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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach AELF-Info April/Mai 2018 Seite 1 von 17 Datum: 26.03.2018 AELF-Info Ausgabe April/Mai 2018 1 Anfahrt zur Mehrfachantragstellung 2 2 Aktuelles aus InVeKoS 2 3 Aktuelles zum Pflanzenschutz 4 4 Düngeverordnung 5 5 Blühstreifenaktion des Maschinenrings 6 6 Phosphor-Reduzierung durch gezielten Phytase-Einsatz in der Schweinefütterung 7 7 Tag der offenen Schule an der Landwirtschaftsschule 7 8 Soziale Landwirtschaft Mitarbeit von Jugendlichen 8 9 Aluminium Plastik und Co., Fluch und Segen von Lebensmittel-Verpackungen 9 10 „Babys und Kleinkinder gesund ernährt von Anfang an" 9 11 Hauswirtschaft erlernen - Informationsabend 9 12 Gesucht: Mein schönstes Bauernhoferlebnis 10 13 Seminar „Urlaub auf dem Bauernhof/Lande“ für Neueinsteiger und Hofnachfolger 11 14 Mein Bauernhof Gefühle leben und erleben lassen 11 15 Neuer Lehrgang zum/r "Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in" 2018/2019 12 16 Ein Wald ohne Weg ist wie ein Haus ohne Tür 12 17 Richtiger Pflanzeneinschlag erhöht den Anwuchserfolg 14 18 Verbiss an jungen Waldbäumen und ihre Verursacher 15 19 Alle Jahre wieder... Der Borkenkäfer steht wieder vor der Tür 16 20 Neuer Förster für das Forstrevier Heilsbronn 17 15. Mai 2018 Ende Mehrfachantrag

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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach

AELF-Info April/Mai 2018 Seite 1 von 17

Datum: 26.03.2018

AELF-Info

Ausgabe April/Mai 2018

1 Anfahrt zur Mehrfachantragstellung 2

2 Aktuelles aus InVeKoS 2

3 Aktuelles zum Pflanzenschutz 4

4 Düngeverordnung 5

5 Blühstreifenaktion des Maschinenrings 6

6 Phosphor-Reduzierung durch gezielten Phytase-Einsatz in der Schweinefütterung 7

7 Tag der offenen Schule an der Landwirtschaftsschule 7

8 Soziale Landwirtschaft – Mitarbeit von Jugendlichen 8

9 Aluminium Plastik und Co., Fluch und Segen von Lebensmittel-Verpackungen 9

10 „Babys und Kleinkinder gesund ernährt von Anfang an" 9

11 Hauswirtschaft erlernen - Informationsabend 9

12 Gesucht: Mein schönstes Bauernhoferlebnis 10

13 Seminar „Urlaub auf dem Bauernhof/Lande“ für Neueinsteiger und Hofnachfolger 11

14 Mein Bauernhof – Gefühle leben und erleben lassen 11

15 Neuer Lehrgang zum/r "Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in" 2018/2019 12

16 Ein Wald ohne Weg ist wie ein Haus ohne Tür 12

17 Richtiger Pflanzeneinschlag erhöht den Anwuchserfolg 14

18 Verbiss an jungen Waldbäumen und ihre Verursacher 15

19 Alle Jahre wieder... Der Borkenkäfer steht wieder vor der Tür 16

20 Neuer Förster für das Forstrevier Heilsbronn 17

15. Mai 2018 Ende Mehrfachantrag

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AELF-Info April/Mai 2018 Seite 2 von 17

Datum: 26.03.2018

1 Anfahrt zur Mehrfachantragstellung

Standort L1 zur Mehrfachantragsstellung

Da, wie mehrfach berichtet, das Hauptgebäude des AELF Ansbach in der Rügländer Str. 1 abgerissen und neu gebaut wird, wurden die Mitarbeiter auf mehrere Standorte verteilt. Die Mitarbeiter der L1 (Abteilung Förderung), die für die Antragstellung zuständig sind, finden Sie nun am Standort

Rettistraße 56

91522 Ansbach

Im Bereich Telefon und E-Mail usw. ergeben sich keine Änderungen. Die neue Faxnummer für diesen Standort lautet: 0981 20361-199.

Weitere Informationen können Sie den Ausgaben des AELF Info Aug/Sept 2017 und Okt/Nov 2017 entnehmen. Diese sind auf unserer Homepage zu finden unter: AELF Info.

Die Parkplatzsituation am neuen Standort ist etwas schwierig. Einige ausgewiesene Parkplätze für das AELF Ansbach finden Sie rechts des Gebäudes oder Sie parken an der Straße.

Abbildung 1: Hier der Anfahrtsplan für den neuen Standort:

2 Aktuelles aus InVeKoS

Auszahlung der Agrarumweltmaßnahmen (AUM) 2017

Die zweite zentrale Bewilligung von AUM –Maßnahmen mit Verpflichtungsbeginn vor bzw. nach 2015 erfolgt am 20.03.2018 für die Maßnahmen A62/A63 bzw. B25/B26 (Ausbringung flüssiger Wirtschaftsdünger durch Injektionsverfahren) und A32 bzw. B35/B36 (Winterbegrünung) sowie B39 (Verzicht auf Intensivfrüchte), B 60 (Sommerweidehaltung) sowie noch ausstehende VNP-Maßnahmen. Die Auszahlung für diese Maßnahmen erfolgt in

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AELF-Info April/Mai 2018 Seite 3 von 17

Datum: 26.03.2018

Kürze. Es ist erfreulich, dass nahezu alle Maßnahmen im beantragten Rahmen ausgezahlt werden können.

Flächenmeldungen zum Mehrfachantrag 2018 mit iBALIS

Zu-/Abgang ganzer Feldstücke

Feldstückzugänge werden im Menü „Feldstückskarte“ unter der Funktion

Abbildung 2: Feldstückszugänge

gemeldet.

Bei Feldstücksabgängen wird die Funktion

Abbildung 3: Feldstücksabgänge

verwendet.

Bitte folgen Sie den Anweisungen unter

Abbildung 4: Anweisung

und

den Hinweisen

Abbildung 5: Hinweise

in den Erfassungsmasken.

Änderungen von Feldstücken sollten nur mit dem zuständigen Sachbearbeiter am AELF Ansbach gemeinsam vollzogen werden.

Formblätter zu Feldstücksänderungen finden Sie im Internet unter Mehrfachantrag (Merkblätter und Formulare) - Flächenzu- und Flächenabgänge.

Mehrfachantragstellung online

Ausführliche Hinweise können im Landwirtschaftlichen Wochenblatt Nr. 11 vom 16.03.2018 nachgelesen werden.

In der Liste zur Codierung der Nutzung wurden für 2018 folgende neue Nutzungscodes aufgenommen:

063 Chinaschilf/Miscanthus (Dauerkultur) als ÖVF, Faktor 0,7

064 Silphium/durchwachsende Silphie als ÖVF, Faktor 0,7

065 Brache mit Honigpflanzen (1-jährig) als ÖVF, Faktor 1,5

066 Brache mit Honigpflanzen (mehrjährig) als ÖVF, Faktor 1,5

464 GPS-Sojabohnen (ÖVF), Faktor 1,0

Die Nutzungscodes für Feldränder (NC 058) und Pufferstreifen (bisher NC 056 und 057) werden bei Anrechnung als ÖVF ab 2018 zusammengefasst zu NC 056 (Pufferstreifen und Feldränder) auf Ackerflächen sowie NC 057 (Pufferstreifen und Feldränder) auf Dauergrünlandflächen. Der bisherige NC 058 entfällt daher.

