RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das...

12
Nr. 718 - 6. Februar 2014 Mallorca Zeitung FOTO: DPA SONDERBEILAGE RECHT UND STEUERN

Transcript of RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das...

Page 1: RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das Buch erklärt auch, wie DD funktioniert, und ist schluss-endlich ein Leistungskatalog,

Nr. 718 - 6. Februar 2014

Mallorca Zeitung

FOTO

: DPA

SONDERBEILAGE

RECHT UND STEUERN

Page 2: RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das Buch erklärt auch, wie DD funktioniert, und ist schluss-endlich ein Leistungskatalog,

Mallorca Zeitung – 6. Februar 2014

RECHT & STEUERN

2

Das wird Sie 2014 beschäftigenMallorcas Rechts- und Steuerexperten haben

sich gewissenhaft auf das Jahr 2014 vorbereitet. Was Residenten und Nicht-Residenten erwartet

Rainer Biesgen, Diplom-Finanzwirt Wessing & Partner

Wer seinen Lebensmit te lpunkt in Deutschland hat und eine Immobilie auf Mallorca vermietet, muss die Ein-nahmen nach dem neuen Doppelbe-steuerungsabkommen auch in Deutsch-land versteuern. Neu ist, dass solche Einnahmen ab 2014 automatisch von den spanischen Finanzbehörden an die deutschen Finanzbehörden gemeldet werden. Wer solche Einnahmen nicht in Deutschland erklärt hat, kann diese noch in 2014 auch für die Vergangen-heit strafbefreiend nacherklären, da die Meldung erst in 2015 erfolgt. Auch wer die Immobilie nur selbst nutzt, muss zwar in Deutschland keine Steuern zah-len. Ab 2015 wird das deutsche Finanz-amt jedoch fragen, woher die Mittel für den Erwerb stammten. Wer eine selbst-genutzte Immobile in eine ihm gehören-de Sociedad Limitada eingebracht hat, muss den Nutzungswert nach einem neuen BFH-Urteil auch rückwirkend versteuern. Dies kann teuer werden. Auch hier kann eine Nacherklärung in 2014 vor Strafe schützen. Unter ande-rem zum Thema Steuerstrafrecht klä-ren wir Sie gern bei unserer im Oktober geplanten Informationsveranstaltung in Palma de Mallorca auf. Nähere Infor-mationen dazu fi nden Sie zeitnah in der Mallorca Zeitung.

Dr. Manuel StiffRSV Rechtsanwälte

Steuerlich relevante Themen könnten sein, ob die Vermögenssteuer erneut verändert, ausgesetzt oder doch eingeführt wird. Auch die Frage der Reaktion des spanischen Staats auf ein eventuell in 2014 ergehen-des Urteil des Europäischen Gerichtshofs zur Frage der Rechtmäßigkeit der höheren Erbschaftssteuern der Nichtresidenten ge-genüber den Residenten wird interessant. Insbesondere aber wird man sehen, ob die Einnahmenkrise (auch aufgrund der Finanz-krise) des spanischen Staates dazu führt, dass die schon traditionell zu bezeichnenden Steuervollzugslöcher weiter geschlossen wer-den. Also ob Überprüfungen der deklarierten Werte bei Kaufverträgen und Erbschaften zunehmen werden. Ob das Umgehen der Schenkungs- und Erbschaftssteuern sowie z. T. auch der Grunderwerbsteuern weiter (bewusst) toleriert wird. Man wird sehen, ob der spanische Staat den Straftatbestand der Steuerhinterziehung weiterhin so weit halten wird, dass erst dann eine Straftat vorliegt, wenn der Steuerschaden für den Staat über 120.000 Euro liegt und alles, was darunter ist, nur einen Bußgeldtatbestand darstellt. Diese Tolerierung der geringen Steuermoral scheint eine Art Duldung des Staates und si-cher eine schlechte Botschaft, um die ohne-hin schlechte Steuerdisziplin zu verbessern. An all diesen Stellen wird man sehen, ob der Staat die Schrauben anziehen wird.

Im steuerrechtlichen Bereich er-warten wir im Laufe dieses Jahres die Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in der Angelegenheit Aktenzeichen C127/12 in Bezug auf die aus der spanischen Steuer-gesetzgebung resultierende, unglei-che Behandlung der Steuerpflich-tigen. Diese Entscheidung könnte die Gleichstellung der europäischen Bürger in Erbfällen und somit die Rückerstattung der bereits geleis-teten Erbschaftssteuerzahlungen, zuzüglich der angefallenen Verzugs-zinsen, bedeuten. Im Bereich Baurecht gilt unsere Aufmerksamkeit der Verabschiedung

des Gesetzes zur Raumplanung und -nutzung auf den Balearen, das derzeit im Parlament bearbeitet wird. Relevant ist hier das Thema des außerordentlichen Verfahrens zur Legalisierung von Gebäuden, die im ländlichen Bereich ohne entsprechende Baugenehmigung errichtet wurden, so wie es der Ge-setzentwurf vorsieht. Gesellschaftsrechtlich ist die Ent-wicklung nach Verabschiedung des neuen Gesetzes für Unternehmens-gründer zu verfolgen, insbesondere inwieweit dieses Gesetz zur Wieder-belebung der Investitionen in Spani-en beiträgt.

Gabriel Buades Castella, LL. M.Bufete Buades, International Desk

Daniel Olabarria Vaquero, LL. M.Bufete Buades, International Desk

Page 3: RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das Buch erklärt auch, wie DD funktioniert, und ist schluss-endlich ein Leistungskatalog,

Mallorca Zeitung – 6. Februar 2014 3RECHT & STEUERN

Lutz Minkner,Dipl. jur., Ass. jur. Minkner & Partner

Dipl. Kfm.Willi PlattesEuropean@ccounting

2014 werden wir wohl ver-mehrt mit einer neuen, ver-besserten Bearbeitungs-qualität der Finanzbehör-den konfrontiert sein. Weiterhin sollte sich zei-gen, wie die spanischen Steuer behörden mit den Waffen, die ihnen der Ge-setzgeber in der Form härtester Bestrafungsmög-lichkeiten zur Verfügung gestellt hat, in der Praxis umgehen werden.

Systematisch? Gerecht? Willkürlich? Wir raten, das Jahr für gesetzeskonfor-me Optimierungen zu nut-zen. 2014 wird die letzte Chance für deutsche Spa-nien-Residenten sein, ihre Steuer situation zu prüfen und gegebenenfalls zu „re-parieren”, bevor ab dem 1. Januar 2015 der auto-matische Informationsaus-tausch zwischen Deutsch-land und Spanien beginnt. Aus Erfahrung geht es da-bei insbesondere auch um eine angemessene Miete und die deutsche Zinsver-steuerung für Darlehen an spanische Gesellschaften.

E. Germán,Abogada/Steuerber.ETL Mallorca

Die insgesamt scheinbar unsichere Steuerrechtslage in Spanien bewegt viele un-serer Mandanten, haben sie doch das Gefühl, ausgelie-fert zu sein. Die hohe Steu-erlast bei Erbschaften und Schenkungen, etwa: „Wie können wir unser Vermögen auf unsere Kinder übertra-gen, ohne einen großen Teil dem spanischen Fiskus zu überlassen?“ Auch das Thema der Of-fenlegung der Vermögen, die sich nicht in Spanien befi nden und den Wert von 50.000 Euro übersteigen, und die Androhung unver-hältnismäßiger Strafen bei Nichtmeldung. Oder die Vermögensteuer. Resident oder Nicht-Resident? Bleiben oder ge-hen? Meine S.L. mit dem Familienferienhaus – behal-ten oder auflösen? Soll ich meine spanische Immobilie auch in Deutschland ver-steuern? Das sind die The-men, die wir täglich bear-beiten, denn sie sind es, die die Menschen in dieser un-ruhigen Zeit sehr bewegen.

