21.11.2014Aktie / Georg Boll1 Aktiengesellschaft : Aktie als Anlageform.
-
Upload
pankraz-wetsch -
Category
Documents
-
view
217 -
download
2
Transcript of 21.11.2014Aktie / Georg Boll1 Aktiengesellschaft : Aktie als Anlageform.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 1
Aktiengesellschaft : Aktie als Anlageform
04/26/23 Aktie / Georg Boll 2
Quelle : Handelsblatt: Freitag/Samstag, 17./18.12.2010 Nr.245
04/26/23 Aktie / Georg Boll 3
Die Bedeutung der Aktiengesellschaft
für die Aktionäre
für den Geschäftsbetrieb
für die Volkswirtschaft
Beteiligung am Produktivvermögen bereits mit geringem Einsatz möglich
Möglichkeit am Wachstum der Wirtschaft teilzuhaben
Risiko ist auf die Einlage / Kaufpreis derAktie beschränkt
relativ inflationssichere Anlage
Grosse Kapitalkraft durch eine große Zahl von Teilhabern
Durchführung grosser, kapitalintensiver Projekte möglich
Einsatz großer und damit kostengünstiger Produktionseinheiten wird möglich
Einstellung qualifizierten Führungspersonals wird ermöglicht
großer Beitrag zur wirtschaftlichen Gesamtleistung, zur Beschäftigung und zum Steueraufkommen
Möglichkeit zu einer breiten Vermögensbildung
Gefahr der Konzentration in derWirtschaft durch Grossaktionäre
Gefahr kostenintensiver Gestaltungfreundlicher oder feindlicher Übernahmen
Gefahr großer volkswirtschaftlicher Schäden im Insolvenzfall
04/26/23 Aktie / Georg Boll 4
D i e A k t i e n g e s e l l s c h a f t
Wesen der AG
Die AG ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person)
Die Aktionäre haften nicht
persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft
Die Gesellschafter sind mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt
Gründung
Mindestens 1 Gründer
notarieller Abschluss des Gesellschaftsvertrages ( Satzung)
Inhalt :Firma (Firmenname mit Zusatz AG) und Sitz der Gesellschaft
Gegenstand der Unternehmung undHöhe des Grundkapitals ( mindestens 50.000 Euro)
Nennbeträge der einzelnen Aktie 1 Euro (bzw. Mindestanteilsbetrag einer Stückaktie)
Handelsregisereintragung
Wesen der Aktie
Aktie = Wertpapier, das ein Anteils-recht an einer AG verbrieft
Nennwert = auf der Aktie aufgedruckter Betrag
Stückaktie = Bruchteil einer Aktie am Grundkapital
Stückelose Wertrechte bei der Dt. Börse Clearing möglich (Sammelurkunden)
Kurswert = erzielter Preis je Aktie an der
Börse
Arten :InhaberaktienNamensaktienvinkulierte Namensaktien
Gattungen :StammaktienVorzugsaktien
Rechte der Aktionäre
Recht auf Gewinnanteil
( Dividende )im Verhältnis der Aktiennennbeträge bzw.der Stückzahl vorhandener Aktien
Stimmrecht
Auskunftsrecht in der Hauptversammlung
04/26/23 Aktie / Georg Boll 5
Aufsichtsrat
Die Organe der Aktiengesellschaft
Hauptversammlung ( HV ) Vorstand
A K T I O N Ä R E
gibt Anweisungen
wählt einen Teil
auf vier Jahre
wählt einen Teil
auf vier Jahre
wählt auf höchstens fünf Jahre und
kontrolliert
A R B E I T N E H M E R
04/26/23 Aktie / Georg Boll 6
Wahl eines Teils des Aufsichtsrates
Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinnes
Beschluss über die Abdeckung des Bilanzverlustes
Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat
Bestellung der Abschlussprüfer
Beschlüsse über Satzungsänderungen, Kapitalveränderungen
Beschluss über die Auflösung der AG
Hauptversammlung ( HV )(= Versammlung der Aktionäre )
Die Organe der Aktiengesellschaft
04/26/23 Aktie / Georg Boll 7
Bestellung und Überwachung des Vorstandes(Bezahlung...Wettbewerbsverbote...)
Prüfung des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichts und des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns
Vorschlag zur Deckung des Bilanzverlustes
Einberufung einer außerordentlichen HV, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert
Abberufung des Vorstandes bei Vorliegen eines wichtigen Grundes
Aufsichtsrat
Die Organe der Aktiengesellschaft
04/26/23 Aktie / Georg Boll 8
Geschäftsführung
Vertretung
Vorlage des Jahresabschlusses
Vorschlag für die Gewinnverteilung;
Vorschlag zur Abdeckung des Bilanzverlustes
Jährliche Einberufung der ordentlichen HV
Jahresabschluss im Handelsregister eintragen und veröffentlichen lassen (Publizitätspflicht)
Vorstand
Die Organe der Aktiengesellschaft
04/26/23 Aktie / Georg Boll 9
Die Rechtsstellung des Aktionärs
Anspruch auf Auszahlung des Gewinnanteils ( Dividende ), der in der Hauptversammlung beschlossen wird
Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien
oder Wandel-/ Optionsanleihen
Stimmrecht und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung
Anspruch auf Anteil am Liquidationserlös des Unternehmens
Leistung der Einlage in Höhe des Nennwertes und eines eventuellen Aufgeldes ( Agio )
Die Haftung beschränkt sich auf die Einlage
Rechte Pflichten
04/26/23 Aktie / Georg Boll 10
04/26/23 Aktie / Georg Boll 11
04/26/23 Aktie / Georg Boll 12
04/26/23 Aktie / Georg Boll 13
04/26/23 Aktie / Georg Boll 14
Stammaktien Normalfall,allgemeines Stimmrecht.Dividendenbezug bzw. Liquidationsanteil
Vorzugsaktien Stimmrechtsausschluss möglich § 12 Abs. 1 S. 2 AktGMehrstimmrechtsaktien sind nach § 12 Abs.2 AktG unzulässig.
