Immobilio Nr. 1/2010

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Dumont-Praxis abgeschafft Immobil i.o. Nr. 1/2010 Hurden SZ, Sicht auf den Zürichsee 20 exklusive Immobilien Die Experten von Etzel Immobilien

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Mit dem Magazin informieren wir Sie zweimal jährlich über eine handverlesene Auswahl aus unseren aktuellen Immobilienangeboten der Region. Sporadisch erscheinende Fachartikel zu Wohneigentum, zusammengetragen von den Etzel-Immobilien-Experten aus der Praxis, runden den Informationsgehalt der neuen Publikation ab.

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Dumont-Praxisabgeschafft

Immobili.o. Nr. 1/2010

Hurden SZ, Sicht auf den Zürichsee

20 exklusiveImmobilien

Die Experten vonEtzel Immobilien

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Geschätzte LeserinGeschätzter Leser

Sie halten die erste Ausgabe des Immobil i.o. von Etzel Immobilien in den Händen. Mit dem Magazin infor-mieren wir Sie zweimal jährlich über eine handverlesene Auswahl aus un-seren aktuellen Immobilienangebo-ten der Region. Sporadisch erschei-nende Fachartikel zu Wohneigentum, zusammengetragen von den Etzel-Immobilien-Experten aus der Praxis, runden den Infor mationsgehalt der neuen Publikation ab.

Etzel Immobilien AG ist ein inhaber-geführtes, unabhängiges Unterneh-men. Mit dem Selbstverständnis ei-nes klassischen Dienstleisters bieten wir Ihnen rund um hochwertige Im-mobilien das perfekte Zusammen-spiel von hoher Immobilien-Experti-se, gelebter Serviceorientierung und optimaler Kundenbetreuung.

Dank unserer langjährigen Tätigkeit und dem aktuellen Netzwerk wissen wir, welcher Käufer zu welchem Ob-jekt passt. Wir haben den Überblick über sich verändernde Strategien auf Käufer- und Verkäuferseite.

Unser Portfolio mit exklusiven Immo-bilien an ausgesuchten Lagen wächst und erneuert sich kontinuierlich. Die Attraktivität des Angebots weist Kon-stanz auf – qualitativ und quantitativ. Die führende Marktposition im Top-Segment ist das Resultat eines Enga-gements, das auf profundem, ständig aktualisiertem Fachwissen und pro-fessionellem Vorgehen basiert. Ein über viele Jahre aufgebauter Kun-denstamm erster Güte schätzt unsere Leistungen.

Besuchen Sie unsere täglich aktuali-sierte Website: www.etzel-immo.ch. Sie finden dort neben unseren aktuel-len Verkaufs- und Vermietungsange-

boten für Wohnen und Büro auch Links zu weiteren relevanten Websi-tes. Nun wünsche ich Ihnen, dass Sie Ihr Traumobjekt entdecken!

Herzlich, Ihr

Adrian C. Gattikerdipl. Ing. FHdipl. Immobilien-Treuhänder

Willkommen

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Inhalt

Ihr kompetentes Team 4

Auswahl an Verkaufsobjekten 5

www.etzel-immo.ch

Die Abschaffung der Dumont-Praxis 31

Wollerau 5

Wilen bei Wollerau 10

Altendorf 12

Freienbach 14

Pfäffikon SZ 17

Schindellegi 21

Lachen 23

Wangen SZ 26

Siebnen 27

Einsiedeln 28

Gross 29

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Als Berater und Vermittler verschaf-fen wir Ihnen durch unsere detaillier-ten Marktkenntnisse den entschei-denden Vorsprung.

Wir sind gut ausgebildete und erfah-rene Profis mit dem notwendigen Fingerspitzengefühl und setzen uns

mit Nachdruck für Ihre Anliegen und Objekte ein.

Das hohe Ausbildungsniveau unseres Beraterteams garantiert höchste Qua-litätsstandards und die Einhaltung standesethischer Grundsätze der Schweizerischen Maklerkammer.

Unsere Immobilien-Fachleute beglei-ten Sie von der ersten Idee über lückenlose Vorabklärungen und profes sionelles Marketing bis zum er-folgreichen Abschluss.

