Exposé ver. kronenstraße 51

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2015 Kurzexposé BÜROHAUS IN INNENSTADTLAGE STUTTGART Kronenstr.51 70174 Stuttgart

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2015

Kurzexposé

BÜROHAUS IN INNENSTADTLAGE STUTTGART

Kronenstr.51

70174 Stuttgart

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Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart

Eckdaten

Adresse: Kronenstr.51 70174 Stuttgart

Baujahr: 1960

Zustand: gepflegt

Modernisierung: 2000

Etagenzahl: 6

Quali. Ausstattung: Normal

Energieausweistyp: Energieverbrauchs-kennwert

Energiekennwert: 313 kWh/(m²*a)

Personenaufzug: Ja

Courtage: Courtagefrei

Flächenangaben:

Bürofläche: ca. 1229m²

Nutzfläche: ca. 179 m²

Gesamtfläche: ca. 1309 m²

Mietpreis 14,50 €/m²

Nebenkosten 3,00 €/m²

Eckdaten

Objekt: 1960 errichtetes Bürogebäude in 1A werbewirsamer Citylage. Perfekt für

Unternehmen geeignet welche eine optimale und zentrale Infrastrucktur im

Herzen Stuttgarts bevorzugen. Zentral aber dennoch Ruhige Lage. Die Miete wird

ohne Umsatzsteuer berechnet. Eine flexible Raumaufteilung ist möglich. Geeignet

auch für Bildungseinrichtungen oder Kreativbereiche.

Lage: Hervorragende, innerstädtische Lage mit bester ÖpNV Anbindungen. B14 und

B27 liegen unmittelbar vor der Haustüre. Perfekte Anbindung an das öffentliche

Nah- und Fernverkehrsnetz, durch die unmittelbare Nähe zum Hauptbahnhof.

(5 min)

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Lageplan

Objektbild

Ihr Ansprechpartner Michael Barth T: +49() (711)128503-20 F: +49 (711) 128 503 - 99 E-Mail: [email protected]

Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co. KG Rosenbergstraße 16 70174 Stuttgart www.drbolz.de

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Allgemeine Geschäftsbedingungen 1. Angebot

Sofern Sie von Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG ein Exposé für eine

bestimmte Immobilie bzw. Liegenschaft erhalten haben, wird Ihnen

damit der Abschluss eines Maklervertrages zu den nachgenannten

Konditionen angeboten. Das Angebot versteht sich freibleibend und

unverbindlich und ist ausschließlich für den Interessenten als Empfänger

bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an Dritte ist ohne

ausdrückliche Zustimmung untersagt. Bei Zuwiderhandlung wird für den

Fall des Abschlusses des Hauptvertrages mit einem Käufer, welcher

unmittelbar oder mittelbar Kenntnis von dem Angebot durch den Interes-

senten erhalten hat, die Provision (Ziffer 3) fällig.

2. Unbekanntes Angebot

Der Interessent bestätigt, dass ihm das unterbreitete Angebot bisher

unbekannt war. Bei vorheriger Kenntnis des angebotenen Objektes hat

der Interessent diese unverzüglich anzuzeigen. Wird eine bestehende

Vorkenntnis nicht unverzüglich angezeigt, so akzeptiert er die

provisionspflichtige Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit. Ein

Courtageanspruch entsteht auch dann, wenn ein kausaler Beitrag durch

Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG zum Abschluss eines

Hauptvertrages geleistet wurde.

3. Entstehen des Courtageanspruchs

Unser Courtageanspruch entsteht, sobald durch unserer Tätigkeit, ein

Nachweis und/oder eine Vermittlung eines Hauptvertrag bezüglich des

von uns benannten Objektes zu Stande kommt. Hierbei genügt die

Mitursächlichkeit unserer Tätigkeit. Wird ein Hauptvertrag zu anderen als

den ursprünglichen Konditionen angebotenen Bedingungen

abgeschlossen oder kommt ein Vertrag für ein anderes Objekt des von

uns nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt das

unseren Provisionsanspruch nicht, sofern das zustande gekommene

Geschäft mit dem von uns angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch

ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem

angebotenen Geschäft abweicht.

Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden Bedingung

lässt unseren Courtageanspruch unberührt. Dasselbe gilt, wenn der

Hauptvertrag durch Ausübung eines vertraglichen Rücktrittrechts

erlischt, sofern dies aus von einer Partei zu vertretenden Gründen oder

in deren Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird. Der

Courtageanspruch bleibt im Falle nachträglicher Unwirksamkeit des

Hauptvertrages aus Gründen, die nicht in den Verantwortungsbereich

des Maklers liegen, unberührt. Der Provisionsanspruch entsteht

insbesondere bei Kauf statt Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt

Objekt und/oder umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt

Miete oder Kauf.

4. Fälligkeit des Courtageanspruchs

Unsere Courtage wird unmittelbar bei Abschluss des Hauptvertrages

fällig. Die Courtage ist zahlbar innerhalb von 7 Tagen nach

Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a über dem

Basiszinssatz fällig.

Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere Teilnahme, so ist

der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich Auskunft über den wesentlichen

Inhalt des Hauptvertrages zur Berechnung des Courtageanspruches zu

erteilen. Auf unser erstes Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns

eine einfache Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.

Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Courtagesätze zwischen dem

Kunden und uns als vereinbart und sind von diesem mit Entstehen

unseres Courtageanspruchs gemäß Ziff. 4 an uns zu zahlen.

Davon abweichende Regelungen sind im Exposé benannt, bzw.

bedürfen ausdrücklich der Schriftform.

Die Berechnung der Courtage erfolgt nach Maßgabe der nachfolgenden

Bestimmungen:

von dem Wert bis € 5 Mio.: 4%

von dem Wert über € 5 Mio. bis € 20 Mio.: 3%

von dem Wert über € 20 Mio.: 2%

4.1 Bei Paket- /Portfolioverkäufen wird jedes Objekt zu seinem

Einzelwert verrechnet. Die Summe der Einzelcourtagen ergibt die

Gesamtprovision.

4.2 Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis des

vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in Verbindung

stehenden Nebenleistungen.

4.3 Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder sonstigen

Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf Basis des Vertrags-

wertes.

4.4 Bestehen hinsichtlich des verkauften Grundstücks in der

vorstehenden unter Ziff.4 bis 4.3 genannten Fällen vertragliche

Vereinbarungen oder sonstige Abreden, welche die wirtschaftliche

Verwertung des Grundstücks, d.h. insbesondere, aber nicht

abschließend, Generalübernehmer-, Generalunternehmerverträge,

sämtliche Bau- und Architektenleistungen betreffenden(Projektierung),

so wird der wirtschaftliche Wert dieser Projektierung bei der Berechnung

der Courtage zum vereinbarten Grundstückskaufpreis, dem Wert des

Erbbaurechts oder dem Vertragswert bei der Übertragung von

Gesellschaftsrechten hinzugerechnet.

4.5 Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt die Courtage

1 % des ermittelten Wertes und ist vom Kunden an uns zu zahlen. Die

Berechnung des Wertes erfolgt auf Basis des Gesamtkaufpreises und

aller damit im Zusammenhange stehenden Nebenleistungen

4.6 Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von unter 10 Jahren beträgt die

Courtage 2,5 Bruttomieten (Kaltmiete zzgl. Nebenkosten-

vorauszahlungen) zahlbar durch den Kunden. Bei Verträgen mit einer

Laufzeit über 10 Jahre und mehr beträgt die Courtage 3 Bruttomieten

(Kaltmiete zzgl. Nebenkostenvorauszahlungen) zahlbar durch den

Kunden. Bei Vereinbarungen von Optionen- auch wenn deren Ausübung

noch ungewiss ist- hinsichtlich Flächen und Laufzeit bzw. bei

Vormietvereinbarungen unabhängig von der vereinbarten Festlaufzeit

und der vorstehenden Courtagesätzen erhöht sich die Courtage um

eine weitere Bruttomonatsmiete (Kaltmiete zzgl. Nebenkosten-

vorauszahlungen) zahlbar durch den Kunden. Bei der Berechnung der

Bruttomonatsmiete bleiben Zeiten, während deren keine oder eine

geminderte Mieten zu zahlen ist unberücksichtigt. Die vorstehenden

Bestimmungen gelten beim Abschluss eines Pachtvertrages

entsprechen.