Anspruch auf Vorzugsdividende (mit oder ohne Nachzahlungspflicht) bzw.Anspruch auf Vorzugserlös bei der Liquidation
Aktien nach dem Inhalt des verbrieften Rechts und der wertpapierrechtlichen Übertragbarkeit
04/26/23 Aktie / Georg Boll 15
Orderpapier auf den Namen des Aktionärs lautend,Übertragung durch Einigung, Übergabe und Indossament oder durch Abtretung gem. §§ 413, 398ff., 952 Abs.2 BGB
Inhaberaktien Normalfall,auf den Inhaber lautend,Übertragung nach §§ 929 ff. BGB.Ausgeschlossen, wenn Kapital noch nicht voll einbezahlt :dafür Ausgabe von "Zwischenscheinen“
Namensaktien
vinkulierteNamensaktien
Orderpapier, auf den Namen des Aktionärs lautend, Übertragung durch Einigung, Übergabe und Indossament oder durch Abtretung gem. §§ 413, 398ff., 952 Abs.2 BGBZur Übertragung ist die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich.
Aktien nach dem Inhalt des verbrieften Rechts und der wertpapierrechtlichen Übertragbarkeit
04/26/23 Aktie / Georg Boll 16
DurchEinigungund
Übergabe
Durch Einigungund
Übergabe desindossiertenPapiers(Praxis : Zession)+Umschreibung im Aktienbuch
DurchEinigung und Zustimmung der AGundÜbergabe desindossiertenPapiers(Praxis : Zession)+Umschreibungim Aktienbuch
OrderpapiereInhaberpapiere
GewährendemAktionär diegesetzlichenundsatzungs-mäßigenRechte
Gewährendem Aktionär gegenüber dem Inhaber von Stammaktien einzelne Vorrechte
Jeweils mit
Mehrstimmrecht Vorzugsdividende Erhöhtem Anteil am Liquididationserlös
Der Aktionär hat ein verstärktes Stimmrecht in der Hauptversammlung
Grundsätzlich verboten, jedoch Genehmigung durch den Landeswirtschaftsminister möglich
Der Aktionär hat einen erhöhten Dividendenanspruch
In der Regel kein Stimmrecht
Der Aktionär hat Sonderrechte bei der Auflösung der Gesellschaft
z.B. das Recht auf vorrangige Befriedigung aus dem Liquidationserlös
Alle Aktien, die vor einer Kapitalerhöhung im Umlauf waren
Alle Aktien, die nach einer Kapitalerhöhung im Umlauf sind,bis sie rechtlich den alten Aktien angeglichen sind
Normalfall:Der Kreis der Erwerber ist unbe-schränkt
Aktien, die den Beleg-schafts-mitglie-dern angeboten werden
Repriva-tisierung des Bundes-vermö-gens (VW)
Nach ihren Erwerbern
Gewöhn-liche Aktien
Beleg-schafts-Aktien
Volks-Aktien
A r t e n d e r A k t i e n
Junge AktienAlte Aktien
Nach ihrem AusgabezeitpunktNach ihren Rechten
Vorzugs-aktien
Stamm-aktien
Nach der Übertragung des Eigentums
Inhaberaktien
Namens-aktien
VinkulierteNamens-
aktien
04/26/23 Aktie / Georg Boll 17
Besondere Risiken bei Aktienanlagen
Stimmrechtsverschiebungen „Squeeze Out“ von Minderheitsaktionären
Gefahr des Verlustes der schnellen Verfügbarkeit bei Streichung aus dem Börsenhandel
Gefahr wirtschaftlicher Verluste der AG bis hin zur Insolvenz bzw. Aufkauf durch „Investor“
negative Entwicklung des Aktienkurses
von der Kursprognose abweichende Kurseerwartete Dividenden fallen ganz oder teilweise aus
Änderung/ Verlust von Aktionärsrechten
Einstellung des Börsenhandels(Delisting)
Unternehmerisches Risiko
Kursrisiko
Dividendenrisiko
mangelhafte oder „parteinützliche“ Informationen Fehlinterpretation von InformationenBeratungsrisiko
04/26/23 Aktie / Georg Boll 18
04/26/23 Aktie / Georg Boll 19
04/26/23 Aktie / Georg Boll 20
Verfahren der Aktienanalyse
Fundamentalanalyse Technische Analyse /Chartanalyse
...welche Aktie soll ich kaufen / verkaufen...?
...wann soll ich kaufen / verkaufen...?
Auswertung von Daten, die über das Unternehmen im Umlauf sind
unterbewertete Aktien = Kauf wird empfohlen
überbewertete Aktien = Verkauf wird empfohlen
versucht Kauf- bzw. Verkaufssignale aus typischen Erscheinungsformen von Charts abzuleiten
04/26/23 Aktie / Georg Boll 21
Fundamentalanalyse
Globalanalyse Branchenanalyse Einzeltitelanalyse
Konjunktur
Zinsen
Branchenklima
Auftragseingänge
Kennzahlen
Managementqualität
04/26/23 Aktie / Georg Boll 22
04/26/23 Aktie / Georg Boll 23
04/26/23 Aktie / Georg Boll 24
... „Wer Aktien beurteilen will, kommt um Konzernbilanzen undKennziffern nicht herum. Anleger sollten dabei mehrere Größenim Blick behalten.“...
Jörg Hackhausen, Christian Panster Frankfurt, in : Handelsblatt Freitag/Samstag, 22./23.10.2010, Nr. 205
Die Qual der Zahl
04/26/23 Aktie / Georg Boll 25
Jörg Hackhausen, Christian Panster Frankfurt, in : Handelsblatt Freitag/Samstag, 22./23.10.2010, Nr. 205
Die Dividendenrendite ergibt sich aus dem Verhältnis aus der Dividende und dem aktuellen Aktienkurs.
Allgemein gilt: Je höher die Dividendenrendite, desto rentablerist eine Aktie.
Die Dividendenrendite
Dividendenrendite =Bruttodividende
Aktienkurs * 100
04/26/23 Aktie / Georg Boll 26
04/26/23 Aktie / Georg Boll 27
04/26/23 Aktie / Georg Boll 28
04/26/23 Aktie / Georg Boll 29
eine der wichtigsten Kennzahlen, um die Ertragskraft eines Unternehmens zu beurteilen.
