Gasschutz Und Luftschutz 1935 Nr.3 März
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7/25/2019 Gasschutz Und Luftschutz 1935 Nr.3 Mrz
1/28
HR 3
5. JAHRGANG
BERLIN ,
IM
MRZ
1935
ZEITSCHRIFT FR DAS GESAMTE GEBIET DES GAS UND LUFTSCHUTZES
DER
ZIVILBEVLKERUNG
MIITEILUNGSBL TT
MTLICHER N CHRICHTEN
ie Obdachlosenfrage
im Rahmen es zivilen Luftschutzes
~
K I
p pe r Hauptmann der Schutzpolizei und Luftschutzabschnittsfhrer
UD
Polizeiprsidium Bochum
Wenn
auch nach
den
Vorschriften der Vor-
lufigen Ortsanweisung fr den Luftschutz der
Zivilbevlkerung, Abschnitt
BI
und IV , der Fr
sorgeapparat der Stadtverwaltung fr die Unter-
bringung
der
durch Husereinsturz, Brandschden
usw. obdachlos gewordenen Personen, fr die
Sicherstellung und Ausstattung von Lagerstellen
oder
Unterknften
sowie fr
die
Versorgung mit
Lebensmitteln verantwortlich ist so drfte sich
diese Bestimmung ganz allgemein
mit der
fr Frie
denszeiten geltenden Regelung decken. Fr den
Ernstfall weroen jedoch noch Aufgaben hinzu
kommen, die,
da
sie nicht in das Arbeitsgebiet
der
Stadtv
.erwaltung fallen, von der Polizei, die
nach ,der Vorlufigen Ortsanweisung, Ab
Schnitt IU , als fhrende Stelle in Frage kommt,
~ ~ c h
Magabe der gesetzlichen Bestimmungen zu
losen sind. Aus dieser Zweiteilung ergibt sich
fr die Betreuung der Obdachlosen in der Praxis
einmal ler ewe g
li ehe
0 b
da
chi 0
s en -
die
n s
t
der der Polizei unterstellt ist, zum an
deren
der
fes
t e 0 b d
ach los end
i e n s t ,
der in den Hnden der Stadtverwaltung
liegt.
Zum be weg li ehe n Obdachlosendienst wer
den gehren:
1 das Sammeln der pltzlich obdachlos gewor.
denen Personen an den SchadensteIlen,
2. der
Abtransport
dieser Personen zu den von
der Stadtverwaltung vorgesehenen
Unterknf-
ten und
3. die etwa notwendig weraende berfhrung
solcher Personen in das Hinterland.
Zum
fes t c n
Obdachlosendienst werden
ge
hren:
1. dio Beschaffung ausreichender Unterknfte
odel' Lagerstellen,
2. die Ausstatt'llng derselben mit Strohscken.
Decken u.
dgl.
und
3. die Versorgung
der
Obdachlosen mit Lebens
mitteln. Kleidung usw.
Nachfolgend soll nur der be weg I i ch e Ob
dachlosendie nst Bercksichtigung finden. da
der
feste Obdachlosendienst kaum noch einer Kl
rung bedarf.
1.
Das Sammeln der pltzlich obdachlos.
e w o r d e ~
nen Personen
an
den Schadenstellen.
Im allgemeinen wird man sich. ,da keine aus
reichenden Krfte fr jede SchadensteIle
zur
Ver '
fgung
stehen
werden. auf .die Groscha.denstellen
beschrnken
mssen. Der Leiter
der
dort einge
richteten BefehlsteIle mu sich
daher
unter an
derem einen berblick
ber
die Anzahl der vor
aussichtlich obdachlos wel'ldenden
Personen
ver
schaffen
und
danach einen mglichst in
der
Nhe
gelegenen Ort. z. B einen Hof oder dergleichen.
als vorlufigen Sammelplatz fr die zu erwarten-
den
Obdachlosen bestimmen. Von
den
ihm zum
Einsatz zur Verfgung stehenden Polizeikrften
sind kleinere
Kommandos
abzusondern. die fol
gendo
Aufgaben
ubernehmen :
a) bernahme der von den Fachkrften an der
r o l ~ c h a d e n s t e l l e
geborgenen
Personen und
FortschaHung derselben zum Sammelplatz. Es
sind dabei Vorkehrungen zu treffen. da diese
meist sehr aufgeregten Personen das Rettungs
werk des Sicherheits- und Hilfsdienstes
nicht
da
durch behinuern, da sie in ihrer Kopflosigkeit
versuchen. die eingestrzten oder brennenden
Wohnsttten zu betreten . um ihren
Hausrat
zu
retten.
b)
Aufrechterhaltung der
Ordnung
auf dem
Sammelplatz und Verhinderung einer mglichen
Panik.
