Elbe-Fläming-Kurier - coswigonline.de · 2 Hinweis auf den § 33 KVG LSA „Mitwirkungsverbot“...

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Das Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt) Woche 43, Nummer 21 8. Jahrgang Donnerstag, den 23. Oktober 2014 Elbe-Fläming-Kurier

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Das Amtsblatt der Stadt Coswig (Anhalt)

Woche 43, Nummer 218. Jahrgang Donnerstag, den 23. Oktober 2014

Elbe-Fläming-Kurier

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23.10.2014 Nr. 21/2014 Elbe-Fläming-Kurier2

Bereitschaftsdienste Elbe-Fläming-Kurier(für diese Angaben übernimmt die Redaktion keine Gewähr!)

Allgemeinmedizin

Neustrukturierung des vertragsärztlichen Bereit-schaftsdienstes

Die ärztliche Versorgung der Orte und Ortsteile Coswig (An-halt), Buko, Bräsen, Cobbelsdorf, Düben, Hundeluft, Jeber-Bergfrieden, Klieken, Köselitz, Möllensdorf, Ragösen, Senst, Serno, Stackelitz, Thießen, Wörpen und Zieko erfolgen ein-heitlich durch den Bereitschaftsdienst Dessau-Rosslau.

Die Dienstzeiten des Bereitschaftsdienstarztes sind:Montag bis Freitag jeweils von 19.00 Uhr bis 07.30 Uhr undSonnabend, Sonntag sowie Feiertag von 07.00 Uhr bis 07.00 Uhr des folgenden Tages.Patienten erreichen den diensthabenden Bereitschaftsarzt über die Rettungsleitstelle der Stadt Dessau-Rosslau Tel.: (0340) 8505040.In den Zeiten zwischen dem regulären Ende der Sprechstun-de und dem Beginn des Bereitschaftsdienstes, geben die Hausarztpraxen Auskunft, auch über den Anrufbeantworter, bei welchem Arzt sich dringend behandlungsbedürftige Pati-enten vorstellen können.Desweiteren können sie auch bei dringender ärztlicher Hilfe die bundesweite Rufnummer 116 117 anwählen.

Bereitschaftsdienst der ZahnärzteNotdienst für Coswig (Anhalt) und Ortschaften:Der Bereitschaftsdienst ist an den folgenden Tagen in der Zeit von 9.00 - 11.00 Uhr in der eigenen Praxis erreichbar.25./26. Oktober 2014 Herr ZA PohlCoswig (Anhalt), R.-Breitscheid Str. 9Tel.: 034903 6337231. Oktober/1./2. November 2014 Herr ZA F. HapprichDessau-Roßlau, Nordstr. 14Tel.: 034901 82294

REMONDIS GmbH & Co. KG (Region Nord - Klieken An der B 187)Seit 01. Juli 2012 gelten neue Öffnungszeiten wie folgt:Öffnungszeiten: Mo., Mi., Do., Fr. 08 bis 17 UhrDi. 08 bis 18 Uhrjeden 2. und 4. Samstag im Monat 09 bis 12 UhrTel.: 034903 5150

Abwasser- und Wasserzweckverband Elbe-FlämingWeizenberge 58, 39261 Zerbst/Anhaltvon 7.00 - 17.00 UhrTel.: 03923 61040, Fax.: 03923 610488von 17.00 - 7.00 UhrHavariedienst Abwasser: 03923 485677Havariedienst Trinkwasser: 0391 8504800

Abwasserverband Coswig (Anhalt)Bei Stör- und Havariefällen der Abwasserentsorgung im Ver-bandsgebiet Coswig (Anhalt), (Stadt Coswig (Anhalt), Orts-teile der Stadt Coswig Zieko, Buko, Cobbelsdorf/ Pülzig, Düben, Klieken/Buro, Köselitz, Möllensdorf ,Senst, Wörpen/Wahlsdorf sowie Lutherstadt Wittenberg mit dem Ortsteil Griebo) ist zu den Geschäftszeiten - Montag bis Donners-tag von 07.30 Uhr bis 16.00 Uhr und Freitag von 07.30 Uhr bis 14.30 Uhr der Abwasserverband Coswig (Anhalt) unter der Ruf-Nr. 034903 5230 und in den übrigen Zeiten sowie an Sonn- und Feiertagen der Bereitschaftsdienst des Abwasser-verbandes Coswig (Anhalt) unter der Tel. Nr.: 0173 8625659 erreichbar.

Notdienste der Apotheken in dringenden Notfällen und bei Notrezepten

Not-Dienstplan der Apotheken für den Bereich Coswig (Anhalt)

Bitte entnehmen Sie die Bereitschaftsdienste für die Apothe-ken dem aktuellen Aushang an der Türen in der Coswiger Stadt-Apotheke am Markt 5 - 6 sowie der Coswiger Friederi-ken-Apotheke in der Friederikenstraße 19.Die aktuellen Notdienstpläne können auch unter aponet.de abgerufen werden.

Stadtwerke Coswig (Anhalt)Die Erreichbarkeit des Bereitschaftsdienstes im Stadtgebiet in der Stadt Coswig (Anhalt) und in den Ortsteilen ist wie folgt geregelt:Bei Gefahren und zur Gefahrenabwehr ist prinzipiell die Ein-satzleitstelle des Landkreises Wittenberg unter der Tel. Nr.: 03491 19222 zu informieren. Bei Störungen und Havarien bei der Trinkwasserversorgung in der Stadt Coswig (Anhalt) und den Ortschaften Zieko, Düben, Buko, Klieken mit Ortsteil Buro sowie bei Störungen und Havarien bei der Fernwärme-versorgung im Wohngebiet Beethovenring und im kommuna-len Bereich der Stadt Coswig (Anhalt) ist der Bereitschafts-dienst der Stadtwerke Coswig (Anhalt) werktags in der Zeit von 16.00 Uhr bis 07.00 Uhr, sowie an Sonn- und Feiertagen unter der Tel. Nr.: 0151 14504080 zu benachrichtigen.

Bereitschaftsdienst ElektroStadt Coswig (Anhalt)Fa. Elektro-Knichal, 24 Std.-Notdienst: 0175 1502623

Schornsteinfegermeister Harald HeiseStraße der Freundschaft 3906886 Lutherstadt Wittenberg, OT GrieboTel./Fax.: 034903 59848Mobil: 0177 7265339Mail: [email protected]

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Elbe-Fläming-Kurier Nr. 21/201423.10.2014 3

BeerdigungsinstituteBeerdigungsinstitut KossackTag und Nacht dienstbereit, auch an Sonn- und FeiertagenRoßlau, Berliner Straße 44, Tel.: 034901 8950Coswig/Anh., Wittenberger Str. 53, Tel.: 034903 62996Antea BestattungenTag und Nacht dienstbereit, auch an Sonn- und FeiertagenTel.: 034903 6229306869 Coswig (Anhalt), Wittenberger Straße 73 (Eingang Friedhof)

Spruch der WocheHerr, gib mir Geduld!

Aber sofort!

Verfasser unbekannt

Amtliche Bekanntmachungen der Stadt Coswig (Anhalt)

Inhaltsverzeichnis der amtlichen Bekanntmachungen

· Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat vom 12. Oktober 2014 in der Ortschaft Wörpen Seite 3

· Nachtragshaushalt und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltsatzung der Stadt Coswig (Anhalt) für das Haushaltsjahr 2014 Seite 4

· Sitzung des Stadtrates der Stadt Coswig (Anhalt) am 28.10.2014 Seite 4

· Sitzung des Ordnungsausschusses am 04.11.2014 Seite 5

· Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses am 06.11.2014 Seite 5

· Öffentliche Bekanntmachung Feststellung der Wertermittlungsergebnisse in dem Flurbereinigungsverfahrens Ortsumgehung Eutzsch Seite 5

· Öffentliche Bekanntmachung 5. Änderungsanordnung Bodenordnungsverfahren Bornum Seite 5

· Öffentliche Bekanntmachung 6. Änderungsanordnung Bodenordnungsverfahren Bornum Seite 7

Bekanntmachung des endgültigen Ergebnisses der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat vom 12. Oktober 2014 in der Ortschaft WörpenDer Gemeindewahlausschuss der Stadt Coswig (Anhalt) hat in seiner öffentlichen Sitzung am 14. Oktober 2014 das endgültige Er-gebnis der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat vom 12. Oktober 2014 in der Ortschaft Wörpen festgestellt. Das Ergebnis gebe ich hiermit bekannt, § 42 KWG LSA:Wörpen: Wahlberechtigte insgesamt: 195 Wähler/innen insgesamt: 55 darunter Wähler/innen mit Wahlschein: 4 Ungültige Stimmzettel: 2 Gültige Stimmzettel: 53 Gültige Stimmen: 129 Zahl der Sitze: 3Verteilung der gültigen Stimmen und Sitze auf die Wahlvorschläge und deren Bewerber:Lfd Partei/Wählergruppe/ gewählter Bewerber/ gültige StimmenNr. Einzelbewerber nächst festgestellter Bewerber

1. Einzelbewerberin 1. gewählte Bewerberin 129 Rühlicke (Rühlicke, Margret)

Ein Einspruch gegen die Gültigkeit der Ergänzungswahl zum Ortschaftsrat Wörpen kann nach den Regelungen des § 50 KWG LSA binnen zwei Wochen nach Bekanntgabe des Wahlergebnisses mit Begründung schriftlich oder mündlich als Erklärung zur Nieder-schrift bei der Stadt Coswig (Anhalt), Wahlleiter, Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt) eingelegt werden.

Coswig (Anhalt), 23. Oktober 2014SchneiderWahlleiter(Im Original unterzeichnet und gesiegelt)

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23.10.2014 Nr. 21/2014 Elbe-Fläming-Kurier4

COS-BV-679/2014/1

Nachtragshaushaltssatzung und Bekanntmachung der Nachtragshaushaltssatzung1. Nachtragshaushaltssatzung zur Haushaltssatzung der Stadt Coswig (Anhalt) für das Haushaltsjahr 2014Aufgrund des § 103 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt vom 17.06.2014 (GVBI. LSA S. 288) hat der Stadtrat der Stadt Coswig (Anhalt) in seiner Sitzung am 18.09.2014 folgende Nachtragshaushaltssatzung erlassen:

§ 1

Mit dem Nachtragshaushaltsplan werden: die bisher erhöht um vermindert um und damit der festgesetzten Gesamtbetrag Gesamtbeträge des Haushaltsplans einschließlich Nachträge festgesetzt auf____________________________________________________________________________________________________________________ Euro____________________________________________________________________________________________________________________Ergebnisplandie ordentlichen Erträge 17.461.800 -268.700 17.193.100die ordentlichen Aufwendungen 18.136.100 -378.200 17.757.900die außerordentlichen Erträge 0 224.500 224.500die außerordentlichen Aufwendungen 10.700 224.500 235.200

Finanzplanaus laufender Verwaltungstätigkeit:Einzahlungen 16.434.000 -44.200 16.389.800Auszahlungen 16.964.900 -153.700 16.811.200aus Investitionstätigkeit:Einzahlungen 3.145.800 -70.000 3.075.800Auszahlungen 3.595.600 -674.900 2.920.700aus Finanzierungstätigkeit:Einzahlungen 1.157.900 195.900 1.353.800Auszahlungen 2.415.200 2.415.200

§ 2

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für In-vestitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Krediter-mächtigung) wird auf 195.900,00 EURfestgesetzt.