Der Cash-Flow aus dem operativen Geschäft zeigt das Saldo aus Mittelzufluss und -abfluss an, lässt Rückschlüsse auf frei verfügbare Mittel eines Unternehmens zu.Im Gegensatz zu den verschiedenen Gewinnkennziffern lässt sich der Cash Flow kaum durch Bilanzgestaltung schön rechnen. Er eignet sich besonders gut, um Unternehmen innerhalb einer Branche zu vergleichen.
Nachteil: Der Cash Flow schwankt stark. Vergleiche über mehrere Jahre sind schwierig.Ein niedriges Kurs-Cash-Flow-Verhältnis (KCV) deutet darauf hin, dass der Kurs im Vergleich zum Cash Flow günstig ist. Im Verhältnis zum Aktienkurs zeigt der Cash-Flow an, mit welchem Faktor die Ertragskraft eines Unternehmens an der Börse bewertet wird.
Der Cash-Flow - Kurs-Cash-Flow-Verhältnis (KCV)
04/26/23 Aktie / Georg Boll 30
Bestimmung des Cash - Flow
Bilanzgewinn ( bzw. Bilanzverlust )
+ Zuführung zu den Rücklagen (./. Auflösung von Rücklagen)
./. Gewinnvortrag aus der Vorperiode ( + Verlustvortrag aus der Vorperiode )
= Jahresüberschuss
+ Abschreibungen ( ./. Zuschreibungen )
+ Erhöhung der langfristigen Rückstellungen (./. Verminderung der langfristigen Rückstellungen
= Cash Flow ( aus externer Sicht)
Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.542 ff.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 31
04/26/23 Aktie / Georg Boll 32
ob ein Unternehmen an der Börse günstig bewertet ist oder nicht, zeigt das Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV).
Die Vermögenswerte eines Unternehmens werden in das Verhältnis zum aktuellen Aktienkurs gesetzt.
Das KBV spielt für Value-Investoren wie Graham und Buffett eine große Rolle.
Der Buchwert spiegele den „wahren“ Wert eines Unternehmens wider. Wird ein Unternehmen an der Börse unter seinem Buchwert gehandelt, schließt der Value-Investor darauf, dass der Markt den eigentlichen Wert unterschätzt.
Die grobe Regel lautet: Je niedriger das KBV, desto größer das Kurspotenzial – vorausgesetzt, dem Unternehmen drohen in absehbarer Zukunft keine heftigen Abschreibungen oder gar die Pleite.
Das Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV)
http://www.valueinvesting.de
04/26/23 Aktie / Georg Boll 33
Han
dels
blat
t Inv
esto
r 27.
/28.
/29.
Jul
i 200
7, N
R. 1
43
04/26/23 Aktie / Georg Boll 34
04/26/23 Aktie / Georg Boll 35
KBV : Der Buchwert (Bilanzkurs)
http://www.valueinvesting.de
gezeichnetes Kapital + Rücklagen + Bilanzgewinn
Gesamtzahl der AktienBuchwert =
gezeichnetes Kapital + Rücklagen + Bilanzgewinn + stille Reserven
Gesamtzahl der Aktien
Substanzwert =
Kurs-Buchwert -Verhältnis = Kurs der Aktie
Buchwert der AG
04/26/23 Aktie / Georg Boll 36
04/26/23 Aktie / Georg Boll 37
Verhältnis von Aktienkurs zu Unternehmensgewinnen.
Faustregel : Je niedriger das KGV umso besser.
Kritik: Es gibt kaum eine Größe, bei der die Unternehmen besser „gestalten“ können als beim Gewinn:
- Welcher Gewinn ist gemeint?- Gewinn vor Steuern?- Was ist mit den Abschreibungen?- Ist es der Gewinn des abgelaufenen Jahres?- Ist der erwartete Gewinn für das kommende Jahr?
Gerade in guten Börsenphasen sind die Gewinnerwartungen der Analysten oft übertrieben.
Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)
04/26/23 Aktie / Georg Boll 38
Verhältnis von Aktienkurs zu Unternehmensgewinnen.
Ein niedriges KGV kann täuschen und den Anleger auf die falsche Fährte führen. Sollten sich die Experten bei ihren Schätzungen vertan haben, wird aus einer günstigen schnell eine teure Aktie.
Man sollte nicht nur auf die Gewinne eines einzigen Jahres achten.Ein gutes Unternehmen sollte über viele Jahre bewiesen haben, dass es profitabel arbeitet. Ein einziger Ausreißer nach oben ist noch lange kein Qualitätssiegel.
Der legendäre Investor Benjamin Graham empfiehlt Anlegern, nur Aktien auszuwählen, deren aktuelles KGV weniger als 40 Prozent des höchsten KGV der vergangenen fünf Jahre beträgt.
Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)
04/26/23 Aktie / Georg Boll 39
Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)
Kurs – Gewinn – Verhältnis = Aktienkurs
erwarteter Gewinn pro Aktie
Ermittlung des Gewinns : Nach Regeln der „Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management“ (DVFA)
http://www.dvfa.de
04/26/23 Aktie / Georg Boll 40
04/26/23 Aktie / Georg Boll 41
Eine von Anlegern meist vernachlässigte Größe
Der aktuelle Aktienkurs eines Unternehmens wird in Beziehung zu den Umsätzen gesetzt.
Dabei liefert das KUV sehr verlässliche Hinweise darauf, ob eine Aktie möglicherweise interessant sein könnte - oder nicht. Anders als der Gewinn lassen sich die Umsätze nicht so leicht manipulieren.
Je niedriger der Wert desto besser.
Besonders wichtig ist diese Zahl bei sehr jungen Unternehmen, die noch keine oder nur sehr geringe Gewinne erwirtschaften.
Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV)
04/26/23 Aktie / Georg Boll 42
Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV)
Kurs-Umsatz-Verhältnis = Kurs der Aktie
Umsatz der AG
04/26/23 Aktie / Georg Boll 43
Je höher die Marktkapitalisierung, also der aktuelle Börsenwert eines Unternehmens, umso geringer die Kursschwankungen.
