalte im Vordergrund, die auch der Rehabili-

tierung von Opfern des SED-Regimes, der Aufklärung vonSpionagefällen und Verbrechen gegen die Menschlichkeitsowie von Spitzeltätigkeit dienen konnten. Überwiegendhandelte es sich um Mitschnitte von Vernehmungen, Ver-hören und Prozessen sowie konspirativen Raumüberwa-chungen.

Die Überlieferungen aus den Bezirksverwaltungen Cott-bus und Frankfurt (Oder) wurden abschließend bearbeitet.So liegen aus der BV Cottbus 311 Tonträger mit Aufnah-men von Telefonmitschnitten, Raumüberwachungen, Ver-sammlungen und Konferenzen, Vorträgen undSchulungsmaterialien wie auch von IM-Berichten vor. Fürdie BV Frankfurt (Oder) wurden unter anderem Mit-schnitte von Prozessen vor dem Bezirksgericht im Jahre1961 erschlossen.

Zum Schutz der Originale und zur Erhaltung der Tonauf-zeichnungen wurden vor allem von Mitschnitten politischerProzesse gegen Oppositionelle, Reden Erich Mielkes, Spio-nageprozessen und anderen wichtigen TondokumentenSicherungskopien erstellt, die gegenwärtig in einem Um-fang von rund 2 200 Kassetten vorliegen.

Wie bei den anderen Speichermedien findet eine kontinuier-liche Überarbeitung von Altverzeichnungen und deren an-schließende Eingabe in das IT-Verfahren SAE statt, um dieRecherchemöglichkeiten zu verbessern.

Bereich Datenverarbeitung

Im Archiv der BStU lagern einige tausend elektronische Da-tenträger des ehemaligen MfS. Bei diesen handelt es sichvor allem um Magnetbänder und Wechselplatten aus Groß-rechnern, aber auch um Disketten im 5,25- und 8-Zoll-For-mat, wie sie in dezentralen EDV-Systemen angewendetwurden. Bei der Erschließung dieser elektronischen Daten-träger lag auch in diesem Berichtszeitraum der Schwerpunktbei den überlieferten Daten der HVA, die inzwischen unterdem Namen SIRA (System Information und Recherche derAufklärung) bekannt geworden sind.

Dieses Datenprojekt, in dem die HVA operativ gewonneneErkenntnisse speicherte, besteht aus verschiedenen Teil-datenbanken. Im Berichtszeitraum wurde vor allem an derRekonstruktion der Teildatenbank 11 gearbeitet, die mitrund 210 000 enthaltenen Informationen die größte ist. ImFrühjahr 2003 konnte die Rekonstruktion insoweit abge-schlossen werden, als praktisch alle noch für diese Daten-bank verfügbaren Daten wiederhergestellt wurden und nunfür die Recherche zur Verfügung stehen. Durch diese Datenergibt sich ein relativ umfassender Einblick in die Industrie-spionage der HVA.

Zusätzlich konnten erste Daten aus der Teildatenbank 13 re-konstruiert werden. Diese enthalten den Nachweis über In-formationen, die im Zusammenhang mit der Aufklärung der„Regimeverhältnisse im Operationsgebiet“ beschafft wur-den. Diese Informationen dienten der HVA vor allem dazu,ihren Quellen, Kurieren, Instrukteuren usw. einen möglichstsicheren Bewegungsraum im als „Operationsgebiet“ be-zeichneten westlichen Ausland zu schaffen.

Weiterführende Informationen zu den SIRA-Datenbankenund ihrer Auswertung sind im Anhang C 9, S. 62, zu finden.

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Kartensammlung

Das MfS hinterließ in seinen verschiedenen Diensteinheitenauch etwa 210 lfd. Meter topografische Unterlagen in unge-ordnetem Zustand; hierzu zählen Karten, Pläne und Risseunterschiedlichen Inhalts. Der größte Teil dieser Überliefe-rung stammt von der beim MfS für die militärisch-topo-grafische Sicherstellung zuständigen Arbeitsgruppe desMinisters (AGM).

Im September 1998 wurde mit der Vorordnung der topo-grafischen Unterlagen begonnen; Schrift- und Bibliotheks-gut wurde aus der Kartensammlung aussortiert und den zu-ständigen Bereichen übergeben. Im Herbst 1999 wurden dieKarten aller Diensteinheiten in einer Kartensammlung zu-sammengefasst und die ersten Titel verzeichnet. Seit demJahr 2001 wird kontinuierlich an der Erschließung der topo-grafischen Unterlagen gearbeitet. Bisher konnten dabei über15 700 Verzeichnungseinheiten erschlossen werden. In derSammlung enthalten sind beispielsweise Unterlagen zuDienstobjekten des MfS, der Volkspolizei und der Natio-nalen Volksarmee, zu öffentlichen Einrichtungen, Hotels,Industrie- und Wohngebieten, zu Gastronomie-, Verkehrs-,Nachrichten- und Posteinrichtungen. Eine Bewertung dieserUnterlagen ist erst nach Abschluss der Erschließung mög-lich.

2.3 Bewertung und KassationEin erstes Beispiel für zurzeit mögliche praktische Bewer-tungsmaßnahmen ist der seit 2001 geltende Bewertungs-katalog, Teil I – Kassable Unterlagen. In diesem Katalogsind Unterlagen zur möglichen Kassation genannt, die fürdie individuelle Akteneinsicht und die historische For-schung ganz offensichtlich auch nicht annähernd von Be-deutung oder in vielfacher Ausfertigung vorhanden sind.Hierbei kann es sich beispielsweise um Schriftgut der all-gemeinen Verwaltung (Unterlagen zur Büroausstattung,Küchen- und Kantinenbelege, Schlüsselnachweise etc.), umVerpackungsmaterialien, Blanko-Dokumente oder Daten-träger (z. B. Mitschnitte von Spielfilmen ohne politischenbzw. MfS-Hintergrund) handeln. Solche Unterlagen können– ggf. nach der Sicherung von Musterexemplaren – kassiertwerden. Für alle weiteren Unterlagen, die entsprechend denZugangsregelungen des StUG noch auf längere Sicht ge-nutzt werden, können, wie eingangs beschrieben, Bewer-tungsfragen zurzeit nur indirekt eine Rolle spielen.

Um einen theoretischen Vorlauf zu schaffen, hat die imJahre 2002 gebildete Arbeitsgruppe Bewertung damit be-gonnen, archivwissenschaftlich fundierte Bewertungsmo-delle zu erarbeiten.

Neben allgemeinen archivwissenschaftlichen Kriterien, wiezum Beispiel dem Evidenzwert (Aussagekraft von Unter-lagen bezüglich der Arbeitsmethoden und Verfahren desMfS) und dem Informationswert (Aussagekraft von Unter-lagen über Personen, Orte und Ereignisse, die Gegenstandder Tätigkeit des MfS waren), sind bei der Bewertung auchKriterien wie die Einmaligkeit der Informationen, dieSchließung von Überlieferungslücken durch Aufbewahrungso genannter Ersatzdokumentationen und die Aussagefähig-keit der Archive insgesamt zu beachten.

Das zu schaffende Bewertungsmodell wird Grundlage fürwichtige Entscheidungen der Archivarbeit sein, so zum Bei-

spiel für die Festlegung bestandserhaltender Maßnahmen,für die Erschließungsintensität, die Prioritätensetzung beider künftigen Erschließung und die Vorbereitung weitererAussonderungen von wertlosen Unterlagen.

2.4 Projektgruppe RekonstruktionAngesichts der fortschreitenden politischen Veränderungenin der DDR begann der Staatssicherheitsdienst etwa im No-vember 1989 damit, Unterlagen in größerem Umfang zuvernichten. Grundlage dafür war eine Weisung des damali-gen Leiters der Nachfolgeorganisation des MfS, des Amtesfür Nationale Sicherheit (AfNS), Generalleutnant Schwa-nitz, vom 22. November 1989. Mit ihr wurden Festlegungenzur Reduzierung des Bestandes an registrierten Vorgängenund Akten sowie operativen Materialien und Informationengetroffen (siehe auch Anhang C 10, S. 64). Sie war gleich-zeitig ein Freibrief für die Leiter der Bezirksverwaltungen,Kreis- und Objektdienststellen, eigenständig Unterlagen,insbesondere IM-Akten und Akten zu Betroffenen, zu ver-nichten.

Bei der Besetzung der Dienststellen fanden sich säckeweisezerrissene und geschredderte Unterlagen, die von den Bür-gerkomitees sichergestellt und später durch Mitarbeiter derBehörde gesichtet wurden. Nach diesen Vorsichtungs- undAussonderungsarbeiten blieben insgesamt rund 16 052 lfd.Meter (nach aktueller Errechnung) dieser vorvernichtetenUnterlagen übrig, die als rekonstruierbar eingestuft wurden.

Seit 1995 arbeitet die Projektgruppe Rekonstruktion im Ar-chivbereich daran, zerrissene Unterlagen wieder zusammen-zusetzen. Vorrangiges Ziel der Arbeiten ist es, die wieder-gewonnenen archivalischen Quellen den Betroffenen zurEinsichtnahme vorzulegen und die historische Aufarbeitungder Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes damit zu unter-stützen. Rekonstruierte Unterlagen werden aber auch für Er-mittlungsverfahren und Überprüfungen verwendet.

Wie in den vorangegangenen Tätigkeitsberichten darge-stellt, bestätigen die bisherigen Rekonstrutionsergebnissedie Annahme, dass es sich vorwiegend um Unterlagen han-delt, die vom MfS in den letzten beiden Jahrzehnten derDDR geführt wurden. Sie betreffen unter anderem wichtigePersonen der Oppositionsbewegung und Inoffizielle Mitar-beiter, aber auch ganz gewöhnliche Bürgerinnen und Bür-ger, die verschiedentlich erst durch diese Unterlagen erfah-ren, dass der Staatssicherheitsdienst Materialien über siegesammelt hat.

Von Bedeutung sind die rekonstruierten Unterlagen auch fürdie Ergänzung bzw. Wiederherstellung registrierter Vor-gänge zu Betroffenen und Mitarbeitern des Staatssicher-heitsdienstes. So waren beispielsweise bis zum März 2002bereits 970 Vorgänge (OV, OPK, AU, OibE- und IM-Vor-gänge), die in den Speichern des MfS als gelöscht vermerktwaren, zumindest in Teilen wieder nutzbar gemacht worden.

Der Nutzen der rekonstruierten Materialien ist für alle Ver-wendungszwecke, die das StUG formuliert, zu sehen. Be-sonders die personenbezogenen Unterlagen sind für denEinzelnen von Bedeutung. Ihre inhaltliche Strukturierungentspricht grundsätzlich denen der unzerstört überliefertenUnterlagen. Durch ihre Rekonstruktion kann ein Teil der

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 17 – Drucksache 15/1530

vom Staatssicherheitsdienst zerstörten Registraturen wie-dergewonnen werden, selbst wenn es sich nicht immer umvollständige Akten handelt.

Bei über 50 Prozent der rekonstruierten Unterlagen handeltes sich um Originale. Das andere sind Kopien oder Mehr-fachexemplare, die auch die Informationsbeziehungen in-nerhalb des MfS dokumentieren können, da sie sich in un-terschiedlichsten Zusammenhängen wiederfinden. EinePrüfung bestätigte auch, dass die Vernichtung nicht immerden von der MfS-Leitung vorgegebenen Kriterien folgte,sondern daneben offensichtliches Kassationsgut wie Zeitun-gen, Broschüren und allgemein zugängliche SED-Materia-lien in einer Größenordnung von zirka 15 bis 20 Prozent inden Säcken enthalten ist.Vorrangig wird derzeit an den zerrissenen Unterlagen derHA XX gearbeitet, da sich in ihnen die Bespitzelung undoperative Bearbeitung großer gesellschaftlicher Bereiche(Kultur, Volksbildung, Kirchen, innere Opposition) wider-spiegelt (siehe dazu auch Anhang C 10, S. 64).Im Berichtszeitraum wurden 41 577 Seiten rekonstruiert,seit Beginn der Arbeiten sind es insgesamt 519 132 Seiten.Die Rekonstruktionsarbeiten werden bisher manuell durch-geführt, sie sind deshalb ungemein aufwändig, ein zeitlicherAbschluss ist kaum zu definieren. In der Regel rekonstruiertein Mitarbeiter durchschnittlich 10 Blatt am Tag. Um das Verfahren zu beschleunigen und die Unterlagen fürdie Zwecke des StUG, insbesondere für die AkteneinsichtBetroffener und für die wissenschaftliche Forschung schnel-ler nutzbar zu machen, wird derzeit auf Anregung des In-nenausschusses des Deutschen Bundestages eine Machbar-keitsstudie durchgeführt. Sie beschäftigt sich mit der Frage,ob, wie und mit welchem Aufwand eine IT-gestützte Rekon-struktion der Unterlagen möglich ist. Die Ergebnisse dieserStudie werden dem Bundestag Aufschluss darüber geben,mit welchen Kosten und mit welcher Erfolgsquote eine IT-gestützte Rekonstruktion verbunden wäre, um letztlich eineEntscheidung über die Durchführung des Projektes treffenzu können.

2.5 Personenbezogene Findhilfsmittel2.5.1 Karteien des StaatssicherheitsdienstesNur wenige der vom MfS geführten Karteien, darunter dieso genannten zentralen Karteien F 16 (Personenkartei) undF 22 (Vorgangskartei), waren in einem geordneten Zustandüberliefert. Andere wurden und werden überwiegend imRahmen von Erschließungsarbeiten in Bündeln und inSäcken aufgefunden, wobei nur selten auf eine vom MfSüberlieferte Legende zu der jeweiligen Kartei zurückgegrif-fen werden kann.Im Archiv der Zentralstelle kamen im Berichtszeitraum zuden bereits vorhandenen weitere 57 Karteien hinzu, sodassnunmehr insgesamt 519 personenbezogene Karteien mit un-terschiedlichem Umfang zur Verfügung stehen. Unter Be-rücksichtigung der sach- und strukturbezogenen Inhaltewurden die Karteien schrittweise nutzbar gemacht und kön-nen kontinuierlich in die Auskunftserteilung einbezogenund für Personenrecherchen verwendet werden.In den Archiven der Außenstellen stehen bis jetzt insgesamt2 463 Karteien und Dateien für Recherchen zur Verfügung.

Insgesamt sind in der Zentralstelle mit Stand vom 30. Juni2003 etwa 17,5 Millionen Karteikarten in die Rechercheeinbezogen, in allen Außenstellen beinahe 23,5 MillionenKarteikarten (siehe auch Anhang C 4, S. 56).In der Zentralstelle liegt zurzeit ein Schwerpunkt der Kartei-arbeit in der Übernahme und Bereitstellung von Kartei-karten, die im Rahmen der Schriftguterschließung noch inBündeln festgestellt und erschlossen werden und somit derErgänzung bereits vorhandener Karteien dienen.Anhand der vorliegenden Karteiübersichten zu personen-bezogenen Karteien der einzelnen Diensteinheiten wird der-zeit eine Analyse erarbeitet. Es soll festgestellt werden, obsich noch wichtige Karteien in den unerschlossenen Unter-lagen befinden können und welchen „Zuwachs“ der Kartei-bereich noch zu erwarten hat, um zukünftige Unterbrin-gungs- und Recherchekapazitäten zu planen.

2.5.2 Datenbanken der BStUZur Unterstützung der Recherchetätigkeit in dem immergrößer werdenden Karteienbestand in der Zentralstelle undden Außenstellen wurden seit 1993 Datenbanken entwi-ckelt, die generell in den Rechercheprozess einbezogensind, als Vorfilter für manuelle Recherchen dienen und diesewesentlich beschleunigen.Nutzbare Datenbanken in den Karteibereichen der Zentral-stelle sind:– das Elektronische Personenregister (EPR), das aus acht

verschiedenen Quellen gespeist wird, mit einem Daten-bestand von insgesamt 7 161 455 Datensätzen (hier flie-ßen auch die Personendaten aus der Erschließung ein– bisher 1 897 494 Datensätze – und werden gleichzeitigrecherchiert);

– die Datenbank HHO zur Erfassung von HauptamtlichenInoffiziellen Mitarbeitern (HIM), Personen mit Bezugauf HVA-Erfassungen und Offizieren im besonderenEinsatz (OibE) mit einem Datenbestand von insgesamt1 794 497 Datensätzen;

– die Datenbank HM zu den hauptamtlichen Mitarbeiterndes MfS mit 520 650 Datensätzen.

Da in diesen Datenbanken mittlerweile Informationen aussehr verschiedenen Quellen (Akten, Karteien, Listen usw.)gespeichert sind, wurde für ein umfassendes Recherche-ergebnis ein „Automatischer Datenabgleich“ (ADA) vor-geschaltet, mit dem alle Dateien abgeprüft werden und derals Vorfilter für die entsprechenden manuellen Kartei-recherchen dient.In den genannten Datenbanken sind in der Zentralstelle bei-nahe alle relevanten personenbezogenen Karteien erfasst.Ausgenommen sind:– die Klarnamenkartei (F 16), die aufgrund ihres Umfangs

mit einer Größenordnung von 5,1 Millionen Karteikar-ten eine enorme Dateneingabekapazität erfordern würde;

– die M-Kartei (Postkontrolle Ostberlin), die rund 1,2 Mil-lionen Karteikarten und -taschen umfasst, aber aufgrundunvollständiger bzw. fehlender Personengrunddaten nurmit einem besonders hohen Aufwand in einer Datenbankzu erfassen und somit auch nur begrenzt für den Automa-tischen Datenabgleich (ADA) zu nutzen wäre;

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– zwei umfangreiche Karteien mit Bezug zu ehemaligenHafttatbeständen. Deren Eingabe in das ElektronischePersonenregister (EPR) ist vorgesehen. Mit der Eingabeder Personengrunddaten aus der „Sonderkartei Straf-nachrichten“ wurde bereits begonnen, zurzeit sind von1 045 037 Karteikarten 452 799 Personengrunddateneingegeben. Die Datenerfassung der „StrafnachrichtenHinweiskartei“ mit einem Umfang von 886 163 Kartei-karten schließt sich daran an.

Weitere Ausnahmen bilden die ebenfalls im MfS zentral ge-führte Vorgangskartei (F 22) mit 1,2 Millionen Karteikarten,die Decknamenkartei (F 77) und ähnlich strukturierte Kar-teien, beispielsweise die in den Hauptabteilungen geführtenIM-Vorauswahlkarteien, die aufgrund fehlender Klarnamenund Personengrunddaten nicht in die vorhandenen Daten-banken zu integrieren sind.

Zur Einbeziehung dieser vorgangsbezogen geführten Kar-teien in automatische bzw. Terminalrecherchen soll das inder Behörde entwickelte und in einigen Außenstellen bereitsgenutzte Datenprojekt KARDE (Kartei Decknamen) denErfordernissen der Zentralstelle angepasst werden. KARDEwurde insbesondere für die Außenstellen entwickelt, in de-nen die Decknamenkartei (F 77) vernichtet war. Durch dasLesen von IM-Akten wurden wichtige Daten zur Registrie-rung, zu Decknamen aber auch Personengrunddaten be-kannt, die aufgrund der Speicherung in der Datenbank nunfür Auskünfte und insbesondere für die Decknamenent-schlüsselung zur Verfügung stehen.

Der Stand der Dateneingaben in den Archiven der Außen-stellen ist aufgrund verschiedener Faktoren, zum Beispielwegen der Personalsituation, unterschiedlich. Insgesamtsind in den Elektronischen Personenregistern der Außen-stellen mit Stand vom 30. Juni 2003 über 6,7 Millionen Da-tensätze für personenbezogene Recherchen erfasst.

2.5.3 „Rosenholz“-Datenbank

Die „Rosenholz“-Datenbank, die Erfassungen zu Personenund Vorgängen der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS(HVA) beinhaltet, wird ebenfalls im Karteibereich der Zen-tralstelle geführt.

Bei den „Rosenholz“-Unterlagen handelt es sich um mikro-verfilmte Karteien der HVA, die während der Umbrüche inder DDR auf nicht bekanntem Weg in die USA gelangten.Nach langwierigen Verhandlungen der Bundesregierung mitden zuständigen Stellen in den USA wurden die Unterlagen,die deutsche Bezüge aufweisen, seit dem Sommer 2000schrittweise an die BStU zurückgeführt. Die Rückgabe er-folgte als „geheime Verschlusssache“, was den generellenUmgang mit den Daten erschwerte.

Die Fraktionen der CDU/CSU, SPD, FDP und vonBÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Deutschen Bundestagunterstützten die Rückgabebemühungen von Beginn annachdrücklich. In einem gemeinsamen Brief der zuständi-gen Berichterstatter wurde verdeutlicht, dass die „Rosen-holz“-Unterlagen „Unterlagen im Sinne des Stasi-Unterla-gen-Gesetzes“ sind. Die Berichterstatter sprachen sich auchfür eine Aufhebung des von der amerikanischen Regierungverfügten „Geheim“-Vermerkes aus, damit eine uneinge-schränkte Auswertung und Veröffentlichung nach dem

Stasi-Unterlagen-Gesetz möglich sei. Die gemeinsamen Be-mühungen des Bundeskanzleramtes, des Bundesinnenmi-nisteriums und der Bundesbeauftragten führten letztlichdazu, dass die VS-Einstufung im Juni 2003 aufgehobenwurde. Die Unterlagen können nun entsprechend dem Stasi-Unterlagen-Gesetz verwendet werden.

Bei der Rückführung der „Rosenholz“-Unterlagen wurdennicht die ursprünglichen Filme zurückgegeben, sondern aufCD-ROM gescannte Abbilder der Unterlagen (so genannteBilddatei) und ein dazu entwickeltes Recherchesystem (sogenannte Recherchedatei). Insgesamt wurden bisher 381 CD-ROM mit rund 290 000 Datensätzen der Klarnamenkartei(F 16) der HVA, rund 57 400 Datensätzen der Vorgangs-kartei (F 22) der HVA und etwa 2 000 Datensätzen von sogenannten Statistikbögen von der BStU übernommen. DerRückführungsvorgang ist jedoch noch nicht abschließendprotokolliert.

Die Recherchedatei soll den Zugang zu den in der Bilddateidargestellten Unterlagen erleichtern. Bei der Nutzung zeig-ten sich jedoch vielfältige Eingabedifferenzen, sodass alleDatensätze bei der BStU geprüft und gegebenenfalls korri-giert werden müssen. Recherchen würden sonst zu falschenErgebnissen führen bzw. wären sehr zeit- und personalinten-siv. Die Aufhebung der „Geheim“-Einstufung bedeutet da-her nicht, dass die Unterlagen sofort vollständig zugänglichsind. In der zurzeit vorliegenden Form sind Recherchen ausden oben genannten Gründen nur bedingt möglich. Die ar-chivische Erschließung und Aufbereitung der Daten kannerst jetzt, nach Wegfall der Sicherheitsauflagen, im breitenUmfang erfolgen. Der endgültige Abgleich der Daten wirdaufgrund der Menge noch einige Monate dauern. Eine re-gelmäßige und vollständige Nutzung der Daten für die Auf-arbeitung der Tätigkeit der HVA ist erst nach Abschlussdes Datenabgleichs möglich.

Bei nur punktueller Nutzung der Informationen kann es auf-grund der Besonderheiten in den HVA-Unterlagen leicht zuFehlinterpretationen kommen. Da die Bundesbeauftragtenach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz den Einzelnen davor zuschützen hat, dass er durch den Umgang mit den vomStaatssicherheitsdienst zu seiner Person gespeicherten In-formationen in seinem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigtwird, werden Anträge, die auf die Verwendung der „Rosen-holz“-Dateien zielen, bis zum Abschluss des Datenab-gleichs nur in Einzelfällen bearbeitet werden können.

Geschichte und Rückführung der „Rosenholz“-Unterlagen,Aufbau und Inhalt der Dateien sowie Erfahrungen und Er-kenntnisse aus dem Umgang mit der Datenbank sind im An-hang C 11, S. 65, ausführlicher dargestellt.

2.6 Herausgabe und Übernahme von UnterlagenNach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz sind öffentliche undnichtöffentliche Stellen grundsätzlich verpflichtet, in ihrerVerwahrung befindliche Unterlagen des Staatssicherheits-dienstes an die BStU herauszugeben (§§ 7 ff. StUG). Ande-rerseits hat die BStU eindeutig erkennbare Unterlagen ande-rer Behörden herauszugeben, wenn sich in diesen keineAnhaltspunkte befinden, dass der StaatssicherheitsdienstMaßnahmen im Zusammenhang mit diesen Unterlagen ge-troffen oder veranlasst hat (§ 11 StUG).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 19 – Drucksache 15/1530

Seit Januar 1992 wurden insgesamt 3 330 lfd. Meter Unter-lagen von den verschiedensten Stellen zurückgeführt und150 lfd. Meter Unterlagen an andere Behörden herausge-geben.Inzwischen ist die Hauptarbeit auf diesem Gebiet getan. DerSchwerpunkt dieses Arbeitsgebietes hat sich auf kompli-zierte Einzelfälle verlagert, die insbesondere darauf beru-hen, dass in den Jahren 1990/1991 Unterlagen an Strafver-folgungsbehörden und Gerichte herausgegeben wurden, diedort in verschiedenen Vorgängen aufgegangen und nur nochschwer als Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes erkenn-bar sind. Daneben werden bei der Bearbeitung von Unter-lagen in den Archiven der BStU immer wieder Akten auf-gefunden, die keine Unterlagen im Sinne des StUG sind;teilweise stammen sie sogar aus den Jahren vor 1933, so-dass eine Nutzung auf der Grundlage dieses Gesetzes in derBehörde nicht zulässig ist. Diese Archivalien sind den jetztzuständigen Archiven oder Behörden zu übermitteln, wasoft mit aufwändigen Zuständigkeitsrecherchen verbundenist.Von den Strafverfolgungsbehörden konnten im Berichtszeit-raum 145 Akten – immerhin 17 lfd. Meter Schriftgut – wie-der in die Bestände der Behörde zurückgeholt und eingeord-net werden.Ein weiterer Arbeitsschwerpunkt waren die Rückführungenvon der Treuhand-Liegenschaftsverwaltung. In 14 Teilliefe-rungen wurden 116 lfd. Meter Liegenschaftsunterlagen,Miet- und Nutzungsverträge zurückgeführt.Als besonders schwierig erwies sich die Bearbeitung einerRückführung von 130 lfd. Metern Unterlagen, die 1999 nachAbschluss der Untersuchungen zur Regierungskriminalitätgegen Mitglieder des Politbüros der SED von der zustän-digen Staatsanwaltschaft an die BStU übergeben wurden.Die Unterlagen mussten intensiv gesichtet werden, um ihreZuordnung zu den einzelnen Teilbeständen zu ermöglichen.Als Beispiel einer Sonderaufgabe sei die Bearbeitung einerAnfrage vom Landesarchiv Berlin zur vermuteten Überlie-ferung historischer Karten, Pläne und Risse Berlins in denBeständen des Staatssicherheitsdienstes genannt. Dabeikonnten einzelne historische Unterlagen aus der Zeit zwi-schen 1913 und 1939 an das Landesarchiv übergeben wer-den (z. B. Pläne von Straßenbahn-, Bus- und U-Bahn-Net-zen).

2.7 AusblickDie Erschließung der Unterlagen wird in den nächsten Jah-ren einer der wesentlichen Arbeitsschwerpunkte im Archiv-bereich bleiben. Aufgrund aktueller Themen können sichdabei besondere Aufgabenstellungen ergeben. Die insge-samt knappe Personalausstattung der Archivbereiche wirktsich insbesondere bei den strukturbestimmenden Erschlie-ßungsaufgaben kritisch aus.Kriterien der Bewertung werden künftig stärker zu be-rücksichtigen sein. Als eines der ersten Ergebnisse der Be-wertungsdiskussion kann die Entscheidung gelten, die Un-terlagen der HA IX/11 (Aufklärung von Nazi- undKriegsverbrechen) zu verfilmen (Schutzverfilmung).Verstärkt werden die Bestrebungen, der Öffentlichkeit wei-tere Findbücher, demnächst zur „SED-Kreisleitung desMfS“, zur „Juristischen Hochschule des MfS“, zur

„Abteilung X des MfS“ (Internationale Verbindungen) undÜbersichten zu den Filmen und Videos des MfS zur Verfü-gung zu stellen (siehe auch Anhang C 5, S. 57). Auch die Be-standsinformationen im Internet (siehe dazu Kapitel 5.7.2)werden weiter ausgebaut.

Die Anwendung moderner Datentechnik ist unter anderemfür den Karteibereich vorgesehen. Verschiedene Informatio-nen sollen in einer Datenbank digitalisiert, verknüpft unddadurch verbesserte und schnellere Recherchemöglich-keiten im Interesse der Nutzer geschaffen werden.

Die Öffentlichkeitsarbeit ist seit langem ein fester Bestand-teil in der Arbeit der Archive der BStU. In den Archiven derZentralstelle und der Außenstellen werden weiterhin Füh-rungen für interessierte Gäste stattfinden. Vor allem aberwird die Internetpräsentation der Archivbereiche erweitertwerden, um der Öffentlichkeit Informationen über Inhalteder Bestände, deren Erschließungsgrad und Erkenntnisseaus archivwissenschaftlichen Untersuchungen zu vermitteln(siehe Kapitel 5.7).

3 Verwendung der Unterlagen auf Antrag oder Ersuchen

Das Stasi-Unterlagen-Gesetz eröffnet allen Bürgerinnen undBürgern eine Möglichkeit, die in dieser Konsequenz unddiesem Umfang bisher einmalig in der Geschichte ist: dieEinsichtnahme in Unterlagen, die eine Geheimpolizei, derStaatssicherheitsdienst der DDR, über sie angelegt hatte.Als ersten Verwendungszweck der Unterlagen hat der Ge-setzgeber in § 1 Abs. 1 Nr. 1 StUG bestimmt, „dem Einzel-nen Zugang zu den vom Staatssicherheitsdienst zu seinerPerson gespeicherten Informationen zu ermöglichen“. Vondiesem Recht (im Einzelnen geregelt in den §§ 12 ff. StUG)wird seit 1992 in großem Umfang Gebrauch gemacht: Bis-lang gingen im Rahmen der persönlichen Akteneinsichtmehr als 2 Millionen Anträge von Bürgerinnen und Bürgernin der Zentralstelle der BStU und ihren Außenstellen ein.

Daneben nutzen von Anbeginn öffentliche und nichtöffent-liche Stellen vor allem aus den neuen Bundesländern dieMöglichkeit, Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes fürdie im Gesetz (§§ 19 ff. StUG) genannten Zwecke zu ver-wenden. Mehr als 3 Millionen Ersuchen – beispielsweise imRahmen von Verfahren zur Rehabilitierung und Wieder-gutmachung, zur Überprüfung von Beschäftigten des öf-fentlichen Dienstes oder zu Rentenangelegenheiten – ver-deutlichen, dass die Auseinandersetzung mit denHinterlassenschaften des MfS nicht nur eine persönlich-biografische Dimension hat, sondern auch als gesellschafts-politisch bedeutsame Aufgabe wahrgenommen wird.

Unter dem Blickwinkel der politischen und historischenAufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstesund der politischen Bildung wird Forschern und Medienver-tretern der Zugang zu den Unterlagen des MfS ermöglicht(§§ 32 ff. StUG). Über 14 000 thematisch breit gefächerteAnträge unterstreichen, welcher Wert den Unterlagen desStaatssicherheitsdienstes bei der Aufarbeitung der jüngstendeutschen Geschichte beigemessen wird. Seit einer Ände-rung des StUG im Dezember 1996 können analog die beider BStU verwahrten NS-Unterlagen zur politischen undhistorischen Aufarbeitung des Nationalsozialismus genutztwerden.

Drucksache 15/1530 – 20 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

3.1 Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskunft, Einsicht in und Herausgabe von Unterlagen sowie auf Bekanntgabe von Namen ehemaliger Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes

Die Entscheidung, Akten eines Geheimdienstes für den ein-zelnen Bürger zu öffnen und ihm Zugang zu den vomStaatssicherheitsdienst über ihn gesammelten Informationenzu gewähren, war ein Experiment, dessen Ausgang keines-wegs absehbar war. Nach mehr als zehn Jahren lässt sichfeststellen, dass es ein großer Erfolg ist. Die Bürgerinnenund Bürger haben ihre Rechte auf Akteneinsicht in großemMaßstab wahrgenommen und sind verantwortungsbewusstmit den gewonnenen Erkenntnissen umgegangen.

Von den bis heute gestellten mehr als zwei Millionen An-trägen auf Akteneinsicht, Kopienherausgabe und Deckna-menentschlüsselung sind über 1,9 Millionen bearbeitet wor-den (siehe Anhang D 1, S. 70, zum Antragsaufkommen inden einzelnen Bundesländern bzw. Außenstellen der Be-hörde siehe Anhang D 2, S. 72). Auch wenn die Zahl derAnträge in den vergangenen Jahren zurückgegangen ist,liegt sie mit 115 888 im Jahr 2001, 94 415 im Jahr 2002 und41 633 bis einschließlich Juni 2003 noch immer auf einemsehr hohen Niveau. Mehr als 50 Prozent aller Anfragen sindErstanträge auf Akteneinsicht.

3.1.1 Antrag auf Akteneinsicht

Für den Antrag auf Akteneinsicht, den jede Bürgerin und je-der Bürger aus dem In- oder Ausland bei der BStU stellenkann, genügt ein formloses Schreiben, das allerdings be-stimmte Angaben enthalten und dem eine Identitätsbeschei-nigung der zuständigen Landesbehörde beigefügt sein muss.Da viele Bürger nicht genau wissen, welche Daten für dieRecherchen benötigt werden, bietet die BStU ein Antrags-formular an, mit dem alle relevanten Informationen erfragtwerden. Das Formular kann auch unter www.bstu.de ausdem Internet heruntergeladen, jedoch nicht auf dem glei-chen Weg zurückgesandt werden. Eine elektronische Signa-tur ist noch nicht möglich und auch die Identität kann nichtper E-mail bescheinigt werden. Insofern müssen die Formu-lare konventionell per Post zugesandt oder persönlich beiden Dienststellen der BStU abgegeben werden.

Die Vorbereitung der Akteneinsicht durch die Mitarbeiterin-nen und Mitarbeiter der BStU, die sich an die eigentlicheEinsicht in die Akten eventuell anschließende Herausgabevon Kopien aus den Unterlagen sowie die Entschlüsselungvon Decknamen Inoffizieller Mitarbeiter sind sachlich undrechtlich schwierige und arbeitsintensive Verfahren. Dererste Schritt ist die Ermittlung aller Unterlagen, die Infor-mationen zum Antragsteller enthalten. Dazu wird im Archivder Zentralstelle und ggf. in den Archiven der Außenstellenrecherchiert. Anschließend werden die aufgefundenen Ma-terialien nach den Vorgaben des StUG für die Akteneinsichtbzw. die Herausgabe von Kopien vorbereitet. Dabei ist aufder einen Seite das Recht des Antragstellers zu beachten,alle zu seiner Person gesammelten Informationen sehen zukönnen. Andererseits haben andere in den Unterlagen er-fasste Personen einen Anspruch auf den Schutz ihres Per-sönlichkeitsrechts, das heißt, jedem Einzelnen sollen nur dieDaten zugänglich sein, die das MfS über ihn selbst gesam-

melt hat. Um dieser gesetzlichen Regelung zu entsprechen,müssen im Zuge der Vorbereitung der Akteneinsicht ein-zelne Textstellen oder auch ganze Seiten, die Informationenzu anderen Betroffenen oder dritten Personen enthalten, ab-gedeckt (anonymisiert) werden. Offen bleiben die Namenbzw. Decknamen von hauptamtlichen und inoffiziellen Mit-arbeitern des MfS.

3.1.2 Vorrangige Bearbeitung von Anträgen

Besonderes Augenmerk liegt auf der Bearbeitung der vonGesetzes wegen vorrangig zu behandelnden Fälle. Dies sindinsbesondere Anträge zu Zwecken der Rehabilitierung, derWiedergutmachung oder zur Abwehr einer Gefährdung desPersönlichkeitsrechts, aber auch zur Entlastung vom Vor-wurf der Zusammenarbeit mit dem MfS.

Vom StUG nicht ausdrücklich vorgegeben ist die vorrangigeBearbeitung der Anträge von Personen in vorgerücktem Al-ter oder mit schwerer Erkrankung. Diese ergibt sich aber ausder Sache selbst. Da solche eilbedürftigen Anträge in hoherZahl eingehen, beanspruchen sie einen erheblichen Teil derArbeitskapazität und verzögern die chronologische Bear-beitung.

3.1.3 Bearbeitung von Wiederholungsanträgen

Anträge können wiederholt gestellt werden. Bei Anträgen,zu denen zunächst keine Erfassung festgestellt wurde, be-steht aufgrund der fortschreitenden Erschließungstätigkeitin den Archiven der Bundesbeauftragten die Chance, zueinem späteren Zeitpunkt doch noch Unterlagen aufzufin-den. Bürgerinnen und Bürger, die bereits Einsicht in Unter-lagen nehmen konnten, erhoffen sich von einem Wiederho-lungsantrag weitere Erkenntnisse. Es hat sich als sinnvollerwiesen, zwischen zwei Anträgen einen Zeitraum von min-destens zwei Jahren vergehen zu lassen. Die Wiederho-lungsanträge machen mit leicht steigender Tendenz knapp25 Prozent der Anträge auf Akteneinsicht aus.

3.1.4 Akteneinsicht als Dritter

Antragstellerinnen und Antragsteller, denen mitgeteilt wor-den ist, zu ihnen läge keine Erfassung in den Karteien desMfS vor, die aber dennoch davon überzeugt sind, vom MfSbeobachtet worden zu sein, können Akteneinsicht als so ge-nannte Dritte beantragen. Nicht zu allen Personen, die inden Unterlagen des MfS genannt sind, wurden auch Kar-teien oder gar Akten angelegt. Vielmehr flossen häufig per-sonenbezogene Informationen in die Unterlagen andererPersonen ein, zu denen man beruflich oder privat Kontaktunterhielt und die für das MfS von Interesse waren.

Solches Material in den Akten anderer Personen aufzufin-den, ist aufwändig und erfordert konkrete Informationen derAntragstellerin bzw. des Antragstellers zu den jeweiligenSachverhalten. Den Recherchen sind damit auch Grenzengesetzt: So ist es beispielsweise nicht möglich, eine Listemit mehr als 50 Namen von anderen Personen, in deren Ak-ten der Antragsteller eine Erwähnung seiner Person vermu-tet, abzuarbeiten, wenn nicht tatsächliche Anhaltspunkte da-für vorliegen. Hier stünden Recherche- und Leseaufwand inkeinem vertretbaren Verhältnis zum Informationsinteressedes Antragstellers.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 21 – Drucksache 15/1530

3.1.5 Anträge auf DecknamenentschlüsselungErst bei der Akteneinsicht erhalten die Antragsteller nähereKenntnis darüber, ob bzw. dass Informationen zu ihnen auchdurch Mitarbeiter des MfS gesammelt wurden, die unterDecknamen arbeiteten (vorwiegend Inoffizielle Mitarbeiter).Betroffenen im Sinne des Stasi-Unterlagen-Gesetzes räumtdas Gesetz das Recht ein, die Bekanntgabe der entsprechen-den Klarnamen dieser Mitarbeiter zu verlangen. Jeder An-trag auf Entschlüsselung von Decknamen hat gesonderteRecherchen in den Archiven zur Folge. Nur dann, wenndie Voraussetzungen des § 13 Abs. 5 und 6 StUG erfülltsind – das heißt insbesondere, dass zwischen den Unterla-gen zum Betroffenen und dem zu dem Inoffiziellen Mitar-beiter vorhandenen Aktenmaterial ein eindeutiger Bezughergestellt werden kann – darf die BStU den Klarnamen anden Antragsteller herausgeben.In den Jahren 2001 und 2002 wurden von 15 652 Bürgerin-nen und Bürgern insgesamt 51 180 Anträge auf Deck-namenentschlüsselung gestellt, im ersten Halbjahr 2003 wa-ren es 10 542.Die speziell mit der Bearbeitung dieser Anträge befasstenMitarbeiterinnen und Mitarbeiter haben sich durch inzwi-schen mehrjährige Erfahrungen ein umfangreiches Spe-zialwissen angeeignet. Im Zusammenhang mit der fort-schreitenden archivischen Erschließung führte das imBerichtszeitraum dazu, dass nicht nur die Rückstände beider Antragsbearbeitung verringert, sondern auch der An-teil der entschlüsselten Decknamen gesteigert werdenkonnte. In der Zentralstelle beispielsweise ging der Anteilder zurzeit nicht entschlüsselbaren IM von über 30 Prozentauf etwa 20 Prozent zurück.

3.1.6 WartezeitenBei nahezu 50 Prozent der Erstanträge wird keine Erfassungin den Karteien des ehemaligen MfS festgestellt. In diesenFällen erteilt die BStU innerhalb von 8 bis 12 Wochen eineabschließende Auskunft mit dem Ergebnis „nicht erfasst“.Anträge mit Priorität (vgl. Kapitel 3.1.2) werden in der Zen-tralstelle in aufwändigen Fällen innerhalb von ungefähr6 Monaten, ansonsten wie in den Außenstellen in einemkürzeren Zeitraum abgeschlossen.Im Übrigen werden in der Zentralstelle zurzeit die Erst-anträge aus dem Jahr 2001 bearbeitet, in den Außenstellendie aus den Jahren 1999 und 2000.Die Wartezeit bei der Decknamenentschlüsselung beläuftsich in den Berliner Referaten auf etwa 6 Monate, in denAußenstellen auf 3 bis 9 Monate.Im Vergleich zum Zeitraum der Vorberichte ist sowohl beider Mehrzahl der Außenstellen als auch im Bereich der Zen-tralstelle eine Verkürzung der Wartezeiten und ein Abbaudes Bearbeitungsrückstandes erreicht worden.Ein Grund dafür, dass bei der Bearbeitung der Aktenein-sichtsanträge immer noch Wartezeiten in Kauf genommenwerden müssen, liegt seit Bestehen der Behörde darin, dassdas sehr hohe Arbeitsaufkommen mit relativ wenig Personalbewältigt werden muss. Zunehmende Erfahrungen im Um-gang mit den Akten und dem Stasi-Unterlagen-Gesetz eröff-neten aber auch immer wieder Möglichkeiten, ursprünglich

festgelegte Arbeitsabläufe und Strukturen zu modifizierenund effektiver zu gestalten. Mit der im Berichtszeitraum inder Zentralstelle durchgeführten Umstrukturierung des Ar-beitsbereiches „Verwendung der Unterlagen“, bei der diefrühere organisatorische Trennung der Bearbeitung von An-trägen auf Akteneinsicht einerseits und von Ersuchen öf-fentlicher und nichtöffentlicher Stellen andererseits aufge-hoben wurde, ist ein weiterer Schritt in diese Richtungvollzogen worden. In den Außenstellen wird bereits seit ei-niger Zeit in dieser Struktur gearbeitet.

Zur weiteren Reduzierung der Wartezeiten tragen aber vorallem zwei seit mehreren Jahren bewährte Maßnahmen bei:die so genannte 85-Seiten-Regelung und die Organisationvon gegenseitigen Unterstützungsaktionen. Aktenmaterialmit einem Umfang von bis zu 85 Seiten wird dem Antrag-steller kostenfrei in Kopie zugesandt, ohne dass vorher eineAkteneinsicht bei der BStU stattgefunden hat. Diese kannauf Wunsch später noch erfolgen. Dass davon nur selten Ge-brauch gemacht wird, zeigt, dass die Erledigung per Aus-kunft auch im Sinne der Antragsteller ist. Kooperationenzwischen einzelnen Arbeitsbereichen der Zentralstelle undder Außenstellen tragen dazu bei, den Bearbeitungsstand in-nerhalb der Behörde anzugleichen und die Wartezeiten ins-gesamt weiter zu verkürzen.

3.1.7 KooperationAntragsaufkommen und Personalsituation haben sich in derZentralstelle und den verschiedenen Außenstellen sehr un-terschiedlich entwickelt (zur Verteilung des Antrags-aufkommens siehe Anhang D 2, S. 72). Das führte in derVergangenheit dazu, dass in einigen Bereichen bereits we-sentlich „jüngere“ Anträge bearbeitet wurden als in ande-ren. Um einen behördenweit einheitlichen Erledigungsstandzu erreichen und so zu gewährleisten, dass jeder Bürger, un-abhängig davon, wo er seinen Antrag auf Akteneinsicht beider BStU einreicht, mit annähernd gleichen Wartezeiten zurechnen hat, wurden Kooperationsbeziehungen begründet.

Bei den im Rahmen der Kooperation bearbeiteten Vorgän-gen handelt es sich zumeist um solche mit MfS-Unterlagengeringen Umfangs. Zu diesen Vorgängen wird in der Regeleine schriftliche Auskunft zur Art der aufgefundenen Unter-lagen erteilt, Kopien werden auf der Basis der 85-Seiten-Regelung versandt. Für die Bearbeitung im Rahmen der Ko-operation bietet sich diese Erledigungsform an, da hierbeidie Nähe zum Wohnort der Antragsteller nicht relevant ist.Die Option einer persönlichen Akteneinsicht bei der BStUwird auch hier immer angeboten.

Trotz des mit der Kooperation verbundenen logistischenAufwands lässt sich eine für die Bürgerinnen und Bürgerpositive Bilanz ziehen. Deshalb werden die Kooperations-beziehungen auch künftig andauern.

3.1.8 BürgerberatungDie BStU bietet in der Zentralstelle Berlin und in denAußenstellen telefonische und persönliche Beratungsmög-lichkeiten an.

Insbesondere in der Anfangszeit der Behörde war der An-sturm auf die Bürgerberatung kaum zu bewältigen. EinigeThemenbereiche aus dieser Zeit haben nichts an Aktualität

Drucksache 15/1530 – 22 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

verloren, andere kamen im Laufe der Jahre hinzu. DieBandbreite erstreckt sich von Fragen nach den rechtlichenMöglichkeiten, in die „eigene“ Stasi-Akte oder in die Unter-lagen von vermissten oder verstorbenen nahen Angehörigeneinzusehen, über Probleme im Zusammenhang mit Rehabi-litierungsangelegenheiten oder Überprüfungen durch denArbeitgeber, Nachweise für Einzelpersonen darüber, dasssie nicht mit dem Staatssicherheitsdienst zusammengearbei-tet haben, bis hin zu Fragen nach der Nutzung der Unterla-gen für Forschungszwecke.

Bei der Vielschichtigkeit der Anliegen ist es besonderswichtig, zunächst eine Vertrauensbasis für das Gesprächaufzubauen, von der aus eine Analyse des vorliegenden Pro-blems möglich wird. Verschiedentlich stellt sich dabei he-raus, dass die Erwartungshaltung der Ratsuchenden die vomGesetz eingeräumten Beratungsmöglichkeiten der BStUüberschreitet. Hier wird versucht, an kompetente Ansprech-partner – beispielsweise im Bereich der psycho-sozialenBeratung oder bei Rehabilitierungsbehörden – zu vermit-teln.

Im Berichtszeitraum fanden allein in Berlin rund 3 000 Per-sonen den Weg zur Bürgerberatung der BStU.

3.2 Verwendung von Unterlagen durch öffentliche und nichtöffentliche Stellen

3.2.1 Ersuchen zur Rehabilitierung von Betroffenen und zur Wiedergutmachung erlittenen Unrechts

Eine der wichtigsten Aufgaben der Behörde ist es, dazu bei-zutragen, dass Bürgerinnen und Bürger, die durch das DDR-System Unrecht erlitten haben, rehabilitiert werden und un-ter bestimmten Bedingungen auch eine materielle Ent-schädigung oder einen sozialen Nachteilsausgleich erhaltenkönnen.

Auf der Grundlage verschiedener gesetzlicher Vorschriftenkönnen Betroffene bei den zuständigen Gerichten oderÄmtern der Bundesländer Anträge zur Rehabilitierung undWiedergutmachung von in der DDR erlittenem Unrechtstellen. Zu nennen sind hier vor allem das 1. SED-Un-rechtsbereinigungsgesetz (Strafrechtliches Rehabilitie-rungsgesetz – StrRehaG), das 2. SED-Unrechtsbereini-gungsgesetz mit seinen Artikeln 1 und 2(Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz – VwRe-haG – und Berufliches Rehabilitierungsgesetz – BerRe-haG), das Häftlingshilfegesetz (HHG) und das Bundesver-sorgungsgesetz (BVG). Die Ämter und Gerichte fordernnach eingeleitetem Verfahren auf der Grundlage der §§ 20und 21 jeweils Abs. 1 Nr. 1 sowie § 24 StUG Auskünftebei der Bundesbeauftragten an. Hier wird sowohl in denUnterlagen der ehemaligen DDR-Justiz, die dem MfSüberlassen wurden, als auch in den vom Staatssicherheits-dienst angelegten Unterlagen zu den Betroffenen recher-chiert. Im Ergebnis dieser Recherchen war es im Berichts-zeitraum möglich, zu mehr als 90 Prozent der von denRehabilitierungsstellen eingereichten Ersuchen Unterlagenoder aussagekräftige Hinweise zu den angefragten Verfah-ren der ehemaligen DDR-Justiz zu übergeben.

Auch zwölf Jahre nach der Wiedervereinigung Deutsch-lands sind längst nicht alle zu Unrecht Verurteilten aus der

Zeit der DDR rehabilitiert und entschädigt. Häufig ent-schließen sich ehemals politisch Verfolgte und System-gegner der ehemaligen DDR erst bei der Klärung ihrer Ren-tenansprüche, einen Antrag auf Rehabilitierung zu stellen,um die in einer Haftanstalt verbrachten Zeiten für die Ren-tenberechnung anerkennen zu lassen.Von den Betroffenen ist jedoch zu beachten, dass die An-tragsfristen für eine Rehabilitierung und Wiedergutma-chung nach den SED-Unrechtsbereinigungsgesetzen nachdreimaliger Verlängerung zum 31. Dezember 2003 auslau-fen. Über einen Gesetzentwurf des Bundesrates zur noch-maligen Verlängerung der Antragsfristen war bis zum Re-daktionsschluss dieses Berichtes noch nicht entschieden.Für die BStU würde sich ein Auslaufen der Fristen zunächstkaum bemerkbar machen: Anträge Betroffener, die bis da-hin bei den jeweilig zuständigen Ämtern eingehen, werdennicht nur aufgrund der Bearbeitungsdauer, sondern auchwegen nachfolgender Widersprüche und Gerichtsverfahrennoch in den kommenden Jahren entsprechende Ersuchen andie BStU nach sich ziehen.Während in den letzten Jahren durchschnittlich rund 3 000 Er-suchen pro Jahr zu Rehabilitierungsfragen eingingen, warim Jahr 2002 eine Steigerung auf 7 137 Ersuchen zu ver-zeichnen. Für das Jahr 2003 lagen bis einschließlich Juni926 Ersuchen vor. Im Rahmen der Wiedergutmachung lagdie Anzahl der Ersuchen 2002 mit 6 841 etwa auf dem Ni-veau des Vorjahres (7 107 Eingänge). Von Januar bis Juni2003 gingen 2 622 Ersuchen ein.Am 31. März 2003 endete die Frist zur Anmeldung von An-sprüchen nach dem Dopingopfer-Hilfegesetz (DOHG), dasam 24. August 2002 vom Bundestag beschlossen wordenwar. Damit die Betroffenen ihre Anträge fristgemäß einrei-chen und gegenüber dem zuständigen Bundesverwaltungs-amt fundiert begründen konnten, bearbeitete die BStU ent-sprechende Anträge mit höchster Priorität. Für Fragen,sowohl der Antragsteller als auch des Bundesverwaltungs-amtes, wurde ein zentraler Ansprechpartner benannt. DieseMaßnahmen bewirkten eine schnelle und unbürokratischeHilfe für die Betroffenen.Als einziges Bundesland ermöglicht der Freistaat Sachsendie Entschädigung von zu DDR-Zeiten verfolgten Schülern.Die entsprechende Verwaltungsvorschrift sieht eine einma-lige finanzielle Zuwendung zum Ausgleich von Beeinträch-tigungen vor allem in der beruflichen Entwicklung vor. An-träge konnten von den Betroffenen bis 31. Mai 2001 gestelltwerden. Zu einem Teil der Anträge wurde bei der BStU umRecherchen ersucht – bisher in rund 1 500 Fällen. Da dieHaushaltsmittel vom Freistaat Sachsen zunächst nur für dasJahr 2001 eingestellt waren, bearbeitete die BStU, vorwie-gend die Außenstellen Chemnitz und Leipzig, diese Anträgemit Priorität. Aufgrund der hohen Antragszahlen hat derFreistaat die Auszahlung der Entschädigungen bis in dasJahr 2003 verlängert.Hinsichtlich der Verwendung von Unterlagen, die Ge-richte und Staatsanwaltschaften dem Staatssicherheits-dienst überließen (§ 24 StUG), ist im Berichtszeitraum einSonderrechercheprojekt vorläufig abgeschlossen worden:Prof. Dr. C. F. Rüter, Direktor des Institute of CriminalLaw in Amsterdam, wertete seit 1995 bei der BStU Straf-urteile der DDR-Justiz im Zusammenhang mit NS-Ver-brechen aus (Einzelheiten siehe Anhang D 3, S. 73).

