Cogito - Ausgabe 14 (Wintersemester 2012_13)

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Studiengebühren @ JKUSeiten 4 & 5

JUS: Auf zum Linzer Moot Court!

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Geschlechtergerechtes Formulieren

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Die Causa Strasser

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Das Studierendenmagazin des VSStÖ Linz. Seit 1966. Ausgabe 14–WiSe 12/13

Verband sozialistischer Student_innen Österreichshttp://linz.vsstoe.at

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JKU plant Parkplatzsanierung auf Kosten der Studierenden

Die Aufgabe für die Erhaltung bzw. Finan-zierung des JKU Parkplatzes zu sorgen, ist seitens der JKU in einer eigenen GmbH ausgelagert und damit der direkten Mitbe-stimmung der Studierenden und der mei-sten Universitätsangehörigen entzogen. Eine solche Konstruktion funktioniert so lange, bis keine gröberen Probleme auftre-ten, was aber nun der Fall zu sein scheint. Die Wahrheit ist, dass der JKU Parkplatz seit mehr als zehn Jahren jährliche Defi -zite verursacht, und die JKU-Leitung die-ser Entwicklung ebenso lange zugesehen hat. Jetzt wird versucht, das Finanzloch auf Kosten der Studierenden zu schließen: Es droht eine erneute Erhöhung der Park-gebühr. So plant die GmbH-Leitung eine Preissteigerung für Tagestickets auf EUR 2,00 (+18%), die natürlich vor allem Studie-rende trifft, da diese nicht die Möglichkeit haben, ein Parkticket zu lösen.

Die ÖH fordert, – auch um den Parkplatz langfristig auf solide Beine zu stellen und einen ansonsten irgendwann notwen-digen Verkauf zu verhindern – dass auch Studierende das Semesterparkticket be-ziehen können und alle Universitätsange-hörigen in einer einkommensabhängigen (und progressiven) Preisliste einen fairen Beitrag zu dieser Finanzierung leisten müssen. Alles andere ist ungerecht und wenig durchdacht.

öh newsHannes Halak

ÖH [email protected]

Die Studienvertretung Soziologie hat auch im Wintersemester eine gute Mischung aus sinnvollem Service und inhaltlichen Veranstaltungen für Soziolog_innen auf die Beine gestellt.

Die StV Soziologie veranstaltete nicht nur den Absolvent_innentalk, bei dem Sozio-logiestudierende mit ehemaligen Absol-vent_innen über ihr Studium und ihren Abschluss an der JKU plaudern konnten, sondern organisierte eine Exkursion zum Lern- und Gedenkort Schloss Hartheim, wo u.a. eine Führung durch Prof.in Brigitte Kepplinger (JKU) stattfand.Um euch auch im Studium zu unterstüt-zen, veranstalteten wir den Crashkurs So-ziologie, der in Kooperation mit Prof. Mein-rad Ziegler stattfand. Der Kurs diente als Vorbereitung zur bevorstehenden Klausur. Ein Team der StV wiederholte die wich-tigsten Theoretiker_innen und stellte sich den Fragen der Studierenden.

Unter „Moot Court“ wird eine fi ktiver Ge-richtsprozess verstanden, in dessen Rah-men ein Zivilprozess in dritten Instanz simuliert wird. Veranstaltet wird dieses Planspiel, wie auch in den vergangenen Jahren, im Rahmen der „Moot Court Com-petition“ von der Organisation ELSA (Euro-pan Law Students‘ Association), die auch in Linz mit einer Gruppe vertreten ist. Ziel der teilnehmenden Teams ist es, unter „realen“ Bedingungen (innerhalb des gesetzlichen Fristenlaufs) einerseits einen Schriftsatz (Revision bzw. Revisionsbeantwortung) an den Obersten Gerichtshof zu verfassen und andererseits die jeweilige Partei in einem fi ktiven Prozess vor einem Richter_innensenat zu vertreten.

Die Linzer Finalrunde 2012/13 fi ndet am Mittwoch, den 23. Jänner 2013, ab 14:00 Uhr am Oberlandesgericht Linz statt, wo die vier teilnehmenden Teams ihre Plädo-yers vor dem Richtersenat halten werden,

der dieses Jahr aus Univ.-Prof. Dr. Peter Bydlinski, Univ.-Prof. Dr. Christian Holzner (beide JKU), sowie Rechtsanwalt Dr. Walter Müller besteht. Die VSSTÖ Jus-Gruppe wird sich diese Gelegenheit nicht entgehen las-sen und live vor Ort dabei sein. Treffpunkt für alle Interessierten ist um 13:15 Uhr (Bib-Platz), von wo aus wir zum OLG Linz starten werden, um uns gemeinsam ein spannendes Finale anzusehen.

