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www.rmpw.de 2016 n MEDIADATEN Idsteiner Anzeiger & Untertaunus Wochenblatt Ergänzung zur allgemeinen Preisliste Anzeigenblätter der Rhein Main Presse Werbevermarktung Nr. 49 – Gültig ab 1. Januar 2016

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www.rmpw.de2016

n M E D I A D A T E N

Idsteiner Anzeiger & Untertaunus Wochenblatt

Ergänzung zur allgemeinen Preisliste Anzeigenblätter der Rhein Main Presse Werbevermarktung Nr. 49 – Gültig ab 1. Januar 2016

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Idsteiner Anzeiger & Untertaunus Wochenblatt

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ALLGEMEINE ANGABEN

VERLAGSANGABEN

Verlag: RHEIN MAIN PRESSE Werbevermarktung GmbH

Erich-Dombrowski-Straße 2, 55127 Mainz

Postfach 3120, 55021 Mainz

Internet: www.rhein-main-presse.de

Telefon: Mainz: (06 131) 48-4700

Wiesbaden: (06 11) 355-0

Telefax: Mainz: (06 131) 48-47 33

Wiesbaden: (06 11) 355-53 64

E-Mail: Mainz: [email protected],

Wiesbaden: [email protected]

Anschrift

Bis April 2016 Kleine Schwalbacher Str. 3-7,

65183 Wiesbaden

Ab Mai 2016 Wagemannstr. 32-36,

65183 Wiesbaden

Wiesbaden: Postfach 60 29, 65050 Wiesbaden

Bankkonto: Commerzbank, Mainz

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BIC/Swift: Coba DE FF 550

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ALLGEMEINE TECHNISCHE ANGABEN

Mindestformat: 10 mm / 1-spaltig

Grundschrift: Mindestens 6 Punkt

Druckverfahren: Offsetdruck

Satzspiegel: 325 mm breit, 480 mm hoch

1/1 Seite = 3.360 mm

Spaltenanzahl: Anzeigenteil: 7 Spalten je 45 mm

Textteil: 7 Spalten je 45 mm

Farben: Schmuckfarben (HKS-Z Farben) werden aus

CMYK nach ISO 12647–3:2005 aufgebaut.

Geringe Farbabweichungen im Toleranzbe-

reich berechtigen nicht zur Reklamation.

Zeitungsformat: Satzspiegel: 480 x 325 mm

Panorama-Anzeigen:

Satzspiegel: 480 x 675 mm

Rasterwinkelung: 0° = Yellow, 15° = Cyan, 75° = Magenta,

135° = Kontrast

Ansprechpartner: Telefon: (06 11) 3 55-52 12

Telefax: (06 11) 3 55-52 55

E-Mail: [email protected]

Telefon: (0 61 31) 48-56 51 / -56 41

RABATTE

Es kann nur eine Rabattstaffel zur Anwendung kommen.

ERSCHEINUNGSWEISE UND ANZEIGENSCHLUSS

Erscheinungsweise Idsteiner Anzeiger: Wöchentlich donners-

tags an alle Abonnenten der Tageszeitungen Aar-Bote und Wies-

badener Kurier (Untertaunus) und Idsteiner Zeitung sowie kosten-

lose Verteilung an alle erreichbaren Nichtabonnenten-Haushalte im

Untertaunus.

Anzeigenschluss: Montag, 14 Uhr

Erscheinungsweise Untertaunus Wochenblatt: Kostenlose

Verteilung an alle erreichbaren Haushalte, auch an Haushalte mit

Sperrvermerk. Haushalte mit Zustellverbot für Anzeigenblätter wer-

den nicht berücksichtigt.

Anzeigenschluss: Freitag, 15 Uhr (auch bei Kombinationen)

Anzeigenschluss Kombinationen: Freitag, 15 Uhr

GRUND- UND ORTSPREISE

Die über eine Werbeagentur oder von Inserenten außerhalb des

Verbreitungsgebietes in Auftrag gegebenen Anzeigen bzw. Beilagen

werden zum Grundpreis abgerechnet. Eingetragene Werbeagentu-

ren erhalten auf den Grundpreis eine 15-prozentige AE-Provision.

Der Ortspreis wird auf Direktaufträge von Inserenten aus dem Ver-

breitungsgebiet angewendet.

ZAHLUNGSBEDINGUNGEN

Netto sofort nach Rechnungserhalt ohne Abzug, bei Vorauszahlung

oder Bankeinzug 2% Skonto.

Malstaffel Mengenstaffel

ab 6 Anz. 5 % ab 3.000 mm 5 %

ab 12 Anz. 10 % ab 5.000 mm 10 %

ab 24 Anz. 15 % ab 10.000 mm 15 %

ab 52 Anz. 20 % ab 20.000 mm 20 %

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Idsteiner Anzeiger & Untertaunus Wochenblatt

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PREISE

ORTSPREISE

GRUNDPREISE

Ausgabe

Anzeigenteil Titelseite

s/wje mm

1 Zusatzfarbeje mm

2-3 Zusatzfarbenje mm

s/wje mm

1 Zusatzfarbeje mm

2-3 Zusatzfarbenje mm

670 Untertaunus Wochenblatt 0,91 1,05 1,23 1,14 1,31 1,54

248 Idsteiner Anzeiger (IDA) 0,93 1,07 1,26 1,16 1,33 1,57

803 Untertaunus Wochenblatt + Idsteiner Anzeiger

1,20 1,38 1,65 1,50 1,73 2,03

Ausgabe

Anzeigenteil Titelseite

s/wje mm

1 Zusatzfarbeje mm

2-3 Zusatzfarbenje mm

s/wje mm

1 Zusatzfarbeje mm

2-3 Zusatzfarbenje mm

670 Untertaunus Wochenblatt 1,07 1,23 1,44 1,34 1,54 1,81

248 Idsteiner Anzeiger (IDA) 1,09 1,26 1,48 1,36 1,56 1,84

803 Untertaunus Wochenblatt + Idsteiner Anzeiger

1,41 1,62 1,94 1,76 2,03 2,38

Kombination mit Tageszeitungen1 s/wje mm

1 Zusatzfarbeje mm

2-3 Zusatzfarbenje mm

670 Z AAR-Kombi: Aar-Bote / Wiesbadener Kurier (Untertaunus) + Untertaunus Wochenblatt

1,36 1,57 1,87

230/803 Z Aar-Bote/Wiesbadener Kurier (Untertaunus) + Untertaunus Wochenblatt und Idsteiner Anzeiger

1,41 1,63 1,93

248 Z IDSTEIN-Kombi: Idsteiner Zeitung + Idsteiner Anzeiger

1,19 1,37 1,64

803 Z Wiesbaden komplett (Wiesbadener Kurier und Wiesbadener Tagblatt) + Untertaunus Wochenblatt und Idsteiner Anzeiger

Mo.-Fr.