Die vorstehenden Courtagesätze verstehen sich jeweils zzgl.

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

5. Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Vertrages entsprechen der Erwerb des Objektes

im Wege der Zwangsversteigerung, die Übertragung von realen und

ideellen Anteilen sowie der Erwerb eines anderen, vergleichbaren

Objektes des Verkäufers.

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6. Haftungsausschluss

Die in diesem Angebot gemachten Angaben sollen dem

Kaufinteressenten nur einen allgemeinen Eindruck über das Objekt

vermitteln. Der Herausgeber dieses Exposés steht dem Interessenten

für Detailangaben und die Beantwortung ergänzender Fragen zur

Verfügung. Sämtliche Angaben, Darstellungen und Berechnungen sind

nach dem gegenwärtigen Informationsstand zusammengestellt. Eine

Garantie für die Richtigkeit der Angaben kann daher nicht übernommen

werden.

Aussagen über den baulichen Zustand der Objekte beziehen sich auf

den uns bekannt gemachten Angaben zum Bauzustand. Alle genannten

Daten u. Zahlen sind circa Angaben gemäß den uns zur Verfügung

gestellten Informationen, Rundungsdifferenzen sind möglich. Die

Besichtigung des Kaufobjektes wird empfohlen, ggf. darüber hinaus die

Erstellung eines eigenen Aufmaßes, die Begutachtung durch einen

Bausachverständigen etc.

Die Haftung des Erstellers für unrichtige und unvollständige Angaben

oder für die Verletzung bestehender Aufklärungs- und Hinweispflichten

ist gegenüber dem Erwerber bezüglich Vermögensschäden auf Vorsatz

und grobe Fahrlässigkeit beschränkt.

Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG haftet - gleich aus welchem

Rechtsgrund – unbegrenzt nur für Schäden, welche durch einen

Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob

fahrlässig verursacht werden. Sofern zwischen den Parteien nichts

vereinbart wurde, ist eine Haftung auf die Gesamtsumme von 50.000

Euro beschränkt.

7. Erklärung zur Vertraulichkeit

Die Offerte sowie alle weiteren Daten die im Zusammenhang mit einem

Immobilienangebot übermittelt werden sind freibleibend, geschützt und

nur für den uns bekannten Interessenten bestimmt.

Eine Weitergabe dieser von uns übermittelten Daten u. Informationen an

Dritte sowie deren Vervielfältigung oder Veröffentlichung ohne unsere

vorherige schriftliche Zustimmung ist nicht gestattet.

Kommt es zu einer unberechtigten Weitergabe eines Exposés’ sowie

von Daten und Informationen behält sich Dr. Bolz Immobilien GmbH &

Co KG die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen vor.

8. Geldwäscheprüfung

Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG ist gemäß dem Geldwäschegesetz

(GwG) zur Identifikation der Kunden verpflichtet. Darüber hinaus

verpflichtet das GwG den Kunden, uns die dafür notwendigen

Informationen und Unterlagen zu Verfügung zu stellen sowie

Änderungen, die sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben,

unverzüglich schriftlich mitzuteilen.

9. Tätig werden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des

Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden. Dr. Bolz

Immobilien GmbH & Co KG ist ferner berechtigt, weitere Personen mit

der Abwicklung eines Mandats zu beauftragen und einen Teil der

Courtage an diese abzuführen.

10. Presse / Veröffentlichung

Sofern Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG eine erfolgreiche

Transaktion betreut oder an deren Abschluss maßgeblich beteiligt war,

verpflichtet sich der Auftraggeber und/oder Käufer, in seinen

Presseerklärungen und/oder Veröffentlichungen Dr. Bolz Immobilien

GmbH & Co KG als Transaktionspartner zu benennen.

11. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen Geschäfts-

bedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt hierdurch die

Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle

eventueller unwirksamer oder nichtiger Bestimmungen treten die

gesetzlichen Bestimmungen.