Soziologie: Rückblick und anstehende Veranstaltungen

JUS: Auf zum Linzer Moot Court!

2 linz.vsstoe.at

öh

Zum Abschluss des Wintersemesters lädt die StV Soziologie recht herzlich zum Sozi-ologie-Café im SOWI-Büro ein. Für Kaffee, Tee und Kuchen ist gesorgt.

Soziologie Café

Wann: 23.01.2013 von 9:00-12:30 UhrWo: SOWI-Kammerl, gegenüber Sparkasse

g

Jasmin PruggerStV [email protected]

soz

Donna KrasniqiVSStÖ Jus-Gruppedonjeta.krasniqi@refl ex.at

jus

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Der letztwöchige SozWi-Absolvent_innen-talk gab Antworten auf die Frage, welche berufl ichen Möglichkeiten das Studium der Sozialwirtschaft bietet. Vertreter_innen unterschiedlichster Berufssparten (NPOs, Öffentliche Unternehmen, Privatunter-nehmen, Vereine, Lehre und Forschung) zeugten von der Interdisziplinarität des So-zialwirtschaftsstudiums. Der interdisziplinäre Charakter des Studi-ums zeigt sich jedoch nicht erst bei den

Sprache dient nicht nur als Mittel der Kom-munikation. Vielmehr dient sie, mit Hilfe von „typischen Sprech- und Schreibwei-sen“, als Mittel zur Konstruktion und Re-produktion einer Wirklichkeit. Verändert sich die Sprache, so verändert sich auch die Gesellschaft, denn beides beeinfl usst das Denken und Handeln der Menschen. Sprache hat keine natürliche Bedeutung, sondern bedarf zwangsläufi g Interpretati-onen. Durch einen bewussten Sprachwan-

berufl ichen Möglichkeiten, sondern auch bei den Möglichkeiten, ein Masterstudium zu absolvieren. Grundsätzlich entscheidet sich ein großer Teil der Studierenden, ein Masterstudium an das Bachelorstudium SozWi anzuhängen. Meist wird hier das gleichnamige Masterstudium gewählt. Neben einer Reihe an gesellschafts- und sozialpolitischen Pfl ichtfächern (48 ECTS) besteht hier die Möglichkeit, insgesamt 42 ECTS nach Wahl zu absolvieren. Auch bei der Auswahl des Themas der Master-thesis besteht grundsätzlich Wahlfreiheit – einzige Voraussetzung ist die Herstellung eines gesellschafts- oder sozialpolitischen Bezugs.

Du hast jedoch auch die Möglichkeit, dich für andere Masterstudien der Sozial- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät zu inskribieren. So kannst du neben dem Ma-sterstudium Soziologie auch die Master-

del können diese Interpretationen verän-dert werden.

Das Experiment

45 weibliche und 45 männliche Personen wurden gebeten, einen Fragebogen auszu-füllen, in dem unter anderem die Nennung von berühmten Persönlichkeiten verlangt wurde. Der Fragebogen wurde in drei al-ternativen Sprachformen verteilt. Im ge-nerischen Maskulinum (Sportler), mit Beid-nennung (Sportlerinnen und Sportler) und mit Binnen-I (SportlerInnen).Ergebnis: Sowohl die weiblichen als auch die männlichen Befragten nannten mehr weibliche Persönlichkeiten, wenn beide Geschlechter in den Fragestellungen auf-tauchten, als wenn die männliche Form gebraucht wurde. Noch signifi kanter war der Unterschied bei der Verwendung des Binnen-I. Hier wurden die meisten Frauen genannt. „In allen Studien führte der Ge-brauch der männlichen Sprachform zu

Was tun nach dem Bachelorstudium Sozialwirtschaft?

