Südwesttext Feburar 2015

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SÜDWESTTEXT Zeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie WWW.SUEDWESTTEXTIL.DE HERAUSGEGEBEN VON SÜDWESTTEXTIL FEBRUAR 2015 | NR. 89 Schon vier Jahre nach seiner Gründung hat das Netz- werk AFBW die 100-Mitglieder-Marke geknackt. Mit aktuell 109 Unternehmen aus den Bereichen Mobilität, Bau- und Architektur, Medizin und Gesundheit sowie technische Textilien gehört die bereits mehrfach aus- gezeichnete Clusterinitia- tive zu den erfolgreichsten ihrer Art in Europa. „Wir bieten konkreten Mehrwert durch Netzwerk“, so die Geschäftsführerin Ulrike Möller bei der Präsentation des neuen Businessplans im Rahmen einer Vorstandssitzung Mitte Februar. „Das macht uns für die Industrie so attraktiv.“ Zu den fachspezifischen Arbeitsgruppen, dem Zusam- menführen von Unternehmen unterschiedlichster Branchen kommt künftig auch die Internationalisie- rung des Netzwerks als eine weitere Schwerpunkt- aufgabe hinzu. Mit den jetzt veröffentlichten „Fiber Highlights 2014“, die einen kurzen Überblick über das vielfältige Leistungsspek- trum des Clusters geben, sollen weitere Unternehmen für das Netzwerk interessiert und als Mitglieder gewonnen werden. Die Broschüre kann bei der AFBW per E-Mail an ulrike.moeller@ afbw.eu angefordert werden. Markus H. Ostrop Das Thema Corporate Social Re- sponsibilty (CSR) ist in der Tex- til- und Bekleidungsindustrie ein hoch aktuelles Thema, das Un- ternehmen der gesamten textilen Kette beschäftigt. Kontrovers dis- kutiert wird derzeit insbesondere das „Bündnis für nachhaltige Tex- tilien“, das Bundesentwicklungsmi- nister Müller am 16. Oktober 2014 ins Leben gerufen hat. Unterstützt von Experten seines Hauses stellte der Minister am 10. Februar sein Bündnis mehr als 150 Branchen- vertretern persönlich vor, die zum „Infotag CSR und Nachhaltig- keit“ nach Erding gekommen wa- ren. Eingeladen hatten der Dialog Textil-Bekleidung und der Verband der Bayerischen Textil- und Be- kleidungsindustrie. Während die Ziele des Bündnisses – Wahrung der Menschenrechte in den Her- stellungsländern und Einhaltung sozialer und ökologischer Mindest- standards – unstreitig sind, warnten Vertreter aus dem Publikum in der Fragerunde vor unpraktikablen Anforderungen und nicht kalku- lierbaren Kosten des Bündnisses. Fortsetzung Seite 2 Nachhaltig nachgefragt Das Bündnis von Bundesentwicklungsminister Müller wird kontrovers diskutiert Bundesentwicklungsminister Müller »In einer Sitzung drei Industrieprobleme gelöst.« Prof. Dr. Götz Gresser, ITV Denkendorf, zum Erfolg der Arbeitsgruppen Themen Verband + Industrie Gekonnt „gewuppt“ Seite 5 Bildung + Soziales Netzwerken für eine bessere Zukunft Seite 7 Recht + Steuern Umgang mit Low Performern Seite 8 15 Aktuelle Steuer-Nachrichten Seite 9 Zahl des Monats „Schrei vor Glück oder schick's zurück“ – die Retourenquote von Onlinebestellungen bei Bekleidung und Schuhen ist mit bis zu 50 Pro- zent besonders hoch. An jedem Werktag schicken die Bundesbürger knapp eine Million Pakete zurück – Durchschnittskosten 15 Euro pro Retoure. Laut einer Studie der Uni- versität Regensburg kalkulieren vier von zehn Kunden bereits beim Kauf die Rücksendung der Ware bewusst mit ein. Da werden am Wochenende mal einfach zum Spaß Klamotten-Partys gefeiert und jeder Teilnehmer bestellt 10 Teile. Am Montag wird dann mit dem Paketdienst ein Abholtermin vereinbart – „Schrei vor Zorn!“ Aktuell Im 19. und 20. Jahrhundert war Württemberg eine Hochburg der Textilindustrie. In einer Wanderaus- stellung geben sechs württember- gische Museen einen Einblick in die textile Tradition des Landes. Vom 1. März bis 25. April ga- stiert die Schau Textile Vielfaltim Industriemagazin Reutlingen, Eberhardstraße 14. Die Ausstellung ist von 14 bis 17 Uhr zu sehen. Der Eintritt ist frei. 100er Marke geknackt Südwesttextil und Gesamtmasche Jahresversammlung 2015 Seite 3

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Die monatliche Mitgliederzeitung des Verbands

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Page 1: Südwesttext Feburar 2015

SÜDWESTTEXTZeitung für die Textil- und Bekleidungsindustrie

WWW.SUEDWESTTEXTIL.DEHERAUSGEGEBEN VON SÜDWESTTEXTIL FEBRUAR 2015 | NR. 89

Schon vier Jahre nach seiner Gründung hat das Netz-werk AFBW die 100-Mitglieder-Marke geknackt. Mit aktuell 109 Unternehmen aus den Bereichen Mobilität, Bau- und Architektur, Medizin und Gesundheit sowie technische Textilien gehört die bereits mehrfach aus-gezeichnete Clusterinitia-tive zu den erfolgreichsten ihrer Art in Europa. „Wir bieten konkreten Mehrwert durch Netzwerk“, so die Geschäftsführerin Ulrike Möller bei der Präsentation des neuen Businessplans im Rahmen einer Vorstandssitzung Mitte Februar. „Das macht uns für die Industrie so attraktiv.“ Zu den fachspezifi schen Arbeitsgruppen, dem Zusam-

menführen von Unternehmen unterschiedlichster Branchen kommt künftig auch die Internationalisie-rung des Netzwerks als eine weitere Schwerpunkt-aufgabe hinzu. Mit den jetzt veröff entlichten „Fiber

Highlights 2014“, die einen kurzen Überblick über das vielfältige Leistungsspek-trum des Clusters geben, sollen weitere Unternehmen für das Netzwerk interessiert

und als Mitglieder gewonnen werden. Die Broschüre kann bei der AFBW per E-Mail an [email protected] angefordert werden.

Markus H. Ostrop

Das Thema Corporate Social Re-sponsibilty (CSR) ist in der Tex-til- und Bekleidungsindustrie ein

hoch aktuelles Thema, das Un-ternehmen der gesamten textilen Kette beschäftigt. Kontrovers dis-kutiert wird derzeit insbesondere das „Bündnis für nachhaltige Tex-tilien“, das Bundesentwicklungsmi-nister Müller am 16. Oktober 2014 ins Leben gerufen hat. Unterstützt von Experten seines Hauses stellte der Minister am 10. Februar sein Bündnis mehr als 150 Branchen-vertretern persönlich vor, die zum „Infotag CSR und Nachhaltig-keit“ nach Erding gekommen wa-

ren. Eingeladen hatten der Dialog Textil-Bekleidung und der Verband der Bayerischen Textil- und Be-kleidungsindustrie. Während die Ziele des Bündnisses – Wahrung der Menschenrechte in den Her-stellungsländern und Einhaltung sozialer und ökologischer Mindest-standards – unstreitig sind, warnten Vertreter aus dem Publikum in der Fragerunde vor unpraktikablen Anforderungen und nicht kalku-lierbaren Kosten des Bündnisses.Fortsetzung Seite 2

Nachhaltig nachgefragtDas Bündnis von Bundesentwicklungsminister Müller wird kontrovers diskutiert

