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Einkommensteuererklärung • wenn Sie zur Abgabe verpflichtet sind: bis 31. Mai 2015 • wenn Sie die Veranlagung beantragen: bis 31. Dez. 2018 Anleitung Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen (ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland mit inländischen Einkünften) Sie kann allerdings nicht alle Fragen beantworten. Wesentliche Änderungen gegenüber der Anleitung für 2013 sind grün gedruckt und am Rand gekennzeichnet. Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage: bis 31. Dez. 2018 Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags: bis 31. Mai 2015 • wie Sie den Hauptvordruck sowie die Anlage N richtig ausfüllen, • welche steuerlichen Pflichten Sie haben, • welche Möglichkeiten Sie haben, Steuern zu sparen. Zur Einkommensteuererklärung gehören der Hauptvordruck sowie zusätzlich: Diese Anleitung soll Sie darüber informieren, Abgabefrist zur Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen zum Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage (in besonderen Fällen) zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlustvortrags Elektronische Übermittlung der Einkommensteuer- erklärung für die Anlage für Land- und Forstwirte L Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft Gewerbetreibende G Einkünfte aus Gewerbebetrieb Selbständige und Freiberufler S Einkünfte aus selbständiger Arbeit Haus- und Wohnungs- eigentümer V Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung AUS ausländische Einkünfte, die im Gewinn eines inländischen Betriebs enthalten sind R bestimmte Renten aus inländischen Rentenversicherungen sowie Leistungen aus Pensionsfonds, Pensionskassen und Direktversicherungen, soweit sie auf im Inland steuerfrei gestellten Beiträgen oder Zuwendungen beruhen SO Leistungen (z. B. gelegentliche Vermittlungen, Vermietung beweglicher Gegenstände), Abgeordnetenbezüge und bestimmte private Veräußerungsgeschäfte (Zeile 7 bis 22, 31 bis 40 und 49 bis 51) N Angaben zum Arbeitslohn und zu den Werbungskosten, wenn Sie als beschränkt steuerpflichtiger Arbeit- nehmer Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates der Europäischen Union (EU) oder der EWR-Staaten Island, Liechtenstein oder Norwegen sind, im Hoheitsgebiet einer dieser Staaten leben und Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit beziehen, die · im Inland ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist, · aus inländischen öffentlichen Kassen gewährt werden oder · als Vergütung für eineTätigkeit als Geschäftsführer, Prokurist oder Vorstandsmitglied einer Gesellschaft mit Geschäftsleitung im Inland bezogen werden oder · als Entschädigung für die Auflösung eines Dienstverhältnisses gezahlt werden, soweit die für die zuvor ausgeübte Tätigkeit bezogenen Einkünfte der inländischen Besteuerung unterlegen haben Vorsorgeaufwand die Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen (Beiträge zu Versicherungen: Zeile 4 bis 6, 8 bis 10, 12 bis 29, 31 bis 34, 37 bis 44 und 53 bis 56) Anleitung ESt 1 C – für beschränkt Steuerpflichtige – Aug. 2014 In besonderen Fällen können weitere Anlagen erforderlich sein, auf die dann im Hauptvordruck hingewiesen wird, z. B.: Die Einkommensteuererklärung ist elektronisch an die Finanz- verwaltung zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit erzielt werden. Die Pflicht zur elektronischen Übermittlung greift nicht, wenn daneben Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit mit Steuerabzug erzielt werden und die positive Summe der Einkünfte, die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfen waren, sowie die positive Summe der Progressionseinkünfte jeweils den Betrag von 410 € nicht übersteigen. Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigen Sie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an Ihre Registrierung auf der Internetseite www.elsteronline.de/ eportal. Bitte beachten Sie, dass der Registrierungsvorgang bis zu zwei Wochen dauern kann. Programme zur elektronischen Übermittlung finden Sie unter www.elster.de/elster_soft_nw.php. Für Fälle, die nicht unter die Verpflichtung fallen, ist ebenfalls eine elektronische Übermittlung möglich.

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Einkommensteuererklärung•wennSiezurAbgabeverpflichtetsind:bis 31. Mai 2015•wennSiedieVeranlagungbeantragen:bis 31. Dez. 2018

Anleitung

Einkommensteuer erklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen (ohne Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland mit inländischen Einkünften)

SiekannallerdingsnichtalleFragenbeantworten.Wesentliche Änderungen gegenüber der Anleitung für 2013sindgrüngedrucktundamRandgekennzeichnet.

AntragaufFestsetzungderArbeitnehmer-Sparzulage:bis 31. Dez. 2018ErklärungzurFeststellungdesverbleibendenVerlustvortrags:bis 31. Mai 2015

•wieSiedenHauptvordrucksowiedieAnlageNrichtigausfüllen,

•welchesteuerlichenPflichtenSiehaben,•welcheMöglichkeitenSiehaben,Steuernzusparen.

ZurEinkommensteuererklärunggehörenderHauptvordrucksowiezusätzlich:

Diese Anleitung soll Sie darüber informieren,

Abgabefrist

∙ zur Einkommensteuererklärung für beschränkt steuerpflichtige Personen

∙ zum Antrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage (in besonderen Fällen)

∙ zur Erklärung zur Feststellung des verbleibenden Verlust vortrags

Elektronische Übermittlung der Einkommensteuer- erklärung

für die Anlage für

Land-undForstwirte L EinkünfteausLand-undForstwirtschaft

Gewerbetreibende G EinkünfteausGewerbebetrieb

SelbständigeundFreiberufler

S EinkünfteausselbständigerArbeit

Haus-undWohnungs-eigentümer

V EinkünfteausVermietungundVerpachtung

AUS ausländischeEinkünfte,dieimGewinneinesinländischenBetriebsenthaltensind

R

bestimmteRentenausinländischenRentenversicherungensowieLeistungenausPensionsfonds,PensionskassenundDirektversicherungen,soweitsieaufimInlandsteuerfreigestelltenBeiträgenoderZuwendungenberuhen

SO Leistungen(z.B.gelegentlicheVermittlungen,VermietungbeweglicherGegenstände),AbgeordnetenbezügeundbestimmteprivateVeräußerungsgeschäfte(Zeile7bis22,31bis40und49bis51)

N

AngabenzumArbeitslohnundzudenWerbungskosten,wennSiealsbeschränktsteuerpflichtigerArbeit-nehmerStaatsangehörigereinesMitgliedstaatesderEuropäischenUnion(EU)oderderEWR-StaatenIsland,LiechtensteinoderNorwegensind,imHoheitsgebieteinerdieserStaatenlebenundEinkünfteausnichtselbständigerArbeitbeziehen,die·imInlandausgeübtoderverwertetwirdoderwordenist,·ausinländischenöffentlichenKassengewährtwerdenoder·alsVergütungfüreineTätigkeitalsGeschäftsführer,ProkuristoderVorstandsmitgliedeinerGesellschaftmitGeschäftsleitungimInlandbezogenwerdenoder

·alsEntschädigung fürdieAuflösungeinesDienstverhältnissesgezahltwerden,soweitdie fürdie zuvorausgeübteTätigkeitbezogenenEinkünftederinländischenBesteuerungunterlegenhaben

Vorsorgeaufwand dieBerücksichtigungvonVorsorgeaufwendungen(BeiträgezuVersicherungen:Zeile4bis6,8bis10,12bis29,31bis34,37bis44und53bis56)

Anleitung ESt 1 C – für beschränkt Steuerpflichtige –Aug.2014

InbesonderenFällenkönnenweitereAnlagenerforderlichsein,aufdiedannimHauptvordruckhingewiesenwird,z.B.:

Die Einkommensteuererklärung ist elektronisch an die Finanz-verwaltung zu übermitteln, wenn Einkünfte aus Land- undForstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeiterzieltwerden.DiePflichtzurelektronischenÜbermittlunggreiftnicht,wenndanebenEinkünfteausnichtselbständigerArbeitmitSteuerabzugerzieltwerdenunddiepositiveSummederEinkünfte,die nicht dem Steuerabzug vom Arbeitslohn zu unterwerfenwaren, sowie die positive Summe der ProgressionseinkünftejeweilsdenBetragvon410€nichtübersteigen.

