Jahresbericht 2013 14 - ige · 2014. 12. 2. · Jahresbericht 2013 | 14. Inhalt Vorwort...
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Jahresbericht 2013 | 14
Inhalt
Vorwort
Freihandelsabkommen Schweiz–China
Contact Center
Tätigkeitsbericht 2013/2014
Organigramm
Jahresrechnung 2013/2014
Von Direktor Roland Grossenbacher
Das 18. Geschäftsjahr im Überblick
Institut, Institutsrat und Revisionsstelle
Erstes positives Betriebs- ergebnis seit sieben Jahren
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5
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11
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Eine Pionierleistung beim Schutz des Geistigen Eigentums
Einmal Idee paten tieren bitte! Ein Porträt
3
Vorwort
als Leitlinie dienen. Dass die Arbeits-
gruppe bei allen Divergenzen der darin
vertretenen Interessen nach fünfzehn
Monaten inten siver Diskussion darüber
einen Konsens erzielt hat, lässt auch
für die Debatte auf politischer Ebene Opti-
mismus zu.
Wie eingangs gesagt, thematisieren die
Bilder in diesem Jahresbericht das
Urheberrecht. Sie sind aber gleichzeitig
Ausdruck der Identität unseres Instituts,
denn sie zeigen stellvertretend für das
ganze Personal Mitarbeiterinnen und Mit-
arbeiter in Aktion. Ihnen allen gebührt
erneut Dank und Anerkennung für ihren
hervorragenden Einsatz im abgelaufe-
nen Geschäftsjahr.
Die Bildstrecke des vorliegenden Jahres-
berichts ist dem Urheberrecht gewidmet,
einem innerhalb des Instituts kleinen
Bereich, der aber von allen Belangen des
Geistigen Eigentums heute wohl die meis-
ten Menschen ganz unmittelbar betrifft.
Im Zeitalter des Internets kommt nämlich
kaum jemand um die Frage herum, ob
das eigene alltägliche Verhalten rechtens
sei. Wer etwa geschützte Werke wie Bil-
der, Texte oder Musik auf eine Plattform
hochlädt, bräuchte dafür eigentlich stets
die Zustimmung der Urheberin oder des
Urhebers. Das Herunterladen zu privaten
Zwecken ist zwar hierzulande zulässig,
selbst wenn die Quelle illegal ist, und das
soll auch so bleiben, aber der Europäische
Gerichtshof hat sich jüngst dagegen aus-
gesprochen. In der Schweiz soll nach dem
Willen des Bundesrates die Bekämpfung
der Internet-Piraterie bei deren Wurzeln
ansetzen, also bei denen, die daraus ein
Geschäft machen.
Unser Institut ist beauftragt, bis Ende 2015
dazu einen Gesetzesentwurf zu verfassen.
Wir können uns dabei auf die Empfehlun-
gen der breit zusammengesetzten Arbeits-
gruppe AGUR12 abstützen. Bemerkenswert
ist, dass sich die darin prominent vertrete-
nen Kulturschaffenden selber gegen eine
Kriminalisierung der Nutzerinnen und Nutzer
des Internets ausgesprochen haben und
ebenso gegen eine umfassende Kultur-Flat-
rate. Sie setzen darauf, die «grossen
Fische» zu erreichen; deren illegale Aktivi-
täten wird man zwar nie ganz unterbinden
können, aber sie sollen zumindest so stark
gestört werden, dass legale Angebote kon-
kurrenzfähiger werden. Attraktive legale
Angebote sind auch der Wunsch der Kon-
sumentinnen und Konsumenten.
Diese Strategie kann nur mithilfe der
Internet Service Provider gelingen. Sie sind
es, welche die technischen Mittel dafür in
der Hand haben. Es gibt aber noch weitere
Akteure, die einen wichtigen Beitrag leis-
ten können. So sollten Unternehmen dar-
auf verzichten, ihre Werbung auf Web-
sites voller illegaler Angebote zu platzie-
ren, und Zahldienste sollten Betreiber
solcher Sites nicht unterstützen. Letztlich
haben alle ein Interesse an einem «saube-
ren» Internet, das nur als solches eine
optimale Plattform für den Handel mit kul-
turellen Gütern sein kann. Dieses Inter-
esse gilt es abzuwägen gegen jenes an
einem von jedem Eingriff freien Internet.
Ohne ein Mindestmass an Regeln, deren
Einhaltung auch durchgesetzt wird, kann
das Internet auf Dauer einen wesentlichen
Teil seines Potenzials nicht ausschöpfen.
Die Internet-Piraterie ist indessen nicht
das einzige Thema der angestrebten Geset-
zesrevision. So soll eine punktuelle Ein-
schränkung des Urheberrechts die Suche
nach Inhalten im Internet erleichtern, in-
dem öffentliche Bibliotheken oder Museen
die Verzeichnisse ihrer Bestände mit kur-
zen Auszügen oder kleinformatigen Bildern
anreichern dürfen. Eine ganze Reihe wei-
terer Massnahmen soll die Effizienz und
Transparenz der Verwertungsgesellschaften
verbessern und ihre Kosten senken. Ins-
gesamt soll das von der AGUR12 präsen-
tierte ausgewogene Massnahmenpaket
ImpressumHerausgeber: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum im Eidgenössischen Justiz- und Polizei- departement
Konzept, Redaktion, Übersetzung und Projektleitung: Eidgenössisches Institut für Geistiges Eigentum
Gestaltungskonzept: Beat Brönnimann, grafonaut, Wabern
Bildkonzept und Fotos: Andreas Greber, Bern(Aufnahme Seite 3, © Europäisches Patentamt)
Satz und Lektorat: Typopress Bern AG, Bern
Druck: Paulusdruckerei, Freiburg
© CopyrightEidgenössisches Institut für Geistiges EigentumStauffacherstrasse 65/59 g, CH-3003 BernTel. +41 (0)31 377 77 77Fax +41 (0)31 377 77 78www.ige.ch
Dieser Jahresbericht erscheint in deutscher, französischer, italienischer und englischer Sprache.Er ist gratis erhältlich und kann auch unter www.ige.ch (Rubrik «Über uns > Institut >Jahres-bericht») im PDF-Format bezogen werden.
Um die Lesbarkeit dieser Publikation nicht zu beein-trächtigen, haben wir in der Regel auf die weibliche Form verzichtet.
Nachdruck mit Quellenangabe gestattet;Belegexemplar erwünscht.
November 2014
Zu den FotoaufnahmenDie Fotoaufnahmen zum Thema «Urheberrecht» zeigen Mitarbeitende des IGE. Wir danken den genannten Institutionen für ihre freundliche Unterstützung bei der Umsetzung der Bildstrecke.
• Rolf Plattner ist Leiter Direktionssekretariat und Infra-struktur. Location: Buchhandlung zum Zytglogge, Bern (Umschlag, Seite 2)
• Carole Spicher ist angehende Kauffrau. Location: Kunstmuseum Bern (Seite 4)
• Michael Küng ist Mitarbeiter Service Desk in der IT-Abteilung (Seite 10)
• Jessica Palacio ist Leiterin Abteilungssekretariat Recht & Internationales. Location: Schweizerische Theatersammlung, Bern (Seite 19)
• Kamran Houshang Pour Islam ist IP-Trainer und Patentexperte. Location: Wenger Zurflüh GmbH, Gümligen (Seite 23)
• Barbara Schweizer Klein ist Schriftleiterin sic! (Seite 27)
• Cyrill Michael Berger ist Jurist Nachhaltige Entwicklung und Internationale Kooperation. Location: Lichtspiel/Kinemathek Bern (Seite 30)
• Iris-Patricia Krüger ist Spezialistin Finanzen und Controlling (Seite 40)
Roland Grossenbacher Direktor
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das öffentliche Beschaffungswesen und
enthält Bestimmungen zum Investitions-
schutz sowie Arbeits- und Umweltstan-
dards. Nicht zuletzt verstärkt es den Schutz
für Rechte an Geistigem Eigentum.
Schutz des Geistigen Eigentums
für mehr Rechtssicherheit
Ein umfassendes Kapitel über den Schutz
und die Durchsetzung der Rechte an
Geis tigem Eigentum ist für die Schweiz
ein wich tiger Bestandteil ihrer bisher
28 Freihandelsabkommen. Ziel eines sol-
chen Kapitels ist es jeweils, den bereits
bestehenden internationalen Schutz zu ver-
bessern. Dies erreicht man in einem
Freihandelsabkommen namentlich mittels
Vereinbarung eines punktuell höheren
Schutzstandards, durch das Füllen von
Schutzlücken oder mit der Beseitigung
von Unklarheiten in multilate ralen Abkom-
men. All dies führt zu mehr Rechtssicher-
heit und Transparenz.
Mit Trommelwirbel, chinesischem Drachen-
tanz und einer kunterbunten Fasnachts-
Clique wurde am 1. Juli im Basler Rhein-
hafen das Inkrafttreten des Freihandels-
abkommens Schweiz–China gefeiert. Vor
den Augen von Bundesrat Johann Schnei-
der-Ammann, des chinesischen Botschafters
und zahl reicher Gäste lud ein Kran den
ersten Container mit Schweizer Freihandels-
waren auf ein Frachtschiff. Destination:
Basel–Rotterdam–Shanghai! Diesen Weg
werden in Zukunft noch viele weitere
Container einschlagen. Das Freihandels-
abkommen verschafft den Schweizer
Unternehmen einen privilegierten Zugang
zu einem wichtigen Markt und stärkt
so die globale Wettbewerbs fähigkeit der
Schweiz.
China ist heute für die Schweiz nach der
EU und den USA der drittwichtigste Han-
delspartner. Das Abkommen baut Zölle
im Warenverkehr ab, regelt den Handel mit
Dienstleistungen, den Wettbewerb sowie
Am 1. Juli 2O14 ist das Freihandelsabkommen Schweiz-China in Kraft getreten. Damit betreibt die Schweiz als erstes europäisches Land Frei- handel mit dem Reich der Mitte. Der Vertrag mit der Schweiz ist für China das erste Abkommen die- ser Art, welches ein substanzielles Kapitel zum Schutz des Geistigen Eigentums enthält. Das Eidgenössische Institut für Geistiges Eigentum (IGE) war für die Aushandlung dieses Kapitels zuständig.
Eine Pionierleistung beim Schutz des
Geistigen Eigentums
Freihandelsabkommen Schweiz-China
5
Dies ist auch das Ziel des Abkommens mit
China. Der Schweiz ist es gelungen, einen
besseren Schutz für Biotech-Patente, Pflan-
zensorten, vertrauliche Informationen und
Herkunftsangaben auszuhandeln. Letzterem
kommt umso grössere Bedeutung zu, als
gerade die Bezeichnung «Schweiz» in China
(wie auch andernorts) oft missbräuchlich
für nicht schweizerische Produkte und
Dienstleistungen verwendet wird. Zentral
sind zudem auch die Bestimmungen über
die Rechtsdurchsetzung. Was nützt ein
Patent, eine eingetragene Marke oder ein
Designrecht, wenn es verletzt wird, aber
vor den Behörden oder dem Richter nicht
durchgesetzt werden kann? Hier liegt
für Schweizer Unternehmen in China heute
oft die grösste Herausforderung. Das Frei-
handelsabkommen legt daher einen Schwer-
punkt auf Massnahmen der Zollbehörden
an der Grenze. Diese stellen eine wirksame
Waffe gegen Fälschung und Piraterie dar.
Das Freihandelsabkommen regelt also wich-
tige Grundsätze und legt gegenüber dem
internationalen Recht punktuell höhere
Standards fest. Ein solches Abkommen
kann jedoch keine umfassende Schutzrege-
lung zum Geistigen Eigentum enthalten.
Dies bleibt weiterhin die Aufgabe der natio-
nalen Gesetzgebung.
Das Freihandelsabkommen sieht zudem ein
Streitbeilegungsverfahren vor: Verletzt eine
der beiden Vertragsparteien ihre Pflichten
unter dem Abkommen, kann die andere
bilaterale Konsultationen zur Beendigung
der Verletzung verlangen. Bleiben die Kon-
sultationen ohne Erfolg, entscheidet ein
Schiedsgericht über die Streitsache und
allfällig zu leistenden Schadenersatz.
Geistiges Eigentum in China im Wandel
China verfügt heute im Vergleich zu ande-
ren Schwellenländern über eine relativ
moderne Gesetzgebung im Bereich des
Geistigen Eigentums. Im Jahr 2001 trat
China der WTO bei, was für den Welthan-
del einen wichtigen Paradigmenwechsel
bedeutete – auch beim Schutz des Geis-
6
tigen Eigentums. China verpflichtete
sich damals, die internationalen Mindest-
standards zum Immaterialgüterrecht ein -
zuhalten, welche das TRIPS-Abkommen
der WTO vorschreibt. Im Freihandelsabkom-
men mit der Schweiz geht China nun einen
Schritt weiter: Erstmals hat es in einem
bilateralen Handelsabkommen einem Schutz
des Geistigen Eigentums zugestimmt,
welcher über die WTO-Mindeststandards
hinausgeht.
China zeigt damit, dass es keine Berüh-
rungsängste zum Geistigen Eigentum
hat. Vielmehr erkennt es Innovation und
Krea tivität als Chance für höhere Wert-
schöpfung und wirtschaftliche Entwicklung.
Chinas Führung sieht Geistiges Eigen-
tum als Potenzial für den Wandel hin zu
qualita tivem Wachstum. Entsprechend
gewinnt der Schutz der Rechte an Geisti-
gem Eigentum für das Land an Wichtig-
keit. Beweis dafür sind die Statistiken der
Weltorgani sation für geistiges Eigen-
tum (WIPO) in Genf: China verzeichnet die
höchsten Zuwachsraten bei den interna-
tionalen Anmeldungen und Eintragungen
bei Patenten, Marken und Designs und
erklimmt diesbezüglich unaufhaltsam die
Weltspitze.