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 23 – Drucksache 15/1530

3.2.2 Ersuchen zu Vermögensangelegenheiten im Rahmen der Wiedergutmachung sowie für die Aufklärung, Erfassung und Sicherung des Vermögens der ehemaligen DDR

Bei Ersuchen zu Vermögensangelegenheiten und zur Wie-dergutmachung gemäß den §§ 20 und 21 jeweils Abs. 1Nr. 1 StUG geht es um die Feststellung, ob Entscheidungenin der ehemaligen DDR zu Eigentums-, Nutzungs- undsonstigen Rechten an Immobilien, die möglicherweiserechtsstaatswidrig bzw. unter Mitwirkung des MfS zustandekamen, aufgehoben werden können und ob materielle An-sprüche bestehen. Dies gilt ebenso für bewegliche Vermö-genswerte.

Die große Anzahl der bei den verschiedenen Ämtern undLandesämtern vorliegenden Anträge, die vor allem auf derGrundlage des Gesetzes zur Regelung offener Vermögens-fragen eingereicht wurden, kann nach einer Einschätzungdes Bundesamtes zur Regelung offener Vermögensfragennicht vor dem Jahre 2007 erledigt werden (Bundesamt zurRegelung offener Vermögensfragen; PressemitteilungNr. 0502 vom 20. November 2002). Für die BStU ist des-halb auf längere Zeit mit Antragseingängen in diesem Be-reich zu rechnen. Hinzu kommen Wiederholungsersuchenund solche, die aufgrund von Einsprüchen gegen Entschei-dungen der Ämter nun der nächsten Instanz zur erneutenPrüfung vorliegen.

Eine größere Anzahl von Ersuchen an die Bundesbeauf-tragte betrifft zudem die Frage, ob sich aus den Unterlagendes Staatssicherheitsdienstes Hinweise ergeben, die einenAusschluss von Ausgleichsleistungen zur Folge habenkönnten. Diese werden beispielsweise nicht gewährt, wennder Berechtigte oder sein Rechtsvorgänger gegen Grund-sätze der Menschlichkeit oder gegen die Rechtsstaatlichkeitverstoßen hat.

Unter bestimmten Voraussetzungen, beispielsweise dem Eigen-tumsnachweis, gibt die BStU gemäß § 11 Abs. 4 i. V. m.§ 26 StUG Unterlagen wie Bauakten, Lagepläne oder Grund-risspläne ehemaliger MfS-Objekte an die berechtigten Stellenoder Personen heraus.

Im Berichtszeitraum wurden 1 823 Ersuchen zu Personenund Sachverhalten an die Bundesbeauftragte gerichtet. Diesentspricht in etwa der Anzahl aus dem vorhergehenden Be-richtszeitraum. Der Anteil der Nachfolgeersuchen schwanktdabei monatlich zwischen 5 und 20 Prozent.

Die Bundesanstalt für vereinigungsbedingte Sonderauf-gaben (BvS) fragte auf der Grundlage der §§ 20 und 21 je-weils Abs. 1 Nr. 5 StUG bzw. gemäß des § 11 Abs. 4i. V. m. § 26 StUG zu Themen an, die mit der Fortführungdes letzten großen Prozesses der Bundesrepublik Deutsch-land zum Verbleib von DDR-Staats- und Parteivermögenzusammenhängen – dem Prozess um die Firma NOVUMGmbH vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin. Es gehtdabei um die Frage, ob rund 225 Millionen Euro Firmen-vermögen Eigentum der Kommunistischen Partei Öster-reichs oder der Bundesrepublik Deutschland sind. Nebender Bearbeitung von Anfragen zu den beteiligten Personenwerden arbeitsaufwändige Recherchen zu Struktur- undQuerschnittsfragen des Justiz- und Rechtsanwaltswesensder DDR durchgeführt.

3.2.3 Ersuchen zur Strafverfolgung und Gefahrenabwehr

Auf der Grundlage von § 23 StUG werden Ersuchen zurVerfolgung von Straftaten bearbeitet.Da die mittelschweren Straftaten im Oktober 2000 absolutverjährten (ein Resümee zu deren Bearbeitung durch dieBStU wurde im Fünften Tätigkeitsbericht gezogen), ging imBerichtszeitraum die Zahl der Ersuchen zum Zwecke derStrafverfolgung insgesamt zurück. Dennoch wurden auchweiterhin zahlreiche Ersuchen (z. B. zum Tatbestand desschweren Landesverrats) bearbeitet.Außerdem trägt die Tätigkeit der BStU in Einzelfällen zurAufklärung aktueller Straftaten bei. Dabei geht es in der Re-gel weniger um den direkten Stasi-Bezug als vielmehr umErmittlungshintergründe wie Hinweise auf Bezugspersonenim Umfeld des Straftäters. Dank der fortschreitenden archi-vischen Erschließung von Unterlagen und Datenbanken desMfS konnten gegenüber dem vorhergehenden Berichtszeit-raum weiter verbesserte Recherchemöglichkeiten genutztwerden.Die BStU bearbeitete im Rahmen von Rechtshilfeersuchenauch Anfragen von Ermittlungsbehörden zu Spionagefällenim Ausland (u. a. Dänemark, Norwegen, Finnland).Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 richte-ten die Strafermittlungsbehörden, in erster Linie der Gene-ralbundesanwalt (GBA) beim Bundesgerichtshof und dasBundeskriminalamt, gezielte Ersuchen an die BStU, um ggf.Werdegang und Hintergrund mutmaßlicher Terroristen oderderen Hintermänner besser einschätzen und jede möglicher-weise vorhandene Information in die Ermittlungen einbezie-hen zu können.Darüber hinaus wertete die BStU im Zusammenhang mitden Ereignissen des 11. September für ein Strukturverfahrendes GBA umfangreiches Aktenmaterial aus und übermit-telte zahlreiche Informationen.Ebenfalls im Zusammenhang mit der Terrorismusbekämp-fung, aber nach wie vor auch für die anderen in § 25 StUGgenannten Zwecke, richteten die Nachrichtendienste desBundes und der Länder Ersuchen an die Behörde.

3.2.4 Ersuchen zur Überprüfung von Abgeordne-ten und Angehörigen kommunaler Vertre-tungskörperschaften, Mitarbeitern von Abgeordneten sowie Vorstandsmitglie-dern und Wahlkandidaten von Parteien

Das Interesse an einer Überprüfung der Volksvertreter istauf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene nach wie vorvorhanden, es konzentriert sich aber seit jeher fast aus-schließlich auf die neuen Bundesländer. Dass die Zahl derÜberprüfungsanfragen in diesem Berichtszeitraum weit un-ter der der vorhergehenden Berichtsperiode liegt, ist vor al-lem darauf zurückzuführen, dass im kommunalen Bereichdemnächst Wahlperioden zu Ende gehen. Während in den ersten Monaten nach Neuwahlen die Zahlder Anfragen regelmäßig sprunghaft ansteigt, sinkt sie ge-gen Ende der jeweiligen Wahlperiode wieder ab. Im jetzigenBerichtszeitraum sind nur rund 3 000 Ersuchen eingegan-gen, während im Fünften Tätigkeitsbericht noch etwa13 000 Eingänge zu verzeichnen waren.

Drucksache 15/1530 – 24 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Im Berichtszeitraum fanden unter anderem die Wahlen zumDeutschen Bundestag, die Landtagswahlen in Sachsen-An-halt und Mecklenburg-Vorpommern sowie die Wahlen zumAbgeordnetenhaus und den Bezirksverordnetenversamm-lungen in Berlin statt. Die Mitglieder des Berliner Abgeordnetenhauses und auchdie einiger Berliner Bezirksverordnetenversammlungen ha-ben sich auf der Grundlage der jeweiligen Abgeordnetenge-setze bzw. Beschlüsse fast ausnahmslos überprüfen lassen. Im Deutschen Bundestag haben seit Beginn der Legisla-turperiode 97 Abgeordnete ihre Überprüfung auf einehauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit für den Staats-sicherheitsdienst beim Präsidenten des Bundestages bean-tragt, der sich daraufhin mit entsprechenden Ersuchen andie Bundesbeauftragte wandte. Mit weiteren Eingängen istzu rechnen.Im Landtag Sachsen-Anhalt ist das Verfahren der Einset-zung und Überprüfung der zehn Mitglieder eines Sonder-ausschusses abgeschlossen. Durch den Sonderausschusswurden bis einschließlich Juni 2003 Ersuchen zu 41 Abge-ordneten an die BStU gerichtet und weitere angekündigt.Bei allen übrigen Ersuchen handelt es sich in der Regel umNachrücker oder um einzelne kommunale Vertretungskör-perschaften. Eine Ausnahme bildet der Freistaat Thüringen.Durch die Neuregelung des Verfahrens zur Überprüfungvon Angehörigen kommunaler Vertretungskörperschaftendurch das Thüringer Innenministerium Ende 2000/An-fang 2001, wonach die Durchführung des Verfahrens nunden kommunalen Rechtsaufsichtsbehörden obliegt, kam eszu Neueinreichungen sowie zur Aktivierung bereits einge-reichter Ersuchen, deren Bearbeitung bis zur Klärung derRechtslage ruhte, in einigen Fällen aber auch zur Rück-nahme von Überprüfungsersuchen seitens der Gemeinde-vertretungen.Die Möglichkeit der Überprüfung der Mitarbeiter von Ab-geordneten und Fraktionen gemäß den §§ 20 und 21 jeweilsAbs. 1 Nr. 6d StUG nutzten – wie schon im letzten Berichts-zeitraum – nur der Sächsische Landtag (46 Ersuchen) und ineinigen Fällen auch der Thüringer Landtag.Ihre Wahlkandidaten haben verschiedene Parteien – ins-besondere in Vorbereitung der Landtagswahl in Sachsen-Anhalt – überprüft. Es lagen hier Ersuchen zu 109 Personenvor.

3.2.5 Ersuchen zu SicherheitsüberprüfungenNach dem 11. September 2001 wurden im Rahmen derMaßnahmen gegen den internationalen Terrorismus auchdie Bestimmungen für die Durchführung von Sicherheits-überprüfungen erheblich ausgeweitet und unter anderemfestgelegt, dass die Luftfahrtbehörden im Rahmen der Zu-verlässigkeitsüberprüfung von Personen auch bei der BStUanfragen. So gingen speziell aus diesem Bereich seit Okto-ber 2001 rund 17 700 Ersuchen ein, die – sofern nicht um-fangreiches Aktenmaterial gesichtet werden musste – in derRegel in der vorgesehenen Frist von drei Monaten beant-wortet werden konnten (weitere Informationen siehe An-hang D 4, S. 74).Daneben wurden im Rahmen des Geheimschutzes oder derZutrittsberechtigung für sicherheitsempfindliche BereichePersonen überprüft. Dazu gehören auch Personen aus nicht-

öffentlichen Bereichen (Privatfirmen), die von oberstenBundes- oder Landesbehörden mit einer sicherheitsemp-findlichen Tätigkeit betraut werden sollen bzw. eine solcheTätigkeit bereits ausüben. Im Berichtszeitraum gingen ausdiesem Bereich zirka 14 500 Erst- und Wiederholungs-ersuchen bei der BStU ein.

3.2.6 Ersuchen zur Überprüfung von Beschäftigten des öffentlichen Dienstes und zu Renten-angelegenheiten; Sonstige Ersuchen

Öffentlicher DienstDie Zahl der Ersuchen aus dem Bereich des öffentlichenDienstes ist weiterhin rückläufig. Während im Jahre 2001noch etwa 15 800 Anfragen bei der BStU eingingen, warenes 2002 nur noch 13 400. Für das Jahr 2003 lagen bis Junirund 4 900 Ersuchen vor – davon ausgehend ist mit einerGesamtzahl von etwa 10 000 in diesem Jahr zu rechnen.Fast 60 Prozent der Anfragen im Berichtszeitraum reichtenStellen des öffentlichen Dienstes der Bundesländer Sachsen(40 Prozent) und Thüringen (20 Prozent) ein.

RentenangelegenheitenIm Berichtszeitraum wandten sich Rentenversorgungsträgerin rund 132 000 Fällen zur Klärung von Ansprüchen undAnwartschaften auf Rentenleistungen nach dem Anspruchs-und Anwartschaftsüberführungsgesetz (AAÜG) an dieBStU. Von den insgesamt prognostizierten 1,2 MillionenEingängen in dieser Kategorie liegen damit bislang 850 000– das sind 71 Prozent – vor.

Überprüfung von Personen im kirchlichen Dienst und in kirchlichen EhrenämternKirchen und Religionsgemeinschaften fragten im Berichts-zeitraum zu insgesamt 47 Personen im kirchlichen Dienstbzw. in einem kirchlichen Ehrenamt bei der BStU an. Beider Mehrzahl dieser Personen handelte es sich um Beschäf-tigte im kirchlichen Dienst.

Überprüfung von Rechtsanwälten, Notaren und ehrenamtlichen RichternDie im Berichtszeitraum eingereichten 156 Ersuchen zu No-taren und Rechtsanwälten kamen zum überwiegenden Teilaus dem Freistaat Sachsen, während die 202 Anfragen zuehrenamtlichen Richtern fast vollständig (94 Prozent) ausMecklenburg-Vorpommern stammen.

Überprüfung von Personen in Verbänden und der WirtschaftErsuchen zu 111 Personen aus dem Bereich der Wirtschaftund zu 75 Personen aus dem Bereich der Verbände undVereine verdeutlichen das weiterhin geringe Interesse anÜberprüfungen in diesem Bereich. Ausnahmen bilden ei-nige sächsische Handwerksinnungen, die ihre Vorständeüberprüft haben. Aber auch so genannte Opferverbände beantragen dieÜberprüfung ihrer Vorstandsmitglieder. Auf Unverständnisstößt bei ihnen häufig, dass die BStU aufgrund der Bestim-mungen der Kostenordnung zum StUG für jede Mit-teilung an eine nichtöffentliche Stelle – dazu gehören die

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Opferverbände in der Regel – Kosten erheben muss. Selbstim Ausnahmefall, wenn dies mit Rücksicht auf die wirt-schaftlichen Verhältnisse oder sonst aus Billigkeitsgründengeboten erscheint, darf die Bundesbeauftragte die Gebüh-ren nur ermäßigen, nicht aber vollständig erlassen.

OrdensangelegenheitenHinsichtlich der Überprüfung der Ordenswürdigkeit recher-chierte die BStU im Berichtszeitraum zu insgesamt 690 Per-sonen. Dabei ergaben sich in 72 Fällen (ca. 10 Prozent) Hin-weise auf eine hauptamtliche oder inoffizielle Tätigkeit deszur Auszeichnung Vorgeschlagenen für den Staatssicher-heitsdienst.Die eingereichten Ersuchen bezogen sich hauptsächlich aufPersonen mit Wohnsitz in der ehemaligen DDR. Der größte Teil (ca. 88 Prozent) der Überprüfungsersuchenhatte die beabsichtigte Verleihung des Verdienstordens derBundesrepublik Deutschland zum Anlass. Dabei stellten dasBundespräsidialamt und die verschiedenen Bundesministe-rien insgesamt rund 30 Prozent der Ersuchen. Auch dieBundesländer als Vorschlagsberechtigte nutzten im Vorfeldder Einreichung eines Ordensvorschlages die Möglichkeiteiner Anfrage bei der BStU (z. B. Thüringen mit ca. 20 Pro-zent der insgesamt angefragten Personen).

3.2.7 Mitteilungen ohne ErsuchenHinweise, die im Ergebnis zu einer Mitteilung ohne Ersuchengemäß den §§ 27 und 28 StUG führen können, erhält dieBStU im Rahmen ihrer Aufgabenerfüllung vor allem bei derBearbeitung von Akteneinsichtsanträgen (hier insbesonderebei der Entschlüsselung von Decknamen) und von Anträgenaus den Bereichen Forschung und Medien. Auch im Be-richtszeitraum waren in einer Reihe von Fällen Mitteilungenohne Ersuchen über eine frühere Tätigkeit für den Staats-sicherheitsdienst an die jeweils zuständigen Stellen zu ma-chen, zum Beispiel zu einer Bundestagsabgeordneten oderzu höheren hauptamtlichen wie ehrenamtlichen Funk-tionsträgern im Sportbereich (Ausführungen zur Rechtslagesiehe Anhang D 5, S. 75).

3.3 Anträge für die Forschung zum Zweck der politischen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes, für Zwecke der politischen Bildung sowie von Presse, Rundfunk und Film

3.3.1 ArbeitsschwerpunkteDer § 32 StUG regelt die Verwendung der Stasi-Unterlagenfür die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheits-dienstes durch die Forschung und – in Verbindung mit§ 34 StUG – durch die Medien. Die Regelungen eröffnen je-der ernsthaft an der Aufarbeitung interessierten Person undInstitution den Zugriff auf die Unterlagen, also nicht nurden wissenschaftlich tätigen Forschern oder Wissenschafts-journalisten.Jeder Antrag muss die politische und historische Aufarbei-tung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes der ehema-ligen DDR bzw. der nationalsozialistischen Vergangenheitzum Ziel haben und zu einer Veröffentlichung führen bzw.die Öffentlichkeit durch Ausstellungen oder Vorträge (An-träge für politische Bildung) informieren.

Auch im elften und zwölften Jahr seit Inkrafttreten desStasi-Unterlagen-Gesetzes ist das Interesse an der politi-schen und historischen Aufarbeitung der Tätigkeit desStaatssicherheitsdienstes durch die Forschung und Mediennicht geringer geworden.

Kurzzeitig kam es durch die Urteile des Verwaltungs-gerichtes Berlin vom 4. Juli 2001 bzw. des Bundesverwal-tungsgerichtes vom 8. März 2002 bei der Bearbeitung derForschungs- und Medienanträge zu erheblichen Einschrän-kungen. Dies spiegelte sich sowohl in einem geringfügi-gen Rückgang der Antragseingänge als auch in einer ver-zögerten Bearbeitung wider. Das am 6. September 2002 inKraft getretene 5. StU-Änderungsgesetz stellte die Rechts-sicherheit in diesem Bereich wieder her.

Für den Berichtszeitraum waren insgesamt 2 311 Antrags-eingänge zu verzeichnen, 1 353 davon kamen aus der For-schung. Themenschwerpunkte bildeten die Bereiche Politik,die Religionsgemeinschaften, die Kultur, die Wirtschaft unddas MfS selbst. Insgesamt 12 Prozent aller Anträge beschäf-tigten sich mit der NS-Problematik (zu Antragsentwicklungund Themenschwerpunkten siehe auch Anhang D 6, S. 76).

Das Spektrum der Antragsteller reichte von Schülern überStudenten, Doktoranden, Rechtsanwälte und Journalistenbis hin zu national und international renommierten For-schern unterschiedlichster Wissenschaftszweige. Aber auchOrganisationen, Vereine, kommunale Einrichtungen, Mu-seen sowie Mahn- und Gedenkstätten zählten dazu.

Sowohl Forschungs- als auch Medienanträge orientierensich an der Wiederkehr von Jahrestagen. Hervorzuhebensind für den Berichtszeitraum zahlreiche Anträge zur25. Wiederkehr der Ausbürgerung von Wolf Biermann imNovember 1976 und zum 40. Jahrestag des Mauerbaus am13. August 1961. Die öffentliche Präsentation der Nachbil-dung des legendären Bernsteinzimmers im Rahmen der300-Jahrfeier der Stadt St. Petersburg im Mai 2003 löstewiederum zahlreiche Anträge zur Thematik „Suche nachdem Bernsteinzimmer durch das MfS“ aus. Aus Anlass des50. Jahrestages des 17. Juni 1953 gingen seit Januar 2000insgesamt 125 Forschungs- und Medienanträge für Publika-tionen, Dokumentarfilme und Ausstellungen ein.

In der Zentralstelle der Behörde sind zwei Referate mit derBearbeitung von Forschungs- und Medienanträgen befasst.Eingehende Anträge werden entsprechenden Themenkom-plexen zugeordnet bzw. bei regionalem Themenbezug andie jeweilige Außenstelle zur Bearbeitung abgegeben.Durch die Spezialisierung auf bestimmte Themenfelderkönnen Antragsteller besser beraten und die Bearbeitungs-dauer für die einzelnen Anträge verkürzt werden. Die Ar-beitsabläufe sind im Anhang D 7, S. 78, dargestellt.

Medienanträge erfordern in der Regel eine zeitnahe Aus-kunft, besonders wenn sie einen aktuellen Bezug haben oderdie Vorhaben an feststehende Erscheinungstage bzw. Sende-termine gebunden sind. Die deshalb unmittelbar nachAntragseingang eingeleiteten Recherchen machen es – ab-hängig vom Thema – möglich, den Antragstellern die auf-gefundenen Unterlagen innerhalb kurzer Zeit zuzuleiten.

Im Gegensatz dazu steht die oft lange Bearbeitungsdauervon Forschungsanträgen. Ursachen hierfür sind unter ande-rem der inzwischen weiter fortgeschrittene Erschließungs-stand der Archivalien und der sich daraus ergebende erhöhte

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Aufwand, um alle zum jeweiligen Antragsthema recher-chierten Unterlagen zur Verfügung stellen zu können. LangeBearbeitungszeiten erklären sich auch dadurch, dass dieForschungsprojekte in der Regel sehr umfassend sind undoftmals durch zahlreiche Ergänzungsanträge erweitert wer-den.Weitere Verzögerungen können sich durch das neu einge-führte Benachrichtigungsverfahren gemäß § 32a StUG erge-ben.

3.3.2 Änderungen des § 32 durch das 5. StUÄndG vom 6. September 2002

Mit der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes vom8. März 2002, nach der Informationen zu Personen der Zeit-geschichte, Amtsträgern und Inhabern politischer Funktio-nen, soweit sie nicht Mitarbeiter oder Begünstigte des MfSwaren, nur noch mit deren ausdrücklicher Einwilligung ge-nutzt werden durften, konnte dem Anliegen des Gesetzge-bers nach einer historisch-kritischen und zeitnahen Ge-schichtsaufarbeitung nur noch eingeschränkt entsprochenwerden. Dies wirkte sich besonders auf die Bearbeitung vonForschungs- und Medienanträgen aus: Die Unterlagen ei-nerseits dem Urteil entsprechend zu bearbeiten (Anonymi-sierung der angegebenen Personenkategorien) und anderer-seits den Ansprüchen einer zeitgeschichtlich solidenAufarbeitung zu genügen, war fast unmöglich.Als ein gravierendes Problem stellte sich der Umgang mitInformationen zu verstorbenen Personen dar. Bis zur Ur-teilsverkündung wurden gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 3, 1. Spie-gelstrich StUG personenbezogene Informationen zu verstor-benen Personen der Zeitgeschichte, Inhabern politischerFunktionen und Amtsträgern nicht anonymisiert. Danachmussten diese Personenkategorien geschwärzt bzw. konntenUnterlagen zu ihnen nicht zur Verfügung gestellt werden.Damit war auch die Bearbeitung von Anträgen zur national-sozialistischen Vergangenheit sehr eingeschränkt, da hierder überwiegende Teil der angefragten Personen bereits ver-storben ist.Wegen der Folgen des Urteils für die Aufarbeitung der Tä-tigkeit des Staatssicherheitsdienstes sah der GesetzgeberRegelungsbedarf. Am 6. September 2002 trat das 5. StUÄndGin Kraft, auf dessen Grundlage Unterlagen mit personen-bezogenen Informationen zu Personen der Zeitgeschichte,Inhabern politischer Funktionen und Amtsträgern unter be-stimmten Voraussetzungen für Forschung und Medien wie-der zugänglich gemacht werden können (Chronik des Ge-setzgebungsprozesses und Gegenüberstellung von altemund neuem Gesetzestext siehe Anhänge A 1 und A 2, S. 43und S. 46).Dem geänderten Gesetzestext zufolge sind Unterlagen mitpersonenbezogenen Informationen über Personen der Zeit-geschichte, Inhaber politischer Funktionen und Amtsträgerzum Zweck der Aufarbeitung zugänglich, „soweit es sichum Informationen handelt, die ihre zeitgeschichtliche Rolle,Funktions- oder Amtsausübung betreffen“ (§ 32 Abs. 1Nr. 4 StUG). Selbstverständlich dürfen die Unterlagen – wiees auch der alte Gesetzestext schon vorsah – nur zur Ver-fügung gestellt werden, „soweit durch deren Verwendungkeine überwiegenden schutzwürdigen Interessen der ge-nannten Personen beeinträchtigt werden“ (§ 32 Abs. 1StUG). Unterlagen über private Lebensbereiche sind dem-

nach nicht zugänglich, es sei denn, die betreffende Personhat ausdrücklich in deren Verwendung eingewilligt. In allenanderen Fällen muss zwischen dem Interesse der betreffen-den Person am Schutz der zu ihr vorhandenen Informationenund dem Zugangs- und Erkenntnisinteresse der Forschungoder der Medien bzw. dem Interesse der Öffentlichkeit amBekanntwerden der Informationen abgewogen werden. Dievom Gesetzgeber vorgeschriebene Abwägung ist Aus-druck des verfassungsrechtlichen Verhältnismäßigkeits-grundsatzes.

Bei der Abwägung zwischen dem öffentlichen Interesse ander Aufarbeitung und den Persönlichkeitsrechten der be-treffenden Personen ist nunmehr insbesondere zu berück-sichtigen, „ob die Informationserhebung erkennbar aufeiner Menschenrechtsverletzung beruht“ (§ 32 Abs. 1Satz 3 StUG). Mit dieser Regelung wurde der TatsacheRechnung getragen, dass der Staatssicherheitsdienst einenGroßteil seiner Informationen rechtsstaatswidrig gewann.

Zwar hat die Art der Informationserhebung bei der Abwä-gung vor der Herausgabe von Unterlagen auch in der Ver-gangenheit eine Rolle gespielt, die neue Regelung hat je-doch eine strengere Prüfung und in bestimmten Fällen einVerwendungsverbot zur Folge. Besonders zu beachten ist,ob die Informationen in Situationen des unmittelbarenZwangs (z. B. in der Haft) oder durch menschenrechts-widrige Eingriffe in das Brief-, Post- und Fernmelde-geheimnis und die Unverletzlichkeit der Wohnung erlangtwurden. Informationen, die durch schwere Menschenrechts-verletzungen, beispielsweise unter Folter, gewonnen wur-den, sind von der Verwendung gänzlich ausgeschlossen.Auch andere Daten, die auf einen besonders intensiven Ein-griff in das Persönlichkeitsrecht zurückgehen, werden nichtzur Verfügung gestellt. Dazu gehören Tonbänder abgehörterGespräche bzw. deren wörtliche Mitschriften oder durch dasBerufsgeheimnis geschützte Informationen (z. B. beiRechtsanwälten, Ärzten oder Geistlichen). Solche Unter-lagen wurden auch vor der Neuregelung nicht herausgege-ben, da es sich um schützenswerte persönliche Bereichehandelt. Derartige Informationen können ausschließlich dieBetreffenden selbst freigeben.

Neu ist die Vorschrift des § 32 Abs. 1 Nr. 2 StUG, nach derUnterlagen mit offenkundigen Informationen auch ohneEinwilligung oder Benachrichtigung der betreffenden Per-son zur Verfügung gestellt werden können. Offenkundig indiesem Sinne sind Dinge, die der Allgemeinheit bekanntoder ohne besondere Fachkunde aus allgemein zugäng-lichen, zuverlässigen Quellen zu erfahren sind. Einer Ver-wendung offenkundiger Informationen stehen überwie-gende schutzwürdige Interessen nicht entgegen.

Der neu eingefügte § 32a StUG legt fest, dass Personen derZeitgeschichte, Amts- und Funktionsträger vor einer He-rausgabe von Unterlagen an Wissenschaftler oder Publizis-ten zu benachrichtigen sind. Zwar gab es ein Benachrichti-gungsverfahren auf der Grundlage einer internen Richtlinieder BStU bereits seit April 2001, nun ist dieser Schritt abergesetzlich verankert.

Wesentlicher Sinn dieser Vorschrift ist es, den betroffenenPersonen eine Gelegenheit für Einwände gegen eine Ver-wendung von Unterlagen mit Informationen zu ihrer Personzu geben, die die BStU in die Abwägung einzubeziehen hat.Wird dabei kein Einvernehmen erzielt, dürfen die Unterla-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 27 – Drucksache 15/1530

gen erst zwei Wochen, nachdem dem Betreffenden das Ab-wägungsergebnis mitgeteilt wurde, zugänglich gemachtwerden. Kann eine Benachrichtigung nicht erfolgen, weildie betreffende Person nicht zu ermitteln oder bereits ver-storben ist, steht dies einer Verwendung der Unterlagennicht entgegen.Aufgrund der seit April 2001 mit dem Verfahren insge-samt gemachten Erfahrungen kann festgestellt werden,dass nur wenige Benachrichtigte Einwände gegen die Ver-wendung von Unterlagen durch Forschung und Medienvorbringen. Weitere Einzelheiten zum Benachrichtigungs-verfahren und den bisher damit gesammelten Erfahrungensiehe Anhang D 8, S. 83. Mit Wirksamwerden der neuen gesetzlichen Regelungenwurde die Bearbeitung von etwa 1 800 Forschungs- undMedienanträgen wieder aufgenommen, die seit dem Urteildes Bundesverwaltungsgerichtes vom März 2002 nicht odernur sehr eingeschränkt bearbeitet werden konnten. In-nerhalb kürzester Zeit war es möglich, wieder Duplikate he-rauszugeben. Den größten Anteil hatten dabei solche ausder Bearbeitung von Anträgen zur Aufarbeitung dernationalsozialistischen Vergangenheit.

3.4 Verbesserung der DienstleistungenAm 19. November 2002 lud die BStU Vertreterinnen undVertreter aus Wissenschaft und Medien, die die MfS-Archive regelmäßig nutzen, zu einem langfristig geplantenNutzerforum ein. Die Gesprächsrunde diente vor allemdazu, Arbeitsprozesse transparenter zu machen, Erfahrun-gen auszutauschen und nach Möglichkeiten für eine bessereund nutzerfreundlichere Zusammenarbeit zu suchen.In verschiedenen Fachvorträgen wurde die Rechtslage fürdie Verwendung von MfS-Unterlagen durch externe Antrag-steller veranschaulicht und über behördliche Abläufe unddie besondere Struktur des Archivs informiert. In anschlie-ßenden Gesprächsrunden war Gelegenheit, Kritik, Anregun-gen und Erwartungen zu äußern und zu diskutieren. Die An-gebote der BStU, unter Berücksichtigung der gesetzlichenGegebenheiten bürokratische Hürden abzubauen, wurdeneingehend erörtert und fanden positive Resonanz.Mittlerweile sind die meisten der angekündigten Verbesse-rungen in die Praxis umgesetzt worden, beispielsweise mehrTransparenz im Bearbeitungsverfahren, verbesserte Mög-lichkeiten, in Findhilfsmittel einzusehen, in Einzelfällen zu-sätzlich zur Anonymisierung eine Pseudonymisierung oderder Verzicht auf große BStU-Stempel (siehe Anhang D 9,S. 84).Die Behörde beabsichtigt, den auf dem Nutzerforum begon-nenen Dialog fortzusetzen und auf den Bereich der persön-lichen Akteneinsichten und der Bearbeitung von Ersuchenzu erweitern. Rückmeldungen und Hinweise ermöglichen esder Behörde, optimale und zeitgemäße Bedingungen zumNutzen all derer zu schaffen, die die von ihr verwalteten Un-terlagen in den verschiedensten Zusammenhängen für dieAufarbeitung verwenden.

3.5 Ausblick auf zukünftige Schwerpunkte bei der Bearbeitung von Anträgen und Ersuchen

Die Bearbeitung der Akteneinsichtsanträge von Bürgerin-nen und Bürgern wird auch zukünftig der Arbeitsschwer-

punkt bei der Verwendung der Unterlagen sein. Dabei istdie Verkürzung der Wartezeiten weiterhin oberstes Ziel.Dieses ist nur zu erreichen, wenn – wie bisher – eine Ko-operation zwischen den Außenstellen und der Zentralstellestattfindet.

Die Verwendungsmöglichkeit der Stasi-Unterlagen fürZwecke der Überprüfung läuft im Dezember 2006 zum gro-ßen Teil aus. Bereits jetzt macht sich das durch rückläufigeAntragszahlen bemerkbar. Dennoch können nicht schon imVorfeld in größerem Maßstab Mitarbeiterinnen und Mitar-beiter mit anderen Aufgaben betraut werden, da

– sich aufgrund aktueller Ereignisse neue Arbeitsschwer-punkte ergeben können, die teilweise an sehr kurzfristigeTermine gebunden sind – wie dies im Berichtszeitraumbeispielsweise bei den Sicherheitsüberprüfungen nachdem Luftverkehrsgesetz der Fall war;

– durch eine entsprechende Anzahl von Bearbeitern ge-sichert sein muss, dass Antragsteller, die ihre Anfragenerst im Herbst 2006 stellen, noch bis zum Ablauf dergesetzlichen Frist eine Antwort erhalten;

– ein Teil der Verwendungszwecke weiter gilt, wie etwaRehabilitierung und Wiedergutmachung, Ordensange-legenheiten und nicht zuletzt Feststellung von Renten-zeiten.

Durch im Berichtszeitraum vorgenommene Veränderungenin der Organisationsstruktur und die Aufhebung der striktenTrennung bei der Bearbeitung von Akteneinsichtsanträgenund Ersuchen öffentlicher und nichtöffentlicher Stellen wirdes künftig besser möglich sein, sich auf wechselnde Arbeits-schwerpunkte einzustellen und beispielsweise frei werdendeKräfte aus dem Überprüfungsbereich zur Bearbeitung vonAkteneinsichtsanträgen heranzuziehen.

In einigen ausgewählten Referaten der Zentralstelle wurdedie Spezialisierung beibehalten. Das betrifft die Deck-namenentschlüsselung, die Verwendung von Unterlagen fürdie Strafverfolgung und die Bearbeitung von Anträgen fürZwecke der Forschung, der politischen Bildung sowie durchPresse, Rundfunk, Fernsehen und Film. In letzterem Be-reich wird es, unter anderem im Ergebnis des Nutzerforums,künftig eine noch engere Zusammenarbeit mit dem Archivgeben, um die Antragsteller umfassender beraten zu kön-nen.

4 Forschung und Publikationen4.1 Grundsätzliche ArbeitsschwerpunkteDer Gesetzgeber hat in § 37 Abs. 1 Nr. 5 StUG der Bundes-beauftragten einen eigenen Forschungsauftrag erteilt und siezur „Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdiens-tes durch Unterrichtung der Öffentlichkeit über Struktur,Methoden und Wirkungsweise des Staatssicherheitsdiens-tes“ verpflichtet. Ziel war es, möglichst rasch verlässlicheInformationen über das Wirken der politischen Geheimpoli-zei der SED zur Verfügung stellen zu können. Verhindertwerden sollte, dass sich die früheren Stasi-Offiziere ein fak-tisches Informations- und Deutungsmonopol sicherten.Diese Entscheidung war umso wichtiger, als sich die alteDDR-Forschung der Bundesrepublik – mit wenigen Aus-nahmen – nicht intensiv mit der Stasi-Problematik auseinan-der gesetzt hatte.

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Die Behörde entsprach ihrem Auftrag mit der Einrichtungder Abteilung Bildung und Forschung. Sie besteht aus dreiFachbereichen, von denen einer die Aufgabe hat, die ge-wonnenen Erkenntnisse für die politische Bildung aufzu-bereiten und der breiten Öffentlichkeit zu vermitteln (siehedazu Kapitel 5). In den beiden Forschungsfachbereichenbetreiben Zeithistoriker, Politologen und andere Wissen-schaftler dienstleistungsorientierte Grundlagenforschung.Als Beschäftigte der Behörde haben sie dabei Zugang zuden Originalakten, zu nicht anonymisierten Unterlagen. Dasist für viele Vorhaben eine wesentliche Arbeitserleichterungund unterscheidet sie von den externen Nutzern. Für Ver-öffentlichungen gelten allerdings die gleichen Anonymisie-rungsvorschriften.

Die nicht unumstrittene Entscheidung des Gesetzgebers,Forschung auch zu einer Behördenaufgabe zu machen, hatwesentlichen Anteil daran, dass es gelungen ist, das Wissenüber die DDR-Staatssicherheit innerhalb weniger Jahre aufein beachtliches Niveau zu heben. Die deutschen Erfahrun-gen sind gerade in anderen ehemals kommunistisch regier-ten Staaten aufmerksam beobachtet und positiv aufgenom-men worden. So hat Polen im unlängst konstituiertenInstitut des Nationalen Gedenkens (IPN) ebenfalls eine Ab-teilung Bildung und Forschung eingerichtet.

Die Forschung, nicht zuletzt die in der Behörde der Bundes-beauftragten, hat in den letzten Jahren deutlich gezeigt, dassder Staatssicherheitsdienst auf fast allen Feldern des gesell-schaftlichen Lebens der DDR (und darüber hinaus) präsentwar und versucht hat, seinen Einfluss geltend zu machen.Somit ist die Rolle des Ministeriums für Staatssicherheit alsQuerschnittsthema zu begreifen, ohne das sich DDR-Ge-schichte und deutsch-deutsche Beziehungsgeschichte nichtverstehen lassen. Angesichts dieses Befundes einerseits undder Tatsache andererseits, dass beispielsweise an deutschenUniversitäten die DDR als Gegenstand von Forschung undLehre institutionell nur schwach und kaum dauerhaft ver-ankert ist und die Geschichte ihres Repressionsapparatesnur marginal behandelt wird, kommt der Forschungsarbeitder BStU eine besondere Verantwortung zu. Der Direktordes Instituts für Hochschulforschung in Wittenberg, Prof.Reinhard Kreckel, kam sogar zu der Auffassung: „Gäbe esnicht die Stasi-Forschung der Gauck-Behörde, würden nochmehr Bereiche der DDR-Forschung vollkommen brach lie-gen.“ (Spiegel-Online vom 22. Januar 2002).

Die Masse der Veröffentlichungen zur MfS-Aufarbeitungim engeren Sinne kommt aus dem außerakademischen Be-reich. Daraus resultiert eine häufig sehr enge Konzentrationauf MfS-Aspekte, während die politische und historischeEinbettung oft vernachlässigt wird. Auf der anderen Seitehat sich in der akademischen Forschung eine gewisseArbeitsteilung etabliert. Während bei der BStU schwer-punktmäßig die institutionelle Entwicklung des MfS, seineMethoden usw. erforscht werden, gibt es von externen For-schern vergleichsweise wenig Projekte dieses Zuschnitts.Dort dominieren Themen, bei denen jeweils die Rolle desMfS mit untersucht bzw. die MfS-Materialien als zusätzli-che Quelle genutzt werden. Aus dieser Forschungsland-schaft hat sich eine Brücken- und Vermittlerrolle zwischender akademischen Zeitgeschichte und der akteursorientier-ten Aufarbeitungsszenerie ergeben, die die wissenschaftli-che Arbeit der Behörde ganz erheblich prägt. Erkennbarsind eine Reihe von Erfolgen: Hebung des Standards der

nicht akademischen Forschung einerseits, Etablierung desStasi-Themas in der akademischen Forschung andererseits.

Die Aufgabe der Abteilung Bildung und Forschung derBStU, unabhängig von den Konjunkturen öffentlicher Auf-merksamkeit verlässlich über die Tätigkeit des MfS zu in-formieren, wird auch künftig von Bedeutung bleiben. IhrArbeitsgebiet liegt am Schnittpunkt zweier Forschungsfel-der: der zeitgeschichtlichen und politikwissenschaftlichenDDR-Forschung, die überwiegend an außeruniversitärenEinrichtungen institutionalisiert ist, und der Geheimdienst-forschung, die in Deutschland – anders als etwa in angel-sächsischen Ländern – fast inexistent ist. Wissenschafts-organisatorisch besteht hier eine Lücke, weshalb einekontinuierliche Forschungsarbeit der BStU am Themawichtig ist. Zudem kann die Behörde für Wissenschaftler inanalogen Einrichtungen in den Ländern Ostmitteleuropas,die derzeit der Europäischen Union beitreten, als Ansprech-und Kooperationspartner dienen. Und schließlich bedarf dieAuseinandersetzung mit der Geschichte der DDR, die einwichtiges Thema politischer Bildung ist und bleiben wird,als Fundament solider wissenschaftlicher Forschung. DerStaatssicherheitsdienst als elementares Herrschaftsinstru-ment der SED-Diktatur darf dabei nicht ausgespart werden.

Die Abteilung Bildung und Forschung der BStU orientiertsich in ihrer Arbeit in Methodik und Anspruch an den Maß-stäben zeitgeschichtlicher und politologischer Wissenschaft.Seit dem Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom4. Juli 2001, das die Verwendung von Unterlagen desStaatssicherheitsdienstes über Personen der Zeitgeschichte,Amts- und Funktionsträger von der Zustimmung der jewei-ligen Person (sofern sie nicht Mitarbeiter oder Begünstigtedes MfS war) abhängig machte, und der Bestätigung dieserEntscheidung durch das Bundesverwaltungsgericht am8. März 2002, war die Veröffentlichung der gewonnenenForschungsergebnisse zeitweilig erheblich eingeschränkt.Mit dem Inkrafttreten des Fünften Gesetzes zur Änderungdes StUG im September 2002 sind die juristischen Voraus-setzungen für die Verwendung personenbezogener Unter-lagen neu geregelt worden. Damit haben sich die Bedingun-gen für die Veröffentlichung von Forschungsergebnissenwieder der früheren Praxis angenähert, wenn auch einzelneBeschränkungen geblieben sind. Grundsätzlich ist jedocheine solide Forschungsarbeit und damit die Information derÖffentlichkeit auf hohem wissenschaftlichen Niveau wiedermöglich.

Die Forschung über das MfS hat in den vergangenen zehnJahren gute Fortschritte gemacht. Daran hat die Behördeerheblichen Anteil. Publiziert wurden reichlich 600 Titel,davon allein 65 Monografien und Sammelbände und450 Aufsätze bzw. Buchbeiträge. Vor allem mit ihrenBuchveröffentlichungen haben die Wissenschaftler aufwichtigen Feldern detaillierte Ergebnisse vorgelegt. Dazuzählen Untersuchungen zu den hauptamtlichen und inoffi-ziellen Mitarbeitern, zur Organisationsstruktur und denArbeitsprinzipien sowie der Entwicklungsgeschichte desMinisteriums, zur politischen Anbindung an die SED, zurgeheimpolizeilichen Überwachung der Kirchen und derKulturszene sowie zur Praxis der politischen Justiz. Aufanderen Untersuchungsfeldern liegen erste Befunde vor.Dies gilt unter anderem für das große Spektrum von Wi-derstand und Opposition sowie die geheimdienstlichenWest- und Auslandsoperationen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 29 – Drucksache 15/1530

Im Berichtszeitraum waren erhebliche Forschungskapazitä-ten an das Thema 17. Juni 1953 gebunden (vgl. dazu zusam-menfassend Kapitel 1.3.2). Darüber hinaus wurde an demSchwerpunkt West-Arbeit des MfS und verschiedenen Ein-zelprojekten, wie den Schauprozessen gegen NS-Verbrecherin den 60er-Jahren, Studien zur IM-Arbeit, zum Einfluss desMfS in den Haftanstalten und zur Einwirkung des Staats-sicherheitsdienstes auf die Akademie der Künste weiter-gearbeitet. Fortgeführt wurde auch das Handbuch-Projekt,zu dem weitere Kapitel in Form druckfertiger Manuskriptevorliegen und noch 2003 veröffentlicht werden.

4.2 PublikationenDer Aufstand am 17. Juni 1953 in der DDR war eine derersten großen Volkserhebungen innerhalb des sowjetischenHerrschaftsgebietes nach dem Ende des Zweiten Welt-kriegs. Er zählt zu den wenigen demokratischen Massenbe-wegungen in der deutschen Geschichte. Bei Politikern, Wis-senschaftlern und engagierten Zeitgenossen hat der 17. Juni1953 immer wieder kontroverse Debatten ausgelöst, die an-lässlich des 50. Jahrestages einen neuen Impuls erhielten.Vor allem wegen der großen Bedeutung dieses Tages unterMachterhaltungs- und Staatssicherheitsaspekten hat sich dieBehörde intensiv an der Aufarbeitung dieses Themas betei-ligt. Trotz einer Reihe von Publikationen, die aus diesemAnlass bereits vorliegen, ist doch, wie sich gezeigt hat, beigründlichem Studium der Akten des Staatssicherheitsdiens-tes in relevanten Fragen noch Neues zu eruieren. Das be-trifft sowohl das Ausmaß und den Charakter des Aufstandeswie den bisher eher unterschätzten Anteil des Staatssicher-heitsdienstes an seiner Unterdrückung. Damit wird ein Bei-trag zur historischen Einordnung dieses für die Demokratie-geschichte Deutschlands bedeutsamen Ereignisses geleistet.Vom 11. bis 13. Juni 2003 richtete die Behörde eine inter-national besetzte Fachtagung zum 17. Juni 1953 aus (sieheKapitel 4.3) und in der Edition Temmen, dem Hausverlagder BStU, erschienen mehrere Publikationen zum Thema.Der Band „17. Juni 1953 – Volksaufstand in der DDR. Ursa-chen – Abläufe – Folgen“ stellt auf der Grundlage umfang-reicher Quellenüberlieferungen und unter besonderer Nut-zung der Bestände der BStU die gesamte Breite desVolksaufstandes dar. Das Buch beschreibt die Vorgeschichtedes Aufstandes eingehend und erklärt, warum es zur„gescheiterten Revolution“ im Sommer 1953 kam. Darüberhinaus werden neueste Erkenntnisse über den Einsatz dersowjetischen Armee vorgestellt. Die reich bebilderte Ge-samtdarstellung des Volksaufstandes wendet sich sowohl anSchüler, Studenten, Lehrer und andere Multiplikatoren alsauch an Fachwissenschaftler.In „Der ‚Tag X‘ und die Staatssicherheit“ werden die Rolledes Staatssicherheitsdienstes während des Aufstandes undin der unmittelbaren Folge sowie die längerfristigen Konse-quenzen für den Apparat geschildert. Dabei wird deutlich,dass die Geheimpolizei am 17. Juni selbst und bei der nach-folgenden Repression eine bedeutendere Rolle spielte alsbisher angenommen.Die Arbeiten zum MfS-Handbuch, einem langfristig an-gelegten Großprojekt der BStU, sind im Berichtszeitraumweiter vorangekommen. Im Handbuch werden die Entwick-lungsgeschichte, die Struktur und der Wandel des Appara-tes, einschließlich der wichtigsten Diensteinheiten, dessen

Arbeitsmethoden und Personal dargestellt. Damit steht vorallem für die Fachöffentlichkeit ein wichtiges Hilfsmittelbereit, dessen Erarbeitung von keiner externen wissen-schaftlichen Einrichtung geleistet werden kann. Als Manus-kripte abgeschlossen wurden im Berichtszeitraum Darstel-lungen zu der Abteilung XIV (Untersuchungshaftanstalten),der Arbeitsgruppe BKK (Bereich Kommerzielle Koordinie-rung), der Abteilung M (Postkontrolle), der HA XX (Staats-apparat, Kultur, Kirchen, Untergrund), der HA I (NVA undGrenztruppen) und der HAVI (Grenzüberschreitender Ver-kehr, Tourismus) sowie eine umfassende diachrone Organi-sationsdarstellung aller zentralen Diensteinheiten für denZeitraum 1950 bis 1989 als Anhangskapitel. Eine Samm-lung von Grundsatzdokumenten des MfS wird noch in die-sem Jahr druckfertig abgeschlossen. Ebenso wird der Ab-schnitt zu den Inoffiziellen Mitarbeitern noch im Jahr 2003als Manuskript abgeschlossen. Mit dieser Veröffentlichungwird das Kapitel zum Personal des MfS vollständig sein.

Mit dem Buch „,rausschmeißen ...‘ 20 Jahre politischeGegnerschaft in der DDR“ ist der erste Band der im letztenTätigkeitsbericht angekündigten neuen Reihe „BiografischeQuellen“ erschienen. In ihm erzählt der Autor in eindrück-licher Weise seine Geschichte, die nicht nur ein Bericht überdie Möglichkeiten und Grenzen widerständigen Verhaltensin der DDR ist, sondern zugleich zeigt, auf welche Vor-behalte er nach seiner Übersiedelung im Westen stieß.

Auch im Berichtszeitraum sind Forschungsergebnisse ein-zelner Wissenschaftler der Behörde in großen Publikums-verlagen veröffentlicht worden. Dazu gehört eine im Herbst2001 erschienene erste Gesamtdarstellung zur Geschichtedes MfS unter dem Titel „Mielke-Konzern. Die Geschichteder Stasi 1945–1990“. Diese Zwischenbilanz aus zehn Jah-ren aktengestützter Forschung geht den Triebkräften derApparateexpansion nach, beleuchtet die Befunde zum IM-Netz, zur alltäglichen Überwachung, zur Bekämpfung vonOpposition und Widerstand sowie zur Westarbeit der Staats-sicherheit. Der Band erschien auch in einer rumänischenLizenzausgabe in einem Bukarester Verlag.

Die Broschüre „Die DDR-Staatssicherheit. Schild undSchwert der Partei“, die für die Reihe „Deutsche Zeitbilder“in Kooperation mit der Bundeszentrale für politische Bil-dung erarbeitet wurde, erschien in englischsprachiger Über-setzung (Übersicht über die lieferbaren Titel der verschiede-nen Behördenreihen siehe Anhang E 10, S. 102).

Teilergebnisse größerer Forschungsvorhaben werden oft-mals vorab als Aufsätze in Fachzeitschriften oder in Sam-melbänden anderer Herausgeber vorgestellt. In den Jahren2001 und 2002 sind mehr als 70 Aufsätze in externen wis-senschaftlichen Sammelbänden und Fachzeitschriften publi-ziert worden.

4.3 Wissenschaftliche FachtagungenIm Rahmen der regelmäßig von der Behörde durchgeführ-ten Tagungen fanden im Berichtszeitraum wieder einige in-ternational besetzte wissenschaftliche Konferenzen statt.

„Stasi im Westen. Geheimdienste und Politik im deutsch-deutschen Verhältnis“ behandelte das Thema im November2001 erstmalig umfassend. Unter den Referenten befandensich zum ersten Mal auch Vertreter der drei bundes-deutschen Geheimdienste und ein ehemaliger Mitarbeiter

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der Hauptverwaltung Aufklärung des MfS. Auf der dreitägi-gen Veranstaltung wurden der neueste Forschungsstand prä-sentiert und künftige Forschungsfelder ausgeleuchtet. Dabeiwurde deutlich, dass über die Strukturen der Stasi-Westar-beit, die handelnden Personen und auch den Verratsumfanginzwischen umfangreiche Erkenntnisse vorliegen. Auf die-ser Grundlage können nun auch die Folgen und die Bedeu-tung der Spionage besser untersucht werden. Zu dieser Ta-gung wird unter dem Titel „,Das Gesicht dem Westen zu ...‘DDR-Spionage gegen die Bundesrepublik Deutschland“ imOktober 2003 ein Tagungsband vorgelegt werden, der einerbreiteren Öffentlichkeit die Möglichkeit bieten soll, sich ei-nen Überblick über die aktuelle Quellenlage der MfS-West-arbeit sowie über den Stand und die Perspektiven der For-schung zu verschaffen.

Anlässlich des 50. Jahrestages des 17. Juni 1953 veranstal-tete die BStU vom 11. bis 13. Juni 2003 eine Tagung zumThema „Der 17. Juni 1953 – Volksaufstand in der DDR“.Auf dieser Veranstaltung meldeten sich Experten aus demIn- und Ausland zu Wort. Mehr als 20 Referenten, darunterallein acht Mitarbeiter der Behörde, gaben einen Überblicküber den aktuellen Forschungsstand und diskutierten ge-meinsam mit den Tagungsgästen in fünf Sektionen dieKomplexe „Der Aufstand“, „Die internationale Dimen-sion“, „Der Repressionsapparat in der Krise“, „Soziale undregionale Dimensionen“ und „Der Juni-Aufstand in der kol-lektiven Erinnerung“. Diese Auffächerung der Themen er-möglichte eine umfassende Bestandsaufnahme zum Juni-Aufstand selbst und den angrenzenden Themengebieten.Die Herausgabe eines Tagungsbandes ist geplant.