Bundesentwicklungsminister Müller

»In einer Sitzung drei Industrieprobleme gelöst.«

Prof. Dr. Götz Gresser, ITV Denkendorf, zum Erfolg der Arbeitsgruppen

Themen

Verband + IndustrieGekonnt „gewuppt“ Seite 5

Bildung + Soziales Netzwerken für eine bessere ZukunftSeite 7

Recht + Steuern Umgang mit Low PerformernSeite 8

15

Aktuelle Steuer-Nachrichten

Seite 9

Zahl des Monats„Schrei vor Glück oder schick's zurück“ – die Retourenquote von Onlinebestellungen bei Bekleidung und Schuhen ist mit bis zu 50 Pro-zent besonders hoch. An jedem Werktag schicken die Bundesbürger knapp eine Million Pakete zurück – Durchschnittskosten 15 Euro proRetoure. Laut einer Studie der Uni-versität Regensburg kalkulieren vier von zehn Kunden bereits beim Kauf die Rücksendung der Ware bewusst mit ein. Da werden am Wochenende mal einfach zum Spaß Klamotten-Partys gefeiert und jeder Teilnehmer bestellt 10 Teile. Am Montag wird dann mit dem Paketdienst ein Abholtermin vereinbart – „Schrei vor Zorn!“

AktuellIm 19. und 20. Jahrhundert war Württemberg eine Hochburg der Textilindustrie. In einer Wanderaus-stellung geben sechs württember-gische Museen einen Einblick in die textile Tradition des Landes. Vom 1. März bis 25. April ga-stiert die Schau „Textile Vielfalt“ im Industriemagazin Reutlingen, Eberhardstraße 14. Die Ausstellung ist von 14 bis 17 Uhr zu sehen. Der Eintritt ist frei.

100er Marke geknackt

Südwesttextil und Gesamtmasche

Jahresversammlung 2015Seite 3

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Februar 2015 I Nr. 892 Verband + Industrie SÜDWESTTEXT

Die lückenlose Rückverfolgung sich rasch verändernder Lieferket-ten überfordere die meisten Unter-nehmen und käme den Mittelstand besonders teuer, ganz zu schweigen von dessen Verhandlungsmacht. Einige hochgesteckte Umweltziele ließen sich nach heutigem Stand der Wissenschaft auch nach Jahren nicht erfüllen. Dem hielt der Mini-ster entgegen, beim Textilbündnis handle es sich um einen „Prozess, der gemeinsam weiterentwickelt werden soll. Wer sich nicht auf den Weg macht, kommt auch nicht an“. Ohne konkretes Ziel könne man den Weg weder planen noch kalkulieren, mahnten ihrerseits die Textil- und Bekleidungsverbände. Denn offen-bar vermissen selbst Teilnehmer des Bündnisses wie Hess Natur klar de-finierte Meilensteine. „90 Prozent hier im Saal erfüllen die Standards“, beschwichtigte der Minister und be-teuerte, das Bündnis für und nicht gegen die Wirtschaft vorantreiben zu wollen: „Ich möchte, dass Sie mehr verkaufen“. Und in ein paar Jahren, prophezeit Müller, werde ohnehin jedes Produkt ein Label für die Rückverfolgbarkeit tragen. In-nerhalb des Bündnisses könne man offen, quasi in einem „Schutzraum“, miteinander diskutieren.

Nach der inhaltlichen Dis-kussion beleuchteten die Rechts-anwälte Dr. Nora Schroeder und Dr. Christian Schröder von der Kanzlei Görg die juristischen As-

pekte des Bündnisses wie z. B. Haftungsrisiken in Lieferverträgen. Zu allererst, so ihr Rat, müsse sich das Textilbündnis eine Rechtsform geben. Auch die künftige Finanzie-rung des Bündnisses sei noch offen. Hierzu müsste das BMZ informie-ren, wenn es seriös für das Bündnis werben wolle. Abgerundet wurde der Infotag durch Praxisbeispiele und die Präsentation von Tools zum CSR-Management. Rolf Heimann von der hessnatur Stiftung präsen-

tierte ein Schulungskonzept „Nach-haltigkeit“, Marko Kiisa, CEO von Aus Design, berichtete von den „Upcycling“-Aktivitäten seines Unternehmens, die zuletzt auf der Ethical Fashion Show ausgezeichnet wurden.

In Kürze

Die Olymp Bezner KG baut ihren Haupt- und Verwaltungssitz in der Höpfigheimer Straße in Bietigheim-Bissingen weiter aus und investiert 2015 geplante zehn Millionen Euro in neue Büro- und Funktionsräume. Dies ist schon die fünfte bauliche Erweiterungsmaßnahme seit der 2001 erfolgten Ansiedelung im Gewerbegebiet Büttenwiesen. Ein wesentlicher Schwerpunkt liegt auf der nachhaltigen und ökologischen Bauweise und der effizienten Nutzung der vorhan-denen Energieträgersysteme. Die Vergrößerung um rund 3 000 qm bietet Platz für mindestens 40 weitere Arbeitsplätze und einen großen Showroom zur optimalen Präsentation sämtlicher Olymp-Produkte.

Seit dem 1. Februar ist zwischen der Europäischen Union, Montenegro und den EFTA-Staaten Schweiz, Liechtenstein, Island und Norwe-gen die diagonale Kumulierung im Rahmen der Paneuromed-Ursprungsregeln möglich. So können beispielsweise Stoffe mit EU-Ursprung, die in Montenegro konfektioniert und anschließend mit Präferenznachweis EUR-MED oder EUR.1 wieder in die EU ge-bracht wurden, zollbegünstigt in die Schweiz geliefert werden. Ende Januar hat die EU-Kommission eine aktualisierte Tabelle zur Paneuromed-Kumulierung veröffentlicht. Aus ihr ist ersichtlich, ab wann die diagonale Ursprungskumulierung zwischen bestimmten Vertragspartnern der Paneuromed-Zone möglich ist.

Johnson Controls, der weltweit führende Komplettanbieter von Autositzen, hat seinen Partner-schaftsvertrag mit seinem Lieferanten Lectra, führender Anbieter von biegeweichen Materialien – wie Stoff, Leder, technische Textilien oder Verbundstoffe – nach zehn Jahren um weitere drei Jahre verlängert. Johnson Controls liefert Jährlich Fahrzeugherstellern Komponenten für über 50 Millionen Fahrzeuge in 220 Produktionsstätten. Das Unternehmen wird alle Zuschnittlö-sungen und die damit verbundenen Service-Dienstleistungen exklusiv von Lectra beziehen.

Fortsetzung von Seite 1

Nachhaltig nachgefragt

Es wurde offen diskutiert: Dr. Uwe Mazura, Hauptgeschäftsführer des Gesamtver-bands textil+mode. Rolf Heimann, hessnatur Stiftung, und Marko Kiisa, Aus Design, präsentierten Lösungen aus der Praxis. Fotos: © nicolas gradicsky photodesign

Jetzt anmelden unter www.suedwesttextil.de/veranstaltungen, [email protected] oder +49 711 21050 - 11

Termin vormerken

Neue Einheitsbedingungen

16. März 2015, Filharmonie Filderstadt

Fragen an: Dipl.-Volkswirtin Silvia Jungbauer

Tel.: +49 711 [email protected]

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Februar 2015 I Nr. 89 Verband + Industrie 3 SÜDWESTTEXTSEPTEMBER 2014 I NR. 84 Verband + Industrie 1 SÜDWESTTEXT

Wirtschaft

Verband

Politik

Jurist

Mitgliederversammlung

VIP-Tour durch die Mercedes-Benz Arena für Mitglieder von Gesamtmasche und Gäste

Mitgliederversammlung

Interner Teilfür Mitglieder

Empfang und Kaffee

Kalt-warmes Buffet in der Lounge

Führung durch das Mercedes-Benz Museum bis ca. 16.00 Uhr

AnsprachenMartina Bandte, Präsidentin GesamtmascheBodo Th. Bölzle, Präsident Südwesttextil

Festvortrag„Unsere Wirtschaft in 2015 – auf Wachstumskurs trotz internationaler Krisen und Euroskepsis?!“Roland Koch, Hessischer Ministerpräsident a. D.