§ 3

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaß-nahmen belasten (Verpflichtungsermächtigung), wird gegenüber der bisherigen Festsetzung nicht geändert.

§ 4

Der Höchstbetrag der Kredite zur Sicherung der Zahlungsfähig-keit wird gegenüber dem bisherigen Betrag nicht geändert.

§ 5

Die Steuersätze (Hebesätze) werden nicht geändert.

Coswig (Anhalt), d. 08.10.2014

Berlin Bürgermeisterin

2. Bekanntmachung der Nachtragssatzung

Die vorstehende Nachtragssatzung für das Haushaltsjahr 2014 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht.Der Nachtragshaushaltsplan liegt nach § 102 Abs. 2 KVG LSA zur Einsichtnahme vom06.11.2014 bis 14.11.2014im Rathaus Zimmer 204 öffentlich aus.

Die nach § 108 Abs. 2 KVG LSA und § 110 Abs. 2 KVG LSA erforderlichen Genehmigungen sind durch die Kommunalauf-sichtsbehörde am 02.10.2014 unter dem Aktenzeichen 15.2/Lehnert erteilt worden.

Coswig (Anhalt), d. 08.10.2014

Berlin Bürgermeisterin

Sitzung des Stadtrates der Stadt Coswig (Anhalt)Die 3. Sitzung des Stadtrates der Stadt Coswig (Anhalt) findet am Dienstag, dem 28.10.2014, 17:00 Uhr, im Ratssaal, Am Markt 1,statt.

TagesordnungÖffentlicher Teil1 Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung

sowie der Anwesenheit und der Beschlussfähigkeit. Bestäti-gung der Tagesordnung

2 Hinweis auf den § 33 KVG LSA „Mitwirkungsverbot“ zu Ta-gesordnungspunkten dieser Sitzung

3 Einwohnerfragestunde (Zeitlimit 30 min.)4 Vereidigung und Ernennung zum Ehrenbeamten auf Zeit5 Entsendung eines Stellvertreters für den Vertreter der Stadt

Coswig (Anhalt) in die Verbandsversammlung der Unterhal-tungsverbände COS-BV-103/2014

6 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen

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Elbe-Fläming-Kurier Nr. 21/201423.10.2014 5

Nichtöffentlicher Teil1 Bauangelegenheit COS-BV-095/20142 Kreditangelegenheit COS-BV-101/20143 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen

Herstellung der ÖffentlichkeitSchließung der Sitzung.

StrickerVorsitzender des Stadtrates

Sitzung des OrdnungsausschussesDie nächste Sitzung des Ordnungsausschusses findet am Dienstag, dem 04.11.2014, 19:00 Uhr, im Klosterhof, Schloßstraße 57a,statt.

TagesordnungÖffentlicher Teil1 Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung

sowie der Anwesenheit, Bestätigung der Tagesordnung2 Hinweis auf den § 33 KVG LSA „Mitwirkungsverbot“ zu Ta-

gesordnungspunkten dieser Sitzung3 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 19.8.20144 Satzung über die Entschädigung für Ehrenbeamte und sons-

tige ehrenamtlich Tätige der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Coswig (Anhalt) COS-BV-107/2014

5 Anfragen, Anregungen und Mitteilungen

Schließung der Sitzung.

NiestrojAusschussvorsitzender

Sitzung des Kultur-, Sport- und SozialausschussesDie nächste Sitzung des Kultur-, Sport- und Sozialausschusses findet am Donnerstag, dem 06.11.2014, 18:30 Uhr, im Klosterhof, Schloßstraße 57a,statt.

TagesordnungÖffentlicher Teil1 Eröffnung, Feststellung der ordnungsgemäßen Einberufung

sowie der Anwesenheit, Bestätigung der Tagesordnung2 Hinweis auf den § 33 KVG LSA „Mitwirkungsverbot“ zu Ta-

gesordnungspunkten dieser Sitzung3 Bestätigung der Niederschrift der Sitzung vom 28.8.20144 Satzung über die Aufnahme und Betreuung von Kindern in

Kindertageseinrichtungen der Stadt Coswig (Anhalt) COS-BV-108/20145 Satzung über die Erhebung von Kostenbeiträgen für den Be-

such von Kindern in den Kindertageseinrichtungen der Stadt Coswig (Anhalt) COS-BV-109/2014

6 Anträge, Anfragen und Mitteilungen

Schließung der Sitzung.

NockeAusschussvorsitzender

Dessau-Roßlau, d. 01.10.2014Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt Ferdinand-von-Schill-Straße 24 06844 Dessau-Roßlau

Flurbereinigungsverfahren Ortsumgehung Eutzsch Verf.-Nr. 611-17WB 4018Landkreis Wittenberg

Öffentliche Bekanntmachung

Feststellung der Wertermittlungsergebnisse

I.(1) In dem Flurbereinigungsverfahren Ortsumgehung Eutzsch werden die Ergebnisse der Wertermittlung der zum Flurbereini-gungsgebiet gehörenden Grundstücke nach § 32 Satz 3 des Flur-bereinigungsgesetzes (FlurbG) in der Fassung vom 16. März 1976 (BGBl. I S. 547), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Dezem-ber 2008 (BGBl. I S. 2794)festgestellt.

II. Gründe(1) Die zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sind nach Maßgabe der §§ 27 ff. FlurbG bewertet worden.Die Nachweisungen über die Ergebnisse der Wertermittlung ha-ben in der Zeit vom 16.07. bis 31.07.2014 im Amt für Landwirt-schaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Kavalierstraße 31, 06844 Dessau-Roßlau, Zimmer 2.10, sowie am 31.07.2014 im Gemeindezentrum Eutzsch, Eutzscher Dorfstr. 3, 06901 Kem-berg, OT Eutzsch zur Einsichtnahme für die Beteiligten des Flur-bereinigungsverfahrens ausgelegen.(2) Der Anhörungstermin nach § 32, Satz 2 FlurbG zur Erläu-terung der Ergebnisse der Wertermittlung hat am 31.07.2014 stattgefunden. An diesem Termin war Gelegenheit, Einwendun-gen gegen die Ergebnisse vorzubringen. Solche Einwendungen wurden in diesem Termin nicht vorgebracht.(3) Die gesetzlichen Voraussetzungen zur Feststellung der Wert-ermittlungsergebnisse sind damit erfüllt.

Rechtsbehelfsbelehrung:Gegen diese Feststellung kann innerhalb eines Monats nach Be-kanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Widerspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt mit Sitz in Dessau-Roßlau, Ferdinand-von-Schill-Str. 24, 06844 Dessau-Roßlau erhoben werden.

Im Auftrag

________________________________________________________Bodenordnungsverfahren BornumLandkreise Anhalt-Bitterfeld,Wittenberg, Stadt Dessau-RoßlauVerf.-Nr.: 611-14-AZ 2017

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten AnhaltFerdinand-v.-Schill-Str. 2406844 Dessau-Roßlau Dessau-Roßlau, 16.09.2013

Öffentliche Bekanntmachung

5. Änderungsanordnung

Aufgrund der §§ 56 ff Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAn-pG) in der Fassung vom 03.07.1991 (BGBl. I S.1418), zuletzt ge-ändert durch Gesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) wird das Bodenordnungsverfahren Bornum durchgeführt.

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23.10.2014 Nr. 21/2014 Elbe-Fläming-Kurier6

1. Das Bodenordnungsverfahren Bornum wird gemäß §§ 56 Abs.1 und 63 Abs.2 LwAnpG i.V.m. § 8 Abs.3 FlurbG, in jeweils gültiger Fassung, in folgende Bodenordnungsge-biete geteilt:

1.1 „Bornum ll, Ortslage Garitz Stärkefabrik“ (Verf.-Nr. 611-14 AB 4113)

Dem Verfahren unterliegen folgende Flurstücke: Gemarkung Garitz, Flur 2, Flurstücke 51, 53/3, 54/1, 195 Gemarkung Garitz, Flur 3, Flurstücke 29/1, 29/2 Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von 3,1632 ha.1.2 „Bornum, Feldlage“ Das Teilgebiet des Bodenordnungsverfahrens „Bornum,

Feldlage“ wird unter dem bisherigen Aktenzeichen (Verf.-Nr. 611-14-AZ 2017) fortgeführt und ist in der beigefüg-ten Gebietskarte „Bornum, Feldlage“ dargestellt.

Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von ca. 1.505 ha. Die Gebietskarten der beiden Teilgebiete sind Bestandteil

dieser Anordnung.1.3 Durch die Teilung des Bodenordnungsgebietes entsteht

keine neue Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmerge-meinschaft (TG) wird weiterhin durch alle Eigentümer und Erbbauberechtigten aus beiden Teilgebieten gebildet und von dem bereits gewählten Vorstand vertreten.

1.4 Alle bisher ergangenen Anordnungen, Verhandlungen oder sonstigen Maßnahmen behalten ihre Gültigkeit, bis sie für die Teilgebiete geändert oder aufgehoben werden.

2. Das Verfahrensgebiet für das Bodenordnungsverfahren „Bornum, Feldlage“ wird gemäß § 8 Abs.1 Flurbereini-gungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geringfügig geändert.