Es wird sich empfehlen, nicht erst
abzuwarten,
bis smtliche
Obdachlosen
geborgen
und
auf
dem
Sammelplatz
eingetroffen
sind.
sondern den Ab
transport zu den
von
der Sta.dtverwaltung
vor
gesehenen
Unterknften
fortlaufend zu
bewirken
.
c) Gestellung von
Posten
fr .
den von
dem
Sicherheits, und Hilfsdienst geretteten und an
einem
dafr
bestimmten Platze zusammengetra
genen
Hausrat.
Dieser Hausrat
wird alsdann der
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Stadtverwaltung
zur
weiteren
Betreuung ber
geben, die
spter
die Aushndigung an die recht
migen Besitzer in
die Wege
leitet.
2. Der Abtransport
der
Obdachlosen
vom
Sammel.
platz
zu
den Unterknften.
Sobald
der
Leiter
der
BefehlsteIle
sich
einen
berblick ber die Anzahl der
voraussichtlich
ob.
dachlos
werdenden Personen
verschafft
hat,
setzt er sich mit dem Luftschutzabschnitt unter
Angabe
dieser
Zahl
in
Verbindung und
bittet
um
Zuweisung
der entsprechenden Unterknfte.
Nach
erfolgter
Zuteilung
.geht
der
Abtransport
der
Obdachlosen
unter Mitgabe
von besonderen
Polizeikrften als Bedeckung
vom
Sammelplatz
an
Hand eines aufzustellenden Verteilungsplanes
laufend
vor
sich.
Um eine grere Zusammen-
ballung
von
aufgeregten Menschen zu vermeiden,
ist es vorteilhafter,
den Transport
zu den
Unter-
knften
nur
in kleineren
Trupps vorzunehmen.
Damit
die
Aufregung der
zu
transportierenden
Personen nicht
unntigerweise gesteigert wird,
empfiehlt es sich,
den Abmarschweg vom
Sam
melplatz so
1JU
whlen,
da
die Scha.denstelle
mglichst umgangen wiro.
Aus
aB
diesem ergibt
sich, da starke Polizei
kriifte an
den
Groscha.denstellen zur Verfgung
der
dortigen
Leitung
stehen
mssen, wobei -immer
mit Rcksicht
auf eine
etwa entstehende Panik
Reserven
bereitzuhalten
sind, denn es wird
nicht
immer
mglich sein,
andere
an
der Groschaden-
steIle
e i n ~ e s e t z t e
Polizeikrfte fr diesen
Zweck
freizumachen.
3.
Die
berfhrung der
Obdachlosen
n das
Hinterland.
Diese bel'lfhrung
wird
je
nach
der
Lage der
betroffenen Gebiete
verschieden
gehandhabt
wer
den mssen. Grundsatz
wird immer
sein,
der
Wirt.
schaft, vor allem
jedoch
den kriegs- und lebens.
wichtigen Betrieben, mglichst wenig Krfte zu
entziehen. Daraus
ergibt sich
eine Dreiteilung der
Obdachlosen, und
zwar
in solche, die
a) fr Stunden,
b) fr Tage,
c) fr dauernd obdachlos sind.
Fr S t un
den
obdachlos drften alle die
jenigen Personen
anzusprechen
sein, die bei
Ver-
wandten oder Bekannten Unterkunft finden
knnen.
Fr Tag e obdachlos gelten solche Personen,
deren
Wohnsttten
in
krzester Zeit
so
wieder
hergerichtet
sein knnen,
da einer weiteren
Be
nutzung nichts
im
Wege steht.
Von
den
d
aue
r
nd
obdachlosen
Personen
knnen nur
diejenigen in
das Hinterland berfhrt
werden, die
nicht
in der Wirtschaft oder den
Be
trieben
bentigt
werden;
.die
anderen
mssen am
Orte
verbleiben. Eine
etwaige Trennung von
Familienangehrigen
wird
hierbei hufig ein
nicht
zu umgehendes
bel
sein.