Zur Tagung „Hatte ,Janus‘ eine Chance? Das Ende der DDRund die Sicherung einer Zukunft der Vergangenheit“, die imNovember 2002 stattfand, siehe Kapitel 4.6.

Nach wie vor ist das öffentliche Interesse an der geheim-polizeilichen bzw. geheimdienstlichen Komponente derDDR-Geschichte groß. Das führte auch in diesem Berichts-zeitraum wieder dazu, dass Wissenschaftler der Behördeihre Forschungsergebnisse auf nationalen und internationa-len Fachtagungen vortrugen. Darüber hinaus unterhaltensie vielfältige Kontakte zur universitären Forschung, wer-den häufig zu Gastvorlesungen eingeladen und überneh-men in einzelnen Fällen Lehraufträge. Daneben vermittelnsie die Ergebnisse ihrer Forschung im Rahmen der politi-schen Bildungsarbeit. Dazu zählt die Mitwirkung als Refe-rent oder Podiumsdiskutant bei Veranstaltungen der Bun-desbeauftragten sowie in Einrichtungen der politischenBildung, wie Akademien, Geschichtswerkstätten oder par-teinahen Stiftungen. Das wachsende Interesse an der MfS-Problematik im Ausland führte dazu, dass Mitarbeiter derAbteilung Bildung und Forschung im Berichtszeitraum alsGastreferenten beispielsweise in das Zentrum für Deutsch-landstudien der Södertörns Högskola Stockholm, den Na-tionalen Rat für das Studium der Securitate-Archive(CNSAS) in Bukarest und die Högskola Gotland eingela-den worden sind.

4.4 Forschung in den Außenstellen

Die Außenstellen der Behörde verfügen organisatorischüber keine eigenen Forschungsbereiche. Dennoch werdendort von einzelnen Mitarbeitern regionalgeschichtliche For-

schungsprojekte bearbeitet, häufig in Kooperation mit ande-ren Bildungseinrichtungen.Innerhalb des Berichtszeitraumes bildete auch hier der50. Jahrestag des 17. Juni 1953 einen Schwerpunkt der Ar-beiten. Als Ergebnis dieser Forschungen ist an erster Stelledie in der Außenstelle Halle entstandene Studie „Spitzbart,Bauch und Brille ... Der Volksaufstand am 17. Juni 1953 inHalle an der Saale“ zu nennen. Im Mittelpunkt der Unter-suchung steht mit der Großstadt Halle eine alte Hochburgder Arbeiterbewegung im Mitteldeutschen Industriegebiet.Erstmalig wird ein zusammenhängendes Bild der dortigenEreignisse geliefert, das durch über vierzig Jahre verschol-lene Fotos aus jenen Tagen ergänzt wird.Durch Recherchen der Außenstelle Potsdam entstand einePublikation mit dem Titel „Freiheit wollen wir. Der 17. Juni1953 in Brandenburg“. Diese gemeinsam mit der Branden-burgischen Landeszentrale für politische Bildung und demPotsdamer Zentrum für Zeithistorische Forschung (ZZF)herausgegebene Quellenedition bietet mit bislang unveröf-fentlichten Dokumenten erstmals einen umfassenden Ein-blick in die Ereignisse rund um den 17. Juni 1953 in dendrei brandenburgischen Bezirken Cottbus, Frankfurt (Oder)und Potsdam.Die Arbeiten an weiteren Studien wurden im Berichtszeit-raum aufgenommen, so etwa zu „Fluchtversuchen“ aus demBezirk Potsdam (Außenstelle Potsdam), dem „Einfluss desMfS auf die Beziehungen DDR-CSSR am Beispiel des Pra-ger Frühlings mit regionalem Bezug“ (Außenstelle Leip-zig), dem Thema „MfS und die Tätigkeit des SektorsKirchenfragen im Bezirk Karl-Marx-Stadt“ (AußenstelleChemnitz) sowie „Staatssicherheit und Deutsche Seerede-rei“ und „Städtepartnerschaft Lübeck-Wismar bzw. Ro-stock-Bremen“ (Außenstelle Rostock).

4.5 Weitere VorhabenEs ist geplant, das Handbuch des MfS im folgenden Be-richtszeitraum abzuschließen. Außerdem sollen dann zweiEinzelvorhaben (Exemplarische Darstellung der West-Ar-beit im Freistaat Bayern und Einwirkung der Staatssicher-heit auf die Akademie der Künste der DDR) als Manus-kripte vorliegen. Das gilt auch für insgesamt drei weitereEinzelprojekte zur Rolle des MfS im Strafvollzug bzw. beider Verfolgung von NS-Verbrechen. Ein thematischer Forschungsschwerpunkt der kommendenJahre wird der Bereich Opposition und Widerstand sein.Trotz noch vorhandener Lücken ist der Forschungsstandzur Widerstandsgeschichte der 50er- und 60er-Jahre weitfortgeschritten. Noch wenig, und vor allem nicht systema-tisch, sind die vielfältigen Formen politischer Gegner-schaft einzelner Personen und Gruppen aus allen gesell-schaftlichen Bereichen untersucht, die zumeist isoliert undohne eine strukturelle Anbindung handelten. Mit dem Da-tenprojekt „Politische Gegnerschaft“ (PolGe) sind ersteVorarbeiten für dieses auf mehrere Jahre angelegte Groß-projekt angelaufen.Auch für das Editionsprojekt „Stimmungs- und Lage-berichte der Zentralen Auswertungs- und Informations-gruppe (ZAIG) des MfS“ sind Vorarbeiten geleistet worden.Dieses Projekt wird parallel zu den Abschlussarbeiten amHandbuch intensiviert. Mit den von der ZAIG des MfS über

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viele Jahre gesammelten Stimmungsberichten aus der Be-völkerung liegt eine zwar heterogene, jedoch vom Quellen-typus her äußerst bedeutsame Überlieferung vor. Der For-schung vermittelt sie ein Bild von der Informationslage undder Stimmung der Parteiführung, der Meinung der Bürgerim Wandel der Zeit und der Analysefähigkeit der Staatssi-cherheit. Wie schon erwähnt nimmt die BStU faktisch die Funktioneiner Vermittlerin zwischen der überwiegend nicht akade-mischen Stasi-Forschung und der wissenschaftlichen DDR-Forschung wahr. So waren beispielsweise die von ihrerAbteilung Bildung und Forschung veranstalteten Fachta-gungen dadurch charakterisiert, dass sie beide Forschungs-gruppen ins Gespräch brachten. Zudem sind die Veröffent-lichungen der Behörde als Diskursangebote für beideGruppen angelegt und kommen damit auch den vielfälti-gen politischen Bildungseinrichtungen im Lande zugute.Die BStU steht zugleich vor der Aufgabe, die gesetzlicheAufarbeitungspflicht und die damit verknüpften besonde-ren Zugangsbedingungen zu nutzen, um sich auf der Höhedes internationalen Standes der vergleichenden Diktaturfor-schung neuen Fragestellungen zuzuwenden. Aus diesenÜberlegungen heraus wurden für die kommenden Jahrezwei neue Forschungsschwerpunkte konzipiert. Dabei han-delt es sich zum einen um eine größere Untersuchung zur„Zusammenarbeit der osteuropäischen Geheimdienste“ undzum anderen um eine mikrohistorische Studie zu „Herr-schaft und Alltag im Staatssozialismus“. Die hierzu not-wendigen Forschungskapazitäten werden erst nach demAbschluss des Handbuches bzw. der noch ausstehendenEinzelprojekte bereitstehen. Aus wissenschaftlicher Per-spektive können mit den neuen Projekten Forschungsfelderbearbeitet werden, die zurzeit noch „blinde Flecken“ derDDR-Geschichte bilden. Sie optimal aufzuhellen ist nurmöglich, wenn dabei intensiv mit dem besonderen Akten-fundus und -zugang der BStU gearbeitet wird. Hinsicht-lich der osteuropäischen Geheimdienste, von deren Archi-ven keines so gut zugänglich ist wie jenes der BStU, istdas unmittelbar evident. Für eine mikrohistorische Studieder Macht sind Stasi-Unterlagen selbstverständlich nur eineQuellengrundlage neben anderen (städtische Archive, Lan-deshauptarchive usw.). Doch nur wenn sie herangezogenwerden, kann die „unsichtbare“ Seite der Herrschaftsge-schichte transparent gemacht werden.

4.6 Archivwissenschaftliche Forschung und Publikationen

„Kartenverfälschung als Folge übergroßer Geheimhaltung?Eine Annäherung an das Thema Einflussnahme der Staats-sicherheit auf das Kartenwesen der DDR“ lautete das domi-nierende Projekt der Arbeitsgruppe Archivwissenschaft-liche Aufarbeitung der BStU. Über den gleichnamigenWorkshop und seine Ergebnisse war bereits 2001 berichtetworden. Im Berichtszeitraum gelang es, die dort gewonne-nen Erkenntnisse durch weiterführende Recherchen zu veri-fizieren und zu vertiefen. Die für die Untersuchung ange-legte Arbeitssammlung topografischer Karten der DDRwurde sortiert und in eine Datei aufgenommen, um einenÜberblick über die vorhandenen und für den Vergleich ge-eigneten Kartenblätter zu erhalten. Die Vorträge über die„Linie Vermessungswesen“ im Ministerium für Staats-sicherheit sowie über die 1965 geschaffene Topografische

Karte „Ausgabe für die Volkswirtschaft“ und deren Verfäl-schung, die den Kern des Workshops bildeten, wurden fort-entwickelt und im Rahmen der Ausstellung „Leipzig imKartenbild“ in Leipzig sowie an der Universität Rostock ge-halten. Der Tagungsband zum Workshop erschien im No-vember 2002. Er war bereits nach wenigen Tagen vergriffenund erschien wegen der anhaltenden Nachfrage im Februar2003 in der zweiten, durchgesehenen Auflage (Publikati-onsverzeichnis siehe Anhang E 9, S. 101).

Bei den Recherchen und Untersuchungen zum Thema Kar-tenverfälschung stellte sich die Frage nach militärischenSperrgebieten in der DDR. In MfS-Akten fand sich der Hin-weis, dass 1987 eine Arbeitsgruppe „Sperrgebiete“ einge-richtet worden war, der neben Mitarbeitern des MfS Vertre-ter der Gruppe der Sowjetischen Streitkräfte in Deutschland(GSSD), des Ministeriums für Nationale Verteidigung(MfNV) und des Ministeriums des Innern (MdI) angehör-ten. Die von dieser Gruppe eingeleiteten Bestandsaufnah-men, von wem und mit welcher Ausdehnung militärischeSperrgebiete unterhalten und genutzt wurden, sind überlie-fert. Die Daten wurden bei der BStU maßstabsgerecht ineine Basiskarte eingezeichnet, die erkennen lässt, dassDDR-Bürger nicht nur nach außen abgeschottet, sondernauch von relativ großen Teilen des eigenen Staatsgebietesausgegrenzt waren. Die Karte und erste Erkenntnisse auseinschlägigen Gesetzen und Akten wurden auf dem11. Kartographiehistorischen Colloquium im September2002 in Nürnberg vorgestellt. Vorgesehen ist, dieses Projektunter Auswertung weiterer Quellen differenzierter zu bear-beiten und kartographisch umzusetzen.

In einem Arbeitsgespräch im März 2003 wurden mit denAutoren des Bandes über Kartenverfälschung und Teil-nehmern des Kartenworkshops Möglichkeiten für weiteregemeinsame Arbeitsvorhaben erörtert. Der internationaleAspekt der Geheimhaltung und Kartenmanipulation istdurch einen Poster-Beitrag auf der 20th International Con-ference on the History of Cartography in Cambridge, Mas-sachusetts, und Portland, Maine, im Juni 2003 vertieft wor-den.

Im Vierten Tätigkeitsbericht war eine Veranstaltung mitdem Titel „Bestandsaufnahme DDR-Unterlagen. Überlie-ferung und Verlust“ angekündigt worden. Die nähere Be-schäftigung mit der Frage nach der Rolle der Archive in derpolitischen Auseinandersetzung um die Aufarbeitung derVergangenheit führte dazu, dass die engen archivischen undarchivarischen Grenzen gesprengt und das Tagungskonzeptauf die verschiedenen Stufen der Vergangenheitsvergegen-wärtigung erweitert wurde. Die auf dieser Grundlage konzi-pierte wissenschaftliche Tagung „Hatte ,Janus‘ eine Chance?Das Ende der DDR und die Sicherung einer Zukunft derVergangenheit“ fand vom 27. bis 29. November 2002 statt.Historiker, Philosophen, Theologen, Juristen und Archivarenäherten sich mit 23 Beiträgen in fünf Sitzungen sowie ei-ner Podiumsdiskussion der Frage nach Möglichkeiten undGrenzen von Vergangenheitsvergegenwärtigung am Bei-spiel DDR. Die Beiträge sollen in der Reihe „Archiv zurDDR-Staatssicherheit“ veröffentlicht werden.

Ein Beitrag auf der „Janus“-Tagung stellte das Ausmaß derAktenvernichtung durch das MfS/AfNS 1989/90 am Bei-spiel ausgewählter Diensteinheiten dar. Zu diesem Themawird bereits seit längerem in großem Maßstab recherchiert.

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Eine umfassende Auswertung und Darstellung dieser wich-tigen Thematik soll möglichst zeitnah zur Herausgabe des„Janus“-Tagungsbandes erfolgen. Erste Erkenntnisse über„Die Aktenpolitik der DDR-Staatssicherheit im Zeichen ih-rer Wende 1989“ wurden im Archivtagsband zum 72. Deut-schen Archivtag „Archive und Herrschaft“ vom September2001 in Cottbus veröffentlicht.

5 Politische Bildung und Öffentlichkeitsarbeit Die Bundesbeauftragte entsprach im Berichtszeitraum miteinem breiten Angebot im Bereich der politischen Bildungihrem gesetzlichen Auftrag, die Öffentlichkeit über Struk-tur, Methoden und Wirkungsweise des Ministeriums fürStaatssicherheit (§ 37 StUG) zu informieren. Hierzu gehör-ten Veranstaltungen und Ausstellungen unterschiedlicherFormate sowie eine verstärkte politische Bildungsarbeit imschulischen Bereich. Daneben kristallisierten sich verstärktAufgaben der Öffentlichkeitsarbeit heraus, in deren Mittel-punkt die Darstellung der Behördenarbeit steht.

5.1 Politische Bildung für junge MenschenBei vielen Jugendlichen ist ein zunehmendes Interesse zubeobachten, über die Zeit der DDR informiert zu werdenund darüber zu diskutieren. Allerdings wird dieser Wissens-durst im Unterricht wie auch im außerschulischen Umfeldnoch zu wenig befriedigt.Im Sommer 2001 bot die Bundesbeauftragte in einemSchreiben an die ostdeutschen Bildungsminister an, dieschulische Arbeit bei der Auseinandersetzung mit der SED-Diktatur zu unterstützen. Daraufhin fanden Gespräche mitden Ländern Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpom-mern und Sachsen-Anhalt statt. In einem ersten Schritt wur-den die vom Brandenburger Bildungsministerium übergebe-nen Rahmenlehrpläne für die Fächer Politische Bildung undGeschichte der Sekundarstufe I geprüft und Vorschläge zurstärkeren Berücksichtigung des Themas „DDR und Staats-sicherheit“ diskutiert. Mit der Senatsverwaltung für Schule,Jugend und Sport des Landes Berlin wurden „Eckwerte zurPolitischen Bildung in der Berliner Schule“ erörtert.Am 18. September 2002 unterzeichneten die Bundesbeauf-tragte und der Minister für Bildung, Jugend und Sport desLandes Brandenburg (MBJS), Steffen Reiche, eine gemein-same Erklärung mit dem Ziel, Jugendliche verstärkt an dieGeschichte der DDR, insbesondere der Staatssicherheit,heranzuführen (Anhang E 1, S. 86). Vereinbart wurden Ko-operationen im Rahmen der Lehrerfortbildung, bei der Er-stellung von Unterrichtsmaterialien und für den außerschu-lischen Bereich. Eine gemeinsame Arbeitsgruppe des MBJSund der BStU wird Empfehlungen zur praktischen Ausge-staltung der Kooperation vorlegen. Mit dem Kultusministe-rium von Sachsen-Anhalt wird unter Berücksichtigung derbundeslandspezifischen Rahmenbedingungen eine ähnlicheErklärung vorbereitet, deren Unterzeichnung für September2003 vorgesehen ist.In der Zentralstelle und den Außenstellen trafen Angebotefür Schüler im Berichtszeitraum auf eine steigende Nach-frage. Allein unter den 18 700 Besuchern der Dokumenta-tionsstätte in Rostock in den Jahren 2001 und 2002 wurdenrund 12 500 Jugendliche gezählt. Das Informations- undDokumentationszentrum Berlin bot verstärkt Projekttage fürdiese Zielgruppe an, bei denen unter Einsatz verschiedener

Medien und Musterakten über die Methoden des MfS dis-kutiert werden konnte. Während im Jahre 2000 rund 1 000Schülerinnen und Schüler, Auszubildende und Studierendedieses Angebot annahmen, waren es in den Jahren 2001 und2002 bereits rund 2 700 bzw. 2 900 Personen. Erheblich zu-genommen haben auch von BStU-Mitarbeitern betreute Re-ferate, Haus- und Facharbeiten zum Thema.Unter dem Titel „Versäumte Lektionen“ fand am 22. August2002 in Berlin eine Veranstaltung der BStU zur derzeitigenSituation an den Schulen statt. Der Berliner SchulsenatorKlaus Böger, die Regisseurin Freya Klier, die Vorsitzendeder GEW, Eva-Maria Stange, und die Bundesbeauftragtediskutierten die Frage, wie mit dem Thema „SED und Stasi“an den Schulen umgegangen wird. In den Beiträgen derPodiumsteilnehmer wie auch den Anmerkungen aus demPublikum wurde nach Gründen für die weitgehend unter-bliebene Behandlung des Themas an den Schulen gesucht.Kritisiert wurde, dass Zeitzeugen nicht in Schulen eingela-den würden, Lehrer Hilflosigkeit und Desinteresse zeigtenoder den SED-Staat gar verherrlichten. Auf der anderenSeite erläuterten Lehrer aus dem Publikum ihr Bemühen umeine offene Aufarbeitung an den Schulen. Mit den mehrerenhundert Besuchern, darunter zahlreiche Lehrer und Schüler,entwickelte sich eine teilweise kontroverse Diskussion.Der große Bedarf an unterrichtsbegleitenden Materialien fürLehrer und Schüler konnte bislang nur in Ansätzen befrie-digt werden. Erste Erfolge zeigen sich hier in der Zusam-menarbeit der drei Thüringer Außenstellen der BStU mitdem Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplan-entwicklung und Medien (ThILLM), aus der im Dezember2002 das inzwischen dritte gemeinsam erarbeitete Heft her-vorging („Mut zum Widerstand“ – ThILLM in Zusammen-arbeit mit der Außenstelle Erfurt der BStU). Ein weitereswird zum Thema „Der 17. Juni 1953 – ein Fall auch für dieStaatssicherheit“ erscheinen.Unter den Publikationen der BStU sind vermehrt auch sol-che zu finden, die sich durch Anschaulichkeit und Verständ-lichkeit für die Verwendung im Unterricht eignen. Das Buch„17. Juni 1953: Volksaufstand in der DDR“ (siehe auch Ka-pitel 4.2) wird beispielsweise in einer preisgünstigen Soft-cover-Ausgabe eigens für Schulen angeboten.Schülerprojekte förderte im Berichtszeitraum insbesondereauch die Außenstelle Leipzig. Hier arbeiteten Jugendlichedes Reclam-Gymnasiums Leipzig die Themen „IM Klassen-kamerad“ und „Jugendliche und das MfS“ auf. Die Schüle-rinnen und Schüler wurden an die geschichtlichen Grundla-gen herangeführt und rekonstruierten anhand anonymisierterMfS-Akten Lebensläufe Jugendlicher sowie deren Motivefür eine Zusammenarbeit mit dem MfS. Im Ergebnis entstan-den Ausstellungstafeln, Videos und Webseiten sowie einHörspiel.In der von der Außenstelle Rostock betreuten „Dokumen-tations- und Gedenkstätte“ in der ehemaligen Untersu-chungshaftanstalt des MfS in Rostock nutzen Pädagogen dieChance, Unterricht einmal anders zu gestalten: Die Kombi-nation von historisch authentischem Ort mit einer Ausstel-lung vermittelt vorzugsweise jüngeren Besuchern sehr an-schaulich, wie die Diktatur der SED funktionierte undwelche Rolle das MfS dabei spielte. Auch die hier im Rah-men der „Schulinternen Lehrerfortbildung“ (so genannte„SCHILF-Tage“) angebotenen Seminare werden verstärktvon Lehrerkollegien nachgefragt.

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Im außerschulischen Bildungssektor fand beispielsweise dieZusammenarbeit der BStU mit der Europäischen AkademieBerlin ihre Fortsetzung. Die Akademie organisiert mehr-mals jährlich Lehrgänge für Offiziere der Bundeswehr undlädt hierzu Mitarbeiter der BStU für die Fachreferate ein.Für junge Offiziere und Offiziersanwärter der Offiziers-schule des Heeres der Bundeswehr werden im Archiv undInformations- und Dokumentationszentrum der AußenstelleDresden regelmäßig Führungen und Vorträge angeboten –im Berichtszeitraum fanden hier 16 Veranstaltungen mitmehr als 750 Teilnehmern statt. Auch die Unteroffiziers-schule Delitzsch besucht die Außenstelle Dresden regelmä-ßig monatlich zu Bildungsveranstaltungen (im Berichtszeit-raum mit rund 560 Teilnehmern).Das einmal jährlich von der Journalistenschule Ruhr in Es-sen realisierte Grundseminar „Politikberichterstattung“ wirdebenfalls fachlich-personell von der Bundesbeauftragtenunterstützt. In der Diskussion mit den Referenten der Be-hörde erhalten die Seminarteilnehmer die Möglichkeit, ihreKenntnisse über die deutsch-deutsche Vergangenheit undVergangenheitsaufarbeitung zu vertiefen und das öffentlicheBewusstsein für das Thema zu schärfen.Kontakte der BStU mit den Volkshochschulen wurden undwerden kontinuierlich gepflegt. So wurde etwa die Zusam-menarbeit mit der Volkshochschule Berlin Steglitz-Zehlen-dorf in Form gemeinsamer Vortragsangebote fortgesetzt.Referiert wurde über Themen wie „Die West-Arbeit desMfS und ihre Wirkungen“ oder „Rechtsextremismus in derDDR“. Die Teilnehmerzahlen waren hier allerdings gering.Daneben unterhält die BStU Kontakte im bildungspoli-tischen Bereich, die nicht auf eine dauerhafte Zusammen-arbeit angelegt sind, sondern sich auf aktuelle Anfragenkonzentrieren. Beispielhaft ist hier eine im Juni 2002 mitder Europäischen Akademie Bayern und der Akademie fürLehrerfortbildung und Personalführung Dillingen durchge-führte Lehrerfortbildung zum Thema „Die Schatten der Ver-gangenheit“ zu nennen.Bislang noch wenig entwickelt sind Verbindungen zu Uni-versitätseinrichtungen. Dass hier dringender Handlungs-bedarf besteht, ist unbestritten: Eine von der Stiftung Auf-arbeitung in Auftrag gegebene Studie kam Anfang 2002 zudem Ergebnis, dass an 54 von 88 deutschen Universitätenkeine bzw. kaum noch Lehrveranstaltungen zu Geschichteund Wirkung des SED-Regimes angeboten werden. Damitverfügen zahlreiche Studierende – zum großen Teil künftigeMultiplikatoren im Unterrichtswesen – nicht über die not-wendigen Rahmenbedingungen zur themenspezifischenAusbildung und Vertiefung. Mit dem Ausbau der personel-len Ressourcen des in der Zentralstelle der BStU neu gebil-deten Sachgebiets „Politische Bildung“ wird längerfristigauch dieses Arbeitsfeld stärkere Beachtung finden.

5.2 VeranstaltungenDie Zahl der Vorträge, Podiumsdiskussionen, Filmvorfüh-rungen und anderer Veranstaltungen der Zentralstelle undder Außenstellen hat in den vergangenen Jahren stetig zuge-nommen. Während in Berlin 2001 insgesamt 11 öffentlicheVeranstaltungen stattfanden, waren es 2002 bereits 22 undim ersten Halbjahr 2003 schon 19. Ein ähnliches Bild zeich-net sich für die Außenstellen ab. Einen statistischen Über-blick über die Veranstaltungen in den Außenstellen für den

Zeitraum Januar 2001 bis Dezember 2002 gibt Anhang E 2,S. 87.

Große öffentliche Aufmerksamkeit fand am 28. November2001 der Festakt aus Anlass des zehnten Jahrestages derVerabschiedung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. In ihremGrußwort zur Eröffnung der Veranstaltung würdigte dieBundesbeauftragte Marianne Birthler das StUG als ein Ge-setz, das es möglich gemacht habe, Öffentlichkeit herzustel-len, Unrecht zu benennen und die Macht des Geheimen zubrechen. Die damalige Präsidentin des Bundesverfassungs-gerichtes, Prof. Dr. Jutta Limbach, unterstrich in ihrem Fest-vortrag, dass sich das Gesetz bewährt habe. Die Unterlagendienten nicht nur der Erinnerung der Opfer, sondern trügenvor allem dazu bei, die Wirkungsweise des Staatssicher-heitsdienstes als Instrument der SED-Diktatur zu erfor-schen. Insbesondere würdigte sie, dass die Überprüfungenauf frühere Tätigkeit für das Ministerium für Staatssicher-heit den Elitenwechsel in Ostdeutschland unterstützt hätten.

Anlässlich des 50. Jahrestages des Volksaufstandes vom17. Juni führte die Bundesbeauftragte am 11. Juni 2003 inKooperation mit dem Präsidenten des Abgeordnetenhau-ses von Berlin und der Körber-Stiftung, Hamburg, die denJugend-Geschichtswettbewerb des Bundespräsidenten zumThema realisiert hat, eine zentrale Festveranstaltung durch.Die Festansprache hielt der Präsident des Bundesrates,Prof. Dr. Wolfgang Böhmer. In Lesungen aus Beiträgen desJugend-Geschichtswettbewerbs zum 17. Juni 1953, Film-sequenzen und thematischen Gesprächsforen wurden dieEreignisse des Juni 1953 nachgezeichnet und über die Re-zeption der historischen Erfahrungen in der deutschen Öf-fentlichkeit diskutiert.

Die Berliner „Donnerstagsveranstaltungen“, eine Mi-schung aus wissenschaftlichen Beiträgen und breit geführ-ten Diskussionen mit dem Publikum, wurden in ihrer bis-herigen Form nicht weiter verfolgt. Vielmehr werden seitAnfang 2002 verstärkt zielgruppenorientierte Veranstaltun-gen angeboten, die je nach Größe des erwarteten Publi-kums – die Zahlen schwanken zwischen 50 und 400 Besu-chern – an verschiedenen Orten stattfinden. Bei zweiVeranstaltungen, die in Kooperation mit der Stiftung Auf-arbeitung der SED-Diktatur realisiert wurden und im größ-ten Saal des Kinos Ufa-Palast Cubix stattfanden, war derAndrang allerdings derart groß, dass zahlreichen Besu-chern keine Plätze mehr angeboten werden konnten. In bei-den Fällen wurden die Veranstaltungen wiederholt. EinenÜberblick über die wichtigsten Veranstaltungen der Zen-tralstelle im Berichtszeitraum gibt Anhang E 3, S. 89.

Unter den von den Außenstellen angebotenen Veranstaltun-gen (Übersicht siehe Anhang E 2, S. 87) finden vor allem die„Tage der offenen Tür“, bei denen sich die Besucher über dieArbeitsweise der Behörde informieren können, große Reso-nanz. Einige Außenstellen verzeichnen sogar steigende Be-sucherzahlen. Viele Bürgerinnen und Bürger nehmen denBesuch zum Anlass, einen Antrag auf Akteneinsicht zu stel-len oder sich zu Einzelfragen beraten zu lassen. Publikatio-nen der BStU werden bei diesen Gelegenheiten verstärktnachgefragt. Der Wunsch nach regionalspezifischen Veröf-fentlichungen war dabei besonders ausgeprägt, konnte abernicht überall erfüllt werden.

Oftmals nutzen die Außenstellen „Tage der offenen Tür“oder „Lange Nächte der Museen“, um Sonderausstellungen

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zu Einzelaspekten der Aufarbeitung oder künstlerische Aus-stellungen zu zeigen. Die in den Außenstellen Dresden undLeipzig seit einigen Jahren etablierten Reihen „Kunst imLesesaal“, bei denen etwa vierteljährlich wechselnd Fotos,Malerei, Grafiken oder Skulpturen ausgestellt werden, er-freuen sich weiterhin großen Zuspruchs. Die DresdenerReihe steht unter der Schirmherrschaft des SächsischenStaatsministers für Kultus, Schirmherr der Leipziger Aus-stellungen ist der Sächsische Staatsminister für Wissen-schaft und Kunst.

An mehreren externen Veranstaltungen beteiligte sich dieBehörde mit eigenen Beiträgen. So war die Zentralstelle derBStU im Juni 2002 mit einer Ausstellung und einem Film-programm bei einem Informationstag im Bildungs- und Ver-waltungszentrum Berlin-Friedrichsfelde (BVZ) vertreten.Das BVZ hat seinen Sitz in dem weitläufigen Gebäudekom-plex, in dem sich bis 1989 die Bezirksverwaltung Berlin desMfS befand. Insofern wurde durch die Ausstellung eine his-torische Brücke zwischen Gegenwart und Geschichte desGebäudes geschlagen.

Mit einem Ausstellungs- und Informationsstand präsen-tierte sich die BStU auf der mehrtägigen „Agora“ (grie-chisch: Markt) des Ökumenischen Kirchentages 2003 inBerlin. Unter dem Titel „Das Kreuz mit den Akten“ warenaufbereitete Forschungsergebnisse auf der Grundlage vonAkten zu sehen, Mitarbeiter standen zur Beantwortung vonFachfragen zur Verfügung. Die Messehallen unter demBerliner Funkturm wurden von mehreren zehntausend Teil-nehmern des Kirchentages aufgesucht.

Auch Veranstaltungen kleineren Formats waren gut besucht.2002 beteiligte sich die BStU beispielsweise am „Tag desoffenen Denkmals“ in der Gedenkstätte Bautzen, den rund4 200 Besucher für eine Besichtigung nutzten. Die Behördebot hier über den gesamten Tag hinweg ein Filmprogrammmit fachspezifischen Einführungen an.

Die Außenstellen der BStU arbeiteten in fortschreitendemMaße mit örtlichen Aufarbeitungsinitiativen und -institu-tionen sowie Einrichtungen der politischen Bildung zusam-men. So leistete die Außenstelle Chemnitz der BStU Unter-stützung bei der Eröffnung des Workuta-GULag-Museumsin Oederan (einem Zeitzeugenmuseum, das sich schwer-punktmäßig den kommunistischen Opfern des GULag wid-met) und beteiligte sich kurz nach der Eröffnung an einerVeranstaltung zum Thema „Menschenrechtsverletzungendurch das MfS“. Zusammen mit der Sächsischen Landes-zentrale für politische Bildung lud die Außenstelle Chem-nitz im September 2002 zu einer Podiumsdiskussion unterdem Titel „Die Referenten für Kirchenfragen – VerlängerterArm der Stasi?“ nach Zwickau ein. Erstmals konnten in die-sem Rahmen ehemalige Mitarbeiter des Ministeriums fürStaatssicherheit und Mitarbeiter der Evangelischen Kirchefür eine öffentliche Gesprächsrunde gewonnen werden.

5.3 Informations- und Dokumentationszentren

Die Informations- und Dokumentationszentren der BStU inFrankfurt (Oder), Halle, Rostock, Erfurt, Dresden und Ber-lin erwiesen sich weiterhin als wichtige Anlaufstationen fürinteressierte Mitbürgerinnen und Mitbürger sowie für Schu-len und Bildungsträger (Übersicht siehe Anhang E 4, S. 93).

Allein das Berliner Informations- und Dokumentationszen-trum in seiner exponierten Lage in der Nähe des Branden-burger Tores hat jährlich rund 30 000 Besucher, darunterviele Touristen. Dabei zeigte sich in den Jahren 2001 und2002 ein tendenzieller Rückgang bei den Gruppenbesu-chern, dem allerdings eine größere Anzahl von Einzelbesu-chern gegenüberstand (Informationen zur Besucherstruktursiehe Anhang E 5, S. 94). Im Sommer 2002 konnte der ein-hunderttausendste Gast im Informations- und Dokumenta-tionszentrum begrüßt werden, eine thüringische Schülerin,die mit ihrer Klasse Berlin bereiste.Ein Höhepunkt im Programm des Informations- und Doku-mentationszentrums Berlin ist die regelmäßige Teilnahmean der „Langen Nacht der Museen“, die zweimal jährlichvom Museumspädagogischen Dienst der Stadt organisiertwird. Hierbei wurden bei den Veranstaltungen im Berichts-zeitraum bis zu 2 100 Besucher erreicht. Führungen durchdie Dauerausstellung, Vorträge und Filmvorführungen wur-den jeweils durch themenbezogene Angebote ergänzt: UtzRachowski und Andreas Schmidt stellten Prosa, Lyrik undLieder vor, Elisabeth Pfister las aus ihrem Buch „Unterneh-men Romeo. Die Liebeskommandos der Stasi“ und Ange-lika Weiz sang Lieder aus ihrem Jazz-Repertoire.Zumeist im Vorfeld der „Langen Nacht der Museen“ wur-den im Berliner Informations- und DokumentationszentrumSonderausstellungen eröffnet, die anschließend über längereZeiträume zugänglich blieben (Anhang E 6, S. 97).

5.4 WanderausstellungUnter dem Titel „Staatssicherheit – Garant der SED-Dik-tatur“ informiert eine vorwiegend für Besucher aus den al-ten Bundesländern konzipierte Wanderausstellung über dieRolle des Staatssicherheitsdienstes im SED-Staat. Seit 1996wurde sie an über 40 Orten im In- und Ausland gezeigt undvon mehr als 190 000 Menschen besucht. Allein im Zeit-raum Januar 2002 bis Juni 2003 wurde sie von rund 68 000Interessierten gesehen, unter anderem in Braunschweig,Marienborn, Münster und Regensburg (Anhang E 7, S. 98).Mitunter wird sie an den Veranstaltungsorten in größereRahmenprogramme eingebunden. So war die Wanderaus-stellung in Münster zentrales Ereignis der Veranstaltungs-reihe „Leipziger Herbst“ der örtlichen Volkshochschule. Be-gleitend zur Ausstellung wird jeweils einVortragsprogramm von Mitarbeitern der BStU angeboten. Am Ausstellungsort Plovdiv zeigten im Frühjahr 2002 diebulgarische Öffentlichkeit und Mitglieder der mittlerweilede facto aufgelösten bulgarischen Aktenkommission großesInteresse. Mit der Verabschiedung eines neuen Informa-tionsschutzgesetzes durch das bulgarische Parlament wurdeder Zugang zu den Unterlagen des früheren bulgarischenGeheimdienstes drastisch eingeschränkt. Die Ausstellungder BStU fand zu einem Zeitpunkt statt, als der Einspruchvon 57 Abgeordneten gegen das neue Gesetz vor dem Ver-fassungsgericht noch nicht abschließend entschieden war(er wurde im September 2002 abgewiesen – zur Gesetzes-lage in Bulgarien siehe Anhang F, S. 107).Parallel zu der internationalen Tagung „KommunistischeStaatssicherheitsdienste. Vergangenheitsbewältigung am Schei-deweg?“ wurde die Wanderausstellung am 28. Mai 2002 durchden rumänischen Staatspräsidenten und die Bundesbeauf-tragte im Historischen Nationalmuseum in Bukarest eröffnet.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 35 – Drucksache 15/1530

Die Besucher interessierten sich in den folgenden Wochennicht nur für die Tätigkeit des MfS. Vor allem Betroffene derrumänischen Securitate-Repressionen hatten auch Fragen inBezug auf die Tätigkeit der früheren rumänischen Geheim-polizei. Dazu konnten Mitarbeiter der PartnereinrichtungCNSAS (Nationaler Rat für das Studium der Securitate-Ar-chive) Auskunft geben (zur Gesetzeslage in Rumänien sieheAnhang F, S. 107).

5.5 Ausstellung „Ein offenes Geheimnis. Post- und Telefonkontrolle in der DDR“

In Kooperation mit dem Museum für Kommunikation Ber-lin und dem Museum in der „Runden Ecke“, getragen vomBürgerkomitee Leipzig e. V., entstand die Gemeinschafts-ausstellung „Ein offenes Geheimnis. Post- und Telefonkon-trolle in der DDR“. Briefe, Pakete, Telegramme undTelefonanschlüsse wurden im Auftrag der SED-Diktatur in-tensiv überwacht. Neben dem staatlich sanktioniertenPostraub – allein zwischen 1984 und 1989 verschwandenaus Westbriefen 32 Millionen D-Mark – wurden täglich biszu 90 000 Briefe und 60 000 Pakete durch den Staatssicher-heitsdienst geöffnet und kontrolliert. Die Forschung zumThema, die kritische Auswahl der Dokumente und das Be-reitstellen der Ausstellungsunterlagen oblagen der BStU.

Die Ausstellung wurde von März bis September 2002 imBerliner Kommunikationsmuseum und anschließend inFrankfurt am Main präsentiert, an beiden Orten hatte sie zu-sammen rund 91 000 Besucher, darunter viele Touristen ausdem In- und Ausland. Noch bis November 2003 wird sie inHamburg gezeigt, als weiterer Ausstellungsort ist Nürnbergvorgesehen.

Bei den Recherchen für das Ausstellungsprojekt wurden inden Archiven der BStU viele Briefe und Postkarten ent-deckt, die ihren eigentlichen Empfänger nie erreichten, weilder Staatssicherheitsdienst sie abgefangen hatte. Im Rahmeneines Pressetermins im August 2002 übergab die BStU ins-gesamt 49 solcher Postkarten von DDR-Bürgern an den Ra-dio-Moderator Nero Brandenburg vom ehemaligen RIAS(Rundfunk im Amerikanischen Sektor). Eine Dresdener Fa-milie konnte ihre Postkarte mit 19 Jahren Verzögerung per-sönlich an den Moderator weiterreichen.

5.6 Regionale Wanderausstellungen der Außenstellen

Die Außenstellen entwickelten weitere eigene regionaleWanderausstellungen, die öffentlichen Einrichtungen zurVerfügung gestellt beziehungsweise in Kooperation mitPartnern der politischen Bildungsarbeit präsentiert wurden(Übersicht siehe Anhang E 8, S. 99).

Große Resonanz fand beispielsweise die regionale Wander-ausstellung „Grenzgebiet: Ereignisse an der innerdeutschenGrenze ...“ der Außenstelle Schwerin. Sie war an zwölf Or-ten in den alten und neuen Bundesländern zu sehen. Etwa40 Prozent der bislang 6 000 Besucher waren Jugendliche,die die innerdeutsche Grenze nicht mehr aus eigenem Erle-ben kennen.

In der Außenstelle Frankfurt (Oder) eröffnete im April2001 anlässlich des zehnjährigen Bestehens der Außen-stelle die regionale Wanderausstellung mit dem Titel „Die

Arbeit am Feind“. Der Titel ist auf ein Zitat von ErichMielke zurückzuführen, der 1959 von seinen Tschekistenforderte, „am Feind zu arbeiten und ihn aufzudecken“. DieAusstellung verdeutlicht, wen das MfS als Feind aus-machte: das eigene Volk – egal, ob Jugendliche, Arbeiter,Kirchenvertreter, Lehrer oder Polizisten. Durch die Ausstel-lung wird insbesondere den Schulen vor Ort die Möglich-keit gegeben, sich anhand regionaler Bezüge über die Rolledes MfS in 40 Jahren SED-Diktatur zu informieren. Bis De-zember 2002 sahen etwa 6 650 Schülerinnen und Schülerunterschiedlicher Bildungseinrichtungen diese Ausstellung.Die regionalen Wanderausstellungen der Außenstellen fin-den auch reges Interesse in den alten Bundesländern. Sowurde „Die Arbeit am Feind“ im Februar 2003 in der Sani-tätsakademie der Bundeswehr in München gezeigt. DieAusstellung war eigens für den Informationsbedarf deralten Bundesländer um spezifische Themen erweitert wor-den (so zur Überwachung der Ständigen Vertretung derBundesrepublik Deutschland in der DDR durch das MfSund zum Grenzregime an der einstigen innerdeutschenGrenze). Mehr als 1 300 Angehörige der Streitkräfte sahenin nur einer Woche die Ausstellung und nutzten Führungenund Vortragsveranstaltungen. Darüber hinaus wurden Mün-chener Bürger zu Fragen der Akteneinsicht beraten.

5.7 Öffentlichkeitsarbeit5.7.1 PressearbeitDie Diskussion um die so genannten Kohl-Akten, die dazuergangenen Urteile des Verwaltungsgerichts Berlin und desBundesverwaltungsgerichts sowie die anschließenden No-vellierungsdiskussionen haben die Berichterstattung zu deneigentlichen Aufgaben der Behörde im Berichtszeitraumzeitweise in den Hintergrund treten lassen. Im Mittelpunktder öffentlichen Darlegungen standen vor allem Grundsatz-fragen von Datenschutz und historischer Aufklärung. Nachdem Abklingen der Debatte hat sich das öffentliche Inte-resse wieder stärker dem nach wie vor anhaltenden Interessean der persönlichen Akteneinsicht und den vielfältigen Ak-tivitäten der Behörde in der politischen Bildung zugewandt.Dies spiegelt sich auch in der Pressearbeit und Pressere-sonanz wider.

5.7.2 InternetBei der öffentlichen Darstellung der Behörde gewinnt dasInternet immer größere Bedeutung. Der Umfang der Home-page der BStU www.bstu.de wurde im Berichtszeitraumdeutlich ausgeweitet und strukturelle Voraussetzungen fürneue Darstellungsbereiche geschaffen. Dabei ist die Behördein die eGovernment-Initiative der Bundesregierung„BundOnline 2005“ eingebunden. Von den Kriterien der ers-ten Etappe dieser Initiative (Information der Öffentlichkeit)erfüllte die BStU laut einer Bewertung des BMI im Jahre2002 bereits 85 Prozent. Im Januar 2003 beteiligte sich dieBundesbeauftragte mit einem eigenen Beitrag – „PolitischeBildung online“ – am eGovernment-Wettbewerb des BMI.Das Wettbewerbsprojekt präsentierte modellhaft einenbesonderen, bislang wenig entwickelten Strang von behörd-lichem eGovernment: Im Mittelpunkt steht nicht die Ratio-nalisierung und Beschleunigung behördlicher Arbeitsvor-gänge, sondern die gezielte Verbesserung von Informationund Kommunikation zwischen Forschung, Bildungsarbeitund Öffentlichkeit.

Drucksache 15/1530 – 36 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Schwerpunkte der Website konzentrieren sich auf dieBereiche populärwissenschaftliche Darstellungen zur MfS/DDR-Geschichte, Projekte zur politischen Bildung, Darstel-lung von Forschungsergebnissen, archivkundliche Informa-tionen, Öffentlichkeitsarbeit und Pressearbeit.

Im Berichtszeitraum wurden weitere Einzelprojekte einge-stellt, wie die Kurzdarstellung der „Aktion Rose“ (Bezeich-nung des MfS für Enteignungen in der Ostseeregion imJahre 1953), die Darstellung des MfS-Schulungsfilmes „Re-visor“ und die Internetfassung einer Broschüre zur poli-tischen Bildung („Die Schule in der DDR im Blick derStaatssicherheit“). Hervorhebenswert ist auch das Schüler-projekt „Die Akte ,Germanist‘“, das mit Unterstützung derAußenstelle Leipzig entstanden ist. Anlässlich des50. Jahrestages des 17. Juni 1953 wurde der zum Themaschon bestehende Internetauftritt überarbeitet, aktualisiertund erweitert.

Ende September 2001 wurde das Internetprojekt „Zivil-courage“ der drei Außenstellen der BStU in Mecklenburg-Vorpommern – Neubrandenburg, Rostock und Schwerin –öffentlich vorgestellt. Mithilfe von Auszügen aus MfS-Un-terlagen sind verschiedene Schicksale dargestellt, die bele-gen, wie Männer und Frauen dem Druck und den Verlo-ckungen der Diktatur widerstanden haben und welcheFolgen dies mitunter hatte. Das Projekt wurde im Laufe derletzten zwei Jahre beständig erweitert und wird – wie ausGesprächen mit Lehrerinnen und Lehrern bekannt ist – gernauch für Unterrichtszwecke genutzt.

Ein weiterer Schwerpunkt beim Ausbau der Homepage derBStU war die Darstellung der Arbeit der Bezirksverwaltun-gen (BV) des MfS und ihres Personals. Mit Hilfe von Be-zirkskarten und Organigrammen werden die einzelnen Ab-teilungen einer BV, ihre Objekt- und Kreisdienststellendargestellt. Dieses Grundgerüst kann durch Einzelthemenzur regionalen MfS-Geschichte ergänzt werden.

Eingebettet in die Strategie der BStU, ihre Bestände für dieNutzer transparenter zu machen, wird derzeit die Darstel-lung des Archivbereiches im Internet neu gestaltet und er-weitert. Der wichtigste neu eingerichtete Verweis führt zuden Bestandsinformationen, die einen ersten Überblick überInhalt, Umfang und Benutzbarkeit der in der Zentralstelleund in den Außenstellen der BStU verwahrten Unterlagendes MfS bieten. Eine MfS-Strukturübersicht gibt einen gra-fischen Überblick über die mehr als 40 in der Zentralstellevorhandenen Teilbestände der Diensteinheiten des MfS unddient als Link für die eigentlichen Bestandsinformationen.Eine weitere Übersicht über die vom MfS selbst archiviertenBestände gibt Hinweise zu deren Inhalten und den neun ver-schiedenen Ablageformen. Mit der Erschließung dieser Un-terlagen wurde inzwischen begonnen (siehe Kapitel 2.2.2).

Mit der Veröffentlichung der Bestandsinformationen folgtdie BStU der Praxis vieler Archive, ihren Zuständigkeits-bereich und die vorhandenen Unterlagen zu beschreiben.Vorerst sind die Bestandsinformationen des Archivs derZentralstelle enthalten, die Darstellung der Bestandsinfor-mationen der Archive der Außenstellen wird folgen.

5.7.3 BesucherbetreuungNicht nur über das Internet können Interessierte mehr überdie Arbeit der BStU erfahren: Tage der offenen Tür in den

Außenstellen oder Führungen durch die Archive sind regel-mäßig Anziehungspunkt für eine Vielzahl von Besucherin-nen und Besuchern. Im Archiv der Zentralstelle in Berlin-Lichtenberg werden seit Anfang 2002 monatliche öffentli-che Abendführungen angeboten. Bei den seither insgesamt58 Führungen wurden 838 Teilnehmer gezählt. Die Gästeerhalten Einblicke in die Aufgaben der BStU und in die um-fangreiche Hinterlassenschaft des Staatssicherheitsdienstesin Kartei- und Magazinsälen, können Filme des MfS anse-hen, Tonbänder anhören sowie eine kleine Präsentation vonUnterlagen besichtigen. Über die öffentlichen Führungenhinaus besuchten von Juni 2001 bis Ende Juni 2003 ange-meldete Gruppen mit insgesamt 3 136 Personen das Archivder Zentralstelle. Unter ihnen befanden sich 330 in- undausländische Medienvertreter.

Viele Interessierte traten über Bildungseinrichtungen oderStiftungen mit dem Wunsch nach einer Archivführung andie BStU heran. Erwähnt seien auch zahlreiche ausländischeBesuchergruppen, beispielsweise Mitarbeiter des südafrika-nischen Justizministeriums, der Botschaft der Niederlande,US-amerikanische Senatoren, Mitglieder von „AmnestyInternational“. Im Juni 2002 besuchte eine Gruppe von rund200 Führungskräften aus aller Welt das Archiv der Zentral-stelle, die an einer Tagung der US-amerikanischen Mana-gervereinigung „Eisenhower Exchange Fellowships“ (EEF)in Berlin teilnahmen. Diese Veranstaltung wurde in Koope-ration mit dem Unternehmen „Partner für Berlin“ organi-siert.

Aufgaben der Öffentlichkeitsarbeit wachsen verstärkt auchden Informations- und Dokumentationszentren zu. Sie wur-den im Berichtszeitraum bevorzugt von in- und ausländi-schen Politikern und Amtsträgern aufgesucht, die sich überdie Arbeit der Behörde informieren wollten. Im Dezember2001 besuchte Bundespräsident Johannes Rau aus Anlassdes 10. Jahrestages des Stasi-Unterlagen-Gesetzes das In-formationszentrum in Berlin. Rau würdigte die geleisteteArbeit der BStU und wies zugleich darauf hin, dass die Auf-arbeitung nichts an Aktualität verloren habe und fortgesetztwerden müsse. Im März 2002 war eine Delegation von Ver-tretern des rumänischen Nationalen Rates für das Studiumder Securitate-Archive (CNSAS) unter Leitung von RomanPatapievici im Berliner Informationszentrum zu Gast. DemBesuch des damaligen Staatspräsidenten der RepublikEstland, Lennart Meri, im Jahre 2000 folgte im April 2002der des Verteidigungsministers, Sven Mikser. Im Mittel-punkt der Gespräche mit den höchsten Vertretern der jungenRepublik Estland stand das Thema des gesellschaftlichenElitenwechsels.

Neben der Arbeit der BStU waren für ausländische Gästebesonders gesellschaftspolitische Aspekte der deutschenWiedervereinigung, der bundesdeutsche Weg der Aufar-beitung und die hierfür geschaffenen juristischen Rahmen-bedingungen von Interesse – so beispielsweise für eineDelegation des Südkoreanischen Wiedervereinigungsminis-teriums, für Vertreter des russischen „Memorial“ und füreine Gruppe EU-Bediensteter aus 11 europäischen Länderneinschließlich Polen.

5.8 AusblickMit der Professionalisierung des Aufgabenbereichs „Po-litische Bildung“ in der Berliner Zentralstelle und der

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 37 – Drucksache 15/1530

Profilierung entsprechender Kompetenz in den Außenstel-len vermochte es die BStU, die Qualität ihrer politischenBildungsarbeit entscheidend zu verbessern. Vor diesem Hin-tergrund wird das Informations-, Ausstellungs- und Veran-staltungsprogramm der BStU weiter ausdifferenziert. Hier-bei gilt es, die spezifischen Wissensvoraussetzungen undWissensbedürfnisse der verschiedenen Adressatengruppengezielt zu berücksichtigen sowie aktuelle Wahrnehmungs-gewohnheiten einzubeziehen.

Ein Hauptakzent der weiteren Tätigkeit wird auf der schüler-und lehrerorientierten Bildungsarbeit liegen. Mit der Bereit-stellung unterrichtsverwendbarer Materialien, themenbezo-genen Lehrerfortbildungen und projektbegleitender Beratungverstärkt die BStU ihr Bemühen, im schulischen Umfeld denZugang zur Thematik zu erleichtern und selbstständiges Ler-nen und eigenständige Urteilsbildung zu fördern. In diesemRahmen werden auch die Kooperationskontakte mit denKultusministerien der Länder und einschlägigen Bildungs-einrichtungen auf Bundes- und Länderebene fortgeführt. Da-bei beschränkt sich die Beschäftigung mit der MfS-Thematiknicht auf diktaturgeschichtliche Aspekte. Das gemeinsameZiel ist vielmehr, über die Auseinandersetzung mit der Ge-schichte des MfS die Aufmerksamkeit für die grundlegendenFragen demokratischer Kompetenz und Verantwortung zuschärfen.

Mit Blick auf die EU-Osterweiterung 2004 bereitet dieBStU eine Initiative zu einer Kooperationsausstellung vor.Die Ausstellung soll gemeinsam mit osteuropäischen Part-nerinstitutionen erarbeitet werden, die Geschichte der kom-munistischen Geheimpolizeien und deren Machtverlust do-kumentieren und so zur Aufarbeitung der kommunistischenDiktaturen beitragen.

6 Kooperation und Vernetzung6.1 Zusammenarbeit mit Partnern im InlandMit ihrer wissenschaftlichen Arbeit und ihrem Engagementin der politischen Bildung konnte sich die Behörde in denvergangenen Jahren fest in der öffentlichen Wahrnehmungetablieren. Sie wird aufgrund ihrer modellhaften Tätigkeitund eines gelungenen Ansatzes zum Umgang mit der jüngs-ten deutschen Vergangenheit im In- und Ausland respek-tiert.