Die nachfolgend aufgeführten Flurstücke werden zum Verfahren hinzugezogen:

Gemarkung Bornum, Flur 1 34, 35, 203 Gemarkung Bornum, Flur 3 118 Gemarkung Garitz, Flur 2 51, 71, 188 Gemarkung Garitz, Flur 3 47, 48, 158, 263 Gemarkung Garitz, Flur 4 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 46, 47, 48, 67, 68, 204,

205, 207, 236, 237, 238 Gemarkung Streetz, Flur 5 35, 36, 37, 38, 39, 40, 41, 42, 43, 44, 45, 46, 47, 48, 49,

50, 51, 52, 53, 54, 55, 56, 57, 58, 65, 69, 114, 115, 124, 125

Gemarkung Streetz, Flur 6 3, 4/3, 6, 7, 8, 9, 10, 11, 12, 13, 14, 15, 48, 58, 74 Die Fläche der hinzugezogenen Flurstücke beträgt

47,2420 haWeiterhin werden folgende Flurstücke aus dem Verfahren aus-geschlossen: Gemarkung Ragösen, Flur 1 276 Gemarkung Bornum, Flur 2 96 Die Fläche der ausgeschlossenen Flurstücke beträgt

0,2315 ha Das geänderte Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine

Fläche von ca. 1.553 ha. Die Änderung der Grenzen des Bodenordnungsverfah-

rens ist auf der zur 5. Änderungsanordnung gehörenden Gebietskarte dargestellt.

BegründungMit Beschluss vom 18.06.2007 hat das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt das Bodenordnungsverfah-ren Bornum (Verf.-Nr. 611-14-AZ 2017) angeordnet.

Im Rahmen der Vermessung der Verfahrensgrenze wurden Ab-weichungen zwischen der örtlichen Nutzung und der Flurstücks-struktur festgestellt. Durch das Hinzuziehen bzw. Ausschließen von einzelnen Flurstücken können diese Differenzen eigentums-rechtlich im Rahmen der Neuordnung des Verfahrensgebietes mit geregelt werden. Eigentum und örtliche Nutzung werden in Übereinstimmung gebracht.Des Weiteren wurden zur zweckmäßigen Abgrenzung des Ver-fahrensgebietes Straßen-, Wege- und Grabenflurstücke im Liegenschaftskataster gesondert. Die durch diese Fortführung entstanden Flurstücke, die zur Erreichung der Ziele des Boden-ordnungsverfahrens notwendig sind bzw. nicht mehr benötigt werden, werden mit dieser 5. Änderungsanordnung zugezogen oder aus dem Verfahren ausgeschlossen. Das Verfahrensgebiet umfasst u. a. einen Teil der Ortslage Garitz sowie die Feldlage. Die Bearbeitung der beiden Teilgebiete hat sich zeitlich unterschiedlich entwickelt. Die Teilung des Boden-ordnungsgebietes in die beiden Teilgebiete „Bornum II, Ortslage Garitz Stärkefabrik“ und „Bornum, Feldlage“ ist daher zweck-mäßig und notwendig, um so die einzelnen Teilverfahren nachei-nander und unabhängig voneinander abwickeln zu können.

BeteiligteAm Bodenordnungsverfahren sind gem. § 63 (2) LwAnpG i. V. m. § 10 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) beteiligt:1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Bodenordnungsge-

biet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten;

2. als Nebenbeteiligte: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk

Grundstücke vom Bodenordnungsverfahren betroffen werden;

b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert wer-den (§ 58 Abs. 2 FlurbG);

c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Bo-denordnungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;

d) Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;

e) Empfänger neuer Grundstücke nach den § 58 Abs. 2 LwAnpG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 LwAnpG);

f) Eigentümer von nicht zum Bodenordnungsgebiet gehö-renden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhal-tungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzei-chen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzu-wirken haben (§ 56 FlurbG).

TeilnehmergemeinschaftMit dem Einleitungsbeschluss vom 18.06.2007 entstand gemäß § 16 FlurbG die „Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungs-verfahrens Bornum“ als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Bornum.Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erb-bauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft.

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter RechteInhaber von Rechten der o. g. neu zum Verfahren hinzugezoge-nen Flurstücke, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten - gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieses Be-schlusses - beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt anzumelden.

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Elbe-Fläming-Kurier Nr. 21/201423.10.2014 7

Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach frucht-losem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu betei-ligen.Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekanntgabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt wor-den ist.Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist an-gemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirt-schaft, Flurneuordnung und Forsten die bisherigen Verhandlun-gen und Festsetzungen gelten lassen.

EigentumsbeschränkungenVon der Öffentlichen Bekanntmachung dieser 5. Änderungs-anordnung bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes gelten folgende (zeitweilige) Eigentumsbeschränkungen:a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustim-

mung der Flurneuordnungsbehörde nur Änderungen vorge-nommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbe-trieb gehören (§ 34 Abs. l Nr. 1 FlurbG).

b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurneuordnungs-behörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder be-seitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG).

c) Obstbäume, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Uferge-hölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Land-schaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde beseitigt werden ( § 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG)

d) Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde (§ 85 Nr. 5 FlurbG).

Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, können sie im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt blei-ben. Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Bo-denordnung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen wor-den, muss die Flurneuordnungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenom-men worden, kann die Flurneuordnungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlich-tete Fläche wieder ordnungsgemäß in den Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 5 FlurbG).

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese 5. Änderungsanordnung kann innerhalb eines Mo-nats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Wi-derspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau -Roßlau erhoben werden.

Im AuftragTeichmann (DS)

Die vorstehende 5. Änderungsanordnung mit den Gebietskarten liegt in der - Stadt Dessau -Roßlau, Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau- Stadt Zerbst, Schlossfreiheit 12, 39261 Zerbst- Stadt Coswig, Markt 1, 06869 Coswigsowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt zwei Wochen lang nach ihrer Bekanntmachung zur Ein-sichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.

Im Auftrag Krosch

Bodenordnungsverfahren BornumLandkreise Anhalt-Bitterfeld,Wittenberg, Stadt Dessau - RoßlauVerf.-Nr.: 611-14-AZ 2017

Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten AnhaltFerdinand-v.-Schill-Str. 2406844 Dessau-RoßlauDessau-Roßlau, 09.10.2014

Öffentliche Bekanntmachung

6. Änderungsanordnung

Aufgrund der §§ 56 ff Landwirtschaftsanpassungsgesetz (LwAn-pG) in der Fassung vom 03.07.1991 (BGBl. I S.1418), zuletzt ge-ändert durch Gesetz vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1149) wird das Bodenordnungsverfahren Bornum durchgeführt.1. Das Bodenordnungsverfahren Bornum wird gemäß §§ 56

Abs.1 und 63 Abs.2 LwAnpG i.V.m. § 8 Abs.3 FlurbG, in jeweils gültiger Fassung, in folgende Bodenordnungsge-biete geteilt:

1.1 „Bornum III, Ortslage Trüben“ (Verf.-Nr. 611-14 AB 4214)

Dem Verfahren unterliegen folgende Flurstücke: Gemarkung Bornum, Flur 5, Flurstücke 77/2, 77/3, 78,

79, 80, 81, 82, 83, 84, 85/1, 85/2, 86, 87, 88, 90/1, 90/2, 91/1, 91/2, 150, 161/77, 162/77, 163/77, 164/77, 166, 167, 168

Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von 9,0978 ha.1.2 „Bornum, Feldlage“ Das Teilgebiet des Bodenordnungsverfahrens „Bornum,

Feldlage“ wird unter dem bisherigen Aktenzeichen (Verf.-Nr. 611-14-AZ 2017) fortgeführt und ist in der beigefüg-ten Gebietskarte „Bornum, Feldlage“ dargestellt.

Das Verfahrensgebiet hat eine Größe von ca. 1553 ha.1.3 Durch die Teilung des Bodenordnungsgebietes entsteht

keine neue Teilnehmergemeinschaft. Die Teilnehmerge-meinschaft (TG) wird weiterhin durch alle Eigentümer und Erbbauberechtigten aus beiden Teilgebieten gebildet und von dem bereits gewählten Vorstand vertreten.

1.4 Alle bisher ergangenen Anordnungen, Verhandlungen oder sonstigen Maßnahmen behalten ihre Gültigkeit, bis sie für die Teilgebiete geändert oder aufgehoben werden.

2. Das Verfahrensgebiet für das Bodenordnungsverfahren „Bornum, Feldlage“ wird gemäß § 8 Abs.1 Flurbereini-gungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntma-chung vom 16.03.1976 (BGBl I S. 546), zuletzt geändert durch Artikel 17 des Gesetzes vom 19. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2794) geringfügig geändert.

Die nachfolgend aufgeführten Flurstücke werden zum Verfahren hinzugezogen: Gemarkung Garitz, Flur 2, Flurstück 212 Gemarkung Garitz, Flur 4, Flurstück 43 Die Fläche der hinzugezogenen Flurstücke beträgt

0,0890 ha.

Weiterhin werden folgende Flurstücke aus dem Verfahren aus-geschlossen: Gemarkung Bornum, Flur 5, Flurstück 90/1, 90/2, 91/1,

91/2, 150, 167, 168 Gemarkung Garitz, Flur 2, Flurstück 66/93, 209, 214 Die Fläche der ausgeschlossenen Flurstücke beträgt

5,7850 ha

Das geänderte Verfahrensgebiet umfasst nunmehr eine Fläche von ca. 1.547 ha.Die Änderung der Grenzen der Bodenordnungsgebiete sind auf den zur 6. Änderungsanordnung gehörenden Gebietskarten dar-gestellt.

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23.10.2014 Nr. 21/2014 Elbe-Fläming-Kurier8

BegründungMit Beschluss vom 18.06.2007 hat das Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt das Bodenordnungsverfah-ren Bornum (Verf.-Nr. 611-14-AZ 2017) angeordnet.Im Rahmen der Vermessung der Verfahrensgrenze wurden Ab-weichungen zwischen der örtlichen Nutzung und der Flurstücks-struktur festgestellt. Durch das Hinzuziehen bzw. Ausschließen von einzelnen Flurstücken können diese Differenzen eigentums-rechtlich im Rahmen der Neuordnung des Verfahrensgebietes mit geregelt werden. Eigentum und örtliche Nutzung werden in Übereinstimmung gebracht.Des Weiteren wurden zur zweckmäßigen Abgrenzung des Ver-fahrensgebietes Straßen-, Wege- und Grabenflurstücke im Liegenschaftskataster gesondert. Die durch diese Fortführung entstanden Flurstücke, die zur Erreichung der Ziele des Boden-ordnungsverfahrens notwendig sind bzw. nicht mehr benötigt werden, werden mit dieser 6. Änderungsanordnung zugezogen oder aus dem Verfahren ausgeschlossen. Das Verfahrensgebiet umfasst u. a. einen Teil der Ortslage Trü-ben sowie die Feldlage. Die Bearbeitung der beiden Teilgebie-te hat sich zeitlich unterschiedlich entwickelt. Die Teilung des Bodenordnungsgebietes in die beiden Teilgebiete „Bornum III, Ortslage Trüben“ und „Bornum, Feldlage“ ist daher zweckmäßig und notwendig, um so die einzelnen Teilverfahren nacheinander und unabhängig voneinander abwickeln zu können.

