awit News Mai 2013

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Vorschnell erklären wir unsere Kunden zu Könige – na- hezu in jedem Leitbild ist davon die Rede. Viel schlimmer sieht es bei den Mitarbeitern/innen aus – praktisch in je- dem Interview von Führungskräften erschallt die Hymne auf das eigene Personal; ist das wirklich auch so gemeint? Neue Frage: warum tun sich dann die Führungskräfte so schwer, dies auch gegenüber den Betroffenen qualifiziert zu äussern? Dabei ist Loben eine der allerersten Strategi- en der Menschheit überhaupt. Aus uralten Schriften ist erkennbar, dass die meisten schriftlichen Texte mit Hym- nen an die Götter beginnen. Zwei wichtige Regeln für erfolgreiches Loben: Nur authentisches Loben wirkt Selbstzurücknahme ist das Zauberwort. Wer zu sich selbst nicht einen gehö- rigen Abstand hat, kann andere nicht gebührend loben. Dazu gehört, dass man Menschen „niemals bloss als Mit- tel“ betrachtet (Kant, 1724 - 1804). Den Weg, nicht die Eigenschaft loben – dynamisches Loben spricht das Selbstbild an und nicht persönliche Ei- genschaften. Jeder will selber für gute Taten und eigene Leistungen gelobt werden. Wir sind ständig unterwegs und wollen das auch bleiben, weshalb wir nicht für vor- handene Eigenschaften gelobt werden wollen – sondern für Leistungen. Versuchen Sie das authentische Loben für einen erfolg- reich gemeisterten Weg – ein wesentlicher Aufbau und Erhalt einer humanen Unternehmenskultur. Viel Glück dabei! awit News Lob dem König Aufenthalt – wer darf, wann und wie lange? Yves Mock Seiten 2+3 Neu im awit-Team gestartet Seite 4 awitgroup ag Landquartstrasse 3 CH-9320 Arbon Tel. +41 (0)71 447 88 88 Fax +41 (0)71 447 88 78 [email protected] www.awit.ch Mai 2013 Rolf Staedler CEO awit-Gruppe Arbon und St. Gallen Spezialist M&A Entwicklung Vision, Innovation und Strategie Die Zustimmung Dritter ist beim authentischen Lob für den Weg zum Erfolg sehr wichtig – das ist die hohe Kunst des Lobens.

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Vorschnell erklären wir unsere Kunden zu Könige – na-hezu in jedem Leitbild ist davon die Rede. Viel schlimmer sieht es bei den Mitarbeitern/innen aus – praktisch in je-dem Interview von Führungskräften erschallt die Hymne auf das eigene Personal; ist das wirklich auch so gemeint? Neue Frage: warum tun sich dann die Führungskräfte so schwer, dies auch gegenüber den Betroffenen qualifiziert zu äussern? Dabei ist Loben eine der allerersten Strategi-en der Menschheit überhaupt. Aus uralten Schriften ist erkennbar, dass die meisten schriftlichen Texte mit Hym-nen an die Götter beginnen.

Zwei wichtige Regeln für erfolgreiches Loben:

Nur authentisches Loben wirkt – Selbstzurücknahme ist das Zauberwort. Wer zu sich selbst nicht einen gehö-rigen Abstand hat, kann andere nicht gebührend loben.

Dazu gehört, dass man Menschen „niemals bloss als Mit-tel“ betrachtet (Kant, 1724 - 1804).

Den Weg, nicht die Eigenschaft loben – dynamisches Loben spricht das Selbstbild an und nicht persönliche Ei-genschaften. Jeder will selber für gute Taten und eigene Leistungen gelobt werden. Wir sind ständig unterwegs und wollen das auch bleiben, weshalb wir nicht für vor-handene Eigenschaften gelobt werden wollen – sondern für Leistungen.

Versuchen Sie das authentische Loben für einen erfolg-reich gemeisterten Weg – ein wesentlicher Aufbau und Erhalt einer humanen Unternehmenskultur. Viel Glück dabei!

awit News

Lob dem König

Aufenthalt – wer darf, wann und wie lange?