Greeningrechner

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AELF-Info April/Mai 2018 Seite 4 von 17

Datum: 26.03.2018

Unter www.ibalis.bayern.de kann über „Planungshilfe Greening“ nach der Erfassung der Acker- und Grünlandnutzungen in 2018 eine Überprüfung der Greeningauflagen „Anbaudiversifizierung“ und „Ökologische Vorrangflächen“ erfolgen.

Mehrfachantrag „Senden“

Nach dem Prüfen des Antrags können fehlerfreie Anträge mit dem Knopf „Senden“ im unteren rechten Bereich des Bidschirms) abgeschickt werden. Bei Anträgen mit Warnungen und Fehlern nach dem „Prüfen“ erscheint der Knopf „Senden“ nicht. Bisweilen gibt es nach dem Absenden des MFA noch Änderungen bei Flächen und Nutzungen. Erstmalig können Antragsänderungen bis 15. Mai vom Antragsteller auch elektronisch vorgenommen werden, indem der abgesendete Antrag zurückgenommen wird und durch einen neuen Antrag ersetzt wird. Alle bisherigen Eingaben bleiben dabei aber erhalten. Wichtig ist, dass nach der Änderung der Antragsdaten der Antrag rechtzeitig bis zum 15. Mai wieder durch ein erneutes „Senden“ beim AELF eingereicht wird.

Durch Vorabprüfungen werden die Antragsdaten auf Flächenunstimmigkeiten (z. B. Doppelbeantragungen) überprüft. Der Antragsteller kann daraufhin seinen Antrag diesbezüglich ändern, ohne dass sich daraus Sanktionen für ihn ergeben. Die Vorabprüfungen werden bis zum 12.06.2018 von der Verwaltung durchgeführt und die Ergebnisse fortlaufend über das Portal iBALIS, Menü Anträge – MFA-Online – Register „Vorabprüfungen“ zur Verfügung gestellt. Der Antragsteller hat daraufhin die Möglichkeit bis spätestens 19.06.2018 erforderliche Korrekturen dem AELF schriftlich (nicht per Mail) mitzuteilen, ohne dass daraus Sanktionskürzungen entstehen.

Änderungsmöglichkeit bei Ökologischen Vorrangflächen (ÖVF)

Auch 2018 ist es möglich, einen Austausch bei den bereits beantragten ÖVF nach dem Ende der Mehrfachantragstellung sanktionslos vorzunehmen. Von dieser Möglichkeit ausgenommen sind allerdings CC-LE, CC-Terrassen und Aufforstungsflächen. Als Ersatz kommen nur Zwischenfrüchte in Frage, die auf bereits im FNN enthaltenen Flächen anzubauen sind. Dabei darf die Änderung keine größere gewichtete ÖVF-Fläche ergeben als ursprünglich beantragt. Eine nachträgliche Änderung der ÖVF muss spätestens am 01. Oktober 2018 beim zuständigen AELF mit entsprechender Begründung und geeigneten Nachweisen beantragt werden. Begründungen/Nachweise sind allerdings nicht erforderlich, wenn lediglich eine Fläche mit Zwischenfrüchten durch eine andere Fläche mit Zwischenfrüchten ersetzt wird. Die beantragte Änderung bedarf einer Genehmigung durch das zuständige AELF. Sie gilt als erteilt, wenn das AELF nicht innerhalb eines Zeitraums von zehn Arbeitstagen nach Eingang des Antrags schriftlich widerspricht

Übertragung von Zahlungsansprüchen (ZA)

Zahlungsansprüche können von Landwirt zu Landwirt übertragen werden. Die Übertragung erfolgt in der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZID). ZA können mit und ohne Fläche sowohl befristet (z. B. Verpachtung) als auch unbefristet (z. B. Verkauf) an aktive Betriebsinhaber übertragen werden. Die ZA-Übertragungen müssen für die Wirksamkeit im Jahr 2018 bis 15. Mai abgeschlossen und spätestens bis 11. Juni in der ZID gemeldet sein (siehe Merkblatt zum Mehrfachantrag 2018 Pkt. 7.2.).

Die Übertragung der ZA bei Betrieben mit Hofübergabe seit dem 15.05.2017 erfolgt durch das AELF.

3 Aktuelles zum Pflanzenschutz

Größere Mindestabstände

Das Bundesministerium für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL) hat Mindestabstände festgelegt, die bei der Anwendung von Pflanzenschutzmittel zum Schutz von Umstehenden und Anwohnern einzuhalten sind. Bei Pflanzenschutzmittelanwendungen

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AELF-Info April/Mai 2018 Seite 5 von 17

Datum: 26.03.2018

in Flächenkulturen sind nun 2 Meter und in Raumkulturen (z. B. Hopfen, Wein) 5 Meter Abstand zu Grundstücken mit Wohnbebauung, privat genutzten Gärten, öffentliche Parks und Gärten, Grünanlagen, Sportplätze, Golfplätze, Schul- und Kindergartengelände, Spielplätze, Friedhöfe sowie zu Flächen in unmittelbarer Nähe von Einrichtungen des Gesundheitswesens einzuhalten. Bei benachbarten Wegen in der Feldflur muss der Abstand nicht generell eingehalten werden. Es ist ausreichend, wenn der Anwender bei Anwesenheit z. B. eines Fußgängers oder Radfahrers anhält, die Spritzarbeiten unterbricht und wartet, bis die Person weit genug entfernt ist. Anschließend können die Spritzarbeiten fortgesetzt werden. Weitere Hinweise im Versuchsheft auf Seite 250.

Maiszünslerbekämpfung aus der Luft

Der Maschinenring Ansbach bietet in dessen Ringgebiet auch heuer wieder die Ausbringung von Trichogramma-Schlupfwespen mittels Drohnen zur biologischen Bekämpfung des Zünslers in Mais als Komplettleistung an. Diese Dienstleistung kostet inclusive der Trichogrammakugeln ca. 75 Euro netto pro ha. Nach Anmeldung der Flächen erhalten Sie ein genaues Angebot, das Sie dann annehmen oder ablehnen können. Die Ausbringung erfolgt in Absprache mit dem Fachzentrum Pflanzenbau am Amt für Landwirtschaft, Ernährung und Forsten Ansbach, das den Termin festlegt. Bei Interesse wenden Sie sich an den Maschinenring. Auch der Landhandel (z. B. BayWa) bietet dieses Verfahren an. Die Wirkungsgrade liegen im mehrjährigen Schnitt bei ca. 65 - 70% mit entsprechender Streuung nach unten und oben (2016 konnten im Versuch über 80 % Wirkung erreicht werden, 2017 nur 50 %). Ein gewisser Restbesatz ist also zu tolerieren, die Wirkungsgrade sind bis mittleren Befallsdruck ausreichend. Die chemische Bekämpfung mit Coragen liegt konstant bei über 90 %-Wirkung. Auch hierfür gibt es überbetriebliche Angebote.