3,65 4,20 5,02

Sa. 3,84 4,42 5,27

Kombination mit Tageszeitungen1 s/wje mm

1 Zusatzfarbeje mm

2-3 Zusatzfarbenje mm

670 Z AAR-Kombi: Aar-Bote / Wiesbadener Kurier (Untertaunus) + Untertaunus Wochenblatt

1,60 1,84 2,20

230/803 Z Aar-Bote/Wiesbadener Kurier (Untertaunus) + Untertaunus Wochenblatt + Idsteiner Anzeiger

1,66 1,91 2,27

248 Z IDSTEIN-Kombi: Idsteiner Zeitung + Idsteiner Anzeiger

1,39 1,61 1,93

803 Z Wiesbaden komplett (Wiesbadener Kurier und Wiesbadener Tagblatt) + Untertaunus Wochenblatt und Idsteiner Anzeiger

Mo.-Fr.

4,29 4,93 5,89

Sa. 4,51 5,18 6,18

Alle Preise zzgl. MwSt.1 Anzeige erscheint mittwochs im Untertaunus Wochenblatt bzw. donnerstags im Idsteiner Anzeiger und innerhalb der gleichen Erscheinungswoche in der Tageszeitung. In den mm-Preisen sind Unter-taunus Wochenblatt und Idsteiner Anzeiger mit reduzierten Preisen enthalten. Die Rechnungsstel-lung weist Tageszeitungs- und Anzeigenblatt-Preise getrennt aus.

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Idsteiner Anzeiger &Untertaunus Wochenblatt

4

PROSPEKTBEILAGEN

PREISE

BEILAGENAUFLAGEN

Höchstgewicht auf Anfrage. Alle Preise zzgl. MwSt.

Der Verlag garantiert eine Zustellquote von mindestens 90% der

erreichbaren, privaten Nichtabonnenten-Haushalte.

LETZTER ANLIEFERUNGSTERMIN

Anlieferungstermin: spätestens 3 Werktage vor Beilegung. Anlieferung:

Montag bis Freitag von 7 bis 17 Uhr.

ANLIEFERUNGSZUSTAND

Voraussetzung: Die Beilagen dürfen nicht lagenweise umreift sein. Zu

frische Druckfarbe führt zu zusammengeklebten Seiten. Stark elekt-

rostatisch aufgeladene oder feucht gewordene Beilagen können nicht

verarbeitet werden.Beilagen mit umgeknickten Ecken (Eselsohren)

bzw. Kanten, Quetschfalten oder solche mit verlagertem (rundem) Rü-

cken sind ebenfalls nicht verarbeitbart

EINZELBLÄTTER

Einzelblätter im Format DIN A6 dürfen ein Papiergewicht von 170 g/m2

nicht unter schreiten. Einzelblätter im Format größer DIN A6 bis DIN A4

müssen ein Flächengewicht von mindestens 120 g/m2 aufweisen. Grö-

ßere Formate mit einem Papiergewicht von mindestens 60 g/m2 sind auf

eine Größe im Bereich DIN A4 (210 × 297 mm) zu falzen.

FORMAT

Mindestformat ist DIN A6 (105 × 148 mm) Maximalformat: Höhe 350 ×

Breite 240 mm. Der geschlossene Rücken/Falz muss sich auf der Längssei-

te (350 mm) befi nden. Die Distanz vom Rücken/Falz darf also nicht mehr

als 240 mm betragen.

VERSANDANSCHRIFT

Druckzentrum Rhein Main GmbH & Co. KG,

Alexander-Fleming-Ring 2, 65428 Rüsselsheim

PALETTIERUNG

Jede Palette deutlich und sichtbar mit einer Palettenkarte kennzeich-

nen. Die Palettenkarte hat folgende Informationen zu enthalten: Name

der Beilage, Erscheinungstag, Objekt, Anzahl der Exemplare je Palette.

Beilagen sind kostenfrei anzuliefern.

Toleranzgrenze für Einsteckfehler: 2 %

Der Verlag ist nicht verpfl ichtet, die Anzahl der gelieferten

Prospekte zu überprüfen.

Konkurrenzausschluss ist nicht möglich. Mehrfachbelegung

grundsätzlich vorbehalten.

Muster der Beilage muss dem Verlag 8 Tage vor Beilegung zur

Prüfung vorliegen (siehe § 8 der Allgemeinen Geschäftsbedin-

gungen).

Preis je 1.000 Exemplare bis 20 g je weitere

5 g

Ortspreis 56,00 5,00

Grundpreis 65,00 6,00

Ausgabe Auflage

670 Untertaunus Wochenblatt 29.490

248 Idsteiner Anzeiger 24.570

803 Idsteiner Anzeiger + Untertaunus Wochenblatt

54.060

IM HERZEN UNSERER REGION Mittwoch, 2. Dezember 2015 | 23. Jahrgang | Nr. 49

UNTERTAUNUS

Großzügige Spendefür FlüchtlingslagerBürgermeister Zehnerspricht großen Dank beiÜbergabe aus >> Seite 2

Mords-Mühlenweg-WanderungGästeführerWolfgang Blumlädt zu seiner nächstenKrimiwanderung ein>> Seite 3

Jazzfür die KunstMor than Jazz Trio spieltinWehen zugunstendes Museums >> Seite 4

Heiter bis besinnlich im DezemberIm Salon-Theater stehen bisWeihnachten vor allem lustige Stücke auf dem Programm

TAUNUSSTEIN (red) – DasSalon-Theater in Taunus-stein-Bleidenstadt, Röder-weg 24, bereitet sich auf dieanstehende Vorweihnachts-zeit und den Heiligen Abendvor. Auf dem Spielplan ste-hen in dieser besinnlichenZeit vor allem Stücke mit vielHumor.

„Kontakte“ heißt die Produktiondes Salon-Theaters aus der Federder Autorin Sylvia Hoffman, inder Iris Stromberger und ViktorVössing unter der Regie der In-

tendantin Viktoria Alexanderspielen. Die Tatsache, dass tau-sende von Menschen unter Kon-taktanzeigen annoncieren undjede Annonce im Durchschnittvierzig Zuschriften erhält, zeugtvon der Reduktion unmittelbarerKommunikation und der darausresultierenden Vereinsamung.So trifft hier ein eher „schüchter-ner“ Herr auf eine „lebensfrohe“Dame – und erlebt sein blauesWunder.Aufführungstermine sind der 4.und 5. Dezember jeweils um19.30 Uhr sowie der 6. Dezember

um 18 Uhr. Außerdem präsen-tiert das Salon-Theater wiederdas Erfolgsstück vom November„Alles über Liebe“. Die Komödiestammt aus der Feder von Ste-phan Eckel.Der Alltag frisst die Liebe. Umihre Ehe zu retten, sorgen Annaund Carlos in der selbst verord-neten Paartherapie für bissigenverbalen Schlagabtausch. EinDreimannstück mit viel Humorund sprühendem Wortwitz; eineAttacke auf die Lachmuskeln.Aufführungen sind am 11. und12. Dezember, jeweils um

19.30 Uhr sowie am 13. Dezem-ber um 18 Uhr. „Es war die Ler-che“ heißt die Komödie von Eph-raim Kishon, die das Salon-Thea-ter ab dem 18. Dezember zeigt.Romeo und Julia, das klassischeLiebespaar, tot in der Gruft derCapulets? Mitnichten, meintEphraim Kishon und lässt diebeiden in seinem Stück „Es wardie Lerche“ weiterleben im ganznormalen Ehealltag.Aufführungen sind am 18. und19. Dezember um 19.30 Uhr, der20. Dezember, der 26. und27. Dezember um 18 Uhr, der

29. Dezember um 19.30 Uhr so-wie der 30. Dezember um19.30 Uhr.„Morgen kommt der Weih-nachtsmann“ steht am 20. De-zember um 11 Uhr im Salon-Theater auf dem Programm. Beidieser märchenhaft-musikalisch-heiteren Weihnachtsmatinee liestUlrike Neradt Märchen sowieWeihnachtsgeschichten undwird dabei von Erika Le Roux miteinfühlsamen Liedern begleitet.