Für die elektronische authentifizierte Übermittlung benötigenSie ein Zertifikat. Dieses erhalten Sie im Anschluss an IhreRegistrierung auf der Internetseite www.elsteronline.de/eportal.BittebeachtenSie,dassderRegistrierungsvorgangbiszuzweiWochendauernkann.Programme zur elektronischen Übermittlung finden Sie unterwww.elster.de/elster_soft_nw.php.Für Fälle, die nicht unter dieVerpflichtung fallen, ist ebenfallseineelektronischeÜbermittlungmöglich.

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Beschränkt Steuerpflichtige haben eine jährliche Steuererklä-rung über ihre im abgelaufenen Kalenderjahr (Veranlagungs-zeitraum)bezogeneninländischenEinkünfteabzugeben,soweitfür diese die Einkommensteuer nicht durch den Steuerabzugals abgegolten gilt (§ 50 Abs. 2 Einkommensteuergesetz –EStG). Grundsätzlich gilt die Einkommensteuer als abgegolten,wennEinkünftedemSteuerabzug vomKapitalertragoderdemSteuerabzugnach§50aAbs.1bis6EStGunterliegen.DieEin-kommensteuer gilt auch als abgegolten, wenn Einkünfte demSteuerabzugvomArbeitslohnunterliegen.DieseEinkünftesindin der Einkommensteuererklärung grundsätzlich nicht anzuge-ben.Wurden jedochbeieinemArbeitnehmerWerbungskosten,Sonderausgaben i. S. d. § 10b EStG, der Freibetrag oder derHinzurechnungsbetrag nach § 39a Abs. 1 Nr. 7 EStG auf einerBescheinigung nach § 39 Abs. 2 und 3 EStG berücksichtigt,greiftdieAbgeltungswirkungnicht(Ausnahme:derArbeitslohnbeträgt nichtmehrals 10.700€). EineSteuererklärung ist au-ßerdem abzugeben, wenn zum Schluss des vorangegangenen

Veranlagungszeitraums ein verbleibender Verlustvortrag fest-gestelltwordenist.FallsSieimLaufedesKalenderjahres2014IhrenWohnsitzvomAuslandindasInlandverlegthaben(oderumgekehrt),sinddiewährendderbeschränktenEinkommensteu-erpflicht(WohnsitzimAusland)erzielteninländischenEinkünfteineineVeranlagungzurunbeschränktenEinkommensteuerpflichteinzubeziehen.ReichenSieindiesenFällenbittenurdieEinkom-mensteuererklärungfürunbeschränktSteuerpflichtigebeiIhremWohnsitzfinanzamtein.BeschränktSteuerpflichtige,deren Sum-me der Einkünfte im Kalenderjahr mindestens zu 90 % der deutschen Einkommensteuer unterliegt, können auf Antrag als unbeschränkt einkommensteuerpflichtig behandelt wer-den.Entsprechendesgilt,wenndieEinkünfte,dienichtderdeut-schenEinkommensteuerunterliegen,nichtmehrals8.354€imKalenderjahrbetragen(§1Abs.3EStG).DieserBetragwirdbeiWohnsitzinbestimmtenLändernumeinViertel,dieHälfteoderumdreiViertelgekürzt.

Beschränkt steuerpflichtige Staatsangehörige eines EU-/EWR-Staates,derennichtdauerndgetrenntlebenderEhegatte/LebenspartnerineinemEU-/EWR-StaatoderinderSchweizansässigist,werdenaufAntragalsunbeschränkteinkommen-steuerpflichtigbehandelt,wenndieEinkünftedesantragstel-lendenEhegatten/Lebenspartners zumindestens90%derdeutschenEinkommensteuerunterliegenoderwennseineEin-künfte,dienichtderdeutschenEinkommensteuerunterliegen,nichtmehrals8.354€(ggf.KürzungnachLändergruppen)imKalenderjahrbetragen.Sofern der antragstellende Ehegatte / Lebenspartner einedergenanntenVoraussetzungenerfüllt,könnendieEhegatten/ Lebenspartner auf Antrag die Zusammenveranlagung nach§26Abs.1Satz1EStGerhalten,wenndiegemeinsamenEin-künfte der Ehegatten / Lebenspartner zu mindestens 90%der deutschen Einkommensteuer unterliegen oder wenn diegemeinsamenEinkünfte,dienichtderdeutschenEinkommen-steuerunterliegen,nichtmehrals16.708€(ggf.KürzungnachLändergruppen)imKalenderjahrbetragen.GebenSie indiesenFällenbitteeineEinkommensteuererklä-rungfürunbeschränktSteuerpflichtigeab,undfügenSieeine

ausgefüllteBescheinigung EU/EWRbei,wennSieStaatsan-gehörigereinesMitgliedstaatesderEuropäischenUnion(EU)oderderStaatenIsland,LiechtensteinoderNorwegensind.IndieVeranlagungfürunbeschränktsteuerpflichtigePersonensindauchdieEinkünfteeinzubeziehen,dieeinemSteuerabzugunterliegen.BeschränktsteuerpflichtigeArbeitnehmer,dieStaatsangehö-rigeeinesEU-/EWR-StaatessindundimHoheitsgebieteinesdieserStaatenleben,könnenfürihreEinkünfteausnichtselb-ständigerArbeitnach§50Abs.2Satz2Nr.4BuchstabebEStGeinen Antrag auf Veranlagung zur Einkommensteuer stellen.BeidieserVeranlagungwerdenfamilien-undpersonenbezoge-neSteuerentlastungennichtgewährt.AllerdingswirddieEin-kommensteuernachdemJahresgrundtarifermittelt.HatdiesePersonengruppeaußerdemnochandereinländischeEinkünfte,diekeinemSteuerabzugunterliegen,sinddieseindieVeranla-gungeinzubeziehen;diesgiltauchimFalleinesVerlustesauseineranderenEinkunftsart.EsistdeshalbnureineErklärungzurbeschränktenEinkommensteuerpflichtabzugeben.In die Bemessung des Steuersatzes (Progressionsvorbehalt)werdeninArbeitnehmerfälleneinbezogen:

Einkommens - grenze €

Länder- gruppe

Land

8.354

1

Andorra; Australien; Belgien; Bermuda; Brunei Darussalam; Dänemark; Finnland; Frankreich; Hong-kong; Insel Man; Irland; Island; Israel; Italien; Japan; Kaimaninseln; Kanada; Kanalinseln; Katar;Kuwait;Liechtenstein;Luxemburg;Macau;Monaco;Neukaledonien;Neuseeland;Niederlande;Norwe-gen;Österreich;PalästinensischeGebiete;SanMarino;Schweden;Schweiz;Singapur;Spanien;Verei-nigteArabischeEmirate;VereinigteStaaten;VereinigtesKönigreich;Zypern

6.266

2

Äquatorialguinea;Aruba;Bahamas;Bahrain;Cookinseln;Estland;Französisch-Polynesien;Griechenland;Grönland;Korea;Republik;Kroatien;Malta;Oman;Portugal;PuertoRico;Saudi-Arabien;Slowakei;Slo-wenien;Taiwan;TrinidadundTobago;TschechischeRepublik;Turks-undCaicos-Inseln

4.177

3

Algerien;Amerikanisch-Samoa;AntiguaundBarbuda;Argentinien;Aserbaidschan;Barbados;BosnienundHerzegowina;Botsuana;Brasilien;Bulgarien;Chile;China;CostaRica;Dominica;DominikanischeRepu-blik;Gabun;Grenada;Iran,IslamischeRepublik;Jamaika;Kasachstan;Kolumbien;Kuba;Lettland;Liba-non;Libyen;Litauen;Malaysia;Malediven;Mauritius;Mazedonien,ehemalige jugoslawischeRepublik;Mexiko;Montenegro;Namibia;Nauru;Niue;Palau;Panama;Peru;Polen;Rumänien;RussischeFöderati-on;Serbien;Seychellen;St.KittsundNevis;St.Lucia;St.VincentunddieGrenadinen;Südafrika;Surina-me;Thailand;Türkei;Tuvalu;Ungarn;Uruguay;Venezuela;BolivarischeRepublik;Weißrussland/Belarus

