BauernJournal Dezember 2014 (Österreich Beilage)

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Das AMA-Gütesiegel ist seit zwanzig Jah- ren der Fels in der Brandung der heimi- schen Land- und Lebensmittelwirtschaft. Seit diesen Anfängen steht es für drei Werte – Qualität, Herkunft und Kontrolle. Stets waren diese mit einem umfassenden Qualitätsmanagement – dem Herzstück unserer Arbeit – hinterlegt. Das liegt schon in unserem gesetzlichen Auftrag. Weiter- entwickelt haben sich die Methoden im Qualitätsmanagement ebenso wie in der Kommunikation. Auch das gesellschaftliche und fach- liche Umfeld, die Wahr- nehmung von Lebensmit- telqualität und die agrar- politischen und lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen waren einem Wandel unterworfen. Heute sind die Konsumen- ten mit vielen Zeichen, Marken und Logos konfrontiert, die mit Rot-Weiß-Rot koket- tieren. Das AMA-Gütesiegel steht somit permanent im Wettbewerb um Vertrauen. Es ist bei Lebensmitteln – gemein- sam mit dem AMA-Biosie- gel – das einzige offizielle Gütesiegel in Österreich. Das Ineinander- greifen von Herkunft, Qualität und Kon- trolle gibt es nur beim AMA-Gütesiegel. Aufgabe wird es sein, den Mehrwert des „Leuchtturms“ künftig noch stärker zu kommunizieren. Einheitswert Erste Bescheide SEITE IV MICHAEL BLASS GESCHÄFTSFÜHRER DER AMA-MARKETING kommentar Wertschätzung bringt Wertschöpfung – die Konsumenten müssen daher heimische Qualität klar erkennen können. JOSEF SIFFERT, LK ÖSTERREICH „Qualität ist unsere Stärke, Billigprodukte sind nicht un- ser Revier. Unsere Landwirt- schaft und unsere Verarbei- tungsbetriebe sind im inter- nationalen Vergleich klein, aber fein. Sie gehören zu den besten der Welt und bedie- nen qualitätsbewusste Kun- den. Das zeigen auch die Ex- porterfolge, beispielsweise bei Milch- oder Fleischproduk- ten, bei Gemüse, Wein und Saatgut. Putins aggressive Po- litik hat Europas Märkte und somit auch die Bauern in Be- drängnis gebracht. Nun ist die EU aufgerufen, ihre Sicher- heitsnetze zu adaptieren, um Druck aus den Märkten zu nehmen und Exportinitiati- ven tatkräftig zu unterstützen. Daheim brauchen wir rasch Hilfen für die Kunden, damit sie d‘rauf schauen können, wo‘s herkommt. So wird Qua- lität sichtbar“, stellte LK-Ös- terreich-Präsident Hermann Schultes im Rahmen der Wel- ser Messe fest. Er ergänzte: „Erkennbare Qualität bringt zufriedene, treue Kunden; im Supermarkt, im Restaurant oder im Export. Das stärkt den Standort Österreich und si- chert Arbeitsplätze.“ „Das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel sind die Leuchttürme, die zur kontrol- lierten Qualität führen und den Konsumenten die Ent- scheidung erleichtern. Da er- warten wir uns von unseren Partnern auch Wertschätzung für diese Spitzenqualität. Denn Wertschätzung bringt Wertschöpfung. Diese sichert den heimischen Erzeugern das Überleben und den hei- mischen Konsumenten heimi- sche Qualität. Die Alternative heißt Billigimporte mit Nied- rigstandards aus aller Welt“, so Schultes weiter. FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMERN Ö S T E R R E I C H DEZEMBER 2014 SCHULTES: ERKENNBARE QUALITÄT, ZUFRIEDENE KUNDEN Qualität ist unsere Stärke AMA-Gütesiegel ist ein Leuchtturm Allergene Kennzeichnung kommt SEITE X

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Das AMA-Gütesiegel ist seit zwanzig Jah-ren der Fels in der Brandung der heimi-schen Land- und Lebensmittelwirtschaft. Seit diesen Anfängen steht es für drei Werte – Qualität, Herkunft und Kontrolle. Stets waren diese mit einem umfassenden Qualitätsmanagement – dem Herzstück unserer Arbeit – hinterlegt. Das liegt schon in unserem gesetzlichen Auftrag. Weiter-entwickelt haben sich die Methoden im Qualitätsmanagement ebenso wie in der

Kommunikation. Auch das gesellschaftliche und fach-liche Umfeld, die Wahr-nehmung von Lebensmit-telqualität und die agrar-politischen und lebensmittelrechtlichen Voraussetzungen waren einem Wandel unterworfen. Heute sind die Konsumen-ten mit vielen Zeichen, Marken und Logos konfrontiert, die mit Rot-Weiß-Rot koket-tieren. Das AMA-Gütesiegel steht somit

permanent im Wettbewerb um Vertrauen. Es ist bei Lebensmitteln – gemein-sam mit dem AMA-Biosie-gel – das einzige offi zielle

Gütesiegel in Österreich. Das Ineinander-greifen von Herkunft, Qualität und Kon-trolle gibt es nur beim AMA-Gütesiegel. Aufgabe wird es sein, den Mehrwert des „Leuchtturms“ künftig noch stärker zu kommunizieren.

EinheitswertErste Bescheide SEITE IV

MICHAEL BLASS

GESCHÄFTSFÜHRER

DER AMA-MARKETING

kommentar

Wertschätzung bringt Wertschöpfung – die Konsumenten müssen daher heimische Qualität klar erkennen können.

JOSEF S IFFERT, LK ÖSTERREICH

„Qualität ist unsere Stärke, Billigprodukte sind nicht un-ser Revier. Unsere Landwirt-schaft und unsere Verarbei-tungsbetriebe sind im inter-nationalen Vergleich klein, aber fein. Sie gehören zu den besten der Welt und bedie-nen qualitätsbewusste Kun-den. Das zeigen auch die Ex-porterfolge, beispielsweise bei Milch- oder Fleischproduk-ten, bei Gemüse, Wein und Saatgut. Putins aggressive Po-litik hat Europas Märkte und somit auch die Bauern in Be-drängnis gebracht. Nun ist die EU aufgerufen, ihre Sicher-heitsnetze zu adaptieren, um Druck aus den Märkten zu nehmen und Exportinitiati-

ven tatkräftig zu unterstützen. Daheim brauchen wir rasch Hilfen für die Kunden, damit sie d‘rauf schauen können, wo‘s herkommt. So wird Qua-lität sichtbar“, stellte LK-Ös-terreich-Präsident Hermann Schultes im Rahmen der Wel-ser Messe fest. Er ergänzte: „Erkennbare Qualität bringt zufriedene, treue Kunden; im

Supermarkt, im Restaurant oder im Export. Das stärkt den Standort Österreich und si-chert Arbeitsplätze.“„Das AMA-Gütesiegel und das AMA-Biosiegel sind die Leuchttürme, die zur kontrol-lierten Qualität führen und den Konsumenten die Ent-scheidung erleichtern. Da er-warten wir uns von unseren

Partnern auch Wertschätzung für diese Spitzenqualität. Denn Wertschätzung bringt Wertschöpfung. Diese sichert den heimischen Erzeugern das Überleben und den hei-mischen Konsumenten heimi-sche Qualität. Die Alternative heißt Billigimporte mit Nied-rigstandards aus aller Welt“, so Schultes weiter.