Zwar schwankt der Aktienkurs großer Konzerne im langfristigen Durchschnitt weniger stark als der von kleineren Unternehmen. Eine Garantie gegen Kursverluste ist das aber nicht.
Während der Finanzkrise verloren auch so hochkapitalisierte Dax-Aktien wie Eon oder Siemens kräftig an Wert.
Die Marktkapitalisierung
04/26/23 Aktie / Georg Boll 44
Wie rentabel arbeitet das Eigenkapital eines Unternehmens?
„Eine günstige Entwicklung der Eigenkapitalrendite wird von der Börse honoriert“,
Die Kennzahl berechnet sich aus dem Verhältnis des Gewinns zum Eigenkapital.
Je höher der Wert desto besser.
Allerdings gibt es – wie beim KGV – auch hier ein definitorisches Problem.
Welcher Gewinn ist gemeint, was wird als Eigenkapital gezählt?
Je nach Rechnungslegung kann es so zu großen Unterschieden kommen.
Die Eigenkapitalrendite
04/26/23 Aktie / Georg Boll 45
Jörg Hackhausen, Christian Panster Frankfurt, in : Handelsblatt Freitag/Samstag, 22./23.10.2010, Nr. 205
04/26/23 Aktie / Georg Boll 46
Die Volatilität einer Aktie ist im engeren Sinne keine Kennziffer zur Unternehmensbewertung.
Trotzdem sollte sie bei der Aktienauswahl eine Rolle spielen, insbesondere bei vorsichtigen Anlegern.
Die historische Volatilität zeigt an, wie stark der Kurs in einem bestimmten Zeitraum durchschnittlich bewegt hat – nach oben wie nach unten.
Je größer die Kursschwankungen sind, desto größer ist auch die Volatilität der Aktie – und damit meist auch das Risiko.
Umgekehrt zeugt eine geringe Schwankungsbreite von Stabilität.
Unternehmen mit einem stabilen Geschäftsmodell sind in der Regel auch an der Börse stabiler.
Volatilität
04/26/23 Aktie / Georg Boll 47
04/26/23 Aktie / Georg Boll 48
„Risiko-Radar“, von Handelsblatt und der Ratingfirma EDG einmal monatlich veröffentlicht. Untersucht werden die 50 bei deutschen Anlegern beliebtesten Aktien sowie die Standardindizes Dax und Euro-Stoxx-50 sowie die Rohstoffe Gold, Silber und Öl der Marke Brent.
Value at Risk
Basis für die Risikoanalyse ist das Konzept des „Value at Risk“. Das Grundprinzip : „Der Value at Risk gibt den Verlustbetrag an, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit bei einer vorgegeben Haltedauer nicht überschritten wird.
Bei einer Anlage von 10.000 Euro bedeutet ein Value at Risk von 1.000 Euro, dass der Anleger mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 Prozent in den nächsten zehn Tagen nicht mehr als 1.000 Euro verlieren könnte.
Auf Basis des errechneten Value at Risk werden die verschiedenen Anlagen in Risikoklassen von eins für „sicherheitsorientiert“ bis fünf für „spekulativ“ eingestuft.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 49
Value at Risk
04/26/23 Aktie / Georg Boll 50
Die Charttechnik (auch technische Analyse oder Chartanalyse) ist eine Form der Aktienanalyse, bei der durch die Beurteilung von Charts kurz- und mittelfristige Kursprognosen gestellt werden.
Ziel der Chartanalyse ist es, die Regelmäßigkeiten in Kursverläufen zu erkennen und daraus Handelssignale zu gewinnen.
Chartanalysen werden von sog. Chartisten durchgeführt. Sie versuchen anhand von Indikatoren und charttypischen Formationen mögliche Kursentwicklungen vorauszusagen.
Wirtschaftliche Informationen über das Unternehmen und Unternehmenskennzahlen spielen bei der Chartanalyse keine Rolle.
http://www.boersennotruf.de/brokerwerkzeug/chart.phphttp://www.fonds-aktien-optionsscheine.de/aktien/trendbestaetigung.html
Charttechnik
04/26/23 Aktie / Georg Boll 51
Wichtige Begriffe der Charttechnik:
- Chart
- Candlestick-Diagramm (Kerzenchartanalyse)
- Balken-Diagramm
- Gleitender Durchschnitt
- Trendkanal
- Widerstandslinie
- Unterstützungslinie
- W-Formation
- M-Formation
- Wimpel-Formation
- Weitere Indikatoren (Momentum, MACD, RSI etc. )
Charttechnik
04/26/23 Aktie / Georg Boll 52
Der Chart
Ein Chart ist die graphische Darstellung von Kursverläufeneinzelner Aktien oder Börsenindizes.
Je nach Beobachtungszeitraum werden Tageszahlen oder längerfristige Daten in überschaubaren Kurven abgebildet.
Gängige Zeiträume: 1 Woche - 1, 3, 6 Monate - 1, 3, 5 Jahre.
Intraday-Charts zeigen den Kursverlauf innerhalb eines Tages.
Chart
04/26/23 Aktie / Georg Boll 53
Der Chart (Linien-Chart)
04/26/23 Aktie / Georg Boll 54
Der Chart (Linien-Chart)
04/26/23 Aktie / Georg Boll 55
Candlestick-Diagramm (Kerzenchartanalyse)
Ein Candlestick-Diagramm stellt Kursveränderungen in einer bestimmten Form dar: Der Körper der Kerze zeigt die Differenz zwischen Eröffnungs- und Schlusskurs.
Kursanstieg wird grün, Kursverlust wird rot dargestellt. Die Dochte an der Kerze zeigen die Höchstkurse (oben) und die Tiefstkurse (unten) an.