Yves Mock Seiten 2+3

Neu im awit-Team gestartet

Seite 4

awitgroup ag Landquartstrasse 3 CH-9320 Arbon Tel. +41 (0)71 447 88 88 Fax +41 (0)71 447 88 78 [email protected] www.awit.ch

Mai 2013

Rolf StaedlerCEO awit-Gruppe Arbon und St.Gallen Spezialist M&AEntwicklung Vision, Innovationund Strategie

Die Zustimmung Dritter ist beim authentischen Lob für den Weg zum Erfolg sehr wichtig – das ist die hohe Kunst des Lobens.

Aufenthalt – wer darf, wann und wie lange?Eine höchst interessante Frage – vor allem im umstrittenen Bereich der Personenfreizügigkeit.

Im nachfolgenden Essay versuchen wir mit einfachen Worten aufzuzeigen was gilt! Denn was gilt, ist nicht un-bedingt klar und schon gar nicht gültig. Darum legen wir gleich los:

Grundsätzliche Voraussetzungen:

Die Schweiz unterscheidet zwischen EU/EFTA-Staatsange-hörigen und Angehörigen sogenannter Drittstaaten.

Staatsangehörige aus dem EU/EFTA-Raum profitieren vom Personenfreizügigkeits-Abkommen, welches Personen aus dem EU/EFTA-Raum das Recht eröffnet, sich über eine selbst- oder unselbstständige Tätigkeit in der Schweiz nie-derzulassen. Dies geht in den ersten drei Monaten sogar ohne Aufenthaltsbewilligung. Ein Arbeitsvertrag muss al-lerdings vorgelegt werden können, in Ausnahmefällen ein Business-Plan.

Für Drittstaatsangehörige ist eine Erwerbstätigkeit nur möglich, sofern die Arbeitgeberin den Nachweis erbringt, dass erforderlichen Qualifikationen aus den EU/EFTA-Staaten nicht auffindbar sind. Zudem dürfen die immer noch vorhandene Kontingents-Grenzen des Bundes nicht verletzt werden.

Zugelassen werden entsprechend im Normalfall nur Füh-rungskräfte, Spezialisten sowie andere qualifizierte Ar-beitskräfte. In erster Linie also nur Personen mit Hoch-schul- oder Fachhochschulabschluss sowie mehrjähriger Berufserfahrung. Je nach Beruf oder Spezialisierung wer-den auch Personen mit besonderer fachlicher Ausbildung und mehrjähriger Berufserfahrung zugelassen. Die Behör-de kann zusätzlich noch weitere Integrationskriterien hin-zufügen. Damit sei gesagt, dass es ohne grossen Einsatz der Arbeitgeberin sowie Weitblick von Behörden schwie-rig ist, solche Ausnahmebewilligungen zu erhalten.

Arten der Bewilligungen:

Kurzaufenthaltsbewilligung L:Die L-Bewilligung erhalten Personen, welche ein schrift-lich befristetes Arbeitsverhältnis von drei bis zu zwölf Mo-naten eingehen. Die gleiche Bewilligung erhalten aktiv Stellensuchende nach einem Aufenthalt von 3 Monaten ebenfalls für maximal 12 Monate.

Aufenthaltsbewilligung B:Die B-Bewilligung erhalten Personen, welche ein unbefris-tetes oder mindestens ein 12 Monate dauerndes Arbeits-verhältnis haben. Die Bewilligung ist 5 Jahre gültig und kann um 5 Jahre verlängert werden, sofern die qualitati-ven Voraussetzungen weiterhin erfüllt sind. Ebenfalls einen B-Ausweis erhalten Personen ohne Er-werbstätigkeit, sofern Sie nachweisbar über genügend finanzielle Mittel zum Erhalt des Lebensstandards in der Schweiz verfügen. Personen, die einer selbständigen Er-werbstätigkeit in der Schweiz nachgehen und diese nach-weisen können (z.B. mittels Finanzplanungen), können ebenfalls die B-Bewilligung beantragen.

