An alle Partnerunternehmen Fürstenwalde/Spree, September 2012 · 2020-07-18 · An alle :...

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E.ON edis AG, Postfach 1443, 15504 Fürstenwalde/Spree An alle Partnerunternehmen E.ON edis AG Geschäftsbereich Netzservice Bau und Betrieb Standort Fürstenwalde/Spree Langewahler Straße 60 15517 Fürstenwalde/Spree www.eon-edis.com Postanschrift Hauptverwaltung Postfach 1443 15504 Fürstenwalde/Spree Cora Krey T 0 33 61-70-2463 F 0 33 61-70-3056 cora.krey @eon-edis.com Unser Zeichen NSB/kry Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Thomas König Vorstand: Bernd Dubberstein (Vorsitzender) Manfred Paasch Dr. Andreas Reichel Sitz Fürstenwalde/Spree Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 7488 St.Nr. 063/100/00076 Ust.Id. DE 812/729/567 Commerzbank AG Fürstenwalde/Spree Konto 6 507 115 BLZ 170 400 00 IBAN DE52 1704 0000 0650 7115 00 BIC COBADEFFXXX Deutsche Bank AG Fürstenwalde/Spree Konto 2 545 515 BLZ 120 700 00 IBAN DE75 1207 0000 0254 5515 00 BIC DEUTDEBB160 Fürstenwalde/Spree, September 2012 Installateurrundbrief II/2012 Sehr geehrtes Partnerunternehmen, mit dem 2. Rundbrief in diesem Jahr möchten wir Ihnen wieder Informationen zu aktuellen Themen und Änderungen zukommen lassen. 1. Anwendungsregel VDE-AR-N 4102 Die VDE-Anwendungsregel für Anschlussschränke im Freien ist seit April 2012 veröffentlicht und ergänzt als gültiges Regelwerk zwischen Handwerk und Netzbe- treiber die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Nieder- spannungsnetz“ (TAB) des Netzbetreibers. (Infoblatt Anlage 1) 2. Störungen bei SH-Schalter aufgrund zu hoher Dauerstrombelastbarkeit Vermehrt treten Funktionsstörungen aufgrund von Überschreitung der zulässigen Dauerstrombelastung bei SH-Schaltern (eine Häufung ist bei PV-Einspeiseanlagen > 55 kWp erkennbar) auf. Die verantwortlichen Planer- und Anlagenerrichter müs- sen entsprechend der Betriebsweise zwischen unterschiedlichen SH-Schalter- klassen auswählen. In dem Fall, dass die zulässige Dauerbelastung über 55 kW hinausgeht, wird empfohlen, Wandleranlagen nach den Vorgaben des NB zu er- richten. 3. Überarbeitete gesetzliche Vorgaben für Energieerzeugungsanlagen (EZA) Mit Veröffentlichung der EEG Novelle zum 25.08.2012 und der KWK Novelle zum 12.07.2012 wurden wesentliche Neuerungen eingeführt. Diese sollten unbe- dingt bei der Planung und Errichtung neuer Anlagen beachtet werden. Einige markante Änderungen haben wir für Sie nachfolgend aufgelistet: Wegfall des Generatorzähler bei Photovoltaik-Dachanlagen bis 10 kWp Wegfall der Selbstverbrauchsregelung bei EEG Anlagen Einführung der 90% -Regel bei EEG-Dachanlagen von 10-1000 kWp Neudefinition des Begriffes: Inbetriebnahme/Betriebsbereitschaft von EZA EEG-Vergütungssätze unterliegen einer monatlichen Degression Notwendige Anpassungen seitens des Netzbetreibers sind bereits in der Umset- zung, so dass wir gemeinsam diese neuen Anforderungen realisieren können. 1 | 3

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E.ON edis AG, Postfach 1443, 15504 Fürstenwalde/Spree

An alle Partnerunternehmen

E.ON edis AG Geschäftsbereich Netzservice Bau und Betrieb Standort Fürstenwalde/Spree Langewahler Straße 60 15517 Fürstenwalde/Spree www.eon-edis.com Postanschrift Hauptverwaltung Postfach 1443 15504 Fürstenwalde/Spree Cora Krey T 0 33 61-70-2463 F 0 33 61-70-3056 cora.krey @eon-edis.com Unser Zeichen NSB/kry

Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Thomas König Vorstand: Bernd Dubberstein (Vorsitzender) Manfred Paasch Dr. Andreas Reichel Sitz Fürstenwalde/Spree Amtsgericht Frankfurt (Oder) HRB 7488 St.Nr. 063/100/00076 Ust.Id. DE 812/729/567 Commerzbank AG Fürstenwalde/Spree Konto 6 507 115 BLZ 170 400 00 IBAN DE52 1704 0000 0650 7115 00 BIC COBADEFFXXX Deutsche Bank AG Fürstenwalde/Spree Konto 2 545 515 BLZ 120 700 00 IBAN DE75 1207 0000 0254 5515 00 BIC DEUTDEBB160

Fürstenwalde/Spree, September 2012

Installateurrundbrief II/2012 Sehr geehrtes Partnerunternehmen, mit dem 2. Rundbrief in diesem Jahr möchten wir Ihnen wieder Informationen zu aktuellen Themen und Änderungen zukommen lassen.