F A C H I N F O R M A T I O N D E R L A N D W I R T S C H A F T S K A M M E R N

Ö S T E R R E I C H

D E Z E M B E R 2 0 1 4

SCHULTES: ERKENNBARE QUALITÄT, ZUFRIEDENE KUNDEN

Qualität ist unsere Stärke

AMA-Gütesiegel ist ein Leuchtturm

AllergeneKennzeichnung kommt SEITE X

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BAUERNJOURNAL AGRARPOLITIKI I D E Z E M B E R 2014

„Im kommenden Frühjahr tritt EU-weit die Fleischkennzeich-nung in Kraft. Das schafft die Vo-raussetzung dafür, die Fleisch-herkunft auch auf die Speise-karte zu schreiben, wie dies die Schweiz schon länger prakti-ziert. Denn die Gäste haben ein Recht darauf zu wissen, woher ihr Schnitzel stammt“, verlangte Schultes die rasche Umsetzung der Kennzeichnung in der Gas-tronomie nach Schweizer Vor-bild für Fleisch und Eier.

„Die neue EU-Vergaberichtli-nie gibt uns die Chance, beim Lebensmitteleinkauf für Regie-rungsgebäude, Schulen, Inter-nate, Kasernen, Krankenhäu-ser, Pflege- oder Altersheime den Best- statt den Billigstbie-ter zu nehmen. Das heißt, dass ökologische Kriterien wie kurze Transportwege oder nachhalti-ge Produktion in der Ausschrei-bung berücksichtigt werden können. Das verhindert, dass es zwei Klassen von Konsumenten gibt: jene, die sich die hervorra-gende heimische Qualität aus-suchen können und jene, denen in der Gemeinschaftsverpfle-gung von geizigen Einkäufern billige Importware vorgesetzt wird“, ergänzte Schultes.„Die beiden Label ‚Geschütz-te geographische Angabe’ und ‚Geschützte Ursprungsbezeich-nung’, die die EU für regiona-le Lebensmittelspezialitäten vergibt, verwenden Exporteure als Visitenkarte und Eintrittsti-ckets auf internationalen Märk-ten. Diese Zeichen sind gleich-zeitig ein wirksamer Kopier-

schutz, denn die Produktpira-terie macht auch vor Lebens-mitteln nicht Halt. In Österreich aber verhindert eine kompli-zierte Bürokratie die Verwen-dung dieser Siegel, wie der Ver-gleich zeigt: Österreich schützt 14 Produkte, Frankreich 219, Italien 266, selbst Portugal 100. Wir verlangen daher eine einzi-ge Behörde für Eintragung und Kontrolle; heute sind vier zu-ständig“, forderte Schultes und fasst abschließend zusammen: „Schau d‘rauf, wo‘s herkommt funktioniert nur, wenn Qua-lität auch sichtbar ist. Da-her müssen all diese Schritte rasch umgesetzt werden.“

WOLLEN GEMEINSAM ERREICHEN, dass in Zukunft die Bestbieter und nicht die Billigstbieter zum Zug kommen können: LK-Österreich-Präsident Hermann Schultes, SV-Group-Geschäftsführer Andreas Kabela und Bauernbundpräsident Jakob Auer.

Wie lange gehört unser Hof noch uns?

NEUE STEUERN GEFÄHRDEN EIGENTUM. Sie sagen Millionäre und meinen uns.

Eine Infokampagne des österreichischen Mittelstandes. www.der-mittelstand.at

DER MITTELSTANDFÜR LEISTUNG UND EIGENTUM

LEBENSMITTEL-EMBARGO

Schultes: „Kurz versteht unsere Sorgen mit Putin“Die aktuelle politische Ent-wicklung in Russland und in der Ukraine sowie deren Auswirkungen auf die Land-wirtschaft in Österreich stan-den im Mittelpunkt des Tref-fens der LK-Spitzen, Präsi-dent Hermann Schultes und Generalsekretär August Astl, mit Bundesminister Sebasti-an Kurz. „Der Außenminister zeigte großes Interesse und Verständnis für die Anliegen und Sorgen der Bauern und sicherte seine volle Unter-stützung für Österreichs Ex-portanstrengungen in Reakti-on auf die Auswirkungen des Lebensmittel-Embargos zu“, zeigte sich LK-Österreich-Präsident Hermann Schul-tes über die Unterstützung des Außenministers bei der Erschließung neuer Export-märkte in Reaktion auf die Russland-Krise erfreut.„Niemals zuvor hatten wir gleichzeitig bei allen agrari-schen Produktgruppen eine

Krise, wie dies jetzt beim Lebensmittel-Embargo Russ-lands der Fall ist. Um den Zusammenbruch der Märkte und der dahinter agierenden Wirtschaftszweige zu verhin-dern, muss nun der Schutz und Ausbau unserer Export-märkte oberstes Ziel sein“, unterstrich Schultes.

DAS RUSSLANDEMBARGO war Hauptthema bei einem Tre�en von Präsident Schultes mit Minister Kurz.

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BAUERNJOURNAL HAGELVERSICHERUNGD E Z E M B E R 2014 I I I

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TÄGLICH WIRD IN ÖSTERREICH EIN BAUERNHOF VERBAUTLEBENSMITTELVERSORGUNG GEFÄHRDET

Nicht nur die zunehmenden Schäden durch Natur katastrophen, sondern auch die tägliche Verbauung von 22,4 Hektar Boden (=durchschnittliche Größe eines Bauernhofes) gefährden die Versorgung mit heimischen Lebensmitteln.

www.hagel.at

katastrophen,

2015 ist

JAHR DES BODENS

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BAUERNJOURNAL BETRIEBSWIRTSCHAFTIV D E Z E M B E R 2014

Mit der Hauptfeststellung 2014 werden die Einheitswerte für die Land- und Forstwirtscha� neu festgestellt. Die Bescheide für Kleinstwald werden in den kommenden Tagen versendet, der Großteil erfolgt jedoch erst im Jahr 2015.

JOHANNES FANKHAUSER, LK ÖSTERREICH Beginnend mit Ende Mai 2014, wurden vom Finanzamt zeit-lich gestaffelt den Land- und Forstwirten Erklärungsformu-lare per Post übermittelt. An-wender von FinanzOnline ha-ben nur ein Schreiben ohne Erklärungsformulare mit der Aufforderung, die Erklärung in FinanzOnline elektronisch auszufüllen, erhalten.

