SONO Postschränke

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Postschränke

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Die Postschränke von Sonesson Inredningar eignen sich für alle Bereiche, wo Post und ähnliches sortiert werden soll. Die Schränke aus hochfestem Stahl sind in unseren Standardfarben oder optional in allen RAL- oder NCS- Farben pulverlackiert. Korpus und Türen sind in unterschiedlichen Farben erhältlich. Somit sind Schränke möglich, die in alle Bereiche passen.

Postfachschrank PFS Die Postfachschränke PFS sind mit sechs oder elf Fächern in einfacher oder doppelter Ausführung erhältlich. Die Postfachtüren haben einen Briefschlitz, 250x30 mm, und Platz für ein Namensschild. Der Schrank ist 400 mm breit und in den Tiefen 400 und 550 mm erhältlich. Mit Flachdach und inkl. Sockel ist er 1900 mm hoch.

Post- und Aufbewahrungsschrank Der Schrank hat sechs Fächer. Die Türen sind etwas niedriger als die Fächer, so dass oben ein Schlitz für den Briefeinwurf entsteht. Der Schrank ist in den Tiefen 400 und 550 mm und in 400 mm Breite erhältlich. Mit Flachdach und inkl. Sockel ist er 1900 mm hoch.

Postsortierfächer Als Ergänzung zu den Post- und Aufbewahrungsschränken gibt es ein offenes Regal mit 12 Fächern. Die Maße sind identisch, d. h. Tiefe 400 und 550 mm, Breite 400 mm. Auch die Höhe inkl. Sockel und Flachdach beträgt 1900 mm.

Postfachschrank PID Diese Schränke sind so effektiv und bewährt, dass auch die Post sie standardmäßig verwendet. Mit sechs, neun oder elf Fächern als Einzel- oder Doppelschrank erhältlich. Der Türrahmen lässt sich in geöffneter Stellung in den Schrank schieben, um die Postsortierung zu erleichtern. Bei diesem Schrank ist die Funktion ausschlaggebend. Daher hat die Post sich entschieden, sie rein in komplett silbergrauer Ausführung zu bestellen. Die Maße entsprechen den übrigen Postschränken.

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Postfachschrank PFS 6 Fächer übereinander Maße:Höhe ohne Untergestell 1.750 mm, Breite 400, Tiefe 400 oder 550 mm.

Untergestell:Der Schrank ist für einen 150 mm hohen Sockel vorgesehen.

Türen:Der Schrank ist mit Original-PFF-Türen ausgestattet. Stabil gekantete, einfache Stahltür. Der Einzelschrank hat 5 Türen mit 280 mm und eine Tür mit 137 mm Höhe. Der Doppelschrank hat 10 Türen mit 280 mm und 2 Türen mit 137 mm Höhe. Die Postfachtüren sind mit einem Briefschlitz (250x30mm) und einem Namensschild versehen.

Schlösser:Die unten aufgeführten Artikelnummern beziehen sich auf Postfachschränke ohne Schließvorrichtung. Wir empfehlen für den Türrahmen das Zentralschloss ASSA 8450 und Drehriegel oder Zylinderschlösser. Weitere informationen über Schlösser finden Sie auf unserer Webseite.

Farben:Siehe separate Farbkarte. Es sind auch Speziallösungen ganz nach Ihren Wünschen möglich. Schrankkorpus und Türen sind in allen gewünschten RAL- oder NCS-Farben erhältlich.

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Tiefe 400 mm Tiefe 550 mm

Einzelschrank / Doppelschrank Artikelnummer Artikelnummer

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Einzelschrank mit insg. 6 Fächern

Doppelschrank mit insg. 12 Fächern

Sockel für Einzelschrank

Sockel für Doppelschrank

Zentralschloss für Türrahmen (Preis/Türrahmen)

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Artikelnummern: Postfachschrank ohne Untergestell mit Standard-PFF-Tür (ohne Schloss).

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Postfachschrank PFS 11 Fächer übereinander Maße:Höhe ohne Untergestell 1.750 mm, Breite 400, Tiefe 400 oder 550 mm.