2.089

4

Afghanistan;Ägypten;Albanien;Angola;Armenien;Äthiopien;Bangladesch;Belize;Benin;Bhutan;Boli-vien,PlurinationalerStaat;BurkinaFaso;Burundi;Côted’Ivoire;Dschibuti;Ecuador;ElSalvador;Eritrea;Fidschi;Gambia;Georgien;Ghana;Guatemala;Guinea;Guinea-Bissau;Guyana;Haiti;Honduras;Indi-en;Indonesien;Irak;Jemen;Jordanien;Kambodscha;Kamerun;KapVerde;Kenia;Kirgisistan;Kiribati;Komoren;Kongo;Kongo,DemokratischeRepublik;Korea,DemokratischeVolksrepublik;Kosovo;Laos,Demokratische Volksrepublik; Lesotho; Liberia; Madagaskar; Malawi; Mali; Marokko; Marshallinseln;Mauretanien;Mikronesien,FöderierteStaatenvon;Moldau,Republik;Mongolei;Mosambik;Myanmar;Nepal;Nicaragua;Niger;Nigeria;Pakistan;PapuaNeuguinea;Paraguay;Philippinen;Ruanda;Salomo-nen;Sambia; Samoa;SãoTomé und Principe; Senegal; Sierra Leone; Simbabwe; Somalia; Sri Lanka;Sudan;Südsudan;Swasiland;Syrien,ArabischeRepublik;Tadschikistan;Tansania,VereinigteRepublik;Timor-Leste;Togo;Tonga;Tschad;Tunesien;Turkmenistan;Uganda;Ukraine;Usbekistan;Vanuatu;Viet-nam;ZentralafrikanischeRepublik

Einzelheiten ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

Neu!

Pflicht zur Abgabe der Einkommen-steuererklärung /Antrag auf Einkommensteuer-veranlagung

Neu!

Neu!

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ZumAntragaufFestsetzungderArbeitnehmer-Sparzulagegehö-renderdreiseitigeHauptvordruckunddievomAnlageinstitut/UnternehmenübersandteAnlage VL(Bescheinigungvermögens-wirksamerLeistungen).HatIhrArbeitgebervermögenswirksa-meLeistungenfürSieangelegt,istderAntragaufFestsetzungderArbeitnehmer-SparzulageaufdemHauptvordruckzustellen.TragenSiebittedenNamenunddieAdresseIhresArbeitgebersin Zeile63 ein.Wenn eine Veranlagung zur Einkommensteuerdurchgeführt wird, besteht ein Anspruch auf Arbeitnehmer-Sparzulagenur,wennIhrzuversteuerndesEinkommen17.900€nichtübersteigt.FürVermögensbeteiligungenamUnternehmendesArbeitgebersundVermögensbeteiligungenananderenUn-

DieallgemeineFrist fürdieAbgabederEinkommensteuerer-klärung2014undderErklärung zur Feststellung des verblei-benden Verlustvortrags2014läuftbiszum31.5.2015.BeiLand-undForstwirtenendetdieAbgabefristspätestens fünfMonatenach Ablauf desWirtschaftsjahres 2014/ 2015. Diese FristenkönnenaufAntragverlängertwerden.WirddieEinkommensteu-ererklärungnichtoderverspätetabgegeben,kanndasFinanzamt

FüllenSienurdieweißenFelderderVordruckedeutlichundvoll-ständigaus.ÄnderungenderTextesindnichtzulässig.Vollstän-digeAngabensindauchdannerforderlich,wennaufderLohn-steuerabzugsbescheinigung bereits ein Freibetrag eingetragenwordenist.ReichtdervorgesehenePlatznichtaus,machenSie

ternehmengiltein zuversteuerndesEinkommenvon20.000€.FürzulagebegünstigtevermögenswirksameLeistungensetztdasFinanzamtnachAblaufdesKalenderjahreseineArbeitnehmer-Sparzulagefest.Die Arbeitnehmer-Sparzulage wird in der Regel erst nach Ab-lauf der Sperrfrist ausgezahlt. Haben Sie über Ihren VertragvorAblaufderSperrfristunschädlichverfügt(z.B.beilängererArbeitslosigkeit),wird IhnendieArbeitnehmer-Sparzulagevor-zeitigausgezahlt.Entsprechendesgilt,wenneinBausparvertragzugeteiltwird.BeieinerAnlagezumWohnungsbau(z.B.Grund-stücksentschuldung) wird Ihnen die Arbeitnehmer-Sparzulagejährlichausgezahlt.

einenVerspätungszuschlagvonbiszu10%derEinkommensteu-erund,fallserforderlich,Zwangsgelderfestsetzen.DerAntrag auf Einkommensteuerveranlagung 2014 und derAntrag auf Festsetzung der Arbeitnehmer-Sparzulage2014müssenbiszum31.12.2018beimzuständigenFinanzamteingegangensein.DieseFristenkönnennichtverlängertwerden.Spätereingehen-deAnträgemussdasFinanzamtablehnen.

dieAngabenbitteineinergesondertenAufstellung.ReichenSiebittedieerforderlichenAnlagen,EinzelaufstellungenundBele-geein.Cent-BeträgerundenSiebittezuIhrenGunstenaufvolleEuro-Beträgeaufoderab,esseidenn,dieVordruckesehenaus-drücklichdieEintragungvonCent-Beträgenvor.

Abgabefrist

So füllen Sie die Vordrucke aus

Antrag auf Festsetzung der Arbeit nehmer-

Sparzulage

Geben Sie die Erklärungen oder Anträge bei dem Finanzamtab, in dessen Bezirk sich Ihr Vermögen oder der wertvolls-teTeil des Vermögens befindet. Haben Sie kein Vermögen imGeltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland, ist dasFinanzamt örtlich zuständig, in dessen Bezirk Ihre Tätigkeitvorwiegend ausgeübt oder verwertet wird oder worden ist.FürArbeitnehmer istdasBetriebsstättenfinanzamt Ihres letz-ten Arbeitgebers zuständig. Für beschränkt Steuerpflichtige,die ausschließlich mit Renteneinkünften veranlagt werden,istdasFinanzamtNeubrandenburgzuständig.BeachtenSiebit-te,dasseinewirksameAbgabeperTelefaxoderperE-Mailnichtmöglichist.

FürVeranlagungennach§50Abs.2Satz2Nr.5EStG istdasBundeszentralamtfürSteuern(BZSt)zuständig.DavonbetroffensindnursolcheFälle,indenenausschließlichbeschränktsteuer-pflichtigeEinkünftebezogenwerden,diedemSteuerabzugnach§50aAbs.1Nr.1,2und4EStGunterlegenhaben.IndiesenFällenistdieSteuererklärungandasBZSt(ReferatStII9Ab-zugsteuer,53221Bonn)alszuständigeFinanzbehördezurichten.BeziehenSiesowohlEinkünfte,diedemSteuerabzugnach§50aAbs.1EStGunterlegenhaben,alsauchweitereEinkünfteundbeantragenSiedieVeranlagung,bleibenweiterhindieLandesfi-nanzbehörden,d.h.dieFinanzämter,zuständig.

Zuständige Finanzbehörde

Tragen Sie Ihren Namen und Ihre derzeitige Adresse ein.ReichendieSchreibstellennichtaus,kürzenSiebitteab.DerZahlungsverkehrmitdemFinanzamtwirdunbarabgewickelt.GebenSiebitteIhreIBAN/BICsowiedenKontoinhaberan.IhreIBAN/BICfindenSiez.B.aufdemKontoauszugIhreskontoführenden Kreditinstituts. Bei einer inländischen IBAN(beginnendmit ‚DE‘) brauchenSiedenBICnicht anzugeben.SteuererstattungenmitIBAN/BICsindinnerhalbdeseinheit-lichen Euro-Zahlungsverkehrsraums (Single Euro PaymentsArea,SEPA)möglich,zudemalleLänderderEU,desEWRsowieMonacounddieSchweizgehören.

