BauernJournal August 2014

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Änderungsdigitalierung HA 2014 SEITE VI Minus 6 % im Schnitt – Bäuerinnen und Bauern verzeichneten 2013 stark unterschiedliche Einkommens- ergebnisse. JOHANNES FANKHAUSER, LK ÖSTERREICH Der Grüne Bericht 2014 mit der Darstellung der Einkom- menslage für das Jahr 2013 charakterisiert objektiv die Gesamtlage der österreichi- schen Land- und Forstwirt- schaft und gibt auch ein Bild über die Vielfalt an Strukturen und unterschiedlichen Gege- benheiten, mit denen die Bäu- erinnen und Bauern konfron- tiert sind. Der Grüne Bericht ist somit eine sehr wichtige Entscheidungsgrundlage für die Agrarpolitik. Zur Ermitt- lung der Einkommensverhält- nisse in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft werden von rund 2.200 frei- willig buchführenden Betrie- ben Daten über die LBG Ös- terreich ausgewertet. Ohne die umfassenden Aufzeichnungen und die Bereitschaft dieser Be- triebe wäre diese einzigartige Darstellung nicht möglich. Mit dem jährlich erscheinenden Grünen Bericht wird die ös- terreichische Land- und Forst- wirtschaft umfangreich und transparent für alle zugänglich dargestellt! Das Gesamtbild der wirtschaft- lichen Lage der Land- und Forstwirtschaft zeigt für die vergangenen Jahre einen äu- ßerst wechselvollen Verlauf. Sprunghafte Veränderungen im Bereich der Produktion und Marktverhältnisse und die ge- wichtige Abfederungsfunkti- on der GAP-Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen im Rahmen der Ländlichen Ent- wicklung waren dominieren- de Faktoren. Nach einem gu- ten Jahr 2011 brachte das Un- wetter-Jahr 2012 mit Hagel, Dürre, Frost, Sturm und Über- schwemmungen ein Minus für die Bauerneinkommen. In Fol- ge war auch das Jahr 2013 von starken Witterungseinflüssen gekennzeichnet und das wirk- te sich wieder negativ auf das Einkommen aus. Die Einkom- mensergebnisse in den ver- schiedenen Betriebsformen sind jedoch stark unterschied- lich ausgefallen. So weist FACHINFORMATION DER LANDWIRTSCHAFTSKAMMERN Ö S T E R R E I C H AUGUST 2014 Greening Details nun bekannt SEITE XI GRÜNER BERICHT 2014: Trockenheit bescherte Bauern Einkommens-Minus Der bäuerliche Familienbetrieb hat unse- re Landwirtschaft durch die Jahrhunderte über Klippen und Gewitter geführt. Ginge es nur nach den Regeln der Gewinnmaxi- mierung, wäre sie schon längst abgestürzt. Aber familiärer Zusammenhalt, Eigenver- antwortung, persönlicher Einsatz, regio- nale Orientierung und Flexibilität haben die Landwirtschaft immer wieder auf ei- nen Pfad gebracht, auf dem sie die Aufga- ben für die Gesellschaft er- füllt. Aber hat in Zeiten von Markt-Druck, höchsten An- sprüchen von Konsumen- ten und knappen Kassen nicht die industrielle Landwirtschaft die Nase vorn? Die Bäuerinnen haben sich mit dieser Frage beschäftigt und die Antwort heißt: „Familienbetriebe sichern Vielfalt.“ Vielfalt ist Leben. Das hat Zukunft. Wir verlangen daher: wertschätzende Familien- politik, mehr Schutz für regionale Spezialitäten, faire und leistungsorien- tierte Abgeltung öffentlicher Leistungen und Ausbau der regionalen Wertschöp- fungs- und Dienstleistungs-Partnerschaf- ten. Das sichert die Zukunft der Famili- enbetriebe. ANDREA SCHWARZMANN BUNDESBÄUERIN kommentar Zukunftsmodell Familienbetrieb Foto: Dürnberger

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Fachinformation

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ÄnderungsdigitalierungHA 2014 SEITE VI

Minus 6 % im Schnitt – Bäuerinnen und Bauern verzeichneten 2013 stark unterschiedliche Einkommens-ergebnisse.

JOHANNES FANKHAUSER, LK ÖSTERREICH

Der Grüne Bericht 2014 mit der Darstellung der Einkom-menslage für das Jahr 2013 charakterisiert objektiv die Gesamtlage der österreichi-schen Land- und Forstwirt-schaft und gibt auch ein Bild über die Vielfalt an Strukturen und unterschiedlichen Gege-benheiten, mit denen die Bäu-erinnen und Bauern konfron-tiert sind. Der Grüne Bericht ist somit eine sehr wichtige Entscheidungsgrundlage für die Agrarpolitik. Zur Ermitt-lung der Einkommensverhält-nisse in der österreichischen Land- und Forstwirtschaft werden von rund 2.200 frei-willig buchführenden Betrie-ben Daten über die LBG Ös-

terreich ausgewertet. Ohne die umfassenden Aufzeichnungen und die Bereitschaft dieser Be-triebe wäre diese einzigartige Darstellung nicht möglich. Mit dem jährlich erscheinenden Grünen Bericht wird die ös-terreichische Land- und Forst-wirtschaft umfangreich und transparent für alle zugänglich dargestellt! Das Gesamtbild der wirtschaft-lichen Lage der Land- und

Forstwirtschaft zeigt für die vergangenen Jahre einen äu-ßerst wechselvollen Verlauf. Sprunghafte Veränderungen im Bereich der Produktion und Marktverhältnisse und die ge-wichtige Abfederungsfunkti-on der GAP-Direktzahlungen und Leistungsabgeltungen im Rahmen der Ländlichen Ent-wicklung waren dominieren-de Faktoren. Nach einem gu-ten Jahr 2011 brachte das Un-

wetter-Jahr 2012 mit Hagel, Dürre, Frost, Sturm und Über-schwemmungen ein Minus für die Bauerneinkommen. In Fol-ge war auch das Jahr 2013 von starken Witterungseinfl üssen gekennzeichnet und das wirk-te sich wieder negativ auf das Einkommen aus. Die Einkom-mensergebnisse in den ver-schiedenen Betriebsformen sind jedoch stark unterschied-lich ausgefallen. So weist

F A C H I N F O R M A T I O N D E R L A N D W I R T S C H A F T S K A M M E R N

Ö S T E R R E I C H

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GreeningDetails nun bekannt SEITE XI

GRÜNER BERICHT 2014:

Trockenheit bescherte Bauern Einkommens-Minus

Der bäuerliche Familienbetrieb hat unse-re Landwirtschaft durch die Jahrhunderte über Klippen und Gewitter geführt. Ginge es nur nach den Regeln der Gewinnmaxi-mierung, wäre sie schon längst abgestürzt. Aber familiärer Zusammenhalt, Eigenver-antwortung, persönlicher Einsatz, regio-nale Orientierung und Flexibilität haben die Landwirtschaft immer wieder auf ei-nen Pfad gebracht, auf dem sie die Aufga-

ben für die Gesellschaft er-füllt. Aber hat in Zeiten von Markt-Druck, höchsten An-sprüchen von Konsumen-ten und knappen Kassen nicht die industrielle Landwirtschaft die Nase vorn? Die Bäuerinnen haben sich mit dieser Frage beschäftigt und die Antwort heißt: „Familienbetriebe sichern Vielfalt.“ Vielfalt ist Leben. Das hat Zukunft.

Wir verlangen daher: wertschätzende Familien-politik, mehr Schutz für regionale Spezialitäten, faire und leistungsorien-

tierte Abgeltung öffentlicher Leistungen und Ausbau der regionalen Wertschöp-fungs- und Dienstleistungs-Partnerschaf-ten. Das sichert die Zukunft der Famili-enbetriebe.

ANDREA SCHWARZMANN

BUNDESBÄUERIN

kommentar

Zukunftsmodell Familienbetrieb

Foto: Dürnberger

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Bauernjournal agrarpolitikI I Au g u st 2014

der Grüne Bericht 2014 für das Jahr 2013 durchschnittli-che Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft je Arbeitskraft in der Höhe von 20.236 € aus, was einem Minus gegenüber 2012 von 6 % je Arbeitskraft gleichkommt. Je Betrieb ge-rechnet, beliefen sich die Ein-künfte im Durchschnitt aller Betriebe auf 25.698 €. Der Grund für dieses negati-ve Ergebnis liegt vor allem an wetterbedingt gesunkenen Er-trägen in der Bodennutzung, sowohl im Grünland als auch im Ackerbau. Rückläufig wa-ren auch die öffentlichen Gel-der, hier wirkte sich insbeson-dere der Entfall der Rückver-gütung für Agrardiesel aus. Die Aufwendungen stiegen zudem gegenüber dem Vorjahr um plus 5 %, vor allem für Futter-mittel, Energie sowie für Inves-titionen in Maschinen. Im Be-reich der Tierhaltung und der Forstwirtschaft gab es insge-samt leicht höhere Erträge.

Um die Einkommensentwick-lung in der Landwirtschaft re-alitätsnah einschätzen zu kön-nen, ist eine Betrachtung ein-zelner Jahre oft nicht ausrei-chend, da jährliche Schwan-kungen das Ergebnis beein-flussen können. Im Vergleich zum Dreijahresmittel (2011 bis 2013) war ein Minus von 4 % festzustellen. Das Niveau ist nach wie vor niedrig. Ver-gleicht man das Einkommen eines Landwirts mit dem ei-nes unselbstständig Erwerbs-tätigen, so zeigt sich, dass der Landwirt mit rund 20.200 Euro unter dem Einkommensniveau des Erwerbstätigen mit rund 25.000 Euro Bruttojahresein-kommen liegt.

Große Unterschiede je nach Betriebsform

In den Ergebnissen der Haupt-produktionsgebiete und Be-triebsformen kommen die vielfältigen Produktionsbe-dingungen der österreichi-schen Land- und Forstwirt-schaft deutlich zum Ausdruck. Im vergangenen Jahr wurden beim überwiegenden Teil der

unterschiedlichen Betriebs-formen sinkende Einkünf-te erzielt. Den stärksten Ein-kommensrückgang hatten die Marktfruchtbetriebe (Getreide- bzw. Ackerbaubetriebe) mit Minus 23 % und die Vered-lungsbetriebe (Schweine- und Geflügelbetriebe) mit minus 24 %. Ein Einkommensplus gab es bei den Dauerkultur-betrieben, vor allem im Obst-bau mit plus 17 %. Ein leich-tes Einkommensplus gab es auch bei den Futterbaubetrie-ben (insbesondere Milchvieh) mit 1 %. Die landwirtschaftli-chen Gemischtbetriebe hatten gegenüber 2012 hingegen ein Einkommensminus von rund 11 % je Betrieb, die Forstbetrie-be mit rund 2 % einen leichten Einkommenszuwachs. Nach deutlichen Einkom-mensrückgängen im Jahr 2012 waren 2013 in fast allen Pro-duktionsgebieten nochmals Einbußen zu beobachten. Die deutlichsten Einkommens-minderungen waren in den Kärntner Beckenlagen (–31 %) und im Alpenvorland (–19 %) sowie im Wald- und Mühl-viertel (–10  %) festzustellen. Im Hochalpengebiet (+26 %) verzeichneten die Einkünfte aus der Land- und Forstwirt-schaft hingegen ein deutliches Plus.