BeteiligteAm Bodenordnungsverfahren sind gem. § 63 (2) LwAnpG i. V. m. § 10 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) beteiligt:1. als Teilnehmer die Eigentümer der zum Bodenordnungsge-

biet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erbbauberechtigten

2. als Nebenbeteiligte: a) Gemeinden und Gemeindeverbände, in deren Bezirk

Grundstücke vom Bodenordnungsverfahren betroffen werden;

b) andere Körperschaften des öffentlichen Rechts, die Land für gemeinschaftliche oder öffentliche Anlagen erhalten (§§ 39 und 40 FlurbG) oder deren Grenzen geändert wer-den (§ 58 Abs. 2 FlurbG);

c) Wasser- und Bodenverbände, deren Gebiet mit dem Bo-denordnungsgebiet räumlich zusammenhängt und dieses beeinflusst oder von ihm beeinflusst wird;

d) Inhaber von Rechten an den zum Bodenordnungsgebiet gehörenden Grundstücken oder von Rechten an solchen Rechten oder von persönlichen Rechten, die zum Besitz oder zur Nutzung solcher Grundstücke berechtigen oder die Benutzung solcher Grundstücke beschränken;

e) Empfänger neuer Grundstücke nach den § 58 Abs. 2 LwAnpG bis zum Eintritt des neuen Rechtszustandes (§ 61 LwAnpG);

f) Eigentümer von nicht zum Bodenordnungsgebiet gehö-renden Grundstücken, denen ein Beitrag zu den Unterhal-tungs- oder Ausführungskosten auferlegt wird (§ 42 Abs. 3 und § 106 FlurbG) oder die zur Errichtung fester Grenzzei-chen an der Grenze des Flurbereinigungsgebietes mitzu-wirken haben (§ 56 FlurbG).

TeilnehmergemeinschaftMit dem Einleitungsbeschluss vom 18.06.2007 entstand gemäß § 16 FlurbG die „Teilnehmergemeinschaft des Bodenordnungs-verfahrens Bornum“ als eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie hat ihren Sitz in Bornum.Die Eigentümer der zum Flurbereinigungsgebiet gehörenden Grundstücke sowie die den Eigentümern gleichstehenden Erb-bauberechtigten bilden die Teilnehmergemeinschaft.

Aufforderung zur Anmeldung unbekannter RechteInhaber von Rechten der o. g. neu zum Verfahren hinzugezoge-nen Flurstücke, die nicht aus dem Grundbuch ersichtlich, aber zur Beteiligung am Bodenordnungsverfahren berechtigt sind, werden aufgefordert, ihre Rechte innerhalb von drei Monaten

- gerechnet vom ersten Tage der Bekanntmachung dieses Be-schlusses - beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt anzumelden.Diese Rechte sind auf Verlangen des Amtes innerhalb einer von diesem zu setzenden weiteren Frist nachzuweisen. Nach fruchtlo-sem Ablauf der Frist ist der Anmeldende nicht mehr zu beteiligen.Der Inhaber eines solchen Rechtes muss die Wirkung eines vor der Anmeldung eingetretenen Fristablaufes ebenso gegen sich gelten lassen wie der Beteiligte, dem gegenüber die Frist durch Bekannt-gabe des Verwaltungsaktes zuerst in Lauf gesetzt worden ist.Werden Rechte erst nach Ablauf der vorbezeichneten Frist an-gemeldet oder nachgewiesen, so kann das Amt für Landwirt-schaft, Flurneuordnung und Forsten die bisherigen Verhandlun-gen und Festsetzungen gelten lassen.

EigentumsbeschränkungenVon der Öffentlichen Bekanntmachung dieser 6. Änderungsa-nordnung bis zur Unanfechtbarkeit des Bodenordnungsplanes gelten folgende (zeitweilige) Eigentumsbeschränkungen:a) In der Nutzungsart der Grundstücke dürfen ohne Zustim-

mung der Flurneuordnungsbehörde nur Änderungen vorge-nommen werden, die zum ordnungsgemäßen Wirtschaftsbe-trieb gehören (§ 34 Abs. l Nr. 1 FlurbG).

b) Bauwerke, Brunnen, Gräben, Einfriedungen und ähnliche Anlagen dürfen nur mit Zustimmung der Flurneuordnungs-behörde errichtet, hergestellt, wesentlich verändert oder be-seitigt werden (§ 34 Abs. 1 Nr. 2 FlurbG).

c) Obstbäume, einzelne Bäume, Hecken, Feld- und Uferge-hölze dürfen nur in Ausnahmefällen, soweit landeskulturelle Belange, insbesondere des Naturschutzes und der Land-schaftspflege nicht beeinträchtigt werden, mit Zustimmung der Flurneuordnungsbehörde beseitigt werden ( § 34 Abs. 1 Nr. 3 FlurbG)

d) Holzeinschläge, die den Rahmen einer ordnungsgemäßen Bewirtschaftung übersteigen, bedürfen der Zustimmung der Flurbereinigungsbehörde (§ 85 Nr. 5 FlurbG).

Sind entgegen den Anordnungen zu a) und b) Änderungen vorgenommen oder Anlagen hergestellt oder beseitigt worden, können sie im Bodenordnungsverfahren unberücksichtigt blei-ben. Die Flurneuordnungsbehörde kann den früheren Zustand nach § 137 FlurbG wieder herstellen lassen, wenn dies der Bo-denordnung dienlich ist (§ 34 Abs. 2 FlurbG).Sind Eingriffe entgegen der Anordnung zu c) vorgenommen wor-den, muss die Flurneuordnungsbehörde Ersatzpflanzungen auf Kosten der Beteiligten anordnen (§ 34 Abs. 3 FlurbG).Sind Holzeinschläge entgegen der Anordnung zu d) vorgenom-men worden, kann die Flurneuordnungsbehörde anordnen, dass derjenige, der das Holz gefällt hat, die abgeholzte oder verlich-tete Fläche wieder ordnungsgemäß in den Bestand zu bringen hat (§ 85 Nr. 5 FlurbG).

RechtsbehelfsbelehrungGegen diese 6. Änderungsanordnung kann innerhalb eines Mo-nats nach Bekanntgabe schriftlich oder zur Niederschrift Wi-derspruch beim Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt, Ferdinand-von-Schill-Straße 24, 06844 Dessau -Roßlau erhoben werden.

Im AuftragTeichmann (DS)

Die vorstehende 6. Änderungsanordnung mit den Gebietskarten liegt in der - Stadt Dessau -Roßlau, Zerbster Str. 4, 06844 Dessau-Roßlau- Stadt Zerbst, Schlossfreiheit 12, 39261 Zerbst- Stadt Coswig, Markt 1, 06869 Coswigsowie im Amt für Landwirtschaft, Flurneuordnung und Forsten Anhalt zwei Wochen lang nach ihrer Bekanntmachung zur Ein-sichtnahme für die Beteiligten während der Dienststunden aus.

Im Auftrag Krosch

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Elbe-Fläming-Kurier Nr. 21/201423.10.2014 9

Mitteilungen aus dem Rathaus

Lokale Nachrichten der Stadt Coswig (Anhalt)

Das Rathaus informiertDas Bürgerbüro/Stadtinformation und die Meldestellen ha-ben· am Samstag, dem 1. November 2014 geschlossen.

Lampionumzug zum MartinstagDie Johanniter Kindertagesstätte „Sonnen-schein“ lädt alle, ob Groß oder Klein, zum Mar-tinstag herzlich ein.Am 7. November 2014 um 17.00 Uhr ist es so weit, macht euch alle dann bereit.Nach einem gemütlichem Abend mit Programm, Basteln, Feuer, Essen und Trinken wollen wir nicht lange Warten und einen Um-zug mit dem Lampion starten.Wir freuen uns über viele Gäste zu unserem Martinsfeste.Das Team der Johanniter Kita „Sonnenschein“

Neu in der Coswiger Stadtbibliothek: 24-Stunden-Ausleihe per Onleihe Seit einigen Jahren besteht in zahlreichen Bibliotheken zusätz-lich zu den bisher erbrachten Leistungen auch die Möglichkeit, sich Bücher, Hörbücher, Zeitungen und Zeitschriften sowie Rei-se-, Dokumentar- und Lernvideos ganz bequem von zuhause aus über Computer, Tablets und eBook-Reader zu entleihen. Auch die Stadtbibliothek Coswig bietet Ihnen ab November die Möglichkeit der Onleihe.

Die Vorteile einer solchen Ausleihe: - die Online-Ausleihe Ihrer Bibliothek ist rund um die Uhr und

an sieben Tagen der Woche für Sie erreichbar- ob von zuhause oder von unterwegs, sie können Ihre digita-

len Wunschmedien von jedem internetfähigen Gerät herun-terladen

- da die Rückgabe der Medien automatisch erfolgt, können Sie den Rückgabetermin nicht verpassen und sind vor Ver-säumnisgebühren „sicher“

- die Ausleihe erfolgt mit Ihrem ganz normalen Bibliotheksaus-weis und ist in der Jahresgebühr bereits enthalten

Wir möchten alle potentiellen Nutzer an dieser Stelle darauf hin-weisen, dass für die Nutzung nur der seit diesem Jahr ausge-gebene Bibliotheksausweis kompatibel ist - bitte tauschen Sie, wenn nötig, Ihren gültigen Ausweis in der Bibliothek (kostenlos) um!Geplanter Start ist der 3. November 2014!Interessenten können sich auf folgender Seite vorinformieren:www.biblio24.de

Ansonsten können Sie natürlich nach wie vor gern persönlich aus unserem vielfältigen Angebot vor Ort Ihre Lektüre auswäh-len - wir freuen uns auf Ihren Besuch zu unseren Öffnungszeiten:Montag und Freitag: 10 - 12 und 13 - 16 UhrDienstag: 13 - 19 UhrDonnerstag: 13 - 18 Uhr

Stadtbibliothek Coswig (Anhalt) Am Markt 13

(Zum Titelbild)

Hier „gehe“ ich. Ich kann nicht anders.Abendliche Stadtführung auch ein Stück entlang des Luther-weges in Coswig (Anhalt) am 30.10.2014 um 18.00, Treff-punkt Marktplatz.Über 410 Kilometer führt der Lutherweg in Sachsen-Anhalt auf den Spuren des Reformators Martin Luther und ist als kirchlich-touristischer Beitrag zum Jubiläum „Luther 2017 - 500 Jahre Reformation“ gedacht. Der Weg erfreut sich inzwischen 6 Jahre nach seiner Eröffnung 2008, einer recht großen Beliebtheit.Der Lutherweg führt von Wittenberg über Coswig, Wörlitz, Dessau-Roßlau, Zerbst, Köthen und Bernburg nach Eisleben und Mansfeld, Halle, Brehna und über Kemberg zurück.Ein stilisiertes „L“ begleitet als Logo die Wanderer und Rad-fahrer, so auch auf der Coswiger Wegstrecke.Auf Luthers Spuren laden wir Sie herzlich zu einer interessan-ten kleinen Pilgertour entlang des Coswiger Lutherweges ein.Sie werden überrascht sein, das „Martinus“ höchst selbst mit Ihnen gemeinsam ein Stück durch Coswig pilgern wird und Ihnen viele kleine Anekdoten und Geschichten über sein Leben und Wirken, aber auch über seine Ehe mit Katharina erzählen wird.