Niederlassungsbewilligung C:Die C-Bewilligung erhalten EU/EFTA-Staatsangehörige nach einem ununterbrochenen Aufenthalt in der Schweiz von 5 - 10 Jahren. Drittstaatsangehörige erhalten diese frühestens nach 10 Jahren. Sonderregelungen gibt es für Staatsangehörige der USA sowie von Kanada. Das Auf-enthaltsrecht ist unbeschränkt und darf nicht an Bedin-gungen geknüpft werden.

Grenzgänger G:Grenzgänger sind Ausländerinnen oder Ausländer, die ihren Wohnsitz in der ausländischen Grenzzone haben und innerhalb der benachbarten Grenzzone der Schweiz erwerbstätig sind. Als Grenzzonen gelten jene Regionen, die in den zwischen der Schweiz und ihren Nachbarstaa-ten abgeschlossenen Grenzgängerabkommen festgelegt sind. Die Grenzgänger müssen wöchentlich mindestens ein Mal an ihren ausländischen Hauptwohnsitz zurück-kehren.

Grenzgängern aus den EU/EFTA-Mitgliedsstaaten wird innerhalb der gesamten Grenzzonen der Schweiz die be-rufliche und geographische Mobilität gewährt. Für Bürger der EU-17-Staaten und der EFTA gelten seit dem 1. Juni 2007 keine Grenzzonen mehr. Diese können überall in der EU/EFTA wohnen und überall in der Schweiz arbeiten, Bedingung ist lediglich die wöchentliche Rückkehr an den ausländischen Wohnort. Die Grenzgängerbewilligung EU/EFTA ist fünf Jahre gültig, sofern ein gültiger und unbe-schränkter Arbeitsvertrag vorliegt.

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Die steuerlichen Folgen:

Grundsätzlich unterliegen alle ausländischen Arbeitneh-mer mit Wohnsitz und Erwerbstätigkeit in der Schweiz der Quellenbesteuerung mit Ausnahme von Personen mit der Niederlassungsbewilligung C. Ehegatten, die in rechtlich und tatsächlich ungetrennter Ehe leben, werden eben-falls im ordentlichen Verfahren veranlagt, sofern einer der Ehegatten das Schweizer Bürgerrecht oder die Niederlas-sungsbewilligung C besitzt.

Ausländische Arbeitnehmer mit einem Bruttoeinkommen von mehr als CHF 120‘000 p.a. werden nachträglich or-dentlich veranlagt, allerdings wird die Quellensteuer trotz-dem abgerechnet, ausser der Arbeitgeber leistet ausrei-chende Sicherheit. Ebenfalls ordentlich veranlagt werden z.B. Renten der AHV.

Bezahlt wird die Quellensteuer durch die Arbeitgeberin, welche die Beträge direkt vom Lohn abzieht. Die Über-weisung erfolgt an den Wohnkanton des ausländischen Arbeitnehmers, die Berechnung erfolgt nach verschiede-nen Tarifen inklusive Berücksichtigung der persönlichen Verhältnisse (Kinder, Zivilstand, etc.) sowie mit Berücksich-tigung der Progression.

Ebenfalls in diesen Bereich fallen die Grenzgänger. Aus-ländische Staatsangehörige mit Wohnsitz im Ausland und Tätigkeit in der Schweiz unterliegen einer Steuer an der Quelle.

Ausnahme: Grenzgänger aus Deutschland werden an Ih-rem Wohnort besteuert. Die Kantone in der Schweiz erhe-ben allerdings auf dem Bruttolohn eine maximale Steuer von 4.5%. Diese Steuer wird in Deutschland bei der or-dentlichen Veranlagung angerechnet.