Zweifellos bestehen in China noch viele
Probleme beim Schutz des Geistigen Eigen-
tums, insbesondere bei der Rechtsdurch-
setzung. Aber der Wandel ist im Gang, und
beachtliche Fortschritte wurden bereits
erzielt. Das Frei handelsabkommen zwischen
der Schweiz und China ist ein weiterer
solcher Schritt – und damit Teil der Zeiten-
wende beim Schutz des Geistigen Eigen-
tums in China.
Für weitere Informationen zum Freihandels-
abkommen zwischen der Schweiz und China
siehe unter www.ige.ch.
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Freihandelsabkommen Schweiz-China
Feierlichkeiten zum Inkrafttreten des Freihandelsabkommens zwischen der Schweiz und China
Partnerschaft Schweiz-China zum Geistigen Eigentum
Die Schweiz und China feierten 2010 das
60-jährige Bestehen der diplomatischen
Beziehungen zwischen beiden Ländern –
eine Gelegenheit, diese Partnerschaft durch
die Aushandlung eines Freihandelsab-
kommens weiter zu vertiefen. Zwei Jahre
wurde verhandelt bis der chinesische
Handels minister Gao Hucheng und Bundes-
rat Johann Schneider-Ammann am 6. Juli
2013 in Peking das Abkommen unterzeich-
nen konnten. Bereits vor diesen Verhand-
lungen pflegten die Schweiz und das IGE
mit China einen vertieften Austausch zu
Fragen des Geistigen Eigentums. Seit 2007
besteht eine Arbeitsgruppe, welche imma-
terialgüterrechtliche Themen und Probleme
behandelt und Informationen über natio-
nale und internationale Entwicklungen aus-
tauscht. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf
Fragen der Rechtsdurchsetzung, insbeson-
dere der Bekämpfung der Fälschung und
Piraterie. 2012 hat das IGE zudem mit dem
chinesischen Patentamt SIPO eine Zusam-
menarbeitserklärung unterzeichnet. Diese
dient dem engeren Austausch im komplexen
Bereich des Patentrechts, der Patent-
prüfung, -erteilung und -administration.
Drei Arbeitstreffen und
diverse Ausbildungsbesu-
che zwischen den beiden
Ämtern haben bereits
stattgefunden. Das Frei-
handelsabkommen bie-
tet nun ein zusätzliches
Gefäss, den Dialog
zwischen der Schweiz
und China über han-
delsrelevante Aspekte
der Rechte an Geisti-
gem Eigentum wei-
ter zu ver tiefen.
Destination Basel – Rotterdam –
Shanghai
Der erste Container mit Schweizer
Frei handelswaren wird am 1. Juli 2014
im Basler Rheinhafen auf ein Fracht-
schiff verladen.
Handschlag zwischen Bundesrat Johann
Schneider-Ammann und Yu Jianhua,
dem chinesischen Botschafter bei der
Welthandelsorganisation WTO in Genf.
2014©GS-FDFA/Presence SwitzerlandQuelle: Staatssekretariat für Wirtschaft SECO
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Die Willkommenstafel für die chinesische
Delegation im Institut entpuppt sich als
Knacknuss. Wie man das Schild auch dreht
und wendet, die Zeichen geben dem der
Sprache Unkundigen keinen Hinweis darauf,
ob die Botschaft korrekt ist oder auf dem
Kopf steht. Die Mitarbeitenden des Contact
Center wissen Rat: Ein Anruf beim China-
Experten im Haus, und die Sache ist geklärt.
Das Schild wird auf der Rückseite mit
einem Hinweis versehen und installiert. Als
die Chinesen eintreffen, erwartet sie ein
freundlicher Empfang, und dieser ist dem
Institut ein zentrales Anliegen. Ob telefo-
nisch, elektronisch oder direkt in der Loge:
der Erstkontakt mit dem Institut soll die
Kunden willkommen heissen. Das Contact
Center des IGE ist deshalb viel mehr als
Reception und Telefonzentrale – es ist die
Visitenkarte des Instituts.
Verständliche Antworten auf komplexe
Fragen
«Guten Tag – ich möchte eine Idee paten-
tieren.» Die Schweizer sind ein innovatives
Volk, das Immaterialgüterrecht ist ein
komplexes und kompliziertes Fachgebiet.
Umso wichtiger ist deshalb ein Ansprech-
partner, der grundsätzliche Anliegen so
erklären kann, dass sie auch für den Laien
nachvollziehbar sind. Mehr als die Hälfte
aller Anfragen, die das Institut täglich errei-
chen, betreffen grundsätzliche Auskünfte
zum Schutz des Geistigen Eigentums. Die
Mitarbeitenden des Contact Center klä-
ren ab, welches Bedürfnis konkret vorliegt
und welches Schutzrecht dafür in Frage
kommen könnte. Dabei gehen sie sehr indi-
viduell auf die Anliegen der Kunden ein.
Dies kann von einer kurzen Auskunft zur
Höhe einer Gebühr bis zur Beantwortung
umfangreicher Fragen zu komplexen Verfah-
ren zur Erlangung eines oder verschie -
dener Schutztitel gehen. Die umfassenden
Fragen zum Schutz von Innovationen und Krea- tionen werden im Institut für Geistiges Eigentum (IGE) rasch, zuvorkommend und kundennah beant- wortet. Im Bestreben um eine hohe Kundenzufrieden- heit hat das Institut im Jahr 2OOO sein Contact Center als interne und externe Drehscheibe eröffnet und seither laufend ausgebaut. Denn auch in der Geschäftswelt gilt: Der erste Eindruck zählt, der letzte Eindruck bleibt.
Einmal Idee paten tieren bitte!
Ein Porträt
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Contact Center
telefonischen Auskünfte sind in gewissem
Sinne die beste Werbung für die Kunden-
nähe des Instituts. Wichtig dabei sind dem
Institut auch rasche Reaktionszeiten.
Ein externer Telefonanruf wird im IGE durch-
schnittlich innerhalb von zwölf Sekunden
entgegengenommen. Kein ewiges Warten in
der Endlosschlaufe automatischer Band-
ansagen und bei Anruf direkt einen kompe-
tenten Gesprächspartner am Draht:
Willkommen im Contact Center des IGE.
Hemmschwellen abbauen, Vertrauen
und Wissen aufbauen
Um eine solche Dienstleistung zu erbrin-
gen, benötigt es nebst Freundlichkeit und
einer raschen Auffassungsgabe ein brei-
tes Fachwissen und viel Erfahrung. Das
Team des Contact Center besteht deshalb
aus langjährigen Mitarbeitenden des Ins-
tituts, welche von einer lernenden Person
in kaufmännischer Ausbildung unterstützt
werden. Zwei der vier Teammitglieder waren
zuvor als Markenprüfer im IGE tätig.
Der Leiter des Contact Center, der dieses
seit der Gründung im Jahr 2000 mass-
geblich geprägt hat, arbeitete zuvor in der
Administration der Patentabteilung. Lau-
fende Weiterbildung und ein stets aktiver
Informationsfluss mit den Fachabteilun-
gen sind genauso wichtig wie Fremdspra-
chenkenntnisse. Anfragen werden in drei
Landessprachen sowie auf Englisch beant-
wortet. Ein wichtiges Arbeitsinstrument
ist dabei die IGE-Website. Die Mitarbeiten-
den des Contact Center navigieren die
Kunden telefonisch oder elektronisch zu
den für sie relevanten Formularen oder
erläutern ihnen die Möglichkeiten für Online-
Anmeldungen. Wie wichtig eine solche
Dienstleistung und Hilfestellung ist, zeigte
sich auch im Rahmen des KMU-IP-Projekts
des IGE vor wenigen Jahren. Ziel war es,
spezifisch für KMU-Kunden praxisnahe, ver-
ständliche Informationen zum Geistigen
Eigentum zu schaffen und so unter ande-
rem die Hemmschwelle zum Immaterial-
güterrecht abzubauen. Es stellte sich
heraus, dass nebst der eigens für KMU
geschaffenen Website (kmu.ige.ch) das
Contact Center der wichtigste Kommunika-
tionskanal ist. Auch im digitalen Zeitalter
wird der direkte Kontakt hoch geschätzt, da
Wertschätzung und Kompetenz nirgends
so deutlich vermittelt werden wie im persön-
lichen Austausch mit dem Kunden.
Entlastung der Fachspezialisten
Der Gründung des Contact Center im Insti-
tut lag noch ein weiterer Gedanke zugrunde.
Es soll nicht nur erste Anlaufstelle für
auswärtige Kunden sein, sondern auch Ent-
lastung für die Spezialisten in den Fach-
abteilungen bieten. Ziel ist es, dass der
Grossteil der eingehenden Mails und Tele-
fonanrufe direkt von den Mitarbeitenden
des Contact Center erledigt wird und nicht
in die Fachabteilungen weitervermittelt
werden muss. Dafür benötigt das Team des
Contact Center auch eine umfassende
Kenntnis der Organisa tionsstruktur und der
Arbeitsabläufe sowie eine enge Zusam-
menarbeit mit den diversen Pikettdiensten
im Institut. Der Grossteil der Bürgeranfra-
gen zu den Themen Marken, Patente, Design
und Urheberrecht wird direkt im Con-
tact Center beantwortet. Eine Vielzahl von
Administrativaufgaben, wie der Versand
des Jahresberichts oder das Ausstellen von
Prioritätsbelegen und Registerauszügen
für die Markenabteilung, wird ebenfalls im
Contact Center erledigt.
Erhöhter Innovationsgrad bei Vollmond
Aber auch für die Mitarbeitenden im IGE ist
das Contact Center eine wichtige Dreh-
scheibe. Es hilft bei Fragen oder Unsicher-
heiten weiter, kümmert sich um die Ver-
waltung der Parkplätze zur Tagesmiete, die
Ausleihe von Fahrrädern und Trottinetts
und hilft mit im Sicherheits- und Sanitäts-
dienst. Viele Mitarbeitende erinnern sich
zudem gut an ihr erstes Bewerbungs-
gespräch oder den Stellenantritt im Institut.
Die freundliche Atmosphäre beim Eintreffen
im IGE und das unmittelbare Gefühl, will-
kommen zu sein, ist nicht nur für auslän-
dische Delegationen wichtig. So braucht
es nebst Fingerspitzengefühl manchmal
auch psychologisches Gespür bei der Tätig-
keit im Contact Center, wie dessen Leiter
erklärt. Sei es bei Vollmondphasen, wenn
der Innovationsgrad in der Bevölkerung
generell zunimmt und man einem Kunden
erklären muss, weshalb sich seine Idee
nicht so ohne Weiteres paten tieren lässt.
Oder nach den Sommerferien, wenn die
Ferienrückkehrer im Ausland ein interes-
santes Objekt oder Verfahren entdeckt
haben und herausfinden wollen, ob dieses
in der Schweiz bereits patentiert ist. Jede
Anfrage – ob extern oder intern – ist immer
wieder eine neue Herausforderung, welcher
sich das Team des Contact Center auch
nach vielen Jahren mit Freude und Engage-
ment stellt. Ganz nach dem Motto: Der
erste Eindruck zählt, der letzte Eindruck
bleibt.
Das Contact Center in Zahlen
Team
4 Mitarbeitende, 1 Lernende
Telefonie
∅ 200 Anrufe pro Tag
ca. 160 erledigt durch Contact Center
ca. 7½ Gesprächsstunden pro Tag
Wartezeit Anrufer: ∅ 12 Sekunden
Registerauszüge/Prioritätsbelege
Marken
∅ 25 pro Tag/ca. 5500 pro Jahr
Erledigung innerhalb von 2 Arbeitstagen
Jahresberichte
Mailing Versand: ca. 2300 Ex.
im Berichtsjahr um knapp 6 % (von 2962
auf 3128). Die Anzahl neu eingereichter
Widersprüche gegen Neueintragungen ver-
zeichnete einen Rückgang von 7 % gegen-
über dem Vorjahr (von 652 auf 605).
Es wurden 675 Fälle erledigt. Nachdem
die Anzahl Verlängerungen von Schweizer
Marken im letzten Geschäftsjahr um 13 %
gestiegen war, ging sie im Berichtsjahr
wieder um 10 % zurück (von 10 618 auf
9524). In diesem Zeitraum fielen ausser-
gewöhnlich viele Register mutationen
an (Übertragungen, Vertreteränderungen,
Adressänderungen, Firmenänderungen,
Sitzverlegungen usw.), nämlich 39 058 im
Vergleich zu 17 273 im Vorjahr.
Die Anzahl elektronischer Eingaben per
E-Mail blieb unverändert hoch mit steigen-
der Tendenz. Im Berichtsjahr sind über
39 000 E-Mails im Institut eingetroffen und
verarbeitet worden, davon über 25 500
für den Markenbereich. Dies entspricht
einer Zunahme von 11% gegenüber dem
Vorjahr.
Markenabteilung
Markeneintragungsgesuche stabilisieren
sich auf hohem Niveau
Nach einem leichten Wachstum von 4 %
im Bereich der Schweizer Markeneintra-
gungsgesuche im Vorjahr (15 938 Gesuche)
sta bilisierte sich die Zahl der Gesuchs-
eingänge im Berichtsjahr auf hohem Niveau
bei 16 053 Gesuchen (+0,7 %). Davon
waren 7 % «Express»-Gesuche, deren be-
schleunigte Prüfung 400 Franken kostet.