ModerationDr. Markus H. Ostrop, HauptgeschäftsführerSüdwesttextil und Gesamtmasche

Öffentlicher Teil für Mitglieder und Gäste

Online-Anmeldung unter

www.suedwesttextil.de/jv2015

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FEBRUAR 2015 I NR. 894 Verband + Industrie SÜDWESTTEXT

Ein Vierteljahrhundert lang leitete Rechtsanwalt Emil Schelb die Ge-schäftsstelle Südbaden von Süd-westtextil. Wenn er im April seinen wohlverdienten Ruhestand antritt, geht ein ereignisreiches Kapitel ver-bandlicher Rechtsberatung zu Ende – und ein neues wird aufgeschlagen.

Um auch nach seinem Aus-scheiden die gewohnt kompetente, zügige und ortsnahe Rechtsberatung und Prozessvertretung zu gewähr-leisten, hat Südwesttextil seine Ge-schäftsstelle Südbaden mit folgender Konzeption neu aufgestellt: Die Geschäftsstelle zieht von Maulburg nach Lörrach und residiert künftig in der Luisenstraße 5 in den Büroräu-men der Rechtsanwaltskanzlei Mi-chelsen. Dort wird Rechtsanwältin Sybille Loydl als direkte Ansprech-partnerin für alle Fragen rund ums Arbeitsrecht zur Verfügung stehen und die Mitgliedsunternehmen bei Prozessen vor Ort vertreten. Sybille Loydl ist seit 2002 Rechtsanwältin und besitzt die Zusatzqualifi kation als Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Bekannt ist sie als Referentin der IHK Schopfheim für arbeits- und so-zialversicherungsrechtliche Themen. Sie wird nach außen als Rechtsan-wältin des Verbandes auftreten und bekommt erfahrene Unterstützung durch die bewährte Mitarbeit der langjährigen Geschäftsstellenas-sistentin Inge Zeiher.

Die Geschäftsstelle Südbaden ist künftig nur noch halbtags be-setzt. Anliegen, die außerhalb der Geschäftsstellenzeiten vorgebracht werden, laufen automatisch per Rufumleitung in der Stuttgarter Rechtsabteilung ein. Damit ist si-chergestellt, dass alle Mitglieds-unternehmen vollumfänglich auf

die juristische Betreuung durch die Verbandsspezialisten bauen können.

Die Stuttgarter Anwälte unter der Leitung von Rechtsanwalt Bo-ris Behringer werden sich darüber hinaus stärker in die Firmenbetreu-ung der südbadischen Mitglieder einbringen und ihr Knowhow ergän-zend zur Verfügung stellen. Insbe-

sondere bei größeren Verfahren, bei Sozialplan- oder Haustarifverhand-lungen oder aufwendigeren Inhouse-Beratungen. Außerdem werden sie wie bisher die intensive Betreuung der regionalen Personalleiterkreise fortführen.

Simone Diebold

Neuorganisation der Geschäftsstelle SüdbadenRechtsanwalt Emil Schelb verabschiedet sich in den Ruhestand

Rechtsanwalt Emil Schelb Rechtsanwälte Stuttgart Rechtsanwältin Sybille Loydl

Unternehmerreise nach Istanbul

Geschäftskontakte in der Türkei für deutsche Modeunternehmen: Süd-westtextil und Gesamtmasche laden vom 9. bis zum 12. Juni mit infoaid Partners und der Türkisch-Deutschen IHK zu einer bundesgeförderten Delegationsreise nach Istanbul ein.

Vom Beschaffungsmarkt für alle Stufen der textilen Kette hat sich die Türkei inzwischen auch zum interessanten Absatzmarkt für hochwertige Mode entwickelt. Der Großraum Istanbul steht für über ein Drittel des türkischen Konsums. Das Geschäftsanbahnungsprojekt soll deutsche Modeunterneh-men dabei unterstützen, sich auf dem türkischen Markt zu präsentieren. Neben Kontakten im Bereich Absatz und Vertrieb sind auch Kontakte zu potenziellen Produktionspartnern vorgesehen.

Während der Reise haben die Teilnehmer Gelegenheit, Vertriebsstruk-turen kennenzulernen und Einzelgespräche mit möglichen türkischen Partnern zu führen. Zudem können die Teilnehmer ihre Kollektionen auf Wunsch im Rahmen einer eigens organisierten Modenschau vorstellen. Das Bundeswirtschaftsministerium fördert die Reise im Rahmen seines Markterschließungsprogramms für KMU. Weitere Informationen

unter www.suedwesttextil.de

Anmeldefrist ist der

20. März 2015

Die Teilnahme ist für maximal 12 deutsche Unternehmen

möglich.

© jdavenport85 - Fotolia.com

Kontaktdaten – ab 2. März

Südwesttextil e.V.Geschäftsstelle SüdbadenLuisenstraße 579539 Lörrach

Telefon +49 7621 422588-35Telefax +49 7621 422588-12Rechtsanwältin Sybille Loydl E-Mail: [email protected] Inge ZeiherE-Mail: [email protected]

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FEBRUAR 2015 I NR. 89 Verband + Industrie 5 SÜDWESTTEXT

Am 29. Januar luden Südwesttextil und Gesamtmasche zum Workshop Warenursprung und Lieferanten-erklärungen nach Filderstadt ein. Wie gewohnt erfreute sich die Veranstaltung reger Teilnahme: 30 Firmenvertreter aus unterschied-lichsten Bereichen der Branche informierten sich über das The-ma Vorzugszölle und brachten ihr Fachwissen auf den aktuellen Stand.

Zollvorteile im Rahmen von Präferenzabkommen und einseitige Zugeständnisse der EU erleichtern den Marktzugang für Exporte und senken die Kosten bei der Beschaf-fung und Lohnfertigung. Aufgrund hoher Drittlandszölle gehört die Textil- und Bekleidungsbranche zu den intensiven Nutzern dieser Abkommen, denn das kann bedeu-tende fi nanzielle Vorteile bringen.

Außenwirtschaftsexpertin SilviaJungbauer erläuterte, welche An-forderungen zu erfüllen sind, damit „Ursprungsware“ entsteht. Dazu zählen insbesondere die Listenre-

geln, in denen die erforderlichen Arbeitsschritte für den Ursprungs-erwerb festgelegt sind, und die Ku-mulierung, bei der zwei oder mehr Staaten am Präferenzursprung

einer Ware mitwirken. Anhand praktischer Beispiele konnten die Teilnehmer ihr Knowhow erpro-ben, Ursprünge ermitteln und das korrekte Ausfüllen von Präferenz-

papieren simulieren. „Wir wollen nicht nur trockenes Fachwissen vermitteln, sondern die Motive für die Nutzung des Präferenzur-sprungs deutlich machen“, meint Jungbauer. „So kann WuP sogar richtig spannend sein.“

Einige Workshop-Teilnehmer waren zum wiederholten Mal mit von der Partie. Zum einen erfor-dern ständige Änderungen in der Abkommenswelt, sich up-to-date zu halten. Zum anderen sind das Networking und der Austausch in kniffl igen Fällen essenziell. Auch die Frage, wie die oft aufwendige Administration von Lieferantener-klärungen gewuppt werden kann, wird bald beantwortet: Beim Work-shop Advantage Preference Textil am 12. März in Stuttgart.