Vicente M. Ortega,AbogadoOrtega i Adrover

Unseres Erachtens wird im Jahr 2014 der von der Regie-rung auszuübende Steuer-druck zur Aufbesserung des Staatsdefi zits am relevantes-ten sein, dies betrifft sowohl Spanier wie auch in Spani-en lebende, ausländische Residenten. Sobald ein Ausländer seinen Steuersitz in Spa-nien anmeldet, ist er zur Steuererklärung aller seiner weltweiten Einkommen ver-pfl ichtet. Davon kann sogar die Altersrente betroffen sein, je nach dem, was im entsprechenden Doppelbe-steuerungsabkommen zwi-schen Spanien und dem Herkunftsland dieser Ren-tenzahlungen, sofern sie er-folgen, vereinbart wurde. Dieses Jahr besteht für alle in Spanien residieren-den Personen auch weiter-hin die Pfl icht, ihr gesamtes Eigentum, auch jenes, das sich im spanischen Ausland befindet, zu deklarieren. Wer dieser Verpflichtung nicht oder fehlerhaft nach-kommt, muss mit harten Strafen rechnen.

María Garau,Andrés Bassa Palmer Garau Bassa

Unserer Ansicht nach wer-den im Jahr 2014 aus steu-errechtlicher Sicht unter an-deren folgende Verpfl ichtun-gen relevant sein: Residenten wird die so-genannte „Informative Er-k lärung“ (Modelo 720) über Güter und Rechte im Ausland auferlegt. In die-ser Informativen Erklärung sind anzugeben Konten im Ausland, Wertpapiere und Immobilien, deren jeweili-ger Wert 50.000 Euro über-schreitet, sowie Gewinne ab einem Betrag von 20.000 Euro im Vergleich zum Vor-jahr. Die Frist für die Einrei-chung dieser Erklärung läuft von 1. Januar bis 31. März. Für Nichtresidenten be-steht die Pflicht, eine Ver-mögenssteuererk lärung (Modelo 714) einzureichen, wenn der Vermögenswert in Spanien 700.000 Euro über-schreitet. Von 23. April bis 25. Juni haben jene mit po-sitivem Ergebnis ihre Vermö-genssteuererklärung abzu-geben, Erklärungen mit ne-gativem Ergebnis können bis 30. Juni eingereicht werden.

Vermögensteuer und „Modelo 720“ vertreiben Ausländer aus dem Sonnenparadies. Dieser Ta-ge war zu lesen, dass die Zahl der ausländischen Residenten auf den Balearen drastisch ge-sunken sei. Die Regierung grü-belt über die Gründe. Ihr kann geholfen werden: Viele Ausländer haben ihre Residencia im vergan-genen Jahr zurückgegeben und ihren Steuer wohnsitz wieder in Deutschland begründet, weil sie die spanische Vermögensteuer als „schleichende Enteignung“ ansehen. Im vergangenen Jahr konnte der Balearen-Fiskus 32 Millionen Euro an Vermögensteu-er einnehmen. Und beim Immo-bilienerwerb fallen rund 10 Pro-zent Grunderwerb- oder Mehr-wertsteuern an. Aber nicht genug, mit dem Modelo 720 muss der ausländische Resident auch sein gesamtes Auslandsvermögen (Konten, Lebens- und Renten-versicherungen etc.) offenbaren. Fehlende oder falsche Auskünfte haben drastische Strafen zu Fol-ge. Wer will sich das antun? Ge-rade Reiche haben die Möglich-keit, ihren Steuerwohnsitz frei zu wählen. Mallorca wird dann nicht mehr die erste Wahl sein.

Page 4: RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das Buch erklärt auch, wie DD funktioniert, und ist schluss-endlich ein Leistungskatalog,

Nach Medienschätzungen besitzen derzeit rund 500.000 Deutsche eine Ferienimmobilie in Spanien. Dazu kom-men zahlreiche Unternehmer, die Ge-werbeimmobilien halten oder nunmehr verstärkt auf die neuen Chancen des spanischen Marktes aufmerksam wer-den. Egal ob es um eine Villa am Ufer des Mittelmeers oder um ein Kaufhaus in Madrid oder Barcelona geht – wer in eine Immobilie investiert, sollte durch-führen, was im Fachjargon „Due Dili-gence“ (DD) genannt wird: eine sorgfäl-tige Prüfung. Tatsache ist allerdings, dass auch auf Mallorca zum Teil millionenschwere Immobilien-transaktionen besiegelt werden, ohne dass die Käuferseite eine sorgfältige Prüfung beauftragt hätte. Dabei bewegen sich aus-ländische Immobilienkäufer auf gefährlichem Boden: Ihnen fehlen ausreichende Kenntnis-se über spanisches Recht, die Eigenheiten der Inselimmobilien sowie die örtlichen Verhältnisse, um sich vor schwerwiegenden (= teuren) Fehlentscheidungen schützen zu können. Um eine umfassende Lösung dieser Problemstellung geht es in einem neuen Buch, das vom internationalen Steuerbüro Euro-pean@ccounting in Zusammen-arbeit mit der Mallorca Zeitung im Rahmen der Schriftenreihe „Mallorca 2030“ demnächst in deutscher und englischer Fas-sung auf den Markt gebracht wird. Dabei handelt es sich nicht nur um eine mit Erklärungen und Beispielen unterfütterte Check-liste. Das Buch erklärt auch, wie DD funktioniert, und ist schluss-endlich ein Leistungskatalog, denn alle angeführten Bereiche können von European@ccount-ing und ausgewählten Partner-unternehmen in Form von fach-übergreifenden Teams kompe-tent abgedeckt werden. DD wird nicht nur vom Käu-fer, sondern auch vom Verkäu-fer betrieben, etwa um mögliche Hinderungsgründe für einen Ver-tragsabschluss („Dealbreaker“) im Vorfeld zu bereinigen. Beide Seiten sollten ein großes Interes-se daran haben, über Sachver-halte, die auf die Bewertung der Immo-bilie einen großen Einfl uss haben kön-nen, so fundiert als möglich Bescheid zu wissen. Ein potenzieller Käufer etwa kann in die Preisverhandlungen abseh-bare Reparatur- und Sanierungskosten einbringen. Ein Verkäufer wiederum kann sich davor schützen, eine Immo-bilie unterm Preis zu verkaufen, etwa weil er nicht ausreichend über deren Potenziale informiert ist. Logischerweise werden Käufer und Verkäufer Fachleute zu Rat zie-hen, zum Beispiel für baurechtliche,

bautechnische oder urkundliche Prü-fungen. European Accounting bietet jedoch darüber hinaus zwei Leistungen an, die eine gesonderte Beschreibung verdienen:

Die Datenraum-Lösung Erstens die Erstellung eines maßge-schneiderten Steuerkonzepts für Inves-toren und zweitens eine „Datenraum-Lösung“, die eine DD bei größeren Projekten erheblich beschleunigt und vereinfacht.

Ab einer bestimmten Komplexität und Größenordnung (ca. 1,5 Millionen Euro aufwärts) empfi ehlt sich die Verwen-dung eines Datenraums. Das ist eine streng gesicherte Dokumentenablage, auf die autorisierte Personen während eines begrenzten Zeitraums Online-Sichtzugang haben. Damit werden zwei konkurrieren-de Anforderungen großer Immobilien-transaktionen erfüllt: Einerseits wird auf Diskretion Wert gelegt, andererseits wollen Käufer wie Verkäufer schon in der Anbahnungsphase umfassende

Information über die Gegenseite erhal-ten. Den Verkäufer etwa interessieren Unterlagen über die Bonität und Seri-osität eines Interessenten. Der Käufer wiederum will die Entscheidung über seine Investition anhand möglichst gründlicher und verifi zierbarer Informa-tion über das angebotene Objekt treffen. Im Datenraum können beide Seiten Urkunden, Dokumente, Informationen und sonstige Unterlagen aller Art (z. B. Fotos, Pläne usw.) ablegen und somit dem Verhandlungspartner zugänglich

machen. Dabei besteht ein effi zienter Kopierschutz, selbst die Screenshot-Funktion wird unterdrückt. Üblicherweise wird in einem pro-fessionellen DD-Prozess der Zugang zum Datenraum zweistufi g gestaltet. Ein Interessent erhält für eine be-stimmte Zeit Zugang zu einem ersten Datenraum, der quasi das Vorzim-mer der Kaufverhandlungen darstellt. Darin sind ausreichend Unterlagen vorhanden, damit der potenzielle Käufer entscheiden kann, ob ihn das Objekt weiter interessiert und die

Verhandlungen in eine intensivere zweite Phase übergehen.