Herzliche Einladung !Dauer: ca. 1,5 StundenTreffpunkt: MarktplatzPreis: 6,00 EUR Wir bitten unbedingt um Voranmeldung: 034903 610155.

Diese Lutherwegführung bieten wir auch als individuelle Gruppenführung ab 15 Personen an. Buchungen ganzjährig über die Touristinformation unter oben genannter Telefon-nummer möglich.

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23.10.2014 Nr. 21/2014 Elbe-Fläming-Kurier10

Veranstaltungen Städte der Region Anhalt stellen sich vor: heute Harzgerode

993 übertrug König Otto III. dem Abt Adaldag von Nienburg die Hoheitsrechte über das Gebiet von Harzgerode. Mit seinen Fachwerkhäusern, Gassen und historischen Sehenswürdigkeiten

bietet Harzgerode, nicht nur eine mehr als 1000-jährige reiche Geschichte mit Stadt-, Münz- und Zollrecht, sondern ist auch Zeuge einer mehr als 800-jährigen Geschichte Anhalts. Von 1398 bis 1535 sind in Harzgerode überwiegend die Grafen von Stolberg die Lehnsherren. Als Harzgerode 1635 wieder un-ter die Herrschaft der Fürsten von Anhalt gekommen war, über-nahm Fürst Friedrich von Anhalt (1613 - 1670) die Regierungs-geschäfte des Fürstentums. Harzgerode wurde Residenzstadt des Fürstentums Anhalt-Bernburg-Harzgerode und war das po-litische Zentrum des anhaltischen Harzgebietes.

Der Sitz des Fürstentums war das Schloss zu Harzgerode, wel-ches 1384 zum ersten Mal erwähnt wurde. Fürst Georg III. von Anhalt (1507 - 1553) ließ den Schlosskomplex zwischen 1549 und 1552 neu bauen und es wurde bis heute zu einem kultu-rellen Mittelpunkt gestaltet. Das Fürstentum Anhalt-Bernburg-Harzgerode wird nach 74-jährigem Bestehen wieder mit Anhalt-Bernburg vereinigt, weil der Nachfolger, sein Sohn Fürst Wilhelm von Anhalt-Bernburg-Harzgerode (1643 - 1709) keine Leibeser-ben hatte.Das Juwel von Harzgerode ist neben dem Renaissance-Bau mit Bibliothek, Schlossmuseum und Heimatstube, für die sich der Kultur- und Heimatbund e. V. engagiert, die Altstadt mit Teilen einer historischen Stadtmauer aus dem 14. Jahrhundert und als Mittelpunkt das Rathaus, direkt am Marktplatz neben dem Marktbrunnen. Zu den ältesten Bauwerken in Harzgerode ge-hört die Sankt Marien-Kirche, zu welcher die Fürstenlinie sehr verbunden war. Die Fürsten sind in prachtvoll gestalteten Me-tallsarkophagen neben ihren Gemahlinnen in Gruften der Sankt Marien Kirche bestattet. Die Einheitsgemeinde Stadt Harzgerode wurde am 1. August 2009 aus den ehemaligen Städten Güntersberge mit den Orts-teilen Friedrichshöhe und Bärenrode und Harzgerode mit den Ortsteilen Alexisbad, Mägdesprung und Silberhütte sowie den Gemeinden Dankerode, Königerode, Schielo, Siptenfelde und Straßberg gebildet. Die Gemeinde Neudorf wurde zum 1. Sep-tember 2010 eingemeindet. Die neue Stadt Harzgerode befindet sich mit etwa 8.500 Ein-wohnern auf einer Fläche von 164,6 kqm im Zentrum des Mit-telharzes im südlichen Teil des Landkreises Harz, eingebettet im Selketal und erstreckt sich mit den 13 Ortsteilen vom Oberharz bis auf das östliche Unterharzplateau. Siedlungsgeschichtlich reicht das Alter der meisten Siedlungen in der Region mehr als 1000 Jahre zurück. Es wurden über Jahrhunderte Waldwirt-schaft, Bergbau, Handwerk und Hüttenwesen neben der Land-wirtschaft betrieben. Die Stadt Harzgerode bietet viele geschichtsträchtige Orte und Schätze, wie u. a. den touristischen Selketal-Stieg durch das landschaftlich idyllische Selketal und die Grenzen Anhalts unter

www.cobbelsdorf-linedance.de

7. Country und Line

Dance Party

mit den DANCE DEVILS, DJ Ulf und DJ Henry aus Brandenburg sowie einem Workshop mit DJ Nick und Uwe mit seinem Westernstore(Vorbestellungen unter 0172 9849768 möglich)im Saal des Cobbelsdorfer KartoffelgasthausesCobbelsdorfer Hauptstraße 18 in 06869 Coswig OT Co-belsdorfam Sonnabend, 1. November 2014 Einlass ab 18.00 Uhr, Beginn 19.00 UhrEintritt je Person: 5 Euro5 km von der Autobahnabfahrt A9 KöselitzTischreservierungen sind unter Telefon 034923 20228 erwünscht.

Vereine und Parteien

NachrufAm 26.09.2014 verstarb unser Mitglied der Alters- und Ehrenabteilung

Lothar Dietrich (Schedi)

Der Verstorbene war Angehöriger der Freiwilligen Feuer-wehr Coswig (Anhalt) und hat sich während seiner lang-jährigen aktiven Dienstzeit stets zum Schutz und Wohle der Allgemeinheit eingesetzt.Wir werden dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken be-wahren.

Im Namen aller Kameraden der FF Coswig (Anhalt)

Aus Tradition verbunden: Anhaltische Städte stellen sich vor Die Region Anhalt feierte im Jahr 2012 ihren 800. Geburtstag. Dieses Jubiläum war ein gelungener Anlass, dem kulturellen Erbe dieser Region die gebührende Aufmerksamkeit zu schen-ken und sich anhaltischer Traditionen zu besinnen. Viele kluge Köpfe, Freidenker und Vorreiter prägten durch ihr Wirken das Anhaltland nachhaltig und schufen damit ein kulturhistorisches Erbe, auf das die Region zwischen Harz und Fläming zu recht stolz sein kann. Die Städte Ballenstedt, Bernburg (Saale), Cos-wig (Anhalt), Dessau-Roßlau, Gernrode, Harzgerode, Köthen (Anhalt), Oranienbaum-Wörlitz und Zerbst/Anhalt verkörpern alle auf ihre Weise anhaltische Identität und Tradition. Dieses Vermächtnis bewahren und pflegen hat sich die Anhaltische Landschaft e. V., die sich 2012 gründete, zur Aufgabe gemacht. An dieser Stelle soll in den kommenden Ausgaben des Amts-blattes der Stadt Coswig (Anhalt) jeweils eine Stadt Anhalts mit ihren Sehenswürdigkeiten, Besonderheiten und historischen Persönlichkeiten näher vorgestellt werden. Teil 5 dieser Serie: Harzgerode

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Elbe-Fläming-Kurier Nr. 21/201423.10.2014 11

dem Motto „ANHALTen im Naturpark Harz“ über die Burgruine Anhalt, den historischen, vom Herzog Alexius Friedrich Chris-tian von Anhalt-Bernburg (1767 - 1834) gegründeten Badeort in Alexisbad, den Obelisk in Mägdesprung, der Unterharzer Waldhof in Silberhütte, die in den Ortsteilen gelegenen Kirchen, den Handwerkerhof sowie vielen Bücher- und Heimatstuben. Das Bergwerksmuseum Grube Glasebach mit dem Unterhar-zer Teich- und Grabensystem in Straßberg und das Carlswerk-Museum in Mägdesprung als technisches Denkmal belegen die Entwicklung des Bergbaus bzw. Hüttenwesens.

Spezielles Angebot der Woche 03.11.2014 - 07.11.2014

Montag, 03.11.201410.00 - 12.00 Uhr Beratung Ehrenamtsbörse (für Organisatio-

nen, Vereine und Freiwillige)14.00 Uhr Treffen der Brett- und KartenspielerDienstag, 04.11.2014 WellnesstagAbfahrt 9.15 Uhr Besuch der Salzoase Roßlau13.00 - 15.00 Uhr Kleiderkammer15.00 Uhr „Bingo“ mit schönen Preisen18.00 Uhr Hatha-Yoga in Cobbelsdorf18.30 Uhr Hatha-Yoga in CoswigMittwoch, 05.11.201419.30 Uhr Hatha-Yoga in CoswigDonnerstag, 06.11.2014 14.00 Uhr „Nusseckennachmittag“ Samstag, 08.11.2014 Schlachtfest im Niederen Fläming (Halbtagesfahrt)

Vorschau auf den Dezember 2014

Lichterfahrt (Halbtagesfahrt)Weihnachtliche, hellerleuchtete Fenster und Häuser stimmen uns auf das bevorstehende Fest ein.„Wenn die Häuser zu leuchten beginnen und die Herzen in Auf-ruhr sind, dann verbindet ein Zauber die Menschen.“ (Monika Minder)Termin: 5. Dezember 2014

Haben wir Ihr Interesse geweckt? Dann wenden Sie sich an uns. Wir freuen uns über jede/n, ob Jung oder Alt, die/der den Weg in unser Haus findet!Auch Nichtmitglieder sind herzlich willkommen!Das Team der DRK Begegnungsstätte Coswig/Anhalt

