Bodengleiche Duschen in Wohnungsbädern · 2014. 9. 17. · Bei einer Dusche entstehen Geräusche...

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B AU T ECHNIK Der Bausachverständige 4 · 2014 10 Im Wohnungsbau erfreuen sich bodenglei- che Duschen zunehmender Beliebtheit. Am häufigsten verfügen sie über einen mit Fliesen oder Platten belegten Fußboden und statt mittig angeordneter Bodenab- läufe setzen sich immer mehr seitlich an- geordnete Bodenrinnen durch. Es existie- ren indes keine allgemeinen Empfeh- lungen, wie man solche bodengleichen Duschen sowohl aus der Sicht des Feuch- teschutzes als auch aus der Sicht des Schallschutzes planen und ausführen sollte. Vielmehr sind es die Hersteller von Bodenabläufen und Bodenrinnen, die in ihren Einbauempfehlungen zum Teil auch Aussagen zum Fußbodenaufbau machen. Der Beitrag befasst sich daher sowohl mit dem Feuchte- als auch mit dem Schallschutz und stellt ein technisches Konzept vor, wie sich mit Fliesen und Platten belegte Bodenflächen in Duschen im Wohnungsbau aus Sicht der Autoren einfach und sicher herstellen lassen. Da- bei werden folgende Anforderungen be- rücksichtigt: Feuchteschutz Schallschutz Entwässerung Höhenbedarf Estricharbeiten Fliesen- und Plattenarbeiten. Bodengleiche Duschen in Wohnungsbädern Voll im Trend, aber noch nicht perfekt gelöst Auf dem Markt werden auch bodenglei- che Duschwannen mit speziellen, zum Teil entwässerbaren Rahmenkonstrukti- onen angeboten. Auf diese spezielle, be- reits in [1] näher beschriebene Bauart wird nachfolgend jedoch nicht näher ein- gegangen. 1 Konstruktionsarten Bei bodengleichen Duschen mit aus Fliesen oder Platten belegten Bodenflächen kom- men heute als Unterlage zur Ausführung: Im Gefälle eingebaute Estriche Formteile aus extrudiertem Polysty- rol-Hartschaum (XPS). Daneben gibt es auch Konstruktions- arten, bei denen solche XPS-Formteile nur im Bereich der Rinne eingesetzt wer- den. Sie kommen jedoch bisher relativ selten zum Einsatz. Der Arbeitsablauf ist bei den beiden Konstruktionsarten ›Gefälleestrich‹ und ›XPS-Formteil‹ ähnlich: Bei der Herstel- lung des Estrichs in der allgemeinen Flä- che (schwimmender Estrich mit/ohne Warmwasser-Fußbodenheizung) wird der Duschbereich zunächst ausgespart (Abb. 1). Erst im Zusammenhang oder im Nach- gang zum Einbau von Bodenablauf oder Bodenrinne wird dann der Gefälleestrich oder das XPS-Formteil eingebaut. Bei der Konstruktionsart ›XPS-Formteil‹ muss die Fuge zwischen dem Formteil und dem benachbarten schwimmenden Estrich zwingend als Bewegungsfuge aus- gebildet werden. Viele Hersteller von Bo- denrinnen fordern auch bei der Konstruk- tionsart ›Gefälleestrich‹ die Ausbildung ei- ner solchen Bewegungsfuge, da sich die Aufbauten des Gefälleestrichs im Dusch- bereich und des schwimmenden Estrichs in der übrigen Fläche grundlegend vonei- nander unterscheiden. Eventuelle schallschutztechnische Zu- satzmaßnahmen wie zum Beispiel der streifenweise oder auch vollflächige Ein- bau wenige Millimeter dicker Schall- dämmbahnen wirken hierbei im Wesent- lichen zum Schutz vor Installationsge- räuschen. Sie dienen – je nach Ausfüh- rung – in gewissem Maß auch dem Tritt- schallschutz. Abb. 2 zeigt beispielhaft die von einem Rinnenhersteller angebotene und im ge- samten Duschbereich einzubauende Schalldämmbahn aus 6 mm dickem Gummigranulat. Abb. 3 zeigt als nächs- ten Arbeitsschritt den anschließenden Einbau des vierseitig (!) umlaufenden Randdämmstreifens. Bei Bewegungsfugen handelt es sich um Wartungsfugen, deren elastische Fu- Die Autoren Dipl.-Ing. Henrik-Horst Wetzel ö.b.u.v. Sachverständiger, Bargteheide Dipl.-Ing. (FH) Klaus Focke Geschäftsführender Gesellschafter der TAUBERT und RUHE GmbH, Pinneberg Abb. 1: Aussparung im schwimmenden Estrich Abb. 2: Sechs Millimeter dicke, aus Gummigranulat bestehende Schalldämmbahn »TECEdrainbase« der TECE GmbH [©TECE GmbH] Abb. 3: Einbau des vierseitig umlaufenden Estrich- Randdämmstreifens [©TECE GmbH]

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Der Bausachverständige 4 · 201410

Im Wohnungsbau erfreuen sich bodenglei-che Duschen zunehmender Beliebtheit. Am häufigsten verfügen sie über einen mit Fliesen oder Platten belegten Fußboden und statt mittig angeordneter Bodenab-läufe setzen sich immer mehr seitlich an-geordnete Bodenrinnen durch. Es existie-ren indes keine allgemeinen Empfeh-lungen, wie man solche bodengleichen Duschen sowohl aus der Sicht des Feuch-teschutzes als auch aus der Sicht des Schallschutzes planen und ausführen sollte. Vielmehr sind es die Hersteller von Bodenabläufen und Bodenrinnen, die in ihren Einbauempfehlungen zum Teil auch Aussagen zum Fußbodenaufbau machen.

Der Beitrag befasst sich daher sowohl mit dem Feuchte- als auch mit dem Schallschutz und stellt ein technisches Konzept vor, wie sich mit Fliesen und Platten belegte Bodenflächen in Duschen im Wohnungsbau aus Sicht der Autoren einfach und sicher herstellen lassen. Da-bei werden folgende Anforderungen be-rücksichtigt: � Feuchteschutz � Schallschutz � Entwässerung � Höhenbedarf � Estricharbeiten � Fliesen- und Plattenarbeiten.