Gesetzliche Erklärungsp�icht

Zum jetzigen Zeitpunkt haben alle Eigentümer – mit Ausnah-me von Forstbetrieben unter 10 ha Wald oder Landwirtschaf-ten ohne Hofstelle und weni-ger als 5 Hektar landwirtschaft-licher Nutzfläche oder in Kom-bination bis zu 10 ha Wald – eine Erklärung erhalten. Die Erklärungsformulare sind zu überprüfen, gegebenenfalls zu korrigieren und zu ergänzen und an die Finanzverwaltung verpflichtend zu retournie-ren! Grundeigentümer, die die-se Erklärungsformulare nicht entsprechend zurückgeschickt haben bzw. der Aufforderung der Eingabe per FinanzOnline nicht nachgekommen sind, haben ab Mitte bis Ende No-vember 2014 vom jeweils zu-ständigen Finanzamt ein Er-innerungsschreiben erhalten! Darin sind die notwendigen

Informationen für die weite-ren Schritte enthalten. Die Er-klärungen sind vollständig und ordnungsgemäß ausgefüllt und unterschrieben innerhalb einer Nachfrist von vier Wo-chen ab Erhalt des Schreibens an das angeführte Finanzamt (über FinanzOnline oder in Pa-pierform) einzureichen. Zur

Hauptfeststellung 2014 besteht gesetzliche Erklärungspflicht!

Erklärungsformulare für Pächterbetriebe

Wirtschaftliche Einheiten, die ausschließlich Pachtflächen bewirtschaften und kein Ei-gentum haben, erhalten nun-mehr unter gewissen Voraus-setzungen einen eigenen Ein-heitswertbescheid. Hierfür werden eigene Erklärungsfor-mulare versendet. Das „Päch-terformular LuF 3 HF 2014“ ist für reine Pachtbetriebe, deren Bewirtschafter keine „land- und forstwirtschaftlichen“ Ei-gentumsflächen besitzen, vor-gesehen. Zuschläge insbeson-dere für öffentliche Gelder (33 % der Zahlungen 1. Säule GAP, Direktzahlungen) werden dem Anspruchsberechtigten zugerechnet. Grundsätzlich sind die bei der Finanzverwal-tung und im Datenverbund mit der AMA verfügbaren Daten in diesen Erklärungsformularen vorgedruckt. Ebenfalls sind Angaben aus den bereits abge-gebenen und Bezug habenden „Eigentümererklärungen“, wo dies möglich ist, abgeglichen! Landwirte, die keine landwirt-schaftlichen Eigentumsflächen besitzen, jedoch als Bewirt-schafter (Pächter) öffentliche Gelder der 1. Säule GAP von der AMA beziehen, sind also

in die Hauptfeststellung ein-bezogen und erhalten erstmals einen eigenen Einheitswert-bescheid. Ebenso betrifft dies reine Bewirtschafter von zu-schlagspflichtigen Sonderkul-turen, die keine Dauerkulturen (Erdbeeranbau etc.) sind.

Hauptfeststellungsbeschei-de: „Einfache Fälle“ zuerst

Für jene wirtschaftlichen Ein-heiten, bei denen der Finanz-verwaltung alle Daten bekannt sind, werden keine Erklärun-gen zum Ausfüllen versendet, es ergeht der Hauptfeststel-lungsbescheid auf Grundlage der Daten mit entsprechenden Informationen auf Basis der Aktenlage. Das sind z. B. reine Forstwirtschaft mit Wald un-ter 10 ha oder Landwirtschaft ohne Hofstelle und weniger als 5 ha LN bzw. Stückländereien. Die Finanz beginnt mit dem Versand dieser „Direktbeschei-de“ (ohne Erklärungsformu-lar) des Kleinstwaldes (Wald unter 10 ha) Ende November. Der Großteil der Hauptfeststel-lungs-Bescheide, insbesondere jener auf Basis von Erklärun-gen, wird jedoch erst 2015 ver-sendet!

Wirksamkeit der Bescheide

Die Bescheide zur Hauptfest-stellung 2014 sind steuerlich grundsätzlich ab 1. Jänner 2015 wirksam. Auf die Beitrags-grundlagen für die SVB wirkt sich der neue Einheitswert erst ab dem Jahr 2017 aus. Liegt zum 1. Jänner 2015 noch kein neu-er Hauptfeststellungsbescheid vor, wird weiterhin der beste-hende Einheitswert für die Be-messung herangezogen. Sobald der neue Hauptfeststellungs-Bescheid ergangen ist, werden die Steuern und die davon ab-hängigen Abgaben jedoch rück-wirkend neu berechnet!

Kleinstwaldbescheide werden heuer noch versandt.

EINHEITSWERT-HAUPTFESTSTELLUNG 2014

Bescheide: Großteil kommt erst 2015

Wald unter zehn Hektar

Was beim Kleinstwald zu beachten ist:Die Bewertung erfolgt gemäß „Kundmachung in der Wiener Zeitung“ weitestgehend pau-schal (siehe auch www.lko.at)n  feste pauschale Hektarsätze nach politischem Bezirkn  bei Lage des Wirtschaftswaldes in zwei Bezirken: zwei unterschiedliche Hektarsätze mit flächenmäßiger Gewichtungn  für die „Sonderkategorien“ gibt es bundeseinheitliche Hektarsätze:– Christbaumkulturen auf Waldboden größer als 0,5 ha– Auwald– Schutzwald gemäß § 21 Forstgesetz 1975– Windschutzanlagen auf Waldboden nach Forstgesetz werden wie Schutzwald bewertet

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BAUERNJOURNAL BETRIEBSWIRTSCHAFTD E Z E M B E R 2014 V

Der neue Einheitswert zum Stichtag 1. Jänner 2014 ist grundsätzlich bis zur nächs-ten Hauptfeststellung gültig. Kommt es inzwischen zu we-sentlichen Änderungen (z. B. Reduktion des Obstbaus, we-sentliche Änderung der Tier-haltung oder bedeutende Än-derungen bei den zu berück-sichtigenden öffentlichen Geldern der 1. Säule GAP), wird dies durch eine Wertfort-schreibung des Einheitswertes über Antrag oder auch amts-wegig berücksichtigt. Wenn die gesetzlich festgesetzten Grenzen (mehr als 5 % oder 1.000 €, mindestens jedoch 300 €) durch die geänderten Verhältnisse über- bzw. un-terschritten werden, wird ein neuer Einheitswertbescheid (Wertfortschreibungs-Be-scheid) ausgestellt.

Rechtsmittelfrist beachten

Innerhalb eines Monats nach Zustellung des Bescheides kann mit entsprechenden Be-gründungen dagegen mit dem Rechtsmittel der Beschwer-de berufen werden. Jedenfalls sollte der Bescheid geprüft werden, insbesondere ob die vom Finanzamt zugrundege-legten Daten des Betriebes, wie z. B. Flächenausmaß und Zu-ordnung der Flächen zu den verschiedenen Nutzungsarten, zutreffen. Bei Erhebung einer Beschwerde ist aber immer zu bedenken, dass in diesem Ver-fahren auch die Möglichkeit der „Verschlechterung“ gege-ben ist, das heißt, dass die Be-schwerdeerledigung auch zu einer Erhöhung des Einheits-wertes führen kann.