Hangneigungsauflagen

Viele Pflanzenschutzmittel haben mittlerweile neben den Abdrift - auch sogenannte Hangneigungsauflagen (z. B. NW 701, 703, 705, 706 bzw. NG 402, 404, 409, 412) entlang von Gewässern. Der Sachverhalt ist auf Seite 252 - 253 des Versuchsheftes ausführlich beschrieben. Beschäftigen Sie sich mit diesen Vorgaben, da die Zahl der Mittel ohne solche Auflagen deutlich abnimmt. Unsere dringende Empfehlung: Legen Sie auf Schlägen mit mehr als 2 % Hangneigung entlang von periodisch oder dauernd wasserführenden Gewässern einen separaten bewachsenen Randstreifen an, um die Auflagen einzuhalten. Mit einer Breite von 20 m sind Sie dabei auf der absolut sicheren Seite, bei einer geringeren Breite ist die Mittelauswahl wieder eingeschränkt. Ab 2018 werden in diesem Bereich auch entsprechende Kontrollen stattfinden.

Zwischenfrüchte

Die Fröste Ende Februar waren in der Regel überall ausreichend, damit in diesem Jahr die Zwischenfrüchte abgestorben sind. Ein Glyphosat-Einsatz kann daher allenfalls noch bei stärkerer Altverunkrautung mit Wurzelunkräutern (z. B. Ampfer) bzw. Ausfallgetreide vor Rüben bzw. Mais notwendig werden, wenn eine mechanische Beseitigung nicht zum Ziel führt. Achten Sie beim Glyphosat-Einsatz auf die Zulassung der einzelnen Produkte und begrenzen Sie ihn auf das absolut notwendige Maß. Kyleo hat nur eine Zulassung bei Mais bis 3 Tage vor der Saat. Ein Einsatz vor Rüben ist nicht möglich. Außerdem sind noch die förderrechtlichen Vorgaben bei Zwischenfrüchten, die nach KuLaP gefördert werden, zu beachten.

4 Düngeverordnung

In den kommenden Wochen steht die Düngung zu Mais bevor. Zunächst muss auch vor der Düngung der Maisflächen eine Düngeplanung erfolgen. Die Nmin-Werte (vorläufige und endgültige) zur Berechnung des Düngebedarfs sind auf der Internetseite der LfL einzusehen.

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Datum: 26.03.2018

Auf eine zeitgerechte Düngung ist zu achten. Diese beginnt nach Vorgabe der Düngeverordnung bei Zugabe von Nitrifikationshemmern am 01. März. Ohne eine Zugabe von NI kann ab 15. März gedüngt werden. Liegt der Ausbringzeitpunkt der Wirtschaftsdünger zu weit von der Aussaat entfernt, kann bei hohen Niederschlägen Nitrat in tiefere Bodenschichten verlagert werden. Bei hohen Bodentemperaturen findet eine zu frühe Umwandlung von Ammoniumstickstoff zu Nitrat statt. Bei Mais steht somit in der Hauptaufnahmezeit zwischen Beginn der Blüte und Kornabreife zu wenig Stickstoff zur Verfügung. Damit die Pflanze genügend Stickstoff in der ertragsbildenden Zeit aufnehmen kann, sollte die Düngung kurz vor der Saat erfolgen.

Beachten Sie in Ihrem eigenen Interesse die Regelungen der Düngeverordnung, insbesondere

die unverzügliche Einarbeitungspflicht von flüssigen Wirtschaftsdüngern bei der Ausbringung auf unbestelltem Ackerland. Konkret bedeutet dies, dass die Einarbeitung unmittelbar im Anschluss an die Ausbringung bzw. innerhalb von 4 Stunden zu erfolgen hat.

die Abstandsregelung von 4 m zu Gewässern und periodisch wasserführenden Gräben ab Böschungsoberkante. Diese Regelung gilt für alle N- und P-haltigen Düngemittel, sofern keine Geräte eingesetzt werden, die den Dünger genau platzieren wie z. B. Schleppschlauch oder Düngerstreuer mit Randstreueinrichtung. Dann gilt ein Mindestabstand von 1 m zur Böschungsoberkante. Einträge in Gewässer sind unbedingt zu vermeiden.

die Sonderregelung für die Düngung von Ackerflächen mit einer Hangneigung > 10 % (siehe LfL Düngung).

Wirtschaftsdüngerverordnung

Seit dem 01. September 2010 besteht bei der Abgabe, dem Befördern und der Aufnahme von Wirtschaftsdüngern Aufzeichnungs- und Meldepflicht. Landwirtschaftliche Unternehmen und Gewerbebetriebe, die mehr als 200 t Wirtschaftsdünger abgeben, aufnehmen oder transportieren müssen diese Pflichten erfüllen. Die Registrierung erfolgt einmalig auf der Internetseite der LfL.

Die Aufzeichnungen über das Abgeben, Befördern oder Aufnehmen sind spätestens einen Monat nach Abschluss des Inverkehrbringens zu erstellen. Hierzu ist ein Formular auf der oben genannten LfL Internetseite zu finden.

5 Blühstreifenaktion des Maschinenrings

Landschaft aufblühen lassen

Durch die Anlage von Blühstreifen/Blühflächen können Landwirte das Nahrungsangebot vieler Insekten verbessern und somit zum Erhalt der Artenvielfalt einen wichtigen Beitrag leisten. Zusätzlich bieten mehrjährige Blühflächen auch Äsung und Deckung für Wildtiere wie Rehe, Hasen, Fasane, Rebhühner und viele weitere Tiere. Blühflächen werden von der Bevölkerung als positiver Beitrag der Landwirtschaft sehr geschätzt und bereichern immer öfter unsere von Getreide, Mais und Wiesen geprägte Kulturlandschaft.

Erst seit wenigen Jahren sind hochwertige Saatgutmischungen mit ein-, zwei- oder mehrjährigen heimischen Wildpflanzen im Saatguthandel erhältlich. Seitdem legen immer mehr Landwirte Blühstreifen z. B. entlang von Maisfeldern oder als Rand- oder Pufferstreifen im Anschluss zu Wegen, Gewässern oder Waldrändern an. Auch die Ansaat von schlecht zu bewirtschaftenden Teilflächen wie Spitzen oder Eckstücke bringt auch auf kleinem Raum einen ökologischen Nutzen.

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Datum: 26.03.2018

Um die Blühflächen noch weiter zu vermehren, hat der Maschinenring Ansbach 2018 erstmals eine landkreisweite Aktion gestartet. Unter dem Motto „Lassen Sie unsere Landschaft aufblühen“ können Landwirte ihre Flächen melden. Der Maschinenring übernimmt dann bei Bedarf Saatgutbeschaffung und Aussaat. Anmeldung, Kosten und weitere Informationen beim MR Ansbach, Tel. 0981 48787-0.

6 Phosphor-Reduzierung durch gezielten Phytase-Einsatz in der Schweinefütterung

Die Vorgaben der neuen Düngeverordnung erfordern in den allermeisten Betrieben eine Reduzierung des Phosphor-Anfalls im Gesamtbetrieb. Als Standardmaßnahme kommt hier in der Schweinefütterung bereits seit vielen Jahren Phytase zum Einsatz. Es handelt sich dabei um ein Enzym, das den vorhandenen Phosphor im Futter besser verfügbar macht. Der Phosphorgehalt im Futter kann dadurch reduziert werden. Somit sinken die Phosphorausscheidungen und letztendlich auch die Futterkosten.

Beispiel Mastschweineration:

Gesamtverdaulichkeit ohne Phytase: 46 %

Gesamtverdaulichkeit mit Zugabe von 500 FTU Phytase: 64 %.