1. Anwendungsregel VDE-AR-N 4102 Die VDE-Anwendungsregel für Anschlussschränke im Freien ist seit April 2012 veröffentlicht und ergänzt als gültiges Regelwerk zwischen Handwerk und Netzbe-treiber die „Technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Nieder-spannungsnetz“ (TAB) des Netzbetreibers. (Infoblatt Anlage 1)

2. Störungen bei SH-Schalter aufgrund zu hoher Dauerstrombelastbarkeit Vermehrt treten Funktionsstörungen aufgrund von Überschreitung der zulässigen Dauerstrombelastung bei SH-Schaltern (eine Häufung ist bei PV-Einspeiseanlagen > 55 kWp erkennbar) auf. Die verantwortlichen Planer- und Anlagenerrichter müs-sen entsprechend der Betriebsweise zwischen unterschiedlichen SH-Schalter-klassen auswählen. In dem Fall, dass die zulässige Dauerbelastung über 55 kW hinausgeht, wird empfohlen, Wandleranlagen nach den Vorgaben des NB zu er-richten.

3. Überarbeitete gesetzliche Vorgaben für Energieerzeugungsanlagen (EZA) Mit Veröffentlichung der EEG Novelle zum 25.08.2012 und der KWK Novelle zum 12.07.2012 wurden wesentliche Neuerungen eingeführt. Diese sollten unbe-dingt bei der Planung und Errichtung neuer Anlagen beachtet werden. Einige markante Änderungen haben wir für Sie nachfolgend aufgelistet:

• Wegfall des Generatorzähler bei Photovoltaik-Dachanlagen bis 10 kWp • Wegfall der Selbstverbrauchsregelung bei EEG Anlagen • Einführung der 90% -Regel bei EEG-Dachanlagen von 10-1000 kWp • Neudefinition des Begriffes: Inbetriebnahme/Betriebsbereitschaft von EZA • EEG-Vergütungssätze unterliegen einer monatlichen Degression

Notwendige Anpassungen seitens des Netzbetreibers sind bereits in der Umset-zung, so dass wir gemeinsam diese neuen Anforderungen realisieren können.

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4. Systemstabilitätsverordnung Es ist notwendig geworden, bestehende PV-Anlagen aufgrund der einheitlichen Frequenzkennlinien zum Zweck einer stabilen Energieversorgung stufenweise neu zu takten. Aus diesem Grund wurde eine Verordnung erlassen, die den Netzbetrei-bern die Umsetzungspflicht zugesprochen hat. Vorbereitungen für eine Umsetzung im Versorgungsgebiet der E.ON edis AG sind bereits angelaufen. Alle betroffenen Anlagenbetreiber werden in den nächsten Mo-naten dazu umfassend von uns persönlich informiert.

5. Vergabe einer Zählpunktbezeichnung bei Neuanlagen Die Netzbetreiber sind verpflichtet frühzeitig eindeutige Zählpunktbezeichnungen zu vergeben, um den Datenaustausch zwischen verschiedenen Marktpartnern sicherzustellen. Dazu sind unbedingt die Geräteplatzbezeichnungen nach Verfahren A des Abschnittes 7.1 (7) der TAB NS Nord 2012 zu berücksichtigen. Diese Daten werden ab 01.10.2012 Bestandteil einer vollständig ausgefüllten Inbetriebsetzungs-anzeige sein.

6. Errichtung TNC-S Netze bei Neuanlagen Die seit 01.06.2012 angezeigte und bei E.ON edis veröffentlichte TAB NS Nord 2012 fordert bei Neuanlagen die Errichtung eines TNC-S ab Hausanschlusskasten. Aufgrund auftretender Lieferengpässe seitens der Hersteller gilt für das Land Brandenburg eine Übergangsfrist bis 31.12.2012.

7. Zähltechnik Mit Veröffentlichung der TAB NS Nord 2012 zum 01.06.2012 bildet diese zu-sammen mit den VDE Anwendungsregeln im gesamten Netzgebiet der E.ON edis AG ein gültiges Regelwerk zwischen Handwerk und Netzbetreiber. Gemäß VDE AR 4101 wurden verschiedene Zählerplätze für Zähler berücksichtigt. Unter ande-rem ist die Stecktechnik bei elektronischen Haushaltszählern gleichermaßen zuge-lassen, wie die von E.ON edis weiterhin favorisierte Drei-Punkt-Befestigung. Die elektronischen Haushaltszähler mit Stecktechnik gibt es bei E.ON edis nur in der Eintarifversion ohne Tarifausgang. Für den Anwendungsbereich mit Tarifsteu-erfunktion kommen nur Messgeräte mit Dreipunktbefestigung zum Einsatz.

8. Ausführungshinweise zu Technischen Anschlussbedingungen Für Anschlüsse im Mittelspannungsnetz setzt die E.ON edis AG Fernwirktechnik ein. Ausführungshinweise zu den Technischen Anschlussbedingungen der E.ON edis AG „Erzeugungsanlagen am MS-Netz – Anforderungen an die Sekundärtech-nik“ finden Sie unter folgenden Links im Internet der E.ON edis AG. http://www.eon-edis.com/html/21414.htm http://www.eon-edis.com/html/21420.htm http://www.eon-edis.com/html/20271.htm

9. Neue Ergänzende Bedingungen der NAV und NDAV Die Ergänzenden Bedingungen der NAV und NDAV werden zum 01.10.2012 an-gepasst. Die Neufassungen finden Sie ab diesem Datum im Internet unter http://www.eon-edis.com/html/20271.htm.

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Zu Hinweisen und Fragen wenden Sie sich bitte an folgende Ansprechpartner der E.ON edis AG:

Regionalbereich Nord: Herr Sebbin Telefon: 03838 816-279 Mail: [email protected] Regionalbereich Ost/West: Herr Schulze Telefon: 0331 234-2112 Mail: [email protected] Mit freundlichen Grüßen E.ON edis AG Michael Kaiser Michael Hertramf Anlage 1: Infoblatt VDE-AR-N 4102

Das Wichtigste in Kürze

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Kontakt

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Stand:�März�2012