Bodengleiche Duschen in Wohnungsbädern

Voll im Trend, aber noch nicht perfekt gelöst

Auf dem Markt werden auch bodenglei-che Duschwannen mit speziellen, zum Teil entwässerbaren Rahmenkonstrukti-onen angeboten. Auf diese spezielle, be-reits in [1] näher beschriebene Bauart wird nachfolgend jedoch nicht näher ein-gegangen.

1 Konstruktionsarten

Bei bodengleichen Duschen mit aus Fliesen oder Platten belegten Bodenflächen kom-men heute als Unterlage zur Ausführung: � Im Gefälle eingebaute Estriche � Formteile aus extrudiertem Polysty-

rol-Hartschaum (XPS).Daneben gibt es auch Konstruktions-arten, bei denen solche XPS-Formteile nur im Bereich der Rinne eingesetzt wer-den. Sie kommen jedoch bisher relativ selten zum Einsatz.

Der Arbeitsablauf ist bei den beiden Konstruktionsarten ›Gefälleestrich‹ und ›XPS-Formteil‹ ähnlich: Bei der Herstel-lung des Estrichs in der allgemeinen Flä-che (schwimmender Estrich mit/ohne Warmwasser-Fußbodenheizung) wird der Duschbereich zunächst ausgespart (Abb. 1). Erst im Zusammenhang oder im Nach-gang zum Einbau von Bodenablauf oder Bodenrinne wird dann der Gefälleestrich oder das XPS-Formteil eingebaut.

Bei der Konstruktionsart ›XPS-Formteil‹ muss die Fuge zwischen dem Formteil und dem benachbarten schwimmenden Estrich zwingend als Bewegungsfuge aus-gebildet werden. Viele Hersteller von Bo-denrinnen fordern auch bei der Konstruk-tionsart ›Gefälleestrich‹ die Ausbildung ei-ner solchen Bewegungsfuge, da sich die Aufbauten des Gefälleestrichs im Dusch-bereich und des schwimmenden Estrichs in der übrigen Fläche grundlegend vonei-nander unterscheiden.

Eventuelle schallschutztechnische Zu-satzmaßnahmen wie zum Beispiel der streifenweise oder auch vollflächige Ein-bau wenige Millimeter dicker Schall-dämmbahnen wirken hierbei im Wesent-lichen zum Schutz vor Installationsge-räuschen. Sie dienen – je nach Ausfüh-rung – in gewissem Maß auch dem Tritt-schallschutz.

Abb. 2 zeigt beispielhaft die von einem Rinnenhersteller angebotene und im ge-samten Duschbereich einzubauende Schalldämmbahn aus 6 mm dickem Gummigranulat. Abb. 3 zeigt als nächs-ten Arbeitsschritt den anschließenden Einbau des vierseitig (!) umlaufenden Randdämmstreifens.

Bei Bewegungsfugen handelt es sich um Wartungsfugen, deren elastische Fu-

Die Autoren

Dipl.-Ing. Henrik-Horst Wetzel ö.b.u.v. Sachverständiger, Bargteheide

Dipl.-Ing. (FH) Klaus Focke Geschäftsführender Gesellschafter der TAUBERT und RUHE GmbH, Pinneberg

Abb. 1: Aussparung im schwimmenden Estrich Abb. 2: Sechs Millimeter dicke, aus Gummigranulat bestehende Schalldämmbahn »TECEdrainbase« der TECE GmbH [©TECE GmbH]

Abb. 3: Einbau des vierseitig umlaufenden Estrich-Randdämmstreifens [©TECE GmbH]

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genfüllungen mitunter sogar von der Ge-währleistung ausgeschlossen werden. Ihr Vorhandensein stellt indes eine erheb-liche Gefahr für die unmittelbar darunter befindliche Verbundabdichtung dar [2]. So kommen zum Heraustrennen der elas-tischen Fugenfüllungen in der Regel ein-fache Cutter-Messer zum Einsatz, mit de-nen die hauchdünnen Dichtbänder, auf welche die meisten flüssig aufzubrin-genden Verbundabdichtungen im Be-reich dieser Bewegungsfugen angewie-sen sind, ›automatisch‹ durchtrennt wer-den. Vlieskaschierte Butylbänder, die zum Dicht-Set einzelner Hersteller von Boden-rinnen gehören, sind zwar etwas ›ro-buster‹, aber ebenfalls mit scharfer Klinge leicht durchtrennbar. Solche Beschädi-gungen werden erfahrungsgemäß erst viele Monate später bemerkt, nachdem die Fußbodenkonstruktion so durch-feuchtet ist, dass es zu ersten Schäden an den flankierenden Bauteilen oder an der Deckenunterseite kommt.

Ziel eines sicheren und vor allem nach-haltigen Feuchteschutzes muss es daher sein, entweder die dünnen Dichtbänder und auch die Butylbänder dauerhaft wirksam zu schützen oder die Konstrukti-onsart ›Gefälleestrich‹ so weiter zu entwi-ckeln, dass auf den Einbau unnötiger Be-wegungsfugen verzichtet werden kann.

Wie sich die verletzungsanfälligen Dichtbänder im Bereich von Estrichrand-fugen wirksam schützen lassen, zeigen die Abb. 4 und 5. Um das Schutzprofil unter gleichzeitiger Berücksichtigung des Schallschutzes einbauen zu können, be-nötigt man jedoch nicht nur eine untere Ausnehmung im Putz oder in der Beplan-kung, sondern auch liegend eingebaute Hohlkehlfliesen. Letztere kommen in aller Regel aber nur bei gewerblich genutzten Nassräumen (Großküchen, Lebensmittel

verarbeitende Betriebe etc.) zum Einsatz, nicht jedoch in Wohnungsbädern.

Bei Bewegungsfugen zwischen unter-schiedlichen Fußbodenkonstruktionen, die zugleich unterschiedliche bauakus-tische Anforderungen erfüllen (siehe oben), ist der zusätzliche Einbau eines starren Schutzprofils indes nicht möglich. Hier wäre zur Vermeidung von Körper-schallbrücken ein elastisches Schutzprofil erforderlich.

Bereits an dieser Stelle wird deutlich, dass sich die Ziele eines wirksamen und dauerhaften Schutzes von verletzungsan-fälligen Dichtbändern und von Butylbän-dern bei bodengleichen Duschen in Woh-nungsbädern nur schwer in die Praxis umsetzen lassen. Es muss daher über ge-eignete Alternativen nachgedacht wer-den. Diese bestehen in der Optimierung der Verbundabdichtung und/oder in der Weiterentwicklung bestehender Fußbo-denkonstruktionen.