Spitzenstandard für MallorcaEuropean@ccounting verwendet das System von docurex®, das unter an-derem auch von der Allianz Real Estate GmbH genutzt wird, eine der größten Immobilien-Managementgesellschaften des Kontinents, die für die deutschen Allianz-Gesellschaften Immobilien im In- und Ausland mit einem Verkehrs-wert von mehreren Milliarden Euro be-

treut. Das vom Fraunhofer Insti-tut für Arbeitsorganisation (IAO) zertifizierte System ermöglicht eine lückenlose Protokollierung nicht nur auf inhaltlicher Ebene, sondern auch hinsichtlich der Zugriffe und Änderungen. Die Hochleistungsserver von docurex® sind in Rechenzen-tren in Deutschland unterge-bracht und mit mehrstufigen Firewall-Systemen gesichert. Je-de Verbindung zwischen Anwen-der und Servern wird durch eine aufwendige SSL-Verschlüsse-lung vor Hackern und Angreifern im Internet geschützt. Die Zu-gangshürden können bei Bedarf erhöht werden, etwa durch dop-pelte Authentifi zierung. Schließ-lich werden die Dokumente mit individuellen Wasserzeichen gesichert, um Herkunft und Ur-heberschaft jederzeit optisch er-kennbar zu machen. Bei einer DD wird erfahrungs-gemäß etwa die Hälfte der Zeit auf die Beantwortung von Fragen verwendet. Dafür nutzen wir eine Lösung, die diesen Prozess steu-ert, beschleunigt und revisionssi-cher protokolliert. Man kann an diesem Prozess den gesamten Schriftverkehr (Alle Fragen & Antworten) nachvollziehen. Mit diesem umfassenden An-gebot für eine „sorgfältige Prü-fung“ – von einer allgemeinen Information in Buchform über breit aufgestellte Fachkompe-tenz bis hin zu einer deutschen Qualitäts-Lösung für den kont-rollierten Dokumentenzugang – nimmt European Accounting auf Mallorca eine Sonderstellung ein.

Als Dienstleistung verfügbarEuropean@ccounting stellt dieses Sys-tem jedoch auch als Einzelleistung für externe DD-Projekte zur Verfügung. Das beinhaltet nicht nur die Nutzung, son-dern auch technische Einweisung und Betreuung. Der Service von European@ccounting ermöglicht nun, diese IT-Lö-sung mit höchstem Standard bei aus-gewählten DD-Projekten einzusetzen. Das bedeutet, dass der balearische Im-mobilienmarkt für Hochpreistransaktio-nen ein erstklassiges Werkzeug erhält.Vereinbaren Sie unter [email protected] eine Präsentation.

Mallorca Zeitung – 6. Februar 2014

RECHT & STEUERN

4

Traumhaus im Datenraum„Sorgfältige Prüfung“: Mehr Sicherheit und Kosteneffi zienz

PR-ARTIKEL

Page 5: RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das Buch erklärt auch, wie DD funktioniert, und ist schluss-endlich ein Leistungskatalog,

Mallorca Zeitung – 6. Februar 2014

RECHT & STEUERN

6

Fast jeder Deutsche hat seinen Hausrat versichert – deutlich weni-ger Menschen besitzen eine Haft-pfl ichtversicherung. Dabei wäre diese sogar wichtiger, denn sie springt für Schäden ein, die man anderen Men-schen zufügt. „Sich darauf zu verlas-sen, dass das schon nicht passiert, ist äußerst riskant“, sagt Bianca Boss vom Bund der Versicherten (BdV). Die Privathaftpfl icht-Versicherung sei deshalb die wichtigste Police für je-den Haushalt. Grundsätzlich gilt: Wer aus Ver-sehen oder grob fahrlässig einen Schaden anrichtet, haftet für dessen Folgen in unbegrenzter Höhe. „Das reicht von den Kosten für eine zer-brochene Fensterscheibe über die medizinische Behandlung und Reha nach einem Unfall bis hin zu einer lebenslangen Rente, falls das Unfall-opfer arbeitsunfähig wird“, sagt Julika Unger von der Verbraucherzentrale Rheinland-Pfalz. Dies könne für den Verursacher den finanziellen Ruin bedeuten. „Deshalb reicht es nicht, irgendeine Versicherung abzuschlie-ßen“, warnt Unger. „Der Vertrag muss für Personen- und Sachschäden eine ausreichende Deckungssumme vor-sehen. Drei bis fünf Millionen Euro sollten es schon sein.“ Darüber hinaus bietet die Privat-haftpflicht-Versicherung eine Art Rechtsschutz. „Sieht sich der Versi-cherte mit unberechtigten Ansprü-chen konfrontiert und kommt es darüber zum Rechtsstreit, führt der Versicherer den Prozess und trägt die Kosten“, erklärt Alina Schön vom Gesamtverband der Deutschen Versi-cherungswirtschaft (GDV). Um kein böses Erwachen zu erle-ben, empfi ehlt sich ein Blick ins Leis-tungsverzeichnis. Wer nur über einen Basisschutz verfügt, prüft besser, ob

er diesen erweitern lassen sollte. „Zu-sätzliche Leistungen muss man sich nicht einzeln zusammensuchen“, sagt Bianca Boss. „Die meisten Versi-cherer bieten Pakete an, die den Ba-sisschutz ergänzen.“ Besonders prekär kann es werden, wenn schon der Basisschutz Lücken aufweist. Laut Stiftung Warentest soll-te er auch Schäden durch häusliche Abwässer und die Lagerung gewässer-gefährdender Substanzen abdecken – und nicht zuletzt Schäden durch Computerviren. „Wer etwa per E-Mail unbedacht einen Kettenbrief an sei-ne Freunde weiterleitet, muss haften, falls ein darin enthaltener Trojaner de-ren Rechner lahmlegt“, erklärt Alina Schön. „Neuverträge bieten diesen Schutz in der Regel automatisch.“ Darüber hinaus ist es den Waren-testern zufolge wichtig, dass schon der Basisschutz auch im Ausland gelte – für Aufenthalte von mindes-tens drei Jahren innerhalb der EU und mindestens ein Jahr lang welt-weit. Schließlich sollte er sich auch auf Ferienwohnungen erstrecken, die

der Versicherte im Ausland mietet. Hintergrund: Andere gemietete und geliehene Sachen sind über den Ba-sistarif in der Regel nicht abgedeckt. Wer etwa im Urlaub mit dem gelie-henen Surfbrett oder Motorboot ei-nen Unfall verursacht, bleibt auf den Kosten sitzen. Im Auge behalten sollten Versi-cherte auch ihren speziellen Bedarf. Dies gelte etwa für Familien. „Da Kin-der unter sieben Jahren noch nicht deliktfähig sind, müssen ihre Eltern auch nicht für Schäden haften“, sagt Verbraucherschützerin Unger. Dies gelte jedenfalls, solange die Eltern nicht ihre Aufsichtspfl icht verletzten. Sich mit Hinweis auf das Alter des Kindes aus der Affäre zu ziehen, sei jedoch nicht ratsam. „Hat der Filius die teure Vase des Nachbarn vom Tisch geworfen und zuckt der Papa nur mit den Schultern, ist das gute Verhältnis meist ruiniert“, so Unger. Um dies zu verhindern, bleibe Eltern oft nur, in die eigene Tasche zu grei-fen – oder aber, rechtzeitig mit dem Versicherer zu klären, dass er auch in

