21.11.2014Aktie / Georg Boll1 Aktiengesellschaft : Aktie als Anlageform.

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Aktiengesellschaft : Aktie als Anlageform

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Quelle : Handelsblatt: Freitag/Samstag, 17./18.12.2010 Nr.245

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Die Bedeutung der Aktiengesellschaft

für die Aktionäre

für den Geschäftsbetrieb

für die Volkswirtschaft

Beteiligung am Produktivvermögen bereits mit geringem Einsatz möglich

Möglichkeit am Wachstum der Wirtschaft teilzuhaben

Risiko ist auf die Einlage / Kaufpreis derAktie beschränkt

relativ inflationssichere Anlage

Grosse Kapitalkraft durch eine große Zahl von Teilhabern

Durchführung grosser, kapitalintensiver Projekte möglich

Einsatz großer und damit kostengünstiger Produktionseinheiten wird möglich

Einstellung qualifizierten Führungspersonals wird ermöglicht

großer Beitrag zur wirtschaftlichen Gesamtleistung, zur Beschäftigung und zum Steueraufkommen

Möglichkeit zu einer breiten Vermögensbildung

Gefahr der Konzentration in derWirtschaft durch Grossaktionäre

Gefahr kostenintensiver Gestaltungfreundlicher oder feindlicher Übernahmen

Gefahr großer volkswirtschaftlicher Schäden im Insolvenzfall

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D i e A k t i e n g e s e l l s c h a f t

Wesen der AG

Die AG ist eine Kapitalgesellschaft (juristische Person)

Die Aktionäre haften nicht

persönlich für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft

Die Gesellschafter sind mit Einlagen auf das in Aktien zerlegte Grundkapital beteiligt

Gründung

Mindestens 1 Gründer

notarieller Abschluss des Gesellschaftsvertrages ( Satzung)

Inhalt :Firma (Firmenname mit Zusatz AG) und Sitz der Gesellschaft

Gegenstand der Unternehmung undHöhe des Grundkapitals ( mindestens 50.000 Euro)

Nennbeträge der einzelnen Aktie 1 Euro (bzw. Mindestanteilsbetrag einer Stückaktie)

Handelsregisereintragung

Wesen der Aktie

Aktie = Wertpapier, das ein Anteils-recht an einer AG verbrieft

Nennwert = auf der Aktie aufgedruckter Betrag

Stückaktie = Bruchteil einer Aktie am Grundkapital

Stückelose Wertrechte bei der Dt. Börse Clearing möglich (Sammelurkunden)

Kurswert = erzielter Preis je Aktie an der

Börse

Arten :InhaberaktienNamensaktienvinkulierte Namensaktien

Gattungen :StammaktienVorzugsaktien

Rechte der Aktionäre

Recht auf Gewinnanteil

( Dividende )im Verhältnis der Aktiennennbeträge bzw.der Stückzahl vorhandener Aktien

Stimmrecht

Auskunftsrecht in der Hauptversammlung

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Aufsichtsrat

Die Organe der Aktiengesellschaft

Hauptversammlung ( HV ) Vorstand

A K T I O N Ä R E

gibt Anweisungen

wählt einen Teil

auf vier Jahre

wählt einen Teil

auf vier Jahre

wählt auf höchstens fünf Jahre und

kontrolliert

A R B E I T N E H M E R

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Wahl eines Teils des Aufsichtsrates

Beschluss über die Verwendung des Bilanzgewinnes

Beschluss über die Abdeckung des Bilanzverlustes

Entlastung von Vorstand und Aufsichtsrat

Bestellung der Abschlussprüfer

Beschlüsse über Satzungsänderungen, Kapitalveränderungen

Beschluss über die Auflösung der AG

Hauptversammlung ( HV )(= Versammlung der Aktionäre )

Die Organe der Aktiengesellschaft

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Bestellung und Überwachung des Vorstandes(Bezahlung...Wettbewerbsverbote...)

Prüfung des Jahresabschlusses, des Geschäftsberichts und des Vorschlags zur Verwendung des Bilanzgewinns

Vorschlag zur Deckung des Bilanzverlustes

Einberufung einer außerordentlichen HV, wenn es das Wohl der Gesellschaft erfordert

Abberufung des Vorstandes bei Vorliegen eines wichtigen Grundes

Aufsichtsrat

Die Organe der Aktiengesellschaft

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Geschäftsführung

Vertretung

Vorlage des Jahresabschlusses

Vorschlag für die Gewinnverteilung;

Vorschlag zur Abdeckung des Bilanzverlustes

Jährliche Einberufung der ordentlichen HV

Jahresabschluss im Handelsregister eintragen und veröffentlichen lassen (Publizitätspflicht)

Vorstand

Die Organe der Aktiengesellschaft

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Die Rechtsstellung des Aktionärs

Anspruch auf Auszahlung des Gewinnanteils ( Dividende ), der in der Hauptversammlung beschlossen wird

Bezugsrecht bei der Ausgabe junger Aktien

oder Wandel-/ Optionsanleihen

Stimmrecht und Auskunftsrecht in der Hauptversammlung

Anspruch auf Anteil am Liquidationserlös des Unternehmens

Leistung der Einlage in Höhe des Nennwertes und eines eventuellen Aufgeldes ( Agio )

Die Haftung beschränkt sich auf die Einlage

Rechte Pflichten

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Stammaktien Normalfall,allgemeines Stimmrecht.Dividendenbezug bzw. Liquidationsanteil

Vorzugsaktien Stimmrechtsausschluss möglich § 12 Abs. 1 S. 2 AktGMehrstimmrechtsaktien sind nach § 12 Abs.2 AktG unzulässig.