Untergestell:Der Schrank ist für einen 150 mm hohen Sockel vorgesehen.

Türen:Der Schrank ist mit Original-PFF-Türen ausgestattet. Stabil gekantete, einfache Stahltür. Der Einzelschrank hat 11 Türen mit 137 mm Höhe. Der Doppelschrank hat 22 Türen mit 137 mm Höhe. Die Postfachtüren sind mit einem Briefschlitz (250x30mm) und einem Namensschild versehen.

Schlösser:Die unten aufgeführten Artikelnummern beziehen sich auf Postfachschränke ohne Schließvorrichtung. Wir empfehlen für den Türrahmen das Zentralschloss ASSA 8450 und Drehriegel oder Zylinderschlösser. Weitere informationen über Schlösser finden Sie auf unserer Webseite.

Farben:Siehe separate Farbkarte. Es sind auch Speziallösungen ganz nach Ihren Wünschen möglich. Schrankkorpus und Türen sind in allen gewünschten RAL- oder NCS-Farben erhältlich.

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Tiefe 400 mm Tiefe 550 mm

Einzelschrank / Doppelschrank Artikelnummer Artikelnummer

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Einzelschrank mit insg. 11 Fächern

Doppelschrank mit insg. 22 Fächern

Sockel für Einzelschränke

Sockel für Doppelschränke

Zentralschloss für Türrahmen (Preis/Türrahmen)

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Artikelnummern: Postfachschrank ohne Untergestell mit Standard-PFF-Tür (ohne Schloss).

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Post- und Aufbewahrungsschrank 6 Fächer übereinander Maße:Höhe ohne Untergestell 1750 mm, Breite 400, Tiefe 400 oder 550 mm.

Untergestell:Der Schrank ist für einen 150 mm hohen Sockel vorgesehen.

Türen:Die Schränke sind mit Türen vom Typ Solid LF oder Vision LF versehen. Mehr Information über Solid- und Vision-Türen finden Sie auf unserer Webseite.

Schlösser:Die unten aufgeführten Artikelnummern beziehen sich auf Post- und Aufbewahrungsschränke ohne Schließvorrichtung. Drehriegel für Vorhängeschlösser oder Zylinderschloss wählbar. Weitere informationen über Schlösser finden Sie auf unserer Webseite

Farben:Siehe separate Farbkarte. Es sind auch Speziallösungen ganz nach Ihren Wünschen möglich. Schrankkorpus und Türen sind in allen gewünschten RAL- oder NCS-Farben erhältlich.

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Artikelnummern: Post- und Aufbewahrungsschrank ohne Untergestell mit Vision-LF- oder Solid-LF-Tür (ohne Schloss).

Artikel Artikelnummer ArtikelnummerMaße HxBxT

Schrank mit insg. 6 Fächern, Tiefe 400 mm Schrank mit insg. 6 Fächern, Tiefe 550 mmSockel für 400 mm tiefen SchrankSockel für 550 mm tiefen Schrank

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Schrank mit Solid-LF-Tür Schrank mit Vision-LF-Tür

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Postsortierfächer 12 Fächer übereinander Maße:Höhe ohne Untergestell 1750 mm, Breite 400 oder 800 mm, Tiefe 400 oder 550 mm.

Untergestell:Der Schrank ist für einen 150 mm hohen Sockel vorgesehen.

Farben:Siehe separate Farbkarte. Es sind auch Speziallösungen ganz nach Ihren Wünschen möglich. Der Schrankkorpus ist in allen gewünschten RAL- oder NCS-Farben erhältlich.

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Artikelnummern: Postfachschrank ohne Untergestell.

Tiefe 400 mm Tiefe 550 mm

Einzelschrank / Doppelschrank Artikelnummer Artikelnummer

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Postsortierfächer, Einzelschrank

Postsortierfächer, Doppelschrank

Sockel für Einzelschränke

Sockel für Doppelschränke

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Postfachschrank PID mit einschiebbarer Tür Maße:Höhe ohne Untergestell 1.750 mm, Breite 400 oder 800 mm, Tiefe 400 mm.