Haben Sie in der Bundesrepublik Deutschland (Inland) wedereinenWohnsitznocheinengewöhnlichenAufenthalt,sounterlie-genIhreinländischenEinkünftegrundsätzlichderbeschränktenEinkommensteuerpflicht.Hierzugehöreninsbesondere1.EinkünfteauseinerimInlandbetriebenenLand-undForstwirt-

schaft(AnlageLundggf.AnlageAUS);

ReichendieSchreibstellenfürdieAngabenzuIhremGeldinstitutnichtaus,kürzenSiebittedieAngabeningeeigneterWeiseab.ÄndertsichkünftigIhreBankverbindung,teilenSiediesbitteumgehendIhremFinanzamtschriftlichmit.DenamtlichenAbtretungsvordruckfürdieAnzeigederAbtre-tungeinesSteuererstattungs-oderSteuervergütungsanspru-chesanDritteerhaltenSiebeimFinanzamt;beachtenSiebittediebesonderenHinweiseaufdemVordruck.

2.EinkünfteausGewerbebetrieb(AnlageGundggf.AnlageAUS),z.B. für den im InlandeineBetriebsstätteunterhaltenwirdodereinständigerVertreterbestelltist;

3.EinkünfteausselbständigerArbeit(AnlageSundggf.AnlageAUS),dieimInlandausgeübtoderverwertetwirdoderwordenistoderfürdieimInlandeinefesteEinrichtungoderBetriebs-stätteunterhaltenwird;

Zeile 6 bis 23 Allgemeine

Angaben

Inländische Einkünfte im

Kalenderjahr 2014

Hauptvordruck

Neu!

•Einkünfte,diedemSteuerabzugnach§50aAbs.1bis6EStGunterliegen,

•Lohn-undEinkommensersatzleistungen,•dieSummederEinkünfte,dienichtderdeutschenEinkom-

mensteuerunterliegen(ohneKapitalerträge,diederAbgel-tungsteuer unterliegen oder – im Fall von ausländischenKapitalerträgen–unterliegenwürden).

Reichen Sie zu Ihrer Steuererklärung bitte entsprechendeNachweise ein. Beschränkt Steuerpflichtige mit Einkünften

imSinnedes§50aAbs.1Nr.1,2und4EStG (z.B.Künstler, Sportler, Aufsichtsratsmitglieder),dieStaatsangehörigeeinesEU-/EWR-StaatessindundimHoheitsgebieteinesdieserStaa-tenleben,könnenfürdieseEinkünftenach§50Abs.2Satz2Nr.5EStG einen Antrag auf Veranlagung stellen. Hat diesePersonengruppe noch weitere inländische Einkünfte aus Ge-werbebetrieb,selbständigerArbeit,nichtselbständigerArbeit,VermietungundVerpachtungodersonstigeEinkünfte,sinddie-seindieVeranlagungmiteinzubeziehen.

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Zeile 61Steuerbegünstigung für schutzwürdige Kulturgüter

Zeile 64 und 65Verlustabzug

SindIhnenAufwendungenfürHerstellungs-oderErhaltungs-maßnahmenandenIhnengehörendenschutzwürdigenKultur-gütern im Inland entstanden, können Sie die Aufwendungennach §10g EStG wie Sonderausgaben abziehen, soweit Siedie Kulturgüter weder zur Erzielung von Einkünften noch zueigenenWohnzweckengenutzthaben.DieSteuerbegünstigungbeträgtimKalenderjahrdesAbschlussesderMaßnahmeundin den neun folgenden Kalenderjahren für Herstellungs- undErhaltungsmaßnahmen, die nach dem 31.12.2003 begonnen

AlleSpendenundMitgliedsbeiträgefürsteuerbegünstigteZwe-ckesinddurcheineBestätigungnachzuweisen,soweitderZu-wendungsempfängerdieseBestätigungnichtelektronischandieFinanzverwaltungübermittelthat.FürSpendenundMitgliedsbei-trägebis200€jeZahlungistfolgendervereinfachterNachweismöglich:IstderEmpfängerderSpendenundMitgliedsbeiträgeeinejuristischePersondesöffentlichenRechtsodereineöffent-licheDienststelle,genügtalsNachweisderBareinzahlungsbelegoderdieBuchungsbestätigung(z.B.Kontoauszug).Beigemein-nützigen Einrichtungen (z.B. Vereine, Stiftungen) ist zusätzlicheinvondieserEinrichtungerstellterBelegerforderlich,derAn-gabenüberdieFreistellungvonderKörperschaftsteuerunddieVerwendungderMittelenthält.Außerdemmussangegebensein,obessichumSpendenoderumMitgliedsbeiträgehandelt.Spenden indas zuerhaltendeVermögen (Vermögensstock) ei-nerStiftungsindbis1Mio.€begünstigt.TragenSiedaherbittealleentsprechendenSpendenindieZeile50ein.SpendenindasverbrauchbareVermögeneinerStiftungsindnichtabzugsfähig.

Ergibt sich bei Ihrer Einkommensteuerveranlagung 2014 einnichtausgeglichenerVerlust,wirdvomFinanzamtderVerlustindasJahr2013zurückgetragen.HierfüristvonIhnenkeineEintragungerforderlich.SiehabenjedochdasWahlrecht,denVerlustrücktragzubeschränken.DerAntragaufBeschränkungdesVerlustrücktragsnach2013für nicht ausgeglichene negative Einkünfte (Verluste) 2014kann der Höhe nach beschränkt werden. Falls Sie den Ver-

wurden, jeweils bis zu 9%, für vor dem 1.1.2004 begonne-ne Herstellungs- und Erhaltungsmaßnahmen jeweils bis zu10%derAufwendungengekürztumZuschüsseundausdemKulturgut erzielte Einnahmen. Die Voraussetzungen für dieBehandlungalsKulturgutunddieErforderlichkeitderAufwen-dungensinddurcheineBescheinigungdernachLandesrechtzuständigenodervonderLandesregierungbestimmtenStellenachzuweisen.

Zuwendungen an steuerbegünstigte Organisationen imEU-/EWR-Auslandkönnenebenfallsbegünstigtsein,wennderausländische Zuwendungsempfänger nach der Satzung, demStiftungsgeschäftoderdersonstigenVerfassungundnachdertatsächlichen Geschäftsführung ausschließlich und unmittel-bar gemeinnützigen, mildtätigen oder kirchlichen Zwecken imSinne der §§51 bis68 Abgabenordnung dient. Bitte reichenSie hierzu geeignete Unterlagen ein. Bescheinigungen überdie Höhe der Zuwendungen reichen als alleiniger NachweisfüreinesteuerlicheBerücksichtigungnichtaus.

KeinesteuerlichbegünstigtenSpendensindz.B.•AufwendungenfürLoseeinerWohlfahrtslotterie,•ZuschlägebeiWohlfahrts-undSonderbriefmarkensowie•Zahlungen an gemeinnützige Einrichtungen, die als Bewäh-

rungsauflage imStraf-oderGnadenverfahrenauferlegtwer-den.

lustrücktrag der Höhe nach begrenzen möchten, geben Siebitte inZeile65an,mitwelchemBetragSiedieVerlustezu-rücktragenwollen.SollendieVerlustenurinkünftigenJahrenberücksichtigtwerden,tragenSiebitte„0“ein.WurdefürSieaufden31.12.2013einverbleibenderVerlustvor-tragfestgestellt,kreuzenSiebitteinZeile64dasAuswahlfeldan.DerVerlustvortragwirddannautomatischvomFinanzamtberücksichtigt.

Zeile 46 bis 53Spenden und Mitgliedsbeiträge für steuer begünstigte Zwecke

Zeile 37 und 39Anzurechnende Steuern

TragenSiehierdieSteuerabzugsbeträgeein,diemitdenEin-künften im Zusammenhang stehen und reichen Sie bitte dieSteuerbescheinigungen ein. Für die anrechenbare ausländi-scheSteuernach§50dAbs.10Satz5EStGreichenSiebitte

denausländischenSteuerbescheidunddenZahlungsnachweisein. Die zugrunde liegenden inländischen Einkünfte (Sonder-vergütungensowieErträgeundAufwendungendesSonderbe-triebsvermögens)tragenSiebitteinZeile31ein.