solchen Fällen zahlt. Entsprechendes gelte für Gefälligkeiten. „Wer Freun-den unentgeltlich beim Umzug hilft oder gelegentlich auf deren Kinder aufpasst, soll nicht auch noch be-straft werden, indem er für Schäden haften muss.“ Schließt der Versiche-rungsvertrag solche Fälle ein, ist der Helfer von vornherein auf der siche-ren Seite. BdV-Expertin Boss weist auf be-sondere Regelungen für Tierhalter hin. „Während Besitzer von Hunden und Pferden für ihre Vierbeiner eine spezielle Haftpfl ichtversicherung be-nötigen, lassen sich Schäden durch Katzen und andere zahme Haustiere meist mit Hilfe der Privathaftpflicht regulieren.“ Wichtig zu beachten: Da viele Ver-träge seit Jahren in Ordnern schlum-merten, böten sie unter Umständen keinen zeitgemäßen Schutz mehr. „Manche ursprünglich ausgeschlos-senen Risiken lassen sich heute oh-ne großen Aufpreis versichern“, rät Bianca Boss. Dazu gehöre etwa die Ausfalldeckung: „Fährt jemand eine andere Person mit dem Fahrrad über den Haufen und ist weder vermö-gend noch haftpfl ichtversichert, wäre das Unfallopfer früher leer ausge-gangen“, erläutert die BdV-Expertin. „Heute springt in solchen Fällen die Haftpflicht-Versicherung des Ge-schädigten ein.“ „Einen Vertrag gibt es für Singles bereits ab 60 Euro im Jahr“, sagt Juli-ka Unger. „Im Vergleich zur ebenfalls wichtigen Berufsunfähigkeitsversi-cherung erhält man für wenig Geld einen umfassenden Schutz“, ergänzt Bianca Boss. Übrigens: Paare, die in einer gemeinsamen Wohnung leben, benötigen nur einen Vertrag, über den auch eventuelle Kinder versichert sind. Christian Eigner (dpa)

■ Glück und Glas, wie leicht bricht das – mit einer Haftpfl ichtversicherung ist das aber nur halb so schlimm. FOTO: DPA

Wer jemanden umfährt oder den Teppich des Nachbarn ruiniert, muss dafür geradestehen. Das

kann teuer werden – es sei denn, man ist versichert

Hallo, Herr Kaiser!

Page 6: RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das Buch erklärt auch, wie DD funktioniert, und ist schluss-endlich ein Leistungskatalog,

Mallorca Zeitung – 6. Februar 2014 7

Verbund European Tax and LawWeltweite Kompetenz Recht & Steuern

Wir steuern Ihr Recht

Besuchen Sie die Experten von ETL Mallorca

Mehr als 20 Jahre

Beratererfahrung

ETL bietet seinen Mandanten

ein komplettes und individue-

lles Serviceangebot, sowohl

für Geschäftskunden als auch

für private Mandanten. Die

Kanzlei gehört zum Verbund

„European Tax & Law“. Diese

Kooperation gewährleistet fach-

kundige Ansprechpartner mit

kurzen Informations- und

Entscheidungswegen. „Un-

sere Schwerpunkte liegen in

den Bereichen Immobilien,

Gesellschafts-, Steuer- und

Erbrecht, doch unser Dienst-

leistungsangebot ist umfas-

sender” sagt Miguel Céspe-

des. Der Blick auf die Website

www.etl-mallorca.com klärt

schnell auf.

Rechtsberatung, Steuerberatung, Verwaltungs-

leistungen, Behördengänge – alles aus einer Hand

Internet: www.etl-mallorca.com

E-mail: [email protected]

Der mallorquinische

Abogado (Anwalt)

und Immobilienex-

perte Miguel Cés-

pedes kennt sich

nicht nur im span.

Gesetz aus. Er leitet

die Abteilung Recht.

Catalina Rigo ist

Abogada (Anwältin)

und überwiegend

mit gerichtlichen

Angelegenhei ten

und der Durchset-

zung ausländ. Urtei-

le und Titel befasst.

Will Besga ist

englischer Anwalt

mit spanischer Zu-

lassung. Er arbeitet

seit einigen Jahren

erfolgreich im Team

der ETL-Rechts-

abteilung in Palma.

Elena T. Rusteberg (li) und Lisa C. Herding (re) sind

Abogadas (Anwältinnen) und arbeiten in der ETL- Rechts-

abteilung überwiegend mit deutschsprechenden Klienten.

Sie sind die richtigen Ansprechpartnerinnen in allen recht-

lichen Fragen. Unter der Leitung von Miguel Céspedes

helfen sie unseren Mandanten, Konflikte zu vermeiden

oder beizulegen und vertreten vor Gericht, bei Behörden

und aussergerichtlich.

Palma de MallorcaPaseo Mallorca, 18 Tel: 971 21 47 00

Mail: [email protected]: etl-mallorca.com

Die Steuerexpertin Elena Ger-

mán ergänzt: „Wir sind an der

Seite unserer Mandanten bei

Unternehmens- oder Gesells-

chaftsgründungen, bei der

Betreuung und Verwaltung

ihrer Angelegenheiten, bei der

Abwicklung von Schenkun-

gen, Erbschaften oder Veräus-

serungen, bei Betriebs- und

Steuerprüfungen oder über-

nehmen Behördengänge. Wir

sind viele Jahre auf Mallor-

ca tätig und unsere Klienten

profitieren sehr von unseren

Erfahrungen.” In den Büros in

Palma und Felanitx werden recht-

liche, steuerliche und auch

wirtschaftliche Aspekte perfekt

aufeinander abgestimmt.

Pedro Font ist Abogado (Anwalt) und

Steuerberater und ist zusammen mit

seinen Kolleginnen, der Betriebswirtin

Ester Cifre und der Steuerberaterin

Alba Ferriol, für die Mandantenbuch-

haltung verantwortlich. Im Team unter

der Leitung von Elena Germán stehen

sie den Klienten jederzeit, gerne auch

in einem persönlichen Gespräch, mit

Rat und Tat zur Verfügung.

Elena Germán ist Abogada

(Anwältin) und Steuerberate-

rin. Seit mehr als 10 Jahren

betreut sie mit Erfolg die

nationalen und internationa-

len Privat- und Geschäfts-

kunden in allen steuerrecht-

lichen inländischen und

grenzübergreifenden Fragen

und Möglichkeiten.

Individuelle Beratungslösungen

Verantwortlich für die

Kanzleiorganisation,

Übersetzungen sowie

Ansprechpartnerin für

deutsche Mandan-

ten ist die in Deuts-

chland ausgebildete

Handelsfachwir t in

Karin Sitter.