Fr die
Zurckbleiben
den sind rechtzeitig Unterknfte
in
Hotels,
Wirt-
schaftsslen
und Priyathusern mit
schwacher Be
legung oder,
der Jahreszeit entsprechend, getarnte
Zelte an
wenig
gefhrdeten Orten bereitwstellen.
Die Verpflegung
der
auf
diese Weise unterzubrin-
genden
Personen
bedarf einer eingehenden
und
wohldurchdachten
Organisation.
Da die
im
vorstehenden
angeschnittenen
Punkte
in
den Zustndigkeitsbereich der Stadtverwaltung
fallen,
ist die
Regelung dieser
Fragen von deren
Organen
durchzufhren.
Die den
Obdachlosen
unterknften vorstehenden
Leiter melden mg-
8
liehst
bald
die
Zahl der
in
das
Hinterland
zu ber
fhrenden
Personen
an den
Luftschutzabschnitt,
der alsdann
den
Luftschutzort benachrichtigt. Dort
werden
die
Meldungen
der Luftschutzabschnitte
gesammelt
und die
berfhrung
der Obdachlosen
in
das Hinterland zentral
geregelt.
Fr
diese berfhrung
kommen in
Frage:
a) der Futransport,
b
der Transport durch
Fuhrwerke,
c)
der
Transport
durch Kraftfahrzeuge oder
d) der Transport
durch schienengebundene
Fahrzeuge.
Der u
t r ans p 0 r t
wird
mit
Rcksicht auf
die Gebrechlichen,
Frauen und Kinder
nur fr
kurze
Streoken
in
Betracht kommen.
s
ist
jedoch
untunlich,
grere
Flchtlingslager
in
solcher Nhe
der gefhrdeten Gebiete
zu belassen,
da
sie
durch
einen
kurzen
Fumarsch
leicht zu
erreichen
sind.
Ein
Fumarsch wrde aber
auch auf die im
Orte
verbleibende Bevlkerung einen
niederdrcken-
den Eindruck
machen,
wenn sie
sieht, da
ein der.
artiger
Zug
von Obdachlosen
die Heimatstadt zu
Fu
verlassen mu, ganz abgesehen
davon da
solche
Zge beim Passieren fremder
O r t s c h ~ f t e n
womglich
noch
in
erschpftem
Zustande,
das
Vertrauen zu den ergriffenen
Schutzmanahmen
bestimmt
nicht strken,
sondern
eher
erschttern
werden.
Hinzu
kommen noch der Einsatz von
a US-
reichenden
Begleitmannschaften
und die Sicher
stellung der Marschverpflegung, was bei dem
Passieren mehrerer Prsidialbezirke in verwah
tungstechnischer
Hinsicht und bei
der erforder-
lichen
Ablsung
der
Begleitmannschaften unntige
Sch wierigkei ten veru rsacht.
Der
Transport durch P f e rd e f uh r wer k e
wird im
groen
und
ganzen
wohl eine gewisse
Bequemlichkeit fr die
Betroffenen mit
sich
brin-
gen,
doch spricht
gleichfalls
manches
gegen eine
solche
Befrderung. Einmal werden die Pferde
sehr knapp
sein, zum
anderen
.
geht der Transport
sehr
langsam
vor
sich,
und
es
werden
.bei dem Be
rhren mehrerer
Prsidialbezirke
dieselben
Schwie
rigkeiten
auftreten
wie bei dem
Futransport.
per Transport .durch K r
a f t f a h r z
eu
ge
wurde wohl erheblich schneller
vor
sich gehen
jedoch mu mit
einem Mangel an
d e r r t i g e ~
Fahrzeugen
gerechnet
werden.
Die dem
Sicher
heits-
und
Hilfsdienst zur
Verfgung stehenden
Kr
.aftwagen .
werden
fr
den
Abtransport auf
ke nen
F a l ~
m
F r ~ g e
kommen,
da die
Beweglich
kelt
des
SIcherheIts-
und
Hilfsdienstes
jederzeit
gewhrle istet sein mu. Hinsichtlich der Begleit
m a n ~ s c h a f t e n und der
Verpflegung
wrden
beim
P a s s l e r ~ n ~ e h r e r e r
Prsidialbezirke infolge
der
S c h n ~ l l L ~ k C l ~
der Kraftfahrzeuge
allerdings keine
Schwler:tgkelten
entstehen,
,da bis zum Bestim
mungsort ohne Aufenthalt
-durchgefahren wel'den
kann.
