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Ministerium für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 1 Einordnung des „Lernorts Praxis“ in der Ausbildung sozialpädagogischer Fachkräfte in Schleswig-Holstein

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein

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Einordnung des „Lernorts Praxis“ in der Ausbildung

sozialpädagogischer Fachkräfte in Schleswig-Holstein

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Einordnung des Lernorts Praxis

1. Welche sozialpädagogische Fachkräfte arbeiten in der Frühpädagogik?

2. Quantitative und qualitative Herausforderungen seit 2008

3. Änderungen in den Ordnungsmittel für den Lernort Praxis seit 2007/2008

4. Weiterbildung „ Sozialmanagement“

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 1) § 2 KiTaVO Pädagogische Personal

1 Fachkräfte in der Leitung der Einrichtung und in der

Gruppenleitung müssen a)staatlich anerkannte Kindheitspädagoginnen oder

Kindheitspädagogen, Sozialpädagoginnen oder Sozialpädagogen oder Absolventinnen oder Absolventen vergleichbarer Studiengänge,

b)staatlich anerkannte Erzieherinnen oder Erzieher,

c)staatlich anerkannte Heilpädagoginnen oder Heilpädagogen oder

d)staatlich anerkannte Heilerziehungspflegerinnen oder Heilerziehungspfleger sein.

2. Weitere Kräfte in der Gruppe sind pädagogisch ausgebildete Personen, insbesondere sozialpädagogische Assistentinnen oder Assistenten und Kinderpflegerinnen oder Kinderpfleger.

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1) Wie wird man sozialpädagogische Fachkraft?

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1) Ausbildung an BFS und FS in RBZ

Weiterbildung an

Regionalen Berufsbildungszentren (RBZ)

Vollzeitschulische Duale Ausbildung Fachschulen

Bildungsgänge

z.B. BFS III

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 1) Berufsfachschulen Sozialpädagogik

Sozialpädagogische/r Assistent/in 2 Jahre 2012/2013: 1993 Sozialpädagogische Assistenten in Ausbildung

an den 18 Standorten in in Niebüll, Husum, Meldorf, Itzehoe, Pinneberg, Mölln,

Ahrensburg, Bad Oldesloe, Lübeck (2), Lensahn , Bad Segeberg, Preetz, Kiel, Neumünster, Rendsburg, Schleswig, Flensburg

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 1) Fachschule Sozialpädagogik

Erzieher/in / Erzieher 3 Jahre / verkürzt für SPA berufsbegleitend (Lübeck, Neumünster, Kiel, Rendsburg,

Flensburg) 2012/2013 wurden im Bereich der Fachschulen des

Sozialpädagogik an den 14 Standorten in Niebüll, Meldorf, Itzehoe (2013), Pinneberg, Mölln, Lübeck,

Lensahn, Bad Segeberg (2014) Neumünster, Kiel, Rendsburg (2012) , Schleswig, Flensburg ausgebildet.

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 2) Quantitative Herausforderungen

Ausbildungsplätze in 2007/2008

2007/08

ausgewählte Berufe Klassenstufe

01 02 03 Gesamtergebnis

öffentlich BFS III - Sozialpädagogische Assistenz 762 670 1.432

Heilerziehungspfleger 36 83 18 137

Erzieherin/Erzieher VZ 676 579 600 1.855 Zusammen 1.474 1.332 618 3.424

privat BFS III - Sozialpädagogische Assistenz 36 33 69

Heilerziehungspfleger 7 7

Erzieherin/Erzieher VZ 25 19 22 66

Zusammen 61 52 29 142

insgesamt BFS III - Sozialpädagogische Assistenz 798 703 1.501

Heilerziehungspfleger 36 83 25 144

Erzieherin/Erzieher VZ 701 598 622 1.921

Gesamtergebnis 1.535 1.384 647 3.566

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 2) Quantitative Herausforderungen

Ausbildungsplätze in 2012/2013 2012/13

ausgewählte Berufe Klassenstufe

01 02 03 Gesamtergebnis

öffentlich Sozialpädagogische Assistenz 1.000 871 1.871

Heilerziehungspfleger 78 33 20 131

Erzieherin/Erzieher VZ 946 772 764 2.482

Erzieherin/Erzieher - berufsbegleitend 121 63 14 198

Zusammen 2.145 1.739 798 4.682

privat Sozialpädagogische Assistenz 68 54 122

Heilerziehungspfleger 24 30 27 81

Erzieherin/Erzieher VZ 81 74 45 200

Zusammen 173 158 72 403

insgesamt BFS III - Sozialpädagogische Assistenz 1.068 925 0 1.993

Heilerziehungspfleger 102 63 47 212

Erzieherin/Erzieher VZ 1.027 846 809 2.682

Erzieherin/Erzieher - berufsbegleitend 121 63 14 198

Gesamtergebnis 2.318 1.897 870 5.085

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 2) Qualitative Herausforderungen

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3 ) Landesrechtliche Regelungen Schulgesetz 2007 Landesverordnung für Fachschulen 2013 und 2014 Erlass: Stundentafel (1.8.2013) Erlass: Lehrplan (1.8.2013) Handreichung zur Umsetzung des Lehrplanes (Dezember

2013)

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 3) Landesverordnung

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3) Praxis in der Fachschulverordnung