Einkommenssituation nach Betriebsformen:

n Stärkste Steigerung (+17,3  %) bei Dauerkulturbe-trieben, insbesondere durch höhere Erzeugerpreise im Obstbaun Leichter Einkommens-zuwachs bei Forstbetrieben

(+2  %), insbesondere durch höheren Holzeinschlag n Geringe Steigerung bei Fut-terbaubetrieben (+1,4  %), ins-besondere durch gestiegene Milchpreise n Starker Einkommensrück-gang bei Veredelungsbetrieben (–23,8 %), insbesondere durch höhere Futtermittelkosten und niedrigere Erträge wegen Tro-ckenheitn Starker Rückgang bei Markt-fruchtbetrieben (–22,9 %), ins-besondere wegen niedriger Er-zeugerpreise und Ertragsaus-fälle durch Trockenperioden Einkommensminus bei landwirtschaftlichen Ge-mischtbetrieben (–11,2 %)

Bergbauernbetriebe und benachteiligte Gebiete

Da Österreich einen hohen Anteil an Bergbauernbetrieben und Betrieben im benachtei-ligten Gebiet aufweist, gibt der Grüne Bericht hier auch detail-liert Auskunft. Die Darstellung der Einkommensergebnisse wird nach der Erschwernisla-ge, den vier Berghöfekataster-

Gruppen (BHK), gegliedert. Die Bergbauernbetriebe – als Basis für die Ergebnisse Grü-ner Bericht, liegen überwie-gend in den landwirtschaftli-chen Hauptproduktionsgebie-ten Hochalpen, Voralpen, Al-penostrand sowie Wald- und Mühlviertel. Es zeigt sich, dass im Durchschnitt der Bergbauernbetriebe die Ein-künfte im Vorjahr 22.667 € je Betrieb betrugen, was ein leichtes Plus von knapp 2 % bedeutet. Die Bergbauernbe-triebe liegen somit um 12 % unter dem Durchschnitt aller Betriebe und 22 % unter dem Durchschnitt der Nichtberg-bauernbetriebe. Innerhalb der BHK-Gruppen 1 bis 4 stellt sich die Einkommenssituati-on sehr unterschiedlich mit –5,0  %, +4,5  %, +6,7  % und +5,8 % in der BHK-Gruppe 4 dar. Der Bergbauernbetrieb der BHK-Gruppe 4, also jener mit der höchsten betrieblichen Erschwernis und natürlichen Benachteiligung, hatte im Jahr 2013 ein durchschnittliches Einkommen je Betrieb von 13.650 €.

Aus g e wä h lte e rg e b n Iss e nAch b etr I e bs fo r m e n Anteil der RLF in Hektar nAK Einkünfte Veränderungen Betriebe % je Betrieb je Betrieb je Betrieb in Euro zu 2012 in %Veredelungsbetriebe 11 % 28,2 1,39 36.922Landw. gemischtbetriebe 11 % 32,7 1,26 28.227Futterbaubetriebe 48 % 21,2 1,42 23.260Marktfruchtbetriebe 13 % 44,0 0,83 30.030Dauerkulturbetriebe 9 % 13,1 1,21 26.298Forstbetriebe 8 % 17,6 1,07 25.698Alle Betriebe 100 % 24,2 1,27 27.348

–23,8–11,2

+1,4–22,9

+17,3+2,0

–6,0

g e sA mte I n kom m e n – V e r b r Au chim Bundesmittel 2013 in Euro Quelle: LBG

gesamteinkommen Verwendung des einkommens

Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft

25.698 €

Privat-verbrauch

34.250 €

Außerland-wirtschaftliches Erwerbseinkom.

15.333 €sV-Beiträge6.567 €

sozialtransfer u. übrige Einkünfte7.450 € Überdeckung7.664 €

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Bauernjournal SozialverSicherungAu g u st 2014 I I I

Die neuen Einheitswerte werden auch auf die Sozialversicherung Auswirkungen haben.

Josef siffert, LK Österreich

Heuer ist noch ein Übergangs-jahr für die reformierte EU-Ag-rarpolitik. Ab 2015 aber tritt sie voll und ganz in Kraft und gilt dann bis 2020. Welche Auswir-kungen hat die GAP-Reform auf die Sozialversicherung der Bauern? Der Einheitswert eines Betriebs bildet die Basis für die SVB-Beiträge. Im neuen Ein-heitswert, dessen Reform derzeit anläuft, werden auch die GAP-Direktzahlungen berücksichtigt werden. Und diese verändern sich mit der Agrarreform. Inso-fern berührt die neue GAP auch die SVB. Es gibt jedoch auch ei-nen indirekten Zusammenhang zwischen Agrarpolitik und So-zialversicherung.

Das „BauernJournal“ sprach da-rüber mit der Obfrau der Sozi-alversicherung, Theresia Meier. Meier nennt ein Beispiel: „In der neuen EU-Agrarpolitik wer-den die Hofübernehmer beson-ders gefördert. Je besser es den Hofübernehmern wirtschaftlich geht, umso weniger muss spä-ter mit Mitteln der Sozialpolitik gegengesteuert werden.“ Und sie nennt in diesem Zusam-menhang die skandinavischen Länder, in denen es üblich ist, dass der Hofübernehmer dem Altbauern den Hof abkauft. Das führt dazu, dass auf diese Weise der Junge sein aktives Leben als bäuerlicher Unternehmer schon mit einem Riesenschuldenberg beginnen muss. Meier: „Eine gute Agrarpolitik und eine gute Sozialpolitik wirken ineinander, bedingen einander. Das Ziel der Agrarpolitik muss es ja sein, alle Chancen und Möglichkeiten für

eine selbst erwirtschaftete gute Altersversorgung zu bieten und nicht, soziale Abhängigkeiten zu schaffen.“ Deshalb könne Österreich sowohl auf die agrar-politischen Weichenstellungen in Bund und Bundesländern (Stichwort: Kofinanzierung des Programms „Ländliche Ent-wicklung“) als auch auf die bäu-erliche Sozialpolitik stolz sein: „Ein Blick nach Deutschland genügt, um zu sehen, wie unter-schiedlich gut die Standards der sozialen Absicherung selbst un-ter Nachbarn sein können.“

Und Meier schließt den Kreis zur Einheitswert-Reform: „Je-der Cent, den ich heute einzah-le, hat Auswirkungen auf meine spätere Pension. Somit bedeutet ein höherer Einheitswert nicht nur gestiegene Steuern oder Ab-gaben, sondern letztlich auch eine höhere Pension.“ Was vie-le jungen Bäuerinnen und Bau-ern, wie Meier aus zahllosen Gesprächen mit jungen Leuten weiß, heute „schon sehr ent-spannt und realistisch sehen. Die wissen, welchen Wert ein reformierter und damit sicherer

Einheitswert für ihr bäuerliches Unternehmen hat. Und sie wis-sen auch, dass nur eine starke soziale Basis jedem Einzelnen von ihnen zugutekommt.“ Dass diese Basis einer ebenso soliden Finanzierung bedarf, ist eben-falls schon Gemeingut bei Bäue-rinnen und Bauern, weiß Meier.

Die Diskussion über eine mög-liche Zusammenführung aller Sozialversicherungen unter ein Dach kommentiert die Obfrau gelassen: „Wir haben immer ge-sagt, wenn es eine große Neu-ordnung gibt, dann sind wir da-bei. Aber für Behübschungen und neue Namensschilder sind wir nicht zu haben.“ 2014 feiert die SVB ihr 40-jähri-ges Bestehen. Vor vier Jahrzehn-ten wurden die einzelnen Ver-sicherungen (Kranken-, Unfall- und Pensionsversicherung) zur SVB zusammengeführt. „Unser Ziel war seit damals die Ver-gleichbarkeit der Leistungen für die versicherten Bäuerin-nen und Bauern mit den übri-gen Österreichern.“ Und das ist gelungen: „Unsere Leistungen sind ebenbürtig und wir kön-nen sogar noch auf Angebote verweisen, die es nur für Bäu-erinnen und Bauern gibt, die ganz speziell auf deren einzigar-tige berufliche Situation Rück-sicht nehmen“, freut sich Meier und ergänzt: „Wir haben unsere Hausaufgaben gemacht. Als die Krankenversicherung in einer äußerst prekären finanziellen Situation war, haben wir mit ei-gener Kraftanstrengung und Op-fern – wir mussten damals die Beiträge erhöhen und unsere Häuser verkaufen – die Sanie-rung geschafft, ohne die Leis-tungen schmälern zu müssen. Daher weiß ich, dass mit einer Strukturänderung die Probleme nicht automatisch verschwin-den. Diese muss jeder bei sich daheim lösen.“

IntervIew

SVB-Meier: Gute Agrarpolitik braucht gute Sozialpolitik

sVB-oBfrau Theresia Meier Foto: SVB

Öffentliche Gelder ein wichtiger Faktor

Im Jahr 2013 betrugen die Erträge 97.421 € je Betrieb. Sie setzten sich u. a. aus Er-trägen der Bodennutzung (20  %), der Tierhaltung (37  %) und der Forstwirt-schaft (7 %) zusammen. Der Anteil der öffentlichen Gel-der liegt mit durchschnitt-lich 17.679 € je Betrieb bei 18 % am Ertrag.

Empfehlungen der §-7-Kommission

Der Grüne Bericht doku-mentiert seit dem Land-wirtschaftsgesetz 1960 über viele Jahre die bedeutende Rolle der Land- und Forst-wirtschaft nicht nur als Le-bensmittel- und Rohstoff-produzent, sondern auch in der gesellschaftlich wichti-gen Aufgabenstellung, den natürlichen Lebensraum zu erhalten und zu gestalten. Die klassische Zielsetzung der Erhaltung einer Land- und Forstwirtschaft in ei-nem funktionsfähigen länd-lichen Raum ist auch heute noch eine zentrale Aufgabe.Die §-7-Kommission be-schloss mit unterschiedli-chen Mehrheiten – sechs Vertreter der politischen Parteien und vier Sozialpart-ner – eine Reihe von agrar-politischen Empfehlungen an den Landwirtschaftsmi-nister. Die Anträge der LK Österreich zu den Themen ländliche Regionen als Le-bens- und Wirtschaftsraum, Bewusstseinsbildung über die Landwirtschaft bei den Konsumenten, krisensiche-re Wärmeversorgung mit er-neuerbarer Energie und die Thematik Pflanzenschutz wurden von der §-7-Kom-mission angenommen. Die Schwerpunkte zielen da-mit auf wichtige zukünftige agrarpolitische Eckpunkte ab, die insgesamt der Land- und Forstwirtschaft entspre-chende wirtschaftliche Rah-menbedingungen sichern sollen.

Page 4: BauernJournal August 2014

Bauernjournal BetrieBswirtschaftIV Au g u st 2014

Eine gute Vorbereitung auf die nächste AMA-Kontrolle ist die Grundlage für einen reibungslosen Kontrollvorgang.

Harald WaitscHacHer, aMa

Der Prüfer händigt zu Beginn das Infoblatt zur Vor-Ort-Kon-trolle aus. Die Kontrollen be-ginnen im Allgemeinen mit einer Prüfung der geforderten Unterlagen. Danach werden je nach beantragter Maßnahme die Ställe und/oder die Flä-chen besichtigt. Für bestimm-te Prüfungen muss der Prü-fer auch die Wirtschaftsräume des Betriebes besichtigen (Um-weltprogramm, Cross Com-pliance). Die Stallungen wer-den von den Prüfern nur mit Schutzkleidung betreten, um die Gefahr der Übertragung von Krankheiten zu vermei-den.Die Prüfer sind nicht befugt, Auskunft über mögliche Kon-sequenzen einer Vor-Ort-Kon-trolle zu geben, da die Beur-teilung nur in der zuständi-gen Fachabteilung der AMA durchgeführt wird. Der Prüfer erklärt den Prüfbericht und et-waige Feststellungen und hin-terlässt einen Kurzbericht am Betrieb. Der gesamte Kontroll-

bericht wird per Post dem An-tragsteller zugesendet.

