Gewässerverband Spree-NeißeHenry Konzack, Vorarbeiter Cottbus/Guben 0170 2882384 Rainer Britze,...

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Gewässerverband Spree-Neiße Wir kümmern uns um die Gewässerunterhaltung

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Gewässerverband Spree-Neiße

Wir kümmern uns um die Gewässerunterhaltung

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In Brandenburg existieren insgesamt 25 Wasser- und Bodenverbände, deren Grenzen an den vom Land Brandenburg vorgegebenen Wassereinzugsgebieten ausgerichtet sind.

Unser Verbandsgebiet

GV Spree-Neiße Unterhaltungsplan

Übersichtskarte der Verbandsgebiete

Stand 2015Maßstab 1:175.000

Legende

Gemeindegrenzen

Gewässer

Verbandsgebiet

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Sehr geehrte Leserinnen und Leser!Die Aufgaben und Funktionen der Gewässerverbände befinden sich im Wandel. Als Beispiel kann an dieser Stelle die Änderung der Verbandsgrenzen weg von den Gemeindegrenzen hin zu den Grenzen nach Wassereinzugsgebieten genannt werden, die im Jahr 2014 erfolgte. Darüber hinaus wurde von unserer Landesregierung beschlossen, die Kosten für die Gewässerunterhaltung neu zu organisieren. Hierfür wurde vom zuständigen Ministerium ein Planspiel in Auftrag gegeben, um zu klären, ob die Vorgehensweise anderer Bundesländer bei der Beitragsumlage auch auf Bran-denburg übertragen werden kann. In dieser Legislaturperiode steht außerdem die Novellierung des Brandenburgischen Wassergesetzes an. Auswirkungen auf die Arbeit der Wasser- und Bodenver-bände sind zu erwarten.

Unser Verbandsgebiet wird in der Zukunft zahlreiche Herausforderungen zu bewältigen haben, wie z. B. die Entstehung des Cottbuser Ostsees mit seinen wasserwirtschaftlichen Anlagen sowie den Zu- und Ableitern. Den damit verbundenen Aufgaben stellen wir uns gern. Der Schwerpunkt un-serer Arbeit wird auch weiterhin die Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung sein.

An dieser Stelle möchten wir allen Beteiligten, vor allem den Gemeinden und Landwirten, für ihre Kooperation und Unterstützung danken. Wir freuen uns auf eine weiterhin vertrauensvolle und er-folgreiche Zusammenarbeit. Ein herzliches Dankeschön auch an alle Sponsoren, durch deren Hilfe diese Broschüre realisiert werden konnte. Herzlichst, Ihr Silvio Alich.

Ein Wort vorab

Silvio Alich, Geschäftsführer des Gewässerverbandes Spree-Neiße

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Der Gewässerverband Spree-Neiße unterhält 1.126 km Gewässer II. Ordnung. Die von erfah-renen und kompetenten Mitarbeitern ausgeführten Unterhaltungsarbeiten orientieren sich klar am Unterhaltungsplan, der vom Gewässerverband erstellt und mit dem Beirat des Verbandes sowie den unteren Wasserbehörden abgestimmt wird. Für die Arbeiten steht modernes Equipment, wie z. B. Bagger und Mähgeräte, zur Verfügung.

Im Verbandsgebiet werden die Gewässer nach den Kategorien Hauptvorfluter bis D-Gewässer abgestuft. Die Planung des Unterhaltungsaufwandes erfolgt auf Basis der konkreten Einordnung.

In den Monaten März und April führt der Gewässerverband jährlich die sogenannten Gewäs-serschauen durch. Die genauen Termine werden auf der Internetseite des Verbandes sowie im Amtsblatt veröffentlicht.

Unterhaltung der Gewässer II. Ordnung

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Gewässer I. Ordnung (sogenannte Landesgewässer) befinden sich in der Unterhaltungspflicht des jeweils zuständigen Bundeslandes. Brandenburg hat per Rechtsverordnung die Unterhaltung und Bedienung von wasserwirtschaftlichen Anlagen und Hochwasserschutzanlagen an die Wasser- und Bodenverbände übertragen. Hierdurch ist der Gewässerverband Spree-Neiße für die Be-treuung von rund 100 km Hochwasserschutzdeichen sowie 2 Schöpfwerken zuständig. Die im Rahmen dieser Aufgabe notwendigen Arbeiten werden konkret vom Land Brandenburg definiert und vorgegeben.