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Ihr kompetentes Team

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Ein Haus mit Charakter und fantastischer Seesicht

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Wohnen mitten im Zentrum des GeschehensW

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Spektakuläre SeesichtW

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Die Insel zum Greifen nahe

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Eine Residenz des UnderstatementsW

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Idylle mit riesiger Dachterrasse am Wigartenweiher

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Zürichsee de LuxeFr

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Zürichsee de Luxe

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Das eigene kleine Paradies gestaltenFr

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Grösse und Sonne für die ganze Familie

Wilenstrasse 268832 Wilen b. Wollerau SZ

Attikawohnung5½ ZimmerWohnfläche ca. 154 m²Grundstück 302 m²

CHF 1'745'000.–

Objekt-Nr: 09-V03

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Feinste Materialien umhüllt von knackiger Architektur

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Feinste Materialien umhüllt von knackiger Architektur

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Modernster Komfort und Aussicht à discrétionP

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Präsidentensuite mit traumhaftem Panorama

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Viel Platz, um sich zu entfaltenS

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Licht und Raum. Weite und Offenheit.

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Mietobjekt

Die neue Wohnmoderne, 100 m vom See entfernt

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Wohngenuss in SonnengrünW

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Noch 1 Haus verfügbar

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Das charmante Familienhaus

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Der Raum-Traum beim prächtigen SihlseeE

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Eigener Wald, viele Zimmer und Seesicht inklusive

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von neu erworbenen Liegenschaften im Privatvermögen, ungeachtet des Zustandes einer Liegenschaft, von den Steuern abgezogen werden kön-nen.

Unter werterhaltenden Renovationen werden Massnahmen verstanden, die dem Erhalt des bisherigen Wertes ei-ner Liegenschaft dienen. Käufer kön-nen nun also beispielsweise das Streichen von Wänden, das Ersetzen von Bodenbelägen oder Fassadenre-novationen steuerlich in Abzug brin-gen. Man sollte sich allerdings stets überlegen, ob wert erhaltende oder wertvermehrende Investitionen getä-tigt werden, da bei Kosten für wert-vermehrende Bautätigkeiten andere Steuerge setze gelten. Als Faustregel gilt, dass man abzugsfähige Unter-haltsaufwendungen daran erkennt, dass sie nach einer gewissen Zeit er-neut zu tätigen sind.

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Die Abschaffung der Dumont-PraxisDie Abschaffung einer langjährigen bundesgesetzlichen Rechtssprechung (genannt Dumont-Praxis) bringt ent-scheidende Steuer vorteile beim Kauf von Wohneigen tum im Privatvermö-gen.

Durch ein Urteil des Bundesgerichts, dem «Dumont-Urteil», aus dem Jahr 1973 erlitt man in der Schweiz bisher steuerliche Nachteile, wenn man ein Wohnobjekt in sanierungsbedürfti-gem Zustand erwarb. Gemäss der Dumont-Praxis durften nämlich wäh-rend der ersten fünf Jahre nach Er-werb einer stark vernachlässigten Liegenschaft die Renovierungskosten für bis dahin unterlassene Unterhalts-arbeiten nicht beziehungsweise nur teilweise von den Steuern abgezogen werden. Damit wollte man verhin-dern, dass Käufer eines schlecht er-haltenen Hauses Geld einsparen konnten, das sie beim Erwerb einer gut erhaltenen Liegenschaft durch ei-

nen höheren Kaufpreis hätten bezah-len müssen. Die Dumont-Praxis kam jedoch in die Kritik, weil sie dazu führte, dass Unterhaltsinves titionen von Liegenschaften aufgeschoben wurden. Die steuerliche Ungleichbe-handlung soll sich nun aber ändern.

Der Bundesrat hat das Inkrafttreten einer Gesetzesanpassung auf 1. Janu-ar 2010 für die direkte Bundessteuer bestimmt. In einigen Kantonen wur-de die Dumont-Praxis bereits 2009 abgeschafft; der Kanton Schwyz schaffte sie per 1. Januar 2010 ab. Den übrigen Kantonen wird jedoch eine zweijährige Übergangsfrist für ihre Kantons- und Gemeindesteuern zugestanden. Die Steuern müssen also erst ab 1. Januar 2012 schweiz-weit angepasst werden.

Das neue Steuerharmonisierungsge-setz macht es möglich, dass Kosten der werterhaltenden Instandstellung

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Etzel Immobillien AGChurerstrasse 23

CH-8808 Pfäffikon SZTel. 044 787 80 00

[email protected]

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