Vermessung der FlächenNur die tatsächlich bewirt-schaftete Fläche kann prämien-fähig beantragt werden. Das ist jene Fläche, auf der eine Kultur angebaut wird bzw. die land-wirtschaftlich genutzt wird, unabhängig von der Größe der Katasterfläche. Das heißt, dass man von der Kataster- fläche alle nicht genutzten Flä-chen abziehen muss und die beantragte Fläche der tatsäch-lich in der Natur vorhandenen und bewirtschafteten Fläche entsprechen muss.

Kontrolle der AlmenAuf Almen kann nur jene Flä-che berücksichtigt werden, die aus Gräsern, Kräutern und Le-guminosen besteht. Um auf diesen extensiven Bergweiden eine Beantragung der landwirt-schaftlichen Nutzfläche mög-lich zu machen, wird ein soge-nanntes „Pro-Rata-System“ an-gewandt, das über eine prozen-tuelle Bewertung der Weideflä-chen die sogenannte „Almfut-terfläche“ ausweist. AMA-Prüfer vermessen die Flächen mittels GPS oder La-ser und gehen die Feldstücke entlang der Feldstücks- bzw. Schlaggrenzen ab.

n GPS (Global Positioning Sys-tem): Das GPS ermittelt Flä-chen mit Unterstützung von Satelliten. Mithilfe der ermit-telten Koordinatenpunkte lässt sich auch die Fläche von sehr großen oder unförmigen Feld-stücken berechnen.n Laser: Mit dem Laser können Strecken vermessen werden.n Hofkarte und digitalisieren: Die mittels GPS und Laser er-mittelten Flächen werden vom Prüfer im Geografischen Infor-mationssystem (GIS) erfasst (= digitalisieren). Somit ist im GIS das Prüfergebnis grafisch ersichtlich. Die Prüfer verglei-chen die Angaben der Anträ-ge mit der Natur. Bei etwaigen Abweichungen werden diese am Prüfbericht vermerkt.

Prüfer-AusbildungDie Aufgabe der Prüfer be-steht darin, die Angaben der Anträge mit der Natur zu ver-gleichen und – sollten etwai-ge Abweichungen festgestellt werden – diese am Prüfbericht zu vermerken. Die Kontrolle besteht nicht darin, die An-zahl der festgestellten Abwei-chungen zu bewerten, sondern die Nachvollziehbarkeit und Korrektheit der Anträge zu be-trachten.In der AMA wurde im Rahmen der verpflichtenden Qualitäts-sicherung ein Ausbildungs-

und Nachkontrollsystem auf-gebaut, das die einheitliche und gleichbleibende Qualität der Kontrollen gewährleistet. Je nach Kontrolltätigkeit dau-ert die Ausbildung mehrere Monate, umfasst eine theoreti-sche und praktische Schulung und endet mit einer Prüfung. Jeder Prüfer erhält daraufhin einen eigenen Dienstausweis. Im Laufe ihrer Tätigkeit wer-den auch die Prüfer der AMA überprüft, sowohl im Rah-men der internen Qualitäts- sicherung als auch durch ex-terne Stellen wie die Europä-ische Kommission oder den Europäischen Rechnungshof. Da die Prüfer des technischen Prüfdienstes täglich in persön-lichem Kontakt zu den Antrag-stellern stehen, ist der AMA das korrekte Verhalten und Auftreten ein großes Anliegen.

Die Kontrolle der tatsächlich bewirtschafteten Fläche ist ein wichtiger teil der Prüfung

AMA-Kontrolle (teIl 2; teIl 1 IM JunI 2014 erschIenen)

Gut vorbereitet auf die KontrollePrüfungsabbruch

KontrollverweigerungGemäß Art. 26 der VO (EG) Nr. 1122/2009 werden die betref-fenden Beihilfeanträge abge-lehnt, falls der Betriebsinhaber die Durchführung einer Vor-Ort-Kontrolle unmöglich macht. Die Unterlassung der nötigen Mithilfe, grobe Beleidigung oder ein tätlicher Angriff können zu einem Prüfungsabbruch führen.

Page 5: BauernJournal August 2014

Au g u st 2014 VBauernjournal hagelVersicherung

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Abg. z. NR Jakob AuerPräsident Österreichischer Bauernbund

Dr. Günter GeyerVorstandsvorsitzender Wiener Städtische Versicherungsverein

Dipl.-Ing. Josef PröllGeneraldirektor Leipnik-Lundenburger Invest

Prälat Mag. Maximilian FürnsinnPropst des Augustiner-Chorherrenstiftes Herzogenburg

Univ.-Prof. Dr. Markus HengstschlägerGenetiker und Buchautor

Dr. Franz FischlerPräsident Europäisches Forum Alpbach

Dipl.-Ing. Johann MarihartGeneraldirektor AGRANA Beteiligungs-AG

Abg. z. NR Ing. Hermann SchultesPräsident Landwirtschaftskammer Österreich

Dr. Walter RothensteinerGeneralanwalt Österreichischer Raiffeisenverband

Tobias MorettiSchauspieler

Dr. Kurt WeinbergerVorstandsvorsitzender Österreichische Hagelversicherung

Sichern wir

unserEssen

Eine Initiative der Österreichischen HagelversicherungWeil uns die Heimat ein Anliegen ist.

Fritz StroblOlympiasieger

Täglich wird in

verbaut*.einein

Bauernhof

Täglich wird in

einÖsterreich

*entspricht 22,4 Hektar oder umgerechnet 31 Fußballfeldern

Hagelvers_Bauernjournal_2014Aug_Boden_Unterschriften.indd 1 24.07.2014 11:19:50

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Bauernjournal InvekosVI Au g u st 2014

Mit dem Mehrfach-antrag Flächen 2015 (MFA 2015) wird das österreichische Flächenreferenzsystem von „Feldstück“ auf den „Physical-Block“ umgestellt. Die Ackerflächen-beantragung im Herbstantrag 2014 erfolgt in einer Art „Mischsystem“.Luk as Weber-Hajszan, bMLFuWFranz FriedL, aMaGeraLd HoHenauer, Lk nÖ

Physical-BlockDer Physical-Block ist neue Referenzfläche ab dem Herbst-antrag 2014 (HA 2014). Unter „Physical Block“, vereinfacht nur als „Block“ bezeichnet, versteht mann  eindeutig in der Natur er-kennbare und abgrenzbare, zusammenhängende land-wirt-schaftlich genutzte Flä-chen,n  deren Abgrenzung durch feste (unveränderliche) Gren-zen (wie Wald, Straßen, Ge-wässer, Bahnlinien, …) gege-ben ist,n  die alle landwirtschaftli-chen Nutzungsarten (Acker-, Grünland, Wein-, Obstgärten, …) beinhalten können und n  die durch einen oder meh-rere Landwirte bewirtschaftet werden.

AMA – neue Referenzbe-hörde ab HA 2014

Für die Blockbildung und Wartung der Blöcke ist ab dem HA 2014 die AMA die zustän-

dige Behörde. Die Blockbil-dung erfolgt derzeit durch die AMA auf Basis der bestehen-den Feldstücke automatisch. Getrennte Blöcke werden ge-bildet, wenn zwischen zwei benachbarten Feldstücken ein Abstand von 20 cm oder mehr besteht (Abstandstole-ranz: 20 cm)Derzeit gibt es bei den Heim-gutflächen rund 1,71 Mill. Feldstücke mit rd. 2,28 Mill. ha landwirtschaftlicher Nutzflä-che (LN). Die vorgenommene Blockbildung erbrachten  341.000 Blöcke, bestehend aus je einem Feldstück (Feld-stück = Block, isoliert, allein gelegene Feldstücke)n  240.000 Blöcke, bestehend aus 1,37 Mill. Feldstücken(durchschnittlich sechs Feld-stücke je Block)Bei der Blockbildung blieben Feldstücke kleiner/gleich 3 ar (in Summe 420 ha) und Hut-

weideschläge mit einer Net-tofutterfläche kleiner/gleich 20 % (in Summe 195 ha Netto-futterfläche) unbeachtet.Beim bisherigen Feldstück-system erfolgte die Referenz-flächenwartung (z. B. auf Ba-sis neuer Luftbilder) durch den antragstellenden Land-wirt gemeinsam mit der zu-ständigen Bezirksbauernkam-mer (BBK). Die Bezirksbau-ernkammern hatten dabei Be-hördenfunktion.

Hofkartendruck zum HA 2014

Die Anpassung der Referenz-flächengrenzen (= Blöcke) er-folgt aufgrund neuer Luftbil-der zum HA 2014 durch die Referenzbehörde AMA (und nicht mehr durch die BBK). Letztmalig (da Übergangsan-trag) werden für Antragsteller, die Feldstücke in Regionen

haben, für welche neue Luft-bilder (Flugzeitraum: Sommer 2013) vorliegen, Hofkarten ge-druckt und im Wege der BBK im Spätsommer/Herbst 2014 zur Verteilung gebracht. Un-mittelbarer Handlungsbedarf ergibt sich für den Landwirt daraus nicht.

Warum eine Umstellung der Flächenreferenz?

Die bestehende Flächenrefe-renz auf Basis des Feldstückes zeigte in letzter Zeit immer deutlicher, dass Schwächen bestehen, die sowohl die ab-wickelnden Stellen (AMA, BMFLUW, Landwirtschafts-kammern) als auch die An-tragsteller betrafen und einer Bereinigung bedürfen.Externe Prüfungsergebnisse (Europäischer Rechnungshof, Europäische Kommission, …) zeigten – speziell auch im Hinblick auf die Almfutter-flächenproblematik – Schwä-chen und Risiken auf. Eine Trennung von Referenzfläche (maximal beantragbare Flä-che) und Beantragungsfläche (vom Landwirt innerhalb der Referenzfläche tatsächlich be-antragt) war erforderlich. Ver-mehrte (Rechts-)Sicherheit ist die Folge. Beim Feldstücksys-tem waren Referenz- und Be-antragungsfläche ident, Feh-ler in der Flächenermittlung wurden (vereinfacht) meist dem Antragsteller, der für Re-ferenzflächenermittlung und Flächenbeantragung verant-wortlich ist, angelastet. Auch die erforderliche Einbindung externer grafischer Daten-quellen (wie z. B. Kommas-sierungsergebnisse der Ag-rarbehörden, Naturschutzflä-chen der Naturschutzabtei-lungen, Grundinanspruch-nahmen im öffentlichen Inte-resse, …) erhöht die Antrags-/Rechtssicherheit. GIS-Daten, die vorhanden sind, gilt es zu nutzen.Wenn eine derartig umfangrei-che Umstellung (Flächenrefe-renzsystem ist die Grundlage für alle flächenbezogenen Zah-lungen wie EBP, ÖPUL, AZ, …) vorgenommen wird, kann

Herbstantrag 2014

Änderungsdigitalisierung unter „Block“-Bedingungen

Für zWiscHenFrucHtbeGrüner herrscht, im Vergleich zum MFA 2014, bei geänderten Ackerflächen Digitalisierungsbedarf. Betroffene Landwirte haben sich rechtzeitig an die zuständige Bezirkskammer zu wenden. Foto: Dürnberger

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Bauernjournal invekosAu g u st 2014 VI I

eine solche nur zu Beginn ei-ner neuen Programm-(Förder-)periode vorgenommen wer-den. Der Mehrfachantrag 2015 (MFA 2015) inklusive HA 2014 ist der erste Mehrfachantrag in der GAP-2020-Periode.Die AMA hat technisch aufge-rüstet und ein neues GIS-Sys-tem angeschafft, welches we-sentlich verbesserte Bearbei-tungsmöglichkeiten mit sich bringt. Zukünftig wird damit auch eine grafische Online-Be-antragung mit verpflichtender Schlagdigitalisierung, jedoch ohne Gang in die BBK möglich sein.