2 Anforderungen an den FeuchteschutzBodenflächen in Wohnungsbädern mit bodengleichen Duschen zählen seit Au-gust 2012 zu den »Nassräumen mit ho-her Beanspruchung« [3]. Sie dürfen mit Bezug auf die flüssig zu verarbeitenden Verbundabdichtungen nicht mehr mit einfachen Polymerdispersionen, sondern nur noch mit mineralischen Dichtschläm-men oder mit Reaktionsharzsystemen ab-gedichtet werden [4].

Über die generellen Vor- und Nachteile dieser flüssig zu verarbeitenden Verbund-abdichtungen wurde bereits ausführlich in [1] und [2] berichtet. Nicht nur wegen der mit den Dichtbändern verbundenen Probleme, sondern auch aus Gründen der besseren Reparierbarkeit wurde in [2] empfohlen, höherwertigere Abdich-

tungen wie z. B. 2 mm dicke vliesarmierte Reaktionsharzsysteme oder 2 mm dicke Butylkautschukbahnen als Verbundab-dichtung einzusetzen.

3 Anforderungen an den SchallschutzBei den hier in Rede stehenden bo-dengleichen Duschen ist die sonst bei Estrichen auf Dämmschichten erforder-liche klare Trennung der Funktionsschich-ten � Installationsebene � Trittschalldämmung � Estrich

nicht möglich, da sich Bodenablauf bzw. Bodenrinne mit dem zugehörigen Ab-laufkörper einschließlich abgehender Lei-tung (Bestandteil der Installation) in der Estrichebene und nicht in der Installati-onsebene unter dem Estrich befinden. Analog zum ›Umkehrdach‹ könnte man einen solchen Estrich daher auch als ›Um-kehrestrich‹ bezeichnen.

In ihren Einbauempfehlungen lösen ei-nige Anbieter von Bodenabläufen und Bodenrinnen das Problem, indem sie bei den Bodenflächen in den Duschen be-wusst auf die Anforderungen des Tritt-schallschutzes verzichten und diese Flä-chen so betrachten wie eine Duschwan-ne, an die auch keine Anforderungen an den Trittschallschutz gestellt wird. Unter dem Gesichtspunkt, dass auch die Bo-denflächen in Duschen in der Regel bar-fuß und nicht mit ›hartem‹ Schuhwerk begangen werden, ist dieser Ansatz durchaus nachvollziehbar. Zudem wird die Fläche der bodengleichen Dusche auch nicht ›begangen‹, sondern eher ›be-treten‹. Damit ergibt sich in der Regel eine geringere Trittschallanregung als beim Begehen eines Fußbodens mit meh-reren Schritten, wie z. B. beim Durch-

Abb. 4: Vorschlag für den Einbau einer Verbundab-dichtung im Anschluss an aufgehende Wände inklu-sive Flachprofil zum Schutz der Abdichtung und Rand-dämmstreifen hinter der Hohlkehlfliese zur Wahrung des Trittschallschutzes [2]

Abb. 5: Details des eingebauten Schutzprofils bei einer gewerblich genutzten Küche, bei der aufgrund nicht bestehender Anforderungen an den Schutz gegen Trittschall kein Randdämmstreifen vor dem Schutzpro-fil angeordnet wurde [©Architekt]

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schreiten eines Flures oder Wohnzim-mers. In einer Dusche führen jedoch Prall-geräusche des Wassers auf der Bodenflä-che, insbesondere bei Tellerbrausen und Massagestrahl, zu einer höheren Körper-schallanregung.

Der entscheidende Nachteil dieser Konstruktion, bei der solche unterschied-lichen Estrichkonstruktionen miteinander kombiniert werden, besteht in der Not-wendigkeit der zusätzlich erforderlichen schalltechnischen Entkopplung zwischen der Bodenfläche in der Dusche und dem daran angrenzenden schwimmenden Estrich. Die an dieser Stelle notwendige Bewegungsfuge muss auch in der an-schließenden Verbundabdichtung und dem Belag konsequent fortgeführt wer-den. Wie bereits dargelegt, führt das mit Bezug auf solche Verbundabdichtungen, die im Bereich von Bewegungsfugen auf den Einbau beschädigungsanfälliger Dichtbänder angewiesen sind, zu erheb-lichen Risiken, sofern das Dichtband nicht über einen gesonderten Schutz verfügt.

Ziel sollte daher sein, den Gefälle-estrich im Duschbereich so zu konstruie-ren, dass dieser sowohl hinsichtlich des Trittschallschutzes als auch der dyna-mischen Steifigkeit der zugehörigen Tritt-schalldämmung nach Möglichkeit die gleichen, zumindest aber sehr ähnliche Anforderungen erfüllt wie der übrige Estrich. Nur dann kann auf die Ausbil-dung einer Bewegungsfuge zwischen

den beiden Estrichen und den nachfol-genden Bauteilschichten verzichtet wer-den. Die Abb. 6 und 7 zeigen einen ent-sprechenden Einbauvorschlag, bei dem anstelle der nur 6 mm dicken Schall-dämmbahn ein spezielles, für schwim-mende Estriche weiterentwickeltes Schalldämmelement aus polyurethange-bundenen Gummifasern vorgesehen wurde. Wegen der entfallenen Bewe-gungsfuge birgt der in dieser Abbildung dargestellte Vorschlag aus abdichtungs-technischer Sicht mit Abstand das gerings te Risiko.

Wie aus den Abb. 7 und 8 ersichtlich, wurde die seitlich überstehende PE-Fo-lien-Abdeckung nur auf den Rand des Schalldämmelements geführt und dort mit einem Klebeband auf der zum Schall-dämmelement gehörenden Aluminium-folien-Kaschierung fixiert, ähnlich wie bei den heute gebräuchlichen Estrich-Rand-dämmstreifen.

Bei dieser vorgeschlagenen Ausfüh-rung darf die Bodenrinne zur Einhaltung des Trittschallschutzes jedoch nicht mehr, wie bisher üblich, mit Schraubdübeln durch das Trittschallelement hindurch in der darunter liegenden Stahlbetondecke befestigt werden.