Ganz
allgemein ist
jedoch noch
zu
beachten
da
derartige
Transporte auf ,
der Landstrae
sei es zu Fu,
mit Pferdefuhrwerk oder mit
Kraft
fahrzeugen -
durch
den
Gegner
aus
der Luft
gefhrdet
sein werden,
namentlich
wenn
er
einen
solchen
Transport irrtmlich
fr einen Militr
transport hlt und
ihn
daraufhin
angreift. Eine
Panik, womglich
mit groen Vcrlusten
.
drfte
d ~ ~
.Folllc .
se,in,. da der
Ob9achlosenzug
k ~ u m
die
nohge
.Dls.zlplm hal.ten
WIrd,
die
unbedingt
er
forderlIch Ist, um
emer
solchen
Gefahr
einiger
maen
erfolgreich zu begegnen.
letztes
verbleibt noch
der
Transport durch
s
chI
e n eng e b und c n e F a h r z e u g
e,
wie
-
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Eisenbahn oder Straenbahn. Welchem von beiden
der Vorzug zu geben ist, wird je nach der Lage
des durch den Luftangriff betroffenen Gebietes
und
des
fr die Obdachlosen festgelegten Bestim.
mungsortes zentral von der Luftschutzleitung ge-
regelt werden mssen.
Bei
den
schienengebundenen Fahrzeugen drf.
ten im allgemeinen die bisher aufgezhlten Mn.
gel ausgeschaltet sein, wenn auch ein Angriff auf
einen Eisenbahnzug
oder
einen
Zug von Straen.
bahnwagen
nicht
ausgeschlossen ist. Die Verpfle.
gung der zu berfhrenden Obdachlosen kann
vorher in ausreichendem
Mae
stattfinden und ein
Wechsel der. Begleitmannschaften ist auch beim
Berhren
mehrerer
Prsidialbezirke unntig, da
bis zum Bestimmungsort,
der
wohl meist nur eine
halbe Tagesreise entfernt ist, durchgefahren wird.
Der
Transport
durch schienengebundene Fahr.
zeuge bietet den 7 U
berfhrenden
noch eine ge.
wisse Bequemlichkeit und nimmt den im Orte
Verbleibenden das Deprimierende des Futrans.
portes.
Am Bestimmungsort wer.den
die
Obdachlosen
wieder der
Obhut
der Sta.dtverwaltung bergeben,
und
die
Begleitmannschaften begeben sich wieder
zu ihrem
Ausgangsort
zurck.
Zusammenfassend
ergibt sich beim Abwgen
der
Vor. und Nachteile der aufgefhrten Trans
.
portmglichkeiten, da den schienengebundenen
Fahrzeugen der Vorzug zu geben ist. Fr das Be
reitstellen solcher Fahrzeuge hat die Stadtverwal
tung in ausreichendem
Mae
Sor.ge zu tragen,
whrend
die Sicherung dieser Transporte von der
Polizei bernommen werden
mu
.
Schiedsrichter
bei
Werkluftschutzbunl en
Major
der
Sch
ut
zpolizei
i.
R. H t
t e
n Sachbearbeiter
fr
Werkluftschutz beim Langnamverein
D
sseldorf
Im Januarheft
1935 dieser
Zeitschrift
hat
Haupt.
mann
der Schutzpolizei
K 1
p p e r Bochum, das
Schiedsrichterwesen bei zivilen Luftschutzbungen
erfreulicherweise eingehend gewrdigt, leider
da>
bei aber
die
S chi e d s r
i ch
te r be i Wer k ,
lu f t s c hu t z b u n gen
nicht
angefhrt.
Da er
im
letzten
Absatz den Wunsch ausspricht,
seine
Ausfhrungen durch Erfahrungen
von
anderer
Seite
ergnzt
zu sehen, nehme ich Anla, kurz das
Schiedsrichterwesen bei
Werkluftschutzbungen
zu beleuchten.
Gerade
in der
Durohfhrung
der Werkluft
.
schutzorganisation bildet das Schiedsrichterwesen
bei
Werkluftschutzbungen
eine
wirksame
Hilfe.