AMA als Referenz-behörde – etwas Neues?

Im Zuge der Almfutterflächen-problematik wurden mehrere Abhilfemaßnahmen auf Bun-desebene beschlossen, so u. a. auch, dass ab MFA Flächen 2014 die AMA als Referenz-be-hörde die Almfutterflächen be-hördlich festlegt und der Alm-obmann gegebenenfalls einen Antrag auf Erweiterung der Re-ferenzfläche einbringen kann.Bei den Heimgutflächen erfolgt nunmehr Vergleichbares, auch bei den Heimgutflächen ist ab sofort die AMA die Referenz-behörde, legt die Blockaußen- und -innengrenzen fest, be-stimmt somit die beantragbare, beihilfefähige Blockfläche und jeder Antragsteller einer Block-teilfläche (= Feldstück, Schlag) kann – wenn entsprechend

nachweisbar – eine Änderung (Erweiterung) der Block- (= bei-hilfefähigen) LN bei der AMA beantragen.

Kennzeichnung der einzel-nen Blöcke

Jeder Block wird (in Analogie zu den Almen) mit einer lau-fenden zwölfstelligen Zahl ge-kennzeichnet.Zukünftig wird es verschiede-ne Referenzflächenarten geben, die beiden ersten Ziffern der zwölfstelligen Zahl bestimmen die jeweilige Referenzflächen-art, wie z. B.n  10… = Almn  20… = Heimgut auf Block-ebenen  25... = Forst (bisherige Nut-zungsart FO)n  27 = Teich (bisherige Nut-zungsart TF)n  30... = Flächige Landschafts-elementen  35… = Punktförmige Land-schaftselemente

Blockflächenbeantragung – wie viel ist möglich?

Die amtlich ermittelte Block-fläche kann durch einen oder mehrere Landwirte zur Gänze oder teilweise beantragt wer-den, die bewirtschaftbaren Flä-chen können jährlich (1. Okto-ber und/oder 15. Mai) im Ein-vernehmen mit den Vorbewirt-schaftern angepasst werden.Es muss nicht die gesamte Blockfläche (z. B. 30 ha) bean-

tragt werden, es können bei-spielsweise nur 29,5 ha von Invekos-Antragstellern bewirt-schaftet werden.Eine Mehrbeantragung (über Blockfläche von z. B. 30 ha liegend) ist prämienwirksam nur dann möglich, wenn vor-weg ein Antrag auf Änderung (Erweiterung) der Referenzflä-che bei der AMA gestellt wur-de und diese dem Antrag zu-stimmte. Entsprechende Be-weise der landwirtschaftlichen Nutzbarkeit der gegenständli-chen Teilfläche außerhalb des Blocks sind dem Antrag beizu-legen.

Block-Referenzfläche = erhöhte Rechtssicherheit

Durch die Trennung von Re-ferenzfläche (verantwortlich AMA auf Basis Luftbild) und Beantragungsfläche (verant-wortlich Landwirt auf Basis landwirtschaftlicher Nutzbar-keit) erfolgt auch eine Tren-nung der Verantwortung hin-sichtlich Flächenfehler. Im derzeitigen Referenzsystem (Feldstück ist kleinste Refe-renzeinheit) sind die Verant-wortlichkeiten vermischt, da sich schlussendlich die Refe-renzfläche auf Grundlage der Beantragungsfläche ergibt.Daher steht zu erwarten, dass zukünftig im Falle einer Vor-Ort-Kontrollen  Flächenabweichungen, die sich durch fehlerbehaftete Re-ferenzflächenermittlungen

(Basis: aktuelle amtliche Luft-bilder) ergeben, beim Antrag-steller zu einer Flächenrich-tigstellung führen und n  Flächenabweichungen, die sich durch fehlerbehaftete An-tragstellungen (z. B. Nichtbe-achtung Aufforstung, Gebäu-de-, Wegerrichtung, … auf ak-tuellem Luftbild noch nicht erkennbar) ergeben, beim An-tragsteller – so wie bisher – gegebenenfalls zu Sanktionen führen.

Änderungsdigitalisierung bei Zwischenfrucht

Für die ÖPUL-Maßnahme „Be-grünung von Ackerflächen“ – Zwischenfruchtanbau ist die bewirtschaftbare Ackerfläche per Stichtag 1. Oktober 2014 Grundlage für die Prämienbe-rechnung. Daraus leitet sich – unter Beachtung der Über-gangssituation für den HA 2014 – ab, dass zum HA 2014 all jene Landwirte Digitalisie-rungsbedarf haben, die an der Zwischenfruchtbegrünung teilnehmen und deren Acker-fläche sich im Vergleich zum MFA 2014 flächen- und/oder lagemäßig änderte.Alle anderen Antragsteller bzw. Zwischenfruchtbegrüner mit anderen Nutzungsarten als Ackerland haben zum HA 2014 keinen Digitalisierungs-bedarf. Diese Flächenände-rung ist sinnvollerweise recht-zeitig vor Antragstellung 2015 vorzunehmen (nähere Infos erfolgen zeitgerecht).Änderungsdigitalisierungsbe-darf haben Zwischenfruchtbe-

Hinweis

Nachdem die gesetzlich not-wendigen Verordnungen und Programmgenehmigungen hinsichtlich Flächenreferenzsystem-Änderung sowie Antragstellung (online, grafisch) und Inhalten zum ÖPUL derzeit noch aus-ständig sind, kann es zu Änderungen im Vergleich zu den gegenständlichen Darstellungen kommen.

der Physical-Block ist neue referenzfläche. Die Umstellung der Flächenreferenz wurde notwendig, weil das alte System vermehrt Schwächen aufwies. Das neue System bietet nun mehr Sicherheit. Foto: Dürnberger

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Bauernjournal InvekosVI I I Au g u st 2014

grüner bei Ackerflächen – im Vergleich zum MFA 2014 – dann, wennn  Ackerflächen verkauft, ver-pachtet, nicht mehr bewirt-schaftet werdenn  Ackerflächen zugekauft, ge-pachtet, erstmals oder wieder bewirtschaftet werdenn  Blockflächengrenzen durch die Einarbeitung neuer Luft-bilder bzw. Vor-Ort-Kontroll-ergebnisse sich änderten und die Beantragungsfläche klei-ner (jedenfalls Handlungsbe-darf) bzw. größer (evtl. Hand-lungsbedarf) wird.

Schlag- und Feldstückdigitalisierung

Die Digitalisierung von Feld-stücken kann im HA 2014 – so wie bisher – ausschließlich im Wege der örtlich zuständi-gen BBK/dem Bezirksreferat gemeinsam mit dem Antrag-

steller durchgeführt werden. Bei umfangreichen Ackerflä-chenänderungen (ab sechs Feldstücken) umgehend mit der BBK/dem Bezirksreferat zeitgerecht vor Antragsabga-be einen Digitalisierungster-min vereinbaren.Schlagdigitalisierungen kön-nen wieder online im e-AMA vom Antragsteller selbst ge-macht werden. Die eigen-ständige Online-Beantragung wird ausdrücklich empfoh-len, die Landwirtschaftskam-mern bieten eigene Schulun-gen (inklusive Digitalisie-rung) an. Flächenfehler können inso-fern reduziert werden, als möglichst nur gesamte Feld-stücke begrünt oder Schlag-grenzen derart bestimmt wer-den, dass die Schlaggrenze in der Natur eindeutig und leicht im Invekos-GIS darge-stellt werden kann.

Nachdem zum Herbstantrag 2014 bereits auf das Block-system umgestellt ist, kann es vorkommen (speziell nach Luftbildaktualisierung), dass „bisherige beihilfefähige Fläche“ zur nicht landwirt-schaftlich nutzbaren Fläche wurde und damit nicht mehr beantragbar ist (Plausibili-tätsfehler im Zuge der An-tragstellung) bzw. landwirt-schaftlich nutzbare Fläche (z. B. weil bis dato nicht bean-tragt) außerhalb einer Block-fläche liegt. Dann kann im Wege der BBK/des Bezirks-referats im Anschluss an die Feldstücksänderungsdigitali-sierung an die AMA ein An-trag auf Referenzflächenän-derung (Erweiterungsantrag) gestellt werden. Entsprechen-de Nachweise der landwirt-schaftlichen Nutzbarkeit der gegenständlichen Teilfläche sind dem Antrag beizulegen.

Österreichs Kultur-landschaften zeichnen sich durch seine kleinteilige und vielfältige Struktur aus. Vor allem die vielen Landschaftselemente tragen dazu bei, dass Österreich einer Vielzahl unterschiedlicher Tiere und Pflanzen als Lebensraum dient. Diese sind auch für die Landwirtschaft von zentraler Bedeutung.

Gleichzeitig wird die struktur-reiche Landschaft aufgrund ihrer Vielfältigkeit als ästhe-

tisch wahrgenommen und bietet einen hohen Erholungs-wert, der wiederum dem Tou-rismus zuträglich ist. Darüber hinaus erfüllen Landschafts-elemente (LSE) weitere wich-tige Funktionen, unter ande-rem den Schutz vor Wind und Wasser oder die Filterung von Feinstaub aus der Luft. Sie beeinflussen das Mikroklima und schaffen ökologische Ni-schen. Weil Landschaftsele-mente prägende Strukturen unserer Landschaft darstel-len und eine Vielzahl ökologi-scher und anderer Funktionen erfüllen, kommt ihrer Erhal-tung und Pflege große Bedeu-tung zu.Die Landwirtschaftspolitik beachtet den Wert der Land-schaftselemente. Sie sind Be-standteil der Cross-Compli-

ance- und GLÖZ-Bestimmun-gen.Als GLÖZ-LSE sind in Öster-reich derzeit Naturdenkmale definiert. Diese sind bereits seit dem Jahr 2011 digital er-fasst und im Rahmen der Ein-heitlichen Betriebsprämie förderbar. Die Erhaltung von LSE und der naturverträgliche Umgang mit ihnen sind seit 1995 zentrale Themen in den österreichischen Agrarum-weltprogrammen und werden auch wichtige Schwerpunkte des ÖPUL ab 2015 sein.Konkret sind LSE im Rah-men der ÖPUL-Maßnahmen „Umweltgerechte und bio-diversitätsfördernde Bewirt-schaftung“ (UBB) und „Bio-logische Wirtschaftsweise“ (Bio) geschützt. Die Abgel-tung der Erhaltung und Pfle-

ge von LSE erfolgt im neuen Agrarumweltprogramm nicht mehr pauschal, sondern ziel-gerichtet nach deren Ausmaß bzw. Anzahl. Dadurch wird eine adäquate Unterstützung der Bäuerinnen und Bauern für den durch die LSE entste-henden Mehraufwand sicher-gestellt. Da die Maßnahmen UBB und Bio Einstiegsvoraus-setzungen für einige andere ÖPUL-Maßnahmen darstel-len, wird mit der Umsetzung des neuen Agrarumweltpro-gramms eine großflächige Er-haltung von LSE gewährleis-tet.Im Sinne aller steuerzahlen-den Bürger Österreichs und der EU sind die Zahlungen für die Ländliche Entwick-lung zu dokumentieren und zu kontrollieren. Seitens der EU-Verwaltung wurde zu diesem Zweck die digitale Erfassung aller Landschaftselemente vor-geschrieben. Nach derzeiti-gem Wissensstand werden be-stimmte Landschaftselemente als ökologische Ausgleichsflä-chen für das „Greening“ bei der zukünftigen Einheitlichen Betriebsprämie von Bedeutung

bedeutung, dIgItalIsIerung und abgeltung

Landschaftselemente im ÖPUL 2015 bis 2020

ÄnderungsdigitalisierungBei Ackerflächenänderungs-digitalisierungsbedarf soll sich der Landwirt bestmöglich vorbe-reiten, und zwar:n  Welche Feldstücke sind nicht mehr bewirtschaftbar?(Feldstücksnummern)n  Welche Feldstücke sind teil-weise nicht mehr bewirtschaft- bar? (Feld-, Grundstücks-nummern, Hofkarte mit einge-zeichneter verbleibender Fläche)n  Welche ganzen Feldstücke sind erstmals bewirtschaftbar? (Vorbewirtschafter, evtl. dessen Feld-, Grundstücksnummern, …) n  Welche Teilflächen sind erstmals (neu) bewirtschaft-bar? (Vorbewirtschafter, evtl. dessen Feldstücksnummer, Grundstücksnummern, Hofkarten, …)Die BKKs/Bezirksreferate hel-fen gerne bei den anstehenden Änderungsdigitalisierungen.