Innerhalb des letzten Geschäftsjahres wur-
den 16 708 Gesuche erledigt, was einer
Zunahme von 4 % gegenüber dem Vorjahr
entspricht (16 036). Der Anteil der auf elek-
tronischem Weg via eTrademark (https://
e-trademark.ige.ch) angemeldeten Gesuche
hat sich bei 95 % eingependelt. Die Zahl der
Gesuche um internationale Registrierung,
basierend auf dem Madrider System, stieg
Im Berichtsjahr standen wiederum zahlreiche Themen zum Geistigen Eigentum auf der nationalen und internationalen Agenda. Das Institut baute seine elektronische Prüfungs- hilfe für Marken aus, die Nachfrage nach Patent- und Technologierecherchen erreichte einen neuen Höchstwert und der Bundesrat eröffnete die Vernehmlassung zum Swissness- Ausführungsrecht. Von diesen und weiteren Themen handelt der nachfolgende Bericht. Vertiefte Informationen: www.ige.ch.
Das 18. Geschäftsjahr im Überblick
Tätigkeitsbericht 13/14
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Verkürzte Fristen
Das Institut legt grossen Wert auf
einfache, effiziente und rasche Verfahren.
So konnten im vergangenen Geschäfts-
jahr die Fristen im Schweizer Markenein-
tragungsverfahren beträchtlich verkürzt
werden. Für die Erstprüfung der Eintra-
gungsgesuche, für welche kein beschleu-
nigtes Verfahren beantragt wurde, wurde
die Frist von sechzehn auf zehn Wochen
gesenkt. Ziel ist es, diese Frist dauer-
haft auf sechs bis zwölf Wochen zu senken.
Wählt der Anmelder Waren- und Dienst-
leistungsbegriffe aus der IGE-Datenbank,
wird sein Gesuch noch schneller geprüft,
nämlich innerhalb von sechs Arbeitstagen.
tigen Waren und Dienstleistungen fest zu-
legen. Das IGE kann hier lediglich das
System respektive die formellen Voraus-
setzungen erklären. Dazu wird den Kun-
den die auf der Website des Instituts zur
Verfügung stehende Klassifikationshilfe
erläutert. Konkrete Markenstrategien ge-
hören jedoch in die Hände von speziali-
sierten Markenberatern.
Im Rahmen der regelmässigen internen
Weiterbildung war eine Veranstaltung
mit dem Eidgenössischen Handelsregister-
amt (EHRA) einer der Höhepunkte. Hier
erfuhren die Mitarbeitenden des IGE das
Wichtigste zu den Voraussetzungen der
Eintragung der Firma im Handelsregister
Rund 40 % sämtlicher Gesuchseingänge
gelangen in diese sogenannte vorge-
zogene Markenprüfung. Falls es sich um
einen offensichtlich unproblematischen
Fall handelt, wird die Marke sofort ein-
getragen. Dies trifft bei ungefähr der
Hälfte der betroffenen Gesuche zu, was
einem Anteil von 20 % sämtlicher Schwei-
zer Markeneintragungsgesuche ent-
spricht.
Im Widerspruchsverfahren gibt es keine
Rückstände. Die Instruktionsschritte erfol-
gen innerhalb von wenigen Tagen, ein for-
meller Entscheid wird innerhalb von einem
Monat erteilt, ein materieller Entscheid
innerhalb von drei Monaten.
und zu den Unterschieden zwischen Mar-
ken- und Firmenschutz. Auch in diesem
Geschäftsjahr führte das Institut eine Be-
fragung bei über 100 Kunden zu deren
Zufriedenheit betreffend Auskunftsdienst
Marken durch. Das Resultat war erneut
sehr positiv, besonders gelobt wurde die
hohe Hilfs bereitschaft der Mitarbeiten-
den des Instituts.
Rechtsprechung des Bundesgerichts
In den Entscheiden «Ce’Real» und «ePost-
Select (fig.)» äusserte sich das Bundes-
gericht (BGer) zu Fragen im Zusammenhang
mit dem Schutz öffentlicher Interessen,
die die Eintragung einer Marke verhindern.
Markenauskünfte
Der Auskunftsdienst Marken ist ein gut
eingespieltes Team von erfahrenen Marken-
prüfern und Markenjuristen. Dieses beant-
wortete im vergangenen Geschäftsjahr rund
2300 telefonische Anfragen und betreute
45 Kunden anlässlich deren Besuch im Ins-
titut. Ein Grossteil der Anfragen betraf die
Klassifikation von Waren und Dienstleistun-
gen gemäss Nizzaer Abkommen. Dieses
Thema bereitet insbesondere Direkthinter-
legern immer wieder Mühe. Es ist jedoch
von grosser Bedeutung bei der Festlegung
des Schutzumfangs einer Marke. Es liegt
an den Hinterlegern, den Einsatzbereich
ihrer künftigen Marke mittels Wahl der rich-
Dabei nahm das höchste Schweizer
Gericht zur Zugehörigkeit dieser Zeichen
zum Gemeingut Stellung.
Ce’Real: königlich oder Getreide?
Mit seinem Urteil vom 23. September
2013 (4A_266/2013) stützte das Bundes-
gericht die Entscheide des IGE und des
Bundesverwaltungsgerichts (BVGer). Beide
hatten die Auffassung vertreten, das Zei-
chen «Ce’Real» könne nicht für Lebensmittel
wie Konditorwaren oder Schokoladepro-
dukte eingetragen werden.
In dieser Angelegenheit bestritt die Be-
schwerdeführerin die Auffassung, das
Zeichen «Ce’Real» sei als «cereal» oder
12
Tätigkeitsbericht 13/14
Entwicklung im Markenbereich ePostSelect (fig.): unterscheidungs kräftiges Post-Gelb?
Eintragungsgesuche und Eintragungen Widersprüche
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Die Markeneintragungsgesuche
stabilisieren sich im Berichtsjahr auf
hohem Niveau.
Mit seinem Urteil vom
21. März 2014 (BGE
140 III 109) hiess das
Bundesgericht (BGer)
die Beschwerde des
IGE gegen das Urteil
des Bundesverwaltungsgerichts (BVGer)
gut, hob dieses auf und lehnte die Eintra-
gung des Zeichens «ePostSelect (fig.)»
als Marke für die beanspruchten Waren
und Dienstleistungen ab.
Im Rahmen dieser Angelegenheit hatte das
BVGer im Wesentlichen die Beschwerde
der Schweizerischen Post gegen die Verfü-
gung des IGE, die Eintragung des Zeichens
zu verweigern, gutgeheissen. Es war zwar
wie das IGE der Auffassung, das Wortele-
ment «ePostSelect» gehöre zum Gemeingut
und weder die grafischen Elemente noch
der gelbe Hintergrund verliehen dem Ge-
samtbild eine ausreichende Unterschei-
dungskraft. Das BVGer urteilte jedoch, die
Klarstellung des Farbanspruchs Gelb be-
gründe diese Unterscheidungskraft für das
Zeichen, weil die so umschriebene Farbe
einer Marke entspreche, die sich im Ver-
kehr durchgesetzt habe.
Das BGer bestätigte in seinem Urteil die
Entscheide des IGE und des BVGer inso-
weit, als das Wortelement «ePostSelect» in
Bezug auf die beanspruchten Waren und
Dienstleistungen in dem Sinne beschrei-
bend sei, dass es exklusive elektronische
Postprodukte und Dienstleistungen be-
zeichne. Im Übrigen bekräftigte es, dass
die grafischen Elemente ohne Präzisierung
des Farbanspruchs Gelb keine besondere
Originalität aufweisen und den Gesamt-
eindruck des Zeichens nicht zu beeinflus-
sen vermögen.
Bezüglich des Farbanspruchs Gelb (RAL
1004, Pantone 116C/119U) gelangte das
BGer zum Schluss, dass die Darstellung
des Zeichens selbst mit dieser Klarstellung
unverändert bleibe. Die Präzisierung der
gelben Farbe sei nicht geeignet, die Wahr-
nehmung des Zeichens «ePostSelect (fig.)»
bei den Abnehmern der fraglichen Waren
und Dienstleistungen zu verändern, und
beeinflusse den Gesamteindruck des Zei-
chens nicht in einer Weise, die ihm eine
ausreichende Unterscheidungskraft verlei-
hen würde. Bei der Frage, ob die Farb-
präzisierung dem Zeichen Unterscheidungs-
kraft verleihe, weil die betreffende Farbe
einer Marke mit Verkehrsdurchsetzung ent-
spricht, hat das BVGer nach Auffassung
des BGer die Begriffe Unterscheidungskraft
und Verkehrsdurchsetzung als Marke ver-
mischt. Die Unterscheidungskraft eines Zei-
chens sei abstrakt und ohne Berücksichti-
gung seines Gebrauchs zu prüfen. Nur wenn
die Unterscheidungskraft des Zeichens
nach dieser abstrakten Prüfung fehle, stelle
sich die Frage, ob es sich aufgrund seines
langdauernden und/oder intensiven Ge-
brauchs im Verkehr durchgesetzt habe. Fer-
ner müsse der Hinterleger angeben, ob
er einen Schutz seines Zeichens als Marke
mit Verkehrsdurchsetzung beanspruche,
was die Schweizerische Post im vorliegen-
den Fall nicht getan habe.
Nationale Eintragungsgesuche
Nationale Eintragungen
Eingereichte Widersprüche
13
Geschäftsjahre
Marken 2013/14 2012/13Veränderung in % zum Vorjahr 2011/12 2010/11 2009/10
National
Markenanmeldungen (Gesuche) 16 053 15 938 0,7 15 284 15 972 15 602
– davon in beschleunigtem Verfahren 1 141 1 167 –2,2 1 243 1 396 1 194
– davon per E-Filing 15 291 15 140 1,0 14 296 14 724 14 673
Eintragungen 15 168 14 439 5,0 14 348 14 154 14 295
Hängige Gesuche2 5 546 6 179 –10,2 6 139 6 701 6 689
Verlängerungen 9 524 10 618 –10,3 9 359 9 928 9 336
Widerspruch
Neue Verfahren 605 652 –7,2 639 635 630
Abgeschlossene Verfahren 675 630 7,1 781 727 720
Hängige Verfahren2 731 786 –7,0 765 895 977
International
Internationale Registrierungen mit Schutz-ausdehnung auf CH inkl. Erneuerungen1 24 735 25 700 –3,8 24 331 25 707 25 032
– davon nach MMP 1 6 321 6 494 –2,7 5 408 5 164 4 447
PatenteNationale Patentanmeldungen und Patente
Eingereichte Patentanmeldungen 1 973 3 269 –39,6 1 880 2 229 2 071
– davon nach Herkunft Schweiz 1 502 1 502 0,0 1 512 1 694 1 675
– davon nach Herkunft Ausland 471 * 1 767 –73,3 368 535 396
Erteilte Patente 581 475 22,3 433 628 950
Erledigte Patentanmeldungen 2 220 3 477 –36,2 1 619 1 896 2 645
Hängige Patentanmeldungen3 7 383 7 552 –2,2 7 568 7 252 6 844
In Kraft stehende Patente3 7 298 7 062 3,3 7 138 7 230 7 310
Europäische Patentanmeldungen und Patente
Beim Institut eingereicht – an das EPA übermittelt 127 154 –17,5 163 203 264
Gesamtzahl der erteilten europäischen Patente 1 – – – – – –
Erteilte europäische Patente mit Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein1 56 521 54 907 2,9 50 167 43 053 38 894
In Kraft stehende Patente mit Wirkung für die Schweiz und Liechtenstein3 94 614 92 565 2,2 90 521 88 317 86 047
Internationale Patentgesuche (PCT)
Beim Institut als Anmeldeamt eingereicht und an die WIPO weitergeleitet 196 238 –17,6 304 319 341
Von den Anmeldeämtern insgesamt an das internationale Büro übermittelte Anmeldungen1 – – – – – –
DesignsAnzahl Eintragungen 801 1 003 –20,1 905 1 008 919
– Anzahl Gegenstände 2 633 3 310 –20,5 3 127 3 309 3 093
Anzahl 2. Verlängerung 517 591 –12,5 657 599 641
Anzahl 3. Verlängerung 324 277 17,0 213 185 200
Anzahl 4. Verlängerung 118 132 –10,6 124 136 115
Anzahl 5. Verlängerung 54 59 –8,5 47 35 58
Löschungen 860 848 1,4 704 774 822
In Kraft stehende Designs4 9 639 9 697 –0,6 9 533 9 332 9 094
Kalenderjahre
2013 2012Veränderung in % zum Vorjahr 2011 2010 2009
16 053 15 649 2,6 15 432 15 447 15 753
1 197 1 143 4,7 1 294 1 317 1 204
15 285 14 800 3,3 14 202 14 334 14 984
14 780 13 725 7,7 14 525 14 540 14 141
5 933 6 233 –4,8 5 819 6 627 7 447
10 424 9 662 7,9 9 202 10 155 9 132
668 625 6,9 626 668 705
596 749 –20,4 748 655 744
820 747 9,8 851 976 946
25 076 24 944 0,5 25 637 24 865 24 307
6 382 5 908 8,0 5 587 4 652 4 375
2 172 3 002 –27,6 2 063 2 192 2 017
1 540 1 494 3,1 1 616 1 645 1 665
632 ** 1 508 –58,1 447 547 352
534 455 17,4 464 768 973
3 204 2 241 43,0 1 561 2 202 2 833
7 496 8 441 –11,2 7 602 7 035 6 949
6 986 7 130 –2,0 7 179 7 232 7 324
145 129 12,4 180 251 244
66 717 65 679 1,6 62 120 58 108 51 969
56 550 51 957 8,8 46 433 40 669 35 096
93 691 91 416 2,5 89 206 86 915 86 849
231 270 –14,4 312 328 400
192 621 178 209 8,1 163 628 151 520 155 607
897 947 –5,3 968 956 911
2 925 3 136 –6,7 3 296 3 009 3 572
563 634 –11,2 607 626 615
303 252 20,2 196 209 191
122 131 –6,9 130 135 100
58 42 38,1 48 38 49
909 738 23,2 741 814 785
9 617 9 618 0,0 9 407 9 177 9 034
Statistischer Überblick
14 15
«céréale» (Getreide, Cerealien) zu lesen
und beschreibe folglich Lebensmittel.