Gekonnt „gewuppt“Warenursprung und Lieferantenerklärungen bleiben ein heißes Thema

Erlentes anwenden: Bei den praktischen Übungen rauchten den Teilnehmern teilweise die Köpfe und in kleinen Gruppen wurden Lösungen erarbeitet und lebhaft diskutiert.

Fragen an: Dipl.-Volkswirtin Silvia Jungbauer

Tel.: +49 711 [email protected]

Präsentation eines neuen Zollsoftware-Tools

Professionelles, computergestütztes Management von Lieferanten-erklärungen wird nun auch für kleine und mittlere Unternehmen bezahlbar: Südwesttextil und Gesamtmasche haben gemeinsam mit dem Bremer Zollsoftware-Spezialisten dbh Logistics IT AG ein kostengünstiges Software-Tool erarbeitet. „Advantage Preference Textil“ vereint Kosteneffi zienz und Besonderheiten der Textil-branche. Unterstützt wurde die Entwicklung durch die Paul Hart-mann AG, die als Pilotfi rma fungierte.

In der Textilbranche sind Lieferantenerklärungen als Grundlage des zollfreien Warenverkehrs mit vielen Ländern ein wichtiges Verkaufs -argument. Gleichzeitig stellen Lieferantenerklärungen viele Un-ternehmen der Branche vor große Herausforderungen. Restriktive Ursprungsregeln, ständige Veränderungen im Spektrum der Ab-kommen und die verschiedenen Stufen in der textilen Wert-schöp-fungskette machen das rechtskonforme Anfordern und Aus -stellen der Erklärungen zu einem aufwendigen und fehleranfäl-ligen Prozess. Bislang existierten kaum Software-Lösungen, die im Textilbereich adäquat Abhilfe schaffen konnten – wenn doch, dann zu unverhältnismäßig hohen Kosten.

Nach erfolgreicher Einführung des Moduls Lieferantenerklärungen wollen die Verbände und die dbh ein weiteres Modul zur Präferenz-kalkulation Textil/Bekleidung entwickeln.

© LaCatrina - Fotolia.com

Die Verbände laden ihre Mitgliedsunternehmen ein zum Workshop Advantage Preference für die Textilwirtschaft am 12. März 2015, 13.30 bis 17.00 Uhr in den Räumen von Südwesttextil und Gesamtmasche Kernerstraße 59, 70182 Stuttgart

Anfahrt und Parkmöglichkeiten: http://www.suedwesttextil.de/kontakt

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6 Bildung + Soziales SÜDWESTTEXT FEBRUAR 2015 I NR. 89

Mit einem kontinuierlichen Anstieg der Zugriff szahlen entwickelte sich die Internetplattform www.go-tex-tile.de im Jahr 2014 sehr gut. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum stieg die Gesamtzahl der Besuche um 16,08 Prozent − von 95 432 auf 110 780. Die durchschnittliche Sit-zungsdauer erhöhte sich um 29,27 Prozent auf 3.07 Minuten und die Zahl der Seitenaufrufe um 59,75 Prozent auf 501 724. Die Zahl der Besucher über Google wuchs um 25,26 Prozent auf 78 872.

Zu diesem für Go Textile! er-folgreichen Ergebnis haben die

im vergangenen Jahr eingesetzten zentralen Maßnahmen der Suchma-schinenoptimierung beigetragen. Auch die gewonnenen Backlinks von anderen Webseiten unterstüt-zen die sehr gute Positionierung in den Google-Suchtreffern. So hat sich die Seite im Sistrix-Sichtbarkeitsindex in diesem Jahr von 0,21 auf 0,58 verbessert. Zum Vergleich dazu stieg www.soziale-berufe.com von 0,33 auf 0,42. Der Sistrix-Sichtbarkeitsindex ist eine Kennzahl für die Sichtbarkeit einer Domain auf den Suchergebnissei-ten von Google. Je höher der Wert ist, umso mehr Besucher gewinnt die Domain über Google.

Zu beachten ist die Entwick-lung der Zugriffe über mobile Endgeräte. Während im Jahr 2013 15,9 Prozent der Besuche auf www.go-textile.de über Handys und Ta-blets erfolgten, kamen 2014 bereits

über ein Viertel mobil auf die Seite − 25,9 Prozent. Die Rekordmonate waren November und Dezember. Mit 10 157 Besuchern erreichte www.go-textile.de im November die höchste Zugriff szahl seit Be-ginn der Kampagne. Im Vergleich zum November 2013 war dies eine Steigerung um 25 Prozent.

Dieser Trend wurde im Dezem-ber fortgesetzt. Hier kletterte die Zahl der Besuche im Vergleich zum Vorjahreszeitraum um über 32 Prozent auf 7 856 und mehr als 30 Prozent der Zugriff e kamen über mobile Endgeräte.

Christine Schneider

www.go-textile.de –16 Prozent mehr Besucher

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Quelle: Google Analytics

Zugriffszahlen (via Google)

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Zugriffszahlen (gesamt)

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Montag, 20. April 2015, Friedrichshafen, DeutschlandÜBER DEN WOLKEN

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Bildung + Soziales 7 SÜDWESTTEXTFEBRUAR 2015 I NR. 89

Das beim Bildungswerk der Baden-Württembergischen Wirtschaft an-gesiedelte CET wurde mit Unter-stützung der Robert Bosch Stiftung und Kofi nanzierung der Arbeitge-ber Baden-Württemberg im Juni 2014 eingerichtet, um Jugendliche aus Südeuropa und Unternehmen aus Baden Württemberg beim The-ma berufl iche Mobilität zu unter-stützen.

Erste Erfolge zeigen, dass die zentrale Servicestelle an der rich-tigen Stelle ansetzt. Immer mehr junge Menschen aus Krisenlän-dern suchen derzeit nach einer be-rufl ichen Perspektive im Ausland. Deutsche Unternehmen bemühen sich verstärkt um Nachwuchsfach-kräfte aus Südeuropa. Mit einem ersten Projekt bringt das CET jetzt 60 spanische Jugendliche nach Ba-den-Württemberg. Vielen hat das CET im Vorfeld Praktikumsplätze vermittelt, bevor die Jugendlichen im September ihre Ausbildung be-ginnen. Bislang haben über 30 lo-kale Unternehmen Interesse signa-lisiert, Jugendliche aus Südeuropa auszubilden. Auch in Italien und Spanien konnte das CET wichtige Kontakte zu Arbeitgeberverbänden

und den Bildungsministerien auf-bauen.

„Der Abbau der hohen Jugend-arbeitslosigkeit ist ein gemeinsames europäisches Ziel. Das duale Sys-tem der Berufsbildung kann einen Beitrag zur nachhaltigen Beschäfti-gungsfähigkeit der jungen Genera-tion in Südeuropa leisten. Dank der erworbenen praktischen Kenntnisse wird den Jugendlichen ein besse-rer Einstieg in den Arbeitsmarkt ermöglicht“, sagte Staatssekretär und Chef der Staatskanzlei im Staatsministerium Baden-Württ-

emberg Klaus-Peter Murawski bei der Veranstaltung.

„Immer mehr Unternehmen setzen auf den Erfolg eines inter-nationalen Fachkräftenachwuchses und bilden Jugendliche aus Südeu-ropa in ihren Betrieben aus“, sagte Stefan Küpper, Geschäftsführer der Arbeitgeber Baden-Württemberg

Rund 70 Vertreter aus Politik und Wirtschaft kamen Ende Januar auf Einladung des Center for European Trainees (CET) in der Robert Bosch Stiftung zusammen, um sich im Kampf gegen die hohe Jugendarbeitslosigkeit in Sü-deuropa besser zu vernetzen.