4.EinkünfteausnichtselbständigerArbeit(Zeile32,33,40und45), z. B. wenn sie im Inland ausgeübt oder verwertet wirdoderwordenist.EineEintragungindenZeilen32und33istje-dochnurerforderlich,wennvomsteuerpflichtigenArbeitslohnkein Lohnsteuerabzug vorgenommen wurde. Bei EinkünftenmitLohnsteuerabzuggiltdieEinkommensteuergrundsätzlichalsabgegolten.StellteinArbeitnehmer,derStaatsangehörigereinesEU-/EWR-StaatesundineinemdieserStaatenansässigist, einen Antrag auf Veranlagung, sind die Zeilen 40 bis 45sowiedieAnlageNauszufüllen;

5.ErträgeausKapitalvermögen(Zeile34bis36),wiesieimEin-zelnenin§49Abs.1Nr.5EStGbezeichnetsind.HierzugehöreninsbesondereAusschüttungenvoninländischenKapitalgesell-schaftensowieEinnahmenausstillerBeteiligungoderauspar-tiarischenDarlehenvoneineminländischenSchuldner.ErträgeaussonstigenKapitalforderungen (z.B.Sparzinsen)gehörennurdannzudeninländischenEinkünften,wenndasKapitalver-mögendurchinländischenGrundbesitzo.Ä.gesichertistoderwennessichumeinsog.Tafelgeschäfthandelt.SoweitvondenEinnahmenKapitalertragsteuereinbehaltenwurde,giltdieEin-kommensteuergrundsätzlichalsabgegolten;dieseEinnahmensindinZeile34nichtanzugeben.BeantragenSiedieGünstiger-prüfung(Zeile35),tragenSiebittedieKapitalerträgeinZeile

34ein.InZeile36gebenSiebittedieKapitalerträgean,diedertariflichenEinkommensteuerunterliegen(§32dAbs.2EStG);

6.EinkünfteausVermietungundVerpachtung(AnlageV),wennz.B.unbeweglichesVermögenimInlandbelegenistoderRechteineininländischesöffentlichesBuchoderRegistereingetra-gensind;

7.sonstige Einkünfte i.S.d. §49 Abs.1 Nr.7 und Nr.10 EStG(AnlageR),dievondeninländischenRentenversicherungsträ-gern,der inländischen landwirtschaftlichenAlterskasse,deninländischen berufsständischen Versorgungseinrichtungen,den inländischenVersicherungsunternehmenoder sonstigeninländischen Zahlstellen gewährt werden, sowie LeistungenausAltersvorsorgeverträgen,PensionsfondsundDirektversi-cherungen,soweitdieseaufsteuerfreienBeiträgen/Leistun-gen/Zuwendungenberuhen;

8.sonstigeEinkünftei.S.d.§49Abs.1Nr.8,8aund9EStG(An-lageSO),soweitsienichtdemSteuerabzugunterliegen.HierzugehöreninsbesondereLeistungen(z.B.gelegentlicheVermitt-lungen, Vermietung beweglicher Gegenstände), Abgeordne-tenbezügeundbestimmteprivateVeräußerungsgeschäfte.

DieaufgezähltenEinkünfteunterliegenjedochnurderdeutschenEinkommensteuer, soweit sie nicht nacheinemAbkommen zurVermeidungderDoppelbesteuerungsteuerfreisind.

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5

Zeile 5 bis 10Arbeitslohn, Steuer-

abzugsbeträge

Lohn-/ Entgelt-ersatzleistungen

Zeile 26Steuerfreie Aufwands-

entschädigungen / Einnahmen

Zeile 20Arbeitslohn ohne

Steuerabzug

Zeile 11 bis 15Versorgungsbezüge

Zeile 27

Zeile 16 bis 19Arbeitslohn und Ver-sorgungsbezüge für

mehrere Jahre sowie Entschädigungen

Was Sie hier eintragen müssen, entnehmen Sie bitte IhrerLohnsteuerbescheinigung.WarenSiebeimehrerenArbeitge-berngleichzeitigbeschäftigt,tragenSiebittedieAngabenausdenLohnsteuerbescheinigungenmitderSteuerklasse1indie

Die nachstehend genannten Lohn-/Entgeltersatzleistungensindzwarsteuerfrei,siebeeinflussenaberdieHöhederSteuer

Hier tragen Sie bitte steuerfreie Aufwandsentschädigungen /Einnahmenein,dieSiealsArbeitnehmer•ausöffentlichenKassen,•alsnebenberuflicherÜbungsleiter,Ausbilder,Erzieher,Betreu-

eroderfüreinevergleichbarenebenberuflicheTätigkeit,•füreinenebenberuflichekünstlerischeTätigkeit,•fürdienebenberuflichePflegealter,krankeroderbehinderter

Menschenoder

ÜbernehmenSiebitteindieZeilen11bis15dieinderLohnsteu-erbescheinigung ausgewiesenenWerte, damit die FreibeträgefürVersorgungsbezügeberücksichtigtwerdenkönnen.InFällen,indenenIhnensowohlArbeitslohnauseinemaktivenBeschäf-

HabenSie2014vonIhremArbeitgeber•Kurzarbeitergeld,•einenZuschusszumMutterschaftsgeld,•Verdienstausfallentschädigung nach dem Infektionsschutz-

gesetzoder

Für diese Vergütungen kommt eine ermäßigte Besteuerung inBetracht.ÜbernehmenSiebittedieseBeträge jenachArtderVergütung und die davon einbehaltenen SteuerabzugsbeträgevonIhrerLohnsteuerbescheinigungindieZeilen16bis19.HatderArbeitgeberimLohnsteuerabzugsverfahrenkeineermäßigteBesteuerungvorgenommen,tragenSiebittedenentsprechenden

DieserVordruckistvorgesehenfürAngabenüber•den inländischen Arbeitslohn einschließlich Versorgungs-

bezüge, von dem ein Lohnsteuerabzug vorgenommen wor-denist,

•bestimmteLohn-/Entgeltersatzleistungenund•dieWerbungskosten.BeiderinZeile4einzutragendeneTINhandeltessichumdieNummer,dieSieaufdemAusdruckIhrerLohnsteuerbescheini-

ersteSpalteunddanebendiezusammengerechnetenBeträgeaus den Lohnsteuerbescheinigungen mit der Steuerklasse 6odereinerUrlaubskasseein.

aufdenArbeitslohnundetwaigeweitereEinkünfte(Progres-sionsvorbehalt).

•füreinesonstigenebenberuflicheTätigkeitimgemeinnützigen,mildtätigenoderkirchlichenBereich

erhaltenhaben.Sinddiesesteuerfrei erhaltenenZahlungen z.B. höheralsdiegesetzlichen Freibeträge, ist der übersteigende Betrag als Ar-beitslohninZeile31desHauptvordruckseinzutragen.

HiersindkeineEintragungenerforderlich.MachenSiedieent-sprechendenAngabenbitteinZeile31desHauptvordrucks.

tigungsverhältnisalsauchVersorgungsbezügezugeflossensind,erläutern Sie bitte dieWerbungskosten, die ausschließlich mitden Versorgungsbezügen im Zusammenhang stehen, in einergesondertenAufstellung.

•AufstockungsbeträgenachdemAltersteilzeitgesetzerhalten, ist die Summe der ausgezahlten Beträge in IhrerLohnsteuerbescheinigungunterNummer15ausgewiesen.

steuerpflichtigenTeildesBruttoarbeitslohnsindieZeilen16und17ein.IhrArbeitgeberhatdiesenBetragggf.inIhrerLohnsteu-erbescheinigungunterNummer19ausgewiesen.ReichenSiebit-teinjedemFalldieVertragsunterlagenein,ausdenensichArt,HöheundZahlungszeitpunktderEntschädigungergeben.

gungfinden,fallsIhrArbeitgeberandemelektronischenLohn-steuerverfahrenteilnimmtundnichtIhreIdentifikationsnum-mer verwendet. Eine Eintragung ist nur vorzunehmen, wennder Arbeitgeber die eTIN auf der Lohnsteuerbescheinigungvermerkt hat. Sollte bei einer weiteren elektronischen Lohn-steuerbescheinigungeinevondererstenLohnsteuerbescheini-gungabweichendeeTINvomArbeitgeberbescheinigtwordensein,tragenSiediesebitteindaszweiteEintragungsfeldein.