Sie machte geltend, dass das Zeichen auf-
grund seiner Schreibweise in die zwei
Teile «Ce» und «Real» aufgegliedert sei und
dadurch insbesondere im Sinne von
«c’est vrai» (das ist wahr) oder «c’est royal»
(das ist königlich) verstanden werde.
Das Bundesgericht folgte dieser Argumen-
tation nicht. Es urteilte, dass das Zeichen
trotz seiner besonderen Schreibweise
als einheitliches Wort «cereal» wahrgenom-
men werde und sich eine Unterteilung in
zwei Wörter nicht aufdränge, zumal diesen
Bestandteilen kein klar erkennbarer Sinn-
gehalt zukomme. In diesem Zusammenhang
argumentierte das Gericht, man könne
nur schwer erwarten, dass sich der Durch-
schnittskonsument Überlegungen zu einer
möglichen Aufgliederung des Zeichens
«Ce’Real» in zwei verschiedene Sprachen
mache, um es im Sinne von «das ist wahr»
oder «das ist königlich» zu ver stehen.
Auch die Deutung von «ce» als phone tische
Schreibweise von «c’est» (das ist) sei
in keiner Weise naheliegend. Unter Verweis
darauf, dass «cereal» zum englischen
Grundwortschatz gehöre und Getreide bzw.
Cerealien bedeute, gelangte das Bun-
desgericht zur Einschätzung, dass der
Durchschnittskonsument davon ausgehe,
die unter dem Zeichen «Ce’Real» angebo-
tenen Lebensmittel beinhalteten Cerealien.
Des Weiteren sei die besondere Schreib-
weise des Zeichens mit der Hinzu fügung
eines Grossbuchstabens und eines Apos-
trophs nicht geeignet, den Gesamt eindruck
zu verändern und ihm eine aus reichende
Unterscheidungskraft zu verleihen. Die
Bedeutung Cerealien bleibe für den Kon-
sumenten eindeutig erkennbar und werde
von diesem in visueller und phonetischer
Hinsicht als Beschaffenheitsangabe auf ge-
fasst. Folglich gelangte das BGer zum
Schluss, dass das Zeichen einen Inhalts-
stoff der beanspruchten Waren beschreibe,
und lehnte seine Eintragung als Marke ab.
Änderungen in der Methodik der Datenerhebung möglich.1 Quellen: EPA, WIPO 3 Per 08.01.2014 bzw. 15.07.20142 Per 06.01.2014 bzw. 03.07.2014 4 Per 31.12.2013 bzw. 30.06.2014
* Von Juli 2012 bis Januar 2013 waren die Anmeldezahlen deutsch überdurchschnittlich hoch. Der Grund ist, dass allein ein Anmelder 1456 Gesuche eingereicht hat.
** Von Juli bis Dezember 2012 waren die Anmeldezahlen deutsch überdurchschnittlich hoch. Der Grund ist, dass allein ein Anmelder 1205 Gesuche eingereicht hat.
Union von Nizza
Wie jedes Jahr tagte der Sachverständi-
genausschuss der Union von Nizza in Genf,
um die Nizzaklassifikation insbesondere
durch die Hinzufügung, Präzisierung oder
Streichung von Begriffen in der alpha-
betischen Liste weiterzuentwickeln. Diese
Änderungen erscheinen manchmal gering-
fügig oder gar überflüssig, können aber
zu Anpassungen oder gar Praxisänderungen
bei bestimmten Markenschutzämtern füh-
ren. An seiner 24. Tagung vom 28. April bis
2. Mai 2014 beschloss der Sachverstän-
digenausschuss beispielsweise, die eng li-
sche und französische Fassung bei den
Dienstleistungen für die «Reparatur von
Uhren» aufeinander abzustimmen. Ferner
entschied er, die «3D-Drucker» in Klasse 7
aufzunehmen, um sie deutlich von den
herkömmlichen Druckern in Klasse 9 zu
unterscheiden. Zur Vereinfachung und
Klärung der verschiedenen Accessoires für
die Verzierung von Kleidungsstücken,
Hüten und sonstigem Schmuck beschloss
der Ausschuss ausserdem, die verwen-
deten Begriffe zu vereinheitlichen und klar
zwischen den Waren der Klasse 14
(Schmuck) und der Klasse 26 (nicht für
Schmuckwaren verwendete Posamente
oder Berlocken) zu unterscheiden. An der
Tagung konnten sich die Delegierten der
verschiedenen nationalen Markenschutz-
ämter auch informell über zwei wichtige
Themen austauschen: die Neueinteilung
von Löffeln, Messern und Gabeln in Klasse
21 und die Problematik der «Dienstleis-
tungen für massgeschneiderte Fertigung».
An einem nächsten Treffen sollten kon-
krete Vorschläge zu diesen beiden Themen-
komplexen unterbreitet werden.
Übersetzung der Begriffe aus der
Nizzaklassifikation
Das IGE setzte seine enge Zusammen-
arbeit mit der Weltorganisation für geistiges
Eigentum (WIPO) sowie den nationalen
Markenschutzämtern aus Deutschland,
Österreich und Italien fort, um die Überset-
zung der Waren- und Dienstleistungsbe-
zeichnungen in den Datenbanken zu verein-
heitlichen. Im Berichtsjahr konzentrierte
16
Tätigkeitsbericht 13/14
sich diese Arbeit auf zwei Hauptstoss-
richtungen: die deutsche und italienische
Übersetzung der neuen Begriffe in der
alpha betischen Liste der Nizzaklassifika-
tion (10. Ausgabe, Version 2014) und
die Überprüfung bzw. gegebenenfalls not-
wendige Änderung der italienischen
Über setzung der mehr als 8000 Begriffe
der alphabetischen Klassifizierungsliste.
Dank dieser Anstrengungen konnte
die Über setzung von über 350 Begriffen
verbessert werden.
Ausbau der elektronischen Prüfungshilfe
Die im Juli 2013 aufgeschaltete elektro-
nische Prüfungshilfe (vgl. Beitrag im Jahres-
bericht 2012/13) ist inzwischen mehr-
fach ausgebaut worden: Sie wurde mit über
90 neuen Leitentscheiden des Instituts in
konkreten Markeneintragungsgesuchen
ergänzt. Seit März dieses Jahres steht die
Prüfungshilfe zudem dreisprachig zur Ver-
fügung (deutsch, französisch, italienisch).
Seit Juni sind ausserdem alle in der
Schweiz durch Staatsverträge geschütz-
ten Herkunftsangaben sowie die Wider-
spruchsentscheide des Instituts über die
Prüfungshilfe auffindbar.
Dieser Ausbau wurde getätigt, um den
Benutzern eine möglichst umfassende elek-
tronische Plattform mit allen entscheid-
relevanten Informationen zur Markenpraxis
zur Verfügung zu stellen. Zusammengefasst
enthält die Prüfungshilfe heute:
– 8000 in der Schweiz durch Staatsverträge
geschützte Herkunftsangaben und andere
geografische Bezeichnungen,
– 340 Leitentscheide des IGE in konkreten
Markeneintragungsgesuchen,
– 270 abstrakte Prüfungsregeln zu Begriffen,
die häufig als Marke angemeldet werden,
– 1500 online veröffentlichte Widerspruchs-
entscheide des Instituts (seit 2008),
– 60 Leitentscheide des Instituts im Wider-
spruchsverfahren mit erläuternden
Bemerkungen.
Die Prüfungshilfe kann entweder direkt
über die Adresse https://ph.ige.ch/ph oder
über die Website des Instituts via «Mar-
ken» und «Schutz in der Schweiz» geöffnet
werden.
Ausbau der elektronischen Prüfungshilfe Verfeinerte Suchkriterien für die Einschränkung der Resultate
So präsen tieren sich die verschiedenen
Suchkriterien im Bereich Markenprüfung.
Im Bereich Widerspruch kann ebenfalls
nach Begriffen gesucht werden, welche in
den beteiligten Marken oder in den erläu-
ternden Bemerkungen der Leitentscheide
vorkommen. Weiter kann die Suche
nach der Entscheidsprache, den beteilig-
ten Waren- und Dienstleistungsklassen,
dem Ausgang des Verfahrens, der Ent-
scheidnummer und dem Entscheiddatum
eingeschränkt werden. Bei den ab Juli
2014 erlassenen Entscheiden und den
Leit entscheiden lässt sich die Suche
zudem mit bestimmten Themen, die im
ent spre chenden Entscheid zur Diskus-
sion standen, verfeinern.
Die Prüfungshilfe enthält seit Juni alle in
der Schweiz durch Staatsverträge geschütz-
ten Herkunftsangaben. Sämtliche seit
2008 erlassenen materiellen Widerspruchs-
entscheide des Instituts sind online auf-
findbar und stehen in der jeweiligen Spra-
che zur Verfügung.
Suchmöglichkeiten
In der Regel wird nach einem Begriff im
Markenprüfungs- oder Widerspruchsbereich
gesucht. Dabei kann durch die Eingabe
von * präziser festgelegt werden, wie die
eingegebene Zeichenfolge gesucht wer-
den soll: Durch die Eingabe links der Zei-
chenfolge (*way) werden alle Begriffe
gefunden, die mit der Zeichenfolge enden,
durch die Eingabe rechts davon (broad*)
alle Begriffe, die mit der Zeichenfolge
beginnen. Ohne Eingabe eines * werden
alle Begriffe gefunden, die die Zeichen-
folge enthalten.
Im Markenprüfungsbereich kann die Suche
zudem durch die Auswahl weiterer Krite-
rien eingeschränkt werden: Man kann nach
Begriffen im Bemerkungstext suchen, fest-
legen, ob konkrete Zeichen/Entscheide
oder aber geschützte Angaben respektive
Prüfungsregeln gesucht werden sollen,
und die Suche kann auf einen bestimmten
Markentyp, Entscheidstatus (Zulassung
oder Zurückweisung) oder bestimmte Klas-
sen eingeschränkt werden. Ausserdem
lässt sich diese durch Auswahl von Schlag-
wörtern auf bestimmte Themen fokus-
sieren.
17
Tätigkeitsbericht 13/14
18
Trefferliste Markenprüfung und Widerspruch
Die Trefferliste der Markenprüfung zeigt
zuoberst die Prüfungsregeln, dann die
geschützten Herkunftsangaben und danach
die Entscheide des Instituts zu konkreten
Marken. Die Einträge zu den Staatsverträ-
gen enthalten den Link auf den jeweils rele-
vanten Vertrag. Die Einträge zu den kon-
kreten Marken enthalten einen Link zum
Schutztitel auf SWISSREG oder ROMARIN
(zwecks Ansicht der Markendetails wie bei-
spielsweise die konkreten Waren und
Dienstleistungen, für welche die Marke ein-
getragen wurde). Falls der Entscheid vom
Bundesverwaltungs- oder Bundesgericht be-
stätigt wurde, enthält die Prüfungshilfe
ausserdem einen Hinweis auf den entspre-
chenden Entscheid.
Im Widerspruch zeigt die Trefferliste zu-
oberst die Leitentscheide und anschlies-
send in chronologisch absteigender
Rei henfolge die übrigen Widerspruchsent-
scheide. Der Entscheid kann mittels
eines Links geöffnet werden.
Die Trefferliste kann jeweils mittels der
Schaltfläche «Export» als PDF exportiert
und gedruckt werden.
Revidierte Markenrichtlinien
Das Institut hat per 1. Juli 2014 seine
Richtlinien in Markensachen revidiert.
In erster Linie wurde dabei die seit der
letzten Revision ergangene Rechtspre-
chung integriert. Verschiedene Teile der
Richtlinien hat das Institut sprachlich
überarbeitet und durch aktuelle Beispiele
ergänzt. Seit dem 24. Juni 2014 sind
die Widerspruchsentscheide in der Prü-
fungshilfe des Instituts abrufbar (https://
ph.ige.ch/ph). Deshalb wurde die Kasuistik
betreffend die relativen Ausschlussgründe
(ehemals Ziff. 8, Teil 5 der Richt linien) aus
den Richtlinien gestrichen.
Weiterbildungsanlass in Genf
Am 30. April 2014 fand in Genf zum zwölf-
ten Mal das Seminar «Neueste Entwick-
lungen im Markenrecht» statt. Es wurde
vom Institut gemeinsam mit dem Fach -
verein für Lizenzierung, Technologietrans-
fer und Geistiges Eigentum (LES-CH)
organisiert. Mehr als 50 Teilnehmerinnen
und Teilnehmer verfolgten die Diskussio-
nen. Auf dem diesjährigen Programm stan-
den in einem ersten Block die jüngsten
Entscheide des IGE im Bereich Eintragun-
gen und Widersprüche sowie die zurzeit
umgesetzten neuen Projekte. Das zweite
Referat befasste sich mit der Frage, wie
Designobjekte über Rechte am Geistigen
Eigentum geschützt werden können.
Die Referentin prüfte anhand der jüngs-
ten Rechtsprechung, ob und inwieweit
sich der Rechteinhaber eher auf das Mar-
kenrecht, das Urheberrecht, das Recht
über den unlauteren Wettbewerb oder das
Designrecht stützen sollte. Ein Vertreter
des Harmonisierungsamtes für den Bin nen-
markt (HABM) stellte danach die wichtigs-
ten im letzten Jahr ergangenen Urteile des
Europäischen Gerichtshofs (EuGH) und
des HABM im Bereich Marken und Designs
vor. Der letzte Programmpunkt widmete
sich schliesslich dem EuGH-Urteil in Sachen
«Specsavers» und seinen möglichen Folgen
für die Schweizer Praxis.