Anspruch auf Vorzugsdividende (mit oder ohne Nachzahlungspflicht) bzw.Anspruch auf Vorzugserlös bei der Liquidation

Aktien nach dem Inhalt des verbrieften Rechts und der wertpapierrechtlichen Übertragbarkeit

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Orderpapier auf den Namen des Aktionärs lautend,Übertragung durch Einigung, Übergabe und Indossament oder durch Abtretung gem. §§ 413, 398ff., 952 Abs.2 BGB

Inhaberaktien Normalfall,auf den Inhaber lautend,Übertragung nach §§ 929 ff. BGB.Ausgeschlossen, wenn Kapital noch nicht voll einbezahlt :dafür Ausgabe von "Zwischenscheinen“

Namensaktien

vinkulierteNamensaktien

Orderpapier, auf den Namen des Aktionärs lautend, Übertragung durch Einigung, Übergabe und Indossament oder durch Abtretung gem. §§ 413, 398ff., 952 Abs.2 BGBZur Übertragung ist die Zustimmung der Gesellschaft erforderlich.

Aktien nach dem Inhalt des verbrieften Rechts und der wertpapierrechtlichen Übertragbarkeit

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DurchEinigungund

Übergabe

Durch Einigungund

Übergabe desindossiertenPapiers(Praxis : Zession)+Umschreibung im Aktienbuch

DurchEinigung und Zustimmung der AGundÜbergabe desindossiertenPapiers(Praxis : Zession)+Umschreibungim Aktienbuch

OrderpapiereInhaberpapiere

GewährendemAktionär diegesetzlichenundsatzungs-mäßigenRechte

Gewährendem Aktionär gegenüber dem Inhaber von Stammaktien einzelne Vorrechte

Jeweils mit

Mehrstimmrecht Vorzugsdividende Erhöhtem Anteil am Liquididationserlös

Der Aktionär hat ein verstärktes Stimmrecht in der Hauptversammlung

Grundsätzlich verboten, jedoch Genehmigung durch den Landeswirtschaftsminister möglich

Der Aktionär hat einen erhöhten Dividendenanspruch

In der Regel kein Stimmrecht

Der Aktionär hat Sonderrechte bei der Auflösung der Gesellschaft

z.B. das Recht auf vorrangige Befriedigung aus dem Liquidationserlös

Alle Aktien, die vor einer Kapitalerhöhung im Umlauf waren

Alle Aktien, die nach einer Kapitalerhöhung im Umlauf sind,bis sie rechtlich den alten Aktien angeglichen sind

Normalfall:Der Kreis der Erwerber ist unbe-schränkt

Aktien, die den Beleg-schafts-mitglie-dern angeboten werden

Repriva-tisierung des Bundes-vermö-gens (VW)

Nach ihren Erwerbern

Gewöhn-liche Aktien

Beleg-schafts-Aktien

Volks-Aktien

A r t e n d e r A k t i e n

Junge AktienAlte Aktien

Nach ihrem AusgabezeitpunktNach ihren Rechten

Vorzugs-aktien

Stamm-aktien

Nach der Übertragung des Eigentums

Inhaberaktien

Namens-aktien

VinkulierteNamens-

aktien

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Besondere Risiken bei Aktienanlagen

Stimmrechtsverschiebungen „Squeeze Out“ von Minderheitsaktionären

Gefahr des Verlustes der schnellen Verfügbarkeit bei Streichung aus dem Börsenhandel

Gefahr wirtschaftlicher Verluste der AG bis hin zur Insolvenz bzw. Aufkauf durch „Investor“

negative Entwicklung des Aktienkurses

von der Kursprognose abweichende Kurseerwartete Dividenden fallen ganz oder teilweise aus

Änderung/ Verlust von Aktionärsrechten

Einstellung des Börsenhandels(Delisting)

Unternehmerisches Risiko

Kursrisiko

Dividendenrisiko

mangelhafte oder „parteinützliche“ Informationen Fehlinterpretation von InformationenBeratungsrisiko

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Verfahren der Aktienanalyse

Fundamentalanalyse Technische Analyse /Chartanalyse

...welche Aktie soll ich kaufen / verkaufen...?

...wann soll ich kaufen / verkaufen...?

Auswertung von Daten, die über das Unternehmen im Umlauf sind

unterbewertete Aktien = Kauf wird empfohlen

überbewertete Aktien = Verkauf wird empfohlen

versucht Kauf- bzw. Verkaufssignale aus typischen Erscheinungsformen von Charts abzuleiten

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Fundamentalanalyse

Globalanalyse Branchenanalyse Einzeltitelanalyse

Konjunktur

Zinsen

Branchenklima

Auftragseingänge

Kennzahlen

Managementqualität

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... „Wer Aktien beurteilen will, kommt um Konzernbilanzen undKennziffern nicht herum. Anleger sollten dabei mehrere Größenim Blick behalten.“...

Jörg Hackhausen, Christian Panster Frankfurt, in : Handelsblatt Freitag/Samstag, 22./23.10.2010, Nr. 205

Die Qual der Zahl

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Jörg Hackhausen, Christian Panster Frankfurt, in : Handelsblatt Freitag/Samstag, 22./23.10.2010, Nr. 205

Die Dividendenrendite ergibt sich aus dem Verhältnis aus der Dividende und dem aktuellen Aktienkurs.

Allgemein gilt: Je höher die Dividendenrendite, desto rentablerist eine Aktie.

Die Dividendenrendite

Dividendenrendite =Bruttodividende

Aktienkurs * 100

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eine der wichtigsten Kennzahlen, um die Ertragskraft eines Unternehmens zu beurteilen.