Untergestell:Der Schrank ist für einen 150 mm hohen silberfarbenen Sockel vorgesehen.

Türen: Der Türrahmen lässt sich in geöffneter Stellung in den Schrank schieben, um die Postsortierung zu erleichtern. Der Schrank ist mit Original-PID-Türen ausgestattet. Das oberste Fach kann mit einer Tür mit Briefschlitz (250 x 30 mm) für ausgehende Post oder Retouren versehen werden. Die Höhe der größeren Türen beträgt 280 mm. Die Höhe der kleineren Türen beträgt 137 mm.

Schlösser:Die unten aufgeführten Artikelnummern beziehen sich auf Postfachschränke ohne Schließvorrichtung. Die Schränke sind für Zentralschlösser ASSA 8450 im Türrahmen und Zylinderschlösser 8450 in den Türen vorgesehen.

Farben: Schrankkorpus, Sockel und Türen sind silberfarben.

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Der Türrahmen lässt sich in geöffneter

Stellung in den Schrank schieben, um

die Postsortierung zu erleichtern.

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6 Fächer 12 Fächer9 Fächer 18 Fächer11 Fächer 22 Fächer

Schrank ohne Retourenklappe Artikel Schrank mit Retourenklappe

Einzelschrank / Doppelschrank / Zubehör Artikelnummer Artikelnummer

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Einzelschrank mit insg. 6 FächernEinzelschrank mit insg. 9 FächernEinzelschrank mit insg. 11 FächernDoppelschrank mit insg. 12 FächernDoppelschrank mit insg. 18 FächernDoppelschrank mit insg. 22 FächernSockel für EinzelschrankSockel für DoppelschrankNummernaufkleber, META, selbstklebend, 25 NummernZentralschloss Svenska Posten (Preis/Türrahmen)ASSA 8450 Zentralschloss (Preis/Türrahmen)

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Umwelt und QualitätUmwelt Sonesson Inredningar AB möchte die Umwelt schützen und ist stets bestrebt, mit den umweltfreundlichsten, auf dem Markt erhältlichen Materialien und Verfahren zu arbeiten. Eine detaillierte Beschreibung der Inhaltsstoffe in unseren Garderoben- und Aufbewahrungs-schränken findet sich in unseren zusammenfassenden Baustoffdeklarationen. Hier gibt es auch Angaben zu Energieverbrauch, Restprodukten und Recycling. Zusammenfassende Baustoffdeklarationen gibt es auf unserer Website www.sono-gmbh.de oder unter Telefon 040 / 8972840

Qualität Die Produkte von Sonesson Inredningar sind vom TÜV GS-geprüft, d. h. sie entsprechen den hohen Anforderungen an Qualität, Haltbarkeit und Produktionsverfahren. Das Unternehmen arbeitet nach dem hauseigenen Qualitätsmanagementsystem gemäß ISO 9001:2000.

l Konstruktionselemente aus eigener Herstellung enthalten keine bekannten Stoffe, die Allergien hervorrufen.

l �Die Transportverpackungen bestehen aus Polystyrol, die Dehnfolien aus Polyethylen, sodass ein nur geringer Verbrauch an Verpackungsmaterial entsteht.

l Die Transporte werden von Speditionen ausgeführt, die nachweislich umweltfreundlich arbeiten.

l Das Material der Schränke ist leicht identifizierbar, sodass die Wiederverwertung einfach ist.

l Das Unternehmen ist dem REPA-Register angeschlossen (der schwedische „Grüne Punkt“).

l �Das BASTA-System hat zum Ziel, Substanzen mit besonders gefährlichen Eigenschaften aus Baustoffen zu verbannen. Sonesson kann eine Reihe von Produkten vorweisen, die diese Kriterien erfüllen.

Bei REPA handelt es sich um ein Verpackungsrecycling-System der schwedischen Industrie.

5 Jahre Garantie

Zuständig für das BASTA-System ist das IVL Svenska Miljöinstitutet. Das BASTA-System hat zum Ziel, Substanzen mit besonders gefährlichen Eigenschaften aus Baustoffen zu verbannen. Sonesson kann eine Reihe von Produkten vorweisen, die diese Kriterien erfüllen.