Kooperationen, die die BStU eingegangen ist, und die Ein-bindung der Behörde in nationale wie internationale Initiati-ven haben sich als tragfähige Wege erwiesen, die Auseinan-dersetzung mit dem System der DDR-Staatssicherheit unddem Funktionieren von Repressionsapparaten im Allgemei-nen auf breiter Basis zu befördern. Durch die Zusammenar-beit mit anderen Einrichtungen lassen sich Ressourcen bün-deln und Vorhaben umsetzen, die eine einzelne Institutionorganisatorisch oder finanziell nicht realisieren könnte.Gleichzeitig ermöglicht die Verknüpfung der Forschungs-und Erfahrungswerte verschiedener Institutionen eine um-fassendere Sichtweise auf das jeweilige Thema.

Mit zwei großen auf dem Gebiet der politischen Bildungsar-beit tätigen Bundeseinrichtungen – der Bundeszentrale fürpolitische Bildung und der Stiftung zur Aufarbeitung derSED-Diktatur – vereinbarte die Bundesbeauftragte im Früh-jahr 2003 die Einrichtung eines gemeinsamen Koordi-nierungsgremiums. Ziel der Zusammenarbeit ist es, die Ab-

stimmung untereinander kontinuierlicher zu gestalten undSynergieeffekte zu verstärken. Im Mittelpunkt stehen zu-nächst die internationale Zusammenarbeit, Großereignisseund Jahrestage, Veranstaltungs- und Bildungsangebote so-wie vergangenheitspolitische Initiativen. In halbjährlichenGesprächen auf Leitungsebene sollen Fragen von überge-ordneter Bedeutung behandelt werden, die konkrete Koope-ration erfolgt in einer Arbeitsgruppe.

In der Zusammenarbeit mit anderen Institutionen und Ein-richtungen wurde im Berichtszeitraum viel erreicht. Bei-spielhaft seien die Kooperationen von einigen Außenstellender BStU mit externen Partnern erwähnt. Regelmäßige undenge Arbeitsbeziehungen bestehen vor allem zu den Lan-deszentralen für politische Bildung und den Landesbeauf-tragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes.Neben gemeinsamen Veranstaltungen und Ausstellungenstehen Referenten wechselseitig zu Verfügung, gehen Bei-träge der BStU in Schriftenreihen der Landesbeauftragtenein, werden Literatur und Videofilme gemeinsam für diepolitische Bildungsarbeit genutzt.

Zwischen dem Landesbeauftragten in Sachsen und den dreisächsischen Außenstellen der Behörde wurde beispiels-weise eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit geschlossen,auf deren Grundlage unter anderem Unterrichtsmaterialienzu MfS-Themen entstehen, zum Beispiel „Was war dieDDR? – Außerschulische Angebote zur Aufarbeitung derSED-Diktatur in Sachsen“. Die Außenstellen bieten Pro-jekte an, deren Themen zu den Lehrplänen der Schulen pas-sen. Zielgruppen sind Schülerinnen und Schüler aus Mittel-schulen, Gymnasien und Berufsschulen sowie Studierende.

Exemplarisch für eine gute Gemeinschaftsarbeit ist die Mit-wirkung der BStU im Arbeitskreis „Aufarbeitung“ in Sach-sen-Anhalt und ihre Mitarbeit am „Gedenkortführer Sach-sen-Anhalt“ bei der dortigen Landeszentrale für politischeBildung zu nennen.

Interesse an der jüngeren deutschen Geschichte und ihrerAufarbeitung ist auch außerhalb der neuen Bundesländer zuverzeichnen. Bereits seit 1997 sind die Hermann-Ehlers-Akademie Kiel und die Landeszentrale für politische Bil-dung Schleswig-Holstein feste Partner der AußenstelleRostock. Die Akademie für politische Bildung Tutzing un-terhält seit 1996 unter anderem mit der Außenstelle Chem-nitz Arbeitskontakte. Hierbei nutzt die BStU einerseits dieBildungsangebote der bayerischen Akademie, auf der an-deren Seite stehen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter derBehörde für Podiumsdiskussionen der Akademie zu zeit-geschichtlichen Themen zur Verfügung. Langjährige Bezie-hungen bestehen auch zu Einrichtungen der Bundeswehrund des Bundesgrenzschutzes (BGS). Schon 1998 wurdenzwischen der Grenzschutzschule Lübeck und der Außen-stelle Schwerin der BStU regelmäßige Kontakte aufgebaut.Der BGS führt Seminare in der Außenstelle durch undstellte über einen Leihvertrag Exponate für die regionaleWanderausstellung „Grenzgebiet“ zur Verfügung.

In einem Flächenland wie Mecklenburg-Vorpommern istdie Kooperation mit örtlichen Partnern nicht zuletzt aucheine kosten- und personalsparende Lösung. Arbeitskontaktezu den Universitäten Rostock und Greifswald hatten eineReihe von Veranstaltungen, Führungen durch die Außen-stellen, ihre Archive und Ausstellungen sowie Vorträge vorGästen einzelner Institute zur Folge.

Drucksache 15/1530 – 38 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Die Zusammenarbeit mit Stiftungen ist ein intensives Ar-beitsfeld für fast alle Abteilungen und Außenstellen derBStU. Viele Besucher etwa der Informations- und Doku-mentationszentren der Behörde werden über die parteinahenStiftungen (hier sind vor allem die Konrad-Adenauer- unddie Friedrich-Ebert-Stiftung zu nennen) oder andere Bil-dungsträger (in Sachsen z. B. die Wilhelm-Külz-Stiftungoder das Herbert-Wehner-Bildungswerk) vermittelt. Ge-meinsame Veranstaltungen runden das Bild ab. In denAußenstellen werden mit den Stiftungen bis zu sechs Ter-mine im Jahr wahrgenommen. Überwiegend handelt es sichum Vorträge, Seminare, Podiumsdiskussionen oder Führun-gen. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der BStU referierenin Programmen der Stiftungen und umgekehrt. Schriften-reihen und Publikationen werden wechselseitig verwendet.

Weitere Kooperationspartner sind kirchliche Institutionen,wie beispielsweise evangelische Akademien, und Kirchen-gemeinden. Für den Berichtszeitraum ist die Tagung „Seidklug wie die Schlangen ...“, die die Evangelische Akademiezu Berlin gemeinsam mit der BStU und der Landeszentralefür politische Bildung Sachsen-Anhalt organisiert hat,ebenso hervorzuheben wie Projekttage mit Schülern, dievon der Evangelischen Akademie Thüringen in Zusammen-arbeit mit der Außenstelle Erfurt der BStU zum 50. Jahres-tag des 17. Juni 1953 angeboten wurden.

Die Angebote für Schülerinnen und Schüler, Auszubildendeund Studierende werden seit einigen Jahren besonders in-tensiv ausgebaut. In diesem Rahmen entstand unter ande-rem ein Projekt zum Thema „Täter- und Opferprofile“, dassich in erster Linie an Gymnasien richtet. In Zusammenar-beit zwischen der Projektwerkstatt für Jugendliche in derBildungs- und Dokumentationsstätte „Lindenstraße 54“ inPotsdam und der dortigen Außenstelle der BStU wurdeneine Informationsmappe zusammengestellt und Videovor-führungen, Vorträge, Lesungen und Diskussionsrunden or-ganisiert. Die Gymnasiasten selbst schätzten ein, ihnen seiim Laufe der Projektarbeit bewusst geworden, dass ihnender konventionelle Geschichts- und Politikunterricht kaumVorstellungen über das Leben in der DDR vermittelt habe.Die Projektwoche sei deshalb für sie sehr wichtig gewesen.

Im Interesse einer vielfältigen Arbeit für Schüler und mit ih-nen arbeitet die BStU auch mit privaten Institutionen zu-sammen. So unterhält sie beispielsweise seit 1998 Arbeits-beziehungen zum Wilhelm-Fraenger-Institut, Büro Berlin.Die W.-Fraenger-Gesellschaft e. V. plant und organisiert inZusammenarbeit mit gemeinnützigen Einrichtungen, Stif-tungen und öffentlichen Trägern Veranstaltungen der politi-schen Bildung. Zu ihr gehören rund 60 Mitglieder aus meh-reren europäischen Ländern. Die BStU ist mit demFraenger-Institut und etwa 20 weiteren Partnern in das Pro-jekt „Der 17. Juni 1953 in Sachsen-Anhalt“ involviert. Indiesem Rahmen wurde im September 2002 ein Schüler-Ge-schichtswettbewerb initiiert, bei dem Zeitzeugen der Regionbefragt, Fotoreihen, Wandzeitungen und redaktionelle Bei-träge angefertigt wurden. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterder BStU, insbesondere der Außenstelle Halle, übernahmendie Betreuung und Bewertung der Arbeiten für den Wett-bewerb, von denen die drei besten prämiert wurden.

Innerhalb der wissenschaftlichen Tagung der BStU (Kapi-tel 4.3) fand am 11. Juni 2003 in enger Kooperation mitdem Präsidenten des Berliner Abgeordnetenhauses und der

Körber-Stiftung eine Festveranstaltung zum 50. Jahrestagdes 17. Juni 1953 im Plenarsaal des Abgeordnetenhausesstatt. Unter Beteiligung von Zeitzeugen, Historikern undFilmregisseuren wurde das Ereignis aus verschiedenenBlickwinkeln diskutiert. Die Körber-Stiftung ehrte die ju-gendlichen Preisträger des Geschichtswettbewerbes desBundespräsidenten zu diesem Thema durch die Einladungzu der Festveranstaltung.Eine fachspezifisch ausgerichtete Kooperation besteht mitdem Bundesarchiv. Hier wurde im April 2002 vereinbart,das Erschließungsprojekt des Bundesarchivs „NS-Archivder Hauptabteilung IX/11 des MfS“ durch die Abteilung Ar-chivbestände der BStU zu unterstützen und die Ergebnisseanschließend gemeinsam zu präsentieren. Eine umfangrei-che Recherche zur archivischen Geschichte dieses Bestan-des ergab wichtige Erkenntnisse für die Erschließungsarbei-ten im Bundesarchiv. Noch in der konzeptionellen Phasebefindet sich die Umsetzung des Vorschlags aus dem Bun-desarchiv, eine quellenkritische Dokumentation zu diesemÜberlieferungskomplex zu publizieren. Um das anspruchs-volle Vorhaben im vorgegebenen Zeitrahmen bis 2006 rea-lisieren zu können, setzte die BStU eine Arbeitsgruppe ein,die ausschließlich mit der Erschließung dieses Teilbestandesbefasst ist. Die Behörde kooperiert auch zu anderen Themenbereichenmit dem Bundesarchiv, so bei der Erarbeitung einer Über-sicht der Überlieferung von Akten der Bereiche Inneres undJustiz der DDR oder bei der Sicherung und Restaurierungvon Filmmaterial des MfS.Seit 1997 arbeitet die BStU zusammen mit dem Bundes-archiv, dem Geheimen Staatsarchiv der Stiftung PreußischerKulturbesitz, dem Landesarchiv Berlin, dem Politischen Ar-chiv des Auswärtigen Amtes und dem BrandenburgischenLandeshauptarchiv in einer Arbeitsgruppe „Notfallver-bund“. Deren Aufgabe ist es, die in den einzelnen Institu-tionen vorhandenen Mittel und Kräfte für den Fall zu bün-deln, dass Archivgut durch unvorhergesehene Ereignisse inGefahr gerät und beschädigt wird. Im Jahre 2001 hat sich unter dem Dach der Berliner Senats-verwaltung für Wissenschaft, Forschung und Kultur eine„Berliner Runde Bestandserhaltung“ gebildet, in der nebender BStU etwa 20 Archive, Bibliotheken und Museen ver-treten sind. Ziel dieser Runde und ihrer Arbeitsgruppen istes, gemeinsam nach Lösungen zur Erhaltung ihrer Archiv-bestände, insbesondere der in Papierform überlieferten undvon Zerfallsprozessen bedrohten Materialien, zu suchen.Auf Länderebene bestehen Kontakte der Außenstellen vorallem zu Landeshaupt- und Staatsarchiven.Die vorgenannten Beispiele, die nur eine geringe Auswahldarstellen, zeigen, dass die BStU im nationalen Raum in-zwischen in ein solides und bewährtes Netz von Koopera-tionspartnern eingebunden ist. In der Zusammenarbeit mitArchiven, Aufarbeitungs-Initiativen, Opferverbänden, denLandesbeauftragten für die Stasi-Unterlagen und anderenInstitutionen hat sich die Behörde als kompetente Partnerinetabliert.

6.2 Internationale KontakteIm Ausland wird die Tätigkeit der BStU mit Interesse ver-folgt. Einerseits sind es die westlichen Demokratien, die

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 39 – Drucksache 15/1530

sich mit der bürgernahen Gesetzgebung des StUG exempla-risch auseinander setzen und die rechtsstaatliche Vorgehens-weise der Deutschen bei der Aufarbeitung ihrer jüngstenGeschichte würdigen. Auf der anderen Seite finden sich dieehemaligen Ostblockstaaten, die noch in oder vor ähnlichenTransformationsprozessen stehen. Nach anfänglich teil-weise heftiger Kritik am deutschen „Behördenweg“, auchvon namhaften ehemaligen Dissidenten geäußert, wuchs mitden Jahren das Interesse an einem stabilen Informationsaus-tausch mit der BStU (Übersicht über die Gesetzeslage zurAufarbeitung der Tätigkeiten der Geheimdienste im ehema-ligen Ostblock und die Zusammenarbeit der BStU mit dor-tigen Institutionen siehe Anhang F, S. 107).

Die Erkenntnis, dass der Kommunismus nicht nur als natio-nales, sondern zumindest als europäisches Phänomen ver-standen werden muss, setzt sich immer mehr durch. Auchweil die Geheimdienste des „sozialistischen Lagers“ engverzahnt arbeiteten, muss die nationale Perspektive durcheine gemeinsame Betrachtung ergänzt werden.

Vor diesem Hintergrund fand in Zusammenarbeit mit demdeutsch-französischen Forschungszentrum für Sozial-wissenschaften, dem Centre Marc Bloch, vom 26. bis27. April 2002 in Berlin eine internationale Tagung zumThema „Wissenschaftlicher und politischer Umgang mitden Geheimpolizeiarchiven des Kommunismus“ statt.Etwa 20 Referenten, darunter vier aus der Behörde derBundesbeauftragten, stellten auf der Konferenz in drei un-terschiedlichen Sektionen – „Geheimpolizeiarchive: Ar-chive wie andere“, „Geschichte schreiben“ und „Wissen-schaftliche Antworten und politische Antworten: ÄhnlicheAntworten?“ – ihre Thesen vor. In den Diskussionenwurde von den Tagungsteilnehmern betont, dass geschlos-

sene Archive gefährlicher seien als offene. Eine Öffnungder Archive solle in allen mittel- und südosteuropäischenLändern angestrebt werden. Dabei sei es eher sekundär,welche Wege zum Ziel eingeschlagen würden. – Das Cen-tre Marc Bloch wird mit Unterstützung der BStU einenBand zu dieser Konferenz herausgeben, in dem alle Refe-rate nachgelesen werden können.

Ein Meilenstein im Sinne einer europaweiten Kooperationwar im März 2002 ein erstes Treffen aller Leiterinnen undLeiter der Einrichtungen, die sich mit der Hinterlassenschaftder Geheimdienste der ehemaligen Ostblockstaaten befas-sen, in Budapest. Die Teilnehmer aus Ungarn, Rumänien,Tschechien, der Slowakei, Polen, Bulgarien und Deutsch-land (BStU) informierten über ihre jeweiligen Aufgaben,Arbeitsgrundlagen und -bedingungen. Im Ergebnis der Ta-gung gab es diverse Anregungen, auf welche Weise derKontakt ausgebaut und eine Zusammenarbeit gestaltet wer-den kann.

Im Rahmen ihrer Möglichkeiten trägt die BStU dazu bei,die gegenseitigen Kontakte zu vertiefen. Die Tatsache, dassinzwischen in einigen Ländern vergleichbare Einrichtungenzur BStU existieren (siehe auch Anhang F, S. 107), ist einegute Grundlage zur Entwicklung stabiler und nutzbringen-der Kooperationen.

Innerhalb der sich entwickelnden internationalen Vernet-zungen tragen alle beteiligten Seiten, und so auch die BStU,eine wachsende Verantwortung. Sie stehen dabei einerseitsvor der Aufgabe, den hohen Erwartungen an das Ergebnisdieses Prozesses gerecht zu werden, andererseits ist eineenge Zusammenarbeit eine gute Ausgangsbasis für die er-folgreiche Gestaltung eines demokratischen europäischenGemeinwesens.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 41 – Drucksache 15/1530

Anhang

Verzeichnis der Anhänge

Anhang A Novellierung des Stasi-Unterlagen-GesetzesA 1 Chronik der Novellierung des § 32 StUGA 2 Gesetzliche Neuerungen des § 32 StUG durch das 5. StUÄndG

Anhang B BehördeB 1 OrganisationsplanB 2 AnschriftenverzeichnisB 3 Personalbestandsentwicklung 1998 bis 2003B 4 Mitglieder des Beirates bei der Bundesbeauftragten

Anhang C ArchivinformationenC 1 Archivisch erschlossene UnterlagenC 2 Erschließung von Schriftgut in den Archiven der BStUC 3 Erschließung der speziellen Informationsträger in der Zentralstelle und in den AußenstellenC 4 Übersicht über die Größenordnung der Karteien in der Zentralstelle und in den AußenstellenC 5 Mittel und Methoden der ErschließungC 6 Ergebnisse der Erschließung von Unterlagen der Diensteinheiten am Beispiel der HA I des MfSC 7 Erschließung der vom MfS bereits archivierten Ablagen am Beispiel Archivierter UntersuchungsvorgängeC 8 Erschließung spezieller Informationsträger – Themenschwerpunkte FotobearbeitungC 9 Erschließung spezieller Informationsträger – HVA-Datenbanken SIRAC 10 Rekonstruktion von UnterlagenC 11 Die „Rosenholz“-UnterlagenC 12 Verwahrung der Unterlagen und Bestandserhaltung

Anhang D Verwendung der UnterlagenD 1 Statistik – Eingang und Erledigung von Anträgen und ErsuchenD 2 Anträge auf Auskunft, Einsicht in und Herausgabe von Unterlagen – Verteilung der AntragseingängeD 3 Veröffentlichung Deutscher Justizurteile zu NS-StraftatenD 4 Zuverlässigkeitsüberprüfungen auf dem Gebiet des LuftverkehrsD 5 Mitteilungen ohne Ersuchen – Wann wird die BStU von sich aus tätig?D 6 Anträge gemäß §§ 32 und 34 StUG – StatistikD 7 Bearbeitung von Anträgen gemäß §§ 32 bis 34 StUGD 8 BenachrichtigungsverfahrenD 9 Bericht zum ersten Nutzerforum der BStU am 19. November 2002

Anhang E Politische Bildung, Öffentlichkeitsarbeit, Forschung und PublikationenE 1 Gemeinsame Erklärung der BStU und des Ministers für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg

über ZusammenarbeitE 2 Veranstaltungen der Außenstellen und BesucherzahlenE 3 Herausragende Veranstaltungen der ZentralstelleE 4 Die Informations- und Dokumentationszentren der BStUE 5 Statistische Untersuchung zu Besuchern des Informations- und Dokumentationszentrums Berlin

Drucksache 15/1530 – 42 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang

E 6 Sonderausstellungen im Informations- und Dokumentationszentrum BerlinE 7 „Staatssicherheit – Garant der SED-Diktatur“ – Wanderausstellung der BStUE 8 Regionale Ausstellungen der AußenstellenE 9 Ergebnisse der Arbeitsgruppe Archivwissenschaftliche AufarbeitungE 10 Lieferbare Titel aus den Publikationsreihen der BStU

Anhang F Gesetzeslage und Stand der Arbeitskontakte der BStU zu Aufarbeitungsinstitutionen immittel- und südosteuropäischen Ausland

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 43 – Drucksache 15/1530

Anhang A 1

Fünftes Gesetz zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes – Chronik der Novellierung des § 32 StUG

Bisheriges Verfahren nach den §§ 32 bis 34 StUG

Mit der Verabschiedung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes imDezember 1991 wurde es möglich, die Geschichte einerDiktatur anhand der Akten ihres Geheimdienstes wissen-schaftlich und publizistisch aufzuarbeiten. Durch die Einfü-gung in § 1 StUG hat der Gesetzgeber der Gewährleistungund Förderung der politischen und historischen Aufarbei-tung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes einen be-sonders hohen Stellenwert eingeräumt. In den §§ 32 ff.StUG hat er ausdrücklich festgelegt, dass sowohl Forscherals auch Journalisten die MfS-Unterlagen für die Aufarbei-tung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes und der na-tionalsozialistischen Vergangenheit sowie für Zwecke derpolitischen Bildung nutzen können.

Unterlagen mit Informationen über Betroffene und Drittewaren und sind dabei in jedem Fall vorab zu anonymisierenbzw. dürfen nur mit deren Einwilligung verwendet werden.Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdiensteshat der Gesetzgeber hinsichtlich der Verwendung der Unter-lagen für weniger schutzwürdig gehalten. Bei ihnen kannauf eine Einwilligung verzichtet werden. Überwiegendeschutzwürdige Interessen dieser Personen dürfen bei einerHerausgabe der Unterlagen allerdings ebenfalls nicht beein-trächtigt werden.

Personen des öffentlichen Lebens genießen nach den vonder allgemeinen Rechtsprechung entwickelten Grundsätzeneinen eingeschränkten Persönlichkeitsschutz, der sich aufden Kernbereich der Privatsphäre beschränkt. Da die Allge-meinheit an diesen Personen ein erhöhtes Informationsinte-resse hat, galten für Unterlagen, die Informationen überPersonen der Zeitgeschichte, Amts- und Funktionsträgerenthalten, besondere Kriterien. Sie wurden für die For-schung zur Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicher-heitsdienstes zur Verfügung gestellt, jedoch nur, soweit sieden Bereich des öffentlichen Wirkens der genannten Perso-nen betrafen und dadurch deren überwiegende schutz-würdige Interessen nicht beeinträchtigt wurden. So bliebenzum Beispiel Informationen aus dem privaten Bereich ver-schlossen. Darüber hinaus fand in jedem Einzelfall eineAbwägung zwischen dem allgemeinen Persönlichkeits-recht einerseits und dem öffentlichen Aufarbeitungsinte-resse andererseits statt, bevor Unterlagen zur Verfügung ge-stellt wurden.

Die von Forschern und Medienvertretern gestellten Anträgemüssen den oben genannten, vom StUG vorgesehenen Zwe-cken entsprechen. Anträge, die etwa darauf abzielen, innen-politische Angelegenheiten der alten Bundesrepublik aufzu-klären oder die der Ausforschung von Personen dienen,werden abgelehnt. Vor der Herausgabe von Unterlagen wirdgeprüft, ob die darin enthaltenen Informationen tatsächlichzur Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstesbeitragen. So wurde bereits vor der Novellierung des § 32StUG verfahren.

Entstehung des Konfliktes

Die öffentliche Diskussion um den Zugang zu Unterlagendes Staatssicherheitsdienstes über Personen der Zeitge-schichte, Amts- und Funktionsträger begann mit der Fragenach dem Umgang mit Unterlagen aus Abhöraktionen desMfS.

Ende 1999/Anfang 2000 wurden im Rahmen der fortschrei-tenden Aktenerschließung wörtliche Abschriften von abge-hörten Telefonaten westdeutscher Politiker gefunden. ImZusammenhang mit der Aufklärung der CDU-Parteispen-denaffäre wurde darüber diskutiert, ob diese Unterlagen ge-mäß StUG durch den parlamentarischen Untersuchungsaus-schuss genutzt werden dürfen. Im April 2000 beschloss derParteispenden-Untersuchungsausschuss, keine Stasi-Unter-lagen zu verwenden.

Weiterhin war fraglich, ob solche Abhörunterlagen überPersonen des öffentlichen Lebens durch Wissenschaftlerund Publizisten zum Zweck der Aufarbeitung der Tätigkeitdes Staatssicherheitsdienstes verwendet werden dürfen.Hier entschied die BStU, wegen des besonders intensivenEingriffs in das Persönlichkeitsrecht der betreffenden Perso-nen, Tonbänder abgehörter Gespräche und deren wörtlicheMitschriften (Abhörprotokolle) nicht zur Verfügung zu stel-len.

Obwohl die Problematik der Abhörunterlagen im Folgendenpraktisch keine Rolle mehr spielte, wurde auf politischerEbene begonnen, die grundsätzliche Frage der Verwendungvon Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes über Personendes öffentlichen Lebens kontrovers zu diskutieren. DieBStU versuchte Abhilfe zu schaffen, indem sie das Verfah-ren bei der Verwendung von Unterlagen nach den §§ 32 ff.StUG im April 2001 modifizierte und die betreffenden Per-sonen der Zeitgeschichte, Amts- und Funktionsträger vorder Verwendung der Unterlagen durch Forschung und Me-dien benachrichtigte. Sie konnten die Unterlagen vorab ken-nen lernen und Einwände erheben, die in die Interessenab-wägung einbezogen wurden.

Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin vom 4. Juli 2001

Im November 2000 erhob Dr. Helmut Kohl Klage beim Ver-waltungsgericht Berlin, um zu verhindern, dass Unterlagenzu seiner Person ohne seine Einwilligung Wissenschaftlernoder Publizisten zur Verfügung gestellt werden. Das Gerichtgab der Klage mit Urteil vom 4. Juli 2001 statt.

Dieses Urteil betraf zwar formal nur einen Einzelfall, aberdas Gericht hatte darin allgemeine rechtliche Bewertungenzum Zugang zu Unterlagen mit Informationen über Perso-nen der Zeitgeschichte, Amts- und Funktionsträger vorge-nommen. Es legte den § 32 StUG so aus, dass Informatio-nen über diese Personen nur mit ihrer Einwilligung für dieForschung zur Verfügung gestellt werden dürfen. Damitwurden sie allen anderen Betroffenen und Dritten gleichge-stellt.

Das Verwaltungsgericht wies in seinem Urteil darauf hin,dass der Gesetzgeber durch Gesetzesänderung Klarheitschaffen könnte, sollte er in der im Urteil dargelegten

Drucksache 15/1530 – 44 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

noch Anhang A 1

Auslegung des Gesetzes seine ursprüngliche Intentionnicht wiedererkennen.Unterlagen zu Dr. Kohl wurden nach Ergehen des erst-instanzlichen Urteils für die Aufarbeitung nicht zur Verfü-gung gestellt. Anträge auf Verwendung der Unterlagen ande-rer Personen des öffentlichen Lebens wurden – da das Urteilwegen der beantragten Revision noch nicht rechtskräftigwar – weiterhin nach dem seit April 2001 bei der Behördegeltenden Verfahren bearbeitet. Dazu hatte sich die Bundes-beauftragte trotz des Risikos weiterer Klagen entschieden.Tatsächlich wurde lediglich eine weitere Klage gegen dieBStU erhoben, die jedoch später zurückgezogen wurde.

Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 8. März 2002

Mit Einverständnis von Dr. Helmut Kohl hatte die BStU dieSprungrevision gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtesbeantragt. Das Verwaltungsgericht Berlin stimmte demÜberspringen einer Instanz zu, weil der Fall grundsätzlicheBedeutung hatte, der Sachverhalt unstreitig und die Ent-scheidung nur noch von der Beurteilung der Rechtslage ab-hängig war.

Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte am 8. März 2002das Urteil des Verwaltungsgerichts Berlin: Personen derZeitgeschichte, Amts- und Funktionsträger seien gegen eineHerausgabe ihrer Stasi-Unterlagen geschützt, wenn sie zuden Betroffenen oder Dritten im Sinne des § 6 StUG gehör-ten.

Nunmehr konnten Unterlagen über Personen des öffentli-chen Lebens, sofern sie nicht Mitarbeiter oder Begünstigtedes MfS waren, nur noch mit deren Einwilligung genutztwerden. Konnte diese Einwilligung nicht eingeholt werden,mussten alle Informationen, die Rückschlüsse auf diese Per-sonen zuließen, anonymisiert werden.

Folgen für die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes

Damit waren die Unterlagen in vielen Fällen für die Aufar-beitung wertlos. Amts- und Funktionsträger hatten ein abso-lutes Verfügungsrecht über Informationen zu ihrer Amtsaus-übung, obwohl es sich ja gerade nicht um persönlicheAngelegenheiten handelte. Informationen über Funktions-träger der DDR, die mit dem MfS zusammenwirkten, ohneMitarbeiter im Sinne des StUG gewesen zu sein, und Perso-nen, die die SED-Diktatur stützten, durften nun nicht mehrverwendet werden. Aber auch die Namen von weiteren Per-sonen waren zu anonymisieren, wie zum Beispiel von kirch-lichen Amtsträgern, Spitzensportlern, Künstlern oder Politi-kern bis hin zu Terroristen und NS-Verbrechern. Selbstoffenkundige Informationen über diese Personen durftennicht zur Verfügung gestellt werden. Nicht betroffen vondem Urteil waren lediglich Sachakten ohne Personenbezug,Akten von Mitarbeitern und Begünstigten des MfS sowieUnterlagen, für die eine Einwilligungserklärung der betref-fenden Personen vorlag.

Anträge von Wissenschaftlern und Publizisten konnten nunnicht mehr oder nur sehr eingeschränkt bearbeitet werden.Publikationen, Tafeln in Ausstellungen und Informations-

und Dokumentationszentren sowie Internetseiten der BStUwurden anonymisiert oder ganz zurückgehalten.

Für die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheits-dienstes war die Entscheidung des Bundesverwaltungsge-richts ein erheblicher Rückschlag. So wichtige Themenfel-der wie die politische Justiz, das „politisch-operativeZusammenwirken“ des MfS mit anderen Institutionen, Op-position und Widerstand in der DDR, innerdeutsche Bezie-hungen, Gewalttaten an der innerdeutschen Grenze, Do-ping, Rechtsextremismus usw. konnten nicht mehrbearbeitet werden. Hinzu kam, dass die Verwendung von In-formationen zu verstorbenen Personen des öffentlichen Le-bens nunmehr völlig versperrt war. Ihre Einwilligung warnicht mehr möglich. Selbst wenn man davon hätte ausgehenkönnen, dass eine Person zu Lebzeiten der Nutzung der Un-terlagen zugestimmt hätte, durften sie nicht verwendet wer-den.

Das Novellierungsverfahren

Gemäß § 37 Abs. 3 StUG kann sich die BStU jederzeit anden Deutschen Bundestag wenden. Im August 2001, alsokurz nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Ber-lin, machte sie von dieser Möglichkeit Gebrauch und wiesauf den Novellierungsbedarf hin, der sich aus der missver-ständlichen Formulierung in § 32 StUG ergab.

Am 8. November 2001, anlässlich der Debatte zum FünftenTätigkeitsbericht der BStU im Deutschen Bundestag, plä-dierten Bundestagsabgeordnete fraktionsübergreifend füreine Anhörung zum StUG. Es wurde beschlossen, eine öf-fentliche Anhörung von Sachverständigen über die Notwen-digkeit und den Inhalt einer möglichen Änderung des StUGdurchzuführen. Diese Anhörung fand am 24. April 2002 vordem Innenausschuss des Deutschen Bundestages statt. Dazuwaren 13 Sachverständige geladen, darunter die Bundes-beauftragte, Marianne Birthler, und der Vorsitzende des Bei-rates bei der BStU, Prof. Dr. Richard Schröder.

Bei der Anhörung ging es zunächst darum, ob sich dasStasi-Unterlagen-Gesetz bewährt hat und wie sich die Auf-gabenschwerpunkte der Behörde zukünftig entwickeln wer-den. Die verfassungsrechtlichen Grenzen der Herausgabepersonenbezogener Informationen über Personen der Zeit-geschichte, Amts- und Funktionsträger wurden ebenso dis-kutiert wie die Frage, welche Lösung die widerstreitendenInteressen ausreichend berücksichtigen würde. Beinahe alleSachverständigen argumentierten für eine Novellierung desGesetzes.

Nach der Anhörung erarbeitete eine Querschnittsarbeits-gruppe der Koalitionsfraktionen einen gemeinsamen Ge-setzentwurf, der in den Bundestag eingebracht wurde. Dortkonnte jedoch zum Verfahren des Umgangs mit den Unter-lagen über Personen der Zeitgeschichte, Amts- und Funkti-onsträger kein Einvernehmen erzielt werden.

Auf Antrag der Opposition fand am 24. Juni 2002 im Innen-ausschuss des Deutschen Bundestages eine zweite öffentli-che Anhörung statt, die den Entwurf der Koalitionsfraktio-nen zur Änderung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes zum

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 45 – Drucksache 15/1530

noch Anhang A 1

Gegenstand hatte. Zu der kleineren Sachverständigenrundewar wiederum Prof. Dr. Richard Schröder und außerdemder ehemalige Bundesbeauftragte, Joachim Gauck, eingela-den.

Nachdem von einigen Sachverständigen in der Anhörungstarke Bedenken gegen den Gesetzentwurf geäußert wur-den, brachten die Fraktionen der Opposition eigene Novel-lierungsvorschläge in die Debatte ein.

Wegen der anstehenden Sommerpause blieb nach der Anhö-rung nur noch eine Woche Zeit für die parlamentarische Be-ratung und dafür, einen von allen Fraktionen angestrebtenparteiübergreifenden Konsens zu finden. Kurz vor der Ab-stimmung im Bundestag einigten sich die Koalitionsfrak-

tionen und die FDP-Fraktion über einen gemeinsamen Ent-wurf.

Am 4. Juli 2002 verabschiedete der Bundestag in 3. Lesungdas 5. StU-Änderungsgesetz mit den Stimmen von SPD,BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP gegen die Stim-men von CDU/CSU bei Stimmenthaltung der PDS. Da eineMehrheit für die Anrufung des Vermittlungsausschussesnicht zustande kam, ließ der Bundesrat diesen Gesetzent-wurf in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am12. Juli 2002 passieren. Mit der Veröffentlichung im Bun-desgesetzblatt trat das Gesetz am 6. September 2002 inKraft.

Drucksache 15/1530 – 46 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang A 2

Gesetzliche Neuerungen des § 32 durch das 5. StUÄndG

§ 32(alte Fassung)

Verwendung von Unterlagen für die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes

§ 32(neu)

Verwendung von Unterlagen für die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes

(1) Für die Forschung zum Zwecke der politischen undhistorischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicher-heitsdienstes sowie für Zwecke der politischen Bildungstellt der Bundesbeauftragte folgende Unterlagen zur Verfü-gung:1. Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen

enthalten,2. Duplikate von Unterlagen, in denen die personenbezoge-

nen Informationen anonymisiert worden sind,

3. Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über– Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer

Funktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Am-tes, soweit sie nicht Betroffene oder Dritte sind,

– Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, soweit essich nicht um Tätigkeiten für den Staatssicherheits-dienst vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehan-delt hat, oder

– Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes, soweitdurch die Verwendung keine überwiegenden schutz-würdigen Interessen der genannten Personen beein-trächtigt werden,

(1) Für die Forschung zum Zwecke der politischen undhistorischen Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicher-heitsdienstes sowie für Zwecke der politischen Bildungstellt der Bundesbeauftragte folgende Unterlagen zur Verfü-gung:1. Unterlagen, die keine personenbezogenen Informationen

enthalten,2. Duplikate von Unterlagen, in denen die personenbezoge-

nen Informationen anonymisiert worden sind, es seidenn, die Informationen sind offenkundig,

3. Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über– Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, soweit es

sich nicht um Tätigkeiten für den Staatssicherheits-dienst vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehan-delt hat, oder

– Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes,4. Unterlagen mit personenbezogenen Informationen über

Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktio-nen oder Amtsträger, soweit es sich um Informationenhandelt, die ihre zeitgeschichtliche Rolle, Funktions-oder Amtsausübung betreffen,

4. Unterlagen mit anderen personenbezogenen Informatio-nen, wenn die schriftlichen Einwilligungen der betreffen-den Personen, in denen das Vorhaben und die durchfüh-renden Personen bezeichnet sind, vorgelegt werden.

5. Unterlagen mit anderen personenbezogenen Informatio-nen, wenn die schriftlichen Einwilligungen der betref-fenden Personen vorgelegt werden; die Einwilligungenmüssen den Antragsteller, das Vorhaben und die durch-führenden Personen bezeichnen.

(2) Unterlagen, die sich nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buch-stabe b bis d in besonderer Verwahrung befinden, dürfen nurmit Einwilligung des Bundesministers des Innern verwendetwerden.

(3) Personenbezogene Informationen dürfen nur veröf-fentlicht werden, wenn1. die Personen, über die personenbezogene Informationen

veröffentlicht werden sollen, eingewilligt haben, oder2. es sich um Informationen über

– Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischerFunktionen oder Amtsträger in Ausübung ihres Am-tes, soweit sie nicht Betroffene oder Dritte sind,

Unterlagen mit personenbezogenen Informationen nachSatz 1 Nr. 3 und 4 dürfen nur zur Verfügung gestellt werden,soweit durch deren Verwendung keine überwiegendenschutzwürdigen Interessen der dort genannten Personen be-einträchtigt werden. Bei der Abwägung ist insbesondere zuberücksichtigen, ob die Informationserhebung erkennbarauf einer Menschenrechtsverletzung beruht.

(2) Unterlagen, die sich nach § 37 Abs. 1 Nr. 3 Buch-stabe b bis d in besonderer Verwahrung befinden, dürfen nurmit Einwilligung des Bundesministers des Innern verwendetwerden.

(3) Personenbezogene Informationen dürfen nur veröf-fentlicht werden, wenn1. diese offenkundig sind,

2. es sich um Informationen handelt über

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 47 – Drucksache 15/1530

noch Anhang A 2

– Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, soweit essich nicht um Tätigkeiten für den Staatssicherheits-dienst vor Vollendung des 18. Lebensjahres gehan-delt hat, oder

– Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes

handelt und durch die Veröffentlichung keine überwiegen-den schutzwürdigen Interessen der genannten Personen be-einträchtigt werden.

– Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, soweitdiese nicht Tätigkeiten für den Staatssicherheitsdienstvor Vollendung des 18. Lebensjahres betreffen, oder

– Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes,3. es sich um Informationen handelt über Personen der

Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oderAmtsträger, soweit diese ihre zeitgeschichtliche Rolle,Funktions- oder Amtsausübung betreffen oder

4. die Personen, über die personenbezogene Informationenveröffentlicht werden sollen, eingewilligt haben.

Durch die Veröffentlichung der in Satz 1 Nr. 2 und 3 ge-nannten personenbezogenen Informationen dürfen keineüberwiegenden schutzwürdigen Interessen der genanntenPersonen beeinträchtigt werden. Bei der Abwägung ist ins-besondere zu berücksichtigen, ob die Informationserhebungerkennbar auf einer Menschenrechtsverletzung beruht.

(4) Die Absätze 1 und 3 gelten sinngemäß auch für Zwe-cke der politischen und historischen Aufarbeitung der natio-nalsozialistischen Vergangenheit.

(4) Die Absätze 1 und 3 gelten sinngemäß auch für Zwe-cke der politischen und historischen Aufarbeitung der natio-nalsozialistischen Vergangenheit.

§ 32a(neu)

(1) Sollen Unterlagen nach § 32 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 zurVerfügung gestellt werden, sind die hiervon betroffenenPersonen zuvor rechtzeitig darüber und über den Inhalt derInformationen zu benachrichtigen, damit Einwände gegenein Zugänglichmachen solcher Unterlagen vorgebracht wer-den können. Der Bundesbeauftragte berücksichtigt dieseEinwände bei der nach § 32 Abs. 1 vorzunehmenden Inte-ressenabwägung. Soweit kein Einvernehmen erzielt wird,dürfen Unterlagen erst zwei Wochen nach Mitteilung desErgebnisses der Abwägung zugänglich gemacht werden.

(2) Eine Benachrichtigung kann entfallen, wenn die Be-einträchtigung schutzwürdiger Interessen der betreffendenPerson nicht zu befürchten ist, die Benachrichtigung nichtmöglich ist oder diese nur mit unverhältnismäßigem Auf-wand möglich wäre.

Drucksache 15/1530 – 48 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang B 1

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 49 – Drucksache 15/1530

Anhang B 2

Anschriftenverzeichnis

Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (BStU)

Anschriften/Telefon- und Faxnummern der Zentralstelle der BStU

Postanschrift: BStU10106 Berlin

Hausanschrift/Akteneinsichtsbereich/Lesesäle/Antragstellung:

Otto-Braun-Straße 70/72 Telefon 030 2324-5010178 Berlin Telefax 030 2324-7799

Telefon IVBB-Netz 01888 665-0Telefax IVBB-Netz 01888 665-7799

Telefonische Bürgerberatung: Telefon 030 2324-7344Telefon IVBB-Netz 01888 665-7344

Persönliche Bürgerberatung:Otto-Braun-Straße 70/7210178 Berlin

Bitte vorherige Terminvereinbarung unterTelefon 030 2324-7186 oderTelefon IVBB-Netz 01888 665-7186

e-mail: [email protected]

Internet-Adresse: http://www.bstu.de

Anschriften/Telefon- und Faxnummern der Außenstellen in Mecklenburg-Vorpommern Neubrandenburg

Neustrelitzer Straße 120 Telefon 0395 7774-017033 Neubrandenburg Telefax 0395 7774-1619

e-mail [email protected]

Rostock

– Telefon 038208 826-018196 Waldeck-Dummerstorf Telefax 038208 826-1219

e-mail [email protected]

– Telefon 03860 503-019065 Görslow Telefax 03860 503-1419

e-mail [email protected]

Anschriften/Telefon- und Faxnummern der Außenstellen in BrandenburgFrankfurt (Oder)

Fürstenwalder Poststraße 87 Telefon 0335 6068-015234 Frankfurt Telefax 0335 6068-2419

e-mail [email protected]

Akteneinsichtsstelle Cottbus

Straße der Jugend 114 Telefon 0355 70010703046 Cottbus

Drucksache 15/1530 – 50 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

noch Anhang B 2

Potsdam

Großbeerenstraße 301 Telefon 0331 5056-014480 Potsdam Telefax 0331 5056-1819

e-mail [email protected]

Anschriften/Telefon- und Faxnummern der Außenstellen in Sachsen-AnhaltHalle

Blücherstraße 2 Telefon 0345 6141-006122 Halle Telefax 0345 6141-2719

e-mail [email protected]

Magdeburg

Georg-Kaiser-Straße 4 Telefon 0391 6271-039116 Magdeburg Telefax 0391 6271-2219

e-mail [email protected]

Anschriften/Telefon- und Faxnummern der Außenstellen in SachsenChemnitz

Jagdschänkenstraße 56 Telefon 0371 8082-009117 Chemnitz Telefax 0371 8082-3719

e-mail [email protected]

Leipzig

Dittrichring 24 Telefon 0341 2247-004109 Leipzig Telefax 0341 2247-3219

e-mail [email protected]

Dresden

Riesaer Straße 7 Telefon 0351 2508-001129 Dresden Telefax 0351 2508-3419

e-mail [email protected]

Anschriften/Telefon- und Faxnummern der Außenstellen in ThüringenErfurt

Petersberg Haus 19 Telefon 0361 5519-099084 Erfurt Telefax 0361 5519-4719

e-mail [email protected]

Gera

Amthorstraße 11 Telefon 0365 5518-007545 Gera Telefax 0365 5518-4219

e-mail [email protected]

Suhl

Weidbergstraße 34 Telefon 03681 456-098527 Suhl Telefax 03681 456-4519

e-mail [email protected]

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 51 – Drucksache 15/1530

Anhang B 3

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ArchivArchiv 731731 675675 643643 653653 622622 608608

Bildung/Forschung Bildung/Forschung 7070 6969 7272 6868 7070 7373

Leitung/VerwaltungLeitung/Verwaltung 888888 877877 839839 819819 809809 777777

19981998 19991999 20002000 20012001 20022002 Juni 2003 2003

Drucksache 15/1530 – 52 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Mitglieder des Beirates bei der Bundesbeauftragten(Stand: Juni 2003)

Vom Deutschen Bundestag gewählte Mitglieder des Beirates:

1. Prof. Dr. Richard Schröder Vorsitzender des Beirates

2. Hartmut Büttner, MdB erster stellvertretender Vorsitzender

3. Ulrike Poppe zweite stellvertretende Vorsitzende

4. Hans-Joachim Hacker, MdB

5. Hartmut Koschyk, MdB

6. Markus Meckel, MdB

7. Prof. Dr. Manfred Wilke

8. N.N. (Neubesetzung nach Änderung des § 39 StUG durch das 6. StUÄndG)

Von den Ländern benannte Mitglieder:

9. Martin Gutzeit Berlin

10. Rainer Eppelmann, MdB Brandenburg

11. Dr. h. c. Christoph Stier Mecklenburg-Vorpommern

12. Michael Beleites Sachsen

13. Wolf-Dieter Beyer, MdL Sachsen

14. Wieland Berg Sachsen-Anhalt

15. Gottfried Koehn Sachsen-Anhalt

16. Ludwig Große Thüringen

17. Prof. Dr. Georg Machnik Thüringen

Im Berichtszeitraum ergaben sich im Beirat folgende personelle Veränderungen:

Im August 2001 verstarb Prof. Dr. Wilhelm Ernst. Als sein Nachfolger wurde vom Freistaat Thüringen Prof. Dr. GeorgMachnik benannt.

Auf eigenen Wunsch schied im Januar 2002 Friederike de Haas (MdL) aus dem Beirat aus. Der Freistaat Sachsen benannteWolf-Dieter Beyer (MdL) als ihren Nachfolger.

Friedrich Herrbruck schied im November 2002 nach Ablauf seiner fünfjährigen Bestellung aus dem Beirat aus, an seinerStelle benannte das Land Brandenburg Rainer Eppelmann (MdB).

Ebenfalls nach Ablauf der Bestellung schied im Januar 2002 Ludwig Martin Rade aus dem Beirat aus, als Nachfolgerwählte der Deutsche Bundestag Markus Meckel (MdB).

Hartmut Büttner (MdB), Hartmut Koschyk (MdB), Ulrike Poppe und Prof. Dr. Richard Schröder wurden vom DeutschenBundestag sowie Dr. h. c. Christoph Stier vom Land Mecklenburg-Vorpommern erneut für die Dauer von fünf Jahren in denBeirat gewählt.

Anhang B 4

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 53 – Drucksache 15/1530

Anhang C 1

Archivisch erschlossene Unterlagen– Stand: Juni 2003 –

– Zentralstelle –

* Schwankungen in den Bestandsumfängen resultieren u. a. aus Umlagerungen und Kartonierungen im Zuge der Erschließung, der exakten Erfas-sung von Beständen, deren Umfang wegen unübersichtlicher Lagerung bisher nur annähernd bestimmt werden konnte, oder der Rückführung,Herausgabe und Kassation von Unterlagen.

** Die Verlangsamung der Erschließung in Bezug auf frühere Tätigkeitsberichte erklärt sich dadurch, dass in den ersten Jahren vorwiegend perso-nenbezogene Unterlagen einschließlich zugehöriger Karteien geordnet und nutzbar gemacht wurden. Nunmehr werden die Unterlagen inhaltlicherschlossen, was zeitaufwändiger ist.

Unterlagen der Diensteinheiten* Erschließungsstand**

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Zweiter Tätigkeitsbericht (1993 bis 1995). . . . . . . . . . . 22 509,2 9 196,1 40,9

Dritter Tätigkeitsbericht (1995 bis 1997). . . . . . . . . . . 24 756,1 9 948,5 40,1

Vierter Tätigkeitsbericht (1997 bis 1999). . . . . . . . . . . 24 679,1 11 479,1 46,5

Fünfter Tätigkeitsbericht (1999 bis 2001). . . . . . . . . . . 24 591,2 12 822,8 52,1

Sechster Tätigkeitsbericht(2001 bis 2003). . . . . . . . . . . 24 603,9 13 801,1 56,1

– Außenstellen –

Unterlagen der Diensteinheiten* Erschließungsstand**

lfd. M. lfd. M. %

Erster Tätigkeitsbericht (1991 bis 1993). . . . . . . . . . . 40 545,0 10 691,0 26,4

Zweiter Tätigkeitsbericht(1993 bis 1995). . . . . . . . . . . 34 060,8 20 614,6 60,5

Dritter Tätigkeitsbericht (1995 bis 1997). . . . . . . . . . . 37 766,6 24 555,9 65,0

Vierter Tätigkeitsbericht (1997 bis 1999). . . . . . . . . . . 39 006,1 27 372,1 70,2

Fünfter Tätigkeitsbericht (1999 bis 2001). . . . . . . . . . . 39 645,6 29 900,3 75,4

Sechster Tätigkeitsbericht(2001 bis 2003). . . . . . . . . . . 39 761,1 30 560,3 76,9

Drucksache 15/1530 – 54 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang C 2

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Drucksache 15/1530 – 56 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Übersicht über die Größenordnung der Karteien in der Zentralstelle und in den Außenstellen– Stand: Juni 2003 –

1 Orientierungsgröße: 1 lfd. M. Kartei entspricht ca. 4 000 Karteikarten, sofern keine Anzahl bekannt ist.

lfd. M. Kartei1 Stückzahl1

Zentralstelle

Gesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 5 026 17 554 000

Außenstellen

Berlin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 80 322 000

Chemnitz . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 598 2 337 000

Dresden . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 762 3 059 000

Erfurt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 692 1 570 000

Frankfurt (Oder) einschließlich Cottbus . . . . . . . . . ca. 431 1 677 000

Gera . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 446 1 050 000

Halle . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 858 2 266 000

Leipzig . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 733 3 360 000

Magdeburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 544 2 175 000

Neubrandenburg . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 216 851 000

Potsdam . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 454 1 814 000

Rostock . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 217 889 000

Schwerin . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 198 786 000

Suhl. . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 404 1 334 000

Gesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 6 633 23 490 000

BStU Insgesamt . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . . ca. 11 659 41 044 000

Anhang C 4

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 57 – Drucksache 15/1530

Anhang C 5

Mittel und Methoden der Erschließung

Die Erschließung in den Archiven der BStU erfolgt grund-sätzlich mittels Titelaufnahme bei der einfachen Verzeich-nung bzw. durch weiterführende Enthält-Vermerke bei dererweiterten Verzeichnung, ergänzt durch Angaben wieLaufzeit der Akte, Provenienzbestimmung und andere. DerVerzeichnung der Unterlagen geht die Formierung der un-geordneten, teilweise nur aus losen Blättern bestehendenBündel nach sachlichen, strukturellen, personenbezogenenoder chronologischen Kriterien zu Vorgängen voraus.Diese bilden dann in der Regel eine Verzeichnungseinheitund werden mit einer vorläufigen BStU-Archivsignaturversehen.

IT-Verfahren Sachaktenerschließung

Das alleinige Erschließungsinstrument in den Archiven derBStU ist seit 1998 grundsätzlich das IT-Verfahren Sachakten-erschließung (SAE). Hierbei handelt es sich um ein in derBehörde selbst entwickeltes Verfahren, das verschiedensteRecherchemöglichkeiten eröffnet und die Vielzahl derÜberlieferungen berücksichtigt (von der BStU formierteStasi-Unterlagen, vom MfS selbst archivierte personenbezo-gene Akten, Fotos, Tondokumente, Filme, Videos, maschi-nenlesbare Informationsträger, Karten, Plakate usw.). Auchtechnische Parameter, Altsignaturen, Personennachweise inanderen BStU-Datenbanken sowie Informationen zur Be-standserhaltung/Restaurierung und zur archivischen Bewer-tung der Einzelunterlage werden nachgewiesen.

Jede Verzeichnungseinheit mit einer BStU-Archivsignaturwird als Datensatz in das SAE eingestellt, dort verschlag-wortet, klassiert, vorläufig virtuell bewertet und vom zu-ständigen Archivar für die Recherche freigegeben. Zusätz-lich werden im Ergebnis der Erschließung in denUnterlagen relevant dargestellte Personen mit ihren voll-ständigen Personengrunddaten und der Archivsignatur inDatenbanken erfasst. Festgestellte sicherheits- und straf-rechtsrelevante Tatbestände werden dem dafür zuständigenReferat im Auskunftsbereich der Behörde mitgeteilt.

Grundsätzlich werden nach dieser Methode auch die archi-vierten Ablagen der Abteilung XII des MfS bzw. der BV er-schlossen, mit dem Unterschied, dass die Unterlagen dortschon vom Staatssicherheitsdienst formiert sind und diesvon der BStU vorläufig nicht verändert wird.