Auch die Verdaulichkeit des Kalziums steigt an. Entscheidend beim Einsatz von Phosphor ist das Verhältnis zum Kalzium. Ansonsten können brüchige Knochen und Fundamentprobleme auftreten. Bei der Verwendung von Phytase handelt es sich durch die Phosphoreinsparung auch um eine sehr wirtschaftliche Maßnahme. Für eine bessere Einhaltung der Düngeverordnung wurde vom Fleischerzeugerring Mittelfranken ein Ordner erstellt (kostenlos erhältlich bei dem zuständigen LKV Ringberater). Die geforderten Unterlagen und Dokumente wie z. B. Düngebedarfsermittlung, Berechnung der 170 kg N Grenze, Nährstoffvergleich, Lagerkapazität, Bodenuntersuchungsergebnisse und Nmin-Gehalte sollen hier gesammelt werden. Der Ordner hilft bei der Organisation und dient zur Vorbereitung auf die zukünftige Stoffstrombilanz.

Unterstützung beim Einhalten der Düngeverordnung bekommen sie beim LKP und den weiteren Verbundpartnern.

Weitere Informationen erhalten Sie beim Fachzentrum für Schweinezucht und –haltung:

Friedrich Steinacker 0981 4661 468 – 282, Bernhard Meyer – 287, Willy Fließer – 283, Petra Jokić – 284.

7 Tag der offenen Schule an der Landwirtschaftsschule

Am Sonntag, den 18.03.2018 fand der Tag der offenen Tür an der Landwirtschaftsschule Ansbach mit einigen hundert Besuchern statt, die sich trotz Schneefall auf den Weg gemacht hatten. Ein umfangreiches Programm mit Vorführungen, Präsentationen und Vorträgen hat spannende Einblicke in die Welt der Land- und Hauswirtschaft gewährt. Alle Gäste, darunter ehemalige Schülerinnen und Schüler, Landwirtinnen und Landwirte sowie Interessierte von außerhalb, hatten von 11:00 Uhr bis 17:00 Uhr die Möglichkeit sich umfassend über die verschiedenen Bereiche der Landwirtschaftsschule zu informieren. Außerdem konnte mit Lehrern sowie Schülern hautnah über das dortige Geschehen gesprochen werden! Unter dem Motto „Hauswirtschaft - aktuell wie nie?!“ gaben die Studierenden ihre Erkenntnisse aus dem absolvierten Einsemestrigen Studiengang für Hauswirtschaft weiter: „Strukturierte Haushaltsführung bedeutet für uns kräftesparend haushalten und mit dem

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AELF-Info April/Mai 2018 Seite 8 von 17

Datum: 26.03.2018

erworbenen Wissen und neuen Erfahrungen den Haushalt perfektionieren“. Bei Ausstellungen wurden Gewürze ansprechend und ganz praktisch für Auge, Nase und Geschmack präsentiert. Anschaulich wurde auch der Zuckergehalt von verschiedenen Lebensmitteln in Form von Zuckerwürfeln verdeutlicht. Eine Studierende berichtete über die korrekte Lebensmittelkennzeichnung und in der Küche wurde der Bereich Hygiene beleuchtet. Die praktische Seite konnte bei Vorführungen an der Nähmaschine, aber auch bei Kostproben in der Küche erlebt werden. Cocktails – spritzig auch ohne Alkohol – regen nach dem Probieren zum Nachmachen an. Die Hauswirtschaft schafft die Lebensqualität im Haushalt; denn „Hauswirtschaft fällt erst auf, wenn sie ausfällt“. Deshalb standen auch die „schönen“ Dinge im Haushalt im Blickpunkt, wie schön gedeckte Tische, die richtige Auswahl von Gläsern, oder eine große Vielfalt an Dekorationsbeispielen mit Blumen und Naturmaterialien. Im Untergeschoss der Schule wurde mit Ausstellungen über die Vielfalt der Waschmittel informiert und mit praktischen Beispielen die Behandlung von problematischen Flecken auf Textilien erläutert. Darüber hinaus konnten sich die Besucher auch über die vielseitigen Aus- und Fortbildungsmöglichkeiten in der Hauswirtschaft informieren. Im Bereich der Landwirtschaft wurden viele Informationen rund um das Thema Landwirtschaft und Wasser weitergegeben. So informierte eine Gruppe über die Einflüsse der Landbewirtschaftung auf das Trinkwasser für die Stadt Ansbach. Es gab interessante Einblicke über die Trinkwassergewinnung und –aufbereitung am Wasserwerk in Schlauersbach. Eine andere Gruppe berichtete über die Wasserschäden am 29.05.2016 im Stadtgebiet von Ansbach und was die Landwirtschaft unternehmen kann, um die Folgen solcher Starkregenereignisse wenigstens abzumildern. Ebenso aufschlussreich waren ein Quiz zu Pufferrandstreifen und die Möglichkeiten, die ein Landwirt bei der Bearbeitung seiner Flächen hat, um den Boden aufnahmefähig für Wasser zu halten. Interessant war auch der Dialog einiger Studierenden mit dem Imkerverband über Bienen und Landwirtschaft. Aber auch weitere hoch aktuelle Themen wurden anschaulich aufgearbeitet und präsentiert. Z. B. die Diskussion um Glyphosat wurde mit fachlichem Input objektiviert, der Flächenfraß und das Tierwohl thematisiert. Auch die heutigen Erwartungen der Bevölkerung an die Landwirtschaft wurden an Pinnwänden dargestellt.

Neben Informationen zum dreisemestrigen Studiengang Landwirtschaft konnten die Besucher bei einem Sortenquiz und beim Wettmelken ihre Fähigkeiten unter Beweis stellen.

Bei reicher Torten und Kuchenauswahl konnten die Besucher mit einem guten Gefühl im Bauch und vielen neuen Erkenntnissen und Eindrücken wieder nach Hause gehen.

8 Soziale Landwirtschaft – Mitarbeit von Jugendlichen

Das AELF wird z. B. vom Jugendamt immer wieder angesprochen, ob es nicht Landwirte kennt, die Jugendliche mit Betreuungsbedarf aufnehmen können. Das sind oft Jugendliche, die aus schwierigen Verhältnissen kommen und eine Affinität zur Landwirtschaft haben. Oft wird nach Pflegeeltern gesucht, die nach einer Probezeit, den Jugendlichen für längere Zeit bei sich aufnehmen können/wollen. Das kann z. B. bis zur Volljährigkeit sein. Die Jugendlichen möchten Familienanschluss und auf dem Betrieb mitarbeiten. Eine spätere Ausbildung in der Landwirtschaft wird manchmal angestrebt.

Wer sich die Unterstützung bzw. die Aufnahme von betroffenen Jugendlichen vorstellen kann, möchte sich bitte am AELF melden.

Ansprechpartnerin am AELF Ansbach ist Frau Brigitte Mohr: 0981 8908-132; Ansprechpartner für Mittelfranken am AELF Weißenburg: Werner Vollbracht: 09141 875-220.

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AELF-Info April/Mai 2018 Seite 9 von 17

Datum: 26.03.2018

9 Aluminium Plastik und Co., Fluch und Segen von Lebensmittel-Verpackungen

Verpackungsmaterialien wie Plastik und Aluminium machen den Alltag im Umgang mit Lebensmittel leichter. Doch die Nutzung von Aluminium als Verpackung oder Hilfe bei der Zubereitung ist nicht unumstritten. Plastik birgt ebenfalls Gefahren, vor allem für die Umwelt. Wer zum Thema Verpackungen und dem Umgang mit Ihnen etwas erfahren möchte, ist herzlich zum Vortrag „Aluminium Plastik und Co. Gefahren durch Verpackungen“ im Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten eingeladen.