Die in den Stundentafeln vorgesehenen betrieblichen Praxiszeiten in den Fachrichtungen Heilerziehungspflege und Sozialpädagogik sind in mindestens zwei sozialpädagogischen Arbeitsfeldern abzuleisten. Hiervon werden mindestens 300 Stunden im Elementarbereich nach § 1 Abs. 2 Nr. 1 und 2 Kindertagesstättengesetz vom 12. Dezember 1991 (GVOBl. Schl.-H. S. 651), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 23. Januar 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 16), Zuständigkeiten und Ressortbezeichnungen ersetzt durch Verordnung vom 04. April 2013 (GVOBl. Schl.-H. S. 143, durchgeführt. Die Berufstätigkeit oder Praxiszeit im zweiten Arbeitsfeld ist in Einrichtungen für Menschen mit besonderen Bedürfnissen, der Jugendsozialarbeit, der Jugendhilfe, der pädagogischen Gesundheitsförderung, der Schulsozialarbeit sowie in Horten oder in betreuten Grundschulen nachzuweisen. Für die Fachrichtung Heilerziehungspflege sind neben dem Elementarbereich zwei Arbeitsfelder gemäß Einrichtungstypenkatalog für Schleswig-Holstein nach § 3 Abs. 1 Landesrahmenvertrag für Schleswig-Holstein nach § 79 Abs. 1 des zwölften Buches Sozialgesetzbuch möglich.

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 3) Lehrplan und Handreichung

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 3) Lehrplan

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein 3) Handreichung

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4) Aufbaubildungsgang Sozialmanagement

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Fragen und Kommentare!

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Fachschulen Sozialwesen

Die Fachschulen vermitteln durch Weiterbildung erweiterte berufliche

Fachkenntnisse auf der Basis einer Beruflichen Erstausbildung.

Fachschule der Fachrichtung Sozialpädagogik: Erzieher/in

Fachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege:

Heilerziehungspfleger/in

Fachschule für Heilpädagogik (Flensburg, Neumünster, Kiel,

Lensahn)

Fachschule für Motopädagogik: Motopädagoge/in: (Neumünster)

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein Fachschule Heilerziehungspflege

Heilziehungspfleger/in 3 Jahre / verkürzt für SPA, PA 2012/2013 wurde in an den Standorten in Schleswig, Kiel,

Neumünster, Lübeck, Mölln (2013) ausgebildet

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Das berufsbildende Schulsystem in Schleswig-Holstein

2. Säule: Vollzeitschulische Bildungsgänge □ Berufssfachschule III Eingangsvoraussetzung: Realschulabschluss

Hauptschulabschluss (nur bei BFS III Sozialwesen, 3-jährig)

Ausbildungsdauer: 2 Jahre 3 Jahre (BFS III Sozialwesen)

Ziel: staatlich anerkannte Berufsausbildung nach Landesrecht einschließlich des Erwerbs der Fachhochschulreife bzw. des Realschul- abschlusses (nur BFS III Sozialwesen, 3-jährig)

Fachrichtungen mit affinen Berufsausbildungen: Chemie, Energietechnik, Elektrotechnik, Fotodesign, Informationstechnik, Wirtschaft

Fachrichtungen ohne affine Berufsausbildungen: Gestaltungstechnik, Pharmazie, Sozialpädagogik, Sozialwesen, Schiffsbetriebstechnik

ca. 6.150 SuS

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Berufliche Aufnahmevoraussetzung für die Fachrichtung Sozialpädagogik

der Abschluss in einem anerkannten Ausbildungsberuf sowie der Abschluss der Berufsschule (soweit eine Pflicht zum Berufsschulbesuch bestand), oder der Abschluss einer nach Bundes- oder Landesrecht

vergleichbar geregelten Ausbildung, oder eine einschlägige Berufstätigkeit von drei Jahren. In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer die

Fachhochschulreife oder allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie ein/e einjährige/s einschlägige/s Praktikum/Berufstätigkeit absolviert hat. Förderliche freiwillige Dienste werden auf die Zeiten des

Praktikums und der Berufstätigkeit angerechnet. Die Erziehung eines eigenen Kindes oder die Betreuung von

mehreren Kindern stellt keine einschlägige Berufstätigkeit dar.

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für Bildung und Wissenschaft des Landes Schleswig-Holstein

Berufliche Aufnahmevoraussetzung für die Fachrichtung Heilerziehungspflege 1. ist eine mindestens zweijährige abgeschlossene

einschlägige Berufsausbildung oder 2. sind eine mindestens zweijährige abgeschlossene

Berufsausbildung sowie eine einjährige einschlägige Berufstätigkeit oder ein einjähriges einschlägiges Praktikum oder 3. ist eine für die Zielsetzung der Fachrichtung einschlägige

Berufstätigkeit von drei Jahren. In begründeten Fällen kann auch zugelassen werden, wer die

Fachhochschulreife oder Allgemeine Hochschulreife erworben hat sowie in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein einjähriges einschlägiges Praktikum absolviert hat oder in einem für die Ausbildung förderlichen Bereich ein Jahr berufstätig war. Auf die Zeiten des Praktikums und der Berufstätigkeit werden

förderliche freiwillige Dienste auf der Grundlage von Bundesgesetzen angerechnet.

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Berufliche Aufnahmevoraussetzungen für die Fachrichtung Heilpädagogik

sind der Abschluss: der Fachschule der Fachrichtung Heilerziehungspflege oder der Fachschule Sozialpädagogik oder eine für die Zielsetzung der Fachrichtung als gleichwertig

anerkannte Qualifikation sowie eine mindestens einjährige hauptberufliche praktische

Tätigkeit in sozial- oder sonderpädagogischen Einrichtungen.

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