Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW Gemeinsame Stellungnahme der...

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Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen aus der Facharbeit des IDW Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/2006) in der Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/2006) verabschiedet: März 2006 verabschiedet: März 2006

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Aktuelle Bilanzierungs- und Prüfungsfragen

aus der Facharbeit des IDW

Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW: Gemeinsame Stellungnahme der WPK und des IDW: Anforderungen an die Qualitätssicherung in der Anforderungen an die Qualitätssicherung in der

Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/2006)Wirtschaftsprüferpraxis (VO 1/2006)verabschiedet: März 2006verabschiedet: März 2006

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Literaturhinweise

Schmidt/Pfitzer/Lindgens, WPg. 7/2005; S. 321ff. Pfitzer, WPg. 4/2006, S. 186 ff.

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Übersicht (1)

Anlässe und Rahmenbedingungen für die Fortentwicklung der Qualitätssicherungsstandards

Rechtliche Grundlagen der Qualitätssicherung Rechtsnatur der VO 1/2006 Begriff des Qualitätssicherungssystems nach der VO

1/2006 Qualitätsumfeld Anwendungsbereich der Regelungen zur QS

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Übersicht (2)

Einzelregelungen Überblick über die Regelungsbereiche der VO 1/2006 Unabhängigkeitsregelungen Einführung von Verfahren zum Umgang mit

Beschwerden und Vorwürfen Regelungen zur Einholung von fachlichem Rat Auftragsbezogene Qualitätssicherung Abschluss der Auftragsdokumentation und Archivierung

der Arbeitspapiere Nachschau

Ableitung eines angemessenen Qualitätssicherungs-systems

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Anlässe und Rahmenbedingungen für die Fortentwicklung der QS (1)

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Ä n d e r u n g e n i m r e c h t l i c h e n u n d w i r t s c h a f t l i c h e n U m f e l d d e r W P -P r a x e n (z . B . S a r b a n e s - O x l e y , 8 . E U - R i c h t l i n i e , B i l R e f G , A P A G )

• § 5 5 b W P O i . d . F . A P A G

• B e r u f s s a t z u n g

V O 1 / 2 0 0 6A n f o r d e r u n g e n a n d i e Q u a l i t ä t s s i c h e r u n g

i n d e r W P P r a x i s

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d e r K f Q KI S A 2 2 0I S Q C 1V O 1 / 1 9 9 5

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Anlässe und Rahmenbedingungen für die Fortentwicklung der QS (2)

Empfehlungen des Qualitätskontrollbeirates1: Erhöhung der Verbindlichkeit des Sollsystems

durch Formulierung von Berufspflichten im Zusammenhang mit der Qualitätssicherung

Konkretisierung der Vorgaben für die Ausgestaltung von Qualitätssicherungssystemen

Stärkere Berücksichtigung der Belange kleinerer WP-Praxen

1 (Quelle: Jahresberichte des Qualitätskontrollbeirats 2002 und 2003)

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Rechtliche Grundlagen (1)

Gesetzliche Verpflichtung zur Einrichtung, Überwachung, Durchsetzung und Dokumentation eines QSS (§ 55b WPO i.d.F. des APAG) Bezieht sich auf sämtliche Tätigkeiten der

WP-Praxis (nicht nur Siegelführung !) Änderungen der Berufssatzung

Beschlossen am In Kraft getreten am

3. Änderung 24.11.2004 02.03.20054. Änderung 16.06.2005 23.09.20055. Änderung 23.11.2005 01.03.2006

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Rechtliche Grundlagen (2)

Neue Berufspflichten in der Berufssatzung (1) Information und Verpflichtung der Mitarbeiter

über/ zur Einhaltung der Qualitätssicherungs-regelungen § 5,6 BS

Konsultationspflicht § 24b II BS Beschwerden und Vorwürfe § 24c BS Auftragsbegleitende Qualitätssicherung § 24d BS Berichtskritik § 24d BS

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Rechtliche Grundlagen (3)

Neue Berufspflichten in der Berufssatzung (2) Konkretisierung Tatbestände der

Unbefangenheit bzw. Besorgnis der Befangenheit § 21 BS

Schutzmaßnahmen bei Besorgnis der Befangenheit („Risk and Safeguard-Prinzip“) § 22 BS

Definition Gefährdungslagen Eigeninteresse § 23 BS Selbstprüfung § 23a BS Interessenvertretung § 23b BS Persönliche Vertrautheit § 24 BS

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Rechtliche Grundlagen (4)

Neue Berufspflichten in der Berufssatzung (3) Verantwortlichkeiten / Dokumentationspflichten

Einrichtung QS-System § 37 BS Regelungspflichten bei Prüfungen mit Siegelführung

§ 38 BS

Präzisierung Anforderungen an Nachschau § 39 BS

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VO 1/2006

Rechtsnatur Begriff des Qualitätssicherungssystems nach der

VO 1/2006 Hervorhebung der Bedeutung des Qualitätsumfelds Anwendungsbereich

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Rechtsnatur der VO 1/2006

Die Anforderungen an die Ausgestaltung des Qualitätssicherungssystems ergeben sich aus Gesetzen (insbesondere WPO und Berufssatzung).