Soziales Hilfsangebot: Helfen, Betreuen, Pflegen, Beraten

Für uns ist häusliche Pflege ein Herzensbedürfnis und eine Sache des Vertrauens. Unser qualifiziertes Personal kommt auch auf ärztliche Verordnung oder auf Ihren privaten Wunsch in Ihre Wohnung. Sie können mit unserer Hilfe in Ih-rer häuslichen Umgebung bleiben, Krankenhausaufenthalte oder den Umzug in ein Pflegeheim vermeiden. Wir beraten Sie gern in einem persönlichen Gespräch. Sie erreichen uns über:03923 6135756 oder über die Begegnungsstätte in der Schil-lerstraße 4

Erste-Hilfe-Ausbildung

*LSM-Lehrgang für Führerscheinbewerber Nächste Termine: 15.11. und 29.11.2014 Ort des Lehrganges: DRK-Kreisverbandshaus Am Alten Bahnhof 11 06886 Wittenberg

Nächster BG-Grundkurs - Ersthelfer für Betriebe am 22.11. und 29.11.2014 von 08:00 - 14:30 Uhr DRK Begegnungsstätte Schillerstr. 4 06869 Coswig

Anmeldungen und Informationen ab sofort möglich!Kontakte:Leiterin: Marion Hausmann Tel.: 034903 52023Verwaltung: Jacqueline Döhring Tel.: 034903 52024Reisen: Anke Kappel Tel.: 034903 - 52021Seniorentreff: Tel.: 034903 - 52027 E-Mail: [email protected]

Anglerball zum 95-jährigen Bestehens des VereinsDie Anglerfreunde Coswig (Anhalt) 1919 e. V. geben hiermit bekannt, das für den Anglerball am 08.11.2014 im „Lindenhof“ noch letzte Kar-ten erhältlich sind.Zu erfragen unter Rufnummer: 0171 60 27 909

Der Vorstand

Rassekaninchen- und Geflügelschau in StackelitzAm 2. November 2014 findet von 9:00 Uhr bis 17:00 Uhr in der Ortschaft Stackelitz (Stadt Coswig) die jährliche Ausstellung des Rassekaninchen- und Geflügelvereins Stackelitz e. V. statt. Neben sehenswerten Tieren erwartet die Besucher eine Tombola und sie werden mit Kaffee und hausgebackenem Kuchen sowie alkoholi-schen und nichtalkoholischen Getränken bewirtet. Die zum 51. Mal ausgerichtete Ausstellung erwartet Sie im Bürgerhof. Wir freuen uns auf Sie.

Rassekaninchen- und Geflügelverein Stackelitz e. V.

Halloween im Gartenverein an der Hohen Mühle

1. November 2014

Wir laden herzlich 17.00 Uhr zu unse-rem Herbstfeuer ein.

Die DRK-Begegnungsstätte Coswig informiert

Spezielles Angebot der Woche 27.10. - 30.10.2014

Montag, 27.10.201410.00 - 12.00 Uhr Beratung Ehrenamtsbörse (für Organisatio-

nen, Vereine und Freiwillige)14.00 Uhr Treffen der Brett- und KartenspielerDienstag, 28.10.201413.00 - 15.00 Uhr Kleiderkammer18.00 Uhr Hatha-Yoga in Cobbelsdorf18.30 Uhr Hatha-Yoga in CoswigMittwoch, 29.10.201409.30 Uhr „Töpfern“ mit Frau Paasch19.30 Uhr Hatha-Yoga in CoswigDonnerstag, 30.10.2014 WellnesstagAbfahrt 9.15 Uhr Besuch der Salzoase Roßlau09.00 - 11.00 Uhr Kleiderkammer14.00 - 16.00 Uhr Beratung Ehrenamtsbörse (für Organisatio-

nen, Vereine und Freiwillige)

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23.10.2014 Nr. 21/2014 Elbe-Fläming-Kurier12

Abteilung Fußball

Wochenende 25. + 26.10.2014

Samstag, 25.10.201415.00 Uhr SV Blau-Rot Coswig - SG Abus Dessau

Sonntag, 26.10.201409.30 Uhr TuS Kochstedt - SV Blau-Rot Coswig F-Jugend

Wochenende 31.10. - 02.11.2014

Freitag, 31.10.201415.00 Uhr FSG Vorfläming - SV Blau-Rot Coswig

Freitag, 31.10.201411.00 Uhr SV Blau-Rot Coswig - MSV Börde 1949 Landespokal - A Jugend

Sonntag, 02.11.201414.00 Uhr SV Blau-Rot Coswig - SV Mildensee

Sonntag, 02.11.201411.00 Uhr JSG Union Dessau II - SV Blau-Rot Coswig A-Jugend

Sonntag, 02.11.201409.30 Uhr SV Blau-Rot Coswig - SV Dessau 05 F-Jugend

Alle anderen Nachwuchsmannschaften sind an beiden Wo-chenenden spielfrei!!!

!!!Herbstfeuer Samstag, 25.10.2014 19.00 Uhr - Sportplatz Lerchenfeld, für das leibliche Wohl ist selbstverständlich gesorgt!!!

René Gommert

EinladungZu der am Sonnabend, dem 01.11.2014, um 16.00 Uhrin der Ev. Kirche zu Wei-den stattfindenden „Hu-bertusmesse“ mit den Jagdhornbläsern der Jägerschaften „Mittlere Elbe - Vorfläming“ und „Dessau“ laden wir Sie sehr herzlich ein.

Jägerschaft„Mittlere Elbe Vorfläming“

Sportnachrichten

Die nächste Ausgabe erscheint am:Donnerstag, dem 6. November 2014

Annahmeschluss für redaktionelleBeiträge und Anzeigen:Freitag, der 24. Oktober 2014

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Elbe-Fläming-Kurier Nr. 21/201423.10.2014 13

Vorschau Fußball SG Blau - Weiß Klieken e. V.Landesklasse:Samstag, den 25.10.2014, Anstoß 15.00 Uhr, Sportplatz KliekenSG Blau-Weiß Klieken : TSV 1894 Mosigkau

Samstag, den 01.11.2014, Anstoß 14.00 Uhr, Sportplatz KliekenSG Blau-Weiß Klieken : SV Friedersdorf 1920Kreisliga Anhalt:Samstag, den 25.10.2014, Anstoß 15.00 Uhr, Sportplatz DessauSG Blau Weiß Dessau : SG Blau-Weiß Klieken II

Freitag, den 31.10.2014, Anstoß 12.30 Uhr, Sportplatz KliekenSG Blau-Weiß Klieken II : SG Grün Weiß Dessau

SV Blau-Rot Coswig

Sportnachrichten der Abteilung Handball

Ergebnis vom 04.10.2014HVSA-Pokal der Männer 2. RundeSV Blau-Rot Coswig 1 - Post SV Magdeburg 23 : 35

Ergebnisse vom 11.10.2014Heimspiele

weibliche E-Jugend SV Blau-Rot Coswig - Jessener SV 53 2 : 12männl. A-Jugend SV Blau-Rot Coswig - Landsberger HV 40 : 14Männer Staffel 2 SV Blau-Rot Coswig - SV Grün-Weiß Wittenberg/Piesteritz 2 31 : 22Frauen SV Blau-Rot Coswig - BSG Aktivist Gräfenhainichen 2 31 : 19Männer Staffel 1 SV Blau-Rot Coswig 2 - HSG Wolfen 2000 2 23 : 27

Auswärtsspielemännliche E-Jugend Jessener SV 53 - SV Blau-Rot Coswig 20 : 11männl. C-Jugend HSV 2000 Zerbst - SV Blau-Rot Coswig 15 : 19

Aufgrund der Herbstferien finden am 24./25.10. keine Punkt-spiele statt.

Ansetzungen am 01.11.2014Heimspiele01.11.201413:15 Uhr weibliche D-Jugend SV Blau-Rot Coswig - JSpG

HBC Wittenberg/Apollensdorf14:30 Uhr männliche D-Jugend SV Blau-Rot Coswig - SG

Kühnau16:00 Uhr Frauen SV Blau-Rot Coswig - HBC Wittenberg

Sportvorschau

SG Jeber-Bergfrieden/Serno I und II

KreisoberligaSamstag, den 25.10.2014, Anstoß: 15.00 UhrSG Jeber-Bergfrieden/Serno I - SV Mildensee 1915

Freitag, den 31.10.2014, Anstoß: 15.00 UhrSG Oranienbaum-Wörlitz - SG Jeber-Bergfrieden/Serno I

KreisklasseSonntag, den 26.10.2014, Anstoß: 14.00 UhrFSG Vorfläming III - SG Jeber-Bergfrieden/Serno II

Sonntag, den 02.11.2014, Anstoß: 14.00 UhrSG Jeber-Bergfrieden/Serno II - PSV Anhalt-Zerbst

Kirchliche Nachrichten

Regionalpfarramt Coswig - Zieko

Evangelische Kirchengemeinde Coswig

Gottesdienste:Sa, 25.10.14.00 Uhr Coswig Taufgottesdienst18.30 Uhr Coswig Gebet um Erneuerung So, 26.10.08.45 Uhr Wahlsdorf Gottesdienst10.00 Uhr Griebo Gottesdienst10.30 Uhr Köselitz GottesdienstFr, 31.10. 10.00 Uhr Senst Zentralgottesdienst mit KaffeeSo, 02.11.08.45 Uhr Möllensdorf Gottesdienst10.00 Uhr Coswig GottesdienstTermine:Fr, 24.10. 18.00 Uhr Coswig KonfitüreSo, 26.10.17.00 Uhr Coswig Konzert zum Monatsausklang Mi, 29.10.14.00 Uhr Coswig Treffen der Frauenkreise St. Nicolai und GrieboMo, 03.11.14.30 Uhr Griebo FrauenkreisMi, 05.11. 14.30 Uhr Möllensdorf GemeindenachmittagDo, 06.11.14.00 Uhr Köselitz Gemeindenachmittag

Konzert zum MonatsausklangOrgelkonzert26.10.2014/17.00 UhrAn der Kühne-Orgel: Organist Stefan Kießling, LeipzigStefan Kießling reist als Konzertorganist durch Deutschland und arbeitet als Assistenzorganist an der Leipziger Thomaskirche. Zu seinen vielfältigen Aktivitäten gehören aber auch Rundfunk-aufnahmen und die Tätigkeit als Juror bei Wettbewerben.