Eine vergleichsweise einfache Mög-lichkeit der Rinnenbefestigung besteht darin, zunächst die zur Bodenrinne gehö-renden Füße paarweise auf z. B. 5 mm dicken Aluminiumplatten zu verschrau-

ben und anschließend die Aluminium-platten mit der Rinne mit einem elasti-schen Kleber direkt auf der Aluminiumfo-lien-Kaschierung des Schalldämmele-ments zu verkleben (Abb. 9 bis 12). Nach dem Auflegen der Rinne lässt sich diese in dem noch frischen Kleberbett exakt aus-richten. Die genaue Höheneinstellung und der Anschluss der Entwässerungslei-tung dürfen indes erst erfolgen, nachdem der elastische Kleber ausreagiert hat.

Die Aluminiumplatten werden ledig-lich für die Verklebung benötigt. Nach dem Einbau des Estrichs haben sie keine Funktion mehr, da die Rinne dann voll-ständig durch den Estrich fixiert ist.

3.1 Geräusche von Wasserinstallationen

Bei einer Dusche entstehen Geräusche durch das Aufprallen von Wasser sowie durch das Ablaufen von Wasser aus Bo-denrinne, Bodenablauf und Anschlusslei-tung. Für die Anschlussleitung genügt i. A. eine körperschallentkoppelnde Um-mantelung der Leitung, um starre Verbin-dungen zur Rohdecke und zu den Wän-den zu vermeiden.

Aufprallendes Wasser führt zu einer Körperschallanregung. Der begehbare Duschbereich wird damit zu Schwin-gungen angeregt, die an den Rohbau weitergegeben werden. Die Schwin-gungen werden vom Rohbau aufgenom-men und anschließend als Luftschall in

Abb. 6: Vorschlag für eine Gefälleestrich-Variante, bei der auf eine zusätzliche Bewegungsfuge zwischen schwim-mendem Estrich und Gefälleestrich verzichtet werden kann

Abb. 7: Fertiger Einbau des Schalldämmelements aus polyurethangebundenen Gummifasern

Abb. 8: Verklebung der zum Estrich gehörenden, seitlich überstehenden PE-Folien-Abdeckung auf der zum Schalldämmelement gehörenden Aluminiumfoli-en-Kaschierung

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angrenzende, ggf. schutzbedürftige Räu-me abgestrahlt. Die Körperschallübertra-gung ist umso geringer, je besser der be-gehbare Duschbereich vom Rohbau durch eine elastische Trennlage entkop-pelt ist.

Die erzeugten Luftschallpegel dürfen die vereinbarten Schalldruckpegel für schutzbedürftige Räume nicht überschrei-ten. Als Mindestanforderung an den ma-ximalen Schalldruckpegel nach DIN 4109 [6] für Mehrfamilienwohngebäude ist ein Kennwert von LAFmax,n ≤ 30 dB(A) einzuhal-ten. Dieser Wert ist (praktisch) identisch mit der Schallschutzstufe I der VDI 4100 [7] mit LAF,max,nT ≤ 30 dB(A). Ein erhöhter und hoher Schallschutz kann heute z. B. nach den Kennwerten SSt II bzw. SSt III der VDI 4100 [7] vereinbart werden. Diese Werte lauten LAFmax,nT ≤ 27 dB(A) bzw. ≤ 24 dB(A).

Duschen und Badewannen können im Hinblick auf die Schallübertragung in an-grenzende schutzbedürftige Räume nur im Prüfstand geprüft werden. Dazu wer-den die Oberflächen mit einem Wasser-strahl zum Schwingen angeregt. Die stärks te Anregung findet dabei mit einem sogenannten Körperschallgeräuschnor-mal (KGN) statt. Das KGN erzeugt einen harten gebündelten Wasserstrahl mit ei-ner Durchflussmenge von ca. 16 l/min. Bei handelsüblichen Brauseköpfen be-trägt die Durchflussmenge indes nur ca. 9 l/min. Die Anregung mit dem KGN ist

demnach ein überdimensionierter Dusch-strahl und bildet auch das schwallartige Abtropfen des Wassers der duschenden Person nach. Der im Prüfstand gemes-sene Wert für die Anregung mit dem KGN muss unter Berücksichtigung eines Vorhaltemaßes mindestens 2 dB geringer sein als die einzuhaltende Anforderung.

Zusätzlich werden im Prüfstand unter-schiedliche Übertragungsrichtungen ge-prüft: vertikale, horizontale und diagona-le Angrenzungen. In Mehrfamilienwohn-gebäuden mit schalltechnisch günstigen Grundrissen liegen die Bäder ge-schossweise übereinander. Die schutzbe-dürftigen Aufenthaltsräume befinden sich dann in diagonaler Angrenzung.

Der Einbau der 6 mm dicken, zum Ein-bauset der Bodenrinne gehörenden und in Abb. 2 dargestellten Schalldämmbahn erreicht bei der hier abgebildeten Boden-rinne im Prüfstand bei diagonaler An-grenzung nachweislich einen Installa-tions-Schallpegel von 22 dB(A) [5]. Unter Berücksichtigung eines Vorhaltemaßes von 2 dB ist im eingebauten Zustand am Bau dann bei diagonaler Übertragungs-richtung ein Schallpegel von 24 dB(A) zu erwarten. Damit wird die Anforderung für einen hohen Schallschutz nach VDI 4100 [7] erfüllt. In horizontal und vertikal angrenzenden Räumen wird nachweis-lich ein Installations-Schallpegel von 25 dB(A) im Prüfstand [5] und damit 27 dB(A) am Bau erreicht. Damit wird so-

gar bei diesen schalltechnisch ungün-stigen Angrenzungen die Schallschutz-stufe II für einen erhöhten Schallschutz nach VDI 4100 [7] erreicht.

Für den Einbau des vorgeschlagenen Schalldämmelements aus polyurethange-bundenen Gummifasern existieren dage-gen zurzeit noch keine bauakustischen Nachweise. Diese sind, wie zuvor darge-legt, messtechnisch in einem Installati-onsprüfstand zu führen. Um sich hilfswei-se dem zu erwartenden Schallpegel aus der Anregung mit aufprallendem Wasser zu nähern, lässt sich jedoch die Wirkung der Körperschallentkoppelung mit Hilfe der Trittschallminderung ableiten.