Geschlechtergerechtes Formulieren

3linz.vsstoe.at

studien General Management, Finance and Accounting, Economics, Management and Applied Economics, sowie die Joint Master Programme Comparative Social Policy und Global Business belegen. Achtung: Diese Masterstudien haben jeweils eigens de-fi nierte Zugangsvoraussetzungen. Meist ist eine gewisse Zahl an BWL- und VWL-Fächern (bei WiWi-Masterstudien) bzw. Soziologie-LVAs (beim Soziologie-Master-studium) vorzuweisen.

Setze dich daher schon im Bachelorstudi-um mit deinem Wunschmaster auseinan-der! Die Studienvertretung SozWi veröf-fentlicht noch in diesem Semester einen Factsheet über alle Voraussetzungen für Sozialwirt_innen zu den einzelnen Ma-sterstudien an der JKU. Finden kannst du diesen unter oeh.jku.at oder in gedruckter Form im SOWI-Kammerl.

einem geringen gedanklichen Einbezug von Frauen“, bringen Stahlberg und Sc-zesny ihre Ergebnisse auf den Punkt und bestätigen damit die feministische Argu-mentation. Die männliche Sprachform wird hingegen relativ automatisch verarbeitet, da sie in den meisten Sprachsituationen verwendet wird.

Sprache verändert

Trotzdem verwehrt sich die breite Öffent-lichkeit immer noch dagegen, Frauen in al-len Bereichen der Sprache sichtbar zu ma-chen. Dabei geht es nicht darum, wie oft behauptet wird, die Sprache zu verkompli-zieren, sondern schlicht und einfach die Re-alität abzubilden. Auf Frauen soll bewusst aufmerksam gemacht werden, um eine falsche Wahrnehmung in der Gesellschaft zu bekämpfen.

Gerhard ÖllerVorsitzender StV SozWi

[email protected]

sozwi

Lena HöckVSStÖ Jus-Gruppe

lena.hoeck@refl ex.at

fem

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Ab Sommersemester 2013 werden wieder an allen Universitäten Studiengebühren eingehoben, dies-mal mit klarer Gesetzesgrundlage. Leidtragende des reparierten Gesetzes sind Nicht-EWR-Studierende: Sie müssen künftig doppelte Studiengebühren in Höhe von EUR 726,72/Semester zahlen. Unabhängig von der Studiendauer.

4 linz.vsstoe.at

Höhe der Studiengebühren

Die Höhe der Studiengebühren beträgt EUR 363,36 für österreichische und EU-/EWR-Stu-dierende, EUR 726,72 für Nicht-EWR-Studie-rende. Erfolgt die Einzahlung innerhalb der Nachfrist, wird ein „Strafzuschlag“ in Höhe von 10% erhoben.

Merke: Beitragspfl ichtig sind Studierende, die den beitragsfreien Zeitraum überschrit-ten haben. Studierende aus Nicht-EWR-Staa-ten müssen ab dem 1. Semester Studienge-bühren zahlen.

Wer zahlt keine Studiengebühren?

Studierende, die sich innerhalb des beitrags-freien Zeitraumes befi nden, sind von den Studiengebühren befreit.

Beitragsfreier Zeitraum

• Bachelor: Mindeststudienzeit + 2 Tole-ranzsemester (d.h. 6 + 2 Semester)

• Diplom: Mindeststudienzeit pro Ab-schnitt + 2 Toleranzsemester

• Master: Mindeststudienzeit + 2 Tole-ranzsemester (d.h. 4 + 2 Semester)

Folgende Studierende sind generell von den Studiengebühren befreit:

• Beeinträchtigung von mindestens 50%*

• Studierende aus: Afghanistan, Angola, Ä thiopien, Guinea-Bissau, Haiti, Jemen, Malediven, Mali, Mauretanien, Sene-gal, Sierra Leone, Somalia, Bangladesch, Kambodscha, Mosambik, Sudan, Benin, Bhutan, Burkina Faso, Burundi, Dschi-buti, Eritrea, Gambia, Guinea, Guinea (Ä quatorialg.), Kap Verde, Kiribati, Ko-moren, Kongo (Demokr. Republik), Laos, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Myanmar (Birma), Nepal, Niger, Ostti-mor, Ruanda, Salomonen, Sambia, Sa-moa, Sao Tome und Principe, Tansania, Togo, Tschad, Tuvalu, Uganda, Vanuatu, Zentralafrikanische Republik

*Nachweis mittels Behindertenausweis des Bundes-sozialamts

Erlass-/Rückerstattungsgründe

Die Studiengebühr wird u.a. bei folgenden Gründen erlassen/rückerstattet, auch wenn der beitragsfreie Zeitraum bereits über-schritten sein sollte:

• Jahreseinkommen von mindestens EUR 5415,20* aus dem Kalenderjahr 2012

• Beurlaubung vom Studium

• Schwere Erkrankung

• Schwangerschaft/Kindererziehung bis zum 7. Geburtstag

• Präsenz-/Zivildienst

• Bezug von Studienbeihilfe (Laufendes oder letztes Semester)

• Drittstaatsangehörige, die einen an-deren (!) Aufenthaltstitel als eine Auf-enthaltsbewilligung für Studierende nachweisen können

Tipp: Die Formulare für den Erlass/die Rück-erstattung der Studiengebühr kannst du unter www.jku.at/content/e262/e240/e3263/e3473/ herunterladen. Zuständig ist das JKU-Zulassungsservice (Bankenge-bäude, 1. Stock).

*Gültig für den Erlass/die Rückerstattung im Sommersemester 2013 und Wintersemester 2013/14.

Tipps für die Studiengebühr

Der VSStÖ gibt euch einen kurzen Überblick über das Thema Studiengebühr und Einzah-lungsfristen.

Alle beitragspfl ichtigen Studierenden, die an der JKU inskribiert sind, haben bereits per Mail die Vorschreibung für das Ein-zahlen des Studienbeitrages bekommen. Speziell zum Thema Fristen und Nachklau-suren im Februar tauchen regelmäßig Fra-gen auf.

Studiengebühren @ JKU

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5linz.vsstoe.at

Sabrina SeyrlVSStÖ Vorsitzende

[email protected]

4 Jahre Haft - Unbedingt

Ernst Strasser, ehemaliger Innenminister der ÖVP und EU-Abgeordneter, ist am 14.01. wegen Bestechlichkeit zu vier Jah-ren unbedingter Haft verurteilt worden. Würde es beim vorliegenden Urteil blei-ben, müsste Strasser mindestens zwei Jahre absitzen, ehe er einen Antrag auf vorzeitige Entlassung stellen kann. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Ausgesprochen wurde das Urteil von einem Schöff_innensenat des Wiener Strafl andesgerichts. Für den Schöff_in-nensenat stand ohne Zweifel fest, dass Strasser 2010 von zwei als Lobbyist_in-nen getarnten Journalist_innen 100.000 Euro für seine Einfl ussnahme auf die Ge-setzgebung im EU-Parlament gefordert habe. Strassers bizzare Rechtfertigungs-versuche, konnten die Schöff_innen da-gegen nicht überzeugen. Im Gegenteil: Das Fehlen jeglicher Reue wirkte sich ne-gativ auf den Schuldspruch aus.

Wie es nun weitergeht, hat letztendlich der OGH als nächste Instanz zu entschei-den. Wir sind gespannt, ob dieser das Urteil noch abändert oder ob es bei vier Jahren unbedingter Haft bleibt.

Bis wann muss ich meinen Studienbeitrag einzahlen?

Der Studienbeitrag ist grundsätzlich bis 05. Februar 2013 einzuzahlen (vgl. JKU-Mail zum Einzahlungsmodus), da mit diesem Datum die Hauptfrist für die Inskription endet.

Kann ich meinen Studienbeitrag auch später einzahlen?

Ja, das ist möglich. Die Einzahlung muss bis spätestens (!) 30.04.2013 erfolgen (anson-sten wird exmatrikuliert). Wenn du deinen Studienbeitrag im Zeitraum zwischen 05.02. und 30.04.2013 einzahlst, ist allerdings ein „Strafzuschlag“ in Höhe von 10% des Studien-beitrages zu entrichten.

Ich habe im Februar Nachklausuren und wer-de erst dann mit meinem Abschnitt bzw. meinem Studium fertig. Muss ich trotzdem bis zum 05. Februar einzahlen?

Nein, musst du nicht. Wenn du bis Mitte April die Kurse abschließt, die Voraussetzung für den jeweiligen Abschluss des Abschnittes sind, bist du nicht mehr beitragspfl ichtig.

Du kannst allerdings auch die „Sicherheits-variante“ wählen: Bis 05. Februar einzahlen, danach kannst du dir die Studiengebühr auf Antrag rückerstatten lassen, wenn du bis Mitte April deinen Abschnitt beendest, oder dein Studium abschließt.