Seminare Bildungswerk

Seminarangebot der Akade-mie für Personal- und Organi-sationsentwicklung im Bil-dungswerk der Baden-Württ-embergischen Wirtschaft in Kooperation mit Südwesttextil.

Präsentationen vorbereiten 25. März 2015,Haus Reutlingen

Gesprächstraining für Füh-rungskräfte – Mitarbeiter-jahresgespräche und die Leistungsbeurteilung13. bis 14. April 2015,Haus Bleibach

Projektmanagement ex-klusiv für den Mittelstand21. bis 22. April 2015,Haus Steinheim

www.biwe-akademie.de

Teilzeitausbildung

Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hat den Leitfaden „Chancen bieten – Teilzeitberufsausbildung ermöglichen“ herausgebracht. Die Broschüre steht zum Download unter www.suedwesttextil.de zur Verfügung.

Für Frauen und Männer mit Familienpfl ichten sind fl exible Modelle wie Teilzeitberufsausbildung ein wesentlicher Baustein, um wichtige Weichen für das Berufsleben zu stellen. Der Leitfaden, der sich an die Beschäftigten der BA richtet, zeigt auch für Unternehmensvertreter übersichtlich und praxisnah auf, wie eine Ausbildung in Teilzeit funktioniert, welche Fördermöglichkeiten es gibt und welche Vorteile den Arbeitgebern entstehen. Teilzeitberufsausbildungen können Jugendarbeitslosigkeit insbesondere von jungen Müttern vermeiden und einen Beitrag zur Fachkräftesicherung leisten.

Chancengleichheit am Arbeitsmarkt

„Chancen bieten – Teilzeitberufsausbildung ermöglichen“ Ein praxisorientierter Leitfaden für Beauftragte für Chancengleichheit am Arbeitsmarkt sowie Fach- und Führungskräfte der Jobcenter und Agenturen für Arbeit

Netzwerken für eine bessere Zukunft

Foto: CET - Center for European Trainees

und des Bildungswerks. „Gleich-zeitig ermöglichen die Betriebe jungen Menschen aus Ländern mit hoher Jugendarbeitslosigkeit nach-haltige Beschäftigungschancen und fördern die Mobilität innerhalb Eu-ropas“, so Küpper.

„Die Landesregierung begrüßt diese Initiative ausdrücklich, da sie genau an der richtigen Stelle ansetzt“, so Staatssekretär Mu-rawski. Drei Projektleiterinnen, die über interkulturelles und län-derspezifi sches Fachwissen ver-fügen, beraten Jugendliche sowie Unternehmen, Wirtschaftsorgani-sationen und Bildungsinstitutionen in Deutschland, Italien und Spanien und bieten eine Plattform zum In-formationsaustausch, erklärte Küp-per. Ziel sei, das Wissen und die Er-fahrungen der einzelnen Akteure zu bündeln und inner- und außerhalb Baden-Württembergs Transparenz zu schaff en.

Fragen an: Dipl.-Ökonomin Christine Schneider

Tel.: +49 711 [email protected]

KontaktBildungswerk der Baden-Württ-embergischen Wirtschaft e. V. CET – Center for European Trainees

Jessica Flemming Martinstraße 42-4473728 Esslingen

Telefon +49 (0)711 310574-17Mobil +49 (0)172 1461512 fl [email protected] http://www.cet-eu.com/

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8 Recht + Steuern SÜDWESTTEXT FEBRUAR 2015 I NR. 89

Für Führungskräfte stellt der rich-tige Umgang mit sogenannten Low Performern eine der schwierigsten Herausforderungen in juristischer wie auch in zwischenmenschlicher Hinsicht dar.

Besondere Brisanz besitzt dieses Thema deshalb, weil Mit-arbeiter, die dauerhaft in ihrer Leistung deutlich abfallen, dem Unternehmen nicht nur in Bezug auf die eigene Aufgabenerfüllung einen Schaden zufügen, sondern vor allem, weil die Minderleistung zu erheblicher Unruhe im Betrieb führt. Erfahrungsgemäß sind Kol-legen, die im Team zusammen ar-beiten, für eine gewisse Zeit bereit, Leistungsschwächen ihrer Kollegen durch überobligatorischen eigenen Einsatz auszugleichen. Diese So-lidarität stößt jedoch dann an ihre Grenzen, wenn auf längere Sicht

keine Besserung des Ungleichge-wichts in Aussicht ist. Ein erheb-liches Alarmsignal für Führungs-kräfte, denn wird die Situation nicht schnellstmöglich bereinigt, sind ein Abfall der Leistung des gesamten Teams und eine erhebliche Ver-schlechterung des Arbeitsklimas zu befürchten.

Die Schwierigkeit im Umgangmit Low Performern liegt darin,dass oftmals nur schwer zu er-kennen ist, ob der Mitarbeiter

tatsächlich nicht in der Lage ist, seine Leistung signifi kant zu stei-gern, oder ob es am Willen und Einsatz mangelt. Nur im letzteren Fall sieht die Rechtslage die Mög-lichkeit von Abmahnungen und schlussendlich auch verhaltensbe-

dingten Kündigungen vor. Liegt die Minderleistung nicht im Bereich, der vom Arbeitnehmer bewusst gesteuert werden kann, so sind Abmahnungen grundsätzlich nicht möglich, da Sinn einer solchen Abmahnung, den Arbeitnehmer zu einer Besserung zu bewegen, nicht auf diesem Wege erreicht werden kann. In diesem Fall kommt dann nur eine personenbedingte Kün-digung in Betracht, die erhebliche Anforderungen an die Darlegung

der Unzumutbarkeit der Weiterbe-schäftigung stellt.

Die Rechtsprechung hat diesen Zwiespalt, in dem sich der Arbeit-geber befi ndet, erkannt. Es wird für den Arbeitgeber im Normalfall nicht möglich sein, im Vorfeld zu

entscheiden, um welchen der bei-den Arten es sich im Einzelfall handelt. Ausnahmsweise lässt die Rechtsprechung deshalb zu, dass der Arbeitgeber sich nicht von vorneherein auf einen der beiden Kündigungswege festlegt.

Aus diesem Grund ist es im Umgang mit Low Performern grundsätzlich zu raten, erhebliche Minderleistungen mit Abmah-nungen zu belegen, auch wenn die Möglichkeit besteht, dass der Ar-beitnehmer gar nicht in der Lage ist, seine Leistung zu steigern.

Eine weitere Herausforderung liegt darin, dass Minderleistungen vom Arbeitgeber konkret dargelegt und bewiesen werden müssen. Es ist deshalb zwingend notwendig, die Minderleistung messbar und von subjektiven Kriterien mög-lichst unabhängig zu machen. Hie-rin liegt eine der Hauptaufgaben der Führungskräfte. Insbesondere in Angestelltenverhältnissen, in de-nen nicht einfach über Stückzahlen oder sonstige off en zu Tage tretende Fakten argumentiert werden kann, sollten im Rahmen von Korrektur-gesprächen ganz konkrete objek-tive Vorgaben möglichst schriftlich

niedergelegt werden. Je besser diese Vorgaben konkretisiert und doku-mentiert sind, umso einfacher lässt sich später eine Minderleistung an-hand von Abweichungen zu diesen Vorgaben belegen.

Selbst wenn anhand von objek-tiven Kriterien Minderleistungen festgestellt werden können, so liegt hierin noch kein zwingender Kündi-gungsgrund. Dies liegt daran, dass jeder Mensch eine unterschiedlich hohe Leistungsfähigkeit besitzt. Es ist deshalb notwendig, dass die Leistung des Low Performers mit der Durchschnittsleistung einer re-präsentativen Vergleichsgruppe ver-glichen wird. Dies setzt allerdings voraus, dass der Arbeitgeber über derartige Vergleichsdaten verfügt.