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Bauernjournal invekosAu g u st 2014 IX

sein. Im Rahmen von Agrar­umweltprogrammen kann ab 2015 auf die Ausstattung der Flächen eines Betriebes mit Landschaftselementen besser eingegangen werden und die damit erbrachten Leistungen der antragstellenden Landwir­te sind angemessener und ziel­gerichteter abgeltbar.

Erstdigitalisierung bereits durchgeführt

Die österreichweite Erstdigita­lisierung von Landschaftsele­menten wurde nach Beauftra­gung durch das Bundesminis­terium für Land­ und Forst­wirtschaft, Umwelt und Was­serwirtschaft (BMLFUW) in der Agrarmarkt Austria (AMA) durchgeführt. Im Sinne einer effizienten technischen Um­setzung wurden dabei sieben verschiedene Typen von Land­schaftselementen definiert. Da­bei handelt es sich ausschließ­lich um Elemente, die auf dem Luftbild (Hofkarte) erkennbar sind.

Typen von Landschafts-elementen

Folgende Landschaftselemente werden unterschieden:n Bäume/Büschen Hecken/Ufergehölzen Gräben/Uferrandstreifenn Feldgehölze/Baum­/Ge­büschgruppen

n Raine/Böschungen/Tro­ckensteinmauernn Steinriegel/Steinhagen Teiche/Tümpel

Die digitale Erfassung erfolgte mit Bezug zu einem Feldstück eines Betriebes. Es wurden nur jene Landschaftselemente erfasst, die sich auf oder an­grenzend zu einem Feldstück befinden. Landschaftselemen­te in Hausgärten oder solche, die öffentlichem Gut zuzu­ordnen sind (z. B. Straßenbe­gleitvegetation), wurden nicht berücksichtigt. Vertreter der Landwirtschaftskammern und der Naturschutzbehörden der Länder sind seit April 2011 im Rahmen einer Arbeitsgruppe in die Diskussion zur Umset­zung der Landschaftselemen­te­Digitalisierung eingebun­den.Der Abschluss der Erstdigitali­sierung ist bereits erfolgt. Der­

zeit werden die erfassten Da­ten nochmals geprüft und ge­wartet, wie z. B. im Fall neu­er Luftbilder oder geänderter Feldstücksbildungen. Die Da­ten werden auch schon für die gezieltere Planung von Vor­Ort­Kontrollen sowie für Sach­verhaltserhebungen im Rah­men von Verwaltungskontrol­len genutzt.Weitere und spezifischere In­formationen werden in den nächsten Wochen und Mona­ten laufend erfolgen.

Erster Erhebungsschritt der AMA

Im Jahr 2012 wurde die AMA vom BMLFUW nach entspre­chenden Hinweisen der Euro­päischen Kommission und des Europäischen Rechnungshofes beauftragt, die Landschaftsele­mente im Invekos­GIS (Geo­graphischen Informations­Sys­

tem) erstmals lagegenau für die Periode 2015 bis 2020 zu erfas­sen.Zu erfassen waren punktför­mige (Bäume, Büsche) und flä­chige (z. B. Hecken, Feldgehöl ­­ze, …) Landschaftselemente. Die Erfassung erfolgte am Bild­schirm auf Basis der aktuellen Hofkarte, somit im Hofkarten­maßstab (1:2.500 oder größer). Die LSE­Erstdigitalisierung wurde betriebsunabhängig, jedoch unter Beachtung der Feldstücksgrenzen vorgenom­men. Dokumentiert wurden alle LSE in einem Feldstück oder bis zu fünf Meter angren­zend an ein Feldstück. Die Di­gitalisierung erfolgte als Punkt (bei Bäumen und Büschen) oder als Polygon bei flächigen LSE.Die untenstehende Tabelle zeigt die jeweilige Digitalisie­rungsart, den LSE­Typ, die Di­gitalisierungskriterien (Aus­

Die Landschaftselemente werden künftig zielgerichtet nach deren Ausmaß und Anzahl abgegolten. Foto: Fürstaller

L a n Ds cha f ts e Le m e nte (L s e) LsE-typ Digitalisierungskriterien Anzahl Fläche (ha)Punkt Bäume/Büsche < 100 m² 4.196.659 -

PolygoneHecke/ufergehölz 137.656 8.700graben/uferrandstreifen 3.335 230Rain/Böschung/trockensteinmauer 53.976 2.850Feldgehölz/Baumgruppe/ ≥ 100 m² bis < 1.000 m²; 82.865 4.000gebüschgruppe ≥ 10 m breit oder lang steinriegel/steinhage ≥ 100 m² bis < 1.000 m² 401 12teich/tümpel ≥ 100 m² bis < 1.000 m² 5.113 216

≥ 40 m², Länge: ≥ 20 m,Breite: ≥ 2 m bis ≤ 10 mim Durchschnitt

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Bauernjournal InvekosX Au g u st 2014

maße von … bis), die erhobene Anzahl sowie die errechnete Nettofläche der österreichweit erstdigitalisierten LSE-Typen.

Österreichweit wurden 4.480.005 LSE mit einer Flä-che von 16.008 ha (betrifft nur flächige LSE) erhoben.Die Anzahl an Bäumen/Bü-schen (mit einem Kronen-durchmesser von über zwei Metern) beträgt über 90 %. Durchschnittlich hat jedes be-antragte Feldstück 2,5 LSE, wobei es jedoch regional sehr große Unterschiede gibt (Ackerbau/Grünland).Die erhobenen LSE werden derzeit von der AMA auf die im MFA Flächen 2014 bean-tragten Feldstücke sowie auf-grund neuer Luftbilder aktua-lisiert. Im Invekos-GIS der AMA wird es zukünftig einen eigenen Re-ferenzflächenlayer (= Schicht mit digitalisierten LSE) für LSE geben, der laufend unter Mitwirkung der Antragsteller

gewartet werden muss. Die Fertigstellung der LSE-Refe-renz ist für Ende September 2014 geplant. Die LSE-Refe-renzflächen werden voraus-sichtlich ab Beantragungs-möglichkeit für den Herbstan-trag 2014 für den Antragstel-ler im eAMA zur Verfügung stehen.

Erhalt und Pflege – Abgeltung im ÖPUL 2015

Landschaftselemente werden im ÖPUL ab 2015 bei Teilnah-me an der Maßnahme „Um-weltgerechte und biodiver-sitätsfördernde Bewirtschaf-tung – UBB“ und „Biologische Wirtschaftsweise“ eine zent-rale Rolle einnehmen. Die Er-haltung und der naturverträg-liche Umgang von definierten Landschaftselementen stellt dabei eine Teilnahmevoraus-setzung für diese Maßnahmen dar.Während Landschaftselemen-te im Agrarumweltprogramm ÖPUL 2007 pauschal abge-golten wurden, wird die Prä-mienberechnung zukünftig genau auf die in der Verfü-gungsgewalt der Antragsteller befindlichen Landschaftsele-mente abgestimmt sein.Um diese Form der Abwick-lung zu ermöglichen, wurde die AMA durch das BMLFUW

mit der österreichweiten di-gitalen Erfassung von Land-schaftselementen auf und an-grenzend zu landwirtschaft-lich genutzten Flächen beauf-tragt. Die lagegenaue Erfas-sung der Landschaftselemen-te wurde aufgrund EU-recht-licher Vorgaben hinsichtlich Dokumentation und Kontrol-lierbarkeit von Leistungsab-geltungen (= ÖPUL-Prämie) seitens der Kommission be-reits mehrfach gefordert und wird nun umgesetzt.

Voraussetzungen der ÖPUL-Maßnahmen

Grundsätzlich ist die Anzahl und die Fläche aller definier-ter Landschaftselemente zu erhalten. Flächige Elemen-te wie Feldgehölze, Hecken usw. dürfen nur nach vorhe-riger Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbe-hörde des Landes verändert werden. Ausgenommen da-von sind jedoch ordnungsge-mäße Pflegemaßnahmen wie z. B. das Auf-Stock-Setzen von Hecken oder die Entfer-nung im Rahmen von Behör-denverfahren. Für punktför-mige Elemente wie Bäume oder Büsche gilt eine Tole-ranzregelung. Diese erlaubt es, einzelne Bäume oder Bü-sche zu entfernen, wenn da-

für Nachpflanzungen erfolgen bzw. entsprechende Toleran-zen nicht überschritten wer-den. Diese Nachpflanzungen müssen auf bzw. in einem Ab-stand von maximal fünf Me-tern zu landwirtschaftlichen Nutzflächen (LN) des Betrie-bes erfolgen und bei einer Vor-Ort-Kontrolle (VOK) auf-findbar sein.Die Toleranz für die Entfer-nung von punktförmigen LSE ohne Nachpflanzung liegt bei maximal einem Element pro angefangener zehn Elemen-te (z. B. können zwei Bäu-me entfernt werden, wenn ursprünglich insgesamt elf bis 20 Bäume vorhanden wa-ren). Wer mehr als 50 % der punktförmigen LSE entfernen möchte, muss – trotz Nach-pflanzung – im Vorhinein das Einvernehmen mit der zu-ständigen Naturschutzbehör-de herstellen.

Abgeltung der LSE-Nachteile

Die Abgeltung (Prämie) be-rücksichtigt den Ertragsverlust und den Bewirtschaftungs-mehraufwand.Die Prämienberechnung er-folgt auf Grundlage der ermit-telten LSE-Fläche, wobei der Prozentanteil der LSE-Fläche zur gesamten beantragten LN errechnet wird. Jedem punkt-förmigen LSE wird eine Fläche von 1 Ar zugewiesen, flächi-ge LSE weisen ohnehin eine durch das Polygon definierte Fläche auf. Je Prozent LSE an der LN werden voraussichtlich 6 € pro Hektar LN an Prämie ausbezahlt werden.Für Landschaftselemente wird maximal eine Prämie von 150 €/ha gewährt. Dies ent-spricht einem Anteil von 25 % Landschaftselementen an der LN. Die Erhaltungsverpflich-tung gilt jedoch auch bei Über-schreitung dieser Grenze für alle Elemente.