Vorteil: Solltest du aus irgendeinem Grund z.B. die Nachklausuren im Februar nicht schaffen und bis 05. Februar einzahlen, ent-fällt der „Strafzuschlag“.

Nachteil: Der Antrag auf Rückerstattung der Studiengebühr kann erst ab 01. Mai gestellt werden.

Ich bin in mehreren Studienrichtungen in-skribiert. Muss ich für jede Studienrichtung bei Überschreiten des beitragsfreien Zeit-raumes zahlen?

Wenn du in mehreren Studienrichtungen inskribiert bist, musst du automatisch Stu-diengebühren zahlen, sobald du in einer dei-ner Studienrichtungen die Toleranzsemester überschreitest. Allerdings bleibt es beim Be-trag von EUR 363,36/Semester. Unabhängig davon, ob du in einer oder mehreren Studi-enrichtungen den beitragsfreien Zeitraum überschreitest.Solltest du allerdings in jeder deiner inskri-bierten Studienrichtungen einen Leistungs-nachweis von mindestens 15 ECTS/Seme-ster* nachweisen können, kannst du dir auf Antrag die Studiengebühr am Ende des Se-mester rückerstatten lassen.Zuständig ist für diesen Fall das Bundesmi-nisterium für Wissenschaft und Forschung. Die Antragsformulare und die dazugehörigen Richtlinien fi ndest du hier: www.bmwf.gv.at/startseite/refundierung/.

*Für Studierenden im Doktorat: mindestens 8 SSt./Semester.

Ausführliche Infos über das Thema Studien-beitragspfl icht fi ndest du auch auch unter: www.jku.at/content/e262/e240/e3263/

Bei weiteren Fragen/Unklarheiten kannst du dich jederzeit an den ÖH Sozialreferenten wenden: [email protected]

Der Autor (24) studiert Sozialwirtschaft und Wirt-schaftswissenschaften an der JKU.

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Die (nicht rechtskräftige) Verurteilung des ehemaligen Innenministers Ernst Strasser zu vier Jahren unbedingter Haft wegen Be-stechlichkeit (§ 304 StGB) war der Anstoß zu einer Diskussion über die Höhe des Straf-maßes.Der Anwalt des ehemaligen ÖVP-Politikers, Thomas Kralik, meldete sofort nach der Ur-teilsverkündung Nichtigkeitsbeschwerde sowie Berufung an. Anm: Während eine Be-rufung die Milderung eines Urteils zum Ziel hat, strebt die Nichtigkeitsbeschwerde eine Neuverhandlung wegen eines grundsätz-

lich fehlerhaften Verfahrens an. In einem Interview mit der APA zeigte sich Kralik zu-versichtlich, dass in zweiter Instanz (Ober-ster Gerichtshof) das Strafmaß „deutlich“ reduziert werden wird, da es in keiner Re-lation stünde. Die „exorbitant hohe“ Strafe qualifi ziert der Anwalt als „maßlos überzo-gen“. „Außerdem habe das Gericht alles zu seinem (Anm.: Strasser) Nachteil ausgelegt, sowie kein Argument, dass für ihn gespro-chen hätte, richtig gewürdigt“, so Kralik ab-schließend.

Für den vorsitzenden Richter des Schöff_in-nensenates, Georg Olschak, bestand kein Zweifel, dass Ernst Strasser „eine monetäre Leistung dafür gefordert hat, dass er Einfl uss auf den Gesetzgebungsvorgang nimmt“. Sein Urteil begründet der Richter auch mit der beabsichtigten „generalpräventiven Wirkung“ (beabsichtigte, abschreckende Wirkung auf Nachahmungstäter_innen).

Die Causa Strasser

Ernst Strassers Begründung, er habe den US-Geheimdienst hinter den Murdoch-Journa-listen vermutet und diese entlarven wollen, gehört für Olschak zum „Abenteuerlichsten, was ihm in seiner Laufbahn untergekom-men ist.“ Die zentralsten Argumente in der Urteilsbegründung war, dass Strasser ein „Beleg für Korruption“ sei und dass der ehe-malige Innenminister und MEP dem „Anse-hen der Republik“ geschadet habe, wie „nur wenige Personen“ vor ihm.Auch der Chef der Antikorruptionsorganisa-tion Transparency International und frühere Rechnungshofpräsident Franz Fiedler sieht im konkreten Urteil einen „Mutmacher“ für Richter_innen bei künftigen Korruptionspro-zessen.