Markenrecherche ip-search
Nach mehreren rückläufigen Jahren und im
Gegensatz zu den Erwartungen aufgrund
des ersten Quartals, lagen die Einnahmen
im Berichtsjahr leicht über den Ergeb -
nissen des Vorjahres. Erfolgsfaktoren sind
gewiss auch der hohe Einsatz und der
Qualitätsanspruch des Markenrecherche-
Teams von ip-search. Der Überschuss
dieses Jahres sichert nicht nur die Kosten-
deckung über die letzten vier Jahre, son-
dern ermöglicht auch weitere Investitionen
in die Ausbildung der Mitarbeitenden und
in technische Ent wicklungen, welche für den
hohen Qualitäts anspruch an unsere Daten
erforderlich sind.
Patentabteilung
Keep it simple
Die Aufgaben der Patentexperten in Recher-
che und Prüfung, aber auch der Adminis-
tration der Patentabteilung werden immer
komplexer. Die Qualitätsansprüche der
Kunden steigen und dementsprechend die
Anforderungen an das Wissen der Mitarbei-
tenden. Auch die Zahl der zu beherrschen-
den Werkzeuge, Datenbanken und Abläufe
nimmt stetig zu. Die Patentabteilung
hat deshalb im Berichtsjahr im Sinne eines
kontinuierlichen Verbesserungsprozesses
ein Projekt gestartet. Dabei wurden sämtli-
che Prozesse, Verfahren, Abläufe, Tools
und betriebswirt schaftlichen Instrumente
auf mögliche Vereinfachungen hin über-
prüft sowie Optimierungspotenzial eruiert.
Mit dieser Aufgabe wurde ein kleines
Projektteam beauftragt, welches mit den
zuständigen Prozesseignern und weiteren
beteiligten Mitarbeitenden der Patent-
abteilung Interviews durchführte und sämt-
liche Prozesse gründlich analysierte.
Das Resultat präsentiert sich in einem Be-
richt mit einem umfangreichen Massnah-
menkatalog. Daraus hat das Projektteam
zehn Vorschläge aufgrund von Umsetzbar-
keit und optimaler Wirkung priorisiert und
zur Umsetzung empfohlen. Anlässlich eines
Workshops im Frühling hat das Kader diese
Themenkreise besprochen, Massnahmen
beschlossen oder den Status quo begrün-
det. Insbesondere soll das bestehende
Wiki der Patentabteilung massiv ausgebaut
werden. Die wichtigsten Informationen
werden dort benutzergerechter und besser
auffindbar abgelegt. Die Weiterbildung
und der Austausch von Fachexperten in
der Prüfung soll intensiviert werden.
Gewisse Abläufe wurden bereits nach dem
KISS-Prinzip optimiert, welches besagt,
dass eine möglichst einfache Lösung eines
Problems gewählt werden sollte («keep it
short and simple»). Das Projekt ist ins-
gesamt als Erfolg zu werten, obwohl das
Optimierungspotenzial nicht riesig war.
Es zeigt sich aber, dass bereits die Summe
kleiner Änderungen die Komplexität redu-
ziert und somit den Arbeitsalltag der Mitar-
beitenden ver einfacht. Dazu musste das
Kader auch Grundsätzliches überdenken,
hinterfragen und neu überprüfen. Gleich-
zeitig gewann die Führung dadurch wertvolle
Erkenntnisse und neue Impulse.
Patentprüfung
Im Berichtsjahr wurden 1973 nationale
Patente angemeldet. Dies entspricht grund-
sätzlich dem Durchschnitt der letzten
Jahre. Im Vorjahr hatte ein einzelner Anmel-
der über 1450 Patentanmeldungen hinter-
legt, was die Bilanz massiv verzerrt hat, da
er lediglich am Erhalt eines Prioritätsda-
tums interessiert war und alle Anmeldungen
ohne Bezahlung der Anmeldegebühren
sofort wieder fallen liess. Lässt man diese
Anmeldungen ausser Acht, kann im Ver-
gleich zum Vorjahr ein leichtes Wachstum
von 9 % festgestellt werden. Obwohl solche
Schwankungen mit Vorsicht zu interpre-
tieren sind, scheinen sich die nationalen
Patentanmeldungen bei knapp 2000 pro
Jahr stabilisiert zu haben.
Im Berichtsjahr haben die Patentexperten
über 750 Anmeldungen erledigt. Dies
bedeutet eine Steigerung gegenüber dem
Vorjahr um mehr als 30 %. Bemerkens-
wert ist, dass diese Menge leicht über dem
zur nachhaltigen Erledigung der anfallen-
den Prüfarbeit notwendigen Volumen liegt.
Somit konnte die Patentabteilung ihre
Pendenzen abbauen und die Fristen zur
Aufnahme der Sachprüfung verkürzen.
Ein optimal auf die Bedürfnisse aller An-
spruchsgruppen ausgerichtetes Patent-
system ist für die Wirtschaft eines Landes
von grosser Bedeutung. Deshalb müs-
sen Optimierungsmöglichkeiten periodisch
geprüft und Verbesserungspotenzial früh zei-
20
tig identifiziert werden. Aus diesem Grund
hat das IGE im Berichtsjahr die Firma Poly-
nomics mit einer unabhängigen öko no mi-
schen Studie zur Optimierung des schweize-
rischen Patentsystems beauftragt. Das
Resultat wird im Geschäftsjahr 2014/15
präsentiert werden.
Patent- und Technologierecherchen
Der Umsatz der kommerziellen Dienstleis-
tungen erreichte einen neuen Rekord-
wert von 4,6 Mio. Franken. Auf eine ausser-
ordentlich hohe Nachfrage Anfang des
Kalenderjahres 2014 folgte eine temporäre
Stagnation. Gegen Ende des Berichtsjahres
stieg die Nachfrage jedoch wieder deutlich
an. Der Kostendruck in der Industrie erhöht
offensichtlich den Bedarf, qualitativ hoch-
wertige Recherchedienstleistungen auszu-
lagern.
Auch die Kostendeckung hat sich mit einem
Gewinn von TCHF 693 sehr positiv entwi-
ckelt. Die kommerziellen Recherchen leisten
somit einen nicht unwesentlichen Beitrag
an die Finanzierung des Instituts und des-
sen hoheitlicher Aufgaben. Unternehmen
nützen Patentinformationen zunehmend zur
Unterstützung geschäftskritischer und
strategischer Entscheidungen. In der Folge
steigen die Anforderungen der Kunden
an die Datensicherheit und die sichere elek-
tronische Kommunikation laufend.
Vor dem Hintergrund dieser Entwicklung
wurde die Strategie für den Bereich der
Patent- und Technologierecherchen über ar-
bei tet und noch besser auf diese Bedürf-
nisse und die Stärken des Instituts ausge-
richtet. Eine hohe Qualität ist nach wie
vor das Kernelement der Dienstleistungen
des IGE. Dank einem ganzheitlichen Quali-
tätsansatz erreicht es eine hohe Kunden-
zufriedenheit. Dieser umfasst die Bereiche
Aus- und Weiterbildung, Recherchewerk-
zeuge, Datenbanken und Prozesse. Hin-
sichtlich der Produktepalette arbeitet das
Institut daran, Patentinformationen als
strategische Information für die Kunden
noch besser aus- und verwerten zu können.
Dafür ist sowohl vertieftes Know-how
durch gezielte Weiterbildung der Mitarbei-
tenden erforderlich als auch eine klare
Produktdefinition für die sogenannten Um-
feldanalysen. Im Berichtsjahr hat das Insti-
tut zudem neue Tools zur Datenbereini-
gung, Kategorisierung von Daten und deren
Visualisierung eingeführt.
Ein weiterer Schwerpunkt in der Strategie
ist der Ausbau der Möglichkeiten zur
Durchführung komplexer und umfassender
Freedom-to-Operate-Recherchen (FTO). Der
Einbezug von Rechtsstandinformationen
und eine übersichtliche Darstellung der Er-
gebnisse werden immer wichtiger, um
grosse Mengen an Informationen verarbei-
ten zu können. Zusätzliche Informations-
quellen, ein neu tabellarisch gestalteter
Recherchebericht mit Zusatzfunktionalitä-
ten und integrierte, übersichtlich darge-
stellte Rechtsstandinformationen tragen
diesem Bedürfnis Rechnung. Ausgebaut
wurde auch die Kompetenz, Informationen
aus verschiedenen Datenquellen zu nutzen
und zu kombinieren.
Im Bereich der hoheitlichen Informations-
dienstleistungen hat das Institut die
Zusammenarbeit mit ausgewählten Part-
nern wie der Kommission für Technologie
und Innovation (KTI) vertieft und ausge-
baut. Diese Strategie trägt zu einer weite-
ren Verbreitung der sehr beliebten beglei-
teten Recherchen bei. Im Berichtsjahr
führte das Institut 325 halbtägige beglei-
tete Patentrecherchen für KMU und Ein-
zelerfinder und 189 begleitete ganz tätige
Recherchen für Forschungsinstitu tio nen
durch. Im Rahmen dieser Recherchen ver-
mittelt das Institut den Antragstellern
neben einer ersten Information zum Stand
der Technik auch wichtige Informationen
zu den Patentsystemen. Es unterstützt
damit die Patentanwaltschaft und Techno-
logietransferstellen bei ihrer Aufgabe,
unerfahrene Anwender über die Nutzung
der Schutzrechtssysteme zu informieren.
Eine Recherche zur schweizerischen Patent-
anmeldung wurde für über 230 nationale
Patentanmeldungen beantragt. Dies ent-
spricht einer Steigerung von 4 % gegenüber
dem Vorjahr. Neu übermittelt das In stitut
im Einverständnis mit dem Anmelder die
Rechercheergebnisse direkt an das Euro-
päische Patentamt, sofern – gestützt auf
die schweizerische Anmeldung – eine Prio-
rität beansprucht wird. Ist der Anmelder
mit diesem Vorgehen nicht einverstanden,
muss er gemäss Regel 141 des EPÜ
weiterhin selbst eine Kopie der Recherche-
ergebnisse beim EPA einreichen.
Design
Im Berichtsjahr verzeichnete das Institut
mit 801 neuen Schweizer Designeintra-
gungen einen Rückgang um 20 % im Ver-
gleich zum Vorjahr (1003 Anmeldungen).
Eine schlüssige Erklärung dafür gibt
es nicht. Folglich reduzierte sich erstmals
auch die Gesamtzahl der in Kraft stehen-
den nationalen Designschutzrechte von
9697 auf 9639 Eintragungen.
Im üblichen Rahmen bewegten sich die
Zahlen für die Schutzverlängerungen, die
Löschungen, den Versand von Dokumen-
ten sowie für das Mutationswesen.
Telefonische Auskünfte wurden weiterhin
geschätzt, insbesondere von den KMU.
Das Institut hat die Zusammenarbeit mit
dem Europäischen Harmonisierungsamt
in Alicante (HABM) intensiviert. Die Schweiz
arbeitet aktiv bei zwei neuen Projekten
des HABM mit: CP6 «Grafische Darstellun-
gen eines Designs» und CP7 «Harmo-
nisierung der Produkteangaben». Diese
Vereinheitlichungsbemühungen sollen
unter anderem eine Basis für zukünftige,
qualitativ gute Designrecherche schaffen.
Die Einführung der 10. Ausgabe der
Internationalen Klassifikation für gewerb-
liche Muster und Modelle (Locarno-Ab-
kommen) vom 1. Januar 2014 verlief rei-
bungslos und hat bislang keine Probleme
ergeben.
Tätigkeitsbericht 13/14
21
22
Recht & Internationales
Die Abteilung Recht & Internationales ist
primär für die Politikvorbereitung zuguns-
ten des Bundes zuständig. Die vorliegende
Berichterstattung vermittelt einen Über-
blick über die wichtigsten Entwicklungen
in diesem Bereich. Über den aktuellen
Stand aller Geschäfte informiert das Insti-
tut auf seiner Website (www.ige.ch/
Juristische Infos), mit dem dort abonnier-
baren elektronischen Newsletter und auf
der «Seite des Instituts» in der sic! – Zeit-
schrift für Immaterialgüter-, Informations-
und Wettbewerbsrecht.
Swissness
Die sogenannte «Swissness»-Vorlage soll
im Interesse der Hersteller bzw. Erbringer
von schweizerischen Waren und Dienstleis-
tungen sowie der Abnehmer den Schutz
der Herkunftsbezeichnung «Schweiz» und
des Schweizerkreuzes stärken und deren
Wert auch langfristig erhalten. Das Herz-
stück bilden präzisere Regeln im Marken-
schutzgesetz, unter welchen Voraussetzun-
gen ein Produkt oder eine Dienstleistung
als «schweizerisch» bezeichnet werden darf.
Werden diese Regeln eingehalten, so
dürfen neu auch Waren – und nicht mehr
nur Dienstleistungen – mit dem Schwei -
zerkreuz versehen werden; das Schweizer
Wappen bleibt dagegen grundsätzlich
weiterhin dem Gemeinwesen vorbehalten.
Die Möglichkeit, auch nichtlandwirtschaft-
liche geogra fische Angaben (z.B. «Genève»
für Uhren) in ein neues Register und ge-
stützt darauf als geografische Marke ein-
zutragen, erlaubt es den interessierten
Branchen, einen offiziellen Schutztitel in der
Schweiz zu erhalten. Das vereinfacht die
künftige Erlangung und Durchsetzung des
Schutzes insbesondere auch im Ausland
deutlich.