Luk as Weber-Hajszan,bMLFuWjoHannes kneissL, aMaGeraLd HoHenauer, Lk nÖ

LSE-Prämienberechnung

Beispiel: Ein Betrieb bewirt-schaftet eine landwirtschaft-liche Nutzfläche im Ausmaß von 20 ha und verfügt über eine Gesamtfläche von LSE im Ausmaß von 1 Hektar (= 5 % LSE-Anteil).Die Landschaftselementefläche setzt sich folgendermaßen zusammen:– 60 LSE mit dem Typ „Bäume/Büsche“ (Punkte) = 60 Ar– 4 LSE mit dem Typ „Hecke/Ufergehölz“ (4 Polygone) = 33 Ar– 1 LSE mit dem Typ „Feldgehölz/Baumgruppe/Gebüschgruppe“ (1 Polygon) = 7 ArInsgesamt entspricht dies ei-nem Anteil von 5 % an der ge-samten landwirtschaftlichen Nutzfläche des Betriebes. Es re-sultiert daraus ein Betrag von 30 € pro Hektar (5 % x 6 €) LN, wodurch der Betrieb jähr-lich in Summe 600 € (30 € x 20 ha) für die Einhaltung der Teilnahmevoraussetzungen be-treffend Landschaftselemente erhält.

die anzaHL und die FLäcHe aller definierten Landschaftselemente sind grundsätzlich zu erhalten. Veränderungen von flächigen Elementen bedür-fen einer behördlichen Genehmigung. Ausgenommen davon sind jedoch ord-nungsgemäße Pflegemaßnahmen wie z. B. das Auf-Stock-Setzen von Hecken oder die Entfernung im Rahmen von Behördenverfahren. Foto: Fürstaller

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Bauernjournal invekosAu g u st 2014 XI

Mit 2015 wird auf ein neues Flächenmodell mit einheitlicher Flächenprämie pro Hektar umgestellt. Die neue Flächenprämie setzt sich aus dem Zahlungsanspruch und der völlig neuen Greening-Prämie zusammen. Greening ist Voraussetzung für den Erhalt der Direktzahlungen. Nachfolgend dazu der Stand der Dinge.AndreAs schlAger, lK nÖ

Europaweit gelten drei Gree-ning-Auflagen: 1. Fruchtfolge auf Acker (bis 10 ha keine Fruchtfol-geauflage)n  zwischen 10 und 30 ha Acker: mindestens zwei Kul-turen, Hauptkultur maximal 75 % der Fläche

n  mehr als 30 ha Acker: min-destens drei Kulturen, Haupt-kultur maximal 75 %, zwei Kulturen maximal 95 % der Fläche

2. Ökologische Vorrangflä-chen am Acker (bis 15 ha kei-ne Verpflichtung)n  ab 15 ha Acker: mindestens 5 % Ökovorrangflächen (ÖVF)

3. Grünlanderhaltung n  maximal 5 % Abnahme ös-terreichweit, bei Überschrei-tung Wiederanlageverpflich-tungn  einzelbetriebliches Grün-landumbruchsverbot bei be-

stimmten Grünlandflächen (Lebensraumtypen) in Natura-2000-Gebieten

Für wen gelten diese Auflagen?

Betriebe, die ab 2015 beihilfe-fähige Flächen beantragen, be-kommen Zahlungsansprüche und unterliegen grundsätz-lich dem Greening (auch ohne ÖPUL-Teilnahme!). Aber nicht alle Betriebe müssen tat-sächlich das Greening erfül-len, weil Ausnahmen festge-legt sind. Folgende Betriebstypen brau-chen die Greening-Anforde-

rungen am Betrieb oder auf bestimmten Flächen nicht zu erfüllen: n  Biobetrieben  Obst-, Weinbaubetriebe n  Betriebe mit hohem Grün-landanteil (mehr als 75 % an der landwirtschaftlichen Nutzfläche) bzw. viel Acker-futter (mehr als 75 % der Ackerfläche) n  Betriebe mit weniger als 10 ha Ackern  Flächen im Natura-2000-Gebiet bzw. Obst-/Wein-flächen bei gemischten Betrie-ben sind von den Auflagen ausgenommen.Für all diese Betriebe wird – trotz Ausnahme – die Gree-ning-Prämie gewährt. Alle anderen konventionellen Be-triebe sind zur Einhaltung des Greenings verpflichtet. Zwei Möglichkeiten ergeben sich:a) Einhaltung der für den Be-trieb zutreffenden einzelnen Greening-Auflagen oder b) Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Bewirtschaftung (UBB)“ als dem Greening gleichwertige Maßnahme.

Erfüllung der Fruchtfolge und Ökovorrangflächen

Die Fruchtfolgeauflage aus Greening mit der geforderten Anzahl an Kulturen in der Fruchtfolge (mindestens zwei oder drei) je nach Ackeraus-

beI FruchtFolgeplanung berücksIchtIgen:

Greening ist Teil der neuen Flächenprämie ab 2015

Mindesterfordernisse für 5 % Ökovorrangflächen - keine UBB-TeilnahmeBetrieb mit 100 ha Acker, mindestens 5 % Ökovorrangflächen erfüllbar mitn  mindestens 5 ha Bracheflächen odern  mindestens 7,15 ha Leguminosen (5 % und Faktor 0,7) odern  mindestens 16,7 ha Zwischenfrüchte (5 % und Faktor 0,3) odern  Mix aus verschiedenen Varianten, z. B. 2 ha Brache + mindestens 4,3 ha Soja (3 % mit Anrechnungsfaktor 0,7 heißt in der Natur 4,3 %)

Hinweis: Nicht an Grenzen gehen, Sicherheitspolster berücksichtigen!

BetrieBe, die AB 2015 Beihilfefähige flächen BeAntrAgen, unterliegen ab den vorgegebenen Mindestgrößen auch ohne einer ÖPUL-Teilnahme dem Greening. Doch nicht alle Betriebe müssen tatsächlich das Greening erfüllen. Die Ausnahmen sind genau definiert. Foto: Fürstaller

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Bauernjournal InvekosXI I Au g u st 2014

Die Beantragung neuer ÖPUL-Maßnahmen erfolgt mit Herbstantrag 2014. Bei Beantragung der UBB-Maßnahme sind ab 1. Jänner 2015 die maßnahmen-spezifischen Bedingungen einzuhalten. Diese werden nachfolgend dargestellt.

AndreAs schlAger, lK nÖ

Alle hier angeführten Aussa-gen gelten vorbehaltlich der Genehmigung (UBB-Maßnah-me = „Umweltgerechte und biodiversitätsfördernde Be-wirtschaftung“).

Erhaltung von Landschaftselementen

Die Erhaltung und der na-turverträgliche Umgang mit Landschaftselementen (LSE)

sind in der UBB vorgeschrie-ben (LSE auf Almen und Hut-weiden sind davon ausge-nommen). Betroffen sind jene punkförmigen und flächigen LSE, die in der Verfügungsge-walt des Antragstellers sind und auf bewirtschafteten Flä-chen oder maximal 5 Meter angrenzend liegen. Größe, Lage, Struktur bzw. Anzahl bei punktförmigen LSE (ge-wisse Ausnahmen gegeben)

sind grundsätzlich zu erhalten und können nur im Einver-nehmen mit den Naturschutz-stellen verändert werden.

Biodiversitätsflächen auf Acker und Grünland

Werden mindestens 2 ha Acker und gemähte Grünland-fläche bewirtschaftet, müssen mindestens 5 % davon als Biodiversitätsflächen angelegt

werden. Naturschutzflächen (WF, K20) und Flächen, die im ÖPUL 2015 für Gewässer-schutzzwecke stillgelegt wer-den, sind vor Berechnung der 5 % abzuziehen und gelten da-her auch nicht als Biodiversi-tätsflächen. Die Verpflichtung kann aus UBB-Sicht auf Acker und/oder gemähter Grünland-fläche erfüllt werden. Aber: Zur Erfüllung des Greenings müssen 5 % Biodiversitätsflä-

UBB = Umweltgerechte Und BIodIversItätsfördernde BewIrtschaftUng

UBB als Teil des ÖPUL 2015

maß (unter oder über 30 ha Acker) ist in der Praxis weit-gehend erfüllbar. Dies auch deshalb, weil jede Kulturart, jede Sommer- oder Winterkul-tur, Brachen usw. als eigene Kultur gelten, z. B. ist Winter-weizen eine andere Kultur als Sommerweizen. Betriebe ab 15 ha Acker müs-sen mindestens 5 % ihrer Ackerfläche als ÖVF beantra-gen. Folgende Möglichkeiten stehen dafür zur Verfügung:n  Brachen – ohne bestimmte Bracheauflagen n  stickstoffbindende Kultu-ren – klein- und großkörni-ge Leguminosen (Kleearten, Luzerne, Platterbse, Winter-, Sommerwicken, Linsen, Lu-pinen, Sojabohne, Ackerboh-

ne, Körnererbse. Achtung: Mi-schungen wie z. B. Kleegras sind nicht anrechenbar)Anrechnung mit dem Faktor 0,7. Das heißt 1 ha Legumino-senfläche bringt 0,7 ha Öko-vorrangfläche. Der Einsatz von Pflanzenschutz ist mög-lich. n  Zwischenfrüchte/Begrü-nung: Mit ÖPUL-Zwischen-fruchtbegrünungen (Variante 1 bis 5) soll Greening erfüllt werden (Beantragung erst-mals im Mehrfachantrag 2015 möglich). Anrechnungsfaktor ist 0,3. Das heißt 5 % Ökovor-rangflächen sind mindestens 16,7 % Begrünung. Begrü-nungsflächen zum Greening erhalten keine ÖPUL-Begrü-nungsprämie!

n  GLÖZ und CC-Landschafts-elemente n  Kurzumtrieb (ohne Dün-gung/Pflanzenschutz) – Faktor 0,3 (1 ha = 0,3 ha ÖVF)Aus diesem Maßnahmenka-talog kann jährlich neu ent-schieden werden, wie die Ökovorrangflächen erfüllt werden. Selbstverständlich sind auch verschiedene Mög-lichkeiten kombinierbar.

Erfüllung Greening – kann ÖPUL Hilfe sein?

Eine andere Möglichkeit zur Erfüllung des Greenings ist die Teilnahme an der ÖPUL-Maßnahme „UBB“. Die „gree-ningrelevanten“ Auflagen der UBB-Maßnahme:

n  Anbau von drei Kulturen, maximal 75 % Getreide/Mais und maximal 66 % einer Kul-tur statt Fruchtfolge bei Gree-ningn  mindestens 5 % Biodiver-sitätsflächen auf Ackerflächen statt 5 % Ökovorrangflächen bei Greening sind so gestaltet, dass sie als gleichwertig für Greening gelten (vorbehaltlich der Genehmigung).Hält sich der Landwirt da ran, ist auch das Greening einge-halten und zusätzlich wird die UBB-Prämie gewährt. Alle anderen UBB-spezifi-schen Auflagen wie Erhal-tung von Landschaftselemen-ten, Grünlanderhaltung usw. spielen für Greening keine Rolle.

die erfüllung der Biodiversität am grünland ist an dessen Nutzungshäufigkeit gebunden. Foto: Fürstaller

Page 13: BauernJournal August 2014

Bauernjournal invekosAu g u st 2014 XI I I

Pr ä m I e n b e I U b b:Prämienelement Details Euro/ha grünland + Ackerfutter: - unter 0,5 RgVE/ha g + Ackerfutter 15grundprämie - 0,5 bis 1,2 RgVE/ha g + Ackerfutter 30 - über 1,2 RgVE/ha g + Ackerfutter 45 Ackerflächen (ohne Ackerfutter) 45Erhaltung von LsE je % LsE-Fläche an der LN 6zusätzl. Biodiversitätsflächen auf Acker, über 5 % bis maximal 10 % 450Zuschlag Blühkulturen Acker, Liste an prämienfähigen Kulturen: z. B. Heil-/gewürzpflanzen Mohn, Kümmel, Lein, Ringelblume, … 55teiche 250Nützlingseinsatz unter glas oder Folie 1.000

chen jedenfalls auf der Acker-fläche angelegt werden.