Einheitswert für Kleinst-wald – Sofortbescheid

Der Forsteinheitswert wird dahingehend zu überprüfen sein, ob die Zuordnungen zu den Waldkategorien (Wirt-schaftswald, Schutzwald, Au-wald usw.) zutreffend sind.Detaillierte Infos zur Einheits-wert-Hauptfeststellung 2014 auf www.lko.at

Fragen wie: „Welches steuerliche Gewinner-mittlungsverfahren ist für meinen Betrieb ab wann zwingend anzuwenden? Welche vorteilha�en Wahlrechte bestehen?“ sind in der Regel vor allem auf Basis fundierter Aufzeichnungen seriös beantwortbar.

FRANZ FENSL, LBG ÖSTERREICHMit der neuen Einheitswert-Hauptfeststellung finden in der Pauschalierung auch ge-änderte Rahmenbedingun-gen Anwendung. Für die Frage des Über- oder Unter-schreitens der Pauschalie-rungsgrenzen ist immer der 31. Dezember des Vorjah-res (!) als Stichtag maßgeb-lich. Es gilt jedenfalls, auch falls der neue Einheitswert-bescheid vor dem 1. Jänner 2015 zugestellt werden soll-te, für die Beurteilung der steuerlichen Aufzeichnungs-pflicht der alte Einheits-wertbescheid. Nichtbuch-führungspflichtige Betriebe (Einheitswert bis 130.000 €, Umsatz bis 400.000 €) ha-ben die Möglichkeit, den Gewinn pauschaliert zu er-mitteln. Die Vollpauschalie-rung ist nur zulässig, wenn der Einheitswert der selbst-bewirtschafteten Flächen am 31. Dezember 2014 75.000 € nicht übersteigt, die bewirt-schaftete landwirtschaftliche Fläche max. 60 ha beträgt und die Anzahl der Viehein-heiten im Jahr 2014 die An-zahl von 120 nicht über-

steigt. Eine weitere Voraus-setzung für die Vollpauscha-lierung ist, dass kein Antrag auf große Option bei der SVB gestellt und auch kein An-trag auf die Teilpauschalie-rung eingereicht wurde.

Alternativen zur Vollpauschalierung

Die steuerliche Pauschalie-rung muss aber nicht immer die beste Lösung sein. Ins-besondere bei hohen Ein-heitswerten und geringen Erträgen kann eine Alterna-tive zur Vollpauschalierung von Vorteil sein. Die Teil-pauschalierung ist zulässig,

wenn der Einheitswert zwi-schen 75.000 € und 130.000 € liegt oder die selbstbewirt-schaftete landwirtschaftliche Fläche 60 ha oder die Anzahl der Vieheinheiten 120 über-schreitet. Beim freiwilligen Wechsel zur Einnahmen-Ausgaben-Rechnung oder zur Buchfüh-rung ist allerdings die erneu-te pauschale Gewinnermitt-lung frühestens nach einem Ablauf von fünf Jahren zu-lässig. Es bedarf daher einer vorausschauenden mittel-fristigen wirtschaftlichen Be-trachtung. Eine vollständige Einnahmen-Ausgaben-Rech-nung ist ab 2015 erforderlich,

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BAUERNJOURNAL BETRIEBSWIRTSCHAFTVI D E Z E M B E R 2014

wenn der Einheitswert zwi-schen 130.000 € und 150.000 € liegt oder der Umsatz über 400.000 € lieg. Die doppelte Buchführung ist erforderlich, wenn der Einheitswert 150.000 € oder der Umsatz 550.000 € übersteigt, dabei sind allerdings Übergangsfristen zu beachten.Betriebswirtschaftliche Auf-zeichnungen, wie sie beispiels-weise in der Meisterausbil-dung, im Arbeitskreis „Unter-nehmensführung“ oder von den 2.300 bäuerlichen Betrie-ben freiwillig in langjähriger Zusammenarbeit mit LBG Ös-terreich für den „Grünen Be-richt“ geführt werden, geben wichtige Informationen über die gegenwärtige betriebswirt-schaftliche Einkommensent-wicklung. Der „Grüne Bericht“ wird auf Grundlage des Land-wirtschaftsgesetzes jährlich er-stellt und gibt einen Überblick über die Einkommenssituation der österreichischen Land- und Forstwirtschaft als wichtige Grundlage für Entscheidungen der Agrarpolitik.

So�waresysteme für Selbstaufzeichner

Führen die geänderten steu-ergesetzlichen Gewinnermitt-lungsgrenzen zu einer künfti-gen Aufzeichnungspflicht, so ist zu entscheiden, ob die be-trieblichen Aufzeichnungen selbst geführt werden oder ob damit eine mit landwirt-schaftlicher Buchführung und Besteuerung vertraute Steu-erberatung beauftragt wird. Für Selbstaufzeichner stehen verschiedene Softwaresys-teme zur Verfügung. Mit der gemeinsamen Expertise der Landwirtschaftskammern, den landwirtschaftlichen Schu-len und Hochschulen, Prak-tikern und LBG Österreich wurde nun eine auf die spe-ziellen Erfordernisse land-wirtschaftlicher Aufzeich-nungen ausgerichtete Buch-haltungssoftware entwickelt – „LBG-Business Agrar“. Sie deckt sämtliche Anforderun-gen für die Meisterausbildung, die Arbeitskreise „Unterneh-mensführung“ sowie die ge-

setzlichen Aufzeichnungen am landwirtschaftlichen Be-trieb von der Teilpauschalie-rung, Einnahmen-Ausgaben-Rechnung bis zur doppelten Buchführung ab und wird ab Dezember 2014 in der land-wirtschaftlichen Ausbildung und in der betrieblichen Pra-xis eingesetzt.

Steuerliche Beratung in Anspruch nehmen

Wer sich dafür entscheidet, die steuerlichen Aufzeich-nungen selbst zu führen, dem wird empfohlen, jedenfalls steuerliche Beratung bereits vor Beginn der Aufzeich-nungen hinsichtlich auf den Betrieb abgestimmter Auf-zeichnungsart (Wahlrechte!), umsatzsteuerlicher Fragen, steueroptimaler Berücksich-tigung von landwirtschaftli-chen und gewerblichen Gren-zen, Rechtsformüberlegungen,

Ausgestaltung von Miet- und Pachtverhältnissen, sozialver-sicherungsrechtlichen Fragen sowie betreffend die Berück-sichtigung von mitarbeiten-den Familienmitgliedern und Fremdarbeitskräften in An-spruch zu nehmen. Wichtig ist auch die strikte Beachtung von getrennten Aufzeichnun-gen sowie fremdüblicher Ver-rechnung und betriebsorga-nisatorischer Abläufe bei ge-trennt geführten Betrieben.