Dadurch, dass die bis zur Einführung des SAE-Verfahrensbereits geschriebenen, insgesamt etwa 395 000 BStU-Find-karteikarten nun sukzessive als Datensatz übernommen, re-daktionell bearbeitet, verschlagwortet und klassifiziert wer-den müssen, hat sich im Berichtszeitraum das Tempo derErschließung neuer Unterlagen erheblich verlangsamt. Zur-zeit sind etwa 75 000 BStU-Karteikarten der Altdaten alsDatensätze in das IT-Verfahren SAE eingegeben. Der Bear-beitungs- und Freigabeprozess wird noch längere Zeit an-dauern. Als Konsequenz daraus muss mittelfristig mit zweiRecherchesystemen gleichzeitig gearbeitet werden.

Findhilfsmittel und andere Informationsmaterialien

a) Indizes

Im Ergebnis der Erschließung von Unterlagen werden archi-vische Findhilfsmittel erarbeitet, die den Verwendungszwe-cken des StUG entsprechend die thematische und ggf. per-sonenbezogene Recherche ermöglichen. Dies sind zumeinen die BStU-Datenbanken EPR und HHO für personen-bezogene Recherchen und zum anderen die klassifiziertenBStU-Findkarteikarten, die ab etwa 1998 vom elektroni-schen Recherchesystem SAE abgelöst wurden bzw. werden.Im SAE kann neben der Volltextrecherche zurzeit in achtverschiedenen Indizes recherchiert werden: Sach-, Perso-nen-, Organisationen-, Firmen-, Orts-, Decknamen-, Vor-gangs- und Teilbestandsindex. Diese Möglichkeiten könnenauch miteinander kombiniert werden. Zusätzliche Recher-chemöglichkeiten bestehen nach Diensteinheiten, Klassifi-zierung, Laufzeiten der Akten und anderen Kategorien. Umeine einheitliche Indexierung der Datensätze zu gewährleis-ten, hat die BStU eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die mitder zentralen Schlagwortpflege, der Erarbeitung einer allge-meinen Indexierungsrichtlinie sowie eines verbindlichenThesaurus für die Stasi-Unterlagen beauftragt ist.

b) Thesaurus

Im „Thesaurus Stasi-Unterlagen“ werden alle in den Unter-lagen enthaltenen relevanten Begriffe und Inhalte erfasstund als Deskriptoren (zu verwendende Begriffe) bzw.Nichtdeskriptoren (nicht zu verwendende Begriffe) defi-niert. Er kann sowohl hierarchisch (nach Ober- und Unter-begriffen geordnet) als auch alphabetisch genutzt werdenund enthält zurzeit mehr als 1 500 Deskriptoren sowie 3 000Nichtdeskriptoren.

Ein besonderes Problem bei der Erstellung des Thesaurusstellten die beim MfS üblichen, stark ideologisch geprägtenBegriffe aus dem „operativen Sprachgebrauch“ dar. DieseBegriffe wurden, soweit das möglich war, als Nichtdeskrip-toren den Deskriptoren zugeordnet, die dem heutigenSprachgebrauch entsprechen.

Demnächst ist die Einbindung des Thesaurus in das IT-Ver-fahren SAE und die vollständige Ablösung des dortigenSachindexes durch die alphabetische und systematische De-skriptorenliste vorgesehen.

c) Findbücher

Aus datenschutzrechtlichen Gründen gestattet das StUG ge-mäß §§ 40 und 41 keinen Zugriff externer Nutzer auf das in-terne Recherchesystem SAE. Deshalb arbeitet die BStU da-ran, solche Findmittel zu erstellen, die auch nach Maßgabedes StUG Nutzern zur Verfügung gestellt werden können.Hierbei handelt es sich um die klassischen archivischenFindbücher, die in der Schriftenreihe „Archiv zur DDR-Staatssicherheit“ im LIT Verlag Münster veröffentlicht wer-den, auch wenn sie noch vorläufigen Charakter haben. Es istgeplant, die Findbücher auch als Bilddatei in das Internetan-gebot der Behörde aufzunehmen. Als erstes Findbuch ist im

Drucksache 15/1530 – 58 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

noch Anhang C 5

Jahre 2001 der Band zum MfS-Archivbestand 2, „Allge-meine Sachablage“ der MfS-Abteilung XII erschienen.

Im Zentralarchiv befinden sich Findbücher zur Überliefe-rung der Juristischen Hochschule des MfS (nachfolgend wei-tere Ausführungen dazu), der Abteilung X (InternationaleVerbindungen) und der SED-Kreisleitung des MfS in Arbeit.Auch von einzelnen Außenstellen wird die Herausgabe vonFindbüchern vorbereitet, so von der Außenstelle Halle fürdie Archivalien der Kreisdienststelle Halle und von der Au-ßenstelle Potsdam für die Abteilung XVIII (Sicherung derVolkswirtschaft).

Findbuch zum Teilbestand „Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit“

Die im Jahr 1951 in Potsdam-Eiche gegründete und im offi-ziellen Hochschulverzeichnis der DDR nicht genannte Ju-ristische Hochschule (JHS) war die zentrale Bildungs- undForschungsstätte des MfS. Hier absolvierten Stasi-Mitarbei-ter ein direktes bzw. postgraduales Hoch- oder Fachschul-studium zum Staatswissenschaftler, Diplom- oder Fachju-risten oder promovierten. Im Durchschnitt waren seit 1975etwa 370 Studenten je Studienjahr zum Direktstudium zuge-lassen sowie ca. 480 Fernstudenten. Zahlreiche Abschluss-arbeiten wurden in den 80er-Jahren zu Themen wie „DieArbeit mit IM sowie die Anwendung […] operativer undkriminalistischer Mittel und Methoden“, „Bearbeitung vonOperativen Vorgängen“ oder „Grundfragen […] des Rechtsim Kampf gegen subversive Angriffe des Feindes“ vorge-legt. Insofern geben diese Arbeiten einen interessanten Ein-blick in die Denk- und Arbeitsweise des MfS.

Die Teilbestandsüberlieferung zum Komplex JuristischeHochschule befindet sich in einem Stadium, das die Erarbei-tung eines qualifizierten Repertoriums zulässt. Die Veröf-fentlichung ist für das nächste Jahr vorgesehen.

Die inhaltlichen Komponenten des Findbuches werdendurch die nachstehenden Schwerpunkte bestimmt:– Von allgemeinem Interesse sind die an der Ausbildungs-

einrichtung des DDR-Geheimdienstes erstellten Disserta-tionen, Diplomarbeiten, Fachschularbeiten, Beleg- undHausarbeiten. Bis auf die beiden ersten Kategorien wer-den die restlichen, mehrere tausend einzelne Verzeich-nungseinheiten umfassenden Unterlagen erstmals mitge-teilt und so systematisch nutzbar gemacht.

– Der zweite große Komplex der Überlieferung beziehtsich auf Unterlagen, die der Aus- und Weiterbildung inkonzeptioneller Hinsicht dienten. Studienpläne, Lehrpro-gramme und Schulungsmaterialien geben neben inhaltli-chen Informationen auch umfassende Hinweise zur Me-thodik des Unterrichts.

– Einen dritten Schwerpunkt bilden Quellen, die grund-sätzliche Aussagen zur Planung, Personalentwicklungund -betreuung, Informationen zu Organisationsfragenund zur Finanzierung des Studienbetriebes enthalten.

Dem Repertorium vorangestellt ist eine umfangreiche ar-chivwissenschaftliche Einleitung, die die Bedeutung derUnterlagen der Juristischen Hochschule in den Kontext derMfS-Gesamtüberlieferung einordnet und gleichzeitig derenSpezifik zu beleuchten versucht. Enthalten sind außerdemBemerkungen sowohl zu den regulären Kassationen wäh-rend des Regelbetriebs wie zu den irregulären Vernichtungs-aktionen im Zeitraum 1989/90. Daneben enthält das Vor-wort eine Untersuchung zur Entwicklung der Archivpraxisan der Hochschule selbst.

d) Bestandsinformationen, Teilbestandsübersichten, Bearbeitungsberichte

Ergänzt werden Findbücher durch spezielle Übersichten wieBestandsinformationen, Spezialinventare und Ausarbeitun-gen zu Vorträgen und Einzelpublikationen über ausgewählteThemen, zum Beispiel für den vom MfS überlieferten Film-bestand in der Zentralstelle der BStU, zu Kartenverfäl-schungen durch den Staatssicherheitsdienst und über Akten-vernichtungen im MfS.

Alle Archive der BStU haben mittlerweile Bestandsinfor-mationen zu den Teilbeständen erarbeitet, die allgemeine In-formationen zur Überlieferungslage (Inhalt, Umfang, Bear-beitungsstand) enthalten. Die Bestandsinformationen derZentralstelle sind inzwischen im Internet veröffentlicht, fürdie Außenstellen wird die Bekanntgabe vorbereitet.

Für den erschlossenen Teilbestand MfS Abteilung XIV (Un-tersuchungshaft, Strafvollzug) liegt seit 1997 eine vorläu-fige Teilbestandsübersicht als Vorstufe bzw. Ausgangsmate-rial für ein künftiges Findbuch vor.

Für die Unterlagen aus dem so genannten NS-Archiv derHA IX/11 des MfS wird parallel zur Erschließung eine vor-läufige Bestandsübersicht erarbeitet. Da die überliefertenca. 7 000 lfd. Meter Unterlagen der HA IX/11 mehrheitlichoriginales Schriftgut aus der Zeit vor 1945 sind, wird dergrößte Teil davon im Bundesarchiv verwahrt und dort fürAuskünfte genutzt. Bisher wurden 748 lfd. Meter Unterla-gen, die Zuheftungen und Vorgangsbearbeitungen des MfSenthalten, an die BStU zurückgeführt. Die Vorgangskarteider HA IX/11 als zentrales Findhilfsmittel verblieb bei derBStU. Infolgedessen war und ist eine enge Kooperationzwischen BStU und Bundesarchiv für die Nutzung dieserUnterlagen notwendig.

In vielen Außenstellen entstehen im Ergebnis der Erschlie-ßung ausführliche Bearbeitungsberichte und Bestandsanaly-sen, aus denen Findbücher entwickelt werden können. Stell-vertretend seien hier genannt: die Außenstelle Frankfurt(Oder), die für die Objektdienststelle der BV im Volkseige-nen Kombinat „Schwarze Pumpe“ und zur Abteilung XVder BV Cottbus Bearbeitungsberichte erstellte, und die Au-ßenstelle Potsdam, die für die Unterlagen der Auswertungs-und Kontrollgruppe (AKG) einen entsprechenden Berichtvorlegte.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 59 – Drucksache 15/1530

Anhang C 6

Ergebnisse der Erschließung von Unterlagen der Diensteinheiten am Beispiel der Hauptabteilung I des MfS

Der Teilbestand der Hauptabteilung I (HA I – Abwehrarbeitin NVA und Grenztruppen, einschließlich Ministerium fürNationale Verteidigung, MfNV) umfasst über 800 lfd. MeterSchriftgut. Er gehört zu den Überlieferungen des MfS, diemit Priorität erschlossen werden, auch, weil sich die Spio-nage aus der DDR heraus in Richtung Westen hieran sehrgut belegen lässt. Zum einen sind viele Unterlagen aus dereigenen Aufklärungsarbeit, die die HA I unter anderem bis50 Kilometer in das gegnerische Grenzvorfeld hinein be-trieb, erhalten geblieben. Zum anderen finden sich Unterla-gen des früheren – in der breiten Öffentlichkeit weitgehendunbekannten – militärischen Geheimdienstes der DDR hierals eine Art Zweitüberlieferung wieder. Dem soll an dieserStelle besondere Aufmerksamkeit gewidmet werden.

Das MfS war mit der HA I, Abteilung Äußere Abwehr, un-ter anderem für die Absicherung des eigenständigen militä-rischen Geheimdienstes der DDR, der Verwaltung Aufklä-rung (ab 1984 Bereich Aufklärung) des Ministeriums fürNationale Verteidigung, zuständig. In einer Grundsatzver-einbarung zwischen MfS und MfNV war unter anderem ge-regelt, dass insbesondere die Quellen der Verwaltung Auf-klärung, aber auch Personen aus deren Umfeld, in denKarteien des MfS erfasst und abgeschlossene operative Per-sonenakten im MfS-Archiv archiviert werden. Nach heuti-gem Kenntnisstand wurden diese Akten fast vollständig ver-nichtet.

Die Arbeit der Verwaltung Aufklärung des MfNV spiegeltsich jedoch unabhängig davon in den Unterlagen der HA I,Abteilung Äußere Abwehr, zum Teil bis ins Einzelne wider.Der Grund dafür ist die genannte grundsätzliche Aufgaben-stellung zur Wahrnehmung der Spionageabwehr für diesenzweiten Geheimdienst. So sind nun ehemalige Agenten-netze rekonstruierbar, durchschaubar wird die Arbeit derFührungsoffiziere mit ihren wechselnden Identitäten. Auchdie Tätigkeit des Militärattachéapparates der DDR, insbe-sondere die geheimdienstlichen Aspekte daran, sowie dieArbeit mit Legalisten (Offiziere der Verwaltung Aufklärungunter Deckungsfunktion) werden nachvollziehbar.

Grundsätzliche Aussagen zur Struktur und Arbeitsweise desmilitärischen Geheimdienstes, wie sie in verschiedenen Ver-öffentlichungen erfolgten, können nun verifiziert und mitDetails unterlegt werden. Die erhalten gebliebenen MfS-Unterlagen dokumentieren vorwiegend:

– Sicherheitsanalysen zu einzelnen Personen, die routine-mäßig, aber auch bei konkreten Anlässen, zum Beispielbei Verdachtsmomenten, erfolgten. Hier handelte dieHA I in enger Zusammenarbeit mit der für die Spionage-abwehr zuständigen HA II;

– Arbeitspläne und Berichterstattungen zum gesamten Si-cherungsgegenstand. Diese beleuchten Zusammenhängein einzigartiger Weise, wie zum Beispiel eine 19seitigeAnalyse zur „Sicherung der Reise- und Auslandskader

im Verantwortungsbereich“. Darunter fielen alle Offi-ziere der Verwaltung Aufklärung, die sich beispielsweiseim Spionagefall ins Ausland begaben oder dafür vorgese-hen waren, aber auch die Militärattachés, Manöverbe-obachter und andere;

– Einzelheiten zur Entwicklungsgeschichte. Im Berichts-zeitraum erschlossen wurde der „Objektvorgang“ zurVerwaltung Aufklärung bzw. ihren Vorläuferorganisatio-nen. Er enthält detaillierte Angaben ab 1954. Des Weite-ren fanden sich Zuarbeiten zu einer Chronik, die unteranderem die Entwicklung der Zusammenarbeit zwischender HA I und der Verwaltung Aufklärung darstellen.

Unterlagen zu diesem Aufgabengebiet der HA I gelangtenin erheblichem Umfang aufgrund der genannten Vereinba-rung als Kopien ins MfS. Nachvollziehbar ist aber auch,welches Material sich die MfS-Mitarbeiter inoffiziell durchInoffizielle Mitarbeiter (IM) oder Offiziere im besonderenEinsatz (OibE) aus den Reihen der Verwaltung Aufklärungbeschafften. Außerdem wird die beherrschende Stellung desMfS in dieser „Partnerschaft“ deutlich, die sich daraus er-gab, dass es seinen flächendeckenden Apparat einsetzenund die Zuarbeiten der Diensteinheiten außerhalb der HA I(bis hin zur HVA) einschließlich deren Inoffizieller Mitar-beiter nutzen konnte. Die bisherigen Erkenntnisse zum Aus-maß der gesamten geheimdienstlichen Arbeit aus der DDRheraus „im und nach dem Operationsgebiet“ können durchdie beschriebenen Unterlagen um eine wichtige Facette er-weitert und vor allem sehr genau belegt werden.

Das bisher erschlossene Schriftgut zur Arbeit der HA I ent-hält darüber hinaus auch solche Unterlagen, die zunehmendeine systematische innere Ordnung des gesamten Teilbe-standes erlauben. Hierzu zählen insbesondere Ablageord-nungen für Schriftgut, Funktions- und Arbeitspläne, Dienst-anweisungen und Ähnliches. In Verbindung mit den bereitsbekannten Strukturen und speziellen Aufgabenstellungeneinzelner Diensteinheiten der HA I wird eine Zuordnungähnlicher bzw. zusammenhängender Sachbetreffe immerbesser möglich. Lücken in einer wieder hergestellten chro-nologischen oder alphabetischen Ablage lassen sich schnellerkennen. Sie können im Zuge der weiteren Erschließunggeschlossen werden.

Der Nutzen, insbesondere für Recherchen zu Forschungsan-trägen, liegt auf der Hand. Beispielsweise wurde der Minis-terbefehl 3/81 zur „Sicherung“ von Ausländern in der DDRinnerhalb der HA I mittels der Dienstanweisung I/4/83 zur„Sicherung“ ausländischer Militärkader umgesetzt. InKenntnis der darin getroffenen Regelungen konnten inzwi-schen die Unterlagen über die Ausbildung ausländischerMilitärkader in der NVA aus den einzelnen Unterabteilun-gen der HA I fast vollständig aufgefunden und zugänglichgemacht werden. Gleichzeitig wurde die Arbeitsweise desMfS noch besser nachvollziehbar, denn diese Ablagen kor-respondieren mit einer seit langem zugänglichen dezentra-len Kartei, angelegt zu diesem Personenkreis. Im Zuge derErschließung erfolgte auch die personenbezogene Erfassungin der Datenbank EPR.

Drucksache 15/1530 – 60 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang C 7

Erschließung der vom MfS bereits archivierten Ablagen am Beispiel Archivierter Untersuchungsvorgänge

Nachdem in den vergangenen Jahren in einigen Außenstel-len bereits mit der Erschließung der archivierten Ablagendes MfS begonnen worden ist, kann jetzt auch über erste Er-fahrungen bei der thematischen Erschließung dieser perso-nenbezogenen Unterlagen im Archiv der Zentralstelle be-richtet werden.

Nach Testerschließungen an verschiedenen Aktenkatego-rien – dabei wurde insbesondere der Wert der Unterlagenfür die verschiedenen Zwecke des Stasi-Unterlagen-Geset-zes beachtet – wurde 2002 mit der sachthematischen Er-schließung der vom MfS archivierten Untersuchungsvor-gänge begonnen. Es handelt sich dabei um insgesamt17 544 überlieferte Vorgänge, die durchaus aus mehrerenAktenbänden bestehen können.

Begonnen wurde mit den Vorgängen und Akten, die schonin den Jahren vor 1950 bis 1954 abschließend bearbeitet wa-ren und danach zur Daueraufbewahrung bestimmt wurden.In diesen Vorgängen ist die Tätigkeit des Staatssicherheits-dienstes auf der Linie IX, dem Untersuchungsorgan desMfS, dokumentiert. Gerade für die frühen Jahre des MfSliegen bisher nur wenige sachliche Informationen vor. Mitder sachthematischen Erschließung der archivierten Unter-suchungsvorgänge aus dieser Zeit werden archivalischeQuellen über die Organisation und Methodik der politischenUnterdrückung mithilfe der Justiz in den frühen Jahren derDDR gewonnen. Es werden aber auch die Entwicklung desFeindbildes des Staatssicherheitsdienstes, die Durchsetzungder Staatsdoktrin in der Gesellschaft der DDR sowie derEinfluss bzw. der Bearbeitungsvorbehalt der SowjetischenBesatzungsorgane bei der politischen Strafverfolgung er-kennbar.

Der Staatssicherheitsdienst war auch als Untersuchungsor-gan mit polizeiähnlichen Befugnissen tätig. Eine Anklageebenso wie ein Strafprozess mussten jedoch aus formalenGründen durch ein ordentliches Gericht erfolgen. Anhandvon Bearbeitungsvermerken in den bisher erschlossenenUnterlagen kann nachgewiesen werden, wie der Staatssi-cherheitsdienst schon in den ersten Jahren des Bestehens derDDR Einfluss auf Anklage und Urteil nahm. Die Akten be-legen außerdem die Ermittlungspraxis des MfS und gebenAuskunft über die restriktive und willkürliche Auslegungder damals geltenden Rechtsnormen.

Aus einzelnen dieser Vorgänge wird auf beklemmende Weisedas menschenverachtende, übersteigerte Sicherheitsdenkenund das Wirken des Staatssicherheitsdienstes deutlich.

In großer Zahl wurden beispielsweise gegen 17- bis 20-jäh-rige ehemalige Volkspolizisten langjährige Zuchthausstra-fen verhängt, weil sie, in Westberlin auf Arbeitssuche vondortigen Dienststellen befragt, banale Auskünfte über ihreTätigkeit in Ostberlin gegeben hatten. In stundenlangen,Tag und Nacht dauernden Vernehmungen, oft unter Andro-hung und Anwendung physischer und psychischer Gewalt,waren ihnen Geständnisse abgepresst worden, die zur Ver-urteilung wegen Boykotthetze und Spionage führten.

Die Weitergabe von Arbeitskräftestatistiken der DDR durcheinen Mitarbeiter der Staatlichen Plankommission der DDRan den US-Geheimdienst wurde 1953 sogar mit der Todes-strafe geahndet.

Besonders schlimm für die Angehörigen der Betroffenenwar die Ungewissheit über deren Schicksal. Über voll-streckte Todesurteile sind sie oftmals erst Monate, manch-mal Jahre später benachrichtigt worden. So enthält eine derAkten das Gnadengesuch von Angehörigen eines zum TodeVerurteilten an den Staatspräsidenten Wilhelm Pieck, ob-wohl dieser Betroffene schon zwei Jahre vorher hingerichtetworden war. Die Abschiedsbriefe der Hingerichteten beka-men die Angehörigen meistens erst bei ihrer Akteneinsichtin der Behörde der BStU zu Gesicht.

In einer anderen Akte wird das Schicksal eines jungenVolkspolizisten dokumentiert, der 1952 wegen eines Witzesüber Wilhelm Pieck wegen „Hetze“ zu zehn Jahren Zucht-haus verurteilt wurde.

Es finden sich aber auch Zeugnisse von Widerstand gegendie Staatsmacht. In einem Untersuchungsvorgang aus demJahre 1952 widerruft ein wegen Verteilung regimekritischerFlugblätter zu lebenslänglichem Zuchthaus verurteilter An-gehöriger einer Widerstandsgruppe im Lande Mecklenburgsein Geständnis unter Verweis auf die Androhung und An-wendung physischer Gewalt in den Vernehmungen.

Die ersten Ergebnisse bestätigen, dass mit der sachthemati-schen Erschließung der vom Staatssicherheitsdienst archi-vierten und wegen dessen Ablagesystem sonst nur perso-nenbezogen auffindbaren Unterlagen die Quellenbasis fürdie Forschung über die frühe DDR und den Staatssicher-heitsdienst wieder ein wesentliches Stück erweitert werdenkann.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 61 – Drucksache 15/1530

Anhang C 8

Erschließung spezieller Informationsträger – Themenschwerpunkte Fotobearbeitung

Bei der Erschließung von Fotomaterialien zeichneten sichim Berichtszeitraum folgende Themenschwerpunkte ab:

Teilbestand HA I (Abwehrarbeit in NVA und Grenztruppen):– Aufklärung von Handlungen der alliierten Streitkräfte im

grenznahen Raum Westberlins;– Luftbildaufnahmen von NVA-Flugplätzen und deren

Umgebung.

Teilbestand HA II (Spionageabwehr):– Observation von Gebäuden und Straßen in der Bundesre-

publik und in Westberlin;– Luftbildaufnahmen von Objekten der alliierten Streit-

kräfte in Westberlin.

Teilbestand HA IX (Untersuchungsorgan):– Ermittlungen zur Aufklärung von Spionagefällen, Straf-

taten, Grenzzwischenfällen;– Zusammenarbeit mit Geheimdiensten der sozialistischen

Länder, hier hauptsächlich die Betreuung von ausländi-schen Delegationen;

– gesellschaftspolitische Ereignisse in der DDR, wie Ver-anstaltungen zu Parteitagen; Veranstaltungen zur Aus-zeichnung von Mitarbeitern der HA IX.

Teilbestand SdM (Sekretariat des Ministers):

– Dokumentationen zum Bau der Berliner Mauer, desFernsehturms in Berlin-Mitte, der Sporthalle der SV Dy-namo in Berlin-Hohenschönhausen, des KernkraftwerkesNord;

– Spionagetätigkeit des amerikanischen und französischenGeheimdienstes, insbesondere zu Abhörmaßnahmen undAgententätigkeit;

– Dokumentationen zu Ausstellungen der Geheimdiensteder sozialistischen Länder über Geheimdiensttätigkeitund Spionage;

– Staatsjagd mit ausländischen Gästen;

– gesellschaftliche und sportliche Ereignisse in der DDR,wie Veranstaltungen zu Jahrestagen der Oktoberrevolu-tion und Turn- und Sportfesten.

Teilbestand ZAIG (Zentrale Auswertungs- und Infor-mationsgruppe):

– Pressekonferenz im Haus der Ministerien in Ostberlinnach der Unterzeichnung des Grundlagenvertrages zwi-schen der Bundesrepublik und der DDR;

– Dokumentationen zu Grenzzwischenfällen, beispiels-weise zu versuchtem Grenzdurchbruch, Grenzprovoka-tionen, Demonstrationen und Sitzblockaden an Grenzü-bergängen;

– gesellschaftspolitische Ereignisse in der DDR, wie Ver-anstaltungen zu Partei- und Jahrestagen der SED.

Drucksache 15/1530 – 62 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang C 9

Erschließung spezieller Informationsträger – HVA-Datenbanken SIRA

Die Hauptverwaltung Aufklärung des MfS (HVA) baute abdem Jahr 1973 für die Auswertung der von den operativenDiensteinheiten beschafften Informationen das „System derInformationsrecherche der HVA“ (SIRA) auf. Die erstenNutzer von SIRA waren die für die wissenschaftlich-techni-sche Auswertung westlicher Spitzentechnologien zustän-dige Abteilung V des Sektors Wissenschaft und Technik(SWT), die Abteilung VII als zentrale Auswertungs- und In-formationsabteilung der HVA sowie die für „Regimefra-gen“ zuständige Abteilung VI. Später kam noch die für Ge-genspionage zuständige Abteilung IX dazu.

Grundprinzip der Arbeit mit SIRA war es, die von den ope-rativen Diensteinheiten bei den informationsauswertendenDiensteinheiten eingehenden Materialien („Ursprungsinfor-mationen“) zu analysieren und auszuwerten sowie die indiesem Prozess entstandene „Rechercheinformation“ in dasEDV-System einzuspeichern.

Mit SIRA konnten die zur Auswertung übergebenen Doku-mente oder Berichte, die in den auswertenden Diensteinhei-ten abgelegt waren, sicher und schnell wiedergefunden wer-den.

1986 wurde damit begonnen, die vorhandenen SIRA-Daten-banken in ein neu aufzubauendes „EDV-Gesamtsystem derHVA“ zu überführen. Sie wurden nun zu den Teildatenban-ken 11, 12, 13 und 14 des neuen Gesamtsystems. Das Sys-tem basierte auf dem von den Ostblockstaaten gemeinsamentwickelten „Einheitlichen System Elektronischer Rechen-technik“ (ESER), welches weitestgehend kompatibel zuIBM-Großrechnersystemen war. Für das „EDV-Gesamtsys-tem der HVA“ war der Aufbau neuer bzw. die Integrationanderer, bereits existierender Datenbestände vorgesehen.

Das betraf zunächst das Datensystem der Vorgangsregistra-tur des Stabs der HVA: Es bildete die Grundlage derTeildatenbank 21 des neuen Gesamtsystems. Die Teildaten-bank 21 unterscheidet sich grundsätzlich von den anderenTeildatenbanken. Obwohl sie aus technischer Sicht Teil des-selben EDV-Systems war wie die SIRA-Datenbanken, ge-hörte sie zur so genannten Zentralen Objekt- und Personen-datenbank der HVA. Die Teildatenbank 21 wurde beimStab der HVA geführt und enthält zirka 63 000 Datensätze,die jeweils den Vorgangskarteikarten F 22 entsprechen.Jeder Datensatz beinhaltet den Nachweis eines von derHVA registrierten Vorgangs. So lassen sich in dieserDatenbank zum Beispiel die Vorgänge, die für Günter undChristel Guillaume angelegt wurden und für die MarkusWolf in seinen Memoiren1 die Decknamen „Hansen“ bzw.„Heinze“ nennt, identifizieren. Im Ergebnis dieser Recher-che können die Registriernummern für „Hansen“ und für„Heinze“ ermittelt werden. Recherchen nach HVA-Quellenin den anderen Teildatenbanken sind ausschließlich mithilfedieser Registriernummern möglich.

Genauso können in dieser Datenbank beispielsweise alleVorgänge des ehemaligen HVA-Offiziers Werner Stiller iden-tifiziert werden: Der spätere Überläufer führte in der Zeitzwischen 1972 und Januar 1979 demnach 71 Vorgänge. DaStiller nur sieben Jahre im Dienst der HVA stand, ist dieseine durchaus beachtliche Größe. Eine Analyse zeigt:36 Vorgänge wurden von Stiller angelegt – also Quellen vonihm selbst angeworben. 35 Vorgänge übernahm er im Laufeseiner Dienstzeit von anderen Offizieren der HVA. Ver-gleicht man die Daten der Teildatenbank 21 mit den An-gaben, die Werner Stiller in seinem 1986 erschienenen Buch„Im Zentrum der Spionage“2 gemacht hat, so beeindruckt dieGenauigkeit seiner Aussagen zu den von ihm geführten Quel-len. Mithilfe von Stillers Buch lassen sich mindestens 28 sei-ner Vorgänge in der Teildatenbank 21 direkt identifizieren.Bei diesen Vorgängen lässt sich also die Registriernummerder HVA zu den von Stiller genannten Personen bzw. Ob-jekten ermitteln. Auch andere Vorgänge, in die er währendseiner Tätigkeit Einblick erhielt und die er in seinem Buch of-fenlegte, finden sich in der Datenbank der HVA wieder.

In der zentralen Auswertungsstelle der HVA, der Abtei-lung VII, gingen „Informationen zu außenpolitischen, in-nenpolitischen, wirtschaftspolitischen, militärpolitischenund militärischen Problemen bzw. Vorgängen des Operati-onsgebietes“3 ein. In der SIRA-Teildatenbank 12 sind etwa160 000 dieser Eingangsinformationen aus den Jahren zwi-schen 1969 und 1987 (einige Datensätze liegen auch für dieJahre 1988/89 vor) nachgewiesen. Sie wurden von Quellender operativ tätigen Abteilungen der HVA beschafft undzur Auswertung an die Abteilung VII weitergereicht. Hierfinden sich auch die Nachweise über die von GünterGuillaume beschafften Informationen. Die Recherche in derTeildatenbank 12, mithilfe der zuvor in der Teildatenbank21 ermittelten Registriernummer, ergibt für „Hansen“45 Einträge. Über die Hälfte sind Eingangsinformationen,aus denen ersichtlich wird, dass von Guillaume Berichteund Dokumente geliefert wurden. Die anderen Einträge be-treffen Ausgangsinformationen, das heißt, von GünterGuillaume beschaffte Informationen waren Grundlage fürAusarbeitungen der HVA, die an die Parteiführung weiter-gereicht wurden.

Anhand der SIRA-Daten können nun diverse Behauptungenüberprüft werden, die in der Vergangenheit zur Spionage derHVA gemacht wurden. So etwa die von Markus Wolf,wonach die Guillaumes ihre Tätigkeit im Sommer 1973eingestellt hätten, nachdem sie Observationsmaßnahmenfestgestellt hätten. Diese Vorsichtsmaßnahme, heißt es beiMarkus Wolf, habe bis Herbst 1974 angehalten.4 Mit demSIRA-Eintrag wird er widerlegt. Eine andere seiner Darstel-lungen lässt sich eher bestätigen: Die während des gemein-samen Norwegen-Urlaubs mit Bundeskanzler Willy Brandt

1 Wolf, Markus: Spionagechef im geheimen Krieg. München 1997.

2 Stiller, Werner: Im Zentrum der Spionage. Mainz 1986.3 Dienstanweisung 1/88 der HVA: Über die Aufbereitung und Über-

gabe von operativ beschafften Informationen durch die operativenDiensteinheiten der HVA und die Abteilungen XV/BV an die infor-mationsauswertenden Diensteinheiten der Hauptverwaltung A undderen Auswertung; BStU, ASt Frankfurt (O.), Bdl. 2386.

4 Wolf: Spionagechef 1997, S. 278 f.

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durch „Hansen“ und „Heinze“ kopierten Dokumente seiennie bei der HVA angekommen,5 da sie von der Kurierin„Anita“ in den Rhein geworfen worden seien.6 Tatsächlichfindet sich in der Teildatenbank 12 für den fraglichen Zeit-raum kein entsprechender Informationseingang, auch keinBrief des amerikanischen Präsidenten Richard Nixon anWilly Brandt.7

Diese kurze Darstellung zeigt beispielhaft, dass sich mit denHVA-Datenbanken nicht nur allgemeine Aussagen über Artund Umfang der Spionagetätigkeit der HVA treffen, son-

dern zahlreiche Fakten überprüfen lassen. Da sämtliche In-formationen in einer elektronischen Datenbank verfügbarsind, ergeben sich vielfältige Recherchemöglichkeiten.Nach der endgültigen Fertigstellung der Datenrekonstruk-tion entsteht ein Beziehungsgeflecht von mehreren hundert-tausend Datensätzen, aus dem sich Erkenntnisse zur Arbeitder HVA-Spionage ableiten lassen wie wohl aus kaum eineranderen archivischen Quelle in diesem Bereich. Das giltumso mehr durch den Umstand, dass nur relativ wenige Un-terlagen der HVA erhalten geblieben sind. Aber auch diezentrale, langjährige Informationserfassung in den SIRA-Datenbanken macht dieses System als ergänzendes Instru-ment für die Zeitgeschichtsforschung wertvoll.

Auf einer wissenschaftlichen Tagung der BStU zur Westar-beit des MfS im November 2001 wurde mit den obenbeschriebenen Fällen des Kanzleramtsspions GünterGuillaume und des HVA-Offiziers und Überläufers WernerStiller erstmals exemplarisch vorgeführt, welche Erkennt-nisse sich aus den erschlossenen elektronischen Daten derHVA gewinnen lassen. In dem im Oktober 2003 erschei-nenden Tagungsband ist dies im Einzelnen noch einmalnachzulesen.

5 Im Juli 1973 begleiteten die Guillaumes Willy Brandt während sei-nes Urlaubs im norwegischen Hamar, wo sie Zugriff auf viele Regie-rungsdokumente erhielten, die an Brandts Urlaubsort weitergeleitetwurden.

6 Wolf: Spionagechef 1997, S. 273.7 In dem Brief, dessen Wortlaut als Fernschreiben nach Norwegen

übermittelt wurde, bittet Nixon Brandt um Einflussnahme auf diefranzösische Seite zur Unterzeichnung der Atlantischen Charta. DieWeitergabe des Fernschreibens (bzw. einer Kopie) wurde Guillaumein seinem Prozess vorgehalten. In seinen Memoiren bestätigt er dieWeitergabe nach Ostberlin. Wolf dagegen behauptet, die Kopien sei-en nie in Ostberlin angelangt; vgl. Wolf: Spionagechef, S. 269–274;Guillaume: Aussage, S. 332–336.

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Rekonstruktion von UnterlagenAusgangslage

Die Leitung des Staatssicherheitsdienstes hatte noch imNovember 1989 versucht, den Diensteinheiten inhaltlicheVorgaben für die Vernichtung von Unterlagen anzuweisen.Dabei war man nicht nur bestrebt, Unterlagen zu besonde-ren und aus der Sicht des Staatssicherheitsdienstes schutz-würdigen Quellen (vor allem zu noch aktiven InoffiziellenMitarbeitern) und brisanten Einzelvorgängen zu vernichten,sondern es war auch die Absicht erkennbar, mit Nachdrucksolche Dokumente verschwinden zu lassen, in denen dieflächendeckende Beobachtung der DDR-Bevölkerung be-sonders sichtbar wurde. In einer Weisung vom22. November 1989 wurden unter dem Titel „Hinweise fürdie Vernichtung von operativen Materialien und Informati-onen“ unter anderem genannt:

Unterlagen über– Wahlen zu Volksvertretungen;– ehemalige Geheimnisträger, Reise-, Auslands- und Ver-

handlungskader ohne weitere operative Hinweise;– Personenzusammenschlüsse, die keine verfassungsfeind-

lichen Zielstellungen haben;– Personen im Zusammenhang mit der Sicherung der Städ-

tepartnerschaften und anderen Partnerschaftsbeziehun-gen in das nichtsozialistische Ausland, zu denen keineHinweise auf feindliche Tätigkeit vorliegen;

– Angehörige von Kirchen und Religionsgemeinschaftenund deren Organisationen, zu denen es keine Hinweiseauf feindliche Tätigkeit gibt;

– Kontakte innerhalb der DDR und in das Ausland ohnefeindlich-negative Anhaltspunkte;

– mündliche und schriftliche negative Äußerungen sowiepassive Widerstandshandlungen (z. B. Parteiaustritte,Ablehnung einer Verpflichtung als Geheimnisträger) und

– alle weiteren Personen, zu denen keine operativ bedeut-samen Hinweise vorliegen.

Es müssen hastige und extensive Aktenvernichtungsaktio-nen in den örtlichen und zentralen Dienststellen des Staats-sicherheitsdienstes gewesen sein, die in den Monaten De-zember 1989 und Januar 1990 durch die Besetzung dieserDienststellen durch Bürgerkomitees beendet wurden.

Diese Einschätzung ergab sich durch die erste Grobsichtungdes geschredderten und zerrissenen Materials im Jahr 1991.Im Ergebnis dieser ersten Sichtungsaktion konnten 1 200lfd. Meter relativ unzerstörtes Schriftgut den Beständen derDiensteinheiten wieder zugefügt werden. Rund 6 950 Säckemit Schreddermaterial, zerrissenen Agitations- und Propa-gandamaterialien oder erkennbar unwichtigem Inhalt wur-den den Papiermühlen zugeführt. Insgesamt blieben – nach

aktueller Errechnung – 16 052 lfd. Meter der vorvernichte-ten Unterlagen übrig, die als rekonstruierbar eingestuft wur-den.

Aktuelle Rekonstruktionsergebnisse

Für die manuellen Rekonstruktionsarbeiten wurden zu-nächst die aus der HA XX stammenden Säcke ausgewählt,da sich in diesen Unterlagen die operative Bearbeitung gro-ßer gesellschaftlicher Bereiche der DDR (Kultur, Volksbil-dung, Kirchen, innere Opposition) durch den Staatssicher-heitsdienst nachweisen lässt.

Als inhaltliche Schwerpunkte der Rekonstruktion könnenfür den Berichtszeitraum unter anderem genannt werden:

– Verlag „Neues Deutschland“ – IM-Unterlagen, IM-Quit-tungen und -belege, Auszahlungsanordnungen für Opera-tivgelder, Personalunterlagen, Mitarbeiterlisten, Kartei-karten, betriebliche Auszeichnungsvorschläge, anonymeBriefe an die Redaktion;

– Hoch- und Fachschulbereich – IM-Unterlagen, operativePersonenunterlagen, Reisekader;

– Verbreitung verbotener Schriften, Personenunterlagenvon Friedens- und Umweltgruppierungen;

– Kirchen in der DDR, Bearbeitung kirchlicher Einrichtun-gen und Personen, Verhältnis Staat – Kirchen;

– Leipziger Messen, Überprüfung von Einreisenden, Zoll-kontrolle;

– Personenunterlagen und Karteikarten, vorwiegend vonMitarbeitern des Deutschen Turn- und Sportbundes(DTSB);

– Mitarbeiterlisten, Reisekader, Reisekaderlisten der Ge-sellschaft für Sport und Technik (GST) sowie

– Personenunterlagen der Friedens- und Umweltgruppie-rungen im Herbst 1989, Informationen über „Neues Fo-rum“ und „Demokratischer Aufbruch“, Demonstratio-nen, Verbreitung von Wandzeitungen, Flugblätter,Tagesberichte zur Lage in den Bezirken, innere Lage desMfS.

Daneben konnten mit der Rekonstruktion einiger Säckevon Materialien der Abteilung XV der BV Gera (Linie derHauptverwaltung Aufklärung in den Bezirken) archivali-sche Quellen wiedergewonnen werden, in denen sich unteranderem Angaben zur Arbeit mit den IM der Abt. XV inGera, zur Zusammenarbeit von Bundesbürgern mit demMfS, zu Reisen in das Operationsgebiet sowie zur Anlagevon „Toten Briefkästen“ fanden. Die Rekonstruktion die-ser Unterlagen war von besonderer Bedeutung, weil dieHVA im Rahmen ihrer Selbstauflösung im Frühjahr/Som-mer 1990 ihre Bestände fast vollständig vernichtet hatte.

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Die „Rosenholz“-UnterlagenHistorische Entwicklung

Bei den unter dem Begriff „Rosenholz“ bekannt geworde-nen Unterlagen handelt es sich um mikroverfilmte Karteiender Hauptverwaltung Aufklärung (HVA). Diese Verfilmun-gen wurden 1988 durch das MfS im Rahmen der Mobilma-chungsbereitschaft angelegt. Sie gelangten 1989/90 aufnicht bekanntem Weg in die USA.

Die amerikanische Administration ermöglichte im Jahr1993 Mitarbeitern des Bundesamtes für Verfassungsschutz(BfV), Einblick in diese mikroverfilmten Karteikarten derHVA zu nehmen. Auf diesem Weg sollten die deutschenBehörden in die Lage versetzt werden, Spione zu enttarnenund ggf. unter Anklage zu stellen. Diese Aktion des Bun-desamtes für Verfassungsschutz lief damals unter demCodewort „Rosenholz“. Inzwischen wird die Bezeichnungauch als Name für die Unterlagen selbst benutzt.

Im Einzelnen handelt es sich um die Personenkartei F 16 unddie Vorgangskartei F 22 der HVA. Außerdem gehören zuden Unterlagen auch mikroverfilmte Statistikbögen, die ei-nen Überblick über die Quellenlage (Inoffizielle Mitarbeiterund Kontaktpersonen) der HVA im Dezember 1988 geben.

Über die Rückführung der Unterlagen verhandelte die Bun-desregierung mehrere Jahre lang mit den zuständigen Stel-len in den USA. Die Bemühungen waren im I. Quartal 2000erfolgreich. Eine erste CD-ROM mit etwa 1 800 Datensät-zen wurde an das Bundeskanzleramt übergeben. Zu diesemZeitpunkt waren weder die genaue Art der übergebenen Un-terlagen noch die Frage geklärt, in welchem rechtlichenRahmen ihre Nutzung möglich wäre.

Eine gemeinsame Arbeitsgruppe von Vertretern des Bun-desministeriums des Innern (BMI), des Bundesamtes fürVerfassungsschutz und der Bundesbeauftragten wurde ge-bildet. Ihr Ziel war es zum einen, die technischen und perso-nellen Rahmenbedingungen zur Auswertung der CD-ROMzu schaffen. Zum anderen sollte sie die ersten übergebenenDatenträger sichten, bewerten und Wege aufzeigen, wie beider Erschließung und Nutzung auch die Sicherheitsinteres-sen der Bundesrepublik Deutschland berücksichtigt werdenkönnen. Unabhängig von der rechtlichen Bewertung derUnterlagen entschied das BMI, dass die BStU alleinige Nut-zerin der zum Lesen und Auswerten der CD-ROM notwen-digen Software-Lizenz sein sollte. So ist gewährleistet, dassdie gesetzlichen Regelungen des StUG nicht umgangenwerden können.

Im Sommer 2000 wurde die notwendige Software von eineramerikanischen Firma bei der BStU installiert. Damit warendie technischen Voraussetzungen gegeben, die bis dahinvorliegenden drei CD-ROM durch die Arbeitsgruppe zuprüfen. Um auch strafrechtliche Aspekte berücksichtigen zukönnen, wurde der Generalbundesanwalt einbezogen. Überdas Ergebnis der Prüfung informierte das BMI die Öffent-lichkeit am 20. September 2000 durch eine Presseerklärung:„Als Ergebnis [der Arbeitsgruppe] wurde einvernehmlichfestgestellt, dass es sich bei den Inhalten der Datenträger umsonstige Duplikate von Stasi-Unterlagen handelt, deren wei-

tere Behandlung in die Zuständigkeit des BStU fällt. DerBStU wird dabei im Rahmen seines gesetzlichen Auftragesden Sicherheitsinteressen der Bundesrepublik Deutschland,insbesondere der Aufgabenstellung des BfV und des GBA,Rechnung tragen“ (Auszug).

Die Rückgabe der Unterlagen an die BStU erfolgte zunächstals „geheime Verschlusssache“. Ende Juni 2003 wurde dieseEinstufung aufgehoben.

Die Besonderheiten der HVA-Registrierung

Es ist wichtig zu wissen, dass sich das Registrierungssystemder HVA von dem der anderen Diensteinheiten des MfSunterschied. Die Identität eines Inoffiziellen Mitarbeiters istim Normalfall mit zwei Karteikarten, der F 16 und der dazu-gehörigen F 22, zu entschlüsseln. Bei der HVA wurden da-gegen unter einem Decknamen bzw. einer Registriernum-mer oftmals mehrere Personen erfasst: sowohl dereigentliche IM als auch Personen aus seinem Umfeld, zumBeispiel Freunde, Familienangehörige oder Kollegen. Dader IM bei der Erfassung von mehreren Personen unter dergleichen Registriernummer nicht zu identifizieren ist, wer-den weitere Angaben benötigt. Diese enthält der so ge-nannte Statistikbogen, aus dem beispielsweise Angabenzum Geburtsjahr des IM, zum Geschlecht, zur Nationalität,zum Beruf und zum Zeitpunkt der Werbung hervorgehen.

Stand der Übergabe

Der BStU liegen 381 CD-ROM mit rund 290 000 Datensät-zen der Personenkartei F 16 und etwa 57 400 Datensätzender Vorgangskartei F 22 der HVA sowie 2 000 Datensätzender Statistikbögen vor. Die Rückführung ist noch nicht ab-schließend protokolliert.

Die Datensätze teilen sich zum einen in eine Bilddatei, diedie eigentliche Karteikarte bzw. den Statistikbogen in rück-kopierter Form abbildet und zum anderen in eine für die Re-cherche in diesen Karteien entwickelte Datenbank mit ent-sprechender Suchmaske (Recherchedatei).

Beschreibung der Dateiena) Bilddatei

Die auf CD-ROM vorliegenden Bilddateien geben die Kar-teien in der Form wieder, wie sie auch bei einer Rückkopie-rung des Mikrofilms entstehen würde. Die Bildschirmabbil-dung bzw. der Computerausdruck der Karteien entsprichtdamit den in anderen Beständen der BStU vorhandenen undist mit diesen vergleichbar. Durch die digitalisierte Darstel-lung können die Abbildungen im Detail technisch verbes-sert und Mängel der Mikroverfilmung teilweise ausgegli-chen werden. Mit dieser bildlichen Darstellung kann dieBStU wie mit allen anderen bei ihr vorhandenen Findhilfs-mitteln arbeiten.

F 16

In der Kartei F 16 sind alle Personen registriert, die fürden Staatssicherheitsdienst – hier also für die HV A – von

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Interesse waren, sei es als Inoffizieller Mitarbeiter, als Ziel-person oder aus anderen Gründen. Sie ist also keine Agen-tenkartei der HVA. Verzeichnet sind neben den Persona-lien nur die Registriernummer und die den Vorganganlegende Diensteinheit sowie der vorgangsführende Mit-arbeiter, nicht aber der Grund der Registrierung.

F 22

Die Vorgangskartei F 22 der HVA enthält weitere, detail-liertere Daten als im Allgemeinen eine F 22 derAbteilung XII des MfS, indem sie Angaben der F 22 undder sonst verwendeten Decknamenkartei F 77 vereinigt. Soweist eine F 22 der HVA auch die Vorgangsarten, Aktenar-ten und zu den einzelnen Aktenteilen bereitgestellten Bändesowie Teilarchivierungen in der HVA aus.

Soweit sich die Archivierung auf das Archiv der HVA be-zieht, sind diese Akten durch die Selbstauflösung der HVA1990 vernichtet worden. Wurden die archivierten Unterla-gen allerdings an andere Diensteinheiten abgegeben, bestehtdie Chance, sie in den Archiven des MfS aufzufinden.

Statistikbögen

Die Identifizierung eines Agenten ist, wie oben beschrieben,am ehesten mit den so genannten Statistikbögen möglich,die eine Art Mobilisierungskartei der HVA darstellen. DieHVA fasste hier die Agentenvorgänge aus der F 22 unterdem Gesichtspunkt zusammen, ob sie in Spannungs- oderKriegsfällen fortgeführt werden sollten.

b) Recherchedatei

Die Recherchedatei wurde von amerikanischer Seite auf-grund der Angaben auf den Karteikarten selbst erstellt. Be-reits erste Sichtungen im Herbst 2000 ergaben, dass die inder Recherchedatei erfassten Angaben in vielen Fällen nichtmit den Daten der dazugehörigen Karteikarte aus der Bild-datei übereinstimmen (z. B. falsche Namensschreibweisen,Verwechslungen von Geburtsnamen mit Vornamen, unkor-rekte Bezeichnung von Diensteinheiten und keine Eingabevon Umlauten und „ß“ durch die Verwendung von Tastatu-ren für den englischsprachigen Raum).

Bei entsprechender Nachbearbeitung ermöglicht die Re-cherchedatei eine schnelle Suche in den Unterlagen und da-mit auch einen schnellen Zugriff auf einzelne Karteikarten.Gleichzeitig unterstützt sie eine statistische Auswertung.

Erfahrungen beim Umgang mit der Datenbank und Entwicklung der BStU-Datenbank „Rosenholz“a) Archivische Erschließung

Wie oben beschrieben stimmen die von der amerikanischenSeite in der Recherchedatei erfassten Angaben nur bedingtmit den Daten der dazugehörigen Karteikarte aus der Bild-datei überein. Die Eingabe von korrekten Daten in die Re-cherchedatei wird zusätzlich dadurch erschwert, dass bis zu30 Prozent der mikroverfilmten Karteikarten schlecht lesbarsind, was offensichtlich auf technische Mängel bei der Ver-

filmung zurückzuführen ist. Deshalb sind umfangreiche Ab-gleiche mit anderen bei der BStU vorhandenen Karteien undDokumenten notwendig.

Daneben ergaben sich im Laufe der Zeit technische Schwie-rigkeiten, die das Erstellen eines neuen Datenbankverfah-rens mit dem INFORMIX-System notwendig machten. Indieses neue Verfahren wurden zusätzlich die bei der BStUüblichen Erfassungskriterien integriert. Damit ist es mit denbei der BStU genutzten anderen Datenbanken kompatibel.

Bis zur Aufhebung des Geheimhaltungsgrades war auf-grund der personellen und organisatorischen Anforderungenzum Umgang mit Verschlusssachen nur eine sehr geringeAnzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern für die Kor-rekturarbeiten einsetzbar. Seit der Aufhebung des Geheim-haltungsgrades Ende Juni 2003 hat die BStU umfangreichetechnische und personelle Voraussetzungen geschaffen, da-mit der Abgleich der Daten sehr viel schneller erfolgt alsbisher.

Dennoch wird die endgültige Korrektur der Daten aufgrundihrer Menge einige Monate dauern. Obwohl die Nutzung derDaten in Einzelfällen auch schon vor Beendigung dieser Ar-beiten möglich sein wird, ist eine regelmäßige und vollstän-dige Nutzung für die Aufarbeitung der HVA-Tätigkeit erstnach Abschluss des Datenabgleichs möglich.

Bei nur punktueller Nutzung der Information kann es auf-grund der geschilderten Besonderheiten der HVA-Erfassun-gen leicht zu Fehlinterpretationen kommen. Da die BStUnach dem Stasi-Unterlagen-Gesetz den Einzelnen davor zuschützen hat, dass er durch den Umgang mit den vomStaatssicherheitsdienst gespeicherten Informationen in sei-nem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt wird, können An-träge, die im Wesentlichen auf die Verwendung der „Rosen-holz“-Daten zielen, bis zum Abschluss des Datenabgleichsnur teilweise bearbeitet werden.