Der Cash-Flow aus dem operativen Geschäft zeigt das Saldo aus Mittelzufluss und -abfluss an, lässt Rückschlüsse auf frei verfügbare Mittel eines Unternehmens zu.Im Gegensatz zu den verschiedenen Gewinnkennziffern lässt sich der Cash Flow kaum durch Bilanzgestaltung schön rechnen. Er eignet sich besonders gut, um Unternehmen innerhalb einer Branche zu vergleichen.

Nachteil: Der Cash Flow schwankt stark. Vergleiche über mehrere Jahre sind schwierig.Ein niedriges Kurs-Cash-Flow-Verhältnis (KCV) deutet darauf hin, dass der Kurs im Vergleich zum Cash Flow günstig ist. Im Verhältnis zum Aktienkurs zeigt der Cash-Flow an, mit welchem Faktor die Ertragskraft eines Unternehmens an der Börse bewertet wird.

Der Cash-Flow - Kurs-Cash-Flow-Verhältnis (KCV)

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Bestimmung des Cash - Flow

Bilanzgewinn ( bzw. Bilanzverlust )

+ Zuführung zu den Rücklagen (./. Auflösung von Rücklagen)

./. Gewinnvortrag aus der Vorperiode ( + Verlustvortrag aus der Vorperiode )

= Jahresüberschuss

+ Abschreibungen ( ./. Zuschreibungen )

+ Erhöhung der langfristigen Rückstellungen (./. Verminderung der langfristigen Rückstellungen

= Cash Flow ( aus externer Sicht)

Perridon, Steiner: Finanzwirtschaft der Unternehmung, 10. überarb.Aufl.,München1999 S.542 ff.

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ob ein Unternehmen an der Börse günstig bewertet ist oder nicht, zeigt das Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV).

Die Vermögenswerte eines Unternehmens werden in das Verhältnis zum aktuellen Aktienkurs gesetzt.

Das KBV spielt für Value-Investoren wie Graham und Buffett eine große Rolle.

Der Buchwert spiegele den „wahren“ Wert eines Unternehmens wider. Wird ein Unternehmen an der Börse unter seinem Buchwert gehandelt, schließt der Value-Investor darauf, dass der Markt den eigentlichen Wert unterschätzt.

Die grobe Regel lautet: Je niedriger das KBV, desto größer das Kurspotenzial – vorausgesetzt, dem Unternehmen drohen in absehbarer Zukunft keine heftigen Abschreibungen oder gar die Pleite.

Das Kurs-Buchwert-Verhältnis (KBV)

http://www.valueinvesting.de

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KBV : Der Buchwert (Bilanzkurs)

http://www.valueinvesting.de

gezeichnetes Kapital + Rücklagen + Bilanzgewinn

Gesamtzahl der AktienBuchwert =

gezeichnetes Kapital + Rücklagen + Bilanzgewinn + stille Reserven

Gesamtzahl der Aktien

Substanzwert =

Kurs-Buchwert -Verhältnis = Kurs der Aktie

Buchwert der AG

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Verhältnis von Aktienkurs zu Unternehmensgewinnen.

Faustregel : Je niedriger das KGV umso besser.

Kritik: Es gibt kaum eine Größe, bei der die Unternehmen besser „gestalten“ können als beim Gewinn:

- Welcher Gewinn ist gemeint?- Gewinn vor Steuern?- Was ist mit den Abschreibungen?- Ist es der Gewinn des abgelaufenen Jahres?- Ist der erwartete Gewinn für das kommende Jahr?

Gerade in guten Börsenphasen sind die Gewinnerwartungen der Analysten oft übertrieben.

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)

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Verhältnis von Aktienkurs zu Unternehmensgewinnen.

Ein niedriges KGV kann täuschen und den Anleger auf die falsche Fährte führen. Sollten sich die Experten bei ihren Schätzungen vertan haben, wird aus einer günstigen schnell eine teure Aktie.

Man sollte nicht nur auf die Gewinne eines einzigen Jahres achten.Ein gutes Unternehmen sollte über viele Jahre bewiesen haben, dass es profitabel arbeitet. Ein einziger Ausreißer nach oben ist noch lange kein Qualitätssiegel.

Der legendäre Investor Benjamin Graham empfiehlt Anlegern, nur Aktien auszuwählen, deren aktuelles KGV weniger als 40 Prozent des höchsten KGV der vergangenen fünf Jahre beträgt.

Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)

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Das Kurs-Gewinn-Verhältnis (KGV)

Kurs – Gewinn – Verhältnis = Aktienkurs

erwarteter Gewinn pro Aktie

Ermittlung des Gewinns : Nach Regeln der „Deutschen Vereinigung für Finanzanalyse und Asset Management“ (DVFA)

http://www.dvfa.de

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Eine von Anlegern meist vernachlässigte Größe

Der aktuelle Aktienkurs eines Unternehmens wird in Beziehung zu den Umsätzen gesetzt.

Dabei liefert das KUV sehr verlässliche Hinweise darauf, ob eine Aktie möglicherweise interessant sein könnte - oder nicht. Anders als der Gewinn lassen sich die Umsätze nicht so leicht manipulieren.

Je niedriger der Wert desto besser.

Besonders wichtig ist diese Zahl bei sehr jungen Unternehmen, die noch keine oder nur sehr geringe Gewinne erwirtschaften.

Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV)

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Das Kurs-Umsatz-Verhältnis (KUV)

Kurs-Umsatz-Verhältnis = Kurs der Aktie

Umsatz der AG

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Je höher die Marktkapitalisierung, also der aktuelle Börsenwert eines Unternehmens, umso geringer die Kursschwankungen.

Zwar schwankt der Aktienkurs großer Konzerne im langfristigen Durchschnitt weniger stark als der von kleineren Unternehmen. Eine Garantie gegen Kursverluste ist das aber nicht.