Aufzeichnungen wertvoll für Betriebsvergleich

Die bisherigen Erfahrungen aus den freiwilligen Auf-zeichnungen für den „Grünen Bericht“ und den Arbeitskrei-sen „Unternehmensführung“ zeigen, dass für die Teilneh-mer ein ganz besonderer Wert im wirtschaftlichen Betriebs-vergleich und den damit zur Optimierung des eigenen Be-

triebs möglich werdenden Schlussfolgerungen liegen. Dazu kommt der wertvol-le, begleitete Erfahrungsaus-tausch der Betriebe unterein-ander.Die wirtschaftlichen Rahmen-bedingungen werden auch in Zukunft durch Ernteschwan-kungen bis hin zu Ernteausfäl-len durch Wetter-Extreme und volatile Preisentwicklungen stark beeinflusst. Das konkre-te betriebliche Management hat daher für eine wirtschaft-lich erfolgreiche Betriebsfüh-rung eine ausschlaggebende Bedeutung. Die Unternehmer-praxis verlangt rasche und si-chere Entscheidungen und einen möglichst zeitnahen, verlässlichen Überblick über die aktuelle Wirtschaftssitu-ation. Betriebswirtschaftliche Aufzeichnungen liefern dem Betriebsführer die hierfür er-forderlichen Entscheidungs-grundlagen.

DIE „LBG-BUSINESS AGRAR“-SOFTWARE deckt sämtliche Anforderungen für die Meisterausbildung, die Arbeits-kreise „Unternehmensführung“ sowie die gesetzlichen Aufzeichnungen am landwirtschaftlichen Betrieb ab.

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BAUERNJOURNAL GESUNDHEITD E Z E M B E R 2014 VI I

Alles schlä�, Eine(r) wacht: Die Apothekerscha� bietet mit ihren Rund-um-die-Uhr-Bereitscha�sdiensten gerade jetzt eine wichtige und bei der Bevölkerung hochgeschätzte Versorgungsleistung für Notfälle an.

Was für viele Men-schen mit Freude erwartet wird, be-

deutet für andere wiederum Krankheit oder Einsamkeit: In der kalten Jahreszeit und während der bevorstehenden Weihnachts- und Neujahrsfei-ertage sind die Bereitschafts-dienste der Apotheken hoch gefragt. Die Nachtdienstglocke läutet in vielen Apotheken bis zu 50-mal pro Nacht. Die ös-terreichischen Apothekerin-nen und Apotheker erbringen jährlich in Summe 105.000 Nachtdienste. In dringenden Fällen werden Medikamente

bis ans Krankenbett zugestellt. Somit ist garantiert, dass Pati-entinnen und Patienten mit kleinen oder größeren Sorgen in den Apotheken rund um die Uhr das bekommen, was sie benötigen – Arzneimittel inklusive Beratung.Weihnachten fällt heuer so, dass die Feiertage von Mitt-woch, den 24. Dezember bis Freitag, den 26. Dezember di-rekt in ein Wochenende ein-münden und somit mehrere Tage hintereinander für Hoch-betrieb bei den diensthaben-den Gesundheitsberufen sor-gen werden. Das Gleiche wie-

derholt sich rund um Silves-ter noch einmal. Rund 350 Apotheken halten jede Nacht Bereitschafts-dienst. Dabei sind die Apothekendiens-te so eingeteilt, dass die Wegstrecken für die Patienten mög-lichst kurz gehal-ten werden. Welche Apothe-ke aktuell Dienst versieht, erfah-ren Sie telefo-nisch unter dem Apo-thekenruf 1455. Diese wichti-ge Servicetelefonnummer ist

aus ganz Österreich rund um die Uhr zum Ortstarif erreich-bar. Anrufer bekommen rasch Auskunft, wie sie die nächs-te dienstbereite Apotheke am schnellsten erreichen und werden auf Wunsch mit den diensthabenden Apothekern verbunden. Für Smartphone-Besitzer empfehlen wir die Apo-App der Österreichischen

Apothekerkammer, die de-tailgetreu den Weg zur nächsten Apothe-ke direkt anzeigt. Die Apo-App kann kos-

tenlos unter den Such-begriffen „Apotheken

und Medikamente“ he-runtergeladen werden.

Zusätzlich finden sich Detailinformationen zu

70.000 Produkten aus dem Apothekensortiment. Alle

Arzneimittel sind mit Warn-hinweisen und Beipacktexten ausgestattet.

APOTHEKEN-BEREITSCHAFTSDIENSTE GEFRAGTER DENN JE

Kompetente Versorgung auch an Feiertagen

Die Apotheken am Land

Die Hälfte aller 1.350 ö�entlichen Apotheken in Österreich be�ndet sich am Land oder in Kleinstädten. Grundsätzlich wird der Arzneimittelversorgung durch Apotheken der Vorrang gegeben. In kleinen ländlichen Gemeinden kann die Arzneimittelversorgung aber auch durch ärztliche Hausapotheken erfolgen, wenn es keine Apotheke gibt. In den vergangenen zehn Jahren wurden in 64 Gemeinden in Österreich Apotheken neu erö�-net, wo es vorher noch gar keine Apotheke gab. Es braucht jedoch gewisse Rahmenbedingungen, da-mit sich eine Apotheke vor Ort niederlassen darf.

Der Betrieb einer neuen ö�entlichen Apotheke be-darf einer behördlichen Bewilligung – nämlich der Verleihung der „Konzession“. Die Konzession ist bei der Bezirksverwaltungsbehörde, in de-ren Gebiet der Standort der Apotheke geplant ist, zu beantragen. Ausschlaggebend dafür sind die persönliche Eignung des Apothekers (Studium, Berufsberechtigung etc.), lokale Gegebenheiten und rechtliche Bedingungen. Für den Betrieb einer neu-en Apotheke muss ein Arzt seinen Berufssitz in der Gemeinde haben, außerdem wird der Bedarf anhand der zu versorgenden Bevölkerung und der Distanz

zu den umliegenden Apotheken geprüft. Be�ndet sich in der Gemeinde eine ärztliche Hausapotheke, so ist eine ö�entliche Apotheke nur dann möglich, wenn in dieser Gemeinde mindestens zwei Ärzte für Allgemeinmedizin (mit Krankenkassenvertrag) vor-handen sind. Wird eine Konzession erteilt, so muss die ärztliche Hausapotheke nach einer gesetzlich festgelegten Frist zurückgenommen werden. Die Apotheker als Experten für Arzneimittel arbeiten eng mit den Ärzten und anderen Gesundheitsberufen zu-sammen, um die Kunden und Patienten bestmöglich beraten zu können.