Ein Candlestick-Diagramm zeigt die Stimmungen an den Märkten.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 56
Candlestick-Diagramm (Kerzenchartanalyse)
04/26/23 Aktie / Georg Boll 57
Candlestick-Diagramm (Kerzenchartanalyse)
04/26/23 Aktie / Georg Boll 58
Balken-Diagramm
Ein Balken-Diagramm zeigt zusätzlich zum Kursverlauf die Kursschwankungen innerhalb eines Tages an.
Die Länge des Balkens zeigt die Differenz zwischen Eröffnungs- und Schlusskurs.
Der entsprechende Eröffnungs- bzw. Schlusskurs wird durch zusätzliche horizontale Striche eingetragen.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 59
Balken-Diagramm
04/26/23 Aktie / Georg Boll 60
Balken-Diagramm
04/26/23 Aktie / Georg Boll 61
Gleitender Durchschnitt
Ein gleitender Durchschnitt stellt die Kursbewegungen von Aktien einheitlicher und übersichtlicher dar.
Er wird als Linie in einen Chart eingezeichnet.
Gängige Betrachtungszeiträume: 38, 90, 100 oder 200 Tage.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 62
Gleitender Durchschnitt
04/26/23 Aktie / Georg Boll 63
Trendkanal
Der Trendkanal besteht aus einer oberen Widerstandslinie und einer unteren Unterstützungslinie.
Anhand des Trendkanals kann der Anleger die generelle Richtung einer Kursentwicklung erkennen.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 64
Trendkanalhttp://www.boerse-online.de/aktie/chartanalyse/
04/26/23 Aktie / Georg Boll 65
Trendkanalhttp://www.boerse-online.de/aktie/chartanalyse/
04/26/23 Aktie / Georg Boll 66
Widerstandslinie
Die Widerstandslinie zeigt, dass auf einem bestimmten Kursniveau das Angebot die Nachfrage nach Aktien übersteigt.
An dieser Stelle neigt der Aktienkurs deswegen tendenziell zur Schwäche.
Die Widerstandslinie ist das Gegenstück zur Unterstützungslinie.
Der rote Punkt beschreibt ein Kaufsignal.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 67
Unterstützungslinie
Die Unterstützungslinie bezeichnet die untere Begrenzungslinie eines Trendkanals.
Wird diese Linie oft durchbrochen, sinkt häufig der Kurs der Aktie.
Die Unterstützungslinie ist das Gegenstück zur Widerstandslinie.
Der rote Punkt beschreibt ein Verkaufssignal.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 68
W-Formation
Die W-Formation ist eine der bekanntesten Trendumkehrformationen.
Der Gipfelbildung ging ein langer Aufwärtstrend voran. Dem Kursrückgang in der linken Schulter folgt ein weiterer Kursaufschwung, der zu einem neuen Höchststand führt. Anschließend kommt es wieder zu einem Kursrückgang.
Dieser sollte unterhalb der linken Schulterspitze zum Ende kommen, damit man von der Ausbildung eines Kopfes sprechen kann.
Der rote Punkt beschreibt ein Kaufsignal.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 69
M-Formation
Die M-Formation ist ebenfalls eine Trendumkehrformation.
Die beiden unteren Spitzen sind markante Tiefpunkte. Sie sind Rückschläge nach kurzen Kursanstiegen. Bei der dann folgenden Abwärtsbewegung werden diese Spitzen unterschritten.
Der rote Punkt beschreibt ein Verkaufssignal.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 70
Wimpel-Formation
Die Wimpel-Formation ist eine kurzfristige, dreieckige Konsolidierungsformation.
Das Volumen geht in der Zeit der Wimpelausbildung stark zurück.Wimpel bestätigen den bisherigen Trend normalerweise. D.h. bei einem Abwärtstrend setzt sich der Ausbruch aus dem Wimpel nach unten fort.
Wimpel gelten als verlässliche Kursformationen.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 71
Wimpel-Formation
04/26/23 Aktie / Georg Boll 72
Weitere Indikatoren
Viele Online-Börsendienste bieten mittlerweile die Möglichkeit zusätzliche Indikatoren anzuzeigen, z.B Momentum, MACD, RSI, Slow/Fast Stochastik, Volume Price Trend, Money Flow Index, etc..:
- www.boerse.de/grundlagen.php3?id=10- www.charttec.de (unter Indikator Technik)- www.tec-trader.com (unter Indikatoren)- w.worldstocks.de/Ct/index.php- www.technical-investor.de/content.asp?p=wsn/default.asp&wid=274
04/26/23 Aktie / Georg Boll 73
04/26/23 Aktie / Georg Boll 74
04/26/23 Aktie / Georg Boll 75
04/26/23 Aktie / Georg Boll 76
04/26/23 Aktie / Georg Boll 77
04/26/23 Aktie / Georg Boll 78
04/26/23 Aktie / Georg Boll 79
Satzungsänderungen bei der AG
a l l g e m e i n
Kapitalerhöhungnominell : aus Gesellschaftsmitteln
(Kapitalberichtigung)
effektiv : Kapitalerhöhung gegen Einlage
bedinge Kapitalerhöhung
genehmigtes Kapital
Kapitalherabsetzungnominell und effektiv : Herabsetzung des Nennbetrags
der Aktie
Zusammenlegung der Aktien
Einziehung von Aktien;
Verfahren :
- ordentliches Verfahren
- vereinfachtes Verfahren
s p e z i e l l
04/26/23 Aktie / Georg Boll 80
Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien
Ordentliche (gewöhnliche)
Kapitalerhöhung
Bedingte Kapitalerhöhung
Genehmigtes Kapital
Zugang flüssiger Mittel in Höhe der Grundkapitalzunahme und eines evtl. Aufschlages (Agio) auf den Nennwert
Erhöhung des Grundkapitals um maximal 50% des bisherigen Grundkapitals, die von der Ausnützung eines Umtausch- oder Bezugsrechtes abhängt
Bei
Ausgabe von Wandelschuld-verschreibungen
Ausgabe von Optionsanleihen
Vorbereitung des Zusammen-schlusses von Unternehmen
Ausgabe von Belegschafts-aktien
Ermächtigung des Vorstandes durch Satzungsänderung, das Grundkapital bis zu einem bestimmten Betrag zu erhöhen.