Während der Finanzkrise verloren auch so hochkapitalisierte Dax-Aktien wie Eon oder Siemens kräftig an Wert.

Die Marktkapitalisierung

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Wie rentabel arbeitet das Eigenkapital eines Unternehmens?

„Eine günstige Entwicklung der Eigenkapitalrendite wird von der Börse honoriert“,

Die Kennzahl berechnet sich aus dem Verhältnis des Gewinns zum Eigenkapital.

Je höher der Wert desto besser.

Allerdings gibt es – wie beim KGV – auch hier ein definitorisches Problem.

Welcher Gewinn ist gemeint, was wird als Eigenkapital gezählt?

Je nach Rechnungslegung kann es so zu großen Unterschieden kommen.

Die Eigenkapitalrendite

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Jörg Hackhausen, Christian Panster Frankfurt, in : Handelsblatt Freitag/Samstag, 22./23.10.2010, Nr. 205

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Die Volatilität einer Aktie ist im engeren Sinne keine Kennziffer zur Unternehmensbewertung.

Trotzdem sollte sie bei der Aktienauswahl eine Rolle spielen, insbesondere bei vorsichtigen Anlegern.

Die historische Volatilität zeigt an, wie stark der Kurs in einem bestimmten Zeitraum durchschnittlich bewegt hat – nach oben wie nach unten.

Je größer die Kursschwankungen sind, desto größer ist auch die Volatilität der Aktie – und damit meist auch das Risiko.

Umgekehrt zeugt eine geringe Schwankungsbreite von Stabilität.

Unternehmen mit einem stabilen Geschäftsmodell sind in der Regel auch an der Börse stabiler.

Volatilität

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„Risiko-Radar“, von Handelsblatt und der Ratingfirma EDG einmal monatlich veröffentlicht. Untersucht werden die 50 bei deutschen Anlegern beliebtesten Aktien sowie die Standardindizes Dax und Euro-Stoxx-50 sowie die Rohstoffe Gold, Silber und Öl der Marke Brent.

Value at Risk

Basis für die Risikoanalyse ist das Konzept des „Value at Risk“. Das Grundprinzip : „Der Value at Risk gibt den Verlustbetrag an, der mit einer bestimmten Wahrscheinlichkeit bei einer vorgegeben Haltedauer nicht überschritten wird.

Bei einer Anlage von 10.000 Euro bedeutet ein Value at Risk von 1.000 Euro, dass der Anleger mit einer Wahrscheinlichkeit von 99 Prozent in den nächsten zehn Tagen nicht mehr als 1.000 Euro verlieren könnte.

Auf Basis des errechneten Value at Risk werden die verschiedenen Anlagen in Risikoklassen von eins für „sicherheitsorientiert“ bis fünf für „spekulativ“ eingestuft.

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Value at Risk

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Die Charttechnik (auch technische Analyse oder Chartanalyse) ist eine Form der Aktienanalyse, bei der durch die Beurteilung von Charts kurz- und mittelfristige Kursprognosen gestellt werden.

Ziel der Chartanalyse ist es, die Regelmäßigkeiten in Kursverläufen zu erkennen und daraus Handelssignale zu gewinnen.

Chartanalysen werden von sog. Chartisten durchgeführt. Sie versuchen anhand von Indikatoren und charttypischen Formationen mögliche Kursentwicklungen vorauszusagen.

Wirtschaftliche Informationen über das Unternehmen und Unternehmenskennzahlen spielen bei der Chartanalyse keine Rolle.

http://www.boersennotruf.de/brokerwerkzeug/chart.phphttp://www.fonds-aktien-optionsscheine.de/aktien/trendbestaetigung.html

Charttechnik

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Wichtige Begriffe der Charttechnik:

- Chart

- Candlestick-Diagramm (Kerzenchartanalyse)

- Balken-Diagramm

- Gleitender Durchschnitt

- Trendkanal

- Widerstandslinie

- Unterstützungslinie

- W-Formation

- M-Formation

- Wimpel-Formation

- Weitere Indikatoren (Momentum, MACD, RSI etc. )

Charttechnik

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Der Chart

Ein Chart ist die graphische Darstellung von Kursverläufeneinzelner Aktien oder Börsenindizes.

Je nach Beobachtungszeitraum werden Tageszahlen oder längerfristige Daten in überschaubaren Kurven abgebildet.

Gängige Zeiträume: 1 Woche - 1, 3, 6 Monate - 1, 3, 5 Jahre.

Intraday-Charts zeigen den Kursverlauf innerhalb eines Tages.

Chart

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Der Chart (Linien-Chart)

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Der Chart (Linien-Chart)

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Candlestick-Diagramm (Kerzenchartanalyse)

Ein Candlestick-Diagramm stellt Kursveränderungen in einer bestimmten Form dar: Der Körper der Kerze zeigt die Differenz zwischen Eröffnungs- und Schlusskurs.

Kursanstieg wird grün, Kursverlust wird rot dargestellt. Die Dochte an der Kerze zeigen die Höchstkurse (oben) und die Tiefstkurse (unten) an.

Ein Candlestick-Diagramm zeigt die Stimmungen an den Märkten.

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Candlestick-Diagramm (Kerzenchartanalyse)

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Candlestick-Diagramm (Kerzenchartanalyse)

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Balken-Diagramm

Ein Balken-Diagramm zeigt zusätzlich zum Kursverlauf die Kursschwankungen innerhalb eines Tages an.

Die Länge des Balkens zeigt die Differenz zwischen Eröffnungs- und Schlusskurs.