Nach dreieinhalb Jahren intensiver Diskus-
sion des Geschäfts im Parlament haben
National- und Ständerat die Swissness-Vor-
lage am 21. Juni 2013 in der Schlussab-
stimmung angenommen. Dabei sind die
Räte in allen zentralen Punkten der Lösung
des Bundesrates gefolgt und haben diese
weiter konkretisiert. So müssen bei Schwei-
zer Lebensmitteln 80 % des Rohstoffge-
wichts aus der Schweiz stammen und die
wesentliche Verarbeitung muss in der
Schweiz erfolgen. Für Milch und Milchpro-
dukte hingegen führte das Parlament eine
Sonderregelung von 100 % des Rohstoffs
Milch ein. Die Verfügbarkeit der Rohstoffe
soll über den Selbstversorgungsgrad
in der Schweiz ermittelt werden. Für die
anderen Schweizer Produkte, also ins-
besondere Industrieprodukte wie Uhren,
müssen 60 % der Herstellungskosten in
der Schweiz anfallen und der wesentliche
Herstellungsschritt muss im Inland er-
folgen. Für Dienstleistungen sehen die
Räte eine Regelung vor, die auch den
Konzernverhältnissen Rechnung trägt und
gleichzeitig das Missbrauchsrisiko ein-
dämmt.
Mit Annahme der Vorlage ist das Parlament
seiner eigenen Forderung nach angemes-
sener Schutzverstärkung nachgekommen.
Die Entwürfe für das weiter präzisierende
Verordnungsrecht und die entsprechenden
Erläuterungen sind bereits erarbeitet. Es
handelt sich um eine Revision der Marken-
schutzverordnung, eine Swissness-Verord-
nung für Lebensmittel, eine Registerverord-
nung und eine Wappenschutzverordnung.
Ziel dieser vier Erlasse ist es, die gesetzli-
chen Lösungen praxisnah und umsetzbar
auszugestalten.
Der Bundesrat hat im Juni 2014 das Ver-
nehmlassungsverfahren dazu eröffnet. Die
interessierten Kreise und die Kantone
haben damit bis zum 17. Oktober 2014 die
Möglichkeit, ihre konkreten Vorschläge
einzubringen. Die Inkraftsetzung des Swiss-
ness-Gesamtpakets ist auf den 1. Januar
2017 vorgesehen. Allerdings sollen die
Unternehmen bis längstens 31. Dezember
2018 Zeit haben, sich an die neuen Swiss-
ness-Regeln anzupassen.
Bekämpfung von Fälschung und
Piraterie
Der Verein STOP PIRACY, dessen Geschäfts-
stelle das IGE leitet und der Schweizer
Behörden, Wirtschaft und Konsumenten
unter einem Dach vereint, führte sein
Engagement gegen Fälschung und Pirate-
rie weiter. Nebst zwei Aktionswochen zur
Hauptreisezeit im Frühling und Sommer
am Flughafen Zürich machte STOP PIRACY
die Besucher der Muba in Basel und an-
derer Messen darauf aufmerksam, wie sich
Fälschungen und Piraterieprodukte erken-
nen lassen und warum auf deren Kauf bes-
ser verzichtet wird. Ausserdem war der
Verein an der Sonderausstellung über den
Frachtverkehr «Cargo» im Verkehrshaus
der Schweiz präsent und zeigte zusammen
mit der Eidgenössischen Zollverwaltung
im Container «Schattenwirtschaft», auf wel-
chen Wegen gefälschte Produkte in die
Schweiz gelangen.
Aufsicht über die urheberrechtlichen
Verwertungsgesellschaften
Die Aufsicht des IGE über die Verwertungs-
gesellschaften wurde erstmals von der
Eidgenössischen Finanzkontrolle überprüft.
Sie stellte dem IGE ein gutes Zeugnis
aus. Sie gelangte indessen zur Auffassung,
dass das IGE bei der Verrechnung der
Kosten für die Aufsicht möglicherweise zu
zurückhaltend war. Das IGE wird deshalb
inskünftig den Verwertungsgesellschaften
auch dann die Kosten der Untersuchung
überbinden, wenn bei Anzeigen gegen Ver-
wertungsgesellschaften wegen Pflichtver-
letzungen keine solchen festgestellt werden
können. Weiter empfahl die Eidgenössi-
sche Finanzkontrolle, die Angemessenheit
der ausgewiesenen Verwaltungskosten
für jede Verwertungsgesellschaft einzeln
Tätigkeitsbericht 13/14
24 25
anhand einer Kostenanalyse zu verifizieren.
Schliesslich kritisierte sie die Pensions-
kassennachzahlungen für den Geschäfts-
führer der ProLitteris und erachtete eine
Rück erstattung des Arbeitnehmerbeitrags
als angezeigt. Das IGE wird auch diese
Empfehlungen aufnehmen.
Im Berichtsjahr sind beim IGE elf Anzei-
gen gegen Verwertungsgesellschaften wegen
Pflichtverletzungen eingegangen. Eine
Anzeige aus dem Vorjahr, die zu Beginn
des Berichtsjahres noch hängig war, ergab
eine Pflichtverletzung: Das IGE kam zum
Schluss, dass die betroffenen Mitglieder
gestützt auf die Information der SUISA
nicht erkennen konnten, welche Tragweite
eine Änderung des SUISA-Verteilungs-
reglements hat, und somit eine Verletzung
der Pflicht zur geordneten Verwaltung vor-
liegt. In neun Verfahren konnte keine Pflicht-
verletzung festgestellt werden, zwei Verfah-
ren sind noch hängig.
Das IGE hatte bei der Prüfung des Ge-
schäftsberichts 2010 der ProLitteris eine
ausserordentliche Zuwendung an die Für-
sorgestiftung als Rechtsverletzung beurteilt
und die ProLitteris angewiesen, den recht-
mässigen Zustand wiederherzustellen.
Die dagegen geführte Beschwerde wurde
vom Bundesverwaltungsgericht mit Urteil
vom 4. September 2013 abgewiesen,
soweit darauf einzutreten war.
AGUR12
Die von Frau Bundesrätin Simonetta Som-
maruga gebildete Arbeitsgruppe zum Urhe-
berrecht hat am 6. Dezember 2013 ihren
Schlussbericht veröffentlicht. Ihre Empfeh-
lungen reichen von Massnahmen zur Auf-
klärung über das Urheberrecht und zur Ver-
besserung der Transparenz und Effizienz
der Verwertungsgesellschaften über solche
Tätigkeitsbericht 13/14
zur verbesserten Durchsetzung von Ur-
heberrechten bis hin zur Anpassung der
Schrankenregelung. Der Bundesrat hat
sich am 6. Juni 2014 mit den Empfehlun-
gen der AGUR12 befasst. Er betrachtet
sie als wertvolle Grundlage und hat das
EJPD beauftragt, gestützt auf diese Emp-
fehlungen bis Ende 2015 eine Vorlage für
die Vernehmlassung zu erarbeiten. Eben-
falls mitberücksichtigt werden die Erkennt-
nisse einer Arbeitsgruppe, die derzeit die
zivilrechtliche Verantwortlichkeit von Pro-
vidern ganz generell prüft.
CH-Patentrecht
Im Februar 2010 änderte das Europäische
Patentamt seine Rechtsprechung mit der
Folge, dass Patente auf weiteren medizini-
schen Indikationen ihren Inhabern mögli-
cherweise künftig breitere Rechte verleihen.
Diese Praxisänderung wirkt sich auch
in der Schweiz aus, weshalb das Bundes-
gericht 2011 durchblicken liess, dass auf-
grund der neuen Rechtsprechung eventuell
die Freiheit der Ärzte eingeschränkt ist,
Generika zu verschreiben oder zu verabrei-
chen. Dies wiederum führte Mitte Juni
2011 zu einer Anfrage von alt Nationalrat
Gysin (Schutz der ärztlichen Verschrei-
bungsfreiheit vor patentrechtlichen Verlet-
zungsklagen; 11.1053). Die daraufhin vom
Bundesrat in Auftrag gegebene Abklärung
wurde vom IGE gemeinsam mit dem
Bundesamt für Gesundheit (BAG) in einer
Arbeitsgruppe unter Einbezug der Direkt-
betroffenen aus Medizin und Pharma indu-
strie durchgeführt und mündete (im Rah-
men der Teilrevision des HMG) in zwei neue
Vorschläge für Ausnahmen von der Wir-
kung des Patents (Art. 9 Abs. 1 lit. g und h
PatG). Diese Vorschläge passierten im
Mai 2014 den Nationalrat. Die Beratung im
Ständerat steht noch bevor.
Ergänzend haben die interessierten Kreise
unter Vermittlung des IGE und des BAG
eine Absichtserklärung unterzeichnet, die
auch nicht patentierte Wirkstoffe umfasst.
Damit konnten weitere Anliegen, die in
keinem Zusammenhang mit der Anfrage
Gysin stehen, berücksichtigt werden.
Europäische Patentorganisation
Die auf das europäische Patent mit ein-
heitlicher Wirkung ausgerichteten Arbeiten
innerhalb der EU laufen auf Hochtouren.
Das Gesamtpaket wird in Kraft treten, so-
bald 13 EU-Mitgliedstaaten, darunter
zwingend die drei Mitgliedstaaten mit den
höchsten Patentanmeldezahlen (Deutsch-
land, Frankreich, Grossbritannien), das
Abkommen zur Schaffung eines einheit li-
chen Patentgerichts ratifiziert haben.
Bisher haben dies fünf Mitgliedstaaten
getan (Österreich, Belgien, Dänemark,
Frankreich und Schweden).
Das Europäische Patentamt (EPA) soll
künftig die Prüfungs- und Erteilungsverfah-
ren sowohl des «klassischen» europäi-
schen Patents als auch des europäischen
Patents mit einheitlicher Wirkung durch-
führen. Deshalb müssen die nicht teilneh-
menden Staaten wie Italien und Spanien
sowie die 13 Nicht-EU-Staaten, darunter die
Schweiz, als Beobachter im Besonderen
Ausschuss der Europäischen Patentorgani-
sation darauf achten, dass die Einführung
des europäischen Patents mit einheitli-
cher Wirkung zu keiner finanziellen Mehr-
belastung innerhalb der Europäischen
Patent organisation führt. Eine solide Eigen-
finanzierung des europäischen Patents
mit einheitlicher Wirkung soll ohne jede
Quersubventionierung gesichert sein.
Weltorganisation für geistiges Eigentum
Nach den Erfolgen der beiden letzten Jahre
war das Berichtsjahr im Bereich der Nor-
mensetzung aufgrund einer Neupositionie-
rung der verschiedenen Interessen weniger
ergebnisreich. Viele Industrieländer sind
der Auffassung, mit dem Vertrag von Marra-
kesch über Schranken zugunsten von Seh-
behinderten ein Maximum erreicht zu haben,
und sprechen sich nun für eine Konsolidie-
rung der bestehenden Prinzipien und des
aktuellen Schutzniveaus aus, bevor Arbeiten
zu neuen Themen in Angriff genommen
werden. Angesichts dieser Haltung wollen
verschiedene Entwicklungsländer den Im-
puls des Vertrags von Marrakesch nutzen,
um für sie prioritäre Themen voranzutrei-
ben. Um ihre Position zu stärken, bremsen
sie die Fortschritte bei den Fragen, an
denen ihrer Meinung nach die Industrielän-
der am meisten interessiert sind. Die
Praxis zeigt jedoch, dass eine Einordnung
dieser Nord-Süd-Differenzen angesichts
der Entwicklung im Bereich der Innovations-
und Kreativindustrien sowie derjenigen
der Kommunikationsnetze in vielen Entwick-
lungsländern zunehmend künstlich wirkt.
Die verschiedenen Regionen der Welt sind
immer stärker mit ähnlichen Problemen
konfrontiert. In diesem Umfeld hat sich die
Schweiz weiterhin aktiv an den verschie-
denen Tätigkeiten der WIPO beteiligt. So
engagierte sie sich insbesondere für
eine Stärkung der Registrierungs-Unionen
(z.B. Einführung eines Teilungsverfah-
rens im Madrider System), die Förderung
eines spezifischen Schutzes für Länder-
namen und die Verhandlungen über geneti-
sche Ressourcen, traditionelles Wissen
und Folklore.
Organisationsintern sind zwei Ereignisse
besonders hervorzuheben: die Wiederwahl
des Australiers Francis Gurry zum Gene-
raldirektor für eine zweite Amtszeit (2014–
2020) und der Beschluss der Mitglieder-
versammlung von 2013 zur Eröffnung von
zwei neuen Aussenstellen in Peking und
Moskau.
Welthandelsorganisation/TRIPS-
Abkommen
Die WTO-Ministerkonferenz in Bali vom
Dezember 2013 hat den Verhandlungen der
Doha-Runde vorübergehend neue Dynamik
verliehen. Der Ausschuss für Handelsver-
handlungen (Trade Negotiations Committee)
wurde beauftragt, zu wichtigen offenen
Verwertungs-
gesellschaftSUISA SUISSIMAGE PROLITTERIS SSA SWISSPERFORM
Gründungsjahr 1923 1981 1974 1986 1993
Repertoire Werke nicht
theatralischer
Musik
Audiovisuelle
Werke
Literarische und
dramatische Werke
sowie Werke der
bildenden Kunst
Wortdramatische,
musikdramatische
und audiovisuelle
Werke
Vergütungsansprüche
im Bereich der
verwandten Schutz-
rechte
Mitglieder Komponisten,
Textautoren und
Musikverleger
Drehbuchautoren,
Regisseure,
Produzenten und
andere Rechte -
inhaber der Film-
branche
Schriftsteller, Jour-
nalisten, bildende
Künstler, Fotografen,
Grafiker, Architekten,
Buch-, Zeitungs- und
Zeitschriften verlage
sowie Kunstverlage
Dramatiker,
Komponisten,
Drehbuchautoren
und Regisseure
Ausübende Künstler,
Produzenten von
Tonträgern und Ton-
bildträgern sowie
Sendeunternehmen
Anzahl Mitglieder 32 898 3004 11 027 (2012) 2576 12 515
Einnahmen aus
der Verwertung von
Rechten in CHF
2012 131 722 000 55 344 000 32 160 000 19 896 000 45 802 000
2013 135 722 000 59 397 000 nlv 21 024 000 49 580 000
Die schweizerischen Verwertungsgesellschaften im Überblick
26
Tätigkeitsbericht 13/14
Schulung
Der Bereich Schulung organisierte im
Berichtsjahr 113 verschiedene Ausbildungs-
aktivitäten. An diesen Schulungen wurden
insgesamt über 2700 Teilnehmenden so-
wohl generelle Einführungen wie auch fach-
spezifische Vertiefungen aus allen Gebie-
ten des Geistigen Eigentums angeboten.