In Bezug auf qualitative Min-derleistungen besteht kein pau-schaler Grundsatz, bei welcher Fehleranzahl die Grenze der Unzu-mutbarkeit überschritten wird. Es ist in diesem Fall eine Einzel-fallabwägung vorzunehmen, in die beispielsweise Komponenten, wie Zeitdruck, Massentätigkeiten oder vor allem auch die Auswirkungen von Fehlern, einzubeziehen sind.

Etwas klarer sind die Vorgaben der Rechtsprechung für den Be-reich der quantitativen Minderlei-stung, das heißt der zu langsamen Arbeitsgeschwindigkeit. Hier sieht die herrschende Rechtsprechung eine Kündigungsmöglichkeit dann gegeben, wenn über einen signifi -kanten Zeitraum die Leistung des Mitarbeiters die Durchschnittsleis-tung der Vergleichsgruppe um ein Drittel unterschreitet.

Zusammenfassend zeigt sich, dass der richtige Umgang mit Low Performern für Führungskräfte eine zeitaufwändige und arbeitsintensive Aufgabe darstellt. In Ansehung der erheblichen Auswirkungen, die Minderleistungen auf das Arbeits-ergebnis und das Betriebsklima ha-ben können, ist ein systematisches Vorgehen trotzdem lohnend.

Umgang mit Low PerformernDer Arbeitgeber muss unzumutbare Minderleistungen nicht dulden

Recht kompakt

Arbeitsrecht – Lohn und Gehalt

Frage: Was ist die Rechtsfolge bei fehlender Zielvereinbarung?

Antwort: Unterlässt es der Arbeitgeber unter Verletzung einer ihn treff enden Initiativlast in Bezug auf den variablen Vergütungsanteil eine Zielvereinbarung mit dem Arbeitnehmer zu vereinbaren, so steht diesem der entgangene Gewinn als Schadensersatz zu. Die Höhe des Schadens ist zu schätzen. Dabei ist grundsätzlich davon auszugehen, dass der Arbeitnehmer seine Ziele erreicht hätte, wenn nicht besondere Umstände diese Annahme ausschließen.

Die relevanten Gesetzestexte fi nden sich im Mitgliederbereich unterwww.suedwesttextil.de.

Nicht wollen oder nicht können

Im Umgang mit Low Performern ist grundsätzlich zu raten, erhebliche Minderleistun-gen mit Abmahnungen zu belegen, auch wenn die Möglichkeit besteht, dass der Arbeitnehmer gar nicht in der Lage ist, seine Leistung zu steigern. Foto: © .shock - Fotolia.com

Fragen an: RA Boris Behringer

Tel.: +49 711 [email protected]

Page 9: Südwesttext Feburar 2015

Recht + Steuern 9 SÜDWESTTEXTFebruar 2015 I Nr. 89

Immer wieder treten bei Auszubil-denden arbeitsrechtliche Probleme auf, die es notwendig machen, eine Abmahnung oder eine Kündigung auszusprechen. Dabei ist allerdings Vorsicht geboten. Viele Auszubil-dende sind minderjährig. Eine Min-derjährigkeit liegt vor, wenn das 18. Lebensjahr noch nicht vollen-det wurde. Erst nach Erreichen des 18. Geburtstags tritt Volljährigkeit ein. Minderjährige sind jedoch nur beschränkt geschäftsfähig. Sie kön-nen also eine Willenserklärung nur mit der Einwilligung ihrer Erzie-hungsberechtigten abgeben. Erste Schwierigkeiten treten also bereits bei Vertragsschluss auf. Hier müs-sen die Eltern mitunterschreiben. Allerdings können sich die Eltern untereinander auch mündlich be-vollmächtigten, so dass die Unter-schrift eines Elternteils ausreichen kann.

Problematisch ist jedoch die Zustellung von Abmahnungen oder Kündigungen. Diese Er-klärungen sind zwingend an die gesetzlichen Vertreter zu richten. Abmahnungen oder Kündigungen werden somit erst wirksam, wenn sie dem gesetzlichen Vertreter zu-gehen und auch an diesen gerichtet sind. Es reicht also nicht aus, die Erklärungen an die Hausadresse der

Eltern zuzustellen, vielmehr müs-sen die gesetzlichen Vertreter auch zwingend im Adressfeld benannt werden. Ansonsten wird die Kün-digung erst wirksam, wenn sie dem

Erziehungsberechtigten zugeht. Er-folgt keine Weitergabe, liegt keine Abmahnung oder Kündigung vor. Als einzige Erleichterung hilft die Vorgabe, dass jeder Elternteil zur Entgegennahme berechtigt ist, und somit ein Zugang vorliegt, wenn ein Elternteil die Erklärung erhält.

Glücklicherweise stellt sich diese Problematik in dieser Schär-fe regelmäßig nur bei Auszubilden-den. Minderjährige Arbeitnehmer

können von ihren Erziehungsbe-rechtigten umfassend ermächtigt werden, dann kann auch an sie zugestellt werden. Diese Möglich-keit besteht bei Auszubildenden

nicht. Fehlen jedoch entsprechende Kenntnisse, empfiehlt sich eine doppelte Zustellung jeweils eines Originals an Arbeitnehmer und Er-ziehungsberechtigten.

Urlaubsgewährung / Kürzung Zur Vermeidung von Rechtsnacht-teilen wird im Rahmen einer frist-losen Kündigung immer hilfsweise die ordentliche Kündigung erklärt. Bislang wurde angeraten, für den Fall der Unwirksamkeit der au-ßerordentlichen Kündigung den Mitarbeiter unter Anrechnung von Urlaubs- und Arbeitszeitguthaben von der Verpflichtung zur Arbeits-leistung freizustellen. Dem hat das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit Urteil vom 10. Februar nunmehr einen Riegel vorgeschoben.

Die Erfüllung des Anspruchs auf Erholungsurlaub setze neben der Freistellung auch die Zahlung der Vergütung voraus. Da im Falle einer fristlosen, hilfsweise ordent-lichen Kündigung die Vergütungs-zahlung sofort eingestellt werde, können Urlaubsansprüche im Fall

der Unwirksamkeit der außeror-dentlichen Kündigung nicht ange-rechnet werden. Auch eine Kürzung des Urlaubs bei Wechsel von Voll- in Teilzeittätigkeit mit weniger Wo-chenarbeitstagen sei nicht möglich. Das BAG setzt damit ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2010 um. Nachdem nunmehr eine Kürzung des Urlaubsan-spruchs nicht mehr möglich ist, sollte darauf geachtet werden, vor dem Wechsel in die Teilzeittätig-keit auf eine Urlaubnahme des bis daher verdienten Vollzeiturlaubsan-spruchs zu drängen.

Abmahnungen oder Kündigungen von Azubis Bei Minderjährigen sind diese Erklärungen an die gesetzlichen Vertreter zu richten

Minderjährige sind nur beschränkt geschäftsfähig.

In der Februarausgabe der aktuellen Steuernachrichten wird die Frage beantwortet welches die maßgebliche Straßenverbindung bei der Be-rechnung der Entfernungspauschale darlegt. Die Straßenverbindung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ist diejenige Verbindung, die von Kraftfahrzeugen mit bauartbestimmter Höchstgeschwindigkeit von mehr als 60 km/h befahren werden kann. Für die Entfernungspauschale ist die kürzeste Straßenverbindung auch dann maßgeblich, wenn diese mautpflichtig ist oder mit dem vom Arbeitnehmer tatsächlich verwende-ten Verkehrsmittel straßenverkehrsrechtlich nicht benutzt werden darf.