Der entsprechende Eröffnungs- bzw. Schlusskurs wird durch zusätzliche horizontale Striche eingetragen.

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Balken-Diagramm

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Balken-Diagramm

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Gleitender Durchschnitt

Ein gleitender Durchschnitt stellt die Kursbewegungen von Aktien einheitlicher und übersichtlicher dar.

Er wird als Linie in einen Chart eingezeichnet.

Gängige Betrachtungszeiträume: 38, 90, 100 oder 200 Tage.

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Gleitender Durchschnitt

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 63

Trendkanal

Der Trendkanal besteht aus einer oberen Widerstandslinie und einer unteren Unterstützungslinie.

Anhand des Trendkanals kann der Anleger die generelle Richtung einer Kursentwicklung erkennen.

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 64

Trendkanalhttp://www.boerse-online.de/aktie/chartanalyse/

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 65

Trendkanalhttp://www.boerse-online.de/aktie/chartanalyse/

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 66

Widerstandslinie

Die Widerstandslinie zeigt, dass auf einem bestimmten Kursniveau das Angebot die Nachfrage nach Aktien übersteigt.

An dieser Stelle neigt der Aktienkurs deswegen tendenziell zur Schwäche.

Die Widerstandslinie ist das Gegenstück zur Unterstützungslinie.

Der rote Punkt beschreibt ein Kaufsignal.

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 67

Unterstützungslinie

Die Unterstützungslinie bezeichnet die untere Begrenzungslinie eines Trendkanals.

Wird diese Linie oft durchbrochen, sinkt häufig der Kurs der Aktie.

Die Unterstützungslinie ist das Gegenstück zur Widerstandslinie.

Der rote Punkt beschreibt ein Verkaufssignal.

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 68

W-Formation

Die W-Formation ist eine der bekanntesten Trendumkehrformationen.

Der Gipfelbildung ging ein langer Aufwärtstrend voran. Dem Kursrückgang in der linken Schulter folgt ein weiterer Kursaufschwung, der zu einem neuen Höchststand führt. Anschließend kommt es wieder zu einem Kursrückgang.

Dieser sollte unterhalb der linken Schulterspitze zum Ende kommen, damit man von der Ausbildung eines Kopfes sprechen kann.

Der rote Punkt beschreibt ein Kaufsignal.

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 69

M-Formation

Die M-Formation ist ebenfalls eine Trendumkehrformation.

Die beiden unteren Spitzen sind markante Tiefpunkte. Sie sind Rückschläge nach kurzen Kursanstiegen. Bei der dann folgenden Abwärtsbewegung werden diese Spitzen unterschritten.

Der rote Punkt beschreibt ein Verkaufssignal.

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 70

Wimpel-Formation

Die Wimpel-Formation ist eine kurzfristige, dreieckige Konsolidierungsformation.

Das Volumen geht in der Zeit der Wimpelausbildung stark zurück.Wimpel bestätigen den bisherigen Trend normalerweise. D.h. bei einem Abwärtstrend setzt sich der Ausbruch aus dem Wimpel nach unten fort.

Wimpel gelten als verlässliche Kursformationen.

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 71

Wimpel-Formation

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 72

Weitere Indikatoren

Viele Online-Börsendienste bieten mittlerweile die Möglichkeit zusätzliche Indikatoren anzuzeigen, z.B Momentum, MACD, RSI, Slow/Fast Stochastik, Volume Price Trend, Money Flow Index, etc..:

- www.boerse.de/grundlagen.php3?id=10- www.charttec.de (unter Indikator Technik)- www.tec-trader.com (unter Indikatoren)- w.worldstocks.de/Ct/index.php- www.technical-investor.de/content.asp?p=wsn/default.asp&wid=274

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 76

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 77

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 78

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 79

Satzungsänderungen bei der AG

a l l g e m e i n

Kapitalerhöhungnominell : aus Gesellschaftsmitteln

(Kapitalberichtigung)

effektiv : Kapitalerhöhung gegen Einlage

bedinge Kapitalerhöhung

genehmigtes Kapital

Kapitalherabsetzungnominell und effektiv : Herabsetzung des Nennbetrags

der Aktie

Zusammenlegung der Aktien

Einziehung von Aktien;

Verfahren :

- ordentliches Verfahren

- vereinfachtes Verfahren

s p e z i e l l

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 80

Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien

Ordentliche (gewöhnliche)

Kapitalerhöhung

Bedingte Kapitalerhöhung

Genehmigtes Kapital

Zugang flüssiger Mittel in Höhe der Grundkapitalzunahme und eines evtl. Aufschlages (Agio) auf den Nennwert

Erhöhung des Grundkapitals um maximal 50% des bisherigen Grundkapitals, die von der Ausnützung eines Umtausch- oder Bezugsrechtes abhängt

Bei

Ausgabe von Wandelschuld-verschreibungen

Ausgabe von Optionsanleihen

Vorbereitung des Zusammen-schlusses von Unternehmen

Ausgabe von Belegschafts-aktien

Ermächtigung des Vorstandes durch Satzungsänderung, das Grundkapital bis zu einem bestimmten Betrag zu erhöhen.

Die Ermächtigung kann für höchstens fünf Jahre und für maximal die Hälfte des Grundkapitals ausgesprochen

sowie

von der Zustimmung des Aufsichtsrates abhängig gemacht werden.