In Zukunft werden die Karteien der HVA, wie schon diegleichartigen Karteiüberlieferungen der F 16 und F 22, beijeder Recherche automatisch abgefragt werden. Ob und in-wieweit die dabei aufgefundenen Informationen herausga-befähig sind, richtet sich dann nach den Bestimmungen desStasi-Unterlagen-Gesetzes für die einzelnen Verwendungs-zwecke.

b) Erste Erkenntnisse zur Westarbeit der HVA

Nach ersten Recherchen in den „Rosenholz“-Karteien undVergleichen mit überlieferten Teilstatistiken und Angabenin den SIRA-Datenbanken (SIRA: „System Information undRecherche der Aufklärung“ – siehe auch Anhang C 9) istdie BStU zu einem vorläufigen Forschungsstand gelangt,der auf die drei am häufigsten gestellten Fragen eine Ant-wort zulässt:1. Wie viele West-IM führte das MfS zuletzt in der Bundes-

republik?In der Summe wird von etwa 3 000 bis 3 500 Bundesbür-gern und Westberlinern ausgegangen, die zuletzt für dasMfS als Inoffizielle Mitarbeiter tätig waren. Davon wur-den relativ sicher 1 550 von der Hauptverwaltung Auf-

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klärung geführt und weitere geschätzte 2 000 von Ab-wehrdiensteinheiten des MfS.

2. Wie viele West-IM führte das MfS von 1950 bis 1989 inder Bundesrepublik?Eine verlässliche Angabe erscheint gegenwärtig nichtmöglich. Mit Blick auf Arbeitsdauer und Abbruchquotender Inoffiziellen Mitarbeiter wird deren Mindestanzahlauf etwa 12 000 Bundesbürger und Westberliner veran-schlagt. Diese dürften sich zu etwa gleichen Teilen aufdie HVA und auf die Abwehrdiensteinheiten des MfSverteilen.

3. Wie viele DDR-IM führte die HVA?Zuletzt dürften mindestens etwa 10 000 Bürger der DDRinoffiziell für die HVA gearbeitet haben. Davon hattenetwa 900 den Status eines so genannten Gesellschaftli-

chen Mitarbeiters für Sicherheit (GMS), etwa 5 000 stell-ten ihre Adresse, ihre Wohnung oder ihr Telefon für kon-spirative Zwecke zur Verfügung und mindestens 4 000dienten der HVA als Kuriere, Instrukteure, Werber etc.Eine Gesamtzahl für die DDR-Geschichte ist gegenwär-tig nicht annähernd schätzbar.

In zahlreichen Spionageprozessen und Ermittlungsverfah-ren, die in den 90er-Jahren stattfanden, wurden vom Gene-ralbundesanwalt Erkenntnisse aus den „Rosenholz“-Unter-lagen verwendet. Daher ist aktuell mit strafrechtlichenKonsequenzen kaum noch zu rechnen (siehe dazu auchJoachim Lampe: Juristische Aufarbeitung von Westspio-nage; Herausgeber BStU, Reihe BF informiert, Berlin 1999).

Weitere Erkenntnisse über das Netz der Westarbeit des MfSund ihre Ziele und Methoden sind zu erwarten.

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Verwahrung der Unterlagen und Bestandserhaltung Verwahrung

Die archivgerechte Verwahrung der Unterlagen durch denMagazindienst ist eine wichtige Voraussetzung für derenNutzung. Ausheben und Reponieren der Unterlagen, Nach-weisführung über deren Verbleib, archivtechnische Vorbe-reitung für die Verwendung und eine Kontrolle bei Rück-gabe der Archivalien sind dabei wesentliche Bestandteileder zu leistenden Arbeit. Folgende Aktenbewegungen wur-den im Berichtszeitraum verzeichnet: 231 489 Aushebun-gen und 240 119 Reponierungen im Zentralarchiv und501 309 Aushebungen sowie 493 422 Reponierungen in al-len Außenstellen.

Zur archivgerechten Verwahrung der Unterlagen gehörtauch die Bestandspflege einschließlich der Restaurierung.Die Zentralstelle der BStU verfügt über eine kleine, modernausgestattete Restaurierungswerkstatt, in der geschädigteAkten und Karteikarten in begrenztem Umfang restauriertwerden können. Im Berichtszeitraum waren es über 1 100Akten und mehr als 10 500 Karteikarten für die Archive derZentralstelle und der Außenstellen.

Bestandserhaltung

Bestandserhaltung ist eine zentrale Aufgabe von Archiven,die im weitesten Sinne alle Maßnahmen umfasst, die zur Er-haltung von Archivbeständen in ihrer originalen Erschei-nungsform beitragen. Ihr primäres Ziel ist die Erhaltung derBestände in ihrer Gesamtheit, da der Wert eines Archivs un-ter anderem durch den Grad der Vollständigkeit seiner Be-stände bestimmt wird.

Um Schäden an Beständen zu vermeiden, sind zunächst prä-ventive Maßnahmen, wie zum Beispiel die ordnungsge-mäße Lagerung und Verpackung sowie ein schonender Um-gang mit den Unterlagen bis hin zu Festlegungen für denKatastrophenfall, von Bedeutung.

Grundvoraussetzung für die ordnungsgemäße Lagerung derUnterlagen sind Magazinräume, die den klima- und brand-schutztechnischen Anforderungen entsprechen und mit ge-eigneter Lagerungstechnik ausgestattet sind.

Baumaßnahmen

Das vom MfS errichtete Archivgebäude in Berlin-Lichten-berg entsprach nicht in ausreichendem Maße den Anforde-rungen an ein modernes Archiv, sodass eine Grundinstand-setzung begonnen wurde.

Die Baumaßnahmen zur Gewährleistung des Brandschut-zes, die Schaffung klimatechnischer Voraussetzungen unddie Gebäudesicherung sind mittlerweile weitgehend abge-schlossen. Es folgten ab 1996 der Ausbau dreier Magazin-räume zur Lagerung spezieller Informationsträger und derUmbau eines Karteisaales zur Unterbringung der Vorgangs-kartei F 22.

Seit Ende 1999 wurden drei große Magazinräume ausgebautund mit modernen Gleitregalanlagen ausgestattet. Ein vier-ter Raum steht kurz vor der Fertigstellung. Damit verbesser-

ten sich die Lagerungsbedingungen für rund 26 000 lfd. Me-ter Unterlagen erheblich. Durch die Zusammenlegungvorher räumlich getrennt lagernder Teilablagen wurden ar-beitsorganisatorische Abläufe optimiert.

Frei werdende Lagerungskapazität wird für bestandserhal-tende Maßnahmen genutzt, die bisher aus Platzgründennicht möglich waren. So wurden in den vergangenen zweiJahren 2 000 lfd. Meter vom MfS archivierte Vorgänge aufihren Erhaltungszustand und gleichzeitig auf ihre Vollstän-digkeit geprüft und zum Schutz vor Staub und Schmutz inArchivschachteln verpackt.

Im Karteibereich konnten im Berichtszeitraum zwei Räumeausgebaut und mit modernen Karteiumlaufschränken ausge-stattet werden. Über 2 Millionen Karten der Justizaktenkar-teien und über 6 Millionen Karteikarten der DezentralenKarteien wurden dorthin umgelagert.

Auch in den Außenstellen brachten Umbauten und Moder-nisierung Verbesserungen in der Unterbringung und beimUmgang mit den Unterlagen mit sich.

So konnten zum Beispiel in der Außenstelle Dresden durchneue Hängeregale die umfangreichen Karteien der Besol-dungsunterlagen neu geordnet werden. In der AußenstelleFrankfurt (Oder) ermöglichten moderne Gleitregalanlageneine sachgerechte Lagerung der Filmkarten.

Weitere Maßnahmen

Zur Sicherung und Bestandserhaltung der Unterlagen gehö-ren auch Revisionen. Im Berichtszeitraum wurden in allenArchiven der Behörde die Abgleiche der operativen Haupt-ablagen mit Archivbüchern fortgesetzt. Im Ergebnis dieserKontrollen wurden in einigen Archiven akut vom Zerfallbedrohte Unterlagen gesichert, beispielsweise durch die Ko-pierung von Archivbüchern oder von Thermokopien ausAkten.

In der Außenstelle Frankfurt (Oder) wurden etwa 37 lfd.Meter Schriftgut eines vom Schimmelpilz befallenen Teil-bestandes behandelt und so vor dem Zerfall gesichert.

Einen besonderen Schwerpunkt bildete die Kennzeichnungder archivierten Unterlagen besonderer Priorität für denBergungsfall. Es sind nicht nur Naturereignisse, von denenGefahren ausgehen. Wesentlich häufiger sind es kleine Not-fälle, wie bauliche Mängel, Wasserrohrbrüche oder Hei-zungsdefekte. Für die Bergung betroffenen oder gefährde-ten Archivgutes, die Schadensbegrenzung und -behebungoder Nachsorgearbeiten werden mehr im Umgang mit Ar-chivgut erfahrene Kräfte benötigt, als einer einzelnen Insti-tution im Normalfall zur Verfügung stehen. Deshalb arbei-tet die BStU seit 1997 mit in Berlin und Brandenburgbefindlichen Archiven in einer als „Notfallverbund“ be-zeichneten Arbeitsgruppe zusammen (siehe dazu auch Ka-pitel 6.1).

Schutzverfilmung

Um bereits eingetretene Bestandsschäden zu beseitigen oderchemische Zerfallsprozesse zu stoppen, bedarf es weiterge-

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hender konservatorischer und restauratorischer Maßnah-men. Dem Erhalt der überlieferten Informationen dient zumBeispiel die Schutzverfilmung von Unterlagen, die Anferti-gung von Sicherungskopien der überlieferten Video- undTonträger sowie die Duplizierung original überlieferter Mi-krofilme.

Zum Schutz der originalen MfS-Karteien sind ausgewählteKarteien der Zentralstelle bereits verfilmt worden. Im Be-richtszeitraum wurde die Sicherung der umfangreichen Per-sonen- und Vorgangskarteien fortgesetzt und insgesamt485 000 Karteikarten der Außenstellen Berlin und Chem-nitz verfilmt.

Ende 2002 begann die Schutzverfilmung von Unterlagender Hauptabteilung IX/11 (Aufklärung von Nazi- undKriegsverbrechen). Diese Unterlagen wurden nicht nur auf-grund ihres Erhaltungszustandes, sondern auch in Berück-sichtigung ihres historischen Wertes für eine Verfilmungausgewählt. Den Nutzern stehen dann anstelle der OriginaleDuplikate zum Lesen zur Verfügung.

Neben der Pflege der Altbestände gehört auch die Wartungder neu entstandenen Sicherungsfonds zur Bestandserhal-tung. Wichtig waren in diesem Zusammenhang das Umrol-len der Mikrofilme und audio-visuellen Datenträger in be-stimmten zeitlichen Abständen sowie Kontrollen aufsichtbare mechanische, chemische oder biologische Schä-den.

Da die physikalischen Eigenschaften magnetischer Auf-zeichnungsverfahren mit der Zeit zur Abschwächung dergespeicherten Informationen führen, begann 2002 die ersteGenerationsüberspielung der audio-visuellen Sicherungs-fonds. Sicherung und Überspielung der Tonträger erfolgenauf digitale Datenträger. Videoüberlieferungen werden inanalogen Verfahren überspielt. Hier muss der Schritt zur di-gitalen Speicherung noch vollzogen werden.

Massenentsäuerung

Ein zentrales Problem der Bestandserhaltung in Archivenund Bibliotheken, so auch bei der BStU, ist der säurebe-dingte Zerfall von Papieren des 19. und 20. Jahrhunderts.

Die 271. Kultusministerkonferenz hat in ihrer Empfehlungvom 17. Februar 1995 zur Erhaltung der vom Papierzerfallbedrohten Archivbestände festgestellt, dass 60 bis70 Prozent der Archivbestände durch den schleichend vo-ranschreitenden Zersetzungsprozess säurehaltiger und/oderholzschliffhaltiger Papiere vom Zerfall bedroht sind.

Für die Erhaltung der Originale ist diesem Problem nur mitdem Verfahren der Massenentsäuerung zu begegnen. Nacheiner Einschätzung des Restaurierungsausschusses bei derKonferenz der Archivreferenten des Bundes und der Länderaus dem Jahr 2001 hat die Entwicklung dieses Verfahrensinzwischen erhebliche Fortschritte gemacht und bietet der-zeit die einzige Möglichkeit, den massenhaften Papierzer-fall aufzuhalten. Archive und Bibliotheken, insbesondereauch das Bundesarchiv, wenden erhebliche Mittel auf, umihre Bestände auf diese Weise vor Schäden und Informati-onsverlust zu bewahren.

Vor dieser Aufgabe steht mittelfristig auch die BStU. Dassdieses Verfahren bisher nicht zur Anwendung gekommenist, liegt insbesondere daran, dass die Teilbestände noch kei-ner abschließenden Bewertung unterzogen werden konnten.In Anbetracht begrenzter Ressourcen ist dies aber eine we-sentliche Voraussetzung, um sicherzustellen, dass nur dieTeile der Unterlagen behandelt werden, die nachfolgendenGenerationen für die Geschichtsschreibung zur Verfügungstehen sollen.

Die Erarbeitung eines archivwissenschaftlich fundierten Be-wertungsmodells („Positivliste“) durch eine archivinterneArbeitsgruppe der BStU soll in absehbarer Zeit die Grund-lage für weitere Arbeiten auf dem Gebiet der Bestandserhal-tung schaffen.

Drucksache 15/1530 – 70 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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Drucksache 15/1530 – 72 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang D 2

Anträge von Bürgerinnen und Bürgern auf Auskunft, Einsicht in und Herausgabe von UnterlagenVerteilung der Antragseingänge auf die einzelnen Bundesländer

– Stand: Juni 2003 –

Bundesland davon Standort Anträge

Berlin 465 004

– Zentralstelle 465 004

Mecklenburg-Vorpommern 221 079

– Neubrandenburg 52 243

– Rostock 85 004

– Schwerin 83 832

Brandenburg 217 836

– Frankfurt (Oder) 121 789

– Potsdam 96 047

Sachsen-Anhalt 254 704

– Halle 110 195

– Magdeburg 144 509

Thüringen 345 615

– Erfurt 166 381

– Gera 90 695

– Suhl 88 539

Sachsen 541 167

– Chemnitz 210 561

– Dresden 182 005

– Leipzig 148 601

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 73 – Drucksache 15/1530

Anhang D 3

Veröffentlichung Deutscher Justizurteile zu NS-Straftaten

Seit dem Jahre 1963 beschäftigt sich Dr. Christiaan FrederikRüter, Professor für Strafrecht und Strafprozessrecht an derUniversität Amsterdam, mit der Sammlung und Veröffentli-chung von Strafurteilen deutscher Gerichte zu nationalsozia-listischen Gewaltverbrechen.

Auf der Grundlage einer Vereinbarung stellten ihm das Bun-desministerium der Justiz sowie die Justizverwaltungen derLänder aus dort vorhandenen Archivbeständen entspre-chende Urteile der Gerichte der damaligen BundesrepublikDeutschland zum Zweck der Veröffentlichung zur Verfü-gung.

Ebenfalls von großem Interesse waren für Prof. Rüter dieseit dem Ende des Zweiten Weltkrieges ergangenen Ent-scheidungen jener deutschen Gerichte, die in der Sowjeti-schen Besatzungszone bzw. der späteren DDR tätig waren.Versuche, Zugang zu diesen Urteilen zu bekommen, gehenauf das Jahr 1966 zurück. Es war beabsichtigt, sie zusammenmit den westdeutschen Urteilen zu veröffentlichen. Diesscheiterte jedoch an der Weigerung der Führung der DDR,Prof. Rüter diese Urteile zu überlassen.

Nach der Wiedervereinigung Deutschlands und der sich an-schließenden Öffnung der Archive der ehemaligen DDR er-gab sich die Möglichkeit, die Recherchen zu Strafurteilendeutscher Gerichte auf das Territorium der neuen Bundes-länder auszudehnen.

Im Jahre 1994 wandte sich Prof. Rüter diesbezüglich zu-nächst an das Bundesministerium der Justiz. Über das Bun-desministerium des Innern erreichte seine Anfrage nach He-rausgabe von Strafurteilen zu NS-Gewaltverbrechenschließlich die BStU.

Die gesuchten Urteile sind Bestandteil von Gerichtsakten,die sich im Bestand der Archive des Ministeriums fürStaatssicherheit der ehemaligen DDR befanden und heuteeinen Teilbestand der Archivunterlagen der BStU bilden.

Zu Beginn der Bearbeitung wurde mit Prof. Rüter abge-stimmt, dass ihm Kopien solcher Unterlagen zur Verfügunggestellt werden, aus denen der Ablauf eines Verfahrens vonder Anklageschrift bis zur Vollstreckung ersichtlich wird(Anklageschrift, Urteil, Revisionsverfahren, Wiederaufnah-meverfahren, Kassationsverfahren). Um diese Unterlagenentsprechend der Zielstellung eigenverantwortlich auswäh-len zu können, mussten sich die zuständigen Bearbeiter beider BStU zunächst mit den Rechtsgrundlagen vertraut ma-chen.

Bei den Recherchen konnte nicht immer auf vollständigeund geordnete Verfahrensunterlagen zurückgegriffen wer-den. Mitunter waren Verfahren auch trotz vorhandener Un-terlagen nicht vollständig nachzuvollziehen. In solchen Fäl-len musste hilfsweise in allen anderen zur jeweiligen Personvorhandenen Beständen recherchiert werden. Hinzu kam,dass Akten aufgrund ihres schlechten Erhaltungszustandeshäufig erst rekonstruiert werden mussten, bevor sie für dieNutzung bereit standen.

Zu dem Komplexersuchen, das im Jahre 2002 im Wesentli-chen seinen Abschluss fand, erfolgten Recherchen zuzirka 2 000 Personen. Im Ergebnis konnten etwa 80 Prozentder insgesamt ergangenen Gerichtsentscheidungen in denArchiven der BStU aufgefunden werden. Die kontinuierlichübermittelten Ergebnisse wertete Prof. Rüter aus und veröf-fentlicht sie in einer mehrbändigen Textsammlung, auf CD-ROM und im Internet (www.jur.uva.nl/junsv).

Beachtung bei der Feststellung von Strafurteilen fanden un-ter anderem die so genannten Waldheimprozesse. Die dazuvorhandenen Unterlagen lagen überwiegend nur in verfilm-ter Form vor.

Die Urteilssammlung „DDR-Justiz und NS-Verbrechen“dokumentiert die mehrere Jahrzehnte andauernde Reaktionder ostdeutschen Justiz auf die in einem vergangenen Herr-schaftssystem begangenen Verbrechen und damit die Artund Weise, wie diese Strafjustiz mit qualitativ und quantita-tiv außergewöhnlichen Verbrechen umgegangen ist.

Ihre Veröffentlichung bietet aber auch die Grundlage für ei-nen Vergleich zwischen der ostdeutschen und der westdeut-schen Ahndung von NS-Tötungsverbrechen.

Nicht zuletzt verschafft die Veröffentlichung der nach 1990ergangenen Entscheidungen in Rehabilitierungsverfahren– deren Auswertung durch Prof. Rüter jedoch nicht auf derGrundlage von BStU-Archivmaterial durchführte – Einsichtin die Rechts- und Wertvorstellungen der Justiz des wieder-vereinigten Deutschlands in Bezug auf NS-Verbrechen undihre Ahndung.

Unter Hinweis auf die Veröffentlichungen von Prof. Rütergingen bei der BStU weitergehende Forschungsanträge zudiesem Thema ein. In diesen geht es vor allem um Einsichtin die Prozessakten und um Anfragen zu einzelnen Personen(zum Beispiel, ob und wann ein ergangenes Todesurteil tat-sächlich vollstreckt wurde), aber auch um wissenschaftlicheDarstellungen durch Historiker und andere Forscher, wieSoziologen und Rechtswissenschaftler.

Drucksache 15/1530 – 74 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang D 4

Zuverlässigkeitsüberprüfungen auf dem Gebiet des Luftverkehrs

Die Verschärfung der Sicherheitsbestimmungen in vielenBereichen der Bundesrepublik nach den Ereignissen des11. September 2001 hatte auch Auswirkungen auf die Ersu-chensbearbeitung bei der Bundesbeauftragten.

Mit der Verordnung zur Regelung des Verfahrens der Zuver-lässigkeitsüberprüfung auf dem Gebiet des Luftverkehrs(LuftVZÜV) vom 8. Oktober 2001 hat der Bundesministerfür Verkehr, Bau- und Wohnungswesen die Sicherheitsüber-prüfungen in diesem Bereich neu geregelt. Im § 4 Abs. 1schreibt die Verordnung vor, dass die Luftfahrtbehörden ne-ben den Polizeibehörden und den Landesbehörden für Ver-fassungsschutz auch die Bundesbeauftragte um Auskunft zuersuchen haben.

Die Luftfahrtbehörden sollen Zuverlässigkeitsüberprüfun-gen innerhalb von vier Wochen durchführen und möglichst

abschließen. Diese Frist ist von der Bundesbeauftragten nurunter großen Schwierigkeiten einzuhalten: Im Gegensatz zuden Polizei- und Verfassungsschutzbehörden muss sie diefür Sicherheitsüberprüfungen relevanten Informationen erstdurch ein mehrstufiges Verfahren – Abfrage der Findhilfs-mittel (Karteien), Ermitteln signifikanter Unterlagen undderen Auswertung – aus einer großen Menge personenbezo-gener Unterlagen herausfiltern, die zum großen Teil für Si-cherheitsüberprüfungen nicht von Bedeutung sind. Dabeikann sich die Behörde nicht auf automatisierte Verfahrenstützen, da solche Abrufverfahren zum Zwecke der Über-mittlung gemäß § 41 Abs. 2 StUG unzulässig sind.

Im Bewusstsein der Bedeutung der Luftverkehrszuverläs-sigkeitsüberprüfung für die Erhöhung der Luftsicherheit be-arbeitet die Bundesbeauftragte Ersuchen aus diesem Be-reich mit höchster Priorität, sodass sie innerhalb einermaximalen Bearbeitungszeit von 3 Monaten abschließendbeantwortet werden.

Eingänge (kumulativ) Erledigungen (kumulativ)

Ersuchen im Rahmen der Sicherheitsüberprüfungen nach dem Luftverkehrsgesetz

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 75 – Drucksache 15/1530

Anhang D 5

Mitteilungen ohne Ersuchen – Wann wird die Bundesbeauftragte von sich aus tätig?

Bei der Ausgestaltung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes 1991hat der Bundestag festgelegt, dass die Bundesbeauftragte inallen Bereichen, in denen externen Nutzern Informationenaus den Stasi-Unterlagen zur Verfügung gestellt werden,grundsätzlich nur auf Antrag bzw. auf Ersuchen hin tätigwird. Bekannt war damals aber auch, dass die Stasi-Unterla-gen manche Informationen enthielten, die für viele Stellenzur Verwendung wichtig wären, für deren Vorhandenseindiese aber meist keinen Anhaltspunkt und damit keinen An-lass hätten, überhaupt bei der Bundesbeauftragten anzufra-gen.

Um aber in den Fällen, die der Gesetzgeber als besonders be-deutsam angesehen hat, zu erreichen, dass sich Stellen mitdem jeweiligen Inhalt der Stasi-Unterlagen auseinander set-zen und ggf. über zu ziehende (personelle) Konsequenzennachdenken, wurden für einige Bereiche Ausnahmen formu-liert: Unter bestimmten Bedingungen hat die Bundesbeauf-tragte zu Zwecken der Strafverfolgung und Gefahrenabwehrgem. § 27 Abs. 2 StUG, zum Zweck der Spionageabwehrund der Bekämpfung von gewalttätigem Extremismus oderTerrorismus gem. § 27 Abs. 3 StUG sowie zur Überprüfungbestimmter Personengruppen gem. § 27 Abs. 1 und § 28Abs. 1 StUG auch dann eine Mitteilung zu machen, wenndazu kein vorheriges Ersuchen vorliegt. Eine Voraussetzungdafür ist, dass die entsprechende Stelle grundsätzlich selbstberechtigt ist, ein Ersuchen zu der betreffenden Person zustellen.

Nach dem Gesetz wird die Bundesbeauftragte in diesen Fäl-len (nur) tätig, wenn sie „gelegentlich der Erfüllung ihrerAufgaben“ – also zufällig – auf Informationen über eine Tä-tigkeit für den Staatssicherheitsdienst bzw. auf Anhalts-punkte in den anderen genannten Bereichen stößt. Die BStUist nicht berechtigt, systematisch nach solchen Sachverhal-ten zu suchen. Wird aber, beispielsweise im Rahmen derBearbeitung von Vorgängen, eine solche Feststellung ge-macht und nach sorgfältiger Prüfung bestätigt, besteht dieRechtspflicht, von Amts wegen eine entsprechende Mittei-lung an die jeweils zuständige Stelle zu machen. Hier gibtes kein Ermessen. In der praktischen Arbeit der Behörde istes nicht immer leicht zu entscheiden, ob in einem vorliegen-den Fall alle rechtlichen Voraussetzungen für eine Mittei-lung ohne Ersuchen erfüllt sind.

Die Bundesbeauftragte ist bestrebt, die ihr gesetzlich zuge-schriebenen Aufgaben aktiv wahrzunehmen und zu einerumfassenden und präzisen Aufklärung über die Tätigkeitdes Staatssicherheitsdienstes und die Handlungsweise der indiesem Zusammenhang aktiven Personen beizutragen.Gleichzeitig achtet sie konsequent darauf, dass die differen-zierten Vorgaben des Gesetzes genau eingehalten werden.

Praktische Erfahrungen aus der Behördenarbeit werden beider Anwendung des StUG einbezogen. So wurde in Ausdif-ferenzierung der bisherigen Anwendung von § 27 Abs. 1und § 28 Abs. 1 StUG festgelegt, dass die Pflicht der Bun-

desbeauftragten, eine Mitteilung ohne Ersuchen zu machen,dennoch im Ergebnis dann entfällt, wenn davon ausgegan-gen werden kann, dass die zuständige Stelle im Wesentli-chen über eine Tätigkeit der betreffenden Person für denStaatssicherheitsdienst Kenntnis hat oder zumindest habenmüsste. Dies kann sich zum Beispiel dadurch ergeben, dassein Fall im jeweiligen Bereich intern durch andere Vorgängeoder auch allgemein durch Medienveröffentlichungen be-kannt ist. Auf eine ihr schon bekannte Tatsache müsste dieStelle dann nicht mehr extra hingewiesen werden.

Sinn und Zweck der Mitteilung ohne Ersuchen ist es, eineStelle, die einen relevanten Sachverhalt nicht kennt, objek-tiv in die Lage zu versetzen, darüber zu entscheiden, ob sieeine Überprüfung der betreffenden Person durchführen bzw.aufgrund der dargelegten Fakten personelle Konsequenzenziehen will.

Der faktische Mangel an Kenntnis über einen relevantenSachverhalt soll unter den Voraussetzungen der §§ 27 und 28StUG durch eine Mitteilung ohne Ersuchen „überbrückt“werden. Dies gilt insbesondere, wenn eine grundsätzlich er-suchensberechtigte Stelle nicht nur die entsprechenden Sach-verhalte gar nicht kennen kann, sondern vor allem dann,wenn sie überhaupt keinen Anlass hat, bei der Bundesbeauf-tragten nachzufragen. Die Mitteilungspflicht der BStU be-steht auch dann immer noch, wenn eine solche Stelle von ei-ner MfS-Tätigkeit zwar nichts weiß, aber immerhin voneiner solchen Möglichkeit ausgehen kann. Die Mitteilungs-pflicht besteht nicht mehr, wenn die Stelle vom Sachverhalteiner MfS-Tätigkeit im Wesentlichen weiß.

Jede Verwendung personenbezogener Informationen ausden Stasi-Unterlagen bedeutet einen Eingriff in die Persön-lichkeitsrechte der betreffenden Personen. Insofern sind ent-sprechend der sonstigen Vorgehensweise der Behörde auchdie §§ 27 und 28 StUG eher restriktiv auszulegen. Nichtvertretbar wäre es, im Zweifel eine Mitteilung ohne Ersu-chen zu machen. Denn allein schon die reine Übergabe einersolchen Mitteilung mit personenbezogenen Informationenbeeinträchtigt das allgemeine Persönlichkeitsrecht, auchwenn dies zu keinen weiteren Konsequenzen führt. Erstrecht darf daher keine Mitteilung ohne Ersuchen erfolgen,wenn der BStU bekannt ist, dass eine Stelle definitiv keineÜberprüfung durchführen will.

Anders liegt ein Fall, wenn eine Stelle zwar von der Tatsa-che einer MfS-Tätigkeit als solcher weiß, aber die ihr be-kannten Fakten sich in Charakter und Gewichtung deutlichvon den Inhalten unterscheiden, die sich aus den Stasi-Un-terlagen selbst ergeben. Dann rechtfertigt sich eine Mittei-lung ohne Ersuchen aus dieser inhaltlichen Differenz.

Die sorgfältige Anwendung dieser Kriterien hat in einigenFällen dazu geführt, dass nach Prüfung keine Mitteilungohne Ersuchen erfolgte, da die jeweils zuständigen Stellensich nicht zu einem Ersuchen veranlasst sahen, obwohl beiihnen eine frühere Tätigkeit der betreffenden Personen fürden Staatssicherheitsdienst im Wesentlichen bekannt war.

Drucksache 15/1530 – 76 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang D 6

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§ 34

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 77 – Drucksache 15/1530

noch Anhang D 6

Antragseingänge und Erledigungen gemäß §§ 32 und 34 StUG– Stand: Juni 2003 –

Themenkomplexe Eingänge§ 32

erledigte An-träge

§ 34erledigte An-

trägeGesamt erle-digte Anträge

Wissenschaft/Wirtschaft 1 517 550 661 1 211

Bildung/Familie/Jugend/Sport/Medizin 1 498 365 923 1 288

Religion 1 355 536 640 1 176

Recht/Justiz/Polizei 787 299 330 629

Internationale Beziehungen 787 186 452 638

Politik/Parteien/Organisationen 2 549 1035 1 098 2 133

Nationalsozialismus (NS) 1 157 610 256 866

Militär/Grenze/Republikflucht 818 242 353 595

MfS 1 570 459 935 1 394

Kunst/Kultur/Medien 1 973 701 991 1 692

Geheimdienste/Terrorismus 433 72 215 287

Gesamt 14 444 5 055 6 854 11 909

Grafische Darstellung – Eingänge gesamt nach Themen

Recht/Justiz /Polizei

Religion

Bildung/Familie/Jugend/Sport/

Medizin

Wissenschaft/Wirtschaft

Geheimdienste/Terrorismus

InternationaleBeziehungen

Politik/Parteien/Organisationen

NS

Militär/Grenze/Republikflucht

MfS

Kunst/Kultur/Medien

Drucksache 15/1530 – 78 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang D 7

Bearbeitung von Anträgen für die Forschung, für Zwecke der politischen Bildung sowiefür Presse, Rundfunk und Film (§§ 32 bis 34 StUG)

Zentralregistratur

– Antragseingang– Vergabe des Geschäftszeichens– Weitergabe an die Fachreferate

Fachreferate AU II.7 und AU II.8 in der Zentralstelle

Verfügung auf das für das jeweilige Thema zuständige Sachgebiet bzw. bei regionalem Bezug an die jeweilige Außenstelle

AU II.7 AU II.8

SG 01– Staatsapparat, Bezirke DDR– deutsch-deutsche Beziehungen– Parteien Ost– Nationale Minderheiten und Ausländer in der DDR– Integration von Vertriebenen/Umsiedlern

SG 01– Internationale Beziehungen– MfS– Geheimdienste– Terrorismus

SG 02– Opposition– Religionsgemeinschaften

SG 02– Wirtschaft– Sexualität, Medizin, Psychologie– Sport

SG 03– Judentum– Nationalsozialismus

SG 03– Organisationen Ost– Organisationen West– Gewerkschaften– Justiz– Polizei

SG 04– Kultur– Kunst

SG 04– Militär– Grenze/Republikflucht– Bildung, Familie, Jugend

SG 05– Bund, Länder, Gemeinden– Parteien West– Nationalsozialismus

SG 05– Glaubensgemeinschaften/Jüdische Gemeinden– Wissenschaft– Medien– MfS

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 79 – Drucksache 15/1530

noch Anhang D 7

Prüfung auf Zulässigkeit der Anträge

Der Antrag ist zulässig: 1. Die Aufarbeitung der Tätigkeit des Staatssicherheitsdienstes steht thematisch im Mittelpunkt. 2. Der Öffentlichkeitsbezug ist aus dem Antrag ersichtlich

– Forschungsantrag (Publikation, Vortrag o. Ä.);– Medienantrag.

Bei Vorliegen dieser Voraussetzungen erhält der Antragsteller ein Schreiben über die Annahme des Antrages entsprechendden gesetzlichen Bestimmungen und wird vorsorglich auf die Zweckbindung gemäß § 33 Abs. 4 StUG hingewiesen.

Fehlen die gesetzlich vorgeschriebenen Voraussetzungen

für die Bearbeitung des Antrages, wird der Antragsteller zunächst schriftlich gebeten, fehlende Angaben nachzureichen.

Ist dem Antrag das gesetzliche Anliegen, die Aufarbeitung der Tätigkeit des MfS und die anschließende Unterrichtung derÖffentlichkeit, nicht zu entnehmen (z. B. wenn dem Antrag ein rein privates Interesse zugrunde liegt, wie etwa die Erstel-lung einer Familienchronik), so wird der Antrag abgelehnt bzw. auf die gesetzliche Grundlage hingewiesen.

Zeitweilige Zurückstellung der Bearbeitung eines Antrags

Die Bearbeitung eines Antrages wird zeitweilig zurückgestellt, wenn zum Beispiel folgende andere Verwendungszweckeund Sachverhalte vorliegen:1. Anträge auf persönliche Akteneinsicht gemäß §§ 12 bis 18 StUG;2. Ersuchen auf Verwendung von Unterlagen gemäß §§ 19 bis 26 StUG;3. Sperrerklärung gemäß § 5 Abs. 2 StUG;4. Gesonderte Verwahrung gemäß § 37 Abs. 1 Nr. 3 StUG;5. Mitteilung ohne Ersuchen gemäß §§ 27 und 28 StUG.

Nach Vorliegen des durch die Personen- und Sachrecherchen ermittelten Materials erfolgt durch die zuständigen Sachbe-arbeiterinnen und Sachbearbeiter die Auswahl der Unterlagen zum Thema des Antrags.

Drucksache 15/1530 – 80 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

noch Anhang D 7

Verwendung von Unterlagen mit personenbezogenen Informationen

Betroffene und Dritte

Durch eine Einwilligungserklärung gemäß § 32 Abs. 1 Nr. 5 StUG gestatten Betroffene und Dritte, dass Unterlagen mitpersonenbezogenen Informationen über sie durch die BStU zur Verfügung gestellt werden können.

Informationen dürfen trotz Einwilligung nur soweit zur Verfügung gestellt werden, wie überwiegende schutzwürdige Inte-ressen von anderen Personen nicht beeinträchtigt werden (§ 3 Abs. 3 StUG).

Liegt keine Einwilligungserklärung vor, werden alle personenbezogenen Informationen anonymisiert (§ 32 Abs. 1 Nr. 2StUG).

Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen, Amtsträger

Unterlagen mit personenbezogenen Informationen werden zur Verfügung gestellt, soweit es sich um Informationen han-delt, die mit der– jeweiligen zeitgeschichtlichen Rolle;– Funktionsausübung;– Amtsausübung

im Zusammenhang stehen.

Ist ein solcher Zusammenhang nicht gegeben und handelt es sich um Informationen zu Betroffenen und Dritten, gilt fürdie Verwendung der Informationen– § 32 Abs. 1 Nr. 2 StUG (Anonymisierung von personenbezogenen Informationen) oder– § 32 Abs. 1 Nr. 5 StUG (Vorlage von Einwilligungserklärungen).

Sind die Personen gleichzeitig Mitarbeiter oder Begünstigte des MfS, ist grundsätzlich auf diesen Status abzustellen.

Liegen von Personen der Zeitgeschichte, Inhabern politischer Funktionen und Amtsträgern schriftliche Einwilligungser-klärungen vor, werden die Unterlagen nach § 32 Abs. 1 Nr. 5 StUG zur Verfügung gestellt. Die Benachrichtigungspflichtnach § 32a StUG entfällt.

Einwilligungserklärung

Eine Einwilligungserklärung muss schriftlich vorliegen und von der betreffenden Person unterzeichnet sein. Der Antrag-steller, das Thema des Vorhabens und die durchführenden Personen müssen genannt sein.

Die Erklärung soll auf ein konkretes Thema, das dem jeweiligen Antrag zugrunde liegt, bezogen sein. Ihre Gültigkeit istgrundsätzlich auf die Bearbeitungsdauer eines Antrags begrenzt. Es ist auch zulässig, die Einwilligung mehreren Personen(z. B. Personenkreis einer Forschungsstätte) zu erteilen und sie auf einen Themenkomplex zu beziehen, sodass sie fürmehrere Einzelvorhaben herangezogen werden kann. Eine Mehrfachverwendung ist zulässig, wenn sie nicht ausschließ-lich auf ein Thema bezogen und nicht zeitlich befristet ist.

Die erteilte Einwilligung gilt ggf. über den Tod des Einwilligenden hinaus (sofern z. B. durch Testament nicht anders ver-fügt).

In Zweifelsfällen wird eine amtliche Beglaubigung der Unterschrift verlangt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 81 – Drucksache 15/1530

noch Anhang D 7

Anonymisierung von personenbezogenen Informationen

Informationen, die unverhältnismäßig in die Persönlichkeitsrechte der betreffenden Personen eingreifen, werden anonymisiert:Informationen aus dem Intimbereich– gesundheitliche, körperliche und psychische Verfassung;– Intim- und Sexualverhalten;– innere Gedanken- und Gefühlswelt (z. B. Tagebücher, Briefe);– sonstige zu diesem Bereich gehörende Vorlieben und Charaktereigenschaften.

Informationen aus dem Privatbereich– strafbare Handlungen, Vorstrafen usw. ohne Bezug zu einer Tätigkeit für das MfS;– Einkommens- und Vermögensverhältnisse;– privat geäußerte religiöse und politische Anschauungen.

Ausnahmen sind:– Straftaten im Auftrage des Staatssicherheitsdienstes;– Straftaten, durch die eine Person erst in den Blickpunkt der Öffentlichkeit rückt;– finanzielle Verhältnisse bei Zahlungen für eine Tätigkeit als Inoffizieller Mitarbeiter oder Hauptamtlicher Inoffizieller

Mitarbeiter, bei dem das MfS ein Scheinarbeitsverhältnis finanzierte;– Dienstbezüge der hauptamtlichen Mitarbeiter des MfS.

Informationen zu Verstorbenen

Dabei sind folgende schutzwürdige Interessen zu berücksichtigen:– Persönlichkeitsrechte von Hinterbliebenen, die durch eine Herausgabe von Informationen eventuell tangiert werden

können, sowie– der über den Tod hinaus bestehende allgemeine Anspruch des Menschen auf Achtung seiner Würde (Art. 1 Abs. 1 GG).

Vor einer Verwendung personenbezogener Unterlagen ist zu prüfen, ob die Informationserhebung erkennbar auf einer Menschenrechtsverletzung beruht.

Es muss unterschieden werden, welche Informationen– unter Verletzung allgemeiner rechtsstaatlicher Grundsätze;– durch Eingriffe in Brief-, Post- und Fernmeldegeheimnis oder in die Unverletzlichkeit der Wohnung sowie in Situatio-

nen des unmittelbaren Zwanges (z. B. Haft) oder– durch schwere Menschenrechtsverletzungen, also insbesondere Folter oder vergleichbare menschenrechtswidrige Mit-

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erhoben wurden.

Wegen des besonders intensiven Eingriffs in das Persönlichkeitsrecht werden keinesfalls Tonbänder abgehörter Gesprächeund deren wörtliche Mitschriften (Abhörprotokolle) oder durch Berufsgeheimnis geschützte Informationen (z. B. beiRechtsanwälten, Ärzten, Geistlichen) zur Verfügung gestellt.

Das Genannte trifft auch für Mitarbeiter oder Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes zu.

Offenkundige personenbezogene Informationen müssen nicht anonymisiert werden

Offenkundig in diesem Sinne sind Informationen, die der Allgemeinheit bekannt oder durch Informationen aus allgemeinzugänglichen, zuverlässigen Quellen wahrnehmbar sind (z. B. Massenmedien, Lexika, Flugblätter, Standardwerke in öf-fentlichen Bibliotheken, vom MfS gesammelte Informationen aus Veröffentlichungen, wie z. B. Zeitungsausschnitte oderRundfunkmitschnitte).

Drucksache 15/1530 – 82 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

noch Anhang D 7

Akteneinsicht und Herausgabe von Unterlagen an Forscher und Medienvertreter

Benachrichtigung nach § 32a StUG

Vor einer Akteneinsicht bzw. Herausgabe von Duplikaten an Forscher und Medienvertreter muss § 32a StUG entsprochenwerden. Danach besteht eine Benachrichtigungspflicht für die unter § 32 Abs. 1 Nr. 4 StUG aufgeführten Unterlagen mitpersonenbezogenen Informationen über Personen der Zeitgeschichte, Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger, so-weit es sich um Informationen handelt, die ihre zeitgeschichtliche Rolle, Funktions- oder Amtsausübung betreffen.

Von der Benachrichtigungspflicht ausgenommen sind Informationen– die offenkundig sind;– in deren Verwendung die betroffenen Personen eingewilligt haben;– über Mitarbeiter und Begünstigte des Staatssicherheitsdienstes.

Die Benachrichtigungspflicht entfällt gemäß § 32a Abs. 2 StUG, wenn– die Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der betreffenden Person nicht zu befürchten ist;– die Benachrichtigung nicht möglich ist;– die Benachrichtigung nur mit unverhältnismäßigem Aufwand möglich wäre.

Der Fortfall der Benachrichtigung entbindet die BStU jedoch nicht von der Pflicht zur Abwägung zwischen den überwie-genden schutzwürdigen Interessen benannter Personen und dem Aufarbeitungsinteresse von Forschungs- und Medienver-tretern.

Akteneinsicht

Sind alle vorbereitenden Arbeitsschritte erledigt, wird der Forscher oder Medienvertreter zur Akteneinsicht geladen. InEinzelfällen ist die Herausgabe von Duplikaten auch ohne vorherige Akteneinsicht möglich.

Bei der Akteneinsicht ergeben sich für den Antragsteller meist neue Erkenntnisse zu seinem Thema, die zu weiteren Re-cherchen führen und den geschilderten Arbeitsablauf erneut aktivieren. Je nach Umfang des Forschungs- bzw. Medienvor-habens kann sich dieser Prozess über einen längeren Zeitraum erstrecken.

Herausgabe von Duplikaten

Nach der Akteneinsicht beantragen die Antragsteller in der Regel die Herausgabe von Kopien aus den Unterlagen. Diesewerden ihnen entweder zugesandt oder persönlich übergeben.

Der Antragsteller wird bei der Herausgabe von Duplikaten – nochmals auf die Zweckbindung gemäß § 33 Abs. 4 StUG sowie – auf die eigene Verantwortung bei Veröffentlichung gemäß § 32 Abs. 3 StUG

hingewiesen.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 83 – Drucksache 15/1530

Anhang D 8

Benachrichtigungsverfahren

Mit der am 6. September 2002 in Kraft getretenen Novellie-rung wurde als § 32a ein Benachrichtigungsverfahren in dasStasi-Unterlagen-Gesetz aufgenommen, das auf der Grund-lage einer internen Richtlinie in ähnlicher Form bereits seitdem Frühjahr 2001 bei der BStU praktiziert worden war.

Verfahren nach § 32a StUG

Eine Benachrichtigungspflicht besteht für die unter § 32Abs. 1 Nr. 4 StUG aufgeführten Unterlagen mit personenbe-zogenen Informationen über Personen der Zeitgeschichte,Inhaber politischer Funktionen oder Amtsträger, soweit essich um Informationen handelt, die ihre zeitgeschichtlicheRolle, Funktions- oder Amtsausübung betreffen.

Von der Benachrichtigungspflicht ausgenommen sind Infor-mationen,– die offenkundig sind (dann gilt § 32 Abs. 1 Nr. 2 StUG);– in deren Verwendung die betroffenen Personen nach § 32

Abs. 1 Nr. 5 StUG eingewilligt haben sowie– über Mitarbeiter, den Mitarbeitern Gleichgestellte (Wei-

sungsbefugte) und Begünstigte des Staatssicherheits-dienstes.

Eine Benachrichtigung kann ebenfalls entfallen, wenn – sie nicht möglich ist, zum Beispiel bei Verstorbenen;– sie mit unverhältnismäßigem Aufwand verbunden wäre;– keine Beeinträchtigung schutzwürdiger Interessen der

betreffenden Person zu befürchten ist, etwa wenn die Per-son in den Unterlagen ohne zielgerichtete Informations-erhebung lediglich benannt wird, zum Beispiel als bloßerTeilnehmer an Veranstaltungen.

Zweck der Benachrichtigung ist es, den betreffenden Perso-nen Gelegenheit und Zeit für Einwände gegen die Verwen-dung der auf sie bezogenen Unterlagen zu geben. Sie wer-den deshalb rechtzeitig darüber informiert, dass Unterlagennach § 32 Abs. 1 Nr. 4 StUG für Forschungs- bzw. Medi-enzwecke zur Verfügung gestellt werden sollen.

In der Benachrichtigung werden das jeweilige Vorhaben be-nannt und die Unterlagen bzw. Informationen, die für eineAkteneinsicht bzw. die Herausgabe vorgesehen sind, in zu-sammengefasster Form beschrieben.

Gleichzeitig werden die Betreffenden gebeten, innerhalbvon vier Wochen mitzuteilen, ob ihnen die entsprechendenUnterlagen in Kopie übersandt werden sollen oder sie diesebei der BStU einsehen möchten und welche Einwände ggf.gegen die Verwendung bestehen.

Erfolgt keine Rückäußerung, werden die Unterlagen nachAblauf der vierwöchigen Frist für das Forschungs- oder Me-dienvorhaben zur Verfügung gestellt.

Wünscht der Benachrichtigte die Übersendung der Kopienoder Einsichtnahme in die Unterlagen, wird er nochmals auf

die Möglichkeit Einwände vorzubringen und auf das sichneu ergebende Datum der beabsichtigten Bereitstellung derUnterlagen (frühestens nach Ablauf von zwei Wochen) fürdas Forschungs- oder Medienvorhaben hingewiesen.

Im Rahmen der nach § 32 Abs. 1 StUG wahrzunehmendenInteressenabwägung werden eventuell von der betreffendenPerson erhobene sachliche Einwände geprüft. Sind dieseEinwände anzuerkennen, werden die entsprechenden Unter-lagen von der ursprünglich beabsichtigten Verwendung aus-genommen bzw. Informationen daraus anonymisiert.

Nach dem Willen des Gesetzgebers sollen die BStU und diebenachrichtigte Person Einvernehmen über die Verwendungder personenbezogenen Informationen herstellen. Falls diesim Einzelfall nicht möglich ist, werden der benachrichtigtenPerson die Gründe für die Nichtberücksichtigung ihrer Ein-wände schriftlich mitgeteilt.

Danach muss die Bundesbeauftragte gemäß § 32a Abs. 1Satz 3 StUG eine Frist von zwei Wochen verstreichen las-sen, ehe sie die Unterlagen für das Forschungs- und Me-dienvorhaben zugänglich machen darf. In diesem Zeitraumhat der Betreffende die Möglichkeit, gerichtlichen Rechts-schutz in Anspruch zu nehmen.

Erfahrungen mit den Benachrichtigungsverfahrenseit Frühjahr 2001

Bereits seit April 2001 praktizierte die BStU – damals nochauf der Grundlage einer internen Richtlinie – bei der Bear-beitung von Forschungs- und Medienanträgen ein Benach-richtigungsverfahren.

Hierbei wurden bis August 2002 insgesamt 122 Personen(Personen der Zeitgeschichte, Amts- und Funktionsträger)über die Absicht der BStU informiert, im Rahmen der Be-arbeitung von Forschungs- oder Medienanträgen gemäߧ§ 32 ff. StUG Unterlagen zu ihnen herauszugeben.

Alle Verfahren konnten einvernehmlich abgeschlossen wer-den. 64 Personen äußerten keine Bedenken gegen die He-rausgabe der sie betreffenden Unterlagen. Von 43 Personenging keine Rückäußerung in der vorgegebenen Frist vonvier Wochen ein, sodass von einer Zustimmung auszugehenwar. 15 Personen hatten Einwände, die in neun Fällen be-reits nach Einsicht bzw. Zusendung der Duplikate ausge-räumt und in sechs Fällen durch Anhörungen geklärt wer-den konnten.

Vom Inkrafttreten des § 32a StUG im September 2002 bisJuni 2003 sind insgesamt 60 Personen benachrichtigt wor-den. Von diesen gaben bisher 33 ihr Einverständnis für dieNutzung der sie betreffenden Unterlagen. Drei Personen äu-ßerten Einwände, die nach Einsicht in die Unterlagen bzw.Zusendung der Duplikate oder Anhörung ausgeräumt wer-den konnten.

Zu den verbleibenden 24 Fällen können hier keine Aussa-gen getroffen werden, da die gesetzlich vorgegebenen Fris-ten bei Redaktionsschluss noch nicht abgelaufen waren.

Drucksache 15/1530 – 84 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang D 9

Bericht zum ersten Nutzerforum der BStU am 19. November 2002

Das erste Nutzerforum der BStU diente dem Gedanken- undErfahrungsaustausch mit Antragstellern aus den BereichenForschung und Medien. Die auf dem Forum von Mitarbeite-rinnen und Mitarbeitern der BStU gehaltenen Vorträge be-schäftigten sich mit den Themen:– Findhilfsmittel in den Archiven der Bundesbeauftragten

Die unterschiedlichen Karteien und Datenbanken in denArchiven der BStU wurden vorgestellt und Recherche-möglichkeiten sowie -abläufe in den personen- und sach-bezogenen Findhilfsmitteln erläutert.

– Gesetzliches Leitbild, Transparenz und Information, Zu-gang zu FindhilfsmittelnDer Vortrag beschäftigte sich unter anderem mit den fürForscher und Medienvertreter bindenden gesetzlichenGrundlagen im StUG, erläuterte die besondere Stellungder Archive der BStU gegenüber anderen Archiven unddie sich daraus ergebenden Zugangsbeschränkungen fürexterne Nutzer und behandelte die Frage, inwieweitFindhilfsmittel der BStU Antragstellern zugänglich ge-macht werden können.

– Bearbeitung von Anträgen gemäß §§ 32 bis 34 StUGNeben Informationen über die neuen gesetzlichen Rege-lungen nach dem 5. StUÄndG gab dieser Vortrag einenumfassenden Einblick in die internen Abläufe bei der Be-arbeitung von Anträgen aus Forschung und Medien.Wichtige Punkte, wie etwa die Anonymisierung, wurdenanhand von konkreten Beispielen transparent dargestellt.

In der anschließenden Diskussion standen Schilderungender jeweiligen Arbeitssituation beider Seiten im Vorder-grund. Die Nutzer betonten einerseits die Wertschätzung fürdie Arbeit der zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiterder BStU, andererseits machten sie auf Missstände bei derBearbeitung ihrer Anträge aufmerksam. Vorstellungen zurAusgestaltung der Zusammenarbeit wurden in aller Offen-heit besprochen.

Die auf dem Forum getroffenen Vereinbarungen gibt einSchreiben der Bundesbeauftragten vom 4. Dezember 2002an die Teilnehmer der Veranstaltung wieder (Auszug):

„1. Archivbestände

[…] die Lesesäle [werden] mit den neu zusammengestelltenund aktualisierten Klassifikationen, Bestandsübersichtenund Karteiübersichten ausgestattet. Ebenso wird der The-saurus, sobald er fertiggestellt ist, zur Verfügung gestellt.Die Zusammenstellung aller dezentralen Sachkarteien wirdaktualisiert und ebenfalls in den Lesesälen ausgelegt.

Im Jahre 2003 werden die Bestandsübersichten des Archivsder Zentrale ins Internet gestellt. Die Bestandsübersichtender Archive der Außenstellen folgen. […] Die Herausgabeeines gedruckten Archivführers ist nicht vorgesehen […].

Das Findbuch zum ‚Archivbestand 2: Allgemeine Sachab-lage‘ war der Auftakt einer Reihe weiterer Findbücher.

Nach und nach ist die Herausgabe von Findbüchern zu denTeilbeständen ‚Juristische Hochschule‘, ‚Abteilung X‘ (In-ternationale Verbindungen), ‚SED-Kreisleitung‘ und einerÜbersicht über Filme und Videos des MfS vorgesehen.