Gottesdienst zum ReformationstagHerzliche Einladung zu einem gemeinsamen Gottesdienst zum Reformationsfest am 31. Oktober in unserer Region. Wir treffen uns um 10.00 Uhr in der Kirche in Senst. Anschließend bietet sich die Möglichkeit, zu einem Kaffeetrinken im Dorfgemeinde-haus. Für Getränke wird vor Ort gesorgt. Kuchen oder eventu-ell auch Schnittchen bitte mitbringen. Ich freue mich auf unsere Gemeinschaft.Holm Haschker

Regelmäßige GemeindekreiseJunge Gemeindedonnerstags 18.00 Uhr

Kirchenmusikalische Arbeitskreise:Kirchenchor donnerstag 19.30 UhrPosaunenchor dienstags 18.30 UhrJungbläser montags 16.30 UhrAnfänger Posaunenchorfreitags 17.00 Uhr

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23.10.2014 Nr. 21/2014 Elbe-Fläming-Kurier14

Evangelische Hoffnungsgemeinde Zieko

GottesdienstSonntag, 26.10., 09:00 Uhr in Buro Leitung: Pfr. BahlmannSonntagsandachtSonntag, 26.10., 10:00 Uhr in Buko Leitung: Martha PluderRegional-GottesdienstFreitag, 31.10., 10:00 Uhr in Senst Leitung: Pfr. HaschkerGottesdienstSonntag, 09.11., 10:00 Uhr in Zieko Leitung: Pfr. BahlmannSonntagsandachtSonntag, 09.11., 10:00 Uhr in Buko Leitung: Martha Pluder

Gemeindenachmittage 2014Buko: Mittwoch, 19.11., 15:00 Uhr in Buko Leitung: Pfr. HaschkerBuro: Dienstag, 05.11., 15:00 Uhr in Buro Leitung: Pfr. HaschkerDüben: Dienstag, 18.11., 15:00 Uhr in Düben Leitung: Pfr. HaschkerKlieken: Dienstag, 04.11., 14:00 Uhr in Klieken Leitung: Pfr. HaschkerZieko: Mittwoch, 12.11., 15:00 Uhr in Zieko Leitung: Pfr. Haschker

GKR-Sitzung Zieko: Dienstag, 04.11., 19:30 Uhr im Pfarrhaus ZiekoFrauenabend:am Donnerstag, 13.11., 19:30 Uhr in Zieko

Mitteilung:Ab 01.09. ist Pfr. Martin Bahlmann für die Ev. Hoffnungsgemein-de Zieko zuständig.Erreichbar unter: Tel. 034907 30261 oderMobil 0173 5885771 oderE-Mail: [email protected]

Erreichbarkeit des Pfarramtes ab 29.10.2014Die Mitarbeiterin der Ev. Hoffnungsgemeinde Zieko Ilona Engel-mann ist Montag und Freitag in der Zeit von 09:00 bis 12:00 Uhr und Mittwoch von 10:00 bis 13:00 Uhrim Pfarramt Zieko zu erreichen.

Regionalpfarramt Roßlau-Weiden

Termine aus dem Regionalpfarramt Roßlau

Gottesdienste:26.10.2014, Sonntag 9.00 Uhr Stackelitz, Pfr. Markowsky10.30 Uhr Weiden, Pfr. Markowsky31.10.2014, Reformationstag10.00 Uhr Senst, Pfr. Markowsky01.11.2014, Samstag16.00 Uhr Weiden, Hubertusgottesdienst Pfn. Simmering mit den Anhaltischen Hubertusbläsern08.11.2014, Samstag16. 30 Uhr Weiden, Ökumenisches Martinsfest

Gemeindenachmittage:11.11., 15 Uhr Bräsen, Pfn. Simmering12.11., 15 Uhr Ragösen, Pfn. Simmering

Neuapostolische Kirche Neuapostolische Kirche Coswig (Anhalt) www.nakcoswig.de

Gottesdienste:Sonntag, 26.10. 09.30 Uhr Gottesdienst in Coswig Mittwoch, 29.10.19.30 Uhr Gottesdienst in CoswigSonntag, 02.11.09.30 Uhr Gottesdienst für Entschlafene in Coswig Mittwoch, 05.11.19.30 Uhr Gottesdienst in Coswig

Gemeindechor:Montag, 27.10. und 03.11.19.30 Uhr Chorprobe

Gemeindevorsteher:Gerald MüllerE-Mail: [email protected]

Katholische Gemeinde St. Michael25.10.2014, Samstag 17.30 Uhr Hl. Messe28.10.2014, Dienstag08.00 Uhr Gottesdienst01.11.2014, Samstag 16.00 Uhr Gräbersegnung 17.30 Uhr Hl. Messe04.11.2014, Dienstag08.00 Uhr Gottesdienst08.11.2014, Samstag17.30 Uhr Hl. Messe

Eine frohe Zeit wünschtK. Hoffmann

Geburtstage

Die Bürgermeisterin der Stadt Coswig (Anhalt) gratuliert den Bürgern der Stadt Coswig (Anhalt) nachträglich ganz herzlich zum Geburtstag

(zum 70., 75. und ab 80 jedes Jahr)Redaktionsschluss: 13.10.201409.10. Frau Jutta Rowolt zum 86. Geburtstag09.10. Frau Ingeborg Wafrosky zum 75. Geburtstag09.10. Herr Reinhard Wolff zum 75. Geburtstag10.10. Frau Ursula Jagieniak zum 81. Geburtstag10.10. Frau Elli Kappert zum 81. Geburtstag10.10. Herr Horst Riesner zum 83. Geburtstag11.10. Frau Liesbeth Kellermann zum 89. Geburtstag11.10. Frau Irmgard Schulze zum 86. Geburtstag13.10. Herr Ortwin Probandt zum 81. Geburtstag13.10. Herr Gerhard Waldhoff zum 70. Geburtstag14.10. Frau Gudrun Bauer zum 81. Geburtstag14.10. Herr Werner Heinze zum 85. Geburtstag14.10. Herr Reinhard Kitzing zum 70. Geburtstag14.10. Frau Gisela Richter zum 83. Geburtstag15.10. Herr Georg Gellrich zum 82. Geburtstag15.10. Frau Renate Rudolph zum 75. Geburtstag15.10. Herr Rudolph Vater zum 75. Geburtstag16.10. Herr Horst Boos zum 81. Geburtstag16.10. Herr Franz Dutkiewicz zum 83. Geburtstag

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Elbe-Fläming-Kurier Nr. 21/201423.10.2014 15

16.10. Herr Wolfgang Wittwer zum 70. Geburtstag17.10. Frau Sonja Geißler zum 86. Geburtstag19.10. Herr Hubertus Bücher zum 80. Geburtstag19.10. Herr Horst Fischer zum 75. Geburtstag19.10. Frau Hedwig Franke zum 101. Geburtstag19.10. Frau Marianne Kunze zum 86. Geburtstag20.10. Frau Rosemarie Fester zum 80. Geburtstag20.10. Frau Helga Giese zum 85. Geburtstag21.10. Frau Christa Hillienhoff zum 80. Geburtstag21.10. Frau Elfriede Pfeifer zum 81. Geburtstag21.10. Frau Jutta Riesner zum 80. Geburtstag

Geschichten aus der Region

Auszüge aus Zeitungsberichten aus dem Jahre 1914(Quelle: „Anhaltischen Elbezeitung“ aus dem Bestand des Stadtarchivs Coswig Anhalt)

01.10.1914 Bekanntmachung. Auf unseren Antrag hin hat uns der Magistrat der Stadt Coswig die Mitteilung zukommen las-sen, daß er bei ihm eingehende Gesuche von Handwerksmeis-tern auf Freigabe von Kautionen wohlwollend behandeln wird. Wir ersuchen deshalb alle Handwerker aus Coswig, sofern sie Kaution gestellt und ein Interesse an der Freigabe der hinterleg-ten Kaution haben, entsprechende Anträge bei dem Magistrat zu stellen. Eine Erklärung, daß Gesuchsteller bis zum Ablauf der Garantiezeit etwa auftretende Mängel auf seine Kosten besei-tigt, ist dem Antrage beizufügen.

01.10.1914 Kriegsschneiderstube. Als ein weiteres Hilfs-werk für die bedürftigen Familien unserer Krieger ist die Ein-richtung einer Kriegsschneiderstube geplant, in der von den sich meldenden Frauen und Mädchen aus dem verfügbaren Material wärmende Kleidung für Erwachsene und Kinder her-gestellt werden soll. An zwei Wochentagen soll in einem von Frau Körting, Markt, überlassenden Restaurations-Zimmern, in dem auch mehrere Nähmaschinen stehen, gearbeitet wer-den. An unsere hilfsbereite Bürgerschaft ergeht nun die Bitte, alte, jedoch noch brauchbare Kleidungsstücke zur Verfügung zu stellen.

06.10.1914 Jugendwehr. Angesichts der unermeßlichen Ge-fahr, in welche unser deutsches Vaterland durch neidische und heimtückische mächtige Feinde gestürzt ist, ist es notwendig, die männlichen Jugendlichen im Alter von 16 - 20 Jahren bei Zeiten auf den militärischen Dienst vorzubereite. Die Lande-zentralstelle für Jugendpflege im Herzogtum Anhalt wird im Körting‘schen Saal eine Versammlung abhalten, und die Grün-dung einer Jugendwehr für den Bezirk Coswig in die Wege zu leiten. Insbesondere bitten wir diejenigen noch nicht zur Fahne einberufenen Herren (inaktive und aktive Offiziere), die militä-risch ausgebildet sind um ihr Erscheinen. Der Magistrat, Her-zog.

06.10.1914 Das Porto für Pakete nach dem Kriegsschauplat-ze, die durch die Eisenbahn-Güterabfertigung befördert werden, beträgt 30 Pfennig, höchsten 40.

06.10.1914 Das Hilfscomitee hatte um die Adressen von Cos-wiger Kriegern gebeten. Diese sind eingegangen und es konn-ten am Sonnabend annähernd 300 Pakete Liebesgaben in das Feindesland an unsere tapferen Krieger versandt werden. In nicht allzulanger Zeit soll abermals eine weitere Sendung folgen. An Euch alle Ihr Tapferen ist der herzlichste Wunsch angefügt worden: Tragt und genießt alles gesund und kehrt recht bald sieggekrönt zurück!

08.10.1914 Nächsten Sonntag wird im Vormittags-Gottes-dienste Herr Oberprediger Werner feierlich in sein neues Amt eingeführt werden. Mag auch hier die Tätigkeit des langjährigen Coswiger Seelsorgers eine erfolgreiche und gesegnete sein!