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 81

Kapitalerhöhung durch Ausgabe junger Aktien

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 82

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 83

Möglichkeiten der Alt-Aktionäre bei Kapitalerhöhungen

Zukauffehlender

Bezugsrechte

Verkauf aller

Bezugsrechte

Erhöhung der Beteiligung

Beibehaltung der Beteiligung

Verminderung der Beteiligung

Größere Vermögenszuwächsefalls der Kurs der Aktie steigt

Gleiche Stellungdes Aktionärs

wie bisher

Ausgleich desBezugsrechtsverzichtes

durch Verkaufserlös

+ Bezug junger Aktien

Zukaufzusätzlicher

Bezugsrechte

Ausübungder vorhandenen

Bezugsrechtesofern sieausreichen

Verkauf der Spitzen der Bezugs-

rechte

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 84

Bsp.1: Möglichkeiten Alt-Aktionäre/Kapitalerhöhungen

Erhöhung der Beteiligung

Beibehaltung der Beteiligung

Größere Vermögenszuwächsefalls der Kurs der Aktie steigt

Gleiche Stellungdes Aktionärs

wie bisher

+ Bezug junger Aktien

Zukaufzusätzlicher

Bezugsrechte

Ausübungder vorhandenen

Bezugsrechte

Aktionär 1:

im Depot : 8 AktienBezugsverhältnis : 4:1

Zur Verfügung : 8 BZR

8 + 3 =11 Aktien

8 + 2=10 Aktien

4 8

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 85

Zukauffehlender

Bezugsrechte

Verkauf aller

Bezugsrechte

Erhöhung der Beteiligung

Verminderung der Beteiligung

Größere Vermögenszuwächsefalls der Kurs der Aktie steigt

Ausgleich desBezugsrechtsverzichtes

durch Verkaufserlös

+ Bezug junger Aktien

Zukaufzusätzlicher

Bezugsrechte

Verkauf der Spitzen der Bezugs-

rechte

Aktionär 2:

im Depot : 10 Aktien

Bezugs-verhältnis 4:1

Zur Verfügung : 10 BZR

Bsp.2: Möglichkeiten Alt-Aktionäre/Kapitalerhöhungen

10 + 3 = 13 Aktien

10 + 2 = 12 Aktien

10 + 4 = 14 Aktien

10 + 0 = 10 Aktien

2 1026

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 86

Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen

Entstehung des Bezugsrechts

Die Ausgabe junger Aktien führt zu einer Schmälerung der Rechte der bisherigen Aktionäre, ihre prozentuale Beteiligunsquote sinkt.

§ 186 AktG: Recht auf Bezug junger Aktien im Verhältnis ihrer bisherigen Beteiligung jede Aktie besitzt ein Bezugsrecht

Währungsumstellung 01.01.1999

Umstellung des Grundkapitals auf Euro

Umstellung der Nennwertaktien auf nennwertlose Stückaktien

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 87

Jede Aktie besitzt ein Bezugsrecht !

Die AG beschließt das Grundkapital zu verdoppeln,

Jeder Aktionär hat das Recht, neue Aktien in Höhe seiner bisherigen Beteiligung zu kaufen

Beim Besitz von 1 Stück alter Aktie hat er das Recht 1 Stück neue Aktie zu kaufen

Das Bezugsverhältnis berechnet sich aus dem Verhältnis von altem Grundkapital zum neu ausgegebenen Grundkapital

in diesem Beispiel : 1 : 1

Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 88

Bezugsverhältnis bisheriges Grundkapital (m)

neu ausgegebenes Grundkapital (n)

bei nennwertlosen Stückaktien :

Bezugsverhältnisbisherige Anzahl der Aktien (m)

Anzahl der neu ausgegebenen Aktien (n)

das Bezugsverhältnis wird auf den kleinstmöglichen Nenner gekürzt

=

=

Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 89

Beispiel :

Aktiengesellschaft

Grundkapital alt : 4 Mio. Euro

neue Aktien : 1 Mio. junge Aktien1 Euro Nennwert / Stück

Kurs der alten Aktien : 280 Euro

Kurs der jungen Aktien : 240 Euro

Bezugsverhältnis4 Mio. Euro

1 Mio. Euro

4

11 = =

Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 90

Ermittlung des Durchschnittskurses :

4 alte Aktien zu 280 Euro: 1.120 Euro

1 neue Aktie zu 240 Euro : 240 Euro

5 Aktien 1.360 Euro

Durchschnittskurs:( 1.360 Euro : 5 )

272 Euro

rechnerischer Wert des Bezugsrechts

2

=

3Kurs der alten Aktien

. / . Durchschnittskurs

280 Euro

272 Euro

8 Euro

Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 91

Ein Aktionär, der sein Bezugsrecht nicht ausübt, sondern verkauft, erhält für jede seiner Aktien 8 Euro für ein Bezugsrecht je Aktie.

Er gleicht damit seinen Verlust aus, da der Kurs von 280 Euro zunächst auf 272 Euro fallen wird. (Kursnotiz : „ex BR“)

Der Käufer junger Aktien muss zu einem Kurs von 240 Euro kaufen und zusätzlich für jede neue Aktie 4 Bezugsrechte zu je 8 Euro = 32 Euro erwerben . ( 240 Euro + 32 Euro = 272 Euro)

Durch den Bezugsrechtshandel wird der Kursunterschied zwischen alten und jungen Aktien ausgeglichen

Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 92

Formel :

Kurs der alten Aktien

Kurs der jungen Aktien

Bezugsverhältnis

Ka

Kn

m

n

B =Ka - Kn

mn

+ 1

4

Bezugsrechte : Ausgabe junger Aktien gegen Einlagen

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 93

Ermittlung des Bezugsrechtswerte bei Dividendenvorteil bzw. -nachteil

Wird im Jahr der Kapitalerhöhung die Dividendenberechtigung für die alten und für die jungen Aktien unterschiedlich gehandhabt,ergibt sich vor die jungen Aktien eine Bevorzugung bzw. Benachteiligung

Die unterschiedliche Dividendenberechtigung muss bei der Berechnung des Bezugsrechtswertes berücksichtigt werden !