Die Ermächtigung kann für höchstens fünf Jahre und für maximal die Hälfte des Grundkapitals ausgesprochen
sowie
von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig gemacht werden.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 81
Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien
04/26/23 Aktie / Georg Boll 82
04/26/23 Aktie / Georg Boll 83
Möglichkeiten der Alt-Aktionäre bei Kapitalerhöhungen
Zukauffehlender
Bezugsrechte
Verkauf aller
Bezugsrechte
Erhöhung der Beteiligung
Beibehaltung der Beteiligung
Verminderung der Beteiligung
Größere Vermögenszuwächsefalls der Kurs der Aktie steigt
Gleiche Stellungdes Aktionärs
wie bisher
Ausgleich desBezugsrechtsverzichtes
durch Verkaufserlös
+ Bezug junger Aktien
Zukaufzusätzlicher
Bezugsrechte
Ausübungder vorhandenen
Bezugsrechtesofern sieausreichen
Verkauf der Spitzen der Bezugs-
rechte
04/26/23 Aktie / Georg Boll 84
Bsp.1: Möglichkeiten Alt-Aktionäre/Kapitalerhöhungen
Erhöhung der Beteiligung
Beibehaltung der Beteiligung
Größere Vermögenszuwächsefalls der Kurs der Aktie steigt
Gleiche Stellungdes Aktionärs
wie bisher
+ Bezug junger Aktien
Zukaufzusätzlicher
Bezugsrechte
Ausübungder vorhandenen
Bezugsrechte
Aktionär 1:
im Depot : 8 AktienBezugsverhältnis : 4:1
Zur Verfügung : 8 BZR
8 + 3 =11 Aktien
8 + 2=10 Aktien
4 8
04/26/23 Aktie / Georg Boll 85
Zukauffehlender
Bezugsrechte
Verkauf aller
Bezugsrechte
Erhöhung der Beteiligung
Verminderung der Beteiligung
Größere Vermögenszuwächsefalls der Kurs der Aktie steigt
Ausgleich desBezugsrechtsverzichtes
durch Verkaufserlös
+ Bezug junger Aktien
Zukaufzusätzlicher
Bezugsrechte
Verkauf der Spitzen der Bezugs-
rechte
Aktionär 2:
im Depot : 10 Aktien
Bezugs-verhältnis 4:1
Zur Verfügung : 10 BZR
Bsp.2: Möglichkeiten Alt-Aktionäre/Kapitalerhöhungen
10 + 3 = 13 Aktien
10 + 2 = 12 Aktien
10 + 4 = 14 Aktien
10 + 0 = 10 Aktien
2 1026
04/26/23 Aktie / Georg Boll 86
Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen
Entstehung des Bezugsrechts
Die Ausgabe junger Aktien führt zu einer Schmälerung der Rechte der bisherigen Aktionäre, ihre prozentuale Beteiligunsquote sinkt.
§ 186 AktG: Recht auf Bezug junger Aktien im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung jede Aktie besitzt ein Bezugsrecht
Währungsumstellung 01.01.1999
Umstellung des Grundkapitals auf Euro
Umstellung der Nennwertaktien auf nennwertlose Stückaktien
04/26/23 Aktie / Georg Boll 87
Jede Aktie besitzt ein Bezugsrecht !
Die AG beschließt das Grundkapital zu verdoppeln,
Jeder Aktionär hat das Recht, neue Aktien in Höhe seiner bisherigen Beteiligung zu kaufen
Beim Besitz von 1 Stück alter Aktie hat er das Recht 1 Stück neue Aktie zu kaufen
Das Bezugsverhältnis berechnet sich aus dem Verhältnis von altem Grundkapital zum neu ausgegebenen Grundkapital
in diesem Beispiel : 1 : 1
Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen
04/26/23 Aktie / Georg Boll 88
Bezugsverhältnis bisheriges Grundkapital (m)
neu ausgegebenes Grundkapital (n)
bei nennwertlosen Stückaktien :
Bezugsverhältnisbisherige Anzahl der Aktien (m)
Anzahl der neu ausgegebenen Aktien (n)
das Bezugsverhältnis wird auf den kleinstmöglichen Nenner gekürzt
=
=
Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen
04/26/23 Aktie / Georg Boll 89
Beispiel :
Aktiengesellschaft
Grundkapital alt : 4 Mio. Euro
neue Aktien : 1 Mio. junge Aktien1 Euro Nennwert / Stück
Kurs der alten Aktien : 280 Euro
Kurs der jungen Aktien : 240 Euro
Bezugsverhältnis4 Mio. Euro
1 Mio. Euro
4
11 = =
Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen
04/26/23 Aktie / Georg Boll 90
Ermittlung des Durchschnittskurses :
4 alte Aktien zu 280 Euro: 1.120 Euro
1 neue Aktie zu 240 Euro : 240 Euro
5 Aktien 1.360 Euro
Durchschnittskurs:( 1.360 Euro : 5 )
272 Euro
rechnerischer Wert des Bezugsrechts
2
=
3Kurs der alten Aktien
. / . Durchschnittskurs
280 Euro
272 Euro
8 Euro
Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen
04/26/23 Aktie / Georg Boll 91
Ein Aktionär, der sein Bezugsrecht nicht ausübt, sondern verkauft, erhält für jede seiner Aktien 8 Euro für ein Bezugsrecht je Aktie.
Er gleicht damit seinen Verlust aus, da der Kurs von 280 Euro zunächst auf 272 Euro fallen wird. (Kursnotiz : „ex BR“)
Der Käufer junger Aktien muss zu einem Kurs von 240 Euro kaufen und zusätzlich für jede neue Aktie 4 Bezugsrechte zu je 8 Euro = 32 Euro erwerben . ( 240 Euro + 32 Euro = 272 Euro)
Durch den Bezugsrechtshandel wird der Kursunterschied zwischen alten und jungen Aktien ausgeglichen
Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen
04/26/23 Aktie / Georg Boll 92
Formel :
Kurs der alten Aktien
Kurs der jungen Aktien
Bezugsverhältnis
Ka
Kn
m
n
B =Ka - Kn
mn
+ 1
4
Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen
04/26/23 Aktie / Georg Boll 93
Ermittlung des Bezugsrechtswerte bei Dividendenvorteil bzw. -nachteil
Wird im Jahr der Kapitalerhöhung die Dividendenberechtigung für die alten und für die jungen Aktien unterschiedlich gehandhabt,ergibt sich vor die jungen Aktien eine Bevorzugung bzw. Benachteiligung
Die unterschiedliche Dividendenberechtigung muss bei der Berechnung des Bezugsrechtswertes berücksichtigt werden !