Weitere Ausführungen zum Einkommenssteuer, Umsatzsteuer, Kör-perschaftssteuer sowie zu diversen steuerrechtlichen Gesetzgebungs-verfahren finden sich in der aktuellen Ausgabe der Steuernachrichten. Im Mitgliederbereich von Südwesttextil kann diese als pdf-Datei heruntergeladen werden.

Aktuelle Steuer-Nachrichten

Fragen an: RA Nathan Binkowski

Tel.: +49 711 [email protected]

Arbeitshilfen Altersteilzeit

Zur Unterstützung der Mitglieds-unternehmen bei der Umsetzung des Tarifvertrages zur Altersteilzeit vom 13. November letzten Jahres hat Südwesttextil ausführliche Erläuterungen, Musterformu-

lare sowie eine Excel-Datei zur Berechnung der Altersteilzeit ausgearbeitet. Alle Unterlagen finden sich im Mitgliederbereich zum Download. Die Muster eines Altersteilzeitantrages und Musteraltersteilzeitverträgen (getrennt für die Block- bzw. die Teilzeit-Altersteilzeit) wurden in den HR-Bereich eingestellt. Die Erläuterungen sowie die Berechnung finden sich bei den Tarifverträgen.

Fehlende Zugangsdaten für den Mitgliederbereich können bei Christine Schneider ([email protected]) angefordert werden.

Fragen an: RA Kai-Uwe Götz

Tel.: +49 711 [email protected]

Foto: © kwarner – Fotolia.com

Page 10: Südwesttext Feburar 2015

10 Technik + Umwelt SÜDWESTTEXT FEBRUAR 2015 I NR. 89

Der Bundestag hat Anfang Februar in zweiter und dritter Lesung der Novelle des Energiedienstleistungs-gesetzes (EDL-G) mit Änderungen zugestimmt. Nun muss das Gesetz noch den Bundesrat passieren und könnte dann bereits im März in Kraft treten.

Das EDL-G wird in seiner novellierten Fassung für alle Un-ternehmen, die nicht unter die KMU-Definition der EU fallen, die Verpfl ichtung zur regelmäßigen Durchführung von Energieaudits einführen. Mit anderen Worten − alle Unternehmen, die mehr als 250 Mitarbeiter, einen Jahresum-satz von über 50 Mio. Euro oder eine Bilanzsumme von mehr als 43 Mio. Euro haben, müssen zu-künftig diese Audits durchführen. Erstmals bis zum Stichtag 5. De-zember dieses Jahres, danach müs-sen sie alle vier Jahr wiederholt werden. Betroff en sind sämtliche Branchen, unabhängig von der Einstufung ins produzierende Ge-werbe. Den Audits zu Grunde zu legen ist dabei die DIN 16247-1.

Die Bundesregierung kommt durch diese Gesetzesänderung den Ver-pfl ichtungen zur Umsetzung der

EU-Effi zienzrichtlinie nach. Diese Pfl icht besteht unabhängig von an-deren, für Betriebe häufi g zutref-fende Quasi-Verpfl ichtungen zur Einführung von Energiemanage-mentsystemen durch die Vorgaben der Spitzenausgleich und Effi zienz-systemverordnung (SpaEfV) oder durch das EEG.

Der Zeitrahmen für die betrof-fenen Unternehmen ist sehr eng. Die Zahl der zugelassenen Auditoren ist

begrenzt, so dass es leicht zu einem Engpass bei der Durchführung des Energieaudits kommen kann.

Mehr Informationen zu diesem Thema bietet auch die Umweltaus-sprache von Südwesttextil, Gesamt-masche und VTB am 19. März in Günzburg.Christine Schneider

TÜV Süd: Mittelstandsinitiative REAChKleine und mittlere Unternehmen (KMU) können vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), Eschborn, einen Zuschuss für REACh-Beratungen erhalten, wenn die Beratung von einem anerkannten REACh-Berater, wie z. B. dem technischen Prüf- und Beratungsinstitut TÜV Süd AG, München, durchgeführt wird. Der Höchstzuschuss bei allen Beratungen in den alten Bundesländern beträgt 50 Prozent der Beratungskosten bzw. maximal 1 500 Euro. Die Förderung ist auf Ende 2015 begrenzt. Weitere Infos unter www.tuevsued.de/reach.

Termine

Technologietag Hybrider Leicht-bauDie Landesagentur für Leichtbau Baden-Württemberg veranstaltet zusammen mit der AFBW, dem CC Baden-Württemberg und dem Leichtbauzentrum Baden-Württem-berg am 5. Mai zum zweiten Mal den Technologietag Hybrider Leichtbau. Bei der Konferenz mit begleitender Fachausstellung im ICS International Congress Center der Messe Stuttgart erörtern hochkarätige Referenten neueste Trends und Entwicklungen in verschiedenen Bereichen des Leichtbaus. Unternehmen und Forschungseinrichtungen können sich bei der begleitenden Fach-ausstellung präsentieren. Weitere Infos unter www.leichtbau-bw.de.

Denkendorfer Kolloquium Am 20. und 21. Mai fi ndet das Denkendorfer Kolloquium „Fa-serbasierte Lösungen für Energie und UmweltWasser – Luft – En-ergie – Bauen – Bionik“ statt. Die Textilforschung hält für die Bereiche Energie und Umwelt viele Lösungen bereit. Nanotechnologien, selbstre-parierende und selbstadaptive Sys-teme in Verbindung mit bionischen Prinzipien liefern effektive und kostengünstige Ideen für technische Produkte und Verfahren rund um Energie und Umweltschutz. Im Kolloquium werden vielseitige Anwendungsmöglichkeiten faser-basierter Werkstoffe vorgestellt. Erste Informationen fi nden sich unter www.itv-denkendorf.de.

Save the DateMit dem Arbeitsmarktkongress am 3. Juli im Stuttgarter Geno-Hauswill die Bundesagentur für Arbeit Regionaldirektion Baden-Württ-emberg die Auswirkungen der Digitalisierung auf die Arbeitswelt 4.0 beleuchten. Impulsreferate dazu kommen von Finanz- und Wirtschaftsminister Dr. Nils Schmid sowie von Dr.-Ing. Sebastian Schlund vom Fraunhofer IAO in Stuttgart. Im Anschluss diskutieren Experten aus baden-württembergischen Betrieben Chancen und Heraus-forderungen. Für eine persönliche Einladung genügt ein E-Mail mit dem Betreff Arbeitsmarktkongress und Anschrift an: [email protected]

Jetzt anmelden unter www.afbw.eu, [email protected] oder +49 711 21050 - 12

Termin vormerken

Fachtagung COMPOSITE RECYCLINGHaus der Wirtschaft, Stuttgart

25. März 2015, 09.30 – 18.00 Uhr

EINLADUNG

Änderung des Energiedienstleistungsgesetzes Verpfl ichtende Energieaudits für Unternehmen

Foto: © DOC RABE Media - Fotolia.com

Page 11: Südwesttext Feburar 2015

Technik + Umwelt 11 SÜDWESTTEXTFEBRUAR 2015 I NR. 89

Farbstoff- und Hilfsmittelbörse im Mitgliederbereich von www.suedwesttextil.de

Die Farbstoff- und Textilhilfsmittelbörse der deutschen Textilverbände bietet über den IVGT allen Mitgliedsunternehmen die Möglichkeit, eine anonymisierte Suche nach be-nötigten Rohstoffen deutschlandweit durchzuführen. Wenn ein Unternehmen helfen kann, erfolgt die Kontaktvermittlung über Michaele Uppenkamp ([email protected]). Bei spezifi schen Fragen zur Farbstoff- oder Textilhilfsmittelproblematik steht gerne Stefan Thumm ([email protected]) von Südwesttextil zur Verfügung.