Mallorca, Spanien und weltweit.... ETL Mallorca und die ETL-Gruppe

07012 Palma, Paseo Mallorca 18 · Tel: 971 21 47 00 oder 678 505 785 · Fax: 971 21 30 28

Page 7: RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das Buch erklärt auch, wie DD funktioniert, und ist schluss-endlich ein Leistungskatalog,

Mallorca Zeitung – 6. Februar 2014

RECHT & STEUERN

8

Bufete Buades ist eine der größten und bekanntesten Anwaltskanzlei-en auf den Balearen. Dies sowohl in Bezug auf die Zahl der hier tätigen Anwälte als auch auf das Auftrags-volumen. Zu den Mandanten zählen namhafte Unternehmen und Privat-personen der Insel. Das wichtigste Anliegen der 1979 gegründeten Kanzlei ist stets, den Erwartungen der Mandanten gerecht zu werden und dem in ihre Mitarbeiter gesetzten Vertrauen zu entsprechen. Dank ihrer Fähigkeit, immer auf dem neuesten Stand zu sein, verbessert die Kanzlei fortlaufend ihre Dienstleis-tungen. Dazu gehört auch, altherge-brachte Arbeitsabläufe innovativ zu überdenken sowie hochqualifizierte Juristen zu beschäftigen. Durch die Größe und die langjäh-rigen Erfahrungen der Kanzlei hat Bufete Buades einen breitgefächerten Kundenstamm, vom Firmengründer eines Start-up-Unternehmens über kleine Familienunternehmen bis hin zum international tätigen Großunter-nehmen, für das Bufete Buades als Family Offi ce agiert. Die Philosophie der Kanzlei ist es, den Mandanten zu verstehen, sich in seine Lage zu versetzen und ihm so optimale Lösungen auszuarbeiten. Die Kanzleimitarbeiter sind erst zufrie-den, wenn ein Mandant zum Beispiel seinen Wohnsitz nach einem bau- oder zivilrechtlichen Verfahren, bei dem er von Bufete Buades beraten wurde, tatsächlich beziehen kann. Die Nähe zu den Mandanten lässt auch die Kanzlei immer weiter wachsen, neue Bedürfnisse lassen neue Abteilungen entstehen. So ist der „International Desk“ Ergebnis

einer kontinuierlichen Nachfrage seitens der Mandanten, die diesen spezifischen Service in Anspruch nehmen. Es handelt sich hierbei um

ein Team aus hochqualifi zierten An-wälten, deren umfassende Beratung dann gefragt ist, wenn die eingangs rein juristischen Fragen im Laufe der

Bearbeitung in ganz andere oder im Zusammenhang stehende Rechts-bereiche übergehen. Diese Dienst-leistung wird in der Sprache des Man-danten angeboten. Der „International Desk“ setzt sich aus Anwälten und anderen Mitar-beitern zusammen, die gemeinsam, hauptsächlich auf Deutsch und Eng-lisch, den Mandanten mit Rat und Tat zur Seite stehen. Die Kanzlei legt neben den Rechtskenntnissen auch großen Wert darauf, dass die Mitar-beiter mit anderen Lebensweisen und Bräuchen vertraut sind. Viele der bei Bufete Buades tätigen Anwälte haben lange in Deutschland oder England gelebt und dort auch studiert, unter anderem an der Humboldt Universität in Berlin oder der Universität Ham-burg. Mit Hilfe des „International Desk” kann ein Mandant von Bufete Buades jede mit Investitionen, Immobi lien-, Bau- oder Wirtschaftsrecht verbun-dene Angelegenheit vertrauensvoll und sicher angehen, zumal auch die anderen Mitarbeiter der Kanzlei ihm für eine optimale Beratung zur Seite stehen.

■ Das Logo der Kanzlei Bufete Buades am Eingang des Bürohauses (li.) an der Avenida Jaume III., Kurzbesprechung auf dem Flur in den Kanzleiräumlichkeiten. FOTOS: BUFETE BUADES

■ Besprechungsraum der Kanzlei mit Bibliothek (li.), Mitarbeiter von Bufete Buades bei einem Beratungsgespräch. FOTOS: BUFETE BUADES

Bufete Buades betreut Sie mit seiner Abteilung „International Desk“ umfassend in jeder Angelegenheit – und das in Ihrer Sprache

In guten Händen

BUFETE BUADESAvda. Jaume III, 407012 Palma de MallorcaTel.: 971-22 81 41Fax: 971-22 81 18E-Mail: [email protected] www.bufetebuades.com

INFO

■ Ein Name, der für Qualität steht. FOTO: BUFETE BUADES

PR-ARTIKEL

Page 8: RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das Buch erklärt auch, wie DD funktioniert, und ist schluss-endlich ein Leistungskatalog,

Mallorca Zeitung – 6. Februar 2014 15RECHT & STEUERN

Die Kanzlei Ortega i Adrover ist spezialisiert auf die umfas-sende Beratung von Nicht-residenten bei ausländischen Immobil ieninvestit ionen in Spanien in Bezug auf deren rechtl iche und steuerlicheProblematik. Im Laufe des 30-jährigen Wirkens der Kanzlei wurden die verschiedenen Bereiche aufgebaut, um eine umfas-sende Beratung anbieten zu können. Wir beschäftigen deut-sche, englische und russische Muttersprachler, um einen di-rekteren Kundenservice zu ge-währleisten. Abgesehen davon sprechen unsere Mitarbeiter Italienisch und Französisch. In unserer Kanzlei wird per-sonalisierter Service für jeden einzelnen unserer Kunden groß geschrieben: Wir informieren uns umfassend über die jewei-ligen Umstände eines Falles und können so den Mandanten auf die spezifi sche Situation zu-geschnitten beraten. Wir kümmern uns um die steuerliche Vertretung von Nichtresidenten – sowohl von natürlichen wie auch von ju-ristischen Personen – vor der Finanzbehörde und erledigen regelmäßig anfallende oder ein-malige Steuererklärungen. Wir beraten Sie bei Ver-mietungen Ihrer Immobilien in Spanien und kümmern uns

Rechtsberatung in Ihrer SpracheBei Ortega i Adrover in Cala d‘Or wird der personalisierte Kundendienst groß geschrieben

um die Formalitäten mit den Behörden, was die anfallenden Steuern betrifft. Außerdem helfen wir Ihnen, Erbschaften oder Schenkun-gen vorzubereiten und berech-nen die Steuern, die Ihnen im jeweiligen Fall entstehen könnten. Wir bereiten notarielle Kauf-urkunden vor, überprüfen die dafür erforderlichen Unter-lagen,beraten Sie über die

steuerlichen Auswirkungen von Käufen und Verkäufen und stehen Ihnen auch bei der notariellen Beglaubigung zur Seite. Ebenfalls beraten und ver-walten wir vermögensverwal-tende Gesellschaften oder Gesellschaften mit Geschäfts-tätigkeit. Zudem kümmern wir uns zusätzlich um die buchhal-terische und steuerliche Bera-tung solcher Gesellschaften.

■ In den modernen Räumen der Kanzlei werden alle Mandanten individuell betreut. FOTO: CRISTIAN TRUJILLO

■ Die moderne Fassade der Büroräumlich-keiten von Ortega i Adrover in Cala d‘Or. FOTO: CRISTIAN TRUJILLO

PR-ARTIKEL

Page 9: RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das Buch erklärt auch, wie DD funktioniert, und ist schluss-endlich ein Leistungskatalog,

Das Zinsniveau war noch nie so niedrig wie heute, und trotzdem sind Hypotheken bei spanischen Banken wesent-lich teurer als im internatio-nalen Vergleich. Das liegt an den hohen Risikoaufschlägen, die spanische Banken zahlen müssen, wenn sie sich Geld am Kapitalmarkt leihen. Bei Hypotheken in Spanien muss man heute mit Margen von 2,35% über dem 1-Jahres Eu-ribor und über 4% Zinsen im ersten Jahr rechnen. Bis heute wird hier zumeist nur fl exibel verzinst und Zinsfestschrei-bungen sind extrem teuer.

Jedoch haben diese flexi-blen Hypotheken den Vorteil, dass sie mit geringen Gebüh-ren jederzeit teilweise oder vollständig vorzeitig getilgt wer-den können. Schweizer haben auch die Wahl, in ihrem Land zu finanzieren, und so das Währungsrisiko auszuschlie-ßen. Dagegen refinanzieren

Mallorca Zeitung – 6. Februar 2014

RECHT & STEUERN

16

Hypotheken und steuerliche VorteileSeit 2006 ist Seifert Invest Ihr Spezialist in allen Fragen zu Hypotheken und Vermögensanlagen

Ist es möglich, meine Immobilie zu vermieten, wenn ich keine Genehmigung für Ferienvermietungen auf den Balearen habe?