Quintessenz

Die Wohnsitznahme für Ausländer in der Schweiz sieht einfacher aus, als sie ist. Das Personenfreizügigkeits-Ab-kommen hat nichts zu tun mit freizügigen Grenzen für Personen aller Couleur. Im Gegenteil, die Anträge müssen klar formuliert sein, Pro-Forma-Anträge werden erkannt und abgelehnt, mögliche Jungunternehmer müssen sehr transparent offenlegen, was sie genau zu tun beabsichti-

gen. Ganz so einfach ist es nicht, aber machbar. Und wer schon mal die Erfahrung gemacht hat, sich im Ausland niederzulassen, wird berichten können, dass die reine Personenfreizügigkeit auch in den EU/EFTA-Staaten eher Worthülsen sind.

Ungewohnt auch für viele Neuzuzüger ist die lange, aber effiziente Quellenbesteuerung. Umso wichtiger ist es, wenn unsere Steuerverwaltungen und Bewilligungsbehör-den die Verfahren untereinander vereinfachen werden.

Sie sehen, Äpfel sind keine Birnen – obwohl die Mischung im Glas ganz ausgezeichnet schmeckt. Zögern Sie nicht, unsere Erfahrungen mit Ihren zu teilen und damit den grössten Nutzen zu ziehen – gute Arbeitskräfte für inno-vative Firmen!

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Yves MockTreuhandsachbearbeiter

Übersicht EU/EFTA-Staaten

EU-27-Staaten EFTA-Staaten

Belgien Malta Fürstentum Bulgarien Niederland LichtensteinDänemark Österreich IslandDeutschland Polen Norwegen Estland PortugalFinnland RumänienFrankreich SchwedenGriechenland SlowakeiGrossbritanien SlowenienIrland SpanienItalien TschechienLettland UngarnLittauen ZypernLuxemburg

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Ralf Schönung startete am 1. März 2013 neu bei der awit-group ag in Arbon. Der 46-jährige Diplombetriebswirt (DH) wird das awit-Team in den Bereichen Unternehmens-beratung / M&A unterstützen und verschiedene Projekt-aufträge innerhalb der Gruppe übernehmen.

Ralf Schönung studierte an der Dualen Hochschule in Mannheim (D) Betriebswirtschaftslehre und war danach viele Jahre in der Beratungs- und Finanzbranche tätig. Er ist erfahrener Marketing- und Kommunikationsprofi und wird sein Knowhow aus diesen Bereichen in die awit-Gruppe einbringen.

Geplant ist unter anderem, dass mit seiner Hilfe noch in diesem Jahr eine neue internetbasierte Handelsplattform für den Bereich „Unternehmensweitergabe, Unterneh-mensverkauf“ entstehen wird und damit das Geschäfts-feld „M&A“ bei der awitgroup ag frischen Wind ver-spürt.

„Ich freue mich auf die neuen Herausforderungen, die sich mir stellen und ich werde selbstverständlich auch mein persönliches Netzwerk in unsere Projekte und Vorhaben involvieren, so dass wertvolle Synergien entstehen!“, so Ralf Schönung.

Ralf Schönung lebt seit über 6 Jahren mit seiner Familie in Frasnacht/Arbon und engagiert sich in seiner Freizeit gerne im Bereich Wassersport und Eventorganisation am Bodensee.

Wir wünschen ihm alles Gute und einen guten Start.

Neu im awit-Team gestartet

Ralf SchönungUnternehmensberater Diplombetriebswirt (DH)

... beim DRACHENBOOTCUP BODENSEE.

Am Samstag, dem 6. Juli 2013, findet wieder das Dra-chenboot Fun-Rennen für Firmenteams statt.

Die awitgroup ag stellt selbstverständlich wieder ein schlagkräftiges Team und will ihr Vorjahresergebnis ver-bessern. Wir freuen uns zusammen mit unseren Mitarbei-tern auf einen tollen Tag am See und hoffen, viele Teams aus der Region bei der Regatta und beim Seenachtfest Arbon zu treffen.

Informationen zur Teilnahme unter: www.drachenbootcup-bodensee.com

Wir sind dabei...