„Über Wirkung oder unerwünschte Nebenwirkungen fragen Sie Ihren Apotheker – das ist bei uns geleb-te Realität, auch am Wochenende und in der Nacht !“

Mag. pharm. Max Wel lanPräsident der

Österreichischen Apothekerkammer

350 Apotheken haben jede Nacht Bereitschaftsdienst.

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Österreichischen Apothekerkammer

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BAUERNJOURNAL FORSTVI I I D E Z E M B E R 2014

„Eine von der Papierindustrie bestellte und vom Umwelt-bundesamt gelieferte Studie sollte erneut zeigen, dass die Nutzung der Biomasse der Papierindustrie schade. In-teressant ist nebenbei, dass das der Unabhängigkeit ver-pflichtete Amt die Argumen-te der Auftraggeber im iden-ten Wortlaut übernimmt. Da-durch werden sie aber nicht richtiger. Denn Holz schafft in Österreich Wertschöpfung und Arbeitsplätze. Die Ener-giewende ist ohne energe-tische Nutzung dieses Roh-stoffs nicht machbar. Auch die regionale Versorgung mit Energieholz ist hocheffizi-ent und sichert Wärme oder Strom, im Gegensatz zum im-mer unsicherer werdenden Erdgas oder Erdöl. Wir ha-ben eine erschreckend hohe Abhängigkeit von fossiler Energie aus Krisengebieten. Bei Gaslieferengpässen hätte die energieintensive Papier-industrie größte Probleme. Die Forstwirtschaft hat die Papier- und Plattenindust-rie konstant und verlässlich mit Rundholz beliefert, unab-hängig von den Entwicklun-gen beim Ökostrom. Bauen wir gemeinsam an tragfähi-gen Zukunftskonzepten wie der Forcierung des Holzbaus

mit gleichzeitiger Erhöhung der Nebenproduktmengen und stärken wir das Holz als unseren wichtigsten heimi-schen Energieträger“, erklärte Franz Titschenbacher, Vorsit-zender des Ausschusses für Forst- und Holzwirtschaft der Landwirtschaftskammer Ös-terreich und Präsident der LK Steiermark.„Die Papierindustrie hat schon immer große Holzmen-gen aus den Nachbarländern importiert. Daran hat sich in den letzten Jahren kaum et-was geändert. Sie kann auch berechtigterweise auf ihre hohe Exportquote in alle Län-der der Welt stolz sein. Jedoch sollte man die wesentlich ge-ringere Importquote bei der Rohstoffbeschaffung nicht negativ darstellen. Denn es wäre volkswirtschaftlicher Unsinn, Rohholz zu expor-tieren und Papier zu impor-tieren. Wir veredeln impor-tiertes Holz und sichern so im Inland zusätzliche Wert-schöpfung und Arbeitsplät-ze“, so Titschenbacher weiter.

Gesunder Wettbewerb hil� allen

„Natürlich hat die Förderung von Biomasseanlagen den Wettbewerb gestärkt. So wur-

de aus Industrierundholz, also Rohstoff geringerer Qua-lität, ein marktfähiges Pro-dukt. Wir brauchen aber un-ter dem Schlagwort ‚kaskadi-sche Holznutzung‘ kein plan-wirtschaftliches Instrument, das vorschreiben will, wer an wen sein Holz verkaufen darf oder soll. Auch verleitet nicht der real nur geringfügig ge-stiegene Holzpreis die Indust-rie zum Abwandern, sondern steigende Lohnkosten, hohe Sozialstandards und Umwelt-auflagen sowie andere Stand-ortfaktoren.

Befreiung aus der Abhän-gigkeit

Außerdem profitiert die In-dustrie massiv von einem niedrigeren Strompreis, der eine Folge der Forcierung er-neuerbarer Energien im Öko-stromregime ist. Wir appellie-ren noch einmal an alle Ver-antwortlichen, mit uns einen gemeinsamen konstruktiven Weg zu beschreiten, der einer-seits Österreich von der abso-lut ungesunden Abhängigkeit von importierter Fossil-Ener-gie befreit und andererseits im Inland Wertschöpfung so-wie Arbeitsplätze schafft und sichert“, so Titschenbacher abschließend.

Die regionale Versorgung mit Energieholz ist hoche�zient und sichert Wärme und Strom. Foto: Mooslechner

BUNDESFORSTE

Schutzwald als Vorsorge 10.000 junge Lärchen- und Fichtenbäume forste-ten die Österreichischen Bundesforste (ÖBf) in einem gemeinsamen Schutzwald-Projekt mit der Helvetia Versicherung am Großsonnberg in Salzburg (Pinzgau) wieder auf. Die ca. acht Hektar gro-ße Waldfläche auf über 1.500 Metern Seehöhe im ÖBf-Forstrevier Taxenbach dient vor allem als Muren- und Lawinenschutz für die Bauernhöfe und Einfamilienhäuser im Tal. Borkenkäferbefall so-wie ein anschließender Großbrand im Jahr 2006 setzten den Beständen stark zu und machten eine großflächige Holzernte notwendig.

ÖSTERREICH VEREDELT IMPORTHOLZ UND SCHAFFT ARBEITSPLÄTZE

Energiewende mit energetischer Holznutzung machbar

STAATSPREIS

Österreichischer WaldbauerntagDer Staatspreis für beispiel-hafte Waldwirtschaft wird jährlich an zehn vorbildli-che Waldbauern österreich-weit vergeben. Im Rahmen des Österreichischen Waldbauerntages wird am Fr, dem 21. November, im Casineum Velden am Wörthersee der Staatspreis verliehen. Ziel dieser Aktion ist, die vielfältigen Möglichkeiten, aus dem Wald naturverträglichen wirtschaftlichen Nutzen zu ziehen, aufzuzeigen, das Selbstverständnis der Waldbauern zu stärken und den Stellenwert der bäu-erlichen Waldwirtschaft zu erhöhen.

Page 9: BauernJournal Dezember 2014 (Österreich Beilage)

BAUERNJOURNAL FORSTD E Z E M B E R 2014 IX

Entlang der Wertschöpfungskette Forst–Holz–Papier bewähren sich rund 172.000 Unternehmen. Der Großteil davon sind Familienbetriebe.

THOMAS LEITNER, LK ÖSTERREICH Mit Familienministerin So-phie Karmasin stand am 6. November die starke und fast vollständig in Familienhand befindliche Wertschöpfungs-kette im Mittelpunkt der Ver-anstaltung. Über Generatio-nen wurde diese weiterge-geben, denn Holz verbindet Generationen. Holz verbindet nicht nur, sondern überwin-det auch geografische Gren-zen. Dies konnte eindrucks-voll in der Holzregion Alpe-Adria als Austragungsort der diesjährigen Holzgespräche erlebt werden. Holz überwin-det aber auch geistige Gren-zen. Unter dem Namen „phi-losophicum lignum“ beschäf-tigte sich eine Gruppe unter-schiedlichster Wissenschaft-ler mit dem Thema „Wald und Holz“ und hielt ihre Anregun-gen in dem Buch „Über Nut-zen und Würde von Wald und Holz“ fest.