Iris Stromberger und Viktor Vössing in der Produktion „Kontakte“ aus der Feder der Autorin Sylvia Hoffman. Foto: Salon Theater

JedenTag ein TreffenLebendiger Adventskalender in Seitzenhahn

SEITZENHAHN (red) – Der Le-bendige Adventskalender findetauch in diesem Jahr vom 1. bis23. Dezember statt. Jeden Taggibt es ein Treffen an verschiede-nen Orten. Die Auftaktveranstal-tung am 1. Dezember wird be-reits um 17 Uhr stattfinden. Fürden Kalender haben sich vieleMitstreiter gefunden. „Der Le-bendige Adventskalender will

Menschen zusammenbringenund lädt ein, sich bei einem gesel-ligen Beisammensein auf Weih-nachten einzustimmen“, erklärtEllen Schilder die Idee. Termineund Veranstaltungsorte gibt es inden Aushängen am Feuerwehrge-rätehaus, am Kindergarten, amBürgerhaus, am Sportlerheim, imGasthaus „Zum Wiesengrund“und bei der Bankfiliale.

Advent, AdventGedichte und Geschichten mit Harfenbegleitung

BAD SCHWALBACH (red) – AmSonntag, 6. Dezember, um 17 Uhrfindet im Kleinkunsttheater derTaunusbühne, Erbsenstraße 7,eine Lesung zur Adventszeit statt.Rosemarie Haas, Hans Haas, Bri-gitte Müller und Astrid Scheld ander Harfe präsentieren einen bun-ten Strauß von Gedichten, Textenund Geschichten mit Harfenbeglei-tung. Karten zum Preis von zwölf/

neun Euro sind erhältlich bei Rei-seagentur Fischer, Bad Schwal-bach, Adolfstraße 40, Telefon06124 / 2257, Buchhandlung Lite-ratour, Taunusstein, Aarstraße 96,Telefon 06128 / 91620, Tickethot-line 0180 / 76050400 und allen be-kannten Vorverkaufsstellen.

Film von HitchcockÜber den Dächern von Nizza

BAD SCHWALBACH (red) –Der Arbeitskreis Film der Kultur-vereinigungen Bad Schwalbachund Heidenrod lädt zu einemnächsten Filmabend in die Stadt-bücherei (links vom Kurhaus)ein.

Krimi und Romanze

„Über den Dächern von Nizza“ist sowohl eine Kriminalkomödieals auch eine Romanze, ein sehrunterhaltsamer Film mit pointier-ten Dialogen, gelungener Ausstat-tung und zwei großartigen Schau-spielern: Cary Grant und GraceKelly. Vielmehr als die Geschichteum geklaute Juwelen interessie-ren den Regisseur seine beiden

Stars. Grant hatte er für den Filmwiederentdeckt, und in Kelly saher ohnehin sein Ideal-Geschöpf.Die gar nicht so kühle Blonde be-flügelte Hitchcocks Fantasien, ihrkonnte er Sätze voller Anzüglich-keit in den Mund legen.

Freier Eintritt

Was Kelly und Grant plaudern, istjenseits aller Biederkeit und ging1954 haarscharf an die Grenzendes Zulässigen heran, schreibtChristiane Schlötzer in der Süd-deutschen Zeitung.Der Eintritt ist frei. Eingeladensind alle Mitglieder und Filminte-ressierte der Kulturvereinigungenund ihre Gäste.

Einem Teil unserer Auflageliegen Prospekte derfolgenden Firmen bei:

BEILAGENHINWEIS

Zustellung:

Tel. 0611/355 355

Anzeigenannahme:bis freitags 16 UhrTel.: 0611/3552323Fax: 0611/3552333Untertaunus.Wochenblatt@vrm.dewww.untertaunus-wochenblatt.de

Regionales Anzeigenteam:Regina Kleiber / HVTel.: 0611/3552322

Kleinanzeigenschluss:Montag,10 Uhr

Redaktionsschluss:Donnerstag,12 UhrTel.: 0611/[email protected]

INFOBOX

www.taunusbuehne.dew

Magistrat Bad Schwalbach

In gemütlicher RundeWeihnachtsstammtisch der Nachbarschaftshilfe

TAUNUSSTEIN (red) – DieNachbarschaftshilfe Taunussteinlädt alle Mitglieder und Freundedes Vereins zu einem vorweih-nachtlichen Stammtisch amDienstag, 8. Dezember, um18 Uhr in die Gaststätte zur Kro-ne Split, Wehen, Mainzer Al-lee 6. Bei einem kleinen Rück-blick und einer Vorschau auf daskommende Jahr können die Be-sucher in gemütlicher Runde Er-fahrungen austauschen. An die-sem Abend wird auch ein beson-derer Höhepunkt geboten. Sän-gerinnen aus dem bekanntenChor Cantando Cantabile wer-den mit ihren weihnachtlichenLiedern auf das nahende Festeinstimmen und alle am Ende

einladen, gemeinsam in dieWeihnachtszeit hineinzusingen.Schöne Weihnachtsgeschichtenund –gedichte werden diesenmusikalischen Höhepunkt desAbends begleiten und ergänzen.Die Nachbarschaftshilfe freutsich auf einen schönen Start indie Vorweihnachtsszeit. Gästesind herzlich eingeladenZur besseren Planung bitten dieVeranstalter um Anmeldung imBüro der Nachbarschaftshilfe,Mainzer Alle 38, Wehen, Telefon06128/ 740123, Fax 03212/1145497, E-Mail [email protected].

www.nachbarschaftshilfe-taunusstein.dew

Zwölf GeschichtenDas zweite Buch von Taunussteiner Autor

TAUNUSSTEIN (red) – Un-längst hat Rudolf Dertinger, imRuhestand lebender Journalistaus Taunusstein, sein zweitesBuch vorgelegt. Nachdem er imHerbst des vergangenen Jahresmit Erfolg seine Geschichten-sammlung „Mein Ficus mag kei-ne Weihnachtslieder“ veröffent-licht hatte, heißt die zweite Ge-schichtensammlung „Horizonte– Zwölf Geschichten heiter bissinnlich“. Es handelt sich ummeist längere Erzählungen, dieim Laufe vieler Jahre entstan-den, aber nie veröffentlicht wur-den. Lediglich Verwandte und ei-nige Freunde bekamen die Textezu lesen, andere hatten die Sam-melmappe nie verlassen. Bei denmeisten der zwölf Geschichtengeht es um die Frage, ob und wieman seinen eigenen Lebenskreiserweitern kann. Gibt es Grenzen,ist es erstrebenswert, Träumennachzujagen, kann und darfman den Horizont erreichen? Als

Nachrichtenjournalist gewohnt,knapp und pointiert zu schrei-ben, versucht Dertinger, seineIdeen auf den Punkt zu formulie-ren, wobei er, manchmal viel-leicht etwas manieriert, ein gutesDeutsch zu pflegen bemüht ist.Horizonte – Zwölf Geschichtenheiter bis besinnlich, 136 Seiten,broschiert, Preis: 12 Euro.Das Buch ist erhältlich bei derBuchhandlung Libera Wehenund der Buchhandlung Litera-tour, Taunusstein-Bleidenstadt.