Zum Vergleich: Die 6 mm dicke Schall-dämmbahn TECEdrainbase verfügt über eine Trittschallminderung von ∆Lw,R = 20 dB als Prüfwert und von ∆Lw,R = 18 dB für den eingebauten Zu-stand. Das in Abb. 6 bis 12 vorgeschla-gene Schalldämmelement verfügt gemäß bauaufsichtlicher Zulassung [8] dagegen über eine Trittschallminderung von ∆Lw,R = 24 dB. Diese ist also um 6 dB hö-her, sodass mit sehr hoher Wahrschein-lichkeit auch bei schalltechnisch ungün-stigen Angrenzungen mindestens ein er-höhter Schallschutz entsprechend Schall-schutzstufe II nach VDI 4100 zu erwarten ist. Die zudem optimierte Fixierung der Bodenrinne unterstützt diese Erwar-tungen zusätzlich.

3.2 Trittschallschutz

Ein immer wieder entstehendes Ärgernis ist die Übertragung von Trittschall in fremde schutzbedürftige Räume. Die Übertragung ist bei weichfedernden Bo-denbelägen geringer als bei trittharten Belägen. In Bädern werden üblicherweise Fliesen, also ein trittharter Belag, verlegt. Mit einem mangelfrei eingebauten schwimmenden Estrich kann die Tritt-schallübertragung soweit begrenzt wer-den, dass die typischen Anforderungs-werte für den Mindest- oder den erhöh-ten und hohen Schallschutz eingehalten werden.

Die Anforderungen an den Trittschall-schutz werden durch den Trittschallpegel beschrieben. Der Trittschallschutz ist umso besser, je geringer der Wert ist. Die Kennwerte für den bewerteten Norm-Trittschallpegel L’n,w in Mehrfamili-enwohngebäuden sind in DIN 4109 und für den Trittschallschutz mit dem bewer-teten Standard-Trittschallpegel L’nT,w in der Richtlinie VDI 4100 mit den Schall-schutzstufen SSt I, II und III aufgeführt.Abb. 10: Ausrichtung der Bodenrinne

Abb. 9: Auftrag des elastischen Klebers (hier: Pantera MS-3000/60) auf der Unterseite der zuvor ange-schliffenen und entfetteten Aluminiumplatte

Abb. 11: Details der auf dem Schalldämmelement verklebten Bodenrinne

Abb. 12: Fertig ausgerichtete Bodenrinne

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Der bewertete Standard-Trittschallpegel L’nT,w hängt – wesentlich – von dem Norm-Trittschallpegel L’n,w, aber auch von der Raumgröße ab. In größeren Räumen ist der Trittschallschutz dabei günstiger als in kleinen Räumen, weil sich die Schallener-gie in einem größeren Volumen ausbreiten kann. Bei einem Raumvolumen von ca. 31 m³ (12,50 m² großer Raum mit 2,50 m lichter Raumhöhe) sind die Zahlenwerte der bewerteten Norm-Trittschallpegel und des Standard-Trittschallpegels identisch. Bezogen auf diese Raumkonstellation gel-ten die in Tab. 1 zusammengefassten be-werteten Norm-Trittschallpegel.

Die Wirkung eines fachgerecht einge-bauten schwimmenden Estrichs ergibt sich aus der vollflächigen Auflage auf ei-ner Trittschalldämmschicht und einem allseitig umlaufenden Randdämmstrei-fen, um den Estrich von aufgehenden Bauteilen zu trennen. Fehlende Randdämmstreifen führen zu Schallbrü-cken im Randbereich. Eine kleine Schall-brücke kann die Trittschallübertragung um bis zu 10 bis 20 dB erhöhen. Die Schallbrücke muss sich dabei nicht in un-mittelbarer Nähe zur begangenen Fläche, sondern kann sich an ganz anderer Stelle im Raum befinden.

Die Wirksamkeit der Trittschalldäm-mung wird durch die dynamische Steifig-keit s‘ der Trittschalldämmung beschrie-ben. Je geringer die Steifigkeit, also je weicher das Material ist, desto höher ist die Trittschallminderung. Typische Tritt-schalldämmplatten, die in Wohnungen eingebaut werden, haben eine dyna-mische Steifigkeit zwischen s‘ = 30 MN/m³ und 10 MN/m³. Bei einer dynamischen Steifigkeit von s‘ = 30 MN/m³ beträgt die Trittschallminderung ∆Lw,R = 26 dB und kann mit der Steifigkeit von s‘ = 10 MN/m³ auf ∆Lw,R = 30 dB ansteigen.

Die Wirksamkeit der Trittschalldäm-mung kann sich in der Fläche – wie im Randbereich – durch Schallbrücken als starre Verbindungen verringern. Dies kann z. B. bei nicht vollflächig verlegten Trittschalldämmplatten mit dazwischen - liegenden Fugen passieren. Aber auch vermeintlich weiche Schichten wie z. B. – unzulässigerweise – gedämmte Rohrlei-tungen in der Trittschalldämmebene oder

eine steifere Trittschalldämmung zwi-schen weicheren Platten führen dazu, dass der Estrich nicht überall gleich schwingen kann, sondern teilflächig et-was stärker an die Decke angekoppelt ist.

Bei der in den Abb. 2 und 3 dargestell-ten Konstruktion befindet sich eine Be-wegungsfuge zwischen der Bodenfläche in der Dusche und dem Estrich des üb-rigen Wohnungsbads. Damit kann jede Teilfläche für sich allein wirken und für sich allein hinsichtlich des Trittschallschut-zes nachgewiesen werden. Der schwim-mende Estrich mit seiner Trittschalldäm-mung im Wohnungsbad ist wie die üb-rige Fläche in der Wohnung nach den Anforderungen an den Trittschallschutz zu dimensionieren.

Der Einbau der 6 mm dicken Schall-dämmbahn TECEdrainbase führt zu einer Trittschallminderung von ∆Lw,R = 18 dB, sodass je nach Dicke der Decke und Lage des schutzbedürftigen Raumes ggf. auch ein hoher Schallschutz erreicht wird. Bei diagonaler Angrenzung muss die Ge-schossdecke indes eine Dicke von 25 cm aufweisen, damit auch von der Dusche der Kennwert für den erhöhten Schall-schutz erreicht wird. Der Bodenaufbau der bodengleichen Dusche mit Trennfuge zum schwimmenden Estrich kann jedoch – wie eingangs beschrieben – hinsichtlich der Trittschalldämmung geringer dimen-sioniert werden, weil die Fläche lediglich betreten und nicht begangen wird. Dem-nach wäre diese Konstruktion, weil allsei-tig getrennt von der übrigen Estrichflä-che, auch für einen erhöhten Schallschutz in Ordnung.