Beispiel Biodiversität – Be-rechnung und Erfüllung UBB und Greening:Betrieb mit 30 ha Acker (da-von 0,50 ha K20) und 10 ha gemähtem Grünland (davon 1 ha WF)Berechnung für UBB:29,5 ha Acker (ohne K20) + 9 ha gemähtes G (ohne WF) = 38,5 ha x 5 % = 1,93 haErfüllung für Greening (min-destens 5 % ÖVF):30 ha Acker x 5 % = 1,5 ha ÖVF=> 1,5 ha müssen mit Acker-flächen, der Rest (mindestens 0,43 ha) kann auf Acker und/oder Grünland erfüllt werden. (Sicherheitspolster einrech-nen!)

Biodiversität auf Acker und Grünland erfüllen

Um am Acker die Biodiversi-tät zu erfüllen, ergeben sich drei mögliche anrechenbare Biodiversitätstypen:n  neu angelegte Biodiversi-tätsflächen: Aussaat einer Mi-schung mit mindestens drei in-sektenblütigen Kulturen bis 15. Mai, maximal 1 ha pro Feld-stück anrechenbar n  alte Dauerbrachen (seit MFA 2009 oder früher): Diese wer-den ohne Beschränkung auf 1 ha vollständig angerechnet.Diese beiden Typen dürfen bis zu zweimal/Jahr genutzt oder gehäckselt werden, 50 % da-von frühestens mit 1. August. n  Bienenweide: Aussaat einer Bienenmischung (mindestens fünf insektenblütige Kulturen)

bis 15. Mai, im vierten Jahr ist eine Neuanlage/Nachsaat ver-pflichtend. Es gibt keine Be-schränkung auf 1 ha. Mähen, häckseln oder beweiden ist frühestens ab 1. August zuläs-sig. Alle Biodiversitätsflächen müssen bis 15. September des zweiten Antragsjahres beste-hen bleiben. Düngung und Pflanzenschutz sind nicht zu-lässig.

Um am Grünland die Biodi-versität zu erfüllen, wird die Nutzungshäufigkeit auf gemäh-ten Grünlandflächen (Dauer-weiden und Hutweiden sind nicht betroffen) reduziert. Die erste Nutzung bei Wiesen mit zwei oder mehr Nutzungen wird zeitlich nach hinten ver-schoben. Die erste Nutzung dieser Flächen darf frühestens mit der zweiten Mahd von ver-gleichbaren Schlägen erfolgen

Weiterbildung

Bis spätestens Ende 2018 sind unabhängig von einer Vorqualifikation fachspezifi-sche Kurse (zu z. B. Biodiversität, Landschaftselemente) im Ausmaß von fünf Stunden zu besuchen. Die Kursbesuchs-bestätigung ist am Betrieb aufzu-bewahren und bei Aufforderung an die AMA zu übermitteln.

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Klimaschutzpreis in der Landwirtschaft

Zum siebten Mal schrei-ben das BMLFUW und der ORF den Österreichischen Klimaschutzpreis aus. Auch heuer gibt es den Preis wieder in der Kategorie „Landwirtschaft“. Viele bäuer-liche Betriebe, Gemeinschaften und Verbände haben inno-vative Ideen und engagierte Projekte für den Klimaschutz umgesetzt: Umweltschonende Bewirtschaftung unserer Natur, nachhaltiger Einsatz von Ressourcen, Erzeugung von erneuerbaren Energien, naturnahe Produktion von Nahrungsmitteln, Erhalt der Artenvielfalt u. v. m. Mit

der Kategorie „Klimaschutz in der Landwirtschaft“ des Österreichischen Klimaschutzpreises werden Bäuerinnen und Bauern vor den Vorhang geholt und für ihr Engagement ausgezeichnet. Mitmachen kann jeder, vom land- und forstwirtschaftlichen Betrieb über bäuerliche Familienbetriebe bis hin zu Gemeinschaften und Verbänden.Für die Teilnahme sind folgende Punkte zu beachten:1. Zum Einreichen aufwww.klimaschutzpreis.at in der Rubrik „Einreichen“ die Kategorie„Klimaschutz in der Landwirtschaft“ auswählen.2. Das elektronische Formular ausfüllen.3. Zur Präsentation des Projektes drei Fotos und eine Projektbeschreibung hochladen.Die Einreichfrist läuft noch bis 18. August.Weitere Infos unter www.klimaschutzpreis.at.

Mindestens 5 % Biodiversi-tätsfläche müssen auf der Acker-fläche angelegt werden, um das Greening zu erfüllen. Foto: Dürnberger

(frühestens ab 1. Juni, jeden-falls ab 1. Juli). Jede einmähdige Wiese gilt als Biodiversitätsfläche. Die Biodi-versitätsfläche muss immer auf der gleichen Fläche bleiben. Flächiger Pflanzenschutz ist verboten, Düngung ist nur mit Mist und Kompost zulässig.

Einzelbetriebliche Grünlan-derhaltung

Die Grünlandfläche des Refe-renzjahres (= erstes Teilnah-mejahr) ist zu erhalten, wobei Betriebe mit Grünlandanteil größer als 20 % im ersten Jahr über den Verpflichtungszeit-raum bis zu 10 % des Grün-landes (jedenfalls 1 ha, maxi-mal 5 ha) umbrechen dürfen. Bestimmte Grünlandflächen (Lebensraumtypen) in Natu-ra-2000-Gebieten dürfen nicht umgebrochen werden (wie bei Greening).

Fruchtfolgeauflagen in der UBB-Maßnahme

Ab einer Ackerfläche von mehr als fünf Hektar gelten folgende Einschränkungen:n  Anbau von drei Kulturen, maximal 75 % Getreide und Mais an der Ackerflächen  maximal 66 % einer Kultur (botanischen Art), ausgenom-men Ackerfutterkulturen Für bestimmte Blühkulturen, Heil- und Gewürzpflanzen (z. B. Mohn, Kümmel, Lein, Rin-gelblume, Schnittlauch, …) sind Zuschläge vorgesehen. Voraussetzungen dafür sind ein Anbau bis spätestens 15. Mai und der Umbruch nach der Ernte frühestens am 1. Juli.

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Bauernjournal ackerBauXIV Au g u st 2014

Die Begrünung von Ackerflächen ab Herbst 2014 findet bereits aufgrund der Vorgaben des „ÖPUL 2015“ statt.

K arl ThumfarT, lK OberösTerreich

Die Maßnahmenlaufzeit im neuen Umweltprogramm wird – abhängig vom Jahr der erstmaligen Teilnahme – fünf oder sechs Jahre betragen. Das Agrarumweltprogramm 2015–20 wurde Ende April zur Ge-nehmigung bei der Europäi-schen Kommission (EK) ein-gereicht. Die folgenden Infor-mationen gelten somit vorbe-haltlich der Genehmigung sei-tens der EK und der entspre-chenden Umsetzung in der nationalen Sonderrichtlinie.Der Beitrag soll auch eine Ent-scheidungshilfe für die Wahl der für den einzelnen Betrieb „passenden“ Begrünungsmaß-nahme liefern.

Zwischenfruchtanbau oder System Immergrün – welche Maßnahme wählen?

Soll wieder an der Begrünung im ÖPUL teilgenommen wer-den und falls ja, an welcher Maßnahme? Zunächst einige grundsätzliche Bemerkungen:n Können die Fragen „Begrü-nung ja/nein“ bzw. „welche Maßnahme“ zum jetzigen Zeit-punkt noch nicht beantwortet werden, dann wird empfoh-len, für einen möglichst hohen Anteil an Begrünungen mit Haupt- und Zwischenfrüchten zu sorgen. Dann hat man zu-mindest noch bis 15. Oktober 2014 (Zwischenfruchtanbau) bzw. bis 15. Dezember 2014 (System Immergrün) die Mög-lichkeit, die Entscheidung zu treffen.

n Auch im Herbst 2015 be-steht noch die Einstiegsmög-lichkeit in das ÖPUL 2015 und somit auch noch die Teil-nahmemöglichkeit an den Be-grünungsmaßnahmen.n Bei Teilnahme am „Vorbeu-gender Grundwasserschutz“ ist die Teilnahme an einer Be-grünungsmaßnahme eine För-derungsvoraussetzung.

Die folgenden Punkte sollen als Entscheidungshilfe die-nen:n Terminvorgaben bei „Sys-tem Immergrün“:Diese Vorgaben sind zwar „er-füllbar“, ein ständiges „Mit-denken“ ist jedoch erforder-lich.n Aufzeichnungen bei „Sys-tem Immergrün“:Es sind zwar keine umfangrei-chen Aufzeichnungen zu füh-ren. Es handelt sich dabei je-doch um eine Förderungsvor-aussetzung, die bei Nicht-Ein-haltung zu Sanktionen führt.n (Eigen-)Flächenverluste:Wenn ein Teilnehmer an „Sys-tem Immergrün“ Flächen an Nicht-Teilnehmer verpach-tet, dann ist bei Überschrei-tung der Toleranzgrenzen mit Rückforderungen zu rech-nen – auch wenn der Flächen-übernehmer an „Begrünung – Zwischenfruchtanbau“ betei-ligt ist.n Anteil Winterungen am Be-trieb:Hauptfrüchte gelten bei Teil-nahme an „Zwischenfruchtan-bau“ nicht als Begrünung. Ein hoher Anteil an Winterge-treide und „überwinterndes“ Ackerfutter spricht für die Teilnahme an „System Immer-grün“.n Der Wechsel von „Zwi-schenfrucht“ auf „System Im-mergrün“ ist bis einschließ-lich Herbstantrag 2018 mög-lich. Der umgekehrte Wechsel ist mit dem Einbehalt von Prä-mien bzw. mit der Rückforde-

rung von bereits ausbezahlten „System Immergrün“-Prämien verbunden.n Saatgutkosten:Diese sprechen möglicherwei-se für eine Teilnahme an „Sys-tem Immergrün“.n Begrünungsprämien am Betrieb:Die Begrünungsprämien für „Zwischenfruchtanbau“ wer-den pro Hektar begrünter Flä-che gewährt – also keine Ein-schränkung auf 40  % bzw. 50 % wie im ÖPUL 2007.Die Begrünungsprämien für „System Immergrün“ wer-den pro Hektar Ackerfläche gewährt – auch wenn nicht

100  % der Ackerfläche be-grünt sind.

Begrünungsvarianten vor Mulch- und Direktsaat

Ausschließlich im Anschluss an die Begrünungsvarianten 4 und 5 kann die Mulchsaat, Direktsaat oder Saat im Strip-Till-Verfahren (Streifensaat) beantragt werden. Zulässige Kulturen sind ausschließlich folgende Kulturen: Zuckerrü-be, Getreide, Mais, Soja, Kar-toffeln, Kürbis, Sonnenblu-men und Ackerbohnen. Die Teilnahme an „Mulch- und Direktsaat“ setzt die Teilnah-me an der Maßnahme „Be-grünung – Zwischenfruchtan-bau“ voraus. Die Maßnahmen „Begrünung – System Immer-grün“ und „Mulch- und Di-rektsaat“ sind nicht kombi-nierbar.