Dieser findet am Mittwoch, den 25.04.2018, in der Landwirtschaftsschule Ansbach, Mariusstraße 24 in Ansbach ab 19:30 Uhr statt. Referentin ist Andrea Holland, Hauswirtschaftsrätin am Amt für Ernährung Landwirtschaft und Forsten in Ansbach. Anmeldung ist nicht erforderlich.

10 „Babys und Kleinkinder gesund ernährt von Anfang an"

Programmreihe für junge Eltern/Familien rund um Ernährung und Bewegung

Junge Eltern wünschen sich das Beste für Ihr Kind. Dazu gehört eine ausgewogene Ernährung von Anfang an. Damit das gelingt, gibt das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach in zahlreichen kostenlosen Kursen Tipps. Die Kurse finden an der Landwirtschaftsschule in Ansbach und Dinkelsbühl statt.

Die Seminarreihe soll Eltern, Großeltern und Betreuungspersonen von Babys und Kleinkindern Ideen zur richtigen Ernährung der Familie geben. Ab Ende März beginnen neue Kurse, die einen theoretischen Teil mit Tipps zur gesunden Ernährung und einen praktischen Teil beinhalten. Im Praxisteil stellen die Teilnehmer gesunde Gerichte selbst her. Die Themen lauten unter anderem, „Frühstück mal anders“, „ Essen für unterwegs - gesunde Snacks“, „Einführung in die Beikost“, „Leckere Familienkost selbst gemacht“ oder „Wie Kinder essen lernen - Vortrag“.

Der erste Kurs im März ist der Kurs „Einführung in die Beikost“. Der zweiteilige Kurs widmet sich in Theorie (05. oder 06. April, 9:30 -11:00 Uhr) und Praxis (12. oder 13. April, 9:00 – 12:00 Uhr) der Einführung der Beikost und findet in Dinkelsbühl und Ansbach, Landwirtschaftsschule, mit der Referentin Sabrina Braun statt.

Aufgrund der begrenzten Teilnehmerzahl ist bei allen Kursen eine Anmeldung erforderlich.

Weitere Informationen über die „Angebote für Familien mit Kindern bis zu 3 Jahren“ sowie weitere Themen und Termine dazu finden Sie auf der Internetseite des Amtes unter Ernährung. Dort können Sie sich auch direkt online anmelden.

Außerdem haben Gruppen wie z. B. Krabbelgruppen, Elterntreffs und Kinderkrippen die Möglichkeit individuelle Termine zu buchen – oder wenden Sie sich einfach an die Koordinatorin Margit Hanselmann oder Andrea Holland oder Tel. 0981 8908-0.

11 Hauswirtschaft erlernen - Informationsabend

...in der Hauswirtschaft lernt man nie aus

Jeweils Mittwoch in der Landwirtschaftsschule Ansbach.

Am Freitag, 23.03.2018 endete der Einsemestrige Studiengang für Hauswirtschaft an der Landwirtschaftsschule Ansbach mit der Schulschlussfeier.

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AELF-Info April/Mai 2018 Seite 10 von 17

Datum: 26.03.2018

Im September 2018 startet erneut ein Studiengang für Hauswirtschaft in Teilzeitform. Nutzen Sie die Chance, auch neben Ihren sonstigen Aufgaben wie Familie, Beruf oder landwirtschaftlicher Betrieb, Ihre hauswirtschaftlichen Kenntnisse zu vervollständigen.

Im Einsemestrigen Studiengang für Hauswirtschaft werden verschiedene Bildungsziele verfolgt:

- Vermittlung von praktischen Fertigkeiten und breites Fachwissen in den Bereichen Hauswirtschaft, Familien- und Haushaltsmanagement

- Stärkung der Persönlichkeit und des Auftretens

- Förderung von unternehmerischen Denken und Handeln

- Vermittlung der berufs- und arbeitspädagogischen Eignung zur Ausbildung von Personen.

Diese Grundlagen können sowohl für die Führung eines landwirtschaftlichen Unternehmerhaushalts, für den Aufbau einer Einkommenskombination im Bereich der Hauswirtschaft, für ein Erwerbseinkommen in der Hauswirtschaft, als auch für die Führung des eigenen Privathaushaltes genutzt werden.

Um möglichst vielen Interessierten den Besuch der Schule zu ermöglichen, findet der Unterricht in Teilzeit statt. Der Theorieunterricht findet am Mittwochnachmittag für alle statt. Die Praxis wird in zwei Gruppen am Mittwochvormittag bzw. Mittwochabend unterrichtet.

Bei einem Informationsabend am Dienstag 08.05.2018 um 19:30 Uhr in der Landwirtschaftsschule Ansbach, Mariusstr. 24, können Sie sich weiter informieren.

Weitere Informationen finden Sie auch auf unserer Homepage unter Landwirtschaftsschule Abt. Hauswirtschaft oder am AELF Ansbach bei Gretel Bauer Tel. 0981 8908-161 oder 0981 8908-0 (Vermittlung).

12 Gesucht: Mein schönstes Bauernhoferlebnis

Brunner startet Fotowettbewerb zum Freistaat-Jubiläum

Auf einem bayerischen Bauernhof kann man viel erleben. Was das alles sein kann, das soll ein Fotowettbewerb vor Augen führen, den Landwirtschaftsminister Helmut Brunner zum 100-jährigen Jubiläum des Freistaats startete. Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach lädt alle Hobbyfotografen herzlich dazu ein, am Wettbewerb teilzunehmen. Die 100 besten Bilder von Bauernhoferlebnissen werden dabei prämiert. „Ob im Stall, auf der Weide oder im Feld, auf unseren Höfen ist zu jeder Jahreszeit viel Interessantes und Spannendes geboten“, sagte Brunner zum Auftakt des Wettbewerbs. „Der Wettbewerb soll die Vielfalt und Freude zeigen, mit der die Landwirtschaft und der ländliche Raum das Leben in Bayern prägen und bereichern“, so Brunner. Zudem verspricht er sich von den verschiedenen Impressionen auch neue Anregungen für die Urlaubs- und Erlebnisangebote der Betriebe. Wer am Wettbewerb teilnehmen möchte, kann bis 15. August unter Mein schönstes Bauernhoferlebnis in Bayern - Fotowettbewerb ein bis zwei Fotos hochladen und bewerten lassen. Dort finden sich auch die Teilnahmebedingungen und weitergehende Infos. Die Fotos müssen auf einem aktiven bayerischen Bauernhof aufgenommen und der Bezug zum Hof erkennbar sein. Bis Mitte Oktober kann dann über die Bilder abgestimmt werden. Entscheidend ist die Anzahl der Klicks: Sie bestimmt über die Reihenfolge der Gewinner. Denn die 100 besten Bilder erhalten einen Preis. Als 1. Preis gibt es einen Erlebnisurlaub auf einem Bauernhof im Wert von 500 Euro. Zudem winken den Gewinnern Erlebnistage auf dem Bauernhof, Genusserlebnisse im Hofcafé und Geschenkkörbe mit regionalen Produkten. Der Minister wird die besten Bilder im November persönlich auszeichnen.