Danish Technological Institute

ISO 9001 Zertifikat

Die Produkte von Sonesson Inredningar sind vom TÜV GS-geprüft, d. h. sie entsprechen den hohen Anforderungen an Qualität, Haltbarkeit und Produk-tionsverfahren.

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Allgemeine Lieferbedingungen1. DEFINITIONENIn diesen allgemeinen Verkaufsbedingungen haben nachfolgend angeführte Begriffe folgende Definition: „Das Unternehmen“ ist die Sonesson Indredningar AB, Wirtschafts-ID-Nr. SE 556475-9545. „Kundenangepasstes Produkt“ ist ein Produkt, das nach Vorgabe des Käufers gefertigt wird und/oder ein Produkt, das das Unternehmen normalerweise nicht herstellt oder veräußert. „Der Käufer“ ist der Käufer, der die Produkte des Unternehmens käuflich erwirbt. „Standardprodukt“ ist ein Produkt, das in der Preisliste des Unternehmens aufgeführt ist. „Das Produkt“ oder „die Produkte“ sind alle Produkte, die das Unternehmen liefert.

2. PRODUKTINFORMATIONENAngaben in Marketingmaterial, Preislisten und sonstigen Produktinformationen sind nur in dem im Vertrag ausdrücklich benannten Umfang verbindlich.

3. ANWENDBARKEIT3.1 Diese Bedingungen gelten, wenn das Unternehmen Produkte verkauft, die es selbst hergestellt hat oder liefert.

3.2 Das Unternehmen hat das Recht, diese Bedingungen jederzeit zu ändern. Änderungen dieser Art treten nach 4 Wochen in Kraft, nachdem das Unternehmen den Käufer über die geänderten Bedingungen informiert hat.

4. ANGEBOTDas vom Unternehmen abgegebene Angebot ist 30 Tage ab Angebotsdatum gültig, sofern nichts anderes ausdrücklich vereinbart wird.

5. AUFTRAG USW.5.1 Der Auftrag wird dem Käufer schriftlich per Fax, E-Mail oder herkömmlichen Brief bestätigt. Ein verbindlicher Vertrag über die Lieferung von Produkten entsteht dann, wenn der Käufer die Auftragsbestätigung vom Unternehmen erhält und

a der Käufer die Bestellung innerhalb von drei Arbeitstagen ab Zugang der Auftragsbestätigung schriftlich bestätigt, oder bei Ausbleiben einer solchen Bestätigung,

b wenn der Käufer der Auftragsbestätigung nicht innerhalb von fünf Arbeitstagen ab Zugang widerspricht.

5.2 Änderung oder Abbestellung muss schriftlich per E-Mail an [email protected] sein.

5.3 Bei Änderung oder Abbestellung eines Standardproduktes, nachdem bereits ein verbindlicher Vertrag gemäß Punkt 5.1 zustande gekommen ist, muss der Käufer für den geänderten oder abbestellten Teil der Lieferung folgende Zahlungen leisten. In diesem Fall ist das Unternehmen nicht an die früher bestätigte Lieferzeit gebunden.

21-15 Arbeitstage vor dem Lieferdatum muss der Käufer 30 % des bestätigten Produkt-Nettopreises zahlen.

14-8 Arbeitstage vor dem Lieferdatum muss der Käufer 50 % des bestätigten Produkt-Nettopreises zahlen.

7-0 Arbeitstage vor dem Lieferdatum muss der Käufer 100 % des bestätigten Produkt-Nettopreises zahlen.

5.4 Bei Änderung oder Abbestellung eines kundenangepassten Produktes, nachdem bereits ein verbindlicher Vertrag gemäß Punkt 5.1 zustande gekommen ist, hat das Unternehmen das Recht, vom Käufer den vollen Preis für die gesamte Lieferung zu verlangen. Dieses Recht hat keinen Einfluss auf ein ggf. bestehendes Recht des Unternehmens, bei Änderung oder Abbestellung andere Maßnahmen anzuwenden.