PR-ARTIKEL

Seifert Invest C/. Antonio Torrandell, 2, entlo.07003 Palma de Mallorca Weitere Informationen zu diesem Thema erhalten Sie unter der E-Mail:[email protected] oder telefonisch unter 971-90 30 06

INFO

Palmer Garau BassaC/. Antoni Torrandell, 2 07003 Palma de MallorcaSant Jordi, 4107640 PollensaTel.: 971-90 30 [email protected]

INFO

Das fragen sich viele Immobi-lienbesitzer auf den Balearen, die ihr Eigentum an Urlaubs-gäste vermieten wollen. Daher möchten wir versuchen, etwas Licht in diese Sache zu bringen.

Die Ferienvermietung im spanischen MietgesetzDas spanische Mietgesetz (LAU) sieht eine spezielle Form der Vermietung vor: die „Ver-mietung für einen anderen Zwecke als den Wohnzweck“. Davon betroffen ist u. a. der Zeitmietvertrag, der für befris-tete Vermietungen und eine relativ kurze Mietdauer abge-schlossen wird. Gemäß dem LAU richten sich die Zeitmietverträge in erster Linie nach dem Willen der Parteien oder alternativ

■ Sabine Seifert ist Dipl. Kauffrau und European Financial Adviser. FOTO: PRIVAT

■ Die Juristen María Garau Juan und Andrés Bassa Morey. FOTO: N. BENDGENS

sich deutsche Banken zur Zeit mit nur sehr geringen oder gar keinen Risikoaufschlägen. Bei einem Leitzins von 0,25% sind Hypotheken in Deutsch-land daher wesentlich günsti-ger als in Spanien.

Ein deutscher, holländi-scher, Luxemburger oder Schweizer Steuerresident kann eine Hypothek über bis zu 60% des Kaufpreises mit ei-nem Festzins auf 10 Jahre un-ter 2,8% und der spanischen

Immobilie als Sicherheit auf-nehmen. Es besteht auch die Möglichkeit, Bestandsimmo-bilien zu beleihen und das niedrige Preisniveau am spa-nischen Immobilienmarkt für einen Kauf zu nutzen.

Die Finanzierung über eine spanische S.L. ist hiervon aus-genommen. Ohnehin finan-zieren immer weniger Banken Immobilienkäufe einer S.L.. Auf Grund der überarbeiteten Doppelbesteuerungsabkom-men mit Spanien ist dieses auch nur noch in Einzelfällen zu empfehlen. Wenn die Hypo-thek in Spanien verbrieft wird, bestehen alle Vorteile bei der steuerlichen Anrechnung im Erbschaftsfall, bei der Vermö-genssteuer und Vermietung sofern die Hypothek im kausa-len Zusammenhang mit dem Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstücks steht.

Welche Finanzierung die Rich-tige ist, hängt aber immer von der persönlichen und fi nanziellen Situation des Einzelnen ab.

nach dem spanischen BGB. Das heißt, dass die Parteien den gesetzlichen Rahmen frei entscheiden können, und dass eine Ferienvermietung durch-aus erlaubt ist, wenn, gemäß dem LAU, dies der Wille der Parteien ist. Das spanische Tourismus-gesetz (LTB) legt fest, dass dieses immer dann anzuwen-den ist, wenn nicht nachge-wiesen werden kann, dass sich der Vertragsabschluss auf die Rechtsvorschriften über „städ-tische oder ländliche Vermie-tungen“ oder die eines speziel-len Gesetzes stützt. Wenn sich also im Mietvertrag die Parteien nicht ausdrücklich dem Zeit-mietvertrag unterwerfen, fin-det das LTB Anwendung, und in diesem Fall können wir in große Schwierigkeiten geraten, wenn die Bestimmungen des LTB über die Vermarktung von Ferienimmobilien nicht einge-halten werden. Dieses sieht vor, dass nur Einfamilienhäuser und Doppelhaus hälften, die gewisse Bedingungen erfüllen, zeitvermietet werden können, nicht jedoch Reihenhäuser oder Wohnungen (außer der gesamte Komplex gehört ein- und demselben Besitzer).

Das Erbringen von Hoteldienstleistungen Der Punkt, der zweifelsohne

maßgebend ist für die Anwen-dung des LTB, ist das Erbrin-gen von Hoteldienstleistungen, das direkt auf eine touristische Aktivität schließen lässt. Bei Abschluss des Zeitmiet-vertrages muss klar und un-missverständlich zum Ausdruck gebracht werden, dass die Ver-mietung ohne das Erbringen jeglicher Hoteldienstleistungen stattfindet wie beispielsweise Reinigung, Wechseln der Hand-tücher etc. Mit anderen Worten: Der Besitzer sollte während der Mietdauer die Immobilie gar nicht erst betreten. Sollten irgendwelche Dienst-leistungen erbracht werden, gilt von Rechts wegen automatisch, und ohne Zulassung von Ge-genbeweisen, dass eine Ferien-vermietung gemäß LTB vorliegt, mit den entsprechenden Konse-quenzen im Fall einer Inspektion. Joan Cifre Martínez, Abogado bei Palmer Garau Bassa

Ferienvermietung unter der Lupe

Page 10: RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das Buch erklärt auch, wie DD funktioniert, und ist schluss-endlich ein Leistungskatalog,

Mallorca Zeitung – 6. Februar 2014 17RECHT & STEUERN

Anwender sollten eines wissen: Wenn sie den Papierkorb des Rechners leeren, heißt das nicht, dass die Daten gleich gelöscht werden. Vielmehr ist es meist so, dass der Verweis zu den Dateien gelöscht und ihr Speicherplatz zum Überschreiben freigegeben wird. Doch solange das nicht geschieht, können die Dateien mit Spezial-tools weiter ausgelesen werden. Wer sicher gehen will, sollte im-mer gleich mit Löschprogrammen arbeiten, die die Daten überschrei-ben. Um wirklich auf der sicheren Seite zu sein, rät das Bundesamt für Sicherheit in der Informations-technik (BSI), gelöschte Daten mindestens siebenmal zu über-schreiben. Je nach Größe der Datei dauert Löschen durch mehrfaches Über-schreiben mit Spezialtools aber

Gelöscht heißt nicht wegUm Daten sicher von Computer, Handy oder Tablet zu entfernen, reicht ein Knopfdruck nicht aus. Die speziellen Tools im Überblick

eine ganze Weile und ist oft auch nicht notwendig. „Es gibt zum si-cheren Löschen verschiedene Me-thoden, etwa alles mit Nullen zu überschreiben, mit Mustern oder mit Zufallszahlen“, erklärt Marcel Fourné vom Institut für Internet-Sicherheit an der Westfälischen Hochschule in Gelsenkirchen. „Meist reicht ein Durchgang mit Nullen vollkommen aus“, sagt der Experte. „Früher wurde empfohlen, so-gar 35-mal zu überschreiben, aber das dauert lange und ist unnötig“, befindet Fourné und empfiehlt, Festplatten immer auch im Ganzen durch Überschreiben zu löschen, bevor man sie abgibt oder entsorgt – selbst wenn man Dateien immer sicher gelöscht hat. Denn Dateien könnten über die Festplatte ver-streut gespeichert sein und auch

guten Tools könnten Fragmente durch die Lappen gehen, die sich unter Umständen wiederherstellen ließen. Im Apple-Bet r iebssys tem Mac OS X sind Funktionen zum si-cheren Löschen bereits integriert. Ein vielseitig einsetzbares Tool für Windows ist etwa der kostenlose CCleaner von Piriform. Das Pro-gramm kann die Festplatte von unnötigem Ballast befreien, etwa von den Browser-Verlaufsdaten. Dabei lässt sich in den Einstellun-gen auch die Methode einstellen, dass die entsprechenden Berei-che der Festplatte von einem bis zu 35-mal überschrieben wer-den können. Auch der Inhalt des

