Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

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29.08.22 © Handwerkskammer Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring 33, 56068 Koblenz Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge Referent: Steuerberater Dipl.-Finanzwirt G. Regnery Partner in Dr. Eich, Jakob & Partner mbB Rechtsanwälte & Steuerberater Hoevelstraße 19 56073 Koblenz Tel. 0261 - 406 33-0 Fax: 0261 - 406 33-30 Email: [email protected] Internet: www.ejp-koblenz.de

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Steuerliche Aspekte der Unternehmensnachfolge

Referent: Steuerberater Dipl.-Finanzwirt G. RegneryPartner in

Dr. Eich, Jakob & Partner mbBRechtsanwälte & Steuerberater

Hoevelstraße 1956073 Koblenz

Tel. 0261 - 406 33-0 Fax: 0261 - 406 33-30 Email: [email protected] Internet: www.ejp-koblenz.de

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Nachfolge im Handwerk - schon jetzt an morgen denken!, 21.09.2016

GliederungI. Was versteht das Steuerrecht unter dem Begriff „Betrieb“?

II. Möglichkeiten der Betriebsübergabe unentgeltlich vollentgeltlich Teilentgeltlich

III. Besteuerungsfolgen

IV. Exkurs in die Erbschaft- und Schenkungsteuer

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I. Was versteht das Steuerrecht unter einem „Betrieb?

1. Steuerbegünstigt ist regelmäßig nur die „Betriebsüber- tragung im Ganzen“, d.h. der Betrieb im steuerlichen Sinne muss mit sämtlichen wesentlichen Wirtschaftsgütern übertragen werden (gilt grundsätzlich für die Einkommen- und Erbschaft- bzw. Schenkungsteuer).

2. Wird der Betrieb „zerschlagen“ und nicht komplett übertragen, entfallen

grundsätzlich die steuerlichen Vorteile, nämlich: - Ermäßigter Steuersatz bei der Einkommensteuer, - Freibeträge und gemilderte Belastung bei der Erbschaft-/

Schenkungsteuer.

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3. Beispiel „Einzelunternehmen“

A betreibt seinen Handwerksbetrieb in der Rechtsformeines Einzelunternehmens. Zu dem Betrieb zählt steuerlich (teilweise) ein bebautes Grundstück, in dem sich die betrieblichen Räumlichkeiten befinden.Außerdem wohnen der Betriebsinhaber und seine Familie in dem Haus, das zivilrechtlich im Alleineigentum von A

steht.

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Beispiel:

25% private Nutzung

75% betriebliche Nutzung

Die Wertverhältnisse bzgl. des Grundstückes stellen sich wie folgt dar:Buchwerte Grund u. Boden und Gebäude insgesamt: € 10.000Verkehrswert insgesamt: € 360.000Þ Stille Reserven insgesamt: € 350.000

Þ STEUERRISIKO bei angenommener Einkommensteuerbelastung von 40% = € 350.000 x 75% x 40% = € 105.000

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A

25% private Nutzung75% betriebliche Nutzung

A möchte nun das Grundstück als Altersversorgung zurück-behalten, an den Sohn/die Tochter verpachten und auf denSohn/die Tochter den übrigen Betrieb übertragen.

Steuerliche Folge: Keine begünstigte Betriebsübergabe.

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II. Möglichkeiten der Übertragung

1. Unentgeltliche Übertragung,

2. Vollentgeltliche Übertragung,

3. Teilentgeltliche Übertragung.

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II. Möglichkeiten der Übertragung und steuerliche Folgen

Einkommensteuer Schenkung-/ Erbschaftsteuer

Entgeltliche Betriebsnachfolge

JA(evtl. ermäßigte Steuer)

NEIN

Unentgeltliche Betriebsnachfolge

NEIN JA

Teilentgeltliche Betriebsnachfolge(sofern steuerlich begünstigt)

NEIN JA

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III. Besteuerungsfolgen

1. Betriebsübergeber1.1. Entgeltlichkeit

- Einzelfirma, Mitunternehmeranteil Möglicherweise ermäßigter Steuersatz,- GmbH-Anteile

Teileinkünfteverfahren.

1.2. Unentgeltlichkeit - Keine Besteuerungsfolgen.

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1.3. Teilentgeltlichkeit

- Liegt vor, wenn Gegenleistung über dem Buchwert des übertragenen Betriebsvermögens liegt,

- Übertragung löst in Höhe der „Entgeltlichkeit“ Einkommensteuer aus,

- Nicht im Fall der „Generationsnachfolge“, die in der Regel im Familienkreis erfolgt, wenn gegen dauernde Last/Rente (existenzsichere Einheit).

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2. Betriebsübernehmer

2.1. Entgeltlichkeit und Teilentgeltlichkeit, außer im Fall der „Generationsnachfolge“

- Abschreibungsmöglichkeit bzgl. des erworbenen Vermögens,- U. U. Firmenwertaktivierung,- Bei Erwerb von GmbH-Anteilen, keine

Abschreibungsmöglichkeiten, steuerliche „Absetzbarkeit“ regelmäßig erst bei eigener Veräußerung, beschränkter Abzug der Finanzierungskosten (bestenfalls 60 % der Kosten).

2.2. Unentgeltlichkeit- Fortführung der steuerlichen Werte des Vorgängers,

- Übertragung „stille Reserven“ und Fortführung „latente Steuerlast“

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IV. Exkurs in die Erbschaft- und Schenkungsteuer

1. Unternehmensbewertung nach dem vereinfachten „Ertragswert- verfahren“, „Gewinn-Multiplikator“ = rd. 18 für 2016 (2015 =

rd. 18; 2014 = rd. 14); Ausnahme: Branchenübliches Bewertungsverfahren.

2. Persönliche Freibeträge- Kinder: € 400.000,- Ehegatte: € 500.000 und u. U.: € 256.000

(= Versorgungsfreibetrag).

3. Sachlicher Freibetrag, Neuregelung in 2016.

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Ich bedanke mich ganz herzlich für IhreAufmerksamkeit und stehe Ihnen

selbstverständlich bei Rückfragen gerne zur Verfügung.

Vielen Dank!

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