Im Rahmen dieses Netzwerkes werden die Suchanfragen nun auch im Mitgliederbereich von Südwesttextil aufgeführt. Unter dem Bereich Blog fi ndet sich die neu eingerichtete Farbstoff- und Hilfsmittelbörse.

Fehlende Zugangsdaten für den Mitgliederbereich können bei Christine Schneider ([email protected]) angefordert werden. Foto: Foto: © SSilver – Fotolia.com

Dabei steigt das Risiko von al-leinlebenden, älteren Menschen, in alltägliche Gefahrensituati-onen zu geraten. Häufi g gelingt es verunglückten Personen nicht mehr, nach einem Sturz selbst-ständig aufzustehen oder auf sich aufmerksam zu machen. Kommen Erkrankungen wie Demenz dazu, ist es sehr schwierig, in einer Not-situation Hilfe zu rufen.

Technologien für „Ambiente Assisted Living“ (Altersgerechte Assistenzsysteme für ein gesundes und unabhängiges Leben – AAL) bieten hier eine große Chance. Sie sorgen in der gewohnten Um-gebung für mehr Sicherheit und verringern damit die Angst vor Stürzen, Unfällen oder anderen Situationen, die ältere Menschen nicht mehr meistern können.

In dem Projekt „Integration von AAL-Technik zur Notfaller-kennung in die häusliche Umge-bung“ untersuchen die Institute und ITV Denkendorf, Fraunhofer IPA und FZI Forschungszentrum Informatik, wie durch intelligente Technik medizinische Notsitu-ationen zuverlässig erfasst und automatisch Hilfsmaßnahmen eingeleitet werden können. Dabei

werden nicht nur direkte Hinweise wie Stürze oder veränderte Vital-daten, sondern auch indirekte Hin-weise ausgewertet, zum Beispiel, wenn eine Person über längere Zeit bewegungslos bleibt oder sich an-ders als gewohnt verhält. Da ein Notruf automatisch abgesetzt wird, ist das System auch für Menschen mit Demenz geeignet.

Der Projektpartner ITV Den-kendorf überprüft dabei, wie sich die Theorie in die Praxis umset-

zen lässt. Gemeinsam mit Seni-oren, diakonischen Diensten und der Bauwirtschaft wurde festge-legt, welche Anforderungen die technischen Assistenzsysteme im Einsatz erfüllen und wie die Sen-soren und die intelligente Klei-dung beschaff en sein müssen und es wurde die nötige Infrastruktur

bereitgestellt. Mit Unterstützung eines Bekleidungsherstellers hat das ITV sensorische intelligente Achselhemden entworfen und ge-fertigt, die Senioren, die im Bru-derhaus Diakonie in unterschied-lich betreuten Wohnsituationen leben, testen. Die Meinung der Probanden ist positiv: die Unter-hemden seien unauff ällig zu tragen und helfen, sich im Alltag sicher zu fühlen. Das System wird derzeit noch ohne Online-Verbindung er-

probt. Die Anbindung an die vor-handene Notruf-Infrastruktur ist der nächste Schritt der Testphase.

In einer alternden Gesell-schaft werden Systeme wie Am-biente Assisted Living immer wichtiger. Deshalb fördern das Sozialministerium, das Wissen-schaftsministerium sowie das Fi-

nanz- und Wirtschaftsministerium des Landes Baden-Württemberg das Projekt.

Faszinierende Beispiele, wie intelligente Textilien für Gesund-heit und Sicherheit eingesetzt werden können, zeigt das Anwen-derforum Smart Textiles, das am 11. und 12. März in Stuttgart statt-fi ndet. Informationen dazu unter www.itv-denkendorf.de

ITV Denkendorf

Schlaue Textilien helfen im NotfallDie Anzahl älterer und pfl egebedürftiger Men-schen in Deutschland wächst. Viele wollen trotz gesundheitlicher Einschränkungen solan-ge wie möglich in ihrer vertrauten Umgebung wohnen bleiben und sich weitgehend selbst versorgen.

Foto: ITV Denkendorf

Page 12: Südwesttext Feburar 2015

FEBRUAR 2015 I NR. 89SÜDWESTTEXT

Techtextil Symposium 2015

Die Techtextil, weltweit größte Leitmesse für technische Textilien und Vliesstoffe, präsentiert vom 4. bis 7. Mai ihren Besuchern und Ausstellern ein umfassendes Symposien-Programm. Die Registrierung ist ab sofort online möglich – bis 17. April gibt es einen Frühbucherrabatt. Das Programm des Techtextil Symposiums ist in sechs Vor- und Nachmittags-veranstaltungen mit jeweils sechs Einzelvorträgen eingeteilt. Die einzelnen Vortragsreihen wurden von einem Programmkomitee zusammengestellt, das sich aus international bekannten Experten zusammensetzt. Alle Referate und Vorträge werden simultan in die deutsche bzw. englische Sprache übersetzt. Erstmalig fi ndet die Fachkonferenz zentral auf dem Messegelände in der Halle 4.2, Raum Dimension statt. Die Themenblö-cke der Symposiums-Vorträge stehen ganz im Zeichen von Innovation: „Neue Anwendungen“ heißt es am Messe-Montag. „Neue Funktions-bekleidung“ und „Neue Materialien“ lauten die Mottos am Dienstag. „Neue Technologien“ und „Neue Oberfl ächenbehandlung“ – das sind die Überschriften für die Vorträge am Mittwoch. Am letzten Messetag heißt es dann noch einmal „Neue textile Verbundstoffe“.

Das Vortragsprogramm gibt es unter www.techtextil.com „Techtextil Events“.

12 Zu guter Letzt

Impressum© Alle Rechte vorbehalten. Keine Vervielfältigung ohne schriftliche Genehmigung des Herausgebers.

Verband der Südwestdeutschen Textil- und BekleidungsindustrieSüdwesttextil e. V.Kernerstraße 5970182 Stuttgart

Postfach 10 50 2270044 StuttgartTelefon +49 711 21050-0Telefax +49 711 233718Internet www.suedwesttextil.de

PräsidentBodo Th. Bölzle

HauptgeschäftsführerDr. Markus H. Ostrop

Verantwortlich für Inhalt und LayoutSimone Diebold

Gestaltungwww.die-wegmeister.com

DruckGress-Druck GmbH, Fellbach

Aufl age1 300 Exemplare

Der Bezug der Südwesttext ist im Mitgliedsbeitrag enthalten.

Zitat

»Wenig Geld haben wir alle. Also kein Geld.«

Prof. Dr. Johanna Wanka, Bundesministerin für Bildung und Forschung, in ihrer Neujahrsrede anläßlich des Neujahrsempfangs der CDU-Gemeinderatsfraktion am 19. Januar 2015 im Stuttgarter Rathaus

Anmeldung unter www.suedwesttextil.de bis zum 24. April 2015

Einladung Techtextil 2015

Zum Empfang auf dem Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg lädt der Ministerialdirektor im Ministerium für Finanzen und Wirtschaft des Landes Baden-Württemberg, Guido Rebstock, ein.

Montag, 4. Mai 2015 um 16.00 UhrOrt: Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg auf der Techtextil in Frankfurt Halle 3.1, Stand D81

Der Gemeinschaftsstand Baden-Württemberg auf der Techtextil 2015 wird von Baden-Württemberg Inter-national in Kooperation mit der Allianz Faserbasierte Werkstoffe Baden Württemberg – AFBW und den Verbänden Südwesttextil und Gesamtmasche organisiert und betreut. Nach einer kurzen Begrüßungsrede durch Ministerialdirektor Guido Rebstock und Bodo Th. Bölzle, Südwesttextil-Präsident und CEO der Amann Group, gibt es für die Besucher die Möglichkeit, am Stand mit den Ausstellern ins Gespräch zu kommen.

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