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Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach

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Datum: 26.03.2018

Ansprechpartnerin am Ansbacher Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten ist Frau Carolin Kastner und von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0981 8908-160 oder per E-Mail Carolin Kastner zu erreichen.

13 Seminar „Urlaub auf dem Bauernhof/Lande“ für Neueinsteiger und Hofnachfolger

Bauernhof- und Landurlaub liegt nach wie vor im Trend. Für Familien mit Kindern ist der Bauernhof eine ideale Urlaubsunterkunft aber auch kulturinteressierte oder gesundheitsbewusste Erwachsene verbringen ihren Urlaub auf Landhöfen in der Region. Deshalb ist die Beherbergung von Gästen auf landwirtschaftlichen Betrieben eine interessante Einkommensalternative. Für Neueinsteiger, die den Betriebszweig Urlaub auf dem Bauernhof/Land als Einkommenskombination planen oder Betriebsnachfolger, die den Betriebszweig übernehmen werden, bieten die Ämter für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten in Mittelfranken derzeit eine Grundlagenqualifizierung zur Gästebeherbergung an.

Der 11-tägige Zertifikatslehrgang Urlaub auf dem Bauernhof startete am 05. März 2018 mit 12 Teilnehmern. Die Inhalte des Seminars sind u. a. Erwartungen des Gastes an den Betrieb, an die Ausstattung der Ferienwohnungen und Gästezimmer. Der Beherbergungsvertrag, die Werbung mit Internetauftritt, die Rentabilität und Gästebetreuung, sowie eine Lehrfahrt sind weitere Themeninhalte. Jeder Teilnehmer erarbeitet im Seminar ein Angebotskonzept für seinen Betrieb.

Veranstaltungsort ist das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach.

Gerne hilft Ihnen das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach bei Fragen und Anliegen rund um den Betriebszweig Urlaub auf dem Bauernhof weiter. Die neue Ansprechpartnerin ist Carolin Kastner und von Montag bis Donnerstag von 8:30 Uhr bis 12:00 Uhr unter der Telefonnummer 0981 8908-160 oder per E-Mail Carolin Kastner zu erreichen.

14 Mein Bauernhof – Gefühle leben und erleben lassen

Einladung zur Fachtagung für erlebnisorientierte Angebote auf dem Bauernhof am 25./26. April im Kloster Waldsassen

Der Bauernhof ist eine Schatzkammer, die vielseitige Erlebnisse bietet und nachhaltig beeindruckt. Unsere Erlebnisbäuerinnen und Erlebnisbauern ermöglichen Jung und Alt interessante und lohnende Tier- und Naturerlebnisse, die Menschen mit all ihren Sinnen ansprechen. Erlebnisbauernhöfe setzen auf nachhaltiges Erfahren und Erleben. Die Anbieter entwickeln für ihren Betrieb ein einzigartiges Angebot, in das die eigene Persönlichkeit und die eigenen Werte einfließen. Sie ermöglichen ihren Gästen, Gefühle leben und erleben zu können. Deshalb bleibt der Aufenthalt auf einem Erlebnisbauernhof lange in Erinnerung.

Das Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Ansbach lädt alle Erlebnisbäuerinnen und –bauern sowie Urlaub auf dem Bauerhof-Anbieter/innen und alle Interessierte herzlich dazu ein, auf der Fachtagung 2018 Ihren Bauernhof mit anderen Augen zu betrachten und hinter die Kulissen zu schauen, wie Gefühle uns bewegen und steuern. In den Mitmachwerkstätten werden Sie selbst aktiv und erleben, was auch Ihre Kunden begeistern kann. Interesse? Dann melden Sie sich bitte bis spätestens 29. März 2018 online an. Der Tagungsbeitrag beträgt 120 Euro für die Teilnahme an beiden Tagen.

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Datum: 26.03.2018

15 Neuer Lehrgang zum/r "Geprüften Natur- und Landschaftspfleger/in" 2018/2019

Das Fortbildungszentrum Almesbach bietet im Auftrag des Bayerischen Staatsministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten den Lehrgang „Geprüfte/r Natur- und Landschaftspfleger/in“ mit Fortbildungsprüfung für ganz Bayern an. Der Fortbildungskurs dauert insgesamt 17 Wochen, die auf den Zeitraum von September bis Juli verteilt sind. Beginn ist Montag, der 24. September 2018. Die Lehrgangs- und Prüfungsgebühren betragen 750 € bzw. 250 €. Eine Anmeldung ist ab sofort möglich. Anmeldeschluss ist der 30. Juni 2018. Weitere Informationen beim Fortbildungszentrum Almesbach, Tel: 0961 39020-54, E-Mail: FBZ AL.

16 Ein Wald ohne Weg ist wie ein Haus ohne Tür

Dieses Zitat vom ehemaligen Landwirtschaftsminister Josef Miller bringt die Problematik bildlich auf den Punkt: Waldbewirtschaftung war damals und ist heute noch ohne Weg nicht möglich. Um Brennholz und Bauholz aus dem Wald schaffen zu können wurden bereits früher schon einfache Wege für Pferdefuhrwerke angelegt. Mit dem Aufkommen der Schlepper mussten diese Wege zum Teil befestigt werden, da leistungsstärkere, schwere Schlepper einsanken. Zur Befestigung wurde häufig auch Bauschutt verwendet. Wer in unseren Wäldern unterwegs ist wird feststellen, dass Bauschutt auch heutzutage manchmal noch als Wegebefestigungsmaterial herangezogen wird. An dieser Stelle sei nochmals darauf hingewiesen, dass nur Material ausgebracht werden darf, das für die Wegebefestigung geeignet ist. Bauschutt als Recyclingmaterial ist nur dann zulässig, wenn es zerkleinert und sortiert ist, von qualifiziertem Fachpersonal vor dem Ausbringen auf Schadstoffe nachprüfbar untersucht wurde und fachgerecht eingebracht wird. Wer unsortierten und nicht untersuchten Bauschutt ausbringt muss mit einer Ordnungswidrigkeitsanzeige und einer kostspieligen Rückbauverpflichtung rechnen.

Wir stellen Ihnen hier den Bau eines ganzjährig Lkw-befahrbaren Wegs als intelligentere und zukunftsträchtigere Alternative zum „Wegeflicken“ vor: Warum brauchen wir gut ausgebaute Forstwege? Wer seinen Wald fachgerecht pflegen und das anfallende Nutzholz vermarkten will, der muss in der Lage sein, das Holz an einer Lkw-befahrbaren Straße zu lagern, damit es von einem Holzfuhrwerk aufgeladen und zum Sägewerk transportiert werden kann. Aber auch die Brennholznutzung erfordert einen gut ausgebauten Weg. Momentan können noch zahlreiche Waldbesitzer auf einen Schlepper zurückgreifen, der sich mit einem einfachen Weg begnügt, aber wie wird es sein, wenn die alten Schlepper ausrangiert werden müssen? Legen sich jüngere Waldbesitzer, die oftmals nicht mehr landwirtschaftlich tätig sind, tatsächlich wegen ein paar Ster Holz einen (teuren) Schlepper zu, oder wäre es nicht einfacher, mit einem Pkw-Anhänger das Brennholz abzutransportieren? Sicherheitsaspekte sprechen ebenfalls für den Bau eines Forstweges. Bei Waldbrand oder bei Unfällen im Wald können Feuerwehr und Rettungsdienste schnell am Ort des Geschehens sein. Nicht zuletzt soll darauf hingewiesen werden, dass der Wert eines Waldgrundstücks, das erschlossen wird, deutlich steigt.