5.5 Wird die bestätigte Lieferzeit auf Wunsch des Käufers später als 21 Tage vor dem vereinbarten Lieferter-min geändert, wird das Unternehmen dem Käufer seine Leistung dennoch zum ursprünglichen Liefertermin in Rechnung stellen. Zudem wird das Unternehmen dem Käufer entstandene Lagerungskosten, mindestens jedoch 500 SEK, in Rechnung stellen.

6. PREIS UND BEZAHLUNG6.1 Soweit nicht anders vereinbart, gilt der zum Zeitpunkt des verbindlichen Vertragsabschlusses in der Preisliste des Unternehmens angegebene Preis.

6.2 In allen in der Preisliste des Unternehmens aufgeführten Preisen sind keine Mehrwertsteuer, Fracht oder Transportversicherung enthalten.

6.3 Das Unternehmen behält sich das Recht auf Preisänderungen vor, die aufgrund von Umständen zustande kommen, die das Unternehmen nicht beeinflussen kann bzw. auf Schreib- oder Druckfehler zurückzuführen sind.

6.4 Die Bezahlung muss in Übereinstimmung mit den Bedingungen erfolgen, die in der aktuellen Preisliste aufgeführt sind. Neben dem angegebenen Preis in der aktuellen Preisliste hat der Käufer die Mehrwertsteuer sowie ggf. andere anfallenden Steuern oder Abgaben zu zahlen.

6.5 Die Bezahlung muss innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum erfolgen. Bei Zahlungsverzug werden Gebühren und Verzugszinsen entsprechend dem schwedischen Zinsgesetz (Räntelagen) erhoben.

6.6 Das Unternehmen behält sich das Recht auf Forderung einer Vorauszahlung vor, wenn dazu nach Ermessen des Unternehmens ein besonderer Grund vorliegt.

6.7 Das Unternehmen behält sich das Recht auf Forderung einer Bankgarantie vor, wenn dazu nach Ermessen des Unternehmens ein besonderer Grund vorliegt.

7. LIEFERUNG7.1 Lieferzeit7.1.1 Die Lieferzeit geht aus der Auftragsbestätigung des Unternehmens hervor. Bei Nichteinhaltung der Lieferzeit muss das Produkt innerhalb einer angemessenen Zeit ab Vertragsbeginn geliefert werden.

7.1.2 Wenn die Parteien eine Lieferzeitspanne vereinbart haben, innerhalb der die Lieferung erfolgen soll, läuft diese ab dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Es ist Aufgabe des Unternehmens, den genauen Zeitpunkt für die Lieferung innerhalb der Zeitspanne festzulegen.

7.2 Lieferklausel Soweit nicht anders vereinbart, gilt bei den Lieferbedingungen ab Werk (EX Works, INCOTERMS 2000).

7.3 Lieferverzug 7.3.1Wenn das Unternehmen davon ausgehen kann, dass die vereinbarte Lieferzeit nicht einzuhalten oder ein Verzug wahrscheinlich ist, hat es unverzüglich dem Käufer davon Mitteilung zu machen und den voraussichtlichen Lieferzeitpunkt anzugeben.

7.3.2 Wenn der Lieferverzug auf einen unter Punkt 12 genannten Umstand zurückzuführen ist oder durch Umstände zustande kommt, die durch den Käufer verursacht wurden, bzw. wenn das Unternehmen eine Mitteilung gemäß Punkt 7.3.1 gemacht hat, muss die Lieferzeit um eine angemessene Zeit verlängert werden.

7.3.3 Hat das Unternehmen dem Käufer den Lieferverzug gemäß Punkt 7.3.1 mitgeteilt, gilt das Unternehmen nicht als mit der Lieferung im Verzuge. Bei Lieferverzug steht dem Käufer nur das unter Punkt 7.3.4 aufgeführte Recht zu.