12. Aktuelle Fassung / Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten Sie in deutscher

Sprache. Ein mit uns abgeschlossener Vertrag unterliegt deutschem

Recht. Der Gerichtsstand ist Stuttgart.

Stand: Stuttgart, August 16

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2015

Exposé

BÜROHAUS IN INNENSTADTLAGE STUTTGART

Kronenstr.51

70174 Stuttgart

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Exposé – Bürohaus in Innenstadtlage Stuttgart

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Vorwort

Lieber Immobilieninteressent, liebe Immobilieninteressentin,

Dr. Bolz Immobilien steht seit über 20 Jahren für eine gelungene Verbindung von Tradition und Moderne

in der Immobilienberatung.

Eine persönliche Betreuung und die individuelle Beratung in sämtlichen Immobilienfragen zählen zu den

maßgeblichen Stärken unseres Unternehmens. Unsere Klienten stehen mit ihren Anforderungen, Zielen

und Wünschen im Zentrum unserer Aktivitäten.

Als inhabergeführtes Unternehmen und Mitglied der Royal Institution of Chartered Surveyors (RICS)

pflegen wir einen vertrauensvollen und wertschätzenden Umgang mit unseren Partnern und Klienten.

Objektivität, Fairness sowie ein profundes Immobilienwissen ist bei uns nicht nur ein Versprechen

sondern unsere tägliche Maxime eben der „Feine Unterschied“.

Um ganz nah an den Bedürfnissen unserer Klienten zu sein, legen wir Wert auf einen intensiven Dialog

– hierzu möchten wir Sie herzlichst einladen. Wir von Dr. Bolz Immobilien haben bewusst einen Weg

gewählt, der sich von dem unserer Mitbewerber abhebt.

Wir bedanken uns für Ihr Interesse an den von unserem Unternehmen angebotenen Leistungen.

Michael Barth FRICS

Sigurd R. Betz

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Eckdaten

Objektübersicht

Adresse: Kronenstr.51

70174 Stuttgart

Baujahr: 1960

Zustand: gepflegt

Modernisierung: 2000

Kfz-Stellplätze 11

Etagenzahl: 6

Quali. Ausstattung: Normal

Energieausweistyp: Energieverbrauchskennwert

Energiekennwert: 313 kWh/(m²*a)

Personenaufzug: Ja

Mietpreis 14,50 €/m²

Nebenkosten 3,00 €/m²

Bezugsfrei ab November 2016

Flächen

Bürofläche: ca. 1.229 m²

Nutzfläche: ca. 179 m²

Gesamtfläche: ca. 1.309 m²

Courtage courtagefrei

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Lage

Hervorragende, innerstädtische Lage mit bester ÖpNV Anbindungen. B14 und B27 liegen

unmittelbar vor der Haustüre. Perfekte Anbindung an das öffentliche Nah- und

Fernverkehrsnetz, durch die Nähe zum Hauptbahnhof. (5 min)

Infrastruktur

Fußläufig

Hauptbahnhof 5 min

Innenstadt 5 min

Einkaufszentrum 5 min

S-Bahn 5 min

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Objekt

Objektbeschreibung

1960 errichtetes Bürogebäude in zenrtale Citylage von Stuttgart. Bestens für Unternehmen

geeignet, die helle Büros mit flexibler Nutzung und einer hervoragenen Infrastrucktur im

Herzen Stuttgarts bevorzugen. Zentral aber dennoch Ruhige Lage. Die Miete wird ohne

Umsatzsteuer berechnet. Eine flexible Raumaufteilung ist möglich. Geeignet auch für

Bildungseinrichtungen oder Kreativbereiche.

Ausstattung

In der 6. Etage des Objektes gibt es eine Wohnung mit ca. 90 m² Wohnfläch, welche in der

Flächenberechnung berücksichtigt ist.

Keller und Archiv sind ca. 179 m² groß.