VO 1/2006 stellt Berufsauffassung dar, wie die QS ausgestaltet sein sollte, um Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen sicherzustellen

Selbstbindung des Vorstands der WPK

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Begriff Qualitätssicherungssystem

Auftrags-annahme

PlanungAuftrags-

durchführungBericht-

erstattungInformations-

sammlung

Regelungen für die Auftragsabwicklung

Ü b e r w

a c h u n g(u.a.N

achschauder allgem

einen Praxisorganisation,

Nachschau

der Auftragsabw

icklung)

Regelungen zur allgemeinen Praxisorganisation

Ziel: Ordnungsgemäße Abwicklung der Aufträge

Schaffung eines günstigen Qualitätsumfeldes

Feststellung und Analyse qualitätsgefährdender Risiken

Überwachung des Qualitätssicherungssystems

Regelungen zur Qualitätssicherung

Dokumentation und Kommunikation der Regelungen zur Qualitätssicherung

Qualitätssicherungssystem

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Qualitätsumfeld

Schaffung einer positiven Qualitätssicherungskultur in der WP-Praxis (zentrale Aufgabe der Praxisleitung)

Grundlage für die Wirksamkeit der übrigen Bestandteile des Qualitätssicherungssystems

Integrität und Verhaltensweise der Praxisleitung und der für die Aufträge zuständigen Wirtschaftsprüfer

Beispiele: Positives Konsultationsklima Regelmäßige Information der Mitarbeiter Untersuchung von Beschwerden und Vorwürfen

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Anwendungsbereich der Regelungen zur Qualitätssicherung

Anwendungsbereich Praxisbezogene Regelungen (alle Tätigkeitsbereiche) Auftragsbezogene Regelungen (Abschn. 4.6.)

VO 1/1995: nur Abschlussprüfungen VO 1/2006: betriebswirtschaftliche Prüfungen

nach § 2 Abs.1 WPO (mit und ohne Siegelführung) Ausnahmen:

– Berichtskritik: nur bei Siegelaufträgen– Auftragsbegleitende Qualitätssicherung:

grundsätzlich nur verpflichtend bei Abschlussprüfungen von Unternehmen i.S.d. § 319a HGB

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Überblick über die Regelungs-bereiche der VO 1/2006 (1)

Regelungen zur allgemeinen Praxisorganisation Beachtung der Berufsgrundsätze, insbesondere

Unabhängigkeit (§ 43 Abs.1 WPO) Annahme, Fortführung und vorzeitige Beendigung von

Aufträgen Mitarbeiterentwicklung Gesamtplanung der Aufträge Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen

Besondere Regelungen zur Auftragsabwicklung (1) Organisation der Auftragsabwicklung Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften und

fachlichen Regeln

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Überblick über die Regelungs-bereiche der VO 1/2006 (2)

Besondere Regelungen zur Auftragsabwicklung (2) Anleitung und laufende Überwachung des

Auftragsteams Einholung von fachlichem Rat Abschließende Durchsicht der Auftragsergebnisse

sowie Auftragsbezogene Qualitätssicherung Lösung von Meinungsverschiedenheiten Abschluss der Auftragsdokumentation und

Archivierung der Arbeitspapiere Regelungen zur Nachschau

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Unabhängigkeitsregelungen (Tz. 32 ff.)

Festlegung von Verantwortlichkeiten zur Untersuchung und Lösung von Unabhängigkeitsfragen

Unterrichtung der Mitarbeiter über die Unabhängigkeitsanforderungen

Ergreifung von Schutzmaßnahmen bei möglichen Unabhängigkeitsgefährdungen

Regelmäßige und anlassbezogene Unabhängigkeitsbefragungen der Mitarbeiter und von externen Prüfern

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Umgang mit Beschwerden und Vorwürfen (Tz. 81 ff.)

Regelungen die sicherstellen, dass Beschwerden oder Vorwürfen von Mitarbeitern, Mandanten oder Dritten

nachzugehen ist wenn sich aus ihnen Anhaltspunkte für Verstöße

gegen gesetzliche oder fachliche Regeln ergeben Untersuchung unter Leitung einer Person, die nicht

mit dem Sachverhalt (Auftragsabwicklung) befasst war Deuten Untersuchungsergebnisse auf Schwächen im

Qualitätssicherungssystem hin, sind Maßnahmen zur Beseitigung der Schwächen zu ergreifen

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Einholung von fachlichem Rat (1) (Tz. 98 ff.)