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 94

Dividendennachteil ( Dn )

Sind die jungen Aktien im Gegensatz zu den alten Aktien nicht für das gesamte Geschäftsjahr dividendenberechtigt, ergibt sich ein Dividendennachteil, der wie eine Verbilligung der jungen Aktie wirkt.

laufendes Geschäftsjahr

Dividendenberechtigung der alten Aktie

Dividendenberechtigung der jungen AktieDividendennachteil

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 95

Dividendennachteil ( Dn )

Sind die jungen Aktien im Gegensatz zu den alten Aktien nicht für das gesamte Geschäftsjahr dividendenberechtigt, ergibt sich ein Dividendennachteil, der wie eine Verteuerung der jungen Aktie wirkt.

Bei der Berechnung des Bezugsrechtswertes muss dieser Nachteil als Aufschlag auf den Ausgabepreis der jungen Aktien berücksichtigt werden

B =Ka - ( Kn + Dn )

m

n+ 1

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 96

Beispiel :

Kapitalerhöhung mit Dividendennachteil

Eine Aktiengesellschaft erhöht ihr Grundkapital im Verhältnis 4:1 ; Kurs der alten Aktien : 305 Euro/StückBezugskurs der jungen Aktien : 205 Euro/Stück

Die jungen Aktien sind bei einer erwarteten Dividende für das laufende Geschäftsjahr von 15 Euro/Stück für die Altaktien erst ab dem 01.09. dividendenberechtigt.

Dividendenberechtigung :

Altaktien : 12 Monate = 15 Euro/Stück

junge Aktien : 4 Monate = 5 Euro/Stück

Dividendennachteil (Dn) der jungen Aktie :

10 Euro/Stück

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 97

Beispiel :

Kapitalerhöhung mit Dividendennachteil

Rechnerische Wert des Bezugsrechtes :

B =305 - ( 205 + 10 )

4

1+ 1

18 Euro=

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 98

Dividendenvorteil ( Dv )

Sind die jungen Aktien im Gegensatz zu den alten Aktien nicht für das gesamte Geschäftsjahr dividendenberechtigt, ergibt sich ein Dividendennachteil, der wie eine Verteuerung der jungen Aktie wirkt.

laufendes Geschäftsjahr

Dividendenberechtigung der alten Aktie

Dividendenvorteil (z.B.: Vorzugsdividende )

Dividendenberechtigung der jungen Aktie

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 99

Dividendenvorteil ( Dv )

Sind die jungen Aktien im Gegensatz zu den alten Aktien neben der Dividendenberechtigung mit einer Vorzugsdividende ausgestattet, ergibt sich ein Dividendenvorteil, der wie eine Verbilligung der jungen Aktie wirkt.

Bei der Berechnung des Bezugsrechtswertes muß dieser Vorteil als Abschlag auf den Ausgabepreis der jungen Aktien berücksichtigt werden

B =Ka - ( Kn - Dv )

m

n+ 1

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 100

Beispiel :

Kapitalerhöhung mit Dividendenvorteil

Eine Aktiengesellschaft erhöht ihr Grundkapital im Verhältnis 5:1 ; Kurs der alten Aktien : 217 Euro/StückBezugskurs der jungen Aktien : 146 Euro/Stück

Die jungen Aktien sind mit einer Überdividende von 5 Euro ausgestattet, bei einer erwarteten Dividende für das laufende Geschäftsjahr von 11 Euro/Stück für die Altaktien erst ab dem 01.04. dividendenberechtigt.

Dividendenberechtigung :

Altaktien : 12 Monate = 11 Euro/Stück

junge Aktien : 9 Monate = 12 Euro/Stück

Dividendenvorteil (Dv) der jungen Aktie :

1 Euro/Stück

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 101

Beispiel :

Kapitalerhöhung mit Dividendenvorteil

Rechnerische Wert des Bezugsrechtes :

B =217- ( 146 - 1 )

5

1+ 1

12 Euro=

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 102

Operation Blanche:

Aktionär: Kauf ohne zusätzlichem Mitteleinsatz

1. Verkauf aller Bezugsrechte

2. Was würde eine neue Aktie kosten,wenn er keine Bezugsrechte hätte?

= Mögliche Investitionssumme

= Preis der jungen Aktie+ Preis der notwendigen BZR

:

=Anzahl der möglichen

jungen Aktien

+ Verkaufserlös der evtl. überzähligen BZR

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 103

Operation Blanche

Ziel : Ausnutzung des Depots ohne eigenen finanziellen Aufwand.Wie viele junge Aktien können erworben werden?Wie viele Bezugsrechte müssen verkauft werden?

Der Aktionär verfügt über 162 alte Aktien

Die Kapitalerhöhung erfolgt im Verhältnis 6:1

Der Kurs der alten Aktie wurde mit 285,-- € festgestellt.

Der Kurs der neuen Aktien wurde auf 180,-- € festgesetzt

Das Bezugsrecht hat demnach einen Wert von 15,-- €

Aktionär: Kauf ohne zusätzlichem Mitteleinsatz

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 104

6 Bezugsrechte * 15 € = 90,00 €

1 junge Aktie = 180,00 €

Preis : 1 Aktie = 270,00 €

Preis einer jungen Aktie ohne Bezugsrechtsbesitz

Mögliche Anzahl junger Aktien ohne Bezugsrechtbesitz 2.430,00 € : 270 € = 9 junge Aktien

162 * 15€ = 2.430,00 €Möglicher Verkaufserlös des Kunden bei 162 Bezugsrechten

Anzahl der benötigten Bezugsrechte :(Bezugsverhältnis 6 : 1) 9 junge Aktien* 6 = 54 Bezugsrechte

Vorhandene Bezugsrechte : 162 Bezugsrechte

Zum Verkauf mögliche Bezugsrechte : 108 Bezugsrechte

Kaufaufwand für die jungen Aktien

Bezugsrechtserlöse 108 * 15,00 € = 1.620,00 €

9 * 180,00 € = 1.620,00 €

Aktionär: Kauf ohne zusätzlichem Mitteleinsatz

Page 105: 21.11.2014Aktie / Georg Boll1 Aktiengesellschaft : Aktie als Anlageform.