Rudolf Dertinger mit seinem ersten Buch „Mein Ficus magkeineWeihnachtslieder“. Archivfoto: Martin Fromme

Rudolf Dertinger, 78, arbeitetebis zum Ruhestand als Journa-list in verschiedenen Bereichen(Hörfunk, Zeitungen, Nachrich-tenagentur, Fachpresse). Er lebtseit 2012 in Taunusstein-Neuhof,zuvor im Rheinland. 2014 er-schien seine erste Erzählsamm-lung „Mein Ficus mag keineWeihnachtslieder“ (vergriffen).

ZUM AUTOR

www.salon-theater.de,[email protected]

Platter Straße 80 · 65232 Taunusstein-WehenE-Mail: [email protected] · Tel: 06128-8149

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(c). Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co. KG 2003-2013 / Erstellt von VRM am 07.12.2015

Heiter bis besinnlich im DezemberIm Salon-Theater stehen bisWeihnachten vor allem lustige Stücke acke ack uf dem Programm

TAUNUSSTEIN (red) – DasSalon-Theater in Taunus-stein-Bleidenstadt, Röder-weg 24, bereitet sich auf dieanstehende Vorweihnachts-zeit und den Heiligen Abendvor. Auf dem Spielplan ste-hen in dieser besinnlichenZeit vor allem Stücke mit vielHumor.

„Kontakte“ heißt die Produktiondes Salon-Theaters aus der Federder Autorin Sylvia Hoffman, inder Iris Stromberger und ViktorVössing unter der Regie der In-

tendantin Viktoria Alexanderspielen. Die Tatsache, dass tau-sende von Menschen unter Kon-taktanzeigen annoncieren undjede Annonce im Durchschnittvierzig Zuschriften erhält, zeugtvon der Reduktion unmittelbarerKommunikation und der darausresultierenden Vereinsamung.So trifft hier ein eher „schüchter-ner“ Herr auf eine „lebensfrohe“Dame – und erlebt sein blauesWunder.Aufführungstermine sind der 4.und 5. Dezember jeweils um19.30 Uhr sowie der 6. Dezember

um 18 Uhr. Auß. Auß. A erdem präsen-tiert das Salon-Theater wiederdas Erfolgsstück vom November„Alles über Liebe“. Die Komödiestammt aus der Feder von Ste-phan Eckel.Der Alltag frisst die Liebe. Umihre Ehe zu retten, sorgen Annaund Carlos in der selbst verord-neten Paartherapie für bissigenverbalen Schlagabtausch. EinDreimannstück mit viel Humorund sprühendem Wortwitz; eineAttacke auf die Lachmuskeln.Aufführungen sind am 11. und12. Dezember, jeweils um

19.30 Uhr sowie am 13. Dezem-ber um 18 Uhr. „Es war die Ler-che“ heißt die Komödie von Eph-raim Kishon, die das Salon-Thea-ter ab dem 18. Dezember zeigt.Romeo und Julia, das klassischeLiebespaar, taar, taar ot in der Gruft derCapulets? Mitnichten, meintEphraim Kishon und lässt diebeiden in seinem Stück „Es wardie Lerche“ weiterleben im ganznormalen Ehealltag.Aufführungen sind am 18. und19. Dezember um 19.30 Uhr, dhr, dhr er20. Dezember, der 26. und27. Dezember um 18 Uhr, dUhr, dUhr er

29. Dezemberwie der19.30 Uhr.„Morgen konachtsmann“zember umTheater aufdieser märchheiteren WeUlrike NeradtWeihnachtsgwird dabei voeinfühlsamen

Iris Stromberger und Viktor Vössing in der Produktion „Kontakt„Kontakt„K e“ aus der Feder der Autorin Sylvia Hoffman.

JedenTag ein TrLebendiger Adventskalender in Seitz

SEITZENHAHN (red) – Der Le-bendige Adventskalender findetauch in diesem Jahr vom 1. bis23. Dezember statt. Jeden Taggibt es ein Treffen an verschiede-nen Orten. Die Auftaktveranstal-tung am 1. Dezember wird be-reits um 17 Uhr stattfinden. Fürden Kalender haben sich vieleMitstreiter gefunden. „Der Le-bendige Adventskalender will

Menschenund lädt ein,ligen Beisammenseinachten einzustiEllen Schilderund Veranstaltungsorteden Aushängenrätehaus, am KBürgerhaus, aGasthaus „Zumund bei der

Advent, AdventGedichte und Geschichten mit Harfenbegleitung

BAD SCHWALBCHWALBCHW ACH (red) – AmSonntag, 6. Dezember, uber, uber m 17 Uhrfindet im Kleinkunsttheater derTaunusbühne, Erbsenstraße 7,eine Lesung zur Adventszeit statt.Rosemarie Haas, Hans Haas, Bri-gitte Müller und Astrid Scheld ander Harfe präsentieren einen bun-ten Strauß von Gedichten, Textenund Geschichten mit Harfenbeglei-tung. Karten zum Preis von zwölf/

neun Euro sind erhältlich bei Rei-seagentur Fischer, Ber, Ber ad Schwal-bach, Adolfstraße 40, Telefon06124 / 2257, Buchhandlung Lite-ratour, Ttour, Ttour aun, Taun, T usstein, Aarstraße 96,Telefon 06128 / 91620, Tickethot-line 0180 / 76050400 und allen be-kannten Vorverkaufsstellen.

Film von HitchcocÜber den Dächern von Nizza

BAD SCHWALBCHWALBCHW ACH (red) –Der Arbeitskreis Film der Kultur-vereinigungen Bad Schwalbachund Heidenrod lädt zu einemnächsten Filmabend in die Stadt-bücherei (links vom Kurhaus)m Kurhaus)m Kein.