Aufgrund des bewussten Verzichts auf die Trennung der beiden Estrichflächen sind für die Trittschallübertragung bei der in Abb. 6 vorgeschlagenen Konstruktion beide Flächen als eine Einheit zu betrach-ten. Damit eine Teilfläche auf einer steife-ren Trittschalldämmung die Wirkung der Teilfläche auf einer weicheren Trittschall-dämmung nicht reduziert, wären iden-tische Trittschallminderungen des ›Um-kehrestrichs‹ der Dusche und des schwim-menden Estrichs der übrigen Fläche am günstigsten.

Wie bereits ausgeführt, haben schwimmende Estriche in Wohnungen,

auch bei Ausführung als Heizestrich, übli-cherweise mindestens eine Trittschallmin-derung von ∆Lw,R = 26 dB bzw. eher 28 dB bei einer Dicke von mindestens 20 mm. Die Trittschallminderung des vor-geschlagenen polyurethangebundenen Gummifaser-Schalldämmelements von ∆Lw,R = 24 dB für den Duschbereich und die Trittschalldämmung des übrigen schwimmenden Estrichs mit z. B. ∆Lw,R = 28 dB unterscheiden sich indes. Die Konstruktion der bodengleichen Du-sche ist damit nicht so wirksam wie die des übrigen Estrichs.

Um sich zumindest rechnerisch dem zu erwartenden bewerteten Norm-Tritt-schallpegel zu nähern, erscheint es auf-grund der Trittschallminderungen in ver-gleichbarer Größenordnung daher plausi-bel, eine flächengewichtete (logarith-mische) Mittelung der Trittschallminde-rungen durchzuführen. Dies bedeutet z. B. bei einem 8,00 m² großen Bad (ein-schließlich Dusche), in dem sich eine 1,00 m² große bodengleiche Dusche mit ›Umkehrestrich‹ befindet, Folgendes:

Die Trittschallminderung von ∆Lw,R = 28 dB des Estrichs im Wohnungsbad re-duziert sich durch die kleine Fläche der Dusche mit ∆Lw,R = 24 dB um ca. 1 dB auf ∆Lw,R = 27 dB. Dieser Wert ist beim Nach-weis des Schallschutzes zu berücksichti-gen. Hierzu folgendes Beispiel:

In dem Wohngebäude, in dem auch die Abb. 7 bis 12 entstanden, befindet sich – schalltechnisch günstig – unter einem Bad kein schutzbedürftiger Wohnraum. Über der 18 cm dicken Stahlbetondecke befin-det sich ein schwimmender Estrich. Der nächste schutzbedürftige Raum mit z. B. 31 m³ grenzt in diagonaler Richtung an. Um einen erhöhten Schallschutz nach VDI 4100 SSt II von L’n,w ≤ 44 dB zu erreichen, muss die Trittschallminderung des Fußbo-dens im Bad einen Wert von ∆Lw,R = 26 dB erreichen. Zuvor wurde für diese beispiel-hafte Situation bereits eine Trittschallmin-derung von ∆Lw,R = 27 dB ermittelt, so dass die Anforderung mit ein wenig ›Luft‹ zum Anforderungswert erfüllt ist. Aus trittschall-technischer Sicht ist dieser Aufbau dem-nach geeignet. Für die vertikale Übertra-gung oder einen noch höheren Schall-schutz ist die Geschossdecke dicker auszu-führen und/oder die Wirkung der Tritt-schalldämmschicht zu erhöhen.

Nach Fertigstellung des Estrichs und vor Einbau der Abdichtung wurde eine Mes-sung des bewerteten Norm-Trittschallpe-gels L‘n,w durchgeführt. Das Messergebnis betrug L‘n,w = 39 dB. Damit wird der rech-

Tab. 1: Bewerteter Norm-Trittschallpegel aus DIN 4109 und für die Schallschutzstufen I bis III für einen Raum mit 31 m³, abgeleitet aus VDI 4100

DIN 4109 VDI 4100SSt I

VDI 4100SSt II

VDI 4100SSt III

L’n,w ≤ 53 dB L’n,w ≤ 51 dB L’n,w ≤ 44 dB L’n,w ≤ 37 dB

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nerische Ansatz deutlich in positiver Hin-sicht übertroffen.

Beide Fußbodenaufbauten – ›Umkeh-restrich‹ und schwimmender Estrich – ha-ben praktisch die gleiche dynamische Steifigkeit. Die Trittschalldämmung des schwimmenden Estrichs hat s‘ ≤ 20 MN/m³ und die Trittschalldämmung aus polyuret-hangebundenen Gummifasern s‘ ≤ 19 MN/m³ [8]. Demnach liegt bei glei-cher Belastung nahezu die gleiche Einfe-derung vor. Die Unterschiede liegen le-diglich in der geringeren Dicke der Tritt-schalldämmung im Duschbereich. Damit ist gewährleistet, dass der darauf ange-ordnete Estrich einschließlich des not-wendigen Gefälles so dick sein kann, dass die gemäß bauaufsichtlicher Zulassung notwendige flächenbezogene Masse des Estrichs von 240 kg/m² aufgebracht wer-den kann und damit auch die genannte Trittschallminderung erreicht wird. Au-ßerdem bietet die geringe Dicke der po-lyurethangebundenen Gummifaser-Tritt-schalldämmung eher die Möglichkeit, normenkonforme Abläufe einbauen zu können (siehe unten).

4 Anforderungen an die EntwässerungBodenabläufe und Bodenrinnen müssen bestimmte Anforderungen erfüllen. Die maßgeblichen Anforderungen an Bo-denabläufe sind zunächst in DIN EN 1253-1:2003 [9] enthalten. Darüber hi-naus wirken sich auch die in DIN 1986-100 [10] enthaltenen nationalen und von Europa abweichenden Anforderungen an die Anschlussleitungen auf die in Deutschland verwendbaren Bodenab-läufe aus. Aus alledem folgt, dass Bo-denabläufe und Bodenrinnen bodenglei-cher Duschen nachstehenden Anforde-rungen gerecht werden müssen: � ›Nennwert des Abflussstutzens‹ des

Bodenablaufs bzw. der Bodenrinne

nach DIN EN 1253-1: DN 50 � Zugehöriger ›Abflusswert‹ nach DIN

EN 1253-1 bzw. zugehöriger ›An-schlusswert‹ nach DIN 1986-100: min-destens 0,8 l/s

� ›Geruchsverschlusshöhe‹ nach Ziffer 5.7.1 von DIN 1986-100: mindestens 50 mm

� ›Stauhöhe a‹ nach DIN EN 1253-1: mindestens 20 mm.