Wie sieht ein ganzjährig Lkw-befahrbarer Weg aus? Holzfuhrwerke sind knapp 2,5 Meter breit, haben eine Gesamtlänge bis zu 20,75 m und wiegen beladen bis zu 40 Tonnen. Der Forstweg muss sich an diesen Vorgaben orientieren. Wie wird so ein Weg gebaut? Nehmen wir einmal an, ein bereits vorhandener Weg soll schwerlastfähig ausgebaut werden. Um einen Weg mit 3 Meter Fahrbahn und ausreichender Tragschicht sowie funktionsfähiger Wasserableitung unterbringen zu können, ist eine Trasse von mindestens 7 Metern erforderlich, d. h. in der Regel müssen noch einige Bäume links und rechts des bestehenden Weges entfernt werden. Im Anschluss rodet ein Bagger die Stöcke, bereitet das Rohplanum vor und legt die erforderlichen Gräben an. Dann werden notwendige Durchlässe verlegt. Danach wird lagenweise die Tragschicht ausgebracht, mit dem Grader profiliert und mit der

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Datum: 26.03.2018

Gummiradwalze verdichtet. Als Baumaterial kommt meist sogenannter Mineralbeton 0/45 mm oder 0/56 mm zum Einsatz. Es entsteht quasi eine „betonierte“ Schicht. Je weicher der Untergrund ist, desto höher muss die Tragschicht aufgebaut werden. Im Schotter steckt der „Schotter“, sprich Geld, daher wird ein Weg umso teurer je höher die Tragschicht aufgebaut werden muss. Der Wegebau wird mit einer feinkörnigeren Deckschicht (0/32 mm oder 0/22 mm) abgeschlossen. Das Profil hat beidseitig eine geringe Querneigung (sogenanntes Dachprofil), damit das Oberflächenwasser seitlich abfließen kann. Wer möchte kann auch noch eine Verschleißschicht (z. B. 0/11 mm Splitt) auftragen, dann kann man sogar bequem mit dem Fahrrad auf dem Weg fahren.

Abbildung 6: Herstellung des Rohplanums

Abbildung 7: Wegemaße

Was kostet nun so ein Lkw-befahrbarer Weg? Wie bereits erwähnt hängen die Kosten stark vom Materialverbrauch für die Tragschicht ab. Grob kalkulieren kann man mit Kosten zwischen 60 bis 100 € pro Laufmeter (Kosten inklusive Mehrwertsteuer). Der Freistaat Bayern fördert den forstlichen Wegebau im Privat- und Kommunalwald und gewährt Zuschüsse auf die Kosten ohne Mehrwertsteuer (Nettokosten) von 60 %. Der Fördersatz kann sich bei schwierigen Baubedingungen noch erhöhen. In unseren kleinstrukturierten Wäldern kann ein Wegebauprojekt nur dann realisiert werden, wenn sich alle Waldbesitzer eines Erschließungsgebietes beteiligen. Der Wegebau in einem mittelfränkischen Realteilungsgebiet (siehe Abbildung 3) konnte nur durchgeführt werden, weil alle Waldbesitzer den Weg wollten und die nicht zuschussfähigen Kosten gemeinsam übernommen haben. Die Waldbesitzer können sich heute ihr Waldgebiet ohne Lkw-befahrbaren Weg gar nicht mehr vorstellen.

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Datum: 26.03.2018

Abbildung 8: Wegebau im Realteilungsgebiet

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Wir informieren Sie gerne. Sie können sich an die zuständigen Revierleiterinnen und Revierleiter des AELF Ansbach wenden, die Sie dann umfassend beraten.

17 Richtiger Pflanzeneinschlag erhöht den Anwuchserfolg

Neben der Wahl des Pflanzverfahrens und der sorgfältigen Pflanzung ist die Frische der Forstpflanzen ein wichtiger Faktor für den Erfolg der Forstkultur. Nach der Anlieferung durch die Baumschule erfolgt als erstes die Kontrolle der Pflanzen. Hier wird nicht nur die richtige Menge und die richtige Warenlieferung kontrolliert, sondern auch die Qualität der Pflanzen. Dazu gehört auch die Frische. Nach der Kontrolle müssen die Pflanzen weiter versorgt werden. Ein Austrocknen der Wurzeln ist unbedingt zu vermeiden. Da Forstpflanzen meist nicht sofort gepflanzt werden, müssen sie, am besten im Waldboden, eingeschlagen werden. Der Einschlag sollte an einer gut erreichbaren Stelle erfolgen, an der möglichst Wasser zur Verfügung steht. Die Einschlagplätze müssen vor Wind und Sonne geschützt sein, damit die Pflanzen nicht austrocknen. Deshalb sind schattige Nordränder älterer Bestände am besten geeignet. Der Einschlag auf unbeschatteten Kahlflächen sollte vermieden werden. Die Einschlagplätze sind rechtzeitig vor der Pflanzenlieferung vorzubereiten. Die Humus- und Streuschicht muss entfernt, der Boden gelockert werden und Reisig zum Abdecken der Pflanzen sollte vorhanden sein. Im Einschlag trennt man die Pflanzen nach Baumarten und gegebenenfalls Altersgruppen. Bei Bedarf können Schilder angebracht werden, um Verwechslungen auszuschließen. Vor dem Einschlagen sind die Pflanzenbündel zu öffnen. Dies gewährleistet, dass alle Wurzeln mit Erde abgedeckt sind. Die Bündel werden in lockeren Lagen im Einschlagsgraben verteilt und bis über den Wurzelhals mit einer ersten Schicht Erde bedeckt und angetreten. Der Grabenrand soll möglichst steil sein, damit der Pflanzenspross nicht auf dem Boden aufliegt. Um die negativen Folgen starker Sonneneinstrahlung zu mindern, sollten die Gipfeltriebe nach Süden zeigen. Fehlt der Schatten, müssen die Pflanzen unbedingt abgedeckt werden. Trockenperioden zwingen dazu, Pflanzen im Einschlag zu gießen. Die Pflanzen sollten aber nur so gegossen werden, dass es nicht zu einem freilegen der Wurzel kommt. Daneben kann Schutz gegen Wild notwendig werden. Nadelbäume sollten nie zu lange im Einschlag (besonders Douglasien) verbleiben. Wenn möglich, sollten diese unmittelbar nach dem Ausheben gepflanzt werden. Dagegen

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Datum: 26.03.2018

überstehen Laubbäume in Winterruhe auch längere Zeit im Einschlag meist ohne Schäden. Ballen- und Containerpflanzen müssen schattig und windgeschützt so gelagert werden, dass die Ballen nicht austrocknen. Bei längerer Lagerzeit sind sie zu gießen. Werden die Pflanzen durchgängig feucht gehalten und sorgfältig in die Erde gebracht, hat der Waldbesitzer einen wesentlichen Teil zum Gelingen der Forstkultur beigetragen.