Rückgrat der Wirtscha�„Österreich soll bis 2025 zum familienfreundlichsten Land Europas werden“, setzte Bun-desministerin Karmasin als Schwerpunkt für ihr Wirken als Familienministerin fest. Dabei unterstrich sie auch die Wichtigkeit der Familien-betriebe für den Wirtschafts-standort Österreich. Rund 90 % der Unternehmen sind Fa-milienunternehmen. Diese beschäftigen 67 % aller selbst- und unselbständigen Beschäf-tigten und erwirtschaften

58 % der Umsätze. Dabei le-ben sie eine einmalige Kultur der Verantwortung für ihr Un-ternehmen, für die Mitarbei-ter und für den Standort Ös-terreich. Durch Familienbe-sitz und die Weitergabe an die nächste Generation wir diese Kultur der Verantwortung in Österreich erhalten und wei-tergelebt. Nicht der kurzfris-tige Gewinn, sondern das Er-wirtschaften nachhaltiger Er-träge steht im Vordergrund. Der Fortbestand des Famili-enunternehmens hat oberste Priorität. Dafür muss die Poli-tik die notwendigen Rahmen-bedingungen schaffen, damit sich die Familienbetriebe – darunter auch die gesamte Wertschöpfungskette Forst – Holz – Papier – auch weiter-hin gut entwickeln können.

Jugend Bühne bietenEbenso wurde die Holz-Challenge – ein praxisnahes Holzlogistik-Projekt, bei dem Schülerteams aus der HBLA Bruck/Mur und dem Holz-technikum Kuchl teilnahmen, präsentiert. Dem Siegerteam „Waldmeister“ wurde dabei im feierlichen Rahmen gra-tuliert. Landesrat Benger hat bereits die Einladung für die Ausrichtung 2015 nach Kärn-

ten ausgesprochen. Die Ergeb-nisse der Wertschöpfungsket-te Forst–Holz–Papier können sich sehen lassen: Mit einem Produktionswert von rund 12 Mrd. Euro, einem Exportüber-schuss von 3,5 Mrd. Euro und 300.000 Arbeitsplätzen ist sie in Österreich neben dem Tou-rismus eine der Stützen der österreichischen Außenhan-delsbilanz. Es gilt, diese her-vorragenden Leistungen an die Öffentlichkeit zu bringen.

Hervorragende LeistungenDafür wird im März 2015 eine neue Plattform veröffentlicht, die alle relevanten Inhalte und Teilnehmer der Branche präsentiert und so der „nicht-hölzernen“ Bevölkerung das Leistungsspektrum des Wal-des näher bringen soll.

PEFC-Award Bereits zum vierten Mal wur-den im Rahmen der Österrei-chischen Holzgespräche die begehrten PEFC-Awards ver-liehen. In der Kategorie Wald erhielt Dipl.-Ing. Christian Benger, Wirtschafts- und Ag-rarlandesrat von Kärnten so-wie Eigentümer des Forstguts Wallersberg, diese Auszeich-nung. Neben einer nachweis-

lich nachhaltigen Waldbe-wirtschaftung auf Basis der PEFC Leitlinien, war es der Verdienst von DI Christian Benger als wichtiger Multi-plikator, dass es mittlerweile auch eine Druckerei in Kärn-ten gibt, welche nach PEFC-Kriterien zertifiziert ist. Im Bereich der Chain-of-Custo-dy-Betriebe ging der Preis an Dipl.-Ing. Ewald Fuchs und Ing. Horst Kögl von der STIA Holzindustrie, Admont. Die-se stellt nicht nur PEFC-zer-tifizierte Holzprodukte wie z. B. Fußböden her, sondern verwendet das PEFC-Logo auch in ihrer gesamten Un-ternehmenskommunikation. PEFC ist somit auch Teil ih-rer Unternehmens philosophie und -kultur.

FHP-HOLZGESPRÄCHE: FAMILIENUNTERNEHMEN – RÜCKGRAT DER WIRTSCHAFT

Holz verbindet Generationen

GRATULATION AN DIE STIA HOLZINDUSTRIE: Im Bild v. l.: PEFC-Obmann-Stv. Grieshofer, STIA Holzindustrie-Geschäftsführer Fuchs, FHP-Vorsitzender Star-hemberg, Präsident Titschenbacher, Obmann Rosenstatter. Fotos: Moni Fellner

LANDESRAT BENGER mit Generalse-kretärin Hermine Hackl, Ministerin Karmasin, Vorsitzender Starhemberg.

Empfehlung

BuchtippDas Buch „Über Nutzen und Würde von Wald und Holz“ kön-nen Sie unter folgender Adresse bestellen:Fürst Starhemberg’sche FamilienstiftungKirchplatz 1 4070 EferdingTel. 07272/2301-9; E-Mail: [email protected]

Page 10: BauernJournal Dezember 2014 (Österreich Beilage)

BAUERNJOURNAL LEBENSMITTELX D E Z E M B E R 2014

Ab Dezember 2014 sind Verbraucher auf die 14 wichtigen Allergieauslöser beim Kauf loser Waren hinzuweisen. Es gibt keine Ausnahmen für Direktvermarkter und Buschenschänker.

MARTINA ORTNER, LK ÖSTERREICH Für Personen mit Allergien und Unverträglichkeiten soll es ab 13. Dezember 2014 leichter sein, Informationen über aller-gene Zutaten in Lebensmitteln zu bekommen, egal ob bei ver-packten oder offenen Waren.n  Offene Waren: Schriftliche oder mündliche Information: Erfolgt die Allergeninforma-tion schriftlich, müssen die Speisen in jeder Speisekarte so gekennzeichnet sein, dass ein Vorkommen der 14 Allergene (siehe Kasten) ersichtlich ist. Erfolgt die Information münd-lich, so ist ein gut sichtbarer Aushang, wie z. B. „Wir infor-mieren Sie über allergene Stof-fe in unseren Lebensmitteln“ anzubringen. Jene Personen, die die mündliche Information geben, haben eine Schulung zur Allergeninformation zu ab-solvieren (alle drei Jahre). Unabhängig davon, ob die Allergeninformation münd-lich oder schriftlich erfolgt, muss im Betrieb nachvollzieh-bar sein, welche Allergene in welchen Produkten enthalten sind.n  Verpackte Waren: In Zuta-tenliste: Bei verpackten Waren erfolgt die Information wie bis-her über die Angaben am Eti-kett. Neu ist, dass 14 allergene Zutaten in der Zutatenliste her-vorzuheben sind, z. B. durch fette Schrift. Der Hinweis „ent-hält …“ und das Allergen ist bei Erzeugnissen notwendig, wo keine Zutatenliste vorge-sehen ist und aus der Bezeich-

nung des Lebensmittels das Allergen nicht hervorgeht. Bei-spiel Eierlikör: Ei geht aus der Bezeichnung hervor, die Zutat Milch oder Obers ist durch die Worte „enthält Milch“ zu de-klarieren.