Nur Bodenabläufe bzw. Bodenrinnen, die alle diese vier Anforderungen erfüllen, entsprechen den nationalen Anforde-rungen. Sollten in Deutschland Abläufe bzw. Rinnen zum Einsatz kommen, die diesen Anforderungen nicht gerecht wer-den, zum Beispiel beim Bauen im Be-stand, dann handelt es sich um von den Normen bzw. technischen Regeln abwei-chende Sonderkonstruktionen. Aus zivil-rechtlicher Sicht entsprechen solche Son-derkonstruktionen dann auch nicht mehr den anerkannten Regeln der Technik, sondern allenfalls dem Stand der Technik. Sie müssen daher zwischen den Parteien unter Wahrung der Hinweis- und Aufklä-rungspflicht auch entsprechend verein-bart werden.

Von den Normen bzw. technischen Re-geln wesentlich abweichende Bodenab-läufe bzw. Bodenrinnen sind zudem aus bauordnungsrechtlicher Sicht auf einen Verwendbarkeitsnachweis in Form eines allgemeinen bauaufsichtlichen Prüfzeug-nisses (abP) entsprechend Bauregelliste A Teil 1, lfd. Nr. 12.2.12 [11] angewiesen.

Während die Kriterien ›Nennwert des Abflussstutzens‹, ›Abflusswert‹ und ›Ge-ruchsverschlusshöhe‹ für die Auswahl des Bodenablaufs bzw. der Bodenrinne aus-schlaggebend sind, wirkt sich die ›Stauhö-he a‹ erst beim Einbau auf der Baustelle aus. So wird bei vielen Ablaufkörpern mit waagerechtem Abgang der Abflusswert von 0,8 l/s erst ab einer Stauhöhe a ≥ 20 mm erreicht. Überträgt man dieses

Maß auf die Einbausituation einer bo-dengleichen Dusche, dann muss sich die Oberkante Rost- oder Rinnenabdeckung mindestens 20 mm unterhalb der Oberkan-te der benachbarten Bodenfläche befinden (Abb. 6). Anderenfalls würde bei voller Aus-nutzung der Stauhöhe das Wasser beim Duschen auf die gefällelose benachbarte Bodenfläche gelangen, wo es dann nicht mehr kontrolliert abgeleitet wird.

Abb. 13 zeigt ein solches Szenario. Bei dieser bodengleichen Dusche hatte man allerdings nicht nur die Bodenrinne viel zu hoch eingebaut, sondern neben dem zu geringen Abflusswert war auch noch das im Ablaufkörper eingesetzte Haarsieb dichtgesetzt (Abb. 14).

Durch das konsequente Einhalten der ›Stauhöhe a‹ erübrigt sich die planerische Vorgabe des im Estrich auszubildenden Gefälles. Bei den in vielen Fällen üblichen Abmessungen von Duschen von 0,8 m x 0,8 m bis 1,00 m x 1,00 m ist das Boden-gefälle bei einer Stauhöhe a ≥ 20 mm au-tomatisch größer als 2 %. Um Wider-sprüchlichkeiten zu vermeiden, sollte da-her analog Abb. 6 nur die Höhenlage des Ablaufs oder der Rinne angegeben wer-den, nicht jedoch die Größe des daraus resultierenden Gefälles oder irgendwelcher anderer einzuhaltender Mindestgefälle.

Darüber hinaus kann es Fälle geben, bei denen selbst ein Abflusswert von 0,8 l/s nicht mehr ausreicht. Diese Situati-on kann zum Beispiel bei ›Erlebnisdu-schen‹ vorliegen. So muss der Bodenab-lauf bzw. die Bodenrinne natürlich in der Lage sein, das gesamte anfallende Was-ser abzuführen.

Vergleicht man die zuvor genannten Anforderungen an die technischen Eigen-schaften von Entwässerungsrinnen mit den Produktangaben der Hersteller, dann fällt auf, dass manche Hersteller nur un-zureichend darauf hinweisen, dass ihre ›superflachen‹ Bodenrinnen nicht mit den normativen Anforderungen übereinstim-men und damit nicht die anerkannten Regeln der Technik erfüllen. So suggeriert zum Beispiel der Hinweis, wonach die XY-»Duschrinne … der DIN EN 1253« entspricht, dass die in diesem Zusammen-hang genannten Abflusswerte von 0,4 bis 0,8 l/s ebenfalls durch die Norm abge-deckt sind. Hier wäre deutlich mehr Klar-heit angebracht.

5 Bauliche Anforderungen

Um sowohl den in Abb. 6 vorgestellten ›Umkehrestrich‹ als auch normenkon-forme Bodenabläufe bzw. Bodenrinnen

Abb. 13: Wasser auf dem Parkettbelag des Flurs als Folge einer Bodenrinne, über die das Wasser beim Duschen nicht rasch genug abfließen konnte [© Woh-nungseigentümerin]

Abb. 14: Ausgebautes, zum Teil mit Haaren dichtge-setztes Haarsieb

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realisieren zu können, benötigt man eine ausreichende Konstruktionshöhe des an die Duschfläche angrenzenden Estrichs auf Dämmschicht. Diese Konstruktions-höhe bestimmt sich vornehmlich aus der Bauhöhe des Bodenablaufs bzw. der Bo-denrinne. Sie variiert entsprechend von Hersteller zu Hersteller.

Bei der hier gezeigten Bodenrinne »TECEdrainline« in Kombination mit dem ›Ablauf Norm‹ (u. a. ›Abflusswert‹ minde-stens 0,8 l/s, ›Geruchsverschlusshöhe‹ mindestens 50 mm) beträgt die Bauhöhe nur 120 mm (Abb. 15). Zusammen mit dem 17 mm dicken Schalldämmelement aus polyurethangebundenen Gummifa-sern und der nach DIN EN 1253-1 einzu-haltenden ›Stauhöhe a‹ von mindestens 20 mm beträgt die erforderliche Kon-struktionshöhe rein rechnerisch und ohne

Berücksichtigung etwaiger Maß- und/oder Ebenheitstoleranzen mindestens 157 mm. Ausgehend von der Bauhöhe der Bodenrinne von 120 mm sollte man daher von vornherein eine Konstruktions-höhe von 170 mm oder besser noch 180 mm planen. Eine solche Konstrukti-onshöhe wirkt sich dann natürlich auch entsprechend auf die gesamte Rohbau-planung aus.