Anlage N

IndieZeilen28und29tragenSiebittediefolgenden,nichtvomArbeitgebergezahltenLohn-/Entgeltersatzleistungenein:•Insolvenzgeld(einschließlichvorfinanziertesInsolvenzgeld);•Arbeitslosengeld(ohnesog.ArbeitslosengeldII),Teilarbeitslo-

sengeld,ZuschüssezumArbeitsentgelt,Übergangsgeld;•Krankengeld, Mutterschaftsgeld, Verletztengeld, Übergangs-

geldodervergleichbareLohn-/EntgeltersatzleistungennachdensozialversicherungsrechtlichenVorschriften;

•Mutterschaftsgeld,ZuschusszumMutterschaftsgeld,Sonder-unterstützung nach dem Mutterschutzgesetz sowie der Zu-schussbeiBeschäftigungsverbotenfürdieZeitvorodernacheinerEntbindungsowiefürdenEntbindungstagwährendeinerElternzeitnachbeamtenrechtlichenVorschriften;

•ArbeitslosenbeihilfenachdemSoldatenversorgungsgesetz;•VersorgungskrankengeldoderÜbergangsgeldnachdemBun-

desversorgungsgesetz;

•Verdienstausfallentschädigung nach dem Unterhaltssiche-rungsgesetz;

•ausdemEuropäischenSozialfondsfinanziertesUnterhaltsgeldsowieLeistungennach§10desDrittenBuchesSozialgesetz-buch,diedemLebensunterhaltdienen;

•ElterngeldnachdemBundeselterngeld-undElternzeitgesetz;•vergleichbareLohn-/EntgeltersatzleistungenauseinemEU-/

EWR-StaatoderderSchweiz.DieLeistungsbeträgewerdengrundsätzlichelektronischandieFinanzverwaltungübermittelt.HabenSieüberdieLohn-/Ent-geltersatzleistungeneineBescheinigung(Leistungsnachweis)er-halten,weildieLeistungsbeträgenichtelektronischübermitteltwerdenkonnten(z.B.austechnischenGründenoderbeiauslän-dischenLeistungsträgern),reichenSiediesebitteein.

Zeile 28 und 29

Neu!

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6

FürdieEintragungIhrererstenTätigkeitsstättesinddieZeilen31und32vorgesehen.GebenSiebeimehrerenDienstverhältnissenoderbeieinemArbeitsplatzwechselimlaufendenJahrindiesenZeilenauchIhreweitereersteTätigkeitsstättean.GleichesgiltfürdieEintragungenIhresSammelpunkts/weiträumigenTätig-keitsgebiets(Zeilen33und34).TragenSiebitteabZeile35dieAnzahlderArbeitstageunddiegesamtenEntfernungskilometerein.

Mit der Entfernungspauschale sind sämtliche Fahrzeugkostenabgegolten, also z.B. auch die Garagenmiete, Parkgebühren,ReparaturkostenundMautgebühren.Unfallkosten,dieSieselbsttragen mussten, werden jedoch daneben berücksichtigt, wennsichderUnfallaufderFahrtzwischenWohnungundersterTä-tigkeitsstätte/Sammelpunkt/weiträumigemArbeitsgebieter-eignethat(EintragungenindenZeilen46bis48).Diesgiltnicht,wennderUnfallvonIhnenabsichtlichoderunterAlkoholeinflussverursachtwordenist.

Pkw

Pkw und öffentliche Verkehrsmittel

Haben Sie denWeg zwischenWohnung und ersterTätigkeits-stätte / Sammelpunkt / weiträumigemTätigkeitsgebiet z. B.teilweisemitdemPkwundteilweisemitöffentlichenVerkehrs-mittelnzurückgelegt, tragenSiebitteabZeile35diemitdem

Öffentliche Verkehrsmittel

Bei Benutzung öffentlicher Verkehrsmittel können die tat-sächlichenAufwendungendieEntfernungspauschaleoderdenHöchstbetragvon4.500€übersteigen.TragenSiebittedeshalb

zusätzlichzuIhrenEintragungenindenZeilen35bis38dieseAufwendungenindiedafürvorgeseheneSpalteein.DasFinanz-amtberücksichtigtdanndenhöherenBetrag.

PkwzurückgelegtenKilometerunddierestlichenEntfernungs-kilometersowiedieKostenfüröffentlicheVerkehrsmittelindiejeweiligenSpaltenein.

AllgemeinesFürdieWegezwischenWohnungundersterTätigkeitsstätteer-haltenSieeineEntfernungspauschale,unabhängigvonderArt,wie Sie zur erstenTätigkeitsstätte gelangen. Diese Pauschalebeträgt30CentfürjedenvollenEntfernungskilometer.FürdieBestimmungderEntfernungzwischenWohnungunders-terTätigkeitsstätteistgrundsätzlichdiekürzesteStraßenverbin-dungmaßgebend;auchhierspielteskeineRolle,welchesVer-kehrsmittelSietatsächlichgenutzthaben.BeiBenutzungeinesKraftfahrzeugskanneineanderealsdiekürzesteStraßenverbin-dungeingetragenwerden,wenndieseoffensichtlichverkehrs-günstigeristundvonIhnenregelmäßigfürdieWegezwischenWohnungundersterTätigkeitsstättebenutztwurde.DieEntfernungspauschaleistgrundsätzlichaufeinenHöchstbe-tragvon4.500€begrenzt.LediglichsoweiteineigeneroderzurNutzungüberlassenerKraftwagen (z.B. Firmenwagen)benutztwird, berücksichtigt das Finanzamt einen höheren Betrag als4.500€.DieEntfernungspauschale kann fürdieWege zurerstenTätig-keitsstätte für jeden Arbeitstag nur einmal angesetzt werden,selbstdann,wennSiedenWegzwischenWohnungundersterTätigkeitsstättemehrmalsjeArbeitstagzurücklegen.InZeile39tragenSiebittedieArbeitgeberleistungen,dieunterdenNummern17und18 inderLohnsteuerbescheinigungaus-gewiesensind,indasjeweiligeEintragungsfeldein.HiergebenSieauchdievonderAgenturfürArbeitgezahltenFahrtkosten-zuschüssean.erste TätigkeitsstätteDieersteTätigkeitsstätteistdieortsfestebetrieblicheEinrich-tungdesArbeitgebers,einesverbundenenUnternehmensodereinesvomArbeitgeberbestimmtenDritten,derSievomArbeit-geber dauerhaft zugeordnet sind. Die dauerhafte Zuordnungwird durch die dienst- oder arbeitsrechtlichen FestlegungensowiediedieseausfüllendenAbsprachenoderWeisungendesArbeitgebersbestimmt.VoneinerdauerhaftenZuordnung istinsbesondereauszugehen,wennSieunbefristet, fürdieDau-er des Dienstverhältnisses oder über einen Zeitraum von 48MonatenhinausaneinerbestimmtenbetrieblichenEinrichtungtätigwerdensollen.