2. Direkter Zugang zu Findhilfsmitteln für Antragstellende

[…] Das Stasi-Unterlagen-Gesetz sieht einen allgemeinenZugang zu den Findhilfsmitteln nicht vor. […] Lediglich un-ter den Voraussetzungen der §§ 32 ff. StUG – also auf einenzulässigen Antrag hin und nach Anonymisierung personen-bezogener Informationen – können Findhilfsmittel in Pa-pierform Forschern, Wissenschaftlern oder Journalisten zu-gänglich gemacht werden. […] Zu elektronischenFindhilfsmitteln erhalten externe Wissenschaftler oderJournalisten überhaupt keinen Zugang. […]

Es wäre jedoch möglich, elektronische Findhilfsmittel aus-zudrucken und in Papierform vorzulegen, sofern gegebenen-falls schutzwürdige Personeninformationen vorab anonymi-siert wurden. Dies ist künftig vorgesehen, die Ausdruckesollen sukzessive bereitgestellt werden.

Zurzeit wird geprüft, welche Datensätze aus der DatenbankSachaktenerschließung zuerst ausgedruckt werden sollten.[…] In der Praxis wird sich zeigen, ob dieses Verfahren fürden Nutzer sinnvoll ist.

3. Transparenz bei der Antragsbearbeitung

[…] zukünftig [soll] der Prozess der Nutzung der Findhilfs-mittel durchgängig transparent gestaltet werden. Der An-tragsteller wird in sämtliche Arbeitsschritte des gesamtenRechercheprozesses einbezogen – von der Einleitung derersten Recherchen in Karteien und Datenbanken über dieAuswertung der Rechercheergebnisse und Festlegung wei-terer Rechercheschritte bis zur Auswahl der zu bestellendenUnterlagen. Lediglich gegebenenfalls vorhandene schüt-zenswerte personenbezogene Informationen sind vorab zuanonymisieren. Auch die Zusendung von Rechercheergeb-nissen ist grundsätzlich möglich.

4. Anonymisierung

Immer wieder wird kritisiert, dass durch die Anonymisie-rung personenbezogener Informationen Informationsver-luste eintreten.

Gem. § 32 Abs. 1 Nr. 2 Stasi-Unterlagen-Gesetz dürfen je-doch nur Unterlagen zur Verfügung gestellt werden, in de-nen personenbezogene Informationen anonymisiert wordensind. Dabei sind nicht nur die vollständigen Namen, son-dern auch die Informationen zu anonymisieren, die Rück-schlüsse auf die betreffende Person zulassen. […]

Eine Pseudonymisierung ist im StUG nicht vorgesehen. Wirprüfen derzeit aber, ob es rechtlich zulässig wäre, im Einzel-fall Pseudonyme zu verwenden, um so die Unterscheidungmehrerer Betroffener in einer Unterlage zu ermöglichenbzw. kenntlich zu machen, wenn derselbe Betroffene in ver-schiedenen Unterlagen genannt ist.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 85 – Drucksache 15/1530

noch Anhang D 9

5. Stempelung von Kopien/Kennzeichnung von Fotos

Der rote BStU-Kopie-Stempel ist angesichts der ausreichen-den Kennzeichnung und Paginierung der Unterlagen ent-behrlich geworden. Es wird zukünftig darauf verzichtet.

Weiterhin wird geprüft, an welcher Stelle Fotos künftig ge-kennzeichnet werden sollen. Keinesfalls dürfen relevanteBildinhalte durch die Kennzeichnung eingeschränkt wer-den.“

Mit der Umsetzung der in diesem Schreiben genannten Ver-änderungen ist im Berichtszeitraum begonnen worden:

Seit dem 31. Januar 2003 wird auf den roten „BStU – Ko-pie“ - Stempel verzichtet.

Um zu gewährleisten, dass gemäß § 40 Abs. 2 Nrn. 3 u. 7StUG der Nachweis der Herkunft der Kopien weiterhinmöglich ist, wichtige Informationen durch den Stempel je-doch nicht überdeckt werden, muss jede Kopie an geeigne-ter Stelle entweder den Paginierstempel oder einen Stempel-abdruck „KOPIE BStU“ tragen. Die Farbe desStempelabdruckes ist dabei für die Kennzeichnung unerheb-lich. Bei doppelseitigen Kopien werden beide Seiten ge-kennzeichnet.

Durch die am 4. Februar 2003 ergänzten Richtlinien zumStasi-Unterlagen-Gesetz wurde die Anwendung der Pseudo-nymisierung gemäß dem Bundesdatenschutzgesetz möglich.

Seit der Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG)vom 23. Mai 2001 lässt dieses in seinem § 3 Abs. 6a auchdas Pseudonymisieren zu. Pseudonymisieren ist danach das

Ersetzen des Namens und anderer Identifikationsmerkmaledurch ein Kennzeichen zu dem Zweck, die Bestimmung desBetroffenen auszuschließen oder wesentlich zu erschweren.

Das Pseudonymisieren ist bei der Bearbeitung von Anträgennach den §§ 32 ff. StUG zulässig, wenn der vom StUG vor-gegebene Zweck des Anonymisierens dadurch nicht beein-trächtigt wird. Das Pseudonymisieren ergänzt das Anonymi-sieren, ersetzt dieses jedoch nicht. Die zu anonymisierendenInformationen müssen weiterhin geschwärzt werden, je Per-son kann ein Pseudonym eingesetzt werden.

Als Pseudonyme dürfen nur solche Kennzeichen verwendetwerden, die keinerlei Rückschlüsse auf die zu schützendePerson zulassen. In Betracht kommen deshalb nur schema-tisch angeordnete Buchstaben- oder Zahlenfolgen, keines-falls die Anfangsbuchstaben von Namen oder von sonstigenIdentifikationsmerkmalen.

Da die BStU zum Pseudonymisieren nicht verpflichtet ist,wird diese Leistung nicht als Standard angeboten, sondernnur dann zugestanden, wenn die Lesbarkeit und Plausibilitätvon Unterlagen dadurch verbessert wird und die entste-hende Mehrarbeit in einem angemessenen Verhältnis zumNutzen steht.

Findhilfsmittel können durch die Antragsteller genutzt wer-den.

Wie angekündigt, wurden elektronische Findhilfsmittel suk-zessive ausgedruckt und stehen nach entsprechender Ano-nymisierung seit Mai 2003 in den Lesesälen bereit.

Drucksache 15/1530 – 86 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang E 1

Gemeinsame Erklärung der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik und des Ministers für Bildung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg über Zusammenarbeit (Auszug)

Die Behörde der Bundesbeauftragten für die Unterlagen desStaatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demo-kratischen Republik (BStU) und das Ministerium für Bil-dung, Jugend und Sport des Landes Brandenburg (MBJS)vereinbaren die Zusammenarbeit mit dem Ziel – eine Auseinandersetzung mit der Geschichte der DDR

und dem Leben von Menschen unter den Bedingungeneiner Diktatur zu fördern,

– das Verständnis für die Normen und Werte der freiheit-lich-demokratischen Grundordnung zu vertiefen und

– die Voraussetzung dafür zu schaffen, dass die jüngereVergangenheit des östlichen Teils Deutschlands in geeig-neter Weise unterrichtlich behandelt werden kann.

Als mögliche Handlungsfelder für ihre Zusammenarbeit se-hen sie die Lehrerbildung, den Unterricht, die politische Er-wachsenenbildung, insbesondere auch von Eltern in Mitwir-kungsgremien, die außerschulische Jugendbildung und dieErarbeitung von Materialien für die genannten Zwecke an.Im Anschluss an die konzeptionellen Vorarbeiten werdenInhalte und Umfang der Zusammenarbeit bestimmt und diekonkreten Vorhaben in einen Arbeitsplan aufgenommen, derjährlich neu verabredet wird.

Die bereits seit langem unabhängig von dieser Gemeinsa-men Erklärung gut funktionierende Zusammenarbeit zwi-schen der Brandenburgischen Landeszentrale für politischeBildung und der BStU, insbesondere ihrer Außenstelle Pots-dam, wird fortgesetzt.

1. Lehrerbildung und Fortbildung für Fachkräfte in der Jugendarbeit

Das Pädagogische Landesinstitut Brandenburg (PLIB) unddie BStU entwickeln ein Arbeitskonzept mit dem Ziel, so-wohl Veranstaltungen der BStU für Lehrkräfte, Referenda-rinnen und Referendare des Landes Brandenburg als Veran-staltungen im Rahmen der Aus-, Fort- und Weiterbildungnutzbar zu machen als auch die personelle Kompetenz derBStU für entsprechende Veranstaltungen in Einrichtungen

im Geschäftsbereich des MBJS zu erschließen. Dabei wirdfür Fortbildungsveranstaltungen nach Möglichkeit die Spe-zifik eines um Eltern und Mitglieder von Mitwirkungsgre-mien erweiterten Teilnehmerkreises berücksichtigt. Das So-zialpädagogische Fortbildungswerk (SPFW) und die BStUentwickeln ein entsprechendes Arbeitskonzept für die Fort-bildung von Fachkräften in der Jugendarbeit.

Bereits auf Arbeitsebene gemeinsam verabredete Veranstal-tungen werden unabhängig vom Ergebnis der konzeptionel-len Vorarbeiten in den ersten Arbeitsplan (Anlage 1) aufge-nommen.

2. Unterricht und außerschulische Jugendbildung

MBJS und BStU entwickeln ein Konzept mit dem Ziel, denEinsatz von Zeitzeugen didaktisch und methodisch vorzube-reiten sowie die personelle Kompetenz der BStU für Pro-jektarbeit (z. B. Projektunterricht, -tage und -wochen, for-schendes Lernen) auch in Form von museums- bzw. ge-denkstättenpädagogischer Arbeit sowohl an Schulen alsauch an Stätten der außerschulischen Jugendbildung sinn-voll nutzbar zu machen. Im Rahmen dieses Arbeitskonzep-tes werden die Formen der Zusammenarbeit näher bestimmtund ggf. seitens der BStU zur Verfügung stehende Zeitzeu-gen benannt. Das MBJS regt die Schulen und die Träger deraußerschulischen Jugendarbeit dazu an, von diesem Ange-bot Gebrauch zu machen.

3. Erarbeitung von Materialien für Lehrerbildung, Unterricht, außerschulische Jugendbildung und politische Erwachsenenbildung

Im Hinblick auf die unter den Nummern 1 und 2 genanntenHandlungsfelder und die politische Erwachsenenbildungwird im Rahmen der genannten konzeptionellen Arbeitengeprüft, welche Materialien für die verschiedenen Adressa-tenkreise durch das Pädagogische Landesinstitut, das Me-dienpädagogische Zentrum, die Brandenburgische Landes-zentrale für politische Bildung und die BStU bereitgestelltwerden können.

Unterzeichnet von der Bundesbeauftragten für die Stasi-Un-terlagen, Marianne Birthler, und dem Minister für Bildung,Jugend und Sport des Landes Brandenburg, Steffen Reiche.

18. September 2002

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 87 – Drucksache 15/1530

Anhang E 2

Führungen und Besucherzahlen in den Informations- und Dokumentationszentren, den ständigen Ausstellungen und den Archiven der Außenstellen

Erhebung für den Zeitraum Januar 2001 bis Dezember 2002

Außenstellen Anzahl der Führungen Anzahl der Besucher davon Schüler/Jugendliche

Chemnitz 33 833 631

Dresden 103 4 140 558

Erfurt 122 10 518 3 000

Frankfurt (Oder) 163 6 578 2 649

Gera 115 3 620 1 280

Halle 58 3 400 1 318

Leipzig 141 4 915 1 119

Magdeburg nicht erfasst 2 600 nicht erfasst

Neubrandenburg 43 1 947 754

Potsdam 42 714 411

Rostock 790 18 718 12 540

Schwerin 54 1 009 294

Suhl 11 1 231 180

Gesamt 1 675 60 223 24 734

Drucksache 15/1530 – 88 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

noch Anhang E 2

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Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 89 – Drucksache 15/1530

Anhang E 3

Herausragende Veranstaltungen der Zentralstelle

Wehrmachtsoffiziere unter Hitler und Ulbricht (27. September 2001)

Nicht nur im Westen, auch im Osten Deutschlands leistetenehemalige Wehrmachtsoffiziere Aufbauhilfe bei der Wieder-bewaffnung. Im Westen räumte man dies offen ein, in derDDR wurde es von den Verantwortlichen weitgehend ver-schleiert. Der verordnete Antifaschismus der SED verbot eszu erwähnen, dass ehemalige Offiziere der Wehrmacht in derKasernierten Volkspolizei und in der Nationalen VolksarmeeDienst taten. In den Stäben und Lehreinrichtungen waren bisgegen Ende der 50er-Jahre Ex-Wehrmachtsoffiziere über-proportional vertreten. Der Publizist Joachim Lapp erläu-terte, weshalb sich ein paar Hundert dieser Leute dem Auf-bau der DDR-Streitkräfte zur Verfügung stellten und unterwelchen Voraussetzungen und Bedingungen das geschah.

Mai 1945 – Mit der „Gruppe Ulbricht“ in Berlin (22. November 2001)

Der Historiker und Schriftsteller Wolfgang Leonhard gabeinen Zeitzeugenbericht von der Gruppe um Walter Ulbrichtnach Kriegsende. Die zehn Mitglieder der Gruppe, darunterLeonhard, trafen am 2. Mai 1945 von Moskau kommend inBerlin ein. Ihre Hauptaufgabe war gemäß den sowjetischenInstruktionen, demokratische Reformen unter den Bedin-gungen einer langjährigen gemeinsamen Besatzung vonWestmächten und Sowjetunion durchzusetzen. Doch die zu-nehmenden Widersprüche zwischen den Westmächten aufder einen und der Sowjetunion auf der anderen Seite führtenzu einer Kursänderung in der Sowjetischen Besatzungs-zone: Einführung der Planwirtschaft nach sowjetischer Prä-gung, Säuberungskampagnen, Gründung einer Partei mitzentralistischem und hierarchischem Aufbau nach stalinisti-schem Vorbild. 1949 konstituierte sich der von niemandemgewählte „Volkskongress“ zur Volkskammer der DDR, dieanschließend die Regierung bestätigte. Leonhard floh be-reits im März 1949 aus der Sowjetischen Besatzungszone.

„Dann standen wir vor dem Nichts …“ (28. Februar und 9. April 2002)

In einer Blitzaktion unter dem Decknamen „Rose“ wurdenim Frühjahr 1953 alle gastronomischen Einrichtungen ander Ostseeküste auf so genannte Wirtschaftsverbrechenüberprüft. Allein der Wert der beschlagnahmten Immobilienbelief sich auf 30 Millionen Mark, weiterhin wurden Bar-geld in Höhe von insgesamt 1,7 Millionen Mark und ca.eine halbe Million Mark an Schmuck und Wertsachen ein-gezogen. Die als verbrecherisch bezeichneten Eigentümeroder Pächter wurden entweder vertrieben oder verhaftet.Wer der Aktion noch entkommen konnte, floh in den Wes-ten. Der bei der Veranstaltung gezeigte Film verfolgt dieGeschehnisse hinter den Kulissen. Im Anschluss an denFilm, der in Kooperation mit der Stiftung zur Aufarbeitungder SED-Diktatur aufgeführt wurde, fand eine Podiumsdis-kussion unter anderem mit dem Regisseur Reinhard Jokschstatt. Wegen des starken Besucherandranges wurde die Ver-anstaltung wiederholt.

Der „Psychologische Krieg“ der DDR und die „Psychologische Kampfführung“ der Bundeswehr (7. März 2002)

Mit dem Ziel, den Aufbau der Bundesrepublik zu stören unddiese politisch-psychologisch zu zersetzen, entfalteten abetwa 1958 mehrere DDR-Stellen eine intensive Propagandagegen die Bundesrepublik. Wichtigster Träger war die„Selbständige Abteilung“ des DDR-Verteidigungsministeri-ums. Starke Indizien sprechen für enge Kontakte mit demMfS, sei es bei dem Zur-Verfügung-Stellen von Nachrich-ten, der Herstellung von Fälschungen, der Überwachungvon Brief-Einschleusern in den Westen oder den Versuchen,in die damals gegründete Abteilung „PsychologischeKampfführung“ (PsK) des Bundesverteidigungsministerseinzudringen. Der Referent Friedrich-Wilhelm Schlomannwar seit 1961 selbst Mitarbeiter der Abteilung PsK.

Die Akademie der Künste – Kunstnische oder Institution der SED? (16. April 2002)

Die großen Linien der SED-Kulturpolitik bildeten von 1950bis 1989 den Handlungsrahmen der Akademie der Künste.Nach gegenwärtigem Forschungsstand blieb der Einflussdes MfS in der Akademie eher begrenzt, wohl auch, weilsich die Staatssicherheit mit zwei Apparaten auseinandersetzen musste: Zum einen mit der Akademie und ihrer fürDDR-Verhältnisse eigentümlichen Verfassung (geheimeWahl der Mitglieder) und zum anderem mit der Abteilungfür Kultur im Zentralkomitee der SED (ZK) und dem zu-ständigen ZK-Sekretär, Kurt Hager. Auf der Grundlage vonStasi-Unterlagen und umfangreichen Quellen aus den Be-ständen anderer Archive stellte Matthias Braun von derBStU das Wechselverhältnis von Kunst und Politik dar, dasden Charakter der Akademie über vier Jahrzehnte nachhal-tig prägte.

Der Mielke-Konzern – Ursachen und Folgen der Stasi-Expansion (14. Mai 2002)

Das MfS war nicht nur gefürchtete Geheimpolizei und ef-fektiver Spionagedienst, sondern entwickelte sich in 40 Jah-ren zu einem weitläufigen „Gemischtwarenkonzern“ in Sa-chen Sicherheit, Überwachung und Unterdrückung. JensGieseke, BStU, beleuchtete in seinem Vortrag die Triebkäftedes Apparatewachstums und die Rückwirkungen auf All-tagsleben und Staatsgeschäfte.

Die Sicherheitszentrale der Parteidiktatur (6. Juni 2002)

Als Reaktion auf die Juni-Unruhen 1953 setzte die SED-Führung auf höchster Ebene eine interne Sicherheitskom-mission zur Beratung aller relevanten Fragen des innerenSchutzes und der äußeren Landesverteidigung der DDR ein.Dieses geheim tagende Organ wurde 1960 als NationalerVerteidigungsrat auf eine gesetzliche Basis gestellt, umfortan Staat, Wirtschaft und Gesellschaft im Interesse derSED-Sicherheitspolitik umfassend mobilisieren zu können.Der Historiker Armin Wagner stellte in seinem Vortrag dieEinrichtung und Entwicklung des Verteidigungsrates dar.

Drucksache 15/1530 – 90 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

noch Anhang E 3

Das KoKo-Imperium (27. Juni 2002)

1966 wurde im Ministerium für Außenhandel der DDR derBereich Kommerzielle Koordinierung (KoKo) gegründet.Nach 1989 kamen viele dunkle Kapitel seines breiten Betä-tigungsfeldes ans Tageslicht. Aufsehen erregten insbeson-dere Kirchengeschäfte, Kontenfreimachungen, Kunsthan-del, „kalte Enteignungen“ sowie Sondermüll- undWaffengeschäfte sowie illegaler Technologietransfer. DasKoKo-Imperium umfasste zuletzt mehr als 150 Handelsge-sellschaften, Briefkastenfirmen und Betriebe. Der von Ale-xander Schalck-Golodkowski nach Prinzipien westlicherUnternehmensführung geleitete Bereich erwirtschaftete ca.25 Milliarden DM. Möglicherweise rettete er in der zweitenHälfte der 80er-Jahre, als er mehrere Milliarden Valutamarkfür längst überfällige Investitionen in der Industrie bereit-stellte, die DDR vor dem Bankrott. Es diskutierten ReinhardButhmann von der BStU, Hans-Hermann Hertle vom Zen-trum für zeithistorische Forschung (Potsdam) und ManfredKittlaus von der ehemaligen Zentralen Ermittlungsstelle Re-gierungs- und Vereinigungskriminalität (ZERV).

Agentenalltag im Feindesland – Stasi-Spione in der Bundesrepublik (10. September 2002)

Thomas Auerbach, BStU, schilderte anhand von Beispie-len und unter Einbeziehung neuester Forschungsergebnissedas tägliche Leben Inoffizieller Mitarbeiter des MfS im„Operationsgebiet“ Bundesrepublik unter den besonderenBedingungen der Konspiration und des Kalten Krieges. ImZentrum seiner Betrachtungen standen psychologische Pro-bleme dieses Personenkreises, beispielsweise der Einflussauf partnerschaftliche Beziehungen, der Umgang mit derEinsamkeit und die ständige Angst vor einer Enttarnung.

„Feindliche Stützpunkte“ (19. September 2002)

Der 30. Jahrestag des Grundlagenvertrages zwischen derDDR und der Bundesrepublik war Anlass für eine Veran-staltung in Kooperation mit dem WDR. Der Grundlagenver-trag erlaubte es westlichen Journalisten erstmals, sich dau-erhaft in der DDR zu akkreditieren. Doch die Arbeit derwestlichen Pressevertreter in der DDR wurde mit subtilenMethoden gestört und behindert. Interviews waren verbo-ten, Reisen außerhalb Ost-Berlins mussten beantragt wer-den, Wohnungen waren verwanzt, Sekretärinnen stellte dasDDR-Dienstleistungsamt. Aufsehen erregte 1976 der ARD-Korrespondent Lothar Loewe. Sein Kommentar, an derMauer werde auf Menschen wie auf Hasen geschossen, warsein letzter Beitrag aus der DDR. Das ehemalige Politbüro-mitglied Günter Schabowski fasste in der Podiumsdiskus-sion die Meinung der damaligen Staats- und Parteiführungin einem Satz zusammen: „Die West-Korrespondenten wa-ren ständiger Stachel im Fleisch der DDR.“ Das „letzteWort“ der Veranstaltung hatte Liedermacher Wolf Biermannmit eigenen spöttisch-nachdenklichen Beiträgen.

„Operationsgebiet Bundesrepublik“ (24. Oktober 2002)

Als „Kundschafter des Friedens“ bezeichnete das MfS seineSpione im feindlichen „Operationsgebiet“, also etwa in der

Bundesrepublik Deutschland. Der Historiker HubertusKnabe, Rainer Engberding vom Bundeskriminalamt, Hel-mut Müller-Enbergs und Georg Herbstritt, beide von derBStU, diskutierten unter anderem die Fragen, ob der west-deutsche Staat eine unterwanderte Republik war und wiegesichert die kursierenden Zahlen zu den MfS-Spionensind. Die friedenstiftende Aufgabenstellung versuchten ehe-malige MfS-Offiziere in Diskussionsbeiträgen herauszustel-len.

Der gläserne Sarg Brandenburg-Görden (12. November 2002)

Mit bis zu 3 500 Gefangenen war die Haftanstalt an der Ha-vel eine der größten in der DDR. Echte und vermeintlicheSpione sowie in Ungnade gefallene Funktionäre waren hierin den 50er-Jahren inhaftiert, später kamen Republikflücht-linge hinzu. Politische Häftlinge waren bis Mitte der 60er-Jahre zahlreicher als die gewöhnlichen Kriminellen. Dochauch in den 70er-Jahren saßen noch mehrere hundert Aus-reisewillige in Brandenburg-Görden ein. Mindestens325 Insassen wurden allein zwischen 1985 und 1989 vonder Bundesrepublik freigekauft. Zuletzt gab es370 Aufseher in Brandenburg-Görden. Jeder zehnte Schlie-ßer betätigte sich zudem als Zuträger des MfS. Das gläserneDach des Zellentrakts und die große Zahl der Insassen mithohen Strafen prägten den Namen „gläserner Sarg“. DenVortrag von Tobias Wunschik, BStU, ergänzten mehrere Be-sucher mit bewegenden Ausführungen über ihre eigene In-haftierung in Stasi-Gefängnissen.

Amnesty International – ein Feindobjekt des MfS? (10. Dezember 2002)

Die weltweit tätige Menschenrechtsorganisation AmnestyInternational wurde 1961 mit dem Ziel gegründet, politischVerfolgten moralisch und praktisch zu helfen. Mit dem Bei-tritt der DDR zur UNO und der Unterzeichnung der KSZE-Schlussakte von Helsinki forderte Amnesty verstärkt dieWahrung der Menschenrechte auch für DDR-Bürger ein undengagierte sich für mehr als 2 000 politische Häftlinge inden Zuchthäusern und Gefängnissen der DDR. Es war je-doch äußerst schwierig, mit politisch Verfolgten, die bei-spielsweise wegen ihres Ausreisewunsches oder als Opposi-tionelle in die Fänge des MfS und der Justiz geraten waren,Kontakt aufzunehmen. Die Aktionen und Ergebnisse derArbeit von Amnesty International in der DDR von 1961 bis1989 wurden näher beleuchtet. In der Diskussion zwischender Politologin Anja Mihr, Tobias Wunschik, BStU, unddem Zeitzeugen Frieder Weiße wurde unter anderem derFrage nachgegangen, ob im Rückblick die Kampagnen vonAmnesty International mehr Schaden oder Nutzen für dieInhaftierten brachten und wie die Häftlinge diese Aktivitä-ten wahrnahmen.

Alltag einer Behörde – Das Ministerium für Staatssicherheit (15. Januar und 10. Februar 2003)

In Kooperation mit der Stiftung zur Aufarbeitung der SED-Diktatur wurde der Film „Alltag einer Behörde“ von Chris-tian Klemke und Jan Lorenzen gezeigt. In ihm berichten

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 91 – Drucksache 15/1530

noch Anhang E 3

ehemalige MfS-Generäle und hohe Offiziere vom Innenle-ben des Behördenapparates und vom Lebensgefühl der Mit-arbeiter. Bei der anschließenden Podiumsdiskussion führtendie im Film meist unkommentiert gebliebenen Rechtferti-gungsstrategien der Offiziere zu erregten Diskussionen mitdem Publikum. Die Veranstaltung wurde wegen des starkenAndranges wiederholt.

NTS – die russische Exil- und Widerstandsorganisation (23. Januar 2003)

Im Sommer 1930 wurde durch russische Emigranten in Bel-grad die Widerstandsorganisation „Narodno Trudowoj So-jus“ (Nationaler Bund der Werktätigen) gegründet. Ihr Zielwar es, Widerstandsaktionen gegen die Sowjetunion zu or-ganisieren. Nach Ende des Zweiten Weltkrieges operiertedie Organisation von Westdeutschland und Westberlin ausinsbesondere gegen die in der DDR stationierten sowjeti-schen Streitkräfte. Unter anderem durch Flugblätter, oftmalsmit täuschenden Kopien Moskauer Zeitungen, versuchte dieUntergrundbewegung ihre politischen Überzeugungen zupropagieren. Die sowjetischen Sicherheitsorgane und späterauch das MfS unternahmen alles, um die Aktivitäten desNTS zu vereiteln. Neben der versuchten Entführung vonNTS-Mitgliedern aus Westberlin und der Einschleusungvon V-Männern plante man 1963 einen Bombenanschlagauf den vom NTS betriebenen Untergrundsender „FreiesRussland“ in der Nähe von Frankfurt am Main. Im Rahmender Bonner Entspannungspolitik wurde der NTS verboten.Ob die Mitglieder ihre illegale Widerstandsarbeit tatsächlicheingestellt haben, ist fraglich: Das MfS baute seine zurÜberwachung des NTS eingerichtete Abteilung nicht ab,sondern erweiterte sie sogar ständig bis Ende 1989. ZumThema referierte Friedrich-Wilhelm Schlomann, ehemaligerMitarbeiter des Bundesministeriums der Verteidigung.

„Rausschmeißen“ – 20 Jahre politische Gegnerschaft (13. Februar 2003)

Referent Peter Eisenfeld berichtete über seine kritischenBeiträge, mit denen er die gesellschaftlichen Bedingungenin der DDR verändern wollte, und seine Ausbürgerung imJahre 1987. Ende 1985 stellte er angesichts seiner drohen-den Inhaftierung einen Ausreiseantrag, der zunächst abge-lehnt wurde. Die Glasnost-Politik Gorbatschows ließ ihnneue Hoffnungen schöpfen. Eisenfeld bot die Rücknahmeseines Ausreiseantrages an, sofern die SED-Führung die re-formpolitischen Ziele Gorbatschows in der DDR umsetze.Seine Erwartungen erwiesen sich jedoch als trügerisch:1987 erfolgte der „Rausschmiss“, begleitet von Diskreditie-rungsmaßnahmen des MfS.

Dienstbare Dichter – von Anderson bis Zinner (27. Februar 2003)

Wie kaum eine andere öffentliche Diskussion nach dem Fallder Mauer hat die Stasi-Literatur-Debatte Theorien über denWert von Literatur und den Rang von Autoren erschüttert.Nach der Öffnung der Archive fragte sich die Öffentlich-keit, warum anerkannte und als kritisch geltende Autorenkonspirativ mit der Staatsmacht der DDR zusammenarbeite-

ten. Seit dem Beginn der Auseinandersetzungen um denEinfluss des MfS auf den Literaturbetrieb in der DDR istüber ein Jahrzehnt vergangen. Nach und nach mündete dieKontroverse um einzelne Literaten in eine grundsätzlicheDiskussion über die Strukturen und die Möglichkeiten vonLiteratur und Kunst unter den Bedingungen der Diktatur.Wichtige Studien und Überblicksdarstellungen wurden seit-dem zu diesem Thema vorgelegt.

Franz Fühmann – ein Fremdling in seiner Wahlheimat DDR. Der Operative Vorgang „Filou“ (8. April 2003)

Fühmann gehörte zu den Erstunterzeichnern einer Protestre-solution von DDR-Schriftstellern gegen die AusbürgerungWolf Biermanns im Herbst 1976. Matthias Braun (BStU) re-ferierte darüber, wie der Dichter bis zu seinem Tode imSommer 1984 wegen „feindlich-negativer“ Handlungen vonder Staatssicherheit im OV „Filou“, der zuletzt elf Akten-bände umfasste, bearbeitet wurde. Das MfS war über denAutor, der trotz aller Enttäuschungen bis zuletzt an seinerWahlheimat DDR festhielt, in höchstem Maße beunruhigt.Der 1922 in Böhmen geborene Dichter blieb gegenüber derDDR loyal. Dessen ungeachtet forderte er immer nach-drücklicher, was die zweite deutsche Diktatur verweigerte:literarische Autonomie, Öffentlichkeit, Kritik, Wahrheit,freien Meinungsaustausch.

Die Junge Gemeinde – der Staatsfeind Nr. 1 (23. April 2003)

Ab 1952 verschärfte die SED ihren Kampf gegen die Kir-chen, um die FDJ als alleinige Jugendorganisation durchzu-setzen. In einem Propagandafeldzug wurden die „Junge Ge-meinde“ und die „Studentengemeinde“ beschuldigt,„Tarnorganisationen für Kriegshetze, Sabotage und Spio-nage“ im Dienste Konrad Adenauers zu sein. Christliche Ju-gendliche wurden vor Tribunale an Ober- und Hochschulengestellt und etwa 5 000 junge Leute von den Bildungsein-richtungen entfernt. Erklärungen zum Austritt aus der Kir-che wurden erpresst, mindestens 70 kirchliche Mitarbeiterund einige Jugendliche verhaftet. Erst der von den Sowjetsverordnete „Neue Kurs“ milderte ab dem Juni 1953 die Ver-folgungsmaßnahmen, die freilich auch in den Folgejahrenimmer wieder aufflammten.

Russisches Tagebuch (29. April 2003)

Im Sommer 2001 reiste der ARD-Korrespondent ThomasRoth mit seinem Team drei Wochen lang durch Russland,um für die „Tagesthemen“ aus neuen, unbekannten Win-keln der Russischen Föderation zu berichten. Während der26 000 Kilometer langen, elf Zeitzonen umfassenden Reiserichtete Thomas Roth besonderes Augenmerk auf den vonArmut, bürokratischer Willkür und Korruption geprägtenAlltag der multi-ethnischen Bewohner Russlands. Er be-richtete unter anderem von der ehemaligen GULag-Gefan-genen Tamara Sergejewna, von Alexei Vitoll, Offizier derElitetruppe OMON des Innenministeriums, und von Gri-gori Pasko, der wegen Landesverrats zu vier Jahren ver-schärfter Lagerhaft verurteilt wurde, weil er dem japani-schen Fernsehen Filmaufnahmen über die atomare und

Drucksache 15/1530 – 92 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

noch Anhang E 3

chemische Verseuchung des Pazifik durch die russischeMarine zur Verfügung gestellt hatte. Die Lesung wurde inKooperation mit dem Verein Berliner Mauer durchgeführt.

Zwischen Mauerbau und Prager Frühling (6. Mai 2003)

Nach dem Mauerbau im August 1961 erfuhr der Sicher-heitsapparat der DDR eine Neuorientierung: Der kurzenPhase von Lockerungen und Reformen folgte ein harter in-nenpolitischer Kurs. Mit der Militarisierung von Schule undOrganisationen und dem Kampf gegen „Rowdytum“ ver-suchte die SED, das gesellschaftliche Leben zu kontrollie-ren und zu disziplinieren. Die Staatssicherheit begann ihrebeispiellose Expansion. Damit wurden die Weichen für denStaatssozialismus der Ära Honecker gestellt. Welche Logikhinter dem Ausbau der DDR-„Sicherheitsarchitektur“ inden 60er-Jahren stand, wer die Verschärfung des sicher-heitspolitischen Kurses maßgeblich betrieb und welche Fol-gen diese Politik für den gesellschaftlichen und staatlichenAlltag hatte, diskutierten die Historiker Thomas Lindenber-ger, Armin Wagner und Jens Gieseke.

Rudolf Bahro – Die Alternative (22. Mai 2003)

Rudolf Bahro ist einer der markantesten und zugleich um-strittensten Köpfe der jüngsten deutschen Zeitgeschichte.Sein Buch „Die Alternative“ gehört zu den geistigen Monu-menten der DDR-Opposition. Mit seinen Thesen erregte dercharismatische Einzelgänger unter DDR-Dissidenten undwestlichen Linken tiefe Kontroversen. Wie wurde der gläu-bige Kommunist Bahro zu einem der schärfsten Kritiker desSED-Regimes? Wie konnte „Die Alternative“ angesichtsder Überwachung und Verfolgung des Autors durch dasMfS überhaupt entstehen? Welche Rolle spielten Medienund Unterstützer im Westen, wie wurde sein Werk dort auf-genommen? Welche geistigen Spuren hat Bahro in derDDR-Opposition der 80er-Jahre hinterlassen? Über dieseFragen diskutierten Guntolf Herzberg, Autor einer neu er-schienenen Bahro-Biografie, Walter Süß, Wissenschaftlerbei der BStU und Mitglied des damaligen Solidaritätskomi-tees „Freiheit für Rudolf Bahro“, und der ehemalige DDR-Oppositionelle Klaus Wolfram.

Der 17. Juni 1953 (11. Juni 2003)

Die Bundesbeauftragte, der Präsident des Abgeordneten-hauses von Berlin und die Körber-Stiftung nahmen den50. Jahrestag des 17. Juni 1953 zum Anlass, in einer ge-meinsamen Festveranstaltung an die Ereignisse zu erinnern.

Die Veranstaltung, die im Plenarsaal des Berliner Abgeord-netenhauses stattfand, zeichnete über die historischen Er-fahrungen hinaus die Wahrnehmung und Überlieferung imGedächtnis der deutschen Bevölkerung nach. Welchen Stel-lenwert besitzt der 17. Juni 1953 für die nachfolgenden Ge-nerationen, wie ordnet er sich in die deutsche Geschichteein, was bedeutet er für das heutige wiedervereinigteDeutschland – diese Fragen standen im Mittelpunkt desAbendprogramms.

Der 17. Juni 1953 in Wernigerode (12. Juni 2003)

Am 18. Juni 1953 fand im Elektromotorenwerk (ELMO) inWernigerode eine Belegschaftsversammlung statt. Ver-sammlungsredner forderten den Rücktritt der Regierung,die Wiedervereinigung Deutschlands, den Abzug aller Be-satzungstruppen sowie freie und geheime Wahlen. Nochwährend der Versammlung wurde auch über Wernigerodeder Ausnahmezustand verhängt und das ELMO-Geländevon sowjetischen Armeeeinheiten umstellt. Mehrere Tagebelagerten die Soldaten das Werk, ausgerüstet mit schwe-rem Gerät. Der Streik der Belegschaft zog sich dennoch biszum nächsten Tag hin, mehrere Teilnehmer wurden festge-nommen. Ein etwa 80-minütiger Tonmitschnitt der Beleg-schaftsversammlung vom 18. Juni 1953 ist überliefert. Eshandelt sich um das einzige bislang gefundene Tondoku-ment dieser Art. Aus anderen Betrieben ist überliefert, dassdie streikenden Arbeiter solche Mitschnitte vorsorglich ver-nichteten. Der Referent, Ilko-Sascha Kowalczuk (BStU),stellte prägnante Passagen des Tondokuments vor, schil-derte die Ereignisse in Wernigerode und ordnete sie histo-risch ein.

Krokodil im Nacken (24. Juni 2003)

Der Schriftsteller Klaus Kordon stellte seinen autobiogra-fisch gefärbten Roman „Krokodil im Nacken“ vor. Er er-zählt darin die bewegende Lebensgeschichte des ManfredLenz, der nach einem erfolglosen Fluchtversuch mit der Fa-milie 1972 ein Jahr in der Untersuchungshaftanstalt desMfS in Berlin-Hohenschönhausen verbringt und dort überviele Monate Einzelhaft, Schikanen und endlose Verhöredurch die Stasi über sich ergehen lassen muss. Der HäftlingManfred Lenz – das Alter Ego des Autors – erinnert sichwährend seiner Inhaftierung an seine Kindheit, seine Jugendund die Verzweiflung, die ihn mit seiner Familie zur Fluchtin den Westen veranlasst. Die Veranstaltung wurde in Koo-peration mit dem Verein Berliner Mauer durchgeführt.

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 93 – Drucksache 15/1530

Anhang E 4

Die Informations- und Dokumentationszentren der Bundesbeauftragten

Informations- und Dokumentationszentrum der BStU, Berlin

Dauerausstellung „Staatssicherheit – Machtinstrument der SED-Diktatur“

Mauerstr. 3810117 Berlin-Mitte Tel.: (030) 2324 - 7950

geöffnet Montag bis Sonnabend von 10.00 bis 18.00 Uhr

Informations- und Dokumentationszentrum der BStU, Außenstelle Dresden

Dauerausstellung „Wer ist wer?“

Riesaer Str. 701129 Dresden Tel.: (0351) 2508 - 0

geöffnet Montag bis Donnerstag von 8.00 bis 17.00 Uhr, Freitag bis 15.00 Uhr

Informations- und Dokumentationszentrum der BStU, Außenstelle Erfurt

Dauerausstellung „Sicherungsbereich DDR“

Petersberg Haus 1999084 Erfurt Tel.: (0361) 5519 - 0

geöffnet täglich von 10.00 bis 18.00 Uhr

Informations- und Dokumentationszentrum der BStU, Außenstelle Frankfurt (Oder)

Dauerausstellung „Freiheit für meine Akte!“

Fürstenwalder Poststr. 8715234 Frankfurt Tel.: (0335) 6068 - 0

geöffnet täglich von 9.00 bis 16.00 Uhr, Dienstag bis 18.00 Uhr

Informations- und Dokumentationszentrum der BStU, Außenstelle Halle

Dauerausstellung: „Entschlüsselte Macht“

Blücherstr. 206122 Halle Tel.: (0345) 6141 - 0

geöffnet Montag bis Freitag von 9.30 bis 16.00 Uhr, Dienstag bis 18.00 Uhr

Dokumentations- und Gedenkstätte der BStU in der ehemaligen Untersuchungshaftanstalt des Staatssicherheitsdienstes in Rostock

Hermannstr. 34 b (Zugang über Augustenstraße/Grüner Weg)

18055 Rostock Tel.: (0381) 49844 - 98/99

geöffnet Dienstag bis Freitag von 10.00 bis 18.00 Uhr, Sonnabend bis 17.00 Uhröffentliche Führungen Mittwoch 15.30 Uhr und Sonnabend 14.00 Uhr

Der Besuch der Informations- und Dokumentationszentren der BStU ist kostenfrei.Für Gruppenführungen werden Voranmeldungen erbeten.

Drucksache 15/1530 – 94 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang E 5

Verteilung innerhalb der Gruppenbesucher der Jahre 2001 und 2002 in ProzentVerteilung innerhalb der Gruppenbesucher der Jahre 2001 und 2002 in Prozent

Erwachsene 2001: 5 850 Personen (64,1 %)2002: 5 161 Personen (65,5 %)

SAS* 2001: 3 275 Personen (35,9 %)2002: 2 719 Personen (34,5 %)

* Schüler/Auszubildende/Studierende/ausländische Studierende

64,1 %

65,5 %

35,9 %

34,5 %

0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 %

2001

2002

Erwachsene SAS*

Besucherstruktur der Jahre 2001 und 2002 in ProzentBesucherstruktur der Jahre 2001 und 2002 in Prozent

26,9 %

30,3 % 69,7 %

73,1 %

0 % 20 % 40 % 60 % 80 % 100 %

2001

2002

Gruppenbesucher Einzelbesucher

Statistische Untersuchung zu den Besuchern des Informations- und Dokumentationszentrums Berlin

*bis 30. Juni

Jahr Einzelbesucher Gruppen Besucher in Gruppen Besucher insgesamt

1998 2 324 36 770 3 094

1999 13 732 310 7 949 21 681

2000 19 836 357 10 015 29 851

2001 20 942 328 9 125 30 067

2002 21 448 281 7 880 29 328

2003* 7 268 173 5 654 12 922

85 550 1 485 41 393 126 943

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 95 – Drucksache 15/1530

noch Anhang E 5

Besucher innerhalb der Gruppe SAS

Die Besucherinnen und Besucher innerhalb der Gruppe SAS (2001: 3 275 Personen, 2002: 2 719 Personen) verteilten sichwie folgt:

* Neue Bundesländer

Besucher innerhalb der Gruppe der Erwachsenen

Die Besucherinnen und Besucher innerhalb der Gruppe der Erwachsenen (2001: 5 850 Personen, 2002: 5 161 Personen)waren folgenden Bereichen zuzuordnen:

2001 2002

Anteil anSAS gesamt

davonaus den NBL*

Anteil anSAS gesamt

davonaus den NBL*

– Schüler 71,0 % 15,3 % 63,9 % 23,2 %

– Auszubildende 13,1 % keine 9,9 % 2,6 %

– Studierende 9,2 % 1,0 % 15,2 % 14,6 %

– ausländische Studierende 6,7 % entfällt 11,0 % entfällt

Bereich 2001 2002

– ausländische Gruppen 2,5 % 2,5 %

– Wirtschaft 3,2 % 1,9 %

– öffentlicher Dienst(z. B. Bundeswehr, Polizei, Länder) 7,5 % 18,7 %

– parteinahe Stiftungen(z. B. Friedrich-Ebert- oder Konrad-Adenauer-Stiftung) 47,0 % 22,3 %

– europaweit agierende Bildungseinrichtungen(z. B. Europainstitut, ESTA-Bildungswerk) 9,8 % 8,9 %

– Bundespresseamt 12,1 % 35,4 %

– sonstige Gruppen(z. B. Volkshochschulen, Gewerkschaften) 17,9 % 10,3 %

Drucksache 15/1530 – 96 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

14 bis 35 Jahre

36 bis 60 Jahre

über 60 Jahre

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Altersstruktur der Einzelbesucher der Jahre 2001 und 2002

Herkunft der Einzelbesucher der Jahre 2001 und 2002

Neue Länder

Ausland

Alte Länder

0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% 80% 90% 100%

Statistische Angaben zu Herkunft und Alter der Einzelbesucher des Informations- Statistische Angaben zu Herkunft und Alter der Einzelbesucher des Informations- und Dokumentationszentrums Berlinund Dokumentationszentrums Berlin

noch Anhang E 5

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 97 – Drucksache 15/1530

Anhang E 6

Sonderausstellungen im Informations- und Dokumentationszentrum Berlin

Paneuropäisches Picknick – Das Tor zur deutschen Einheit (November/Dezember 2001)

Die Ausstellung erinnerte an das „paneuropäische Picknick“an der ungarisch-österreichischen Grenze nahe Sopron vom19. August 1989. Mehr als 700 DDR-Bürgern gelang imVerlaufe dieses von Mitgliedern der demokratischen Oppo-sition organisierten „Picknicks“ die Flucht nach Österreich.Drei Wochen später, in der Nacht vom 10. zum11. September, wurde von der Regierung unter Ministerprä-sident Miklos Nemeth die ungarisch-österreichische Grenzeauch für DDR-Bürger geöffnet.

Fototechnik des MfS (Januar/Februar 2002)

Mit Spezialkameras stellten Mitarbeiter des Staatssicher-heitsdienstes Menschen in allen Lebensbereichen nach: imöffentlichen Raum bis in die eigenen vier Wände. PeterBaum und Detlev Vreisleben, zwei auf Sonderkameras spe-zialisierte Sammler, gehören zu den wenigen Experten, diesich auf dem Sektor der geheimdienstlichen Fototechnikprofiliert haben. Sie stellten eine Auswahl jener Kamerasfür eine kleine, aber stark besuchte Spezial-Ausstellung zurVerfügung. In einer ergänzenden Veranstaltung präsentier-ten sie den Einsatz handelsüblicher Kameras wie auch spe-ziell für geheimdienstliche Anwendungen bestimmte Appa-rate, die unter Code-Bezeichnungen wie „Ammer“,„Meise“, „Star“ oder „Zeisig“ zum Einsatz kamen.

Der Mut der Wenigen. Protest – Repression – Solidari-tät. Folgen einer Ausbürgerung (Januar bis März 2002)

„Keine DDR konnte kippen, weil sie irgendeinen Mann mitGitarre ins deutsche Exil jagt. Was Deutschland damals er-schüttert hat, am meisten die DDR selbst, war der Protestgegen diese Ausbürgerung“, schrieb Liedermacher WolfBiermann im November 2001. Mit einer Resolution wolltenbekannte DDR-Schriftsteller die Machthaber zur Rück-nahme ihrer Entscheidung von 1976 bewegen. Dies war derAuftakt für weitere couragierte und bis heute wenig be-

kannte Protestaktionen in der DDR. Die Ausstellung wurdevom Matthias-Domaschk-Archiv Berlin zur Verfügung ge-stellt.

Kunst- und Gebrauchsgegenstände aus sowjetischen Lagern (August bis Oktober 2002)

Die Ausstellung des Estnischen Okkupationsmuseums do-kumentierte insbesondere die Lebenssituation der Gefange-nen in den ehemaligen Haftanstalten des sowjetischen Ge-heimdienstes. Heiki Ahonen, Leiter des im Neubaubefindlichen Okkupationsmuseums Tallinn, sammelte undsicherte die mitunter unscheinbaren Dinge des Lageralltagsund ihre Geschichten. Im Mittelpunkt des Besucherinteres-ses stand der Nachbau einer Gefängniszelle mit originalerZellentür einer Todeszelle und originaler Einrichtung. In ih-rer Eröffnungsrede zur Ausstellung betonte die Botschafte-rin der Republik Estlands, Riina Ruth Kionka, die histori-sche Einbindung Estlands in Europa. Heiki Ahonen lenktein seinem Vortrag den Blick darauf, dass Kommunismusund Repression gesamteuropäische Themen seien und ent-sprechend die Aufarbeitung und Aufklärung gemeinsamund vernetzt stattfinden sollte. Die Präsentation der Ausstel-lung in Berlin wurde in Zusammenarbeit mit dem Goethe-Institut Tallinn realisiert.

„Verrat aus Liebe – die Romeo-Methode der Staatssicherheit“ (August 2002 bis Juni 2003)

Die Ausstellung beleuchtete die perfiden Techniken der„Romeo-Methode“, mit deren Hilfe der Staatssicherheits-dienst über Jahrzehnte Menschen manipulierte. Als char-mante Liebhaber getarnt, setzte das MfS ausgewählte Agen-ten auf westdeutsche Frauen an, die in als wichtigerachteten Ämtern oder Ministerien arbeiteten. Von Psycho-logen professionell unterstützt, machten die „Romeos“ dieFrauen emotional und erotisch von sich abhängig, bis siebereit waren, geheime Informationen zu verraten. Die Aus-stellung bietet Einblicke in geheime Dokumente der Haupt-verwaltung Aufklärung des MfS sowie in die Abwehrmaß-nahmen der Bundesrepublik Deutschland.

Drucksache 15/1530 – 98 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang E 7

„Staatssicherheit – Garant der SED-Diktatur“ – Wanderausstellung der BStU– Ausstellungsorte und Besucherzahlen –

Ausstellungsort Eröffnung Ausstellungsdauer Besucher

1996 bis 2001 insgesamt 122 060

2002

Braunschweig 17.01.2002 18.01. – 09.02.2002 4 623

Bamberg 11.03.2002 12.03. – 28.03.2002 2 017

Plovdiv 24.04.2002 24.04. – 17.05.2002 6 686

Bukarest 28.05.2002 28.05. – 23.06.2002 2 114

Marienborn 01.08.2002 01.08. – 01.09.2002 29 238

Münster 10.09.2002 10.09. – 15.10.2002 6 295

Regensburg 07.11.2002 07.11. – 01.12. 2002 3 912

2003

Oldenburg 09.01.2003 09.01. – 24.01.2003 3 297

Delmenhorst 30.01.2003 30.01. – 28.02.2003 3 081

Gelsenkirchen 13.03.2003 13.03. – 11.04.2003 1 482

Krefeld 08.05.2003 08.05. – 15.06.2003 2 989

Bad Kissingen 26.06.2003 26.06. – 18.07.2003 2 215

Gesamt Besucher 190 009

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 99 – Drucksache 15/1530

Anhang E 8

Regionale Ausstellungen der Außenstellen

(In Klammern: Jahr und Ort/Orte der Präsentation)

Ausstellungen der Außenstelle Chemnitz

– Bürger im Visier. Wie das MfS die Bürger zu Feinden erklärte – Einblick in Arbeitsweisen der Bezirksverwaltung Karl-Marx-Stadt

(2001: Chemnitz; 2003: Zwickau)

– Alles im Griff. Die spezifischen Maßnahmen des MfS gegen Andersdenkende

(2001: Leisnig, Machern bei Leipzig; 2002: Lichtenstein; 2003: Chemnitz)

– Zivilcourage. 40 Jahre SED-Diktatur – 40 Jahre Bürgermut und Widerstand

(2001: Stollberg; 2002: Chemnitz, Schneeberg, Radeberg, Dresden; 2003: Zwickau, Chemnitz, Wolfen)

– Rechtsextremismus in der DDR

(2002: Chemnitz, Königswalde bei Werdau, Plauen; 2003: Rothenburg/Oberlausitz, Meerane)

Ausstellung der Außenstelle Dresden

– 17. Juni in Niesky

(2003: Dresden, Niesky)

Ausstellungen der Außenstelle Erfurt

– Terror der frühen Jahre

(2001: Jena, Meiningen, Ilmenau, Mühlhausen; 2002: Bad Sooden-Allendorf, Teistungen)

– Die Schule in der DDR im Blickpunkt des Staatssicherheitsdienstes

(2001: Bad Frankenhausen, Strausberg, Ichtershausen; 2002: Brandenburg; 2003: Rudolstadt, Teistungen, Schöneichebei Berlin, Magdeburg)

Ausstellung der Außenstelle Frankfurt (Oder)

– Die Arbeit am Feind ... Arbeitsweise und Wirken der Stasi in den Regionen Frankfurt (Oder) und Cottbus

(2001: Cottbus, Neubrandenburg, Frankfurt (Oder); 2002: Herzberg, Burg, Fürstenwalde (Spree), Frankfurt (Oder), Ho-sena, Guben, Wriezen, Strausberg, Erkner, Eisenhüttenstadt, Angermünde, Hoyerswerda; 2003: Berlin-Hohenschönhau-sen, München, Seelow, Cottbus, Lübben, Frankfurt (Oder), Halberstadt, Doberlug-Kirchhain, Trzebieszowice (Polen))

Ausstellungen der Außenstelle Gera

– Leben im Überwachungsstaat

(2001: Bad Berka, Gera, Jena, Neustadt (Orla), Haßloch, Bad Dürkheim, Grünstadt, Glattbach, Crossen, Pößneck;2002: Hünfeld, Eisenberg, Petersberg, Bad Nauheim, Greiz, Schmölln, Lucka, Blankenberg, Lobenstein, Teichwolf-Ramsdorf; 2003: Saalfeld, Hermsdorf, Jena, Gößnitz, Rudolstadt, Uhlstädt, Schleiz, Forchheim, Tuttlingen)

– Blick in dunkle Fächer

(2001: Bad Klosterlausnitz, Camburg, Altenburg, Berga, Stadtroda; 2002: Zeulenroda, Nürnberg)

Ausstellungen der Außenstelle Halle

– Eigentlich war es eine schöne Zeit ... IM-Berichte (Januar bis Oktober 1989) zur Versorgungslage in Halle

(2001: Schwerin)

– Die Ausweichführungsstelle der BVfS im Saalekreis

(2002: Machern bei Leipzig)

Drucksache 15/16 – 100 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

noch Anhang E 8

Ausstellungen der Außenstelle Leipzig– Sonderreferat Personenschutz

(2002: Leipzig)– Operative Technik

(2002: Leipzig)– Tatort Universitätskirche

(2003: Leipzig)– Tatort Interhotel

(2003: Leipzig)

Ausstellungen der Außenstelle Magdeburg– Leistungssportler und ihre Fans im Blickfeld der Bezirksverwaltung Magdeburg

(2002: Halle)– Kernkraftwerk Stendal – Stasi bewacht Milliardengrab

(2002: Stendal)– „Wir sind überall …“. Die Stasi im ehemaligen Bezirk Magdeburg

(2003: Stendal, Haldensleben)

Ausstellung der Außenstelle Neubrandenburg– Feind ist, wer anders denkt! Die Staatssicherheit im ehemaligen Bezirk Neubrandenburg.