08.10.1914 Mittel gegen Zahnschmerzen. Ein vielbeschäf-tigter Zahnarzt hat in seinem Wartezimmer statt der bisher zur Unterhaltung dienenden Zeitschriften angefangene Strickzeuge ausgelegt, an denen die wartenden Damen fleißig stricken, bis sie drankommen. Das Stricken von Soldatenstrümpfen soll auf die Schmerzen der Zähne eine betäubende Wirkung ausüben, so daß die schreckliche Zeit des Wartens jetzt viel besser als früher überstanden wird.

Die Bürgermeisterin gratuliert ganz herzlich nach-träglich dem Ehepaar Rita und Siegmar Jentsch zum Fest der Goldenen Hochzeit, welches sie am 10.10.2014 feiern konnte.Wir wünschen alles Gute, Gesundheit und noch viele schöne gemeinsame Jahre.

Die Bürgermeisterin der Stadt Coswig (Anhalt) und die Ortsbürgermeister/in gratulieren ganz herzlich nachträglich zum Geburtstag

(zum 65., 70. ab 75. jedes Jahr)Ortschaft Bräsen:09.10. Frau Magdalena Mattke zum 83. Geburtstag10.10. Herr Hermann Pflug zum 91. Geburtstag12.10. Frau Irene König zum 86. GeburtstagOrtschaft Buko:14.10. Herr Walter Mahlo zum 80. Geburtstag

Die Ortsbürgermeisterin gratuliert ganz herzlich nachträglich dem Ehepaar Edith und Bruno Do-nath zum Fest der Eisernen Hochzeit, welches sie am 22.10.2014 feiern konnten. Wir wünschen alles Gute, viel Gesundheit und noch viele schö-ne gemeinsame Jahre.

Ortschaft Düben:21.10. Herr Oskar Frenkel zum 91. GeburtstagOrtschaft Hundeluft:16.10. Herr Günther Bösecke zum 82. Geburtstag20.10. Herr Gerhard Buhl zum 83. Geburtstag22.10. Herr Horst Reimann zum 79. Geburtstag22.10. Frau Margarethe Schröter zum 93. GeburtstagOrtschaft Jeber-Bergfrieden und Ortsteil Weiden:09.10. Frau Renate Rahner zum 76. Geburtstag15.10. Herr Heinz Prahl zum 76. Geburtstag17.10. Herr Günter Haenelt zum 82. GeburtstagOrtschaft Klieken und Ortsteil Buro:09.10. Frau Hildegard Dänzer zum 87. Geburtstag10.10. Frau Brigitte Friebel zum 77. Geburtstag10.10. Frau Reintraut Paul zum 75. Geburtstag13.10. Frau Lisa Elß zum 75. Geburtstag16.10. Frau Loni Johannes zum 81. GeburtstagOrtschaft Köselitz:12.10. Herr Gert Lenkeit zum 75. Geburtstag17.10. Frau Waltraud Lehmann zum 80. GeburtstagOrtschaft Ragösen und Ortsteil Krakau:09.10. Herr Walter Pietschke zum 79. GeburtstagOrtschaft Senst:10.10. Frau Erika Meißner zum 75. Geburtstag10.10. Herr Walter Wache zum 80. Geburtstag20.10. Frau Irmgard Volke zum 89. GeburtstagOrtschaft Serno und Ortsteile Göritz und Grochewitz:21.10. Herr Richard Urban zum 76. GeburtstagOrtschaft Thießen und Ortsteil Luko:10.10. Frau Anita Köpke zum 76. Geburtstag12.10. Frau Elisabeth Kahlo zum 84. GeburtstagOrtschaft Zieko:20.10. Frau Helene Grey zum 87. Geburtstag

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23.10.2014 Nr. 21/2014 Elbe-Fläming-Kurier16

13.10.1914 Für die Kriegsschneiderstube wurden viele schöne und brauchbare Sachen geschenkt; es sei hiermit allen freund-lichen Gebern herzlichst gedankt. Es wolle doch jeder bemüht sein, die Lage der kriegsverlassenen Familien, die vielfach sehr kinderreich sind, zu erleichtern und sich an die Fürsorge für die-selben möglichst zu beteiligen.

13.10.1914 Die städtische Volksbücherei ist wieder eröffnet wor-den. Die Benutzung dieser 375 Bände enthaltenen Bücherei ist jedem nach Bildung und Unterhaltung strebenden Deutschen an-zuempfehlen, umso mehr, als irgendwelche Leihgebühren nicht er-hoben werden. Als Buchwart amtiert Herr Büro-Assistent Weigand.

13.10.1914 Zieko. Fleißige Kinderhände haben in den letzten Wochen für die braven Krieger im Felde tüchtig gearbeitet. Es konnten in diesen Tagen 20 Paar Strümpfe, 24 Paar Fußlappen, 2 Paar Pulswärmer und 2 Leibbinden nach Zerbst abgeliefert werden.

15.10.1914 Familienunterstützung. Die Auszahlung der Kriegs-familienunterstützung erfolgt in unserer Stadtkasse im Rathaus. Für die Anfangsbuchstaben A - K donnerstags, für die Anfangs-buchstaben L - Z freitags.

15.10.1914 In eigener Sache. Wir schicken jetzt an 42 Cos-wiger, die zum Heere einberufen sind, die „Anhaltische Elbe-Zeitung“. Diese schmachten geradezu nach Lebenszeichen und Informationen aus der Heimat.

17.10.1914 Mit dem Stempel „Aus dem Hauptquartier Sr. Ma-jestät des Kaisers“ ging uns von Coswiger Kriegern eine Post-karte zu, mit der Bemerkung: „Zur Zeit sind hier ca. 50 Coswiger und diese senden „an alle Coswiger die uns kennen“ herzliche Kriegsgrüße“.

17.10.1914 In dem Fabrikant Fiedlerschen Garten wurde eine Birne geerntet, die das ansehnliche Gewicht von 725 Gramm hat-te. Die Frucht selbst war ohne Tadel und fast vollständig ausgereift.

24.10.1914 Erwerbung des Bürgerrechts. Nach § 52 der Stad-tordnung sind diejenigen männlichen Gemeindeangehörigen, welche 1. geschäftsfähig sind und das 25. Lebensjahr zurück-gelegt haben, 2. im Vollbesitz der bürgerlichen Ehrenrechte sich befinden und außerdem 3. entweder im Gemeindebezirk ein Wohnhaus oder andere Grundstücke besitzen sind berechtigt und verpflichtet das Bürgerrecht hiesiger Stadt zu erwerben. Alle diejenigen, welche nach Vorstehenden zur Erwerbung des Bürgerrechts berechtigt und verpflichtet sind, werden hiermit veranlaßt sich baldigst im Rathaus schriftlich oder mündlich zu melden. Der Magistrat. J. B. Herzog.

24.10.1914 Herr Hahn in der Alexiusstraße teilt derjenigen Per-son, die ihm eine Gans weggefangen, mit, sich auch die andere zu holen, da er sich entschlossen habe, Sonntag anstatt Gänse- Schweinebraten zu essen.

27.10.1914 Nachdem im Vormittagsgottesdienst Herr Ober-prediger Werner in tiefgreifenden Worten derjenigen aus unserer Stadt gedacht hatte, die im Laufe der vergangenen Woche den Heldentod für’s Vaterland gestorben, ließ er nach dem Gottes-dienste, während sich die Andächtigen auf dem Heimweg befan-den, für die verewigten Helden ein Trauergeläut ertönen. Durch die Ehrung wird Herr Oberprediger Werner sich viele dankbare Herzen erworben haben.

29.10.1914 Aus Cuirieuz bei Laon senden Otto Köbel, Willy Hil-lig von hier, Otto Striebing aus Cobbelsdorf und Franz Heese aus Wahlsdorf allen lieben Bekannten herzliche Grüße mit dem erfreulichen Bemerken, daß es ihnen allen gut geht, „nur das heimatliche Bier vermissen sie“. Hier scheinen die Liebesgaben angekommen zu sein.

29.10.1914 Das Hilfskomitee unserer Stadt, das segensreich für die Frauen und Kinder der im Felde weilenden Krieger sorgt, hat gestern die dritte Sendung „Liebespakete“ ins Feld gesandt. Am 3.10. ging die erste Sendung, bestehend aus 235, am 10.10. die zweite bestehend aus 258 und gestern die dritte, bestehend aus 285 Paketen, ab. Nun sind aber Zigarren und Tabak voll-ständig alle. Deshalb wäre es sehr wünschenswert, wenn gute Menschen dafür sorgten, daß das Hilfs-Comitee recht bald wie-der eine Sendung an unsere Lieben absenden könnte.

31.10..1914 Die vom König’schen Rollwagen gestohlene Kis-te, welche Bonbon enthielt, konnte, infolge der diesbezüglichen Annonce in unserer Zeitung, dem Adressaten heute zugestellt werden.

29.09.1914 Drei Coswiger Soldatenfrauen: Sonntag fahren wir zu unseren Männern nach Altengrabow, die sollen aber stau-nen, wenn wir unverhofft ankommen. - Drei Coswiger Land-sturmmänner in Altengrabow: Wollen mal sehen, ob wir Sonn-tag Urlaub nach Coswig kriegen, da wollen wir unsere Frauen überraschen. Wurde gemacht. Die Frauen waren am Sonntag in Altengrabow und ihre Männer in Coswig. Tableau.

29.09.1914 Bei der Kriegsmusterung wurden von 56 Coswiger Stellungspflichtigen 18 für tauglich befunden. Das Resultat der von den Dörfern Gemusterten war besser.

Elbe-Fläming-Kurier

- Herausgeber: Stadtverwaltung Coswig (Anhalt), Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt)

- Verlag und Druck: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, 04916 Herzberg, An den Steinenden 10, Telefon: (03535) 4 89-0, Für Textveröffentlichungen gelten unsere Allgemeinen Ge-

schäftsbedingungen.- Verantwortlich für den amtlichen und nichtamtlichen Teil: Stadtverwaltung Coswig (Anhalt), Am Markt 1, 06869 Coswig (Anhalt) Ansprechpartner: Frau Preiß, Tel. 03 49 03/61 01 72, Fax: 03 49 03/61 01 58; E-Mail: [email protected] Verantwortlich für den Anzeigenteil/Beilagen: Verlag + Druck LINUS WITTICH KG, vertreten durch den Geschäftsführer ppa. Andreas Barschtipan www.wittich.de/agb/herzberg

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