FehltesaneinerdauerhaftenZuordnungoderistsienichtein-deutig, ist ersteTätigkeitsstätte die betriebliche Einrichtung,anderSietypischerweisearbeitstäglichoderjeArbeitswochezweivolleArbeitstageodermindestenseinDrittelIhrerverein-bartenregelmäßigenArbeitszeitdauerhafttätigwerdensollen.JeDienstverhältniskannhöchstenseineersteTätigkeitsstättevorliegen.SammelpunktLiegtkeineersteTätigkeitsstättevorundbestimmtderArbeit-geber, dass der Arbeitnehmer sich dauerhaft typischerweisearbeitstäglich an einem festgelegten Ort einfinden soll (z. B.dasBusdepot,derBetriebdesArbeitgebers),umvondortsei-ne berufliche Tätigkeit aufzunehmen oder seine Einsatzorteaufzusuchen,werdendieFahrtendesArbeitnehmersvonderWohnungzudiesemSammelpunktwieFahrtenzueinererstenTätigkeitsstättebehandelt.weiträumiges TätigkeitsgebietEinweiträumigesTätigkeitsgebietliegtvor,wenndievertraglichvereinbarte Arbeitsleistung auf einer festgelegten Fläche undnicht innerhalb einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung desArbeitgebers,einesverbundenenUnternehmensoderbeieinemvomArbeitgeberbestimmtenDrittenausgeübtwerdensoll.SollderArbeitnehmer(z.B.derForstarbeiter)seineberuflicheTä-tigkeittypischerweisearbeitstäglichineinemweiträumigenTä-tigkeitsgebietausüben,werdendieFahrtendesArbeitnehmersvonderWohnungzudemnächstgelegenenZugangdesweiträu-migenTätigkeitsgebietswieFahrtenzueinererstenTätigkeits-stättebehandelt.WirddasweiträumigeTätigkeitsgebietimmervonverschiedenenZugängenausbetreten,istdieEntfernungs-pauschalebeidiesenFahrtennur fürdiekürzesteEntfernungvonderWohnungzudemnächstgelegenenZuganganzuwenden.Aufwendungen für Fahrten innerhalb des weiträumigenTätig-keitsgebiets sowie für die zusätzlichen Kilometer bei Fahrtenvon derWohnung zu einem weiter entfernten Zugang tragenSiebitteinZeile50ein.AnstelledertatsächlichentstandenenAufwendungenkönnenpauschalfürjedengefahrenenKilometerfolgendeBeträgegeltendgemachtwerden:•beimPkw30Cent,•bei anderen motorbetriebenen Fahrzeugen (z. B. Motorrad,

Motorroller)20Cent.

Zeile 31 bis 39Welche Werbungs-kosten haben Sie?

Aufwendungen für Wege zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weit-räumigem Tätigkeits-gebiet (Entfernungs-pauschale)

Standen Sie 2014 zeitweise nicht in einem Arbeitsverhältnis,gebenSiebittean,wielangeundwarum(z.B.Arbeitslosigkeit,Schulausbildung,Studienzeit).ReichenSiehierüber–ggf.nebender Bescheinigung über Lohn- / Entgeltersatzleistungen (vgl.

WerbungskostenimsteuerlichenSinnesindalleAufwendungen,diedurch IhrArbeitsverhältnis veranlasst sind.Siekönnen je-doch nur berücksichtigt werden, soweit sie steuerfreie oderpauschalbesteuerteErsatzleistungenIhresArbeitgebersüber-steigen.DieKostenIhrerLebensführunggehörennichtzudenWerbungskosten, selbst wenn sie Ihrer beruflichen Tätigkeit

dieErläuterungenzudenZeilen28und29)–Belegeein (Stu-dienbescheinigung usw.). Krankheitszeiten brauchen Sie nichtanzugeben,wenndasArbeitsverhältniswährendderErkrankungfortbestandenhat.

zugutekommen.DasFinanzamtberücksichtigt vonsichaus fürWerbungskosten,wiez.B.AufwendungenfürdieWegezwischenWohnung und erster Tätigkeitsstätte (Entfernungspauschale),einenArbeitnehmer-Pauschbetragvon1.000€,beiEmpfängernvonVersorgungsbezügen102€jährlich.

Zeile 30Zeiten der Nichtbeschäftigung

Zeile 31 bis 87Werbungskosten

Neu!

Neu!

Neu!

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7

ReisekostensindFahrtkosten,Verpflegungsmehraufwendungen,ÜbernachtungskostenundReisenebenkosten,wenndiesedurcheinesogutwieausschließlichberuflichveranlassteAuswärtstä-tigkeitdesArbeitnehmersentstandensind.EineAuswärtstätigkeitliegtvor,wennSievorübergehendaußer-halbIhrerWohnungundIhrererstenTätigkeitsstätteberuflichtätigwaren.LiegtkeineersteTätigkeitsstättevor (z.B.beiEintragungen indenZeilen33und34)könnenSieebenfallsentsprechendeAuf-

wendungenimRahmeneinerAuswärtstätigkeitgeltendmachen.Diesgiltauch,wennSieaufgrundIhrerTätigkeittypischerweisenuranständigwechselndenEinsatzstellenbeschäftigtoderaufeinemFahrzeugtätigwaren.WegenderBesonderheitbeiderBerücksichtigungvonFahrtkostenzueinemSammelpunktodereinemweiträumigenTätigkeitsgebietvgl.dieErläuterungenzudenZeilen31bis39.

Zeile 49 bis 57Reisekosten

bei beruflich veranlasster

Auswärts- tätigkeit

ZudenArbeitsmittelngehörenWerkzeuge, typischeBerufsbe-kleidung,Fachzeitschriftenusw.DabeikönnenSienichtnurdieAnschaffungskosten,sondernauchdieKostenfürReparaturenundReinigungengeltendmachen.JedesArbeitsmittel,dasnicht

Werbungskostenkönnenvorliegen,wenndieerstmaligeBerufs-ausbildungoderdasErststudiumGegenstandeinesDienstver-hältnisses(Ausbildungsdienstverhältnis)ist.Unabhängigdavon,obeinDienstverhältnisbesteht, könnenAufwendungen fürdieFortbildung in einem bereits erlernten Beruf und für Umschu-lungsmaßnahmen,dieeinenBerufswechselvorbereiten,alsWer-bungskostenabziehbarsein.DasgiltauchfürdieAufwendungenfür einErststudiumnacheinerbereits abgeschlossenennicht-akademischenBerufsausbildungoderfüreinweiteresStudium,

KontoführungsgebührenEntstandeneKontoführungsgebührensindWerbungskosten,so-weitsieaufdieGutschriftvonArbeitslohnundaufberuflichver-anlassteÜberweisungenentfallen.OhneEinzelnachweiserkenntdasFinanzamt16€jährlichan.

mehrals410€(ohneUmsatzsteuer)kostet,könnenSieimJahrderBezahlungvollabsetzen.BetragendieAnschaffungskostenmehr als 410€, müssen Sie diese auf die Jahre der üblichenNutzungsdauerverteilen.

wenndiesesmitspäterensteuerpflichtigenEinnahmenausderangestrebtenberuflichenTätigkeitimZusammenhangsteht.AlsAufwendungenkönnenSiez.B.Prüfungsgebühren,Fachlite-ratur,Schreibmaterial,Fahrtkostenusw.geltendmachen.Ersatz-leistungen von dritter Seite, auch zweckgebundene Leistungennach dem Dritten Buch Sozialgesetzbuch oder nach dem Bun-desausbildungsförderungsgesetz,müssenSie jedochvonIhrenAufwendungenabziehen.

Sonstige AufwendungenSindIhnenimZusammenhangmitIhremBerufweitereAufwen-dungen entstanden (z.B. Bewerbungskosten, Umzugskosten),erläuternSiediesebitte in einergesondertenAufstellungundreichenSiegeeigneteNachweiseein.