Krimi und Romanze

„Über den Dächern von Nizza“ist sowohl eine Kriminalkomödieals auch eine Romanze, ein sehrunterhaltsamer Film mit pointier-ten Dialogen, gelungener Ausstat-tung und zwei großartigen Schau-spielern: Cary Grant und GraceKelly. Vielmehr als die Geschichteum geklaute Juwelen interessie-ren den Regisseur seine beiden

Stars. Grant hwiederentdecer ohnehinDie gar nichtflügelte Hitchckonnte er Sätzekeit in den M

Freier Eintr

Was Kelly unjenseits aller1954 haarscharfdes ZulässigenChristiane Sdeutschen ZeitDer Eintrittsind alle Mitgliressierte derund ihre Gäs

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Magistrat Bad Schwalbach

In gemütlicher RundeWeihnachtsstammtisch der Nachbarschaftshilfschaftshilfschaf e

TAUNUSSTEIN (red) – DieNachbarschaftshilfe Taunussteinlädt alle Mitglieder und Freundedes Vereins zu einem vorweih-nachtlichen Stammtisch amDienstag, 8. Dezember, uDezember, uDezember m18 Uhr in die Gaststätte zur Kro-ne Split, Wehen, Mainzer Al-lee 6. Bei einem kleinen Rück-blick und einer Vorschau auf daskommende Jahr können die Be-sucher in gemütlicher Runde Er-fahrungen austauschen. An die-sem Abend wird auch ein beson-derer Höhepunkt geboten. Sän-gerinnen aus dem bekanntenChor Cantando Cantabile wer-den mit ihren weihnachtlichenLiedern auf das nahende Festeinstimmen und alle am Ende

einladen, gemeinsam in dieWeihnachtszeit hineinzusingen.Schöne Weihnachtsgeschichtenund –gedichte werden diesenmusikalischen Höhepunkt desAbends begleiten und ergänzen.Die Nachbarschaftshilfe freutsich auf einen schönen Start indie Vorweihnachtsszeit. Gästesind herzlich eingeladenZur besseren Planung bitten dieVeranstalter um Anmeldung imBüro der Nachbarschaftshilfe,Mainzer Alle 38, Wehen, Telefon06128/ 740123, Fax 03212/1145497, E-Mail [email protected].

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(c). Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co. KG 2003-2013 / Erstellt von VRM am 07.12.2015

Idstein · Hünstetten · Waldems · Niedernhausen5. November 2015 / Nr. 13 / 35. Jhg. / Tel. Anzeigen: 0611-355311 / Fax: 0611-3555364 / Anzeigenschluss Di. 15 Uhr

Sturm aufs RathausFASTNACHT Narrenschaft eröffnet Kampagne

IDSTEIN (red). Am Mittwoch,11. November beginnt die Zeitder Narren und das Motto derdiesjährigen Kampagne des Kar-nevalsverein Idstein wird mitdem Sturm auf das Rathaus indie Tat umgesetzt: „Jubel, Trubelin der Stadt, weil der Narr heut‘Ausgang hat“.

Guggemusik inklusive

Am Samstag, 14. Novemberwerden die Narren des Karne-valsverein Idstein unter Führungihrer Ersten Vorsitzenden Mi-chaela Hill und mit Unterstüt-zung der Guggemusiker „Meen-zer Rhoigeister“ das Rathausstürmen und den Amtssitz desBürgermeisters für die FünfteJahreszeit bis zum Aschermitt-woch besetzen. Der Zug der Nar-ren beginnt um 10.45 Uhr amLöherplatz. Mit dabei ist auchdie vereinseigene Garde, die sichschon am Herbstmarkt im Okto-ber mit mehreren Auftritten inder Innenstadt präsentierte.Alle Narren und Freunde des

Karnevals sind als Zuschauerund Unterstützer herzlich einge-

laden, dem Schauspiel beizu-wohnen und mit dem KVI nachder Besetzung anzustoßen.

Kartenvorverkauf

Traditionell beginnt nach demSturm aufs Rathaus der Karten-vorverkauf für die Kappensit-zung in der Stadthalle Idstein amSamstag, 23. Januar. Ab Montag,16. November können Kartenfür die Sitzung im Zeitungs- undTabakgeschäft „Tabakum“ in derRodergasse in Idstein erworbenwerden. Der Eintritt beträgt 12Euro.

Weitere Informationen sowiedie Veranstaltungstermine sindunter www.karnevalsverein-id-stein.de einzusehen.

Die E-Mailadresse lautet: [email protected].

Bei Facebook ist die KVI eben-falls mit einer Seite vertreten.

Informationen

Der Herbst in seinen bunten FarbenFERIENBETREUUNG Spiel und Spaß in kindgerechter Atmosphäre

IDSTEIN (red). Unter demMotto „Der Herbst in seinenbunten Farben“ trafen sich wäh-rend der Herbstferien Kinderim Betreuungsgebäude „Auf derAu.“Das Betreuungsteam um Sabi-

ne Scheibe-Dietz hatte im Vor-feld der Maßnahme ein umfang-reiches Konzept mit unter-schiedlichsten Angeboten undAktivitäten erarbeitet. So wur-den für die Terrasse des Betreu-ungsgebäudes ein Vogelhaus ge-baut, ein Blumentopf als Futter-glocke bemalt und ausgestattet.

Außerdem gab es Basteleienwie Herbstteller in Servietten-technik herstellen, Igel in Filz-technik und Eulen aus Tannen-zapfen erstellen sowie Blätteraus Fimomasse und Gips gestal-ten.

Viel Bewegung

In der Turnhalle konnten sichdie Kinder sportlich betätigen,ebenso sorgte der Aufenthalt imFreien für Bewegung und Ab-wechslung.Bei schönem Herbstwetter

startete die Ferienbetreuung zueinem Ganztagesausflug in denHochwildschutzpark Hunsrücknach Rheinböllen, wo der haut-nahe Kontakt zur heimischenTierwelt die Kinder begeisterte.In einem Betrieb der Falknereierfuhren sie dann viel Wissens-wertes über Greifvögel.„Wir möchten den Kindern ein

umfangreiches Angebot der ver-schiedensten Aktivitäten bieten,ihnen aber auch gleichzeitig dieMöglichkeit geben, sich frei undungezwungen zu beschäftigenund neue Kontakte zu anderen

Kindern zu knüpfen“, zeigt IngaRossow das Konzept der Ferien-betreuung auf. So wurden auchin dieser Ferienbetreuung dieBau- und Leseecken nach Lustund Laune genutzt und Spielejeglicher Art in kleinen Grup-pen gespielt.

Termine der Ferienbetreuung

Weihnachten: Montag, 4. bisFreitag, 8. JanuarOstern: Montag, 4. bis Freitag,

8. AprilSommer: Montag, 8. bis Frei-

tag, 26. AugustHerbst: Montag, 17. bis Frei-

tag, 21. OktoberWeihnachten: Montag, 2. bis

Freitag, 6. Januar 2017Die Betreuung findet jeweils

von 7.3 bis 16 Uhr statt.

Während der Herbstferien konnten die Kinder herumtollen, Bastelarbeiten anfertigen und Wissenswertes über die heimische Tierwelt erfahren. Foto: Schulkinderbetreuung Idstein

Nähere Informationen zur Fe-rienbetreuung bei Inga Rossowunter Telefon 06126 /54573oder E-Mail: [email protected].

Informationen

Martinsumzug durchIdstein

IDSTEIN (red). Der große Mar-tinsumzug beginnt am Samstag,7. November, um 17 Uhr vordem Idsteiner Rathaus auf demKönig-Adolf-Platz mit Musikder MG77 und anschließendemMartinsspiel des KinderchoresSt. Martin. Danach führt derMartinsreiter den Laternenum-zug durch die Idsteiner Altstadt.Zum Abschluss werden an die

Kinder kostenfreie Martinsmän-ner verteilt, unterstützt durchSpenden der Idsteiner Ge-schäftswelt. Die Pfadfinder ver-kaufen Kinderpunsch undGlühwein.