Papierkorbs lässt sich per CClea-ner durch Überschreiben sicher löschen. Mit dem integrierten soge-nannten Wiper lassen sich ganze Laufwerke bereinigen. Ebenfalls zuverlässig arbeitet Eraser von Heidi Computers. Die Windows-Freeware kann sich ins Kontextmenü einbetten, von wo aus der Nutzer jede Datei immer di-rekt per rechtem Mausklick sicher löschen kann. Außerdem erlaubt Eraser das automatisierte Über-schreiben bestimmter Festplatten-bereiche. Betriebssystemunabhängig hat sich das Programm Darik‘s Boot and Nuke, besser bekannt unter seiner Abkürzung DBAN, als feste

Größe etabliert, um Festplatten komplett zu löschen. DBAN wird etwa auf CD gebrannt und kann den Rechner starten. So lassen sich nicht nur beliebige Datenträ-ger im System bereinigen, sondern etwa auch Partitionen löschen, auf die man nicht zugreifen kann, wenn von der jeweiligen Festplatte gebootet wurde. Persönliche und sensible Daten sind aber nicht nur auf Rechnern, sondern heutzutage auch und vor allem auf Smartphones und Tab-lets gespeichert. Deshalb ist auch bei diesen Geräten ein sicheres Löschen unabdingbar. Ein Zurück-setzen auf die Werkseinstellungen reicht aber bei den meisten Ge-räten nicht aus, um Daten ver-schwinden zu lassen. Vor einem Verkauf oder der Weitergabe des Geräts sollten deshalb sowohl der interne Speicher als auch unter Umständen mitverkaufte SD-Kar-ten sicher gelöscht werden. Wer sein Smartphone oder Tablet per USB-Anschluss mit dem Rechner verbindet, kann dazu auch die vor-gestellten PC-Tools verwenden, et-wa den Eraser. Wer Zweifel hat, ob oder wie gut ein bestimmtes Pro-gramm löscht, kann die Lösungen ihrerseits mit einem sogenannten Recovery-Tool auf die Probe stel-len, etwa Recuva von Piriform. Solche Tools versuchen, beliebige Daten von Festplatten oder ande-ren Speichern wiederherzustellen. Benjamin Krüger (dpa)

■ Ganz so einfach ist es nicht … FOTO: WARNECKE/DPA

Recht Steuern Finanzen C. Antonio Torrandell 2 Palma

Finanzierungen Vermögensberatung Tel.: 0034 971903006

Wir beraten Sie in allen Rechts- und Steuerfragen, begleiten Sie beim Immobilienkauf

und bieten Lösungen zu Finanzierungen und Hypotheken.

www.pgb-abogados.com www.seifert-invest.com

Page 11: RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das Buch erklärt auch, wie DD funktioniert, und ist schluss-endlich ein Leistungskatalog,

Mallorca Zeitung – 6. Februar 2014

RECHT & STEUERN

18

Frisch Vermählte, die noch nicht gemeinsam wirtschaften, stehen als Erstes vor der Frage, wie sie ihre ge-meinsamen Ausgaben bestreiten wol-len. „Es hat sich bewährt, wenn beide Partner ein gemeinsames Girokonto eröffnen – zusätzlich zu ihren beste-henden Konten“, sagt Thomas Wol-ber vom Ostdeutschen Sparkassen- und Giroverband (OSV). „Je nach Einkommensverhältnissen zahlt jeder einen Teil seines Verdienstes darauf ein, und die Ausgaben für Miete, Strom oder Internet-Zugang gehen dann per Dauerauftrag oder Last-schrift ab.“ Auf diese Weise könne jeder den verbleibenden Teil seines Verdienstes für eigene Anschaffun-gen nutzen.

Wichtig sei, dass es sich um ein sogenanntes Oder-Konto handele, auf das beide Partner unabhängig von-einander zugreifen könnten. „Paare, die kein Problem damit haben, al-les in einen Topf zu werfen, können sich auch auf ein einziges Konto beschränken“, sagt Wolber. Der Vor-teil: Man müsse sich nicht zwei Kon-tonummern merken, nicht mit zwei Konto- bzw. Kreditkarten hantieren und zahle nur einmal Gebühren.

Ehegatten und eingetragene Le-benspartner genießen auch steuerli-che Vorteile. „Ab sofort informieren die Gemeinden die Finanzämter auto-matisch über die Heirat“, erklärt Uwe Rauhöft vom Neuen Verband der Lohnsteuerhilfevereine (NVL). „In den elektronischen Lohnsteuermerkma-len von Arbeitnehmern wird dann die Steuerklasse IV vermerkt.“ Die vom Arbeitgeber abgezogene Lohnsteuer sei dabei zwar genauso hoch wie in Klasse I – doch könnten Ehegatten

die Kombination ihrer Steuerklassen ändern lassen, um unterm Strich mehr netto zu haben. „Trägt ein Part-ner 60 Prozent oder mehr zum Haus-haltseinkommen bei, lohnt es sich für ihn, in Steuerklasse III zu wechseln. Der andere Partner bekommt dann automatisch Klasse V.“

Bei besonders großen Verdienst-unterschieden drohe allerdings eine Nachzahlung bei der Steuererklä-rung. Diese ließe sich jedoch dank der ebenfalls möglichen Steuerklas-sen-Kombination IV/IV mit Faktor ver-meiden. Darin entspreche die Lohn-steuer genauer der tatsächlichen Steuerlast. Wichtig zu beachten: Die Steuerlast selbst ändert sich bei bei-den Varianten nicht – nur müssen Paare nicht bis zur Steuererklärung warten, um sich zu viel gezahlte Lohnsteuer zurückzuholen. Tatsäch-lich weniger Steuern zahlen die meis-ten Ehepaare, weil sie ab dem Jahr der Eheschließung vom Ehegatten-Splitting profitieren. „Das Finanz-amt addiert dabei die Einkommen beider Partner, halbiert diese dann und versteuert jede Hälfte für sich“, sagt Rauhöft. „In der Summe ist die Steuer ersparnis umso größer, je mehr sich die Einkommen beider Partner unterscheiden.“

Ehepartner sollten darüber hinaus ihre Versicherungsordner wälzen und prüfen, ob der vorhandene Schutz ausreicht – und ob sich Geld sparen lässt. „Hört etwa die Frau nach der Hochzeit auf zu arbeiten, weil ein Ba-by unterwegs ist, kann sie sich und später auch das Kind in der gesetz-lichen Krankenkasse des Mannes beitragsfrei mitversichern“, erklärt Gerald Archangeli vom Bundesver-band Deutscher Versicherungskauf-leute. „Ist der Mann dagegen privat versichert, werden für das Kind eige-ne Beiträge fällig – entweder in der privaten oder gesetzlichen Kranken-versicherung.“

Überflüssige Policen lassen sich meist ohne großen Aufwand aussor-tieren. „Besitzen beide eine Privat-haftpfl icht- beziehungsweise Recht-schutzversicherung, lässt sich der jeweils jüngere Vertrag sofort aufl ö-sen“, sagt Archangeli. „Bietet dieser jedoch die besseren Konditionen, kann es sich lohnen, zunächst zwei-gleisig zu fahren und den älteren Vertrag fristgemäß zu kündigen.“

Paare, die nach der Hochzeit zu-sammenziehen, sollten sich um die Hausratversicherung kümmern. „Zieht einer beim anderen ein, kann er die Versicherungssumme seines

eigenen Vertrages sofort reduzieren lassen, weil er etwa seine Möbel ver-kauft hat“, erklärt Archangeli. Wer seinen Vertrag dagegen aufl ösen will, muss die vereinbarte Frist einhalten.