6 Hinweise zu den EstricharbeitenNach Abschnitt 5.1 von DIN 18560-1 [12] muss ein Estrich hinsichtlich seiner Dicke ›gleichmäßig‹ sein. Wird ein Gefälle erfor-derlich, so ist dieses in der Unterlage aus-zubilden (Gefälledämmung oder gleich-wertig). Von daher handelt es sich bei dem in diesem Beitrag angesprochenen

und auch in Abb. 6 dargestellten ›Gefäl-leestrich‹ auch um eine von der Estrich-norm abweichende Sonderkonstruktion. Diese ist indes unverzichtbar, da die Be-lange des Feuchte- und Schallschutzes eindeutig Vorrang haben.

Um den Gefahren (Rissbildung) un-gleich dicker Estriche zu entgehen, müs-sen daher in den betreffenden Bodenflä-chen von Duschen spezielle schwindarme Schnellestriche mit erhöhter Biegezugfes-tigkeit zum Einsatz kommen.

7 Hinweise zu den Fliesen- und PlattenarbeitenDie Regelung, wonach Bodenflächen in Wohnungsbädern mit bodengleichen Duschen seit August 2012 zu den »Nass-räumen mit hoher Beanspruchung« zäh-len [3], wirkt sich auch auf die Verlegung

Abb. 15: Bauhöhe der TECEdrainline in Kombination mit dem ›Ablauf Norm‹

Abb. 16: Entscheidungsdiagramm

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Kontakt/Information

Dipl.-Ing. Henrik-Horst WetzelVon der Industrie- und Handelskammer zu Lübeck öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden

Eichenweg 8 22941 Bargteheide Tel. 04532/6892 [email protected] www.sv-wetzel.de

Dipl.-Ing. (FH) Klaus FockeGeschäftsführender Gesellschafter der TAUBERT und RUHE GmbH

Rellinger Straße 26 25421 Pinneberg Tel. 04101/517790 [email protected] www.taubertundruhe.de

der Fliesen und Platten aus. So sind nach Abschnitt 7.3.3 von DIN 18157-1 [13] hoch beanspruchte Bodenbeläge im kombinierten Verfahren, d. h. hohlraum-frei zu verlegen. Spätestens damit dürfte die Diskussion über Sinn und Unsinn der zusätzlichen Ableitung des Sickerwassers unter Fliesen und Platten [14] beendet sein. Dort, wo sich keine Hohlräume be-finden, kann auch kein Sickerwasser sein.

8 Fazit

Bodengleiche Duschen liegen eindeutig im Trend. Gleichwohl gibt es noch keine Regeln für geeignete Konstruktionen, die gleichermaßen den Anforderungen des Feuchte- und des Schallschutzes gerecht werden. Ziel dieses Beitrags war es daher, diese Lücke zu schließen und für die Kon-struktionsart ›Gefälleestrich‹ entspre-chende Verbesserungsvorschläge vorzu-stellen. Das Entscheidungsdiagramm ge-mäß Abb. 16 stellt das Ergebnis dieser Überlegungen dar.

Literaturverzeichnis

[1] Wetzel, Henrik-Horst: Abdichtungen im Verbund – Vor- und Nachteile. Erfah-rungen aus der Praxis (Teil 2). Der Bau-sachverständige 9(2013), Nr. 1, S. 17-22

[2] Wetzel, Henrik-Horst: Abdichtungen im Verbund – Vor- und Nachteile. Erfah-rungen aus der Praxis (Teil 1). Der Bau-sachverständige 8(2012), Nr. 6, S. 15-20

[3] Fachverband Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Bauge-werbes e.V. (ZDB), Berlin Hrsg.): ZDB-Fachinformation. Leitfaden - Hinwei-se für die Planung und Ausführung von Abläufen und Rinnen in Verbindung mit Abdichtungen im Verbund, Ausgabe Au-gust 2012

[4] Fachverband Fliesen und Naturstein im Zentralverband des Deutschen Bauge-werbes e.V. (ZDB), Berlin (Hrsg.): Merk-blatt Verbundabdichtungen - Hinweise für die Ausführung von flüssig zu verar-beitenden Verbundabdichtungen mit Be-kleidungen und Belägen aus Fliesen und Platten für den Innen- und Außenbereich, Januar 2010, Ersatz für Ausgabe Januar 2005

[5] Zertifikat der TECE GmbH »Geräuschver-halten einer Duschfläche mit Bodenab-laufrinne im Prüfstand (Installations -Schallpegel LIn DIN 4109)« für die TECEdrainline Duschrinne mit Montage-zubehör, Prüfdatum 31. August 2011

[6] DIN 4109, Schallschutz im Hochbau, Anfor-derungen und Nachweise, Ausgabe No-

vember 1989 mit Berichtigung 1 zu DIN 4109, Ausgabe August 1992, und Ände-rung A1, Ausgabe Januar 2001

[7] VDI 4100:2012-10 Schallschutz im Hoch-bau, Wohnungen, Beurteilung und Vor-schläge für erhöhten Schallschutz

[8] Allgemeine bauaufsichtliche Zulassung Z-23.21-1741 vom 13. Januar 2014 für den Trittschalldämmstoff »Regupol® sound 17«

[9] DIN EN 1253-1:2003-09 Abläufe für Ge-bäude – Teil 1: Anforderungen

[10] DIN 1986-100:2008-05 Entwässerungs-anlagen für Gebäude und Grundstücke – Teil 100: Bestimmungen in Verbindung mit DIN EN 752 und DIN EN 12056

[11] Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt): Bauregelliste A, Bauregelliste B und Liste C, Ausgabe 2014/1 vom 07. März 2014 (www.dibt.de)

[12] DIN 18560-1:2009-09 Estriche im Bau-wesen – Teil 1: Allgemeine Anforde-rungen, Prüfung und Ausführung

[13] DIN 18157-1:1979-07 Ausführung kera-mischer Bekleidungen im Dünnbettver-fahren; Hydraulisch erhärtende Dünnbett-mörtel

[14] Sickerwasser unter Fliesen: Ein Mythos, in: TGA-Newsletter 10-2013 (www.tga-fachplaner.de/TGA-Newslet-ter-2013-10)

Die Autoren danken der BSW Berleburger Schaumstoffwerk GmbH und der TECE GmbH für die Überlassung ihrer auf den Abb. 7 bis 12 dargestellten Produkte.

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