(2001: Demmin, Anklam, Friedland, Eggesin, Ueckermünde, Pasewalk, Torgelow; 2002: Prenzlau, Neustrelitz, Röbel,Malchow, Waren, Templin, Lychen; 2003: Gnoien, Stavenhagen, Plau am See)

Ausstellung der Außenstelle Schwerin– Grenzgebiet. Ereignisse an der innerdeutschen Grenze zwischen Rehna und Cumlosen, an Elbe und Schaalsee

(2001: Niepars, Barth, Crivitz, Halle, Hamburg, Berlin, Warnow; 2002: Hamburg, Lübteen, Schwerin, Wittenberge,Magdeburg)

Ausstellungen der Außenstelle Suhl– Ausreis(ß)en oder Dableiben?

(2001: Bad Sooden-Allendorf, Geisa)– Zwangsaussiedlung – ein dunkles Kapitel deutscher Geschichte

(2003: Streufdorf, Veste Heldburg)

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 101 – Drucksache 15/16

Anhang E 9

Ergebnisse der Arbeitsgruppe Archivwissenschaftliche Aufarbeitung im BerichtszeitraumPublikationenPeter Busse und Dagmar Unverhau: Die Rolle der Archive in der politischen Auseinandersetzung um die „Aufarbeitung derVergangenheit“, in: Archive und Geschichtsschreibung (Zeitschrift des Schweizerischen Bundesarchivs. Studien und Quel-len 27), S. 203 – 231, Bern, Stuttgart und Wien 2001Dagmar Unverhau: Zerreißen, vernichten, verlagern, verschwinden lassen – Die Aktenpolitik der DDR-Staatssicherheit imZeichen der „Wende“ 1989, in: Archive und Herrschaft. Referate des 72. Deutschen Archivtages 2001 in Cottbus (Der Ar-chivar. Beiband 7), S. 174 – 210, Siegburg 2002Dagmar Unverhau (Hg.): Kartenverfälschung als Folge übergroßer Geheimhaltung? Eine Annäherung an das Thema Ein-flußnahme der Staatssicherheit auf das Kartenwesen der DDR (Archiv zur DDR-Staatssicherheit 5), 300 S., Münster 2002,€ 19,90Dagmar Unverhau: Die „Linie Vermessungswesen“ im Ministerium für Staatssicherheit, in: Dies. (Hg.) Kartenverfälschungals Folge übergroßer Geheimhaltung? Eine Annäherung an das Thema Einflußnahme der Staatssicherheit auf das Kartenwe-sen der DDR (Archiv zur DDR-Staatssicherheit 5), S. 51 – 80, Münster 2002Roland Lucht, Horst Henkel und Wolfgang Scholz: Analyse der „Ausgabe für die Volkswirtschaft“ in Umsetzung des Be-schlusses des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom 13. Oktober 1965 im Vergleich mit der Topographischen Karteder DDR, in: Dagmar Unverhau (Hg.), Kartenverfälschung als Folge übergroßer Geheimhaltung? Eine Annäherung an dasThema Einflußnahme der Staatssicherheit auf das Kartenwesen der DDR (Archiv zur DDR-Staatssicherheit 5), S. 99 – 142,Münster 2002Roland Lucht: Dokumentation über Rehabilitierung, Strafverfolgung kommunistischen Unrechts, Lustration und Öffnungder Akten früherer kommunistischer Staatssicherheitsdienste in ehemals kommunistischen Staaten Ost- und Südosteuropas,in: Peter-Johannes Schuler und Helmut Baier: Erschließung und Benutzung deutschsprachiger Archivbestände in den post-kommunistischen Staaten Ost- und Mittelosteuropas, Berlin 2003Horst Henkel, Roland Lucht, Wolfgang Scholz und Dagmar Unverhau: Eingesperrt und ausgesperrt. Die kartographischeDarstellung der verschiedenen Sperrgebiete der ehemaligen DDR, in: Wolfgang Scharfe (Hg.): 11. KartographiehistorischesColloquium. Nürnberg 19. bis 21. September 2002. Vorträge. Berichte. Posterbeiträge (Kartographiehistorische Colloquien11), (in Druckvorbereitung)

Vorträge und Veranstaltungen„Die ,Linie Vermessungswesen‘ im Ministerium für Staatssicherheit“ und „Analyse von topographischen Karten (AusgabeS und Ausgabe für die Volkswirtschaft) in Umsetzung des Beschlusses des Nationalen Verteidigungsrates der DDR vom13. Oktober 1965“, Vorträge am 11. Oktober 2001 im Rahmen der Ausstellung „Leipzig im Kartenbild“ vom 29. Septemberbis 5. Oktober 2001 im Stadtgeschichtlichen Museum Leipzig aus Anlass des 53. Deutschen Geographentages„Das Kartenwesen der DDR im Einflußbereich der Staatssicherheit“, Institutskolloquium mit zwei Vorträgen am 20. No-vember 2001 im Institut für Geodäsie und Geoinformatik der Agrar- und Umweltwissenschaftlichen Fakultät der Universi-tät Rostock„Eingesperrt – Ausgesperrt. Sperrgebiete in der DDR“, Vortrag am 20. September 2002 auf dem 11. Kartographiehisto-rischen Colloquium vom 19. bis 21. November 2002 in Nürnberg„Hatte ,Janus‘ eine Chance? Das Ende der DDR und die Sicherung einer Zukunft der Vergangenheit“, wissenschaftliche Ta-gung in Zusammenarbeit mit der Museumsstiftung Post und Telekommunikation sowie dem Bundesarchiv vom 27. bis29. November 2002 in Berlin„Die freundlichen und die feindlichen Linien – Amtliche Kartographie in der DDR. Tarnung oder Fälschung?“, Vortrag am14. Februar 2003 in der Ausstellung „Die Geschichte des Stacheldrahts“ vom 4. bis 14. Februar in der Laura Mars Grp. inBerlinKartographiehistorisches Arbeitsgespräch am 7. März 2003 in Berlin„The Cold War and its Impact on Cartography. One Example from the former GDR“, Poster-Beitrag auf der 20th Internatio-nal Conference on the History of Cartography vom 15. bis 20. Juni 2003 in Cambridge, MA, und Portland, ME

Drucksache 15/16 – 102 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Anhang E 10

Lieferbare Titel aus den Publikationsreihen der BStU

Anatomie der Staatssicherheit. Geschichte, Struktur, Methoden (MfS-Handbuch)

Herausgegeben von Siegfried Suckut, Ehrhart Neubert, Walter Süß, Roger Engelmann, Jens Gieseke, Bernd Eisenfeld,32 Teillieferungen

Die Organisationsstruktur des Ministeriums für Staatssicherheit 1989, Teil V/1, 408 S., Berlin 1995, Schutzgebühr € 10,00

Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil IV/1, 107 S., Berlin 1995, Schutz-gebühr € 5,00

Bernd Eisenfeld: Die Zentrale Koordinierungsgruppe: Bekämpfung von Flucht und Übersiedlung, Teil III/17, 52 S., Berlin1995, Schutzgebühr € 5,00

Tobias Wunschik: Die Hauptabteilung XXII: „Terrorabwehr“, Teil III/16, 56 S., Berlin 1995, Schutzgebühr € 2,50

Günter Förster: Die Juristische Hochschule des Ministeriums für Staatssicherheit, Teil III/6, 41 S., Berlin 1996, Schutz-gebühr € 2,50

Maria Haendcke-Hoppe-Arndt: Die Hauptabteilung XVIII: Volkswirtschaft, Teil III/10, 130 S., Berlin 1997, Schutzgebühr€ 5,00

Hanna Labrenz-Weiß: Die Hauptabteilung II: Spionageabwehr, Teil III/7, 79 S., 2., durchges. Aufl., Berlin 2001, Schutz-gebühr € 5,00

Silke Schumann: Die Parteiorganisation der SED im MfS, Teil III/20, 89 S., 3. Aufl., Berlin 2002, Schutzgebühr € 5,00

Jens Gieseke (Hg.): Wer war wer im Ministerium für Staatssicherheit. Kurzbiographien des MfS-Leitungspersonals 1950bis 1989, Teil V/4, 84 S., Berlin 1998, Schutzgebühr € 5,00

Reinhard Buthmann: Die Objektdienststellen des MfS, Teil II/3, 25 S., Berlin 1999, Schutzgebühr € 2,50

Hubertus Knabe: Die Rechtsstelle des MfS, Teil III/4, 21 S., Berlin 1999, Schutzgebühr € 2,50

Dokumente (Reihe A)Günter Förster: Die Dissertationen an der „Juristischen Hochschule“ des MfS. Eine annotierte Bibliographie, 143 S.,2. Aufl., Berlin 1997, Schutzgebühr € 5,00

Silke Schumann: Vernichten oder Offenlegen? Zur Entstehung des Stasi-Unterlagen-Gesetzes. Dokumentation der öffent-lichen Debatte 1990/1991, 349 S., 2. Aufl., Berlin 1997, Schutzgebühr € 5,00

Günter Förster: Bibliographie der Diplomarbeiten und Abschlußarbeiten an der Hochschule des MfS, 577 S., Berlin 1998,Schutzgebühr € 10,00

Frank Joestel: Strafrechtliche Verfolgung politischer Gegner durch die Staatssicherheit im Jahre 1988. Der letzte Jahres-bericht der MfS-Hauptabteilung Untersuchung, 128 S., Berlin 2003, Schutzgebühr € 5,00

Analysen und Berichte (Reihe B)Thomas Auerbach unter Mitarbeit von Wolf-Dieter Sailer: Vorbereitung auf den Tag X. Die geplanten Isolierungslager desMfS, 154 S., 3., durchges. Aufl., Berlin 2000, Schutzgebühr € 5,00

Bodo Wegmann und Monika Tantzscher: SOUD – Das geheimdienstliche Datennetz des östlichen Bündnissystems, 104 S.,Berlin 1996, Schutzgebühr € 5,00

Walter Süß: Zu Wahrnehmung und Interpretation des Rechtsextremismus in der DDR durch das MfS, 106 S., 3. Aufl.,Berlin 2000, Schutzgebühr € 5,00

Monika Tantzscher: Maßnahme „Donau“ und Einsatz „Genesung“. Die Niederschlagung des Prager Frühlings 1968/69 imSpiegel der MfS-Akten, 145 S., 2. Aufl., Berlin 1998, Schutzgebühr € 5,00

Monika Tantzscher: Die verlängerte Mauer. Die Zusammenarbeit der Sicherheitsdienste der Warschauer-Pakt-Staaten beider Verhinderung von „Republikflucht“, 161 S., 2., durchges. Aufl., Berlin 2001, Schutzgebühr € 5,00

Tobias Hollitzer: „Wir leben jedenfalls von Montag zu Montag“. Zur Auflösung der Staatssicherheit in Leipzig. Erste Er-kenntnisse und Schlußfolgerungen, 321 S., 2., durchges. Aufl., Berlin 2000, Schutzgebühr € 5,00

Reinhard Buthmann: Hochtechnologien und Staatssicherheit. Die strukturelle Verankerung des MfS in Wissenschaft undForschung der DDR, 311 S., 2., durchges. Aufl., Berlin 2000, Schutzgebühr € 5,00

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 103 – Drucksache 15/16

noch Anhang E 10

Ausreisen oder dableiben? Regulierungsstrategien der Staatssicherheit (öffentliche Veranstaltung am 26. Oktober 1995),129 S., 2. Aufl., Berlin 1998, Schutzgebühr € 5,00

BF informiertRoger Engelmann: Zu Struktur, Charakter und Bedeutung der Unterlagen des Ministeriums für Staatssicherheit, 60 S.,(3/1994), Schutzgebühr € 2,50Walter Süß: Entmachtung und Verfall der Staatssicherheit. Ein Kapitel aus dem Spätherbst 1989, 72 S., (5/1994), Schutz-gebühr € 2,50Roger Engelmann und Silke Schumann: Kurs auf die entwickelte Diktatur. Walter Ulbricht, die Entmachtung ErnstWollwebers und die Neuausrichtung des Staatssicherheitsdienstes 1956/57, 81 S., (1/1995), Schutzgebühr € 5,00Andreas Niemann und Walter Süß: „Gegen das Volk kann nichts mehr entschieden werden“. MfS und SED im BezirkNeubrandenburg 1989. (Die Entmachtung der Staatssicherheit in den Regionen, Teil 1), 71 S., (12/1996), 2. Aufl., Berlin1997, Schutzgebühr € 2,50Hans-Peter Löhn: „Unsere Nerven lagen allmählich blank“. MfS und SED im Bezirk Halle. (Die Entmachtung der Staats-sicherheit in den Regionen, Teil 2), 66 S., (13/1996), 2. Aufl., Berlin 1997, Schutzgebühr € 2,50Stephan Fingerle und Jens Gieseke: „Partisanen des Kalten Krieges“, Die Untergrundtruppe der Nationalen Volksarmee1957 bis 1962 und ihre Übernahme durch die Staatssicherheit, 70 S., (14/1996), Schutzgebühr € 2,50Bibliographie zum Staatssicherheitsdienst der DDR, zusammengestellt von Hildegard von Zastrow, 124 S., (15/1996),2., erw. Aufl., Schutzgebühr € 2,50Clemens Vollnhals: Die kirchenpolitische Abteilung des Ministeriums für Staatssicherheit, 43 S., (16/1997), 2. Aufl., Berlin1997, Schutzgebühr € 2,50Walter Süß: Das Verhältnis von SED und Staatssicherheit. Eine Skizze seiner Entwicklung, 36 S., (17/1997), 2. Aufl., Ber-lin 1998, Schutzgebühr € 2,50Tobias Wunschik: Die maoistische KPD/ML und die Zerschlagung ihrer „Sektion DDR“ durch das MfS, 45 S., (18/1997),2. Aufl., Berlin 1998, Schutzgebühr € 2,50Holger Horsch: „Hat nicht wenigstens die Stasi die Stimmung im Lande gekannt?“ MfS und SED im Bezirk Karl-Marx-Stadt. (Die Entmachtung der Staatssicherheit in den Regionen, Teil 3), 59 S., (19/1997), 2. Aufl., Berlin 1998, Schutz-gebühr € 2,50Volker Höffer: „Der Gegner hat Kraft“. MfS und SED im Bezirk Rostock. (Die Entmachtung der Staatssicherheit in den Re-gionen, Teil 4), 63 S., (20/1997), Schutzgebühr € 2,50Eberhard Stein: „Sorgt dafür, daß sie die Mehrheit nicht hinter sich kriegen!“ MfS und SED im Bezirk Erfurt. (Die Ent-machtung der Staatssicherheit in den Regionen, Teil 5), 57 S., (22/1999), Schutzgebühr € 2,50Andrzej Paczkowski: Terror und Überwachung. Die Funktion des Sicherheitsdienstes im kommunistischen System in Polenvon 1944–1956, 37 S., (23/1999), Schutzgebühr € 2,50Joachim Lampe: Juristische Aufarbeitung der Westspionage des MfS. Eine vorläufige Bilanz, 35 S., (24/1999), 3., durch-ges. Aufl., Berlin 2002, Schutzgebühr € 2,50

SachbücherBernd Eisenfeld und Roger Engelmann: 13. August 1961: Mauerbau. Fluchtbewegung und Machtsicherung. Mit einem Vor-wort von Marianne Birthler, 120 S., Berlin 2001, Schutzgebühr € 5,00 (Buchhandelsausgabe des Verlages Edition Temmen:€ 13,00)Ilko-Sascha Kowalczuk: 17. Juni 1953. Volksaufstand in der DDR. Ursachen – Abläufe – Folgen. Mit einem Vorwort vonMarianne Birthler, 312 S., Audio-CD, Bremen 2003, Schutzgebühr € 10,00 (Buchhandelsausgabe des Verlages EditionTemmen: € 19,90)Die Publikationen aus den vorgenannten Reihen der BStU sowie Sachbücher als Softcover-Ausgabe werden Multiplikato-ren, Schülern, Studenten und Bildungseinrichtungen gegen eine ermäßigte Schutzgebühr zur Verfügung gestellt:

Drucksache 15/16 – 104 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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Publikationen mit ermäßigter Schutzgebühr erhalten Schüler und Studenten gegen Vorlage des Schüler- bzw. Studentenaus-weises und Multiplikatoren gegen Nachweis ihrer Bildungseinrichtung.Größere Mengen einer Publikation (mindestens 5 Exemplare) werden mit ermäßigter Schutzgebühr an Multiplikatoren ab-gegeben, wenn durch eine Bestätigung der Bildungseinrichtung nachgewiesen ist, dass die betreffende Lehrkraft dort unter-richtet. Bei schriftlichen Bestellungen auf dem Kopfbogen der Bildungseinrichtung reicht dies als Nachweis aus.

Publikationen anderer Einrichtungen in Zusammenarbeit mit der BStU

Bundeszentrale für politische BildungJens Gieseke unter Mitarbeit von Doris Hubert: Die DDR-Staatssicherheit. Schild und Schwert der Partei, 120 S., Bonn2000, Bearbeitungsgebühr € 1,50

Landesbeauftragter für Mecklenburg-Vorpommern für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDRJohannes Beleites: Schwerin, Demmlerplatz. Die Untersuchungshaftanstalt des Ministeriums für Staatssicherheit, 239 S.,Schwerin 2001, Schutzgebühr € 5,00

Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien (ThILLM)Fluchtgeschichten. Materialien Heft 51, Bad Berka 2001, Schutzgebühr € 4,00Mut zum Widerstand. Materialien Heft 69, Bad Berka 2002, Schutzgebühr € 4,00

Kostenlos erhältliche BehördenpublikationenGesetz über die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen Republik (Stasi-Unter-lagen-Gesetz – StUG) – vom 20. Dezember 1991, Berlin 2002Vierter und fünfter Tätigkeitsbericht der Bundesbeauftragten für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemali-gen Deutschen Demokratischen Republik, Berlin 1999 und 2001Abkürzungsverzeichnis: Häufig verwendete Abkürzungen und Begriffe des Ministeriums für Staatssicherheit, 125 S.,6. Aufl., Berlin 2003

Bestellungen sind zu richten an:

Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen Demokratischen RepublikAbteilung Bildung und ForschungPostfach 21810106 Berline-mail: [email protected].: 030 2324-8821

01888 665-8821Fax: 030 2324-8809

01888 665-8809

Schutzgebühr bei Einzelabgabe Ermäßigte Schutzgebühr bei Einzelab-gabe an Multiplikatoren, Schüler, Stu-

denten, Bildungseinrichtungen

Ermäßigte Schutzgebühr bei Abgabe in größeren Mengen an Bildungseinrich-

tungen (mindestens 5 Exemplare)

10,00 € 5,00 € 2,00 €

5,00 € 2,50 € 1,00 €

2,50 € 2,50 € 1,00 €

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 105 – Drucksache 15/16

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Über den Buchhandel zu beziehen:

Analysen und Dokumente

Wissenschaftliche Reihe der Bundesbeauftragten im Ch. Links Verlag, Berlin

(Redaktion: Siegfried Suckut, Ehrhart Neubert, Walter Süß, Roger Engelmann, Bernd Eisenfeld, Jens Gieseke)

Band 1: Klaus-Dietmar Henke, Roger Engelmann (Hg.): Aktenlage. Die Bedeutung der Unterlagen des Staatssicherheits-dienstes für die Zeitgeschichtsforschung, 256 S., 2. Aufl., Berlin 1996, € 15,50, ISBN 3-86153-098-8

Band 2: Karl Wilhelm Fricke: Akten-Einsicht. Rekonstruktion einer politischen Verfolgung. Mit einem Vorwort vonJoachim Gauck, 264 S., 4., akt. Aufl., Berlin 1996, € 17,50, ISBN 3-86153-099-6

Band 3: Helmut Müller-Enbergs (Hg.): Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit. Richtlinien undDurchführungsbestimmungen, 544 S., 3., durchges. Aufl., Berlin 2001, € 20,50, ISBN 3-86153-101-1

Band 4: Matthias Braun: Drama um eine Komödie. Das Ensemble von SED und Staatssicherheit, FDJ und Kulturminis-terium gegen Heiner Müllers „Die Umsiedlerin oder Das Leben auf dem Lande“ im Oktober 1961, 172 S., 2., durchges.Aufl., Berlin 1996, € 12,00, ISBN 3-86153-102-X

Band 5: Siegfried Suckut (Hg.): Wörterbuch der Staatssicherheit. Definitionen zur „politisch-operativen Arbeit“, 472 S.,3. Aufl., Berlin 2001, € 20,50, ISBN 3-86153-111-9

Band 6: Joachim Walther: Sicherungsbereich Literatur. Schriftsteller und Staatssicherheit in der Deutschen DemokratischenRepublik, 888 S., Berlin 1996, € 34,80, ISBN 3-86153-121-6

Band 7: Clemens Vollnhals (Hg.): Die Kirchenpolitik von SED und Staatssicherheit. Eine Zwischenbilanz, 464 S.,2., durchges. Aufl., Berlin 1997, € 24,50, ISBN 3-86153-122-4

Band 8: Siegfried Suckut und Walter Süß (Hg.): Staatspartei und Staatssicherheit. Zum Verhältnis von SED und MfS,351 S., Berlin 1997, € 19,50, ISBN 3-896153-131-3

Band 9: Silke Schumann: Parteierziehung in der Geheimpolizei. Zur Rolle der SED im MfS der fünfziger Jahre, 218 S.,Berlin 1997, € 10,00, ISBN 3-86153-146-1

Band 10: Helmut Müller-Enbergs (Hg.): Inoffizielle Mitarbeiter des Ministeriums für Staatssicherheit. Teil 2: Anleitun-gen für die Arbeit mit Agenten, Kundschaftern und Spionen in der Bundesrepublik Deutschland, 1118 S., 2. Aufl., Berlin1998, € 34,80, ISBN 3-86153-145-3

Band 11: Karl Wilhelm Fricke und Roger Engelmann (Hg.): „Konzentrierte Schläge“. Staatssicherheitsaktionen und politi-sche Prozesse in der DDR 1953–1956, 359 S., Berlin 1998, € 19,50, ISBN 3-86153-147-X

Band 12: Reinhard Buthmann: Kadersicherung im Kombinat VEB Carl Zeiss Jena. Die Staatssicherheit und das Schei-tern des Mikroelektronikprogramms. 256 S., Berlin 1997, € 12,50, ISBN 3-86153-153-4

Band 13: Clemens Vollnhals: Der Fall Havemann. Ein Lehrstück politischer Justiz, 312 S., 2., akt. Aufl., Berlin 1998,€ 15,50, ISBN 3-86153-215-8

Band 14: Sonja Süß: Politisch mißbraucht? Psychiatrie und Staatssicherheit in der DDR, 773 S., 2. Aufl., Berlin 1998,€ 29,50, ISBN 3-86153-173-9

Band 15: Walter Süß: Staatssicherheit am Ende. Warum es den Mächtigen nicht gelang, 1989 eine Revolution zu verhin-dern, 815 S., 2. Aufl., Berlin 1999, € 29,50, ISBN 3-86153-181-X

Band 16: Roger Engelmann und Clemens Vollnhals (Hg.): Justiz im Dienste der Parteiherrschaft. Rechtspraxis und Staats-sicherheit in der DDR, 574 S., Berlin 1999, € 24,50, ISBN 3-86153-184-4

Band 17: Thomas Auerbach: Einsatzkommandos an der unsichtbaren Front. Terror- und Sabotagevorbereitungen des MfSgegen die Bundesrepublik Deutschland, 192 S., 4. Aufl., Berlin 2001, € 10,00, ISBN 3-86153-183-6

Band 18: Hubertus Knabe: West-Arbeit des MfS. Das Zusammenspiel von „Aufklärung“ und „Abwehr“, 597 S., 2. Aufl.,Berlin 1999, € 24,50, ISBN 3-86153-182-8

Band 19: Wolfgang Buschfort: Parteien im Kalten Krieg. Die Ostbüros von SPD, CDU und FDP, 264 S., Berlin 2000,€ 15,50, ISBN 3-86153-226-3

Band 20: Jens Gieseke: Die hauptamtlichen Mitarbeiter der Staatssicherheit. Personalstruktur und Lebenswelt 1950–1989/90,615 S., Berlin 2000, € 24,50, ISBN 3-86153-227-1

Drucksache 15/16 – 106 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

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Analysen und DokumenteWissenschaftliche Reihe der Bundesbeauftragten im Verlag Edition Temmen, Bremen Band 21: Ehrhart Neubert und Bernd Eisenfeld (Hg.): Macht – Ohnmacht – Gegenmacht. Grundfragen zur politischen Geg-nerschaft in der DDR, 457 S., Bremen 2001, € 24,90, ISBN 3-86108-792-8Band 22: Hans-Peter Löhn: Spitzbart, Bauch und Brille – sind nicht des Volkes Wille! Der Volksaufstand am 17. Juni 1953in Halle an der Saale, 212 S., Bremen 2003, € 10,90, ISBN 3-86108-373-6Band 24: Karl Wilhelm Fricke und Roger Engelmann: Der „Tag X“ und die Staatssicherheit. 17. Juni 1953 – Reaktionenund Konsequenzen im DDR-Machtapparat, 347 S., Bremen 2003, € 17,90, ISBN 3-86108-386-8

SachbücherBernd Eisenfeld und Roger Engelmann: 13. August 1961: Mauerbau. Fluchtbewegung und Machtsicherung. Mit einem Vor-wort von Marianne Birthler, 120 S., Bremen 2001, € 13,00, ISBN 3-86108-790-1Ilko-Sascha Kowalczuk: 17. Juni 1953. Volksaufstand in der DDR. Ursachen – Abläufe –Folgen. Mit einem Vorwort vonMarianne Birthler, 312 S., Bremen 2003, € 19,90, ISBN 3-86108-385-X

Unterreihe: Biografische Quellen Band 1: Peter Eisenfeld: „… rausschmeißen …“. Zwanzig Jahre politische Gegnerschaft in der DDR, 504 S., Bremen 2002,€ 24,90, ISBN 3-86108-342-6

Vorankündigungen:Band 23: Georg Herbstritt und Helmut Müller-Enbergs (Hg.): Das Gesicht dem Westen zu ... DDR-Spionage gegen dieBundesrepublik Deutschland, ca. 400 S., Bremen 2003, ca. € 24,90, ISBN 3-86108-388-4Band 25: Bernd Eisenfeld, Ilko-Sascha Kowalczuk und Ehrhart Neubert: Die verdrängte Revolution. Der Platz des 17. Juni1953 in der deutschen Geschichte, ca. 400 S., ca. € 24,90, ISBN 3-86108-387-6

Veröffentlichungen in der Reihe „Archiv zur DDR-Staatssicherheit“ im LIT Verlag, MünsterBand 1: Dagmar Unverhau: Das „NS-Archiv“ des Ministeriums für Staatssicherheit. Stationen einer Entwicklung, 241 S.,Münster 1998, € 19,90, ISBN 3-8258-3512-xBand 2: Dagmar Unverhau (Hg.): Das Stasi-Unterlagen-Gesetz im Lichte von Datenschutz und Archivgesetzgebung. Refe-rate der Tagung des BStU vom 26.–28. November 1997, 312 S., Münster 1998, € 20,90, ISBN 3-8258-3924-9Band 3: Dagmar Unverhau (Hg.) unter Mitarbeit von Roland Lucht: Lustration, Aktenöffnung, demokratischer Umbruch inPolen, Tschechien, der Slowakei und Ungarn. Referate der Tagung des BStU und der Akademie für Politische Bildung Tut-zing vom 26.–28. Oktober 1998, 394 S., Münster 1999, € 19,90, ISBN 3-8258-4515-xBand 4: Abteilung Archivbestände der BStU: Findbuch zum „Archivbestand 2: Allgemeine Sachablage“ des Ministeriumsfür Staatssicherheit der DDR, 311 S., Münster 2001, € 12,90, ISBN 3-8258-5543-0Band 5: Dagmar Unverhau (Hg.): Kartenverfälschung als Folge übergroßer Geheimhaltung? Eine Annäherung an dasThema Einflußnahme der Staatssicherheit auf das Kartenwesen der DDR, 300 S., Münster 2002, € 19,90, ISBN 3-8258-5964-9

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 107 – Drucksache 15/16

Anhang F

Gesetzeslage und Stand der Arbeitskontakte der BStU zu Aufarbeitungsinstitutionen im mittel- und südosteuropäischen AuslandRepublik PolenMit dem Lustrationsgesetz 1997 und dem Gesetz zur Errich-tung des Instituts des Nationalen Gedenkens (IPN) 1998,wurde ein wichtiger Schritt vollzogen, um auch in Polen diejüngere Geschichte institutionell aufzuarbeiten. Der Aufbaudes IPN begann im Jahre 2000 und wird seither engagiertfortgeführt. Ähnlich wie die BStU verfügt das IPN überAußenstellen, die sich in zehn polnischen Städten befinden.Vom Lustrationsgesetz sind überwiegend Personen der Le-gislative betroffen. Neben dem Lustrationsverfahren nimmtdas IPN andere Aufgaben der Vergangenheitsbewältigungwahr. Es übernimmt kraft Gesetz Dokumente aus den Ar-chiven der Ministerien und Sicherheitsdienste, wobei Doku-mente ab dem 1. September 1939 relevant sind. Das IPN istin drei Geschäftsbereiche untergliedert: Hauptkommissionfür die Verfolgung von Verbrechen gegen die Nation, Bürofür die Aushändigung und Archivierung von Dokumentenund Büro für öffentliche Bildung.Im Jahr 2002 kam es auf administrativer und fachlicherEbene zu mehreren Begegnungen zwischen Vertretern derBStU und des IPN. Als besonderes Beispiel ist der Besuchder Leitung der BStU anlässlich einer im März 2002 beimIPN durchgeführten zweitägigen Konferenz zu nennen, derden Grundstein für die weitere Zusammenarbeit legte. Ge-genwärtig wird eine Vereinbarung erarbeitet, welche dieKernpunkte der künftigen Kooperation definieren wird.Das IPN musste kürzlich zum zweiten Mal in Folge erheb-liche Etatkürzungen verkraften. Dadurch sind einige Vorha-ben gefährdet, andere Projekte verzögern sich zwangsläufig.Zudem ist geplant, die Abteilung für staatsanwaltliche Er-mittlungen, in der rund 100 Staatsanwälte die IPN-relevan-ten Fälle bearbeiten, aufzulösen und deren Kompetenzennach einem neuen Gesetzentwurf auf die Staatsanwaltschaf-ten zu übertragen. Insofern muss die Vertiefung der Kon-takte zum IPN, die die BStU als vorrangiges Vorhaben an-sieht, davon abhängig gemacht werden, ob der polnischenSeite noch ausreichend Raum dafür bleibt.Neben den Beziehungen zum IPN bestehen seit vielen Jah-ren enge wissenschaftliche Kontakte zwischen der BStUund polnischen Einrichtungen wie beispielsweise Univer-sitäten, Instituten und Stiftungen sowie dem ZentrumKARTA, das auch eng mit dem IPN zusammenarbeitet. Eshandelt sich dabei um eine Stiftung, die aus der Gewerk-schaftsbewegung Solidarnosc hervorgegangen ist. Das Zen-trum KARTA versteht sich als unabhängige Organisation,die sich mit der jüngsten Geschichte Polens wissenschaft-lich beschäftigt und für die Verbreitung von Demokratie undToleranz eintritt.

RumänienDas rumänische Parlament verabschiedete 1999 nach viel-fältigen Widerständen ein Gesetz über die Öffnung der Ar-chive der Securitate. Zu einem streng definierten Personen-

kreis ermöglicht das Gesetz den Zugang zu Informationenvon öffentlichem Interesse. Seit März 2000 arbeitet der Na-tionale Rat für die Aufarbeitung der Securitate-Archive(CNSAS) in Bukarest als autonome Behörde, die vom Par-lament kontrolliert wird. Allerdings hat diese Einrichtungkeinen direkten Zugriff auf die Unterlagen; sie müssen imArchiv des Inlandsgeheimdienstes SRI angefordert werden,der eine Herausgabe mit dem Hinweis auf aktuelle Sicher-heitsbedenken auch ablehnen kann.Bereits im Juni 2001 kam es zu einem Arbeitsgespräch zwi-schen der Bundesbeauftragten und dem Präsidenten desCNSAS, Prof. Dr. Gheorghe Onisoru, in Bukarest. Mit lei-tenden Mitarbeitern der Einrichtung wurden in den darauffolgenden Monaten Arbeitskontakte hergestellt. Vertreterbeider Seiten machten sich mit den konkreten Arbeitsver-hältnissen zur Aufarbeitung von Securitate und Staatssi-cherheit in Rumänien bzw. in Deutschland vertraut.

Im März 2002 hielt sich das Vorstandsmitglied des CNSAS,Roman Patapievici, zu einem Gegenbesuch bei der Behör-denleitung der BStU auf. Der rumänische Gast lernte dieZentralstelle in Berlin kennen (Archiv und Informations-und Dokumentationszentrum) und führte Gespräche mitdem Direktor der BStU.Ähnlich wie in Polen gibt es diverse projektgebundene Kon-takte auf wissenschaftlicher Ebene, die von Mitarbeitern derAbteilung Bildung und Forschung der BStU wahrgenommenwerden. Die Wanderausstellung der Behörde in Bukarest imMai/Juni 2002 bot zugleich Gelegenheit zu fachlichem Aus-tausch mit verschiedenen rumänischen Institutionen. Insbe-sondere mit dem unabhängigen „Rumänischen Institut fürZeitgeschichte“ (IRIR) in Bukarest konnte die BStU kon-krete Formen der wissenschaftlichen Zusammenarbeit ent-wickeln (Themen: Aktenzugang aus Parteiarchiven und Auf-klärung der Zusammenarbeit von MfS und Securitate).Mitarbeiter beider Institutionen beziehen sich gegenseitig inForschungsprojekte ein und nutzen die fachliche Kompetenzder jeweils anderen Seite.Bis weit in die 90er-Jahre zurück reicht die Kooperationder BStU mit der Fundatia Academica Civica. Es gibt ei-nen regen wissenschaftlichen Gedankenaustausch. Mitar-beiter der Abteilung Bildung und Forschung der BStU ar-beiten im Rahmen des „Memorial Sighet“ an Themen derVergangenheitsbewältigung. Durch die Fundatia wurdenwissenschaftliche Arbeiten der BStU übersetzt und veröf-fentlicht. An den jährlichen Symposien in Sighet nehmenVertreter der Behörde seit Jahren teil.

Im Mai 2003 hatte die Bundesbeauftragte die Gelegenheit,die Ausstellung über die Gedenkstätte „Memorial Sighet“bei der Deutschen Welle in Köln mitzueröffnen. Das Mu-seum des rumänischen GULags von Sighet ist ein Symbolfür die Unterdrückung in Osteuropa. Mit der Ausstellungsollen vor allem Menschen in Westeuropa stärker für diesesThema sensibilisiert werden.

Republik UngarnUngarn schuf die gesetzlichen Grundlagen für eine Lustra-tion bereits 1994. Sie ermöglichten die Überprüfung von

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Personen, die im „öffentlichen Vertrauen stehen“ oder die„die öffentliche Meinung formen“. Durch eine Modifizie-rung des Gesetzes verfügte die ungarische Nationalver-sammlung 1996 die Gründung des Historischen Amtes(TH), schränkte aber gleichzeitig den potenziell zu überprü-fenden Personenkreis ein. Laut Gesetz war das TH ein staat-liches Facharchiv mit einem eigenständigen Haushalt, dasbestimmte Dokumente der ehemaligen Sicherheitsdienste,des Innenministeriums und des Verteidigungsministeriumsübernehmen und aufbewahren durfte. Es sicherte, mit Ein-schränkungen, den Zugang zu den Dokumenten, sorgte fürdie Lieferung der für das Überprüfungsverfahren wichtigenUnterlagen und unterstützte eine entsprechende im Gesetzbeschriebene Forschungstätigkeit durch Zugänglichma-chung der Akten.

Die Zusammenarbeit mit dem Historischen Amt fand ihrenHöhepunkt in der international beachteten Konferenz vonBudapest im März 2002.

Im Mai 2003 trat ein neues Stasi-Unterlagen-Gesetz inKraft; als Rechtsnachfolger des TH wurde das HistorischeArchiv der Staatssicherheitsdienste (ASZTL) benannt. DasASZTL wurde im Gesetz als selbstständige Organisationmit eigenem Budget verankert. Das neue Gesetz stattet dasASZTL mit weiterreichenden Kompetenzen aus als das TH.Es dürfen nun auch Unterlagen verschiedener Dienste bzw.Abteilungen der Staatssicherheit zugänglich gemacht wer-den, während dies vorher nur für die Abteilung Innere Ab-wehr galt. Die Ersuchen von Betroffenen und Forschernwerden durch ein Kuratorium geprüft. Die Einsichtnahme inUnterlagen wird nach Bewilligung durch einen vom Parla-ment benannten Ausschuss ermöglicht.

Tschechische Republik

In Tschechien wurde im Jahr 1991 ein Lustrationsgesetz ge-schaffen, mit dessen Hilfe ein eingeschränkter Personen-kreis des alten Staatsdienstes überprüft werden konnte, umdiesen künftig von leitenden Positionen in Wirtschaft undStaatsapparat auszuschließen. 1996 folgte dann das Gesetzüber den Zugang zu den Akten der ehemaligen Staatssicher-heit. Die Anträge bearbeitet das Innenministerium. Im Früh-jahr 2002 wurde das Gesetz über die Offenlegung der Stasi-Akten unterzeichnet, das die Einsichtsrechte für die Bürgererweitert.

Seit längerem bestehen Kontakte der BStU zu Mitarbei-tern des Amtes für Dokumentation und Untersuchungkommunistischer Verbrechen (UDV). Das UDV entstandim Januar 1995 durch eine Fusion von zwei Behörden:der Behörde für Dokumentation und Untersuchung derAktivitäten der Staatssicherheit, als Bestandteil des Innen-ministeriums, und des Dokumentationszentrums Wider-rechtlichkeit des kommunistischen Regimes, das dem Jus-tizministerium angegliedert war. Das UDV übernahmdurch den Zusammenschluss die Kompetenzen beiderEinrichtungen, das heißt Untersuchungsvollmachten imBereich der Tätigkeit des ehemaligen Staatssicherheits-dienstes und Dokumentation der Verbrechen des Kommu-

nismus. Das Amt mit Sitz in Prag und einer Zweigstelle inBrünn gehört zur Polizei der Tschechischen Republik undhatte bis Juli 2002 insgesamt gegen 171 Personen Straf-verfolgung eingeleitet. Der Untersuchungszeitraum er-streckt sich auf die Jahre zwischen 1948 und 1989.

Das UDV hat bei der BStU Forschungsanträge nach§§ 32 bis 34 StUG gestellt, so zum Thema der Zusam-menarbeit zwischen dem MfS und dem tschechischen Ge-heimdienst.

Slowakische Republik

In der Slowakei wurde 1996 das Gesetz über die Immora-lität und Rechtswidrigkeit des kommunistischen Systemsin Kraft gesetzt. Im August 2002 setzte das slowakischeParlament einen Gesetzentwurf durch, der, analog zurTschechischen Republik, den Zugang der Bürger zu denUnterlagen des Geheimdienstes verbessert.

Die BStU unterhält Kontakte zur Abteilung für die Doku-mentation der Verbrechen des Kommunismus, die dem Jus-tizministerium der Slowakischen Republik unterstellt ist.Im Rahmen der Konferenz von Budapest fanden erste Ge-spräche auf Leitungsebene statt. Das slowakische Amthatte auch Rechtshilfeersuchen an die BStU gerichtet, ummithilfe der Unterlagen der BStU die Aufklärung vonStraftaten zu erleichtern. Die beiden Institutionen stehenaußerdem durch den Austausch ihrer Publikationen in Ver-bindung.

Seit Mai 2003 gibt es einen vom Nationalpräsidenten er-nannten „Vorsitzenden des Verwaltungsrates des Institutesfür Volksgedenken“ (UPN = Ustav pamati naroda). Histori-kern und Bürgern wird durch diese Einrichtung Zugang zuden Akten ermöglicht, eine Klarnamenherausgabe ist vor-gesehen, sofern die Decknamen mit der eigenen Akte imZusammenhang stehen. Die Mitarbeiter des Staatssicher-heitsdienstes können daraufhin bei einer speziellen Abtei-lung der General-Prokuratur angezeigt werden. Slowaki-sche Behörden erhalten die Möglichkeit, die eigenenMitarbeiter auf eine frühere Zusammenarbeit mit dem Si-cherheitsdienst zu überprüfen. Der Aufbau stabiler Kon-takte zwischen der BStU und dem UPN wird angestrebt.

Republik Bulgarien

Bulgarien hatte seit 1997 ein Gesetz zur Aktenöffnung, dasmehrere Änderungen erfuhr. Eine Kommission zur Öffnungvon Unterlagen und zur Feststellung der Zugehörigkeit zurehemaligen Staatssicherheit wurde zur Überprüfung einesdefinierten Personenkreises geschaffen.

Während eines Besuches leitender Mitglieder dieser Ständi-gen Bulgarischen Kommission bei der BStU wurde im Juli2001 ein Memorandum unterzeichnet. Darin vereinbartenbeide Seiten, dass zukünftig ein strukturierter Erfahrungs-austausch über den Umgang mit den Unterlagen der Ge-heimdienste zwischen den Einrichtungen stattfinden soll.Weitere Vorhaben waren die Förderung von Forschungspro-

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 109 – Drucksache 15/16

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jekten und die Verstärkung der Zusammenarbeit auf demGebiet der politischen Bildung.

Im Frühjahr 2002 verabschiedete das bulgarische Parla-ment ein neues Gesetz (Classified Information Act), dasunter anderem den Zugang zu den Akten des früheren Ge-heimdienstes drastisch einschränkte. Das für den ange-strebten Beitritt zur NATO wichtige Gesetz zum Schutzvon Geheiminformationen hatte zur Folge, dass die obengenannte Kommission de facto aufgelöst wurde. Trotzdieser Situation hatte die bulgarische Kommission in Zu-sammenarbeit mit der Open Society Foundation Sofia/Center for Pluralism im April 2002 zu einer internationa-len Konferenz nach Sofia eingeladen. Hintergrund für dieRundtisch-Gespräche bildete die Resolution 1096 der Par-lamentarischen Versammlung des Europarates, die sichauch mit der Zugänglichmachung der Unterlagen derkommunistischen Geheimdienste befasst. Neben dem Di-rektor der BStU und Teilnehmern aus den Institutionen,die die Geheimdienstunterlagen der ehemaligen Ostblock-staaten verwalten, waren auch Gäste aus Frankreich undden USA anwesend. Die Situation, in der sich die bulgarische Kommission nachder neuen Gesetzeslage befand, stand im krassen Wider-spruch zu dem in der Resolution 1096 empfohlenen freienZugang zu den Dokumenten. Deshalb standen die künftigenStrategien der bulgarischen Teilnehmer zur Fortsetzung desgerade begonnenen Weges im Vordergrund der Diskussio-

nen. Die Teilnehmer wurden mit einer Situation konfron-tiert, die zeigte, wie kontrovers die Debatte um die Vergan-genheitsbewältigung in den ehemaligen sozialistischenBlockstaaten, selbst nach Schaffung der entsprechenden Ge-setze, geführt wird.

Einige ehemalige Mitglieder der bulgarischen Kommissionstehen weiterhin mit der Leitung der BStU in Kontakt.

Serbien und MontenegroVertreter des damaligen jugoslawischen Juristenkomiteesfür Menschenrechte besuchten im Jahr 2001 die BStU. Beiden Gesprächen unterstrichen sie das ernsthafte Interesse ih-rer Region an einer Aufarbeitung der jüngeren Geschichte.

An einer von der Konrad-Adenauer-Stiftung im Okto-ber 2001 in Belgrad initiierten Konferenz zu diesem Themanahmen neben Gästen aus Polen (Institut des NationalenGedenkens) auch Mitarbeiter des ForschungsverbundesSED-Staat der Freien Universität Berlin und der BStU teil.

Kontakte zu Vertretern des Centers of Antiwar Action (Bel-grad) wurden während der Sofia-Tagung im April 2002 auf-genommen. Es folgte ein Gedankenaustausch über einenEntwurf zu einem Gesetz für die Unterlagen des Staats-sicherheitsdienstes der Republik Serbien. Zu speziellenPunkten des Gesetzentwurfes wurden Hinweise von derBStU erbeten, ob und wie sich ähnliche Regelungen desStUG bewährt hätten.

Drucksache 15/16 – 110 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

Abkürzungsverzeichnis

AAAÜG – Anspruchs- und AnwartschaftsüberführungsgesetzAbt. – Abteilung (Diensteinheit in den Hauptabteilungen und in den Bezirksverwaltungen des MfS – siehe

auch Erläuterungen zu den Diensteinheiten des MfS am Ende dieses Verzeichnisses)ADA – IT-Verfahren „Automatischer Datenabgleich“ der BStU AfNS – Amt für Nationale Sicherheit (Nachfolger des MfS von November 1989 bis zur endgültigen Auflö-

sung am 31. März 1990)AU – Abteilung „Verwendung der Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes“ der BStU

– Archivierter Untersuchungsvorgang (des MfS)

BBerRehaG – Berufliches RehabilitierungsgesetzBfV – Bundesamt für VerfassungsschutzBGS – BundesgrenzschutzBKA – BundeskriminalamtBMI – Bundesministerium des InnernBStU – Die Bundesbeauftragte für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen Deutschen

Demokratischen RepublikBV – Bezirksverwaltung (des MfS) – siehe auch Erläuterungen zu den Diensteinheiten des MfS am Ende

dieses VerzeichnissesBvS – Bundesanstalt für vereinigungsbedingte SonderaufgabenBVG – Bundesversorgungsgesetz

CCNSAS – Nationaler Rat für die Aufarbeitung der Securitate-Archive (Rumänien)

DDTSB – Deutscher Turn- und Sportbund (DDR)

EEDV – Elektronische DatenverarbeitungEPR – Datenbank/IT-Verfahren „Elektronisches Personenregister“ bei der BStU

FF ... – Formblatt ... (des MfS), z. B. bei Karteien F 16 – Zentrale Personenkartei/Klarnamenkartei (des MfS)F 22 – Vorgangskartei (des MfS)F 77 – Decknamenkartei (des MfS)

GGBA – GeneralbundesanwaltGEW – Gewerkschaft Erziehung und WissenschaftGG – GrundgesetzGSSD – Gruppe der sowjetischen Streitkräfte in DeutschlandGST – Gesellschaft für Sport und Technik (DDR)

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 111 – Drucksache 15/1530

noch Abkürzungsverzeichnis

HHA – Hauptabteilung (siehe auch Erläuterungen zu den Diensteinheiten des MfS am Ende dieses Verzeich-

nisses)HHG – HäftlingshilfegesetzHHO – Datenbank/IT-Verfahren „HVA/HIM/OibE“ der BStUHIM – Hauptamtlicher Inoffizieller Mitarbeiter (MfS)HM – Datenbank/IT-Verfahren „Hauptamtliche Mitarbeiter“ der BStUHV A – Hauptverwaltung A (Aufklärung) – siehe auch Erläuterungen zu den Diensteinheiten des MfS am

Ende dieses Verzeichnisses

IIFOS – Interaktives Fortbildungs-System für die BundesverwaltungIM – Inoffizieller Mitarbeiter (MfS)IPN – Institut des Nationalen Gedenkens (Polen)IT – InformationstechnikIVBB – Informationsverbund Berlin-Bonn

JJHS – Juristische Hochschule (des MfS)

KKARDE – Datenbank/IT-Verfahren „Kartei Decknamen“ der BStUKD – Kreisdienststelle (des MfS)KSZE – Konferenz für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa

Llfd. M. – laufende MeterLStU – Landesbeauftragte(r) für die Unterlagen des Staatssicherheitsdienstes der ehemaligen DDRLuftVZÜV – Luftverkehr-Zuverlässigkeitsüberprüfungsverordnung

MMBJS – Ministerium für Bildung, Jugend und Sport des Landes BrandenburgMdB – Mitglied des Deutschen BundestagesMdI – Ministerium des Innern (DDR)MdL – Mitglied des LandtagesMfNV – Ministerium für Nationale Verteidigung (DDR)MfS – Ministerium für Staatssicherheit

NNS – NationalsozialismusNVA – Nationale Volksarmee (der DDR)

OOibE – Offizier im besonderen Einsatz (MfS)OPK – Operative Personenkontrolle (MfS)OV – Operativer Vorgang (MfS)

Drucksache 15/16 – 112 – Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode

noch Abkürzungsverzeichnis

PPLIB – Pädagogisches Landesinstitut Brandenburg

SSAE – IT-Verfahren „Sachaktenerschließung“ der BStUSED – Sozialistische Einheitspartei Deutschlands (DDR)SED-UnBerG – SED-UnrechtsbereinigungsgesetzSIRA – System Information und Recherche der Aufklärung (Datenbank der HV A)SPFW – Sozialpädagogisches Fortbildungswerk BrandenburgStrRehaG – Strafrechtliches RehabilitierungsgesetzStUÄndG – Stasi-Unterlagen-Änderungs-GesetzStUG – Stasi-Unterlagen-GesetzSV – Sportvereinigung

TThILLM – Thüringer Institut für Lehrerfortbildung, Lehrplanentwicklung und Medien

UUDV – Amt für Dokumentation und Untersuchung kommunistischer Verbrechen (Tschechien)

VVHS – VolkshochschuleVwRehaG – Verwaltungsrechtliches Rehabilitierungsgesetz

WWDR – Westdeutscher Rundfunk

ZZK – Zentralkomitee der SED (DDR)ZZF – Zentrum für Zeithistorische Forschung PotsdamZERV – Zentrale Ermittlungsstelle für Regierungs- und Vereinigungskriminalität beim Kammergericht Berlin

Deutscher Bundestag – 15. Wahlperiode – 113 – Drucksache 15/1530

Erläuterungen

Erläuterungen zu den im Text genannten Diensteinheiten des MfS

Abt. BCD Bewaffnung Chemischer Dienst

Abt. M Postkontrolle

Abt. X Internationale Verbindungen

Abt. XII Zentrale Auskunft/Speicher

Abt. XIII Datenverarbeitung/Rechenzentrum

Abt. XIV Untersuchungshaft und Strafvollzug

AGM Arbeitsgruppe des Ministers

AKG Auswertungs- und Kontrollgruppe

BV Bezirksverwaltung

HA KuSch Kader und Schulung

HA I Sicherung von NVA und Grenztruppen

HA II Spionageabwehr

HA VI Paßkontrolle, Tourismus, Interhotel

HA VIII Beobachtung und Ermittlung

HA IX Untersuchungsorgan

HA IX/11 Aufklärung von Nazi- und Kriegsverbrechen

HA XVIII Volkswirtschaft

HA XX Staatsapparat, Kunst, Kultur, Kirche, Untergrund

HA XXII Terrorabwehr

JHS Juristische Hochschule

OTS Operativ-Technischer Sektor

SdM Sekretariat des Ministers

VRD Verwaltung Rückwärtige Dienste

ZAGG Zentrale Arbeitsgruppe Geheimnisschutz

ZAIG Zentrale Auswertungs- und Informationsgruppe

ZKG Zentrale Koordinierungsgruppe

HV A Hauptverwaltung A (Aufklärung)

Abt. XV der BV Abteilung Auslandsaufklärung in den Bezirksverwaltungen

HVA Abt. A V Sektor Wissenschaft und Technik; Wissenschaftlich-technische Auswertung

HVA Abt. A VI Operativer Reiseverkehr, „Regimefragen“

HVA Abt. A VII Auswertung und Information

HVA Abt. A IX Äußere Spionageabwehr (Gegenspionage)

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ISSN 0722-8333