Dazu gehörten Kurse, Seminare und Work-
shops für Grossfirmen, KMU, Verbände,
Universitäten, Fachhochschulen und andere
Schulen. Am 22. November 2013 fand die
er folgreiche 125-Jahr-Jubiläumstagung des
IGE statt. Verschiedene Spezialisten aus
dem In- und Ausland referierten zum Thema
«Das Geistige Eigentum im 21. Jahrhun-
dert – Standortbestimmung und Herausfor-
derungen für die Schweiz». Das IGE und
das Swiss Russian Forum führten im Herbst
2013 eine Fachtagung zum Thema «Intel-
lectual Property in Russia – How to protect
and enforce your IP rights!» durch, bei
der unter anderem der Direktor des russi-
schen Patentamtes (ROSPATENT) als
Referent teilnahm. Die zweite gemeinsam
mit der Hochschule für Wirtschaft Zürich
(HWZ) durchgeführte Fachtagung widmete
sich dem Thema «Die umfassende Mar -
kenführung». Weiter wurde die Kooperation
mit den Universitäten und Hochschulen
erfolgreich fortgeführt. Ebenso konnte der
Kontakt zu Verbänden und Handelskam-
mern vertieft werden.
Zusätzlich zur dritten Durchführung des
Lehrgangs zur Vorbereitung des schwei-
zerischen Teils der Patentanwaltsprüfung
startete im Berichtsjahr erstmals auch
ein entsprechender Kurs auf Französisch.
Beide Lehrgänge werden in Zusammen-
arbeit mit den schweizerischen Patent-
anwaltsverbänden veranstaltet.
Fragen der Verhandlungen bis Ende 2014
ein Arbeitsprogramm vorzulegen. Die
Schweiz will unter anderem den besseren
Schutz geografischer Angaben in diese
künftigen Arbeiten einschliessen. Gemäss
heutigem WTO/TRIPS-Abkommen ist das
höhere Schutzniveau für geografische Anga-
ben auf Weine und Spirituosen beschränkt.
Gemäss dem Vorschlag der Schweiz und
einer gleichgesinnten Gruppe von WTO-
Delegationen soll dieser bessere Schutz
für geografische Angaben künftig auf alle
Produkte anwendbar sein.
Der TRIPS-Rat diskutierte unter anderem
das Thema «Intellectual Property and Inno-
vation». Vertieft behandelt wurden die The-
men «IP and Sports», «University Techno-
logy Partnerships» und «Innovation Incuba-
tors» (Förderungszentren für innovative
Jungunternehmer). Ein Informations- und
Messe-Anlass zum Thema «Innovation und
Schutz des Geistigen Eigentums» ist
geplant.
Plurilaterale und bilaterale Handels-
abkommen
Im Rahmen der Europäischen Freihandels-
assoziation (EFTA) führt die Schweiz der-
zeit Verhandlungen über Freihandelsabkom-
men mit Indien, Indonesien, Malaysia, der
Zollunion Russland, Belarus und Kasachs-
tan sowie mit Vietnam. Wegen Neuwahlen
in Indien und Indonesien mussten die Ver-
handlungen mit diesen beiden Ländern
für das laufende Jahr unterbrochen werden,
aufgrund politischer Entwicklungen eben-
so jene mit der Zollunion Russland, Belarus
und Kasachstan. In den Freihandelsver-
handlungen stellt das IGE in der Schweizer
und EFTA-Delegation jeweils die Verhand-
lungsführung für das Kapitel zum Geistigen
Eigentum sicher. Das bilaterale Freihandels-
abkommen Schweiz–China ist am 1. Juli
2014 in Kraft getreten. Es ist das erste Frei-
handelsabkommen Chinas, welches ein
umfassendes und substanzielles Kapitel
über den Schutz des Geistigen Eigentums
enthält (siehe Seite 5).
Bilaterale Dialoge
Auch dieses Jahr führte das IGE den Dia-
log zum Schutz des Geistigen Eigentums
mit China fort. Anlässlich des siebten
Arbeitstreffens vom März 2014 in Peking
wurden Fragen zu allen Bereichen des
Geistigen Eigentums erörtert. Patent- und
Designthemen wurden separat mit dem
chinesischen Patentamt (State Intellectual
Property Office, SIPO) aufgenommen.
Am Rande dieser Sitzungen fanden zudem
weitere Besuche bei chinesischen Behör-
den sowie zwei Roundtable-Treffen mit
Wirtschafts vertretern statt, welche Letzte-
ren die Gelegenheit boten, ihre Anliegen
direkt den chinesischen Behörden vorzu-
tragen.
Internationale Kooperation
Die Umsetzung der vom Staatssekretariat
für Wirtschaft (SECO) finanzierten Projekte
mit Indonesien und Kolumbien wurde
weitergeführt, diejenige des neuen Projekts
mit Tadschikistan im Herbst 2013 auf ge-
nommen. Zudem wurde die Planung der
zweiten Phasen für Projekte mit Ghana und
Serbien abgeschlossen, wobei die formale
Bewilligung dieser Folgearbeiten noch
aussteht. Das seit Anfang 2012 bewilligte
Projekt mit Bangladesch konnte wegen
ausstehender Unterzeichnung des Memo-
randum of Understanding zwischen der
Schweiz und Bangladesch noch immer nicht
begonnen werden. Wichtige Gebiete der
Zusammenarbeit in diesen Projekten sind
der Schutz von geografischen Angaben,
die Beratung bei der Erarbeitung von natio-
nalen Strategien zum Geistigen Eigentum,
die Personal- und Organisationsentwick-
lung der zuständigen Behörden sowie die
Unterstützung von Technologietransfer-
Systemen. Schliesslich wurde das IGE von
der Europäischen Freihandelsassoziation
(EFTA) beauftragt, in Palästina einige Aktivi-
täten im Bereich des Geistigen Eigentums
durchzuführen.
28 29
Organigramm
Roland Grossenbacher
DirektorFelix Addor Alban Fischer Eric Meier Ueli Buri Alban Fischer
a.i.
Recht & Inter-
nationales Patente MarkenStabs-
abteilung Informatik
Stab
Theodor Nyfeler
Prozessleitung
Theodor Nyfeler
Pascal Weibel
Patentadministration
Urs Kohler
Patentexperten Team 1
Beda Bischof
Patentexperten Team 2
Yvonne Schumacher
Patentexperten Team 3
Peter Bruns
Patentexperten Team 4
Frank Langlotz
Designs ⁄ Topografien
Beat Schiesser
Stab
Melchior Caduff
Markenrecherche
Julie Poupinet
Markenadministration
Brigitte Bolli Jost
Markenprüfung 1
Christa Hofmann
Markenprüfung 2
Stephan von Allmen
Markenprüfung 3
Marc Burki
Markenprüfung 4
Jane Bessmann
Widerspruchsverfahren
Stefan Fraefel
Personal
Daniela Pfander
Contact Center
Marco Andreose
Direktionssekretariat
und Infrastruktur
Rolf Plattner
Finanz- und Rechnungs-
wesen ⁄ Controlling
Kerstin Tischler
Kommunikation
Lorenzetta Zaugg
Sprachdienst
Natascha Muther Devaud
IS-Operations
Rolf Leuenberger
Software-
Entwicklung
Christian Zandee
Customer
Management
Mihail Leontescu
Direktion
Institutsrat und Revisionsstelle
Felix Hunziker-Blum
Präsident, Dr. iur., Rechtsanwalt,
Schaffhausen
Roman Boutellier
Prof. Dr. sc. math., Professor für Inno-
vations- und Technologie management
ETH Zürich, Zürich
François Curchod
Dr. iur., Genolier
Matthias Ramsauer
Fürsprecher, Generalsekretär EJPD,
Bern
Beatrice Renggli
lic. iur., Zürich
Sara Stalder
Geschäftsleiterin Stiftung für Konsumen ten-
schutz, Sumiswald
Der Institutsrat
Der Institutsrat wird vom Bundesrat gewählt und ist im Bereich der Betriebs führung das oberste Steuerungsorgan des IGE.
Er genehmigt den Voranschlag, den Geschäftsbericht und die Jahresrechnung. Er erlässt die Gebührenordnung des IGE und bestimmt
die Zusammensetzung der Direktion (ohne Direktor). Der Institutsrat setzt sich wie folgt zusammen:
Die Zugehörigkeit der Mitglieder des Institutsrats zu obersten Leitungsorganen anderer Unternehmen und Anstalten des öffentlichen
oder privaten Rechts ist auf der Website des IGE (www.ige.ch, Rubrik «Über uns > Institut > Organigramm») veröffentlicht.
Die Revisionsstelle
Die Revisionsstelle überprüft die Rechnungsführung und erstattet dem Institutsrat Bericht. Als Revisionsstelle wurde vom Bundesrat
die Eidgenössische Finanzkontrolle gewählt.
Stand 1. November 2014
Alexandra Frei
Patentanwältin VSP, Zürich
Jean-Pierre Maeder
Fürsprecher, St-Légier
Vincenzo M. Pedrazzini
lic. iur., Wollerau
Stabsstelle Ökonomie
Hansueli Stamm
Internationale Handels-
beziehungen
Mathias Schäli
Nachhaltige
Entwicklung und Inter-
nationale Kooperation
Martin Girsberger
Schulung
Matthias Käch
Rechtsdienst
Allgemeines Recht,
Designs und Rechts-
durchsetzung
Jürg Herren
Rechtsdienst
Gewerbliche Schutz-
rechte
Alexander Pfister
Rechtsdienst
Urheberrecht
Emanuel Meyer
Erfolg noch ungewiss ist; Anreiz, auf
nicht mehr genutzte Patente zu verzich-
ten und so die technische Errungen-
schaft ins Gemeingut zu entlassen –
verwirklicht.
Das erfreuliche Betriebsergebnis über-
trifft unsere Erwartungen. Der wichtigste
Grund dafür ist, dass der Rückgang der
aufrechterhaltenen Patente infolge erhöh-
ter Gebühren nicht in dem Ausmass ein-
getreten ist, wie wir es angenommen hat-
ten. Zwar ist nach einem Beobachtungs-
zeitraum von sechs Monaten eine gewisse
Preiselastizität feststellbar, diese sinkt
jedoch mit zunehmendem Patentalter
deutlich. Allerdings lässt eine so kurze
Beobachtungsdauer noch keine ver-
bind lichen Aussagen zu, umso mehr als
die letzten altrechtlichen Gebühren, die
am 31.12.2013 fällig wurden, noch bis
Ende März 2014 bzw. – bei Bezahlung
der Zuschlagsgebühr – bis zum Ende des
Geschäftsjahres bezahlt werden konnten.
Das Geschäftsjahr 2013/14 schliesst
mit einem positiven Betriebsergebnis von
2 Mio. CHF ab. Dies ist der erste Gewinn
seit Mitte 2007. Nach sieben Gebüh ren-
senkungen seit der finanziellen Ver selbst-
ständigung des Instituts hatten sich
wesentliche Einnahmen – namentlich aus
europäischen Patentjahresgebühren und
Finanzerträgen – nicht erwartungsgemäss
entwickelt, und es waren zusätzliche Be-
lastungen (insbesondere durch Kosten-
beiträge an das neue Bundespatentgericht)
dazu gekommen. Dadurch entstand ein
strukturelles Defizit, das nur noch durch
eine Anhebung einzelner Gebühren besei-
tigt werden konnte. Mit dem Übergang
zu progressiv ausgestalteten Patentjahres-
gebühren erfolgte zudem eine Anglei-
chung an ein europaweit übliches Gebüh-
renmodell, welches auch mehrere rechts-politische Anliegen – keine übermässige
Gebührenbelastung für die Patentprüfung
und junge Patente, deren wirtschaftlicher
Jahresrechnung 13/14
31
Seit dem Geschäftsjahr 2OO7/O8 erlitt das Institut regelmässig Verluste von mehreren Mio. CHF pro Jahr. Dank der am 1. Januar 2O14 in Kraft getretenen Erhöhung der Patentjahresgebühren und der Gebühren für Markenverlängerungen kann das Rechnungsjahr 2O13/14 erstmals wieder mit einem positiven Betriebs- ergebnis abgeschlossen werden. Infolge geänder-ter Rechnungslegungsvorschriften sinken die Reserven des Instituts gleichwohl um fast 11 Mio. CHF.