Martinsumzug inEschenhahn

IDSTEIN (red). Am Mittwoch,11. November, um 17.15 Uhrbeginnt der Martinsumzug inEschenhahn auf dem Parkplatzvor dem DGH. Für das leiblicheWohl ist mit heißem Glühweinund Apfelsaft, Bratwurst,Schmalzbrote und Weckmännergesorgt. Bei Fackel- und Feuer-schein klingt der Tag dann aus.

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(c). Verlagsgruppe Rhein Main GmbH & Co. KG 2003-2013 / Erstellt von VRM am 07.12.2015

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Idsteiner Anzeiger & Untertaunus Wochenblatt

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VERTEILGEBIET

1 Verlagsangabe; Tageszeitung: Verkaufte Auflage (Mo-Fr), IVW, 2. Quartal 2015 inkl. ePaper2 Anzeige erscheint mittwochs im Untertaunus Wochenblatt, donnerstags im Idsteiner Anzeiger und

innerhalb der gleichen Erscheinungswoche in der Tageszeitung.

DAS VERTEILGEBIET ALS KARTOGRAPHIE

DAS VERTEILGEBIET IN ZAHLEN

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Verbreitete Auflage: 54.060 Exemplare.

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BechtheimBeuerbach

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Wallbach

Görsroth

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WalsdorfNiederems Wüstems

Reichen-bach

Steinfischbach

Nieder-auroff

Ober-auroff

Ehren-bach

Ober-libbach

Eschen-hahn

Das-bach

Nieder-seelbach

Ober-seelbach

Engenhahn

KönigshofenNiedernhausen

Heftrich

Bermbach

Waldems

Esch

Nieder-Oberrod

Kröftel

Lenz-hahn

Ober-josbach

Limbach

Strinz-Trinitatis

Hünstetten

Rückershausen

Hausen über Aar

HennethalMichelbach

Aarbergen

Holzhausenüber Aar Strinz

Margarethä

BurgHohenstein

Hohenstein

Laufenselden

Heidenrod

Kemel

Huppert

Breithardt

Lindschied

Heim-bach

Adolfs-eck Watz-

hahn

Steckenroth

Wingsbach

Ham-bach

Neuhof

Orlen

TaunussteinWehen

HahnBleiden-stadt

Seitzen-hahn

Hetten-hain

Wam-bach

Georgen-born

SchlangenbadObergladbach

Nieder-gladbach

Langenseifen

SpringenRam-schied

Watzel-hain

Hilgen-roth

Nauroth Wisper

Zorn

Born

Lang-schied

Mappers-hain

Egenroth

Marthenroth

Greben-roth

Nieder-Obermeilingen

Dickschied-Gerolstein

BärstadtFischbach

Hausenv.d. Höhe

Nieder-libbach

Dais-bach

Ketten-bach

RHEIN

248

Taunusstein 12.810Bleidenstadt 3.350Hahn 3.280Hambach 190Neuhof 1.380Niederlibbach 200Orlen 500Seitzenhahn 560Watzhahn 100Wehen 2.960Wingsbach 290

Hohenstein 2.660Born 360Breithardt 660Burg Hohenstein 260Hennethal 170Holzhausen 460Steckenroth 250Strinz Margarethä 500

Bad Schwalbach 4.970Bad Schwalbach 3.320Adolfseck 120Fischbach 150Heimbach 260Hettenhain 430Langenseifen 230Lindscheid 220Ramschied 240

Heidenrod 3.480Algenroth 40Dickschied 220Egenroth 80Geroldstein 50Grebenroth 140Hilgenroth 50Huppert 270Kemel 520Langschied 100Laufenselden 790Mappershain 100Martenroth 40Nauroth 250Niedermeilingen 160Obermeilingen 40Springen 180Watzelhain 180Wisper 50Zorn 200

Schlangenbad 3.01065388 Bärstadt 58065388 Georgenborn 81065388 Hausen v.d.H. 35065388 Niedergladbach 12065388 Obergladbach 15065388 Schlangenbad 46065388 Wambach 540

Aarbergen 2.56065326 Daisbach 19065326 Hausen 26065326 Kettenbach 640

65326 Michelbach 90065326 Panrod 26065326 Rückertshausen 310

670 Ausgabe Untertaunus-Wochenblatt 29.490

Idstein 11.065Dasbach 130Ehrenbach 145Eschenhahn 310Heftrich 660Idstein-Stadt 6.835Kröftel 215Lenzhahn 110Niederauroff 180Niederrod 75Oberrod 135Oberauroff 135Walsdorf 685Wörsdorf 1.450

Niedernhausen 7.115Engenhahn 380Engenhahn/Wildp 335Königshofen 860Niedernhausen-Stadt 3.750Niederseelbach 680Oberjosbach 935Oberseelbach 175

Waldems 2.200Bermbach 610Esch 440Niederems 295Reichenbach 235Steinfischbach 440Wüstems 180

Hünstetten 4.190Bechtheim 365Beuerbach 470Görsroth 495Kesselbach 380Ketternschwalbach 190Limbach 280Oberlibbach 280Strinz-Trinitatis 360Wallbach 480Wallrabenstein 890

248 Ausgabe

Idsteiner Anzeiger 24.570

Ausgabe Auflage1

248 Idsteiner Anzeiger (IDA) 24.570

670 Untertaunus Wochenblatt 29.490

803 Untertaunus Wochenblatt + Idsteiner Anzeiger 54.060

Kombination mit Tageszeitung2 Auflage1

670 Z AAR-Kombi: Aar-Bote / Wiesbadener Kurier (Untertaunus) +

Untertaunus Wochenblatt39.509

248 Z IDSTEIN-Kombi: Idsteiner Zeitung + Idsteiner Anzeiger 30.1548

208 Z Wiesbaden komplett (Wiesbadener Kurier und Wiesbadener Tagblatt) + Untertaunus Wochenblatt und Idsteiner Anzeiger

Mo.-Fr. 110.325

Sa. 117.372

230/803 Z Aar-Bote/Wiesbadener Kurier (Unter-taunus) + Untertaunus Wochenblatt und Idsteiner Anzeiger

64.079

670

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Idsteiner Anzeiger & Untertaunus Wochenblatt

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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)

Mit Erteilung des Anzeigenauftrags erkennt der Auftraggeber die Preisliste und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen an. Weichen Auftrag oder die vom Auftraggeber zugrunde gelegten Bedingungen von den Allgemeinen Geschäftsbedingungen ab, so gelten die Bedingungen des Verlages, wenn nicht der Auftraggeber binnen 6 Tagen seit Auftragsbestätigung durch den Verlag schriftlich widerspricht.

Allgemeine Geschäftsbedingungen für Anzeigen und Fremdbeilagen in Anzeigenblättern

1. „Anzeigenauftrag“ im Sinn der nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist der Vertrag über die Veröffentlichung einer oder mehrerer Anzeigen eines Werbungtreibenden oder sonstigen Inserenten in einer Druckschrift zum Zweck der Verbreitung. Buchung und Bestätigung können auch über das OBS Online Booking System erfolgen (Infos zu OBS finden Sie unter www.obs-portal.de). Für Fragen stehen wir Ihnen jederzeit sehr gerne zur Verfügung.