- Treppenhaus mit Aufzug

- private Stellplätze

- guter Ausstattungszustand

- helle Räume

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Lage im Quartier

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Grundrisse

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Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Angebot

Sofern Sie von Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG ein

Exposé für eine bestimmte Immobilie bzw. Liegenschaft

erhalten haben, wird Ihnen damit der Abschluss eines

Maklervertrages zu den nachgenannten Konditionen

angeboten. Das Angebot versteht sich freibleibend und

unverbindlich und ist ausschließlich für den Interessenten als

Empfänger bestimmt. Jede Weitergabe der Informationen an

Dritte ist ohne ausdrückliche Zustimmung untersagt. Bei

Zuwiderhandlung wird für den Fall des Abschlusses des

Hauptvertrages mit einem Käufer, welcher unmittelbar oder

mittelbar Kenntnis von dem Angebot durch den Interes-

senten erhalten hat, die Provision (Ziffer 3) fällig.

2. Unbekanntes Angebot

Der Interessent bestätigt, dass ihm das unterbreitete

Angebot bisher unbekannt war. Bei vorheriger Kenntnis des

angebotenen Objektes hat der Interessent diese

unverzüglich anzuzeigen. Wird eine bestehende Vorkenntnis

nicht unverzüglich angezeigt, so akzeptiert er die

provisionspflichtige Nachweis- bzw. Vermittlungstätigkeit. Ein

Courtageanspruch entsteht auch dann, wenn ein kausaler

Beitrag durch Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG zum

Abschluss eines Hauptvertrages geleistet wurde.

3. Entstehen des Courtageanspruchs

Unser Courtageanspruch entsteht, sobald durch unserer

Tätigkeit, ein Nachweis und/oder eine Vermittlung eines

Hauptvertrag bezüglich des von uns benannten Objektes zu

Stande kommt. Hierbei genügt die Mitursächlichkeit unserer

Tätigkeit. Wird ein Hauptvertrag zu anderen als den

ursprünglichen Konditionen angebotenen Bedingungen

abgeschlossen oder kommt ein Vertrag für ein anderes

Objekt des von uns nachgewiesenen Vertragspartners

zustande, so berührt das unseren Provisionsanspruch nicht,

sofern das zustande gekommene Geschäft mit dem von uns

angebotenen Geschäft wirtschaftlich identisch ist oder in

seinem wirtschaftlichen Erfolg nur unwesentlich von dem

angebotenen Geschäft abweicht.

Der Eintritt einer im Hauptvertrag vereinbarten auflösenden

Bedingung lässt unseren Courtageanspruch unberührt.

Dasselbe gilt, wenn der Hauptvertrag durch Ausübung eines

vertraglichen Rücktrittrechts erlischt, sofern dies aus von

einer Partei zu vertretenden Gründen oder in deren

Verantwortungsbereich liegenden Gründen ausgeübt wird.

Der Courtageanspruch bleibt im Falle nachträglicher

Unwirksamkeit des Hauptvertrages aus Gründen, die nicht in

den Verantwortungsbereich des Maklers liegen, unberührt.

Der Provisionsanspruch entsteht insbesondere bei Kauf statt

Miete, Erwerb von Geschäftsanteilen statt Objekt und/oder

umgekehrt, Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Miete

oder Kauf.

4. Fälligkeit des Courtageanspruchs

Unsere Courtage wird unmittelbar bei Abschluss des

Hauptvertrages fällig. Die Courtage ist zahlbar innerhalb von

7 Tagen nach Rechnungslegung ohne jeden Abzug.

Im Verzugsfall sind Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a über

dem Basiszinssatz fällig.

Erfolgt der Abschluss des Hauptvertrages ohne unsere

Teilnahme, so ist der Kunde verpflichtet, uns unverzüglich

Auskunft über den wesentlichen Inhalt des Hauptvertrages

zur Berechnung des Courtageanspruches zu erteilen. Auf

unser erstes Verlangen hin ist der Kunde verpflichtet, uns

eine einfache Abschrift des Hauptvertrages zu überlassen.

Für unsere Tätigkeit gelten nachstehende Courtagesätze

zwischen dem Kunden und uns als vereinbart und sind von

diesem mit Entstehen unseres Courtageanspruchs gemäß

Ziff. 4 an uns zu zahlen. Davon abweichende Regelungen

sind im Exposé benannt, bzw. bedürfen ausdrücklich der

Schriftform.