Zur Kontrolle und Präzisierung des Unterhaltungsaufwandes werden zweimal jährlich Deichschauen durchgeführt.

Unterhaltung der Gewässer I. Ordnung

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des 3. Korrekturabzuges wird eine pauschale Satzgebühr in Höhe von 30 Euro zzgl. MwSt. in Rechnung gestellt.

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Seit 2002 kümmern wir uns um die Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes. Ziel un-serer Arbeit sind die Erhöhung und Steuerung des Wasserrückhalts, eine Reduzierung der Entwässerungsfunktion der meliorierten Grabensysteme und die Wiederherstellung der Was-serspeicherfunktion des Bodenkörpers. Inzwischen haben wir mehr als 30 Vorhaben erfolgreich realisiert. Von einer regionalen Arbeitsgruppe aus Vertretern der unteren Behörden des Land-kreises/Stadt Cottbus und des Landesamtes für Umwelt, Gesundheit und Verbraucherschutz (LUGV) wurden die geplanten Maßnahmen vorab bewertet und damit maßgeblich beeinflusst.

Auch Flächennutzer und Eigentümer haben ihre Unterstützung eingebracht. Zuwendungen ge-währte das Land Brandenburg gemäß der Richtlinie des MUGV zur Förderung der Verbesserung des Landschaftswasserhaushaltes. Eine Kofinanzierung wurde über den NaturSchutzFonds Brandenburg erreicht.

Fördermaßnahmen für den Landschaftswasserhaushalt

Diverse Aufgaben und Maßnahmen der Gewässersanierung wurden vom Gewässerverband Spree-Neiße im Rahmen der Richtlinie zur Sanierung und naturnahen Entwicklung der Gewässer bereits erfolgreich realisiert.

Dazu gehören u. a.: Gewässersanierung des Wilschwitzer Sees die Buckower Feldsölle die Gewässersanierung des Schlossteiches Hornow die Gewässersanierung des Schlossteiches Tschernitz die Gewässersanierung der Hammerlache in Spremberg

Alle Maßnahmen wurden durch den Bund, das Land Brandenburg und den NaturSchutzFonds Brandenburg zu 100 % gefördert.

Fördermaßnahmen der Gewässersanierung

Im Rahmen der Unterhaltungsverbändezuständigkeitsverordnung (UVZV) hat unser Gewässerver-band mit der Wehranlage 14 und der Staustufe Forst bereits zwei Wehranlagen im Ersatzneubau erfolgreich umgesetzt.

Maßnahmen gemäß UVZV

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Gerhard Schorback Dieter Perko Reiner Brauer Dietmar Kalz Wolfgang Rolland

Unser Vorstand

1. Anlieger müssen das vorübergehende Lagern und Einebnen von Mähgut auf ihrem Grundstück grundsätzlich dulden (gemäß § 84 Abs.1 BbgWG).

2. Anlagen mit einem Abstand von 5 (bei Gewässern II. Ordnung) bzw. 10 Metern (bei Gewässern I. Ordnung) bedürfen der wasserrechtlichen Genehmigung (gemäß § 87 Abs. 1 BbgWG).

3. Abfall darf nicht in Gewässern entsorgt werden (gemäß § 32 WHG).

4. Für die Verkehrssicherung der Gehölze ist jeder Grundstückseigentümer selbst verantwortlich.

5. Die Entnahme von Wasser mit Gießkannen o. Ä. ist erlaubt, bei Pumpen ist eine entsprechende Genehmigung erforderlich (gemäß § 43 Abs. 1 BbgWG).

Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Dietmar Kalz Hermann Graf von Pückler Guido Dammaschke Christoph Junghanns Michael Wittchen

Unser Beirat

Silvio Alich, Geschäftsführer 0355 289137-101, 0170 2882300 [email protected] Ulrich Fehlig, Verbandsingenieur 0355 289137-102, 0170 2882371 [email protected] Martina Exler, Verbandstechnikerin 0355 289137-103, 0170 2882302 [email protected] Uwe Landow, Stauwärter 0170 2882373 [email protected] Henry Konzack, Vorarbeiter Cottbus/Guben 0170 2882384 Rainer Britze, Vorarbeiter Forst/Spremberg 0170 2882374

Ihre Ansprechpartner

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Gewässerverband Spree-NeißeAm Großen Spreewehr 803044 Cottbus Tel.: 0355 289137-0Fax: 0355 [email protected]

Unsere Kontaktdaten

www.spngew.de