2. Anzeigen sind im Zweifel zur Veröffentlichung innerhalb eines Jahres nach Vertragsabschluss abzu-rufen. Ist im Rahmen eines Abschlusses das Recht zum Abruf einzelner Anzeigen eingeräumt, so ist der Auftrag innerhalb eines Jahres seit Erscheinen der ersten Anzeige abzuwickeln, sofern die erste Anzeige innerhalb der in Satz 1 genannten Frist abgerufen und veröffentlicht wird.

3. Bei Abschlüssen ist der Auftraggeber berechtigt, innerhalb der vereinbarten bzw. der in Ziffer 2 genannten Frist auch über die im Auftrag genannte Anzeigenmenge hinaus weitere Anzeigen abzurufen.

4. Wird ein Auftrag aus Umständen nicht erfüllt, die der Verlag nicht zu vertreten hat, so hat der Auftraggeber unbeschadet etwaiger weiterer Rechtspflichten den Unterschied zwischen dem gewährten und dem der tatsächlichen Abnahme entsprechenden Nachlass dem Verlag zu erstatten. Die Erstattung entfällt, wenn die Nichterfüllung auf höherer Gewalt im Risikobereich des Verlages beruht.

5. Bei der Errechnung der Abnahmemengen werden Textmillimeterzeilen dem Preis entsprechend in Anzeigenmillimeter umgerechnet.

6. Aufträge für Anzeigen und Fremdbeilagen, die erklärtermaßen ausschließlich in bestimmten Nummern, bestimmten Ausgaben oder an bestimmten Plätzen der Druckschrift veröffentlicht werden sollen, müssen so rechtzeitig beim Verlag eingehen, dass dem Auftraggeber noch vor Anzeigenschluss mitgeteilt werden kann, wenn der Auftrag auf diese Weise nicht auszuführen ist. Rubrizierte Anzeigen werden in der jeweiligen Rubrik abgedruckt, ohne dass dies der ausdrückli-chen Vereinbarung bedarf.

7. Textteil-Anzeigen sind Anzeigen, die mit mindestens drei Seiten an den Text und nicht an andere Anzeigen angrenzen. Anzeigen, die aufgrund ihrer redaktionellen Gestaltung nicht als Anzeigen erkennbar sind, werden als solche vom Verlag mit dem Wort „Anzeige“ deutlich kenntlich gemacht.

8. Der Verlag behält sich vor, Anzeigenaufträge – auch einzelne Abrufe im Rahmen eines Abschlusses – und Beilagenaufträge wegen des Inhalts, der Herkunft oder der technischen Form nach einheitlichen, sachlich gerechtfertigten Grundsätzen des Verlages abzulehnen, wenn deren Inhalt gegen Gesetze oder behördliche Bestimmungen verstößt oder deren Veröffentlichung für den Verlag unzumutbar ist. Dies gilt auch für Aufträge, die bei Geschäftsstellen, Annahmestel len oder Vertretern aufgegeben werden. Beilagenaufträge sind für den Verlag erst nach Vorlage eines Musters der Beilage und deren Billigung bindend. Beilagen, die durch Format oder Aufmachung beim Leser den Eindruck eines Bestandteils der Zeitung oder Zeitschrift erwecken oder Fremdanzeigen enthalten, werden nicht angenommen. Die Ablehnung eines Auftrages wird dem Auftraggeber unverzüglich mitgeteilt.

9. Für die rechtzeitige Lieferung des Anzeigentextes und einwandfreier Druckunterlagen oder der Beilagen ist der Auftraggeber verantwortlich. Für erkennbar ungeeignete oder beschädigte Druckunterlagen fordert der Verlag unverzüglich Ersatz an. Der Verlag gewährleistet die für den belegten Titel übliche Druckqualität im Rahmen der durch die Druckunterlagen gegebenen Möglichkeiten.

10. Der Auftraggeber hat bei ganz oder teilweise unleserlichem, unrichtigem oder bei unvollständigem Abdruck der Anzeige Anspruch auf Zahlungsminderung oder eine einwandfreie Ersatzanzeige, aber nur in dem Ausmaß, in dem der Zweck der Anzeige beeinträchtigt wurde. Lässt der Verlag eine ihm hierfür gestellte angemessene Frist verstreichen oder ist die Ersatzanzeige erneut nicht einwandfrei, so hat der Auftraggeber ein Recht auf Zahlungsminderung oder Rückgängigmachung des Auftrages. Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss und unerlaubter Handlung sind – auch bei telefonischer Auftragserteilung – ausgeschlos-sen; Schadensersatzansprüche aus Unmöglichkeit der Leistung und Verzug sind beschränkt auf Ersatz des vorhersehbaren Schadens und auf das für die betreffende Anzeige oder Beilage zu zahlende Entgelt. Dies gilt nicht für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit des Verlegers, seines gesetzlichen Vertreters und seines Erfüllungsgehilfen. Eine Haftung des Verlages für Schäden wegen des Fehlens zugesicherter Eigenschaften bleibt unberührt. Im kaufmännischen Geschäftsverkehr haftet der Verlag darüber hinaus auch nicht für grobe Fahrlässigkeit von Erfüllungsgehilfen; in den übrigen Fällen ist gegen-über Kaufleuten die Haftung für grobe Fahrlässigkeit dem Umfang nach auf den vor-aussehbaren Schaden bis zur Höhe des betreffenden Anzeigenentgelts beschränkt. Reklamationen müssen – außer bei nicht offensichtlichen Mängeln – innerhalb von vier Wochen nach Eingang von Rechnung und Beleg geltend gemacht werden.

11. Probeabzüge werden nur auf ausdrücklichen Wunsch geliefert. Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die Richtigkeit der zurückgesandten Probeabzüge. Der Verlag berücksichtigt alle Fehlerkorrekturen, die ihm innerhalb der bei der Übersendung des Probeabzuges gesetzten Frist mitgeteilt werden.

12. Sind keine besonderen Größenvorschriften gegeben, so wird die nach Art der Anzeige übliche tatsächliche Abdruckhöhe der Berechnung zugrunde gelegt.

13. Falls der Auftraggeber nicht Vorauszahlung leistet, wird die Rechnung sofort, möglichst aber 14 Tage nach Veröffentlichung der Anzeige übersandt. Die Rechnung ist innerhalb der aus der Preisliste ersichtlichen, vom Empfang der Rechnung an laufenden Frist zu bezahlen, sofern nicht im einzelnen Fall eine andere Zahlungsfrist oder Vorauszahlung vereinbart ist. Etwaige Nachlässe für vorzeitige Zahlung werden nach der Preisliste gewährt. Soweit eine Zahlung mittels SEPA-Lastschrift vereinbart wurde, gilt Folgendes: Der bevorstehende Lastschrifteinzug wird bis spätestens 1 (einen) Kalendertag vor Fälligkeit der Lastschrift vorab angekündigt (Vorabinformation/Prenotification). Der abgebuchte Betrag kann im Einzelfall von dem in der einzelnen Abrechnung bzw. in der einzelnen Vorabinformation mitgeteil-ten Betrag abweichen, wenn mehrere Abrechnungen das gleiche Fälligkeitsdatum haben. In diesem Fall wird zum Fälligkeitsdatum der Gesamtbetrag (= Summe aus den Abrechnungen) eingezogen. Der Auftraggeber ist verpflichtet, für ausreichende Deckung auf dem Konto zu sorgen und sicher-zustellen, dass die fälligen Beträge eingezogen werden können. Diese Verpflichtung besteht auch dann, soweit dem Auftraggeber im Einzelfall eine Vorabinformation nicht oder nicht rechtzeitig zugehen sollte.