In diesem Fall jedoch sollten beide prüfen, ob die Versicherungssumme des verbleibenden Vertrages noch ausreicht. Stellt sich etwa nach ei-nem Einbruch oder Wohnungsbrand heraus, dass der Wert des Hausrates diesen Betrag überstieg, zahlt die Versicherung nur anteilig. Dies lässt sich vermeiden, indem man einen Tarif mit Pauschaldeckung wählt. Aber Achtung: Bleiben zwei Verträ-ge mit unterschiedlichen Konditionen auf Dauer bestehen, drohen Proble-me bei der Regulierung von Schäden.

Auch wenn das Rentenalter noch in weiter Ferne scheint, lohnt sich eine Bestandsaufnahme auch in Sachen Altersvorsorge. „Ein Blick in die jährliche Renteninformation ver-rät Arbeitnehmern, womit sie später rechnen können“, sagt OSV-Experte Wolber. „Außerdem sollten beide klä-ren, welche Leistungen sie aus be-trieblicher und privater Vorsorge zu erwarten haben.“ Daraus ergebe sich womöglich eine Lücke zum bisheri-gen Einkommen, die es durch Sparen zu stopfen gelte. Alternativ könnten Paare ihr Geld in ein Eigenheim in-vestieren, um im Alter mietfrei zu wohnen.

Ehegatten, die eine Lebensversi-cherung haben, rät Wolber als So-fortmaßnahme, den Partner als Be-günstigten eintragen zu lassen. Steht dort weiterhin die Mutter oder der Ex-Partner, gehen selbst Ehegatten im Todesfall leer aus.

Christian Eigner (dpa)

Mit dem Ja-Wort beginnt für Ehepaare ein neuer Lebensabschnitt – auch, was die eigenen Finanzen angeht. Wer da den Durchblick nicht verlieren will, sollte nach den Flitterwochen die richtigen Weichen

stellen. Oft lässt sich so eine Menge Geld sparen

Luft und Liebe reichen nicht

■ Alles neu: Auch die Finanzen müssen nach der Eheschließung geordnet werden. FOTO: WARNECKE/DPA

Page 12: RECHT UND STEUERN - Reportagenmas.mallorcazeitung.es/spezial/sonderbeilage-recht... · liste. Das Buch erklärt auch, wie DD funktioniert, und ist schluss-endlich ein Leistungskatalog,

Mallorca Zeitung – 6. Februar 2014 19RECHT & STEUERN

Unsere Kanzlei verfügt über mehr als 20 Jahre Berufs-erfahrung und befasst sich seit 1995 größtenteils mit deutsch-sprachigen Mandanten. Als eine der ersten Kanzleien, die diesen Weg einschlug, verfü-gen wir über eine reichhaltige Erfahrung auf dem deutschen Markt. Unser „deutsches Desk“ arbeitet mit drei Anwälten, die in mehreren Rechtsbereichen spezialisiert sind, die deut-sche Sprache beherrschen und in Deutschland studiert und gelebt haben, sodass sie die besonderen Bedürfnisse deutscher Kunden besonders gut nachvollziehen können. Dies ermöglicht eine enge Beratungsbeziehung und eine sachgerechte Kommunikation. Das Vertrauen unserer Man-danten ist bei uns in guten Händen. Da wir als Mallorquiner in Deutschland gelebt haben, kennen wir die Mentalität, die besonderen Ansprüche und die Arbeitsweise deutscher Mandanten. Zugleich über-blicken wir die Bräuche, Ge-wohnheiten und das Procedere der lokalen Fachleute und Ins-titutionen, was eine wirksame und schnelle Abwicklung aller Angelegenheiten ermöglicht.

Seit 1995 für den deutschen Mandanten da Illeslex Abogados kombiniert internationalesjuristisches Know-how mit umfassenden Sprachkenntnissen und moderner Technik

Investoren aus dem Ausland brauchen einen Ansprechpart-ner vor Ort, der Vertrauen und Sicherheit garantiert – und genau das können wir bieten. Sollten Sie Experten aus ande-ren Fachbereichen benötigen, versorgen wir Sie gern mit Re-ferenzen zuverlässiger und vor Ort ansässiger Fachleute. Unser „deutsches Desk“ hat sich auf Fragen unserer deutschsprachigen Mandan-ten spezialisiert, die beispiels-weise Beratungen zu Auslands-investitionen, Familien recht und Erbfolge, Steuerberatung bei Erwerb, Verkauf oder An- und Vermietung einer Immobi-lie, Beratung in Handels- und Gesellschaftsrecht, Immobili-en- und Baurecht oder Kon-kursrecht benötigen. Unser Rechtsservice wird dabei von einem Team aus insgesamt zwölf Anwälten ko-ordiniert und vervollständigt, die umfassende fachl iche Spezialisierungen vorweisen können und auch Englisch sowie Französisch sprechen. Sie alle haben an spanischen und ausländischen Universi-täten studiert, verfügen des-halb über einen internationa-len Einblick in den Beruf des Rechtsanwalts und decken alle Rechtsbereiche ab.

der juristischen Praxis haben. Aus diesem Grund arbeiten unsere Anwälte mit innovati-vem Handwerkszeug und kön-nen die Angelegenheiten un-serer Mandanten somit noch effektiver und effizienter re-geln. Dafür setzen wir natürlich auf digitale Hilfsmittel. Neben einer erst kürzlich vollständig überarbeiteten Homepage ver-fügt unsere Kanzlei nun auch über einen eigenen Blog. Zu-dem erweitern wir derzeit un-sere Präsenz in den sozialen Netzwerken. Auf diese Weise können wir nicht nur unser Wissen mit unseren Mandan-ten und einem interessierten Publikum teilen, sondern auch direkt kommunizieren und interagieren. Natürlich wird auch un-ternehmerische Sozialverant-wortung bei Illeslex Abogados groß geschrieben: Sie basiert auf der Grundlage unserer ethischen Werte und der Ver-pfl ichtung gegenüber der Ge-sellschaft. Deshalb engagie-ren wir uns für diverse solida-rische Projekte, wobei Kunst und Kultur eine herausragen-de Rolle einnehmen. Vorreiter ist Kanzlei-Mitinhaber Guiller-mo Dezcallar: Er ist der spa-nische Vertreter der in Bonn ansässigen Stiftung für Kunst & Kultur e.V., einer private Körperschaft, die seit über 25 Jahren kulturelle und künstle-rische Events organisiert. Die Stiftung verwaltet zu-dem eine der weltweit größten Sammlungen zeitgenössischer deutscher Kunst und betreibt dass MKM Museum Küppers-mühle in Duisburg. Eine her-vorragende internationale Ver-netzung der Stiftung machte unter anderem die Organisa-tion von Ausstellungen in Chi-na, im Museum Reina Sofi a in Madrid und in Salzburg mög-lich. Auf Mallorca ermöglichte die Stiftung den Event China-Art (2004) sowie Ausstellun-gen von Anselm Kiefer (2010) und Gilbert & George (2013).

■ Javier Blas (re.) und Guillermo Dezcallar. FOTO: NELE BENDGENS

Eine besondere Rolle kommt unserer Abteilung für Rechts-streitigkeiten zu, in der Fach-anwälte mit langjähriger Erfah-rung vor Gericht tätig sind. Sie garantieren Ihnen – für den Fall der Fälle – die bestmögliche Verteidigungsstrategie. Damit es gar nicht erst so weit kommt,

setzen die Experten der Abtei-lung wenn irgend möglich auf präventive Beratung, um even-tuelle zukünftige Probleme zu umgehen und gar nicht erst aufkommen zu lassen. Wir sind uns bewusst, wel-che Vorteile die neuen Techno-logien und deren Fortschritte in

PR-ARTIKEL