Erstes positives Betriebsergebnis seit
sieben Jahren
33
(in TCHF) 2013/2014
30.06.14
2012/2013*
30.06.13
Flüssige Mittel 75 141 65 459
Forderungen aus Leistungen 728 700
Übrige Forderungen 856 861
Aktive Rechnungsabgrenzungen 2 227 2 747
Umlaufvermögen 78 951 69 767
Sachanlagen 24 874 25 982
Immaterielle Anlagen 4 735 5 682
Anlagevermögen 29 609 31 664
Total Aktiven 108 560 101 431
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 1 951 1 574
Kundenvorauszahlungen (Kontokorrente) 5 330 4 817
Übrige Verbindlichkeiten 8 342 5 383
Passive Rechnungsabgrenzungen 8 104 8 537
Kurzfristige Rückstellungen 1 429 1 477
Kurzfristiges Fremdkapital 25 155 21 788
Rückstellung für Pensionskassenverbindlichkeiten 35 319 29 473
Übrige Rückstellungen 2 861 2 959
Langfristiges Fremdkapital 38 180 32 432
Bilanzergebnis (GJ 13/14 Gewinn) 2 029 –3 903
Reserven 54 615 58 519
Kumuliertes Sonstiges Ergebnis –11 419 –7 404
Eigenkapital 45 225 47 211
Total Passiven 108 560 101 431
Bilanz
Jahresrechnung 13/14
33
Wie von den vom Institut angewandten
International Financial Reporting Standards
(IFRS) verlangt, wurde die Jahresrechnung
2013/14 erstmals gemäss der revidierten
Fassung des Standards im Bereich der
beruflichen Vorsorge erstellt. Um dabei die
Vergleichbarkeit mit dem Vorjahr zu gewähr-
leisten, musste gleichzeitig ein Restate-
ment der Rechnung 2012/13 nach den
neuen Vorschriften vorgenommen wer-
den. Die wesentlichste Neuerung ist die
Abschaffung der sogenannten «Korridor-
methode», wonach versicherungsmathe-
matische Gewinne bzw. Verluste ergebnis-
neutral auf das nächste Jahr vorgetragen
wurden, solange sich ihr Umfang inner-
halb eines bestimmten Korridors bewegte.
Neu verändern zwar solche Gewinne/
Verluste nicht das Betriebsergebnis im Rah-
men der Erfolgsrechnung, sie sind aber
als «Other Comprehensive Income» in der
Gesamtergebnisrechnung des betreffen-
den Jahres zu erfassen und beeinflussen
damit direkt die Höhe des Eigenkapitals.
Nach dem Restatement der Jahresrechnung
2012/13 und dem Abschluss des Rech-
nungsjahres 2013/14 nach den neuen Vor-
schriften sinken die Reserven des Instituts
gegenüber dem im Jahresbericht 2012/13
publizierten Stand (56,1 Mio. CHF) auf
45,2 Mio. CHF.
Seit 2006 richtet sich die Rechnungslegung
des Bundes grundsätzlich nach den Inter-
national Public Sector Accounting Standards
(IPSAS), welche aus den für die Privat-
wirtschaft erstellten IFRS abgeleitet wurden
und diesen weitestmöglich entsprechen.
Bei der jährlichen Konsolidierung der Staats-
rechnung, in die auch das Institut einbe-
zogen wird, sind darum die Vorschriften der
IPSAS oder der damit kompatiblen IFRS
einzuhalten. Weil das von Bundesmitteln
gänzlich unabhängige Institut laut IPSAS
als Government Business Enterprise (GBE)
gilt und als solches nicht die IPSAS, son-
dern die IFRS anwenden soll, stellten wir im
Einklang mit der Revisionsstelle fest, dass
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die IFRS unverändert die einzig sinnvollen
Rechnungslegungsvorschriften für das Insti-
tut darstellen.
Im Übrigen konnte die Revisionsstelle die
Ordnungsmässigkeit der Rechnungsführung
vorbehaltlos bestätigen.
Die detaillierte, IFRS-konforme Jahres-
rechnung können Sie im Internet unter
www.ige.ch (Rubrik «Über uns > Institut >
Jahresbericht») herunterladen.
Bei allen mit * gekennzeichneten Tabellen wurde die Berechnung des Gesamtergebnisses unter Berücksichtigung der neuen Bestimmungen von IAS 19 für den Zeitraum vom 1. Juli 2012 bis zum 30. Juni 2013 angepasst.
Jahresrechnung 13/14
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Geldflussrechnung zum Betriebsergebnis
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(in TCHF) 2013/2014
01.07.13 bis30.06.14
2012/2013*
01.07.12 bis30.06.13
Gebühren 60 542 49 187
Dienstleistungen 5 436 5 370
Diverse Erlöse 1 877 1 812
Eigenleistungen SW-Projekte 674 159
Bruttoerlös 68 529 56 529
50 %-Anteil der EPO an Jahresgebühren für europäische Patente mit Benennung CH/LI –17 146 –12 315
Übrige Erlösminderungen –226 –265
Nettoerlös 51 158 43 949
Aufwand für Drittleistungen Gebühren –906 –857
Aufwand für Drittleistungen Dienstleistungen –923 –968
Übriger Aufwand für Drittleistungen –484 –726
Aufwand für Drittleistungen –2 313 –2 550
Personalaufwand –36 228 –35 899
Informatikaufwand –2 430 –2 767
Übriger Betriebsaufwand –3 954 –3 718
Abschreibungen und Wertminderungsaufwand –3 509 –2 394
Bundespatentgericht –965 –805
Betriebsaufwand –47 086 –45 583
Betriebsergebnis 1 759 –4 184
Finanzertrag 349 283
Finanzaufwand –78 –2
Finanzergebnis 270 281
Erfolg nach Finanzergebnis 2 029 –3 903
Sonstiges ErgebnisErgebnis aus der Neubewertung von leistungsorientierten Plänen –4 015 4 998
Sonstiges Ergebnis –4 015 4 998
Gesamtergebnis (GJ 13/14 Verlust) –1 986 1 095
Gesamtergebnisrechnung
(in TCHF) 2013/2014
01.07.13 bis30.06.14
2012/2013*
01.07.12 bis30.06.13
Mittelveränderung aus laufender Geschäftstätigkeit
Erfolg nach Finanzergebnis 2 029 –3 903
Abschreibungen(+) Anlagevermögen 2 377 2 390
Wertminderungsaufwand auf Anlagevermögen 1 132 3
Abschreibungen(+) / Zuschreibungen(–) Forderungen –24 19
Sonstige nicht zahlungswirksame Erträge(–) und Aufwendungen(+) –98 56
Zu-/Abnahme langfristiger Rückstellungen 1 831 890
Cashflow 7 246 –545
Zu-/Abnahme kurzfristiger Rückstellungen –48 116
Zu-/Abnahme Verbindlichkeiten Lieferungen und Leistungen
– aus Leistungen 376 456
– aus Abgrenzungen –433 –746
Ab- und Zunahme übrige Passiven 2 955 1 237
Ab- und Zunahme Forderungen
– aus Leistungen –4 164
– aus Abgrenzungen 602 –156
Ab- und Zunahme übrige Forderungen 11 –243
Zinserträge –270 –282
Zinseinnahmen 188 80
Mittelzu(ab)fluss aus laufender Geschäftstätigkeit 10 622 81
Mittelveränderung aus Investitionstätigkeit
Ausgabenwirksame Investitionen Sachanlagen –702 –430
Ausgabenwirksame Investitionen Immaterielle Anlagen –752 –201
Mittelveränderung aus Investitionstätigkeit –1 453 –631
Mittelveränderung aus Finanzierungstätigkeit
Veränderung Kontokorrent 513 –594
Mittelzu(ab)fluss aus Finanzierungstätigkeit 513 –594
Zahlungswirksame Veränderung der flüssigen Mittel 9 682 –1 143
Flüssige Mittel am Anfang des Jahres 65 459 66 603
Flüssige Mittel am Ende des Jahres 75 141 65 459
Der Erfolg nach Finanzergebnis beläuft sich auf TCHF 2029 (–3903), das Gesamtergebnis auf TCHF –1986 (1095). Die Aufgliederung erfolgt in einer separaten Darstellung innerhalb einer Gesamtergebnisrechnung.
Jahresrechnung 13/14
Eigenkapitalnachweis
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(in TCHF) kum. ver. math. Gewinne/Verluste Reserven
Total Eigenkapital
Anfangsbestand am 01.07.2012 0 58 519 58 519
Anpassungen Vorsorgeverpflichtung IAS 19 –12 402 0 –12 402
Anfangsbestand nach Restatement –12 402 58 519 46 117
Verlust/Gewinn 0 –3 903 –3 903
Sonstiges Ergebnis 4 998 0 4 998
Endbestand am 30.06.2013 –7 404 54 615 47 211
Anfangsbestand am 01.07.2013 –7 404 54 615 47 211
Verlust/Gewinn 0 2 029 2 029
Sonstiges Ergebnis –4 015 0 –4 015
Endbestand am 30.06.2014 –11 419 56 644 45 225
Schutzrechtsbereiche
Das IGE hat sich entschlossen, das Betriebsergebnis der Schutzrechtsbereiche weiterhin darzustellen,
obwohl der entsprechende Artikel (Art. 13 Abs. 2 IGEG) bereits im Jahr 2006 aufgehoben wurde.
Dabei handelt es sich nicht um eine Segmentberichterstattung nach IFRS 8, und die Spartenzahlen
sind ungeprüft.
Alle Zahlen in TCHF.
Patente 2013 ⁄ 14 2012 ⁄ 13 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11
Gebührenerlös 1 319 1 148 1 261 1 150
Dienstleistungserlös 4 587 4 540 4 497 4 164
Diverse Erlöse 23 690 405 359
Erlösminderungen 4 – 10 – 13 – 1
Variable Kosten (inkl. int. Koop.) –1 554 –1 902 –2 056 –1 875
Direkte Kosten – 746 – 759 –1 050 –1 000
Deckungsbeitrag I 3 633 3 707 3 044 2 796
Produktbezogene Aufwände –13 177 –13 062 –14 522 –12 259
Deckungsbeitrag IV –9 544 –9 355 –11 478 –9 462
Ergebnis Aufrechterhaltungsgebühren 19 403 14 185 13 984 13 649
Deckungsbeitrag V 9 859 4 831 2 506 4 186
Umlagen Overhead –7 135 –6 902 –6 261 –6 012
Bundespatentgericht – 965 – 805 –2 024 – 251
Deckungsbeitrag VI (Ergebnis SRB) 1 758 –2 876 –5 778 –2 077
Finanzerfolg 0 0 0 0
Net Income 1 758 –2 876 –5 778 –2 077
Marken 2013 ⁄ 14 2012 ⁄ 13 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11
Gebühren Erlös (inkl. WIPO) 13 998 13 187 13 266 12 832
Dienstleistungserlös 849 829 919 1 009
Diverse Erlöse 0 618 378 319
Erlösminderungen – 230 – 255 – 277 – 280
Variable Kosten (inkl. int. Koop.) – 65 – 502 – 419 – 336
Direkte Kosten – 303 – 220 – 179 – 224
Deckungsbeitrag I 14 249 13 658 13 688 13 320
Produktbezogene Aufwände –13 046 –12 956 –12 844 –11 421
Deckungsbeitrag IV 1 204 702 844 1 898
Ergebnis Aufrechterhaltungsgebühren 7 580 7 138 6 410 6 833
Deckungsbeitrag V 8 784 7 840 7 254 8 731
Umlagen Overhead –7 135 –6 838 –7 358 –7 191
Deckungsbeitrag VI (Ergebnis SRB) 1 649 1 002 – 104 1 540
Finanzerfolg –16 0 0 0
Net Income 1 633 1 002 – 104 1 540
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Jahresrechnung 13/14
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Querschnitt 2013 ⁄ 14 2012 ⁄ 13 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11
Gebührenerlös 0 0 2 0
Diverse Erlöse 764 0 0 4
Variable Kosten –42 0 0 0
Direkte Kosten –73 0 0 0
Deckungsbeitrag I 649 0 2 4
Produktbezogene Aufwände –1 261 0 0 0
Deckungsbeitrag IV –612 0 2 3
Ergebnis Aufrechterhaltungsgebühren 0 0 0 0
Deckungsbeitrag V –612 0 2 3
Applikationen Querschnitt 0 0 0 0
Ergebnis Projekte Querschnitt 0 0 – 2 0
Umlagen Querschnitt 0 0 0 0
Deckungsbeitrag VI –612 0 0 3
Finanzerfolg 286 281 450 971
Net Income –326 281 449 974
Design 2013 ⁄ 14 2012 ⁄ 13 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11
Gebührenerlös 421 515 460 513
Erlöse OMPI 262 264 184 229
Diverse Erlöse 0 25 0 0
Variable Kosten (inkl. int. Koop.) 4 –10 –1 –1
Direkte Kosten –20 –19 –24 –22
Deckungsbeitrag I 669 766 619 720
Produktbezogene Aufwände –714 –691 –667 –558
Deckungsbeitrag IV –45 75 –48 162
Ergebnis Aufrechterhaltungsgebühren 390 408 406 387
Deckungsbeitrag V 345 483 358 549
Umlagen Overhead –297 –286 –283 –281
Deckungsbeitrag VI (Ergebnis SRB) 48 198 75 268
Finanzerfolg 0 0 0 0
Net Income 48 198 75 268
Urheberrecht 2013 ⁄ 14 2012 ⁄ 13 2011 ⁄ 12 2010 ⁄ 11
Gebührenerlös 22 27 8 34
Diverse Erlöse 0 27 51 43
Variable Kosten (inkl. int. Koop.) 4 –19 –53 –27
Direkte Kosten –18 –18 –11 –10
Deckungsbeitrag I 9 16 –5 40
Produktbezogene Aufwände –795 –738 –692 –625
Deckungsbeitrag IV –786 –722 –696 –586
Ergebnis Aufrechterhaltungsgebühren 0 0 0 0
Deckungsbeitrag V –786 –722 –696 –586
Umlagen Overhead –297 –279 –343 –395
Deckungsbeitrag VI (Ergebnis SRB) –1 084 –1 001 –1 039 –981
Finanzerfolg 0 0 0 0
Net Income –1 084 –1 001 –1 039 –981
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