Gelebte Praxis bei Direktvermarktern

Direktvermarkter gehen tagtäg-lich auf Kundenwünsche ein, egal ob sich diese aufgrund von Vorlieben oder wegen notwendiger Vermeidung auf-grund von Allergien ergeben. Auskünfte und Informationen über Produkte sind bei Direkt-vermarktern gelebte Praxis. Neu ist, dass mit 13. Dezem-ber 2014 ein Rechtsanspruch

auf die Allergeninformation besteht, und es ist wichtig, dass bei Allergenen besondere Achtsamkeit herrschen muss, weil Betroffene schwerwiegen-de gesundheitliche Folgen er-leiden können.Aufgrund der Verbraucherin-formations-Verordnung treten mit 13. Dezember 2014 meh-rere Änderungen in Kraft (Bei-spiele):n 1,2 mm Mindestschriftgrößen  verpflichtende Informatio-nen müssen gut sichtbar, deut-lich und gut lesbar seinn  Kennzeichnung von Wurst-hüllenn Hinweise zu Lagerbedingun-gen vor oder nach dem Min-desthaltbarkeitsdatum

n  Angaben zur Lagerung und Haltbarkeit nach dem Öffnen etc.

Verp�ichtende Nährwert-deklaration erst ab 2016

Die Pflicht zur Nährwertde-klaration bei bäuerlichen Pro-dukten besteht ab 2016, so-fern die Vermarktung über den Großhandel erfolgt. Direktver-marktungsprodukte, die di-rekt an Verbraucher oder über eine Stufe des Zwischenhan-dels vermarktet werden, wer-den auch nach 13. Dezember 2016 von der verpflichtenden Nährwertkennzeichnung aus-genommen sein. Achtung: Aussagen über den Nährwert eines Lebensmit-tels lösen schon jetzt eine ver-pflichtende Nährwertkenn-zeichnung aus.

Es wird empfohlen, die Eti-ketten zu aktualisieren und von den DV-Beraterinnen und Beratern der Landwirt-schaftskammern überprüfen zu lassen sowie das Schu-lungsangebot zur richtigen Kennzeichnung und Allergen-information zu nutzen. Das „Merkblatt Allergeninforma-tion“ steht im Internet unter www.lko.at zum Download zur Verfügung.

FÜR DIREKTVERMARKTER sind Auskünfte über Produkte gelebte Praxis. Bei Allergenen muss jetzt besondere Achtsamkeit herrschen. Foto: Iris Milisits

AB DEZEMBER 2014 AUF DIE WICHTIGSTEN ALLERGIEAUSLÖSER HINWEISEN

Allergene Sto�e kennzeichnen

Page 11: BauernJournal Dezember 2014 (Österreich Beilage)

BAUERNJOURNAL KLIMASCHUTZD E Z E M B E R 2014 XI

UNTERNEHMEN ENERGIE-WENDE MACHT ÖSTERREICHIMMER LEBENSWERTER.Der Klimawandel bringt große Herausforderungen mit sich. Mit unseren Klimaschutz initiativen treiben wir mit verantwortungs vollen Unter-nehmen die Energiewende voran. Viele heimische Betriebe – vom Nahversorger bis zur Fluglinie  – setzen auf erneuerbare Energien und investieren in Nachhaltigkeitsprojekte. Das schont Klima und Ressourcen, kurbelt die Wirtscha� an und scha� Arbeitsplätze. Auf diese Weise wurden 2013 mehr als 6,7 Millionen Tonnen CO2 gespart. So  bleibt Österreich auch in Zukun� lebenswert. Helfen auch Sie mit, unser Klima zu schützen! Sparen Sie zu Hause oder in Ihrem Unternehmen ganz einfach Energie und somit bares Geld. Alle  Infos � nden Sie auf bmlfuw.gv.at/umwelt

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Page 12: BauernJournal Dezember 2014 (Österreich Beilage)

BAUERNJOURNAL AGRARMARKETINGXI I D E Z E M B E R 2014

Das AMA-Gütesiegel ist seit zwanzig Jahren das wichtigste Qualitätszeichen der heimischen Land- und Lebensmittelwirtscha�.

Die AMA nutzt das Jubiläum zum Rückblick, vor allem aber zur Standortbestimmung und Weichenstellung für die Zu-kunft. Seine Alleinstellung soll das staatliche Zeichen künftig stärker von der Viel-falt selbst verliehener Zeichen und Logos in Rot-Weiß-Rot abheben. Das Umfeld in der Land- und Lebensmittelwirt-schaft hat sich in den letzten zwei Jahrzehnten stark verän-dert. Sowohl die Bauern als auch die Verarbeiter waren einem Strukturwandel unter-worfen und rüsteten sich mit Spezialisierung und Professi-onalisierung für den internati-onalen Wettbewerb. Auch vor der Handelslandschaft hat der Strukturwandel nicht Halt ge-macht.

Aber auch die Erwartungen der Konsumenten haben sich gewandelt. War vor EU-Zeiten das Angebot in den Regalen überschaubar, sehen sie sich heute einer enormen Ange-botsvielfalt gegenüber, die bei jedem Einkauf Entscheidun-gen einfordert. Siegel, Zeichen, Marken und Logos rittern um die Aufmerksamkeit der Kon-sumenten und stehen im Wett-bewerb um Vertrauen. Micha-el Blass, Geschäftsführer der AMA-Marketing, dazu: „Viele dieser Zeichen werden in ei-nem Atemzug mit dem AMA-Gütesiegel genannt. Nur we-nige verdienen das Wort ‚Sie-

gel‘ zu Recht. Wir wollen die Alleinstellung unserer beiden staatlichen Zeichen, des AMA-Gütesiegels und des AMA-Bio-siegels, künftig noch deutli-cher kommunizieren.“

Das unterstreicht auch Martin Greßl, oberster Qualitätshüter der AMA-Zeichen. „Das AMA-Gütesiegel steht seit seinen An-fängen für drei konsumenten-relevante Werte – ausgezeich-

nete Qualität, nachvollziehba-re Herkunft und unabhängige Kontrolle. Diese basierten stets auf einem umfassenden Quali-tätsmanagement“, so Greßl zu diesem ganzheitlichen Ansatz. Die Methoden und Techniken haben sich weiterentwickelt und lassen noch umfassende-re Systeme und Analysen zu. „Die AMA hat zwanzig Jah-re verlässliche Qualitätssiche-rung und damit unverzicht-baren Verbraucherschutz ge-leistet. Das wird auch künftig das Herzstück unserer Arbeit sein“, so Greßl.

Vertrauensbildende Kommunikation

Wie wichtig vertrauensbilden-de Kommunikation ist, zei-gen die regelmäßigen Umfra-gen der AMA-Marktforschung. „Die Konsumenten sind in den letzten Jahren generell kritisch und skeptisch gegenüber Zei-chen auf Lebensmitteln“, er-läutert Blass. Er sieht diese Entwicklung als Auftrag, die künftige Kommunikation auf die Kernaufgaben der AMA zu fokussieren: die Qualität von Lebensmitteln zu fördern und Angaben zur Herkunft verläss-lich abzusichern.

20 JAHRE QUALITÄT IM DIENSTE DER KONSUMENTEN

Alles Gute! AMA-Gütesiegel feiert runden Geburtstag

EINE TORTE ZUM GEBURTSTAG: Agrarminister Andrä Rupprechter und Gesund-heitsministerin Sabine Oberhauser gratulierten zum Erfolg des AMA-Gütesiegels. FOTO: AMA