Die Berechnung der Courtage erfolgt nach Maßgabe der

nachfolgenden Bestimmungen:

von dem Wert bis € 5 Mio.: 4%

von dem Wert über € 5 Mio. bis € 20 Mio.: 3%

von dem Wert über € 20 Mio.: 2%

4.1 Bei Paket- /Portfolioverkäufen wird jedes Objekt zu

seinem Einzelwert verrechnet. Die Summe der

Einzelcourtagen ergibt die Gesamtprovision.

4.2 Bei Grundstückskäufen erfolgt die Berechnung auf Basis

des vereinbarten Gesamtkaufpreises und aller damit in

Verbindung stehenden Nebenleistungen.

4.3 Bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen oder

sonstigen Gesellschaftsrechten erfolgt die Berechnung auf

Basis des Vertragswertes.

4.4 Bestehen hinsichtlich des verkauften Grundstücks in der

vorstehenden unter Ziff.4 bis 4.3 genannten Fällen

vertragliche Vereinbarungen oder sonstige Abreden, welche

die wirtschaftliche Verwertung des Grundstücks, d.h.

insbesondere, aber nicht abschließend, Generalübernehmer-

, Generalunternehmerverträge, sämtliche Bau- und

Architektenleistungen betreffenden(Projektierung), so wird

der wirtschaftliche Wert dieser Projektierung bei der

Berechnung der Courtage zum vereinbarten

Grundstückskaufpreis, dem Wert des Erbbaurechts oder

dem Vertragswert bei der Übertragung von

Gesellschaftsrechten hinzugerechnet.

4.5 Bei Vereinbarung von An- und Vorkaufsrechten beträgt

die Courtage 1 % des ermittelten Wertes und ist vom Kunden

an uns zu zahlen. Die Berechnung des Wertes erfolgt auf

Basis des Gesamtkaufpreises und aller damit im

Zusammenhange stehenden Nebenleistungen

4.6 Bei Mietverträgen mit einer Laufzeit von unter 10 Jahren

beträgt die Courtage 2,5 Bruttomieten (Kaltmiete zzgl.

Nebenkostenvorauszahlungen) zahlbar durch den Kunden.

Bei Verträgen mit einer Laufzeit über 10 Jahre und mehr

beträgt die Courtage 3 Bruttomieten (Kaltmiete zzgl.

Nebenkostenvorauszahlungen) zahlbar durch den Kunden.

Bei Vereinbarungen von Optionen- auch wenn deren

Ausübung noch ungewiss ist- hinsichtlich Flächen und

Laufzeit bzw. bei Vormietvereinbarungen unabhängig von

der vereinbarten Festlaufzeit und der vorstehenden

Courtagesätzen erhöht sich die Courtage um eine weitere

Bruttomonatsmiete (Kaltmiete zzgl.

Nebenkostenvorauszahlungen) zahlbar durch den Kunden.

Bei der Berechnung der Bruttomonatsmiete bleiben Zeiten,

während deren keine oder eine geminderte Mieten zu zahlen

ist unberücksichtigt. Die vorstehenden Bestimmungen gelten

beim Abschluss eines Pachtvertrages entsprechen.

Die vorstehenden Courtagesätze verstehen sich jeweils zzgl.

Umsatzsteuer in gesetzlicher Höhe.

5. Gleichwertigkeit

Dem Abschluss eines Vertrages entsprechen der Erwerb des

Objektes im Wege der Zwangsversteigerung, die

Übertragung von realen und ideellen Anteilen sowie der

Erwerb eines anderen, vergleichbaren Objektes des

Verkäufers.

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6. Haftungsausschluss

Die in diesem Angebot gemachten Angaben sollen dem

Kaufinteressenten nur einen allgemeinen Eindruck über das

Objekt vermitteln. Der Herausgeber dieses Exposés steht

dem Interessenten für Detailangaben und die Beantwortung

ergänzender Fragen zur Verfügung. Sämtliche Angaben,

Darstellungen und Berechnungen sind nach dem

gegenwärtigen Informationsstand zusammengestellt. Eine

Garantie für die Richtigkeit der Angaben kann daher nicht

übernommen werden.