18 Verbiss an jungen Waldbäumen und ihre Verursacher

Rehe und andere Schalenwildarten (z. B. Rotwild und Gämsen) fressen vor allem im Winter an den Knospen junger Waldbäume. Bei einem zu hohen Wildbestand verursachen sie dadurch Wuchsverzögerungen, Qualitätseinbußen oder sogar das Absterben der Pflanzen. Da die Rehe manche Baumarten wie Buche, Eiche, Edellaubholz und Tanne bevorzugen, können sich weniger verbissene Pflanzen wie Fichte und Kiefer besser durchsetzen und die anderen Bäume überwachsen. Bei zu starkem Verbiss hat diese Verschiebung der Baumartenanteile negative Auswirkungen auf die Stabilität und Widerstandskraft der Wälder. Zur Einwertung der Verbissbelastung erstellen die Förster unseres Amtes alle drei Jahre die Forstlichen Gutachten zur Situation der Waldverjüngung. In diesem Jahr ist es wieder so weit. Dabei werden die jungen Bäume unter anderem auf Schalenwildverbiss untersucht. Die Gutachten sind eine wesentliche Grundlage für die Abschussplanung. Grundeigentümer, Jagdpächter und Behörden können damit den Einfluss des Wildes auf den Wald einschätzen. Das Ziel sind angepasste Wildbestände als Grundvoraussetzung für stabile und klimatolerante Mischwälder. Bei der Einwertung der Verbissbelastung ist es wichtig, den Verursacher genau zu kennen. Denn unter anderem können sich auch Hasen, Mäuse und Eichhörnchen an den Knospen zu schaffen machen. Daher werden im Folgenden die wichtigsten Verursacher von Verbissschäden dargestellt.

Rehwildverbiss

Da Rehe im Oberkiefer statt Schneidezähnen eine Kauplatte haben, wird der Trieb „abgerupft“. Die Verbissoberfläche ist rau bis gefranst. Der Abbiss erfolgt meist mehr oder weniger rechtwinklig zur Triebachse, der Verbisswinkel liegt in der Regel zwischen 0° und 30°. Oft ist auch eine Quetschung des Triebes zu beobachten. Rehe erreichen die Knospen bis in ca. 1,30 m Höhe, bei entsprechender Schneelage auch höher. Die Knospen werden vor allem in den Wintermonaten verbissen. Die Rehe bevorzugen dabei Eiche, Edellaubbäume und die Tanne.

Abbildung 9: Rehwildverbiss

Hasenverbiss

Hasen beißen die Triebe mit ihren scharfen Schneidezähnen glatt ab. Die Verbissoberfläche ist dadurch kaum ausgefranst oder gequetscht. Der Verbisswinkel ist steiler als beim Rehwild, er liegt meist zwischen 30° und 60°. Hasen verbeißen oft mehrere Triebe einer Pflanze, in der Regel in einer Höhe zwischen 20 und 50 cm (bis ca. 1 m). Dabei bevorzugen sie Laubbäume,

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Datum: 26.03.2018

vor allem die Buche. Häufig sind die Schäden im Waldrandbereich zu beobachten. Wie beim Rehwild findet der Hasenverbiss überwiegend in den Wintermonaten statt.

Abbildung 10: Hasenverbiss

Mäuseverbiss

Mäuse fressen bevorzugt an der Rinde. Trieb- und Knospenverbiss sind eher die Ausnahme und vor allem bei Keimlingen und Jungpflanzen bis 20 cm Höhe zu finden. Wo Triebverbiss vorkommt, gibt es in der Regel auch andere Hinweise auf das Vorkommen von Mäusen (z. B. Mäuselöcher, Gänge, Fraßschäden an der Rinde). Kommt Mäuseverbiss an einer Knospe vor, wird diese teilweise oder komplett abgenagt. Die Verbissoberfläche ist glatt bis rau. Mit Lupe ist zum Teil eine feine, durch Schneidezähne bedingte Riefung (»Nagespuren«) zu erkennen.

19 Alle Jahre wieder... Der Borkenkäfer steht wieder vor der Tür

Bereits im Jahr 2107 warnte das Amt vor Borkenkäferbefall. War es Anfang des Jahres 2017 noch relativ ruhig - nur geringer stehend Befall trotz hoher Fangzahlen - so war im Verlauf des Jahres eine deutliche Zunahme von betroffenen Bäumen festzustellen. Im Frühjahr fand man meist nur einzelne Bäume, ab August waren bereits „Käferlöcher“ mit weit über 100 und mehr Festmeter vorzufinden. Die Situation hielt bis in den Herbst hinein an. Wir rechnen deshalb mit einem hohen Grundbestand an Käfern. Positiv dürfte sich der relativ feuchte Winter auswirken. Nicht, dass er den Käfern groß geschadet hat, aber die Wälder sind besser mit Wasser versorgt als die Vorjahre. Ein gut wasserversorgter Baum kann einen Borkenkäferangriff, sofern es nicht zu einer Massenvermehrung kommt, in der Regel selbst noch abwehren. Leider wurden wir in den ersten Wochen des neuen Jahres wieder von Stürmen heimgesucht. Diese verursachten bei uns, Gott sei Dank, nur geringe Schäden. Meist handelt es sich um Einzelwürfe. Wenn es jetzt im Frühjahr warm wird und die Borkenkäfer wieder ab April ausfliegen, finden sie mit diesen Bäumen ideale Brutstätten vor. Deshalb sollten Waldbesitzer die Einzelwürfe zügig aufarbeiten. Gleichzeitig gilt es weiter Fichtenbestände zu kontrollieren. Um diese Jahreszeit sieht man die alten vergessenen Käfernester gut. Meist haben die Fichten ihre Rinde abgeworfen. Der Käfer hat diese Bäume schon verlassen. Jetzt gilt es nicht die „nackten“ Stämme herauszunehmen, sondern jene zu finden in denen der Käfer überwintert hat. Im Gegenteil, der dürre, nackte Baum ist meist der Lebensraum für die Insekten, die den Borkenkäfer schädigen können.

Wenn es ab April wieder warm wird, können anhand des dann schon auftretenden Bohrmehls, befallene Bäume gut erkannt werden. Diese müssen zügig gefällt und aus dem Wald verbracht werden. Von Borkenkäfer befallenes Holz muss in einer Entfernung von mindestens 500 Metern zum nächsten Fichtenwald gelagert werden, damit die Käfer, die aus den gefällten Stämmen ausfliegen nicht wieder weitere Fichten befallen können.

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Für weitere Informationen setzten Sie sich bitte mit ihrem örtlich zuständigen Revierleiter in Verbindung.

Abbildung 11: älterer Borkenkäferbefall

Rinde bereits vom Baum abgeblättert; hier ist kein Borkenkäfer mehr im Baum.

20 Neuer Förster für das Forstrevier Heilsbronn

Manuel Ludewig übernahm im Februar die Leitung des Privat- und Körperschaftswaldreviers Heilsbronn. Die Interimslösungen für das Forstrevier Heilsbronn haben nun ein Ende.

Abbildung 12: Förster Manuel Ludewig

Sein Zuständigkeitsbereich erstreckt sich über die Kommunen Heilsbronn, Petersaurach, Bruckberg, Weihenzell und Dietenhofen. Hier stehe er als Ansprechpartner für alle Fragen rund um den Wald und die forstliche Förderung kostenlos zur Verfügung.

Interessierte Waldbesitzer erreichen Herrn Ludewig in der Sprechstunde, donnerstags zwischen 16:00 Uhr bis 18:00 Uhr in der Dienststelle in der Ansbacher Straße 2 in Heilsbronn. Oder telefonisch unter 09872 9714-46 oder 0160 5837615.