Jedoch sind
brauchbare
Schiedsrichter
nicht
immer
vorhanden, zumal das Personal des Werkluft.
schutzes einer Sonderausbikiung bedar.f. Auer.
dem ist ,im
Werkluftschutz
noch zu bercksichti.
gen, da
die Fhrer
und Unterfhrer wcht
ohne
weiteres die
Kenntnis
der Ttigkeit eines Schieds.
richters beherrschen, weil
sie
meist aus einem Per.
sonenkreis
stammen
der in frheren Zeiten tak.
tisch
nicht
geschult wurde.
Bei
der
Durchfhrung VOn
Werkluftschutzbun.
gen
sind
bestimmungsgem SchiOOsrichter
vor
.
gesehen, die demnach bei allen bungen greren
und
kleineren, vorhanden sein mssen. Sie
haben
den
Zweck,
als altbewhrtes
Hilfsmittel
den
Ver .
lauf einer bung
besser
,
der
Wirklichkeit anzu.
passen. Erfreulicherweise
wird
fast berall
von
den Schiedsrichtern Gebrauch gemacht. Es
mu
aber
einmal gesagt werden, da hervol getretene
Mngel es
wnschenswert
machen, unbedingte
Klarheit
ber
die T t i g k
ei
t der Schiedsrichter
bei
Werkluftschutzbungen
zu schaffen, wozu die
folgenden
kurzen Ausfhrungen
mglichst bei.
tragen sollen.
A.
Verw
en
du
ngszweck.
Die T t
i
g k e i t der S chi e d s r
ich
t e r soll
die bei bungsmigem friedlichen Verlauf feh.
lenden Eindroke und Einflsse des Ernstfalles er.
:>etzen soweit dies denkbar ist. Ihr Eingreifen,
lOsbesondere ihre
En
tscheidungen ber die Ttig.
keit eingesetzter Werkluftschu tzkrfte so llen die
Fhrer und Unterfhre r in die Notwendigkeit ver.
setzen,
Manahmen
zu ergreifen, die sich dem
Ernstfall nhern.
U
n t e r s t e l l t
sind
die SchiOOs
richter
dem Leiter der
bung der
da.durch auch
selbst auf ihre Entscheidungen einzuwirken in der
Lage ist
und
somit wcht den Einflu auf
den
bungsverlauf verliert. Die Entscheidungen der
Schiedsrichter geschehen damit im
Auftrage
des
bungsleiters
und
gelten hierdurch
auch
bindend
fr alle
bungsteilnehmer.
B. Ttigkeit.
Der
bungsleiter
hat
v o r
Be
,g
in
n
d e r
Ob u n g
die
Schiedsrichter ber
die
Lage und
die
nach
dem
Strungsplan erfolgenden Einlagen zu
unterrichten. (Allen
bungen
ist eine dem
Obungs
.
zweok
entsprech
e
nde
einfache Lag e zugrunde zu
legen, die
durch Ein lag
e n weitergespielt
wird
.
Lagen und Einlagen
sind
schriftlich zu fertigen
und
mglichst
kurz
zu halten. Alle ,Einlagen
sind in
einem S t r u
.n
g s p I
an
zusammenzufassen.)
Nur so
wird .es den
Schiedsrichtern mglich sein,
die Entwicklung einer
Werkluftschutzbung
zu
bel Sehen und
ihren Verlauf soweit
wie mglich
vorauszusehen, um zum Eingreifen rechtzeitig an
der richtigen Stelle zu sein. Sie haben sich, in
gr
.
eren
Verhltnissen auch
noch
durch
zugeteilte
Schiedsrichtergehilfen, im
Rahmen
de.s ihnen von
der
bungsleitung
bergebenen Strungsplanes
ber die Manahmen der Fhrer lind Unterfhrer
und
der eingesetzten
Werkluftschutzkrfte
zu
unterrichten. Ober getroffene und beabsichtigte
Manahmen mu ihnen Auskunft
erteilt
werden.
Den
Schiedsrichtern
ist
ein b e s
t im
m t e r
W i r k u n g s k r
eis
zuzuweisen, z. B. ein
Ab.
schnitt
oder bestimmte Trupps; gegebenenfalls
kann
auch die Zuteilung von Schiedsrichtern
noch
Z ll
kleineren AbteiLungen - Teilen von
Trupps
-
besondere Vorzge haben
und
von entscheiden.
dem Einflu auf den
bungsverlauf
sein.
Bei
bungen
greren
Ausmaes.
insbesondere auch
bei
grerer
rumlicher
Ausdehnung
eines bungs