Zusammenfassend war das erstinstanzliche Urteil erst der Beginn der Causa Strasser.

6 linz.vsstoe.at

Markus MedlVSStÖ Jus-Gruppe

markus.medl@refl ex.at

gespol

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7linz.vsstoe.at

Gut

Das eigentlich recht unscheinbar wirkende Bur-genland schafft es heuer dank Windkraft, nach 15 Jahren energieautark zu werden! 286 Wind-räder produzieren jährlich so viel Strom, wie ver-braucht wird. Vom Design dieser Dinger und der damit einhergehenden, kontrovers diskutierten Landschaftsgestaltung kann man ja halten was man will. Fest steht, dass es hier umweltfreund-lich zugeht. Ohne Giftmüllentsorgung auf Steu-erkosten, wie bei der „billigen“ Atomkraft. Inso-fern: Sicher kein Schuss in den Wind.

Böse

ist der Leitartikel in den OÖ Nachrichten vom 14.01., demnach das Strafmaß bei Wiederbe-tätigung herabgetan wird. Darin wird die Frage gestellt, ob eine demokratisch gefestigte Gesell-schaft tatsächlich mit strengen Strafen gegen Rechtsradikale vorgehen muss, wenn Verhal-tensauffällige und unbelehrbare Rassist_innen und Rechtsradikale bewusst provozieren. Die bewusste und systematische Verbreitung von Unwahrheiten in reißerischem Ton, die ja vor einem guten Jahrhundert doch einigen das Le-ben gekostet hat, als Provokation abzutun, ist gar nicht fein.

Jenseits

ist, dass unser Ernst „0,07“ Strasser dem Ansehen der Republik geschadet hat, wie nur wenige Per-sonen vor ihm. Ob der Ernstl seinen wahrschein-lichen Gefängnisaufenthalt auch so abenteuer-lich fi ndet, wie die angebliche CIA-Verschwörung gegen ihn, ist fraglich. Wenn er denn wirklich eingebuchtet wird, bleibt eigentlich nur die Fra-ge, wann er grinsend den ersten Bestechungsver-such auf die Justizvollzugsbeamt_innen mit aus Brot und Wasser geformten Münzen startet. So einer gibt wahrscheinlich nie auf - Ernsthaft!

gut-böse-jenseitsIncognito Expertin für eh alles.

achtung satire!Ein nie gesehenes Facebook-Profi l von Ernst Strasser

Ernst Strasser

Ernst Strasser

Wichtig bei: ÖVP, NÖVP & OÖVPhat „Politik“ bei Erwin Pröll studiertWohnt in Wien

Aus Grieskirchen

Freunde

Aktivitäten

Karl HeinzFlorenz C. I. A

WolfgangSchüssel

KurtScheuch

OthmarKaras

MichaelSpindelegger

Ernst Strasser

four more years! :‘-(

vor 30 Minuten in der Nähe von Krems

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22 Personen gefällt das.

Werner Faymann Bietens im Häfn leicht Kurse an, oder warum is dei Englisch besser worden?

Othmar Karas Mach da nix draus, Ernstl! I werd die Stellung für di scho halten... ;)

Othmar Karas gefällt das.

Werner Faymann Schau halt, dass du net gleich dort bleiben musst, Karl-Heinz! :P

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Was machst du gerade? Ernst verwendet jetzt Flüssigseife.

Ernst ist jetzt mit Josef Martinz befreundet.

Ernst wird an Rundgang im Innenhof (Ressort Stein, Krems) teilnehmen.

vor 25 Minuten

vor 16 Minuten

Karl-Heinz Grasser Ernst, das wird scho wieder! Ich komm dich eh mal besuchen...

vor 17 Minuten

Othmar Karas gefällt das nicht.

Allen gefällt das.

vor 13 Minuten Ernst Strasser gefällt das.

Karl-Heinz Grasser Ich? Wieso, i hab doch nie was getan... eine Verschwörung is das! vor 12 Minuten Die Österreichische Justiz überprüft das.

Ernst Strasser Wie bei mir, lieber Karl-Heinz, wie bei mir... und dabei wollt ich die Schweine nur überfüh-ren... :((((

Niemand glaubt das.vor 25 Minuten

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