ERFA 2009 Temporäre Arbeitskräfte

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ERFA 2009 Temporäre Arbeitskräfte

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ERFA 2009 Temporäre Arbeitskräfte. ERFA 2009. SWISSMECHANIC / Kunststoff Verband Schweiz Suva Bereich Gewerbe und Industrie Thomas Soldera / Markus Schnyder. Unfallrisiko. BU-Risiko ist in den ersten Wochen besonders gross: - PowerPoint PPT Presentation

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ERFA 2009Temporäre Arbeitskräfte

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ERFA 2009

SWISSMECHANIC /Kunststoff Verband Schweiz

SuvaBereich Gewerbe und IndustrieThomas Soldera / Markus Schnyder

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Unfallrisiko

BU-Risiko ist in den ersten Wochen besonders gross:

- Gefahren werden

nicht erkannt

- überfordert durch

neue Eindrücke

- nötige Routine

fehlt

Anstellungsdauer in Wochen

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Unfallrisiko

Fallrisiko pro 1000 VB 2005 2006 2007

Klasse 13B 73 75 71Maschinen- und Anlagenbau

Klasse 23C 83 84 83Kunststoff

Klasse 70C 215 205 186Verleih von Personal

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Bei einem schweren Unfallereignis… Strafrechtliche

Untersuchung Privatrechtliche

Forderungenund Regress durchVersicherung

Ethische undmoralische Belastung

=> langwierige juristische Auseinandersetzung

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… ein aktueller Fall

• Strafuntersuchung läuft => Gerichtsverfahrenwahrscheinlich (Geld- und/oder Freiheitsstrafe)

• Anwalt des Verunfallten stellt Schadenersatz-forderung für nicht gedeckten Schaden=> Haftpflichtprozess (Zahlung von Schadenersatz)

• Suva meldet bei der Haftpflichtversicherung des Betriebes Regressforderungen an=> Haftpflichtversicherung macht Ausschluss für temporäre Mitarbeitenden geltend=> Forderungen gehen direkt an den Betrieb!

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… wer steht im Fokus?

• Die strafrechtliche Verantwortung und die privatrechtliche Haftung richten sich nicht gegen eine Firma (z.B. die Aktiengesellschaft XY) …

… sondern gegen verantwortlichePersonen und/oder gegen Schädiger

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Hauptbotschaften

Einsatzbetrieb ist für Sicherheit und Gesundheitsschutz der Temporärarbeitenden zuständig

Temporäre sind neu am Arbeitsplatz und haben ein höheres Unfallrisiko

Klare Abmachungen mit Ausleihbetrieb, Regelungen betreffend Anforderungsprofil und PSA

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Rechte und Pflichten

Pflichten des Arbeitgebers

Der Einsatzbetrieb hat bei Arbeitskräften, die er von anderen Arbeitgebern ausleiht, gleiche Pflichten wie gegenüber eigenen Arbeitnehmern. (VUV, Art. 10)

Der Einsatzbetrieb hat die Arbeitnehmer über auftretende Gefahren zu informieren und über Massnahmen anzuleiten. (VUV, Art. 6, Abs. 1)

Der Einsatzbetrieb sorgt dafür, dass Arbeitnehmer Massnahmen einhalten. (VUV, Art. 6, Abs. 3)

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Rechte und Pflichten

Pflichten des Arbeitnehmers

Die Temporärarbeitenden müssen die Weisungen des Arbeitgebers befolgen.

Die Temporärarbeitenden müssen die Sicherheitseinrichtungen richtig gebrauchen, resp. dürfen deren Wirksamkeit nicht beeinträchtigen.

Die Temporärarbeitenden haben die erforderliche PSA zu benützen.

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Schritte der Einführung

Vor dem Arbeitseinsatz Verleihbetrieb auswählen, Anforderungsprofil

definieren, internen Ansprechpartner bestimmen, Belegschaft informieren, PSA bereitstellen

Am ersten Arbeitstag Kenntnisse und Ausweise überprüfen, mit

Ansprechpersonen bekannt machen, Strukturen und Abläufe erläutern, auf Gefährdungen und Risiken hinweisen

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Schritte der Einführung

Während des Arbeitseinsatzes Genügend Zeit geben, notwendiges Wissen und

Können überprüfen, festgestellte Mängel sofort korrigieren, Instruktionen dokumentieren

Nach Beendigung des Arbeitseinsatzes Feedback an Temporärarbeitende und an

Verleihbetrieb

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Tipps für den Einsatzbetrieb

Sorgfältige Auswahl der Verleihbetriebe Anforderungsprofil genau beschreiben Bereitstellung der PSA regeln Kenntnisse und notwendige Ausweise überprüfen Angemessene Einführung Beobachten in erster Einsatzphase Feedback nach Beendigung des Einsatzes

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Massnahmen„Pull“

• Internetauftritt der Suva

• EKAS Mitteilungsblatt und Benefit der Suva

• Checkliste / Infobroschüren / Filme

• Kleinplakate

• Branchenlösungen / Verbände

• …

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Massnahmen„Push“

• Thematisierung bei Kontrollen der DO's

• Anordnung von Massnahmen…

Wo nötig:Einstieg in ordentliches Durchführungsverfahren

• Überprüfung bei Unfallabklärungen => Regress

• …

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Info- und Hilfsmittel

Checklisten und Merkblätter66094, Neu am Arbeitsplatz84020, Neuer Arbeitsplatz - neue Gefahren67019, Einführung neuer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter

Linkswww.suva.ch/temporaerarbeit www.suva.ch/waswowww.suva.ch/lernprogramme

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Info- und Hilfsmittel

DVD "Neu am Arbeitsplatz"Suva-Bestell-Nr.: DVD 343.d/f/i

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Info- und Hilfsmittel

DVD "Napo: Starte sicher!"Suva-Bestell-Nr.: DVD 356.d/f/i

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Aus aktuellem Anlass …

Die neue Regelung für das Arbeiten mit Arbeitskorb und Stapler ist seit 01.01.2009 in Kraft:

www.suva.ch/stapler:

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CL „Einsatz von Hubarbeitsbühnen“

In Bearbeitung…

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CL „Einsatz von Hubarbeitsbühnen“

Die Hauptgefahren sind:

• Absturz von Personen• Eingeklemmt- oder gequetscht werden, zwischen festen und beweglichen Teilen der Hubarbeitsbühne, Gebäudeteilen, etc.• Mit der Hubarbeitsbühne umstürzen

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CL „Einsatz von Hubarbeitsbühnen“

Hauptthemen der Checkliste:

• Kauf / Miete einer Hubarbeitsbühne• Grund-Ausbildung / Einweisung der Bediener• Planung und Durchführung eines Einsatzes

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CL „Einsatz von Hubarbeitsbühnen“

Hauptthemen der Checkliste:

• Organisation / menschliches Verhalten• Instandhaltung• Massnahmenplanung

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Haben Sie noch Fragen?

Suva Hotlines für Arbeitssicherheit :

- Bereich Gewerbe und Industrie Tel: 041 / 419'55'33 e-Mail: [email protected]

- Bereich Technik* Tel: 041 / 419'61'31

e-Mail: [email protected]

* Beratung bei Beschaffung / Änderungen von Maschinen (gegen Verrechnung)