04/26/23 Aktie / Georg Boll 94
Dividendennachteil ( Dn )
Sind die jungen Aktien im Gegensatz zu den alten Aktien nicht für das gesamte Geschäftsjahr dividendenberechtigt, ergibt sich ein Dividendennachteil, der wie eine Verbilligung der jungen Aktie wirkt.
laufendes Geschäftsjahr
Dividendenberechtigung der alten Aktie
Dividendenberechtigung der jungen AktieDividendennachteil
04/26/23 Aktie / Georg Boll 95
Dividendennachteil ( Dn )
Sind die jungen Aktien im Gegensatz zu den alten Aktien nicht für das gesamte Geschäftsjahr dividendenberechtigt, ergibt sich ein Dividendennachteil, der wie eine Verteuerung der jungen Aktie wirkt.
Bei der Berechnung des Bezugsrechtswertes muss dieser Nachteil als Aufschlag auf den Ausgabepreis der jungen Aktien berücksichtigt werden
B =Ka - ( Kn + Dn )
m
n+ 1
04/26/23 Aktie / Georg Boll 96
Beispiel :
Kapitalerhöhung mit Dividendennachteil
Eine Aktiengesellschaft erhöht ihr Grundkapital im Verhältnis 4:1 ; Kurs der alten Aktien : 305 Euro/StückBezugskurs der jungen Aktien : 205 Euro/Stück
Die jungen Aktien sind bei einer erwarteten Dividende für das laufende Geschäftsjahr von 15 Euro/Stück für die Altaktien erst ab dem 01.09. dividendenberechtigt.
Dividendenberechtigung :
Altaktien : 12 Monate = 15 Euro/Stück
junge Aktien : 4 Monate = 5 Euro/Stück
Dividendennachteil (Dn) der jungen Aktie :
10 Euro/Stück
04/26/23 Aktie / Georg Boll 97
Beispiel :
Kapitalerhöhung mit Dividendennachteil
Rechnerische Wert des Bezugsrechtes :
B =305 - ( 205 + 10 )
4
1+ 1
18 Euro=
04/26/23 Aktie / Georg Boll 98
Dividendenvorteil ( Dv )
Sind die jungen Aktien im Gegensatz zu den alten Aktien nicht für das gesamte Geschäftsjahr dividendenberechtigt, ergibt sich ein Dividendennachteil, der wie eine Verteuerung der jungen Aktie wirkt.
laufendes Geschäftsjahr
Dividendenberechtigung der alten Aktie
Dividendenvorteil (z.B.: Vorzugsdividende )
Dividendenberechtigung der jungen Aktie
04/26/23 Aktie / Georg Boll 99
Dividendenvorteil ( Dv )
Sind die jungen Aktien im Gegensatz zu den alten Aktien neben der Dividendenberechtigung mit einer Vorzugsdividende ausgestattet, ergibt sich ein Dividendenvorteil, der wie eine Verbilligung der jungen Aktie wirkt.
Bei der Berechnung des Bezugsrechtswertes muß dieser Vorteil als Abschlag auf den Ausgabepreis der jungen Aktien berücksichtigt werden
B =Ka - ( Kn - Dv )
m
n+ 1
04/26/23 Aktie / Georg Boll 100
Beispiel :
Kapitalerhöhung mit Dividendenvorteil
Eine Aktiengesellschaft erhöht ihr Grundkapital im Verhältnis 5:1 ; Kurs der alten Aktien : 217 Euro/StückBezugskurs der jungen Aktien : 146 Euro/Stück
Die jungen Aktien sind mit einer Überdividende von 5 Euro ausgestattet, bei einer erwarteten Dividende für das laufende Geschäftsjahr von 11 Euro/Stück für die Altaktien erst ab dem 01.04. dividendenberechtigt.
Dividendenberechtigung :
Altaktien : 12 Monate = 11 Euro/Stück
junge Aktien : 9 Monate = 12 Euro/Stück
Dividendenvorteil (Dv) der jungen Aktie :
1 Euro/Stück
04/26/23 Aktie / Georg Boll 101
Beispiel :
Kapitalerhöhung mit Dividendenvorteil
Rechnerische Wert des Bezugsrechtes :
B =217- ( 146 - 1 )
5
1+ 1
12 Euro=
04/26/23 Aktie / Georg Boll 102
Operation Blanche:
Aktionär: Kauf ohne zusätzlichem Mitteleinsatz
1. Verkauf aller Bezugsrechte
2. Was würde eine neue Aktie kosten,wenn er keine Bezugsrechte hätte?
= Mögliche Investitionssumme
= Preis der jungen Aktie+ Preis der notwendigen BZR
:
=Anzahl der möglichen
jungen Aktien
+ Verkaufserlös der evtl. überzähligen BZR
04/26/23 Aktie / Georg Boll 103
Operation Blanche
Ziel : Ausnutzung des Depots ohne eigenen finanziellen Aufwand.Wie viele junge Aktien können erworben werden?Wie viele Bezugsrechte müssen verkauft werden?
Der Aktionär verfügt über 162 alte Aktien
Die Kapitalerhöhung erfolgt im Verhältnis 6:1
Der Kurs der alten Aktie wurde mit 285,-- € festgestellt.