7.3.4 Sofern die Lieferzeit gemäß Punkt 7.3.2 um mehr als 30 Tage verlängert wurde und die Produkte am Ende dieses Zeitraumes nicht geliefert worden sind, hat jede Partei das Recht, der anderen Partei den Vertrag über die im Verzug befindlichen Teile der Lieferung zu kündigen. Handelt es sich bei der verspäteten Lieferung um kundenangepasste Produkte, hat der Käufer lediglich dann das Recht auf eine Vertragskündigung, wenn der Verzug für den Käufer von erheblicher Bedeutung ist und dies dem Unternehmen bekannt war bzw. wenn es dies hätte voraussehen können. Wird der Vertrag aufgrund von Verzug gekündigt, hat die Partei nur Recht auf Schadenersatz für den unter Punkt 7.3.5 aufgeführten Schaden.

7.3.5 Schadenersatz bei Verzug und/oder Vertragslösung (s. o.) entfällt lediglich, wenn diesbezüglich ein gesonderter Vertrag getroffen wird. Ein evtl. Schadenersatzanspruch muss spätestens 2 Monate, nachdem die Lieferung hätte stattfinden sollen, schriftlich angezeigt werden. Später erhobene Ansprüche bewirken kein Recht auf Schadensersatz.

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7.4 Rückgabe Gelieferte Ware darf ohne Absprache mit dem Unternehmen nicht zurückgeschickt werden.

8. ANNAHME DER WAREDer Käufer muss die Lieferung bei Eingang auf Lieferschein, Anzahl der Versandeinheiten und Warenangaben auf der Verpackung sowie auf von außen sichtbare Schäden kontrollieren. Abweichungen der Lieferung muss der Käufer dem Lieferanten zeitgleich mit der Annahme anzeigen. Dies geschieht auf dem Frachtbrief vor der Quittierung. Bei Schäden siehe Punkt 9.

9. SCHÄDEN9.1 Transportschäden an der Ware werden vor Quittierung auf dem Frachtbrief vermerkt und dem Transportun-ternehmen unmittelbar angezeigt. Nach dem Auspacken bzw. bei der Weiterverwendung der Ware ist umgehend eine Eingangskontrolle durchzuführen und die Ware auf mögliche verborgene Transportschäden zu überprüfen. Solche Schäden sind dem Transportunternehmen innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen. Diese An-zeige hat schriftlich und mit Beschreibung der Abweichungen auch gegenüber dem Unternehmen zu erfolgen, sofern der Transport in Verantwortung des Unternehmens erfolgt ist.

9.2 Im Falle einer unvollständigen Lieferung hat der Käufer das Recht, den Teil des Kaufpreises, der der nicht gelieferten Ware entspricht, einzubehalten. Fehlende Ware ist dem Unternehmen innerhalb von 7 Tagen anzuzeigen.

10. HAFTUNG FÜR FEHLER10.1 Das Unternehmen haftet gemäß Punkt 10 dafür, dass Fehler an den Produkten, die auf Mängel beim Mate-rial, bei Konstruktion oder Herstellung zurückzuführen sind, durch Umtausch oder Reparatur behoben werden.

10.2 Das Unternehmen haftet auch für Fehler bei Standardprodukten, mit Ausnahme von Verriegelungen, Schar-nieren, Sitzbänken und Material für Türen und Platten aus Holz oder Laminat, die innerhalb von 5 (fünf) Jahren nach dem Lieferzeitpunkt der Produkte auftreten. Bei Verriegelungen, Scharnieren, Sitzbänken und Material für Türen und Platten sowie bei kundenangepassten Produkten haftet das Unternehmen für Fehler, die innerhalb von 2 (zwei) Jahren ab Lieferzeitpunkt der Produkte auftreten.

10.3 Der Käufer muss nach Entdecken eines Fehlers umgehend und nicht später als 2 Wochen nach Ablauf der Garantiezeit (Punkt 10.2) den Fehler schriftlich beim Unternehmen anzeigen. In der Reklamation muss eine Beschreibung des Fehlers enthalten sein. Wenn der Käufer den Fehler nicht innerhalb der in diesem Punkt angegebenen Fristen schriftlich anzeigt, verwirkt er sein Recht, einen auf Fehler zurückzuführenden Anspruch geltend zu machen.