04/26/23 Aktie / Georg Boll 105

Zusatzrecht, das Aktiengesellschaften als Emittenten von Schuldverschreibungen ihren Käufern gewähren.

Schuldverschreibungen mit einem solchen Zusatzrecht werden als Wandel- oder Optionsanleihen bezeichnet.

Die Unterscheidung zwischen diesen beiden (ähnlichen) Anleihetypen ergibt sich daraus,

ob die Gläubigerrechte aus der Anleihe nach der Ausübung des Bezugsrechtes weiterbestehen (Optionsanleihe) oder

ob sämtliche Gläubigerrechte mit der Ausübung desBezugsrechtes erlöschen (Wandelanleihe).

B e z u g s r e c h t auf A k t i e n

Wandel- / Optionsanleihe

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 106

Eine Wandelanleihe berechtigt den Inhaber, diese in eine oder mehrere Aktien des Emittenten zu tauschen (wandeln).

Der Inhaber der Wandelanleihe gibt seine Gläubigerrechte auf („Weggabe“ der Anleihe)

und erhält hierfür im Gegenzug die Rechte eines Anteilseigners(„Empfang“ von Aktien).

Da es sich bei dem Bezugsrecht der Wandelanleihe um ein Recht des Inhabers, nicht aber um eine Verpflichtung zur Wandlung handelt, kann er auch von einer Ausübung absehen und weiterhin in seinem Gläubigerstatus verbleiben.

In diesem Fall hat er dann weiterhin einen Anspruch auf die vereinbarte regelmäßige Verzinsung sowie auf die Rückzahlung des Nennbetrages am Ende der Laufzeit der Optionsanleihe

W a n d e l a n l e i h e

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 107

Das Aktienbezugsrecht wird nicht durch die Anleihe selbst, sondern durch einen Optionsschein (Warrant), der im Emissionszeitpunkt zusammen mit dem Mantel und dem Zinsscheinbogen begeben wird, beim emittierenden Unternehmen geltend gemacht.

Der Warrant und die Anleihe sind somit zwei eigenständige Wertpapiere, die auch getrennt voneinander handelbar sind.

O p t i o n s a n l e i h e

Page 108: 21.11.2014Aktie / Georg Boll1 Aktiengesellschaft : Aktie als Anlageform.

04/26/23 Aktie / Georg Boll 108

Werden die Anleihe und der Optionsschein zu einem Wertpapier (der Optionsanleihe) zusammengefasst, so wird die Anleihe mit dem Zusatz m. O. (mit Optionsschein) oder dem Zusatz „cum“ versehen. Anleihen, die ohne Optionsschein gehandelt werden, tragen hingegen den Zusatz o. O. (ohne Optionsschein) oder „ex“.Diese Trennung wird durchgeführt, da auch nach der Ausübung des Bezugsrechts die Anleihe weiterbesteht. In diesem Fall wird der Anleger sowohl Anteilseigner als auch Gläubiger der emittierenden Aktiengesellschaft.

Entschließt er sich jedoch dazu, das Bezugsrecht nicht auszuüben oder den Warrant zu verkaufen, so bleibt er lediglich Gläubiger des Unternehmens und erhält die in den Emissionsbedingungen festgelegten Zins- und Tilgungszahlungen.

O p t i o n s a n l e i h e

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 109

Wandelschuldverschreibung

Optionsanleihe

Emission L a u f z e i t Laufzeit-ende

1

Wandlungsfrist

Optionsfrist

Umtausch in eine Aktie

o d e r

Bezugsrecht+ Option auf Bezug einer Aktie

1

2

2

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 110

Laufzeit-ende

Wandelschuldverschreibung

Optionsanleihe

Emission L a u f z e i t

1

Wandlungsfrist

Optionsfrist

Umtausch in eine Aktie

o d e r

Bezugsrecht+ Option auf Bezug einer Aktie

1

2

2

GeldGeld

oderoder

AktieAktie

GeldGeld

undund

AktieAktie

Sonderfall:Mandatory Klausel:Wandlung am Ende der Laufzeit.

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04/26/23 Aktie / Georg Boll 111

Bei Wandel- und Optionsanleihen müssen in den Emissionsbedingungen zusätzlich die Spezifikationen für den Aktienbezug festgelegt werden.

Von wesentlicher Bedeutung sind hierbei: die Wandlungs- bzw. Optionsfrist

(Zeitraum, in dem der Inhaber der Anleihe sein Wandlungs- oder Optionsrecht ausüben darf)

das Wandlungs- bzw. Optionsverhältnis(gibt an, wie viele Aktien für einen Optionsschein bzw. eine Wandelanleihe

bezogen werden dürfen)

die Barzuzahlung bei Wandlung(Höhe der Zuzahlung, die der Inhaber zuzüglich zur Hergabe der Wandelanleihe

bzw. für den Erwerb der Aktien leisten muss)

den Bezugskurs für die Aktien bei Optionsanleihen (fixierter Preis, zu dem die Aktien bei der Ausübung des Warrants erworben

werden dürfen)

Spezifikationen für den Aktienbezug

Wandel- / Optionsanleihe