Verpflichtung zur Einholung von fachlichem Rat bei für das Prüfungsergebnis bedeutsamen

Zweifelsfragen, soweit nach dem Ermessen des WP erforderlich

Grundgedanken Erhöhung der Prüfungsqualität durch systematische

Nutzung des Erfahrungswissens und der fachlichen Kompetenzen innerhalb oder ggf. außerhalb der WP-Praxis

Verringerung des Risikos von Fehlentscheidungen

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Einholung von fachlichem Rat (2) (Tz. 98 ff.)

Regelungsaspekte Konsultationsprozess festlegen rechtzeitige Feststellung der Zweifelsfragen

und Schritte zur Konfliktlösung interne oder externe Konsultation

Die Konsultation entbindet den WP nicht von der eigenverantwortlichen Urteilsfindung

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Auftragsbezogene Qualitätssicherung

§ 24d Berufssatzung:

Auftragsbezogene Qualitätssicherung

Berichtskritik AuftragsbegleitendeQualitätssicherung (Incl. Berichtskritik)

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Berichtskritik (1) (Tz. 112 ff.)

Ex-Post-Kontrolle Anwendungsbereich

grundsätzliche Pflicht bei betriebswirtschaftlichen Prüfungen, bei denen das Berufssiegel geführt wird

aber: Absehen von Berichtskritik nach pflichtgemäßem Ermessen unter bestimmten Umständen möglich

Gegenstand der Berichtskritik Überprüfung, ob die für die Erstellung von

Prüfungsberichten geltenden fachlichen Regeln (insbes. IDW PS 450) eingehalten wurden

Plausibilitätsprüfung der wesentlichen Prüfungshandlungen und -ergebnisse anhand des Prüfungsberichts

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Berichtskritik (2) (Tz. 112 ff.)

Hinzuziehung der Arbeitspapiere nur, wenn Darstellungen im Bericht selbst für Überprüfung nicht ausreichen

Person des Berichtskritikers Berichtskritiker kann in beschränktem Umfang an

Prüfungsdurchführung mitwirken aber: keine Mitwirkung an Erstellung des

Prüfungsberichts Berichtskritik grundsätzlich vereinbar mit

Zweitunterzeichnung Erteilung von fachlichem Rat auftragsbegleitender Qualitätssicherung Nachschau

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Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (1) (Tz. 121 ff.)

Prozessbegleitend umfasst alle Prüfungsphasen vor Berichterstattung abzuschließen

Anwendungsbereich Pflicht bei AP von Unternehmen i.S.d. § 319a HGB Pflicht zur Festlegung von Kriterien (§ 24d Abs. 3 BS)

Gegenstand der auftragsbegleitenden Qualitätssicherung Absicherung der Leistungsqualität durch objektive

Beurteilung der wichtigsten fachlichen Entscheidungen materielle Würdigung der Prüfungsdurchführung stets Hinzuziehung der Arbeitspapiere

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Auftragsbegleitende Qualitätssicherung (2) (Tz. 121 ff.)

Person des Qualitätssicherers fachlich und persönlich geeignete Person an der Auftragsdurchführung nicht beteiligt bei Prüfungen von Unternehmen i.S.d. § 319a HGB

i.d.R. ein Wirtschaftsprüfer Konsultation in gewissem Umfang unschädlich, sofern

Objektivität des Qualitätssicherers gewahrt bleibt ggf. externe qualifizierte Person

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Auftragsdokumentation

Sicherstellung des zeitnahen Abschlusses der Auftragsdokumentation

Gewissenhafter Umgang mit Arbeitspapieren Vertrauliche und sichere Aufbewahrung

Archivierung der Arbeitspapiere

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Nachschau (Tz. 156 ff.)

Fortlaufend, d.h. in angemessenen Abständen, oder bei gegebenem Anlass durchzuführen

Wegfall der 10 % Richtschnur bei Auswahl der Auftragsstichprobe

Jährliche Berichterstattung über die Ergebnisse der Nachschau an Praxisleitung

Information der Mitarbeiter über die ihren Arbeitsbereich betreffenden Ergebnisse der Nachschau

Nachschau in kleinen WP-Praxen

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Ableitung eines angemessenen Qualitätssicherungssystems (1)

Leitsatz, Tz. 10 VO 1/2006:

Die Praxisleitung ist verantwortlich für die Einrichtung, Durchsetzung und Überwachung eines angemessenen und wirksamen Qualitätssicherungs-systems

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Ableitung eines angemessenen Qualitätssicherungssystems (2)

Berufspflichten (Gesetz/Berufssatzung)

„Individualisierung“ (Anpassung an spezifische Verhältnisse)

„1:1“ („An Audit is an Audit“)

Laufende Kontrolle

Nachschau

Organisations-bezogene Instrumente zur ÜBERWACHUNG

Regelungen zur STEUERUNG

Allgemeine Praxis-Organisation

Internes Qualitätssicherungssystem

Materielle Auftrags-

abwicklung

(§ 2 Abs. 1 WPO)Komplexität

Laufende Kontrolle

Nachschau

Auftrags-bezogene

Instrumente zur ÜBERWACHUNG

Entsprechende Ausformung Entsprechende Ausformung