10.4 Wenn das Unternehmen eine schriftliche Reklamation gemäß Punkt 10.3 erhält, muss es den Fehler innerhalb einer den Umständen angemessenen Frist beheben. Das Unternehmen trägt hierbei die Kosten. Anfallender Transport im Zuge von Reparatur oder Austausch geschieht auf Risiko und Kosten des Unternehmens. Der Käufer hat bei der Durchführung des Transportes die Anweisungen des Unternehmens zu befolgen.

10.5 Die Haftung des Unternehmens gemäß Punkt 10 bezieht sich lediglich auf Fehler, die bei ordnungsgemäßer Verwendung des Produktes entstehen. Die Haftung schließt keine Fehler ein, die entstanden sind, nachdem das Risiko für die Produkte an den Käufer übergegangen ist. Auch solche Fehler sind nicht in der Haftung enthalten, die durch mangelhafte Wartung, falsche Montage durch Käufer oder Kunden des Käufers, durch Änderungen ohne schriftliche Genehmigung des Unternehmens oder durch fehlerhafte, nicht vom Unternehmen durchgeführte Reparaturen entstehen. In der Haftung nicht enthalten sind normaler Verschleiß und Materialermüdung.

10.6 Das Unternehmen haftet nicht für Fehler, die nicht unter Punkt 10 beschrieben wurden.

11. HAFTUNG 11.1 Sofern das Unternehmen nicht grob fahrlässig handelt, haftet es nicht für indirekte Schäden oder Verluste wie Produktionsausfall, ausbleibender Gewinn bei Verträgen mit Dritten, Verlust von Goodwill oder ähnlichen Schäden.

11.2 Das Unternehmen haftet nicht für Sach- und Personenschäden, die durch die Produkte oder deren Verwendung entstanden sind.

12. HÖHERE GEWALT12.1 Keine der Parteien haftet für Verzug oder Nichterfüllung von Vertragsverpflichtungen, wenn Umstände auftreten, auf die keine der Parteien Einfluss hatte oder die keine Partei bei Abschluss des Vertrags hätte vorhersehen können. Dazu zählen Streik (Generalstreik oder Streiks in einzelnen Unternehmen), Feuersbrünste, Überschwemmung, Embargos, Krieg, allgemeiner Ausfall von Arbeitskraft, Rohstoffen, Energie, Transportmöglichkeiten oder ähnliche Umstände, die keine Partei hätte vorhersehen können. Die Partei, die von einem derartig widrigen Umstand betroffen ist, muss jedoch die andere Partei davon in Kenntnis setzen, wenn der widrige Umstand vorüber ist.

12.2 Sollte sich die Lieferung aufgrund von höherer Gewalt um mehr als 30 Tage verzögern, ist die betroffene Partei berechtigt, die gesamte verspätete Bestellung oder Teile davon rückgängig zu machen. Die betroffene Partei kann keinen Schadenersatzanspruch geltend machen.

13. UNTERLAGENZeichnungen und technische Anleitungen über die Produkte oder ihre Aufstellung dürfen nicht ohne Zustimmung des Unternehmens genutzt oder kopiert, verliehen oder auf andere Weise Dritten zur Kenntnis gebracht werden. Das Unternehmen behält sich aus fertigungstechnischen Gründen das Recht vor, Änderungen an Modellen und Konstruktionen vorzunehmen.

14. EIGENTUMSVORBEHALTGelieferte Ware bleibt solange Eigentum des Unternehmens, bis der volle Rechnungsbetrag gezahlt wurde.

15. STREITIGKEITENJegliche Streitigkeiten über die Auslegung oder Anwendung dieser allgemeinen Lieferbedingungen und damit verbundene Rechtsvorbehalte sind von einem allgemeinen Gericht (allmän domstol) zu entscheiden.

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Notizen

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THE SONO GROUP ist heute einer

der führenden Konzerne Skandinaviens,

wenn es um Entwicklung, Herstellung

und Verkauf von Einrichtungen für Schule,

Industrie und Bauwirtschaft, Sport und

Freizeit sowie öffentliche Institutionen

und Einrichtungen geht.

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