Der Kurs der neuen Aktien wurde auf 180,-- € festgesetzt
Das Bezugsrecht hat demnach einen Wert von 15,-- €
Aktionär: Kauf ohne zusätzlichem Mitteleinsatz
04/26/23 Aktie / Georg Boll 104
6 Bezugsrechte * 15 € = 90,00 €
1 junge Aktie = 180,00 €
Preis : 1 Aktie = 270,00 €
Preis einer jungen Aktie ohne Bezugsrechtsbesitz
Mögliche Anzahl junger Aktien ohne Bezugsrechtbesitz 2.430,00 € : 270 € = 9 junge Aktien
162 * 15€ = 2.430,00 €Möglicher Verkaufserlös des Kunden bei 162 Bezugsrechten
Anzahl der benötigten Bezugsrechte :(Bezugsverhältnis 6 : 1) 9 junge Aktien* 6 = 54 Bezugsrechte
Vorhandene Bezugsrechte : 162 Bezugsrechte
Zum Verkauf mögliche Bezugsrechte : 108 Bezugsrechte
Kaufaufwand für die jungen Aktien
Bezugsrechtserlöse 108 * 15,00 € = 1.620,00 €
9 * 180,00 € = 1.620,00 €
Aktionär: Kauf ohne zusätzlichem Mitteleinsatz
04/26/23 Aktie / Georg Boll 105
Zusatzrecht, das Aktiengesellschaften als Emittenten von Schuldverschreibungen ihren Käufern gewähren.
Schuldverschreibungen mit einem solchen Zusatzrecht werden als Wandel- oder Optionsanleihen bezeichnet.
Die Unterscheidung zwischen diesen beiden (ähnlichen) Anleihetypen ergibt sich daraus,
ob die Gläubigerrechte aus der Anleihe nach der Ausübung des Bezugsrechtes weiterbestehen (Optionsanleihe) oder
ob sämtliche Gläubigerrechte mit der Ausübung desBezugsrechtes erlöschen (Wandelanleihe).
B e z u g s r e c h t auf A k t i e n
Wandel- / Optionsanleihe
04/26/23 Aktie / Georg Boll 106
Eine Wandelanleihe berechtigt den Inhaber, diese in eine oder mehrere Aktien des Emittenten zu tauschen (wandeln).
Der Inhaber der Wandelanleihe gibt seine Gläubigerrechte auf („Weggabe“ der Anleihe)
und erhält hierfür im Gegenzug die Rechte eines Anteilseigners(„Empfang“ von Aktien).
Da es sich bei dem Bezugsrecht der Wandelanleihe um ein Recht des Inhabers, nicht aber um eine Verpflichtung zur Wandlung handelt, kann er auch von einer Ausübung absehen und weiterhin in seinem Gläubigerstatus verbleiben.
In diesem Fall hat er dann weiterhin einen Anspruch auf die vereinbarte regelmäßige Verzinsung sowie auf die Rückzahlung des Nennbetrages am Ende der Laufzeit der Optionsanleihe
W a n d e l a n l e i h e
04/26/23 Aktie / Georg Boll 107
Das Aktienbezugsrecht wird nicht durch die Anleihe selbst, sondern durch einen Optionsschein (Warrant), der im Emissionszeitpunkt zusammen mit dem Mantel und dem Zinsscheinbogen begeben wird, beim emittierenden Unternehmen geltend gemacht.
Der Warrant und die Anleihe sind somit zwei eigenständige Wertpapiere, die auch getrennt voneinander handelbar sind.
O p t i o n s a n l e i h e
04/26/23 Aktie / Georg Boll 108
Werden die Anleihe und der Optionsschein zu einem Wertpapier (der Optionsanleihe) zusammengefasst, so wird die Anleihe mit dem Zusatz m. O. (mit Optionsschein) oder dem Zusatz „cum“ versehen. Anleihen, die ohne Optionsschein gehandelt werden, tragen hingegen den Zusatz o. O. (ohne Optionsschein) oder „ex“.Diese Trennung wird durchgeführt, da auch nach der Ausübung des Bezugsrechts die Anleihe weiterbesteht. In diesem Fall wird der Anleger sowohl Anteilseigner als auch Gläubiger der emittierenden Aktiengesellschaft.
Entschließt er sich jedoch dazu, das Bezugsrecht nicht auszuüben oder den Warrant zu verkaufen, so bleibt er lediglich Gläubiger des Unternehmens und erhält die in den Emissionsbedingungen festgelegten Zins- und Tilgungszahlungen.
O p t i o n s a n l e i h e
04/26/23 Aktie / Georg Boll 109
Wandelschuldverschreibung
Optionsanleihe
Emission L a u f z e i t Laufzeit-ende
1
Wandlungsfrist
Optionsfrist
Umtausch in eine Aktie
o d e r
Bezugsrecht+ Option auf Bezug einer Aktie
1
2
2
04/26/23 Aktie / Georg Boll 110
Laufzeit-ende
Wandelschuldverschreibung
Optionsanleihe
Emission L a u f z e i t
1
Wandlungsfrist
Optionsfrist
Umtausch in eine Aktie
o d e r
Bezugsrecht+ Option auf Bezug einer Aktie
1
2
2
GeldGeld
oderoder
AktieAktie
GeldGeld
undund
AktieAktie
Sonderfall:Mandatory Klausel:Wandlung am Ende der Laufzeit.
04/26/23 Aktie / Georg Boll 111
Bei Wandel- und Optionsanleihen müssen in den Emissionsbedingungen zusätzlich die Spezifikationen für den Aktienbezug festgelegt werden.
Von wesentlicher Bedeutung sind hierbei: die Wandlungs- bzw. Optionsfrist
(Zeitraum, in dem der Inhaber der Anleihe sein Wandlungs- oder Optionsrecht ausüben darf)
das Wandlungs- bzw. Optionsverhältnis(gibt an, wie viele Aktien für einen Optionsschein bzw. eine Wandelanleihe
bezogen werden dürfen)
die Barzuzahlung bei Wandlung(Höhe der Zuzahlung, die der Inhaber zuzüglich zur Hergabe der Wandelanleihe
bzw. für den Erwerb der Aktien leisten muss)
den Bezugskurs für die Aktien bei Optionsanleihen (fixierter Preis, zu dem die Aktien bei der Ausübung des Warrants erworben
werden dürfen)
Spezifikationen für den Aktienbezug
Wandel- / Optionsanleihe