14. Bei Zahlungsverzug oder Stundung werden Zinsen sowie die Einziehungskosten berech-net. Der Verlag kann bei Zahlungsverzug die weitere Ausführung des laufenden Auftrages bis zur Bezahlung zurückstellen und für die restlichen Anzeigen Vorauszahlung verlangen. Bei Vorliegen begründeter Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers ist der Verlag berechtigt, auch während der Laufzeit eines Anzeigenabschlusses das Erscheinen weiterer Anzeigen ohne Rücksicht auf ein ursprünglich vereinbartes Zahlungsziel von der Vorauszahlung des Betrages und von dem Ausgleich offenstehender Rechnungsbeträge abhängig zu machen.

15. Der Verlag liefert mit der Rechnung auf Wunsch einen Anzeigenbeleg. Je nach Art und Umfang des Anzeigenauftrages werden Anzeigenausschnitte, Belegseiten oder vollständige Belegnummern geliefert. Kann ein Beleg nicht mehr beschafft werden, so tritt an seine Stelle eine rechtsver-bindliche Bescheinigung des Verlages über die Veröffentlichung und Verbreitung der Anzeige.

16. Kosten für die Anfertigung bestellter Druckstöcke und Zeichnungen sowie für vom Auftraggeber gewünschte oder zu vertretende erhebliche Änderungen ursprünglich vereinbarter Ausführungen hat der Auftraggeber zu tragen.

17. Bei Ziffernanzeigen wendet der Verlag für die Verwahrung und rechtzeitige Weitergabe der Angebote die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmannes an. Einschreibebriefe und Eilbriefe auf Ziffernanzeigen werden nur auf dem normalen Postweg weitergeleitet. Die Eingänge auf Ziffernanzeigen werden vier Wochen aufbewahrt. Zuschriften, die in dieser Frist nicht abgeholt sind, werden vernichtet. Wertvolle Unterlagen sendet der Verlag zurück, ohne dazu verpflichtet zu sein. Dem Verlag kann einzelvertraglich als Vertreter das Recht eingeräumt wer-den, die eingehenden Angebote anstelle und im erklärten Interesse des Auftraggebers zu öffnen. Briefe, die das zulässige Format DIN A4 überschreiten, sowie Waren-, Bücher-, Katalogsendungen und Päckchen sind von der Weiterleitung ausgeschlossen und werden nicht entgegengenommen. Eine Entgegennahme und Weiterleitung kann dennoch ausnahmsweise für den Fall vereinbart werden, dass der Auftraggeber die dabei entstehenden Gebühren/Kosten übernimmt.

18. Der Auftraggeber haftet dafür, dass der Inhalt seiner Anzeige nicht gegen gesetzliche Bestimmungen oder sons tige Verordnungen verstößt. Der Auftraggeber trägt allein die Verantwortung für den Inhalt und die rechtliche Zulässigkeit der für die Insertion zur Verfügung gestellten Text- und Bildunterlagen. Dem Auftraggeber obliegt es, den Verlag von Ansprüchen Dritter freizustellen, die diesen aus der Ausführung des Auftrags, auch wenn er sistiert sein sollte, gegen den Verlag erwachsen. Erscheinen sistierte Anzeigen, so stehen auch dem Auftraggeber daraus keinerlei Ansprüche gegen den Verlag zu.

19. Bei Ziffernanzeigen wahrt der Verlag grundsätzlich das Chiffregeheimnis, es sei denn, dass dazu befugte Behörden Auskunft verlangen. Schadensersatzansprüche wegen Verlustes oder verzögerter Übersendung von Zuschriften auf Ziffernanzeigen sind ausgeschlossen. Zuschriften auf Ziffernanzeigen, die später als 6 Wochen nach Erscheinen der Anzeige eintreffen, werden nicht mehr weitergegeben.

20. Der Ausschluss von Mitbewerbern ist grundsätzlich nicht möglich.

21. Die Formulierung des Beilagenhinweises bleibt in das Ermessen des Verlages gestellt. Sollte ein Beilagenhinweis irrtümlich unterbleiben, so entsteht kein Anspruch auf Rechnungsminderung. Mehrere ineinandergelegte Beilagen werden einzeln berechnet. Ein Anspruch auf Minderung oder Schadensersatz entfällt, wenn bei der Zustellung Beilagen aus der Zeitung herausfallen. Sofern für Beilagen ein zusätzliches Falzen erforderlich wird, wird dieses gesondert berechnet.

22. Die Vertragsdaten werden in einer Datenverarbeitungsanlage gespeichert, aufgrund der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen auch über den Zeitpunkt der Vertragserfüllung hinaus. Der Verlag wird alle Informationen, Geschäftsvorgänge und Unterlagen, die im Zusammenhang mit der Vertragsabwicklung bekannt werden oder als vertraulich bezeichnet werden, ver-traulich behandeln, es sei denn, sie sind bereits auf andere Weise allgemein bekannt gewor-den. Die Weitergabe an zur Vertraulichkeit verpflichtete Unterauftraggeber ist gestattet. Soweit personenbezogene Daten verarbeitet werden, erbringt der Verlag diese Leistung durch auf das Datengeheimnis gem. § 5 BDSG und sonstige datenschutzrechtliche Vorschriften verpflichtete Mitarbeiter und ggfs. Unterauftragnehmer. Der Verlag wird die erlangten Daten ausschließlich für die Zwecke der Leistungserbringung verarbeiten.

23. Konzernrabatt wird nur bei privatwirtschaftlich organisierten Zusammenschlüssen gewährt. Keine Anwendung findet er z. B. beim Zusammenschluss verschiedener selbstständiger hoheitlicher Organisationen oder bei Zusammenschlüssen, bei denen Körperschaften des öffentlichen Rechts beteiligt sind. Für die Anwendung eines Konzernrabattes auf Tochtergesellschaften ist ein schrift-licher Nachweis einer mehr als 50-prozentigen Kapitalbeteiligung erforderlich.

24. Druckunterlagen werden nur auf besondere Anforderung an den Auftraggeber zurückgesandt. Die Pflicht zur Aufbewahrung endet drei Monate nach Ablauf des Auftrages.

25. Erfüllungsort ist der Sitz des Verlages. Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder bei öffentlich-rechtlichen Sondervermögen wird als Gerichtsstand Mainz vereinbart..

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n K O N T A K T

MEDIABERATER VOR ORT

Stefanie DeihleTel.: 06 11 / 355 - 52 [email protected]

Regina KleiberTel.: 06 11 / 355 [email protected]

Helmut SchwedTel.: 06 11 / 355 [email protected]