Begrünung – Unterschiede zwischen ÖPUL 2007 und ÖPUL 2015Der wesentlichste Unter-schied zu ÖPUL 2007 ist, dass im ÖPUL 2015 zwei Begrü-nungsmaßnahmen angeboten werden – „Zwischenfruchtan-bau“ und „System Immer-grün“.

Berechnungsgrundlagen für 10 % bzw. 85 %

n Zwischenfruchtanbau: 10  % der Ackerfläche zum Stichtag 1. Oktober.Nicht zur Berechnungsgrund-lage zählen Ackerflächen, die in Naturschutzmaßnahmen eingebracht sind, bekannt als sogenannte „WF“- bzw. „K20“-Flächen.Nicht zur Berechnungsgrund-lage zählen außerdem Acker-flächen, die in die ÖPUL-2015-Maßnahmen „Bewirt-schaftung auswaschungsge-fährdeter Ackerflächen“ und „Vorbeugender Oberflächen-

frisTen beachTen: Spätestens bis 15. Oktober 2014 (Zwischen-fruchtanbau) bzw. bis 15. Dezember 2014 (System Immergrün) muss die Entscheidung getroffen werden, ob man an den Begrünungsmaßnah-men im ÖPUL wieder teilnimmt. Foto: dür

ÖPUL 2015 – zweI BegrünUngsVarIanten zUr aUswahL

Begrünung von Ackerflächen

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Bauernjournal ackerBauAu g u st 2014 XV

gewässerschutz auf Ackerflä-chen“ eingebracht sind.n System Immergrün: 85 % der Ackerfläche lt. Mehrfach-antrag.Nicht zur Berechnungsgrund-lage zählen Ackerflächen, die in Naturschutzmaßnahmen eingebracht sind, bekannt als sogenannte „WF“- bzw. „K20“-Flächen.Energieholz wurde im ÖPUL 2007 nicht als landwirtschaft-liche Nutzfläche angesehen. Im ÖPUL 2015 zählt Energie-holz wieder zur ÖPUL-LN. Da-her ist Energieholz (Nutzungs-bezeichnung „Energieholz A“ laut MFA) in die Berechnungs-grundlage beider Begrünungs-maßnahmen einzubeziehen. Trotz Anrechnung von Ener-gieholz als ÖPUL-LN bleiben diese Flächen im ÖPUL (wie bisher) nicht prämienfähig.

Abfrostende oder winter-harte Begrünungskulturen

Im Gegensatz zum ÖPUL 2007 besteht freie Wahlmöglichkeit

hinsichtlich der Verwendung von abfrostenden oder winter-harten Begrünungskulturen.Ausnahmen:n Zwischenfruchtanbau: In der Variante 6 sind verpflich-tend winterharte Kulturen zu verwenden.n System Immergrün: Die spä-testmöglichen Aussaattermine der Zwischenfrüchte werden von der Verwendung abfros-tender (20. September) oder winterharter Kulturen (1. Ok-tober) abgeleitet.

Begrünungsmischungenn Teilnehmer am „Zwischen-fruchtanbau“ müssen Begrü-nungsmischungen verwenden; Reinsaaten sind nur bei Varian-te 6 zulässig. In Variante 6 dür-fen bei (freiwilligem) Anbau von Mischungen ausschließlich die vorgegebenen Kulturen ver-wendet werden. Die Auswahl der Mischungspartner obliegt dem Landwirt. Im Handel sind auch „fertige“ Begrünungsmi-schungen erhältlich.

n Teilnehmer am „System Immergrün“ dürfen bei Anbau von Zwischenfrüchten auch Reinsaaten verwenden.

Begrünungsprämie – keine Begrenzung mehr

n Zwischenfruchtanbau:Im ÖPUL 2015 gibt es keine Begrenzung des prämienfähi-gen Flächenausmaßes. Prämi-en werden für alle begrünten Flächen gewährt.n System Immergrün:Die Prämien werden für die gesamte Ackerfläche gewährt, auch wenn „nur“ 85  % be-grünt wurden.Flächen, die nicht zur Berech-nungsgrundlage zählen (siehe oben), sind auch nicht förder-bar.

Hauptfrüchte als Begrünung

Hauptfrüchte zählen nur bei der Maßnahme „System Im-mergrün“ als begrünte Flä-chen – nicht bei Teilnahme

an der Maßnahme „Zwischen-fruchtanbau“. Im MFA bean-tragte Kulturen zählen jeden-falls nicht zu den Zwischen-früchten.Beispiele:n Kleegras, welches aktiv nach der Ernte einer Haupt-kultur angelegt und vor der folgenden Hauptkultur umge-brochen wird, zählt sowohl bei „Zwischenfruchtanbau“ als auch bei „System Immer-grün“ als Begrünung (sofern die Auflagen wie Termine, Mi-schungspartner usw. eingehal-ten werden).n Kleegras, welches aktiv nach der Ernte einer Haupt-kultur angebaut und im darauf folgenden Jahr als „Hauptnut-zung“ im MFA beantragt wird, zählt nur bei „System Immer-grün“ als Begrünung.

System Immergrün – zu wel-chem Zeitpunkt müssen 85 % der Ackerfläche begrünt sein?

Grundsätzlich ist von einer ganzjährigen Begrünung von mindestens 85 % der Acker-fläche auszugehen. Klarerwei-se gibt es Zeiträume, in denen kein Aufwuchs auf der Flä-che vorhanden ist, z. B. nach Ernte der Hauptfrucht bis zur Anlage einer Zwischenfrucht bzw. einer neuerlichen Haupt-frucht. Aus diesem Grund gibt es klar definierte Zeiträume, die nicht überschritten wer-den dürfen. Beispiel: Ernte Hauptfrucht bis Anlage Zwi-schenfrucht maximal 30 Tage.

Hauptfrüchte gelten bei teilnahme an „Zwischenfruchtanbau“ nicht als Begrünung.

unterschiede Zwischenfruchtanbau system ImmergrünMindestbegrünung 10 % der Ackerfläche zum 85 % der Ackerfläche stichtag 1. Oktober laut MehrfachantragBegrünung mit Hauptfrucht keine zulässigen zulässigez. B. Winterraps, Kleegras Begrünungskulturen BegrünungskulturenReinsaaten nicht zulässig, ausgenommen zulässig Variante 6Aufzeichnungen nein ab 1. Jänner 2015Verpflichtungsbeginn ab Herbst, je nach Variante 1. JännerBeantragung – Herbstantrag bis spätestens 15. Oktober 2014 bis spätestens 15. Dezember 2014Prämien pro Hektar begrünte Flächen pro Hektar AckerflächeMaßnahme „Mulch- und Direktsaat“ teilnahme möglich teilnahme nicht möglich

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Bauernjournal agrarmarkt austriaXVI au g u st 2014

Diese Seite entstand in Kooperation mit der Agrarmarkt Austria Marketing GesmbH

Immer mehr Gäste wollen wissen, woher die Produkte stammen. Das ergab eine kürzlich durchgeführte Motivanalyse der AMA.

Neueste Umfrageergebnisse bestätigen: Die Herkunft wird auch in der Gastronomie im-mer wichtiger. Jeder zweite Gast will wissen, woher das verwendete Fleisch stammt. Auch bei Eiern sowie Brot und Gebäck ist Regionalität wich-tig. Geht es nach den Wün-schen der Gäste, sollen künftig noch mehr Wirte die Produkt-herkunft auf der Speisekarte angeben.

AMA-Gastrosiegel: Weg-weiser für Regionalität

Mit dem AMA-Gastrosiegel können Wirte dem Wunsch der Konsumenten gerecht wer-den. Die Speisekarte gibt Aus-kunft, woher Fleisch, Milch-

produkte, Eier, Obst, Gemüse, Erdäpfel, Wild oder Süßwas-serfisch stammen. Darüber hi-naus verpflichten sich Gastro-siegel-Wirte zur frischen Zube-reitung und verwenden keine Lebensmittel imitate oder gen-technisch veränderte Lebens-mittel. Unabhängige Kontrol-len sichern das System durch jährliche Kontrollen ab. Das AMA-Gastrosiegel wurde vor fünf Jahren ins Leben geru-fen, rund 1.300 heimische Be-triebe nehmen teil (www.ama- gastrosiegel.at)

Außerhausverzehr der Österreicher stabil

Gut ein Viertel der Österreicher isst ein oder mehrere Male in der Woche außer Haus. Ein weiteres Viertel besucht zwei- bis dreimal pro Monat ein Lo-kal. Nur ein Prozent der Be-fragten gibt an, nie auswärts zu essen. Die Häufigkeit der Res-taurantbesuche hat sich in den letzten drei Jahren wenig ver-ändert. Nur junge, gut verdie-

nende Singles gehen häufiger essen als vor fünf Jahren. Als Begründung geben sie bessere finanzielle Verhältnisse, eine geänderte Familiensituation oder berufsbedingte Gründe an. Am häufigsten erfolgen Restau-rantbesuche im Urlaub und bei Ausflügen. Spezielle Anlässe, Feste und Feiern sind für ein Viertel der Befragten Grund, auswärts zu essen. Alleine es-sen macht offenbar wenig Freu-de. Partner, Familienmitglieder oder Freunde begleiten häufig den Weg zum Wirt.

Vorrangig zählt regionale, traditionelle Küche

Am liebsten besuchen die Ös-terreicher Gasthäuser und Re-staurants, in denen regionale oder traditionelle Spezialitäten angeboten werden. Das äußere Erscheinungsbild liegt auf Platz drei der Entscheidungskriteri-en. Jene, die gerne etwas Neues ausprobieren und jene, die oft die gleichen Gasthäuser besu-chen, halten sich die Waage.

Das AMA-Gastrosiegel dient als verlässlicher Wegweiser für geprüfte Rohstoffherkunft.

reGIonAlItät wIrD In Der GAstronoMIe IMMer wIchtIGer

Wissen, wo‘s herkommt

AMA-MIlchkAMpAGne

Mehrfach ausgezeichnetBeim Global Dairy Congress in Istanbul kämpften 160 Einrei-chungen aus dreißig Ländern um die World Dairy Innova-tion Awards. Mit der AMA-Milch-Kampagne „Krönen-der Genuss“ gelang es, einen Finalplatz für Österreich zu erringen. Sie reihte sich un-ter die ersten Fünf in der Ka-tegorie „Best marketing cam-paign“. Die weiteren Preisträ-ger kamen aus den USA, Ka-nada und der Türkei. Katego-riesieger wurde eine Kampag-ne aus Indien. Bereits zum achten Mal wurden die World Dairy Innovation Awards in sechs Kategorien vergeben. Diese reichen von Produkt-neuheiten über Innovationen bei Verpackung, Nachhaltig-keit, Marken und Unterneh-men bis hin zu Werbung und Kommunikation. Auch natio-nal erfuhr die AMA-Kampag-ne viel Anerkennung aus Kre-ativkreisen: n  Focus-„Print-Champion“ für das Frühjahr 2014, n  zweiter Platz im EDward-Gesamtranking des Jahres 2013 sowie n eine Nominierung beim NÖ Landeswerbepreis „Goldener Hahn“.

Krönender Genuss: Die aktu-elle AMA-Milchkampagne wur-de mit zahlreichen Kreativpreisen ausgezeichnet.