Zeile 41 und 42Aufwendungen

für Arbeitsmittel

Behinderte Menschen

Sammelbeförderung

Fahrgemeinschaft

Zeile 44Fortbildungskosten

Zeile 45 bis 48Weitere

Werbungskosten

Waren Sie Teilnehmer einer Fahrgemeinschaft, ist hier dieEntfernungspauschale grundsätzlich auf den Höchstbetragvon 4.500€ begrenzt. Die Begrenzung greift jedoch nicht fürdieTage, an denen Sie Ihren eigenen Pkw eingesetzt haben.MachenSiedeshalbdieentsprechendenAngaben ineinerderZeilen35bis38fürdieTage,andenenSiemitdemeigenenPkwgefahrensindundineinerweiterenZeilefürdieTage,andenen

Wenn Sie von Ihrem Arbeitgeber unentgeltlich oder verbilligt zurerstenTätigkeitsstätte/zumSammelpunkt/zumweiträumigenTä-tigkeitsgebietbefördertwurden(Sammelbeförderung),könnenSiefürdieStreckederSammelbeförderungkeineEntfernungspauschale

WennbeiIhnenderGradderBehinderungmindestens70betra-genhatoderbeieinemGradderBehinderungvonmindestens50gleichzeitig eine erhebliche Gehbehinderung bestand, werdenauchbeiBenutzungIhreseigenenPkwdie tatsächlichenKos-tenderHin-undRückfahrtoderohneEinzelnachweis60CentjeEntfernungskilometer (30Cent jegefahrenenKilometer)aner-kannt.AufwendungenfürFahrten,diedurchdieAn-undAbfahrteinesDritten(z.B.desEhegatten)zurerstenTätigkeitsstätte/zumSammelpunkt/zumweiträumigenTätigkeitsgebietentste-hen(sog.Leerfahrten),könnenebenfallsmit30Centjegefah-renenKilometerberücksichtigtwerden.AchtenSiebittedarauf,

Sie mitgenommen wurden. Für die Ermittlung der EntfernunggiltFolgendes:JederTeilnehmerderFahrgemeinschaftträgtalsEntfernungzwischenWohnungundersterTätigkeitsstätte/Sam-melpunkt / weiträumigemTätigkeitsgebiet seine kürzeste be-nutzbareStraßenverbindungein;UmwegezumAbholenderMit-fahrerwerdennichtberücksichtigt.

geltendmachen.HabenSiejedochfürdieSammelbeförderungeinEntgeltandenArbeitgeberentrichtet,tragenSiebittedieAufwen-dungenindieZeilen46bis48ein.

dassinderBescheinigungüberdenGradIhrerBehinderungggf.eineAussageüberdieGehbehinderungenthalten ist.MachenSiebitteindiesenFällenabZeile35dieentsprechendenAnga-benodertragenSiebeiEinzelnachweisdietatsächlichenKostenindieZeilen46bis48ein.Wird bei behinderten Menschen der besondere Kilometersatzvon 60Cent zugrunde gelegt, können zusätzlich Gebühren füreinenParkplatzandererstenTätigkeitsstätte/amSammel-punktoder imZusammenhangmitFahrtenzumweiträumigenTätigkeitsgebietabgezogenwerden(Zeile46bis48).

Neu!

Neu!

Neu!

Neu!

Fähr- und FlugkostenDietatsächlichenFähr-undFlugkostentragenSiebitteinZeile45ein.FürdieAn-undAbfahrtenzuundvonFähr-undFlug-

häfengiltdieEntfernungspauschale.

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Zeile 61 bis 87Mehraufwendungen für doppelte Haus-haltsführung

Ersatzleistungen des Arbeitgebers /der Agentur für Arbeit

Wenn Sie aus beruflichem Anlass einen doppelten Haushaltbegründet haben, können Sie die notwendigen Mehraufwen-dungen als Werbungskosten geltend machen. Eine doppelteHaushaltsführungliegtnurvor,wennSieaußerhalbdesOrtesIhrererstenTätigkeitsstätteeineneigenenHaushaltunterhal-tenundSieauchamOrtdererstenTätigkeitsstättewohnen.Unschädlichistes,wennSiedenHaupthausstandausprivatenGründen vom Beschäftigungsort wegverlegen und daraufhin

Tragen Sie die erhaltenen steuerfreien Ersatzleistungen (z.B.Trennungsentschädigungen, Auslösungen, Fahrtkostenersatz

ineinerWohnungamBeschäftigungsorteinenZweithaushaltbegründen,vondemausSieIhrerBeschäftigungweiternach-gehen(sog.Wegverlegungsfall).AnstellederMehraufwendun-genfürdoppelteHaushaltsführungkönnenSieFahrtkostenfürmehralseineHeimfahrtwöchentlichgeltendmachen.FüllenSieindiesemFallbittedieZeile69undnurdieZeilen31bis39sowiebeisteuerfreienArbeitgeberleistungendieZeile87aus.

oder Verpflegungskostenersatz während der doppelten Haus-haltsführung,Mobilitätsbeihilfen)bitteinZeile85ein.

Neu!

zukürzen,undzwarfüreinzurVerfügunggestelltes:•Frühstückum4,80€(=20%von24€),•Mittagessenum9,60€(=40%von24€),•Abendessenum9,60€(=40%von24€).JeKalendertagerfolgteineKürzungderVerpflegungspauscha-leaufmaximal0€.HabenSiefüreinezurVerfügunggestellteMahlzeiteinEntgeltgezahlt,mindertdieserBetragdieKürzungderVerpflegungspauschale.ObeineKürzungderVerpflegungs-pauschalenvorzunehmenist,lässtsichimRegelfallderReise-kostenabrechnungIhresArbeitgebersentnehmen.

Für Auslandsdienstreisen gelten andere Pauschbeträge. DieDreimonatsfristgiltnicht,wennSieaufgrundIhrerTätigkeitty-pischerweiseaufeinemFahrzeugoder ineinemweiträumigenTätigkeitsgebiettätigwaren.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen mindern die abzugsfähigenWerbungskosten.GebenSiediesebitteinZeile57an.

MehraufwendungenfürVerpflegungkönnenSiefürdieselbeAus-wärtstätigkeit–höchstensfürdieDauervondreiMonaten–nurpauschalgeltendmachen:•füreineeintägigeauswärtigeTätigkeitohneÜbernachtungmit

einerAbwesenheitvonmehrals8StundenvonIhrerWohnungund der erstenTätigkeitsstätte, jeweils 12 €. Dies gilt auch,wenndieauswärtigeberuflicheTätigkeitüberNachtausgeübtwurde(alsoanzweiKalendertagenohneÜbernachtung),

•fürAn-undAbreisetageeinermehrtägigenauswärtigenTätig-keitmitÜbernachtungaußerhalbIhrerWohnung,jeweils12€,

•fürdieKalendertage,andenenSieaußerhalbIhrerWohnungunderstenTätigkeitsstätteberuflichtätigunddaher24Stun-denvonIhrerWohnungabwesendwaren,jeweils24€.

DazutragenSiedieAnzahlderTageindenZeilen52bis54ein.

WurdeIhnenvonIhremArbeitgeberoderaufdessenVeranlas-sungvoneinemDrittenfüreineAuswärtstätigkeiteineMahlzeitzurVerfügunggestellt,istderWerbungskostenabzugtageweise

Zeile 52 bis 57Mehraufwendungen für Verpflegung

Neu!

Zeile 49 bis 51 Fahrt- und Über-nachtungskosten, Reisenebenkosten

Fahrtkosten könnenSie inHöheder tatsächlichentstandenenAufwendungen geltend machen. Bei Benutzung eines eigenenFahrzeugskönnenSieanstelledernachgewiesenenKostenpau-schalfürjedengefahrenenKilometerfolgendeBeträgegeltendmachen:•beimPkw30Cent,•beianderenmotorbetriebenenFahrzeugen20Cent.FürFahrstrecken,diemiteinemvomArbeitgebergestelltenBe-förderungsmittelzurückgelegtwerden(Firmenwagengestellung,unentgeltlicheSammelbeförderung),isteinWerbungskostenab-zugnichtmöglich.

Übernachtungskosten können nur in tatsächlich nachgewie-sener Höhe alsWerbungskosten anerkannt werden, längstensjedoch an ein und derselbenTätigkeitsstätte im Inland für 48Monate,danachhöchstensbiszu1.000€imMonat.

ReisenebenkostenkönnenintatsächlichnachgewiesenerHöhealsWerbungskostenanerkanntwerden.Hierzugehörenz.B.Auf-wendungenfürdieBeförderungundAufbewahrungvonGepäck,fürTelefon,Telefax,Porto,GarageundParkplatz.

Steuerfreie Arbeitgeberleistungen mindern die abzugsfähigenWerbungskosten.GebenSiediesebitteinZeile51an.

Neu!