Aussagen über den baulichen Zustand der Objekte beziehen

sich auf den uns bekannt gemachten Angaben zum

Bauzustand. Alle genannten Daten u. Zahlen sind circa

Angaben gemäß den uns zur Verfügung gestellten

Informationen, Rundungsdifferenzen sind möglich. Die

Besichtigung des Kaufobjektes wird empfohlen, ggf. darüber

hinaus die Erstellung eines eigenen Aufmaßes, die

Begutachtung durch einen Bausachverständigen etc.

Die Haftung des Erstellers für unrichtige und unvollständige

Angaben oder für die Verletzung bestehender Aufklärungs-

und Hinweispflichten ist gegenüber dem Erwerber bezüglich

Vermögensschäden auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit

beschränkt.

Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG haftet - gleich aus

welchem Rechtsgrund – unbegrenzt nur für Schäden, welche

durch einen Arbeitnehmer, Vertreter oder Erfüllungsgehilfen

vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht werden. Sofern

zwischen den Parteien nichts vereinbart wurde, ist eine

Haftung auf die Gesamtsumme von 50.000 Euro beschränkt.

7. Erklärung zur Vertraulichkeit

Die Offerte sowie alle weiteren Daten die im Zusammenhang

mit einem Immobilienangebot übermittelt werden sind

freibleibend, geschützt und nur für den uns bekannten

Interessenten bestimmt.

Eine Weitergabe dieser von uns übermittelten Daten u.

Informationen an Dritte sowie deren Vervielfältigung oder

Veröffentlichung ohne unsere vorherige schriftliche

Zustimmung ist nicht gestattet.

Kommt es zu einer unberechtigten Weitergabe eines

Exposés’ sowie von Daten und Informationen behält sich Dr.

Bolz Immobilien GmbH & Co KG die Geltendmachung von

Schadensersatzansprüchen vor.

8. Geldwäscheprüfung

Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG ist gemäß dem

Geldwäschegesetz (GwG) zur Identifikation der Kunden

verpflichtet. Darüber hinaus verpflichtet das GwG den

Kunden, uns die dafür notwendigen Informationen und

Unterlagen zu Verfügung zu stellen sowie Änderungen, die

sich im Laufe der Geschäftsbeziehung ergeben, unverzüglich

schriftlich mitzuteilen.

9. Tätig werden für Dritte

Wir sind berechtigt, auch für den anderen Vertragsteil des

Hauptvertrages entgeltlich oder unentgeltlich tätig zu werden.

Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG ist ferner

berechtigt, weitere Personen mit der Abwicklung eines

Mandats zu beauftragen und einen Teil der Courtage an

diese abzuführen.

10. Presse / Veröffentlichung

Sofern Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG eine erfolgreiche

Transaktion betreut oder an deren Abschluss maßgeblich

beteiligt war, verpflichtet sich der Auftraggeber und/oder

Käufer, in seinen Presseerklärungen und/oder

Veröffentlichungen Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co KG als

Transaktionspartner zu benennen.

11. Teilunwirksamkeit

Sollten einzelne Regelungen unserer allgemeinen

Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so

bleibt hierdurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen

unberührt. An die Stelle eventueller unwirksamer oder

nichtiger Bestimmungen treten die gesetzlichen

Bestimmungen.

12. Aktuelle Fassung / Anwendbares Recht /

Gerichtsstand

Unsere allgemeinen Geschäftsbedingungen erhalten Sie in

deutscher Sprache. Ein mit uns abgeschlossener Vertrag

unterliegt deutschem Recht. Der Gerichtsstand ist Stuttgart.

Stand: Stuttgart,August 16

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Kontakt

Unternehmen

Dr. Bolz Immobilien GmbH & Co. KG

Rosenbergstraße 16

70174 Stuttgart

USt.ID-Nr: DE 147828814

Tel: 0711 – 128 503 20

Web: www.drbolz.de

Ihr Ansprechpartner:

Michael Barth

T: +49 (711)128503-20

F: +49 (711) 128 503 - 99

E-Mail: [email protected]

Unternehmenszertifikate

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